5 Dienstgrade & Dienstgradabzeichen
|
|
|
- Ingrid Küchler
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 5 Dienstgrade & Dienstgradabzeichen 5 (1) Die Kragenspiegel haben ein Maß von 45 x 70 mm, gegebenenfalls zuzüglich eines 1 cm breiten Vorstoßes. Die Aufschiebeschlaufen haben ein Maß von 45 x 45 mm, gegebenenfalls zuzüglich eines 1 cm breiten Vorstoßes. Die Aufschiebeschlaufen des Landesfeuerwehrverbandes haben ein Maß von 58 x 63 mm. Bei den jeweiligen Dienstgraden sind folgende Angaben mit entsprechender Abkürzung angegeben: a) Funktion (F), b) Voraussetzungen (V), c) erforderliche abgeschlossene Ausbildung (A), d) Beförderung/Ernennung durch (B) (2) Feuerwehrjugend (nur Aufschiebeschlaufen - für die FJ 1 grün oder blau für die FJ 2 rot) 1. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 10 Jahre F: Mitglied der Feuerwehrjugend 1 V: Aufnahme durch den Feuerwehrausschuss A: keine 2. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 10 oder 11 Jahre F: Mitglied der Feuerwehrjugend 1 V: Aufnahme durch den Feuerwehrausschuss A: Absolvierung des Bewerbs- od. Wissenstestspiels in Bronze 3. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 11 oder 12 Jahre F: Mitglied der Feuerwehrjugend 1 - Übergang in die FJ 2 V: Aufnahme durch den Feuerwehrausschuss A: Absolvierung des Bewerbs- od. Wissenstestspiels in Silber 4. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), Jahre F: Mitglied der Feuerwehrjugend 2 - kommend aus der FJ 1 V: Aufnahme durch den Feuerwehrausschuss A: bis zur Absolvierung des Wissenstest in Bronze 5. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), Jahre F: Mitglied der Feuerwehrjugend 2, Neuaufnahme im 12. Jahrgang V: Aufnahme durch den Feuerwehrausschuss A: keine 6. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 1 Erprobungsstreifen F: Mitglied der Feuerwehrjugend 2 V: mindestens ein Jahr Feuerwehrmitglied A: erfolgreich abgelegter Wissenstest in Bronze 7. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 2 Erprobungsstreifen F: Mitglied der Feuerwehrjugend 2 V: mindestens zwei Jahre Feuerwehrmitglied A: erfolgreich abgelegter Wissenstest in Silber 8. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), 3 Erprobungsstreifen F: Mitglied der Feuerwehrjugend 2 V: mindestens drei Jahre Feuerwehrmitglied A: erfolgreich abgelegter Wissenstest in Gold 9. Jungfeuerwehrmädchen/mann (JFM), Gruppenkommandant F: Mitglied der FWJ 2, Kommandant/in einer Jugendgruppe/eines Teams V: mindestens drei Jahre Feuerwehrmitglied A: erfolgreich abgelegter Wissenstest in Gold und Besitz d. FJLA in Silber
2 (3) Branddienst 1. Probefeuerwehrfrau (PFF) / Probefeuerwehrmann (PFM) F: Vorbereitung für den Feuerwehrdienst V: vollendetes 15. Lebensjahr, Aufnahme durch den Feuerwehrausschuss A: keine 1 Weißmetall- Sternrosette 2 Weißmetall- 3 Weißmetall- 15 mm breite Silberborte an der vorderen Seite und 1 Weißmetall- Sternrosette 15 mm breite Silberborte an der vorderen Seite und 2 Weißmetall- 15 mm breite Silberborte an der vorderen Seite und 3 Weißmetall- Sternrosette 2. Feuerwehrfrau (FF) / Feuerwehrmann (FM) F: ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteilt V: vollendetes 15. Lebensjahr, mindestens ein Jahr Feuerwehrmitgliedschaft (Probe- oder Dienstzeit in der Feuerwehrjugend wird eingerechnet) A: abgeschlossene Grundausbildung 3. Oberfeuerwehrfrau (OFF) / Oberfeuerwehrmann (OFM) F: ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteilt V: sechs Jahre Feuerwehrmitglied, mindestens ein Jahr Feuerwehrmann (Dienstzeit in der Feuerwehrjugend wird eingerechnet) A: wie Feuerwehrmann, zusätzlich ein erworbenes Leistungsabzeichen 4. Hauptfeuerwehrfrau (HFF) / Hauptfeuerwehrmann (HFM) F: ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteilt V: sechs Jahre Oberfeuerwehrmann A: wie Oberfeuerwehrmann, zusätzlich ein erfolgreich absolvierter Lehrgang an der FWZS 5. Löschmeister (LM) F: I.) Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einer BtF mit ortsfesten Brandschutzeinrichtungen (BtFmoB) II.) ohne Funktion in der Löschgruppe eingeteilt, kein Feuerwehrausschussmitglied V: I.) vollendetes 18. Lebensjahr, vorhandener Planposten gemäß 1 Abs. 5 II.) sechs Jahre Hauptfeuerwehrmann oder bereits in einer höheren Funktion tätig gewesen (keine weitere Beförderung mehr möglich) A: I.) Lehrgang Führen 1 oder Truppkdt-Lehrgang BtFmoB, ein erworbenes Leistungsabzeichen II.) wie Hauptfeuerwehrmann B: I.) und II.) Feuerwehrkommandant 6. Oberlöschmeister (OLM) F: Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einer BtFmoB V: sechs Jahre Gruppenkommandant oder Truppkommandant bei einer BtFmoB A: wie Löschmeister unter I.) 7. Hauptlöschmeister (HLM) F: Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einer BtFmoB V: zwölf Jahre Gruppenkommandant oder Truppkommandant bei einer BtFmoB A: wie Löschmeister unter I.)
3 15 mm breite und 7 mm breite Silberborte an der vorderen Seite und 1 silbergestickte Sternrosette 8. Brandmeister (BM) F: I.) Kommandant eines Löschzuges II.) Kommandant einer Löschgruppe oder Truppkommandant bei einer BtFmoB V: I.) vorhandener Planposten gemäß 1 Abs. 5 II.) sechs Jahre Hauptlöschmeister (keine weitere Beförderung mehr möglich) A: I.) wie Kommandant einer Löschgruppe, zusätzlich Einsatzleiterlehrgang II.) wie Löschmeister unter I.) B: I.) und II.) Feuerwehrkommandant 15 mm breite und 7 mm breite Silberborte an der vorderen Seite und 2 silbergestickte 9. Oberbrandmeister (OBM) F: Kommandant eines Löschzuges V: sechs Jahre Brandmeister A: wie Brandmeister 15 mm breite und 7 mm breite Silberborte an der vorderen Seite und 3 silbergestickte 10. Hauptbrandmeister (HBM) F: Kommandant eines Löschzuges V: sechs Jahre Oberbrandmeister A: wie Brandmeister Anmerkung: Die Dienstgrade bis zum Hauptbrandmeister können mit einer gedrehten Silberschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde. 1 goldgestickte Sternrosette. Aufschlag mit gedrehter Goldschnur eingefasst 11. Brandinspektor (BI) F: Kommandant eines Löschzuges V: sechs Jahre Hauptbrandmeister als Zugskommandant (keine weitere Beförderung mehr möglich) A: wie Brandmeister, zusätzlich Kommandantenprüfung nach Zustimmung durch den Bereichsfeuerwehrkommandanten 2 goldgestickte. Aufschlag mit gedrehter Goldschnur eingefasst 12. Oberbrandinspektor (OBI) F: Kommandantstellvertreter einer Feuerwehr V: aktives Feuerwehrmitglied, mindestens dreijährige Dienstzeit im Aktivstand (ausgenommen bei Neugründung) A: abgelegte Kommandantenprüfung (Dispens gemäß 30 Abs. 3 StFWG möglich) B: von einer Wahlversammlung gewählt 3 goldgestickte. Aufschlag mit gedrehter Goldschnur eingefasst 13. Hauptbrandinspektor (HBI) F: Kommandant einer Feuerwehr V: aktives Feuerwehrmitglied, mindestens dreijährige Dienstzeit im Aktivstand (ausgenommen bei Neugründung) A: abgelegte Kommandantenprüfung (Dispens gemäß 30 Abs. 3 StFWG möglich) B: von einer Wahlversammlung gewählt
4 Goldbrokatfeld mit einer silbergestickten Sternrosette Goldbrokatfeld mit 2 silbergestickten Goldbrokatfeld mit 3 silbergestickten Goldbrokatfeld mit rotem, 1 cm breiten Tuchvorstoß und 3 silbergestickten Goldbrokatfeld mit rotem, 1 cm breiten Tuchvorstoß und einer silbergestickten Sternrosette, diese umgeben von einem Eichenlaubkranz. Der Aufschlag ist mit gedrehter Goldschnur eingefasst 14. Abschnittsbrandinspektor (ABI) F: Kommandant eines Feuerwehrabschnittes oder einer KHD-Bereitschaft V: Feuerwehrkommandant oder Feuerwehrkommandantstellvertreter und Innehabung einer dieser Funktionen zum Zeitpunkt der Wahl bzw. ernannter KHD-Bereitschaftskommandant gem. 32 Abs. 1 Z 7 der Dienstordnung A: abgelegte Kommandantenprüfung B: von einer Wahlversammlung gewählt bzw. vom Bereichsfeuerwehrkommandanten zum KHD-Bereitschaftskommandanten ernannt 15. Brandrat (BR) F: Stellvertreter des Bereichsfeuerwehrkommandanten V: als Feuerwehrkommandant oder Feuerwehrkommandantstellvertreter und Innehabung einer dieser Funktionen zum Zeitpunkt der Wahl oder Bereichsfeuerwehrkommandant oder Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreter A: abgelegte Kommandantenprüfung B: von einer Wahlversammlung gewählt 16. Oberbrandrat (OBR) F: Bereichsfeuerwehrkommandant V: als Feuerwehrkommandant oder Feuerwehrkommandantstellvertreter und Innehabung einer dieser Funktionen zum Zeitpunkt der Wahl oder Bereichsfeuerwehrkommandant oder Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreter A: abgelegte Kommandantenprüfung B: von einer Wahlversammlung gewählt 17. Landesfeuerwehrrat (LFR) F: Erfüllung der vom Landesfeuerwehrkommandanten übertragenen Aufgaben V: Bereichsfeuerwehrkommandant A: abgelegte Kommandantenprüfung B: Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten gemäß 21 Abs. 2 StFWG 18. Landesbranddirektorstellvertreter (LBDS) F: Stellvertreter des Landesfeuerwehrkommandanten V: seit mindestens fünf Jahren Bereichsfeuerwehrkommandant oder Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreter bzw. Landesfeuerwehrkommandant oder Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter A: abgelegte Kommandantenprüfung B: von einer Wahlversammlung gewählt Goldbrokatfeld mit rotem, 1 cm breiten Tuchvorstoß und einer silbergestickten Sternrosette, diese umgeben von einem Eichenlaubkranz. Der Aufschlag ist mit gedrehter Goldschnur eingefasst 19. Landesbranddirektor (LBD) F: Landesfeuerwehrkommandant V: seit mindestens fünf Jahren Bereichsfeuerwehrkommandant oder Bereichsfeuerwehrkommandantstellvertreter bzw. Landesfeuerwehrkommandant oder Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter A: abgelegte Kommandantenprüfung B: von einer Wahlversammlung gewählt
5 Anmerkung: Die Dienstgrade OBI und HBI sind nur dann mit einer gedrehten Goldschnur einzufassen, wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde; der Dienstgrad ABI nur dann, wenn zumindest ein Führungsseminar des ÖBFV gemäß Richtlinie A-09 absolviert wurde; die Dienstgrade von BR bis LFR nur dann, wenn mindestens drei dieser Führungsseminare absolviert wurden. (4) Verwaltungsdienst (die Beschreibung der Dienstgrade entspricht jener beim Branddienst) 1. Löschmeister der Verwaltung (LM d.v.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäß 16 V: vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein Jahr Feuerwehrmitglied A: Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion 2. Oberlöschmeister der Verwaltung (OLM d.v.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäß 16 V: sechs Jahre Löschmeister der Verwaltung A: wie Löschmeister der Verwaltung, zusätzlich entsprechenden Fachlehrgang 3. Hauptlöschmeister der Verwaltung (HLM d.v.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäß 16 V: sechs Jahre Oberlöschmeister der Verwaltung A: wie Oberlöschmeister der Verwaltung 4. Brandmeister der Verwaltung (BM d.v.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß 32 V: I.) sechs Jahre Hauptlöschmeister der Verwaltung II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein Jahr Feuerwehrmitglied A: I.) wie Hauptlöschmeister der Verwaltung, zusätzlich Lehrgang Führen 1 II.) Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion
6 5. Oberbrandmeister der Verwaltung (OBM d.v.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß 32 V: I.) und II.) sechs Jahre Brandmeister der Verwaltung A: I.) wie Brandmeister der Verwaltung I.) II.) wie Brandmeister der Verwaltung II.) 6. Hauptbrandmeister der Verwaltung (HBM d.v.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß 32 V: I.) und II.) sechs Jahre Oberbrandmeister der Verwaltung A: I.) wie Oberbrandmeister der Verwaltung I.) II.) wie Obrandmeister der Verwaltung II.), zusätzlich Lehrgang Führen 1 7. Brandinspektor der Verwaltung (BI d.v.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß 32 V: I.) sechs Jahre Hauptbrandmeister der Verwaltung (keine weitere Beförderung möglich) II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens sechs Jahre Feuerwehrmitglied A: I.) und II.) wie Hauptbrandmeister der Verwaltung, zusätzlich Kommandantenprüfung nach Zustimmung durch den Bereichsfeuerwehrkommandanten 8. Oberbrandinspektor der Verwaltung (OBI d.v.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß 32 V: sechs Jahre Brandinspektor der Verwaltung A: wie Brandinspektor der Verwaltung 9. Hauptbrandinspektor der Verwaltung (HBI d.v.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß 32 V: sechs Jahre Oberbrandinspektor der Verwaltung A: wie Oberbrandinspektor der Verwaltung
7 10. Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung (ABI d.v.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung eines BFV gemäß 32 II.) Landesbeauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung gemäß 47 V: I.) sechs Jahre Hauptbrandinspektor der Verwaltung (keine weitere Beförderung möglich) A: I.) und II.) wie Hauptbrandinspektor der Verwaltung B: I.) Bereichsfeuerwehrkommandant II.) Landesfeuerwehrkommandant 11. Brandrat der Verwaltung (BR d.v.) F: Landesbeauftragter für ein Sachgebiet der Verwaltung gemäß 47 V: sechs Jahre Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung II.) (keine weitere Beförderung möglich) A: wie Abschnittsbrandinspektor der Verwaltung B: Landesfeuerwehrkommandant Anmerkung: Die Dienstgrade bis HBM d.v. können mit einer gedrehten Silberschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde; der Dienstgrad ABI d.v. kann mit einer gedrehten Goldschnur eingefasst werden, wenn zumindest ein Führungsseminar des ÖBFV gemäß Richtlinie A-09 absolviert wurde; der Dienstgrad BR d.v. nur dann, wenn mindestens drei dieser Führungsseminare absolviert wurden. (5) Fachdienst (die Beschreibung der Dienstgrade entspricht jener beim Branddienst) 1. Löschmeister des Fachdienstes (LM d.f.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß 16 V: vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein Jahr Feuerwehrmitglied A: Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion 2. Oberlöschmeister des Fachdienstes (OLM d.f.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß 16 V: sechs Jahre Löschmeister des Fachdienstes A: wie Löschmeister des Fachdienstes 3. Hauptlöschmeister des Fachdienstes (HLM d.f.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß 16 V: sechs Jahre Oberlöschmeister des Fachdienstes A: wie Oberlöschmeister des Fachdienstes
8 4. Brandmeister des Fachdienstes (BM d.f.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß 32 V: I.) sechs Jahre Hauptlöschmeister des Fachdienstes II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mind. ein Jahr Feuerwehrmitglied A: I.) wie Hauptlöschmeister des Fachdienstes, zusätzlich Lehrgang Führen 1 II.) Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion 5. Oberbrandmeister des Fachdienstes (OBM d.f.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß 32 V: I.) und II.) sechs Jahre Brandmeister des Fachdienstes A: I.) wie Brandmeister des Fachdienstes I.) II.) wie Brandmeister des Fachdienstes II.) 6. Hauptbrandmeister des Fachdienstes (HBM d.f.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß 32 V: I.) und II.) sechs Jahre Oberbrandmeister des Fachdienstes A: I.) wie Oberbrandmeister des Fachdienstes I.) II.) wie Oberbrandmeister des Fachdienstes II.), zusätzlich Lehrgang Führen 1 7. Brandinspektor des Fachdienstes (BI d.f.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß 32 V: I.) sechs Jahre Hauptbrandmeister des Fachdienstes (keine weitere Beförderung möglich) II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens sechs Jahre Feuerwehrmitglied A: I.) wie Hauptbrandmeister des Fachdienstes, zusätzlich Kommandantenprüfung II.) Kommandantenprüfung, entsprechende Fachkenntnisse, nach Zustimmung durch den Bereichsfeuerwehrkommandanten 8. Oberbrandinspektor des Fachdienstes (OBI d.f.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß 32 V: sechs Jahre Brandinspektor des Fachdienstes A: wie Brandinspektor des Fachdienstes 9. Hauptbrandinspektor des Fachdienstes (HBI d.f.) F: Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß 32 V: sechs Jahre Oberbrandinspektor des Fachdienstes A: wie Oberbrandinspektor des Fachdienstes
9 10. Abschnittsbrandinspektor des Fachdienstes (ABI d.f.) F: I.) Beauftragter für ein Sachgebiet in einem BFV gemäß 32 II.) Landesbeauftragter für ein Sachgebiet gemäß 47 V: I.) sechs Jahre Hauptbrandinspektor des Fachdienstes (keine weitere Beförderung möglich) A: I.) und II.) wie Hauptbrandinspektor des Fachdienstes B: I.) Bereichsfeuerwehrkommandant II.) Landesfeuerwehrkommandant 11. Brandrat des Fachdienstes (BR d.f.) F: I.) stellvertretender entsendeter Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschuss II.) Landesbeauftragter für ein Sachgebiet gemäß 47 V: I.) Vertreter der Betriebsfeuerwehren in einem Bereichsfeuerwehrverband bzw. Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschuss oder stellvertretender Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschuss II.) sechs Jahre Abschnittsbrandinspektor des Fachdienstes (keine weitere Beförderung möglich) A: I.) abgelegte Kommandantenprüfung II.) wie Abschnittsbrandinspektor des Fachdienstes II.) B: I.) Entsendung durch die Vertreter der Betriebsfeuerwehren der einzelnen BFV II.) Landesfeuerwehrkommandant 12. Oberbrandrat des Fachdienstes (OBR d.f.) F: Entsendeter Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschuss V: I.) Vertreter der Betriebsfeuerwehren in einem Bereichsfeuerwehrverband bzw. Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschuss oder stellvertretender Vertreter der Betriebsfeuerwehren im Landesfeuerwehrausschuss A: I.) abgelegte Kommandantenprüfung B: I.) Entsendung durch die Vertreter der der Betriebsfeuerwehren der einzelnen BFV Anmerkung: Die Dienstgrade bis HBM d.f. können mit einer gedrehten Silberschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde; der Dienstgrad ABI d.f. kann mit einer gedrehten Goldschnur eingefasst werden, wenn zumindest ein Führungsseminar des ÖBFV gemäß Richtlinie A-09 absolviert wurde; die Dienstgrade BR d.f. und OBR d.f. nur dann, wenn mindestens drei dieser Führungsseminare absolviert wurden
10 (6) Sanitätsdienst (die Beschreibung der Dienstgrade entspricht jener beim Branddienst) 1. Löschmeister des Sanitätsdienstes (LM d.s.) F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß 16 V: vollendetes 18. Lebensjahr, mindestens ein Jahr Feuerwehrmitglied A: Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion 2. Oberlöschmeister des Sanitätsdienstes (OLM d.s.) F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß 16 V: sechs Jahre Löschmeister des Sanitätsdienstes A: wie Löschmeister des Sanitätsdienstes 3. Hauptlöschmeister des Sanitätsdienstes (HLM d.s.) F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß 16 V: sechs Jahre Oberlöschmeister des Sanitätsdienstes A: wie Oberlöschmeister des Sanitätsdienstes 4. Brandmeister des Sanitätsdienstes (BM d.s.) F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß 32 V: I.) sechs Jahre Hauptlöschmeister des Sanitätsdienstes II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mind. ein Jahr Feuerwehrmitglied A: I.) wie Hauptlöschmeister des Sanitätsdienstes, zusätzlich Lehrgang Führen 1 II.) Feuerwehrgrundausbildung, entsprechende Fachkenntnisse für die Funktion 5. Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes (OBM d.s.) F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß 32 V: I.) und II.) sechs Jahre Brandmeister des Sanitätsdienstes A: I.) wie Brandmeister des Sanitätsdienstes I.) II.) wie Brandmeister des Sanitätsdienstes II.) 6. Hauptbrandmeister des Sanitätsdienstes (HBM d.s.) F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß 32 V: I.) und II.) sechs Jahre Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes A: I.) wie Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes I.) II.) wie Oberbrandmeister des Sanitätsdienstes II.), zusätzlich Lehrgang Führen
11 7. Brandinspektor des Sanitätsdienstes (BI d.s.) F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einer Feuerwehr gemäß 16 II.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß 32 V: I.) sechs Jahre Hauptbrandmeister des Sanitätsdienstes (keine weitere Beförderung möglich) II.) vollendetes 18. Lebensjahr, mind. sechs Jahre Feuerwehrmitglied A: I.) und II.) wie Hauptbrandmeister des Sanitätsdienstes, zusätzlich Kommandantenprüfung nach Zustimmung durch den Bereichsfeuerwehrkommandanten 8. Oberbrandinspektor des Sanitätsdienstes (OBI d.s.) F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß 32 V: sechs Jahre Brandinspektor des Sanitätsdienstes A: wie Brandinspektor des Sanitätsdienstes 9. Hauptbrandinspektor des Sanitätsdienstes (HBI d.s.) F: Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß 32 V: sechs Jahre Oberbrandinspektor des Sanitätsdienstes A: wie Oberbrandinspektor des Sanitätsdienstes 10. Abschnittsbrandinspektor des Sanitätsdienstes (ABI d.s.) F: I.) Beauftragter für den Sanitätsdienst in einem BFV gemäß 32 II.) Landesbeauftragter für den Sanitätsdienst gemäß 47 V: I.) sechs Jahre Hauptbrandinspektor des Sanitätsdienstes (keine weitere Beförderung möglich) A: I.) und II.) wie Hauptbrandinspektor des Sanitätsdienstes B: I.) Bereichsfeuerwehrkommandant II.) Landesfeuerwehrkommandant 11. Brandrat des Sanitätsdienstes (BR d.s.) F: Landesbeauftragter für den Sanitätsdienst gemäß 47 V: sechs Jahre Abschnittsbrandinspektor des Sanitätsdienstes II.) (keine weitere Beförderung möglich) A: wie Abschnittsbrandinspektor des Sanitätsdienstes B: Landesfeuerwehrkommandant 12. Feuerwehrarzt (FA) oder Feuerwehrveterinär (FVET) F: Arzt oder Veterinär im Feuerwehrdienst V: keine A: Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Veterinär, Feuerwehrgrundausbildung 13. Bereichsfeuerwehrarzt (BFA) oder Bereichsfeuerwehrveterinär (BFVET) F: Bereichsfeuerwehrarzt oder Bereichsfeuerwehrveterinär V: keine A: Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Veterinär, Feuerwehrgrundausbildung
12 14. Landesfeuerwehrarzt (LFA) oder Landesfeuerwehrveterinär (LFVET) F: Landesfeuerwehrarzt oder Landesfeuerwehrveterinär V: keine A: Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt oder Veterinär, Feuerwehrgrundausbildung B: Landesfeuerwehrkommandant Anmerkung: Die Dienstgrade bis HBM d.s. können mit einer gedrehten Silberschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde; der Dienstgrad ABI d.s. kann mit einer gedrehten Goldschnur eingefasst werden, wenn zumindest ein Führungsseminar des ÖBFV gemäß Richtlinie A-09 absolviert wurde; der Dienstgrad BR d.s. nur dann, wenn mindestens drei dieser Führungsseminare absolviert wurden. Die Dienstgrade FA und FVET, BFA und BFVET sowie LFA und LFVET können nur dann mit einer gedrehten Goldschnur eingefasst werden, wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde. FVET, BFVET und LFVET haben zusätzlich das Funktionsabzeichen für Veterinäre zu tragen. (7) Seelsorglicher Dienst 1. Feuerwehrkurat (FKUR) F: Seelsorger im Feuerwehrdienst V: keine A: katholischer oder evangelischer Seelsorger, Feuerwehrgrundausbildung 2. Bereichsfeuerwehrkurat (BFKUR) F: Bereichsbeauftragter für den seelsorglichen Dienst V: keine A: katholischer oder evangelischer Seelsorger, Feuerwehrgrundausbildung 3. Landesfeuerwehrkurat (LFKUR) F: Landesbeauftragter für den seelsorglichen Dienst V: keine A: katholischer oder evangelischer Seelsorger, Feuerwehrgrundausbildung B: Landesfeuerwehrkommandant Anmerkung: Die Dienstgrade FKUR, BFKUR und LFKUR können nur dann mit einer gedrehten Goldschnur eingefasst werden,wenn die Kommandantenprüfung abgelegt wurde
13 (8) Dienstgrade des Landesfeuerwehrverbandes Die Farbe der Blusenaufschläge für die Dienstnehmer des Landesfeuerwehrverbandes richtet sich nach der Zugehörigkeit zur jeweiligen Abteilung gemäß 46 der Dienstordnung für die Freiwilligen Feuerwehren, die Betriebsfeuerwehren, die Bereichsfeuerwehrverbände und den Landesfeuerwehrverband sowie die Feuerwehr- und Zivilschutzschule in der Steiermark. Den einzelnen Abteilungen sind folgende Farben zugewiesen: 1. Abteilung Ausbildung (Feuerwehr- und Zivilschutzschule), rot 2. Abteilung Verwaltung, blau 3. Abteilung Landesleitzentrale, braun 4. Abteilung Technik, braun Zur Unterscheidung der Dienstgrade ist am oberen Rand des Kragenspiegels bzw. der Aufschiebeschlaufen das steiermärkische Landeswappen in Metallausführung bzw. in gestickter Ausführung anzubringen. Weiters sind die Dienstgrade mit dem Zusatz des Landesfeuerwehrverbandes (abgekürzt d. LFV ) zu versehen. voraussetzungen für die Dienstnehmer des Landesfeuerwehrverbandes sind in einer Richtlinie des Landesfeuerwehrverbandes festzulegen
Dienstgrade für die Steiermark
Dienstgrade für die Steiermark Branddienstes Dienstalter Funktion Probefeuerwehrmann (PFM) aktiver Dienst Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Dienst aktiver Dienst Oberfeuerwehrmann (OFM) 6 Jahre Dienst aktiver
WISSENSTEST - Bronze
4 Dienstgrade (Branddienst) 1 WISSENSTEST - Bronze JFM grün/blaue Schlaufe mit 1 roten Streifen Jungfeuerwehrmitglied 10 Jahre JFM grün/blaue Schlaufe mit 2 rote Streifen Jungfeuerwehrmitglied 11 Jahre
II. Dienstgrad und Rangabzeichen
II. Dienstgrad und Rangabzeichen Die Dienstgradabzeichen werden auf den Kragenspiegeln, der Uniformbluse und als Aufschiebeschlaufen der Dienstbekleidung grün bzw. Einsatzbekleidung grün getragen. Die
II. Dienstgrad und Rangabzeichen
II. Dienstgrad und Rangabzeichen Die Dienstgradabzeichen werden auf den Kragenspiegeln, der Uniformbluse und als Aufschiebeschlaufen der Dienstbekleidung grün bzw. Einsatzbekleidung grün getragen. Die
Uniformierung. Uniformierungsrichtlinie
Uniformierung Uniformierungsrichtlinie 1 Dienstbekleidung braun Seite 4 2 Dienstbekleidung grün blau Seite 7 3 Einsatzbekleidung grün blau Seite 10 4 Dienstbekleidung der Feuerwehrjugend Seite 12 5 Dienstgrade
DIENSTGRADE und FUNKTIONSABZEICHEN
LANDESFEUERWEHRSCHULE KÄRNTEN Grundausbildung im Bezirk Dienstgrade und Funktionsabzeichen Version: 3 DIENSTGRADE und FUNKTIONSABZEICHEN Inhaltsverzeichnis 1. Chargendienstgrade... 10 1.1 GRUPPENKOMMANDANTEN...10
Dienstgrade des NÖLFV
Dienstgrade des NÖLFV Dienstgrad Funktion Eingeteilte Feuerwehrmitglieder: Probefeuerwehrmann (PFM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Keine Vollendetes 15. Lebensjahr Feuerwehrmann (FM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien
01/2003 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2003 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt: 1.
DIENSTGRADE DER FEUERWEHR IN NIEDERÖSTERREICH
Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Diens t-alter Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Dienst Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Dienst Löschmeister (LM) 18 Jahre Dienst
Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
Dienstgrade des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Dienstgrade ab Chargen, Kommando werden laut Dienstpostenplan bzw. vom Feuerwehr-, Abschnitt-, Bezirk-, Landesfeuerwehrkommandanten bestimmt. Einige Position
Eingeteilte Feuerwehrmitglieder Dienstalter Funktion Spiegel wird...
Eingeteilte Feuerwehrmitglieder alter Funktion Spiegel wird... Probefeuerwehrmann (PFM) Feuerwehrmann (FM) 1 Jahr Oberfeuerwehrmann (OFM) Hauptfeuerwehrmann (HFM) 12 Jahre Löschmeister (LM) 18 Jahre Chargen,
D i e n s t g r a d e
Satzungen.qxp 09.12.2005 08:36 Seite 17 D i e n s t g r a d e e und abzeichen für steirische Freiwillige en, Betriebsfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren mit ortsfesten Brandschutzeinrichtungen jugend en
PRÜFUNGSKATALOG - FEUERWEHRJUGEND. Wissenstest. Prüfungskatalog. Fragen und Antworten. Bronze.
Wissenstest Prüfungskatalog Fragen und Antworten Bronze Bereichsfeuerwehrverband Leibnitz Leopold Figl Straße 1/Top 299 8430 Leibnitz Tel.: Fax: Mobil: E-Mail: 03452-76 122 03452-76 122-22 0664-182 19
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien
01/2014 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND 1.4.2. Dienstanweisung vom 1. Jänner 2014 Ernennungs- und Beförderungsrichtlinien Aufgrund der 17, 19 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 1994 wird festgelegt:
Jugendfeuerwehrmann 10 Jahre, blau. Jugendfeuerwehrmann 11 Jahre, grün. Dienstgrad JFM 10J JFM 10J JFM 11J JFM 11J JFM 12J JFM 12J
- und Funktionsabzeichen 10 Jahre, grün 10 Jahre, blau 11 Jahre, grün 11 Jahre, blau 12 Jahre, grün 12 Jahre, blau JFM 10J JFM 10J JFM 11J JFM 11J JFM 12J JFM 12J Steiermark 1.Erprobungsspiel 1.Erprobung
STATION 2. Dienstgrade. Bronze / Silber / Gold
STATION 2 Dienstgrade Bronze / Silber / Gold Station 2 : Dienstgrade ( Auswertung Bronze ) Bronze Die Dienstgradabbildungen bis einschließlich Hauptbrandinspektor werden aufgelegt. Davon müssen 5 gezogen
Prüfungskatalog Fragen und Antworten
Bezirksfeuerkommando Leibnitz Schönberg 3a 8411 Hengsberg Tel.: Fax: Mobil: E-Mail: Web: 03182-49000 03182-49000 - 20 0664-211 99 67 [email protected] www.bfvlb.steiermark.at Prüfungskatalog
Prüfungskatalog Fragen und Antworten
Bezirksfeuerkommando Leibnitz Schönberg 3a 8411 Hengsberg Tel.: 03182-49000 Fax: 03182-49000 - 20 Mobil: 0664-211 99 67 E-Mail: [email protected] Web: www.bfvlb.steiermark.at Prüfungskatalog
PRÜFUNGSKATALOG - FEUERWEHRJUGEND. Wissenstest. Prüfungskatalog. Fragen und Antworten. Silber. www.bfvlb.steiermark.at
Wissenstest Prüfungskatalog Fragen und Antworten Silber Bereichsfeuerwehrverband Leibnitz Leopold Figl Straße 1/Top 299 8430 Leibnitz Tel.: Fax: Mobil: E-Mail: 03452-76 122 03452-76 122-22 0664-182 19
Richtlinie. für Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend) X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK
Nr.: RL 5.9 / 74-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie für Feuerwehren mit Jugendmitgliedern (Feuerwehrjugend) Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese RL ersetzt
ORGANISATIONSRICHTLINIE LFV SALZBURG
ORGANISATIONSRICHTLINIE LFV SALZBURG RICHTLINIE ORG. NR.: 1.01.03 AUSGABE 03 2018 INHALTSVERZEICHNIS ORGANISATIONSRICHTLINIE 1. RECHTLICHE GRUNDLAGE... 3 2. MITGLIEDSCHAFT... 3 2.1. EINTRITT / AUSTRITT
RLP Dienstgradabzeichen - Schulterklappen - Schulterschlaufen FF-FM A KL-RLP-01 KL-RLP-02 FF-FM KL-RLP-03 FF-OFM KL-RLP-04 FF-HFM KL-RLP-05 FF-LM
Rheinland Pfalz Dienstgradabzeichen für RLP Unsere werden aus hochwertigem Uniformgewebe, zum Teil in Handarbeit gefertigt. Diese können mit Hilfe eines Druckknopfes an der Uniform befestigt werden. RLP
III. Verwendung/Funktionsabzeichen
III. Verwendung/Funktionsabzeichen Diese werden als rundes Tuchabzeichen am linken Ärmel der Uniformbluse sowie der Dienstund Einsatzkleidung grün (10 cm vom unteren Ärmelrand entfernt) getragen. Die Tuchfarbe
III. Verwendung/Funktionsabzeichen
III. Verwendung/Funktionsabzeichen Diese werden als rundes Tuchabzeichen am linken Ärmel der Uniformbluse sowie der Dienstund Einsatzkleidung grün (10 cm vom unteren Ärmelrand entfernt) getragen. Die Tuchfarbe
S a t z u n g e n. Florianistraße 22 A-8403 Lebring-St. Margarethen. Stand: 24. September Tel.: / Fax: /
Satzungen.qxp 09.12.2005 08:34 Seite 1 L a n d e s f e u e r w e h r v e r b a n d S t e i e r m a r k L a n d e s f e u e r w e h r g e s e t z S a t z u n g e n m i t U n i f o r m -T r a g e v o r s
1. Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr. Beschreibung der Dienstgradabzeichen
Anlage 1 (zu 5 Abs. 1 Satz 1) Beschreibung der Dienstgrade und Dienstgradabzeichen 1. Dienstgrade und Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehr Angehörige der Freiwilligen
NÖ Landesfeuerwehrverband DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE. für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren
NÖ Landesfeuerwehrverband DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren Geschätzte Feuerwehrmitglieder! Die vorliegende Dienstanweisung 1.5.3, welche
Wissenstest. Prüfungskatalog. Fragen und Antworten. Wissenstest BRONZE. Florianistraße 22 A-8403 Lebring.
Wissenstest Prüfungskatalog ragen und Antworten lorianistraße 22 A-8403 Lebring www.lfv.steiermark.at [email protected] Landesfeuerwehrverband Steiermark lorianistraße 22, A-8403 Lebring Erstellt
1/2002 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 1.5.3. Dienstanweisung DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE. für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren
1/2002 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 1.5.3 Dienstanweisung DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren 1.5.3-1/02 Inhaltsangabe I. DEFINITION DER BEKLEIDUNGSSTÜCKE II.
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der freiw.. Feuerwehren in Niedersachsen
Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der freiw.. Feuerwehren in Niedersachsen 2010 Ingolf Wolter Ziel Dienstgrad- und Funktionsabzeichen kennen Voraussetzungen kennen 2 Rechtliche Grundlagen Verordnung über
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr )
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr ( Name der Feuerwehr ) 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern
Verleihungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark
Nr.: RL 6.1 / 9-2011 vom: 23.05.2013 Richtlinie Verleihungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFV Publikation:
FREIWILLIGE FEUERWEHR GAILDORF
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr
C/II ABZEICHEN DER FEUERWEHRJUGEND
C/II ABZEICHEN DER FEUERWEHRJUGEND 1. Abzeichen für Feuerwehrjugendbetreuer und Bezirksfeuerwehrjugendreferent Funktionsabzeichen Feuerwehrjugendbetreuer Emailabzeichen an Lederschlaufen, österr. Feuerwehren
ABZEICHEN FEUERWEHRJUGEND
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Handbuch Feuerwehrjugend ABZEICHEN FEUERWEHRJUGEND 1. Stoffemblem Feuerwehrjugend Feuerwehrkorpsabzeichen mit "J" (Stoffabzeichen 50 X 65 mm). Zu tragen auf
Reinhard Gindl Oberbrandinspektor FF Kommandant. Thomas Beier. Löschmeister. Fahrmeister. Horst Seidl Löschmeister Atemschutzwart
Reinhard Gindl Oberbrandinspektor FF Kommandant Andreas Staringer Brandinspektor FF Kommandant Stellvertreter Gerald Staringer Verwalter Leiter der Verwaltung Andreas Koller Verwaltungsmeister Stv. Leiter
DIENSTANWEISUNG Ausgabe 5/14. Landesfeuerwehrverband DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE. für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren
DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren 1.5.3 - Ausgabe 5/14 Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640)
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Auf Grund des 33 Abs. 1 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
NÖ Landesfeuerwehrverband DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE. für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren
NÖ Landesfeuerwehrverband DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren 1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 1.5.3 DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND für Freiwillige
GRUNDAUSBILDUNG MODUL 1-3 WISSENSTEST B-S-G Erstelldatum OBI.d.F. Thomas Allmer
GRUNDAUSBILDUNG MODUL 1-3 WISSENSTEST B-S-G Erstelldatum 31.0 3.03.200.2008 OBI.d.F. Thomas Allmer Sachgebiet GRUNDAUSBILDUNG Module 1-10 Durchführungsbestimmung 1. Allgemeines: 1 3 Praxis Der Bezirksfeuerwehrkommandant
DIENSTANWEISUNG Ausgabe 1/17. Landesfeuerwehrverband DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE. für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren
DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren 3.6.2 - Ausgabe 1/17 Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND
Eigentum der Feuerwehr Bernhardschlag. Wissenstest in Bronze
Eigentum der Feuerwehr Bernhardschlag Wissenstest in Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen 1) Nenne die Funktionen der Kommandomitglieder: Feuerwehrkommandant, Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten,
1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. September 2010 (GVBl. LSA S. 501). Auf Grund des
Dienstgrad, Dienststellung / Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehr, Land Brandenburg
Dienstgrad, Dienststellung / Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehr, Land Brandenburg Dienstgradabzeichen Dienstgrad Dienststellung Feuerwehrfrau-Anwärterin Feuerwehrmann- Anwärter -Anwärterin -Anwärter
Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark
Nr.: AZ 1/1999 vom: 22.1.1999 RICHTLINIE Auszeichnungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Version : Kurzzusammenfassung vom 9.7.2003 Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren
Wissenstest. Teilnahmebedingungen: 12. Lebensjahr und mindestens dreimonatige Mitgliedschaft bei FJ Nur entsprechend vorbereitete JFM sind anzumelden.
1 2 Teilnahmebedingungen: 12. Lebensjahr und mindestens dreimonatige Mitgliedschaft bei FJ Nur entsprechend vorbereitete JFM sind anzumelden. 3 Durchführungsbestimmungen: hrungsbestimmungen: Wissenstest:
DIENSTANWEISUNG VORWORT INHALT /07 DIENSTKLEIDUNG UND DIENSTGRADE 1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 1.5.3
NÖ Landesfeuerwehrverband DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren 1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 1.5.3 DIENSTANWEISUNG DIENSTKLEIDUNG UND für Freiwillige
WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH. STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen BRONZE
WISSENSTEST FÜR DIE FEUERWEHRJUGEND OBERÖSTERREICH STATION: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen 1) Nenne die Funktionen der Kommandomitglieder Feuerwehrkommandant, Stellvertreter
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall
Ernennungs- und Beförderungsrichtlinie der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Hall 1 Grundsätze für die Ernennungen und Beförderungen 1.1 Ernennungen und Beförderungen werden nur bei Mitgliedern der aktiven
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF) vom 4. Juli 2008 Kreisfeuerwehrverband
Richtlinien für Ehrungen und Beförderungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim
Richtlinien für Ehrungen und Beförderungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Hinweis: Für die weiblichen Mitglieder der Feuerwehr gelten im Folgenden sinngemäß die femininen Formen der jeweiligen
Die Dienstgradabzeichen der. Feuerwehren NRW ( )
?????? Die Dienstgradabzeichen der??? Feuerwehren NRW (1946-1959)????? NRW 1946 NRW 1946 NRW 1946 Als Mützenabzeichen wird in Kürze durch die Provinzial-Feuerwehr-Verwaltung das alte Feuerwehrabzeichen
Prüfungsunterlage. Für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren GRUNDAUSBILDUNG. Wissenstest B-S-G. Modul 1 3
Prüfungsunterlage Für Freiwillige Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren GRUNDAUSBILDUNG Wissenstest B-S-G Modul 1 3 Ausgabe 2008 GRUNDAUSBILDUNG Inhaltsverzeichnis Durchführungsbestimmungen Allgemein...
KENNZEICHNUNG VON EINSATZ- UND FÜHRUNGSKRÄFTEN MTM
KENNZEICHNUNG VON EINSATZ- UND FÜHRUNGSKRÄFTEN MTM Marco Zerweiss Leiter der Feuerwehr 23.01.2017 1. Qualifikation / Funktion Um eine einheitliche Kennzeichnung von Einsatz- und Führungskräften zu erzielen,
1.1 Dieser Erlass gilt für die Aufgabenträger gemäß 2 Absatz 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG).
Erlass des Ministeriums des Innern über das Tragen von Dienstgradabzeichen im Brandschutz des Landes Brandenburg vom 4. Februar 2011 (Az.:IV/2.11-470-11) Auf der Grundlage des 2 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen
AG Uniform. Ergebnisse
AG Uniform Ergebnisse Inhalt Einführung... 3 1. Umfrage unter den Lehrgangsteilnehmern an der LFS Sachsen... 4 1.1. Grundlagen... 4 1.1.1. Verteilung der Teilnehmerzahlen nach Lehrgangsarten... 4 1.1.2.
Landesfeuerwehrverband Steiermark. 1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr; Gliederung und Stärke 2 Einsatzplanung 3 Einsatzleitung
D i e n s t o r d n u n g Landesfeuerwehrverband Steiermark 1. Teil Allgemeine Bestimmungen 1 Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr; Gliederung und Stärke 2 Einsatzplanung 3 Einsatzleitung 2. Teil Feuerwehren
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 5. Oktober 1999.
Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). Vom 5. Oktober 1999. Auf Grund des 33 Abs. 1 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes vom 6. Juli 1994 GVBl. LSA S. 786) wird verordnet: 1 Geltungsbereich
Kennzeichnung von Einsatz- und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen
Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften 6 Dietmar Wichmann Leiter der Feuerwehr 01.01.2011 Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen 1.
WISSENSTEST. der Feuerwehrjugend. Stufe 2
WISSENSTEST der Feuerwehrjugend Stufe 2 Die Wissenstest Stufe 2 darf frühestens im dem Jahr absolviert werden, in dem du den 11. Geburtstag hast. Folgende Anzahl von Fragen- oder Aufgabenkärtchen müssen
Gegenüberstellung Stmk. FWG LFG 1979
Gegenüberstellung Stmk. FWG 2012 - LFG 1979 2 Aufgaben der Feuerwehren StFWG Neu (1) Den Feuerwehren obliegen folgende Aufgaben, insoweit als der dafür notwendige Ausrüstungs-, Mannschafts- und Ausbildungsstand
PRÜFUNGSKATALOG - FEUERWEHRJUGEND. Wissenstest. Prüfungskatalog. Fragen und Antworten. Gold.
Wissenstest Prüfungskatalog Fragen und Antworten Gold Bereichsfeuerwehrverband Leibnitz Leopold Figl Straße 1/Top 299 8430 Leibnitz Tel.: Fax: Mobil: E-Mail: 03452-76 122 03452-76 122-22 0664-182 19 98
Wissenstest 2005. Die Feuerwehr und die Kennzeichnung ihrer Dienstkleidungsträger WT 1
WT 1 Die Feuerwehr und die Kennzeichnung ihrer Dienstkleidungsträger WT 2 Aufgaben der Gemeinde Abwehrender Brandschutz Technischer Hifsdienst Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss jede Gemeinde eine gemeindliche
WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND
WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat hat am 15. Dezember 2006 die vorliegenden für den Wissenstest der Feuerwehrjugend genehmigt. Allgemeine Der Wissenstest der Feuerwehrjugend dient
WISSENSTEST. der Feuerwehrjugend. Stufe 3
WISSENSTEST der Feuerwehrjugend Stufe 3 Die Wissenstest Stufe 3 darf frühestens im dem Jahr absolviert werden, in dem du den 12. Geburtstag hast. Folgende Anzahl von Fragen- oder Aufgabenkärtchen müssen
Wehrversammlung , 10:00 Uhr
Wehrversammlung 2018 04.03.2018, 10:00 Uhr Geschätzte Ehrengäste, liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, liebe Feuerwehrjugend! Ich darf Sie alle zur heutigen Wehrversammlung hier im Festsaal Rosental
Richtlinie. Grundausbildung
Nr.: RL 5.1 / 84-2007 vom: 01.01.2008 Richtlinie Richtlinie Grundausbildung Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Landesjugendbeauftragter Alle Grundausbildungsbeauftragte Bedienstete
Wissenstest. Prüfungskatalog. Fragen und Antworten. Wissenstest GOLD. Florianistraße 22 A-8403 Lebring.
Wissenstest Prüfungskatalog ragen und Antworten lorianistraße 22 A-8403 Lebring www.lfv.steiermark.at [email protected] PRÜUNGSKATALOG EUERWEHRJUGEND Landesfeuerwehrverband Steiermark lorianistraße
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
AVBayFwG: Anlage 3 Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren Anlage 3 (zu 20 Abs. 2) Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren
Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
AVBayFwG: Anlage 3 Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren Anlage 3 (zu 20 Abs. 2) Kennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren
Zur Verfügung gestellt von den Niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen Als Download unter: www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de
Vom 21. September 1993 (GVBl. S. 362), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen v. 18.08.05 (Nds. GVBl. S 266) Auf Grund des
Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion Mindestausbildung
Anlage 1 (zu 4 Abs. 1 und 2) Dienstgrade, Funktionen und damit verbundene Mindestausbildungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren Lfd. Dienstgrad Dienstgradabzeichen Funktion
Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF
Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF LVO-FF vom 23.September 2005 (GVBL. LSA S.640) Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl LSA S. 445) erarbeitet von Armin Vinzelberg
Beamtinnen und Beamte (Nr. 1-25) oder Tarifbeschäftigte. des feuerwehrtechnischen. Dienstes der Gemeinden und Kreise sowie des Landes
Nr. Darstellung der Schulterklappe mit Knopffixierung (Ausführungsbeispiele) 1. a) Farbe der Einfassung b) Farbe und Anzahl der Streifen c) Farbe der Mützenkordel und des Feuerwehremblems an der Kopfbedeckung
R I C H T L I N I E. Verleihungsrichtlinie des. Landesfeuerwehrverbandes Steiermark. Verteiler:
Nr.: RL 6.1 / 9-2006 vom: 12.02.2009 R I C H T L I N I E Verleihungsrichtlinie des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Verteiler: X LFK X BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK
R i c h t l i n i e. Verdienstkreuzes
Bezirksfeuerwehrverband Bruck an der Mur B e z i r k s f e u e r w e h r k o m m a n d o R i c h t l i n i e für die Schaffung und Verleihung eines Verdienstkreuzes des Bezirksfeuerwehrverbandes Bruck
FREIWILLIGE FEUERWEHR OBERAICH. Jahresbericht 2017 O B E R A I C H S T R A S S E 16, B R U C K A. D. M UR
FREIWILLIGE FEUERWEHR OBERAICH Jahresbericht 2017 O B E R A I C H S T R A S S E 16, 8 6 0 0 B R U C K A. D. M UR Die Mannschaft Mannschaftsstand mit 30. November 2017 Aktive Mitglieder 47 Jugend 10 Ehrendienstgrade
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Vom 4. Dezember 1997 (GVBl.II/97 S.914, ber. GVBl.II/98 S.34) Auf Grund des 38 Abs. 2 Nr. 1 des Brandschutzgesetzes
STATION 1. Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen. Bronze / Silber / Gold
STATION 1 Allgemeinwissen - Feuerwehrwissen Bronze / Silber / Gold Station 1: Allgemeinwissen und Feuerwehrwissen ( Auswertung ) Bronze Von folgenden 16 Fragen sind 8 zu beantworten. je richtige Antwort
Bürgermeister Herr Harald Zillikens. Leiter der Feuerwehr (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels. Stellv. GBI Michael Schröder. Einheit Jüchen (71)
Organisation Organigramm Bürgermeister Herr Harald Zillikens Dezernentin Annette Gratz Leiter der (LdF) GBI Heinz-Dieter Abels Stellv. GBI Michael Schröder Fachberater Seelsorge Dechant Ulrich Clancett
NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen
NÖ NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen NÖ NÖ Feuerwehrordnung Neuerungen Überarbeitung der NÖ Feuerwehrordnung im NÖ Auflösung des Feuerwehrbezirkes Wien-Umgebung Einarbeitung der Erkenntnisse der Wahlen im
Vom 04. Juli 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 17], S.241)
1 von 8 27.07.2011 9:51 Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr- TVFF) Vom 04. Juli 2008
Jahres- Rückblick.
Jahres- Rückblick 2014 www.ff-marreith.at Vorwort Sehr geehrte Bevölkerung des Löschbereiches der FF Marreith! Nach einigen Jahren Pause, hat sich unser neuer Schriftführer Harald Wagner der vielen Arbeit
ABSCHNITTSFEUERWEHRTAG E T S D O R F
SEITE -1- ABSCHNITTSFEUERWEHRTAG E T S D O R F Freitag, 27. Mai 2016-19:00 Uhr Der Abschnittsfeuerwehrkommandant ernennt: Zum Leiter des Verwaltungsdienstes im Abschnittsfeuerwehrkommando: Herr VI Stephan
TÄTIGKEITSBERICHT 2016
TÄTIGKEITSBERICHT 2016 1.Mitgliederstand: Neuaufnahmen: Jugend: Aktiv: Michaela Fuchs Nico Oswald Julian Schrenk Raphael Wiehalm Florian Spanhel Überstellungen: Jugend in Aktiv: Michael Adl Mitgliederstand
der Freiwilligen Feuerwehr Rennweg
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG der Freiwilligen Feuerwehr Rennweg Rüsthaus Rennweg, am 29.01.2010 Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Kommandanten 2. Gedenkminute für verstorbene Kameraden 3. Verlesung
Feuerwehrkommandant 68 OBI Anton Eder Feuerwehrkommandant Stv. 80 BI Johann Himmelmayer
Placeoldertext Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Betrifft: Dienstpostenplan Datum: Donnerstag, 10. August 2017, 12405 Feuerwehr - Kommando Feuerwehrkommandant 68 OBI Anton Eder 10.01.2016 1.
TÄTIGKEITSBERICHT 2012
TÄTIGKEITSBERICHT 2012 1.Mitgliederstand: Neuaufnahmen: Jugend: Mario Adl Simon Brausteiner Lisa Schrenk Überstellungen: Aktiv in Reserve: Jugend in Aktiv: Franz Grießler Kurt Schmid Thomas Aigner Michelle
Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren
0/04 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND.3.. Dienstanweisung vom. Jänner 04 Organisations- und Dienstpostenplan der burgenländischen Feuerwehren Aufgrund der 7, 9 und 30 des Bgld. Feuerwehrgesetzes 994
Wehrversammlung 2018
Wehrversammlung 2018 Herzlich Willkommen! Geschäftsjahr vom 01.12.2016 30.11.2017 1 Wehrversammlung 2018 Tagesordnung: 1 - Eröffnung und Begrüßung 2 Wehrversammlung 2018 Tagesordnung: 2 - Feststellung
WISSENSTESTSPIEL DER FEUERWEHRJUGEND
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Handbuch Feuerwehrjugend WISSENSTESTSPIEL DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat (BFKDT Klausur) hat am 26. September 2014 die vorliegenden Bestimmungen
Dienstanweisung MODULVORAUSSETZUNGEN FÜR FUNKTIONEN. Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z. 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet:
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Dienstanweisung 1.1.7 1/16 MODULVORAUSSETZUNGEN FÜR FUNKTIONEN Gemäß 50 Abs. 2 Z. 1 und 57 Abs. 1 Z. 2 NÖ FG 2015 wird angeordnet: 1. Voraussetzungen Zur Ausübung
Feuerwehrmedizinischer Dienst und Feuerwehrsanitätsdienst
Nr.: RL 4.6/129-2010 vom: 06.03.2013 Richtlinie Feuerwehrmedizinischer Dienst und Feuerwehrsanitätsdienst in den Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren des Landes Steiermark Verteiler: X LFK
