Dienstgrade des NÖLFV

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1 Dienstgrade des NÖLFV Dienstgrad Funktion Eingeteilte Feuerwehrmitglieder: Probefeuerwehrmann (PFM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Keine Vollendetes 15. Lebensjahr Feuerwehrmann (FM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Absolvierung der für die Zulassung zum Modul Truppmann erforderliche Grundausbildung laut snachweis für die Grundausbildung 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend) Oberfeuerwehrmann (OFM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Truppmann 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

2 Hauptfeuerwehrmann (HFM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Truppmann 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Löschmeister (LM) Eingeteiltes Feuerwehrmitglied Truppmann 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

3 Chargen, Fachchargen und Gehilfen: Löschmeister (LM) Zugtruppkommandant Kommandant einer Gruppe Ausbilder in der Feuerwehr Feuerwehrausbilder Fahrmeister Gehilfe des Fahrmeisters Zeugmeister Gehilfe des Zeugmeisters Feuerwehrjugendführer Führungsstufe 1 Führungsstufe 1 Modul Fahrmeister Führungsstufe 1 Modul Zeugmeister Feuerwehrjugendführer Oberlöschmeister (OLM) Zugtruppkommandant Kommandant einer Gruppe Ausbilder in der Feuerwehr Feuerwehrausbilder Fahrmeister Gehilfe des Fahrmeisters Zeugmeister Gehilfe des Zeugmeisters Feuerwehrjugendführer Führungsstufe 1 Führungsstufe 1 Modul Fahrmeister Führungsstufe 1 Modul Zeugmeister Feuerwehrjugendführer 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höher Dienstgrad zusteht

4 Hauptlöschmeister (HLM) Zugtruppkommandant Kommandant einer Gruppe Ausbilder in der Feuerwehr Feuerwehrausbilder Fahrmeister Gehilfe des Fahrmeisters Zeugmeister Gehilfe des Zeugmeisters Feuerwehrjugendführer Führungsstufe 1 Führungsstufe 1 Modul Fahrmeister Führungsstufe 1 Modul Zeugmeister Feuerwehrjugendführer 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höher Dienstgrad zusteht Brandmeister (BM) Kommandant eines Zuges Feuerwachekommandant Ausbilder in der Feuerwehr Feuerwehrausbilder Fahrmeister Modul Fahrmeister Zeugmeister Modul Zeugmeister

5 Oberbrandmeister (OBM) Kommandant eines Zuges Feuerwachekommandant Ausbilder in der Feuerwehr Feuerwehrausbilder Fahrmeister Zeugmeister Modul Fahrmeister Modul Zeugmeister 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höher Dienstgrad zusteht Hauptbrandmeister (HBM) Kommandant eines Zuges Feuerwachekommandant Ausbilder in der Feuerwehr Feuerwehrausbilder Fahrmeister Modul Fahrmeister 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höher Dienstgrad zusteht Zeugmeister Modul Zeugmeister

6 Kommandantendienstgrade: Brandinspektor (BI) Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr laut Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr laut Feuerwehrwachekommandant eines abgesetzten Zuges Feuerwehrkommandant Feuerwehrkommandant Betriebsfeuerwehrkommandant Feuerwehrkommandant Oberbrandinspektor (OBI) Feuerwehrkommandant einer freiwilligen Feuerwehr laut Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandanten laut der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, derem Feuerwehrkommandanten laut der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht Feuerwehrkommandant Feuerwehrkommandant Betriebsfeuerwehrkommandant

7 Hauptbrandinspektor (HBI) Feuerwehrkommandant einer freiwilligen Feuerwehr laut Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, derem Feuerwehrkommandanten laut der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht Unterabschnittsfeuerwehrkommandant Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, derem Feuerwehrkommandanten laut der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht Feuerwehrkommandant Feuerwehrkommandant Betriebsfeuerwehrkommandant Abschnittsbrandinspektor (ABI) Feuerwehrkommandant einer freiwilligen Feuerwehr laut Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Feuerwehrkommandant Feuerwehrkommandant Betriebsfeuerwehrkommandant Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

8 Brandrat (BR) Abschnittsfeuerwehrkommandant Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Brandrat (BR) Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

9 Oberbrandrat (OBR) Bezirksfeuerwehrkommandant Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Landesfeuerwehrrat (LFR) Feuerwehrviertelvertreter Vorsitzender eines Ausschusses gemäß 50 Abs. 1 Z.1 lit. b NÖ FG Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV Höhere Feuerwehrausbildung 3 Höhere Feuerwehrausbildung 3 Betriebsfeuerwehrkommandant 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

10 Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV) Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Landesbranddirektor (LBD) Landesfeuerwehrkommandant Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

11 Verwaltungsdienstgrade: Verwaltungsmeister (VM) Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Modul Verwaltungsdienst Oberverwaltungsmeister (OVM) Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Modul Verwaltungsdienst 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmiester bzw. Brandmeister oder ein höher Dienstgrad zusteht

12 Hauptverwaltungsmeister (HVM) Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Modul Verwaltungsdienst 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Verwaltungsmiester bzw. Brandmeister oder ein höher Dienstgrad zusteht Verwalter (V) Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Kommandanten laut der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Leiter des Verwaltungsdienstes laut der Dienstgrad Oberverwalter zusteht Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos Modul Verwaltungsdienst

13 Oberverwalter (OV) Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Kommandanten laut der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Leiter des Verwaltungsdienstes laut der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos Modul Verwaltungsdienst

14 Hauptverwalter (HV) Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, derem Kommandanten laut der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehr- kommandos Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos Modul Verwaltungsdienst Modul Verwaltungsdienst Feuerwehrkommandant Verwaltungsinspektor (VI) Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos Stellvertretender Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos Modul Verwaltungsdienst Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

15 Verwaltungsrat (VR) Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos Modul Verwaltungsdienst Höhere Feuerwehrausbildung 3 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Sachbearbeiterdienstgrade: Sachbearbeiter (SB) Sachbearbeiter in einer Abgeschlossene Feuerwehr gem. DA gem. DA Fahrmeister Gehilfe des Fahrmeisters Zeugmeister Gehilfe des Zeugmeisters Modul Fahrmeister Modul Zeugmeister

16 Abschnittssachbearbeiter (ASB) Abschnittssachbearbeiter gem. DA Abgeschlossene gem. DA Bezirkssachbearbeiter (BSB) Bezirkssachbearbeiter gem. DA Abgeschlossene gem. DA Sonderdienstgrade: Feuerwehrarzt (FARZT) Arzt im Feuerwehrdienst Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi bzw. dazu in stehend oder das Recht zur selbständigen Berufsausübung Truppmann

17 Feuerwehrjurist (FJUR) Jurist im Feuerwehrdienst Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorat der Rechtswissenschaften Truppmann Feuerwehrkurat (FKUR) Geistlicher im Feuerwehrdienst Katholischer oder evangelischer Geistlicher oder Diakon Truppmann

18 Feuerwehrtechniker (FT) Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens Abgeschlossenes Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung Ingenieur, Dipl.Ing. FH oder Dipl.Ing. Modul Gefahrenabwehr 1 oder Feuerpolizeiliche Beschau oder Brandschutztechnik oder Betriebsfeuerwehrkommandant oder zum autorisierten Sachverständigen des NÖ LFV Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT) Arzt im Bezirksfeuerwehrkommandos Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin Truppmann Feuerwehrärztefortbildung

19 Landesfeuerwehrarzt (LFARZT) Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin Höhere Feuerwehrausbildung 3 Landesfeuerwehrkurat (LFKUR) Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Katholischer Geistlicher Truppmann

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