Heimvertrag Seniorenpflegezentrum
|
|
- Josef Franke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Heimvertrag Seniorenpflegezentrum Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH Sackstraße 20, A 8010 Graz FN s Stand
2 Inhaltsangabe 1. Vertragspartner und Vertragsdauer Rechte der BewohnerInnen Unterkunft Verpflegung Grundbetreuung Pflegeleistungen Zusatzleistungen Entgelt Kaution Tarifanpassung Entgeltrückerstattung Aufbewahrung von Wertsachen Datenschutz Vertragsende Streitschlichtung Änderungen des Vertrages Heimstatut und abschließende Erklärungen...10 Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 2 von 11
3 Heimvertrag Seniorenpflegezentrum gemäß der Vereinbarung zwischen Land Steiermark und Heimträger im Sinne des Punktes E-IX.7. auf Grund der Bestimmung des 13 Abs. 1 Stmk. Sozialhilfegesetzes, LGBI. Nr. 29/1998 in der jeweils geltenden Fassung. 1. Vertragspartner und Vertragsdauer Mit Abschluss dieser Vereinbarung verpflichtet sich die Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, im Folgenden kurz Volkshilfe genannt, gegenüber Herrn/Frau die von dieser Vereinbarung umfassten Leistungen zu erbringen. Auftraggeber(In) und Vertragspartner(In) ist(sind): Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Adresse: Sofern der zu betreuenden Person ein Sachwalter beigegeben sein sollte, hat dieser die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen, wenn das zu entrichtende Entgelt in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der zu betreuenden Person keine Deckung findet oder durch die Sozialhilfe getragen wird. Mehrere Auftraggeber haften gegenüber der Volkshilfe für die Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen zur ungeteilten Hand. Diese Vereinbarung wird befristet abgeschlossen; sie beginnt mit und endet am durch Zeitablauf, ohne dass es einer Aufkündigung bedarf; auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird mit beidseitiger Vertragsunterfertigung rechtswirksam 2. Rechte der BewohnerInnen Den BewohnerInnen kommen alle bundes- oder landesrechtlich verankerten Rechte uneingeschränkt zu. Sie haben jedenfalls das Recht auf: Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 3 von 11
4 freie Entfaltung der Persönlichkeit, anständige Begegnung, Achtung der Würde und Selbstbestimmung, freie Meinungsäußerung, Gleichbehandlung ungeachtet des Geschlechts, der Abstammung und Herkunft, der Rasse, der Sprache, der politischen Überzeugung und des religiösen Bekenntnisses Versammlung und Bildung von Vereinigungen, insbesondere zur Durchsetzung der Interessen der BewohnerInnen; dazu gehört die Abhaltung von BewohnerInnenversammlungen und die Wahl von BewohnerInnenvertretern; der Heimträger soll mindestens einmal jährlich eine BewohnerInnenversammlung organisieren. Beachtung der Privat- und Intimsphäre Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses Verkehr mit der Außenwelt und grundsätzlich unbeschränkte Besuchsmöglichkeiten sowie die Benützung von Fernsprechern Beachtung der persönlichen Gewohnheiten und des eigenen Lebensstils; dazu gehören auch die persönliche Kleidung und die individuelle Gestaltung der Räumlichkeiten, z.b. durch eigene Einrichtungsgegenstände freie Arztwahl sowie auf Aufklärung über und Einwilligung oder Ablehnung von medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen Dokumentation und Beachtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten Einsichtnahme in über sie geführte Aufzeichnungen und Kopien gegen angemessenen Kostenersatz Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist angemessene Bearbeitung von Beschwerden Die Interessen der BewohnerInnen werden durch die Patienten- und Pflegeombudsschaft des Landes Steiermark kostenfrei vertreten. Detaillierte Informationen und Kontaktadressen enthält die Hausordnung. 3. Unterkunft Dem/der BewohnerIn stehen im Haus folgende Räume zur Verfügung: 3.1. Wohneinheit Einzelzimmer / Zweibettzimmer / Dreibettzimmer / Nr. im Stock. bettzimmer Dieses Zimmer ist ausgestattet mit einer pflegegerechten Nasszelle / Dusche und WC einem Pflegebett Tisch; Stühle; Kleiderschrank(änken); versperrbaren (Nacht)Kästchen; Garderobe; Vorraum Balkon Fernseh- und Telefonanschluss KabeI TV / SAT-TV Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 4 von 11
5 Die Grundreinigung des Wohnraums (Fußbodenreinigung, Aufräumen) erfolgt täglich, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen nach den üblichen Standards Gemeinschaftsräume Der/die BewohnerIn ist berechtigt alle Gemeinschaftsräume zu nutzen. Zu den Gemeinschaftsräumen zählen insbesondere: die Gemeinschaftsräume in jedem Stockwerk / in jeder Einheit zentraler Gemeinschaftsraum im Stock die Gänge und Stiegenhäuser sowie Aufzüge der Garten Gemeinschaftsbalkone / Gemeinschaftsterrassen im Stock Pflegebad Gemeinschaftstoiletten Cafeteria Das Haus und die Räume wurden besichtigt nicht besichtigt Sonstige Leistungen im Rahmen der Unterkunft Beheizung unter Sicherstellung der üblichen Raumtemperaturen, sämtliche Betriebskosten für Strom, Beleuchtung, Wasser, anteiliger Personalkosten, Instandhaltungskosten, tägliche Reinigung des Wohnbereiches mit Ausnahme an Sonn- und Feiertagen, Reinigung der Fenster und Vorhänge mindestens zweimal jährlich, Bereitstellung eines Fernseh- und Telefonanschlusses einschließlich sämtlicher Verwaltungs- und sonstiger Nebenkosten; 4. Verpflegung Täglich werden Frühstück, Vormittagsjause, Mittagessen, Nachmittagsjause und Abendessen angeboten. Das Mittagessen wird immer und das Abendessen mindestens dreimal pro Woche als Warmspeise serviert. Ein Menüplan wird zentral ausgehängt. Zu den Mahlzeiten wird jeweils ein alkoholfreies Getränk gereicht. Tee oder Saft wird ganztägig zur Verfügung gestellt. Weitere Speisen und Getränke werden bei entsprechendem (Pflege)Bedarf bereitgestellt. Schon- und Diätkost wird entsprechend der ärztlichen Anordnung und im Einvernehmen mit dem/der BewohnerIn serviert. Bei jeder Mahlzeit wird eine dementsprechende Speise angeboten. 5. Grundbetreuung Die Grundbetreuung umfasst: die Wäscheversorgung beinhaltet a) die Reinigung von Unterwäsche, die mit der Waschmaschine waschbar ist. Zur Unterwäsche gehören ausschließlich Unterhose kurz bzw. lang Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 5 von 11
6 Unterhemd Unterhemd langarm Strümpfe Socken Strumpfhalter Kniestrümpfe Strümpfe lang Strumpfhose Nylon Wollstrumpfhose Büstenhalter Leibchen Unterkleid b) die Reinigung von Nachtwäsche, die mit der Waschmaschine waschbar ist. Zur Nachtwäsche gehören ausschließlich Nachthemd Pyjamabluse Pyjamahose c) die Reinigung von Trainingsanzug, T-Shirt, Hemd, Bluse und Hauskleid, sofern diese Wäschestücke mit der Waschmaschine waschbar sind; d) die Zurverfügungstellung, Reinigung und das Bügeln der mit der Waschmaschine waschbaren Bettwäsche (inkl. Schonbezüge); e) die Zurverfügungstellung und Reinigung der Hygienewäsche (Handtücher, Waschlappen) sowie das Waschen und Bügeln (im haushaltsüblichen Rahmen). Hygieneartikel: Bewohner der Einrichtung ohne Pensionsbezug haben Anspruch auf die bedarfsgerechte Versorgung mit Hygieneartikeln (Zahnpasta, Gebissreiniger, Zahnbürste, Haarschampon, Handseife (fest oder flüssig), Duschgel, Rasierschaum und Rasierklingen) im angemessenen Umfang. Bewohner der Einrichtung mit Pensionsbezug haben einen Anspruch auf vorgenannte Hygieneartikel längstens für die Dauer von einem Monat ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung. Betreuungsleistungen wie Anleiten zur Selbsthilfe (z.b. Gedächtnistraining) Information und Beratung bezüglich Krankheitsvorbeugung und Gesundheitsschutz, Bewegung und Animation zu eigener Beschäftigung bzw. Aktivitäten in Geselligkeit Ermöglichung der Integration ehrenamtlicher Besuchsdienste Kreativeinheiten, bzw. Organisation der Möglichkeit der Teilnahme an Ausflügen und kulturellen Veranstaltung Organisation jahreszeitlich abgestimmter Feste, Geburtstagsfeiern, Pflege der Religiosität (siehe Vereinbarung Land/Betreiber 4.3) 6. Pflegeleistungen 6.1. Entsprechend dem jeweiligen Pflegebedarf werden folgende Pflegeleistungen angeboten: Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 6 von 11
7 Alltagshilfen, Hilfe beim Essen und Trinken, Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe im Bereich der Mobilität, Besondere Aufsicht / Zuwendung, Hilfe im Bereich der Ausscheidung, ärztlich angeordnete Maßnahmen. Zu den Pflegeleistungen zählen keine Verrichtungen, die der/die BewohnerIn ganz oder teilweise selbst unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel erledigen kann Art und das Ausmaß der Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegeldgutachten. Für BewohnerInnen, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung über keine Pflegegeldeinstufung verfügen, wird bis zum Abschluss des Pflegegeldverfahrens zunächst der Pflegezuschlag der Stufe 4 verrechnet. Nach Abschluss des Pflegegeldverfahrens erfolgt eine der tatsächlichen Pflegegeldeinstufung entsprechende Nachverrechnung. Bei einer Änderung der Pflegegeldstufe erfolgt eine automatische Anpassung der Pflegeleistungen und des Pflegeentgelts Der/die BewohnerIn verpflichtet sich, bei Heimantritt ein allenfalls vorliegendes Pflegegeldgutachten vorzulegen und bevollmächtigt die Volkshilfe, die Erhöhung des Pflegegeldes zu beantragen sowie Klage bei Gericht zur Durchsetzung dieses Anspruchs einzubringen. Jede Veränderung des Pflegegeldbezuges ist umgehend der Leitung des Hauses vor Ort zur Kenntnis zu bringen Die Volkshilfe hat dafür Sorge zu tragen, dass die Pflegehilfsmittel, deren Erfordernis sich aus dem tatsächlichen Pflegebedarf ergeben, in jenem Maße zur Verfügung stehen, wie sie vom Sozialversicherungsträger bzw. von den Sozialhilfeverbänden / Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt werden Derzeit entspricht der Pflegebedarf des/der BewohnerIn der Pflegestufe Dies ergibt sich aus dem aktuellen Pflegegeldgutachten. dem vorläufig vorliegenden Pflegegeldgutachten, eine Neubemessung wird beantragt. der vorläufigen automatischen Einstufung. 7. Zusatzleistungen Folgende Leistungen werden gegen zusätzliche Bezahlung vereinbart: Zuschlag Einbettzimmer (siehe Tarifblatt Punkt 2.1.) Weitere Zusatzleistungen werden gesondert im Formular Vereinbarung über Zusatzleistungen vereinbart und ausgewiesen. Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 7 von 11
8 8. Entgelt 8.1. Grundlage Im Sinne der Klarheit und Verständlichkeit dieser Vereinbarung ist diesem Heimvertrag ein gesondertes Tarifblatt, das einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bildet, angeschlossen. Darin sind die für die einzelnen Leistungen zu entrichtenden Entgelte in detaillierter Form übersichtlich beschrieben Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten bei Bezuschussten Die Bezahlung dieser Kosten für Personen mit Kosten- oder Restkostentragung erfolgt direkt durch den Sozialhilfeträger innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung. Die Volkshilfe ist verpflichtet, über Leistungen, die von der Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag abgedeckt werden, keine Zusatzvereinbarungen über Zuschläge mit den BewohnerInnen oder Dritten abzuschließen Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten bei Selbstzahlern Das Entgelt für Unterkunft, Verpflegung, Grundbetreuung und Pflegeleistungen (Leistungspreis) ist bis zum 5. Tag eines jeden Monats im Voraus zu zahlen. Zusatzleistungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungslegung zu bezahlen. Alle Zahlungen erfolgen auf das Konto Nr. bei der BLZ. Zahlungsmöglichkeiten sind Dauerauftrag, Abbuchungsauftrag sowie Einzahlung mittels Erlagscheins. Das Entgelt wird für alle Zusatzleistungen gemeinsam höchstens einmal im Monat vorgeschrieben. Für die Zusatzleistungen erhält der/die BewohnerIn Zahlungsbelege Verrechnungsmodalitäten Der Aufnahme- und der Austrittstag gelten ab einer Dauer von mehr als 12 Stunden als volle, sonst als halbe Verrechnungstage. Der Tag der Verlegung in eine andere Betreuungseinrichtung gilt als halber Verrechnungstag. 9. Kaution Der/die BewohnerIn hinterlegt eine Kaution in Höhe von 300. Diese dient ausschließlich der Abdeckung von Entgelt-, Schadenersatz- und Bereicherungsansprüchen des Heimträgers Volkshilfe. Dazu zählen nicht die normalen Instandhaltungsarbeiten oder üblichen Reparaturen. Die Volkshilfe hat dem/der BewohnerIn, dessen/deren VertreterIn und Vertrauensperson unverzüglich schriftlich den Erhalt der Kaution zu bestätigen. Wenn die Volkshilfe die Kaution (z.b. im Falle mutwilliger Beschädigung des Eigentums des Heimes) in Anspruch nehmen will, muss sie den/die BewohnerIn, dessen/deren VertreterIn und die Vertrauensperson davon schriftlich unter Angabe der Gründe verständigen. Soweit die Volkshilfe die Kaution nicht in Anspruch nimmt, muss sie diese nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, zuzüglich der geltenden Bankzinsen, jedoch abzüglich der von ihm geleisteten Abgaben und Kontoführungskosten, sowie der KESt dem/der BewohnerIn oder dessen/deren RechtsnachfolgerIn erstatten. Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 8 von 11
9 10. Tarifanpassung Das Entgelt ändert sich jeweils entsprechend dem vom Land Steiermark festgesetzten Leistungspreis (Hotelkomponente und Pflegezuschlag). Die Festlegung und Veränderung des Leistungspreises orientiert sich an der Kostendeckung einer durchschnittlichen Einrichtung. Die Anpassung wird durch das Land Steiermark festgelegt und ist für beide Vertragsteile bindend. 11. Entgeltrückerstattung Bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen reduziert sich die Hotelkomponente (siehe Tarifblatt) um 8,14 % pro Abwesenheitstag. Abwesenheiten sind nach Möglichkeit im Vorhinein bekannt zu geben Rückerstattung bei Selbstzahlern Die Rückerstattung von Gewährleistungsansprüchen und Abwesenheitsvergütungen an den/die BewohnerIn erfolgt im Folgemonat. 12. Aufbewahrung von Wertsachen Die Volkshilfe bietet folgende Aufbewahrungsmöglichkeit für Geld und Wertgegenstände (z.b. Geldbeträge) entweder in versperrbarem/rer Schrank/Lade im Zimmer oder durch Hinterlegung beim Heimträger Volkshilfe; Die Hinterlegung beim Heimträger Volkshilfe bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Für Geld und Wertgegenstände, die nicht beim Heimträger gesondert hinterlegt werden, haftet die Volkshilfe nur insoweit, als Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl von einer der Volkshilfe zuzurechnenden Person verschuldet wurde. Die Volkshilfe kann die Aufbewahrung von Wertsachen ablehnen, wenn diese der Höhe nach das vertretbare Haftungsrisiko übersteigen. 13. Datenschutz Die Volkshilfe ist verpflichtet den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere auch bei seinen Beschäftigten, sicherzustellen. Der/die BewohnerIn stimmt aber zu, dass Daten aus der Pflegedokumentation, soweit sie für die Behandlung in Krankenanstalten und die Antragstellung auf Sozialhilfe und Pflegegeld erforderlich sind, erhoben und automationsunterstützt verarbeitet werden der behandelnde Arzt, die MitarbeiterInnen der Volkshilfe, über etwaige besondere Erfordernisse bei der täglichen Pflege informiert und die dazu erforderlichen Diagnosen schriftlich bekannt gibt die Volkshilfe automationsunterstützt bewohnerbezogene Daten in anonymisierter Form an die Landesregierung weitergibt. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 9 von 11
10 14. Vertragsende Der Vertrag endet mit einvernehmlicher Vertragsauflösung. Kündigung durch den/die BewohnerIn unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist. dem Tod des/der BewohnerIn schriftlicher Kündigung durch die Volkshilfe. Sie kann den Vertrag aber nur aus wichtigem Grund kündigen. Dazu zählen insbesondere die Verschlechterung des Gesundheitszustandes, sodass eine Versorgung in der Einrichtung nicht mehr gewährleistet werden kann sowie das fortgesetzte gemeinschaftswidrige Verhalten des/der BewohnerIn. Im zweiten Fall hat der Kündigung eine Mahnung vorauszugehen, zu der VertreterIn und Vertrauensperson des/der BewohnerIn mit eingeschriebenem Brief zu laden sind. Die Volkshilfe hat grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat, wenn der Betrieb des Heimes eingestellt oder wesentlich eingeschränkt wird, eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Sie ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung einer Kündigung zu setzen sowie im Falle einer Kündigung sich bei Bedarf um eine Alternativunterkunft zu bemühen. Über das Vertragsende bezuschusster Personen informiert die Volkshilfe den zuständigen Sozialhilfeträger. Guthaben des/der BewohnerIn nach Vertragsauflösung werden innerhalb von zwei Wochen nach Abholung der eingebrachten Sachen rückerstattet. 15. Streitschlichtung Bei Errichtung einer Schlichtungsstelle durch das Land Steiermark für Rechtsstreitigkeiten zwischen Volkshilfe und HeimbewohnerInnen verpflichtet sich die Volkshilfe dieser innerhalb von 3 Monaten beizutreten. 16. Änderungen des Vertrages Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Zustimmung beider VertragspartnerInnen in Schriftform. Erklärungen zugunsten des/der BewohnerIn sind aber jedenfalls wirksam. 17. Heimstatut und abschließende Erklärungen Das Heimstatut ist Bestandteil des Vertrages und wurde von dem/der BewohnerIn (dem/der VertreterIn) eingesehen bzw. als integrativer Bestandteil dieses Vertrages mit übergeben. Die Bestimmungen der Punkte 1-6 des Heimstatuts können im Interesse der Mehrzahl der betroffenen BewohnerInnen oder auf Grund betrieblicher Erfordernisse einseitig durch den Heimträger Volkshilfe geändert werden. Die Bedürfnisse und Interessen der BewohnerInnen aber auch jene der Wirtschaftlichkeit sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 10 von 11
11 Ich (wir) bestätige(n) im Rahmen des Abschlusses dieser Vereinbarung auch nachstehend angeführten Schriftstücke, die einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden, zustimmend zur Kenntnis und damit zum Vertragsinhalt erhoben zu haben. Ich bestätige weiters, dass mir eine Ausfertigung sowohl dieses aus 11 Seiten bestehenden Heimvertrages als auch der nach angeführten Schriftstücke ausgehändigt wurden: Tarifblatt Heimstatut Vereinbarung über die Hinterlegung von Wertgegenständen Vereinbarung über Haustierhaltung Vereinbarung über Zusatzleistung/en Datum für den Heimträger Volkshilfe BewohnerIn/VertreterIn Rechtsträger: Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH, Sackstrasse 20 A 8010 Graz Seite 11 von 11
H E I M S T A T U T. des. Landespflegezentrums (LPZ) Kindberg
Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.h. H E I M S T A T U T des Landespflegezentrums (LPZ) Kindberg Seite 1 von 6 24.4.2013 Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form
MehrBetreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI
Betreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI Zwischen der Bundesstadt Bonn - als Träger der Seniorenzentren der Bundesstadt
MehrP F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich
P F L E G E V E R T R A G über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich Zwischen der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.v. im Folgenden Sozialstation genannt, vertreten durch
Mehrqwm Seniorenwohnhausvertrag Zwischen Stadtgemeinde Salzburg (Senioreneinrichtungen), Hubert-Sattler- Gasse 7A, als Betreiber des und
qwm Seniorenwohnhausvertrag Zwischen Stadtgemeinde Salzburg (Senioreneinrichtungen), Hubert-Sattler- Gasse 7A, als Betreiber des Seniorenwohnhauses im Folgenden als Wir bezeichnet und geboren am zuletzt
MehrMuster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...
Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel
MehrBetreuungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen
Betreuungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen Zwischen Betreuungen M.Heinen vertreten durch Herrn Michael Heinen und Herrn N.N. (Klient-Nr. XX) wohnhaft in Anschrift Klient Geburtsdatum vertreten
MehrII. Leistungsverpflichtungen der Einrichtung Grundleistungen 1. Leistungen der Unterkunft
Landesrecht Bundesland Steiermark Kurztitel SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 LEVO-SHG 2017 Kundmachungsorgan LGBl. Nr. 22/2017 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.02.2017 Text Leistungskatalog
MehrHeimvertrag 1. Dient nur zur Vorlage an den Heimbetreiber! Für Bewohner ohne Fußnoten!
Dient nur zur Vorlage an den Heimbetreiber! Für Bewohner ohne Fußnoten! Heimvertrag 1 gemäß der Vereinbarung zwischen Land Steiermark und Heimträger im Sinne des Punktes E-IX.7. auf Grund der Bestimmung
MehrAnlage 1. Leistungskatalog für Pflegeheime. zur LEVO-SHG, LGBl. Nr. 68/2007 in der Fassung LGBl. Nr. 6/2009
1 zur LEVO-SHG, LGBl. Nr. 68/2007 in der Fassung LGBl. Nr. 6/2009 Anlage 1 Leistungskatalog für Pflegeheime I. Mindestpersonal 1. Die Einrichtung hat folgenden Mindestpersonalstand auf Basis von Brutto-Vollzeitäquivalenten
MehrStationäre Betreuung im GDA Pflegehaus Hannover-Ricklingen. Hier ist Geborgenheit Zuhause. Raum für Persönlichkeit
Stationäre Betreuung im GDA Pflegehaus Hannover-Ricklingen Hier ist Geborgenheit Zuhause. Raum für Persönlichkeit Fühlen Sie sich zu Hause in unserem Wohnpflegebereich. Wenn das Leben in Ihrer eigenen
MehrR E S I D E N Z - P F L E G E V E R T R A G
1 Vertragspartner R E S I D E N Z - P F L E G E V E R T R A G Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
MehrWerkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO
Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO betreffend die Betreuung von Frau/Herr geb. am wohnhaft in 1. Vertragspartner Zutreffendes ankreuzen: Auftraggeber (und Vertragspartner)
MehrHausordnung. Wir begrüßen sie sehr herzlich in unserem Haus.
Wir begrüßen sie sehr herzlich in unserem Haus. (1) Organisation Unsere Häuser befinden sich in St. Johann in Tirol und in Oberndorf in Tirol Rechtsträger ist der Gemeindeverband Pflegeheim St. Johann
MehrVertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.
Heimvertrag zwischen Pfarrer Emanuel Tischhauser-Stiftung, Quartieraltersheim Aussersihl, Engelstrasse 63, 8004 Zürich, nachfolgend Stiftung und Frau/Herr ((((((((, geboren am 00.00.0000 nachfolgend BewohnerIn
MehrZwischen der AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH Georg-Palitzsch-Straße 10, Dresden
Zwischen der AWO Sachsen Soziale Dienste gemeinnützige GmbH Georg-Palitzsch-Straße 10, 01239 Dresden als Träger des Seniorenzentrums Prof. Rainer Fetscher Jonsdorfer Straße 20, 01259 Dresden - nachstehend
MehrPflegevertrag. Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI. Zwischen: ... (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:...
Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI Zwischen:... (nachfolgend Pflegedienst genannt) Anschrift:... vertreten durch...telefon:... (vertretungsberechtigte Person) Bankverbindung:
MehrInformationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim
Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den
MehrGute Pflege hat ihren Preis. Informationen zu Pflegesätzen und Leistungen im Pflegeheim
Gute Pflege hat ihren Preis Informationen zu Pflegesätzen und Leistungen im Pflegeheim Gute Pflege hat einen Namen Vertrauenspartner sein für alle, die mit uns zu tun haben. So hat es die Evangelische
MehrVersorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)
Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER
MehrUntermietvertrag für Wohnung
Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrWohn- und Betreuungsvertrag:
Frau / Herr zurzeit wohnhaft in - nachstehend Bewohner/Bewohnerin genannt - vertreten durch (rechtliche Betreuerin / rechtlicher Betreuer) und der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz GmbH, vertreten durch
MehrZwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
MehrHeimvertrag. Präambel
Heimvertrag Präambel Ziel dieses Vertrages ist es, die Interessen und Bedürfnisse der HeimbewohnerInnen sicherzustellen, sowie deren Selbständigkeit und Selbstverantwortung zu fördern und Rechtssicherheit
Mehr284 Anhang C: Pflegevertrag (Beispiel)
284 Anhang C: Pflegevertrag (Beispiel) C: Pflegevertrag (Beispiel) (Stand: 28. November 2001) zwischen der...... (im folgenden Xxxxxxxxxxxx genannt) vertreten durch... und Frau / Herrn... geb. am... wohnhaft:...
MehrHerr / Frau Mustermann (Bewohner)
Betreuungsvertrag Zwischen Herr / Frau Mustermann (Bewohner) und der Diakonischen Gemeinschaft Johannes Brenz e. V.; Wolfach (Betreuungsträger vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harter, Telefon
MehrKonsumentenschutz Umzug ins Seniorenheim
Konsumentenschutz Umzug ins Seniorenheim Das wichtigste zum Heimvertragsgesetz Stand: Jänner 2015 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
MehrBetreuungsvertrag. (Name des LVR HPH Netzes) (Anschrift der Betriebsleitung) Frau/ Herrn
Betreuungsvertrag (basierend auf der Leistungsvereinbarung gemäß 75 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)) für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung) Zwischen
MehrMUSTER. Pflegevertrag QM. BHK Buchholzer häusliche Krankenpflege GmbH. Pflegevertrag. Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI
Seite 1 von 5 Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI Zwischen Der/dem Träger BHK Anschrift Berliner Str. 25, 13127 Berlin als Träger der / des. ( nachfolgend Pflegedienst genannt
MehrHEIMSTATUT und HAUSORDNUNG
HEIMSTATUT und HEIMSTATUT Präambel Das ist ein privates Altenwohn- und Pflegeheim. Eigentümer und Heimträger ist die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz (kurz Kreuzschwestern genannt)
MehrVorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ...
Vorsorgevollmacht Seite 1 Vorsorgevollmacht Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
MehrSTILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag
STILLE GESELLSCHAFT Vertragsmuster für einen Gesellschaftsvertrag Dieses Vertragsmuster ist eines für eine sog. atypische stille Gesellschaft. Das bedeutet, dass dem stillen Gesellschafter Rechte eingeräumt
MehrVersorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege
Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI für Leistungen der Tagespflege zwischen der teilstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) in Trägerschaft von Tagespflegeeinrichtung Straße
MehrH E I M V E R T R A G
N Ö H E I M V E R T R A G G E P F L E G T A L T W E R D E N U N D S I C H W I E D A H E I M F Ü H L E N Unter "Pflegeheim" oder "Heim" werden in diesem Heimvertrag alle Einrichtungen nach der NÖ Pflegeheim-Verordnung
MehrTarifübersicht Alle Zimmer sind vollmöbliert und mit einem Vorraum einer Dusche und WC ausgestattet.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bewohnerinnen und Bewohner, Tarifübersicht 2018 wir dürfen Ihnen nachstehend unsere Tarife im Bereich Langzeit-, Kurzzeit- und Tagespflege im Jahr 2018 bekanntgeben
MehrInformationsbroschüre. Einzug in eine Einrichtung der. Stiftung Liebenau Österreich
Informationsbroschüre Einzug in eine Einrichtung der Stiftung Liebenau Österreich Version 2/2017 L:\QM-Ordner\2016-QM-Ordner\1.1 Heimeinzug Seite 1 von 7 Information für Aufnahmewerber/innen, Bewohner/innen
MehrMitsprache bei der Gestaltung der Musterverträge - Gestaltungsmöglichkeiten aus Verbrauchersicht - Einführung in die Thematik
Mitsprache bei der Gestaltung der Musterverträge - Gestaltungsmöglichkeiten aus Verbrauchersicht - Einführung in die Thematik Katrin Markus Geschäftsführerin 1 Pflichten vor Abschluss des Vertrags Gesetzliche
MehrMITGLIEDER- VEREINBARUNG
MITGLIEDER- VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen: Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH Dörrstraße 85 6020 Innsbruck im Folgenden kurz Austria Bau T & V genannt einerseits und Firma im Folgenden
MehrV O L L M A C H T. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax. erteile hiermit Vollmacht an. (bevollmächtigte Person) Name, Vorname
Vollmacht Vollmacht Seite 1 V O L L M A C H T Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte Person)
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April 1986
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrBetreuungsvertrag. Kinderbetreuung BÄRENVILLA. 1 Beginn und Umfang der Betreuung. Zwischen. Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift..
Betreuungsvertrag Zwischen Frau/Herrn.. (Sorgeberechtigter) Anschrift.. Telefon Fax Telefon mobil.. und Frau Karin Herborn-Amtmann (Tagesbetreuungsperson) Nietzschestraße 21 / 80807 München Telefon: 089-14839753
MehrALTENHEIME IM BEZIRK MÜRZZUSCHLAG
A-8680 mürzzuschlag, wiener straße 9 E-Mail: alfons.red@mzz.at Telefon: 03852 / 2555 15 Telefax: 03852 / 2555 80 Erdgeschoss, Zimmer Nr. 1 Informationen zum Thema ALTENHEIME IM BEZIRK MÜRZZUSCHLAG Name
MehrPferde-Einstellungsvertrag
Pferde-Einstellungsvertrag zwischen -Stallbesitzer- Herrn/Frau (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefon, bei Minderjährigen Angabe der gesetzlichen Vertreter) u n d -Einsteller- 1 Der Stallbesitzer
Mehr1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden.
Bannau Weinfelden Taxordnung Allgemeine Bedingungen 1. Das Altersheim Bannau steht unter der Aufsicht der Heimkommission der evangelischen Kirchenvorsteherschaft Weinfelden. 2. Die unmittelbare Leitung
MehrVertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft
Vertrag über die Errichtung einer Praxisgemeinschaft zwischen - nachfolgend Gesellschafter I und.. - nachfolgend Gesellschafter II wird nachfolgender Vertrag geschlossen: 1 Vertragszweck Die unterzeichnenden
MehrVertrag. zur ambulanten pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Versorgung. Frau/Herr. Anschrift: Tel.: und ambulanter Pflegedienst.
Vertrag zur ambulanten pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Versorgung Frau/Herr Anschrift:...Tel.: Gesetzliche Vertretung: durch:...als Bevollmächtigte/r, Betreuer/in - im folgenden: Leistungsbezieher
MehrVorlage für Musterheimvertrag (Stand: Mai 2016): Heimvertrag
Vorlage für Musterheimvertrag (Stand: Mai 2016): Heimvertrag 1. Vertragspartner: Der gegenständliche Heimvertrag wird abgeschlossen zwischen der Name des Heimträgers, Straße Hnr., PLZ Ort, vertreten durch
MehrInformationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Altenhilfe
V-052-1 St. Vinzenz-Haus, Pflege- und Betreuungseinrichtung, Kirchstr. 32, 45879 Gelsenkirchen 01.10.2009 Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Altenhilfe
MehrAnsuchen um. Fotoaufnahmen (bitte zutreffendes ankreuzen)
Ansuchen um Drehgenehmigung Fotoaufnahmen (bitte zutreffendes ankreuzen) Angaben zum Antragsteller Firma Name, Vorname Straße, PLZ, Ort Land Telefon, Fax E-Mail Rechnungsadresse, falls abweichend Verantwortliche/r
MehrHausordnung. Herzlich willkommen in den Heimen der Franziskanerinnen!
Hausordnung Herzlich willkommen in den Heimen der Franziskanerinnen! Organisation Unsere Organisation besteht aus zwei Standorten, dem Elisabethheim (Veitingergasse 147) sowie dem Franziskusheim (Stock
MehrServicevertrag. -nachfolgend kurz Betreiber genannt- 2. Herrn/Frau/Eheleuten. Vorbemerkung
Servicevertrag Zwischen 1. Franz Georg Müller, Zum Weiher 13, 59519 Möhnesee und -nachfolgend kurz Betreiber genannt- 2. Herrn/Frau/Eheleuten _ -nachfolgend kurz Nutzer/-in genannt- Vorbemerkung Der/die
MehrArbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)
Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen
MehrWohn- und Betreuungsvertrag
Wohn- und Betreuungsvertrag Frau zurzeit wohnhaft in : - nachstehend Bewohner/Bewohnerin genannt - vertreten durch: - (rechtliche Betreuerin / rechtlicher Betreuer) und der Lebenshilfe Grafschaft Diepholz
MehrWerkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO
Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO betreffend die Betreuung von Frau/Herr geb. am wohnhaft in 1. Vertragspartner Zutreffendes ankreuzen: Auftraggeber (und Vertragspartner)
MehrBetreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)
Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:
MehrVollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)
MehrVollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)
MehrInformationen zum Einzug
Informationsblatt gemäß 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG für Einrichtungen der Altenhilfe Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden möchten wir Sie über unser allgemeines Leistungsangebot und
MehrRichtlinien. (studentische Hilfskräfte) vom 23. April in der im Bereich der neuen Bundesländer anzuwendenden Fassung
Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Hilfskräfte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung bzw. der wissenschaftlichen Hilfskräfte
MehrAu-Pair-Vermittlungsvertrag - Gastfamilie
- 1 - Au-Pair-Vermittlungsvertrag - Gastfamilie abgeschlossen am heutigen Tag zwischen dem/der VermittlerIn Name: Adresse: Telefonnummer/Faxnummer/e-mail Adresse: und der Gastfamilie, vertreten durch Name:
MehrCheckliste Stationäre Pflege
Checkliste Stationäre Pflege Diese Checkliste enthält die von Ihnen ausgewählten Kriterien zur Unterstützung der Auswahl von stationären Pflegeeinrichtungen. Sie sollten diese Fragen unbedingt bei Ihrem
MehrTraude Dierdorf Stadtheim Wiener Neustadt
Traude Dierdorf Stadtheim Wiener Neustadt Heimvertrag 1 Vertragspartner Vertragspartner dieses Heimvertrages sind einerseits die Stadtheim BetriebsGmbH (Firmensitz. 1160 Wien, Seeböckgasse 30a; FN 454106d;
MehrTarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen
UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
MehrBetreuungs- und Pflegevertrag
Betreuungs- und Pflegevertrag zwischen (Senior/Seniorin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ / Ort... und (Betreuer/Betreuerin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ
MehrVollmacht. (Vollmachtgeber/in)
Vollmacht Seite 1 Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort
MehrAllgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
MehrWerkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO
Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO betreffend die Betreuung von Frau/Herr geb. am wohnhaft in 1. Vertragspartner Zutreffendes ankreuzen: Auftraggeber (und Vertragspartner)
MehrEVANGELISCHES INTERNAT DASSEL E.V. Internatsvertrag
EVANGELISCHES INTERNAT DASSEL E.V. Internatsvertrag Vertrag 1 Aufnahme zwischen dem Evangelischen Internat Dassel e. V., vertreten durch den Geschäftsführer und Frau/Herr (Vor- und Nachname der Erziehungsberechtigten)
MehrTARIFLISTE \\SBS2011\Dokumente\Q- Vorlagen-Formulare\Vorlagen ab 2014\Stiftungsrat\V-Tarifliste 2016.doc Seite 1/5
TARIFLISTE 2016 Grundtaxe Die Grundtaxe enthält folgende Leistungen: - Zimmer mit Pflegebett, inkl. Notrufanlage im Zimmer und in Nasszelle - Zimmerreinigung (inkl. Nasszelle) - Heizung, Strom, Kalt-/Warmwasser
MehrTaxordnung Taxordnung / Version 1 / Kerngasse 4, 6442 Gersau Seite 1 von 5
Taxordnung info@rosenpark-gersau.ch Seite 1 von 5 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohnenden des Alters- und Pflegeheims Rosenpark in Gersau. Sie tritt per 1. Januar 2017 in Kraft und ersetzt
MehrSeniorenwohnen Pasing-Westkreuz. Preisliste
Seniorenwohnen Pasing-Westkreuz Preisliste Stand: 1. Januar 2011 Was wir bieten... Damit Sie auch im Alter individuell leben und Sicherheit genießen können, bieten wir Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes,
Mehr1 Geltungsbereich. Als Vollbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden.
Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)
Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums
MehrStadt Frauenfeld. Reglement über die Preise für die Parksiedlung. Alterszentrums Park. (Preisreglement)
Stadt Frauenfeld Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums Park (Preisreglement) STADT FRAUENFELD Reglement über die Preise für die Parksiedlung Talacker des Alterszentrums
MehrPflege & Betreuung im Pflegehaus
3.1.4. Pflege & Betreuung im Pflegehaus Träger: Senioren-Betreuungsgesellschaft Ort: Lübecker Straße 2, 22 941 Bargteheide Tel.: 045 32 / 406 0 Fax.: 045 32 / 40 62 13 Kontakt: Einrichtungsleitung Petra
MehrAufnahme Hotelbereich. Pflegehandbuch Verwaltung. Checkliste Stammblatt. Tel /62477 Fax /
Hotelbereich Anmeldeformular FÜR DIE HEIMANMELDUNG BITTE DIE SEITEN AUSFÜLLEN UND AN DIE SENIOREN- BETREUUNG NENZING SENDEN. Senioren- Betreuung Nenzing GmbH HAUS NENZING Bahnhofstraße 25, 6710 Nenzing
MehrVorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an
Vorsorge-Vollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail Erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort
MehrHausordnung und wichtige Informationen für neue Bewohner Dokument D 2087
Dateiname: 15. Hausordnung und wichtige Informationen Seite 1 von 6 Hausordnung und wichtige Informationen für Bewohnerinnen und Bewohner im St. Gerhardus-Haus Herzlich willkommen im St. Gerhardus-Haus
MehrWohnen im Pflegeheim. Pflegeinfo 1. AK-Hotline T Meine AK. Ganz groß für mich da. AK Infoservice
Wohnen im Pflegeheim Pflegeinfo 1 AK-Hotline T 05 7799-0 Meine AK. Ganz groß für mich da. 1 Ist eine Pflege daheim nicht zumutbar oder nicht organisierbar, ist die Unterbringung in einem Pflegeheim die
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Frau/Herrn ( im folgenden "Kunde" ) und dem Pflegedienst ( im folgenden "Pflegedienst" ) wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart.
MehrAlters- und Pflegeheim Grüneck Brüschägertenweg 12+14, 8626 Ottikon (Gossau ZH) Heimreglement. gültig ab: 17. August 2015
Heimreglement gültig ab: 17. August 2015 Vom Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Grüneck genehmigt am 17. August 2015 Heimreglement des Alters- und Pflegeheims Grüneck Der Stiftungsrat Altersheim
MehrTagespflege Bamberg-Gaustadt
Caritas-Seniorenzentrum St. Josef - Tagespflege Bamberg-Gaustadt Tagespflege-Vertrag Präambel Ziel dieses Vertrages ist es, dem Tagesgast Pflege, Betreuung und Verpflegung in der Tagespflege-Einrichtung
MehrSHG-Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-SHG) StF: LGBl 68/2007, idf LGBl 6/2009, LGBl 25/2010 und LGBl 50/2012
SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung (LEVO-SHG) StF: LGBl 68/2007, idf LGBl 6/2009, LGBl 25/2010 und LGBl 50/2012 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2007 über die Festlegung von
MehrInformationsblatt zum St. Ludgerus-Haus, Altenwohnhaus in Lüdinghausen, Neustrasse 20
Informationsblatt zum St. Ludgerus-Haus, Altenwohnhaus in 59348 Lüdinghausen, Neustrasse 20 Stand: 07.11.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, im Folgenden möchten wir Sie über unser allgemeines Leistungsangebot
MehrOrdnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften.
Amtsblatt des Erzbistums Köln 2017, Nr. 160 ab 01.01.2018 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2012, Nr. 173 ab 01.11.2012 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln
MehrVersorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. über Leistungen der Kurzzeitpflege
Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der Kurzzeitpflege zwischen der Kurzzeitpflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) Name1 Name2 Str. Hsnr PLZ Ort in Trägerschaft von Trägername
MehrWohn- und Betreuungsvertrag
Wohn- und Betreuungsvertrag für Menschen mit einer geistigen Behinderung in (voll-)stationären Eingliederungshilfeeinrichtungen Zwischen dem Landschaftsverband Rheinland als Träger des LVR-HPH-Netzes (Name
MehrBeratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Stadt Duisburg Amt für Soziales und Wohnen WTG-Behörde Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach
MehrMag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg. Die Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht
Mag. Dietmar Mühl öffentlicher Notar 8605 Kapfenberg Die Patientenverfügung Die Vorsorgevollmacht Die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger 8605 Kapfenberg 8623 Aflenz Kurort DVR-Nr.: 2108166 Wiener
MehrVolontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt
Volontariatsvertrag zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt und Herrn/Frau (Name des/r Volontärs/Volontärin) - nachstehend Volontär/in genannt 1. Ziel des Volontariats und Tätigkeit
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrMietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli
Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli abgeschlossen zwischen Offene Kinder- und Jugendarbeit Saanenland Name Vermieterin Ansprechperson Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad
MehrCaritasverband für die Diözese Mainz e. V.
QM-Handbuch Dokument: F53 Version: 1.0 Belegungsvertrag für extern Buchende Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. Schriftstückidentifikationsnummer: zwischen Caritasverband für die Diözese Mainz e.
MehrJahrgang 2017 Ausgegeben am 23. Februar 2017
1 von 10 Jahrgang 2017 Ausgegeben am 23. Februar 2017 22. Verordnung: SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung 2017 LEVO-SHG 2017 22. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Februar 2017 über
MehrMDK-Simulationsauswertung
Auswertung MDK-Simulationsauswertung Pflege und medizinische Versorgung Umgang mit demenzkranken BewohnerInnen Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene Gesamtergebnis:
Mehrdem Franziskuswerk Schönbrunn ggmbh, Prälat-Steininger-Str. 1, Schönbrunn
Mittagsbetreuung Dienstleistungsvertrag (Tagesbetreuung) zwischen Vor- und Zunahme der Personensorgeberechtigten Straße und Hausnummer - nachstehend als Personensorgeberechtigte benannt - und PLZ und Ort
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
MehrArbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung
Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird
Mehr