Lieferantenrahmenvertrag
|
|
|
- Sara Bauer
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen Stadtwerke Rees GmbH Melatenweg Rees (Netzbetreiber) und (Transportkunde) - einzeln oder zusammen Vertragspartner genannt - Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 1
2 1. Vertragsgegenstand 1.1 Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur An- und Abmeldung von Ausspeisepunkten des örtlichen Verteilernetzes zu Letztverbrauchern zum Zwecke der Gasbelieferung. 1.2 Die Gasbelieferung der Letztverbraucher ist in gesonderten Verträgen zwischen Transportkunden und Letztverbrauchern geregelt und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. 1.3 Es gelten neben den nachfolgenden Regelungen ergänzend die auf der Internetseite des Netzbetreibers unter veröffentlichten Netzzugangsbedingungen vom (NZB). 1.4 Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom (Az. BK ) oder einer diese Festlegung ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur. Die technischen Einzelheiten zum Datenaustausch sind in der Anlage 1 definiert. 2. Voraussetzungen 2.1 Der Transportkunde benennt den/die Bilanzkreisverantwortlichen und teilt dem Netzbetreiber die Bilanzkreisnummer(n) bzw. die Sub-Bilanzkontonummer(n) mit, in den/die die Ausspeisepunkte eingebracht werden sollen. Der Netzbetreiber muss vom Transportkunden die Vorlage einer Ermächtigung des Bilanzkreisverantwortlichen verlangen, wonach der Transportkunde im Namen des Bilanzkreisverantwortlichen Ein-/Ausspeisepunkte in einen Bilanzkreis bzw. ein Sub- Bilanzkonto einbringen darf. Der Transportkunde ist verpflichtet, nach Kenntniserlangung dem Netzbetreiber unverzüglich mitzuteilen, wenn die Ermächtigung des Bilanzkreisverantwortlichen endet bzw. der entsprechende Bilanzkreisvertrag durch Kündigung beendet wird. 2.2 Die vom Transportkunden angemeldeten Ausspeisepunkte werden vom Netzbetreiber in einer elektronischen Bestandsliste geführt. Die Bestandsliste in der jeweils aktuellen Fassung ist Bestandteil dieses Vertrages. 2.3 Liegt ein reiner Gaslieferungsvertrag (ohne Netznutzung) zur Belieferung eines Letztverbrauchers vor, bedarf es einer besonderen Vereinbarung über die Leistung Netznutzung zwischen dem Letztverbraucher ( Netznutzer ) und dem Netzbetreiber (Netznutzungsvertrag). Die Entnahmestellen dieser Letztverbraucher sind in der Bestandsliste gesondert zu kennzeichnen. Diese Letztverbraucher zahlen die Netzentgelte selbst unmittelbar an den Netzbetreiber. Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 2
3 3. Datenaustausch zwischen Transportkunde und Netzbetreiber 3.1 Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beachtung von 9 EnWG sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Vertragspartner sind berechtigt, insbesondere für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung der Gaslieferungen Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in dem Umfang weiterzugeben, wie dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung erforderlich ist. 3.2 Soweit ein Nominierungsersatzverfahren vereinbart ist, hat der Transportkunde mit einer Frist von 5 Werktagen nach Anfang des Monats, der dem Monat vorausgeht, in dem das mit dem Einspeisenetzbetreiber abgestimmte Nominierungsersatzverfahren erstmalig angewendet wird, dem Ausspeisenetzbetreiber die Entnahmestellen mitzuteilen, die einem Nominierungsersatzverfahren unterliegen. Satz 1 gilt entsprechend für die Mitteilung der Beendigung der Anwendung des Nominierungsersatzverfahrens. Soweit ein Nominierungsersatzverfahren vereinbart ist, übermittelt der Netzbetreiber die hiernach erforderlichen Daten an den mit dem Transportkunden vereinbarten Adressaten. 3.3 Ausspeisepunkte zu leistungsgemessenen Letztverbrauchern, bei denen eine technische Ausspeisemeldung nach 23 NZB erforderlich ist, teilt der Netzbetreiber dem Transportkunden in Textform mit. Hierüber informiert der Transportkunde den zuständigen Bilanzkreisverantwortlichen. Zur Beurteilung der Erforderlichkeit dieser technischen Ausspeisemeldung ist der Netzbetreiber berechtigt, vom Transportkunden die Herausgabe von Informationen bezüglich des Abnahmeverhaltens des entsprechenden Letztverbrauchers zu verlangen. 4. Ansprechpartner und Erreichbarkeit Der Transportkunde und der Netzbetreiber benennen ihre Ansprechpartner und deren jeweilige Erreichbarkeit. Sie sind in Anlage 1 aufgeführt. Änderungen innerhalb der Anlage 1 werden unverzüglich mitgeteilt. 5. Leistungsmessung oder Standardlastprofilverfahren 5.1 Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Regelung zur Anwendung von Standardlastprofilen gemäß Anlage Der Netzbetreiber ordnet jedem Ausspeisepunkt mit Standardlastprofil gemäß Anlage 2 das entsprechende Standardlastprofil zu. Der Netzbetreiber stellt für jeden Ausspeisepunkt mit Standardlastprofil bei der Anmeldung und danach je nach Ableseturnus jährlich eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert, bzw. bei Anwendung des synthetischen Standardlastprofilverfahrens den temperaturnormierten Jahresverbrauchswert (Kundenwert). Das dem Ausspeisepunkt zugeordnete Standard-lastprofil und die Jahresverbrauchsprognose bzw. der Kundenwert werden dem Transportkunden vom Netzbetreiber erstmals mit der Bestätigung der Anmeldung und danach bei maßgeblichen Abweichungen einmal jährlich mitgeteilt. Der Transportkunde kann unplausiblen Prognosen widersprechen und dem Netzbetreiber eine eigene Prognose unterbreiten. Der Netzbetreiber wird den Widerspruch sowie die Prognose(n) des Transportkunden prüfen und bei Einverständnis mit den Eingaben den betreffenden Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 3
4 Wert entsprechend ändern. Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch bzw. den Kundenwert endgültig fest. In begründeten Ausnahmefällen kann die Jahresverbrauchsprognose bzw. der Kundenwert sowie die Zuordnung des entsprechenden Standardlastprofils vom Transportkunden und dem Netzbetreiber gemeinsam auch unterjährlich angepasst werden. 5.3 Der Netzbetreiber ist berechtigt, das Standardlastprofilverfahren oder die Standardlastprofile sowie deren Zuordnung zu den einzelnen Ausspeisepunkten zu ändern, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist. Der Netzbetreiber teilt dem Transportkunden die Änderung des Standardlastprofilverfahrens mit einer Frist von 3 Monaten und die Änderung der Standardlastprofile mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich mit. Eine Änderung der Zuordnung der Standardlastprofile zu den einzelnen Ausspeisepunkten teilt der Netzbetreiber dem Transportkunden mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats in elektronischer Form mit. 6. Unterbrechung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden i.s.d. 24 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) 6.1 Der Netzbetreiber ist im Verhältnis zum Transportkunden im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zur Unterbrechung der Anschlussnutzung verpflichtet, auf schriftliches Verlangen des Transportkunden die Anschlussnutzung zu unterbrechen, soweit diese Rechtsfolge zwischen dem Transportkunden und dem von ihm belieferten Anschlussnutzer vertraglich vereinbart ist und der Transportkunde die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung gegenüber dem Netzbetreiber entsprechend 294 ZPO glaubhaft versichert und den Netzbetreiber ausdrücklich von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellt, die sich aus einer unberechtigten Unterbrechung ergeben können; dabei ist auch glaubhaft zu versichern, dass dem Anschlussnutzer keine Einwendungen oder Einreden zustehen, die die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen. Der die Unterbrechung verlangende Transportkunde hat sämtliche mit der Unterbrechung und der Wiederaufnahme der Anschlussnutzung in Verbindung stehenden Kosten zu tragen. 6.2 Liegen mehrere Anforderungen von Transportkunden auf Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, wird der Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Eingangs der Anforderungen tätig. 6.3 Der Netzbetreiber hat die Unterbrechung der Anschlussnutzung unverzüglich aufzuheben, sobald der Transportkunde dem Netzbetreiber den Wegfall der Gründe für die Unterbrechung schriftlich mitgeteilt hat und der Transportkunde oder der Anschlussnutzer die Kosten der Unterbrechung und Wiederaufnahme der Anschlussnutzung ersetzt hat. Die Kosten können pauschal berechnet werden. 6.4 Sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte des Netzbetreibers zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bleiben unberührt. Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 4
5 6.5 In der gesonderten Vereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Transportkunden gemäß Ziffer 6.1 werden insbesondere das Verfahren, die Fristen und die Entgeltregelungen geregelt. 7. Abrechnung und Ausgleich von Mehr-/Mindermengen Die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen erfolgt für SLP-Entnahmestellen gemäß 29 Abs.5-7 GasNZV und aufgrund von Differenzen zwischen vorläufigen und endgültigen Brennwerten monatlich für RLM-Entnahmestellen. Es gilt 12 Ziff. 1-3 NZB. Die Rechnungsstellung der Mehr- und Mindermengenabrechnung erfolgt nach 12 Ziffer 4 NZB und Vereinbarung zwischen Transportkunde und Netzbetreiber. 8. Entgelte 8.1 Der Transportkunde zahlt für die Leistungen des Netzbetreibers die Entgelte nach Maßgabe der auf der Internetseite des Netzbetreibers unter veröffentlichten Preisblätter. 8.2 Im Übrigen gelten die unter veröffentlichten Entgelt- und Zahlungsbedingungen. Gesonderte Entgelte nach 20 Abs.1 und 2 GasNEV bedürfen einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall. 9. Laufzeit und Kündigungsrechte 9.1 Dieser Lieferantenrahmenvertrag tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 9.2 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach 55 Ziffer 3 und 4 NZB. 9.3 Darüber hinaus ist der Netzbetreiber berechtigt, den Lieferantenrahmenvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Bilanzkreis, in dem alle durch den Transportkunden versorgten Ausspeisepunkte bilanziert werden, z. B. durch Kündigung beendigt ist. Sobald ein Bilanzkreis, in welchem nur ein Teil der durch den Transportkunden versorgten Ausspeisepunkte bilanziert wird, z. B. durch Kündigung beendigt wird, so entfallen diese Ausspeisepunkte mit sofortiger Wirkung aus dem Geltungsbereich des Lieferantenrahmenvertrages. Darüber hinaus bleibt der Lieferantenrahmenvertrag bestehen. Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 5
6 10. Schlussbestimmungen 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Anlagen im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in einem geeigneten Verfahren durch andere, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken Jegliche Änderung oder Kündigung des Vertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform Die folgenden Anlagen sind in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages: Anlage 1 Technische Einzelheiten des Datenaustauschs sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit Anlage 2 Standardlastprofilverfahren Rees, den......, den... Stadtwerke Rees GmbH (Netzbetreiber). (Transportkunde) Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 6
7 Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit 1.1 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate vom (Az. BK ) oder einer diese Festlegung ersetzenden oder ergänzenden Festlegung der Bundesnetzagentur. 1.2 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse relevanten Daten sind ausschließlich über die nachfolgend genannte -Adresse und gemäß der in dem o.g. Beschluss angegebenen Fristen an den Netzbetreiber zu übermitteln: Bitte geben Sie das Format orthografisch identisch in der Betreffzeile der als Identifikation des Mailinhalts beim Versand an. Beispiel: Für MSCONS-Formate ist im Betreff der der Begriff MSCONS anzugeben. Etwaige zusätzliche Textmeldungen in entsprechenden s finden aufgrund der automatisierten Bearbeitung keine Berücksichtigung. Für individuelle Anfragen gelten die in dieser Anlage kommunizierten E- Mail-Adressen. Der Netzbetreiber nutzt möglichst zeitnah die Formate, die unter veröffentlicht sind. Unterstützte Formate (Stand: ) Lieferantenwechsel: UTILMD 4.2 Bestandslisten: UTILMD 4.2 Zählerstände: MSCONS 2.1a Abrechnungsdaten: INVOIC 2.2 Zahlungsavis: REMADV 2.2 Stammdatenänderungen: UTILMD 4.2 Eingangsbestätigung: CONTRL 1.3b 1.3 Kommunikationsparameter Lieferant Der Transportkunde teilt dem Netzbetreiber seine Kommunikationsparameter mit. Dazu gehören insbesondere die -Adresse(n), an die der Netzbetreiber die für die betreffenden Geschäftsprozesse relevanten Daten senden soll. Die Angaben sind gemäß dieser Anlage dem Netzbetreiber mitzuteilen. Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 7
8 1.4 Ansprechpartner Netzbetreiber a) Netzbetreiber Stadtwerke Rees GmbH Melatenweg Rees b) Ansprechpartner des Netzbetreibers Lieferantenrahmenverträge Gas Patrick Roes 02851/ Hans Wolfgang Punessen 02851/ /1034 Energiedatenmanagement s.o. Netzabrechnung s.o. Netznutzungsanmeldungen, -abmeldungen und Änderungsmeldungen s.o. Alle Ansprechpartner sind innerhalb der üblichen Bürozeiten erreichbar. c) Transportkunde Name / Firma: Straße: PLZ Ort: Bilanzkreis: d) Kontoverbindung für Lastschrifteinzugsermächtigung Bank: Bankleitzahl: Kontonummer: Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 8
9 e) Ansprechpartner des Transportkunden Vertragsangelegenheiten Abrechnung 1) (elektonische Rechnung) / Energiedatenmanagement 2) (Lastgangdaten) 1) 2) Bilanzkreisverantwortlicher Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 9
10 Anlage 2: Standardlastprofilverfahren Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowatt und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile) nach den Standardlastprofilen der TU München. Für Haushalte kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung: EFHo, Klasse 3 (Einfamilienhäuser) MFHo, Klasse 3 (Mehrfamilienhäuser) Für Gewerbebedarf kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung: GKO (Gebietskörperschaften, Kreditanstalten, Organisationen ohne Erwerbszweck) GMK (Metall, KFZ) GH (Einzelhandel, Großhandel) Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter entnommen werden. Maßgeblich für die zur Anwendung des Standardlastprofils notwendige Temperaturprognose von 12:00 Uhr ist / sind die Wetterstation(en): Kalkar. Lieferantenrahmenvertrag KoV III der Stadtwerke Rees GmbH Seite 10
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen
Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite
Lieferantenrahmenvertrag (Gas)
(Gas) zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen Name/Firma Straße/ Hausnummer PLZ/Ort DVGW/ILN- Codenummer bei Vertragsbeginn Bilanzkreiscode bei Vertragsbeginn nachstehend Transportkunde
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit
NETZ HALLE Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag Gas nach KOVVIII Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie und Erreichbarkeit 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Anlage 1 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit Stand: 01.04.2011 1.1 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil des Vertrages zwischen
Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit 1.1 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt
Anlage 2: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Anlage 2: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit 1.1 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch Die Abwicklung der Belieferung von Entnahmestellen mit Gas erfolgt
Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn
Anlage e Zuordnungsvereinbarung zwischen Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort und Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn - nachfolgend die Vertragspartner genannt 1/6 1. Gegenstand
NETZ HALLE. Zuordnungsvereinbarung. -l- zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - Energieversorgung Halle Netz GmbH Zum Heizkraftwerk 12 06108 Halle (Saale) und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen Ergänzende Geschäftsbedingungen der Zweckverband Gasfernversorgung Baar Pforzheimer Straße 1 78048 Villingen-Schwenningen zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden
Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Anlage 1: Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse nach 1 Ziffer 4 des Lieferantenrahmenvertrages
1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
1. Gegenstand der Bedingungen. 2. Zuordnungsermächtigung. 3. Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS. Anlage e
Anlage e Standardisierte Zuordnungsvereinbarung zwischen Verteilnetzbetreiber (VNB) und Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - 1. Gegenstand der Bedingungen Diese
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Str. 1 78048 Villingen-Schwenningen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Seite 1 von 5 Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse nach 1 Ziffer 4 des
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
Anlage 8: Einzelheiten zur Sperrung auf Anweisung des Transportkunden Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Unterbrechungen der Anschlussnutzung sowie die Aufhebung der Unterbrechungen auf Anweisung
Zuordnungsvereinbarung. zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr Waldmünchen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Waldmünchen Fabrikstr. 3 93449 Waldmünchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax:
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas 1. Geltungsbereich a) Diese Ergänzenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden EGB ) werden Bestandteil
Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag: Ansprechpartner und Erreichbarkeit
Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag: Ansprechpartner und Erreichbarkeit Erreichbarkeit 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse nach 1 Ziffer 4 des Lieferantenrahmenvertrages
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Gletschersteinstraße 28 04299 Leipzig - Verteilernetzbetreiber (VNB) -... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - Nachfolgend die
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg - im Folgenden Verteilnetzbetreiber (VNB) genannt - und - im Folgenden Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) genannt
1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus:
Anlage 2 : Ergänzende Geschäftsbedingungen 1 Entgeltbedingungen 1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus: Arbeitsentgelt
Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag Strom Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner/Erreichbarkeit 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse nach Punkt 1 des Lieferantenrahmenvertrages
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 Nordhausen Netz GmbH
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 Nordhausen Netz GmbH I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung...1 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird
Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9
Stadtwerke Eilenburg GmbH Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung...1 1 Sperrung auf Anweisung des Transportkunden
Einzelheiten zum Datenaustausch zwischen VNB und MSB/MDL
Einzelheiten zum Datenaustausch zwischen VNB und MSB/MDL -Netzbetreiber- RhönEnergie Osthessen GmbH Bahnhofstraße 2 36037 Fulda DVGW-Codenummer / oder eingetragene ILN des Netzbetreibers: 9870026800002
SÜC Energie und H 2 O GmbH
Anlage 5 Zuordnungsvereinbarung zwischen SÜC Energie und H 2 O GmbH (SÜC), als Verteilnetzbetreiber, vertreten durch den Geschäftsführer Wilhelm Austen, 96450 Coburg, Bamberger Straße 2-6 und als Bilanzkreisverantwortliche
Von EWE NETZ auszufüllen. Sonstige Bemerkungen: (Unterschrift/Stempel EWE NETZ) LRV-Sperrformular Version: 3.3, Stand:
LRV-Sperrformular Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung bzw. des Anschlusses gemäß 24 NDAV/NAV für die Sparte [bitte auswählen](bitte für jede Sparte separat beauftragen). Empfänger EWE NETZ GmbH
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen münsternetz GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster ILN/BDEW-Codenummer: 9900449000002 Marktstammdatenregisternummer: SNB980883363112 (nachfolgend
Einspeisevertrag für Transportkunden von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas
Einspeisevertrag für Transportkunden von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas zwischen, Klosterstraße 16, 67547 Worms im Folgenden Netzbetreiber genannt, und [ ] im Folgenden Transportkunde genannt,
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 9 I n h a l t s v e r z e i c h n i s - Vorbemerkung... 1 1 Sperrung auf
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner/Erreichbarkeit
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner/Erreichbarkeit 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse nach Punkt 1 des Lieferantenrahmenvertrages
Anschlussnutzungsvertrag Strom
Die Name/Firma Anschlussnutzer Musterstraße 123, 12345 Musterstadt Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Registernummer: HRB 12345 - im Folgenden Anschlussnutzer genannt - und die e-netz Südhessen GmbH
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit VNB und ggf. Lieferant
Technische Einzelheiten zum Datenaustausch sowie Ansprechpartner und Erreichbarkeit VNB und ggf. Lieferant 1 Kommunikationsparameter Netzbetreiber Die für die betreffenden Geschäftsprozesse nach 4 des
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) MUSTER
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Firma, Straße, Hausnummer, PLZ Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und Avacon Netz GmbH, Schillerstraße
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand:
Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber/Transportkunde Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Stand: 26.06.2017 Anschrift Name Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbh Industriestraße 10 06184 Kabelsketal +49
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Dessauer Stromversorgung GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9900796000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
V e r t r a g. zwischen. Thyssengas GmbH, Dortmund - im Folgenden Thyssengas genannt - und
V e r t r a g über die Verrechnung von Ein- und Ausspeisedifferenzen zwischen Bilanzkreisen im Marktgebiet Thyssengas H-Gas/Thyssengas L-Gas* gemäß 19 der Netzzugangsbedingungen der Thyssengas GmbH zwischen
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Schleussnerstraße 62 63263 Neu-Isenburg Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Neu- Isenburg GmbH Schleussnerstraße 62, 63263 Neu- Isenburg Tel: 06102/246-0, Fax: -231,
Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung
Seite 1 von 5 Netzanschlussvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn Zwischen Flughafen Köln/Bonn GmbH, Heinrich-Steinmann-Str. 12, 51147 Köln 007353/9907353000003 (nachfolgend Netzbetreiber), und
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Dow Olefinverbund GmbH... Straße B 13, 06258 Schkopau - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und... - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet
Zuordnungsvereinbarung (Strom)
Zuordnungsvereinbarung (Strom) zwischen Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße 1 97421 Schweinfurt - Verteilnetzbetreiber (VNB)- und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Mössingen Freiherr-vom-Stein-Str. 18 72116 Mössingen BDEW Codenummer (VNB): 9900429000006 - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und BDEW-Codenummer ( BKV) - Bilanzkreisverantwortlicher
Einzelheiten zum Datenaustausch zwischen VNB und MSB/MDL
Einzelheiten zum Datenaustausch zwischen VNB und MSB/MDL -Netzbetreiber- OsthessenNetz GmbH Rangstraße 10 36043 Fulda DVGW-Codenummer / oder eingetragene ILN des Netzbetreibers: 9870018800002 BDEW-Codenummer
Ein Unternehmen der EnBW
Anlage 4: Standardlastprofilverfahren [und bis 31. März 2016 Verfahren zur SLP Mehr/Mindermengenabrechnung] Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell
zwischen GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen und
Zuordnungsvereinbarung Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag Zuordnungsvereinbarung zwischen GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und
Ausspeisevertrag Gas. zur Ausspeisung von Gas im Verteilnetz von TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG. zwischen
Ausspeisevertrag Gas zur Ausspeisung von Gas im Verteilnetz von TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt nachfolgend
Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung
Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Daxlander Str. 72 76127 Karlsruhe - Verteilnetzbetreiber (VNB)
Netzanschlussvertrag Strom
Seite 1 Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend Anschlussnehmer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien)
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen Registergericht: Registernummer: nachstehend "BKV" genannt und Hainstraße 34 90461 Nürnberg eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 23081 nachstehend "VNB" genannt
Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse
Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur Region GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend
Zuordnungsvereinbarung. zwischen. - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und. - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) -
Zuordnungsvereinbarung zwischen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Version 1.0 09.06.2011 1. Gegenstand der Vereinbarung
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664
Anlage 7: Unterbrechnung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber
Anlage 7: Unterbrechnung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten
Ergänzungsvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten zwischen E.DIS AG Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree
Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Transportkunden
Ergänzungsvereinbarung zum Lieferantenrahmenvertrag Gas Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung im Auftrag des Transportkunden zwischen Bayernwerk Netz GmbH Lilienthalstraße 7 93049 Regensburg
Preisblatt bnnetze GmbH für den Netzzugang Gas
Preisblatt bnnetze GmbH für den Netzzugang Gas exkl. vorgelagerter Netze Stand: 30.12.2016, gültig ab 01.01.2017 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt
Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung. als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
Telefon: +49 (0) 3441 8003-0 Telefax: +49 (0) 3441 8003-619 E-Mail: [email protected] Web: www.redinet.de Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung zwischen: (nachfolgend Verteilnetzbetreiber) - Sandkaule 2 und xxx xxx xxx (nachfolgend Bilanzkreisverantwortlicher) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien genannt) Es wird
Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH zum Netznutzungsvertrag (Gas) nach KoV VIIII
Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH zum Netznutzungsvertrag (Gas) nach KoV VIIII I n h a l t s v e r z e i c h n i s Vorbemerkung... 1 1 Steuer und Abgabeklausel (zu
Anlage 1. der Netzzugangsbedingungen der Energieversorgung Inselsberg GmbH
Anlage 1 der Netzzugangsbedingungen der Energieversorgung Inselsberg GmbH Stand: 01.10.2008 Anlage NZB 1: Definitionen Definitionen Es gelten die folgenden Definitionen. Begriffe, die in der Einzahl verwendet
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V
Netzanschlussvertrag NA.XYZ.JJJJ.V zwischen Evonik Degussa GmbH Paul-Baumann-Straße 1, 45772 Marl BDEW-Codenummer: 9907586000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
Zuordnungsvereinbarung
Zuordnungsvereinbarung als Modul zum Lieferantenrahmenvertrag Strom (bei Personenidentität von BKV und Lieferant) als Einzelvertrag (keine Personenidentität von BKW und Lieferant) [bitte ankreuzen] zwischen
