Dipl.-Kfm. Thomas Iske STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Dipl.-Kfm. Thomas Iske STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER"

Transkript

1 Dipl.-Kfm. Thomas Iske STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER Dipl.-Kfm. Thomas Iske Frankfurter Str Eschborn Telefon: Telefax: An meine Mandantinnen und Mandaten w w w. i s k e. n e t Is/Sh - Aktuell Oktober 205 Sehr geehrte Damen und Herren, Unternehmen zeichnen sich durch Organisationsstrukturen aus. Ohne Organisation läuft nichts, Chaos würde regieren und der Weg zum versammelten Beisammensein um das Feuer herum in der Höhle wäre nicht mehr weit. Ein viel diskutierter Teil einer Organisationsstruktur ist der Führungsstil. Zum Führungsstil lässt sich dauerhaft, verlässlich und temperamentvoll diskutieren, da er im Gegensatz zu Hierarchiestrukturen von qualitativen, schwer festlegbaren Kriterien bestimmt wird. Somit eignen sich Fragen des Führungsstils hervorragend für externe Berater, Seminaranbieter, Strategieberater und Coacher. Mit dem Stichwort der Compliance erreicht es allerhöchsten Stellenwert, und altsprachlich geprägte Begriffe eignen sich ebenso wie Anglizismen hervorragend für innovative Zielsetzungen. Eine banale Erkenntnis ist, dass jeder noch so sehr propagierte Führungsstil in seiner Ausprägung besonders von den menschlichen Eigenschaften der Führungspersönlichkeit bzw. des Vorgesetzten abhängig ist. Eine perfekte, auswendig gelernte höfliche Bitte um zeitgemäße Bearbeitung eines Vorgangs scheitert stiltechnisch, wenn sie mit einem grimmigen Blick zähnefletschend vorgetragen wird. Egal in welcher Ausprägung trifft man immer wieder auf die uralte Frage, ob ein Führungsstil eher autoritär ausgerichtet ist oder eher demokratisch. In unserer modernen Zeit redet man

2 Seite 2 von 3 nicht gerne vom autoritären Führungsstil sondern vom kooperativen, der auf dem Gedanken beruht, dass der Anweisungsempfänger Einsicht in die Notwendigkeit und Dringlichkeit seiner Aufgabenstellung zeigt. Demokratischer wäre es, ihn vor der Definition der Aufgabenstellung mit einzubinden, was sich üblicherweise kommunikativ als außerordentlich belebend, aber nicht immer als zielführend herausstellt und schon gar nicht mit der oft gebotenen Schnelligkeit. Ein autoritärer Stil kann für beide Seiten Vorteile haben. Der Stil ist vielfach erprobt in militärischen Organisationen. Ein Befehl wird erteilt und er wird sogleich befolgt. Der Befehlsempfänger wird von der Last befreit, über Sinn und Unsinn der Anweisung nachzudenken. Somit trägt er auch keine Verantwortung, weil er nur das macht, was ihm gesagt wird. Die Nachteile dieses autoritären Stils sind auch bekannt: Fehler werden gut organisiert und konsequent umgesetzt, und Kreativität von unten nach oben bleibt chancenlos. Beim Militär ist die Befehlsstruktur noch intakt. Bei vielen Behörden, bei denen ein an die Autorität geknüpftes Dienstrecht gilt, funktioniert das schon lange nicht mehr. Viele Führungspositionen in Behörden werden politisch besetzt, haben von Unternehmensstrukturen keine Ahnung und glauben, dass jeder Beamte weiß, was er zu tun hat, also eine aktive Führung komplett entbehrlich sei. Da das Führungspersonal von Behörden durch Teilnahme an Seminaren gezwungen ist, kooperativ zu denken und jeden Mitarbeiter als das wertvollste Gut zu behandeln, entsteht oft genug eine besondere Form der Führungslosigkeit. Der Vorgesetzte hütet sich, den Mitarbeiter zu kritisieren, weil dies ihn demotivieren könnte, und der Mitarbeiter wundert sich, dass die ihm solchermaßen eingeräumte Freiheit immer dann an Grenzen stößt, wenn die Arbeitsergebnisse nicht korrelieren mit den Wünschen der Bürger und Unternehmer. Versuchen Sie es mal mit dem Neubau einer Geschäftsimmobilie, dann verstehen Sie, was wir meinen. Unternehmen müssen letztendlich am Markt bestehen und können das Mit-sich-selbst- Beschäftigen und Führungslosigkeit nur sehr begrenzt verkraften. Allen gutgemeinten Ratschlägen von Beratern zum Trotz kristallisieren sich immer wieder individuelle Führungsstile heraus, die irgendwie und irgendwann zueinander passen, Theorie hin oder her. Der polternde Chef kann genauso Akzeptanz finden wie der sanfte Menschenversteher, wenn das Team nur insgesamt effizient arbeitet.

3 Seite 3 von 3 Wir wünschen Ihnen und Ihrer Umgebung ein Lächeln im Gesicht zum Ende der Sommerzeit. Mit freundlichen Grüßen Anlagen News Rechts-Hinweis Steuer-Tipp Special Abmahngefahr durch Kontaktformular auf der Homepage Bonuszahlungen einer Krankenkasse: Keine Minderung des Sonderausgabenabzuges für Krankenversicherungsbeiträge Künstlersozialabgabe Regelmäßige Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung BAN Anschreiben Okt. 205.doc

4 0/205 Inhaltsverzeichnis Termine Oktober Termine November Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt zulässig 5 Änderung bei der Mindestlohndokumentation seit in Kraft 6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Zusammentreffen von Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen 6 Für Freiberufler mit Büros in mehreren Gemeinden müssen die Einkünfte gesondert festgestellt werden 6 Unter das Arzneimittelgesetz fallende Medikamente sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig 7 Keine Passivierung von nur aus zukünftigem Bilanzgewinn oder Liquidationsüberschuss zu tilgenden Verbindlichkeiten 7 Trotz Schimmel in der Wohnung ist eine dauerhafte Mietminderung unzulässig 8 Arbeitgeberversicherung - Neue Umlagesätze ab. September 205 8

5 News 05/204 04/204 0/205 Termine Oktober 205 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu- schlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. 2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 2

6 News 05/204 04/204 0/205 Termine November 205 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu- schlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. 2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat. 4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3

7 News 05/204 04/204 0/205 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. 2 Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. 3 Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. 4 Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. 5 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab : neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz. 6 Der Basiszinssatz verändert sich zum. Januar und. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. 7 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab : 8 Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung 0.0. bis ,3 % 4,87 % 7,87 % bis ,38 % 4,62 % 7,62 % 0.0. bis ,63 % 4,37 % 7,37 % bis ,73 % 4,27 % 7,27 % bis ,73 % 4,27 % 8,27 % 0.0. bis ,83 % 4,7 % 8,7 % bis ,83 % 4,7 % 8,7 % 286 Abs. Satz BGB Abs. Satz 2 BGB Abs. 2 BGB Abs. 3 Satz BGB Abs. Satz BGB Abs. Satz 2 bzw. Abs. 2 BGB Abs. Satz 2, 3 BGB. 8 Homepage Deutsche Bundesbank. 4

8 News 05/204 04/204 0/205 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt zulässig Bei Betriebsprüfungen im Gastronomiegewerbe wenden die Prüfer häufig den sog. Zeitreihenvergleich an, um die erklärten Umsätze zu überprüfen. Hierbei werden die Summe der Umsätze und der Wareneinsätze einer Woche gegenübergestellt und der sich daraus ergebende Rohgewinnaufschlagsatz ermittelt. Der höchste Aufschlagsatz eines beliebigen 0- Wochen-Zeitraums innerhalb eines Jahres wird dann auf den Wareneinsatz des ganzen Jahres angewendet und mit den erklärten Umsätzen verglichen. Weil die so errechneten Umsätze meistens höher als die erklärten sind, schätzt der Betriebsprüfer die höheren Besteuerungsgrundlagen mit den entsprechenden Steuerfolgen. Der Bundesfinanzhof hat sich sehr ausführlich mit der Problematik des Zeitreihenvergleichs eines Gastronomiebetriebs auseinandergesetzt und für die Praxis folgende Hinweise zur Anwendbarkeit gegeben: Ist eine Buchführung formell ordnungsgemäß oder hat sie nur ganz geringfügige formelle Mängel, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit nicht allein auf Grund des Zeitreihenvergleichs geführt werden. Materielle Unrichtigkeit bedeutet hierbei Unvollständigkeit der erklärten Umsätze. Ist eine Buchführung formell nicht ordnungsgemäß, kann aber die materielle Unrichtigkeit vom Finanzamt nicht konkret nachgewiesen werden, muss zunächst auf andere Schätzungsmethoden zurückgegriffen werden, wie beispielsweise die Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung. Sind diese Schätzungsmethoden aber nicht sinnvoll einsetzbar, kann der Zeitreihenvergleich einen Anhaltspunkt für die Hinzuschätzungen bilden. Dieser muss allerdings technisch korrekt durchgeführt worden sein. So muss das Verhältnis zwischen Wareneinsatz und Umsatz im jeweiligen Wochenrhythmus weitgehend konstant sein und die Betriebsstruktur darf sich nicht verändert haben. Wichtig war dem Gericht noch der Hinweis, dass Speisekarten und beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen die Betriebsanleitung und die Programmierprotokolle aufbewahrungspflichtig sind. Fehlen diese, ist das Finanzamt schon deswegen zu Schätzungen berechtigt. Hinweis: Bei Gastronomiebetrieben mit großer Lagerhaltung, z. B. in Kühlhäusern oder schwankenden Ein- oder Verkaufspreisen ist der Zeitreihenvergleich methodisch ungeeignet. BFH, Urt. v , X R 20/3, DB 205, S. 702, DStR 205, S. 739, LEXinform

9 News 05/204 04/204 0/205 Änderung bei der Mindestlohndokumentation seit in Kraft Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die seit gilt, wird die Einkommensschwelle von dahin gehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten 2 Monate nachweislich gezahlt wurde. Bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) sind die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden. Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Zusammentreffen von Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 5 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. 2 Es liegen sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, die nur über die Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (Mi- LoDokV) v , BAnz AT V, LEXinform Abs. Nr. a Satz EStG. AfA steuerliche Berücksichtigung finden. Aufwendungen für Erhaltungsaufwendungen, die jährlich üblicherweise anfallen, sind nicht mit in die Berechnung einzubeziehen. Dazu gehören insbesondere Kosten für Schönheitsreparaturen, also Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Aufwendungen für jährlich anfallende Erhaltungsaufwendungen oder Schönheitsreparaturen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster 3 allerdings dann als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden. Der Bundesfinanzhof muss endgültig entscheiden. Für Freiberufler mit Büros in mehreren Gemeinden müssen die Einkünfte gesondert festgestellt werden Hat ein Freiberufler Büros in mehreren Gemeinden, so ist für die gesonderte Feststellung der Einkünfte das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Maßgebend ist hierbei das Büro mit den höchsten Umsätzen. Ist das hiernach zuständige Finanzamt gleichzeitig das Wohnsitzfinanzamt 3 FG Münster, Urt. v , 8 K 407/, (Revision eingelegt, Az. BFH: IX R 22/5), EFG 205, S. 79, LEXinform

10 News 05/204 04/204 0/205 des Freiberuflers, kann die gesonderte Feststellung unterbleiben und die Einkünfte sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs ) Unter das Arzneimittelgesetz fallende Medikamente sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig Aufwendungen für Arzneimittel, die unter das Arzneimittelgesetz fallen, sind als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass sie zur medizinisch notwendigen Behandlung eingesetzt werden. Dies setzt ein Krankheitsbild voraus, das sich als anormaler körperlicher, geistiger oder seelischer Zustand zeigt. Liegen diese Merkmale vor, wird die Außergewöhnlichkeit der daraus resultierenden Krankheitskosten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unwiderlegbar vermutet. Zur Unterscheidung zwischen zulassungspflichtigen Arzneimitteln und (nur der Lebensmittelkontrolle unterliegenden) Nahrungsergänzungsmitteln kommt es nicht auf die Inhaltsstoffe, sondern die pharmakologische Wirkung der eingesetzten Produkte an. Die Abgrenzung ist erforderlich, weil Nahrungsergänzungsmittel nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Das gilt selbst dann, wenn ihnen quasi eine Medikamentenfunktion zukommt oder sie zur Unterstützung einer Heilbehandlung eingesetzt werden. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs 2 ) Keine Passivierung von nur aus zukünftigem Bilanzgewinn oder Liquidationsüberschuss zu tilgenden Verbindlichkeiten Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung erklären die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft häufig einen sog. Rangrücktritt für ihre Gesellschafterdarlehen. Wird hierbei vereinbart, dass die Verbindlichkeiten nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen sind, darf die Verbindlichkeit in der Steuerbilanz nicht passiviert werden. Die Auflösung einer Verbindlichkeit bedeutet grundsätzlich eine Gewinnerhöhung in der Steuerbilanz. Soweit die Verbindlichkeit aber werthaltig war, ist in dieser Höhe eine Einlage zu sehen, die außerhalb der Steuerbilanz den Gewinn wieder mindert. Beim nicht werthaltigen Teil verbleibt es aber bei der Gewinnerhöhung. Wenn die Kapitalgesellschaft später diesen Teil der Verbindlichkeit tilgt, kann sie ihn als steuerliche Betriebsausgabe geltend machen. Tipp: Will man das Passivierungsverbot vermeiden, so muss in die Rangrücktrittsvereinbarung zusätzlich ein Hinweis darauf aufgenommen werden, dass auch BFH, Urt. v , VIII R 6/3, LEXinform BFH, Urt. v , VI R 89/3, DB 205, S. 696, DStR 205, S. 67, LEXinform

11 News 05/204 04/204 0/205 eine Tilgung aus dem sonstigen freien Vermögen erfolgen kann. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs 2 ) Trotz Schimmel in der Wohnung ist eine dauerhafte Mietminderung unzulässig Das Recht eines Mieters, im Falle eines Mangels die Miete zu mindern, darf nur so lange ausgeübt werden, wie dieses Mittel seinen Zweck erfüllt. Lässt sich der Vermieter durch die Mietminderung nicht beeindrucken, muss der Mieter zu anderen Mitteln greifen. Dies hat der Bundesgerichtshof 3 entschieden. Im entschiedenen Fall hatte ein Mieter über mehrere Jahre gar keine oder nur wenig Miete gezahlt. Wegen Schimmel in der Wohnung kürzte er die Zahlungen um 20% und behielt darüber hinaus weitere 80% ein, um den Vermieter unter Druck zu setzen. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage. Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Miete darf nicht vollständig und auch nicht endlos zurückgehalten werden. Zwar kann ein Mieter die Miete mindern und darüber hinaus auch ein Zurückbehaltungsrecht in der Form geltend machen, dass er einen Teil der Miete einbehält und das Geld an BMF, Schr. v , IV B 2-S-233-0/06, DStR 2006, S. 700, BB 2006, S. 2300, LEXinform BFH, Urt. v , I R 44/4, DB 205, S. 633, DStR 205, S. 55, BFH/NV 205, S. 77, LEXinform BGH, Urt. v , VIII ZR 9/4, LEXinform den Vermieter erst auszahlt, wenn der Mangel beseitigt ist. Letzteres geht aber nur so lange, wie der Zweck erfüllt wird, den Vermieter unter Druck zu setzen. Rechtlos ist der Mieter dadurch nicht, so die Richter. Spätestens dann, wenn die Mietminderung keine Ergebnisse zeigt, kann der Mieter auf Mangelbeseitigung klagen oder die Arbeiten durchführen lassen und die Rechnung an den Vermieter weiterreichen. Auf einen zeitlichen Rahmen oder die Höhe der Mietminderung hat sich das Gericht nicht festgelegt. Der einbehaltene Betrag muss aber in angemessener Relation zur Bedeutung des Mangels stehen. Arbeitgeberversicherung - Neue Umlagesätze ab. September 205 Die Minijob-Zentrale 4 hat mitgeteilt, dass sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung seit dem. September 205 verändert haben: Umlage :,00 %, bis ,70 % Umlage 2: 0,30 %, bis ,24 %. Die Erstattungsleistungen betragen unverändert 80 % (U) bzw. 00 % (U2). Wenn der Minijob-Zentrale ein Dauer- Beitragsnachweis vorliegt, wird dieser ab dem Beitragsmonat September 205 automatisch angepasst. Es ist nichts weiter zu unternehmen, es sei denn, die Höhe 4 8

12 News 05/204 04/204 0/205 der abzuführenden Abgaben ändert sich aus einem anderen Grund. Falls die Abgaben monatlich überwiesen werden und deshalb ein Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet ist, muss dieser erstmals zur Fälligkeit am 28. September 205 abgeändert werden. Wenn Sie der Minijob-Zentrale ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, bucht diese die fälligen Abgaben unter Berücksichtigung der neuen Umlagesätze rechtzeitig zum jeweiligen Fälligkeitstermin ab. Es muss hierzu nichts veranlasst werden. Privathaushalte müssen keine Änderungen vornehmen. Die Minijob-Zentrale übernimmt (wie üblich) die Berechnung der Abgaben. 9

13 0/205 Abmahngefahr durch Kontaktformular auf der Homepage I. Ausgangslage Sie haben ein modernes Unternehmen und haben nicht nur eine Homepage, die Informationen über Ihr Unternehmen bietet, sondern nutzen diese Homepage auch als Akquisitionsmöglichkeit, indem der Besucher Ihrer Homepage die Möglichkeit hat, seine Kontaktdaten Ihnen über ein auf der Homepage integriertes Kontaktformular mitzuteilen. II. Rechtslage. 3 Telemediengesetz (TMG) Gemäß 3 TMG sind Diensteanbieter (alle natürlichen oder juristischen Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln, also jede natürliche oder juristische Person, die eine Homepage hat) verpflichtet, den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten bzw. nach erfolgter Einwilligung der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten einen Hinweis zu der Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs der Einwilligung für die Zukunft bereit zu halten. Insoweit handelt es sich um eine Datenschutzerklärungspflicht, welche über die Voraussetzungen der allgemeinen Impressumspflicht gem. 5 TMG hinausgeht Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 4 Abs. 3 BDSG verlangt ebenfalls, über die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterrichten sowie den Nutzer darüber zu informieren, dass seine Angaben auf Freiwilligkeit beruhen, sofern diese nicht auf Basis einer gesetzlichen Verpflichtung erhoben werden. 3. Urteil des OLG Hamburg vom Mit Urteil vom hat das OLG Hamburg entschieden, dass es sich bei 3 TMG um eine im Sinne des 4 Nr. UWG das Marktverhalten regelnde Norm handelt.

14 Rechts-Hinweis 0/ Kontaktformular auf einer Internetseite Wird auf einer Internetseite ein Kontaktformular bereitgehalten, ist es daher erforderlich, um Abmahnungen vorzubeugen, den Erfordernissen von 3 TMG und 4 Abs. 3 BDSG durch eine Datenschutzerklärung zu genügen, die durch einen Hyperlink von der Startseite aufgerufen werden kann. Fehlt eine solche Datenschutzerklärung, so ist dies nach Auffassung des OLG Hamburg wettbewerbswidrig und kann entsprechend abgemahnt werden. Zur Begründung zieht das Gericht Art. 0 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG heran, welche durch das TMG umgesetzt worden ist. Durch diese Richtlinie sollen nicht nur datenschutzrechtliche Grundrechte gewährt werden, sondern auch der grenzüberschreitende Verkehr personenbezogener Daten auf ein einheitliches Schutzniveau angehoben werden. Demgegenüber haben sowohl das KG Berlin mit Urteil vom als auch das Landgericht Frankfurt mit Teilurteil vom einen Unterlassungsanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen 3 TMG verneint wegen einer fehlenden wettbewerbsbezogenen Schutzfunktion des 3 TMG, da nicht die Interessen einzelner Wettbewerber geschützt werden sollen, sondern der Nutzer sich einen umfassenden Überblick über die Erhebung, Bearbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten verschaffen können soll. Durch 3 TMG solle der Verbraucher nicht vor der Beeinflussung seiner geschäftlichen Entscheidungen geschützt werden. Es liegen also unterschiedliche Urteile von Gerichten unterschiedlicher Instanzen vor. III. Tipp Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte neben Verstößen gegen die Impressumspflichten ( 5 TMG) auch fehlende bzw. fehlerhafte Datenschutzerklärungen nach 3 TMG als abmahnungsfähig ansehen werden. Auch wenn es noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, ob 3 TMG eine das Marktverhalten regulierende Norm darstellt, sollten Sie, um einer entsprechenden Abmahnung vorzubeugen, Ihre eigene Internetpräsenz daraufhin überprüfen, ob diese eine dem 3 TMG entsprechende Datenschutzerklärung enthält und ggf. mit uns Rücksprache halten. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 2

15 0/205 Bonuszahlungen einer Krankenkasse: Keine Minderung des Sonderausgabenabzuges für Krankenversicherungsbeiträge I. Ausgangslage Grundsätzlich können gezahlte Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuermindernd geltend gemacht werden. Die Frage, wie Erstattungen seitens der Krankenkasse steuerlich zu beurteilen sind, ist jedoch jüngst erneut in die Diskussion geraten. II. Bisherige Rechtslage Seit dem Bürgerentlastungsgesetz vom sind alle selbst getragenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig. Das bedeutet, dass nur solche Ausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist. Daher waren die geleisteten Beitragszahlungen bislang um sämtliche Erstattungen oder Zuschüsse der Krankenkasse zu kürzen. III. Neue Rechtslage Dass eine entsprechende Kürzung jedoch nicht immer zulässig ist, entschied nun das Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Im vorliegenden Fall hatte ein Steuerpflichtiger in seiner Einkommensteuererklärung die gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung um die erstatteten Beiträge gekürzt. Das Finanzamt ging noch einen Schritt weiter und wollte darüber hinaus auch den dem Steuerpflichtigen gutge- schrieben Bonus abziehen. Der Steuerpflichtige legte Einspruch ein und begründete, die Bonuszahlung sei keine Beitragsrückerstattung, sondern ein vielmehr ein Zuschuss seiner Krankenkasse, weil er an einem Bonusmodell teilgenommen habe. Danach erhalte jeder, der bestimmte Vorsorgemaßnahmen (zum Beispiel eine Krebsvorsorgeuntersuchung) durchgeführt habe, am Jahresende einen Zuschuss der Krankenkasse zu seinen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, die privat zu zahlen und nicht im Versicherungsumfang enthalten seien (z.b. Massagen, homöopathische Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, Gesundheitsreisen, Eigenleistungen zur Gesundheitsvorsorge wie Mitgliedschaft in Fitness-Studios oder Sportvereinen).

16 Steuer-Tipp 0/205 Das Finanzamt wies den Einspruch als unbegründet zurück. Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig sind und nicht um den von der Krankenkasse gezahlten Bonus gekürzt werden dürfen. Begründet hat das Finanzgericht seine Entscheidung wie folgt: Eine Verrechnung der Krankenversicherungsbeiträge mit der Bonuszahlung der Krankenkasse komme mangels Gleichartigkeit nicht in Betracht. Krankenversicherungsbeiträge dienen der Absicherung des Risikos, Kosten der Basisversorgung im Krankheitsfall selbst tragen zu müssen. Zu beachten sei, dass dieser Versicherungsschutz (Basisabsicherung) allen Versicherungsmitgliedern zustehe und zwar unabhängig davon, ob sie an dem Bonusmodell/ -programm teilnehmen oder nicht. Die Bonuszahlungen der Krankenkasse können daher keinesfalls als Rückerstattung von Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung qualifiziert werden. Zudem belohne eine solche Bonuszahlung zusätzliche gesundheitsfördernde Bemühungen des Steuerpflichtigen, die gerade außerhalb des Versicherungsschutzes anfallen und daher von dem Steuerpflichtigen selbst zu tragen seien. Ein erforderlicher Zusammenhang zwischen der Bonuszahlung und den Beiträgen zur Basis-Krankenversicherung sei daher erkennbar nicht gegeben. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Revision zum BFH zugelassen. Abzuwarten bleibt daher, wie der BFH entscheiden wird. IV. Steuer-Tipp Sollte das Finanzamt eine Kürzung Ihrer Versicherungsbeiträge um Prämien oder Bonuszahlungen vornehmen, empfehlen wir Ihnen, gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einzulegen und im Hinblick auf die anhängige Revision beim BFH (Az. X R 7/5) ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Trifft der BFH später seine Entscheidung zugunsten des Steuerpflichtigen, so können auch Sie nachträglich davon profitieren. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen hierzu unterstützend zur Seite. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 2

17 0/205 Künstlersozialabgabe Regelmäßige Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung I. Einführung Bereits im Jahr 2007 haben wir Sie im Rahmen eines Specials über die Künstlersozialabgabe informiert. Durch das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vom wurde die Prüfung der Künstlersozialabgabe bei den Arbeitgebern durch die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund erheblich ausgeweitet. Die Deutsche Rentenversicherung prüft jetzt im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung nicht mehr nur die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften, sondern kontrolliert zusätzlich im Auftrag der Künstlersozialkasse, ob die Abgaben und Meldungen an diese korrekt abgeführt bzw. abgegeben wurden. Aus diesem aktuellen Anlass haben wir unser Special zur Künstlersozialabgabe noch einmal vollständig überarbeitet und aktualisiert, um Ihnen die Grundlagen der Künstlersozialabgabe und die Ihnen obliegenden Pflichten als Unternehmensinhaber nahe zu bringen. II. Allgemeines Bereits seit 983 sind selbständige Künstler und Publizisten durch die Künstlersozialversicherung in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen. Ähnlich wie Arbeitnehmer tragen Künstler und Publizisten nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und durch eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. III. Abgabepflichtige Unternehmen Ursprünglich wurden nur diejenigen Unternehmen von der Abgabepflicht erfasst, die typischerweise als Verwerter künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen tätig werden (z.b. Verlage, Theater, Fernsehanbieter, Galerien, Werbeagenturen und Museen). Im Rahmen eines Beschlusses aus dem Jahr 987 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass es der sog. Gleichheitssatz des Grundgesetzes erfordere, auch Unternehmen der Abgabepflicht zu unterwerfen, die Werbung für das eigene Unternehmen

18 Special 0/205 betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Nach entsprechender Umsetzung durch den Gesetzgeber unterliegen daher seit dem auch solche Unternehmen gemäß 24 Abs. S. 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) der Abgabepflicht. Dementsprechend gehören praktisch alle verkaufsorientierten Unternehmen potentiell zu den Abgabepflichtigen. Erfasst werden etwa Unternehmen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen, um z.b. Geschäftsberichte, Kataloge, Prospekte oder Broschüren zu erstellen oder Konzerte und Vorträge zu veranstalten. Schließlich kann sich die Abgabepflicht eines Unternehmens auch aus der sog. Generalklausel gem. 24 Abs. 2 KSVG ergeben. Nach dieser Regelung tritt die Abgabepflicht ein, wenn das Unternehmen nicht nur gelegentlich künstlerische oder publizistische Leistungen für jegliche Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will. Was unter nicht nur gelegentlicher Auftragserteilung zu verstehen ist, die sowohl Voraussetzung für die Abgabepflicht als Eigenwerber als auch aufgrund der Generalklausel ist, wird im Gesetz selbst nicht geregelt. Die Künstlersozialversicherung hat ihre Auffassung zur Auslegung des Begriffs mit Wirkung ab dem geändert. Für alle Entgeltzahlungen bis zum gilt, dass eine gewisse Regelmäßigkeit oder Dauerhaftigkeit und ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Ausmaß ausreicht, um eine nicht nur gelegentliche Auftragserteilung anzunehmen. Dabei kommt es sowohl auf das Volumen als auch auf die Häufigkeit der Aufträge in einem Zeitraum an. So kann schon eine einmal jährliche Auftragserteilung mit großem Volumen genauso ausreichen wie mehrere kleine Aufträge. Soweit es auf die Zahl von Veranstaltungen ankommt, hat das Gesetz eine Grenze von nicht mehr als drei Veranstaltungen in einem Kalenderjahr gezogen, bis zu der keine Abgabepflicht eintritt. Für alle Entgeltzahlungen ab gilt, dass eine nicht nur gelegentliche Auftragserteilung dann vorliegt, wenn die Gesamtsumme aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450,00 übersteigt. Soweit die Generalklausel zur Anwendung kommt, nach der es auf die Zahl der Veranstaltungen ankommt, besteht ab eine Abgabepflicht nur dann, wenn mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt werden und die Gesamtsumme aller Entgelte in einem Jahr 450,00 übersteigt. IV. Künstler Als Künstler i.s.d. KSVG gilt, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, 2

19 Special 0/205 ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt ( 2 KSVG). Unter den vorgenannten Künstlerbegriff fallen z.b. auch Grafiker, Designer, Layouter, Illustratoren, Texter und Werbefotografen. Auf der Homepage der Künstlersozialkasse ( kann unter Informationsschrift Nr. 6 zur Künstlersozialabgabe (Künstlerkatalog und Abgabe) der aktuelle mehr als 00 Berufe umfassende Künstlerkatalog abgerufen werden. Abgaben sind auch für solche Künstler zu zahlen, die nicht als Einzelunternehmer, sondern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft tätig werden. Dagegen sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen, wie z.b. eine GmbH, nicht abgabepflichtig. Auch Zahlungen an eine KG unterliegen nicht mehr der Abgabepflicht. Die steuerliche Einstufung des Künstlers als Gewerbetreibender oder als Freiberufler ist für die Abgabepflicht nicht maßgeblich. Es kommt ferner nicht darauf an, ob der beauftragte Vertragspartner versicherungspflichtig nach dem KSVG ist und damit von der zu zahlenden Künstlersozialabgabe profitiert. Selbst bei der Beauftragung von Künstlern bzw. Publizisten mit ausländischem Wohnsitz ist der Auftraggeber zur Entrichtung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Schließlich ist als Künstler oder Publizist auch einzustufen, wer die künstlerische/publizistische Tätigkeit nur nebenberuflich oder nicht berufsmäßig ausübt (z.b. Beamte, Studenten, Rentner). V. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe Die Künstlersozialabgabe wird pauschal in Höhe eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben. Bemessungsgrundlage sind dabei sämtliche Entgelte, die ein Abgabepflichtiger im Laufe eines Kalenderjahres an selbständige Künstler und Publizisten für entsprechende Leistungen gezahlt hat. Entgelt im Sinne des KSVG ist dabei alles, was der Abgabepflichtige aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen ( 25 Abs. 2 KSVG). Zum Entgelt gehören auch alle Auslagen (z.b. Kosten für Telefon und Fracht) und Nebenkosten (z.b. für Material, Entwicklung und nichtkünstlerische Nebenleistungen), die dem Künstler vergütet werden. Dagegen sind auf die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer, auf steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.b. Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.), und auf Zahlungen an urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften (z.b. GEMA) sowie auf die sog. Übungsleiterpauschale i.s.d. 3 Nr. 26 EStG keine Abgaben zu leisten. 3

20 Special 0/205 Die Summe dieser Entgelte wird mit dem Abgabesatz multipliziert und ergibt so die für das jeweilige Jahr zu zahlende Künstlersozialabgabe. In den letzten Jahren galten folgende Abgabesätze: ,9% 3,9% 3,9% 4,% 5,2% 5,2% VI. Melde- und Aufzeichnungspflichten des Abgabepflichtigen Entsprechend den Regelungen des KSVG sind Unternehmer, die zum Kreis der Abgabepflichtigen gehören, verpflichtet, sich selbst bei der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven zu melden. Diese prüft die grundsätzliche Abgabepflicht und stellt sie ggf. in einem gesonderten Bescheid fest, der jedoch über die konkrete Zahlungspflicht noch keine Aussage trifft. Der Abgabepflichtige hat ferner ohne weitere Aufforderung spätestens bis zum 3. März des Folgejahres die Höhe aller an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte der Künstlersozialkasse mit Hilfe des von dieser zur Verfügung gestellten Meldebogens mitzuteilen. Ein Download des Meldebogens ist unter möglich. Unternehmer, die ihren Meldepflichten nicht rechtzeitig nachkommen, werden von der Künstlersozialkasse gem. 27 Abs. KSVG geschätzt. Anhand der Meldung ermittelt die Künstlersozialkasse die Künstlersozialabgabe für das vorhergehende Kalenderjahr sowie die zu leistenden Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr und die Monate Januar und Februar des folgenden Jahres. Die monatlichen Beträge müssen jeweils bis zum 0. des Folgemonats an die Künstlersozialkasse gezahlt werden. Nach Eingang der vorstehend erläuterten Jahresmeldung werden Überzahlungen oder Fehlbeträge, die sich aufgrund der pauschalen Vorauszahlungsbeträge ergeben, ausgeglichen. Eine Überwälzung der Künstlersozialabgabe auf den Künstler oder Publizisten ist nicht möglich. Eine entsprechende Vereinbarung, nach der die Künstlersozialabgabe vom Honorar abgezogen wird, ist nichtig (vgl. 36 a KSVG i.v.m. 32 Sozialgesetzbuch I). Unternehmen, die sich erstmals bei der Künstlersozialkasse melden und bereits seit längerem aktiv sind, müssen rückwirkend Künstlersozialabgaben zahlen. Die Künstlersozialabgaben werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nacherhoben ( 3 KSVG i.v.m. 25 Sozialgesetzbuch IV). Ist eine sofortige Begleichung des Zahlungsrückstandes nicht möglich, können Zahlungserleichterungen (z.b. Ratenzahlung) beantragt werden. Der Abgabepflichtige hat gem. 28 KSVG Aufzeichnungen über alle an selbständige 4

21 Special 0/205 Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte zu führen und diese mindestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entgelte fällig geworden sind, aufzubewahren. Aus den Aufzeichnungen muss sich das Zustandekommen der Meldungen, Berechnungen und Zahlungen nach 27 Abs. KSVG ergeben. Jedes an einen Künstler oder Publizisten gezahlte Entgelt ist fortlaufend nach dem Tag der Zahlung aufzuzeichnen. Dabei ist der Name des Künstlers/Publizisten anzugeben. Die Aufzeichnung ist auch im Rahmen der Buchführung (z.b. durch Einrichtung spezieller Konten) möglich. Außerdem muss jederzeit ein Zusammenhang zwischen den Aufzeichnungen und den zugrunde liegenden Unterlagen (Rechnungen) hergestellt werden können. Mehrere Entgeltzahlungen für eine künstlerische/publizistische Leistung müssen listenmäßig zusammengeführt werden können. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Entgelte fällig geworden sind, aufzubewahren. Verstöße gegen die Melde- und Aufzeichnungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu ,00 geahndet werden. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 5

Künstlersozialabgabe Regelmäßige Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung

Künstlersozialabgabe Regelmäßige Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung Künstlersozialabgabe Regelmäßige Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung I. Einführung Bereits im Jahr 2007 haben wir Sie im Rahmen eines Specials über die

Mehr

Mandantenbrief Januar 2016

Mandantenbrief Januar 2016 Inhalt Termine Januar 2016... 2 Termine Februar 2016... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 5 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2016... 7 Freie Verpflegung als Sachbezug

Mehr

Informationsbrief. Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! Mit freundlichen Grüßen

Informationsbrief. Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! Mit freundlichen Grüßen 10190 Informationsbrief nachfolgend möchten wir Sie mit den für Sie relevanten steuerlichen Änderungen der vergangenen Monate vertraut machen. Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: Aichach, den

Mehr

Termine Januar 2016 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag

Termine Januar 2016 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Termine Januar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck

Mehr

- Newsletter März 2008

- Newsletter März 2008 - 1 - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter März 008 Termine April 008 Termine Mai 008 Gewinne aus Grundstücksveräußerung innerhalb der Spekulationsfrist

Mehr

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3

06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3 Inhaltsverzeichnis 06/04 Termine Juni 04 Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung

Mehr

Helmut Schlickmann. Informationsbrief Juni 2012. Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater. Dipl.-Betriebswirt, StB

Helmut Schlickmann. Informationsbrief Juni 2012. Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater. Dipl.-Betriebswirt, StB Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt, StB Helmut Schlickmann, Hauptstr. 138-142, 33647 Bielefeld Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt Steuerberater

Mehr

Termine November 2014

Termine November 2014 Termine November 2014 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung

Mehr

- Newsletter April/Mai 2008

- Newsletter April/Mai 2008 - - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten

Mehr

Informationen zur Künstlersozialabgabe. 08. April 2008 J. Gräßer Deutsche Rentenversicherung Saarland

Informationen zur Künstlersozialabgabe. 08. April 2008 J. Gräßer Deutsche Rentenversicherung Saarland Informationen zur Künstlersozialabgabe 08. April 2008 J. Gräßer Deutsche Rentenversicherung Saarland Informationen zur Künstlersozialabgabe Grundlage: Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen

Mehr

Termine November 2015

Termine November 2015 Informationsbrief Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis m Termine November 2015 2 m Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt zulässig 2 m Änderung der Mindestlohndokumentation

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop & Vorwerk

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop & Vorwerk e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop & Vorwerk Kreativrecht - Künstlersozialabgabe Autor: Kristina Vorwerk Inhaltsverzeichnis: 1. KÜNSTLERSOZIALKASSE UND KÜNSTLERSOZIALABGABE WAS IST DAS?...3 2. WER IST ABGABEPFLICHTIG?...3

Mehr

B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis 05/2015. Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen 6

B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis 05/2015. Unternehmer aus Drittländern müssen bei Umsatzsteuervergütungsanträgen Originalrechnungen vorlegen 6 B & K Aktuell 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine Mai 0 Termine Juni 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Einbeziehung von Krankengeld in den Progressionsvorbehalt Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger

Mehr

- Newsletter April

- Newsletter April Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April 2007 - Termine Mai 2007 Anspruch auf Kindergeld für ein Kind mit Einkünften aus geringfügiger

Mehr

+++newsletter+++ Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.

+++newsletter+++ Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Ausgabe 09.2016 +++newsletter+++ Termine September 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist

Mehr

Dipl.-Kfm. Michael Schäfer

Dipl.-Kfm. Michael Schäfer Dipl.-Kfm. Michael Schäfer STEUERBERATER Dipl.-Kfm. Michael Schäfer Lipowskystr.10 81373 München Mandantenbrief Oktober 2015 Lipowskystr. 10 81373 München TELEFON 089/7677609-0 TELEFAX 089/7677609-20 E-MAIL

Mehr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: 10.01.2007 15.01.2007 10.01.2007 Solidaritätszuschlag 3

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: 10.01.2007 15.01.2007 10.01.2007 Solidaritätszuschlag 3 Termine Januar Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer,

Mehr

Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung

Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einbeziehung bildender Künstler in die Sozialversicherung Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. März 2017 Fachbereich:

Mehr

10.2.2016 15.2.2016 5.2.2016

10.2.2016 15.2.2016 5.2.2016 Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung

Mehr

Kurzinformation zur Künstlersozialabgabe

Kurzinformation zur Künstlersozialabgabe Kurzinformation zur Künstlersozialabgabe Für alle Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten, besteht eine bislang wenig bekannte gesetzliche Abgabepflicht: Die Künstlersozialabgabe! Die Künstlersozialabgabe

Mehr

01/2016 Inhaltsverzeichnis

01/2016 Inhaltsverzeichnis 0/06 Inhaltsverzeichnis Termine Januar 06 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 0.0.06 3 Freie Verpflegung als Sachbezug ab 0.0.06 4 Antragsveranlagung: Keine Wahrung der Antragsfrist allein

Mehr

- 2 - Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

- 2 - Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: - 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Oktober 2015... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 2 Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie... 3 Kein tageweiser Ansatz der 1

Mehr

Künstlersozialabgabe Grundsätzliches Welche Unternehmen sind abgabepflichtig?

Künstlersozialabgabe Grundsätzliches Welche Unternehmen sind abgabepflichtig? Künstlersozialabgabe Grundsätzliches Jedes Unternehmen, das regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, muss in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe in Höhe von 4,8 Prozent

Mehr

anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen:

anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen: An meine Mandanten Nürtingen, 8.Oktober 2015 Mandantenbrief Oktober 2015 Sehr geehrte Mandanten, anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere

Mehr

heute erhalten Sie unseren monatlichen Mandantenbrief zu Ihrer Information.

heute erhalten Sie unseren monatlichen Mandantenbrief zu Ihrer Information. DWL Döcker und Partner mbb, Mühlenstr. 64, 48431 Rheine M U S T E R Firma Kanzlei-Mandant Mühlenstr. 64 48431 Rheine Rheine, den 22.06.2015 Dipl. Finanzwirt Hans Döcker Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Mehr

Aktuell Januar 2016. Es ist nicht neu, dass ein Neues Jahr dem alten Jahr folgt, das Jahr selbst ist aber jedes Jahr neu.

Aktuell Januar 2016. Es ist nicht neu, dass ein Neues Jahr dem alten Jahr folgt, das Jahr selbst ist aber jedes Jahr neu. Aktuell Januar 2016 Es ist nicht neu, dass ein Neues Jahr dem alten Jahr folgt, das Jahr selbst ist aber jedes Jahr neu. Wir wünschen Ihnen, dass Sie das alte Jahr aus der Sicht des Neuen Jahres erfolgreich

Mehr

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4

Investitionsabzugsbetrag: Investitionsabsicht und Dokumentationserfordernis 4 I Oktober 2011 N 60594 Frankfurt am Main Gerbermühlstraße 9 Telefon 069 / 66 36 840-0 Telefax 069 / 66 36 840-10 frankfurt@kanzlei-ruppel.de 35423 Lich Schlossgasse 6 Telefon 06404 / 900 84 Telefax 06404

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

UMSATZSTEUER (UST-)VORANMELDUNGEN

UMSATZSTEUER (UST-)VORANMELDUNGEN Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt-)Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

News Februar Inhaltsverzeichnis. Special: Überblick über das neue InvStG Teil 2 (abrufbar unter:

News Februar Inhaltsverzeichnis. Special: Überblick über das neue InvStG Teil 2 (abrufbar unter: Inhaltsverzeichnis Termine Februar 2017 2 Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich 3 Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Telefon: +49 (40) 72 9066-0 E-Mail: office@wsbgmbh.de Steuertermine Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit

Mehr

Künstlersozialkasse. Referent: Klaus Thorwesten, Osnabrück 2006

Künstlersozialkasse. Referent: Klaus Thorwesten, Osnabrück 2006 Künstlersozialkasse Referent:, Osnabrück 2006 Voraussetzungen der Versicherungspflicht Wer ist Künstler? Nach 1 KSVG muss eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend

Mehr

KANZLEI KADEN Steuerberater Dipl-Oec. Axel Kaden

KANZLEI KADEN Steuerberater Dipl-Oec. Axel Kaden Dipl-Oec. Axel Kaden Aktuelle Steuerliche Informationen März 2012 Termine März 2012...2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen...2 Gewerbesteuermessbetrag für Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen...3

Mehr

wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren.

wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Sehr geehrte Mandanten, 01.10.2007 wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen: Termine Oktober 2007 Unternehmer

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

1. Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November Umsatzsteuer Unternehmer/Beteiligungen...

1. Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November Umsatzsteuer Unternehmer/Beteiligungen... Themen 1. Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Oktober und November 2015... 2 2. Umsatzsteuer... 3 3. Unternehmer/Beteiligungen... 3 4. Arbeitgeber/Arbeitnehmer... 5 5. Sonstiges... 6 Liebe Mandanten,

Mehr

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN

STEUERTERMINE UMSATZSTEUER (UST)-VORANMELDUNGEN STEUERTERMINE Planung leicht gemacht, die wichtigsten Steuertermine im Überblick Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer

Mehr

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende Meldungen 3. Lohn-/Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen,

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Informationen Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. 2. 3. 4. 5. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen Zusammenfassende

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Steuerberaterin Petra Niemack Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen 2. Zusammenfassende

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Hanseatische Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern 1. Umsatzsteuer (USt)-Voranmeldungen

Mehr

Überweisung 1 Scheck

Überweisung 1 Scheck Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Mai 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 08/2016 B & K Aktuell. Veräußerung des steuerfrei geerbten Familienheims innerhalb von zehn Jahren führt zur Nachversteuerung 6

Inhaltsverzeichnis. 08/2016 B & K Aktuell. Veräußerung des steuerfrei geerbten Familienheims innerhalb von zehn Jahren führt zur Nachversteuerung 6 08/06 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine August 06 Termine September 06 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Grenzen des Kostenabzugs für gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer Bei Gewinneinkünften

Mehr

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern

Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern View this page in: English Translate Turn off for: German Options Steuertermine Termine und Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und Fälligkeit von Steuerzahlungen für die wichtigsten Steuern Umsatzsteuer

Mehr

Termine und Allgemeines

Termine und Allgemeines - 2 - Termine und Allgemeines Termine Juni 2012 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer, 3 Kapitalertragsteuer,

Mehr

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb)

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) Monat Termin 1 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 10.1. (13.1.) 1 / 23 12/2016 IV/2016 Lohn- und Kirchensteuer Jahresanmeldung

Mehr

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

Haben Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen? Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne! An unsere Mandanten Mandantenrundschreiben Januar 2013 Rostock, 16.01.2013 20000 Sehr geehrte Damen und Herren, das Jahr 2013 hat begonnen und schon wieder sind für Sie relevante steuerliche Änderungen

Mehr

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine August 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Mehr

nachfolgend möchten wir Sie mit den für Sie relevanten steuerlichen Änderungen der vergangenen Monate vertraut machen.

nachfolgend möchten wir Sie mit den für Sie relevanten steuerlichen Änderungen der vergangenen Monate vertraut machen. An alle Mandanten 23.04.2012/ info Mandanteninformationsschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend möchten wir Sie mit den für Sie relevanten steuerlichen Änderungen der vergangenen Monate vertraut

Mehr

Abgabe- und Zahlungstermine 2017

Abgabe- und Zahlungstermine 2017 Beilage zum Rundschreiben Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2016/2017 Abgabe- und Zahlungstermine 2017 1 Wichtige Steuertermine 2017 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten

Mehr

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb)

(in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. b) bb) Monat Termin 1 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 10.1. (15.1.) Kapitalertragsteuer, 4 Lohn- und Kirchenste 12/2017 1 / 24

Mehr

Künstlersozialkasse Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Künstlersozialkasse Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Künstlersozialkasse Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) besteht seit vielen Jahren, trotzdem sind sich viele

Mehr

Termine Februar 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung

Mehr

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Neues BMF-Schreiben zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen I. Einleitung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jüngst in einer richtungsweisenden Entscheidung festgestellt, dass Bauträger beim Bezug von Bauleistungen

Mehr

MANDANTENBRIEF INFORMATIONEN FÜR SIE ÜBER STEUERN, RECHT UND WIRTSCHAFT Ausgabe Oktober 2015

MANDANTENBRIEF INFORMATIONEN FÜR SIE ÜBER STEUERN, RECHT UND WIRTSCHAFT Ausgabe Oktober 2015 Just & Partner Steuerberatungsgesellschaft Postfach 1145 97457 Hofheim Wegen EDV-Umstellung ist unsere Kanzlei am Do 15.10.2015 ab 12.00 Uhr und Fr 16.10.2015 geschlossen MANDANTENBRIEF INFORMATIONEN FÜR

Mehr

Inhaltsverzeichnis 08/2017. Pauschale Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde ist nicht abziehbar 7. Termine August

Inhaltsverzeichnis 08/2017. Pauschale Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde ist nicht abziehbar 7. Termine August 08/07 Inhaltsverzeichnis Termine August 07 Termine September 07 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Mietaufwendungen eines gewerblichen Zwischenvermieters unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Termine September 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer,

Mehr

News August Inhaltsverzeichnis

News August Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Termine August 07 Termine September 07 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Mietaufwendungen eines gewerblichen Zwischenvermieters unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung

Mehr

News 02/2016. Antrag auf Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren ist spätestens bei Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen

News 02/2016. Antrag auf Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren ist spätestens bei Abgabe der Einkommensteuererklärung zu stellen . News 02/2016 Inhaltsverzeichnis Termine Februar 2016 Termine März 2016 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Antrag auf Besteuerung nach Teileinkünfteverfahren ist spätestens bei Abgabe der Einkommensteuererklärung

Mehr

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung

Aushilfslohn - Geringfügige Beschäftigung Aushilfslohn - Geringfügige Bei den Aushilfslöhnen werden 2 Gruppen unterschieden: Dauerhaft geringfügige (Minijob) bis 450 (Tz. 1 und Tz. 2) Kurzfristige geringfügige (Tz. 3) 1. Dauerhaft geringfügig

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 03/2016 B & K Aktuell. Termine März

Inhaltsverzeichnis. 03/2016 B & K Aktuell. Termine März 0/06 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine März 06 Termine April 06 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar 5 Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Mehr

Überweisung 1 Scheck 2 11.04.2016 14.04.2016 08.04.2016

Überweisung 1 Scheck 2 11.04.2016 14.04.2016 08.04.2016 Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine April 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:

Mehr

Heinrichs Rose & Collegen

Heinrichs Rose & Collegen - 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2014... 2 Steuerzahlungen: Längere Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Pauschale Lohnsteuer bei Ausscheiden des Arbeitgebers

Mehr

INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine

INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine Dr. Weitz Steuerberatung Moers Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Oec. Jörg Grünsfelder Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante

Mehr

Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar Lohnsteuer, Kirchensteuer,

Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar Lohnsteuer, Kirchensteuer, Mandantenrundschreiben Januar Sehr geehrter Internetuser, sehr geehrte Internetuserin, vorab möchten wir uns bei Ihnen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit und das Vertrauen das Sie uns entgegen bringen

Mehr

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3

EStG 40b Abs. 1 und Abs. 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStDV 2 Abs. 2 Nr. 3 BUNDESFINANZHOF Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag für eine Direktversicherung seines Arbeitnehmers grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem er seiner Bank einen entsprechenden Überweisungsauftrag erteilt.

Mehr

10/2012 Inhaltsverzeichnis

10/2012 Inhaltsverzeichnis 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine Oktober 0 Termine November 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung 5 Besserungsoption beim Verkauf eines GmbH- Anteils

Mehr

Termine November 2010

Termine November 2010 Seite 1 von 5 Termine November 2010 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar 2 Lohnsteuer,

Mehr

22. März 2010 Aktuelle Steuerinformationen April 2010

22. März 2010 Aktuelle Steuerinformationen April 2010 Dauthendeystr. 2 81377 München Tel.: (089) 714 58 56 Fax: (089) 718 49 1 E-Mail: info@steuerkanzlei-friedrich.de Internet: www.steuerkanzlei-friedrich.de Ihre Ansprechpartner: Sebastian Friedrich Dipl.-Kfm.

Mehr

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine

Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.

Mehr

Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag, SEPA-Basislastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift

Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag, SEPA-Basislastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift B & P Rechtshinweis 11/2013 Lastschriftverfahren per Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag, SEPA-Basislastschrift oder SEPA-Firmenlastschrift (anknüpfend an unseren Rechts-Tipp aus 07/2013) I. Ausgangslage

Mehr

Inhaltsverzeichnis 09/2013. Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten 7. Termine September Termine Oktober

Inhaltsverzeichnis 09/2013. Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten 7. Termine September Termine Oktober 09/0 Inhaltsverzeichnis Termine September 0 Termine Oktober 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Grobes Verschulden bei Abgabe der Steuererklärung mit ELSTER 5 Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

Mehr

Termine Dezember 2014

Termine Dezember 2014 Weitz & Heming Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Bw. Eckhard Heming Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers Moers, den 26. November 2014 W/Krause Tel. 0 28

Mehr

DAS MANDANTEN I MERKBLATT

DAS MANDANTEN I MERKBLATT Thomas Schelly STEUERBERATER Stand: 01.2011 DAS MANDANTEN I MERKBLATT Künstlersozialversicherung Inhalt: I. Definition II. III. Versicherungspflicht Abgabepflicht Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden

Mehr

News September Inhaltsverzeichnis

News September Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Termine September 07 Termine Oktober 07 Kein Abzug von Pflichtbeiträgen zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung, die auf steuerfreiem ausländischem Arbeitslohn beruhen Verlustabzugsverbot:

Mehr

Abgabe- und Zahlungstermine 2015

Abgabe- und Zahlungstermine 2015 Abgabe- und Zahlungstermine 2015 Wichtige Steuertermine 2015 1 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. c) bb) Monat Termin 2,3 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 12.1. (15.1.)

Mehr

Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner.

Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner. Krankenund Pflegeversicherung. Informationen für Rentnerinnen und Rentner. Einführung. Im Ruhestand sind Sie wie in Ihrem bisherigen Erwerbsleben krankenund pflegeversichert. Diese Broschüre informiert

Mehr

Musikvereine und die Künstlersozialkasse

Musikvereine und die Künstlersozialkasse Musikvereine und die Künstlersozialkasse Was ist die Künstlersozialversicherung? Seit 1983 gibt es auf Initiative der FDP nach vielen Studien das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Einzige soziale

Mehr

anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen:

anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen: An meine Mandanten Nürtingen, 23. Dezember 2015 Mandantenbrief Januar 2016 Sehr geehrte Mandanten, anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere

Mehr

Die Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe ManDAnTEn-Info KünstlersozIAlabGAbe Die Künstlersozialabgabe Gehören auch Sie zu den abgabepflichtigen Unternehmen? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Die Künstlersozialabgabe Inhalt 1. Einleitung...

Mehr

Leitfaden zur Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Künstlersozialabgabe)

Leitfaden zur Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Künstlersozialabgabe) Leitfaden zur Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Künstlersozialabgabe) BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Hausadresse: Haus der Deutschen Wirtschaft Breite Straße

Mehr

Termine Mai Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R

Termine Mai Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R - 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Keine Abzinsung nicht fremdüblicher Angehörigendarlehn... 4 Lediglich technische Bearbeitung von Schecks, Überweisungen

Mehr

Fricke Wagner Steuerberater

Fricke Wagner Steuerberater Rechtsanwälte Fricke Wagner Steuerberater Mandanteninformationen September 2007 Inhalt Aufwendungen für Deutschkursus eines in Deutschland lebenden Ausländers nicht abzugsfähig 1 Bescheinigungen der Denkmalbehörde

Mehr

Inhaltsverzeichnis 02/2013. Termine Februar Verfassungsmäßige Zweifel an den Hinzurechnungsvorschriften bleiben 4

Inhaltsverzeichnis 02/2013. Termine Februar Verfassungsmäßige Zweifel an den Hinzurechnungsvorschriften bleiben 4 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine Februar 0 Berücksichtigung der Unterkunftskosten am Studienort als vorab entstandene Werbungskosten Der Höchstbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer bei gemeinschaftlicher

Mehr

Inhaltsverzeichnis 02/2015. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen 5. Termine Februar 2015 2

Inhaltsverzeichnis 02/2015. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2015 beantragen 5. Termine Februar 2015 2 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine Februar 0 Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten ist verfassungswidrig Duales Studium als einheitliche Erstausbildung Erstattungszinsen sind

Mehr

Steuerliche Informationen im Juli 2009

Steuerliche Informationen im Juli 2009 Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: ü Termine August 2009 ü Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung weiter zulässig ü Kein Betriebsausgabenabzug für die Veranstaltung eines Golfturniers für Geschäftsfreunde

Mehr

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten

Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon

Mehr

Steuerliche und rechtliche Informationen im März und April 2015

Steuerliche und rechtliche Informationen im März und April 2015 Steuerliche und rechtliche Informationen im März und April 2015 Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: Termine Mai 2015 Keine Verlängerung des Zeitraums kurze Zeit bei Zahlung der Umsatzsteuer Fahrten

Mehr

Überweisung 1 Scheck

Überweisung 1 Scheck Weitz & Heming Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Bw. Eckhard Heming Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers Moers, den 7. Januar 2014 W/Surrey Tel. 0 28 41

Mehr

Überweisung 1 Scheck

Überweisung 1 Scheck Weitz & Heming Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Bw. Eckhard Heming Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers Moers, den 7. Januar 2014 W/Surrey Tel. 0 28 41

Mehr

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010

Sonderausgaben. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Sonderausgaben Steuerliche Abzugsmöglichkeiten, aktuelle Entwicklungen und wichtige Neuerungen ab 2010 In enger Zusammenarbeit mit Inhalt

Mehr

Steuerberaterin München informiert zum Thema: Künstlersozialabgabe

Steuerberaterin München informiert zum Thema: Künstlersozialabgabe Steuerberaterin München informiert zum Thema: Künstlersozialabgabe Als Steuerberaterin beantworte ich immer wieder Fragen zum Thema Künstlersozialkasse bzw. Künstlersozialabgabe. Da das Thema Künstlersozialabgabe

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

Überweisung 1 Scheck

Überweisung 1 Scheck Weitz & Heming Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Bw. Eckhard Heming Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers Moers, den 28. März 2014 W/Surrey Tel. 0 28 41

Mehr

Mandanten-Informationsbrief

Mandanten-Informationsbrief Mandanten-Informationsbrief September 2011 Inhalt Steuertermine IHK Mitgliedschaft Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September und Oktober 2011 S T E U E R A R T F Ä L L I G K E I T Lohnsteuer,

Mehr