Geschäftsordnung Verein Deutscher Ingenieure Schleswig-Holsteinischer Bezirksverein

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1 Geschäftsordnung Verein Deutscher Ingenieure Schleswig-Holsteinischer Bezirksverein Stand:

2 Inhalt Seite Präambel 3 1 Einberufung und Teilnahme 3 2 Vorstand, erweiterter Vorstand 3 3 Geschäftsstelle 4 4 Mitgliederversammlung 4 5 Beratung 4 6 Reihenfolge der Tagesordnung 4 7 Beschlussfassung 5 8 Arbeitsweise 5 9 Finanzen 5 10 Öffentlichkeitsarbeit 6 11 Ordnung bei den Sitzungen und Versammlungen 6 12 Unerledigte Vorgänge 6 13 Auslagen, Dienstreisen, Dienstgänge 6 14 Zusammenarbeit mit der Landesverband 6 15 Versicherungsschutz 7 16 Änderungen der Geschäftsordnung 7 17 Inkrafttreten 7 2

3 Präambel In der nachfolgenden Geschäftsordnung gelten alle personenbezogenen Angaben sowohl für Damen wie auch für Herren. Es wurden zur besseren Lesbarkeit der Geschäftsordnung die männlichen Bezeichnungen übernommen wie z. B. der Vorsitzende, der Schatzmeister, der Obmann etc. Die Bezeichnungen sollen für beide Geschlechter gelten! Geschäftsordnung 1 Einberufung und Teilnahme 1 Vorstand bzw. der erweiterte Vorstand treten nach Bedarf mindestens aber 5x jährlich zu Sitzungen zusammen. 2 Darüber hinaus soll eine Sondersitzung einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel des Vorstandes dieses wünscht. 3 Die Einladung enthält Ort, Tag und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung und ist den Mitliedern des erweiterten Vorstandes spätestens 14 Tage vor der Sitzung zuzuleiten. Sie soll das Protokoll der vorangegangenen Sitzung enthalten. Die Frist gilt auch dann als gewahrt, wenn einzelne Mitglieder die Einladung wegen technischer Schwierigkeiten oder aus zufälligen Gründen verspätet erhalten. 4 Die Sitzungen des Vorstands des Bezirksvereins (BV) sind nicht öffentlich. Zur Vorstandssitzung können Mitglieder oder Institutionen eingeladen werden. 2 Vorstand, erweiterter Vorstand 1 Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und den gewählten Beisitzern. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatz-meister. Zwei von ihnen vertreten den Bezirksverein nach Außen. 2 Neben dem Schatzmeister können der Vorsitzende oder sein Stellvertreter Bankvollmacht für die Konten des BV erhalten. Der Arbeitskreisleiter Veranstaltungen führt das Veranstaltungskonto bei der jeweiligen Bank. Die eingetragenen Bevollmächtigte sind für die Konten jeweils allein vertretungsberechtigt und sollten nach Möglichkeit am Sitz des BV wohnen. 3 Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand selbst und den Leitern der Orts- /Bezirksgruppen sowie den Obmännern der Arbeitskreise. 4 Die Rechnungsprüfer nehmen an den Sitzungen des erweiterten Vorstandes teil. Sie haben laut Satzung des BV kein Stimmrecht. 5 Zur Sitzung des erweiterten Vorstandes ist der Vorsitzende des Landesverbandes sowie die Geschäftsleitung der Landesverbandes einzuladen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht. 3

4 3 Geschäftsstelle 1 Zur Bearbeitung aller administrativen Aufgaben richtet der Vorstand eine Geschäftsstelle ein. Die Geschäftsstelle wird von einem Geschäftsstellenleiter geführt. 2 Für die Beschaffung von Büromaterialien wird der Bürokasse ein Geldbetrag zur Verfügung gestellt. Der Kassenbestand ist jährlich abzurechnen. Einzelbeträge über Euro bedürfen der Zustimmung durch ein Vorstandsmitglied. Ersatzbeschaffungen von Wirtschaftsgütern sind vom Vorstand zu genehmigen. 3 Bei Bedarf kann der Geschäftsstellenleiter die Unterschriftsbefugnis für die Girokonten des BV durch den vertretungsberechtigten Vorstand erteilt werden. 4 Mitgliederversammlung 1 Soweit die Satzung des BV's nichts anderes bestimmt, gelten die Ausführungen dieser Geschäftsordnung auch für die Mitgliederversammlung. 5 Beratung 1 Gewünschte Tagesordnungspunkte werden grundsätzlich in die Tagesordnung aufgenommen, wenn Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes dieses telefonisch, schriftlich oder mündlich dem Schriftführer bis spätestens drei Wochen vor der Sitzung mitteilen. Die Tagesordnungspunkte werden vom Schriftführer in der Reihe ihres Einganges zusammengestellt und dem teilnehmenden Personenkreis zugeleitet. 2 Das Wort erteilt grundsätzlich der Vorsitzende. Er kann für Aufgaben der Sitzungsleitung und kurze Zwischenbemerkungen das Wort nehmen: will er sich selbst an der Aussprache beteiligen, kann er sich in die Rednerliste eintragen. Die Redezeit darf fünf Minuten nicht überschreiten. Der Vorsitzende kann die Redezeit für eine Angelegenheit verlängern oder verkürzen. 3 Liegen mehrere Anträge vor, so wird zuerst über den weitergehenden Antrag abgestimmt. 4 Anträge zur Geschäftsordnung sind jederzeit möglich. Anträge sollen dem Schriftführer bis 3 Wochen vor der Sitzung in Schriftform mitgeteilt werden. In besonderen Fällen, wie z.b. terminliche Zwänge, ist eine Tischvorlage nach Kontrolle und Freigabe durch den Vorstand zulässig. 5 Für die Protokollführung ist der Schriftführer zuständig. Im Verhinderungsfall übernimmt ein Vorstandsmitglied die Schriftführung. 6 Für die organisatorische Durchführung der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung ist der Schriftführer verantwortlich. Dieses gilt auch für mögliche Ehrungen auf der Mitgliederversammlung. Er wird dabei vom Vorstand unterstützt. 4

5 6 Reihenfolge der Tagesordnung 1 Die üblichen Tagesordnungspunkte der Sitzung werden in folgender Reihenfolge behandelt: 1.1 Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden 1.2 Genehmigung der Tagesordnung 1.3 Genehmigung der Niederschrift 1.4 Mitteilungen des Vorstandes 1.5 Mitteilung der Geschäftsstelle 1.6 Mitteilungen der Orts-/Bezirks- und Arbeitsgruppen 1.7 Anträge 1.8 Vorlagen 1.9 Bericht des Landesverbandes 1.10 Verschiedenes 1.11 Schließung der Sitzung 2 Eine Ergänzung der Tagesordnung sowie auch eine Änderung der Reihenfolge zu Beginn der Sitzung ist möglich, sofern die Mehrheit der Mitglieder dieses wünscht. Der Vorsitzende reiht die Punkte in die Tagesordnung ein. Widerspricht ein Mitglied, so beschließt der Vorstand über die Reihenfolge. 3 Zur Abgabe einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung eines Mitgliedes kann der Vorsitzende das Wort auch außerhalb der Tagesordnung erteilen und über die Einreihung in die Tagesordnung bestimmen. Eine Aussprache zu dieser Erklärung findet nicht statt. 7 Beschlussfassung 1 Der Vorstand ist beschlussfähig, es sollten 2/3 seiner Mitglieder anwesend sein. 2 Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 3 Es wird offen abgestimmt, in der Regel durch Handzeichen, es sei denn, dass ein Mitglied des Vorstandes oder erweiterten Vorstands eine geheime Abstimmung wünscht. 4 Der Vorstand räumt, entgegen der Satzung, den Bezirksgruppen und Arbeitskreisen ein partielles Stimmrecht ein. Dieses bezieht sich auf Abstimmungen die unmittelbar die Bezirksgruppen oder Arbeitskreise betreffen. 8 Arbeitsweise 1 Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Arbeitsgruppen bilden, die Themen oder spezielle Angelegenheiten für die Beratung im Vorstand vorbereiten oder in seinem Sinne erledigen. 2 Der Vorstand kann Vertreter von Vereinen und Verbänden oder Institutionen einladen und sich beraten lassen. 5

6 9 Finanzen 1 Der Schatzmeister legt dem Vorstand zu Beginn eines neuen Haushaltsjahres einen Haushaltsplan vor. Dieser ist vom Vorstand und erweiterten Vorstand zu genehmigen. 2 Der Geschäftsstelle, den Orts-/Bezirksgruppen und Arbeitskreisen sind gemäß der Satzung des BV finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Zum Ende eines Kalenderjahres ist dem Schatzmeister eine Abrechnung mit den entsprechenden Belegen ohne besondere Aufforderung zu übergeben. 10 Öffentlichkeitsarbeit 1 Für die Öffentlichkeitsarbeit ist der Vorstand des BV zuständig, es sei denn, es wurde hierfür ein Pressereferent gewählt oder die Aufgabe an den Geschäftsstellenleiter delegiert. 2 Der BV beteiligt sich an der Ausgabe des Magazins Mensch und Technik, um die Mitglieder über Veranstaltungen zu informieren. In den Redaktions-konferenzen wird ein autorisierter Vertreter die Interessen des BV wahrnehmen. Er ist berechtigt bis zu einem Höchstbetrag von über eine Kostenübernahme zu entscheiden. Die formale Zustimmung ist auf der nächsten Vorstandssitzung einzuholen. 3 Für den Internetauftritt und Pflege der Homepage des BV ist die Geschäftsstelle zuständig. Der Geschäftsstellenleiter kann hierfür Aufträge an Dritte vergeben, die den Auftragswert von nicht überschreiten sollen. Bei höheren Beträgen ist die Zustimmung eines Vorstandsmitgliedes erforderlich. 11 Ordnung bei den Sitzungen und Versammlungen 1 Der Vorsitzende kann jeden Redner unterbrechen, um ihn auf die Geschäftsordnung aufmerksam zu machen oder ihn zur Ordnung zu rufen, wenn er von der zur Beratung anstehenden Angelegenheit abschweift oder sich in Wiederholungen ergeht. 2 Der Vorsitzende kann einzelne oder bestimmte Mitglieder bei störender Unruhe auffordern, den Raum zu verlassen. 3 Der Vorsitzende leitet die Sitzungen und die Mitgliederversammlung. Im Falle seiner Verhinderung übernimmt der stellvertretende Vorsitzende diese Aufgabe. 12 Unerledigte Vorgänge Am Ende eines Kalenderjahres sind von dem Schriftführer alle unerledigten Vorgänge aufzulisten und auf die Tagesordnung der ersten Vorstandssitzung des neuen Jahres zu bringen. 6

7 13 Auslagen, Dienstreisen, Dienstgänge, 1 Ein Ersatz von Auslagen ist zulässig. 2 Für Dienstreisen gilt die jeweils neueste Reisekostenordnung des Bezirksvereins. 3 Bei Dienstgängen (Entfernungen < 30 km) ist eine formlose Abrechnung halbjährlich vorzunehmen. 14 Zusammenarbeit mit der Landesverband 1 Der Vorstand des BV arbeitet mit der Landesband eng zusammen. 2 Der Vorsitzende des BV ist direktes Mitglied im Landesverbandsvorstand. Der BV kann eine weitere Person benennen, die an den Sitzungen des LV-Vorstands teilnimmt. 3 Die Amtszeit dieser Person beträgt 3 Jahre. Im Falle einer Verhinderung dieser Person kann der Vorstand des BV eine Ersatzperson bestellen. 15 Versicherungsschutz 1 Für die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes, besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer 1.1 Gruppenunfall- Versicherung 1.2 Haftpflicht-Versicherung bei allen Veranstaltungen, Exkursionen, Tagungen und Dienstreisen des Bezirksvereins. Die Vorgaben der Versicherung sind unbedingt zu beachten. 16 Änderungen der Geschäftsordnung Für Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes und erweiterten Vorstandes erforderlich. 17 Inkrafttreten Die Geschäftsordnung wurde am 13. Juni 2012 vom Vorstand und erweiterten Vorstand beschlossen und tritt am gleichen Tag in Kraft. Die Geschäftsordnung wurde am gemäß der Anträge der Sitzungen des erweiterten Vorstandes von und geändert. Kiel, den 4. Februar 2013 Dipl.-Ing. Neubauer Vorsitzender Dipl.-Ing. N. Osbahr Protokollführer 7

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