Darmstadt, den 1. Januar 2009

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1 Nr. 1 Darmstadt, den 1. Januar 2009 D1205 B Inhalt SYNODE Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2009 vom 21. November Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen den Evangelischen Kirchengemeinden Steinfurth und Rockenberg 23 GESETZE UND VERORDNUNGEN Feststellung des Namens der Evangelischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach 23 Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2009 vom 21. November 2008 Kirchengesetz zur Errichtung einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt (KZVKG) vom 21. November Feststellung des Namens der Französisch- Reformierten Gemeinde Offenbach am Main 1699 Zusammenlegung der Evangelisch-lutherischen Friedensgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelisch-lutherischen Versöhnungsgemeinde Frankfurt am Main Kirchengesetz zur Änderung der Kirchensteuerordnungen vom 22. November 2008 Kirchengesetz zur Änderung des ZPV-Gesetzes vom 22. November 2008 Rechtsverordnung über die Ausführung des Prädikantengesetzes (Prädikantenverordnung PrädVO) vom 23. Oktober Berichtigung der Bekanntmachung über die Zusammenlegung der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt am Main-Nied und der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied Dienstrechtliche Kommission Umwandlung von Pfarrstellen BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Darmstadt Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Fernwald-Pohlheim Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Donsbach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Niederscheld, Evangelisches Dekanat Dillenburg Bekanntgabe neuer Dienstsiegel DIENSTNACHRICHTEN Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes einer Zentrale für ambulante Pflegedienste (Sozialstation) in Linden 19 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 29 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Mörfelden-Walldorf 20 Satzung des Erwachsenenbildungswerks der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Propsteibereich Rheinhessen 21

2 2 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Synode Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2009 Vom 21. November 2008 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 2 Abs. 3 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen vom 24. November 1970 (ABl S. 193) und aufgrund von 2 Abs. 3 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirchen in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland Pfalz vom 29. November 1971 (ABl S. 471) den folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Erhebung der Landeskirchensteuer erfolgt ab 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 im gesamten Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Form eines Zuschlagsbetrages von neun Prozent zur Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer). 2. Für den gleichen Zeitraum wird ein besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte keiner steuerberechtigten Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe), nach Maßgabe der Kirchensteuerordnungen für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen in der Fassung vom 24. November 1970, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz vom 29. November 1971, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und der ihnen jeweils anliegenden Tabelle für die Zeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 erhoben. 3. Die Landeskirchensteuer aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer gemäß Nummer 1 wird auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Kirchenleitung (Kirchenverwaltung) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens ermäßigt, sofern während des gesamten Veranlagungsjahres Kirchensteuerpflicht bestand. 4. Für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß Nummer 1, des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe gemäß Nummer 2 und des zu versteuernden Einkommens gemäß Nummer 3 ist 51a des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 5. Die Kirchensteuer beträgt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer neun Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer). Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung beträgt der ermäßigte Steuersatz nach Nummer 1 i. V. m. Nr. 3 der gleichlautenden Ländererlasse vom 17. November 2006 (BStBl. I S. 716) sieben Prozent der pauschalen Lohnsteuer und nach Nr. 1 i. V. m. Nr. 3 der gleichlautenden Ländererlasse vom 28. Dezember 2006 (BStBl I S. 76) sieben Prozent der als Lohnsteuer geltenden pauschalen Einkommensteuer. 40a Abs. 2 und 6 des Einkommensteuergesetzes bleiben unberührt. 6. Die oben festgesetzten Kirchensteuern werden auch über den 31. Dezember 2009 weiter erhoben, falls zu dem genannten Termin neue Kirchensteuerhebesätze nicht beschlossen und staatlich genehmigt und anerkannt sind. Darmstadt, den 27. November 2008 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2009 (3) Die Wirtschaftspläne werden für das Haushaltsjahr 2009 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Vom 21. November 2008 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1. Haushaltsfeststellung. (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009) wird in Einnahmen und Ausgaben auf Euro festgestellt. (2) Für die Bewirtschaftung der Personalausgaben ist der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2009 verbindlich. Jugendzentrum Höchst Jugendburg Hohensolms Martin-Niemöller-Haus Arnoldshain Studentenwohnheime Tagungsbetrieb Zentrum Ökumene Tagungsbetrieb Haus Friedberg Tagungsbetrieb Theol. Seminar Herborn Tagungsbetrieb Religionspäd. Studienzentrum Zentrum Verkündigung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

3 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 3 (4) Die Haushaltspläne über das Zweckvermögen werden für das Haushaltsjahr 2009 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Diakonissenversorgung Paulinenstift Wiesbaden EUR (5) Die Haushaltspläne der Darlehensfonds und der Überbrückungsfonds werden für das Haushaltsjahr 2009 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Allgemeiner Darlehensfonds Umweltdarlehensfonds Überbrückungsfonds EUR EUR EUR 2 Verpflichtungsermächtigung Rechts- Haushaltsstelle Zweckbestimmung Verpflichtungs- Fällig (EUR) träger ermächtigung (EUR) Laubach-Kolleg, : Baumaßnahme 2011: Arnoldshain, : Rüstzeitenheim Die Verpflichtungsermächtigung der Haushaltsstelle ist gesperrt Zuweisungen an Gemeinden : für Orgelbau/-instandhaltung Allgemeine Zuweisungen : für Baubedarf in Kirchen- 2011: gemeinden 3. Kreditaufnahme. Die Kirchenleitung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses der Kirchensynode Kassenkredite bis zur Höhe von Euro aufzunehmen. 4. Verfügungsvorbehalt. In Ausführung von 48 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die Kirchenleitung ermächtigt, erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss zu erlassen. Dies gilt auch für den Stellenplan, insbesondere durch Besetzungssperren. 5. Budgetstruktur. Der Haushaltsplan bzw. das Gesamtbudget gliedert sich in Budgetbereiche. Die Budgetbereiche sind in Unterbudgets gegliedert. Soweit ein Budgetbereich nicht in mehrere Unterbudgets untergliedert ist, gilt dieser im Sinne der nachfolgenden Regelungen sowohl als Budgetbereich als auch als Unterbudget. Maßgeblich für die Zusammensetzung der Budgetbereiche und Unterbudgets ist der Haushaltsplan. 6. Budgetierung, Deckungsfähigkeit. (1) Die Haushaltsansätze innerhalb eines Unterbudgets sind mit Ausnahme der Gruppierungen 43, 44, 46 und 49 gegenseitig deckungsfähig, soweit sich durch die folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (2) Haushaltsansätze für Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) dürfen nach Genehmigung des Finanzdezernats für stellenplanneutrale, auf die Dauer des Haushaltsjahres befristete Beschäftigungsverhältnisse und Aushilfen (Gruppierungen 425 und 450) im Wege der Deckungsfähigkeit verwendet werden. Anstellungsträger für diese Beschäftigungsverhältnisse ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. (3) Haushaltsansätze für Dienstbezüge (Gruppierung 42) dürfen nach Genehmigung durch das Personaldezernat im Umfang von Einsparungen, die durch die Nichtbesetzung von Stellen von bis zu drei Monaten erwirtschaftet werden, im Wege der Deckungsfähigkeit für Sachausgaben verwendet werden. (4) Bei Mehreinnahmen können Mehrausgaben geleistet werden, wenn die Mehreinnahme unmittelbar mit der Mehrausgabe verbunden ist, die Verwendung sich zwingend aus der Herkunft oder der Natur der Einnahme ergibt oder die Mehreinnahmen dem wirtschaftlichen Handeln der oder des Budgetverantwortlichen zuzurechnen sind. 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. Mindereinnahmen führen entsprechend zu einer Verringerung der Ausgabeermächtigungen. (5) Unterbudgets desselben Budgetbereichs sind im Bereich der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Über die Deckungsfähigkeit im einzelnen entscheidet der/die Verantwortliche des Budgetbereichs. (6) Innerhalb des Gesamtbudgets sind mit Ausnahme der in 8 genannten Budgetbereiche gegenseitig deckungsfähig: 1. Ausgaben der Gruppierungen 42 bis 46 und 49 innerhalb der jeweiligen Gruppierung und untereinander,

4 4 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ausgaben der Gruppierung 61. (7) Haushaltsansätze der Hauptgruppen 5 bis 9 können in Einzelfällen in Höhe von bis zu Euro zwischen den Budgetbereichen für deckungsfähig erklärt werden, sofern dies der Wirtschaftlichkeit des Haushaltsvollzugs dient. Die Zustimmung beider für die betroffenen Budgetbereiche Verantwortlichen ist erforderlich. Bei Haushaltsumschichtungen im vorstehenden Sinne von über Euro entscheidet die Kirchenleitung. Werden im Einzelfall Euro überschritten, ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem Finanzausschuss der Kirchensynode herzustellen. (8) Für die Verwendung von Verstärkungsmitteln für überund außerplanmäßige Ausgaben gilt Absatz 5 entsprechend. (9) Die Veranschlagungen im Investitionshaushalt für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind in Höhe von jeweils bis zu Euro gegenseitig dekkungsfähig. 7. Modellversuch. (1) Gemäß 32 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgetbereiche 3.2 (Zentrum Seelsorge und Beratung), 5.2 (Zentrum gesellschaftliche Verantwortung) und 15 (Rechnungsprüfungsamt) in Abweichung von 7 gemäß nachstehenden Absätzen bestimmt. (2) Die Haushaltsansätze der Personalausgaben (Hauptgruppe 4) und der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) sind gegenseitig deckungsfähig. Die beabsichtigte Deckung von Sachausgaben durch Personalausgabenansätze sowie die Deckung von Personalausgaben durch Sachausgabenansätze ist der Kirchenverwaltung vorab anzuzeigen. Die Deckungsfähigkeit erstreckt sich nicht auf Personalminderausgaben, die nur infolge der dem Haushaltsansatz zu Grunde liegenden Durchschnittsberechnungen entstehen. (3) Zusätzliche Personalausgabenverpflichtungen können auf dem Wege der Deckungsfähigkeit nur für stellenplanneutrale Beschäftigungsverhältnisse, d. h. befristete Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, welche die Dauer eines Haushaltsjahres nicht überschreiten. Anstellungsträger für diese Beschäftigungsverhältnisse ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. (4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Übertragbarkeit, Budgetrücklagen. (1) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel der Gruppierungen 5 bis 9 sowie der Differenzbetrag aus Mehreinnahmen und Mindereinnahmen gemäß 7 Abs. 2 werden dem jeweiligen Unterbudget in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent per Bildung eines Haushaltsausgaberestes in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Haushaltsmittel der Gruppierung 4 (Personalausgaben) sind nur in begründeten Ausnahmefällen übertragbar. (2) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel folgender Unterbudgets sind uneingeschränkt übertragbar: Kirchengemeinden Kindertagesstätten Gebäudeinvestitionen und -unterhaltung (Kirchengemeinden und Dekanate) Dekanate Ehrenamtsakademie (3) Anstelle der Bildung eines Haushaltsausgaberestes gemäß Absatz 1 ist auch die Zuführung in eine zweckgebundene Budget- oder Unterbudgetrücklage zulässig. Die Rücklagenzuführung gilt nicht als über- oder außerplanmäßige Ausgabe im Sinne von 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung. Auf über- oder außerplanmäßige Entnahmen aus den Budget- oder Unterbudgetrücklagen und die Finanzierung entsprechender über- oder außerplanmäßiger Ausgaben findet 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung ebenfalls keine Anwendung. (4) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel des Investitionshaushaltes für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind grundsätzlich der gesamtkirchlichen Baurücklage zuzuführen. 9. Sondervermögen. Mehreinnahmen bei den Haushaltsfunktionen 0210, und können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für Mehrausgaben verwendet werden. Überschüsse sind der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. 10. Außerordentliche Zuweisung für Diakoniestationen. Die Kirchenleitung kann einer Diakoniestation eine außerordentliche Zuweisung aus Mitteln der gesamtkirchlichen Ausgleichsrücklage für Diakoniestationen gewähren, wenn dies zur Umsetzung eines notwendigen Stellenabbaus oder der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. 11. Bemessungssätze für die Zuweisungen und einmalige Sonderzahlung. (1) Die Bemessungssätze für die Zuweisungen an die Kirchengemeinden werden wie folgt bestimmt: 1. Grundzuweisung: 20,72 Euro je Gemeindeglied. 2. Gebäudezuweisung: a) Kirchen: Bewirtschaftung: 0,47 Prozent des Tagesneubauwertes; Kleine Bauunterhaltung: 600,00 Euro als Sockelbetrag zuzüglich 0,06 Prozent des Tagesneubauwerts. b) Gemeindehäuser: Bewirtschaftung: 1,50 Euro je Gemeindeglied zuzüglich 0,60 Prozent des Tagesneubauwertes; Kleine Bauunterhaltung: 0,30 Euro je Gemeindeglied zuzüglich 0,18 Prozent des Tagesneubauwerts.

5 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 5 c) Pfarrhäuser: 3.000,00 Euro als Sockelbetrag zuzüglich 0,98 Prozent des Tagesneubauwerts. d) Sonstige Gebäude: Bewirtschaftung: 0,47 Prozent des Tagesneubauwerts; Kleine Bauunterhaltung: 0,18 Prozent des Tagesneubauwerts. (2) Die Bemessungssätze für die Zuweisungen an die Dekanate werden wie folgt bestimmt: 1. Grundzuweisung: a) 0,25 Euro je Gemeindeglied; b) 15,00 Euro je Quadratkilometer Fläche; c) ,00 Euro je voller Stelle als Personalkostenzuweisung für Sekretariatsaufgaben; die Berechnung der Pauschale richtet sich nach dem Stellenumfang der Verwaltungsfachkraft gemäß Sollstellenplan; d) 3.500,00 Euro je voller Personalstelle in Anstellungsträgerschaft des Dekanats mit zentralen Aufgaben einschließlich regionalem Pfarrdienst, Dekansstelle, Präses und Profil stellen als Sachkostenpauschale. 2. Gebäudezuweisung: a) Bewirtschaftung: 2,50 Euro je Quadratmeter und Monat; b) Kleine Bauunterhaltung: 0,3 Prozent des Tagesneubauwerts; c) Große Bauunterhaltung: 1,5 Prozent des Tagesneubauwerts. 3. Finanzausgleich: 1,00 Euro je Gemeindeglied. (3) Ergänzend zu den Zuweisungen gemäß der Zuweisungsverordnung werden einmalig Sonderzahlungen an die Kirchengemeinden und Dekanate gezahlt. Diese betragen 5,00 Euro je Gemeindeglied bei Kirchengemeinden und 2,00 Euro je Gemeindeglied bei Dekanaten. Mindestens die Hälfte der Sonderzahlung an die Dekanate soll für den Finanzausgleich im Dekanat bereit gestellt werden. Näheres regeln die Dekanatssynoden. 12. Inkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2008 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

6 6 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesamthaushalt 2009 nach Budgetbereichen Budgetbereich Ergebnis 2007 EUR Ansatz 2008 EUR 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Verkündigung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Verkündigung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Seelsorge Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Seelsorge und Beratung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Bildung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Bildung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen und Diakonie Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Mission und Ökumene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Ökumene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Theologische Ausbildung und Supervision Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Leitung Kirchenverwaltung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenverwaltung Stabsbereiche Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenverwaltung Bibliothek / Archiv Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenverwaltung - Dezernate / sonstige Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss sonstige Verwaltung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrales Gebäudemanagement Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Synode Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenleitung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Leitendes Geistliches Amt Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Allgemeines Finanzwesen Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Rechnungsprüfungsamt Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Summe Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss -1 * 0 0 Ansatz 2009 EUR * Rundungsdifferenz

7 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 7 Haushaltsquerschnitt Zusammenstellung der Einnahmen- und Ausgabearten nach Einzelplänen der Haushaltssachbuchteile Einnahmen: Hauptgruppe 0 Hauptgruppe 1 Hauptgruppe 2 Zwischensumme Hauptgruppe 3 Insgesamt EPL 0 Allgemeine Kirchl. Dienste ,40% 1,95% 0,03% 5,38% 0,02% 5,40% 1 Besondere Kirchl. Dienste ,00% 0,18% 0,01% 0,20% 0,01% 0,21% 2 Kirchliche Sozialarbeit ,03% 0,27% 0,01% 0,31% 0,01% 0,32% 3 Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission ,04% 0,08% 0,01% 0,14% 0,00% 0,14% 4 Öffentlichkeitsarbeit ,00% 0,01% 0,00% 0,01% 0,00% 0,01% 5 Bildung und Wissenschaft ,76% 0,26% 0,01% 1,03% 0,01% 1,05% 7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz ,22% 0,26% 0,00% 0,48% 0,06% 0,54% 8 Verwaltung d.allgemeinen Finanzverm., Sonderverm ,00% 3,18% 0,00% 3,18% 0,00% 3,18% 9 Allgem. Finanzwirtschaft ,98% 5,83% 0,15% 87,95% 1,21% 89,16% Summe Einzelpläne ,44% 12,02% 0,22% 98,68% 1,32% 100,00% Ausgaben: Hauptgruppe 4 Hauptgruppe 5 Hauptgruppe 6 Hauptgruppe 7 Hauptgruppe 8 Zwischensumme Hauptgruppe 9 Insgesamt EPL 0 Allgemeine Kirchl. Dienste ,22% 0,20% 0,87% 0,13% 0,00% 15,42% 0,03% 15,45% 1 Besondere Kirchl. Dienste ,89% 0,06% 0,11% 0,36% 0,00% 2,43% 0,20% 2,63% 2 Kirchliche Sozialarbeit ,48% 0,07% 0,05% 4,54% 0,03% 5,16% 0,00% 5,16% 3 Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission ,28% 0,05% 0,11% 1,62% 0,00% 2,07% 0,00% 2,07% 4 Öffentlichkeitsarbeit ,06% 0,01% 0,46% 0,44% 0,00% 0,97% 0,04% 1,01% 5 Bildung und Wissenschaft ,34% 0,13% 0,16% 0,60% 0,00% 2,23% 0,15% 2,38% 7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz ,09% 0,22% 0,95% 0,04% 0,00% 4,30% 0,07% 4,37% 8 Verwaltung d.allgemeinen Finanzverm., Sonderverm ,00% 0,16% 0,01% 2,09% 0,32% 2,57% 0,00% 2,57% 9 Allgem. Finanzwirtschaft ,97% 0,00% 3,92% 46,63% 1,74% 61,26% 3,10% 64,36% Summe Einzelpläne ,33% 0,89% 6,65% 56,46% 2,08% 96,41% 3,59% 100,00%

8 8 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Übersicht nach Budgetbereichen Budgetbereich 1: Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Kirchengemeinden ,0% Kindertagesstätten ,0% Gebäudeinvestitionen und -unterhaltung ,6% Dekanate ,0% Regionalverwaltungen ,0% 0 Zuführung an kirchengemeindliche Rückstellungen/Rücklagen ,0% Gemeindepfarrdienst einschl. Dekanspfarrstellen ,0% sonst. Vertretung ,0% Insgesamt ,8% ,3% 80,7% Budgetbereich 2.1: Handlungsfeld Verkündigung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Gottesdienst ,0% Bibelgesellschaften ,0% sonstige Kirchenmusik ,7% -310 Ev. Kirchentag ,5% Ev. Studentengemeinden ,4% Sonstige Verkündigung einschl. Stadtkirchenarbeit ,3% Insgesamt ,1% ,0% 54,0% Budgetbereich 2.2: Zentrum Verkündigung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Leitung und Verwaltung ,7% Gottesdienst, Kunst und Kultur ,4% Kirchenmusik ,7% Missionarisches Handeln und geistliches Leben ,7% Insgesamt ,8% ,6% 36,4%

9 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 9 Budgetbereich 3.1: Handlungsfeld Seelsorge Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Klinikseelsorge ,4% Altenheimseelsorge ,0% Hospizarbeit ,4% AKH-Seelsorge ,0% Gehörgeschädigtenseelsorge ,2% Behindertenseelsorge ,0% Notfallseelsorge ,0% Telefonseelsorge ,0% Polizei- und Zollgrenzdienstseelsorge ,7% Flughafenseelsorge ,0% Gefangenenseelsorge ,7% Kapellenausstattung ,0% Insgesamt ,9% ,6% 5,4% Budgetbereich 3.2: Zentrum Seelsorge Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Leitung und Verwaltung/Fachbereich Seelsorge und Beratung ,3% Seelsorge an Schwerhörigen und Gehörlosen ,1% Seelsorge an Blinden ,6% Insgesamt ,4% ,7% 28,3% Budgetbereich 4.1: Handlungsfeld Bildung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Stadtjugendpfarramt ,0% Religionspädagogisches Zentrum ,8% Religionspädagogische Ämter ,7% Religionsunterricht ,3% Konfirmandenunterricht ,5% 0 Kirchliche Grundschulen ,7% Laubach Kolleg ,3% Ev. Gymnasium Bad Marienberg ,0% 0 Ev. Akademie Arnoldshain ,0% Freizeitheim (Ebernburg) ,0% sonstige Bildung* ,0% Insgesamt ,9% * Einschließlich Zuschuss Verband Ev. Frauen in Hessen und Nassau e.v. 78,4% 21,6%

10 10 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Budgetbereich 4.2: Zentrum Bildung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Leitung und Verwaltung ,2% Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit ,1% Fachbereich Erwachsenenbildung ,0% Fachbereich Kindertagesstätten ,0% Jugendkirchentag Jugendkulturkirche ,0% Insgesamt ,3% ,2% 37,8% Budgetbereich 4.3: Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser ,0% Insgesamt ,0% ,0% 100,0% Budgetbereich 5.1: Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Diakonisches Werk in Hessen und Nassau ,0% Sonstige gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie ,2% Besondere Pfarrstellen Diakonie ,0% Insgesamt ,7% ,2% 94,8% Budgetbereich 5.2: Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Leitung und Verwaltung / Hauswirtschaft / Öffentlichkeitsarbeit / Projekte ,4% Bildung ,7% Ökumenische Sozialethik ,4% 359 Ökonomie, Familien- und Sozialpolitik ,3% -895 Arbeitslosigkeit ,5% Handwerk ,7% Jugend und Gesellschaft ,0% Ländlicher Raum ,5% Umwelt ,8% 243 Arbeit in den Wirtschaftsräumen Mittelhessen, Rhein-Main, Südhessen ,1% Insgesamt ,7% ,7% 20,3%

11 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 11 Budgetbereich 6.1: Handlungsfeld Mission und Ökumene Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Missionswerke und Partnerkirchen ,0% Friedensdienst ,5% Bekämpfung der Not in der Welt ,0% Ökumenische Bildungsarbeit, interkonfessioneller und interreligiöser Dialog ,0% sonstige Ökumene ,5% Insgesamt ,2% ,0% 98,0% Budgetbereich 6.2: Zentrum Ökumene Einnahme- Zuschuss- Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Zuschussbedardeckungsgrad 2008 bedarf Personalausgabeausgaben Sach- Leitung und Verwaltung ,8% Ausländische Gemeinden ,8% Ökumenische Diakonie ,1% Insgesamt ,6% ,1% 35,9% Budgetbereich 7: Theologische Ausbildung und Supervision Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision ,5% Vorbereitungsdienst der Vikarinnen und Vikare ,0% Sozialstipendien/-darlehen aus zweckgebundenen Kollektenmitteln ,0% 0 Theologisches Seminar ,3% Kirchliche Studienbegleitung ,1% Universitäten, Theologiestudium ,0% Ev. Fachhochschule Darmstadt ,0% Berufspraktikum Gemeindepädagogen / Sozialpäd. Fachschulen und sonst. Ausund Fortbildung ,0% Kirchliche Personalberatung ,7% Insgesamt ,3% ,3% 66,7% Budgetbereich 8.1: Leitung Kirchenverwaltung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Leitung/interne Verwaltung ,8% MAV-Kirchenverwaltung ,0% Insgesamt ,5% ,6% 8,4%

12 12 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Budgetbereich 8.2: Kirchenverwaltung Stabsbereich Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Organisationsentwicklung und Steuerungsunterstützung, QM, Koordination Rven ,9% Öffentlichkeitsarbeit ,0% Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ,0% Stabsbereich Recht ,0% Insgesamt ,2% ,0% 18,0% Budgetbereich 8.3: Kirchenverwaltung Bibliothek / Archiv Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Leitung, allgemeine Verwaltung ,7% Bibliothek ,5% Archiv ,0% Karl-Herbert-Stipendium ,0% Forschungs- und Erinnerungsprojekt Projekt EKHN-EKKPS u. Staatsorgane der DDR ,0% 0 Insgesamt ,2% ,9% 37,1% Budgetbereich 8.4: Kirchenverwaltung - Dezernate / sonstige Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Dezernat 1 - Kirchliche Dienste ,3% Dezernat 2 - Personal und Organisation ,9% Ausbildungswesen ,3% Kantine Kirchenverwaltung ,4% Dezernat 3 - Finanzen, Bau und Liegenschaften ,3% Insgesamt ,9% ,2% 26,8% Budgetbereich 8.5: sonstige Verwaltung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 sonstige Verwaltung ,8% Ehrenamtsakademie ,0% Pfarrerausschuss ,0% Arbeitsrechtliche Kommission, Schlichtungsausschuss ,0% Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit ,0% Insgesamt ,0% ,1% 41,9%

13 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 13 Budgetbereich 9: Öffentlichkeitsarbeit Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Medienhaus ,0% sonstige Medienarbeit ,0% Interne und externe Kommunikation ,7% Projekte ,4% Koordinationsstelle Öffentlichkeitsarbeit ,0% Insgesamt ,2% ,0% 94,0% Budgetbereich 10: Zentrales Gebäudemanagement Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Zentrales Gebäudemanagement ,9% Insgesamt ,9% ,0% 100,0% Budgetbereich 11: Synode Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Synode ,0% Insgesamt ,0% ,4% 60,6% Budgetbereich 12: Kirchenleitung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Kirchenleitung ,1% Insgesamt ,1% ,3% 28,7% Budgetbereich 13: Leitendes Geistliches Amt Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Leitendes Geistliches Amt ,8% Insgesamt ,8% ,0% 21,0%

14 14 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Budgetbereich 14: Allgemeines Finanzwesen Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Umlagen ,1% Verstärkungsmittel ,0% Versorgungsleist.Pfarrer und Beamte ,3% Versorgungsstiftung sonst. Altersversorgung ,6% Beihilfen, Unterstützungen etc ,0% Überbrückungsfonds / Übergangsstellenplan ,1% Kirchensteuerverwaltung / Clearing Sammelversicherung ,0% Zuführung an gesamtkirchliche Rückstellungen/Rücklagen sonst. Vermögensverwaltung ,9% Insgesamt ,3% ,6% 55,4% Budgetbereich 15: Rechnungsprüfungsamt Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Personalausgaben Sachausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad Zuschussbedarf 2008 Rechnungsprüfungsamt ,6% Insgesamt ,6% ,4% 9,6% Kirchengesetz zur Errichtung einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt (KZVKG) Vom 21. November 2008 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1. (1) In Wahrnehmung ihrer sozialen Fürsorge gegenüber ihren privat- und öffentlich-rechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern errichten die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) unter dem Namen Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt eine Zusatzversorgungskasse für eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der privat- und öffentlich-rechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, ihrer Dekanate, Kirchengemeinden, Kirchlichen Verbände und ihrer Anstalten und Einrichtungen sowie der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), ihrer Kirchenbezirke, Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden und ihrer Anstalten und Einrichtungen. (2) Die Zusatzversorgungskasse ist eine rechtsfähige kirchliche Einrichtung. Ihre Satzung wird erlassen von den Kirchenleitungen der beteiligten Kirchen im Einvernehmen mit den Finanzausschüssen ihrer Kirchensynoden und der Diakonischen Werke. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung der gewährleistenden Kirchen unbeschadet der Genehmigung durch die Versicherungsaufsicht. 2. (1) Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht die Kasse den Beteiligten sowie den privat- und öffentlich-rechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch für eine freiwillige Alters- und Hinterbliebenenversorgung offen. Im Zusammenhang mit der Altersversorgung der privat- und öffentlich-rechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die Kasse weitere Leistungen erbringen. (2) Das Nähere bestimmt die Satzung. 3. (1) Das Vermögen der Kasse darf nur für ihre satzungsgemäßen Zwecke angelegt und verwendet werden; es wird von ihren Organen verwaltet. (2) Die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Kasse wird durch die Kirchen gewährleistet. 4. (1) Privatrechtlich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne dieses Gesetzes sind die auf Grund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages sowie die auf Grund eines Gestellungsvertrages tätigen Personen. (2) Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Kasse versicherungspflichtig. (3) Das Nähere bestimmt die Satzung. 5. (1) Öffentlich-rechtlich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne dieses Gesetzes sind Kirchenbeamtinnen und -beamte sowie Pfarrerinnen und Pfarrer.

15 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 15 (2) Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können im Rahmen des 2 bei der Kasse versichert sein. (3) Das Nähere bestimmt die Satzung. 6. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, ihre Dekanate, Kirchengemeinden und Kirchlichen Verbände sowie ihre Anstalten und Einrichtungen und die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche), ihre Kirchenbezirke, Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden und ihre Anstalten und Einrichtungen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Zusatzversorgungspflicht gemäß der Satzung der Kasse unterliegen, bei dieser Kasse zu versichern. 7. Die Kirchenleitungen können im Benehmen mit dem Vorstand der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Darmstadt Ausnahmen von den in 4 Abs. 2 und 6 festgelegten Verpflichtungen zulassen, wenn a) bereits Verträge kirchlicher Arbeitgeber mit anderen Zusatzversorgungskassen bestehen, b) es sich um Mitglieder von Schwesternschaften oder Diakonenanstalten handelt, c) es sich um Arbeitnehmer handelt, die auf Grund des Kirchengesetzes über die Zusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kirchlichen Dienst vom 4. Dezember 1958 (ABl S. 2) und auf Grund des Zusatzversorgungsgesetzes der Pfälzischen Landeskirche vom 14. November 1963 (ABl S. 151) sich für eine Zusatzversorgung nach diesen Gesetzen entschieden haben oder eine andere zusätzliche Altersversorgung haben. 8. Die Kirchenleitungen werden ermächtigt, für den Anschluss und das Ausscheiden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und der ihm angeschlossenen Anstalten und Einrichtungen sowie anderer kirchlicher Arbeitgeber und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und der ihm angeschlossenen Anstalten und Einrichtungen gemeinsam mit dem Vorstand der Zusatzversorgungskasse Bestimmungen und Vereinbarungen zu treffen. 9. Die Kirchenleitungen werden ermächtigt, in der Satzung Bestimmungen darüber zu treffen, dass Streitigkeiten zwischen Kasse und Arbeitgeber über Beiträge und Leistungen von einem Schiedsausschuss endgültig entschieden werden. 10. (1) Entgegenstehende Bestimmungen treten hinsichtlich des Personenkreises, der nach diesem Gesetz zusätzlich versorgt wird, außer Kraft. (2) Die Kirchenleitungen erlassen die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen. 11. Die Kirchenleitungen werden ermächtigt, mit anderen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland Verträge wegen des Anschlusses an die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Darmstadt abzuschließen. Auf Grund des Abschlusses eines solchen Vertrages gelten die Bestimmungen dieses Kirchengesetzes und die auf Grund dieses Kirchengesetzes erlassene Satzung für die sich anschließende Kirche und ihre Einrichtungen entsprechend. 12. Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt das Kirchengesetz über die Errichtung einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Hessen-Pfalz vom 8. Dezember 1966 (ABl S. 2), geändert am 5. November 1970 (ABl S. 191), außer Kraft. Darmstadt, den 27. November 2008 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz zur Änderung der Kirchensteuerordnungen Vom 22. November 2008 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Die Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland- Pfalz vom 29. November 1971 (ABl S. 471), zuletzt geändert am 25. April 2008 (ABl S. 224), wird wie folgt geändert: 1. In 2 Abs. 2 Buchstabe a werden in der Klammer nach dem Wort Lohnsteuer ein Komma und das Wort Kapitalertragssteuer angefügt. 2. In 9 Abs. 2 werden nach dem Wort Arbeitslohn die Wörter und vom Kapitalertrag eingefügt. Artikel 2 Die Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen in der Fassung vom 24. November 1970 (ABl S. 193), zuletzt geändert am 25. April 2008 (ABl S. 224), wird wie folgt geändert: 1. In 2 Abs. 2 und 3 werden jeweils in der Klammer nach dem Wort Lohnsteuer ein Komma und das Wort Kapitalertragssteuer angefügt. 2. In 9 Abs. 2 werden nach dem Wort Arbeitslohn die Wörter und vom Kapitalertrag eingefügt. Artikel 3 Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2008 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

16 16 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengesetz zur Änderung des ZPV-Gesetzes Vom 22. November 2008 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Das Kirchengesetz über die treuhänderische Verwaltung von Pfarreivermögen (Zentrale Pfarreivermögensverwaltung) in der Evangelischen Kirche in Hessen Nassau vom 30. November 1978 (ABl S. 30) wird wie folgt geändert: 1. 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Zweckbestimmung des Pfarreivermögens für die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer bleibt unberührt. Die Einnahmen, die nicht zur Bestandswahrung benötigt werden (Erträge), dienen ausschließlich der Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Der Verwaltungsrat der Anstalt besteht aus acht Mitgliedern. Sieben Mitglieder werden von der Kirchensynode für die Dauer von sechs Jahren gewählt und sollen nach Möglichkeit ihren Wohnsitz in unterschiedlichen Regionen im Kirchengebiet haben. Ein weiteres Mitglied wird von der Kirchenleitung entsandt. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pfarreivermögensverwaltung sind von der Wahl ausgeschlossen Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Für jedes Mitglied des Verwaltungsrates ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Scheidet ein Mitglied aus dem Verwaltungsrat vorzeitig aus, rückt seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter nach. In diesem Fall und bei einem vorzeitigen Ausscheiden einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters ist die Stellvertreterin oder der Stellvertreter für die restliche Zeit zu wählen wird wie folgt gefasst: 5 Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer und die stellvertretende Geschäftsführerin oder der stellvertretende Geschäftsführer werden vom Verwaltungsrat im Einvernehmen mit der Kirchenleitung auf die Dauer von acht Jahren bestellt. Wiederholte Bestellung ist zulässig. (2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer vertritt die Pfarreivermögensverwaltung im Rechtsverkehr. Erklärungen, welche die Pfarreivermögensverwaltung gegenüber Dritten verpflichten, und Vollmachten sind von der Geschäftsführerin oder vom Geschäftsführer und einem vom Verwaltungsrat bestimmten Mitglied des Verwaltungsrates zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel der Pfarreivermögensverwaltung zu versehen, sofern es sich nicht um Verpflichtungserklärungen des laufenden Geschäftsverkehrs handelt. (3) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen im Dienst der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung. Die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung kann Kirchenbeamtinnen und -beamte haben. Auf das Dienstverhältnis finden die für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Bestimmungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in der jeweils gültigen Fassung entsprechende Anwendung Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die für die Träger vorgeschriebene Anzeige- oder Genehmigungspflicht nach der Kirchengemeindeordnung entfällt für die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung wird wie folgt gefasst: 14 Buchführung Die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung hat ihre Bücher nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung zu führen. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung finden Anwendung. Artikel 2 Artikel 1 Nr. 6 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Kirchengesetz am Tag nach seiner Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2008 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Rechtsverordnung über die Ausführung des Prädikantengesetzes (Prädikantenverordnung PrädVO) Vom 23. Oktober 2008 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund der 11 und 14 des Prädikantengesetzes vom 28. April 2007 (ABl S. 158) folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Voraussetzungen für die Bevollmächtigung. (1) Die Bevollmächtigung zum Prädikantendienst setzt die Befähigung zum Amt der Kirchenvorsteherin oder des Kirchenvorstehers und eine der gottesdienstlichen Ausübung des Predigtamtes angemessenen Ausbildung voraus. (2) Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihren hauptamtlichen Dienst am Verkündigungsauftrag der Kirche teilhaben, werden nicht zum Prädikantendienst bevollmächtigt. Das Gleiche gilt für Studierende der Theologie, die sich auf den Pfarrdienst vorbereiten.

17 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Ausbildung. (1) Das Zentrum Verkündigung koordiniert und unterstützt in Absprache mit den Pröpstinnen und Pröpsten und Dekaninnen und Dekanen die Angebote zur Aus- und Fortbildung von Prädikantinnen und Prädikanten. (2) Vor Beginn der Ausbildung ist eine Stellungnahme der Gemeindepfarrerin oder des Gemeindepfarrers sowie der Dekanin oder des Dekans einzuholen. (3) Die Anmeldung zum Kurs wird von der Kursleitung gemeinsam mit der Stellungnahme gemäß Absatz 2 an das Zentrum Verkündigung gesandt. (4) Die Ausbildung wird mit einer einjährigen Praxiszeit der Prädikantin oder des Prädikanten unter Begleitung durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer abgeschlossen. In dieser Zeit sind mindestens drei Gottesdienste zu halten. (5) In begründeten Ausnahmefällen kann die Kirchenleitung von einzelnen Ausbildungsteilen absehen. 3. Abschluss der Ausbildung. Die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der die Praxiszeit der Prädikantin oder des Prädikanten begleitet, informiert den Kirchenvorstand und den Dekanatssynodalvorstand über den Abschluss der Ausbildung. Der Kirchenvorstand oder der Dekanatssynodalvorstand stellt den Antrag auf Bevollmächtigung zum Prädikantendienst. 4. Einführung. (1) Die Einführung der bevollmächtigen Prädikantin oder des bevollmächtigten Prädikanten geschieht nach der vorgesehenen liturgischen Ordnung. (2) Über die Einführung und Verpflichtung der Prädikantin oder des Prädikanten wird eine Niederschrift angefertigt. (3) Findet die Einführung nicht in der Kirchengemeinde statt, der die Prädikantin oder der Prädikant angehört, ist deren Kirchenvorstand dazu einzuladen und die Einführung in dieser Kirchengemeinde bekannt zu geben. 5. Amtshandlungen. (1) Die Prädikantin oder der Prädikant hat sich vor einem Gottesdienst mit einer oder mehreren Taufen darüber zu vergewissern, dass das Taufgespräch mit der oder den Familien geführt worden ist. Gegebenenfalls nimmt sie oder er selbst Kontakt mit den betreffenden Familien auf. Das Gleiche gilt bei der Übernahme einer Trauung oder Beerdigung. (2) Die Prädikantin oder der Prädikant hat nach Vornahme einer Taufe, Trauung oder Bestattung alsbald die notwendigen Angaben gegenüber der Kirchenbuchführerin oder dem Kirchenbuchführer zu machen. (3) Die zuständige Dekanin oder der zuständige Dekan kann bei einer Bestattung im Einzelfall das Tragen der Amtstracht anordnen. 6. Fortbildung. (1) Das Zentrum Verkündigung bietet überregionale Fortbildungsmaßnahmen für Prädikantinnen und Prädikanten an. (2) Die Pröpstin oder der Propst lädt Prädikantinnen und Prädikanten mindestens einmal im Jahr zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch ein. 7. Kosten für die Aus- und Fortbildung. (1) Die Kosten für die Ausbildungs- und Fortbildungskurse werden von den jeweiligen Veranstaltern getragen. (2) Soweit die Kosten für die Aus- und Fortbildung der Prädikantin oder des Prädikanten nicht unmittelbar durch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau übernommen werden, richtet sich deren Erstattung nach dem Personalförderungsgesetz. 8. Aufwendungsersatz. (1) Der Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten ist ehrenamtlich. Sie erhalten für jeden Gottesdienst einen pauschalen Aufwendungsersatz von 15 Euro. Hierzu zählt nicht das Feiern von Andachten und Bibelstunden. (2) Neben dem pauschalen Aufwendungsersatz können Fahrtkosten gesondert geltend gemacht werden. Für ihre Berechnung findet die Reisekostenverordnung Anwendung. (3) Die Erstattung der Aufwendungen und der Fahrtkosten ist jeweils bis zum Ende eines Vierteljahres bei dem zuständigen Dekanat zu beantragen. 9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt am Tag der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsverordnung über die Ausführung des Lektoren- und Prädikantengesetzes vom 10. Juni 1985 (ABl S. 123), zuletzt geändert am 18. Dezember 2001 (ABl S. 49), außer Kraft. Darmstadt, den 13. November 2008 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

18 18 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Darmstadt Vom 5. März 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Darmstadt hat die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Darmstadt vom 29. November 2006 (ABl S. 194) wird wie folgt geändert: 1. 5 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: (3) Der Regionalverwaltungsverband kann Aufgaben von rechtlich selbständigen, kirchlichen und diakonischen Einrichtungen, die nicht Teil der verfassten Kirche sind, durch Vereinbarung übernehmen. Mit der Vereinbarung ist die Finanzierung zu regeln. Die Vereinbarung bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. 2. In 6 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 angefügt: (3) Dekanate, die eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft bilden, gelten als ein Dekanat im Sinne des 16 Abs. 1 bis 3 des Regionalverwaltungsgesetzes. 3. In 8 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: Bilden mehrere Dekanate eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft, gehören dem Verbandsvorstand die Mitglieder an, die jeweils auf der ersten gemeinsamen Tagung gewählt werden. 4. In 8 Abs. 2 wird folgender Satz 3 angefügt: Bilden mehrere Dekanate eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft, sollen bei der Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes alle Dekanate der Arbeitsgemeinschaft berücksichtigt werden Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: Bilden mehrere Dekanate eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft, werden jeweils auf der ersten gemeinsamen Tagung der Dekanatssynoden die Mitglieder des Verbandsvorstandes gewählt. b) Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden die Sätze 3 bis Abs. 2 wird durch folgende Absätze 2 bis 4 ersetzt: (2) Der Verbandsvorstand lädt die Kirchengemeinden und Kirchlichen Verbände zweimal in der Wahlperiode zu einem Verbandstag ein. (3) Der Verbandsvorstand lädt auch zu einem Verbandstag ein, wenn 25 vom Hundert der Kirchengemeinden oder kirchlichen Verbände dies verlangen. (4) Die Kirchengemeinden und Kirchlichen Verbände können jeweils eine Person auf den Verbandstag entsenden. Artikel 2 Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch die Kirchenleitung und Anerkennung durch den Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EKHN in Kraft. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 12. Juni 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 10. November 2008 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 17. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Fernwald-Pohlheim Vom 7. August 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Fernwald-Pohlheim hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Fernwald-Pohlheim vom 20. November 2001 (ABl S. 406), geändert am 6. Februar 2006 (ABl S. 299), wird wie folgt geändert: 1. 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 9a wahrgenommen werden. 2. Nach 9 wird 9a neu eingefügt:

19 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 19 9a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation einer Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer als Leiterin/ Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Abs. 1 dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben ( 29 KGO), hat die Geschäftsführung den Vorgang vorher dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch den Vorstand in einer Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen. (7) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Anordnungsbefugnis von Kassenanordnungen nach 55 der Kirchlichen Haushaltsordnung (KHO) übertragen und dabei auf die zweite Unterschrift verzichtet, soweit dies zulässig ist. (8) Ist die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer verhindert, nimmt die/der Vorstandsvorsitzende bzw. die Stellvertretung die übertragenen Aufgaben wahr Buchstabe c erhält folgende Fassung: c) die Anordnungsbefugnis von Kassenanordnungen nach 55 KHO unter Verzicht auf die zweite Unterschrift. Artikel 2 Diese Änderungen der Verbandssatzung treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 25. September 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 10. November 2008 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 24. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes einer Zentrale für ambulante Pflegedienste (Sozialstation) in Linden Vom 8. September 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes einer Zentrale für ambulante Pflegedienste (Sozialstation) in Linden hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes einer Zentrale für ambulante Pflegedienste (Sozialstation) in Linden vom 9. Oktober 1981 (ABl S. 29), geändert am 29. November 1994 (ABl S. 170), wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Lindener Diakonie 2. Die Präambel wird wie folgt gefasst: Die praktische Sorge um den Menschen ist Teil des christlichen Zeugnisses. Denn christlicher Glaube weiß sich in vielen Lebenslagen und Notsituationen dem Menschen in seiner Ganzheit verpflichtet und verbindet Leib- und Seelsorge unmittelbar miteinander. Dies gilt in besonderer Weise für die christliche Gemeindekrankenpflege, deren Tradition unter sich verändernden Bedingungen laufend fortzuentwikkeln ist, um dem Menschen in geeigneter Form beistehen zu können wird wie folgt gefasst: 1 Name und Sitz des Zweckverbandes (1) Innerhalb des Gebietes der Stadt Linden bilden die Evangelischen Kirchengemeinden Großen- Linden und Leihgestern einen Evangelischen Kirchlichen Zweckverband mit Sitz in Linden. (2) Der Zweckverband führt den Namen Evangelischer Kirchlicher Zweckverband Lindener Diakonie wird wie folgt gefasst: 2 Aufgaben des Zweckverbandes (1) Der Zweckverband gründet die Diakoniestation Linden gemeinnützige GmbH zur Erfüllung folgender Aufgaben im Stadtgebiet von Linden: a) Pflege von Kranken, insbesondere von Langzeitkranken, b) Pflege von frühentlassenen Krankenhauspatienten, c) Pflege von behinderten und alten Menschen sowie Hilfe für psychisch Kranke, d) Hilfe für Familien in besonders belasteten Lebenssituationen, e) Gesundheitsvorsorge und -erziehung durch Beratung in den Familien, f) Seminare für häusliche Krankenpflege und Gesundheitserziehung. (2) Zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben kann sich der Zweckverband an weiteren rechtlich selbständigen Einrichtungen beteiligen oder solche gründen.

20 20 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (3) Der Zweckverband fördert weiterhin die gemeindliche Diakonie in Linden (beispielsweise Nachbarschaftshilfe, Helfergruppen, Altenarbeit) wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) bb) cc) Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt: c)die Wahl der vom Zweckverband zu benennenden Mitglieder der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates der Diakoniestation Linden gemeinnützige GmbH; diese müssen die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand besitzen, Die bisherigen Buchstaben c bis i werden zu den Buchstaben d bis j. Im neuen Buchstaben e werden die Wörter Haushalts- und Stellenplan durch das Wort Haushaltsplan ersetzt. b) In Absatz 3 wird der Klammerzusatz ( 29 und 29a KGO) gestrichen. c) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) Sofern sich aus dieser Verbandssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend Abs. 4 wird wie folgt gefasst: Die Aufgabe des Vorsitzenden ist insbesondere die Einberufung und Leitung der Sitzungen der Verbandsvertretung. 6a. 6 Abs. 5 entfällt wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Der Verbandsvorstand - bereitet die Sitzungen der Verbandsvertretung vor und führt deren Beschlüsse aus, - stellt nach Anhörung des Kuratoriums den Haushaltsplan auf, - erstattet der Verbandsvertretung einen schriftlichen Jahresbericht, - legt der Verbandsvertretung die Jahresrechnung vor. b) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: (7) Für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. c) In Absatz 8 wird der Klammerzusatz ( 29 und 29a KGO) gestrichen wird wie folgt gefasst: 15 Finanzwesen und Kassenführung (1) Grundlage des Finanzwesens ist die Kirchliche Haushaltsordnung. (2) Es ist jährlich ein Haushaltsplan aufzustellen. (3) Die Kassenführung erfolgt durch die Evangelische Regionalverwaltung Gießen. (4) Die Jahresrechnungen werden vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geprüft. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Dezember 2008 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 25. September 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 10. November 2008 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynde anerkannt. Darmstadt, den 24. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Mörfelden-Walldorf Vom 9. September 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Mörfelden-Walldorf hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Mörfelden-Walldorf vom 30. April 1996 (ABl S. 67) wird wie folgt geändert: 1. 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 9 wahrgenommen werden. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Der Verbandsvorstand hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Er kann hierbei die

21 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 21 Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Im übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. c) In Absatz 4 wird der Klammerzusatz ( 29 und 29a KGO) gestrichen. 2. Nach 8 wird folgender 9 eingefügt: 9 Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand kann die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer als Leiterin/Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz übertragen. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 5 Abs. 1 dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen. 3. Die bisherigen Paragrafen 9 bis 17 werden zu den Paragrafen 10 bis Der neue 11 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe d wird gestrichen. b) Die bisherigen Buchstaben e bis h werden zu den Buchstaben d bis g. c) In Satz 2 wird die Aufzählung zu c), d), e), f), g) und h) durch die Aufzählung zu c) bis g) ersetzt. 5. Der neue 12 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Kuratoriums die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 25. September 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 10. November 2008 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 24. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung des Erwachsenenbildungswerks der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Propsteibereich Rheinhessen Vom 14. Mai Name und Sitz. (1) Das Bildungswerk führt den Namen Evangelische Erwachsenenbildung Rheinhessen. (2) Sitz des Bildungswerks ist der Ort der Geschäftsstelle. 2. Zweck und Aufgaben. (1) Das Bildungswerk im Propsteibereich Rheinhessen (Dekanate Alzey, Ingelheim, Mainz, Oppenheim, Wöllstein und Worms- Wonnegau) ist eine Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und nimmt deren Aufgaben im Propsteibereich Rheinhessen wahr. Das Bildungswerk ist Mitglied der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.v. als anerkannte Landesorganisation der Weiterbildung gemäß 3 des Landesgesetzes zur Neuordnung und Förderung der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz vom Das Bildungswerk verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Insbesondere hat das Bildungswerk folgende Aufgaben: 1. Planung, Durchführung, Ausführung und Evaluation von Erwachsenenbildungsangeboten (Koordinierung und Vernetzung von Erwachsenenbildungsangeboten der einzelnen Mitglieder des Bildungswerks), 2. Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Benennung von Referentinnen und Referenten, 3. Wahrnehmung der Interessen evangelischer Erwachsenenbildung gegenüber anderen Trägern der Erwachsenenbildung, 4. Benennung von Vertreterinnen bzw. Vertretern für die Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.v. (ELAG), 5. Benennung von Vertreterinnen bzw. Vertretern für die Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildung der EKHN, 6. Benennung von Vertreterinnen bzw. Vertretern für die Beiräte für Weiterbildung in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Rheinhessen im Einvernehmen mit den Mitgliedern,

22 22 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Beratung der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.v. bei der Vertretung gemeinsamer Interessen im Landesbeirat für Weiterbildung, 8. Erstellung eines Haushalts sowie die Finanzierungsabwicklung gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung im Zentrum Bildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Landesarbeitsge-meinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e.v. 3. Mitgliedschaft. (1) Mitglieder des Bildungswerks sind die Dekanate Alzey, Ingelheim, Mainz, Oppenheim, Wöllstein und Worms-Wonnegau. Mitglieder sollen ferner die schwerpunktmäßig oder ausschließlich auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung tätigen Einrichtungen, Werke und Verbände in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Propsteibereich Rheinhessen werden. (2) Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung. 4. Organe. Die Organe sind: 1. die Mitgliederversammlung und 2. der Vorstand. 5. Die Mitgliederversammlung. (1) Die Mitglieder entsenden in die Mitgliederversammlung je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Die sechs Dekanate entsenden zusätzlich die Inhaberinnen und Inhaber der Fach-/Profilstellen Bildung als ihre Vertreter bzw. Vertreterinnen in die Mitgliederversammlung. Beratend nehmen an der Mitgliederversammlung teil die Leiterin bzw. der Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung im Zentrum Bildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau oder in deren oder dessen Stellvertretung eine pädagogische Mitarbeiterin bzw. ein pädagogischer Mitarbeiter des Fachbereichs. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter werden auf die Dauer von sechs Jahren entsandt. (2) Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden bzw. vom Vorsitzenden des Bildungswerks mindestens zweimal im Jahr mit einer Einberufungsfrist von drei Wochen und der Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung bei der Vorsitzenden bzw. beim Vorsitzenden beantragt wird. (3) Die Mitgliederversammlung nimmt außer den in 2 genannten folgende Aufgaben wahr: 1. Wahl und Entlastung des Vorstandes, 2. Entgegennahme des Jahresberichtes, 3. Beschlussfassung über den Haushalt. (4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vertreterinnen bzw. Vertreter anwesend ist. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vertreterinnen bzw. Vertreter, sofern diese Satzung nichts anderes vorsieht. Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Vorstandes in getrennten Wahlgängen mit einfacher Stimmenmehrheit. (5) Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Dekanate. (6) Für die Beschlussfassung zu 1. Änderung der Satzung, 2. Ausscheiden aus dem Bildungswerk, 3. Neuberufung oder Ausschluss von Mitgliedern gemäß 3, 4. Auflösung des Bildungswerks bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Vertreterinnen bzw. Vertreter. Die Beschlüsse zu 1. und 4. bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenleitung. (7) Sind bei der Abstimmung der unter Absatz 6 Satz 1 genannten Gegenstände nicht mindestens 2/3 der satzungsgemäßen Zahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter anwesend, so ist die Mitgliederversammlung mit einer Frist von drei Wochen erneut einzuberufen und kann dann mit einer Mehrheit von 3/4 Stimmen der anwesenden Vertreterinnen bzw. Vertreter beschließen. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann die Mitgliederversammlung erneut innerhalb der Frist von einer Woche mit der gleichen Tagesordnung einberufen werden. Sie kann dann mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden beschließen. (8) Die Mitgliederversammlung kann zu ihren Sitzungen Gäste einladen. 6. Der Vorstand. (1) Der Vorstand des Bildungswerks besteht aus: 1. der bzw. dem Vorsitzenden, 2. der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter, 3. einem weiteren Mitglied. (2) Beratend nimmt an den Vorstandssitzungen eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung im Zentrum Bildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau teil. (3) Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. (4) Der Vorstand nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: 1. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, 2. Führung der laufenden Geschäfte und Vertretung des Bildungswerks, 3. Erstattung des Jahresberichtes. (5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Mitglieder anwesend sind. 7. Ausschüsse. Zur Wahrnehmung besonderer Auf-

23 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 23 gaben kann die Mitgliederversammlung Ausschüsse einsetzen. 8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. (1) Diese Satzung tritt mit Genehmigung durch die Kirchenleitung am 11. September 2008 in Kraft. (2) Zum selben Zeitpunkt treten die Satzungen des Erwachsenenbildungswerks der EKHN im Propsteibereich Rheinhessen (ohne die Dekanat Mainz und Worms- Wonnegau) vom 08. Februar 1990, geändert am 01. September 1991, 06. März 2002 und 01. Februar 2003; des Bildungswerks für Erwachsene der EKHN im Dekanat Mainz vom 06. Juni 1990, geändert vom 01. September 1991 und des Bildungswerks für Erwachsene im Dekanat Worms-Wonnegau vom 9. November 2004 außer Kraft. *** Die Kirchenleitung hat durch Beschluss vom 11. September 2008 das Erwachsenenbildungswerk im Propsteibereich Rheinhessen errichtet und die vorstehende Satzung genehmigt, die der Kirchensynodalvorstand in seiner Sitzung vom 10. November 2008 anerkannt hat. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Darmstadt, den 3. Dezember 2008 Für die Kirchenverwaltung Zander Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Steinfurth und der Evangelischen Kirchengemeinde Rockenberg, beide Evangelisches Dekanat Wetterau Urkunde Gemäß 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit 1 Nr. 1 der Übernahmeverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Wetterau folgendes beschlossen: 1 Der Ort Oppershofen der Evangelischen Kirchengemeinde Steinfurth wird aus dieser Kirchengemeinde ausgegliedert und in die Evangelische Kirchengemeinde Rockenberg, beide Evangelisches Dekanat Wetterau, umgegliedert. 2 Die im Bereich des in 1 der Urkunde bezeichneten Gebietes wohnenden evangelischen Gemeindemitglieder werden von der Evangelischen Kirchengemeinde Steinfurth in die Evangelische Kirchengemeinde Rockenberg umgemeindet. 3 Eine Vermögensauseinandersetzung findet mangels Vermögen nicht statt. 4 Diese Neuordnung der Gemeindegrenzen tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, den 6. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Zander Feststellung des Namens der Evangelischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach Der Kirchenvorstand der Evangelischen Christuskirchengemeinde Kelsterbach, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, hat am 3. September 2008 bestätigt, dass die Kirchengemeinde den Namen Evangelische Christuskirchengemeinde Kelsterbach führt. Der Feststellungsbeschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 14. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Zander Feststellung des Namens der Französisch- Reformierten Gemeinde Offenbach am Main 1699 Der Kirchenvorstand der Französisch-Reformierten Gemeinde Offenbach am Main 1699, Evangelisches Dekanat Offenbach, hat am 24. Oktober 2008 bestätigt, dass die Kirchengemeinde den Namen Französisch-Reformierte Gemeinde Offenbach am Main 1699 führt. Der Feststellungsbeschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 2. Dezember 2008 Für die Kirchenverwaltung Zander Zusammenlegung der Evangelisch-lutherischen Friedensgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelisch-lutherischen Versöhnungsgemeinde Frankfurt am Main, beide Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Süd Urkunde Gemäß 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit 1 Nr. 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Frankfurt am Main-Süd folgendes beschlossen: 1 Die Evangelisch-lutherische Friedensgemeinde Frankfurt am Main und die Evangelisch-lutherische Versöhnungsgemeinde Frankfurt am Main, beide Evangelisches

24 24 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dekanat Frankfurt am Main-Süd, werden am 01. Januar 2009 zur Evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main zusammengelegt. 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelisch-lutherischen Friedensgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelisch-lutherischen Versöhnungsgemeinde Frankfurt am Main. 3 Das Grundvermögen der Evangelisch-lutherischen Friedensgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelischlutherischen Versöhnungsgemeinde Frankfurt am Main ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung Evangelische Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen. Darmstadt, den Ev. Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenverwaltung Zander Berichtigung Die Urkunde über die Zusammenlegung der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt am Main-Nied und der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied wurde im Amtsblatt Nr. 12 vom 1. Dezember 2008 falsch wiedergegeben. Die Urkunde wird daher nachstehend noch einmal bekannt gemacht. Darmstadt, den 28. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Lehmann *** Zusammenlegung der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt am Main-Nied und der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied, beide Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Höchst Urkunde Gemäß 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit 1 Nr. 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Frankfurt am Main-Höchst folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Apostelgemeinde Frankfurt-Nied und die Evangelische Christuskirchengemeinde Frankfurt-Nied, beide Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Höchst, werden am 01. Januar 2009 zur Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied zusammengelegt. 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main- Nied ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt-Nied und der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt-Nied. 3 Das Grundvermögen der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt-Nied und der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt-Nied ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen. Darmstadt, den 27. Oktober 2008 Ev. Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenverwaltung Zander Dienstrechtliche Kommission Die Kirchenleitung hat am 21. August 2008 folgende Vertreter kirchlicher Dienststellen vom 1. September 2008 bis zum 31. August 2012 in die Dienstrechtliche Kommission berufen: Vorsitz: Herrn Kirchenrat Jürgen Wolf, Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main Stellv. Vorsitz: Frau Kirchenrätin Petra Zander, Kirchenverwaltung Darmstadt Frau Kirchenverwaltungsoberrätin Martina Heyer, Evangelische Regionalverwaltung Oberursel Herr Kirchenoberverwaltungsrat Herbert Könicke, Evangelische Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau- Taunus Herr Kirchenverwaltungsoberrat Reiner Roth, Evangelische Regionalverwaltung Darmstadt Frau Kirchenoberamtsrätin Beate Siefert, Kirchenverwaltung Darmstadt Darmstadt, den 27. November 2008 Für die Kirchenverwaltung Dr. Knötzele

25 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 25 Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Niederscheld, Evangelisches Dekanat Dillenburg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillenburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Niederscheld wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Niederscheld, Evangelisches Dekanat Dillenburg, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Donsbach, Evangelisches Dekanat Dillenburg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Donsbach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Niederscheld, jeweils Evangelisches Dekanat Dillenburg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillenburg und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Donsbach und Niederscheld wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Donsbach wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Niederscheld, jeweils Evangelisches Dekanat Dillenburg, pfarramtlich verbunden. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Christuskirchengemeinde Dreieich Dekanat: Dreieich Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Christuskirchengemeinde Dreieich Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillenburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Donsbach wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Donsbach, Evangelisches Dekanat Dillenburg, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft. Kirchengemeinde: Gemünden Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GEMÜNDEN Darmstadt, 10. November 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

26 26 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengemeinde: Günterod Dekanat: Gladenbach Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE GÜNTEROD Kirchengemeinde: Heime Scheuern Dekanat: Nassau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DER HEIME SCHEUERN Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 4. Dezember 2008 Für die Kirchenverwaltung Hübner Dienstnachrichten

27 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 27

28 28 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

29 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 29 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Bad Nauheim, 0,5 Pfarrstelle III Ost, Dekanat Wetterau, befristet auf zunächst vier Jahre. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages Wir suchen Sie! Den engagierten Pfarrer/Die engagierte Pfarrerin mit Schwerpunkt im Bereich Familienarbeit sowie Religionspädagogik. Mit Ihnen gemeinsam möchten wir das Angebot unserer Gemeinde im Bereich Familienarbeit weiter ausbauen. Sie übernehmen einen Teil des Religionsunterrichts in der Grundschule und eine von zwei Konfirmandengruppen. Sie gestalten die Arbeit mit Konfirmandeneltern mit mit dem Ziel eines gefestigten Kontaktes auch über die Konfirmandenzeit hinaus. Sie sind verantwortlich für regelmäßige Konfirmanden- bzw. Jugendgottesdienste und selbstverständlich auch für die Seelsorge für Konfirmanden bzw. Konfirmierte und ihre Eltern. Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand sowie im Ausschuss für Kinder-, Jugend- und Familienarbeit rundet Ihr Aufgabengebiet ab. Um Sie nicht zu überfordern, werden wir Ihnen keinen festen Gemeindebezirk übertragen. Wir wünschen uns jedoch Ihre Bereitschaft zur kollegialen Mitarbeit im Pfarrteam für die gesamte Gemeinde und insoweit beispielsweise auch für die Übernahme von Kasualien. Bad Nauheim ist eine Kurstadt im Grünen zwischen Taunus und Vogelsberg. Sie liegt mitten in der Wetterau verkehrsgünstig in der Nähe zu Frankfurt am Main, eine hübsche Kleinstadt mit rund Einwohnern mit einem hohen Anteil älterer und ausländischer Mitbürger und einer zunehmenden Anzahl junger Familien. Ein reichhaltiges, sehr lebendiges Kultur- und Freizeitangebot bereichert das multikulturelle Miteinander. Am Ort sind alle Schulformen vorhanden. Unsere Gemeinde umfasst das Gebiet der Kernstadt, in der rd Einwohner leben. Sie gehört mit etwa Mitgliedern zu den größten in der EKHN und ist unterteilt in 3 Pfarrstellen, von denen jetzt eine halbe durch Sie zu besetzen ist. Für die zahlreichen Altenheime, Kliniken und Schulen sind Sonderpfarrstellen eingerichtet. Hauptamtlich sind in unserer Gemeinde außer dem Pfarrteam noch 1 Gemeindepädagogin mit halber Stelle (Schwerpunkt: Arbeit mit Kindern), 2 Pfarramts-Sekretärinnen (Teilzeit), 1 Kantor, 1 Kinderkantorin (1/4 Stelle) und 1 Küster tätig.

30 30 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In unserer Kirchengemeinde ist eine Vielzahl von Arbeitsfeldern abgedeckt und eine Fülle von Gruppen und Kreisen - oft seit vielen Jahren - etabliert: In den Bereichen Kirchenmusik, Ökumene, Kinder-, Jugendund Seniorenarbeit, in diakonischen Arbeitskreisen, im Besuchsdienst, in Friedens-, Gesprächs- und Hauskreisen sind fast 200 Ehrenamtliche engagiert tätig und gestalten das Gemeindeleben aktiv mit. Wir freuen uns besonders, entgegen der Bevölkerungsstruktur auch viele junge aktive Ehrenamtliche in der Gemeinde und im, der Gemeinde angegliederten, VCP erreicht zu haben, seit wir vor etwa vier Jahren die Familien- und Jugendarbeit in unserer Gemeinde deutlich intensivierten. Zu den Schwerpunkten der anderen Pfarrstellen gehören Angebote für Familien und Jugendliche, Erwachsenenbildung und besondere Gottesdienste, Arbeit mit Senioren, die Seelsorge in den Gemeindebezirken und die Geschäftsführung. In der Dankeskirche und in der Johanneskirche laden wir regelmäßig zu Gottesdiensten unterschiedlicher Gestalt ein. Die Wilhelmskirche, unsere älteste Predigtstätte, dient heute als modernes Gemeindezentrum. Gleich daneben ist unser Gemeindeamt mit verschiedenen Gruppenräumen und dem Gemeindehaus. Unser eingespieltes Verwaltungsteam, die guten räumlichen Möglichkeiten und die moderne technische Ausstattung unseres Gemeindeamtes stehen selbstverständlich auch Ihnen zur Verfügung. Unsere Homepage unter informiert Sie über weitere Einzelheiten unserer Gemeinde vielleicht Ihrer neuen Wirkungsstätte? Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Weitere Auskünfte geben gern: Pfarrer Rainer Böhm, Vorsitzender des KV, Tel.: ; Dekan Jörg- Michael Schlösser, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Tel.: Beerfelden, Pfarrstelle 2 West, Dekanat Odenwald. Patronat des Grafen zu Erbach - Fürstenau Wir arbeiten da, wo andere Menschen Urlaub machen - das sagen wir immer in unserer Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden. Und wir meinen damit, dass wir in einer wunderschönen Umgebung im südlichen Odenwald leben und arbeiten. Unser Beerfelder Land so heißt die Tourismusregion offiziell ist geprägt von Wäldern und Feldern und einer Palette vielfältiger Freizeitmöglichkeiten (Wanderwege, Schwimmbäder, Nordic-Walking Strecken, Bikepark, Sportplätze, Trimmpfad u.v.m.). Unsere Evangelische Kirchengemeinde Beerfelden ist lebendig und volkskirchlich geprägt und umfasst neben dem kleinen Landstädtchen Beerfelden acht weitere Dörfer in der unmittelbaren Umgebung. Insgesamt hat die Kirchengemeinde ca Gemeindeglieder, 2,75 Pfarrstellen und einen aktiven Kirchenvorstand, der mit viel Freude und Engagement bei der Arbeit ist. Die Menschen, die hier leben, sind überwiegend evangelisch und der Kirche gegenüber sehr aufgeschlossen. Das kommt sicher vor allem daher, dass wir von der evangelischen Kirchengemeinde sowohl mit der katholischen Pfarrgemeinde wie auch mit den ortsansässigen Vereinen, Schulen und den kommunalen Behörden sehr gut zusammen arbeiten und in den letzten Jahren ein vertrauensvolles Miteinander aufgebaut haben. Ein weiterer Grund dafür ist sicher auch die Bereitschaft seitens des Kirchenvorstands und der Mitarbeitenden, immer wieder offen zu sein für neue Formen kirchlichen und geistlichen Lebens. Dazu bieten u.a. auch unsere großzügigen Räumlichkeiten Gelegenheit: - da ist zum einen die große klassizistische Martins-kirche in Beerfelden mit ihren mehr als Plätzen, die neben gottesdienstlich-spirituellen Möglichkeiten auch für große kulturelle Veranstaltungen geeignet ist Kirchenmusik ist einer unserer Schwerpunkte. - da gibt es zum anderen unser großzügig gestaltetes Gemeindehaus, mit einem großen Saal mit Bühne, einer großen Küche, weiteren Tagungsräumen sowie einem separaten Jugendbereich im Keller und großzügigen Außenanlagen. - und nicht zu vergessen unsere beiden Dorfkirchen: in Gammelsbach (erbaut 1963, grundrenoviert 2003, 130 Sitzplätze, ein kleiner Gemeinderaum) und in Unter-Sensbach (erbaut 1961, renoviert 2007, 150 Sitzplätze, ein Gemeinderaum). Die pfarramtliche Arbeit ist bei uns auf 2,75 Pfarrstellen (zwei volle Stellen, eine halbe und eine viertel Dekanestelle ) verteilt und hat gegenüber vielen Einzelpfarrstellen sicher den großen Vorteil, dass die administrative Arbeit untereinander aufgeteilt werden kann. Zusammen mit den klar abgegrenzten Seelsorgebezirken setzt dies eine kollegiale Teamarbeit voraus, die uns auch sehr am Herzen liegt. Zum Gemeindebezirk 2 (Westbezirk), der knapp Gemeindeglieder umfasst, gehören die Westhälfte Beerfeldens und der südlich, Richtung Neckartal, gelegene Ortsteil Gammelsbach. Innerhalb unserer Kirchengemeinde arbeiten viele engagierte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sehr selbstständig (u.a. im Kindergottesdienst, Jugendarbeit, Frauenhilfe, Besuchsdienstkreis, Kinder- und Jugendchor, Kirchenchor, Swinging Ladies, Flötengruppen und Posaunenchor). Auch beschäftigen wir folgende haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter/innen: ein Gemeinde- diakon für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (0,75 Stellenanteil in der Gemeinde, 0,25 Stellenanteil im Dekanat für Freizeiten), eine Pfarramtssekretärin (34 Wochenstunden), eine Organistin in Beerfelden mit 15 Wochenstunden, die im Rahmen ihrer Arbeit bei uns drei Chöre leitet und immer wieder größere musikalische Projekte wie Musicals u.ä. veranstaltet, drei weitere Organist/innen, ein Posaunenchorleiter, ein Hausmeister im Gemeindehaus und in der KiTa, Reinigungskräfte in Gemeindehaus und KiTa, je ein/e Küster/in in den drei Kirchen sowie in der Regel jährlich ein Zivildienstleistender.

31 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 31 In der Evangelischen KiTa (näheres siehe unten) arbeiten zurzeit zehn Erzieherinnen. Die Kirchengemeinde ist der Evangelischen Regionalverwaltung Odenwald angeschlossen. Das Beerfelder Land ist noch immer recht landwirtschaftlich geprägt. Allerdings arbeiten immer mehr Menschen außerhalb der Kirchengemeinde und nehmen z.t. Fahrstrecken bis ins Rhein-Main-Gebiet, ins Rhein-Neckar- Gebiet und auch Richtung Mosbach/Heilbronn in Kauf. In Beerfelden sind zahlreiche Handwerksbetriebe und Geschäftsleute sowie Ärzte ansässig, so dass die Lebensqualität wirklich gut ist (Supermärkte, Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Bekleidungsgeschäfte, Autohäuser, Banken etc.). Wenn Sie als Familie Interesse an Beerfelden als Wohnund Arbeitsort haben, dann interessiert Sie sicher auch die Kindergarten- und Schulsituation: Die evangelische Kirchengemeinde ist Träger einer Kita (fünf Gruppen) mit der Möglichkeit der Mittagsverpflegung. Wir nehmen auch Kinder ab zwei Jahren auf. Grundschulen befinden sich in Beerfelden, Gammelsbach und Sensbachtal. In Beerfelden gibt es eine überregional bekannte und qualitativ sehr gute Gesamtschule mit Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse. Gymnasien und Berufschulen (auch mit gymnasialem Zweig) gibt es in Michelstadt und Eberbach (Baden-Württemberg) - beide ca. 15 km entfernt mit guter Schulbusverbindung. Wohnen könnten Sie mitten in der Stadt in ruhiger Lage direkt neben der Martinskirche am Marktplatz in Gehweite zu allen Geschäften. Das etwa 1820 erbaute, geräumige Pfarrhaus West (ca. 150 qm Wohnfläche, 2005 grundrenoviert) hat Ölzentralheizung und bietet im Erdgeschoss ein großes Wohnzimmer, ein Esszimmer, eine Küche, ein Abstellraum sowie ein vom Wohnbereich getrenntes Amtszimmer mit einem WC im Zwischengeschoss. Im ersten Obergeschoss ist das Haus aufgeteilt in drei Zimmer, Bad und WC, während sich im Dachgeschoss noch einmal ein Gästezimmer und je ein Abstell- und Lagerraum befindet. Zum Haus gehören zudem eine befestigte Freifläche für Gartenmöbel, die vom Esszimmer aus nutzbar ist, ein Hof mit angrenzender Rasenfläche und eine Doppelgarage. Die Pfarrstelle kann sofort besetzt werden, da die bisherige Inhaberin aus Krankheitsgründen ausgeschieden ist. Wie Sie schon vermutet haben, wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, der oder die vor allem Freude an der Teamarbeit hat und gerne auf dem Land lebt und zuverlässig arbeitet. Dabei können Sie neben den üblichen pfarramtlichen Aufgaben gerne auch eigene Schwerpunkte setzen. Sollten Sie sich also für die Pfarrstelle West bei uns interessieren, dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf wir informieren Sie gerne noch ausführlicher und begrüßen Sie auch zu einem Informationsbesuch. Wir, das sind: Pfarrer Armin Hammes, Pfarrstelle Ost, Tel.: ; Dekan Stephan Arras, Michelstadt, Tel.: oder oder die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held, Darmstadt, Tel.: Wir sind neugierig auf Sie und freuen uns auf Ihr Interesse und vielleicht sogar auf Ihre Bewerbung! Darmstadt, Martin-Luther-Gemeinde, Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus B In der durch Zusammenlegung zum 1. Januar 2009 von Martinsgemeinde und Stiftskirchengemeinde neu entstandenen Martin-Luther-Gemeinde mit Gemeindegliedern ist zum nächstmöglichen Termin eine der zwei vollen Pfarrstellen neu zu besetzen. Es besteht eine langjährige Kooperation der zwei zusammengelegten Gemeinden mit zwei Nachbargemeinden, der Michaelsund der Thomasgemeinde (mit jeweils Gemeindegliedern). Die zu besetzende Pfarrstelle ist dem Stiftsbezirk zugeordnet, umfasst aber auch Aufgaben im Martinsbezirk. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung für die Pfarrerin/den Pfarrer wird durch eine Pfarrdienstordnung geregelt, bei deren Erstellung auch die beiden kooperierenden Nachbargemeinden beteiligt sein werden. Wo wir sind Darmstadt ist eine Großstadt mit Einwohnern etwa 30 km südlich von Frankfurt. Die Martin-Luther- Gemeinde liegt am nord-östlichen Rand des Innenstadtbereichs und gliedert sich in zwei Pfarrbezirke: dem Stiftsbezirk und dem Martinsbezirk. Der Stiftsbezirk umfasst Teile des Woogsviertels, Gebiete um die Mathildenhöhe und ein Neubaugebiet am Ostbahnhof. Zum Martinsbezirk gehört etwa die Hälfte des Martinsviertels, dessen anderer Teil von der angrenzenden Michaelsgemeinde betreut wird. Neben den beiden genannten kooperierenden Gemeinden grenzt die Martin-Luther- Gemeinde an die Stadtkirchengemeinde und die Südostgemeinde. Wer wir sind und was bieten wir Das Leben in der Martin-Luther-Gemeinde ist vom Einsatz und Engagement vieler Ehrenamtlicher geprägt. Neben dem sonntäglichen Gottesdienst gibt es eine Vielzahl von Andachten in unterschiedlicher liturgischer Form. Der Gottesdienstausschuss begleitet und koordiniert intensiv die liturgische Arbeit. Der Kindergottesdienst ist gut besucht und findet parallel zum Sonntagsgottesdienst im Gemeindehaus statt. Kasualien haben einen hohen Stellenwert. Für drei Jahre wurde in der Region eine Projektpfarrstelle für Gemeindeglieder zwischen 30 und 50 errichtet (Projekt Gemeindeaufbau 30+), deren Arbeit nach Wegfall der Projektpfarrstelle über 2011 fortgesetzt werden soll. Ein Schwerpunkt ist die Kinder- und Jugendarbeit. Wir haben drei Jugendhäuser für Offene Arbeit mit insgesamt 4 Mitarbeiter/innen. Jungschar und Nach-Konfirmandengruppen werden von der Gemeindepädagogin geleitet. In Kooperation mit dem Stadtjugendpfarramt finden Ferienspiele statt. Die Gemeinde hat zwei Kindertagesstätten.

32 32 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Der Konfirmandenunterricht findet einmal monatlich samstags (ganztägig) statt. Ein Mitarbeiter-Team aus Erwachsenen und Jugendlichen ist vorhanden. Es gibt verschiedene Kreise und Gruppen, die sich selbstständig organisieren. Die ökumenischen Kontakte zur katholischen Gemeinde St. Elisabeth sind intensiv. Die Kirchengemeinde ist im Viertel verwurzelt und spielt hier eine wichtige Rolle. Unsere Gemeinde ist eng mit der Elisabeth-Gemeinschaft verbunden, einer Gemeinschaft von Frauen und Männern, die aus den Schwesternschaften des Elisabethenstiftes erwachsen ist. Ihr Ziel ist, das geistliche Leben im Alltag zu fördern und gottesdienstliche und diakonische Aufgaben wahrzunehmen. Ein wichtiges Thema in unserer Gemeinde ist Spiritualität. Menschen mit unterschiedlichen Frömmigkeits- und Glaubenstraditionen leben und arbeiten fröhlich und sich gegenseitig akzeptierend miteinander. Gebäude und Einrichtungen Zur Gemeinde gehört im Martinsbezirk ein Ensemble aus Kirche, danebenliegendem Gemeindehaus, dem Pfarrhaus für die eine Pfarrstelle und ein im Umbau befindliches Verwaltungs- und Mehrzweckgebäude. In nächster Nähe dazu befinden sich weiterhin das Jugendhaus und die Kindertagestätte des Martinsbezirkes. Im Stiftsbezirk liegt ein Pfarrhaus mit Verwaltungs- und Gemeinderäumen im Erdgeschoss sowie einem Jugendhaus auf dem Pfarrgelände. In der Nähe des Ostbahnhofs liegt die Kindertagesstätte des Stiftsbezirkes. Die zu Gottesdienstzwecken angemietete Stiftskirche gehört dem Evangelischen Krankenhaus Elisabethenstift. Verwaltung und Gemeindeleitung Der Vorsitz im Kirchenvorstand ist ehrenamtlich besetzt. Sehr aktive und kompetente Ausschüsse führen die Geschäfte in den wichtigen Sachgebieten: Bau, Kindertagesstätten, Verwaltung, Jugend und Finanzen, so dass die Pfarrer in diesen wichtigen Gebieten eine aktive Unterstützung erfahren und entlastet werden. Was wünschen wir uns Bei aller Freiheit, die eigenen Fähigkeiten mit einzubringen, wünschen wir uns: - Teamfähigkeit; Bereitschaft, mit ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen konstruktiv zusammenzuarbeiten; - Kinder- und Jugendarbeit sowie Konfirmandenarbeit zu unterstützen und theologisch zu begleiten; - den Gemeindeaufbau 30+ über 2011 fortzuführen; - bei der Verwaltungsarbeit mitzuwirken; - die Fähigkeit, konzeptionell zu arbeiten, insbesondere die begonnene Fusion gestaltend zu begleiten und bei der Konzeptidee Diakoniekirche für die Stiftskirche mitzuwirken. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Kontaktadressen: Heiner Beilke, Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Ev. Martinsgemeinde, Tel.: , hbeilke@gmx.de; Pfr. Friedhelm Sänger- Platzöder, Stellvertr. Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Ev. Martinsgemeinde, Tel.: , pacelmo@tonline.de; Gemeindebüro der Ev. Martins-gemeinde, Müllerstraße 28, Darmstadt, Tel.: , martinsgemeinde@web.de; Dr. Hans-Dieter Harders, Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Ev. Stiftskirchengemeinde, Tel.: , hdharders@gmx.de; Gemeindebüro der Ev. Stiftskirchenge-meinde, Prinz- Christians-Weg 11, Darmstadt, Tel.: , stiftskirchengemeinde@ evangelisches-darmstadt.de; Dekan Pfr. Norbert Mander, Tel.: , norbert.mander@evangelisches-darmstadt.de; Pröpstin Pfrin. Karin Held, Tel.: , propstei.starkenburg@tonline.de. Driedorf, Pfarrstelle I, Dekanat Herborn, Modus C Die Pfarrstelle I ist ab 1. August zu besetzen, da unser bisheriger Pfarrer in Ruhestand geht. Was Sie vorfinden Driedorf liegt auf dem Hohen Westerwald. Wirtschaftlich und landschaftlich hat unsere Region viel zu bieten. Das Kirchspiel Driedorf besteht aus zehn Ortschaften (ca Gemeindeglieder) und ist in zwei Pfarrstellen aufgeteilt. Zur Pfarrstelle I gehören zwei Kirchen sowie drei weitere Predigtstätten. Das Gemeindehaus ist im Jahr 2007 fertig gestellt worden. Die Gottesdienste sind in Driedorf sonntäglich und wechselnd in je einem Filialort. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ist der Kirchenvorstand Ihnen gerne behilflich. Sie finden in Driedorf eine gute Infrastruktur. Es sind vorhanden: Kindergärten, eine integrierte Grund- und Gesamtschule, Ärzte, eine Apotheke, gute Einkaufsmöglichkeiten und zahlreiche Vereine. Weiterführende Schulen (Gymnasium und Realschule) gibt es in Herborn (12 km). Berufsbildende Schulen, eine Schule für körperlich und geistig Behinderte sowie Einrichtungen der Lebenshilfe erreichen Sie in Dillenburg (20 km). Sowohl Herborn als auch Dillenburg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Was unsere Kirchengemeinde prägt Wir arbeiten an der Umsetzung unserer Leitbilder Kreuz und Leib Christi und Wanderndes Gottesvolk. Unsere Gesamt-Kirchengemeinde zeichnet sich aus durch: - einen kooperativen Kirchenvorstand - engagierte Mitarbeiter/innen - Familiengottesdienste - Chöre und Posaunenchor

33 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 33 - eigenverantwortliche Gemeindegruppen, u.a. Kindergottesdienste, Jugendkreis, Bibelgesprächskreise, Frauenkreise, Sonntagstreff für Alleinstehende, Gemeindebrief-Redaktionskreis - eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen und einer guten integrativen Arbeit einschließlich einigen U3 Plätzen - ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde, der landeskirchlichen Gemeinschaft sowie verschiedenen freikirchlichen Gemeinden - eine lebendige Partnerschaft zu einer Kirchengemeinde in Sachsen-Anhalt und einer evangelischen Kirchengemeinde in Südpolen Von Ihnen als Pfarrerin/als Pfarrer wünschen wir uns, dass Sie - an der Umsetzung unserer Leitbilder mitarbeiten - die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln - neue Gottesdienstformen fördern und intensivieren - Freude am Besuch älterer und kranker Gemeindeglieder haben - gerne mit Kindern und jungen Familien arbeiten - die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen begleiten - teamfähig sind und auf Menschen zugehen können - die ökumenische Arbeit mitgestalten - die gute Zusammenarbeit mit der Kommune fortsetzen Die Arbeit wird zwischen beiden Pfarrer/innen aufgeteilt. Wir sind offen für eine neue strukturelle Zuordnung der beiden Pfarrbereiche und wollen Sie gerne bei Ihrer eigenen Schwerpunktsetzung unterstützen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen und mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne geben wir weitere Auskünfte: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Pfd. Gerhard Bauer, Tel.: ; Pfarrvikarin Kathleen Theiß, Tel.: ; Dekanin Annegret Puttkammer, Tel.: sowie Propst Michael Karg, Tel.: Heckholzhausen, Dekanat Runkel. Patronat des Fürsten zu Wied Die evangelische Kirchengemeinde Heckholzhausen sucht ab sofort eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar. Lage und Struktur Heckholzhausen liegt im Landkreis Limburg-Weilburg und ist Bestandteil der Zivilgemeinde Beselich. Am Südrand des Westerwaldes im Übergang zum Lahntal gelegen hat Heckholzhausen einen hohen Wohnwert, denn es liegt ruhig und ist ringsum von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wald umgeben; verkehrsgünstig an der B49 zwischen Limburg und Weilburg mit Anschluss im Osten an die Autobahn A45 und im Westen an die A3 sowie an die ICE-Strecke Köln-Frankfurt am ICE-Bahnhof Limburg-Süd. Zur evangelischen Kirchengemeinde Heckholzhausen gehören die evangelischen Christen der Ortsteile Heckholzhausen und Obertiefenbach der Zivilgemeinde Beselich und die Ortsteile Hintermeilingen und Lahr der Zivilgemeinde Waldbrunn. Die Kirchengemeinde umfasst rund Gemeindeglieder. Die Kirchengemeinde ist Trägerin der zweigruppigen Kindertagesstätte Sternenland in Heckholzhausen. Die Grundschule befindet sich in Obertiefenbach. Weiterführende Schulen sind im Umkreis von bis zu 12 km gelegen. Gute Busverbindungen nach Limburg und Weilburg, die nächst größeren Städte. Pfarrhaus Kernort der Kirchengemeinde ist Heckholzhausen. Hier stehen die im Jahr 2005 renovierte evangelische Kirche, das Pfarrhaus sowie das Ev. Gemeindehaus. Das Pfarrhaus umfasst die Dienstwohnung des Pfarrers/der Pfarrerin und das davon räumlich getrennte Pfarrbüro. Die Dienstwohnung besteht aus 5 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad und 1 Gäste-WC, ca. 160 qm Wohnfläche. Ein kleiner Garten und eine Garage gehören dazu. Gemeindeleben Das Gemeindeleben spielt sich fast ausschließlich im Kernort Heckholzhausen ab. Gottesdienste feiern wir wöchentlich sonntags und einmal im Monat am Samstagsabend. In jedem Außenort findet einmal im Monat ein Gottesdienst statt. Der Kindergottesdienst wird in Heckholzhausen zweimal im Monat und in Hintermeilingen einmal im Monat von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen angeboten. Des Weiteren wird von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der Gemeindebrief erstellt, der Ev. Kirchenchor, der Frauenchor, der Frauentreff und die Seniorenthemennachmittage getragen und verantwortet. Die Kontakte zu den beiden Zivilgemeinden und den katholischen Kirchengemeinden sollen gepflegt werden. Die evangelische Kirchengemeinde wünscht sich eine/n volkskirchliche/n geprägte/n Pfarrerin/Pfarrer, der/die theologisch fundierte, verständliche und ansprechende Predigten hält und unsere Gemeindeglieder in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen seelsorgerisch begleitet. Auch sollte er/sie der Ökumene offen gegenüber stehen, teamfähig sein und gerne gruppenübergreifend arbeiten. Außerdem wünschen wir uns, dass er/sie religionspädagogisch in der KiTa mitwirkt, den Kontakt zu Vereinen pflegt und bereit ist, auch kirchenferne Menschen für das Gemeindeleben zu interessieren.

34 34 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sie/Er wird dabei unterstützt von - einem Kirchenvorstand mit ehrenamtlichen Vorsitz - den hauptamtlichen Beschäftigten der Kindertagesstätte - einer Gemeindesekretärin - einer Küsterin - einer Chorleiterin - und vielen motivierten ehrenamtlichen Mitarbeiter/ innen Sind Sie neugierig- haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Auskünfte erteilen: Nicole Löffelholz-Ripl Vorsitzende des KV, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: ; Dekan Manfred Pollex, Tel.: ; Vakanzvertreter Pfarrer Johannes Jochemczyk, Tel.: Lindenfels, Dekanat Bergstraße, Modus A Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lindenfels ist neu zu besetzen. Der bisherige Inhaber der Pfarrstelle tritt am 30. April 2009 in den Ruhestand. Lindenfels liegt im Vorderen Odenwald an der B 47 (Nibelungenstraße), etwa 20 km östlich von Bensheim/ Bergstraße. Zur Evangelischen Kirchengemeinde Lindenfels gehören die ca Gemeindeglieder der Kernstadt. Die Pfarrstelle ist zzt. mit 80% bewertet. Der Inhalt des restlichen Dienstauftrages in Höhe von zzt. 20% wird vom Dekanat im Benehmen mit der Kirchengemeinde bestimmt. Der Kirchenvorstand wünscht sich von dem/der Pfarrer/in: - Freude an der Leitung der Gottesdienste und am Predigen - Seelsorgerliches Engagement - Förderung der gemeindlichen und übergemeindlichen Diakonie und der Hospizarbeit - Engagement für Kinder- und Jugendarbeit - Engagement in der Kindertagesstätte Baur de Betaz - Pflege der guten Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde und der Carl-Orff-Schule (Grundschule) - Gewinnung von Ehrenamtlichen - Kontaktbereitschaft für alle Lindenfelser und für die Kurgäste Gottesdienst findet wöchentlich in der großen, klassizistischen Kirche statt, die in der Ortsmitte liegt. Jeweils zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes wirken beim Gottes- dienst mit. Immer wieder werden mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätte Gottesdienste erarbeitet und gefeiert. Schulanfangs- und Schulschlussgottesdienste finden in der katholischen und evangelischen Kirche abwechselnd statt. Im großen Gemeindehaus trifft sich ein Bastel- und Handarbeitskreis (ältere Damen), die Frauenhilfe (ältere Damen), eine Mutter- und Kindgruppe, eine Pfadfindergruppe, der Kirchenchor und die Konfirmandengruppe. Die Frauenhilfe wurde bisher vom Pfarrer und seiner Frau geleitet, im Kirchenchor sangen beide mit. Eine Fortsetzung wäre schön. Die Kirchengemeinde ist Trägerin der viergruppigen Kindertagesstätte. Neben der KiTa liegt die Grundschule. Es besteht eine gute Zusammenarbeit. In Lindenfels befinden sich ein großes Altenheim mit ca. 180 Plätzen (14-tägig Gottesdienste im Wechsel mit der katholischen Gemeinde) und ein kleines Altenheim mit 20 Plätzen. Der Hessische Diakonieverein betreibt im Ort das Luisenkrankenhaus mit ca. 150 Betten. Die Kirchengemeinde ist der Regionalverwaltung Starkenburg-West angeschlossen. Eine versierte Sekretärin arbeitet 9 Stunden/Woche im Gemeindebüro, eine Mitarbeiterin reinigt die Gemeinderäume. Das Gemeinde- und Pfarrhaus (Bungalowstil) ist abseits der Kirche sehr ruhig gelegen (ca. 3 Minuten Fußweg). Das Pfarrhaus besteht im Obergeschoss aus Wohn- Esszimmer, Küche, Speisekammer und zwei Amtsräumen und WC, im Untergeschoss aus Schlafzimmer, 4 kleinen Zimmern, Bad, Waschküche und Vorratsräumen. Eine schöne Terrasse entschädigt für den nicht vorhandenen Garten. An das Pfarrhaus ist die Garage angebaut. Kindergarten und Grundschule sind in Lindenfels, weiterführende Schulen befinden sich in Fürth, Rimbach und Bensheim. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Karin Held, Pröpstin für Starkenburg, Tel.: ; Ulrike Scherf, Dekanin für Bergstraße, Tel.: ; Reinhold Bauer, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Herbert Iglhaut, Pfarrer, Tel.: Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Osthofen, Pfarrstelle I, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus B Die Kirchengemeinde Osthofen mit ihren rund Gemeindegliedern, unterteilt in zwei Pfarrbezirke, sucht ab sofort eine/n neue/n Pfarrer/in. Die Weinstadt Osthofen (ca Einwohner) liegt im Herzen des Wonnegaus, in der Rheinebene, am Rande des rheinhessischen Hügellandes. In Sichtweite befinden sich der Pfälzerwald im Westen, der Odenwald im Osten und der Taunus im Norden. Gut erreichbar sind die Städte im Rhein-Main-Neckar-Raum Mannheim (35 km), Heidelberg (60 km), Darmstadt (40 km) und Frankfurt

35 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 35 (75 km). Schöne Winzerhöfe schmücken den Ort mit seinem ausgeprägten Vereinsleben und seiner regen Festkultur. Die Bevölkerung Osthofens setzt sich überwiegend aus Arbeitern und Angestellten sowie Winzern und Landwirten zusammen. Am Ort sind alle Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Es gibt eine Grundschule, eine Haupt- und Realschule, die ab nächstes Jahr zu einer integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umgebaut wird. Daneben gibt es eine Schule für Lernbehinderte. Außerdem gibt es in dem von Osthofen 10 km entfernten Worms drei Gymnasien, eines davon altsprachlich. Osthofen bietet sehr gute Bahn- und Busverbindungen an der Hauptstrecke Mainz-Ludwigshafen-Mannheim. Gottesdienste finden (in der Regel abwechselnd mit dem Kollegen) sonntäglich im jahreszeitlichen Wechsel in der Bergkirche (11. bis 18. Jh., 360 Sitzplätze, mit Fresken aus dem 13. Jh. und Emporengemälden aus der Barockzeit) und in der Kleinen Kirche (18. Jh., ca. 120 Plätze) statt. Das Pfarrhaus aus dem Jahr 1598 befindet sich in zentraler Lage direkt beim Gemeindehaus und beim Gemeindebüro. Es wurde 1971 grundlegend modernisiert. Auch später erfolgten immer wieder Erneuerungen (z.b. Heizungsanlage, Wasserrohre und ganz aktuell neue Schallschutzfenster). Im EG liegen zwei Amtsräume, Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Toilette und Abstellraum. Im OG gibt es 4 Schlafräume, Bad, Dusche und 2 Abstellräume. Ein Garten und eine Garage gehören zum Haus. Was wir bieten Die Gemeinde verfügt über eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit einem bewährten religionspädagogischen Konzept und einem engagierten Team von Erzieherinnen. Derzeit wird das Spielgelände für ca EUR neu angelegt. Für das kommende Jahr sind Planungen zur Gebäudeerweiterung für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren vorgesehen. Mit 23 weiteren Kirchengemeinden sind wir an der evangelischen Sozialstation Osthofen beteiligt, die vor einigen Jahren in einen Neubau gezogen ist. Die Gemeinde beschäftigt halbtags eine gut eingearbeitete Sekretärin in einem kürzlich aufwendig sanierten Büroanbau direkt im Anschluss an das Gemeindehaus. Die Kirchengemeinde ist der Regionalverwaltung Rheinhessen in Alzey angeschlossen. Die Gottesdienstformen sind vielfältig: außer der traditionellen Form II der Agende werden Tauferinnung, Osternacht, Projekt- und Themengottesdienste gefeiert. Die evangelische und katholische Kirchengemeinde unterhalten freundschaftliche Kontakte. Es gibt einige gemeinsame Projekte im Kirchenjahr wie z.b. gemeinsames Wandern auf dem Jakobspilgerweg und ökumenische Frühandachten im Advent. Die Gemeinde ist ökologisch orientiert und betreibt Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gemeindehauses und der Kindertagesstätte. Das Gemeindehaus im Pfarrhof ermöglicht vielfältige Aktivitäten in unterschiedlich großen Räumen. Hier finden derzeit u.a. statt: - in den Wintermonaten Altennachmittage und Frauenhilfe, - regelmäßige Kindergottesdienste, - Krabbelkreise, - ein regelmäßiges Bastelangebot für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren, - ein ökumenischer Gesprächskreis für Eltern mit behinderten Kindern, - und ein Frauenkreis. Eine Kinderfreizeit im Sommer und weitere Angebote auch in der Konfirmandenarbeit gehören zum Angebot der Kirchengemeinde. Im Erdgeschoss der Kleinen Kirche (die ehemals lutherische Kirche) ist ein Eine-Welt-Laden mit Café entstanden, das von einem Team ehrenamtlicher Helferinnen betreut wird. Im Obergeschoss befindet sich der Gottesdienstraum. Hier proben der Posaunenchor und ein kleiner Kirchenchor. Was wir erwarten Von der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer wird die Fortführung der vielfältigen Gemeindearbeit in Zusammenarbeit mit dem anderen Pfarrer und dem Kirchenvorstand erwartet. Die ausgeschriebene Pfarrstelle war 20 Jahre, die Pfarrstelle des Kollegen ist seit besetzt. Die Betreuung dreier größerer Altenheime wird zukünftig auch Aufgabe der beiden Pfarrer Osthofens sein. Derzeit wird diese Aufgabe noch vom Pfarrer einer Nachbargemeinde wahrgenommen. Persönliche Schwerpunkte in der Arbeit sollen in Abstimmung mit dem Kollegen und dem Kirchenvorstand gebildet werden. Teamfähigkeit wird erwartet. Neugierig geworden? - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nähere Informationen erteilen: Der Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: ; der Dekan des Dekanates Worms-Wonnegau, Harald Storch, Tel.: ; Pfarrer J. U. Arndt M.A., Tel.: oder der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Hans-Dieter Reichert, Tel.: Pfaffen-Schwabenheim, Dekanat Wöllstein, Modus A Die Pfarrstelle Pfaffen-Schwabenheim ist ab dem neu zu besetzen. Zu ihr gehören die beiden selbstständigen Kirchengemeinden Pfaffen-Schwabenheim (567 Gemeindeglieder) und Badenheim/ Pleitersheim (432 Gemeindeglieder). Es handelt sich um Weinbauorte mit Neubaugebieten, in denen Pendler nach Bad Kreuznach und ins Rhein-Main- Gebiet wohnen. In Pfaffen-Schwabenheim (Kirche hat

36 36 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sitzplätze, Akustik sehr gut) finden wöchentlich und in Badenheim (Kirche hat 160 Sitzplätze, Akustik sehr gut) und Pleitersheim (Kirche hat 58 Sitzplätze, Akustik gut) 14täglich im Wechsel Gottesdienste statt. Das Pfarrhaus aus dem Jahre 1828 wurde 1988 grundlegend renoviert und erweitert. Es steht in Badenheim direkt neben der Kirche. Es stehen verteilt auf zwei Stockwerke und das ausgebaute Dachgeschoss 5 Wohnräume, 2 Mansarden, 1 Amtszimmer, Küche, Bad, WC zur Verfügung. Zum Haus gehören ein großer Garten, Hof und Nebengebäude. Das Haus hat Gas-Zentralheizung. Grundschule in Pfaffen-Schwabenheim, weiterführende Schulen in Sprendlingen (3 km) und Bad Kreuznach (10 km), Universität in Mainz (33 km). Busverbindung nach Bad Kreuznach und Sprendlingen. Gute Autobahnanbindung an die A 61. Die Bewerberin/Der Bewerber hat den eingruppigen Kindergarten in Badenheim zu betreuen. Es steht stundenweise eine Schreibkraft zur Verfügung. Die Kirchengemeinden sind der Ev. Regionalverwaltung Rheinhessen (Alzey) angeschlossen. In Badenheim befindet sich die Dekanatsgeschäftsstelle. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und den bestehenden Gruppen die Gemeinden begleitet und das begonnene ökumenische Gespräch fortsetzt. Wir erwarten von unserer Pfarrerin/unserem Pfarrer die Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeiter/innen in den Gemeinden und den hauptamtlichen Mitarbeiter/innen im Dekanat sowie seelsorgerliches Engagement. Hierbei kann die Pfarrerin/der Pfarrer auf die Unterstützung aufgeschlossener Kirchenvorstände zählen. Für die Gemeindearbeit stehen zwei Gemeindehäuser zur Verfügung. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Herr Jakob, stellvertr. Vorsitzender des KV Pfaffen-Schwabenheim, Tel.: ; Herr Lufft, stellvertr. Vorsitzender des KV Badenheim/Pleitersheim, Tel: ; Dekan Dr. Dignath, Tel.: ; Propst Dr. Schütz, Tel.: Seckmauern, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Odenwald, Modus B, zu, zweiten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Seckmauern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrer-Ehepaar, da der derzeitige Stelleninhaber zum 30. November 2008 in den Ruhestand gegangen ist. Wo finden Sie uns? Die Gemeinde Lützelbach liegt landschaftlich reizvoll im hessischen Odenwald, dicht am Limes, an der Grenze zur bayerischen Weinregion Franken und verfügt über eine gute Infrastruktur. Eine zweispurige Zubringerstraße führt in wenigen Minuten zur A3 und das öffentliche Verkehrsnetz (RMV) bietet Anbindungen an die Bahnhöfe des benachbarten Wörth am Main und Höchst i. Odw. Was erwartet Sie? Seckmauern verfügt u.a. über einen kommunalen und einen katholischen Kindergarten, eine Grundschule und einen Arzt, Bäckerei, Metzgerei und Bankfiliale sind ebenso vor Ort wie ein Frisörsalon und Dorfgaststätten. Im näheren Umkreis findet sich ein breit gefächertes Angebot von Fachgeschäften und Großmärkten sowie fünf weiterführende Schulen bzw. Gymnasien und mehrere Krankenhäuser. Die Gemeinde zeichnet sich durch ein reges Vereinsleben aus. Die Ortsteile Seckmauern, Haingrund und Breitenbrunn kommunal alle zur Großgemeinde Lützelbach gehörend bilden zusammen die Kirchengemeinde Seckmauern. Von den insgesamt ca Einwohnern dieser Ortsteile sind ca evangelische Christen. Gemeinsame Veranstaltungen mit der katholischen Kirchengemeinde sind eher selten. Die Beziehungen sind noch ausbaufähig. Unser Gemeindeleben In unserer Gustav-Adolf-Kirche in Seckmauern mit rund 400 Sitzplätzen findet jeden Sonntag Gottesdienst statt, in der kleinen Johannes-Kirche in Breitenbrunn alle zwei Wochen und etwa einmal im Monat steht uns die katholische Kirche in Haingrund für unsere Gottesdienste zur Verfügung. Außerdem laden wir ein - zur Kinderkirche für die Allerkleinsten - zum Kindergottesdienst - zum Jungschartreffen - zum Donnerstagskreis für Jugendliche - zum Frauenkreis - zum Bibelgespräch - zum Lobpreis-Gottesdienst - zu besonderen Gottesdiensten, wie Kreuzweg- Gottesdienst, Weltgebetstag Unsere Gemeindearbeit wird weitgehend von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen getragen. Die Konfirmandenarbeit genießt in unserer Gemeinde einen hohen Stellenwert. Für die Jungschararbeit ist stundenweise eine Gemeindepädagogin eingestellt. Ein Kirchenchor begleitet verschiedene, besondere Gottesdienste im Kirchenjahr. Jedes Jahr im Sommer veranstalten wir unser beliebtes Gemeindefest, das von der ganzen Gemeinde gut und gerne besucht wird. Unser Gemeindebrief der Heimatbote erscheint monatlich. Wir wünschen uns: eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - Freude hat, in ländlicher Umgebung zu wirken und zu leben - offen und herzlich auf die Menschen zugeht und sie seelsorglich begleitet

37 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 37 - unsere Tradition bewahrt und dennoch neue Impulse und Orientierung gibt - offen ist für unterschiedliche Gottesdienstzeiten und formen - die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen unterstützt und begleitet - die Kinder- und auch ganz besonders die Jugendarbeit ausbaut Die Pfarrerin/Der Pfarrer soll künftig einige Dienstaufgaben der benachbarten Kirchengemeinde Lützelbach/ Rimhorn (z.b. Schulunterricht) übernehmen. Näheres soll nach Besetzung durch eine gemeinsam zu erstellende Pfarrdienstordnung geregelt werden. Das bieten wir: Ein großes Pfarrhaus (220 qm Wohnfläche und Arbeitsräume) mit Garage und großer Terrasse im Ortskern von Seckmauern, gleich neben dem Gemeindehaus und nur wenige Schritte von der Kirche entfernt; sehr schön gelegen in einem großzügigen idyllischen Garten. Für die Gemeindearbeit - stehen unser Gemeindehaus in Seckmauern mit Küche, Bücherei, Seminar- und Jugendräumen - der Gemeindesaal in Haingrund - und das Dorfgemeinschaftshaus in Breitenbrunn zur Verfügung. Alle baulichen Anlagen befinden sich in einem sehr guten Zustand. Nebenberuflich unterstützen zwei Küster, zwei Organisten, zwei Reinigungskräfte und eine Sekretärin stundenweise die Arbeit in der Kirchengemeinde. Eine ortsansässige Prädikantin, engagierte Kirchenvorsteher/ innen und eine Vielzahl weiterer Mitarbeiter/innen stehen der Pfarrerin/dem Pfarrer hilfreich zur Seite. Wir möchten unsere/n künftige/n Pfarrerin/Pfarrer ermutigen, ihre/seine eigenen Ideen, Begabungen und Fähigkeiten zum Wohle der Gemeinde mit einzubringen. Der Kirchenvorstand freut sich auf eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wird seinerseits die Pfarrerin/den Pfarrer nach Kräften unterstützen. Wir wünschen uns, dass Sie sich in unserer Gemeinde wohl fühlen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Anette Beck, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: oder 4136; Dekan Stephan Arras, Tel.: oder ; Pröpstin Karin Held, Tel.: Walldorf, 0,5 Pfarrvikarstelle, Dekanat Groß-Gerau - Die Kombination mit einer Stelle im Schuldienst (50%) ist realisierbar. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages Die Evangelische Kirchengemeinde Walldorf hat zwei besetzte Pfarrstellen und die zu besetzende Pfarrvikarstelle. Wer sind wir? Der Ortsteil Walldorf der Stadt Mörfelden-Walldorf hat Einwohner, davon Protestanten, ca Katholiken und rund 50% der Einwohner gehören keiner christlichen Konfession an. Ort und Evangelische Kirchengemeinde sind eine Gründung waldensischer Flüchtlinge aus Italien (1699). Die waldensische Tradition wirkt heute noch in der Gemeinde nach. Das Gemeindeleben wird zunehmend durch Zuzug von Menschen aus anderen protestantischen Traditionen geprägt. Es gibt ein großes Neubaugebiet mit vielen Kindern und (jungen) Familien. Der Ballungsraum Rhein- Main beeinflusst das Leben und die Arbeit am Ort. Die Kirchengemeinde hat zwei Kirchen im Ortskern sowie die auf unserer Gemarkung stehende Hüttenkirche. Alle drei sind gleichwertige Gottesdienstorte, für die Hüttenkirche wurde ein neues Gottesdienstkonzept mit der Kirchengemeinde Mörfelden entwickelt und in 2008 erprobt. Zur Gemeinde gehört ein gut unterhaltenes Gemeindezentrum. Seit 75 Jahren gibt es in unserer Gemeinde einen Kindergarten. Mit der Nachbargemeinde Mörfelden unterhalten wir ebenso eine Diakoniestation und sind Gesellschafter der Christlichen Flüchtlingshilfe. Neben ca. 20 Teilzeitbeschäftigten in Verwaltung, Kindergarten, Hausmeister- und Reinigungsdienst gibt es zwei Pfarrstellen, 1 halbe Pfarrvikarstelle (zzt. unbesetzt) und eine Stelle im gemeindepädagogischen Dienst (75%). Die Kirchenmusikerstelle ist zu 25% mit einem Kantor besetzt. Die überwiegende kirchenmusikalische Arbeit wird von einem Kirchenmusiker im Honorarvertrag geleistet. Mehr als 120 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen engagieren sich in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde. Über 25 Kreise, Gruppe, Ausschüsse und Projektgruppen treffen sich regelmäßig in unseren Räumen: Frauenhilfe, Musikgruppen (vokal und instrumental), Kinder-, Jugend-, Familien- und Frauengruppen, Freunde der Waldenser, Förderkreis Hüttenkirche u.v.m. Wen suchen wir? Wir wünschen uns eine/n engagierte/n, selbstbewusste/n Pfarrer/in, der/die durch lebendige Verkündigung das geistliche Leben unserer Gemeinde mitgestaltet und offen ist für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen. Nach intensiven Personalveränderungsprozessen und Schaffung neuer Strukturen in allen Bereichen ist die Gemeindearbeit im Aufbruch und in der Neuorientierung; hier bietet sich Spielraum für das Einbringen von Innovation und Ideen, speziellen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

38 38 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In lebendigen und spannenden Gottesdiensten sollte der Bezug zur Lebenswirklichkeit der Menschen in der Gemeinde hergestellt werden. Die Gemeinde ist offen für neue Gottesdienstformen. Wir wünschen uns eine/n Interessenten/in mit Lust und Freude an der Arbeit mit Kindern und (jungen) Familien. Die weitere Aufteilung der gemeindlichen Arbeit wird im Team entwickelt. Eine flexible Arbeitsaufteilung ist möglich. Wir planen und gestalten die Arbeit in der Gemeinde im Team von Pfarrer/innen, Haupt- und Ehrenamtlichen. Deshalb sind Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit unerlässlich. Weitere Auskünfte erteilen: Anette Seydel, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Dekan Tankred Bühler, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: Wiesbaden-Medenbach mit Hofheim-Wildsachsen, Evangelische Kirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Ev. Dekanat Wiesbaden, Modus A Zwei reizvolle ruhige Taunusorte, von Wäldern umgeben, inmitten des pulsierenden Rhein-Main Gebietes suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. Wo sind wir zu finden? Medenbach als Stadtteil von Wiesbaden und Wildsachsen als Stadtteil von Hofheim (Main-Taunus-Kreis) liegen im Einzugsbereich der Städte Wiesbaden, Mainz und Frankfurt. Die Verkehrsanbindung per Stadtbus, Bahn oder Autobahn A3 und A66 sind ideal. Die Einkäufe des täglichen Bedarfs können in Medenbach oder Wildsachsen erledigt werden, darüber hinaus gibt es nahegelegene Einkaufszentren für alle Bereiche. Beide Orte haben sich ihren dörflichen Charakter bewahrt, trotz relativ großer Neubaugebiete. Es herrscht reges Vereinsleben. Das Freizeit- und Kulturangebot, bedingt durch die nahe gelegenen Städte, ist unerschöpflich. Kindergärten sind vor Ort, die Grundschulen befinden sich in den Nachbarorten Wiesbaden-Naurod und Hofheim-Langenhain. Weiterführende Schulen mit guter Busanbindung in Wiesbaden und Hofheim. Kirchengemeinde Die Pfarrstelle Medenbach-Wildsachsen umfasst in den Orten Medenbach ca und in Wildsachsen ca. 700 Gemeindeglieder. Beide Gemeinden sind selbstständig und jeweils durch eigene Kirchenvorstände vertreten. Sie sind seit Jahrzehnten pfarramtlich verbunden. Gebäude und Einrichtungen In beiden Orten stehen denkmalgeschützte alte Dorfkirchen, deren Ursprung bis in das 12. Jahrhundert reicht. Der Gemeinde Medenbach gehört außerdem die in 2001 eingeweihte Autobahnkirche an der A3, auf dem Gelände der Raststätte Medenbach-West. Die Gemeinde Wildsachsen ist Trägerin einer Kindertagesstätte mit Kindern im Alter von 10 Monaten bis zum Schuleintritt. Ein neues Gebäude dafür ist im Bau. Wildsachsen besitzt einen eigenen Gemeinderaum und Medenbach ein Gemeindehaus - die im Jahre 1997 renovierte Pfarrscheune. Auf gleichem Gelände steht das Pfarrhaus mit den Amtsräumen und dem gemeinsamen Gemeindebüro im Parterre. Im ersten Stock und Dachgeschoss steht eine geräumige Pfarrwohnung zur Verfügung. Gartennutzung, Nebenräume und ein überdachter PKW-Stellplatz gehören dazu. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Es sind für unsere Kirchengemeinden tätig: - Eine Verwaltungs-Angestellte im gemeinsamen Büro - Küsterin und Küster für alle Kirchen - Reinigungskraft - Organistinnen - Voll- und Teilzeitkräfte im ev. Kindergarten Wildsachsen - sowie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Unsere Gemeindearbeit - Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten - Seelsorgerliche Begleitung von Menschen aller Altersgruppen - Jugend- und Konfirmandenarbeit - Kindergottesdienst - Frauenhilfe - Reifegrad, Angebote an Bürger Ökumenekreis - Weitere Aktivitäten in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen - Gemeindebrief Erwartungen und Wünsche Wir wünschen uns eine Pfarrerin, einen Pfarrer, ein Pfarrerehepaar, mit Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens, der Bereitschaft, auf andere Menschen zuzugehen und Kooperationsfähigkeit über die Grenzen der Kirchengemeinde hinaus. Sind Sie kreativ? Haben Sie eigene Ideen und Lust, diese mit einem gut eingearbeiteten, hochmotivierten Team in die Tat umzusetzen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Es freuen sich Aktive Gemeinden und lebendige Kirchenvorstände. Unser Ziel ist es, einen gemeinsamen Weg zu gehen, verbunden im Bekenntnis unseres Glaubens, wie im Dienst an den Menschen.

39 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 39 Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Vorsitzender des Kirchenvorstandes Medenbach, Armin Schmidt, Tel.: ; Vorsitzender des Kirchenvorstandes Wildsachsen, Tobias Krug, Tel.: ; Dekan Hans-Martin Heinemann, Tel.: ; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Weitere Informationen auch im Internet: www. hofheim.de Worms, Luthergemeinde, Pfarrstelle I Süd, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus B, zum zweiten Mal Möchten Sie mit uns gemeinsam wichtige Aufgaben anpacken, neue Konzepte entwickeln und Gemeinde und Gemeinschaft in einem interessanten Wormser Stadtteil erleben? Die Luthergemeinde Worms sucht zum nächstmöglichen Termin für die Pfarrstelle Süd eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, da der bisherige Stelleninhaber kurzfristig eine Schulpfarrstelle übernommen hat. Die Gemeinde hat 2 Pfarrstellen; im Frühsommer 2009 wird die andere Pfarrstelle (Nord) wegen der Ruhestandsversetzung des derzeitigen Inhabers als ganze Pfarrstelle ebenfalls ausgeschrieben. Der Stadtteil/die Stadt: Die Luthergemeinde liegt im westlichen Teil der Kernstadt von Worms und hat ca Gemeindeglieder, davon ca. 350 Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, in sehr unterschiedlicher Wohnstruktur. Ein größeres Wohngebiet wird derzeit bebaut. Worms als Mittelzentrum bietet mit seiner Lage zwischen Odenwald und Pfalz sowie den Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar hervorragende Verkehrsanbindungen an das Bundesautobahnnetz (A 6, A 67 und A 61) und an die Verkehrsverbünde der Ballungszentren. Der Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Als Wohnort bietet Worms viele Vorteile. In der Stadt mit Einwohnern sind sämtliche Schularten vor Ort vertreten, u.a. das unmittelbar neben der Kirche gelegene Eleonorengymnasium sowie eine Realschule und eine Grundschule im Gemeindebereich. Dazu kommt eine Fachhochschule mit verschiedenen wirtschaftsbezogenen Fachbereichen. Als eine der ältesten Städte Deutschlands ist Worms kultureller Mittelpunkt des Wonnegaus mit einem breit gefächerten Angebot. In der Stadt werden die Spuren und Denkmäler der zerstörten jüdischen Gemeinde eine der ältesten Deutschlands gepflegt. Wer arbeitet in der Gemeinde mit? Erfahrene haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sind zu einer guten Zusammenarbeit im Team bereit. Eine wöchentliche Teambesprechung fördert diese Arbeit. In der Gemeinde arbeiten hauptberuflich: - 1 Gemeindepädagoge mit 1/2 Stelle gemeindebezogen, - 1 Kirchenmusiker mit 60 % Anteil für die Luthergemeinde (40 % Aufgaben im Dekanat), - 1 Gemeindesekretärin (1/2 Stelle) und - 1 Küster/Hausmeister (Vollzeitstelle). Die Luthergemeinde gehört zur Gesamtgemeinde Worms und ist über diese der Regionalverwaltung in Alzey angeschlossen. Unsere Einrichtungen und Räumlichkeiten: Für die Gemeindearbeit stehen ausreichend Räume in mehreren Gebäuden zur Verfügung. Zur Luthergemeinde gehören 2 Kindertagesstätten mit 7 Gruppen und 21 Mitarbeiterinnen, deren dienstrechtliche und finanzielle Trägerschaft bei der Gesamtgemeinde Worms liegt. Es bestehen enge und lebendige Verbindungen zwischen der Kirchengemeinde und den beiden Kindertagesstätten. Weiter gibt es im Gemeindebereich einen offenen Jugendtreff des Dekanats mit gutem Kontakt zur Gemeinde. Unsere Kirche: Der 1912 fertig gestellte Kirchenbau mit starken Anklängen an den Darmstädter Jugendstil und markantem Außenbereich setzt einen architektonischen Schwerpunkt im Westbereich der Kernstadt. Die technisch gut ausgestattete große Kirche (ca. 800 Sitzplätze auf 2 Ebenen) verfügt über eine sehr gute Akustik. Sie setzt mit ihrer renovierten und erweiterten Orgel im kirchenmusikalischen Angebot der Stadt einen besonderen Schwerpunkt. Was wir uns wünschen/was wir bieten: - Auf eine weiterhin gute Kooperation zwischen den beiden Pfarrbezirken und unter den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern legen wir besonderen Wert. - Die Schwerpunkte unserer Arbeit sehen wir bei Gottesdienst, Seelsorge und der Förderung einer lebendigen Gemeinde. Es besteht die Bereitschaft, neue Wege zu gehen und dazu besondere Aktivitäten zu entfalten. Hierzu gehören zum Beispiel unsere bisherigen Bemühungen zu einer verstärkten Kommunikation mit den Mitgliedern unserer Gemeinde (Gemeindebrief, Geburtstagspost, Gemeindeprospekt). Wir wünschen uns ein kreatives Arbeiten. - Die weitere Förderung der Arbeit mit Kindern und Eltern in den Kindertagesstätten und ihre Einbeziehung in die Gemeindearbeit ist uns wichtig. Es finden zum Beispiel monatlich kreative Kinderandachten statt. - Ein engagiertes Team von Kindergottesdienstmitarbeiterinnen erhofft sich Unterstützung und Verstärkung für eine gut eingeführte Kindergottesdienstarbeit.

40 40 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Im gemeindebezogenen Stadtteiltreff und im übergemeindlichen Jugendtreff für offene Jugendarbeit arbeiten erfahrene und engagierte Mitarbeiter/innen. In den Räumen der Luthergemeinde treffen sich mehrere Pfadfindergruppen. - Engagierte Kirchenvorstands- bzw. Gemeindemitglieder gestalten erfolgreich mit anspruchsvollem Programm die Seniorinnen- und Seniorenarbeit (u.a. im monatlichen Mittwochstreff und im wöchentlichen Luthercafé ) und führen eine gut sortierte Gemeindebibliothek. - Ein gut organisierter Geburtstagsbesuchsdienst durch die Pfarrer und ehrenamtlich engagierte Kirchenmitglieder zeichnet die Gemeinde aus. - Die Kirchenmusik ist ein Schwerpunkt der Arbeit in der Luthergemeinde (mit Ausstrahlung in die Stadt). Dazu gehören regelmäßige Konzerte sowie die Chorarbeit (Kinder- und Erwachsenenchor). Diese Arbeit des Kirchenmusikers gilt es positiv zu begleiten und zu unterstützen. - Mehrere Selbsthilfegruppen und Gastgemeinden treffen sich in den Gemeinderäumen zu eigenen Gottesdiensten und Versammlungen. Pfarrwohnung: - Die 165 m 2 große Pfarrwohnung liegt über Gemeinderaum und Amtszimmern. Sie hat 6 Zimmer, Küche, Bad, sep. WC, großen Balkon sowie Kellerräume und Garage. Die Wohnung im Dachgeschoss mit 3 Zimmer, Küche und Bad (84 m 2 ) sowie 2 Mansarden (13,5m 2 und 9,5m 2 ) können bei Bedarf mitgenutzt werden. - Die Amtsräume für beide Pfarrbezirke befinden sich außerhalb der Pfarrwohnungen im Erdgeschoss des einen Pfarrhauses. - Ein Pfarrgarten, welcher bei dem jährlichen Gemeindefest benutzt wird, steht zur Verfügung. Sind Sie neugierig - haben Sie Interesse? Bewerben Sie sich - besuchen Sie uns - sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie! Kontaktaufnahme: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Pfarrer Jürgen Heigl, Diesterwegstraße 1, Worms, Tel.: oder ; der Dekan des Dekanates Worms-Wonnegau, Pfarrer Harald Storch, Dekanatsbüro: Seminariumgasse 1, Worms, Tel.: ; der Propst für Rheinhessen, Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz, Tel.: ,5 Pfarrstelle für die Landwirtschaftliche Familienberatung in Rheinhessen, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Mainz Für die Landwirtschaftliche Familienberatung in Rheinhessen ist eine 0,5 Pfarrstelle des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung, Mainz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen. Aufgabengebiet Die Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen (LFBK) bietet Landwirtinnen und Landwirten mit gefährdeten und in Not geratenen landwirtschaftlichen Betrieben samt ihren Familien eine ganzheitliche Lebensberatung an. In diesem Gesamtrahmen unterstützt und begleitet sie diese Personen bei der Weiterentwicklung des Betriebes und den dazu notwendigen Maßnahmen. In etwa der Hälfte der Fälle ist der Grund zur Kontaktaufnahme mit der LFBK im betriebswirtschaftlichen Bereich angesiedelt, zur anderen Hälfte entsteht der Kontakt aufgrund von familiären Konflikten. Es werden jährlich etwa 100 Betriebe beraten und zum Teil umfangreich betreut. Die Inanspruchnahme der Beratung ist im letzten Berichtsjahr um 9% gestiegen, da mehr Betriebe längere Beratung in Anspruch genommen haben und zugleich die Zahl der Neuanfragen konstant geblieben ist. Die LFBK nimmt eine Sonderstellung in der Beratungslandschaft ein, da sie systemisch die Situation von Familienbetrieben betrachtet. Psychotherapeutische Beratungsstellen sind mit Fragen bezüglich des Hofes als Betrieb überfordert, rein betriebswirtschaftliche Berater besitzen keine Kompetenz in Bezug auf familiäre Dynamiken. Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der EKHN, der Evangelischen Kirche der Pfalz und der Diözese Speyer zur Landwirtschaftlichen Familienberatung der Kirchen (LFBK) im Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz. Die LFBK erfüllt ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen, berufsständischen und kirchlichen Beratungsdiensten sowie Ehrenamtlichen. Dabei unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die LFBK durch eine 0,5 Mitarbeiterstelle in der staatlichen Agrarverwaltung und der Bauernverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. trägt den überwiegenden Anteil an den Sachkosten der LFBK. Für die Zukunft ist auch eine stärkere Vernetzung mit der entsprechenden Beratungsarbeit im hessischen Gebiet der EKHN und in der EKKW geplant, insbesondere im Hinblick auf die dort existierenden Ausbildungskurse für Ehrenamtliche, um eine entsprechende ehrenamtliche Arbeit auch in Rheinhessen aufzubauen. Aufgabe der 0,5 Pfarrstelle - Beratung von Familien aus Landwirtschafts- und Winzerbetrieben in Rheinhessen - mit den Beratern der Ev. Kirche der Pfalz und des Bistums Speyer (inklusive gemeinsamer Supervision) für den Bereich von Rheinland-Pfalz - Vernetzung mit der Landwirtschaftlichen Familienberatung Familie & Betrieb innerhalb der EKKW und der EKHN für den Bereich von Hessen

41 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 41 - Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen - Kooperation mit weiteren Beratungseinrichtungen (Schuldnerberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychotherapeutische Beratungsstellen, staatliche und berufsständische betriebswirtschaftliche Beratungseinrichtungen etc.) - Kooperation mit dem ZGV, insbesondere dem Referat Ländlicher Raum Erforderliche Qualifikationen: - Pfarrer / Pfarrerin der EKHN - Möglichst seelsorgerliche Zusatzausbildung mit systemischem Ansatz - Erfahrungshintergrund im ländlichen Raum durch eigenen Lebensweg und/oder pfarramtliche Praxis - hohe Kommunikationsfähigkeit im Blick auf die Zielgruppen im ländlichen Raum - Teamfähigkeit und selbstständige Arbeitsorganisation Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Informationen bei Pfarrerin Gundel Neveling, Leiterin des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung, Tel.: Am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Frankfurt am Main wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 3 Jahren eine Pfarrstelle zur Abordnung als Assistent / in für Religionswissenschaft / Religionsgeschichte ausgeschrieben. Erwartet werden: - eine solide Qualifikation in theoretischen und historischen Fragen der Religionswissenschaft inklusive. der für die Materialerschließung notwendigen methodischen Kenntnisse - Promotion in einem Arbeitsfeld der Religionswissenschaft - eine abgeschlossene theologische Ausbildung und mehrjährige Erfahrung im Pfarrdienst (Gemeinde, Schule, Erwachsenenbildung) - theologische Reflexionsfähigkeit und pädagogische Kompetenz Zu den Aufgaben der Stelle gehören: - ein tatkräftiges Engagement beim Ausbau des Fachs Religionswissenschaft, insbesondere des Bachelor-/ Master-Sudiengangs Religionswissenschaft - die Mitwirkung am interdisziplinären Forschungsschwerpunkt des Fachbereichs mit seiner Vernetzung zwischen Religionswissenschaft, Evangelische Theologie und Religionsphilosophie - Religionswissenschaftliche Reflexion bezüglich interdisziplinärer und interreligiöser Begegnung zwischen Christen-, Juden und Muslimen - eine 4-stündige Lehrverpflichtung an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt zu den Themen Sozialethik, Grundlagen der Theologie, Diakonie und Religionswissenschaft - Koordination von Pfarrerfortbildungen der EKHN mit universitärer Beteiligung Auskunft erteilen: OKRin Dr. Hanna Zapp, Leiterin des Referates Personalentwicklung der Kirchenverwaltung der EKHN, Tel.: und Dekan Professor Dr. Hans-Günter Heimbrock, Fachbereich Evangelische Theologie/Praktische Theologie/Religionspädagogik, Tel.: Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Stadtjugendpfarrer / in für Frankfurt am Main Frankfurt am Main ist eine spannende und dynamische Stadt mit vielen Bewohnern aus unterschiedlichen kulturellen und auch religiösen Kontexten. Die Evangelische Kirche setzt sich für die Integration aller Bewohner in die Stadtgesellschaft ebenso ein wie für eine interkulturelle Öffnung der eigenen Arbeitsfelder. So versteht sie sich missionarisch und ist herausgefordert, der nachwachsenden Generation von Kindern und Jugendlichen das Evangelium von Jesus Christus glaubwürdig in Worten und Taten zu verkündigen. Haben Sie Lust, in verantwortlicher Position mitzuarbeiten? Als Stadtjugendpfarrer/Stadtjugendpfarrerin in Frankfurt sind Sie zuständig für die Koordination und Vertretung der vielfältigen Arbeitsbereiche evangelischer Kinderund Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in der Stadt. Die Arbeit geschieht in den 59 Kirchengemeinden ebenso wie in über 30 evangelischen Kinder- und Jugendhäusern, in Projekten der Schulsozialarbeit und Berufsqualifizierung ebenso wie durch Jugendverbandsarbeit oder durch Ferienreisen. Im Evangelischen Stadtjugendpfarramt unterstützen 4 pädagogische Referenten/innen und Verwaltungsmitarbeiter/innen den/die Stadtjugendpfarrer/in bei der Fachberatung, der Ausund Weiterbildung der Ehrenamtlichen und der Begleitung des gemeindepädagogischen Dienstes. In der Innenstadt steht mit sankt peter eine Jugendkulturkirche mit einem eigenen Team für Großveranstaltungen in der Rhein-Main-Region zur Verfügung. Über die Arbeitsbereiche können Sie sich informieren ü- ber die Homepage der Evangelischen Jugend Frankfurt die generellen Aufgaben der Stadtjugendpfarrämter entnehmen Sie bitte der Kinder- und Jugendordnung der Kirche von Hessen und Nassau (Rechtssammlung der EKHN, Nr ).

42 42 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Von Ihnen wird gewünscht, dass Sie - Berufserfahrung in Gemeindearbeit, Kinder- und Jugendarbeit und Personalführung mitbringen; - sich über die kirchlichen und kommunalen Bildungsund Jugendhilfekonzepte orientieren; - gründliche theologische Arbeit leisten; - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen haben; - über Leitungskompetenzen verfügen und konfliktfähig sind; - über Kenntnisse in Organisation, Verwaltung und Haushaltswesen verfügen. Die Pfarrstelle wird für die Dauer von 6 Jahren besetzt. Eine Mitarbeiterwohnung kann gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Fachbereich I: Beratung, Bildung, Jugend im ERV, Herrn OKR Jürgen Mattis, Tel.: , juergen.mattis@ervffm.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt Im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle einer theologischen Referentin/ eines theologischen Referenten für das Projekt Koordination ökumenisch-theologischer Stipendien- und Studienbegleitprogramme" mit einem Stellenumfang von 100 % zu besetzen. Die Projektstelle ist dem Referat Orthodoxie, Stipendien und allgemeine ökumenische Angelegenheiten" zugeordnet. Stipendien für Theologinnen und Theologen sind ein zentrales Instrument ökumenischer Arbeit im Bereich der EKD. Im Auftrag der EKD soll das Projekt, das für einen Zeitraum von zwei Jahren befristet ist, die Koordination an dieser Stelle vorbereiten. Zu den wahrzunehmenden Aufgaben gehören: - Erstellung einer zielorientierten Übersicht über die laufenden Stipendienprogramme im Bereich der EKD, - Erarbeitung einer Konzeption ökumenisch-theologischer Förderung und Studienbegleitung von Bewerber/innen aus Europa und Übersee im Bereich der EKD (Kontaktstudium und Promotionen), - Erarbeitung einer Konzeption für die Förderung junger evangelischer Theologinnen und Theologen zum ökumenischen Studienaufenthalt in Europa und Übersee, - Vorbereitung von Rahmenvereinbarungen zwischen Stipendiengebern, evangelischen Fakultäten, kirchlichen Hochschulen und kirchlichen Trägern am Studienort (Evangelische Studierendengemeinden, kirchliche Wohn- und Studienhäuser) zur fachlichen Beratung und geistlichen Begleitung ökumenischer Stipendiatinnen und Stipendiaten, - Aufbau eines Zugangsportals für Bewerber/innen und einer Datenbank für Stipendiengeber. Wir erwarten von Ihnen: - ein abgeschlossenes Studium der evangelischen Theologie (1. und 2. Examen), - Kenntnisse im Bereich der Konfessionskunde und Ökumene, - studienbezogene oder berufliche Erfahrungen im Ausland, - theologische, organisatorische und kommunikative Kompetenz, - Belastbarkeit, Mobilität und Bereitschaft zu Dienstreisen, - gute Sprachkenntnisse in Englisch, - gute EDV Kenntnisse, - die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD. Die EKD ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Tätigkeitsfeldern des höheren Dienstes zu erhöhen. Deshalb freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Frauen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der Dienstvertragsordnung der EKD in Verbindung mit dem Bundes- Angestellten-Tarifvertrag (BAT). Die Vergütung erfolgt nach der Vergütungsgruppe II a BAT, bzw. Besoldung in Anlehnung an Besoldungsgruppe A 13. Die Sozialleistungen entsprechen den Regelungen des öffentlichen/kirchlichen Dienstes. Für Rückfragen steht Ihnen Herr OKR Dr. Johann Schneider, Tel.: ; johann. schneider@ekd.de zur Verfügung. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 31. Januar 2009 an die Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt, Personalreferat, Herrenhäuser Straße 12, Hannover. Für den Auslandspfarrdienst in Davos, Schweiz, sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2009 für die Dauer von 6 Jahren eine Pfarrerin / einen Pfarrer / ein Pfarrehepaar. Die Stelle ist zu 60% der Klinikseelsorge und zu 40% der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Davos Dorf/ Laret zugeordnet. Die Kirchgemeinde Davos Dorf/Laret

43 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 43 hat Mitglieder. Sie wird begleitet von zwei Pfarrern, einem Sozialdiakon, Katechetinnen, Sekretärin und Organistin. In der Hochgebirgsklinik Davos werden Patientinnen und Patienten aus Deutschland, der Schweiz sowie aus den Niederlanden mit allergischen und nicht-allergischen Erkrankungen der Atemwege und anderer Organe behandelt. Wir bieten: - eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einer evangelisch-reformierten Gemeinde und in der Klinkseelsorge - ein hohes Maß an selbstständiger Aufgabenerledigung in eigener Verantwortung - einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz und ein gutes Arbeitsklima in kleinen Teams - die Besoldungsleistungen des kirchlichen Dienstes in der Schweiz Wir erwarten: - eine abgeschlossene theologische Ausbildung und mehrjährige Berufspraxis im Pfarramt oder in einem Funktionspfarramt einer der Gliedkirchen der EKD - Erfahrungen und Qualifikationsnachweise in der Krankenhaus- bzw. Kurseelsorge sowie im pädagogischen oder psychotherapeutischen Bereich - Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit - Einzelseelsorge an Patienten, Gottesdienste und Vorträge in der Klinik sowie Kindergottesdienste - sicheres, freundliches Auftreten, ausgeprägte Kommunikations- und Präsentationsfähigkeit sowie Koordinationsvermögen - Wahrnehmung der Aufgaben auf der Grundlage eines Pflichtenhefts Die Entsendung erfolgt auf Zeit durch die EKD auf der Basis der Anstellungsbedingungen der Landeskirche Graubünden für Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Ausschreibungsunterlagen sind anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung IV, Postfach , Hannover, Tel.: oder -531, Fax: , westeuropa@ekd.de. Bewerbungsfrist: 31. Januar 2009 (Poststempel). Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Italien (ELKI) sucht für die Evangelisch-ökumenische Gemeinde Ispra- Varese zum 1. September 2009 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Pfarrerin / einen Pfarrer / ein Pfarrehepaar in Stellenteilung für die pastorale Betreuung evangelischer Christinnen und Christen mit Schwerpunkt Religionsunterricht an der Europaschule in Varese. Wir erwarten: - Freude an lebensorientierter Verkündigung und intensiver Seelsorge, - Erfahrung im Religions- u. Konfirmandenunterricht, - Bereitschaft zur Kinder- und Jugendarbeit und deren Ausbau, - Interesse und Freude an ökumenischer Zusammenarbeit, besonders in Verbindung mit der niederländischen Sprachgruppe und Zusammenarbeit mit den niederländischen Prädikanten, - Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen. - Mitarbeit in der ELKI Wir bieten: - eine lebendige Kirchengemeinde mit ca. 240 Mitgliedern nahe dem schönen Lago Maggiore, - einen motivierten und offenen Kirchengemeinderat sowie engagierte ehrenamtliche Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen, - ein Pfarrhaus mit Garten und eine gute Infrastruktur. Das Gehalt richtet sich nach den Bestimmungen der E- vangelisch-lutherischen Kirche in Italien (ELKI). Ein bis zu 8wöchiger, von der EKD finanzierter Sprachkurs in italienisch wird vor Dienstbeginn angeboten. Niederländische Sprachkenntnisse sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung. Die Ausschreibungsunterlagen sind anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung IV, Postfach , Hannover, Tel.: oder -127, Fax: , suedeuropa@ekd.de. Bewerbungsfrist: 10. Januar 2009 (Poststempel). Die Evangelische Kirchengemeinde Kirchbrombach sucht ab sofort, spätestens zum Sommer 2009, eine/ einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für eine 50%-Stelle in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Stelle ist zunächst befristet auf drei Jahre. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Wen suchen wir? Wir wünschen uns eine aufgeschlossene Persönlichkeit mit klarem christlichem Profil, die den eigenen Beruf als wertvollen Beitrag für das Leben der Gemeinde ansieht und gerne im Team der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Gemeinde arbeitet.

44 44 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Was wir von Ihnen erwarten? Wir wünschen uns, dass junge Menschen Kirche als ihre Heimat entdecken und im Rahmen christlicher Kinderund Jugendarbeit ihre Fähigkeiten entwickeln und entfalten können. Dazu brauchen sie geeignete Persönlichkeiten, die sie begleiten und glaubwürdig von ihrem Glauben reden können. - Eine Ihrer wichtigsten Aufgabe ist deshalb die Begleitung, Weiterbildung und Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit und die Vernetzung der bestehenden Gruppen untereinander. - Ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit liegt im Aufbau der Arbeit mit Jugendlichen nach der Konfirmation, etwa in Form von jugendgemäßen Gottesdiensten, Jugendkreisen, Projekten in der Jugendarbeit, Angeboten innerhalb der offenen Jugendarbeit, gemäß Ihren eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen und abgestimmt auf die Bedürfnisse der Jugendlichen. - Im Rahmen projektbezogener Arbeit mit Kindern erwarten wir die Planung und Durchführung von einer Kinderbibelwoche, einer Kinderwoche innerhalb der Ferienspiele der Kommunen, und die Durchführung des Krippenspiels. Wer wir sind? Sie erwartet eine ländlich geprägte Kirchengemeinde mit 2 Pfarrstellen und ca Gemeindegliedern in 8 Dörfern im landschaftlich reizvollen Odenwald. Unsere schöne Kirche und die beiden evangelischen Gemeindehäuser mit eigenen Jugendräumen bieten zahlreiche Möglichkeiten für eine kreative Jugendarbeit. Zu unserer Kirchengemeinde gehören ebenfalls 2 evangelische Kindergärten mit religionspädagogischen Schwerpunkten. Über 100 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen engagieren sich im reichhaltigen und bunten Gemeindeleben unserer Kirchengemeinde. Eine Grundschule befindet sich am Ort, weitere Schulen in den naheliegenden Städten Michelstadt, Erbach und Bad König. Die Erteilung von Religionsunterricht an einer Schule ist nach Absprache möglich, eine Lehrbefähigung ist dazu Vorrausetzung. Aufgrund der ländlichen Prägung sind ein Führerschein und ein eigenes Fahrzeug unverzichtbar. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Anfragen und Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitte bis 1. März 2009 an: Evangelische Kirchengemeinde Kirchbrombach, Pfarrer Helmut Klein, (Vorsitzender des Kirchenvorstands) Hauptstr. 13, Brombachtal Tel: Fax Ev.Kirchbrombach@t-online.de. Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Evangelische Kirchengemeinde Hattersheim eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50%-Stelle) Das Dekanat Kronberg umfaßt 30 Kirchengemeinden mit rund Gemeindegliedern. Im Kinder- und Jugendreferat des Dekanates hat sich in letzten 10 Jahren mit vielen ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern eine differenzierte Jugendarbeit mit einer breiten Palette an Angebotsformen entwickelt, die durch die hauptamtlichen Fachkräfte in der Jugendarbeit in den Gemeinden angeleitet und unterstützt werden. Informationen zu den Wirkungsfeldern der Ev. Jugend im Dekanat Kronberg sind unter abrufbar. Das Aufgabenfeld dieser Stelle ist die Organisation der Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Hattersheim. Hierzu gehört die Organisation von (Stadtteil-)Projekten, Ausflügen und die Planung und Leitung von Jugendgruppen, die Gewinnung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Jugendleiter und in einem weiteren Schwerpunkt einmal wöchentlich die Öffnung des offenen Jugendtreffs für jährige Jugendliche. Hierfür wird zusätzlich eine Honorarkraft ergänzend zur Seite gestellt. Für Aufgaben der Vernetzung und je nach den persönlichen Stärken der Inhaberin/ des Inhabers wird diese/dieser mit einem geringen Anteil der Arbeitszeit auch zentral tätig sein. Je nach dem Stand der Weiterentwicklung des gemeindepädagogischen Gesamtkonzeptes, kann die/der zukünftige Stelleninhaber/in auch anteilig oder zusätzlich in anderen Regionen oder einer anderen Kirchengemeinde des Dekanates eingesetzt werden. Wir erwarten eine kommunikative Persönlichkeit, die die verschiedenen Impulse im Bereich der Jugendkultur in Hattersheim und der Kirchengemeinde sensibel aufgreift, zusammenführt und als Dienstleister/in unterstützt. Persönliche Erfahrungen möglichst in der Ev. Jugendarbeit oder Offenen Jugendarbeit sind in dieser Stelle ebenso unverzichtbar wie gängige Administrationsformen, Büroorganisation inkl. sicherer PC-Kenntnisse und eine Fahrerlaubnis für PKW. Wir bieten einen abwechslungsreichen, auch selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz, Fortbildungsmöglichkeiten, nette kollegiale Atmosphäre, Supervision und die Unterstützung durch die Jugendvertretung der Ev. Jugend im Dekanat Kronberg und der Ev. Kirchengemeinde von Hattersheim. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewer-

45 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 45 bungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder So-zialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepä-dagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Vertragsdauer wird zunächst bis begrenzt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, Bad Soden. Nähere Auskünfte erteilen: Frau Esther Kutscher-Döring, Gemeindepfarrerin, Tel.: , Frau Elke Deul, Dekanatsjugendreferentin, Tel , Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev. Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, Bad Soden, Tel Die Evangelische Kirchengemeinde Naurod in Wiesbaden-Naurod sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50%-Stelle) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: - offene kontinuierliche Treffs mit Jugendlichen ab ca. 14 Jahren - Fortführung der vorhandenen Jugendarbeit - Verstärkung der Angebote für Mädchen - Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit Zur Kirchengemeinde Naurod gehören ca Gemeindeglieder. Für die Jugendarbeit stehen in dem Ev. Gemeindehaus gut ausgestattete Gruppenräume zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Naurod, Kirchhohl 3, Wiesbaden-Naurod. Das Evangelische Dekanat Büdingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) Die Stelle ist voraussichtlich befristet bis zum , abhängig von der Elternzeit. Schwerpunkt der Stelle ist die Begleitung von Kindern und Jugendlichen der Altersstufe 10 bis 14 Jahre. Die Mitarbeit baut auf der langfristigen Erfahrung der schulbezogenen Evangelischen Jugendarbeit auf. Zu den Aufgaben gehören u.a.: - Fortführung und Entwicklung des bestehenden Konzeptes - Leitung und Weiterbetreuung eines Hausaufgabenhilfeangebotes an einem Schulstandort - Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Planung, Organisation und Durchführung von außerschulischen Angeboten, z.b. Schülertreff - Planung, Organisation und Durchführung von Freizeitangeboten/Ferienfreizeiten - Zusammenarbeit mit der Dekanatsjugendarbeit in ausgewählten Schwerpunkten - Zusammenarbeit mit dem gemeindepädagogischen und sozialpädagogischen Team Wir bieten: - Zusammenarbeit im gemeinde- und sozialpädagogisch qualifizierten Team - Möglichkeiten zu fachlicher Beratung und Supervision - Arbeitsräume mit PC und Internetzugang - Vergütung nach KDAVO Wir wünschen uns: Eine/n engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, den Pfarrer/innen in den Kirchengemeinden und im Dekanat freut und interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen. Teamfähigkeit und selbständiges Handeln sollten selbstverständlich sein; ebenso die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Führerschein der Kl. 3 und ein eigener PKW werden vorausgesetzt. Der Dienstsitz ist im Haus der Kirche in Büdingen. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewer-

46 46 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr bungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Auskünfte erteilen auch gerne: Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Dekanat Büdingen, Tel sowie Sozialpädagogin Marion Pieper (mp.ej@web.de) und Dipl.Pädagogin Ulrike Martin (ulrike.martin@dekanat-buedingen.de) Telefon: Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an das Evangelische Dekanat Büdingen, z.hd. von Präses Hartmut Kinzer, Brunostrasse 7, Büdingen. Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation ( 0,75 Stelle - 30 Stunden) ab sofort für Steinheim/Main. Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Als Dekanatsstelle ist diese zunächst bis befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (0,65%). Der Dekanatsanteil beträgt 0,1 (4 Std.) für Kooperation und einen Arbeitsschwerpunkt. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenüber tritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main gehören u. a.: - Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team - Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze - Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit - Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs - Zusammenarbeit im Bereich Jugendarbeit mit der Stadt Hanau gemäß Vereinbarung und mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche Zu Ihren Aufgaben im Ev. Dekanat Rodgau gehören: - Projektbereich gemäß Jahresplanung im Gemeindepädagogischen Dienst - Auftragsbereich: Projekt schulbezogene Arbeit - Zusammenarbeit auf Dekanatsebene Wir erwarten: - Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Hauptund Ehrenamtlichen - Kirchliche Unterrichtserlaubnis sowie Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- - und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Führerschein Klasse B und eigenen PKW - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss - eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit - motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - die Möglichkeit nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand - Vergütung nach KDAVO Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) haben oder berufsbegleitend erwerben. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation.

47 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 47 Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der stellvertretenden Dekanin Leonie Krauß-Buck, 06182/ bzw. bei der Kirchengemeinde von Mi-chael Kirchmann (Beauftragter für den gemeindepäda-gogischen Dienst) Tel oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel oder Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50%-Stelle) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirchengemeinde Ransbach-Baumbach- Hilgert. Die Stelle ist wegen der Vertretung der in Elternzeit befindlichen Stelleninhaberin befristet (längstens bis ). Sie finden uns im nördlichen Rheinland-Pfalz (Westerwald). Die Kirchengemeinde hat 1728 Gemeindeglieder und ist Trägerin eines dreigruppigen Kindergartens. Zur Kirchengemeinde gehören die Orte: Ransbach- Baumbach, Hilgert, Faulbach und Kammerforst. Unser Dekanat mit Kirchenmitgliedern, 17 Kirchengemeinden und 20,5 Pfarrstellen wird umrahmt von den Flüssen Sieg Rhein Lahn Dill in landschaftlich schöner und reizvoller Lage inmitten von viel Natur, wie Berge und Seen, und relativ wenigen Industrieansiedlungen. Verkehrsmäßig wird unser Gebiet durch die Autobahnen A3 und A48 sowie den ICE-Bahnhof Montabaur sowohl an das Rhein-Main-Gebiet als auch dem Köln-Bonner Raum gut angebunden. Wir wünschen uns eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter, die/der engagiert und zuverlässig folgende Aufgabenbereiche übernimmt: - Fortführung und Ausbau der Arbeit in den bestehenden Gruppen: (Kindergottesdienst: zweimal monatlich; Jungschar: wöchentlich; Teenietreff: einmal im Monat) - Gestaltung und Durchführung der Konfirmandenarbeit und von Gottesdiensten mit Konfirmanden in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer - Planung, Organisation und Durchführung von Zielgruppengottesdiensten (Familien- und Jugendgottesdienste) - Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Wir erwarten von der Bewerberin/dem Bewerber: - Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Verständnis für die unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen - die Fähigkeit, mit verschiedenen Angeboten auf Kinder und Jugendliche zuzugehen - die Bereitschaft, auch an Wochenenden zu arbeiten - die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche - die Fahrerlaubnis für PKW und ein eigenes Fahrzeug - persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil - wünschenswert: musikalische Fähigkeiten (Gitarre, Singen) Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepä-dagogischer Qualifikation. Auskünfte erteilt: Pfarrer Helmut Sacher, Gartenstraße 18, Hilgert, Telefon Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters, Propst-Herbert-Haus, Saynstr. 4, Selters. Das Evangelische Dekanat Reinheim sucht, befristet als Elternzeitvertretung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Mitarbeiter/in im gemeindepädagogischen Dienst (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Reinheim liegt im vorderen Odenwald entlang des Flusslaufes der Gersprenz. Zu ihm gehören ca Gemeindemitglieder und 18 Kirchengemeinden. Das Dekanat gliedert sich in vier Nachbarschaftsbereiche, in denen jeweils eine Gemeindepädagogin tätig ist, um die Arbeit mit Kindern und Jugend-lichen zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt in den Ev. Kirchengemeinden Beerfurth, Brensbach, Fränkisch-Crumbach, Reichelsheim und Wersau im Nachbarschaftsbereich Süd und im Dekanat. Zu den Aufgaben gehören: - Vernetzung von Gemeinde und Schule - Aufbau eines Projektes im Rahmen der Nachmittagsbetreuung an der Georg-August-Zinn Schule (Gesamtschule) in Reichelsheim - Begleitung der bestehenden Arbeit mit Jugendlichen in den Gemeinden - Impulse für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden

48 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt - Mithilfe bei der Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Kooperation mit dem Dekanatsjugendreferenten Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, die/der sich klar und eindeutig zu den Inhalten der evangelischen Kirche bekennt und christliche Werte auf moderne Art an Jugendliche vermitteln möchte. Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche wird vorausgesetzt. Wir bieten einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit der Möglichkeit der Umsetzung eigener Ideen und eigenverantwortlich gestalteter Projekte. Der Runde Tisch Jugendarbeit im Nachbarschaftsbereich Süd unterstützt die Arbeit, ebenso motivierte Ehrenamtliche in den Gemeinden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst mit Kindern und Jugendlichen treffen sich regelmäßig in der Hauptberuflichenkonferenz zur Koordinierung der Arbeit und zum Erfahrungsaustausch. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis Ende Februar 2009 an das Evangelische Dekanat Reinheim, Tilsiter Straße 12, Reinheim. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Dekanatsjugendreferent Dieter Stab (Tel , dieter.stab@ev-dekanat-reinheim.de), die Beauftragte für den gemeindepädagogischen Dienst, Frau Irmgard Sykora (Tel ). und Präses Volker Ehrmann (Tel ). Weitere Infos über das Dekanat Reinheim gibt es unter: www-ev-dekanat-reinheim.de. Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

49 Nr. 2 Darmstadt, den 1. Februar 2009 D1205 B Inhalt SYNODE BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse der 12. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 19. bis 22. November 2008 GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Gewährleistung des Datenschutzes beim Fundraising vom 11. Dezember Satzung für die Tagungshäuser der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 27. November 2008 Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Neue Zuordnung von Pfarrstellen Bekanntgabe neuer Dienstsiegel DIENSTNACHRICHTEN 57 ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung vom 28. November STELLENAUSSCHREIBUNGEN 60 Synode Beschlüsse der 12. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 19. bis 22. November Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Folgende Berichte werden entgegengenommen: - des Präses - der Kirchenleitung - Einrichtung von neuen Kinderkrippengruppen im Bereich der EKHN - gemäß Art. 48 (2a und e) in Verbindung mit Artikel 52 (1b) Kirchenordnung sowie 2 (7) des Visitationsgesetzes - Jahresbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung; dem Vorstand der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung wird Entlastung erteilt - Jahresbericht des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den Evangelischen Religionsunterricht - Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck - über das Arbeitsrechtsregelungsgesetz und die Arbeitsrechtliche Kommission - über die 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Deutschland 3. Die Jahresrechnung der EKHN für das Haushaltsjahr 2007 (Drucksache Nr. 74/08) wird entgegengenommen; der Kirchenleitung wird Entlastung erteilt. 4. Der Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2008 (Drucksache Nr. 75/08) wird verabschiedet. 5. Das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes (einschließlich Stellenplan, Wirtschaftspläne, Haushaltsplan Zweckvermögen und Darlehensfonds) der EKHN für das Haushaltsjahr 2009 (Drucksache Nr. 76/08) wird verabschiedet. 6. Die Rücklage Kirchbaustiftung wird in Rücklage Kirchbauunterhaltung umbenannt. Die zweckbestimmte Rücklage Kirchbauunterhaltung soll getrennt von anderen Vermögen ausgewiesen und verwaltet werden. Mit den Erträgen der zweckbestimmten Rücklage Kirchbauunterhaltung soll je zur Hälfte der Eigenmit-

50 50 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr telanteil der Kirchengemeinden für die Kirchbauunterhaltung reduziert und der gesamtkirchliche Haushalt von der Bauunterhaltung für Kirchengebäude entlastet werden. Eine erste Ausschüttung der ordentlichen Erträge soll im Jahr 2010 erfolgen. Ab diesem Jahr soll der Regelsatz für den Eigenmittelanteil der Kirchengemeinden zur Kirchbauunterhaltung von derzeit 35 % zunächst auf 20 % reduziert werden. Nach spätestens fünf Jahren soll überprüft werden, ob eine weitere Absenkung des Regelsatzes möglich ist. 7. Folgende Kirchengesetze werden beschlossen: - Kirchengesetz zur Änderung der Kirchensteuerordnungen (Drucksache Nr. 78/08) 11. Der Entwurf des Kirchengesetzes zur Neufassung des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes (Drucksache Nr. 90/08) wird nach 1. Lesung an den Rechtsausschuss (federführend), an den Finanzausschuss, an den Rechnungsprüfungsausschuss und an den Verwaltungsausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen. 12. Der Änderung der Satzung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau vom 31. Oktober 2008 wird zugestimmt (Drucksache Nr. 96/08). 13. Nachstehende Mitglieder, erste und zweite Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden in die 11. Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Deutschland gewählt: - Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die treuhänderische Verwaltung von Pfarreivermögen (Zentrale Pfarreivermögensverwaltung) in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Drucksache Nr. 79/08) Mitglied 1. Stellvertreterin/ Stellvertreter I. Gemeindeglieder 2. Stellvertreterin/ Stellvertreter - Kirchengesetz zur Änderung des Errichtungsgesetzes einer Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (Drucksache Nr. 82/08) 8. Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchenbaugesetzes (Drucksache Nr. 80/08) wird nach 1. Lesung an den Rechtsausschuss (federführend), an den Bauausschuss und an den Ausschuss für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung zur weiteren Behandlung überwiesen. 9. Der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Dekanatssynodalordnung und des Verbandsgesetzes (Drucksache Nr. 81/08) wird nach 1. Lesung an den Rechtsausschuss (federführend) und an den Verwaltungsausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen. 10. Die 1. Lesung des Kirchengesetzes zur Neufassung der Kirchenordnung und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung sowie zur Änderung anderer Gesetze wird beendet. Bis zum sind noch schriftliche Stellungnahmen möglich. Die 2. Lesung wird durch den Kirchenordnungsausschuss vorbereitet. Die Vorsitzenden der synodalen Ausschüsse erhalten alle Informationen des Kirchenordnungsausschusses, werden zu dessen Sitzungen eingeladen und haben dort Rederecht. Der erarbeitete Entwurf kann dann vor der 2. Lesung von den synodalen Ausschüssen beraten werden. Die übrigen Synodalen können an den Sitzungen des Kirchenordnungsausschusses ohne Rederecht teilnehmen. Für die weiteren Beratungen des Kirchenordnungsausschusses gelten wieder 30 und 31 der Geschäftsordnung uneingeschränkt. Insoweit wird der Beschluss der 5. Tagung aufgehoben. Student der Politikwissenschaften Johannes Grün Vorstadt Mücke Direktor beim HRH Prof. Dr. Karl Heinrich Schäfer Obergasse Wiesbaden- Naurod Presse- und Öffentlichkeitsreferentin Dore Struckmeier- Schubert Große Seestr Frankfurt Dipl-Mathematiker Carsten Simmer Kirtorfer Str Maulbach Landwirt Paul-Erich Etzel Pfaffenwiesbacher Str Wehrheim Studiendirektor Dr. Ulrich Oelschläger Schöfferstr Worms Realschulrektor Dieter Zorbach Taunusstr Bornich Handels- und Vertriebswirt Tobias Greilich Lauterbacher Str Ortenberg Fotograf Detlef Baßin Unterster Zwerchweg 42 A Frankfurt Ltd. Angestellter Dietmar Köhler Vorm Tor Westerburg Gemeindepädagogin a.d. Helga Walther Hauptstr Echzell Sozialarbeiterin a.d. Elke Schulze Amselweg Seeheim- Jugenheim II. Hauptamtliche Mitarbeiter/innen im kirchlichen Dienst Pfarrer Wolfgang Prawitz Adolf-Kolping-Str Groß-Gerau Pröpstin Gabriele Scherle Saalgasse Frankfurt Pfarrerin Ulrike Trautwein Grempstr Frankfurt Pfarrerin Christine Streck- Spahlinger Feldscheidenstr Frankfurt Propst Dr. Sigurd Rink Humperdinckstr. 7A Wiesbaden Gemeindepädagogin Monika Astrid Kittler Franz-Rücker-Allee 10, Frankfurt Pfarrer Dr. Lothar Triebel Nieder-Modauer Weg Mühltal Dekan Ulrich Reichard Im Kohlgarten Weilburg- Kubach Pfarrer Christian Dolke Kirchberg Kefenrod

51 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Pfarrer Wolfram Jäger wird in das Kirchliche Verwaltungs- und Verfassungsgericht wieder gewählt. 15. Dr. Susan Durst wird ab 1. Januar 2009 für die Dauer von fünf Jahren als Gemeindeglied in die Kirchenleitung gewählt. 16. Detlef Baßin wird in den Ausschuss für Bildung und Erziehung gewählt. 17. Hans-Herbert Knigge wird in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. 18. Pfarrer Dr. Ralf Stroh wird in den Theologischen Ausschuss gewählt. 19. Elli Groebe wird in die Hauptversammlung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau gewählt. 20. In den Anlageausschuss der Versorgungsstiftung der EKHN werden ab 1. Januar 2009 für fünf Jahre gewählt: Dr. Christoph Bergner, Bensheim Dr. Brigitte Bertelmann, Mainz Rainer Cordts, Frankfurt Gerhard Kittscher, Bad Homburg Dr. Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr. Gothild Ulshöfer, Frankfurt 21. Die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen und die Beschlussvorschläge zu Perspektive 2025 (Drucksache Nr. 65/08) werden der Steuerungsgruppe zurück überwiesen mit dem Ziel, für die kommende Frühjahrssynode 2009 eine Diskussionsgrundlage vorzulegen, aus der 1. Prioritäten und Posterioritäten und 2. deren finanziellen Rahmenbedingungen und Auswirkungen ersichtlich werden. Vor der abschließenden Beschlussfassung durch die Frühjahrssynode 2009 werden keine Umsetzungen im Sinne der bisher vorgelegten Arbeitsgruppenergebnisse getätigt. Um die notwendige Steuerung vornehmen zu können, werden der Steuerungsgruppe alle Arbeitsergebnisse und Vorschläge umgehend zugeleitet. Das schließt ausdrücklich auch die Ergebnisse der Projektmanagementgruppe ein. Sofern aus Arbeitsgruppen keine Ergebnisberichte vorgelegt werden, wird damit für den entsprechenden Bereich die Posteriorität festgestellt. Um die Steuerungsgruppe arbeitsfähig zu erhalten, wird durch den Kirchensynodalvorstand ein neues viertes Mitglied benannt. 22. Die Erklärung zur Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus den Nachbarländern des Irak (Drucksache Nr. 95/08) wird verabschiedet. 23. Für den gesamten Kindergartenbereich ist ein Budgetverantwortlicher zu benennen, dessen Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, - dass die neuen Einrichtungen im Kindergartenbereich inhaltlich und finanziell aufgenommen werden, - dass das Budget wieder ab dem Jahr 2013 auf die ursprüngliche Höhe im Rahmen von 2025 zurückgeführt wird. 24. Der Antrag auf Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen zur Schaffung eines Budgets für den Fachbereich Religion an den Schulen zur Finanzierung von Referenten und Raummieten wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 25. Die Anträge zum Zuweisungssystem werden als Material an die Kirchenleitung, an den Finanzausschuss und an den Verwaltungsausschuss überwiesen. 26. Die Kirchenleitung wird gebeten, die Veränderungen bei den Zuweisungen an Gemeinden und an Dekanate in Zusammenarbeit mit den Regionalverwaltungen bis zur nächsten Frühjahrssynode 2009 zu bestimmen und der Synode vorzulegen. 27. Der Antrag der Dekanatssynode Groß-Gerau (Drucksache Nr. 92/08) zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energiebedarfs und der Energiekosten bei Gebäuden der Kirchengemeinden und der Dekanate wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 28. Der Antrag der Dekanatssynode Schotten (Drucksache Nr. 87/08) zum Konfirmationsunterricht an Wochentagen wird als Material an die Kirchenleitung, an den Ausschuss für Bildung und Erziehung und an den Theologischen Ausschuss überwiesen. 29. Die Fragestunde wird durchgeführt. gez.: Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2008 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 12. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Art. 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben.

52 52 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Gewährleistung des Datenschutzes beim Fundraising (Datenschutz-Fundraisingverordnung DSFRVO) Vom 11. Dezember 2008 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 27 Absatz 2 des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 12. November 1993 (ABl S. 505) folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Geltungsbereich. Diese Durchführungsvorschriften regeln als ergänzende Bestimmungen die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für das Fundraising. 2. Fundraising als Verwirklichung kirchlicher und diakonischer Aufgaben. Fundraising ist eine kirchliche Aufgabe. Sie verbindet die Beziehungspflege mit dem Werben um persönlichen und finanziellen Einsatz für kirchliche und diakonische Zwecke. 3. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. (1) Die kirchlichen Körperschaften gemäß 1 Absatz 2 DSG- EKD dürfen für das Fundraising ihre im Gemeindegliederverzeichnis und in den Kirchenbüchern enthaltenen Daten von Kirchenmitgliedern und deren Familienangehörigen nutzen, soweit ein melderechtlicher Sperrvermerk oder Widerspruch (Teilnutzungssperre) dem nicht entgegensteht. (2) Weitere Daten von Kirchenmitgliedern und deren Familienangehörigen dürfen von den zuständigen kirchlichen Stellen für das Fundraising erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für die Durchführung der Maßnahme erforderlich ist, insbesondere 1. Name und Anschrift von Spendern, zugehörige Kirchengemeinde, 2. Art, Betrag, Zweck und Zeitpunkt der geleisteten Spenden, 3. Erteilung von Zuwendungsbestätigungen, 4. Daten des Kontaktes, 5. Daten der erforderlichen Buchhaltung, 6. Daten zur statistischen analytischen Auswertung. Entsprechendes gilt für Personen, die mit der kirchlichen und diakonischen Arbeit in Beziehung getreten sind. (3) Soweit Seelsorgedaten i. S. v. 1 Absatz 4 DSG-EKD in Wahrnehmung von Aufgaben des Fundraisings bekannt werden, dürfen diese nicht gespeichert werden. 4. Datenverarbeitung im Auftrag. (1) Werden personenbezogene Daten für das Fundraising im Auftrag durch andere kirchliche oder sonstige Stellen oder Personen erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist vor einer Beauftragung die Genehmigung der nach kirchlichem Recht zuständigen Stelle einzuholen. Die Erteilung einer allgemeinen Genehmigung ist zulässig. 11 DSG-EKD ist zu beachten. (2) Bei der Datenverarbeitung im Auftrag hat die Speicherung der personenbezogenen Daten mandantenbezogen zu erfolgen. Mandant ist, in dessen Auftrag oder zu dessen Gunsten das Fundraising durchgeführt wird. (3) Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist auszuschließen. (4) Sofern Betriebsbeauftragte für den Datenschutz oder örtliche Beauftragte für den Datenschutz für die beauftragenden kirchlichen Stellen bestellt sind, sind diese frühzeitig über die Auftragsdatenverarbeitung zu informieren. 5. Datenübermittlung an andere kirchliche Stellen. (1) Für die Durchführung einer Fundraising-Maßnahme, die eine andere kirchliche Stelle durchführen will, können mit Zustimmung der zuständigen Stelle folgende Daten von Kirchenmitgliedern und deren Familienangehörigen aus dem Gemeindegliederverzeichnis und den Kirchenbüchern übermittelt werden: 1. Name und gegenwärtige Anschrift, 2. Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Familienstand, Stellung in der Familie, 3. Zahl und Alter der minderjährigen Kinder, 4. Religionszugehörigkeit und Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde. Soweit es für die Durchführung der Fundraising- Maßnahme erforderlich ist, können im Einzelfall weitere Daten aus den Kirchenbüchern und dem Gemeindegliederverzeichnis übermittelt werden. (2) Zusätzlich zu den Daten nach Absatz 1 dürfen kirchliche Stellen gemäß 1 Absatz 2 DSG-EKD von ihnen erhobene und gespeicherte Daten im erforderlichen Umfang an andere kirchliche Stellen übermitteln. (3) Bei der Übermittlung der Daten nach Absatz 1 und 2 ist sicherzustellen, dass 1. die Daten empfangende kirchliche Stelle diese ausschließlich für eigene Fundraising-Maßnahmen nutzt, 2. die Daten empfangende kirchliche Stelle sicherstellt, dass der Umfang und der Zeitpunkt der Fundraising- Maßnahme mit der übermittelnden kirchlichen Stelle abgestimmt wird, 3. die Daten empfangende kirchliche Stelle sicherstellt, dass Widersprüche von und melderechtliche Sperrvermerke zu betroffenen Personen beachtet und der übermittelnden kirchlichen Stelle mitgeteilt werden,

53 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ausreichende technische und organisatorische Datenschutzmaßnahmen unter Beachtung des Schutzbedarfs der Anforderungen der Anlage zu 9 Satz 1 DSG-EKD vorliegen, von denen sich im Zweifelsfall die Daten übermittelnde kirchliche Stelle zu überzeugen hat, 5. sofern Betriebsbeauftragte für den Datenschutz oder örtliche Beauftragte für den Datenschutz der beteiligten kirchlichen Stellen bestellt sind, diese frühzeitig über Umfang und Zweck der Datenübermittlung informiert sind. (4) Die Daten übermittelnde kirchliche Stelle kann die Weitergabe der Daten mit Auflagen versehen. 6. Automatische Verarbeitung personenbezogener Daten. Programme zur automatischen Verarbeitung von Spenderdaten (Spendenverwaltungsprogramme, Fundraisingprogramme) dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der zuständigen Stelle freigegeben worden sind. Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit die betroffene Person widerspricht (Teilnutzungssperre). 7. Ausschluss der Nutzung ("Robinsonliste"). Personen, die den Erhalt von Spendenaufrufen ausdrücklich nicht wünschen, sind von der Durchführung des Fundraisings auszunehmen. 8. Löschung. Die für das Fundraising erhobenen Daten sind zu löschen, soweit nicht ihrer Löschung ein konkreter kirchliche Auftrag des Fundraisings, Rechtsvorschriften oder Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. 9. Inkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 15. Dezember 2008 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung vom 28. November 2008 Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in seiner Sitzung am 28. November 2008 die folgenden arbeitsrechtlichen Regelungen beschlossen: Dem Antrag wird stattgegeben III Satz 3 und 4 KDAVO werden aufgehoben III Satz 3 und 4 werden neu eingefügt und lauten: Satz 3: Die Höhe der Bonuszahlung wird in der Arbeitsrechtlichen Kommission jährlich beschlossen. Satz 4: Für den Bereich der EKHN gilt Anlage 3 als Berechnungsgrundlage. 3. Der Beschluss gilt ab *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 14 Abs. 9 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 28. November 2008 Arbeitsrechtliche Kommission Schlichtungsausschuss Dr. Angersbach (Vorsitzender) Bekanntmachungen Satzung für die Tagungshäuser der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 27. November 2008 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 1 der Kirchenordnung folgende Satzung für die Tagungshäuser der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau beschlossen: 1. Geltungsbereich, Rechtsform. (1) Die Satzung gilt für folgende Tagungsstätten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau: a) die Jugendbildungsstätte Evangelische Jugendburg Hohensolms, b) Kloster Höchst Tagungshaus und Jugendbildungsstätte, c) das Martin-Niemöller-Haus, d) die Tagungsstätte im Religionspädagogischen Studienzentrum Schönberg, e) die Tagungsstätte im Theologischen Seminar Schloss Herborn, f) die Tagungsstätte im Haus Friedberg, g) die Tagungsstätte im Zentrum Ökumene.

54 54 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Die unter Absatz 1 genannten Tagungsstätten bilden zusammen einen Gesamtbetrieb. Der Gesamtbetrieb wird als wirtschaftliches Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt. 2. Name, Sitz. (1) Der Gesamtbetrieb führt im Geschäftsverkehr den Namen Tagungshäuser der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Der Sitz des Gesamtbetriebes ist Darmstadt. 3. Zweck. (1) Der Gesamtbetrieb verfolgt kirchliche und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Der Gesamtbetrieb verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch: a) Zurverfügungstellung von Orten der Bildung, der Begegnung sowie der Erholung, b) Beherbergung und Verpflegung von Tagungs-, Erholungs- und sonstigen Gästen, c) Dienst- und Serviceleistungen jeder Art im Zusammenhang mit Tagungen, Bildungs- und Erholungsveranstaltungen, d) sonstige Leistungen zur Unterstützung der mit den Tagungsstätten verbundenen kirchlichen Einrichtung und e) sonstige, den Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte. 4. Rechtsgrundlagen. Für den Gesamtbetrieb Tagungshäuser der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gelten grundsätzlich die kirchlichen Rechtsvorschriften. 5. Geschäftsführung. (1) Die Leitung des Gesamtbetriebes besteht aus einer Geschäftsführerin oder einem Geschäftsführer. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer wird von der Kirchenverwaltung bestellt. Die Übertragung der Geschäftsführung kann von der Kirchenverwaltung jederzeit widerrufen werden. (2) Die Dienstaufsicht über die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer obliegt der Dezernentin oder dem Dezernenten für Finanzen, Bau und Liegenschaften in der Kirchenverwaltung. (3) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Gesamtbetriebs und ist für die ordnungsgemäße Führung des Gesamtbetriebes verantwortlich. Ihr oder ihm obliegt insbesondere die Steuerung und Überwachung der Betriebsabläufe in den einzelnen Tagungsstätten, die Organisation des Rechnungswesens, die Mitwirkung bei der Auswahl des Personals, die Fachaufsicht sowie alle sonstigen Maßnahmen (Marketing, Qualitätskontrolle, Mitarbeiterschulung etc.), die einen effektiven Betriebsablauf gewährleisten. (4) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer hat in regelmäßigen Abständen die Konferenz der Hausleitungen einzuberufen, mindestens jedoch einmal jährlich. (5) Das Nähere wird von der Dezernentin oder dem Dezernenten für Finanzen, Bau und Liegenschaften in der Kirchenverwaltung durch Dienstanweisung geregelt. 6. Vertretungsberechtigung. (1) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer vertritt die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Rahmen ihrer oder seiner Aufgaben in Angelegenheiten des Gesamtbetriebes im Rechtsverkehr. (2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer kann Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Gesamtbetriebes, insbesondere Hausleiterin oder Hausleiter, mit ihrer oder seiner Vertretung beauftragen und in einzelnen Angelegenheiten oder für einzelne Tagungshäuser rechtsgeschäftlich Untervollmachten erteilen. (3) Die Vertretungsberechtigten zeichnen im Namen des Gesamtbetriebes Tagungshäuser der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 7. Hausleitung. (1) Die Hausleitungen sind die für die Tagungsstätte zuständige Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter. Bei den unter 1 Buchstabe d bis g genannten Einrichtungen kann die Dienststellenleitung die Hausleitung über die Tagungsstätte an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Dienststelle im Einvernehmen mit der Geschäftsführung übertragen. (2) Die Hausleitung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Führung des Tagungsbetriebs, b) Reservierung und Belegungsmanagement c) Fakturierung und vorbereitende Buchführung, d) Vorbereitung des Jahresabschlusses der Tagungsstätte, e) Ausübung der laufenden Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Tagungsstätte. (3) Sie ist für das Teilbudget des von ihr zu leitenden Tagungshauses verantwortlich und trägt hierfür die Ergebnisverantwortung. (4) Sie benennt im Einvernehmen mit der Geschäftsführung je eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese oder dieser vertritt die Hausleitung bei Abwesenheit der Hausleiterin oder des Hausleiters in allen hausinternen Angelegenheiten. (5) Die Hausleitungen sind kraft Amtes Mitglied der Konferenz der Hausleitungen. (6) Die Hausleitungen haben die Geschäftsführung in allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere in Finanz- und Personalangelegenheiten, rechtzeitig und umfassend zu informieren. 8. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (1) Die Mitarbeitenden, die ganz oder zum Teil für den Gesamtbetrieb tätig werden, werden in einer Mitarbeitendenliste namentlich geführt. (2) Die Dienststellenleitung ist unmittelbarer Dienstvorgesetzte, die Geschäftsführung oberste Fachvorgesetzte der für den Gesamtbetrieb tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (3) Die Einstellung oder Entlassung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern erfolgen im Einvernehmen mit der Geschäftsführung durch die Kirchenverwaltung.

55 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 55 (4) Die 3 und 4 der Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bleiben unberührt. 9. Beirat. (1) Zur Unterstützung und Begleitung des Gesamtbetriebes wird ein Beirat gebildet. Er besteht aus der Dezernentin oder dem Dezernenten für Finanzen, Bau und Liegenschaften in der Kirchenverwaltung, und vier weiteren Mitgliedern, die von der Kirchenleitung zunächst für die Dauer von zwei Jahren berufen werden. (2) Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende beruft den Beirat mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung ein. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer nimmt an der Sitzung des Beirats regelmäßig teil, die Hausleitungen können durch den Beirat hinzugezogen werden. (3) Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beratung des Jahresberichts, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftsbetriebs, b) Beratung der Geschäftsführung und Hausleitungen, c) Abgabe von Stellungnahmen zu Angelegenheiten der Tagungshäuser mit grundsätzlicher Bedeutung. 10. Zusammenarbeit mit den mit der Tagungsstätte verbundenen kirchlichen Einrichtungen. (1) Soweit die Tagungsstätte mit einer oder mehreren kirchlichen Einrichtungen verbunden ist, arbeiten die Hausleitung und die Einrichtungen vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Sie haben sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig zu unterstützen und gemeinsam darauf zu achten, dass das kirchliche Profil und die Wirtschaftlichkeit der Tagungsstätte gefördert wird. (2) Die Hausleitung und die Dienststellenleitung der Einrichtungen sollen regelmäßig zur Besprechung anstehender Fragen des Tagungsbetriebs und der Tagungsstätte sowie zum Austausch von Vorschlägen und Anregungen zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenkommen. Die Geschäftsführung des Gesamtbetriebs ist hierzu mindestens einmal jährlich einzuladen. (3) Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren haben die mit der Tagungsstätte verbundenen Einrichtungen Belegungsvorrang. Die Einrichtungsleitung hat hierzu der Hausleitung die Termine unter Nennung der voraussichtlichen Teilnehmerzahl und gewünschten Leistungen der Tagungsstätte frühzeitig verbindlich mitzuteilen. (4) Bei den Tagungsstätten, in denen die Hausleitung durch die Dienststellenleitung der Einrichtung wahrgenommen wird, gelten die vorstehenden Absätze für die Hauswirtschaftsleitung anstelle der Hausleitung. 11. Zusammenarbeit mit gesamtkirchlichen Dienststellen. (1) Die Zuständigkeiten der sonstigen gesamtkirchlichen Dienststellen bleiben von dieser Satzung unberührt. (2) In Angelegenheiten, in denen die Zuständigkeit gesamtkirchlicher Dienststellen berührt wird, hat der Gesamtbetrieb diese zu berücksichtigen. Über wichtige Planungen und Vorhaben des Gesamtbetriebs sind die jeweils zuständigen Dienststellen frühzeitig zu unterrichten. Im Einvernehmen mit der zuständigen Dienststelle kann der Gesamtbetrieb, wenn dies wirtschaftlicher ist, die Aufgabe auch selbst erledigen oder Dritte mit diesen Aufgaben beschäftigen. 12. Vermögen des Gesamtbetriebes. (1) Der Gesamtbetrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu verwalten. Dabei sind die Gesamtinteressen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu berücksichtigen. (2) Das Stammkapital des Gesamtbetriebes einschließlich der Sacheinlagen ergibt sich aus der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar (3) Die Geschäftsführung hat auf die Erhaltung des Sondervermögens zu achten. Leistungen des Gesamtbetriebs, die an Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erbracht werden, sind zu marktüblichen Bedingungen zu vergüten. (4) Der Gesamtbetrieb tritt mit Zusammenführung der in 1 genannten Einrichtungen im Innenverhältnis in die Rechte und Pflichten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ein. 13. Wirtschaftsjahr. Das Wirtschaftsjahr des Gesamtbetriebes ist das Haushaltsjahr der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 14. Wirtschaftsplan, Buchführung. (1) Für jedes Wirtschaftsjahr ist vor dessen Beginn von der Geschäftsführung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, dem Finanzplan und dem Stellenplan. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan trifft die Kirchensynode. (2) Der Gesamtbetrieb hat seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu führen. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung finden Anwendung. (3) Der Gesamtbetrieb hat die für eine Kosten-Leistungs- Rechnung erforderlichen Unterlagen zu führen. 15. Jahresabschluss, Lagebericht. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenverzeichnis sowie einem Lagebericht ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres der Kirchenleitung vorzulegen. Diese entscheidet über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts und die Entlastung der Geschäftsführung. 16. Inkrafttreten, Befristung. Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Sie gilt zunächst befristet bis zum 31. Dezember *** Vorstehende Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Darmstadt, den 15. Dezember 2008 Für die Kirchenverwaltung Frenz

56 56 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 15. April 2009 bei der Kirchenverwaltung in Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personalentwicklung erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Darmstadt, den 7. Januar 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Neue Zuordnung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt-Nied, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst, in eine volle Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst (Apostelkirchenbezirk) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main Höchst und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt-Nied wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Apostelgemeinde Frankfurt-Nied, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst, wird als volle Pfarrstelle I (Apostelkirchenbezirk) der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst, zugeordnet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 12. Dezember 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Neue Zuordnung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt-Nied, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst, in eine volle Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied, Evangleisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst (Christuskirchenbezirk) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main Höchst und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt- Nied wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Christuskirchengemeinde Frankfurt-Nied, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst, wird als volle Pfarrstelle II (Christuskirchenbezirk) der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst, zugeordnet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 12. Dezember 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Miriamgemeinde Frankfurt am Main Dekanat: Frankfurt am Main-Nord Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE MIRIAMGEMEINDE FRANKFURT AM MAIN Kirchengemeinde: Garbenteich Dekanat: Gießen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GARBENTEICH Siegelwiedergabe (xxx)

57 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 57 Pädagogische Akademie Elisabethenstift Fachschule für Sozialpädagogik Umschrift des Dienstsiegels: PÄDAGOGISCHE AKADEMIE ELISABETHENSTIFT FACHSCHULE FÜR SOZIALPÄDAGOGIK Pädagogische Akademie Elisabethenstift Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz Umschrift des Dienstsiegels: PÄDAGOGISCHE AKADEMIE ELISABETHENSTIFT HÖHERE BERUFSFACHSCHULE FÜR SOZIALASSISTENZ Siegelwiedergabe (xxx) Siegelwiedergabe (xxx) Pädagogische Akademie Elisabethenstift Fachschule für Heilpädagogik Umschrift des Dienstsiegels: PÄDAGOGISCHE AKADEMIE ELISABETHENSTIFT FACHSCHULE FÜR HEILPÄDAGOGIK Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 30. Dezember 2008 Für die Kirchenverwaltung Hübner Siegelwiedergabe (xxx) Dienstnachrichten

58 58 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

59 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 59

60 60 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Biedenkopf, Pfarrstelle I (Ost), Dekanat Biedenkopf, Modus A Biedenkopf (6.100 Einwohner in der Kernstadt), ehemalige Kreisstadt, jetzt Landkreis Marburg-Biedenkopf, ist an der oberen Lahn gelegen in einer landschaftlich reizvollen, waldreichen Gegend, unweit der Universitätsstadt Marburg. Alle Schularten sind vorhanden, Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium und berufliche Schule mit Fachoberschule. Zum Ort gehören ferner drei Kindertagesstätten, davon eine unter Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde. Ärzte vieler Fachrichtungen, ein Krankenhaus sowie eine gute kommunale Infra- und Einkaufsstruktur zeichnen den Ort aus. Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Biedenkopf mit ca Gemeindegliedern hat zwei Pfarrstellen (Ost und West) mit getrennten Seelsorgebezirken. Darüber hinaus werden zwei Altenpflegeheime seelsorgerlich betreut. Zusätzlich ist eine halbe Pfarrstelle des ortsansässigen Dekans an die Gemeinde angebunden. Die Pfarrstelle Ost ist ab 1. März 2009 neu zu besetzen. Zwei Kirchen stehen für die Gottesdienste am Samstag (18.00 Uhr) und am Sonntag (10.00 Uhr) zur Verfügung. Für die zahlreichen Gruppen, Kreise und Veranstaltungen ist ein geräumiges und vielseitig nutzbares Gemeindehaus vorhanden. Die in Trägerschaft der Kirchengemeinde befindliche Kindertagesstätte Löwenzahn betreut vier altersgemischten Gruppen inkl. Hortbetreuung für Kinder unter 3 Jahren sowie für Grundschulkinder. Das für die Pfarrstelle Ost vorgesehene denkmalge-

61 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 61 Was wir von unserem/unserer künftigen Pfarrer/in wünschen: Einen theologisch kompetenten wie kommunikaschützte Pfarrhaus liegt in wunderschöner, ruhiger Lage gegenüber der Stadtkirche, zentral in der Innenstadt (historische Altstadt). Es besteht aus einem separaten Amtszimmer, sechs Wohn- und Schlafräumen sowie Küche, 2 Bäder, Toilette und Kellerräumen. Garage, ein wunderschöner ruhig gelegener Garten mit herrlicher Aussicht und Terrasse sind vorhanden. Das mit einer Zentralheizung versehene Pfarrhaus, das sich in einem guten baulichen Zustand befindet, wird im Zuge des Stellenwechsels vakanzrenoviert. Für die kirchenmusikalische Arbeit steht ein hauptamtlicher B-Musiker mit einem 2 /3 Dienstauftrag der Gemeinde (mit 1 /3 Dienstauftrag dem Dekanat) zur Verfügung. Das im Gemeindehaus befindliche Gemeindebüro wird von einem engagierten Sekretär geleitet. Ein Hauptamtlicher versieht den Küster- und Hausmeisterdienst mit Herz und Seele. Die pfarramtlichen Tätigkeiten (Kasualien, Seelsorge, Konfirmanden-Unterricht) sind nach den beiden Seelsorgebezirken aufgeteilt. Der Religionsunterricht ist an einer der örtlichen Schulen zu erteilen. Zwei Predigtstellen sind von den diensttuenden Pfarrern nach Absprache im Wechsel zu versehen. Alles Weitere regelt eine neu zu entwickelnde Pfarrdienstordnung. Das Gemeindeleben ist geprägt von folgenden Kreisen und Gruppen: Krabbel-Gruppe, Kindergottesdienst, Mädchen- und Jungenjungschar, Jugendband Crossnotes ( Jugendprojektteam, Bläsergruppen (im Aufbau), Kirchenchor, Frauenfrühstück, zwei Frauenkreisen und vier Hauskreisen. Alle näheren Informationen können auch unter im kürzlich eingestellten Gemeindebericht eingesehen werden. Was wir von unserem/unserer künftigen Pfarrer/in wünschen: Einen theologisch kompetenten wie kommunikationsfreudigen Menschen, der auf andere zugehen und sie werben kann. Wir blicken in unserer Gemeinde auf eine gewachsene, langjährige ökumenische Zusammenarbeit zurück und erwarten von unseren Pfarrern entsprechendes Engagement. Mit Liebe und Sorgfalt vorbereitete Gottesdienste (verschiedene Formen) erleben wir als geistliche Mitte unseres Gemeindelebens. Darüber hinaus sollen bestehende Impulse in der Kinder- und Jugendarbeit gefördert und ausgebaut werden. Teamfähigkeit und Offenheit gehören nach unserem Selbstverständnis für eine gute wie produktive Gemeindeentwicklung dazu. Darüber hinaus freuen wir uns auf die Impulse und Ideen, die Sie in unsere Gemeinde mitbringen werden, wobei Sie engagierte Mitarbeiter/innen gern unterstützen. Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Irmgard Damm, Tel.: ; Pfarrvikar Christian Ferber, Tel.: ; Dekan Gerhard Failing, Tel.: sowie Propst Michael Karg, Tel.: Biedenkopf, Pfarrstelle II (West), Dekanat Biedenkopf, Modus C Biedenkopf (6.100 Einwohner in der Kernstadt), ehemalige Kreisstadt, jetzt Landkreis Marburg-Biedenkopf, ist an der oberen Lahn gelegen in einer landschaftlich reizvollen, waldreichen Gegend, unweit der Universitätsstadt Marburg. Alle Schularten sind vorhanden, Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium und berufliche Schule mit Fachoberschule. Zum Ort gehören ferner drei Kindertagesstätten, davon eine unter Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde. Ärzte vieler Fachrichtungen, ein Krankenhaus sowie eine gute kommunale Infra- und Einkaufsstruktur zeichnen den Ort aus. Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Biedenkopf mit ca Gemeindegliedern hat zwei Pfarrstellen (Ost und West) mit getrennten Seelsorgebezirken. Darüber hinaus werden zwei Altenpflegeheime seelsorgerlich betreut. Zusätzlich ist eine halbe Pfarrstelle des ortsansässigen Dekans an die Gemeinde angebunden. Die Pfarrstelle West ist neu zu besetzen, gegebenenfalls auch durch ein Pfarrehepaar. Zwei Kirchen stehen für die Gottesdienste am Samstag (18.00 Uhr) und am Sonntag (10.00 Uhr) zur Verfügung. Für die zahlreichen Gruppen, Kreise und Veranstaltungen ist ein geräumiges und vielseitig nutzbares Gemeindehaus vorhanden. Die in der Trägerschaft der Kirchengemeinde befindliche Kindertagesstätte Löwenzahn betreut vier altersgemischten Gruppen einschließlich Kinder unter 3 Jahren sowie Grundschulkinder (Hortbetreuung). Das für die Pfarrstelle West vorgesehene Pfarrhaus wurde 1954 erbaut. In zentraler Lage zur Innenstadt gelegen hat es unmittelbare Nähe zu Gemeindehaus und Stadtkirche. Es besteht aus einem separaten Amtszimmer, sechs Wohnund Schlafräumen sowie Küche, Bad, Toilette und Kellerräumen. Garage, ein Garten und Terrasse sind vorhanden. Das mit einer Zentralheizung versehene Pfarrhaus, das sich in einem guten baulichen Zustand befindet, wird im Zuge des Stellenwechsels vakanzrenoviert (einschließlich Wärmedämmung). Für die kirchenmusikalische Arbeit steht ein hauptamtlicher B-Musiker mit einem 2 /3 Dienstauftrag der Gemeinde (mit 1 /3 Dienstauftrag dem Dekanat) zur Verfügung. Das im Gemeindehaus befindliche Gemeindebüro wird von einem engagierten Sekretär geleitet. Ein Hauptamtlicher versieht den Küster- und Hausmeisterdienst mit Herz und Seele. Die pfarramtlichen Tätigkeiten (Kasualien, Seelsorge, Konfirmanden-Unterricht) sind nach den beiden Seelsorgebezirken aufgeteilt. Der Religionsunterricht ist an einer der örtlichen Schulen zu erteilen. Zwei Predigtstellen sind von den diensttuenden Pfarrern nach Absprache im Wechsel zu versehen. Alles Weitere regelt eine neu zu entwickelnde Pfarrdienstordnung. Das Gemeindeleben ist geprägt von folgenden Kreisen und Gruppen: Krabbel-Gruppe, Kindergottesdienst, Mädchen- und Jungenjungschar, Jugendband Crossnotes ( Jugendprojektteam, Bläsergruppen (im Aufbau), Kirchenchor, Frauenfrühstück, zwei Frauenkreisen und vier Hauskreisen. Alle näheren Informationen können auch unter im kürzlich eingestellten Gemeindebericht eingesehen werden.

62 62 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr tionsfreudigen Menschen, der auf andere zugehen und sie werben kann. Wir blicken in unserer Gemeinde auf eine gewachsene, langjährige ökumenische Zusammenarbeit zurück und erwarten von unseren Pfarrern entsprechendes Engagement. Mit Liebe und Sorgfalt vorbereitete Gottesdienste (verschiedene Formen) erleben wir als geistliche Mitte unseres Gemeindelebens. Darüber hinaus sollen bestehende Impulse in der Kinder- und Jugendarbeit gefördert und ausgebaut werden. Teamfähigkeit und Offenheit gehören nach unserem Selbstverständnis für eine gute wie produktive Gemeindeentwicklung dazu. Darüber hinaus freuen wir uns auf die Impulse und Ideen, die Sie in unsere Gemeinde mitbringen werden, wobei Sie engagierte Mitarbeiter/innen gern unterstützen. Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Irmgard Damm, Tel.: ; Pfarrvikar Christian Ferber, Tel.: ; Dekan Gerhard Failing, Tel.: sowie Propst Michael Karg, Tel.: Bornheim, Dekanat Alzey, Modus B Zur Pfarrstelle gehören die Kirchengemeinde Bornheim mit 410 Gemeindegliedern, die Kirchengemeinde Lonsheim mit 307 Gemeindegliedern und die Kirchengemeinde Bermersheim v.d.höhe mit 178 Gemeindegliedern. Die Kirchengemeinden sind vom Weinbau geprägt, allerdings ist durch umfangreiche Neubauten der Anteil der Pendler in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Die Gottesdienste finden in Bornheim und Lonsheim je dreimal im Monat, in Bermersheim zweimal im Monat statt (zwei Gottesdienste pro Sonntag). Zu den Festtagen feiern die Gemeinden gemeinsame Gottesdienste. Im Kirchenjahr finden sich bisher eine Reihe neuer Gottesdienstformen wie eine Osternachtsfeier, Kerbegottesdienste, Familiengottesdienste, die von den Gemeinden gerne angenommen werden. Die Kirchengemeinden sind eingebunden in dekanatsweite Projekte und pflegen guten nachbarschaftlichen Kontakt zu anderen Kirchengemeinden. Die Bornheimer Kirche (150 Sitzplätze) beherbergt eine Johann-Michael-Stumm-Orgel aus dem Jahre 1743 und gehört zu den schönen Kirchen Rheinhessens. Die Lonsheimer Kirche wurde 1912 erbaut und hat 150 Sitzplätze. Die Bermersheimer Kirche (ca. 100 Sitzplätze) ist eine Simultankirche und ist ein kleines bauliches Schmuckstück. Da Bermersheim der Geburtsort der Hildegard von Bingen ist, wird sie oft von Gruppen und Einzelnen besucht. Das Pfarrhaus in Bornheim steht in Hanglage am Dorfrand. Momentan wird es aufwendig von Grund auf renoviert. Im Parterre befinden sich ein Amtszimmer, ein Sprechzimmer und ein Gemeinderaum. Die Wohnung befindet sich im 1. Stock mit Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Toilette sowie im Dachgeschoss mit 3 Zimmern, Bad mit Dusche und WC. Eine große Terrasse und ein kleiner Garten stehen zur Verfügung. Zur Kirchengemeinde Bornheim gehört ein zweigruppiger evangelischer Kindergarten, der von Bornheimer und Lonsheimer Kindern besucht wird. Grund- und Hauptschule sind in Flonheim (2,5 km / Schulbus), alle anderen weiterführenden Schulen in Alzey (10 km / Busverbindung). In der Gemeinde besteht eine aktive Jungschar- und Jugendarbeit, die von erfahrenen ehrenamtlichen Mitarbeitern geleitet wird. Der Gemeindebrief erscheint viermal im Jahr. Die musikalische Gestaltung der Gottesdienste wird von zwei befähigten Organistinnen versehen. Verwaltungsmäßig ist die Pfarrstelle der Ev. Regionalverwaltung Rheinhessen angeschlossen. Bei der Büroarbeit steht eine erfahrene Sekretärin zur Seite. Das Leben der Kirchengemeinde ist in allen drei Orten eng mit dem Leben der Ortsgemeinde verbunden. Die Seniorenarbeit, die von den Ortsgemeinden gestaltet wird, wird von der Kirchengemeinde begleitet. Außerdem stehen für die Gemeindearbeit in allen drei Orten die jeweiligen Räumlichkeiten der Ortsgemeinden (Gemeindehalle usw.) zur Verfügung. Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der sich in die Gemeinde integriert, die/der gerne seelsorgerliche Kontakte pflegt und mit Offenheit auf die Menschen in den Dörfern zugeht. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Propst Dr. Schütz, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz,Tel.: oder Frau Dekanin Schmuck-Schätzel, Fischmarkt 3, Alzey, Tel.: Braubach, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Nassau, Modus C Braubach mit seiner viel besuchten Marksburg liegt in landschaftlich schöner Umgebung am Mittelrhein (Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal) in der Nähe von Lahnstein (4 km) und Koblenz (12 km). Die aktuelle Gemeindegliederzahl beträgt Zum Aufgabengebiet der Pfarrstelle I gehört das Stadtgebiet Braubach. Die seit 2007 eingerichtete Pfarrvikarstelle versorgt mit 0,5 Stellenanteil die zur Kirchengemeinde gehörenden Rheinorte Osterspai, Filsen und Kamp-Bornhofen. Eine Pfarrdienstordnung regelt die Aufteilung der bestehenden Arbeitsgebiete. Braubach bietet eine ausreichende Grundversorgung (2 Ärzte, 2 Zahnärzte und 2 Apotheken, 2 Bäckereien und 3 Metzgereien sowie andere Geschäfte), beste Einkaufsmöglichkeiten sind in Lahnstein und Koblenz, die auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sind. In Braubach befindet sich eine Grundschule, alle anderen Schularten befinden sich in Lahnstein, Fachhochschulen und Universität in Koblenz. Gemeindeleben: Seit der Einführung der Reformation im Jahre 1527 durch Landgraf Philipp II. von Hessen gibt es in Braubach eine evangelische Gemeinde. Der Gottesdienst findet sonntags um Uhr in der Markuskirche in Braubach statt. Die Gottesdienste an den Festtagen und zu besonderen

63 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 63 Anlässen werden von unserem Posaunenchor, Kirchenchor und Band mitgestaltet. Der sonntägliche Kindergottesdienst wird von einem Mitarbeiterteam vorbereitet und gehalten. In unserer Kirchengemeinde gibt es Jugendgruppen, Frauenkreise und ein Seniorentanzkreis, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleitet werden. Zur Erweiterung des geistlichen Profils tragen Hauskreise und ein weiteres Gottesdienstangebot bei. In unserer zweigruppigen Kindertagesstätte Haus des Kindes werden Teilzeitund Ganztagsplätze angeboten. Die Gemeinde ist der Regionalverwaltung Rhein-Lahn- Westerwald in Nassau angeschlossen. Mit den katholischen Pfarrgemeinden in Braubach und den Filialorten wird schon seit langem eine gute Zusammenarbeit praktiziert. Pfarrhaus: Im geräumigen Pfarrhaus, das unmittelbar neben der Markuskirche liegt, wurde 2001 eine gründliche Vakanzrenovierung durchgeführt. Gemeindebüro und Amtszimmer liegen abgetrennt von der sich anschließenden Pfarrwohnung im Erdgeschoss. Die Wohnung, die sich über zwei Stockwerke erstreckt, besteht aus Küche mit Abstellraum, Wohnzimmer mit Essplatz, Gäste-WC. 3 Schlafzimmer und ein geräumiges Badezimmer befinden sich im Obergeschoss und ein Gästezimmer im Dachgeschoss. Ein kleiner Hof mit Grünanlage, eine Autogarage und ein Pkw-Abstellplatz sind vorhanden. Gebäude der Gemeinde: Markuskirche 1901 erbaut. Gemeindehaus Barbarakirche 1276 als Pfarrkirche erbaut; das sehenswerte Gebäude wurde 1970 zum Gemeindehaus mit einem großen Versammlungsraum, mehreren kleineren Räumen und einer Teeküche umgebaut. Martinskapelle Pfarrhaus an der Markuskirche Küsterhaus an der Barbarakirche Kindertagesstätte Miethaus (Büro der Pfarrstelle II, 1 Arztpraxis, 13 Wohneinheiten) wird eigenständig verwaltet. Mitarbeiter/innen: - Küster- und Hausmeister (29 Wochenstunden) - Gemeindesekretärin (10 Wochenstunden) - Posaunenchorleiter - Kirchenchorleiter - 2 Organistinnen, die sich den Dienst teilen - Kindergartenpersonal (1 Leiter, 2 Vollzeitkräfte, 2 Teilzeitkräfte). Dem zukünftigen Pfarrer/Pfarrerin steht ein sehr aktiver Kirchenvorstand unterstützend zur Seite. Was ist uns wichtig: - Angebot verschiedener Gottesdienstformen - Offenheit gegenüber den vielseitigen Frömmigkeiten - Liebe zur Kirchenmusik - Konstruktives Miteinander zwischen Kirche- und Ortsgemeinde. Was erwarten wir: - Wir wünschen uns umsichtige Gemeindeleitung ergänzt von Teamfähigkeit und - Organisationstalent - die Fähigkeit, seelsorgerliche Kompetenz in aktuelle Lebenssituationen einzubringen, vor allem in nachgehender Seelsorge - neben der Offenheit für Neues, Pflege der gewachsenen Gemeindetraditionen - eine religionspädagogische Mitwirkung in unserer Kindertagesstätte - engagierte Betreuung und Förderung des Mitarbeiterkreises. Hauptanliegen unserer Arbeit ist die lebensnahe, verständliche Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi. In der Auseinandersetzung mit theologischen Themen wünschen wir uns kompetente Unterstützung. Weitere Informationen unter: Auskünfte erteilen: Pfarrer Detlef Wienecke (Vakanzverwalter), Tel.: ; Dekan Friedrich Kappesser, Tel.: ; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Darmstadt-Arheilgen, Ev.-luth. Kreuzkirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus C Die 0,5 Pfarrstelle der Kreuzkirchengemeinde ist zum neu zu besetzen. Die Gemeinde liegt mit ca Gemeindegliedern im Norden Darmstadts und bietet durch ihre Stadtrandlage gute Freizeitmöglichkeiten sowie alle Annehmlichkeiten einer stadtnahen Wohnlage. Sie ist mittelständisch geprägt und umfasst alle Altersgruppen. Zur baulichen Ausstattung gehören ein Gemeindezentrum mit Bücherei, Küsterwohnung und dreigruppiger Kindertagesstätte, ein Kinder- und Jugendhaus sowie derzeit zwei Pfarrhäuser. Zusätzlich zu den wöchentlichen Gottesdiensten im Gemeindezentrum werden monatlich im nahen Alten- und Pflegezentrum Gottesdienste gehalten. Die Gottesdienstarbeit, für die Vielfalt in Form und Inhalt ausdrücklich willkommen ist, wird mit der vorhandenen Stelleninhaberin (ganze Stelle) abgesprochen.

64 64 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Gemeinde beschäftigt haupt- und nebenamtlich: - Erzieherinnen und 1 Hauswirtschaftskraft in der Kindertagesstätte - 1 Küster und Hausmeister ( 2 /3 Stelle) - 1 Gemeindesekretärin ( 1 /2 Stelle) - 2 Organisten (jeweils 1 /2 Stelle) - 1 Gemeindepädagogen ( 1 /4 Stelle) - Reinigungskräfte. Unser Gemeindeleben: In der Gemeinde gibt es selbstständig arbeitende Gruppen, aber auch Menschen, die für die Gemeinde neu gewonnen werden müssen. Eine Aufgabe besteht darin, einerseits die Gruppen in ihrer Arbeit zu würdigen und gegebenenfalls zu begleiten, und andererseits auch die notwendigen Hilfestellungen und Anregungen zu geben, damit bestimmte Zielgruppen in der Gemeinde eine Heimat finden können. Hier wünschen wir uns eine Persönlichkeit, die im besonderen konfirmierte Jugendliche und junge Familien ansprechen und einbinden kann. Die Gemeinde kooperiert aktiv mit der evangelischen und katholischen Nachbargemeinde, der Stadtteilrunde, der AG Gemeinwesenarbeit und engagiert sich seit Jahren für soziale Gerechtigkeit, Erhaltung der Schöpfung und Frieden in der Welt. Dabei unterstützt sie Projekte in Nicaragua und in Sierra Leone. Das Kinder- und Jugendhaus wird geleitet und verwaltet von Mitgliedern des CVJM, die sich ein gutes Miteinander mit der Kirchengemeinde wünschen. Unsere Erwartungen: Freude an den Grundtätigkeiten des Pfarramtes und Offenheit gegenüber den Menschen vor Ort. Theologisch fundierte Predigten und seelsorgerliche Kompetenz. Teamfähigkeit und Kooperationswille mit den vorhandenen Leitern und Leiterinnen der unterschiedlichen Gemeindegruppen sowie den hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Wir stellen uns eine partnerschaftliche und ergänzende Zusammenarbeit mit der vorhandenen Stelleninhaberin vor. Darüber hinaus wünschen wir uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die sich auf den Stadtteil einlassen kann und präsent ist. Er/sie sollte Gestaltungswillen beim Zusammenhalten und Profilieren des Gemeindelebens zeigen und offensiv mit Problemen umgehen können. Der Kirchenvorstand ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung vor Ort behilflich. Auskunft erteilen: Pfarrerin Barbara Themel, Tel.: ; Dekan Norbert Mander, Tel.: sowie die Pröpstin von Starkenburg Karin Held, Tel.: Darmstadt-Eberstadt, Ev. Christuskirchengemeinde, Pfarrstelle II (100%), Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus C Wer wir sind: Die Christuskirchengemeinde liegt im Nordbereich von Darmstadt-Eberstadt und gehört zum Dekanat Darmstadt-Stadt. Sie ist in zwei Bezirke gegliedert und umfasst etwa 4000 Gemeindeglieder. Gut die Hälfte davon ist dem Pfarrbezirk II zugeordnet. Die Gemeinde feiert 2009 ihren 50. Geburtstag. Der sonntägliche Gottesdienst findet in der Christuskirche statt (Baujahr 1960, 600 Sitzplätze, Schuke-Orgel). Was wir bieten: - Eine volle Pfarrstelle. - Eine an Teamarbeit interessierte, aufgeschlossene und engagierte Kollegin (die Pfarrstelle I ist seit 1993 mit einer Pfarrerin besetzt). - Einen aufgeschlossenen, kooperativen Kirchenvorstand. - Ein Pfarrhaus, 1970 erbaut, 145 qm, 6 Wohn- und Schlafräume, 2 Bäder, 2 Terrassen, 2 Kellerräume, Garage mit Gerätekammer, Garten, dazu Amtszimmer mit Vorzimmer (umfasst 40 qm, separat zugänglich). Das Gemeindebüro befindet sich im Pfarrhaus I. - Neben der Stelleninhaberin von Pfarrstelle I arbeiten hauptberuflich in der Gemeinde: ein Sekretär, ein Küster und Hausmeister, die Leiterin der Kindertagesstätte (5 Gruppen, 120 Plätze), Erzieherinnen, eine Hauswirtschafterin. - Für die Region Darmstadt-Eberstadt (drei evangelische Kirchengemeinden) sind tätig: Ein B-Musiker (Gospelchor, Kinderchöre, Bläser), Gemeindepädagogen und eine Sozialpädagogin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit. - Eine große Zahl ehrenamtlich Mitarbeitender u.a. in der Seniorinnen-/Seniorenarbeit, Frauenarbeit. - Ein Gemeindehaus mit großem Saal, vier Nebenräumen, Jugendbüro, Küche. - Gute Beziehungen zu den evangelischen und katholischen Gemeinden im Stadtteil. - Grundschulen und Gesamtschule im Stadtteil, Gymnasien, Berufsschulen, Fachhochschulen, Technische Universität in Darmstadt. - Darmstadt-Eberstadt liegt im Süden Darmstadts in reizvoller Umgebung an der Bergstraße zwischen Odenwald und Rheinebene. Gute Verkehrsanbindung: nahe Straßenbahnhaltestelle, 15 Min. mit Straßenbahn zur Stadtmitte oder Hauptbahnhof, 5 Min. zur nächsten Autobahnauffahrt. Was wir erwarten Dass die neue Pfarrerin/der neue Pfarrer - mit uns gemeinsam neue Impulse für die Gemeindearbeit erarbeitet.

65 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 65 - Erfahrungen in der KiTa-Arbeit mitbringt, im Besonderen - hinsichtlich der konzeptionellen Entwicklung, - der religionspädagogischen Betreuung der Kinder und - der Begleitung der Erzieherinnen. - die Verbindung von KiTa und Gemeinde stärkt. - Freude an einer guten Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen und den ehrenamtlichen Kirchenmusikern hat, die musikalische Arbeit als Schwerpunkt unserer Gemeinde fördert. - in Offenheit mit authentischer Spiritualität und der Fähigkeit zur zeitgemäßen Verkündigung das Gemeindeleben bereichert. - Mut und Kreativität im Beschreiten von neuen Wegen und die Bereitschaft, in gewachsenen Strukturen neue Impulse zu setzen, zeigt. - offen ist für lebendige und lebensnah gestaltete Gottesdienste. - in der Seelsorge eine besondere Aufgabe sieht und mit Menschen ins Gespräch kommt. - die Gemeinde auf ihrem Weg begleitet, stärkt und ihr manchmal auch vorangeht. - Freude an der Arbeit im Team und an der gemeinsamen Arbeit mit einem motivierten Kirchenvorstand hat. - Organisationstalent (auch für Verwaltungsaufgaben) besitzt. - die bestehenden Gruppen und einzelnen Gemeindemitglieder durch Gespräche und Ermutigung stärkt und miteinander vernetzt. - das Coaching von Ehrenamtlichen als Schlüsselelement für das Leben und Wachsen in der Gemeinde definiert und in ihre/seine Arbeit einbezieht. - Interesse an der Zusammenarbeit mit den anderen evangelischen Gemeinden in Eberstadt im Zuge der fortschreitenden Regionalisierung hat. Was wir wollen: Der Kirchenvorstand und die Pfarrerin freuen sich darauf, gemeinsam mit der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrer und der Gemeinde - das Leitbild der Christuskirchengemeinde zu entwerfen und zu gestalten, - dabei neue Wege der Gemeindearbeit zu gehen, um durch neue Impulse den christlichen Glauben zu vermitteln - und der Kirche fern stehende Menschen und Gruppen für die Gemeinde zu interessieren. Die gewachsenen Traditionen sind dabei eine gute Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Wir möchten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen eine einladende Gemeinde sein. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann melden Sie sich bitte bei der Inhaberin der Pfarrstelle I, Pfarrerin Ortrun Röschinger-Schneider, Tel.: ; dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Hans-Heinrich Herwig, Tel.: ; bei Dekan Norbert Mander, Tel.: ; bei Pröpstin Karin Held, Tel.: Friedberg, Dekanat Wetterau, Pfarrstelle III, Modus C Friedberg bietet als Kreisstadt der Wetterau eine ausgezeichnete Infrastruktur, alle Schulformen bis zur Fachhochschule und eine hervorragende Verkehrsanbindung im Rhein-Main-Gebiet (jeweils 20 Minuten nach Frankfurt oder Gießen). Friedberg ist eine lebendige Kleinstadt: Wochenmarkt und Einkaufsstraße, Cafés und touristische Anlaufpunkte, verschiedene Kulturen und Lebensformen prägen das Miteinander in unserer Stadt. Wer wir sind Die Ev. Kirchengemeinde Friedberg ist eine große Gemeinde mit rund Gemeindegliedern, mit 3 Pfarrstellen in der Kernstadt und einer 0,5 Pfarrvikariatsstelle im Ortsteil Ockstadt. Die Kernstadt hat drei sehr unterschiedliche Kirchen: die gotische Stadtkirche, die frühklassizistische Burgkirche und das architektonisch markante Gemeindezentrum aus den 70er Jahren, das im ausgeschriebenen Pfarrbezirk liegt. Zur Gemeinde gehören zwei Kindertagesstätten. Im Pfarrkollegium arbeiten Susanne Domnick (Pfarrstelle I), Claudia Ginkel (Pfarrstelle II) und Sylvia Grohmann (Pfarrstelle IV). Die Kirchenmusik hat mit einem A-Kantor, engagierten Chorsänger/innen und intensiver Kinderund Jugendchor-Arbeit eine zentrale Stellung in der Gemeinde. Hohes Engagement zeichnet die ehrenamtlich Mitarbeitenden und den Kirchenvorstand aus. Die Evangelische Kirchengemeinde wird in der Öffentlichkeit gesehen und geschätzt. Die Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde ist intensiv, die Gemeinde pflegt auch den Kontakt zur muslimischen Gemeinde. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite: Was wir erwarten Die Pfarrerinnen tragen als Kollegium gemeinsam mit dem Kirchenvorstand die Verantwortung für die Gesamtgemeinde. Die Bezirksaufteilung bezieht sich auf Beerdigungen, Seelsorge und Besuche Gottesdienste, Taufen und Hochzeiten werden Bezirke übergreifend aufgeteilt. In den Bereichen von Jugendarbeit und Erwachsenenbildung wollen wir uns verstärkt engagieren und hoffen damit weitere Gemeindemitglieder anzusprechen. Neben den pastoralen Tätigkeiten in der Gesamtgemeinde soll in der Arbeit mit Kindern und jungen Familien ein neuer Schwerpunkt gesetzt werden in - der Begleitung der beiden Kindertagesstätten mit den engagierten Erzieherinnen,

66 66 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr der Unterstützung der Teams von Kinderkirche und Kindergottesdienst, - der Verbindung zu den Kinderchören und - der Entwicklung von neuen Formen von Gottesdiensten und der Begegnung junger Familien. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der kreativ und begeisternd diese Chance von Gemeindeentwicklung anpackt. Unterstützung für diese Arbeit erwarten wir zudem durch die beantragte halbe Stelle einer Gemeindepädagogin/eines Gemeindepädagogen. Der Kirchenvorstand erwartet eine theologisch fundierte Arbeit vom Pfarrkollegium, die Gemeinschaft und Begegnung in der Gemeinde fördert. Dafür suchen wir eine überzeugende Persönlichkeit mit einer hohen Wahrnehmungs- und Kooperationsfähigkeit und dem Interesse, in einem Team in intensivem Austausch und gemeinsamer Verantwortung zusammen zu arbeiten. Was wir bieten - ein Pfarrkollegium, das aufgeschlossen, humorvoll und mit Lust die vielen pastoralen Aufgaben einer großen Gemeinde anpackt und sich über neue Impulse des Kollegen/der Kollegin freut - eine Gemeinde, die im wöchentlichen Mittagsgebet und Abendgebet, in der monatlichen Komplet, mit der Atempause am Samstag sowie Veranstaltungen zum Kirchenjahr wie der offenen Kirche im Advent und Passionsandachten neben den Gottesdiensten bewusst geistliche Akzente setzt - eine Gesamtgemeinde mit entwickelten und funktionierenden Strukturen und zugleich der Offenheit, Ressorts, Ausschussarbeit und Arbeitsschwerpunkte nach Begabung, Interesse und Notwendigkeit aufzuteilen (flexible Pfarrdienstordnung) - einen engagierten, gut organisierten Kirchenvorstand - ein gut besetztes Gemeindebüro (2/2 Stellen) - engagierte Küster/Hausmeister (2 Stellen) - über 20 selbstständige Gemeindegruppen mit hohem ehrenamtlichem Engagement - als Pfarrhaus können wir bald ein EKHN-eigenes, großzügiges Haus mit Garten und Garage anbieten. In Friedberg lässt es sich gut leben und arbeiten. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an die Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Wolfram Jäger, Tel.: oder Pfarrerin Claudia Ginkel, Tel.: Auch Dekan Jörg-Michael Schlösser sowie Propst Klaus Eibach stehen für Rückfragen zur Verfügung. Fürfeld, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wöllstein, Modus A Die drei pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Fürfeld, Neu-Bamberg und Tiefenthal suchen zum 1. August 2009 eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, da unser Pfarrer aus Altersgründen in den Ruhestand geht. Unsere Kirchengemeinden befinden sich im Herzen der Rheinhessischen Schweiz mit günstiger Verkehrsanbindung über die A 61 zum Rhein-Main-Gebiet. Zur Kreisstadt Bad Kreuznach sind es 10 km. Fürfeld: Fürfeld hat Einwohner, davon 770 evangelische Gemeindeglieder. Hier befindet sich das Pfarrhaus mit integrierten Gemeinderäumen direkt angrenzend an die Kirche mit einer neu renovierten Geib-Orgel. Ortsansässig sind Kindergarten, Grundschule und Ärzte. Neu-Bamberg: Von den 970 Einwohnern sind 498 Gemeindeglieder. Die Kirche liegt am Rande des Dorfes, das neu errichtete Gemeindehaus im Ortskern. Auch hier gibt es einen kommunalen Kindergarten. Tiefenthal: Mit 130 Einwohnern, darunter 70 Gemeindegliedern, ist Tiefenthal die kleinste der drei Kirchengemeinden. Die dortige Kirche ist neu renoviert. Für die Gemeindearbeit stehen Räume im bürgerlichen Gemeindehaus zur Verfügung. Unser Gemeindeleben: Im Gemeindeleben nimmt der Gottesdienst eine zentrale Stellung ein. Sonntäglich wird in Fürfeld und Neu- Bamberg Gottesdienst gefeiert, in Tiefenthal einmal im Monat. Ferner gibt es bei uns: - Frauenkreise - Kindergottesdienste - Chöre - Jugendarbeit - ökumenische Zusammenarbeit - gute Kontakte zu den Partnergemeinden in der Kirchenprovinz Sachsen-Anhalt. Es unterstützen Sie: - 3 Kirchenvorstände - Besuchsdienste - eine Gemeindesekretärin (stundenweise) - viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - die Gemeinden sind der Regionalverwaltung Rheinhessen in Alzey angeschlossen. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der: - den Beruf als Berufung ansieht und das Evangelium lebensnah weiter gibt

67 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 67 - mit den Menschen in unseren Gemeinden lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerisch begleitet - die bestehende Gemeindearbeit fortführt, sie zusammen mit den Kirchenvorständen weiterentwickel und offen ist für Neues - fähig ist, die drei Kirchengemeinden verantwortlich zu leiten. Wir sind aufgeschlossen für neue Ideen und Impulse, die Sie einbringen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Informationen unter: Fürfeld: Frau Wilma Schumacher, Tel.: ; Neu- Bamberg: Frau Ruth Eisenberger, Tel.: ; Tiefenthal: Frau Daniela Altkrüger, Tel.: ; Pfarrer Wolfgang Theile, Tel.: ; Dekan Dr. Stephan Dignath, Tel.: ; Propst Dr. Klaus- Volker Schütz, Tel.: Hirschhorn (Neckar), Dekanat Odenwald, Modus C Leben Sie gerne am Fluss dann sind Sie bei uns richtig! Unsere Kirchengemeinde umfasst alle Ortsteile der politischen Gemeinde Hirschhorn (Neckar). Den Mittelpunkt bildet die über 600 Jahre alte Kernstadt, die unmittelbar an einer großen Neckarschleife liegt. Mit den Ortsteilen Unterhainbrunn, Langental und Hessisch Igelsbach hat die Stadt Hirschhorn etwa Einwohner. Eberbach/Baden mit ca Einwohnern liegt etwa 10 km neckaraufwärts, Heidelberg etwa 20 km neckarabwärts. Hirschhorn ist dem Rhein-Neckar-Verkehrsverbund angeschlossen und verfügt über eine S-Bahn-Anbindung, mit der im Halbstunden-Takt Heidelberg in ca. 20 Minuten erreicht wird. Politisch dem Kreis Bergstraße zugeordnet, gehört die Kirchengemeinde jedoch zum Dekanat Odenwald. Hirschhorn hat eine Reihe von mittelständischen Unternehmen und viele Handwerksbetriebe, die zum Teil weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt sind. Der Anteil der vor Ort Berufstätigen ist für eine Gemeinde dieser Größe nach wie vor relativ hoch. Viele andere Einwohner finden im benachbarten Rhein-Neckar-Raum Beschäftigung. Das rege Vereinsleben der Kleinstadt arbeitet der Anonymität entgegen und sorgt für ein freundliches Klima am Ort. Als die Stadt früher Einzugsgebiet für Arbeitnehmer war, kamen viele Ausländer nach Hirschhorn. Um die Eingliederung der Ausländer hat sich u.a. ein internationaler Frauentreff sehr verdient gemacht, der sich im evangelischen Gemeindehaus trifft. Es besteht eine aktive türkische Gemeinde. Unweit der evangelischen Kirche befindet sich eine Moschee im Bau. Hirschhorn ist anerkannter Luftkurort mit regem Tourismus. Insbesondere in den Sommermonaten nehmen (vorwiegend aus den Niederlanden kommende) Besucher des örtlichen Campingplatzes am Gottesdienst teil. In Hirschhorn (Kirche 1892 erbaut hat 280 Sitzplätze) findet der Gottesdienst sonntäglich (an jedem 1. Sonntag im Monat abends) statt, in Langental (Alte Schule: 40 Sitzplätze) 14-tägig ebenfalls sonntags. In einem örtlichen Alters- und Pflegeheim findet einmal im Monat ein Gottesdienst unter der Woche statt. Ein Gemeindehaus (1978 erbaut, im Obergeschoss des Gebäudes mit Aufzug: Saal 100m 2, abteilbar) steht für die Gemeindearbeit zur Verfügung. Im Untergeschoss des Gemeindehauses ist ein Raum für Jugendarbeit zu nutzen. Dort probt derzeit die Jugendband. Die kirchliche Arbeit gestaltet sich in vielen Teilen ökumenisch; begonnen hat diese Entwicklung mit der Zusammenarbeit beim Weltgebetstag der Frauen. In der Fastenzeit findet regelmäßig eine ökumenische Bibelwoche statt. Die musikalische Umrahmung des Konfirmationsgottesdienstes und einiger weiterer Gottesdienste im Jahreslauf durch die Katholische Kirchenmusik (Blasorchester) gehört seit vielen Jahren zur Normalität im Miteinander der beiden christlichen Gemeinden. In Hirschhorn und Langental findet Kinderkirche statt. In beiden Gemeinden gibt es engagierte Mitarbeiterinnen. In Langental trifft sich 14-tägig ein Frauenkreis. Ein weiterer Frauenkreis (der Bastelkreis) trifft sich monatlich in Hirschhorn. Der ökumenische Hauskreis kommt 14-tägig zusammen und wird von einem Kirchenvorsteher geleitet. In Langental besteht außerdem ein monatlicher Bibelgesprächskreis. Der Kirchenvorstand spiegelt die Struktur der Gemeinde wider und vereint großes Engagement mit Erfahrung aus vielen Lebensbereichen. Die Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde und mit der Grundschule in Hirschhorn gestaltet sich sehr konstruktiv. Seit 16 Jahren findet ein Austausch mit der evangelisch-methodistischen Gemeinde in Penwortham, Nordengland statt. Das nach Süden ausgerichtete Pfarrhaus steht zwischen der Kirche und dem Gemeindehaus. Im unteren Geschoss befinden sich zur Zeit das Gemeindebüro und ein Arbeitszimmer, außerdem ein Wohn- und Esszimmer mit Kaminofen, Küche und Toilette. Im Obergeschoss liegen vier Schlafzimmer, Toilette, Bad und Dusche und ein kleiner Wirtschaftsraum. Zum Pfarrhaus gehören außerdem eine schöne Terrasse und ein Garten. Garage und Carport sind am Pfarrhaus vorhanden. In Hirschhorn und Langental arbeitet jeweils eine Küsterin mit. Die Kirchengemeinde beschäftigt außerdem eine Sekretärin mit einem Deputat von 6,5 Stunden je Woche. Die Gemeinde ist der evangelischen Regionalverwaltung Odenwald angeschlossen. Im Rahmen der Pfarrstellenbemessung sind Dienste in der Nachbargemeinde Neckarsteinach zu übernehmen. Näheres regelt eine mit dem zukünftigen Stelleninhaber neu zu verhandelnde gemeindeübergreifende Pfarrdienstordnung. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, für die oder den der Beruf Berufung ist. Für Rückfragen stehen Ihnen in der Gemeinde die Kirchenvorsteher Matthias Streffer, Klingenstraße 7, 69434

68 68 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Hirschhorn, Tel.: (dienstl.), Tel.: (priv.); Christel Herrmann, Höhenweg 31, Hirschhorn, Tel.: sowie der Dekan Stephan Arras, Tel.: und die Pröpstin Karin Held, Tel.: zur Verfügung. Die Pfarrstelle wird zum 1. März 2009 vakant. Kroppach, 0,5 Pfarrstelle mit Sitz in Kroppach, Dekanat Bad Marienberg, Modus A Nachdem die bisherige Stelleninhaberin auf eigenen Wunsch eine neue Tätigkeit aufnehmen wird, ist die halbe Pfarrstelle in Kroppach ab 1. Februar 2009 neu zu besetzen. Lage: Die Kirchengemeinde Kroppach liegt in einem landschaftlich sehr ansprechenden Gebiet ( Kroppacher Schweiz ) und grenzt im Norden und im Westen an die Evangelische Kirche im Rheinland. Sitz der Pfarrstelle ist der ca. 660 Einwohner zählende Ort Kroppach. Von dort sind die Kleinstädte Altenkirchen, Hachenburg, Wissen und Betzdorf die sämtliche Einkaufsmöglichkeiten bieten gut zu erreichen. Zur Kirchengemeinde Kroppach gehören die Orte: Astert, Atzelgift, Giesenhausen, Heimborn, Heuzert, Kroppach, Kundert, Limbach, Luckenbach, Marzhausen, Mörsbach, Mudenbach, Stein-Wingert und Streithausen. Gottesdienste werden 14-tägig im Wechsel mit der Inhaberin der ganzen Pfarrstelle in unseren vier Predigtstätten gefeiert. Gemeindearbeit: Die pfarramtlichen Tätigkeiten können neu verteilt werden. Drei Frauenkirchenchöre gestalten verschiedene Gottesdienste zeitweise ebenso mit wie der Posaunenchor. In Kroppach wird von einem selbstständig arbeitenden Team 14-tägig Kindergottesdienst angeboten. In Kroppach und in Mörsbach treffen sich wöchentlich ebenfalls selbstständig geleitete Jungschargruppen. Kirche: 1988/1989 gründlich renoviert, gute Akustik, mit Lautsprecheranlage ausgestattet. Pfarrhaus: Das mit einem Pfarrhaus bebaute, größere Rasen- und Wiesengrundstück liegt gegenüber der Kirche am Ortsrand von Kroppach. Das Amtszimmer mit angrenzendem Büroraum sowie ein großer Gemeindesaal, Teeküche und drei Toiletten sind im Erdgeschoss angesiedelt. Im Obergeschoss befinden sich Küche, Bad mit Dusche, Schlafzimmer, großes Kinderzimmer sowie zwei große Wohnräume mit Zugang zum Wintergarten bzw. zum überdachten Balkon. Das Dachgeschoss enthält zwei als Gästezimmer geeignete Mansarden und Abstellräume. Wohn- und Dienstbereich sind getrennt. Die Gesamtwohnfläche des gut renovierten, mit Gasheizung und zentraler Warmwasserversorgung ausgestatteten Hauses umfasst ca. 170 qm. Schulen: Kindergarten in Mörsbach (4 km), Grundschule am Ort, Duale Oberschule und Realschule in Hachenburg (10 km), Realschule und Gymnasium in Wissen (14 km), privates evangelisches Gymnasium in Bad Marienberg (25 km), privates römisch-katholisches Gymnasium in Streithausen Marienstatt (9 km), Realschule und Gymnasium in Altenkirchen (7 km). Nebenamtliche Mitarbeiter/innen: 4 Küster, 3 Organisten/Organistinnen, 3 Chorleiter/innen und eine Gemeindesekretärin. Der Kirchenvorstand wünscht sich: einen Pfarrer oder eine Pfarrerin - der/die die Nähe zur Gemeinde sucht, - der/die gut mit der Inhaberin der ganzen Pfarrstelle zusammenarbeitet, - der/die mit eigenen Akzenten neuen Schwung in das Gemeindeleben bringt. Ein aktiver Kirchenvorstand und engagierte Gemeindeglieder unterstützen gern den neuen Pfarrer/die neue Pfarrerin und freuen sich über Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr E. Fetthauer, Tel.: ; Pfarrerin Gabriele Frölich,Tel.: ; Dekan M. Fries, Tel.: und Propst M. Karg, Tel.: Mühlheim, Dekanat Rodgau, Modus A Die Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde in Mühlheim am Main sucht ab sofort einen Pfarrer / eine Pfarrerin (ggf. ein Pfarrerehepaar). Unsere großstadtnah gelegene Gemeinde im Wirtschafts- und Kulturzentrum Rhein-Main (bis Frankfurt am Main 12 km mit S-Bahn-Anschluss) ist mit allen Schulzweigen und etlichen Kitas versorgt. Unsere Kirche im Grünen ist von einem Naherholungsgebiet umgeben. Die Stadt hat ein reges Vereins- und Kulturleben. Mühlheim ( EW) verfügt über eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur. Unsere Kirchengemeinde (2.140 Mitglieder) mit zwei Predigtstellen wird durch lebendige Ökumene geprägt. Die Kirchengemeinde Das schönes Pfarrhaus und das Gemeindehaus mit Gartenfläche befinden sich in unmittelbarer Natur. Unser Sekretariat wird mit 20 Wochenstunden betreut; unsere Gemeindepädagogin verfügt über eine 0,5 Stelle. Unsere Schwerpunkte: Jugendarbeit, Kinderferienspiele, Kirchenmusik mit Singkreis und die besonderen Gottesdienste wollen wir noch ausbauen. Unsere Wunschkandidatin / Unser Wunschkandidat Unsere Gemeinde wünscht sich einen engagierten Pfarrer / Pfarrerin mit Interesse an Menschen, Begleitung der Haupt- und Ehrenamtlichen und strukturiertes Arbeiten. Die glaubwürdige Vertretung des Evangeliums mit einer seelsorglichen Haltung kann auch gerne ein Pfarrehe-

69 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 69 paar übernehmen. Wichtig ist unserer Gemeinde die Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten; gerne auch in neuer Form und die Fortführung der ökumenischen Zusammenarbeit. Kurzum: Wir suchen eine Persönlichkeit mit einer sympathische Ausstrahlung, die den Menschen zugewandt ist. Kontakt Auskünfte geben gerne: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes der Ev. Dietrich- Bonhoeffer-Gemeinde Mühlheim am Main, Joachim Strauch, Tel.: ; der Dekan des Dekanates Rodgau, Carsten Tag, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: Rüsselsheim, 1/1 Pfarrstelle im Stadtteil Dicker Busch, Dekanat Rüsselsheim, Modus B Die evangelische Kirchengemeinde Dicker Busch sucht zum 1. September 2009 eine/einen neue Pfarrerin/- Pfarrer, die/der Lust hat, mit dem neu gewählten Kirchenvorstand das Gemeindeleben zu gestalten. Wir sind eine Gemeinde in einem multikulturellem Umfeld. Der Gottesdienst findet in einem großen Gemeinderaum statt, der vielfältig zu nutzen ist. Bei uns ist alles ein bisschen anders und so gibt es auch einige Veranstaltungen, die ökumenische Offenheiten beweisen. Unsere Angebote reichen von Seniorenarbeit bis hin zum Puppentheater. Es besteht eine lange Tradition in der Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen des Stadtteils wie Kinderschutzbund, Stadtteilforum und Stadtteilverein. Diese Arbeit möchten wir gerne fortführen, um den Stadtteil menschlich zu gestalten. Wir sind angeschlossen an den Ev. Kirchengemeindeverband Rüsselsheim. Zurzeit ist der Gemeindeverband in einer Orientierungsphase, wie die evangelische Kirche sich in Zukunft entwickeln kann. Daraus ergeben sich Chancen, mit den Rüsselsheimer Kollegen und Nachbargemeinden kirchliche Arbeit neu zu gestalten. Wir wünschen uns eine/einen erfahrene, teamfähige und musikalische Pfarrerin/Pfarrer, die/der bereit ist, sich auf diese Lebendigkeit einzulassen, d.h.: - die/der mit uns im Stadtteil leben will, ansprechbar ist auch außerhalb der Kirche im Stadtteil, z.b. auf dem Wochenmarkt - das Gemeindeleben für Jugendliche und Erwachsene fördern - die Arbeit mit älteren Menschen fortführen - kooperativ mit den anderen Kolleg/innen im Gemeindeverband zusammenarbeiten. Was wir bieten: - einen engagierten Kirchenvorstand, der gerne hier im Stadtteil lebt - ca. 60 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter - ein sechseckiges Pfarrhaus mit einem kleinen Garten auf dem Gelände des Gemeindezentrums - eine Sekretärin mit 7 Wochenstunden - einen Gemeindepädagogen mit 55 %. Was der Stadtteil bietet: - sehr gute Einkaufsmöglichkeiten - verschiedene Schulen und Kindergärten - ein Ärztehaus - einen Wochenmarkt - ein Stadtbüro - zwei schöne Naherholungsgebiete - gute Verkehrsanbindung zu den umliegenden Städten. Wenn Sie interessiert sind, können Sie weitere Informationen von Frau Ruth Bopp, Tel.: (1. Vorsitzende des Kirchenvorstandes) oder Dekan Kurt Hohmann, Tel.: bzw. Pröpstin Gabriele Scherle Tel: erhalten. Im Zentrum Ökumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Frankfurt/Main ist die Stelle einer / eines Beauftragten für Entwicklung und Partnerschaft in Europa neu zu besetzen. Zu ihren / seinen Aufgaben gehören insbesondere: - Reflexion kirchlicher Beziehungen und gesellschaftlicher Prozesse in Europa und deren Vermittlung auf allen kirchlichen Ebenen; - Kontaktpflege zu europäischen kirchlichen Institutionen und Netzwerken und dem EKD-Europareferat; - die Reflexion theologischer Grundsatzfragen im Kontext Europa und die Vorbereitung von Stellungnahmen der Kirchenleitung zu Dokumenten aus europäischen (kirchlichen) Institutionen; - Koordination und Vernetzung europabezogener Aktivitäten und Personen in der EKHN; - Beratung und Unterstützung von Gemeinden und Dekanaten in Europafragen; - Begleitung von Partnerschaften zu Kirchen in Europa (z.zt. Polen, Tschechien und Italien) und deren konzeptionelle und thematische Profilierung. Gesucht wird eine Pfarrerin / ein Pfarrer, eine Theologin / ein Theologe oder eine Person mit einem für das Aufga-

70 70 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr bengebiet relevanten abgeschlossenen Hochschulstudium mit - Kenntnissen bzw. Erfahrungen im kirchlichen bzw. ökumenischen Bereich; - Theologischer Reflexionsfähigkeit; - Kommunikativer Kompetenz und Bereitschaft zur Arbeit im Team; - Guten Kenntnissen in einer für das Arbeitsgebiet relevanten Fremdsprache. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber arbeitet in dem Fachbereich Entwicklung und Partnerschaft zusammen mit zwei weiteren gebietsbezogenen Referentinnen / Referenten (Afrika und Asien). Die Stelle ist frühestmöglich zu besetzen und zunächst auf vier Jahre befristet. Die Besoldung bzw. Vergütung erfolgt nach Pfarrerbesoldungsgesetz bzw. KDAVO (E12). Bei der ausgeschriebenen Stelle können im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen und den Kooperationsverhandlungen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen und Waldeck Veränderungen in Aufgabenzuschnitt und Zuordnung erfolgen. Weitere Informationen erteilt: Pfr. Detlev Knoche, komm. Leiter des Zentrum Ökumene, Tel.: Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Zweite Ausschreibung: Das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e.v. (DWHN) ist Träger ambulanter und teilstationärer Arbeit mit über Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 19 regionalen Diakonischen Werken und der Landesgeschäftsstelle. Wir suchen für den Bereich Kinder, Jugend und Familie ab dem für die Geschäftsstelle in Frankfurt eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit sozialarbeiterischem oder pädagogischem Abschluss 100 % Stelle Berufung auf 5 Jahre Zu den Aufgaben zählen unter Anderem: - die theologisch, ethische und sozialpolitische Profilierung des Arbeitsgebietes, z.b. durch Erstellung von Konzeptionen und Stellungnahmen für Diakonie und Kirche - die Beratung und fachliche Begleitung der Mitgliedseinrichtungen des DWHN und unserer regionalen Diakonischen Werke - die fachliche Begleitung der Mitgliedseinrichtungen, insbesondere bei Fragen der Leistungsvereinbarung und Qualitätssicherung nach den 78 a ff SGB VIII. Dies in enger Zusammenarbeit mit der wirtschaftlichen und rechtlichen Beratung des DWHN - die eigenständige Durchführung von Arbeitssitzungen, Fachtagungen und Fortbildungen sowie die Mitarbeit in Gremien auf Bundes- und Landesebene - die Geschäftsführung der AG Erziehungshilfen (gemeinsame AG von DWHN und DWKW (Diakonischem Werk Kurhessen-Waldeck). Für die verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer der EKHN mit Erfahrung in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Wichtig ist des Weiteren eine hohe Bereitschaft zur Vernetzung und zur kooperativen Zusammenarbeit auf den unterschiedlichsten Ebenen. Insbesondere wird eine enge Zusammenarbeit mit dem DWKW, der EKHN sowie dem DWEKD erwartet. Hohe Kommunikationsfreude, Belastbarkeit, Einsatzfreude und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte, auch schriftlich, einfach darzustellen, runden das Bewerber/innenprofil ab. Die Besoldung der 100 % Stelle erfolgt nach Pfarrergehalt. Die Berufung erfolgt für fünf Jahre. Weitere Auskünfte erteilen Frau Barbara Heuerding, Referentin in der Stabsstelle Recht des DWHN, Ederstraße 12, Frankfurt am Main, Tel.: und der Vorstandsvorsitzende des DWHN, Herr Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, Tel.: Bewerbungen werden erbeten an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung. In Bibelhaus Erlebnismuseum mit Sitz in Frankfurt am Main ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle zu besetzen. einer theologischen Referentin/ eines theologischen Referenten für das Referat Religionspädagogik Der Referent/Die Referentin für Religionspädagogik - hat die Aufgabe, das religionspädagogische Konzept des Bibelhaus Erlebnismuseums zu fördern und weiterzuentwickeln, - erstellt in Zusammenarbeit mit der Referentin für Museumspädagogik das pädagogische Angebot des Bibelhauses, - führt pädagogische Angebote des Bibelhauses durch und übernimmt selbst Führungen, - übernimmt die Vermittlung des pädagogischen Angebotes zu den Unterrichtenden in Schule, Gemeinde, Erwachsenenbildung und Hochschule,

71 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 71 - macht in Zusammenarbeit mit der Referentin für Museumspädagogik und in Kooperation mit religionspädagogischen Einrichtungen Fortbildungsangebote, - fördert die religionspädagogische Kompetenz der Museumsbegleiterinnen und Museumsbegleiter, - arbeitet im Team mit dem Direktor des Bibelhauses, der Geschäftsführerin der Frankfurter Bibelgesellschaft e.v., der Museumspädagogin, den Museumsbegleiterinnen und Museumsbegleitern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Service, Technik und Verwaltung. Voraussetzungen für die Tätigkeit sind - mehrjährige Erfahrung im Gemeindepfarramt und Unterricht in unterschiedlichen Schulformen, - theologische und pädagogische Reflexionsfähigkeit, - konzeptionelle Erfahrungen in der Religionspädagogik, - die Bereitschaft, sich in den Spannungsbogen von Museum, Schule und Gemeinde konstruktiv einzubringen, - kommunikative Fähigkeiten zur Vermittlung eines museumsspezifischen Angebotes, - das Gespür, Themen wahrzunehmen und Impulse zu setzen. Die Ernennung erfolgt zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung. Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende der Frankfurter Bibelgesellschaft e.v. Dr. Thomas Kreuzer, Tel.: ; der Direktor des Bibelhaus Erlebnismuseums Pfarrer Jürgen Schefzyk, Tel.: Die Jesus-Bruderschaft, eine Kommunität im Raum der Evangelischen Kirche mit ökumenischer Ausrichtung, ist seit 40 Jahren in Gnadenthal (Taunus) ansässig. Sie bildet sich aus den drei Ständen: Familien sowie zölibatär lebenden Brüdern und Schwestern. Der Trägerverein Jesus-Bruderschaft e.v. betreibt in Gnadenthal ein Gästehaus für Jugendgruppen und Umweltbildung, ein Einkehrhaus ( Haus der Stille ), eine ökologisch geführte Landwirtschaft sowie Außenstellen in Latrun / Israel und Makak / Kamerun. Der Geschäftsbetrieb Präsenz Kunst und Buch mit Verlag, Buchhandlung, Galerien und Mediendienstleistung ist eine deutschlandweit mit hoher Reputation versehene Marke innerhalb der Klosterverlage. Im Zuge der Nachfolgeregelung suchen wir für unseren gemeinnützigen Verein Jesus-Bruderschaft e.v. Gnadenthal (Mitglied im DWHN) den/die Vorsitzende/n des Vorstands Gefragt sind theologische und/oder geisteswissenschaftliche Qualifikation, langjährige Erfahrung mit Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kenntnisse im Fundraising, im Marketing und in der Freundesarbeit in einem gemeinnützigen Werk. Als Vorstandsvorsitzende/r arbeiten Sie eng mit dem Kaufmännischen Vorstand zusammen und verantworten die inhaltliche und strategische Ausrichtung des Vereins. Sie vertreten den Verein nach außen (Sprecherfunktion) und nehmen die Kontakte zu Kirchen, überregionalen Bewegungen und verbundenen Werken wahr. Sie entwickeln die Jahresprogramme, Tagungskonzepte und geben wesentliche Impulse für die Verlagsarbeit. Neben profunder Berufserfahrung erwarten wir von Ihnen Initiativkraft, Teamführungsfähigkeit, Ergebnisorientierung und vertieftes Verständnis für kommunitäres Leben. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Angabe der Gehaltsvorstellung richten Sie bitte bis zum 13. Februar 2009 an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Br. Franziskus Joest, Jesus-Bruderschaft e.v., Gnadenthal 12, Hünfelden; Tel.: ; Die Pfarrstelle am Militärpfarramt Diez ist zum 1. April 2009 mit vollem Dienstauftrag wieder zu besetzen. Das Militärpfarramt Diez umfasst die Standorte Diez und Rennerod mit zurzeit. ca. 770 evangelischen Soldatinnen und Soldaten. Schwerpunkte des Dienstes sind Unterricht, Seelsorge, Predigt und die Betreuung von Soldatenfamilien. Die Begleitung von Soldatinnen und Soldaten in die Einsatzgebiete stellt eine besondere Herausforderung dar. Beamtete Pfarrer/innen, die möglichst nicht älter als 45 Jahre sein sollten, können sich für eine Dienstzeit von zunächst sechs Jahren über die Kirchenverwaltung der EKHN beim Militärdekanat Mainz, Freiligrathstraße 6, Mainz bewerben. Für weitere Auskünfte steht Militärdekan Ulrich Brates, Mainz, Tel.: zur Verfügung. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Chile sucht zum 1. Januar 2010 einen ordinierten Pfarrer oder eine ordinierte Pfarrerin für den Dienst in der Versöhnungsgemeinde in Santiago de Chile - Die Gemeinde, die 1975 gegründet wurde und 170 eingeschriebene Mitglieder (insgesamt 300 Personen) zählt, feiert die Gottesdienste in ihrer Kirche "Buen Pastor" im Stadtteil Las Condes abwechselnd in deutscher und spanischer Sprache.

72 72 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gewünscht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin mit Gemeindeerfahrung, der/die - Freude an der Gestaltung vielfältiger und lebendiger Gottesdienste hat - sich kreativ in Gruppen und Veranstaltungen einbringt - fähig ist, Religionsunterricht an der Deutschen Schule Santiago zu erteilen (bis Abitur) - sich um Seelsorge unter deutschsprachigen evangelischen Christen wie auch um Integration chilenischer Mitglieder bemüht - bereit ist, die sozial-diakonische Arbeit der Gemeinde in einem Armenviertel (Kindergarten und Schule) zu begleiten - und die Gemeinde durch Mitgliedergewinnung zu stärken. Von dem Pfarrer/der Pfarrerin werden Verständnis und Einfühlungsvermögen für ein sozial und kulturell vielschichtiges Land erwartet sowie die Bereitschaft, über die Gemeindearbeit hinaus in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Chile mitzuarbeiten. Ein Intensivkurs zum Erlernen der spanischen Sprache ist vorgesehen. Die Besoldung richtet sich nach der Ordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Chile. Die weitere Versorgung ist durch die Entsendungsbeihilfeverordnung der EKD gewährleistet. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt nach Gemeindewahl und durch Berufung der Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Chile. Die Ausschreibungsunterlagen sind anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Postfach , Hannover, Tel.: /-228, Fax: , Heike.Buchholz@ekd.de. Bewerbungsfrist: 15. März 2009 (Poststempel). Die Evangelische Kirche in Deutschland sucht zum für ihre Pfarrstelle in Moskau einen Pfarrer / eine Pfarrerin für die Dauer von sechs Jahren. Die Gemeindegruppe besteht überwiegend aus Botschaftsangehörigen, Firmenvertretern, Korrespondenten, Wissenschaftlern und Studenten aus den deutschsprachigen Ländern. Neben der seelsorgerlichen Betreuung der Gemeindegruppe - besonders wichtig sind gut vorbereitete Gottesdienste und Predigten - hat der Pfarrer/die Pfarrerin die Aufgabe, an der Deutschen Schule Moskau zu unterrichten. Wichtig ist die Fähigkeit und Bereitschaft, für viele Schüler, Eltern und Lehrerkollegen tolerante Gesprächspartnerin/toleranter Gesprächspartner zu sein. Zu den Aufgaben des Pfarrers/der Pfarrerin gehört auch die Zusammenarbeit mit der vorwiegend russischsprachigen evangelisch-lutherischen Gemeinde in Moskau und mit der deutschsprachigen katholischen Schwestergemeinde. Ökumenische Erfahrungen und Interesse für Orthodoxie werden erwartet, um die guten Beziehungen zu den der EKD verbundenen Kirchen weiterzuführen. Die Gottesdienste finden in der Deutschen Botschaft statt, Gemeindeveranstaltungen auch in der geräumigen Pfarrwohnung, die im deutschen Wohngebiet neben der Deutschen Schule liegt. Der Erwerb russischer Sprachkenntnisse wird erwartet. Die EKD bietet vor Dienstbeginn einen bis zu 8-wöchigen Sprachkurs an. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin mit öffentlichrechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und mehrjähriger Gemeindeerfahrung. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Die Ausschreibungsunterlagen sind anzufordern beim Kirchenamt der EKD, Hauptabteilung IV, Postfach , Hannover, Tel.: oder -135, Fax: , oder heike.stuenkel.rabe@ekd.de. Bewerbungsfrist: 20. Februar 2009 (Poststempel). Das Ev. Dekanat Dreieich sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Projekt schulbezogene Jugendarbeit eine/n Gemeindepädagogin /Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin /Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle) Für unser im November 2008 eröffnetes Schülercafé in der Ev. Petrusgemeinde in Langen suchen wir eine Gemeindepädagogin oder einen Gemeindepädagogen, Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation. Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Zu den Aufgaben gehören: - Konzeption, Begleitung und Betrieb eines Schülercafés in Kooperation mit der Dreieichschule als Angebot schulbezogener kirchlicher Jugendarbeit - Beratung und Begleitung der Projektgruppe (Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Wahlpflichtunterrichts) - Sicherstellung des Betriebs des Schülercafés von Mo-Fr mit festen Öffnungszeiten - Ansprechpartner von Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen - Vernetzung mit der psychosozialen Beratungsstelle des Diakonischen Werks - Kooperation und Vernetzung mit weiteren Schulen in Langen

73 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 73 - Kooperation und Vernetzung mit der Jugendarbeit der evangelischen und katholischen Gemeinden in Langen. Was wir bieten: - einen engagierten Dekanatssynodal- und Kirchenvorstand - einen Jugendraum mit Küche für das Schülercafe - ein Gemeindehaus mit großem und kleinem Saal - eine gute Zusammenarbeit von Dekanatsjugendreferent, Gemeindepfarrer, Lehrer und Lehrerinnen und Ehrenamtlichen. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannten gemeindenpädagogischen Qualifikation. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15. Februar 2009 an das Evangelische Dekanat Dreieich, Bahnstraße 44, Langen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat Dreieich, Dekan Reinhard Zincke, Tel.: Das Evangelische Dekanat Schotten sucht schnellstmöglich eine/n Gemeindepädagog/in oder Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagog/in mit Gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle) zur Fortsetzung seiner schulbezogenen Jugendarbeit am Schulstandort Schotten mit der - Vogelsberg-Gesamtschule, einer kooperativen Gesamtschule mit etwa 700 Schülerinnen und Schülern, - der Grundschule Schotten mit Außenstelle Schotten- Rainrod mit etwa 350 Schülerinnen und Schülern und - der Digmudis-Schule, einer Förderschule mit 50 Schülerinnen und Schülern. Der Schwerpunkt der zu besetzenden Stelle liegt dabei auf der Grundschularbeit. Die 50 % Stelle ist zunächst bis befristet; eine Weiterführung über diesen Zeitraum hinaus ist beabsichtigt. Die Stadt Schotten (ca Einwohner) liegt im Herzen des Vogelsberges und bietet alle Einrichtungen des täglichen Lebens und zahlreiche sportliche und kulturelle Angebote. Bei einer möglicherweise notwendigen Wohnungssuche sind wir natürlich behilflich. Zu den Aufgaben gehören: - Weiterführung und Fortentwicklung des bestehenden Konzepts der SBJA - Projektarbeit - Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - Einzelfallhilfe - Kooperations- und Vernetzungsarbeit - Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir erwarten: - abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss - Teamfähigkeit - Religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Fähigkeit zur Darstellung kirchlich-pädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in schulischen Zusammenhängen. Wir bieten Ihnen: - eine gute Zusammenarbeit mit dem in Schotten bereits bestehenden Kollegen-Team - die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen, zu entwickeln und selbständig zu arbeiten - eine gute Raum- und Sachausstattung Ihrer Arbeit im Dekanatsjugendhaus Schotten - vertrauensvolle Kooperation mit den Schulleitungen und Lehrerkollegien sowie dem Dekanatssynodalvorstand. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Weitere Informationen geben gerne: Dekan Keller, Tel.: oder Dekanatsjugendreferent Adolph, Tel.: 06044/3711. Ihre Bewerbung, auf die wir uns freuen, richten Sie bitte spätestens bis an das Evangelische Dekanat Schotten, Kirchstraße 45, Schotten.

74 74 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das Evangelische Dekanat in Rüsselsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) für die Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchengemeinden Ginsheim und Bischofsheim sowie in der Ev. Dekanatsjugend Rüsselsheim. Der Dienstauftrag ist befristet bis Die Arbeitszeit beträgt 31 Wochenarbeitsstunden. Die evangelischen Kirchengemeinden Ginsheim und Bischofsheim sind rege Gemeinden. Die Orte liegen am Rande des Ballungsraumes Rhein-Main mit einer guten Stadtbusanbindung nach Mainz. Die Aufgabenfelder der Stelle sind: - Begleitung von Gruppen in der geschlossenen und halboffenen Jugendarbeit - Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Konzeptionelle Arbeit mit dem Kinder- und Jugendausschuss und deren Vernetzung - Vorbereitung und Durchführung von Projekten - Mitwirkung in der Konfirmandinnen- und Konfirmandenarbeit. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Auskünfte erteilt: Dekan K. Hohmann, Tel , Kurt.Hohmann.dek.ruesselsheim@ekhn-net.de.

75 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 75

76 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

77 Nr. 3 Darmstadt, den 1. März 2009 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zum finanziellen Ausgleich von Personalkostenmehraufwand aufgrund der Zahlung einer erhöhten Sonderzuwendung im Haushaltsjahr 2008 vom 13. November 2008 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu 2 Abs. 3a der Dekanatssynodalwahlordnung vom 27. November 2008 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung vom 15. Januar 2009 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Reisekostenverordnung vom 29. Januar 2009 Richtlinien für die Gewährung von Darlehen in besonderen Fällen vom 13. Dezember Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Butzbach-Münzenberg vom 31. Oktober 2008 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf vom 5. November 2008 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Usinger Land vom 13. November 2008 Kirchengemeindesatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim über den Betrieb der Evangelischen Diakoniestation Wehrheim vom 5. Dezember 2008 Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer; Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2009/ ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO und der Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets vom 3. Dezember Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht Potentialanalyse Urlauberseelsorge im Ausland 2009 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Änderung der Satzung der Evangelischen Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Diakoniestation Kelkheim vom 23. Oktober DIENSTNACHRICHTEN STELLENAUSSCHREIBUNGEN 89 93

78 78 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zum finanziellen Ausgleich von Personalkostenmehraufwand aufgrund der Zahlung einer erhöhten Sonderzuwendung im Haushaltsjahr 2008 Vom 13. November 2008 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Ausgleichszahlung. (1) Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände, Dekanate und kirchliche Zweckverbände erhalten für das Haushaltsjahr 2008 einen Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand, der sich aus der Bonuszahlung gemäß 37 Abs. 3 Satz 3 Kirchlich- Diakonische Arbeitsvertragsordnung ergibt. Für Diakoniestationen, die den Bereich der verfassten Kirche im Jahr 2008 verlassen haben, gilt Entsprechendes. (2) Rechtlich unselbständige gesamtkirchliche Wirtschaftsbetriebe sowie sonstige rechtlich selbständige Einrichtungen erhalten auf Antrag Ausgleichszahlungen, sofern Bonuszahlungen gemäß 37 Abs. 3 Satz 3 Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung geleistet werden. 2. Auszahlungsverfahren. (1) Die Ausgleichszahlungen gemäß 1 Abs. 1 sind durch die Regionalverwaltungen mit der Abrechnung der allgemeinen Zuweisungen für die entsprechenden Einrichtungen mit Ausnahme der Diakoniestationen nach Ende des Haushaltsjahres gegenüber der Kirchenverwaltung geltend zu machen. Den Regionalverwaltungen werden hierzu nach Personalfällen und Haushaltsstellen aufgeschlüsselte Daten durch die Kirchenverwaltung bereitgestellt. (2) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau zahlt dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau treuhänderisch die nach Absatz 1 ermittelte Ausgleichszahlung für Diakoniestationen. Das Diakonische Werk in Hessen und Nassau wird ermächtigt, den Verteilungsmodus festzulegen, nach dem die Ausgleichszahlung auf die einzelnen Einrichtungen ausgezahlt wird. (3) In den Fällen gemäß 1 Abs. 2 sind Anträge der jeweiligen Einrichtungen erforderlich. Die Anträge sind bis spätestens 30. April 2009 an die Kirchenverwaltung zu richten und müssen Angaben des Personalkostenmehraufwands enthalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 3. Finanzierung. Zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen wird eine zweckgebundene Rücklage der Gesamtkirche verwendet. 4. Inkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. Februar 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu 2 Abs. 3a der Dekanatssynodalwahlordnung Vom 27. November 2008 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 2 Abs. 3a der Dekanatssynodalwahlordnung folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 In der Rechtsverordnung zu 2 Abs. 3a der Dekanatssynodalwahlordnung vom 11. November 2003 (ABl S. 13) wird nach 6 folgender 6a eingefügt: 6a In Kirchengemeinden mit mindestens Gemeindegliedern wählen die Kirchenvorstände ein Gemeindeglied und eine Gemeindepfarrerin oder einen Gemeindepfarrer in die Dekanatssynode; die 3 bis 6 finden keine Anwendung. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. Februar 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung Vom 15. Januar 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 9 des Kirchenverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen:

79 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 79 Artikel 1 Die Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung (ÜVO) vom 19. April 2007 (ABl S. 117) wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 20 wird wie folgt gefasst: 20. Ernennung zur Inhaberin oder zum Inhaber der Pfarrstelle ( 24 Abs. 3, 26 Abs. 3 und 30 Abs. 5 PfStG) b) Nach Nummer 24 wird folgende Nummer 24a eingefügt: 24a. Herstellen des Einvernehmens hinsichtlich der Verwaltung und Besetzung von AKH- Stellen ( 6 Abs. 7 RPfStVO) c) Nach Nummer 32 werden folgende Nummern 33 und 34 angefügt: 33. Verlängerung der Beauftragung zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Verkündigung und Sakramentsverwaltung ( 4 Abs. 2 des Kirchengesetzes über die Beauftragung von anstellungsfähigen Theologinnen und Theologen und über die Ordination zur Pfarrerin oder zum Pfarrer im Ehrenamt) 34. Beendigung der Beauftragung zum ehrenamtlichen Dienst der öffentlichen Verkündigung und Sakramentsverwaltung auf Antrag ( 5 Abs. 1 Nr. 2 des Kirchengesetzes über die Beauftragung von anstellungsfähigen Theologinnen und Theologen und über die Ordination zur Pfarrerin oder zum Pfarrer im Ehrenamt) 2. In 2 wird nach der Zahl 32 die Angabe bis 34 eingefügt. 3. In 3 wird die Angabe 1 Nr. 3 und 29 durch die Angabe 1 Nr. 3, 29 und 33 ersetzt. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 6. Februar 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Verwaltungsverordnung zur Änderung der Reisekostenverordnung Vom 29. Januar 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Reisekostenverordnung 5 Abs. 1 der Reisekostenverordnung vom 2. März 2006 (ABl S. 122) wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 wird der Betrag 30 Cent durch den Betrag 35 Cent ersetzt. 2. In Satz 3 wird der Betrag 13 Cent durch den Betrag 18 Cent ersetzt. Artikel 2 Übergangsbestimmung Für Dienstreisen, die vor dem 1. Januar 2009 angetreten wurden, gilt 5 Abs. 1 der Reisekostenverordnung in der Fassung vom 2. März Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verwaltungsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, den 6. Februar 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Richtlinien für die Gewährung von Darlehen in besonderen Fällen Vom 13. Dezember 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: 1. Geltungsbereich. (1) Diese Richtlinien gelten für Pfarrerinnen und Pfarrer, Pfarrerinnen und Pfarrer im kirchlichen Hilfsdienst, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare, Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte, hauptberufliche Angestellte in ungekündigter Stellung sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Auf nicht oder geringverdienende Ehegatten bzw. frühere Ehegatten von Pfarrerinnen und Pfarrern sind die Richtlinien sinngemäß anzuwenden. 2. Gewährung eines Darlehens. (1) Wird eine der in 1 genannten Personen durch besondere Umstände ungewöhnlicher Art zu unabwendbaren Ausgaben genötigt, die sie oder er aufgrund einer finanziellen Notlage nicht bestreiten kann, so kann ihr oder ihm auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein verzinsliches Darlehen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften bewilligt werden. (2) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Darlehens besteht nicht.

80 80 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Antrag. Der Antrag für die Gewährung eines Darlehens ist beim Dienst- oder Arbeitgeber zu stellen. 4. Verzinsung und Tilgung. (1) Das Darlehen ist mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und mit mindestens sechs Prozent der Auszahlungssumme jährlich als Annuitäts-Darlehen zu tilgen. Bei einer Änderung der Vorschriften der Lohnsteuer-Richtlinien über die Steuerfreiheit persönlicher Arbeitgeberdarlehen vermindert oder erhöht sich der Zinssatz jeweils auf den Mindestzinssatz, der für eine Steuerfreiheit solcher Darlehen vorgeschrieben ist. Der Tilgungssatz verändert sich in diesen Fällen jeweils so, dass eine konstante Belastung der Schuldnerin oder des Schuldners in Höhe von elf Prozent der Auszahlungssumme jährlich erhalten bleibt. Auf diese Anpassungsregelung ist im jeweiligen Darlehensvertrag Bezug zu nehmen. (2) Außerplanmäßige Tilgungen sind jederzeit möglich. 5. Schuldurkunde. Bei Gewährung eines Darlehens ist eine Schuldurkunde auszustellen. Diese ist von der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer und ggf. deren oder dessen Ehegatten zu unterzeichnen. Eheleute haften als Gesamtschuldner. 6. Kündigung. (1) Das Darlehen kann fristlos gekündigt werden, wenn die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer a) das Darlehen nicht für den bewilligten Zweck verwendet, b) falsche Angaben gemacht hat, die für die Gewährung des Darlehens von Bedeutung waren, oder c) mit der Zahlung einer Zins- oder Tilgungsrate länger als zwei Monate ganz oder teilweise in Verzug bleibt. (2) Im Falle einer Kündigung wird der Darlehensbetrag in einer Summe zur Rückzahlung fällig. (3) Die Rückzahlung des Darlehens ist auch dann in einer Summe fällig, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis ausscheidet. Dies gilt nicht bei Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis wegen Dienst-, Berufs- oder Erwerbunfähigkeit, bei Tod, bei Erreichen der Altersgrenze oder Versetzung in den Ruhestand. 7. Inkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Darmstadt, den 5. Februar 2009 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO und der Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets Vom 3. Dezember 2008 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 8.8/2008 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDAVO Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 20. August 2008 (ABl S. 402), wird wie folgt geändert: 1. In die Überschrift des 31 werden nach dem Wort Mehrarbeit die Worte und Überstunden eingefügt. 2. In 31 S. 1 werden nach dem Wort Vollzeitbeschäftigten die Worte unter Berücksichtigung der individuellen Entgeltgruppe, der individuellen Entgeltstufe und einer etwaigen Tätigkeitszulage eingefügt. Artikel 2 Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets Die Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets vom 30. Januar 2008 (ABl S. 155) wird wie folgt geändert: In 4 Abs. 5 werden nach dem Wort Jahresbruttoentgeltes die Worte abzüglich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung eingefügt. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2009 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 20. Januar 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann

81 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 81 Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung der Evangelischen Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Diakoniestation Kelkheim Vom 23. Oktober 2008 Die Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde St. Johannes Fischbach, der Evangelischen Paulusgemeinde Kelkheim sowie der Evangelischen Stephanusgemeinde Kelkheim haben übereinstimmend folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Evangelischen Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Diakoniestation Kelkheim vom 19. November 1992 (ABl S. 104) wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 5 werden folgende Sätze angefügt: Er oder sie ist Dienstvorgesetzter oder Dienstvorgesetzte des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin. Falls es nicht zu einer Übertragung nach 4a dieser Satzung kommt, ist der/die Vorsitzende Dienstvorgesetzter oder Dienstvorgesetzte des Personals der Diakoniestation wird wie folgt gefasst: 4 Handlungen im Rechtsverkehr (1) Für die Evangelische Kirchliche Arbeitsgemeinschaft tritt der Kirchenvorstand der Paulusgemeinde Kelkheim im Rechtsverkehr auf. (2) Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Kirchenvorstands oder deren/dessen Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Kirchenvorstands, abgegeben. (3) Absatz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte der Diakoniestation von der Geschäftsführung gemäß 4a wahrgenommen werden. 3. Nach 4 wird folgender 4a eingefügt: 4a Geschäftsführung (1) Der Kirchenvorstand der Paulusgemeinde Kelkheim kann im Einvernehmen mit dem Mitgliederrat die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer übertragen, auch in Kooperation mit anderen Diakoniestationen. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 3 Abs. 6 dieser Satzung, die sich auf den laufenden Geschäftsbetrieb der Diakoniestation beziehen. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Mitgliederrat vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Kirchenvorstand der Paulusgemeinde Kelkheim vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 13. November 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 12. Januar 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 23. Januar 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Butzbach-Münzenberg Vom 31. Oktober 2008 Der Verbandsvorstand des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Butzbach-Münzenberg hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Butzbach-Münzenberg vom 20. Dezember 1994 (ABl S. 40) wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 1 werden die Wörter mit Sitz in Butzbach durch die Wörter mit Sitz in Butzbach- Pohl-Göns ersetzt Absatz 5 wird aufgehoben Absatz 2 erhält folgende Fassung:

82 82 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die/den Vorsitzende/n oder die/den Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 5a wahrgenommen werden. 4. Nach 5 wird folgender 5a neu eingefügt: 5a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin/einem Geschäftsführer als Leiterin/Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 5 Abs. 1 dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Verbandsvorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang vorher dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die schriftliche Einladung zu ordentlichen Sitzungen soll in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin, die Einladung zu außerordentlichen Sitzungen kann unter Verkürzung dieser Einladungsfrist erfolgen Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) Dienstvorgesetzte/r der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers der Diakoniestation, Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Buchstabe a wird folgender Buchstabe b eingefügt: b) dem/der Geschäftsführer/in der Diakoniestation, b) Die bisherigen Buchstaben b und c werden die Buchstaben c und d. c) Der bisherige Buchstabe d wird aufgehoben. d) In Satz 2 wird die Aufzählung c) h) durch d) bis h) ersetzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 27. November 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 12. Januar 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 23. Januar 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf Vom 5. November 2008 Der Verbandsvorstand des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf vom 24. November 1992 (ABl S. 235), zuletzt geändert am 6. April 2006 (ABl S. 192), wird wie folgt geändert: 1. 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 4a wahrgenommen werden. Urkunden und Vollmachten sind mit dem Dienstsiegel des Zweckverbandes zu versehen; dies gilt nicht bei gerichtlichen und notariellen Beurkundungen. Dem/der Vorstandsvorsitzenden wird die alleinige Anordnungsbefugnis übertragen. Bei seiner/ihrer Verhinderung oder bei Zahlung an ihn/sie selbst liegt die Anordnungsbefugnis bei seiner/ihrer Stellvertretung sowie einem weiteren Mitglied des Vorstandes. b) In Absatz 3 wird der Klammerzusatz ( 29a KGO entsprechend) gestrichen.

83 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nach 4 wird folgender 4a eingefügt: 4a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer als Leiterin/Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 4 Abs. 1 dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen Spiegelstrich 3 wird wie folgt gefasst: Wahrnehmung der Dienstaufsicht gegenüber der Geschäftsführerin/ dem Geschäftsführer der Diakoniestation, 4. 9 Absatz 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: b) die Pflegedienstleitung sowie die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer der Diakoniestation, Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 27. November 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 12. Januar 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 23. Januar 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Usinger Land Vom 13. November 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Usinger Land hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Usinger Land vom 5. Januar 1993 (ABl S. 132), zuletzt geändert am 24. Januar 2007 (ABl S. 371), wird wie folgt geändert: 1. 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 8a wahrgenommen werden. b) Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. c) In Absatz 6 wird der Klammerzusatz ( 29 und 29a KGO) gestrichen. 2. Nach 8 wird folgender 8a eingefügt: 8a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer als Leiterin/Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 8 Abs. 1 dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen Buchstabe d wird wie folgt gefasst: d) Dienstvorgesetzte/r der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers sowie der Pflegedienstleiterin/ des Pflegedienstleiters der Diakoniestation,

84 84 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In 13 Absatz 1 werden in der Auflistung Beratende Mitglieder sind: die Wörter des dritten Spiegelstrichs der/die Leiter/in der Diakoniestation durch die Wörter der/die Geschäftsführer/in der Diakoniestation ersetzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 27. November 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 12. Januar 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 23. Januar 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Kirchengemeindesatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim über den Betrieb der Evangelischen Diakoniestation Wehrheim Vom 5. Dezember 2008 Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim hat folgende Kirchengemeindesatzung beschlossen: Grundlage für die nachstehende Kirchengemeindesatzung ist die Kirchengemeindeordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Präambel Die Sorge für den kranken und leidenden Menschen ist ein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienst der Gemeindekrankenpflege sind, da er sich dem Menschen in seiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seelsorge unmittelbar miteinander verbunden. 1. Name und Sitz der Diakoniestation. (1) Die Evangelische Kirchengemeinde Wehrheim ist Trägerin einer auf dem Gebiet der Gemeinde Wehrheim gelegenen Diakoniestation mit Sitz in Wehrheim. (2) Die Diakoniestation führt den Namen Evangelische Diakoniestation Wehrheim. (3) Die Diakoniestation ist, unbeschadet der Aufsicht der Kirchenverwaltung, Mitglied im als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werk in Hessen und Nassau und damit zugleich dem Diakonischen Werk der EKD angeschlossen. Sie ist berechtigt, das Kronenkreuz das Zeichen des Diakonischen Werkes zu führen. (4) Die Kirchengemeinde tritt den zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Kranken- und Pflegekassenverbänden getroffenen Vereinbarungen über die häusliche Krankenpflege und die sonstigen Leistungen in der jeweils gültigen Fassung bei. 2. Aufgaben der Diakoniestation. (1) Die Diakoniestation gewährt und koordiniert die ambulanten Pflegedienste (Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege) in ihrem Gebiet. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere: a) Pflege von Kranken, insbesondere Langzeitkranken jeden Alters, b) Pflege von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt, c) Pflege von Menschen mit einer Behinderung, d) Pflege von alten Menschen, e) Mobile soziale Dienste, insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen, f) Hilfe für Familien in besonders belasteten Lebenssituationen, g) Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserziehung durch Beratung in Familien, h) Seminare für häusliche Krankenpflege und Gesundheitserziehung, i) Aktivierung der gemeindlichen Diakonie (Nachbarschaftshilfe, Helfergruppen) sowie j) Vermittlung und Verleih von Hilfsmitteln. Weitere Aufgaben können übernommen werden. (2) Die Dienste der Diakoniestation können nach Maßgabe der Personalsituation und nach Art und Grad der Hilfsbedürftigkeit von jedem in Anspruch genommen werden. (3) Die Diakoniestation gestaltet ihre Arbeit nach den Grundsätzen für die Errichtung von Zentralen für ambulante Pflegedienste in der jeweils gültigen Fassung. Die Fachberatung erfolgt durch das Diakonische Werk. 3. Leitungsorgane der Diakoniestation. Die Leitungsorgane der Diakoniestation sind a) der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim, b) der Stationsvorstand der Evangelischen Diakoniestation Wehrheim und c) die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Evangelischen Diakoniestation. 4. Aufgaben des Kirchenvorstandes. (1) Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Diakoniestation. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten der Diakoniestation. Insbesondere obliegt ihm: a) die Wahl der Mitglieder des Stationsvorstandes, der oder des Vorsitzenden und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Stationsvorstandes,

85 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 85 b) die allgemeine Aufsicht über die Tätigkeit des Stationsvorstandes, c) die Beschlussfassung über den Wirtschafts- und den Stellenplan der Diakoniestation, d) die Bewilligung außer- und überplanmäßiger Ausgaben, e) die Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, f) die Beschlussfassung über die Entlastung des Stationsvorstandes, g) die Beschlussfassung über die Auflösung der Diakoniestation. (2) Auf Beschlüsse des Kirchenvorstands finden die Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts Anwendung. 5. Aufgaben des Stationsvorstandes der Diakoniestation. (1) Der Stationsvorstand der Diakoniestation ist für alle Angelegenheiten der Diakoniestation zuständig, die nicht in der Zuständigkeit des Kirchenvorstandes liegen. Insbesondere a) führt er die Beschlüsse des Kirchenvorstandes aus, soweit sie die Diakoniestation betreffen, b) erledigt er die laufenden Geschäfte der Diakoniestation, c) stellt er den Wirtschafts- und den Stellenplan der Diakoniestation auf, d) ist er Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakoniestation, e) stellt er im Rahmen des Stellenplanes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakoniestation ein, erteilt im Bedarfsfall für diese die Dienstanweisungen und spricht Kündigungen aus, f) erstattet er dem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim regelmäßig schriftlich Bericht. (2) Der Stationsvorstand der Diakoniestation überwacht die Geschäftsführung der Diakoniestation. Er vertritt die Diakoniestation im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 6 wahrgenommen werden. Urkunden und Vollmachten sind mit dem Dienstsiegel zu versehen; dies gilt nicht bei gerichtlichen und notariellen Beurkundungen. Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, so wird die Erklärung erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. (3) Der Stationsvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er kann hierbei die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Im übrigen gelten für die Geschäftsführung des Stationsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. 6. Geschäftsführung. (1) Der Stationsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 5 Abs. 1 Buchstaben b) bis e) dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Stationsvorstand der Diakoniestation vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Stationsvorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen. 7. Zusammensetzung und Amtszeit des Stationsvorstands. (1) Dem Stationsvorstand der Diakoniestation gehören mindestens drei, höchstens fünf Mitglieder an, die vom Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim gewählt werden. Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer soll dem Stationsvorstand angehören. Voraussetzung für die Wählbarkeit im übrigen ist die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand. (2) Der Kirchenvorstand wählt aus den Mitgliedern des Stationsvorstandes ein Mitglied in den Vorsitz und ein weiteres Mitglied in den stellvertretenden Vorsitz. Die oder der Vorsitzende soll Mitglied des Kirchenvorstandes der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim sein. (3) Die Amtszeit des Stationsvorstandes entspricht der Wahlperiode des Kirchenvorstands. Die Mitglieder des Stationsvorstandes führen ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Konstituierung des neu gebildeten Stationsvorstandes fort. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, so ist durch den Kirchenvorstand innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied zu wählen. Entsprechendes gilt, falls der gesamte Vorstand vorzeitig von seinem Amt zurücktritt. 8. Sitzungen des Stationsvorstands. (1) Die Sitzungen des Stationsvorstandes sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können mit beratender Stimme hinzugezogen werden. (2) Der Stationsvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (3) Der Stationsvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, soweit durch Kirchengesetz nichts anderes vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der oder des Vorsitzenden.

86 86 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (4) Über Beschlüsse des Stationsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die den Mitgliedern des Stationsvorstandes und den Mitgliedern des Kirchenvorstandes in Kopie zuzusenden ist. Insofern kommt der Stationsvorstand seiner Verpflichtung zur Berichterstattung gegenüber dem Kirchenvorstand nach. 9. Aufgaben der oder des Vorsitzenden des Stationsvorstandes. Der oder dem Vorsitzenden des Stationsvorstandes obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) Sie oder er bereitet die Sitzungen des Stationsvorstandes vor, beruft sie ein und leitet sie. b) Sie ist Dienstvorgesetzte oder er ist Dienstvorgesetzter der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Diakoniestation. 10. Finanzwesen. (1) Grundlage des Finanzwesens ist die Kirchliche Haushaltsordnung (KHO) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Es ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. (3) Die Jahresrechnung wird vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geprüft. (4) Die Arbeit der Diakoniestation bleibt an die bestehenden Verträge gebunden, insbesondere an den Vertrag mit der Gemeinde Wehrheim. 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. (1) Diese Kirchengemeindesatzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kirchengemeindesatzung vom 27. März 2002 außer Kraft. (2) Die Kirchengemeindesatzung bedarf der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. *** Die Kirchenverwaltung hat die vorstehende Kirchengemeindesatzung am 23. Januar 2009 genehmigt. Darmstadt, den 23. Januar 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2009/2010 Die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht gehört zu den Dienstpflichten der Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im Gemeindedienst. Der Umfang der Unterrichtsverpflichtung, die Möglichkeit von Stundenreduktion und Umverteilung, Fragen der Vergütung usw. sind im Einzelnen geregelt durch die Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer (RU-VO) vom 26. März 1999 (ABl S. 77), zuletzt geändert am 17. Oktober 2000 (ABl S. 306). Insbesondere wird auf Folgendes hingewiesen: Wer mehr als acht Wochenstunden Religion unterrichtet ( 2 Abs. 4 RU-VO) oder von der Möglichkeit der Umverteilung von Pflichtstunden Gebrauch macht ( 3 RU-VO), muss dazu einen Antrag auf dem Dienstweg stellen. Nur in ganz besonderen Fällen kann eine Befreiung von der Erteilung des Religionsunterrichtes erfolgen. Etwaige Anträge auf Befreiung müssen bis zum 20. April 2009 mit der Stellungnahme der Dekanin oder des Dekans und der Pröpstin oder des Propstes an das zuständige Religionspädagogische Amt gerichtet werden, damit eine verantwortliche Entscheidung getroffen werden kann. Es genügt nicht, den Antrag erst auf dem Erhebungsbogen für das Schuljahr 2009/2010 zu stellen. Werden gesundheitliche Gründe für eine Befreiung geltend gemacht, so sind diese durch ein spezifisches fachärztliches Attest nachzuweisen, aus dem hervorgeht, in welcher Weise die Dienstfähigkeit eingeschränkt ist. Darmstadt, den 2. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Krützfeld Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht Zu Beginn oder im Verlauf eines Schuljahres werden hauptberufliche Gestellungsverträge für Pfarrerinnen und Pfarrer zur Erteilung von Religionsunterricht in wechselnder Anzahl abgeschlossen. Pfarrerinnen und Pfarrer können sich für diesen Dienst als Schulpfarrer/innen und-pfarrer hauptamtlich in Schulen (Gesamtschulen/ Gymnasien/Berufliche Schulen) bewerben. Die Bewerbung zur Übernahme einer Schulpfarrstelle setzt voraus: - praktische Unterrichtserfahrung im Rahmen eines nebenberuflichen Lehrauftrags für evangelische Religion - die Aufnahme in die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für einen hauptberuflichen Gestellungsvertrag. Die Entscheidung darüber trifft die Kirchenleitung. Während des ersten Jahres im hauptberuflichen Schuldienst ist eine Professionalisierungsmaßnahme gemäß GestVO 4 Absatz 4 vorgesehen. Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 31. März 2009 auf dem Dienstweg über das Dekanat, die Propstei und das zuständige Religionspädagogische Amt an die Kirchenverwaltung Referat Schule und Religionsunterricht, Postfach, Darmstadt, erbeten. Weitere Auskunft erteilt Kirchenrat S. Krützfeld, Tel.: Darmstadt, den 2. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Krützfeld

87 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 87 Potentialanalyse Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 des Vorbildungsgesetzes für Kandidatinnen und Kandidaten die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Vom 15. bis 19. Juni 2009 findet eine Potentialanalyse in Arnoldshain statt. Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theologiestudierenden können sich frühestens nach Abschluss von sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. Lebenslauf und Lichtbild 2. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. März 2009 endet mit Ablauf des 31. März 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 3. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Kubisch Urlauberseelsorge im Ausland 2009 Das Kirchliche Außenamt der EKD hat für das Jahr 2009 die in der folgenden Liste aufgeführten Orte für Urlauberseelsorge erneut ausgeschrieben. Entsprechend dem Beschluss des Rates der EKD vom 19. März 1981 wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen gewährt. Die restlichen Tage müssen auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Interessentinnen und Interessenten, die mindestens fünf Jahre im Dienst sein müssen, bitten wir, ihre Anträge auf dem Dienstweg über die zuständige Dekanin oder den zuständigen Dekan und die Pröpstin oder den Propst an die Kirchenverwaltung in Darmstadt zu richten. Sie erhalten dann von dort die Anmeldeformulare, die ausgefüllt an die Kirchenverwaltung zurückgesandt werden müssen. Die Kirchenverwaltung leitet dieses Antragsformular an das Kirchliche Außenamt weiter. Die Urlauberpfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein pauschales Entgelt in Höhe von 20,00 Euro/Tag an allen Einsatzorten. Dieses Entgelt ist nach Steuerklasse VI zu versteuern. Für die Aufwandsentschädigung bei mehrmonatigen Beauftragungen von Pensionären in der Urlauberseelsorge gilt eine Sonderregelung. Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom 24. November 1975 kann ein weiterer gesamtkirchlicher Zuschuss nicht geleistet werden. In Absprache mit dem Kirchlichen Außenamt soll auch bei der Urlauberseelsorge die Altersgrenze von 70 Jahren eingehalten werden. Außerdem soll nach Möglichkeit die Urlauberseelsorge nicht öfter als sechsmal hintereinander von der gleichen Pfarrerin oder dem gleichen Pfarrer am selben Ort wahrgenommen werden. Zur Vorbereitung auf die Urlauberseelsorge lädt das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland die mit der Urlauberseelsorge beauftragten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einem eintägigen Gespräch nach Villigst ein. Getrennt nach Urlaubsregionen findet die Tagung in der Zeit vom 20. bis 24. April 2009 statt. Blaavand/Westjütland Ebeltoft/Ostjütland Poulsker/Bornholm Hvide Sande/ Nordjütland Marielyst Insel Romo Mimizan Insel Kos Capri Gardone und Maneba (Gardasee) Schlanders (Südtirol) St. Ulrich (Südtirol) Insel Ameland Cadzand Darmstadt, den 3. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Flemmig DÄNEMARK 18. Juli bis 31. August Juli und August 14. bis 31. August 1. bis 14. Juli 1. bis 18. Juli Juli FRANKREICH 1. bis 23. Juli GRIECHENLAND 22. Juli bis 5. August ITALIEN April, Mai, Juni, September, Oktober Juli und August Juli bis September 1. Juli bis 15. September NIEDERLANDE Juli und August Ostern

88 88 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Callantsoog/ Den Helder 22. bis 31. August St. Wolfgang (Oberösterreich) 12. August bis 30. September Renesse 15. bis 31. August Techendorf (Kärnten) September Schiermonnikoog/ Friesland 1. bis 15. Juli und 15. bis 31. August Wildschönau und Wörgl (Tirol) 19. bis 31. August Groet/Nordholland Bad Aussee und Bad Mitterndorf (Stmk.) Bad Gastein (Salzburger Land) Bad Kleinkirchheim (Kärnten) Bad Radkersburg (Steiermark) Ehrwald und Reutte (Tirol) Feldkirch (Vorarlberg) Gmünd und Fischertratten (Kärnten) 1. bis 20. Juli und 22. bis 31. August ÖSTERREICH Juli Juli August Juli oder August Juli oder August Juli oder August Juli oder August Zell am See (Salzburger Land) Karpacz/Wang Riesengebirge Hayduszoboszlo August POLEN Mai, 23. Juni bis 14. August und 5. bis 28. September UNGARN 1. bis 14. September Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Burg-Hohenstein Dekanat: Bad Schwalbach Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BURG-HOHENSTEIN Jenbach und Umgeburg (Tirol) Klopein (Kärnten) Kufstein (Tirol) Lofer (Salzburger Land) Maria Wörth (Kärnten) Mayrhofen und Fügen (Tirol) Medraz und Neustift (Tirol) Mondsee und Unterach (Oberösterreich) 15. Juli bis 31. August Juli oder August 18. bis 31. August 1. bis 12. August 1. bis 13. Juli 18. bis 31. August 10. bis 29. Juli 1. bis 13. Juli und August Siegelwiedergabe (xxx) Kirchengemeinde: Mörlenbach Dekanat: Bergstraße Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MÖRLENBACH Ossiach und Tschöran (Kärnten) 18. bis 31. August ** EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MÖRLENBACH Ramsau am Dachstein (Steiermark) 1. bis 20. Juli und 14. bis 31. August Rust am Neusiedler See (Burgenland) Juli Seefeld und Telfs (Tirol) 23. Juli bis 31. August

89 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 89 Kirchengemeinde: Französisch-Reformierte Gemeinde Offenbach am Main 1699 Dekanat: Offenbach Umschrift des Dienstsiegels: FRANZÖSISCH-REFORMIERTE GEMEINDE OFFENBACH AM MAIN 1699 Siegelwiedergabe Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 5. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Hübner Dienstnachrichten

90 90 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

91 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 91

92 92 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

93 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 93 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Bad Nauheim, 0,5 Pfarrstelle III Ost, Dekanat Wetterau, befristet auf zunächst vier Jahre. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages, zum zweiten Mal Wir suchen Sie! Den engagierten Pfarrer/Die engagierte Pfarrerin mit Schwerpunkt im Bereich Familienarbeit sowie Religionspädagogik. Mit Ihnen gemeinsam möchten wir das Angebot unserer Gemeinde im Bereich Familienarbeit weiter ausbauen. Sie übernehmen einen Teil des Religionsunterrichts in der Grundschule und eine von zwei Konfirmandengruppen. Sie gestalten die Arbeit mit Konfirmandeneltern mit dem Ziel eines gefestigten Kontaktes auch über die Konfirmandenzeit hinaus. Sie sind verantwortlich für regelmäßige Konfirmanden- bzw. Jugendgottesdienste und selbstverständlich auch für die Seelsorge für Konfirmanden bzw. Konfirmierte und ihre Eltern. Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand sowie im Ausschuss für Kinder-, Jugend- und Familienarbeit rundet Ihr Aufgabengebiet ab. Um Sie nicht zu überfordern, werden wir Ihnen keinen festen Gemeindebezirk übertragen. Wir wünschen uns jedoch Ihre Bereitschaft zur kollegialen Mitarbeit im Pfarrteam für die gesamte Gemeinde und insoweit beispielsweise auch für die Übernahme von Kasualien. Bad Nauheim ist eine Kurstadt im Grünen zwischen Taunus und Vogelsberg. Sie liegt mitten in der Wetterau verkehrsgünstig in der Nähe zu Frankfurt am Main, eine hübsche Kleinstadt mit rund Einwohnern mit einem hohen Anteil älterer und ausländischer Mitbürger und einer zunehmenden Anzahl junger Familien. Ein reichhaltiges, sehr lebendiges Kultur- und Freizeitangebot bereichert das multikulturelle Miteinander. Am Ort sind alle Schulformen vorhanden. Unsere Gemeinde umfasst das Gebiet der Kernstadt, in der rd Einwohner leben. Sie gehört mit etwa Mitgliedern zu den größten in der EKHN und ist unterteilt in 3 Pfarrstellen, von denen jetzt eine halbe durch Sie zu besetzen ist. Für die zahlreichen Altenheime, Kliniken und Schulen sind Sonderpfarrstellen eingerichtet. Hauptamtlich sind in unserer Gemeinde außer dem Pfarrteam noch 1 Gemeindepädagogin mit halber Stelle (Schwerpunkt: Arbeit mit Kindern), 2 Pfarramts-Sekretärinnen (Teilzeit), 1 Kantor, 1 Kinderkantorin (1/4 Stelle) und 1 Küster tätig. In unserer Kirchengemeinde ist eine Vielzahl von Arbeitsfeldern abgedeckt und eine Fülle von Gruppen und Kreisen - oft seit vielen Jahren - etabliert: In den Bereichen Kirchenmusik, Ökumene, Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, in diakonischen Arbeitskreisen, im Besuchsdienst, in Friedens-, Gesprächs- und Hauskreisen sind fast 200 Ehrenamtliche engagiert tätig und gestalten das Gemeindeleben aktiv mit. Wir freuen uns besonders, entgegen der Bevölkerungsstruktur auch viele junge aktive Ehrenamtliche in der Gemeinde und im, der Gemeinde angegliederten, VCP erreicht zu haben, seit wir vor etwa vier Jahren die Familien- und Jugendarbeit in unserer Gemeinde deutlich intensivierten. Zu den Schwerpunkten der anderen Pfarrstellen gehören Angebote für Familien und Jugendliche, Erwachsenenbildung und besondere Gottesdienste, Arbeit mit Senioren, die Seelsorge in den Gemeindebezirken und die Geschäftsführung. In der Dankeskirche und in der Johanneskirche laden wir regelmäßig zu Gottesdiensten unterschiedlicher Gestalt ein. Die Wilhelmskirche, unsere älteste Predigtstätte, dient heute als modernes Gemeindezentrum. Gleich daneben ist unser Gemeindeamt mit verschiedenen Gruppenräumen und dem Gemeindehaus. Unser eingespieltes Verwaltungsteam, die guten räumlichen Möglichkeiten und die moderne technische Ausstattung unseres Gemeindeamtes stehen selbstverständlich auch Ihnen zur Verfügung. Unsere Homepage unter informiert Sie über weitere Einzelheiten unserer Gemeinde vielleicht Ihrer neuen Wirkungsstätte? Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Weitere Auskünfte geben gern: Pfarrer Rainer Böhm, Vorsitzender des KV, Tel.: ; Dekan Jörg- Michael Schlösser, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Tel.: Brauerschwend, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld, Patronat sämtlicher Riedesel Freiherrn zu Eisenbach Die Kirchengemeinde Brauerschwend sucht eine/n Pfarrerin/Pfarrer. Wo finden Sie uns? Die Gemeinde Brauerschwend liegt zwischen Alsfeld und Lauterbach am Nordrand des Vogelsberges. Güns-

94 94 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr tige Verkehrsanbindungen bestehen durch Busse und Bahn (Station Renzendorf), der nächste Autobahnanschluss (A 5) ist in Alsfeld (9 km entfernt). Mehrere kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe sind in den Dörfern tätig, die meisten Berufstätigen arbeiten jedoch in den nahegelegenen Städten Alsfeld und Lauterbach oder in den Regionen Fulda und Gießen. Was erwartet Sie? Zur Kirchengemeinde Brauerschwend gehören die Orte Brauerschwend (430 Gemeindeglieder), Rainrod (347 Gemeindeglieder) und Renzendorf (148 Gemeindeglieder). In den beiden Orten Brauerschwend und Rainrod (2 km entfernt) finden sonntägliche Gottesdienste in neu renovierten Kirchen statt. Für die Gemeindearbeit steht in Brauerschwend ein Gemeindehaus direkt neben der Kirche zur Verfügung. Im ruhig gelegenen Pfarrhaus (1979 erbaut) mit günstigem Mietwert finden Sie auf zwei Etagen eine auch für größere Familien geeignete Wohnung mit Wohn- Esszimmer, drei größeren und drei kleineren Zimmern, Küche mit Nebenraum, Bad/Dusche/WC sowie Gästedusche und Gäste-WC. Im Untergeschoss befinden sich zwei Amtsräume, ein Archivkeller und vier Kellerräume. Das Pfarrhaus liegt nur ca. 100 m von Kirche und Gemeindehaus entfernt. Wegen notwendiger größerer Renovierungen steht die Entscheidung über die Weiternutzung des Pfarrhauses noch aus. Brauerschwend besitzt einen kommunalen Kindergarten und eine Grundschule. Ab dem 5. Schuljahr können alle weiterbildenden Schulformen im 8 km entfernten Alsfeld besucht werden. Es gibt in Brauerschwend ein Lebensmittelgeschäft, eine Metzgerei, zwei Geldinstitutsfilialen, eine Bäckereifiliale in Renzendorf. Eine Arztpraxis ist ebenfalls vor Ort. Unser Gemeindeleben ist sehr aktiv mit Posaunenchor, Frauenkreis, Kleinkinderspielkreis, Kirchenchor, Kindergottesdienst, ökumenischem Kinder- und Jugendchor und ökumenischem Arbeitskreis. Alle Gruppen stehen unter engagierter Leitung von ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Mitarbeitern/innen, die sich auf neue geistliche Impulse freuen. Im Nebenamt beschäftigt die Kirchengemeinde einen Organisten, je einen Kirchenchor- und Posaunenchorleiter, zwei Küster, eine Hausmeisterin im Gemeindehaus und eine Reinigungskraft für die Amtsräume. Unterstützt wird der/die Pfarrer/in durch eine Schreibkraft. Die Kirchengemeinde Brauerschwend gehört zum Gruppenpfarramt Vogelsberg. Es gibt eine geregelte Zusammenarbeit und Unterstützung. Die Beziehungen zur bürgerlichen Gemeinde und den örtlichen Vereinen sind gut. Zur ortsansässigen katholischen Diasporagemeinde bestehen vielfältige Kontakte und gemeinsame Aktivitäten. Wen suchen wir? Sie sind ein/e volkskirchlich geprägte/r Pfarrer/in, der/die mit Begeisterung und Freude das Wort Gottes in theologisch fundierten, verständlichen und ansprechenden Predigten weitergeben kann. Es liegt Ihnen, auf die Gemeindeglieder zuzugehen, diese in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen abzuholen und seelsorgerisch zu begleiten, so dass evtl. auch bei Kirchenfernen Interesse am Gemeindeleben geweckt wird. Sie sind teamfähig und arbeiten gern gruppenübergreifend. Der Ökumene stehen Sie offen gegenüber. Wir freuen uns sehr auf Ihre Bewerbung. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Bernd Dickel, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: , dickel@ads-alsfeld.de; Dekan Dr. Jürgen Sauer, Tel.: dienstlich oder privat; Propst Klaus Eibach, Tel.: Driedorf, Pfarrstelle I, Dekanat Herborn, Modus C, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle I ist ab 1. August zu besetzen, da unser bisheriger Pfarrer in Ruhestand geht. Was Sie vorfinden Driedorf liegt auf dem Hohen Westerwald. Wirtschaftlich und landschaftlich hat unsere Region viel zu bieten. Das Kirchspiel Driedorf besteht aus zehn Ortschaften (ca Gemeindeglieder) und ist in zwei Pfarrstellen aufgeteilt. Zur Pfarrstelle I gehören zwei Kirchen sowie drei weitere Predigtstätten. Das Gemeindehaus ist im Jahr 2007 fertig gestellt worden. Die Gottesdienste sind in Driedorf sonntäglich und wechselnd in je einem Filialort. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ist der Kirchenvorstand Ihnen gerne behilflich. Sie finden in Driedorf eine gute Infrastruktur. Es sind vorhanden: Kindergärten, eine integrierte Grund- und Gesamtschule, Ärzte, eine Apotheke, gute Einkaufsmöglichkeiten und zahlreiche Vereine. Weiterführende Schulen (Gymnasium und Realschule) gibt es in Herborn (12 km). Berufsbildende Schulen, eine Schule für körperlich und geistig Behinderte sowie Einrichtungen der Lebenshilfe erreichen Sie in Dillenburg (20 km). Sowohl Herborn als auch Dillenburg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Was unsere Kirchengemeinde prägt Wir arbeiten an der Umsetzung unserer Leitbilder Kreuz und Leib Christi und Wanderndes Gottesvolk. Unsere Gesamt-Kirchengemeinde zeichnet sich aus durch: - einen kooperativen Kirchenvorstand - engagierte Mitarbeiter/innen - Familiengottesdienste - Chöre und Posaunenchor - eigenverantwortliche Gemeindegruppen, u.a. Kindergottesdienste, Jugendkreis, Bibelgesprächskreise, Frauenkreise, Sonntagstreff für Alleinstehende, Gemeindebrief-Redaktionskreis

95 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 95 - eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen und einer guten integrativen Arbeit einschließlich einigen U3 Plätzen - ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde, der landeskirchlichen Gemeinschaft sowie verschiedenen freikirchlichen Gemeinden - eine lebendige Partnerschaft zu einer Kirchengemeinde in Sachsen-Anhalt und einer evangelischen Kirchengemeinde in Südpolen Von Ihnen als Pfarrerin/ als Pfarrer wünschen wir uns, dass Sie - an der Umsetzung unserer Leitbilder mitarbeiten - die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln - neue Gottesdienstformen fördern und intensivieren - Freude am Besuch älterer und kranker Gemeindeglieder haben - gerne mit Kindern und jungen Familien arbeiten - die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen begleiten - teamfähig sind und auf Menschen zugehen können - die ökumenische Arbeit mitgestalten - die gute Zusammenarbeit mit der Kommune fortsetzen Die Arbeit wird zwischen beiden Pfarrer/innen aufgeteilt. Wir sind offen für eine neue strukturelle Zuordnung der beiden Pfarrbereiche und wollen Sie gerne bei Ihrer eigenen Schwerpunktsetzung unterstützen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen und mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne geben wir weitere Auskünfte: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Pfd. Gerhard Bauer, Tel.: ; Pfarrvikarin Kathleen Theiß, Tel.: ; Dekanin Annegret Puttkammer, Tel.: sowie Propst Michael Karg, Tel.: Frankfurt am Main Eschersheim, Andreasgemeinde, Pfarrstelle II (50 %), Dekanat Frankfurt-Nord, Modus C Zum Februar 2009 ist die Pfarrstelle II (50%-Stelle) neu zu besetzen. Es besteht die Möglichkeit der Kombination mit einer 50%-Stelle an einer Frankfurter Berufschule, soweit die Qualifikation vorliegt. Die Andreasgemeinde mit ca Mitgliedern liegt in einem ruhigen Wohngebiet mit guter Verkehrsanbindung. Die soziale Struktur spiegelt die Geschichte des Stadtteils wider, der nach 1945 entstand und sich deshalb von der Altersstruktur her im Umbruch befindet. Der Anteil der jüngeren Gemeindeglieder hat sich deutlich erhöht. Zum Gemeindezentrum gehören die 1958 eingeweihte Kirche mit einer 1989 eingebauten Hillebrand-Orgel, ein Gemeindesaal, vier Gruppenräume und unsere Kindertagesstätte. Da unser Pfarrhaus bereits von unserer Pfarrerin bewohnt wird, werden wir Ihnen im Falle einer Wohnungssuche tatkräftig unter die Arme greifen. Gottesdienst, Predigt, Seelsorge, Gemeinschaft und Kommunikation stehen im Mittelpunkt unseres Gemeindelebens. Fester Bestandteil sind Gottesdienste in unterschiedlichen Formen, monatliche Andachten in einem Alten- und Pflegeheim, Kirchenmusik mit Kantorei, Kinderchor und Instrumentalkreise, Gesprächsgruppen, Jugendarbeit des Ev. Jugendwerks, ein Kindergottesdienstteam, eine Bücherei, dazu Freizeiten, Studienfahrten, ein Partnerschaftsprojekt in Palästina, Feste und die Gemeindekneipe. Darüber hinaus arbeitet unsere Kindertagesstätte (100 Plätze) eng mit der Gemeinde zusammen. Diese Arbeit wird getragen von einem engagierten Kirchenvorstand mit einem Laienvorsitzenden und vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hauptamtlich tätig sind eine Kirchenmusikerin (B-Stelle), ein Hausmeister (0,5 Stelle), eine Gemeindesekretärin in Teilzeit, zwei Sozialarbeiter (1,5 Stellen), Zivildienstleistende und das Team unserer Kindertagesstätte. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit den Nachbargemeinden durch die ökumenische Arbeit (Kinderbibelwoche, Ökumenischer Arbeitskreis und Veranstaltungsreihen mit Kanzeltausch). Wenn Ihnen das oben beschriebene Profil unserer Gemeinde gefällt, Sie überdies Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten haben, gerne Kontaktpflege mit Senioren betreiben (z.b. in Form von Hausbesuchen), Interesse an der ökumenischen Zusammenarbeit zeigen und eine gute, vertrauensvolle Kooperation mit unserer Pfarrerin anstreben, freuen wir uns, Sie als zukünftigen Pfarrer oder zukünftige Pfarrerin in unserer Gemeinde begrüßen zu dürfen. Weitergehende Auskünfte erteilen gerne: Pfarrerin Christa Sengespeick-Roos, Tel.: ; der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Günter Reuter, Tel.: und tagsüber ; Stellvertreter des Dekan, Pfarrer Reiner Dietrich-Zender, Tel.: und die Pröpstin für Rhein Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Frankfurt-Eschersheim, Emmausgemeiende, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Frankfurt am Main-Nord, Modus A Die Evangelische Emmausgemeinde in Frankfurt- Eschersheim hat ca Mitglieder und verfügt über 1,5 Pfarrstellen. Unsere schöne barocke Kirche liegt im alten Eschersheimer Ortskern und bildet mit dem um den Kirchplatz liegenden modernen Gemeindehaus, dem Gemeindebüro und dem dazugehörigen Gelände ein at-

96 96 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr traktives Zentrum, das gerne für besondere Gottesdienste, Feste und Feiern genutzt wird. Zur Gemeinde gehören zwei kompetent und eigenverantwortlich geleitete Kindertageseinrichtungen. Im Stadtteil ist ein Neubaugebiet entstanden, in das junge Familien gezogen sind. Zusammen mit der Kath. St. Josefsgemeinde betreuen wir zwei Seniorenpflegeheime. Zu Ihren Aufgaben dort gehören Besuche und der monatliche Gottesdienst, im Wechsel mit der Kollegin und Ehrenamtlichen. Das Team der engagierten und kreativen Hauptamtlichen, die Kollegin mit 100% Stelle, die Sekretärin mit 50% Stelle, der Hausmeister mit künftig 25% Stelle und die Kirchenmusikerin im Nebenamt wird unterstützt durch die tatkräftige Mitarbeit Marburger Diakonissen und vieler Ehrenamtlicher. Der Kirchenvorstand arbeitet kooperativ mit klar zugeordneten Kompetenzen in den Ausschüssen. Samstags und sonntags feiern wir Gottesdienste, die Sie sich mit der Kollegin und Ehrenamtlichen teilen. In der Regel haben Sie zwei predigtfreie Wochenenden. Die Kirchenmusik wird seit Jahrzehnten in unserer Gemeinde gepflegt. Es gibt einen Kirchenchor, der Gottesdienste musikalisch mitgestaltet, und einmal monatlich finden Musikvespern mit Gastmusikern statt. Ökumenisch verbinden uns mit der Kath. St. Josefsgemeinde Kinder- und Erwachsenenbibelwochen, Predigertausch und das gemeinsam gefeierte Fronleichnamsfest, das beispielgebend für Frankfurt ist. Mit der Ev. Andreasgemeinde kooperieren wir in einem Planungsbezirk bezüglich Kasual-, Sekretariats- sowie Küstervertretungen. Wir unterstützen seit vielen Jahren vier Projekte in der dritten Welt, die Moldavienhilfe und die Menschenrechtsarbeit. Außerdem haben wir für die Zukunft der eigenen Gemeinde eine Stiftung gegründet. Für unsere Gruppen und Kreise tragen weitgehend Ehrenamtliche die Verantwortung. Es besteht die Möglichkeit der Kombination mit einer 50% Stelle an einer Frankfurter Berufsschule, soweit die Qualifikation vorliegt. Von Ihnen wünschen wir uns: - dass Sie in der Kinder- und Jugendarbeit einen Schwerpunkt Ihres Wirkens setzen und sie mit neuen Impulsen beleben, - dass Sie die vorhandenen Traditionen in der Emmausgemeinde wertschätzen und darauf aufbauend neue Akzente setzen, - dass Sie kontaktfreudig und teamfähig sind. Es steht Ihnen ein Pfarrhaus am Rande des Eschersheimer Dichterviertels zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Reihen-Eckhaus mit Garten, 7 Zimmern einschließlich Amtszimmer sowie Gästetoilette und einer Garage. U-Bahn, S-Bahn und Autobahnanbindung sind in ca. 5 Min. erreichbar. Wenn Sie noch mehr über uns erfahren wollen, besuchen Sie uns auf unserer Homepage: oder nehmen Sie persönlich Kontakt mit uns auf. Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Christiane Schott, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Pfarrerin Elke Jung, Inhaberin der Pfarrstelle I, Tel.: ; Dekanstellvertreter Pfarrer Reiner Dietrich- Zender, Tel.: ; Pfarrerin Gabriele Scherle, Pröpstin von Rhein-Main, Tel.: Hatzfeld/ Eder, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Modus B Die Inhaberin/Der Inhaber der Pfarrstelle betreut die beiden pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Hatzfeld und Holzhausen. Die Orte gehören zur Stadt Hatzfeld/Eder (3.400 Einwohner mit allen Ortsteilen) im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Hatzfeld und Holzhausen liegen 6 km voneinander entfernt im landschaftlich reizvollen Oberen Edertal unweit der Universitätsstadt Marburg. In Hatzfeld gibt es mehrere Geschäfte, die den Bedarf des täglichen Lebens decken. Eine Grundschule und ein kommunaler Kindergarten sind vorhanden. Weiterführende Schulen befinden sich im Umkreis von ca. 15 km (Biedenkopf und Battenberg). Die medizinische Versorgung ist durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Zahnarzt und eine Apotheke gewährleistet. Industrie und Handwerk sind am Ort angesiedelt; in der Umgebung gibt es mehrere Kurstädte. Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Hatzfeld hat ca Gemeindeglieder; zu ihr gehört der Filialort Lindenhof. In der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Holzhausen sind ca. 390 Gemeindeglieder zu betreuen. Zu Holzhausen gehört ein eingruppiger Kindergarten in Trägerschaft der Kirchengemeinde (25 Plätze), der momentan von Kindern aus Holzhausen und dem Stadtteil Eifa besucht wird. Der Gebäudebestand der beiden Kirchengemeinden gliedert sich wie folgt: In Hatzfeld: Die Stadtkirche - ein verschieferter Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert. Das Gemeindehaus - erbaut Die Jugendhütte - erbaut Das kürzlich renovierte Pfarrhaus. Das wunderschöne Fachwerkhaus mit herrlichem Ausblick über Hatzfeld und das obere Edertal. wurde im 19. Jahrhundert erbaut

97 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 97 und liegt direkt neben dem Gemeindehaus in unmittelbarer Nähe zur Stadtkirche. Bei der Renovierung wurden Energiesparmaßnahmen getroffen sowie eine neue Ölheizungsanlage installiert. Die Wohnfläche beträgt 161 m2, verteilt auf 8 Zimmer, Küche, Bad. Im Wohnzimmer kann ein Kachelofen aufgestellt werden. Zum Pfarrhaus gehört ein kleiner Hausgarten und eine neu gestaltete Terrassenanlage. Das Fachwerkkirchlein in Lindenhof - mit ca. 30 Sitzplätzen. In Holzhausen: Die Kirche - aus dem 13. Jahrhundert. Das Gemeindehaus, 1993 eingeweiht. Alle Gebäude befinden sich in hervorragendem baulichen Zustand. Die finanzielle Situation beider Kirchengemeinden ist als gut zu bezeichnen. Gottesdienste finden in Hatzfeld wöchentlich, in Holzhausen vierzehntägig und auf dem Lindenhof monatlich statt. Kindergottesdienste werden in Hatzfeld wöchentlich und in Holzhausen einmal im Monat angeboten. Neben den sonntäglichen Gottesdiensten haben sich eine ganze Reihe von Sondergottesdiensten etabliert. So sind zu nennen: Christmette, Weltgebetstagsgottesdienst, Osternacht, Kindergartengottesdienste, Schulanfängergottesdienst, Gottesdienst auf der Burg, Reformationstags-Gottesdienst. Die Akzeptanz der Kirchengemeinde im Vereinsleben ist groß, so dass auch öfters Gottesdienste aufgrund aktueller Anlässe angeboten bzw. angefragt werden. Mitarbeitende: Die Pfarramtssekretärin (6 Wochenstunden), ferner in Hatzfeld und Lindenhof drei Organisten (im Wechsel tätig) und eine Raumpflegerin sowie jeweils ein Küster. In Holzhausen: jeweils ein Küster, Hausmeister und Organist; drei Erzieherinnen (2,1 Planstellen) und zwei Hauswirtschaftskräfte im Kindergarten. Die Stelle einer/eines Gemeindepädagogen/in (35%), die an eine Aufgabe im Dekanat angebunden ist, ist zurzeit ausgeschrieben. Die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist groß. Es gibt zwei selbstständige Kirchenvorstände in den beiden Kirchengemeinden, die zu besonderen Anlässen bzw. bei gleichlautenden Themen oder Projekten gemeinsam tagen. Beide Gremien sind äußerst aufgeschlossen, kompetent und engagiert. Das Gemeindeleben ist geprägt von folgenden Kreisen und Gruppen: In Hatzfeld: Frauenhilfe, Jugendkreis, CVJM, Posaunenchor, Jungenjungschar, Mädchengruppe. Es besteht eine Evangelische Gemeinschaft. In Holzhausen: Frauentreff und Jugendgruppe. Der Konfirmandenunterricht findet für beide Gemeinden gemeinsam im Blockunterricht statt. Die Kirchen vorstände wünschen sich eine Pfarrerin/ einen Pfarrer, die/der - authentisch und lebensnah den Glauben an Jesus Christus lebt, verkündigt und dazu beitragen will, dass Menschen in unseren Gemeinden ihren Glauben leben. - Freude an Verkündigung und Gottesdienst hat, im Bereich der Seelsorge einen Schwerpunkt setzt und auch alte und kranke Menschen besucht. Dabei wird sie/er von einem Besuchsdienst unterstützt. - kommunikativ ist und gerne und aufgeschlossen auf andere zugeht. - die Begleitung und Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtigen Teil der Gemeindearbeit sieht und sich gut vorstellen kann, dabei mit der/dem Inhaber/in der Gemeindepädagogenstelle zusammenzuarbeiten. - den Kindergarten Holzhausen religionspädagogisch begleitet. Darüber hinaus sind wir gespannt auf die Impulse und Ideen, die SIE in unsere Gemeinden mitbringen werden. Wenn Sie Interesse an der Arbeit in zwei verbundenen, lebendigen Gemeinden haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen die stellvertretenden Vorsitzenden der Kirchenvorstände in Hatzfeld: Willi Miss, Tel.: ; in Holzhausen: Rita Zissel, Tel.: Außerdem Dekan Gerhard Failing, Tel.: sowie Propst Michael Karg, Tel.: Heckholzhausen, Dekanat Runkel. Patronat des Fürsten zu Wied, zum zweiten Mal Die evangelische Kirchengemeinde Heckholzhausen sucht ab sofort eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar. Lage und Struktur Heckholzhausen liegt im Landkreis Limburg-Weilburg und ist Bestandteil der Zivilgemeinde Beselich. Am Südrand des Westerwaldes im Übergang zum Lahntal gelegen hat Heckholzhausen einen hohen Wohnwert, denn es liegt ruhig und ist ringsum von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wald umgeben; verkehrsgünstig an der B49 zwischen Limburg und Weilburg mit Anschluss im Osten an die Autobahn A45 und im Westen an die A3 sowie an die ICE-Strecke Köln-Frankfurt am ICE-Bahnhof Limburg-Süd. Zur evangelischen Kirchengemeinde Heckholzhausen gehören die evangelischen Christen der Ortsteile Heckholzhausen und Obertiefenbach der Zivilgemeinde Beselich und die Ortsteile Hintermeilingen und Lahr der Zivilgemeinde Waldbrunn. Die Kirchengemeinde umfasst rund Gemeindeglieder.

98 98 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Kirchengemeinde ist Trägerin der zweigruppigen Kindertagesstätte Sternenland in Heckholzhausen. Die Grundschule befindet sich in Obertiefenbach. Weiterführende Schulen sind im Umkreis von bis zu 12 km gelegen. Gute Busverbindungen nach Limburg und Weilburg, die nächst größeren Städte. Pfarrhaus Kernort der Kirchengemeinde ist Heckholzhausen. Hier stehen die im Jahr 2005 renovierte evangelische Kirche, das Pfarrhaus sowie das Ev. Gemeindehaus. Das Pfarrhaus umfasst die Dienstwohnung des Pfarrers/der Pfarrerin und das davon räumlich getrennte Pfarrbüro. Die Dienstwohnung besteht aus 5 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad und 1 Gäste-WC, ca. 160 qm Wohnfläche. Ein kleiner Garten und eine Garage gehören dazu. Gemeindeleben Das Gemeindeleben spielt sich fast ausschließlich im Kernort Heckholzhausen ab. Gottesdienste feiern wir wöchentlich sonntags und einmal im Monat am Samstagsabend. In jedem Außenort findet einmal im Monat ein Gottesdienst statt. Der Kindergottesdienst wird in Heckholzhausen zweimal im Monat und in Hintermeilingen einmal im Monat von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen angeboten. Des Weiteren wird von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen der Gemeindebrief erstellt, der Ev. Kirchenchor, der Frauenchor, der Frauentreff und die Seniorenthemennachmittage getragen und verantwortet. Die Kontakte zu den beiden Zivilgemeinden und den katholischen Kirchengemeinden sollen gepflegt werden. Die evangelische Kirchengemeinde wünscht sich eine/n volkskirchliche/n geprägte/n Pfarrerin/Pfarrer, der/die theologisch fundierte, verständliche und ansprechende Predigten hält und unsere Gemeindeglieder in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen seelsorgerisch begleitet. Auch sollte er/sie der Ökumene offen gegenüber stehen, teamfähig sein und gerne gruppenübergreifend arbeiten. Außerdem wünschen wir uns, dass er/sie religionspädagogisch in der KiTa mitwirkt, den Kontakt zu Vereinen pflegt und bereit ist, auch kirchenferne Menschen für das Gemeindeleben zu interessieren. Sie/Er wird dabei unterstützt von - einem Kirchenvorstand mit ehrenamtlichen Vorsitz - den hauptamtlichen Beschäftigten der Kindertagesstätte - einer Gemeindesekretärin - einer Küsterin - einer Chorleiterin - und vielen motivierten ehrenamtlichen Mitarbeiter/ innen Sind Sie neugierig- haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Auskünfte erteilen: Nicole Löffelholz-Ripl Vorsitzende des KV, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: ; Dekan Manfred Pollex, Tel.: ; Vakanzvertreter Pfarrer Johannes Jochemczyk, Tel.: Ober-Mockstadt, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Nidda, Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der sich am Rande der Wetterau in der oberhessischen Kirchengemeinde Ober-Mockstadt niederlassen möchte. Unser bisheriger Pfarrer war - bis zu seiner Wahl zum Dekan - hier fast 10 Jahre zuhause. Herzlich willkommen in Ober- und Nieder-Mockstadt Unsere Kirchengemeinde Ober-Mockstadt besteht aus den beiden ehemals selbstständigen kommunalen Gemeinden Ober- und Nieder-Mockstadt. Seit der Gebietsreform 1972 ist Ober-Mockstadt ein Ortsteil der Gemeinde Ranstadt und Nieder-Mockstadt ein Stadtteil von Florstadt, der jüngsten Stadt Hessens. Mockstadt liegt direkt an der Autobahn A 45 (Auffahrt Florstadt); eine wichtige Verkehrsader, die B 275, führt durch unsere Orte. Somit ist das Rhein-Main-Gebiet ebenso gut und schnell zu erreichen wie die Gegend um Gießen oder Hanau und Darmstadt. Auf gut ausgebauten Radwegen kann die Region Richtung Frankfurt und Richtung Vogelsberg auch mit dem Fahrrad dienstlich erreicht oder aber in der Freizeit erkundet werden. In Ober-Mockstadt befindet sich das große Pfarrhaus - mit abgetrennten Diensträumen im Erdgeschoss. Das neu möblierte Gemeindehaus ist mit wenigen Schritten über den Pfarrhof zu erreichen. In unmittelbarer Nähe befindet sich die markante Pfarrkirche aus dem Jahre In Nieder-Mockstadt (2 km entfernt) wurde 1972 ein Gemeindezentrum inklusive Gottesdienstraum gebaut. Neben den wöchentlichen Gottesdiensten, die in den verschiedensten Formen in beiden Kirchen gefeiert werden, findet auch der im Team vorbereitete Kindergottesdienst großen Anklang. Ebenso beliebt sind die musikalischen Vespern, die auch von den ortsansässigen Musikvereinen und Gesangvereinen mitgestaltet werden, sowie Theatergottesdienste unter Mitwirkung der Konfirmanden/innen und anderer Gruppen. Besondere Highlights sind die Christmette als Lichtergottesdienst, die Feier der Osternacht mit anschließendem Frühstück, das Johannisfeuer, ein Sommernachtsgottesdienst mit Nachtkonzert und der Adventsbasar im Innenhof des Gemeindezentrums Nieder-Mockstadt mit kulinarischen Köstlichkeiten. Kindergärten und Grundschule befinden sich in den Ortsteilen von Ranstadt. Weiterführende Schulen sind in Konradsdorf (5 km) und Nidda (10 km). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind diese gut zu erreichen. Einkaufsmöglichkeiten sind in Ober- und Nieder-Mockstadt vorhanden. Hier gibt es ein intaktes Dorfleben mit guter Nachbarschaft und reger Vereinsaktivität.

99 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 99 Der Kirchengemeinde Ober-Mockstadt gehören knapp Gemeindeglieder an. Ihr Kirchenvorstand mit 11 engagierten Mitgliedern wird von einer Laienvorsitzenden geleitet. Fest angestellt sind eine Sekretärin (6 Wochenstunden), drei Küster/innen und ein Hausmeisterehepaar. Zudem unterstützen ca. 20 Ehrenamtliche (inklusive zwei Prädikantinnen) die Arbeit des/der Pfarrers/in tatkräftig in selbstständig arbeitenden Gemeindekreisen (z.b. Seniorenkreis, Kirchenmäuse, Teenie-Treff, Krabbelgruppe). Die angebotenen Freizeiten für Senioren, Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer, Radtouren für Jugendliche und Erwachsene sowie Studienreisen nach Rom und Irland fanden großen Zuspruch. Ebenso die Pilgerprojekte der vergangenen Jahre. Im Rahmen der Pfarrstellenreduzierung wurde das Dekanat Nidda in vier Regionen aufgeteilt. Unsere Kirchengemeinde bildet zusammen mit den Nachbargemeinden Ranstadt/Bellmuth, Dauernheim und Blofeld die Region Süd. Der Kanzeltausch erleichtert die Arbeit der Kollegen. Eine Pfarrdienstordnung regelt die Dienste in der Region. Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer - mit einer Offenheit für die Schwerpunkte unserer Gemeinde, - mit den Fähigkeiten, auf Menschen zuzugehen und eine einladende Kirche zu repräsentieren, - mit Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des gottesdienstlichen Lebens, - mit Engagement, um die neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen zu unterstützen und zu begleiten, - mit Liebe zur nachgehenden Seelsorge. Wir möchten unsere künftige Pfarrerin/unseren künftigen Pfarrer ermutigen, ihre/seine eigenen Ideen, Begabungen und Fähigkeiten zum Wohle des Gemeindeaufbaues mit einzubringen. Der Kirchenvorstand wünscht sich eine gute Zusammenarbeit im Team. Haben Sie Interesse? Fragen? Dann melden Sie sich bitte! Nähere Auskünfte erteilen: Ulrike Bloß, Schillerstraße 9, Florstadt, Tel.: ; Dekan Manfred Patzelt, Bahnhofstraße 26, Nidda, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Gießen, Tel.: Wiesbaden, 1,0 Stadtjugendpfarrer/in, Dekanat Wiesbaden, zum zweiten Mal Herzlich willkommen im Stadtjugendpfarramt in Wiesbaden! Wer das Stajupfa im Bonhoefferhaus am Rande der Wiesbadener Innenstadt besucht, begegnet hier täglich vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie nehmen Teil an den zahlreichen Angeboten des Hauses, sie organisieren hier selbst Projekte oder suchen Rat und Material für ihre Arbeit in ihren eigenen Kirchengemeinden. Durch das Mitarbeiterteam (zwei Dekanatsjugendreferenten, eine Verwaltungskraft, ein Haustechniker und zwei Zivildienstleistende) erleben sie eine lebendige und einladende Kirche, die ihre Kompetenz und Kreativität braucht und fördert. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen steht dem Stadtjugendpfarramt neben dem Bonhoefferhaus mit Konferenzräumen, Tonstudio, großem Saal inkl. Bühne und diversen Büros auch ein großzügiges Außengelände mit Wiesen und Teich zur Verfügung. Die jungen Menschen, die hier herkommen, fühlen sich auch deshalb sehr wohl und arbeiten gerne bei den zahlreichen kleinen und großen Veranstaltungen des Hauses mit. Unter anderem werden hier sowohl große Events wie das Konfi- Carrip für alle Wiesbadener Konfirmandinnen oder der Kinderkirchentag geplant als auch Konzerte und Filmund Theaterprojekte organisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Organisation und Durchführung vieler Kinder- und Jugendfreizeiten im In- und Ausland - ein beliebtes und stets frequentiertes Angebot, das den Teilnehmern/innen immer wieder viel Freude bereitet. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden hat ca Einwohner und ist nicht nur von großstädtischen Strukturen einer Innenstadt, sondern auch von ländlichen Stadtteilen geprägt. Das Evangelische Dekanat reicht mit seinen Mitgliedern über die Stadtgrenze hinaus bis in den Rheingau und ins Wallauer Land und umfasst 43 Kirchengemeinden und zahlreiche kirchliche Dienste. Hier kommt dem Stadtjugendpfarramt die Aufgabe zu, evangelische Jugendarbeit zu fördern und zu koordinieren und sie auch im kommunalen Kontext und in der Ökumene zu vertreten. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht das Evangelische Dekanat Wiesbaden eine/n Stadtjugendpfarrer/in mit vollem Stellenumfang, um diese wichtige Arbeit weiterzuführen. Wir wünschen uns von unserem/unserer Stadtjugendpfarrer/in Freude an der Arbeit mit jungen Menschen und die Bereitschaft, den Auftrag des Evangeliums und das persönliche theologische Profil in diese Arbeit einzubringen. Daneben wäre es hilfreich, wenn sie/er - Begeisterung für die evangelisch-kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Leitungs- und Kommunikationskompetenz - Interesse für Projektmanagement - Offenheit und Kreativität - Neugier auf innovative Projekte, wie zum Beispiel den Aufbau einer Jugendkirche - und Kenntnisse in den Bereichen Verwaltung und Haushaltswesen mitbrächte. Neben der Moderation und Leitung des Mitarbeitendenteams obliegt dem/der Stadtjugendpfarrer/in im Auftrag

100 100 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr des Dekanatssynodalvorstandes auch die Fach- und Dienstaufsicht des Gemeindepädagogischen Dienstes. Darüber hinaus hat sich die Dekanatssynode dafür ausgesprochen, eine Jugendkirche aufzubauen. Erste konzeptionelle Weichen wurden gestellt, die Begleitung und weitere Ausformung des Projektes ist ebenfalls Sache des/der Stadtjugendpfarrers/in und des Mitarbeiterteams. Die Pfarrstelle wird für die Dauer von 5 Jahren auf Vorschlag des Dekanatssynodalvorstandes durch die Kirchenleitung der EKHN besetzt und kann danach ggf. um weitere 5 Jahre verlängert werden. Eine Wohnung (5 ZK BB, ca. 120 qm Wohnfläche) kann auf dem Gelände des Stadtjugendpfarramts angemietet werden. Wiesbaden bietet sämtliche schulischen Möglichkeiten, auch eine staatliche Fachhochschule. Weitere Informationen geben gerne: Dekan Hans-Martin Heinemann, Tel.: ; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: oder Dekanatsjugendreferent Klaus Kosmehl, Tel.: Mehr zum Stadtjugendpfarramt ist über die Homepage zu erfahren. Worms-Pfeddersheim, Pfarrvikarstelle, Dekanat Worms-Wonnegau. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages für die Dauer von 4 Jahren durch die Kirchenleitung Herzlich Willkommen in Pfeddersheim! Ihre neue Gemeinde westlich von Worms liegt verkehrsgünstig an der A 61 im südlichen Rheinhessen nahe Ludwigshafen/Mannheim (ca. 15 Min.) und Mainz/ Wiesbaden (30 Min.). Die ehemals freie Reichsstadt Pfeddersheim ist ein Weinbauort mit ausgeglichener sozialer Struktur und einem vielfältigen Vereinsleben. In der Nachbarschaft des reizvollen mittelalterlichen Ortskernes gibt es ein neurenoviertes Freischwimmbad, einen Bahnhof, Bushaltestellen (sehr gute ÖPNV-Anbindung), Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Versorgung mit Ärzten und Apotheken. Alle Schularten sind in unmittelbarer Nähe erreichbar. Wer sind wir? Unsere Gemeinde gehört mit ca Mitgliedern zu den größten Gemeinden des Dekanates. Neben der Pfarrvikarstelle gibt es eine seit sieben Jahren besetzte Pfarrstelle, die den alten Ortskern vom Pfarrhaus aus betreut. Dort befindet sich auch das Gemeindebüro. Durch die Angliederung unserer Gemeinde an die Regionalverwaltung in Alzey und eine hochmotivierte Sekretärin (23 Stunden) erfahren Sie in Verwaltungs- und Haushaltsfragen vielfältige Unterstützung und Entlastung. Das gilt auch für den engagierten Kirchenvorstand, in dem sich die unterschiedlichen Generationen zielstrebig einbringen. Unser gerade erst erweitertes und saniertes Gemeindehaus, eine ehemalige lutherische Kirche, wird von einer freundlichen Hausmeisterin in Schuss gehalten. Zur Gemeinde gehört ein eingruppiger Kindergarten mit einem eingespielten Team, das sich auch gerne an Familiengottesdiensten beteiligt. Das findet alles statt! Neben dem sonntäglichen Gottesdienst in der sog. unechten Simultankirche - beide Konfessionen unter einem Dach in getrennten Räumen -, die am neugestalteten Kirchplatz steht, findet freitagmorgens ein Gottesdienst im Martin-Luther-Haus, einem evangelischen Alten- und Pflegeheim, statt. Die Gottesdienste werden im Wechsel mit dem Inhaber der Pfarrstelle I gehalten. Ein wichtiges Standbein unseres Gemeindelebens ist die Kinder- und Jugendarbeit. Hier ist unser hochmotivierter Gemeindepädagoge seit vielen Jahren verantwortlich (Umweltwoche, Sagenhaftes Pfeddersheim, Kindertag zu Ostern, Kinderbibelwoche, Adventsmarkt, Ü 30-Party), der sich auch am Konfirmandenunterricht beteiligt (ca. 40 Jugendliche pro Jahr in drei Gruppen). Es existiert ein ehrenamtliches Kindergottesdienstteam und ein jüngst gegründeter Kinderposaunenchor. Besuchsdienstkreis, ökumenischer Altennachmittag. Kirchenchor, Web- und Handarbeitskreis arbeiten weitgehend selbstständig. Was erwarten wir? Wir erwarten Teamfähigkeit und Bereitschaft zu gemeinsamer Arbeit. Entsprechend der rheinhessischen Mentalität erhoffen wir uns Ihre Präsenz im Ortsleben und Ihre Aufgeschlossenheit für alle Altersstufen. Wir wünschen uns eine lebendige Gestaltung der Gottesdienste, die auch die zahlreichen Konfirmandinnen und Konfirmanden mit im Blick hat. Auch die kirchliche Mitverantwortung für gesamtgesellschaftliche Fragen in Form von öffentlichen Diskussions- und Informationsveranstaltungen sollte Ihnen ein Anliegen sein. Wichtig ist uns die Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden in pädagogischen und theologischen Fragen. Wir bieten: Wir bieten Ihnen Freiräume für neue Anregungen und Ideen und würden uns freuen, mit Ihnen gemeinsam neue Wege zu beschreiten. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Wohnungssuche behilflich. Das Kleingedruckte: Im Rahmen der Umsetzung des Dekanatssollstellenplanes gehört ein 25% umfassender Teildienstauftrag im benachbarten Kirchspiel Monsheim - Kriegsheim - Hohen- Sülzen zur Stelle hinzu. Interessiert? Weitere Auskünfte erteilen: Pfarrer Dr. Ralf Stroh (Inhaber der Pfarrstelle I), Tel.: ; Christian Decker (Stellv. KV-Vorsitzender), Tel.: ; Dekan Harald Storch, Tel.: und der Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: ,5 Pfarrstelle für die Landwirtschaftliche Familienberatung in Rheinhessen, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Mainz, zum zweiten Mal Für die Landwirtschaftliche Familienberatung in Rheinhessen ist eine 0,5 Pfarrstelle des Zentrums Gesell-

101 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 101 schaftliche Verantwortung, Mainz, zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen. Aufgabengebiet Die Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen (LFBK) bietet Landwirtinnen und Landwirten mit gefährdeten und in Not geratenen landwirtschaftlichen Betrieben samt ihren Familien eine ganzheitliche Lebensberatung an. In diesem Gesamtrahmen unterstützt und begleitet sie diese Personen bei der Weiterentwicklung des Betriebes und den dazu notwendigen Maßnahmen. In etwa der Hälfte der Fälle ist der Grund zur Kontaktaufnahme mit der LFBK im betriebswirtschaftlichen Bereich angesiedelt, zur anderen Hälfte entsteht der Kontakt aufgrund von familiären Konflikten. Es werden jährlich etwa 100 Betriebe beraten und zum Teil umfangreich betreut. Die Inanspruchnahme der Beratung ist im letzten Berichtsjahr um 9% gestiegen, da mehr Betriebe längere Beratung in Anspruch genommen haben und zugleich die Zahl der Neuanfragen konstant geblieben ist. Die LFBK nimmt eine Sonderstellung in der Beratungslandschaft ein, da sie systemisch die Situation von Familienbetrieben betrachtet. Psychotherapeutische Beratungsstellen sind mit Fragen bezüglich des Hofes als Betrieb überfordert, rein betriebswirtschaftliche Berater besitzen keine Kompetenz in Bezug auf familiäre Dynamiken. Es besteht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der EKHN, der Evangelischen Kirche der Pfalz und der Diözese Speyer zur Landwirtschaftlichen Familienberatung der Kirchen (LFBK) im Regierungsbezirk Rheinhessen- Pfalz. Die LFBK erfüllt ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen, berufsständischen und kirchlichen Beratungsdiensten sowie Ehrenamtlichen. Dabei unterstützt das Land Rheinland-Pfalz die LFBK durch eine 0,5 Mitarbeiterstelle in der staatlichen Agrarverwaltung und der Bauernverband Rheinland-Pfalz Süd e.v. trägt den überwiegenden Anteil an den Sachkosten der LFBK. Für die Zukunft ist auch eine stärkere Vernetzung mit der entsprechenden Beratungsarbeit im hessischen Gebiet der EKHN und in der EKKW geplant, insbesondere im Hinblick auf die dort existierenden Ausbildungskurse für Ehrenamtliche, um eine entsprechende ehrenamtliche Arbeit auch in Rheinhessen aufzubauen. Aufgabe der 0,5 Pfarrstelle - Beratung von Familien aus Landwirtschafts- und Winzerbetrieben in Rheinhessen - mit den Beratern der Ev. Kirche der Pfalz und des Bistums Speyer (inklusive gemeinsamer Supervision) für den Bereich von Rheinland-Pfalz - Vernetzung mit der Landwirtschaftlichen Familienberatung Familie & Betrieb innerhalb der EKKW und der EKHN für den Bereich von Hessen - Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen - Kooperation mit weiteren Beratungseinrichtungen (Schuldnerberatung, Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychotherapeutische Beratungsstellen, staatliche und berufsständische betriebswirtschaftliche Beratungseinrichtungen etc.) - Kooperation mit dem ZGV, insbesondere dem Referat Ländlicher Raum Erforderliche Qualifikationen: - Pfarrer / Pfarrerin der EKHN - Möglichst seelsorgerliche Zusatzausbildung mit systemischem Ansatz - Erfahrungshintergrund im ländlichen Raum durch eigenen Lebensweg und/oder pfarramtliche Praxis - hohe Kommunikationsfähigkeit im Blick auf die Zielgruppen im ländlichen Raum - Teamfähigkeit und selbstständige Arbeitsorganisation Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Informationen bei Pfarrerin Gundel Neveling, Leiterin des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung, Tel.: Zweite Ausschreibung Am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Frankfurt am Main wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 3 Jahren eine Pfarrstelle zur Abordnung als Assistent / in für Religionswissenschaft / Religionsgeschichte ausgeschrieben. Erwartet werden: - eine solide Qualifikation in theoretischen und historischen Fragen der Religionswissenschaft inklusive. der für die Materialerschließung notwendigen methodischen Kenntnisse - Promotion in einem Arbeitsfeld der Religionswissenschaft - eine abgeschlossene theologische Ausbildung und mehrjährige Erfahrung im Pfarrdienst (Gemeinde, Schule, Erwachsenenbildung) - theologische Reflexionsfähigkeit und pädagogische Kompetenz Zu den Aufgaben der Stelle gehören: - ein tatkräftiges Engagement beim Ausbau des Fachs Religionswissenschaft, insbesondere des Bachelor-/ Master-Sudiengangs Religionswissenschaft

102 102 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr die Mitwirkung am interdisziplinären Forschungsschwerpunkt des Fachbereichs mit seiner Vernetzung zwischen Religionswissenschaft, Evangelische Theologie und Religionsphilosophie - Religionswissenschaftliche Reflexion bezüglich interdisziplinärer und interreligiöser Begegnung zwischen Christen-, Juden und Muslimen - eine 4-stündige Lehrverpflichtung an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt zu den Themen Sozialethik, Grundlagen der Theologie, Diakonie und Religionswissenschaft - Koordination von Pfarrerfortbildungen der EKHN mit universitärer Beteiligung Auskunft erteilen: OKRin Dr. Hanna Zapp, Leiterin des Referates Personalentwicklung der Kirchenverwaltung der EKHN, Tel.: und Dekan Professor Dr. Hans-Günter Heimbrock, Fachbereich Evangelische Theologie/Praktische Theologie/Religionspädagogik, Tel.: Im Evangelischen Dekanat Vogelsberg ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zur Propstei Oberhessen und ist ländlich geprägt. Entstanden ist es im Jahre 2000 durch die Fusion der beiden Dekanate Herbstein und Lauterbach. Das Dekanat Vogelsberg besteht aus 36 Kirchengemeinden mit zzt. 21 Pfarrstellen und ca Gemeindegliedern. Es ist der Evangelischen Regionalverwaltung Alsfeld angeschlossen. Die Dekanatsverwaltung befindet sich in Lauterbach. Hier sind auch die Büros der Mitarbeitervertretung, des Dekanatsjugendreferenten, der Gemeindepädagogin, des Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, des AKH-Stelleninhabers und des Inhabers der Profilstelle Bildung und Gesellschaftliche Verantwortung angesiedelt. Des Weiteren gehören zu den Dekanatsmitarbeitern zwei Dekanatskirchenmusiker, eine Sekretärin und eine Verwaltungsfachkraft. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit findet eine Zusammenarbeit mit dem Nachbardekanat Alsfeld statt. Mit der Dekanspfarrstelle, die einen Anteil von 50% umfasst, ist ein 0,25 Dienstauftrag zur Mitarbeit in der Kirchengemeinde Lauterbach verbunden. Die im Rahmen dieses Dienstauftrages anfallenden Aufgaben sind in einer Pfarrdienstordnung geregelt. Der weitere 25%-Anteil steht für gemeindliche Dienste im Dekanat zur Verfügung. Neben den in Art. 29 und 30 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben richten sich an den Dekan/die Dekanin folgende Erwartungen: Der DSV legt besonderen Wert auf Teamfähigkeit, die Förderung des kirchlichen Lebens im Dekanat, Förderung der Kooperation zwischen den einzelnen Kirchengemeinden und eine kompetente Begleitung der Arbeit in den Profil- und Fachstellen. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die über theologische und geistliche Leitungskompetenz verfügt und auch Sinn für Struktur- und Verwaltungsfragen hat. Einfühlungsvermögen und Verständnis in bzw. für die Belange unserer ländlich geprägten Kirchengemeinden sind unerlässlich. Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: ; der Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Lonystraße 13, Gießen, Tel.: ; Präses Annedore Radvan, Tel.: oder Pfarrer Martin Bandel (komm. Dekan), Tel.: Die Pädagogische Akademie Elisabethenstift in Darmstadt ist ein innovatives kirchliches Zentrum für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieher/innen und anderen sozialpädagogischen Fachkräften. Sie gliedert sich in die Fachbereiche Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung (afw), Evangelische Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Berufe (EvA) und Kinderhaus. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, das integrative Verständnis pädagogischer Arbeit sowie das e- vangelische Profil sind Kennzeichen der Pädagogischen Akademie. Für das Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung (afw) suchen wir zum für den Bereich der religionspädagogischen Fort- und Weiterbildung in Vollzeitbeschäftigung. Aufgabenbereiche: eine Pfarrerin / einen Pfarrer - Planung, Konzeption und Durchführung religionspädagogischer Qualifizierungsangebote für Erzieherinnen - Planung und Durchführung von Angeboten, die Fragen der Werteorientierung aufgreifen - Planung und Durchführung von In-house Angeboten für Einrichtungen und Träger - Weiterentwicklung des Themas Religionspädagogik für Kinder unter 3 Jahren - Kooperation mit dem Zentrum Bildung der EKHN und anderen Bildungseinrichtungen - Mitarbeit im Team zur weiteren Entwicklung und Profilierung der afw-angebote - Ergänzender Unterricht in Religion / Religionspädagogik an der Fachschule der PAE

103 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 103 Voraussetzungen: - Pfarrer/in der EKHN - Berufliche Erfahrungen im Handlungsfeld Kirchengemeinde und Diakonie - Berufliche Erfahrungen im Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen sowie Kenntnis der aktuellen Themen - Ausgewiesene religionspädagogische Kompetenzen - Erfahrungen in der Lehre bzw. in der Erwachsenenbildung - Unternehmerisches Denken und Teamfähigkeit - Interesse an kooperativen Arbeitsformen - Fähigkeit, sich in das Arbeitsfeld der Mitarbeitenden in Tageseinrichtungen für Kinder einzuarbeiten Wir bieten: - Ein aufgeschlossenes und kooperatives Team - Möglichkeit zu Supervision und Fortbildung - Pfarrerbesoldung nach A13/A14 Bewerbungen bitte an: Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Rückfragen bitte an: Ursel Heinze, Leiterin des afw der PAE, Tel.: , oder Oberkirchenrätin Dr. Zapp, Tel.: Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau bietet die Teilnahme an einem Studienprogramm an: Interreligiöser Dialog an der Near East School of Theology (NEST) in Beirut/Libanon Vom 19. September bis 12. Dezember 2009 können Pfarrerinnen und Pfarrer in einem Studienprogramm zur Qualifizierung im interreligiösen Dialog an der Kirchlichen Hochschule Near East School of Theology teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Anspruch auf einen 3-monatigen Studienurlaub. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Darüber hinaus sind die Dekanate gebeten, den Pfarrerinnen und Pfarrern im Handlungsfeld Mission und Ökumene die Teilnahme zu ermöglichen, sofern ihr Aufgabengebiet eine entsprechende Qualifizierung nahe legt. Eine Prüfung im Einzelfall ist erforderlich. Die NEST liegt in einem gemischten Stadtviertel Beiruts nahe der amerikanischen Universität in Fußnähe zur Mittelmeerküste. Sie ist die kirchliche Hochschule, an der die Theologinnen und Theologen für die evangelischen Kirchen des Nahen Ostens ausgebildet werden. Das Programm besteht aus Seminaren, Exkursionen und Begegnungen. Es werden grundlegende Kenntnisse zum Islam, dem interreligiösen Dialog und zu den christlichen Kirchen des Nahen Ostens vermittelt. Unterrichtssprache ist Englisch. Das Studienprogramm wurde bereits 2005 und 2007 von zwei Gruppen mit vier bzw. fünf Personen erfolgreich absolviert. Den Rahmen bilden zwei Vorbereitungstreffen (7.-8.Mai und Juli 2009) sowie eine Auswertungstagung am Die Teilnahme ist verpflichtend. Das Programm möchte die Möglichkeit eröffnen, den Islam aus einer Mehrheitsperspektive kennenzulernen. Die religiöse Vielgestaltigkeit des Landes gibt die Gelegenheit, die Chancen und Grenzen des Miteinanders der Religionen zu erleben. Ziel ist die Befähigung, als Multiplikatoren im interreligiösen Dialog mitzuarbeiten. Bewerbungen können bis zum 17. April 2009 erfolgen. Es ist eine Erstattung der Flugkosten sowie ein Zuschuss zu den Studiengebühren vorgesehen. Eine Unterbringung in den Zimmern der NEST (mit Verpflegung) ist Teil des Programms. Nähere Informationen erhalten Sie bei Pfarrerin Susanna Faust, Beauftragte für Interreligiöse Fragen im Zentrum Ökumene, Tel.: Bewerbungen sind an das Zentrum Ökumene, Pfarrerin Susanna Faust, Praunheimer Landstraße 206, Frankfurt, zu richten. Nordsee (Minsen / Horumersiel / Schillig), Urlauberseelsorge im Sommer 2009 Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Minsen mit den Küstenbadeorten Horumersiel und Schillig (südliche Nordsee, 25 km nördlich von Wilhelmshaven) sucht für die Zeit vom 25. Juni bis 19. Juli 2009 einen Pastor/eine Pastorin für die Urlauberseelsorge. Der/Die Pastor/in sollte sich noch im aktiven Dienst befinden. Wir bieten die kostenlose Nutzung einer großen Ferienwohnung für den Pastor/die Pastorin mit Familie (vier Betten sowie eine weitere Schlafgelegenheit stehen zur Verfügung). Die Wohnung ist voll ausgestattet mit Küche, Esszimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Bad mit Dusche und WC, Waschmaschine, Terrasse sowie Garten. Sie liegt im Ortskern von Schillig und ist in das dortige Gemeindezentrum integriert, das im Sommer fast ausschließlich im Rahmen der Urlauberseelsorge genutzt wird. Einkaufsmöglichkeiten und Strand befinden sich in unmittelbarer Nähe. Wir erwarten das Halten des sonntäglichen Gottesdienstes in Schillig sowie zwei in ihrer Struktur jedoch unterschiedlichen Abendandachten pro Woche; zusätzlich wöchentlich wechselnd einen Vortrags- bzw. Gesprächsabend oder eine geistliche Morgenwanderung mit dem Fahrrad. Darüber hinaus können selbstverständlich noch weitere Angebote durch den Kurseelsorger/die Kurseelsorgerin gemacht werden. Wenn Sie Interesse an einer Urlaubergemeinde auf Zeit haben, dann rufen Sie bitte Pfarrerin Sabine Kullik unter

104 104 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr an. Auch stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau sucht zum oder später für eine neu eingerichtete, kirchlich verantwortete, zeitlich befristete Stelle für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Verbandsgemeinde Eich eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen in Vollzeit mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden). Die Verbandsgemeinde Eich liegt im nördlichen Teil des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau zwischen Oppenheim und Worms. Die VG hat Einwohner. Fünf evangelische Kirchengemeinden (Eich, Hamm, Gimbsheim, Mettenheim, Alsheim) gehören zum Verbandsgemeindegebiet. Der Schwerpunkt der Stelle, die in Kooperation mit der politischen Verbandsgemeinde eingerichtet wird, liegt im Aufbau eines jugendpflegerischen Netzwerkes. Zielgruppe sind alle Kinder und Jugendliche im Schulalter mit Schwerpunkt ab dem 5. Schuljahr. Der Aufbau der Jugendarbeit und die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen soll über die klassischen kirchlichen Begegnungsorte erfolgen: - Konfirmandenseminar und Freizeitenarbeit - Freizeitenarbeit (Sommerfreizeiten) in Kooperation mit der Evangelischen Jugend Worms-Wonnegau - Schulung und Beratung von Ehrenamtlichen Außerdem: - Initiierung und Begleitung von offenen Jugendtreffs, insbesondere für nichtorganisierte Jugendliche. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind: - Seelsorge, Beratung, Unterstützung und Begleitung Jugendlicher in problematischen Lebenslagen (Familie, Beziehung, Gesundheit, Sexualität, Schulden, Sucht, Delinquenz, Gewalt, Schule, Mobbing) - Koordination von Ferienspielangeboten in der Verbandsgemeinde - Integration sozial Benachteiligter - Verwaltung der Ressourcen für die Jugendarbeit - Integration von jungen Menschen mit Migrationshintergrund - Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen - Präventionsarbeit (Gewalt, Drogen, Delinquenz) in Kooperation z.b. mit Schulsozialarbeit, runder Tisch für die Jugend VG Eich - Öffentlichkeitsarbeit - Aufbau eines zentralen Jugendbüros Der/die Mitarbeiter/in schafft die Voraussetzungen für den Aufbau eines Netzwerkes in Kooperation mit: - Gremien der Jugendarbeit in den verschiedenen Kirchen- und Ortsgemeinden - Vereinen, Verbänden, Eltern - Kreisjugendpflege Alzey-Worms, Verbandsgemeinde Eich - Jugendschutzstelle, Schulsozialarbeit der regionalen Schule Eich - freien Trägern der Jugendhilfe - dem Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau hier insbesondere mit den Dekanatsjugendrefenrenten und dem Dekanatsjugendpfarrer - dem Jugendbeirat der Verbandsgemeinde Eich. In der Arbeit wird der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin durch das Dekanatsjugendpfarramt und die Kreisjugendpflege unterstützt. Er/sie nimmt an den Konferenzen der Gemeindepädagog/innen im Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau und den kommunalen Jugendpfleger/innen im Kreis Alzey/Worms teil. Von den Bewerbern erwarten wir: - Praktische Erfahrung in der Jugendarbeit, speziell in der offenen Jugendarbeit - Organisationstalent - Teamfähigkeit, Integrationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Kooperation - PKW Führerschein - Vertrautheit mit modernen Kommunikationsmitteln - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Methodische Kompetenzen in einem besonderen Bereich, z.b. Medienpädagogik, Erlebnispädagogik, Kulturpädagogik etc. Bei der Stelle handelt es ich um eine Projektstelle, die zunächst auf 2 Jahre befristet ist. Eine Verlängerung auf 5 Jahre wird angestrebt. Eine Übernahme in den unbefristeten, gemeindepädagogischen Dienst ist gegebenenfalls möglich. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbun-

105 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 105 gsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau, Seminariumsgasse 1, Worms. Weitere Informationen erhalten Sie im Dekanatsjugendpfarramt Worms-Wonnegau, Willy-Brandt-Ring 3a, Worms, Ihr Ansprechpartner ist Dekanatsjugendreferent Hans-Otto Rödder, Telefon Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (100 % Stelle, befristet für fünf Jahre) für die Projektstelle im Gemeindepädagogischen Dienst Familienfreundliche Gemeinde gestalten generationsübergreifend miteinander leben in der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Wald-Michelbach/Odenwald und in der Evangelischen Kirchengemeinde Zotzenbach/Odenwald. 20 % der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt. Der Dienstsitz ist in Wald-Michelbach/Odenwald. Informationen zum Dekanat erhalten Sie im Internet unter Unser Ziel ist es, eine familienfreundliche und generationsübergreifende Arbeit in den Kirchengemeinden aufzubauen, um damit der veränderten Lebenssituation von Familien und dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen. Hierzu werden unterschiedliche Konzeptionen gesichtet und mit interessierten Menschen in Kirchengemeinden und im Dekanat weiter entwickelt. Ein Netzwerk zu den Gruppen in der Kirchengemeinde, der bürgerlichen Gemeinde und zu Institutionen im weiteren Gemeinwesen wird aufgebaut. Formen der Spiritualität in den Kirchengemeinden helfen Menschen einen Ort für ihre Anliegen, Glaubens- und Lebensfragen zu finden und gemeinsam mit anderen, Formen des Miteinanders zu entwickeln. Es ist ein zentrales Anliegen, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an allen sie betreffenden Entwicklungen und Belangen zu beteiligen. Um die Kompetenzen und Ressourcen von Menschen in den Gemeinden zu nutzen, ist es unser Ziel, gemeindeübergreifende Projekte zu initiieren und Erfahrungen für das Dekanat nutzbar zu machen. Das bedeutet, innovative Konzepte für generationsübergreifendes Arbeiten zu entwickeln, vorhandene Theorien aufzunehmen und auf die jeweilige Situation in den Gemeinden zu übertragen, anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde in Wald-Michelbach erwartet: - Ermittlung des Bedarfes der Lebenssituationen der Familien - Unterstützungssysteme mit den betroffenen Menschen entwickeln - Eine Vernetzung der bereits bestehenden Gruppen von der Mutter-Kind-Gruppe bis zu Seniorengruppen - Weiterentwicklung der bestehenden Kontakte zu Gruppen der kommunalen Gemeinde - Entwicklung eines neuen Konzeptes, damit die Menschen für ihre Fragen und Anliegen Unterstützung erhalten - Beratung und Unterstützung von Ehrenamtlichen Die Evangelische Kirchengemeinde Zotzenbach erwartet: - Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote für die Menschen am Ort - Soziale Integration und Aufnahme der Interessen der Neubürger - Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kirchengemeinde - Neue Angebote mit den Ehrenamtlichen entwickeln und fördern - Den generationsübergreifenden Ansatz in der Kirchengemeinde aufgreifen und ein soziales und kulturelles Netz aufbauen - Ein Konzept entwickeln, welches die veränderten familialen Strukturen aufnimmt und entsprechende Angebote in der Kirchengemeinde anbieten. Wir wünschen uns: - eine/einen Mitarbeiter/in mit einem klaren christlichen Profil. - eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, den Pfarrer/innen in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen - eine/einen Mitarbeiter/in, die/der über Erfahrung über Netzwerkkonzepte und unterschiedliche Gemeindekonzepte verfügt - eine/einen Mitarbeiter/in, die/der auf der Basis des vorliegenden Projektantrages die Arbeit in den Kirchengemeinden weiterentwickelt und miteinander vernetzt. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

106 106 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelisches Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: , Wagner.Irmgard@t-online.de oder an Frau Heidrun Staab, Sekretariat des DekanatesTel.: , Fax: , staab@haus-der-kirche.de. Das Evangelische Dekanat Herborn sucht zum 01. April 2009, zunächst befristet auf 4 Jahre, eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 % Stelle) Einsatzort von 40 % einer ganzen Stelle (16 Stunden) ist die Evangelische Kirchengemeinde Schönbach und der Einsatz von 10 % einer ganzen Stelle (4 Stunden) ist auf Dekanatsebene. Auf Dekanatsebene erwarten wir: - Zusammenarbeit mit dem/der Dekanatsjugendreferenten/in - Mitgestaltung von Dekanatsprojekten (z.b. Freizeitmaßnahmen und Jugendgottesdiensten) - weitere Vernetzung der örtlichen Arbeit mit der Dekanats-Jugendarbeit Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewebungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Wir bieten: - ein erfahrenes Team haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitender zu Beratung und gemeinsamen Aktionen - Nutzungsmöglichkeiten der Alten Schmiede in U- ckersdorf für kreatives Arbeiten mit Gruppen (Holzund Metallarbeiten) - Material- und Booteverleih zur Unterstützung örtlicher Vorhaben - Vergütung nach den Richtlinien der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (KDAVO) Und so stellt sich die Kirchengemeinde Schönbach als dienstlicher Sitz und als Lebensraum vor: Schönbach als ein westlicher Stadtteil von Herborn ist überwiegend evangelisch und ca. 6 km von der Innenstadt Herborn entfernt. Die A 45 verläuft nur wenige Kilometer entfernt. Ein evangelischer Kindergarten und eine Grundschule sind vor Ort, alle weiterführenden Schulen in Herborn. Die Ausläufer des Westerwaldes sowie der nahe Aartalsee bieten eine Reihe von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Über die nahe Autobahn und den Eisenbahnanschluss in Herborn sind das Rhein-Main- Gebiet, das Siegerland sowie das Rheinland schnell zu erreichen. Ebenso verkehrsgünstig liegen die Kreisstadt Wetzlar sowie die Universitätsstädte Gießen und Marburg. Unsere Kirchengemeinde besteht aus den unterschiedlich geprägten Orten Schönbach mit 870, Erdbach und Roth mit jeweils rund 410 Gemeindegliedern. Sie bejaht die volkskirchlichen Gegebenheiten und gewachsene Strukturen der Orte mit ihrem starken Zusammengehörigkeitsgefühl und regen Vereinsleben. In Erdbach liegt die Kinder- und Jugendarbeit seit vielen Jahren in den Händen des CVJM. Während die Kindergottesdienstund Jungschararbeit in allen drei Orten guten Zuspruch findet und sowohl Erdbach als auch Roth über eine Arbeit für ältere Jugendliche verfügen, gelingt es in Schönbach seit einigen Jahren nicht mehr, Jugendliche nach der Konfirmation zu integrieren. Auch fehlen hierzu geeignete Mitarbeiter/innen. Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, die/der - die frohe Botschaft von Jesus Christus offensiv, engagiert und glaubwürdig mit seinem/ihrem Leben vertritt; - in Schönbach einen Jugendkreis für Konfirmanden und Jugendliche nach der Konfirmation aufbaut und dazu in der Konfirmandenarbeit projektorientiert mitarbeitet, - die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und Gruppen in Schönbach, Erdbach und Roth unterstützt und begleitet sowie - neue Mitarbeiter/innen für die Arbeit mit Jugendlichen nach der Konfirmation gewinnt. Wir bieten - eine herzliche Aufnahme in unserer Gemeinde - einen Kirchenvorstand und einen Mitarbeiterkreis, die konstruktiv unterstützen in Offenheit für neue Wege - Bereitstellung von Arbeitsmitteln und Arbeitsraum - ggf. Mithilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.

107 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 107 Wenn Sie selbständiges Arbeiten lieben, über organisatorisches Können und Teamfähigkeit verfügen und Freude daran haben, lebendige Gemeinde zeitgemäß zu entwickeln und zu gestalten, dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte umgehend an folgende Adresse: Dekanatssynodalvorstand Herborn, z. H. Herrn Präses Karl-Heinz Ruhs, Tilsiter Str. 3a, Herborn, Tel Für Rückfragen stehen Ihnen außerdem gerne zur Verfügung: KV-Vorsitzender Horst Rössler, Tel.: sowie Gemeindepfarrer Günther Geiß, Tel.: Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation ( 0,75 Stelle - 30 Stunden) ab sofort für Steinheim/Main. Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und -pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Als Dekanatsstelle ist diese zunächst bis befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (0,65%). Der Dekanatsanteil beträgt 0,1 (4 Std.) für Kooperation und einen Arbeitsschwerpunkt. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenüber tritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main gehören u. a.: - Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team - Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze - Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit - Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs - Zusammenarbeit im Bereich Jugendarbeit mit der Stadt Hanau gemäß Vereinbarung und mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche Zu Ihren Aufgaben im Ev. Dekanat Rodgau gehören: - Projektbereich gemäß Jahresplanung im Gemeindepädagogischen Dienst - Auftragsbereich: Projekt schulbezogene Arbeit - Zusammenarbeit auf Dekanatsebene Wir erwarten: - Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen - Kirchliche Unterrichtserlaubnis sowie Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinderund Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Führerschein Klasse B und eigenen PKW - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss - eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit - motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - die Möglichkeit nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand - Vergütung nach KDAVO Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) haben oder berufsbegleitend erwerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der stellvertretenden Dekanin Leonie Krauß-Buck, bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Beauftragter für den gemeindepädagogischen Dienst) Tel oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel oder

108 108 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Und plötzlich riecht s nach Himmel... die beiden im Ev. Pfarramt Mainz-Ebersheim/Zornheim verbundenen gleichnamigen ev. Kirchengemeinden sowie die Ev. Kirchengemeinde Harxheim Gau-Bischofsheim suchen eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (gemeindepädagogische Zusatzqualifikation kann berufsbegleitend erworben werden) für die Kinder- und Jugendarbeit, vorläufig befristet auf zwei Jahre (60%-Stelle). Im Mainzer Stadtteil Ebersheim und im 3 km entfernten, zur VG Nieder-Olm gehörenden Zornheim gibt es je eine junge und lebendige Ev. Kirchengemeinde. Vom April 2004 bis zum gab es eine 0,5 gemeindepädagogische Stelle, die wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit war. Neben dem Pfarrer war die Gemeindepädagogin der zweite hauptamtlich tätige Mitarbeiter der Gemeinden. Im Zuge der Reduzierung der Anzahl der Gemeindepädagogenstellen ist diese Stelle in Trägerschaft des Ev. Dekanats Mainz weggefallen. Eine zügige Fortführung der gemeindepädagogischen Arbeit in beiden Gemeinden nun eigenfinanziert liegt uns sehr am Herzen. In vergleichbarer Randlage zu der Stadt Mainz und angrenzend an die Gemeinden Ebersheim und Zornheim liegt die Kirchengemeinde Harxheim Gau-Bischofsheim. Diese Kirchengemeinde wünscht den Aufbau einer Kindergruppe (10- bis 13-Jährige) und beteiligt sich im Rahmen des Gemeindepädagogen-Stellenverbunds mit einem 0,1 Stellenanteil an diese Arbeit. Wir wünschen uns eine/n gegenüber Jugendlichen aufgeschlossene/n Mitarbeiter/in, der/die sich als aktives Glied der Evangelischen Kirche versteht. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Geboten werden neben der Bezahlung nach KDAVO - engagierte und aktive Kirchenvorstände und ein leistungsfähiger Koordinierungskreis Jugendarbeit, sowie ehrenamtlich tätige Gruppenleiter/innen und JuLeiCa-Inhaber/innen, die Verantwortung gerne ü- bernehmen wollen, - ein Bauwagen für die Jugendlichen in Ebersheim, der durch einen Anbau an das Gemeindezentrum ersetzt wird, ein Jugendraum sowie ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz in Zornheim und Gruppenräume im Gemeindehaus Harxheim, - eine gut ausgebaute, aber für Veränderungen der Gegebenheiten und neue Ideen offene Struktur von Gruppen und Projekten für Jugendliche in Ebersheim und in Zornheim. Erwünscht ist, dass unseren Jugendlichen möglichst häufig der Duft des Himmels in der Nase liegt, ermöglicht u.a. durch die Tätigkeit des/der Stelleninhabers/in in - der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen - der Mitgestaltung und konzeptionellen Weiterentwicklung von innovativen Projekten mit besonderem Schwerpunkt auf dem jeweiligen Konfirmandenjahrgang (z.b. Jugendnacht und Jugendgottesdienst) - der Gewinnung, Begleitung und Beratung von ehrenamtlichen Gruppenleiter/innen - der Koordination der Jugendarbeit und Vernetzung mit der Arbeit für Kinder bzw. deren Leiter/innen sowie die Vernetzung mit der gemeindepädagogischen Arbeit im Dekanat Mainz - der Beteiligung an Dekanatsgemeindepädagogen- Treffen und -Projekte. In der unmittelbar benachbarten Ev. Kirchengemeinde Harxheim Gau-Bischofsheim (Dekanat Oppenheim) soll eine neu zu gründende Kindergruppe durch den/die Gemeindepädagogen/Gemeindepädagogin einmal wöchentlich betreut werden; hierfür wird 0,1 Stellenanteil angesetzt. In der als Ganztagsschule betriebenen Grundschule in Zornheim wird es bei Interesse des/der Stelleninhabers/Stelleninhaberin vermutlich auch in den kommenden Schuljahren die Möglichkeit zum zusätzlichen und gesondert vergüteten beruflichen Engagement in der Nachmittagsbetreuung geben. Anstellungsträger ist die Ev. Kirchengemeinde Zornheim für die drei beteiligten Kirchengemeinden. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an die Ev. Kirchengemeinde Zornheim, Nieder-Olmer-Straße 3, Zornheim. Ihre Fragen beantworten gerne Dekanatsjugendreferent Uli Sander, Tel , oder die in Zornheim für Jugendarbeit zuständige Kirchenvorsteherin Elke Berger-Dürr, Tel Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt sucht Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation zum Einsatz in der Region Darmstadt-Nord zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 60% zunächst befristet für 2 Jahre Die Region Darmstadt-Nord besteht aus den Kirchengemeinden Philippusgemeinde in Kranichstein, Auferstehungs- und Kreuzkirchengemeinde in Arheilgen und aus der Kirchengemeinde Wixhausen. Der Einsatz erfolgt in der Kreuzkirchengemeinde und in der Kirchengemeinde Wixhausen. Wir sind: Zur Kreuzkirchengemeinde gehören etwa Gemeindeglieder, die im Wesentlichen dem Mittelstand zugehörig sind. Es gibt viele junge Familien, die ihre Kinder im gemeindeeigenen Kindergarten betreuen lassen. In der Gemeinde arbeiten ein Pfarrer und eine Pfarrerin auf 1,5 Pfarrstellen, eine Gemeindesekretärin (halbe Stelle), ein Hausmeister (2/3 Stelle) sowie Erzieherinnen in

109 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 109 der Tagesstätte. Viele Ehrenamtliche sind in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig. Die Kinder- und Jugendarbeit wird ebenfalls von Ehrenamtlichen begleitet, die zum Teil im CVJM organisiert sind. Zum Gebäudebestand gehören ein Gemeindezentrum mit Küsterwohnung, eine dreigruppige Kindertagesstätte, ein Kinder- und Jugendhaus sowie zwei Pfarrhäuser. Die Gemeinde kooperiert aktiv mit der evangelischen und katholischen Nachbargemeinde, der Stadtteilrunde sowie der Gemeinwesenarbeit. In der Kirchengemeinde Wixhausen finden sich alteingesessene ebenso wie neuzugezogene Familien. Durch die regen Vereinsaktivitäten besteht eine große Verbundenheit, die teilweise dörflichen Charakter hat. Die Kirchengemeinde hat knapp Mitglieder, Pfarrerin und Gemeindesekretärin sowie annähernd 45 vollund teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende in der Gemeinde. Der Kirchenvorstand hat begonnen, die Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde neu aufzubauen. Der Kindergottesdienst und die beiden Kindertagesstätten, der Hort sowie die Konfirmandenarbeit bieten erste Grundlagen hierfür. Ein wachsender Kreis von ehrenamtlich Mitarbeitenden ist hier bereits voller Elan tätig. Wir suchen: Für die Kreuzkirchengemeinde bei 12 Wochenarbeitsstunden eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit dem Schwerpunkt in der Jugendarbeit zur - Vernetzung der bereits vorhandenen Teamerinnen/Teamer aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (auch aus dem CVJM) - Projekte in der Konfirmandenarbeit - Einrichtung einer Jugendgruppe oder von Jugendprojekten - eventuell Mitarbeit bei den Ferienspielen Für die Kirchengemeinde Wixhausen bei 8 Wochenarbeitsstunden eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter zum Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit - Einrichtung und Begleitung einer Nach-Konfi-Gruppe - Einrichtung einer Kindergruppe Für das Dekanat Darmstadt Stadt bei 4 Wochenarbeitsstunden: - Mitarbeit an Projekten des Stadtjugenpfarramts, z.b. - JuLeiCa-Grundkurs - Fahrt zum und Angebote auf dem JuKT - Mitgestaltung von Pilotprojekten Wir wünschen: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Engagement - Teamfähigkeit - Erfahrung in kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit - Kenntnis kirchlicher Strukturen und Inhalte - gute Selbstorganisation - Mobilität Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss ) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Ihre Bewerbung richten Sie bis zum an das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt, z.hd. Herrn Heiner Beilke, Rheinstr. 31, Darmstadt. Informationen zu der Stelle erhalten Sie beim Stadtjugendpfarrer Gernot Bach-Leucht, Tel , g.bachleucht@sjp-darmstadt.de; Pfrin. Barbara Themel Tel , barbara.themel@arcor.de; Pfrin. Ksenija Auksutat, Tel , gemeinde@kirche-wixhausen.de Das Evangelisch-lutherische Dekanat Biedenkopf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann berufsbegleitend nachgeholt werden) (100%-Stelle) für schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit an der Gesamtschule Battenberg und Kinder- und Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Hatzfeld. An der Gesamtschule Battenberg (55 % Stellenanteil) soll ein Angebot schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut werden. Schwerpunkte dieses Angebotes sind: - Christliche Jugendarbeit im Rahmen des Ganztagesangebotes der Schule - Förderung Sozialen Lernens - Projekte zur Gewaltprävention - Beratung und Seelsorge von Schüler/innen - Erteilung von evangelischem Religionsunterricht im Umfang von 2-4 Wochenstunden Die Vernetzung mit der ebenfalls im Aufbau befindlichen Schulsozialarbeit wird erwartet. Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung wird in Abstimmung mit der/m Berwerber/in durch einen Kooperationsvertrag mit der Schule erarbeitet.

110 110 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die evangelische Kirchengemeinde Hatzfeld (35% Stellenanteil) wünscht sich eine Unterstützung und Weiterentwicklung der vorhandenen Kinder- und Jugendarbeit. Zu den Aufgaben gehören die Gewinnung, Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen und die Beteiligung an Projekten gemeindlicher und übergemeindlicher Kinder- und Jugendarbeit (z.b. Dekanatsjugendtage, Jugendkirchentag, Konfirmandenprojekte, Freizeiten etc.) Zur übergemeindlichen Arbeit (10% Stellenanteil) gehört auch die Kooperation mit den Gremien und Einrichtungen des Dekanats, vor allem mit dem Dekanatsjugendreferenten, dem Dekanatsjugendpfarrer und der Dekanatsjugendvertretung. Wir erwarten die Bereitschaft zur eigenverantwortlichen Arbeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, hohes Engagement, eine klare christliche Motivation und die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. Wir bieten eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit eigene Ideen zu verwirklichen, ein aufgeschlossenes Team haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen im Dekanat und in der Kirchengemeinde. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wohnungssuche. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens an das Evangelisch-lutherische Dekanat Biedenkopf, Schulstraße 25, Biedenkopf oder per an: ev.dekanat.biedenkopf@ekhn-net.de. Telefonische Auskünfte erteilt: Dekan G. Failing, Tel oder Das Evangelische Dekanat Reinheim sucht, befristet als Elternzeitvertretung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Mitarbeiter/in im gemeindepädagogischen Dienst (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Reinheim liegt im vorde ren Odenwald entlang des Flusslaufes der Gesprenz. Zu ihm gehören ca Gemeindemitglieder und 18 Kirchengemeinden. Das Dekanat gliedert sich in vier Nachbarschaftsbereiche, in denen jeweils eine Gemeindepädagogin tätig ist, um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt in den Ev. Kirchengemeinden Beerfurth, Brensbach, Fränkisch-Crumbach, Reichelsheim und Wersau im Nachbarschaftsbereich Süd und im Dekanat. Zu den Aufgaben gehören: - Vernetzung von Gemeinde und Schule - Aufbau eines Projektes im Rahmen der Nachmittagsbetreuung an der Georg-August-Zinn Schule (Gesamtschule) in Reichelsheim - Begleitung der bestehenden Arbeit mit Jugendlichen in den Gemeinden - Impulse für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden - Mithilfe bei der Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Kooperation mit dem Dekanatsjugendreferenten Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, die/der sich klar und eindeutig zu den Inhalten der evangelischen Kirche bekennt und christliche Werte auf moderne Art an Jugendliche vermitteln möchte. Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche wird vorausgesetzt. Wir bieten einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit der Möglichkeit der Umsetzung eigener Ideen und eigenverantwortlich gestalteter Projekte. Der Runde Tisch Jugendarbeit im Nachbarschaftsbereich Süd unterstützt die Arbeit, ebenso motivierte Ehrenamtliche in den Gemeinden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst mit Kindern und Jugendlichen treffen sich regelmäßig in der Hauptberuflichenkonferenz zur Koordinierung der Arbeit und zum Erfahrungsaustausch. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Reinheim, Tilsiter Straße 12, Reinheim. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Dekanatsjugendreferent Dieter Stab, Tel , die Beauftragte für den gemeindepädagogischen Dienst, Frau Irmgard Sykora, Tel und Präses Volker Ehrmann, Tel Weitere Infos über das Dekanat Reinheim gibt es unter: Das Evangelische Dekanat Gießen sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen für die Klinik- und Krankenhausseelsorge Gießen (50 %) Durch Wechsel in den Ruhestand ist zum eine 0,5 gemeindepädagogische Stelle in der Klinik- und Krankenhausseelsorge Gießen zu besetzen. Der Arbeitsbereich umfasst im Universitätsklinikum Gießen die Medizinische Poliklinik III und die Orthopädische Klinik sowie das Krankenhaus Balserische Stiftung. Mit Fertigstellung des Neubaus des Universitätsklinikums Gießen Ende 2010 ist die Zuständigkeit bezüglich der Stationen neu zu ordnen. Zu den Aufgaben gehören Seelsorge-, Einzel- und Gruppengespräche mit Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, die Gestaltung von gottesdienstlichen Angeboten. Eine gute Zusammenarbeit und Gespräche mit dem ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Personal sind notwendig. Im Krankenhaus Balserische Stif-

111 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 111 tung wird eine Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Besuchsdienst erwartet. Bestandteil des Dienstauftrages ist die Mitarbeit innerhalb des Teams der Klinik- und Krankenhausseelsorge Gießen mit der Bereitschaft zur Vertretung. Dazu gehört auch die Beteiligung an der wöchentlich wechselnden Rufbereitschaft. Weiteres regelt die Ordnung für die Arbeitsstelle Klinik- und Krankenhausseelsorge beim Evangelischen Dekanat Gießen. Die Seelsorgerin/der Seelsorger ist Mitglied des Konvents für Klinik- und Krankenhausseelsorge in der EKHN. Wir wünschen uns eine Kollegin, einen Kollegen, die/der gerne zusammen mit dem Team dafür Verantwortung übernimmt, den Arbeitsbereich Klinik- und Krankenhausseelsorge sowohl im System Klinik und Krankenhaus als auch innerhalb der Kirche zu repräsentieren. Eine Zusatzqualifikation in Seelsorge wird erwartet (mindestens ein 6-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorgeausbildung oder ein Äquivalent nach den Standarts der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie). Diese kann in den in den ersten zwei Jahren nachgeholt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Gießen, Herrn Dekan Frank Tilo Becher, Carl- Franz-Straße 24, Gießen. Für Rückfragen stehen Ihnen Dekan Frank Tilo Becher (Telefon ) oder die geschäftsführende Pfarrerin der Klinik- und Krankenhausseelsorge Gießen Eva-Maria Reinhard (Telefon ) und Pfarrer Lutz Krüger, Studienleiter im Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg (Telefon: ) gerne zur Verfügung.

112 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

113 Nr. 4 Darmstadt, den 1. April 2009 D1205 B Inhalt SYNODE 13. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 23. bis 25. April Richtlinien für die Förderung ökologischer und energiesparender Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden der EKHN (Förderrichtlinie Energiesparendes Bauen ) vom 3. Februar GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung vom 11. Dezember 2008 Rechtsverordnung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Härtefonds (Härtefondsverordnung HFVO) vom 5. März Richtlinien für die Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Gesichtspunkte bei Baumaßnahmen vom 3. Februar 2009 Orientierungshilfe zur Nutzung von kirchlichen Gebäuden und Räumen Meldung zur Philosophieprüfung Rechtsverordnung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Überbrückungfonds (Überbrückungsfondsverordnung ÜFVO) vom 5. März 2009 BEKANNTMACHUNGEN Genehmigung und Anerkennung des Landeskirchensteuerbeschlusses für das Jahr 2009 Feststellung gemäß 3 des Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Mitgliedschaft in besonderen Fällen vom 10. Februar 2009 Feststellung des Namens der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Heppenheim/Bergstraße Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Hachenburg Bad Marienberg vom 4. November Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Grünberg mit Sitz in Grünberg Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat St. Goarshausen mit Sitz in Marienfels Umwandlung von Pfarrstellen Umwandlung einer Pfarrvikarstelle Pfarramtliche Verbindungen Bekanntgabe neuer Dienstsiegel DIENSTNACHRICHTEN STELLENAUSSCHREIBUNGEN

114 114 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Synode 13. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 13. Tagung der Zehnten Kirchensynode vom 23. bis 25. April 2009 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), Frankfurt a. M., statt. Wir bitten, am Sonntag, den 19. April 2009 (Quasimodogeniti), in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken. Darmstadt, den 25. Februar 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Tagesordnung 1. Bericht des Präses 2. Bericht der Kirchenleitung gem. Art. 48 Abs. 2 Buchstabe i KO 3. Berichte 3.1. Berichte der Kirchenleitung Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden Neues Zuweisungssystem, hier: Überarbeitungskonzept Tagungshäuser 4. Kirchengesetze 4.1 Entwurf eines Kirchengesetzes zur Reform des Wartestandes 4.2 Entwurf eines Kirchengesetzes über das Erfordernis der Kirchenzugehörigkeit bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 4.3 Entwurf eines Kirchengesetzes über die Zuordnung rechtlich selbständiger Einrichtungen zur Kirche 4.4 Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes 4.5 Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes 4.6 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenbaugesetzes (2. und 3. Lesung) 4.7 Kirchengesetz zur Änderung der Dekanatssynodalordnung und des Verbandsgesetzes (2. und 3. Lesung) 4.8 Neufassung des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes (2. und 3. Lesung) 4.9 Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchenordnung und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sachstand) 5. Dekanatsvereinigung der Dekanate Groß-Umstadt und Reinheim zum Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald Entscheidung der Kirchensynode nach 2 DSO 6. Berufungen 6.1 Berufung des Leiters des Dezernates 2 (Personal- und Organisation) 6.2 Berufung des Leiters des Dezernates 3 (Finanzen, Bau und Liegenschaften) 6.3 Berufung des Stellvertreters der Leiterin der Kirchenverwaltung 7. Wahlen 7.1 Wahl eines Pfarrermitgliedes in den Rechtsausschuss 7.2 Wahl eines Pfarrermitgliedes in den Ausschuss für Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung 7.3 Wahl eines Gemeindegliedes in den Ausschuss für Bildung und Erziehung Jahre Brot für die Welt 9. Perspektive Anträge von Dekanatssynoden 10.1 Dekanat Hochtaunus zur Einführung der EDVgestützten Kirchenbuchführung 10.2 Dekanat Hochtaunus zur Neufassung der Kirchenordnung Dekanat Kirchberg zur Übergangsregelung für die Finanzierung von Pfarrhausrenovierungen 10.4 Dekanat Ingelheim zur Bauunterhaltung kirchlicher Gebäude auf Gemeindeebene und zur Verwendung steuerlicher Mehreinnahmen 11. Fragestunde Darmstadt, den 9. März 2009 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

115 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 115 Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung Vom 11. Dezember 2008 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 5 Absatz 2, 26 Absatz 1 und 2, 29 Satz 1 sowie 31 Absatz 2 des Regionalverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Regionalverwaltungsverordnung vom 11. November 2003 (ABl S. 13), zuletzt geändert am 13. Dezember 2007 (ABl ), wird wie folgt geändert: 1. In 8 werden die Ortsangaben Bad Homburg, Kronberg und Usingen durch die Ortsangaben Hochtaunus und Kronberg ersetzt. 2. In 12 werden die Ortsangaben Bergstraße Mitte, Bergstraße Süd durch die Ortsangabe Bergstraße ersetzt a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Kirchenaufsichtliche Genehmigungen werden von einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter vorbereitet und von der Leiterin oder dem Leiter der Regionalverwaltung ausgesprochen wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe c angefügt: c) zeitlich befristete sonstige Kosten. b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: (4) Für zeitlich befristete Aufwände, die nicht in die Ermittlung der Budgetwerte eingehen (sonstige Kosten), erhalten die Regionalverwaltungsverbände eine Bedarfszuweisung, wenn der Verwendungszweck auf Antrag durch die Kirchenleitung genehmigt wird wird wie folgt gefasst: 23 Übergangsbestimmung Zur Konsolidierung der Kostenrechnungsergebnisse stellen die Regionalverwaltungsverbände in den Jahren 2009 bis 2011 ihre Leistungen für die Kindertagesstättenverwaltung auf Grundlage der Verwaltungsumlagesätze in Rechnung, die zum 31. Dezember 2006 Anwendung fanden. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. März 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Härtefonds (Härtefondsverordnung HFVO) Vom 5. März 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Zielsetzung. (1) Mit dem Härtefonds werden Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Dekanate unterstützt, die unabweisbar im Haushalt anfallende besondere einmalige Aufwendungen nicht aus der regulären Zuweisung oder sonstigen, anderweitig ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere aus Rücklagen, Kollekten und Stiftungen, finanzieren können. Die Regelung gilt sinngemäß auch für Fehlbeträge, die aus strukturell bedingten und nicht durch die Kirchengemeinde, den Kirchengemeindeverband oder das Dekanat zu vertretenden Mehraufwendungen resultieren, sofern nachweislich auf Basis des geltenden Zuweisungssystems oder aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten keine Möglichkeit zu einer dauerhaften Konsolidierung des Haushalts besteht. Hierdurch soll eine unangemessene Einschränkung der Handlungsspielräume von Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Dekanaten verhindert und insbesondere die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Verkündigungsauftrags sichergestellt werden. (2) Aufwendungen für Diakoniestationen und Kindertagesstätten fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Rechtsverordnung. 2. Bewilligungsvoraussetzungen. (1) Die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Härtefonds setzt voraus, dass die Kirchengemeinde, der Kirchengemeindeverband oder das Dekanat jederzeit Sorge für eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung trägt. (2) Ein Zuschuss wird bei einer strukturellen Unterfinanzierung des Haushalts oder bei unabweisbarem einmaligem besonderem Finanzbedarf bewilligt, wenn zuvor alle Einsparmöglichkeiten und Finanzierungsquellen ausgeschöpft wurden. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

116 116 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sachkosten und freiwillige Zuwendungen an andere Rechtsträger sind zu reduzieren, soweit keine unangemessene Einschränkung der Handlungsspielräume und Gefährdung des Verkündigungsauftrags eintritt. 2. Freigestellte Kollekten und Spenden, die durch Abkündigung oder späteren Beschluss des zuständigen Organs für Zwecke des Haushalts bestimmt werden, sind der zuständigen Kasse und damit dem ordentlichen Haushalt oder den Haushaltsrücklagen zuzuführen. 3. Nicht zweckgebundene Spenden und Kollekten sind bis zur Hälfte des ,00 Euro übersteigenden Betrags für den ordentlichen Haushalt zu verwenden. 4. Erträge aus Stiftungen, Vermächtnissen und sonstigen- Vermögen sind für den ordentlichen Haushalt zu verwenden, soweit eine Zweckbindung nicht entgegensteht. 5. Rücklagen sind zu verwenden oder von bestehenden Zweckbindungen zugunsten des allgemeinen Haushalts umzuwidmen, soweit a) dies rechtlich zulässig ist, b) die Rücklagen nicht für unmittelbar bevorstehende andere Maßnahmen benötigt werden, c) die Zweckbestimmungen von Spendern/Spenderinnen nicht entgegen stehen oder d) die künftigen Handlungsspielräume nicht unangemessen eingeschränkt werden. (3) Die finanzielle Lage der antragstellenden Einrichtung ist in einem einheitlichen Formblatt darzustellen, das von der Kirchenverwaltung bekannt gegeben wird. (4) Die Regionalverwaltung ist zur Bestätigung der finanziellen Situation einzubeziehen. Bei Anträgen von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden ist zusätzlich das Dekanat einzubeziehen. In den entsprechenden Stellungnahmen bestätigen die Regionalverwaltung und ggf. der Dekanatssynodalvorstand die Richtigkeit der Darlegungen der Antragsteller, insbesondere die Angaben über die Eigenmittelsituation und die Einsparmöglichkeiten. Vom Antrag abweichende Standpunkte sind deutlich hervorzuheben. 3. Antragstellung. Der Antrag muss von dem jeweiligen Rechtsträger, der die Härtefondsmittel für den Haushaltsausgleich benötigt, mit einem einheitlichem Formblatt auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung gestellt werden. Das Formblatt wird von der Kirchenverwaltung bekannt gegeben. Dem Antrag sind die im Formblatt genannten Anlagen beizufügen. 4. Bewilligung. (1) Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Härtefonds liegt bei der Kirchenverwaltung (2) Die Kirchenverwaltung kann Zuschüsse bis zur Höhe der für den Haushaltsausgleich benötigten Mittel bewilligen. Vor der Bewilligungsentscheidung prüft die Kirchenverwaltung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen gemäß 2 und 3 erfüllt sind. Die Voten der Regionalverwaltung und des Dekanatssynodalvorstands gemäß 2 Abs. 4 sind zu berücksichtigen. Von der Bewilligungssumme werden die nach Absatz 5 gegenzurechnenden Mittel aus dem Finanzausgleich abgesetzt. (3) Bewilligungen sind ab dem Haushaltsjahr 2008 möglich und dürfen je Einzelfall längstens für die Dauer von drei Jahren ausgesprochen werden. Bei mehrjährigen Bewilligungen sollen die entsprechenden Folgeraten jeweils zu Beginn eines Haushaltsjahres bereitgestellt werden. Beträge unter ,00 Euro können in einer Summe ausgezahlt werden. (4) Die Bewilligungsmöglichkeiten richten sich nach dem Gesamtvolumen des Härtefonds und der gesamtkirchlichen Finanzsituation. (5) Das jeweilige Dekanat beteiligt sich an den Zuschüssen an Kirchengemeinden/Kirchengemeindeverbänden mit einem Betrag in Höhe von zehn Prozent aus Mitteln des Finanzausgleichs. Die jährliche Inanspruchnahme des Finanzausgleichs wird pro Dekanat auf zehn Prozent der jährlich für den Finanzausgleich aus dem Kirchensteueraufkommen zur Verfügung gestellten Gelder begrenzt. (6) Die Bewilligung erfolgt in Schriftform. Der Bewilligungsbescheid muss folgende Angaben enthalten: - Zuschusshöhe, - Höhe der finanziellen Beteiligung des Dekanats aus Mitteln des Finanzausgleichs, - etwaige Auflagen, - Zeitraum der Bewilligung, - Begründung von Abweichungen gegenüber dem beantragten Zuschuss oder dem Votum des Dekanatssynodalvorstands, - Hinweis auf Rückzahlungsverpflichtungen und Prüfungsrecht gemäß der 6 und 7. (7) Die Bewilligungsbescheide und Bescheide, mit denen Bewilligungen abgelehnt werden, sind dem Rechnungsprüfungsamt von der Kirchenverwaltung nachrichtlich zu übersenden. 5. Fondsbewirtschaftung und Verwaltungskosten. (1) Zur Mittelbewirtschaftung wird ein gesonderter Fonds (Härtefonds) im gesamtkirchlichen Haushalt geführt. (2) Erträge aus der Geldanlage der Härtefondsmittel sind dem Härtefonds zuzuführen. Die Kirchenverwaltung kann ihre zusätzlichen Verwaltungskosten nach vorheriger gesonderter Zustimmung der Kirchenleitung und des Finanzausschusses der Kirchensynode mit den Vermögenserträgen vor deren Abführung verrechnen. 6. Rückzahlungsverpflichtung. (1) Die Mittelempfänger verpflichten sich, die nicht für den bei der Bewilligung zugrundeliegenden Zweck benötigten Mittel zurückzuzahlen. Die Kirchenverwaltung kann von den Mittelempfängern einen Verwendungsnachweis für die Härtefondsmittel anfordern.

117 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 117 (2) Bewilligungen sind ganz oder teilweise zu widerrufen und bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzufordern, wenn nachträglich Sachverhalte bekannt werden, insbesondere zur Eigenmittelsituation des Mittelempfängers, die für die Bewilligungsentscheidung wesentlich gewesen wären. 7. Prüfungsrecht. Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. 8. Inkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Sie tritt zum 31. Dezember 2013 außer Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. März 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Überbrückungsfonds (Überbrückungsfondsverordnung ÜFVO) Vom 5. März 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Zielsetzung. (1) Mit dem Überbrückungsfonds werden Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände, Dekanate und gesamtkirchliche Organisationseinheiten unterstützt, die die unabweisbar im Haushalt für Personal und Gebäude (ausgenommen Große Bauunterhaltung) regelmäßig anfallenden Aufwendungen nicht aus der regulären Zuweisung oder sonstigen, anderweitig ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere aus Rücklagen, Kollekten und Stiftungen, finanzieren können. Hierdurch sollen wirtschaftliche Notlagen und eine unangemessene Einschränkung der Handlungsspielräume verhindert und die Möglichkeit zur Einleitung der für die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushalts notwendigen Anpassungsmaßnahmen gegeben werden. (2) Der Überbrückungsfonds soll dazu beitragen, betriebsbedingte Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen zu vermeiden. 2. Bewilligungsvoraussetzungen. (1) Die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Überbrückungsfonds setzt voraus, dass die Kirchengemeinde, der Kirchengemeindeverband, das Dekanat oder die gesamtkirchliche Organisationseinheit jederzeit Sorge für eine sparsame sowie wirtschaftliche Haushaltsführung trägt und sich verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten, um den Haushalt zeitnah, längstens innerhalb von zehn Jahren, strukturell auszugleichen. (2) Ein Zuschuss wird bewilligt, wenn alle Einsparmöglichkeiten und Finanzierungsquellen ausgeschöpft werden. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. An Stellen oder Stellenanteilen sind kw-vermerke anzubringen und Personalkosten durch Ausnutzen von Fluktuation zu reduzieren, soweit die Handlungsspielräume der Antragsteller hierdurch nicht unangemessen eingeschränkt werden. In der Regel dürfen neue Stellen nicht geschaffen werden. 2. Für einen Wegfall vorgesehene, noch besetzte Stellen oder Stellenanteile der Kirchengemeinden müssen dem jeweiligen Dekanat gemeldet und von diesem in einen zentralen Übergangsstellenplan aufgenommen werden. Die Kirchengemeinde beziehungsweise der Kirchengemeindeverband verpflichtet sich, dem Dekanat das Recht zu geben, in die Bewirtschaftung dieser Stellen oder Stellenanteile der Kirchengemeinden zum Zwecke des Vollzugs von kw-vermerken einzugreifen. Stellen oder Stellenanteile der Dekanate, die einen kw-vermerk tragen, sind ebenfalls in den Übergangsstellenplan aufzunehmen. 3. Sachkosten sind auf das notwendige Maß zu reduzieren. 4. Bei nicht durch den laufenden Haushalt gedeckten Gebäudekosten ist ein Konzept zur Konsolidierung des Gebäudebestandes zu erstellen. Entbehrliche oder unwirtschaftliche Liegenschaften sind in eine zentral vom Dekanat zu führende Liste aufzunehmen. Im Sinne der Überbrückungsfondsregelung gilt ein Gebäude dann als unwirtschaftlich, wenn die laufenden Gebäudekosten nicht aus der dafür vorgesehenen regulären Zuweisung einschließlich sonstiger gebäudebezogener Einnahmen, insbesondere Nutzungsentgelte und Nebenkostenerstattungen, gedeckt werden können. 5. Nicht zweckgebundene Spenden und Kollekten sind bis zur Hälfte des ,00 Euro übersteigenden Betrags für den ordentlichen Haushalt zu verwenden. Zweckgebundene Kollekten sind gemäß 3 Abs. 1 der Kollektenverwaltungsordnung an den ordentlichen Haushalt abzuführen. Für Änderungen von Zweckbestimmungen gilt 9 Abs. 4 der Kirchlichen Haushaltsordnung. 6. Erträge aus Stiftungen, Vermächtnissen und sonstigen Vermögen sind für den ordentlichen Haushalt zu verwenden, soweit eine Zweckbindung nicht entgegensteht. 7. Rücklagen sind zu verwenden oder von bestehenden Zweckbindungen zugunsten des allgemeinen Haushalts umzuwidmen, soweit dies rechtlich zulässig ist, die Rücklagen nicht für unmittelbar bevorstehende andere Maßnahmen benötigt werden oder die Zweckbestimmungen von Spendern/Spenderinnen nicht entgegen stehen.

118 118 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Auf freiwillige Zuwendungen an andere Rechtsträger wird verzichtet oder entsprechende Zahlungen werden reduziert. 9. Soweit möglich ist zur Schaffung von Synergieeffekten mit anderen Einrichtungen und Rechtsträgern zu kooperieren. (3) Bei Anträgen von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden sind die Regionalverwaltung und das Dekanat zur Klärung und Lösung der finanziellen Situation einzubeziehen. Die Regionalverwaltung ist beim Ausfüllen und bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen behilflich. 3. Antragstellung. (1) Der Antrag muss von dem jeweiligen Rechtsträger, der die Überbrückungsfondsmittel für den Haushaltsausgleich benötigt, auf einem einheitlichen Formular gestellt werden. Das Formblatt wird von der Kirchenverwaltung bekannt gegeben. Die Antragstellung erfolgt auf dem Dienstweg. (2) Im Antrag ist anzugeben, welche dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen geplant sind und in welchem zeitlichen Rahmen die Umsetzung erfolgen soll. Entsprechende Beschlüsse, eine Kurzübersicht zur finanziellen Lage sowie eine detaillierte Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands sind dem Antrag beizufügen. Bei der Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands ist die Lage anderer Kirchengemeinden im Dekanat sowie die Bedeutung der Gemeindearbeit für Kirchenmitglieder und Nichtkirchenmitglieder zu berücksichtigen. 4. Bewilligung. (1) Die Zuständigkeit für die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Überbrückungsfonds liegt bei der Kirchenverwaltung. (2) Die Kirchenverwaltung kann Zuschüsse bis zur Höhe der für den Haushaltsausgleich benötigten Mittel bewilligen. Vor der Bewilligungsentscheidung prüft die Kirchenverwaltung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen gemäß 2 erfüllt sind. Die Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands gemäß 3 Abs. 2 ist zu beachten. Von der Bewilligungssumme werden die nach Absatz 5 gegenzurechnenden Mittel aus dem Finanzausgleich abgesetzt. (3) Bewilligungen sind ab dem Haushaltsjahr 2008 möglich. Bei mehrjährigen Bewilligungen sollen die entsprechenden Folgeraten jeweils zu Beginn eines Haushaltsjahres bereitgestellt werden. (4) Die Bewilligungsmöglichkeiten richten sich nach dem Gesamtvolumen des Überbrückungsfonds. (5) Das jeweilige Dekanat beteiligt sich an den Zuschüssen mit einem Betrag in Höhe von zehn Prozent aus Mitteln des Finanzausgleichs. Die jährliche Inanspruchnahme des Finanzausgleichs wird pro Dekanat auf zehn Prozent der jährlich für den Finanzausgleich zur Verfügung gestellten Gelder begrenzt. (6) Die Bewilligung erfolgt in Schriftform. Der Bewilligungsbescheid muss folgende Angaben enthalten: - Zuschusshöhe, - Höhe der finanziellen Beteiligung des Dekanats aus Mitteln des Finanzausgleichs, - Auflagen, - Zeitraum der Bewilligung, - Begründung von Abweichungen gegenüber dem beantragten Zuschuss oder der Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands, - Hinweis auf Rückzahlungsverpflichtungen und Prüfungsrecht gemäß den 6 und 7. (7) Durchschriften der Bewilligungsbescheide und Bescheide, mit denen Bewilligungen abgelehnt wurden, sind dem Rechnungsprüfungsamt nachrichtlich zu übersenden. 5. Fondsbewirtschaftung und Verwaltungskosten. (1) Zur Mittelbewirtschaftung wird ein gesonderter Fonds im gesamtkirchlichen Haushalt geführt. Hierbei werden Zuschüsse an gesamtkirchliche Einrichtungen und an sonstige Einrichtungen getrennt voneinander ausgewiesen. (2) Erträge aus der Geldanlage der Überbrückungsfondsmittel sind dem Überbrückungsfonds zuzuführen. Die Kirchenverwaltung kann ihre zusätzlichen Verwaltungskosten nach vorheriger gesonderter Zustimmung der Kirchenleitung und des Finanzausschusses der Kirchensynode mit den Vermögenserträgen vor deren Abführung verrechnen. 6. Rückzahlungsverpflichtung. (1) Die Mittelempfänger verpflichten sich bei einer Nichtumsetzung der Maßnahmen bzw. einem Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen, die gewährten Mittel zurückzuzahlen. Die Kirchenverwaltung kann von den Mittelempfängern einen Verwendungsnachweis für die Überbrückungsfondsmittel anfordern. (2) Bewilligungen sind ganz oder teilweise zu widerrufen und bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzufordern, wenn nachträglich Sachverhalte bekannt werden, insbesondere zur Eigenmittelsituation des Mittelempfängers, die für die Bewilligungsentscheidung wesentlich gewesen wären. 7. Prüfungsrecht. Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen. 8. Inkrafttreten. (1) Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt in Kraft. (2) Die Richtlinien für den Überbrückungsfonds zur Konsolidierung der Haushalte von Kirchengemeinden, Dekanaten und des landeskirchlichen Haushalts in der EKHN vom 1. Dezember 2004 (ABl S. 18), zuletzt geändert am 10. Mai 2007 (ABl S. 211), treten mit Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung außer Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. März 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung

119 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 119 Bekanntmachungen Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2009 Wir geben Ihnen hiermit die Genehmigung und Anerkennung des Landeskirchensteuerbeschlusses für das Jahr 2009 durch das Hessische Kultusministerium und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz bekannt. Der Landeskirchensteuerbeschluss 2009 wurde im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (ABl S. 2) bekannt gemacht. Darmstadt, den 9. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Karn *** Genehmigung Hiermit genehmige ich für den Bereich des Landes Hessen gemäß 7 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz) in der Fassung vom 12. Februar 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2008 (GVBl. I S. 981), nachstehenden, von der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf ihrer 12. Tagung vom 19. bis 22. November 2008 in Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2009 beschlossenen Landeskirchensteuerbeschluss. Wiesbaden, den 2. Dezember 2008 Az.: I In Vertretung Joachim Jacobi *** Anerkennung Der vorstehende Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2009 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (rheinland-pfälzischer Teil) vom 21. November 2008 wird hiermit gem. 3 Abs. 1 Satz 2 KiStG vom 24. Februar 1971 (GVBl. S. 59) anerkannt. Dies gilt nicht für die Bestimmung unter Nummer 3. Mainz, den 18. Dezember 2008 Ministerium für Bildung, Wis- Ministerium der senschaft, Jugend und Kultur, Finanzen Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz Im Auftrag Im Auftrag Helmut Burkhardt Werner Widmann Feststellung gemäß 3 des Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Mitgliedschaft in besonderen Fällen Vom 10. Februar 2009 Die Kirchenverwaltung stellt gemäß 3 des Kirchengesetzes zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 25. November 2006 (ABl S. 14) Folgendes fest: Die Vereinbarung der EKD über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 (ABl S. 14) kann ab 31. Dezember 2008 auch für die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck angewendet werden. Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ist der Vereinbarung am 27. November 2008 mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 beigetreten. Damit ist die Vereinbarung der EKD über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 für alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland anzuwenden. Darmstadt, den 10. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander Feststellung des Namens der Evangelischen Heilig- Geist-Kirchengemeinde Heppenheim/Bergstraße Der Kirchenvorstand der Evangelischen Heilig-Geist- Kirchengemeinde Heppenheim/Bergstraße, Dekanat Bergstraße Mitte, hat am 6. Mai 2008 bestätigt, dass die Kirchengemeinde den Namen Evangelische Heilig- Geist-Kirchengemeinde Heppenheim/Bergstraße führt. Der Feststellungsbeschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 18. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Hachenburg - Bad Marienberg Vom 4. November 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes einer Zentrale für ambulante Pflegedienste (Sozialstation) in Hachenburg und Bad Marienberg hat folgende Neufassung der Satzung beschlossen: Grundlage für die nachstehende Verbandssatzung ist das Kirchengesetz über die Bildung, Zuständigkeit und Organisation kirchlicher Vereinigungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verbandsgesetz). Präambel Die Sorge für den kranken und leidenden Menschen ist ein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienst der Gemeindekrankenpflege sind, da er sich dem Menschen in

120 120 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr seiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seelsorge unmittelbar miteinander verbunden. 1 Name und Sitz des Zweckverbandes (1) Innerhalb der Verbandsgemeinden Bad Marienberg und Hachenburg bilden die Evangelischen Kirchengemeinden Alpenrod, Altstadt, Bad Marienberg, Dreifelden, Hachenburg, Höchstenbach, Kirburg, Kroppach, Roßbach, Unnau und Wahlrod einen Evangelischen Kirchlichen Zweckverband als Träger einer Diakoniestation mit Sitz in Hachenburg. (2) Der Zweckverband führt den Namen Evangelischer Kirchlicher Zweckverband Diakoniestation Hachenburg - Bad Marienberg. (3) Der Zweckverband ist berechtigt, das Kronenkreuz das Zeichen des Diakonischen Werkes zu führen. (4) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 Grundgesetz und Artikel 70 Kirchenordnung. (5) Der Zweckverband wird, unbeschadet der Aufsicht der Kirchenverwaltung, Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und damit zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. (6) Der Zweckverband tritt den zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Krankenkassen- und Pflegekassenverbänden getroffenen Vereinbarungen über die häusliche Krankenpflege und über sonstige Leistungen in der jeweils gültigen Fassung bei. 2 Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung (1) Der Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (2) Der Zweckverband darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder der Organe des Zweckverbands dürfen in der Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes erhalten. Sie sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. (3) Bei Auflösung des Zweckverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Zweckverbandes an die Verbandsmitglieder, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. 3 Aufgaben des Zweckverbandes (1) Der Zweckverband gewährt und koordiniert die ambulanten Pflegedienste (Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege) in seinem Gebiet. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere: a) Pflege von Kranken, insbesondere Langzeitkranken jeden Alters, b) Pflege von früh entlassenen Krankenhauspatienten, c) Pflege von behinderten und alten Menschen, Hilfe für psychisch Kranke, d) Mobile Soziale Dienste, insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen, e) Hilfe für Familien in besonders belasteten Lebenssituationen, f) Gesundheitsvorsorge und -erziehung durch Beratung in den Familien, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden, g) Seminare für häusliche Krankenpflege und Gesundheitserziehung, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden, h) Förderung der gemeindlichen Diakonie (Nachbarschaftshilfe, Helfergruppen, Altenarbeit), i) Vermittlung von Hilfsmitteln sowie j) Vernetzung der regionalen und lokalen Hilfsangebote für alte, kranke und behinderte Menschen. Weitere Aufgaben können übernommen werden. (2) Die Dienste des Zweckverbandes können nach Maßgabe der Personalsituation und nach Art und Grad der Hilfsbedürftigkeit von jeder Person in Anspruch genommen werden, die im Versorgungsbereich des Verbandes wohnt. (3) Der Zweckverband gestaltet seine Arbeit nach den Grundsätzen für die Errichtung von Zentralen für ambulante Pflegedienste in der jeweils gültigen Fassung. Die Fachberatung erfolgt durch das Diakonische Werk. (4) Das Pflegepersonal soll eng mit den Kirchengemeinden zusammenarbeiten. Es soll auf Wunsch der bzw. des Pflegebedürftigen die zuständige Gemeindepfarrerin bzw. den zuständigen Gemeindepfarrer informieren. Soweit möglich, soll das Pflegepersonal ständig einem bestimmten Pflegebezirk zugeordnet werden und im Bereich der Diakoniestation seinen Wohnsitz haben. 4 Organe des Zweckverbandes Die Organe des Zweckverbandes sind - die Verbandsvertretung, - der Verbandsvorstand. Die Mitglieder der Organe des Zweckverbandes sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. 5 Aufgaben der Verbandsvertretung (1) Die Verbandsvertretung ist das oberste Organ der Leitung des Zweckverbandes. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes.

121 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 121 (2) Ihre Aufgaben sind insbesondere: a) die Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes, b) die Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Verbandsvorstandes sowie der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters und deren vorzeitige Abberufung aus dem Amt, c) die Wahl der bzw. des Vorsitzenden der Verbandsvertretung sowie der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreters, d) die vorzeitige Abberufung der bzw. des Vorsitzenden der Verbandsvertretung aus dem Amt, e) die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes sowie das Verlangen auf Erteilung von Auskünften und auf Anfertigung von Vorlagen durch diesen, f) die Beschlussfassung über den Haushalts- und Stellenplan des Zweckverbandes, die Bewilligung außerund überplanmäßiger Ausgaben sowie einer etwaigen Verbandsumlage, g) die Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Verbandsvorstandes, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der EKHN, h) die Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, den Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche und auf die für sie bestellten Sicherheiten, den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Übernahme von Bürgschaften, i) die Beschlussfassung über die Einführung, Abänderung und Aufhebung von Gebührenordnungen, j) die Beschlussfassung über die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, k) die Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, l) die Beschlussfassung über den Erlass von Satzungen für Einrichtungen des Zweckverbandes und deren Änderungen sowie m) die Beschlussfassung über die Auflösung des Zweckverbandes. (3) Auf Beschlüsse der Verbandsvertretung finden die Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts sinngemäß Anwendung. 6 Zusammensetzung und Amtszeit der Verbandsvertretung (1) Jedes Verbandsmitglied entsendet in die Verbandsvertretung zwei Personen, von denen eine Person eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer sein soll. Kirchengemeinden mit mehreren Pfarrbezirken entsenden für jeden weiteren Pfarrbezirk eine zusätzliche Person. Wird in Kirchengemeinden eine Pfarrstelle von zwei Pfarrerinnen bzw. Pfarrern besetzt oder verwaltet, entscheidet der Kirchenvorstand, welche Pfarrerin bzw. welcher Pfarrer Mitglied der Verbandsvertretung wird. (2) Die von den Verbandsmitgliedern zu wählenden Mitglieder der Verbandsvertretung werden jeweils von deren Vertretungsorganen in geheimer Wahl gewählt. Für jedes gewählte Mitglied ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. (3) Scheidet ein gewähltes Mitglied aus der Verbandsvertretung aus, so ist an seiner Stelle für den Rest der Amtszeit innerhalb einer Frist von einem Monat durch das betroffene Verbandsmitglied ein neues Mitglied zu wählen. (4) Die Amtszeit der Verbandsvertretung entspricht der Dauer der Wahlperiode der Kirchenvorstände. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder der Verbandsvertretung bis zur Konstituierung der neu gebildeten Verbandsvertretung im Amt. Die Mitglieder der Verbandsvertretung sind jeweils innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände durch die Verbandsmitglieder zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. 7 Sitzung der Verbandsvertretung (1) Die Verbandsvertretung tritt jährlich mindestens einmal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. (2) Sie tritt erstmals innerhalb eines Monats nach ihrer Neubildung zusammen und wird vom lebensältesten Mitglied der Verbandsvertretung einberufen und bis zur Wahl der bzw. des Vorsitzenden geleitet. (3) Die bzw. der Vorsitzende lädt die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin schriftlich ein. (4) Zu außerordentlichen Sitzungen beruft die bzw. der Vorsitzende, erforderlichenfalls unter Verkürzung der Einladungsfrist, schriftlich ein. (5) Die Verbandsvertretung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Mitglieder anwesend ist. (6) Die Verbandsvertretung fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, soweit nicht durch Kirchengesetz oder die Verbandssatzung anderes vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (7) Wahlen in der Verbandsvertretung sind geheim und mit Stimmzetteln vorzunehmen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen enthält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Erreicht bei mehreren Kandidatinnen bzw. Kandidaten auch im zweiten Wahlgang keine Person die erforderliche Mehrheit, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen, mindestens aber mehr als die Hälfte der zur Beschlussfassung der Verbandsvertretung erforderlichen Stimmen, erhalten hat. Nötigenfalls ist die Wahlhandlung durch engere

122 122 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wahlen solange fortzusetzen, bis sich eine solche Mehrheit ergibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (8) Die Sitzungen der Verbandsvertretung sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. Die bzw. der Vorsitzende des Verbandsvorstandes nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. (9) Über die in den Verhandlungen der Verbandsvertretung gestellten Sachanträge und die getroffenen Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist von der bzw. dem Vorsitzenden und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterschreiben und den Mitgliedern zuzusenden. Die Beschlüsse der Verbandsvertretung werden zwei Wochen nach Zusendung der Niederschrift an die Mitglieder rechtskräftig, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein Einspruch gegen den Wortlaut dieser Niederschrift erfolgt ist. (10) Die Verbandsvertretung soll sich eine Geschäftsordnung geben. Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten im übrigen die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. 8 Vorsitz in der Verbandsvertretung (1) Die bzw. der Vorsitzende der Verbandsvertretung und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter werden aus der Mitte der Verbandsvertretung für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Ist die bzw. der Vorsitzende Pfarrerin bzw. Pfarrer, so soll die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter nicht auch Pfarrerin bzw. Pfarrer sein und umgekehrt. (2) Die Aufgaben der bzw. des Vorsitzenden sind insbesondere: a) die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen der Verbandsvertretung, b) die Durchführung der Beschlüsse der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit dem Verbandsvorstand. (3) Ist die bzw. der Vorsitzende fortgesetzt verhindert, die Funktion im Vorsitz wahrzunehmen, so soll die Verbandsvertretung ihr bzw. ihm nahe legen, das Amt zur Verfügung zu stellen. (4) Stellt die Verbandsvertretung gegenüber der bzw. dem Vorsitzenden einen groben Verstoß gegen die Pflicht als Vorsitzende bzw. Vorsitzender fest, so kann die Verbandsvertretung die vorzeitige Abberufung aus dem Amt beschließen. Die Beschlussfassung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 9 Aufgaben des Verbandsvorstands (1) Der Verbandsvorstand ist für alle Verbandsangelegenheiten zuständig, für die nicht eine Zuständigkeit der Verbandsvertretung gegeben ist, insbesondere: a) bereitet er die Sitzungen der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit der bzw. dem Vorsitzenden der Verbandsvertretung vor, b) führt er im Zusammenwirken mit der bzw. dem Vorsitzenden der Verbandsvertretung die Beschlüsse der Verbandsvertretung aus, c) erledigt er die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes, d) nimmt er die Dienstaufsicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zweckverbandes wahr, e) stellt er den Entwurf des Haushalts- und Stellenplans des Zweckverbandes auf, f) erstattet er der Verbandsvertretung einen schriftlichen Jahresbericht, g) legt er der Verbandsvertretung die Jahresrechnung vor, h) stellt er im Rahmen des Stellenplanes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes ein und i) erstellt er im Bedarfsfall für diese Dienstanweisungen. (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 10 wahrgenommen werden. (3) Urkunden und Vollmachten sind mit dem Dienstsiegel des Verbandes zu versehen; dies gilt nicht bei gerichtlichen oder notariellen Beurkundungen. Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, so wird die Erklärung erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. (4) Der Verbandsvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er kann hierbei die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Im übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. (5) Auf Beschlüsse des Verbandsvorstandes finden die Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts sinngemäß Anwendung. 10 Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer als Leiterin bzw. Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Abs. 1 Buchstabe c) bis i) dieser Satzung.

123 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 123 (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen. 11 Zusammensetzung und Amtszeit des Verbandsvorstandes (1) Dem Verbandsvorstand gehören fünf Mitglieder an, die aus der Mitte der Verbandsvertretung in geheimer Wahl gewählt werden. Die Zahl der Pfarrerinnen bzw. Pfarrer soll die Zahl der übrigen Mitglieder im Verbandsvorstand nicht übersteigen. Für jedes Mitglied wird eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. (2) Die Verbandsvertretung wählt die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter des Verbandsvorstandes. Ist die bzw. der Vorsitzende eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer, so soll die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter nicht Pfarrerin bzw. Pfarrer sein. Dasselbe gilt umgekehrt. (3) Die Amtszeit des Verbandsvorstandes entspricht der Wahlperiode der Verbandsvertretung. Die Mitglieder des Verbandsvorstandes führen ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl und Konstituierung des gesamten Verbandsvorstandes durch die neu gebildete Verbandsvertretung fort. (4) Ist die bzw. der Vorsitzende oder die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter fortgesetzt verhindert, ihre bzw. seine Pflichten wahrzunehmen, so soll die Verbandsvertretung ihr bzw. ihm nahe legen, das Amt zur Verfügung zu stellen. (5) Stellt die Verbandsvertretung gegenüber der bzw. dem Vorsitzenden oder der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter einen groben Verstoß gegen ihre bzw. seine Pflichten fest, so kann die Verbandsvertretung die vorzeitige Abberufung aus dem Amt beschließen. Die Beschlussfassung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 12 Sitzungen des Verbandsvorstands (1) Die Sitzungen des Verbandsvorstandes sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. (2) Der Verbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Mitglieder anwesend ist. (3) Der Verbandsvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit durch Kirchengesetz oder die Verbandssatzung nichts anderes vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (4) Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der bzw. dem Vorsitzenden und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzusenden ist. Die Beschlüsse werden zwei Wochen nach Übersendung der Niederschrift rechtskräftig, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein Einspruch gegen den Wortlaut der Niederschrift erfolgt ist. 13 Befugnisse der bzw. des Vorsitzenden des Verbandsvorstandes Die Aufgaben der bzw. des Vorsitzenden sind insbesondere: a) Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Verbandsvorstandes, b) Sie bzw. er ist Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers der Diakoniestation. Falls es nicht zu einer Übertragung nach 10 dieser Satzung kommt, ist sie bzw. er Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes. 14 Finanzwesen und Kassenführung (1) Grundlage des Finanzwesens ist die Kirchliche Haushaltsordnung (KHO). (2) Es ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. (3) Die Kassenführung erfolgt durch die Evangelische Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald. (4) Die Jahresrechnungen werden vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geprüft. (5) Die Arbeit des Zweckverbandes wird finanziert durch Zuschüsse des Landes, des Kreises, der beteiligten Kommunen, Zuweisungen der Gesamtkirche (EKHN), durch Entgelte der Sozialleistungsträger sowie der Selbstzahler für nicht mit anderen Kostenträgern abrechenbare Leistungen, durch Beiträge des Fördervereins, durch Spenden und Eigenmittel der Verbandsmitglieder des Zweckverbandes. Als Maßstab für die Beteiligung der Verbandsmitglieder gilt der in 16 Abs. 1 dieser Satzung geregelte Berechnungsmodus. 15 Beitritt und Austritt von Mitgliedern (1) Weitere evangelische Kirchengemeinden, Dekanate und sonstige selbständige gemeinnützige kirchliche Einrichtungen können dem Zweckverband beitreten. Der Beitrittsbeschluss des betreffenden Vertretungsorgans

124 124 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr bedarf der Zustimmung der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. Durch einen Beitritt wird keine Satzungsänderung veranlasst. (2) Verbandsmitglieder können mit einjähriger Frist zum Ende des darauf folgenden Haushaltsjahres aus dem Zweckverband ausscheiden. Ihr Ausscheiden ist gegenüber Verbandsvorstand schriftlich zu erklären. Der Austritt bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. (3) Im Falle des Austritts eines Verbandsmitgliedes findet eine Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung des in 16 Abs. 1 dieser Verbandssatzung geregelten Berechnungsmodus statt. (4) Scheidet ein Verbandsmitglied aus, so scheiden gleichzeitig die von ihm bestellten Mitglieder in der Verbandsvertretung und im Verbandsvorstand aus diesen Organen aus. 16 Auflösung (1) Im Falle der Auflösung des Zweckverbandes findet über sein Vermögen eine Vermögensauseinandersetzung statt. Das bestehende Inventar fällt den Verbandsmitgliedern zu. Maßstab für die Vermögensauseinandersetzung im übrigen sind die Verhältnisse der Gemeindegliederzahlen der Verbandsmitglieder zueinander zum Zeitpunkt der Auflösung des Zweckverbandes. (2) Der Beschluss der Auflösung durch die Verbandsvertretung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer satzungsgemäßen Mitglieder sowie der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 17 Änderungen der Verbandssatzung (1) Die Verbandsvertretung kann die Verbandssatzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen ihrer satzungsgemäßen Mitglieder ändern. (2) Für Veränderungen der Bestimmungen über Aufgaben, Verfassung und Verwaltung des Zweckverbandes, insbesondere über die Zuständigkeit der Verbandsorgane, die Sitz- und Stimmverteilung in den Verbandsorganen und die Amtszeit ihrer Mitglieder, die Bestellung der Mitglieder sowie die Befugnisse der bzw. des Vorsitzenden des Verbandsvorstandes bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung. (3) Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. 18 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen durch die Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden Bad Marienberg und Hachenburg. Die Verbandssatzung sowie Änderungen der Verbandssatzung werden daneben im Amtsblatt der EKHN veröffentlicht. 19 Inkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 11. Dezember 2008 von der Kirchenleitung genehmigt und am 9. Februar 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 13. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Richtlinien für die Förderung ökologischer und energiesparender Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden der EKHN (Förderrichtlinie Energiesparendes Bauen ) Vom 3. Februar 2009 I. Aufgaben und Ziele der Richtlinien Die Zehnte Kirchensynode hat auf ihrer 12. Tagung vom 19. bis 22. November 2008 eine Aufstockung des Umweltfonds der EKHN im Zuschussteil von 0,45 Mio. Euro auf 4,0 Mio. Euro beschlossen. Es ist geplant, diese Erhöhung jeweils auch in den folgenden vier Jahren bis einschließlich 2013 vorzunehmen. Ab 2010 soll zusätzlich der Darlehensteil des Umweltfonds für vier Jahre von 0,4 Mio. Euro auf 0,9 Mio. Euro erhöht werden. Der Umweltfonds wird im Rahmen der Bauzuweisungen für Kirchengemeinden und Dekanate geführt und soll zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen, insbesondere durch Reduzierung des Energieverbrauchs sowie Verringerung der Emission von Schadstoffen in die Atmosphäre. Er soll darüber hinaus die baulichen Ausgangsbedingungen für die Bewirtschaftung kirchlicher Gebäude verbessern. Maßnahmen der Gesamtkirche im Sinne dieser Richtlinien werden jährlich im Rahmen des Haushaltsplans der EKHN (Budgetbereich 10: Zentrales Gebäudemanagement) veranschlagt. Insbesondere bei Bauunterhaltungsmaßnahmen nach Nr. 1.1 an Gemeindehäusern und Pfarrhäusern ist zu prüfen, ob die jeweiligen Gebäude im Rahmen der Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplanung des betreffenden Dekanats in ihrem Bestand gesichert sind. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, sind Ausnahmen von den Festsetzungen dieser Richtlinien möglich, insbesondere bei Maßnahmen zum Wärmeschutz nach Nr. 1.1 sowie bei der Installation von solarthermischen Anlagen und Fotovoltaikanlagen. II. Förderung Zur Umsetzung der Aufgaben und Ziele dieser Richtlinien leistet der Umweltfonds der EKHN im Rahmen der jähr-

125 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 125 lich zur Verfügung stehenden Mittel finanzielle Hilfen durch Zuschüsse und Darlehen. Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden der Kirchengemeinden und Dekanate, mit Ausnahme ausschließlich der Vermietung dienender Objekte. 1. Förderfähige Maßnahmen 1.1 Bauunterhaltungsmaßnahmen Bauliche Maßnahmen zum Wärmeschutz an der Gebäudeaußenhülle (Dach, Außenwände, Fenster, Türen, oberste Geschossdecken zum nicht-ausgebauten Dachraum, Kellerdecken, erdberührte Außenflächen beheizter Räume, Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen) bestehender Gebäude, die einzeln oder in Kombination die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreichen oder diese unterschreiten. Bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz im Zusammenhang mit energetischen Gesamtsanierungen. Austausch bestehender Heizungsanlagen gegen Brennwerttechnik bei gleichzeitigem Energieträgerwechsel und in Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich des Heizungssystems. Bei energetischen Gesamtsanierungen wird der Anschluss an die DV-gestützte Erfassung und Auswertung der Verbrauchsdaten empfohlen. 1.2 Neubauten und neubaugleiche Maßnahmen Neubauten und neubaugleiche Maßnahmen müssen grundsätzlich entsprechend den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen der EnEV in der jeweils gültigen Fassung geplant und ausgeführt werden. Soweit wirtschaftlich vertretbar, ist der Passivhausstandard anzustreben. Der Anschluss an die DV-gestützte Erfassung und Auswertung der Verbrauchsdaten wird empfohlen. Förderfähig sind Maßnahmen, die zu einer zusätzlichen Reduzierung des Transmissionswärmeverlusts um mindestens 30 Prozent gegenüber dem nach EnEV zulässigen Höchstwert führen, insbesondere: - Außenwanddämmung - Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss - Wärmedämmung der Kellerdecke - Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung einschließlich wärmedämmender Fensterrahmen - Minimierung von Wärmebrücken - Kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft mit mindestens 80 Prozent Wärmerückgewinnung - Luftdichtigkeitsnachweis (Drucktest) nach EnEV. 1.3 Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Kraft-Wärme-Kopplung - Zentralheizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden (z. B. Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biogas) - Erdwärmeüberträger (Geothermie) - Wärmepumpen (keine Luft-Wärmepumpen!) bei Neubauten oder vollständig nach EnEV-Standard sanierten Bestandsgebäuden oder Gebäuden mit einem Anteil an Flächenheizungen von mindestens 80 Prozent - Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 Prozent und einem Luftdichtigkeitsnachweis (Drucktest) nach EnEV - Solarthermische Anlagen - Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk) mit mindestens Vollbenutzungsstunden/Jahr - Anschluss an Fernwärme mit mindestens 50 Prozent Wärmeerzeugung aus regenerativen Brennstoffen oder mindestens 70 Prozent aus Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerk). 1.4 Allgemeine ökologische Maßnahmen - Fotovoltaikanlagen - Energiegutachten und Studien - Projekte des kirchlichen Umweltmanagements - Entsorgung umweltgefährdender oder umweltschädigender Materialien - Regenwassernutzungsanlagen. 2. Umfang der Förderung 2.1 Bauunterhaltungsmaßnahmen Maßnahmen nach Nr. 1.1 werden durch Zuschüsse und zinslose Darlehen gefördert. Die Höhe der Darlehen bemisst sich nach der erwarteten Reduzierung der Kosten für den Primärenergiebedarf. Die Laufzeit der Darlehen soll 15 Jahre nicht übersteigen. Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal ,00 Euro gewährt. 2.2 Neubauten und neubaugleiche Maßnahmen Maßnahmen nach Nr. 1.2 werden durch Zuschüsse und zinslose Darlehen gefördert. Die Höhe der Darlehen bemisst sich nach der erwarteten Reduzierung der Kosten für den Primärenergiebedarf gegenüber dem Standard der EnEV. Die Laufzeit der Darlehen soll 15 Jahre nicht übersteigen. Zuschüsse werden in Höhe von bis zu 80 Prozent der Mehrkosten gegenüber dem Standard der EnEV, maximal ,00 Euro gewährt. 2.3 Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung

126 126 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Maßnahmen nach Nr. 1.3 werden durch Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal ,00 Euro gefördert. 2.4 Allgemeine ökologische Maßnahmen Maßnahmen nach Nr. 1.4 werden durch Zuschüsse gefördert: Fotovoltaikanlagen mit bis zu 10 Prozent und Anlagen zur Regenwassernutzung mit bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten, jeweils maximal ,00 Euro, sonstige allgemeine ökologische Maßnahmen mit bis zu ,00 Euro. III. Antragsverfahren Anträge auf Zuschüsse und Darlehen aus dem Umweltfonds der EKHN sind gegebenenfalls zusammen mit Anträgen zu Baumaßnahmen an die zuständige kirchliche Baubetreuung zu richten. Den Anträgen sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen beizufügen: - Kostenermittlungen - Für Maßnahmen nach Nr. 1.1 und Nr. 1.2: Bericht der Energieberatung - Bei baulichen Maßnahmen zum Wärmeschutz: Nachweis der Einhaltung oder Unterschreitung der Vorgaben der EnEV nach Nr. 1.1 (Bauunterhaltungsmaßnahmen), ggf. Luftdichtigkeitsnachweis - Bei Austausch bestehender Heizungsanlagen nach Nr. 1.1: Angaben zur Leistung und zum Energieträgerwechsel - Nachweise der Reduzierung der Transmissionswärmeverluste nach Nr. 1.2 (Neubaumaßnahmen), Luftdichtigkeitsnachweis - Bei Darlehen: Nachweis der Reduzierung der Kosten für den Primärenergiebedarf nach Nr. 2.1 und Nr Nachweise nach Nr. 1.3 und Nr Bei Anlagen nach Nr. 1.3: Nachweis des durchschnittlichen Energieverbrauchs, bei solarthermischen Anlagen: Angaben zu Größe, Leistung und Nutzung - Finanzierungsplan - Beschluss des Kirchenvorstands bzw. des Dekanatssynodalvorstands. IV. Schlussbestimmungen Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EKHN in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für den Umweltfonds der EKHN (Ökologiefonds und Energiesparfonds) vom 3. März 1993 (ABl S. 55) außer Kraft. Darmstadt, den 3. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Striegler Richtlinien für die Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Gesichtspunkte bei Baumaßnahmen Vom 3. Februar 2009 I. Aufgaben und Ziel der Richtlinien Die Kirchensynode der EKHN hat schon 1986 eine Erklärung zum Thema In der Schöpfung leben abgegeben und seitdem in verschiedenen Beschlüssen die Kirchengemeinden eindringlich zu ökologischem Handeln aufgefordert. Inzwischen wird in unterschiedlichen Formen, Gruppierungen und auf verschiedenen Ebenen Verantwortung für die Schöpfung wahrgenommen. Kirchenleitung und Kirchenverwaltung können zwar für die einzelnen Kirchengemeinden keine über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehenden Forderungen stellen, sie empfehlen jedoch, sich ernsthaft mit der Thematik auseinander zu setzen. Von den Gemeinden wird erwartet, dass sie die Verantwortung für die Mitwelt bei all ihren Entscheidungen erkennen und Maßnahmen gegen ihre weitere Zerstörung ergreifen. In kirchlichen Gebäuden wird vor allem für Heizung und Beleuchtung sehr viel Energie verbraucht. Angesichts der unabsehbaren Gefahren und Schäden beim Umgang mit Energie spielt das Energiesparen hier eine zentrale Rolle. Die folgenden Richtlinien und Empfehlungen enthalten dafür konkrete Anhaltspunkte und sollen ökologischem Bauen in den Gemeinden zum Durchbruch verhelfen. Zu den bisherigen Zielen, funktionsgerecht, qualitätsvoll und wirtschaftlich zu bauen, kommt die dringende Aufgabe, kirchliche Gebäude so zu errichten, dass während der Bauzeit, bei der späteren Nutzung und schließlich beim Abriss ein möglichst geringer Schaden für die Schöpfung entsteht und möglichst wenig Lebensgüter künftiger Generationen verbraucht werden. Im Folgenden werden deshalb Kriterien für ökologischenergiesparendes Bauen genannt und notwendige Schritte, um diese Kriterien in das gesamte Verfahren von den ersten Vorüberlegungen bis zur Ausführung eines Bauvorhabens sachgemäß und effektiv einzubringen. Vordringlich gilt es, - durch Einsparungen bei den Primärenergieträgern Öl und Erdgas die Energie- und Rohstoffressourcen zu schonen und - die CO 2 -Emissionen aus Heizungsanlagen und Anlagen der Stromerzeugung zur Vorsorge des Klimaschutzes zu mindern. Dazu werden die bestehenden Richtlinien aktualisiert. Die Hinweise und Empfehlungen machen deutlich, wie diese Richtlinien am besten eingehalten werden können und was darüber hinaus bei ökologisch-energiesparendem Bauen unbedingt zu beachten, aber nicht in bindende Vorschriften zu fassen ist. Über die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinien hat der ausführende Architekt dem Bauherrn und der kirchlichen Baubetreuung detailliert Rechenschaft zu geben.

127 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 127 Die Anwendung der in den Richtlinien gegebenen Hinweise und Empfehlungen sowie ein verantwortungsbewusstes Nutzerverhalten sind Voraussetzung, das angestrebte Ziel zu erreichen. II. Vorbereitung einer Planung in der Gemeinde 1. Verfahren Um die ökologisch und energetisch relevanten Gesichtspunkte rechtzeitig und konsequent in die Bauplanung und -ausführung einzubringen, sind folgende Schritte erforderlich: a) Der Bauherr hat als erstes die Bedeutung bzw. Priorität dieser Ziele für sich selbst zu klären und durch einen Beschluss festzulegen. Er soll hierfür und für die Baubegleitung einen Bauausschuss aus Mitgliedern des Kirchenvorstands und sachkundigen sowie interessierten Gemeindegliedern bilden. b) Den mit der Bauplanung und -ausführung Beauftragten sind diese Ziele eindeutig vorzugeben und ihre Verwirklichung laufend zu kontrollieren. c) Zu Beginn der Vorüberlegungen ist die kirchliche Baubetreuung über die beabsichtigte Baumaßnahme durch eine Baubedarfsanzeige zu informieren ( 3 Absatz 2 Kirchenbaugesetz), damit sie auch beratend tätig werden kann. Inhalt dieser Beratung kann die Vorstellung gelungener Projekte und die Benennung kundiger Architekten und Fachbüros sein. 2. Ökologische Bewertung des Grundstücks Die ökologischen und klimatischen Gegebenheiten des Baugrundstücks (wie z. B. Bodenbeschaffenheit, vorhandener Bewuchs, Einfluss der Umgebung auf Wind und Sonneneinstrahlung) sind festzustellen. 3. Wettbewerb Wenn ein Architektenwettbewerb durchgeführt wird, sollen die ökologischen und energetischen Gesichtspunkte in folgender Weise berücksichtigt werden: a) Die Beurteilungskriterien sind um die ökologischen Gesichtspunkte dieser Richtlinien zu erweitern und im Kolloquium (Fach-Informationsaustausch zwischen Bauherrn und Architekten) zu erläutern. b) Mit den Wettbewerbsunterlagen ist von den Bewerbern eine Erläuterung einzureichen, wie diese ökologischen Gesichtspunkte in ihre Planung eingegangen sind. Da die Weichen für die ökologische und energetische Konzeption eines Bauvorhabens weitgehend schon in der Vorplanung gestellt werden, wird dringend empfohlen, Architekturbüros nur in Zusammenarbeit mit Fachingenieurbüros (Technische Gebäudeausrüstung und Beleuchtungstechnik) zum Wettbewerb zuzulassen. III. Planung durch den ausführenden Architekten 1. Planung a) Dem Architekten sind diese Richtlinien für die Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Gesichtspunkte bei Baumaßnahmen vom Auftraggeber zur Kenntnis zu geben. b) Zusammen mit den Bauplänen ist der kirchlichen Baubetreuung eine Erläuterung vorzulegen, wie diese Richtlinien und Empfehlungen berücksichtigt worden sind. Diese Erläuterung ist Teil der bei der kirchlichen Baubetreuung zur Genehmigung einzureichenden Unterlagen. 2. Erschließung und Außenanlagen Ziel ist die Ressourcenschonung von Boden und Wasser sowie die Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Qualität des Lebensraums als Grün- und Freiflächen zum Wohle von Fauna und Flora sowie für den Menschen. a) Weitestgehende Vermeidung versiegelter Flächen, auch Verkehrsflächen bei Neubauten und gegebenenfalls Rückbau versiegelter Flächen, - bei unterirdischer Unterbringung von Stellplätzen unter Freiflächen Begrünung derselben, - Bepflanzung mit einheimischen, jahreszeitorientierten Gehölzen, - Regenwassernutzung für die Außenanlagen und -versickerung statt Kanalanschluss. b) Schonende Behandlung des Mutterbodens beim Bodenaushub, d. h.: - Mutterboden möglichst auf dem Grundstück belassen, ohne Abtransport und Verkippung, - richtige Lagerung nach Abschieben in Mieten an der Grundstücksgrenze (Mindestabstand 1 m). c) Gestaltung der Garten- und Gebäudeumfeldanlage zur Verbesserung des Mikroklimas und Wasserhaushalts: 3. Gebäude - Erhaltung von vorhandenem Grün, Schutz von Biotopen und wesentlichen Baumgruppen, - naturnahe, ökologisch orientierte Gestaltung der Grün- und Freiflächen, - im Lagebezug zu Gebäuden gilt die Regel: dichte Bepflanzung im Westen und im Norden und laubabwerfende Gehölze im Süden. Bei Neubauten, baulichen Erweiterungen und Baumaßnahmen im Bestand sorgen die gesetzlichen Vorschriften für die Einhaltung der Energieeinspa-

128 128 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr rung. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich, so z. B. bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Darüber hinaus sollen bei jeder Baumaßnahme über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Verbesserungen des energetischen Standards geprüft und wenn technisch und wirtschaftlich vertretbar realisiert werden. Das Ziel ist, den Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung sowie die Umweltbelastung durch die Baumaterialien gering zu halten. 3.1 Gestalt und Lage des Gebäudes a) Das Verhältnis der wärmeübertragenden Gebäudeoberfläche A (einschließlich Flächen gegen Erdreich) zum Gebäudevolumen V (A/V-Verhältnis) ist möglichst gering zu halten. b) Raumfunktionen und Fensterflächen sind vorzugsweise an der Himmelsrichtung zu orientieren. Darüber hinaus ist wichtig: - Kompakte Gebäudeform, auch Kombination mehrerer Nutzungen (Gemeindehaus, Küsterwohnung...) im selben Gebäude, um A im Verhältnis zu V möglichst gering zu halten. - Besonders bei Westverglasungen, aber auch bei Südverglasungen sind wirksame Verschattungsmaßnahmen gegen sommerliche Sonneneinstrahlung vorzusehen. - Minimierung der Beschattung des Gebäudes im Winter durch bereits bestehende oder zukünftige Bebauung und Bepflanzung. - Bei der Planung ist die Möglichkeit der Installation einer aktiven Solaranlage vorzusehen. 3.2 Raumaufteilung Bei der Planung und Anordnung der Räume sollten folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: a) Um die zu beheizende Fläche möglichst klein zu halten, den Bedarf aus der Nutzung definieren und alle Verkehrs- und Nebennutzflächen minimieren. b) Bei der Gruppierung der Räume auf kurze Wege für Warmwasserversorgung, Heizung und andere Leitungssysteme achten. c) Räume mit höherer Raumtemperatur und häufiger Tagesnutzung zusammenfassen (horizontal und vertikal) und möglichst nach Süden orientieren. d) Kühlere und weniger benutzte Räume, wie z. B. Treppenhaus, WC, Abstellraum, Archiv als Puffer nach Norden legen. e) Ausrichtung der Hauptfassade und Hauptnutzräume nach Süden. 3.3 Wärmedämmung und Lüftung Um den Jahresheizwärmebedarf so gering wie möglich zu halten, müssen Wärmeverluste durch Verwendung hochwärmedämmender Bauteile unter Berücksichtigung einer optimalen Lüftung minimiert werden. Wärmebrücken und Luftspalten sind zu vermeiden. Es ist so viel Sonnenenergie wie möglich (passiv) zu gewinnen. a) In der Entwurfsphase ist bei Neubauten, baulichen Erweiterungen und Baumaßnahmen im Bestand vom Architekten eine Energiebilanz zu erarbeiten und der kirchlichen Baubetreuung vorzulegen. Bei Altbausanierungen ist darauf zu achten, dass eine negative Veränderung des Raumklimas vermieden wird. b) Es ist für eine ausreichende Winddichtheit der gesamten wärmeübertragenden Außenfläche Sorge zu tragen. Die Fugendurchlasskoeffizienten der außen liegenden Fenster, Fenstertüren und Außentüren von beheizten Räumen dürfen die Werte nach DIN nicht überschreiten. c) Es dürfen keine Heizflächen vor außen liegenden Glasflächen installiert werden; bei Außenflächen hinter Heizkörpern darf der U-Wert nicht größer als bei benachbarten Außenwänden sein. d) Sorgfältige Vermeidung von Wärmebrücken. Genaue Klärung der Details in den Ausführungsplänen. Typische Problembereiche sind: - Anschlüsse der Fenster - Anschlüsse Dach - Anschlüsse Keller/Fundament - Balkone, Terrassen - Geschossdecken, Betonteile in Außenwänden - Heizkörpernischen in Außenwänden Hinweise: - Bei Innenwänden zwischen Räumen sehr unterschiedlicher Temperatur und unterschiedlicher Nutzungszeiten ist genügender Wärmeschutz (U < 1,0 W/qm K) vorzusehen, so dass unabhängige Beheizung möglich wird. - Bei Räumen mit hohem Glasanteil der Außenwände sind die Innenwände zur Speicherung der Sonnenwärme in massiver Bauweise auszuführen (nächtliche Auskühlung vermeiden). - Lüftungsverluste sind zu minimieren. - Versorgungsleitungen sind nicht in Außenwänden, in Decken oder Fluren, sondern in Innenwänden zu installieren, sofern nicht vorhandene Medientrassen zu nutzen sind. 4. Baustoffe 4.1 Auswahlkriterien Der Architekt hat sich über die gesundheitlichen und umweltrelevanten Auswirkungen von Baustoffen kun-

129 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 129 dig zu machen und entsprechende Erläuterungen dem Bauherrn vorzulegen. Es sollte auf folgende Kriterien besonderer Wert gelegt werden: - Ressourcenschonung - Rohstoffinhalt (keine schädigenden Inhaltsstoffe) - geringe Umweltbelastung durch Primärenergieverbrauch bei Herstellung und Transport - möglichst geringe Emission von Schadstoffen (inkl. Brandfall) - Wiederverwertbarkeit bzw. umweltschonende Deponierbarkeit - Mittel zur Oberflächenbehandlung, Anstriche und Kleber sollen keine umweltbelastenden Lösungsmittel enthalten - Bei den eingesetzten Baustoffen, Bauhilfsstoffen und Ausstattungsgegenständen muss besonders sorgfältig auf mögliche schädliche Emissionen geachtet werden (Formaldehyd, Weichmacher, Biozide, Styrol, Glykoläther und -ester, Toluole etc.). 4.2 Nicht zulässige Baustoffe Die folgende Liste enthält Baustoffe, die grundsätzlich nicht verwendet werden sollten: - PVC (Ausnahme: Abwassersysteme und Elektrokabel) - FCKW-geschäumte Bauteile (XPS) - Hölzer aus tropischen Regenwäldern, sofern die Hölzer aus nicht kontrolliertem Anbau (nachwachsenden Rohstoffen) stammen - Aluminium für Fenster und Türen, Ausnahmen nur bei großflächigen Fenstern aus statischen Gründen oder bei hohem Anspruch an den Witterungsschutz. 5. Haustechnik 5.1 Raumheizung und Lüftung a) Der Einsatz von elektrischem Strom als Heizenergieträger ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig. b) Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme ist, wo sie verfügbar ist, zu nutzen. c) Die Wärmeerzeugung muss in Brennwert- oder mindestens Niedertemperaturkesseln mit ausgewiesenen, niedrigen NOx-Emissionen erfolgen. d) Der Stromverbrauch der Umwälzpumpen ist durch angepasste Pumpenleistung und Beschränkung der Laufzeit auf den Heizbetrieb so gering wie möglich zu halten (selbstregelnde U- Pumpen bzw. Hocheffizienzpumpen mit individuellem Zeitprogramm in den einzelnen Heizkreisen einsetzen). e) Die Raumheizung darf die in DIN 4701 genannten Temperaturen nicht überschreiten. 5.2 Raumtemperaturen Pfarrhäuser: Wohn- und Schlafräume 20 C, Küchen und Aborte 20 C, Bäder 24 C, beheizte Nebenräume (z. B. Vorräume, Flure) 15 C, Treppenräume 10 C. Gemeindehäuser: Aufenthaltsräume 20 C, Nebenräume und Aborte 15 C, Treppenräume 10 C. Kindergärten: Gruppen-, Verwaltungs-, Pausenräume, Mehrzweckraum 20 C, Werkräume, je nach körperlicher Beanspruchung, C, Nebenräume und Aborte 15 C, Treppenräume 10 C. Kirchen: Kirchen (allgemein) 15 C, Kirchenräume mit besonders schutzwürdigen Kunstgegenständen nach Vereinbarung. Darüber hinaus ist wichtig: - Bei hohem Energieverbrauch ist der Einsatz von Blockheizkraftwerken zur gemeinsamen Stromund Wärmeerzeugung zu prüfen. - Anschluss aller nah zusammenliegenden Gebäude (-teile) an eine gemeinsame Heizzentrale (niedrige Gesamtheizleistung durch Berücksichtigung der verschiedenen, sich nicht überlappenden Nutzungszeiten, z. B. von Büros und Jugendräumen oder von Kindergarten und Gottesdienstraum). - leistungsgeregelte ( modulierende ) Brenner sind zu bevorzugen. - Getrennte, einzeln geregelte Heizkreise für Gebäude (-teile) mit verschiedenen Nutzungszeiten vorsehen. - Wärmeabgabe, die schnell die geforderte Raumtemperatur erreicht (keine Fußbodenheizung). - Angemessene Dimensionierung von Mehrtemperatur-Heizkörpern zur Optimierung des Brennwertbetriebes. - Frei aufgestellte Heizkörper, keinesfalls durch Vorhänge oder anderes verdecken (vgl. III. 3.3). - Möglichst keine Heizkörper in Windfängen, Treppenhäusern und Kellern. - Übersichtliche Information für Benutzer durch gute Beschilderung (Heizkreise, Regelungsanlagen) und Bedienungsanleitung. 5.3 Warmwasser Es kommt darauf an, den Energieverbrauch und die Emissionen für Warmwasserbereitung möglichst gering zu halten. Weiterhin empfiehlt sich: - Beschränkung auf möglichst wenige und/bzw. nah beieinander liegende Zapfstellen.

130 130 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bei zentraler Warmwasserbereitung ein angemessen dimensionierter, bestens wärmegedämmter Speicher und möglichst kurze Leitungswege; möglichst keine Warmwasserumwälzung; bei Warmwasserumwälzung Abschaltung der Umwälzpumpe außerhalb der Nutzungszeiten; Anschluss an die Heizanlage, keinesfalls elektrischer Strom als Wärmeenergieträger. - Bei dezentraler Warmwasserbereitung nur in Ausnahmefällen elektrische Geräte an der Zapfstelle; besser Gasdurchlauferhitzer (nahe bei der Zapfstelle, damit die Abschaltung der Zündflamme außerhalb der Nutzungszeit erwartet werden kann). - Zentrale Warmwasserbereitung erleichtert den Anschluss an eine solare Brauchwassererwärmung. - Einbau einer thermischen Solaranlage, mindestens jedoch Lehrrohre oder Schächte für spätere Installation von Solaranlagen vorsehen. Warmwasser ist im Gemeindehaus nur für die Küche und für Ausgussbecken vorzusehen. 5.4 Sanitärinstallationen Trinkwasserverbrauch soll eingespart werden durch: - Einbau von Regenwassernutzungsanlagen - Sparschaltungen (Spülkästen mit Wasserstopptaste, Wasserdurchflussmengenbegrenzer) und wassersparende Geräte. 5.5 Elektrischer Strom Ziel ist die Minimierung des elektrischen Energieverbrauchs durch - Einsatz von Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen ( Stromsparbirnen ). - Einsatz von Zeitschaltuhren, Dämmerungs- oder Bewegungsschaltern. - Gruppenschaltung in größeren Räumen. Zusammenfassung von Lichtbändern je nach Fensternähe. - Einsatz von energiesparenden Verbrauchsgeräten. 5.6 Regenerative Energieversorgung Der Einsatz von Ökostrom und Wärme aus regenerativen Energiequellen ( Biomasse ) wird generell empfohlen. Mit Ausnahme von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, soll die Installation von Fotovoltaikanlagen dort erfolgen, wo es technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. 5.7 Verbrauchsmessung Einrichtungen zur getrennten Verbrauchsmessung bzw. -überwachung der verschiedenen Nutzeinheiten in Gebäuden sind vorzusehen. 5.8 Entsorgung Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden für: - Versickerung überschüssigen Regenwassers (in Sickergruben bzw. in Sickerrinnen oder Einleitung in Teiche). - Getrennte Sammlung von Abfällen. - Kompostierung. IV. Verbrauchserfassung und -auswertung Für den Einsatz in den Regionalverwaltungen wurde ein DV-Programm entwickelt, mit dessen Hilfe Energieverbrauchsdaten erfasst und ausgewertet werden können. Die zur Auswertung notwendigen Verbrauchs- und Gebäudedaten sollen der jeweiligen Regionalverwaltung vom Gebäudeeigentümer (Kirchengemeinde, Dekanat) zur Verfügung gestellt werden. Die regelmäßige Erhebung dieser Daten in kirchlichen Gebäuden bildet die Grundlage für Investitionsentscheidungen zur Verringerung des Energieverbrauchs, der Reduzierung von Schadstoffemissionen und der Senkung von Betriebskosten. Diese Richtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EKHN in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Berücksichtigung ökologischer und energiesparender Gesichtspunkte bei Neu- und Umbauten vom 1. Juli 2001 (ABl S. 251) außer Kraft. Darmstadt, den 3. Februar 2009 Für die Kirchenverwaltung Striegler Bekanntmachung der Orientierungshilfe zur Nutzung von kirchlichen Gebäuden und Räumen Die Verantwortung für die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude und die Nutzung der Räume stellt die Kirchengemeinden heute vor besondere Herausforderungen. Um den Kirchengemeinden Entscheidungshilfen geben zu können, haben das Leitende Geistliche Amt und die Kirchenleitung nachstehende Handreichung als Leitlinie verabschiedet. Diese Orientierungshilfe wird durch eine Mustersatzung für eine Vergabe- und Nutzungsordnung für die kirchengemeindlichen Räume und einen Muster-Nutzungsvertrag als weitere Arbeitshilfen ergänzt. Mustersatzung und -nutzungsvertrag können schriftlich oder telefonisch bei der Kirchenverwaltung (Paulusplatz 1, Darmstadt Liegenschaftsreferat, Tel.: ) angefordert oder im Intranet ( heruntergeladen werden. Die Mustertexte sind keine verbindlichen Vorgaben. Sie können entsprechend den besonderen örtlichen Gegebenheiten verändert werden.

131 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 131 Darmstadt, den 17. Februar 2009 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller *** Orientierungshilfe zur Nutzung von kirchlichen Gebäuden und Räumen Kirchliche Gebäude und Räume Kirchengebäude wie auch Gemeindehäuser sind Stätten des Gottesdienstes, der Anbetung, der Gemeinschaft und der Versammlung. Evangelische Theologie macht grundsätzlich keinen Unterschied zwischen sakralen, geweihten und profanen Räumen. Dennoch sind kirchliche Räume ein sichtbares Zeichen für die Präsenz Gottes in dieser Welt und für die Gemeinschaft der Christen. Als solche sind sie sichtbare und öffentlich erkennbare Wahrzeichen des Glaubens. In vielen spiegeln sich die Glaubenszeugnisse vergangener Jahrhunderte und der Reichtum christlicher Überlieferung wider. Ihr Bestand ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Die Verantwortung für die Bewahrung der Gebäude und Nutzung der Räume stellt die Kirchengemeinden heute vor besondere Herausforderungen. Bedingt durch Mitgliederrückgang und die damit einhergehende Reduktion der Zuweisungen sind Kirchengemeinden darauf angewiesen, sich durch eine nichtkirchliche Nutzung ihrer Gebäude und Räumen neue Einnahmenquellen zu erschließen, um nachhaltig ihren Gebäudebestand zu sichern und finanziell handlungsfähig zu bleiben. Mit der Öffnung der Kirchen und Gemeindehäuser für nichtkirchliche Veranstaltungen werden grundsätzliche Fragen nach dem Charakter und der Nutzung kirchlicher Räume aufgeworfen. Um den Kirchengemeinden Entscheidungshilfen bei dem Umgang und der Nutzung ihrer Gebäude und Räume geben zu können, legt die Kirchenleitung nach Beratung mit dem Leitenden Geistlichen Amt diese Orientierungshilfe vor. 1. Grundsätzliches I. Nutzung von Kirchen Kirchen sind Häuser Gottes. Sie sind sichtbare Zeichen dafür, dass Gott unter den Menschen Wohnung nimmt. Im christlichen Verständnis verweisen die Kirchen und andere gottesdienstliche Räume symbolisch auf die Anwesenheit Gottes in der profanen Welt. Die weithin sichtbaren Kirchen sind Zeichen für die Gegenwart Gottes in unserer Welt. Menschen unterbrechen ihren Alltag, um an diesen Orten Gottesdienst zu feiern, Gottes Wort zu hören, zu beten, zur Ehre Gottes zu singen und zu musizieren. Durch diesen Gebrauch der Kirchen und gottesdienstlichen Räume, der oft Jahrzehnte und Jahrhunderte hindurch kontinuierlich gepflegt wurde, haben diese Orte eine eigene Atmosphäre und Ausstrahlung, die sich nicht mit allem verträgt. Kirchen sind jedoch auch öffentliche Gebäude in einem weiteren Sinn. Sie erfüllen immer mehrere Funktionen, unbeschadet ihrer prinzipiellen und unmittelbaren Zweckbestimmung für Gottesdienst und Gebet. Sie können als Treffpunkte, Versammlungsorte, als Orte von Kunst und Kultur, überhaupt als Stätten lebendiger Begegnung dienen. Die evangelische Tradition betont die Weltzuwendung Gottes. Dem entspricht die Auffassung von Kirchengebäuden als Bestandteil dieser Welt. Wichtig ist in den Fällen, in denen eine Mischnutzung und eine nichtkirchliche Nutzung vorgesehen ist, dass es sich auch dabei um Nutzungen handelt, die der Allgemeinheit nicht prinzipiell verschlossen bleiben sollen. Kirchen und Gottesdiensträume genießen auch von Seiten des Staates einen besonderen rechtlichen Schutz vor Beschädigungen, Nutzungsstörungen oder sonstigen Übergriffen Dritter ( 166 ff. StGB). Dieser staatliche Schutz sollte keinesfalls durch eine unangemessene Nutzung der Räume in Frage gestellt werden. Bei einer Vermietung oder sonstigen nichtkirchlichen Nutzung sollte sehr genau darauf geachtet werden, dass sich mit dieser Nutzung keine Gegensymbolik zum Widmungszweck des Raumes entfaltet. 2. Kirchen offen halten Kirchengebäude sind für viele Menschen besondere Räume, in denen sie ihren Alltag unterbrechen und im Gebet innehalten. Die Kirchenleitung empfiehlt den Kirchengemeinden, soweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen, Kirchenräume tagsüber offen zu halten oder einen abgetrennten Teil der Kirche so einzurichten, dass ein einladender Raum zum stillen Gebet entsteht. Die Ausstattung des Kirchenraumes mit technischen Schutz- und Warngeräten kann dabei Vandalismus vorbeugen. Beim Einsatz von Überwachungsgeräten sind die Regeln des Daten- und Persönlichkeitsschutzes zu beachten. Vielleicht sind Kirchengemeindemitglieder, die nicht berufstätig sind, bereit, auch ohne finanzielle Entschädigung eine regelmäßige Öffnung der Kirche zu betreuen. Historisch und künstlerisch bedeutende Kirchengebäude insbesondere in Tourismus-Gebieten können als verkündigende Sehenswürdigkeiten einen wichtigen Dienst darstellen. Es ist empfehlenswert, für solche Kirchen Kirchenführerinnen und -führer auszubilden und nebenamtlich oder auf Honorarbasis einzusetzen. 3. Die allgemeine gottesdienstliche Nutzung a. durch die Kirchengemeinde In der Versammlung mit der Gemeinde zum Gottesdienst, in dem Gottes Wort verkündigt wird und die Sakramente gefeiert werden, hat das kirchliche Leben sein Zentrum. Um diesem Zentrum einen Ort zu geben, wurden und werden Kirchengebäude errichtet. Ihre gottesdienstliche Nutzung hat somit Vorrang vor allen anderen Nutzungsarten. b. durch andere christliche Kirchen und Gemeinschaften In unserem Kirchengebiet leben zunehmend christliche Gemeinschaften und Kirchen verschiedener Nationalitäten und Konfessionen, die infolge weltweiter Migrationsbewegungen in unser Land gekommen sind. Mangels

132 132 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr eigener Kirchengebäude und gottesdienstlicher Räume ersuchen Sie um Aufnahme in kirchlichen Räumen. Die Kirchenleitung empfiehlt in diesen Fällen grundsätzlich, Offenheit und Gastfreundschaft zu zeigen. Es ist allerdings vorab zu klären, ob die theologischen Grundlagen und Überzeugungen der anderen Gemeinschaft oder Kirche eine ökumenische Zusammenarbeit zulassen. Ist die um Überlassung der kirchlichen Räume bittende Gruppierung oder deren Theologie der Kirchengemeinde nicht bekannt, kann diese sich bei der Kirchenverwaltung oder dem Zentrum für Ökumene erkundigen. Die Entscheidung über die Überlassung von gottesdienstlichen Räumen an Kirchen oder Gemeinden, die nicht der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören, obliegt dabei der Kirchenleitung ( 28 KGO). In manchen Fällen wird es auch erforderlich sein, ein besonderes Verständnis für andersartige Formen der gottesdienstlichen Feiern solcher Migrationsgemeinschaften zu haben. Sie entstammen zum Teil Kulturen mit uns ungewohnten theologischen, spirituellen und gemeinschaftlichen Formen von Gottesdienst und Gemeindeleben. Dies gilt besonders für kulturelle Feste dieser Gemeinden. Vorherige Absprachen können hier Missverständnissen und Konflikten vorbeugen. Es ist nicht unangemessen, bei einer regelmäßigen Nutzung einen Nutzungsvertrag abzuschließen, der sowohl die konkreten Rahmenbedingungen der Nutzung (Küsterdienst, Orgelnutzung, Reinigung etc.) als auch eine finanzielle Beteiligung zumindest an den Kosten für Beleuchtung, Heizung, Reinigung etc. regelt. c. durch Sondergruppen und Gruppen anderer Religionen Bei christlichen Sondergruppen wie Anthroposophie, christlicher Wissenschaft, Kirche der Heiligen der letzten Tage (Mormonen), Zeugen Jehovas etc. wie auch Gemeinschaften anderer Religionen ist die Überlassung von Kirchen und gottesdienstlichen Räumen grundsätzlich nicht möglich. Einen Sonderfall kann hier jedoch die Veranstaltung interreligiöser Feiern darstellen. Solche Feiern können wichtige Zeichen für Zusammenarbeit und Frieden unter den Religionen sein. Eine Überlassung oder Nutzung einer Kirche oder eines gottesdienstlichen Raumes für eine solche interreligiöse Feier kann aber nur erfolgen, wenn durch die gastgebende Kirchengemeinde oder den Veranstalter gewährleistet ist, dass die religiöse Symbolik des Kultgebäudes von allen Beteiligten respektiert wird und die Veranstaltung einen klaren liturgischen Ablauf ohne Vermischung der Religionen (Synkretismus) aufweist. 4. Besondere Gottesdienste a. Trauungen in besonderen Hochzeitskirchen Kirchengemeinden, deren Kirchen aufgrund ihres Alters, ihrer Architektur oder ihrer Lage besonders attraktiv für Trauungen sind ( Hochzeitskirchen ), sehen sich zunehmend mit Anfragen von auswärtigen Brautpaaren konfrontiert, die in dieser Kirche getraut werden wollen. Diesen Wünschen kann entsprochen werden, wenn der pastorale Dienst zur Durchführung der Trauung gewährleistet ist. Im Unterschied zu Brautpaaren, die zur eigenen Kirchengemeinde zugehörig ist, ist es in diesen Fällen nicht unziemlich, von den auswärtigen Brautpaaren besondere Benutzungsgebühren oder eine Aufwandsentschädigung für die Nutzung der Kirche und die anfallenden Kosten (Heizung, Reinigung, Orgeldienst etc.) zu verlangen. Es empfiehlt sich allerdings, die auswärtigen Brautpaare auf diese Kosten frühzeitig durch eine schriftliche Information hinzuweisen, um die nötige Transparenz zu schaffen und um das Verständnis der Brautleute für den zusätzlichen Aufwand der Kirchengemeinde zu werben. Von einer Gebührenerhebung sollte abgesehen werden, wenn das Brautpaar oder einer von beiden einen besonderen persönlichen Bezug zu der Kirche (früheres Gemeindeglied, ehrenamtliche Mitarbeit in der Kirchengemeinde, Familienkirche etc.) nachweisen kann. Die Durchführung von Trauungen sollte ebenfalls anderen christlichen Kirchen gestattet werden, soweit die Kirchen Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen sind. Auch hier ist die Erhebung einer Benutzungsgebühr oder Aufwandsentschädigung angemessen. b. Trauerfeiern Trauerfeiern in Kirchen oder gottesdienstlichen Räumen sind grundsätzlich nur zu gestatten, wenn es sich um kirchliche Trauerfeiern handelt und die, die Trauerfeier verantwortende Kirche Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ist. Bei Trauerfeiern für nichtevangelische Kirchenmitglieder kann ein Nutzungs- oder Aufwandsentgelt erhoben werden. Bei der regelmäßigen Nutzung einer Kirche oder eines gottesdienstlichen Raumes durch andere Kirchen empfiehlt es sich, eine Vereinbarung abzuschließen, die die Rahmenbedingungen der Nutzung wie auch die Höhe des Entgelts regelt. Nichtkirchliche Trauerfeiern können nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich sein. Als Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein, dass im Ort keine Trauerhalle oder ein sonst geeigneter Raum für die Trauerfeier verfügbar ist, Altar und Kanzel nicht genutzt werden und die Kirchengemeinde durch Anwesenheit einer Vertreterin oder eines Vertreters ihr Hausrecht wahren kann. 5. Außergottesdienstliche Nutzung von Kirchen durch die Kirchengemeinden Gottesdienstliche Räume können neben dem Gottesdienst auch den vielfältigen nicht gottesdienstlichen Arbeitsformen der Gemeinden dienen. Zu denken ist an ein breites Spektrum von Veranstaltungen und Zusammenkünften, die in der Verantwortung der Kirchengemeinde stattfinden und die Symbolik des Raumes nicht beeinträchtigen. Solche Veranstaltungen können z. B. sein: Konzerte, Filmvorführungen, Theaterveranstaltungen, Ausstellungen, öffentliche Diskussionen zu Grundfragen des gesellschaftlichen und politischen Zusammenlebens.

133 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 133 Denkbar ist ebenso die Nutzung von Kirchengebäuden für diakonische Aufgaben durch Einrichtung von Suppenküchen, Tafeln, Gebrauchtwarenausgabestellen etc. oder für die Fürsorge von Obdachlosen. Da solche Nutzungen durchaus sehr kontroverse Reaktionen innerhalb der Kirchengemeinde und in der Öffentlichkeit hervorrufen kann, sollte eine solche Nutzungskonzeption innerhalb der Kirchengemeinde intensiv diskutiert (beispielsweise im Rahmen einer Gemeindeversammlung) werden und einen Beschluss des Kirchenvorstandes voraussetzen. 6. Nichtkirchliche Nutzung Die Nutzung von Kirchen für nichtkirchliche Veranstaltungen ist grundsätzlich möglich. Davon sollte jedoch nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Bei nichtkirchlichen Veranstaltungen ist in besonderer Weise darauf zu achten, dass deren inhaltliche Ausrichtung der christlichen Botschaft und dem Dienst der Kirche nicht entgegensteht. Es ist sicherzustellen, dass durch die nichtkirchliche Nutzung die Wirkung als Gottesdienstraum nicht in Frage gestellt wird. Auszuschließen sind insbesondere nichtkirchliche Veranstaltungen aus privaten Anlässen (Geburt, Jugendweihe, Geburtstags- oder Familienjubiläum, Hochzeit, Trauerfeier etc.). Ebenfalls dürfen dort Veranstaltungen von Parteien, gewaltverherrlichende Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, die die Menschenwürde diskreditieren oder Menschen nach Geschlecht, Rasse oder Religion diskriminieren, nicht stattfinden. 7. Kirchenasyl Kirchen gelten seit jeher auch im besonderen Maße als Orte der Zuflucht und in jüngerer Zeit auch als Orte des Protests und der Zivilcourage. Dieser besonderen Funktion werden Kirchengebäude gerecht, wenn in ihnen in Einzelfällen Menschen, die von Abschiebung betroffen sind und bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland um Leib und Leben fürchten müssen, zeitlich befristete Aufnahme finden, damit die über ihre Abschiebung getroffenen Entscheidungen noch einmal überprüft werden können. Kirchengemeinden sollten in solchen Fällen, in den Menschen in ihren Kirchen Kirchenasyl begehren, zunächst auf rechtliche Schritte verzichten und sich unmittelbar mit der Kirchenleitung in Verbindung setzen. 8. Mobilfunksendeanlagen auf Kirchtürmen Der Mobilfunk ist in den zurückliegenden Jahren für viele Menschen in unserem Land zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Kommunikation geworden. Mit der Verbreitung der Technik ist allerdings bei vielen auch die Sorge vor unerwünschten Begleiterscheinungen gewachsen. Es ist wissenschaftlich umstritten, ob und unter welchen Bedingungen gesundheitliche Gefahren drohen. Die Kirchensynode empfiehlt daher den Kirchengemeinden, bei einer Installation von Mobilfunksendeanlagen auf Kirchtürmen strenge Kriterien anzulegen. Die Kirchengemeinden sollen nur dann entsprechende Verträge mit Netzbetreibern abschließen, wenn einerseits die Einhaltung von Vorsorgewerten gewährleistet wird, die deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, und andererseits zuvor eine öffentliche Debatte über die Installation geführt wurde. Der finanzielle Nutzen und Gewinn einer Vermietung steht in keinem Verhältnis zu dem durch einen Konflikt entstehenden Schaden und Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Zur weiteren Orientierung ist in der Kirchenverwaltung (Referat Liegenschaften) eine Handreichung zur Installation von Mobilfunksendeanlagen auf Kirchtürmen erhältlich, die die Umweltbeauftragten der evangelischen Kirchen erarbeitet haben. 9. Werbung an Kirchen und Kirchtürmen Neue Finanzierungsmöglichkeiten erschließen sich Kirchengemeinden durch die Vermarktung von Werbeflächen. Die Werbung für kommerzielle Interessen und Unternehmen über ein kirchliches Medium führt grundsätzlich bereits ungeachtet der Art des Mediums (Gemeindebrief, Gemeindebus, Schaukasten etc.) zu einem Spannungsfeld, das die Unabhängigkeit von Kirchen gegenüber weltlichen Interessen in Frage stellen und die Frage eines Image-Transfers aufwerfen kann. Eine noch darüber hinausgehende Zurückhaltung ist bei der Vermarktung von Werbeflächen an Kirchen und Kirchtürmen geboten. Mit dem Charakter der Kirche als Haus Gottes ist eine kommerzielle Werbung nicht vereinbar, so dass eine solche Werbung im Unterschied zu Werbung für kirchliche oder diakonische Zwecke dort keinen Platz haben soll. Eine Ausnahme kann lediglich in Betracht gezogen werden, wenn die Kirche oder der Kirchturm für Renovierungsmaßnahmen großflächig eingerüstet ist. Hier erscheint eine Vermarktung der Gerüstfläche nicht aber des Gebäudes für kommerzielle Werbezwecke vertretbar, wenn die Kirchengemeinde auf die Werbeeinnahmen zur Finanzierung der Baumaßnahme angewiesen und die Werbung ausschließlich auf die Dauer der Renovierung begrenzt ist. In diesem Fall muss sich der Kirchenvorstand vertraglich ausbedingen, dass er auf Darstellung und Inhalt der Werbung ausreichend Einfluss nehmen kann. II. Nutzung von Gemeindehäusern und anderen kirchlichen Versammlungsräumen 1. Grundsätzliches Besitz ist aus christlicher Sicht immer Leihgabe, verliehen zu verantwortlicher Verwaltung und zur Förderung des Reiches Gottes. Das gilt für privates Eigentum, aber auch für die Räume, über die die Kirchengemeinden verfügen. Sie sollen dienen: zuvörderst den Gemeinden, denen sie gehören, aber auch soweit möglich anderen Gruppierungen, Vereinen und Einzelpersonen. 2. Nutzung durch Kirchengemeinde und kirchliche Nutzer Gemeindehäuser finden ihren Zweck darin, den Gemeinden Raum zur Entfaltung der Gemeinschaft und

134 134 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr des Gemeindelebens zu geben. Entsprechend sollte die Nutzung durch die Gemeinde und die verschiedenen Gemeindegruppen Vorrang vor anderen Nutzern und Nutzungen haben. Bei intensiver Gemeindehausbelegung ist es ratsam, einen Belegungsplan aufzustellen, der den einzelnen Gruppen feste Nutzungszeiten zuweist. Mit einer Hausoder Nutzungsordnung kann der Kirchenvorstand festlegen, welche Pflichten von Seiten der Nutzer für einen sorgsamen Umgang mit den Räumlichkeiten zu erfüllen sind. Geregelt werden sollten in einer solchen Hausoder Nutzungsordnung die Fragen bezüglich Küchennutzung, Reinigung der Räume, Umgang mit Heizungsthermostat, Licht löschen, Lärmschutz etc. Es verbietet sich, von den eigenen kirchengemeindlichen Gruppen Entgelte für die Nutzung der kirchlichen Räume zu verlangen. Im Unterschied zu den eigenen kirchengemeindlichen Gruppen ist es bei Anfragen anderer kirchlicher Gruppen oder Veranstalter nicht unangemessen, eine Aufwandsentschädigung für die anfallenden Kosten (Heizung, Reinigung, Hausmeisterdienst etc.) zu verlangen. Es empfiehlt sich allerdings, die auswärtigen kirchlichen Gruppen auf diese Kosten frühzeitig gegebenenfalls durch eine schriftliche Information hinzuweisen, um die nötige Transparenz zu schaffen und um das Verständnis für den zusätzlichen Aufwand der Kirchengemeinde zu werben. Bei einer geringfügigen Belegung des Gemeindehauses sollte der Kirchenvorstand ernsthaft überlegen, inwieweit der Bedarf an Versammlungsmöglichkeiten nicht durch Alternativen gedeckt werden kann. Als Möglichkeiten kommen hierfür in der Regel kommunale Bürger- oder Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinshäuser, Gastwirtschaften oder sogar das Kirchengebäude gegebenenfalls mit baulicher Veränderung in Betracht. 3. Nichtkirchliche Nutzung a. durch öffentliche Gruppen, Vereine, Firmen Während bei der nichtkirchlichen Nutzung von Kirchen und gottesdienstlichen Räumen mit Rücksicht auf den Widmungszweck eher Zurückhaltung angebracht ist, bestehen bei Gemeindehäusern und anderen kirchlichen Versammlungsräumen keine Bedenken, warum diese nicht einer breiten nichtkirchlichen Nutzung zugeführt werden sollten. Durch eine Öffnung der Gemeindehäuser für die Öffentlichkeit kann eine höhere Akzeptanz und Anerkennung der Kirchengemeinde in der Gesellschaft erreicht und gleichzeitig durch die Erhebung angemessener Nutzungsgebühren die wirtschaftlichen Belastungen aus der Unterhaltung und dem Betrieb des Gebäudes gesenkt werden. Denkbar ist die Öffnung für Veranstaltungen und Nutzer unterschiedlichster Ausprägung. Im Unterschied zur Nutzung von Kirchengebäuden kann hier auch durchaus eine Nutzung mit gewerblichen Absichten zugelassen werden. Inhaltlich finden Veranstaltungen dort ihre Grenzen, wo sie nicht mit dem Evangelium vereinbar sind und bei denen das Zeugnis der Gemeinde in der Öffentlichkeit leiden würde. Auszuschließen sind insbesondere gewaltverherrlichende Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, die die Menschenwürde diskreditieren oder Menschen nach Geschlecht, Rasse oder Religion diskriminieren. Auch bei Veranstaltungen von Parteien ist Zurückhaltung geboten, es sei denn, die Kirchengemeinde veranstaltet in Wahlzeiten oder bei anderem aktuellem Bedarf die Vorstellung oder Anhörung von Parteien selbst. In allen Nutzungsverhältnissen mit nichtkirchlichen Dritten ist es aufgrund möglicher Rechtsfolgen (Schadensersatzforderungen, Verletzung Verkehrssicherungspflichten, Haftung etc.) unbedingt erforderlich, einen schriftlichen Nutzungsvertrag unter Einbeziehung der allgemeinen Haus-. oder Nutzungsordnung mit dem Nutzer zu vereinbaren und ein angemessenes Nutzungsentgelt zu erheben. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages dient der Klarheit und Rechtssicherheit. Ein entsprechender Mustervertrag ist bei der Kirchenverwaltung (Referat Liegenschaften) erhältlich. Bei einer Nutzung durch nichtkirchliche Dritte ist in vielen Fällen in besonderem Maße auf die berechtigten Belange der Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften sind sowohl in Hinblick auf die Raumlautstärke (ab 22:00 h nur noch Zimmerlautstärke) als auch auf den mit dem Besucherverkehr einhergehenden Lärm einzuhalten. Zu beachten ist weiterhin, dass bei der Überlassung von Räumen an Dritte, unabhängig, ob entgeltlich oder unentgeltlich, grundsätzlich für diese Veranstaltungen kein Versicherungsschutz über die Sammelversicherungsverträge der EKHN besteht. Ausnahmen gibt es lediglich für Schäden, die durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten des kirchlichen Eigentümers entstehen. Die Kirchengemeinde haftet auch nicht für abgelegte Kleidungsstücke und andere, von Nutzern mitgebrachte oder abgestellte Sachen. Steuerrechtlich gehört die Vermietung bzw. entgeltliche Nutzungsüberlassung von kirchengemeindlichen Räumen zur Vermögensverwaltung und ist somit den nicht steuerbaren Aktivitäten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzurechnen. In den Rechnungen dürfen daher keine Mehrwertsteuerbeträge ausgewiesen werde. Werden allerdings zusätzliche Leistungen wie Beherbergung und bzw. oder Beköstigung übernommen, so wird der Bereich der steuerfreien Vermögensverwaltung verlassen. In der Regel geht die Finanzverwaltung dann von einem sogenannten Betrieb gewerblicher Art aus, wenn die jährlichen Umsätze mehr als ,00 betragen. Werden Einnahmen in dieser Höhe oder darüber erzielt, ist ein steuerlicher Berater hinzuzuziehen. b. Nutzung für private Anlässe Viele Menschen sind auf öffentliche Räume wie Gemeinde-, Bürger- oder Dorfgemeinschaftshäuser angewiesen, um private Feierlichkeiten angemessen durchführen zu können. Die Kirchengemeinden sollten sich diesen Bedürfnissen nicht verschließen, sondern im Rahmen der Verfügbarkeit des Gemeindehauses dieses für solche Anlässe zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere,

135 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 135 wenn Gemeindemitglieder und ehrenamtliche Mitarbeitende nach dieser Möglichkeit nachfragen. Die Nutzung für private Feiern sollte allerdings eigenverantwortlich nur volljährigen Personen eingeräumt werden. Bei Jugendlichen ist es empfehlenswert, diesen eine Nutzung nur zu ermöglichen, wenn sich gleichzeitig eine erwachsene Person bereit erklärt, die Verantwortung und Haftung für die Veranstaltung zu übernehmen. Auch bei privaten Veranstaltungen ist es ratsam, die Benutzungsbedingungen durch einen Nutzungsvertrag festzulegen. Durch den Nutzungsvertrag kann insbesondere rechtlich vereinbart werden, dass die Gestaltung der Feier keinen kirchenfeindlichen Gegenstand zum Inhalt hat. Auf die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften ist auch hier besonders hinzuweisen. Bei der Festsetzung eines Nutzungsentgeltes ist es nicht unziemlich, zwischen Kirchenmitgliedern (ggf. auch ACK- Kirchenmitgliedern) und Nichtkirchenmitgliedern zu differenzieren und unterschiedlich hohe Gebühren festzusetzen. Gegenüber ehrenamtlichen Mitarbeitern kann auch auf die Erhebung eines Nutzungsentgeltes verzichtet oder um eine freiwillige Spende gebeten werden. Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie finden am 2. September 2009 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß 12 der Prüfungsordnung vom 14. April 1986 (ABl S. 89) bzw. 12 der Prüfungsordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl S. 307) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte bis spätestens 30. Juni 2009 bei der Kirchenverwaltung, Darmstadt, Paulusplatz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personalentwicklung noch nicht vorliegen: a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie), b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie), c) Bescheinigung über das Kolloquium bzw. Zwischenprüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f) Studienbericht. Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Referat Personalentwicklung erhältlich. Darmstadt, den 3. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Grünberg mit Sitz in Grünberg Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Grünberg wird folgendes beschlossen: 1 Im Evangelischen Dekanat Grünberg wird eine Dekanspfarrstelle mit Sitz in Grünberg errichtet 2 Das Dekane-Kontingent umfasst 50%, der gemeindliche Stellen-Anteil umfasst weitere 50%. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Darmstadt, 19. Juli 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat St. Goarshausen mit Sitz in Marienfels Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen und im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirchengemeinde Marienfels wird folgendes beschlossen: 1 Im Evangelischen Dekanat St. Goarshausen wird eine Dekanspfarrstelle mit Sitz in Marienfels errichtet. 2 Das Dekane-Kontingent umfasst 50%, der gemeindliche Anteil mit Aufgaben in der Evangelischen Kirchengemeinde Marienfels 50%. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2007 in Kraft. Darmstadt, 5. Juli 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung

136 136 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Umwandlung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Burkhards, Evangelisches Dekanat Schotten, in eine volle Pfarrstelle Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Schotten und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Burkhards, Evangelisches Dekanat Schotten, wird in eine volle Pfarrstelle erweitert. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Darmstadt, 29. Juni 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod, Evangelisches Dekanat Schotten, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Schotten und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod, Evangelisches Dekanat Schotten, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft. Darmstadt, 29. Juni 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Umwandlung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Nordenstadt, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Nordenstadt, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Die bisherige Pfarrstelle wird zur Pfarrstelle I. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Darmstadt, 12. Juni 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Aufhebung der mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bisses pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinde Gettenau und pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Gettenau mit der Evangelischen Kirchengemeinde Echzell, Evangelisches Dekanat Nidda Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nidda und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bisses, Echzell und Gettenau wird folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Bisses mit der Evangelischen Kirchengemeinde Gettenau, Evangelisches Dekanat Nidda, wird aufgehoben. 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Bisses wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Echzell, Evangelisches Dekanat Nidda, verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

137 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 137 Darmstadt, 12. Dezember 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Kirchengemeinde: Frankfurt am Main - Nied Dekanat: Frankfurt am Main - Höchst Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FRANKFURT AM MAIN - NIED Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Gettenau mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bingenheim (mit pfarramtlicher Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Leidhecken), Evangelisches Dekanat Nidda Siegelwiedergabe (xxx) Kirchengemeinde: Hörbac Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nidda und mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bingenheim, Leidhecken und Gettenau wird folgendes beschlossen: Dekanat: Herborn Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HÖRBACH 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Gettenau wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bingenheim (mit pfarramtlicher Verbindung Leidhecken), Evangelisches Dekanat Nidda, verbunden. Siegelwiedergabe (xxx) 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 15. Dezember 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Heilig-Geist-Kirchengemeinde Heppenheim/Bergstraße Dekanat: Bergstraße Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Hübner Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. HEILIG-GEIST-KIRCHENGEMEINDE HEPPENHEIM/BERGSTR. Siegelwiedergabe (xxx)

138 138 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

139 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 139

140 140 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

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142 142 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Anspach II, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Hochtaunus, Modus A Sie suchen ein neues Betätigungsfeld, bei dem Sie primär mit jungen Menschen und Erwachsenen der Generation 40+ arbeiten können? Sie träumen von einem Leben in einem Ort, der städtische und ländliche Strukturen miteinander verbindet? Dann ist die Pfarrstelle II der Kirchengemeinde Anspach für Sie interessant. Über unser Dorf oder: über unsere Stadt Neu-Anspach liegt im Hochtaunuskreis unmittelbar am westlichen Abhang des Taunuskamms. Unsere Ortsstruktur ist einerseits geprägt von bäuerlich-handwerklichen Wurzeln, hat andererseits aber durch den Zuzug vieler Menschen unterschiedlicher Herkunft und die nunmehr erreichte Größe von ca Einwohnern durchaus städtischen Charakter. Eine gute Infrastruktur mit Bahnanschluss, vielen Einkaufsmöglichkeiten, einem reichhaltigen Kindergarten- und Schulangebot am Ort und die Lage im Naturpark Hochtaunus mit seinen vielen Freizeitmöglichkeiten machen Anspach vor allem für junge Familien attraktiv. Unsere Kirchengemeinde Von allen Neu-Anspacher Kirchengemeinden ist unsere Anspacher Gemeinde mit ca Gemeindegliedern die größte. Etwa die Hälfte davon wohnt in Ihrem Pfarrbezirk. Für Sie steht das angemietete Pfarrhaus in der neuen Mitte Neu-Anspachs zur Verfügung. Die komplett renovierte Kirche (erbaut um 1604) mit angegliedertem Gemeindehaus liegt im alten Ortskern. Ebenso im Pfarrbezirk I liegen der zweizügige Kindergarten und das Gemeindebüro. In Ihrer Arbeit werden Sie durch zahlreiche hauptamtliche oder nebenamtliche Mitarbeitende unterstützt, u.a.: - den Pfarrer von Pfarrbezirk I (1,0 Stelle) - die Gemeindepädagogin (0,5 Stelle) - 4 Erzieherinnen im Kindergarten (3,23 Stellen) - 5 Kirchenmusiker/innen - 2 Gemeindesekretärinnen (1,15 Stellen) Daneben gibt es in unserer Gemeinde eine große Gruppe von ca. 150 ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter/innen, darunter auch 4 Prädikant/innen. Neben den Gottesdiensten findet das Gemeindeleben bei uns in den folgenden Gruppen statt: - für Kinder: Bastelprojekte, Kinderbibeltage, Kinderfreizeiten - für Jugendliche: Jugendcafé Catan, Besuch des Jugendkirchentags, Jugendbibeltage, Kanufreizeit, Pfadfinder (im Aufbau), Gemeindejugendvertretung - eine rege musikalische Arbeit: Singkreis, Posaunenchor, Gospelworkshop, Jugendchor, 3 Kinderchöre - verschiedene besondere Gottesdienstformen: Brabbelgottesdienste, experimentelle Gottesdienste, Tauferinnerungsgottesdienst, Trauerinnerungsgottesdienst, Angebot zur persönlichen Einzelsegnung - für Frauen: Frauenhilfe, Frauengruppe - für Senioren: Abendlichtkreis, Besuchsdienst im Hochtaunusstift - das Angebot von Glaubenskursen steckt noch in den Kinderschuhen Viele dieser Gruppen werden ehrenamtlich geleitet. Die Arbeit des Kirchenvorstands wird durch zahlreiche Ausschüsse effizient gestaltet. Unsere besonderen Herausforderungen In unserer Gemeinde bilden Jugendliche ab 13 Jahren und die Generation 40+ die größten Gruppen. Deshalb suchen wir eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der mit kreativen Ideen sowohl auf Jugendliche als auch auf berufstätige Erwachsene zugeht. Auch ein Pfarrerehepaar ist uns willkommen. Für Jugendliche wünschen wir uns eine Begleitung über die Konfirmandenzeit hinaus. Von klassischer Nachkonfirmandenarbeit über Gottesdienste für Jugendliche und Kirchendistanzierte bis hin zu offener aufsuchender Jugendarbeit ist dabei vieles denkbar. Die Generation 40+ stellt uns vor besondere Herausforderungen. Wir wünschen uns Ideen und Engagement, diese Menschen mit theologischen oder alltagsorientier-

143 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 143 ten Angeboten zu erreichen (von Glaubenskursen über After Work Gottesdienste bis hin zu Männerkochkursen). Die Seelsorge sollte dabei immer ein integraler Bestandteil sein. Auf Ideen und Impulse unseres/r neuen Pfarrers/in für diese Arbeitsfelder freuen wir uns. Etablierte Aufgaben Im Verantwortungsbereich der Pfarrstelle II liegen bisher unter anderen die folgenden Felder: - Gottesdienst, 14-tägig im Wechsel mit der Pfarrstelle I - Zusammenarbeit mit der Gemeindepädagogin - Betreuung des Brabbelgottesdienst-Teams bei der Gestaltung von Gottesdiensten für Klein- und Kindergartenkinder - Betreuung des zweizügigen Kindergartens - Konfirmandenunterricht mit zwei von insgesamt vier Gruppen Was Sie mitbringen sollten Sie sind Pfarrerin oder Pfarrer aus Leidenschaft, und es ist Ihnen ein Bedürfnis, nahe bei den Menschen zu sein. Sie sind offen und dankbar für den Reichtum der Begabungen unserer Gemeindemitglieder und helfen ihnen, ihre Gaben zu entdecken. Das Reden von Gott in Wort und Tat ist Ihnen ein Herzensanliegen. Verlässliche Arbeit im Team ist für Sie eine Selbstverständlichkeit. Sie haben nicht die Lösung für alle offenen Fragen, wollen aber mit Freude und Mut und Vertrauen auf Gott die Herausforderungen der Gemeindeentwicklung zusammen mit uns angehen. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen! Weitere Informationen erhalten Sie bei Michael K. Deutschmann, dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Tel.: und über unsere Homepage Gerne schicken oder mailen wir Ihnen auch den Gemeindebericht zur Visitation 2007 oder unseren Gemeindebrief zu. Für Auskünfte stehen auch Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: und Dekan Michael Tönges Braungart, Tel.: zur Verfügung. Crumstadt, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Ried, Modus A Die Evangelische Kirchengemeinde Crumstadt liegt innerhalb der jüngsten Stadt Hessens Riedstadt, sie hat ca Gemeindeglieder. Die im hessischen Ried gelegene Stadt mit ihren 5 Stadtteilen ist dörflich geprägt. Unser Stadtteil hat knapp Einwohner und ist verkehrsgünstig angebunden an Groß-Gerau, Darmstadt und das Rhein-Main-Gebiet (S-Bahn-Station Goddelau). Ein Autobahnanschluss A 67 liegt ca. 5 km entfernt (Pfungstadt-Süd). Die Gottesdienste finden in der Regel sonntags um Uhr, einmal im Monat Samstag abends statt. Mehrmals jährlich gestaltet ein Vorbereitungskreis Familiengottesdienste, einmal zur Tauferinnerung. Die fast 420 Jahre alte Kirche umfasst ca. 500 Sitzplätze und hat eine Akustikanlage. Das Pfarrhaus, hat eine neue Gasheizung und besteht im Erdgeschoss aus zwei Diensträumen sowie im Wohnbereich aus 1 1 /2 verbundenen Zimmern und einer großen Küche mit Speisekammer. Im ersten Stock liegen fünf Zimmer, zwei Bäder und an den Treppenpodesten befinden sich zwei Toiletten. Zu dem Pfarrhaus gehören eine Garage, ein großer Nebenraum und ein großer Garten. Auf dem Gelände der Kirchengemeinde steht das innen und außen vor kurzem renovierte Gemeindehaus mit einem Personenaufzug. Im Obergeschoss befinden sich ein kleiner und ein großer Gemeindesaal mit einer Bühne und eine Küche sowie ein weiterer Gruppenraum und zwei Toiletten, davon eine als Behindertentoilette. Im Erdgeschoss befindet sich der kommunale Kindergarten. In Crumstadt gibt es eine Grundschule, in der die vier Pflichtstunden Religionsunterricht erteilt werden. Im nahe gelegenen Goddelau (mit Schulbus zu erreichen) ist eine integrierte Gesamtschule, die Gymnasien in Gernsheim und Groß-Gerau sind mit Bussen gut zu erreichen. Die Kirchengemeinde Crumstadt ist historisch mit der Klinikseelsorge im Zentrum für soziale Psychiatrie Philippshospital verbunden, mit deren Pfarrstelleninhaber eine gemeinsame Pfarrdienstordnung besteht (Vertretung für Urlaub und Krankheit, monatlich einmal Gottesdiensttausch). Sie hat einen engagierten Kirchenvorstand. In der Gemeinde bestehen folgende Gruppen und Kreise: Eine Frauenhilfe, ein Frauenkreis, ein Kirchenchor, Blockflötengruppen, mehrere Kinder- und Jugendgruppen und Mutter-Kind-Kreise. Monatlich findet ein Kindergottesdienst statt. Ferner gibt es am Ort eine Landeskirchliche Gemeinschaft, mit der eine gute Zusammenarbeit besteht, die fortgeführt werden soll. Für die Büroarbeit steht eine Pfarramtssekretärin zur Verfügung. Es gibt einen nebenamtlichen Organisten, eine Chorleiterin und eine Küsterin. Die Evangelische Kirchengemeinde Crumstadt unterhält eine 1993 neu erbaute viergruppige Kindertagesstätte mit Mittagsbetreuung. Dort betreuen 12 Erzieher/innen ca. 100 Kinder. Außerdem ist eine Hauswirtschaftskraft, in Teilzeit, zur Frischkostverpflegung angestellt. Es werden Integrationskinder betreut. Die Kirchengemeinde ist der Evangelischen Regionalverwaltung Gernsheim angeschlossen. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die - die zahlreich vorhandenen ehrenamtlich Mitarbeitenden begleitet sowie neue Mitarbeiter/innen gewinnt und motiviert - mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerisch begleitet - Freude an einer guten Zusammenarbeit mit den Kirchenmusikern hat und die musikalische Arbeit fördert

144 144 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Interesse an der Fortführung lebendiger und lebensnah gestalteter Gottesdienste zeigt - uns neue Impulse für die Kinder-, Jugend-, Senioren-, Familien- und Generationenarbeit gibt - offen ist für das dörfliche Vereinsleben - Freude hat an der gemeinsamen Arbeit mit einem motivierten Kirchenvorstand - die religionspädagogische Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte und die Begleitung der Erzieher/innen als Aufgabe sehen kann - Seelsorge als Herausforderung und Chance ansieht und bereit ist, sich auf die Besonderheiten in der Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Klinikseelsorge einzulassen - sich auf die koordinierte Konfirmandenarbeit der Riedstädter Kirchengemeinden einlässt und im Riedstadt-Pfarrkonvent mitarbeitet. Wir sind auch offen für ein Pfarrerehepaar, das sich die Stelle teilen würde, oder wenn ein Partner eine zzt. zu besetzende 0,5 Stelle in einer benachbarten Kirchengemeinde übernehmen würde. Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Kurt Heyl, Tel.: ; Pfarrer Ernst-Ludwig Schmidt, Pfarrstelle für Klinikseelsorge im ZSP Philippshospital Riedstadt, Tel.: ; der Dekan des Dekanats Ried, Karl Hans Geil, Tel.: ; die Pröpstin für den Propsteibereich Starkenburg, Pfarrerin Karin Held, Tel.: Dietzenbach, Evangelische Rut-Gemeinde, 0,5-Pfarrstelle, Modus A und Evangelische Christuskirchengemeinde (West), 0,5-Pfarrstelle, Modus B, Dekanat Rodgau Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer. Die Kreisstadt Dietzenbach mit ihren Einwohnern liegt etwa 15 Kilometer südlich von Frankfurt, mitten im Landkreis Offenbach. Hier befindet sich der Sitz des Dekanats Rodgau und der Regionalverwaltung Nord-Starkenburg im Haus der evangelischen Kirche. Unsere Stadt ist geprägt durch ihre bunte Vielfalt an Kulturen, Nationalitäten und Religionen. Sie bietet eine hervorragende Infrastruktur mit weiterführenden Schulen vor Ort sowie drei Haltestellen der S-Bahnlinie S 2. In Dietzenbach sind im Laufe der letzten Jahrzehnte drei evangelische Kirchengemeinden entstanden. Die beiden Kirchengemeinden im Süden und in der Mitte der Stadt wollen nun im Zuge dieser Ausschreibung den Annäherungsprozess der letzen Monate auch in einer Person zum Ausdruck bringen, die je zur Hälfte in beiden Gemeinden arbeitet. Eine gemeinsame Pfarrdienstordnung wurde bereits erstellt, und nun suchen wir eine/n engagierte/n, couragierte/n und kontaktfreudige/n Pfarrer/in zum Anfassen mit einem Herz für Kinder, Jugendliche und junge Familien, der/die auch offen ist für die Menschen mit anderem kulturellen Hintergrund, die unter uns leben. a) 0,5 Pfarrstelle Rut-Gemeinde Die Rut-Gemeinde (etwa Gemeindeglieder) umfasst die Mitte unserer Stadt mit einer gemischten Bebauung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern, aber auch einem sozialen Brennpunkt. Innerhalb Dietzenbachs steht die Rut-Gemeinde seit ihrer Gründung (1994) für einen qualifiziert intensiven interkulturellen/interreligiösen Dialog, welcher von der Arbeitsgemeinschaft der Kirchengemeinden in Dietzenbach mitgetragen wird. Das Gemeindezentrum mit verschiedenen variablen Gruppenräumen, ein großes Foyer sowie ein künstlerisch gestalteter Kirchenraum mit der 2006 neu eingebauten Orgel bietet Raum für sehr unterschiedliche Veranstaltungen wie Sonntagsgottesdienste mit Kaffee nach der Kirche, Gottesdienste in anderer Form, Kindergottesdienst, Konfirmandenarbeit, Abrahamische Gespräche, Interkulturelle Begegnung, Seniorenkreis und Chorproben sowie auch Krabbelgruppen, musikalische Früherziehung und Selbsthilfegruppen. Das Gemeindebüro befindet sich im Erdgeschoss des Pfarrhauses, welches mit 6 Zimmern, Küche, Diele, Bad und großem Garten in unmittelbarer Nähe des Gemeindezentrums liegt. Neben der Gemeindesekretärin (16 Wochenstunden) sind ein Hausmeister und eine Reinigungskraft nebenamtlich angestellt. Darüber hinaus übernimmt ein treuer Kreis von Ehrenamtlichen Mitverantwortung für die Gemeindearbeit. b) 0,5 Pfarrstelle II Christuskirchengemeinde Die Pfarrstelle West der Christuskirchengemeinde (etwa Gemeindeglieder) umfasst circa Gemeindeglieder, die im Wohngebiet Westend in Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen. Die über 250 Jahre alte Christuskirche liegt in der Mitte der idyllischen Dietzenbacher Altstadt. Sie fügt sich in ein reizvolles Ensemble aus Pfarrhaus und Gemeindehaus mit großem Saal und vier Gruppenräumen ein. Das Gemeindebüro befindet sich im Erdgeschoss des Pfarrhauses, das der Inhaber der Pfarrstelle Süd bewohnt. Hauptamtlich arbeiten hier eine Gemeindesekretärin (24 Wochenstunden), ein Dekanatskirchenmusiker (67% Gemeindeanteil), eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (halbe Stelle) sowie eine Reinigungskraft. Dazu kommt ein nebenamtlicher Küster. Eine Zivildienststelle ist eingerichtet. Die klassischen Sonntagsgottesdienste in der Christuskirche werden ergänzt durch Familien- und Taizé- Gottesdienste. Neben den kirchenmusikalischen Gruppen gibt es eine Frauenhilfe, Handarbeitskreise,

145 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 145 eine Männergruppe, Gesprächskreise, Seniorengruppen und ein Theaterspielkreis. Die Gemeinde ist für ihre Festkultur und Gastfreundschaft bekannt. Bei kommunalen Veranstaltungen klinkt sie sich mit Konzerten und offener Kirche ein. Wir suchen eine/n Pfarrer/in, die/der auch durch seine/ihre Arbeit und Person mithilft, die beiden Gemeinden weiter aufeinander zuwachsen zu lassen. Dazu stehen ihm/ihr zwei engagierte Kirchenvorstände und etliche ehrenamtlich Mitarbeitende zur Seite. Übrigens: Allen Medienberichten zum Trotz - Dietzenbach ist weit besser als sein Ruf! Wenn Sie neugierig geworden sind und sich vorstellen können, auf die verschiedenen Kulturen in Dietzenbach und die unterschiedlichen Strukturen der beiden Gemeinden einzugehen, würden wir Sie gerne kennenlernen. Rut-Gemeinde: stv. KV-Vorsitzende Karin Berg-Knecht, Tel.: ; KV-Vorsitzende Pfrin. Lieve Ameele- Steller, Tel.: Christuskirchengemeinde: KV-Vorsitzender Norman Körtge, Tel.: ; Pfr. Manfred Senft, Tel.: ; Darüber hinaus stehen Dekan Carsten Tag, Tel.: sowie Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: , gerne zur Verfügung. Dreieich-Sprendlingen, Evangelische Christuskirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Dreieich, Modus C Zum 1. Januar 2008 wurde aus der Ev. Christuskirchengemeinde Sprendlingen und der Ev. Friedensgemeinde in Dreieich die neue Ev. Christuskirchengemeinde Dreieich errichtet und mit 1,5 Pfarrstellen ausgestattet. Für die offene 0,5 Pfarrstelle in der neu gegründeten Ev. Christuskirchengemeinde Dreieich suchen wir eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der diese Stelle engagiert und kommunikationsfreudig ausfüllt. Die Verbindung dieser Stelle mit einer halben Schulpfarrstelle ist möglich. Wir sind eine Stadtgemeinde, eine von drei evangelischen Gemeinden in Dreieich-Sprendlingen, einem Ortsteil von Dreieich. Dreieich - keine 10 km südlich von Frankfurt am Main gelegen - hat etwa Einwohner und Dreieich-Sprendlingen etwa Einwohner, ist strukturell durch das Rhein-Main-Gebiet geprägt und verfügt über eine umfassende Infrastruktur auf allen Gebieten. Die Christuskirchengemeinde Dreieich hat knapp Mitglieder. Wir haben eine große, unter Denkmalschutz stehende schöne Kirche, deren 50jähriges Jubiläum wir im Mai 2009 feiern, ein Gemeindehaus und ein Pfarrhaus. Hauptberuflich sind - derzeit noch - zwei Gemeindesekretärinnen je halbtags, ferner eine Gemeindepädagogin, ebenfalls halbtags, und in Teilzeittätigkeiten ein Hausmeister, eine Organistin sowie Reinigungsdienstleistende sowie auf Honorarbasis eine Chorleiterin beschäftigt. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der gerne in unserer Gemeinde arbeitet und diese seelsorgerisch begleitet, unsere neu aktivierte Jugendarbeit, für die eine Gemeindepädagogin beschäftigt wird, unterstützt und die erfolgreiche Seniorenbetreuung mit trägt. In der Gemeinde werden viele Angebote durch einen großen und engagierten Kreis ehrenamtlich tätiger Gemeindeglieder realisiert. Zwischen den beiden Pfarrstellen wird auf eine präzise, zugleich im Einzelfall aber auch flexible Aufteilung der Aufgaben Wert gelegt werden; dem Kirchenvorstand ist hier eine kollegiale Zusammenarbeit wichtig. Zu den vielen ehrenamtlich Tätigen sollte Kontakt gehalten und deren Arbeit motivierend unterstützt werden. Ein gut ausgestattetes Gemeindebüro stellt die Kommunikationsbasis der Gemeinde dar. Wir arbeiten alle gerne im Team, gehen offen miteinander um und erfüllen mit Freude unseren Auftrag der Verkündigung mit und für die Menschen, für die wir verantwortlich sind und die uns begegnen. Wir sind eine offene Kirche, pflegen traditionelle wie auch neue Gottesdienstformen und gestalten regelmäßig mit viel Engagement und Liebe Familiengottesdienste, die regen Zuspruch finden. In und außerhalb des Gottesdienstes ist uns die Kirchenmusik wichtig. Wir wünschen uns zudem eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der theologische Themen aufgreift und diese in der Gemeinde an jung und alt zu vermitteln versteht. Der hoch motivierte Kirchenvorstand, der sich aus allen Altersgruppen beiderlei Geschlechts zusammensetzt, steuert und begleitet die Gemeindearbeit aktiv; dieser steht als Kommunikationspartner immer zur Verfügung und übernimmt regelmäßig eine Reihe von Aufgaben, wie etwa den Küsterdienst im Zusammenhang mit Gottesdiensten. Ständige Aufgaben sind auf Ausschüsse verteilt und aktuelle Aufgaben auf Arbeitsgruppen oder in Projekten erfasst. Auf die Öffentlichkeitsarbeit wird viel Wert gelegt; Teil dieser Arbeit ist eine vielgelobte Kirchenzeitung. Wichtig sind uns auch die ökumenischen Kontakte, die sich im Übrigen bezüglich der katholischen Gemeinden in der gemeinsam verantworteten Kirchenzeitung niederschlagen. Wohnung sollte möglichst ortsnah genommen werden, verbunden mit dem Wunsch, die Menschen im Quartier wahrnehmen zu wollen; hier bieten sich Möglichkeiten in einer schönen Wohngegend an; bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Unsere neue Pfarrerin / unser neuer Pfarrer sollte Spuren legen, persönlich präsent sein und möglichst bald in unserer und dann auch ihrer/seiner Gemeinde heimisch werden. Wir alle helfen dabei gerne. Nähere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzende Gerhard Dalichau, Tel.: und Marion Stroh, Tel.: ; Pfarrer Thomas Ledig, Tel.: ; Dekan Reinhard Zincke, Tel.: oder über das Dekanat Tel.: ; Pröpstin für Rhein-Main Gabriele Scherle, Tel.:

146 146 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Frankfurt am Main-Griesheim, Pfarrstelle I (Süd), Dekanat Frankfurt-Höchst, Modus B Wo wir uns befinden Griesheim liegt im Westen Frankfurts und hat ca Einwohner (mehr als ein Drittel davon ausländische Wohnbevölkerung). Dieser Stadtteil hat sich in Teilen einen dörflichen Charakter bewahrt, der sich unter anderem in einem lebendigen Vereinsleben und einem relativ umfangreichen Einzelhandelsangebot zeigt. Naherholungsangebote sind vorhanden. Dennoch sind die Herausforderungen einer Großstadt hier präsent: es gibt einige soziale Brennpunkte und der Anteil an Sozialhilfeempfängern in der Bevölkerung ist relativ hoch. Es gibt in Griesheim auch eine katholische Gemeinde, mit der eine langjährige gute Zusammenarbeit besteht, sowie mehrere Moscheen, zu denen erste Kontakte aufgebaut werden. Wer wir sind Wir sind eine im Jahr 2005 fusionierte Stadtteilgemeinde mit ca Gemeindegliedern und zwei Seelsorgebezirken mit je einer Pfarrstelle. Zu unserer Gemeinde gehören zwei Kirchen, die unterschiedlich genutzt werden können, zwei Gemeindezentren und zwei Pfarrwohnungen. Die Gemeinde ist Trägerin einer Kindertagesstätte mit drei Gruppen und eines offenen Kinder- und Jugendclubs. In der im Süden gelegenen Kirche, der Segenskirche, befindet sich eine bedeutende Orgel. Musik und andere künstlerische Aktivitäten haben dort eine besondere Bedeutung. Ein schön gestalteter, ansprechender Gottesdienst sehen wir als Zentrum unseres Gemeindelebens. Die Gemeinde wird neben der Arbeit der ca. 30 Hauptund Nebenamtlichen geprägt durch das Engagement von über 100 ehrenamtlich Mitarbeitenden. Unterstützt wird die Arbeit des Pfarrers/der Pfarrerin durch einen aktiven und interessierten Kirchenvorstand, der nach Kräften Verantwortung trägt und offen ist für neue Ideen. Wen wir brauchen Wir erwarten eine Persönlichkeit, die ihren Beruf selbstverständlich und mit Herz, Freude und Engagement ausübt. Theologisch sorgfältig und geistlich liebevoll vorbereitete Gottesdienste sind uns besonders wichtig. Weil wir als Gemeindeglieder aus unterschiedlichen Ortsteilen und Gemeinden mit je eigenen Prägungen kommen, wünschen wir uns eine/n aufgeschossene/n, kontaktfreudige/n und präsente/n Pfarrer/in, der/die als Integrationsfigur die Einheit der Gemeinde fördert. Angesichts der Herausforderungen in unserer Kirchengemeinde hoffen wir, dass Bewerber/innen in einigen der folgenden Bereiche Kompetenzen mitbringen: - Konzeptionelles Arbeiten im Hinblick auf die Kindertagesstätte und die vielfältige Kinder- und Jugendarbeit in unserer Gemeinde - ein warmes Herz für die Alten und Kranken in unserer Gemeinde und seelsorgerliche Kompetenz bei den Hausbesuchen - Gestaltungskraft für die geplante Renovierung bzw. einen eventuellen Umbau der Segenskirche, auch als offene Kirche und Veranstaltungsort für Musik und Kultur im Stadtteil - interreligiöse Kompetenz für den Dialog mit den Moscheegemeinden und anderen religiösen Gruppen in unserem Stadtteil Eine attraktive, zentral gelegene Dienstwohnung mit einem großen Garten ist vorhanden. Die Gemeinde ist Mitglied im Evangelischen Regionalverband Frankfurt und wird von diesem in ihrer Arbeit unterstützt. Auskunft geben gern: Marlene Erle, Vorsitzende des Kirchenvorstands, Tel.: ; Pfarrer Achim Knecht, Tel.: ; Dekan Jan Schäfer, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Essenheim, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Ingelheim, Modus A Zum 1. Juli 2009 ist die Pfarrstelle in Essenheim neu zu besetzen, da der jetzige Pfarrer einen Auslandsdienst annehmen wird. Wer sind wir: Essenheim ist mit 475 Jahren die älteste evangelische Kirchengemeinde Rheinhessens. Der Weinort Essenheim, eine überwiegend evangelische Gemeinde mit Gemeindegliedern (kath. ca. 831, Ortsgemeinde ca Bewohner) im Dekanat Ingelheim, liegt landschaftlich sehr schön zwischen Reben-, Obst- und Spargelfeldern eingebettet vor den Toren von Mainz. Die Nähe zu Mainz, das mit dem Bus in halbstündigen Intervallen gut zu erreichen ist, und die Einbindung in die Verbandsgemeinde Nieder-Olm sind weitere Vorzüge. Da Essenheim eine aufstrebende und weiter wachsende Gemeinde ist, wird die bisher gut gelungene Integration von Neubürgern auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe sein. Essenheim bietet ein reges Vereinsleben - besonders im sportlichen und musikalischen Bereich. Im Ort befinden sich ein kommunaler Kindergarten, eine Grundschule und ein Seniorenheim mit wöchentlichem Gottesdienst im Wechsel mit der kath. Gemeinde. Weiterführende Schulen existieren in Nieder-Olm und Mainz; außerdem gibt es am Ort: zwei Allgemeinärzte, einen Zahnarzt, eine medizinische Gymnastik-/Massagepraxis, eine Apotheke, einen kleinen Supermarkt, ein Reisebüro und verschiedene Handwerksbetriebe. Unter Mitwirkung von ehrenamtlichen Helfern werden von kirchlicher Seite verschiedene Aktivitäten angeboten, z.b. Kindergottesdienst, Altennachmittag, Seniorentreff, Stammtisch, Frauenhaus, 2 Kleinkindergruppen, Kirchenkonzerte (2-3 mal jährlich). Unsere schmucke Kirche wurde erstmals urkundlich im 13. Jh. erwähnt. Mit ihrer erst 1997 eingeweihten und 2009 generalüberholten Orgel (22 Register) und einer

147 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neu installierten Heizungsanlage wird sie auch von Nichtessenheimern für Taufen und Trauungen gerne genutzt. Neben ihr steht das Gemeindehaus, in dem sich auf zwei Etagen ein Gemeindesaal, eine Küche, ein kleiner Gruppenraum und das Sekretariat befindet. Ein weiteres Prunkstück ist das Pfarrhaus, 1727 erbaut und in exzellentem Zustand - erst 2008 auf baubiologischer Grundlage total saniert und mit einer neuen Heizung ausgestattet. Es bietet auf 2 Etagen (ca. 150 qm) 5 Räume, 1 große Küche,1 Bad, 2 WCs und 1 Arbeitszimmer; der Dachboden und das Kellergewölbe können gut als Abstellraum genutzt werden. Außerdem stehen eine Garage und ein Hof mit Grünfläche zur Verfügung. Photos sind auf unserer Homepage zu sehen. Die Pfarrerin/Der Pfarrer wird bei ihrer/seiner Arbeit unterstützt durch: zwei Küsterinnen (2/3- und 1/3-Stelle), drei Organisten (1x 1 /2 Stelle, 2x 1 /4 Stelle), eine Sekretärin (8 Wochenstunden) und eine Putzhilfe (10 Wochenstunden). Was erwarten wir: Wir wünschen und von der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrer: - lebendige Verkündigung des Wortes Gottes - die bestehende Gemeindearbeit fortzuführen und durch eigene Impulse zu beleben - verständnisvolle und umsichtige Begleitung der heranwachsenden Generation im Rahmen der Jugendarbeit - engagierte seelsorgerliche Arbeit - die Fähigkeit, offen und einladend auf die Menschen zuzugehen - das gute Verhältnis zur katholischen Gemeinde weiter zu pflegen und die ökumenische Arbeit fortzusetzen - die Bereitschaft zum Kontakt mit den Vereinen und Gremien der Zivilgemeinde - Teamgeist und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der partnerschaftlichen Leitung der Gemeinde mit dem Kirchenvorstand. Wir wünschen uns eine langjährige Besetzung der Stelle. Wenn Interesse an einer Aufstockung zu einer ganzen Pfarrstelle besteht, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Dekanin oder dem Propst. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Propst Dr. K.-V. Schütz, Tel: ; Dekanin A. Stegmann, Tel.: ; Frau A. Schwarzweller-Mößlein (stellv. Vorsitzende des Kirchenvorstandes), Tel.: Einen Überblick erhalten Sei auch auf unserer Homepage: Heppenheim, Ev. Christuskirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Bergstraße, Modus B Die Ev. Christuskirchengemeinde liegt überwiegend im Westteil der Kreisstadt Heppenheim. Die Besiedlung westlich der Bahnlinie erfolgte weitgehend erst nach dem Krieg. Die Bevölkerung ist sozial wie herkunftsmäßig gemischt. Unterschiedliche Traditionen sind zusammengeflossen und geben der Gemeindearbeit viele Gestaltungsmöglichkeiten. Die Gemeindearbeit beinhaltet Angebote für (fast) alle Generationen, mit Gottesdiensten, Festen und Feiern. Parallel zum sonntäglichen Gottesdienst wird zum Kindergottesdienst eingeladen. Die Jugendtheatergruppe erprobt nicht nur Theaterstücke, sondern beteiligt sich kreativ an der Gestaltung von Gottesdiensten. Der Seniorentreff gehört seit vielen Jahren zum regelmäßigen Angebot der Gemeindearbeit. Mehrmals im Jahr wird zu einem Themen-Cafe eingeladen, das vor allem für ältere Gemeindeglieder mit ganz unterschiedlichen Themen angeboten wird. Kirchenmusikalisch besteht neben dem Frauenchor eine Akkordeongruppe, ein Erwachsenenflötenkreis und ein Kinderflötenkreis. Die Gemeinde beteiligt sich am ökumenischen Besuchsdienstkreis, der kranke, alte oder hilfsbedürftige Menschen besucht. Die Gemeinde nimmt seit ihrem Bestehen an gesellschaftlichen Entwicklungen aktiv Anteil. Der Kirchenvorstand hat Positionen z.b. in Fragen wie Kirchenasyl, Rassismus oder Aufarbeitung der Geschichte im 3. Reich vor Ort bezogen. Dies hatte auch direkte Konsequenzen: Die Gemeinde hat die Patenschaft für die Synagogengedenkstätte übernommen und erst in jüngster Zeit gab sie einem jungen, von der Abschiebung bedrohten Mann in der Christuskirche über mehrere Wochen Kirchenasyl. Kulturell ist die Gemeinde für Modernes wie Herkömmliches offen, neben Konzerten werden Veranstaltungen wie die Nachtklänge - eine Kulturnacht in der Kirche sowie Kunstausstellungen veranstaltet, erst kürzlich wurde eine Ausstellung mit Werken unter anderem von Marc Chagall, HAP Grieshaber und Paul Klee zum Thema Engel gezeigt. Die Gemeinde hat ca Mitglieder, die sich auf alle Generationen ausgewogen aufteilen. Es bestehen 1 1 /2 Pfarrstellen. Die Pfarrstelle I wird am 16. Mai 2009 wegen Ruhestandsversetzung des bisherigen Pfarrstelleninhabers neu besetzt. Die Pfarrstelle II ( 1 /2) wird zum 1. Mai vakant, da die bisherige Stelleninhaberin auf eine Pfarrstelle für Klinikseelsorge nach Darmstadt wechselt. Die Gemeindearbeit ist zwischen den beiden Pfarrstellen nicht nach Seelsorgebezirken, sondern nach Inhalten aufgeteilt. Zu den Aufgaben der Pfarrstelle I gehören derzeit u.a. Kinder- und Jugendarbeit sowie Konfirmandenunterricht, während die Pfarrstelle II ihren Schwerpunkt in der Frauen- und Seniorenarbeit und den Besuchsdiensten hat. Zur Ev. Heilig-Geist-Kirchengemeinde und zur katholischen Nachbargemeinde bestehen gute Kontakte. Die Kirchengemeinde ist Trägerin der dreigruppigen Johann-Hinrich-Wichern-Kindertagesstätte, die sich im

148 148 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Westen des Gemeindegebietes befindet. Die Dienstaufsicht für die Kindertagesstätte liegt bei dem Inhaber der Pfarrstelle I. In der Gemeinde sind neben den Mitarbeiterinnen in der Kindertagesstätte eine Sekretärin (mit 18 Wochenstunden), eine Organistin (42 %) und eine Hausmeisterin (mit 9 Wochenstunden) angestellt. Die Christuskirche wurde 1964 eingeweiht. Der ursprüngliche Komplex mit Kirche und Gemeindesaal ist mehrfach erweitert worden. In den siebziger Jahren kamen eine Küche und zwei Gemeinderäume hinzu, in denen sich heute in einem Raum das Gemeindebüro befindet. Anfang der achtziger Jahre wurde westlich an die Kirche die Begegnungsstätte angebaut mit einer Cafeteria, einer Bücherei, einem Gymnastikraum und einem Werkraum. Dieser Gebäudeteil wurde seinerzeit u.a. für die Patienten des Zentrums für Soziale Psychiatrie Heppenheim, das sich auf dem Gebiet der Gemeinde befindet, gebaut. Auch heute treffen sich u.a. hier allwöchentlich Patienten zum Cafe Freitag. Schließlich wurde im Jahr 2003 ein neuer, sehr moderner Glockenturm gebaut, der einen älteren, vor Jahren zurückgebauten Turm ersetzt. Für die Pfarrstelle II ( 1 /2) steht keine Dienstwohnung zur Verfügung, sie kann nach den Bedürfnissen des Pfarrers/der Pfarrerin angemietet werden. Heppenheim bietet eine sehr gute Infrastruktur und hat eine gute Verkehrsanbindung nach Darmstadt und Frankfurt sowie nach Mannheim und Heidelberg. In Fußwegnähe finden sich in Heppenheim sämtliche Schultypen. Die Gemeinde wünscht sich eine/n Pfarrer/in, der/die die bisherigen Schwerpunkte der Gemeindearbeit weiterführt, wie der Kirchenvorstand sie in seiner kürzlich erarbeiteten Konzeption beschrieben hat. Sie ist auf der Homepage der Gemeinde nachzulesen. Der Kirchenvorstand ist aufgeschlossen für eine Weiterentwicklung der Konzeption mit dem/der künftigen Stelleninhaber/in. Weitere Auskünfte erteilen: Barbara Straub, Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.: Weitere Informationen unter Kelsterbach, Evangelisch-lutherische St. Martinsgemeinde, Dekanat Rüsselsheim, Modus C Durch die Pensionierung des Stelleninhabers ist die Pfarrstelle der St. Martinsgemeinde (100%) zum 1. September 2009 neu zu besetzen. Die St. Martinsgemeinde umfasst den historischen Ortskern von Kelsterbach am Mainbogen sowie einen seit etwa 100 Jahren langsam gewachsenen Stadtteil mit insgesamt Gemeindegliedern. Zusätzlich wird auf einem ehemaligen Fabrikgelände in den nächsten Jahren eine größere Neubausiedlung entstehen. Trotz der unmittelbaren Nähe zum Frankfurter Flughafen ist das Gebiet der St. Martinsgemeinde von Fluglärm kaum betroffen. Mittelpunkt des alten Ortskerns und der Gemeinde ist die St. Martinskirche, im klassizistischen Stil erbaut (260 Sitzplätze im Schiff, 170 auf den Emporen), in der jeden Sonntag Gottesdienst gefeiert wird. Sie hat eine hervorragende Akustik und ist für Konzerte und musikalische Aufführungen sehr gut geeignet. Sie enthält eine 1970 von Förster und Nikolaus neu erbaute Orgel (24 Register, freie Setzerkombination) und ist baulich in gutem Zustand. Für die Gemeindearbeit steht das Gemeindehaus Haus Feste Burg zur Verfügung mit großem Saal, Jugendraum, Teeküche und Nebenräumen. Weiterhin gibt es einen kleinen Saal mit Teeküche hinter der Kirche. Im Erdgeschoss des Pfarrhauses von 1759 befinden sich das Gemeindebüro mit Amtszimmer, Sitzungszimmer, Archivraum und Teeküche. Der Pfarrerin/Dem Pfarrer stehen das erste Obergeschoss und das ausgebaute Mansardendach als Wohnung zur Verfügung (6 Zimmer, Küche, zwei Bäder, ca. 200 qm). Zum Pfarrhaus gehören eine Garage, Nebengebäude und ein großer Pfarrgarten. Alle Gebäude sind in baulich gutem Zustand, das Pfarrhaus wurde 2006/2007 außen vollständig saniert. Die Gemeinde ist Träger einer großen Kindertagesstätte mit Hort (6 Gruppen und 130 Plätze; mit erfahrener Leiterin, 15 Erzieher/innen in Vollzeit und Teilzeit, 2 Hauswirtschafterinnen, einem Hausmeister (50%) und 3 Reinigungskräften). Der beim Dekanat angestellte A-Organist ist mit der Hälfte der Arbeitszeit (20 Wstd.) in der St. Martinsgemeinde tätig. Im Gemeindebüro arbeitet eine versierte Gemeindesekretärin mit 20 Wochenstunden. Die Gemeinde ist dem Regionalverwaltungsverband Starkenburg-West in Gernsheim angeschlossen. Neben anderen Gruppen gibt es eine engagierte Frauenhilfe, die von Ehrenamtlichen geleitet wird und zusammen mit dem Kirchenvorstand die Gemeindefeste ausrichtet. Der Singkreis der Gemeinde und der Posaunenchor rekrutieren sich übergemeindlich, die Jugendgruppe wird von Ehrenamtlichen geleitet. Das Verhältnis zu den beiden anderen evangelischen Kirchengemeinden und der katholischen Gemeinde am Ort ist freundschaftlich. Die Stadt Kelsterbach fördert die Kindergartenarbeit der Gemeinde mit erheblichen Mitteln, und es besteht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kelsterbach und der St. Martinsgemeinde. Von der neuen Pfarrerin, dem neuen Pfarrer wird erwartet, dass sie bzw. er neben der allgemeinen Gemeindearbeit einen Seelsorgeauftrag im benachbarten Altenwohn- und Pflegeheim Haus Weingarten wahrnimmt, der regelmäßige Wochengottesdienste einschließt (106 Plätze, Betreiber: Gesellschaft für diakonische Einrichtungen). Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Kelsterbacher Gemeinden wird angestrebt. Eine Veränderung im Zuschnitt der Pfarrstelle ist im Rahmen des Pfarrstellenbemessungsgesetzes mittelfristig möglich.

149 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 149 Die St. Martinsgemeinde wünscht sich, dass die neue Pfarrerin, der neue Pfarrer Lust hat an guten Gottesdiensten, an Liturgie und Predigt; sie bzw. er sollte eine gute Seelsorgerin, ein guter Seelsorger sein und Mitarbeitende motivieren können. Sie bzw. er sollte besonders jüngere Leute ansprechen und an die Gemeinde heranführen. Der engagierte Kirchenvorstand wird sie oder ihn hierbei tatkräftig unterstützen. Die Gemeinde möchte die Kirchenmusik als überregionalen Schwerpunkt beibehalten und ausbauen. Am Ort gibt es Grundschulen, eine Integrierte Gesamtschule (Sek. 1) und eine Förderschule, weiterführende Schulen in Rüsselsheim, Mainz und Frankfurt, sonstige Schulen (auch internationale Schulen) in der Nähe. Kelsterbach liegt mitten im Rhein-Main-Gebiet mit S- Bahn Anschluss zum Flughafen, nach Frankfurt, Mainz und Wiesbaden; vom Frankfurter Kreuz sind es nach Kelsterbach nur wenige Minuten mit dem Auto. Wenn Sie Interesse haben, können Sie weitere Auskünfte durch das Gemeindebüro erhalten: Tel.: ; Herr Fritz Ehrlich, stellvertretender Vorsitzender des KV, Tel.: bzw. Pfarrer Joachim W. Bremer. Auskünfte erteilen auch der Dekan des Dekanats Rüsselsheim, Pfarrer Kurt Hohmann, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Nierstein, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Oppenheim, Modus C Wer sind wir? Nierstein ist eine Gemeinde mit rund Einwohnern. Zu unserer Kirchengemeinde gehören ca Gemeindeglieder. Die pfarramtliche Arbeit ist auf eine und eine halbe Pfarrstelle aufgeteilt, die halbe Pfarrstelle II ist sofort zu besetzen. Die Weinbaugemeinde Nierstein ist direkt am Rhein gelegen. 20km südlich der Landeshauptstadt Mainz verfügt sie über einen Bahnanschluss und ein großes Neubaugebiet mit vielen jungen Familien. Grundschule und Realschule sind vor Ort, andere weiterführende Schulen im Umkreis von 3 km im Nachbarort. Ein Senioren- Wohnund Pflegeheim verfügt über 180 Betten. Zur bürgerlichen und katholischen Gemeinde pflegen wir ein gutes und konstruktives Verhältnis. Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin einer vierzügigen Kindertagesstätte mit Hortgruppe, evtl. zukünftig mit Krippenplätzen. Nebenamtliche Dienste versehen eine Gemeindesekretärin, eine Küsterin, eine Hausmeisterin, ein Posaunenchorleiter und die Organistin, die auch den Kirchenchor leitet. Ein Bezug des Pfarrhauses ist nach Vakanzrenovierung möglich. Was bieten wir? Zentrum des Gemeindelebens ist der gut besuchte sonntägliche Gottesdienst. Zur gleichen Zeit findet Kindergottesdienst statt. Die Kirche verfügt über 600 Sitzplätze. Ein großes und geräumiges Gemeindehaus steht für vielfältiges Gruppenangebot von Senioren- bis Jugendarbeit zur Verfügung. Die Konfirmandenarbeit liegt bisher in der Verantwortung der Pfarrer. Die Jugendarbeit einschließlich Posaunenchor und Sportangeboten wird im Auftrag des Kirchenvorstandes vom CVJM verantwortet haben wir eine Gemeindestiftung Auf dem Weg ins Leben gerufen. Was erwarten wir? Sie sollten gemeinschaftlich mit unserem derzeitigen Pfarrer und dem Kirchenvorstand in der Gestaltung des Gemeindelebens lebendige Impulse setzen, Traditionelles bewahren und Neues ermöglichen. Wir wünschen uns, dass Sie die engagierte Arbeit der bestehenden Gruppen und Kreise begleiten, die Ökumene fördern und die hier begonnene Arbeit fortsetzen. Wichtig ist uns, dass Sie Menschen seelsorgerlich begleiten durch Gottesdienste, Hausbesuche und persönlichen Begegnungen und am Leben der Gemeinde aktiv teilnehmen. Sind Sie neugierig geworden? Dann besuchen Sie uns oder rufen Sie an: Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Diethard Mayer, Tel.: , diethard.mayer@t-online.de; Pfarrer Richard Dautermann, Tel.: , rd@ martinskirche-nierstein.de; Dekan Michael Graebsch, Tel.: , Propst Dr. Volker Schütz, Tel.: , propstei.rheinhessen@t-online.de. Schwanheim, Dekanat Bergstraße, Modus B Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Pfarrstelle der evangelischen Kirchengemeinde Schwanheim neu zu besetzen, da der derzeitige Stelleninhaber, aufgrund beruflicher Veränderung, die Gemeinde verlässt. Lage und Struktur Schwanheim liegt an der wunderschönen Bergstraße am Rande des Odenwaldes. Die Kirchengemeinde Schwanheim (1.611 Gemeindemitglieder) besteht aus den Orten Schwanheim (1.030 Einw.), Fehlheim (1.800 Einw.), Langwaden (330 Einw.) und Rodau (1.100 Einw.) mit einer guten Infrastruktur. Zu unserer Gemeinde gehören zwei Kirchen, ein Gemeindehaus und ein Betsaal. Die Grundschule befindet sich in Fehlheim. Alle weiterführenden Schulen sind im 4 km entfernten Bensheim. Gottesdienste der Gemeinde Die sehr schöne, renovierte Moller-Kirche in Schwanheim wird jeden Sonntag für Gottesdienste genutzt. Ferner findet noch in 14-tägigem Wechsel in Rodau bzw. Langwaden ein zusätzlicher Gottesdienst statt. Neben den normalen Gottesdiensten feiern wir gerne auch Gottesdienste zu besonderen Anlässen wie z.b.

150 150 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Osternacht mit Frühstück, Familiengottesdienste, Lichtergottesdienst an Heilig Abend... Unser Kindergottesdienst findet monatlich in Schwanheim statt und wird von einem engagierten Team vorbereitet und durchgeführt. Gemeindeleben Zu den sich regelmäßig treffenden Gemeindegruppen zählen der Seniorenkreis, der Frauenkreis, Turngruppe für Senioren, Kindergottesdienst, Kirchenvorstand, Konfirmanden und Jugendtreff. Unsere Konfirmandenarbeit findet an Wochenenden (Freitag-Samstag) als Blockunterricht statt. Mitgestaltet wird der Konfi-Unterricht von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen. Zur Konfi-Zeit gehören auch zwei Freizeiten. Die erste mit drei anderen Kirchengemeinden zusammen und die zweite dann alleine zur Vorbereitung auf die Konfirmation. Der Jugendtreff ist noch im Aufbau und wird von einem sehr engagierten Team von Jugendlichen gestaltet. Unsere Gemeinde bietet auch Glaubensseminare für Erwachsene an, die in Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Einhausen vorbereitet und durchgeführt werden. Fortbildungen für die jugendlichen Teamer werden ebenfalls in Kooperation mit der Kirchengemeinde Einhausen gestaltet. Auch ein Kindergarten gehört zu unserer Gemeinde. Die Kinder werden hier in einer Gruppe von vier Erzieherinnen betreut. In Kürze soll der Kindergarten zweigruppig werden. Durch Gottesdienste am Sommerfest oder Weihnachten integriert sich der Kindergarten in das Gemeindeleben ebenso wie durch die Teilnahme an den Dörflichen Veranstaltungen. Zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sowie ein aktiver Kirchenvorstand gestalten das kirchliche Leben - auch ökumenisch zusammen mit der katholischen Kirchengemeinde. Wo wohnen Sie? Das große, familienfreundliche Pfarrhaus mit großem Garten befindet sich in unmittelbarer Nähe der Kirche in Schwanheim. Es hat 145 qm Wohnfläche auf zwei Ebenen mit acht Zimmern, davon zwei separate Amtsräume. Direkt hinter dem Pfarrhaus steht der Gemeinde das Haus der Begegnung zur Verfügung. Dieses Haus wird für Gemeindeveranstaltungen wie Kindergottesdienst, Konfiarbeit, Frauenkreis usw. genutzt. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die - mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht, sie seelsorgerisch begleitet und das Evangelium lebensnah weitergibt - die bestehende Gemeindearbeit fortführt, sie zusammen mit dem Kirchenvorstand und den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen weiterentwickelt und offen ist für Neues - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat und diese theologisch begleitet - die Fähigkeit hat, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen zu begleiten, zu motivieren und im Team mitzuwirken - Freude am Besuch älterer und kranker Gemeindemitglieder hat - neben traditionellen Gottesdiensten auch neue Gestaltungsmöglichkeiten für alternative und altersbezogene Gottesdienste erarbeiten und umsetzen (z.b. Jugendgottesdienst...) möchte - religionspädagogische Arbeit im Kindergarten gerne begleitet Sind Sie neugierig haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne geben wir weitere Auskünfte: Pröpstin Karin Held, Tel.: ; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: ; Margrit Hechler, Vorsitzende des Kirchenvorstands, margrit-hechler@freenet.de; Tel.: Sechshelden, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Dillenburg, Modus C In den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Sechshelden und Manderbach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle I mit dem Schwerpunkt der Arbeit in Sechshelden zu besetzen. Die Pfarrstelle II (0,5) ist mit einem, in der Kirchengemeinde Manderbach wohnenden Pfarrer besetzt. Wo leben wir - Infrastruktur Unsere beiden Gemeinden liegen im Lahn-Dill-Kreis am Rande des Westerwaldes. Es besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung an die A 45 und an die Bahnlinien Richtung Gießen, Siegen, Frankfurt und Köln. In beiden Orten gibt es je einen Kindergarten und eine Grundschule. Alle weiterführenden Schulen sind in unmittelbarer Nähe zu unseren Gemeinden vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten gibt es im Ort, aber auch in den jeweiligen Kernstädten Dillenburg und Haiger. Die Freizeitangebote sind vielfältig: Vereine, auch im sportlichen Bereich, Radwege, Wanderwege (Rothaarsteig) sowie mehrere Schwimmbäder gibt es in der nahen Umgebung. Zu der guten ärztlichen Versorgung gehört auch ein Krankenhaus in Dillenburg. Was Sie in unseren Gemeinden vorfinden In Sechshelden (Kirche ca. 350 Sitzplätze, Kirchenmitglieder) und Manderbach (Kirche ca. 240 Sitzplätze, Kirchenmitglieder) finden die Gottesdienste sonntäglich statt. Beide Kirchen sind renoviert und befinden sich in einem optisch und technisch guten Zustand.

151 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 151 Beide Gemeinden besitzen ein in unmittelbarer Nähe zur Kirche gelegenes Gemeindehaus. Diese sind zeitgemäß eingerichtet. Das Pfarrhaus mit Garten befindet sich in Sechshelden. In dem zweigeschossigen Gebäude befindet sich ein Amtsteil mit Arbeitszimmer und Archiv sowie ein separater Wohnbereich (140 qm) mit Wohn-, Ess-, Schlaf- und 3 Kinderzimmern, Bad, 2 Toiletten, Kellerräume, Balkon, Terrasse und eine Garage. Für die Dienstgeschäfte steht zusätzlich ein Gemeindebüro, das zentral zwischen Wohnung und Kirche liegt, zur Verfügung. Das Gemeindebüro ist an mehreren Tagen in der Woche mit einer Teilzeitkraft besetzt. Die evangelische Kindertagesstätte Kleine Helden in Sechshelden steht unter Trägerschaft der Kirchengemeinde. Gemeindeleben Beide Gemeinden empfingen durch die Erweckungsbewegung im vorigen Jahrhundert starke Impulse, die das Gemeindeleben auch heute noch prägen. Relativ hoher Gottesdienstbesuch und viele aktive Gemeindekreise zeugen von einem lebendigen Gemeindeleben. In beiden Gemeinden fühlen wir uns dem missionarischen Gemeindeaufbau verpflichtet. Glaubenskurse und evangelistische Gottesdienstformen haben wichtige Impulse in unsere Gemeinden hineingetragen. Beide Gemeinden haben für Ihre Arbeit ein eigenes Leitbild erarbeitet. Unser Gemeindeleben in Sechshelden ist geprägt durch: - Gottesdienste, die in verschiedenen Formen gefeiert werden - Kindergottesdienst parallel zum Gottesdienst - zahlreiche Gruppen und Kreise mit vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - eine gute und enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen CVJM und der landeskirchlichen Gemeinschaft - den ev. Kindergarten, der an vielen Stellen in die Gemeindearbeit integriert ist - Besuchsdienste, Kassettendienst - eine gute Kooperation mit den örtlichen Vereinen Unser Gemeindeleben in Manderbach ist geprägt durch: - Gottesdienste, die in verschiedenen Formen gefeiert werden - Kinderbetreuung parallel zum Gottesdienst - zahlreiche Gruppen und Kreise mit vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - eine enge Verbundenheit von Kirchengemeinde und Evangelischer Gemeinschaft - besondere Projekte - eine enge Verbundenheit mit unserer Diakoniestation - intensive Kontakte mit den Ortsvereinen und dem Wohnheim der Lebenshilfe - eine gute Zusammenarbeit auf Allianzebene Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine/einen Pfarrerin/Pfarrer, die/der - geistliche Leitung in der Gemeinde übernimmt - mit dem KV offen und vertrauensvoll zusammenarbeitet, in einem partnerschaftlichen Verhältnis - durch biblische Verkündigung die Menschen zum Glauben an Jesus Christus einlädt, im Glauben stärkt und ermutigt - offen ist für die Weiterentwicklung und Durchführung unterschiedlicher Gottesdienstformen und Gemeindearbeit - Liebe zur Gemeinde mitbringt, mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, auf sie zugeht und sie seelsorgerlich begleitet - mit Engagement die ehrenamtlichen Mitarbeiter /innen unterstützt und begleitet - eigene Ideen/Akzente einbringt, ohne jedoch das Bewährte aus den Augen zu verlieren - ein selbstständig arbeitendes Kindergartenteam begleitet - mit dem Inhaber der Pfarrstelle II gut zusammenarbeitet. Die Dienste in Manderbach sind durch eine Pfarrdienstordnung geregelt. - auch ein Privatleben hat. Das wollen wir respektieren. Wir möchten, dass Sie sich in unseren Gemeinden wohlfühlen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Astrid Kaiser, Vors. des KV Sechshelden, Tel.: ; Pfr. Paul-Ulrich Rabe, Vors. des KV Manderbach, Tel.: ; Dekan Roland Jaeckle, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Informationen: Das Amt der Pröpstin / des Propstes für den Propsteibereich Oberhessen wird mit Ablauf des 30. Juni 2009 vakant. Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung im ABl. Dezember 2008, Seite 442 f, erbittet die Kirchenleitung im Wege einer Zusatzausschreibung nochmals namentliche Vorschläge von geeigneten Persönlichkeiten, welche um

152 152 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ihre Kandidatur gebeten werden können. Nach der ersten Ausschreibung im ABl. Dezember 2008 steht nur noch ein Bewerber zur Verfügung. Die Kirchenleitung möchte der Synode jedoch wenigstens zwei Personen zur Wahl vorschlagen. Namensvorschläge sind vertraulich bis zum an Herrn Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung zu richten. 0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Dekanat Bergstraße mit Sitz im Zentrum für Soziale Psychiatrie Bergstraße Das Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Seelsorgearbeit im Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP) Bergstraße ggmbh. Das Zentrum für Soziale Psychiatrie umfasst die Versorgung für Menschen des Landkreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Landkreises Darmstadt- Dieburg. Es gibt zwei Tageskliniken und die Gesundheitsakademie, die mit 95 Ausbildungsplätzen an die Klinik angegliedert ist. Hinzu kommt die gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Neben der Abteilung Allgemeine Psychiatrie gibt es eine Abteilung für Suchterkrankungen, eine Abteilung Gerontopsychiatrie, eine eigenständige Psychotherapiestation und eine Station speziell für Mutter-Kind-Behandlung. Auf dem Klinikgelände steht eine Kapelle, in der die sonntäglichen Gottesdienste stattfinden sowie Andachten zu besonderen Anlässen. Mittelfristig erfolgt der Umzug des ZSPs in einen geplanten Neubau beim Kreiskrankenhaus in Heppenheim. Aufgaben der Seelsorgerin oder des Seelsorgers: - aufsuchende seelsorgerliche Begleitung der Patienten und Patientinnen - Gruppenangebote auf Station - Gesprächsbereitschaft gegenüber Angehörigen und Mitbetroffenen - seelsorgerliche Begleitung von ehemaligen Patientinnen und Patienten - Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung des Café- Freitags in der Christuskirchengemeinde und der Dienstagsgruppe der Christuskirchengemeinde im ZSP sowie Begleitung der Ehrenamtlichen des Café- Freitags - Mitarbeit am Konzept für Ehrenamtliche im ZSP sowie bei Gewinnung von Ehrenamtlichen - sonntägliche Gottesdienste in der Klinikkapelle, die im Wechsel mit dem katholischen Kollegen stattfinden - ökumenische Gottesdienste an Ostern und Weihnachten mit anschließendem Kaffeetrinken - Gottesdienst für dementiell Erkrankte und ihre Angehörigen in Zusammenarbeit mit der Mitarbeiterin der gerontopsychiatrischen Beratungsstelle - regelmäßige Dienstbesprechungen mit der evangelischen Kollegin sowie mit dem katholischen Kollegen - Ethikunterricht an der Krankenpflegeschule in ökumenischer Zusammenarbeit - Zusammenarbeit mit dem Klinikpersonal und den Mitarbeitenden anderer sozialpsychiatrischen Einrichtungen - Mitarbeit bei der Planung und Durchführung der Heppenheimer Psychiatrietage Erwartungen an die Bewerberin oder den Bewerber: - Sensibilität, Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Gegebenheiten und Mut zum eigenen theologisch durchdachten Standpunkt - Offenheit für die Situation und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, den Mitbetroffenen sowie der Mitarbeitenden - Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit der Gemeindepädagogin (0,5 Stelle) - Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen sowie an den Veranstaltungen des regionalen und des gesamtkirchlichen Klinikkonventes zum fachlichen Austausch und zur Weiterbildung - Kreativität und Ideen für spirituelle Angebote - eine Zusatzausbildung in Seelsorge (mindestens ein 6-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorgeausbildung oder ein Äquivalent nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie) - diese Zusatzqualifikation kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Die Klinikleitung steht der Klinikseelsorge offen gegenüber und unterstützt die Arbeit. Der evangelischen Seelsorge steht ein großes Dienstzimmer (in dem sich auch Gruppen treffen können) mit Internetanschluss und Intranetzugang zur Verfügung. Die Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem DSV Bergstraße durch die Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Das Stellenprofil und der Dienstort können sich in diesem Zeitraum ändern. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Auskünfte erteilen: Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.: ; Pfrn. Andrea Fröhlich, Tel.: ; Pfr. Lutz Krüger, Zentrum für Seelsorge und Beratung, Tel.:

153 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 153 1,0 Pfarrstelle für Notfallseelsorge beim Ev. Dekanat Gießen für die Landkreise Gießen und Lahn-Dill zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Besetzung auf 6 Jahre durch die Kirchenleitung. Die ökumenische Notfallseelsorge in den Landkreisen Gießen und Lahn-Dill besteht seit 12 bzw. 10 Jahren und arbeitet als pastorales System. Derzeit engagieren sich in der Notfallseelsorge Gießen rund 20 Kolleginnen und Kollegen; im Bereich Lahn-Dill besteht das Team aus etwa 25 Personen. Durchschnittlich 150 Alarmierungen durch die Zentralen Leitstellen Gießen und Wetzlar pro Jahr sind zu verzeichnen. Die beiden Landkreise umfasen Teile der Propsteien Nord-Nassau und Oberhessen (EKHN) sowie die beiden Kirchenkreise Wetzlar und Braunfels (EKiR). Der Wohnort ist im Bereich der Städte Gießen und Wetzlar zu wählen. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung; bei der Suche unterstützt das Dekanat gerne. Der Dienst des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin umfasst folgende Aufgaben: - Fachliche Leitung der Notfallseelsorgeteams und regelmäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbeitenden - Seelsorgliche Begleitung von Einsatzkräften in Einzel- und Gruppenbegegnungen - Organisation und Verwaltung der Notfallseelsorge in den Bereichen Logistik und Ausrüstung; Koordination der Rufbereitschaft, die grundsätzlich kollegial in den einzelnen Konventen geregelt wird - Übernahme von Diensten in der Rufbereitschaft (max. 10 Wochen pro Jahr) - Kontaktpflege zu den Rettungsorganisationen - Planung, Organisation und Durchführung von Schulungsangeboten für Rettungsorganisationen - Leitung und Begleitung des Teams Stressbearbeitung nach belastenden Einsätzen (SbE) - Gestaltung spiritueller Angebote (Jahresgottesdienste) für Rettungskräfte - Vertretung der Notfallseelsorge in der Öffentlichkeit, sowie Öffentlichkeitsarbeit und Werben neuer Mitarbeiter/innen - Finanzmanagement, Statistik, Verwaltung - Mitarbeit im Konvent für Notfallseelsorge in der EKHN - Mitarbeit in Gremien der beiden Kirchenkreise - Theologische Reflexion der Arbeit, Konzeptentwicklung und Planung Bewerben können sich Pfarrer/innen der EKHN. Wir erwarten: - Erfahrungen in der Gemeinde- und Seelsorgearbeit - Grundkurs Notfallseelsorge und Einsatzerfahrung im Bereich der Notfallseelsorge - Absolvierung eines pastoralpsychologischen Kurses (KSA oder Äquivalent) - Ausbildung im Bereich SbE (kann nachgeholt werden) - Leitungskompetenz Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: Dekan Becher, Tel.: ; Propst Eibach, Tel.: ; Propst Karg, Tel.: und der landeskirchliche Beauftragte für Notfallseelsorge, Pfarrer Mann, Tel.: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist durch die Kirchenleitung eine 1,0 Pfarrstelle zur Unterstützung von Flüchtlingen und der Flüchtlingsaufnahme/Resettlement im Rahmen eines Projekts für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Aufnahme irakischer Flüchtlinge im Kirchengebiet der EKHN und im Blick auf das kirchliche Engagement für ein dauerhaftes Aufnahmeprogramm von Flüchtlingen in Deutschland (Resettlement) hat die Kirchenleitung diese Projektstelle errichtet. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit sind: - Unterstützung und Begleitung von Kirchengemeinden der EKHN und altorientalischen/orthodoxen Gemeinden, die sich im Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen engagieren (möchten) - Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Thema Neuansiedlung/Resettlement, zur Situation von Flüchtlingen in Deutschland und Europa und zu von der EKHN unterstützten Projekten christlicher Gemeinden im Nordirak - Unterstützung örtlicher Kampagnen ( Save-me-Kampagnen ) zum Thema Neuansiedlung/Resettlement und Vernetzung mit anderen Initiativen und Kampagnen im Bereich der EKHN - Lobbyarbeit und Unterstützung von irakischen Flüchtlingen außerhalb des Neuansiedlungsprogramms (bei Fällen im Rahmen des europäischen Rücküberstellungsprogramms Dublin II, bei Härtefällen in Hessen und Rheinland-Pfalz etc.) - Mitarbeit bei Fortbildungsveranstaltungen des Bereichs Migration und Interkulturelles Zusammenleben im DWHN zur Vermittlung interkultureller Sensibilität, von Kenntnissen über Flüchtlingsrecht und psychosoziale Auswirkungen von Flucht und Migration sowie ökumenischen Grundkenntnissen im Blick auf orientalische/orthodoxe Traditionen

154 154 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Fachliche/r Ansprechpartner/in für Ministerien, andere Landeskirchen und diakonische Landesverbände bzgl. irakischer Flüchtlinge und Resettlement - Kooperation mit einschlägigen Fachdiensten in Kirche und Diakonie und Mitarbeit im Arbeitskreis Migration und interkulturelle Arbeit im DWHN - Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Neuansiedlung/ Resettlement Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: Theologische Kompetenz, die Verantwortung von Kirche für Flüchtlinge und Migranten/Migrantinnen engagiert gegenüber dem Staat und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Kenntnisse im Asyl- und Ausländerrecht sowie über die Herkunftsländer von Flüchtlingen in Deutschland bzw. die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen. Interkulturelle Sensibilität und Kompetenz. Flexibilität und Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit, Kreativität und Initiative im Gestalten und Organisieren der gesamten Arbeit. Sprachkenntnisse in Englisch; darüber hinaus sind Kenntnisse der arabischen und/oder kurdischen Sprache wünschenswert. Der Aufgabenzuschnitt kann sich je nach dem Entwicklungsstand in der Flüchtlingspolitik verändern. Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin ist Mitglied im Konvent Flüchtlingsseelsorge der EKHN. Dienstsitz ist die Landesgeschäftsstelle des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, Frankfurt. Weitere Informationen erteilen: Pfarrer Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der EKHN und des DWHN, Tel.: sowie Oberkirchenrat Walter Schneider, Referat Mission und Ökumene, Tel.: Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an: Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Dezernat Personal und Organisation, ist zum 1. August 2009 die Stelle einer theologischen Referatsleiterin / eines theologischen Referatsleiters (Oberkirchenrätin / Oberkirchenrat) für das Referat Personalförderung und Hochschulwesen im Umfang einer 1,0 Stelle neu zu besetzen. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A 16. Aufgabenbereiche: Das Referat umfasst derzeit zehn Mitarbeitende. Es ist zuständig für Verfahren der Bedarfserhebung und Kompetenzentwicklung, insbesondere die Entwicklung von Angeboten der Aus-, Fort-, Weiterbildung und Supervision - der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare - der Angehörigen der pädagogischen Berufe - der Verwaltungsmitarbeitenden Das Referat ist ferner zuständig für das Theologische Seminar der EKHN, die Evangelische Fachhochschule Darmstadt und die evangelisch-theologischen Fakultäten, die religionspädagogischen Fachbereiche an den Universitäten im Kirchengebiet sowie die Pädagogische Akademie. Das Referat kooperiert eng mit - den anderen für Personalfragen zuständigen Referaten im Dezernat Personal und Organisation - dem Dezernat Kirchliche Dienste - dem Stabsbereich Organisationsentwicklung und Steuerungsunterstützung - dem Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision - dem Theologischen Seminar in Herborn - der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt - den Fachbereichen der Universitäten in Frankfurt, Gießen und Mainz - allen Anbietern von Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der EKHN, insbesondere der Pädagogischen Akademie. Besondere Herausforderungen für die zukünftige Stelleninhaberin/den zukünftigen Stelleninhaber sind: - die Berufsbildentwicklung - der sich abzeichnende Rückgang an theologischen und nichttheologischen Mitarbeiter/innen - die darauf aufbauende konzeptionelle und organisatorische Weiterentwicklung von Aus-, Fort- und Weiterbildung für die genannten Berufsgruppen in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für Personalentwicklung - die Nachwuchswerbung im theologischen und pädagogischen Bereich als zunehmend zentrale Aufgabe - das Spannungsverhältnis zwischen staatlichen und kirchlichen Rechtsgrundlagen der Ausbildung für kirchliche Berufe an den Hochschulen - die durch den Bologna-Prozess an den Hochschulen angestoßenen Veränderungen.

155 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 155 Bewerberinnen/Bewerber sollen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Abgeschlossenes Theologiestudium, möglichst mit Promotion, und mehrjährige Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen des Pfarrdienstes - Vielseitigkeit, Eigenständigkeit und die der Bedeutung und des Arbeitgebietes entsprechende Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung - Besondere konzeptionelle Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen in Prozessgestaltung und Personalund Organisationsentwicklung sowie Personalführungs- und Kooperationskompetenz - Dienstleistungsorientiertes und freundliches Auftreten - Beherrschung der MS-Office-Programme. Veränderungen im Aufgabenzuschnitt der Stelle sind möglich. Die EKHN fördert die Chancen von Frauen und Männern im Beruf. Bei dieser Ausschreibung sind besonders Frauen aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wenn Sie Interesse an der zu besetzenden Stelle haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Gesamtkirche, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Auskünfte erteilt Herr Oberkirchenrat Dr. Bechinger, Tel.: Auslandsdienst in Namibia Die Evangelisch-lutherische Kirche in Namibia (DELK) sucht für die Pfarrstelle der Gemeinden in Otjiwarongo, Omaruru-Kalkfeld und Outjo zum 1. Januar 2010 einen Pfarrer / eine Pfarrerin / ein Pfarrehepaar Der Pfarrsitz ist in Otjiwarongo, der Pfarrbezirk umfasst diese drei Gemeinden und das umliegende Farmland. Neben den regelmäßigen Gottesdiensten in den Ortschaften sind nach Absprache auch Farmgottesdienste zu halten. Dabei stehen dem Pastor und/oder der Pastorin Lektoren und Laienprediger zur Seite. Zum Arbeitsumfeld gehört die Mitarbeit bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen und die Zusammenarbeit mit den drei deutschsprachigen Schulen im Pfarrbezirk, wobei die Treffen der Kinderkirche und des Jugendkreises sowie die Bibel- und Gesprächskreise meist von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleitet werden. Die Verantwortung für das Altersheim und den Kindergarten in Otjiwarongo ist ebenfalls Teil des Dienstes. Musikalische Fähigkeiten und eine zeitgemäße, lebensnahe Verkündigung sind besonders willkommen. Auch eine Seelsorge-Ausbildung (z.b. KSA) wäre von Vorteil. Neben der Versorgung der Gemeinden ist die Förderung der Zusammenarbeit mit den lutherischen Schwesterkirchen und den anderen Konfessionen wichtig. Aus diesem Grund muss neben Deutsch auch die englische Sprache gesprochen werden können. Die Dienstvergütung richtet sich nach der Gehaltstabelle der ELKIN (DELK); dazu kommen Leistungen der EKD. Neben dem zentral gelegenen großen Pfarrhaus wird ein Dienstwagen gestellt. In Otjiwarongo gibt es eine deutsche Privatschule bis zur 7. Klasse und eine englische höhere Schule, die in der 12. Klasse zum Matrik führt. Das deutsche Abitur kann in Windhoek (DHPS) abgelegt werden. Ein Krankenhaus, gute ärztliche Betreuung und Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort. Bewerbungen werden unter Bezugnahme auf diese Anzeige bis zum erbeten. Interessierte erhalten weitere Informationen und die Ausschreibungsunterlagen beim Kirchenamt der EKD, Herrenhäuser Straße 12, Hannover, Tel.: , Fax: , torsten.boehmer@ekd.de. Das Evangelische Dekanat Nidda sucht zum nächstmöglichsten Termin eine/einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen (FH) (gemeindepädagogische Zusatzqualifikation kann berufsbegleitend erworben werden) (50%-Stelle) für das Projekt Theo mobile Jugendarbeit in Schule und Dekanat. Die Stelle ist zunächst für fünf Jahre befristet. Mit Theo einem Kleinbus mit Wohnwagen sollen Angebote für Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Art am Schulzentrum Nidda (bestehend aus Grundschule, Haupt- und Realschule und Schule für Lernhilfe) und in den Gemeinden des Dekanats aus- bzw. aufgebaut werden. Dabei kann die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber ihre/seine Tätigkeit auf die seit zwei Jahren bestehende Schulbezogene Jugendarbeit im Dekanat und auf die Ressourcen in den Gemeinden aufbauen. Zu den Aufgaben gehören: - Mitarbeit bei der Akquise von finanziellen Mitteln für Kleinbus und Wohnwagen, der Anschaffung und Ausstattung des Wohnwagens - Aufbau bzw. Übernahme von Angeboten der Schulbezogenen Jugendarbeit wie z.b. Soziales Lernen, Projekte zum Übergang Schule-Schule oder Schule- Beruf, Beratung, freizeitpädagogische Angebote im Nachmittagsbereich, spirituelle Impulse etc. - Mitarbeit bei Weiterführung und Fortentwicklung des bestehenden Konzepts der Schulbezogenen Jugendarbeit - In enger Zusammenarbeit mit Pfarrerinnen und Pfarrern, Kirchenvorständen, Ehrenamtlichen etc. Entwicklung von Konzepten für den Einsatz von Theo in den Gemeinden des Dekanats

156 156 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Installation von Angeboten mit Theo in den Gemeinden unter Einbezug von Ehrenamtlichen - Kooperations- und Vernetzungsarbeit - Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit Wir erwarten: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Abgeschlossenes Fachhochschulstudium - Führerschein der Klasse B und BE bzw. 3 - Teamfähigkeit - Religionspädagogische Kompetenz Wir bieten: - Vergütung nach KDAVO - Kollegiale Zusammenarbeit und Unterstützung im Team Jugendarbeit, bestehend aus Jugendpfarrerin, Dekanatsjugendreferent und Gemeindepädagoge - Gute Raum- und Sachausstattung im Haus der Kirche und Diakonie und in den Gemeindehäusern - Die Möglichkeit zur Umsetzung der eigenen Kreativität und von eigenen Ideen - Dienstsitz mit Büro in Nidda Das Dekanat Nidda hat insgesamt ca Gemeindeglieder und besteht aus 19 Kirchengemeinden. Die Stadt Nidda ist eine liebenswerte Kleinstadt und mit ihren19 Stadtteilen ein Mittelzentrum zwischen Wetterau und Vogelsberg. Eine verkehrsmäßige Anbindung besteht durch Bahn- und Buslinien sowie einen Autobahnanschluss, der in 15 Minuten zu erreichen ist. Die Stadt bietet vielfältige sportliche und kulturelle Angebote, soziale und ärztliche Einrichtungen, Grund-, Haupt-, Realund Sonderschule sowie Gymnasium, Berufsschule mit Berufsfachschule und Fachoberschule. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss ) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an das Ev. Dekanat Nidda, Bahnhofstraße 26, Nidda Auskünfte erteilen gerne: Dekan Manfred Patzelt, der Vorsitzende der Dekanatssynode Gerhard Wolf, Tel.: oder der Dekanatsjugendreferent Christian Leibner, Tel.: Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Jugenheim an der Bergstraße und 20% für die Arbeit im Dekanat Bergstraße. Der Dienstsitz ist in Jugenheim an der Bergstraße. Einige Informationen zu der Gemeinde und dem Dekanat sind im Internet unter zu finden. Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als christliche Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Aufgaben Schwerpunkt der Arbeit in der Kirchengemeinde sind - Koordination von Interessen in der Kirchengemeinde; - Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Kinder- Jugend- und Familienarbeit; - ewinnung, fachliche Beratung, Qualifizierung und kontinuierliche Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen; - Entwicklung eines Angebotes für Konfirmierte in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen; - Zusammenarbeit mit dem zuständigen KV-Mitglied in der Kirchengemeinde; - Kooperation mit dem CVJM; - Gemeinsame Projekte mit Kindern und Jugendlichen; - Wahrnehmung der spezifischen Lebenssituationen der Kinder, Jugendlichen und Familien; - Seelsorgerische Begleitung in besonderen Krisen, Umbruchssituationen und zu Fragen des Erwachsenwerdens; - Vernetzung mit anderen Trägern von Kinder- und Jugendarbeit in der Kirchengemeinde und in der Region. Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße Mitte sind : - die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der Gemeindepädagog/innen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat;

157 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates; - die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir wünschen uns eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, dem Pfarrer in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und interessiert ist eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen. Wie bieten - ein Gemeindehaus mit großem und kleinem Saal, sowie eine Remise mit einem weiteren Raum; - zwei Jugendräume, von denen ein Raum derzeit auch von den Pfadfindern und der kleinere Raum einmal wöchentlich von der Jungschar genutzt wird; - evtl. kann eine Wohnung im Gemeindehaus mit Büroraum zur Verfügung gestellt werden; - ein landschaftlich reizvolles Lebensumfeld mit vielen Kultur- und Freizeitangeboten. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der EFHD in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: oder an Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates, Tel.: , Fax: , staab@hausder-kirche.de. Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation ( 0,75 Stelle - 30 Stunden) ab sofort für Steinheim/Main. Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Als Dekanatsstelle ist diese zunächst bis befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (0,65%). Der Dekanatsanteil beträgt 0,1 (4 Std.) für Kooperation und einen Arbeitsschwerpunkt. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenüber tritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main gehören u. a.: - Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team - Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze - Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder-und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit - Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs - Zusammenarbeit im Bereich Jugendarbeit mit der Stadt Hanau gemäß Vereinbarung und mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche Zu Ihren Aufgaben im Ev. Dekanat Rodgau gehören: - Projektbereich gemäß Jahresplanung im Gemeindepädagogischen Dienst - Auftragsbereich: Projekt schulbezogene Arbeit - Zusammenarbeit auf Dekanatsebene Wir erwarten: - Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen - Kirchliche Unterrichtserlaubnis sowie Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinderund Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen

158 158 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Führerschein Klasse B und eigenen PKW - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss - eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit - motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - die Möglichkeit nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand - Vergütung nach KDAVO Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) haben oder berufsbegleitend erwerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der stellvertretenden Dekanin Leonie Krauß-Buck, bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Beauftragter für den gemeindepädagogischen Dienst) Tel oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel oder Das Evangelische Dekanat Schotten sucht schnellstmöglich eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle) zur Fortsetzung seiner schulbezogenen Jugendarbeit am Schulstandort Schotten mit der - Vogelsberg-Gesamtschule, einer kooperativen Gesamtschule mit etwa 700 Schülerinnen und Schülern, - der Grundschule Schotten mit Außenstelle Schotten- Rainrod mit etwa 350 Schülerinnen und Schülern und - der Digmudis-Schule, einer Förderschule mit 50 Schülerinnen und Schülern. Der Schwerpunkt der zu besetzenden Stelle liegt dabei auf der Grundschularbeit. Die 50 % Stelle ist zunächst bis befristet; eine Weiterführung über diesen Zeitraum hinaus ist beabsichtigt. Die Stadt Schotten (ca Einwohner) liegt im Herzen des Vogelsberges und bietet alle Einrichtungen des täglichen Lebens und zahlreiche sportliche und kulturelle Angebote. Bei einer möglicherweise notwendigen Wohnungssuche sind wir natürlich behilflich. Zu den Aufgaben gehören: - Weiterführung und Fortentwicklung des bestehenden Konzepts der SBJA - Projektarbeit - Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - Einzelfallhilfe - Kooperations- und Vernetzungsarbeit - Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir erwarten: - abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss - Teamfähigkeit - Religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Fähigkeit zur Darstellung kirchlich-pädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in schulischen Zusammenhängen. Wir bieten Ihnen: - eine gute Zusammenarbeit mit dem in Schotten bereits bestehenden Kollegen-Team - die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen, zu entwickeln und selbständig zu arbeiten - eine gute Raum- und Sachausstattung Ihrer Arbeit im Dekanatsjugendhaus Schotten - vertrauensvolle Kooperation mit den Schulleitungen und Lehrerkollegien sowie dem Dekanatssynodalvorstand. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Weitere Informationen geben gerne: Dekan Keller, Tel.: oder Dekanatsjugendreferent Adolph, Tel.: Ihre Bewerbung, auf die wir uns freuen, richten Sie bitte spätestens bis an das Evangelische Dekanat Schotten, Kirchstraße 45, Schotten.

159 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 159 Die Evangelische Kirchengemeinde Naurod in Wiesbaden-Naurod sucht zum nächstmöglichen Termin eine/ einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 % Stelle) mit folgenden Arbeitsschwerpunkten: - offene kontinuierliche Treffs mit Jugendlichen ab ca. 14 Jahren - Fortführung der vorhandenen Jugendarbeit - Verstärkung der Angebote für Mädchen - Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit Zur Kirchengemeinde Naurod gehören ca Gemeindeglieder. Für die Jugendarbeit stehen in dem Ev. Gemeindehaus gut ausgestattete Gruppenräume zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Naurod, Kirchhohl 3, Wiesbaden-Naurod. Bewerbungen werden bis zum berücksichtigt. Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer oder religionspädagogischer Zusatzqualifikation, im Stellenumfang von 100 % für Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie Projekte für die Generation 25+, in der Kirchengemeinde Walldorf und im Dekanat Groß-Gerau. Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau liegt im Zentrum des Rhein-Main- Gebietes, zu ihm gehören 14 Kirchengemeinden mit insgesamt ca Mitgliedern. Die Evangelische Kirchengemeinde Walldorf liegt im nördlichen Teil des Dekanates. Der Ortsteil Walldorf der Stadt Mörfelden-Walldorf hat Einwohner, davon etwa Protestanten, Katholiken und ca. 500 Griechisch-Orthodoxe. Die Stadt Mörfelden-Walldorf ist überdurchschnittlich multikulturell und multireligiös, sie verfügt über eine lebendige Vereinskultur, in der sich Konfessionen, Religionen und Menschen, die keiner Religion angehören, mischen. Der Ballungsraum Rhein-Main und die unmittelbare Nachbarschaft des Großflughafens Frankfurt beeinflussen das Leben und die Arbeit der Gemeinde, die sich zurzeit in einem Prozess von Umbruch und Aufbruch befindet. Neben ca. 20 Teilzeitbeschäftigten in Verwaltung, Kindergarten, Hausmeister- und Reinigungsdienst gibt es zwei Pfarrstellen, eine - zurzeit unbesetzte - Pfarrvikarstelle (50%) und eine Kirchenmusikerstelle (50%). Die Gemeindearbeit wird unterstützt von mehr als 120 ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Die Stelle umfasst zwei Schwerpunkte: - 50% Familienarbeit und Projekte für die Generation 25+, dabei die Weiterentwicklung bestehender Angebote, sowie die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte z.b.. im Bereich religiöse Früherziehung, Alleinerziehende, Kinder-Eltern-Themen und unterschiedliche Lebensformen. Die Hälfte dieses Schwerpunktes soll übergemeindlich angeboten werden und wirken. - 50% Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde (z.b. Krabbelkreise, Kindergruppen, Kinderkirche, Zusammenarbeit und Projekte mit dem Kindergarten, Jugendtreff, Freizeiten und die Findung und Ausbildung von Ehrenamtlichen) Wir suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit Berufserfahrung und Freude an ihrer/seiner Arbeit, die/der eigenverantwortlich arbeitet und sich in ein funktionierendes Team einbringen kann. Eigene Ideen und Konzepte sind erwünscht. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung richtet sich nach der Kirchlich-Diakonischen-Arbeitsvertragsordnung (KDAVO, Entgeltgruppe 9). Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2006 bis 2008) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Groß-Gerau, Helwigstraße 30, Groß-Gerau. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Evangelische Dekanat Groß-Gerau, Frau Nothna-gel, Tel.: (montags bis donnerstags vormittags).

160 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Evangelisches Gymnasium Bad Marienberg/Westerwald Sie haben Lust, Schule neu zu denken und zu leben und hatten schon immer den Wunsch, eine Schule mit aufzubauen? Dann ist die Stelle einer Studienrätin/Oberstudienrätin, eines Studienrates/Oberstudienrates am Evangelischen Gymnasium Bad Marienberg (Ganztagsschule) eine Herausforderung für Sie. Das Evangelische Gymnasium Bad Marienberg wurde zum Schuljahr 2005/2006 neu gegründet. Es ist das einzige evangelische Gymnasium mit verpflichtender Ganztagsschule in der Region. An der dreizügigen Schule werden bis zum Endausbau im Jahr 2013 ca. 700 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg hat ca Einwohner und liegt im landschaftlich schönen Westerwald. Als Kurstadt bietet Bad Marienberg ein angenehmes Lebensumfeld. Kirchlich gehört Bad Marienberg zum gleichnamigen Dekanat in der Propstei Nord-Nassau. Das im August 2007 in Betrieb genommene neue Schulgebäude mit einer innovativen Raum- und Differenzierungskonzeption befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Schulzentrum Bad Marienberg (Grund-, Haupt-, Realschule und Förderschule (L) sowie Ganztagskindergarten). Es versteht sich als integraler Teil dieses Zentrums. Für das Schuljahr 2009/2010 wird eine engagierte Lehrkraft gesucht, die bereit ist, Erziehungs- und Unterrichtsarbeit im Geist unseres evangelischen Schulprofils zu leisten. Wir suchen Kolleginnen und Kollegen, die neben der Unterrichtsarbeit das Konzept einer verpflichtenden Ganztagsschule verantwortlich mitgestalten, insbesondere bei der individuellen Betreuung und Anleitung der Kinder und Jugendlichen, bei der Früherkennung und gezielten Förderung der unterschiedlichen Begabungen, bei der Planung und Durchführung von werteorientierten Erziehungsangeboten und bei den schulweiten Vorhaben der Schulentwicklung. Wir suchen eine Lehrkraft, deren Fächerkombination mindestens eins der folgenden Fächer enthält: Deutsch Englisch Französisch Katholische Religionslehre Latein Spanisch Die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und/oder II bzw. gleichwertige Abschlüsse werden vorausgesetzt. Die Besoldung entspricht der an öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz. Anstellungsträger ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 17. April 2009 an das Evangelische Gymnasium Bad Marienberg, Erlenweg 5, Bad Marienberg. Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Scheidt oder Herr Weigand auch telefonisch zur Verfügung (02661/980870), Homepage: Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

161 Nr. 5 Darmstadt, den 1. Mai 2009 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Änderung der Kandidatenordnung vom 2. April 2009 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über den Unter - haltszuschuss der Pfarramtskandidatin - nen und -kandidaten vom 2. April 2009 BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Änderung der Verbands - satzung des Evangelischen Kirchenge - meindeverbandes Gießen vom 16. De zem - ber 2008 Satzung zur Änderung der Verbands - satzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Krankenpflegestation/ Diakoniestation Aarbergen-Hohenstein vom 23. Januar Dritte Satzung zur Änderung der Ver - bandssatzung des Evangelischen Regio - nalverwaltungsverbandes Herborn- Biedenkopf vom 14. November Auflösung der Evangelischen Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Friedensgemeinde und Versöhnungsgemeinde in Frankfurt am Main und Aufhebung der Satzung 170 Satzung zur Änderung der Ver bandssat - zung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakonie - station Hattersheim und Kriftel vom 13. November 2008 Satzung zur Änderung der Verbandssat - zung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Büdingen Altenstadt vom 18. November 2008 Satzung zur Änderung der Verbandssat - zung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Dietz - hölztal-eschenburg vom 24. November 2008 Satzung zur Änderung der Verbandssat - zung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakonie - station Lampertheim vom 4. Dezember 2008 Satzung zur Änderung der Verbands - satzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Bad Vil - bel vom 9. Dezember Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2009 Potentialanalyse Das Recht der EKHN; 18. Ergänzungslieferung Umwandlung von Pfarr- und Pfarr - vikarstellen sowie neue Zuordnung von Pfarrstellen Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Allendorf, Evangelisches Dekanat Weilburg, mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schupbach, Evangelisches Dekanat Runkel Berichtigungen Bekanntgabe neuer Dienstsiegel DIENSTNACHRICHTEN STELLENAUSSCHREIBUNGEN

162 162 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Änderung der Kandidatenordnung Vom 2. April 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 12 des Vorbildungsge - set zes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Kandidatenordnung Die Kandidatenordnung vom 10. Juni 2003 (ABl S. 380), geändert am 24. November 2007 (ABl S. 16), wird wie folgt geändert: 1. In 1 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt: (2a) Der Vorbereitungsdienst ist ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Widerruf wird wie folgt gefasst: 8 (1) Die Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandi - daten haben das Recht auf Schutz und Förderung in ihrem Dienst und Fürsorge für sich und ihre Familie. (2) Die Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandi - daten erhalten nach Maßgabe besonderer Bestim - mungen einen Unterhaltszuschuss sowie Reise- und Umzugskostenvergütungen. Für die Unfallfürsorge bei Dienstunfällen gelten die Bestimmungen des Pfarr dienstgesetzes entsprechend. (3) Die Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendun gen 1. in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, 2. in Fällen des nicht rechtswidrigen Schwangerschafts abbruchs und bei nicht rechtswidriger Sterilisation und 3. für Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Früherkennung von Krankheiten richtet sich nach der Hessischen Beihilfenverordnung in der jeweils geltenden Fassung wird wie folgt gefasst: 12 (1) Eine Pfarramtskandidatin oder ein Pfarramtskan - di dat kann ihre oder seine Entlassung beantragen. Dem Antrag ist zu entsprechen. (2) Eine Pfarramtskandidatin oder ein Pfarramtskan di - dat kann durch Beschluss der Kirchenleitung aus wichtigem Grund entlassen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, 1. wenn sie oder er beharrlich gegen diese Ordnung verstößt, 2. wenn die Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste der Pfarramtskandidatinnen und -kandida- ten nach 1 Absatz 2 nicht mehr gegeben ist, 3. wenn sich herausstellt, dass die Pfarramtskandidatin oder der Pfarramtskandidat den Anforde - rungen des Dienstes nicht gerecht wird, 4. wenn die Pfarramtskandidatin oder der Pfarramtskan d idat schuldhaft seine Dienstpflicht ver letzt hat. Die Pfarramtskandidatin oder der Pfarramtskandidat ist vorher zu hören. Dabei sind die Lehrpfarrerin oder der Lehrpfarrer, die oder der zuständige Dekanin oder Dekan, die Seminarleitung, ferner auf Wunsch der Pfarramtskandidatin oder des Pfarramtskandida - ten die gewählte Vertretung des Kandidatenkurses ebenfalls vorher zu hören. Beim Vorwurf der Pflichtverletzung sind die bei der Anhörung vorgesehenen Personen verpflichtet, mit der Pfarramtskandidatin oder dem Pfarramtskandidaten den Sachverhalt gemeinsam zu besprechen. (3) Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und der Pfarramtskandidatin oder dem Pfarramtskandidatenmit einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen. (4) Bei einer Entlassung ist eine Frist von sechs Wochen zum Schluss des Kalendervierteljahres einzuhalten. (5) Tritt eine Pfarramtskandidatin oder ein Pfarramtskandidat aus der Kirche aus oder zu einer anderen Religionsgemeinschaft über oder gibt sie oder er den Dienst unter Umständen auf, aus denen zu entnehmen ist, dass sie oder er ihn nicht wieder aufnehmen will, stellt die Kirchenleitung das Ausscheiden aus dem Dienst fest. 56 des Pfarrdienstgesetzes gilt in der jeweiligen Fassung entsprechend. (6) Gegen die Entscheidung der Kirchenleitung stehen den Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten die im Kirchengesetz über das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht gewährten Rech te zu. Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung, jedoch wird bis zur endgültigen gerichlichen Entscheidung der Unterhaltszuschuss weitergezahlt wird wie folgt gefasst: 13 Das Dienstverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Spezialpraktikums oder bei Nichtbestehen des Zweiten Theologischen Examens im Wiederho lun gs - fall. 5. In 14 werden die Wörter für eine zusätzliche Ausbildung für die Zeit bis zu 3 Jahren gestrichen. Artikel 2 Übergangsbestimmung (1) Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die ihren praktischen Vorbereitungsdienst vor dem 1. Mai 2009 angetreten haben, werden auf Antrag für den Rest

163 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 163 ihrer Ausbildung in ein öffentlich-rechtliches Dienstver - hältnis auf Widerruf berufen. (2) Für Pfarramtskandidatinnen und Pfarramts kandida ten, die ihren praktischen Vorbereitungsdienst vor dem 1. Mai 2009 angetreten haben und keinen Antrag auf Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Widerruf gestellt haben, gilt weiterhin die Kandidatenordnung in der bis dahin geltenden Fassung. (3) Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare, für die gemäß Kandidatenordnung vom 10. Juni 2003 (ABl S. 380), geändert am 24. Nov em - ber 2007 (ABl S. 16), Sozialversicher ungs pflicht bestand, sind gegenüber dem Dienstherrn verpflichtet, Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicher - ung auf Veranlassung des Dienstherrn zu beantragen. Diese Beitragserstattungen sind an den Dienstherrn abzuführen. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft. Darmstadt, den 2. April 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwal - tungsverordnung über den Unterhaltszuschuss der Pfarramtskandidatinnen und -kandidaten Vom 2. April 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buch sta - be n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsver - ord nung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Verwaltungsverordnung Die Verwaltungsverordnung über den Unterhaltszu - schuss der Pfarramtskandidatinnen und -kandi daten vom 16. Mai 2000 (ABl S. 172), geändert am 18. Dezember 2001 (ABl S. 49), wird wie folgt ge - ändert: 1. 2 wird wie folgt gefasst: 2 (1) Der Unterhaltszuschuss besteht aus a) Grundgehalt, b) Familienzuschlag, c) Spezialvikariatszulage. Daneben werden die jährliche Sonderzahlung und die vermögenswirksamen Leistungen nach den kirchengesetzlichen Bestimmungen gewährt. (2) Das Grundgehalt beträgt 60 Prozent der vierten Dienstaltersstufe der Besoldungsgruppe A 12 des Bun desbesoldungsgesetzes. 2. In 4 wird das Wort Pfarrergesetz durch das Wort Pfarrdienstgesetz ersetzt Absatz 3 wird aufgehoben. Artikel 2 Übergangsbestimmung Für Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die ihren praktischen Vorbereitungsdienst vor dem 1. Mai 2009 angetreten haben und keinen Antrag auf Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis auf Widerruf gestellt haben, gilt weiterhin die Verwaltungsverordnung über den Unterhaltszuschuss der Pfarramtskandida tin - nen und -kandidaten in der bis dahin geltenden Fassung. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Mai 2009 in Kraft. Darmstadt, den 2. April 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Bekanntmachungen Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Herborn-Biedenkopf Vom 14. November 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalver - wal tungsverbandes Herborn-Biedenkopf hat die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalver - wal tungsverbandes Herborn-Biedenkopf vom 11. März 2003 (ABl S. 278), zuletzt geändert am 24. No - vember 2006 (ABl S. 194), wird wie folgt geändert: 1. 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort Dekanatssynoden die Wörter und bei Arbeitsgemeinschaften von den gemeinsamen Tagungen eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Dekanate Dillenburg und Herborn entsenden je vier Mitglieder in die Verbandsvertretung. Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach entsenden als Arbeitsgemeinschaft gemeinsam fünf Mitglieder in die Verbandsvertretung.

164 164 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr c) In Absatz 3 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 ein gefügt: Bei Arbeitsgemeinschaften werden die Mitglie der jeweils auf der ersten gemeinsamen Tagung der De ka natssynoden neu gewählt; bei der Wahl sollen alle Dekana te der Arbeitsgemeinschaft berück sichtigt werden. Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden zu Satz 3 und Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand lädt die Kirchengemeinden und Kirchlichen Verbände mindestens zweimal in der Wahlperiode zu einem Verbandstag ein. Der Verbandsvorstand lädt auch zu einem Verbandstag ein, wenn 25 Prozent der Kirchengemeinden und Kirchlichen Verbände dies verlangen. Die Kirchengemeinden und Kirchlichen Verbände können jeweils eine Person auf den Verbandstag entsenden. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2010 in Kraft. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 15. Januar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 1. April 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Hattersheim und Kriftel Vom 13. November 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Hatters - heim und Kriftel hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Hatters - heim und Kriftel vom 23. November 1994 (ABl S. 99) wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweck verband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 10a wahrgenommen werden. b) Absatz 4 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. c) In Absatz 5 wird der Klammerzusatz ( 29 und 29a KGO) gestrichen. 2. Nach 10 wird folgender 10a eingefügt: 10a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer als Leiterin/Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 10 Abs. 1 Buchstaben c bis i dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) Er/sie ist Dienstvorgesetzte/r der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers der Diakoniestation. 4. In 13 Absatz 1 wird nach Buchstabe j der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe k angefügt: k) der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer der Dia koniestation. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der An - er ken nung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 15. Januar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März

165 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 31. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Büdingen Altenstadt Vom 18. November 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweck verbandes Diakoniestation Büdingen Altenstadt hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Büdingen Altenstadt vom 3. Juni 1996 (ABl S. 185), geändert am 21. April 1998 (ABl S. 100), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 1 Satz 1 wird die Ortsbezeichnung Schwickartshausen durch Bobenhausen ersetzt Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt: c) die Wahl von zwei Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern für jeweils zwei Jahre, b) Die bisherigen Buchstaben c bis k werden die Buchstaben d bis l wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäfts führung gemäß 9a wahrgenommen werden. b) Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände sinngemäß. c) In Absatz 6 wird der Klammerzusatz ( 29 und 29a KGO) gestrichen. 4. Nach 9 wird folgender 9a neu eingefügt: 9a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer als Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle ge mäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Abs. 1 Buchstaben c) bis e) und g) bis i) dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Verbandsvorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang vorher dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorge setzter der Geschäftsführerin oder des Ge - schäfts führers der Diakoniestation Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Diakoniestation kann an den Sitzungen mit beratender Stimme teilnehmen Absatz 3 Satz 4 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der An - er kennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 12. Februar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 31. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Dietzhölztal-Eschenburg Vom 24. November 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Dietzhölztal-Eschen - burg hat folgende Satzung beschlossen:

166 166 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Dietzhölztal-Eschen - burg vom 14. Dezember 1994 (ABl S. 73) wird wie folgt geändert: In 12 wird nach Buchstabe c der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgendes angefügt: d) die Anordnungsbefugnis von Kassenanordnungen nach 55 der Kirchlichen Haushaltsordnung. Bei Anordnungen nach Buchstabe d bedarf es keiner zweiten Unterschrift, sofern die Kassenanordnung im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplans erfolgt und einen Betrag von Euro nicht übersteigt. Artikel 2 Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchen - leitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 15. Januar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 31. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Lampertheim Vom 4. Dezember 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Lam - pert heim hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Lam - pertheim vom 24. März 1994 (ABl S. 11) wird wie folgt geändert: 1. 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der kaufmännischen Geschäftsführung gemäß 9a wahrgenommen werden. b) Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände sinngemäß. c) In Absatz 6 wird der Klammerzusatz ( 29 und 29a KGO) gestrichen. 2. Nach 9 wird folgender 9a neu eingefügt: 9a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine kaufmännische Geschäftsführerin oder ei nen kaufmännischen Geschäftsführer als Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Ver bands ge - setz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Abs. 1 Buchstaben c bis e und g bis i dieser Sat zung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung blei ben dem Verbandsvorstand vorbehalten. Er kann ei ne Auf gabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang vor her dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung ge regelt. (6) Der kaufmännischen Geschäftsführerin oder dem kaufmännischen Geschäftsführer wird die Siegel be - rechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz über tra - gen Buchstabe b wird wie folgt gefasst: b) Sie ist Dienstvorgesetzte oder er ist Dienstvorge - setzter der kaufmännischen Geschäftsführerin oder des kaufmännischen Geschäftsführers der Diakoniestation wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die Kassenführung erfolgt durch den Evangeli - schen Regionalverwaltungsverband Starkenburg- West in Gernsheim. b) Absatz 4 wird aufgehoben. c) Die Absätze 5 und 6 werden die Absätze 4 und 5. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der An - er kennung durch die Kirchensynode. ***

167 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 167 Vorstehende Satzungsänderung wurde am 15. Januar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 31. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Bad Vilbel Vom 9. Dezember 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Bad Vilbel hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Bad Vilbel vom 21. Dezember 1997 (ABl S. 101) wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Ge - schäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzen - de/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils ge - mein sam mit einem weiteren Mitglied des Ver - bands vorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 11a wahrgenommen werden. b) Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kir - chenvorstände entsprechend. c) In Absatz 6 wird der Klammerzusatz ( 29 KGO) gestrichen. 2. Nach 11 wird folgender 11a eingefügt: 11a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer als Leiterin/Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Ver - bands gesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 11 Abs. 1 Buchstaben c bis i dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelge - setz übertragen Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) Er/sie ist Dienstvorgesetzte/r der Geschäfts führe - rin/des Geschäftsführers. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der An - er kennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 29. Januar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 31. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen Vom 16. Dezember 2008 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchenge - mein deverbandes Gießen hat folgende Satzung be - schlos sen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchenge - meindeverbandes Gießen vom 15. Dezember 2004 (ABl S. 230), geändert am 21. September 2005 (ABl S. 126), wird wie folgt geändert: 1. 6 wird wie folgt gefasst: 6 Rechte und Aufgaben der Einzelgemeinden (1) Die einzelnen Gemeinden (Verbandsgemeinden) verwalten diejenigen Aufgaben in eigener Verantwor - tung, die sie nicht durch diese Satzung auf den Ver - band übertragen haben, insbesondere folgende Auf - gaben:

168 168 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr a) den Haushaltsplan der Gemeinde gemäß den gesamtkirchlichen Vorschriften vorzubereiten und festzusetzen, b) das Vermögen der Gemeinde zu verwalten, c) die Einnahmen der Gemeinde zu erheben und sie gemäß den gesamtkirchlichen Vorschriften zu ver walten und die Ausgaben zu leisten, d) den Stellenplan der Gemeinde aufzustellen, e) Mitarbeiter der Gemeinden einzustellen und alle dienstrechtlichen Entscheidungen zu fällen, f) den zur Sicherstellung des Raumbedarfs der Ge - meinde erforderlichen Aufbau neuer Gebäu de und Umbauten zu planen und durchzuführen, g) die bauliche Unterhaltung aller Gebäude der Ge - meinde im Rahmen des genehmigten Haushalts - planes wahrzunehmen. (2) Das bebaute und von den zehn Kirchenge mein - den des ehemaligen Gemeindeverbandes Gießen (Andreasgemeinde, Johannesgemeinde, Lukasge - mein de, Luthergemeinde, Markusgemeinde und Mat - thäusgemeinde (jetzt Pankratiusgemeinde), Paulus - gemeinde, Petrusgemeinde, Stephanusge meinde und Wicherngemeinde) genutzte kirchliche Grundver - mögen, das im Grundbuch als Eigen tum des Evan - gelischen Kirchengemeinde ver bandes Gießen eingetragen ist, wird so behandelt, als sei es Eigentum der das Grundvermögen nutzenden Kirchengemeinde. Be absichtigt eine Kirchengemeinde ganz oder teil - wei se die Ver äu ßer ung solchen Grundvermögens, hat sie dies dem Evangelischen Kirchengemeinde ver - band Gießen frühzeitig anzuzeigen. Beschließt der be treffende Kirchenvorstand die Veräußerung, ist der Evangelische Kirchengemeindeverband Gie ßen an diese Entscheidung gebunden und zur Mitwirkung an der Eigentumsübertragung verpflichtet. Im Übri gen wird auf den Vertrag über die Grund ei gentums ver - hältnisse im Evangelischen Kirchen ge meindeverband Gießen vom 17. Dezem ber 1986 ver wiesen wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: f) den zur Sicherstellung des Raumbedarfs des Verbandes erforderlichen Aufbau neuer Ge - bäu de und Umbauten, die nicht von einer Ver - bandsge meinde genutzt werden, zu planen und durchzuführen, b) Absatz 2 Buchstabe g wird wie folgt gefasst: g) die bauliche Unterhaltung aller Gebäude des Verbandes, die nicht von einer Verbandsge - mein de genutzt werden, im Rahmen des ge - nehmigten Haushaltsplanes wahrzunehmen, c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Weitere Aufgaben können von den Verbands - ge mein den gemäß 2, von der Kirchengemeinde Lüt zel linden (zur Evangelischen Kirche im Rhein - land gehörender Stadtteil der Universitätsstadt Gießen) und von weiteren Gemeinden und Ein - rich tungen aus dem Bereich der Evangelischen Kir che in Hessen und Nassau sowie des Diakoni - schen Werkes in Hessen und Nassau durch Ver - ein barung mit dem Verband auf diesen übertragen werden. Mit der Vereinbarung ist die Finan - zierung zu regeln wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Der Verbandsvorstand führt die laufenden Ge - schäfte des Verbandes, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. b) Absatz 2 Buchstabe e wird wie folgt gefasst: e) den Aufbau neuer Gebäude und Umbauten durchzu führen sowie die bauliche Unterhal - tung aller Gebäude des Verbandes, die nicht von einer Verbandsgemeinde genutzt werden, im Rahmen des genehmigten Haushaltspla nes wahrzunehmen ( 7 Absatz 2 Buchstaben f) und g)), c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: (3) Der Verbandsvorstand stellt für den laufenden Geschäftsbetrieb der Evangelischen Pflegezen - tra le Gießen eine Geschäftsführerin/einen Ge - schäfts führer ein. d) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und wie folgt gefasst: (4) Der Verbandsvorstand überwacht die Ge - schäftsführung der Evangelischen Pflegezen trale Gießen. Er vertritt den Evangelischen Kirchenge - mein deverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzen - de/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils ge - meinsam mit einem weiteren Mitglied des Ver - bands vorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 18a wahrgenommen werden. 4. Nach 18 wird folgender 18a eingefügt: 18a Geschäftsführung der Evangelischen Pflegezentrale Gießen (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Evangelischen Pflegezentrale Gießen auf eine Geschäftsführe - rin/einen Geschäftsführer. (2) Dies betrifft insbesondere die diesbezüglichen Aufgaben nach 18 Absatz 2 Buchstaben a bis d die ser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Verbandsvorstand vorbehalten. Er kann ei - ne Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen.

169 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 169 (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelge - setz übertragen wird wie folgt gefasst: 27 Bekanntmachungen Bekanntmachungen werden durch Abkündigung in den Gottesdiensten und durch Aushang in den Ver - bandsge meinden veröffentlicht. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. März 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der An - erkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 15. Januar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 31. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Krankenpflegestation/Diakoniestation Aarbergen- Hohenstein Vom 23. Januar 2009 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Krankenpflegestation/Diakoniestation Aarbergen-Hohenstein hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Krankenpflegestation/Diakoniestation Aarbergen-Hohenstein vom 21. April 1999 (ABl S. 46) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift der Verbandssatzung wird wie folgt gefasst: Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation/Krankenpflegestation Aarbergen-Hohenstein 2. Die Präambel wird wie folgt gefasst: Die Sorge um den kranken und leidenden Menschen ist ein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienst der Gemeindekrankenpflege sind, da sie sich dem Men - schen in seiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seel - sorge unmittelbar verbunden wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Ortsbezeichnung Hohen - stein durch Burg-Hohenstein und Aarbergen- Michelbach durch Michelbach ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Zweckverband führt den Namen Evange - li scher Kirchlicher Zweckverband Diakoniestati - on/krankenpflegestation Aarbergen-Hohenstein wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Buchstabe c werden nach dem Wort Menschen, die Wörter Hilfe für psychisch Kranke, gestrichen. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Zweckverband unter Wahrung seiner Eigen stän - digkeit Kooperationen mit anderen sozialen Ein - rich tungen eingehen wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die Verbandsvertretung besteht aus den je - wei ligen Pfarrern/Pfarrerinnen und je zwei von den für die Dauer der Wahlperiode der Kirchen - vorstände zu wählenden Mitgliedern der beteiligten Kirchengemeinden sowie aus einer durch das Regionale Diakonische Werk Rheingau-Taunus benannten Person (Leiter/in oder dessen/deren Stellvertreter/in) mit beratender Stimme. b) Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die Mitglieder der Verbandsvertretung sind je - weils innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände durch diese zu wählen Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe d wird aufgehoben. b) Buchstabe f wird wie folgt gefasst: f) dem Geschäftsführer/der Geschäfts führe rin der Diakoniestation, der/die mit beratender Stim me an den Sitzungen teilnimmt, c) Buchstabe g wird wie folgt gefasst: g) der Pflegedienstleitung, die mit beratender Stim me an den Sitzungen teilnimmt, 7. In 11 Absatz 2 wird Buchstabe e aufgehoben. Der bis herige Buchstabe f wird Buchstabe e wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Der Verbandsvorstand ist für alle Angelegen - heiten des Zweckverbandes zuständig, für die

170 170 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr nicht die Zuständigkeit der Verbandsvertretung be gründet ist. Er kann die Zuständigkeit für einzelne Aufgabengebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Der/die Verbandsvorstandsvorsitzende ist Dienst - vorgesetzter/dienstvorgesetzte des Geschäfts - führers/der Geschäftsführerin. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Ge - schäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzen - de/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils ge - mein sam mit einem weiteren Mitglied des Ver - bandsvorstandes abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 13a wahrgenommen werden. c) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Auf die Beschlüsse des Verbandsvorstandes finden die Genehmigungs- und Mitwirkungs vor - behalte der Kirchengemeindeordnung sinngemäß Anwendung. d) Absatz 7 wird wie folgt gefasst: (7) Sofern sich aus dieser Verbandssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsord - nung der Kirchenvorstände entsprechend. 9. Nach 13 wird folgender 13a eingefügt: 13a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand kann mit Zustimmung der Ver bandsvertretung die Leitung des laufenden Ge - schäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Ge - schäfts führerin/einen Geschäftsführer als Leiter in/ - Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsge - setz übertragen. (2) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Verbandsvorstand vorbehalten. Er kann ei - ne Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (3) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (4) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung ge regelt. (5) Der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelge - setz übertragen Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Die Kassenführung erfolgt derzeit durch die Evange - lische Regionalverwaltung Wiesbaden wird wie folgt gefasst: 16 Beitritt weiterer Mitglieder Weitere Kirchengemeinden können dem Zweck ver - band beitreten, wenn die Verbandsvertretung dem zustimmt. Der Beirat ist zuvor zu hören. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. April 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der An - er kennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 12. Februar 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 30. März 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 31. März 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Auflösung der Evangelischen Kirchlichen Arbeits - gemeinschaft Friedensgemeinde und Versöhnungs - gemeinde in Frankfurt am Main und Aufhebung der Satzung Hiermit machen wir die Auflösung der Evangelischen Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Friedensgemeinde und Versöhnungsgemeinde in Frankfurt am Main und die Aufhebung der Satzung mit Wirkung vom 31. Dezember 2008 bekannt. Die Aufhebung der Satzung vom 8. Mai 1995 (ABl S. 133) wurde gemäß Artikel 4 und Artikel 68 der Kir - chenordnung in Verbindung mit 22 Absatz 3 und 4 des Verbandsgesetzes von der Kirchenleitung am 15. Januar 2009 genehmigt und im Einvernehmen mit dem Rechts - ausschuss der Kirchensynode vom Kirchensynodalvor - stand am 30. März 2009 anerkannt. Darmstadt, den 1. April 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2009 A. Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 2. April 2009 gemäß 58a Absatz 6 des Kirchengesetzes über die Dienst verhältnisse der Pfarrer in der Fassung vom 5. Dezember 1997 (ABl S. 49) in Verbindung mit 2 der Auswahlverordnung vom 28. April 1998 (ABl S. 169), zuletzt geändert am 30. September 2004 (ABl S. 378), sowie gemäß 58a Absatz 4 des Kir - chengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrer - innen und Pfarrer in der Fassung vom 23. November 2003 (ABl S. 69, 93) in Verbindung mit 2 der

171 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 171 Rechts verordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. September 2005 (ABl Nr. 11) die Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare für das zweite Halbjahr 2009 auf insgesamt 15 festgelegt. Einstellungstermin ist der 1. Dezember B. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarr - amts kandidaten, die über kein Gutachten aus der Poten - tial analyse und kein Gutachten des Theologischen Semi nars zur persönlichen Eignung verfügen, können sich ge mäß der in 63c des Pfarrdienstgesetzes in der Fas - sung vom 27. November 2007 niedergelegten Übergangsbestimmungen zu 58a des Pfarrdienstgesetzes um die Einstellung in den Pfarrdienst bewerben. Es ist zuvor gemäß 63c Absatz 1 bis 4 des Pfarrdienst - gesetzes in der Fassung vom 24. November 2007 eine Potentialanalyse zu absolvieren. Hierzu wird auf die ge - son dert abgedruckte Ausschreibung im ABl Nr. 5 ver wiesen. Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die die Zweite Theologische Prüfung bestanden, aber den prak tischen Vorbereitungsdienst noch nicht beendet ha - ben, können sich ebenfalls bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hes sen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Person - a l service Kirchengemeinden und Dekanate, Darm stadt, zu richten. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Mai 2009 und endet mit Ablauf des 31. Mai 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. ein Bewerbungsschreiben, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Aus - bildung erkennbar sind 2. ein ausführlicher Lebenslauf mit einem Lichtbild 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise 5. Das Gutachten der Potentialanalyse kann nach er - folg reich absolvierter Potentialanalyse nachgereicht werden. C. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarr - amts kandidaten, die über ein Gutachten des Theolo gi - schen Seminars verfügen, in dem die persönliche Eig - nung festgestellt wurde, können sich gemäß 3 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 22. September 2005 bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Perso - nal service Kirchengemeinden und Dekanate, Darm stadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Gutachten der Potentialanalyse, 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbi l - dungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungs - pro zess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum En - de der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten), 5. Gutachten des Theologischen Seminars über die per sön liche Eignung der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Mai 2009 und endet mit Ablauf des 31. Mai 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Die Kirchenleitung beruft gemäß 58a Absatz 3 Pfarr - dienstgesetz in der Fassung vom 24. November 2007 ei - ne Einstellungskommission, die gemäß 3 der Rechts - ver ordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 24. November 2007 mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch führt. Der Termin dieses Gespräches wird den Bewerberinnen und Bewerbern durch die Kirchenverwaltung rechtzeitig mitgeteilt. Die Kirchenleitung ernennt sodann auf Vor - schlag der Einstellungskommission höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber wie Einstellungsplätze vorhanden sind. D. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarr - amtskandidaten, die sich nach dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung gemeldet haben und über eine gutachterliche Stellungnahme des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung gemäß 58a Ab - satz 3 des Pfarrergesetzes in der Fassung vom 7. De zem - ber 2002 verfügen, gilt bis zum 31. Dezember 2010 für die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar 58a des Pfar - rergesetzes in der Fassung vom 7. Dezember 2002 i. V. m. der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarr - vikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 22. Septem - ber a des Pfarrdienstgesetzes in der Fassung vom 22. November 2007 findet erstmals Anwendung für die Vikariatskurse 2/2006 und 1/2007. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hes sen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Perso - nalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Gutachten der Potentialanalyse,

172 172 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gutachterliche Stellungsnahme des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung der Pfarr - amts kandidatinnen und Pfarramtskandidaten, 4. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 5. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbil - dungs weges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungs - prozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum En - de der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten), 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Mai 2009 und endet mit Ablauf des 31. Mai 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Die Kirchenleitung beruft gemäß 58a Absatz 3 des Pfarr dienstgesetzes in der Fassung vom 24. November 2007 eine Einstellungskommission, die gemäß 3 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 24. November 2007 mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch führt. Der Termin dieses Gespräches wird den Bewer be - rinnen und Bewerbern durch die Kirchenverwaltung rech tzeitig mitgeteilt. Die Kirchenleitung ernennt sodann auf Vorschlag der Einstellungskommission höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber wie Einstellungs plät - ze vorhanden sind. Darmstadt, den 2. April 2009 Für die Kirchenverwaltung Flemmig Potentialanalyse Bis zum 31. Mai 2009 können Kandidatinnen und Kandi - da ten, die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten Theo lo - gischen Prüfung angemeldet haben und nicht über ei ne gut achterliche Stellungnahme des Theologischen Se mi - nars über die persönliche Eignung verfügen, diese durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse er - set zen ( 63c Abs. 1 PfDG in der Fassung vom 24. No - vem ber 2007). Das Ergebnis der Potentialanalyse wird in einem Gut - achten mit abschließendem Votum festgehalten. Das Gut - achten wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus ge - händigt. Die Potentialanalyse kann bei nicht erfolg reicher Teilnahme einmalig wiederholt werden. Wer be reits einmal oder mehrmals an einem Auswahl verfahren ge mäß 58a des Pfarrergesetzes in der Fassung vom 5. De zem ber 1997 teilgenommen hat, kann nur einmal an der Potential - analyse teilnehmen. Durch die erfolgreiche Teil nah me an der Potentialanalyse wird die Anstellungs fäh ig keit für drei Jahre zugesprochen. Vom 17. bis 21. August 2009 findet eine Potentialanalyse für den o. a. Personenkreis in Arnoldshain statt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Perso - nal-service Kirchengemeinden und Dekanate, Darm stadt, zu richten. Beizufügen sind folgende An la - gen: 1. Bewerbungsschreiben, 2. Lebenslauf und Lichtbild, 3. Zeugnisse der Ersten und Zweiten Theologischen Prü fung. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Mai 2009 und endet mit Ablauf des 31. Mai 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 2. April 2009 Für die Kirchenverwaltung K u b i s c h Das Recht der EKHN 18. Ergänzungslieferung Im Mai 2009 erscheint die 18. Ergänzungslieferung der Textsammlung Das Recht der EKHN. Der Versand er - folgt durch den Otto Bauer Verlag Stuttgart. Es wird gebeten, die Ergänzungslieferung möglichst um - gehend einzuordnen. Die Rechtssammlung gehört zur Ausstattung der Kir - chen gemeinde bzw. der Dienststelle und muss für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich aufbewahrt wer den. Sie ist beim Wechsel der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers (z. B. Pfarrstellenwechsel, Wechsel im Amt der oder des Vorsitzenden der Dekanatssynode oder einer Mitarbeitervertretung) in ordnungsgemäßem Zu stand an die Nachfolgerin oder den Nachfolger zu über geben. Die Rechtssammlung kann grundsätzlich nur dem bisherigen Bezieherkreis kostenfrei zur Verfügung gestellt wer den. Abhanden gekommene oder nicht mehr ge - brauchs fähige Exemplare werden nur in begründeten Aus nahme fäl len von der Kirchenverwaltung ersetzt. Es besteht je doch die Möglichkeit, das Grundwerk einschließlich der aktuellen Ergänzungslieferung über den Buchhandel käuflich zu erwerben (ISBN ). Darmstadt, den 2. April 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Umwandlung der bestehenden vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Höhr-Grenz hausen, Evangelisches Dekanat Selters, in eine volle Pfarrstelle I dieser Kirchengemeinde Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen

173 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 173 Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen wird folgendes be - schlossen: 1 Die bestehende volle Pfarrstelle der Evangelischen Kir - chen ge meinde Höhr-Grenzhausen, Evangelisches Deka - nat Selters, wird in eine volle Pfarrstelle I dieser Kirchen - ge meinde umbenannt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 2. März 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Umwandlung der vollen Pfarrvikarstelle der Evange - lischen Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen, Evan - gelisches Dekanat Selters, in eine volle Pfarrstelle II dieser Kirchengemeinde Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchenge - mein de Höhr-Grenzhausen, Evangelisches Dekanat Sel - ters, wird in eine volle Pfarrstelle II dieser Kirchenge mein - de umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 2. März 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Neue Zuordnung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der ehemaligen Evangeli - schen lutherischen Versöhnungsgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main- Süd, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchenge - meinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Süd Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main-Süd und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Ver - söh nung Frankfurt am Main wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der ehemaligen Evangelischen lutherischen Versöh - nungs gemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches De - ka nat Frankfurt am Main-Süd, wird als Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der zum 1. Januar 2009 gegründeten Evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main, Evangeli - sches Dekanat Frankfurt am Main-Süd, zugeordnet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 3. März 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Neue Zuordnung der vollen Pfarrstelle der ehemaligen Evangelischen lutherischen Friedensgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Süd, in eine volle Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Süd Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main-Süd und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frieden und Ver - söhnung Frankfurt am Main wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der ehemaligen Evangelischen lutherischen Friedensgemeinde Frankfurt am Main, Evangeli - sches Dekanat Frankfurt am Main-Süd, wird als volle Pfarrstelle I der zum 1. Januar 2009 gegründeten Evan - ge lischen Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Süd, zugeordnet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 3. März 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung

174 174 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Soden, Evangelisches Dekanat Kronberg, in eine 0,75 Pfarrstelle I Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Kronberg und im Beneh - men mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangeli - schen Kirchengemeinde Bad Soden wird folgendes be - schlossen: 1 Die Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Soden, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird in eine 0,75 Pfarrstelle I reduziert. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 16. März 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Umwandlung der 2/3 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eddersheim, Evangelisches Dekanat Kronberg, in eine 1/2 Pfarrstelle Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Kronberg und im Beneh - men mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangeli - schen Kirchengemeinde Eddersheim wird folgendes be - schlossen: 1 Die 2/3 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eddersheim, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird in eine 1/2 Pfarrstelle reduziert. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft. Darmstadt, 16. März 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Allendorf, Evangelisches Dekanat Weilburg, mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schupbach, Evangelisches Dekanat Runkel Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Weilburg sowie im Ein ver - nehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evan ge - lischen Dekanates Runkel und im Benehmen mit den be - tei ligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kir chen - ge meinden Allendorf und Schupbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Allendorf, Evangeli - sches Dekanat Weilburg, wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schupbach, Evangelisches Dekanat Runkel, pfarramtlich verbunden. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 25. Februar 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Berichtigungen Im Amtsblatt Nr. 4 vom 1. April 2009 wurden mehrere Urkunden falsch wiedergegeben. Die Urkunden werden daher nachstehend noch einmal bekannt gemacht. Darmstadt, den 16. April 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann *** Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Grünberg mit Sitz in Grünberg Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Grünberg wird folgendes beschlossen: 1 Im Evangelischen Dekanat Grünberg wird eine Dekanspfarrstelle mit Sitz in Grünberg errichtet. 2 Das Dekane-Kontingent umfasst 50 %, der gemeindliche Stellen-Anteil umfasst weitere 50 %. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Darmstadt, 19. Juli 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau - Für die Kirchenleitung - Dr. Steinacker ***

175 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 175 Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat St. Goarshausen mit Sitz in Marienfels Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Go - ars hausen und im Einvernehmen mit der Evangelischen Kir chengemeinde Marienfels wird folgendes beschlossen: 1 Im Evangelischen Dekanat St. Goarshausen wird eine Dekanspfarrstelle mit Sitz in Marienfels errichtet. 2 Das Dekane-Kontingent umfasst 50 %, der gemeindliche Anteil mit Aufgaben in der Evangelischen Kirchenge - mein de Marienfels 50 %. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2007 in Kraft. Darmstadt, 5. Juli 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau - Für die Kirchenleitung - Dr. Steinacker *** Umwandlung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Burkhards, Evangelisches Dekanat Schotten, in eine volle Pfarrstelle Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Schotten und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Burkhards, Evangelisches Dekanat Schotten, wird in eine volle Pfarrstelle erweitert. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod, Evangelisches Dekanat Schotten, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Schotten und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod, Evangelisches Dekanat Schotten, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt zum 1. Juli 2007 in Kraft. Darmstadt, 29. Juni 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau - Für die Kirchenleitung - Dr. Steinacker *** Umwandlung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Nordenstadt, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wies ba - den wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Nordenstadt, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine Pfarr - stel le II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umge - wandelt. 2 Die bisherige Pfarrstelle wird zur Pfarrstelle I. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2007 in Kraft. Darmstadt, 29. Juni 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau - Für die Kirchenleitung - Dr. Steinacker *** Darmstadt, 12. Juni 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau - Für die Kirchenleitung - Dr. Steinacker ***

176 176 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der Evan - gelischen Kirchengemeinde Bisses mit der Evan geli - schen Kirchengemeinde Gettenau und pfarr amtliche Verbindung der Evangelischen Kirchen gemeinde Gettenau mit der Evangelischen Kirchen gemeinde Echzell, Evangelisches Dekanat Nidda Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nidda und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bisses, Echzell und Gettenau wird folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Bisses mit der Evangelischen Kirchengemeinde Gettenau, Evangelisches Dekanat Nidda, wird aufgehoben. Darmstadt, 15. Dezember 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau - Die Kirchenleitung - Kopsch Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Grävenwiesbach Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GRÄVENWIESBACH Siegelwiedergabe (xxx) 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Bisses wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Echzell, Evangelisches Dekanat Nidda, verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, 12. Dezember 2008 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau - Die Kirchenleitung - Kopsch Kirchengemeinde: Obertshausen Dekanat: Rodgau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE OBERTSHAUSEN *** Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Gettenau mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bingenheim (mit pfarramtlicher Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Leidhecken), Evangelisches Dekanat Nidda Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nidda und mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bingenheim, Leidhecken und Gettenau wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Gettenau wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bingenheim (mit pfarramtlicher Verbindung Leidhecken), Evangelisches Dekanat Nidda, verbunden. (xxx) Kirchengemeinde: Schwabenrod und Münch-Leusel Dekanat: Alsfeld Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE SCHWABENROD UND MÜNCH-LEUSEL Siegelwiedergabe (xxx) 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

177 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 177 Kirchengemeinde: Staden Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE STADEN Kirchengemeinde: Strinz-Margarethä Dekanat: Bad Schwalbach Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE STRINZ- MARGARETHÄ Siegelwiedergabe (xxx) Siegelwiedergabe (xxx) Kirchengemeinde: Stammheim Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE STAMMHEIM Siegelwiedergabe (xxx) Kirchengemeinde: Niederlibbach Dekanat: Bad Schwalbach Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NIEDERLIBBACH Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln Die folgenden Dienstsiegel werden hiermit außer Geltung gesetzt: Pädagogische Akademie Elisabethenstift Fachschule für Sozialpädagogik Pädagogische Akademie Elisabethenstift Fachschule für Heilpädagogik Pädagogische Akademie Elisabethenstift Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz Darmstadt, den 6. April 2009 Für die Kirchenverwaltung H ü b n e r Siegelwiedergabe (xxx)

178 178 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

179 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 179

180 180 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

181 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 181 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amts blat - tes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröp stin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personal - service Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen in nerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Über mittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall drin gend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Altenstadt-Waldsiedlung, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Büdingen, Modus B Die ev. Martin-Luther-Gemeinde in Altenstadt- Wald siedlung sucht ab sofort einen Pfarrer/eine Pfarrerin für eine halbe Pfarrstelle. Die Kirchengemeinde Waldsiedlung (850 Gemeinde glie - der) ist ein Ortsteil von Altenstadt und liegt am südlichen Rand der Wetterau, hat direkten Autobahnanschluss und liegt ca. 30 km östlich von Frankfurt. Die Bahnverbindun - gen nach Frankfurt und Hanau sind sehr gut ausgebaut. Die Großgemeinde Altenstadt ist mit allen Schulzweigen und mit Kindergarten in der Waldsiedlung versorgt. Die Waldsiedlung entwickelte sich seit 1950 zu einer urbanen Gemeinde, in der wir mit inzwischen mehr als Men schen gerne leben. Die Kirchengemeinde Das Pfarrhaus mit abgeschlossenem Amtsbereich (renoviertes Einfamilienhaus) steht neben der Kirche auf separatem Grundstück mit großem Garten. Bei der Kirche be findet sich das Gemeindehaus mit Pfarrbüro und Se - kre tä rin. Die Sekretärin arbeitet selbstständig für 5 Stun - den/woche. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand für den/die Stelleninhaber/in gering. Der Gottesdienst findet sonntäglich statt. Der Küster - dienst wird reihum durch den Kirchenvorstand wahrgenommen. Für die Kirchenmusik steht ein Organist mit C- Aus bildung zur Verfügung. Unsere Schwerpunkte Frühjahrs- und Herbstkonzert jeweils in Verbindung mit Ausstellungen Kunst in der Kirche und das Kirchweih - fest im September. Die Konfirmanden-Gruppe wird vom Kirchenvorstand im Konfirmandenjahr durch verschiedene Aktivitäten begleitet.

182 182 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Aufgrund der Bevölkerungsstruktur in der Waldsiedlung (wenig Senioren) soll die Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut werden. Der engagierte Kirchenvorstand möchte in der Waldsiedlung neben allen Ereignissen im Kirchen - jahr die Menschen für Kultur gewinnen und eine Begeg - nungs stätte einrichten. Für diese Aufgaben können auch unkonventionelle Wege eingeschlagen werden. Der Kir - chen vorstand ist aufgeschlossen für neue Ideen in der Ge meindearbeit. Unsere selbstständigen Gruppen: Waldsiedlung-Kirchen-Kino, Büchereiteam, Hobbykeller (Erwachsenengruppe), Seniorenclub, Chor Cantiamo. Unsere Gemeinde wünscht sich einen engagierten Pfar - rer/eine engagierte Pfarrerin, der/die kommunikativ ist und gerne und aufgeschlossen auf andere Menschen zugeht, authentisch und lebensnah das Evangelium den Menschen näher bringt und die Begleitung und För de - rung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden als wichtigen Teil der Gemeindearbeit sieht. Auf den Punkt gebracht: Wir suchen eine Persönlich - keit mit einer sympathischen Ausstrahlung, die den Men - schen zugewandt ist. Kontakt Auskünfte geben gern: Die Vorsitzende des Kirchenvor - stan des, Silvia Gabriel, Tel.: ; die Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: sowie Propst Eibach, Tel.: Ambachtal, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Herborn, Modus A Am 1. Januar 2005 wurde aus den Herborner Ortsteilen Burg, Uckersdorf und Amdorf die neue Kirchengemeinde Ambachtal errichtet und mit 1,5 Pfarrstellen ausgestattet. Für die 1,0 Pfarrstelle suchen wir nach dem Weggang des Pfarrers eine/n engagierte/n, kommunikationsfreudige/n und an Kirche im Dorf interessierte Pfarrer/in. Wo Sie uns finden Die Kirchengemeinde Ambachtal liegt, wie der Name schon sagt, in dem landschaftlich sehr reizvollen Am - bach tal in unmittelbarer Nähe von Herborn am Fuße des Westerwaldes und des Rothaargebirges in zentraler Lage zwischen den Universitätsstädten Gießen und Siegen. Die Autobahn A 45 ist in 10 Minuten zu erreichen und bietet eine gute Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet und das Ruhrgebiet. In Burg, wo sich das Pfarrhaus befindet, gibt es eine Kin - dertagesstätte der Lebenshilfe und eine Grundschule. Im Nachbarort Uckersdorf, der zum Kirchspiel gehört, gibt es eine Kindertagesstätte. Die weiterführenden Schu len sind in den Nachbarorten Herborn (ca. 2 km) und Dillen - burg (ca. 5 km). Es bestehen gute Bus- und Bahn verbin - dun gen. Die Grundversorgung des täglichen Lebens ist vor Ort gegeben. Wer wir sind Unsere Gemeinde besteht aus den Orten Burg (zzt Gemeindeglieder), Uckersdorf (zzt. 681 Gemein - de glieder) und Amdorf (zzt. 179 Gemeindeglieder). Alle drei Orte haben eine Kirche und ein Gemeindehaus. In Burg ist die zu besetzende 1,0 Pfarrstelle angesiedelt. Seit Anfang 2005 befinden wir uns unter Leitung des zwölfköpfigen Kirchenvorstandes auf dem Weg, zu einer Gemeinde zu werden. Wir sind auf diesem Weg schon ein gutes Stück vorangekommen, aber noch längst nicht am Ziel. Wir sind offen für neue Ideen und Anstöße. Dem Kirchenvorstand gehören Männer und Frauen aus allen drei Orten an. Ein großer Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trägt die vielgestaltige Gemeinde - ar beit: Kinder- und Jugendarbeit, Frauenkreise, Be - suchs dienstkreise, Gemeindebriefteam. Es gibt ein Or - ga nisations- und Kreativteam für unseren etwas anderen Gottesdienst Go Motion, der vierteljährlich angeboten wird, und eine engagierte Taizé-Gruppe, die monatlich einen liturgischen Abend gestaltet. In den drei Kirchen fin den sonntäglich Gottesdienste statt, einmal im Monat ist ein Kirchspielgottesdienst in einer der Kirchen. Was wir bieten - eine Pfarrstelle (1,0), die ab zu besetzen ist - einen kooperativen Kirchenvorstand - ein Pfarrhaus in ruhiger Lage und in gutem Zustand, erbaut in den 90er Jahren, mit 5 Zimmern, Küche, 2 Bädern, Terrasse, 1 Garage, Ziergarten. Der zum Wohnbereich abgeschlossene Dienstteil besteht aus dem Pfarrbüro, einem Besprechungszimmer und Toi - lette. - nebenberuflich Beschäftigte: drei Organisten/in, eine Büro kraft mit sechs Wochenstunden, Küster/innen und Hausmeister/innen. Was wir wollen Der Kirchenvorstand freut sich, mit dem Pfarrer/der Pfar - rerin neue Wege des Gemeindeaufbaus und der Gemein - dearbeit zu gehen, um durch neue Impulse den christlichen Glauben zu vermitteln und der Kirche fern stehende Menschen und Gruppen für die Gemeinde zu interessieren. Die gewachsenen Traditionen sind dabei eine gute Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Wir möchten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen eine einladende Gemeinde sein. Im Ortsteil Uckersdorf ist die 0,5 Pfarr - stelle ebenfalls vakant. Auch diese Stelle ist sofort zu be - set zen. Die Aufteilung der Gemeinde auf Seelsorge be zir - ke ist erwünscht, ebenso die funktionale Trennung, bezogen auf die handelnden Personen. War wir erwarten Dass der neue Pfarrer/die neue Pfarrerin - den Beruf als Berufung ansieht und das Evangelium le bensnah weitergibt - auf Menschen zugeht, um sie für die Botschaft von Jesus Christus zu gewinnen

183 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau uns auf dem Weg zu einer Gemeinde begleitet, uns stärkt und manchmal auch vorangeht - die bestehenden Gruppen und einzelnen Gemeinde - glieder durch Gespräche und Ermutigung stärkt und miteinander vernetzt - bereit ist, die bestehenden Gruppen und Kreise punk - tu ell zu begleiten - den Kirchenvorstand und den Mitarbeiterkreis bei der Suche nach neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen un terstützt - offen ist für Gottesdienste in vielfältigen Formen - Einzelne und Gruppen seelsorgerlich gerne und kompetent begleitet. Auskünfte erteilen: Hartmut Dieht, KV-Vorsitzender, Tel.: ; Dekanin Annegret Puttkammer, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Biedenkopf, Pfarrstelle I (Ost), Dekanat Biedenkopf, Modus A, zum zweiten Mal Biedenkopf (6.100 Einwohner in der Kernstadt), ehemalige Kreisstadt, jetzt Landkreis Marburg-Biedenkopf, ist an der oberen Lahn gelegen in einer landschaftlich reizvollen, waldreichen Gegend, unweit der Universitätsstadt Mar burg. Alle Schularten sind vorhanden, Grund-, Haupt- und Realschule sowie Gymnasium und berufliche Schule mit Fachoberschule. Zum Ort gehören ferner drei Kindertagesstätten, davon eine unter Trägerschaft der ev. Kirchengemeinde. Ärzte vieler Fachrichtungen, ein Kran kenhaus sowie eine gute kommunale Infra- und Ein - kaufsstruktur zeichnen den Ort aus. Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Bieden - kopf mit ca Gemeindegliedern hat zwei Pfarr - stellen (Ost und West) mit getrennten Seelsorgebezirken. Darüber hinaus werden zwei Altenpflegeheime seelsorgerlich betreut. Zusätzlich ist eine halbe Pfarrstelle des ortsansässigen Dekans an die Gemeinde angebunden. Die Pfarrstelle Ost ist ab 1. März 2009 neu zu besetzen. Zwei Kirchen stehen für die Gottesdienste am Samstag (18.00 Uhr) und am Sonntag (10.00 Uhr) zur Verfügung. Für die zahlreichen Gruppen, Kreise und Veranstaltungen ist ein geräumiges und vielseitig nutzbares Gemeinde - haus vorhanden. Die in Trägerschaft der Kirchengemein - de befindliche Kindertagesstätte Löwenzahn betreut vier altersgemischten Gruppen inkl. Hortbetreuung für Kinder unter 3 Jahren sowie für Grundschulkinder. Das für die Pfarrstelle Ost vorgesehene denkmalgeschützte Pfarrhaus liegt in wunderschöner, ruhiger Lage gegenüber der Stadtkirche, zentral in der Innenstadt (historische Altstadt). Es besteht aus einem separaten Amts - zimmer, sechs Wohn- und Schlafräumen sowie Küche, 2 Bäder, Toilette und Kellerräumen. Garage, ein wunderschöner ruhig gelegener Garten mit herrlicher Aussicht und Terrasse sind vorhanden. Das mit einer Zentralhei - zung versehene Pfarrhaus, das sich in einem guten baulichen Zustand befindet, wird im Zuge des Stellenwech - sels vakanzrenoviert. Für die kirchenmusikalische Arbeit steht ein hauptamtlicher B-Musiker mit einem 2 /3 Dienstauftrag der Gemein - de (mit 1 /2 Dienstauftrag dem Dekanat) zur Verfügung. Das im Gemeindehaus befindliche Gemeindebüro wird von einem engagierten Sekretär geleitet. Ein Hauptamt - licher versieht den Küster- und Hausmeisterdienst mit Herz und Seele. Die pfarramtlichen Tätigkeiten (Kasualien, Seelsorge, Kon fir manden-unterricht) sind nach den beiden Seelsor - ge bezirken aufgeteilt. Der Religionsunterricht ist an einer der örtlichen Schulen zu erteilen. Zwei Predigtstellen sind von den diensttuenden Pfarrern nach Absprache im Wechsel zu versehen. Alles Weitere regelt eine neu zu ent wickelnde Pfarrdienstordnung. Das Gemeindeleben ist geprägt von folgenden Kreisen und Gruppen: Krabbel-Gruppe, Kindergottesdienst, Mäd - chen- und Jungenjungschar, Jugendband Cross notes ( Jugendprojektteam, Bläser grup pen (im Aufbau), Kirchenchor, Frauenfrühstück, zwei Frau - enkreisen und vier Hauskreisen. Alle näheren Infor ma - tionen können auch unter im kürzlich eingestellten Gemeindebericht eingesehen werden. Was wir von unserem/unserer künftigen Pfarrer/in wünschen: Einen theologisch kompetenten wie kommunikationsfreudigen Menschen, der auf andere zugehen und sie werben kann. Wir blicken in unserer Gemeinde auf eine gewachsene, langjährige ökumenische Zusammen - ar beit zurück und erwarten von unseren Pfarrern entsprechendes Engagement. Mit Liebe und Sorgfalt vorbereitete Gottesdienste (verschiedene Formen) erleben wir als geistliche Mitte unseres Gemeindelebens. Darüber hinaus sollen bestehende Impulse in der Kinder- und Jugendarbeit gefördert und ausgebaut werden. Team - fäh igkeit und Offenheit gehören nach unserem Selbst - ver ständnis für eine gute wie produktive Gemeindeent - wicklung dazu. Darüber hinaus freuen wir uns auf die Impulse und Ideen, die Sie in unsere Gemeinde mitbringen werden, wobei Sie engagierte Mitarbeiter/innen gern unterstützen. Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des Kirchen - vorstandes Irmgard Damm, Tel.: ; Pfarrvikar Christian Ferber, Tel.: ; Dekan Gerhard Fai - ling, Tel.: sowie Propst Michael Karg, Tel.: Bingen, Evangelische Johanneskirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Ingelheim, Modus A Die Landesgartenschau 2008 in Bingen hat das städtische und kirchliche Leben deutlich angeregt. Darüber hinaus haben sich auch speziell in unserer Gemeinde manche Blüten entwickelt. So erstrahlt unsere Kirche in einem neuen frischen Gewand und die einzelnen Sonn - ta ge haben ihr je eigenes Profil bekommen. Ein Förder - kreis unterstützt die Gemeindearbeit nachhaltig und der neue Kirchenvorstand darf 2010 als erstes ein großes Fest veranstalten: Von Gott gestiftet, von Menschen ge - stal tet Jahre Evangelische Johanneskirche in

184 184 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bingen. Nachdem der Verwaltungsdienstauftrag des der zei tigen Stelleninhabers am ausläuft, suchen wir eine/n weitere/n Pfarrer/in, der/die Lust hat, in dieser Frühlingsstimmung zu uns zu stoßen, manche Blüte weiter zu hegen und zu pflegen, aber an anderen Stel len auch erst einmal den Boden umzugraben und neuen Samen auszusäen. Wer wir sind Die Stadt Bingen liegt am Tor zum romantischen Rheintal (Weltkulturerbe, Austragungsort der Landesgartenschau 2008). Sie ist ein kommunales Mittelzentrum mit allen Schularten und guten Einkaufsmöglichkeiten vor Ort. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen zu den umliegenden Großstädten (Mainz, Wiesbaden, Frankfurt). Die Stadt bietet ein reges Vereinsleben und als Weinstadt am Rhein eine ausgeprägte Festkultur. Die alte römisch-ka - th o lische St. Martins-Basilika prägt die Stadtsilhouette. Die Kirchengemeinde erstreckt sich mit ca Ge - mein de gliedern über die Kernstadt Bingen und die Orts - teile Kempten und Gaulsheim. Im Mittelpunkt steht die Johanneskirche (300 Sitzplätze und gute kirchenmusikalische Möglichkeiten) mit dem Gemeindehaus (1 Saal und 3 Gruppenräume) und dem gemeindeeigenen Kindergar - ten (2 Gruppen). Im Gemeindegebiet befindet sich darüber hinaus noch ein großes Seniorenheim. Zur katholischen Ortsgemeinde pflegen wir vielfältige Kontakte und fördern die ökumenische Zusammenarbeit. Das gemeindliche Leben wird durch die unterschiedlichen Gottesdienste (wöchentlich in der Johanneskirche, monatlich in den Ortsteilen, wöchentlich im Altenheim St. Martin), durch kirchenmusikalische Angebote, Flöten - krei se, Mutter-Kind-Gruppen, Kindergottesdienst, Kin - der bi bel tage, Jugendtreff, jährliche Familienfreizeiten, Frauenhilfe, Frauentreff, Gemeindecafé, ökumenischen Bi belgesprächskreis, Gemeindebriefredaktion und Be - such dienstkreis geprägt. Ein offenes Mitarbeiterteam freut sich auf Sie. Dieses besteht aus einem Pfarrer, einem Dekanats-Kantor mit 75% Dienstauftrag an der Johanneskirche, einer Kindergartenleiterin, einer vollzeitlichen und drei teilzeitarbeitenden Erzieherinnen, einer Sekretärin, einem Küster, einem Hausmeister und einem engagierten Kirchenvorstand, der sich auf Sie freut. Was wir uns wünschen: - Präsenz in der Gemeinde - Offenheit und Herzlichkeit im Zugehen auf Men - schen, gepaart mit Humor und Lebensfreude - Förderung der Mitarbeitenden in ihren Aufgaben durch Begleitung und Motivation - Bereitschaft, in gewachsenen Strukturen neue Impul - se zu setzen - Interesse im Bereich Ökumene und Arbeit mit Ü 60- Jäh ri gen - Sicherstellung der pfarramtlichen Grundversorgung der Kirchengemeinde (Gottesdienste, Kasualien, Seel sorge) Wir bieten Ihnen - ein eigenes Büro vor Ort im Gemeindehaus - falls eine Dienstwohnung erforderlich ist, unsere Mit - hil fe bei der Suche. Unsere halbe Pfarrstelle kann ab 1. August 2009 besetzt werden. Da im Dekanat und der Propstei weitere Pfarr - stellen mit halbem Dienstauftrag ausgeschrieben sind, ist eine Kombination zu einem vollen Dienstauftrag möglich. Nähere Auskünfte sind zu erhalten über Propst Dr. Klaus- Volker Schütz (Rheinhessen), Tel.: ; Dekanin Annette Stegmann (Ingelheim), Tel.: ; den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes: Pfarrer Olliver Zo - bel, Tel.: , zobel@bingen-evangelisch.de und dem 2. Vorsitzenden des Kirchenvorstan des: Klaus Retzlaff, Tel.: Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie auch unter: Braubach, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Nassau, Modus C, zum zweiten Mal Braubach mit seiner viel besuchten Marksburg liegt in landschaftlich schöner Umgebung am Mittelrhein (Welt - kulturerbe Oberes Mittelrheintal) in der Nähe von Lahn - stein (4 km) und Koblenz (12 km). Die aktuelle Gemein - de gliederzahl beträgt Zum Aufgabengebiet der Pfarrstelle I gehört das Stadt - ge biet Braubach. Die seit 2007 eingerichtete Pfarrvikar - ste lle versorgt mit 0,5 Stellenanteil die zur Kirchenge - mein de gehörenden Rheinorte Osterspai, Filsen und Kamp-Bornhofen. Eine Pfarrdienstordnung regelt die Aufteilung der bestehenden Arbeitsgebiete. Braubach bietet eine ausreichende Grundversorgung (2 Ärzte, 2 Zahnärzte und 2 Apotheken, 2 Bäckereien und 3 Metzgereien sowie andere Geschäfte), beste Einkaufs - möglichkeiten sind in Lahnstein und Koblenz, die auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sind. In Braubach befindet sich eine Grundschule, alle anderen Schularten befinden sich in Lahnstein, Fachhochschulen und Universität in Koblenz. Gemeindeleben: Seit der Einführung der Reformation im Jahre 1527 durch Landgraf Philipp II. von Hessen gibt es in Braubach eine evangelische Gemeinde. Der Gottesdienst findet sonntags um Uhr in der Markuskirche in Braubach statt. Die Gottesdienste an den Festtagen und zu besonderen Anlässen werden von unserem Posaunenchor, Kirchen - chor und Band mitgestaltet. Der sonntägliche Kindergot - tes dienst wird von einem Mitarbeiterteam vorbereitet und gehalten. In unserer Kirchengemeinde gibt es Jugendgruppen, Frauenkreise und ein Seniorentanzkreis, die von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleitet werden. Zur Erweiterung

185 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 185 des geistlichen Profils tragen Hauskreise und ein weiteres Gottesdienstangebot bei. In unserer zweigruppigen Kindertagesstätte Haus des Kindes werden Teilzeitund Ganztagsplätze angeboten. Die Gemeinde ist der Regionalverwaltung Rhein-Lahn- Westerwald in Nassau angeschlossen. Mit den katholischen Pfarrgemeinden in Braubach und den Filialorten wird schon seit langem eine gute Zusammenarbeit praktiziert. Pfarrhaus: Im geräumigen Pfarrhaus, das unmittelbar neben der Markuskirche liegt, wurde 2001 eine gründliche Vakanz - re novierung durchgeführt. Gemeindebüro und Amtszim - mer liegen abgetrennt von der sich anschließenden Pfarrwohnung im Erdgeschoss. Die Wohnung, die sich über zwei Stockwerke erstreckt, besteht aus Küche mit Abstellraum, Wohnzimmer mit Essplatz, Gäste-WC. 3 Schlafzimmer und ein geräumiges Badezimmer befinden sich im Obergeschoss und ein Gästezimmer im Dach geschoss. Ein kleiner Hof mit Grünanlage, eine Au - to garage und ein Pkw-Abstellplatz sind vorhanden. Gebäude der Gemeinde: Markuskirche 1901 erbaut. Gemeindehaus Barbarakirche 1276 als Pfarrkirche er baut; das sehenswerte Gebäude wurde 1970 zum Gemeindehaus mit einem großen Versammlungsraum, mehreren kleineren Räumen und einer Teeküche umgebaut. Martinskapelle Pfarrhaus an der Markuskirche Küsterhaus an der Barbarakirche Kindertagesstätte Miethaus (Büro der Pfarrstelle II, 1 Arztpraxis, 13 Wohn - ein hei ten) wird eigenständig verwaltet. Mitarbeiter/innen: - Küster- und Hausmeister (29 Wochenstunden) - Gemeindesekretärin (10 Wochenstunden) - Posaunenchorleiter - Kirchenchorleiter - 2 Organistinnen, die sich den Dienst teilen - Kindergartenpersonal (1 Leiter, 2 Vollzeitkräfte, 2 Teil - zeit kräfte). Dem zukünftigen Pfarrer/Pfarrerin steht ein sehr aktiver Kir chenvorstand unterstützend zur Seite. Was ist uns wichtig: - Angebot verschiedener Gottesdienstformen - Offenheit gegenüber den vielseitigen Frömmigkeiten - Liebe zur Kirchenmusik - Konstruktives Miteinander zwischen Kirche- und Orts gemeinde. Was erwarten wir: - Wir wünschen uns umsichtige Gemeindeleitung er - gänzt von Teamfähigkeit und - Organisationstalent - die Fähigkeit, seelsorgerliche Kompetenz in aktuelle Lebenssituationen einzubringen, vor allem in nachgehender Seelsorge - neben der Offenheit für Neues, Pflege der gewachsenen Gemeindetraditionen - eine religionspädagogische Mitwirkung in unserer Kin - der tagesstätte - engagierte Betreuung und Förderung des Mitarbei - terkreises. Hauptanliegen unserer Arbeit ist die lebensnahe, verständliche Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi. In der Auseinandersetzung mit theologischen Themen wün schen wir uns kompetente Unterstützung. Weitere Informationen unter: Auskünfte erteilen: Pfarrer Detlef Wienecke (Vakanzverwalter), Tel.: ; Dekan Friedrich Kappesser, Tel.: ; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Brauerschwend, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld, Patronat sämtlicher Riedesel Freiherrn zu Eisenbach, zum zweiten Mal Die Kirchengemeinde Brauerschwend sucht eine/n Pfar - rerin/pfarrer. Wo finden Sie uns? Die Gemeinde Brauerschwend liegt zwischen Alsfeld und Lauterbach am Nordrand des Vogelsberges. Güns - tige Verkehrsanbindungen bestehen durch Busse und Bahn (Station Renzendorf), der nächste Autobahn an - schluss (A 5) ist in Alsfeld (9 km entfernt). Mehrere kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe sind in den Dörfern tätig, die meisten Berufstätigen arbeiten jedoch in den nahegelegenen Städten Alsfeld und Lau - ter bach oder in den Regionen Fulda und Gießen. Was erwartet Sie? Zur Kirchengemeinde Brauerschwend gehören die Orte Brauerschwend (430 Gemeindeglieder), Rainrod (347 Ge - meindeglieder) und Renzendorf (148 Gemeindeglieder). In den beiden Orten Brauerschwend und Rainrod (2 km entfernt) finden sonntägliche Gottesdienste in neu reno-

186 186 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr vierten Kirchen statt. Für die Gemeindearbeit steht in Brauerschwend ein Gemeindehaus direkt neben der Kir - che zur Verfügung. Im ruhig gelegenen Pfarrhaus (1979 erbaut) mit günstigem Mietwert finden Sie auf zwei Etagen eine auch für größere Familien geeignete Wohnung mit Wohn- Esszimmer, drei größeren und drei kleineren Zimmern, Küche mit Nebenraum, Bad/Dusche/WC sowie Gäste - dusche und Gäste-WC. Im Untergeschoss befinden sich zwei Amtsräume, ein Archivkeller und vier Kellerräume. Das Pfarrhaus liegt nur ca. 100 m von Kirche und Ge - mein dehaus entfernt. Wegen notwendiger größerer Re - no vierungen steht die Entscheidung über die Weiternut - zung des Pfarrhauses noch aus. Brauerschwend besitzt einen kommunalen Kindergarten und eine Grundschule. Ab dem 5. Schuljahr können alle weiterbildenden Schulformen im 8 km entfernten Alsfeld besucht werden. Es gibt in Brauerschwend ein Lebens - mit telgeschäft, eine Metzgerei, zwei Geldinstitutsfilialen, eine Bäckereifiliale in Renzendorf. Eine Arztpraxis ist eben falls vor Ort. Unser Gemeindeleben ist sehr aktiv mit Posaunenchor, Frauenkreis, Kleinkin - der spielkreis, Kirchenchor, Kindergottesdienst, ökumenischem Kinder- und Jugendchor und ökumenischem Ar - beits kreis. Alle Gruppen stehen unter engagierter Lei tung von ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Mitarbei - tern/in nen, die sich auf neue geistliche Impulse freuen. Im Nebenamt beschäftigt die Kirchengemeinde einen Or - ga nisten, je einen Kirchenchor- und Posaunenchorleiter, zwei Küster, eine Hausmeisterin im Gemeindehaus und eine Reinigungskraft für die Amtsräume. Unterstützt wird der/die Pfarrer/in durch eine Schreibkraft. Die Kirchengemeinde Brauerschwend gehört zum Grup - penpfarramt Vogelsberg. Es gibt eine geregelte Zusam - menarbeit und Unterstützung. Die Beziehungen zur bürgerlichen Gemeinde und den örtlichen Vereinen sind gut. Zur ortsansässigen katholischen Diasporagemeinde bestehen vielfältige Kontakte und gemeinsame Aktivitäten. Wen suchen wir? Sie sind ein/e volkskirchlich geprägte/r Pfarrer/in, der/die mit Begeisterung und Freude das Wort Gottes in theologisch fundierten, verständlichen und ansprechenden Pre digten weitergeben kann. Es liegt Ihnen, auf die Ge - mein deglieder zuzugehen, diese in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen abzuholen und seelsorgerisch zu begleiten, so dass evtl. auch bei Kirchenfernen Inte - res se am Gemeindeleben geweckt wird. Sie sind teamfähig und arbeiten gern gruppenübergreifend. Der Ökumene stehen Sie offen gegenüber. Wir freuen uns sehr auf Ihre Bewerbung. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Bernd Di - ckel, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: , dickel@ads-alsfeld.de; Dekan Dr. Jür - gen Sauer, Tel.: dienstlich oder privat; Propst Klaus Eibach, Tel.: Burg-Gräfenrode, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Patronat des Freiherrn von Leonhardi Wo wir leben Burg-Gräfenrode gehört mit seinen ca Einwoh - nern zur Stadt Karben (ca Einwohner). Wir liegen inmitten der wunderschönen Wetterau. Hier können Sie noch ländliche Idylle und gleichzeitig die Vorteile der Groß stadt genießen, denn Frankfurt am Main ist nur ca. 20 km entfernt. Die Stadt Karben verfügt über zwei S- Bahn Anschlüsse, die von Burg-Gräfenrode aus bequem mit dem Bus erreicht werden können. Burg-Gräfenrode hat einen eigenen Dorfladen. Alle weiteren Geschäfte des täglichen Bedarfs finden Sie in Karben. Dort gibt es ne ben einer Vielzahl von Freizeitangeboten auch ein Hallen schwimmbad. Die Kindertagesstätte in Burg-Gräfenrode hat täglich von 7.00 bis Uhr geöffnet. Die Grundschule und auch die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe befinden sich im 3 km entfernten Groß-Karben. Beide können mit den Schulbussen bequem erreicht werden. Ein praktischer Arzt hält mehrmals pro Woche Sprech - stunde in Burg-Gräfenrode. Weitere Fachärzte finden Sie in Karben oder dem nahegelegenen Friedberg. Wer wir sind Burg-Gräfenrode ist ein aktives und selbstbewusstes Dorf. Viele Bewohner engagieren sich in den zahlreichen örtlichen Vereinen. Das Angebot reicht hierbei vom Sport, über musikalische Angebote, die freiwillige Feuer - wehr, das Mütterzentrum bis zum Heimat- und Kultur ver - ein. Das vor acht Jahren hinzugekommene Neubauge - biet ist voll in das Dorfleben integriert. Die Kirchengemeinde hat 600 Gemeindemitglieder. Den 14-tägigen Gottesdienst feiern wir in unserer schönen Kirche, die aus dem 18. Jahrhundert stammt. Die idyllische Oberburg mit ihrem historischen Ambiente liegt inmitten einer qm großen Parkanlage. Im Ge - bäude befinden sich die Gemeinderäume, die 170 qm große Pfarrwohnung und der evangelische Kindergarten, der ein Mittelpunkt des Gemeindelebens ist. Wir beschäftigen zurzeit vier hauptamtliche Erzieherin - nen, eine Hauswirtschaftskraft, eine Gemeindesekretärin und zwei Reinigungskräfte. Unser Kirchenvorstand ist ein eingespieltes Team und findet in der Gemeinde jederzeit Unterstützung für zahlreiche Aktivitäten. Der lebendige Adventskalender, das Erntedankfest auf dem Bauernhof, der Kindergottes - dienst und der Seniorennachmittag erfreuen sich großer Beliebtheit. Ein Frauengesprächskreis ist gerade im Ent - steh en. Das historische Lieselfest rund um die Oberburg, die stille Burgweihnacht und das Herrichten des Oster - brunnens werden von einem örtlichen Verein jedes Jahr liebevoll organisiert und durchgeführt. Dorf und Kirchen - ge meinde gehören für uns zusammen. Was wir erwarten Für die Neubesetzung wünschen wir uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der die bewährte Gemeindearbeit

187 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 187 fortführt und auch eigene Ideen einbringt. Sie sollten Freu - de daran haben, mit und für Menschen zu arbeiten. Dies reicht vom Kindergottesdienst über die Konfir man den, die Senioren bis hin zu den verschiedensten Ver ein en. Wir würden uns freuen, wenn die Haus- und Seel sor ge be su - che weitergeführt werden. Die religionspädagogische Be - treu ung der Kindertagesstätte liegt uns besonders am Herzen. Die Freude am Gottesdienst sollte uns alle begleiten, dazu gehört auch, neue Gottesdienstformen zu entwikkeln und zu erproben. Für Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung: Ina Lauster-Ulrich, stellvertretende Vorsitzende des Kirchen - vorstandes, Tel.: ; Herr Dekan Jörg Micha - el Schlösser, Tel.: ; Herr Propst Klaus Eibach, Tel.: Frankfurt, Ev. Hoffnungsgemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt-Main-Süd, Modus A Im Herzen Europas, im Zentrum der Rhein-Main-Region leuchtet das Kreuz vor der Bankkulisse. Die Evangelische Hoffnungsgemeinde Frankfurt am Main sucht zum zwei gestaltungsfreudige, teamfähige Pfarrerinnen oder Pfarrer. Gemeinsame Neube set - zung, eine Neukonzeption der bisherigen bezirksbezogenen Gemeindearbeit mit ca Mitgliedern und die Zusammenarbeit mit einem neu gewählten Kirchenvor - stand bieten gute Voraussetzungen, die Chancen eines in die Zukunft weisenden Stellenprofils zu nutzen. Von beiden Stelleninhaberinnen oder Stelleninhabern er - war ten wir - die Verankerung ihrer Tätigkeit in einem koordinierten Konzept des Gemeindeaufbaus, - einen Gemeinde prägenden Profilschwerpunkt a) Soziales, b) Kultur, -... mit dem beide ihre Tätigkeit verzahnen mit der zu - künftigen gemeindeübergreifenden Nutzung der Mat - t häuskirche und mitwirken bei der Kooperation der Frank furter Innenstadtgemeinden. Wir sind neugierig auf Sie. Wo bringen Sie Ihre eigenen Interessen und Ideen ein? Wo zählen Sie auf kollegiale Zusammenarbeit? Wie knüpfen Sie an das an, was heute oder in nächster Zukunft da ist: - die Matthäuskirche, die auch innerhalb eines neuen Nutzungskonzeptes zentraler Gottesdienstort der Ge - meinde sein wird - ein neues Gemeindezentrum - zwei Kindertagesstätten und zwei Horteinrichtungen, Familien- und Kindergottesdienste und eine ausbaufähige Kinderkirche - Profil prägende Gemeinwesenarbeit (Kaffeestube Gut leut, Winterspeisung in der Diakoniekirche Weiß - frauen) - mit der Chance, Gemeinde- und funktionale Diakonie miteinander zu verzahnen - exemplarische Präsenz bei Stadtentwicklungspro - zes sen im Bahnhofs- und Gutleutviertel (Westhafen), Ansätze zur Gemeindeentwicklung im Wurzelviertel und im südlichen Westend - engagierte Seniorenarbeit (angesichts von Alten- und Pflegeheimen und Seniorenresidenzen im Gemein de - gebiet) mit Gottesdienst-, Gesprächs-, Gruppen- und Reiseangeboten - Kirchenmusik mit Chor, Posaunenchor und Gemein - de übergreifende musikalische und kulturelle Ange - bot e - selbstverständliche ökumenische, interkulturelle und in terreligiöse Kontakte - eine prämierte Gemeindezeitung - und singuläre Me - di enpräsenz in Presse, Funk und Fernsehen Sie und Ihre Familien dürfen sich freuen auf eine interessante Großstadt mit reichem Kultur- und Bildungs an ge - bot sowie einer großen Auswahl an Kinderbetreuungs - mö glichkeiten und allen Schulformen in nächster Nähe. Wir bieten Ihnen attraktive Pfarrwohnungen bzw. Mithilfe bei der Wohnungssuche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchen - ge mein den und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Weitere Auskünfte erteilen: der Vorsitzende des Kir - chenvorstandes, Pfarrer Johannes Herrmann, Tel.: ; die stellvertretende Vorsitzende Gisa Strate - mann, Tel.: ; Dekan Horst Peter Pohl, Tel.: oder Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Frankfurt, Ev. Hoffnungsgemeinde, Pfarrstelle II, Dekanat Frankfurt-Main-Süd, Modus B Im Herzen Europas, im Zentrum der Rhein-Main-Region leuchtet das Kreuz vor der Bankkulisse. Die Evangelische Hoffnungsgemeinde Frankfurt am Main sucht zum zwei gestaltungsfreudige, teamfähige Pfarrerinnen oder Pfarrer. Gemeinsame Neubeset - zung, eine Neukonzeption der bisherigen bezirksbezogenen Gemeindearbeit mit ca Mitgliedern und die Zusammenarbeit mit einem neu gewählten Kirchenvor - stand bieten gute Voraussetzungen, die Chancen eines in die Zukunft weisenden Stellenprofils zu nutzen. Von beiden Stelleninhaberinnen oder Stelleninhabern er - warten wir - die Verankerung ihrer Tätigkeit in einem koordinierten Konzept des Gemeindeaufbaus, - einen Gemeinde prägenden Profilschwerpunkt a) Soziales, b) Kultur, -... mit dem beide ihre Tätigkeit verzahnen mit der zu - künftigen gemeindeübergreifenden Nutzung der Mat - t häuskirche und mitwirken bei der Kooperation der Frankfurter Innenstadtgemeinden.

188 188 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wir sind neugierig auf Sie. Wo bringen Sie Ihre eigenen Interessen und Ideen ein? Wo zählen Sie auf kollegiale Zusammenarbeit? Wie knüpfen Sie an das an, was heute oder in nächster Zukunft da ist: - die Matthäuskirche, die auch innerhalb eines neuen Nutzungskonzeptes zentraler Gottesdienstort der Ge meinde sein wird - ein neues Gemeindezentrum - zwei Kindertagesstätten und zwei Horteinrichtungen, Familien- und Kindergottesdienste und eine ausbaufähige Kinderkirche - Profil prägende Gemeinwesenarbeit (Kaffeestube Gutleut, Winterspeisung in der Diakoniekirche Weiß - frauen) - mit der Chance, Gemeinde- und funktionale Diakonie miteinander zu verzahnen - exemplarische Präsenz bei Stadtentwicklungspro - zes sen im Bahnhofs- und Gutleutviertel (Westhafen), Ansätze zur Gemeindeentwicklung im Wurzelviertel und im südlichen Westend - engagierte Seniorenarbeit (angesichts von Alten- und Pflegeheimen und Seniorenresidenzen im Gemeinde - ge biet) mit Gottesdienst-, Gesprächs-, Gruppen- und Reiseangeboten - Kirchenmusik mit Chor, Posaunenchor und Gemein - de übergreifende musikalische und kulturelle Ange - bote - selbstverständliche ökumenische, interkulturelle und interreligiöse Kontakte - eine prämierte Gemeindezeitung - und singuläre Me - dienpräsenz in Presse, Funk und Fernsehen Sie und Ihre Familien dürfen sich freuen auf eine interessante Großstadt mit reichem Kultur- und Bildungs an ge - bot sowie einer großen Auswahl an Kinderbetreuungs - mö glich keiten und allen Schulformen in nächster Nähe. Wir bieten Ihnen attraktive Pfarrwohnungen bzw. Mithilfe bei der Wohnungssuche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchen - ge meinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Weitere Auskünfte erteilen: der Vorsitzende des Kirchen vorstandes, Pfarrer Johannes Herrmann, Tel.: ; die stellvertretende Vorsitzende Gisa Strate - mann, Tel.: ; Dekan Horst Peter Pohl, Tel.: oder Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Frischborn mit Blitzenrod, Dekanat Vogelsberg, Patronat der Riedesel, Freiherrn zu Eisenbach Zum ist die Pfarrstelle Frischborn/Blitzenrod neu zu besetzen. Frischborn und Blitzenrod sind Orts - teile von Lauterbach, eine Kreisstadt mit Einwoh - nern, mitten in der reizvollen Mittelgebirgslandschaft des Vogelsberges gelegen. Sie können hier in einer Gemeinde mit 766 Gemeinde - gliedern arbeiten, die sich durch eine lebendige Dorf - struktur und aktive, das Dorfleben mitgestaltende Men - schen auszeichnet. Zu Ihrer Stelle gehört auch die Arbeit in Blitzenrod, ein Stadtteil von Lauterbach mit 513 Gemeindegliedern. Die Orte zeichnen sich durch eine gute Infrastruktur und ein gutes soziales Umfeld sowie durch ein ansprechendes kulturelles und sportliches Angebot aus. Unsere Heimat Sie leben bei uns in einem liebenswürdigen Dorf, wo die Begegnung von Mitmenschen wichtig ist. Auch die Grund versorgung im Ort ist durch eine Bäckerei und Metzgerei gesichert. Ein städtischer Kindergarten ist vor Ort. In Eisenbach gibt es einen Waldorfkindergarten. Die ortansässigen Vereine sind sehr aktiv. Frischborn hat eine direkte Anbindung an den Vulkanradweg und liegt 5 km von der nahen Kreisstadt entfernt. In Lauterbach fin den sich alle Schularten, Kindergärten und sonstige Betreuungsangebote für Kinder. Die überregionale Ver - kehrs anbindung ist durch einen Bahnhof und durch ei - nen 20 km entfernten Autobahnanschluss gegeben. In 25 km Entfernung liegt die Barockstadt Fulda, die über einen ICE-Bahnhof verfügt. Sport- und Freizeiteinrichtungen, Musikschule, Bücherei, Museum sind der Stadt Lauterbach ein wichtiges Anlie - gen. Die Stadt ist überregional durch die Pfingst mu sik ta - ge und die Hohauskonzerte bekannt. Im Freizeit zentrum befindet sich ein Erlebnisfreibad, Hallenwellen bad mit Saunabereich, Minigolf und eine Eisbahn. Das Pfarrhaus Als Pfarrer/Pfarrerin in Frischborn und Blitzenrod wohnen Sie in einem geräumigen, ruhig gelegenen zweistökkigen Pfarrhaus mit 8 Zimmern und großem Wiesen - grundstück. Das Pfarrbüro ist separat zugänglich und wird zurzeit neu eingerichtet. Hier arbeitet auch die Pfarrsekretärin. Das Haus wurde vor 7 Jahren grundsaniert und befindet sich in einem sehr guten Zustand. Kirchen, Gottesdienste, Gemeindehäuser Die Kirche in Frischborn, in der wöchentlich Gottesdienst gefeiert wird, wurde 1702 erbaut. Es handelt sich um ei - ne schöne Barockkirche, die Platz für 400 Menschen bietet. Das Dach ist erneuert. Die Sanierung des Turmes und der Außenfassade stehen in diesem Sommer an. Das Gemeindehaus liegt in unmittelbarer Nähe zur Kir - che und zum Pfarrhaus. Es ist sehr gut ausgestattet und wird für Veranstaltungen und kirchliche Aktivitäten ge - nutzt. Die selbstständige Kirchengemeinde Blitzenrod verfügt über eine 1925 erbaute Kirche mit 100 Sitzplätzen, in der

189 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau täglich Gottesdienst stattfindet. In unmittelbarer Nä - he zur Kirche liegt das schöne neue Gemeindehaus. Zur Pfarrstelle gehört außerdem noch Eisenbach, ein kleiner Ortsteil von Frischborn, mit Schloss und Schloss - kapelle. Dort finden in den Sommermonaten 14-täglich Andachten statt, die durch die Pfarrerinnen und Pfarrer des Riedeselschen Patronats im Wechsel gestaltet werden. Als Pfarrerin/Pfarrer sollten Sie... - gerne das Leben mit den Menschen vor Ort teilen und die Gemeinde in ihrer Gesamtheit mittragen - unsere Gemeindeglieder bei hohen Geburtstagen besuchen, bei Kasualien und schweren Erkrankun - gen seelsorgerisch begleiten - die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen neu beleben und dazu ehrenamtliche Helfer gewinnen - bestehende Gruppen bei ihrer Arbeit unterstützen: monatlicher Seniorenkreis in Blitzenrod; 14-tägl. im Win ter Frauen- und Männerabende; Seniorenclub in Frischborn - gute Zusammenarbeit mit den Vereinen weiterpflegen - die kollegiale Zusammenarbeit mit der seit 2007 pfarr - amtlich verbundenen Pfarrstelle Wallenrod weiter mitgestalten. Dazu gehören zurzeit ein regelmäßiger Kan - zel tausch, der die Vorbereitungszeiten verringert; zwei Frauenkreise und ein Seniorenclub warten auch hier im Winter auf Ihren Besuch. Die gemein sa men Dien - ste werden nach Absprache durch die Pfarr dienstord - nung geregelt. Unterstützt wird Ihre Arbeit durch... - zwei Kirchenvorstände, die für neue Impulse und Mitarbeit offen sind - eine eingearbeitete Pfarrsekretärin (5 Wochenstun - den) - zwei nebenamtliche Küsterinnen - einen Organisten - einen Kollegen in der verbundenen Pfarrstelle Wal - lenrod, der noch einen 0,5 Dienstauftrag in der AKH- Seelsorge des Dekanats ausübt und gerne die Arbeit im Team fortsetzen möchte - ein gemeinsames Gemeindebriefteam - das evangelische Regionalverwaltungsamt Alsfeld - und Mitmenschen, die sich auf Sie freuen Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns und geben gerne nähere Auskunft: Stellvertr. Dekan Martin Bandel, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Tel.: ; Pfarrer Theo Günther, Tel.: Fürfeld, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wöllstein, Modus A, zum zweiten Mal Die drei pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Fürfeld, Neu-Bamberg und Tiefenthal suchen zum 1. Au - gust 2009 eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, da unser Pfarrer aus Altersgründen in den Ruhestand geht. Unsere Kirchengemeinden befinden sich in der Rhein - hes sischen Schweiz mit günstiger Verkehrsanbin dung über die A 61 zum Rhein-Main-Gebiet. Zur Kreisstadt Bad Kreuznach sind es 10 km. Fürfeld: Fürfeld hat Einwohner, davon 770 Gemeindeglie - der. Hier befindet sich das geräumige Pfarrhaus aus dem Jahr 1896 mit integrierten Gemeinderäumen. Es wird zur Neubesetzung grundlegend renoviert. In direkter Nach - bar schaft steht die Kirche mit einer Geib-Orgel, die vor wenigen Jahren ihre ursprüngliche Stimmung wieder er - hal ten hat. Ortsansässig sind Kindergarten, Grund schu le und Ärzte. Neu-Bamberg: Von den 970 Einwohnern sind 498 Gemeindeglieder. Die Kirche liegt am Rande des Dorfes, das neu errichtete Gemeindehaus im Ortskern. Auch hier gibt es einen kommunalen Kindergarten. Tiefenthal: Im kleinen Tiefenthal mit 130 Einwohnern, davon 70 Ge - meindegliedern, ist die Kirche 2008 innen renoviert worden. Im bürgerlichen Gemeindehaus stehen Räume auch für kirchliche Veranstaltungen zur Verfügung. Unser Gemeindeleben: Im Gemeindeleben nimmt der Gottesdienst eine zentrale Stellung ein. Sonntäglich wird in Fürfeld und Neu- Bamberg Gottesdienst gefeiert, in Tiefenthal einmal im Monat. - Frauenkreise - Kindergottesdienste - Chöre - Spiel- und Freizeitprogramme für Kinder und Jugend - liche - ökumenische Zusammenarbeit - gute Kontakte zu den Partnergemeinden in der Kir - chen provinz Sachsen-Anhalt bereichern unser Gemeindeleben. Es unterstützen Sie: - 3 Kirchenvorstände - Besuchsdienste - eine Gemeindesekretärin (stundenweise)

190 190 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - die Gemeinden sind der Regionalverwaltung Rhein - hessen in Alzey angeschlossen. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der: - den Beruf als Berufung ansieht und das Evangelium lebensnah weiter gibt - mit den Menschen in unseren Gemeinden lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerisch begleitet - die bestehende Gemeindearbeit fortführt, sie zusammen mit den Kirchenvorständen weiterentwickelt und offen ist für Neues - fähig ist, die drei Kirchengemeinden verantwortlich zu leiten. Wir sind aufgeschlossen für neue Ideen und Impulse, die Sie einbringen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Informationen unter: Fürfeld: Frau Wilma Schumacher, Tel.: ; Neu- Bamberg: Frau Ruth Eisenberger, Tel.: ; Tiefenthal: Frau Daniela Altkrüger, Tel.: ; Pfarrer Wolfgang Theile, Tel.: ; Dekan Dr. Stephan Dignath, Tel.: ; Propst Dr. Klaus- Volker Schütz, Tel.: Groß-Bieberau, Dekanat Reinheim, Modus B Groß-Bieberau mit den Ortsteilen Rodau und Hippels - bach liegt etwa 20 km von Darmstadt und 50 km von Frankfurt entfernt in landschaftlich schöner, waldreicher Gegend im vorderen Odenwald. Die Stadt hat sich ihren ländlichen Charakter bewahrt, hat ca Einwohner mit ca Gemeindegliedern in der Evangelischen Kir chengemeinde. Am Ort befinden sich eine Evangelische Kindertages stät - te mit Hortbetreuung sowie eine Städtische Kinderta ges - stätte, eine Grundschule und eine additive Gesamt schul e mit gymnasialer Oberstufe bis zum Abitur. Weitere Gym - nasien, fortbildende Schulen, Hoch- und Fachhoch schu - len und Universitäten sind im Umkreis von 20 bis 50 km zu erreichen. Eine Förderschule mit Abholdienst und Vor - schule ist im 3 km entfernten Nachbarort Reinheim ansässig. Die medizinische Versorgung ist durch Ärzte, Fachärzte, Apotheken, Physiotherapeuten und die Evang. Diakonie - station vor Ort gewährleistet. Kliniken sind in der näheren Umgebung zu finden, wie auch gute Einkaufsmöglichkei - ten und kulturelle Angebote. Die innen und außen renovierte Kirche bietet ca. 400 Sitz plätze und eine gute Akustik. In ihr finden regelmäßig sonntäglich Gottesdienst statt, ersatzweise Feierabend - got tesdienste an vier Samstagen im Jahr, die von einem Team aus der Gemeinde organisiert und gestaltet werden. In unmittelbarer Nähe zur Kirche und zum Pfarrhaus be - fin det sich das Evang. Gemeindehaus mit zwei abtrennbaren Räumen (75/50 qm) und einer Küche im Erdge - schoss. Im 1. Obergeschoss befinden sich Räumlich kei - ten für die offene Jugendarbeit und im 2. Obergeschoss ist ein Meditationsraum eingerichtet. Eine Freifläche verbindet das Grundstück mit dem Garten, der teilweise zum Pfarrhaus gehört. Im Pfarrhaus sind ein Amtszimmer und ein Pfarrbüro in - tegriert - beide sind von der Wohnung getrennt. Die Pfarr wohnung selbst besteht aus fünf Räumen, zwei Mansardenzimmern, einer großen Küche und einem Bad. Ein kürzlich eingebauter Kaminofen sorgt für eine behagliche Atmosphäre. Es besteht für den neuen Pfarrer/die neue Pfarrerin die Möglichkeit, im Rahmen der Vakanz re - novierung Wünsche zur künftigen Gestaltung der Räum - lichkeiten zu äußern. Für das Unterbringen von Fahr zeu - gen stehen eine Garage und ein Carport zur Ver fügung. Dem Pfarrhaus gegenüber wurde in den letzten Jahren eine alte Hofreite zu einem Diakoniezentrum umgebaut und nach Fertigstellung 2008 mit dem Denkmalschutz - preis des Landkreises Darmstadt-Dieburg ausgezeichnet. Hier sind die Evang. Diakoniestation, ein Tages zen - trum als Begegnungsstätte der Generationen, die Evang. Öffentliche Bücherei und ein Wohnungstrakt mit drei öf - fentlich geförderten Wohnungen untergebracht. Die Evang. Diakoniestation, die zurzeit 17 Mitarbeiterin - nen und zwei Zivildienstleistende beschäftigt, betreut ca. 100 Klienten in Groß-Bieberau und den angrenzenden Gemeinden. Aktuell werden mit drei benachbarten Kirchengemeinden, die ebenfalls eine Diakoniestation zu ihren Aufgaben zählen, Gespräche bezüglich der Instal - lation eines gemeinsamen Geschäftsführers geführt. In der Evang. Kindertagesstätte werden derzeit ca. 100 Kin der (zwei Gruppen Kindergarten/drei Gruppen Hort) von neun Erzieherinnen, einem Sozialassistenten und einem Zivildienstleistenden betreut. Die Jugendarbeit erfolgt in Kooperation mit der Kommu - ne und wird von einer Gemeindepädagogin im Rahmen ei ner halben Stelle geleitet und vom Kirchenvorstand und einem Jugendausschuss unterstützt. Zwei erfahrene Sekretärinnen haben die Verwaltungsar - beit im täglich geöffneten Pfarrbüro voll im Griff. Küsterin und Organist sind nebenberufliche Mitarbeiter. Kirchen - mu sikalisch sind ein Kirchen- und ein Posaunenchor ak - tiv, im Januar diesen Jahres wurde ein Gospelchor ge - grün det. Der Evang. Kirchengemeinde Groß-Bieberau wurden nach der letzten Pfarrstellenbemessung 1,25 Stellen zu - ge wiesen. Die 0,25 Stelle wird durch Pfarrer Arnd aus Neunkirchen betreut. Für die zeitnahe Besetzung der vakanten vollen Stelle wünschen sich Kirchengemeinde und der engagierte Kir - chen vorstand einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die die Ar beit im Seelsorgebereich und den bestehenden Ar - beits feldern fortführt, Freude hat an der Zusammenar beit und offen ist für die Herausforderung in einer ländlichen Gemeinde. Der Kontakt zu den Gemeindegliedern, der

191 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 191 Kom mune und den Vereinen und Institutionen soll weiterhin gepflegt werden. Gerne können auch weitere Schwe rpunkte gesetzt werden. Der Pfarrer/Die Pfarrerin wird durch zahlreiche ehrenamtliche, hochengagierte Gemeindeglieder in seiner/ihrer Arbeit unterstützt. Die Pfarrstelle könnte ebenso mit einem Pfarrerehepaar, das sich die Stelle teilt, besetzt werden. Für diesen Fall könnte die Stelle gegebenenfalls durch Religionsunter - richt an der ortsansässigen additiven Gesamtschule er - weitert werden. Auf Ihre Bewerbung freut sich die Evang. Kirchenge - meinde Groß-Bieberau. Weitere Auskünfte erteilt das Mitglied des Kirchenvor - standes, Herr Karl-Heinz Spuck, Tel.: oder das Pfarramt der Evangelischen Kirchengemeinde Groß- Bieberau, Sudetenstraße 4, Groß-Bieberau, Tel.: Weiterhin stehen für Anfragen gerne zur Verfügung: Pröpstin Karin Held, Tel.: ; De - kan Joachim Meyer, Tel.: und Pfarrer Ott - mar Arnd, Tel.: Hatzfeld/ Eder, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Modus B, zum zweiten Mal Die Inhaberin/Der Inhaber der Pfarrstelle betreut die beiden pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Hatz - feld und Holzhausen. Die Orte gehören zur Stadt Hatzfeld/Eder (3.400 Einwoh - ner mit allen Ortsteilen) im Landkreis Waldeck-Franken - berg. Hatzfeld und Holzhausen liegen 6 km voneinander entfernt im landschaftlich reizvollen Oberen Edertal un - weit der Universitätsstadt Marburg. In Hatzfeld gibt es mehrere Geschäfte, die den Bedarf des täglichen Lebens decken. Eine Grundschule und ein kommunaler Kindergarten sind vorhanden. Weiterführen de Schulen befinden sich im Umkreis von ca. 15 km (Bie den - kopf und Battenberg). Die medizinische Versorgung ist durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Zahnarzt und eine Apotheke gewährleistet. Industrie und Hand werk sind am Ort angesiedelt; in der Umgebung gibt es me hrere Kurstädte. Die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Hatzfeld hat ca Gemeindeglieder; zu ihr gehört der Filialort Lin denhof. In der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Holz - hausen sind ca. 390 Gemeindeglieder zu betreuen. Zu Holzhausen gehört ein eingruppiger Kindergarten in Trä - ger schaft der Kirchengemeinde (25 Plätze), der momentan von Kindern aus Holzhausen und dem Stadtteil Eifa be sucht wird. Der Gebäudebestand der beiden Kirchengemeinden glie dert sich wie folgt: In Hatzfeld: Die Stadtkirche - ein verschieferter Fachwerkbau aus dem 14. Jahrhundert. Das Gemeindehaus - erbaut Die Jugendhütte - erbaut Das kürzlich renovierte Pfarrhaus. Das wunderschöne Fachwerkhaus mit herrlichem Ausblick über Hatzfeld und das obere Edertal. wurde im 19. Jahrhundert erbaut und liegt direkt neben dem Gemeindehaus in unmittelbarer Nähe zur Stadtkirche. Bei der Renovierung wurden Energiesparmaßnahmen ge - troffen sowie eine neue Ölheizungsanlage installiert. Die Wohnfläche beträgt 161 m2, verteilt auf 8 Zimmer, Küche, Bad. Im Wohnzimmer kann ein Kachelofen aufgestellt wer den. Zum Pfarrhaus gehört ein kleiner Hausgarten und eine neu gestaltete Terrassenanlage. Das Fachwerkkirchlein in Lindenhof - mit ca. 30 Sitz - plätzen. In Holzhausen: Die Kirche - aus dem 13. Jahrhundert. Das Gemeindehaus, 1993 eingeweiht. Alle Gebäude befinden sich in hervorragendem baulichen Zustand. Die finanzielle Situation beider Kirchengemein - den ist als gut zu bezeichnen. Gottesdienste finden in Hatzfeld wöchentlich, in Holz - hau sen vierzehntägig und auf dem Lindenhof monatlich statt. Kindergottesdienste werden in Hatzfeld wöchentlich und in Holzhausen einmal im Monat angeboten. Neben den sonntäglichen Gottesdiensten haben sich eine ganze Reihe von Sondergottesdiensten etabliert. So sind zu nennen: Christmette, Weltgebetstagsgottes dienst, Os - ternacht, Kindergartengottesdienste, Schulan fän ger got - tes dienst, Gottesdienst auf der Burg, Reforma tions tags- Gottesdienst. Die Akzeptanz der Kirchenge mein de im Vereinsleben ist groß, so dass auch öfters Gottesdienste aufgrund aktueller Anlässe angeboten bzw. angefragt werden. Mitarbeitende: Die Pfarramtssekretärin (6 Wochenstunden), ferner in Hatz - feld und Lindenhof drei Organisten (im Wechsel tätig) und eine Raumpflegerin sowie jeweils ein Küster. In Holzhausen: jeweils ein Küster, Hausmeister und Orga - nist; drei Erzieherinnen (2,1 Planstellen) und zwei Haus - wirtschaftskräfte im Kindergarten. Die Stelle einer/eines Gemeindepädagogen/in (35%), die an eine Aufgabe im Dekanat angebunden ist, ist zurzeit ausgeschrieben. Die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist groß. Es gibt zwei selbstständige Kirchenvorstände in den beiden Kirchengemeinden, die zu besonderen Anlässen bzw. bei gleichlautenden Themen oder Projekten gemeinsam tagen. Beide Gremien sind äußerst aufgeschlossen, kompetent und engagiert. Das Gemeindeleben ist geprägt von folgenden Kreisen und Gruppen: In Hatzfeld: Frauenhilfe, Jugendkreis, CVJM, Posau nen - chor, Jungenjungschar, Mädchengruppe. Es besteht eine Evangelische Gemeinschaft.

192 192 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In Holzhausen: Frauentreff und Jugendgruppe. Der Kon fir - mandenunterricht findet für beide Gemeinden gemeinsam im Blockunterricht statt. Die Kirchen vorstände wünschen sich eine Pfarrerin/ einen Pfarrer, die/der - authentisch und lebensnah den Glauben an Jesus Christus lebt, verkündigt und dazu beitragen will, dass Menschen in unseren Gemeinden ihren Glauben leben. - Freude an Verkündigung und Gottesdienst hat, im Be reich der Seelsorge einen Schwerpunkt setzt und auch alte und kranke Menschen besucht. Dabei wird sie/er von einem Besuchsdienst unterstützt. - kommunikativ ist und gerne und aufgeschlossen auf andere zugeht. - die Begleitung und Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtigen Teil der Gemeindearbeit sieht und sich gut vorstellen kann, dabei mit der/dem Inhaber/in der Gemeindepädago - genstelle zusammenzuarbeiten. - den Kindergarten Holzhausen religionspädagogisch begleitet. Darüber hinaus sind wir gespannt auf die Impulse und Ide en, die SIE in unsere Gemeinden mitbringen werden. Wenn Sie Interesse an der Arbeit in zwei verbundenen, le bendigen Gemeinden haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen die stellvertretenden Vor sitzen - den der Kirchenvorstände in Hatzfeld: Willi Miss, Tel.: ; in Holzhausen: Rita Zissel, Tel.: Außerdem Dekan Gerhard Failing, Tel.: sowie Propst Michael Karg, Tel.: Höhr-Grenzhausen II, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Selters, Propstei Nord-Nassau, Modus C Zum 1. Juli ist die Pfarrstelle II in Höhr-Grenzhausen neu zu besetzen. Die bisherige Pfarrvikarstelle wurde in eine Pfarrstelle umgewandelt. Wo wir uns befinden Höhr-Grenzhausen liegt im Kannenbäckerland, in der reizvollen Landschaft des Westerwaldes. Sie hat Ein wohner, von denen ca evangelisch sind. In un - mittelbarer Nachbarschaft liegen Koblenz wie auch Lim - burg. Über den eigenen Autobahnanschluss an der A48 sind die Autobahnen A3 und A61 gut zu erreichen. Höhr-Grenzhausen bietet ein Gymnasium, eine Real - schule plus, eine auslaufende Hauptschule sowie eine Grundschule und eine Schule mit dem Förderschwer - punkt Lernen. Die Berufsfachschule mit dem Fachbe - reich Keramik und die Fachhochschule für Keramik ergänzen dieses umfangreiche Angebot. Für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren stehen 4 Kinderta - gesstätten zur Verfügung, zwei in katholischer Träger - schaft, eine in kommunaler und die Kinderarche in unserer Trägerschaft. Höhr-Grenzhausen ist durch seine Keramikindustrie und seine vielen Töpferbetriebe geprägt. Die Keramikindus - trie ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Wirtschafts - lebens, wobei in den letzten Jahren viele Arbeitsplätze abgebaut wurden. Wer wir sind Unsere Kirche mit ihren 350 Sitzplätzen besteht aus ei - nem aus dem 12. Jahrhundert stammenden Kirchturm und dem 1879 angebauten neugotischen Kirchenschiff. Vor 10 Jahren wurde sie renoviert. Es finden sich in ihr viele Spuren der heimischen Keramik. Die Rassmann- Orgel aus dem Jahr 1897 wurde im Jahr 1997 restauriert. Wir sind eine gewachsene Kirchengemeinde, die nach zeitgemäßen Wegen sucht, ihren Glauben zu be - zeugen. Der Kirchenvorstand hat sich zum Ziel gesetzt, Bewähr tes zu erhalten und gleichzeitig Neues mitzuge - stalten. Er ist offen für neue Impulse. Für die diesjährige Kirchenwahl ist ein Wahlvorschlag mit 15 Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt, von denen sich ca. die Hälfte erneut zur Wahl stellen Der Inhaber der Pfarrstelle I hat im Januar 2003 seinen Dienst begonnen und freut sich auf eine partnerschaftliche und gleichberechtigte Zusammenarbeit. Die Pfarrstelle II war bisher eine Pfarrvikarstelle, die nun umgewandelt wurde. Als Pfarrvikarstelle war sie immer wieder vakant, so dass sich die Gemeindeglieder, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nun Kontinui - tät wünschen. Der Kirchenvorstand wünscht sich, dass die Gottes - dienste Mittelpunkt des Gemeindelebens sind, aber in der Realität sind wir von diesem Ziel noch ein wenig entfernt. Wir sind auf der Suche, neue Formen und gewachsene Liturgien und Traditionen miteinander zu verbinden. So bieten wir neben den traditionellen Gottesdiensten be - sondere gottesdienstliche Feiern an, wie zum Beispiel Wald weihnacht, Nacht der Lichter oder die Guten Abend Kirche. Die Kirchenmusik spielt im Gemeindeleben eine große Rolle. Die Kantorei und der Kinder- und Jugendchor werden von unserem Kirchenmusiker (A- Diplom) mit viel Engagement geleitet. Er ist vom Dekanat angestellt und mit halbem Dienstauftrag in unserer Kirchengemeinde tätig. Orgelkonzerte, Aufführungen des Kinder- und Ju - gendchores, wie zum Beispiel das Singspiel Jona oder das Einüben und Präsentieren anspruchsvoller Chorlite - ra tur, stellen nur einen Teil des Repertoires dar. In unserer Gemeinde gibt es darüber hinaus einen kleinen Posaunenchor, der seit über 25 Jahren das Gemeinde le - ben prägt. Das Gemeindebüro befindet sich im Pfarrhaus der Pfarr stelle I und ist bürotechnisch auf dem neuesten Stand. Die Gemeindesekretärin ist mit fünfzehn Wochen - stunden angestellt und für die Führung der Kirchen bü - cher, die Koordinierung der Termine und die Verwaltung des Haushaltes mitverantwortlich.

193 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 193 Das Gemeindehaus wurde 1983 erbaut. Es ist sehr vielseitig nutzbar und ansprechend und einladend ge staltet. Alle unsere regelmäßigen Veranstaltungen finden dort statt. Diese sind zurzeit: Bibelkreis, Besuchsdienst, Begeg - nungs treff für psychisch Kranke, Seniorenkreis, Kinderund Jugendchor, Kantorei, Posaunenchor, Jugendgrup pe, Frauenfrühstück, der Ökumenearbeitskreis, die kontemplative Gruppe aus der Stille leben und die Nähwerk statt sowie verschiedene Angebote der Erwachsenenbil dung. Im Gemeindehaus trifft sich auch regelmäßig mehrmals in der Woche eine große Gruppe von Christinnen und Chris - ten aus der ehemaligen Sowjetunion. Sie gehören zu un - se rer Gemeinde, bilden aber auch auf Grund ihrer geprägten Frömmigkeit eine eigene Gruppe. Zu der katholischen Pfarrgemeinde, die ca Ge - mein de glieder betreut, haben wir ein gutes und partnerschaftliches Verhältnis. Eine dreißig jährige lebendige konfessionelle Ökumene hat viele Beziehungen und Strukturen wachsen lassen. Der Ökumenearbeitskreis trifft sich regelmäßig und geht mit existentiellen Themen an die Öffentlichkeit. Ökumenische Gottesdienste, Bibel - ge sprächskreise und ökumenische Gemeindefeste sind selbstverständlich. Seit 2 Jahren sind wir zusammen mit der katholischen Pfarrgemeinde auf dem Weg, Beziehun - gen mit den beiden islamischen Gemeinden unseres Ortes aufzubauen und uns gegenseitig kennen zu lernen. Seit 32 Jahren erscheint unser Gemeindebrief, die Brücke, in dem wir auf unsere Aktivitäten aufmerksam machen und uns unter Nutzung eines modernen Layouts in das öffentliche Leben einbinden. Wir versuchen, in der Jugendarbeit neue Wege zu ge - hen und haben uns vorgenommen, einen Förderkreis ins Leben zu rufen, der eine 0,5 Gemeindepädagogenstelle als Jugendleiter finanziert. Unsere Kirchengemeinde arbeitet eng mit dem Diakoni - schen Werk zusammen, das mit vielen Kooperations - partnern in unserem Ort eine Ausgabestelle der Wes - terwald-tafel unterhält. Auch haben wir im Stadtteil Höhr zusätzliche Gemeinderäume angemietet, die wir uns mit dem Diakonischen Werk teilen, das dort mehrere Bera - tungs angebote anbietet. In diesem kleinen Gemein de - zen trum wurde für die Pfarrstelle II ein Büro eingerichtet. Im Stadtteil Höhr liegen zwei Seniorenheime, in denen regelmäßig zweimal im Monat Gottesdienste stattfinden. Bisher war die Betreuung des Besuchsdienstes und der Seniorenheime Aufgabe des Inhabers der Pfarrvikarstelle II. Die Kirchengemeinde wird in Absprache mit Ihnen und auf Ihre familiäre Situation zugeschnitten für Sie ein Pfarr haus, eine Wohnung anmieten. Im Stadtteil Grenzhausen sind wir Träger eines 5-gruppigen Kindergartens, in dem eine Kinderkrippe und eine altersgemischte Gruppe enthalten sind. Der Kindergar - ten stellt einen wichtigen Baustein in unserem Gemein - de leben dar. Wir haben in den vergangenen Jahren eine Konzeption erarbeitet und vor allem auf dem Gebiet der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren hohe Kompetenzen ge wonnen. Was, wen wir uns wünschen Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der Freude daran hat, sich in unsere Gemeinde einzubinden und im Stadtteil Höhr Präsenz zu zeigen, auf die Men - schen zuzugehen und das Evangelium zeitgemäß zu verkünden. Eine Pfarrerin/Ein Pfarrer, die/der sich an gewachsenen Strukturen freut und gleichzeitig neue Anstöße geben möchte, ist für uns die/der Richtige. Wir wünschen uns, dass sie/er Freude an der Begegnung mit Jugendlichen wie mit Senioren hat, dass sie/er offen ist für eine Zu - sam menarbeit mit den Gremien der Kommune, zum Bei - spiel dem Netzwerk Jugend, dass sie/er im Glauben verwurzelt ist und daraus auch neue Angebote wie zum Beispiel Guten Abend Kirche oder Waldadvent oder spirituelle Angebote entwickelt. Wir freuen uns auf je - man den, der sich in unser Team einbringt, den eigenen Standpunkt vertritt, keine Angst hat vor Auseinanderset - zungen und gemeinsam mit unserem Team nach dem Weg sucht, als Kirche glaubwürdig zu sein und den Menschen die Botschaft des liebenden Gottes zu verkündigen. Sie sehen, wir wünschen uns eine Pfarrerin, einen Pfar - rer, die/der im Leben steht, volkskirchlich verwurzelt ist und gleichzeitig neue Wege nicht ausschließt. Wir wünschen uns eine Kollegin, einen Kollegen, die/der Freude hat, ihren/seinen Glauben, ihre/seine Ideen in unsere Gemeinschaft mit einzubringen. Wir bieten - Eine lebendige, interessierte und aufgeschlossene Ge meinde - Partnerschaftliche und gleichberechtigte Zusammen - arbeit der Pfarrer - Faire Aufgabenverteilung, die neu vorgenommen wer den kann - Einen aufgeschlossenen, kooperativen und engagierten Kirchenvorstand - Eine Gruppe aktiver ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Ein fröhliches und freundliches Miteinander auf der Basis unseres gemeinsamen Glaubens - Viele Aufgaben und sicherlich auch gemeinsames Rin gen - Offenheit für neue Ideen und Fragestellungen - Eine vertrauensvolle und offene Atmosphäre - Eine Gemeinde auf dem Land, in der man sich noch kennt und von der man etwas erwartet Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer von eh ren amtlichen Mitarbeitern gestalteten Homepage: kir che-hoehr-grenzhausen.de. Auskünfte erteilen gerne: Pfr. Wolfgang Weik, Vorsit - zender des KV, Tel.: ; Dr. Hartwig von Vietsch, stellvertretender Vorsitzender des KV, Tel.: ; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.:

194 194 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Idstein, Dekanat Idstein, Pfarrstelle I, Modus A Die Stadt Idstein mit ihren ca Einwohnern liegt verkehrsgünstig an der A3 Frankfurt-Köln. Als Mittelzen - trum im Taunus bietet sie ein breites Angebot an Ein - kaufs möglichkeiten und behördlichen Einrichtungen. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind die Städte Wies baden und Frankfurt schnell erreichbar. Idstein verfügt über mehrere Kindergärten, alle Schul- und Sonderschul for - men sowie die Hochschule Fresenius. Kulturelle und sportliche Angebote bieten viele Möglichkeiten der Frei - zeitgestaltung. Die medizinische Versorgung wird durch verschiedene Fachärzte und ein Krankenhaus gewährleistet. Für ältere Mitbürger stehen ein Altenheim und diverse diakonische Einrichtungen zur Verfügung. Nähere In - for mationen unter Wer wir sind Unsere Gemeinde in der Idsteiner Kernstadt hat ca Mitglieder und 2 Pfarrstellen, deren Pfarrbezirke nahezu gleich groß sind. Die sonntäglichen Gottes diens - te werden von beiden Pfarrern im Wechsel gehalten, alle übrigen Gottesdienste zusammen mit verschiedenen Teams. Ein engagierter Kirchenvorstand (14 gewählte und berufene Mitglieder, intensive Ausschuss-Arbeit, Vorsitz zzt. Pfar rer im Wechsel) gestaltet aktiv mit den Haupt- und Ne benamtlichen sowie ca. 200 Ehrenamtlichen das sehr lebendige Gemeindeleben. Hauptamtliche Mitarbeitende: - A-Kantor (100%, 2/3 Gemeinde, 1/3 Dekanat): Car - sten Koch - Gemeindepädagogin (100%): Petra Dobrzinski - Küster/Hausmeister (75%) : Gerwald Rüd - Gemeindesekretärin (50%): Christa Dewald - Reinigungskraft (25%): Christa Rüd Die historische Unionskirche (ehem. nassauische Resi - denzkirche aus dem 17. Jh. mit 650 Sitzplätzen) in der Idsteiner Altstadt ist täglich geöffnet und immer wieder Anziehungspunkt auch für historisch Interessierte. Häu - fig werden große Konzerte über die gemeindliche Kir - chen musik hinaus hier veranstaltet. Der Kirche gegenüber befindet sich das einladende Ge - mein dehaus (Bj. 1987), in dem sich das Pfarrbüro, das Pfarrerzimmer und das Büro der Gemeindepädagogin befinden. Verschiedene Versammlungsräume unterschiedlicher Größe verteilen sich auf 4 Ebenen. Das Pfarrhaus für den Pfarrbezirk I (Bj. 1966) liegt in ei - nem Wohngebiet oberhalb der Altstadt, von wo nicht nur Unionskirche und Gemeindehaus, sondern auch Kinder - gar ten, Grund- und weiterführende Schulen zu Fuß zu er - reichen sind. In dem zweigeschossigen Haus verteilen sich 150 m² Wohnfläche auf 6 Zimmer, Küche, Bad/WC und Duschbad. Der Keller bietet neben 3 Kellerräumen eine Waschküche und ein weiteres Duschbad. Von den Wohn räumen getrennt befinden sich im Erdgeschoss 2 Amtszimmer und ein Gäste-WC. Der Garten mit Ter - rasse ist von außen nicht einsehbar. Zwei PKW-Stell - plätze und eine Einzelgarage gehören zum m² großen Grundstück. Ab Sommer 2009 wird das Haus von Grund auf renoviert und modernisiert. Schwerpunkte in unserer gewachsenen, lebhaften Gemeindearbeit Gottesdienst Der Leitsatz unserer Gemeinde lautet: Wir sehen den Gottesdienst als den Mittelpunkt unserer Gemeinde ar - beit. Wir konzentrieren unsere Kräfte darauf, lebendige, fröhliche Gottesdienste zu feiern, die inspirierend, berührend und bewegend sind. Mit vielen unterschiedlichen Gottesdiensten für Jung und Alt wollen wir dieses Ziel verwirklichen und laden ein zum Mitfeiern und Mitgestal - ten. Wir feiern Gottesdienste für Familien, Jugendliche, Kin - der, Frauen (ökumenisch) sowie den Second Service (Neuer Gottesdienst). Darüber hinaus finden ökumenische Gottesdienste mit der katholischen Pfarrgemeinde statt. Für die Gottesdienste im Altenheim und im Kran - ken haus ist eine Krankenhaus-Seelsorgerin aus dem De - ka nat zuständig. Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft und die unserer Gemeinde. Deshalb investieren wir besonders in diesen Arbeitsbereich und finanzieren z.b. die Hälfte unserer Gemeindepädago - genstelle über einen Förderverein. Die Gemeindepäda - go gin leitet die Kinder- und Jugendarbeit zusammen mit einer großen Zahl von ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Neben den regelmäßigen altersspezifischen Angeboten finden Projekte wie z.b. Kinder-Bibeltage und Freizeiten statt. Geistlich-spirituelle Angebote unserer Gemeinde sollen Menschen im Glauben stärken und ihnen Hilfe im Leben sein. Es gibt u.a. einen Bibelgesprächskreis, Haus- und Gebetskreise, Meditationsabende sowie ge - meindeöffnende und glaubensfördernde Veranstaltun - gen/angebote. Das breite musikalische Angebot erreicht über die Gemeinde hinaus Menschen jeden Al - ters und bietet viele Möglichkeiten zum Zuhören und Mit - machen. Die Idsteiner Kantorei, der Gospelchor, ein Kin der- und ein Jugendchor sowie der Flötenkreis und die Jugendband werden von unserem Kantor oder be - gabten neben- und ehrenamtlichen Musikern geleitet. Familien wollen wir in unserer Gemeinde eine Heimat geben. Daran wollen wir verstärkt arbeiten. Neben diesen Schwerpunkten gibt es noch viele Grup - pen und Kreise für einzelne Zielgruppen: z.b. Ruhe stän - dler, Frauenkreis, Besuchsdienstgruppen, diakonische Dienste, eine Partnerschaft mit Tansania, die Ferien - aktion Tschernobyl sowie Hobby- und Bastelkreise. Mehr auf unserer Homepage unter

195 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 195 Was wir erwarten Eine Pfarrerin/Einen Pfarrer, die/der - theologisch fundiert, mit einer authentischen Spiritu a - lität und einer zeitgemäßen Verkündigung das vielfältige gottesdienstliche Leben unserer Gemeinde mit sei nen unterschiedlichen Frömmigkeitsformen mit Freu de lebendig und lebensnah nach unserem Leit - satz (s. oben) bereichert. - teamfähig ist und zugleich Leitungsqualitäten und Füh rungskompetenzen besitzt. - eine gute Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, den haupt- und nebenamtlichen Kolleginnen und Kol - legen und den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbei - tern als grundlegend wichtig ansieht. - Mut und Kreativität mitbringt für neue, zukunftsweisende, einladende Gemeindekonzepte mit Respekt vor Bewährtem und gewachsenen Traditionen. - geistliche Kleingruppen/Hauskreise sowie glaubensweckende und -fördernde Angebote als ein wichtiges Fundament der Gemeinde ansieht. - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geistlich und gabenorientiert fördern und begleiten kann. - die vielfältige kirchenmusikalische Arbeit wertschätzt und fördert. - auf der Grundlage der vorhandenen lebendigen Kin - der arbeit eine intensive Konfirmandenarbeit ebenso mit vorantreibt wie die weitere Begleitung der Ju - gend lichen in der Gemeinde und in ein christlich orientiertes Leben. - Begeisterung mitbringt für die Arbeit mit jungen Fa - milien. - sich darauf freut, mit einem Kollegen die vielen pas - to ralen Aufgaben einer großen und vielfältigen Ge - meinde anzupacken und sich nach Gaben und Nei - gungen zu ergänzen. Die Pfarrstelle ist zum neu zu besetzen, da der bisherige Stelleninhaber nach 16 Jahren in den Ru - hestand geht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den derzeitigen Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Pfarrer Martin Kuhlmann, Tel.: Auch Dekanin Heinke Geiter, Tel.: und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: stehen für Rückfragen zur Ver - fügung. Montabaur, Pfarrstelle 1 (Pauluskirche), Modus B Die Stadt Montabaur liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung des Westerwaldes und ist Kreisstadt mit Einwohnern (in der Verbandsgemeinde ca ), hat sehr gute Verkehrsanbindung (A 3 und ICE- Bahnhof an der Strecke Köln - Frankfurt), insgesamt gute Infrastruktur, Krankenhaus und alle Schulformen bis hin zum Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz. Die Kirchengemeinde Montabaur hat Gemeinde - glieder und umfasst neben der Kreisstadt auch siebzehn Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Montabaur. Es gibt drei Pfarrbezirke und neben der ausgeschriebenen Stelle (Pfarrstelle 1 Pauluskirche) sind 1,5 Pfarrstel - len besetzt. Die Pauluskirche mit Wagner-Orgel wurde 1870 ( Sitzplätze) und die Lutherkirche mit Weigle-Orgel im Jahr 1967 erbaut. Es finden sonntäglich Morgen- und Abend gottesdienste statt, die von den Pfarrern im Wechsel gehalten werden. Oft werden Abend-Gottes - dien ste in unterschiedlichen Formen (Jugendgottesdien - ste, Gottesdienste in neuer Form, Anbetungsfeiern, Musik-Gottesdienste) gestaltet; außerdem finden ökumenische Gottesdienste, Gottesdienste in den Altenhei - men und bis zu 20 Schulgottesdienste pro Jahr statt. Zu jeder Kirche gehören ein Pfarrhaus und ein Gemein - dezentrum. Das Pfarrhaus an der Pauluskirche liegt zentral am Rande der Fußgängerzone in einem großen Pfarrgarten. Dach, Dachgeschoss und Außenfassade sind gerade aufwändig renoviert worden, ebenso wurde das Erdgeschoss innen renoviert. Im Erdgeschoss befindet sich das Pfarrbüro, welches durch einen Vorflur von der Wohnung getrennt ist. Die Pfarrwohnung hat neben Küche, Bad und WC acht Wohnräume in unterschiedlicher Größe und bietet ausreichend Platz für eine Familie. Über hundert ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ermöglichen ein sehr reges Gemeindeleben mit vielfältigen Aktiv i täten in Haus- und Gebetskreisen, Kantorei, Kin - derchor, Posaunenchor, Kinder-, Jugend-, Erwachse nenund Seniorengruppen sowie seelsorgerliche und diakonische Initiativen. Die Kirchenmusik spielt eine große Rolle, da der Dekanatskantor unserer Gemeinde mit einer halben Stelle zugeordnet ist. Die Jugendarbeit wird hauptamtlich von einem Jugendleiterehepaar verantwortet, ihre Stellen werden ausschließlich aus Spenden finanziert. Eine Gemeindesekretärin ist halbtags für Bürotä - tigkeiten angestellt. Erwartungen an die Pfarrerin, den Pfarrer: Der gute sonntägliche Kirchenbesuch bildet den Mittel - punkt des Gemeindelebens. Daher wünscht sich die Kir - chen gemeinde eine Pfarrerin, einen Pfarrer, die/der die frohe Botschaft auf authentische Weise lebendig und le - bens nah verkündigt. Das vielseitige ehrenamtliche Engagement in unserer Ge meinde sollte sie/er als Teamplayer motivierend be - gleiten, Organisationstalent besitzen und lebendige Kir - chenmusik als mitgestaltendes Element verstehen. Ge - spür für soziale Fragen, insbesondere für die große Gruppe der Russlanddeutschen in der Gemeinde und Senioren sowie Offenheit für die Ökumene (Diaspora- Situation) sind wünschenswerte Eigenschaften. Sie/Er sollte in Kooperation mit den beiden anderen Pfarrern auch eigene Schwerpunkte setzen. In Ergänzung zu den älteren Stelleninhabern würde sich die Gemeinde über

196 196 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr die Bewerbung auch jüngerer Pfarrer/innen mit Familie freuen, die besonders jungen Familien den Zugang zur Ge meinde erleichtern können. Die Pfarrstelle ist zum 1. September 2009 zu besetzen, das Pfarrhaus kann ab 1. August 2009 bezogen werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer homepage: Für Rückfragen stehen zur Verfügung: Propst Michael Karg, Tel.: ; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: ; Pfarrer Michael Dietrich, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: , gmx.de; Arnold Vogel, Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Mühlheim, Dekanat Rodgau, Modus A, zum zweiten Mal Die Evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde (www. edbgm.de) in Mühlheim am Main sucht ab sofort einen Pfarrer bzw. eine Pfarrerin (ggf. auch ein Pfarrer - ehepaar). Unsere großstadtnah gelegene Gemeinde im Wirt - schafts- und Kulturzentrum Rhein-Main (bis Frankfurt am Main 12 km mit S-Bahn-Anschluss) ist mit allen Schul - zweigen, Grund-, Haupt-, Realschule und Gymnasium sowie etlichen Kitas versorgt. Unsere Kirche im Grü - nen, das 25 jährige Gemeindezentrum Markwald, dem jetzt eine Renovierung bevorsteht, ist von einem Naher - ho lungsgebiet umgeben, das sich im Osten Mühlheims zu einer Seen- und Freizeitlandschaft erweitert. Die Stadt hat ein reges Vereins- und Kulturleben. Mühl - heim ( EW) verfügt über eine ausgewogene Be - völkerungsstruktur und die komplette Grundversor gung ( Unsere Kirchengemeinde (2.140 Gemeindemitglieder) mit zwei Predigtstellen (Gemeindezentrum Markwald und Gemeindehaus Lämmerspiel) wird durch lebendige Ökumene geprägt. Die Kirchengemeinde Das Gemeindezentrum mit dem schönen, direkt angegliederten Pfarrhaus mit großem Garten und Terrasse befinden sich in unmittelbarer Natur. Die Pfarrwohnung be steht aus 6 Zimmern, Küche, Bad, Gäste-WC und ist ca. 110 qm groß. Dazu gehören Keller und Garage. Di - rekt neben der Pfarrwohnung befinden sich das Amts - zimmer sowie das Gemeindebüro. Das Gemeindezentrum Markwald verfügt über zahlreiche Räume inkl. Küche für viele Zwecke, besonders für die Jugend- und Konfirmandenarbeit, Tagungen, Konfe - ren zen und vermietbar auch für private Feiern. Das Glei - che gilt für das Gemeindehaus in Lämmerspiel, das räumlich etwas kleiner ist. Unsere Regelgottesdienste sind um 9:30 Uhr im Markwald und um 10:45 Uhr in Lämmerspiel. Einmal monatlich findet nach einem Fami - liengottesdienst im Markwald ein Kirchencáfe mit gemütlichem Beisammensein und Gelegenheit zum Gedanken - austausch statt. Unser Sekretariat wird mit 20 Wochenstunden betreut; unsere Gemeindepädagogin verfügt über eine 0,5 Stelle. Unsere Schwerpunkte sind: Jugend- und Konfirmanden - ar beit, Kinderferienspiele, Kinderbibelwoche, Senioren - nach mittage und Seniorenausflüge, Kirchenmusik mit Singkreis, ökumenische Chorkonzerte und freundschaftliche Kooperationen mit den Mühlheimer Nachbarge mein - den (Sommergottesdienste im Freien, Gemeinde fes te, Nacht der Kirchen usw.) Die besonderen Gottes dien ste wollen wir noch weiter ausbauen. Unsere Wunschkandidatin / Unser Wunschkandidat Unsere Gemeinde wünscht sich einen aufgeschlossenen, engagierten und ideenreichen Pfarrer bzw. eine Pfar rerin mit Interesse an Menschen, Begleitung der Haupt- und zahlreichen Ehrenamtlichen und strukturiertem Arbeiten. Die glaubwürdige Vertretung des Evangeliums mit einer seelsorgerlichen Haltung kann auch gerne ein Pfarrer - ehe paar übernehmen. Wichtig ist unserer Gemeinde die Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten, gerne auch in neuer Form, und die Fortführung der ökumenischen Zusammenarbeit; Aufbauarbeit und Kooperation mit dem Kirchenvorstand. Kurzum: Wir suchen eine Persönlichkeit mit einer sympathischen Ausstrahlung, die den Menschen zugewandt ist. Kontakt Auskünfte geben gerne: Der Vorsitzende des Kirchen - vorstandes der Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Müh - lheim am Main, Joachim Strauch, Tel.: ; der Dekan des Dekanates Rodgau, Carsten Tag, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Gabri ele Scherle, Tel.: Niederseelbach mit Dasbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Idstein, Modus A Niederseelbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Niedern - hausen im Idsteiner Land in landschaftlich reizvoller La - ge. Dasbach, in ca. 4 km Entfernung, gehört zur Stadt Idstein. Niederseelbach ist verkehrsmäßig sehr gut angebunden. Es besteht Busverbindung nach Niedernhau - sen, Idstein und Wiesbaden. Vom 3 km entfernten Nie - dern hau sen fährt man mit der S-Bahn in ca. 30 Minuten nach Frankfurt. Die A3 ist über Niedernhausen oder Id - stein zu erreichen. Diese gute Verkehrsanbindung prägt die Bevölkerungs - struktur. Es sind in den vergangen Jahren viele junge Familien zugezogen, welche sowohl das naturnahe Le - ben als auch die Nähe der Städte des Rhein-Main- Gebietes schätzen. Neben einigen Arbeitsplätzen vor Ort, in Niedernhausen und Idstein liegen die Arbeits plät - ze der meisten Berufstätigen in Wiesbaden, Frankfurt, Höchst und im Umfeld des Flughafens. Für eine Familie mit Kindern besteht eine gute Infra - struktur. Krabbelkinder werden in einer privat geleiteten

197 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 197 Eltern-Kind-Gruppe im evangelischen Gemeindehaus be treut. In Niederseelbach befindet sich ein Kindergarten und die Grundschule, somit bleiben die Kinder bis zum Übergang auf die weiterführenden Schulen nahe am häuslichen Umfeld, die Schulen liegen in Niedernhausen, Idstein und Wiesbaden. Nach 9-jähriger Tätigkeit in den Kirchengemeinden Nie - der seelbach und Dasbach wird unser Pfarrer Ende Sep - tember 2009 in den Ruhestand gehen. Daher suchen wir zum nach einer Pfarrerin, einem Pfarrer oder einem Pfarrerehepaar, die/der den Beruf Pfarrer als Beru - fung versteht. Wir wünschen uns einen Menschen, der be reit ist, mit Leidenschaft und Engagement Bestehen - des weiterzuführen, Begonnenes auszubauen und mutig Neues zu gestalten. Zur Kirchengemeinde Niederseelbach mit rund Mit - gliedern gehören die weiteren Orte Oberseelbach, Lenz - hahn und Engenhahn. Die Kirchengemeinde Das bach mit ihren ca. 150 Gemeindemitgliedern verfügt über eine ei - ge ne Kirche und einen eigenen Kirchenvorstand. Für die Niederseelbacher Kirchengemeinde ist die am Orts rand gelegene historische Johanneskirche Mittel - punkt des Gemeindelebens. Hier findet jeden Sonntag ein Gottesdienst statt. Jugend- und Familiengottesdien ste sowie kirchliche Feiern zu besonderen Anlässen er freu en sich großer Beliebtheit. Weiterhin bieten wir Kon ze rte und Openair-Veranstaltungen an. Die ortsansässigen Chöre und Musiker bereichern die Gestaltung der Gottesdien - ste. Zwei Organisten teilen sich mit großem Engagement den Orgeldienst. Die Kirche wird wegen ihres schönen Innenraums und der idyllischen Lage gerne als Trau- und Taufkirche auch von auswärtigen Personen genutzt. In der Dasbacher Kirche von 1613 wird zweimal im Mo - nat zum Gottesdienst eingeladen. Anlässlich des Brun - ne nfestes feiert die stärker dörflich geprägte Gemeinde einen sehr beliebten Openair-Gottesdienst am alten Dorf brunnen, der Erntedankgottesdienst in der Scheune eines Landwirts lockt die Besucher aus dem gesamten Kirchspiel an. In Engenhahn findet einmal im Monat ein Gottesdienst in der katholischen Kirche statt. Im Evangelischen Ge - meinde haus in Niederseelbach treffen sich vierzehntägig Interessierte zu einem Bibelgesprächskreis. Hier findet auch der einjährige Konfirmandenunterricht für alle Orte des Kirchspiels statt. Sonntags wird zum Kindergot tes - dienst eingeladen, abwechselnd gestaltet von einem eh - ren amtlichen Team aus 4 Frauen. Im Jahre 2008 stand für Niederseelbach und Dasbach eine aufwändige Dachstuhlsanierung der denkmalgeschützten Kirchen an. In beiden Gemeinden wurden im Rahmen von Fundraising-Projekten Gemeinschaft erleben-johanneskirche erhalten und Dasbacher Kirche erhalten erhebliche Summen gespendet. Informationen über die Fundraising-Aktionen finden Sie unter: Dadurch wuchs in den Gemeinden das Interesse am kirchlichen Leben vor Ort. Viele Spender boten für spontane Aktivitäten in der Kir - chengemeinde ihre Hilfe an. Es besteht der Plan, durch eine Weiterführung der Fundraising-Aktion die Seniorenund Jugendarbeit aufzubauen, evtl. in Zusammenarbeit mit einer Nachbargemeinde. Die 30 bis 40 aktiv in der Kir chengemeinde ehrenamtlich Mitarbeitenden erwarten Stär kung und Motivation durch die/den neue/n Pfarrer/in. Die Gemeindearbeit wird unterstützt von einer hauptamtlichen Küsterin und Hausmeisterin in Niederseelbach, 2 weiteren Küsterinnen in Dasbach und Engenhahn, den beiden Organisten, einer Sekretärin (7 Wochenstunden) und einer Reinigungskraft. Unser Gemeindebrief wird an alle Haushalte des Kirchspiels verteilt und ist eine gute Ver bindung zu allen Menschen am Ort. Die beiden Kir - chen vorstände haben in der Vergangenheit sehr gut mit dem Pfarrer zusammengearbeitet und sind bemüht, die Pfar rerin/den Pfarrer zu unterstützen. Wir würden uns über neue Impulse freuen. Der Pfarrerin/Dem Pfarrer bzw. der Pfarrfamilie steht ein stilvolles Pfarrhaus von 1927 zur Verfügung. Das Haus wurde 1995 aufwändig renoviert. Die Wärmedämmung wurde verbessert, sollte aber im Rahmen der Vakanzre - no vierung noch optimiert werden. Die gesamte Wohn flä - che beträgt 185 qm und verteilt sich auf 3 Etagen. Das Pfarrhaus ist voll unterkellert. Es ist umgeben von einem ro mantischen Pfarrgarten mit altem Obstbaumbestand. Im Pfarrhaus befinden sich Pfarrbüro und Amtszimmer des Stelleninhabers. Das Haus steht separat von Kirche und Gemeindezentrum. Was wünschen wir uns von Ihnen? Wir freuen uns auf eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar. Sie sollten: - das Evangelium klar, zeitgemäß und menschlich zu - gewandt verkünden. Bewährtes pflegen und bewahren, aber uns auch neue Möglichkeiten der Gottes - dienst gestaltung erschließen - offen und herzlich auf Menschen zugehen, sie seelsorgerlich begleiten und für den christlichen Glauben begeistern - aus der Fülle Ihrer persönlichen Gaben eigene Akzen - te setzen und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbinden - teamfähig sein, Menschen mit ihren besonderen Fä - hig keiten zur Mitarbeit ermutigen, sie unterstützen, begleiten und fördern - die Schwerpunkte Jugend-, Familien- und Senioren - ar beit mit Unterstützung der Ehrenamtlichen aufbauen - Freude an der Zusammenarbeit mit den Ortsvereinen haben und Kontakt zu der katholischen Gemeinde pfle gen Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei den Vorsit - zenden der Kirchenvorstände, Dr. Dorothea Glass, Tel.: und Irmgard Seifert, Tel.: sowie bei dem derzeitigen Stelleninhaber Pfarrer Peter Kratz, Tel.: Auch Dekanin Heinke Geiter, Tel.: sowie Propst Dr. Rink, Tel.: , ste hen für Auskünfte zur Verfügung.

198 198 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ober-Mockstadt, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Nidda, Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen, zum zweiten Mal Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarre - rin oder einen Pfarrer, die/der sich am Rande der Wetter - au in der oberhessischen Kirchengemeinde Ober-Mock - stadt niederlassen möchte. Unser bisheriger Pfarrer war - bis zu seiner Wahl zum Dekan - hier fast 10 Jahre zu - hause. Herzlich willkommen in Ober- und Nieder-Mockstadt Unsere Kirchengemeinde Ober-Mockstadt besteht aus den beiden ehemals selbstständigen kommunalen Ge - mein den Ober- und Nieder-Mockstadt. Seit der Gebiets - reform 1972 ist Ober-Mockstadt ein Ortsteil der Gemein - de Ranstadt und Nieder-Mockstadt ein Stadtteil von Florstadt, der jüngsten Stadt Hessens. Mockstadt liegt direkt an der Autobahn A 45 (Auffahrt Florstadt); eine wichtige Verkehrsader, die B 275, führt durch unsere Or te. Somit ist das Rhein-Main-Gebiet ebenso gut und schnell zu erreichen wie die Gegend um Gießen oder Ha nau und Darmstadt. Auf gut ausgebauten Radwegen kann die Re - gion Richtung Frankfurt und Richtung Vogelsberg auch mit dem Fahrrad dienstlich erreicht oder aber in der Frei - zeit erkundet werden. In Ober-Mockstadt befindet sich das große Pfarrhaus - mit abgetrennten Diensträumen im Erdgeschoss. Das neu möblierte Gemeindehaus ist mit wenigen Schritten über den Pfarrhof zu erreichen. In unmittelbarer Nähe befindet sich die markante Pfarrkirche aus dem Jahre In Nieder-Mockstadt (2 km entfernt) wurde 1972 ein Gemeindezentrum inklusive Gottesdienstraum ge - baut. Neben den wöchentlichen Gottesdiensten, die in den verschiedensten Formen in beiden Kirchen gefeiert werden, findet auch der im Team vorbereitete Kindergottes - dienst großen Anklang. Ebenso beliebt sind die musikali - schen Vespern, die auch von den ortsansässigen Mu sik - ve reinen und Gesangvereinen mitgestaltet werden, so wie Theatergottesdienste unter Mitwirkung der Konfir man - den/innen und anderer Gruppen. Besondere Highlights sind die Christmette als Lichtergottesdienst, die Feier der Osternacht mit anschließendem Frühstück, das Johan nis - feuer, ein Sommernachtsgottesdienst mit Nachtkon zert und der Adventsbasar im Innenhof des Gemeinde zen - trums Nieder-Mockstadt mit kulinarischen Köstlich kei ten. Kindergärten und Grundschule befinden sich in den Orts teilen von Ranstadt. Weiterführende Schulen sind in Konradsdorf (5 km) und Nidda (10 km). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind diese gut zu erreichen. Einkaufs - möglichkeiten sind in Ober- und Nieder-Mockstadt vorhanden. Hier gibt es ein intaktes Dorfleben mit guter Nachbarschaft und reger Vereinsaktivität. Der Kirchengemeinde Ober-Mockstadt gehören knapp Gemeindeglieder an. Ihr Kirchenvorstand mit 11 en - gagierten Mitgliedern wird von einer Laienvorsitzenden geleitet. Fest angestellt sind eine Sekretärin (6 Wochen - stun den), drei Küster/innen und ein Hausmeisterehepaar. Zudem unterstützen ca. 20 Ehrenamtliche (inklusive zwei Prädikantinnen) die Arbeit des/der Pfarrers/in tatkräftig in selbstständig arbeitenden Gemeindekreisen (z.b. Sen - iorenkreis, Kirchenmäuse, Teenie-Treff, Krabbel grup pe). Die angebotenen Freizeiten für Senioren, Kinder, Ju - gend liche, Frauen und Männer, Radtouren für Jugend - liche und Erwachsene sowie Studienreisen nach Rom und Irland fanden großen Zuspruch. Ebenso die Pilger - pro jekte der vergangenen Jahre. Im Rahmen der Pfarrstellenreduzierung wurde das De - kanat Nidda in vier Regionen aufgeteilt. Unsere Kirchen - ge meinde bildet zusammen mit den Nachbargemeinden Ranstadt/Bellmuth, Dauernheim und Blofeld die Region Süd. Der Kanzeltausch erleichtert die Arbeit der Kolle - gen. Eine Pfarrdienstordnung regelt die Dienste in der Re gion. Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer - mit einer Offenheit für die Schwerpunkte unserer Ge - meinde, - mit den Fähigkeiten, auf Menschen zuzugehen und eine einladende Kirche zu repräsentieren, - mit Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des gottesdienstlichen Lebens, - mit Engagement, um die neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen zu unterstützen und zu begleiten, - mit Liebe zur nachgehenden Seelsorge. Wir möchten unsere künftige Pfarrerin/unseren künftigen Pfarrer ermutigen, ihre/seine eigenen Ideen, Begabun - gen und Fähigkeiten zum Wohle des Gemeindeaufbaues mit einzubringen. Der Kirchenvorstand wünscht sich eine gute Zusammenarbeit im Team. Haben Sie Interesse? Fragen? Dann melden Sie sich bitte! Nähere Auskünfte erteilen: Ulrike Bloß, Schillerstraße 9, Florstadt, Tel.: ; Dekan Manfred Pat - zelt, Bahnhofstraße 26, Nidda, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Gießen, Tel.: Oberrod, Pfarrstelle I, Dekanat Idstein, Modus B Lust auf Vielfalt? Wir, eine aufgeschlossene, begeisterungsfähige Gemein - de in von Familien bevorzugter Taunuslage vor den Toren von Wiesbaden und Frankfurt, suchen dauerhafte Ver - bin dung zu einer neuen Pfarrerin/einem neuen Pfarrer mit vollem Dienstauftrag. Ein liebevoll und denkmalgerecht saniertes Pfarrhaus (ca. 170 qm, 6 Zimmer, 1 Bad, 2 separate Toiletten) in idyllischer Lage und die Nähe zu großstädtischem Kultur- und Freizeitangebot bieten Ih - nen die Möglichkeit zur Kreativität und Entspannung. Fa - mi lien mit Kindern jeglichen Alters finden hier eine breite Auswahl an Betreuungs- und Bildungsangeboten. Zur Kirchengemeinde gehören die Gemeinde Glashütten mit den Ortsteilen Schlossborn, Glashütten und Ober -

199 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 199 ems sowie Nieder-Oberrod und Kröftel. Unsere Gottes - dienstordnung führt Sie jeden Sonntag um Uhr in eine andere der vier schmuck renovierten Kirchen, in de - nen Sie sich mit Sicherheit wohl fühlen. Traditionelle und mo derne Gottesdienste sowie Andachten werden hier rege besucht. Eine ständig wachsende Zahl aktiver Mit - glie der engagiert sich auf vielerlei Weise für Gott und sei - ne Kirche. Gesprächskreise, ökumenische Seminare, me - di ta tive Abende, Candle-Light-Dinner für Frauen, Män - nerabend, Kigo-Samstage sind neben den klassischen An geboten nur eine kleine Auswahl unseres vielfältigen Gemeindelebens. Das Gemeindehaus Glashüt ten bietet neben einem großen Saal und zwei Seminar räu men ein Pfarrbüro und ein technisch gut ausgestattetes Sekre ta - riat sowie Platz für unseren Eine-Welt-Laden. In unserem Kin dergarten in Oberems bietet ein Team von 6 Erziehe - rin nen, das in seiner christlichen Arbeit und im Manage - ment von unserer Pfarrerin ergänzt und begleitet wird, eine Ganztagesbetreuung für 45 Kinder. Diese engagierte Kollegin, ein aufgeschlossener Kirchen - vorstand, eine versierte Sekretärin und eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen freuen sich darauf, mit Ihnen gemeinsam bewährte Wege auszubauen und neue Wege zu wagen. Für die vielfältigen Aktivitäten und Strö - mun gen in unserer Gemeinde wünschen wir uns Ihre Of - fenheit, Begleitung und Kreativität mit einem hohen Maß an Teamfähigkeit. Es liegt uns dabei besonders am Her - zen, eine Jugendarbeit unserer Gemeinde aufzubauen. Lust auf mehr? Weitere Auskünfte: Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: ; Dekanin Heinke Geiter, Tel.: ; Pfarrerin Anja Bode, Tel.: ; Dr. Thomas Bachmann, Tel.: Osthofen, Pfarrstelle I, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus B, zum zweiten Mal Die Kirchengemeinde Osthofen mit ihren rund Ge - meindegliedern, unterteilt in zwei Pfarrbezirke, sucht ab sofort eine/n neue/n Pfarrer/in. Die Weinstadt Osthofen (ca Einwohner) liegt im Her zen des Wonnegaus, in der Rheinebene, am Rande des rheinhessischen Hügellandes. In Sichtweite befinden sich der Pfälzerwald im Westen, der Odenwald im Osten und der Taunus im Norden. Gut erreichbar sind die Städ - te im Rhein-Main-Neckar-Raum Mannheim (35 km), Hei - del berg (60 km), Darmstadt (40 km) und Frankfurt (75 km). Schöne Winzerhöfe schmücken den Ort mit seinem ausgeprägten Vereinsleben und seiner regen Festkultur. Die Bevölkerung Osthofens setzt sich überwiegend aus Arbeitern und Angestellten sowie Winzern und Landwir - ten zusammen. Am Ort sind alle Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Es gibt eine Grundschule, eine Haupt- und Re al schule, die ab nächstes Jahr zu einer integrierten Ge samtschule mit gymnasialer Oberstufe umgebaut wird. Daneben gibt es eine Schule für Lernbehinderte. Außerdem gibt es in dem von Osthofen 10 km entfernten Worms drei Gymnasien, eines davon altsprachlich. Ost - hofen bietet sehr gute Bahn- und Busverbindungen an der Hauptstrecke Mainz-Ludwigshafen-Mannheim. Gottesdienste finden (in der Regel abwechselnd mit dem Kollegen) sonntäglich im jahreszeitlichen Wechsel in der Bergkirche (11. bis 18. Jh., 360 Sitzplätze, mit Fresken aus dem 13. Jh. und Emporengemälden aus der Ba rock - zeit) und in der Kleinen Kirche (18. Jh., ca. 120 Plätze) statt. Das Pfarrhaus aus dem Jahr 1598 befindet sich in zentraler Lage direkt beim Gemeindehaus und beim Ge - mein de büro. Es wurde 1971 grundlegend modernisiert. Auch später erfolgten immer wieder Erneuerungen (z.b. Hei zungsanlage, Wasserrohre und ganz aktuell neue Schall schutzfenster). Im EG liegen zwei Amtsräume, Kü - che, Wohnzimmer, Esszimmer, Toilette und Abstellraum. Im OG gibt es 4 Schlafräume, Bad, Dusche und 2 Ab stell - räume. Ein Garten und eine Garage gehören zum Haus. Was wir bieten Die Gemeinde verfügt über eine 3-gruppige Kinderta - gesstätte mit einem bewährten religionspädagogischen Konzept und einem engagierten Team von Erzieherinnen. Derzeit wird das Spielgelände für ca EUR neu an gelegt. Für das kommende Jahr sind Planungen zur Ge bäudeerweiterung für die Aufnahme von Kindern un - ter drei Jahren vorgesehen. Mit 23 weiteren Kirchengemeinden sind wir an der evangelischen Sozialstation Osthofen beteiligt, die vor einigen Jahren in einen Neubau gezogen ist. Die Gemeinde beschäftigt halbtags eine gut eingearbeitete Sekretärin in einem kürzlich aufwendig sanierten Büroanbau direkt im Anschluss an das Gemeindehaus. Die Kirchengemeinde ist der Regionalverwaltung Rhein - hessen in Alzey angeschlossen. Die Gottesdienstformen sind vielfältig: außer der traditionellen Form II der Agende werden Tauferinnung, Oster - nacht, Projekt- und Themengottesdienste gefeiert. Die evangelische und katholische Kirchengemeinde un - terhalten freundschaftliche Kontakte. Es gibt einige ge - mein same Projekte im Kirchenjahr wie z.b. gemeinsames Wandern auf dem Jakobspilgerweg und ökumenische Frühandachten im Advent. Die Gemeinde ist ökologisch orientiert und betreibt Pho - to voltaikanlagen auf dem Dach des Gemeindehau ses und der Kindertagesstätte. Das Gemeindehaus im Pfarrhof ermöglicht vielfältige Ak - ti vitäten in unterschiedlich großen Räumen. Hier finden derzeit u.a. statt: - in den Wintermonaten Altennachmittage und Frauen - hilfe, - regelmäßige Kindergottesdienste, - Krabbelkreise, - ein regelmäßiges Bastelangebot für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren,

200 200 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ein ökumenischer Gesprächskreis für Eltern mit be - hin derten Kindern, - und ein Frauenkreis. Eine Kinderfreizeit im Sommer und weitere Angebote auch in der Konfirmandenarbeit gehören zum Angebot der Kirchengemeinde. Im Erdgeschoss der Kleinen Kirche (die ehemals lutherische Kirche) ist ein Eine-Welt-Laden mit Café entstanden, das von einem Team ehrenamtlicher Helferinnen betreut wird. Im Obergeschoss befindet sich der Gottes - dienstraum. Hier proben der Posaunenchor und ein kleiner Kirchenchor. Was wir erwarten Von der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer wird die Fortführung der vielfältigen Gemeindearbeit in Zusammenarbeit mit dem anderen Pfarrer und dem Kirchenvorstand erwartet. Die ausgeschriebene Pfarrstelle war 20 Jahre, die Pfarr - stel le des Kollegen ist seit besetzt. Die Betreuung dreier größerer Altenheime wird zukünftig auch Aufgabe der beiden Pfarrer Osthofens sein. Derzeit wird diese Aufgabe noch vom Pfarrer einer Nachbarge - meinde wahrgenommen. Persönliche Schwerpunkte in der Arbeit sollen in Abstim - mung mit dem Kollegen und dem Kirchenvorstand gebildet werden. Teamfähigkeit wird erwartet. Neugierig geworden? - Wir freuen uns auf Ihre Bewer - bung! Nähere Informationen erteilen: Der Propst für Rheinhes - sen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: ; der De - kan des Dekanates Worms-Wonnegau, Harald Storch, Tel.: ; Pfarrer J. U. Arndt M.A., Tel.: oder der stellvertretende Vorsitzende des Kirchen - vor standes, Herr Hans-Dieter Reichert, Tel.: Pfaffen-Schwabenheim, Dekanat Wöllstein, Modus A, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle Pfaffen-Schwabenheim ist ab dem neu zu besetzen. Zu ihr gehören die beiden selbstständigen Kirchengemeinden Pfaffen-Schwaben - heim (567 Gemeindeglieder) und Badenheim/ Pleiters - heim (432 Gemeindeglieder). Es handelt sich um Weinbauorte mit Neubaugebieten, in denen Pendler nach Bad Kreuznach und ins Rhein-Main- Ge biet wohnen. In Pfaffen-Schwabenheim (Kirche hat 430 Sitzplätze, Akustik sehr gut) finden wöchentlich und in Badenheim (Kirche hat 160 Sitzplätze, Akustik sehr gut) und Pleitersheim (Kirche hat 58 Sitzplätze, Akustik gut) 14täglich im Wechsel Gottesdienste statt. Das Pfarrhaus aus dem Jahre 1828 wurde 1988 grundlegend renoviert und erweitert. Es steht in Badenheim di - rekt neben der Kirche. Es stehen -verteilt auf zwei Stock - werke und das ausgebaute Dachgeschoss- 5 Wohn räu - me, 2 Mansarden, 1 Amtszimmer, Küche, Bad, WC zur Ver fügung. Zum Haus gehören ein großer Garten, Hof und Nebengebäude. Das Haus hat Gas-Zentralheizung. Grundschule in Pfaffen-Schwabenheim, weiterführende Schulen in Sprendlingen (3 km) und Bad Kreuznach (10 km), Universität in Mainz (33 km). Busverbindung nach Bad Kreuznach und Sprendlingen. Gute Autobahn - anbindung an die A 61. Die Bewerberin/Der Bewerber hat den eingruppigen Kindergarten in Badenheim zu betreuen. Es steht stundenweise eine Schreibkraft zur Verfügung. Die Kirchen - gemeinden sind der Ev. Regionalverwaltung Rheinhes - sen (Alzey) angeschlossen. In Badenheim befindet sich die Dekanatsgeschäftsstelle. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Kirchenvor stän den und den bestehenden Gruppen die Gemeinden be glei tet und das begonnene ökumenische Gespräch fortsetzt. Wir erwarten von unserer Pfarrerin/unserem Pfar rer die Bereitschaft zur Kooperation mit den Mitarbeiter/innen in den Gemeinden und den hauptamtlichen Mitarbeiter/in - nen im Dekanat sowie seelsorgerliches Engagement. Hierbei kann die Pfarrerin/der Pfarrer auf die Unterstüt - zung aufgeschlossener Kirchenvorstände zählen. Für die Gemeindearbeit stehen zwei Gemeindehäuser zur Verfügung. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Herr Jakob, stellvertr. Vorsitzender des KV Pfaffen-Schwaben heim, Tel.: ; Herr Lufft, stellvertr. Vorsitzender des KV Badenheim/Pleitersheim, Tel.: ; Dekan Dr. Dignath, Tel.: ; Propst Dr. Schütz, Tel.: Rimbach, Pfarrstelle II, 0,5 Dekanat Bergstraße, Modus B Rimbach liegt im südlichen hessischen Odenwald in der Nähe der Bergstraße. Es hat eine gute Wohnlage und In - frastruktur, ist verkehrsmäßig in den Rhein-Neckar-Raum ausgerichtet und hat eine Grundschule, eine Haupt- und Realschule und ein Gymnasium am Ort. Zur Kirchengemeinde gehören Gemeindeglieder, die sich entsprechend der ganzen und der halben Pfarr - stelle auf zwei Gemeindebezirke aufteilen. Für Gottesdienste steht eine schöne dörfliche Barock kir - che mit 300 Sitzplätzen und guter Akustik zur Verfügung. Auf gleichem Gelände bieten das geräumige Gemeinde - haus und das Gemeindebüro im ehemaligen Pfarrhaus gute bauliche Voraussetzungen für eine lebendige Ge - meindearbeit. Zur Kirchengemeinde gehört ein Kindergarten mit 4 Grup pen und 9 Erzieherinnen. Darüber hinaus arbeiten in der Kirchengemeinde eine Gemeindesekretärin (1/2), ein Küster (60%), ein Kantor (2/3) und eine Gemeindepä - da gogin (40%). Ihre Lebendigkeit erhält die Rimbacher Gemeinde durch das Engagement vieler ehrenamtlich Mitarbeitenden. Im

201 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 201 Zentrum des Gemeindelebens stehen Gottesdienste, die in verschiedenen Formen gefeiert werden. Dazu gehört ei ne vielfältige Kirchenmusik. Unterstützt wird die Ge - mein dearbeit durch einen aktiven Förderverein. Der Kirchenvorstand freut sich auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der bereit ist, sich in eine lebendige Ge - meinde persönlich einzubringen und den geistlichen Weg der Gemeinde verantwortlich und innovativ mitzuprägen, der/die gerne Gottesdienst feiert und sich in dem Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen engagiert. Es besteht zzt. die Möglichkeit, die halbe Pfarrstelle in der Rimbacher Gemeinde mit einer weiteren halben Pfarr stelle in unmittelbarer Nachbarschaft zu kombinieren. Bei der Suche und Anmietung einer geeigneten Pfarr dienstwohnung ist der Kirchenvorstand gerne be - hilf lich. Besuchen Sie uns auf unserer Hompage: kirche-rimbach.de Nähere Auskünfte erteilen: Pfarrer Burkard Hotz, Tel.: ; Gretel Hechler, stellv. Vorsitzende des KV, Tel.: , evk-rimbach@gmx.de; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: , scherf@hausder-kirche.de; Pröpstin Karin Held, Tel.: , E- Mail: propstei.starkenburg@t-online.de. Schwalbach. Evangelische Limesgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Kronberg, Modus B Die Evangelische Limesgemeinde sucht zum nächstmöglichen Termin eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfar - rer, die/der Freude daran hat, mit dem Kirchenvorstand das Gemeindeleben zu gestalten und weiter zu beleben. Wir sind eine offene Gemeinde mit einem mulikulturellen Umfeld. Die Evangelische Limesgemeinde Schwalbach mit ca Gemeindegliedern hat eine Pfarrstelle. Die Limesstadt wurde in den 60er Jahren als Modellprojekt des Landes Hessen am Rande des historisch gewachsenen Schwalbacher Ortskerns gebaut. Das Siedlungs ge - biet liegt im landschaftlich reizvollen Vordertaunus im Ein zugsbereich von Frankfurt zwischen Kronberg und Bad Soden. Die infrastrukturelle Ausstattung und Ver - kehrsanbindung (S-Bahn und nahegelegener Autobahn - an schluss) sind sehr gut. Einkaufsmöglichkeiten und alle Schulen (Grundschule, in te grierte Gesamtschule, Gymnasium ab Klasse 5) liegen im Stadtgebiet. Die Universität Frankfurt ist sowohl mit dem Pkw als auch mit der S-Bahn innerhalb kurzer Zeit gut erreichbar. Die Einwohner haben ihre Wurzeln nicht nur in Hessen, sondern sind aus ganz Deutschland und vielen anderen Ländern zugezogen. Während einerseits die Bewohner äl ter werden, zeichnet sich andererseits ein Nachwach - sen jüngerer Familien ab. Die Limesgemeinde ist Trägerin einer mehrfach ausgezeichneten Kindertagesstätte mit zurzeit 75 Plätzen in 3 Gruppen. Dem engagierten Team und dem Kirchen - vorstand ist es gelungen, durch eine gezielte konzeptionelle Arbeit die besondere multikulturelle Situation Schwalbachs aufzugreifen und entsprechende Angebote zu entwickeln. Die Evangelische Limesgemeinde ist Mitglied im Zweck - verband für die Diakoniestation Eschborn-Schwalbach und entsendet in den Verbandsvorstand drei Mitglieder. Der Kirchenvorstand arbeitet aufgabenspezifisch und hat einen Laienvorsitzenden. Wichtige Bereiche der Gemeindearbeit sind die Kinder-, Ju gend- und Seniorenarbeit, die Kirchenmusik (Chor, Blä ser, Flötenkreis), der jüdisch-christliche Dialog und die Zusammenarbeit mit dem regionalen Diakonischen Werk, das sich auf unserem Gelände befindet. Wir haben eine hauptamtliche Gemeindepädagogin, einen Kirchen - mu siker, eine Sekretärin und eine Hausmeisterin. Den Küster dienst hat der KV übernommen. Für die Gemein - de arbeit steht ein 1970 großzügig gebautes Gemeinde - zen trum zur Verfügung. Für die neue Pfarrerin/den neuen Pfarrer steht ein fernbeheiztes Reihenmittelhaus mit Garten in ruhiger Wohn - la ge, etwa 1 km vom Gemeindezentrum entfernt, zur Verfügung. Im Haus befinden sich 5 Wohnräume, Ar - beits zimmer, Küche Bad mit WC, 2 Gäste-WCs. Was erwarten und wünschen wir uns von unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrer? - Einen theologisch kompetenten wie kommunikationsfreudigen Menschen, der auf andere zugehen und sie für die Gemeinde gewinnen kann. - Mit Liebe und Sorgfalt vorbereitete Gottesdienste (verschiedene Formen), in denen das Evangelium klar, zeitgemäß und menschlich zugewandt verkündigt wird, damit die Gottesdienste als geistliche Mitte des Gemeindelebens erfahren werden. - Teamfähigkeit und Offenheit auch für neue Wege in der Gemeindearbeit, ohne das Bewährte aus den Au - gen zu verlieren. - Unterstützung und Begleitung einer großen Zahl eh - ren amtlicher Gemeindemitglieder und eine gute Zu - sam menarbeit mit dem alten Kirchenvorstand. - Engagement für die in unserer Gemeinde gewachsene langjährige ökumenische Zusammenarbeit. - Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit der Kom - mune. Haben wir Ihre Neugier und Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchen - vo rstandes, Dr. Hilmar Herbst, Tel.: ; Dekan Eberhard Kühn, Tel.: sowie Propst Dr. Si - gurd Rink, Tel.:

202 202 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wirges, Evangelische Martin-Luther-Kirchen - gemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Selters, Modus C In der evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde Wir ges ist ab sofort die 1,0 Pfarrstelle neu zu besetzen. Neben der Pfarrstelle gibt es eine 1,0 Pfarrvikarstelle, die mit einem Pfarrvikar besetzt ist. Zur Kirchengemeinde Wirges gehören die Stadt Wirges (5.100 Einwohner) sowie zehn Außenorte. Die Kirchege - mein de liegt in der Diaspora: Von den Einwoh ner i n - nen und Einwohnern auf dem Gebiet der Kirchen ge mein - de gehören gut zur ev. Martin-Luther-Ge meinde, darunter zahlreiche Russlanddeutsche. Die übrigen Ein - woh nerinnen und Einwohner sind überwiegend katholisch. Die Stadt Wirges liegt im schönen Westerwald und ist über die A3, den eigenen Nahverkehrsbahnhof sowie den ICE-Bahnhof in Montabaur (4 km) hervorragend zu erreichen. Wirges verfügt über eine gute Infrastruktur, u.a. über Fachärzte und Apotheken, ein großes Ein - kaufszentrum und mehrere Supermärkte. Eine Grundund Regionale Schule ist vor Ort; mehrere Realschulen und Gymnasien (unter anderem das Musikgymnasium des Landes Rheinland-Pfalz) befinden sich im benachbarten Montabaur. Wirges hat ein aktives Vereinsleben mit vielen verschiedenen Angeboten, besonders im Sport bereich. Das Herz der Kirchengemeinde schlägt im Martin- Luther-Gemeindezentrum in Wirges. Dort befinden sich Kirche, Gemeinde- und Pfarrhaus sowie die ev. Kinder - ta gesstätte Regenbogenland. Das Pfarrhaus ist ein schö nes Bruchsteinhaus mit ca. 150 m² Wohnfläche auf zwei Etagen. Im Innenbereich steht die Vakanzreno vie - rung an. Zum Pfarrhaus gehören ein großer Garten und eine Garage. Im Erdgeschoss des Pfarrhauses befindet sich das Gemeindebüro. Die Gemeinde verfügt über eine nebenamtliche Gemein - de se kretärin und eine nebenamtliche Küsterin. Der ne - ben amtliche Organist der Kirchengemeinde ist studierter Konzertorganist. Er leitet den Kirchenchor und hat in der Vergangenheit viele Projekte im Bereich der Popular mu - sik angestoßen. Im Martin-Luther-Gemeindezentrum sind unter anderem beheimatet: Ein Frauenkreis, eine Jungschar, eine Ju - gendband, ein Jugendkreis, das ökumenische Frauen - frühstück, ein Besuchsdienstkreis, ein Familienkreis und eine Krabbelgruppe. Die Gruppen werden überwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ge leitet. Der sonntägliche Gottesdienst im Gemeinde - zen trum ist der Mittelpunkt des Gemeindelebens. Mo nat - lich findet der Kinder- und zweimonatlich der Krabbel got - tesdienst statt. Monatliche Gottesdienste gibt es auch in den beiden Seniorenheimen, die auf dem Gebiet der Kir - chengemeinde liegen. Durch Zuzüge, besonders von jungen Familien, sind wir eine wachsende Gemeinde. Die Arbeit mit Kindern und jungen Familien ist ein besonderer Schwerpunkt der Gemeindearbeit. Zu unserer Gemeinde gehört die zweigruppige Kindertagesstätte Regenbogenland, die in den nächsten Monaten um eine Kinderkrippe erweitert werden soll. Unsere Kindertagesstätte hat ihr besonderes Profil durch den hohen Ausländeranteil unter den Kin - dern. Die Kindertagesstätte verfügt über eine eigene In - te grationskraft und leistet einen auch politisch anerkannten Beitrag zum guten Zusammenleben der Kulturen. Der Kirchenvorstand wünscht sich eine Pfarrerin oder ei - nen Pfarrer, die oder der das besondere Profil der Kin - dertagesstätte unterstützt. Sie oder er sollte Freude da - ran haben, das Angebot der Kirchengemeinde für Kinder und Familien weiter auszubauen und eine familienfreundliche Kirchengemeinde mit zu gestalten. Besonderen Wert legt der Kirchenvorstand auf eine liebevolle Gestaltung des sonntäglichen Gottesdienstes und eine lebensorientierte Predigt. Darüber hinaus wünschen wir uns von unserem Pfarrer oder unserer Pfarre - rin, dass er oder sie sich auf das ländlich geprägte Um - feld und auf die Menschen, die hier wohnen, einlässt und dem seelsorgerlichen Kontakt zu den Menschen einen wichtigen Stellenwert einräumt. Wir wünschen uns, dass er oder sie offen ist für das Bestehende, aber auch die eigene Persönlichkeit und eigene Impulse einbringt. Wir erwarten, dass er oder sie gerne im Team arbeitet und das ehrenamtliche Engagement aktiv fördern möchte. Er oder sie sollte den bestehenden freundschaftlichen und vertrauensvollen Kontakt zu den katholischen Pfarrge - mein den mittragen. Die neue Pfarrerin oder den neuen Pfarrer erwartet ein en gagierter Kirchenvorstand und Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter, die sie oder ihn in der Arbeit tragen und un - terstützen. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Pfarrvikar Raimund Wirth, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Frau Renate Ströder, stv. Vorsitzende des Kir - chen vorstands, Tel.: ; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Worms, Luthergemeinde, Pfarrstelle II Nord, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus A Möchten Sie mit uns gemeinsam wichtige Aufgaben an - packen, neue Konzepte entwickeln und Gemeinde und Gemeinschaft in einem interessanten Wormser Stadtteil erleben? Die Luthergemeinde Worms sucht zum nächstmöglichen Termin nach Versetzung des bisherigen Stelleninhabers in den Ruhestand für die Pfarrstelle Nord eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. Die Gemeinde hat 2 Pfarrstellen; der neue Inhaber der Pfarrstelle I Süd ist bereits gewählt und wird spätestens zum seine Tätigkeit aufnehmen. Der Stadtteil / die Stadt: Die Luthergemeinde liegt im westlichen Teil der Kern - stadt von Worms und hat ca Gemeindeglieder, davon ca. 350 Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, in sehr unterschiedlicher Wohnstruktur. Ein größeres Wohn gebiet wird derzeit bebaut.

203 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 203 Worms als Mittelzentrum bietet mit seiner Lage zwischen Odenwald und Pfalz sowie den Ballungsräumen Rhein- Main und Rhein-Neckar hervorragende Verkehrsan bin - dun gen an das Bundesautobahnnetz (A6, A67 und A61) und an die Verkehrsverbünde der Ballungszentren. Der Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Als Wohnort bietet Worms viele Vorteile. In der Stadt mit Einwohnern sind sämtliche Schularten vor Ort vertreten, u.a. das unmittelbar neben der Kirche gelegene Eleonorengymnasium sowie eine Realschule und eine Grundschule im Gemeindebereich. Dazu kommt eine Fach hochschule mit verschiedenen wirtschaftsbezogenen Fachbereichen. Als eine der ältesten Städte Deutschlands ist Worms kultureller Mittelpunkt des Wonnegaus mit einem breit gefächerten Angebot. In der Stadt werden die Spuren und Denkmäler der jüdischen Gemeinde - einer der ältesten Deutschlands - gepflegt. Wer arbeitet in der Gemeinde mit? Erfahrene haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sind zu einer guten Zusammenarbeit im Team bereit. Ei - ne wöchentliche Teambesprechung fördert diese Arbeit. In der Gemeinde arbeiten hauptberuflich: 1 Gemeinde pä - da goge mit 0,5 Stelle gemeindebezogen, 1 Kirchen mu si - ker mit 60% Anteil für die Luthergemeinde (40% Auf ga - ben im Dekanat), 1 Gemeindesekretärin (0,5 Stelle) und 1 Küs ter/hausmeister (Vollzeitstelle). Die Luthergemeinde gehört zur Gesamtgemeinde Worms und ist über diese der Regionalverwaltung in Alzey angeschlossen. Unsere Einrichtungen und Räumlichkeiten Für die Gemeindearbeit stehen ausreichend Räume in mehreren Gebäuden zur Verfügung. Zur Luthergemeinde gehören 2 Kindertagesstätten mit 7 Gruppen und 21 Mit - ar beiterinnen, deren dienstrechtliche und finanzielle Trä - gerschaft bei der Gesamtgemeinde Worms liegt. Es be - ste hen enge und lebendige Verbindungen zwischen der Kir chengemeinde und den beiden Kindertagestätten. Wei ter gibt es im Gemeindebereich einen offenen Ju - gend treff des Dekanates mit gutem Kontakt zur Ge mein - de. Unsere Kirche Der 1912 fertig gestellte Kirchenbau mit starken An klän - gen an den Darmstädter Jugendstil und markantem Au - ßenbereich setzt einen architektonischen Schwerpunkt im Westbereich der Kernstadt. Die technisch gut ausgestattete große Kirche (ca. 800 Sitzplätze auf 2 Ebenen) verfügt über eine sehr gute Akustik. Sie setzt mit ihrer renovierten und erweiterten Orgel im kirchenmusikalischen Angebot der Stadt einen besonderen Schwer - punkt. Was wir uns wünschen / Was wie bieten - Auf eine weiterhin gute Kooperation zwischen den beiden Pfarrbezirken und unter den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern legen wir besondern Wert. - Die Schwerpunkte unserer Arbeit sehen wir bei Got - tes dienst, Seelsorge und der Förderung einer lebendigen Gemeinde. Es besteht die Bereitschaft, neue Wege zu gehen und dazu besondere Aktivitäten zu entfalten. Hierzu gehören zum Beispiel unsere bisherigen Bemühungen um eine verstärkte Kommuni kati - on mit den Mitgliedern unserer Gemeinde (Gemein - de brief, Geburtstagspost, Gemeindepros pekt). Wir wün schen uns ein kreatives Arbeiten. - Die weitere Förderung der Arbeit mit Kindern und El - tern in den Kindertagesstätten und ihre Einbezieh ung in die Gemeindearbeit sind uns wichtig. Es finden zum Beispiel monatlich kreative Kinderandachten statt. - Ein engagiertes Team von Kindergottesdienstmitar - beiterinnen erhofft sich Unterstützung und Verstär - kung für eine gut eingeführte Kindergottesdienstar - beit. - Im gemeindebezogenen Stadtteiltreff und im übergemeindlichen Jugendtreff für offene Jugendarbeit ar - beiten erfahrene und engagierte Mitarbeiter/innen. In den Räumen der Luthergemeinde treffen sich mehrere Pfadfindergruppen. - Engagierte Kirchenvorstands- bzw. Gemeindemit - glie der gestalten erfolgreich mit anspruchsvollem Pro gramm die Seniorinnen- und Seniorenarbeit (u.a. im monatlichen Mittwochstreff und im wöchentlichen Luthercafé ) und führen eine gut sortierte Ge - mein debibliothek. - Ein gut organisierter Geburtstagsbesuchsdienst durch die Pfarrer und ehrenamtlich engagierte Kir - chenmitglieder zeichnet die Gemeinde aus. - Die Kirchenmusik ist ein Schwerpunkt der Arbeit in der Luthergemeinde (mit Ausstrahlung in die Stadt). Dazu gehören regelmäßige Konzerte sowie die Chor - arbeit (Kinder- und Erwachsenenchor). Diese Arbeit des Kirchenmusikers gilt es positiv zu begleiten und zu unterstützen. - Mehrere Selbsthilfegruppen und Gastgemeinden tref fen sich in den Gemeinderäumen zu eigenen Got - tesdiensten und Versammlungen. Pfarrwohnung - Die 163 m 2 große Pfarrwohnung liegt im 1. Oberge - schoss über einem großen Gemeinderaum und den Büroräumen. Sie hat 5 Zimmer, Küche, Bad mit WC, separates WC, Balkon sowie Kellerräume und Gara - ge. Die Wohnung im Dachgeschoss ist vermietet. - Die Amtsräume für beide Pfarrbezirke befinden sich außerhalb der Pfarrwohnung im Erdgeschoss des di - rekt benachbarten zweiten Pfarrhauses. - Ein Pfarrgarten, welcher 2- bis 3-mal im Jahr für Ge - meindefest oder Gottesdienste benutzt wird, steht zur Verfügung.

204 204 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sind Sie neugierig - haben Sie Interesse? Bewerben Sie sich - besuchen Sie uns - sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie! Kontaktaufnahme: Der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Gernot Lahr, Liebenauerstraße 95, Tel.: ; der Dekan des Dekanates Worms- Wonnegau, Pfarrer Harald Storch, Dekanatsbüro: Semi - nariumgasse 1, Worms, Tel.: ; der Propst für Rheinhessen, Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz, Tel.: ,5 Pfarrstelle für Altenheimseelsorge im Dekanat Wiesbaden Durch den Stellenwechsel der bisherigen Stellenin habe - rin ist die halbe Altenheimseelsorgestelle im Katharinen - stift in Wiesbaden-Biebrich zum nächstmöglichen Zeit - punkt neu zu besetzen. Das Haus in Trägerschaft von EVIM hat derzeit 130 Be - woh nerinnen und Bewohner ab Pflegestufe 1. In den nächs ten Jahren ist eine konzeptionelle Erweiterung ge - plant. Diese beinhaltet den Auf- und Ausbau eines Pfle - ge zentrums für Menschen mit Demenz. Aufgaben der Seelsorgerin oder des Seelsorgers sind: - Seelsorge an den Bewohnerinnen und Bewohnern und ihren Angehörigen sowie an den Mitarbeitenden - Gottesdienste (vierzehntägig und an den kirchlichen Fes ten) und Andachten (wöchentlich alternierend auf verschiedenen Wohnbereichen) in Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinden in Biebrich - Sterbebegleitung, Zimmerabendmahlsfeiern und Aus - seg nungsfeiern - Beerdigung der evangelischen Bewohnerinnen und Bewohner - Zusammenarbeit mit Sozialdienst und Heimleitung - Mitarbeit in hausinternen Arbeitsgruppen, die Fragen der Seelsorge betreffen - Mitwirkung und Präsenz bei Festen und Veranstal - tungen des Hauses - Gottesdienst- und Kasualvertretung in den umliegenden Gemeinden - Beratung des Pfarrkonvents in Sachen Demenz und Sterbebegleitung - Aktive Mitarbeit im regionalen und überregionalen Al - ten heimseelsorgekonvent Die seelsorgerlichen Angebote erfahren vonseiten der Heimleitung und der Mitarbeitenden große Offenheit und Unterstützung, sie werden als Teil des eigenen Profils des Hauses gesehen. Im Gegenzug wird eine verlässliche, regelmäßige Präsenz erwartet. Die gut eingeführte Praxis der Aussegnung aller im Haus verstorbenen Be - wohnerinnen und Bewohner erfordert darüber hinaus auch Rufbereitschaft (flexible Präsenz). Da ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner über längere Zeit im Haus wohnt, können kontinuierliche Bezieh - ungen aufgebaut werden. Wichtig ist dabei die Bereit - schaft, auch Menschen zu begleiten, die selbst nicht verbal kommunizieren können. Für die Seelsorge steht ein kleines eigenes Arbeits zim - mer zur Verfügung sowie ein Raum der Stille und ein großer Mehrzweckraum, in dem die Gottesdienste stattfinden. Die Andachten finden auf den Wohnbereichen statt. Eine Zusatzqualifikation in Seelsorge wird erwartet (mindestens ein 6-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorge aus - bildung oder ein Äquivalent nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie). Diese Zusatzausbildung kann ggf. in den ersten zwei Amts jah - ren nachgeholt werden. Weitere Auskünfte erteilen: Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: ; Stv. Dekan Gerhard Müller, Tel.: und Pfr. Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: ,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Dekanat Dillen - burg Das Ev. Dekanat Dillenburg sucht zum 1. Oktober 2009 ei ne Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Seelsorgearbeit in den Dill-Kliniken in Dillenburg. Das Krankenhaus in Dillenburg gehört zusammen mit den Krankenhäusern in Wetzlar und Braunfels zu den Lahn-Dill-Kliniken GmbH. Die Dill-Kliniken Dillenburg mit 261 Betten ist für die Bevölkerung im Einzugsgebiet des De kanates Dillenburg das Krankenhaus für die Grundund Regelversorgung in der Region. Folgende medizinische Abteilungen und Fachrichtungen stehen in Dillenburg zur Verfügung: Anästhesie/ Intensi v - me dizin, Augenheilkunde (Belegabteilung), Chirurgie, Gy nä kologie/geburtshilfe, HNO, Innere Medizin, Pädia - trie, Urologie. Aufgaben der Seelsorgerin oder des Seelsorgers sind: - Besuche der Patientinnen und Patienten - Gesprächsbereitschaft gegenüber Angehörigen und Be diensteten des Krankenhauses - Gottesdienste in der Krankenhauskapelle (3 mal mo - na tlich) - Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Mitarbeiter - gruppen - Regelmäßige Dienstgespräche mit den katholischen Kol legen - Mitarbeit in innerbetrieblichen Arbeitskreisen und bei Fortbildungsmaßnahmen - Mitarbeit in der Krankenpflegeschule

205 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Weiterentwicklung des Profils der Ev. Kranken - haus seelsorge im Dekanat - Enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern Die Dillkliniken in Dillenburg bieten: - eine ökumenische Krankenhauskapelle - ein Büro für die Seelsorge - eine gute Zusammenarbeit mit der Klinikseelsorge - ein gutes ökumenisches Miteinander Das Dekanat bietet: - Unterstützung durch den DSV, die Verwaltung und die Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit den Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrkonvent Erwartet werden von der Bewerberin oder dem Bewer - ber: - Sensibilität, Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten und Mut zum eigenen theologisch durchdachten Standpunkt - Offenheit für die Fragen, Probleme und Erwartungen der Patientinnen und Patienten und des Personals - Kreativität und Ideen für spirituelle Angebote Eine Zusatzqualifikation in Seelsorge wird erwartet (mindestens ein 6-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorgeaus - bildung oder ein Äquivalent nach den Standards der Deut schen Gesellschaft für Pastoralpsychologie). Diese Zusatzausbildung kann ggf. in den ersten zwei Amts jah - ren nachgeholt werden. Die Teilnahme am gesamtkirchlichen Konvent für Krankenhausseelsorge ist verpflichtend. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Besetzung erfolgt durch den DSV für die Dauer von 6 Jahren. Auskunft erteilen: Stellvertretender Dekan Pfr. Michael Brück, Tel.: ; Präses Klaus Best, Tel.: ; Pfr. Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Bera - tung, Tel.: Im Ev. Dekanat Runkel ist die 0,5 Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen zu besetzen. Das Dekanat Runkel liegt fast ausschließlich im Land - kreis Limburg-Weilburg. Im Süd-Osten befinden sich Ausläufer des Taunus und der Goldene Grund, im Nord-Westen der Westerwald. Weite Teile des Dekanats wer den von der Lahn durchzogen. Limburg an der Lahn bildet als Kreisstadt und Bischofssitz ein Zentrum. Das Dekanat Runkel umfasst 22 Kirchengemeinden mit rund Gemeindegliedern. 20 Pfarrerinnen und Pfar rer arbeiten in Voll- oder Teilpfarrstellen im gemeindlichen Bereich. Dazu kommen 3 übergemeindliche Stel len in den Arbeitsfeldern der Krankenhaus- und Gehör lo sen - seelsorge sowie 4 Pfarrerinnen und Pfarrer im Schul dienst. Im gemeindepädagogischen Dienst sind 4,5 Stel len besetzt. Es arbeiten auf Dekanatsebene zwei Kirchenmu - siker (B-Stellen). Der Dienstsitz des Dekanats ist seit dem 1. April 2004 Limburg. Für sämtliche Aufgaben auf Deka - natsebene stehen dort genügend und gut ausgestattete Arbeitsräume zur Verfügung. Das Bischöfliche Ordinariat, die Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg, das Zentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Lim - burg, Land- und Amtsgericht sowie viele andere Behörden und öffentliche Einrichtungen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Sämtliche Schulmöglichkeiten sind in Limburg vor handen. Die Autobahn und der ICE-Bahnhof Köln/ Frank furt liegen nur 2 km vom Dekanatssitz entfernt. Durch die fast vierjährige Tätigkeit des bisherigen Profil - stel leninhabers sind verschiedene, für die Dekanatsent - wicklung wichtige Projekte und Angebote entstanden. Grundsätzlich ist es gelungen, nach innen in Bezug auf die einzelnen Ortsgemeinden die Arbeit im Handlungs - feld Bildung als eine sinnvolle Ergänzung und Unterstüt - zung der gemeindlichen Arbeit zu verstehen. Solide Kom petenz und hoch-qualitative Angebote erzeugten in der regionalen Arbeit sehr positive Resonanzen. Die Profil-/Fachstelle im Bereich Bildung, Erziehung, Ar - beit mit Zielgruppen bietet die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und innovativer Arbeit. Sie haben Freiräu - me und Gestaltungsmöglichkeiten. Es erwartet Sie ein aufgeschlossenes Team und ein kooperativer Dekanats - sy no dalvorstand. Aufgaben: Hinsichtlich der Planung zukünftiger Arbeitsschwerpunk - te auf dem Handlungsfeld Bildung wird es wichtig sein, das Angestoßene und Implementierte aufzugreifen, fortzuführen und weiter zu entwickeln. Konkret sind dies: - Vorbereitung und Durchführung der vom Dekanat eingeführten jährlichen Interkulturellen Woche mit Vertretern anderer Religionsgemeinschaften, Verbän - den und Einrichtungen der Kommune - leitende Mitarbeit im Interreligiösen Forum - Mitwirkung bei der Konzeptfindung für eine neue De - ka natsfrauenarbeit - Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsan - ge boten für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen (Ehren - amtsakademie) - Durchführung von Dekanatsprojekten im Handlungs - feld - Mitarbeit bei Kirchentagsprojekten - Koordinierung des gemeindepädagogischen Diens - tes und Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des ge - mein de pädagogischen Konzeptes - Überblick, Vernetzung und Koordination der Arbeit im Hand lungsfeld

206 206 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei Schwer punktbildung - Kooperation mit der Fachberatung für Kindertages - stätten der EKHN Zusätzliche Aufgaben bei einer Besetzung als Profilstel - le: - Angebote von Themenabenden oder theologischen Vorträgen in einzelnen Kirchengemeinden oder in ei - ner Region - Fortführung der Bildungsreihe Theologische Köpfe im Haus der Kirche - Thematische Gottesdienste in Gemeinden und übergemeindlich Aus diesem breiten Arbeitsspektrum werden Schwer - punk te in zeitlicher Abfolge verabredet und ausgewertet. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem De kan und dem Dekanatssynodalvorstand wird vorausgesetzt. Von der Arbeit im Handlungsfeld Bildung erwartet der Dekanatssynodalvorstand grundsätzlich die Präsenz und die Dialogfähigkeit der Evangelischen Kirche in diesem Bereich sowie die klare Darstellung dessen, was christlicher Glaube evangelischer Prägung für die Bildung, Erziehung und die Arbeit mit Zielgruppen im Evangeli - schen Dekanat Runkel beitragen kann. Für diese Aufgaben sind Sie qualifiziert durch: - ein theologisches, pädagogisches oder sozialwissenschaftliches Studium (Fachhochschul-, Hochschul - ab schluss) - Berufserfahrung in den Handlungsfeldern Bildung, Er ziehung und in der Arbeit mit Zielgruppen - religionspädagogische Kompetenz - soziale und kommunikative Kompetenz - Mitgliedschaft in und Identifikation mit der Evange li - schen Kirche Denkbar ist eine Verbindung mit der halben Profil-/ Fach - stelle für Gesellschaftliche Verantwortung, die ebenfalls zu besetzen ist. Die Vergütung auf einer Fachstelle erfolgt nach der Kir - chlichen Dienst- und Arbeitsvertragsordnung (E 12), als Profilstelleninhaber/in bemisst sich das Entgelt nach der Pfarrerbesoldungsordnung. Der Dienstsitz ist Limburg, Haus der Kirche, wo wir ei - nen Arbeitsplatz stellen. PC-Kenntnisse und Mobilität (Führerschein, Pkw) setzen wir voraus. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinenihren Wohnsitz im Bereich des Dekanats Runkel nimmt. Weitere Auskünfte erteilt: Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: und das Zentrum Bildung, Herr Böh mer, Tel.: Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Evangelische De kanat Runkel-Dekanatssynodalvorstand-Frankfurter Stra ße 32, Limburg. Pfarrer und Pfarrerinnen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das Dezernat 2, Frau Oberkirchenrätin Flemmig, Paulusplatz 1, Darmstadt. Profil-/Fachstelle für das Handlungsfeld Gesell- schaftliche Verantwortung (0,5 Stelle, befristet auf 5 Jahre) im Evangelischen Dekanat Runkel Im Ev. Dekanat Runkel ist zum nächstmöglichen Zeit - punkt die neu errichtete Profil-/Fachstelle für das Hand - lungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung zu besetzen. Bewerben können sich sowohl Pfarrerinnen/Pfarrer als auch Personen mit gesellschaftswissenschaftlicher Qualifikation (Hochschulabschluss). Das Ev. Dekanat Runkel hat rund Kirchen mit - glieder und liegt fast ausschließlich im Landkreis Lim - burg-weilburg. Im Norden und im Westen befinden sich Aus läufer des Westerwalds. Zum Osten gehören Aus läu - fer des Taunus und im Süden schließt sich an den Gol- de nen Grund der Rheingau-Taunuskreis an. Limburg an der Lahn bildet als Kreisstadt und Bischofssitz ein Zen - trum. Der Dienstsitz des Dekanats ist Limburg. Für sämtliche Aufgaben auf der Dekanatsebene stehen im Haus der Kir che genügend und gut ausgestattete Arbeitsräume zur Verfügung. Die Kreisverwaltung des Landkreises, die Stadtverwal - tung, Innungen, Kammern, Land- und Amtsgericht, Be - hör den, Gewerkschaften, öffentliche Einrichtungen und Verbandsvertretungen befinden sich somit in unmittelbarer Nähe. Die Autobahn A3 und der ICE-Bahnhof der Strec ke Frankfurt-Köln sind keine 2 km vom Dekanats - sitz entfernt. Die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Dekanats ist gekennzeichnet durch: - die günstige Verkehrsanbindung zu den Metropolre - gionen Rhein-Main und Rheinland - einen hohen Pendleranteil (ca Personen) - mittelständische Betriebe im gewerblichen und Dienst - leistungsbereich - Landwirtschaftsbetriebe in ländlichen Regionen Von der Arbeit im Handlungsfeld Gesellschaftliche Ver - antwortung erwarten wir grundsätzlich die Präsenz und die Dialogfähigkeit der Evangelischen Kirche in diesem Be reich sowie die klare Darstellung dessen, was christlicher Glaube evangelischer Prägung für die gesellschaftliche Situation und Entwicklung unserer Region beitragen kann. Das Arbeitsspektrum im Handlungsfeld erstreckt sich auf: - Aufbau von inner- und außerkirchlichen Kontakten - Analyse wirtschaftlicher, struktureller und sozialer Ent wicklungen in der Region

207 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Erstellung von Expertisen zu aktuellen regionalen Ent wicklungen und deren sozialen Folgen - Hieraus resultierend: Kirchliche Projektideen für alle Ebenen des Dekanats - erstellung von Vernetzung und Kooperation nach in - nen und außen - Beratung und Unterstützung von Gemeinden bei Schwer punktbildung, Aktionen und Projekten - Organisation von projektorientierten Jahresthemen im Handlungsfeld (z.b. Arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeit, nachhaltiges Wirtschaften, Bewahrung der Schöp - fung/klimawandel, Reichtum und Armut, Alt und Jung, Familie und Kinder, Beheimatung im ländlichen Raum, Dorferneuerung) - Kontakte und gemeinsame Projekte, z.b. mit dem regionalen Diakonischen Werk, der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung und anderen Einrich - tun gen - Stellungnahmen zu aktuellen Themen (z.b. Night - shop ping am Gründonnerstag, Ausdehnung der La - den öff nungs zeiten) - Mitarbeit im Interreligiösen Forum des Dekanats und bei der Interkulturellen Woche Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Dekan und dem Dekanatssynodalvorstand wird vorausgesetzt. Aus dem genannten Arbeitsspektrum werden Schwerpunkte in zeitlicher Abfolge verabredet und ausgewertet. Wir erwarten von Ihnen: - Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/in der EKHN - Kenntnisse evangelischer Sozialethik - Alternativ: Gesellschaftswissenschaftliches Studium mit Abschluss - Praxiserfahrung in der Auseinandersetzung mit ge - sel lschaftlichen Problemlagen und im Umgang mit öffentlichen Strukturen - Hohe Kommunikations-, Motivations- und Kooperati - onsfähigkeit hinsichtlich der Kirchengemeinden, den anderen Fach- und Profilstelleninhabern sowie weiteren inner- und außerkirchlichen Partnern - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Fachbera - tung des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung, Mainz - Fähigkeit zur eigenständigen Struktur des Arbeitsfel - des und intensives, selbstständiges Arbeiten - Mobilität (Führerschein und Pkw) Ein Arbeitsplatz wird Ihnen als Dienstsitz im Haus der Kir che, Limburg zur Verfügung gestellt. Ihre Bewerbung richten Sie als Pfarrer/in bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Dezer - nat 2, Frau Oberkirchenrätin Flemmig, Paulusplatz 1, Darmstadt. Bewerber/innen auf die Fachstelle (Nicht-Pfarrer) senden Ihre Bewerbung an das Evangelische Dekanat Runkel, Frankfurter Straße 32, Limburg. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Dekan Manfred Pollex, Tel.: , zur Verfügung. Schulpfarrstelle mit Schulseelsorgeauftrag im Rahmen eines Gestellungsvertrages Zum ist an der Martin-Luther-Schule in Bus - eck eine Schulpfarrstelle mit Schulseelsorgeauftrag zu besetzen. Die Martin-Luther-Schule ist eine staatlich anerkannte private Ersatzschule für psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Träger der Schule ist der Verein für Ju - gendfürsorge und Jugendpflege e.v. in Gießen. Die Schule besteht aus der Stammschule (Gebäude auf dem Gelände der Leppermühle in Buseck) und der Ab - teilung Georgenhammer (Nähe Laubach-Lauter). Im Schuljahr 2007/08 besuchten 222 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 30 Klassen die Schule. Unterricht wird in Lerngruppen von 5 bis 12 Schülern er - teilt. Neben den Lehrkräften stehen zusätzlich sozialpädagogische Mitarbeitende (zum Beispiel durch Doppelbe - setzung im Unterricht der Grund- und Mittelstufe) zur Lernunterstützung der Schüler bereit. In unserer Schule werden vorrangig psychisch kranke Kinder und Jugendliche aus den Wohneinrichtungen des Schulträgers unterrichtet. Alle Schüler, die stationär in (Außen-)Wohngruppen des Kinder- und Jugendwohn hei - mes Leppermühle oder in die angegliederten Wohnhei me in Gießen (Adalbert-Focken-Haus und Berthold-Mar tin- Haus) und in Laubach-Lauter (Georgenhammer) aufgenommen werden und (noch) keine öffentliche Schule besuchen können, werden von den Heimleitungen automatisch für den Besuch der Martin-Luther-Schule angemeldet. Darüber hinaus können freie Schulplätze von externen Schülern aus Gießen und den umliegenden Landkreisen be setzt werden. Unser Pädagogisches Profil Unseren Schüler/innen ist die Teilnahme am Unterricht an öffentlichen Schulen nicht möglich. Der Aufbau der vielfach verschütteten Leistungsfähigkeit und Leistungsmotivation mit dem Ziel des Erwerbs eines angemessenen Schulabschlusses, entweder an unserer Schule bzw. der vorzeitigen Rückschulung an eine öf - fentliche Schule, ist deshalb nur möglich, wenn Grund - sätze gelten, die das bisherige Scheitern berücksichtigen. Hierzu hat sich die Schule Leitlinien für die pädagogische Arbeit erstellt.

208 208 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Leitidee Unsere Schule ist christlichen und humanistischen Tra di - tionen verbunden. Wir, das Kollegium der Martin-Luther-Schule, möchten allen Kindern und Jugendlichen eine gemeinsame Schulund Lebenserfahrung ermöglichen, die niemanden zu - rück lässt, jeden nach seinen Möglichkeiten beteiligt und damit zur Entwicklung einer toleranten Schulgemein - schaft beiträgt. Jeder soll ohne Angst verschieden sein können. Schulleben Unser Schulleben gestalten wir aktiv durch Schulfeste, Klas senfahrten, Projektwochen, eigene Theater- und Mu sikaufführungen, Besuche kultureller Veranstaltungen und dem Kennenlernen von außerschulischen Lernorten. Dies ermöglicht unseren Schülerinnen und Schülern eine positive Identifikation mit der Schule und die Entwic k - lung des Gefühls, Teil einer großen Gemeinschaft zu sein. Rehabilitation und Leistung Unter Rehabilitationsbedingungen fördern wir die Lei s - tungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit und die Entwick - lung der Persönlichkeit. Dabei steht die Achtung der individuellen Schülerpersönlichkeit im Vordergrund. Wir arbeiten auf angemessene, staatlich anerkannte Schulabschlüsse hin, bereiten auf eine mögliche Rück - schulung in die Regelschule, auf weiterführende Schulen und die Berufswelt vor. Gleichzeitig fördern wir die Ent - wick lung lebenspraktischer Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags. Rehabilitation hat die Vermittlung von Bildung und die Förderung der Heilungsprozesse in positiver Lernatmos phä re zum Ziel. Die Stärkung des Selbstbewusstseins, das Erlernen von Problemlösestrategien, das Einüben von Regeln und de - mo kratischen Verfahren ergänzt den Erwerb von Wissen und Fachkompetenz. Teamfähigkeit und Selbstverantwortung Der Lerngruppe als sozialer Gemeinschaft kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Sie fördert die Entwicklung von Beziehungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein für sich und andere, den Auf bau von positiven Selbstkonzepten und Freude am Lernen. Das Lernen in der Gruppe macht Selbst wirk - samkeit erfahrbar und unterstützt zielorientiertes Ar - beitsverhalten. Kooperation Wir arbeiten mit allen Einrichtungen des Trägervereins und außerschulischen Institutionen eng zusammen. Zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler nutzen wir die vielfältigen pädagogischen, psychologischen und medizinischen Kompetenzen von Schule und Heim unter An - er kennung der jeweiligen Fachautonomie. Vertrauensvolle Elternkooperation ist wichtiger Bestand - teil unserer Arbeit. Lernende Schule Wir begreifen unsere Schule als lernende Institution, die offen für Impulse von außen ist. Die Transparenz unseres pädagogischen Handelns fördert Vertrauen und klare Strukturen. Unser Schulprofil passt sich den Bedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler an und ist damit wandelbar. Kontinuierliche Fortbildung und Evaluation gewährleisten die Fortschreibung der Entwicklung unserer Schule, bei der unsere Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt stehen. Aufgabenbereich der Schulpfarrstelle mit Schulseel - sorgeauftrag Die Schulpfarrerin/Der Schulpfarrer wird im Umfang von 75% der Stelle im Religionsunterricht eingesetzt sein und mit 25% in der Schulseelsorge. Der Religionsunterricht findet sowohl in der Grund- und Mittelstufe (erstes bis sechstes Schuljahr) wie auch in der Hauptstufe (siebtes bis neuntes Schuljahr) statt. Die besondere Lebens- und Entwicklungssituation der Kin - der und Jugendlichen erfordert von den Unterrichtenden besondere didaktische, methodische und sozialpädagogische Erfahrungen Unsere Erwartungen an eine Schulpfarrerin / einen Schul pfarrer Von der Schulpfarrerin/dem Schulpfarrer erwarten wir, dass er oder sie einfühlsam ist und sozial integrativ wirken kann, da alle unsere Schüler und Schülerinnen psychische Störungen aufweisen, die eine besondere An - sprache und Erziehung benötigen. Die Person sollte besonders kooperations- und teamfähig sein, da in unserer Schule eine besonders enge Zu - sammenarbeit mit Lehrern, Sozialpädagogen, Erziehern, Psychologen, Ärzten und Eltern besteht. Er oder Sie sollte unterrichtlich erfahren sein und darüber hinaus besondere didaktische, methodische und sozialoder sonderpädagogische Kompetenzen mitbringen sowie flexibel und kreativ sein, sich auf die besonderen Lern- und Entwicklungssituationen der Kinder und Ju - gend lichen einzulassen. Für die Aufgabe der Schulseelsorge, die in Zusammen - arbeit mit Schulleitung und Kollegium neu zu entwickeln ist, werden von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber grundlegende seelsorgerliche, theologische, spirituelle und liturgische Erfahrungen und Fähigkeiten sowie Pro - jektentwicklungs-kompetenz erwartet. Bewerbung Bewerbungen erbitten wir mit den üblichen Unterlagen auf dem Dienstweg an das Referat Personalservice Kir - chengemeinden und Dekanate der Kirchenverwal tung, Paulusplatz 1, Darmstadt. Bewerbungs schluss ist vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes. Information Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Rainer Müller, Schul - leiter der Martin-Luther-Schule, Tel.: , E-

209 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 209 Mail: MLS_Buseck@t-online.de; Herr Karl-Heinz Lerch, Studienleiter des RPA Gießen, Tel.: , E- Mail: rpa-giessen@ekhn.de und Kirchenrat Sönke Krütz - feld, Tel.: , zur Verfügung. Das Laubach-Kolleg der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht zum 1. August 2009 eine Schulpfarrerin / einen Schulpfarrer mit Schulseelsorgeauftrag zur Gestaltung des geistlichen Lebens am Laubach-Kolleg der EKHN in Laubach (Ober - stu fen schule und Kolleg mit angeschlossenem Wohn - heim für die Jugendarbeit mit jungen Erwachsenen ab 18 Jah ren). Das Laubach-Kolleg ist ein staatlich anerkanntes privates Oberstufengymnasium in Trägerschaft der EKHN, in dem Erster und Zweiter Bildungsweg verbunden sind und ca. 310 Kollegiat/innen und Schüler/innen von 30 Lehrer/innen unterrichtet werden. Unter der Leitlinie Leben, Lernen und Wohnen unter ei - nem Dach wird die Integrationsarbeit von jungen Er - wachsenen im Ersten und Zweiten Bildungsweg im Geist evangelischen Glaubens umgesetzt. Individuelle Betreu - ung und gezielte Förderung der Kollegiat/innen und Schü ler/innen sind für uns im Laubach-Kolleg ebenso selbstverständlich wie hohe Fachkompetenz und verantwortungsvolle Mitarbeit an Unterrichtsplanungen und Schul veranstaltungen. Wir verfolgen das Ziel, junge Erwachsene in ihrer Ent - wicklung zu selbstständigen, verantwortungsvollen Per - sönlichkeiten auf der Basis des christlichen Menschen - bildes zu begleiten. Als Schulpfarrerin/Schulpfarrer sind Sie eingebunden in das pädagogische Kollegium des Laubach-Kollegs. Sie unterrichten das Fach Ev. Religion vor allem in der Se - kundarstufe II. Sie arbeiten mit den Gremien der Schule, den Beratungslehrern, Klassenlehrern und Tutoren zu sam - men und sind Mitglied der pädagogischen Konfe renzen. Mit einem Teil Ihres Unterrichtsdeputates unterrichten Sie auch in der Sekundarstufe I der Friedrich-Magnus-Ge amt - schule Laubach, mit der wir im Schulverbund zusammen arbeiten. Mit der Schulpfarrstelle, die zu 75% durch Religions un - terricht bestimmt ist, wird ein Schulseelsorgeauftrag im Umfang von 25% verbunden sein. Insbesondere im Bereich der Schulseelsorge bestehen die Aufgaben, - das geistliche Leben im Laubach-Kolleg weiter zu ent wickeln und in das Schulprogramm einzubinden so wie mit der Andachtsgruppe, den Fachkolleg/in nen Religion und der Schulleitung zu koordinieren, - die seelsorgerliche Begleitung der jungen Erwachse - nen im schulischen Alltag und mit Blick auf die Ziel - setzung persönlicher und schulischer Bildung wahrzunehmen, - den Schüler/innen und Kollegiat/innen im Rahmen ei - ner Arbeitsgemeinschaft mit biblischen Themen und offener Jugendarbeit Erfahrungen mit dem christ li - chen Glauben zu ermöglichen, - gemeinsame Veranstaltungen anzuleiten und im Team das soziale Zusammenleben der Schulgemein - de zu fördern, - sowie in Zusammenarbeit mit dem Wohnheimleiter / der Wohnheimleiterin angemessen dazu beizutragen, dass die Integration von 1. und 2. Bildungsweg, von Wohnheim und Schule im Konzept Leben, Lernen und Wohnen unter einem Dach umgesetzt wird. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - Interesse an der Lebens- und Bildungssituation von jungen Erwachsenen hat und Unterrichtserfahrung im Religionsunterricht der Sekundarstufe I und Sekun - dar stufe II mitbringt, - eine positive und gewinnende Ausstrahlung hat, kontaktfreudig ist - offen und kommunikationsfähig auf jun ge Menschen zugehen kann, - Beziehungen zu Jugendlichen und Erwachsenen in der Schule und im schulischen Umfeld herstellen und sie seelsorgerlich begleiten kann, - theologische, liturgische und pädagogische Kompe - ten zen hat, sowohl seelsorgerliche Alltagssituationen als auch Gottesdienste, Andachten und spirituelle Angebote innerhalb und außerhalb von Schule zu - sam men mit anderen zu ermöglichen und zu gestalten, - die Fähigkeit und Erfahrung in Projektentwicklung einbringt, Situationen, Gelegenheiten und Bedürfnis - se zu erkennen und aufzugreifen, die Kompetenzen möglichst vieler an und außerhalb der Schule tätiger Akteure einzubeziehen und Projekte zur Gestaltung eines lebendigen geistlichen Lebens am Laubach- Kolleg anleiten zu können, - teamfähig und bereit ist, mit Schulleitung, Kollegium, Wohnheimleitung und Mitarbeitenden des Laubach- Kollegs zusammenzuarbeiten sowie die Vernetzung des Laubach-Kollegs mit Schulen, Kirchengemein - den und Ortsgemeinden aktiv unterstützt. Bei erstmaligem hauptberuflichen Einsatz in der Schule ist die Teilnahme an der Professionalisierungsmaßnahme gemäß GestVO 4 Absatz 4 verpflichtend. Anstellungsträger ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in Darmstadt. Eine Dienstwohnung kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie interessiert sind, schicken Sie Ihre Bewer - bungs unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) bit - te bis zum auf dem Dienstweg an das Refe - rat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darmstadt.

210 210 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Ellen Reuther, OStD i.k., Schulleiterin am Laubach-Kolleg der EKHN (auch telefonisch über das Sekretariat unter ; E- Mail: info@laubach-kolleg.de; Herr Karl-Heinz Lerch, Studienleiter des RPA Gießen, Tel.: ; rpa-giessen-sekretariat@ekhn.de und Kirchenrat Sönke Krützfeld, Tel.: zur Verfügung. Haben Sie Freude an der Arbeit mit und für junge Men - schen? Haben Sie Interesse am Dienst der Verkündigung und Seel sorge an jungen Menschen? Wollen Sie sich anwaltschaftlich für die Arbeit mit Kin - dern und Jugendlichen einsetzen und sie in ihren Fragen begleiten? Möchten Sie der Kinder- und Jugendarbeit der EKHN ein Gesicht geben? Dann bewerben Sie sich auf die Stelle einer Landesjugendpfarrerin / eines Landesjugendpfarrers im Zentrum Bildung - Fachbereich Kinder- und Jugend - ar beit - in Darmstadt. Die Landesjugendpfarrerin/Der Landesjugendpfarrer leitet den Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit und ist gemeinsam mit den Referentinnen und Referenten des Fachbereiches verantwortlich für die theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Hierfür kooperiert die Landesjugendpfarrerin bzw. der Landesjugendpfarrer u.a. auch mit den anderen Fachbereichen im Zentrum Bildung. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: - Theologische und seelsorgerliche Verantwortung für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendli - chen in der EKHN - Weiterentwicklung der Konzeption evangelischer Kin - der- und Jugendarbeit in Aufnahme zukunftsweisender Entwicklungen und Tendenzen - Gesamtverantwortung des Projektes Jugendkirch - en tag der EKHN - Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen der Ev. Jugend in der EKHN und den freien Werken und Verbänden sowie nicht-kirchlichen Organisa tio - nen, Verbänden und Einrichtungen auf Landesebene sowie deren Beratung - Vertretung der EKHN in überregionalen Gremien im Be reich der Kinder- und Jugendarbeit Wir erwarten eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit - theologischer, pädagogischer und religionspädagogischer Kompetenz - der Fähigkeit, theologische und pädagogische Grund satzfragen im Kontext gesellschaftlicher Verän - derungen auf die Lebenswelten Jugendlicher zu be - ziehen - Erfahrung im Erstellen von fachlichen Expertisen und Ver öffentlichungen - Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Management- und Personalführungskompetenz Die Berufung erfolgt durch die Kirchenleitung für sechs Jahre, eine einmalige Verlängerung ist möglich. Die Be - sol dung erfolgt nach Pfarrer/innen-Gehalt und Zulage nach A 14. Bei der ausgeschriebenen Stelle können im Zuge von Organisationsentwicklungsprozessen Verän - de rungen in Aufgabenzuschnitt und Zuordnung erfolgen. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Perso - nal service Kirchengemeinden und Dekanate, OKRin Ines Flemmig, Paulusplatz 1, Darmstadt. Bei Interesse können Sie sich für weitere Informationen gerne mit der Zentrumsleiterin, Pfarrerin Martina Klein, Tel.: , in Verbindung setzen. Zweite Ausschreibung Im Evangelischen Dekanat Vogelsberg ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zur Propstei Ober - hes sen und ist ländlich geprägt. Entstanden ist es im Jah re 2000 durch die Fusion der beiden Dekanate Herb - stein und Lauterbach. Das Dekanat Vogelsberg besteht aus 36 Kirchengemeinden mit zzt. 21 Pfarrstellen und ca Gemeindegliedern. Es ist der Evangelischen Re - gio nalverwaltung Alsfeld angeschlossen. Die Dekanatsverwaltung befindet sich in Lauterbach. Hier sind auch die Büros der Mitarbeitervertretung, des Dekanatsjugendreferenten, der Gemeindepädagogin, des Referenten für Öffentlichkeitsarbeit, des AKH-Stel - len inhabers und des Inhabers der Profilstelle Bildung und Gesellschaftliche Verantwortung angesiedelt. Des Weite - ren gehören zu den Dekanatsmitarbeitern zwei Deka - nats kirchenmusiker, eine Sekretärin und eine Verwalt - ungs fachkraft. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit findet eine Zusammenarbeit mit dem Nachbardekanat Alsfeld statt. Mit der Dekanspfarrstelle, die einen Anteil von 50% um - fasst, ist ein 0,25 Dienstauftrag zur Mitarbeit in der Kir - chen gemeinde Lauterbach verbunden. Die im Rah men dieses Dienstauftrages anfallenden Aufgaben sind in ei - ner Pfarrdienstordnung geregelt. Der weitere 25%-Anteil steht für gemeindliche Dienste im Dekanat zur Verfü - gung. Neben den in Art. 29 und 30 der Kirchenordnung be - schrie benen Aufgaben richten sich an den Dekan/die De kanin folgende Erwartungen:

211 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 211 Der DSV legt besonderen Wert auf Teamfähigkeit, die För derung des kirchlichen Lebens im Dekanat, Förde - rung der Kooperation zwischen den einzelnen Kirchen - ge meinden und eine kompetente Begleitung der Arbeit in den Profil- und Fachstellen. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die über theologische und geistliche Leitungskompetenz verfügt und auch Sinn für Struktur- und Verwaltungsfragen hat. Ein - füh lungsvermögen und Verständnis in bzw. für die Belan - ge unserer ländlich geprägten Kirchengemeinden sind un erlässlich. Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kir - chen präsidenten, OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: ; der Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Lo - nystraße 13, Gießen, Tel.: ; Präses Annedore Radvan, Tel.: oder Pfarrer Martin Bandel (komm. Dekan), Tel.: Gustav-Adolf-Werk e. V., Diasporawerk der Evange - lischen Kirche in Deutschland Das Gustav-Adolf-Werk (GAW) in Leipzig vermittelt und fördert partnerschaftliche Hilfe für evangelische Gemein - den und Kirchen in der Diaspora. Wegen Eintritts des Stelleninhabers in den Ruhestand ist zum in der Zentrale des GAW die Stelle des/der zu besetzen. Generalsekretärs / Generalsekretärin Zu den Aufgaben des Generalsekretärs/der Generalse k - re tärin gehören: - Leitung der Geschäftsstelle - Vertretung des Werkes und seiner Anliegen in den Gliedkirchen der EKD und in der Öffentlichkeit - Zusammenarbeit mit dem Präsidenten und dem Vorstand sowie den Haupt- und Frauengruppen des GAW - Kontakt zu den Partnerkirchen des Werkes in Europa, Zentralasien und Lateinamerika - Bearbeitung diaspora-theologischer Grundsatz fra - gen Qualifikationen für diese Stelle sind: - Abgeschlossenes Theologiestudium, Ordination, Ge - mein deerfahrung - Vertrautheit mit den Strukturen der Evangelischen Kir che in Deutschland - Erfahrung mit der evangelischen Diasporaarbeit - Erfahrung in Personalverantwortung und -führung - Fremdsprachenkenntnisse: Englisch und möglichst eine weitere, in der evangelischen Diaspora gesprochenen Sprache Der Generalsekretär/die Generalsekretärin wird auf 6 Jah - re gewählt; Wiederwahl ist möglich. Der Dienstsitz ist Leip - zig. Die Besoldung richtet sich bei Vorliegen der dienstrechtlichen Voraussetzungen nach dem Kirchenbeamten ver - hältnis der EKD nach A 14 / A 15. Bewerbungen sind bis zum an den Vorstand des GAW, Präsident Herrn Dr. Wilhelm Hüffmeier, Pisto - ris straße 6, Leipzig, zu richten. Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zum 01. Au - gust 2009 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation für eine 0,5-Stelle Schulbezogene Kinder- und Jugen d - ar beit an der Integrierten Gesamtschule Busecker Tal. Die Schule liegt innerhalb einer der Großgemeinden un - seres Dekanats; dort werden rund 1000 Schülerinnen und Schüler in 37 Klassen unterrichtet. Sie kommen im We sentlichen aus den Gemeinden unseres Dekanats. An der Gesamtschule existiert bereits eine volle Stelle Schul sozialarbeit. Die Stelle ist vorerst auf drei Jahre be - fristet. Wir erwarten - Vernetzung mit der Kinder- und Jugendarbeit in den um liegenden Kirchengemeinden - Weiterentwicklung der Konzeption evangelischer schul bezogener Arbeit - Projektarbeit, u.a. mit dem Ziel der Gewaltprävention - Beratungs- und Betreuungsangebote für die Schul - ge meinde in Kooperation mit der Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Regionalen Diakonischen Werkes Gießen - Förderung und Unterstützung von benachteiligten Schü ler/innen, u.a. Hilfe bei der Berufsfindung - Zusammenarbeit mit der Schülervertretung, dem Lehr erkollegium und den Eltern - Außenvertretung in fachpolitischen Gremien - Bereitschaft, sich auf die besonderen Erfordernisse der Arbeit im System Schule einzulassen - Fähigkeit zu eigenständigem Organisieren und Durch führen der geforderten Tätigkeiten - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche Wir bieten: - eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätig - keit in einem sich neu entwickelnden Arbeitsfeld - Zusammenarbeit in einem kollegialen Team von Ge - meindepädagoginnen unseres Dekanats

212 212 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Eingruppierung nach KDAVO Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin - ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago gin nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Be schäf tig te der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Ab - schluss 2007 bis 2009) der Evange lischen Fachhoch - schu le Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Wenn Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie bitte Ih - re Bewerbungsunterlagen bis zum 22. Mai 2009 an das Ev. Dekanat Kirchberg, Tiefenweg 49, Fernwald. Für Rückfragen stehen Ihnen Dekan Klingmann, Tel oder sowie Dekanatsjugendrefe ren - tin Carola Geck, Tel zur Verfügung. Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,75 Stelle - 30 Stunden) ab sofort für Steinheim/Main. Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und -pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzen bach. Als Dekanatsstelle ist diese zunächst bis be - fristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Vorausset - zung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugend - li chen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (0,65%). Der Dekanatsanteil beträgt 0,1 (4 Std.) für Ko - op e ration und einen Arbeitsschwerpunkt. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Stein - heim/main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenüber tritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main gehören u. a.: - Planung und Durchführung von bestehenden Ange - bo ten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team - Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit un ter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und aben - teu erpädagogischer Ansätze - Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder-und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugend ar - beit - Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbe - reichs - Zusammenarbeit im Bereich Jugendarbeit mit der Stadt Hanau gemäß Vereinbarung und mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche Zu Ihren Aufgaben im Ev. Dekanat Rodgau gehören: - Projektbereich gemäß Jahresplanung im Gemeinde - pä dagogischen Dienst - Auftragsbereich: Projekt schulbezogene Arbeit - Zusammenarbeit auf Dekanatsebene Wir erwarten: - Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwer - punkte in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Eh - ren amtlichen - Kirchliche Unterrichtserlaubnis sowie Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder - und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Führerschein Klasse B und eigenen PKW - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss - eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit - motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbei - ter/in nen - die Möglichkeit nach Bedarf an Kirchenvorstandssit - zungen teilzunehmen und die Unterstützung durch ei nen aufgeschlossenen Kirchenvorstand - Vergütung nach KDAVO Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Mö glichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) ha - ben oder berufsbegleitend erwerben. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Wei tere Auskünfte erhalten Sie bei der stellvertretenden Dekanin Leonie Krauß-Buck, bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Beauftragter für den gemeindepädagogischen Dienst) Tel oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel oder

213 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 213 Die Evangelische Kirchengemeinde Kirchbrombach sucht baldmöglichst eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Stelle ist zunächst befristet auf drei Jahre. Die Zuge - hörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Wen suchen wir? Wir wünschen uns eine aufgeschlossene Persönlichkeit mit klarem christlichem Profil, die den eigenen Beruf als wertvollen Beitrag für das Leben der Gemeinde ansieht und gerne im Team der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Gemeinde arbeitet. Was wir von Ihnen erwarten? Wir wünschen uns, dass junge Menschen Kirche als ihre Heimat entdecken und im Rahmen christlicher Kinderund Jugendarbeit ihre Fähigkeiten entwickeln und entfalten können. Dazu brauchen sie geeignete Persönlichkei - ten, die sie begleiten und glaubwürdig von ihrem Glau ben reden können. - Eine Ihrer wichtigsten Aufgabe ist deshalb die Be - gleitung, Weiterbildung und Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen im Rahmen der Kinder- und Ju gendarbeit und die Vernetzung der bestehenden Grup pen untereinander. - Ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit liegt im Aufbau der Ar - beit mit Jugendlichen nach der Konfirmation, etwa in Form von jugendgemäßen Gottesdiensten, Ju gend - kreisen, Projekten in der Jugendarbeit, Angebo ten innerhalb der offenen Jugendarbeit, gemäß Ihrer ei - ge nen Fähigkeiten und Erfahrungen und abgestimmt auf die Bedürfnisse der Jugendlichen. - Im Rahmen projektbezogener Arbeit mit Kindern er - warten wir die Planung und Durchführung von einer Kinderbibelwoche, einer Kinderwoche innerhalb der Ferienspiele der Kommunen und die Durchführung des Krippenspiels. Wer wir sind? Sie erwartet eine ländlich geprägte Kirchengemeinde mit 2 Pfarrstellen und ca Gemeindegliedern in 8 Dör - fern im landschaftlich reizvollen Odenwald. Unsere schöne Kirche und die beiden Evangelischen Gemeinde häu ser mit eigenen Jugendräumen bieten zahlreiche Mö glich - keiten für eine kreative Jugendarbeit. Zu unserer Kir chen - gemeinde gehören ebenfalls 2 evangelische Kin der gärten mit religionspädagogischen Schwerpunk ten. Über 100 eh - ren amtlichen Mitarbeiter engagieren sich im reich haltigen und bunten Gemeindeleben unserer Kirchengemeinde. Eine Grundschule befindet sich am Ort, weitere Schulen in den naheliegenden Städten Michelstadt, Erbach und Bad König. Die Erteilung von Religionsunterricht an einer Schu le ist nach Absprache möglich, eine Lehrbefähigung ist dazu Vorrausetzung. Aufgrund der ländlichen Prägung sind ein Führerschein und ein eigenes Fahrzeug unverzichtbar. Bei der Woh - nungs suche sind wir gerne behilflich. Eine Aufstockung der Stelle um 50 % in der Jugend - arbeit des Dekanates Reinheim (Nachbarschaftsbe - reich Süd) ist möglich. Anfragen und Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen bitte senden an: Ev. Kirchengemeinde Kirchbrombach, Pfr. Helmut Klein, (Vorsitzender des Kirchenvorstands) Hauptstr. 13, Brombachtal, Tel: , Fax , Ev.Kirchbrombach@t-online.de. Das Evangelische Dekanat Reinheim sucht, befristet als El ternzeitvertretung (zunächst bis zum ), zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Mitarbeiter/in im gemeindepädagogischen Dienst (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Reinheim liegt im vorderen Odenwald entlang des Flusslaufes der Gersprenz. Zu ihm gehören ca Gemeindemitglieder und 18 Kir - chengemeinden. Das Dekanat gliedert sich in vier Nach - bar schaftsbereiche, in denen jeweils eine Gemeindepä - da gogin tätig ist, um die Arbeit mit Kindern und Ju gend - lichen zu unterstützen. Der Einsatz erfolgt in den Ev. Kirchengemeinden Beer - furth, Brensbach, Fränkisch-Crumbach, Reichelsheim und Wersau im Nachbarschaftsbereich Süd und im De - ka nat. Zu den Aufgaben gehören: - Vernetzung von Gemeinde und Schule - Aufbau eines Projektes im Rahmen der Nachmittags - betreuung an der Georg-August- Zinn Schule (Ge - samt schule) in Reichelsheim - Begleitung der bestehenden Arbeit mit Jugendlichen in den Gemeinden - Impulse für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Kon - firmanden - Mithilfe bei der Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbei - te rinnen und Mitarbeiter - Kooperation mit dem Dekanatsjugendreferenten Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter, die/der sich klar und eindeutig zu den Inhalten der evangelischen Kirche bekennt und christliche Werte auf mo - der ne Art an Jugendliche vermitteln möchte. Die Mit - glied schaft in der Ev. Kirche wird vorausgesetzt. Wir bie-

214 214 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ten einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit der Mö - glich keit der Umsetzung eigener Ideen und eigenverantwortlich gestalteter Projekte. Der Runde Tisch Jugend ar - beit im Nachbarschaftsbereich Süd unterstützt die Ar - beit, ebenso motivierte Ehrenamtliche in den Gemein den. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst mit Kindern und Jugendlichen treffen sich regelmäßig in der Hauptberuflichenkonferenz zur Ko - ordi nierung der Arbeit und zum Erfahrungsaustausch. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Eine Aufstockung der Stelle um 50 % in der Kinderund Jugendarbeit der Evangelischen Kirchenge - meinde Kirchbrombach ist möglich. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Reinheim, Tilsiter Straße 12, Reinheim. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Dekanatsjugendre fe - rent Dieter Stab (Tel , dieter. stab@ev-dekanat-reinheim.de), die Beauftragte für den gemeindepädagogischen Dienst, Frau Irmgard Sykora (Tel ) und Präses Volker Ehrmann (Tel ). Weitere Infos über das Dekanat Reinheim gibt es unter: www-ev-dekanat-reinheim.de. Das Evangelische Dekanat Herborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zunächst befristet auf 4 Jahre, ei - ne/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 % Stelle) Einsatzort von 40 % einer ganzen Stelle (16 Stunden) ist die Evangelische Kirchengemeinde Schönbach und der Einsatz von 10 % einer ganzen Stelle (4 Stunden) ist auf Dekanatsebene. Auf Dekanatsebene erwarten wir: - Zusammenarbeit mit dem/der Dekanatsjugendrefe - ren ten/in - Mitgestaltung von Dekanatsprojekten (z.b. Freizeit - maß nahmen und Jugendgottesdiensten) - weitere Vernetzung der örtlichen Arbeit mit der Deka - nats-jugendarbeit Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Wir bieten: - ein erfahrenes Team haupt- und ehrenamtlich Mitar - beitender zu Beratung und gemeinsamen Aktionen - Nutzungsmöglichkeiten der Alten Schmiede in Uckers dorf für kreatives Arbeiten mit Gruppen (Holzund Metallarbeiten) - Material- und Booteverleih zur Unterstützung örtlicher Vorhaben - Vergütung nach den Richtlinien der Ev. Kirche in Hes - sen und Nassau (KDAVO) Und so stellt sich die Kirchengemeinde Schönbach als dienstlicher Sitz und als Lebensraum vor: Schönbach als ein westlicher Stadtteil von Herborn ist überwiegend evangelisch und ca. 6 km von der Innen - stadt Herborn entfernt. Die A 45 verläuft nur wenige Kilo - meter entfernt. Ein evangelischer Kindergarten und eine Grundschule sind vor Ort, alle weiterführenden Schulen in Herborn. Die Ausläufer des Westerwaldes sowie der nahe Aartalsee bieten eine Reihe von Freizeit- und Erho - lungs möglichkeiten. Über die nahe Autobahn und den Ei senbahnanschluss in Herborn sind das Rhein Main Ge biet, das Siegerland sowie das Rheinland schnell zu er reichen. Ebenso verkehrsgünstig liegen die Kreisstadt Wetzlar sowie die Universitätsstädte Gießen und Mar - burg. Unsere Kirchengemeinde besteht aus den unterschiedlich geprägten Orten Schönbach mit 870, Erdbach und Roth mit jeweils rund 410 Gemeindegliedern. Sie bejaht die volkskirchlichen Gegebenheiten und gewachsene Strukturen der Orte mit ihrem starken Zusammengehö - rig keitsgefühl und regen Vereinsleben. In Erdbach liegt die Kinder- und Jugendarbeit seit vielen Jahren in den Hän den des CVJM. Während die Kindergottesdienstund Jungschararbeit in allen drei Orten guten Zuspruch findet und sowohl Erdbach als auch Roth über eine Ar - beit für ältere Jugendliche verfügen, gelingt es in Schön - bach seit einigen Jahren nicht mehr, Jugendliche nach der Konfirmation zu integrieren. Auch fehlen hierzu ge - eig nete Mitarbeiter/innen. Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädago - gin/gemeindepädagogen, die/der - die frohe Botschaft von Jesus Christus offensiv, en - gagiert und glaubwürdig mit seinem/ihrem Leben ver tritt; - in Schönbach einen Jugendkreis für Konfirmanden und Jugendliche nach der Konfirmation aufbaut und dazu in der Konfirmandenarbeit projektorientiert mitarbeitet, - die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und Gruppen in Schönbach, Erdbach und Roth unterstützt und be - glei tet sowie - neue Mitarbeiter/innen für die Arbeit mit Jugend li ch - en nach der Konfirmation gewinnt. Wir bieten - eine herzliche Aufnahme in unserer Gemeinde - einen Kirchenvorstand und einen Mitarbeiterkreis, die konstruktiv unterstützen in Offenheit für neue Wege - Bereitstellung von Arbeitsmitteln und Arbeitsraum - ggf. Mithilfe bei der Suche nach einer geeigneten Woh nung.

215 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 215 Wenn Sie selbständiges Arbeiten lieben, über organisatorisches Können und Teamfähigkeit verfügen und Freu - de daran haben, lebendige Gemeinde zeitgemäß zu entwickeln und zu gestalten, dann richten Sie Ihre Bewer - bung bitte umgehend an folgende Adresse: Dekanatssynodalvorstand Herborn, z. H. Herrn Präses Karl-Heinz Ruhs, Tilsiter Str. 3a, Herborn, Tel Bewerbungsschluss ist der Für Rückfragen stehen Ihnen außerdem gerne zur Ver - fügung: KV-Vorsitzender Horst Rössler, Tel.: sowie Gemeindepfarrer Günther Geiß, Tel.: Das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau sucht zum oder später für eine neu eingerichtete kirchlich verantwortete, auf fünf Jahre befristete Stelle für die Ar - beit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der Ver - bands gemeinde Eich eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen in Vollzeit mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (100 %-Stelle) Die Verbandsgemeinde Eich liegt im nördlichen Teil des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau zwischen Oppenheim und Worms. Die VG hat Einwohner; Fünf evangelische Kirchengemeinden (Eich, Hamm, Gimbs heim, Mettenheim, Alsheim) gehören zum Ver - bands ge meindegebiet. Der Schwerpunkt der Stelle, die in Kooperation mit der politischen Verbandsgemeinde eingerichtet wird, liegt im Auf bau eines jugendpflegerischen Netzwerkes. Zielgruppe sind alle Kinder und Jugendliche im Schulal - ter mit Schwerpunkt ab dem 5. Schuljahr. Der Aufbau der Jugendarbeit und die Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen soll über die klassischen kirchlichen Begegnungsorte erfolgen: - Konfirmandenseminar- und Freizeitenarbeit - Freizeitenarbeit ( Sommerfreizeiten) in Kooperation mit der Evangelischen Jugend Worms-Wonnegau - Schulung und Beratung von Ehrenamtlichen Außerdem: - initiierung und Begleitung von offenen Jugendtreffs, ins besondere für nichtorganisierte Jugendliche Weitere Arbeitsschwerpunkte sind: - Seelsorge, Beratung, Unterstützung und Begleitung Jugendlicher in problematischen Lebenslagen - Koordination von Ferienspielangeboten in der Ver - bands gemeinde - Verwaltung der Ressourcen für die Jugendarbeit - Öffentlichkeitsarbeit - Aufbau eines zentralen Jugendbüros Der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin schafft die Vorausset - zungen für den Aufbau eines Netzwerkes in Kooperation mit: - Gremien der Jugendarbeit in den verschiedenen Kir - chen- und Ortsgemeinden - Vereinen, Verbänden, Eltern - Kreisjugendpflege Alzey-Worms, Verbandsgemeinde Eich - Jugendschutzstelle, Schulsozialarbeit der regionalen Schule Eich - Freien Trägern der Jugendhilfe - dem Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau, hier ins besondere mit den Dekanatsjugendreferenten und dem Dekanatsjugendpfarrer - dem Jugendbeirat der Verbandsgemeinde Eich. In der Arbeit wird der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin durch das Dekanatsjugendpfarramt und der Kreisjugendpflege unterstützt. Er/Sie nimmt an den Konferenzen der Gemeindepäda go - gen im Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau und den kommunalen Jugendpflegern im Kreis Alzey/Worms teil. Die Stelle ist besonders geeignet für Personen, die be - reits einige Zeit berufstätig waren und nun eine längere Berufsperspektive entwickeln möchten. Von Bewerber/Innen erwarten wir: - praktische Erfahrung in der Jugendarbeit, speziell in der offenen Jugendarbeit - Organisationstalent - Teamfähigkeit, Integrationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Kooperation - PKW Führerschein - Vertrautheit mit modernen Kommunikationsmitteln - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Methodische Kompetenzen in einem besonderen Be - reich, z.b. Medienpädagogik oder Erlebnispä da go gik oder Kulturpädagogik etc. Bei der Stelle handelt es sich um eine Projektstelle mit langfristiger Perspektive, die für mindestens 5 Jahre vorgesehen ist. Eine Übernahme in den unbefristeten, ge - mein de pädagogischen Dienst ist danach gegebenenfalls möglich. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Berufszeiten in ähnlichen Arbeitsfeldern können bei der Eingruppierung evtl. berücksichtigt werden Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich.

216 216 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau, Seminari ums - gasse 1, Worms. Weitere Informationen erhalten Sie im Dekanatsjugend - pfarramt Worms-Wonnegau, Willy-Brandt-Ring 3a, Worms, Ihr Ansprechpartner ist Dekanatsjugend referent Hans-Otto Rödder, roedder@worms-wonnegau.de. Telefon Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht ab so - fort, befristet bis zum , für den Einsatz in der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Ramstadt ei - ne/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Gemeindediakonin/Gemeindediakon Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50%-Stelle) Nieder-Ramstadt gehört zur Großgemeinde Mühltal und liegt vor den Toren Darmstadts. Eine gute Verkehrsan - bindung zu allen Städten im Ballungsraum Rhein-Main ist vorhanden. Die Kirchengemeinde mit etwa Ge - mein de gliedern ist in zwei Seelsorgebezirke aufgeteilt. Die Ortsteile Nieder-Ramstadt, Trautheim und Waschen - bach sind einerseits noch dörflich geprägt, andererseits haben sie sich durch den Zuzug vieler Neubürger darunter auch viele junge Familien stark verändert. Die Ge - mein de verfügt über zwei Gemeindehäuser und einen Saal im Dorfgemeinschaftshaus in Waschenbach. Für die Gemeindepädagogenstelle ist ein eigenes Büro vorhanden. Die Kirchengemeinde ist missionarisch ausgerichtet, was sich vor allem in Glaubenskursen, Hauskreisarbeit, Be - suchsdienstkreis und vielfältigen Gottesdienstange bo ten (auch niederschwellig) widerspiegelt. Die Kinder- und Jugendarbeit ist geprägt von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Z. Zt. bestehen Kindergottesdienst, Jungengruppe, Teenkreis und ein Ju gendhauskreis. Wir wünschen uns zukünftig die Arbeit mit Jugendlichen weiter zu entwickeln. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunk - te: - Fortführung der kontinuierlich stattfindenden Kinderund Jugendgruppen - Fachkundige Betreuung des Mitarbeiterteams im Kin - dergottesdienst - Projekthafte Unterstützung der Konfirmandenarbeit - Aufbau eines kontinuierlichen Angebotes für Jugend - li che - Begleitung und Gewinnung von ehrenamtlichen Mit - ar beitern im Kinder- und Jugendbereich - Weiterentwicklung der Konzeption Folgendes wird erwartet: - ein christliches Profil - teamfähige Zusammenarbeit mit den Pfarrern sowie den Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern - Methodische Kompetenzen in Bereich Kinder- und Ju gendarbeit - Zusammenarbeit innerhalb der evangelischen Alli - anz/öku mene vor Ort - Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago gin - nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäf ti gte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolven ten (Ab - schluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhoch - schu le Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Nähere Informationen über unsere Gemeinde erhalten Sie bei Petra Riedel (Vorsitzende des Kirchenvorstandes Tel ) und bei Pfarrer Christoph Mohr ( ) sowie im Internet unter In Anstellungsfragen wenden Sie sich bitte an Dekan Ar - no Allmann, Tel.: Bewerbungen senden Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z. Hd. Herrn De kan Arno Allmann, Grabengasse 20, Ober- Ram stadt. Die Evangelische Paulusgemeinde in Kelkheim/Taunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50%Stelle 5 Jahre befristet) für den Tätigkeitsbereich Gemeindekinder- und Jugend ar - beit. Falls die gemeindepädagogische Qualifikation noch nicht vorliegt, kann sie nachgeholt werden. Die Stelle ist auf 5 Jahre begrenzt. Die Gemeinde hat etwa 3000 Mitglieder mit einer Pfarrstelle (100%) und ei - ner Pfarrstelle (50%), einen siebengruppigen integrativen Kindergarten und einem gut funktionierenden Ge mein de - bü ro. Kelkheim ist eine Kleinstadt (etwa Ein woh - ner) am Taunusrand mit guten Verkehrsanbindungen nach Frankfurt/Main. Die meisten Schultypen sind am Ort vorhanden. Der Kirchenvorstand unterstützt die vielfältigen Formen der Kinder- und Jugendarbeit. Im 1990 umgebauten Ge -

217 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 217 mein de zentrum stehen in einem eigenen Bereich ein Kin - der raum und ein Jugendbistro mit Nebenräumen (Küche, eigene sanitäre Einrichtungen) zur Verfügung. Gegen - wär tig bestehen zwei Mädchengruppen und ein Konfir - mier tentreff sowie Mutter-Kind-Gruppen (in der Regel von den Müttern selbst geführt). Außerdem gibt es derzeit eine von einem Musiker betreute Jugendband. Eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit ist erwünscht. Schwerpunkte der Tätigkeit: - Gruppenarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwach - s enen (etwa Kinder-, Jungschar-, Jugendgruppen). - Aufbau einer Pfadfinderarbeit in der Gemeinde. - Fachliche Beratung und Begleitung von ehrenamtlich Mit arbeitenden. - Entfaltung und Durchführung eigener Ideen, sowie die Unterstützung von Ehrenamtlichen und Haupt - amt lichen bei besonderen Aktionen (etwa Kinderund Jugendgottesdienste, Freizeiten, Kinderbibelwo - chen, Kindernachmittage, Gemeindefeste). Der Kirchenvorstand wünscht sich eine engagierte Chris - tin/einen engagierten Christen, um jungen Men schen den lebendigen Glauben an Jesus Christus erfahrbar machen und sie zu befähigen, ihr Leben verantwortlich zu gestalten. Er erwartet eine zuverlässige, teamfähige, kreativ und selbständig arbeitende Person, die aufgeschlossen ist für unterschiedliche Akzente der Gemeindearbeit. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anderen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden der Gemeinde liegt uns sehr am Herzen. Ein Führerschein Klasse B(3) ist erforderlich. Die Ver gü - tung erfolgt nach den Richtlinien der KDAVO. Der Kir - chen vorstand ist bei der Wohnungssuche behilflich. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin - ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago gin nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäf ti gte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolven ten (Ab - schluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhoch - schul e Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Wir freuen uns auf Sie und sind neugierig auf Ihre Bewer - bung bis spätestens zum an: Kirchenvorstand der Evangelischen Paulusgemeinde, Gustav-Adolf-Straße 4, Kelkheim. Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchenvor stands, Herr Jürgen Pohl, Telefon Pfarrerin Eli sabeth Paulman, Telefon und Pfarrer Guido Hintz, Telefon Bitte besuchen Sie auch unsere Homepage: Das Evangelische Dekanat Ingelheim sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle) zum Einsatz in den Kirchengemeinden Appenheim/Ober- Hil bersheim/nieder-hilbersheim (insgesamt 1450 Ge - mein de glieder) und Engelstadt/Bubenheim (insgesamt 860 Gemeindeglieder). Die o.g. benachbarten Kirchengemeinden sind kleine rhein hessische Dorfgemeinden, ländlich strukturiert und durch den Weinbau geprägt. Zum Aufbau einer Jugendarbeit und dem Ausbau der Ko operation untereinander suchen wir eine/einen Ge - mein depädagogin/gemeindepädagogen mit einem Stel - len umfang von 50 %. Für Aufgaben der Vernetzung wird diese/dieser mit ei - nem Anteil der Arbeitszeit von 10 % auch im Bereich des Dekanates Ingelheim tätig sein. Arbeitsschwerpunkte Aufgaben im Dekanat: - Mitarbeit bei Projekten auf Dekanatsebene (z.b. Kon - fi-camp) - Mitwirkung an gemeindeübergreifenden Projekten im Jugendbereich und Vernetzung mit den Mitarbeiten - den im Gemeindepädagogischen Dienst - Kooperation und Teamarbeit mit den Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst - Konfirmandenarbeit im Dekanat nach Absprache (z.b. bei Vakanzen, Studienurlaub) Aufgaben in der Kirchengemeinde Appenheim/Ober-Hil - bersheim/nieder-hilbersheim: - Aufbau einer kirchlichen Jugendarbeit - Gewinnung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Mit arbeitenden im Jugendbereich - Planung, Organisation und Durchführung von ge - mein sa men Konfirmandenfreizeiten - Angebote in der Nachkonfirmandenzeit Aufgaben in der Kirchengemeinde Engelstadt/Buben - heim: - Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Jährige - Vernetzungsangebote in der Jugendarbeit - Jugendarbeit mit den Konfirmierten Die Kirchengemeinden wünschen eine Kooperation und un terstützen Projekte über die eigenen Gemeindegren - zen hinweg.

218 218 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Unverzichtbar sind gängige Administrationsformen, Bü - ro organisation und PC-Kenntnisse, sowie ein eigener Pkw und eine entsprechende Fahrerlaubnis. Die Kirchengemeinden und das Dekanat bieten: - einen Arbeitsplatz in Engelstadt - aufgeschlossene und engagierte Gemeinden - eine Pfarrerin (Appenheim/Ober-Hilbersheim/Nieder- Hilbersheim) und einen Pfarrer (Engelstadt/Buben - heim), die sich auf eine/einen Gemeindepädago gin/ Gemeindepädagogen freuen und unterstützen - weitere Räume in den jeweiligen Gemeindehäusern - eine umfassend ausgestattete Servicestelle der Ev. Ju gend des Ev. Dekanates Ingelheim Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepäda go - gen/gemeindepädagoginnen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen/Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darm stadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Quali fi - ka tion. Die Stelle ist unbefristet, eine Überprüfung/Standort klä - rung findet nach fünf Jahren statt. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Evangelisches De - ka nat Ingelheim, Bahnhofstraße 91, Ingelheim. Nähere Auskünfte erteilen gerne: Dekanin Annette Steg - mann, Tel.: und Präses Elfriede Veerhoff, Tel.: Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht für den Einsatz in der Evangelischen Kirchengemeinde Grä - fen hausen-schneppenhausen eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzausbildung für die Dauer der Schwangerschaftsund Elternzeitvertretung der Stelleninhaberin (50%-Stelle) Gräfenhausen und Schneppenhausen sind zwei Stadt - teile der Stadt Weiterstadt vor den Toren Darmstadts. Sie besitzen günstige Verkehrsanbindungen zu allen Städten im Ballungsraum Rhein-Main. Einerseits sind die Stadt - tei le noch dörflich geprägt, andererseits haben sie sich durch den Zuzug vieler Neubürger, darunter auch viele jun ge Familien, stark verändert. Zur Kirchengemeinde gehören Gemeindeglieder (ca in Gräfenhausen und 800 in Schneppen hau - sen). Die Gemeinde verfügt über ein Gemeindehaus mit Gruppenräumen, wovon einige Räume speziell als Ju - gend räume eingerichtet sind. Kennzeichnend für den Schwerpunkt der ehrenamtlichen Arbeit in der Kirchengemeinde ist die Kinder- und Ju gend - arbeit. Um das hohe Engagement dieser ehrenamtlichen Arbeit sichern und fortentwickeln zu können, be darf es ei - ner professionellen Unterstützung des einsatzfreudigen und teamfähigen Mitarbeiterkreises, der zum großen Teil aus Jugendlichen besteht. Das Aufgabengebiet umfasst die Kinder- und Jugendar - beit. Folgende Schwerpunkte sollen übernommen werden: - Fortführung der bestehenden Angebote - Weiterentwicklung der Konzeption - Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen - Organisation und Durchführung von Freizeiten und Bildungsangeboten - Kooperation in der Kinder- und Jugendarbeit mit der Kir chengemeinde Weiterstadt-Braunshardt und im De ka nat Darmstadt-Land Folgende Zusammenarbeit wird erwartet: Mit der Jugendförderung der Stadt Weiterstadt und mit den ortsansässigen Schulen. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago gin - nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäf ti gte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absol ven ten (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fach hoch - schule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nähere Informationen zu den Aufgabengebieten erhalten Sie bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Man - fred Berger ( ), bei Pfarrer Raphael Eckert- Heckelmann ( ) und zur Kirchengemeinde unter: In Anstellungsfragen wenden Sie sich bitte an Dekan Arno Allmann, Tel Bewerbungen senden Sie bitte an den Dekanatssynodal - vorstand, z.hd. Dekan Arno Allmann, Grabengasse 20, Ober-Ramstadt. Das Evangelische Dekanat in Rüsselsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) für die Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchengemein - den Ginsheim und Bischofsheim sowie in der Ev. Deka - natsjugend Rüsselsheim. Der Dienstauftrag ist befristet

219 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 219 bis Die Arbeitszeit beträgt 31 Wochenar - beits stunden. Die evangelischen Kirchengemeinden Ginsheim und Bi - schofsheim sind rege Gemeinden. Die Orte liegen am Ran de des Ballungsraumes Rhein-Main mit einer guten Stadtbusanbindung nach Mainz. Die Aufgabenfelder der Stelle sind: - Begleitung von Gruppen in der geschlossenen und halboffenen Jugendarbeit - Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Mit - ar beiterinnen und Mitarbeitern - Konzeptionelle Arbeit mit dem Kinder- und Jugend - aus schuss und deren Vernetzung - Vorbereitung und Durchführung von Projekten - Mitwirkung in der Konfirmandinnen- und Konfirman - den arbeit. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Auskünfte erteilt: Dekan K. Hohmann, Tel , Kurt.Hohmann.dek.ruesselsheim@ekhn-net.de. Schriftliche Bewerbungen erbitten wir bis zum an das Evangelische Dekanat Rüsselsheim, zu Händen Herrn Präses Dr. Egon Christ, Marktstraße 7, Rüsselsheim.

220 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

221 Nr. 6 Darmstadt, den 1. Juni 2009 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Berichtigung des Kollektenplans Kirchengesetz zur Änderung der Deka - nats synodalordnung und des Verbands - ge setzes vom 24. April 2009 Baugesetz der Evangelischen Kirche in Hes sen und Nassau (Kirchenbaugesetz KBauG) vom 25. April 2009 Kirchengesetz zur Neufassung des Rech - nungs prüfungsamtsgesetzes vom 25. April 2009 Rechtsverordnung zur Änderung der Prä - dikantenverordnung vom 30. April Änderung der Satzung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau e. V. vom 31. Oktober 2008 Aktiv-Füreinander Stiftung der Evangeli - schen Kirchengemeinde Eschborn Feststellung des Namens der Evangelischreformierten Kirchengemeinde Schlier - bach/odenwald Errichtung der Evangelischen Johanniter - gemeinde in der Komturei Nieder-Weisel Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Rechtsverordnung zur Änderung des Pfarr - dienstwohnungsrechts vom 30. April 2009 BEKANNTMACHUNGEN 225 DIENSTNACHRICHTEN STELLENAUSSCHREIBUNGEN Erhöhung der laufenden Versor gungs - renten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz zur Änderung der Dekanatssynodalordnung und des Verbandsgesetzes Vom 24. April 2009 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung der Dekanatssynodalordnung In 21 Abs. 4a Satz 1 der Dekanatssynodalordnung vom 26. November 2003 (ABl S. 87), zuletzt geändert am 25. November 2006 (ABl S. 11), werden nach den Wörtern Auf Vorschlag des Dekanatssynodal vor - standes die Wörter oder aufgrund einer Dekanatssat - zung eingefügt. Artikel 2 Änderung des Verbandsgesetzes Das Verbandsgesetz vom 5. März 1977 (ABl S. 85), zuletzt geändert am 20. April 1997 (ABl S. 209), wird wie folgt geändert: Abs. 4 wird wie folgt gefasst: (4) Bei Kirchengemeindeverbänden kann die Ver - bands satzung bestimmen, dass die vom Kirchenvor - stand gewählten Mitglieder der Dekanatssynode gleichzeitig die Mitglieder der Verbandsvertretung gemäß Absatz 1 sind. In diesem Fall gelten anstelle der Absätze 2, 5 und 6 die Bestimmungen der Deka - natssynodalwahlordnung. 2. In 15 wird folgender Absatz 5 angefügt: (5) Gehören alle Verbandsmitglieder einem Dekanat an, kann die Verbandssatzung bestimmen, dass der Dekanatssynodalvorstand gleichzeitig der Vorstand des Verbandes ist. In diesem Fall bedarf die Ver - bands satzung der Zustimmung der Dekanatssy no - de.

222 222 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Frankfurt am Main, den 25. April 2009 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Baugesetz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenbaugesetz KBauG) Vom 25. April 2009 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1. Geltungsbereich. (1) Die Vorschriften dieses Ge - setzes gelten für alle kirchlichen Körperschaften des öf - fentlichen Rechts einschließlich ihrer Einrichtungen, An - stal ten, Verbände und Stiftungen. (2) Dieses Gesetz findet Anwendung auf Baumaß nah - men, Maßnahmen an Außenanlagen sowie die Beschaf - fung, Restaurierung und Veräußerung von Kunstwerken, Orgeln und Glocken. 2. Aufgaben des Bauausschusses und der kirchlichen Baubetreuung. (1) Die Kirchensynode bestellt ei - nen Bauausschuss als ständigen Ausschuss. (2) Der Bauausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr: 1. Stellungnahmen zu Fragen des kirchlichen Bauwe - sens von grundsätzlicher oder übergreifender Bedeu - tung; 2. Mitwirkung bei der Verteilung der Bauzuweisungen; 3. Mitwirkung an Genehmigungsverfahren, soweit durch Rechtsverordnung vorgesehen; 4. Stellungnahme zu den Baumaßnahmen der Gesamt - kir che. (3) Die Aufsicht über das kirchliche Bauwesen liegt bei der Kirchenverwaltung und den im Auftrag der Gesamt kir che handelnden Dienststellen (kirchliche Baubetreu ung). Sie umf asst die Fach- und Rechtsaufsicht über Pla nung, Durch führung und Abwicklung kirchlicher Bau maß nahmen und erstreckt sich auf die Bauberatung sowie auf die Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigungen. Abschnitt 2 Bauvorhaben der Kirchengemeinden, Dekanate, Verbände, Anstalten und Stiftungen 3. Baubedarf. (1) Der Erhaltungszustand der Gebäude ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Sofern kein Genehmigungsvorbehalt besteht, sind die festgestellten Schäden unverzüglich zu beseitigen. (2) Alle anderen Bauabsichten sind der kirchlichen Bau - betreuung anzuzeigen und zu erläutern (Baubedarfs an - zeige). (3) Die kirchliche Baubetreuung kann den Dekanatssyno - dal vorstand um eine Stellungnahme bitten. (4) Bei allen genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen entscheidet die kirchliche Baubetreuung, in den durch Rechtsverordnung vorgesehenen Fällen im Einverneh - men mit dem Bauausschuss, über Umfang und Reihen - folge der Maßnahmen nach Maßgabe baufachlicher Not - wendigkeiten und finanzieller Möglichkeiten. 4. Genehmigung von Bauvorhaben. (1) Der kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedürfen: 1. die Beauftragung von Architektinnen oder Architek - ten, Sonderfachleuten und Künstlerinnen oder Künst - lern sowie der Abschluss der Verträge und ihre Kün - di gung; 2. Baubeschlüsse, soweit durch Rechtsverordnung vorgesehen, sowie ihre Änderung oder Aufhebung. (2) Genehmigungen können von der Vorlage der Ange - botsunterlagen abhängig gemacht werden. (3) Eine auf Grund des staatlichen Rechtes vorgeschriebene Baugenehmigung ist in der Regel gleichzeitig mit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung zu beantragen, sofern die Durchführung innerhalb eines Jahres gewährleistet ist. Wesentliche Auflagen sind der kirchlichen Bau betreuung mitzuteilen. (4) Mit dem Bauen darf erst nach Vorliegen der kirchenaufsichtlichen und staatlichen Baugenehmigung begonnen werden. Die staatlichen Vorschriften über die Bau - durchführung bleiben unberührt. 5. Finanzierung. (1) Baumaßnahmen werden im Rah - men der gesamtkirchlichen Ordnung in eigener Verant - wor tung finanziert. Zuschüsse auf Grund von Baulast - pflichten und Zuschüsse außerkirchlicher Stellen sind zur Finanzierung heranzuziehen. (2) Der beschlossene und genehmigte Kostenrahmen darf nicht überschritten werden. Deshalb ist die Ausfüh - rung von Baumaßnahmen zu höheren als den veranschlagten Preisen sowie von zusätzlichen Baumaßnah - men ohne Zustimmung der kirchlichen Baubetreuung un zulässig. Ergibt sich bei der Durchführung des Baues, dass die Kosten nicht eingehalten werden können und die im Finanzierungsplan vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, muss dies unverzüglich unter Angabe eines Dec kungsvorschlages der kirchlichen Baubetreuung be - richtet werden. (3) Die Erteilung von Bauaufträgen, für die im Rahmen des Finanzierungsplans keine Deckungsmöglichkeiten be stehen, ist unzulässig. 6. Pfarrhäuser und Anlageobjekte. Die Vorschriften des Abschnitts 2 gelten nicht für Bauunterhaltungsmaß - nah men 1. an Pfarrhäusern, es sei denn, diese stehen unter Denkmalschutz oder für die Baumaßnahme werden Zu schüsse aus gesamtkirchlichen Mitteln gewährt;

223 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau an Gebäuden, die ausschließlich der Vermietung dienen. Abschnitt 3 Bauvorhaben der Gesamtkirche 7. Bauunterhaltungsmaßnahmen. Die Kirchenverwal - tung überprüft regelmäßig den baulichen Zustand der ge samtkirchlichen Gebäude. Festgestellte Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. 8. Neubauvorhabenvorhaben und wertverbessernde Maßnahmen. Art, Umfang und Reihenfolge gesamtkirchlicher Neubauvorhaben und wertverbessernder Maßnahmen legt unbeschadet des Rechts der Kir chen - synode die Kirchenleitung fest. 9. Finanzierung. (1) Die Baumaßnahmen werden aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln finanziert. (2) Ergibt sich bei der Durchführung einer Baumaß nah - me, dass die Kosten aus den bereitgestellten Haushalts - mit teln nicht gedeckt werden können, ist dies unverzüglich der Kirchenleitung zu berichten. Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften 10. Denkmalschutz und Denkmalpflege. (1) Die kirch lichen Körperschaften, ihre Einrichtungen, Anstal - ten, Verbände und Stiftungen sind aufgrund der Verträge der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz verpflichtet, ihre denk malwerten Gebäude nebst den dazugehörigen Grundstücken und sonstigen historisch bedeutsamen Ge genstände nach Kräften zu unterhalten und sachgemäß zu pflegen. (2) Bei der Genehmigung und der Durchführung von Baumaßnahmen sind die Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Im Rahmen der Gesetze sind die zuständigen staatlichen Dienststellen schon bei der Bauvorberei - tung von den beabsichtigten Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. 11. Allgemeine Grundsätze. Bei allen kirchlichen Bau - maßnahmen sind die architektonischen, bautechnisch - en, künstlerischen, wirtschaftlichen und ökologischen Be lan ge zu berücksichtigen. 12. Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverord - nungen. Näheres regelt die Kirchenleitung durch Rechts verordnung, die der Zustimmung des Kirchensy - nodalvorstandes bedarf. Abschnitt 5 Schlussbestimmungen 13. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Dieses Kirchen - gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt das Kirchenbaugesetz vom 27. November 1980 (ABl S. 230) außer Kraft. Frankfurt am Main, den 25. April 2009 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz zur Neufassung des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes Vom 25. April 2009 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Kirchengesetz über das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Rechnungsprüfungsamtsgesetz RPAG) 1. Name, Sitz, Stellung, Ziel. (1) Das kirchliche Rech - nungsprüfungsamt führt die Bezeichnung Rechnungs - prü fungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nas sau und hat seinen Sitz in Darmstadt. (2) Das Rechnungsprüfungsamt ist in seiner Prüfungs tä - tigkeit unabhängig und nur an die geltenden Gesetze und allgemein verbindlichen Vorschriften gebunden. Es prüft nach pflichtgemäßem Ermessen. Ihm können keine Weisungen erteilt werden, die die Auswahl, den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen. (3) Ziel der Rechnungsprüfung ist die Unterstützung kirch licher Organe bei der Wahrnehmung ihrer Finanz - ver antwortung. 2. Aufgaben. (1) Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kirchengemein - den, kirchlichen Verbände, Dekanate und der Gesamtkir - che einschließlich ihrer Sondervermögen und unselbständigen Einrichtungen, der kirchlichen Anstalten und Stif tungen, der sonstigen kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen, soweit sie der kirchlichen Aufsicht unterliegen. (2) Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Betätigung der kirchlichen Körperschaften bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem die kirchlichen Körperschaften unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Soweit ein Prüfungsrecht besteht, prüft das Rechnungs - prüfungsamt auch die Haushalts- und Wirtschaftsfüh - rung des Unternehmens. (3) Das Rechnungsprüfungsamt kann mit Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes Prüfungsaufträge für Drit - te und bei Dritten übernehmen. Diese erstatten grund - sätzlich die Personal- und Sachkosten. Über Aus nahmen entscheidet der Kirchensynodalvorstand. (4) Dem Rechnungsprüfungsamt können von dem Kir - chen synodalvorstand besondere Prüfungsaufträge erteilt werden. Die Unabhängigkeit der Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes gemäß 1 Absatz 2 bleibt davon unberührt. (5) Das Rechnungsprüfungsamt kann auch beratend tä - tig sein und Anregungen zur Förderung der Wirtschaft - lich keit und Sparsamkeit geben sowie Verbesserungs - vor schläge zum haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prü fungswesen und zur Organisation unterbreiten.

224 224 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Prüfung. (1) Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob ordnungsgemäß, wirtschaftlich und sparsam verfahren wird. (2) Das Rechnungsprüfungsamt kann nach pflichtgemäßem Ermessen die Prüfung beschränken und Jahres - rech nungen ungeprüft lassen. (3) Die Jahresrechnung der Gesamtkirche ist jährlich zu prüfen. 4. Prüfungsverfahren. (1) Das Rechnungs prüfungs - amt ist berechtigt, sämtliche für das Prüfungsverfahren notwendige Unterlagen, darunter auch gespeicherte Da - ten aus der automatisierten Datenverarbeitung, zu verlangen oder unmittelbar darauf zuzugreifen. Die im Prü - fungsdienst Beschäftigten des Rechnungsprüfungs am - tes dürfen im Rahmen ihrer Prüfungen alle Grundstücke und Räume betreten, insbesondere Behälter, Bücher, Pläne, Belege, Dateien und sonstige Unterlagen einsehen und erforderlichenfalls Gegenstände und Unterlagen sicherstellen. Das Rechnungsprüfungsamt verkehrt mit den von der Prüfung betroffenen Einrichtungen und Amts stellen und führt den mit seinen Prüfungsaufgaben verbundenen Schriftwechsel unmittelbar. (2) Die Prüfung soll zeitnah erfolgen. Sie kann bereits begleitend erfolgen und soll an Ort und Stelle durchgeführt werden, soweit dem Rechnungsprüfungsamt dies nicht an seinem Dienstsitz zweckmäßiger erscheint. (3) Das Rechnungsprüfungsamt kann sich bei der Er le di - gung seiner Aufgaben im Rahmen der verfügbaren Haus - halts mittel jederzeit besonderer Sachverständiger bedienen. 5. Prüfungsbericht. (1) Das Rechnungsprüfungsamt fasst das Ergebnis seiner Prüfung in einem Prüfungsbe - richt zusammen und leitet ihn der geprüften Stelle zu. Sofern das Rechnungsprüfungsamt eine Stellungnahme für erforderlich hält, ist diese in einer von ihm bestimmten angemessenen Frist vorzulegen. Anstelle eines Prü - fungsberichtes kann auch eine Bestätigung über den Abschluss des Prüfungsverfahrens (Prüfungsbestäti - gung) erteilt werden. (2) Vermag das Rechnungsprüfungsamt einer Stellung - nahme gemäß Absatz 1 nach erneuter Prüfung des Sach verhaltes nicht zuzustimmen, so hat es seine Be - den ken dem jeweils zuständigen aufsichtsführenden Or - gan zur weiteren Veranlassung vorzutragen. (3) Das Rechnungsprüfungsamt leitet den Prüfungsbe richt über die Prüfung der Jahresrechnung der Ge samt kir che mit der Stellungnahme der Kirchenleitung dem Rech - nungs prü fungsausschuss zu. Der Rechnungsprü fungs - aus schuss nimmt zu dem Prüfungsbericht ab schließend Stellung und legt das Ergebnis seiner Bera tungen dem Kir chensynodalvorstand zur Beschluss fas sung über die Ent lastung durch die Kirchensynode vor. Sind mit der Ent - las tung Auflagen und Beschlüsse verbunden, so über - wacht der Rechnungsprüfungsaus schuss ihre Durch füh - rung. 6. Organisation. (1) Das Rechnungsprüfungsamt be - steht aus der Leiterin oder dem Leiter, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter, der erforderlichen Anzahl von Prüferinnen und Prüfern sowie den sonstigen Mitarbei te - rinnen und Mitarbeitern. (2) Die Leiterin oder der Leiter des Rechnungsprüf ungs - amtes wird auf Vorschlag des Kirchensynodal vorstandes für die Dauer von acht Jahren von der Kirchensynode gewählt. Sie oder er soll die Befähigung zum höheren Dienst besitzen. Sie oder er wird mit Annahme der Wahl Kirchenbeamtin oder Kirchenbeamter auf Zeit. Ist sie oder er Kirchenbeamtin oder Kirchenbeamter auf Le bens zeit, endet zum gleichen Zeitpunkt dieses Beamten verhältnis. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Amtsinha be rin oder der Amtsinhaber muss sich der Wiederwahl stellen, um nicht ihre oder seine Versorgungsansprüche zu ver lieren. 53 Absatz 10 des Beamtenversorgungs ge setzes findet entsprechende Anwendung. (3) Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter wird auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Rechnungs - prüfungsamtes mit Zustimmung des Kirchensynodal vor - standes von der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren berufen. Sie oder er soll Kirchenbeamtin oder Kirchenbeamter auf Lebenszeit sein. Wiederberufung ist zulässig. (4) Die Bediensteten des Rechnungsprüfungsamtes sind gesamtkirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Prüferinnen und Prüfer sollen im Kirchenbeamten ver - hältnis stehen. Ihre Anstellung erfolgt auf Vorschlag, ihre Ab ordnung und Versetzung auf Antrag der Leiterin oder des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes durch die Kir - chen leitung. Die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitar - beiter werden auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes von der Kirchenverwal - tung eingestellt. Die Prüferinnen und Prüfer des Rech - nungsprüfungsamtes arbeiten in ihrem Geschäftsbereich in eigener Verantwortung. (5) Gehören Bedienstete des Rechnungsprüfungsamtes oder diesen nahe stehende Personen im Sinne des 5 Ab satz 4 der Kirchengemeindewahlordnung dem Lei - tungsorgan einer zu prüfenden Stelle an, so sind sie von der Prüfung dieser Stelle ausgeschlossen. (6) Die Leiterin oder der Leiter des Rechnungsprüf ungs - amtes untersteht der Dienstaufsicht der oder des Präses der Kirchensynode. Die Leiterin oder der Leiter des Rech nungsprüfungsamtes übt die Dienstaufsicht im Rech nungsprüfungsamt aus. Die Ausübung der Dienst - aufsicht darf die Unabhängigkeit bei der Prüfungs tätig - keit des Rechnungsprüfungsamtes ( 1 Absatz 2) nicht beeinträchtigen. (7) Die Aufbauorganisation wird von der Leiterin oder dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes im Einverneh - men mit dem Kirchensynodalvorstand geregelt. 7. Haushalt der Rechnungsprüfung. (1) Die Ein - nahmen und Ausgaben des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich des Stellenplans werden in einem vom Rechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rech - nungsprüfungsausschuss aufgestellten Abschnitt des gesamtkirchlichen Haushaltsplans zusammengefasst. Dieser Abschnitt wird durch das Rechnungsprüfungsamt bewirtschaftet.

225 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 225 (2) Weicht die Kirchenleitung im Entwurf des gesamtkir - chlichen Haushaltsplans von der Anmeldung des Rech - nungsprüfungsamtes ab, so übergibt sie die An meldung des Rechnungsprüfungsamtes und ihre Änderungsvorschläge dem Finanzausschuss, dem Rech nungs prü - fungsausschuss und dem Kirchensynodalvor stand zur weiteren Beratung und Entscheidung durch die Kir chen - synode. 8. Unterrichtung. (1) Rechtzeitig vor dem Erlass von Vorschriften, die das Haushalts-, Kassen- und Rech - nungswesen sowie das Rechnungsprüfungswesen betreffen, ist dem Rechnungsprüfungsamt Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (2) Dem Rechnungsprüfungsamt sind alle Vorschriften, Rundschreiben und Beschlüsse sowie alle Verfügungen und Anweisungen, die finanzielle oder haushaltstechnische Auswirkungen haben können oder für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes von allgemeiner Bedeu - tung sind, zuzuleiten. (3) Besteht der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Haushalts-, Wirtschafts- oder Kassenführung, so ist das Rechnungsprüfungsamt unverzüglich zu unterrichten. (4) Dem Rechnungsprüfungsamt sind Prüfungstestate und -berichte, die durch Dritte erstellt wurden, auf seine Anforderung vorzulegen. 9. Rechnungsprüfungsausschuss. (1) Die Kirchensy - no de bestellt zur Vorbereitung und Erfüllung ihrer Auf - gaben auf dem Gebiet des Rechnungsprü fungs wesens und zur Unterstützung des Kirchensynodalvorstandes einen Rechnungsprüfungsausschuss als ständigen Aus - schuss. (2) Das Rechnungsprüfungsamt berichtet dem Rech - nungs prü fungsausschuss über seine Prüfungstätigkeit. Über etwaige außergewöhnliche Vorkommnisse bei der Prü fung oder bei der Behebung von Beanstandungen wird außerdem dem Kirchensynodalvorstand und der Kirchenleitung berichtet. (3) Die Rechnungsprüfung für den Haushaltsabschnitt des Rechnungsprüfungsamtes wird dem Rechnungsprü - fungs aus schuss übertragen. 10. Erlass von Rechtsverordnungen. Die Kirchen lei - tung kann nach Anhörung des Rechnungsprüfungsam - tes im Einvernehmen mit dem Kirchensynodalvorstand die Bildung von Außenstellen und die Erhebung von Prü - fungsgebühren durch Rechtsverordnung zu regeln. Artikel 2 Änderung der Kirchlichen Haushaltsordnung Die Kirchliche Haushaltsordnung vom 2. April 2000 (ABI S. 145), zuletzt geändert am 25. November 2005 (ABI S. 15), wird wie folgt geändert: wird wie folgt gefasst: 88 Prüfung der Jahresrechnung Die Jahresrechnung mit Anlagen muss in prüfungsfähigem Zustand bis spätestens 1. August jeden Jahres bei der kassenführenden Stelle vorliegen. Die Jahres rech nung der Gesamtkirche der Evangeli sch - en Kirche in Hes sen und Nassau ist in prüfungsfähigem Zustand bis spätestens 1. Juni jeden Jahres dem Rechnungsprü fungs amt vorzulegen Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens durch das Rechnungsprüfungsamt kann das Entlastungsverfahren eingeleitet werden. Die Entlastung kann mit Einschränkungen erteilt oder mit Auflagen verbunden werden. Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt das Rech nungs - prüfungsamtsgesetz vom 20. April 2002 (ABI S. 298) außer Kraft. Frankfurt am Main, den 25. April 2009 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Rechtsverordnung zur Änderung der Prädikantenverordnung Vom 30. April 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 11 des Prädikan ten ge - setzes vom 28. April 2007 (ABl S. 158) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 In 8 Absatz 1 Satz 2 der Prädikantenverordnung vom 23. Oktober 2008 (ABl S. 16) wird der Betrag 15 Eu - ro durch den Betrag 16,50 Euro ersetzt. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Darmstadt, den 8. Mai 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung zur Änderung des Pfarrdienstwohnungsrechts Vom 30. April 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 11 Absatz 7 Satz 5 des Pfarr - besoldungsgesetzes vom 26. November 2003 (ABl S. 2), zuletzt geändert am 25. April 2008 (ABl S. 228), und Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Rechtsverordnung beschlossen:

226 226 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 1 Änderung Nebenkostenverordnung Die Nebenkostenverordnung vom 15. Juli 2004 (ABl S. 318) wird wie folgt geändert: 1. 2 Absatz 1 Buchstabe e wird wie folgt gefasst: e) Erklärung zur eigenen Durchführung von Schön - heitsreparaturen, soweit vorhanden ( 5 Ab satz 3), 2. 2 Absatz 1 Buchstabe f wird wie folgt gefasst: f) Energieausweis, soweit vorhanden ( 8 Ab - satz 1) wird wie folgt gefasst: 5 Durchführung der Schönheitsreparaturen (1) Für die Durchführung der laufenden Schönheits - reparaturen im privat genutzten Teil der Dienstwoh - nung gelten in der Regel folgende Fristen: a) Wände und Decken der Küchen und Bäder: b) Wände und Decken der sonstigen Innenräume: c) Türen, Fenster, Heizkörper, Heizungsrohre und Versorgungsleitungen: 6 Jahre, 10 Jahre, 10 Jahre. Diese Fristen können im Einvernehmen zwischen Wohn ungsgeber und Inhaberin oder Inhaber verlängert werden, soweit nach dem Grad der Abnutzung die Durchführung von Schönheitsreparaturen noch nicht erforderlich ist. (2) Der Wohnungsgeber veranlasst die Durchführung der Schönheitsreparaturen und trägt die Kosten von den Dienstbezügen der Inhaberin oder des Inhabers wird eine Schönheitsreparaturpauschale in Höhe von monatlich 0,53 Euro/qm einbehalten. Dabei wird eine Wohnfläche von 140 qm zu Grunde gelegt, soweit nicht im jeweiligen Einzelfall der privat genutzte Be - reich der Dienstwohnung eine geringere Wohn flä che aufweist. Die Schönheitsreparaturpauschale ist vom Wohnungsgeber zweckgebunden zu verwenden. (3) Die Inhaberin oder der Inhaber kann abweichend von Absatz 2 die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten fachgerecht ausführen oder ausführen lassen. In diesem Fall wird die Dienstwohnung unrenoviert durch den Wohnungsgeber übergeben. Bei Auszug kann die Wohnung unrenoviert wieder zurückgegeben werden. (4) Die Erklärung zur eigenen Durchführung von Schönheitsreparaturen gemäß Absatz 3 hat durch die Inhaberin oder den Inhaber schriftlich zu erfolgen und ist zur Wohnungsakte ( 2 Absatz 1) zu nehmen. (5) Schönheitsreparaturen an denkmalgeschützten Pfarrhäusern sind in Absprache mit den Baureferaten durchzuführen. Sie bedürfen der vorherigen Zustim - mung (Einwilligung) der Kirchenverwaltung. Die Kos - ten für den denkmalpflegerischen Mehraufwand sind durch den Wohnungsgeber zu finanzieren. (6) Die Einhaltung der Fristen nach Absatz 1 und die fachgerechte Durchführung der Schönheitsrepa ra tu - ren sind durch den Wohnungsgeber zu überwachen wird wie folgt gefasst: 8 Härtefallregelung (1) Auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers hat der Wohnungsgeber durch eine fachkundige Person festzustellen, ob die Dienstwohnung aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit einen erhöhten Wärmebe - darf aufweist (Energiebedarfsausweis). (2) Übersteigt der jährliche Primärenergiebedarf 200 kwh/qm, sind die umgelegten Kosten für Brennstoffe oder Fernwärme entsprechend dem Verhältnis des festgestellten Primärenergiebedarfs zu diesem Wert zu ermäßigen. (3) Eine Energiebedarfsberechnung wird bei nachträglicher Durchführung energetisch wirksamer Maß - nahmen ungültig und ist auf Antrag neu zu erstellen. (4) Wärmebedarfsberechnungen, die vor dem 1. Ja - nuar 2009 ermittelt wurden, behalten solange ihre Gültigkeit, bis ein Energiebedarfsausweis erstellt wird, längstens jedoch bis zum 31. Dezember Absatz 2 und 3 der Nebenkostenverordnung in der Fassung vom 15. Juli 2004 (ABl S. 8) sind für diese Wärmebedarfsberechnungen weiterhin an - zu wenden Absatz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4. Die Kosten für die Stromversorgung sind der In ha - be rin oder dem Inhaber in einer Höhe von 110 Eu - ro, die Kosten für die Müllbeseitigung in einer Höhe von 30 Euro und die Kosten für Wasser und Hausentwässerung in einer Höhe von 35 Euro jähr - lich pauschal zu vergüten. Artikel 2 Änderung der Pfarrdienstwohnungsverordnung Die Pfarrdienstwohnungsverordnung vom 29. April 2004 (ABl S. 314) wird wie folgt geändert: 1. 3 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Zur Dienstwohnung gehören nur die Räume, die für Wohnzwecke der Pfarrerin oder des Pfarrers und ihrer Familienangehörigen bestimmt sind. Nicht zur Dienstwohnung gehören Räume, die für dienstliche Zwecke des Pfarramtes oder der Kirchengemeinde bestimmt sind (Amtsbereich). Dazu gehören das Amtszimmer sowie Büro-, Warte-, Archiv-, Registra - tur- und Gemeinderäume. 3. Nach 8 wird folgender 8a eingefügt: 8a Ausstattung des Amtsbereichs (1) Das Amtszimmer und die sonstigen Diensträume (Amtsbereich) sind durch den Wohnungsgeber einzurichten. Die Arbeitsstätten-Richtlinien sind zu beachten.

227 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 227 (2) Als Grundausstattung des Amtszimmers ist ein Schreibtisch, ein Schreibtischstuhl, Besucherstühle, ein abschließbarer Schrank, ein Regal, ein Telefonund Internetanschluss sowie ein Personalcomputer mit Drucker vorzusehen Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 5. In 12 Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter Die Diensträume ( 8 Abs. 2) sind durch die Wörter Der Amts bereich ist ersetzt Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Pfarrerin oder dem Pfarrer obliegt die Ver - kehrssicherungspflicht in der Dienstwohnung. Sofern in der Dienstwohnung kein Amtsbereich enthalten ist, obliegt der Pfarrerin oder dem Pfarrer ferner allein die Verkehrssicherungssicherungspflicht für die zur Dienst wohnung zugehörigen Zugänge auf dem Grundstück und den öffentlichen Straßen vor dem Grundstück; sie oder er ist insbesondere für die Er fül - lung der Kehr-, Streu- und Reinigungspflicht verantwortlich. Ist in der Dienstwohnung ein Amts be reich enthalten, obliegen die Pflichten zur Verkehrs sich e - rung für die zur Dienstwohnung zugehörigen Zugän - ge auf dem Grundstück und den öffentlichen Straßen vor dem Grundstück dem Wohnungsgeber. Er kann die Pfarrerin oder den Pfarrer in angemessener Weise an den Arbeiten oder Kosten beteiligen. Satz 2 gilt entsprechend, sofern Zugänge auf dem Grundstück nur zum privat genutztem Bereich der Dienstwoh - nung führen und der Amtsbereich über einen gesonderten Zugang verfügt. 7. In 17 Absatz 2 werden die Beträge 100 Euro durch 200 Euro und 200 Euro durch 400 Euro ersetzt. 8. In 18 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe ( 15 Abs. 5) gestrichen. Artikel 3 Übergangsregelung Pfarrerinnen und Pfarrer, denen am 31. Dezember 2008 eine Dienstwohnung zugewiesen war, können bis zum 31. Dezember 2009 erklären, ob sie Schönheitsreparatu - ren gemäß 5 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit 5 Ab - satz 4 der Nebenkostenverordnung selbst durchführen wollen. 5 Absatz 3 Satz 3 der Nebenkostenverordnung gilt in diesem Fall entsprechend. Artikel 4 Inkrafttreten Die Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 12. Mai 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Bekanntmachungen Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2009 Aufgrund des 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Zu - satzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kir ch - lichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958 (ABl S. 4) werden die laufenden Versorgungsrenten und Versor - gungsgnadenrenten ab 1. Juli 2009 um je weils 1,0 Pro zent erhöht. Dies gilt auch für die laufenden monatlichen Unter - stützungen an ehemalige Mitarbeite rin nen und Mitarbeiter. Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Per so - na lien des Empfängers und des entsprechenden Akten - zeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen. Darmstadt, den 5. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Knötzele Berichtigung des Kollektenplans 2010 Der im Amtsblatt Nr. 2 aus 2008 abgedruckte Kollekten - plan für das Jahr 2010 enthält einen Fehler. Gemäß Num - mer 23 des Kollektenplans ist für den 26. September 2010 eine Pflichtkollekte für Kirchen helfen Kirchen vor ge - sehen. Für den gleichen Zweck ist aber bereits eine Pflicht - kollekte am 21. März 2010 (Nummer 7) bestimmt. Die bisherige Nummer 23 ist daher zu streichen, sodass die Zahl der Pflichtkollekten auch im Jahr 2010 auf 30 be grenzt ist. Nachfolgend wird der korrigierte Kollektenplan für das Jahr 2010 neu bekannt gemacht. Tag Darmstadt, den 8. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Noschka *** Kollektenplan 2010 Zweck ) Für das Diakonische Werk der 2. Sonntag nach EKD dem Christfest /2) a) Für die Stiftung Für das 2. Sonntag nach Leben Epiphanias oder b) Für die Initiative Geistli ches Leben

228 228 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ) Für die Frankfurter Bibelgesell- Septuagesimä schaft (Bibelwerk der EKHN) 3. Sonntag vor der Passionszeit (Bibelsonntag) ) Für die Arbeit mit Menschen mit Estomihi Behinderungen (DWHN) 1. Sonntag vor der Passionszeit Für die Ökumene und Aus- Reminiszere landsarbeit (EKD) 2. Sonntag der Passionszeit ) Für Hoffnung für Osteuropa Lätare (50 % DWEKD/ 50 % EKHN) 4. Sonntag der Passionszeit Für Kirchen helfen Kirchen Judika (notleidende Kirchen in der Öku- 5. Sonntag der mene) Passionszeit ) Für die Sozial- und Friedensar- Karfreitag beit in Israel /2) Für die Kinder- und Jugendar- Ostersonntag beit in Gemeinden, Dekanaten und Jugendwerken ) Für den Arbeitslosenfonds der Miserikordias EKHN Domini 2. Sonntag nach Ostern /2) Für die kirchenmusikalische Ar- Kantate beit 4. Sonntag nach Ostern ) Für die Ev. Weltmission (Missi- Himmelfahrt onswerke VEM & EMS) Für die Arbeit des Ökumeni- Pfingstsonntag schen Rates der Kirchen in Genf (ÖRK) ) Für den Deutschen Evangeli- 1. Sonntag schen Kirchentag (DEKT) nach Trinitatis Für besondere Aufgaben: Ein- 3. Sonntag zelfallhilfen, Familien in Not u. a. nach Trinitatis (DWHN) ) Für Flüchtlinge und Asylsu- 5. Sonntag chende (DWHN) nach Trinitatis Für besondere gesamtkirchliche 7. Sonntag Aufgaben (EKD) nach Trinitatis ) a) Für die Kinder- und Famili 9. Sonntag enerholung (DWHN nach Trinitatis) oder b) Für den Fonds zur Über windung von Fremden feindlichkeit ) Für die Suchtkrankenhilfe 11. Sonntag (DWHN) nach Trinitatis ) Für Kirchliche Arbeitslosenpro- 13. Sonntag jekte (DWHN) nach Trinitatis ) Für Schwesternschaften, Dia- 15. Sonntag konissenmutterhäuser nach Trinitatis Für die Arbeit des DWHN 16. Sonntag nach Trinitatis (Diakoniesonntag) ) Für Brot für die Welt 18. Sonntag (DW der EKD) nach Trinitatis (Erntedank) ) a) Für die Evangelische Welt- 20. Sonntag mission (EMS & VEM) nach Trinitatis oder b) Für die Diasporahilfe des Gustav-Adolf-Werkes ) Für die Verbreitung der Bibel in 22. Sonntag der Welt (Bibelwerk Stuttgart) nach Trinitatis ) Für die Aktionsgemeinschaft Vorletzter Sonn- Dienst für den Frieden tag im Kirchenjahr ) Für die Arbeit der christlichen Letzter Sonntag Hospizinitiativen im Kirchenjahr (Ewigkeitssonntag) ) Für die Evangelischen Frauen 2. Sonntag im in Hessen und Nassau e. V. Advent a) Für die Arbeit des Evange 4. Sonntag im lischen Bundes Advent oder b) In Nord- und Süd Nassau: Für die Heilerziehungsund Pflegeheime Scheuern

229 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 229 In Starkenburg, Ober - hessen, Rheinhessen und in den Dekanaten des ehemaligen Nord- Starkenburg: Für die Nieder- Ramstädter Diakonie In den Dekanaten im Bereich des Ev. Regio - nalverbandes Frank - furt/m.: Für die Adalbert-Pauly- Stiftung /2) Für Brot für die Welt (DW der Heiligabend EKD) Anmerkungen: Gemeinden, die alle 14 Tage Gottesdienst haben, erbitten die mit einer 1) versehene Kollekte. Die Gemeinden, die monatlich nur einen Gottesdienst haben, erbitten die Kollekte, die mit einer 2) versehen ist. Falls in einer Gemeinde die angegebene Kollekte auf einen Sonntag fällt, an dem kein Gottesdienst ist, soll sie an dem vorangehenden oder nachfolgenden Gottes - diensttermin erhoben werden. Änderung der Satzung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau e. V. Vom 31. Oktober 2008 Die Hauptversammlung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat folgende Satzungsänderung beschlossen: Die Satzung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau e. V. in der Fassung vom 17. Oktober 2001 (ABl S. 146) wird wie folgt geändert: In 6 Abs. 1 wird Buchst. b) neu eingefügt. Der bisherige Buchst. b) wird zu Buchst. c). 6 (Mitgliedschaft) lautet wie folgt: (1) Mitglieder können sein: 6 Mitgliedschaft a) Rechtsträger der im Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau arbeitenden, auch freikirchlichen, Dienste und Einrichtungen, die diakonische Aufgaben wahrnehmen, b) Rechtsträger mit Einrichtungen außerhalb des Ge - biets der Evangelischen Kirche in Hessen und Nas - sau, deren Mehrheitsgesellschafter Rechtsträger nach Buchst. a) ist, c) Kirchengemeinden, Verbände und andere Unterglie - de rungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die diakonische Aufgaben wahrnehmen. (2) Die Mitgliedschaft der Dekanate ergibt sich aus 13 des Kirchengesetzes über die Diakonie in der Evan ge li - schen Kirche in Hessen und Nassau. (3) Die rechtliche Selbstständigkeit der Mitglieder bleibt unberührt. *** Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat der vorstehenden Satzungsänderung am 22. November 2008 zugestimmt. Die Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main er - folgte am 23. April Darmstadt, den 24. April 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Aktiv-Füreinander Stiftung der Evangelischen Kirchengemeinde Eschborn Gemäß 3 Absatz 3 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 23. April 2005 (ABl S. 162) wird Folgendes bekannt gemacht: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 22. April 2009 im Einvernehmen mit der Kirchenleitung die Aktiv- Füreinander Stiftung der Evangelischen Kirchenge - mein de Eschborn mit Sitz in Eschborn als rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Darmstadt, den 28. April 2009 Für die Kirchenverwaltung Langmaack Feststellung des Namens der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Schlierbach/Odenwald Der Kirchenvorstand der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Schlierbach/Odenwald, Evangelisches Dekanat Bergstraße, hat am 11. März 2009 bestätigt, dass die Kirchengemeinde den Namen Evangelischreformierte Kirchengemeinde Schlierbach/Odenwald führt. Der Feststellungsbeschluss wird hiermit kirchen - auf sichtlich genehmigt. Darmstadt, den 5. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander Errichtung der Evangelischen Johannitergemeinde in der Komturei Nieder-Weisel Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung vom 30. April 2009 die Errichtung der Evangelischen Johannitergemeinde in der Komturei Nieder-Weisel zum 1. Juli 2009 beschlos-

230 230 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr sen. Die Errichtungsurkunde und die Ordnung der Kir - chengemeinde werden nachfolgend bekannt gemacht: Darmstadt, den 8. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander *** Urkunde über die Errichtung der Evangelischen Johannitergemeinde in der Komturei Nieder-Weisel 1 Die Evangelische Johannitergemeinde in der Komturei Nieder-Weisel wird mit Wirkung vom 1. Juli 2009 als An - staltsgemeinde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gemäß 15 Kirchengemeindeordnung er richtet. Es gelten für diese Kirchengemeinde die Bestimmungen des kirchlichen Rechts, insbesondere der Kirchenge - mein de ord nung und der Kirchengemeindewahlordnung der EKHN. 2 Mit Gründungsdatum treten die Ordnung der Evan geli - schen Johannitergemeinde sowie die Vereinbarung zwi schen der EKHN und der Stiftung Johanniter Komtu - rei Nieder-Weisel in Kraft. 3 Die Evangelische Johannitergemeinde gehört dem Evan - ge lischen Dekanat Wetterau an. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft. Darmstadt, den 7. Mai 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Kirchenleitung Dr. Volker Jung *** Ordnung der Evangelischen Johannitergemeinde in der Komturei Nieder-Weisel Vom 30. April Allgemeines. (1) Die Evangelische Johanniterge mein - de am Sitz der Komturei Nieder-Weisel, dem geistlichen und geistigen Ordenszentrums des Johanniter-Or dens sowie des zentralen Schulungszentrums der Jo han niter- Un fall hilfe für Deutschland ist eine Anstaltsgemeinde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) im Sinne des 15 Kirchengemeindeordnung. (2) Die Kirchengemeinde trägt den Namen Evangelische Johannitergemeinde in der Komturei Nieder-Weisel. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. (3) Die Kirchengemeinde hat den Auftrag, das Evan ge li - um von Jesus Christus zu bezeugen, regelmäßig Gottes - dienste in Wort und Sakrament zu feiern und das kirchliche Leben im Glauben an den dreieinigen Gott zu gestalten. Sie ist dafür verantwortlich, dass das Evangelium in den in Nieder-Weisel angesiedelten Einrichtungen des Johanniter-Ordens sowie der Johanniter-Unfallhilfe ge - mäß dem Grundartikel der Kirchenordnung der EKHN ver kündet wird. Die Kirchengemeinde ordnet mit dieser Ordnung den Dienst der Wortverkündigung, der Sakra - ments verwaltung, der Seelsorge, der Unterwei sung und der Diakonie. (4) Die Kirchengemeinde verpflichtet sich zum missionarischen Wirken in Schulungen, Tagungen und Gottes - diensten, die von den in der Komturei Nieder-Weisel an - sässigen Einrichtungen durchgeführt werden und zur Förderung der Ökumene. Für die Johannitergemein - schaft bildet sie den zentralen, identitätsstiftenden Ort. Sie fördert bundesweit Aktivitäten der Johanniter, die der Selbstvergewisserung und Sinnfindung als christliche Hilfs organisation dienen. (5) Für die Kirchengemeinde gelten die Bestimmungen des kirchlichen Rechts, insbesondere der Kirchenord - nung, der Kirchengemeindeordnung und der Kirchenge - mein de wahlordnung, soweit nicht in dieser Ordnung et - was anderes bestimmt wird. 2. Mitgliedschaft. (1) Die Mitgliedschaft in der Kir - chengemeinde ist Ausdruck der besonderen geistlichen Verbundenheit mit dem Johanniter-Orden und seinen Wer ken, insbesondere der Johanniter-Unfallhilfe. Sie steht insbesondere Ordensmitgliedern, haupt- und eh - ren amtlichen Mitarbeitern des Ordens und seiner Werke, so wie deren Angehörigen offen. (2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch: a) Taufe, b) Aufnahme oder c) Umgemeindung. (3) Die Mitgliedschaft endet, a) wenn das Gemeindeglied aus der Evangelischen Kir - che austritt, b) durch Tod oder c) durch Übertritt zu einer anderen Religionsgemein - schaft, deren Mitgliedschaft mit der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche unvereinbar ist. 3. Kirchenvorstand. (1) Die Kirchengemeinde wird von einem Kirchenvorstand geleitet. Er besteht aus der Pfarrerin oder dem Pfarrer der Kirchengemeinde und in Abweichung zu 8 KGWO dem regierenden Kommen - da tor sowie drei gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kir chenvorstehern. Der Kirchenvorstand kann weitere Kir chenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher gem. 24 KGWO berufen oder sich gem. 8 Abs. 2, 25 Abs. 1 KGWO bis zu einem Drittel vergrößern. (2) Der Gründungsvorstand von drei Kirchenvorsteherin - nen und Kirchenvorstehern wird von der Kirchenleitung berufen. Seine Amtszeit endet am 31. Oktober 2009.

231 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 231 (3) Für die Wahl des Kirchenvorstandes gilt im Übrigen die Kirchengemeindewahlordnung der EKHN. 4. Aufgaben des Kirchenvorstandes. (1) Der Kirchen - vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben: a) die Vertretung der Kirchengemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen; b) die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen und öf - fent lichen Lebens in der Kirchengemeinde; c) die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Ver - antwortung für den diakonischen Dienst der Kirchen - ge meinde; dies geschieht im Mitwirken im bundesweiten Netzwerk der Johannitergemeinschaft unter anderem durch Glaubensseminare, Vorbereitung und Durchführung von Erwachsenentaufen in der Kom - tur kir che, Förderung der christlichen Haltung der Mit - ar beiterinnen und Mitarbeiter in einem zunehmend sä kularen Umfeld und Förderung des Ehrenamts durch Glaubensseminare; d) die Zusammenarbeit mit dem Dekanat und dessen Ein richtungen; e) die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung. Die weiteren Aufgaben ergeben sich aus der Kirchenord - nung und den einschlägigen Vorschriften des Kirchen - rechts. (2) Der Kirchenvorstand hat insbesondere darauf zu achten, dass Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Dillbrecht Dekanat: Dillenburg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DILLBRECHT Siegelwiedergabe (xxx) Kirchengemeinde: Merzhausen-Lauken Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MERZHAUSEN-LAUKEN Siegelwiedergabe (xxx) a) Gottesdienste regelmäßig gefeiert werden und die got tesdienstliche Ordnung geachtet wird; b) der missionarische Auftrag der Kirche gewährleistet ist und gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen wird; c) sie als überregional ausgerichtete Gemeinde auf die besonderen Bedingungen der bundesweit agierenden Mitglieder eingeht, indem sie flexibel auf Wün - sche nach Amtshandlungen vor Ort aber auch darüber hinaus reagiert, die Möglichkeit zur persönlichen Einkehr im geistlichen und geistigen Zentrum ermöglicht und Angebote für Einkehrtage entwickelt und seel sorgerlich begleitet; Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang be nutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Hübner d) die Förderung des sinnstiftenden Handelns der Jo - hanniter als christliche Hilfsorganisation durch die Kir chengemeinde ein Schwerpunkt ihrer Gemeinde - ar beit bleibt; e) die weiteren Aufgaben nach der Kirchengemeinde - ord nung erfüllt werden. 5. Die Zugehörigkeit zum Dekanat Wetterau. Die Kirchengemeinde gehört zum Dekanat Wetterau im Props teibereich Oberhessen. 6. Diese Ordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

232 232 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

233 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 233

234 234 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

235 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 235 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wo chen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amts blat - tes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröps tin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personal - ser vice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen in nerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Über mittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall drin gend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Dodenau, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Modus B Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Dodenau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/ei - nen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar. Ort und Umgebung haben viel zu bieten: Lage und Struk tur Der Luftkurort Dodenau liegt im Landkreis Waldeck- Fran kenberg im landschaftlich reizvollen Oberen Edertel, 35 km von der Universitätsstadt Marburg entfernt und ist Stadtteil von Battenberg. Zur Kirchengemeinde gehören Gemeindemitglieder, die sich auf Dodenau mit und dem Filialort Reddighausen mit 700 Personen verteilen. Die Gemeinde liegt in einer wirtschaftlich gesunden Region (u.a. Firma Viessman mit ca Be - schäftigten). Das Freizeitangebot reicht vorn Wintersport im nahegelegenen Sauerland über Naturerkundungen im Nationalpark Kellerwald, Wandern auf dem prämierten Rothaarsteig bis hin zum Wassersport auf der Eder und dem Edersee. Am Ort gibt es ein Freibad, eine Grund - schu le, einen Arzt für Allgemeinmedizin, zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen und Einkaufsmö - glichkeiten für die Deckung des Grundbedarfs. Weitere Ein kaufsmöglichkeiten bietet ein Einkaufszentrum in Bat - ten feld (6 km) und die umliegenden Städte Frankberg (20 km) und Marburg. Insgesamt gibt es in beiden Orten der Gemeinde sieben Hotels und Gaststätten, die für ein engagiertes Angebot im Bereich Tourismus stehen. Das Schulangebot reicht von der Grundschule am Ort über ei ne schulformbezogene Gesamtschule in Battenberg (bis Klasse 10 mit gymnasialen Zweig) bis hin zu einem Gym nasium in Frankenberg. Bei uns wohnen und arbeiten Sie in ansprechenden Räumen: Pfarrhaus und Gebäude Das Pfarrhaus in Dodenau gehört zu einem der schönsten Gebäude in der Region. Es ist ein Fachwerkgebäude aus dem Jahre 1664, das Ende der 70er Jahre gründlich renoviert wurde und über einen gepflasterten Innenhof verfügt, der als erweiterter Wohnraum genutzt werden kann. Das Haus selbst verfügt über eine Wohnfläche von 170 qm. Im unteren Geschoss gibt es eine Küche und ei - nen Wohn- und Essbereich. Das ursprüngliche Amtszim - mer wurde in das Nebengebäude ins Pfarrbüro verlegt und wird heute als Besprechungszimmer genutzt. Im obe ren Stockwerk stehen vier Wohnräume zur Verfü - gung, ein Bad und eine Toilette. Im Dachgeschoss sind zwei weitere Räume ausgebaut worden. Das Pfarrhaus ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles, zu dem ei ne Kirche und ein Gemeindehaus gehören und liegt idyllisch in einem parkähnlichen Gelände mit altem Baum bestand. Die kürzlich sanierte Martinskirche in Dodenau verfügt über 250 Sitzplätze. Die Ursprünge gehen ins 13. Jahr - hun dert zurück. Die Fachwerkkirche in Reddighausen hat 150 Sitzplätze und stammt in ihrem Ursprung aus dem 16. Jahrhundert. Beide Kirchen verfügen über eine gute Akustik und sind mit einer leistungsfähigen Lautsprech - er anlage ausgestattet. Das Gemeindehaus in Dodenau verfügt im oberen Geschoss über einen Raum mit ca. 60 Plätzen, einer Küche und Toiletten. Im unteren Ge - schoss befinden sich das Pfarrbüro, das Amtszimmer und ein Abstellraum. In Reddighausen befindet sich ein kleineres Gemeindehaus, das von den Gemeindegrup - pen, aber auch für Familienfeiern genutzt wird. Das Pfarrbüro ist modern eingerichtet. Eine erfahrene Ver waltungskraft ist mit acht Wochenstunden beschäftigt. Das Gemeindeleben ist bunt und einladend: - Die Kirchengemeinde ist volkskirchlich geprägt, offen und einladend ausgerichtet. - Der Gottesdienst findet sonntäglich in Dodenau und vierzehntägig in Reddighausen statt. Die Gruppen der Gemeinde sind regelmäßig an der Gestaltung der Gottesdienste beteiligt. Neben dem traditionellen Got tesdienst werden auch besondere Gottesdienste gefeiert: Familiengottesdienst, Weltgebetstag der Frauen, Christmette, Osternacht etc. - Die Kirchengemeinde ist Träger einer dreigruppigen Kin dertagesstätte, die sich in den vergangenen Jah - ren konzeptionell weiter entwickelt hat und einen gu - ten Zugang zu jungen Familien ermöglicht. - In beiden Orten gibt es aktive Frauengruppen: je zwei Frauenhilfen und zwei Frauenkreise, die sich auf vielfältige Weise im Gemeindeleben engagieren. - Eine Kinderkirche gibt es sowohl in Dodenau als auch in Reddighausen. Beide Gruppen arbeiten selbstständig und bei besonderen Projekten auch ortsübergreifend. - In den vergangenen Jahren hat sich eine lebendige Besuchsdienstarbeit entwickelt. Der Besuchsdienst - kreis ist stetig gewachsen.

236 236 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Konfirmandenarbeit findet zzt. monatlich an ei - nem Wochenende statt und dauert ein Jahr. - Ein Redaktionsteam veröffentlicht vierteljährlich den Gemeindebrief, der in der Gemeinde gerne und aufmerksam gelesen wird. - Insgesamt stehen der Kirchengemeinde zahlreiche Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. - Die Finanzsituation ist solide und bietet eine gute Grundlage für Gestaltungsmöglichkeiten in der Ge - mein dearbeit. Wir träumen gerne. Unsere Wunschliste: - Menschenfreundlichkeit, Humor, Spiritualität - Seelsorgerliche Erfahrung und Kompetenz - Leitungskompetenz und Teamfähigkeit - Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Glaubensinhalte und -werte im Gottesdienst und in der Gemeindearbeit lebendig vermitteln - Bestehendes fortführen und weiterentwickeln - Einbringen der jeweiligen Begabungen und persönlichen Interessen - Wir sind offen für neue Impulse in der Gemeinde ar - beit. Ansprechpartner sind: Pfarrer Jörg Awischus, Tel.: ; Axel Marburg (Kirchenvorstand), Tel.: ; Dekan Gerhard Failing, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Heppenheim, Ev. Christuskirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Bergstraße, Modus B, zum zweiten Mal Die Ev. Christuskirchengemeinde liegt überwiegend im Westteil der Kreisstadt Heppenheim. Die Besiedlung west lich der Bahnlinie erfolgte weitgehend erst nach dem Krieg. Die Bevölkerung ist sozial wie herkunftsmäßig gemischt. Unterschiedliche Traditionen sind zusammengeflossen und geben der Gemeindearbeit viele Ge - stal tungsmöglichkeiten. Die Gemeindearbeit beinhaltet Angebote für (fast) alle Generationen, mit Gottesdiensten, Festen und Feiern. Parallel zum sonntäglichen Gottesdienst wird zum Kin - dergottesdienst eingeladen. Die Jugendtheatergruppe erprobt nicht nur Theaterstücke, sondern beteiligt sich kreativ an der Gestaltung von Gottesdiensten. Der Seni - orentreff gehört seit vielen Jahren zum regelmäßigen Angebot der Gemeindearbeit. Mehrmals im Jahr wird zu einem Themen-Cafe eingeladen, das vor allem für ältere Gemeindeglieder mit ganz unterschiedlichen Themen angeboten wird. Kirchenmusikalisch besteht neben dem Frauenchor eine Akkordeongruppe, ein Erwachsenen flö - tenkreis und ein Kinderflötenkreis. Die Gemeinde beteiligt sich am ökumenischen Besuchsdienstkreis, der kran ke, alte oder hilfsbedürftige Menschen besucht. Die Gemeinde nimmt seit ihrem Bestehen an gesellschaftlichen Entwicklungen aktiv Anteil. Der Kir chen - vorstand hat Positionen z.b. in Fragen wie Kirchenasyl, Rassismus oder Aufarbeitung der Geschichte im 3. Reich vor Ort bezogen. Dies hatte auch direkte Kon - se quenzen: Die Gemeinde hat die Patenschaft für die Sy na gogengedenkstätte übernommen und erst in jüngster Zeit gab sie einem jungen, von der Abschiebung bedrohten Mann in der Christuskirche über mehrere Wo - ch en Kirchenasyl. Kulturell ist die Gemeinde für Modernes wie Herkömmli - ches offen, neben Konzerten werden Veranstaltungen wie die Nachtklänge - eine Kulturnacht in der Kirche sowie Kunstausstellungen veranstaltet, erst kürzlich wur - de eine Ausstellung mit Werken unter anderem von Marc Chagall, HAP Grieshaber und Paul Klee zum Thema En - gel gezeigt. Die Gemeinde hat ca Mitglieder, die sich auf alle Ge - nerationen ausgewogen aufteilen. Es bestehen 1½ Pfarr - stellen. Die Pfarrstelle I wird am 16. Mai 2009 wegen Ruhe - standsversetzung des bisherigen Pfarrstelleninhabers neu besetzt. Die Pfarrstelle II (½) wird zum 1. Mai vakant, da die bisherige Stelleninhaberin auf eine Pfarrstelle für Klinik - seelsorge nach Darmstadt wechselt. Die Gemeindearbeit ist zwischen den beiden Pfarrstellen nicht nach Seelsor - ge bezirken, sondern nach Inhalten aufgeteilt. Zu den Auf gaben der Pfarrstelle I gehören derzeit u.a. Kinderund Jugendarbeit sowie Konfirmandenunterricht, während die Pfarrstelle II ihren Schwerpunkt in der Frauenund Seniorenarbeit und den Besuchsdiensten hat. Zur Ev. Heilig-Geist-Kirchengemeinde und zur katholischen Nachbargemeinde bestehen gute Kontakte. Die Kirchengemeinde ist Trägerin der dreigruppigen Jo - hann-hinrich-wichern-kindertagesstätte, die sich im Wes ten des Gemeindegebietes befindet. Die Dienstauf - sicht für die Kindertagesstätte liegt bei dem Inhaber der Pfarrstelle I. In der Gemeinde sind neben den Mitarbeiterinnen in der Kindertagesstätte eine Sekretärin (mit 18 Wochen stun - den), eine Organistin (42 %) und eine Hausmeisterin (mit 9 Wochenstunden) angestellt. Die Christuskirche wurde 1964 eingeweiht. Der ur - sprüngliche Komplex mit Kirche und Gemeindesaal ist mehr fach erweitert worden. In den siebziger Jahren ka - men eine Küche und zwei Gemeinderäume hinzu, in de - nen sich heute in einem Raum das Gemeindebüro befindet. Anfang der achtziger Jahre wurde westlich an die Kirche die Begegnungsstätte angebaut mit einer Ca fe - teria, einer Bücherei, einem Gymnastikraum und einem Werkraum. Dieser Gebäudeteil wurde seinerzeit u.a. für die Patienten des Zentrums für Soziale Psychiatrie Heppenheim, das sich auf dem Gebiet der Gemeinde befindet, gebaut. Auch heute treffen sich u.a. hier allwöchentlich Patienten zum Cafe Freitag. Schließlich wur - de im Jahr 2003 ein neuer, sehr moderner Glockenturm gebaut, der einen älteren, vor Jahren zurückgebauten Turm ersetzt.

237 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 237 Für die Pfarrstelle II (½) steht keine Dienstwohnung zur Verfügung, sie kann nach den Bedürfnissen des Pfar - rers/der Pfarrerin angemietet werden. Heppenheim bietet eine sehr gute Infrastruktur und hat eine gute Verkehrsanbindung nach Darmstadt und Frank furt sowie nach Mannheim und Heidelberg. In Fuß - weg nähe finden sich in Heppenheim sämtliche Schulty - pen. Die Gemeinde wünscht sich eine/n Pfarrer/in, der/die die bisherigen Schwerpunkte der Gemeindearbeit weiterführt, wie der Kirchenvorstand sie in seiner kürzlich erarbeiteten Konzeption beschrieben hat. Sie ist auf der Homepage der Gemeinde nachzulesen. Der Kirchenvor - stand ist aufgeschlossen für eine Weiterentwicklung der Konzeption mit dem/der künftigen Stelleninhaber/in. Weitere Auskünfte erteilen: Barbara Straub, Stellvertre - tende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.: Weitere Informationen unter Heusenstamm Pfarrstelle I, Dekanat Rodgau, Modus A Die Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Heu senstamm ist ab sofort neu zu besetzen. Heusenstamm ist eine von Wäldern umgebene, 15 km süd östlich von Frankfurt gelegene Schloss-Stadt mit bes - ter Infrastruktur und hohem Freizeitwert. Bei uns finden Sie alle Schularten (zusätzlich Waldorf- und Montessori - schule in der Nachbargemeinde), ein breites kulturelles Angebot, fast alle ärztlichen Fachrichtungen, sehr gute Sport- und Einkaufsmöglichkeiten, ein Hallen-/Freibad sowie ein herrliches Radwegenetz (Regionalpark Rhein- Main). Der S-Bahn-Anschluss liegt 5 Gehminuten vom Pfarr haus entfernt. Von den gut Einwohnern sind knapp evangelisch. Zur Pfarrstelle I, die den alten Ortskern und Neu - bau gebiete umfasst, gehört die Hälfte der Gemeinde glie - der aus allen sozialen Schichten. Beide Pfarrstellen ha ben einen eigenen Seelsorgebezirk. Alle weitere Arbeit findet bezirksübergreifend statt und wird in einer neuen Pfarr - dienst ordnung geregelt werden. Die Kollegin in der Pfarr - stelle II bietet hierfür ein Höchstmaß an Flexibilität an. Sehr gut besuchte Gottesdienste (im Jahresdurchschnitt über 100 Besucher) feiern wir an Sonn- und Feiertagen in unserer Kirche, am 1. Sonntag beginnen wir gemeinsam mit der monatlichen Kinderkirche. Gottesdienste im Se - ni orenheim finden einmal im Monat statt, Feiern mit un - se rer Kita zu besonderen Anlässen und im Advent. Auch zur Zusammenarbeit mit den Schulen gehören - z.t. ökumenisch gestaltete - Gottesdienste. Wir lieben unsere tagsüber offene Kirche, die mit Kerzen, meditativen Texten und einem Gästebuch zum Verweilen einlädt, und ein vielfältiges Gottesdienstangebot (z.b. Gottesdienst im Grünen, Literatur- und Taizegottes dien - ste). Unsere Gemeinde schätzt lebendige, überraschende Predigten, theologische und spirituelle Impulse und pflegt einen offenen und freundlichen Umgang miteinander. Eine große Kantorei bereichert die Gottesdienste und ge - staltet anspruchsvolle Konzerte, die zum Ansehen unserer Gemeinde im weiteren Umfeld beitragen. Über 150 Ehrenamtliche gestalten die Gemeindearbeit engagiert mit. Unsere zahlreichen Gruppen für alle Gene - ra tionen werden weitgehend ehrenamtlich geleitet. Je - doch wünschen sich insbesondere die Verantwortlichen in der Jugendarbeit intensivere pastorale Begleitung. Wir haben einen engagierten, gut organisierten Kirchen - vorstand. Die Redaktion des vierteljährlich erscheinenden Gemeindebriefes liegt in bewährten Händen. Auch über unsere noch weiter zu entwickelnde Homepage su - chen und pflegen wir Kontakt zu allen Gemeinde glie - dern. Für die Konfirmanden-, Jugend- und Seniorenarbeit sind wir auf dem Weg zu neuen Konzepten und freuen uns auf Ihre Ideen und Erfahrungen. Unsere Gemeinde ist sehr lebendig und interessiert, Neu es zu lernen und zu integrieren. Dazu laden wir auch gerne Referenten zu besonderen Themen ein. Unsere Kita (80 Kinder in 4 Gruppen, 10 Hort-Schul kin - der) ist sowohl religionspädagogisch als auch bezüglich der Integration verschiedener Kulturen sehr engagiert. Die Nähe zur Gemeinde gehört zu den Herzensanliegen der Leitung. Diakonische Arbeit hat bei uns einen hohen Stellenwert. Hierfür stehen unser Besuchsdienstkreis, ein Fonds für Familien in Not und die ökumenisch geführte Kleider - kam mer. Gemeinsam mit den zwei katholischen und der freien evangelischen Gemeinde am Ort gestalten wir auch den Weltgebetstag, eine Ökumenewoche, die Nacht der Kir - chen, einen Kirchenlauf und besondere Veranstaltungen der Stadt. Unsere Kirche ist mit 180 Sitzplätzen nicht groß, bietet aber vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Daneben liegt ein kleines Gemeindehaus mit Küche, das Gemeinde bü - ro und das gemeindeeigene Pfarrhaus, das gründlich san iert wird (130 qm, großer kinderfreundlicher und pflegeleichter Garten und Garage). Bei rechtzeitiger Bewer - bung werden wir Ihre Wünsche gerne berücksichtigen. Im Pfarrbezirk II liegt ein weiteres großes Gemeindehaus. Hier ist auch die Gemeindebücherei untergebracht. Zu unseren Mitarbeitern gehören: Eine erfahrene und sehr freundliche Sekretärin, Küsterin und Organistin (in ei ner Person!), eine Hausmeisterin, Erzieherinnen, Reini - gungs- und Wirtschaftskräfte in der Kita und ein Zivil - dienst leistender. Wir wünschen uns für die Pfarrstelle I einen Menschen mit geistiger und geistlicher Kompetenz, der/die interessiert und aufgeschlossen mit den haupt- und ehrenamtli -

238 238 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr chen Mitarbeitenden umgeht, zur Kooperation willig und fähig ist und gut strukturieren kann. Die Bereitschaft, sich für Jugendliche und junge Familien zu engagieren, ist uns ebenso willkommen wie Mut und Kreativität im Beschreiten neuer Wege und die Gabe, in gewachsenen Strukturen neue Impulse zu setzen. Auch neue Ideen, der Kirche fern stehende Menschen zu gewinnen, können wir gut gebrauchen! Mit Spannung erwarten wir Ihre Bewerbung! Weitere Auskünfte geben gerne: Der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Erhard Seeger, Tel.: ; Pfarrerin Karin Härle, Tel.: ; Dekan Carsten Tag, Tel.: sowie Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Kelsterbach, Evangelisch-lutherische St. Martinsgemeinde, Dekanat Rüsselsheim, Modus C, zum zweiten Mal Durch die Pensionierung des Stelleninhabers ist die Pfarr stelle der St. Martinsgemeinde (100%) zum 1. Sep - tem ber 2009 neu zu besetzen. Die St. Martinsgemeinde umfasst den historischen Orts - kern von Kelsterbach am Mainbogen sowie einen seit etwa 100 Jahren langsam gewachsenen Stadtteil mit ins gesamt Gemeindegliedern. Zusätzlich wird auf einem ehemaligen Fabrikgelände in den nächsten Jahren eine größere Neubausiedlung entstehen. Trotz der unmittelbaren Nähe zum Frankfurter Flughafen ist das Gebiet der St. Martinsgemeinde von Fluglärm kaum betroffen. Mittelpunkt des alten Ortskerns und der Gemeinde ist die St. Martinskirche, im klassizistischen Stil erbaut (260 Sitzplätze im Schiff, 170 auf den Emporen), in der jeden Sonntag Gottesdienst gefeiert wird. Sie hat eine hervorragende Akustik und ist für Konzerte und musikalische Aufführungen sehr gut geeignet. Sie enthält eine 1970 von Förster und Nikolaus neu erbaute Orgel (24 Register, freie Setzerkombination) und ist baulich in gutem Zustand. Für die Gemeindearbeit steht das Gemeindehaus Haus Feste Burg zur Verfügung mit großem Saal, Jugend - raum, Teeküche und Nebenräumen. Weiterhin gibt es ei - nen kleinen Saal mit Teeküche hinter der Kirche. Im Erdgeschoss des Pfarrhauses von 1759 befinden sich das Gemeindebüro mit Amtszimmer, Sitzungszimmer, Ar chiv raum und Teeküche. Der Pfarrerin/Dem Pfarrer stehen das erste Obergeschoss und das ausgebaute Mansardendach als Wohnung zur Verfügung (6 Zimmer, Küche, zwei Bäder, ca. 200 qm). Zum Pfarrhaus gehören eine Garage, Nebengebäude und ein großer Pfarrgarten. Alle Gebäude sind in baulich gutem Zustand, das Pfarr - haus wurde 2006/2007 außen vollständig saniert. Die Gemeinde ist Träger einer großen Kindertagesstätte mit Hort (6 Gruppen und 130 Plätze; mit erfahrener Lei - te rin, 15 Erzieher/innen in Vollzeit und Teilzeit, 2 Haus - wirt schafterinnen, einem Hausmeister (50%) und 3 Reini - gungskräften). Der beim Dekanat angestellte A-Organist ist mit der Häl - fte der Arbeitszeit (20 Wstd.) in der St. Martinsge meinde tätig. Im Gemeindebüro arbeitet eine versierte Ge mein - de sekretärin mit 20 Wochenstunden. Die Gemeinde ist dem Regionalverwaltungsverband Starkenburg-West in Gernsheim angeschlossen. Neben anderen Gruppen gibt es eine engagierte Frau en - hilfe, die von Ehrenamtlichen geleitet wird und zusammen mit dem Kirchenvorstand die Gemeindefeste ausrichtet. Der Singkreis der Gemeinde und der Posau nen chor re - kru tieren sich übergemeindlich, die Jugendgrup pe wird von Ehrenamtlichen geleitet. Das Verhältnis zu den beiden anderen evangelischen Kir - chen gemeinden und der katholischen Gemeinde am Ort ist freundschaftlich. Die Stadt Kelsterbach fördert die Kindergartenarbeit der Gemeinde mit erheblichen Mitteln, und es besteht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kelsterbach und der St. Martinsgemeinde. Von der neuen Pfarrerin, dem neuen Pfarrer wird erwartet, dass sie bzw. er neben der allgemeinen Gemeinde ar - beit einen Seelsorgeauftrag im benachbarten Alten wohnund Pflegeheim Haus Weingarten wahrnimmt, der re - gel mäßige Wochengottesdienste einschließt (106 Plät ze, Betreiber: Gesellschaft für diakonische Einrichtungen). Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Kelster - bacher Gemeinden wird angestrebt. Eine Veränderung im Zuschnitt der Pfarrstelle ist im Rahmen des Pfarrstellen - be messungsgesetzes mittelfristig möglich. Die St. Martinsgemeinde wünscht sich, dass die neue Pfar rerin, der neue Pfarrer Lust hat an guten Gottesdien - sten, an Liturgie und Predigt; sie bzw. er sollte eine gute Seelsorgerin, ein guter Seelsorger sein und Mitarbeiten de motivieren können. Sie bzw. er sollte besonders jüngere Leute ansprechen und an die Gemeinde heranführen. Der engagierte Kirchenvorstand wird sie oder ihn hierbei tatkräftig unterstützen. Die Gemeinde möchte die Kirchenmusik als überregionalen Schwerpunkt beibehalten und ausbauen. Am Ort gibt es Grundschulen, eine Integrierte Gesamt - schu le (Sek. 1) und eine Förderschule, weiterführende Schulen in Rüsselsheim, Mainz und Frankfurt, sonstige Schulen (auch internationale Schulen) in der Nähe. Kelsterbach liegt mitten im Rhein-Main-Gebiet mit S-Bahn Anschluss zum Flughafen, nach Frankfurt, Mainz und Wies baden; vom Frankfurter Kreuz sind es nach Kelster - bach nur wenige Minuten mit dem Auto. Wenn Sie Interesse haben, können Sie weitere Auskünfte durch das Gemeindebüro erhalten: Tel.: ; Herr Fritz Ehrlich, stellvertretender Vorsitzender des KV, Tel.: bzw. Pfarrer Joachim W. Bremer. Auskünfte erteilen auch der Dekan des Dekanats Rüsselsheim, Pfarrer Kurt Hohmann, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.:

239 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 239 Evangelische Johanniter-Gemeinde in der Komturei Nieder-Weisel im Ev. Dekanat Wetterau, 1,0 Pfarrstelle. Besetzung durch die Kirchenleitung. Die Kirchenleitung der EKHN hat der Gründung einer Anstaltsgemeinde, Evangelische Johanniter-Gemeinde, zugestimmt. Damit wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine von der EKHN und der Stiftung Johanniter Komturei Nieder-Weisel je hälftig finanzierte 1,0 Pfarrstelle, zu - nächst befristet auf fünf Jahre, besetzt. Verlängerung ist möglich. Die alte Kommende des Johanniter-Ordens in Nieder- Wei sel, einem Stadtteil von Butzbach in der Wetterau, ist die einzige seit dem Mittelalter im Besitz des Ordens verbliebene Niederlassung. Sie ist bundesweit, und darüber hinaus, das geistliche und geistige Zentrum für den ev an - gelischen Johanniter-Orden und seiner Werke geworden. So werden in der alten Komturei zentrale Veran stal tungen durchgeführt. Einkehr-Wochenenden, Ritterver sam m lun - gen, Vertreterversammlungen der Johanniter-Unfall hil fe (JUH), der Schwesterntag der Johanniter-Schwestern - schaft usw. werden gottesdienstlich begleitet. Darüber hin aus ist in Nieder-Weisel ein Tagungszentrum entstanden. Die Johanniter führen jährlich hier für Mitarbei te rin nen und Mitarbeiter ihre CI-Seminare durch, die bundesweit ausgeschrieben werden und verbindlich für alle neu en Angestellten sind. In diesen Seminaren werden die Grund - lagen des Christentums und der Diakonie vermittelt. Die Johanniter-Unfallhilfe ist als eingetragener Verein Mitglied im Diakonischen Werk der EKD und bildet dort einen eigenen Fachverband. Mit der Gründung einer Gemeinde besteht für Mitglieder, Angestellte und ehrenamtliche Mit - ar beitende und deren Familienangehörige des Ordens und seiner Werke überregional die Möglichkeit, Mitglied zu werden. Die zukünftige Inhaberin/der zukünftige Inhaber der Pfarrstelle soll den Aufbau dieser Gemeinde geistlich begleiten und fördern. Dazu gehören Gottesdienste, An - dach ten und Kasualien für die Gemeindemitglieder. Die Ge staltung von Gottesdiensten in der eigenen Johanni - ter kirche sollen themenbezogen und in Kooperation mit Gemeindegliedern und den vor Ort stattfindenden Veran - staltungen erfolgen. Die geistliche Leitung oder Begleitung von Veranstaltun - gen des Johanniter-Ordens und seiner Werke in Nieder- Weisel gehören zum Dienstauftrag des Pfarrers/der Pfarrerin. Der hauptamtliche Stelleninhaber/die Stellen - inhaberin soll die reichhaltige ehrenamtliche Arbeit in der Johanniter Komturei Nieder-Weisel nicht ersetzen, sondern fördern, die ehrenamtlich Tätigen theologisch weiterbilden und in ihrem Dienst stärken. In den regelmäßigen Studienseminaren, die für die neuen Mitarbeitenden in den großen Ordenswerken, wie der Johanniter-Unfall - hil fe oder der Johanniter GmbH stattfinden, kommt es darauf an, in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich tätigen Johanniter-Pfarrern/Pfarrerinnen die Grundlagen ei - ner christlichen Hilfsorganisation und einer der evangelischen Kirche zugehörigen Organisation zu vermitteln. Die Mitarbeit in der Stiftung Johanniter-Komturei Nie - der-weisel wird ausdrücklich erwünscht. Ein Pfarrbüro wird auf dem Gelände der Komturei Nie - der-weisel zur Verfügung gestellt. Bei der Wohnungs su - che ist man gerne vor Ort behilflich. Nieder-Weisel hat ca Einwohner, Bahnhöfe und Au - tobahnanschluss liegen in der Nähe, Frankfurt am Main ist ca. 45 km entfernt, Gießen ca. 25 km. In Nieder-Wei sel gibt es eine rege evangelische Ortskirchenge mei n de, zu der gute Kontakte gepflegt werden. Diese Kir chen ge - mein de ist Träger einer evangelischen Kinderta ges stätte. Im Ort ist eine Grundschule. In der Stadt Butzbach sind weiterführende Schulen vorhanden, auch ein Gymnasium. Gesucht wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer, die/der Interesse hat, einen Gemeindeaufbau von Anfang an zu begleiten und mit zu gestalten. Es ist eine reizvolle Aufgabe, in ei - ner, von der Mitgliedschaft her, zunächst überschaubaren Kerngemeinde das künftige Profil der Johanniter-Ge - mein de zu entwickeln. Weitere Auskünfte erteilen der Kommendator der Hessi - schen Genossenschaft des Johanniter-Ordens, Prof. Dr. Christoph v. Campenhausen, Bebelstraße 50, Mainz, Tel.: , campenha@mail.unimainz.de; Pfarrer Dr. Michael Frase, Schloßstraße 4, Karben, Tel.: , michael.frase@juh-hrs.de; Dekan Jörg-Michael Schlösser, Dekanat Wetterau, Am Goldstein 4b, Bad Nauheim, Tel.: oder , ev.dekanat.wetterau@ekhn-net.de. Rüsselsheim-Haßloch-Nord, Versöhnungsgemeinde, Dekanat Rüsselsheim, Modus C Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die zum frei werdende Stelle in unserem Stadtteil neu zu besetzen. Wir sind eine lebendige, aufgeschlossene Gemeinde mit einem starken Kirchenvorstand, der mit viel Engagement und Freude aktiv an der Gestaltung der Gottesdienste und des Gemeindelebens mitwirkt. Daneben unterstützen zahlreiche Ehrenamtliche aktiv die umfangreichen Ak tivitäten. Die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdiens - ten an den Sonn- und kirchlichen Feiertagen ist der Mit - telpunkt unseres Gemeindelebens. Von hier sollen starke Impulse in die Gemeindearbeit ausstrahlen. Neuen Got - tes dienstideen stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Die Wortverkündigung wird durch eine umfangreiche kirchenmusikalische Arbeit unterstützt (Kirchenchor). Unser Gottesdienstbesuch ist sehr gut (mind. ca. 80 Personen an normalen Sonntagen). Wir wünschen uns eine/n Pfarrer/in oder ein Pfarrer-Ehe - paar, die/der das Gewachsene mit trägt/tragen und durch eigene Fähigkeiten und kreative Ideen weiterentwickelt/n. Die seelsorgerliche Betreuung von Menschen unterschiedlichen Alters soll einen hohen Stellenwert haben. Da in unserer Gemeinde die Kirchenmusik eine be sonders wichtige Rolle spielt, sollte sie/er u.a. ein of - fenes Ohr für diese Arbeit mitbringen. Sie/Er sollte/n In - te resse an der Nachkonfirmanden- und Jugendarbeit haben. Die Arbeit mit älteren und alten Menschen ist uns durch die soziale Situation und die Altersstruktur in unserem Stadtteil ein großes Anliegen. Wir wünschen uns

240 240 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr eine/n Pfarrer/in, der/die Überzeugungskraft und Ein füh - lungsvermögen mitbringt und neue Impulse gibt. Ca Gemeindeglieder aus allen sozialen Schichten gehören zur Gemeinde. Sie leben in Ein- oder Zweifami - li enhäusern sowie in den Mehrfamilienhäusern der Woh - n ungsbaugesellschaften. Kirche und Gemeindezentrum entstanden mit dem Wohngebiet vor 46 Jahren. Für die Arbeit stehen zahlreiche Räume zur Verfügung. Das groß zügige Pfarrhaus (ca. 150 qm) mit Dachterrasse und Garten in ruhiger Wohnlage grenzt an das Gemeindezen - trum an. Hauptamtlich Mitarbeitende sind eine Gemeindese kre - tärin (13 Wochenstunden), eine Küsterin (halbtags) und neben amtlich ein Organist/Chorleiter. Ergänzt wird das Team durch eine Prädikantin. In jedem Fall wird es eine Entlastung entsprechend der Stellenbewertung durch ei - nen/n Kollegin/en der Nachbargemeinde geben. Die Stadt liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes und ist multikulturell geprägt. Sie verfügt über ideale Ver - kehrs verbindungen und hat eine gute Infrastruktur. Wir sind angeschlossen an den Ev. Kirchengemein de ver - band Rüsselsheim. Zurzeit ist der Gemeindeverband in ei - ner Orientierungsphase, wie sich die evangelische Kir che in Zukunft entwickeln kann. Daraus ergeben sich Chan - cen, mit den Kollegen und Nachbargemeinden kirchliche Arbeit zu gestalten. Wir freuen uns auf die Bewerbung und ein persönliches Ge spräch zum Kennenlernen. Auskünfte erteilen: Die stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Pavlina Kosmacheva, Tel.: ; Herr Dekan Kurt Hohmann, Tel.: ; Frau Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Sechshelden, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Dillenburg, Modus C, zum zweiten Mal In den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Sechs helden und Manderbach ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle I mit dem Schwerpunkt der Ar - beit in Sechshelden zu besetzen. Die Pfarrstelle II (0,5) ist mit einem, in der Kirchengemeinde Manderbach wohnenden Pfarrer besetzt. Wo leben wir - Infrastruktur Unsere beiden Gemeinden liegen im Lahn-Dill-Kreis am Rande des Westerwaldes. Es besteht eine sehr gute Verkehrsanbindung an die A 45 und an die Bahnlinien Richtung Gießen, Siegen, Frank - furt und Köln. In beiden Orten gibt es je einen Kindergarten und eine Grundschule. Alle weiterführenden Schulen sind in un - mit telbarer Nähe zu unseren Gemeinden vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten gibt es im Ort, aber auch in den je weiligen Kernstädten Dillenburg und Haiger. Die Frei - zeitangebote sind vielfältig: Vereine, auch im sportlichen Be reich, Radwege, Wanderwege (Rothaarsteig) sowie meh rere Schwimmbäder gibt es in der nahen Umge - bung. Zu der guten ärztlichen Versorgung gehört auch ein Krankenhaus in Dillenburg. Was Sie in unseren Gemeinden vorfinden In Sechshelden (Kirche ca. 350 Sitzplätze, Kir - chen mitglieder) und Manderbach (Kirche ca. 240 Sitz - plät ze, Kirchenmitglieder) finden die Gottesdienste sonntäglich statt. Beide Kirchen sind renoviert und befinden sich in einem optisch und technisch guten Zustand. Beide Gemeinden besitzen ein in unmittelbarer Nähe zur Kirche gelegenes Gemeindehaus. Diese sind zeitgemäß eingerichtet. Das Pfarrhaus mit Garten befindet sich in Sechshelden. In dem zweigeschossigen Gebäude befindet sich ein Amts teil mit Arbeitszimmer und Archiv sowie ein separater Wohnbereich (140 qm) mit Wohn-, Ess-, Schlaf- und 3 Kinderzimmern, Bad, 2 Toiletten, Kellerräume, Balkon, Terrasse und eine Garage. Für die Dienstgeschäfte steht zusätzlich ein Gemeinde - bü ro, das zentral zwischen Wohnung und Kirche liegt, zur Verfügung. Das Gemeindebüro ist an mehreren Ta - gen in der Woche mit einer Teilzeitkraft besetzt. Die evangelische Kindertagesstätte Kleine Helden in Sechshelden steht unter Trägerschaft der Kirchenge - mein de. Gemeindeleben Beide Gemeinden empfingen durch die Erweckungsbe - we gung im vorigen Jahrhundert starke Impulse, die das Gemeindeleben auch heute noch prägen. Relativ hoher Got tesdienstbesuch und viele aktive Gemeindekreise zeugen von einem lebendigen Gemeindeleben. In beiden Gemeinden fühlen wir uns dem missionarischen Gemeindeaufbau verpflichtet. Glaubenskurse und evangelistische Gottesdienstformen haben wichtige Im - pul se in unsere Gemeinden hineingetragen. Beide Gemeinden haben für Ihre Arbeit ein eigenes Leit - bild erarbeitet. Unser Gemeindeleben in Sechshelden ist geprägt durch: - Gottesdienste, die in verschiedenen Formen gefeiert werden - Kindergottesdienst parallel zum Gottesdienst - zahlreiche Gruppen und Kreise mit vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - eine gute und enge Zusammenarbeit mit dem örtlichen CVJM und der landeskirchlichen Gemeinschaft - den ev. Kindergarten, der an vielen Stellen in die Ge - meindearbeit integriert ist - Besuchsdienste, Kassettendienst - eine gute Kooperation mit den örtlichen Vereinen

241 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 241 Unser Gemeindeleben in Manderbach ist geprägt durch: - Gottesdienste, die in verschiedenen Formen gefeiert werden - Kinderbetreuung parallel zum Gottesdienst - zahlreiche Gruppen und Kreise mit vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - eine enge Verbundenheit von Kirchengemeinde und Evangelischer Gemeinschaft - besondere Projekte - eine enge Verbundenheit mit unserer Diakoniestation - intensive Kontakte mit den Ortsvereinen und dem Wohn heim der Lebenshilfe - eine gute Zusammenarbeit auf Allianzebene Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine/einen Pfarrerin/Pfarrer, die/der - geistliche Leitung in der Gemeinde übernimmt - mit dem KV offen und vertrauensvoll zusammenarbeitet, in einem partnerschaftlichen Verhältnis - durch biblische Verkündigung die Menschen zum Glauben an Jesus Christus einlädt, im Glauben stärkt und ermutigt - offen ist für die Weiterentwicklung und Durchführung unterschiedlicher Gottesdienstformen und Gemein - de ar beit - Liebe zur Gemeinde mitbringt, mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, auf sie zugeht und sie seelsorgerlich begleitet - mit Engagement die ehrenamtlichen Mitarbeiter /in - nen unterstützt und begleitet - eigene Ideen/Akzente einbringt, ohne jedoch das Be - währte aus den Augen zu verlieren - ein selbstständig arbeitendes Kindergartenteam be - glei tet - mit dem Inhaber der Pfarrstelle II gut zusammenarbeitet. Die Dienste in Manderbach sind durch eine Pfarr dienstordnung geregelt. - auch ein Privatleben hat. Das wollen wir respektieren. Wir möchten, dass Sie sich in unseren Gemeinden wohlfühlen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Astrid Kaiser, Vors. des KV Sechshelden, Tel.: ; Pfr. Paul-Ulrich Rabe, Vors. des KV Manderbach, Tel.: ; Dekan Roland Jaeckle, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Informationen: Wiesbaden, Marktkirchengemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Wiesbaden, Modus C Die Marktkirchengemeinde ist die älteste Innenstadtge - meinde Wiesbadens mit Gemeindegliedern und zzt. 2 Pfarrstellen. Das kunsthistorisch bedeutende Kir - chen gebäude (1.000 Plätze) steht als zentrale Pre digt - kirche im Zentrum der Stadt gegenüber Rathaus und Land tag. Dadurch entsteht das besondere Profil einer Kirche bzw. Gemeinde, die mit ihrer Arbeit in die Stadtöf - fentlichkeit hineinwirkt, von ihr wahrgenommen wird und für die Stadt Bedeutung hat: sie ist Citykirche (0,75% Stel le Stadtkirchenarbeit ist an der Kirche angesiedelt) und hat viele Mitglieder über die parochialen Grenzen hinaus. Gleichzeitig hat sie auch eine wichtige Funktion für die Innenstadt im Sinne der klassischen Parochie mit den typischen Problemen einer heutigen Großstadtge - mein de. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Gottesdiens - te, die nicht nur von Gemeindegliedern, sondern auch von vielen anderen Menschen aus der Stadt besucht werden. Ebenso große Bedeutung kommt den zahlreichen Taufen und Trauungen zu, die über Gemeinde gren - zen hinweg in der Kirche stattfinden. Die vielen Kasualien in der Gemeinde bieten eine besondere Chance, auch Kir chenferne positive Erfahrungen mit Glaube und Kirche machen zu lassen. Die Gemeinde, der Kirchenvorstand und die Mitarbeite - rin nen und Mitarbeiter suchen eine Pfarrerin/einen Pfar - rer, - deren/dessen gottesdienstliche Verkündigung von einer gewinnenden und geistlichen Ausstrahlung ge - prägt ist, der/dem die Seelsorge, auch bei regelmäßigen Hausbesuchen, ein wichtiges Anliegen ist, mit der Bereitschaft, sich kompetent und kooperativ in ein großes Team einzubringen, sowohl in der Ge - mein de als auch in der Zusammenarbeit im Dekanat, - mit besonderer Aufgeschlossenheit für Kirchenmusik und Projektchor, - mit kreativen Ideen für neue Formen der Gemeinde - ar beit und für neue Wege, jüngere Menschen und Fa - milien anzusprechen, - mit der Fähigkeit, traditionell Gewachsenes im Ge - meindeleben zu akzeptieren und weiterzuführen. Der/Die Pfarrer/in werden bei seiner/ihrer Arbeit unterstützt durch: Kirchenvorstand, Pfarrsekretärin (für Pfarr stelle I und II 0,5 Kraft), 1,5 A-Musiker, Küster, FSJlerin und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Gemeindehaus neben der Kirche wird zzt. saniert. Voraussichtlich Januar 2010 können wir mit weiteren kirchlichen Nutzern in das Haus einziehen, in dem sich auch das Pfarrbüro befinden wird. Es bestehen u.a. folgende Aktivitäten: Bibelgesprächs - krei se, Predigtnachgespräche, regelmäßige Orgelmusi ken und Chorarbeit, Seniorentreffen, vielfältige Bildungs ar beit (z.b. Reisen), Vorträge, Ökumenische Veranstaltungen, Besuchsdienstkreise, Zusammenarbeit mit der Kinderta - gesstätte.

242 242 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zur Gemeinde gehören: Eine neu erbaute Kinderta - gesstätte mit 4 Gruppen (insgesamt 96 Kindern) und drei Seniorenstifte mit über 600 Plätzen, die zzt. von der Pfarr stelle II betreut werden. Die Marktkirchengemeinde ge hört zur Ev. Gesamtgemeinde Wiesbaden. Ein Pfarrhaus steht zur Verfügung. Auskunft erteilen: Eberhard Krause, Vors. des Kirchen - vorstandes, Tel.: oder ; Pfarrer Martin Fromme, Tel.: ; Dekan Hans Martin Heinemann, Tel.: und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: ,0 Pfarrstelle Altenheimseelsorge Wetterau I in Bad Nauheim und Friedberg, Dekanat Wetterau Ausschreibung für zwei Altenpflegeeinrichtungen der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen mbh (GfdE), das Diakoniewerk Elisabethhaus Bad Nauheim und das Erasmus-Alberus-Haus in Friedberg. Die Pfarrstelle ist eine Regionalpfarrstelle des Dekanats Wetterau und wird zur Hälfte von der GfdE finanziert. Die Besetzung erfolgt zum schnellstmöglichen Termin durch die Kirchenleitung. Das Dekanat Wetterau Das Dekanat Wetterau ist das flächengrößte Dekanat der EKHN. In unserer Region leben über evangelische Christen. Die Situation in Bad Nauheim Bad Nauheim ist die statistisch älteste Stadt Deutsch - lands mit einem Durchschnittsalter der Wohnbevölke rung in der Kernstadt von über 69 Lebensjahren. Viele Men - schen aus Bad Nauheim und Umgebung finden Ar beit in über 10 Einrichtungen der Altenpflege. Das De kanat will als Kirche in der Region den Menschen in diesen Ein - richtungen in Seelsorge, Gottesdienst, Sakramenten und Kasualia die Liebe Gottes erlebbar machen und ihnen das Evangelium von Jesus Christus predigen. Diese Arbeit erfordert besondere Zuwendung und Ausbildung, die den An forderungen von Krankenhaus, Klinik, Altenheim und Kur Rechnung tragen. Die Besetzung erfolgt im Einver - nehmen mit dem DSV Wetterau und unter Beteiligung der GfdE durch die Kirchenleitung für zwei Jahre. Verlän ge - rung ist möglich. Das Diakoniewerk Elisabethhaus ist ein seit 1883 in Bad Nauheim tätiger diakonischer Träger. Seit 2003 gehört die Einrichtung zur GfdE, einem der größten Träger in der stationären Altenhilfe auf dem Gebiet der EKHN. Folgende Häuser gehören zum Diakoniewerk Elisabethhaus: 1. Das Elisabethhaus mit 68 Pflegeplätzen und zwei Wohnbereichen. Die gemeinsamen Veranstaltungen finden in allen Häusern des Diakoniewerks Elisa beth - haus statt; ebenso werden dort Mittagessen und das Abendessen im Speisesaal eingenommen; Andach - ten, Gottesdienste, Abendmahl werden im hauseigenen Andachtsraum gefeiert. 2. Das Haus an der Usa mit 16 Appartements für das betreute Wohnen. 3. Das Birkenhaus mit 28 Pflegeplätzen. Das Bir ken - haus ist an das Wiesenhaus organisatorisch angebunden. 4. Das Propst-Weinberger-Haus verfügt über 85 Pfle - geplätze und 3 Wohnbereiche. Es hat einen großen Speisesaal und 3 kleine Speiseräume, ebenso einen eigenen Gesellschaftsraum, dort finden die gottesdienstlichen Veranstaltungen statt. 5. Das Wiesenhaus verfügt über 52 Pflegeplätze und 3 Wohnbereiche. 6. Das Haus an der Sodenschmiede, eine Senioren - wohnanlage mit 53 Mietparteien, ist mitzubetreuen. In Friedberg wird ein weiteres Haus durch die GfdE ge - führt, 7. das Erasmus-Alberus-Haus mit 75 Betten und 5 Ta - ges pflegeplätzen. Dieses Haus wird logistisch und or ga nisatorisch vom Diakoniewerk Elisabethhaus mit versorgt. Die seelsorgerlichen Aufgaben: - Gottesdienste: regelmäßig in allen Häusern nach Ab - sprache - Die Gestaltung der großen kirchlichen Feste, z.b. Os - tern, Pfingsten usw tägig im Wechsel mit Bad Nauheimer Gemeinde - pfar rern Wochenschlussandachten - monatliche Abendmahlsfeiern und Zimmerabend - mah le in allen Häusern - Jubiläumsfeiern für Mitarbeitende - Regelmäßige Besuche auf den Zimmern und in Kran - ken häusern - Willkommensbesuche, Besuche an allen Geburts ta - gen mit kleinerer Andacht - Trauer- und Sterbebegleitung sowie Gespräche mit An gehörigen - Trauerfeiern in den Heimen sowie Trauerfeiern und Be erdigungen - Veranstaltung: Texte und Lieder für Geist, Leib und Seele - Diskussionsrunde über Gott und die Welt nach Wunsch und Bedarf - Einzelgespräche mit Mitarbeitenden auf Wunsch und nach Vereinbarung - Regelmäßige Dienstgespräche mit Heimleiterinnen und Geschäftsführer - aktive Teilnahme am Qualitätsmanagement - Aktive und regelmäßige Teilnahme an den Teambe - sprechungen der GfdE

243 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Rufbereitschaft und Krisenintervention - Vertretungsdienste - Regelmäßige Teilnahme an den Pfarrkonferenzen in Dekanat und Gemeinde Für den Seelsorger/die Seelsorgerin sind beide Einrich - tungen in deren Gesamtheit eine Personalgemeinde; er/sie ist hier nicht nur der/die Seelsorger/in dieser diakonischen Einrichtungen, sondern zugleich auch Pas - tor/in und Moderator/in. Eine gemeinsame Rufbereitschaft aller Seelsorgerinnen und Seelsorger der regionalen Pfarrstellen wurde durch das Dekanat eingerichtet. Die Mitarbeit in der Notfall - seel sorge Wetterau ist erwünscht. Zukünftige Stelleninhaber/innen sind Mitglieder im Konvent der Regionalpfarrstellen des Dekanats Wetterau und im Altenheimseelsorgekonvent der EKHN. Sie können Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende eigene Akzente setzen. Musische und kreative Fähigkeiten sind wünschenswert. Eine Zusatzausbildung in KSA (mindestens ein 6-Wochen-Kurs) oder andere therapeutische Qualifikationen für Altenarbeit sind erforderlich. Sie können berufsbegleitend nachgeholt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an das Evangelische Dekanat Wetterau, Hanauer Straße 31, Friedberg. Auskunft erteilen: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: , und Lutz Krüger, Studienleiter im Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: ,5 Pfarrstelle Klinikseelsorge Wetterau II in der Psychiatrie am Bürgerhospital Friedberg und der Kurparkklinik in Bad Nauheim Das Dekanat Wetterau ist eines der flächengrößten De ka - nate der EKHN. In unserer Region leben über ev - an gelische Christinnen und Christen. Zentrum sind die Städte Friedberg und Bad Nauheim. Bad Nauheim ist die statistisch älteste Stadt Deutsch - lands mit einen Durchschnittsalter der Wohnbevölkerung in der Kernstadt von über 69 Lebensjahren. Viele Men - schen aus Friedberg, Bad Nauheim und Umgebung finden Arbeit in 17 Krankenhäusern und Kliniken. Das De ka - nat will als Kirche in der Region den Menschen in diesen Einrichtungen in Seelsorge, Gottesdienst, Sakramenten und Kasualien die Liebe Gottes erlebbar machen und ihnen das Evangelium von Jesus Christus predigen. Die se Arbeit erfordert besondere Zuwendung und Aus bil dung, die den Anforderungen von Kranken haus, Klinik, Al ten - heim und Kur Rechnung tragen. Darum schreibt der DSV die Stelle Klinikseelsorge II zum nächst möglichen Zeit - punkt aus. Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem DSV Wetterau durch die Kirchenleitung für jeweils 6 Jah re. Verlängerung ist möglich. a) Die Psychiatrie im Bürgerhospital Friedberg wurde 2003 neu eröffnet. Sie umfasst einen ei ge - nen, neu er bauten Gebäudekomplex mit 80 stationären und 20 ambulanten Betten. Die evangelische und katho lische Klinikseelsorge ist in das Psychia - trie konzept integriert. Zur Seelsorgetätigkeit gehören: - Gespräche und Besuche auf den Stationen - Seelsorge für Mitarbeitende - Gottesdienst im Wechsel mit dem katholischen Kollegen - Gruppenangebote und Kooperation mit Mitarbeiten - den der Klinik - Gelegentliche Angehörigenbesuche auch außerhalb der Klinik - Gelegentliche Kontaktvermittlung zu Heimatkirchen - ge mein den Zuverlässige Zusammenarbeit mit dem therapeutischen Team wird erwartet. Ein Gruppenraum ist vorhanden. b) Die Kurparkklinik in Bad Nauheim mit 260 Betten ist eine eigenständige Rehabilitationseinrichtung. Zur Seelsorge gehören: - Besuche auf den Zimmern - Gespräche mit Patientinnen und Patienten - Seelsorge für Mitarbeitende - spirituelle Angebote, z.b. Gottesdienste, Andachten, Meditation, Singen - Mitwirken und Gestaltung von kirchlichen Festen und Festveranstaltungen des Hauses, Gesprächsgrup - pen angebote - Förderung von ehrenamtlicher Mitarbeit und deren Be gleitung Gruppenräume können mitgenutzt werden. Ein Arbeits - raum mit Computeranschluss sowie Arbeitsmate rialien werden von der Klinik zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeit in der Notfallseelsorge im Wetteraukreis und Mentorenschaft für Kurse des Seminars für Seel sor - ge wird erwartet. Eine Beteiligung an der gemeinsamen Rufbereitschaft aller Seelsorgerinnen und Seelsor ger der regionalen Pfarrstellen ist Teil des Dienstauftrages. Zu - kün ftige Stelleninhaber/innen sind Mitglieder im Konvent der Regionalpfarrstellen des Dekanates Wetterau und im Klinikseelsorgekonvent der EKHN. Sie können, Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende, eigene Akzente setzen. Musische und kreative Fähigkeiten sind wünschenswert. Eine Zusatzquali fi ka - tion in Seelsorge wird erwartet (mindestens ein 6-Woch - en-kurs in Klinischer Seelsorgeausbildung oder ein Äquivalent nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie). Diese Zusatzausbildung kann ggf. in den ersten zwei Amtsjahren nachgeholt werden.

244 244 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an das Evangelische Dekanat Wetterau, Hanauer Str. 31, Friedberg. Auskunft erteilen: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: , und Pfr. Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: ,5 Pfarrstelle für Notfallseelsorge beim Ev. Dekanat Gießen für den Landkreis Gießen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Besetzung auf 6 Jahre durch die Kirchenleitung. Die ökumenische Notfallseelsorge im Landkreis Gießen besteht seit 12 Jahren und arbeitet als pastorales Sys - tem. Derzeit engagieren sich in der Notfallseelsorge Gießen rund 20 Kolleginnen und Kollegen. Durchschnit - tlich 90 Alarmierungen durch die Zentrale Leitstelle Gie - ßen pro Jahr sind zu verzeichnen. Der Landkreis umfasst die evangelischen Dekanate Gießen, Grünberg, Hungen und Kirchberg im Propsteibereich Oberhessen. Der Wohnort ist im Bereich des Landkreises zu wählen. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung; bei der Suche unterstützt das Dekanat gerne. Der Dienst des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin umfasst folgende Aufgaben: - Fachliche Leitung des Notfallseelsorgeteams und re - gel mäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbei ten - den - Seelsorgliche Begleitung von Einsatzkräften in Ein - zel- und Gruppenbegegnungen - Organisation und Verwaltung der Notfallseelsorge in den Bereichen Logistik und Ausrüstung; Koordination der Rufbereitschaft, die grundsätzlich kollegial in den ein zelnen Konventen geregelt wird. - Übernahme von Diensten in der Rufbereitschaft (max. 6 Wochen pro Jahr) - Kontaktpflege zu den Rettungsorganisationen - Planung, Organisation und Durchführung von Schul - ungs an geboten für Rettungsorganisationen - Leitung und Begleitung des Teams Stressbearbei- tung nach belastenden Einsätzen (SbE) - Gestaltung spiritueller Angebote (Jahresgottesdiens- te) für Rettungskräfte - Vertretung der Notfallseelsorge in der Öffentlichkeit sowie Öffentlichkeitsarbeit und Werben neuer Mitar - bei ter/innen - Finanzmanagement, Statistik, Verwaltung - Mitarbeit im Konvent für Notfallseelsorge in der EKHN - Theologische Reflexion der Arbeit, Konzeptentwic k - lung und Planung Bewerben können sich Pfarrer/innen der EKHN. Wir erwarten: - Erfahrungen in der Gemeinde- und Seelsorgearbeit - Grundkurs Notfallseelsorge und Einsatzerfahrung im Bereich der Notfallseelsorge - Pastoralpsychologische Langzeitfortbildung (6 Woch en-kurs) in Seelsorge, die anerkannt ist nach den Standards der DGfP. - Ausbildung im Bereich SbE (kann nachgeholt werden) - Leitungskompetenz - Kooperation mit dem Nachbarsystem im Landkreis Lahn-Dill. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchen - ge meinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Auskünfte erteilen: Dekan Becher, Tel.: ; Propst Eibach, Tel.: und der landeskirchliche Beauftragte für Notfallseelsorge, Pfarrer Mann, Tel.: ,5 Pfarrstelle für Notfallseelsorge beim Ev. Dekanat Herborn für den Landkreis Lahn-Dill zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Besetzung auf 6 Jahre durch die Kirchenleitung. Die ökumenische Notfallseelsorge im Landkreis Lahn-Dill be steht seit 10 Jahren und arbeitet als pastorales System. Derzeit engagieren sich in der Notfallseelsorge Lahn-Dill rund 25 Kolleginnen und Kollegen. Zwischen 60 und 70 Alarmierungen durch die Zentrale Leitstelle in Wetzlar pro Jahr sind zu verzeichnen. Der Landkreis um - fasst die evangelischen Dekanate Herborn und Dillen - burg (Propstei Nord-Nassau) sowie die beiden evangelischen Kirchenkreise Braunfels und Wetzlar (EKiR). Der Wohnort ist im Bereich des Landkreises zu wählen. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung; bei der Suche unterstützt das Dekanat gerne. Der Dienst des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin um fasst folgende Aufgaben: - Fachliche Leitung des Notfallseelsorgeteams und re - gelmäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbeiten - den - Seelsorgliche Begleitung von Einsatzkräften in Ein - zel- und Gruppenbegegnungen - Organisation und Verwaltung der Notfallseelsorge in den Bereichen Logistik und Ausrüstung; Koordination der Rufbereitschaft, die grundsätzlich kollegial in den einzelnen Konventen geregelt wird. - Übernahme von Diensten in der Rufbereitschaft (max. 6 Wo chen pro Jahr) - Kontaktpflege zu den Rettungsorganisationen - Planung, Organisation und Durchführung von Schul - ungs an geboten für Rettungsorganisationen

245 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gestaltung spiritueller Angebote (Jahresgottes diens - te) für Rettungskräfte - Vertretung der Notfallseelsorge in der Öffentlichkeit sowie Öffentlichkeitsarbeit und Werben neuer Mitar - bei ter/innen - Finanzmanagement, Statistik, Verwaltung - Mitarbeit im Konvent für Notfallseelsorge der EKHN - Mitarbeit in den Gremien der beiden Kirchenkreise der EKiR - Theologische Reflexion der Arbeit, Konzeptent wick - lung und Planung Bewerben können sich Pfarrer/innen der EKHN. Wir erwarten: - Erfahrungen in der Gemeinde- und Seelsorgearbeit - Grundkurs Notfallseelsorge und Einsatzerfahrung im Bereich der Notfallseelsorge - Pastoralpsychologische Langzeitfortbildung (6 Wo - ch en-kurs) in Seelsorge, die anerkannt ist nach den Standards der DGfP - Ausbildung im Bereich SbE (kann nachgeholt werden) - Leitungskompetenz - Kooperation mit dem Nachbarsystem im Landkreis Gießen Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchen - ge meinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Auskünfte erteilen: Dekanin Puttkammer, Tel.: ; Propst Karg, Tel.: und der landeskirchliche Beauftragte für Notfallseelsorge, Pfarrer Mann, Tel.: Die Pädagogische Akademie Elisabethenstift in Darm - stadt ist ein innovatives kirchliches Zentrum für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieher/innen und anderen sozialpädagogischen Fachkräften. Sie gliedert sich in die Fachbereiche Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung (afw), Evangelische Ausbildungsstätten für sozialpäda - gogische Berufe (EvA) und Kinderhaus. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, das integrative Verständnis pädagogischer Arbeit sowie das ev - an ge lische Profil sind Kennzeichen der Pädagogi schen Akademie. Für die Ev. Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Be rufe (EvA) suchen wir zum neuen Schuljahr 2009/10 (ab dem ) eine/n Schulpfarrer/in in Teilzeitbeschäftigung (50 %), befristet zunächst auf 3 Jahre mit der Möglichkeit der Wiederbeauftragung und Aufstockung auf 100%. Aufgabenbereiche: - Förderung theologischer Bildungsprozesse in der Aus bildungsstätte gemeinsam mit dem Kollegium - Unterricht im Fach Religion/Religionspädagogik in der Ausbildung von Erzieher/innen (z.t. in Form des team-teaching) - Schulseelsorge - Gestaltung von Schulgottesdiensten und anderen schulkulturellen Veranstaltungen - Mitarbeit in Prozessen der Schulentwicklung und der Profilbildung der Pädagogischen Akademie Elisabet - hen stift Voraussetzungen: - Pfarrer/in der EKHN - Berufliche Erfahrungen im Handlungsfeld Kinderta - ges ein richtungen - Ausgewiesene religionspädagogische Kompetenzen - Erfahrungen in der Lehre bzw. in der Erwachsenenbil - dung - Interesse an kooperativen Arbeitsformen Wir bieten: - Ein aufgeschlossenes und kooperatives Kollegium - Möglichkeit zu Supervision und Fortbildung - Pfarrerbesoldung nach A13/A14 Bewerbungen bitte an: Kirchenverwaltung, Referat Per - so nalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulus - platz 1, Darmstadt. Rückfragen bitte an: Roland Hauptmann, Geschäfts füh - rer der Pädagogischen Akademie, Tel.: , oder Oberkirchenrat Dr. Bech in - ger, Tel.: Stellenausschreibung einer Fach-/Profilstelle (50%) im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen (befristet bis zum ) Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum 1. Ok - to ber 2009 einen Referenten/eine Referentin für das Handlungsfeld Bildung, Erziehung und Arbeit mit Zielgruppen. 34 Kirchengemeinden gehören zum Dekanat Bergstraße, etwa Gemeindeglieder leben in diesem Gebiet zwischen Seeheim im Norden, Viernheim im Süden, Ein - hau sen im Westen und Wald-Michelbach im Süd-Osten. Dekanatssitz ist Heppenheim, Kreisstadt des Landkrei - ses Bergstraße.

246 246 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Haben Sie Interesse, evangelische Bildungsarbeit in der Region zu stärken und innovative Bildungskonzepte zu er arbeiten und umzusetzen? Im Einzelnen sollten Sie in Abstimmung mit der Inhaberin der zweiten 50%-Stelle in diesem Handlungsfeld (bereits langjährig besetzt) - evangelische Bildungsarbeit fördern, auch im ländlichen Bereich - grundsätzliche und aktuelle Themen aus Wissen - schaft und Forschung, insbesondere auch der Theo - lo gie, Gesellschaft und Politik, Erziehung und Psy - cho logie verfolgen und Veranstaltungen zu diesen The men im Dekanat mit seinen Gemeinden initiieren, organisieren und evt. auch durchführen - Ehrenamtliche, etwa durch Einführungsseminare und Weiterbildungsveranstaltungen, fördern - Ausstellungen im Haus der Kirche organisieren und durchführen - Studienreisen für Menschen anbieten, die Wert auf Gemeinschaft und eine kompetente Reiseleitung le - gen - Angebote machen, die sich an den sozialräumlichen Lebensbezügen und biografischen Lebensphasen der Zielgruppen orientieren - Ihre Arbeit mit den anderen Profil-/Fachstellen des Dekanats sowie dem zuständigen Arbeitszentrum der EKHN abstimmen - mit den Verantwortlichen in kirchlichen, staatlichen, kommunalen Institutionen, Verbänden, Vereinen und örtlichen Initiativen zusammenarbeiten Erforderliche Qualifikationen: - abgeschlossenes theologisches, philosophisches, pä - da gogisches oder sozialwissenschaftliches Studi um - Berufserfahrung im Bereich Bildung, Erziehung und Ar beit mit Zielgruppen - Zusatzqualifikationen in Bezug auf o.g. Handlungsfeld - Kompetenz zur Förderung des Profils Evangelische Er wachsenenbildung Wir erwarten: - Christliche Identität mit der Kompetenz, Werte und Glau bensinhalte profiliert zu vermitteln - Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und den Entscheidungsträgern im Dekanat - selbstständiges Arbeiten im Rahmen der Aufgaben - stel lung - soziale und kommunikative Kompetenz und Team - fäh igkeit - konzeptionelles und strukturelles Denken und Han - deln in der evangelischen Bildungsarbeit - Bereitschaft zur Weiterbildung - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Führerschein Wir bieten: - Bezahlung bei Fachstellen nach KDAVO (E 12) - einen Arbeitsplatz in einem engagierten und kooperativen Team - Dienstort ist der Dekanatssitz in Heppenheim im Haus der Kirche Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Christel Fuchs, Dekanatssynodalvorstand, Tel.: ; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: sowie Stefanie Becker, Dekanatsverwaltung, Tel.: Weitere Informationen über das Dekanat Bergstraße unter Bewerbungen richten Sie bitte als Pfarrer/in auf dem Dienst weg an die EKHN, sonst direkt an das Evan ge li - sche Dekanat Bergstraße, Ludwigstraße 13, Hep - pen heim. Im Evangelischen Dekanat Ingelheim ist zum eine 0,5 Profilstelle im Handlungsfeld Mission und Ökumene zu besetzen. Das Dekanat Ingelheim besteht aus 23 Kirchengemein - den mit den Mittelzentren Bingen, Ingelheim und Nieder- Olm. Zum Landschaftsbild von Rheinhessen gehören die Weinberge, der Obst- und Spargelanbau. Entsprechend ist die Bevölkerungsstruktur geprägt einerseits durch die haupt- und nebenerwerblichen Betriebe im Weinbau und der Landwirtschaft, andererseits durch verschiedene Un - ter nehmen vor Ort. Seit mehreren Jahren ist der Land - kreis Mainz-Bingen eine ökonomisch starke Region und Zuzugsgebiet für viele Menschen geworden. Die Religionszugehörigkeit ist gemischt evangelisch/kat - hol isch, mit einem leichten Überhang an evangelischen Bür gerinnen und Bürgern. Einzelne Orte wie Heidesheim, Gau-Algesheim, Bingen und Nieder-Olm sind stark kat - hol isch geprägt, andere wiederum gemischt konfessionell. Darüber hinaus ist ein breites Spektrum von religiösen und spirituellen Gruppen in der Region vertreten. Die katholische Bildungseinrichtung St. Jakobsberg in Ock - en heim bietet ein qualifiziertes und überregional wirksames Bildungsangebot an. Ein breites spirituelles Ange - bot finden Menschen in dem katholischen Oblaten klos - ter St. Rupertus in Bingen. Die Profilstelle wurde neu errichtet und bietet daher die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und innovativer Arbeit in dem Handlungsfeld Mission und Ökumene. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeiten im Bereich dieses Handlungsfeldes gehören: - Förderung der Indonesien-Partnerschaft des Deka na - tes in Verbindung mit Fragen weltweiter Gerech tig keit

247 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Mitarbeit im Arbeitskreis Ökumene in Rheinhessen und im Partnerschaftsausschuss - Interkonfessionelle Arbeit in der Region und Weltan - schau ungsfragen - Mitarbeit in der ACK Bingen-Ingelheim - Beratung in den Kirchengemeinden und deren Be - glei tung - Neue Gottesdienstformen erproben (Querschnitts be - reich mit den anderen Handlungsfeldern und Koope - ra tion mit den Kirchengemeinden). Wir erwarten von der Bewerberin/dem Bewerber: - Fachliche Kompetenz - eine Zusammenarbeit mit den anderen Handlungs fel - dern und Diensten des Dekanates - Fähigkeit zur eigenständigen Organisation der Aufga - sben - Eigenverantwortliche und innovative Arbeit in dem Handlungsfeld - Bereitschaft zur Weiterbildung - Kontaktfreudigkeit Wir bieten der Bewerberin/dem Bewerber: - einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz im Haus der Kir che in Ingelheim - Unterstützung durch engagierte Mitarbeiter/innen im Dekanat Die Stellenbesetzung ist für fünf Jahre befristet. Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an das Evangelische Dekanat Ingelheim, Bahnhofstraße 91, Ingelheim. Nähere Auskünfte erteilen Frau Präses Veerhoff, Tel.: oder Frau Dekanin Stegmann, Tel.: Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Stabsbereich Gleich stellung in der Kirchenverwaltung eine Referentin oder einen Referenten Zurzeit steht von der Gesamtstellenkapazität des Stabs - be reichs ein Stellenanteil von bis zu 65% zur Besetzung zur Verfügung. Die Berufung erfolgt nach dem Gleich - stel lungs gesetz für die Dauer von 4 Jahren. Zu den Aufgaben zählen im einzelnen: - Koordination, Beratung und Initiierung von Maßnah - men und Projekten zur Entwicklung gleichstellungsfördernder Strukturen - Erarbeitung von Stellungnahmen zu gleichstellungsrelevanten Themen in Kirche und Gesellschaft - Koordination und fachliche Beratung zur Gleichstel - lungsthematik - Initiativen zur Gesetzgebung - Beteiligung bei Veränderungsprozessen - Beratung der Organe der EKHN bei gleichstellungsund genderbezogenen Themen - Fachliche Beratung der Dienststellenleitungen zur Um setzung des Gleichstellungsgesetzes - Mitarbeit bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen und der Erstellung von Personal - ent wicklungskonzepten - Mitwirkung bei Stellenausschreibungen, Auswahl ver - fahren und Vorstellungsgesprächen - Koordination und Leitung des Arbeitskreises der re - gio na len Gleichstellungsbeauftragten - Wahrnehmung der Aufgaben eines oder einer Gleichstellungsbeauftragten für die bei der Gesamt - kir che Beschäftigten - Fachliche Beratung und Qualifizierung der regionalen Gleichstellungsbeauftragten - Unterstützung und Beratung von Mitarbeitenden bei der Wahrnehmung ihrer Interessen in Gleich stel l - ungs fragen - Vertretung der Gleichstellungsarbeit in gesamtkirchlichen Gremien - Konzeption von Informationsmaterialien und Durch - füh rung von Informationsveranstaltungen - Zusammenarbeit mit inner- und außerkirchlichen Ein - richtungen in Bezug auf Gleichstellungsfragen Die Beschreibung der Stelle kann veränderten gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Bewerberinnen/Bewerber sollen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis in der EKHN - Abgeschlossenes theologisches oder ein der Aufga - be förderliches Hochschulstudium oder nachweisbare, dem Anforderungsprofil entsprechende, umfassende Fachkenntnisse - Kommunikations- und Teamfähigkeit - Verhandlungsgeschick - Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen - Kooperationsbereitschaft, Kreativität und Initiative Nach 19 Abs. 4 GlStG sollen im Stabsbereich nach Möglichkeit eine Referentin und ein Referent tätig sein. Bewerbungen von qualifizierten Männern sind daher bei dieser Ausschreibung besonders erwünscht. Die Referentin oder der Referent werden für die Dauer der Bestellung unter Fortzahlung ihrer Vergütung von ihren bisherigen dienstlichen Aufgaben in der EKHN freigestellt.

248 248 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bewerbungen erbitten wir bis zum an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenver - wal tung, Personalservice Gesamtkirche, Paulusplatz 1, Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen Herr Oberkirchenrat Erler, Tel.: , sowie Frau Kirchenrätin Cirkel, Tel.: Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Evangelische Kirchenge - mein de Hattersheim eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50%-Stelle) Das Dekanat Kronberg umfaßt 30 Kirchengemeinden mit rund Gemeindegliedern. Im Kinder- und Jugendreferat des Dekanates hat sich in letzten 10 Jahren mit vielen ehrenamtlichen Jugendleite - rin nen und Jugendleitern eine differenzierte Jugendarbeit mit einer breiten Palette an Angebotsformen entwickelt, die durch die hauptamtlichen Fachkräfte in der Jugend - ar beit in den Gemeinden angeleitet und unterstützt werden. Informationen zu den Wirkungsfeldern der Ev. Jugend im Dekanat Kronberg sind unter abrufbar. Das Aufgabenfeld dieser Stelle ist die Organisation der Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Hattersheim. Hier - zu gehört die Organisation von (Stadtteil-)Projekten, Aus flü gen und die Planung und Leitung von Jugend - grup pen, die Gewinnung, Begleitung und Beratung eh - ren amtlicher Ju gendleiter und in einem weiteren Schwer - punkt einmal wöchentlich die Öffnung des offenen Jugend treffs für jäh rige Jugendliche. Hierfür wird zusätzlich eine Honorarkraft ergänzend zur Seite ge stellt. Für Aufgaben der Vernetzung und je nach den persönlichen Stärken der Inhaberin/ des Inhabers wird diese/die - ser mit einem geringen Anteil der Arbeitszeit auch zentral tätig sein. Je nach dem Stand der Weiterentwicklung des gemeindepädagogischen Gesamtkonzeptes, kann die/der zu - künf tige Stelleninhaber/in auch anteilig oder zusätzlich in anderen Regionen oder einer anderen Kirchenge mein de des Dekanates eingesetzt werden. Wir erwarten eine kommunikative Persönlichkeit, die die verschiedenen Impulse im Bereich der Jugendkultur in Hattersheim und der Kirchengemeinde sensibel aufgreift, zusammenführt und als Dienstleister/in unterstützt. Per - sönliche Erfahrungen möglichst in der Ev. Jugendarbeit oder Offenen Jugendarbeit sind in dieser Stelle ebenso unverzichtbar wie gängige Administrationsformen, Bü ro orga nisation inkl. sicherer PC-Kenntnisse und eine Fahrerlaubnis für PKW. Wir bieten einen abwechslungsreichen, auch selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz, Fortbildungsmöglichkeiten, net te kollegiale Atmosphäre, Supervision und die Unter - stützung durch die Jugendvertretung der Ev. Jugend im Dekanat Kronberg und der Ev. Kirchengemeinde von Hattersheim. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Ver - tragsdauer wird zunächst bis begrenzt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, Bad Soden. Nähere Auskünfte erteilen: Frau Esther Kutscher-Döring, Gemeindepfarrerin, Tel.: /23 50, Frau Elke Deul, Dekanatsjugendreferentin, Tel / , Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev. Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, Bad Soden, Tel Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/ einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familien ar - beit in der Evangelischen Kirchengemeinde Jugenheim an der Bergstraße und 20% für die Arbeit im Dekanat Berg straße. Der Dienstsitz ist in Jugenheim an der Bergstraße. Einige Informationen zu der Gemeinde und dem Dekanat sind im Internet unter zu fin den. Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familien ar - beit als christliche Begleitung unter besonderer Be rück - sichtigung der Sozialisation von Kindern und Ju gend - lichen. Aufgaben Schwerpunkt der Arbeit in der Kirchengemeinde sind - Koordination von Interessen in der Kirchengemeinde; - Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Kin - der- Jugend- und Familienarbeit; - Gewinnung, fachliche Beratung, Qualifizierung und kon tinuierliche Unterstützung der ehrenamtlichen Mit - ar bei ter/innen; - Entwicklung eines Angebotes für Konfirmierte in Zu - sammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/in nen; - Zusammenarbeit mit dem zuständigen KV-Mitglied in der Kirchengemeinde; - Kooperation mit dem CVJM; - Gemeinsame Projekte mit Kindern und Jugendlichen; - Wahrnehmung der spezifischen Lebenssituationen der Kinder, Jugendlichen und Familien; - Seelsorgliche Begleitung in besonderen Krisen, Um - bruch ssituationen und zu Fragen des Erwachsenwer - dens;

249 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vernetzung mit anderen Trägern von Kinder- und Ju - gend arbeit in der Kirchengemeinde und in der Regi on. Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße sind: - die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der Gemeindepädagog/innen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von Ver - an staltungen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Deka - na tes; - die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir wünschen uns eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, dem Pfarrer in der Kirchen - ge meinde und im Dekanat freut und interessiert ist eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen. Wir bieten - ein Gemeindehaus mit großem und kleinem Saal, so - wie eine Remise mit einem weiteren Raum; - zwei Jugendräume, von denen ein Raum derzeit auch von den Pfadfindern und der kleinere Raum einmal wöchentlich von der Jungschar genutzt wird; - vtl. kann eine Wohnung im Gemeindehaus mit Büro - raum zur Verfügung gestellt werden; - ein landschaftlich reizvolles Lebensumfeld mit vielen Kultur- und Freizeitangeboten. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: oder an Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates, Tel.: , Fax: , staab@haus-der-kirche.de. Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/ einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (100 % Stelle, befristet für fünf Jahre) für die Projektstelle im Gemeindepädagogischen Dienst Familienfreundliche Gemeinde gestalten generationsübergreifend miteinander leben in der Evangelisch re for - mierten Kirchengemeinde Wald-Michelbach / Oden wald und in der Evangelischen Kir chen gemeinde Zotzenbach / Odenwald. 20 % der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt. Der Dienstsitz ist in Wald-Michelbach/Oden - wald. Informationen zum Dekanat halten Sie im Internet unter Unser Ziel ist es, eine familienfreundliche und generationsübergreifende Arbeit in den Kirchengemeinden aufzubauen, um damit der veränderten Lebenssituation von Familien und dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen. Hierzu werden unterschiedliche Konzeptionen gesichtet und mit interessierten Menschen in Kirchenge - meinden und im Dekanat weiter entwickelt. Ein Netzwerk zu den Gruppen in der Kirchengemeinde, der bürgerlichen Gemeinde und zu Institutionen im weiteren Gemeinwesen wird aufgebaut. Formen der Spiri tu - alität in den Kirchengemeinden helfen Menschen einen Ort für ihre Anliegen, Glaubens- und Lebensfragen zu fin den und gemeinsam mit anderen, Formen des Mitein - an ders zu entwickeln. Es ist ein zentrales Anliegen, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an allen sie betreffenden Entwicklungen und Belangen zu beteiligen. Um die Kompetenzen und Res - sourcen von Menschen in den Gemeinden zu nutzen, ist es unser Ziel, gemeindeübergreifende Projekte zu initiieren und Erfahrungen für das Dekanat nutzbar zu mach - en. Das bedeutet, innovative Konzepte für generationsübergreifendes Arbeiten zu entwickeln, vorhandene Theorien aufzunehmen und auf die jeweilige Situation in den Ge - mein den zu übertragen, anzupassen und weiterzuentwickeln. Die Evangelisch reformierte Kirchengemeinde in Wald-Michelbach erwartet - Ermittlung des Bedarfes der Lebenssituationen der Familien - Unterstützungssysteme mit den betroffenen Men - schen entwickeln - Eine Vernetzung der bereits bestehenden Gruppen von der Mutter-Kind-Gruppe bis zu Seniorengruppen - Weiterentwicklung der bestehenden Kontakte zu Grup pen der kommunalen Gemeinde - Entwicklung eines neuen Konzeptes, damit die Men - schen für ihre Fragen und Anliegen Unterstützung er - halten - Beratung und Unterstützung von Ehrenamtlichen Die Evangelische Kirchengemeinde Zotzenbach erwartet - Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote für die Menschen am Ort - Soziale Integration und Aufnahme der Interessen der Neu bürger - Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Mit - arbeitenden in der Kirchengemeinde - Neue Angebote mit den Ehrenamtlichen entwickeln und fördern

250 250 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Den generationsübergreifenden Ansatz in der Kir - chen ge meine aufgreifen und ein soziales und kulturelles Netz aufbauen - Ein Konzept entwickeln, welches die veränderten fa - mi lialen Strukturen aufnimmt und entsprechende An - ge bote in der Kirchengemeinde anbieten. Wir wünschen uns - eine/einen Mitarbeiter/in mit einem klaren christlichen Profil. - eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den eh renamtlichen Mitarbeiter/innen, den Pfarrer/innen in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und in - te ressiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ide en einzubringen - eine/einen Mitarbeiter/in, die/der über Erfahrung über Netzwerkkonzepte und unterschiedliche Gemeinde - kon zepte verfügt - eine/einen Mitarbeiter/in, die/der auf der Basis des vorliegenden Projektantrages die Arbeit in den Kir - chengemeinden weiterentwickelt und miteinander ver netzt. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: , Wagner.Irmgard@t-online.de oder an Frau Heid run Staab, Sekretariat des Dekanates, Tel.: , Fax: , staab@haus-der-kirche.de. Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer oder religionspädagogischer Zusatzqualifikation, im Stellenumfang von 100 % für Kinder-, Jugend- und Familienarbeit sowie Projekte für die Generation 25+, in der Kirchengemeinde Walldorf und im Dekanat Groß-Gerau. Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau liegt im Zentrum des Rhein-Main- Gebietes, zu ihm gehören 14 Kirchen - ge meinden mit insgesamt ca Mitglie dern. Die Evangelische Kirchengemeinde Walldorf liegt im nördlichen Teil des Dekanates. Der Ortsteil Walldorf der Stadt Mörfelden-Walldorf hat Einwohner, davon etwa Protestanten, Katholiken und ca. 500 Griechisch-Orthodoxe. Die Stadt Mörfelden-Walldorf ist überdurchschnittlich multikulturell und multireligiös, sie ver fügt über eine lebendige Vereinskultur, in der sich Kon fes sionen, Religionen und Menschen, die keiner Reli - gion angehören, mischen. Der Ballungsraum Rhein-Main und die unmittelbare Nach barschaft des Großflughafens Frankfurt beeinflussen das Leben und die Arbeit der Gemeinde, die sich zurzeit in einem Prozess von Umbruch und Aufbruch be - findet. Neben ca. 20 Teilzeitbeschäftigten in Verwal tung, Kindergarten, Hausmeister- und Reinigungsdienst gibt es zwei Pfarrstellen, eine - zurzeit unbesetzte -Pfarr vikar - stel le (50%) und eine Kirchenmusikerstelle (50%). Die Gemeindearbeit wird unterstützt von mehr als 120 ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Die Stelle umfasst zwei Schwerpunkte: - 50% Familienarbeit und Projekte für die Generation 25+, dabei die Weiterentwicklung bestehender An - ge bote, sowie die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte z.b. im Bereich religiöse Früherziehung, Alleinerziehende, Kinder-Eltern-Themen und unterschiedliche Lebensformen. Die Hälfte dieses Schwer - punktes soll übergemeindlich angeboten werden und wirken. - 50% Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde (z.b. Krabbelkreise, Kindergruppen, Kinderkirche, Zusam - men arbeit und Projekte mit dem Kindergarten, Ju - gendtreff, Freizeiten und die Findung und Ausbildung von Ehrenamtlichen) Wir suchen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit Be - rufs erfahrung und Freude an ihrer/seiner Arbeit, die/der ei genverantwortlich arbeitet und sich in ein funktionierendes Team einbringen kann. Eigene Ideen und Kon - zep te sind erwünscht. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung richtet sich nach der Kirchlich-Diako ni - schen-arbeitsvertragsordnung (KDAVO, Entgeltgruppe 9). Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Groß-Gerau, Hel - wig straße 30, Groß-Gerau. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Evangeli - sche Dekanat Groß-Gerau, Frau Nothnagel, Tel.: (montags bis donnerstags vormittags). Das Evangelische Dekanat Frankfurt Süd sucht für die Evangelische Klinikseelsorge an der Universitätsklinik Frankfurt eine/einen Gemeindepädagoginnen / Gemeindepädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für eine 50 % Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt Eine weitere 50 % Stelle kann zum in der Kli - nik seelsorge am gleichen Ort besetzt werden - die Aus - schrei bung für diese 0,5 Stelle erfolgt im Amtsblatt Juli Beide Stellenanteile können getrennt oder gemeinsam besetzt werden. Beide Stellenanteile sind unbefristet.

251 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 251 Das Arbeitsfeld: Das Johann-Wolfgang-Goethe Klinikum ist eine Klinik der Maximalversorgung und ist sehr stark geprägt durch Lehre und Forschung. Es liegt auf dem Sachsenhäuser Ufer in Frankfurt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Hier werden im Jahr in 26 Kliniken verteilt auf 60 Gebäu de Patienten stationär und ambulant von 4300 Mitarbeitern behandelt. Die säkulare Organisationsgestalt der modernen Medizin in einem Großkrankenhaus stellt besondere Anforde run - gen an die Seelsorge. Besonders häufig kommt es zu Begegnungen mit Menschen anderer Kulturen, Religio - nen und Konfessionen. Außerdem muss die Kranken - haus seelsorge sich durch die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen auch immer wieder mit neuen An - forderungen und veränderten Arbeitsbedingungen auseinandersetzen. Das Arbeitsfeld der zunächst zu besetzenden 0,5 Stelle um fasst das Friedrichsheim, die Klinik für Orthopädie mit ihren Stationen und die Reha-Einrichtung der Küp - pelsmühle, mit zwei Stationen, die im gleichen Ge bäu - dekomplex untergebracht ist. Das Arbeitsfeld der zum zu besetzenden 0,5 Stelle umfasst die Chirur gi - sche Klinik und die Strahlenklinik. Von der Bewerberin, dem Bewerber wird erwartet: - den Patientinnen, Patienten und den Mitarbeitenden seelsorgerliche Gespräche anzubieten; Für Stelle im Friedrichsheim außerdem - spezielle Arbeitsformen in der Reha-Einrichtung zu ent - wickeln. auf die unterschiedlichen Formen der or tho - pädischen, rheumatischen und fallbedingten Kran k - heiten im seelsorgerlichen Handeln angemessen reagieren zu können; - gute Zusammenarbeit mit den vier evangelischen Kol leginnen in der Universitätsklinik, insbesondere in der 24 Stunden Rufbereitschaft und beim Feiern der sonntäglichen Gottesdienste an den drei Gottes - diens torten; - Zusammenarbeit mit den katholischen Kollegen; - die Teilnahme an den Sitzungen des Klinikseelsorge- Kon vents in Frankfurt; - Die Bereitschaft zu regelmäßiger Supervision zumindest in der Anfangszeit und an Fortbildungen - Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche Wir bieten: - vielseitig nutzbare Räumlichkeiten und ein Büro im Fried richsheim, das mit der katholischen Kollegin ge - teilt werden muss; - ein spannendes Arbeitsfeld mit anspruchsvollen Auf - ga ben; - Zusammenarbeit und unkomplizierte Vertretungsre - ge lungen mit den Kolleginnen; - eine Mitarbeiterin, die anfallende Verwaltungsarbei - ten erledigt. Voraussetzungen: Eine Zusatzqualifikation in Seelsorge wird erwartet (mindestens ein 6-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorgeaus - bil dung oder ein Äquivalent nach den Standards der Deut schen Gesellschaft für Pastoralpsychologie). Diese Zu satzausbildung kann ggf. in den ersten zwei Amts jah - ren nachgeholt werden. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago gin - nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäf tigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Ab- schluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhoch - schul e Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qua lifikation. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte spätestens bis zum an das Dekanat Frankfurt Süd, Neue Kräme 26, Frankfurt. Gerne stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung: Klinikpfarrerin Jutta Reimers-Gruhn Tel.: oder und Dekan Horst Peter Pohl Tel.: sowie Pfr. Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (100% - Stelle) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familien ar - beit der Kirchengemeinden Dudenhofen und Nieder-Ro - den für die Dauer von zwei Jahren. Sitz des Anstellungsträgers ist Dietzenbach. Der Deka - nats an teil beträgt: 20% Nieder-Roden und Dudenhofen sind Nachbargemeinden mit insgesamt ca Einwohnern. Beide Gemeinden zusammen haben rund 6000 Gemein - de glieder (Nieder-Roden ca. 3200, Dudenhofen ca. 2800). Die Orte liegen geographisch im Städtedreieck Frankfurt/M Offenbach Darmstadt. Sie sind durch Schnell straße und Autobahn sowie mit der S-Bahn gut an Offenbach und Frankfurt angebunden. Es gibt 3 Grund - schulen, eine integrierte Gesamtschule und ein Gymna si - um. Neben einem städtischen Jugendhaus (Dudenhofen), einer mit der ev. Gemeinde Nieder-Roden institutionell verbundene und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Stelle

252 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt der offenen Jugendarbeit ( Calvins Café ) sind auch zahl rei che Vereine in der Jugendarbeit engagiert. Für die kirchliche Jugendarbeit, die jeweils zur Hälfte in Nie - der-roden und Dudenhofen erfolgen soll, suchen wir ei - ne(n) Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, die/der: - team- und kooperationsfähig ist - ihre/seine berufliche Tätigkeit als wichtigen Beitrag für ein lebendiges Gemeindeleben betrachtet sowie - gerne auf andere zugeht und Menschen motivieren kann Aufgaben: In den Kirchengemeinden: - Weiterführung, Aufbau und Qualifizierung der kirchlichen Jugendarbeit - Mitwirkung in der Konfirmandenarbeit - Weiterführung und Entwicklung der Kinderarbeit - Mitarbeit bei Krabbel- Kinder und Familiengottes - dien sten - Begleitung, Förderung und Schulung ehrenamtlicher Mit ar beiterinnen und Mitarbeiter - Vorbereitung und Durchführung von Familienfrei zei - ten, Freizeiten für Kinder und Ferienspielen Auf Dekanatsebene: - Bedarfsorientierte Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Mitarbeit bei Veranstaltungen auf Dekanatsebne (z. B. Jugendgottesdienste, Konfitage, Kinderkirchen tag) Wir erwarten: - Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche - Bereitschaft zur eigenen Fort- und Weiterbildung - Führerschein Klasse B (Eigener PKW wäre wünschenswert) - Fähigkeiten und Erfahrungen in Arbeitsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit und dem Umgang mit modernen Medien Wir bieten: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglich - keit, neue Akzente zu setzen - Engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mit - arbeiter in den Kirchengemeinden - Je einen Arbeitsplatz in beiden Gemeinden - Vergütung nach KDAVO - Ca. zehn Kolleginnen und Kollegen im gemeindepä - da gogischen Dienst auf Dekanatsebene Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago gin - nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Be schäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Ab solventen (Ab - schluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fach hoch - schu le Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Es ist möglich, dass sich 2 Personen (Ehepaar, Part - ner/innen) die Stelle teilen. Ihre Bewerbung richten sie bitte an: Evangelisches Dekanat Rodgau, Dekanatssynodalvorstand, Theodor- Heuss-Ring 52, Dietzenbach. Auskunft erteilen: Pfarrerin Leonie Krauss-Buck (stellv. Dekanin), Tel.: , Pfarrerin Leonore Leon ber - ger, Tel.: und Pfarrer Ralf Weißenstein, Tel.: Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

253 Nr. 7 Darmstadt, den 1. Juli 2009 D1205 B Inhalt SYNODE Beschlüsse der 13. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April Lebendige Steine Stiftung der Evangelischen Johannesgemeinde Gießen Auflösung der CASEDA ggmbh Erste Theologische Prüfung ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO vom 25. März Änderung des gemeindlichen Dekaneanteils der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanates Runkel Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen BEKANNTMACHUNGEN Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 264 Jahresrechnung 2008 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 256 DIENSTNACHRICHTEN 265 Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2011/ STELLENAUSSCHREIBUNGEN 267 Synode Beschlüsse der 13. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Folgende Berichte werden entgegengenommen: - des Präses - der Kirchenleitung - gem. Art. 48 Abs. 2 i KO - zur Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck - zur Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden - zum neuen Zuweisungssystem - zum Sachstand betreffend Tagungshäuser - zur Umsetzung des Kindertagesstättenbe - schlusses - des Leitenden Geistlichen Amtes (Tätigkeitsbericht über den Zeitraum von Januar 2008 bis April 2009) 3. Folgende Kirchengesetze werden verabschiedet: - Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenbaugesetzes (Drucksache Nr. 17/09) - Kirchengesetz zur Änderung der Dekanatssynodalordnung und des Verbandsgesetzes (Drucksache Nr. 18/09) - Kirchengesetz zur Neufassung des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes (Drucksache Nr. 19/09) 4. Das Kirchengesetz zur Reform des Wartestandes (Drucksache Nr. 12/09) wird nach 1. Lesung zur weiteren Behandlung an den Rechtsausschuss (federführend) und an den Verwaltungsausschuss überwiesen. 5. Das Kirchengesetz über das Erfordernis der Kirchenzugehörigkeit bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Einstellungsgesetz) (Drucksache Nr. 13/09) wird nach 1. Lesung zur weiteren Behandlung überwiesen an den Rechtsausschuss

254 254 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (federführend), an den Ausschuss für Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung sowie an den Verwaltungsausschuss. 6. Das Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsrechts- Regelungsgesetzes (Drucksache Nr. 16/09) wird nach 1. Lesung zur weiteren Bearbeitung überwiesen an den Rechtsausschuss (federführend), den Ausschuss für Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung sowie an den Verwaltungsausschuss. 7. Der Dekanatsvereinigung der Dekanate Reinheim und Groß-Umstadt zum Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald (Drucksache Nr. 21/09) wird zugestimmt. 8. Oberkirchenrat Dr. Walter Bechinger wird zum Dezernenten für das Dezernat Personal und Organisation wiederberufen. 9. Oberkirchenrat Heinz Thomas Striegler wird zum Dezernenten für das Dezernat Finanzen, Bau und Liegenschaften wiederberufen. 10. Pfarrer Claus Munstein wird in den Rechtsausschuss gewählt. 11. Dr. Silke Wedekind wird in den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung gewählt. 12. Pfarrer Dr. Thorsten Moos wird in den Ausschuss für Bildung und Erziehung gewählt. 13. Zum Projekt Perspektive 2025 : 1. Der Bericht der Steuerungsgruppe Perspektive 2025 Missionarische Volkskirche auf dem Weg (Drucksache Nr. 27/09) wird zur Kenntnis genommen. Der mit Beschluss Nr. 21 der 12. Tagung der Kirchensynode vom 19. bis der Steuerungsgruppe erteilte Auftrag ist damit erledigt. 2. Die Arbeit der von der Synode eingesetzten Steuerungsgruppe ist damit beendet. 3. Die in der Drucksache Nr. 27/09 aufgeführten grundlegenden Feststellungen der Steuerungsgruppe werden zustimmend zur Kenntnis genommen. 4. Die Kirchenleitung wird gebeten, sich zu den einzelnen Beschlussvorschlägen der Steuerungsgruppe (Abschnitt IV der Drucksache Nr. 27/09) zu erklären. Ein Bericht hierzu wird zur Novembersynode 2009 erbeten. 5. Die Berichte und Beschlussvorschläge der fünf synodalen Arbeitsgruppen (Drucksache Nr. 65/08 1, Seite und Seite und Drucksache Nr. 27/09-1) werden der Kirchenleitung als Material überwiesen. Die Stellungnahmen der Ausschüsse aus dem Jahr 2007 (Drucksache Nr. 95/07 samt Austauschblatt) sind zu beachten. 6. Die in der 9. Tagung der Kirchensynode beschlossene Finanzplanungsperspektive (Beschluss Nr. 17.1) wird nochmals bestätigt (z.b. bis 2025 Einsparvolumen von strukturell etwa 60 Mio. Euro bzw. über 17 Jahre von 2009 bis 2025 kumuliert etwa 500 Mio. Euro). 7. Die Kirchenleitung wird gebeten, dem Kirchensynodalvorstand, dem Finanzausschuss und dem Rechnungsprüfungsausschuss eine Aufstellung der im Prozess 2025 entstandenen Kosten (Vollkostenrechnung) bis zum vorzulegen. 14. Bis zur Herbsttagung 2009 der Zehnten Kirchensynode ist im Kontext mit den Ergebnissen zum Kooperationsprozess mit der EKKW und dem Projekt Perspektive 2025 ein Konzept vorzulegen, wo und wie die Überkapazitäten abgebaut werden, und inwieweit und wenn ja, welche Tagungshäuser weitergeführt werden sollen. Darin sollen auch die Ergebnisse der Erhebung der Tagungshäuser in Trägerschaft von Dekanaten, Kirchengemeinden und Vereinen der EKHN aufgenommen werden. 15. Der Antrag der Synodalen Göbel, das Martin- Niemöller-Haus in Arnoldshain als Tagungshaus der EKHN zu erhalten, wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 16. Die Beratung der Lebensordnung findet nicht mehr während der Zehnten Kirchensynode statt. Die Zehnte Kirchensynode empfiehlt der Elften Kirchensynode die erneute Beratung der Lebensordnung. 17. Die Kirchenleitung wird gebeten, die EKD-Studie zum Konfirmationsunterricht im Blick auf die Konfirmandenarbeit der EKHN auszuwerten. Die Kirchenleitung wird gebeten, diese Auswertungsarbeit personell sicherzustellen. 18. Die Resolution der 29. Friedenskonsultation 2009 in Speyer ( Folgen des Klimawandels wahrnehmen Soziale Krisen vermindern ) (Drucksache Nr. 44/09) wird zur Kenntnis genommen. Die Kirchenleitung wird gebeten, die in der Resolution aufgeführten Aufgaben zu übernehmen und sich so für eine zukunftsfähige Gestaltung des Klimawandels einzusetzen. 19. Die Synode der EKHN macht sich den Beschluss zur Schöpfungsverantwortung der 10. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 5. November 2008 zu eigen und bittet die Kirchenleitung, gemäß Absatz 1 dieses Beschlusses einen Runden Tisch zur Klimaproblematik zu bilden. Aufgabe dieses Runden Tisches ist es, konkrete Möglichkeiten zu erarbeiten, wie das Ziel, im Zeitraum bis 2015 eine Reduktion der CO 2 -Emissionen um 25 % gemessen am Basisjahr 2005 vorzunehmen, erreicht werden kann. Die Kirchenleitung wird gebeten, der Synode der EKHN auf der Herbstsynode 2009 über den Stand der Diskussion und der Umsetzungen zu berichten.

255 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Kirchenleitung wird gebeten, den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland aufzufordern, sich bei der Bundesregierung sowie mittels der Konferenz Europäischer Kirchen beim Europäischen Parlament für eine Verbesserung der EU-Biopatent-Richtlinie 98/44/EG von 1998 einzusetzen (Drucksache Nr. 45/09). Ziel soll dabei ein eindeutiges Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren, von pflanzlichen und tierischen Gensequenzen sowie von im wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren (Kreuzung, Selektion, Hybridzüchtung) sein. Das Forschungs-, Züchter- und Landwirteprivileg sollte dabei klar erhalten werden. Die Kirchenleitung wird gebeten, bei den Landesregierungen in Hessen und in Rheinland-Pfalz dafür einzutreten, dass diese sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz für eine Verbesserung des EU- Biopatentrechts im obigen Sinne einsetzen. 21. Die Anträge der Dekanatssynoden Hochtaunus, Wöllstein und Alzey (Drucksache Nr. 28/09, 40/09, 41/09) zur Einführung der EDV-gestützten Kirchenbuchführung werden als Material an die Kirchenleitung und an den Verwaltungsausschuss überwiesen. 22. Die Anträge der Dekanatssynoden Hochtaunus, Biedenkopf, Herborn und Dillenburg (Drucksachen Nr. 29/09, 38/09, 39/09) zur Kirchenordnung werden als Material an den Kirchenordnungsausschuss überwiesen. 23. Die Anträge der Dekanatssynoden Kirchberg, Ingelheim, Runkel, Alsfeld und Alzey zum Zuweisungssystem, insbesondere zur Bauunterhaltung der Pfarrhäuser, (Drucksachen Nr. 30/09, 31/09, 37/09, 41/09) werden als Material an die Kirchenleitung sowie an den Bauausschuss, den Finanzausschuss und den Verwaltungsausschuss überwiesen. 24. Die Anträge der Dekanatssynoden Wetterau und Darmstadt-Land zu den Kindertagesstätten (Drucksachen Nr. 36/09, 42/09) werden als Material an die Kirchenleitung sowie an den Ausschuss Bildung und Erziehung und den Ausschuss Diakonie, Seelsorge, Gesellschaftliche Verantwortung überwiesen. 25. Die Anträge der Dekanatssynoden Wetterau und Alsfeld zur Aufwandsentschädigung für Prädikantinnen und Prädikanten und Lektorinnen und Lektoren (Drucksachen Nr. 36/09, 37/09) werden als Material an die Kirchenleitung sowie an den Finanzausschuss, den Theologischen Ausschuss und den Verwaltungsausschuss überwiesen. 26. Der Antrag der Dekanatssynode Wöllstein zum 22 KGWO (Drucksachen Nr. 40/09) wird als Material an die Kirchenleitung und an den Rechtsausschuss überwiesen. 27. Der Antrag der Dekanatssynode Reinheim zum Bußund Bettag und zu Betriebsbesuchen (Drucksache Nr. 43/09) wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 28. Die Fragestunde wird durchgeführt. gez.: Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 28. Mai 2009 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 13. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 48 Absatz 3 der Kirchenordnung zu erheben. Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO Vom 25. März 2009 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 8.2/2009 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDAVO Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 3. Dezember 2008 (ABl S. 80), wird wie folgt geändert: 1. In 37 Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort Mehrarbeit die Worte und Überstunden eingefügt. 2. In 42 Absatz 2 werden nach dem Wort Mehrarbeit die Worte und Überstunden eingefügt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 19. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann

256 256 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bekanntmachungen Jahresrechnung 2008 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 1. Haushaltsabschluss 2008 nach Hauptgruppen (in EUR) 1.1 Einnahmen: Ansatz 2008 Ergebnis 2008 in % Hauptgruppe 0 Steuern, Zuwendungen und Zuschüsse ,47 83,6 Hauptgruppe 1 Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb ,71 12,3 Hauptgruppe 2 Kollekten - Einnahmen besonderer Art ,73 3,4 Hauptgruppe 3 Vermögenswirksame Einnahmen ,33 0, ,24 100,0 Kollekten - Einnahmen besonderer Art Einnahmen 2008 Vermögenswirksame Einnahmen Steuern, Zuwendungen und Zuschüsse Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb 1.2 Ausgaben: Ansatz 2008 Ergebnis 2008 in % Hauptgruppe 4 Personalausgaben ,04 25,5 Hauptgruppe 5 Unterhalt. d. Grundstücke, Gebäude u. bewegl. Vermögen ,18 0,8 Hauptgruppe 6 Sächliche Verwaltungs-/Betriebsausgaben ,61 5,1 Hauptgruppe 7 Zuweisungen (an Kirchengemeinden, Dekanate und ,18 42,6 andere), Umlagen, Zuschüsse Hauptgruppe 8 Ausgaben besonderer Art ,32 3,6 Hauptgruppe 9 Vermögenswirksame Ausgaben ,91 22, ,24 100,0 Ausgaben 2008 Vermögenswirksame Ausgaben Ausgaben besonderer Art Personalausgaben Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen Zuweisungen (an Kirchengemeinden, Dekanate und andere), Umlagen, Zuschüsse Sächliche Verwaltungs- / Betriebsausgaben

257 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Haushaltsabschluss Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2.1. Einnahmen nach Arten Abgrenzung Planansatz Ergebnis Veränd. Veränd. (Gruppierungs- Ansatz/ Ergebnis/ nummern / Ergebnis Ansatz Funktionen) % 1. Ordentliche Einnahmen Kirchensteuer GRP , , ,7 Kirchl. Zuweisungen GRP 03 und , ,80-7,9 Staatliche Zuschüsse GRP 05 und , ,62-3,5 Verwaltungseinnahmen / Ausgabenersatz HG 1 abzügl. GRP 196, 1970, , , , ,5 Versorgungsstiftung / ,00 0,00 0,0 Vermögenserträge , ,68-7,9 Kollekten, Spenden GRP 21, 22, , ,88 65,5 Kredite, Rückfluss GRP 32, 33, ,00-500,00-41,7 Verkaufserlöse (u.a. GRP , , ,3 Grunderwerbsfonds) Sonstige Einnahmen GRP 23, 24, 26, , , ,8 3120, 3190, 36 Zwischensumme , ,28 17,5 2. Innere Verrechnungen GRP 196, , ,85-3,1 Zwischensumme , ,43 16,8 3. Rücklagenentnahme GRP , , ,4 Gesamteinnahmen , ,24 17,4 Erläuterungen: 1. Zuwachs der Kirchensteuern aus der Lohnsteuer infolge deutlicher Lohnsteigerungen und guter Lage am Arbeitsmarkt. Mehreinnahme bei der Kirchensteuer aus Einkommensteuer insbesondere wegen guter Gewinnsituationen von Unternehmen. 2. Mehreinnahmen u.a. bedingt duch erhöhte Zinseinnahmen im Rahmen des Liquiditätsmanagements. 3. Überleitung des aufgelösten Sondervermögens "Hilfswerk" an das EKHN-Vermögen 4. Mehreinnahmen insbesondere wegen Rücklagenentnahme für Bonuszahlungen

258 258 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ausgaben nach Arten Abgrenzung Planansatz Ergebnis Veränd. Veränd. (Gruppierungs- Ergebnis / Ergebnis/ nummern / Ansatz Ansatz Funktionen) % I. 1. Gesamtkirchlicher Haushaltsteil Personalausgaben HG , ,5 darunter: - Dienstbezüge etc , ,3 - Versorgungsleistungen GRP , ,4 Lfd. Sachausgaben f. Grundstücke, HG 5./. AG I - III , ,9 Gebäude und bewegl. Vermögen Sächl.Verwaltungs- u. Betriebsausgaben HG 6./. AG I-III , ,9 Zuweisungen HG 7./. EKD , ,2 Umlagen./. AG I - III Erwerb von Immobilien und bewegl. GRP 941, 942./ , ,0 Vermögen AG I - III Baumaßnahmen GRP 95 u , ,7 Schuldentilgung GRP 98./. AG I - III , ,2 Zinsausgaben GRP 88./. AG I - III , ,6 Verstärkungsmittel a) allgemein , ,0 b) Personalverstärkungsmittel , ,0 b) zweckgebundene Verstärkungsmittel , ,0 Fondsmittel GRP 84./. AG I-III , ,8 Veränderung von Finanzanlagen GRP , Sonstiges GRP 92, , ,0 Zwischensumme , ,6 2. Innere Verrechnungen GRP / , ,8 AG I-III Zwischensumme , ,4 3. Rücklagenzuführung GRP 911, 912, abzgl und AG I-III , ,7 Ausgaben Gesamtkirche , ,5 II. EKD-Umlagen GLD 1625 / 2120 / , , (UK 1-4) GRP 7420 Summe gesamtkirchlicher Haushalt einschl.ekd-umlagen , ,1 III. 3. Gemeinden, Dekanate und Zweckverbände Ausgleichsstock I * Funktion , ,9 Ausgleichsstock II * Funktion , ,0 Ausgleichsstock III * Funktion , ,8 Zwischensumme , ,5 2. Innere Verrechnungen GRP 696, , ,3 Zwischensumme GLD 9722, , ,7 3. Rücklagenzuführung GRP 911, , ,7 Ausgaben Gemeinde, Dekanate und Zweckverbände , ,3 IV. Gesamtausgaben , ,4 * (ohne Innere Verrechnung [2.] und Rücklagenzuführung [3.]) Erläuterungen: 1. Minderausgaben u.a. infolge von geringerer Sonderzuwendung für Pfarrer und Beamte 2. Mehrausgaben hauptsächlich wegen eines außerplanmäßigen Zuschusses an eine diakonische Einrichtung. 3. Umgliederung im Haushaltsvollzug aufgrund EKD-Haushaltssystematik (Ansatz bei GRP 84) 4. Mehrausgaben insbesondere wegen Zuführung an die Versorgungsstiftung 5. Insbesondere Kirchensteuermehreinnahmen. 6. Insbesondere Minderausgaben beim Schuldendienst. 7. Insbesondere Kirchensteuermehreinnahmen.

259 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in absoluten Werten (EUR) Budgetbereich Ansatz 2008 EUR Ergebnis 2008 EUR mehr / weniger Ansatz / Ergebnis Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Verkündigung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Verkündigung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Seelsorge Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Seelsorge und Beratung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Bildung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Bildung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen und Diakonie Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Mission und Ökumene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Ökumene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Theologische Ausbildung und Supervision Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Leitung Kirchenverwaltung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenverwaltung Stabsbereiche Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenverwaltung Bibliothek / Archiv Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenverwaltung - Dezernate / sonstige Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss sonstige Verwaltung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrales Gebäudemanagement Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Synode Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenleitung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Leitendes Geistliches Amt Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Allgemeines Finanzwesen Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Rechnungsprüfungsamt Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Summe Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss 0 0 0

260 260 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr in relativen Anteilen (%) Budgetbereich Einnahmen Ausgaben Ergebnis Ergebnis 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene 3,5% 53,5% 2.1 Handlungsfeld Verkündigung 0,0% 0,5% 2.2 Zentrum Verkündigung 0,1% 0,4% 3.1 Handlungsfeld Seelsorge 0,2% 1,2% 3.2 Zentrum Seelsorge und Beratung 0,0% 0,1% 4.1 Handlungsfeld Bildung 2,4% 3,1% 4.2 Zentrum Bildung 0,4% 1,0% 4.3 Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser 0,0% 0,1% 5.1 Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie 3,5% 7,0% 5.2 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung 0,0% 0,3% 6.1 Handlungsfeld Mission und Ökumene 0,0% 1,4% 6.2 Zentrum Ökumene 0,1% 0,4% 7 Theologische Ausbildung und Supervision 0,2% 1,4% 8.1 Leitung Kirchenverwaltung 0,0% 0,1% 8.2 Kirchenverwaltung Stabsbereiche 0,0% 0,2% 8.3 Kirchenverwaltung Bibliothek / Archiv 0,0% 0,1% 8.4 Kirchenverwaltung - Dezernate / sonstige 0,4% 2,1% 8.5 sonstige Verwaltung 0,0% 0,2% 9 Öffentlichkeitsarbeit 0,0% 0,8% 10 Zentrales Gebäudemanagement 0,4% 0,8% 11 Synode 0,0% 0,1% 12 Kirchenleitung 0,0% 0,1% 13 Leitendes Geistliches Amt 0,0% 0,2% 14 Allgemeines Finanzwesen 88,5% 24,8% 15 Rechnungsprüfungsamt 0,0% 0,2% Insgesamt: 100,0% 100,0%

261 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Rücklagen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (ohne Rückstellungen für Clearing und Versorgungsstiftung, Zweckvermögen und Nachlassverwaltung) Bezeichnung Anfangsbestand Endstand EUR EUR 1. Gesetzliche Rücklagen Kirchensteuerrücklage Kirchengemeinden Ausgleichstock I+III Betriebsmittelrücklage Kirchensteuerrücklage Gesamtkirche Bürgschaftssicherungsrücklage Diakoniestations-Rücklage Zwischensumme Zweckgebundene Rücklagen Budgetrücklagen Baurücklage/ Gesamtkirche Grunderwerbsfonds Energiesparendes Bauen in den Kirchengemeinden und Dekanaten Bauunterhaltung der Pfarrhäuser Sonstige zweckgebundene Rücklagen Schulrücklage Rücklage zur Kirchbauunterhaltung Perspektive Härtefonds Übergangsfinanzierung Pfarrdienst Zwischensumme Sonder-/Treuhandvermögen Baulastablösungsfonds/ Gesamtkirche Gesangbuchfonds Religionsbücherfonds Schwesterfonds Elisabethenstift, Darmstadt Zwischensumme Gesamtsumme EKHN-Rücklagen Vorstehende Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß 87 Absatz 4 der Kirchlichen Haushaltsordnung hiermit bekannt gemacht. Darmstadt, den 3. Juni 2009 Für die Kirchenverwaltung H i n t e

262 262 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2011/2012 Für den Kollektenplan 2011/2012 soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, dass neue Arbeitsgebiete und kirchliche Aufgaben, die bisher nicht berücksichtigt wurden, aufgenommen werden können. Deswegen laden wir hiermit zur Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2011/2012 ein: Kriterien für die Aufnahme in den Kollektenplan: - Die Projekte und Aufgaben müssen eine gesamtkirchliche Bedeutung und Wirkung haben. - Der Kostenplan eines Projektes bzw. der Haushaltsplan einer Einrichtung muss mindestens einen Gesamtumfang von Euro haben. - Das kirchlich-evangelische Profil der Einrichtung bzw. des Projektes muss erkennbar sein. - Empfänger von Zuweisungen aus dem Haushalt der EKHN werden nur in besonderen Ausnahmefällen durch Kollektenmittel unterstützt. - Der Kollektenempfänger muss einen Bezug zum Gebiet der EKHN haben. - Die Kollekte soll schwerpunktmäßig der Finanzierung von Sachkosten dienen. - Kollektenmittel sind Zuschüsse, die eine Eigenfinanzierung und/oder Drittmittel voraussetzen. Aus dem Bereich der EKHN sind bewerbungsberechtigt: - Kirchengemeinden - Dekanate - gesamtkirchliche Einrichtungen - kirchliche Gruppen, Initiativen, Projekte - diakonische Arbeitsfelder Unterlagen für die Bewerbung: - Beschreibung und Zielsetzung der durch die Kollekte mitzufinanzierenden Aufgaben bzw. Arbeit - Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans bzw. Wirtschaftsplans des laufenden Jahres - Beschreibung der Trägereinrichtung/der Initiative Rückfragen sind an das Referat Koordination Kirchengemeinden und Dekanate, Tel / , ewa.lihson@ekhn-kv.de, zu richten. Bewerbungen sind bis zum 30. Juli 2009 möglich. Kollektenempfänger, die in den vergangenen Jahren wiederholt Kollekten erhalten haben, müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die Zusendung der Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse: Kirchenverwaltung Dezernat 1 Referat Koordination Kirchengemeinden und Dekanate z. H. Frau Andrea Maaßen-Kelch Paulusplatz Darmstadt Darmstadt, den 28. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Schuster Lebendige Steine Stiftung der Evangelischen Johannesgemeinde Gießen Gemäß 3 Absatz 3 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 23. April 2005 (ABl S. 162) wird Folgendes bekannt gemacht: Das Regierungspräsidium Gießen hat am 12. Mai 2009 im Einvernehmen mit der Kirchenleitung die Stiftung Lebendige Steine Stiftung der Evangelischen Johannesgemeinde Gießen mit Sitz in Gießen als rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Darmstadt, den 20. Mai 2009 Für die Kirchenverwaltung Langmaack Auflösung der CASEDA ggmbh Die CASEDA Catering Service Darmstadt Verpflegungsbetrieb des Diakonischen Werkes gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Darmstadt, Zweifalltorweg 10, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Darmstadt, den 19. Mai 2009 Georg-Dieter S e e g e r Liquidator Erste Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2009 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden: Arlt, Anne Marie Brückner, Jessica Eichler, Markus Fischer, Björn-Hendrik Kircher, Heike Krieg, Benjamin David Schüz, Peter Christoph Darmstadt, den 2. Juni 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp

263 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 263 Änderung des gemeindlichen Dekaneanteils der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanates Runkel Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Runkel und dem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Runkel wird folgendes beschlossen: 1 Im Evangelischen Dekanat Runkel ist eine Dekanspfarrstelle mit Sitz in Limburg errichtet. 2 Das Dekane-Kontingent umfasst 75 %, der gemeindliche Anteil mit 25 % wird an die Evangelische Kirchengemeinde Runkel angebunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2009 in Kraft. Darmstadt, 7. Mai 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Umwandlung der vollen Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen, Evangelisches Dekanat Rodgau, in eine volle Pfarrstelle III dieser Kirchengemeinde Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird in eine volle Pfarrstelle III dieser Kirchengemeinde umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft. Darmstadt, 15. Mai 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Rückeroth, Evangelisches Dekanat Selters, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rückeroth wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Rückeroth, Evangelisches Dekanat Selters, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft. Darmstadt, 11. Mai 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung Umwandlung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden, Evangelisches Dekanat Selters, in eine volle Pfarrstelle Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden, Evangelisches Dekanat Selters, wird in eine volle Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2009 in Kraft. Darmstadt, 11. Mai 2009 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Jung

264 264 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Gadernheim Dekanat: Bergstraße Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GADERNHEIM Kirchengemeinde: Oberstedten Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE OBERSTEDTEN Kirchengemeinde: Großen-Linden Dekanat: Gießen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROSSEN-LINDEN Kirchengemeinde: Dexbach Dekanat: Biedenkopf Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE DEXBACH Kirchengemeinde: Horrweiler-Aspisheim Dekanat: Ingelheim Umschrift des Dienstsiegels: EV. KIRCHENGEMEINDE HORRWEILER-ASPISHEIM Kirchengemeinde: Gesamtgemeinde Wiesbaden Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE GESAMTGEMEINDE WIESBADEN Kirchengemeinde: Nierstein Dekanat: Oppenheim Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NIERSTEIN Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 8. Juni 2009 Für die Kirchenverwaltung Hübner

265 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 265 Dienstnachrichten

266 266 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

267 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 267 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Frankfurt am Main, Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main - Nied, Pfarrstelle 2, Dekanat Frankfurt am Main - Höchst, Modus A Die Pfarrstelle 2 der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied ist zum 1. August 2009 neu zu besetzen. Der derzeitige Pfarrstelleninhaber wechselt nach fast 10 Jahren in den Schulpfarrdienst. Die Pfarrstelle 1 ist seit 6 Jahren besetzt mit Pfarrerin Bettina Tarmann. Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main- Nied liegt im Westen der Stadt Frankfurt am Main und hat etwa Gemeindeglieder. Die Gemeinde ist nach langer und gründlicher Vorarbeit zum durch Fusion der Apostel- und der Christuskirchengemeinde entstanden. Der Bezirk der Pfarrstelle 2 umfasst den Bereich der bisherigen Christuskirchengemeinde im alten Ortskern von Nied und einer ab etwa 1965 entstandenen geschlossenen Wohnsiedlung. In der Gemeinde wohnen überwiegend Arbeitnehmer und kleine Gewerbetreibende. Die Altersstruktur der Bevölkerung ist ausgewogen, der Anteil der Senioren nimmt jedoch zu. Der Ausländeranteil beträgt ca. 35 %. Die Gemeinde hat in jedem Bezirk eine Kirche, die Apostelkirche im Pfarrbezirk 1 aus dem Jahr 1933, die Christuskirche aus dem Jahr 1828 im Pfarrbezirk 2. Die Christuskirche war ursprünglich eine Simultankirche und wurde mehrmals baulich verändert. Der letzte Umbau mit umfassender Renovierung einschließlich der denkmalgeschützten Orgel aus dem Jahre 1908 wurde im März 2009 abgeschlossen. Die gelungene Umgestaltung bietet eine Vielzahl von gestalterischen Möglichkeiten moderner Gemeindearbeit. In beiden Kirchen werden sonntäglich Gottesdienste gehalten. Das schöne Pfarrhaus aus dem Jahr 1910 befindet sich in einem guten renovierten Zustand und liegt direkt im Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main. In der Gemeinde sind noch zwei Gemeindezentren in Betrieb, wobei das Gemeindezentrum im Christuskirchenbezirk mit einer angrenzenden Kindertagesstätte im Jahre 2003 renoviert wurde. Die Gemeinde ist Trägerin

268 268 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr von vier Kindertagesstätten, die mit unterschiedlichen pädagogischen Konzeptionen arbeiten. In jedem Gemeindebezirk befindet sich derzeit noch ein Gemeindebüro. Der Küsterdienst wird in beiden Kirchen vom Kirchenvorstand übernommen. Für Hausmeisterdienste stehen engagierte Gemeindeglieder zur Verfügung. In der Gemeinde gibt es ein vielfältiges kirchenmusikalisches Angebot, das wesentlich von dem hauptamtlichen, beim Dekanat angestellten B-Kirchenmusiker geprägt wird. Die gemeindliche Kinder- und Jugendarbeit wird von vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen getragen. Für die Anleitung und Fortbildung der Ehrenamtlichen stehen ein hauptamtlicher Gemeindepädagoge im Planungsbezirk und eine Mitarbeiterin des EJW zur Verfügung. Außerdem betreibt die Gemeinde eine im Wesentlichen von der Stadt Frankfurt finanzierte und durch eine hauptamtlich angestellte Sozialarbeiterin verantwortete offene Kinder- und Jugendarbeit (Hausaufgabenbetreuung). Kirchenvorstand und Gemeinde sind es gewöhnt, sehr selbstständig zu arbeiten. Pfarrerin und Pfarrer arbeiten im Team des Kirchenvorstandes als Impulsgeber und gleichzeitig Teamplayer. Die Zusammenarbeit ist ausgesprochen vertrauensvoll und basiert auf einem intensiven Dialog. Sind Sie dynamisch, dialog- und teamfähig? Wollen Sie durch eine Intensivierung der Erwachsenenarbeit zum Gemeindeaufbau beitragen? Können Sie Menschen begeistern und motivieren und neue Impulse in Glaubensfragen geben? Dann freuen sich eine aktive Gemeinde und ein lebendiger Kirchenvorstand auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Hans-Joachim Buley, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Pfarrerin Bettina Tarmann, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: Muschenheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Hungen, Modus A Zwei Dörfer im Herzen der Natur suchen Pfarrerin oder Pfarrer Unsere Heimat Zur Pfarrstelle gehören die selbstständigen Kirchengemeinden Muschenheim und Birklar. Die Orte (Birklar 750 Einwohner, Muschenheim Einwohner) mit zusammen ca Gemeindegliedern sind Teil der Großgemeinde Lich im Landkreis Gießen. Sie liegen am Rande der Wetterau, direkt am Limes, in landschaftlich reizvoller, kulturhistorisch geprägter Landschaft. Das bekannte ehemalige Zisterzienserkloster Arnsburg liegt in direkter Nachbarschaft. Die beiden Dörfer befinden sich noch im Einzugsgebiet von Frankfurt, gut zu erreichen durch die nahe gelegenen AB-Anschlüsse zur A5 und A45. Der Kindergarten in Muschenheim liegt direkt gegenüber dem Pfarrhaus, die Grundschule ist im 6 km entfernten Lich; weiterführende Schulen findet man in Lich, Hungen oder in der Universitätsstadt Gießen (20 km). Unser Gemeindeleben Beide Orte bieten eine intakte Dorfgemeinschaft mit regem Vereinsleben. In jedem Ort befinden sich eine Kirche und ein Gemeindehaus. Neben den reformiert geprägten Sonntagsgottesdiensten haben sich auch andere besondere Gottesdienste etabliert, wie z.b. der 4-wöchentliche Abendgottesdienst am Samstag, Christ mette oder der jährliche Gottesdienst am Feuerwehrgerätehaus und verschiedene Familiengottesdienste. Die Kindergottesdienste werden von einem engagierten Team erfolgreich geleitet. Für Kinder gibt es daneben noch eine Flöten- und Gitarrengruppe. Es finden gut besuchte Senioren- und Frauenkreise statt. Die Konfirmanden beider Orte werden gemeinschaftlich in einer Gruppe unterrichtet. Weiterhin trifft sich noch eine eigenständige Pfadfindergruppe. Sie werden unterstützt von - einer stundenweise tätigen Gemeindesekretärin - einem Organisten - je Ort einem Küster - dem Kindergottesdienstteam - ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen sowie - insgesamt 13 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern Was wir bieten Eine 1,0 Pfarrstelle: Dazu gehört neben der pfarramtlichen Versorgung von Muschenheim und Birklar (75 %) ein weiterer Dienstauftrag (ca %) im Bereich der Marienstiftsgemeinde Lich. Bisher wurde dieser vor allem durch die Betreuung des Seniorenzentrums in der Stadt Lich (56 Pflegeplätze und 27 Wohneinheiten als eigenständiger Seelsorgebezirk) mit wöchentlichem Gottesdienst in der hauseigenen Kapelle und weiteren Angeboten in der Einrichtung wahrgenommen. Die genaue Ausgestaltung dieses Dienstauftrages wird im Rahmen einer zu erstellenden Pfarrdienstordnung mit der Kollegin und den Kollegen der Marienstiftsgemeinde und dem dortigen Kirchenvorstand geregelt. Ein geräumiges, sonniges Pfarrhaus in ruhiger Wohnlage mit sieben Wohn- und Schlafräumen, Bad, Küche, ausgebautem Keller, Balkon und Terrasse, großer, schöner Garten rund um das Haus, Garage und Carport. Im Pfarrhaus befinden sich zudem ein Arbeitszimmer und ein kleiner Archivraum. Künftige Schwerpunkte und Ziele in den Kirchengemeinden Muschenheim und Birklar sind - eine aktive Kinder-, Jugend-, Frauen- und Seniorenarbeit,

269 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die Kirche für alle Altersgruppen attraktiv halten, - die Innenrenovierung der Kirche in Muschenheim (in Planung). Wir wünschen uns eine/n musikalische/n, kontaktfreudige/n und engagierte/n Pfarrer/in, welche/r - sich in unsere Gemeinden und Ortschaften integriert, - für unsere Gemeindeglieder als Seelsorger/in gut erreichbar und ansprechbar ist, - die Gemeinde bei der Umsetzung der künftigen Ziele tatkräftig unterstützt und durch neue Ideen und Impulse bereichert. Die Ev. Marienstiftsgemeinde Lich wünscht sich eine/n Pfarrer/in, der/die - sich in ein Pfarrteam einbringen kann, - auch in einer großen Gemeinde mit einem breiten Spektrum kirchlicher Arbeit gerne tätig ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Informationen bei: Gertrud Lechens, stv. Vors. Birklar, Tel.: ; Roswitha Stein, stv. Vors. Muschenheim, Tel.: ; Dekanin Barbara Alt, Tel.: oder Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Ramstadt, Pfarrstelle II, Dekanat Darmstadt-Land, Modus B Wo wir leben Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Ramstadt besteht aus den Ortsteilen Nieder-Ramstadt, Trautheim und Waschenbach der Kommune Mühltal und liegt südöstlich von Darmstadt im vorderen Odenwald, zentral zur Stadt Darmstadt und zum Rhein-Main-Gebiet. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelangt man in 15 Minuten in die Darmstädter Innenstadt. Der Seelsorgebezirk der Pfarrstelle II umfasst Trautheim und den Nieder-Ramstädter Ortsteil Im Hag -insgesamt etwa Gemeindeglieder. Beide Wohngebiete sind sehr attraktiv für Menschen, die im Rhein-Main-Gebiet arbeiten und im Grünen leben wollen. In Trautheim vollzieht sich im letzten Jahrzehnt ein Generationenumbruch. Im Wohngebiet Im Hag, das vor etwa 50 Jahren erschlossen wurde, finden sich sowohl junge Familien als auch Menschen, die dort ihren Ruhestand genießen. Wer wir sind Die Ev. Kirchengemeinde Nieder-Ramstadt zeichnet sich durch ein sehr lebendiges und aktives Gemeindeleben aus, das in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Etwa 160 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich regelmäßig ein. Ein engagierter Kirchenvorstand leitet die Gemeindearbeit. Die Kirchengemeinde organisiert sich in Gruppen für Kinder und Jugendliche (Teenkreis, Jugendhauskreis, Trautheimer Kindertreff), musikalischen Gruppen (Bläser, Flöten, Chor), deren Leitung ehrenamtlich ist, und in Gruppen für Senioren (Frauenhilfe, Waschenbacher Treff), die durch die Pfarrer geprägt wurden. Daneben gibt es thematisch ausgerichtete Kreise, wie etwa den Frauenkreis, den Bibelgesprächskreis und den Besuchsdienst. Ein wichtiger Bestandteil der Gemeindearbeit sind die Gottesdienste, die an drei Predigtorten (Nieder-Ramstadt wöchentlich, Trautheim, Waschenbach 14-tägig) gehalten werden. Die sehr gut besuchten Gottesdienste sind vielfältig und lebendig. Dabei differenzieren sie sich durch ihr inhaltliches Profil: liturgischer Gottesdienst, Kreuz & Quer und Konkret. Andere Zielgruppen haben der Kindergottesdienst und der Gottesdienst Kunterbunt für die Allerkleinsten. Zur Kirchengemeinde gehört eine Kindertagesstätte mit 75 Plätzen, die sich durch ein klares integratives als auch religionspädagogisches Profil auszeichnet. Ein Förderverein begleitet die Arbeit der Einrichtung seit mehr als 10 Jahren. Gemeinsam mit drei benachbarten Kirchengemeinden unterhält die Evangelische Kirchengemeinde eine Diakoniestation, um sich den wachsenden Herausforderungen der demografischen Entwicklung zu stellen. Zur Sicherung der zukünftigen Finanzierung der Kirchengemeinde wurde im Jahr 2006 die Stiftung Segensreich gegründet. Für die Fundraisingaktivitäten wurde unsere Kirchengemeinde bereits mehrfach ausgezeichnet. Folgende Stellen für Hauptamtliche gibt es in der Gemeinde: Zwei Pfarrstellen, eine Gemeindepädagogenstelle (50 %), zwei Gemeindesekretärinnen (85 %), eine Küsterin und das Team der Kindertagesstätte. Unserer Kirchengemeinde ist es in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, neben den gewachsenen Arbeitsfeldern den Menschen ein besonderes Angebot zu machen, die Gottesdienst und Glauben neu entdekken wollen. Aus diesem Grund wurde das beschriebene vielseitige Gottesdienstprogramm gestaltet. Konsequent entwickelte sich daraus der Wunsch, vertieft über den eigenen Glauben nachzudenken. Deshalb wird seit 9 Jahren zu einem Alphakurs eingeladen, durch den die Zahl der Hauskreise sprunghaft gewachsen ist. Der Gemeindebrief Einblick informiert über aktuelle Themen und stellt ein wichtiges Bindeglied zur Kirchengemeinde dar. Was wir uns wünschen In einer Gemeinde mit breitem Spektrum erwarten wir einen Menschen als Pfarrerin oder Pfarrer, der mit seinem Glauben verwurzelt für die Menschen ganz unterschiedlicher Generationen ein vertrauenswürdiger Ansprechpartner und engagierter Seelsorger ist. Sie/Er soll die ganze Gemeinde im Blick haben und die vorhandenen Aufgaben mit dem Kollegen gemeinsam wahrnehmen. Wir wünschen uns Lust bei der Gestaltung ganz unter - schiedlicher Gottesdienstformen und des Gemeindelebens. Wir erwarten dabei konstruktive Zusammenarbeit

270 270 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr mit gottesdienstvorbereitenden Teams. Wichtig für uns ist auch Begleitung oder Leitung von Gruppen der Gemeinde. Zunehmend an Bedeutung gewinnen wird die Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Was Sie noch wissen müssen Das Pfarr- und Gemeindehaus in Trautheim hat 5 Zimmer, Küche, Bad und WC sowie einen schönen Garten. Im Parterre stehen zwei Gemeinderäume zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die vorhandene Pfarrdienstwohnung zu sanieren oder eine geeignete Pfarrdienstwohnung anzumieten. Mit der/dem zukünftigen Stelleninhaber/in soll ein Konzept zur Sanierung und weiteren Nutzung des Hauses entwickelt werden. Wichtiger Treffpunkt für Gruppen und Kreise ist das im Jahr 2000 sanierte Gemeindehaus in Nieder-Ramstadt mit Gemeindesaal und Gruppenräumen. Wie Sie mehr erfahren können Schauen Sie in unsere Internetseite: Am besten rufen Sie uns an: Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Petra Riedel, Tel.: , petra.rie@web.de; Pfarrer Christoph Mohr, Tel , c.mohr@ev-kirche-nieder-ramstadt.de; Dekan Arno Allmann, Tel.: , arno. allmann.dek.darmstadt-land@ekhn-net.de; Pröpstin Karin Held, Tel.: , propstei.starkenburg@ t-online.de. Niederseelbach mit Dasbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Idstein, Modus A, zum zweiten Mal Niederseelbach ist ein Ortsteil der Gemeinde Niedernhausen im Idsteiner Land in landschaftlich reizvoller Lage. Dasbach, in ca. 4 km Entfernung, gehört zur Stadt Idstein. Niederseelbach ist verkehrsmäßig sehr gut angebunden. Es besteht Busverbindung nach Niedernhausen, Idstein und Wiesbaden. Vom 3 km entfernten Niedernhausen fährt man mit der S-Bahn in ca. 30 Minuten nach Frankfurt. Die A3 ist über Niedernhausen oder Idstein zu erreichen. Diese gute Verkehrsanbindung prägt die Bevölkerungsstruktur. Es sind in den vergangen Jahren viele junge Familien zugezogen, welche sowohl das naturnahe Leben als auch die Nähe der Städte des Rhein-Main- Gebietes schätzen. Neben einigen Arbeitsplätzen vor Ort, in Niedernhausen und Idstein liegen die Arbeitsplätze der meisten Berufstätigen in Wiesbaden, Frankfurt, Höchst und im Umfeld des Flughafens. Für eine Familie mit Kindern besteht eine gute Infrastruktur. Krabbelkinder werden in einer privat geleiteten Eltern-Kind-Gruppe im evangelischen Gemeindehaus betreut. In Niederseelbach befindet sich ein Kindergarten und die Grundschule, somit bleiben die Kinder bis zum Übergang auf die weiterführenden Schulen nahe am häuslichen Umfeld, die Schulen liegen in Niedernhausen, Idstein und Wiesbaden. Nach 9-jähriger Tätigkeit in den Kirchengemeinden Niederseelbach und Dasbach wird unser Pfarrer Ende September 2009 in den Ruhestand gehen. Daher suchen wir zum nach einer Pfarrerin, einem Pfarrer oder einem Pfarrerehepaar, die/der den Beruf Pfarrer als Berufung versteht. Wir wünschen uns einen Menschen, der bereit ist, mit Leidenschaft und Engagement Bestehendes weiterzuführen, Begonnenes auszubauen und mutig Neues zu gestalten. Zur Kirchengemeinde Niederseelbach mit rund Mitgliedern gehören die weiteren Orte Oberseelbach, Lenzhahn und Engenhahn. Die Kirchengemeinde Dasbach mit ihren ca. 150 Gemeindemitgliedern verfügt über eine eigene Kirche und einen eigenen Kirchenvorstand. Für die Niederseelbacher Kirchengemeinde ist die am Ortsrand gelegene historische Johanneskirche Mittelpunkt des Gemeindelebens. Hier findet jeden Sonntag ein Gottesdienst statt. Jugend- und Familiengottesdienste sowie kirchliche Feiern zu besonderen Anlässen erfreuen sich großer Beliebtheit. Weiterhin bieten wir Konzerte und Openair-Veranstaltungen an. Die ortsansässigen Chöre und Musiker bereichern die Gestaltung der Gottesdienste. Zwei Organisten teilen sich mit großem Engagement den Orgeldienst. Die Kirche wird wegen ihres schönen Innenraums und der idyllischen Lage gerne als Trau- und Taufkirche auch von auswärtigen Personen genutzt. In der Dasbacher Kirche von 1613 wird zweimal im Monat zum Gottesdienst eingeladen. Anlässlich des Brunnenfestes feiert die stärker dörflich geprägte Gemeinde einen sehr beliebten Openair-Gottesdienst am alten Dorfbrunnen, der Erntedankgottesdienst in der Scheune eines Landwirts lockt die Besucher aus dem gesamten Kirchspiel an. In Engenhahn findet einmal im Monat ein Gottesdienst in der katholischen Kirche statt. Im Evangelischen Gemeindehaus in Niederseelbach treffen sich vierzehntägig Interessierte zu einem Bibelgesprächskreis. Hier findet auch der einjährige Konfirmandenunterricht für alle Orte des Kirchspiels statt. Sonntags wird zum Kindergottesdienst eingeladen, abwechselnd gestaltet von einem ehrenamtlichen Team aus 4 Frauen. Im Jahre 2008 stand für Niederseelbach und Dasbach eine aufwändige Dachstuhlsanierung der denkmalgeschützten Kirchen an. In beiden Gemeinden wurden im Rahmen von Fundraising-Projekten Gemeinschaft erleben-johanneskirche erhalten und Dasbacher Kirche erhalten erhebliche Summen gespendet. Informationen über die Fundraising-Aktionen finden Sie unter: Dadurch wuchs in den Gemeinden das Interesse am kirchlichen Leben vor Ort. Viele Spender boten für spontane Aktivitäten in der Kirchengemeinde ihre Hilfe an. Es besteht der Plan, durch eine Weiterführung der Fundraising-Aktion die Seniorenund Jugendarbeit aufzubauen, evtl. in Zusammenarbeit mit einer Nachbargemeinde. Die 30 bis 40 aktiv in der Kirchengemeinde ehrenamtlich Mitarbeitenden erwarten Stärkung und Motivation durch die/den neue/n Pfarrer/in.

271 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 271 Die Gemeindearbeit wird unterstützt von einer hauptamtlichen Küsterin und Hausmeisterin in Niederseelbach, 2 weiteren Küsterinnen in Dasbach und Engenhahn, den beiden Organisten, einer Sekretärin (7 Wochenstunden) und einer Reinigungskraft. Unser Gemeindebrief wird an alle Haushalte des Kirchspiels verteilt und ist eine gute Verbindung zu allen Menschen am Ort. Die beiden Kirchenvorstände haben in der Vergangenheit sehr gut mit dem Pfarrer zusammengearbeitet und sind bemüht, die Pfarrerin/den Pfarrer zu unterstützen. Wir würden uns über neue Impulse freuen. Der Pfarrerin/Dem Pfarrer bzw. der Pfarrfamilie steht ein stilvolles Pfarrhaus von 1927 zur Verfügung. Das Haus wurde 1995 aufwändig renoviert. Die Wärmedämmung wurde verbessert, sollte aber im Rahmen der Vakanzrenovierung noch optimiert werden. Die gesamte Wohnfläche beträgt 185 qm und verteilt sich auf 3 Etagen. Das Pfarrhaus ist voll unterkellert. Es ist umgeben von einem romantischen Pfarrgarten mit altem Obstbaumbestand. Im Pfarrhaus befinden sich Pfarrbüro und Amtszimmer des Stelleninhabers. Das Haus steht separat von Kirche und Gemeindezentrum. Was wünschen wir uns von Ihnen? Wir freuen uns auf eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar. Sie sollten: - das Evangelium klar, zeitgemäß und menschlich zugewandt verkünden. Bewährtes pflegen und bewahren, aber uns auch neue Möglichkeiten der Gottesdienstgestaltung erschließen - offen und herzlich auf Menschen zugehen, sie seelsorgerlich begleiten und für den christlichen Glauben begeistern - aus der Fülle Ihrer persönlichen Gaben eigene Akzente setzen und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbinden - teamfähig sein, Menschen mit ihren besonderen Fähigkeiten zur Mitarbeit ermutigen, sie unterstützen, begleiten und fördern - die Schwerpunkte Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit mit Unterstützung der Ehrenamtlichen aufbauen - Freude an der Zusammenarbeit mit den Ortsvereinen haben und Kontakt zu der katholischen Gemeinde pflegen Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei den Vorsitzenden der Kirchenvorstände, Dr. Dorothea Glass, Tel.: und Irmgard Seifert, Tel.: sowie bei dem derzeitigen Stelleninhaber Pfarrer Peter Kratz, Tel.: Auch Dekanin Heinke Geiter, Tel.: sowie Propst Dr. Rink, Tel.: , stehen für Auskünfte zur Verfügung. Rüsselsheim, 1/1 Pfarrstelle im Stadtteil Dicker Busch, Dekanat Rüsselsheim, Modus B, zum zweiten Mal Die evangelische Kirchengemeinde Dicker Busch sucht zum 1. September 2009 eine/einen neue Pfarrerin/Pfarrer, die/der Lust hat, mit dem neu gewählten Kirchenvorstand das Gemeindeleben zu gestalten. Wir sind eine Gemeinde in einem multikulturellem Umfeld. Der Gottesdienst findet in einem großen Gemeinderaum statt, der vielfältig zu nutzen ist. Bei uns ist alles ein bisschen anders und so gibt es auch einige Veranstaltungen, die ökumenische Offenheiten beweisen. Unsere Angebote reichen von Seniorenarbeit bis hin zum Puppentheater. Es besteht eine lange Tradition in der Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen des Stadtteils wie Kinderschutzbund, Stadtteilforum und Stadtteilverein. Diese Arbeit möchten wir gerne fortführen, um den Stadtteil menschlich zu gestalten. Wir sind angeschlossen an den Ev. Kirchengemeindeverband Rüsselsheim. Zurzeit ist der Gemeindeverband in einer Orientierungsphase, wie die evangelische Kirche sich in Zukunft entwickeln kann. Daraus ergeben sich Chancen, mit den Rüsselsheimer Kollegen und Nachbargemeinden kirchliche Arbeit neu zu gestalten. Wir wünschen uns eine/einen erfahrene, teamfähige und musikalische Pfarrerin/Pfarrer, die/der bereit ist, sich auf diese Lebendigkeit einzulassen, d.h.: - die/der mit uns im Stadtteil leben will, ansprechbar ist auch außerhalb der Kirche im Stadtteil, z.b. auf dem Wochenmarkt - das Gemeindeleben für Jugendliche und Erwachsene fördern - die Arbeit mit älteren Menschen fortführen - kooperativ mit den anderen Kolleg/innen im Gemeindeverband zusammenarbeiten. Was wir bieten: - einen engagierten Kirchenvorstand, der gerne hier im Stadtteil lebt - ca. 60 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter - ein sechseckiges Pfarrhaus mit einem kleinen Garten auf dem Gelände des Gemeindezentrums - eine Sekretärin mit 7 Wochenstunden - einen Gemeindepädagogen mit 55 %. Was der Stadtteil bietet: - sehr gute Einkaufsmöglichkeiten - verschiedene Schulen und Kindergärten - ein Ärztehaus - einen Wochenmarkt - ein Stadtbüro - zwei schöne Naherholungsgebiete - gute Verkehrsanbindung zu den umliegenden Städten.

272 272 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wenn Sie interessiert sind, können Sie weitere Informationen von Frau Ruth Bopp, Tel.: (1. Vorsitzende des Kirchenvorstandes) oder Dekan Kurt Hohmann, Tel.: bzw. Pröpstin Gabriele Scherle Tel: erhalten. Rumpenheim, Schlossgemeinde, Dekanat Offenbach/Main, Modus B Grund für die Neubesetzung: Die Pfarrstelle (1,0) der Ev. Schlossgemeinde Rumpenheim ist zum 1. Juli 2009 neu zu besetzen, da der jetzige Inhaber der Pfarrstelle eine übergemeindliche Aufgabe übernommen hat. Ort: Rumpenheim zählt zu einer der besten Wohngegenden Offenbachs. Der Stadtteil war bis 1941 selbstständige politische Gemeinde und liegt direkt am Main in einem Umfeld mit hohem Freizeit- und Erholungswert. Der Ort blickt auf eine über 1.200jährige, die Gemeinde auf eine über 450jährige Geschichte zurück. Die dörfliche Struktur hat sich im Ortskern bewahrt, die Randgebiete sind in den letzten Jahren überwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser gewachsen. Verkehrstechnisch bestehen beste Verbindungen zur Innenstadt und nach Frankfurt. Rumpenheim hat über Einwohner, von denen zur Ev. Gemeinde gehören. Der Stadtteil verfügt über eine gute Infrastruktur (Ärzte, Fachärzte, Apotheke, Supermarkt, weiterführende Schule, Sportstätte, Reiterhof und Badesee). Das attraktive Pfarrhaus von 1897 ist im Jahre 2002 komplett renoviert worden. Im Erdgeschoss befinden sich die Büro- und Amtsräume, darüber liegt die Pfarrwohnung mit 150 m² Wohnfläche und separatem Eingang. Im 1. OG befinden sich vier Zimmer, große Wohnküche und Bad, im 2. OG zwei Zimmer, Duschbad und Speicherraum. Keller, Garage, Terrasse und großer Garten sind vorhanden. Kirche/Gemeinde: Die im Schlosspark, dem Pfarrhaus gegenüberliegende Kirche von 1761 (renoviert 1994) verfügt über 250 Plätze, dient außer den gottesdienstlichen auch den musikalischen Veranstaltungen und ist als Trau- und Taufkirche in der weiteren Region sehr beliebt. Die Gottesdienste sind gut besucht, Kinder sind willkommen. An den Pfarrgarten schließen sich das 1978 erbaute, moderne und großzügige Gemeindehaus sowie die Kindertagesstätte mit ihrem weiträumigen Spiel- und Freigelände an. Die Kindertagesstätte arbeitet nach dem teiloffenen Konzept mit 3 Stammgruppen (60 Plätze, 7 Erzieherinnen und 1 Hauswirtschaftskraft). Pfarrsekretärin und Küsterin bekleiden je eine halbe Stelle. Chorleiterin, Organist, Hausmeister/Gärtner sind nebenberuflich angestellt. Auf dem Gemeindegebiet betreibt der Ev. Kirchengemeindeverband Offenbach ein Alten- und Pflegeheim, das in Kooperation mit den beiden Nachbargemeinden pfarramtlich versorgt wird. Die Verwaltungsarbeit ist überschaubar, da die Gemeinde dem Kirchengemeindeverband angeschlossen ist. Die Arbeit wird mitgetragen von einem engagierten Kirchenvorstand und vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen (über 100 Personen), die viele Gruppen selbstständig leiten (z.b. Aktive Senioren, Kinder- und Jugendgruppen, Musikkreise und Besuchsdienstkreis). Für die Stadtteilarbeit (Hausaufgabenhilfe und Nachmittagsbetreuung an der Grundschule) stehen eine Halbtagskraft sowie Honorarkräfte zur Verfügung. Wir suchen: eine/n aufgeschlossene/n Pfarrer/in, - die/der es versteht, die Botschaft der Bibel mit den Themen des heutigen Lebens zu verbinden und dies in Gottesdiensten, Seelsorge, Unterricht und Gemeindearbeit glaubwürdig umsetzt. - die/der die Mitarbeiter/innen der Gemeinde leitet, begleitet und für ihre Aufgaben motiviert. Wir wünschen uns, dass unsere/r künftige/r Pfarrer/in - auf junge und alte Gemeindemitglieder gleichermaßen zugeht. - für die Kinder- und Jugendarbeit Engagement mitbringt. - Bewährtes fortführt und Neues entwickelt. - die gute Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden und die Kontakte zur Kath. Kirche weiterhin pflegt. - auch auf Menschen zugeht, die neu zugezogen sind oder der Kirche fern stehen. - im Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen Sensibilität und Teamfähigkeit mitbringt und für eine gute Koordination sorgt. - Humor und - Lebensfreude im Gepäck hat. Auskünfte erteilen: Werner Treutel, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: (Büro); Eva Reiß, Dekanin, Tel.: ; Gabriele Scherle, Pröpstin, Tel.: Schwalbach. Evangelische Limesgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Kronberg, Modus B, zum zweiten Mal Die Evangelische Limesgemeinde sucht zum nächstmöglichen Termin eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, die/der Freude daran hat, mit dem Kirchenvorstand das Gemeindeleben zu gestalten und weiter zu beleben. Wir sind eine offene Gemeinde mit einem mulikulturellen Umfeld. Die Evangelische Limesgemeinde Schwalbach mit ca Gemeindegliedern hat eine Pfarrstelle. Die Limesstadt wurde in den 60er Jahren als Modellprojekt des Landes Hessen am Rande des historisch gewachsenen Schwalbacher Ortskerns gebaut. Das Siedlungsgebiet liegt im landschaftlich reizvollen Vordertaunus im Einzugsbereich von Frankfurt zwischen Kronberg und Bad Soden. Die infrastrukturelle Ausstattung und Verkehrsanbindung (S-Bahn und nahegelegener Autobahnanschluss) sind sehr gut.

273 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 273 Einkaufsmöglichkeiten und alle Schulen (Grundschule, integrierte Gesamtschule, Gymnasium ab Klasse 5) liegen im Stadtgebiet. Die Universität Frankfurt ist sowohl mit dem Pkw als auch mit der S-Bahn innerhalb kurzer Zeit gut erreichbar. Die Einwohner haben ihre Wurzeln nicht nur in Hessen, sondern sind aus ganz Deutschland und vielen anderen Ländern zugezogen. Während einerseits die Bewohner älter werden, zeichnet sich andererseits ein Nachwachsen jüngerer Familien ab. Die Limesgemeinde ist Trägerin einer mehrfach ausgezeichneten Kindertagesstätte mit zurzeit 75 Plätzen in 3 Gruppen. Dem engagierten Team und dem Kirchenvorstand ist es gelungen, durch eine gezielte konzeptionelle Arbeit die besondere multikulturelle Situation Schwalbachs aufzugreifen und entsprechende Angebote zu entwickeln. Die Evangelische Limesgemeinde ist Mitglied im Zweckverband für die Diakoniestation Eschborn-Schwalbach und entsendet in den Verbandsvorstand drei Mitglieder. Der Kirchenvorstand arbeitet aufgabenspezifisch und hat einen Laienvorsitzenden. Wichtige Bereiche der Gemeindearbeit sind die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, die Kirchenmusik (Chor, Bläser, Flötenkreis), der jüdisch-christliche Dialog und die Zusammenarbeit mit dem regionalen Diakonischen Werk, das sich auf unserem Gelände befindet. Wir haben eine hauptamtliche Gemeindepädagogin, einen Kirchenmusiker, eine Sekretärin und eine Hausmeisterin. Den Küsterdienst hat der KV übernommen. Für die Gemeindearbeit steht ein 1970 großzügig gebautes Gemeindezentrum zur Verfügung. Für die neue Pfarrerin/den neuen Pfarrer steht ein fernbeheiztes Reihenmittelhaus mit Garten in ruhiger Wohnlage, etwa 1 km vom Gemeindezentrum entfernt, zur Verfügung. Im Haus befinden sich 5 Wohnräume, Arbeitszimmer, Küche Bad mit WC, 2 Gäste-WCs. Was erwarten und wünschen wir uns von unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrer? - Einen theologisch kompetenten wie kommunikationsfreudigen Menschen, der auf andere zugehen und sie für die Gemeinde gewinnen kann. - Mit Liebe und Sorgfalt vorbereitete Gottesdienste (verschiedene Formen), in denen das Evangelium klar, zeitgemäß und menschlich zugewandt verkündigt wird, damit die Gottesdienste als geistliche Mitte des Gemeindelebens erfahren werden. - Teamfähigkeit und Offenheit auch für neue Wege in der Gemeindearbeit, ohne das Bewährte aus den Augen zu verlieren. - Unterstützung und Begleitung einer großen Zahl ehrenamtlicher Gemeindemitglieder und eine gute Zusammenarbeit mit dem alten Kirchenvorstand. - Engagement für die in unserer Gemeinde gewachsene langjährige ökumenische Zusammenarbeit. - Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit der Kommune. Haben wir Ihre Neugier und Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Dr. Hilmar Herbst, Tel.: ; Dekan Eberhard Kühn, Tel.: sowie Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Seligenstadt und Mainhausen, Pfarrstelle III, Dekanat Rodgau, Modus C In der Evangelischen Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen ist ab dem 1. Juni 2009 eine volle Pfarrstelle zu besetzen, da der bisherige Pfarrer in das Kirchenamt der EKD wechselte. Die Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen, im Osten des Kreises Offenbach, am Main zwischen Frankfurt und Aschaffenburg, mit Blick auf den Spessart gelegen, erstreckt sich über das Gebiet der Kommunalgemeinden Seligenstadt mit den Ortsteilen Froschhausen und Klein-Welzheim sowie die zur Gemeinde Mainhausen zusammengeschlossenen Ortsteile Mainflingen und Zellhausen. Durch Neubaugebiete in allen Gemeindeteilen und dem damit einhergehenden Zuzug junger Familien expandiert die in traditionell katholischem Gebiet gelegene Gemeinde seit Jahren mit einer Mitgliederzahl von derzeit etwa Neben der neu zu besetzenden Pfarrstelle existieren deshalb zwei weitere Pfarrstellen. Die Gemeindearbeit ist vielseitig und facettenreich und wird durch einen Schwerpunkt auf der Kinder- und Jugendarbeit gekennzeichnet. Neben der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit, die zum Teil in Kooperation mit der Stadt Seligenstadt verantwortet wird, fallen in diesen Bereich auch zwei Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Zudem bereiten sich jährlich ca. 55 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren in einem aufwändig organisierten, aber gut funktionierenden Kurssystem auf ihre Konfirmation vor. Ein zweites wichtiges Aufgabenfeld stellen vier Altenund Pflegeheime sowie die örtliche Asklepiosklinik mit angeschlossener Geriatrieabteilung dar. Den Mittelpunkt der Kirchengemeinde bildet die Kirche, erbaut im 19. Jahrhundert, am Eingang zur historischen Altstadt Seligenstadts. Die gerade erst renovierte Kirche ist tagsüber geöffnet und außer zentraler Gottesdienststätte auch beliebtes Konzert- und Kleinkunstforum. Außerdem besitzt die Gemeinde relativ neu erbaute Gemeindehäuser in Seligenstadt, Froschhausen und Zellhausen. Die Gottesdienste finden wöchentlich in der Kirche und im Wechsel in den Filialorten statt, so dass jeden Sonntag zwei Gottesdienste zu halten sind. Hauptamtlich sind in der Gemeinde neben zwei Pfarrerinnen zwei Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro, eine Kirchenmusikerin, ein Küster, ein Gemeindepädagoge, ein Hausmeister, ein Zivildienstleistender und Reinigungskräfte beschäftigt. Hinzu kommen die Leiterinnen und die Erzieherinnen der beiden Kindertagesstätten. Dabei ist hervorzuheben, dass in nahezu allen Bereichen ein hohes Maß an selbstverantwortlichem, ehrenamtlichem

274 274 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Engagement vorherrscht. Die Gemeinde ist größte Gemeinde im Evangelischen Dekanat Rodgau und der Regionalverwaltung Nord-Starkenburg angeschlossen. Von dem Bewerber/der Bewerberin wünschen wir uns in unserer, durch verschiedene theologische Strömungen geprägten Gemeinde, eine aufgeschlossene, liberale Grundhaltung. Er/Sie sollte ausdrücklich bereit sein, im Team zu arbeiten und sich für interkonfessionelle und interreligiöse Kooperation interessieren. In der Vielfalt der kleinstädtischen Vereins- und Gemeinwesenarbeit und in den sehr guten ökumenischen Beziehungen sollte er/sie Evangelische Kirche selbstbewusst, kritisch und integrativ vertreten können. Der Aufgabenbereich des Bewerbers/der Bewerberin für die Pfarrstelle soll neben der üblichen Gemeindearbeit insbesondere in der Seelsorge liegen. Aufbau und Begleitung von Besuchskreisen erscheinen zukünftig als besonders dringlich und wünschenswert. Allerdings hält es der derzeitige Kirchenvorstand auch für geboten, nach den Kirchenwahlen mit dem neu zusammengesetzten Kirchenvorstand und dem komplettierten Verkündigungsteam die Aufgaben nach Interessen, Notwendigkeiten und Begabungen neu zu definieren und zu organisieren. Für den Bewerber/die Bewerberin steht eine 133 Quadratmeter große Pfarrwohnung im Obergeschoss des 2001 erbauten Gemeindehauses in Zellhausen, im Zentrum des Ortes, zur Verfügung. Es besteht unter Umständen aber auch die Möglichkeit, dass eine Dienstwohnung für den Pfarrer/die Pfarrerin angemietet wird. Dies ist derzeit Gegenstand von Verhandlungen mit der Kirchenverwaltung. Weitere Auskünfte erteilen die Vorsitzende des KV, Pfarrerin Regina Westphal, Tel.: ; Dekan Carsten Tag, Tel.: sowie Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Wölfersheim, 1.0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Patronat des Fürsten Solms zu Braunfels Die Ev.-Ref. Kirchengemeinde Wölfersheim sucht zum nächstmöglichen Termin eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, die/der Freude daran hat, mit dem Kirchenvorstand das Gemeindeleben zu gestalten und weiter zu beleben. Unsere Gemeinde: Wölfersheim liegt im Herzen der fruchtbaren Wetterau zwischen Vogelsberg und Taunus. Durch den Anschluss an die A45 und die Bahnverbindung ist eine gute Anbindung an das Umland vorhanden. Frankfurt ist innerhalb von 40 Minuten mit der Bahn über Friedberg erreichbar. Gießen und Hanau sind ebenfalls bequem zu erreichen. Die 5 Ortsteile haben zusammen eine Einwohnerzahl von knapp Auf die Kerngemeinde Wölfersheim (Gemeindegebiet) entfallen davon ca Einwohner. Unser Ort verfügt über eine gute Infrastruktur durch Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Einkaufsmärkte, Bäcker und Metzger. Es gibt Schulen von der Grundschule bis zur Sek. I (ein gymnasialer Zweig nach G9 ist im Aufbau), zwei Kindergärten und ein Seniorenheim. In vielen Vereinen von unterschiedlicher Prägung ist die Bevölkerung stark engagiert. Rund um den Wölfersheimer See (ehemaliger Braunkohletagebau) ist ein schön gelegenes Naherholungsgebiet entstanden, das zum Wandern und Spazieren gehen einlädt. Ebenfalls grenzen einige Wälder an das Dorf, die in kurzer Zeit zu Fuß oder per Fahrrad zu erreichen sind. Das Radwegenetz der Wetterauer Seenplatte befindet sich im Aufbau. Unsere Kirchengemeinde: Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde hat zurzeit ca Gemeindemitglieder. Die Gebäude der Kirchengemeinde stellen ein geschlossenes Ensemble dar: - Unsere weithin bekannte Saalkirche von 1717, ein bemerkenswertes Baudenkmal, bietet bis zu 700 Personen Platz. Wegen ihrer hervorragenden Akustik eignet sie sich auch besonders für Konzerte. Die Kirche wurde vor Jahren umfassend renoviert und befindet sich in einem sehr guten Zustand. - Das Gemeindehaus bietet viele Möglichkeiten für regelmäßige Veranstaltungen und besondere Aktivitäten. Das Pfarrbüro wird in den nächsten Monaten in neue Räumlichkeiten des Gemeindehauses umziehen. - Unser Pfarrhaus wurde auf den neuesten Stand gebracht und bietet auch für eine größere Familie Platz. Unsere Kirchengemeinde ist lebendig und rege. Das Gemeindeleben wird bestimmt durch den sonntäglichen Gottesdienst in reformierter Prägung, regelmäßig finden Taizé-Andachten statt, und in der Advents- und Passionszeit ist die Kirche zu wöchentlichen Andachten geöffnet. Unser ehrenamtliches KiGo-Team bietet an jedem zweiten Sonntag einen gut besuchten Kindergottesdienst selbstständig an. Regelmäßig treffen sich die Frauenhilfe, der Besuchsdienst und der Teen-Kreis. Festliche Höhepunkte des Jahres sind das Gemeindefest im Sommer in Kooperation mit den Ortsvereinen, der Erntedankgottesdienst auf dem Bauernhof und der feierliche Osternachtsgottesdienst. Im Bereich der örtlichen Ökumene gibt es gute Zusammenarbeit, z.b. beim Waldgottesdienst an Christi Himmelfahrt. Eine versierte Pfarramtssekretärin sowie zwei Küsterinnen und ein Hausmeister unterstützen die Arbeit in der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand ist selbstständig und pflegt ein gutes Miteinander. Er ist für neue Ideen offen. Unsere Wünsche an die neue Pfarrerin/den neuen Pfarrer: dass sie/er - sich für das Leben der Gemeindemitglieder interessiert und sie seelsorglich begleitet;

275 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zuverlässig und kooperativ ist; - ein gutes Verhältnis zu Kindern und Jugendlichen aufbaut, die Jugendarbeit der Gemeinde entwickelt und/oder die Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit in Wölfersheim pflegt; - allen Generationen in verständlichen Worten die Freude am christlichen Glauben nahe bringt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Manfred Leonhard, Tel.: ; Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: ; Pfarrer Uwe Wagner-Schwalbe (Vakanzvertreter), Tel.: Zweite Ausschreibung Haben Sie Freude an der Arbeit mit und für junge Menschen? Haben Sie Interesse am Dienst der Verkündigung und Seelsorge an jungen Menschen? Wollen Sie sich anwaltschaftlich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einsetzen und sie in ihren Fragen begleiten? Möchten Sie der Kinder- und Jugendarbeit der EKHN ein Gesicht geben? Dann bewerben Sie sich auf die Stelle einer Landesjugendpfarrerin / eines Landesjugendpfarrers im Zentrum Bildung - Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit - in Darmstadt. Die Landesjugendpfarrerin/Der Landesjugendpfarrer leitet den Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit und ist gemeinsam mit den Referentinnen und Referenten des Fachbereiches verantwortlich für die theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Hierfür kooperiert die Landesjugendpfarrerin bzw. der Landesjugendpfarrer u.a. auch mit den anderen Fachbereichen im Zentrum Bildung. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: - Theologische und seelsorgerliche Verantwortung für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN - Weiterentwicklung der Konzeption evangelischer Kinder- und Jugendarbeit in Aufnahme zukunftsweisender Entwicklungen und Tendenzen - Gesamtverantwortung des Projektes Jugendkirchentag der EKHN - Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen der Ev. Jugend in der EKHN und den freien Werken und Verbänden sowie nicht-kirchlichen Organisationen, Verbänden und Einrichtungen auf Landesebene sowie deren Beratung - Vertretung der EKHN in überregionalen Gremien im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Wir erwarten eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit - theologischer, pädagogischer und religionspädagogischer Kompetenz - der Fähigkeit, theologische und pädagogische Grundsatzfragen im Kontext gesellschaftlicher Veränderungen auf die Lebenswelten Jugendlicher zu beziehen - Erfahrung im Erstellen von fachlichen Expertisen und Veröffentlichungen - Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Management- und Personalführungskompetenz Die Berufung erfolgt durch die Kirchenleitung für sechs Jahre, eine einmalige Verlängerung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrer/innen-Gehalt und Zulage nach A 14. Bei der ausgeschriebenen Stelle können im Zuge von Organisationsentwicklungsprozessen Veränderungen in Aufgabenzuschnitt und Zuordnung erfolgen. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, OKRin Ines Flemmig, Paulusplatz 1, Darmstadt. Bei Interesse können Sie sich für weitere Informationen gerne mit der Zentrumsleiterin, Pfarrerin Martina Klein, Tel.: , in Verbindung setzen. Das Evangelische Dekanat Herborn möchte zum eine Fach- bzw. Profilstelle im Bereich Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen (Umfang: 0,5) besetzen. Die Stelle ist zunächst auf 5 Jahre befristet. Unser Dekanat mit seinen 17 Kirchengemeinden und etwa Gemeindegliedern ist ländlich strukturiert. Die Landwirtschaft spielt allerdings keine nennenswerte Rolle mehr. Nach der Schließung mehrerer großer und traditionsreicher Betriebe in den letzten Jahren ist unsere Region von Arbeitslosigkeit stark betroffen. Viele Arbeitnehmer/innen pendeln ins Rhein-Main-Gebiet. Der Strukturwandel in der Region ist allerdings noch ganz im Anfang begriffen. Zentrum des Dekanates ist die Stadt Herborn mit ca Einwohnern (Kernstadt), auch im Blick auf das Bildungs- und Kulturangebot der Region. Angebote der Volkshochschule in Dillenburg und der Familienbildungsstätte der Arbeiterwohlfahrt in Herborn gibt es allerdings auch in den Dörfern. In Herborn befindet sich das Theologische Seminar der EKHN, das sich in den letzten Jahren verstärkt in der Region positioniert und auch für die Region geöffnet hat. Die Gemeinden des Dekanates sind geprägt von Pietismus und Erweckungsbewegung. Das wird spürbar z.b. in einem sehr starken Engagement von Gemeindeglie-

276 276 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr dern im Ehrenamt. Neben ausgesprochen von dieser Tradition erfüllten Gemeinden gibt es allerdings auch ganz volkskirchlich ausgerichtete. Für die Bildungsarbeit wird die 0,5 Fach- oder Profilstelle wieder errichtet. Aufgaben des/der Stelleninhabers/in werden sein: - Entwicklung von Themenabenden zu unterschiedlichen Glaubens- und Lebensfragen - Angebot von Eheseminaren - Setzen von projektorientierten Impulsen für die Männerarbeit - Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Kirchenvorsteher/innen bzw. andere Ehrenamtliche - Vernetzung und Koordination vorhandener kirchlicher Bildungsangebote. Wir erwarten: - Theologisches, pädagogisches oder sozialwissenschaftliches Studium (Fachhochschul-, Hochschulabschluss) - Berufserfahrung im Handlungsfeld - Religionspädagogische Kompetenz - Soziale und kommunikative Kompetenz - Eigenverantwortliches Arbeiten Wir bieten: - Vergütung nach KDAVO bzw. Besoldung nach Pfarrergehalt - Flexible Gestaltungsmöglichkeiten für die Arbeit - Chancen zum Setzen eigener Akzente Bewerbungen bitte an das Evangelische Dekanat Herborn, Tilsiter Straße 3a, Herborn. Pfarrerinnen und Pfarrer richten ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg an das Referat Personservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darmstadt. Für Rückfragen stehen Präses Karl-Heinz Ruhs, Tel.: , oder Dekanin Annegret Puttkammer, Tel.: , zur Verfügung. 0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Evangelischen Krankenhaus Elisabethenstift, Dekanat Darmstadt- Stadt Gesucht wird zum 1. August 2009 eine Pfarrerin oder ein Pfarrer für die Klinikseelsorge im Evangelischen Krankenhaus Elisabethenstift in Darmstadt. Die Einrichtung hat ca. 390 Betten mit den Schwerpunkten Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie, Psychiatrie und Psychotherapie. Der besondere Schwerpunkt der Stelle liegt in der Stärkung des evangelisch-diakonischen Profils des Evangelischen Krankenhauses Elisabethenstift. Der zukünftige Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin hat die Aufgabe, sich dieser Herausforderung in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den anderen Verantwortlichen des Hauses durch theologisch-konzeptionelle Arbeit zu stellen. Die exemplarische praktische Umsetzung der Profilstärkung liegt schwerpunktmäßig im Bereich der Geriatrie und in der seelsorglichen Begleitung von Patienten im Palliativbereich. In diesen Feldern des evangelischen Krankenhauses werden zunehmend ethische Fragen relevant. Daher wird die Seelsorgerin/der Seelsorger auch im Ethikkomitee des Hauses mitarbeiten. Der Pfarrer/Die Pfarrerin bietet aufsuchende Seelsorge und hospizliche Begleitung an, die durch Ehrenamtliche unterstützt werden kann und soll. In regelmäßigem Austausch mit den Mitarbeitenden der römisch-katholischen Klinikseelsorge werden die Arbeitsbereiche auf der Grundlage des Seelsorgekonzeptes des Evangelischen Krankenhauses Elisabethenstift und der Agaplesion gemeinnützige AG festgelegt. Eine Wochenend-Rufbereitschaft wird mit den Kolleginnen und Kollegen des Konvents für Klinikseelsorge in Darmstadt organisiert. Die Klinikseelsorgerinnen und -seelsorger nehmen an den Dekanatskonferenzen des Dekanates Darmstadt- Stadt teil und arbeiten in den Konventen für Klinikseelsorge in Darmstadt und der EKHN mit. Eine neue, verbindliche Kooperation mit dem Krankenhaus ergibt sich aus der Finanzierung der Krankenhausseelsorgestelle durch die Agaplesion gemeinnützige AG. Hieraus ergeben sich neue Formen der Zusammenarbeit. Eine besondere Chance der seelsorglichen Arbeit liegt in der Kooperation auf den verschiedenen Handlungsebenen des Evangelischen Krankenhauses Elisabethenstift und in der Teilnahme an Visiten in einigen Klinikbereichen. Auch die Mitarbeit in den interdisziplinären Teams der Geriatrie und des Palliativbereiches stellen konzeptionelle und professionelle Herausforderungen dar. Die Dienst- und Fachaufsicht übt der zuständige Dekan aus. Die Fachberatung liegt beim Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN. Voraussetzung und Erwartungen: Die Bewerberin oder der Bewerber sollte in besonderer Weise zu systemisch-konzeptuellem Denken fähig sein. Das Evangelische Krankenhaus steht in der Tradition der Diakonissenschaft des Elisabethenstifts, welches im Jahr 2008 sein 150. Jubiläum feierte. Daher ist bei der konzeptionellen Arbeit am diakonischen Profil ein sensibles Gespür für die Kultur des Hauses und dessen theologisch-geistlicher Entwicklung notwendig. Wir erwarten: eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs) nach den Standards der DGfP. Diese kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden.

277 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 277 Darüber hinaus sollte die Bereitschaft bestehen, sich zum Ethikberater oder zur Ethikberaterin weiterzubilden. Auskünfte erteilen: Dekan Norbert Mander, Darmstadt, Tel.: ; Pfarrer Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung Friedberg, Tel.: ; Pfarrer Thomas Ortmüller, Vorsitzender des Konvents für Klinikseelsorge im Dekanat Darmstadt-Stadt, Tel.: ,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Dekanat Bergstraße mit Sitz im Zentrum für Soziale Psychiatrie Bergstraße, zum zweiten Mal Das Dekanat Bergstraße sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Seelsorgearbeit im Zentrum für Soziale Psychiatrie (ZSP) Bergstraße GmbH. Das Zentrum für Soziale Psychiatrie umfasst die Versorgung für Menschen des Landkreises Bergstraße, des Odenwaldkreises und des Landkreises Darmstadt- Dieburg. Es gibt zwei Tageskliniken und die Gesundheitsakademie, die mit 95 Ausbildungsplätzen an die Klinik angegliedert ist. Hinzu kommt die gerontopsychiatrische Beratungsstelle. Neben der Abteilung Allgemeine Psychiatrie gibt es eine Abteilung für Suchterkrankungen, eine Abteilung Gerontopsychiatrie, eine eigenständige Psychotherapiestation und eine Station speziell für Mutter-Kind- Behandlung. Auf dem Klinikgelände steht eine Kapelle, in der die sonntäglichen Gottesdienste stattfinden sowie Andachten zu besonderen Anlässen. Mittelfristig erfolgt der Umzug des ZSPs in einen geplanten Neubau beim Kreiskrankenhaus in Heppenheim. Aufgaben der Seelsorgerin oder des Seelsorgers: - aufsuchende seelsorgerliche Begleitung der Patienten und Patientinnen - Gruppenangebote auf Station - Gesprächsbereitschaft gegenüber Angehörigen und Mitbetroffenen - seelsorgerliche Begleitung von ehemaligen Patientinnen und Patienten - Mitarbeit bei der Planung und Gestaltung des Café- Freitags in der Christuskirchengemeinde und der Dienstagsgruppe der Christuskirchengemeinde im ZSP sowie Begleitung der Ehrenamtlichen des Café- Freitags - Mitarbeit am Konzept für Ehrenamtliche im ZSP sowie bei Gewinnung von Ehrenamtlichen - sonntägliche Gottesdienste in der Klinikkapelle, die im Wechsel mit dem katholischen Kollegen stattfinden - ökumenische Gottesdienste an Ostern und Weihnachten mit anschließendem Kaffeetrinken - Gottesdienst für dementiell Erkrankte und ihre Angehörigen in Zusammenarbeit mit der Mitarbeiterin der gerontopsychiatrischen Beratungsstelle - regelmäßige Dienstbesprechungen mit der evangelischen Kollegin sowie mit dem katholischen Kollegen - Ethikunterricht an der Krankenpflegeschule in ökumenischer Zusammenarbeit - Zusammenarbeit mit dem Klinikpersonal und den Mitarbeitenden anderer sozialpsychiatrischen Einrichtungen - Mitarbeit bei der Planung und Durchführung der Heppenheimer Psychiatrietage Erwartungen an die Bewerberin oder den Bewerber: - Sensibilität, Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Gegebenheiten und Mut zum eigenen theologisch durchdachten Standpunkt - Offenheit für die Situation und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, den Mitbetroffenen sowie der Mitarbeitenden - Teamfähigkeit, Zusammenarbeit mit der Gemeindepädagogin (0,5 Stelle) - Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen sowie an den Veranstaltungen des regionalen und des gesamtkirchlichen Klinikkonventes zum fachlichen Austausch und zur Weiterbildung - Kreativität und Ideen für spirituelle Angebote - eine Zusatzausbildung in Seelsorge (mindestens ein 6-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorgeausbildung oder ein Äquivalent nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie) - diese Zusatzqualifikation kann innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Die Klinikleitung steht der Klinikseelsorge offen gegenüber und unterstützt die Arbeit. Der evangelischen Seelsorge steht ein großes Dienstzimmer (in dem sich auch Gruppen treffen können) mit Internetanschluss und In - tranetzugang zur Verfügung. Die Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem DSV Bergstraße durch die Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Das Stellenprofil und der Dienstort können sich in diesem Zeitraum ändern. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Auskünfte erteilen: Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.: ; Pfrn. Andrea Fröhlich, Tel.: ; Pfr. Lutz Krüger, Zentrum für Seelsorge und Beratung, Tel.:

278 278 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zweite Ausschreibung Das Laubach-Kolleg der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht zum 1. August 2009 eine Schulpfarrerin / einen Schulpfarrer mit Schulseelsorgeauftrag zur Gestaltung des geistlichen Lebens am Laubach-Kolleg der EKHN in Laubach (Oberstufenschule und Kolleg mit angeschlossenem Wohnheim für die Jugendarbeit mit jungen Erwachsenen ab 18 Jahren). Das Laubach-Kolleg ist ein staatlich anerkanntes privates Oberstufengymnasium in Trägerschaft der EKHN, in dem Erster und Zweiter Bildungsweg verbunden sind und ca. 310 Kollegiat/innen und Schüler/innen von 30 Lehrer/innen unterrichtet werden. Unter der Leitlinie Leben, Lernen und Wohnen unter einem Dach wird die Integrationsarbeit von jungen Erwachsenen im Ersten und Zweiten Bildungsweg im Geist evangelischen Glaubens umgesetzt. Individuelle Betreuung und gezielte Förderung der Kollegiat/innen und Schüler/innen sind für uns im Laubach-Kolleg ebenso selbstverständlich wie hohe Fachkompetenz und verantwortungsvolle Mitarbeit an Unterrichtsplanungen und Schulveranstaltungen. Wir verfolgen das Ziel, junge Erwachsene in ihrer Entwicklung zu selbstständigen, verantwortungsvollen Persönlichkeiten auf der Basis des christlichen Menschenbildes zu begleiten. Als Schulpfarrerin/Schulpfarrer sind Sie eingebunden in das pädagogische Kollegium des Laubach-Kollegs. Sie unterrichten das Fach Ev. Religion vor allem in der Sekundarstufe II. Sie arbeiten mit den Gremien der Schule, den Beratungslehrern, Klassenlehrern und Tutoren zusammen und sind Mitglied der pädagogischen Konferenzen. Mit einem Teil Ihres Unterrichtsdeputates unterrichten Sie auch in der Sekundarstufe I der Friedrich-Magnus-Gesamtschule Laubach, mit der wir im Schulverbund zusammen arbeiten. Mit der Schulpfarrstelle, die zu 75 % durch Religionsunterricht bestimmt ist, wird ein Schulseelsorgeauftrag im Umfang von 25 % verbunden sein. Insbesondere im Bereich der Schulseelsorge bestehen die Aufgaben, - das geistliche Leben im Laubach-Kolleg weiter zu entwickeln und in das Schulprogramm einzubinden sowie mit der Andachtsgruppe, den Fachkolleg/innen Religion und der Schulleitung zu koordinieren, - die seelsorgerliche Begleitung der jungen Erwachsenen im schulischen Alltag und mit Blick auf die Zielsetzung persönlicher und schulischer Bildung wahrzunehmen, - den Schüler/innen und Kollegiat/innen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit biblischen Themen und offener Jugendarbeit Erfahrungen mit dem christlichen Glauben zu ermöglichen, - gemeinsame Veranstaltungen anzuleiten und im Team das soziale Zusammenleben der Schulgemeinde zu fördern, - sowie in Zusammenarbeit mit dem Wohnheimleiter / der Wohnheimleiterin angemessen dazu beizutragen, dass die Integration von 1. und 2. Bildungsweg, von Wohnheim und Schule im Konzept Leben, Lernen und Wohnen unter einem Dach umgesetzt wird. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - Interesse an der Lebens- und Bildungssituation von jungen Erwachsenen hat und Unterrichtserfahrung im Religionsunterricht der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II mitbringt, - eine positive und gewinnende Ausstrahlung hat, kontaktfreudig ist - offen und kommunikationsfähig auf junge Menschen zugehen kann, - Beziehungen zu Jugendlichen und Erwachsenen in der Schule und im schulischen Umfeld herstellen und sie seelsorgerlich begleiten kann, - theologische, liturgische und pädagogische Kompetenzen hat, sowohl seelsorgerliche Alltagssituationen als auch Gottesdienste, Andachten und spirituelle Angebote innerhalb und außerhalb von Schule zusammen mit anderen zu ermöglichen und zu gestalten, - die Fähigkeit und Erfahrung in Projektentwicklung einbringt, Situationen, Gelegenheiten und Bedürfnisse zu erkennen und aufzugreifen, die Kompetenzen möglichst vieler an und außerhalb der Schule tätiger Akteure einzubeziehen und Projekte zur Gestaltung eines lebendigen geistlichen Lebens am Laubach- Kolleg anleiten zu können, - teamfähig und bereit ist, mit Schulleitung, Kollegium, Wohnheimleitung und Mitarbeitenden des Laubach- Kollegs zusammenzuarbeiten sowie die Vernetzung des Laubach-Kollegs mit Schulen, Kirchengemeinden und Ortsgemeinden aktiv unterstützt. Bei erstmaligem hauptberuflichen Einsatz in der Schule ist die Teilnahme an der Professionalisierungsmaßnahme gemäß GestVO 4 Absatz 4 verpflichtend. Anstellungsträger ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in Darmstadt. Eine Dienstwohnung kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie interessiert sind, schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) bitte bis zum auf dem Dienstweg an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darmstadt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Ellen Reuther, OStD i.k., Schulleiterin am Laubach-Kolleg der EKHN (auch telefonisch über das Sekretariat unter ; E- Mail: info@laubach-kolleg.de; Herr Karl-Heinz Lerch, Studienleiter des RPA Gießen, Tel.: ; rpa-giessen-sekretariat@ekhn.de und Kirchenrat Sönke Krützfeld, Tel.: zur Verfügung.

279 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 279 Auslandsdienst in Bolivien Die Evangelisch-Lutherische Gemeinde Deutscher Sprache in La Paz sucht zum 1. Februar 2010 für 2 Jahre oder mehr einen Pfarrer/eine Pfarrerin im Ruhestand. Wir sind eine kleine Gemeinde und haben seit 1962 die Kirche und das Gemeindezentrum Martin Luther. Wir bieten Ihnen ein schönes, großes, möbliertes Pfarrhaus mit Garten, zentral gelegen, und eine Dienstaufwandsentschädigung. Wir erwarten einen einsatzfreudigen Ruheständler/eine Ruheständlerin mit Interesse an neuen Herausforderungen, der/die folgende Aufgaben übernimmt: - Feier der Gottesdienste (alle 14 Tage) - Besuch der Filialgemeinde in Cochabamba und Santa Cruz (3-4 Mal pro Jahr) - Förderung der Kontakte zur Deutschsprachigen Katholischen Gemeinde, zur bolivianisch-lutherischen Kirche, Repräsentation im CLAI (Consejo Latinoamericano de Iglesias) - Religionsunterricht an der Schule (max. 6 Std./Wo) - Konfirmandenunterricht - Gemeindeabende mit kulturellen und theologischen Themen - Gesprächskreisabende - Mitarbeit im Gemeindekirchenrat - Teilnahme am Vorstand unseres Sozialwerkes Sartawi-Sayari - Besuche bei Gemeindemitgliedern - Kasualien (sehr wenige) Da La Paz auf Metern Höhe über dem Meeresspiegel liegt, ist eine einwandfreie Gesundheit, besonders von Herz und Lunge, Voraussetzung für diesen Posten. Spanischkenntnisse (zumindest Basiskonversation) sind erwünscht. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum beim Kirchenamt der EKD, Postfach ; Hannover, Tel.: (Wolfgang Kahl), Kathrin.Richter-Stahnke@ekd.de Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht ab sofort, befristet bis zum , für den Einsatz in der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Ramstadt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Gemeindediakonin/Gemeindediakon Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) Nieder-Ramstadt gehört zur Großgemeinde Mühltal und liegt vor den Toren Darmstadts. Eine gute Verkehrsanbindung zu allen Städten im Ballungsraum Rhein-Main ist vorhanden. Die Kirchengemeinde mit etwa Gemeindegliedern ist in zwei Seelsorgebezirke aufgeteilt. Die Ortsteile Nieder-Ramstadt, Trautheim und Waschenbach sind einerseits noch dörflich geprägt, andererseits haben sie sich durch den Zuzug vieler Neubürger darunter auch viele junge Familien stark verändert. Die Gemeinde verfügt über zwei Gemeindehäuser und einen Saal im Dorfgemeinschaftshaus in Waschenbach. Für die Gemeindepädagogenstelle ist ein eigenes Büro vorhanden. Die Kirchengemeinde ist offen für neue Menschen und neue Ideen, was sich vor allem in Glaubenskursen, Hauskreisarbeit, Besuchsdienstkreis und vielfältigen Gottesdienstangeboten (auch niederschwellig) widerspiegelt. Die Kinder- und Jugendarbeit ist geprägt von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Z. Zt. bestehen Kindergottesdienst, Jungengruppe, Teenkreis und ein Jugendhauskreis. Wir wünschen uns zukünftig die Arbeit mit Jugendlichen weiter zu entwickeln. Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte: - Fortführung der kontinuierlich stattfindenden Kinderund Jugendgruppen - Fachkundige Betreuung des Mitarbeiterteams im Kindergottesdienst - Projekthafte Unterstützung der Konfirmandenarbeit - Aufbau eines kontinuierlichen Angebotes für Jugendliche - Begleitung und Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich - Weiterentwicklung der Konzeption Folgendes wird erwartet: - ein christliches Profil - teamfähige Zusammenarbeit mit den Pfarrern sowie den Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern - Methodische Kompetenzen in Bereich Kinder- und Jugendarbeit - Zusammenarbeit mit den anderen Kirchengemeinden vor Ort - Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Nähere Informationen über unsere Gemeinde erhalten Sie bei Petra Riedel (Vorsitzende des Kirchenvorstandes Tel ) und bei Pfarrer Christoph Mohr ( ) sowie im Internet unter

280 280 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In Anstellungsfragen wenden Sie sich bitte an Dekan Arno Allmann, Tel.: Bewerbungen senden Sie bitte bis zum an den Dekanatssynodalvorstand, z. Hd. Herrn Dekan Arno Allmann, Grabengasse 20, Ober-Ramstadt. Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (0,75 Stelle - 30 Stunden) ab sofort für Steinheim/Main. Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und -pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzen bach. Als Dekanatsstelle ist diese zunächst bis befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (0,65 %). Der Dekanatsanteil beträgt 0,1 (4 Std.) für Kooperation und einen Arbeitsschwerpunkt. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenüber tritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main gehören u. a.: - Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team - Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze - Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit - Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs - Zusammenarbeit im Bereich Jugendarbeit mit der Stadt Hanau gemäß Vereinbarung und mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche Zu Ihren Aufgaben im Ev. Dekanat Rodgau gehören: - Projektbereich gemäß Jahresplanung im Gemeindepädagogischen Dienst - Auftragsbereich: Projekt schulbezogene Arbeit - Zusammenarbeit auf Dekanatsebene Wir erwarten: - Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen - Kirchliche Unterrichtserlaubnis sowie Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder - und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Führerschein Klasse B und eigenen PKW - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss - eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit - motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - die Möglichkeit nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand - Vergütung nach KDAVO Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der stellvertretenden Dekanin Leonie Krauß-Buck, bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst) Tel oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel oder Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (100 % - Stelle) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit der Kirchengemeinden Dudenhofen und Nieder- Roden für die Dauer von zwei Jahren. Sitz des Anstellungsträgers ist Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt: 20 %. Nieder-Roden und Dudenhofen sind Nachbargemeinden mit insgesamt ca Einwohnern. Beide Gemeinden zusammen haben rund 6000 Gemeindeglieder (Nieder-Roden ca. 3200, Dudenhofen ca. 2800).

281 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 281 Die Orte liegen geographisch im Städtedreieck Frankfurt/M Offenbach Darmstadt. Sie sind durch Schnellstraße und Autobahn sowie mit der S-Bahn gut an Offenbach und Frankfurt angebunden. Es gibt 3 Grundschulen, eine integrierte Gesamtschule und ein Gymnasium. Neben einem städtischen Jugendhaus (Dudenhofen), einer mit der ev. Gemeinde Nieder-Roden institutionell verbundene und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Stelle der offenen Jugendarbeit ( Calvins Café ) sind auch zahlreiche Vereine in der Jugendarbeit engagiert. Für die kirchliche Jugendarbeit, die jeweils zur Hälfte in Nieder-Roden und Dudenhofen erfolgen soll, suchen wir eine(n) Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, die/der: - team- und kooperationsfähig ist - ihre/seine berufliche Tätigkeit als wichtigen Beitrag für ein lebendiges Gemeindeleben betrachtet sowie - gerne auf andere zugeht und Menschen motivieren kann Aufgaben: In den Kirchengemeinden: - Weiterführung, Aufbau und Qualifizierung der kirchlichen Jugendarbeit - Mitwirkung in der Konfirmandenarbeit - Weiterführung und Entwicklung der Kinderarbeit - Mitarbeit bei Krabbel- Kinder und Familiengottesdiensten - Begleitung, Förderung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Vorbereitung und Durchführung von Familienfreizeiten, Freizeiten für Kinder und Ferienspielen Auf Dekanatsebene: - Bedarfsorientierte Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Mitarbeit bei Veranstaltungen auf Dekanatsebne (z. B. Jugendgottesdienste, Konfitage, Kinderkirchentag) Wir erwarten: - Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche - Bereitschaft zur eigenen Fort- und Weiterbildung - Führerschein Klasse B (Eigener PKW wäre wünschenswert) - Fähigkeiten und Erfahrungen in Arbeitsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit und dem Umgang mit modernen Medien Wir bieten: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit, neue Akzente zu setzen - Engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden - Je einen Arbeitsplatz in beiden Gemeinden - Vergütung nach KDAVO - Ca. zehn Kolleginnen und Kollegen im gemeindepädagogischen Dienst auf Dekanatsebene Es ist möglich, dass sich 2 Personen (Ehepaar, Partner/innen) die Stelle teilen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Rodgau, Dekanatssynodalvorstand, Theodor-Heuss-Ring 52, Dietzenbach. Auskunft erteilen: Pfarrerin Leonie Krauss-Buck (stellv. Dekanin), Tel.: , Pfarrerin Leonore Leonberger, Tel.: und Pfarrer Ralf Weißenstein, T: Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50 %-Stelle) für den Einsatz in der Evangelischen Erlösergemeinde Neuhäusel mit dem Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. - Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. - Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. - Die Stelle ist wie folgt zugeordnet: 80 % Gemeinde 20 % Dekanat Situation unserer Gemeinde Unsere Gemeinde ist im Westerwald im Einzugsbereich der Stadt Koblenz gelegen. Sie umfasst die 6 Dörfer Neuhäusel, Arzbach, Eitelborn, Hillscheid, Kadenbach und Simmern. Der Großteil der Bevölkerung ist katholisch, der Anteil der evangelischen beträgt in allen Dörfern ca. 20 %. Unsere Gemeinde hat einen Schwerpunkt im Bereich der Ökumene, die nicht nur Kooperation mit den Katholiken, sondern auch unsere Partnerschaft mit

282 282 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr der Gemeinde Magomeni (ein Stadtteil von Dar es Salaam, Hauptstadt von Tansania) umfasst. Mit dieser Gemeinde existiert ein Partnerschaftsvertrag, der unter anderem gegenseitige Besuche vorsieht. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit existieren in unserer Gemeinde zurzeit - einjähriger doppelstündiger Konfirmandenunterricht in zwei Gruppen. Es findet mindestens eine verpflichtende Konfirmandenfreizeit statt. Konfirmandenunterricht und Konfirmandenfreizeit werden im Team mit dem Pfarrer geleitet. - eine Jugendgruppe bestehend aus 4 ehemaligen Konfirmandinnen im Alter von 15 bis 18 Jahren. - Eine Jungschargruppe in Hillscheid für Kinder von 5 bis 13 Jahren, die sich in zweiwöchentlichem Rhythmus trifft. - sonntäglicher Kindergottesdienst, der parallel zum Gottesdienst in Neuhäusel stattfindet. - Viermal im Jahr finden Familiengottesdienste statt, die zum Teil durch einen vorhergehenden Kinderbibelsamstag ergänzt werden. Diese Gruppen werden durch den Pfarrer und den Gemeindepädagogen / die Gemeindepädagogin bzw. Mitarbeiterinnen betreut. Die Kirchengemeinde verfügt über ein separates Gebäude mit einem eigenen Jugendraum, neu eingerichteter Küche und WC auf dem Gelände des Gemeindehauses. Arbeitsgebiete Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin soll schwerpunktmäßig im Bereich der Jugend-, Kinder- und Familienarbeit tätig sein. Dies beinhaltet auch die Vernetzung dieser Gruppen untereinander und zu anderen Gemeindegruppen, z. B. Partnerschaft, Senioren,... Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin unterstützt den Pfarrer im Konfirmandenunterricht. Dies umfasst die Leitung der Konfirmandengruppen im Team mit dem Pfarrer, Betreuung der Freizeiten, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vorstellungs- und Konfirmationsgottesdiensten. Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin leitet die Jugendgruppen in Absprache mit Pfarrer und Kirchenvorstand bzw. betreut deren Leitung. Gegebenenfalls ist eine Delegation von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu unserer Partnergemeinde nach Magomeni zu betreuen. Als Fernziel soll durch zu gewinnende bzw. zu schulende Mitarbeitende eine Jungschararbeit aufgebaut werden. Aufgaben in der Jugendarbeit auf Dekanatsebene: - Teilnahme an Teamgesprächen (Treffen der Hauptamtlichen) - Zusammen mit der/dem Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten projektbezogen und ressourcenorientiert arbeiten Wir erwarten von der Bewerberin / vom Bewerber: - Begleitung der Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens - dass er Freude an der Arbeit mit Jugendlichen und Kindern hat und Kontakt zu ihnen findet - die Fähigkeit mit verschiedenen Angeboten auf Jugendliche und Kinder zuzugehen - persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil - Teamfähigkeit wird vorausgesetzt - Nutzung des privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung Angebot der Gemeinde: Neben den oben genannten Bedingungen einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch im Gemeindebüro. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Selters, Haus der Kirche, Saynstraße 4, Selters. Auskünfte erteilt gerne Pfarrer Matthias Neuesüß, Tel oder Dekanin Ursula Jakob, Tel Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum , für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin; zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren eine/einen Gemeindepädagogin/ Gemeindepädagogen bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Dekanatsjugendreferentin/ Dekanatsjugendreferent (100 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Selters ist ein Flächendekanat und Diasporadekanat und umfasst 17 Kirchengemeinden, in denen ca evangelische Christinnen und Christen leben. In der Jugendarbeit gibt es eine große Vielfalt der Arbeit, der Glaubensprägungen und Interessen von Jugendlichen in den Gemeinden und auf Dekanatsebene. Für die Dekanatsjugendarbeit ist die Dekanatsjugendreferent/in zuständig mit einer ganzen Stelle. Für das Projekt mobile Jugendkirche und die Begleitung von Jugendlichen ist ein Dekanatsjugendpfarrer hauptamtlich mit einer ganzen Stelle zuständig. Drei Gemeindepädagoginnen und pädagogen sind beim Dekanat angestellt und arbeiten in den Kirchengemeinden vor Ort. Weitere Informationen über das Dekanat Selters finden Sie auf der Dekanatshomepage oder der Homepage der Dekanatsjugendarbeit: oder

283 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 283 Wir erwarten von der / dem zukünftigen Stelleninhaber /in: - An der Heiligen Schrift ausgerichtetes christlichmissionarisches Profil - Qualifizierung, Beratung und Betreuung von Ehrenamtlichen - Teamfähigkeit und hohes Engagement - Berufserfahrung - Impulse für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden - Zusammenarbeit mit Jugendlichen und deren Vertretung und Geschäftsführung der evangelischen Jugendvertretung im Dekanat - Interesse an jugendpolitischer Arbeit - Ein integratives Wirken, das die unterschiedlichen Ausrichtungen der Regionen berücksichtigt und zusammenführt - Pflege der Webseite (Daten sammeln und verwalten das Aktualisieren erfolgt durch eine Firma) - Das Weiterführen der Theater AG (Treffen alle 14 Tage) - Kinderfreizeitteam unterstützen und mit ihm die jährliche Kindersommerfreizeit vorbereiten, durchführen und auswerten - Verwaltungstätigkeiten (Gute Ms-Office Kenntnisse werden vorausgesetzt) Bei uns im Dekanat gibt es: - Eine differenzierte Kinder- und Jugendarbeit, die vom Kindergottesdienst über Freizeiten und medienpädagogische Projekte bis zur Aus- und Weiterbildung von Jugendleiter/innen reicht. Kinder- und Jugendarbeit ist einer der Schwerpunkte unseres Dekanats. Dieser Arbeitsbereich soll mit der vorhandenen Konzeption weitergeführt und ausgebaut werden. - Zusammenarbeit mit verschiedenen Träger der Jugendhilfe Voraussetzungen für Ihre Bewerbung: - Abschluss als Gemeindepädagogin / -pädagoge, Sozialpädagogin / -pädagoge, Sozialarbeiterin / -arbeiter mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation - Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche - Eine protestantische Überzeugung und kritische Solidarität mit der verfassten Kirche - Erfahrung mit kirchlichen Strukturen wäre von Vorteil Das Dekanat Selters bietet: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit, eigene Ideen zu entwickeln und eigenverantwortlich gestalteter Projekte umzusetzen. - Zusammenarbeit und Unterstützung durch eine engagierte Jugendvertretung und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit des Dekanats - Einen für die Jugendarbeit aufgeschlossenen Dekanatssynodalvorstand - Unterstützung bei der Wohnungssuche Die Vergütung erfolgt nach KDAVO (E10) Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand vom Evangelischen Dekanat Selters, Saynstr. 4, Selters. Auskünfte erteilen gerne Herr Präses Wolfram Lambrecht, Tel oder , und Frau Dekanin Ursula Jakob, Tel oder -12. Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50 %-Stelle bei 20 Wochenstunden) befristet als Elternzeit-Vertretung bis Die Stelle hat ihren Schwerpunkt in der Ev. Gedächtniskirchengemeinde Bad Homburg und umfasst folgendes Tätigkeitsprofil: - Betreuung hilfebedürftiger Familien und Einzelpersonen durch Lebensberatung (Sprechstunde ein Mal pro Woche und nach Vereinbarung), Projekte, Besuche und Lobbyarbeit; - Leitung der kirchengemeindlichen Hausaufgabenbetreuung (Organisation der Betreuung; Anleitung des Teams; Kontakt zu Eltern und Schule); - Zusammenarbeit mit dem Verein JuKS (Jugend- und Kinderförderung im Stadtteil) in Projekten der stadtteilbezogenen Sozialarbeit (u.a. Basare, Frauenfrühstück, Familienwochenende, Ausflüge, Kaffeestubb); - Mitarbeit beim Projekt Wie schön, dass Du da bist! (Besuche bei Familien mit neu geborenen Kindern); - Mitwirkung bei der gemeindlichen Familienfreizeit und bei entsprechenden thematischen Gottesdiensten; - Kontakte zu anderen kirchengemeindlichen und sonstigen Einrichtungen des Stadtteils, die für dieses Arbeitsfeld wichtig sind;

284 284 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand; Mitarbeit im gemeindlichen Ausschuss für Diakonie und Sozialarbeit sowie im Dekanatsdiakonieausschuss; regelmäßige Dienstgespräche mit der zuständigen Pfarrerin; - Beteiligung an der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Sozialarbeit der Gemeinde. Wir wünschen uns eine/n Mitarbeiterin, der/die - mit Achtung und Respekt Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleitet und eine christliche Grundhaltung mitbringt, - kontaktfähig, kooperativ und teamfähig ist sowie die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und Arbeiten einbringt. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Auskunft erteilen gerne Pfr. Jörg Marwitz (für die Gedächtniskirchengemeinde, Tel ; pfr.marwitz@gedaechtniskirche-badhomburg.de) und Pfr. Klaus Rüb (für das Dekanat, Tel ). Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an das Ev. Dekanat Hochtaunus, Heuchelheimer Str. 20, Bad Homburg. Das Evangelische Dekanat Frankfurt Süd sucht für die Evangelische Krankenhausseelsorge an der Universitätsklinik Frankfurt eine / einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen für eine 50 % Stelle zum Die Stelle ist unbefristet. Das Arbeitsfeld: Das Johann-Wolfgang-Goethe Klinikum ist eine Klinik der Maximalversorgung und ist sehr stark geprägt durch Lehre und Forschung. Es liegt auf dem Sachsenhäuser Ufer in Frankfurt und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Hier werden im Jahr in 26 Kliniken verteilt auf 60 Gebäude Patienten stationär und ambulant von 4300 Mitarbeitern behandelt. Die säkulare Organisationsgestalt der modernen Medizin in einem Großkrankenhaus stellt besondere Anforderungen an die Seelsorge. Besonders häufig kommt es zu Begegnungen mit Menschen anderer Kulturen, Religionen und Konfessionen. Außerdem muss die Krankenhausseelsorge sich durch die ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen auch immer wieder mit neuen Anforderungen und veränderten Arbeitsbedingungen auseinandersetzen. Das Arbeitsfeld der zu besetzenden 0,5 Stelle umfasst die Chirurgische Klinik und die Strahlenklinik. Von der Bewerberin, dem Bewerber wird erwartet: - den Patientinnen, Patienten, deren Angehörigen und den Mitarbeitenden seelsorgerliche Gespräche anzubieten; - gute Zusammenarbeit mit den vier evangelischen Kolleginnen in der Universitätsklinik, insbesondere in der 24 Stunden Rufbereitschaft und beim Feiern der sonntäglichen Gottesdienste an den drei Gottesdienstorten; - Zusammenarbeit mit den katholischen Kollegen; - Die Teilnahme an den Sitzungen des Klinikseelsorge- Konvents in Frankfurt; - Die Bereitschaft zu regelmäßiger Supervision zumindest in der Anfangszeit und an Fortbildungen. Wir bieten: - ein spannendes Arbeitsfeld mit anspruchsvollen Aufgaben; - Zusammenarbeit und unkomplizierte Vertretungsregelungen mit den Kolleginnen; - eine Mitarbeiterin, die anfallende Verwaltungsarbeiten erledigt. Eine weitere 0,5 Stelle wurde im Amtsblatt Juni 2009 ausgeschrieben, kann mit der jetzt ausgeschriebenen Stelle verbunden werden und ist sofort zu besetzen. Voraussetzungen: Eine Zusatzausbildung in Seelsorge in Form einer pastoralpsyhologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs Weiterbildung nach den Standards der DGfP ist erforderlich. Diese kann auch berufsbegleitend in den ersten zwei Jahren nachgeholt werden. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

285 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 285 Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Dekanat Frankfurt Süd, Neue Kräme 26, Frankfurt. Gerne stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung: Klinikpfarrerin Jutta Reimers-Gruhn Tel.: oder und Dekan Horst Peter Pohl Tel.: sowie Pfr. Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Mörlenbach / Odenwald. 20 % der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt. Der Dienstsitz ist in Mörlenbach/Odenwald. Informationen zum Dekanat erhalten Sie im Internet unter Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als religiöse Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind: - Wahrnehmung der spezifischen Lebenssituationen der Kinder, Jugendlichen und Familien; - Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Kinder- Jugend- und Familienarbeit; - Angebote für Kinder und Jugendliche in Projekten und anderen Veranstaltungen; - Gewinnung, Begleitung, fachliche Beratung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen; - Begleitung der Arbeit mit Konfirmanden, Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten und projekten; - Seelsorgerische Begleitung in besonderen Krisen, Umbruchssituationen und bei Fragen des Erwachsenwerdens; - Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße sind: - die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der Gemeindepädagog/innen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates; - die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir wünschen uns - eine/einen Mitarbeiter/in mit einem klaren christlichen Profil. - eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, den Pfarrer/innen in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und - interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: , Wagner.Irmgard@t-online.de oder an Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates, Tel.: , Fax: , staab@haus-der-kirche.de

286 286 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

287 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 287

288 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

289 Nr. 8 Darmstadt, den 1. August 2009 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindepädagogenstellenverordnung vom 19. März 2009 Rechtsverordnung zur Änderung der Kirchenmusikverordnung vom 19. März 2009 Rechtsverordnung zur Änderung der Handvorschussverordnung vom 2. Juli 2009 Rechtsverordnung über die Übertragung von Genehmigungsbefugnissen auf das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e. V. vom 2. Juli 2009 ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über das Familienbudget vom 20. Mai Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN für das Rechnungsjahr 2008 Vertrag zur Übertragung von Genehmigungsbefugnissen vom 9. Juli 2009 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Nördliche Bergstraße vom 18. März 2009 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Ohm- Felda vom 23. März 2009 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedberg vom 2. April 2009 Auflösung der CASEDA ggmbh BEKANNTMACHUNGEN Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck 292 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel DIENSTNACHRICHTEN STELLENAUSSCHREIBUNGEN Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindepädagogen - stellenverordnung Vom 19. März 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 4 Absatz 4 des Gemeindepädagogengesetzes vom 25. November 2006 (ABl S. 12) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 5 der Gemeindepädagogenstellenverordnung vom 29. Juni 2006 (ABl S. 254, 299), geändert am 25. Oktober 2007 (ABl S. 152), wird wie folgt gefasst: 5 Finanzierung (1) Für die nach dem gesamtkirchlichen Sollstellenplan zugewiesenen Stellen werden Personal- und Sachkostenzuweisungen aufgrund der Zuweisungsverordnung gewährt. (2) Die notwendigen Personal- und Sachkosten werden von den Kirchengemeinden, denen nach 2 Absatz 2 Stellenanteile zugewiesen sind, und dem Dekanat finanziert. Diese Kirchengemeinden beteiligen sich grundsätzlich mit einem jährlichen Pauschalbetrag an den Personal- und Sachkosten. Über die Verteilung der Personal- und Sachkosten ist eine Vereinbarung zwischen Dekanat und Kirchengemeinde bzw. den Kirchengemeinden zu treffen. Der Beitrag einer einzelnen Kirchen-

290 290 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr gemeinde beträgt maximal Euro pro Vollzeitstelle. Die von den Kirchengemeinden geleisteten Beiträge zu den Personal- und Sachkosten werden nicht mit der Zuweisung verrechnet. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 7. Juli 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung zur Änderung der Kirchenmusikverordnung Vom 19. März 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 10 des Kirchenmusikgesetzes vom 26. November 2005 (ABl S. 16) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 4 der Kirchenmusikverordnung vom 18. Januar 2007 (ABl S. 72) wird wie folgt gefasst: 4 Stellenfinanzierung (1) Die Dekanate erhalten für die nach dieser Rechtsverordnung errichteten Stellen Personal- und Sachkostenzuweisungen aufgrund der Zuweisungsverordnung. (2) Die notwendigen Personal- und Sachkosten werden von den Kirchengemeinden, denen nach den 1 bis 3 eine A- oder B-Kirchenmusikstelle zugewiesen wird, und dem Dekanat finanziert. Diese Kirchengemeinden beteiligen sich grundsätzlich mit einem jährlichen Pauschalbetrag an den Personal- und Sachkosten. Über die Verteilung der Personal- und Sachkosten ist eine Vereinbarung zwischen Dekanat und Kirchengemeinde bzw. den Kirchengemeinden zu treffen. Der Beitrag einer einzelnen Kirchengemeinde beträgt maximal Euro pro Vollzeitstelle. Die von den Kirchengemeinden geleisteten Beiträge zu den Personal- und Sachkosten werden nicht mit der Zuweisung verrechnet. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 7. Juli 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung zur Änderung der Handvorschussverordnung Vom 2. Juli 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 94 der Kirchlichen Haushaltsordnung vom 3. Dezember 1999 (ABl S. 145), zuletzt geändert am 25. April 2009 (ABl S. 223), folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 3 Absatz 2 der Handvorschussverordnung vom 3. März 2005 (ABl S. 58) wird wie folgt gefasst: (2) Die Nutzung von Bankkarten mit der Berechtigung des Bezugs von Bargeld an einem Geldautomaten, der Bedienung des Kontoauszugsdruckers sowie mit einer elektronischen Zahlungsfunktion ist zulässig. Die Nutzung ist auf das Guthaben des jeweiligen Kontos beschränkt. Kontoüberziehungen sind unzulässig. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 9. Juli 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung über die Übertragung von Genehmigungs - befugnissen auf das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e. V. Vom 2. Juli 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 29 Absatz 5 Satz 1 der Kirchengemeindeordnung, 16 Absatz 2 Satz 1 der Dekanatssynodalordnung und 14 Absatz 6 Satz 2 des Verbandsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Gegenstand der Übertragung. Gegenstand der Übertragung sind Genehmigungsbefugnisse, die Diakonie- oder Sozialstationen in kirchlich verfasster Trägerschaft betreffen. Das sind Diakonie- und Sozialstationen in der Trägerschaft von Kirchengemeinden, Dekanaten oder kirchlichen Verbänden. 2. Übertragung von Genehmigungsbefugnissen. (1) Die Kirchenleitung überträgt auf das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e. V. die kirchenaufsichtlichen Genehmigungsbefugnisse, die Beschlüsse und entsprechende Willenserklärungen des in der jeweiligen Diakonie- oder Sozialstation zuständigen Organs über nachfolgende Gegenstände betreffen: a) Feststellung des Haushaltsplanes einschließlich der Stellenpläne, b) Errichtung und Änderung von Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

291 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 291 (2) Voraussetzung ist der Abschluss eines Vertrags zwischen der Kirchenleitung und dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e. V., in dem sich das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e. V. verpflichtet, die übertragenen Genehmigungsbefugnisse wahrzunehmen. In diesem Vertrag ist weiterhin zu regeln, dass der Vorstand des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau e. V. durch das Vorstandsmitglied für Personal, Organisation, Finanzen die Verantwortung für den jeweiligen Genehmigungsvorgang übernimmt. (3) Die Kirchenleitung kann die Übertragung der Genehmigungsbefugnisse jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. 3. Einspruch gegen Entscheidungen des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau e. V. (1) Das Recht zur Erhebung des Einspruchs nach 15a der Regionalverwaltungsverordnung bzw. zur Erhebung einer Beschwerde nach 2 Absatz 5 des Kirchenverwaltungsgesetzes bleibt unberührt. (2) Über Einsprüche oder Beschwerden gegen Beschlüsse oder Entscheidungen des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau e. V. entscheidet die Kirchenleitung, sofern nicht das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e. V. dem Einspruch oder der Beschwerde abgeholfen hat. 4. Inkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft. Darmstadt, den 7. Juli 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über das Familienbudget Vom 20. Mai 2009 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 8.3/2009 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 4 der Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets vom 30. Januar 2008 (ABI S. 155), geändert am 3. Dezember 2008 (ABI S. 80), wird wie folgt geändert: 1. Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) Als arbeitgeberseitige Regelung gemäß Absatz 2 kann das Budget zu einem jährlichen Stichtag, erstmals bis zum 31. August 2009, zur gemeinsamen Verwaltung (und Abrechnung) an die EKHN übertragen werden. Die Verwendung des Budgets erfolgt nach Maßgabe des 5 unter Zugrundelegung der im Folgenden genannten Tatbestände und der zur Gewichtung darauf entfallenden Punkte: 1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein leibliches oder staatlich anerkanntes Adoptiv- oder Pflegekind zwischen 1 und 3 Jahren betreuen lassen, erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis je Kind drei Bewertungspunkte pro Betreuungsmonat. 2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein leibliches oder staatlich anerkanntes Adoptiv- oder Pflegekind zwischen 3 und 7 Jahren in einem Kindergarten kostenpflichtig betreuen lassen, erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis je Kind zwei Bewertungspunkte pro Betreuungsmonat. 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein schulpflichtiges leibliches oder staatlich anerkanntes Adoptiv- oder Pflegekind zwischen 6 und 16 Jahren in einer pädagogischen Nachmittagsbetreuung kostenpflichtig betreuen lassen, erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis je Kind einen Bewertungspunkt pro Betreuungsmonat. 4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, leibliches Kind, Adoptivoder Pflegekind, Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Partnerin oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister) mit einer gesetzlich anerkannten Pflegestufe im eigenen Haushalt betreuen, erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis bei Pflegestufe 1 einen Bewertungspunkt, bei Pflegestufe 2 zwei Bewertungspunkte und bei Pflegestufe 3 drei Bewertungspunkte je Betreuungsmonat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen die genannten Tatbestände jährlich mittels Formular bis zum 31. Januar des Folgejahres mit. Die innerhalb eines Kalenderjahres erreichten Bewertungspunkte werden addiert und bei Teilzeitbeschäftigten mit dem prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigung an einem Vollzeitarbeitsverhältnis multipliziert (individuelle Zahl der Bewertungspunkte). Nach Ermittlung des endgültigen Familienbudgets für ein Kalenderjahr wird das Familienbudget durch die Gesamtsumme der individuellen Bewertungspunkte dividiert. Als Ergebnis ergibt sich ein Betrag in Euro, der den Wert für einen Bewertungspunkt darstellt (Punktwert). Die Zahl der Bewertungspunkte werden je Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit dem Punktwert multipliziert. Bewertungspunkte, die der Steuer-, Sozialversicherungs- bzw. KZVK-Pflicht unterliegen, sind Brutto- Beträge. Die sich für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ergebende Summe wird dann mit der Gehaltsabrechnung im März des auf das Förderjahr

292 292 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr folgenden Kalenderjahres zur Auszahlung gebracht. Zweifelsfälle werden der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission zugeleitet, die der Arbeitsrechtlichen Kommission regelmäßig berichtet. 2. Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6. Artikel 2 Diese Arbeitsrechtsregelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 7. Juli 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Bekanntmachungen Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Mit Beschluss der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 28. Mai 2009 und des Rates der Landeskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 29. Mai 2009 wurde Herr Kirchenoberamtsrat Michael Horst mit Wirkung zum 1. August 2009 für die Dauer von sechs Jahren zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellt. Zugleich wurde Frau Kirchenverwaltungsoberrätin Bärbel Dittrich für den gleichen Zeitraum zur Stellvertreterin des Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellt. Der Datenschutzbeauftragte ist zu erreichen unter: Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter der EKHN und der EKKW Herr Michael Horst Paulusplatz 1, Darmstadt Telefon: 06151/ Telefax: 06151/ datenschutz@ekhn-kv.de Darmstadt, den 9. Juli 2009 Für die Kirchenverwaltung Heine Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN gemäß 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung vom 14. Dezember 1981 (ABl S. 2) für das Rechnungsjahr 2008 Das von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung treuhänderisch gehaltene Pfarreikapital erreichte am 31. Dezember 2008 den Stand von Euro. Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2007 mit Euro ergibt sich damit ein Zuwachs von Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 4,13 Prozent. An laufenden Erträgen erzielte die ZPV im Berichtsjahr Euro. Gegenüber dem Vorjahr mit Erträgen von Euro stellt dies Mindereinnahmen von Euro (- 6,48 %) dar. Die Mindereinnahmen sind darauf zurückzuführen, dass in 2008 günstige Zinskonditionen für Festgeldanlagen ausgenutzt wurden, deren Zinserträge erst in 2009 fällig werden. Ohne diese Übertragung von Erträgen nach 2009 wären die Erträge im Jahr 2008 höher als im Vorjahreszeitraum ausgefallen. Aufgrund des guten Jahresergebnisses der Gesamtkirche wurden die Erträge nicht an die EKHN zur Pfarrbesoldung und -versorgung abgeliefert, sondern als Rückstellungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie zur Vermögenssubstanzerhaltung in die Rücklagen eingestellt. Die Erträge setzen sich im Einzelnen aus folgenden Anlageergebnissen zusammen: 2008 (2007) Immobilienfonds (DIFA Nr. 3) Euro ( Euro) Vermietung/ Verpachtung Euro ( Euro) Geldanlagen/ Darlehen Euro ( Euro) Die Einnahmen aus Erbbaurechten (Erbbauzinsen), die von der ZPV für alle kirchlichen Körperschaften mit Ausnahme des Regionalverbandes Frankfurt verwaltet werden, konnten in 2008 von Euro auf Euro gesteigert werden. Dies entspricht einem Zuwachs von 9,5 Prozent. In 2008 ist die Anzahl der der ZPV angeschlossenen Kirchengemeinden gleich geblieben. Bis zum 31. Dezember 2008 haben sich damit 351 Kirchengemeinden der ZPV angeschlossen. In den einzelnen Propsteibereichen ergibt sich folgender Stand: Nord-Nassau 73 Süd-Nassau 73 Oberhessen 121 Starkenburg 38 Rhein-Main 22 Rheinhessen 24

293 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 293 Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die Jahresrechnung der ZPV für 2007 geprüft und Entlastung empfohlen. Darmstadt, den 29. Mai 2009 Für die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung M. Keller Vertrag zur Übertragung von Genehmigungsbefugnissen Vom 9. Juli 2009 Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Paulusplatz 1, Darmstadt, vertreten durch die Kirchenleitung, diese vertreten durch den Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung und die Leiterin der Kirchenverwaltung Sigrid Bernhardt-Müller, und das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e. V. (DWHN), Ederstraße 12, Frankfurt am Main, vertreten durch den Vorstand, Dr. Wolfgang Gern und Wilfried Knapp, schließen auf der Grundlage von 29 Absatz 5 Satz 1 der Kirchengemeindeordnung, 16 Absatz 2 Satz 1 der Dekanatssynodalordnung, 14 Absatz 6 Satz 2 des Verbandsgesetzes und 15a Absatz 1 Satz 2 der Regionalverwaltungsverordnung nachfolgenden öffentlich-recht - lichen Vertrag: 1. Vertragsgegenstand. (1) Dieser Vertrag bezieht sich auf Genehmigungsbefugnisse, die von der Kirchenleitung auf Grund der Rechtsverordnung über die Übertragung von Genehmigungsbefugnissen auf das Diakonische Werk in Hessen und Nassau e. V. vom 2. Juli 2009 auf das DWHN übertragen werden können. (2) Gegenstand dieses Vertrags sind Genehmigungsbefugnisse, die Diakonie- oder Sozialstationen in kirchlich verfasster Trägerschaft betreffen. Das sind Diakonie- und Sozialstationen in der Trägerschaft von Kirchengemeinden, Dekanaten oder kirchlichen Verbänden. 2. Übertragung von Genehmigungsbefugnissen. (1) Die Kirchenleitung der EKHN überträgt auf das DWHN diejenigen kirchenaufsichtlichen Genehmigungsbefugnisse, die Beschlüsse und entsprechende Willenserklärungen des in der jeweiligen Diakonie- oder Sozialstation zuständigen Organs über nachfolgende Gegenstände betreffen: a) Feststellung des Haushaltsplanes einschließlich der Stellenpläne, b) Errichtung und Änderung von Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (2) Das DWHN verpflichtet sich, die übertragenen Genehmigungsbefugnisse gemäß den genannten kirchenrechtlichen Bestimmungen wahrzunehmen. (3) Der Vorstand des DWHN übernimmt durch das Vorstandsmitglied für Personal, Organisation, Finanzen die Verantwortung für den jeweiligen Genehmigungsvorgang. (4) Zur einheitlichen Wahrnehmung der übertragenen Genehmigungsbefugnisse kann das DWHN verbindliche Vorgaben für die Erstellung von Haushalts- und Stellenplänen machen. 3. Einspruch bzw. Beschwerde gegen Entscheidungen des DWHN. (1) Das Recht zur Erhebung eines Einspruchs nach 15a Absatz 4 der Regionalverwaltungsverordnung bzw. zur Erhebung einer Beschwerde nach 2 Absatz 5 des Kirchenverwaltungsgesetzes bleibt unberührt. (2) Im Falle eines Einspruchs oder einer Beschwerde gegen Beschlüsse oder Entscheidungen des DWHN prüft das DWHN die Möglichkeit der Abhilfe. (3) Hilft das DWHN dem Einspruch oder der Beschwerde nicht ab, leitet es den Einspruch oder die Beschwerde unter Beifügung eines Entscheidungsvorschlags mit Begründung an die Kirchenverwaltung zur Vorlage an die Kirchenleitung weiter. 4. Änderung, Anpassung und Beendigung des Vertrags. (1) Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. (2) Haben die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, sich seit Abschluss des Vertrags so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts an die geänderten Verhältnisse verlangen oder, sofern eine Anpassung nicht möglich ist, den Vertrag kündigen. (3) Die Kirchenleitung der EKHN kann die Übertragung der Genehmigungsbefugnisse jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. (4) Das DWHN kann diesen Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum 30. Juni eines Jahres kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und soll begründet werden. 5. Inkrafttreten. Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft. Dr. Volker J u n g Kirchenpräsident Sigrid Bernhardt-Müller Leiterin der Kirchenverwaltung Dr. Wolfgang G e r n Vorstandsvorsitzender Wilfried K n a p p Vorstand

294 294 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Nördliche Bergstraße Vom 18. März 2009 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Nördliche Bergstraße hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Nördliche Bergstraße vom 12. Februar 1997 (ABl S. 239) wird wie folgt geändert: 1. 1 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Sie haben als Rechtsnachfolger innerhalb des Gebietes der Kommunen Seeheim-Jugenheim und Alsbach-Hähnlein einen Evangelischen Kirchlichen Zweckverband zur Unterhaltung einer Diakoniestation mit Sitz in Seeheim-Jugenheim gebildet Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Voraussetzung für die Wählbarkeit im Übrigen ist die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: In den Buchstaben e und g werden jeweils die Wörter nach Anhörung des Beirats gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der kaufmännischen Geschäftsführung gemäß 9a wahrgenommen werden. c) Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. d) In Absatz 6 wird der Klammerzusatz ( 29 KGO) gestrichen. 4. Nach 9 wird folgender 9a eingefügt: 9a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine kaufmännische Geschäftsführerin oder einen kaufmännischen Geschäftsführer als Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Abs. 1 Buchstaben c bis i dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die kaufmännische Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der kaufmännischen Geschäftsführerin oder dem kaufmännischen Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe b werden die Wörter im Kuratorium durch die Wörter im Beirat ersetzt. b) Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der kaufmännischen Geschäftsführerin oder des kaufmännischen Geschäftsführers der Diakoniestation wird wie folgt gefasst: 13 Aufgaben des Beirats (1) Der Beirat berät die Verbandsvertretung und den Verbandsvorstand in Fragen der Angebote zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Bereich der Kommunen Seeheim-Jugenheim und Alsbach- Hähnlein. Er hat das Recht, von den beiden anderen Verbandsorganen Auskünfte über gemeinsame Projekte einzuholen. (2) Beschlüsse des Beirats haben gegenüber den beiden anderen Verbandsorganen empfehlende Wirkung. (3) Der Beirat kann von sich aus den beiden anderen Verbandsorganen Vorschläge für die Arbeit des Zweckverbandes unterbreiten, die von diesen zu beraten sind. (4) Der Beirat ist über Entscheidungen zu informieren, zu denen er vorab gehört wurde. Von den Vorschlägen des Beirats abweichende Entscheidungen der beiden anderen Verbandsorgane sind zu begründen. (5) Der Beirat hat das Recht, einmal im Jahr einen ausführlichen, auf die gemeinsamen Projekte bezogenen Bericht über die Tätigkeit des Verbandsvorstandes und die Arbeit der Diakoniestation entgegen zu nehmen.

295 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird wie folgt gefasst: 14 Zusammensetzung und Amtszeit des Beirats (1) Der Beirat setzt sich zusammen aus: a) der oder dem Vorsitzenden der Verbandsvertretung, b) der oder dem Vorsitzenden des Verbandsvorstandes, c) der kaufmännischen Geschäftsführerin oder dem kaufmännischen Geschäftsführer, d) der Pflegedienstleiterin oder dem Pflegedienstleiter, e) einem Vorstandsmitglied des Fördervereins der Diakoniestation, f) je der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister, je einem Mitglied des Gemeindevorstands und je der Leiterin oder dem Leiter des Sozialamts als Vertreterinnen oder Vertreter der Kommunen Seeheim-Jugenheim und Alsbach-Hähnlein. (2) Die Mitglieder des Beirats können bei Verhinderung eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter entsenden. (3) Weitere Mitglieder können durch den Verbandsvorstand auf Vorschlag des Beirats berufen werden. (4) Die Amtszeit des Beirats entspricht der Amtszeit der Verbandsvertretung wird wie folgt gefasst: 16 Finanzwesen und Kassenführung (1) Grundlage des Finanzwesens ist das Kirchengesetz über die Vermögensverwaltung und das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchliche Haushaltsordnung KHO). (2) Es ist jährlich ein Haushaltsplan aufzustellen. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. (3) Die Kassenführung erfolgt durch den Evangelischen Regionalverwaltungsverband Starkenburg- West. (4) Die Jahresrechnung wird vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geprüft. (5) Die Arbeit des Zweckverbandes wird finanziert durch Zuschüsse des Landes, des Kreises, der beteiligten Kommunen, Zuweisungen der Gesamtkirche (EKHN), durch Entgelte der Sozialleistungs-, Kranken- und Pflegeversicherungsträger sowie der Selbstzahler für nicht mit anderen Kostenträgern abrechenbare Leistungen, durch Beiträge des Fördervereins und durch Spenden. Die Beteiligung der Kommunen Seeheim-Jugenheim und Alsbach-Hähnlein ist durch Vertrag geregelt wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung (1) wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Juni 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 2. April 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 28. Mai 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 30. Juni 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Ohm-Felda Vom 23. März 2009 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Ohm-Felda hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Ohm-Felda vom 16. Dezember 1994 (ABl S. 94) wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 1 Satz 1 werden in der Klammer nach dem Wort Familienpflege die Wörter sowie Tagespflege eingefügt Absatz 10 wird wie folgt gefasst: (10) Die Verbandsvertretung hat sich eine Geschäftsordnung zu geben. Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die Bestimmungen der Kirchengemeindeordnung über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 9a wahrgenommen werden.

296 296 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Nach 9 wird folgender 9a neu eingefügt: 9a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer als Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 Verbandsgesetz. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Abs. 1 Buchstaben c bis i dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Verbandsvorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang vorher dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Abs. 1 Siegelgesetz übertragen wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 werden die folgenden Absätze 2 und 3 eingefügt: (2) Die oder der Vorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder unter Angabe der Tagesordnung spätestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich ein. (3) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen lädt die oder der Vorsitzende erforderlichenfalls unter Verkürzung der Einladungsfrist schriftlich ein. b) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 4 bis 6. c) Der neue Absatz 6 wird wie folgt gefasst: (6) Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzusenden ist. Werden Beschlüsse auf einer außerordentlichen Vorstandssitzung gefasst, hat dies innerhalb von einer Woche zu geschehen. Die Beschlüsse werden zwei Wochen nach Übersendung der Niederschrift rechtskräftig, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein Einspruch gegen den Wortlaut der Niederschrift erfolgt ist Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) Sie ist Dienstvorgesetzte oder er ist Dienstvorgesetzter der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Diakoniestation Absatz 1 Buchstabe d wird wie folgt gefasst: d) der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer der Diakoniestation, Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Juni 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 30. April 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 28. Mai 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 30. Juni 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedberg Vom 2. April 2009 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedberg hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedberg vom 26. Juni 1975 in der Fassung vom 18. September 1981 (ABl S. 164), geändert am 23. November 1998 (ABl S. 19), wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift der Satzung wird wie folgt gefasst: Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedberg 2. 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter aus ihrer Mitte gestrichen. b) Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die oder der Vorsitzende und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sollen aus der Mitte der Verbandsvertretung gewählt werden. c) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: (6) Die oder der Vorsitzende des Verbandsvorstandes ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Diakoniestation wird wie folgt gefasst: 9 (1) Der Verbandsvorstand ist für alle Verbandsangelegenheiten zuständig, für die nicht eine Zuständigkeit der Verbandsvertretung gegeben ist, insbesondere: a) bereitet er die Sitzungen der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit der oder dem Vorsitzenden der Verbandsvertretung vor,

297 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 297 b) führt er im Zusammenwirken mit der oder dem Vorsitzenden der Verbandsvertretung die Beschlüsse der Verbandsvertretung aus, c) erledigt er die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes, d) nimmt er die Dienstaufsicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zweckverbandes wahr, e) stellt er nach Anhörung des Beirates den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes auf, f) erstattet er der Verbandsvertretung einen Jahresbericht, g) legt er der Verbandsvertretung die Jahresrechnung vor, h) stellt er im Rahmen des Stellenplanes die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes ein und erstellt im Bedarfsfall für diese die Dienstanweisungen. (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen des Verbandsvorstandes im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 9a wahrgenommen werden. (3) Urkunden und Vollmachten sind mit dem Dienstsiegel des Verbandes zu versehen; dies gilt nicht bei gerichtlichen oder notariellen Beurkundungen. Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, so wird die Erklärung erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. (4) Auf Beschlüsse des Verbandsvorstandes finden die Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts sinngemäß Anwendung. (5) Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. (6) Der Verbandsvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er kann hierbei die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Im übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. (7) Die Sitzungen des Verbandsvorstandes sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. 4. Nach 9 wird folgender 9a eingefügt: 9a (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer als Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 des Verbandsgesetzes. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Absatz 1 Buchstaben c bis h dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Absatz 1 des Siegelgesetzes übertragen. 5. In 10 Absatz 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter dem Leiter der Ökumenischen Sozialstation durch die Wörter der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer der Ökumenischen Diakoniestation ersetzt Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe e wird aufgehoben. b) Die Buchstaben f und g werden die Buchstaben e und f Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Kassenführung erfolgt durch die Evangelische Regionalverwaltung Wetterau. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. August 2009 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 30. April 2009 von der Kirchenleitung genehmigt und am 28. Mai 2009 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 30. Juni 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Auflösung der CASEDA ggmbh Die CASEDA Catering Service Darmstadt Verpflegungsbetrieb des Diakonischen Werkes gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Darmstadt, Zweifalltorweg 10, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Darmstadt, den 19. Mai 2009 Georg-Dieter S e e g e r Liquidator

298 298 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeindeverband Gießen Dekanat: Gießen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHER KIRCHENGEMEINDEVERBAND GIESSEN Kirchengemeinde: Paul Gerhardt-Gemeinde Darmstadt Dekanat: Darmstadt-Stadt Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE PAUL GERHARDT-GEMEINDE DARMSTADT Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 7. Juli 2009 Für die Kirchenverwaltung Bogs Dienstnachrichten

299 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 299

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302 302 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

303 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 303 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Biebesheim, Pfarrstelle II (100%), Dekanat Ried, Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages Haben Sie Freude an einer vielfältigen Tätigkeit in einer reizvoll gelegenen Kirchengemeinde? Wollen Sie sich verändern, haben aber noch nicht die richtige Stelle gefunden? Dann wäre die Kirchengemeinde Biebesheim vielleicht etwas für Sie. Wo wir sind Biebesheim liegt am Rhein, 20 Autominuten südwestlich von Darmstadt. Wir sind durch die A5 und A67 gut an die Rhein-Main-Neckar-Region angebunden. Frankfurt und Mannheim sind in einer halben Stunde mit dem Zug erreichbar. Wer wir sind Biebesheim ist ein traditionell evangelisches Dorf. Derzeit leben hier rund Menschen, sind evangelisch. Trotz des dörflichen Charakters sind gute Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Biebesheim hat eine Grundschule, die weiterführenden Schulen liegen in der nächsten Umgebung. Der Ort hat ein aktives Vereinsleben. Der Kirchengemeinde stehen zwei volle Pfarrstellen zur Verfügung. Biebesheim ist nicht in Pfarrbezirke gegliedert, die Arbeitsteilung der beiden Pfarrer erfolgte bisher nach funktionalen Gesichtspunkten im Wechsel. Die Pfarrstelle II ist ab vakant, weil die Stellen - inhaberin nach 10 Jahren Tätigkeit in der Gemeinde in den Schuldienst wechselt. Der Gottesdienst wird in einer 1978 restaurierten Barockkirche mit einer historischen Dreymann-Orgel gefeiert und von den Pfarrern im Wechsel gehalten. Die Kirchengemeinde ist Trägerin eines Kindergartens mit 75 Plätzen. Wir sind eine Gemeinde mit einer ausgewogenen Altersstruktur. Kinder und Jugendliche, aber auch Senioren bilden einen Schwerpunkt der Gemeindearbeit. Der Konfirmandenunterricht wird genauso wie die Kinderbibelwoche und Kinderfreizeiten durch die Mitarbeit von ehemaligen Konfirmanden unterstützt. Dazu bieten wir eine fundierte Betreuerschulung an. Die Gruppen und Kreise werden von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen gestaltet. Wir sind eine musikalische Gemeinde mit Kinderchor, Kirchenchor, Evangelischem Bläserchor und Gospelchor. Ein B-Dekanatskirchenmusiker versieht ab September 50% seines Dienstes in Biebesheim und übernimmt Orgeldienste und Konzerte.

304 304 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Was wir bieten Der Kirchenvorstand (8 Frauen und 6 Männer) arbeitet aktiv und kompetent auch in Ausschüssen, verfügt über gute Kontakte zu den Menschen im Dorf, unterstützt die Pfarrer und ist offen für neue Impulse. 13 haupt- und 4 nebenamtliche Mitarbeiter/innen sind in der Gemeinde mit Engagement dabei. In langer Tradition unterstützt die Evangelische Frauenhilfe die Gemeindearbeit. Ein eingespieltes Redaktionsteam sorgt für das zweimonatige Erscheinen des Gemeindebriefs. Bei der Suche einer geeigneten Wohnung, die wir als Dienstwohnung zur Verfügung stellen werden, sind wir gerne behilflich. Im Pfarrhaus bieten wir ein geräumiges Amtszimmer mit hervorragender Ausstattung. Das Gemeindehaus steht in der Ortsmitte und verfügt über einen großen, teilbaren Saal, Jugendräume, Küche und Hausmeisterwohnung. Was wir uns wünschen: Wir würden uns freuen über eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der auf die Menschen im Dorf gerne und freundlich zugehen kann. Teamarbeit mit dem Pfarrerkollegen und den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen unterschiedlichsten Alters sollte Ihnen Freude bereiten. Die Förderung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und die Absprachen mit ihnen sollten verlässlich erfolgen. Wir wünschen uns lebendige, theologisch sorgfältig und geistlich liebevoll vorbereitete Gottesdienste. Neue Gottesdienstformen werden von uns gerne erprobt und angenommen. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die aus der Fülle der persönlichen Gaben eigene Akzente setzt und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbindet. Für ein Pfarrerehepaar besteht im nächsten Umkreis die Möglichkeit, eine weitere 50%-Stelle zu besetzen. Sind Sie interessiert? Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder besuchen Sie uns. Bitte beachten Sie: Ausgeschrieben wird hier ein Verwaltungsdienstauftrag für die Pfarrstelle II bis Ende 2012 mit der Option, in verkürztem Verfahren die Inhaberschaft ab 2013 zu erlangen. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Pröpstin Karin Held, Tel.: ; Dekan Karl-Hans Geil, Tel.: ; Pfarrer Nico Kopf, Tel.: Crumstadt, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Ried, Modus A, zum zweiten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Crumstadt liegt innerhalb der jüngsten Stadt Hessens Riedstadt, sie hat ca Gemeindeglieder. Die im hessischen Ried gelegene Stadt mit ihren 5 Stadtteilen ist dörflich geprägt. Unser Stadtteil hat knapp Einwohner und ist verkehrsgünstig angebunden an Groß-Gerau, Darmstadt und das Rhein-Main-Gebiet (S-Bahn-Station Goddelau). Ein Autobahnanschluss A 67 liegt ca. 5 km entfernt (Pfungstadt-Süd). Die Gottesdienste finden in der Regel sonntags um Uhr, einmal im Monat Samstag abends statt. Mehrmals jährlich gestaltet ein Vorbereitungskreis Familiengottesdienste, einmal zur Tauferinnerung. Die fast 420 Jahre alte Kirche umfasst ca. 500 Sitzplätze und hat eine Akustikanlage. Das Pfarrhaus, hat eine neue Gasheizung und besteht im Erdgeschoss aus zwei Diensträumen sowie im Wohnbereich aus 1 ½ verbundenen Zimmern und einer großen Küche mit Speisekammer. Im ersten Stock liegen fünf Zimmer, zwei Bäder und an den Treppenpodesten befinden sich zwei Toiletten. Zu dem Pfarrhaus gehören eine Garage, ein großer Nebenraum und ein großer Garten. Auf dem Gelände der Kirchengemeinde steht das innen und außen vor kurzem renovierte Gemeindehaus mit einem Personenaufzug. Im Obergeschoss befinden sich ein kleiner und ein großer Gemeindesaal mit einer Bühne und eine Küche sowie ein weiterer Gruppenraum und zwei Toiletten, davon eine als Behindertentoilette. Im Erdgeschoss befindet sich der kommunale Kindergarten. In Crumstadt gibt es eine Grundschule, in der die vier Pflichtstunden Religionsunterricht erteilt werden. Im nahe gelegenen Goddelau (mit Schulbus zu erreichen) ist eine integrierte Gesamtschule, die Gymnasien in Gernsheim und Groß-Gerau sind mit Bussen gut zu erreichen. Die Kirchengemeinde Crumstadt ist historisch mit der Klinikseelsorge im Zentrum für soziale Psychiatrie Philippshospital verbunden, mit deren Pfarrstelleninhaber eine gemeinsame Pfarrdienstordnung besteht (Vertretung für Urlaub und Krankheit, monatlich einmal Gottesdiensttausch). Sie hat einen engagierten Kirchenvorstand. In der Gemeinde bestehen folgende Gruppen und Kreise: Eine Frauenhilfe, ein Frauenkreis, ein Kirchenchor, Blockflötengruppen, mehrere Kinder- und Jugendgruppen und Mutter-Kind-Kreise. Monatlich findet ein Kindergottesdienst statt. Ferner gibt es am Ort eine Landeskirchliche Gemeinschaft, mit der eine gute Zusammenarbeit besteht, die fortgeführt werden soll. Für die Büroarbeit steht eine Pfarramtssekretärin zur Verfügung. Es gibt einen nebenamtlichen Organisten, eine Chorleiterin und eine Küsterin. Die Evangelische Kirchengemeinde Crumstadt unterhält eine 1993 neu erbaute viergruppige Kindertagesstätte mit Mittagsbetreuung. Dort betreuen 12 Erzieher/innen ca. 100 Kinder. Außerdem ist eine Hauswirtschaftskraft, in Teilzeit, zur Frischkostverpflegung angestellt. Es werden Integrationskinder betreut. Die Kirchengemeinde ist der Evangelischen Regionalverwaltung Gernsheim angeschlossen. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die - die zahlreich vorhandenen ehrenamtlich Mitarbeitenden begleitet sowie neue Mitarbeiter/innen gewinnt und motiviert

305 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerisch begleitet - Freude an einer guten Zusammenarbeit mit den Kirchenmusikern hat und die musikalische Arbeit fördert - Interesse an der Fortführung lebendiger und lebensnah gestalteter Gottesdienste zeigt - uns neue Impulse für die Kinder-, Jugend-, Senioren-, Familien- und Generationenarbeit gibt - offen ist für das dörfliche Vereinsleben - Freude hat an der gemeinsamen Arbeit mit einem motivierten Kirchenvorstand - die religionspädagogische Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte und die Begleitung der Erzieher/innen als Aufgabe sehen kann - Seelsorge als Herausforderung und Chance ansieht und bereit ist, sich auf die Besonderheiten in der Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Klinikseelsorge einzulassen - sich auf die koordinierte Konfirmandenarbeit der Riedstädter Kirchengemeinden einlässt und im Riedstadt-Pfarrkonvent mitarbeitet. Wir sind auch offen für ein Pfarrerehepaar, das sich die Stelle teilen würde, oder wenn ein Partner eine zzt. zu besetzende 0,5 Stelle in einer benachbarten Kirchengemeinde übernehmen würde. Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: Mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Kurt Heyl, Tel.: ; Pfarrer Ernst-Ludwig Schmidt, Pfarrstelle für Klinikseelsorge im ZSP Philippshospital Riedstadt, Tel.: ; der Dekan des Dekanats Ried, Karl Hans Geil, Tel.: ; die Pröpstin für den Propsteibereich Starkenburg, Pfarrerin Karin Held, Tel.: Dexbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Modus B In der Kirchengemeinde Dexbach ist eine interessante Pfarrstelle ab sofort zu besetzen. Mit halbem Dienstauftrag wird die Pfarrstelle in Dexbach versorgt, die andere Hälfte steht für die übergemeindliche Seelsorgearbeit im DRK-Krankenhaus Biedenkopf zur Verfügung. a) Die Kirchengemeinde Dexbach hat 530 Gemeindeglieder in den Biedenkopfer Stadtteilen Dexbach und Engelbach. In der volkskirchlich geprägten Gemeinde finden in beiden Ortsteilen regelmäßig Gottesdienste statt, für die zwei Küsterinnen und eine Organistin zur Verfügung stehen. Der Kindergottesdienst wird von erfahrenen Mitarbeitern selbständig gestaltet. Bei Bedarf trägt der Frauenchor zur musikalischen Ausgestaltung bei. Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer eingruppigen Kindertagesstätte mit zwei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen. Gemeindeveranstaltungen finden in einem angemieteten Versammlungsraum (mit Küche) in Dexbach statt. In Engelbach gibt es eine kleine Grundschule, alle weiterführenden Schulen sind in Biedenkopf vorhanden. Die Universitätsstadt Marburg ist 25 km entfernt. Was wir uns wünschen? Eine Pfarrerin/Einen Pfarrer, - die/der offen, kontaktfreudig und kommunikativ ist - mit Phantasie für Neues und ebenso der Bereitschaft, Bewährtes fortzuführen - mit religionspädagogischem Interesse - die/der die gute Verbindung zu den örtlichen Vereinen fortsetzt - die/der zusammen mit einem aufgeschlossenen und kooperativen Kirchenvorstand einladende kirchliche Angebote macht b) Das DRK-Krankenhaus Biedenkopf (105 Betten) ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgungen mit den Abteilungen Innere, Chirurgie, Urologie und Gynäkologie und einer kleinen Intensivstation (6 Betten). Was wir uns wünschen? - Besuche der Patientinnen und Patienten - Seelsorge für Mitarbeitende - Kontaktbereitschaft zu Angehörigen - Regelmäßige Gottesdienstangebote im Raum der Stille - Gute Zusammenarbeit mit der Krankenhausleitung - Die Weiterentwicklung des Profils der Seelsorgearbeit im Dekanat - Enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden bzw. den Gemeindepfarrern und Gemeindepfarrerinnen Der/Die Stelleninhaber/Stelleninhaberin soll die gut eingeführte Krankenhausseelsorgearbeit fortführen und weiterentwickeln. Eine Zusatzqualifikation in Seelsorge wird erwartet (KSA oder entsprechendes), kann aber auch nachgeholt werden. Da kein Pfarrhaus zur Verfügung steht, kann je nach Wunsch in der Stadt Biedenkopf oder in Dexbach/Engelbach eine Wohnung bzw. Haus angemietet werden. Bei der Suche sind wir gerne behilflich. In Dexbach steht ein Pfarrbüro (mit Archivraum) zur Verfügung.

306 306 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Der Kirchenvorstand Dexbach und der Dekanatssynodalvorstand Biedenkopf freuen sich auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Propst Michael Karg, Tel.: ; Dekan Gerhard Failing, Tel.: und die stellvertretende KV-Vorsitzende Christa Feige, Dexbach, Tel.: oder (dienstlich). Nieder-Mörlen, Christuskirchengemeinde, Dekanat Wetterau, Modus A Die Pfarrstelle der Christuskirchengemeinde ist so bald wie möglich neu zu besetzen, da der Vorgänger in eine übergemeindliche Stelle berufen wurde. Wer sind wir? Unsere Gemeinde hat Gemeindeglieder. Kirche und Pfarrhaus liegen auf einem großzügig angelegten Gelände am nördlichen Stadtrand der Kurstadt Bad Nauheim. Nieder-Mörlen ist durch den Kurpark mit der Kernstadt verbunden. Da die Verkehrsanbindung besonders günstig ist, pendeln sehr viele Berufstätige täglich ins Rhein-Main-Gebiet. Wir leben zusammen mit ebenfalls etwa katholischen Bewohnern sowie Menschen ohne Kirchenbindung und Angehörigen anderer Religionen. Unser Stadtteil wird besonders geprägt durch Familien mit Kindern, die bewusst nach Nieder-Mörlen ziehen. Ebenfalls fühlen sich Menschen in allen Altersgruppen in unserer ruhigen Stadtrandlage wohl. Wir sind eine Gemeinde mit einem gemeinsam erarbeiteten Leitbild bezüglich unserer Ziele und Aufgaben, u.a. mit: - intensiver Arbeit mit Kindern - mehreren Pfadfindergruppen - einem sich selbst organisierenden Seniorenzentrum - einem engagierten Kirchenvorstand und Mitarbeitenden, die viele Dinge in eigener Verantwortung übernehmen - einer Kindertagesstätte, die sich an Gottesdiensten und Gemeindefesten beteiligt - guten ökumenischen Beziehungen am Ort - guten Beziehungen zur Gemeinschaft im Stadtteil (Dorffest, Vereine) Welche Ziele haben wir? - Kirchengemeinde bedeutet für uns eine lebendige Gemeinde, deren Mitglieder sich aktiv und/oder passiv am Gemeindeleben beteiligen, sich im protestantischen Glauben zu Hause fühlen sowie religiös und sozial die gleichen Wege suchen und gehen. - Als einladende Gemeinde mit Offenheit und Toleranz wollen wir auch weiter Angebote für verschiedene Personen und Gruppen unterbreiten und ihnen Möglichkeiten der Begegnung bieten. Welche Wünsche haben wir an eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer? - Bei uns hat der Gottesdienst einen hohen Stellenwert. Er ist in unterschiedlichen Formen, oft verbunden mit festlichem Zusammensein, der zentrale Treffpunkt der Gemeinde. Wir hoffen, dass diese Entwicklung weiter gefördert wird. - Die Mitarbeitenden freuen sich auf begleitende Unterstützung. - Für die Arbeit mit Jugendlichen werden neue Impulse gewünscht. - In der evangelischen Kindertagesstätte, in unmittelbarer Nachbarschaft der Gemeindegebäude, warten die Mitarbeiterinnen auf Besuche und Zusammenarbeit. - Über den bestehenden Gospelchor hinaus würden wir uns über eine Belebung der Kirchenmusik in unserer Gemeinde freuen. - Wir sind offen für neue Schwerpunkte und Ihre Ideen. Was bieten wir? - Einen Kirchenvorstand, der sich aktiv und mitverantwortend einsetzt. - Einen großen Mitarbeiterkreis (etwa 40 Personen), der viele gemeindliche Aktivitäten selbstständig betreibt und viele Einzelne, die von Fall zu Fall zur Mitarbeit bereit sind. - Eine vielfältig nutzbare Kirche (gleichzeitig Gemeindehaus). - Ein Pfarrhaus im Grünen mit eigenem Garten. - Durch Vertretungsmöglichkeiten einmal im Monat ein freies Wochenende. - Wohnort am Rande der Kurstadt Bad Nauheim mit Einkaufsmöglichkeiten, weiterführenden Schulen (Grundschule in der Gemeinde), Ärzten usw. Über Ihr Interesse würden wir uns freuen und sind zu weiteren Auskünften gern bereit. Für erste Kontakte stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: ; Hans- Jürgen Clausen, Kirchenvorstandsvorsitzender, Tel.: Evangelische Johanniter-Gemeinde in der Komturei Nieder-Weisel im Ev. Dekanat Wetterau, 1,0 Pfarrstelle. Besetzung durch die Kirchenleitung. Zum zweiten Mal. Die Kirchenleitung der EKHN hat der Gründung einer Anstaltsgemeinde, Evangelische Johanniter-Gemeinde, zugestimmt. Damit wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine von der EKHN und der Stiftung Johanniter Komturei Nieder-Weisel je hälftig finanzierte 1,0 Pfarrstelle, zunächst befristet auf fünf Jahre, besetzt. Verlängerung ist möglich.

307 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 307 Die alte Kommende des Johanniter-Ordens in Nieder- Weisel, einem Stadtteil von Butzbach in der Wetterau, ist die einzige seit dem Mittelalter im Besitz des Ordens verbliebene Niederlassung. Sie ist bundesweit, und darüber hinaus, das geistliche und geistige Zentrum für den evangelischen Johanniter-Orden und seiner Werke geworden. So werden in der alten Komturei zentrale Veranstaltungen durchgeführt. Einkehr-Wochenenden, Ritterversammlungen, Vertreterversammlungen der Johanniter-Unfallhilfe (JUH), der Schwesterntag der Johanniter-Schwesternschaft usw. werden gottesdienstlich begleitet. Darüber hinaus ist in Nieder-Weisel ein Tagungszentrum entstanden. Die Johanniter führen jährlich hier für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre CI- Seminare durch, die bundesweit ausgeschrieben werden und verbindlich für alle neuen Angestellten sind. In diesen Seminaren werden die Grundlagen des Christentums und der Diakonie vermittelt. Die Johanniter- Unfallhilfe ist als eingetragener Verein Mitglied im Diakonischen Werk der EKD und bildet dort einen eigenen Fachverband. Mit der Gründung einer Gemeinde besteht für Mitglieder, Angestellte und ehrenamtliche Mitarbeitende und deren Familienangehörige des Ordens und seiner Werke überregional die Möglichkeit, Mitglied zu werden. Die zukünftige Inhaberin/der zukünftige Inhaber der Pfarrstelle soll den Aufbau dieser Gemeinde geistlich begleiten und fördern. Dazu gehören Gottesdienste, Andachten und Kasualien für die Gemeindemitglieder. Die Gestaltung von Gottesdiensten in der eigenen Johanniterkirche sollen themenbezogen und in Kooperation mit Gemeindegliedern und den vor Ort stattfindenden Veranstaltungen erfolgen. Die geistliche Leitung oder Begleitung von Veranstaltungen des Johanniter-Ordens und seiner Werke in Nieder- Weisel gehören zum Dienstauftrag des Pfarrers/der Pfarrerin. Der hauptamtliche Stelleninhaber/die Stellen - inhaberin soll die reichhaltige ehrenamtliche Arbeit in der Johanniter Komturei Nieder-Weisel nicht ersetzen, sondern fördern, die ehrenamtlich Tätigen theologisch weiterbilden und in ihrem Dienst stärken. In den regelmäßigen Studienseminaren, die für die neuen Mitarbeitenden in den großen Ordenswerken, wie der Johanniter- Unfallhilfe oder der Johanniter GmbH stattfinden, kommt es darauf an, in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich tätigen Johanniter-Pfarrern/Pfarrerinnen die Grundlagen einer christlichen Hilfsorganisation und einer der evangelischen Kirche zugehörigen Organisation zu vermitteln. Die Mitarbeit in der Stiftung Johanniter-Komturei Nieder-Weisel wird ausdrücklich erwünscht. Ein Pfarrbüro wird auf dem Gelände der Komturei Nieder-Weisel zur Verfügung gestellt. Bei der Wohnungssuche ist man gerne vor Ort behilflich. Nieder-Weisel hat ca Einwohner, Bahnhöfe und Autobahnanschluss liegen in der Nähe, Frankfurt am Main ist ca. 45 km entfernt, Gießen ca. 25 km. In Nieder- Weisel gibt es eine rege evangelische Ortskirchengemeinde, zu der gute Kontakte gepflegt werden. Diese Kirchengemeinde ist Träger einer evangelischen Kindertagesstätte. Im Ort ist eine Grundschule. In der Stadt Butzbach sind weiterführende Schulen vorhanden, auch ein Gymnasium. Gesucht wird eine Pfarrerin/ein Pfarrer, die/der Interesse hat, einen Gemeindeaufbau von Anfang an zu begleiten und mit zu gestalten. Es ist eine reizvolle Aufgabe, in einer, von der Mitgliedschaft her, zunächst überschaubaren Kerngemeinde das künftige Profil der Johanniter- Gemeinde zu entwickeln. Weitere Auskünfte erteilen der Kommendator der Hessischen Genossenschaft des Johanniter-Ordens, Prof. Dr. Christoph v. Campenhausen, Bebelstraße 50, Mainz, Tel.: , campenha@mail.unimainz.de; Pfarrer Dr. Michael Frase, Schloßstraße 4, Karben, Tel.: , michael.frase@juh-hrs.de; Dekan Jörg-Michael Schlösser, Dekanat Wetterau, Am Goldstein 4b, Bad Nauheim, Tel.: oder , ev.dekanat.wetterau@ekhn-net.de. Osthofen, Pfarrstelle I, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus B Die Kirchengemeinde Osthofen mit ihren rund Gemeindegliedern, unterteilt in zwei Pfarrbezirke, sucht ab sofort eine/n neue/n Pfarrer/in. Die Weinstadt Osthofen (ca Einwohner) liegt im Herzen des Wonnegaus, in der Rheinebene, am Rande des rheinhessischen Hügellandes. In Sichtweite befinden sich der Pfälzerwald im Westen, der Odenwald im Osten und der Taunus im Norden. Gut erreichbar sind die Städte im Rhein-Main-Neckar-Raum Mannheim (35 km), Heidelberg (60 km), Darmstadt (40 km) und Frankfurt (75 km). Schöne Winzerhöfe schmücken den Ort mit seinem ausgeprägten Vereinsleben und seiner regen Festkultur. Die Bevölkerung Osthofens setzt sich überwiegend aus Arbeitern und Angestellten sowie Winzern und Landwirten zusammen. Am Ort sind alle Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Es gibt eine Grundschule, eine Haupt- und Realschule, die ab nächstes Jahr zu einer integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umgebaut wird. Daneben gibt es eine Schule für Lernbehinderte. Außerdem gibt es in dem von Osthofen 10 km entfernten Worms drei Gymnasien, eines davon altsprachlich. Osthofen bietet sehr gute Bahn- und Busverbindungen an der Hauptstrecke Mainz-Ludwigshafen-Mannheim. Gottesdienste finden (in der Regel abwechselnd mit dem Kollegen) sonntäglich im jahreszeitlichen Wechsel in der Bergkirche (11. bis 18. Jh., 360 Sitzplätze, mit Fresken aus dem 13. Jh. und Emporengemälden aus der Barockzeit) und in der Kleinen Kirche (18. Jh., ca. 120 Plätze) statt. Das Pfarrhaus aus dem Jahr 1598 befindet sich in zentraler Lage direkt beim Gemeindehaus und beim Gemeindebüro. Es wurde 1971 grundlegend modernisiert. Auch später erfolgten immer wieder Erneuerungen (z.b. Heizungsanlage, Wasserrohre und ganz aktuell neue Schallschutzfenster). Im EG liegen zwei Amtsräume, Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Toilette und Abstellraum. Im OG gibt es 4 Schlafräume, Bad, Dusche und 2 Abstellräume. Ein Garten und eine Garage gehören zum Haus.

308 308 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Was wir bieten Die Gemeinde verfügt über eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit einem bewährten religionspädagogischen Konzept und einem engagierten Team von Erzieherinnen. Das Spielgelände ist gerade für ca neu angelegt worden. Für das kommende Jahr sind Planungen zur Gebäudeerweiterung für die Aufnahme von Kindern unter drei Jahren vorgesehen. Mit 23 weiteren Kirchengemeinden sind wir an der evangelischen Sozialstation Osthofen beteiligt, die vor einigen Jahren in einen Neubau gezogen ist. Die Gemeinde beschäftigt halbtags eine gut eingearbeitete Sekretärin in einem kürzlich aufwendig sanierten Büroanbau direkt im Anschluss an das Gemeindehaus. Die Kirchengemeinde ist der Regionalverwaltung Rheinhessen in Alzey angeschlossen. Die Gottesdienstformen sind vielfältig: außer der traditionellen Form II der Agende werden Tauferinnung, Osternacht, Projekt- und Themengottesdienste gefeiert. Die evangelische und katholische Kirchengemeinde unterhalten freundschaftliche Kontakte. Es gibt einige gemeinsame Projekte im Kirchenjahr wie z.b. gemeinsames Wandern auf dem Jakobspilgerweg und ökumenische Frühandachten im Advent. Die Gemeinde ist ökologisch orientiert und betreibt Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Gemeindehauses und der Kindertagesstätte. Das Gemeindehaus im Pfarrhof ermöglicht vielfältige Aktivitäten in unterschiedlich großen Räumen. Folgende Gruppen sind in der Gemeinde aktiv: - in den Wintermonaten finden im wöchentlichen Wechsel der Seniorennachmittag und die Frauenhilfe statt, - ein ökumenischer Gesprächskreis für Eltern mit behinderten Kindern, - ein Frauenkreis, - regelmäßige Kindergottesdienste, - und Krabbelkreise. Zu den regelmäßigen Angeboten der Kirchengemeinde gehören außerdem zu Ostern und im Herbst Kinderbibeltage, im Sommer eine Kinderfreizeit und regelmäßige Angebote in der Konfirmandenarbeit. Im Erdgeschoss der Kleinen Kirche (der ehemals lutherischen Kirche) ist ein Eine-Welt-Laden mit Café entstanden, das von einem Team ehrenamtlicher Helferinnen betreut wird. Im Obergeschoss befindet sich der Gottesdienstraum. Hier probt der Posaunenchor. Ein kleiner Kirchenchor versucht sich gerade zu etablieren. Was wir erwarten Von der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer wird die Fortführung der vielfältigen Gemeindearbeit in Zusammenarbeit mit dem anderen Pfarrer und dem Kirchenvorstand erwartet. Die ausgeschriebene Pfarrstelle war 20 Jahre, die Pfarrstelle des Kollegen ist seit besetzt. Die Betreuung dreier größerer Altenheime wird zukünftig auch Aufgabe der beiden Pfarrer Osthofens sein. Derzeit wird diese Aufgabe noch vom Pfarrer einer Nachbargemeinde wahrgenommen. Persönliche Schwerpunkte in der Arbeit sollen in Abstimmung mit dem Kollegen und dem Kirchenvorstand gebildet werden. Teamfähigkeit wird erwartet. Neugierig geworden? - Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nähere Informationen erteilen: Der Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: ; der Dekan des Dekanates Worms-Wonnegau, Harald Storch, Tel.: ; Pfarrer J. U. Arndt M.A., Tel.: oder der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr J. Kohl, Tel.: Schlierbach, evangelisch-reformierte Kirchengemeinde, Dekanat Bergstraße, Modus A Seit 1. September 2008 suchen wir, auf Grund der Ruhestandsversetzung des bisherigen Stelleninhabers, einen/ eine Pfarrer/ in oder ein Pfarrehepaar, die/der gerne in unserer Odenwaldgemeinde arbeiten und leben möchte/n. Da sind wir! Das Kirchspiel Schlierbach gehört zum Dekanat Bergstraße des Landkreises Heppenheim, liegt im schönen Odenwald und umfasst mehrere kleine Ortschaften. Wir sind ca Gemeindemitglieder und über die Landstraße L3099 oder über die B38 sowie die B47 erreichbar. In unmittelbarer Nähe liegen die Orte Fürth und Lindenfels. Was leisten wir: Unsere reformiert geprägte Gemeinde hat einen engagierten Kirchenvorstand, die Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Berufsgruppen, tragen und unterstützen aktiv verschiedene gemeindliche Arbeiten. Unter professionellen Leitungen stehen der Kirchen-/ Posaunenchor und die Frauenhilfsgruppe. Die Leitung des Kindergottesdienstes obliegt ehrenamtlich tätigen Gemeindemitgliedern. Unser zweigruppiger Halbtagskindergarten hat neben der religiösen Früherziehung, den Arbeitsschwerpunkt in der Waldpädagogik. Der Kindergartenausschuss ist die Verbindung zur Kindergartenleitung seitens des Kirchenvorstandes. Diese Räume stehen zur Verfügung: Unsere Kirche selbst reicht in die Lorscher Zeit und ist im Lorscher Kodex erwähnt. Sie hat für 400 Gottesdienstbesucher Platz und wurde 2007/2008 neu renoviert. Der Posaunen-/Kirchenchor, die Frauenhilfe und der Konfirmandenunterricht finden im Gemeindehaus neben der Kirche statt. Integriert ist das Gemeindebüro, der Gemeindesaal und eine Küche.

309 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 309 Das geräumige Pfarrhaus mit großem Garten liegt ca. 500 Meter entfernt am Ortsrand. Unsere Erwartungen: Als aufgeschlossene Landgemeinde wünschen wir uns einen/eine Pfarrer/in oder ein Pfarrerehepaar, die das bisher Erreichte fortsetzt/festhält und gemeinsam mit dem Kirchenvorstand Neues entwickelt und umsetzt. Die gute Kontaktpflege zu den Chorleitungen, den ehrenamtlichen Mitarbeitenden und die eventuelle Mitarbeit im reformierten Konvent der EKHN sind erwünscht. Wissenswertes aktuell: Der Konfirmandenunterricht findet en Block 1x monatlich samstags statt. Die Dienstkleidung ist der traditionelle Talar. Die Verwaltungsarbeit obliegt zurzeit einer hauptamtlichen Pfarramtssekretärin. Wir sind der Regionalverwaltung Starkenburg West angeschlossen. Wir bieten zusätzlich monatlich 2 Gottesdienste in Filialorten an und werden hierbei im Wechsel von benachbarten Kirchengemeinden unterstützt. Die Stelleninhaberin der Nachbargemeinde unterstützt uns im Rahmen ihres Dienstvertrages. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Auskunft erteilen: Kirchenvorsteherin Frau Martina Bauer, Tel.: ; Dekanin Frau Ulrike Scherf, Tel.: ; Pröpstin Frau Karin Held, Tel.: Stockstadt am Rhein, Dekanat Ried, Modus A Da unser bisheriger Pfarrer uns verlassen wird, sucht unsere Kirchengemeinde zum 1. November einen neuen Pfarrer oder eine neue Pfarrerin. Eine halbe Pfarrvikarstelle steht zusätzlich noch zur Besetzung an. Die beiden Stellen können auch gerne von einem Pfarrehepaar besetzt werden. Vorstellung von Stockstadt und Umgebung Die Gemeinde Stockstadt mit ca Einwohnern liegt im hessischen Ried und ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem Zug verkehrsgünstig angebunden (30 Min. nach Frankfurt, Darmstadt oder Mannheim). Trotz der zentralen Lage am Südrand des Ballungsgebietes Rhein- Main überwiegt die ländliche Struktur mit wunderschönen Naherholungsmöglichkeiten (Europareservat Insel Kühkopf). Stockstadt verfügt über eine Grundschule. Weiterführende Schulen (Realschule, Gymnasium) befinden sich im näheren, gut erreichbaren Umkreis. Ein reges Vereinsleben kann für Abwechslung und Freizeitgestaltung (Fußball, Tennis, Schwimmbad) sorgen. Beschreibung unserer Gemeinde Unsere Kirchengemeinde besteht aus ca Gemeindegliedern, davon viele Aktive, die gerne mit ihrem neuen Pfarrer oder ihrer neuen Pfarrerin zusammenarbeiten wollen. Der sonntägliche Gottesdienst wird oft vom Kirchenchor, dem Posaunenchor oder dem Flötenkreis mitgestaltet. Die Konfirmanden werden in zwei Gruppen unterrichtet. In der Jugendarbeit wurden in den letzten Jahren mehrere Altersgruppen im CVJM aufgebaut. Die Frauenhilfe trifft sich in den Wintermonaten. Ein Besuchsdienst sorgt sich um unsere älteren Gemeindeglieder und Jubilare. Beschreibung der Kirche und des Umfelds Unsere Kirche aus dem 17. Jahrhundert mit ihrer Dreymann-Orgel prägt das Ortsbild von Stockstadt. 150 Meter entfernt von ihr steht das Pfarrhaus mit 140 qm Wohnfläche in ruhiger Lage mit kleinem Garten. Es verfügt über Wohn- und Essbereich, 4 Schlafzimmer sowie Amtszimmer. Direkt daneben befinden sich das neu erbaute Gebäude für die Diakoniestation und das Pfarramt, das Gemeindehaus mit seinem großen Saal für aktives Gemeindeleben und der evangelische Kindergarten für 75 Kinder. Im Pfarrbüro ist eine engagierte Pfarramtssekretärin halbtags beschäftigt. Die Verwaltung ist mit moderner Bürotechnik ausgestattet und wird vom Regionalverwaltungsverband in Gernsheim unterstützt. Die 15 Mitglieder des Kirchenvorstandes arbeiten selbstverantwortlich in Ausschüssen und mit den kirchlichen Einrichtungen zusammen. Wir pflegen unsere Traditionen, sind aber auch für Veränderungen und Neuerungen offen. Mit der katholischen Kirchengemeinde besteht ein guter Kontakt mit gemeinsamen Aktivitäten und ökumenischen Gottesdiensten. Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Pfarrers oder der Pfarrerin Zentraler Bestandteil der seelsorgerlichen Aufgabe ist der sonn- und feiertägliche Gottesdienst. Unser Kindergottesdienstteam wünscht sich Unterstützung und in der Jugendarbeit können weitere Impulse gesetzt werden. Wir wünschen uns eine gute, unterstützende Zusammenarbeit mit allen Gemeindegruppen und Einrichtungen (religionspädagogische Begleitung des Kindergartens und seelsorgerliche Begleitung der Diakoniestation). Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter freuen sich auf ein kooperatives Zusammenwirken. Wir wünschen uns einen Pfarrer oder eine Pfarrerin, welche/r Liebe zur Gemeinde mitbringt, mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, auf sie zugeht und sie seelsorgerlich begleitet. Der engagierte und motivierte Kirchenvorstand freut sich über Ihr Interesse und Ihren Besuch persönlich oder auf unserer Webseite Ansprechpartner sind: Kirchenvorstand Richard Hefermehl, Tel.: (d) oder (p); Dekan Karl-Hans Geil, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.:

310 310 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Walldorf, 0,5 Pfarrvikarstelle, Dekanat Groß-Gerau - Die Kombination mit einer Stelle im Schuldienst (50%) ist realisierbar. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages. Die Evangelische Kirchengemeinde Walldorf hat zwei besetzte Pfarrstellen und die zu besetzende Pfarrvikarstelle. Wer sind wir? Der Ortsteil Walldorf der Stadt Mörfelden-Walldorf hat Einwohner, davon Protestanten, ca Katholiken und rund 50% der Einwohner gehören keiner christlichen Konfession an. Ort und Evangelische Kirchengemeinde sind eine Gründung waldensischer Flüchtlinge aus Italien (1699). Die waldensische Tradition wirkt heute noch in der Gemeinde nach. Das Gemeindeleben wird zunehmend durch Zuzug von Menschen aus anderen protestantischen Traditionen geprägt. Es gibt ein großes Neubaugebiet mit vielen Kindern und (jungen) Familien. Der Ballungsraum Rhein- Main beeinflusst das Leben und die Arbeit am Ort. Die Kirchengemeinde hat zwei Kirchen im Ortskern sowie die auf unserer Gemarkung stehende Hüttenkirche. Alle drei sind gleichwertige Gottesdienstorte, für die Hüttenkirche wurde ein neues Gottesdienstkonzept mit der Kirchengemeinde Mörfelden entwickelt und in 2008 erprobt. Zur Gemeinde gehört ein gut unterhaltenes Gemeindezentrum. Seit 75 Jahren gibt es in unserer Gemeinde einen Kindergarten. Mit der Nachbargemeinde Mörfelden unterhalten wir ebenso eine Diakoniestation und sind Gesellschafter der Christlichen Flüchtlingshilfe. Neben ca. 20 Teilzeitbeschäftigten in Verwaltung, Kindergarten, Hausmeister- und Reinigungsdienst gibt es zwei Pfarrstellen, eine halbe Pfarrvikarstelle (zzt. unbesetzt) und eine Stelle im gemeindepädagogischen Dienst (75%). Die Kirchenmusikerstelle ist zu 25% mit einem Kantor besetzt. Die überwiegende kirchenmusikalische Arbeit wird von einem Kirchenmusiker im Honorarvertrag geleistet. Mehr als 120 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen engagieren sich in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde. Über 25 Kreise, Gruppe, Ausschüsse und Projektgruppen treffen sich regelmäßig in unseren Räumen: Frauenhilfe, Musikgruppen (vokal und instrumental), Kinder-, Jugend-, Familien- und Frauengruppen, Freunde der Waldenser, Förderkreis Hüttenkirche u.v.m. Wen suchen wir? Wir wünschen uns eine/n engagierte/n, selbstbewusste/n Pfarrer/in, der/die durch lebendige Verkündigung das geistliche Leben unserer Gemeinde mitgestaltet und offen ist für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen. Nach intensiven Personalveränderungsprozessen und Schaffung neuer Strukturen in allen Bereichen ist die Gemeindearbeit im Aufbruch und in der Neuorientierung; hier bietet sich Spielraum für das Einbringen von Innovation und Ideen, speziellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. In lebendigen und spannenden Gottesdiensten sollte der Bezug zur Lebenswirklichkeit der Menschen in der Gemeinde hergestellt werden. Die Gemeinde ist offen für neue Gottesdienstformen. Wir wünschen uns eine/n Interessenten/in mit Lust und Freude an der Arbeit mit Kindern und (jungen) Familien. Die weitere Aufteilung der gemeindlichen Arbeit wird im Team entwickelt. Eine flexible Arbeitsaufteilung ist möglich. Wir planen und gestalten die Arbeit in der Gemeinde im Team von Pfarrer/innen, Haupt- und Ehrenamtlichen. Deshalb sind Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit unerlässlich. Weitere Auskünfte erteilen: Anette Seydel, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Dekan Tankred Bühler, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: Worms, Luthergemeinde, Pfarrstelle II Nord, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus A, zum zweiten Mal Möchten Sie mit uns gemeinsam wichtige Aufgaben anpacken, neue Konzepte entwickeln und Gemeinde und Gemeinschaft in einem interessanten Wormser Stadtteil erleben? Die Luthergemeinde Worms sucht zum nächstmöglichen Termin nach Versetzung des bisherigen Stelleninhabers in den Ruhestand für die Pfarrstelle Nord eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. Die Gemeinde hat 2 Pfarrstellen; der neue Inhaber der Pfarrstelle I Süd ist bereits gewählt und wird spätestens zum seine Tätigkeit aufnehmen. Der Stadtteil / die Stadt: Die Luthergemeinde liegt im westlichen Teil der Kernstadt von Worms und hat ca Gemeindeglieder, davon ca. 350 Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, in sehr unterschiedlicher Wohnstruktur. Ein größeres Wohngebiet wird derzeit bebaut. Worms als Mittelzentrum bietet mit seiner Lage zwischen Odenwald und Pfalz sowie den Ballungsräumen Rhein- Main und Rhein-Neckar hervorragende Verkehrsanbindungen an das Bundesautobahnnetz (A6, A67 und A61) und an die Verkehrsverbünde der Ballungszentren. Der Hauptbahnhof ist in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Als Wohnort bietet Worms viele Vorteile. In der Stadt mit Einwohnern sind sämtliche Schularten vor Ort vertreten, u.a. das unmittelbar neben der Kirche gelegene Eleonorengymnasium sowie eine Realschule und eine Grundschule im Gemeindebereich. Dazu kommt eine Fachhochschule mit verschiedenen wirtschaftsbezogenen Fachbereichen. Als eine der ältesten Städte Deutschlands ist Worms kultureller Mittelpunkt des Wonnegaus mit einem breit gefä-

311 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 311 cherten Angebot. In der Stadt werden die Spuren und Denkmäler der jüdischen Gemeinde - einer der ältesten Deutschlands - gepflegt. Wer arbeitet in der Gemeinde mit? Erfahrene haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sind zu einer guten Zusammenarbeit im Team bereit. Eine wöchentliche Teambesprechung fördert diese Arbeit. In der Gemeinde arbeiten hauptberuflich: 1 Gemeindepädagoge mit 0,5 Stelle gemeindebezogen, 1 Kirchenmusiker mit 60% Anteil für die Luthergemeinde (40% Aufgaben im Dekanat), 1 Gemeindesekretärin (0,5 Stelle) und 1 Küster/Hausmeister (Vollzeitstelle). Die Luthergemeinde gehört zur Gesamtgemeinde Worms und ist über diese der Regionalverwaltung in Alzey angeschlossen. Unsere Einrichtungen und Räumlichkeiten Für die Gemeindearbeit stehen ausreichend Räume in mehreren Gebäuden zur Verfügung. Zur Luthergemeinde gehören 2 Kindertagesstätten mit 7 Gruppen und 21 Mitarbeiterinnen, deren dienstrechtliche und finanzielle Trägerschaft bei der Gesamtgemeinde Worms liegt. Es bestehen enge und lebendige Verbindungen zwischen der Kirchengemeinde und den beiden Kindertagestätten. Weiter gibt es im Gemeindebereich einen offenen Jugendtreff des Dekanates mit gutem Kontakt zur Gemeinde. Unsere Kirche Der 1912 fertig gestellte Kirchenbau mit starken Anklängen an den Darmstädter Jugendstil und markantem Außenbereich setzt einen architektonischen Schwerpunkt im Westbereich der Kernstadt. Die technisch gut ausgestattete große Kirche (ca. 800 Sitzplätze auf 2 Ebenen) verfügt über eine sehr gute Akustik. Sie setzt mit ihrer renovierten und erweiterten Orgel im kirchenmusikalischen Angebot der Stadt einen besonderen Schwerpunkt. Was wir uns wünschen / Was wie bieten - Auf eine weiterhin gute Kooperation zwischen den beiden Pfarrbezirken und unter den hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern legen wir besondern Wert. - Die Schwerpunkte unserer Arbeit sehen wir bei Gottesdienst, Seelsorge und der Förderung einer lebendigen Gemeinde. Es besteht die Bereitschaft, neue Wege zu gehen und dazu besondere Aktivitäten zu entfalten. Hierzu gehören zum Beispiel unsere bisherigen Bemühungen um eine verstärkte Kommunikation mit den Mitgliedern unserer Gemeinde (Gemeindebrief, Geburtstagspost, Gemeindeprospekt). Wir wünschen uns ein kreatives Arbeiten. - Die weitere Förderung der Arbeit mit Kindern und Eltern in den Kindertagesstätten und ihre Einbeziehung in die Gemeindearbeit sind uns wichtig. Es finden zum Beispiel monatlich kreative Kinderandachten statt. - Ein engagiertes Team von Kindergottesdienstmitarbeiterinnen erhofft sich Unterstützung und Verstärkung für eine gut eingeführte Kindergottesdienstarbeit. - Im gemeindebezogenen Stadtteiltreff und im übergemeindlichen Jugendtreff für offene Jugendarbeit arbeiten erfahrene und engagierte Mitarbeiter/innen. In den Räumen der Luthergemeinde treffen sich mehrere Pfadfindergruppen. - Engagierte Kirchenvorstands- bzw. Gemeindemitglieder gestalten erfolgreich mit anspruchsvollem Programm die Seniorinnen- und Seniorenarbeit (u.a. im monatlichen Mittwochstreff und im wöchentlichen Luthercafé ) und führen eine gut sortierte Gemeindebibliothek. - Ein gut organisierter Geburtstagsbesuchsdienst durch die Pfarrer und ehrenamtlich engagierte Kirchenmitglieder zeichnet die Gemeinde aus. - Die Kirchenmusik ist ein Schwerpunkt der Arbeit in der Luthergemeinde (mit Ausstrahlung in die Stadt). Dazu gehören regelmäßige Konzerte sowie die Chorarbeit (Kinder- und Erwachsenenchor). Diese Arbeit des Kirchenmusikers gilt es positiv zu begleiten und zu unterstützen. - Mehrere Selbsthilfegruppen und Gastgemeinden treffen sich in den Gemeinderäumen zu eigenen Gottesdiensten und Versammlungen. Pfarrwohnung - Die 163m 2 große Pfarrwohnung liegt im 1. Obergeschoss über einem großen Gemeinderaum und den Büroräumen. Sie hat 5 Zimmer, Küche, Bad mit WC, separates WC, Balkon sowie Kellerräume und Garage. Die Wohnung im Dachgeschoss ist vermietet. - Die Amtsräume für beide Pfarrbezirke befinden sich außerhalb der Pfarrwohnung im Erdgeschoss des direkt benachbarten zweiten Pfarrhauses. - Ein Pfarrgarten, welcher 2- bis 3-mal im Jahr für Gemeindefest oder Gottesdienste benutzt wird, steht zur Verfügung. Sind Sie neugierig - haben Sie Interesse? Bewerben Sie sich - besuchen Sie uns - sprechen Sie mit uns. Wir freuen uns auf Sie! Kontaktaufnahme: Der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Gernot Lahr, Liebenauerstraße 95, Tel.: ; der Dekan des Dekanates Worms- Wonnegau, Pfarrer Harald Storch, Dekanatsbüro: Seminariumgasse 1, Worms, Tel.: ; der Propst für Rheinhessen, Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz, Tel.:

312 312 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Würzberg/Weiten-Gesäß, Dekanat Odenwald (0,75 Stelle), kombiniert mit der Begleitung der Evangelischen Grundschule Weiten-Gesäß (0,25 Stelle), Modus A Haben Sie Interesse an einer Pfarrstelle mit zwei wunderschön gelegenen, kleinen Gemeinden und einem religionspädagogischen Schwerpunkt in der Evangelischen Grundschule, die in einer der beiden Gemeinden liegt? Dann ist das genau Ihre Stelle! Im Einzelnen: Die zwei selbstständigen Kirchengemeinden Würzberg und Weiten-Gesäß suchen eine engagierte Pfarrerin oder einen engagierten Pfarrer (gerne auch ein Pfarrer-Ehepaar). Wir bieten Ihnen: - eine volle Stelle, die ab sofort zu besetzen ist, - zwei neu gewählte, engagierte, kooperative Kirchenvorstände mit gutem Arbeitsklima und neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen, - eine evangelische Grundschule in Weiten-Gesäß, die zu intensiver Zusammenarbeit bereit ist. Wir erwarten von Ihnen: - Neues wagen - Bestehendes weiterführen, - Gestaltung traditioneller und neuer Gottesdienste als Mitte des Gemeindelebens, die in 14-tägigem Wechsel einmal samstags und einmal sonntags stattfinden, - zusätzliche Impulse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, - Bereitschaft, sich im Rahmen eines gesamtkirchlichen Auftrages (siehe unten) an der Evangelischen Grundschule Weiten-Gesäß zu engagieren. Wir haben in Würzberg (617 Gemeindeglieder): - eine Kirche von 1907 (250 Sitzplätze, Bechstein- Orgel, außen und innen 2003 neu renoviert), - ein neues Gemeindehaus mit Pfarrbüro. Wir haben in Weiten-Gesäß (604 Gemeindeglieder): - ein renoviertes Gemeindehaus mit einem 2008 neu gestalteten Kirchenraum (120 Sitzplätze, Bosch- Orgel), - die Evangelische Grundschule, eine von zwei Modellschulen der EKHN, genau Gegenüber dem Gemeindehaus gelegen. und: - eine Sekretärin für beide Kirchengemeinden (6 Wochenstunden), die mithilfe moderner Bürotechnik die Verwaltung weitgehend selbst erledigt, - 4 Organisten/innen, - 2 Kirchendiener/innen. Würzberg liegt 10 km, Weiten-Gesäß 5 km von Michelstadt entfernt, im Herzen des Odenwaldes. In Michelstadt und der benachbarten Kreisstadt Erbach befinden sich alle Schulformen, Ämter, Einkaufsmöglichkeiten und das Gesundheitszentrum. Die Evangelische Grundschule Weiten-Gesäß ist eine der beiden gesamtkirchlichen Grundschulen der EKHN. Im August 1999 hat der Schulbetrieb begonnen. Das pädagogische Grundkonzept orientiert sich am Jena-Plan. Träger der Schule ist eine GmbH, in der die EKHN, das Dekanat und die Kirchengemeinde vertreten sind. Der 0,25-Dienstauftrag beinhaltet unter anderem: - Religionsunterricht, - Weiterentwicklung des Schulkonzeptes zusammen mit der Schulleiterin, Trägern und dem Kuratorium, - Einbettung der Schule in das Leben der Kirchengemeinde durch gemeinsame Veranstaltungen, - Ansprechpartner für Anfragen von außen in Bezug auf die Schule. Erwartet wird von der Stelleninhaberin/vom Stelleninhaber: - eine überdurchschnittliche religionspädagogische Kompetenz, - Freude an der Arbeit im Bereich Grundschule, - die Bereitschaft, sich auf das Jena-Plan-Modell einzulassen. Bei der Suche nach einer Dienstwohnung in einer der beiden Kirchengemeinden oder gegebenenfalls auch in Michelstadt sind die Kirchenvorstände behilflich. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Die Kirchenvorste-her, Heinz Knapp, Tel.: und Adam Heusel, Tel.: ; der Religionspädagogische Studienlei-ter, Christopher Kloß, Tel.: oder ; der Dekan, Stephan Arras, Tel.: oder ; und die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held, Tel.: und die Internetseite Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Stadtjugendpfarrer/in für Frankfurt am Main Frankfurt am Main ist eine spannende und dynamische Stadt mit vielen Bewohnern aus unterschiedlichen kulturellen und auch religiösen Kontexten. Die Evangelische Kirche setzt sich für die Integration aller Bewohner in die Stadtgesellschaft ebenso ein wie für eine interkulturelle Öffnung der eigenen Arbeitsfelder. So versteht sie sich missionarisch und ist herausgefordert, der nachwachsenden Generation von Kindern und Jugendlichen das Evangelium von Jesus Christus glaubwürdig in Worten und Taten zu verkündigen. Haben Sie Lust, in verantwortlicher Position mitzuarbeiten?

313 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 313 Als Stadtjugendpfarrer/Stadtjugendpfarrerin in Frankfurt sind Sie zuständig für die Koordination und Vertretung der vielfältigen Arbeitsbereiche evangelischer Kinderund Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit in der Stadt. Die Arbeit geschieht in den 59 Kirchengemeinden ebenso wie in über 30 evangelischen Kinder- und Jugendhäusern, in Projekten der Schulsozialarbeit und Berufsqualifizierung ebenso wie durch Jugendverbandsarbeit oder durch Ferienreisen. Im Evangelischen Stadtjugendpfarramt unterstützen 4 pädagogische Referenten/ innen und Verwaltungsmitarbeiter/innen den/die Stadtjugendpfarrer/in bei der Fachberatung, der Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen und der Begleitung des gemeindepädagogischen Dienstes. In der Innenstadt steht mit sankt peter eine Jugendkulturkirche mit einem eigenen Team für Großveranstaltungen in der Rhein-Main-Region zur Verfügung. Über die Arbeitsbereiche können Sie sich informieren über die Homepage der Evangelischen Jugend Frankfurt die generellen Aufgaben der Stadtjugendpfarrämter entnehmen Sie bitte der Kinder- und Jugendordnung der Kirche von Hessen und Nassau (Rechtssammlung der EKHN, Nr ). Von Ihnen wird gewünscht, dass Sie - Berufserfahrung in Gemeindearbeit, Kinder- und Jugendarbeit und Personalführung mitbringen; - sich über die kirchlichen und kommunalen Bildungsund Jugendhilfekonzepte orientieren; - gründliche theologische Arbeit leisten; - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen haben; - über Leitungskompetenzen verfügen und konfliktfähig sind; - über Kenntnisse in Organisation, Verwaltung und Haushaltswesen verfügen. Die Pfarrstelle wird für die Dauer von 6 Jahren besetzt. Eine Mitarbeiterwohnung kann gegebenenfalls zur Verfügung gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Fachbereichs I: Beratung, Bildung, Jugend im ERV, Herrn OKR Jürgen Mattis, Tel.: , juergen.mattis@ervffm.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Bildung kann niemals neutral sein: Entweder sie ist ein Instrument zur Befreiung des Menschen, oder sie ist ein Instrument seiner Abrichtung... Paolo Freire Grundlage und Kern evangelischer Bildungsarbeit ist es, den Prozess der Lebensbegleitung und Erneuerung ganzheitlich zu fördern. Damit unterstützt sie die Selbstentfaltung und -verwirklichung in christlicher und sozialer Verantwortung. Im Dekanat Wetterau ist die Fach- / Profilstelle (0,5) im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen sofort zu besetzen. Das Dekanat Wetterau umfasst die Westhälfte des Wetteraukreises nördlich von Frankfurt zwischen Bad Vilbel und Butzbach. Die Region ist geprägt durch kleinstädtische Zentren (Bad Vilbel, Karben, Friedberg, Bad Nauheim, Butzbach), um die noch von der Landwirtschaft geprägte Dörfer angesiedelt sind. Entsprechend vielfältig sind unsere Gemeinden und unterschiedlich die Lebensbezüge. Diese Stelle wird neu eingerichtet und bietet Ihnen die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher Arbeit. Das Dekanat Wetterau umfasst 60 Kirchengemeinden mit rund Mitgliedern. Sie arbeiten mit einem aufgeschlossenen Dekanatssynodalvorstand zusammen. Zu Ihren Aufgaben gehört: - Sie fördern und vernetzen vorhandene kirchliche Bildungsangebote und wirken mit in regionalen Bildungsnetzwerken - Sie orientieren sich dabei an sozialräumlichen Lebensbezügen und biographischen Lebensphasen der Zielgruppen - Sie arbeiten mit kirchlichen, staatlichen, kommunalen Institutionen, Verbänden und Vereinen zusammen, insbesondere - der Ehrenamtsakademie für die Dekanate Wetterau und Hochtaunus - der Evangelischen Familienbildungsstätte Wetterau - dem Verband Evangelischer Frauen in Hessen und Nassau - der Fachberatung Kindertagesstätten im Zentrum Bildung - den Fach- und Profilstellen im Dekanat Wetterau - der Evangelischen Jugendarbeit - Sie haben die Verknüpfung der Arbeitsfelder von Kirche und Schule im Blick - Sie vertreten das Handlungsfeld in der Öffentlichkeit Dazu bringen Sie als Qualifikation mit: - Ein Theologisches oder Pädagogisches Studium (Fachhochschul-, Hochschulabschluss) oder ein vergleichbares Studium - Berufserfahrung im Handlungsfeld Bildung, Erziehung und der Arbeit mit Zielgruppen - Religionspädagogische Kompetenz - Konzeptionelles und strukturelles Denken und kommunikative Kompetenz

314 314 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wir erwarten: im internen Bereich - Teamfähigkeit und Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern im Dekanat und in der Gesamtkirche - Die Bereitschaft zur Weiterbildung - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Mobilität Ihre Arbeit wird vom synodalen Bildungsausschuss der Dekanatssynode begleitet. Im Dekanat sind auch die anderen drei Handlungsfelder besetzt. Ihr Dienstsitz ist das Evangelische Dekanat Wetterau, Hanauer Straße 31, Friedberg, an das Sie auch Ihre Bewerbung richten. Pfarrerinnen und Pfarrer richten ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg an das Referat Personservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darmstadt. Weitere Informationen geben Präses Tobias Utter, Tel.: oder mobil , und Dekanstellvertreter Ernst Rohleder, erreichbar über das Pfarramt Büdesheim, Tel.: Kirchliche Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn, 0,5-Profilstelle im Handlungsfeld Ökumene Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Kirchliche Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn (ein Zusammenschluss der Dekanate Diez, Nassau und St. Goarshausen, im folgenden AG genannt) erstmalig für das Handlungsfeld Ökumene eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der diese 0,5-Stelle engagiert und kommunikationsfreudig ausfüllt. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin soll für den Bereich der AG den Dialog mit den unterschiedlichen Kirchen, kirchlichen Verbänden und religiösen Gemeinschaften pflegen. Gewünscht sind ferner die Kontaktpflege, das Gespräch und die inhaltliche Auseinandersetzung mit anderen Kirchen und Religionen, schwerpunktmäßig mit der katholischen Kirche, dem Islam und dem Judentum. Dabei sollen die Gemeinden durch Sie Begleitung im ökumenischen und interreligiösen Gespräch sowie Beratung in Weltanschauungs- und Sektenfragen erfahren. Ziel soll die Stärkung des Evangelischen Profils sein, um die Gemeinden bei der Einbringung ihrer volkskirchlich protestantischen Stimme zu stärken. 1. Aufgaben im externen Bereich - Initiierung und Weiterführung der Kontakte zur katholischen Kirche (eventuell Gründung lokaler ACK-Gruppen) - Kontakte zum Islam - Kontakte zur jüdischen Gemeinde - Beratung von DSV s, Pfarrkonventen, Synoden und Kirchenvorständen - Mitwirkung bei der Organisation von Veranstaltungen zum Thema Ökumene - Beratung der Gemeinden in Sekten- und Weltanschauungsfragen 2. Erforderliche Qualifikation - Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/Pfarrerin - Kontakt- und Kommunikationsfreudigkeit - Entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Handlungsfeld Ökumene - Kenntnisse im Umgang mit Medien - Kfz-Führerschein Wir erwarten - Organisations- und Motivationsfähigkeit - Koordinieren der Arbeit mit den Inhabern der anderen Profil-/Fachstellen im Bereich der AG - Zusammenarbeit mit dem Zentrum Ökumene - Bereitschaft zur Fortbildung Wir bieten - ein interessantes Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten - großen Bedarf und Interesse in unseren Gemeinden an kompetenter Begleitung im Aufgabengebiet - einen aufgeschlossenen Dienstgeber, der das Setzen eigener Schwerpunkte in Absprache ermöglicht - Besoldung nach Pfarrergehalt Die Stelle ist an das Dekanat Nassau (mit Dienstsitz in Lahnstein) angebunden und auf fünf Jahre befristet, kann danach aber wiederbesetzt werden. Die drei Dekanate Diez, Nassau und St. Goarshausen liegen landschaftlich sehr reizvoll im Rhein-Lahn-Kreis im nordöstlichen Rheinland-Pfalz an den Flüssen Rhein und Lahn. Im Norden und Nordwesten ist das Gebiet vom Westerwaldkreis und der Stadt Koblenz begrenzt, im Osten und Südosten von dem Kreis Limburg-Weilburg und dem Rheingau-Taunus-Kreis. Eine gute Infrastruktur mit Autobahn- und Bahnanschluss, vielen Einkaufsmöglichkeiten, kultureller Vielfalt, einem reichhaltigen Kindergarten- und Schulangebot und die beschriebene Nähe zu Westerwald, Taunus und Hunsrück mit ihren vielen Freizeitmöglichkeiten machen den Rhein-Lahn-Kreis vor allem für junge Familien attraktiv.

315 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 315 Bei der Wohnungssuche sind wir gern behilflich. Wir sind aufgeschlossen für neue Ideen und Impulse, die Sie einbringen und freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Informationen sind zu erhalten über Herrn Dekan Friedrich Kappesser, Dekanat Nassau, Tel.: ; Herrn Propst Dr. Sigurd Rink, Propstei Süd- Nassau, Tel.: und über Herrn Pfarrer Detlev Knoche, Zentrum Ökumene, Tel.: Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (0,5) bei der JVA Frankfurt am Main I (Preungesheim). Besetzung durch die Kirchenleitung. Die JVA Frankfurt I in Preungesheim befindet sich im Umbruch. Eine neue Anstalt ist im Bau und wird Anfang 2011 eröffnet. Zurzeit besteht im Kleinen Haus eine Präsenzabteilung mit 107 Plätzen. Im zweiten Stock des Zellentraktes befindet sich ein Büro als Sprechzimmer mit Diensttelefon. Rechtliche Grundlage der Arbeit ist die Vereinbarung über die Hessische Seelsorge an den Hessischen Justizvollzugsanstalten (Rechtsquellensammlung der EKHN, Band 1, Nr. 126). Zurzeit befinden sich in der Anstalt fünf Gruppen von Inhaftierten: - Neuverhaftete, die von der Polizei gebracht werden. - Transportgefangene, die in andere Gefängnisse in Hessen oder in andere Bundesländer weitergeleitet werden. - Abschiebegefangene, die auf den Rückflug in ihre Heimatländer warten. - Sogenannte Terminer, die aus der Untersuchungshaft in Weiterstadt oder aus anderen Gefängnissen gebracht werden, weil sie in Frankfurt ihren Gerichtstermin haben. - Gefangene als Hausarbeiter, die längerfristig da sind und kontinuierliche Gespräche und Begleitung suchen. Die Fluktuation ist groß. Viele Gespräche und Begegnungen sind einmalig. Es ist eine bunt gemischte, multikulturelle Personengruppe, die auf die seelsorgerliche Zuwendung wartet. Zu den Aufgaben gehören: - Gottesdienste im Mehrzweckraum - Einzel- und Gruppengespräche - Kontakte zu Angehörigen - Sozial-diakonisches Handeln. Von der künftigen Gefängnisseelsorgerin oder dem Gefängnisseelsorger wird erwartet: - Seelsorgerliche Kompetenz im Gespräch mit Gefangenen, Angehörigen und Bediensteten. - Aufgeschlossenheit auch gegenüber Menschen aus fremden Kulturen und Religionen. - Bereitschaft, im System der JVA konstruktiv mitzuarbeiten und gleichzeitig die Freiheit der besonderen Stellung der Gefängnisseelsorge in diesem System zu nutzen. - Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit. - Mitarbeit in der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Hessen. - Bereitschaft zur Teilnahme von Fortbildungsangeboten. Die regelmäßige Teilnahme an der Supervision der Gefängnisseelsorge ist Teil des Dienstauftrages. Voraussetzungen: - eine KSA-Ausbildung oder eine Ausbildung in einer therapeutischen Methode (Systemische Therapie oder Gestalttherapie). Falls nicht vorhanden, kann diese in den ersten zwei Jahren nachgeholt werden. - Fähigkeiten zur Kommunikation in einer oder mehreren Fremdsprachen ist wünschenswert. Für den neuen evangelischen Gefängnispfarrer oder die neue evangelische Gefängnispfarrerin ist eine 4-wöchige Einarbeitungsphase vor Stellenantritt vorgesehen. Eine kompetente und freundliche Unterstützung durch die hessischen Kolleginnen und Kollegen der Gefängnisseelsorge, gerade in der Anfangsphase, ist selbstverständlich. Die Besetzung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Kirchenleitung im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Justiz. Der Stellenzuschnitt kann sich im Zuge der Eröffnung der neuen JVA verändern. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Koordination Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: der Leiter des Referates Koordination Kirchengemeinden und Dekanate, Oberkirchenrat Schuster, Tel.: ; Mitglied der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Hessen, Pfarrer Dr. Müller-Monning, Tel.: und sowie die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Scherle, Tel.: Die drei evangelischen Kirchen in dem Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Evangelische Kirche im Rheinland und Evangelische Kirche der Pfalz) tragen gemeinsam eine Verbindungsstelle am Sitz der Landesregierung von Rheinland-Pfalz.

316 316 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Stelle - Besondere Dialog- und Verhandlungsfähigkeit. der/des Beauftragten der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz ist zum 1. Juli 2010 neu zu besetzen. Turnusmäßig liegt diesmal das Besetzungsverfahren bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Über den daraus resultierenden Personalvorschlag ist das Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche der Pfalz und der Evangelischen Kirche im Rheinland herzustellen. Aufgabenbereiche: - Pflege der Beziehungen zwischen den Kirchen im Land Rheinland-Pfalz und dem Land Rheinland- Pfalz. - Beobachtung des politischen Lebens und Unterrichtung der Kirchen. - Kommunikation der Vorstellung der Kirchen gegenüber den Organen und gesellschaftlichen Gruppen im Land Rheinland-Pfalz. - Verbindung zu Landtag, Regierung und Ministerien. - Pflege ständiger Kontakte zu den politischen Parteien und zu Vereinigungen und Verbänden auf Landesebene. - Regelmäßige Berichtspflicht gegenüber dem Verbindungsausschuss der Kirchen und Unterbreitung von Vorschlägen für die weitere Arbeit. - Regelmäßige Berichte für die Kirchenleitungen in größeren Zeitabständen über die Tätigkeit. - Laufende Unterrichtung der zuständigen Dezernate sowie der vom Verbindungsausschuss benannten Vertreter der Kirchen über alle die Kirchen berührenden Angelegenheiten. - Führung von Verhandlungen im besonderen Auftrag der Kirchen. - Vorbereitung und Koordination der Kontakte der Kirchenleitungen mit der Landesregierung. - Kontaktpflege zum Bevollmächtigten des Rates der EKD am Sitz der Bundesregierung und zu den Beauftragten bei anderen Landesregierungen. - Zusammenarbeit mit dem für die Diakonie zuständigen Beauftragten am Sitz der Landesregierung. - Ständiger Kontakt mit dem Katholischen Büro Mainz. Bewerberinnen / Bewerber sollen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Abgeschlossenes Theologiestudium und mehrjährige Berufserfahrung in verschiedenen Bereichen des Pfarrdienstes. - Kenntnis politischer Strukturen. - Hohe Kommunikationsfähigkeit und diplomatisches Geschick. - Fähigkeit, mit Nachhaltigkeit kirchliche Positionen vertreten zu können. - Hohes Engagement bei gleichzeitiger Fähigkeit, im Auftrag von drei Evangelischen Kirchen Aufträge und Positionen zu vertreten (Loyalitätspflicht). - Geistliche und seelsorgerliche Kompetenz. - Wünschenswert sind Kenntnisse und Erfahrungen in der Diakonie. Die Berufung erfolgt für acht Jahre. Wiederberufung ist im Einvernehmen mit den beteiligten Kirchen möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A 16. Wenn Sie Interesse an der zu besetzenden Stelle haben, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum einschließlich an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenleitung, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Auskünfte erteilt die Leiterin der Kirchenverwaltung, Frau Oberkirchenrätin Sigrid Bernhardt-Müller, Tel.: Zum 1. August 2010 ist in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die Stelle zu besetzen. der Leiterin oder des Leiters der Kirchenverwaltung Mit rund Kirchengemeinden, Pfarrerinnen und Pfarrern und Beschäftigten gehört die EKHN zu den größeren Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Kirchenverwaltung ist das zentrale Dienstleistungsorgan der Gesamtkirche. Sie gliedert sich in drei Dezernate sowie fünf Stabsbereiche und hat ca. 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Leiterin oder dem Leiter obliegen insbesondere die Vertretung der Kirchenverwaltung nach außen, die Zielund Zeitplanung und die Aufbau- und Ablauforganisation der Gesamtverwaltung. Sie oder er ist Mitglied der Kirchenleitung, hat den Vorsitz im Kollegium der Kirchenverwaltung und vertritt die EKHN gemeinsam mit dem Kirchenpräsidenten in der Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland. Wir suchen eine in der evangelischen Kirche engagierte Persönlichkeit vor allem - mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich Personalführung und Verwaltungsorganisation, - mit Kenntnissen im Staatskirchenrecht, - mit beteiligungsorientierten Leitungskompetenzen.

317 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 317 Sie sollte mit Engagement bereit sein, in einer komplexen Organisation an der Gestaltung unserer Kirche mitzuwirken. Eine volljuristische Ausbildung ist erwünscht, aber nicht Bedingung. Die Stelle ist nach B 5 Bundesbesoldungsordnung bewertet. Die Kirchensynode wählt die Leiterin oder den Leiter der Kirchenverwaltung für acht Jahre. Sie oder er hat die Rechtsstellung einer Kirchenbeamtin oder eines Kirchenbeamten auf Zeit, Wiederwahl ist möglich. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir bis zum 1. September 2009 an den Kirchensynodalvorstand, z. H. Präses Prof. Dr. Schäfer, Paulusplatz 1, Darmstadt, Tel.: Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogen/Gemeindepädagogin (FH) oder Sozialpädagogen/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation für eine 0,5-Stelle Schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit an der Integrierten Gesamtschule Busecker Tal. Die Schule liegt innerhalb einer der Großgemeinden unseres Dekanats; dort werden rund 1000 Schülerinnen und Schüler in 37 Klassen unterrichtet. Sie kommen im Wesentlichen aus den Gemeinden unseres Dekanats. An der Gesamtschule existiert bereits eine volle Stelle Schulsozialarbeit. Die Stelle ist vorerst auf drei Jahre befristet. Wir erwarten: - Vernetzung mit der Kinder- und Jugendarbeit in den umliegenden Kirchengemeinden - Weiterentwicklung der Konzeption evangelischer schulbezogener Arbeit - Projektarbeit, u.a. mit dem Ziel der Gewaltprävention - Beratungs- und Betreuungsangebote für die Schulgemeinde in Kooperation mit der Schulsozialarbeit in Trägerschaft des Regionalen Diakonischen Werkes Gießen - Förderung und Unterstützung von benachteiligten Schüler/innen, u.a. Hilfe bei der Berufsfindung - Zusammenarbeit mit der Schülervertretung, dem Lehrerkollegium und den Eltern - Außenvertretung in fachpolitischen Gremien - Bereitschaft, sich auf die besonderen Erfordernisse der Arbeit im System Schule einzulassen - Fähigkeit zu eigenständigem Organisieren und Durchführen der geforderten Tätigkeiten - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche Wir bieten: - eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem sich neu entwickelnden Arbeitsfeld - Zusammenarbeit in einem kollegialen Team von Gemeindepädagoginnen unseres Dekanats - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Eingruppierung nach KDAVO Wenn Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. August 2009 an das Ev. Dekanat Kirchberg, Tiefenweg 49, Fernwald. Für Rückfragen stehen Ihnen Dekan Klingmann, Tel oder sowie Dekanatsjugendreferentin Carola Geck, Tel zur Verfügung. Das Evangelische Dekanat Ingelheim sucht zum eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle) zum Einsatz in den Kirchengemeinden Appenheim/Ober- Hilbersheim/Nieder-Hilbersheim (insgesamt 1450 Gemeindeglieder) und Engelstadt/Bubenheim (insgesamt 860 Gemeindeglieder). Die o.g. benachbarten Kirchengemeinden sind kleine rheinhessische Dorfgemeinden, ländlich strukturiert und durch den Weinbau geprägt. Zum Aufbau einer Jugendarbeit und dem Ausbau der Kooperation untereinander suchen wir eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen mit einem Stellenumfang von 50 %. Für Aufgaben der Vernetzung wird diese/dieser mit einem Anteil der Arbeitszeit von 10 % auch im Bereich des Dekanates Ingelheim tätig sein. Arbeitsschwerpunkte Aufgaben im Dekanat: - Mitarbeit bei Projekten auf Dekanatsebene (z.b. Konfi-Camp) - Mitwirkung an gemeindeübergreifenden Projekten im Jugendbereich und Vernetzung mit den Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst - Kooperation und Teamarbeit mit den Mitarbeitenden im Gemeindepädagogischen Dienst - Konfirmandenarbeit im Dekanat nach Absprache (z.b. bei Vakanzen, Studienurlaub) Aufgaben in der Kirchengemeinde Appenheim/Ober- Hilbersheim/Nieder-Hilbersheim: - Aufbau einer kirchlichen Jugendarbeit - Gewinnung, Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeitenden im Jugendbereich

318 318 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Planung, Organisation und Durchführung von gemeinsamen Konfirmandenfreizeiten - Angebote in der Nachkonfirmandenzeit Aufgaben in der Kirchengemeinde Engelstadt/Bubenheim: - Entwicklung und Durchführung von Angeboten für 10 bis 13-Jährige - Vernetzungsangebote in der Jugendarbeit - Jugendarbeit mit den Konfirmierten Die Kirchengemeinden wünschen eine Kooperation und unterstützen Projekte über die eigenen Gemeindegrenzen hinweg. Unverzichtbar sind gängige Administrationsformen, Büroorganisation und PC-Kenntnisse, sowie ein eigener Pkw und eine entsprechende Fahrerlaubnis. Die Kirchengemeinden und das Dekanat bieten: - einen Arbeitsplatz in Engelstadt - aufgeschlossene und engagierte Gemeinden - eine Pfarrerin (Appenheim/Ober-Hilbersheim/Nieder- Hilbersheim) und einen Pfarrer (Engelstadt/Bubenheim), die sich auf eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen freuen und unterstützen - weitere Räume in den jeweiligen Gemeindehäusern - eine umfassend ausgestattete Servicestelle der Ev. Jugend des Ev. Dekanates Ingelheim Die Stelle ist unbefristet, eine Überprüfung/Standortklärung findet nach fünf Jahren statt. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an: Evangelisches Dekanat Ingelheim, Bahnhofstraße 91, Ingelheim. Nähere Auskünfte erteilen gerne: Dekanin Annette Stegmann, Tel.: und Präses Elfriede Veerhoff, Tel.: Das Evangelische Dekanat Reinheim sucht ab sofort für den Einsatz in der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Zimmern eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,75-Stelle, davon 0,25 befristet bis 2011) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Die Gemeinde Groß-Zimmern hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer modernen Kommune entwickelt mit Einwohnern. Neben Hallenbad, Golfplatz und einer Kletterhalle gibt es in über 70 Vereinen vielfältige kulturelle und sportliche Angebote. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung zu allen Städten im Rhein-Main-Gebiet und ausgedehnte Naturflächen zur Erholung und Freizeitgestaltung. Die Kirchengemeinde hat ca Gemeindeglieder in zwei Seelsorgebezirken, eine neu renovierte Kirche und in direkter Nähe zwei multifunktionale Gemeindehäuser und einen Kindergarten. Die Kirchengemeinde und der Kirchenvorstand sind aufgeschlossen für neue Ideen und Konzepte und wünschen sich professionelle Unterstützung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Es gibt gute Kontakte zur Gemeindejugendpflege, zu den Schulen und zur katholischen Kirchengemeinde. Da Schule immer mehr zum Lebensort junger Menschen wird, sieht es der Kirchenvorstand als sinnvoll an, ein Konzept für schulnahe Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und in die Praxis umzusetzen. Auch die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden (jährlich ca. 70) soll mit begleitet werden. Ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist vorhanden, um die Arbeit zu unterstützen. Zu den Aufgaben in der Kirchengemeinde gehören: - Kooperation mit Schulen vor Ort - Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Mitarbeit und Unterstützung der bestehenden Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Projekte für Kinder und Jugendliche - Mitarbeit bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten - Impulse für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden - Kontaktpflege zur Gemeindejugendpflege Zu den Aufgaben im Ev. Dekanat Reinheim gehören: - Teilnahme an den Hauptberuflichentreffen im Dekanat - Mitarbeit bei Projekten für Kinder und Jugendliche auf Dekanatsebene - Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten Wir wünschen uns eine engagierte Mitarbeiterin/ einen engagierten Mitarbeiter, die/der gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet und bereit ist zur Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen, ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dekanat und der Gemeinde. Sie/er soll eigene Ideen und Fähigkeiten einbringen. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Wir bieten: - einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz mit der Möglichkeit, neue Akzente zu setzen - gute Arbeitsmöglichkeiten mit Büroraum; zwei Gemeindehäuser und eine multifunktionale Kirche

319 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau engagierte Ehrenamtliche - eine gut funktionierende Hauptberuflichenkonferenz im Dekanat und nette Kolleginnen und Kollegen Nach Beschluss der Kirchenverwaltung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Reinheim, Tilsiter Straße 12, Reinheim. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Pfarrer Michael Fornoff (Tel ), Dekanatsjugendreferent Dieter Stab (Tel , dieter.stab@ev-dekanat-reinheim.de) und Präses Volker Ehrmann (Tel ). Weitere Infos über das Dekanat Reinheim gibt es unter: www-ev-dekanat-reinheim.de. Das Evangelische Dekanat in Rüsselsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen für die Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchengemeinden Ginsheim und Bischofsheim sowie in der Ev. Dekanatsjugend Rüsselsheim. Der Dienstauftrag ist befristet bis Die Arbeitszeit beträgt 31 Wochenarbeitsstunden. Die evangelischen Kirchengemeinden Ginsheim und Bischofsheim sind rege Gemeinden. Die Orte liegen am Rande des Ballungsraumes Rhein-Main mit einer guten Stadtbusanbindung nach Mainz. Die Aufgabenfelder der Stelle sind: - Begleitung von Gruppen in der geschlossenen und halboffenen Jugendarbeit - Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Konzeptionelle Arbeit mit dem Kinder- und Jugendausschuss und deren Vernetzung - Vorbereitung und Durchführung von Projekten - Mitwirkung in der Konfirmandinnen- und Konfirmandenarbeit. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO E9. Auskünfte erteilt: Dekan K. Hohmann, Tel , Kurt.Hohmann.dek.ruesselsheim@ekhn-net.de Schriftliche Bewerbungen erbitten wir an: Ev. Dekanat Rüsselsheim, zu Händen Herrn Präses Dr. Egon Christ, Marktstr. 7, Rüsselsheim. Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) ( 0,75 Stelle - 30 Stunden) ab sofort für Steinheim/Main. Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und -pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzen bach. Als Dekanatsstelle ist diese zunächst bis befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Den Arbeitsschwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main (0,65%). Der Dekanatsanteil beträgt 0,1 (4 Std.) für Kooperation und einen Arbeitsschwerpunkt. Die Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main ist die einzige evangelische Kirchengemeinde neben zwei katholischen Schwestergemeinden in Steinheim/Main, einem Stadtteil von Hanau. Die Evangelische Kirchengemeinde Steinheim/Main ist eine Gemeinde, die Traditionen pflegt und bewahrt, aber auch auf Veränderungen eingeht und dem Gemeinwesen Steinheim und der Welt offen und verantwortungsbewusst gegenüber tritt. Zu Ihren Aufgaben in der Ev. Kirchengemeinde Steinheim/Main gehören u. a.: - Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienspiele, Workshops für Kinder; Angebote für Jährige, offener Jugendtreff, Jugendevents, Konfi-Tage) mit einem ehrenamtlichen Team - Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit unter Berücksichtigung des Gender-Aspektes und abenteuerpädagogischer Ansätze - Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit - Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Tätigkeitsbereichs

320 320 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zusammenarbeit im Bereich Jugendarbeit mit der Stadt Hanau gemäß Vereinbarung und mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche Zu Ihren Aufgaben im Ev. Dekanat Rodgau gehören: - Projektbereich gemäß Jahresplanung im Gemeindepädagogischen Dienst - Auftragsbereich: Projekt schulbezogene Arbeit - Zusammenarbeit auf Dekanatsebene Wir erwarten: - Abschluss im Bereich Gemeindepädagogik oder gleichwertigen Abschluss - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen - Kirchliche Unterrichtserlaubnis sowie Entwicklung von Angeboten im Rahmen schulbezogener Kinder - und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen - Führerschein Klasse B und eigenen PKW - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - ein eigenes Büro mit Telefon- und Internetanschluss - eigene Räume für die Kinder- und Jugendarbeit - motivierte und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiter/innen - die Möglichkeit nach Bedarf an Kirchenvorstandssitzungen teilzunehmen und die Unterstützung durch einen aufgeschlossenen Kirchenvorstand - Vergütung nach KDAVO Wir freuen uns, wenn Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit nutzen und unsere Kinder- und Jugendarbeit im Vorfeld besuchen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der stellvertretenden Dekanin Leonie Krauß-Buck, bzw. bei der Kirchengemeinde von Michael Kirchmann (Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst) Tel oder Pfarrerin Heike Zick-Kuchinke Tel oder Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (100% - Stelle) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit der Kirchengemeinden Dudenhofen und Nieder- Roden für die Dauer von zwei Jahren. Sitz des Anstellungsträgers ist Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt: 20% Nieder-Roden und Dudenhofen sind Nachbargemeinden mit insgesamt ca Einwohnern. Beide Gemeinden zusammen haben rund 6000 Gemeindeglieder (Nieder-Roden ca. 3200, Dudenhofen ca. 2800). Die Orte liegen geographisch im Städtedreieck Frankfurt/M Offenbach Darmstadt. Sie sind durch Schnellstraße und Autobahn sowie mit der S-Bahn gut an Offenbach und Frankfurt angebunden. Es gibt 3 Grundschulen, eine integrierte Gesamtschule und ein Gymnasium. Neben einem städtischen Jugendhaus (Dudenhofen), einer mit der ev. Gemeinde Nieder-Roden institutionell verbundene und mit öffentlichen Mitteln finanzierte Stelle der offenen Jugendarbeit ( Calvins Café ) sind auch zahlreiche Vereine in der Jugendarbeit engagiert. Für die kirchliche Jugendarbeit, die jeweils zur Hälfte in Nieder-Roden und Dudenhofen erfolgen soll, suchen wir eine(n) Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, die/der: - team- und kooperationsfähig ist - ihre/seine berufliche Tätigkeit als wichtigen Beitrag für ein lebendiges Gemeindeleben betrachtet sowie - gerne auf andere zugeht und Menschen motivieren kann Aufgaben: In den Kirchengemeinden: - Weiterführung, Aufbau und Qualifizierung der kirchlichen Jugendarbeit - Mitwirkung in der Konfirmandenarbeit - Weiterführung und Entwicklung der Kinderarbeit - Mitarbeit bei Krabbel- Kinder und Familiengottesdiensten - Begleitung, Förderung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Vorbereitung und Durchführung von Familienfreizeiten, Freizeiten für Kinder und Ferienspielen Auf Dekanatsebene: - Bedarfsorientierte Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Mitarbeit bei Veranstaltungen auf Dekanatsebne (z. B. Jugendgottesdienste, Konfitage, Kinderkirchentag) Wir erwarten: - Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche - Bereitschaft zur eigenen Fort- und Weiterbildung

321 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Führerschein Klasse B (Eigener PKW wäre wünschenswert) - Fähigkeiten und Erfahrungen in Arbeitsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit und dem Umgang mit modernen Medien Wir bieten: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit, neue Akzente zu setzen - Engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeinden - Je einen Arbeitsplatz in beiden Gemeinden - Vergütung nach KDAVO - ca. zehn Kolleginnen und Kollegen im gemeindepädagogischen Dienst auf Dekanatsebene Es ist möglich, dass sich 2 Personen (Ehepaar, Partner/innen) die Stelle teilen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum Evangelisches Dekanat Rodgau, Dekanatssynodalvorstand, Theodor-Heuss-Ring 52, Dietzenbach. Auskunft erteilen: Pfarrerin Leonie Krauss-Buck (stellv. Dekanin), Tel.: , Pfarrerin Leonore Leonberger, Tel.: und Pfarrer Ralf Weißenstein, T: Das Evangelische Dekanat Herborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) Die Anstellung der 0,5 Stelle erfolgt auf Dekanatsebene und ist bis befristet (Verlängerung möglich). Sie wird in den Ev. Kirchengemeinden Ballersbach (ca Gemeindeglieder), Bicken (ca ) und Offenbach (ca. 950) ausgeübt. In der Region Mittenaar leben ca Einwohner. Vorhanden sind drei Kindergärten in Evangelischer Trägerschaft (in Offenbach mit Krippe) sowie eine Grund-, Haupt- und Realschule. Weiterführende Schulen befinden sich in Herborn (8 KM). Eine Reihe kleiner und mittelständischer Betriebe haben sich hier angesiedelt. Ansässig sind mehrere Allgemeinmediziner, ein Zahnarzt und eine Apotheke. Metzgereien, Bäckereien, zwei Lebensmittelmärkte sowie je ein Supermarkt und Drogeriemarkt bieten ein reichhaltiges Versorgungsangebot. Verschiedene Geldinstitute sowie eine ausgezeichnete Gastronomie runden das Bild ab. Die östlichen Ausläufer des Westerwaldes sowie der nahe Aartalsee bieten direkt vor der Haustür eine Reihe von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Die Region verfügt über eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Über die nahe Autobahn und den Eisenbahnanschluss in Herborn sind das Rhein- Main-Gebiet, das Siegerland sowie das Rheinland schnell zu erreichen. Ebenso verkehrsgünstig liegen die Universitätsstädte Gießen und Marburg. Die Kirchengemeinden umfassen ca Gemeindeglieder. Seit Anfang 2007 sollen die drei eigenständigen Gemeinden nicht mehr von zweieinhalb, sondern von zwei Pfarrstellen aus versorgt werden, doch ist zur Zeit allein die Bicker Pfarrstelle regulär besetzt. Ungeachtet dessen versuchen die engagierten Kirchenvorstände nach dem Motto Gemeinsames stärken, Eigenes bewahren, Neues wagen, geschwisterliche Wege zueinander zu finden. Geprägt von der Erweckungsbewegung des 19. Jahrhunderts, überrascht die Region den Ortsfremden mit gut besuchten Gottesdiensten und einer reichhaltigen Palette von christlichen Gruppen und Kreisen. Allerdings ist der Abbruch zur Generation der unter 40-jährigen nicht zu übersehen. Ein weiteres Problemfeld ist die Kinder- und Jugendarbeit. In Bicken und Offenbach liegt sie seit vielen Jahrzehnten in den Händen des CVJM. Während die Jungschararbeit in beiden Gemeinden guten Zuspruch findet, gelingt es in Bicken seit einigen Jahren nicht mehr, Jugendliche nach der Konfirmation anzusprechen. Es fehlen geeignete Mitarbeiter/innen. In Offenbach ist es vor zwei Jahren mit Hilfe des CVJM-Kreisverbandes gelungen, die Jugendarbeit wiederzubeleben. In Ballersbach besteht seitens der Kirchengemeinde eine Jungschar; die Jugendarbeit liegt aus oben genannten Gründen seit Jahren brach. Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, der/die - die frohe Botschaft von Jesus Christus offensiv, engagiert und glaubwürdig mit seinem/ihrem Leben vertritt; - Singen und Musizieren kann; - in der Konfirmandenzeit partiell und projektorientiert mitarbeitet; - Konfirmandentage und Rüstzeiten mitplant und durchführt; - in vorhandenen Projekten der Jugendarbeit mitarbeitet; - neue Projekte der Jugendarbeit aufbaut und begleitet; - Mitarbeiter/innen motiviert, anleitet, schult und fortbildet; - sich bei (ökumenischen) Jugendprojekten (z.b. Kreuzweg der Jugend / Jugendgottesdiensten / Andachten) verantwortlich einbringt; - Kirchengemeinden und CVJM fachkundig berät;

322 322 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr über Erfahrung bei der (Erziehungs-) Beratung von (Konfirmanden-) Eltern verfügt; - den Katechumenen- und Konfirmandenunterricht in der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach übernimmt. Da die politische Gemeinde Mittenaar gegenwärtig über das Konzept einer offenen Jugendarbeit berät, sollte bei dessen Zustandekommen unser/e Mitarbeiter/in in Absprache mit den Kirchengemeinden zur Zusammenarbeit mit dem/r kommunale/n Kollegen/in bereit sein. Ziele der kirchlichen Jugendarbeit sollten sein: - Vermittlung, bzw. Vertiefung christlicher Glaubensinhalte und Hilfe bei der Umsetzung in ein eigenverantwortlich geführtes Leben; - Vermittlung von positiven Lebens-Werten und Einüben von persönlicher Verantwortung in Familie, Schule, Beruf und Umfeld; - Formung und Stärkung des Persönlichkeitsprofils von Jugendlichen in der wichtigen Phase der Pubertät; - Vermittlung in Konflikten (beispielsweise Familie, Schule, Beruf und Umfeld) sowie Einüben in Konfliktlösungsstrategien; - Öffnen von Erfahrungshorizonten der Jugendlichen auf dem Hintergrund vorhandener Begabungen. Sonstiges: Sofern erforderlich sind die Kirchengemeinden bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung behilflich. Von alleinstehenden Personen oder jungen Familien könnte in Offenbach eine hübsche Wohnung sofort bezogen werden. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die nötigen Arbeitsmittel sowie ein Büro werden zur Verfügung gestellt. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Weitere Informationen zur Arbeit und zu den Gemeinden geben gerne Dekanin Annegret Puttkammer oder der Dekanatssynodalvorstand unter Tel , ev.dekanat.herborn@ekhn-net.de. Bewerbungen richten Sie bitte bis an den Dekanatssynodalvorstand des Ev. Dekanats Herborn, Präses Karl-Heinz Ruhs, Tilsiter Str. 3a, Herborn. Das Evangelische Dekanat Ried sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Ried gehört zur Propstei Starkenburg. Es verfügt über eine recht geschlossene gemeindliche Struktur und besteht aus 19 Kirchengemeinden mit fast Mitgliedern. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen den Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main. Das Dekanat verläuft entlang den Autobahnen und der ICE Strecke, die die Metropolregionen verbinden. Daraus ergeben sich eine gute verkehrsmäßige Anbindung, gute Erreichbarkeit aller Schulformen, zahlreiche Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Die gemeindepädagogische Arbeit ist eingebunden in eine Dekanatskonzeption, nach der 4 Wochenstunden für die gemeindeübergreifende Arbeit (Freizeiten, Mitarbeiterschulung, Projekte, Kirchentagsfahrten) zur Verfügung stehen. Diese wird durch den Dekanatsjugendreferenten in regelmäßigen Dienstgesprächen strukturiert. Die Einsatzorte die für Gemeindearbeit sind die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Nordheim Wattenheim und Biblis. Wir bieten Ihnen: - lebendige Ansätze von Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden - die Unterstützung von Kirchenvorstehern/innen, von zwei Pfarrern und Ehrenamtlichen - einen großen Evangelischen Kindergarten in Nordheim - Kooperationsmöglichkeit mit zwei Ortsvereinen des CVJM - jeweils ein Gemeindehaus mit mehreren Gruppenräumen Wir wünschen uns: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Anregungen zur Mitarbeit in der Gemeinde - die Jungschararbeit in beiden Gemeinden zu stabilisieren - Aufbau von gemeindlicher Jugendarbeit - konstruktive Zusammenarbeit mit dem gemeindenahen CVJM Schwerpunkt und Ziele: - Arbeit mit Gruppen und deren Einbindung ins Gemeindeleben - Entwicklung von Freizeitangeboten - Kollegiales Miteinander mit den Pfarrern und Mitarbeiterinnen in dem Kindergarten.

323 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 323 Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dekan Karl Hans Geil, Tel , Pfarrer Arne Polzer, Tel , Dekanatsjugendreferent Jörg Lingenberg, Tel Die Homepage des Evangelischen Dekanates Ried unter Bewerbungen werden erbeten an: Evangelisches Dekanat Ried, Zwingenberger Str. 11, Gernsheim Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main, Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend sucht ab sofort mit halber Stelle eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen für die Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit in Frankfurt im Dekanat Mitte-Ost Planungsbezirk: Evangelisch-lutherische St. Nicolai- Gemeinde, Evangelisch-lutherische St. Paulsgemeinde Zu den Aufgaben gehören: - Eigenverantwortlicher Aufbau und Weiterführung der Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit; - Koordinierung der ehrenamtlichen Arbeit in der Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit; - Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit; - Entwicklung und Durchführung von religionspädagogischen Projekten in der Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit im Planungsbezirk; - Kirchliche und außerkirchliche Gremienvertretung im Rahmen der Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit; - Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit; - Kenntnisse im Organisations- und Verwaltungsbereich, Bearbeitung der Zuschussverwaltung. Von Bewerber/innen werden erwartet: - Gemeindepädagoge/in (FH) oder eine vergleichbare pädagogische und kirchliche Qualifikation; - Identifikation mit den Kirchengemeinden im Planungsbezirk; - Vermittlung von evangelischen Glaubensinhalten; - Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der besonderen Lebenslage der Zielgruppe der Erwachsenen und Senioren; - Ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit; - Selbständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung; - Bereitschaft zu gemeinsamen Fachaustausch unter Leitung des Anstellungsträgers; - Bereitschaft zur Teilnahme an fachspezifischer Supervision des Evangelischen Regionalverbandes; - Bereitschaft zu Vernetzungsarbeit. Wir bieten: - Gute räumliche Ausstattung und finanzielle Unterstützung der Arbeit; - Kompetente Begleitung durch Fachaufsicht und Fachaustausch durch die gemeindepädagogische Arbeitsstelle; - Erwachsenenbildung / Seniorenarbeit des Evangelischen Regionalverbandes; - Regelmäßige Fachtage, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Tarif (KDAVO). Für Informationen wenden Sie Sich bitte an Pfarrer Wolfgang Löbermannn, Evangelisch-lutherische St. Nicolai-Gemeinde, Telefon: ; Bewerbungen richten Sie bis zum an den Leiter des Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend, Herrn Jürgen Mattis, Fachbereichsleitung, Rechneigrabenstraße 10, Frankfurt am Main. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main, Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend sucht ab sofort mit halber Stelle eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen für die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsbezirk im Frankfurter Nordwesten (Ev. Gemeinde Niederursel, Ev. Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde, Ev. Gemeinde Cantate Domino, Ev. St. Thomasgemeinde und Ev. Kirchengemeinde Frankfurt am Main Riedberg)

324 324 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zu den Aufgaben gehören: - Anleitung von Kinder- und Jugendgruppen im Planungsbezirk; - Gewinnung, Förderung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; - Weiterentwicklung und Vernetzung der bestehenden Nach-Konfirmandenarbeit im Planungsbezirk; - Mitwirkung und Planung von Konfirmanden- Highlights ; - Zusammenarbeit und Koordination mit der Inhaberin der anderen halben gemeindepädagogischen Stelle; - Vernetzung und Koordination der projektorientierten Angebote der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Ferienspiele, Freizeiten, Kinderbibelwochen ); - gelegentliche Mitwirkung bei der Gestaltung von Familiengottesdiensten; - Vertretung des Arbeitsfeldes in Gremien der Kirche, der Stadtteile und Kooperationen mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen und auf Stadtebene; - eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und Akquise von Geldmitteln; - Verwaltungsaufgaben und Haushaltsüberwachung in Zusammenarbeit. Von Bewerber/innen werden erwartet: - Gemeindepädagoge/in (FH) oder eine vergleichbare pädagogische und kirchliche Qualifikation; - ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit; - selbständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung; - Bereitschaft zur eigenen Fortbildung und Supervision; - Fähigkeiten zur Akquise von Geldmitteln und Öffentlichkeitsarbeit; - Bereitschaft eine gemeindepädagogische Gesamtkonzeption für den Planungsbezirk zu fördern. Wir bieten: - Gute räumliche Ausstattung und finanzielle Unterstützung der Arbeit - Kompetente Begleitung durch Fachaufsicht, Fachberatung und Kinder- und Jugendausschuss - Regelmäßige Fachtage, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Tarif (KDAVO). Für Informationen wenden Sie Sich bitte an Herrn Pfarrer Dr. Michael Stichling, Tel , Pfarrerstichling@googl .com. Bewerbungen richten Sie bis zum an den Leiter des Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend, Herrn Pfarrer Jürgen Mattis, Rechneigrabenstraße 10, Frankfurt am Main. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main, Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend sucht ab sofort mit voller Stelle eine/n Gemeindepädagogen/Gemeindepädagogin für die Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt im Planungsbezirk Bornheim/Seckbach (Evangelisch-lutherische Wartburggemeinde, Evangelische Luthergemeinde, Evangelische Kirchengemeinde Bornheim, Evangelische Mariengemeinde) Zu den Aufgaben gehören: - Initiieren und Planen von altersgerechten projektbezogenen Angeboten in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen für Kinder und deren Familien (z.b. Kinderbibeltage, Ferienspiele, Sankt Martinsfest, Familienfreizeiten); - Gewinnung und Anleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen; - Koordination von Kindergottesdiensten; - Kooperation mit Kindertagesstätten und Grundschulen (Schulanfängergottesdienste, Schulgottesdienste); - Vertretung des Arbeitsfeldes in Gremien der Kirche, der Stadtteile und Kooperationen mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen und auf Stadtebene; - eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung einer Homepage) und Akquise von Geldmitteln; - Verwaltungsaufgaben und Haushaltsüberwachung. Von Bewerber/innen werden erwartet: - Gemeindepädagoge/in (FH) oder eine vergleichbare pädagogische und kirchliche Qualifikation; - ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit; - selbständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung;

325 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Bereitschaft zur eigenen Fortbildung und Supervision; - Fähigkeiten zur Akquise von Geldmitteln und Öffentlichkeitsarbeit; - Bereitschaft eine gemeindepädagogische Gesamtkonzeption für den Planungsbezirk zu fördern. Wir bieten: - Gute räumliche Ausstattung und finanzielle Unterstützung der Arbeit - Kompetente Begleitung durch Fachaufsicht, Fachberatung und Kinder- und Jugendausschuss - Regelmäßige Fachtage, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Tarif (KDAVO). Für Informationen wenden Sie Sich bitte an Herrn Pfarrer Jürgen Lehwalder, Tel , Juergen.Lehwalder@arcor.de Bewerbungen richten Sie bis zum an den Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend, Herrn Pfarrer Jürgen Mattis, Rechneigrabenstraße 10, Frankfurt am Main. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main, Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend sucht ab sofort mit voller Stelle eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen für die Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt im Planungsbezirk Ginnheim, Dornbusch, Eckenheim (Evangelische Bethlehemgemeinde, Evangelische Dornbuschgemeinde, Evangelische Nazarethgemeinde) Zu den Aufgaben gehören: - Evangelische Jugendarbeit ausgehend vom Konfirmandenalter für den Einzugsbereich des Planungsbezirks; - Die Arbeit mit Kindern (Kinderbibeltage, Kindergruppen, Ferienspiele, Projekte etc.) im Planungsbezirk koordinieren, ausgewählte Angebote für Kinder und deren Familien initiieren und durchführen; - Begleitung der Kindergottesdienstteams in den Gemeinden; - Gewinnung, Förderung und Begleitung ehrenamtliche Mitarbeiter/innen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; - Vertretung des Arbeitsfeldes in Gremien der Kirche, der Stadtteile und Kooperation mit anderen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen; - eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit und Akquise von Geldmitteln; - Verwaltungsaufgaben und Haushaltsüberwachung. Von Bewerber/innen werden erwartet: - Gemeindepädagoge/in (FH) oder eine vergleichbare pädagogische und kirchliche Qualifikation; - ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit; - selbständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung; - Bereitschaft zur eigenen Fortbildung und Supervision; - Fähigkeiten zur Akquise von Geldmitteln und Öffentlichkeitsarbeit; - Erarbeitung einer gemeindepädagogischen Gesamtkonzeption für den Planungsbezirk. Wir bieten: - Ein eigenes Büro mit PC und Fachliteratur; - Gute räumliche Ausstattung und finanzielle Unterstützung der Arbeit; - Kompetente Begleitung durch Fachaufsicht, Fachberatung und Kinder- und Jugendausschuss; - Regelmäßige Fachtage, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sinne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Tarif (KDAVO). Für Informationen wenden Sie Sich bitte an Frau Daniela Broda, Tel , Daniela.Broda@gmx.de. Bewerbungen richten Sie bis zum an den Leiter des Fachbereich I Beratung, Bildung, Jugend, Herrn Pfarrer Jürgen Mattis, Rechneigrabenstraße 10, Frankfurt am Main.

326 326 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

327 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 327

328 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

329 Nr. 9 Darmstadt, den 1. September 2009 D1205 B Inhalt ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION BEKANNTMACHUNGEN Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO vom 8. Juli Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Potentialanalyse Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über das Familienbudget vom 8. Juli Auflösung der CASEDA ggmbh Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Neubekanntmachung der Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets 331 DIENSTNACHRICHTEN STELLENAUSSCHREIBUNGEN Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO Vom 8. Juli 2009 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 8.4/2009 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDAVO Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 25. März 2009 (ABl S. 255), wird wie folgt geändert: Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach Maßgabe des 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und nach Maßgabe der 3 f. des Pflegezeitge - setzes. Die Ansprüche bestehen unabhängig von der Zahl der Beschäftigten Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit nach 3 f. des Pflegezeitgesetzes ruht, werden abweichend von Absatz 1 zur Hälfte auf die entgeltrelevante Zeit angerechnet wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Pflegezeit ohne Fortzahlung der Bezüge nach Maßgabe der 3 f. des Pflegezeitgesetzes. Daneben soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Antrag Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge gewährt werden, wenn sie 1. mindestens ein Kind unter 18 Jahren betreuen oder 2. nach Maßgabe der 3 f. des Pflegezeitgesetzes einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, sofern die Höchstdauer der Pflegezeit überschritten ist, und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen. b) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe Absatz 1 durch die Angabe Absatz 1 Satz 2 ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter Elternzeit wird durch die Wörter Elternzeit und Pflegezeit nach 3 f. des Pflegezeitgesetzes werden er - setzt. d) In Absatz 3 wird die Angabe Absatz 1 durch die Angabe Absatz 1 Satz 2 ersetzt.

330 330 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Als Fälle nach 616 BGB, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitsbefreiung unter Fort zahlung des Entgelts im nachstehend genan nten Ausmaß erhalten, gelten nur die folgenden Anlässe: b) In Absatz 1 werden die Nummern 1, 2 und 3 durch folgende Nummern 1, 1a, 2 und 3 ersetzt: 1. nach Maßgabe des und unter Anrechnung auf 2 des Pflegezeitgesetzes, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen, jeweils zwei Arbeitstage im Kalenderjahr. 1a. bei schwerer Erkrankung von Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, im eigenen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Partnerinnen und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwistern, Kindern über zwölf Jahren, Adoptiv- oder Pflegekindern über zwölf Jahren, Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern über zwölf Jah - ren der Ehegattin oder des Ehegatten, der Le - benspartnerin oder des Lebenspartners, Schwiegerkindern und Enkelkindern über zwölf Jahren jeweils ein Arbeitstag im Kalenderjahr, 2. bei schwerer Erkrankung eines im eigenen Haushalt lebenden Kindes unter zwölf Jahren oder dessen Betreuungsperson, wenn im laufenden Kalenderjahr weder ein Anspruch nach 45 SGB V noch nach 2 des Pflegezeitgesetzes besteht oder bestanden hat, bis zu vier Tage im Kalenderjahr, 3. bei Tod von Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Eltern von Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern, wenn letztere in eheähnlicher Gemeinschaft leben, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Kindern und Geschwistern sowie bei Tod von Partnerinnen und Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft, Adoptiv- oder Pflegekindern, Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern der Ehegattin oder des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, Schwiegerkindern und Enkelkindern, sofern diese zuvor im eigenen Haushalt gelebt haben, jeweils zwei Arbeitstage im Kalenderjahr. c) 53 Absatz 8 Satz 1 wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. August 2009 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 10. August 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über das Familienbudget Vom 8. Juli 2009 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 8.4/2009 die folgende ar - beitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 4 der Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets vom 30. Januar 2008 (ABI S. 155), zuletzt geändert am 20. Mai 2009 (ABl S. 291), wird wie folgt geändert: 1. Absatz 5 Satz 1 und 2 wird durch folgenden Satz ersetzt: Wenn bis zum 31. Oktober eines Jahres keine Dienstvereinbarung oder arbeitgeberseitige Rege - lung nach Absatz 2 vorliegt, erfolgt die Verwen dung des Budgets nach Maßgabe des 5 unter Zu grunde - legung der im Folgenden genannten Tatbestände und der zur Gewichtung darauf entfallenden Punkte: 2. Absatz 6 wird wie folgt gefasst: (6) Die Kosten der Ermittlung und Verteilung des Budgets sollen vom Arbeitgeber getragen werden. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, können maximal bis zu zwei Prozent des Jahresbudgets dafür verwendet werden. Artikel 2 Diese Arbeitsrechtsregelung tritt rückwirkend zum 1. Ja - nu ar 2009 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. Novem - ber 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 10. August 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann

331 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 331 Neubekanntmachung Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets Vom 30. Januar 2008 (ABl S. 155), zuletzt geändert am 8. Juli 2009 (ABl S. 330) Präambel Ausgehend von der Arbeitsrechtsregelung zur Bereitstel - lung eines Familienbudgets vom 20. Juli 2005 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN und des DWHN die nachfolgende Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestal - tung des Familienbudgets beschlossen. Sie hat sich da - bei von dem Bewusstsein und der Hoffnung leiten lassen, dass in den Gemeinden und Dekanaten der Kirche und in den Betrieben und Einrichtungen der Diakonie ebenso ein wichtiges Augenmerk auf die Aspekte familienfreundlicher Arbeitsplätze gelegt wird, die nicht unmittelbar mit monetären Rahmenbedingungen verknüpft sind. 1. Grundsatz. Der Arbeitgeber stellt ab dem 1. Januar ,4 Prozent der Bruttolohnsumme für familienfördernde Maßnahmen zur Verfügung. 2. Geltungsbereich. Zur Ermittlung der Bruttolohn - summe werden sämtliche zusatzversorgungspflichtigen Entgelte an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vergütung von Auszubildenden gemäß Ausbildungs- und Praktikantenordnung (APrO) herangezogen. Mitarbeite - rin nen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der KDAVO fallen, sowie Auszubildende im Sinne der APrO haben einen Anspruch auf familienfördernde Maß - nahmen auf der Basis dieser Arbeitsrechtsregelung. 3. Erfassung. Die Erfassung der Bruttolohnsumme für das Familienbudget erfolgt monatlich, beginnend ab 1. Ja - nuar Verwendung des Budgets. (1) Von dem zur Ver fü - gung stehenden Budget kann ein Anteil an die EKHN bzw. an das DWHN zum Aufbau übergreifender Maß nah men im Sinne des 5 abgeführt werden. Ein Verwen dungs - nachweis dieser Mittel wird bis zum Mai des folgenden Jahres gegenüber der Arbeitsrechtlichen Kommission erbracht. Der verbleibende Teil des Familienbudgets soll gemäß den nachfolgenden Absätzen verwendet werden. (2) Zwischen der Leitung und der Mitarbeitervertretung einer Dienststelle oder diakonischen Einrichtung soll eine Dienstvereinbarung gemäß 35 MAVG bzw. 39 MAVO abgeschlossen werden. Diese regelt die möglichst zeitnahe Verwendung des Familienbudgets für familienfördernde Maßnahmen einschließlich eines Anteils gemäß Absatz 1. Soweit eine Dienstvereinbarung nicht zustande kommt, kann der Arbeitgeber eine eigene Regelung als soziale Einrichtung i.s.d. 36f MAVG bzw. als Sozial ein - richtung i.s.d. 34c MAVO treffen. Soweit eine zu stän - dige Mitarbeitervertretung nicht existiert, soll der Arbeit - geber eine Maßnahme nach Satz 3 treffen, die zuvor in einer Mitarbeiterversammlung mit den Mitarbeitenden mög lichst einvernehmlich diskutiert wird. (3) Die Zusammenlegung mehrerer Dienststellen, Einrich - tungen oder Träger zum Zwecke des Abschlusses einer gemeinsamen Dienstvereinbarung ist möglich. Für den Be reich der verfassten Kirche sollen solche Zusammen - schlüsse mindestens auf Ebene des jeweiligen Dekanats erfolgen. Zusammenschlüsse mehrerer Dekanate und Dienst stellen sind möglich. (4) Die EKHN und das DWHN stellen ein Muster für den Abschluss einer Dienstvereinbarung zum Familienbudget zur Verfügung. (5) Wenn bis zum 31. Oktober eines Jahres keine Dienst - vereinbarung oder arbeitgeberseitige Regelung nach Ab - satz 2 vorliegt, erfolgt die Verwendung des Bud gets nach Maßgabe des 5 unter Zugrundelegung der im Folgen - den genannten Tatbestände und der zur Gewichtung darauf entfallenden Punkte: 1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein leibliches oder staatlich anerkanntes Adoptiv- oder Pflegekind zwischen 1 und 3 Jahren betreuen lassen, erhalten ge gen einen entsprechenden Nachweis je Kind drei Be wertungspunkte pro Betreuungsmonat. 2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein leibliches oder staatlich anerkanntes Adoptiv- oder Pflegekind zwischen 3 und 7 Jahren in einem Kindergarten kost - en pflichtig betreuen lassen, erhalten gegen einen ent sprechenden Nachweis je Kind zwei Bewertungs - pun kte pro Betreuungsmonat. 3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein schulpflichtiges leibliches oder staatlich anerkanntes Adoptivoder Pflegekind zwischen 6 und 16 Jahren in einer pädagogischen Nachmittagsbetreuung kostenpflichtig betreuen lassen, erhalten gegen einen entsprechenden Nachweis je Kind einen Bewertungspunkt pro Betreuungsmonat. 4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Schwie gereltern, leibliches Kind, Adoptiv- oder Pfle - ge kind, Ehegattin, Ehegatte, Lebenspartnerin oder Le benspartner, Partnerin oder Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister) mit einer gesetzlich anerkannten Pflegestufe im eigenen Haushalt be - treuen, erhalten gegen einen entsprechenden Nach - weis bei Pflegestufe 1 einen Bewertungspunkt, bei Pflegestufe 2 zwei Bewertungspunkte und bei Pfle - gestufe 3 drei Bewertungspunkte je Betreuungs mo - nat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen die genannten Tatbestände jährlich mittels Formular bis zum 31. Januar des Folgejahres mit. Die innerhalb eines Kalenderjahres erreichten Bewertungspunkte werden addiert und bei Teilzeitbeschäftigten mit dem prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigung an einem Vollzeitarbeitsverhältnis multipliziert (individuelle Zahl der Bewertungspunkte). Nach Ermittlung des endgültigen Familienbudgets für ein Kalenderjahr wird das Familienbudget durch die Ge - samt summe der individuellen Bewertungspunkte dividiert. Als Ergebnis ergibt sich ein Betrag in Euro, der den Wert für einen Bewertungspunkt darstellt (Punktwert). Die Zahl der Bewertungspunkte werden je Mitarbeiterin und Mitarbeiter mit dem Punktwert multipliziert. Bewer - tungs punkte, die der Steuer-, Sozialversicherungs- bzw.

332 332 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr KZVK-Pflicht unterliegen, sind Brutto-Beträge. Die sich für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ergebende Summe wird dann mit der Gehaltsabrechnung im März des auf das Förderjahr folgenden Kalenderjahres zur Auszahlung gebracht. Zweifelsfälle werden der Ge - schäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission zugeleitet, die der Arbeitsrechtlichen Kommission regelmäßig berichtet. (6) Die Kosten der Ermittlung und Verteilung des Budgets sollen vom Arbeitgeber getragen werden. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, können maximal bis zu zwei Prozent des Jahresbudgets dafür verwendet werden. 5. Familienfördernde Maßnahmen. (1) Familienför - dernde Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die den Mit - ar beitenden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf er - möglichen und erleichtern. Dazu zählen auch der Aufbau und die Unterhaltung von Beratungs- und Hilfeangebo - ten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus familiären Gründen von einer drohenden Unvereinbarkeit von Fa milie und Beruf betroffen sind. (2) Familienfördernde Maßnahmen können u.a. sein: a) Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten, b) Zuschüsse zu Aufwendungen für die Pflege von Fa - mi lienangehörigen, c) über gesetzliche und arbeitsrechtliche Regelungen hin ausgehende Freistellungsvereinbarungen in familiären Notsituationen. In jedem Fall soll eine Bedarfsanalyse zur Ermittlung der re gional notwendigen familienfördernden Maßnahmen er folgen. 6. Information. Die Mitarbeitervertretung erhält vor Abschluss einer Dienstvereinbarung gemäß 4 und je - weils einmal jährlich zu einem festgelegten Stichtag die Höhe der Bruttolohnsumme der Dienststelle oder Ein - rich tung in einer Summe mitgeteilt. Bei begründeten Zwei feln der Mitarbeitervertretung an der Richtigkeit der genannten Bruttolohnsumme sind die Zahlen durch ei - nen unabhängigen Rechnungsprüfer oder bestellten Wirt schaftsprüfer zu bestätigen. 7. Inkrafttreten. Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. *** Vorstehende Arbeitsrechtsregelung wird hiermit neu bekannt gemacht. Darmstadt, den 10. August 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Bekanntmachungen Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten The o logischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 2. November 2009 bei der Kirchenleitung in Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personalentwicklung erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Darmstadt, den 7. August 2009 Für die Kirchenverwaltung A n d r e s Potentialanalyse Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß 6 Abs. 1 Satz 2 des Vorbildungsgesetzes für Kandidatinnen und Kandidaten die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Vom 7. bis 11. Dezember 2009 findet eine Potential ana - lyse in Arnoldshain statt. Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten The o logiestudierenden können sich frühestens nach Ab - schluss von sechs sprachfreien theologischen Fachse - mes tern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Perso - nal service Kirchengemeinden und Dekanate, Darm stadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. Lebenslauf und Lichtbild 2. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. September 2009 en - det mit Ablauf des 30. September 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 3. August 2009 Für die Kirchenverwaltung Flemmig

333 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 333 Auflösung der CASEDA ggmbh Die CASEDA Catering Service Darmstadt Verpfle - gungsbetrieb des Diakonischen Werkes gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Darmstadt, Zweifalltorweg 10, ist aufgelöst. Die Gläubi - ger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Kirchengemeinde: Wehrheim Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE WEHRHEIM Darmstadt, den 19. Mai 2009 Georg-Dieter S e e g e r Liquidator Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Christuskirchengemeinde Kelster - bach Dekanat: Rüsselsheim Diakoniestation Groß-Umstadt/Otzberg Dekanat: Groß-Umstadt Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH KIRCHLICHER ZWECKVERBAND DIAKONIESTATION GROSS-UMSTADT/OTZBERG Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE CHRISTUSKIRCHENGEMEINDE KELSTERBACH Kirchengemeinde: Schlierbach/Odenwald Dekanat: Bergstraße Umschrift des Dienstsiegels: EVANG.-REFORMIERTE KIRCHENGEMEINDE SCHLIERBACH/ODW. Kirchengemeinde: Rod an der Weil Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE ROD AN DER WEIL Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 7. August 2009 Für die Kir chenverwaltung Hübner

334 334 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

335 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 335

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341 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 341 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wo chen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblat - tes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröps tin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personal - ser vice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Über mittlung per Fax ( ) bzw. per (gerhard.eller@ekhn-kv.de) wird daher im Zweifelsfall drin gend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Altenstadt-Waldsiedlung, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Büdingen, Modus B, zum zweiten Mal Die Ev. Martin-Luther-Gemeinde in Altenstadt- Waldsiedlung sucht ab sofort einen Pfarrer/eine Pfarrerin für eine halbe Pfarrstelle. Die Kirchengemeinde Waldsiedlung (850 Gemeindeglie - der) ist ein Ortsteil von Altenstadt und liegt am südlichen Rand der Wetterau, hat direkten Autobahnanschluss und liegt ca. 30 km östlich von Frankfurt. Die Bahnver bin dun - gen nach Frankfurt und Hanau sind sehr gut ausgebaut. Die Großgemeinde Altenstadt ist mit allen Schul zwei gen und mit Kindergarten in der Waldsiedlung versorgt. Die Waldsiedlung entwickelte sich seit 1950 zu ei ner urbanen Gemeinde, in der wir mit inzwischen mehr als Men - schen gerne leben. Die Kirchengemeinde Das Pfarrhaus mit abgeschlossenem Amtsbereich (renoviertes Einfamilienhaus) steht neben der Kirche auf separatem Grundstück mit großem Garten. Bei der Kirche be fin det sich das Gemeindehaus mit Pfarrbüro und Se - kre tä rin. Die Sekretärin arbeitet selbstständig für 5 Stun - den/ Woche. Dadurch ist der Verwaltungsaufwand für den/die Stelleninhaber/in gering. Der Gottesdienst findet sonntäglich statt. Der Küster dienst wird reihum durch den Kirchenvorstand wahrgenommen. Für die Kirchenmusik steht ein Organist mit C-Aus bildung zur Verfügung. Unsere Schwerpunkte Frühjahrs- und Herbstkonzert jeweils in Verbindung mit Ausstellungen Kunst der Kirche und das Kirchweihfest im September. Die Konfirmanden-Gruppe wird vom Kir - chen vorstand im Konfirmandenjahr durch verschiedene Aktivitäten begleitet. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur in der Waldsiedlung (wenig Senioren) soll die Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut werden. Der engagierte Kirchenvorstand möchte in der Waldsiedlung neben allen Ereignissen im Kir chen - jahr die Menschen für Kultur gewinnen und eine Begeg - nungsstätte einrichten. Für diese Aufgaben können auch unkonventionelle Wege eingeschlagen werden. Der Kir - chen vorstand ist aufgeschlossen für neue Ideen in der Gemeindearbeit. Unsere selbstständigen Gruppen Waldsiedlung-Kirchen-Kino, Büchereiteam, Hobbykeller (Erwachsenengruppe), Seniorenclub, Chor Cantiamo. Unsere Gemeinde wünscht sich einen engagierten Pfarrer/eine engagierte Pfarrerin, der/die kommunikativ ist und gerne und aufgeschlossen auf andere Menschen zugeht, authentisch und lebensnah das Evangelium den Menschen näher bringt und die Begleitung und För de - rung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden als wichtigen Teil der Gemeindearbeit sieht. Auf den Punkt gebracht: Wir suchen eine Persönlich - keit mit einer sympathischen Ausstrahlung, die den Men - sch en zugewandt ist. Kontakt Auskünfte geben gern: Die Vorsitzende des Kirchen vor - standes, Silvia Gabriel, Tel.: ; die Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: Bad Homburg v.d.h., Ev. Gedächtniskirchengemein - de, 0,5 Pfarrstelle I, Dekanat Hochtaunus, befristet auf 4 Jah re. Erteilung eines Verwaltungsauftrags Die Ev. Gedächtniskirchengemeinde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Pfarrerin/einen en - ga gierten Pfarrer. Unsere Stadt Bad Homburg ist eine in der Nähe Frankfurts, am Rande des Taunus gelegene, attraktive Kurstadt mit rd Ein wohnern. Mit allen schulischen Möglichkeiten und ei - nem großen Kultur-, Einkaufs-, Freizeit- und Erho lungs - an gebot ist sie zugleich ein begehrter Wohnort. Unsere Kirchengemeinde Mit rd Gemeindegliedern aus allen sozialen Schichten sind wir die größte Kirchengemeinde des De - ka nates Hochtaunus. Die Gedächtniskirchenge mein de gliedert sich in drei Pfarrbezirke auf und hat neben der halben zwei volle Pfarrstellen, besetzt mit einer Pfarrerin und einem Pfarrer. Der Pfarrbezirk I mit rd Ge - mein degliedern umfasst im Wesentlichen den alten Orts - kern des ursprünglich katholisch geprägten Bad Hom - burg er Stadtteils Kirdorf.

342 342 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zentrale Gottesdienststätte ist die vor 7 Jahren renovierte Gedächtniskirche im Stadtteil Kirdorf mit rd. 250 Sitz - plätzen. Neben dem wöchentlichen Hauptgottesdienst (10.00 Uhr) bietet die Kirchengemeinde weitere Gottes - dienste in besonderer Form sowie kirchenmusikalische Veranstaltungen an. Die Gemeindearbeit ist sehr vielfältig. Sie wird von den drei Pfarrerinnen/Pfarren in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand verantwortet. Jede/Jeder hat ih - ren/seinen eigenen Seelsorgebezirk. Für alle Altersstufen gibt es Gruppen: für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren teilweise als Projektgruppen. Dabei sind die Kinder- und Jugendarbeit (CVJM, VCP und Gemein de - jugend) und die Sozialarbeit besondere Schwerpunkte. Hierfür steht unterstützend mit je einer halben Stelle eine Gemeindepädagogin und eine Sozialarbeiterin zur Verfü - gung. Außerdem gibt es in der Gemeinde zwei Kinderta - ges stätten mit jeweils rd. 75 Plätzen, ein Gemeindebüro mit zzt. 3 Teilzeitkräften und eine hauptamtliche Kirchen - mu sikerin mit einer 2/3-Stelle. Darüber hinaus besteht (auch) im Pfarrbezirk I ein engagierter Mitarbeiterkreis, der die Tätigkeit des/des Pfarrerin/Pfarrers auf vielfältige Weise unterstützt. Die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers im Bezirk I besteht insbesondere aus Gottesdiensten (im Wechsel) bzw. in Ab sprache mit den beiden anderen Pfarrerin nen/ Pfar rern), Religionsunterricht sowie Besuchen, Seelsorge und Kasualien im Bezirk. Darüber hinaus ist eine der halben Stelle angemessene Mitwirkung an dem primär durch KU-Tage gestalteten Konfirmationsunterricht er - wünscht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Arbeit mit dem Mitarbeiterkreis des Bezirks, der im Wechsel mit den anderen Mitarbeiterkreisen bestimmte Gottes diens - te und Feste gestaltet. Dazu kommt die Übernahme eines angemessenen Anteils an den Aufgaben der Ge - schäfts führung sowie die ökumenische Zusammenar beit mit der katholischen Nachbargemeinde. Weitere Ar - beitsfelder können in Absprache entwickelt werden. Die Verwalterin/Der Verwalter der Pfarrstelle I wohnt in einem 1951 erbauten und 2005 renovierten Pfarrhaus mit Garage und Garten gegenüber der Gedächtniskirche. Die Pfarrwohnung umfasst je nach Bedarf 6-8 Zimmer (ca qm) sowie ein Amtszimmer (22 qm). Für die übrige Gemeindearbeit stehen die 2008 renovierte Unterkirche, 2 weitere Gemeindezentren und mehrere Ju gendräume zur Verfügung. Unsere Vorstellungen Wir wünschen uns eine/n Pfarrerin/Pfarrer, die/der - authentisch und lebensnah den Glauben lebt und ver kündet; - über gute rhetorische Fähigkeiten verfügt; - Kasualien liebevoll gestaltet; - kontaktfähig und kommunikativ ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern; - teamfähig und kooperativ ist und mit der Kollegin und dem Kollegen sowie dem Kirchenvorstand die Ge - meindearbeit gemeinsam gestaltet und verantwortet; - eine Theologie vertritt, die offen und dialogfähig ist; - die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungs pro - zes se anstößt und die bisher erfolgreiche Arbeit in der Ökumene fortführt; - die Menschen in ihren Lebenssituationen aufsucht und sie auf ihren Wegen begleitet; - ehrenamtliche Mitarbeiter/innen gewinnt, fördert und berät. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und ein persönliches Gespräch zum Kennen lernen. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Herr Volker Hoffmann, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Pfarrerin Lieselotte Hentschel, Stellv. Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Dekan Pfr. M. Tönges-Braungart, Tel.: ; Propst Dr. S. Rink, Tel.: Zusätzliche Informationen finden Sie unter Bad Schwalbach, 1,0 Pfarrstelle II, Dekanat Bad Schwalbach, Modus B Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Schwalbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Wiederbeset - zung der durch Ruhestandsversetzung freigewordenen Stelle Unsere Stadt eine Pfarrerin / einen Pfarrer Bad Schwalbach ist eine überschaubare und liebenswerte Kreisstadt im Untertaunus. Die Sozialstruktur der Kern stadt und ihrer Ortsteile ist vielfältig und ausgewogen. Infrastrukturell bietet die Stadt alle erforderlichen Einrichtungen (zahlreiche Einkaufmöglichkeiten, alle Ärz - te, Kindergärten, sämtliche Schulformen am Ort bzw. im benachbarten Taunusstein, Schwimm- und Sportstät ten) und hat somit Mittelpunktsfunktion für die umliegenden Ortschaften. Obwohl Bad Schwalbach als Kurort im Grünen von at - traktiven Ausflugs- und Wandergebieten umgeben ist, liegt es doch nur wenige Autominuten von den großstädtischen Möglichkeiten von Wiesbaden (17 km), Mainz (25 km) und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet entfernt. Auch das Naherholungsgebiet Rheingau, das ebenfalls in den Grenzen des Dekanats Bad Schwalbach liegt, ist in wenigen Minuten zu erreichen. Unsere Gemeinde Die Gemeinde verfügt über die spätgotische Martin- Luther-Kirche, die heute in erster Linie für Trauungen und kulturelle Angebote (Lesungen, Kabarett, musikalische Veranstaltungen) genutzt wird und bei der es sich um das älteste Gebäude der Stadt handelt, sowie die in der 2. Hälfte des 18. Jh erbaute Reformationskirche mit dem angeschlossenen Gemeindezentrum, das vor drei Jahren eingeweiht wurde.

343 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 343 Im Untergeschoss ist der großzügig gestaltete Meditati - ons raum. Im Erdgeschoss befinden sich 2 variable Ge - mein deräume, in denen u.a. Kindergruppen betreut werden und alle anderen Gemeindeveranstaltungen stattfinden, der Zugang zur Kirche und ein einladendes Foyer, in denen Menschen sich begegnen. Im ersten Stock befinden sich u.a. das Gemeindebüro, ein Besprechungszimmer und ein Arbeitsaum für Ehren - amtliche. Das oberste Stockwerk besteht aus zwei Ju - gend räumen und der großzügigen Terrasse. Die Reformationskirche, die vor drei Jahren saniert, re - noviert und neu gestaltet wurde, bietet 300 Men schen Platz. Der von Madeleine Dietz neu gestaltete Altarraum wurde an Ostern 2008 eingeweiht. Das Einzugsgebiet der Kirchengemeinde besteht aus der Kernstadt Bad Schwalbach und fünf Stadtteilen, von denen Hettenhain und Adolfseck zu Ihrem Pfarramt gehören. In Hettenhain wird einmal im Monat Familienoder Erwachsenengottesdienst gefeiert. Mit der selbstständigen Kirchengemeinde Adolfseck besteht eine pfarramtliche Verbindung. Diese kleinste Kirchengemein - de der EKHN hat 130 Gemeindeglieder und eine eigene Kirche, in der 14-tägig Gottesdienst gefeiert wird. Insgesamt gehören den Gemeinden Bad Schwalbach und Adolfseck etwa Gemeindeglieder an. Wir zeichnen uns aus durch ein offenes Arbeitsklima und viele spannende Betätigungsfelder. Wir öffnen uns neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gegenüber und heißen Sie herzlich willkommen. Der Kirchenvorstand unterstützt Sie gern bei Ihrer Suche nach einer frei zu wählenden Dienstwohnung in der Kernstadt, die der eigenen Lebenssituation entspricht. Schwerpunkte und Ziele unserer Gemeindearbeit Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Schwalbach hat im Zuge einer Umstrukturierung der Kirchegebäude ein neues Gemeindezentrum gebaut, das als Modellprojekt der Landeskirche gefördert wurde. Im Zuge des Neu - baus haben wir uns unter kompetenter Beratung ein Leitbild erarbeitet, das sich auf Gottesdienst und Spi - ritualität, Kirchenmusik, Seelsorge sowie die Arbeit mit Kindern konzentriert. Wir haben unser Leitbild schon in neuen Gruppen umgesetzt, z.b. in der Arbeit mit Kindern im KU3-Projekt, in spirituellen Angeboten wie dem offenen Meditationskreis, in der Kirchenmusik mit der Einführung neuer Chöre und in der Seelsorge durch Besuchsdienste im Altenheim. Die Kirchenge mein - den Bad Schwalbach und Adolfseck sind mit zwei Nach - bar kirchengemeinden Träger der Diakoniestation Bad Schwalbach/Schlangenbad. Mit dem Regionalen Dia - ko nischen Werk mit Sitz in Bad Schwalbach gibt es verschiedene Kooperationsfelder. Wir wünschen uns eine Pfarrerin, einen Pfarrer - die/der gerne und verständlich predigt - die/der einen Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern sieht - die/der die gesellschaftliche und diakonische Di men - sion des Evangeliums vertritt und umsetzt - die/der offen ist für zeitgemäße Formen von Gottes - dienst und Spiritualität - die/der sowohl selbständig arbeitet als auch gern im Team von Haupt- und Ehrenamtlichen eigene Ideen ein bringt - die/der aufgeschlossen auf Menschen zugeht - die/der die gute ökumenische Zusammenarbeit am Ort fortsetzt. Sie werden unterstützt von einem jungen, selbstständig arbeitenden hauptamtlichen Team: - Ein Kollege (100%-Stelle) - Eine Kantorin (75%-Stelle) - Eine Sekretärin (62,5%-Stelle) - Einen Küster und Haumeister (75%-Stelle) - Einen Kurseelsorger (100%-Stelle) mit monatlichem Predigtauftrag in der Gemeinde. Sie finden bei uns zwei engagierte und kooperative Kir - chenvorstände. Des Weiteren bereichern unser Gemein - de leben gut 100 motivierte ehrenamtliche Mitarbeiterin - nen und Mitarbeiter, die für Neues offen sind. Auskunft erteilen gern: Der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Pfarrer Hanns- Ulrich Becker, Tel.: ; Dekan Klaus Schmid, Tel.: ; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Bingen, Evangelische Johanneskirchengemeinde, Pfarrstelle II (0,5), Dekanat Ingelheim, Modus B, zum zweiten Mal Die Landesgartenschau 2008 in Bingen hat das städtische und kirchliche Leben deutlich angeregt. Darüber hinaus haben sich auch speziell in unserer Gemeinde manche Blüten entwickelt. So erstrahlt unsere Kirche in einem neuen frischen Gewand und die einzelnen Son n - tage haben ihr je eigenes Profil bekommen. Ein För der - kreis unterstützt die Gemeindearbeit nachhaltig und der neue Kirchenvorstand darf 2010 als erstes ein großes Fest veranstalten: Von Gott gestiftet, von Men schen gestaltet Jahre Evangelische Johannes kir che in Bingen. Nachdem der Verwaltungsdienstauftrag des derzeitigen Stelleninhabers am ausläuft, su - chen wir eine/n weitere/n Pfarrer/in, der/die Lust hat in dieser Frühlingsstimmung zu uns zu stoßen, manche Blüte weiter zu hegen und zu pflegen, aber an anderen Stellen auch erst einmal den Boden umzugraben und neuen Samen auszusäen. Wer wir sind Die Stadt Bingen liegt am Tor zum romantischen Rheintal (Weltkulturerbe, Austragungsort der Landesgartenschau 2008). Sie ist ein kommunales Mittelzentrum mit allen

344 344 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Schularten und guten Einkaufsmöglichkeiten vor Ort. Es bestehen gute Verkehrsanbindungen zu den umliegenden Großstädten (Mainz, Wiesbaden, Frankfurt). Die Stadt bietet ein reges Vereinsleben und als Weinstadt am Rhein eine ausgeprägte Festkultur. Die alte römischkatho lische St. Martins-Basilika prägt die Stadt sil hou et - te. Die Kirchengemeinde erstreckt sich mit ca Ge - mein degliedern über die Kernstadt Bingen und die Orts - teile Kempten und Gaulsheim. Im Mittelpunkt steht die Johanneskirche (300 Sitzplätze und gute kirchenmusikalische Möglichkeiten) mit dem Gemeindehaus (1 Saal und 3 Gruppenräume) und dem gemeindeeigenen Kin der - garten (2 Gruppen). Im Gemeindegebiet befindet sich darüber hinaus noch ein großes Seniorenheim. Zur kat h o - lischen Ortsgemeinde pflegen wir vielfältige Kon takte und fördern die ökumenische Zusammen ar beit. Das gemeindliche Leben wird durch die unterschiedlichen Gottesdienste (wöchentlich in der Johanneskirche, monatlich in den Ortsteilen, wöchentlich im Altenheim St. Martin), durch kirchenmusikalische Angebote, Flöten - kreise, Mutter-Kind-Gruppen, Kindergottesdienst, Kin - der bibel tage, Jugendtreff, jährliche Familienfreizeiten, Frauenhilfe, Frauentreff, Gemeindecafé, ökumenischen Bibelgesprächskreis, Gemeindebriefredaktion und Be - such dienstkreis geprägt. Ein offenes Mitarbeiterteam freut sich auf sie. Dieses be steht aus einem Pfarrer, einem Dekanats-Kantor mit 75% Dienstauftrag an der Johanneskirche, einer Kin der - gar tenleiterin, einer vollzeitlichen und drei teilzeitarbeitenden Erzieherinnen, einer Sekretärin, einem Küster, einem Hausmeister und einem engagierten Kirchenvor - stand, freut sich auf sie. Was wir uns wünschen: - Präsenz in der Gemeinde - Offenheit und Herzlichkeit im Zugehen auf Menschen gepaart mit Humor und Lebensfreude - Förderung der Mitarbeitenden in ihren Aufgaben durch Begleitung und Motivation - Bereitschaft, in gewachsenen Strukturen neue Im - pulse zu setzen - Interesse im Bereich Ökumene und Arbeit mit Ü 60- Jäh rigen - Sicherstellung der pfarramtlichen Grundversorgung der Kirchengemeinde (Gottesdienste, Kasualien, Seel - sorge). Wir bieten ihnen: - ein eigenes Büro vor Ort im Gemeindehaus - Hilfe bei der Wohnungssuche, gemeindlicher Wohn - raum ist vorhanden. Unsere halbe Pfarrstelle kann ab sofort besetzt werden. Innerhalb des Dekanats ist auch eine weitere Übergemeindliche Stelle (mit halbem Dienstauftrag) zum zu besetzen und in der Propstei Rheinhessen sind weitere Pfarrstellen mit halbem Dienstauftrag ausgeschrieben, so dass eine Kombination zu einem vollen Dienstauftrag möglich ist. Nähere Auskünfte sind zu erhalten über Propst Dr. Klaus-Volker Schütz (Rhein - hessen), Tel.: ; Dekanin Annette Stegmann (Ingelheim), Tel.: ; den Vorsitzenden des Kir - chenvorstandes: Pfarrer Olliver Zobel, Tel.: , zobel@bingen-evangelisch.de und den 2. Vor sitz - enden des Kirchenvorstandes: Klaus Retzlaff, Tel.: Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie auch unter: Dodenau, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Modus B, zum zweiten Mal Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Dodenau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/ ei nen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar. Ort und Umgebung haben viel zu bieten: Lage und Struktur Der Luftkurort Dodenau liegt im Landkreis Waldeck- Frankenberg im landschaftlich reizvollen Oberen Edertel, 35 km von der Universitätsstadt Marburg entfernt und ist Stadtteil von Battenberg. Zur Kirchengemeinde gehören Gemeindemitglieder, die sich auf Dodenau mit und dem Filialort Reddighausen mit 700 Personen verteilen. Die Gemeinde liegt in einer wirtschaftlich ge - sun den Region (u.a. Firma Viessman mit ca Be - schäf tigten). Das Freizeitangebot reicht vorn Wintersport im nahegelegenen Sauerland über Naturerkundungen im Nationalpark Kellerwald, Wandern auf dem prämierten Rothaarsteig bis hin zum Wassersport auf der Eder und dem Edersee. Am Ort gibt es ein Freibad, eine Grund - schule, einen Arzt für Allgemeinmedizin, zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen und Einkaufs mö - glichkeiten für die Deckung des Grundbedarfs. Weitere Einkaufsmöglichkeiten bietet ein Einkaufszentrum in Battenfeld (6 km) und die umliegenden Städte Frankberg (20 km) und Marburg. Insgesamt gibt es in beiden Orten der Gemeinde sieben Hotels und Gaststätten, die für ein engagiertes Angebot im Bereich Tourismus stehen. Das Schulangebot reicht von der Grundschule am Ort über eine schulformbezogene Gesamtschule in Battenberg (bis Klasse 10 mit gymnasialen Zweig) bis hin zu einem Gymnasium in Frankenberg. Bei uns wohnen und arbeiten Sie in ansprechenden Räumen: Pfarrhaus und Gebäude Das Pfarrhaus in Dodenau gehört zu einem der schönsten Gebäude in der Region. Es ist ein Fachwerk ge bäu de aus dem Jahre 1664, das Ende der 70er Jahre gründlich renoviert wurde und über einen gepflasterten Innenhof verfügt, der als erweiterter Wohnraum genutzt werden kann. Das Haus selbst verfügt über eine Wohn fläche von 170 qm. Im unteren Geschoss gibt es eine Küche und einen Wohn- und Essbereich. Das ursprüngliche Amts - zim mer wurde in das Nebengebäude ins Pfarrbüro verlegt und wird heute als Besprechungszimmer genutzt. Im oberen Stockwerk stehen vier Wohnräume zur Verfü - gung, ein Bad und eine Toilette. Im Dachgeschoss sind

345 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 345 zwei weitere Räume ausgebaut worden. Das Pfarrhaus ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles, zu dem ei - ne Kirche und ein Gemeindehaus gehören und liegt idyllisch in einem parkähnlichen Gelände mit altem Baum be - stand. Die kürzlich sanierte Martinskirche in Dodenau verfügt über 250 Sitzplätze. Die Ursprünge gehen ins 13. Jahr - hun dert zurück. Die Fachwerkkirche in Reddighausen hat 150 Sitzplätze und stammt in ihrem Ursprung aus dem 16. Jahrhundert. Beide Kirchen verfügen über eine gute Akustik und sind mit einer leistungsfähigen Lautspre ch - er anlage ausgestattet. Das Gemeindehaus in Dodenau verfügt im oberen Geschoss über einen Raum mit ca. 60 Plät zen, einer Küche und Toiletten. Im unteren Ge - schoss befinden sich das Pfarrbüro, das Amtszimmer und ein Abstellraum. In Reddighausen befindet sich ein kleineres Gemeindehaus, das von den Gemeindegrup - pen, aber auch für Familienfeiern genutzt wird. Das Pfarrbüro ist modern eingerichtet. Eine erfahrene Verwaltungskraft ist mit acht Wochenstunden beschäftigt. Das Gemeindeleben ist bunt und einladend: - Die Kirchengemeinde ist volkskirchlich geprägt, offen und einladend ausgerichtet. - Der Gottesdienst findet sonntäglich in Dodenau und vier zehntägig in Reddighausen statt. Die Gruppen der Gemeinde sind regelmäßig an der Gestaltung der Gottesdienste beteiligt. Neben dem traditionellen Got tesdienst werden auch besondere Gottesdienste gefeiert: Familiengottesdienst, Weltgebetstag der Frau en, Christmette, Osternacht etc. - Die Kirchengemeinde ist Träger einer dreigruppigen Kindertagesstätte, die sich in den vergangenen Jah - ren konzeptionell weiter entwickelt hat und einen gu - ten Zugang zu jungen Familien ermöglicht. - In beiden Orten gibt es aktive Frauengruppen: je zwei Frauenhilfen und zwei Frauenkreise, die sich auf vielfältige Weise im Gemeindeleben engagieren. - Eine Kinderkirche gibt es sowohl in Dodenau als auch in Reddighausen. Beide Gruppen arbeiten selbstständig und bei besonderen Projekten auch ortsübergreifend. - In den vergangenen Jahren hat sich eine lebendige Besuchsdienstarbeit entwickelt. Der Besuchsdienst - kreis ist stetig gewachsen. - Die Konfirmandenarbeit findet zzt. monatlich an ei - nem Wochenende statt und dauert ein Jahr. - Ein Redaktionsteam veröffentlicht vierteljährlich den Gemeindebrief, der in der Gemeinde gerne und aufmerksam gelesen wird. - Insgesamt stehen der Kirchengemeinde zahlreiche Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. - Die Finanzsituation ist solide und bietet eine gute Grund lage für Gestaltungsmöglichkeiten in der Ge - mein dearbeit. Wir träumen gerne. Unsere Wunschliste: - Menschenfreundlichkeit, Humor, Spiritualität - Seelsorgerliche Erfahrung und Kompetenz - Leitungskompetenz und Teamfähigkeit - Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Glaubensinhalte und -werte im Gottesdienst und in der Gemeindearbeit lebendig vermitteln - Bestehendes fortführen und weiterentwickeln - Einbringen der jeweiligen Begabungen und persönlichen Interessen - Wir sind offen für neue Impulse in der Gemeinde ar - beit. Ansprechpartner sind: Axel Marburg (Kirchenvorstand), Tel.: ; Dekan Gerhard Failing, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Dörnberg, Dekanat Diez, 1,0 Pfarrstelle: 0,5 Gemeinde auf trag in Verbindung mit einem 0,5 Dienstauftrag Jugendarbeit Esterau, Modus A Zum 1. September 2009 ist die vakante Pfarrstelle durch einen Verwaltungsdienstauftrag neu zu besetzen. Wo leben wir Infrastruktur Unsere Gemeinde liegt am Südrand des Westerwaldes, oberhalb von Lahn und Gelbach in der reizvollen Land - schaft des Rhein-Lahn-Kreises. Zu unserer Kirchengemeinde gehören ungefähr 735 Ge - mein demitglieder in den Esterau-Orten Charlottenberg, Dörnberg mit Dörnberg-Hütte und Kalkofen sowie den Westerwaldgemeinden Gackenbach mit Dies, Horbach und Hübingen im so genannten Buchfinkenland. Das Zentrum unserer Gemeinde bildet die in den Jahren 1740/41 erbaute kleine barocke Dorfkirche im Kir ch spiel - ort Dörnberg, die 1990/91 umfassend renoviert wur de (ca. 250 Sitzplätze). Zusätzlich zu dem Sonntagsgot tes - dienst in Dörnberg findet einmal monatlich ein Gottes - dienst im Altenheim Barmherzige Brüder in Horbach statt. Das im Dörnberger Ortskern gelegene Pfarr- und Ge - mein dehaus aus der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in den Jahren 1996/1997 umfangreich renoviert. Im Ober ge - schoss befindet sich die Pfarrwohnung (3 Zimmer, Kü che, Bad) und im Erdgeschoss sind das Amtszimmer so wie die Gemeinderäume (Mehrzweckraum, Küche, Toi let te) untergebracht. Ein kommunaler Kindergarten mit U3-Betreuung befindet sich in Dörnberg. Nächstgelegene Einkaufmöglichkeiten, Ärzte und Apotheke sowie eine Grundschule sind in Holz - appel (4 km) anzutreffen. Vielfältige Angebote an wei - terführenden Schulen gibt es im Umkreis von km. Es besteht eine gute Verkehrsanbindung an die nahe ge - legene Autobahn A3 und die ICE-Strecke Köln Frankfurt mit den Bahnhöfen Montabaur und Limburg.

346 346 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sie werden unterstützt von: - einer Gemeindesekretärin (3 Stunden Wochenar beits - zeit) - Organistin und Organist - einer Küsterin - ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Frauen- und Seni o - renarbeit - Team des Kindergottesdienstes - Chorleiter Kinder- und Jugendchor - 6 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern. Unser Gemeindeleben ist geprägt durch: - Gottesdienste in vielfältigen Formen und zu verschiedenen Anlässen neben den normalen Gottes diens - ten - ehrenamtliche, eigenverantwortliche Organisation und Betreuung von Gemeindeaktivitäten und -grup pen durch engagierte Gemeindemitglieder - eine gute Zusammenarbeit mit dem kommunalen örtlichen Kindergarten mit dem Ziel, den Kindern eine gemeinschaftliche christliche Basis zu vermitteln. Was wir uns wünschen: Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - die geistliche Leitung in der Gemeinde übernimmt und seinen Glauben vermittelt - mit dem Kirchenvorstand offen und vertrauensvoll in einem partnerschaftlichen Verhältnis zusammenarbeitet - Liebe zur Gemeinde mitbringt, mit den Menschen aus verschiedenen Altersgruppen lebt und sie seelsorgerlich begleitet - die bestehende Kinder- und Jugendarbeit aufrechterhält - das aufgebaute kirchliche Leben im Diasporagebiet Buchfinkenland festigt und durch die Einbindung von Mitarbeitern vor Ort das Zusammenwachsen der Gemeindeteile verstärkt - die bewährte Zusammenarbeit mit den anderen Kir - chengemeinden der Esterau fortführt. Dienstauftrag Jugendarbeit Esterau Der spezielle halbe Dienstauftrag zur Jugendarbeit in der Region Esterau beinhaltet die Vernetzung und Koor di - nation der Jugendarbeit in den Evang. Kirchen ge mein - den Eppenrod, Langenscheid mit Geilnau, Hirsch berg, Holzappel und Dörnberg. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen vor Ort und dem Dekanatsjugendreferenten eigene Ideen einbringt und die vorhandenen Schwerpunkte und Projekte weiterführt und weiterentwickelt: - Jugendgottesdienste (im Augenblick ca. 6 Projekte pro Jahr) - Fahrten zum Evang. Kirchentag und Jugendkirchen - tag der EKHN - zielgruppenorientierte Freizeitarbeit im Sommer und Herbst im Team mit ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen - Netzwerkarbeit Evang. Jugend. Die Kirchengemeinde ist der Evangelischen Regionalver - waltung Rhein-Lahn-Westerwald in Nassau und der Kir - ch lichen Sozialstation Diez angeschlossen. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Frau Heike Meyer, Dörnberg, Tel.: ; der Dekan für das Ev. Dekanat Diez, Pfarrer Hans-Otto Rether, Diez- Freiendiez, Tel.: sowie der Propst für Süd- Nassau, Pfarrer Dr. Sigurd Rink, Wiesbaden, Tel.: Evangelische Burgkirchengemeinde Dreieichenhain, 1,0 Pfarrstelle II, Modus A Die Pfarrstelle II der Evangelischen Burgkirchen ge mein - de Dreieichenhain ist zum neu zu besetzen. Die Pfarrstelle I (0,5) hat seit Januar 2008 Pfarrvikarin Nicole Oehler inne. Die Kirchengemeinde und der Ort Dreieichenhain Dreieichenhain ist ein Ort mit über 1200 jähriger eigenständiger Tradition. Seit 1976 gehört Dreieichenhain zur Stadt Dreieich. Zwischen Frankfurt am Main und Darm - stadt gelegen ist Dreieichenhain strukturell durch das Rhein-Main-Gebiet geprägt und verfügt über eine umfassende Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten. Dreieich - en hain ist für sein vielfältiges Vereinsleben und zahlreiche Veranstaltungen (Jazz in der Burg, Burgfestspiele, Pfingstkerb, Burgfest,...) überregional bekannt. Die Evangelische Burgkirchengemeinde hat ca Ge - meindeglieder. Den Mittelpunkt des Gemeindelebens bildet die malerisch in der Burgruine gelegene Burgkirche. Durch ihre Stummorgel bekannt, bietet Sie ca. 300 Per - so nen Platz und wird für zahlreiche Veranstaltungen wie z. B. den Gospelgottesdienst im Rahmen von Jazz in der Burg und den Konzerten der Chöre der Burgkirchenge - mein de genutzt. In den Sommermonaten finden in der zweiten zur Gemeinde gehörenden Kirche, der Schloss - kir che Philippseich, jeweils samstags um 18:00 Uhr die Abendandachten als Dekanatsprojekt statt. In unmittelbarer Nähe zur Kirche, im Ortskern gelegen (Altstadt mit vie - len Fachwerkhäusern), liegt das 2008 aufwändig sa nier te und familienfreundliche Pfarrhaus direkt neben dem Gemeindehaus. Das Gemeindehaus soll im Jahr 2010 re - no viert werden, danach steht die Reno vier ung der Burg - kir che an. Hauptamtlich sind derzeit eine Kantorin, eine Gemein de - sekretärin und ein Küster beschäftigt. Die Kantorin bildet mit ihrer kirchenmusikalischen Arbeit für alle Altergrup -

347 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 347 pen einen der Schwerpunkte in der Gemeindearbeit. Rund 120 Kindern im Alter von 5 bis 18 Jahren sind in den Kinder- und Jugendchören aktiv und tragen mit zahlreichen Aufführungen zum Gemeindeleben bei. Die Ju - gendband Pontifex sorgt neben dem Blockflöten en - semble, dem Elternchor und dem Burgkirchenchor auch für musikalische Begleitung in den Gottesdiensten. In der Gemeinde werden viele Angebote durch einen großen und engagierten Kreis ehrenamtlich tätiger Ge - meindeglieder realisiert, z. B.: - Burgkirchenverein (unterstützt durch zahlreiche Akti - onen finanziell die kirchenmusikalische Kinder- und Ju gendarbeit) - Diakonie (mit Besuchskreis, Seniorenarbeit) - Festausschuss (Organisation und Durchführung von Ver anstaltungen aller Art) - Kindergottesdienstteam (Vorbereitung und Durchfüh - rung der Kindergottesdienste) - Redaktionsteam (Gemeindebrief, Internetauftritt, Pu - bli kationen, Öffentlichkeitsarbeit) - Stiftung Burgkirche (sichert langfristig die finanzielle Unabhängigkeit der Gemeinde) - 3. Welt Gruppe (Verkauf von fairen Produkten und Unterstützung von Projekten in Sri-Lanka). Ziele und Schwerpunkte was wir uns von Ihnen wünschen Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die - gerne mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zu geht und sie einfühlsam seelsorgerisch begleitet - die sehr erfolgreiche kirchenmusikalische Arbeit un - serer Kantorin mit Begeisterung unterstützt und mit trägt - gut im Team mit den Kolleg/innen und dem Kir chen - vorstand auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Art zusammen arbeitet und dabei gemeinsam Konflikte erfolgreich löst - über organisatorisches Talent verfügt, strukturiert, zu verlässig und flexibel arbeitet - in seinen Predigten das Wort der Bibel für die Ge - meinde in den Alltag übersetzt und somit Orien tie - rung bietet - Impulse in Glaubensfragen gibt und offen ist für neue Gottesdienstformen - es versteht, die Konfirmanden in das Gemeindeleben zu integrieren und für weitere Mitarbeit in der Ge - mein de zu begeistern - ein feines Gespür für die Balance zwischen Tradition und Innovation hat und diese Fähigkeit bei der weiteren strategischen Ausrichtung der Gemeinde einzusetzen vermag - es versteht, die Gemeinde nach außen angemessen zu vertreten - Kontakt hält zu den örtlichen Vereinen. Wir, eine aktive Gemeinde und ein neu gewählter Kir - chenvorstand, freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne: Pröpstin Gabriele Scherle, Saalgasse 17, Frank - furt/m., Tel.: ; Dekan Reinhard Zincke, Ev. Dekanat Dreieich, Bahnstraße 44, Langen, Tel.: ; KV-Vorsitzende der BKG, Pfrin. Nicole Oehler, Hegelstraße 91, Dreieich, Tel.: ; Stellv. Vorsitzende BKG, Helga Schulz, An der Trift 22, Dreieich, Tel.: Eckartshausen 0,5 Pfarrstelle Dekanat Büdingen, Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen In Verbindung mit der 0,5 Profil-Stelle Bildung des Ev. Dekanates Büdingen Lage und Struktur unserer Gemeinde: Im landschaftlich reizvollen, waldreichen Ronneburger Hügelland am Rande der Wetterau am Fuße des Vogels - berges, etwa 20 km nördlich von Hanau, liegen die drei Dörfer unserer Kirchengemeinde: Eckartshausen (ca. 680 Gemeindeglieder.); Altwiedermus (ca. 386 Gemein - de glieder), und Himbach (ca. 537 Gemeindeglieder). Der Nachbarkollege (Gemeinde Langen-Bergheim) ist mit einem Viertel seines Dienstauftrages in unserer Ge mein - de tätig. Eckartshausen ist Stadtteil von Büdingen, Himbach Ortsteil von Limeshain und Altwiedermus Orts - teil von Ronneburg. Die Grundversorgung für den täglichen Bedarf ist im Umkreis von 5 km gewährleistet. Hier gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Kin - der gärten (3 kommunale und ein Waldkindergarten), so - wie Grundschulen. Weiterführende Schulen befinden sich in Altenstadt (8 km) und Büdingen (9 km). Unsere Ge meinde liegt infolge der Anbindung an die Auto - bahnen A 45 und A 66 verkehrsmäßig günstig. Die nächste Autobahnauffahrt ist in 2 km Entfernung. Darum sind für Pendler (vor allem Arbeiter und Angestellte) Arbeits - plätze im Rhein-Main-Gebiet leicht zu erreichen. Einige bäuerliche Familienbetriebe haben den Strukturwandel in der Landwirtschaft überlebt. Noch vorhandenen Mehr - ge ne rationen-familien und verbreitete Nachbarschafts - hil fe prägen die Sozialstruktur unserer Gemeinde. Dazu gehört auch ein reges Vereinsleben. Unsere Kirchengemeinde: Unsere große Kirche bestimmt das Ortsbild von Eckartshausen und steht im Mittelpunkt der Gesamtge - meinde. Sie wurde im historisierenden spätromanisch-neugotischen Stil erbaut. Der helle, freundliche Innenraum bietet 400 Besuchern/innen Platz. Die geräumige Kirche wurde vor einigen Jahren von Grund auf saniert und befindet sich in gutem baulichen Zu - stand. Sie wird gern für Konzerte genutzt. Das 1900 erbaute Pfarrhaus, gegenüber der Kirche gelegen, hat 9 Zimmer. Im Erdgeschoss befindet sich der Ge -

348 348 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr meindebereich mit Küche, Gemeinderaum, Toilette, Amts zimmer und Gemeindebüro. Die baulich getrennte Pfarrwohnung umfasst 6 Wohnräume, Küche, Bad und Gästetoilette sowie Abstellraum. Im Keller befinden sich 2 zur Pfarrwohnung gehörende Kellerräume. Das Pfarr - haus ist frisch renoviert. Auf dem Hof steht ein Doppel- Carport. Daran schließt sich ein in vielfacher Weise nutzbarer Garten mit Gartenhaus an. Die Pfarrwohnung (135 m 2 ) und der Gemeindebereich sind technisch auf dem neuesten Stand. Für die Gemeindearbeit steht ein Gemeinderaum in der Kir che zur Verfügung. Der Gottesdienst, auch zu besonderen Anlässen, bildet das Zentrum des Gemeindele - bens. Er findet jeden Sonntag in der Kirche und monatlich einmal in den Dorfgemeinschaftshäusern der Filialorte statt. Darüber hinaus erinnern folgende Gruppen, bzw. Aktivitäten an den Glauben als Lebenshilfe und tragen zum Gemeinschaftsleben unserer Gemeinde bei: Zwei Frauen- und Seniorenkreise, Besuchsdienst, Kinder kir che, Konfirmanden-Team, Gitarren-Singkreis. Die Kir ch en ge - meinde ist kirchenmusikalischen Aktivitäten gegen über aufgeschlossen. Vierteljährlich erscheint ein Ge meinde - brief (Redaktionskreis). Das Gemeindeleben fördern Mitarbeiter/innen. Außer Eh renamtlichen sind nebenberuflich tätig: Organisten, Chor leiter, Küster/in, Sekretärin und ein Pfleger der Aus - sen anlagen. Unsere Kirchengemeinde ist dem Zweckverband der Diakoniestation Büdingen/Altenstadt angeschlossen. Mit den Nachbargemeinden besteht guter Kontakt. Auf eine gute Zusammenarbeit bedacht sind auch die bürgerlichen Gemeinden. Sie überlassen die Dorfgemein - schaftshäuser größtenteils kostenlos für Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen in allen drei Dörfern. Teampfarramt Da unserer Gemeinde durch die neue Pfarrstellenbe mes - sung nur noch eine halbe Pfarrstelle zusteht, ist der Inha - ber der Nachbarpfarrstelle Langen-Bergheim mit einem Viertel seines Dienstes in unserer Gemeinde tätig. Dies beinhaltet bisher neben Gottesdiensten besonders die Versorgung des Seelsorgebezirkes des Filialortes Him - bach und die Mitarbeit in den Frauenkreisen; näheres ist in einer Pfarrdienstordnung geregelt, die von Zeit zu Zeit überprüft wird. Verbindung mit der 0,5 Profilstelle Bildung des De - kanates Büdingen Der Kirchenvorstand hat in Absprache mit dem Dekanat Büdingen beschlossen, die Stelle in Verbindung mit der halben befristeten Bildungs-Profilstelle des Dekanates auszuschreiben und zu verbinden. Ein/eine Pfarrer/in soll nach unseren Wünschen: - Gottesdienste liebevoll sowie lebendig gestalten und dabei die Botschaft der Bibel mit Themen des alltäglichen Lebens verbinden - Teamfähigkeit und Leitungskompetenz einbringen - Freude haben, in ländlicher Umgebung zu wirken und zu leben - ansprechbar sein, offen sowie herzlich auf Menschen zugehen und sie seelsorgerlich begleiten - besonders der Kinder- und Jugendarbeit neue Im - pulse verleihen - weitere Mitarbeitende gewinnen. Der Kirchenvorstand freut sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und wird seinerseits den/die Pfar - rer/in nach Kräften unterstützen. Unsere Pfarrstelle wird ab dem frei. Auskunft erteilen: Herbert Gerlach, Vorsitzender des Kir - chenvorstandes, Tel.: ; Pfr. Markus Christ, Tel.: ; Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Tel.: Ausschreibung der 0,5 Profilstelle für Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen des Dekanates Büdingen für die Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Büdingen, Nidda und Schotten Im evangelischen Dekanat Büdingen ist die halbe Profil - stel le im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Ziel gruppen zu besetzen. Diese Profilstelle soll mit der 0,5 Pfarrstelle der Kirchen - gemeinde Eckartshausen (siehe Ausschreibung) kombiniert werden. Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin entwickelt und fördert die Bildungsarbeit mit Erwachsenen sowohl in den Gemeinden, als auch im Bereicht der Arbeitsge - mein schaft der evangelischen Dekanate Büdingen, Nid - da und Schotten (im Folgenden AG genannt). 1. Aufgaben - Entwickeln und koordinieren von Angeboten und Pro - jekten für Eintrittswillige und an der Kirche Interes - sierten - Fördern der religiösen Sprachfähigkeit und des volks kirchlichen Selbstverständnisses ( Evangelisch aus guten Grund ) - Eingehen auf existentielle Fragen aus dem Bereich Theologie und Glauben - Durchführen und koordinieren von Veranstaltungen zu Fragen von Menschen in verschiedenen Lebens - phasen - Kooperieren mit schon im Bereich der Bildung Enga - gierten, Fortbilden und Gewinnen ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Zusammenarbeit mit dem GPD-Fachausschuss der AG - Kooperieren mit der Ehrenamtsakademie der EKHN und Leitung der regionalen Ehrenamtsakademie in der AG Büdingen, Nidda und Schotten - Bilden eines Referentenpools für die Evangelische Bildungsarbeit - Leitung einer Bildungskonferen zu auf AG-Ebene

349 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Leiten der Arbeitsgruppe der Religionslehrerinnen und Religionslehrer des Dekanates Büdingen und Kon takt pflegen zu der Arbeitsgruppe der Religions - leh rerinnen und Religionslehrer in Nidda und Schot - ten. 2. Erforderliche Qualifikationen - Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/Pfarrerin - Kontakt- und Kommunikationsfreudigkeit - Erfahrung in den Handlungsfeldern Bildung, Erzieh - ung und in der Arbeit mit Zielgruppe - Pädagogische Kompetenz - Kenntnisse im Umgang mit neuen Medien - Kfz-Führerschein. 3. Wir erwarten - Eigenständige Arbeit in Kontakt mit dem Dienstgeber - Zusammenarbeit mit dem Arbeitszentrum Bildung, Er ziehung, Arbeit mit Zielgruppen - Zusammenarbeit mit dem Gemeindepädagogischen Dienst unserer AG - Zusammenarbeit mit den Stelleninhabern für Ökumene, Gesellschaftliche Verantwortung und Öf - fent lichkeit in der AG. Zusammenarbeit mit den Ge - meinden vor Ort - Bereitschaft zur Fortbildung. 4. Wir bieten - ein interessantes Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestal - tungsmöglichkeiten - großes Interesse in unseren Gemeinden an kompetenter Begleitung im Aufgabengebiet - ein kompetentes Team in Bildungsfragen aus dem Gemeindepädagogischen Dienst mit großem Interes - se an Zusammenarbeit - einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz im Haus der Kir che in Büdingen - einen aufgeschlossenen Dienstgeber, der das Setzen eigener Schwerpunkte in Absprache ermöglicht - Besoldung nach Pfarrergehalt. Die Stelle wird für 5 Jahre besetzt. Die Besetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie über Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: oder Mobil: sowie über den Vorsitzenden des Dekanats - syno dalvorstandes Herrn Hartmut Kinzer, Tel.: Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personaleinsatz, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Emmerichenhain, Dekanat Bad Marienberg, Modus A Pfarrstelle (100 %) zum 1. Oktober 2009 Haben Sie Freude an einer vielfältigen Tätigkeit in einer reiz vollen Gemeinde im Hohen Westerwald? Dann wäre die Kirchengemeinde Emmerichenhain vielleicht etwas für Sie. Emmerichenhain? liegt am Fuße der Fuchskaute, der höchs ten Erhebung des Westerwaldes (657 M.ü.NN). Die Mitglieder zählende Kirchengemeinde setzt sich zusammen aus den Orten Emmerichenhain, Nieder - roßbach, Oberroßbach, Zehnhausen, Nister-Möhrendorf und Waigandshain, welche alle in unmittelbarer Umge - bung liegen und zur Verbandsgemeinde Rennerod gehören. Die Kirchengemeinde ist Träger eines 2-gruppigen Kin - dergartens mit 7 Ganztagsplätzen, der unweit der Kirche liegt. Schulische Anbindung an alle gängigen Schulfor - men sind vorhanden. Die Grundschule und Realschule Plus befinden sich im ca. 3 km entfernten Rennerod, ein kommunales Gymnasium in Westerburg ca. 10 km. Das Dekanat verfügt über ein eigenes evangelisches Gymna - sium in Bad Marienberg ca. 9 km. Kirche, Pfarrhaus mit Garage und Gemeindehaus (Mar - tin-luther-haus) bilden ein Ensemble im Zentrum von Emmerichenhain. Im 1995 renovierten Pfarrhaus befinden sich im Erdge - schoss die beiden Amtsräume (separater Eingang ist in Planung), Küche, Ess- und Wohnzimmer, WC + Dusche, im Obergeschoss fünf weitere Räume inkl. WC/Dusche + Bad. Das Gemeindehaus bietet im großen Saal mit Küche viel Platz für Veranstaltungen. Im Dachgeschoss lädt ein ge - müt licher Raum zu Gruppen- oder Jugendarbeit ein. Unsere sonntäglichen Gottesdienste feiern wir in der im Anfang des 18. Jahrhunderts erbauten Kirche, umgeben von alten Bäumen. Die Anfänge der Anlage reichen bis ins 12. Jahrhundert zurück. Musikalisch begleitet werden die Gottesdienste durch Posaunenchor, Singkreis und mehrere Organisten. Filialgottesdienste finden in Ober - roß bach und Nister-Möhrendorf monatlich im Wechsel statt. Was wünschen wir uns? Ein/e Pfarrer/in, die/der einen Schwerpunkt in der Ver - kün digung und Seelsorge sieht. Sie/Er sollte bereit sein, den ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit ar beiter zugewandt und in offener Weise zu begegnen. Besonders der Aufbau einer Kinder- und Jugendar - beit, insbesondere die Begleitung der konfirmierten Ju - gend lichen, liegt uns am Herzen. Neue Ideen, Kirche attraktiver zu machen, sind herzlich willkommen. Der Kirchenvorstand freut sich, mit der/dem neuen Pfarrstelleninhaber/in neue und bewährte Wege des Gemeindeaufbaus und der Gemeindearbeit zu ge - hen. Wir wollen für Jung und Alt eine einladende Ge - mein de sein.

350 350 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Weitere Auskünfte erteilen: Propst Michael Karg, Propstei Nord-Nassau, Tel.: ; Dekan Martin Fries, Ev. Dekanat Bad Marienberg, Tel.: sowie die Kirchenvorstandsvorsit - zen de Vera Speck, Tel.: Essenheim, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Ingelheim, Modus A, zum zweiten Mal Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Pfarrstelle in Es - senheim neu zu besetzen, da der jetzige Pfarrer einen Auslandsdienst annehmen wird. Wer sind wir: Essenheim ist mit 475 Jahren die älteste evangelische Kir chengemeinde Rheinhessens. Der Weinort Essenheim, eine überwiegend evangelische Ge meinde mit Gemeindegliedern (kath. ca. 831, Orts - gemeinde ca Bewohner) im Dekanat Ingelheim, liegt landschaftlich sehr schön zwischen Reben-, Obst- und Spar gelfeldern eingebettet vor den Toren von Mainz. Die Nähe zu Mainz, das mit dem Bus in halbstündigen Inter val - len gut zu erreichen ist, und die Einbindung in die Verbands - ge meinde Nieder-Olm sind weitere Vorzüge. Da Essenheim eine aufstrebende und weiter wachsende Gemeinde ist, wird die bisher gut gelungene Integration von Neubürgern auch in Zukunft eine wichtige Aufgabe sein. Essenheim bietet ein reges Vereinsleben - besonders im sportlichen und musikalischen Bereich. Im Ort befinden sich ein kommunaler Kindergarten, eine Grundschule und ein Seniorenheim mit wöchentlichem Gottesdienst im Wechsel mit der kath. Gemeinde. Wei - ter führende Schulen existieren in Nieder-Olm und Mainz; außerdem gibt es am Ort: zwei Allgemeinärzte, einen Zahn arzt, eine medizinische Gymnastik-/Massagepraxis, eine Apotheke, einen kleinen Supermarkt, ein Reisebüro und verschiedene Handwerksbetriebe. Unter Mitwirkung von ehrenamtlichen Helfern werden von kirchlicher Seite verschiedene Aktivitäten angeboten, z. B. Kindergottesdienst, Altennachmittag, Senioren - treff, Stammtisch, Frauenhaus, 2 Kleinkindergruppen, Kir chen konzerte (2-3 mal jährlich). Unsere schmucke Kirche wurde erstmals urkundlich im 13. Jh. erwähnt. Mit ihrer erst 1997 eingeweihten und 2009 generalüberholten Orgel (22 Register) und einer 2007 neu installierten Heizungsanlage wird sie auch von Nichtessenheimern für Taufen und Trauungen gerne genutzt. Neben ihr steht das Gemeindehaus, in dem sich auf zwei Etagen ein Gemeindesaal, eine Küche, ein kleiner Grup - pen raum und das Sekretariat befindet. Ein weiteres Prunkstück ist das Pfarrhaus, 1727 erbaut und in exzellentem Zustand - erst 2008 auf baubiologischer Grundlage total saniert und mit einer neuen Hei - zung ausgestattet. Es bietet auf 2 Etagen (ca. 150 qm) 5 Räume, 1 große Küche,1 Bad, 2 WCs und 1 Arbeits - zim mer; der Dachboden und das Kellergewölbe können gut als Abstellraum genutzt werden. Außerdem stehen eine Garage und ein Hof mit Grünfläche zur Verfügung. Pho tos sind auf unserer Homepage zu sehen. Die Pfarrerin/Der Pfarrer wird bei ihrer/seiner Arbeit un - ter stützt durch: zwei Küsterinnen (2/3- und 1/3-Stelle), drei Organisten (1x½ Stelle, 2x ¼ Stelle), eine Sekretärin (8 Wochenstunden) und eine Putzhilfe (10 Wochenstun - den). Was erwarten wir: Wir wünschen und von der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrer: - lebendige Verkündigung des Wortes Gottes - die bestehende Gemeindearbeit fortzuführen und durch eigene Impulse zu beleben - verständnisvolle und umsichtige Begleitung der heranwachsenden Generation im Rahmen der Jugend - arbeit - engagierte seelsorgerliche Arbeit - die Fähigkeit, offen und einladend auf die Menschen zuzugehen - das gute Verhältnis zur katholischen Gemeinde weiter zu pflegen und die ökumenische Arbeit fortzusetzen - die Bereitschaft zum Kontakt mit den Vereinen und Gre mien der Zivilgemeinde - Teamgeist und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der partnerschaftlichen Leitung der Gemeinde mit dem Kirchenvorstand. Wir wünschen uns eine langjährige Besetzung der Stelle. Wenn Interesse an einer Aufstockung zu einer ganzen Pfarrstelle besteht, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Dekanin oder dem Propst. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Propst Dr. K.-V. Schütz, Tel: ; Dekanin A. Stegmann, Tel.: ; Frau A. Schwarzweller-Mößlein (stellv. Vorsitzende des Kirchenvorstandes), Tel.: Einen Überblick erhalten Sei auch auf unserer Homepa - ge: Frankfurt-Eschersheim, Emmausgemeiende, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Frankfurt am Main-Nord, Modus A, zum zweiten Mal Es besteht die Möglichkeit der Kombination mit einer 50% Stelle an einer Frankfurter Berufsschule, soweit die Qualifikation vorliegt. Die Evangelische Emmausgemeinde in Frankfurt- Esch ersheim hat ca Mitglieder und verfügt über 1,5 Pfarrstellen. Unsere schöne barocke Kirche liegt im alten Eschersheimer Ortskern und bildet mit dem um den Kirchplatz liegenden modernen Gemeindehaus, dem

351 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 351 Ge mein debüro und dem dazugehörigen Gelände ein at - traktives Zentrum, das gerne für besondere Gottes diens te, Feste und Feiern genutzt wird. Zur Gemeinde gehören zwei kompetent und eigenverantwortlich geleitete Kindertageseinrichtungen. Im Stadt teil ist ein Neubaugebiet entstanden, in das junge Familien gezogen sind. Zusammen mit der Kath. St. Josefsgemeinde betreuen wir zwei Seniorenpflegeheime. Zu Ihren Aufgaben dort gehören Besuche und der monatliche Gottesdienst, im Wechsel mit der Kollegin und Ehrenamtlichen. Das Team der engagierten und kreativen Haupt amt - lichen, die Kollegin mit 100% Stelle, die Sekretärin mit 50% Stelle, der Hausmeister mit künftig 25% Stelle und die Kirchenmusikerin im Nebenamt wird unterstützt durch die tatkräftige Mitarbeit Marburger Diakonissen und vieler Ehrenamtlicher. Der Kirchenvorstand arbeitet kooperativ mit klar zugeordneten Kompetenzen in den Ausschüssen. Samstags und sonntags feiern wir Gottesdienste, die Sie sich mit der Kollegin und Ehrenamtlichen teilen. In der Regel haben Sie zwei predigtfreie Wochenenden. Die Kirchenmusik wird seit Jahrzehnten in unserer Ge - meinde gepflegt. Es gibt einen Kirchenchor, der Gottes - dienste musikalisch mitgestaltet, und einmal monatlich finden Musikvespern mit Gastmusikern statt. Ökumenisch verbinden uns mit der Kath. St. Josefsge - meinde Kinder- und Erwachsenenbibelwochen, Predi - ger tausch und das gemeinsam gefeierte Fronleichnams - fest, das beispielgebend für Frankfurt ist. Mit der Ev. Andreasgemeinde kooperieren wir in einem Pla nungsbezirk bezüglich Kasual-, Sekretariats- sowie Küst ervertretungen. Wir unterstützen seit vielen Jahren vier Projekte in der dritten Welt, die Moldavienhilfe und die Menschen rechts - arbeit. Außerdem haben wir für die Zukunft der eigenen Gemeinde eine Stiftung gegründet. Für unsere Gruppen und Kreise tragen weitgehend Eh - renamtliche die Verantwortung. Von Ihnen wünschen wir uns: - dass Sie in der Kinder- und Jugendarbeit einen Schwer punkt Ihres Wirkens setzen und sie mit neuen Impulsen beleben, - dass Sie die vorhandenen Traditionen in der Em - mausgemeinde wertschätzen und darauf aufbauend neue Akzente setzen, - dass Sie kontaktfreudig und teamfähig sind. Es steht Ihnen ein Pfarrhaus am Rande des Eschers - heimer Dichterviertels zur Verfügung. Dabei handelt es sich um ein Reihen-Eckhaus mit Garten, 7 Zimmern einschließlich Amtszimmer sowie Gästetoilette und einer Garage. U-Bahn, S-Bahn und Autobahnanbindung sind in ca. 5 Min. erreichbar. Wenn Sie noch mehr über uns erfahren wollen, besuchen Sie uns auf unserer Homepage: oder nehmen Sie persönlich Kontakt mit uns auf. Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Christiane Schott, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Pfarrerin Elke Jung, Inhaberin der Pfarrstelle I, Tel.: ; Dekanstellvertreter Pfarrer Reiner Dietrich- Zender, Tel.: ; Pfarrerin Gabriele Scherle, Pröpstin von Rhein-Main, Tel.: Groß-Bieberau, Dekanat Reinheim, Modus B, zum zweiten Mal Groß-Bieberau mit den Ortsteilen Rodau und Hippels - bach liegt etwa 20 km von Darmstadt und 50 km von Frankfurt entfernt in landschaftlich schöner, waldreicher Gegend im vorderen Odenwald. Die Stadt hat sich ihren ländlichen Charakter bewahrt, hat ca Einwohner mit ca Gemeindegliedern in der Evangelischen Kirchengemeinde. Am Ort befinden sich eine Evangelische Kindertages stät - te mit Hortbetreuung sowie eine Städtische Kindertages - stät te, eine Grundschule und eine additive Gesamt - schule mit gymnasialer Oberstufe bis zum Abitur. Weitere Gymnasien, fortbildende Schulen, Hoch- und Fachhoch - schu len und Universitäten sind im Umkreis von 20 bis 50 km zu erreichen. Eine Förderschule mit Abholdienst und Vorschule ist im 3 km entfernten Nachbarort Rein - heim ansässig. Die medizinische Versorgung ist durch Ärzte, Fachärzte, Apotheken, Physiotherapeuten und die Evang. Diakonie - station vor Ort gewährleistet. Kliniken sind in der näheren Umgebung zu finden, wie auch gute Einkaufsmöglich - keiten und kulturelle Angebote. Die innen und außen renovierte Kirche bietet ca. 400 Sitz - plätze und eine gute Akustik. In ihr finden regelmäßig sonn täglich Gottesdienst statt, ersatzweise Feierabend - got tesdienste an vier Samstagen im Jahr, die von einem Team aus der Gemeinde organisiert und gestaltet werden. In unmittelbarer Nähe zur Kirche und zum Pfarrhaus be fin - det sich das Evang. Gemeindehaus mit zwei ab trenn ba ren Räumen (75/50 qm) und einer Küche im Erdge schoss. Im 1. Obergeschoss befinden sich Räum lich keiten für die of - fe ne Jugendarbeit und im 2. Oberge schoss ist ein Medi ta - ti onsraum eingerichtet. Eine Freifläche verbindet das Grund stück mit dem Garten, der teilweise zum Pfarrhaus ge hört. Im Pfarrhaus sind ein Amtszimmer und ein Pfarrbüro in - e griert beide sind von der Wohnung getrennt. Die Pfarr - wohnung selbst besteht aus fünf Räumen, zwei Mansar - den zimmern, einer großen Küche und einem Bad. Ein kürzlich eingebauter Kaminofen sorgt für eine behagliche Atmosphäre. Es besteht für den neuen Pfarrer/die neue Pfarrerin die Möglichkeit, im Rahmen der Vakanzreno -

352 352 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr vier ung Wünsche zur künftigen Gestaltung der Räum - lich keiten zu äußern. Für das Unterbringen von Fahr zeu - gen stehen eine Garage und ein Carport zur Verfügung. Dem Pfarrhaus gegenüber wurde in den letzten Jahren eine alte Hofreite zu einem Diakoniezentrum umgebaut und nach Fertigstellung 2008 mit dem Denkmal schutz - preis des Landkreises Darmstadt-Dieburg ausgezeichnet. Hier sind die Evang. Diakoniestation, ein Tageszen t - rum als Begegnungsstätte der Generationen, die Evang. Öffentliche Bücherei und ein Wohnungstrakt mit drei öf - fentlich geförderten Wohnungen untergebracht. Die Evang. Diakoniestation, die zurzeit 17 Mitarbeiterin - nen und zwei Zivildienstleistende beschäftigt, betreut ca. 100 Klienten in Groß-Bieberau und den angrenzenden Gemeinden. Aktuell werden mit drei benachbarten Kir - chengemeinden, die ebenfalls eine Diakoniestation zu ihren Aufgaben zählen, Gespräche bezüglich der Instal - lation eines gemeinsamen Geschäftsführers geführt. In der Evang. Kindertagesstätte werden derzeit ca. 100 Kin - der (zwei Gruppen Kindergarten/drei Gruppen Hort) von neun Erzieherinnen, einem Sozialassistenten und einem Zivildienstleistenden betreut. Die Jugendarbeit erfolgt in Kooperation mit der Kom - mune und wird von einer Gemeindepädagogin im Rah - men einer halben Stelle geleitet und vom Kirchenvor - stand und einem Jugendausschuss unterstützt. Zwei erfahrene Sekretärinnen haben die Verwaltungs ar - beit im täglich geöffneten Pfarrbüro voll im Griff. Küsterin und Organist sind nebenberufliche Mitarbeiter. Kirchen - mu si kalisch sind ein Kirchen- und ein Posaunenchor ak - tiv, im Januar diesen Jahres wurde ein Gospelchor ge - grün det. Der Evang. Kirchengemeinde Groß-Bieberau wurden nach der letzten Pfarrstellenbemessung 1,25 Stellen zu - ge wiesen. Die 0,25 Stelle wird durch Pfarrer Arnd aus Neunkirchen betreut. Für die zeitnahe Besetzung der vakanten vollen Stelle wünschen sich Kirchengemeinde und der engagierte Kirchenvorstand einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die die Arbeit im Seelsorgebereich und den bestehenden Ar - beitsfeldern fortführt, Freude hat an der Zusammenar beit und offen ist für die Herausforderung in einer ländlichen Gemeinde. Der Kontakt zu den Gemeindegliedern, der Kommune und den Vereinen und Institutionen soll weiter gepflegt werden. Gerne können auch weitere Schwer - pun kte gesetzt werden. Der Pfarrer/Die Pfarrerin wird durch zahlreiche ehrenamtliche, hochengagierte Ge - mein de glieder in seiner/ihrer Arbeit unterstützt. Die Pfarrstelle könnte ebenso mit einem Pfarrerehepaar, das sich die Stelle teilt, besetzt werden. In diesem Fall besteht im nächsten Umkreis die Möglichkeit, eine weitere 50 % Stelle zu besetzen. Auf Ihre Bewerbung freut sich die Evang. Kirchenge - mein de Groß-Bieberau. Weitere Auskünfte erteilt das Mitglied des Kirchenvor - standes, Herr Karl-Heinz Spuck, Tel.: oder das Pfarramt der Evangelischen Kirchengemeinde Groß- Bieberau, Sudetenstraße 4, Groß-Bieberau, Tel.: Weiterhin stehen für Anfragen gerne zur Ver fügung: Pröpstin Karin Held, Tel.: ; De - kan Joachim Meyer, Tel.: und Pfarrer Ottmar Arnd, Tel.: Limburg Pfarrstelle II (Süd Bezirk), Dekanat Runkel, Modus C Die Pfarrstelle ist ab zu besetzen. Der derzeitige Amtsinhaber übernimmt nach 11jähriger Dienstzeit in der Gemeinde eine neue übergemeindliche Aufgabe. Limburg mit seiner reizvollen Altstadt ist ein regionaler Mittelpunkt in schöner landschaftlicher Umgebung und guter Verkehrsanbindung zum Frankfurter und Kölner Raum. Als regionales Einkaufszentrum mit vielen Ärzten und einer Hessenklinik sowie allen Schultypen vor Ort bie tet Limburg eine gute Wohnqualität und Infrastruktur. Mit ca Gemeindegliedern in der Kernstadt sowie drei Außenorten stellt die Kirchengemeinde Limburg et - wa ein Viertel der Bevölkerung der durch katholische Tradition geprägten Bischofsstadt. Das Gemeindegebiet ist geografisch in drei Pfarrbezirke unterteilt. Gemeinsamer Mittelpunkt ist eine neu-gotische Kirche, die vor ca. 35 Jahren in ein Gemeinde zen trum umgebaut worden ist. Auf drei Ebenen befinden sich da - rin Kirchenraum, Gemeinderäume und ein Jugend zen - trum. Das Gebäude wurde 2002 grundlegend saniert. Es liegt in der Innenstadt in unmittelbarer Nähe des Bahn - hofs. Zusätzlich gibt es im Bezirk Süd das Gemeindezentrum Blumenrod, in dem Gottesdienste, Andachten und sonstige Veranstaltungen stattfinden. Einrichtungen in Trägerschaft der Kirchengemeinde sind die Jugendfreizeitstätte mit zwei hauptamtlichen Mitar - bei ter/innen sowie zwei Kindertagesstätten. Darüber hin - aus arbeiten ein Kantor (B-Stelle, besetzt mit einem A- Kan tor), eine Gemeindesekretärin und ein Hausmeister haupt amtlich in der Gemeinde mit. Ein rechtlich selbstständiger Diakonieverein unterhält zwei Alten- und Pfle - ge heime, die von unserer Gemeinde seelsorgerisch be - treut werden. Die Gruppen und Kreise der Gemeinde ar beiten weitgehend selbstständig. Die Pfarrer verstehen sich als Pfarrer der Gesamtge mein - de mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung bei gleichzeitiger Betonung der seelsorgerlichen Beziehung zu den Gemeindegliedern des jeweiligen Bezirks. Gesamtge - meind liche Aufgaben werden nach Absprache verteilt. Den Vorsitz im Kirchenvorstand führt traditionell ein Laienmitglied. Unsere Ziele als Kirchengemeinde sind: - Kasualien und Kirchenjahr als strukturierende Mo - men te von Gemeindearbeit auszugestalten, - Gottesdienste in vielfältigen Formen, auch von Teams gestaltet, anzubieten,

353 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau das durch unsere Einrichtungen sichtbare volkskirchliche Profil weiterzuentwickeln, - gesellschaftliche Verantwortung durch Beteiligung an unterschiedlichen Kooperationen im sozialen Bereich wahrzunehmen, - die bestehenden guten ökumenischen Kontakte zu pflegen. Der Pfarrbezirk umfasst den zur Kernstadt gehörenden Stadtteil Blumenrod und als Außenort Lindenholzhausen. Im Bezirk liegt eine viergruppige Kindertagesstätte mit einer Hortgruppe, die zum Verantwortungsbereich des/ der Pfarrstelleninhabers/in gehört. Das Pfarrhaus (Baujahr 1957/58, 193 qm) hat zentrale Gasheizung und besteht aus 6 Zimmern zuzüglich Amts - zimmer, Küche, Bad und 2 Toiletten. Garage und Garten sind vorhanden. Wir wünschen uns: - eine/n teamfähige/n und kommunikative/n Pfarrer/in, - Mitarbeit an der Weiterentwicklung der erfolgreichen Kinder- und Jugendarbeit, - Bereitschaft zur Kooperation im Dekanat, - ökumenische Offenheit, - Teilnahme am öffentlichen Leben der Stadt. Wir bieten: - einen altersgemäß gut strukturierten Kirchenvor - stand, der für neue Ideen und Entwicklungen offen ist und kooperativ mit den Pfarrern zusammenarbeitet, - eigenständige Arbeit in dem jeweiligen Bezirk und zu - gleich kollegiale Zusammenarbeit im Pfarrteam in ge - meinsam verantworteten Aufgaben, - motivierte, teamfähige Mitarbeiter/innen. Nähere Auskünfte erteilen gern: Der Propst von Nord-Nassau Michael Karg, Tel.: ; der Dekan des Dekanats Runkel, Manfred Pollex, Tel.: ; der Vorsitzende des Kirchenvor - stan des, Hans Herzog, Tel./Fax: ; Pfarrer Thomas Eberl, Tel.: ; Pfarrerin Seidel von Egidy, Tel.: Montabaur, Pfarrstelle I (Pauluskirche), Modus B, zum zweiten Mal Die Stadt Montabaur liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung des Westerwaldes und ist Kreisstadt mit Einwohnern (in der Verbandsgemeinde ca ), hat sehr gute Verkehrsanbindung (A 3 und ICE- Bahnhof an der Strecke Köln - Frankfurt), insgesamt gute Infrastruktur, Krankenhaus und alle Schulformen bis hin zum Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz. Die Kirchengemeinde Montabaur hat Gemeinde - glieder und umfasst neben der Kreisstadt auch siebzehn Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Montabaur. Es gibt drei Pfarrbezirke und neben der ausgeschriebenen Stelle (Pfarrstelle I Pauluskirche) sind 1,5 Pfarr stel - len besetzt. Die Pauluskirche mit Wagner-Orgel wurde 1870 ( Sitzplätze) und die Lutherkirche mit Weigle - Orgel im Jahr 1967 erbaut. Es finden sonntäglich Morgen- und Ab end - got tesdienste statt, die von den Pfarrern im Wech sel ge hal - ten werden. Oft werden Abend-Gottes dienste in unterschiedlichen Formen (Jugendgottesdien ste, Got tes dien ste in neuer Form, Anbetungsfeiern, Mu sik Got tes dienste) gestaltet; außerdem finden ökumenische Gottes dienste, Gottesdienste in den Altenheimen, und bis zu 20 Schul - gottesdienste pro Jahr statt. Zu jeder Kirche gehören ein Pfarrhaus und ein Gemein de - zentrum. Das Pfarrhaus an der Pauluskirche liegt zentral am Rande der Fußgängerzone in einem großen Pfarr gar - ten. Dach, Dachgeschoss und Außenfassade sind ge rade aufwändig renoviert worden, ebenso wurde das Erd ge - schoss innen renoviert. Im Erdgeschoss befindet sich das Pfarrbüro, welches durch einen Vorflur von der Woh nung getrennt ist. Die Pfarrwohnung hat neben Kü che, Bad und WC acht Wohnräume in unterschiedlicher Größe und bietet ausreichend Platz für eine Familie. Über hundert ehrenamtliche Mitarbeiter/innen ermöglichen ein sehr reges Gemeindeleben mit vielfältigen Akti vi - täten in Haus- und Gebetskreisen, Kantorei, Kinder chor, Posaunenchor, Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Sen - i orengruppen sowie seelsorgerliche und diakonische Ini ti - a tiven. Die Kirchenmusik spielt eine große Rolle, da der Dekanatskantor unserer Gemeinde mit einer halben Stelle zugeordnet ist. Die Jugendarbeit wird hauptamtlich von einem Jugendleiterehepaar verantwortet, ihre Stellen werden ausschließlich aus Spenden finanziert. Eine Gemein - desekretärin ist halbtags für Büro tä tig keiten angestellt. Erwartungen an die Pfarrerin, den Pfarrer: Der gute sonntägliche Kirchenbesuch bildet den Mittel - punkt des Gemeindelebens. Daher wünscht sich die Kirchengemeinde eine Pfarrerin, einen Pfarrer, die/der die frohe Botschaft auf authentische Weise lebendig und le bensnah verkündigt. Das vielseitige ehrenamtliche Engagement in unserer Ge - meinde sollte sie/er als Teamplayer motivierend be glei - ten, Organisationstalent besitzen und lebendige Kir chen - musik als mitgestaltendes Element verstehen. Ge spür für soziale Fragen, insbesondere für die große Gruppe der Russlanddeutschen in der Gemeinde und Senioren sowie Offenheit für die Ökumene (Diaspora-Situation) sind wünschenswerte Eigenschaften. Sie/er sollte in Kooperation mit den beiden anderen Pfarrern auch eigene Schwer - punkte setzen. In Ergänzung zu den älteren Stellenin ha - bern würde sich die Gemeinde über die Bewerbung auch jüngerer Pfarrer/innen mit Familie freuen, die besonders jungen Familien den Zugang zur Gemeinde erleichtern können. Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Termin zu besetzen, das Pfarrhaus kann rechtzeitig bezogen werden.

354 354 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Weitere Informationen finden Sie auf unserer homepage: Der aktuelle Gemeindebrief kann auf Wunsch zugeschickt werden. Für Rückfragen stehen zur Verfügung: Propst Michael Karg, Tel.: ; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: ; Pfarrer Michael Dietrich, Vor - sitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: , mailto: pfr.dietrich@gmx.de; Arnold Vogel, Stellvertreten der Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Muschenheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Hungen, Modus A, zum zweiten Mal Zwei Dörfer im Herzen der Natur suchen Pfarrerin oder Pfarrer Unsere Heimat Zur Pfarrstelle gehören die selbstständigen Kirchenge - meinden Muschenheim und Birklar. Die Orte (Birklar 750 Ein wohner, Muschenheim Einwohner) mit zusammen ca Gemeindegliedern sind Teil der Großge - mein de Lich im Landkreis Gießen. Sie liegen am Rande der Wetterau, direkt am Limes, in landschaftlich reizvoller, kulturhistorisch geprägter Landschaft. Das bekannte ehemalige Zisterzienserkloster Arnsburg liegt in direkter Nachbarschaft. Die beiden Dörfer befinden sich noch im Einzugsgebiet von Frankfurt, gut zu erreichen durch die nahe gelegenen AB-Anschlüsse zur A5 und A45. Der Kindergarten in Muschenheim liegt direkt gegenüber dem Pfarrhaus, die Grundschule ist im 6 km entfernten Lich; weiterführende Schulen findet man in Lich, Hungen oder in der Universitätsstadt Gießen (20 km). Unser Gemeindeleben Beide Orte bieten eine intakte Dorfgemeinschaft mit re - gem Vereinsleben. In jedem Ort befinden sich eine Kirche und ein Gemeindehaus. Neben den reformiert geprägten Sonntagsgottesdiensten haben sich auch andere besondere Gottesdienste etabliert, wie z. B. der 4-wöchentliche Abendgottesdienst am Samstag, Christ mette oder der jährliche Gottesdienst am Feuerwehrgerätehaus und verschiedene Familiengottesdienste. Die Kindergottesdienste werden von einem engagierten Team erfolgreich geleitet. Für Kinder gibt es daneben noch eine Flöten- und Gitarrengruppe. Es finden gut be - suchte Senioren- und Frauenkreise statt. Die Konfir man - den beider Orte werden gemeinschaftlich in einer Grup pe unterrichtet. Weiterhin trifft sich noch eine eigenständige Pfadfindergruppe. Sie werden unterstützt von - einer stundenweise tätigen Gemeindesekretärin - einem Organisten - je Ort einem Küster - dem Kindergottesdienstteam - ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen sowie - insgesamt 13 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvor - ste hern. Was wir bieten Eine 1,0 Pfarrstelle: Dazu gehört neben der pfarramtlichen Versorgung von Musch enheim und Birklar (75%) ein weiterer Dienstauf trag (ca %) im Bereich der Marienstiftsgemeinde Lich. Bisher wurde dieser vor allem durch die Betreuung des Seniorenzentrums in der Stadt Lich (56 Pflegeplätze und 27 Wohneinheiten als eigenständiger Seelsorgebe zirk) mit wöchentlichem Gottesdienst in der hauseigenen Kapelle und weiteren Angeboten in der Einrichtung wahrgenommen. Die genaue Ausgestaltung dieses Dienstauf tra ges wird im Rahmen einer zu erstellenden Pfarrdienst ord nung mit der Kollegin und den Kollegen der Marien stifts ge mein - de und dem dortigen Kirchenvorstand geregelt. Ein geräumiges, sonniges Pfarrhaus in ruhiger Wohnlage mit sieben Wohn- und Schlafräumen, Bad, Küche, ausgebautem Keller, Balkon und Terrasse, großer, schöner Gar ten rund um das Haus, Garage und Carport. Im Pfarr - haus befinden sich zudem ein Arbeitszimmer und ein klei ner Archivraum. Künftige Schwerpunkte und Ziele in den Kirchenge - mein den Muschenheim und Birklar sind - eine aktive Kinder-, Jugend-, Frauen- und Senioren - ar beit, - die Kirche für alle Altersgruppen attraktiv halten, - die Innenrenovierung der Kirche in Muschenheim (in Planung). Wir wünschen uns eine/n musikalische/n, kontaktfreudige/n und engagierte/n Pfarrer/in, welche/r - sich in unsere Gemeinden und Ortschaften integriert, - für unsere Gemeindeglieder als Seelsorger/in gut erreichbar und ansprechbar ist, - die Gemeinde bei der Umsetzung der künftigen Ziele tatkräftig unterstützt und durch neue Ideen und Im - pul se bereichert. Die Ev. Marienstiftsgemeinde Lich wünscht sich eine/n Pfar rer/in, der/die - sich in ein Pfarrteam einbringen kann, - auch in einer großen Gemeinde mit einem breiten Spektrum kirchlicher Arbeit gerne tätig ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Informationen bei: Gertrud Lechens, stv. Vors. Birklar, Tel.: ; Roswitha Stein, stv. Vors. Muschenheim, Tel.: ; Dekanin Barbara Alt, Tel.: oder

355 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 355 Oberrod, Pfarrstelle I, Dekanat Idstein, Modus B, zum zweiten Mal Lust auf Vielfalt? Wir, eine aufgeschlossene, begeisterungsfähige Ge - meinde in von Familien bevorzugter Taunuslage vor den Toren von Wiesbaden und Frankfurt, suchen dauerhafte Verbindung zu einer neuen Pfarrerin/einem neuen Pfarrer mit vollem Dienstauftrag. Ein liebevoll und denkmalgerecht saniertes Pfarrhaus (ca. 170 qm, 6 Zimmer, 1 Bad, 2 separate Toiletten) in idyllischer Lage und die Nähe zu großstädtischem Kultur- und Freizeitangebot bieten Ihnen die Möglichkeit zur Kreativität und Entspannung. Familien mit Kindern jeglichen Alters finden hier eine breite Auswahl an Betreuungs- und Bildungsangeboten. Zur Kirchengemeinde gehören die Gemeinde Glashütten mit den Ortsteilen Schlossborn, Glashütten und Ober ems sowie Nieder-Oberrod und Kröftel. Unsere Gottes - dienstordnung führt Sie jeden Sonntag um Uhr in eine andere der vier schmuck renovierten Kirchen, in denen Sie sich mit Sicherheit wohl fühlen. Traditionelle und moderne Gottesdienste sowie Andachten werden hier rege besucht. Eine ständig wachsende Zahl aktiver Mitglieder engagiert sich auf vielerlei Weise für Gott und seine Kirche. Gesprächskreise, ökumenische Seminare, meditative Abende, Candle-Light-Dinner für Frauen, Männerabend, Kigo-Samstage sind neben den klassischen Angeboten nur eine kleine Auswahl unseres vielfältigen Gemeindelebens. Das Gemeindehaus Glashüt ten bietet neben einem großen Saal und zwei Seminar - räumen ein Pfarrbüro und ein technisch gut ausgestattetes Sekretariat sowie Platz für unseren Eine-Welt-Laden. In unserem Kindergarten in Oberems bietet ein Team von 6 Erzieherinnen, das in seiner christlichen Arbeit und im Management von unserer Pfarrerin ergänzt und begleitet wird, eine Ganztagesbetreuung für 45 Kinder. Diese engagierte Kollegin, ein aufgeschlossener Kir - chenvorstand, eine versierte Sekretärin und eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen freuen sich darauf, mit Ihnen gemeinsam bewährte Wege auszubauen und neue Wege zu wagen. Für die vielfältigen Aktivitäten und Strömungen in unserer Gemeinde wünschen wir uns Ihre Offenheit, Begleitung und Kreativität mit einem hohen Maß an Teamfähigkeit. Es liegt uns dabei besonders am Herzen, eine Jugendarbeit unserer Gemeinde aufzubauen. Lust auf mehr? Weitere Auskünfte: Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: ; Dekanin Heinke Geiter, Tel.: ; Pfarrerin Anja Bode, Tel.: ; Dr. Thomas Bachmann, Tel.: Rüsselsheim-Haßloch-Nord, Versöhnungsgemeinde, Dekanat Rüsselsheim, Modus C, zum zweiten Mal Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die zum freigewordene Stelle in unserem Stadtteil neu zu besetzen. Wir sind eine lebendige, aufgeschlossene Gemeinde mit einem starken Kirchenvorstand, der mit viel Engagement und Freude aktiv an der Gestaltung der Gottesdienste und des Gemeindelebens mitwirkt. Daneben unterstützen zahlreiche Ehrenamtliche aktiv die umfangreichen Aktivitäten. Die Verkündigung des Evangeliums in den Gottesdien - sten an den Sonn- und kirchlichen Feiertagen ist der Mit - telpunkt unseres Gemeindelebens. Von hier sollen star ke Impulse in die Gemeindearbeit ausstrahlen. Neuen Got - tes dienstideen stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Die Wortverkündigung wird durch eine umfangreiche kirchenmusikalische Arbeit unterstützt (Kirchenchor). Unser Gottesdienstbesuch ist sehr gut (mind. ca. 80 Personen an normalen Sonntagen). Wir wünschen uns eine/n Pfarrer/in oder ein Pfarrer- Ehepaar, die/der das Gewachsene mit trägt/tragen und durch eigene Fähigkeiten und kreative Ideen weiterentwickelt/n. Die seelsorgerliche Betreuung von Menschen unterschiedlichen Alters soll einen hohen Stellenwert haben. Da in unserer Gemeinde die Kirchenmusik eine besonders wichtige Rolle spielt, sollte sie/er u.a. ein of - fenes Ohr für diese Arbeit mitbringen. Sie/Er sollte/n In - te resse an der Nachkonfirmanden- und Jugendarbeit ha - ben. Die Arbeit mit älteren und alten Menschen ist uns durch die soziale Situation und die Altersstruktur in unserem Stadtteil ein großes Anliegen. Wir wünschen uns eine/n Pfarrer/in, der/die Überzeugungskraft und Einfüh - lungsvermögen mitbringt und neue Impulse gibt. Ca Gemeindeglieder aus allen sozialen Schichten gehören zur Gemeinde. Sie leben in Ein- oder Zweifami - li enhäusern sowie in den Mehrfamilienhäusern der Wohnungsbaugesellschaften. Kirche und Gemeindezen - trum entstanden mit dem Wohngebiet vor 46 Jahren. Für die Arbeit stehen zahlreiche Räume zur Verfügung. Das großzügige Pfarrhaus (ca. 150 qm) mit Dachterrasse und Garten in ruhiger Wohnlage grenzt an das Gemeindezen - trum an. Hauptamtlich Mitarbeitende sind eine Gemeindesekretä - rin (13 Wochenstunden), eine Küsterin (halbtags) und nebenamtlich ein Organist/Chorleiter. Ergänzt wird das Team durch eine Prädikantin. In jedem Fall wird es eine Ent lastung entsprechend der Stellenbewertung durch ei - nen/n Kollegin/en der Nachbargemeinde geben. Die Stadt liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes und ist multikulturell geprägt. Sie verfügt über ideale Ver - kehrs verbindungen und hat eine gute Infrastruktur. Wir sind angeschlossen an den Ev. Kirchengemein de - verband Rüsselsheim. Zurzeit ist der Gemeindeverband in einer Orientierungsphase, wie sich die evangelische Kirche in Zukunft entwickeln kann. Daraus ergeben sich Chancen, mit den Kollegen und Nachbargemeinden kirch liche Arbeit zu gestalten. Wir freuen uns auf die Bewerbung und ein persönliches Ge spräch zum Kennenlernen. Auskünfte erteilen: Die stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Pavlina Kosmacheva, Tel.: ; Herr Dekan Kurt Hohmann, Tel.: ; Frau Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.:

356 356 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Viernheim Pfarrstelle Auferstehungsgemeinde, Dekanat Bergstraße, Modus B Viernheim ist eine Stadt mit Einwohnern im Rhein- Neckar-Dreieck, an der Stadtgrenze zu Mann heim. Die ev angelische Kirche hat ca Gemeinde glie der (bei ca Katholiken) und ist in zwei Ge mein den mit drei Seelsorgebezirken gegliedert. Die Auf er stehungs ge mein - de Viernheims hat rund Gemeindeglieder. Die Ge - mein de hat 1 Pfarrstelle und ½ Pfarrvikarstelle. Nach dem Stellenwechsel unseres Gemeindepfarrers suchen wir ab sofort eine gemeindeerfahrene Pfarre rin/ einen gemeindeerfahrenen Pfarrer, die /der bereit ist zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kollegen und Kolleginnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Ge - meinde und dem Kirchenvorstand. Gottesdienste finden sonntäglich in der Auferstehungs - kirche (250 Sitzplätze, mit einer 20 Jahre alten klangvol - len Noeske-Orgel) statt. Hinzu kommen einmal im Monat Gottesdienste im städt. Altenheim und mehrmals im Jahr ökumenische Gottesdienste im Wechsel mit den anderen Gemeinden. Die seelsorgerlichen Aufgaben und die Gemeindearbeit sind vielfältig: Zur Gemeinde gehört 1 Kindertagesstätte mit Krippen - grup pe, die Kinderkirche, die Frauenhilfe, Besuchsdienst im Städtischen Krankenhaus und im Forum der Senioren und ein engagierter Ökumenekreis. Die kirchenmusikalischen Aktivitäten sind sehr intensiv mit Spatzenchor, Kinderchor Jugendchor, Kantorei, Po - sau nenchor und dem Streicherensemble der beiden ev - an gelischen Gemeinden. Regelmäßig finden Konzerte in der Auferstehungskirche statt, die weit über die Gemein - de hinaus Beachtung finden. Für die Verwaltungsarbeit sind im modern eingerichteten Gemeindebüro zwei erfahrene Teilzeitmitarbeiterinnen be schäftigt. Mit der evangelischen Christusgemeinde tei len wir uns eine Gemeindepädagogin (50%) und einen B-Kirchenmusiker (100%). Die Gemeindepädagogin betreut die Jugendarbeit ge - mein deübergreifend in den Räumlichkeiten der Nachbar - gemeinde. Zur Pfarrstelle gehört das neben der Auferstehungs kir - che gelegene Pfarrhaus (erbaut 1915). lm Erdgeschoss befinden sich Amtszimmer, Wohn- und Esszimmer, Kü - che, Abstellraum, WC; das Obergeschoss besteht aus 5 Zimmern, Bad und WC; das Dachgeschoss ist als Mansarde ausgebaut. Ein Zier- und Nutzgarten ist vorhanden. Im Jahre 2006 wurde der Gemeindesaal erweitert und neu gestaltet. Der sich dem Gemeindesaal anschließende Garten bietet für verschiedene Veranstaltungen die besten Vorraussetzungen. Viernheim verfügt über alle schulischen Einrichtungen; die Universitäten in Heidelberg und Mannheim sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Frau Pfarrerin B. Northe, Tel.: ; Herrn R. Heit - kamp, Tel.: ; Frau Dekanin U. Scherf, Tel.: ; Frau Pröpstin K. Held, Tel.: Wiesbaden-Medenbach mit Hofheim-Wildsachsen, Evangelische Kirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Ev. Dekanat Wiesbaden, Modus A, zum zweiten Mal Zwei reizvolle ruhige Taunusorte von Wäldern umgeben inmitten des pulsierenden Rhein-Main Gebietes suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder ei - nen Pfarrer. Wo sind wir zu finden? Medenbach als Stadtteil von Wiesbaden und Wild sach - sen als Stadtteil von Hofheim (Main Taunus Kreis) liegen im Einzugsbereich der Städte Wiesbaden, Mainz und Frankfurt. Die Verkehrsanbindung per Stadtbus, Bahn oder Autobahn A3 und A66 sind ideal. Die Einkäufe des täglichen Bedarfs können in Meden - bach und Wildsachsen erledigt werden, darüber hinaus gibt es nahegelegene Einkaufszentren für alle Bereiche. Beide Orte haben sich ihren dörflichen Charakter be - wahrt, trotz relativ großer Neubaugebiete. Es herrscht reges Vereinsleben. Das Freizeit- und Kulturangebot be - dingt durch die nahe gelegenen Städte ist unerschöpflich. Kindergärten sind vor Ort, die Grundschulen befinden sich in den Nachbarorten Wiesbaden - Naurod und Hofheim - Langenhain. Weiterführende Schulen mit guter Busanbindung in Wiesbaden und Hofheim. Kirchengemeinde Die Pfarrstelle Medenbach - Wildsachsen umfasst in Me - den bach ca und in Wildsachsen ca. 700 Gemein - de glieder. Beide Gemeinden sind selbstständig und je - weils durch eigene Kirchenvorstände vertreten. Sie sind seit 25 Jahren pfarramtlich verbunden. Gebäude und Einrichtungen In beiden Orten stehen denkmalgeschützte alte Dorfkir - chen, deren Ursprung bis in das 12. Jahrhundert reicht. Der Gemeinde Medenbach gehört außerdem die in 2001 ein geweihte Autobahnkirche auf dem Gelände der Rast - stätte Medenbach - West. Die Gemeinde Wildsachsen ist Trägerin einer Kinderta - ges stätte mit Kindern im Alter von 10 Monaten bis zum Schuleintritt. Ein neues Gebäude dafür ist im Bau. Wildsachsen besitzt einen eigenen Gemeinderaum und Medenbach ein Gemeindehaus die im Jahre 1997 re - no vierte Pfarrscheune. Angrenzend an die Pfarrscheune, auf gleichem Gelände steht das Pfarrhaus mit den Amtsräumen und dem ge - meinsamen Gemeindebüro im Parterre. Die bisherige Pfarrwohnung im ersten Stock und Dach - ge schoss soll einer anderen Bestimmung zugeführt werden; die Planung dazu ist in der Vorphase.

357 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 357 Eine entsprechende Genehmigung der Kirchenver wal - tung zur Anmietung bzw. dem Ankauf einer adäquaten zukünftigen Pfarrwohnung/-haus in Medenbach liegt vor. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Es sind für unsere Kirchengemeinden tätig: - Eine Verwaltungsangestellte im gemeinsamen Büro - Küster und Küsterin für alle Kirchen - Reinigungskraft - Organistinnen - Voll- und Teilzeitkräfte im Ev. Kindergarten Wild sach - sen - sowie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeit - er. Unsere Gemeindearbeit - Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten - Seelsorgerliche Begleitung von Menschen aller Al - ters gruppen - Jugend- und Konfirmandenarbeit - Kindergottesdienst - Frauenhilfe - Reifegrad, Angebote an Bürger Ökumenekreis - Weitere Aktivitäten in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen - Gemeindebrief. Erwartungen und Wünsche Wir wünschen uns eine Pfarrerin, einen Pfarrer, ein Pfar - rerehepaar, mit Freude an der Gestaltung und Weiter - entwicklung des Gemeindelebens, der Bereit schaft auf andere Menschen zuzugehen und Koopera ti ons fähigkeit über die Grenzen der Kirchengemeinden hinaus. Sind Sie kreativ? Haben eigene Ideen und Lust, diese mit einem gut eingearbeiteten Team in die Tat umzusetzen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Es freuen sich Aktive Gemeinden und lebendige Kirchenvorstände. Unser Ziel ist es, einen gemeinsamen Weg zu gehen, verbunden im Bekenntnis unseres Glaubens, wie im Dienst an den Menschen. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Vorsitzender des Kirchenvorstandes Medenbach, Armin Schmidt, Tel.: ; Vorsitzender des Kirchen - vor standes Wildsachsen, Tobias Krug, Tel.: ; Dekan Hans-Martin Heinemann, Tel.: ; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Weitere Informationen auch im Internet: Stellenausschreibung einer Fach-/Profilstelle (50%) im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen (befristet bis zum ) Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt einen Referenten/eine Referentin für das Handlungsfeld Bildung, Erziehung und Arbeit mit Zielgruppen. 34 Kirchengemeinden gehören zum Dekanat Bergstraße, etwa Gemeindeglieder leben in diesem Gebiet zwischen Seeheim im Norden, Viernheim im Süden, Ein - hau sen im Westen und Wald-Michelbach im Süd-Osten. Dekanatssitz ist Heppenheim, Kreisstadt des Landkrei - ses Bergstraße. Haben Sie Interesse, evangelische Bildungsarbeit in der Region zu stärken und innovative Bildungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen? Wir suchen gezielt eine Referentin/einen Referenten, de - ren/dessen Schwerpunkte im künstlerischen, literarisch - en und/oder darstellenden Bereich liegen. Zentrale Be - deu tung dieser Stelle soll eine kulturelle Arbeit sein, die Menschen in der Region Zugänge zu geisteswissenschaftlichen und theologischen Themen eröffnet. Durch diesen Schwerpunkt erhoffen wir uns eine Erweiterung der derzeitigen Bildungsangebote, die die Inhaberin der zweiten 50%-Stelle (langjährig besetzt) verantwortet. Diese umfassen den pädagogischen, z.t. auch moderierenden Bereich und haben ihren Schwerpunkt in der Ar - beit mit Familien. Ihre Aufgaben werden sein: - evangelische Bildungsarbeit zu fördern, auch im länd lichen Bereich - grundsätzliche und aktuelle Themen aus Wissen - schaft und Forschung, insbesondere auch der Theo - logie, Gesellschaft und Politik, Erwachsenenbildung und Psychologie zu verfolgen und Veranstaltungen zu diesen Themen im Dekanat mit seinen Gemeinden zu initiieren, zu organisieren und evtl. auch durchzuführen - Ehrenamtliche zu fördern und fortzubilden - Ausstellungen im Haus der Kirche zu organisieren und durchzuführen - Angebote zu machen, die sich an den sozialräumlichen Lebensbezügen und biografischen Lebenspha - sen der Zielgruppen orientieren

358 358 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Studienfahrten für Menschen anzubieten, die Wert auf Gemeinschaft und eine kompetente Reiseleitung legen - Ihre Arbeit mit der Kollegin im Handlungsfeld Bildung, den weiteren Profil-/Fachstellen des Dekanats sowie dem zuständigen Arbeitszentrum der EKHN zu koordinieren - mit den Verantwortlichen in kirchlichen, staatlichen, kom munalen Institutionen, Verbänden, Vereinen und örtlichen Initiativen zusammenzuarbeiten. Erforderliche Qualifikationen: - abgeschlossenes theologisches, philosophisches, pä dagogisches oder sozialwissenschaftliches Stu di - um - Berufserfahrung im Bereich Kulturarbeit, Bildung und Arbeit mit Zielgruppen - Zusatzqualifikationen in Bezug auf o.g. Handlungs - feld - Kompetenz zur Förderung des Profils Evangelische Erwachsenenbildung. Wir erwarten: - Christliche Identität mit der Kompetenz, Werte und Glau bensinhalte profiliert zu vermitteln - Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und den Entscheidungsträgern im Dekanat - selbständiges Arbeiten im Rahmen der Aufgaben stel - lung - soziale und kommunikative Kompetenz und Team - fäh ig keit - konzeptionelles und strukturelles Denken und Han - deln in der evangelischen Bildungsarbeit - Bereitschaft zur Weiterbildung - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Führerschein Klasse 3. Wir bieten: - Bezahlung bei Fachstellen nach KDAVO (E 12) - einen Arbeitsplatz in einem engagierten und kooperativen Team - Dienstort ist der Dekanatssitz in Heppenheim im Haus der Kirche. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Christel Fuchs, Dekanatssynodalvorstand, Tel.: ; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: sowie Stefanie Becker, Dekanatsverwaltung, Tel.: Weitere Informationen über das Dekanat Bergstraße un - ter Bewerbungen richten Sie bitte als Pfarrer/in auf dem Dienstweg an die EKHN, sonst direkt an das Evan ge li - sche Dekanat Bergstraße, Ludwigstraße 13, Hep - pen heim. Hauptamtliche Dekanin / hauptamtlicher Dekan im Ev. Dekanat Diez (50% Dekanebudget und 50% gemeindliche Dienste) Wegen Ruhestandsversetzung des bisherigen Stellenin - ha bers ist im Evangelischen Dekanat Diez zum 1. Okto - ber 2010 die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/ eines hauptamtlichen Dekans zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchen - lei tung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Artikel 28 Absatz 5 der Kirchenord - nung wirksam werden kann. Beschreibung des Dekanates Das Evangelische Dekanat Diez liegt an der unteren Lahn zwischen Taunus und Westerwald im östlichen Rhein- Lahn-Kreis (Bad Ems / Rheinland-Pfalz) und ist fast dekkungsgleich mit den drei Verbandsgemeinden Diez, Hahn stätten und Katzenelnbogen. In ihm sind ca Ev an gelische in 18 Kirchengemeinden mit 18,0 Ge - meinde pfarr stellen zusammengeschlossen. Sechs übergemeindliche regionale Pfarrstellen ergänzen diesen Dienst: 1. Not fallseelsorge, 2. Krankenhausseelsorge, 3. An staltsseel sor ge in der JVA Diez, 4. Militärseelsorge, 5. Schul pfarrstelle. Dazu gehört 6. die Profil-/Fach-Stelle für Öffentlichkeitsarbeit für den Rhein-Lahn-Kreis. Die bei den anderen Profil-/Fach-Stellen für gesellschaftliche Verantwortung und für Bildung sind beim Dekanat St. Goarshausen errichtet und betreuen unseren Bereich mit. Gleiches gilt für die im Aufbau befindliche Profil- /Fach-Stelle für Ökumene, die dem Dekanat Nassau angeschlossen ist. Ca. 60% der Bevölkerung des De - kanatsgebietes gehören der evangelischen Kirche an. 19 von 27 Kindertagesstätten im Dekanatsbereich befinden sich in evangelischer Trägerschaft. Das Dekanat ist außerdem Träger der Kirchlichen Sozialstation Diez, die von einem eigenen Vorstand geleitet wird. In Kooperation mit der Ortsgemeinde betreibt das Dekanat als Träger das Jugendhaus in Hahnstätten für offene Jugendarbeit. In der Jugendarbeit und in der gemeindepädagogischen Arbeit sind vier Mitarbeiter/-innen auf 3,5 Stellen tätig. Der Dekanatskantor baut in der Singschule eine Chor - arbeit auf, die jetzt schon wöchentlich ca. 180 Sänger/- in nen erreicht (Kinder und Erwachsene). Die Deka nats - verwaltung befindet sich in Diez. Das Dekanat gehört zur Evang. Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald in Nassau. Es ist mit den Nachbardekanaten Nassau und St. Goarshausen in der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn zusammengeschlossen. Zu den kommunalen Behörden bestehen sachlich-freundliche Kontakte, ebenso zu den Ortsvereinen. Auch die ökumenischen Kontakte (evang. kath.) sind freundlich und gut. Ziele der Dekanatsarbeit Das Dekanat soll die evangelische Stimme in der Region zum Wohle der hier lebenden Menschen zur Geltung

359 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 359 brin gen und ein Leben aus christlich-evangelischem Glau - ben unterstützen, sofern dies die Möglichkeiten der ein - zelnen Kirchengemeinde überschreitet. Auch die Ar beit der einzelnen Kirchengemeinden wird in den verschiedenen Arbeitsbereichen durch das Dekanat gefördert, unter anderem durch Beratung. Unter den Hand lungsfeldern der Kirche (Verkündigung und Seelsorge, Ökumene, Bil - dung, gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit) ist hier ein deutlicher sozial-diakonischer Akzent ge - setzt (Kindertagesstätten, Sozialstation). Zur Wahrneh - mung gemeinsamer Interessen ist die Zusammenarbeit mit den Nachbardekanaten in der Kirchlichen Arbeitsge - mein schaft Rhein-Lahn auf Kreisebene erforderlich. Angesichts veränderter gesellschaftlicher Bedingungen stellen sich dem Dekanat mittelfristig folgende Aufgaben, jeweils im Zusammenwirken mit anderen Stellen: - In den Kindertagesstätten Weiterentwicklung der Kon zep tion und des Profils - In der Sozialstation Krankenpflege auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes sowie Kooperati o - nen auf solider wirtschaftlicher Basis - Im Schulbereich Förderung der Kontakte zum Reli gi - ons unterricht und Förderung neuer Formen der Kon - fir manden-arbeit, die den Trend zur Ganztags schule berücksichtigt - Intensivierung der Zusammenarbeit benachbarter Kir chengemeinden in den bereits etablierten vier Ko - ope rationsräumen : Untere Aar, Diez, Esterau, Einrich - Ein weites Bildungsangebot für verschiedene Altersund Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien, Kirchenvorsteher/innen), das den christlich - en Glauben für die Lebenspraxis und seine gesellschaftspolitischen Implikationen zur Sprache bringt - Unterstützung und Förderung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen durch regelmäßige Angebote. Die gemeindlichen Dienste Der Dekane-Auftrag umfasst 50 % des Dienstauftrags. Mit der anderen Hälfte arbeitet der Dekan in der Evange - li schen Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez mit (ca Ev.). Es besteht dort eine weitere volle Pfarrstelle. Der De ka natskantor hat in dieser Gemeinde seinen Ar beits - schwerpunkt. Bei der Zusammenarbeit und Arbeitstei - lung werden die jeweiligen Interessen berücksichtigt. Kir - chenvorstand und Dekanatssynodalvorstand sind bei der Suche einer geeigneten Wohnung behilflich. Erwartungen an die Dekanin / den Dekan In der Verfolgung der genannten Ziele sieht der Deka - nats synodalvorstand die vordringliche Aufgabe. An die Be werberin / den Bewerber richten sich daher folgende Er wartungen: - eigener theologischer Standpunkt (theologisches Pro fil) - gleichzeitig Offenheit gegenüber anderen Positionen - Leitungskompetenz und Organisationsgabe - Fähigkeit zu konzeptionellen und strukturellen Überlegungen - Bereitschaft zu Teamarbeit und Arbeitsteilung - Geistliche Stärkung der Gemeinden - Förderung der Mitarbeiterschaft, vor allem in der spirituellen Grundlage des Handelns - Ausrichtung der Dienste auf die anvertrauten Men - schen - Handeln auf der Grundlage des christlichen Glau - bens in evangelischer Prägung. Dekanatssynodalvorstand und Dekanatskonferenz sowie der Kirchenvorstand sind für neue Akzentsetzungen of - fen und bieten ihre konstruktive Zusammenarbeit an. Sie freuen sich auf eine Bewerberin oder einen Bewerber, die/der diese spannende Zukunftsentwicklung mit Enga - ge ment und Freude begleitet und dadurch andere begeistert und mit in diesen Prozess hinein nimmt, damit Kir - che auch künftig den Menschen dienen kann. Weitere Auskünfte erteilt der Präses der Dekanatssynode Diez, Dr. Dieter Bandell, Tel.: privat und Dekanatsbüro -/ ) und der stellvertretende Vorsit - zen de des Kirchenvorstands der Jakobusgemeinde, Günter Stein, Tel.: sowie der Propst für Süd- Nassau, Dr. Sigurd Rink, Tel.: und die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch, Tel.: Evangelisches Dekanat Kirchberg: Stelle des hauptamtlichen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin (50 % Dekaneamt und 50 % gemeindliche Dienste) Im Evangelischen Dekanat Kirchberg ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin zum zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusam - men wirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jah ren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei ei - ner Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28 Abs. 5 der Kirchenordnung wirksam werden kann. Das Evangelische Dekanat Kirchberg umfasst 17 Kir - chen gemeinden im Landkreis Gießen mit rund Ev - angelischen. Zusammen mit den Nachbardekanaten Grün berg und Hungen bildet das Dekanat Kirchberg eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft. Das Leben der Menschen in dieser Region zwischen der Universitätsstadt Gießen und dem Vogelsberg ist zum großen Teil noch ländlich geprägt, auch wenn viele Berufstätige nach Gießen und ins Rhein-Main-Gebiet pendeln. Zum Dekanat gehören 13 Gemeindepfarrstellen sowie die Profilstelle für Öffentlichkeitsarbeit, die von der Ar - beits gemeinschaft der Dekanate Grünberg, Hungen und Kirchberg verantwortet wird. Außerdem ist in der Lepper - müh le, einer diakonischen Einrichtung, eine Schulpfarr - stel le angesiedelt. Neben einer Dekanatsjugendreferentin arbeiten derzeit vier weitere Gemeindepädagoginnen im Jugendbereich.

360 360 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Für die Integrierte Gesamtschule Busecker Tal ist das Besetzungsverfahren für eine halbe Projektstelle Schul - nahe Kinder- und Jugendarbeit eingeleitet. Die kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat teilen sich zwei Kantoren. Das Dekanatsbüro mit einer Verwaltungsfachkraft und einer Sekretärin befindet sich zurzeit in Fernwald-An - nerod. Es besteht eine langjährige Partnerschaft zur südindischen Diözese Krishna-Godavari, die von Nachbardeka - naten mitgetragen wird. Vom zukünftigen Dekan / der zukünftigen Dekanin wird erwartet, dass er/sie neben den in Art. 29 und 30 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben die gute Zu - sammenarbeit mit dem DSV fortsetzt. Er/Sie soll sich als teamfähig erweisen. Gemeinsam mit dem DSV ist die Kooperation mit den Dekanaten Grünberg und Hungen fortzusetzen und zu verstärken. Gemeinsame Projekte, wie etwa im Jugendund kirchenmusikalischen Bereich, sollen begleitet, unterstützt oder initiiert werden. Es ist nötig, dass der Dekan / die Dekanin Einfühlungs - ver mögen und Verständnis für die Belange der ländlich geprägten Kirchengemeinden mitbringt. Besuche der Kir - chenvorstände sowie die Förderung und Entwicklung des Miteinanders der Gemeinden in den vier Regionen unseres Dekanates bleiben ebenso wichtig wie die Ein - bin dung weiterer ehren- und hauptamtlicher Mitar bei ten - den (Prädikanten, Vikare) in das Leben des Deka na tes. Die Entwicklung des Zusammengehörigkeitsgefühls im Dekanat und die Zusammenarbeit in Nachbarschafts be - reichen soll verstärkt weitergeführt werden. Die Dekanspfarrstelle ist mit der Kirchengemeinde Gros - sen-buseck verbunden; das Dekanestellen-Budget um - fasst 50%. Da die Pfarrstellen in Großen-Buseck zurzeit besetzt sind, wird das Aufgabenfeld in Absprache mit dem neuen Dekan / der neuen Dekanin und dem DSV geregelt. Eine Dienstwohnung steht noch nicht zur Ver - fügung, der DSV ist aber bei der Suche nach einer Woh - nung behilflich. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kir - chen gemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm stadt. Nähere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Oberkir - chen rätin Cordelia Kopsch, Tel.: ; die DSV-Vorsitzende des Dekanates Kirchberg, Annette Vogel, Tel.: ; Dekan Rolf Klingmann, Tel.: ; stv. Dekan Dieter Sandori, Tel.: Im Frankfurter Diakonissenhaus (FDH) ist zum 1. Oktober 2009 die Pfarrstelle I zu besetzen. Satzungsgemäß ist die Pfarrstelle I verbunden mit der Lei tung der evangelisch-lutherischen Anstaltsgemeinde und mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Theo logi - schen Vorstands. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Gesamtwerkes. Den Vorstandsvorsitz hat derzeit die Oberin inne. Die künftige Inhaberin/der künftige Inhaber der Pfarr stel le I wird für ihren/seinen Dienst gemäß 17 Abs. 1 Pfar rer ge - setz im dienstlichen Interesse beurlaubt. Die Beauf tragung erfolgt für die Dauer von 6 Jahren. Eine wiederholte Beauf - tragung ist möglich. Das FDH ist organisiert in der Rechtsstruktur eines Ver - eins alten Rechts und wird getragen von der Diakonis - senschwesternschaft mit zurzeit 50 Diakonissen. Die Auf sichtsfunktion übt das derzeit neunköpfige Kura tori - um aus. Schwerpunktmäßig hat sich das Werk in den vergangenen Jahren auf die Aufgaben der Kinderarbeit (Krabbel - gruppen, Kindergarten und Hort), der Altenarbeit (Alten - pfle geheim nach dem Modell der Hausgemeinschaften) und der Ambulanten Pflege konzentriert. Für diese Zwek - ke wurden zeitgemäße Konzeptionen entwickelt und neue Gebäude errichtet, die im Frühsommer 2009 ihrer Bestimmung übergeben wurden. Außerdem betreibt das FDH eine Hostienbäckerei und widmet sich dem Projekt Beten und arbeiten inmitten der Großstadt, bei dem Frau en die geistliche Gemeinschaft und die Arbeit des Wer kes auf Zeit kennenlernen können. Das FDH beschäftigt ca. 120 Mitarbeiterinnen und Mitar - bei ter. Eine Gruppe ehrenamtlicher Helferinnen und Hel - fer unterstützt die diakonische Arbeit, zudem ist eine kleine Diakonische Gemeinschaft dem FDH geistlich verbunden. Mittelpunkt des FDH ist das Diakonische Begegnungs - zen trum im Diakonissenmutterhaus. Hier sollen Men - schen angesprochen und für diakonische Aufgaben un - se rer Gesellschaft interessiert werden. Das dafür erstellte Konzept soll in Verbindung mit der Anstaltsgemeinde und den Diensten des FDH weiter entwickelt und umgesetzt werden. Das FDH ist Gesellschafter der Frankfurter Diakonie-Kli - ni ken ggmbh sowie Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und des Kaiserswerther Verban - des deutscher Diakonissenmutterhäuser e. V. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit Freu - de an Verkündigung und Seelsorge sowie mit Fähig kei - ten zur Leitung einer diakonischen Einrichtung insbesondere folgende Aufgaben verantwortet: - Leitung der Anstaltsgemeinde mit einem ausgeprägt lutherischen Profil - Leitung des Gesamtwerkes in kollegialem Austausch mit den übrigen Vorstandsmitgliedern auf der Grund - la ge eines Geschäftsverteilungsplans

361 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Weiterentwicklung und Umsetzung von Konzepten für die diakonischen Dienste und Angebote des FDH auf der Grundlage seiner Satzung und seiner volkskirchlich-lutherischen Prägung - Theologisch-diakonische Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Probe - schwestern, Novizen und Diakonissen und der Dia - ko nischen Gemeinschaft. Wir erwarten: - eine fundierte theologische Bildung - Erfahrung in Leitungsaufgaben möglichst in einer dia konischen Einrichtung - Erfahrung in Mitarbeiterführung - Erfahrung in Organisationsentwicklung - Erfahrung in oder Bereitschaft zur Fort- und Weiter - bil dung im Bereich Sozialmanagement und/oder Be - triebsführung. Wir bieten: - geistliche Heimat in der Glaubens- und Dienstge - mein schaft des FDH - vielfältiges diakonisches und gottesdienstliches Le - ben und Arbeiten - eine lebendige Diakonissenschwesternschaft und Dia konische Gemeinschaft - eine motivierte Mitarbeiterschaft - eine engagierte Gruppe von Ehrenamtlichen - ein entwicklungsfähiges Gesamtwerk, das sich seit 139 Jahren mit seinem diakonischen Angebot am Auf trag Jesu Christi und seiner Kirche sowie dem Hilfebedürfnis der ihm anvertrauten Menschen orientiert. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung in Darmstadt, Referat Personal - ser vice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Auskünfte bzw. Informationen erhalten Sie gern bei: Oberin Diakonisse Heidi Steinmetz, Tel.: , steinmetz@diakonisse.de und bei der Pröpstin für Rhein- Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Im Zentrum Ökumene der Evangelischen Kirche in Hes - sen und Nassau (EKHN) mit Sitz in Frankfurt/Main ist gemeinsam mit der Evangelischen Kirche von Kurhes - sen-waldeck die Stelle einer / eines Beauftragten für Entwicklung und Partnerschaft - Asien neu zu besetzen. Zu ihren/seinen Aufgaben gehören insbesondere: - Die Mitgestaltung und Qualifizierung der ökumenischen Direktpartnerschaften der EKHN und EKKW zu Kirchen in Asien (zzt. in Indien, Indonesien, Korea) und deren konzeptionelle, thematische und entwicklungspolitische Profilierung; - die Zusammenarbeit mit, Beratung und Unterstüt - zung von Gemeinden, Dekanaten, Partnerschafts - aus schüsse und kirchenleitenden Gremien der EKKW und EKHN in den offiziellen Partnerschaftsbezieh un - gen nach Asien; - Initiierung und Durchführung exemplarischer Pro jek - te, v.a. mit regionalen Partnerschaftsausschüs sen, Ge meinden und anderen kirchlichen Gruppen in der EKHN und EKKW; - die Reflexion theologischer Grundsatzfragen im Kon - text der asiatischen Partnerschaftsbeziehungen; - Mitarbeit im Bildungsangebot des Zentrums Ökumene; - Zusammenarbeit mit den evangelischen Missions - wer ken, in denen EKKW und EKHN Mitglieder sind, so wie mit anderen ökumenischen Organisationen und Gremien. Gesucht wird eine Pfarrerin / ein Pfarrer mit - Kenntnissen bzw. Erfahrungen im ökumenischen Be - reich; - Theologischer Reflexionsfähigkeit; - Kommunikativer Kompetenz und Bereitschaft zur Ar - beit im Team; - Guten Kenntnissen in der englischen Sprache. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber arbeitet in dem Fach bereich Entwicklung und Partnerschaft zusammen mit zwei weiteren gebietsbezogenen Referentin - nen/ Referenten (Afrika und Europa). Die Stelle ist frühestmöglich zu besetzen und zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Besoldung erfolgt nach Pfar rer - besoldungsgesetz der EKHN. Dienst- und Fach auf sicht liegen im Zentrum Ökumene der EKHN. Bei der ausgeschriebenen Stelle können im Rahmen von Organi sa - tionsentwicklungsprozessen und der Kooperations ver - handlungen mit der Evangelischen Kirche von Kur hes sen und Waldeck Veränderungen in Aufgabenzu schnitt und Zu ordnung erfolgen. Weitere Informationen erteilen: Pfr. Detlev Knoche, Leiter des Zentrum Ökumene, Tel.: und Pfr. Eber hard Will, Leiter des Referates Weltmission und Part nerschaft, Tel.: Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt.

362 362 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Auslandsdienst in Australien Die Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in Sydney sucht zum 1. Juli 2010 für einen Zeitraum von 6 Jahren eine Pfarrerin / einen Pfarrer Die Gemeinde besteht seit Sie setzt sich zu einem Großteil aus älteren Einwandererfamilien zusammen und ist zugleich für jüngere Gemeindemitglieder und Men - schen, die auf Zeit in Sydney leben, offen. Die Gemeinde erwartet von ihrer Pfarrerin/ ihrem Pfarrer, dass sie/er sich sowohl auf ältere Gemeindemitglieder als auch auf Familien und Kinder einstellen kann. Die Gemeinde - mitglie der leben über ganz Sydney verstreut. Gemein - dearbeit in Sydney ist mit viel Autofahren verbunden. Die gut besuchten Gottesdienste werden wöchentlich in der Stadtkirche im Zentrum Sydneys und in Chester Hill im Westen der Stadt gefeiert. Einmal im Monat wird zu - sätzlich in der Seniorenwohnanlage (Allambie Lutheran Homes) ein Gottesdienst gehalten. In der Stadtkirche gibt es einen Kirchenchor. Ein A-Musiker spielt die Orgel in der Stadtkirche. Ca. 50 Senioren in den Allambie Lutheran Homes erwarten eine seelsorgerliche Begleitung. An der Deutschen Schule ist in der Grundschule Religionsunterricht zu er - tei len. Die Gemeinde hat gute Kontakte zur deutschsprachigen katholischen Gemeinde am Ort. Sie pflegt gute Be ziehungen zur Lutherischen Kirche in Australien. Die Gemeinde hat ein geräumiges, neun Jahre altes Pfarr haus mit großem Außengelände bei der Kirche in Ches ter Hill. Die Deutsche Schule liegt vom Pfarrhaus recht weit entfernt. Ein Dienstwagen steht zur Verfügung. Sehr gute Englischkenntnisse werden erwartet. Bewerbungsfrist: 30. September 2009 (Poststempel) Ausschreibungsunterlagen und weitere Auskünfte erhalten Sie beim Kirchenamt der EKD, Postfach , Hanno ver, Tel.: (0511) , Fax: (0511) australia@ekd.de _ Auslandsdienst in Indonesien Die Evangelische Gemeinde Deutscher Sprache in Ja - karta sucht zum 1. August 2010 für einen Zeitraum von sechs Jahren eine Pfarrerin / einen Pfarrer Zu den Aufgaben gehören vor allem - Gemeindeaufbau unter den im Großraum Jakarta le - benden evangelischen Christen deutscher Sprache, - deutschsprachige Gottesdienste, Amtshandlungen und Seelsorge, - familienorientierte kirchliche Angebote und Konfir - man denunterricht, - Religionsunterricht an der Deutschen Internationalen Schule (bis zum Abitur), - regelmäßige (einmal im Monat) deutschsprachige Got tesdienste auf Bali, - Pflege ökumenischer Kontakte zu den indonesischen Kirchen. Ein auch für Gemeindeveranstaltungen geeignetes Pfarr - haus ist angemietet. Ein Dienstfahrzeug steht zur Ver fü - gung. Die Besoldung erfolgt nach den Richtlinien der EKD. Gesucht wird eine Pfarrerin / ein Pfarrer aus einer Glied - kirche der EKD mit mehrjähriger Gemeinde erfah rung und Freude an Predigt und Unterricht. Hohe kommunikative Kompetenz, interkulturelle Fähigkeiten und gute Eng - isch kenntnisse sind Voraussetzung. Die Beherrschung bzw. Bereitschaft zum Erlernen der indonesischen Spra - che wird erwartet. Ein Intensivsprachkurs vor Dienstan - tritt ist vorgesehen. Bewerbungsfrist: 30. September 2009 (Poststempel) Ausschreibungsunterlagen und weitere Auskünfte erhalten Sie beim Kirchenamt der EKD, Postfach , Hanno ver, Tel.: (0511) , Fax: (0511) eastasia@ekd.de Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50 % Stelle) für den Einsatz in der Evangelischen Kirchengemeinde Höchstenbach mit dem Schwerpunkt Kinder- und Ju - gend arbeit. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Die ½ Stelle ist wie folgt zugeordnet: 80 % Gemeinde, 20 % Dekanat. Die evangelische Kirchengemeinde Höchstenbach ( tenbach.de) ist eine Gemeinde mit ca Mitgliedern im Westerwald (nördliches Rhein - land-pfalz). Sie umfasst die Ortsgemeinden Höchsten - bach, Mündersbach, Welkenbach und Winkelbach. Ihre/seine Aufgaben: - Kirchliche und soziale Betreuung junger Menschen in unserer Gemeinde; - Anleitung der Jugendlichen zur Mitarbeit in der Ge - meinde;

363 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Zusammenarbeit mit dem Gemeindepfarrer in der Ju - gendarbeit; - Kontaktaufnahme zu jungen Menschen in und außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft; - Pflege der Kontakte zu Vereinen und anderen Grup - pen; - Ziele ihrer/seiner Tätigkeit sind die Heranführung junger Menschen an den Glauben und die Gemeinde sowie Aufbau und Betreuung der Jugendgruppen; - Verknüpfung der Arbeit mit Mitarbeitenden auf Deka - natsebene; Wie erwarten von der Bewerberin/dem Bewerber, dass er/sie - den Kontakt zu den Jugendlichen findet, - den Kontakt zu Vereinen und Gruppierungen aufnimmt, um gemeinsame Aktivitäten zur Jugendför de - rungen zu erarbeiten, - den Jugendlichen in Form von verschiedenen Maß - nahmen, wie Gruppenarbeit, gemeinsame Gottes - dien ste, Freizeiten und Exkursionen, die Kirche als Institution und kulturellen Bestandsteil einer entwikkelten Gesellschaft näher bringt, - den Jugendlichen hilft, Glaube, Liebe, Hoffnung als Lebensquelle zu entdecken und ihnen dabei zu helfen, sich für Dinge in der Gemeinde und Gemein - schaft begeistern zu können. Die Gemeinde bietet ein Büro mit Telefon und Computer im Gemeindehaus und Hilfe bei der Wohnungssuche. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago gin - nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Be schäf ti gte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absol venten (Ab - schluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhoch - schule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Selters, Haus der Kirche, Saynstraße 4, Selters. Auskünfte erteilt gerne Pfarrer Christian Hählke Tel.: oder das Ev. Dekanat Selters, Dekanin Ursula Jakob, Tel.: Das Evangelische Dekanat Ingelheim sucht zum eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle) zum Einsatz in der Christuskirchengemeinde Büdesheim (2.600 Gemeindeglieder) und in der Johanneskirchenge - mein de Bingen (2.000 Gemeindeglieder). Die genannten Kirchengemeinden gehören zum Stadt - gebiet Bingen, eine rheinhessische Kleinstadt mit etwa Einwohnern. Zur Begleitung, Förderung und Stärkung der Jugend ar - beit und dem Ausbau der Kooperation untereinander suchen wir eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeinde - pä dagogen mit einem Stellenumfang von 50 %. Für Aufgaben der Vernetzung wird diese/dieser mit ei - nem Anteil der Arbeitszeit von 10 % auch im Bereich des De kanates Ingelheim tätig sein. Arbeitsschwerpunkte: Aufgaben in der Christuskirchengemeinde Büdesheim: - Jugendarbeit mit den Konfirmierten - Beteiligung an der Konfirmandenfreizeit - Ggf. Mitwirkung an der bestehenden Pfadfinderarbeit - Vernetzungsangebote in der Jugendarbeit - Gemeinsame Projekte mit der Johanneskirchenge - mein de - Aufbau einer Kinder- und Jugendarbeit im Vorkonfir - man denalter - Unterstützung und Begleitung der ehrenamtlichen Mit ar beitenden Aufgaben in der Johanneskirchengemeinde Bingen: - Jugendarbeit mit den Konfirmierten - Beteiligung an der Konfirmandenfreizeit - Unterstützung bei den Kinderbibeltagen - Mitwirkung bei den Familienfreizeiten - Vernetzungsangebote in der Jugendarbeit - Gemeinsame Projekte mit der Christuskirchenge - mein de - Aufbau einer Kinder- und Jugendarbeit im Vorkonfir - man denalter - Unterstützung und Begleitung der ehrenamtlichen Mit arbeitenden Aufgaben im Dekanat: - Begleitung der regionalen Jugendarbeit, vornehmlich in den Gemeinden Horrweiler/Aspisheim und Gensin - gen/grolsheim (z.b. bei Konfi-Freizeiten) - Mitarbeit in der Konfirmandenarbeit im Dekanat nach Absprache - Dekanatsjugendarbeit, z.b. Konfi-Camp - Austausch mit der/dem Kollegin/Kollegen im Ge - mein depädagogischen Dienst Die Kirchengemeinden wünschen eine Kooperation und unterstützen Projekte über die eigenen Gemeindegren - zen hinweg.

364 364 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Unverzichtbar sind gängige Administrationsformen, Bü - ro organisation und PC-Kenntnisse, sowie ein eigener PKW und eine entsprechende Fahrerlaubnis. Die Kirchengemeinden und das Dekanat bieten: - Räume für die Jugendarbeit - aufgeschlossene und engagierte Gemeinden - Pfarrerinnen (Büdesheim) und Pfarrer (Bingen), die sich auf eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeinde - pä dagogen freuen und unterstützen - weitere Räume in den großen Gemeindehäusern vor Ort - eine umfassend ausgestattete Servicestelle der Ev. Ju gend des Ev. Dekanates Ingelheim - ein freundliches und engagiertes Team im Gemein de - pä dagogischen Dienst Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepädago - gin nen/gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäftigte der EKHN sind oder Absolventinnen/Absolventen ( ) der Fachhochschule Darmstadt in Sozialpäda go - gik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter ge - mein depädagogischer Qualifikation. Die Stelle ist unbefristet, eine Überprüfung und Standort - klärung findet nach fünf Jahren statt. Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Evangelisches De - kanat Ingelheim, Bahnhofstraße 91, Ingelheim. Nähere Auskünfte erteilen gerne: Dekanin Annette Steg - mann, Tel.: oder Präses Elfriede Veerhoff, Tel.: Der CVJM Wetzlar-Naunheim und die Ev. Kirchenge mein - de Wetzlar-Naunheim suchen zum 01. November 2009 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für eine 100 % Stelle (befristet auf gut 4 Jahre mit anschließender Weiterbe - schäf tigung mit mindestes 85% unbefristet) die aus der ge wachsenen Struktur von einem Förderkreis, dem CVJM Naunheim, der Stadt Wetzlar und der Ev. Kirchen - ge meinde Naunheim finanziert wird; Anstellungs träger ist der CVJM Wetzlar-Naunheim. Wir - sind eine Evangelische Kirchengemeinde mit Ange - bo ten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Fami li en - ar beit, - haben einen engagierten Ausschuss für Kinder- und Ju gendarbeit, der die Fachaufsicht führt. Zum Aufgabenbereich unserer Hauptamtlichen gehören insbesondere - die Leitung und Weiterentwicklung unserer bestehenden Kinder- und Jugendarbeit, sowie die Vernetzung mit ihren musikalischen Bereichen. - die Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlich Mit - ar beitenden - Aufbau einer Schulsozialarbeit mit Schülercafé in der nahen August-Bebel-Gesamtschule - sporadische Gestaltung, Durchführung und Mitarbeit von Gottesdiensten Sie - sind bekennende/bekennender Christin/Christ und Mit glied einer Evangelischen Landeskirche - haben eine missionarische Gabe und stellen unaufdringlich Gott, Jesus Christus und den Heiligen Geist mit in das Zentrum ihres Arbeitens, - verfügen über eine mindestens zwei- bis drei-jährige Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, ggf. auch in der Arbeit mit Familien, - gehen auf Menschen aktiv zu und sind kontaktfreudig, - bringen Verantwortungsbereitschaft und Teamfähig - keit mit, um mit der Gemeindeleitung und den anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten, - möchten in unserem Wetzlarer Stadtteil Naunheim woh nen, - und spielen ein Musikinstrument. Wir bieten - Vergütung nach entsprechender kirchlicher Entgelt - grup pe - Mithilfe bei der Wohnungssuche. Haben Sie Interesse? Dann richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung umgehend an: Evangelische Kirchengemeinde Naunheim, Pfar rer Eberhard Arnold, Friedenstr.6, Wetzlar, Tel: , Fax: , pfarrer.arnold. kgm.naunheim@ekhn-net.de.

365 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 365 Das Evangelische Dekanat Bad Schwalbach sucht zum 1. Oktober 2009 oder später für die Schulbezogene Ju - gend arbeit eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Diakonin/Diakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 % Stelle) Die Stelle ist unbefristet. Das Dekanat Bad Schwalbach gliedert sich im Nord wes - ten um die Landeshauptstadt Wiesbaden und um fasst ca. zwei Drittel des Rheingau-Taunus-Kreises. Es gibt gute Verkehrsanbindungen in das Rhein-Main-Ge biet. Die Region bietet mit dem Rheingau sowie dem als Nah - er holungsgebiet bekannten Untertaunus einen hohen Frei zeit- und Erholungswert. Im Dekanat ist ein großes Erfahrungspotential in evangelischer Jugendarbeit vorhanden. Kooperationsstrukturen mit der Dekanatsleitung, der Dekanatsjugendkonferenz, der Evangelischen Jugendvertretung sowie den weiteren Arbeitsfeldern der Kirche in der Region sind gut ausgebaut und tradiert. Es gibt ein großes Potential Ehren amt - licher, die mit Begeisterung, Freude und viel Engagement Projekte und Angebote konzipieren und gestalten. Für die schulbezogene Jugendarbeit wünschen wir uns eine/einen Gemeindenpädagogin/ Gemeindepädago gen, die/ der: - ein klares evangelisches Profil hat - beim Entwickeln von neuen Ideen kreativ ist, - Team- und Kooperationsfähigkeit besitzt, - Sympathie und Begeisterungsfähigkeit für die Be lan - ge und Probleme von Kindern und Jugendlichen zeigt. Persönliche Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil Aufgaben: In der Schule: - Entwicklung und Vernetzung von Angeboten im Rah - men schulbezogener Kinder- und Jugendarbeit mit den ortsansässigen Schulen und der Dekanatsjugend - Begleitung junger Menschen (z.b. Aufbau eines Schü l er cafés, Einzelfallarbeit) - Konzeption und Durchführung von verschiedenen Projekten (z.b. Reflexionstagungen und Schulgottes - diensten) - Begleitung, Förderung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auf Dekanatsebene: - Mitarbeit bei Veranstaltungen auf Dekanatsebene (z.b. Jugendgottesdienste, Konfi-Tage, Ferienspiele, Frei zeiten) - Mitarbeit in der DeJuKo (Dekanatsjugendkonferenz) - Projektbezogene und ressourcenorientierte Zusam - menar beit mit der Dekanatsjugendreferentin. Wir erwarten: - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Teamfähigkeit - Fähigkeit, mit verschiedenen Angeboten auf Jugend - liche zuzugehen - Identifikation mit den Zielen der Evangelischen Ju - gend arbeit in Hessen und Nassau (Kinder- und Ju - gend ordnung) - Fähigkeiten in Arbeitsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit und Umgang mit modernen Medien - Bereitschaft zur eigenen Fort- und Weiterbildung - Führerschein Klasse B und eigener PKW (Fahrt - kost en erstattung) Wir bieten: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem neuen, innovativen Arbeitsfeld mit der Möglichkeit, neue Akzente zu setzen - Eine junge und motivierte Jugendvertretung - Ein gutes Arbeitsklima - Ein engagiertes Team an Mitarbeitenden im Bereich Jugend - Hilfe bei der Wohnungssuche - Vergütung nach KDAVO, Entgeltgruppe 9 Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepäda go gin - nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Beschäf tig te der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolventen (Abschluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fachhoch - schu le Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Evangelisches De - ka nat Bad Schwalbach, Theodor-Heuss-Str.4, Tau nusstein. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne Dekanatsjugend re fe - ren tin Connie Ludwig, Tel.: und Dekan Klaus Schmid zur Verfügung, Tel.: oder ,

366 366 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

367 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 367

368 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

369 Nr. 10 Darmstadt, den 1. Oktober 2009 D1205 B Inhalt BEKANNTMACHUNGEN 369 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 371 Meldung zur Philosophieprüfung 369 DIENSTNACHRICHTEN 371 Studium der Theologie 369 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 377 Bekanntmachungen Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie fin - den am 16. März 2010 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß 12 der Prüfungsordnung vom 14. April 1986 (ABl S. 89) bzw. 12 der Prü fungs ordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl S. 307) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte bis spätestens 31. Dezember 2009 bei der Kirchenverwaltung, Darmstadt, Paulus - platz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personalförderung und Hoch schulwesen noch nicht vorliegen: a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie), b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie), c) Bescheinigung über das Kolloquium bzw. Zwischen - prüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f) Studienbericht. Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Re - ferat Personalförderung und Hochschulwesen erhältlich. Darmstadt, den 7. September 2009 Für die Kirchenverwaltung Andres Studium der Theologie Die Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, dem Referat Personalförderung und Hochschulwesen (P-FH) der Kirchenverwaltung (Paulusplatz 1, Darm stadt, Tel.: ( ) , ute.klausenpitz@ekhn- kv.de) bis zum 15. Dezember 2009 die Namen von Schülerinnen und Schülern der Klassen 11 bis 13 zu melden, die am Studium der Evangelischen Theologie interessiert sind. Dabei sollen auch solche genannt werden, die Evangelische Theologie als schulisches Lehr - fach studieren wollen. Wir möchten die Schülerinnen und Schüler zu einem Informationstag am 27. Februar 2010 einladen, der über Studium und Beruf informiert. Geben Sie bitte auch den Namen und die Anschrift der Schulen an. Wir bitten Sie, uns die Namen Interessierter auf der Ba sis Ihrer eigenen Kenntnis zu nennen, d. h. ohne Rück frage bei den Schulen. Die Schulen werden von uns direkt angeschrieben und mit Informationsmaterial versehen. Darmstadt, den 24. August 2009 Für die Kirchenverwaltung Andres Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das erste Halbjahr 2010 A. Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2009 gemäß 58a Absatz 6 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrer in der Fassung vom 5. De - zember 1997 (ABl S. 49) in Verbindung mit 2 der Auswahlverordnung vom 28. April 1998 (ABl S. 169), zuletzt geändert am 30. September 2004 (ABl. S S. 378), sowie gemäß 58a Absatz 4 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrerin-nen und Pfarrer in der Fassung vom 23. No vember 2003 (ABl S. 69, 93) in Verbindung mit 2 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. Sep -

370 370 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr tem ber 2005 (ABl S. 360) und in Verbindung mit dem Kirchenleitungsbeschluss vom 2. April 2009 wurde die Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarr vikare für das erste Halbjahr 2010 auf bis zu 16 festgelegt. Einstellungstermin ist der 1. Juni B. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über kein Gutachten aus der Potentialanalyse und kein Gutachten des Theologischen Seminars zur persönlichen Eignung verfügen, können sich gemäß der in 63c des Pfarrdienstgesetzes in der Fassung vom 27. November 2007 niedergelegten Übergangsbestimmungen zu 58a des Pfarrdienstgesetzes um die Einstellung in den Pfarrdienst bewerben. Es ist zuvor gemäß 63c Absatz 1 bis 4 des Pfarr dienst - gesetzes in der Fassung vom 24. November 2007 eine Potentialanalyse zu absolvieren. Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die die Zweite Theologische Prüfung bestanden, aber den praktischen Vorbereitungsdienst noch nicht beendet haben, können sich ebenfalls bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hes sen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Perso - nal service Kirchengemeinden und Dekanate, Darm stadt, zu richten. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Oktober 2009 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. ein Bewerbungsschreiben, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwer punkte und Stationen bis zum Ende der Aus - bi ldung erkennbar sind 2. ein ausführlicher Lebenslauf mit einem Lichtbild 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise 5. Das Gutachten der Potentialanalyse kann nach erfolg reich absolvierter Potentialanalyse nachgereicht wer den. C. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über ein Gutachten des Theologischen Seminars verfügen, in dem die persönliche Eignung festgestellt wurde, können sich gemäß 3 der Rechts verordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 22. September 2005 bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Darm stadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Gutachten der Potentialanalyse, 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten), 5. Gutachten des Theologischen Seminars über die per sönliche Eignung der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Oktober 2009 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Die Kirchenleitung beruft gem. 58a Absatz 3 des Pfarr - dienstgesetzes in der Fassung vom 24. November 2007 eine Einstellungskommission, die gemäß 3 der Rechts - verordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 24. November 2007 mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch führt. Der Termin dieses Gespräches wird den Be wer berinnen und Bewerbern durch die Kirchenver waltung rechtzeitig mitgeteilt. Die Kirchenleitung ernennt sodann auf Vor - schlag der Einstellungskommission höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber wie Einstellungs plät ze vor handen sind. D. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die sich nach dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung gemeldet haben und über eine gutachterliche Stellungnahme des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung gemäß 58a Absatz 3 des Pfarrergesetzes in der Fassung vom 7. De - zem ber 2002 verfügen, gilt bis zum 31. Dezember 2010 für die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar 58a des Pfarrergesetzes in der Fassung vom 7. Dezember 2002 i. V. m. der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarr vikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 22. Sep - tember a des Pfarrdienstgesetzes in der Fassung vom 22. No - vember 2007 findet erstmals Anwendung für die Vikariats - kurse 2/2006 und 1/2007. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hes sen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Perso - nal ser vice Kirchengemeinden und Dekanate, Darm stadt, zu richten.

371 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 371 Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Gutachten der Potentialanalyse, 3. Gutachterliche Stellungsnahme des Theologischen Se minars über die persönliche Eignung der Pfarramts kandidatinnen und Pfarramtskandidaten, Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Groß-Eichen Dekanat: Grünberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROSSEICHEN 4. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 5. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbildungs weges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungs - prozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Sei ten), 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Oktober 2009 und en det mit Ablauf des 31. Oktober 2009 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Die Kirchenleitung beruft gemäß 58a Absatz 3 des Pfarrdienstgesetzes in der Fassung vom 24. November 2007 eine Einstellungskommission, die gemäß 3 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 24. November 2007 mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch führt. Der Termin dieses Gespräches wird den Bewer be - rinnen und Bewerbern durch die Kirchenverwaltung rechtzeitig mitgeteilt. Die Kirchenleitung ernennt sodann auf Vorschlag der Einstellungskommission höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber wie Einstellungs plä - tze vorhanden sind. Darmstadt, den 2. September 2009 Für die Kirchenverwaltung Flemmig Diakoniestation Usinger Land Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH KIRCHLICHER ZWECKVERBAND DIAKONIESTATION USINGER LAND LAND USINGER ZWECKVERBAND * EVANGELISCH DIAKONIESTATION KIRCHLICHER Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 3. September 2009 Für die Kirchenverwaltung Hübner Dienstnachrichten

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377 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 377 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wo ch en nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblat - tes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröps tin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personal - ser vice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Über mittlung per Fax ( / ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Bingenheim mit Gettenau und Leidhecken, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Nidda, Modus C Lust auf Vielfalt? Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine neue Pfar re rin/einen neuen Pfarrer. Wo wir leben: Unsere Gemeinden liegen in der landschaftlich schön ge le genen Wetterau. Bingenheim und Gettenau sind Orts teile der Großgemeinde Echzell, Leidhecken ist Stadt teil von Florstadt. Da die Verkehrsanbindung besonders günstig ist, pendeln sehr viele Berufstätige täglich ins Rhein-Main-Ge biet. Ein großer Arbeitgeber in Bingenheim ist die anthroposophische Lebensgemeinschaft, die hier eine Ein rich tung für behinderte Menschen neben Naturkost la den, Buchhandel und Demeter-Landwirtschaft unterhält. Gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Bücherei und Post-/Bankfiliale bietet die nahe Großgemeinde Ech - zell, in der es auch eine Grundschule und ein privates Gymnasium gibt. Ein kommunaler Kindergarten ist vor Ort. Mehrere weiterführende Schulen sind im Umkreis mit Bus und Bahn gut erreichbar. Alle drei Orte bieten eine intakte Dorfgemeinschaft, die Bevölkerung ist in vielen Vereinen von unterschiedlicher Prägung engagiert. Das Pfarrhaus in Bingenheim, umgeben von Rasen und hohen Büschen, wurde 1969 gebaut. Es besteht im Erd - ge schoss aus Amtsräumen und WC. Davon abgetrennt liegt der private Teil des Hauses mit großem Wohn- und Ess zimmer, nebst Küche, im ersten Stock Schlaf zimmer, 3 Kinder-/Gästezimmer, Bad und separates WC. Im Kel - ler befinden sich Wirtschaftsräume und das Archiv. Das Haus wird zusammen mit dem Gemeindehaus auf dem gleichen Grundstück zentral geheizt, unterstützt durch eine Solaranlage. Wer wir sind: Bingenheim hat 754, Gettenau 583 und Leidhecken 406 Ge meindeglieder. Zusammen mit den Nachbarge mein - den Echzell und Bisses bilden wir die Region West des De kanates Nidda. Eine Pfarrdienstordnung regelt den Gottesdienstplan und die Zusammenarbeit mit dem Nachbarpfarrer in Ech zell. Vierteljährlich erscheint der gemeinsame Gemeindebrief Die Brücke. Er stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen den Kirchengemeinden der Region West dar. Jede Gemeinde verfügt über eine Kirche und ein Ge - mein dehaus. Die ca. 550 Jahre alten, schönen Kirchen sind wie die anderen Gebäude in einem sehr guten Zu - stand. Ein wichtiger Bestandteil der Gemeindearbeit sind die Gottesdienste in vielfältiger Form. Die Pfarrerin/der Pfar - rer hält in der Regel sonntags zwei Gottesdienste. In unseren Gemeindehäusern treffen sich unterschiedliche Gruppen, z.b. - in Bingenheim: Frauenkreis und Musiktreff - in Gettenau: Kinder und Senioren - in Leidhecken: Kirchenchor und Frauenkreis. Was wir uns wünschen: Wir freuen uns auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der im Glauben verwurzelt, für die Menschen aller Ge nerationen ein offener Ansprechpartner und engagierter Seelsorger ist.

378 378 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sie/Er sollte die drei Gemeinden als Ganzes im Blick ha - ben, integrierend wirken und Aufgaben mit dem Nach - bar pfarrer in Kooperation wahrnehmen. Wir wünschen uns Offenheit auch für neue Gottesdienst - fo rmen, z.b. unter Einbeziehung der musikalischen Grup pen, und Freude an der Gestaltung des Gemeindel - e bens, wobei wir gerne die Jugend stärker einbeziehen möchten. Die Begleitung oder Leitung von Gemeindegruppen durch die Pfarrerin/den Pfarrer und die Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen ist uns wichtig. Wir unterstützen Sie mit: - zwei Gemeindesekretärinnen - zwei Organisten - einer Chorleiterin/einem Chorleiter - einer Küsterin/einem Küster je Ort, - drei Kindergottesdienst-Teams - drei für neue Impulse offene Kirchenvorstände - und viele Menschen, die sich auf Sie freuen. Lust auf mehr? Weitere Informationen auf unseren Internetseiten: Oder rufen Sie uns an: Kirchenvorstand Bingenheim: Volker Backes, Tel.: ; Kirchenvorstand Gettenau: Helga Walther, Tel.: ; Kirchenvorstand Leidhecken: Claudia Leitsch, Tel.: ; Dekanatsbüro Nidda: Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Dietzenbach, Evangelische Rut-Gemeinde, 0,5-Pfarrstelle, Modus A und Evangelische Christus - kirchengemeinde (West), 0,5-Pfarrstelle, Modus B, Dekanat Rodgau Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarre - rin / einen Pfarrer / ein Pfarrerehepaar. Die Kreisstadt Diet zenbach mit ihren Einwohnern liegt etwa 15 Kilometer südlich von Frankfurt, mitten im Landkreis Of fenbach. Hier befindet sich der Sitz des Dekanats Rodgau und der Regionalverwaltung Nord-Starkenburg im Haus der evangelischen Kirche. Unsere Stadt ist geprägt durch ihre bunte Vielfalt an Kul - turen, Nationalitäten und Religionen. Sie bietet eine hervorragende Infrastruktur mit weiterführenden Schulen vor Ort sowie drei Haltestellen der S-Bahnlinie S 2. In Dietzenbach sind im Laufe der letzten Jahrzehnte drei evangelische Kirchengemeinden entstanden. Die beiden Kirchengemeinden im Süden und in der Mitte der Stadt werden in naher Zukunft fusionieren. Bereits vorher soll der Annäherungsprozess der vergangenen Monate auch in einer Person zum Ausdruck gebracht werden, die je zur Hälfte in beiden Gemeinden arbeitet. Eine gemeinsame Pfarrdienstordnung wurde bereits erstellt, und nun suchen wir eine/n engagierte/n, couragierte/n und kontaktfreudige/n Pfarrer/in zum Anfassen mit einem Herz für Kinder, Jugendliche und junge Familien, der/die auch offen ist für die Menschen mit anderem kulturellen Hin - ter grund, die unter uns leben. a) 0,5 Pfarrstelle Rut-Gemeinde Die Rut-Gemeinde (etwa Gemeindeglieder) um - fasst die Mitte unserer Stadt mit einer gemischten Be - bau ung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern aber auch ei - nem so zialen Brennpunkt. Innerhalb Dietzenbachs steht die Rut-Gemeinde seit ih rer Gründung (1994) für einen qualifiziert intensiven interkulturellen/interreligiösen Dialog welcher von der Arbeits ge - meinschaft der Kirchengemeinden in Dietzenbach mitgetragen wird. Das Gemeindezentrum mit verschiedenen variablen Grup pen räumen, ein großes Foyer sowie ein künstlerisch gestalteter Kirchenraum mit der 2006 neu eingebauten Orgel bietet Raum für sehr unterschiedliche Veranstal - tungen wie Sonntagsgottesdienste mit Kaffee nach der Kirche, Gottesdienste in anderer Form, Kindergottes - dienst, Konfirmandenarbeit, Abrahamische Gespräche, Interkulturelle Begegnung, Seniorenkreis und Chorpro - ben sowie auch Krabbelgruppen, musikalische Früher - zie h ung und Selbsthilfegruppen. Das Gemeindebüro befindet sich im Erdgeschoss des Pfarrhauses, welches mit 6 Zimmern, Küche, Diele, Bad und großem Garten in unmittelbarer Nähe des Gemein - de zentrums liegt. Das Pfarrhaus, mit ca. 175 m² Gesamt - wohnfläche und ca. 50 m² Wirtschafts- und Abstell räu - men, wird zur Zeit neu renoviert. Neben der Gemeindesekretärin (16 Wochenstunden), sind ein Hausmeister und eine Reinigungskraft nebenamtlich angestellt. Darüber hinaus übernimmt ein treuer Kreis von Ehrenamtlichen Mitverantwortung für die Ge - meindearbeit. b) 0,5 Pfarrstelle II Christuskirchengemeinde Die Pfarrstelle West der Christuskirchengemeinde (etwa Gemeindeglieder) umfasst circa Gemeinde - glieder, die im Wohngebiet Westend in Ein- und Zwei - fa mi lienhäusern wohnen. Die über 250 Jahre alte Chris - tus kir che liegt in der Mitte der idyllischen Dietzenbacher Alt stadt. Sie fügt sich in ein reizvolles Ensemble aus Pfarrhaus und Gemeindehaus mit großem Saal und vier Gruppenräumen ein. Das Gemeindebüro befindet sich im Erdgeschoss des Pfarrhauses, das der Inhaber der Pfarrstelle Süd be - wohnt. Hauptamtlich arbeiten hier eine Gemeindese kre - tärin (24 Wochenstunden), ein Dekanatskirchenmusiker (67 % Gemeindeanteil), eine Gemeindepädagogin für die Arbeit mit Kinder und Jugendlichen (halbe Stelle) sowie eine Reinigungskraft. Dazu kommt ein nebenamtlicher Küster. Eine Zivildienststelle ist eingerichtet.

379 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 379 Die klassischen Sonntagsgottesdienste in der Christus - kirche werden ergänzt durch Familien- und Taizé-Gottes - dienste. Neben den kirchenmusikalischen Gruppen gibt es eine Frauenhilfe, Handarbeitskreise, eine Männe - rgrup pe, Gesprächskreise, Seniorengruppen und ein The a terspielkreis. Die Gemeinde ist für ihre Festkultur und Gastfreundschaft bekannt. Bei kommunalen Veran - stal tungen klinkt sie sich mit Konzerten und offener Kirche ein. Wir suchen eine/n Pfarrer/in, die/der auch durch sei - ne/ihre Arbeit und Person mithilft, die beiden Gemeinden bei der Fusion zu unterstützen. Dazu stehen ihm/ihr zwei engagierte Kirchenvorstände und etliche ehrenamtlich Mitarbeitende zur Seite. Übrigens: Allen Medienberichten zum Trotz Dietzenbach ist weit besser als sein Ruf! Wenn Sie neugierig geworden sind und sich vorstellen können, auf die verschiedenen Kulturen in Dietzenbach und die unterschiedlichen Strukturen der beiden Ge - mein den einzugehen, würden wir Sie gerne kennen lernen. Rut-Gemeinde: KV-Vorsitzender Pfarrer Uwe Handschuch, Tel.: ; stellvertretende KV-Vorsitzende Heike Breuksch, Tel.: Christuskirchengemeinde: KV-Vorsitzender Norman Körtge, Tel.: ; Pfr. Manfred Senft, Tel.: ; Dekan Carsten Tag, Tel.: ; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Frankfurt, Ev. Hoffnungsgemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt-Main-Süd, Modus A, zum zweiten Mal Im Herzen Europas, im Zentrum der Rhein-Main-Region leuchtet das Kreuz vor der Bankkulisse. Die Evangelische Hoffnungsgemeinde Frankfurt am Main sucht zum zwei gestaltungsfreudige, teamfähige Pfarrerinnen oder Pfarrer. Gemeinsame Neube set - zung, eine Neukonzeption der bisherigen bezirksbezogenen Gemeindearbeit mit ca Mitgliedern und die Zusam menarbeit mit einem neu gewählten Kirchenvor - stand bieten gute Voraussetzungen, die Chancen eines in die Zukunft weisenden Stellenprofils zu nutzen. Von beiden Stelleninhaberinnen oder Stelleninhabern erwarten wir - die Verankerung ihrer Tätigkeit in einem koordinierten Konzept des Gemeindeaufbaus, - einen Gemeinde prägenden Profilschwerpunkt a) Soziales, b) Kultur, -... mit dem beide ihre Tätigkeit verzahnen mit der zu - künftigen gemeindeübergreifenden Nutzung der Matt häuskirche und mitwirken bei der Kooperation der Frankfurter Innenstadtgemeinden. Wir sind neugierig auf Sie. Wo bringen Sie Ihre eigenen Interessen und Ideen ein? Wo zählen Sie auf kollegiale Zu sammenarbeit? Wie knüpfen Sie an das an, was heute oder in nächster Zukunft da ist: - die Matthäuskirche, die auch innerhalb eines neuen Nutzungskonzeptes zentraler Gottesdienstort der Ge meinde sein wird - ein neues Gemeindezentrum - zwei Kindertagesstätten und zwei Horteinrichtungen, Familien- und Kindergottesdienste und eine ausbaufähige Kinderkirche - Profil prägende Gemeinwesenarbeit (Kaffeestube Gut leut, Winterspeisung in der Diakoniekirche Weiß - frauen) - mit der Chance, Gemeinde- und funktionale Diakonie miteinander zu verzahnen - exemplarische Präsenz bei Stadtentwicklungspro - zessen im Bahnhofs- und Gutleutviertel (Westhafen), Ansätze zur Gemeindeentwicklung im Wurzelviertel und im südlichen Westend - engagierte Seniorenarbeit (angesichts von Alten- und Pflegeheimen und Seniorenresidenzen im Gemein de - gebiet) mit Gottesdienst-, Gesprächs-, Gruppen- und Reiseangeboten - Kirchenmusik mit Chor, Posaunenchor und Gemein - de übergreifende musikalische und kulturelle Ange - bo te - selbstverständliche ökumenische, interkulturelle und interreligiöse Kontakte - eine prämierte Gemeindezeitung - und singuläre Me - dienpräsenz in Presse, Funk und Fernsehen Sie und Ihre Familien dürfen sich freuen auf eine interessante Großstadt mit reichem Kultur- und Bildungsan ge - bot sowie einer großen Auswahl an Kinderbetreuungs - möglichkeiten und allen Schulformen in nächster Nähe. Wir bieten Ihnen attraktive Pfarrwohnungen bzw. Mithilfe bei der Wohnungssuche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchen - ge meinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Weitere Auskünfte erteilen: der Vorsitzende des Kir - chenvorstandes, Pfarrer Johannes Herrmann, Tel.: ; die stellvertretende Vorsitzende Gisa Strate - mann, Tel.: ; Dekan Horst Peter Pohl, Tel.: oder Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Frankfurt, Ev. Hoffnungsgemeinde, Pfarrstelle II, Dekanat Frankfurt-Main-Süd, Modus B, zum zweiten Mal Im Herzen Europas, im Zentrum der Rhein-Main-Region leuchtet das Kreuz vor der Bankkulisse. Die Evangelische Hoffnungsgemeinde Frankfurt am Main sucht zum zwei gestaltungsfreudige, teamfä-

380 380 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr hige Pfarrerinnen oder Pfarrer. Gemeinsame Neube set - zung, eine Neukonzeption der bisherigen bezirksbezogenen Gemeindearbeit mit ca Mitgliedern und die Zu sammenarbeit mit einem neu gewählten Kirchenvor - stand bieten gute Voraussetzungen, die Chancen eines in die Zukunft weisenden Stellenprofils zu nutzen. Von beiden Stelleninhaberinnen oder Stelleninhabern er - warten wir - die Verankerung ihrer Tätigkeit in einem koordinierten Konzept des Gemeindeaufbaus, - einen Gemeinde prägenden Profilschwerpunkt a) Soziales, b) Kultur, -... mit dem beide ihre Tätigkeit verzahnen mit der zu - künftigen gemeindeübergreifenden Nutzung der Matt - hä uskirche und mitwirken bei der Kooperation der Frank furter Innenstadtgemeinden. Wir sind neugierig auf Sie. Wo bringen Sie Ihre eigenen In teressen und Ideen ein? Wo zählen Sie auf kollegiale Zusammenarbeit? Wie knüpfen Sie an das an, was heute oder in nächster Zukunft da ist: - die Matthäuskirche, die auch innerhalb eines neuen Nutzungskonzeptes zentraler Gottesdienstort der Ge meinde sein wird - ein neues Gemeindezentrum - zwei Kindertagesstätten und zwei Horteinrichtungen, Familien- und Kindergottesdienste und eine ausbaufähige Kinderkirche - Profil prägende Gemeinwesenarbeit (Kaffeestube Gutleut, Winterspeisung in der Diakoniekirche Weiß - frau en) - mit der Chance, Gemeinde- und funktionale Diakonie miteinander zu verzahnen - exemplarische Präsenz bei Stadtentwicklungspro - zes sen im Bahnhofs- und Gutleutviertel (Westhafen), Ansätze zur Gemeindeentwicklung im Wurzelviertel und im südlichen Westend - engagierte Seniorenarbeit (angesichts von Alten- und Pflegeheimen und Seniorenresidenzen im Gemeinde - ge biet) mit Gottesdienst-, Gesprächs-, Gruppen- und Reiseangeboten - Kirchenmusik mit Chor, Posaunenchor und Gemein - de übergreifende musikalische und kulturelle Ange - bo te - selbstverständliche ökumenische, interkulturelle und interreligiöse Kontakte - eine prämierte Gemeindezeitung - und singuläre Me - dien präsenz in Presse, Funk und Fernsehen. Sie und Ihre Familien dürfen sich freuen auf eine interessante Großstadt mit reichem Kultur- und Bildungs an - gebot sowie einer großen Auswahl an Kinderbetreuungs - möglichkeiten und allen Schulformen in nächster Nähe. Wir bieten Ihnen attraktive Pfarrwohnungen bzw. Mithilfe bei der Wohnungssuche. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchen - ge mein den und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Weitere Auskünfte erteilen: der Vorsitzende des Kir - chenvorstandes, Pfarrer Johannes Herrmann, Tel.: ; die stellvertretende Vorsitzende Gisa Strate - mann, Tel.: ; Dekan Horst Peter Pohl, Tel.: oder Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Groß-Umstadt, Pfarrstelle I, Dekanat Groß-Umstadt (ab Dekanat Vorderer Odenwald), Modus C Evangelisch in Groß-Umstadt offen, vielfältig, nah am Menschen - wenn Sie es interessant finden, mit klarer volkskirchlichere Ausrichtung in einer lebendigen Kleinstadt zu ar - beiten, dann könnten Sie für uns der richtige Pfarrer oder die richtige Pfarrerin sein. Denn wir, der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Groß-Umstadt, suchen zum einen Pfarrer oder eine Pfarrerin wegen Stel - lenwechsels des bisherigen Amtsinhabers. Groß-Umstadt ist ein Mittelzentrum im östlichen Land - kreis Darmstadt-Dieburg mit kleinstädtischer Struktur und günstigen Verkehrsanbindungen. In der Kernstadt le ben zurzeit ca Einwohner. In Bezug auf die de - mo graphische Entwicklung gilt Groß-Umstadt als stabile Kleinstadt im ländlichen Raum mit hohem Familien an - teil. Die Odenwälder Weininsel liegt naturnah am nördlichen Rand des Odenwaldes und bietet neben allen Schulformen auch Versorgungseinrichtungen wie Kreis - kran kenhaus, Stadtbücherei und Sportstätten. Die Kirchengemeinde ist aufgeteilt in drei Pfarrbezirke mit etwa Gemeindegliedern. Auf die Pfarrbezirke I und II entfallen jeweils ca Gemeindeglieder, die rund 400 Gemeindeglieder des Pfarrbezirks III werden von der Inhaberin der Pfarrstelle Semd betreut. Für die Gemeindearbeit steht ein großes und zentral ge - le genes Gemeindehaus mit Gemeindebüro (Sekretärin mit halber Stelle) zur Verfügung. Die Ende des 15. Jahrhunderts erbaute gotische Stadt - kir che steht im Zentrum der historischen Altstadt. Seit vie len Jahren schon steht unsere Kirche tagsüber für Be - su cher offen. Ein kleines Team bietet regelmäßig und zu be sonderen Anlässen Kirchenführungen an. In den Jah - ren 2005/2006 haben wir eine grundlegende Innenre no - vierung durchgeführt. In der Gemeindearbeit ist es uns wichtig, verschiedene Zielgruppen anzusprechen und dabei eine Vielfalt von Aus drucksformen ehrenamtlicher Mitarbeit zu ermöglichen. Mit kirchenmusikalischen Angeboten gehen wir auf die verschiedenen Generationen zu und bieten dafür unterschiedliche Stilrichtungen an. Die kirchenmusikalische Ar beit wird von einer Kantorin (1/2 B-Stelle) geleitet und

381 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 381 vom Freundeskreis Kirchenmusik unterstützt. Posau - nen chor, Gospelchor und Kinderchor stehen unter ne - ben amtlicher bzw. ehrenamtlicher Leitung. Frauenhilfe und Altennachmittag finden großen Zuspruch und werden ehrenamtlich geleitet. Für Kinder bieten wir einen Kleinkinder-Gottesdienst und den KinderKirchen - Mor gen an, die jeweils von einem Mitarbeiterteam be - glei tet werden. Jährliche Projekte wie Väter-Kinder-Fahr - rad-tour ergänzen das Angebot. Seit November 2008 arbeitet in unserer Gemeinde eine Gemeindepädagogin mit dem Auftrag, Angebote vor allem für das Vor- und Nach-Konfirmandenalter zu entwickeln. Die ermutigenden Anfänge in diesem Bereich sollen fortgeführt und aus gebaut werden. Für den/die neue/n Stelleninhaber/in könnte in Begleitung der Arbeit mit Kindern und Ju gend - lichen ein Schwerpunkt liegen. Weitere Bereiche sind der Besuchsdienstkreis, das Netz - werk Ausbildung für Jugendliche am Übergang Schu le- Be ruf, das monatliche Café nach der Kirche so wie der Kreativ- und der Aktivkreis, die vor allem größere Veran - stal tungen wie Basar, Gemeindefest oder Gebraucht bü - chermarkt vorbereiten. All dies wird von einer Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbei - te rinnen und Mitabeitern getragen sie gilt es zu unterstützen und zu fördern. Im diakonischen Bereich ist unsere Gemeinde Trägerin zweier Kindertagesstätten (50 bzw. 80 Plätze) sowie der Diakoniestation, die in den beiden Kommunen Groß- Umstadt und Otzberg tätig ist. Insbesondere an dieser Stelle pflegen wir enge Beziehungen zu den Gremien der Stadt Groß-Umstadt. In der ökumenischen Zusammen - ar beit mit der katholischen Gemeinde gestalten wir eine jährliche Bibelwoche, mehrere Gottesdienste und den Weltgebetstag, der im Wechsel in der katholischen Kir - che St. Gallus und unserer Stadtkirche gefeiert wird. Seit 2001 unterhalten wir eine partnerschaftliche Beziehung zur ev.-luth. Kirchengemeinde Tschernjachowsk im Ob - last Kaliningrad (früher Insterburg im ehemaligen Ost - preu ßen). Im Zentrum unserer Arbeit steht die seelsorgerliche Be - gleitung der Menschen in unserer Stadt sowie ein brei tes gottesdienstliches Angebot, das sich vor allem an der in - ten siven Gestaltung des Kirchenjahres orientiert. Hier ha ben wir stellenweise eigene Formen entwickelt (Som- merkirche, Stille Woche vor Ostern), die wir gerne noch ausbauen würden. Die Verwaltungsarbeit wird durch den Anschluss an die Regionalverwaltung Groß-Zimmern wesentlich erleichtert. Das etwa 100 Jahre alte, im Jugendstil erbaute Pfarrhaus der Pfarrstelle I besteht im EG aus separatem Amts zim - mer, drei Wohnräumen, Küche und WC, im OG aus fünf Zim mern, Bad, WC und einer Mansarde im DG. Zum Pfarr haus gehören weiterhin ein großer schöner Garten und eine Garage. Wir suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, gerne auch ein Pfarrerehepaar, die/der mit einem engagierten Kir - chen vorstand die Chancen der Volkskirche in einer Klein - stadt nutzen und Gemeindearbeit gestalten möchte. Wir erwarten Ihr Interesse - an der Breite, Offenheit und Vielfalt unserer Gemein - de - am Ausbau der Arbeit mit Jugendlichen und Erwach - s enen - an der Entwicklung unserer Kleinstadt unserer Kir - chengemeinde hinaus. Wir bieten - Raum für die Realisierung eigner Schwerpunkte - ein Mitarbeiter-Team, das sich auf die Zusammenar - beit mit Ihnen freut. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen. Nähere Auskünfte erteilen: Pfr. Arno Kreh, Tel.: , arno.kreh@gmx.de; Kirchenvorsteherin Hanne - lo re Reichwein, Tel.: ; Internet: Umstadt-evangelisch.de; Pröpstin Karin Held, Tel.: Heusenstamm Pfarrstelle I, Dekanat Rodgau, Modus A, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Heu sen stamm ist ab sofort neu zu besetzen. Heusenstamm ist eine von Wäldern umgebene, 15 km süd östlich von Frankfurt gelegene Schloss-Stadt mit be - s t er Infrastruktur und hohem Freizeitwert. Bei uns finden Sie alle Schularten (zusätzlich Waldorf- und Montes sori - schule in der Nachbargemeinde), ein breites kulturelles Angebot, fast alle ärztlichen Fachrichtungen, sehr gute Sport- und Einkaufsmöglichkeiten, ein Hallen-/Freibad so wie ein herrliches Radwegenetz (Regionalpark Rhein- Main). Der S-Bahn-Anschluss liegt 5 Gehminuten vom Pfarr haus entfernt. Von den gut Einwohnern sind knapp evangelisch. Zur Pfarrstelle I, die den alten Ortskern und Neubaugebiete umfasst, gehört die Hälfte der Gemein - de glieder aus allen sozialen Schichten. Beide Pfarr stel - len haben einen eigenen Seelsorgebezirk. Alle weitere Ar beit findet bezirksübergreifend statt und wird in einer neuen Pfarrdienstordnung geregelt werden. Die Kollegin in der Pfarrstelle II bietet hierfür ein Höchstmaß an Flexi - bi lität an. Sehr gut besuchte Gottesdienste (im Jahresdurchschnitt über 100 Besucher) feiern wir an Sonn- und Feiertagen in unserer Kirche, am 1. Sonntag beginnen wir gemeinsam mit der monatlichen Kinderkirche. Gottesdienste im Sen i - orenheim finden einmal im Monat statt, Feiern mit unserer Kita zu besonderen Anlässen und im Advent. Auch zur Zusammenarbeit mit den Schulen gehören - z.t. ökumenisch gestaltete - Gottesdienste. Wir lieben unsere tagsüber offene Kirche, die mit Kerzen, meditativen Texten und einem Gästebuch zum Verweilen einlädt, und ein vielfältiges Gottesdienstangebot (z.b. Gottesdienst im Grünen, Literatur- und Taizegottes dien - ste). Unsere Gemeinde schätzt lebendige, überraschen-

382 382 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr de Predigten, theologische und spirituelle Impulse und pflegt einen offenen und freundlichen Umgang miteinander. Eine große Kantorei bereichert die Gottesdienste und ge - staltet anspruchsvolle Konzerte, die zum Ansehen unserer Gemeinde im weiteren Umfeld beitragen. Über 150 Ehrenamtliche gestalten die Gemeindearbeit engagiert mit. Unsere zahlreichen Gruppen für alle Gene - ra tionen werden weitgehend ehrenamtlich geleitet. Jedoch wünschen sich insbesondere die Verantwortlich - en in der Jugendarbeit intensivere pastorale Begleitung. Wir haben einen engagierten, gut organisierten Kirchen - vor stand. Die Redaktion des vierteljährlich erscheinenden Gemeindebriefes liegt in bewährten Händen. Auch über unsere noch weiter zu entwickelnde Homepage suchen und pflegen wir Kontakt zu allen Gemeinde glie - dern. Für die Konfirmanden-, Jugend- und Seniorenarbeit sind wir auf dem Weg zu neuen Konzepten und freuen uns auf Ihre Ideen und Erfahrungen. Unsere Gemeinde ist sehr lebendig und interessiert, Neu es zu lernen und zu integrieren. Dazu laden wir auch gerne Referenten zu besonderen Themen ein. Unsere Kita (80 Kinder in 4 Gruppen, 10 Hort-Schul kin - der) ist sowohl religionspädagogisch als auch bezüglich der Integration verschiedener Kulturen sehr engagiert. Die Nähe zur Gemeinde gehört zu den Herzensanliegen der Leitung. Diakonische Arbeit hat bei uns einen hohen Stellenwert. Hierfür stehen unser Besuchsdienstkreis, ein Fonds für Familien in Not und die ökumenisch geführte Kleider - kam mer. Gemeinsam mit den zwei katholischen und der freien evangelischen Gemeinde am Ort gestalten wir auch den Weltgebetstag, eine Ökumenewoche, die Nacht der Kir - chen, einen Kirchenlauf und besondere Veranstaltungen der Stadt. Unsere Kirche ist mit 180 Sitzplätzen nicht groß, bietet aber vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Daneben liegt ein kleines Gemeindehaus mit Küche, das Gemeinde bü - ro und das gemeindeeigene Pfarrhaus, (130 qm, Küche, Gästetoilette und 3 Zimmer im EG, 4 Zimmer und Bad im OG), das gründlich saniert wird mit großem, kinderfreundlichem und pflegeleichtem Garten und Garage. Zwi schen Pfarrhaus und Gemeindebüro errichten wir ei - nen Anbau mit Dienstzimmer, der einen separaten Zu - gang zum Pfarrhaus ermöglicht. Bei rechtzeitiger Bewerbung werden wir Ihre Wünsche gerne berücksichtigen. Im Pfarrbezirk II liegt in unmittelbarer Nähe zu unserem Kin dergarten und den weiterführenden Schulen ein weiteres großes Gemeindehaus mit weitläufigem Außen ge län - de, das wir gerne für die Kinder- und Jugendarbeit so wie für unsere Feste nutzen. Hier ist auch die Umfang rei che Gemeindebücherei untergebracht. Zu unseren Mitarbeitern gehören: Eine erfahrene und sehr freundliche Sekretärin, Küsterin und Organistin (in einer Person!), eine Hausmeisterin, Erzieherinnen, Reini - gungs- und Wirtschaftskräfte in der Kita und ein Zivil - dienst leistender. Wir wünschen uns für die Pfarrstelle I einen Menschen mit geistiger und geistlicher Kompetenz, der/die interessiert und aufgeschlossen mit den haupt- und ehrenamtli - ch en Mitarbeitenden umgeht, zur Kooperation willig und fähig ist und gut strukturieren kann. Die Bereitschaft, sich für Jugendliche und junge Familien zu engagieren, ist uns ebenso willkommen wie Mut und Kreativität im Be schreiten neuer Wege und die Gabe, in gewachsenen Strukturen neue Impulse zu setzen. Auch neue Ideen, der Kir che fern stehende Menschen zu gewinnen, können wir gut gebrauchen! Mit Spannung erwarten wir Ihre Bewerbung! Weitere Auskünfte geben gerne: Der Vorsitzende des Kir chenvorstands, Erhard Seeger, Tel.: ; Pfar re rin Karin Härle, Tel.: ; Dekan Carsten Tag, Tel.: sowie Pröpstin Gabriele Scher - le, Tel.: Lauterbach, Pfarrstelle II, Dekanat Vogelsberg, Pat - ronat der Sämtl. Riedesel Freiherren zu Eisenbach In der Gemeinde Lauterbach (drei Pfarrbezirke mit drei gan zen Stellen, pfarramtlich verbunden mit der Kirchen - ge meinde Heblos) wird zum die Pfarrstelle des Paulusbezirkes frei. Die Stadt: Lauterbach ist die Kreisstadt des Vogelsbergkreises und hat in der Kernstadt ca Einwohner, von denen et - wa evangelisch sind. Die Stadt liegt in landschaftlich reizvoller Mittelgebirgslage und bietet neben einem sehr gesunden Klima vielfältige Freizeitmö glich keiten und ein umfangreiches Angebot kultureller Veranstal tun g en, zu denen auch die Evangelische Kirchengemeinde ihren Beitrag leistet. Aufgrund seiner zentralen Lage sind die Städte Marburg, Gießen, Frankfurt, Kassel und Eisenach gut erreichbar. In Fulda (20 km) gibt es einen ICE-Anschluss. In Lauterbach sind alle Schulformen vorhanden: Grund - schule, Förderstufe, Haupt- und Realschule, Schule für Lern hilfe, Gymnasium, Berufliche Schulen mit Fachober - schule und Berufliches Gymnasium. Es gibt zwei städtische Kindertagesstätten und die Evangelische Integra ti - ve Kindertagesstätte mit einer Krippengruppe. Die Kirchen: In der umfassend renovierten Stadtkirche aus dem Ro - ko ko mit Sitzplätzen findet sonntäglich Gottes - dienst statt. Ebenso werden wöchentlich Gottesdienste in der Fachwerkkirche des Filialortes Heblos (320 Ge - mein deglieder, 130 Sitzplätze) und zweiwöchentlich Got - tesdienste im Seniorenheim der AWO gefeiert. In Lauter - bach und Heblos findet regelmäßig Kindergottesdienst statt, der durch Teams vorbereitet wird.

383 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 383 Mitarbeitende: Neben Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte sind eine A-Kantorin (1,0 Stelle), ein Küster (1,0 Stelle) und eine Se kretärin (0,5 Stelle) hauptamtlich tätig. Die Gemeinde hat viele engagierte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter. Im Kirchenvorstand ist eine Nichttheologin Vor sitzende. Profil und Schwerpunkte der Kirchengemeinde: Die Kirchengemeinde Lauterbach ist eine offene Ge - mein de, in der vieles in Bewegung ist: Im Sommer 2009 kam eine neue A-Kantorin und nach den KV-Wahlen steht ein engagierter Kirchenvorstand, der aus erfahrenen und neu gewählten Mitgliedern besteht, den anstehenden Aufgaben motiviert gegenüber. Voraussichtlich wird zum eine weitere Pfarrstelle in Lauter - bach zur Besetzung ausgeschrieben. Wir fangen also ge meinsam neu an. Die Arbeitsatmosphäre in der Gemeinde ist durch Kolle - gialität und Miteinander geprägt und, wo immer möglich, wird im Team gearbeitet. So verstehen sich Pfarrerinnen und Pfarrer als ein Team, das gemeinsam mit den Hauptund Nebenamtlichen, dem Kirchenvor stand und zahlreichen Ehrenamtlichen das Gemeinde le ben verantwortet und gestaltet. Ein gutes Beispiel dafür ist der Konfir man - den unterricht, der von den Pfarrerinnen und Pfarrern ge - mein sam organisiert und in Kooperation mit dem Kir - chen vorstand durchgeführt wird. Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit den Einrich - tungen des Dekanates gerade auch in der Jugendar - beit. Viele Veranstaltungen in der Erwachsenenbildung, die Zu sammenarbeit in der Ökumene, mit den Schulen und kommunalen Einrichtungen und im gesellschaftlich-politischen Raum wirken in die Öffentlichkeit hinein, sind gefragt und werden gut aufgenommen. Die Gemeinde feiert gerne schöne Gottesdienste und hat ein Interesse an theologischen und spirituellen Frage stel - lungen. Die Kirchenmusik spielt eine sehr wichtige Rolle in der Kir chengemeinde. Es gibt Chöre für alle Altersgruppen und eine rege Konzerttätigkeit. Die Lauterbacher Pfingst - musiktage sind weit über die Dekanatsgrenzen hinaus be kannt. Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer integrativen Kin - der tagesstätte mit einer Krippengruppe, die zusammen mit dem Kindergottesdienst ein wichtiger Bestandteil der Gemeindearbeit ist. Konfirmanden-, Senioren-, Frauen- und Besuchs dienst - ar beit prägen die Gemeinde. Der sehr sorgfältig gestaltete Gemeindebrief ist ein Spiegelbild des Gemeindele - bens. Paulusbezirk: Der Paulusbezirk liegt im Kernstadtbereich. Das gut ge - legene, grundsanierte und sehr geräumige Pfarrhaus mit vielen Zimmern und einem großen Garten wurde 1960 erbaut. Es sind zwei separate Amtszimmer vorhanden. Gemeindeveranstaltungen finden im Gemeindehaus und Konfirmandensaal statt, die in der Stadtmitte mit der Kir - che, Pfarrhaus I und Dekanatsbüro ein Ensemble bilden. Einladung: Die Kirchengemeinde lädt Pfarrerinnen und Pfarrer zur Be werbung ein, die gerne im Team das Gemeindeleben ge stalten und den Kontakt zu den Menschen suchen. Das eröffnet den Freiraum, eigene Impulse zu setzen. Die kon krete Verteilung der Aufgaben wird durch eine Pfarr - dienstordnung bei Stellenantritt neu geregelt. Für Rückfragen stehen zur Verfügung: Kirchenvorsteherin Annedore Radvan, Tel.: ; Pfrn. Karin Klaffehn, Tel.: ; Stellvertre ten - der Dekan Martin Bandel, Tel.: ; Propst für Nord-Nassau, Michael Karg, zzt. zuständig für das De ka - nat Vogelsberg, Tel.: Nieder-Mörlen, Christuskirchengemeinde, Dekanat Wetterau, Modus A, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle der Christuskirchengemeinde ist so bald wie möglich neu zu besetzen, da der Vorgänger in eine über gemeindliche Stelle berufen wurde. Wer sind wir? Unsere Gemeinde hat Gemeindeglieder. Kirche und Pfarrhaus liegen auf einem großzügig angelegten Ge lände am nördlichen Stadtrand der Kurstadt Bad Nau - heim. Nieder-Mörlen ist durch den Kurpark mit der Kern - stadt verbunden. Da die Verkehrsanbindung besonders günstig ist, pendeln sehr viele Berufstätige täglich ins Rhein-Main-Gebiet. Wir leben zusammen mit ebenfalls etwa katholischen Bewohnern sowie Menschen ohne Kirchenbin - dung und Angehörigen anderer Religionen. Unser Stadtteil wird besonders geprägt durch Familien mit Kindern, die bewusst nach Nieder-Mörlen ziehen. Ebenfalls fühlen sich Menschen in allen Altersgruppen in un serer ruhigen Stadtrandlage wohl. Wir sind eine Gemeinde mit einem gemeinsam erarbeiteten Leitbild bezüglich un - se rer Ziele und Aufgaben, u.a. mit: - intensiver Arbeit mit Kindern - mehreren Pfadfindergruppen - einem sich selbst organisierenden Seniorenzentrum - einem engagierten Kirchenvorstand und Mitarbei ten - den, die viele Dinge in eigener Verantwortung übernehmen - einer Kindertagesstätte, die sich an Gottesdiensten und Gemeindefesten beteiligt - guten ökumenischen Beziehungen am Ort - guten Beziehungen zur Gemeinschaft im Stadtteil (Dorf fest, Vereine)

384 384 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Welche Ziele haben wir? - Kirchengemeinde bedeutet für uns eine lebendige Ge meinde, deren Mitglieder sich aktiv und/oder passiv am Gemeindeleben beteiligen, sich im protestantischen Glauben zu Hause fühlen sowie religiös und sozial die gleichen Wege suchen und gehen. - Als einladende Gemeinde mit Offenheit und Tole - ranz wollen wir auch weiter Angebote für verschie - dene Per sonen und Gruppen unterbreiten und ihnen Möglichkeiten der Begegnung bieten. Welche Wünsche haben wir an eine neue Pfarre - rin/einen neuen Pfarrer? - Bei uns hat der Gottesdienst einen hohen Stellen - wert. Er ist in unterschiedlichen Formen, oft verbunden mit festlichem Zusammensein, der zentrale Treff - punkt der Gemeinde. Wir hoffen, dass diese Entwik - klung weiter gefördert wird. - Die Mitarbeitenden freuen sich auf begleitende Un - ter stützung. - Für die Arbeit mit Jugendlichen werden neue Impulse gewünscht. - In der evangelischen Kindertagesstätte, in unmittelbarer Nachbarschaft der Gemeindegebäude, warten die Mitarbeiterinnen auf Besuche und Zusammen ar - beit. - Über den bestehenden Gospelchor hinaus würden wir uns über eine Belebung der Kirchenmusik in un - se rer Gemeinde freuen. - Wir sind offen für neue Schwerpunkte und Ihre Ideen. Was bieten wir? - Einen Kirchenvorstand, der sich aktiv und mitverantwortend einsetzt. - Einen großen Mitarbeiterkreis (etwa 40 Personen), der viele gemeindliche Aktivitäten selbstständig be - treibt und viele Einzelne, die von Fall zu Fall zur Mitar - beit bereit sind. - Eine vielfältig nutzbare Kirche (gleichzeitig Gemein - de haus). - Ein Pfarrhaus im Grünen mit eigenem Garten. - Durch Vertretungsmöglichkeiten einmal im Monat ein freies Wochenende. - Wohnort am Rande der Kurstadt Bad Nauheim mit Ein - kaufsmöglichkeiten, weiterführenden Schulen (Grund - schule in der Gemeinde), Ärzten usw. Über Ihr Interesse würden wir uns freuen und sind zu weiteren Auskünften gern bereit. Für erste Kontakte stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: ; Hans-Jür - gen Clausen, Kirchenvorstandsvorsitzender, Tel.: Oberdieten, Dekanat Biedenkopf, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die ev. Kirchengemeinde Oberdieten sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine neue Pfarrerin, einen neuen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar, da der bisherige Stellen in - haber nach 21 Jahren eine neue übergemeindliche Aufgabe wahrnimmt. Lage und Struktur Zur Kirchengemeinde Oberdieten gehören Ge - mein de glieder, die in Oberdieten (440), Niederdieten (326) und Achenbach (245) in einer reizvollen Landschaft mit hohem Freizeitwert wohnen. Die Dörfer gehören politisch zur Großgemeinde Breidenbach. Die Städte Mar - burg (36 km), Gießen (50 km), Siegen (42 km), Bieden - kopf (16 km) und Dillenburg (17 km) sind gut erreichbar. Die schulischen Möglichkeiten sind vielfältig: Grund schu - le Oberdieten, Hauptschule und Förderstufe in Brei den - bach (5 km), Realschule und Gymnasium in Bie den kopf (16 km), Realschule und Gymnasium in Bad Laasphe (16 km). In allen drei Dörfern feiern wir in den Kirchen sonntäglich Gottesdienste, die von zahlreichen Lektorinnen und Lek - toren, Prädikantinnen und Prädikanten und pensionierten Pfarrerinnen und Pfarrern regelmäßig verantwortlich mitgestaltet werden. Die drei Kirchen befinden sich insgesamt in einem guten baulichen Zustand. Die Bevölke - rungs struktur ist gemischt, Landwirtschaft spielt hier kaum noch eine Rolle. In allen drei Dörfern gibt es Freie ev. Gemeinden. Das geräumige Pfarrhaus (ca.170 m² Wohnfläche, derzeit 6 Zimmer, zwei Bäder, Küche, dazu Kellerräume und aus gebauter Dachboden) liegt in sehr ruhiger Lage an ei - nem Südhang und soll nach bereits erfolgter Wärme - däm mung umfassend renoviert und der Amtbereich vom Wohnbereich getrennt werden. Garage und Garten sind vorhanden. Für die Gemeindearbeit stehen in Oberdieten das Lu - therhaus (Vereinshaus des CVJM) und in Niederdieten und Achenbach jeweils ein Gemeindehaus zur Verfü - gung. Die örtlichen kommunalen Dorfgemeinschafts häu - ser können für kirchliche Zwecke derzeit kostenlos mitbenutzt werden. Das Leitbild unserer Gemeinde Als Kirchengemeinde streben wir an, Menschen jeden Alters einzuladen und willkommen zu heißen. Sie können in unserer Gemeinde eine Stätte der Begegnung unter der biblischen Botschaft finden, die ihrem Leben Sinn und Wegweisung gibt und zugleich den Mitmenschen in den Blick nimmt. Das finden sie in unserer Gemeinde vor: - zahlreiche Gruppen und Kreise, die von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verantwortlich geleitet werden - fünf Chöre, deren Leitung ehrenamtlich erfolgt

385 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die Jugendarbeit wird von einem Ehepaar unterstützt, das sich derzeit die eigenfinanzierte Gemeindepä da - go genstelle teilt - eine dreigruppige ev. Kindertagesstätte mit angegliedertem kleinen Hortbereich und einer bereits genehmigten Erweiterung um eine Krippengruppe - Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten, regelmäßig unterstützt von Mitarbeiterinnen und Mitar bei - tern - überdurchschnittlich gut besuchte Gottesdienste - den Blick über die Gemeindegrenzen hinaus (zum Bei spiel humanitäre Hilfe in Albanien, Rumänien, Ko - so vo) - eine eingearbeitete und sehr zuverlässige Pfarramts - sekretärin, die an drei Vormittagen das Büro verantwortet - einen aufgeschlossenen und kooperativen Kirchen - vor stand, dem Bewährtes wichtig ist, der aber gleichzeitig Neues gestalten und fördern will - gute Kooperation mit der Kommune. Das wünschen wir uns von der neuen Pfarrerin bzw. dem neuen Pfarrer: - eine Verkündigung, die zum Glauben einlädt - Menschen, insbesondere in Lebenskrisen und Grenz - situationen, seelsorgerlich begleiten - eine aufgeschlossene und konstruktive Zusammen - ar beit mit allen Haupt- und Ehrenamtlichen - eine Persönlichkeit, die alle Gemeindeglieder in den Blick nimmt - Begleitung und Weiterentwicklung der bewusst evangelischen Kindertagesstätte - Freude an den gewohnten Gottesdiensten und auch an modernen, offenen Formen der Gottesdienst ge - staltung - neue Ideen für die Gemeindearbeit bei Fortführen des sen, was sich als lebendig erwiesen hat - Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft, dem CVJM, den Freien ev. Gemeinden und der Kommune - Bereitschaft zu Kooperation und verstärkter Zusam - men arbeit mit den Nachbargemeinden. Wir freuen uns auf ihre Bewerbung! Auskunft können geben: Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Siegfried Wege, Tel.: ; Dekan Gerhard Failing, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Osthofen, Pfarrstelle I, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus B, zum zweiten Mal Die Kirchengemeinde Osthofen mit ihren rund Ge - meindegliedern, unterteilt in zwei Pfarrbezirke, sucht ab sofort eine/n neue/n Pfarrer/in. Die Weinstadt Osthofen (ca Einwohner) liegt im Herzen des Wonnegaus, in der Rheinebene, am Rande des rheinhessischen Hügellandes. In Sichtweite befinden sich der Pfälzerwald im Westen, der Odenwald im Osten und der Taunus im Norden. Gut erreichbar sind die Städ te im Rhein-Main-Neckar-Raum Mannheim (35 km), Hei del - berg (60 km), Darmstadt (40 km) und Frankfurt (75 km). Schöne Winzerhöfe schmücken den Ort mit seinem ausgeprägten Vereinsleben und seiner regen Festkultur. Die Bevölkerung Osthofens setzt sich überwiegend aus Arbeitern und Angestellten sowie Winzern und Land wir - ten zusammen. Am Ort sind alle Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Es gibt eine Grundschule, eine Haupt- und Realschule, die ab nächstes Jahr zu einer integrierten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe umgebaut wird. Daneben gibt es eine Schule für Lernbehinderte. Außerdem gibt es in dem von Osthofen 10 km entfernten Worms drei Gymnasien, eines davon altsprachlich. Ost - ho fen bietet sehr gute Bahn- und Busverbindungen an der Hauptstrecke Mainz-Ludwigshafen-Mannheim. Gottesdienste finden (in der Regel abwechselnd mit dem Kollegen) sonntäglich im jahreszeitlichen Wechsel in der Bergkirche (11. bis 18. Jh., 360 Sitzplätze, mit Fresken aus dem 13. Jh. und Emporengemälden aus der Barock - zeit) und in der Kleinen Kirche (18. Jh., ca. 120 Plätze) statt. Das Pfarrhaus aus dem Jahr 1598 befindet sich in zentraler Lage direkt beim Gemeindehaus und beim Ge - meindebüro. Es wurde 1971 grundlegend modernisiert. Auch später erfolgten immer wieder Erneuerungen (z.b. Heizungsanlage, Wasserrohre und ganz aktuell neue Schallschutzfenster). Im EG liegen zwei Amtsräume, Kü - che, Wohnzimmer, Esszimmer, Toilette und Abstellraum. Im OG gibt es 4 Schlafräume, Bad, Dusche und 2 Ab - stell räume. Ein Garten und eine Garage gehören zum Haus. Was wir bieten Die Gemeinde verfügt über eine 3-gruppige Kinderta ges - stätte mit einem bewährten religionspädagogischen Kon zept und einem engagierten Team von Erzieherinnen. Das Spielgelände ist gerade für ca neu angelegt worden. Für das kommende Jahr sind Planungen zur Gebäudeerweiterung für die Aufnahme von Kindern un - ter drei Jahren vorgesehen. Mit 23 weiteren Kirchengemeinden sind wir an der evangelischen Sozialstation Osthofen beteiligt, die vor einigen Jahren in einen Neubau gezogen ist. Die Gemeinde beschäftigt halbtags eine gut eingearbeitete Sekretärin in einem kürzlich aufwendig sanierten Bü - ro anbau direkt im Anschluss an das Gemeindehaus. Die Kirchengemeinde ist der Regionalverwaltung Rheinhes - sen in Alzey angeschlossen. Die Gottesdienstformen sind vielfältig: außer der traditionellen Form II der Agende werden Tauferinnung, Oster - nacht, Projekt- und Themengottesdienste gefeiert. Die evangelische und katholische Kirchengemeinde un - ter halten freundschaftliche Kontakte. Es gibt einige ge -

386 386 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr mein same Projekte im Kirchenjahr wie z.b. gemeinsames Wandern auf dem Jakobspilgerweg und ökumenische Frühandachten im Advent. Die Gemeinde ist ökologisch orientiert und betreibt Pho - to voltaikanlagen auf dem Dach des Gemeinde hau ses und der Kindertagesstätte. Das Gemeindehaus im Pfarrhof ermöglicht vielfältige Ak - t i vitäten in unterschiedlich großen Räumen. Folgende Gruppen sind in der Gemeinde aktiv: - in den Wintermonaten finden im wöchentlichen Wech sel der Seniorennachmittag und die Frauenhilfe statt, - ein ökumenischer Gesprächskreis für Eltern mit be - hinderten Kindern, - ein Frauenkreis, - regelmäßige Kindergottesdienste, - und Krabbelkreise. Zu den regelmäßigen Angeboten der Kirchengemeinde ge hören außerdem zu Ostern und im Herbst Kinder bi - beltage, im Sommer eine Kinderfreizeit und regelmäßige Angebote in der Konfirmandenarbeit. Im Erdgeschoss der Kleinen Kirche (der ehemals lutherischen Kirche) ist ein Eine-Welt-Laden mit Café entstanden, das von einem Team ehrenamtlicher Helferinnen betreut wird. Im Obergeschoss befindet sich der Gottes - dienstraum. Hier probt der Posaunenchor. Ein kleiner Kirchenchor versucht sich gerade zu etablieren. Was wir erwarten Von der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer wird die Fortführung der vielfältigen Gemeindearbeit in Zusammenarbeit mit dem anderen Pfarrer und dem Kirchenvorstand erwartet. Die ausgeschriebene Pfarrstelle war 20 Jahre, die Pfarr - stelle des Kollegen ist seit besetzt. Die Betreuung dreier größerer Altenheime wird zukünftig auch Aufgabe der beiden Pfarrer Osthofens sein. Derzeit wird diese Aufgabe noch vom Pfarrer einer Nachbarge - meinde wahrgenommen. Persönliche Schwerpunkte in der Arbeit sollen in Ab stim - mung mit dem Kollegen und dem Kirchenvorstand gebildet werden. Teamfähigkeit wird erwartet. Neugierig geworden? - Wir freuen uns auf Ihre Be wer - bung! Nähere Informationen erteilen: Der Propst für Rheinhes - sen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: ; der De - kan des Dekanates Worms-Wonnegau, Harald Storch, Tel.: ; Pfarrer J. U. Arndt M.A., Tel.: oder der stellvertretende Vorsitzende des Kirchen - vor standes, Herr J. Kohl, Tel.: Raunheim, Martin-Luther-Gemeinde, Dekanat Rüsselsheim, Modus B Zum 1. Oktober 2009 ist die Pfarrstelle der Ev. Martin- Luther-Gemeinde Raunheim, Dekanat Rüsselsheim, neu zu besetzen. Der jetzige Pfarrer, der seit acht Jahren in unserer Gemeinde tätig ist, übernimmt zum 1. Okto - ber 2009 eine Tätigkeit an der Theologischen Fakultät der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main. Die Evangelische Martin-Luther-Gemeinde Raunheim liegt im Zentrum der Stadt. Die Anfänge unserer Kir chen - ge meinde reichen bis in die Zeit der Reformation zurück. Die Kirchengemeinde hat zurzeit ca Gemeinde - glie der. Die Stadt Raunheim hat etwa Einwohner und verfügt über eine Grundschule sowie über eine Inte - grier te Gesamtschule. Im benachbarten Rüsselsheim gibt es mehrere Gymnasien und eine Fachhochschule. Die Altersstruktur der Bevölkerung ist ausgewogen, der An teil der Senioren nimmt jedoch zu. Der Ausländeranteil in Raunheim beträgt knapp 40 %. Im alten Ortsteil und in der Mitte unserer Gemeinde liegt unser Gemeindezentrum mit Gemeindehaus (Martin-Lu - ther-haus) und angrenzendem Angestellten-Wohn haus, der Kindertagesstätte und dem Pfarrhaus, das 1967 er - baut wurde. Das große Pfarrhaus (sechs Zimmer, Küche, Bad, etwa 140 m² Wohnfläche), befindet sich in einem gut renovierten Zustand. Amtszimmer und Gemeinde bü - ro sind in einem abgeschlossenen Bereich im gleichen Ge bäude. Zum Pfarrhaus gehören auch ein großer Gar - ten und eine Garage. Die Gottesdienste finden in unserer 1751 erbauten Kir - che in der Mainstraße statt, die über eine gute Akustik ver fügt. Die Kirche hat ca. 280 Sitzplätze. Der gut be - such te Kindergottesdienst wird parallel zum Haupt got - tesdienst im Kirchenanbau gefeiert. Im Gemeindesaal des Martin-Luther-Hauses (ca. 200 Plät - ze) dessen Renovierung in naher Zukunft ansteht - finden zu besonderen Anlässen Familiengottesdienste und in weiteren Räumen eine Vielzahl gemeindlicher Ak tivitäten statt. Zu den jährlichen Höhepunkten unserer Ge meinde gehört unter anderem das Diakonie- und Ge mein defest. Regelmäßig treffen sich die Frauenhilfe, der Sen i orenkreis der ev. Kirchengemeinden Raunheims, der Bas telkreis, der ökumenische Arbeitskreis, die Pfadfin der grup pe, die beiden Flötengruppen, der Kindergottes dienst-helfer - kreis, die Konfirmandengruppe, verschiedene Gruppen des CVJM sowie der seit 30 Jahren bestehende Po sau - nen chor. Unsere dreigruppige Kindertagesstätte wird von acht Er - zieherinnen, einer Hauswirtschaftskraft und einer Rei ni - gungskraft betreut. Das gut geleitete Gemeinde bü ro ist mit einer versierten Gemeindesekretärin, mit halber Stel - le, besetzt. Weiterhin beschäftigen wir nebenberuflich einen Haus - meister und eine Küsterin. Die gemeindliche Kirchenmu - sik wird nebenberuflich von einem Organisten, dem Leiter des Posaunenchors und der Leiterin der Flötengruppe engagiert gepflegt. Unser Gemeindebrief erscheint alle zwei Monate und wird von den beiden evangelischen Kirchengemeinden Raun heims gemeinsam herausgegeben. Es besteht nicht nur eine gute Zusammenarbeit mit unserer Nach - bargemeinde, der Philipp-Melanchthon-Gemeinde, son-

387 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 387 dern auch mit der katholischen Kirchengemeinde. Wir le - gen Wert darauf, dass diese auch nach Neubesetzung unserer Pfarrstelle fortgesetzt wird. Die Martin-Luther- Ge meinde Raunheim ist dem Regionalverwal tungsver - band Starkenburg-West, Gernsheim, angeschlossen. Ein junger und aktiver Kirchenvorstand und die Gemein - degruppen selbst sind es gewöhnt, weitgehend selbstständig zu arbeiten. Pfarrerin und/oder Pfarrer sollten im Team des Kirchenvorstandes und der Gruppen als Im - puls geber und gleichzeitig Teamplayer arbeiten. Wir suchen einen engagierten Pfarrer / eine engagierte Pfar rerin oder ein Pfarr-Ehepaar ab sofort, der/die eine Vielzahl der gottesdienstlichen, seelsorgerischen, sozialdiakonischen und anderen gemeindlichen Aufgaben mit Freude und Elan anzugehen bereit ist. Sind Sie dynamisch, dialog- und teamfähig? Sind Sie bereit, die vorstehend genannten Aufgaben mit Freude und Durchsetzungsvermögen anzugehen, unser KiGo- Team und die verschiedenen CVJM-Jugendgruppen ak - tiv zu begleiten und zu unterstützen und trotz der hier und da gebotenen erforderlichen Personalführung ein Pfarrer zum Anfassen zu sein, der mit den Menschen seiner Gemeinde lebt und die bestehende Tradition derselben fortzuführen bereit ist, dann freuen sich eine aktive Gemeinde und ein lebendiger Kirchenvorstand auf Ihre Bewerbung. Wir freuen uns über das Interesse von Bewerberinnen und Bewerber und laden Sie herzlich ein, unsere Ge - mein de näher kennen zu lernen. Weitere Auskünfte erteilen: Der Kirchenvorsteher Volker Seip, stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: (privat) oder Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Frau Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: sowie Herr Dekan Kurt Hohmann, Tel.: Roßbach / Freirachdorf, Dekanat Selters, 1,0 Pfarrstelle, Modus A Ab 01. Dezember 2009 ist in unseren zwei kleinen, schön gelegenen Gemeinden im Westerwald eine ganze Stelle zu besetzen, für die wir eine/n neue/n Pfarrer/in oder ein Pfarrerehepaar suchen. Zur Stelle gehören die pfarramtlich verbundenen Kir - chen ge meinden Roßbach (926 Einwohner) und Freirach - dorf (661 Einwohner) mit insgesamt 996 Kirchenmit glie - dern. Die beiden Orte liegen in landschaftlich schöner Lage mit hohem Freizeitwert zwischen Dierdorf und Hachenburg. Sie sind ca. 7 km von der Autobahn A3 entfernt. Über sie sind Köln, Bonn oder Frankfurt schnell zu erreichen. Der ICE-Bahnhof Montabaur ist nur ca. 25 km entfernt. Die gute Verkehrsanbindung prägt auch die Struktur unserer Gemeinden: Viele Einwohner pendeln zur Arbeit im näheren Umkreis. Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe im Nebenerwerb befinden sich vor Ort. Alle Schultypen sind im Umkreis von 12 km zu erreichen (Busverbindung). In Freirachdorf gibt es einen evangelischen, in Roßbach einen kommunalen Kindergarten und eine Grundschule. Beide Orte bieten eine intakte Dorfgemeinschaft mit re - gem Vereinsleben, zu denen gute Kontakte bestehen. Das Leben in den volkskirchlich geprägten Kirchen ge - mein den ist vielfältig und wird von ehrenamtlichen Mit ar - beiter/innen engagiert mitgestaltet. Zur Stelle gehört ein zweigruppiger evangelischer Kin - der garten in Freirachdorf, der eine kleine Altersmisch - ung, U3 und eine Regelgruppe umfasst. Im vergangenen Jahr wurde die Konzeption der Einrichtung veröffentlicht, an der das Team stetig weiter arbeitet. Auch der Umbau für die Kinder unter Drei ist abgeschlossen. Ab Septem - ber diesen Jahres stehen 10 Ganztagsplätze zur Verfü - gung. Weiterhin arbeitet das Team mit Unterstützung des Kirchenvorstandes in der Qualitätsentwicklung der EKHN (im zweiten Jahr). Wir bieten: - Ehrenamtlich getragene Kreise wie das Frauen früh - stück in Freirachdorf und die Frauenhilfe in Roßbach - eigenständig arbeitende Kindergottesdienstteams in beiden Gemeinden - einen gemeinsamen einjährigen Konfimanden un ter - richt - einen Kirchenchor und Besuchsdienste in Roßbach - ein Pfarrhaus, das 2008 komplett renoviert wurde und sich in einem sehr guten Zustand befindet. Es hat im Erdgeschoss neben zwei Dienstzimmern zwei weitere Zimmer, Küche und WC. Im ersten Stock vier Zimmer, ein Bad und einen Archivraum. Im zweiten Stock zwei kleine Mansardenzimmer. Das Haus be - sitzt eine neue Ölheizung, eine Garage und ist von ei - nem parkähnlichen Garten umgeben. - zwei Kirchen: In Roßbach aus dem Jahr 1957 (mit ca. 200 Plätzen) und die gerade erst renovierte Kirche in Freirachdorf aus dem Jahr 1852 (mit ca. 130 Plätzen). In beiden Kirchen findet sonntäglich Gottesdienst statt. - je ein Gemeindehaus in den Kirchengemeinden; in Roß bach wird das Gemeindehaus in erprobter Zu - sam menarbeit mit der Kommune geführt. - eine Kirchenruine in Roßbach (romanische Pfeilerba - si lika von ca. 1250), die 2007 komplett restauriert wur de und für besondere Gottesdienste und kulturelle Veranstaltungen genutzt wird. Sie liegt in einer ge - pflegten Anlage. Es unterstützen Sie: - zwei neu gewählte, engagierte Kirchenvorstände mit gu tem Arbeitsklima, die neuen Ideen gegenüber aufgeschlossen sind und durch gemeinsame regelmäßige Sitzungen noch intensiver kooperieren wollen. - Eine Sekretärin für beide Kirchengemeinden (0,25) Stel le, die die Verwaltung selbstständig erledigt

388 388 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Eine Organistin für beide Kirchengemeinden - Ein Küster und eine Küsterin für die jeweiligen Ki r - chen gemeinden - Eine Pflegekraft der Außenanlage für die jeweiligen Kir chengemeinden sowie je eine Reinigungskraft für das Gemeindehaus und den Kindergarten in Frei - rach dorf, einen Hausmeister in Roßbach - Eine Chorleiterin für den Kirchenchor Roßbach. Wir wünschen uns eine/n Pfarrer/in, Pfarrerehepaar der/die: - mit den Menschen unserer Gemeinde lebt, für sie an - sprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerlich be gleitet. - lebensnah und offen für die Welt Gottes Wort verkündigt. - eine weiterhin gute Kooperation zwischen den beiden Kirchengemeinden unterstützt. - an Bewährtem festhält, aber auch neue Ideen mitbringt. Weiter Auskünfte erteilen: Marianne Käß, Vorsitzende des Kirchenvorstandes Roß - bach, Tel.: und Hannelore Vetter, Vorsitzende des Kirchenvorstandes Freirachdorf, Tel.: ; Dekanin des Dekanates Selters, Pfarrerin Ursula Jakob, Tel.: ; Propst Michael Karg, Tel.: Stockstadt am Rhein, Dekanat Ried, Modus A, zum zweiten Mal Da unser bisheriger Pfarrer uns verlassen wird, sucht un - sere Kirchengemeinde zum 1. November einen neuen Pfar rer oder eine neue Pfarrerin. Eine halbe Pfarrvi kar - stelle steht zusätzlich noch zur Besetzung an. Die beiden Stellen können auch gerne von einem Pfarrehepaar be - setzt werden. Vorstellung von Stockstadt und Umgebung Die Gemeinde Stockstadt mit ca Einwohnern liegt im hessischen Ried und ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem Zug verkehrsgünstig angebunden (30 Min. nach Frankfurt, Darmstadt oder Mannheim). Trotz der zen tralen Lage am Südrand des Ballungsgebietes Rhein- Main überwiegt die ländliche Struktur mit wunderschönen Naherholungsmöglichkeiten (Europareservat Insel Küh kopf). Stockstadt verfügt über eine Grundschule. Weiterfüh ren - de Schulen (Realschule, Gymnasium) befinden sich im näh eren, gut erreichbaren Umkreis. Ein reges Vereins - leben kann für Abwechslung und Freizeitgestaltung (Fuß - ball, Tennis, Schwimmbad) sorgen. Beschreibung unserer Gemeinde Unsere Kirchengemeinde besteht aus ca Gemein - de gliedern, davon viele Aktive, die gerne mit ihrem neu - en Pfarrer oder ihrer neuen Pfarrerin zusammenarbeiten wollen. Der sonntägliche Gottesdienst wird oft vom Kir - chen chor, dem Posaunenchor oder dem Flötenkreis mit - ge staltet. Die Konfirmanden werden in zwei Gruppen un ter richtet. In der Jugendarbeit wurden in den letzten Jah ren mehrere Altersgruppen im CVJM aufgebaut. Die Frau enhilfe trifft sich in den Wintermonaten. Ein Be - suchs dienst sorgt sich um unsere älteren Gemeinde glie - der und Jubilare. Beschreibung der Kirche und des Umfelds Unsere Kirche aus dem 17. Jahrhundert mit ihrer Drey - mann-orgel prägt das Ortsbild von Stockstadt. 150 Me - ter entfernt von ihr steht das Pfarrhaus mit 140 qm Wohn fläche in ruhiger Lage mit kleinem Garten. Es verfügt über Wohn- und Essbereich, 4 Schlafzimmer sowie Amtszim mer. Direkt daneben befinden sich das neu er - bau te Ge bäu de für die Diakoniestation und das Pfarramt, das Ge meindehaus mit seinem großen Saal für aktives Gemeindeleben und der evangelische Kindergarten für 75 Kinder. Im Pfarrbüro ist eine engagierte Pfarramtsse kre tärin halbtags beschäftigt. Die Verwaltung ist mit mo der ner Bürotechnik ausgestattet und wird vom Regio - nal ver waltungsverband in Gernsheim unterstützt. Die 15 Mit glieder des Kirchenvorstandes arbeiten selbstverantwortlich in Ausschüssen und mit den kirchlichen Ein - rich tungen zusammen. Wir pflegen unsere Traditionen, sind aber auch für Veränderungen und Neuerungen of - fen. Mit der katholischen Kirchengemeinde besteht ein gu ter Kontakt mit gemeinsamen Aktivitäten und ökumenischen Gottesdiensten. Aufgaben und Tätigkeitsfelder des Pfarrers oder der Pfarrerin Zentraler Bestandteil der seelsorgerlichen Aufgabe ist der sonn- und feiertägliche Gottesdienst. Unser Kinder - got tesdienstteam wünscht sich Unterstützung und in der Jugendarbeit können weitere Impulse gesetzt werden. Wir wünschen uns eine gute, unterstützende Zusam - men arbeit mit allen Gemeindegruppen und Einrich tun - gen (religionspädagogische Begleitung des Kindergar - tens und seelsorgerliche Begleitung der Diakoniestation). Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter freuen sich auf ein kooperatives Zusammenwirken. Wir wünschen uns einen Pfarrer oder eine Pfarrerin, welche/r Liebe zur Gemeinde mitbringt, mit den Menschen in unserer Gemeinde lebt, auf sie zugeht und sie seelsorgerlich begleitet. Der engagierte und motivierte Kirchenvorstand freut sich über Ihr Interesse und Ihren Besuch persönlich oder auf unserer Webseite Ansprechpartner sind: Kirchenvorstand Richard Hefer - mehl, Tel.: (d) oder (p); De - kan Karl-Hans Geil, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.:

389 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 389 Wölfersheim, 1.0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Patronat des Fürsten Solms zu Braunfels, zum zweiten Mal Die Ev.-Ref. Kirchengemeinde Wölfersheim sucht zum nächstmöglichen Termin eine neue Pfarrerin/einen neu neuen Pfarrer, die/der Freude daran hat, mit dem Kir - chen vorstand das Gemeindeleben zu gestalten und weiter zu beleben. Unsere Gemeinde: Wölfersheim liegt im Herzen der fruchtbaren Wetterau zwisch en Vogelsberg und Taunus. Durch den Anschluss an die A45 und die Bahnverbindung ist eine gute Anbin - dung an das Umland vorhanden. Frankfurt ist innerhalb von 40 Minuten mit der Bahn über Friedberg erreichbar. Gießen und Hanau sind ebenfalls bequem zu erreichen. Die 5 Ortsteile haben zusammen eine Einwohnerzahl von knapp Auf die Kerngemeinde Wölfersheim (Ge - mein degebiet) entfallen davon ca Einwohner. Unser Ort verfügt über eine gute Infrastruktur durch Ärz - te, Zahnärzte, Apotheken, Einkaufsmärkte, Bäcker und Metzger. Es gibt Schulen von der Grundschule bis zur Sek. I (ein gymnasialer Zweig nach G9 ist im Aufbau), zwei Kindergärten und ein Seniorenheim. In vielen Vereinen von unterschiedlicher Prägung ist die Bevölkerung stark engagiert. Rund um den Wölfersheimer See (ehemaliger Braunkoh - le tagebau) ist ein schön gelegenes Naherholungsgebiet entstanden, das zum Wandern und Spazieren gehen einlädt. Ebenfalls grenzen einige Wälder an das Dorf, die in kurzer Zeit zu Fuß oder per Fahrrad zu erreichen sind. Das Radwegenetz der Wetterauer Seenplatte befindet sich im Aufbau. Unsere Kirchengemeinde: Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde hat zurzeit ca Gemeindemitglieder. Die Gebäude der Kirchengemeinde stellen ein geschlossenes Ensemble dar: - Unsere weithin bekannte Saalkirche von 1717, ein be - merkenswertes Baudenkmal, bietet bis zu 700 Per - sonen Platz. Wegen ihrer hervorragenden Akustik eignet sie sich auch besonders für Konzerte. Die Kirche wurde vor Jahren umfassend renoviert und befindet sich in einem sehr guten Zustand. - Das Gemeindehaus bietet viele Möglichkeiten für re - gel mäßige Veranstaltungen und besondere Aktivi tä - ten. Das Pfarrbüro wird in den nächsten Monaten in neue Räumlichkeiten des Gemeindehauses umziehen. - Unser Pfarrhaus wurde auf den neuesten Stand ge - bracht und bietet auch für eine größere Familie Platz. Unsere Kirchengemeinde ist lebendig und rege. Das Ge - mein deleben wird bestimmt durch den sonntäglichen Got tes dienst in reformierter Prägung, regelmäßig finden Taizé-Andachten statt, und in der Advents- und Pas si - ons zeit ist die Kirche zu wöchentlichen Andachten geöffnet. Unser ehrenamtliches KiGo-Team bietet an jedem zweiten Sonntag einen gut besuchten Kindergottes - dienst selbstständig an. Regelmäßig treffen sich die Frau en hilfe, der Besuchsdienst und der Teen-Kreis. Festliche Höhepunkte des Jahres sind das Gemeinde - fest im Sommer in Kooperation mit den Ortsvereinen, der Erntedankgottesdienst auf dem Bauernhof und der feierliche Osternachtsgottesdienst. Im Bereich der örtlichen Ökumene gibt es gute Zusam - men arbeit, z.b. beim Waldgottesdienst an Christi Him - melfahrt. Eine versierte Pfarramtssekretärin sowie zwei Küsterin - nen und ein Hausmeister unterstützen die Arbeit in der Kir chengemeinde. Der Kirchenvorstand ist selbstständig und pflegt ein gu - tes Miteinander. Er ist für neue Ideen offen. Unsere Wünsche an die neue Pfarrerin/den neuen Pfarrer: dass sie/er - sich für das Leben der Gemeindemitglieder interessiert und sie seelsorglich begleitet; - zuverlässig und kooperativ ist; - ein gutes Verhältnis zu Kindern und Jugendlichen auf baut, die Jugendarbeit der Gemeinde entwickelt und/oder die Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Jugendarbeit in Wölfersheim pflegt; - allen Generationen in verständlichen Worten die Freu - de am christlichen Glauben nahe bringt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende des Kirchen - vorstandes, Manfred Leonhard, Tel.: ; Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: ; Pfarrer Uwe Wagner-Schwalbe (Vakanzvertreter), Tel.: Würzberg/Weiten-Gesäß, Dekanat Odenwald (0,75 Stelle), kombiniert mit der Begleitung der Evangelischen Grundschule Weiten-Gesäß (0,25 Stelle), Modus A, zum zweiten Mal Haben Sie Interesse an einer Pfarrstelle mit zwei wunderschön gelegenen, kleinen Gemeinden und einem religionspädagogischen Schwerpunkt in der Evangelischen Grundschule, die in einer der beiden Gemeinden liegt? Dann ist das genau Ihre Stelle! Im Einzelnen: Die zwei selbstständigen Kirchengemeinden Würzberg und Weiten-Gesäß suchen eine engagierte Pfarrerin oder einen engagierten Pfarrer (gerne auch ein Pfarrer-Ehe - paar). Wir bieten Ihnen: - eine volle Stelle, die ab sofort zu besetzen ist,

390 390 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr zwei neu gewählte, engagierte, kooperative Kirchen - vorstände mit gutem Arbeitsklima und neuen Ideen ge genüber aufgeschlossen, - eine evangelische Grundschule in Weiten-Gesäß, die zu intensiver Zusammenarbeit bereit ist. Wir erwarten von Ihnen: - Neues wagen - Bestehendes weiterführen, - Gestaltung traditioneller und neuer Gottesdienste als Mitte des Gemeindelebens, die in 14-tägigem Wech - sel einmal samstags und einmal sonntags stattfinden, - zusätzliche Impulse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, - Bereitschaft, sich im Rahmen eines gesamtkirchlichen Auftrages (siehe unten) an der Evangelischen Grund schule Weiten-Gesäß zu engagieren. Wir haben in Würzberg (617 Gemeindeglieder): - eine Kirche von 1907 (250 Sitzplätze, Bechstein-Or - gel, außen und innen 2003 neu renoviert), - ein neues Gemeindehaus mit Pfarrbüro. Wir haben in Weiten-Gesäß (604 Gemeindeglieder): - ein renoviertes Gemeindehaus mit einem 2008 neu ge stalteten Kirchenraum (120 Sitzplätze, Bosch-Or - gel), - die Evangelische Grundschule, eine von zwei Modell - schulen der EKHN, genau Gegenüber dem Gemein - de haus gelegen. und: - eine Sekretärin für beide Kirchengemeinden (6 Wo - chen stunden), die mithilfe moderner Bürotechnik die Verwaltung weitgehend selbst erledigt, - 4 Organisten/innen, - 2 Kirchendiener/innen. Würzberg liegt 10 km, Weiten-Gesäß 5 km von Michel - stadt entfernt, im Herzen des Odenwaldes. In Michel - stadt und der benachbarten Kreisstadt Erbach befinden sich alle Schulformen, Ämter, Einkaufsmöglichkeiten und das Gesundheitszentrum. Die Evangelische Grundschule Weiten-Gesäß ist eine der beiden gesamtkirchlichen Grundschulen der EKHN. Im August 1999 hat der Schulbetrieb begonnen. Das pädagogische Grundkonzept orientiert sich am Jena-Plan. Träger der Schule ist eine GmbH, in der die EKHN, das Dekanat und die Kirchengemeinde vertreten sind. Der 0,25-Dienstauftrag beinhaltet unter anderem: - Religionsunterricht, - Weiterentwicklung des Schulkonzeptes zusammen mit der Schulleiterin, Trägern und dem Kuratorium, - Einbettung der Schule in das Leben der Kirchen ge - meinde durch gemeinsame Veranstal tun gen, - Ansprechpartner für Anfragen von außen in Bezug auf die Schule. Erwartet wird von der Stelleninhaberin/vom Stellen - in ha ber: - eine überdurchschnittliche religionspädagogische Kom petenz, - Freude an der Arbeit im Bereich Grundschule, - die Bereitschaft, sich auf das Jena-Plan-Modell einzulassen. Bei der Suche nach einer Dienstwohnung in einer der bei den Kirchengemeinden oder gegebenenfalls auch in Michelstadt sind die Kirchenvorstände behilflich. Weitere Auskünfte erteilen gerne: Die Kirchenvorsteher, Heinz Knapp, Tel.: und Adam Heusel, Tel.: ; der Religionspädagogische Studienleiter, Christopher Kloß, Tel.: oder ; der Dekan, Stephan Arras, Tel.: oder ; und die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held, Tel.: und die Internetseite Neuhäusel, Dekanat Selters, Modus C Aufgrund des Wechsels unseres bisherigen Pfarrers sucht die Erlöser-Kirchengemeinde in Neuhäusel zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Gemeindepfarrerin oder einen Gemeindepfarrer. Neben der hier ausgeschrieben Pfarrstelle ist im Rahmen des gemeindepädagogischen Dienstes des Dekanats eine halbe Gemeindepä dago - genstelle in der Kirchengemeinde Neuhäusel angesiedelt. Wir bemühen uns intensiv um deren Besetzung. Das ist unsere Gemeinde Wir sind eine junge, seit 1970 bestehende Gemeinde mit ca Gemeindegliedern. Zu unserer Kirchengemein - de gehören die Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Ka denbach, Arzbach, Simmern, und Hillscheid. Die Orte liegen am Rande eines waldreichen Naturparkes mit ho - hem Erholungswert. Neuhäusel bietet einen kommunalen Kindergarten, Grund- und Hauptschule, Ärzte und Zahnärzte, Apothe - ken, physiotherapeutische Praxen, Supermärkte, Ban - ken und diverse kleine Geschäfte und ein Industriegebiet mit verschiedenen handwerklichen Betrieben. Die Anbin - dung an die Stadt Koblenz, (10 km), an die Verbandsge - mein dev erwaltung in Montabaur (10 km) und die Kur - stadt Bad Ems (5 km) ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet. In allen Städten gibt es ein vielfältiges An - ge bot an weiterführenden Schulen. Der ICE-Haltepunkt Montabaur kann mit dem Linienbus in ca. 25 Minuten erreicht werden, mit dem ICE erreicht man Frankfurt oder Köln jeweils in ca. 30 Minuten. Die Ortsgemeinden verfügen über gewachsene Struk tur - en und in den letzten Jahren geschaffene Neubauge -

391 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 391 biete. Die sozialen Strukturen in den Orten werden durch die umliegenden Städte geprägt, Arbeiter, Angestellte, Ge werbetreibende und Beamte sind etwa gleichmäßig vertreten. Die Pfarrdienstwohnung (133 qm) befindet sich im Pfarr - haus in Neuhäusel, Baujahr 1976, (6 Zimmer, Küche, Bad, Gäste WC, Garage, großer Garten, Gaszentral hei - zung). Dienstzimmer und Pfarrbüro befinden sich in ei - nem separaten Teil des Pfarrhauses. Im Pfarrhaus werden zur Zeit bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs (neue Brennwertheizung, Wärmedäm - mung) ausgeführt. Unsere im neugotischen Stil erbaute Kirche in Neuhäusel hat rund 200 Sitzplätze, und verfügt über eine zweimanualige Pfeifenorgel mit 12 Registern. Das ist unser Gemeindeleben In Neuhäusel findet jeden Sonntag der Gottesdienst statt, in Arzbach einmal und in Hillscheid zweimal in Mo - nat. Einmal im Monat bieten wir ein Kirchenkaffee an. In Neuhäusel wird während des Gottesdienstes der Kinder - got tesdienst von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen geleitet. Gerne feiern wir besondere Gottesdienste, wie z. B. Fa mi liengottesdienste, Weltgebetstag, Osternacht u. a. Zu sätzlich werden monatlich in den Seniorenheimen Arz - bach und Simmern Gottesdienste angeboten. Für die Gemeinde steht das Gemeindehaus und das Ju - gendhaus unmittelbar an der Kirche zur Verfügung. Fol - gende Gruppen treffen sich regelmäßig unter der Leitung ehrenamtlicher Mitarbeiter im Gemeindehaus: Jugend - grup pe, Frauenkreis, Seniorenkreis, Posaunenchor, Projektchor. Ein Gemeindebrief erscheint 4-mal im Jahr. Es besteht ein Partnerschaftsvertrag mit der Magomeni Gemeinde in Dar Es Salam(Tansania). Die Partnerschaft wäre mit neuem Leben zu erfüllen. Unser Gemeinde le - ben wird auch durch die Ökumene vor Ort mit unseren katholischen Nachbargemeinden bereichert. Damit können Sie rechnen Mit motivierten ehrenamtlichen Mitarbeitern, mit einem Redaktionsteam für den Gemeindebrief, mit nebenamtlicher Sekretariatsarbeit (2 Mitarbeiterinnen insgesamt ca. 12 Wochenstunden), mit einer nebenamtlichen Küsterin, mit nebenamtlichen Kirchenmusikern und mit dem Kir - chenvorstand mit 10 Mitgliedern. Das wünschen wir uns Die Seelsorge in der Gemeinde soll für sie ein wichtiger Bestandteil Ihres Wirkens sein. Eine verständliche, zeitgemäße Verkündigung des Wortes Gottes soll Ihnen wich tig sein. Wir wünschen uns eine gefestigte Per sön - lichkeit mit Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, damit die bestehenden Gruppen Unterstützung und Motivation finden und unterschiedliche Interessen ausgeglichen werden. Die jungen Traditionen der Gemeinde sollen aufgenommen und weiter entwickelt werden. Wichtig ist uns, dass sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen können und dass sie mit uns gemeinsam leben wollen. Wir freuen uns auf ihr Interesse und ihre Bewerbung. Auskunft erteilen gern: Herr Wolfram Pauschert, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Dekanin Ur su - la Jakob, Tel.: und Propst Michael Karg, Tel.: Dekanat Mainz: Stelle des hauptamtlichen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin (100%) Im Evangelischen Dekanat Mainz ist die Stelle des haup - tamtlichen Dekans / der hauptamtlichen Dekanin zum nächst möglichen Zeitpunkt zu besetzen. Der Dienstsitz ist im Haus der evangelischen Kirche in der Kaiserstraße 37, eine Dienstwohnung kann gestellt werden. Das Dekanat Mainz umfasst 22 Kirchengemeinden (19 in der Stadt Mainz, 3 im Landkreis Mainz-Bingen) mit über Gemeindegliedern und 25,5 gemeindlichen Pfarr - stel len, hinzu kommt ein überdurchschnittlich hoher An - teil von übergemeindlichen Stellen und Pfarrstellen im Schul dienst. Das Dekanat Mainz hat sowohl die klassischen Dekanatsaufgaben als auch die Trägerschaft für eine Reihe von übergemeindlichen Einrichtungen: Stadt - ju gendpfarramt, Stadtkirchenarbeit, Klinikseelsorge an den Universitätskliniken und dem Katholischen Klinikum, Psychologische Beratungsstelle und Telefonseelsorge und vieles mehr. Dies alles spiegelt sich im Haushalts vo - lu men und im Personalbestand des Dekanates. Mainz ist Landeshauptstadt, Medienzentrum, Universi - täts stadt und katholischer Bischofssitz. Inmitten einer ka - tholischen Tradition konnte sich das evangelische Deka - nat mit seinen Gemeinden und Einrichtungen profilieren und einen festen Platz in der öffentlichen Wahrnehmung und im Zusammenwirken konfessioneller und städtischer Kooperationen finden. Dies kommt zum Ausdruck im Haus der evangelischen Kirche als Dienstsitz und in den zahlreichen Kontakten zur Stadt und zu den Parteien, zum Katholischen Dekanat Mainz-Stadt, zur Jüdischen Gemeinde Mainz, zu den Gemeinden der ACK und in der aktiven Partnerschaft zum Kirchenkreis Erfurt. Es besteht eine gute Zusammenarbeit mit der Evangelischen Fakultät am Fachbereich Theologie der Universität, mit dem Diakonischen Werk Mainz-Bingen und mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN mit Sitz in Mainz. Im DSV hat sich die Aufteilung in Ressorts und die Zu stän - digkeit der einzelnen Ressortmitglieder für ihren Be reich sehr bewährt, sie werden dabei von der Dekanats ge - schäftsstelle unterstützt. Gemeinsam mit den Profil- und Fachstellen und den Kirchengemeinden wird so evan ge li - sches kirchliches Leben in der Stadt gestaltet. Außer den in Art. 29 und Art. 30 der Kirchenordnung und im Dekanatsstrukturgesetz genannten Aufgaben richten sich an die neue Dekanin / den neuen Dekan folgende Er wartungen: - Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit theologischer Kompetenz, die evangelische Positionen glaub würdig und mit Feingefühl sowohl in die Ge -

392 392 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr mein den und Einrichtungen des Dekanates als auch in die städtische Öffentlichkeit und Ökumene hinein vertritt. - Die bestehende Zusammenarbeit der regionalen Diens te und Einrichtungen im Dekanat möchten wir vertiefen, Kirche in der Stadt weiter profilieren sowie die Kirchengemeinden unterstützen und in ihrer Ko - op eration fördern. - Wir wünschen uns eine Dekanin / einen Dekan, die/ der Freude an der Gestaltung von klassischen und neuen Gottesdienstformen hat, gerne predigt (ökumenische Vespern zum Advent, an Pfingsten und zu Michaelis, ökumenische Gottesdienste zum Tag des Friedhofs und zum Gedenken an verstorbene Wohn - sitzlose, zentrale evangelische Gottesdienste zum Reformationstag sowie zum Buß- und Bettag) und regelmäßig Gottesdienste in den Gemeinden hält. Diese vielfältigen Aufgaben erfordern eine Persönlichkeit mit Leitungs- und Verwaltungserfahrung, Integrationsund Teamfähigkeit sowie Kompetenz in Personalführung und Personalentwicklung. Sie/Er sollte entscheidungsfreudig und kommunikationsfähig sein und Freude am Gestalten, Repräsentieren und Weiterentwickeln von evan gelischer Kirche in der Stadt haben. In Mainz erwartet Sie die offene und unkomplizierte Mainzer Lebensart: eine große kulturelle und intellektuelle Vielfalt gepaart mit Bodenhaftung und Lebensfreude. Im Dekanat und in den Kirchengemeinden finden Sie engagierte Mitstreiter und im DSV ein motiviertes, kompetentes und engagiertes Team. Einen Einblick in die Aktivitäten im Dekanat Mainz gibt die Homepage unter Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kir chen - gemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Nähere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kir - chen präsidenten, Oberkirchenrätin Cordelia Kopsch, Tel.: ; der Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: und die Prä - ses der Dekanatssynode, Dr. Birgit Pfeiffer, Tel.: ,5 Fach-/Profilstelle Öffentlichkeitsarbeit im Dekanat Alsfeld Das Evangelische Dekanat Alsfeld sucht zum einen Referenten/eine Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, befristet für fünf Jahre. Zum Dekanat Alsfeld gehören 54 Kirchengemeinden mit rund Gemeindegliedern im ländlich geprägten Vogelsbergkreis. Ihr Aufgabenprofil: Sie sind verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche in der Region. extern: - Sie verantworten die Pressearbeit des Dekanates. Sie pflegen und vermitteln Kontakte zu den lokalen, re gionalen und kirchlichen Medien. intern: - Sie halten engen Kontakt zu den Kirchengemeinden, un terstützen, beraten und schulen Gemeinde brief re - dak tionen. - Sie arbeiten mit den Verantwortlichen für die kirchlichen Arbeitsfelder im Dekanat zusammen. - Sie arbeiten mit am Ausbau und der Pflege der Inter - net seite des Dekanates. - Sie betreuen verantwortlich das Geistliche Wort in den regionalen Zeitungen. - Sie halten Kontakt mit der Öffentlichkeitsarbeit der EKHN. Sie bringen folgende Voraussetzungen mit: - eine akademische oder vergleichbare Ausbildung im Bereich Journalismus / PR und Erfahrungen in Pres - se- und Öffentlichkeitsarbeit - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - als Pfarrerin oder Pfarrer: eine Zusatzausbildung im Bereich Journalismus / PR und Erfahrungen in Pres - se- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir bieten Ihnen: - Bezahlung nach KDAVO bzw. Pfarrgehalt - Büro im Haus der Kirche in Alsfeld. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Be - wer bungsunterlagen bis zum an das Evang. De kanat Alsfeld, Altenburger Str. 40, Alsfeld. Pfarrerinnen und Pfarrer richten die Bewerbungs un ter - lagen über den Dienstweg an das Referat Personal ser - vice der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Präses Horst Schopbach, Tel.: ; Dekan Dr. Jürgen Sauer, Tel.: Die Evangelischen Dekanate Alzey und Worms-Wonne - gau besetzen zum eine 1/1 Fachstelle/Profilstelle im Bereich Öffentlichkeitsarbeit Die beiden Dekanate umfassen den südlichen Teil der Propstei Rheinhessen und verbinden teilweise ländliche Struktur mit der Verknüpfung sowohl zum Rhein-Main wie zur Metropolregion Rhein-Neckar. Dem/Der Stelleninhaber/in obliegt die Betreuung regionaler Internetseiten, die Aus- und Fortbildung von Ge mein - debriefredaktionen und die Beratung von Ge mein den und

393 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 393 Einrichtungen in Fundraising, Sponsoring, Stif tungen und Mitgliederorientierung. Darüber hinaus auch die Durch - füh rung von Kampagnen auf Deka nats ebene. Die Dekanate Alzey/Worms-Wonnegau erwarten die Ent - wicklung folgender Arbeitsbereiche: - die Pflege und die Vermittlung von Kontakten zu den Me dien in der Region, - aktuelle Fragen von Kirche und Gesellschaft in der Re gion aufgreifen und darstellen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den regionalen Medien - Zusammenarbeit mit kirchlichen Medien - für den Bereich Worms stellt die Lutherdekade eine be sondere Herausforderung dar. Dienstsitz ist Worms. Eine Außenstelle besteht in Alzey. Der Dekanatssynodalvorstand Worms-Wonnegau ist in Or ganisationsfragen für die Stelle federführend. In dieser neu zu schaffenden Stelle haben Sie die Mög - lich keit, ein großes Maß an eigenen Vorstellungen ein zu - bringen. Sie arbeiten in Kooperation mit den Öffentlichkeitsbeauftragten in Rheinhessen und mit den jeweiligen Dekanatssynodalvorständen zusammen. Wir er war ten ei genverantwortliche Arbeit und Teamfähigkeit. Erfahrung, Engagement und ressortübergreifendes Den - ken setzen wir voraus. Bei Journalistinnen/Journalisten werden erwartet: - eine akademische oder vergleichbare qualifizierte Aus bildung im Bereich Journalismus/Öffentlichkeits - arbeit. Die Mitgliedschaft und Identifikation mit der Evange li - schen Kirche ist Voraussetzung für die Anstellung. Die Vergütung erfolgt nach E 12, KDAVO. Die Beauftragung ist auf 5 Jahre befristet (Verlängerung möglich). Bei Theologinnen/Theologen werden erwartet: - Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/in der EKHN, - Zusatzqualifikationen und Erfahrungen im Arbeitsfeld Öffentlichkeitsarbeit oder Journalismus. Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Präses Klaus Martin und Herr Dekan Harald Storch, Dekanat Worms-Wonne - gau, Tel.: ; Frau Präses Heide Frisch und Frau Dekanin Susanne Schmuck-Schätzel, Dekanat Al - zey, Tel.: , zur Verfügung. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir - von Journalisten oder Journalistinnen an das Deka - nat Worms-Wonnegau, z.h. Herrn Präses Klaus Mar - tin, Seminariumsgasse 1, Worms. - von Theologen oder Theologinnen auf dem Dienst - weg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Per sonalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darm - stadt. Haben Sie Freude an der Arbeit mit und für junge Men - schen? Haben Sie Interesse am Dienst der Verkündigung und Seel sorge an jungen Menschen? Wollen Sie sich anwaltschaftlich für die Arbeit mit Kin - dern und Jugendlichen einsetzen und sie in ihren Fragen begleiten? Möchten Sie der Kinder- und Jugendarbeit der EKHN ein Gesicht geben? Dann bewerben Sie sich auf die Stelle einer Landesjugendpfarrerin / eines Landesjugendpfarrers im Zentrum Bildung - Fachbereich Kinder- und Ju gend - arbeit - in Darmstadt. Die Landesjugendpfarrerin/Der Landesjugendpfarrer leitet den Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit und ist gemeinsam mit den Referentinnen und Referenten des Fachbereiches verantwortlich für die theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Hierfür kooperiert die Lan - des jugendpfarrerin bzw. der Landesjugendpfarrer u.a. auch mit den anderen Fachbereichen im Zentrum Bil - dung. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: - Theologische und seelsorgerliche Verantwortung für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugend lich - en in der EKHN - Weiterentwicklung der Konzeption evangelischer Kin - der- und Jugendarbeit in Aufnahme zukunftsweisender Entwicklungen und Tendenzen - Gesamtverantwortung des Projektes Jugendkir - chen tag der EKHN - Zusammenarbeit mit den Selbstverwaltungsorganen der Ev. Jugend in der EKHN und den freien Werken und Verbänden sowie nicht-kirchlichen Organisati o - nen, Verbänden und Einrichtungen auf Landesebene sowie deren Beratung - Vertretung der EKHN in überregionalen Gremien im Be reich der Kinder- und Jugendarbeit. Wir erwarten eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit - theologischer, pädagogischer und religionspädagogischer Kompetenz - der Fähigkeit, theologische und pädagogische Grund - satzfragen im Kontext gesellschaftlicher Verän de run - gen auf die Lebenswelten Jugendlicher zu be zie hen - Erfahrung im Erstellen von fachlichen Expertisen und Veröffentlichungen - Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Management- und Personalführungskompetenz.

394 394 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Berufung erfolgt durch die Kirchenleitung für sechs Jahre, eine einmalige Verlängerung ist möglich. Die Be - sol dung erfolgt nach Pfarrer/innen-Gehalt und Zulage nach A 14. Bei der ausgeschriebenen Stelle können im Zuge von Organisationsentwicklungsprozessen Verän - de rungen in Aufgabenzuschnitt und Zuordnung erfolgen. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Perso - nal service Kirchengemeinden und Dekanate, OKRin Ines Flemmig, Paulusplatz 1, Darmstadt. Bei Interesse können Sie sich für weitere Informationen gerne mit der Zentrumsleiterin, Pfarrerin Martina Klein, Tel.: , in Verbindung setzen. Das Laubach-Kolleg der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sucht zum 1. Februar 2010 eine Stellvertretende Schulleiterin / einen stellvertretenden Schulleiter auf der Stelle einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters des Laubach-Kollegs der EKHN in Laubach Das Laubach-Kolleg ist ein staatlich anerkanntes privates Oberstufengymnasium in Trägerschaft der EKHN, in dem Erster und Zweiter Bildungsweg verbunden sind und ca. 310 Kollegiat/innen und Schüler/innen von 30 Leh rer/ innen unterrichtet werden. Ein Wohnheim ist dem Lau - bach-kolleg angeschlossen. Unter der Leitlinie Leben, Lernen und Wohnen unter ei - nem Dach wird die Integrationsarbeit von jungen Er wach - senen im Ersten und Zweiten Bildungsweg im Geist evangelischen Glaubens umgesetzt. Individuelle Betreu ung und gezielte Förderung der Kollegiat/innen und Schü ler/ innen sind für uns im Laubach-Kolleg ebenso selbstverständlich wie hohe Fachkompetenz und verantwortungsvolle Mitarbeit an Unterrichtsplanungen und Schulveran - stal tungen. Wir verfolgen das Ziel, junge Erwachsene in ihrer Ent wik - klung zu selbständigen, verantwortungsvollen Persön - lich keiten auf der Basis des christlichen Menschenbildes zu begleiten. Als Stellvertreter / Stellvertreterin unterrichten Sie zwei Fächer mit Fakultas für die Gymnasiale Oberstufe. Zu - gleich sind Sie eingebunden in das Team der Erweiterten Schulleitung des Laubach-Kollegs. Die Aufgabenver tei - lung wird im Rahmen eines Geschäftsverteilungsplans teamorientiert koordiniert. Sie arbeiten eng mit dem Kol - le gium des Laubach-Kollegs, insbesondere in Fragen der Schulorganisation, zusammen, ebenso wie mit den Gre mien der Schule, den Beratungslehrern, Klassen leh - rern und Tutoren. Sie sind Mitglied der pädagogischen Konferenzen. Mit einem Teil Ihres Unterrichtsdeputates vertreten Sie die Schulleiterin / den Schulleiter. Sie wirken mit an der Schulentwicklung und nehmen alle laufenden, den Unterricht betreffenden schulorganisatorischen Aufgaben unter Einbeziehung der modernen Me - dien wahr. Sie übernehmen Beratung und Terminkoordination der Lehr kräfte bei der Vorbereitung und Organisation von Pro jektwoche, Sozialpraktikum, Schüleraustausch pro je k - ten und Exkursionen / Studienfahrten. Die Administration des Schulverwaltungsprogramms LUSD und die Koordi - na tion der LUSD-bezogenen Datenpflege auf Schulebene sowie weiterer schulischer Datenbanken wird von Ihnen umgesetzt und geschieht in Ihrem Verantwortungsbereich ebenso wie die Organisation des Vertretungs-unterrichts, die Vorbereitung und Erstellung des Stundenplans und die Mitwirkung bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Abiturprüfungen. Im Team der Schul lei - tung des Laubach-Kollegs sind Sie zuständig für das nicht pädagogische Personal auch im Wohnheim. Sie leiten und koordinieren die 15 Mitarbeiter und Mitarbei te rin - nen in Verwaltung, Küche und im Hausmeister- und Reini - gungsbereich. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben wünschen wir uns eine Bewerberin / einen Bewerber, die / der - über hohe kommunikative Fähigkeiten im Umgang mit der Schulgemeinde, der Schulaufsicht und der Öf fentlichkeit verfügt. - Interesse an der Lebens- und Bildungssituation von jungen Erwachsenen hat und Unterrichts- und Orga - nisationserfahrung in der Sekundarstufe II mitbringt. - eine positive und gewinnende Ausstrahlung hat, kontaktfreudig und teamfähig, konflikt- und diskursfähig ist. Reflexive Distanzierfähigkeit zum eigenen Aufga - benfeld neben einem reichen Handlungsrepertoire sind wünschenswert. - die Fähigkeit und Erfahrung im Umgang mit der LUSD, mit der Organisation von Vertretungsun ter richt, mit der VOGO, mit modernen Medien, mit Stun den - planprogrammen einbringt und über Einfühlungs ver - mögen in die Situation erwachsener Prüflinge verfügt. - teamfähig ist und verantwortungsvoll, mit gutem Blick für organisatorische, strukturierende und vermittelnde Aufgaben bereit ist, mit Schulleitung, Kollegium, Wohnheimleitung und Mitarbeitern des Lau bach-kollegs zusammenzuarbeiten sowie die Ver netzung des Laubach-Kollegs mit Schulen, Kir - chen gemeinden und Ortgemeinden aktiv unterstützt. Anstellungsträger ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in Darmstadt. Die Stelle ist als Kirchenbe - am tenstelle mit Bewährungsaufstieg nach A15 vorgesehen. Beamte des Landes Hessen können den Status des beurlaubten Landesbeamten anfragen. Wenn Sie interessiert sind, schicken Sie Ihre Bewer - bungs unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) bit te bis zum auf dem Dienstweg an das Refe rat Schu le und Religionsunterricht der EKHN, KR Sönke Krützfeld, Paulusplatz 1, Darmstadt; soenke. kruetzfeld@ekhn-kv.de. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ellen Reuther, OStD i. K., Schulleiterin am Laubach-Kolleg der EKHN (auch te -

395 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 395 le fonisch über das Sekretariat unter ; zur Verfügung. Kur- und Urlauberseelsorgedienste in Bayern, Som - mer 2010 Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern bietet Pfarrerinnen und Pfarrern aus den Gliedkirchen der EKD (auch rüstigen Ruheständlern) 80 vierwöchige Einsätze als Kur- und Urlauberseelsorger/innen in landschaftlich schön gelegenen Urlaubs- und Kurorten in Bayern (insbesonders Allgäu, Oberbayern, Bayerischer Wald) an. Gefordert ist die Bereitschaft zu lebensnaher Verkündigung, Seelsor - ge und Mitarbeit im Rahmen des örtlichen Kur- und Ur - lau ber seelsorgekonzeptes. Die Bejahung der volkskirchlichen Situation einer Kurgäste- und Urlaubergemeinde wird vorausgesetzt. Für einen vierwöchigen Dienst werden in der Stellen - grup pe I 294 Euro und in der Stellengruppe II 210 Euro als Aufwandsentschädigung gezahlt. Bewerbern im aktiven Dienst wird je nach landeskirchlicher Regelung ein Teil des Dienstes nicht auf den Urlaub angerechnet. Beauftragte erhalten in beiden Gruppen einen Zuschuss für die Kosten der Ferienwohnung in Höhe von 30 Euro pro Tag für ihre Person und 10 Euro pro Tag für den Ehepartner/die Ehepartnerin. Mit einem Dienst in der Grup pe I beauftragte Personen erhalten außerdem einen Zuschuss von 10 Euro pro Tag für jedes kindergeldberechtigte Kind, das am Einsatzort dabei ist, bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 70 Euro pro Tag pro Fami - lie. Die Fahrtkosten der Beauftragten vom Heimatort zum Ein satzort und zurück werden nach dem günstigsten Tarif der Deutschen Bahn (z. B. Sparpreise) erstattet. Die Ausschreibungen der einzelnen Gemeinden und die Be werbungsunterlagen erhalten Sie unter folgender Ad - res se: Landeskirchenamt München, Referat C1.1, Kir - chen rat Roßmerkel Postfach , München, Fax Bewerbungen müssen spätestens bis 20. November 2009 vorliegen. Für die Sommersaison 2010 werden von der Evange - lisch-lutherischen Kirche in Bayern 40 Kur- und Urlauberkantorenstellen in Bayern ausgeschrieben. Die meist vierwöchigen Dienste in landschaftlich schön gelegenen bayerischen Kur- und Ur - laubs orten umfassen in der Regel Orgelspiel in den Got - tesdiensten, Offenes Singen mit Gästen, Abendmusiken und/oder Konzerte. Die Aufwandsentschädigung beträgt in der Stellengruppe I für 4 Wochen 210 Euro und in der Stellengrupe II 112 Euro. Beauftragte erhalten in beiden Gruppen einen Zuschuss für die Kosten der Wohnung in Höhe von 30 Euro pro Tag für ihre Person und 10 Euro pro Tag für den Ehepartner/die Ehepartnerin. Mit einem Dienst in der Gruppe I beauftragte Personen erhalten außerdem einen Zuschuss von 10 Euro pro Tag für jedes kindergeldberechtigte Kind, das am Einsatzort dabei ist, bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 70 Euro Wohn - ungszuschuss pro Tag pro Familie. Den Beauftragten wer den zudem die Fahrtkosten nach dem günstigsten Ta rif der Deutschen Bahn (z.b. Sparpreise) erstattet. Wer Interesse an den detaillierten Ausschreibungs un ter - lagen hat, wende sich umgehend an das Landeskirchen - amt München, Referat C1.1, Kirchenrat Roßmerkel, Postfach , München, Fax: (089) , Doris.Graf@elkb.de. Auslandsdienst in London (Großbritannien) Für den Auslandspfarrdienst mit Dienstsitz in London sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) für die Evangelische Synode Deutscher Sprache in Groß bri - tannien zum 1. August 2010 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar. Drei deutschsprachige Gemeinden mit aktiven Kirchen - vor ständen bilden zusammen den Pfarramtsbereich Lon - don-ost. Der Pfarramtsbereich hat räumliche Schwer - punkte im Stadtgebiet von London, er erstreckt sich von Luton (Bedfordshire) im Norden, bis Brighton (Sussex) im Süden und Canterbury (Kent) im Osten. Ausser der Pfarr - stelle ist die Stelle einer ordinierten Pastoralassis ten - tin/eines Pastoralassistenten besetzt. Im Sinne der Kirchengemeinden erwarten wir: - Anregende Gottesdienste und Amtshandlungen, - seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder und Einsatz in der vielseitigen Gemeindearbeit, - soziale Kompetenz, nachgewiesen durch Erfahrung in der Personalführung und der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, - Interesse an und Erfahrung in der Ökumene zur Pfle - ge und zum Ausbau bestehender Kontakte, - Bereitschaft zu häufigen und längeren Dienstfahrten, Füh rerscheinklasse B, gute englische Sprachkenntnisse. Die Kirchengemeinden bieten Ihnen: - eine abwechslungsreiche Tätigkeit in Zusammenar - beit mit mehreren dynamischen Teams Ehrenamtlich - er, - Interesse und Offenheit für Gegenwartsfragen und ihre öffentliche Reflexion, - ein geräumiges Pfarrhaus in London, auch groß ge - nug für eine Familie, Dienstwagen, - beste Infrastruktur mit Bildungseinrichtungen im Um - feld. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Glied kir -

396 396 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr chen der EKD und mehrjähriger Gemeindeerfahrung. Die Be soldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Für weitere Informationen stehen Ihnen gern Frau Stün - kel-rabe ( ) oder Herr Kaiser ( ) zur Verfügung. Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Oktober 2009 an die nachstehende Anschrift. Sie erhalten weitere Informationen und Ausschreibungs - unterlagen auf Ihre schriftliche Nachfrage, möglichst per , beim Kirchenamt der EKD Hauptabteilung IV Postfach Hannover westeuropa@ekd.de Auslandsdienst in Athen (Griechenland) Für den Auslandspfarrdienst mit Dienstsitz in Athen sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. September 2010 für die Dauer von zunächst sechs Jahren für die Deutschsprachige Evangelische Gemein - de in Athen, eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar für die vielfältigen Aufgaben in der Gemeinde, die Athen und ihre Diaspora Griechenland südlich von Volos um - fasst. Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir: - ökumenische Offenheit, Erfahrung mit Orthodoxie bzw. ein weiterführendes Interesse an der Orthodo - xie, - Freude an der Gestaltung schöner und anspruchsvoller Gottesdienste, - Kommunikations- und Kontaktfreude, - Ideen für die Weiterentwicklung des Gemeindele - bens, etwa der Kinderarbeit, - Bereitschaft zur Erteilung von 4 Wochenstunden Reli - gi onsunterricht an der Deutschen Schule Athen, - englische und neugriechische Sprachkenntnisse (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs in Neugrie ch - isch wird vor Dienstbeginn angeboten), - Leitungskompetenz in Kooperation mit dem Gemein - de kirchenrat, - Gewinnung und Begleitung von Laien, um die selbständige Arbeit vor Ort zu stärken. Die Kirchengemeinde bietet Ihnen: - eine interessante pastorale Tätigkeit - eine Wohnung im Gemeindehaus neben der Kirche Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Glied kir - chen der EKD und mehrjähriger Gemeindeerfahrung. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Für weitere Informationen stehen Ihnen gern Frau Stün - kel-rabe ( ) oder Herr Riedel-Schneider ( ) zur Verfügung. Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.Oktober 2009 an die nachstehende Anschrift. Sie er - halt en weitere Informationen und Ausschrei bungs un ter - la gen auf Ihre schriftliche Nachfrage, möglichst per E- Mail, beim Kirchenamt der EKD Hauptabteilung IV Postfach Hannover suedeuropa@ekd.de Auslandsdienst in Brüssel (Belgien) Für den Auslandspfarrdienst mit Dienstsitz in Brüssel sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2010 für die Dauer von zunächst sechs Jahren für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde in Bel - gi en, Pfarrbezirk Brüssel, eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar. Im Pfarrbezirk Brüssel leben etwa deutschsprachige evangelische Christinnen und Christen. Davon sind ca Personen als eingetragene Mitglieder der Kir - chen gemeinde registriert. Die Gemeinde vereint reformierte, unierte und lutherische Traditionen und pflegt öku menische Offenheit. Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir: - Anregende Gottesdienste und Amtshandlungen, - soziale Kompetenz, nachgewiesen durch Erfahrung in der Personalführung und der Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, - Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenarbeit, insbesondere mit Menschen im Ruhestand, - Nachweis einer pädagogischen Zusatzqualifikation oder mehrjährige Unterrichtserfahrung zur Erteilung des Religionsunterricht an Schulen, - französische und englische Sprachkenntnisse; Kennt nisse der niederländischen Sprache sind von Vorteil. Die Kirchengemeinde bietet Ihnen: - eine abwechslungsreiche Tätigkeit in Zusammen ar - beit mit einem dynamischen Team Ehrenamtlicher, - Interesse und Offenheit für Gegenwartsfragen und ihre öffentliche Reflexion,

397 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ein multifunktionales Gemeindezentrum mit Dienst - woh nung für eine Familie, Dienstwagen, - beste Infrastruktur mit Bildungseinrichtungen im Um - feld. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkir - chen der EKD und mehrjähriger Gemeindeerfahrung. Die Be soldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Für weitere Informationen stehen Ihnen gern Frau Stün - kel-rabe ( ) oder Herr Kaiser ( ) zur Verfügung. Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Oktober 2009 an die nachstehende Anschrift. Sie erhalten weitere Informationen und Ausschreibungsunterlagen auf Ihre schriftliche Nachfrage, möglichst per , beim Kirchenamt der EKD Hauptabteilung IV Postfach Hannover westeuropa@ekd.de Auslandsdienst in Wales und Südwestengland (Großbritannien) Für den Auslandspfarrdienst mit Dienstsitz in Cardiff sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) für die Evangelische Synode Deutscher Sprache in Großbri - tannien zum 1. September 2010 für die Dauer von zu - nächst sechs Jahren eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar. Im Pfarrbezirk leben ca deutschsprachige evangelische Christinnen und Christen. Das kirchengemeindliche Leben ist besonders geprägt durch einen größeren An teil von Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben steh en. Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir: - Anregende Gottesdienste und Amtshandlungen, - seelsorgerische Betreuung von vorwiegend älteren Men schen, sowie von Familien und jüngeren Men - sch en, die sich vorübergehend in Großbritannien aufhalten, - ökumenische Zusammenarbeit mit örtlichen Kirchen - ge meinden, - Organisationsgeschick bei der Durchführung übergemeindliche Veranstaltungen, die dem Zusammen - wach sen des Pfarramtsbereiches dienen, - Ausbau der Arbeit Ehrenamtlicher, - soziale Kompetenz, nachgewiesen durch Erfahrung in der Personalführung und der Zusammenarbeit mit Ehr enamtlichen, - Bereitschaft zu häufigen und längeren Dienstfahrten, Führerscheinklasse B, - Sicherheit im Umgang mit modernen Kommunika ti - onsmitteln, - gute englische Sprachkenntnisse. Die Kirchengemeinde bietet Ihnen: - eine abwechslungsreiche Tätigkeit in Zusammen ar - beit mit einem dynamischen Team Ehrenamtlicher, - Interesse und Offenheit für Gegenwartsfragen und ihre öffentliche Reflexion, - eine Pastoratswohnung in Cardiff, auch groß genug für eine Familie, Dienstwagen, - beste Infrastruktur mit Bildungseinrichtungen im Um - feld. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkir - chen der EKD und mehrjähriger Gemeindeerfahrung. Die Bes oldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Für weitere Informationen stehen Ihnen gern Frau Stün - kel-rabe ( ) oder Herr Kaiser ( ) zur Verfügung. Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Oktober 2009 an die nachstehende Anschrift. Sie erhalten weitere Informationen und Ausschrei bungs - unterlagen auf Ihre schriftliche Nachfrage, möglichst per , beim Kirchenamt der EKD Hauptabteilung IV Postfach D Hannover westeuropa@ekd.de Auslandsdienst in Bolivien Die Evangelisch-Lutherische Gemeinde Deutscher Spra - che in La Paz sucht zum 1. Februar 2010 für ein bis zwei Jahre einen Pfarrer/eine Pfarrerin im Ruhestand. Wir sind eine kleine Gemeinde und haben seit 1962 die Kirche und das Gemeindezentrum Martin Luther. Wir bieten Ihnen ein schönes, großes, möbliertes Pfarr - haus mit Garten, zentral gelegen, und eine Dienstauf - wands entschädigung. Wir erwarten einen einsatzfreudigen Ruheständler/eine Ruhe ständlerin mit Interesse an neuen Herausfor de run - gen, der/die folgende Aufgaben übernimmt: - Feier der Gottesdienste (alle 14 Tage)

398 398 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Besuch der Filialgemeinde in Cochabamba und San - ta Cruz (3-4 Mal pro Jahr) - Förderung der Kontakte zur Deutschsprachigen Ka - tho lischen Gemeinde, zur bolivianisch-lutherischen Kirche, Repräsentation im CLAI (Consejo Latino ame - ri cano de Iglesias) - Religionsunterricht an der Schule (max. 6 Std./Wo) - Konfirmandenunterricht - Gemeindeabende mit kulturellen und theologischen Themen - Gesprächskreisabende - Mitarbeit im Gemeindekirchenrat - Teilnahme am Vorstand unseres Sozialwerkes Sarta - wi-sayari - Besuche bei Gemeindemitgliedern - Kasualien (sehr wenige) Da La Paz auf Metern Höhe über dem Meeresspie - gel liegt, ist eine einwandfreie Gesundheit, besonders von Herz und Lunge, Voraussetzung für diesen Posten. Spanischkenntnisse (zumindest Basiskonversation) sind erwünscht. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum beim Kirchenamt der EKD Postfach Hannover Tel.: 0511/ (bei Rückfragen: Wolfgang Kahl und Branko Nikolitsch) Lateinamerika@ekd.de Die Evangelische Paulusgemeinde in Kelkheim/Taunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50%Stelle 5 Jahre befristet) für den Tätigkeitsbereich Gemeindekinder- und Jugend - ar beit. Falls die gemeindepädagogische Qualifikation noch nicht vorliegt, kann sie nachgeholt werden. Die Stelle ist auf 5 Jahre begrenzt. Die Gemeinde hat etwa 3000 Mitglieder mit einer Pfarrstelle (100%) und einer Pfarrstelle (50%), einem siebengruppigen integrativen Kindergarten und einem gut funktionierenden Ge - mein debüro. Kelkheim ist eine Kleinstadt (etwa Ein - wohner) am Taunusrand mit guten Verkehrsan bin dun gen nach Frankfurt/Main. Die meisten Schultypen sind am Ort vorhanden. Der Kirchenvorstand unterstützt die vielfältigen Formen der Kinder- und Jugendarbeit. Im 1990 umgebauten Ge - mein dezentrum stehen in einem eigenen Bereich ein Kin - derraum und ein Jugendbistro mit Nebenräumen (Kü che, eigene sanitäre Einrichtungen) zur Verfügung. Ge gen - wär tig bestehen zwei Mädchengruppen und ein Konfir - mier tentreff sowie Mutter-Kind-Gruppen (in der Regel von den Müttern selbst geführt). Außerdem gibt es derzeit eine von einem Musiker betreute Jugendband. Eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit ist erwünscht. Schwerpunkte der Tätigkeit: - Gruppenarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwach - senen (etwa Kinder-, Jungschar-, Jugendgruppen). - Aufbau einer Pfadfinderarbeit in der Gemeinde. - Fachliche Beratung und Begleitung von ehrenamtlich Mit arbeitenden. - Entfaltung und Durchführung eigener Ideen, sowie die Unterstützung von Ehrenamtlichen und Haupt - amt lichen bei besonderen Aktionen (etwa Kinderund Jugendgottesdienste, Freizeiten, Kinderbibel wo - chen, Kindernachmittage, Gemeindefeste). Der Kirchenvorstand wünscht sich eine engagierte Chris - tin/ einen engagierten Christen, um jungen Menschen den lebendigen Glauben an Jesus Christus erfahrbar mach en und sie zu befähigen, ihr Leben verantwortlich zu gestalten. Er erwartet eine zuverlässige, teamfähige, kreativ und selbständig arbeitende Person, die aufgeschlossen ist für unterschiedliche Akzente der Gemein - de arbeit. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den an deren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbei - ten den der Gemeinde liegt uns sehr am Herzen. Ein Führerschein Klasse B (3) ist erforderlich. Die Vergü - tung erfolgt nach den Richtlinien der KDAVO. Der Kir - chen vorstand ist bei der Wohnungssuche behilflich. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Wir freuen uns auf Sie und sind neugierig auf Ihre Bewer - bung bis spätestens zum an: Kirchenvorstand der Evangelischen Paulusgemeinde, Gustav-Adolf-Stra - ße 4, Kelkheim. Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchenvor stands, Herr Jürgen Pohl, Telefon , Pfarrerin Eli sabeth Paulmann, Telefon und Pfarrer Guido Hintz, Telefon Bitte besuchen Sie auch unsere Homepage: Das Evangelische Jugendwerk Hessen e.v. (EJW) verantwortet in seinen Mitgliedswerken innerhalb der Evangeli - schen Kirche in Hessen und Nassau evangelische Ju - gend arbeit in Kirchengemeinden sowie überregionale Veranstaltungen und Freizeiten. Dazu gehört die Beglei - tung von 25 haupt- und über 300 ehrenamtlichen Mitar - bei ter/innen und Pfadfinderführer/innen sowie deren Ausund Weiterbildung. Wir sind Mitglied im CVJM-West bund.

399 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 399 Evangelische Jugendarbeit steht heute vor der großen He rausforderung, in einer sich rasch verändernden Ge - sellschaft das Evangelium von Jesus Christus zeitgemäß und glaubwürdig zu verkündigen. Um die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben zu koordinieren sowie weiter zu entwickeln, suchen wir eine/einen Leitende/n Referentin/Referenten (100 %-Stelle) verbunden mit der Aufgabe der/des Geschäftsführerin/s des EJW Frankfurt e.v. Sie sind verantwortlich für die Leitung, Koordination und strategische Entwicklung der Arbeitsbereiche: - Personalführung und -entwicklung - Öffentlichkeitsarbeit - Wirtschaftsführung und Verwaltung - die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichengremien so - wie - die Vertretung in und Kooperation mit kirchlichen und ju gendpolitischen Stellen. Sie sind: - theologisch kompetent und sprachfähig, - leitungsfähig und entscheidungsfreudig, - belastbar und verhandlungssicher, - konfliktfähig und integrativ sowie - bereit zur Weiterbildung und Supervision. Wir erwarten: - mehrjährige Berufserfahrung in leitender Funktion im Be reich der Jugendarbeit, - die Mitgliedschaft in einer evangelischen Landes kir - che, - einen pädagogischen Hochschulabschluss sowie - nach Möglichkeit die Anerkennung als Gemeindepä - da gog/in in der EKHN, - umfassende Kenntnisse in den Bereichen Personal - füh rung und Sozialmanagement sowie - fundiertes Wissen im Rechts- und Finanzwesen. Wir bieten: - ein Aufgabenfeld mit hohem Gestaltungspotential, - engagierte Mitarbeitende und Vorstände, - einen Arbeitsplatz in Frankfurt/Main mit günstiger Ver kehrsanbindung sowie - eine nach KDAVO attraktiv dotierte, unbefristete Lei - tungsstelle. Für weitere Informationen können Sie sich gerne mit Ute Simon, Tel.: , in Verbindung setzen. Ihre Be werbung richten Sie bitte per im PDF-Format bis zum an bewerbung@ejw.de. Evangelisches Jugendwerk e.v., Haeberlinstraße 40, Frankfurt, Tel.: , Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das neu entstehende Kinderund Familienhaus Langenhain der Evangelischen Kir - chen gemeinde in Hofheim-Langenhain eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (75 % Stelle) als Referenten bzw. Referentin Familienbildung. Langenhain ist ein dörflicher Ortsteil der Kreisstadt Hof - heim am Taunus in schöner landschaftlicher Umgebung. Durch die unmittelbare Nähe zu den Großstädten Frank - furt, Wiesbaden und Mainz besitzt es einen sehr hohen Wohnwert. Die aktive, lebendige Kirchenge mein de 1400 evan gelische Ge meindeglieder bei 3000 Ein woh nern ist seit 1984 selbständig und hat sich als Schwer punkt der Ge meindearbeit für die kommenden Jahre zu sammen mit weiteren Partnern die Realisierung deskin der- und Fa mi li - en hauses gesetzt, in dem neben der Be treuung von Kin - dern von 1 10 Jahren als Schwer punkt Familienbildung (Bildung, Beratung, Hilfen) entwickelt wird. Wir erwarten von dem/der zukünftigen Inhaber/in die Ent wicklung und die Leitung des Berei ches Angebote für Familien in Langenhain. Die Aufgaben im Rahmen dieses innovativen Ansat - zes sind: - Entwicklung des Angebotes der Familienbildung wie z.b. Kurse, Seminare, Vorträge sowie Freizeiten und Wochenenden, - Aufbau gemeindepädagogischer bzw. religionspädagogischer Angebote für Gruppen, Kinder und Eltern, - Unterstützung und religionspädagogisches Be ra - tungs angebot für die Mitarbeitenden im Kinder- und Familienhaus, - Organisation und Geschäftsführung des neu entstehenden Elterncafe s, - Aufbau eines Teams von Ehrenamtlichen, - Vernetzung der Familienbildungsarbeit nach innen und außen (Kirchengemeinde, Sozialraum u.ä.). Für Aufgaben der Vernetzung und je nach den persönlichen Stärken der Inhaberin/des Inhabers wird diese/ dieser mit einem geringen Anteil der Arbeitszeit auch auf De ka natsebene tätig sein.

400 400 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Der Arbeitsbereich ist an die Ev. Familien- und Er wach - senenbildung im Dekanat fachlich angebunden. Wir wünschen uns eine initiative, kommunikative Per sö n - lichkeit, die möglichst Erfahrungen aus verschiedenen Fel dern der sozialen Arbeit einbringen kann, die verschiedenen Impulse im Bereich der Kirchengemeinde sensibel aufgreift und ein selbstständiges religionspädagogisches Engagement einbringt. Persönliche Erfahrungen in der Ev. Familienbildungsarbeit sind von Vorteil. Wir bieten: - einen abwechslungsreichen, auch selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz in Langenhain, - eine aufgeschlossene, lebendige Gemeinde, - fachliche Unterstützung und projektbezogenen Er - fah rungs austausch mit dem Team der Ev. Familienund Erwachsenenbildung, - Fortbildungsmöglichkeiten, Supervision, - Mithilfe bei der Wohnungssuche. Die Stelle ist als Projektstelle der EKHN zunächst aus or - ga nisatorischen Gründen befristet für 5 Jahre. Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche wird vorausgesetzt. Nach Beschluss der Kirchenleitung der EKHN und im Sin ne der Sicherungsordnung sind Gemeindepäda go gin - nen und Gemeindepädagogen vorrangig bewerbungsfähig, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Be schäft igte der EKHN sind oder Absolventinnen und Absolven ten (Ab - schluss 2007 bis 2009) der Evangelischen Fach hoch - schule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialar beit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Evange li - sch en Kirche von Hessen und Nassau. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, Bad Soden. Nähere Auskünfte erteilen: Herr Ralf Skähr-Zöller, Leiter Ev. Familien- und Erwachsenbildung Dekanat Kronberg, Tel.: , Frau Susan Genthe, Pfarrerin Lan - gen hain, Tel.: und Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev. Dekanat Kronberg, Tel Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum für die Dauer der Elternzeit der Stelleninhaberin, zu - nächst befristet bis voraussichtlich , eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Dekanatsjugendreferentin/ Dekanatsjugendreferenten (100 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Selters ist ein Flächende ka - nat und Diasporadekanat und umfasst 17 Kir chenge - mein den, in denen ca evangelische Christinnen und Christen leben. In der Jugendarbeit gibt es eine große Vielfalt der Arbeit, der Glaubensprägungen und In - te ressen von Jugendlichen in den Gemeinden und auf De kanatsebene. Für die Dekanatsjugendarbeit ist der/ die Dekanatsjugendreferent/in zuständig mit einer ganzen Stelle. Für das Projekt mobile Jugendkirche und die Begleitung von Jugendlichen ist ein Dekanats ju - gendpfarrer hauptamtlich mit einer ganzen Stelle zuständig. Drei Gemeindepädagoginnen und -pädagogen sind beim Dekanat angestellt und arbeiten in den Kirchengemein - den vor Ort. Weitere Informationen über das Dekanat Selters finden Sie auf der Dekanatshomepage oder der Homepage der Dekanatsjugendarbeit: oder Wir erwarten von dem/der zukünftigen Stelleninha - ber/in: - An der Heiligen Schrift ausgerichtetes christlich-missionarisches Profil - Qualifizierung, Beratung und Betreuung von Ehren - amt lichen - Teamfähigkeit und hohes Engagement - Berufserfahrung - Impulse für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Kon - firmanden - Zusammenarbeit mit Jugendlichen und deren Vertre - tung und Geschäftsführung der evangelischen Ju - gend ver tretung im Dekanat - Interesse an jugendpolitischer Arbeit - Ein integratives Wirken, das die unterschiedlichen Aus richtungen der Regionen berücksichtigt und zu - sam menführt - Pflege der Webseite (Daten sammeln und verwalten das Aktualisieren er folgt durch eine Firma) - Das Weiterführen der Theater AG (Treffen alle 14 Ta - ge) - Kinderfreizeitteam unterstützen und mit ihm die jährliche Kindersommerfreizeit vorbereiten, durchführen und auswerten - Verwaltungstätigkeiten (Gute Ms-Office Kenntnisse wer den vorausgesetzt). Bei uns im Dekanat gibt es: - Eine differenzierte Kinder- und Jugendarbeit, die vom Kindergottesdienst über Freizeiten und medienpädagogische Projekte bis zur Aus- und Weiterbildung von Jugendleiter/innen reicht. Kinder- und Jugendar - beit ist einer der Schwerpunkte unseres Dekanats.

401 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 401 Dieser Arbeitsbereich soll mit der vorhandenen Kon - zeption weitergeführt und ausgebaut werden. - Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern der Ju - gend hilfe. Voraussetzungen für Ihre Bewerbung: - Abschluss als Gemeindepädagog/in, Sozialpä da - gog/in, Sozialarbeiter/in mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation - Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche - Eine protestantische Überzeugung und kritische Soli - da rität mit der verfassten Kirche - Erfahrung mit kirchlichen Strukturen wäre von Vorteil. Das Dekanat Selters bietet: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglich - keit, eigene Ideen zu entwickeln und eigenverantwor - tlich gestalteter Projekte umzusetzen. - Zusammenarbeit und Unterstützung durch eine en - ga gierte Jugendvertretung und weitere Mitarbeite rin - nen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit des De ka - nats - Einen für die Jugendarbeit aufgeschlossenen Deka - nats sy nodalvorstand - Unterstützung bei der Wohnungssuche. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO (E10). Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den De - ka natssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Sel ters, Saynstraße 4, Selters. Auskünfte erteilen gerne Herr Präses Wolfram Lam - brecht, Tel oder und Frau De kanin Ursula Jakob, Tel oder -12.

402 402 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

403 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 403

404 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

405 Nr. 11 Darmstadt, den 1. November 2009 D1205 B Inhalt SYNODE Beschlüsse der 14. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main am 12. September Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung vom 2. Juli 2009 Rechtsverordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung vom 27. August 2009 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über Jubiläumsgaben für Pfarrer und Kirchenbeamte vom 10. September 2009 ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Geschäftsordnung des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen in Nassau vom 6. Oktober 2009 Arbeitsrechtsregelung vom 6. Oktober 2009 BEKANNTMACHUNGEN Zeitplan und Hinweise für die Neubildung der Dekanatssynoden und der Kirchensynode Aufstellung der durch die jeweilige Dekanatssynode zu wählenden Mitglieder der Elften Kirchensynode Satzung des Posaunenwerks der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 27. Juni 2009 Änderung des Namens der Evangelischen Kirchengemeinde Langenscheid Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger vom 28. August 2009 Projektbezuschussung aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung Projektbezuschussung aus Erträgen der Ernst-Zur-Nieden-Stiftung Beschluss zur Änderung der Satzung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.v. vom 22. März 2009 Satzung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.v. (EJHN) vom 21. Oktober 2001, geändert am 22. März 2009 (ABl S. 423) Bekanntgabe neuer Dienstsiegel DIENSTNACHRICHTEN STELLENAUSSCHREIBUNGEN Synode Beschlüsse der 14. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main am 12. September Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Der Bericht des Präses (DS 49/09) wird entgegengenommen. 3. Die zweite Lesung des Entwurfs des Kirchengesetzes zur Neufassung der Kirchenordnung und der Kirchengemeindeordnung sowie zur Änderung anderer Kirchengesetze (DS 50/09) wird begonnen. Die zweite Lesung wird in der 15. Tagung fortgesetzt. 4. Die 15. Tagung findet von Dienstag, den 24. bis Samstag, den 28. November 2009 statt. gez. Dr. Schäfer gez. Druschke-Borschel Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2009 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 14. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 48 Absatz 3 der Kirchenordnung zu erheben.

406 406 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 15. Tagung der Zehnten Kirchensynode vom 24. bis 28. November 2009 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), Frankfurt am Main, statt. Wir bitten, am Sonntag, den 22. November 2009, in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken. 1. Bericht des Präses 2. Berichte Darmstadt, den 9. Oktober 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Tagesordnung 2.1. Berichte der Kirchenleitung Bericht über die Ausführung von Synodenbeschlüssen Bericht über die Behandlung synodaler Anträge, die der Kirchenleitung überwiesen wurden Bericht über die Auswertung des vierten Jugendkirchentages der EKHN 2008 sowie den Planungsstand des fünften Jugendkirchentages Perspektive Jahresbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung Bericht über die Arbeit der Ehrenamtsakademie Runder Tisch Klimaproblematik EKHN im Fokus der Staatssicherheitsbehörden der DDR 1949 bis Bericht über das Kirchenmitgliedschaftsrecht der EKD 2.2 Bericht über die 1. und 2. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKD 2.3 Bericht über die Tätigkeit des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht im Schuljahr 2008/ Berichte der Ausschüsse 3. Abnahme der Jahresrechnung Landeskirchensteuerbeschluss für das Kalenderjahr Feststellung des Haushaltsplanes der EKHN für das Jahr 2010 (einschl. Budget- und Stellenplanentwurf 2010) 6. Kostenübersicht Perspektive Kirchengesetze 7.1 Kirchengesetz zur Anpassung an das Dienstrechtsneuordnungsgesetz 7.2 Kirchengesetz über die Zuordnung Diakonischer Einrichtungen zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 7.3 Kirchengesetz zur Änderung des Regionalverwaltungsgesetzes 7.4 Kirchengesetz zur Reform des Wartestandes 7.5 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes 7.6 Kirchengesetz über das Erfordernis der Kirchenzugehörigkeit bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 7.7 Kirchengesetz zur Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes 7.8 Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchenordnung und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung sowie zur Änderung anderer Gesetze 8. Wahl der Leiterin oder des Leiters der Kirchenverwaltung 9. Wahl des Propstes für Oberhessen 10. Wiederwahl der Pröpstin für Starkenburg 11. Wahl der Mitglieder des Vorstandes der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung 12. Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck 13. Tagungsstätten der EKHN 14. Fortführung und Finanzierung der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt 15. Bundesweite Studie zur Konfirmandenarbeit Auswertung zentraler Aspekte der EKHN-Daten 16. Kollektenpläne 2011 und Abschluss der Dekade zur Überwindung von Gewalt 18. Bleiberechtsregelung 19. Anträge von Dekanatssynoden 19.1 Dekanat Darmstadt zur Eingruppierung von Erzieherinnen 19.2 Dekanat Bergstraße zu den Richtlinien für die Ausführung des Gleichstellungsgesetzes und zur Einführung der neuen Kirchenvorstände der EKHN 19.3 Dekanat Rodgau zum Zuweisungssystem 20. Fragestunde Darmstadt, den 12. Oktober 2009 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

407 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 407 Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung Vom 2. Juli 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 5 Absatz 2 des Regionalverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Regionalverwaltungsverordnung vom 11. November 2003 (ABl S. 13), zuletzt geändert am 11. De - zember 2008 (ABl S. 115), wird wie folgt geändert: 1. 2 wird wie folgt gefasst: 2 Darmstadt-Nordstarkenburg-Odenwald Die Verwaltungsregion Darmstadt-Nordstarkenburg- Odenwald umfasst die Dekanate Darmstadt-Land, Darmstadt-Stadt, Dreieich, Odenwald, Offenbach, Rodgau und Vorderer Odenwald. 2. Die 7 und 9 werden aufgehoben a Absatz 8 wird wie folgt gefasst: (8) Die Baubetreuungsregion Starkenburg umfasst die Verwaltungsregionen Darmstadt-Nordstarken - burg-odenwald und Starkenburg-West. Sie wird durch die Regionalverwaltung in der Verwaltungsregion Darmstadt-Nordstarkenburg-Odenwald betreut. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 28. September 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung Vom 27. August 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 6 Absatz 1 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und von 6 Absatz 1 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Zuweisungsverordnung vom 25. April 2008 (ABl S. 224) wie folgt geändert: 1. 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: (2) Zur Finanzierung oder Mitfinanzierung der Personal- und Sachkosten von zusätzlichen Predigtstellen wird eine Pauschale gewährt, die sich nach der Häufigkeit des Gottesdienstes richtet. Eine zusätzliche Predigtstelle im Sinne dieser Vorschrift wird als solche anerkannt, wenn a) die Predigtstelle in einem unselbstständigen Teilgebiet einer Kirchengemeinde liegt, b) dort regelmäßig Gottesdienst gefeiert wird und c) sie nicht überwiegend der pfarramtlichen Versorgung einer besonderen Einrichtung, insbesondere für Senioren und Kranke, dient. Ein unselbstständiges Teilgebiet einer Kirchengemeinde liegt insbesondere nach einem Zusammenschluss von mehreren Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde vor wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wie folgt gefasst: 2. Personalkostenzuweisung für Sekretariatsauf - gaben; die Berechnung richtet sich nach dem Stellenumfang der Verwaltungsfachkraft gemäß Sollstellenplan, b) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt: 3. Sachkostenpauschale je voller Personalstelle in Anstellungsträgerschaft des Dekanats mit zentralen Aufgaben einschließlich regionalem Pfarrdienst, Dekansstelle, Präses und Profilstellen Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Komma wie folgt gefasst: ausgenommen die Stellen der Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker, der Dekanatsjugendreferentinnen und Dekanatsjugendreferenten und sonstige Stellen ohne anderweitige Refinanzierung wird wie folgt gefasst: 10 Personalkosten des Pfarrdienstes Die Personalkosten des Pfarrdienstes werden in den Dekanatshaushalten nachrichtlich ausgewiesen. Die

408 408 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchenverwaltung kann hierfür ein Formblatt verbindlich vorgeben wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 3. c) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: (4) Kirchengemeinden, die aus einem Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden hervorgehen, erhalten für die Dauer von fünf Jahren eine Ausgleichszahlung in Höhe des Unterschieds zwischen der neuen Grundzuweisung und der Summe der bisherigen Grundzuweisungen der Einzelgemeinden. Die Ausgleichszahlung wird für fünf Jahre in einer Summe nach Wirksamwerden des Zusammenschlusses gezahlt. Anspruchsberechtigt sind alle Kirchengemeinden, die seit dem 1. Januar 2009 aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 28. September 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über Jubiläumsgaben für Pfarrer und Kirchenbeamte Vom 10. September 2009 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 29 Absatz 3 des Pfarrdienstgesetzes sowie 9 Absatz 4 des Ausführungsgesetzes zum Kirchenbeamtengesetz der EKD folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 2 der Rechtsverordnung über Jubiläumsgaben für Pfarrer und Kirchenbeamte vom 2. April 1984 (ABl S. 129), geändert am 18. Dezember 2001 (ABl S. 47), wird wie folgt gefasst: Die Jubiläumsgabe beträgt 2 bei einer Dienstzeit von 25 Jahren bei einer Dienstzeit von 40 Jahren bei einer Dienstzeit von 50 Jahren Artikel 2 320,-- Euro, 420,-- Euro, 520,-- Euro. Diese Rechtsverordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft. Darmstadt, den 28. September 2009 Für die Kirchenleitung Dr. Jung Arbeitsrechtliche Kommission Geschäftsordnung des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen in Nassau Vom 6. Oktober 2009 Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen in Nassau gibt sich folgende Geschäftsordnung: 1. Geltungsbereich. (1) Diese Geschäftsordnung gilt für den Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Sie beruht auf Abschnitt III des Arbeitsrechts-Rege - lungsgesetzes (ARRG) der EKHN vom 29. November 1979 (ABl S. 228), insbesondere 14 Absatz 7 ARRG. (3) Diese Geschäftsordnung wurde durch einstimmigen Beschluss der Mitglieder des Schlichtungsausschusses vom 6. Oktober 2009 in Kraft gesetzt. 2. Berufung, Amtszeit und rechtliche Stellung der Mitglieder des Schlichtungsausschlusses. (1) Für den Fall der Nichteinigung innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommission ist der ständige Schlichtungsausschuss gebildet worden. (2) Der Schlichtungsausschuss setzt sich gemäß 14 Absatz 1 ARRG zusammen aus einem oder einer stimmberechtigten Vorsitzenden und je zwei stimmberechtigten Beisitzerinnen oder Beisitzern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeberseite. Für jedes Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestellt, das die für das zu vertretende Mitglied erforderlichen Voraussetzungen erfüllen muss und im Falle der Verhinderung stimmberechtigt eintritt. Alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Schlichtungsausschusses müssen zu kirchlichen Ämtern in der Evangelischen Kirche in Deutschland wählbar sein. (3) Jede der in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertretenen Gruppen nach 6 Absatz 1 ARRG entsendet eine/n Beisitzer/in und dessen/deren Stellvertreter/in. (4) Die Amtszeit des/der Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses und der Beisitzer/innen sowie die Amtszeit des/der Stellvertreter/in beträgt vier Jahre. Sie bleiben bis zur Bildung des neuen Schlichtungsausschusses im

409 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 409 Amt. Scheidet ein Mitglied oder ein/e Stellvertreter/in vorzeitig aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied oder ein/e neue/r Stellvertreter/in berufen. (5) Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. 3. Geschäftsführung und Sitzungen. (1) Die laufenden Geschäfte des Schlichtungsausschusses führt der/die Vorsitzende unter Inanspruchnahme der zuständigen Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission. Im Verhinderungsfall erfolgt die Vertretung durch den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n. (2) Die Sitzungen des Schlichtungsausschusses werden durch den/die Vorsitzende/n oder im Verhinderungsfall den/die Stellvertreter/in nach Bedarf unter Angabe der Tagesordnung durch einfachen Brief einberufen und geleitet. Die Mitglieder erhalten eine Abschrift der Antragsschrift der Mitglieder der ARK. Ort und Zeit der Sitzungen bestimmt der/die Vorsitzende oder im Verhinderungsfall der/die Stellvertreter/in unter Berücksichtigung der Wünsche der Mitglieder des Schlichtungsausschusses. (3) Die Einladungsfrist beträgt außer in dringenden Eilfällen mindestens 14 Tage. Zur Wahrung der Frist ist das Datum der Ladung maßgebend. Bei vollständiger Anwesenheit aller Mitglieder können auch nicht als Tagungsordnungspunkte benannte Themen behandelt und entschieden werden. (4) Die Sitzungen sind unbeschadet der Anhörung der Beteiligten nicht öffentlich. Die Beratungen und Abstimmungen sind stets nicht öffentlich. (5) Über die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses ist eine Niederschrift zu fertigen und von dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertreter/in zu unterzeichnen. Über die Anhörung der Beteiligten soll ein Protokoll gefertigt werden. Das Protokoll soll enthalten: Ort, Zeit und Dauer der Sitzung, die Namen der teilnehmenden Mitglieder des Schlichtungsausschusses, die Namen der teilnehmenden Beteiligten, Gegenstand und wesentlichen Gang der Verhandlungen und Beratungen sowie den Wortlaut des/der Beschlüsse des Schlichtungsausschusses. Die Beteiligten erhalten Abschriften eines gefertigten Protokolls. (6) Die Beratungen und Abstimmungen des Schlichtungsausschusses, insbesondere das Abstimmungsverhalten einzelner Mitglieder, sind vertraulich. Die Mitglieder sind hierüber zu Stillschweigen verpflichtet. 4. Schlichtungsverfahren. (1) Anträge an den Schlichtungsausschuss sind schriftlich vorzulegen und zu begründen. Die materielle Problematik und der Stand der Diskussion in der ARK sind darzulegen. (2) Wird der Schlichtungsausschuss formgerecht angerufen, so hat dieser unverzüglich nach Eingang des Vermittlungsantrages zusammenzutreten. (3) Der/die Vorsitzende erörtert, soweit dies sachdienlich erscheint, die Inhalte des gestellten Antrags vorab mit Vertretern der ARK mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zu finden. Dabei wirkt der/die Vorsitzende auf sachdienliche Anträge und vollständige Aufklärung der Sachlage hin. (4) Der Schlichtungsausschuss gibt den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme und erörtert die Einwendungen mit ihnen. (5) Beteiligte sind die in der ARK vertretenen Gruppen; sie sollen nicht mehr als drei Vertreter/innen je Gruppe zu der Anhörung und Erörterung vor dem Schlichtungsausschuss entsenden. (6) Der Schlichtungsausschuss berät und beschließt in nicht öffentlicher Sitzung. Dabei ist der Schlichtungsausschuss vorbehaltlich rein redaktioneller Änderungen an die gestellten Anträge gebunden. (7) Der Schlichtungsausschuss kann den Beteiligten innerhalb des gestellten Antrages einen oder mehrere Vorschläge mit dem Ziel der Förderung einer gütlichen Einigung machen. (8) Der Schlichtungsausschuss kann bei Bedarf Sachkundige zur Beratung hinzuziehen. Dabei werden die Kosten des Schlichtungsausschusses gemäß 16 Satz 1 ARRG von der EKHN getragen. 5. Beschlussfähigkeit, Beschlüsse und Protokollführung. (1) Der Schlichtungsausschuss ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder oder stimmberechtigten stellvertretenden Mitglieder und der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. (2) Ist ein Mitglied des Schlichtungsausschusses verhindert, so wird ein Ersatzmitglied geladen. Die Verhinderung ist glaubhaft zu machen. (3) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der gesetzlichen Mitglieder gefasst ( 14 Absatz 8 ARRG); Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Abstimmung erfolgt offen, sofern der Ausschuss nicht mit Mehrheit eine geheime Abstimmung beschließt. Der Beschlussfassung geht eine Erörterung und Beratung der Angelegenheit, insbesondere der gestellten Anträge voraus. Mit Mehr-heit der gesetzlichen Mitglieder beschlossene Schlich-tungssprüche sind verbindlich. (4) Die Sitzungen finden am Sitz der Arbeitsrechtlichen Kommission in Darmstadt statt. (5) Gefertigte Protokolle über die Sitzungen und die Beschlussergebnisse werden von dem/der Protokollführer/in und/oder dem/der Vorsitzenden unterzeichnet. Sie werden in Abschrift den Beteiligten übermittelt. 6. Aussetzung des Schlichtungsverfahrens. Das Schlichtungsverfahren ist auszusetzen, wenn die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite dies gemeinsam verlangen. Kommt eine Einigung in der Arbeitsrechtlichen Kommission zustande, so endet das Schlichtungsverfahren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt. 7. Veröffentlichung der Beschlüsse. Die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses werden im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie in dem Mitteilungsblatt des Diakonischen Werkes veröffentlicht ( 14 Absatz 9 ARRG).

410 410 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Inkrafttreten. Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft. Ihre Änderung ist durch einstimmigen Beschluss des Schlichtungsausschusses möglich. Darmstadt, den 6. Oktober 2009 Dr. Oppermann (Vorsitzende) Arbeitsrechtsregelung Vom 6. Oktober 2009 Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2009 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) vom 20. Juli 2005 (ABI S. 262 ff.), zuletzt geändert am 8. Juli 2009 (ABl S. 329), wird wie folgt geändert: Artikel 1 In 37 Abs. 3 wird wie folgender neuer Satz 5 angefügt: Für den Bereich des DWHN wird die Bonuszahlung nach Maßgabe der Anlage 4 geregelt. Artikel 2 Hinter Anlage 3 wird folgende neue Anlage 4 angefügt: Anlage 4 Für das DWHN gelten für die Bonuszahlung die folgenden Grundsätze: 1. Die jährliche Bonuszahlung gemäß 37 Abs. 3 Satz 5 beträgt 40 % der Bemessungsgrundlage. 2. Davon abweichend kann die Bonuszahlung bei einem durch Testat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers nachgewiesenen niedrigen Jahresüberschuss wie folgt abgesenkt werden: Jahresüberschuss des vorangegangenen Geschäftsjahres (= prozentualer Satz des Gesamtjahresumsatz) Absenkung der Bonuszahlung auf bis zu zwischen 2,0 und 2,74 % 30 % zwischen 1,25 und 1,99 % 20 % zwischen 0,75 und 1,24 % 10 % Unter 0,75% 0 % 3. Voraussetzung einer gegenüber Absatz 1 abgesenkten Bonuszahlung ist der Abschluss einer Dienstvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung. Soweit keine MAV besteht, ist die Absenkung nur durch Beschluss der ARK möglich. Die für die Dienstvereinbarung erforderlichen Wirtschaftsdaten sind der MAV vorzulegen. Die sich nach dieser Regelung ergebende Berechnung des Jahresüberschusses ist der MAV durch Testat eines vereidigten Wirtschaftsprüfers nachzuweisen und zu erläutern. Die MAV kann zu ihrer Beratung einen Sachverständigen hinzuziehen, dessen Kosten die Einrichtung nach 28 MAVO trägt. 4. Als Jahresüberschuss gilt der sich aus der Gewinnund Verlustrechnung des vorangegangenen Geschäftsjahres ergebende testierte Jahresüberschuss vor Steuern nach folgender Maßgabe: (1) Außerordentliche Erträge bleiben bei der Ermittlung des Betriebsüberschusses außer Ansatz; desgleichen werden außerordentliche Aufwendungen nicht berücksichtigt. Betriebsverluste vorangegangener oder künftiger Jahre bleiben bei der Ermittlung des Betriebsüberschusses des laufenden Kalenderjahres ebenfalls außer Ansatz. (2) Zur Inanspruchnahme steuerlicher Sonderabschreibungen gebildete außerplanmäßige Abschreibungen bleiben bei der Ermittlung des Betriebsüberschusses außer Ansatz; die Minderung der Normalabschreibungen infolge der Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen bleibt entsprechend in den Folgejahren unberücksichtigt. Klargestellt wird, dass steuerrechtliche Vereinfachungsverfahren (z. B. Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter) nicht unter diese Regelung fallen. (3) Die Bildung von Rückstellungen gemäß 249 Abs. 2 HGB bleibt bei der Ermittlung des Betriebsüberschusses außer Ansatz; der Verbrauch bzw. die Auflösung dieser Rückstellungen bleibt in den Folgejahren unberücksichtigt. 5. Auf Antrag kann die ARK in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Anwendung dieser Regelung zulassen. 6. Für die Bonuszahlung des Jahres 2008 gilt diese Regelung nachträglich mit der Maßgabe, dass die Auszahlung eines etwaigen sich aus dieser Regelung ergebenden Bonus spätestens mit der Gehaltszahlung für den Monat Dezember 2009 ausgezahlt wird. Bereits im Jahr 2008 nach 37 Abs. 3 Satz 2 ausgezahlte Boni werden dabei auf die Bonuszahlungen nach dieser Regelung angerechnet. Die Ausschlussfrist des 61 KDAVO findet auf Ansprüche von Mitarbeitern nach Ziffer 6 keine Anwendung. Artikel 3 Diese Arbeitsrechtsregelung gilt für die Kalenderjahre 2008 und Darmstadt, den 6. Oktober 2009 Dr. Oppermann (Vorsitzende)

411 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 411 Bekanntmachungen Zeitplan und Hinweise für die Neubildung der Dekanatssynoden und der Kirchensynode bis 31. Oktober 2009 Die Vorbereitung der Geschäftsübergabe durch die amtierenden KV- Vorsitzenden wird durch DSV begleitet. Ein Übergabeprotokoll steht im Intranet unter Verwaltung Kirchliche Dienste Download-Mustertexte zur Verfügung. 31. Oktober 2009 Beginn der Amtszeit der neu gewählten Kirchenvorstände bis 1. November 2009 Die Dekanatssynodalvorstände teilen den Kirchenvorständen die Anzahl der in den Kirchengemeinden des Dekanats nach 2 DSWO zu wählenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Dekanatssynode mit ( 26 Absatz 2 Buchstabe c DSO). Nach Artikel 21 Absatz 2 der Kirchenordnung sowie 2 Absatz 1 der Dekanatssynodalwahlordnung wählt jede Gemeinde grundsätzlich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder eine Pfarrvikarin oder einen Pfarrvikar oder eine Pfarrdiakonin oder einen Pfarrdiakon sowie zwei Gemeindeglieder in die Dekanatssynode. Abweichend hiervon wird in Kirchengemeinden bis zu Gemeindegliedern nur ein Gemeindeglied und eine Pfarrerin oder ein Pfarrer oder eine Pfarrvikarin oder ein Pfarrvikar oder eine Pfarrdiakonin oder ein Pfarrdiakon in die Dekanatssynode entsandt. In Kirchengemeinden mit mehr als Gemeindegliedern wählen die Kirchenvorstände neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer, der Pfarrvikarin oder dem Pfarrvikar oder der Pfarrdiakonin oder dem Pfarrdiakon drei Gemeindeglieder. Für jede und jeden Gewählten ist grundsätzlich eine Stellvertretung zu wählen. Hat eine Gemeinde oder haben pfarramtlich verbundene Kirchengemeinden nur eine Pfarrer/in, gilt er/sie ohne Wahl als gewählt und bleibt ohne Stellvertretung ( 2 Absatz 2 und 4 DSWO). Pfarrerinnen und Pfarrer, die auf Dauer eine unbesetzte Stelle in einem anderen Dekanat mit zu verwalten haben, können Mitglied beider Dekanatssynoden werden ( 6 Absatz 2 Satz 3 DSO). Im Hinblick auf die Gemeindegliederzahl sind die Zahlen vom 31. Dezember 2008 zugrunde zu legen. Für Nachfragen steht die Kirchenverwaltung, Tel.: 06151/ , gerne zur Verfügung. Bei pfarramtlich verbundenen Gemeinden erfolgt die Wahl einer Pfarrerin oder eines Pfarrers oder einer Pfarrvikarin oder eines Pfarrvikars oder einer Pfarrdiakonin oder eines Pfarrdiakons in einer gemeinsamen Sitzung der beteiligten Kirchenvorstände ( 2 Absatz 1 Satz DSWO). Für Dekanate mit mehr als Gemeindegliedern kann auf Antrag der betroffenen Dekanatssynode eine Sonderregelung angewendet werden ( 2 Absatz 3a DSWO, Rechtsverordnung zu 2 Absatz 3a DSWO). 1. November 2009 Einführung der Kirchenvorstände bis 14. November 2009 Konstituierende Sitzung des Kirchenvorstands ( 31 KGO) bis 31. Dezember 2009 Wahl von Vorsitz und Stellvertretung im Kirchenvorstand ( 22 Absatz 1 Satz 2 KGO) bis 31. Januar 2010 Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Dekanatssynode durch die Kirchenvorstände. Die Wahl aller Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder erfolgt geheim und mit Stimmzetteln. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht bei mehreren Kandidatinnen und Kandidaten auch im zweiten Wahlgang

412 412 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr keine oder keiner die erforderliche Mehrheit, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los ( 38 Absatz 5 KGO). Die gewählten Mitglieder müssen die Bedingungen der Wählbarkeit zum Kirchenvorstand gemäß 5 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung erfüllen. Die Wahl von Gemeindegliedern, die hauptberuflich im Dienst des Dekanats oder der Kirchengemeinden oder Kirchlichen Verbände im Dekanat stehen, ist ausgeschlossen ( 2 Absatz 5 DSWO, 2 Absatz 7 KSWO entsprechend). Der DSV stellt gemäß 1 der Rechtsverordnung zu 3 DSO fest, welche Pfarrerinnen oder Pfarrer oder Pfarrvikarinnen oder Pfarrvikare, die eine beim Dekanat oder bei einem Verband errichtete übergemeindliche Pfarrstelle innehaben oder verwalten oder deren Tätigkeitsschwerpunkte ganz oder überwiegend im jeweiligen Dekanat liegen, wahlberechtigt sind. Aus ihrer Mitte wird für je drei angefangene solcher Stellen ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in die Dekanatssynode gewählt ( 3 Absatz 1 DSWO, Rechtsverordnung zu 3 DSWO). Teilzeitbeschäftigte sind nach 2 Absatz 2 der Rechtsverordnung zu 3 DSO ebenso wahlberechtigt und wählbar wie Schulpfarrerinnen und -pfarrer, Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer, Dekaninnen und Dekane, die anteilig eine übergemeindliche Stelle innehaben, gegebenenfalls ist aber 6 Absatz 2 DSO zu beachten. Die Dekanin oder der Dekan lädt zu der Wahlversammlung ein, für die Teilnahmepflicht besteht ( 2 Absatz 1 RVO zu 3 DSO). anschließend für eine Woche Einsprüche gegen die Wahlen zu den Dekanatssynoden können binnen einer Woche beim Dekanatssynodalvorstand eingelegt werden ( 2 Absatz 7 DSWO). anschließend für eine Woche Gegen die Entscheidung des Dekanatssynodalvorstandes ist binnen einer Woche nach Zustellung oder Bekanntgabe die Beschwerde an die Kirchenleitung möglich. Sie entscheidet endgültig ( 2 Absatz 7 Satz 2 DSWO). Auf das Rechtsmittel der Beschwerde ist in den Einspruchsbescheiden des Dekanatssynodalvorstandes hinzuweisen. bis 9. Februar Mitteilung der gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder mit Name, Vorname, Beruf und Anschrift durch die Kirchenvorstände an den DSV unter Verwendung des Formblatts Nr. 24, verfügbar im Intranet unter dem Button evangelisch! Kirchenvorstand/Materialien. anschließend bis spätestens zwei Wochen vor den konstituierenden Sitzungen Die amtierenden Dekanatssynodalvorstände bleiben bis zur Neuwahl der Dekanatssynodalvorstände im Amt ( 8 Absatz 3 DSO). Sie haben folgende Aufgaben: 1. Sie führen bis zur Neuwahl des neuen Dekanatssynodalvorstandes die Geschäfte. 2. Sie bereiten die Übergabe der Geschäfte auf den neuen DSV vor. Verantwortlich für die Geschäftsübergabe ist der /die Vorsitzende des DSV. Für die Geschäftsübergabe wird ein Formular im Intranet unter Verwaltung Kirchliche Dienste Download Mustertexte zur Verfügung gestellt. 3. Sie führen die Vorprüfung der Wahlen der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Dekanatssynode durch ( 4 Absatz 2 DSO). 4. Sie haben die Wahlen zu den Dekanatssynoden vorzubereiten ( 26 Absatz 2 Buchstabe c DSO). 5. Sie entscheiden gegebenenfalls über die Berufung von Mitgliedern. Nach jeder Neuwahl zur Dekanatssynode kann der bisherige Dekanatssynodalvorstand vor der Wahl des neuen Vorstandes Mitglieder in die neu gebildete Dekanatssynode berufen; deren Zahl darf fünf Prozent der zu wählenden Mitglieder nicht übersteigen ( 4 Absatz 2 DSWO). Bei den zu wählenden Mitgliedern sind die Dekanin oder der Dekan und die stellvertretende Dekanin oder der stellvertretende Dekan nicht mitzuzählen, weil diese Mitglieder Kraft Amtes nach Artikel 21 Absatz 1 der Kirchenordnung sind. Bei der Ausrechnung der Prozentzahlen ist auf volle Stellen abzurunden.

413 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 413 Auch die berufenen Mitglieder müssen die Wählbarkeitskriterien des 2 Absatz 5 DSWO erfüllen ( 4 Absatz 5 DSO). Unseres Erachtens können daher hauptberuflich Mitarbeitende nicht in die Dekanatssynode berufen werden. 6. Sie bereiten die erste Tagung der neugebildeten Dekanatssynode vor. Für die Einladung gilt 8 Absatz 1 und 2 DSO. Neben den gewählten und berufenen Synodalen sind die beratenden Mitglieder nach 5 DSWO einzuladen: - bis zu drei hauptberufliche theologische Lehrerinnen und Lehrer an Hochschulen und Theologischen Seminaren, die einer Kirchengemeinde des Dekanats angehören; - die zuständige Leiterin oder der zuständige Leiter des Regionalen Diakonischen Werkes; - die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent sowie die Dekanatskirchenmusikerin oder der Dekanatskirchenmusiker; - eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat; - die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Mitarbeitervertretung; - die oder der Gleichstellungsbeauftragte des Dekanats; - die Leiterin oder der Leiter des für das Dekanat zuständigen Regionalverwaltungsamtes. Die Teilnahme von gewählten Pfarrerinnen und Pfarrern, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren sowie Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakonen im Gemeindedienst an den Dekanatssynoden ist Dienstpflicht. Dasselbe gilt für die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare, die im übergemeindlichen Dienst tätig sind. Sollte eine Teilnahme ausnahmsweise nicht möglich sein, wird um rechtzeitige Verständigung der gewählten Vertreterin oder des gewählten Vertreters gebeten. 1. März 2010 Beginn der neuen Wahlperiode der Dekanatssynode ( 1 Absatz 2 DSWO). 1. bis 31. März 2010 Durchführung der ersten Tagung der neuen Dekanatssynode (eine Tagung vor Beginn der Amtszeit ist nicht möglich!). Der amtierende DSV führt die Geschäfte bis zur Beendigung der Wahl des gesamten neuen DSV ( 8 Absatz 3 DSO). - Prüfung und Feststellung der Legitimation ihrer Mitglieder und deren Stellvertretungen ( 4 Absatz 2 Satz 2 DSO), - Verpflichtung der Synodalen (Artikel 23 Absatz 2 KO, 5 Absatz 1 DSO), - Wahl des DSV ( 21 DSO). Vor Eintritt in das Wahlverfahren beschließt die Dekanatssynode, ob der Dekanatssynodalvorstand aus sieben oder neun Mitgliedern besteht. Danach wählt die Dekanatssynode für die Dauer der Amtsperiode aus ihrer Mitte, d. h. stellvertretende Mitglieder sind nicht wählbar, den Dekanatssynodalvorstand ( 21 DSO). Es wird empfohlen, Wahlausschüsse zu bilden. Eine Beratung über die Wahlbewerber oder Wahlbewerberinnen kann beantragt werden. Über den Antrag wird durch Mehrheit entschieden ( 12 Absatz 4 DSO). Die Beratung kann sowohl personelle Aspekte (z. B. Fragen zur Person des Kandidaten oder der Kandidatin) als auch Sachgesichtspunkte (z. B. Fragen nach den Anforderungen des zu besetzenden Amtes) umfassen. Wünscht die Dekanatssynode eine derartige Debatte, findet sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die vorgeschlagenen Wahlbewerber oder Wahlbewerberinnen dürfen bei der Beratung nicht anwesend sein; ihnen ist jedoch auf ihr Verlangen vor Eintritt in die Beratung das Wort zu erteilen ( 13 Absatz 5 DSO). An der Wahlhandlung nehmen die Vorgeschlagenen teil. Zunächst wird die/der Vorsitzende gewählt. Die/der Vorsitzende soll nicht Pfarrer/in sein.

414 414 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Danach erfolgt die Wahl der Dekanin/des Dekans, falls diese/r zu dem selben Zeitpunkt neu zu wählen ist. Sodann sind in je einem besonderen Wahlgang und in nachstehender Reihenfolge zu wählen ( 21 Absatz 4 DSO): a) die/der Stellvertreter/in des/der Dekans/Dekanin unter Beachtung der Regelung des Artikels 28 Absatz 6 KO, wonach die stellvertretende Dekanin oder der stellvertretende Dekan, nur aus den Pfarrerinnen oder Pfarrern des Dekanats" gewählt werden kann, die Pfarrerinnen oder Pfarrer auf Lebenszeit sind und das Recht haben, sich auf eine volle Pfarrstelle zu bewerben," b) drei ehrenamtliche Synodale bei sieben Mitgliedern, vier ehrenamtliche Synodale bei neun Mitgliedern; ist der/die Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstandes Pfarrer/in, so ist ein ehrenamtliches Mitglied mehr zu wählen; c) aus der Mitte der Synode ein/e Pfarrer/in bei sieben Mitgliedern, zwei Pfarrer/innen bei neun Mitgliedern; ist der Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstandes Pfarrer/in, so ist bei sieben Mitgliedern kein/e weiterer Pfarrer/in, bei neun Mitgliedern nur noch ein/e weitere/r Pfarrer/in zu wählen; d) der/die Stellvertreter/in des/der Vorsitzenden aus den Mitgliedern des Dekanatssynodalvorstandes. Auf Vorschlag des Dekanatssynodalvorstandes können durch die Dekanatssynode bis zu drei zusätzliche Mitglieder in den Dekanatssynodalvorstand gewählt werden. Die Zusammensetzung des Dekanatssynodalvorstandes entsprechend dem synodalen Verhältnis zwischen Pfarrern und anderen Mitgliedern ist zu beachten. Diese zusätzlichen Mitglieder können nicht von außerhalb der Dekanatssynode gewählt werden, sondern müssen vielmehr zuvor gewählt oder berufen werden, um aus der Mitte der Dekanatssynode gewählt zu werden. Auch stellvertretende Mitglieder sind nicht wählbar. Muster-Stimmzettel stehen im Intranet unter dem Button evangelisch! Kirchenvorstand/Materialien zur Verfügung. - Wahl der Kirchensynodalen Für diejenigen Dekanate, die einer Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft angehören, bitten wir folgendes zu beachten: Diese Dekanate müssen, bevor sie zur gemeinsamen Tagung zusammenkommen, sich erst selbst konstituieren (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 KO). Es wird deshalb empfohlen, dass die Dekanatssynoden, die der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft angehören, an einem Ort zusammenkommen, sich konstituieren und dann zur gemeinsamen Tagung zusammentreten, um die Synodalen für die Kirchensynode zu wählen. Für die Zahl der gemäß Artikel 35 Absatz 2 KO, 2 KSWO zu wählenden Kirchensynodalen gilt die Feststellung der Kirchenleitung, veröffentlicht im Amtsblatt November Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung zu wählen. Gemeindeglieder müssen die Wählbarkeitskriterien des 5 Absatz 1 KGWO erfüllen. Es ist nicht erforderlich, dass sie einem der Kirchenvorstände oder der Dekanatssynode angehören ( 2 Absatz 5 KSWO). Hauptberuflich, d. h. mit mehr als der Hälfte der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeit, im Dienst der Gemeinden, Dekanate, Kirchlichen Verbände, der Gesamtkirche oder von Einrichtungen, an denen die Gesamtkirche maßgeblich beteiligt ist, stehende Gemeindeglieder sind nicht wählbar. Das Gleiche gilt für Pfarrer/innen, die hauptberuflich im Dienst der Gesamtkirche oder von Einrichtungen stehen, an denen die Gesamtkirche maßgeblich beteiligt ist ( 2 Absatz 6 KSWO). Damit sind z. B. hauptberuflich beim DWHN und seinen regionalen Diakonischen Werken als einem Werk der Gesamtkirche tätige Gemeindeglieder und Pfarrer/innen nicht wählbar. anschließend Übergabe der Geschäfte an die/den neue/n DSV-Vorsitzende/n.

415 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 415 Ende: eine Woche nach der Synodaltagung Einspruchsfrist von einer Woche gegen die Wahlen zur Kirchensynode, schriftliche Einlegung des Einspruchs beim zuständigen DSV ( 5 Absatz 1 KSWO). anschließend Der DSV legt den Einspruch mit seiner Stellungsnahme unverzüglich der Kirchenleitung zur Entscheidung vor. Die Kirchenleitung hat dem Einspruch abzuhelfen oder ihre ablehnende Entscheidung der Einspruchsführerin oder dem Einspruchsführer, mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung, schriftlich bekannt zu geben. bis spätestens 6. April Unterrichtung der Kirchenverwaltung über die erfolgte Neubildung der Dekanatssynode und Mitteilung der Mitglieder des DSV mit Namen, Beruf und Anschrift. - Mitteilung der gewählten Kirchensynodalen und ihrer Stellvertretungen an die Kirchenverwaltung und an das Synodalbüro unter Verwendung der Formulare 25 und 26, verfügbar im Intranet unter dem Button evangelisch! Kirchenvorstand/Materialien. anschließend - Die Kirchenleitung verkündet nach Bearbeitung der Einsprüche das vorläufige Ergebnis der Wahlen zur Kirchensynode im Amtsblatt. - Die Kirchenleitung entscheidet im Einvernehmen mit dem Kirchensynodalvorstand über Berufungen in die Kirchensynode ( 7 Absatz 1 KSWO). binnen zwei Wochen Binnen zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes oder nach Zustellung des ablehnen Einspruchsbescheides kann die Wahl zur Kirchensynode bei der Kirchenleitung schriftlich angefochten werden. 15. April 2010 Einladung zur konstituierenden Sitzung der Elften Kirchensynode ( 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung der X. Kirchensynode) 1. Mai 2010 Beginn der Amtszeit der Elften Kirchensynode (Artikel 37 Absatz 1 KO). 27. bis 29. Mai 2010 Konstituierende Sitzung der 11. Kirchensynode Über Anfechtungen entscheidet die Kirchensynode bei der Wahlprüfung ( 5 Absatz 2 Satz 3 KSWO). Die Kirchensynode muss zu Beginn ihrer Synode die Legitimation ihrer Mitglieder feststellen. Dazu führt die Kirchenleitung eine Vorprüfung durch und berichtet gegebenenfalls über Einsprüche, die in einem Wahlprüfungsausschuss bearbeitet werden. Die Kirchensynode selbst beschließt über die Gültigkeit einzelner Wahlen zur Mitgliedschaft ( 5 Absatz 2 Satz 3 KSWO). Um in der 1. Tagung überhaupt handlungsfähig zu werden, gelten die anwesenden Synodalen als vorläufig legitimiert (Artikel 38 Absatz 1 KO). Ende 2010 Vorbereitung der Herbstsynode durch den DSV, gegebenenfalls: - Entscheidung über Berufungen Nach der Wahl des Dekanatssynodalvorstandes kann der Vorstand weitere Mitglieder berufen, wobei die Zahl der Berufungen zehn Prozent der zu wählenden Mitglieder der Dekanatssynode nicht übersteigen darf ( 4 Absatz 1 DSWO). Bei der Ausrechnung der Prozentzahlen ist auf volle Stellen abzurunden. Diejenigen Mitglieder, die vor der Neuwahl des DSV berufen wurden, sind auf die Zahl der nach 4 Absatz 1 DSWO möglichen Berufungen anzurechnen. - Bildung der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse, Wahl von Beauftragten,

416 416 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr insbesondere: Nach Artikel 22 Absatz 2 der Kirchenordnung muss jede Dekanatssynode für folgende wichtige Arbeitsgebiete Arbeitsgemeinschaften bzw. Ausschüsse bilden: a) Diakonieausschuss ( 7 Diakoniegesetz), wenn für mehrere Dekanate ein Regionales Diakonisches Werk besteht, können diese Dekanate einen gemeinsamen Diakonieausschuss bilden ( 7, Absatz 2 des Diakoniegesetzes); möglich ist auch die Wahl einer/s Diakoniebeauftragten. b) Arbeitsgemeinschaft für Kirchenmusik ( 7 des Kirchenmusikgesetzes, 17 Absatz 2 der Kirchenmusikverordnung). c) Dekanatsbeauftragte für den evangelischen Religionsunterricht ( 2 Absatz 8 der Verwaltungsverordnung zur Förderung der religionspädagogischen Arbeit in der Region der religionspädagogischen Ämter). d) Die Dekanatssynode kann eine Arbeitsgemeinschaft für evangelische Kinder- und Jugendarbeit einrichten ( 16 Absatz 4 der Kinder- und Jugendordnung). Zu Beginn ihrer Wahlperiode kann die Dekanatssynode einen Dekanatsjugendpfarrer oder eine Dekanatsjugendpfarrerin beauftragen ( 6 der Ordnung für die Jugendarbeit in den Dekanaten). Die Wahl ist dem Zentrum Bildung anzuzeigen ( 21 Absatz 1 der Kinder- und Jugendordnung). Sie kann weitere Beauftragte für Kindergottesdienst, Konfirmandenarbeit und andere Bereiche benennen ( 21 Absatz 2 der Kinder- und Jugendordnung). e) Die Dekanatssynode wählt eine/n Dekanatsbeauftragte/n für Öffentlichkeitsarbeit (Abschnitt I Nr. 1 der Ordnung für den Dienst der Dekanatsbeauftragten für Öffentlichkeitsarbeit der Kirche). Die Wahl ist der Kirchenleitung anzuzeigen. Die Dekanatssynode kann zur Unterstützung der/des Dekanatsbeauftragten einen Dekanatsausschuss für Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. f) Den Dekanatssynoden wird empfohlen Dekanatsbeauftragte für Erwachsenenbildung zu benennen ( 2 Absatz 1 ErwBO). Es wird empfohlen, einen Ausschuss für Umweltragen zu bilden. Ferner wird gebeten, einen Delegierten oder eine Delegierte für den Landesausschuss Kirchentag zu benennen. Für weitere Aufgabenbereiche (z. B. Gustav-Adolf- Werk) können entsprechend den Schwerpunkten der Dekanatsarbeit Beauftragte bestimmt werden. In die Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse können auch Gemeindeglieder berufen werden, die nicht der Dekanatssynode angehören, aber die Wählbarkeit zum Kirchenvorstands besitzen (vgl. 15 Absatz 2 Buchstabe n DSO). - Wahl von Vertreterinnen und Vertretern in anderen Einrichtungen, insbesondere a) Wahl der Vertreter/innen in der Verbandsvertretung der Regionalverwaltung ( 16 Absatz 1 des Regionalverwaltungsgesetzes). b) Benennung der Vertreter/innen in der regionalen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung ( 2 Absatz 1 ErwBO). c) Wahl eines Gemeindeglieds in die regionale Diakoniekonferenz ( 11 Absatz 1 des Diakoniegesetzes). d) Wahl eines/r Vertreters/in in die Hauptversammlung des DWHN ( 13 Absatz 2 des Diakoniegesetzes). e) Entsendung eines/r Vertreters/in in den Verwaltungsrat des Regionalen Diakonischen Werks ( 21 Absatz 5 der Satzung des DWHN). Kontakt: Kirchenrätin Petra Zander Tel / petra.zander@ekhn-kv.de Vorstehender Zeitplan mit Hinweisen wird hiermit bekannt gemacht. Darmstadt, den 9. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander

417 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 417 Aufstellung der durch die jeweilige Dekanatssynode zu wählenden Mitglieder der Elften Kirchensynode Dekanat Mitglieder Gemeindeglieder zu wählen: Pfarrerinnen /Pfarrer Alsfeld Alzey Bad Marienberg Bergstraße Darmstadt-Land Darmstadt-Stadt Dillenburg Dreieich FFM Höchst FFM Mitte-Ost FFM Nord FFM Süd Gießen Groß-Gerau Herborn Hochtaunus Ingelheim Kronberg Mainz Odenwald Offenbach Oppenheim Ried Rodgau Runkel Rüsselsheim Selters Vorderer Odenwald (Groß-Umstadt und Reinheim) Vogelsberg Weilburg Wetterau Wiesbaden Wöllstein Worms-Wonnegau Arbeitsgemeinschaft Mitglieder Gemeindeglieder zu wählen: Pfarrerinnen /Pfarrer Biedenkopf, Gladenbach Büdingen, Nidda, Schotten Grünberg, Kirchberg, Hungen Bad Schwalbach, Idstein Diez, Nassau, St. Goarshausen Gesamt Darmstadt, den 9. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander

418 418 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Satzung des Posaunenwerks der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 27. Juni 2009 Die Landesversammlung des Posaunenwerks der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die folgende Satzung beschlossen: Präambel Die Gemeinde Jesu Christi lobt und bezeugt Gott und das Kommen seines Reiches auch durch Singen und Musizieren. Dazu trägt der Dienst der Posaunenchöre gemeinsam mit allen anderen Formen der Verkündigung bei. Maßgebliche Grundlage für Arbeit und Selbstverständnis der Posaunenchöre sind die Bekenntnisse der Kirche Jesu Christi. Posaunenchöre leisten ihren Dienst in Gemeinde und Kirche. Sie wirken mit bei Gottesdiensten, Festen und Feiern der Kirche und tragen durch Musizieren zur öffentlichen Verkündigung bei. Wesentlicher Bestandteil der Musik der Posaunenchöre sind die Lieder der Kirche. Hinzu kommen für Posaunenchöre geeignete Kompositionen. 1. Name und Sitz des Posaunenwerks. (1) Das Posaunenwerk ist ein eigenständiges Werk ohne eigene Rechtspersönlichkeit innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, das im Jahr 1946 aus dem am 7. Februar 1928 gegründeten Gesamtverband evan - gelisch-kirchlicher Posaunenchöre in Hessen hervorging. Das Posaunenwerk arbeitet innerhalb der Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und gliedert sich in die Bezirke Nord-Nassau, Oberhessen, Rheinhessen, Rhein-Main, Starkenburg und Süd- Nassau. (2) Das Posaunenwerk führt den Namen Posaunenwerk der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (3) Das Posaunenwerk ist Mitglied des Evangelischen Posaunendienstes in Deutschland e.v. (EPiD). (4) Sitz des Posaunenwerks ist Darmstadt, Paulusplatz Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung. (1) Das Posaunenwerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Posaunenwerks dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (2) Das Posaunenwerk darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder der Organe des Posaunenwerks dürfen in der Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Posaunenwerks erhalten. Sie sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. (3) Bei Auflösung des Posaunenwerks oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Posaunenwerks an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die es unmittelbar und ausschließlich für kirchliche Zwecke im Bereich der Posaunenchorarbeit zu verwenden hat. 3. Aufgaben des Posaunenwerks. Das Posaunenwerk fördert und unterstützt die Arbeit der Posaunenchöre in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Dies geschieht durch Aus- und Fortbildung, gegenseitige Anregungen, Austausch von Erfahrungen und Zusammenwirken bei gemeinsamen Veranstaltungen, insbesondere durch 1. Beratung und Begleitung der Posaunenchöre vor Ort und Mithilfe bei der Gründung neuer Posaunenchöre, 2. Veranstaltung von regionalen und überregionalen Lehrgängen und Seminaren, 3. Veranstaltung von regionalen und überregionalen Bläsertreffen und Posaunentagen. 4. Mitglieder des Posaunenwerks. (1) Mitglieder des Posaunenwerks können alle Posaunenchöre im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau werden. (2) Die Mitglieder zahlen jährlich einen Posaunenchorbeitrag und einen Posaunenchormitgliederbeitrag. (3) Die Mitgliedschaft eines Posaunenchores ist schriftlich beim Landesposaunenrat zu beantragen. (4) Die Mitgliedschaft im Posaunenwerk endet zum Ende des laufenden Kalenderjahres durch schriftliche Austrittserklärung oder durch schriftliche Mitteilung über die Auflösung eines Posaunenchores. (5) Ein Mitglied kann aus dem Posaunenwerk ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten gegen die Ordnungen der EKHN oder die Satzung des Posaunenwerks verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Landesposaunenrat nach vorheriger Anhörung des betroffenen Mitglieds. 5. Organe des Posaunenwerks. Die Organe des Posaunenwerks sind 1. die Bezirksversammlungen, 2. die Landesversammlung, 3. der Landesposaunenrat. 6. Bezirksversammlung. (1) In jedem Bezirk findet jährlich mindestens eine Bezirksversammlung statt. (2) In die Bezirksversammlung entsendet jedes Mitglied im Bezirk eine stimmberechtigte Vertreterin oder einen stimmberechtigten Vertreter. (3) Die zuständige Landesposaunenwartin oder der zuständige Landesposaunenwart nimmt mit beratender Stimme an den Bezirksversammlungen teil. (4) Die Bezirksversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (5) Beschlüsse der Bezirksversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. (6) Bei Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet.

419 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 419 Erreicht bei mehreren Kandidaten auch im zweiten Wahlgang keiner die erforderliche Mehrheit, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Los zieht die Sitzungsleiterin oder der Sitzungsleiter. (7) Die oder der Vorsitzende des Landesposaunenrats hat das Recht, an der Bezirksversammlung mit beratender Stimme teilzunehmen. (8) Dem Landesposaunenrat werden die Sitzungsprotokolle der Bezirksversammlung zugeleitet. 7. Aufgaben der Bezirksversammlung. Die Aufgaben der Bezirksversammlung sind insbesondere: 1. die Wahl des Bezirksvorstands aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren, 2. die Beratung von Grundsatzfragen des Bezirks, 3. die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Bezirksvorstands, 4. die Wahl zweier Personen für die Kassenprüfung, 5. die Festlegung der Posaunenchormitgliederbeiträge. 8. Bezirksvorstand. (1) Der Vorstand besteht aus 1. der oder dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung, die oder der damit Bezirksvorsitzende oder Bezirksvorsitzender des jeweiligen Bezirks ist, 2. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden der Bezirksversammlung, 3. der Schriftführerin oder dem Schriftführer, 4. der Kassenführerin oder dem Kassenführer, 5. der zuständigen Landesposaunenwartin oder dem zuständigen Landesposaunenwart. Die Landesposaunenwartin oder der Landesposaunenwart können keine der Funktionen 1., 2., 3. und 4. übernehmen. Daneben kann der Bezirksvorstand bis zu vier weitere Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode berufen. (2) Der Bezirksvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Darunter muss die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende sein. Der Bezirksvorstand entscheidet mit der einfachen Mehrheit der Stimmen. (3) Die Mitglieder des Bezirksvorstands werden nach ihrer Wahl oder nach ihrer Berufung dem Landesposaunenrat schriftlich bekannt gegeben. 9. Aufgaben des Bezirksvorstands. Die Aufgaben des Bezirksvorstands sind insbesondere: 1. die Vertretung des Bezirks im Landesposaunenrat, 2. die Planung und die Beratung der Arbeit im Bezirk, 3. die Umsetzung und Durchführung der Beschlüsse des Landesposaunenrats und der Bezirksversammlung, 4. die Vorbereitung und die Durchführung der Bezirksversammlung, 5. die Vorbereitung und die Durchführung von Veranstaltungen des Bezirks, 6. die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirks, 7. die Ehrung von Posaunenchören und Personen im Auftrag des Landesposaunenrats. 10. Landesversammlung. Die Landesversammlung ist die Versammlung aller Mitglieder des Posaunenwerkes. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Wahl der oder des Vorsitzenden und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Landesposaunenrats, 2. die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, 3. die Beschlussfassung über die Auflösung des Posaunenwerks. 11. Zusammensetzung der Landesversammlung. (1) Jedes Mitglied entsendet eine stimmberechtigte Vertreterin oder einen stimmberechtigten Vertreter in die Landesversammlung. Daneben gehören die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksvorstände und die stimmberechtigten Mitglieder des Landesposaunenrats der Landesversammlung an. (2) Jedes Mitglied der Landesversammlung hat eine Stimme. Stimmbündelung ist nicht zulässig. (3) Die Landesposaunenwartinnen und Landesposaunenwarte gehören der Landesversammlung mit beratender Stimme an. 12. Tagung der Landesversammlung. (1) Die Landesversammlung ist mindestens alle vier Jahre zu einer ordentlichen Versammlung einzuberufen. (2) Eine außerordentliche Landesversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen beim Landesposaunenrat verlangt. (3) Die oder der Vorsitzende des Landesposaunenrats führt den Vorsitz der Landesversammlung. (4) Die oder der Vorsitzende lädt die Mitglieder spätestens drei Monate vor der Versammlung gegebenenfalls mit einer vorläufigen Tagesordnung schriftlich ein. Die Mitglieder können Anträge zur Tagesordnung bis spätestens fünf Wochen vor der Landesversammlung an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Landesposaunenrats stellen. (5) Die Tagesordnung ist den Mitgliedern spätestens drei Wochen vor der Landesversammlung mit den schriftlichen Vorlagen zu den Anträgen zuzuleiten. (6) Die Landesversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. (7) Beschlüsse der Landesversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt.

420 420 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (8) Bei Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Auf Antrag eines Mitgliedes ist geheim zu wählen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Erreicht bei mehreren Kandidaten auch im zweiten Wahlgang keiner die erforderliche Mehrheit, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Los zieht die Sitzungsleiterin oder der Sitzungsleiter. 13. Aufgaben des Landesposaunenrats. (1) Der Landesposaunenrat ist das verantwortliche Geschäftsführungsorgan des Posaunenwerks. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die nicht eine Zuständigkeit anderer Organe nach dieser Satzung gegeben ist. (2) Die Aufgaben des Landesposaunenrats sind insbesondere: 1. die Beratung von Grundsatzfragen und der Kirchenleitung, 2. die Planung und Beratung der Arbeit des Posaunenwerkes, 3. die Beratung, Verabschiedung und Bewirtschaftung des Haushaltsplans, 4. die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung der Geschäftsführung, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der EKHN, 5. die Festsetzung des Posaunenchorbeitrages, 6. die Vorbereitung und Durchführung der Landesversammlungen, 7. die Entscheidung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, 8. die Benennung der Delegierten für den Posaunenrat des Evangelischen Posaunendienstes in Deutschland e.v., 9. die Öffentlichkeitsarbeit des Posaunenwerks, 10. die Ehrung von Chören und Personen, die sich um die Posaunenchorarbeit in Hessen und Nassau verdient gemacht haben, 11. die Festlegung der Bezirksgrenzen gemäß 1 Absatz 1. (3) Der Landesposaunenrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann hierbei die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Er kann zu seiner Entlastung Ausschüsse einsetzen, deren Aufgaben und Arbeitsweise durch eine Geschäftsordnung zu regeln sind. Mit der Ausführung der laufenden Geschäfte ist eine Landesposaunenwartin oder ein Landesposaunenwart zu beauftragen, dessen oder deren Aufgaben und Arbeitsweise in der Dienstanweisung ( 17 Absatz 3 der Satzung) geregelt ist. (4) Der Landesposaunenrat vertritt das Posaunenwerk im Rechtsverkehr. Erklärungen werden durch zwei Mitglieder des Landesposaunenrats abgegeben, worunter die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sein müssen. (5) Urkunden über Rechtsgeschäfte, durch die das Posaunenwerk gegenüber Dritten verpflichtet wird, sowie Vollmachten bedürfen der Unterzeichnung durch zwei Mitglieder des Landesposaunenrats, worunter die oder der Vorsitzende oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sein müssen. 14. Zusammensetzung und Amtszeit des Landesposaunenrats. (1) Dem Landesposaunenrat gehören an: 1. die oder der Vorsitzende, die oder der zugleich Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Posaunenwerks ist, 2. die oder der stellvertretende Vorsitzende, 3. die Bezirksvorsitzenden oder im Verhinderungsfalle ein anderes Mitglied des Bezirksvorstands, 4. die Landesposaunenwartinnen oder Landesposaunenwarte mit beratender Stimme. (2) Die Amtszeit der oder des Vorsitzenden und der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Landesposaunenrats beträgt vier Jahre. Sie führen ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl fort. (3) Scheiden die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende aus dem Landesposaunenrat aus, so ist durch die Landesversammlung innerhalb einer Frist von sechs Monaten neu zu wählen. Im Übrigen findet Absatz 2 Satz 2 entsprechende Anwendung. 15. Sitzungen des Landesposaunenrats. (1) Die Sitzungen des Landesposaunenrats sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. (2) Der Landesposaunenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Darunter muss die oder der Vorsitzende oder die oder der stellvertretende Vorsitzende sein. (3) Der Landesposaunenrat wird von der oder dem Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich zu ordentlichen Sitzungen einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen unter Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung. (4) Eine außerordentliche Sitzung muss einberufen werden, wenn mindestens drei der Mitglieder des Landesposaunenrates dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangen. Die Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung muss mit einer Einladungsfrist von mindestens acht Tagen erfolgen. (5) Der Landesposaunenrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Auf Antrag eines Mitglieds muss geheim abgestimmt werden. (6) Bei Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Erreicht bei mehreren Kandidaten auch im zweiten Wahlgang keiner die erforderliche Mehrheit, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Los zieht die Sitzungsleiterin oder der Sitzungsleiter.

421 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 421 (7) Über die Sitzungen des Landesposaunenrats wird ein Protokoll erstellt, das allen Mitgliedern zugeleitet wird und spätestens in der folgenden Sitzung des Landesposaunenrats zu genehmigen ist. 16. Aufgaben der oder des Vorsitzenden des Landesposaunenrats. Die Aufgaben der oder des Vorsitzenden sind insbesondere: 1. Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Landesposaunenrats sowie der Landesversammlung, 2. sie oder er ist verantwortlich für die Durchführung und Umsetzung der Beschlüsse des Landesposaunenrats und der Landesversammlung, 3. sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Landesposaunenwartinnen und der Landesposaunenwarte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Posaunenwerks. 17. Landesposaunenwartinnen und Landesposaunenwarte. (1) Die Landesposaunenwartinnen oder Landesposaunenwarte werden von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau nach Personalvorschlag des Landesposaunenrates angestellt. (2) Diese Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und dem Posaunenwerk ist durch gesonderte Vereinbarungen zu regeln. (3) Die Aufgaben und Befugnisse der Landesposaunenwartinnen oder der Landesposaunenwarte sind durch Dienstanweisung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Benehmen mit dem Landesposaunenrat zu regeln. 18. Satzungsänderungen und Auflösung des Posaunenwerks. Änderungen dieser Satzung und die Auflösung des Posaunenwerks beschließt die Landesversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Sie bedürfen der Genehmigung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 19. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Die Satzung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 12. September 1999 außer Kraft. *** Vorstehende Satzung wurde am 10. September 2009 von der Kirchenleitung genehmigt. Darmstadt, den 22. September 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander Änderung des Namens der Evangelischen Kirchengemeinde Langenscheid Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Langenscheid, Evangelisches Dekanat Diez, hat am 19. August 2009 beschlossen, dass die Kirchengemeinde zukünftig den Namen Evangelische Kirchengemeinde Langenscheid und Geilnau führt. Der Beschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 23. September 2009 Für die Kirchenverwaltung Zander Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger Vom 28. August 2009 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger vom 20. Juli 1994 wird wie folgt geändert: 1. 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Jedes Verbandsmitglied entsendet in die Verbandsvertretung je ein Gemeindemitglied und eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. Voraussetzung für die Wählbarkeit im Übrigen ist die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen des Verbandsvorstandes im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 12a wahrgenommen werden. b) Absatz 5 Satz 3 wird wie folgt gefasst: (5) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die kirchengesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. c) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: Auf Beschlüsse des Verbandsvorstandes finden die für Beschlüsse des Kirchenvorstandes geltenden Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts sinngemäß Anwendung.

422 422 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Dem Verbandsvorstand gehören fünf Mitglieder an, die von der Verbandsvertretung in geheimer Wahl gewählt werden. Die Zahl der Pfarrerinnen oder Pfarrer soll die Zahl der übrigen Mitglieder im Verbandsvorstand nicht übersteigen. Vier der fünf Mitglieder des Verbandsvorstands müssen aus der Mitte der Verbandsvertretung gewählt werden; sie scheiden mit ihrer Wahl als Mitglieder der Verbandsvertretung aus. Wiederwahl ist zulässig Buchstabe c wird wie folgt gefasst: c) sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Diakoniestation. 5. Nach 12 wird folgender 12a eingefügt: 12a Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer als Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 des Verbandsgesetzes. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 9 Absatz 1 Buchstaben c bis i dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Vorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Vorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Absatz 1 des Siegelgesetzes übertragen wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: Die Kassenführung erfolgt durch die Evangelische Regionalverwaltung Herborn-Biedenkopf. b) Absatz 3 Satz 3 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 1. Oktober 2009 von der Kirchenleitung genehmigt. Der Kirchensynodalvorstand hatte das Satzungsänderungsvorhaben bereits am 13. Juli 2009 im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 5. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Dr. Schulze Projektbezuschussung aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung Aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung können für Projekte im Jahr 2010 Zuschüsse vergeben werden. Die Zielsetzung der Hermann-Schlegel-Stiftung ist in der Stiftungsurkunde folgendermaßen festgelegt: Zusätzliche Förderung der Seniorenarbeit und der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gefördert werden gemeindliche und kirchliche Projekte sowie Veranstaltungen, in denen es um die Arbeit mit älteren Menschen und/oder um innovative Vorhaben in der Männerarbeit geht. Unterstützt werden können auch Projekte der Männerarbeit, die den Kontakt zu unterschiedlichen Gruppen in der Arbeitswelt und in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen befördern. Deswegen können auch zeitlich befristete Zuschüsse zu Personalkosten bei der Ausbildung von Jugendlichen und bei der Beschäftigung von Arbeitslosen gegeben werden. Antragstellung: Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gege - benenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen. Anträge können formlos bis 10. Februar 2010 gestellt werden. Sie sind zu richten an: Dezernat 1 Kirchliche Dienste, OKR Christian Schwindt, Paulusplatz 1, Darmstadt, Telefon: 06151/ , Fax: 06151/ Anträge können auch per entgegen genommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Dorothea Cain- Breitmeier in der Kirchenverwaltung zu senden. dorothea.cain-breitmeier@ekhn-kv.de Wichtig: Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten: - kurze Bezeichnung des Projektes - Träger für die Durchführung/ verantwortliche Personen - Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen) - Ort und Zeit des Projektes - Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge)

423 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen) Darmstadt, den 1. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Schwindt Projektbezuschussung aus Erträgen der Ernst-Zur-Nieden-Stiftung Für das Jahr 2010 können Zuschüsse aus Erträgen der Ernst-Zur-Nieden-Stiftung vergeben werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der kirchlichen Erwachsenenbildung. Es geht dabei um Projekte und Vorhaben, die zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages beitragen und sich im Rahmen innovativer Projektarbeit insbesondere an Männer wenden. Neue und impulsgebende Ideen für kirchliche Arbeit sind gefragt, auch durch Nutzung kultureller und künstlerischer Medien. Antragstellung: Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gegebenenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen. Anträge können formlos bis 10. Februar 2010 gestellt werden. Sie sind zu richten an: Dezernat 1 Kirchliche Dienste, OKR Christian Schwindt, Paulusplatz 1, Darmstadt, Telefon: 06151/ , Fax: 06151/ Anträge können auch per entgegen genommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Dorothea Cain- Breitmeier in der Kirchenverwaltung zu senden. dorothea.cain-breitmeier@ekhn-kv.de Wichtig: Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten: - kurze Bezeichnung des Projektes - Träger für die Durchführung/ verantwortliche Personen - Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen) - Ort und Zeit des Projektes - Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge) - Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen) Darmstadt, den 1. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Schwindt Beschluss zur Änderung der Satzung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. Vom 22. März 2009 Die Vollversammlung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. hat die Vereinssatzung vom 21. Oktober 2001 wie folgt geändert: 1. 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die kirchlich getragene und verantwortete Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) konstituiert sich auf landeskirchlicher Ebene als Jugendverband gemäß 3 Absatz 2 und 28 der Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN (Kinder- und Jugendordnung) vom 15. Februar 2007 (ABl. EKHN 2007 S. 114). Der Jugendverband versteht sich als Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verband ist in das Vereinsregister eingetragen. Er führt den Namen Evangelische Jugend in Hessen und Nassau e. V Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die Mitglieder des Verbandes sind gemäß ihrer Verantwortung für die kirchlich getragene und verantwortete Kinder- und Jugendarbeit nach Artikel 22 Absatz 2 der Kirchenordnung und 15 Absatz 2 Buchstabe g der Dekanatssynodalordnung die Dekanate der EKHN. Sie werden durch ihre Jugendvertretungen gemäß 17 Absatz 2 Nummer 7 der Kinder- und Jugendordnung der EKHN vertreten wird wie folgt gefasst: 10 Die Vollversammlung (1) Jedes Dekanat entsendet in die Vollversammlung Delegierte, die von ihren Jugendvertretungen gewählt werden. Maximal ein Drittel der so entsandten Delegierten darf zum Zeitpunkt der Wahl das 27. Lebensjahr vollendet haben. (2) Die Zahl der zu entsendenden Delegierten bestimmt sich wie folgt: a) Hat ein Dekanat bis zu Gemeindeglieder, so sind drei Delegierte zu entsenden. Zwei von drei Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. b) Hat ein Dekanat zwischen und Gemeindeglieder, so sind vier Delegierte zu entsenden. Drei von vier Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. c) Hat ein Dekanat zwischen und Gemeindeglieder, so sind sechs Delegierte zu entsenden. Vier von sechs Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

424 424 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr d) Hat ein Dekanat mehr als Gemeindeglieder, so sind neun Delegierte zu entsenden. Sechs von neun Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (3) Der Vorstand stellt am Ende seiner Wahlperiode die Anzahl der von jedem Dekanat zu entsendenden Delegierten fest und teilt diese mit der Einladung zur Vollversammlung den Jugendvertretungen über die Regionalgeschäftsstellen mit. (4) Dekanate, die eine gemeinsame Jugendvertretung in der Region gemäß 18 Absatz 4 der Kinder- und Jugendordnung bilden, gelten als ein Dekanat im Sinne der Absätze 1 bis 3. (5) Delegierte, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl älter als 27 Jahre waren, können ihr Stimmrecht nur ausüben, wenn zusätzlich zwei Delegierte des entsendenden Dekanates, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, anwesend sind. (6) Die von der Vollversammlung gewählten Jugenddelegierten der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gehören der Vollversammlung mit Sitz und Stimme an, sofern sie nicht bereits Delegierte der Vollversammlung sind. (7) Der Vollversammlung gehören ferner bis zu zehn berufene Mitglieder mit Stimmrecht an. Über die Berufung entscheidet die Vollversammlung. (8) Die von der Vollversammlung gewählten Vertreterinnen und Vertreter in anderen Gremien und Organisationen ( 11 Absatz 1 Buchstabe g) sowie die Landesjugendpfarrerin oder der Landesjugendpfarrer und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ( 18 Absatz 3) gehören der Vollversammlung mit beratender Stimme an. (9) Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem landeskirchlichen oder überregionalen Dienstauftrag in der Arbeit von, mit und für Kinder und Jugendliche nehmen als Gäste an den Vollversammlungen teil. Ihnen kann zu Auskünften über ihr Arbeitsgebiet das Wort erteilt werden Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe f wird wie folgt gefasst: f) Benennung von Jugenddelegierten für die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau; b) Buchstabe g wird wie folgt gefasst: g) Wahl von Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes in weitere Gremien und Organisationen; c) Die bisherigen Buchstaben g bis l werden die Buchstaben h bis m. *** Das Amtsgericht Darmstadt hat die vorstehende Satzungsänderung am 11. August 2009 auf dem Registerblatt VR 3084 eingetragen. Darmstadt, den 1. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Satzung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.v. (EJHN) Vom 21. Oktober 2001, geändert am 22. März 2009 (ABl S. 423) I. Allgemeines 1. Rechtsgrundlage, Name, Sitz und Geschäftsjahr. (1) Die kirchlich getragene und verantwortete Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) konstituiert sich auf landeskirchlicher Ebene als Jugendverband gemäß 3 Absatz 2 und 28 der Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN (Kinder- und Jugendordnung) vom 15. Februar 2007 (ABl. EKHN 2007 S. 114). Der Jugendverband versteht sich als Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). (2) Der Verband ist in das Vereinsregister eingetragen. Er führt den Namen Evangelische Jugend in Hessen und Nassau e. V.. (3) Der Verband hat seinen Sitz in Darmstadt. (4) Das Geschäftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr. 2. Zweck und Ziele. (1) Die Evangelische Jugend in Hessen und Nassau ist ein von jungen Menschen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in eigener Verantwortung getragener Jugendverband. (2) Der Verband vertritt die Belange der kirchlich getragenen und verantworteten Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (3) Ziel ist es, auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus, ein Leben in Gemeinschaft zu gestalten und junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, politischen und religiösen Entwicklung zu fördern. (4) In diesem Sinne leistet der Verband seinen Beitrag, indem er a) das jugendpolitische Bewusstsein insgesamt und das jugendverbandliche Profil der Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen stärkt, b) die Koordination und Kommunikation zwischen den unterschiedlichen an der Arbeit beteiligten Partnern intensiviert, c) Vertretungsstrukturen mit Blick auf die Interessenlage von Kindern und Jugendlichen so gestaltet, dass sie zur Teilnahme, zum Mitmachen und Mitgestalten motivieren.

425 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Aufgaben. (1) Der Verband leistet einen Beitrag zur Identitätsbildung junger Menschen. Er bietet ihnen ein Forum für Diskussion und Artikulation ihrer Interessen und setzt inhaltliche, spirituelle und politische Impulse. (2) Der Verband hat insbesondere folgende Aufgaben: a) die Diskussion, Entwicklung und Artikulation von jugendpolitischen und grundsätzlichen Fragen im innerkirchlichen wie gesamtgesellschaftlichen Rahmen; b) die Entwicklung von Grundlagen, Standards und Zielen für die Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen; c) die Entwicklung einer gemeinsamen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf gemeindlicher, regionaler und auf landeskirchlicher Ebene; d) die Information und Beratung aller an der Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen Beteiligten in Fragen der Jugendarbeit insbesondere auch in Fragen von Jugendpolitik, Jugendhilfe, Finanzierung und Mittelbeschaffung; e) die Entwicklung von Konzeptionen für Aus-, Fortund Weiterbildung hauptberuflicher und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; f) die Beratung aller an der Arbeit von und mit Kindern und Jugendlichen beteiligten Stellen in allen die Arbeit betreffenden Fragen, insbesondere in Fragen der Finanzierung und Mittelbeschaffung und der Zuschussgewährung auf Landes- und Bundesebene; g) die jugendgemäße Vertretung von jungen Menschen in Kirche, Staat und Gesellschaft; h) die Entwicklung von Konzeptionen und Programmen zur Förderung ehrenamtlicher Interessenvertreterinnen und -vertreter; i) die Vertretung der Evangelischen Jugend in überörtlichen und überregionalen Gremien; j) die Durchführung zentraler Veranstaltungen. 4. Gemeinnützigkeit. (1) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verband ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Verbandsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Verbandes. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4) Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Verbandes an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden hat. II. Mitgliedschaft 5. Verbandsmitglieder. (1) Die Mitglieder des Verbandes sind gemäß ihrer Verantwortung für die kirchlich getragene und verantwortete Kinder- und Jugendarbeit nach Artikel 22 Absatz 2 der Kirchenordnung und 15 Absatz 2 Buchstabe g der Dekanatssynodalordnung die Dekanate der EKHN. Sie werden durch ihre Jugendvertretungen gemäß 17 Absatz 2 Nummer 7 der Kinderund Jugendordnung der EKHN vertreten. (2) In den Mitgliedsdekanaten muss die Eigenverantwortlichkeit und die Selbstorganisation der Jugendvertretungen gewährleistet sein. Die Jugendvertretungen müssen daher folgende Anforderungen erfüllen: a) eigene Jugendordnung oder -satzung, b) selbstgewählte Organe, c) demokratische Willensbildung, d) demokratischer Organisationsaufbau, e) eigenverantwortliche Verfügung über die der Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Mittel. (3) Die Jugendordnungen oder -satzungen der Mitgliedsdekanate müssen bestimmen, dass in allen Organen der Jugendvertretung mindestens die Hälfte der Mitglieder zum Zeitpunkt ihrer Wahl unter 27 Jahre gewesen sind. 6. Erwerb der Mitgliedschaft. Dekanate, die dem Verband beitreten wollen, richten einen schriftlichen Aufnahmeantrag an den Vorstand. Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Vollversammlung. 7. Beendigung der Mitgliedschaft. (1) Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung des Verbandsmitglieds, Ausschluss oder Austritt aus dem Verband. (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden. Die Erklärung muss dem Vorstand drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres zugegangen sein. (3) Wenn ein Verbandsmitglied nicht mehr die Voraussetzungen von 5 Absatz 2 und 3 erfüllt, kann es aus dem Verband ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss beschließt die Vollversammlung, wobei eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. 8. Mitgliedsbeiträge. Mitgliedsbeiträge werden nicht erhoben. Der Verband finanziert sich durch Zuweisungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Fördermittel der Länder sowie durch Spenden. III. Organe 9. Organe. Die Organe des Verbandes sind die Vollversammlung und der Vorstand. 10. Die Vollversammlung. (1) Jedes Dekanat entsendet in die Vollversammlung Delegierte, die von ihren Jugendvertretungen gewählt werden. Maximal ein Drittel der so entsandten Delegierten darf zum Zeitpunkt der Wahl das 27. Lebensjahr vollendet haben.

426 426 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Die Zahl der zu entsendenden Delegierten bestimmt sich wie folgt: a) Hat ein Dekanat bis zu Gemeindeglieder, so sind drei Delegierte zu entsenden. Zwei von drei Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. b) Hat ein Dekanat zwischen und Gemeindeglieder, so sind vier Delegierte zu entsenden. Drei von vier Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. c) Hat ein Dekanat zwischen und Gemeindeglieder, so sind sechs Delegierte zu entsenden. Vier von sechs Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. d) Hat ein Dekanat mehr als Gemeindeglieder, so sind neun Delegierte zu entsenden. Sechs von neun Delegierten dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (3) Der Vorstand stellt am Ende seiner Wahlperiode die Anzahl der von jedem Dekanat zu entsendenden Delegierten fest und teilt diese mit der Einladung zur Vollversammlung den Jugendvertretungen über die Regionalgeschäftsstellen mit. (4) Dekanate, die eine gemeinsame Jugendvertretung in der Region gemäß 18 Absatz 4 der Kinder- und Jugendordnung bilden, gelten als ein Dekanat im Sinne der Absätze 1 bis 3. (5) Delegierte, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl älter als 27 Jahre waren, können ihr Stimmrecht nur ausüben, wenn zusätzlich zwei Delegierte des entsendenden Dekanates, die zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, anwesend sind. (6) Die von der Vollversammlung gewählten Jugenddelegierten der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gehören der Vollversammlung mit Sitz und Stimme an, sofern sie nicht bereits Delegierte der Vollversammlung sind. (7) Der Vollversammlung gehören ferner bis zu zehn berufene Mitglieder mit Stimmrecht an. Über die Berufung entscheidet die Vollversammlung. (8) Die von der Vollversammlung gewählten Vertreterinnen und Vertreter in anderen Gremien und Organisationen ( 11 Absatz 1 Buchstabe g) sowie die Landesjugendpfarrerin oder der Landesjugendpfarrer und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ( 18 Absatz 3) gehören der Vollversammlung mit beratender Stimme an. (9) Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem landeskirchlichen oder überregionalen Dienstauftrag in der Arbeit von, mit und für Kinder und Jugendliche nehmen als Gäste an den Vollversammlungen teil. Ihnen kann zu Auskünften über ihr Arbeitsgebiet das Wort erteilt werden. 11. Aufgaben der Vollversammlung. Die Vollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beschlussfassung über Grundsatzfragen des Verbandes; b) Aufsicht über die Einhaltung der Satzungszwecke gemäß 2; c) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes; d) Wahl des Vorstandes; e) Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer; f) Benennung von Jugenddelegierten für die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau; g) Wahl von Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes in weitere Gremien und Organisationen; h) Bildung von Ausschüssen; i) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans; j) Genehmigung und Feststellung der Jahresrechnung; k) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung; l) Verabschiedung von Richtlinien zur Zuschussvergabe; m) Verabschiedung einer Nutzungsordnung für die Vermietung von Verbandseigentum. 12. Arbeitsweise der Vollversammlung. (1) Die Vollversammlung wird vom Vorstand in der Regel zweimal im Jahr, mindestens jedoch einmal jährlich einberufen. (2) Die Mitglieder der Vollversammlung sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich einzuladen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Anträge auf Satzungsänderungen sind in der Einladung besonders kenntlich zu machen. (3) Eine außerordentliche Vollversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Fünftel der Delegierten unter Angabe des Zwecks und der Gründe innerhalb von sechs Wochen einzuberufen. Für die außerordentliche Vollversammlung gelten die Bestimmungen für eine ordentliche Vollversammlung entsprechend. (4) Die Sitzungen der Vollversammlung sind öffentlich. Die Vollversammlung kann den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. (5) Über die Vollversammlung wird eine Niederschrift angefertigt, aus der die Anwesenden, die Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse zu ersehen sind. Die Niederschrift ist von der jeweiligen Schriftführerin oder dem jeweiligen Schriftführer zu unterschreiben. (6) Die Niederschrift wird innerhalb eines Monats an die Mitglieder der Vollversammlung versandt. Gehen innerhalb eines Monats nach Zugang der Niederschrift keine schriftlichen Einwände beim Vorstand ein, so gilt die Niederschrift als genehmigt.

427 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Beschlüsse der Vollversammlung. (1) Die Vollversammlung wird grundsätzlich von einem Vorstandsmitglied geleitet. (2) Bei Vorstandswahlen wird die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion dem Wahlausschuss übertragen. (3) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn Delegierte aus mehr als der Hälfte der Verbandsmitglieder anwesend sind. (4) Die Vollversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt. (5) Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Über Satzungsänderungen sind die Dekanatssynodalvorstände der Verbandsmitglieder unverzüglich zu unterrichten. Satzungsänderungen treten frühestens sechs Monate nach Beschlussfassung zum Beginn eines Geschäftsjahres in Kraft. (6) Auf Verlangen eines Mitglieds der Vollversammlung ist geheim abzustimmen. (7) Jedes Mitglied der Vollversammlung hat eine Stimme; das Stimmrecht ist nicht übertragbar. 14. Wahlausschuss. (1) Zur Durchführung von Vorstandswahlen setzt die Vollversammlung einen Wahlausschuss, bestehend aus drei Personen, ein. (2) Der Wahlausschuss leitet den Wahlgang und die vorhergehende Diskussion, zählt die Stimmen aus und gibt das Ergebnis bekannt. (3) Die Mitglieder des Wahlausschusses können in kein zur Wahl stehendes Amt gewählt werden. 15. Der Vorstand. (1) Der Vorstand besteht aus den beiden Vorsitzenden und je zwei Mitgliedern aus jedem Propsteibereich. (2) Vorstand im Sinne von 26 BGB sind die beiden Vorsitzenden des Verbandes; beide sind allein zur Vertretung des Verbandes im Rechtsverkehr berechtigt. (3) Die Landesjugendpfarrerin oder der Landesjugendpfarrer sowie die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Geschäftsstelle gehören dem Vorstand mit beratender Stimme an. (4) Die Vollversammlung wählt die beiden Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Zum Zeitpunkt der Wahl dürfen sie das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (5) Die Vollversammlung wählt aus jedem Propsteibereich zwei Mitglieder unter 27 Jahren in den Vorstand. (6) Die Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. (7) Vorstandsmitglieder können aus wichtigem Grund von der Vollversammlung abberufen werden. 16. Aufgaben des Vorstandes. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Aufstellung der Tagesordnung, Einberufung und Leitung der Vollversammlung; b) Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen der Vollversammlung; c) Führen der laufenden Geschäfte des Verbandes; d) Führen der Dienstaufsicht über die Geschäftsstelle. 17. Sitzungen des Vorstandes. (1) Die Sitzungen des Vorstandes werden von den Vorsitzenden einberufen. Die Einberufungsfrist beträgt zehn Tage. (2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (3) Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt. (4) Über die Vorstandssitzungen wird eine Niederschrift angefertigt, aus der Anwesende, Tagesordnung und die gefassten Beschlüsse zu ersehen sind. Die Niederschrift ist von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterschreiben. (5) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung der Vollversammlung bedarf. 18. Geschäftsstelle. (1) Der Verband unterhält zur Ausführung der laufenden Geschäfte eine Geschäftsstelle, die hauptamtlich zu besetzen ist. (2) Die Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden vom Vorstand ausgeschrieben und besetzt. (3) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Geschäftsstelle wird vom Vorstand für fünf Jahre berufen. 19. Kassenprüfung. (1) Zur Überprüfung der Kassenführung sind von der Vollversammlung zwei Mitglieder für die Kassenprüfung zu wählen. Diese dürfen dem Vorstand nicht angehören und werden für je zwei Jahre gewählt, und zwar jeweils um ein Jahr versetzt. (2) Die Kassenangelegenheiten sind für das Geschäftsjahr eingehend zu prüfen. Hierzu sind den Kassenprüferinnen und Kassenprüfern sämtliche Kassenunterlagen in geordnetem Zustand vorzulegen. Der Vollversammlung wird über das Ergebnis berichtet. (3) Bei ordnungsgemäßer Führung der Kasse empfehlen die Kassenprüferinnen und Kassenprüfer der Vollversammlung die Entlastung der Kassiererin oder des Kassierers und des Vorstandes. 20. Rechnungsprüfungsamt. Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist befugt, die Kassen-, Rechnungs- und Haushaltsprüfung vorzunehmen.

428 428 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr IV. Schlussbestimmungen 21. Auflösung. (1) Die Auflösung des Verbandes kann nur in einer zu diesem besonderen Zweck mit entsprechender Tagesordnung einberufenen Vollversammlung beschlossen werden. (2) Die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Kirchengemeinde: Burgholzhausen Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BURGHOLZHAUSEN *** Vorstehende Satzung wird hiermit neu bekannt gemacht. Darmstadt, den 1. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt am Main, Frieden und Versöhnung Kirchengemeinde: Emmershausen Dekanat: Hochtaunus UMSCHRIFT DES DIENSTSIEGELS: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE EMMERSHAUSEN Dekanat: Frankfurt am Main Süd Umschrift des Dienstsiegels: EV. KIRCHENGEMEINDE FRIEDEN UND VERSÖHNUNG FRANKFURT A. M. Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 1. Oktober 2009 Für die Kirchenverwaltung Bogs Dienstnachrichten

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Darmstadt, den 1. Januar 2010 Nr. 1 Darmstadt, den 1. Januar 2010 D1205 B Inhalt SYNODE Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2010 vom 24. November 2009 2 GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans

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