Darmstadt, den 1. Januar 2006

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1 Nr. 1 Darmstadt, den 1. Januar 2006 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsgesetz GlStG) vom 24. November Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2006 vom 25. November Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellengesetzes vom 25. November Kirchengesetz zur Änderung der Kirchlichen Haushaltsordnung vom 25. November Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über den Pfarrerausschuss vom 26. November Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenmusikgesetz KMusG) vom 26. November Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Regionalverwaltungsverbände vom 13. Oktober Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindezuweisungsverordnung vom 13. Oktober Rechtsverordnung zur Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung vom 13. Oktober Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über die finanzielle Ausstattung der Fach-/Profilstellen und Verwaltungsfachkräfte für die mittlere Ebene vom 13. Oktober Rechtsverordnung zur Änderung der Pfarrstellenverordnung vom 26. November Verwaltungsverordnung über die Führung der Kirchenbücher (Kirchenbuchordnung KBO) vom 1. Dezember ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelungen vom 21. September Arbeitsrechtsregelungen vom 15. November BEKANNTMACHUNGEN Vereinbarung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit den in ihrem Bereich tätigen Gemeinschaftsverbänden vom 3. November Leitlinien zur Ausführung der Vereinbarung zwischen der EKHN und den Gemeinschaftsverbänden vom 3. November Auflösung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Hessisches Neckartal 31 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Sozialstation in Nierstein 31 Stiftung Evangelische Emmausgemeinde Eppstein 36 Neubildung des Evangelischen Dekanats Hochtaunus 36 Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinden Münzenberg und Trais- Münzenberg 36 Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung 37 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 37 DIENSTNACHRICHTEN 38 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 41

2 2 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsgesetz GlStG) Vom 24. November 2005 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Abschnitt 1. Allgemeines 1. Ziel des Gesetzes. (1) Ziel dieses Gesetzes ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als Teil des Auftrags zur Gestaltung von Kirche. (2) Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Gemeinschaftsaufgabe und durchgängiges Leitprinzip bei allen Entscheidungen und in allen Aufgabenbereichen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Der Grundsatz der Gleichstellung ist bei der Besetzung kirchlicher Ämter zu berücksichtigen. 2. Diskriminierungsverbot. Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechts oder ihres Familienstandes nicht diskriminiert werden. Eine Diskriminierung liegt auch vor, wenn eine Regelung oder Maßnahme sich bei geschlechtsneutraler Fassung auf ein Geschlecht seltener vorteilhaft oder häufiger nachteilig auswirkt als auf das andere, ohne dass dies durch zwingende Gründe gerechtfertigt ist. Besondere Maßnahmen zur Förderung von Frauen oder Männern mit dem Ziel, tatsächlich bestehende Ungleichheiten zu beseitigen, bleiben hiervon unberührt. 3. Geltungsbereich. Dieses Gesetz gilt für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, ihre Dekanate, Kirchengemeinden und kirchlichen Verbände. Rechtsträger diakonischer, missionarischer und sonstiger kirchlicher Einrichtungen im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die nicht der Gesetzgebung der Kirchensynode unterliegen, können dieses Gesetz aufgrund von Beschlüssen der hierfür zuständigen Gremien anwenden. 4. Begriffsbestimmungen. (1) Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Kirchengemeinden, Dekanate, kirchlichen Verbände und alle übrigen rechtlich selbständigen Anstellungsträger. Als Dienststellen gelten auch rechtlich nicht selbständige Verwaltungsstellen, Ämter und Einrichtungen, wenn sie eine organisatorische Einheit bilden und eigenständig geleitet werden. (2) Für die Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen, Pfarrvikare, Vikarinnen und Vikare gilt die Gesamtkirche als Dienststelle im Sinne dieses Gesetzes; die Kirchenleitung gilt als ihre Dienststellenleitung. (3) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare, Vikarinnen und Vikare, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten, Praktikantinnen und Praktikanten und Auszubildende. Abschnitt 2. Strukturelle Gleichstellung 5. Strukturelle Gleichstellung. Gleichstellungsarbeit zielt darauf ab, in allen Bereichen der Kirche die Verschiedenheit der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern sichtbar zu machen und die daraus resultierenden Erkenntnisse zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung zu nutzen. Im Rahmen des kirchlichen Auftrags wirkt sie auf die Beseitigung bestehender und die Verhinderung künftiger Nachteile hin. Abschnitt 3. Berufliche Gleichstellung 6. Berufliche Gleichstellung. Die Dienststellenleitungen sind verpflichtet, durch gezielte berufliche Fördermaßnahmen Diskriminierungen wegen des Geschlechts zu beseitigen, auf gleiche Teilhabe von Frauen und Männern hinzuwirken sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. 7. Beseitigung von Unterrepräsentanz. (1) Die Dienststellenleitungen wirken insbesondere im Rahmen der Personalplanung und der Arbeitsorganisation auf die Beseitigung von Unterrepräsentanz hin. (2) Unterrepräsentanz liegt vor, wenn in einer Berufsgruppe, einem Verantwortungs- oder Leitungsbereich einer Dienststelle in den jeweiligen Besoldungs- oder Entgeltgruppen deutlich weniger Angehörige des einen als des anderen Geschlechts beschäftigt sind. (3) Die Dienststellenleitung führt eine nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Bewerbungs- und Einstellungsstatistik und überprüft alle zwei Jahre die Beschäftigungsstruktur. (4) Liegt Unterrepräsentanz vor, sind die Ursachen festzustellen und Maßnahmen zur Beseitigung zu beraten und zu ergreifen. 8. unbesetzt 9. Ausschreibungen bei Unterrepräsentanz. (1) In Bereichen, in denen Unterrepräsentanz vorliegt, sind zu besetzende Personalstellen auszuschreiben. Die Ausschreibung soll einen Hinweis auf die Unterrepräsentanz enthalten. (2) In begründeten Ausnahmefällen kann im Benehmen mit der oder dem Gleichstellungsbeauftragten von der Ausschreibung abgesehen werden. (3) Liegen nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbungen von Personen des unterrepräsentierten Geschlechts vor, die die Voraussetzungen für die Besetzung nachweisen, ist auf Verlangen der oder des Gleichstellungsbeauftragten die Ausschreibung zu wiederholen. (4) Bei einer ausreichenden Zahl von Bewerbungen sollen ebenso viele Frauen wie Männer mit vergleichbarer Qualifikation zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. (5) Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung bei der Besetzung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen.

3 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Auswahlkommissionen. Werden bei der Besetzung von Stellen Auswahlkommissionen gebildet, sollen Frauen und Männer in gleicher Zahl vertreten sein. 11. Auswahlentscheidungen. Bei der Anstellung, Einstellung, Beförderung und Übertragung einer Tätigkeit ist bei gleicher Qualifikation die Bewerbung aus der Gruppe vorrangig zu berücksichtigen, die unterrepräsentiert ist. 12. Fortbildung. (1) Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen soll der Aufstieg von Frauen und Männern in Tätigkeitsbereiche ermöglicht werden, in denen ihr Geschlecht unterrepräsentiert ist. (2) Das Angebot von Fortbildungsmaßnahmen orientiert sich dabei soweit als möglich an der Situation von Beschäftigten in Teilzeit und mit Familienpflichten. Unvermeidliche Kosten, die dabei für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren oder von nach ärztlichem Zeugnis pflegebedürftigen Angehörigen entstehen, sollen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel bezuschusst werden. 13. Familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Beurlaubung. (1) Die Dienststellenleitungen haben im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten familiengerechte Arbeitszeiten und Teilzeitbeschäftigungen anzubieten. Für Beschäftigte mit Familienpflichten sind insbesondere Telearbeitsplätze oder besondere Arbeitszeitmodelle (z. B. Sabbatjahr, Arbeitszeitkonten) zu prüfen. (2) Teilzeitbeschäftigten sind die gleichen beruflichen Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten einzuräumen wie Vollbeschäftigten, soweit dienstliche Belange oder arbeitsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Frauen und Männern soll verstärkt Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden; auch bei Leitungsämtern ist die Möglichkeit der Stellenteilung zu prüfen. (3) Die Dienststellenleitung hat durch geeignete Maßnahmen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Beurlaubte Beschäftigte werden regelmäßig über das Fortbildungsprogramm unterrichtet und über die Möglichkeit zur Teilnahme informiert. Zwei Monate vor Ablauf der Beurlaubung findet ein Beratungsgespräch zum Wiedereinstieg statt. (4) Vor Ablehnung von Anträgen auf flexible Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ist die oder der Gleichstellungsbeauftragte von der Dienststellenleitung anzuhören. (5) Bei Pfarrerinnen, Pfarrern, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren gelten anstelle der Absätze 1 bis 4 die 17a bis 17e des Pfarrdienstgesetzes. 14. Sexuelle Belästigung als Dienstvergehen. (1) Die Dienststellenleitungen sind verpflichtet, sexuellen Belästigungen durch Aufklärung vorzubeugen und bekannt gewordene sexuelle Belästigungen als Dienstvergehen zu verfolgen. Betroffene sind berechtigt, der oder dem Gleichstellungsbeauftragten oder der Stellvertretung den Vorfall mitzuteilen und sich über die Verhinderung weiterer Vorfälle und notwendige Konsequenzen von ihr oder ihm beraten zu lassen. Vorgesetzte sind verpflichtet, bekannt gewordene sexuelle Belästigungen der Dienststellenleitung zu melden, soweit die Betroffenen hiermit einverstanden sind. (2) Sexuelle Belästigungen sind unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, unerwünschter Körperkontakt sowie sexuell abfällige oder abwertende Bemerkungen, Gesten oder Darstellungen, die von der betroffenen Person als beleidigend, erniedrigend oder belästigend empfunden werden. (3) Beschwerden über sexuelle Belästigung dürfen nicht zur Benachteiligung der belästigten Person führen. Abschnitt 4. Gleichstellungsbeauftragte 15. Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten. (1) Die Dekanate innerhalb einer Verwaltungsregion bestellen für die Dauer von vier Jahren eine regionale Gleichstellungsbeauftragte oder einen regionalen Gleichstellungsbeauftragten sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, soll ein Stellvertreter bestellt werden. Wird ein Gleichstellungsbeauftragter bestellt, soll eine Stellvertreterin bestellt werden. (2) Die Dekanatssynodalvorstände entscheiden über die ehrenamtliche oder hauptamtliche Wahrnehmung der Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten. Die Bestellung erfolgt durch die Dekanatssynodalvorstände aufgrund einer Ausschreibung der Dekanate, Kirchengemeinden und Kirchlichen Verbände in der Verwaltungsregion im Benehmen mit den Mitarbeitervertretungen. Die Wiederbestellung der oder des bisherigen Gleichstellungsbeauftragten ist zulässig; sie setzt jedoch eine erneute Ausschreibung gemäß Satz 1 voraus. (3) Die oder der regionale Gleichstellungsbeauftragte ist zuständig für die Beschäftigten in der Verwaltungsregion. (4) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte wird zur Wahrnehmung der Aufgaben im erforderlichen Umfang von der dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Die Freistellung darf bei bis 1000 Beschäftigten bis zu 0,5, zwischen 1001 und 1500 Beschäftigten bis zu 0,75 und bei mehr als 1500 Beschäftigten bis zu 1,0 Stelle betragen. Die oder der Gleichstellungsbeauftragte erhält die notwendige Sachausstattung. (5) Die durch die Tätigkeit der oder des Gleichstellungsbeauftragten entstehenden Kosten trägt der Anstellungsträger. Diesem werden die entstandenen Kosten auf Nachweis von der Gesamtkirche erstattet. 16. Aufgaben und Rechte der oder des Gleichstellungsbeauftragten. (1) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte regt Maßnahmen zur beruflichen Gleichstellung an; sie oder er wird an der Beratung und Durchführung beteiligt. (2) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte ist bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen zu beteiligen, soweit Stellen betroffen sind, bei denen Unterrepräsentanz festgestellt ist. In anderen Fällen ist sie oder er zu informieren sowie auf Verlangen der Beteiligten hinzuzuziehen. (3) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte erhält bei Personalentscheidungen in Fällen nach Absatz 2 Einsicht in sämtliche Bewerbungsunterlagen. Sie oder er ist berechtigt, an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen.

4 4 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (4) Über beabsichtigte Personalentscheidungen in Fällen nach Absatz 2 ist die oder der Gleichstellungsbeauftragte rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor der Entscheidung, zu unterrichten und ihr oder ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann die Frist auf drei Arbeitstage verkürzt werden. Die Stellungnahme ist der Dienststellenleitung vor der abschließenden Entscheidung vorzulegen. (5) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt Beschäftigte, die im Beruf wegen ihres Geschlechts benachteiligt sind. (6) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte berichtet den Dekanatssynodalvorständen alle zwei Jahre über den Stand der Gleichstellungsarbeit im Zuständigkeitsbereich. 17. Widerspruchsrecht. Ist die oder der Gleichstellungsbeauftragte der Auffassung, dass Maßnahmen oder ihre Unterlassung gegen dieses Gesetz oder andere Vorschriften zur Förderung der Gemeinschaft zwischen Frauen und Männern verstoßen oder die Erfüllung des Gleichstellungsplans gefährden, kann sie oder er innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis bei der Dienststellenleitung widersprechen. Diese entscheidet nach gemeinsamer Beratung mit der oder dem Gleichstellungsbeauftragten erneut über den Vorgang. Sie hat die getroffene Entscheidung gegenüber der oder dem Gleichstellungsbeauftragten schriftlich zu begründen. 18. Dienstliche Stellung. (1) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte darf in der Ausübung des Amtes nicht behindert und wegen der Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Vor Kündigung, Versetzung und Abordnung ist sie oder er in gleichem Umfang geschützt wie die Mitglieder der Mitarbeitervertretung. Bei der Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter ist sie oder er von fachlichen Weisungen frei. (2) Die oder der Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht bei Einwilligung der Beschäftigten nicht gegenüber der Dienststellenleitung. Abschnitt 5. Stabsbereich Gleichstellung 19. Stabsbereich Gleichstellung. (1) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau richtet in der Kirchenverwaltung einen Stabsbereich Gleichstellung ein. (2) Die Referentinnen und Referenten des Stabsbereichs Gleichstellung werden von der Kirchenleitung im Benehmen mit der Gesamtmitarbeitervertretung, dem Pfarrerausschuss und der Dienstrechtlichen Kommission berufen. (3) Die Berufung erfolgt aufgrund einer Ausschreibung unter den Beschäftigten der EKHN jeweils für die Dauer von vier Jahren. Die Referentinnen und Referenten werden für die Dauer der Berufung von ihrer Dienststelle freigestellt. Die Kosten für die Vertretungskraft werden von der Gesamtkirche auf Nachweis erstattet. (4) Bei der Berufung soll darauf geachtet werden, dass dem Stabsbereich wenigstens eine Referentin und ein Referent angehören. 20. Aufgaben des Stabsbereichs. (1) Der Stabsbereich Gleichstellung fördert die Verwirklichung der strukturellen und beruflichen Gleichstellung als Teil des kirchlichen Auftrags und überprüft die geschlechtsspezifischen Auswirkungen kirchlicher Entscheidungen. (2) Im Stabsbereich werden auch die Aufgaben einer oder eines Gleichstellungsbeauftragten für die bei der Gesamtkirche Beschäftigten wahrgenommen. Die 16 bis 18 gelten entsprechend. 21. Beteiligung des Stabsbereichs. (1) Der Stabsbereich Gleichstellung wirkt mit bei allen gesamtkirchlichen Vorhaben, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kirche haben. Die Beteiligung erfolgt bereits in der Planungsphase und reicht bis zur Entscheidungsfindung. (2) Der Stabsbereich hat ein unmittelbares Vorlage- und Vortragsrecht bei der Kirchenleitung und kann Gesetzesinitiativen oder andere Maßnahmen anregen. 22. Bericht an die Kirchensynode. Im Auftrag der Kirchenleitung berichtet der Stabsbereich Gleichstellung der Kirchensynode alle zwei Jahre über den Stand der Gleichstellungsarbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 23. Zusammenarbeit. (1) Der Stabsbereich Gleichstellung berät und qualifiziert die Gleichstellungsbeauftragten. Er koordiniert und leitet den Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten. (2) Der Stabsbereich Gleichstellung arbeitet mit vergleichbaren Stellen in der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie auf staatlicher und kommunaler Ebene zusammen. Abschnitt 6. Schlussbestimmungen 24. Ausführungsbestimmungen. Die Kirchenleitung kann zur Ausführung dieses Kirchengesetzes Rechtsverordnungen erlassen. 25. Überprüfung. Vier Jahre nach dem Inkrafttreten wird die Kirchenleitung der Kirchensynode einen Bericht über die Umsetzung und Auswirkungen erstatten. 26. Übergangsregelung. Bei Inkrafttreten dieses Kirchengesetzes bestellte Gleichstellungsbeauftragte im Dekanat bleiben bis zum 31. Dezember 2006 im Amt. Erforderliche Neubestellungen sind bis zu diesem Tag zu befristen. 27. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt am Tag der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gleichstellungsgesetz vom 6. Dezember 1997 (ABl S. 165), geändert am 4. Dezember 2002 (ABl S. 92), außer Kraft. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

5 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 5 Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2006 (1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006) Vom 25. November 2005 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1. Haushaltsfeststellung. (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird in Einnahmen und Ausgaben auf Euro festgestellt. (2) Für die Bewirtschaftung der Personalausgaben ist der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2006 verbindlich. (3) Die Wirtschaftspläne werden für das Haushaltsjahr 2006 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Jugendzentrum Höchst EUR Jugendburg Hohensolms EUR Martin-Niemöller-Haus Arnoldshain EUR Studentenwohnheime EUR (4) Die Haushaltspläne über das Zweckvermögen werden für das Haushaltsjahr 2006 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Ev. Hilfswerk EUR Diakonissenversorgung Paulinenstift Wiesbaden EUR (5) Die Haushaltspläne der Darlehensfonds und des Überbrückungsfonds werden für das Haushaltsjahr 2006 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Allgemeiner Darlehensfonds EUR Umweltdarlehensfonds EUR Überbrückungsfonds EUR 2 Verpflichtungsermächtigung Haushaltsstelle Zweckbestimmung Verpflichtungsermächtigung (EUR) Fällig (EUR): Brandschutzsanierung EFH-Ge : bäude, Darmstadt, Zweifalltorweg Zuweisungen an Gemeinden : für Orgelbau/-instandhaltung Allgemeine Zuweisungen für : Baubedarf in Kirchengemeinden 2008: Kreditaufnahme. (1) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses der Kirchensynode Kassenkredite bis zur Höhe von Euro aufzunehmen. (2) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, einen Kredit bis zur Höhe von Euro zum Zwecke des Baus eines Studentenwohnheims aufzunehmen. 4. Verfügungsvorbehalt. In Ausführung von 48 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die Kirchenleitung ermächtigt, erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss zu erlassen. Dies gilt auch für den Stellenplan, insbesondere durch Besetzungssperren. 5. Budgetstruktur. Der Haushaltsplan bzw. das Gesamtbudget gliedert sich in Budgetbereiche. Die Budgetbereiche sind in Unterbudgets gegliedert. Soweit ein Budgetbereich nicht in mehrere Unterbudgets untergliedert ist, gilt dieser im Sinne der nachfolgenden Regelungen sowohl als Budgetbereich als auch als Unterbudget. Maßgeblich für die Zusammensetzung der Budgetbereiche und Unterbudgets ist der Haushaltsplan. 6 Sperrvermerk. Die nachstehende Haushaltsstelle ist gesperrt: Haushaltsstelle Zweckbestimmung Ansatz Budgetbereich 1 Sachverständigenkosten (Evaluation der Deka- EUR natsstrukturreform) 7. Budgetierung, Deckungsfähigkeit. (1) Die Haushaltsansätze innerhalb eines Unterbudgets sind mit Ausnahme der Gruppierungen 43, 44, 46 und 49 gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsansätze für Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) dürfen auf Antrag nur nach Genehmigung der Finanzverwaltung für stellenplanneutrale Beschäftigungsverhältnisse, nebenamtliche Tätigkeiten und Aushilfen (Gruppierungen 425 und 453) im Wege der Deckungsfähigkeit verwendet werden. Haushaltsansätze für Dienstbezüge (Gruppierung 42) dürfen nur nach Genehmigung durch die Personalverwaltung im Umfang von Einsparungen, die durch die Nichtbesetzung von Stellen von bis zu drei Monaten erwirtschaftet werden, im Wege der Deckungsfähigkeit für Sachausgaben verwendet werden. (2) Bei Mehreinnahmen können Mehrausgaben geleistet werden, wenn die Mehreinnahme unmittelbar mit der Mehrausgabe verbunden ist, die Verwendung sich zwingend aus der Herkunft oder der Natur der Einnahme ergibt oder die Mehreinnahmen dem wirtschaftlichen Handeln der oder des Budgetverantwortlichen zuzurechnen sind. 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. Mindereinnahmen führen entsprechend zu einer Verringerung der Ausgabeermächtigungen. (3) Unterbudgets desselben Budgetbereichs sind im Bereich der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Über die Deckungsfähigkeit im einzelnen entscheidet der/die Verantwortliche des Budgetbereichs.

6 6 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (4) Innerhalb des Gesamtbudgets sind gegenseitig deckungsfähig: a) Ausgaben der Gruppierungen 42 bis 46 und 49 innerhalb der jeweiligen Gruppierung und untereinander, b) Ausgaben der Gruppierung (5) Haushaltsansätze der Hauptgruppen 5 bis 9 können in Einzelfällen in Höhe von bis zu Euro zwischen den Budgetbereichen für deckungsfähig erklärt werden, sofern dies der Wirtschaftlichkeit des Haushaltsvollzugs dient. Die Zustimmung beider für die betroffenen Budgetbereiche Verantwortlichen ist erforderlich. Bei Haushaltsumschichtungen im vorstehenden Sinne von über Euro entscheidet die Kirchenleitung. Werden im Einzelfall Euro überschritten, ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem Finanzausschuss der Kirchensynode herzustellen. (6) Für die Verwendung von Verstärkungsmitteln für überund außerplanmäßige Ausgaben gilt Absatz 5 entsprechend. (7) Die Veranschlagungen im Investitionshaushalt für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind in Höhe von jeweils bis zu Euro gegenseitig deckungsfähig. 8. Übertragbarkeit, Budgetrücklagen. (1) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel der Gruppierungen 5 bis 9 sowie der Differenzbetrag aus Mehreinnahmen und Mindereinnahmen gemäß 7 Abs. 2 werden dem jeweiligen Unterbudget in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent per Bildung eines Haushaltsausgaberestes in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Haushaltsmittel der Gruppierung 4 (Personalausgaben) sind nur in begründeten Ausnahmefällen übertragbar. (2) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel folgender Unterbudgets sind uneingeschränkt übertragbar: Kirchengemeinden/Ausgleichsstock Kindertagesstätten Diakoniestationen Gebäudeinvestitionen und -unterhaltung (Kirchengemeinden und Dekanate) Dekanate/Ausgleichsstock Ehrenamtsakademie (3) Anstelle der Bildung eines Haushaltsausgaberestes gemäß Absatz 1 ist auch die Zuführung in eine zweckgebundene Budget- oder Unterbudgetrücklage zulässig. Die Rücklagenzuführung gilt nicht als über- oder außerplanmäßige Ausgabe im Sinne von 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung. Auf über- oder außerplanmäßige Entnahmen aus den Budget- oder Unterbudgetrücklagen und die Finanzierung entsprechender über- oder außerplanmäßiger Ausgaben findet 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung ebenfalls keine Anwendung. (4) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel des Investitionshaushaltes für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind grundsätzlich der gesamtkirchlichen Baurücklage zuzuführen. 9. Sondervermögen. Mehreinnahmen bei den Haushaltsfunktionen 0253, 0350 und 0450 können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für Mehrausgaben verwendet werden. Überschüsse sind der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. 10. Landeskirchensteuerbeschluss. (1) Die Erhebung der Landeskirchensteuer erfolgt ab 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2006 im gesamten Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Form eines Zuschlagsbetrages von neun Prozent zur Einkommensteuer (Lohnsteuer). (2) Für den gleichen Zeitraum wird ein besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte keiner steuerberechtigten Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe), nach Maßgabe der Kirchensteuerordnungen für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen in der Fassung vom 24. November 1970, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz vom 29. November 1971, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und der ihnen jeweils anliegenden Tabelle für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 erhoben. (3) Die Landeskirchensteuer aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer gemäß Absatz 1 wird auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Kirchenleitung (Kirchenverwaltung) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens ermäßigt, sofern während des gesamten Veranlagungsjahres Kirchensteuerpflicht bestand. (4) Für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß Absatz 1, des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe gemäß Absatz 2 und des zu versteuernden Einkommens gemäß Absatz 3 ist 51a des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. (5) Die Kirchensteuer beträgt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer neun Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer). In den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer wird der Steuersatz auf sieben Prozent der Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Arbeitgeber von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 der koordinierten Ländererlasse vom 19. Mai 1999 (BStBl. I S. 509) Gebrauch macht. 40a Abs. 2 und 6 des Einkommensteuergesetzes bleiben unberührt. 11. Inkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

7 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 7 Gesamthaushalt 2006 nach Budgetbereichen Ergebnis Ansatz Ansatz Budgetbereich EUR EUR EUR 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Verkündigung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Verkündigung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Seelsorge Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Seelsorge und Beratung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Bildung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Bildung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen und Diakonie Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Handlungsfeld Mission und Ökumene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrum Ökumene Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Theologische Ausbildung und Supervision Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Gesamtkirchliche Dienstleistungen Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Zentrales Gebäudemanagement Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Synode Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Kirchenleitung Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Leitendes Geistliches Amt Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Allgemeines Finanzwesen Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Rechnungsprüfungsamt Einnahmen Ausgaben Überschuss/Zuschuss Summe Einnahmen Summe Ausgaben Überschuss/Zuschuss 2 * 0 0 * Rundungsdifferenz

8 8 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Haushaltsquerschnitt 2006 Zusammenstellung der Einnahmen- und Ausgabearten nach Einzelplänen der Haushaltssachbuchteile Einnahmen: EPL Hauptgruppe 0 Hauptgruppe 1 Hauptgruppe 2 Zwischensumme Hauptgruppe 3 Insgesamt 0 Allgemeine Kirchliche Dienste ,81% 3,09% 0,02% 6,92% 0,05% 6,97% 1 Besondere Kirchliche Dienste ,00% 0,25% 0,02% 0,27% 0,01% 0,28% 2 Kirchliche Sozialarbeit ,03% 0,12% 0,01% 0,16% 0,07% 0,23% 3 Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission ,00% 0,11% 0,01% 0,12% 0,00% 0,12% 4 Öffentlichkeitsarbeit ,00% 0,01% 0,00% 0,01% 0,00% 0,01% 5 Bildung und Wissenschaft ,80% 0,34% 0,01% 1,15% 0,14% 1,29% 7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz ,25% 0,24% 0,15% 0,64% 0,03% 0,67% 8 Verwaltung d. Allgemeinen Finanzverm., Sonderverm ,00% 0,42% 0,00% 0,42% 0,25% 0,66% 9 Allgemeine Finanzwirtschaft ,03% 8,08% 0,31% 88,42% 1,36% 89,77% Summe Einzelpläne ,91% 12,65% 0,53% 98,10% 1,90% 100,00% Ausgaben: EPL Hauptgruppe 4 Hauptgruppe 5 Hauptgruppe 6 Hauptgruppe 7 Hauptgruppe 8 Zwischensumme Hauptgruppe 9 Insgesamt 0 Allgemeine Kirchliche Dienste ,70% 0,20% 0,65% 0,12% 0,03% 17,71% 0,03% 17,74% 1 Besondere Kirchliche Dienste ,05% 0,10% 0,19% 0,45% 0,00% 2,80% 0,01% 2,81% 2 Kirchliche Sozialarbeit ,38% 0,03% 0,06% 3,44% 0,03% 3,94% 0,00% 3,94% 3 Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission ,32% 0,06% 0,11% 2,22% 0,00% 2,72% 0,00% 2,72% 4 Öffentlichkeitsarbeit ,05% 0,03% 0,45% 0,46% 0,00% 0,99% 0,00% 0,99% 5 Bildung und Wissenschaft ,26% 0,19% 0,21% 1,77% 0,04% 3,47% 0,03% 3,50% 7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz ,55% 0,20% 0,63% 0,05% 0,03% 4,46% 0,05% 4,51% 8 Verwaltung d. Allgemeinen Finanzverm., Sonderverm ,00% 0,07% 0,01% 0,11% 0,58% 0,78% 0,01% 0,78% 9 Allgemeine Finanzwirtschaft ,36% 0,00% 4,01% 44,16% 2,57% 61,11% 1,91% 63,02% Summe Einzelpläne ,68% 0,88% 6,33% 52,80% 3,28% 97,96% 2,04% 100,00%

9 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 9 Übersicht nach Budgetbereichen 2006 Budgetbereich 1: Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Kirchengemeinden ,7% Kindertagesstätten* ,0% 0 Diakoniestationen* ,0% 0 Gebäudeinvestitionen und -unterhaltung ,3% Dekanate ,9% Zuführung an kirchengemeindliche Rückstellungen/Rücklagen ,0% Gemeindepfarrdienst einschl. Dekanspfarrstellen ,0% Pfarrerausschuss und sonst. Vertretung ,0% Insgesamt ,6% * neues Unterbudget ab ,3% 76,7% Budgetbereich 2.1: Handlungsfeld Verkündigung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Gottesdienst ,0% Bibelgesellschaften ,0% sonstige Kirchenmusik ,7% -310 Ev. Kirchentag ,5% Ev. Studentengemeinden ,5% Sonstige Verkündigung einschl. Stadtkirchenarbeit ,4% Insgesamt ,2% ,7% 27,3% Budgetbereich 2.2: Zentrum Verkündigung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Leitung/interne Verwaltung ,2% Gottesdienstgestaltung und Kunst ,4% Kirchenmusik ,3% Missionarisches Handeln und geistliches Leben ,6% Insgesamt ,6% ,6% 39,4%

10 10 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Budgetbereich 3.1: Handlungsfeld Seelsorge Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Krankenhausseelsorge ,2% Altenheimseelsorge ,0% Hospizseelsorge ,3% Gehörgeschädigten-, Gehörlosenseelsorge ,5% Behindertenseelsorge ,0% Blindenseelsorge ,5% Polizei- und Zollgrenzdienstseelsorge ,0% Flughafenseelsorge ,0% Gefangenenseelsorge ,2% Sonstige Seelsorge* ,0% Insgesamt ,4% *einschl. Notfallseelsorge 95,7% 4,3% Budgetbereich 3.2: Zentrum Seelsorge und Beratung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Leitung / interne Verwaltung ,2% Haus Friedberg ,0% Insgesamt ,9% ,8% 22,2% Budgetbereich 4.1: Handlungsfeld Bildung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Stadtjugendpfarramt ,0% Jugendkulturkirche ,0% Religionspädagogisches Zentrum ,9% Religionspädagogische Ämter ,4% Religionsunterricht ,2% Konfirmandenunterricht ,8% Kirchliche Grundschulen ,0% Laubach Kolleg ,7% Ev. Gymnasium Bad Marienberg ,0% 0 Ev. Akademie Arnoldshain ,0% Tagungsstätte Martin-Niemöller-Haus ,0% Freizeitheim ,0% Kloster Höchst ,0% Jugendburg Hohensolms ,0% Geschäftsführung Tagungsstätten ,0% 0 sonstige Bildung* ,0% Insgesamt ,1% * Einschl. Zuschuss Verband Ev. Frauen in Hessen und Nassau e.v. 75,5% 24,5%

11 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 11 Budgetbereich 4.2: Zentrum Bildung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Leitung / interne Verwaltung ,3% Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit ,2% Fachbereich Erwachsenenbildung ,4% Fachbereich Kindertagesstätten ,0% 0 Fachbereich Frauen ,0% Jugendkirchentag ,9% Insgesamt ,8% ,1% 49,9% Budgetbereich 5.1: Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Diakonisches Werk in Hessen und Nassau ,1% Sonstige gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie ,3% Insgesamt ,2% ,9% 97,1% Budgetbereich 5.2: Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Leitung/interne Verwaltung/ Hauswirtschaft/Öffentlichkeitsarbeit ,3% Bildung / Projekte ,8% Ökumenische Sozialethik ,3% Ökonomie, Familienund Sozialpolitik ,9% Arbeitslosigkeit ,6% Handwerk ,3% Jugend und Gesellschaft ,1% Landwirtschaft ,0% Umwelt ,5% Arbeit in den Wirtschaftsräumen Mittelhessen, Rhein-Main, Südhessen ,9% Insgesamt ,6% ,7% 22,3%

12 12 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Budgetbereich 6.1: Handlungsfeld Mission und Ökumene Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Missionswerke und Partnerkirchen ,0% Friedensdienst ,0% Bekämpfung der Not in der Welt ,0% Ökumenische Bildungsarbeit, interkonfessioneller und interreligiöser Dialog ,0% sonstige Ökumene ,0% Insgesamt ,0% ,9% 98,1% Budgetbereich 6.2: Zentrum Ökumene Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Leitung/interne Verwaltung ,3% Ausländische Gemeinden ,3% Diakonie ,7% 0 Insgesamt ,6% ,7% 31,3% Budgetbereich 7: Theologische Ausbildung und Supervision Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision ,3% Vorbereitungsdienst der Vikarinnen und Vikare ,3% Theologisches Seminar ,0% Theologisches Konvikt ,6% Kirchliche Hochschulen, Universitäten und Stiftungsprofessuren ,0% Ev. Fachhochschule Darmstadt ,0% Theologischer Nachwuchs ,0% Berufspraktikum (Gemeindepädagogen/Sozialpäd. Fachschulen und sonst. Aus- und Fortbildung) ,0% Kirchliche Personalberatung ,5% Insgesamt ,7% ,6% 62,4%

13 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 13 Budgetbereich 8: Gesamtkirchliche Dienstleistungen Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Leitung/interne Verwaltung ,5% Steuerungsunterstützung ,0% Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit ,0% Gleichstellungsbeauftragte ,0% Stabsbereich Juristischer Dienst ,0% Ehrenamtsakademie ,0% Bibliotheken, Zentralarchiv ,8% Dezernat 1 - Kirchliche Dienste ,0% Dezernat 2 - Personal und Organisation ,5% Dezernat 3 - Finanzen, Bau und Liegenschaften ,8% Kantine Kirchenverwaltung ,5% Fortbildung, Weiterbildung, externe Mitarbeiter ,8% sonstige Verwaltung ,9% Übergangsstellenplan ,0% 0 Insgesamt ,7% ,4% 16,6% Budgetbereich 9: Öffentlichkeitsarbeit Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Regionale Öffentlichkeitsarbeit ,0% Medienhaus ,0% sonstige Medienarbeit ,0% Interne und externe Kommunikatione ,9% Projekte ,4% Koordinationsstelle Öffentlichkeitsarbeit ,0% 0 Insgesamt ,6% ,5% 94,5% Budgetbereich 10: Zentrales Gebäudemanagement Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Zentrales Gebäudemanagement ,8% Insgesamt ,8% ,0% 100,0% Budgetbereich 11: Synode Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Synode ,0% Insgesamt ,0% ,9% 62,1%

14 14 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Budgetbereich 12: Kirchenleitung Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Kirchenleitung ,1% Insgesamt ,1% ,5% 29,5% Budgetbereich 13: Leitendes Geistliches Amt Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Leitendes Geistliches Amt ,8% Insgesamt ,8% ,8% 18,2% Budgetbereich 14: Allgemeines Finanzwesen Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 EKD-Umlage ,3% Verstärkungsmittel ,0% Versorgungsleistungen Pfarrer und Beamte ,1% Versorgungsstiftung sonst. Altersversorgung ,0% Beihilfen, Unterstützungen etc ,0% Überbrückungsfonds / Übergangsstellenplan ,4% 0 Kirchensteuerverwaltung / Clearing ,0% Sammelversicherung ,0% Ausgleichsrücklage Betriebsmittelrücklage ,0% sonst. Vermögensverwaltung ,7% Insgesamt ,9% ,8% 51,2% Budgetbereich 15: Rechnungsprüfungsamt Unterbudget Einnahmen Ausgaben darunter: Sachausgaben darunter: Personalausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad nachrichtlich: Zuschussbedarf 2005 Rechnungsprüfungsamt ,8% Insgesamt ,8% ,9% 10,1%

15 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 15 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellengesetzes Vom 25. November 2005 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Pfarrstellengesetzes 4 Abs. 1 und 2 des Pfarrstellengesetzes vom 26. November 2003 (ABl S. 81), zuletzt geändert am 27. Februar 2004 (ABl S. 226), wird wie folgt gefasst: (1) Die Zuweisung gemeindlicher Pfarr- und Pfarrvikarstellen obliegt dem Dekanatssynodalvorstand, der unter Berücksichtigung aller oder einzelner der in 2 Abs. 3 aufgeführten Merkmale ein Zuweisungsverfahren beschließt und der Kirchenleitung zur Genehmigung vorlegt. (2) Bei der Zuweisung dürfen andere als die in 2 Abs. 3 aufgeführten Merkmale nicht berücksichtigt werden. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz zur Änderung der Kirchlichen Haushaltsordnung Vom 25. November 2005 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung der Kirchlichen Haushaltsordnung Die Kirchliche Haushaltsordnung vom 3. Dezember 1999 (ABl S. 145), zuletzt geändert am 24. April 2005 (ABl S. 165), wird wie folgt geändert: 1. In 19 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter des Dekans/ der Dekanin durch die Wörter eines Mitglieds des Dekanatssynodalvorstandes ersetzt wird wie folgt gefasst: 49 Vergabe von Aufträgen Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB anzuwenden. Mit vorheriger Zustimmung des Bauausschusses der Kirchensynode sind im Einzelfall Abweichungen von der VOB, Teil A zulässig. Bei der Vergabe anderer Aufträge sind die Verdingungsordnung für Leistungen VOL, die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOF und sonstige Vergabeordnungen anzuwenden Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Zur Leistung kleinerer Ausgaben sowie zur Vereinnahmung unabweisbarer Bareinnahmen können Handvorschüsse zur Verfügung gestellt werden. Sie gelten nicht als Zahlstellen im Sinne des Absatzes 2. Die Handvorschüsse sind zeitnah abzurechnen. 4. In 84 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl 6 durch das Wort zehn ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über den Pfarrerausschuss Vom 26. November 2005 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 3 des Kirchengesetzes über den Pfarrerausschuss vom 24. Juni 1994 (ABl S. 158), geändert am 6. Dezember 2001 (ABl S. 100), wird wie folgt gefasst: 3 Mitwirkung bei der Wahl oder Berufung in Leitungsämter Der Pfarrerausschuss ist vor der Wahl der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten, einer Pröpstin oder eines Propstes sowie vor der Berufung einer theologischen Dezernentin oder eines theologischen Dezernenten, der theologischen Leiterin oder des theologischen Leiters eines Arbeitszentrums und einer Studienleiterin oder eines Studienleiters des Religionspädagogischen Amtes anzuhören. Sofern für die Wahl oder Berufung die Kirchensynode zuständig ist, ist dieser die Stellungnahme des Pfarrerausschusses bekannt zu geben. Falls notwendig, erfolgt die Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung. Artikel 2 Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

16 16 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenmusikgesetz KMusG) Vom 26. November 2005 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Präambel Gott, mein Herz ist bereit, ich will singen und spielen. Wach auf, meine Seele! Wach auf, Psalter und Harfe! Ich will das Morgenrot wecken. Ich will dir danken, Herr, unter den Völkern, ich will dir lobsingen unter den Leuten. Psalm 108, 2-4 Die Kirche Jesu Christi lobt und bezeugt Gott auch durch Singen und Musizieren. Dafür trägt der kirchenmusikalische Dienst besondere Verantwortung. Er nimmt sie in Verbindung mit den vielfältigen Formen der Verkündigung wahr. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau beauftragt daher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in ihren Gemeinden, in ihren Dekanaten und in ihrer Gesamtheit mit der Förderung aller musikalischen Gaben und Kräfte in der Kirche, insbesondere mit der Pflege und Entwicklung des Singens und Musizierens. Die rechtliche Gestaltung dieses Amtes bestimmt sich nach diesem Gesetz. Abschnitt 1 Kirchenmusikalischer Dienst 1. Der Dienst der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wirken an der öffentlichen Verkündigung und am Aufbau der Gemeinde mit. Ihre Aufgabe besteht in der Pflege und in der künstlerischen Leitung der gottesdienstlichen und sonstigen Kirchenmusik. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker unterstützen die Organe, die anderen Mitarbeitenden der Gemeinden und des Dekanats in musikalischen Angelegenheiten, erfahren von ihnen Unterstützung in ihrem Dienst. 2. Dienstbezeichnungen. (1) Allgemeine Dienstbezeichnung ist die Berufsbezeichnung Kirchenmusikerin o- der Kirchenmusiker. (2) Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, in deren Dienst das Singen und die Chorarbeit einen Schwerpunkt darstellen, können die Bezeichnung Kantorin oder Kantor führen. (3) Die Kirchenleitung kann weitere Dienstbezeichnungen festsetzen. 3. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. (1) Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker üben ihr Amt auf A- und B-Kirchenmusikstellen oder in anderen Beschäftigungsverhältnissen aus. (2) Die Anstellung als Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker setzt in der Regel eine kirchenmusikalische Prüfung voraus. (3) Soweit Kirchenmusikerinnen oder Kirchenmusiker ehrenamtlich tätig sind, gilt dieses Gesetz sinngemäß. 4. Kirchenmusikstellen. (1) A- und B-Kirchenmusikstellen werden in den Dekanaten errichtet. Aus Eigenmitteln der Kirchengemeinde finanzierte und gesamtkirchliche Stellen bleiben davon unberührt. (2) Die Verteilung der A- und B-Kirchenmusikstellen auf die Dekanate wird in einem Sollstellenplan festgelegt. 5. Anstellungsfähigkeit. (1) Eine Kirchenmusikerin oder ein Kirchenmusiker darf auf einer A- oder B-Kirchenmusikstelle nur angestellt werden, wenn sie oder er eine kirchliche Bescheinigung über die Anstellungsfähigkeit als Kirchenmusikerin oder Kirchenmusiker besitzt. (2) Die Erteilung der Bescheinigung über die Anstellungsfähigkeit setzt neben dem Bestehen einer Kirchenmusikprüfung (A- oder B-Prüfung) und der Absolvierung eines Kirchenmusikpraktikums die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche voraus. In besonders begründeten Fällen kann die Kirchenverwaltung im Benehmen mit dem Fachbereich Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung Ausnahmen zulassen. (3) Durch die Bescheinigung über die Anstellungsfähigkeit wird kein Anspruch auf Anstellung begründet. 6. Stellenbesetzung. Der Anstellungsträger wird bei der Besetzung einer A- oder B-Kirchenmusikstelle von dem Fachbereich Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung fachlich beraten. Abschnitt 2 Kirchenmusikalischer Dienst im Dekanat 7. Aufgaben des Dekanats. (1) Das Dekanat unterstützt die Kirchengemeinden bei der Ausrichtung des kirchenmusikalischen Dienstes gemäß Artikel 22 der Kirchenordnung. (2) Die Dekanatssynode beruft einen Ausschuss für Kirchenmusik im Dekanat und lässt sich regelmäßig über die kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat unterrichten und lässt sich regelmäßig über die kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat unterrichten. (3) Das Dekanat ist Anstellungsträger für A- und B-Kirchenmusikstellen. 8. Amt der Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker. (1) Im Sollstellenplan ist für jedes Dekanat die hauptamtliche Stelle einer Dekanatskirchenmusikerin oder eines Dekanatskirchenmusikers enthalten. Sie wird in der Regel in Verbindung mit kirchenmusikalischer Tätigkeit in einer Kirchengemeinde eingerichtet. (2) Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker nehmen dekanatsbezogene Aufgaben und Aufgaben der Fachberatung im Dekanat wahr. Abschnitt 3 Der Kirchenmusikalische Dienst in der Gesamtkirche 9. Fachbereich Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung. (1) Aufgabe des Fachbereiches Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung ist die Förderung des gesamten

17 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 17 kirchenmusikalischen Lebens in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Der Fachbereich nimmt die kirchenmusikalische Fachberatung wahr. Er berät und unterstützt die Dekanatssynodalvorstände und die Kirchenvorstände sowie die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. (2) Der Fachbereich Kirchenmusik wird von der Landeskirchenmusikdirektorin oder dem Landeskirchenmusikdirektor geleitet. Abschnitt 4 Schlussbestimmungen 10. Verordnungsermächtigung. Die Kirchenleitung erlässt die zur Ausführung dieses Kirchengesetzes erforderlichen Bestimmungen durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedarf. 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. (1) 10 dieses Kirchengesetzes tritt mit Verkündung im Amtsblatt in Kraft. (2) Die übrigen Bestimmungen treten mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach 10 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 5. Dezember 1985 (ABl S. 4), geändert am 17. Juni 2000 (ABl S. 306), außer Kraft. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Regionalverwaltungsverbände Vom 13. Oktober 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe m der Kirchenordnung in Verbindung mit 5 Abs. 2, 26 Abs. 1 und 2 sowie 31 Abs. 2 des Regionalverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnung Die Rechtsverordnung über die Regionalverwaltungsverbände vom 11. November 2003 (ABl S. 13) wird wie folgt geändert: 1. Nach 14 wird folgender 14a eingefügt: 14a. Baubetreuungsregionen. (1) Zur Wahrnehmung gesamtkirchlicher Aufgaben der Baubetreuung werden Baubetreuungsregionen gebildet. (2) Für die Baubetreuungsregion Frankfurt gilt 14 des Regionalverwaltungsgesetzes. (3) Die Baubetreuungsregion Nord-Nassau-Biedenkopf umfasst die Verwaltungsregion Herborn-Biedenkopf und das Dekanat Weilburg. Sie wird durch die Regionalverwaltung Herborn-Biedenkopf betreut. (4) Die Baubetreuungsregion Nassau-Westerwald umfasst die Verwaltungsregion Rhein-Lahn-Westerwald und das Dekanat Runkel. Sie wird durch die Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald betreut. (5) Die Baubetreuungsregion Oberhessen-Nord umfasst die Verwaltungsregionen Giessen und das Dekanat Alsfeld. Sie wird durch die Regionalverwaltung Giessen betreut. (6) Die Baubetreuungsregion Oberhessen-Süd umfasst die Verwaltungsregion Wetterau und das Dekanat Vogelsberg. Sie wird durch die Regionalverwaltung Wetterau betreut. (7) Die Baubetreuungsregion Rheinhessen umfasst die Verwaltungsregion Rheinhessen. Sie wird durch die Regionalverwaltung Rheinhessen betreut. (8) Die Baubetreuungsregion Starkenburg umfasst die Verwaltungsregionen Darmstadt, Nordstarkenburg, Odenwald und Starkenburg-West. Sie wird durch die Regionalverwaltung Darmstadt betreut. (9) Die Baubetreuungsregion Taunus umfasst die Verwaltungsregionen Wiesbaden-Rheingau-Taunus und Oberursel. Sie wird durch die Regionalverwaltung Wiesbaden-Rheingau-Taunus betreut. 2. In 15 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Gesamtkirchliche Aufgaben der Baubetreuung werden in den Baubetreuungsregionen von einer Regionalverwaltung für die ganze Baubetreuungsregion wahrgenommen. Die Aufgabenerledigung geschieht nach Maßgabe einer Musterdienstanweisung, die die Kirchenleitung erlässt. Die Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter Bauwesen werden vom Verbandsvorstand im Benehmen mit der Kirchenverwaltung eingestellt. 3. In 19 wird folgender Absatz 6 angefügt: (6) Regionalverwaltungsverbände, die gesamtkirchliche Aufgaben in Baubetreuungsregionen wahrnehmen, erhalten dafür zusätzlich eine Budgetzuweisung, die sich aus den tatsächlich anfallenden Personalkosten, ergänzt um eine Sach- und Mietnebenkostenpauschale in Höhe von 19 Prozent der Personalkosten, berechnet. 4. In 23 werden die Wörter und 2005 sowie 19 Prozent ersetzt durch die Wörter bis 2006 sowie 18 Prozent. Artikel 2 Übergangsbestimmung Regionalverwaltungsverbände, die gesamtkirchliche Aufgaben der Baubetreuung für eine Baubetreuungsregion wahrnehmen, erhalten für die Erstausstattung eine Zuweisung von bis zu Euro je Arbeitsplatz.

18 18 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 3 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindezuweisungsverordnung Vom 13. Oktober 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnung Die Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung für die Kirchengemeinden (Gemeindezuweisungsverordnung GZVO) vom 10. November 1980, in der Fassung vom 12. November 1996 (ABl S. 50), zuletzt geändert am 30. September 2004 (ABl S. 34), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Abs. 1 Satz 3 wird die Zahl 2005 durch die Zahl 2006 ersetzt. 2. In 5 Abs. 4 Satz 1 wird die Zahl 35 durch die Zahl 50 ersetzt. 3. In 9 Abs. 3 wird die Zahl 35 durch die Zahl 50 ersetzt. 4. In 9 Abs. 4 Satz 1 wird die Zahl 2005 durch die Zahl 2006 ersetzt. 5. Nummer 1 der Anlage wird wie folgt gefasst: 1. Zu 3 Abs. 2: Die Regelzuweisung wird nach folgenden Faktoren berechnet: a) Personalkostenfaktor je Gemeindeglied: aa) Sockelbetrag von 4.589,80 EUR sowie pro Gemeindeglied 14,20 EUR Mindestbetrag 7.154,00 EUR ab) Gemeinden mit zusätzlichen Predigtstellen in Außenorten: bei wöchentlichem Gottesdienst 3.424,80 EUR bei 14-tägigem Gottesdienst 2.047,10.EUR bei monatlichem Gottesdienst 1.023,55.EUR je Predigtstelle mit nachgewiesenem zusätzlichem Personalbedarf b) Kostenfaktor für Gottesdienst und Gemeindearbeit: ba) bis 999 Gemeindeglieder je Gemeindeglied 4,75 EUR mindestens aber 1.969,50 EUR bb) ab 1000 Gemeindeglieder je Gemeindeglied 2,81 EUR mindestens aber 4.754,00 EUR c) Kostenfaktor für Verwaltung: je Gemeindeglied 1,07 EUR zusätzlich für jede Pfarr-/Pfarrvikarstelle 1445,60 EUR d) Kostenfaktor für gemeindliche Gebäude: Bewirtschaftung: da) Kirche je 1000 Brandversicherungswert je 42,40 EUR db) Gemeindehaus je 1000 Brandversicherungswert 87,55 EUR dc) Pfarrhaus je 1000 Brandversicherungswert 21,20 EUR dd) sonstige Gebäude je 1000 Brandversicherungswert 42,40 EUR e) Kostenfaktor für die Verwaltung des Grundvermögens 20 Prozent der laufenden Einnahmen aus Pacht- und Erbbauzinseinnahmen, maximal jedoch Euro. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Rechtsverordnung zur Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung Vom 13. Oktober 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnung Die Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung für die Dekanate (Dekanatszuweisungsverordnung DZVO) vom 30. September 2004 (ABl S. 35) wird wie folgt geändert:

19 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau In 3 Abs. 1 werden die Faktoren wie folgt gefasst: 1. je Dekanats- und Gemeindepfarr-/Pfarrvikarstelle 568,15 EUR, 2. je Kirchengemeinde 612,40 EUR, 3. je Gemeindeglied 0,39 EUR. 2. In 3 Abs. 2 werden die Faktoren 1 bis 3 wie folgt gefasst: 1. Sach- und Personalkostenpauschale je 1,0 Profil- und Fachstelle EUR, 2. Sachkostenpauschale je 1,0 Verwaltungsfachkraft EUR, 3. Sachkostenpauschale je Gemeindepädagogen- /Kirchenmusikerstelle (mit Aufgabe auf Dekanatsebene) EUR, 3. In 3 Abs. 2 Nr. 4 wird folgender Satz angefügt: Die Regelzuweisung für Bauunterhaltung ist zweckgebunden; in einem Haushaltsjahr nicht verbrauchte Mittel sind in einer Bauunterhaltungsrücklage anzusammeln. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über die finanzielle Ausstattung der Fach-/Profilstellen und Verwaltungsfachkräfte für die mittlere Ebene Vom 13. Oktober 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Verwaltungsverordnung zu 3 Abs. 3 der Rechtsverordnung zu 27a DSO (finanzielle Ausstattung der Profil-/Fachstellen und Verwaltungsfachkräfte für die mittlere Ebene) vom 19. März 2002 (ABl S. 182) wird wie folgt geändert: 1. In 1 Abs. 2 und 2 Abs. 2 wird die Zahl durch die Zahl ersetzt Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Zur Finanzierung der laufenden Sachkosten (ohne Kosten der räumlichen Unterbringung) und etwaiger Kosten für Sekretariatsdienste (Personal- und Sachkosten) wird für jede volle Profil- oder Fachstelle eine Kostenpauschale gemäß der Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung für die Dekanate in der jeweils geltenden Fassung gewährt. 3. In 1 wird folgender Absatz 3a eingefügt: (3a) Die Pauschalen nach Absatz 3 werden für alle zugrundeliegenden Stellen als gemeinsames Budget gezahlt. Das Dekanat entscheidet über die Mittelverteilung auf die einzelnen Handlungsfelder. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, den 28. November 2005 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Rechtsverordnung zur Änderung der Pfarrstellenverordnung Vom 26. November 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 4 Abs. 3 des Pfarrstellengesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Pfarrstellenverordnung 3 Abs. 1 und 2 der Pfarrstellenverordnung vom 4. Februar 2003 (ABl S. 95), geändert am 11. November 2003 (ABl S. 16), wird wie folgt gefasst: (1) Zur Verteilung der dem Dekanat zugewiesenen Anzahl gemeindlicher Pfarr- und Pfarrvikarstellen beschließt der Dekanatsynodalvorstand unter Berücksichtigung aller oder einzelner der in 2 Abs. 3 Pfarrstellengesetz aufgeführten Merkmale umgehend nach Bekanntgabe des Dekanatssollstellenplans ein Zuweisungsverfahren. (2) An die Gewichtung des 2 Abs. 2 ist der Dekanatssynodalvorstand bei seiner Zuweisung nicht gebunden; allerdings darf die Gewichtung der Mitgliederzahl den Wert von 50 Prozent nicht unterschreiten. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 7. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Kopsch

20 20 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Verwaltungsverordnung über die Führung der Kirchenbücher (Kirchenbuchordnung KBO) Vom 1. Dezember 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Abschnitt 1. Allgemeines 1. Kirchenbücher. (1) Die Kirchenbücher dienen der Beurkundung kirchlicher Amtshandlungen. (2) Kirchliche Amtshandlungen im Sinne der Kirchenbuchordnung sind: 1. die Taufe, 2. die Konfirmation, 3. die Trauung, 4. die Bestattung, 5. die Aufnahme, der Übertritt und die Wiederaufnahme in die Kirche. (3) Die Eintragung einer Amtshandlung in das Kirchenbuch beweist, dass die Amtshandlung ordnungsgemäß vorgenommen worden ist. Ist eine Amtshandlung nicht in das Kirchenbuch eingetragen worden, so wird ihre Gültigkeit davon nicht berührt. 2. Verzeichnis. (1) Neben den Kirchenbüchern ist ein Verzeichnis der Austritte und Übertritte zu einer anderen Kirche zu führen. (2) Für die Führung des Verzeichnisses gelten die Bestimmungen für die Kirchenbuchführung entsprechend. Abschnitt 2. Gemeinsame Bestimmungen 3. Zuständigkeit. (1) Die Kirchenbücher werden in den Kirchengemeinden oder anderen kirchenbuchführenden Stellen von der zuständigen Kirchenbuchführerin oder vom zuständigen Kirchenbuchführer geführt. Die Führung der Kirchenbücher mehrerer Kirchengemeinden kann mit Genehmigung der Kirchenverwaltung einer gemeinsamen Stelle übertragen werden. (2) Kirchenbuchführerin oder Kirchenbuchführer ist 1. die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer oder 2. eine mit Genehmigung der Kirchenverwaltung bestellte Person. Name und Amtsdauer der jeweiligen Kirchenbuchführerin oder des jeweiligen Kirchenbuchführers sind in den Kirchenbüchern zu vermerken. (3) Nicht als Kirchenbuchführerin oder Kirchenbuchführer im Sinne dieser Ordnung gilt eine von der zuständigen Kirchenbuchführerin oder vom zuständigen Kirchenbuchführer nur mit Eintragungen beauftragte Hilfskraft. 4. Eintragung in die Kirchenbücher. (1) Die Amtshandlungen werden in die Kirchenbücher der kirchenbuchführenden Stelle eingetragen, in deren Zuständigkeitsbereich sie vollzogen worden sind (Ereignisort). Die Eintragungen sind jahrgangsweise mit laufender Nummer zu versehen. (2) Die Kirchengemeinde, der das Gemeindeglied angehört, trägt eine Amtshandlung, die nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich vollzogen worden ist, ohne Nummer in ihr Kirchenbuch ein. 5. Mitteilungen von Eintragungen. (1) Kirchenbuchführende Stellen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (2) Nicht in der Kirchengemeinde des Wohnsitzes vollzogene Amtshandlungen sind innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland der Kirchengemeinde des Wohnsitzes mitzuteilen, die nach 4 Abs. 2 die Amtshandlung ohne Nummer einzutragen hat. (3) Die kirchenbuchführenden Stellen sind verpflichtet, die sich aus den Kirchenbüchern ergebenden Daten über Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen sowie die Daten über Aufnahmen, Übertritte, Wiederaufnahmen und Austritte von Kirchenmitgliedern umgehend der Stelle mitzuteilen, die den Gemeindegliederbestand pflegt. Wiederaufnahmen und Austritte sind außerdem der Kirchengemeinde mitzuteilen, in der die Taufe stattgefunden hat. (4) Mitgliedschaftsbegründende Amtshandlungen (Taufe, Aufnahme, Übertritt und Wiederaufnahme) sind der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde zur Fortschreibung des Melderegisters und dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Übertritte sind der Kirche mitzuteilen, von der der Übertritt erfolgt ist. 6. Form der Kirchenbücher. (1) Die Kirchenbücher sind nach dem amtlichen Muster in Buchform zu führen. Für jede Art von Amtshandlung ist ein eigenes Kirchenbuch zu führen. (2) Für die Kirchenbücher ist alterungsbeständiges Papier zu verwenden. Die Schreibmittel müssen dokumentenecht sein. (3) Mit kirchenaufsichtlicher Genehmigung dürfen Kirchenbücher auch in Loseblattform geführt werden. Die losen Blätter sind in angemessenen Zeitabständen fest zu binden. (4) Gesamtkirchlich eingeführte Verfahren für die EDVgestützte Kirchenbuchführung sind anzuwenden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. 7. Zeitpunkt der Eintragung. (1) Die Amtshandlungen sind unverzüglich in die Kirchenbücher einzutragen. Die in 5 genannten Stellen sind unverzüglich zu benachrichtigen. (2) Ist die Eintragung unterblieben, so ist sie aufgrund der schriftlichen Angaben der Pfarrerin oder des Pfarrers, die oder der die Amtshandlung vollzogen hat, oder aufgrund von Zeugenerklärungen oder Urkunden nachzuholen. Die Grundlage für die Eintragung ist in der Spalte Bemerkungen zu bezeichnen. 8. Unterlagen für die Eintragung. (1) Unterlagen für die

21 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 21 Eintragung von Amtshandlungen mit Nummer sind die schriftlichen Bestätigungen der Pfarrerin oder des Pfarrers, die oder der die Amtshandlung vollzogen hat, und die vom Standesamt für kirchliche Zwecke ausgestellten Bescheinigungen. (2) Die Bestätigung hat auf den amtlichen Formularen zu erfolgen; 9 Abs. 1 gilt entsprechend. (3) Die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der die Amtshandlung vollzogen hat, ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Eintragung erforderlichen Angaben verantwortlich. Können notwendige Angaben für die Eintragung nicht nachgewiesen werden, ist dies in der Spalte Bemerkungen zu erläutern. (4) Unterlagen für die Eintragung ohne Nummer sind die Mitteilungen anderer kirchenbuchführender Stellen über vollzogene Amtshandlungen. 9. Form der Eintragung. (1) Die Eintragung hat mit dem Inhalt der Unterlagen übereinzustimmen; Personen- und Ortsnamen sind buchstabengetreu wiederzugeben. In Zweifelsfällen sind die standesamtlichen Bescheinigungen maßgeblich. (2) Bei der Angabe des Bekenntnisses wird nur die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft eingetragen. Wer keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört, ist als konfessionslos zu bezeichnen. (3) Jede einzelne Eintragung ist von der Kirchenbuchführerin oder vom Kirchenbuchführer zu unterschreiben. Die Benutzung eines Namensstempels ist unzulässig. (4) Für jedes Kirchenbuch ist ein alphabetisches Namensregister zu führen. In das Namensregister zum Traubuch sind auch weitere frühere Namen einzutragen. (5) Am Schluss eines Jahrgangs hat die Kirchenbuchführerin oder der Kirchenbuchführer die Vollzähligkeit der Eintragungen mit Datum, Siegel und Unterschrift zu bescheinigen. 10. Änderung, Berichtigung, Sperrvermerk. (1) Änderungen, Berichtigungen und Sperrvermerke sind in folgenden Fällen zulässig: 1. Berichtigung offensichtlicher Schreibfehler, 2. Berichtigung nachträglich nachgewiesener Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Eintragungen, 3. Ergänzung nachträglicher, vom Standesamt beurkundeter Änderungen des Personenstandes, des Namen oder anderer Angaben, 4. Sperrvermerke auf amtliche Veranlassung oder in besonders begründeten Fällen auf Antrag. (2) Änderungen und Berichtigungen erfolgen nur in Form einer Richtigstellung in der Spalte Bemerkungen. Die Richtigstellung nennt den Sachverhalt und die Unterlage, auf die sie sich bezieht, und ist von der Kirchenbuchführerin oder vom Kirchenbuchführer mit Datum zu unterschreiben. Bei Kirchenbuchführung in Loseblattform einschließlich EDV-gestützter Verfahren sind Sperrvermerke und Richtigstellungen auf dem Kirchenbuchblatt bei der Eintragung vorzunehmen. Unzulässig ist jede Veränderung des Textes sowie das Heraustrennen von Blättern. (3) Sperrvermerke sind in der Spalte Bemerkungen beginnend mit dem Wort Sperrvermerk einzutragen. Der Sperrvermerk nennt den Sachverhalt sowie die Veranlassung und ist von der Kirchenbuchführerin oder dem Kirchenbuchführer mit Datum zu unterschreiben. Hinweise auf Sperrvermerke sind auf der Rückseite des Titelblattes anzubringen. (4) Wird ein Blatt überschlagen oder muss eine irrtümlich begonnene Eintragung abgebrochen werden, ist das Blatt oder die Eintragung durchzustreichen und der Sachverhalt zu vermerken. (5) Bei Einsatz eines EDV-gestützten Verfahrens ist sicherzustellen, dass nachträgliche Änderungen und Berichtigungen von Eintragungen im Datenbestand eindeutig erkennbar sind und der ursprüngliche Text erhalten bleibt. 11. Aufbewahrung und Sicherung. (1) Die Kirchenbücher sind in verschließbaren, feuerhemmenden Schränken in sauberen, trockenen und belüftbaren kirchlichen Amtsräumen sorgfältig und dauernd aufzubewahren. Schadhafte Bände sind im Einvernehmen mit der Kirchenverwaltung zu restaurieren. (2) Kirchenbücher dürfen nur bei dringender Gefahr (Feuer, Wasser usw.) auf Anordnung oder Anforderung der Aufsichtsbehörde oder mit deren Zustimmung von ihrem Aufbewahrungsort entfernt werden. Die Ausleihe an Dritte ist untersagt. (3) Unterlagen nach 8 Abs. 1 und 4 müssen nicht dauernd aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens ein Jahr nach Abschluss des Jahrgangs ( 9 Abs. 5). Die Frist beginnt für Kirchenbücher in Loseblattform erst nach dem Einbinden. (4) Zur Sicherung der Überlieferung sind Zweitüberlieferungen (Zweitschriften) zu schaffen, die an einer anderen Stelle als die Kirchenbücher aufzubewahren sind. Zum Schutz der Kirchenbücher sollen nach Möglichkeit Übertragungen auf andere Medien geschaffen werden. (5) Der Verlust von Kirchenbüchern ist der Kirchenverwaltung unverzüglich anzuzeigen. (6) Die Fachaufsicht führt die Kirchenverwaltung. Sie kann Notbergungen anordnen. Abschnitt 3. Einzelheiten zur Führung der Kirchenbücher und Verzeichnisse Unterabschnitt 1. Taufbuch 12. Angaben für das Taufbuch. (1) In das Taufbuch sind einzutragen: 1. Familienname und Vornamen des Täuflings, 2. Anschrift des Täuflings, bei Kindtaufen die der Erziehungsberechtigten, 3. Ort, Tag und standesamtliche Registrierungsnummer der Geburt,

22 22 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Angaben über die Erziehungsberechtigten, a) Vornamen und Familiennamen (Ehename, Geburtsname, persönlich geführter Name), b) Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft, 5. Angaben über die Patinnen und Paten, a) Familiennamen und Vornamen, b) Anschrift, c) Zugehörigkeit zu einer Kirche, 6. Ort, Kirche (oder sonstige Taufstätte) und Tag der Taufe, 7. Taufkonfession, 8. Pfarrerin oder Pfarrer, 9. Taufspruch, 10. in der Spalte Bemerkungen insbesondere a) Namen von Pflege-, Adoptiv- oder leiblichen Eltern, b) Angaben nach 13, c) Dimissoriale, d) Änderungen des Namens, e) Austritte, f) Berichtigungen. (2) Bei Religionsmündigen können die Angaben nach Absatz 1 Nr. 4 und 5 entfallen. 13. Nottaufen. Bei Nottaufen sind der Name der oder des Taufenden und die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der die Nottaufe bestätigt hat, einzutragen. Als Ereignisort gilt die Kirchengemeinde, der der Täufling angehört. 14. Annahme als Kind (Adoption). (1) Bei Annahme als Kind (Adoption) vor der Taufe kann die Eintragung der leiblichen Eltern mit ihrer Zustimmung auf Wunsch der Adoptiveltern erfolgen. (2) Sollen bei Adoption nach der Taufe die Namen der leiblichen Eltern im Interesse des Täuflings nicht bekannt werden, so ist auf amtliche Veranlassung oder auf Antrag ein entsprechender Sperrvermerk in die Spalte Bemerkungen aufzunehmen. Antragsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes und das Jugendamt. Unterabschnitt 2. Konfirmationsbuch 15. Angaben für das Konfirmationsbuch. In das Konfirmationsbuch sind einzutragen: 1. Familienname und Vornamen der oder des Konfirmierten, 2. Anschrift, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. Ort, Tag und Konfession der Taufe, 5. Familienname (Ehename, Geburtsname, persönlich geführter Name) und Vornamen der Erziehungsberechtigten, 6. Ort, Kirche (oder sonstige Stätte) und Tag der Konfirmation, 7. Pfarrerin oder Pfarrer, 8. Konfirmationskonfession, 9. Konfirmationsspruch, 10. in der Spalte Bemerkungen insbesondere a) Dimissoriale, b) Berichtigungen. Unterabschnitt 3. Traubuch 16. Angaben für das Traubuch. In das Traubuch sind einzutragen: Für jeden der Ehepartner: 1. Familiennamen (Ehename, Geburtsnamen, persönlich geführte Namen) und Vornamen der Eheleute, 2. Anschrift, 3. Konfession, 4. Ort und Tag der Geburt, 5. Ort, Tag und Konfession der Taufe, 6. Familienstand vor der Eheschließung, sowie 7. Ort, Tag und Registrierungsnummer der standesamtlichen Eheschließung, 9. Ort, Kirche (oder sonstige Stätte) und Tag der Trauung, 10. Traukonfession, 11. Pfarrerin oder Pfarrer, 12. Trauspruch, 13. in die Spalte Bemerkungen insbesondere a) Hinweis auf Dispens oder Dimissoriale, b) Mitwirkung von Geistlichen anderer Kirchen, c) Berichtigungen. Unterabschnitt 4. Bestattungsbuch 17. Angaben für das Bestattungsbuch. In das Bestattungsbuch sind einzutragen: 1. Familienname und Vornamen der oder des Verstorbenen, 2. letzte Anschrift, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. Konfession, 5. Familienstand, 6. Ort, Tag und standesamtliche Registrierung des Todes, 7. Ort, Kirche oder sonstige Stätte, Tag und Art der Amtshandlung,

23 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bei Minderjährigen Namen der Erziehungsberechtigten, 9. Bibeltext der Ansprache, 10. Pfarrerin oder Pfarrer, 11. in der Spalte Bemerkungen insbesondere Berichtigungen. 18. Eintragung in besonderen Fällen. (1) Bei Bestattungen wird die Trauerfeier als Amtshandlung mit laufender Nummer eingetragen. Weitere Amtshandlungen (Urnenbeisetzung usw.) werden, wenn sie am gleichen Ort erfolgen, unter Bemerkungen, an einem anderen Ort als Amtshandlung ohne laufende Nummer eingetragen. (2) Findet eine Amtshandlung auf einer Begräbnisstätte statt, die nicht einer einzelnen Kirchengemeinde zugeordnet ist, so gilt als Ereignisort die Kirchengemeinde, die die Amtshandlung verantwortet, sofern die Begräbnisstätte dieser Kirchengemeinde zugeordnet ist. (3) Für alle übrigen Fälle wird durch die Kirchenverwaltung eine kirchenbuchführende Stelle bestimmt. (4) Bestattungen von Totgeburten gelten als Amtshandlung. Unterabschnitt 5. Aufnahmebuch 19. Angaben für das Aufnahmebuch. (1) In das Aufnahmebuch sind Übertritte und Wiederaufnahmen einzutragen. (2) In das Aufnahmebuch sind einzutragen: 1. Familienname und Vornamen, 2. Anschrift, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. Ort, Tag und Konfession der Taufe, 5. bisherige Zugehörigkeit zu einer Kirche oder religiösen Gemeinschaft, 6. gegebenenfalls Ort und Tag des Austritts, 7. aufnehmende Person, 8. Ort und Tag der Aufnahme, 9. in der Spalte Bemerkungen insbesondere Berichtigungen. Unterabschnitt 6. Verzeichnis der Austritte und Übertritte zu einer anderen Kirche 20. Angaben für das Verzeichnis der Austritte. (1) In das Verzeichnis der Austritte sind einzutragen: 1. Familienname und Vornamen, 2. Anschrift, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. Ort und Tag der Taufe, 5. Ort und Tag des Austritts, 6. Behörde und Geschäftszeichen, 7. in der Spalte Bemerkungen insbesondere Berichtigungen. (2) Unterlage für die Eintragung in das Verzeichnis der Austritte ist die amtliche Bescheinigung über die Erklärung des Austritts. Abschnitt 4. Bescheinigungen und Abschriften, Benutzung der Kirchenbücher und Verzeichnisse 21. Benutzung der Kirchenbücher und Verzeichnisse. (1) Von Eintragungen in Kirchenbüchern und Verzeichnissen können Berechtigten ( 25) von Amts wegen oder auf Antrag durch die Kirchenbuchführerin oder den Kirchenbuchführer oder die Kirchenverwaltung Bescheinigungen oder Abschriften ausgestellt oder Auskünfte erteilt werden. (2) Für die Einsichtnahme in Kirchenbücher und Verzeichnisse aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 1876 oder einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung sind die Vorschriften des kirchlichen Archivrechts anzuwenden. Liegen autorisierte Übertragungen der Kirchenbücher auf andere Medien vor, sollen die Originale nicht verwendet werden. (3) Anträge sollen ausreichende Angaben zum Zweck der Benutzung und zur Ermittlung der Eintragung enthalten. 22. Auskünfte. Die Erteilung von Auskünften beschränkt sich auf die mündliche oder schriftliche Beantwortung bestimmter Einzelfragen. 23. Bescheinigungen. (1) Bescheinigungen (Kirchenbuchauszüge) geben den wesentlichen Inhalt der Eintragung wieder. Sie haben die gleiche Beweiskraft wie die Eintragung, nach der sie gefertigt sind. (2) Bei Namensänderungen wird nur der zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung gültige Name wiedergegeben. Bei angenommenen Personen (Adoptierten) werden die Annehmenden (Adoptiveltern) bzw. die Erziehungsberechtigten wiedergegeben. (3) Für Gemeinden und Gemeindeteile ist in Bescheinigungen der Name zu benutzen, der bei der Eintragung verwandt wurde. Ein neuer Name kann in Klammern mit dem Zusatz jetzt hinzugefügt werden. (4) Bei jeder Bescheinigung ist anzugeben, auf welcher Grundlage sie ausgestellt worden ist. (5) Bescheinigungen sind unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig zu unterschreiben und zu siegeln; es soll das amtliche Formular verwendet werden. 24. Abschriften. (1) Von den Kirchenbucheintragungen mit Nummer können auf Antrag Abschriften gefertigt werden. (2) Abschriften sind als solche zu bezeichnen und mit der Quellenangabe (Fundstelle) zu versehen. Sie sind vollständige detailgetreue Wiedergaben der Eintragungen einschließlich zugehöriger Spaltenüberschriften. (3) Abschriften können beglaubigt werden. Sie sind unter Angabe von Ort und Datum von der oder dem Zuständigen eigenhändig zu unterschreiben und zu siegeln. Die Beglaubigung lautet: Es wird beglaubigt, dass die vorste-

24 24 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr hende Abschrift mit der Eintragung im Originalkirchenbuch (Originalverzeichnis) der Kirchengemeinde..., Jahrgang..., Monat..., Seite..., Nummer... übereinstimmt. 25. Berechtigte. (1) Berechtigte sind: 1. Personen, an denen die Amtshandlung vollzogen worden ist, sowie ihre Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge, ferner die von diesen Personen Bevollmächtigten, 2. Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, 3. Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit. (2) Ist ein Sperrvermerk eingetragen, richtet sich die Berechtigung nach dem Inhalt des Sperrvermerks. Bei der Benutzung der Kirchenbücher ist auf die Einhaltung der Sperre zu achten. 26. Gebühren. (1) Bescheinigungen für Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, und deren gesetzliche Vertreterin oder Vertreter sind nach Vollzug einer Amtshandlung oder zur Vorlage für kirchliche Zwecke gebührenfrei auszustellen. (2) Im Übrigen werden Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung für die Benutzung kirchlicher Archivalien erhoben. 27. Rechtliche Bedeutung der älteren Kirchenbücher. Kirchenbücher, die vor Inkrafttreten des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 1876 oder einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung geführt worden sind, haben die Beweiskraft wie öffentliche Personenstandsregister. Beglaubigte Auszüge daraus haben die Beweiskraft standesamtlicher Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden. Das Gleiche gilt für solche Beurkundungen, deren zivilrechtlicher Anlass vor Einführung der Personenstandsregister liegt, während die entsprechende Amtshandlung (Taufe und Bestattung) jedoch erst nach Einführung der Personenstandsregister erfolgt ist. Abschnitt 5. Schlussbestimmungen 28. Übergangsbestimmung. Vorhandene Kirchenbücher können bis 31. Dezember 2007 auf der bisherigen Rechtsgrundlage fortgeführt werden. 29. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kirchenbuchordnung vom 8. Mai 1967 (ABl S. 125) außer Kraft. Darmstadt, den 6. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Überleitungstabelle Vom 21. September 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.8/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Überleitungstabelle Die Überleitungstabelle (Anlage zur KDO/AngAVO/Arb VO) vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262, 299) wird wie folgt geändert: 1. In der Spalte EPL 22 wird in der Zeile E 9 bei der Fallgruppe 3 ein Sternchen als Hinweis auf die Zahlung einer Differenzzulage angefügt. 2. Nach der Spalte EPL 32 wird die Spalte EPL 33 eingefügt und dort in der Zeile E 8 die Fallgruppe FG 23* angegeben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. Arbeitsrechtsregelung zur Ergänzung der Überleitungstabelle Vom 21. September 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.8/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Ergänzung der Überleitungstabelle Die Überleitungstabelle (Anlage zur KDO/AngAVO/Arb VO) vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262, 299), geändert am 21. September 2005 (ABl Nr. 1), wird um folgende Tabelle ergänzt: Überleitungstabelle für Lehrkräfte an Sonderschulen Entgeltgruppe E 1 E 2 E 3 Bisherige Eingruppierung gemäß Abschnitt A Unterabschnitt II des Erlasses des Landes Hessen für die Vergütung der Lehrkräfte an Sonderschulen

25 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 25 E 4 E 5 E 6 E 7 FG 9 E 8 FG 9 1 E 9 FG 2*, FG 3*, FG 6, FG 7, FG 8 1 E 10 FG 4*, FG 5 E 11 FG 1* E 12 E 13 E 14 Anmerkung 1: Mitarbeiter/innen mit abgeschlossener zusätzlicher Ausbildung zur Heilpädagogin oder zum Heilpädagogen * zuzüglich einer Differenzzulage Artikel 2 Inkrafttreten Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. *** Vorstehende Beschlüsse vom 21. September 2005 werden gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 5. Dezember 2005 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Ausschlussfristen Vom 15. November 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.10/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDAVO 61 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262) wird wie folgt gefasst: 61 Ausschlussfrist (1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen. (2) Lehnt die Gegenpartei den Anspruch schriftlich ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von einem Monat nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. Auf die gerichtliche Ausschlussfrist kann im Einzelfall verzichtet werden. Artikel 2 Änderung der KDO 18 Satz 1 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung vom 21. September 1970, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), geändert am 21. September 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt gefasst: Abweichend von 61 Abs. 1 Satz 1 KDAVO verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden. Artikel 3 Änderung der AngAVO/DW 18 Satz 1 der Arbeitsvertragsordnung für Angestellte im kirchlich-diakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau vom 25. September 1980, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), geändert am 21. September 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt gefasst: Abweichend von 61 Abs. 1 Satz 1 KDAVO verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden. Artikel 4 Änderung der ArbVO/DW 14 Satz 1 der Arbeitervertragsordnung vom 15. Dezember 1982, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), geändert am 21. September 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt gefasst: Abweichend von 61 Abs. 1 Satz 1 KDAVO verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden. Artikel 5 Inkrafttreten Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

26 26 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 Vom 15. November 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.10/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Die 1 und 2 der Arbeitsrechtsregelung über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262) werden wie folgt gefasst: 1 (1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) fallen, erhalten Einmalzahlungen gemäß den nachfolgenden Absätzen. (2) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält im Monat Dezember 2005 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, wenn sie oder er am ersten allgemeinen Arbeitstag im Oktober 2005 in einem Arbeitsverhältnis steht, das bis zum 31. Dezember 2005 fortbesteht, und einen Anspruch hat auf Entgelt gemäß 30 KDAVO für mindestens einen Tag des Kalenderjahres. Endet das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung oder wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters vor dem 31. Dezember 2005, erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Einmalzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis vor seiner Beendigung für mindestens drei Monate bestand. (3) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält im Monat August 2006 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, wenn sie oder er am ersten allgemeinen Arbeitstag im Juni 2006 in einem Arbeitsverhältnis steht, das bis zum 31. August 2006 fortbesteht, und einen Anspruch hat auf Entgelt gemäß 30 KDAVO für mindestens einen Tag des Kalenderjahres. Endet das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung oder wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters vor dem 31. August 2006, erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Einmalzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis vor seiner Beendigung für mindestens drei Monate bestand. (4) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält im Monat August 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro, wenn sie oder er am ersten allgemeinen Arbeitstag im Juni 2007 in einem Arbeitsverhältnis steht, das bis zum 31. August 2007 fortbesteht, und einen Anspruch hat auf Entgelt gemäß 30 KDAVO für mindestens einen Tag des Kalenderjahres. Endet das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung oder wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters vor dem 31. August 2007, erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Einmalzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis vor seiner Beendigung für mindestens drei Monate bestand. Verhältnis der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit entsprechender vollzeitbeschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht. Maßgebend sind die Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Fälligkeitsmonats. (6) Die Einmalzahlungen sind bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. 2 Für die Auszubildenden sowie die Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich der Ausbildungsordnung bzw. der Praktikantenordnung fallen, gilt 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass sie Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 75 Euro erhalten. Artikel 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDAVO Vom 15. November 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.10/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), geändert am 15. November 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt geändert: 1. In der Anmerkung 5 zur Eingruppierungsordnung (Anlage 1 zur KDAVO) werden die Wörter zu berücksichtigen durch die Wörter berücksichtigt werden ersetzt Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Das Sonderzahlungsentgelt ist der Durchschnitt der Arbeitsentgelte ( 30), der Leistungszulage ( 29), der Wechselschicht- und Schichtzulagen ( 36), der Vergütung der Mehrarbeit ( 31), des Überstundenzuschlags ( 32) und der Differenzzulage ( 7 KDO, 7 AngAVO/DW) aus der Zeit vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Artikel 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. (5) Nichtvollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten von den Einmalzahlungen den Teil, der dem

27 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 27 Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der KDO, der AngAVO/DW und der ArbVO/DW Vom 15. November 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.10/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDO Die Kirchliche Dienstvertragsordnung vom 21. September 1970, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt geändert: 1. 7 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Die Differenzzulage zählt zum Entgelt gemäß 42 Abs. 2 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung. 2. In 8 wird folgender Absatz 6 angefügt: (6) Die Besitzstandszulage zählt zum Entgelt gemäß 42 Abs. 2 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung wird wie folgt gefasst: 10 Sonderzahlung 2005 Abweichend von 37 Abs. 4 KDAVO ist die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlung im Jahr 2005 die Summe aus dem Arbeitsentgelt ( 30 KDAVO), der Leistungszulage ( 29 KDAVO), der Wechselschichtund Schichtzulagen ( 36 KDAVO), der Vergütung der Mehrarbeit ( 31 KDAVO), dem Überstundenzuschlag ( 32 KDAVO), der Differenzzulage ( 7) und 65 Prozent der Besitzstandszulage ( 8) für den Monat Oktober. Artikel 2 Änderung der AngAVO/DW Die Arbeitsvertragsordnung für Angestellte im kirchlich-diakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau vom 25. September 1980, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt geändert: 1. 7 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Die Differenzzulage zählt zum Entgelt gemäß 42 Abs. 2 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung. 2. In 8 wird folgender Absatz 6 angefügt: (6) Die Besitzstandszulage zählt zum Entgelt gemäß 42 Abs. 2 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung wird wie folgt gefasst: 10 Sonderzahlung 2005 Abweichend von 37 Abs. 4 KDAVO ist die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlung im Jahr 2005 die Summe aus dem Arbeitsentgelt ( 30 KDAVO), der Leistungszulage ( 29 KDAVO), der Wechselschichtund Schichtzulagen ( 36 KDAVO), der Vergütung der Mehrarbeit ( 31 KDAVO), dem Überstundenzuschlag ( 32 KDAVO), der Differenzzulage ( 7) und 65 Prozent der Besitzstandszulage ( 8) für den Monat Oktober. Artikel 3 Änderung der ArbVO/DW Die Arbeitervertragsordnung vom 15. Dezember 1982, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt geändert: 1. In 6 wird folgender Absatz 6 angefügt: (6) Die Besitzstandszulage zählt zum Entgelt gemäß 42 Abs. 2 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung wird wie folgt gefasst: 7 Sonderzahlung 2005 Abweichend von 37 Abs. 4 KDAVO ist die Bemessungsgrundlage für die Sonderzahlung im Jahr 2005 die Summe aus dem Arbeitsentgelt ( 30 KDAVO), der Leistungszulage ( 29 KDAVO), der Wechselschichtund Schichtzulagen ( 36 KDAVO), der Vergütung der Mehrarbeit ( 31 KDAVO), dem Überstundenzuschlag ( 32 KDAVO) und 65 Prozent der Besitzstandszulage ( 6) für den Monat Oktober. Artikel 4 Inkrafttreten Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der AngAVO/DW und der ArbVO/DW Vom 15. November 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.10/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der AngAVO/DW 5 Satz 1 der Arbeitsvertragsordnung für Angestellte im kirchlich-diakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau vom 25. September 1980, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt gefasst:

28 28 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Förderliche Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern werden auf Antrag angerechnet. Artikel 2 Änderung der ArbVO/DW 4 Satz 1 der Arbeitervertragsordnung vom 15. Dezember 1982, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl Nr. 1), wird wie folgt gefasst: Förderliche Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern werden auf Antrag angerechnet. Artikel 3 Inkrafttreten Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. *** Vorstehende Beschlüsse vom 15. November 2005 werden gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 13. Dezember 2005 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Bekanntmachungen Vereinbarung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit den in ihrem Bereich tätigen Gemeinschaftsverbänden Vom 3. November 2005 Zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und folgenden Gemeinschaftsverbänden: Chrischona-Gemeinschaftswerk e. V. Hessischer Gemeinschaftsverband e. V. Evangelischer Gemeinschaftsverband Herborn e. V. Evangelischer Gemeinschaftsverband Hessen-Nassau e. V., Starkenburger Gemeinschaftsverband e. V. Südwestdeutscher Gemeinschaftsverband e. V. wird nachstehende Vereinbarung zur Regelung ihrer Beziehungen geschlossen: Präambel. (1) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die dem Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverband e. V. angehörenden Gemeinschaftsverbände wissen sich gemeinsam durch Jesus Christus in seinen Dienst gestellt. Grundlage dieses Dienstes ist das Evangelium, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der Reformation bezeugt ist. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Gemeinschaftsverbände stehen unter dem Auftrag, ihr Bekenntnis jederzeit in gehorsamer Prüfung an der Heiligen Schrift und im Hören auf die Schwestern und Brüder neu zu bezeugen (Grundartikel der EKHN). So wirken sie gemeinsam durch Wort und Tat am Aufbau der Gemeinde Jesu Christi mit. (2) Vom allgemeinen Priestertum aller Gläubigen her verstehen sich die Gemeinschaftsverbände als eine geistliche Bewegung, die an Mitgliedern und Nichtmitgliedern der Evangelischen Kirche den besonderen Auftrag der Gemeinschaftspflege und Evangelisation wahrnimmt. (3) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Gemeinschaftsverbände erfüllen den gemeinsamen Auftrag in eigener Verantwortung und gegenseitiger Achtung. Sie tragen gemeinsam dazu bei, dass die örtlichen Gemeinschaften ihren Platz in der Kirche behalten. Mit den nachstehenden Regelungen stimmen sie ihren Dienst aufeinander ab. Darüber hinaus wollen sie anregen, Wege für gemeinsames vertrauensvolles Handeln zu suchen. (4) Über auftretende Gegensätze werden die Vereinbarungspartner miteinander reden und nach Lösungen suchen, welche eine Verständigung zum Ziel haben. 1. (1) Die beteiligten Gemeinschaftsverbände sind freie Werke innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Sie achten und respektieren die Grundlage der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wie sie in ihrem Grundartikel und in der Kirchenordnung beschrieben ist. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau achtet und respektiert ihrerseits die Ordnungen der beteiligten Gemeinschaftsverbände. (2) Regelmäßige Gespräche werden verabredet. Vor Änderungen von Ordnungen, welche sich auf das Verhältnis zueinander beziehen, werden sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unterrichten und konsultieren. 2. (1) Die Mitglieder der örtlichen Gemeinschaften sind in der Regel Mitglieder der Evangelischen Kirche. (2) Die Verbandsleitungen achten darauf, dass die Mehrheit der Verantwortlichen in den örtlichen Leitungsgremien der Evangelischen Kirche angehören. (3) Wenn Mitglieder einer örtlichen Gemeinschaft nicht der Evangelischen Kirche angehören, wirken die Verantwortlichen der Gemeinschaft, soweit dies möglich ist, darauf hin, dass sie Mitglieder der Evangelischen Kirche werden. (4) Für die Übernahme des Dienstes als Prediger/Predi-

29 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 29 gerin in den beteiligten Gemeinschaftsverbänden ist in der Regel seine/ihre Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung. 3. (1) In der jeweiligen Region werden zwischen den Gemeinschaftsbezirken bzw. den örtlichen Gemeinschaften und dem Dekanat bzw. den Kirchengemeinden regelmäßige Gespräche verabredet. Der Dekanatssynodalvorstand und die Leitungsgremien der örtlichen Gemeinschaften können dazu einen Verbindungsausschuss bilden. (2) Das Miteinander und die Zusammenarbeit vor Ort kann durch schriftlich gefasste Absprachen oder ein Statut geregelt werden. Die Kirchenleitung und die Leitung der beteiligten Gemeinschaftsverbände werden darüber informiert. 4. (1) Die Gemeinschaftsverbände stellen sicher, dass nur Prediger/Predigerinnen mit einer entsprechenden Ausbildung in den Dienst genommen werden und teilen die Berufung eines Predigers/einer Predigerin im Bereich der EKHN der Kirchenleitung mit. (2) Die Kirche erkennt den Dienst des Predigers/der Predigerin in Verkündigung, Sakramentsverwaltung, der Durchführung von Amtshandlungen und Unterweisung (Konfirmandenunterricht und Religionsunterricht) für die Zeit seiner/ihrer Tätigkeit in seinem/ihrem Dienstbereich auch im Bereich der Kirche an. Die Kirchenleitung stellt hierüber zur Bestätigung eine Urkunde aus. Voraussetzung dafür ist die Kirchenmitgliedschaft des Predigers/der Predigerin. (3) Bei der Einführung eines Predigers/einer Predigerin durch einen Gemeinschaftsverband in eine örtliche Gemeinschaft bzw. in einen Gemeinschaftsbezirk soll das Leitende Geistliche Amt mitwirken. (4) Der Prediger/die Predigerin wird mit den liturgischen und rechtlichen Ordnungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vertraut gemacht. (5) Wünschen Mitglieder der Gemeinschaft und/oder ihre Angehörigen, die zugleich Mitglieder der Kirche sind, eine Amtshandlung und vollzieht der Prediger/die Predigerin diese allein, so ist zuvor die Erlaubnis nach 17 Kirchengemeindeordnung einzuholen. Anschließend sind die erforderlichen Angaben dem zuständigen Pfarrer/der zuständigen Pfarrerin für den Eintrag im Kirchenbuch mitzuteilen. (6) Die Bestätigung nach Abs. 2 kann aus wichtigem Grund nach Rücksprache mit der Leitung des zuständigen Gemeinschaftsverbandes widerrufen werden. 5. (1) Die Feier des Heiligen Abendmahls wird in den Gemeinschaften in der Regel vom Prediger/von der Predigerin geleitet, deren Dienst nach 4 Abs. 2 anerkannt und bestätigt wurde. Er/Sie kann Älteste (leitende Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen) hinzuziehen. (2) Abendmahlsfeiern der Gemeinschaften sind offen für alle evangelischen Gemeindeglieder. 6. Weil die Taufe auch die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche begründet, wird sie in der Regel im öffentlichen Gottesdienst der Kirchengemeinde vom zuständigen Pfarrer/von der zuständigen Pfarrerin gehalten. In Ausnahmefällen kann der Prediger/die Predigerin, wenn sein/ihr Dienst nach 4 Abs.2 anerkannt und bestätigt worden ist, die Taufe nach Vorliegen der Erlaubnis gemäß 17 Kirchengemeindeordnung vollziehen. 7. (1) Konfirmationsunterricht und Konfirmation sind bezogen auf die Taufe und wollen hinführen zur mündigen Mitgliedschaft in der Kirche. Deshalb gehören sie in die Verantwortung der Kirchengemeinde und des zuständigen Pfarrers/der zuständigen Pfarrerin. (2) Wenn in Ausnahmefällen in einer Gemeinschaft Konfirmandenarbeit vorgesehen ist, verabreden Gemeinschaft und Kirchengemeinde, in welcher Weise sie beim Unterricht, bei der Vorstellung und bei der Konfirmation zusammenwirken. 8. Ein Prediger/eine Predigerin, dessen/deren Dienst von der EKHN anerkannt und bestätigt wurde, kann auf der Grundlage der in den Ländern Hessen und Rheinland- Pfalz geltenden Bestimmungen im Rahmen eines nebenberuflichen Lehrauftrages Religionsunterricht erteilen. Die Erteilung setzt eine Lehrbefähigung, die kirchliche Bevollmächtigung und einen Gestellungsvertrag voraus. 9. (1) Um einer sinnvollen Ergänzung willen führen Kirchengemeinden und die örtlichen Gemeinschaften bei der Festlegung der Zeiten für Gottesdienste, Gemeinschaftsstunden und sonstige Veranstaltungen Gespräche mit dem Ziel, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Absprachen zu treffen. (2) Zum gegenseitigen Kennenlernen und besseren Verstehen sollen gemeinsame Veranstaltungen und gegenseitige Einladungen beitragen. (3) In diesem Sinne soll eine Gemeinschaft beim Kirchlichen Besuchsdienst einer Kirchengemeinde beteiligt werden. 10. (1) Die Leitungen der beteiligten Gemeinschaftsverbände übernehmen gegenüber der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die Verantwortung dafür, dass Wortverkündigung, Sakramentsverwaltung, Amtshandlungen und Unterweisung mit den Ordnungen der Gemeinschaftsverbände und dem kirchlichen Recht im Rahmen dieser Vereinbarung übereinstimmen. (2) Bei Konfliktfällen, die auf örtlicher Ebene nicht geklärt werden können, und bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung werden die Leitungen der Gemeinschaftsverbände und die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hinzugezogen. (3) Die Kirchenleitung und die beteiligten Gemeinschaftsverbände bitten alle mit dem Dienst der Verkündigung und der Leitung in den Kirchengemeinden und Gemeinschaften Beauftragten, die Regelungen der Vereinbarung und die aufgrund von 3 erfolgten Absprachen zu beachten und in gegenseitiger Offenheit und in gutem Einvernehmen zu praktizieren. 11. Diese Vereinbarung gilt mit Wirkung vom 1. September Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

30 30 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Leitlinien zur Ausführung der Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und den Gemeinschaftsverbänden Vom 3. November Die Zusammenarbeit von Gemeinschaftsverbänden und Kirchengemeinden/Dekanaten in der Region und vor Ort wird nach 3 der Vereinbarung geklärt. 2. Die örtlich Verantwortlichen benennen die Mitglieder für regelmäßige Gespräche. Vertreter/innen (je 2 bis 3) in der Region aus den Gemeinschaftsverbänden und den Kirchengemeinden sollten sich mindestens einmal jährlich zum Austausch verabreden. Gespräche dienen der Weiterentwicklung der gemeinsamen Beziehungen, dem Erfahrungsaustausch und der Klärung auftretender Unstimmigkeiten. Die Einladung kann im Wechsel einmal vom Dekanat und einmal von den Gemeinschaftsverbänden übernommen werden. Wenn für diese Gespräche ein Verbindungsausschuss gebildet wird (ca. 5 bis 7 Personen), sollten die zuständigen Dekane/innen sowie leitende Prediger/Predigerinnen diesem Gremium angehören. Sie klären den Vorsitz untereinander. 3. Die Regelungen des Miteinanders vor Ort sollen bei einer gleichzeitigen Achtung der selbständigen Arbeit der Gemeinschaftsverbände und der Kirchengemeinden vor allem einer möglichst intensiven Zusammenarbeit dienen. Folgende Punkte sollen geklärt und gegebenenfalls in schriftlich gefassten Absprachen oder einem örtlichen Statut festgehalten werden: - Abstimmung der Zeiten für Gottesdienste, Gemeinschaftsstunden und sonstige Veranstaltungen - gegenseitige Mitbenutzung von kirchlichen Räumen und Räumen der Gemeinschaften - Abstimmung von Möglichkeiten der gemeinsamen Evangelisation, Bibelwochen u. a. Veranstaltungen - wechselseitige Übernahme von Gottesdiensten - Zusammenwirken bei Amtshandlungen - Erteilung der Erlaubnis ( Dimissoriale ) nach 17 der Kirchengemeindeordnung - gegenseitige Einladungen zu Konventen oder Leitungsgremien - Abstimmung von Möglichkeiten der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit - theologischer Austausch - kirchlicher Besuchsdienst. 4. Wenn ein Prediger/eine Predigerin von Mitgliedern der Gemeinschaft und/oder ihren Angehörigen, die zugleich Mitglieder der Kirche sind, um eine Amtshandlung gebeten wird (vgl. 4.5 der Vereinbarung), so ist auf Grundlage der Ordnungen der EKHN insbesondere der Lebensordnung mit den Beteiligten gemeinsam zu klären, welche der im folgenden genannten Möglichkeiten sinnvoll realisiert werden können: 4.1 Trauung a) Pfarrer/Pfarrerin und Prediger/Predigerin wirken bei dem Traugottesdienst zusammen. b) Der Prediger/die Predigerin hält den Traugottesdienst nach Erteilung der Erlaubnis (Dimissoriale) nach 17 KGO. Zwischen den Beteiligten ist zu klären, an welchem Ort der Traugottesdienst stattfindet: Kirche oder Gemeindehaus. 4.2 Beerdigung a) Pfarrer/Pfarrerin und Prediger/Predigerin wirken bei dem Bestattungsgottesdienst zusammen. b) Der Prediger/die Predigerin hält den Bestattungsgottesdienst nach Erteilung der Erlaubnis ( Dimissoriale ). 4.3 Taufe Für die Taufe, die nach 6 der Vereinbarung in der Regel im öffentlichen Gottesdienst der Kirchengemeinde gehalten wird, bestehen folgende Möglichkeiten: a) Der Pfarrer/die Pfarrerin führt die Taufe zusammen mit dem Prediger/der Predigerin in der Kirche durch. b) Der Prediger/die Predigerin führt die Taufe allein in der Kirche durch. c) Prediger/Predigerin und Pfarrer oder Pfarrerin führen die Taufe gemeinsam im Gemeinschaftshaus durch. d) Nach Erteilung der Erlaubnis ( Dimissoriale ) führt der Prediger/die Predigerin die Taufe allein im Gemeinschaftshaus durch. Bei Taufen von Kindern, deren Eltern auch Mitglieder eines Gemeinschaftsverbandes sind, und von Erwachsenen, die zur Gemeinschaft gehören, sollen in der Kirche Vorstandsmitglieder der Gemeinschaft bzw. im Gemeinschaftshaus Kirchenvorstandsmitglieder teilnehmen. 5. Konfirmandenunterricht und Konfirmation In 7 (I) der Vereinbarung wird darauf hingewiesen, dass Konfirmandenarbeit und Konfirmation grundsätzlich in die Verantwortung der Kirchengemeinde und des zuständigen Pfarrers/der zuständigen Pfarrerin gehören. Wenn in Ausnahmefällen in einer Gemeinschaft Konfirmandenarbeit vorgesehen ist, so werden dafür gemeinsam mit der Kirchengemeinde bzw. dem Dekanat die Voraussetzungen und die Möglichkeiten erörtert. Eine eigene Konfirmandengruppe in der Gemeinschaft soll aber nur dann gebildet werden, wenn eine arbeitsfähige Gruppe zustande kommt. Dazu muss in den betreffenden Gemeinden die Erlaubnis (das Dimissoriale) nach 17 KGO eingeholt werden. Für die Durchführung des Konfirmandenunterrichts und der Konfirmation können folgende Möglichkeiten vereinbart werden:

31 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 31 a) Pfarrer/Pfarrerin und Prediger/Predigerin führen den Konfirmandenunterricht gemeinsam durch. b) Der Prediger/die Predigerin führt den Konfirmandenunterricht auf der Grundlage der EKHN- Leitlinien über die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden (vom 27. Mai 2003) selbstständig durch und berichtet über seine/ihre Arbeit. Für diesen Unterricht ist die Zusammenarbeit und der Austausch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin des Dekanates (gegenseitige Besuche/gemeinsame Veranstaltungen mit Konfirmandengruppen) sinnvoll. c) Findet die Vorstellung der Konfirmanden im Gemeinschaftshaus statt, sollen Mitglieder des Dekanatssynodalvorstandes (der Synodalvorstände) sowie VertreterInnen der betreffenden Kirchengemeinde eingeladen werden. d) Die Konfirmation kann gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin oder durch den Prediger/die Predigerin alleine im Gottesdienst einer Kirchengemeinde oder im Gemeinschaftshaus durchgeführt werden. e) Die Konfirmationsurkunde kann vom zuständigen Gemeindepfarrer oder der zuständigen Gemeindepfarrerin mit unterzeichnet werden. f) Der verantwortliche Prediger/die Predigerin schaffen die Voraussetzung, dass die Eintragungen der Konfirmationen nach der Kirchenbuchordnung der EKHN erfolgen. 6. Konflikte sollen zunächst grundsätzlich auf örtlicher Ebene zwischen den Beteiligten geregelt werden. Falls dies nicht möglich ist, werden die aufgetretenen Probleme in den regelmäßigen Gesprächen bzw. im Verbindungsausschuss erörtert. Dabei sind die Beteiligten anzuhören. Gemeinsame Beratungsergebnisse sind den Leitungsgremien zur Entscheidung vorzulegen. In Einzelfällen von grundsätzlicher Bedeutung werden Vertreter/innen der Leitungsgremien (Gemeinschaftsverbände und Gesamtkirche) hinzugezogen ( 10 Abs. 2 der Vereinbarung). *** Vorstehende Vereinbarung sowie die zugehörigen Leitlinien werden hiermit bekannt gemacht. Darmstadt, den 28. November 2005 Für die Kirchenverwaltung Bertram Auflösung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Hessisches Neckartal Der zum 1. Januar 1994 gebildete Evangelische Kirchliche Zweckverband Diakoniestation Hessisches Neckartal wird durch Beschluss des Verbandsvorstands zum 31. Dezember 2004 aufgelöst. Der Beschluss zur Auflösung des Zweckverbandes wurde am 5. September 2005 von der Kirchenleitung genehmigt und am 14. Oktober 2005 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 10. November 2005 Für die Kirchenverwaltung Zander Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Sozialstation in Nierstein Vom 9. März 2005 Die Verbandssatzung des Kirchlichen Zweckverbandes einer Zentrale für ambulante Pflegedienste in Nierstein vom 14. Oktober 1974, in der Fassung vom 13. März 1984, zuletzt geändert am 25. Januar 1994, wird mit folgendem Wortlaut neu gefasst: Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Sozialstation in Oppenheim in der Fassung vom 9. März 2005 Grundlage für die nachstehende Verbandssatzung ist das Kirchengesetz über die Bildung, Zuständigkeit und Organisation kirchlicher Vereinigungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verbandsgesetz). Präambel Die Sorge für den kranken und leidenden Menschen ist ein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienst der Gemeindekrankenpflege sind, da er sich dem Menschen in seiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seelsorge unmittelbar miteinander verbunden. 1. Name und Sitz des Zweckverbandes. (1) Die Evangelischen Kirchengemeinden Dalheim, Dexheim, Dienheim-Ludwigshöhe, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim- Hillesheim-Wintersheim, Eimsheim, Friesenheim, Guntersblum, Mommenheim-Lörzweiler, Nierstein, Oppenheim, Schwabsburg, Selzen-Hahnheim-Köngernheim, Uelversheim, Undenheim, und Weinolsheim innerhalb der Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum bilden einen Evangelischen Kirchlichen Zweckverband zur Unterhaltung einer Zentrale für ambulante Pflegedienste mit Sitz in Oppenheim. (2) Der Zweckverband führt den Namen Evangelischer Kirchlicher Zweckverband Sozialstation in Oppenheim. (3) Der Zweckverband ist berechtigt, das Kronenkreuz das Zeichen des Diakonischen Werkes zu führen. (4) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 Grundgesetz und Artikel 70 Kirchenordnung.

32 32 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (5) Der Zweckverband ist, unbeschadet der Aufsicht der Kirchenverwaltung, Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und damit zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. (6) Er tritt den zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Krankenkassen- und Pflegekassenverbänden getroffenen Vereinbarungen über die häusliche Krankenpflege und über sonstige Leistungen in der jeweils gültigen Fassung bei. 2. Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung. (1) Der Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (2) Der Zweckverband darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder der Organe des Zweckverbands dürfen in der Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes erhalten. Sie sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. (3) Bei Auflösung des Zweckverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Zweckverbandes an die Verbandsmitglieder, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. 3. Aufgaben des Zweckverbandes. (1) Der Zweckverband gewährt und koordiniert die ambulanten Pflegedienste (Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege) in seinem Gebiet. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere: a) Pflege von Kranken, insbesondere Langzeitkranken jeden Alters, b) Pflege von frühentlassenen Krankenhauspatienten, c) Pflege von behinderten und alten Menschen, d) Mobile Soziale Dienste, insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen, e) Hilfe für Familien in besonders belasteten Lebenssituationen, f) Gesundheitsvorsorge und -erziehung durch Beratung in den Familien in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden, g) Seminare für häusliche Krankenpflege und Gesundheitserziehung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden, h) Förderung der gemeindlichen Diakonie (Nachbarschaftshilfe, Helfergruppen, Altenarbeit), i) Vermittlung von Hilfsmitteln, j) Vernetzung der regionalen und lokalen Hilfsangebote für alte, kranke und behinderte Menschen. Weitere Aufgaben können übernommen werden. (2) Die Dienste des Zweckverbandes können nach Maßgabe der Personalsituation und nach Art und Grad der Hilfsbedürftigkeit von jedem in Anspruch genommen werden, der im Versorgungsbereich des Verbandes wohnt. (3) Der Zweckverband gestaltet seine Arbeit nach den Grundsätzen für die Errichtung und Arbeit der Diakoniestationen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in der jeweils gültigen Fassung. Die Fachberatung erfolgt durch das Diakonische Werk. (4) Das Pflegepersonal soll eng mit den Kirchengemeinden zusammenarbeiten. Es soll auf Wunsch des/der Pflegebedürftigen den/die zuständige/n Gemeindepfarrer/in informieren. Soweit möglich, soll das Pflegepersonal ständig einem bestimmten Pflegebezirk zugeordnet werden und im Bereich der Diakoniestation seinen Wohnsitz haben. 4. Organe des Zweckverbandes. Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsvertretung, der Verbandsvorstand sowie das Kuratorium. Die Mitglieder der Organe des Zweckverbandes sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. 5. Aufgaben der Verbandsvertretung. (1) Die Verbandsvertretung ist das oberste Organ der Leitung des Zweckverbandes. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes. (2) Ihre Aufgaben sind insbesondere: a) die Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes und des/r Vorsitzenden und des/r Stellvertreters/in sowie deren vorzeitige Abberufung aus ihrem Amt, b) die Wahl des/r Vorsitzenden der Verbandsvertretung und des/r Stellvertreters/in sowie deren vorzeitige Abberufung aus ihrem Amt, c) die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes sowie das Verlangen auf Erteilung von Auskünften und auf Anfertigung von Vorlagen durch diesen, d) die Beschlussfassung über den Wirtschafts- und Stellenplan des Zweckverbandes, die Bewilligung außer- und überplanmäßiger Ausgaben sowie einer etwaigen Verbandsumlage, e) die Beschlussfassung über die Abnahme des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verbandsvorstandes, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der EKHN, f) die Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, den Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche und auf die für sie bestellten Sicherheiten, den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Übernahme von Bürgschaften,

33 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 33 g) die Beschlussfassung über die Einführung, Abänderung und Aufhebung von Gebührenordnungen, h) die Beschlussfassung über die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, i) die Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, j) die Beschlussfassung über den Erlass von Satzungen für Einrichtungen des Zweckverbandes und deren Änderungen sowie k) die Beschlussfassung über die Auflösung des Zweckverbandes. (3) Auf Beschlüsse der Verbandsvertretung finden die Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts ( 29 KGO) sinngemäß Anwendung. 6. Zusammensetzung und Amtszeit der Verbandsvertretung. (1) Jedes Verbandsmitglied entsendet in die Verbandsvertretung je ein Mitglied. Von den Mitgliedern soll mindestens eines Pfarrer/Pfarrerin sein. Die Verbandsmitglieder unterrichten sich vorab über die jeweils zur Wahl stehenden Kandidaten/innen. Voraussetzung für die Wählbarkeit ist im übrigen die Gemeindezugehörigkeit. (2) Die von den Verbandsmitgliedern zu wählenden Mitglieder der Verbandsvertretung werden jeweils von deren Vertretungsorganen in geheimer Wahl gewählt. Für jedes gewählte Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. (3) Scheidet ein gewähltes Mitglied aus der Verbandsvertretung aus, so ist an seiner Stelle für den Rest der Amtszeit innerhalb einer Frist von 1 Monat durch das betroffene Verbandsmitglied ein neues Mitglied zu wählen. (4) Die Amtszeit der Verbandsvertretung entspricht der Dauer der Wahlperiode der Kirchenvorstände. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder der Verbandsvertretung bis zur Konstituierung der neugebildeten Verbandsvertretung im Amt. Die Mitglieder der Verbandsvertretung sind jeweils innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände durch die Verbandsmitglieder zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. 7. Sitzung der Verbandsvertretung. (1) Die Verbandsvertretung tritt jährlich mindestens einmal zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. (2) Sie tritt erstmals innerhalb eines Monats nach ihrer Neubildung zusammen und wird vom/von der/dem amtierenden Vorsitzenden der Verbandsvertretung einberufen und bis zur Wahl des/r künftigen Vorsitzenden geleitet. (3) Der/die Vorsitzende lädt die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich ein. (4) Zu außerordentlichen Sitzungen beruft der/die Vorsitzende, erforderlichenfalls unter Verkürzung der Einladungsfrist, schriftlich ein. (5) Die Verbandsvertretung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Mitglieder anwesend sind. (6) Sie fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder, soweit nicht durch Kirchengesetz oder die Verbandssatzung anderes vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (7) Wahlen in der Verbandsvertretung sind geheim und mit Stimmzetteln vorzunehmen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Erreicht bei mehreren Kandidaten/ Kandidatinnen auch im zweiten Wahlgang keiner die erforderliche Mehrheit, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen, mindestens aber mehr als die Hälfte der zur Beschlussfassung der Verbandsvertretung erforderlichen Stimmen erhalten hat. Nötigenfalls ist die Wahlhandlung durch engere Wahlen solange fortzusetzen, bis sich eine solche Mehrheit ergibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (8) Die Sitzungen der Verbandsvertretung sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. Die Mitglieder des Verbandsvorstandes nehmen an den Sitzungen beratend und ohne Stimmrecht teil. (9) Über die in den Verhandlungen der Verbandsvertretung gestellten Sachanträge und getroffenen Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist von dem/r Vorsitzenden und dem/r Schriftführer/in zu unterschreiben und den Mitgliedern zuzustellen. Die Beschlüsse der Verbandsvertretung werden zwei Wochen nach Zustellung der Niederschrift an die Mitglieder rechtskräftig, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein Einspruch gegen den Wortlaut dieser Niederschrift erfolgt ist. (10) Die Verbandsvertretung kann sich eine Geschäftsordnung geben. Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, gelten im übrigen für die Geschäftsführung die KGO sinngemäß. 8. Vorsitz in der Verbandsvertretung. (1) Der/die Vorsitzende der Verbandsvertretung und der/die Stellvertreter/in werden aus der Mitte der Verbandsvertretung für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Ist der/die Vorsitzende Pfarrer/in, so soll der/die Stellvertreter/in nicht auch Pfarrer/in sein und umgekehrt. (2) Seine/ihre Aufgaben sind insbesondere: a) die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen der Verbandsvertretung, b) die Durchführung der Beschlüsse der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit dem Verbandsvorstand, c) die Vertretung der Verbandsvertretung im Kuratorium. (3) Ist der/die Vorsitzende fortgesetzt verhindert, die Funktion im Vorsitz wahrzunehmen, so soll die Verbandsvertretung ihm/ihr nahe legen, das Amt zur Verfügung zu stellen. (4) Stellt die Verbandsvertretung gegenüber dem/der Vorsitzenden einen groben Verstoß gegen die Pflicht als Vor-

34 34 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr sitzende/r fest, so kann die Verbandsvertretung die vorzeitige Abberufung aus dem Amt beschließen. Die Beschlussfassung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 9. Aufgaben des Verbandsvorstandes. (1) Der Verbandsvorstand ist für alle Verbandsangelegenheiten zuständig, für die nicht eine Zuständigkeit der Verbandsvertretung gegeben ist, insbesondere: a) bereitet er die Sitzungen der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit dem/der Vorsitzenden der Verbandsvertretung vor, b) führt er im Zusammenwirken mit dem/der Vorsitzenden der Verbandsvertretung die Beschlüsse der Verbandsvertretung aus, c) erledigt er die laufenden Geschäfte des Zweckverbandes, d) nimmt er die Dienstaufsicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zweckverbandes wahr, e) stellt er den Entwurf des Wirtschafts- und Stellenplans des Zweckverbandes nach Anhörung des Kuratoriums auf, f) erstattet er der Verbandsvertretung einen schriftlichen Jahresbericht, g) legt er der Verbandsvertretung den Jahresabschluss nach Anhörung des Kuratoriums vor, h) begründet und beendet er die Anstellungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes im Rahmen des Stellenplanes, i) erstellt er im Bedarfsfall für die Mitarbeiter/innen die Dienstanweisungen. (2) Der Verbandsvorstand vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen des Verbandsvorstandes im Rechtsverkehr werden durch den/die Vorsitzende/n oder den/die Stellvertreter/in, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. (3) Urkunden und Vollmachten sind mit dem Dienstsiegel des Verbandes zu versehen; dies gilt nicht bei gerichtlichen oder notariellen Beurkundungen. Ist kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, so wird die Erklärung erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. (4) Der Verbandsvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Er kann hierbei die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Im übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die 35 ff. KGO sinngemäß. (5) Auf Beschlüsse des Verbandsvorstandes finden die Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts ( 29 KGO) sinngemäß Anwendung. 10. Zusammensetzung und Amtszeit des Verbandsvorstandes. (1) Dem Verbandsvorstand gehören fünf Mitglieder an, die aus der Mitte der Verbandsvertretung in geheimer Wahl gewählt werden. Die Zahl der Pfarrer/innen soll die Zahl der übrigen Mitglieder im Verbandsvorstand nicht übersteigen. Mit ihrer Wahl in den Verbandsvorstand scheiden die Gewählten als Mitglieder der Verbandsvertretung aus. Wiederwahl ist zulässig. (2) Die Verbandsvertretung wählt den/die Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in des Verbandsvorstandes. (3) Die Amtszeit des Verbandsvorstandes entspricht der Wahlperiode der Verbandsvertretung. Die Mitglieder des Verbandsvorstandes führen ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl und Konstituierung des gesamten Verbandsvorstandes durch die neugebildete Verbandsvertretung fort. (4) Scheidet ein Mitglied aus dem Verbandsvorstand aus, so ist durch die Verbandsvertretung innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied zu wählen. Das gleiche gilt, falls der gesamte Verbandsvorstand vorzeitig von seinem Amt zurücktritt. Absatz 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung. (5) Ist der/die Vorsitzende oder der/die Stellvertreter/in fortgesetzt verhindert, seine/ihre Pflichten wahrzunehmen, so soll die Verbandsvertretung ihm/ihr nahe legen, das Amt zur Verfügung zu stellen. (6) Stellt die Verbandsvertretung gegenüber dem/der Vorsitzenden oder dem/der Stellvertreter/in einen groben Verstoß gegen seine/ihre Pflichten fest, so kann die Verbandsvertretung die vorzeitige Abberufung aus dem Amt beschließen. Die Beschlussfassung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 11. Sitzungen des Verbandsvorstandes. (1) Die Sitzungen des Verbandsvorstandes sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. (2) Der Verbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Mitglieder anwesend sind. (3) Der Verbandsvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit durch Kirchengesetz oder die Verbandssatzung nichts anderes vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (4) Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem/r Vorsitzenden und dem/r Schriftführer/in zu unterzeichnen und den Vorstandsmitgliedern zuzustellen ist. Die Niederschrift muss neben den Beschlüssen das jeweilige Zustimmungsergebnis enthalten. 12. Befugnisse des/der Vorsitzenden des Verbandsvorstandes. Die Aufgaben des/der Vorsitzenden sind insbesondere: a) Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Verbandsvorstandes, b) die Vertretung des Verbandsvorstandes im Kuratorium. c) Er/Sie ist Dienstvorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes. 13. Aufgaben des Kuratoriums. (1) Das Kuratorium berät die Verbandsvertretung und den Verbandsvorstand

35 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 35 in allen wichtigen Fragen des Zweckverbandes. Beschlüsse des Kuratoriums haben gegenüber den beiden anderen Verbandsorganen empfehlende Wirkung. (2) Das Kuratorium ist in allen wichtigen Angelegenheiten des Verbandes zu hören. Es ist insbesondere zu hören bei: a) Aufstellung des Wirtschafts- und Stellenplanes des Zweckverbandes, b) Beitritt und Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, c) Änderung der Verbandssatzung, d) Auflösung des Zweckverbandes, e) Übernahme neuer Aufgaben durch den Zweckverband. (3) Das Kuratorium ist regelmäßig durch den Verbandsvorstand über die Arbeit des Verbandes zu unterrichten und hat seinerseits das Recht, jederzeit von der Verbandsvertretung Auskünfte einzuholen. Das Kuratorium ist insbesondere über Entscheidungen zu informieren, zu denen es vorab gehört wurde. Von den Vorschlägen des Kuratoriums abweichende Entscheidungen der beiden anderen Verbandsorgane sind zu begründen. (4) Das Kuratorium kann von sich aus den beiden anderen Verbandsorganen Vorschläge für die Arbeit des Zweckverbandes unterbreiten, die von diesen zu beraten sind. (5) Das Kuratorium hat das Recht, einmal im Jahr einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit des Verbandsvorstandes und die Arbeit der Sozialstation entgegenzunehmen. 14. Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratoriums. (1) Das Kuratorium setzt sich zusammen aus: a) dem/der Vorsitzenden der Verbandsvertretung (mit beratender Stimme), b) dem/der Vorsitzenden des Verbandsvorstandes (mit beratender Stimme), c) einem/r Vertreter/in des Landkreises Mainz-Bingen, d) je einem/r Vertreter/in der Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum, e) einem/r Vertreter/in des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau, f) je einem Vertreter für alle im Bereich der Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum von der Sozialstation versorgten katholischen und evangelischen Kirchengemeinden, g) einem/r Vertreter/in des Caritasverbandes Mainz e. V., h) einem Vorstandsmitglied des Fördervereins, i) einem/r Vertreter/in der Ärzteschaft aus dem Bereich der Sozialstation, j) einem von der Verwaltungskommission der Stiftung Zivilhospital des Altenzentrums Oppenheim zu entsendenden Vertreter, k) einem Vertreter der Allgemeinen Ortskrankenkasse Rheinland-Pfalz, Regionaldirektion Mainz-Bingen in Mainz. Die Mitglieder des Kuratoriums können bei Verhinderung eine/n Stellvertreter/in entsenden. Die weiteren Vorstandsmitglieder der Sozialstation und sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten hinzugezogen werden. Weitere Mitglieder können durch den Verbandsvorstand auf Vorschlag der Verbandsvertretung berufen werden. (2) Die Amtszeit des Kuratoriums entspricht der Amtszeit der Verbandsvertretung. 15. Vorsitz und Einberufung des Kuratoriums. (1) Das Kuratorium wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in. Wiederwahl ist zulässig. (2) Das Kuratorium wird jährlich mindestens einmal durch seine/n Vorsitzende/n oder auf Verlangen von mindestens drei der Mitglieder des Kuratoriums schriftlich zu Sitzungen einberufen. Zur ersten Sitzung nach seiner Neubildung beruft der/die Vorsitzende des Verbandsvorstandes innerhalb eines Monats ein und führt den Vorsitz bis zur Konstituierung und Wahl des/der Vorsitzenden des Kuratoriums. (3) Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung der Verbandsvertretung bedarf. Im übrigen gelten für die Geschäftsordnung die KGO sinngemäß. 16. Finanzierung und Kassenführung. (1) Grundlage des Finanzwesens ist das Kirchengesetz über die Vermögensverwaltung und das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (KHO). Es ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Kassenführung und das Rechnungswesen erfolgen durch den Evangelischen Regionalverwaltungsverband Rheinhessen in Alzey. (2) Der Jahresabschluss wird vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geprüft. (3) Die Arbeit des Zweckverbandes wird finanziert durch Zuschüsse des Landes, des Kreises, der beteiligten Kommunen, Zuweisungen der Gesamtkirche (EKHN), durch Entgelte der Sozialleistungs-, Kranken- und Pflegeversicherungsträger sowie der Selbstzahler für nicht mit anderen Kostenträgern abrechenbaren Leistungen, durch Beiträge des Fördervereins, durch Spenden und Eigenmittel der Verbandsmitglieder des Zweckverbandes. Als Maßstab für die Beteiligung der Verbandsmitglieder gilt der in 18 Abs. 1 Satz 2 dieser Satzung geregelte Berechnungsmodus entsprechend. Die Gesamtkirche beteiligt sich an der Aufbringung der Kosten mit einer Zuweisung, deren Bewilligungsvoraussetzungen und Umfang in der Anlage zur Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung, das Zuweisungsverfahren und die Bildung von Rücklagen aus Landeskirchensteuern geregelt sind. 17. Mitgliedschaft. (1) Weitere Evangelische Kirchengemeinden, Dekanate und sonstige selbständige gemeinnützige kirchliche Einrichtungen können dem Zweckverband beitreten. Der Beitrittsbeschluss des betreffenden Vertretungsorgans bedarf der Zustimmung der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. Durch einen Beitritt wird keine Satzungsänderung veranlasst.

36 36 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Verbandsmitglieder können ihr Ausscheiden mit einjähriger Frist zum Ende des darauffolgenden Haushaltsjahres gegenüber dem Verbandsvorstand schriftlich erklären. Der Austritt bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. (3) Im Falle des Austritts eines Verbandsmitgliedes findet eine Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung des in 18 Abs. 1 dieser Verbandssatzung geregelten Berechnungsmodus statt. (4) Scheidet ein Verbandsmitglied aus, so scheiden gleichzeitig die von ihm bestellten Mitglieder in der Verbandsvertretung und im Verbandsvorstand aus diesen Organen aus. 18. Auflösung. (1) Im Falle der Auflösung des Zweckverbandes findet über sein Vermögen eine Vermögensauseinandersetzung statt. Das bestehende Inventar fällt den Verbandsmitgliedern zu. Maßstab für die Vermögensauseinandersetzungen im übrigen sind die Verhältnisse der Gemeindegliederzahlen der Verbandsmitglieder zueinander zum Zeitpunkt der Auflösung des Zweckverbandes. (2) Der Beschluss der Auflösung durch die Verbandsvertretung bedarf nach Anhörung des Kuratoriums einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer satzungsgemäßen Mitglieder sowie der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 19. Änderungen der Verbandssatzung. (1) Die Verbandsvertretung kann die Verbandssatzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen ihrer satzungsgemäßen Mitglieder ändern. Für Veränderungen der Bestimmungen über Aufgaben, Verfassung und Verwaltung des Zweckverbandes, insbesondere über die Zuständigkeit der Verbandsorgane, die Sitz- und Stimmverteilung in den Verbandsorganen und die Amtszeit ihrer Mitglieder, die Bestellung ihrer Mitglieder des Verbandsvorstandes sowie die Befugnisse des/der Vorsitzenden des Verbandsvorstandes, bedarf es einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen der satzungsmäßigen Mitglieder der Verbandsvertretung. (2) Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. 20. Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den amtlichen Veröffentlichungsblättern Nierstein-Oppenheim und Guntersblum. Die Verbandssatzung sowie Änderungen der Verbandssatzung werden daneben im Amtsblatt der EKHN veröffentlicht. 21. Inkrafttreten. Diese Verbandssatzung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. *** Vorstehende Neufassung der Verbandssatzung wurde am 16. Juni 2005 von der Kirchenleitung genehmigt und am 7. Oktober 2005 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 22. November 2005 Für die Kirchenverwaltung Zander Stiftung Evangelische Emmausgemeinde Eppstein Gemäß 3 Abs. 3 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 23. April 2005 (ABl S. 162) wird Folgendes bekannt gemacht: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 9. November 2005 im Einvernehmen mit der Kirchenleitung die Stiftung Evangelische Emmausgemeinde Eppstein als rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Darmstadt, den 15. November 2005 Für die Kirchenverwaltung Langmaack Neubildung des Evangelischen Dekanats Hochtaunus Auf Beschluss der 4. Tagung der Zehnten Kirchensynode vom 24. November 2005 bilden das Evangelische Dekanat Bad Homburg und das Evangelische Dekanat Usingen zum 1. Januar 2006 gemäß 2 der Dekanatssynodalordnung das Evangelische Dekanat Hochtaunus. Dem neuen Dekanat gehören die Gemeinden der beiden bisherigen Dekanate an. Darmstadt, den 30. November 2005 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Dekanatswechsel der Evangelischen Kirchengemeinden Münzenberg und Trais-Münzenberg Die Kirchenleitung hat am 1. Dezember 2005 gemäß 2 der Dekanatssynodalordnung den Wechsel der Evangelischen Kirchengemeinde Münzenberg und der Evangelischen Kirchengemeinde Trais-Münzenberg vom Evangelischen Dekanat Hungen zum Evangelischen Dekanat Wetterau mit Wirkung vom 1. Januar 2006 beschlossen. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

37 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 37 Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 15. April 2006 bei der Kirchenleitung in Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personal- und Organisationsförderung erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Darmstadt, den 29. November 2005 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Evangelische Martin-Luther-Gemeinde Dietzenbach-Steinberg Kirchengemeinde: Gau-Heppenheim Dekanat: Alzey Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Gau-Heppenheim Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Budenheim Dekanat: Mainz Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BUDENHEIM Kirchengemeinde: Wiesbaden-Klarenthal Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Wiesbaden-Klarenthal Kirchengemeinde: Delkenheim Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Delkenheim Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 2. Dezember 2005 Für die Kirchenverwaltung Bogs Kirchengemeinde: Dietzenbach-Steinberg, Martin-Luther-Gemeinde Dekanat: Rodgau Umschrift des Dienstsiegels:

38 38 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

39 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 39

40 40 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

41 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 41 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab-Übermittlung per Fax ( ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Dornheim, Dekanat Groß-Gerau, Modus B, zum zweiten Mal. Die Ev. Kirchengemeinde Dornheim sucht nach der Ruhestandsversetzung des seitherigen Pfarrers zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Lage und Strukturen Der Ort Dornheim ist ein geschlossenes Gemeinwesen in ländlicher Umgebung, seit 1977 Stadtteil der Kreisstadt Groß-Gerau (4 km) im südwestlichen Bereich der Propstei Rhein-Main. Die ehemals dörflichen Strukturen haben sich verändert, es gibt nur noch wenig Landwirtschaft, die meisten Arbeitnehmer sind im Großraum Frankfurt-Rüsselsheim-Darmstadt tätig. In Dornheim befindet sich die Grundschule, sämtliche anderen Schulformen und Verwaltungs- und Versorgungseinrichtungen sind in Groß-Gerau vorhanden. Von den Einwohnern Dornheims gehören zur evangelischen Kirchengemeinde. Der Bestand einer ganzen Pfarrstelle ist langfristig gesichert. Ein Großteil der Bevölkerung ist in den 32 örtlichen Vereinen und Organisationen engagiert. Die Vereinsaktivitäten stehen manchmal in Konkurrenz zu kirchlichen Terminen, andererseits erfährt die Kirchengemeinde auch besondere Rücksichtnahme und Förderung durch einige Vereine oder arbeitet sogar mit ihnen zusammen. Die Michaelskirche wurde 1980 zu einem Gemeindezentrum umgebaut. In ihr werden sonntäglich Gottesdienste gefeiert. Der Gottesdienstraum ist mit Stühlen ausgestattet ( Plätze) und kann variabel genutzt werden. Der Gemeindehausteil im Kirchengebäude bietet viele Möglichkeiten für regelmäßige Veranstaltungen und besondere Aktivitäten. Im großen Pfarrhaus befinden sich das Amtszimmer und das Pfarrbüro. Was Sie vorfinden: Unsere Kirchengemeinde ist lebendig und rege, die Kirchenmusik mit Chor- und Instrumentalgruppen hat einen großen Stellenwert. Im Bereich der örtlichen Ökumene gibt es gute Kontakte in Form von vielen gemeinsamen Gottesdiensten und Veranstaltungen mit der katholischen Pfarrgemeinde. Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer viergruppigen Kindertagesstätte. Im Ort befinden sich zwei weitere, kommunale KiTas. Die KiTa Pusteblume stellt einen wichtigen Baustein in unserem Gemeindeleben dar und ist in viele Feste und Gottesdienst eingebunden. Das Gemeindeleben wird geprägt durch die sonn- und festtäglichen Gottesdienste mit traditioneller Liturgie oder neuen Formen und durch zielgruppenorientierte Gottesdienste und viele Gruppen und Kreise. Der Kirchenvorstand ist aufgeschlossen, kooperativ und engagiert und möchte Bewährtes erhalten und gleichzeitig Neues mit gestalten. Er ist offen für neue Impulse und Wege. Eine Pfarramtssekretärin (halbtags) und eine Verwaltungsangestellte in der KiTa (stundenweise) erledigen einen Großteil der Verwaltungsarbeiten. Eine gemeindepädagogische Stelle wird zzt. durch das Dekanat errichtet mit einem 2/3 Dienstauftrag in Dornheim. Für die Kirchenmusik sind eine Dekanatsmusikerin mit Teildienstauftrag in unserer Gemeinde, zwei nebenamtliche Organistinnen und weitere Chorleiter/innen zuständig. Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Gemeindegruppen tätig. Wir wünschen uns: Eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - aufgeschlossen ist, auf Menschen zugehen kann und gern im Team arbeitet - am Leben der Gemeindeglieder teilnimmt und sie seelsorgerisch begleitet - unsere neuen Gottesdienstformen übernimmt und eigene Ideen für die Gottesdienstgestaltung und Gemeindearbeit einbringt - gegenüber der kirchenmusikalischen Arbeit aufgeschlossen ist - den ökumenischen Dialog fördert und vertieft - die Kindergartenarbeit als einen wichtigen diakonischen und gemeindepraktischen Aufgabenbereich ansieht - Erfahrung und Geschick in Personalführung und - Verantwortung mitbringt

42 42 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr gern mit Konfirmandinnen und Konfirmanden arbeitet und nach der Konfirmation weitere Kontakte mit ihnen pflegt - gewachsene Traditionen achtet und fortführt, aber auch neue Impulse setzt. Gerne geben wir weitere Auskünfte: Pfd. Wolfgang Köhler, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Dekan Tankred Bühler, Tel.: ; Pröpstin Helga Trösken, Tel.: Frankfurt am Main, St. Petersgemeinde, Pfarrstelle Petersbezirk, Dekanat Frankfurt am Main-Mitte-Ost, Modus B Wir suchen einen jüngeren Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die zusammen mit seiner/ihrer Kollegin die vielfältigen Aufgaben wahrnimmt, die sich in unserer lebendigen Gemeinde stellen. Der jetzige Stelleninhaber geht zum in den Ruhestand. St. Petersgemeinde attraktives Frankfurter Wohngebiet und innerstädtisches Milieu Geographisch ist die St. Petersgemeinde umgrenzt von der Zeil im Süden, der Adickesallee im Norden, der Eschersheimer Landstraße im Westen und der Friedberger Landstraße im Osten. Damit macht den Großteil der Gemeinde das als Wohngebiet und Standort für Dienstleister begehrte Nordend aus: der Petersbezirk umfasst Teile der City sowie die direkt nördlich angrenzenden Straßenzüge, der Epiphaniasbezirk hat stärkeren Wohncharakter, der mit den Villen des Holzhausenviertels z. T. gehoben ist. Im Petersbezirk gibt es beliebte Geschäfte und Kneipen, Wohn- und Bürohäuser und auch viel Grün. Hier wohnen viele ältere Menschen, aber auch jüngere Berufstätige. Temporäre Frankfurter aus dem Bankenwesen und vor allem Migranten vermitteln eine internationale Prägung. Durch die Nähe zur City sind Obdachlose, die schwul-lesbische Szene, Drogenbenutzer und junge Menschen in schwierigen sozialen Lagen präsent. Die St. Petersgemeinde mit relativ junger Altersstruktur Zur St. Petersgemeinde gehören Gemeindeglieder, die im Vergleich zum Frankfurter Mittel eher jung sind. Mehr als die Hälfte der Gemeindeglieder sind Jahre alt, deutlich überproportional vertreten sind als die Jährigen. Es gab mit 50 Taufen 2005 mehr Taufen als Beerdigungen. Personelle Ausstattung der Petersgemeinde Der neue Pfarrer/die neue Pfarrerin findet das folgende hauptamtliche Team vor, von dem die meisten schon viele Jahre in der Gemeinde tätig sind: eine Pfarrerin (Jg. 1952), eine A-Kantorin, einen Religionspädagogen, die Leiterinnen der beiden Kindertagesstätten (mit insgesamt 18 Stellen), Teilzeitkräfte in Sekretariat, Küster- und Hausmeisterdienst und einen Zivildienstleistenden. Aufgrund bevorstehender Stellenkürzungen wird zurzeit wie in allen Frankfurter Gemeinden mit den Nachbargemeinden über Verwaltungskooperationen verhandelt. Die Bereitschaft zu ehrenamtlicher, auch qualifizierter Mitarbeit ist in der Gemeinde groß, vor allem für überschaubare Projekte. Inhaltliche Schwerpunkte des Gemeindelebens Den Gottesdiensten wird in der Petersgemeinde von Seiten des Kirchenvorstandes und von vielen Gemeindegliedern hohe Bedeutung zugemessen. Neben den gut besuchten normalen Sonntagsgottesdiensten haben sich in Zusammenarbeit mit der Kirchenmusikerin fest etabliert: Gottesdienste für Große und Kleine, Nachtgottesdienste, Deutsche Messe, Singegottesdienste und verschiedene Abendandachten. Es besteht Offenheit für zusätzliche gottesdienstliche Angebote, ein steigendes Interesse an Austausch über Fragen von Religion und Glauben und ein wachsender Bedarf an Seelsorge. Die ehemalige Gemeindekirche St. Peter wird zurzeit zur Jugendkulturkirche umgebaut; die Gemeinde ist daher in das Projekt Jugendkulturkirche eingebunden und wird dort künftig mit 10 Gottesdiensten und Veranstaltungen im Jahr präsent sein. Die Epiphaniaskantorei mit Chor und Orchester ist seit 50 Jahren mit ca. 100 Mitgliedern und zwei großen Konzerten im Jahr ein deutlicher Akzent in der Gemeinde. Kinderund Jugendarbeit wird zeitgemäß angeboten in Form von wechselnden Projekten und Freizeiten. Der aktuelle Konfirmandenjahrgang umfasst 37 Jugendliche. Jeden Sonntag findet Kindergottesdienst statt. Für Obdachlose und Arme wird ein monatliches Turmcafé angeboten; außerdem beteiligt sich die Gemeinde an der Obdachlosenspeisung der Innenstadtkirchen im Winter. Die Zahl der Armen im Gemeindebereich wächst. Besuchsdienst, Ältere Generation, Angebote für Jährige und Austauschgruppen zu Glaubensthemen runden das Gemeindeleben ab. Gegenwärtig bildet die Renovierung und Sanierung der Epiphaniaskirche einen Schwerpunkt der Kirchenvorstandsarbeit. Die erfreulichen Ergebnisse des Fundraising zeigen die Bereitschaft zur Unterstützung im ganzen Stadtteil. Kindergarten Cronstettenstraße und Kinderhaus Bleichstraße zwei verschiedene Konzepte Im Kindergarten Cronstettenstraße sind 70 Kinder, mit denen gruppenorientiert gearbeitet wird. Das multikulturell geprägte Kinderhaus Bleichstraße, das der Pfarrstelle für den Petersbezirk zugehört, hat 60 Plätze für Kinder von 1 bis 12 und arbeitet mit einem offenen Konzept. Unter der Website, die zurzeit von zwei Gemeindegliedern aufgebaut wird, finden sich weitere Informationen über das Kinderhaus. Besondere Aspekte für den Bewerber/die Bewerberin Der Kirchenvorstand wünscht sich eine ausgewogene Aufgabenteilung zwischen beiden Pfarrpersonen, die neben den neu zu bestimmenden Pfarrbezirksgrenzen die jeweiligen Stärken berücksichtigt. Wir erwarten von dem/der Bewerber/in, dass er/sie unterschiedliche

43 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 43 Glaubenshaltungen achtet und ein sinnvolles Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen sowie gute Beziehungen im Stadtteil anstrebt. Freude an Predigt und Gottesdienst sowie an elementaren theologischen Angeboten und die Fähigkeit zum Umgang mit Finanzen, Verwaltung und Personal sollte er/sie unbedingt mitbringen. Zur ausgeschriebenen Stelle gehört die Entwicklung der Kooperation mit der Jugendkulturkirche auf der Basis der vorliegenden Vereinbarungen zwischen Petersgemeinde und Jugendkulturkirche, die auch Konfliktfähigkeit verlangt; außerdem die Begleitung der von Ehrenamtlichen getragenen Obdachlosenarbeit, Begabungen zu sehen und Menschen daraufhin anzusprechen ist genauso wie diakonische Besuche eine wichtige Aufgabe in diesem Bezirk, der eine längere Zeit des Umbruchs hinter sich hat. Der Kirchenvorstand legt auf eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Pfarrer und Pfarrerin großen Wert. Er ist sich seiner geistlich-theologischen Verantwortung bei der Leitung der Gemeinde bewusst. Die Pfarrwohnung (160 qm, 1. Stock) liegt in ruhiger Lage im Gemeindehaus Jahnstraße mitten im Petersbezirk. Für weitere Informationen stehen gerne zur Verfügung: Pfarrerin Lisa Neuhaus, Tel.: ; Pfarrerin Andrea Braunberger-Myers, stellvertr. Dekanin, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: Grünberg, Pfarrstelle II, Dekanat Grünberg, Modus C, zum zweiten Mal. Unsere Kirchengemeinde im Paulusbezirk mit ca Gemeindegliedern in der Kernstadt Grünberg sucht zum eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer. Unsere Stadt Grünberg ist eine oberhessische Kleinstadt am Rande des Vogelsberges mit ca Einwohnern. Die Stadt gliedert sich auf in die Kernstadt und 13 Ortsteile. Die Innenstadt ist geprägt durch schöne Fachwerkbauten, den historischen Marktplatz sowie gutsortierten Einzelhandelsgeschäften. Die Stadt verfügt über eine gute Infrastruktur durch Ärzte, Schulen (Grundschule bis Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe), zwei Kindergärten, ein Seniorenheim. Umgebung und Vereine bieten vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Die Verkehrsanbindung an das Umland ist durch die Autobahn 5, ein dichtes Straßennetz und die Bahn gut gewährleistet. Universitäten und Fachhochschulen befinden sich im Umkreis von 25 km. Unsere Kirchengemeinde Die Evangelische Kirchengemeinde Grünberg-Stadt mit dem Ortsteil Harbach hat Gemeindeglieder und zwei Pfarrstellen. Diese zwei Pfarrstellen sind zusammen mit einer dritten (Stangenrod, Lehnheim, Lumda) in einem Kirchspiel pfarramtlich verbunden. Die Zusammenarbeit im Kirchspiel wird unter anderem durch regelmäßigen Kanzeltausch und die Herausgabe eines gemeinsamen Gemeindebriefes gepflegt. Die Arbeit in der Kirchengemeinde wird durch einen Kirchenmusiker, eine Küsterin und zwei Sekretärinnen (alle in Teilzeit beschäftigt) hauptamtlich unterstützt. Durch einen nebenamtlichen Organisten wird die kirchenmusikalische Arbeit mitgetragen. Eine nebenamtliche Kraft leitet zwei Kleinkindergruppen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich in den verschiedenen Feldern unserer Gemeinde, wie z. B. Besuchsdienstkreis, Senioren, Kindergottesdienst, Gesprächskreise. Der kirchenmusikalischen Arbeit mit unterschiedlichen Altersgruppen und dem Ausbau unserer Kantorei messen wir eine besondere Bedeutung zu. Die Stadtkirche mit integriertem Gemeindezentrum ist für unterschiedliche Gruppen und Vereine ein Treffpunkt. Unserer Kirchengemeinde ist ein offenes Miteinander von Kirche und Kommune ein wichtiges Anliegen, ebenso der ökumenische Dialog, der seit einigen Jahren in Grünberg intensiv gepflegt wird. Unsere Wünsche an die neue Pfarrer/den neuen Pfarrer Die Evangelische Kirchengemeinde Grünberg wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - gerne im Team arbeitet - Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Pfarrkollegen und dem Kirchenvorstand legt - Freude daran hat, neue Gottesdienstformen zu entwikkeln und umzusetzen - sich einsetzt für innovative Jugendarbeit im Verbund mit Stadt, Schulen und Vereinen - mit uns gemeinsam Antworten auf theologische und gesellschaftsrelevante Fragen sucht. Das Pfarrhaus Zur ausgeschriebenen Pfarrstelle gehört ein gepflegtes Pfarrhaus (Baujahr 1960, Grundrenovierung 2001) am Südhang Grünbergs (Arbeits- und Sprechzimmer, Wohnzimmer, große Diele, Küche, weitere vier Zimmer im ersten Stock, Balkon, schöner Garten). Das Pfarrbüro liegt für beide Bezirke zentral im Pfarrhaus neben der Stadtkirche. Weitere Auskünfte erteilen: Pfarrer Hartmut Miethe, Tel.: ; Dekan Paul- Gerhard Weyrauch, Tel.: ; der Propst für Oberhessen, Pfarrer Klaus Eibach, Tel.: Homepage der Evangelischen Kirchengemeinde Grünberg: Die Evangelische Kirchengemeinde Niedernhausen, Dekanat Idstein, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für eine 0,5 Projektstelle Gemeindeaufbau. Dienstauftrag für die Dauer von 3 Jahren.

44 44 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Aufgabenbeschreibung Die Aufgabenstellung besteht darin, viele ehrenamtlich Mitarbeitende und das pastorale Team mit zwei stellenteilenden Pfarrerehepaaren und einer pastoralen Mitarbeiterin in Niedernhausen nach den Prinzipien der Gabenorientierten Mitarbeiterschaft (s. Punkt 2) so zu unterstützen, dass auch in anderen Gemeinden des Dekanates Idstein auf Dauer angelegte Strukturen zur Findung, Förderung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden aufgebaut werden können. Die Anbindung an Niedernhausen bedingt, dass diese Arbeit nicht im Alleingang bewältigt werden kann und auch nicht soll. Struktur und Aufgabe setzen hohe Teamfähigkeit voraus. Die Ausrichtung auf das Dekanat Idstein bedingt wiederum, dass diese Arbeit nicht an Gemeindegrenzen Halt machen darf. Die Arbeit ist in das Modellprojekt Kirche auf dem Lande (s. Punkt 3) zu integrieren indem bei eigenem theologischen Profil die Realität ganz verschiedener Gemeinden wahr- und ernstgenommen werden muss. Nach unserer Erfahrung beruht Mitarbeit in einer Kirchengemeinde ganz wesentlich auf dem Wunsch, persönlich wahrgenommen zu werden. Daraus folgt für uns, dass jede Form von Mitarbeit mit dem Aufbau von Strukturen verbunden sein muss, aus denen die jeweiligen Zuständigkeiten ersichtlich sind (Coaching, Supervision, Seelsorge). Dabei wären folgende Bausteine denkbar: - Reflexion mit Kirchenvorständen und Pfarrer/innen über die Frage Wie und warum engagiert sich eine Person in unserer Gemeinde? daraus folgend: - Aufbau von Leitungsteams, die sich in Gemeinden nachhaltig mit der Frage beschäftigen: Wie werden bei uns Mitarbeitende gefunden, gefördert, geschult? - Planung und Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen. - Realisierung der Kategorie Wahrnehmung/Wertschätzung: Einführung von gemeindlichen und übergemeindlichen Festen und Gottesdiensten für Mitarbeitende; Impulse zu Teambildung und corporate identity. - Stärkung der spirituellen Dimension ehrenamtlicher Mitarbeit in Kirchengemeinden (Glaubenskurse, neue Gottesdienstformen, Segnungsgottesdienste, Beauftragung und Bevollmächtigung). Diese Bausteine sind als Beispiele zu verstehen. Bei entsprechendem Gabenprofil ist in Absprache auch eine andere Profilierung denkbar. Die Kriterien, die für ehrenamtlich Mitarbeitende gelten, sollen bei hauptamtlichen nicht außer Kraft gesetzt werden. Da nur eine begrenzte Zeit von 3 Jahren zur Verfügung steht, macht es unseren Erachtens keinen Sinn, wenn sich mögliche Interessierte erst 1 2 Jahre in einen ihnen fremden Arbeitsbereich einarbeiten müssen. Wir gehen daher davon aus, dass Bewerberinnen oder Bewerber entsprechend ihrem Gabenprofil bereits eine hohe Kompetenz für diese Aufgabe mitbringen. Ziel des Projekts muss von Anfang an der Aufbau selbsttragender Strukturen in Niedernhausen und den am Projekt interessierten Gemeinden des Dekanates Idstein sein. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit der Dekanin als Leiterin des Projekts Kirche im ländlichen Raum notwendig. Als Dienstsitz ist das Haus der Kirche in Idstein vorgesehen. 2. Welche Gemeinde erwartet Sie? Die evangelische Kirchengemeinde in Niedernhausen betreibt Gemeindearbeit mit einem erklärten ZIEL und nach einer verabredeten METHODE. a) Das ZIEL ist in vier Leitsätzen formuliert, die sich in den vier Schlagworten GEBORGEN-ERFÜLLT-BEGABT- GESANDT verdichten. Sie beschreiben in sinnvoller Reihenfolge auch den Weg in unsere Gemeinde: - Ohne Vorleistung und Bedingung sollen sich Menschen bei uns geborgen fühlen können. Menschen dürfen in unserer Gemeinde zu Hause sein, ohne im Glauben oder gar in Werken etwas nachweisen zu müssen. - Wer möchte, kann einen Schritt weitergehen und die unserer Meinung nach gute Erfahrung machen, sich von Gottes Geist erfüllen zu lassen, von alten Ängsten und Zwängen frei zu werden und in der Freundschaft mit Jesus Christus zu einem mutigen und fröhlichen Menschen zu werden. - Wer möchte, kann einen Schritt weitergehen und herausbekommen, dass er von Gott einzigartig geschaffen wurde und begabt ist, in Gottes Reich an einer ganz bestimmten Stelle mitzuarbeiten. - Wer möchte, kann einen Schritt weitergehen und die Mauern von Kirche und Gemeindehaus für eine Zeit auch wieder hinter sich lassen, weil Gott uns immer wieder in die Welt gesandt hat. Wir wollen uns für andere einsetzen in missionarischer, diakonischer und politischer Verantwortung. b) Die METHODE ist vor allem in den acht Qualitätsmerkmalen der natürlichen Gemeindeentwicklung nach C.A. Schwarz beschrieben. Für die beschriebene Projektstelle ist insbesondere Qualitätsmerkmal 2 Gabenorientierte Mitarbeiterschaft entsprechend unserem Leitsatz 3 Begabt relevant. Entscheidend war für uns eine Umkehrung der Denkrichtung: Wir gehen nicht mehr von der Aufgabe aus und suchen die dafür geeigneten Menschen. Nach diesem Modell wurden in Kirchengemeinden zu lange schon Menschen in bestehende Strukturen gezwängt und haben oft zu lange mit kontinuierlich nachlassender Motivation diese Aufgaben erledigt. Wir drehen die Reihenfolge um und fragen die Menschen nach ihren Gaben und Neigungen, nach ihrer Leidenschaft und suchen dann gemeinsam mit ihnen eine Aufgabe. Das erfordert zunächst mehr organisatorisch und menschliche Energie, sichert aber langfristig erfolgreiche und erfüllende Mitarbeiterschaft.

45 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Welches Dekanat erwartet Sie? Zum Dekanat Idstein gehören 24 (teilweise pfarramtlich verbundene) Gemeinden mit 18 Pfarrstellen. Idstein, Niedernhausen und Bad Camberg sind die drei Städte, alle übrigen sind kleinere Orte, die aber nur noch teilweise dörflichen Charakter haben. Hier leben viele Pendler, die im Rhein-Main-Gebiet arbeiten. Viele meist volkskirchlich geprägte Gemeinden sind auf der Suche nach neuen Konzepten und sehen in der Stelle für Gemeindeaufbau auch eine Chance für die Entwicklung in ihrer Gemeinde. Im Dekanat soll eine stärkere Vernetzung der Gemeinden und die Zusammenarbeit in pastoralen Räumen angestrebt werden. 4. Vernetzung Die Stelle kann gegebenenfalls mit der halben Pfarrstelle für Gemeindeaufbau in Niederhöchstadt verbunden werden. Weitere Informationen über: Evangelisches Pfarramt: Tel.: ; Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Patricia Garnadt, Tel.: ; Dekanin Heinke Geiter, Tel.: ; E- Mail: ev.kirchengemeinde.niedernhausen@ekhn-net.de; Internet-Homepage: Ober-Seemen, Dekanat Vogelsberg, Patronat des Grafen zu Stolberg-Wernigerode Wer sind wir? Im landschaftlich reizvollen Seemental am Fuße des Vogelsberges liegt die Kirchengemeinde Ober-Seemen (1.114 Gemeindeglieder) mit dem Pfarrhaus. Zur Pfarrstelle Seemental gehören auch die Dörfer Volkartshain (142 Gemeindeglieder), Mittel-Seemen (210 Gemeindeglieder) und Nieder-Seemen (191 Gemeindeglieder). In unserem Ort Ober-Seemen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf vorhanden, ebenso kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. Viele Gemeindeglieder pendeln zur Arbeitsstelle in der näheren und ferneren Umgebung. Dennoch gibt es ein reges Gemeinde- und Vereinsleben sowohl in Ober-Seemen als auch in den anderen drei Orten. In Ober-Seemen befindet sich ein städtischer Kindergarten sowie die Grundschule des Seementales. Weiterführende Schulen sind in Gedern (3 km), Berufsschule und Gymnasien in Büdingen (20 km) und in Nidda (20 km). Das Pfarrhaus in Ober-Seemen wurde 1968 errichtet, in den letzten Jahren renoviert und befindet sich in einem guten Zustand. Zum Wohnbereich gehören: 4 Zimmer, Küche, Bad/WC und Gäste-WC. Das Haus ist voll unterkellert. Garage und Garten sind ebenfalls vorhanden. Die beiden Amtsräume befinden sich im Pfarrhaus mit separatem Eingang. Neben dem Pfarrhaus steht das renovierte Gemeindehaus mit drei Räumen, Küche, WC und Abstellraum. Im Gemeindehaus treffen sich: Kinderchor, Mädchencafe, Kindergottesdienst, Neue Spinnstubb, Frauenkreis, Konfirmandengruppe, Krabbelgruppe, Besuchsdienstkreis sowie die Kirchenvorstände zu ihren Sitzungen. Unsere Kirchen: Liebenswerte Kirchen mit guter Akustik befinden sich in allen vier Gemeinden. Die Kirche in Ober-Seemen ist in einem guten Zustand und bietet für 350 Besucher Platz. Als Schmuckstück ist die gut erhaltene Barockorgel erwähnenswert. In Volkartshain wurde die 100 Sitzplätze fassende Kirche 1998 liebevoll renoviert, ebenso die Orgel. In Mittel-Seemen sind 120 Sitzplätze vorhanden. Die Kirche wird zurzeit grundlegend renoviert, wobei die Finanzierung geregelt und gesichert ist. In Nieder-Seemen wurde die 140 Sitzplätze fassende Kirche nach gelungener Renovierung 2004 wieder eröffnet. Gottesdienste sind jeden Sonntag in Ober-Seemen und je 14-tägig im Wechsel in Volkhartshain, Mittel-Seemen und Nieder-Seemen. Die Zuarbeit für die Gottesdienste ist durch Prädikanten und Lektoren gut geregelt. Was wir uns vom Pfarrer/in wünschen ist, dass er/sie - den Gottesdienst liebevoll und lebendig gestaltet und dabei die Botschaft der Bibel mit Themen des alltäglichen Lebens verbindet - Freude hat in ländlicher Umgebung zu wirken - offen und herzlich auf Menschen zugeht - Kinder- und Jugendarbeit weiterführt - eigene Ideen und neue Impulse einbringt - mit und im Ort lebt und die Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet - gegenüber musikalischer Arbeit aufgeschlossen ist. Was wir als Kirchengemeinde bieten, sind: - engagierte Kirchenvorstände - 2 Schreibkräfte im Büro mit PC-Erfahrung - ein Chorleiter für Kirchenmusik - Küster und Küsterin in jedem Ort - selbstständig arbeitende Kindergottesdienst-Teams - Jugendmitarbeiterin im Mädchencafe - Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen im Besuchsdienstkreis. Durch die Neuordnung des Dekanates sind die vier Gemeinden mit Gedern zu einem pastoralen Raum verbunden.

46 46 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Kirchengemeinden Seemental sind der Regionalverwaltung Wetterau, Außenstelle Nidda angeschlossen. Haben wir Ihr Interesse geweckt?! Zögern Sie nicht anzurufen oder uns zu besuchen. Wir freuen uns auf Sie. Auskunft erteilen: Karl Nies (Kirchenvorsteher), Tel.: ; Detlef Maresch (Pfarrer zur Vertretung), Tel.: oder Handy: ; Dekan Wolfgang Keller, Schotten, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Gießen, Tel.: Pfungstadt, Pfarrstelle I (0,5), Dekanat Darmstadt- Land, Modus C, zum zweiten Mal. In der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt sind ab sofort 1,5 Pfarrstellen zu besetzen, weil sich die bisherigen Stelleninhaber nach fast 22 Jahren einer neuen Herausforderung gestellt haben. Pfungstadt (knapp Einwohner) liegt in direkter Nachbarschaft zu Darmstadt und der Bergstraße im Landkreis Darmstadt-Dieburg. In der Kommune selbst gibt es alle Schulformen bis zum Abitur, darüber hinaus bieten Darmstadt und das Schuldorf Bergstraße weitere Schulformen an. Im Rhein-Main-Neckar-Gebiet gibt es zahlreiche Bildungs-, Kultur- und Arbeitsmöglichkeiten mit verkehrsgünstiger Anbindung zwischen der A 5 und der A 67 und durch öffentliche Verkehrsmittel. Die Kirchengemeinde Pfungstadt gehört zu den größten Gemeinden der EKHN mit rund Gemeindegliedern aus allen sozialen Schichten. Aufgrund der Mitgliederentwicklung werden die bisher 4 Pfarreien auf 3,5 Pfarrstellen reduziert. Der Kirchenvorstand sieht darin die Chance, die kirchengemeindliche Arbeit neu zu strukturieren, auf Zukunft hin auszurichten, Bewährtes zu fördern und Neues auszuprobieren. Da zur Pfarrstelle I (0,5) kein eigener Pfarrbezirk gehört, suchen wir eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der uns schwerpunktmäßig mit eigenen Ideen unterstützt - beim Gemeindeaufbau - in der Mitgliederwerbung - beim Fundraising. Darüber hinaus wird die Inhaberin/der Inhaber der Pfarrstelle ihrem/seinem Stellenanteil entsprechend in der Gemeinde mitarbeiten. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die - kontaktfreudig und kommunikativ mit Menschen umgeht - Menschen in ihren Lebenssituationen aufsucht und sie auf ihren Wegen begleitet - am Leben der Gemeinde teilnimmt - Theologie offen und dialogfähig praktiziert - versteht, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Evangelium in zeitgemäßer Form nahe zu bringen - Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten in unterschiedlichen Formen hat - gerne im Team arbeitet und mit diesem die Gemeindearbeit verantwortet - organisatorische Fähigkeiten, Leitungs- und Personalführungskompetenz besitzt - die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungsprozesse mitdenkt, gemeinsame Ziele für die kommenden Jahre entwickelt und zusammen mit den Beteiligten gestaltet - bereit ist, sich auf einen begleitenden Prozess der Pfarrteamentwicklung einzulassen. Wir wünschen unserer Gemeinde Kontinuität. Dies erfordert von allen viel Kommunikation, Offenheit, Teamfähigkeit und dem konstruktiven Umgang mit Konflikten. Sie passen zu uns, wenn Sie im Pfarrteam, mit dem engagierten Kirchenvorstand, mit den langjährigen Mitarbeitenden und den Ehrenamtlichen in der Gemeinde gut zusammenarbeiten. Bei der Anmietung einer geeigneten Pfarrwohnung sind wir gerne behilflich. Haben Sie Interesse, dann fragen Sie Frau Helga Meier, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Pfarrehepaar Dietrich/Olschewski, Tel.: ; Dekan Arno Allmann, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.: Pfungstadt, Pfarrstelle IV (1,0), Dekanat Darmstadt- Land, Modus A, zum zweiten Mal. In der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt sind ab sofort 1,5 Pfarrstellen zu besetzen, weil sich die bisherigen Stelleninhaber nach fast 22 Jahren einer neuen Herausforderung gestellt haben. Pfungstadt (knapp Einwohner) liegt in direkter Nachbarschaft zu Darmstadt und der Bergstraße im Landkreis Darmstadt-Dieburg. In der Kommune selbst gibt es alle Schulformen bis zum Abitur, darüber hinaus bieten Darmstadt und das Schuldorf Bergstraße weitere Schulformen an. Im Rhein-Main-Neckar-Gebiet gibt es zahlreiche Bildungs-, Kultur- und Arbeitsmöglichkeiten mit verkehrsgünstiger Anbindung zwischen der A 5 und der A 67 und durch öffentliche Verkehrsmittel. Die Kirchengemeinde Pfungstadt gehört zu den größten Gemeinden der EKHN mit rund Gemeindegliedern aus allen sozialen Schichten. Aufgrund der Mitgliederentwicklung werden die bisher 4 Pfarrstellen auf 3,5 Pfarrstellen reduziert. Der Kirchenvorstand sieht darin die Chance, die kirchengemeindliche Arbeit neu zu strukturieren, auf die Zukunft hin auszurichten, Bewährtes zu fördern und Neues auszuprobieren.

47 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 47 Dementsprechend ist der Kirchenvorstand dabei, die vier Pfarrbezirke neu zu gliedern. Künftig wird es in Pfungstadt drei Pfarrbezirke geben mit jeweils rund Gemeindegliedern. Der Inhaber/die Inhaberin der Pfarrstelle IV betreut einen davon. Gearbeitet wird im Pfarrteam zusammen mit dem für die beiden anderen Pfarrbezirke zuständigen Pfarrehepaar. Die Schwerpunkte der Gemeindearbeit liegen im Bereich Gottesdienst, der in den unterschiedlichsten Formen gefeiert wird, im Bereich Kinder- und Jugendarbeit, der Arbeit mit Erwachsenen und der Seniorenarbeit. Die Arbeit des Kirchenvorstandes ist durch eine eigene Gemeindeordnung geregelt (Amtsblatt 8/1994). Diese muss aufgrund der Neugliederung der Pfarrbezirke überarbeitet werden. Die Arbeitsschwerpunkte des Pfarrstelleninhabers/der Pfarrstelleninhaberin werden in Absprache von Pfarrteam und Kirchenvorstand festgelegt. Die Kirchengemeinde Pfungstadt - ist eine große Gemeinde mit volkskirchlichen Strukturen und regem örtlichen Vereinsleben - hat einen engagierten Kirchenvorstand (19 Personen) - hat zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - hat ein breites Spektrum an gemeindlichen Aktivitäten für alle Altersstufen - hat pro Konfirmandenjahr rund 100 Jugendliche - bietet viele Möglichkeiten zur kreativen Entfaltung. Wir haben - 2 fünfgruppige Kindertagesstätten - einen hauptamtlichen Kirchenmusiker (80 %, seit 1. Juni 2005) - 1 Gemeindepädagogin (75 %) für Kinder- und Jugendarbeit - 3 teilzeitbeschäftigte Verwaltungsmitarbeiterinnen im zentralen Gemeindebüro (97 %) - 1 Küsterin (100 %) - 5 Zivildienststellen - mehrere nebenamtliche Reinigungskräfte - 1 Kirche im Ortskern, deren Innenrenovierung im Sommer 2006 ansteht - 2 Gemeindehäuser (Dietrich-Bonhoeffer-Haus mit Predigtstelle und Martin-Luther-Haus) - 2 Pfarrhäuser. Der Inhaber/Die Inhaberin der Pfarrstelle IV kann in dem 1957 erbauten Pfarrhaus mit Gemeinderäumen wohnen. Die Pfarrwohnung (129 m 2 ) liegt im 1. Stock (4 Zimmer, Küche, Bad, 2 Balkone) und hat ein teilweise ausgebautes Dachgeschoss (57 m 2 / 1 2 Zimmer) sowie einen kleinen Garten und Garage. Gegebenenfalls kann über eine alternative Anmietung von Wohnraum gesprochen werden. Im Erdgeschoss befinden sich das zentrale Gemeindebüro und Amtszimmer, im Untergeschoss Gemeinderäume. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die - kontaktfreudig und kommunikativ mit Menschen umgeht - Menschen in ihren Lebenssituationen aufsucht und sie auf ihren Wegen begleitet - am Leben der Gemeinde teilnimmt - Theologie offen und dialogfähig praktiziert - versteht, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Evangelium in zeitgemäßer Form nahe zu bringen - Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten in unterschiedlichen Formen hat - gerne im Team arbeitet und mit diesem die Gemeindearbeit verantwortet - organisatorische Fähigkeiten, Leitungs- und Personalführungskompetenz besitzt - die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungsprozesse mitdenkt, gemeinsame Ziele für die kommenden Jahre entwickelt und zusammen mit den Beteiligten gestaltet - bereit ist, sich auf einen begleitenden Prozess der Pfarrteamentwicklung einzulassen. Wir wünschen unserer Gemeinde Kontinuität. Dies erfordert von allen viel Kommunikation, Offenheit, Teamfähigkeit und den konstruktiven Umgang mit Konflikten. Sie passen zu uns, wenn Sie im Pfarrteam, mit dem engagierten Kirchenvorstand, mit den langjährigen Mitarbeitenden und den Ehrenamtlichen in der Gemeinde gut zusammenarbeiten. Haben Sie Interesse, dann fragen Sie Frau Helga Meier, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Pfarrehepaar Dietrich/Olschewski, Tel.: ; Dekan Arno Allmann, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.: Rohrbach-Wembach-Hahn, Dekanat Darmstadt-Land, 1,0 Pfarrstelle. Besetzung durch Gemeindewahl, zum zweiten Mal. Die evangelisch-reformierte Kirchengemeinde (Waldenser- Kolonie) Rohrbach-Wembach-Hahn liegt im vorderen Odenwald und ist Bestandteil der Stadt Ober-Ramstadt (gute Infrastruktur - Integrierte Gesamtschule, Schwimmbad, Behörden, Einkaufsmärkte -). Vor mehr als 300 Jahren haben sich hier, inmitten von Wiesen und Wäldern, Waldenser (vorreformatorische Bewegung von Petrus Waldus), die wegen ihres Glaubens verfolgt wurden, niedergelassen. Die Kirchengemeinde umfasst die drei Orte Rohrbach, Wembach und Hahn mit mehr als Gemeindegliedern (ca. 53 % der Bevölkerung). In der Gemeinde gibt es Kirchen in Rohrbach und im zwei

48 48 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kilometer entfernten Wembach, in denen abwechselnd Gottesdienst gehalten wird. Ein weiterer Bestandteil der Kirchengemeinde sind die beiden Kindergärten in Rohrbach und Wembach, wo sich insgesamt zzt. 6 Vollzeit- Erzieherinnen mit viel Engagement für ihre Arbeit einsetzen. Dem Pfarrer/Der Pfarrerin steht in Rohrbach ein Pfarrhaus zur Verfügung, dessen notwendige Renovierung noch individuell von den künftigen Bewohnern beeinflusst werden kann. In unserer ländlich geprägten Kirchengemeinde haben sich Christen verschiedener evangelischer Frömmigkeit vereint. Ein zentrales Element ist die waldensische Tradition und Geschichte. Unser neuer Pfarrer/Unsere neue Pfarrerin sollte hierfür interessiert und aufgeschlossen sein. Die Beziehungen zu den Waldensern in den Cottichen Alpen und Pragelato (Norditalien) sollten weiterhin intensiv gepflegt werden. Gemäß dem Leitspruch der Waldenser LUX LUCET IN TENEBRIS (Licht leuchtet in der Finsternis) ist die frohe Botschaft der Bibel die Grundlage unseres sonntäglichen Gottesdienstes. Unsere Kirchengemeinde zeichnet sich durch ein vielfältiges Gemeindeleben aus. Durch den ehrenamtlichen Einsatz vieler Gemeindeglieder wird von Kindergottesdienst/ Jugendarbeit, Frauen- und Seniorenkreis über Bibelstunde bis hin zur Kirchenmusik der Gemeinde ein breites Angebot gemacht. Wir suchen einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die Visionen für unsere Gemeinde entwickeln kann und eine starke Persönlichkeit ist, die zupackend vorangehen und uns mit auf den Weg nehmen kann. Unser neuer Pfarrer/ Unsere neue Pfarrerin sollte Liebe für alte Menschen mitbringen, der Gemeinde nahe sein und ein Herz für die Seelsorge haben. Wir wünschen uns außerdem die Erweiterung unserer Jugendarbeit und verstärkte Arbeit mit jungen Familien. Wir bieten eine vertauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Pfarrer/der Pfarrerin und dem vielfältig engagierten Kirchenvorstand sowie den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen an und sehen gespannt Ihrer Bewerbung entgegen. Nähere Auskünfte sind über die Pröpstin Karin Held, Tel.: ; Dekan Arno Allmann, Tel.: sowie den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Karlheinz Pra, Tel.: zu erhalten. 0,5 Pfarrstelle Ulfa, Dekanat Schotten, Patronat des Freiherrn Schenck zu Schweinsberg In den evangelischen Kirchengemeinden Ulfa (1.052 Gemeindeglieder) und Stornfels (161 Gemeindeglieder) ist eine 0,5 Pfarrstelle neu zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber zur Kirchenverwaltung wechselte. Die Lage unserer Gemeinden: Unsere Gemeinden liegen in landschaftlich reizvoller Lage zwischen Vogelsberg und Wetterau in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kurort Bad Salzhausen. Die Entfernung zwischen unseren beiden ländlichen, aber keineswegs abgelegenen Gemeinden beträgt ca. 3 km. In der Nähe liegen die beiden Kleinstädte Nidda (7 km) und Schotten (9 km). Die Städte Gießen und Friedberg sind je 30 km entfernt und auch Frankfurt ist mit einer Entfernung von ca. 60 km schnell erreicht. Ein städtischer Kindergarten und eine Betreuungsschule bis zur vierten Klasse befinden sich in Ulfa. Alle weiteren Schulformen (auch Berufsschulen) liegen ca. 7 km entfernt. Beide Gemeinden haben ein reges Vereinsleben mit Aktivitäten für alle Alters- und Interessengruppen sowie auch eine selbstständige evangelische Gemeinschaft. In Ulfa befinden sich weiterhin eine Allgemeinarztpraxis, ein Bäckerladen, eine Metzgerei und ein Bürgerhaus für größere Veranstaltungen. Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur achtet auf Traditionspflege, gute Nachbarschaft und ist offen für neue Ideen und Gesichter. Unsere Kirchengemeinden: Die Kirche in Ulfa wurde durch das älteste intakte Dreiergeläut Deutschlands weithin bekannt. Unsere beiden denkmalgeschützten Kirchengebäude sind in gutem baulichen Zustand. Das schöne geräumige Pfarrhaus, mit dem vom Wohnbereich getrennten Gemeindebüro und dem nebenan liegenden separaten Gemeindehaus, befinden sich in Ulfa. Hof, Garagen und Garten mit großer Wiese und Baumbestand gehören dazu. (Die Außenanlagen werden zum Großteil von Nebenberuflichen gepflegt.) Ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeindelebens ist der Gottesdienst. Dieser soll liebevoll gestaltet (gern auch in neuer Form) Menschen zu lebendiger Beziehung zu Gottes Wort einladen. Zu unseren Gemeindeaktivitäten gehören außerdem der Posaunenchor, der Frauenkreis, der Kindergottesdienst und der Eltern-Kind-Spielkreis (Krabbelgruppe), welche von Nebenberuflichen oder Ehrenamtlichen betreut werden. Unser Gemeindebrief erscheint zweimonatlich und wird in Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und der Gemeindesekretärin (4 Std./Wo.) erstellt. Unsere Wünsche: Wir wünschen uns von dem/der Pfarrer/in neben neuen Impulsen für eine zeitgemäße Jugendarbeit, lebensnahe Kontakte zu allen Menschen der Gemeinden und besonders Engagement in der Seelsorge an alten und kranken Gemeindemitgliedern. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im pastoralen Raum (6 Gemeinden mit 2,5 Stellen) wird Erleichterung und Unterstützung bringen. Die Kirchenvorstände von Ulfa (11) und Stornfels (4) freuen sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und werden ihrerseits den/die Pfarrer/in nach Kräften unterstützen. Auskunft erteilen: Herr Müller, KV-Vorsitzender, Tel.: ; Dekan Keller, Dekanat Schotten, Tel.: ; Propst Eibach, Gießen, Tel.:

49 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 49 0,5 Krankenhauspfarrstelle II bei den Frankfurter Dekanaten, Universitätsklinikum, Dekanat Frankfurt- Süd. Besetzung durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal. Gesucht wird baldmöglichst ein Pfarrer/eine Pfarrerin für die Krankenhausseelsorge. Das Arbeitsfeld ist das Klinikum der Johann-Wolfgang- Goethe-Universität in Frankfurt am Main einschließlich der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim. Das Klinikum umfasst ca Betten und Mitarbeitende. Das Seelsorgeteam besteht zurzeit aus 6 Personen (auf 3 Pfarr- und 1,5 Gemeindepädagogenstellen). Das Büro ist halbtags mit einer Sekretärin besetzt. Regelmäßig finden Teamsitzungen, jährlich eine Klausurtagung statt. Es besteht Kooperation mit dem katholischen Seelsorgeteam. Der Aufgabenbereich liegt schwerpunktmäßig in der Seelsorge an stationären und ambulanten Patienten/innen und Mitarbeitenden im Haus 68, der HIV-Station. Dort betreibt die Klinikseelsorge seit 18 Jahren ein Patienten- Café mit 20 Ehrenamtlichen. Ihre Begleitung sowie die Organisation des Cafés, das den sozialen Mittelpunkt der Station bildet, ist ein zentraler Aufgabenbereich. Ein zweiter Schwerpunkt liegt im Bereich der Intensivmedizin. Beteiligung an den in den verschiedenen Zentren der Klinik stattfindenden Gottesdiensten sowie an der gemeinsam verantworteten Rufbereitschaft per Funk wird erwartet. Der Bewerber/Die Bewerberin muss die Bereitschaft mitbringen, sich konzeptionell auf die Auswirkungen der laufenden Umstrukturierungen im Klinikum einzustellen. Akzeptanz gegenüber den von Aids besonders betroffenen gesellschaftlichen Randgruppen sowie hohe psychische Belastbarkeit sind notwendig. Eine von der DGfP anerkannte seelsorgerliche Zusatzausbildung ist erforderlich. Die Möglichkeit zur Supervision wird geboten und finanziell unterstützt. Auskünfte erteilen: Pfarrer Gerhard Knohl, Zentrum Seelsorge und Beratung Friedberg, Tel.: ; Pfarrer Armin Himmighofen, geschf. Pfarrer im Seelsorgeteam, Tel.: ; Dekan Jürgen Reichel-Odié, Tel.: ; Pröpstin Helga Trösken, Tel.: Projektpfarrstelle 30-PLUS (0,5 befristet für 3 Jahre) in Kooperation von 4 Darmstädter Kirchengemeinden, Dekanat Darmstadt-Stadt Vier Gemeinden im Darmstädter Nordosten (Martins-, Michaels-, Stiftskirchen- und Thomasgemeinde) haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam in der Region Angebote zu entwerfen und Schwerpunkte zu setzen. Mit dem Projekt möchten wir vor allem Menschen zwischen 30 und 50 Jahren ansprechen. Wir werden uns damit auf Neuland begeben, da diese Generation in der Kirche wenig vertreten ist. Das Interesse und die Bedürfnisse der 30-PLUS-Generation sollen in den Blick genommen werden. Dabei sind experimentelle Spielräume notwendig und gewünscht. Den genannten Gemeinden gehören etwa Personen an, die wir mit dieser Arbeit erreichen wollen. Aufsuchende Angebote sollen die Generation 30-PLUS in ihrer Lebenssituation wahrnehmen und Möglichkeiten des Dialogs eröffnen. Außerdem soll Interessierten ein dauerhafter Raum des Gesprächs, des Miteinanders, der Spiritualität eröffnet werden (gruppen- bzw. projektorientierte Angebote). Wir bieten mit der Steuerungsgruppe ein Team aus Pfarrern und Kirchenvorsteherinnen/Kirchenvorstehern an, die die Arbeit des/der Bewerbers/in begleiten und unterstützen. Dabei kann an bestehende Projektarbeit angeknüpft werden. Bei der Suche einer Wohnung sind wir gerne behilflich. Wir bieten die Infrastruktur der Gemeinden (Gemeindebüros) als Arbeitsmöglichkeit an. Zusammen mit dem Bewerber/in werden wir die Frage des Bürostandorts klären. Auskünfte erteilen wir gerne: Pfarrer Uwe Wiegand, Tel.: (thomasgemeinde@ekhn.de); Dr. Hans-Dieter Harders, Tel.: (hdharders@gmx.de); Dekan Norbert Mander, Tel.: (norbert.mander@evangelisches-darmstadt.de); Pröpstin Karin Held, Tel.: Das Evangelische Dekanat Alzey sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Dekanatsjugendreferentin /Dekanatsjugendreferenten (Gemeindepädagoge/in bzw. Sozialpädagoge/in / Sozialarbeiter/in mit gemeindepädagogischer Qualifikation) Die Stelle ist befristet bis zum (100 %-Stelle) Zum Dekanat Alzey gehören 33 Gemeinden, mitten in Rheinhessen. Es ist neben der Kreisstadt Alzey überwiegend ländlich geprägt. Es stehen im Dekanat 2,5 PädagogInnen-Stellen für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung, eine davon ist die des oder der JugendreferentIn. Wir wünschen uns: - Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeitenden - Kooperation mit weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden und den KollegInnen anderer Dekanate - Eigene konzeptionelle Schwerpunkte - Planung und Durchführung von Projekten auf Dekanatsebene (z.b. Kinderkirchentag) - Vernetzung der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit - Entwicklung neuer Formen geistlichen Lebens

50 50 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Planung und Durchführung von Freizeiten für Kinder und Jugendliche mit Ehrenamtlichen auf Dekanatsebene - Vertretung des Dekanates in regionalen und überregionalen Gremien - Exemplarischer Aufbau von Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden (Beratung und Begleitung) - Geschäftsführung für und Zusammenarbeit mit der Ev. Jugendvertretung im Dekanat. Wir erwarten folgende Qualifikation: - Fachhochschulabschluss im Bereich der Gemeindepädagogik; bei Abschluss in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik muss eine gemeindepädagogische Zusatzqualifikation vorhanden sein - Erfahrungen in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt Wir bieten: - Möglichkeiten zu einer eigenverantwortlichen und kreativen Tätigkeit, die Sie mit Ihren Fähigkeiten und Interessen füllen können. - Ein engagiertes haupt- und ehrenamtliches Team, das sich auf neue Impulse und die Zusammenarbeit mit Ihnen freut. - Ein Jugendbüro steht im Dekanat zur Verfügung - Hilfe bei der Wohnungssuche - Vergütung nach KDAVO: E 9 Die Bewerbungsfrist endet am Weitere Informationen erhalten Sie bei Dekanin Susanne Schmuck- Schätzel, Telefon / Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Alzey, z.hd. Frau Dekanin S. Schmuck-Schätzel, Obermarkt 13, Alzey. Aufwachsen in schwierigen Zeiten Übergänge von Kindern und Jugendlichen verstehen und gestalten Das Evangelische Dekanat Grünberg sucht für die Arbeit in den Kirchengemeinden Freienseen und Ober-Ohmen eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation. (100%-Stelle befristet auf 5 Jahre, eine Verlängerung ist angestrebt) Wir bieten ein spannendes Aufgabenfeld mit zwei gänzlich unterschiedlichen Herausforderungen. Die Gemeinden Freienseen und Ober-Ohmen mit seinen Filialorten Ruppertenrod und Unter-Seibertenrod sind ländlich strukturierte Gemeinden am westlichen Rande des Vogelsbergs mit ca Kirchenmitgliedern. Die Menschen, die hier leben sind nur noch zu einem geringen Teil in der Landwirtschaft beschäftigt und arbeiten hauptsächlich in den benachbarten Kleinstädten, im Raum Gießen oder im Ballungsraum Rhein-Main. In Freienseen gibt es einen kirchlichen Kindergarten und eine kirchliche Schule bis zur 6. Klasse, die nach dem Jena-Plan unterrichtet. Zur nächsten weiterführenden Schule, der Gesamtschule in Laubach, besteht eine direkte Busverbindung. In Laubach befindet sich auch das Laubach-Kolleg, eine gymnasiale Oberstufe in kirchlicher Trägerschaft. Auch in Ober-Ohmen gibt es einen kirchlichen Kindergarten und eine Grundschule. Zur nächsten weiterführenden Schule, der Gesamtschule in Nieder-Ohmen, besteht eine direkte Busverbindung. Der nächste Bahnhof (Strecke Gießen-Fulda) befindet sich im ca. 7 km entfernten Mücke-Flensungen. Von Ober-Ohmen aus gibt es dorthin eine direkte Busverbindung. In beiden Orten können Einkäufe des direkten Bedarfs getätigt werden. In den nahe gelegenen Kleinstädten Laubach, Grünberg und Alsfeld gibt es gute Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie eine gute medizinische Versorgung. Für unsere Kirchengemeinden wünschen wir uns eine Person, die Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Lebenssituationen wahrnimmt, versteht und begleitet. Freienseen: Auf dieser Grundlage sollen konzeptionelle Ansätze für die Gestaltung der Übergänge in verschiedenen Lebensphasen entwickelt werden. Konkret handelt es sich um die Übergänge 1. vom Kleinkindalter in den kirchlichen Kindergarten für 3-6 jährige:. In dem zweigruppigen Kindergarten ist eine Gruppe in einem festen Haus untergebracht, die andere ganzjährig im Wald (Waldkindergarten). 2. vom Kindergarten in die Grundschule:. Im Dorf gibt es eine kirchliche 6-jährige Grundschule (mit integrierter Förderstufe). Sie arbeitet nach einem reformpädagogischen Konzept, dem sogenannten Jena-Plan, in jahrgangsübergreifenden Klassen. 3. von der Grundschule mit besonderem pädagogischen Konzept in die weiterführende Schule:. Dies ist in der Regel die Gesamtschule Laubach. Ober-Ohmen: Hier soll der Übergang von der Konfirmandenzeit ins Jugendalter praktisch begleitet werden. Dazu soll in der gemeindeeigenen Jugendscheune eine selbstorganisierte und verantwortete Jugendarbeit aufgebaut werden. Die Stelle bietet die Möglichkeit sich mit eigenen Ideen in die konzeptionelle wie praktische Arbeit des Teams aus

51 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 51 den beiden Pfarrern und anderen Mitarbeitenden einzubringen. Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen können während ihrer Tätigkeit die notwendige gemeindepädagogische Qualifikation erwerben. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Für weitere Auskünfte: Pfarrer Dr. Ulf Häbel, Freienseen ( ) 6153 und Pfarrer Hermann Mülot, Ober-Ohmen ( ) Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Ev. Dekanat Grünberg, z.h. Frau Elke Sézanne, Oberpforte 16, Laubach. Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann berufsbegleitend erworben werden) mit Einsatz in der Region Martinsviertel (50 %-Stelle befristet bis ) Wer wir sind: Die Region Martinsviertel mit seinen ca Bewohnern liegt im Nordosten Darmstadts. Die Region Martinsviertel besteht aus den vier Gemeinden Martinsgemeinde, Michaelsgemeinde, Stiftskirchengemeinde und Thomasgemeinde. Die Bevölkerung innerhalb der Gemeindebezirke von der Michaels- und Martinsgemeinde besteht zum einen aus der traditionellen Bevölkerung des Arbeiterviertels zum anderen aus Studenten und jungen Familien die neu zugezogen sind. Die seit den 60er Jahren bestehende Thomasgemeinde ist in einem bürgerlichen Viertel im Osten der Region gelegen. Die ebenfalls eher bürgerlich geprägte Stiftskirchengemeinde befindet sich in unmittelbarer Nähe zu der Künstlerkolonie Mathildenhöhe. Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird von einem regionalen Jugendausschuss neu koordiniert und strukturiert. Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen das Evangelium zeitgemäß zu verkünden, sie auf ihrem Lebensweg zu begleiten und zu einer mündigen Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Zukunft zu befähigen. Die Region Martinsviertel arbeitet in der Kinder- und Jugendarbeit des Dekanates Darmstadt-Stadt mit. In der Region arbeiten weiterhin eine Gemeinde/-Sozialpädagogin (1/2 Stelle) sowie ein Jugendreferent des Ev. Jugendwerks (1/8 Stelle) und viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Weiterhin gibt es zwei Einrichtungen für Offene Jugendarbeit in kirchlicher Trägerschaft. Innerhalb der Region befinden sich 8 Kindergärten (davon 4 in kirchlicher Trägerschaft), 5 Horte, 2 Grundschulen sowie weiterführende Schulen aller Schulrichtungen. Berufliche Qualifikation Studium der Religions-/Gemeindepädagogik oder Studium der Sozialpädagogik mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (kann berufsbegleitend erworben werden), Erfahrungen im Bereich der Jugendverbandsarbeit. Aufgaben Der Einsatz erfolgt schwerpunktmäßig in der Michaelsund Stiftskirchengemeinde - Mitarbeit bei der konzeptionellen Entwicklung der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Region insbesondere eine Stärkung der Mitarbeit von Ehrenamtlichen - Mitarbeit in den Konfirmandengruppen - Konzeption, Durchführung und Nachbereitung von regelmäßigen Angeboten für Kinder und Jugendliche, schwerpunktmäßig die Entwicklung neuer Angebote im Bereich Krabbelgruppe, Jungschar, Nachkonfirmandenarbeit. - Vernetzung bestehender Angebote zwischen den vier Kirchengemeinden - Durchführung gemeindeübergreifender Projekte - Gewinnung, Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Teamarbeit mit Haupt und Ehrenamtlichen in der Region Martinsviertel - Mitarbeit bei dekanatsweiten Angeboten für Kinder und Jugendliche Die nötigen Räumlichkeiten sind vor Ort vorhanden. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. lhre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an Evangelisches Dekanat Darmstadt-Stadt, z.hd. H. Ruoff, Rheinstraße 31, Darmstadt. Informationen bei Stadtjugendpfarrer Thomas Wittinger / ; Ralf Erdmann, Vorsitzender des regionalen Ausschusses Gemeindepädagogik (01 73/ ; erdmann@martinsgemeinde-darmstadt.de). Das Evangelische Dekanat Gießen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann unter Umständen berufsbegleitend erworben werden) (100% Stelle) für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in einem Kooperationsprojekt von Kirchengemeinden in der Kommune Biebertal. Der Dienstauftrag teilt sich auf die

52 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Gemeinden Fellingshausen (25%), Krumbach/Frankenbach (25%), Rodheim-Vetzberg (25%) und einen Dekanatsanteil (25%) auf. Der ländlich geprägte Raum Biebertal besteht insgesamt aus sieben Ortsteilen (Rodheim, Vetzberg, Bieber, Königsberg, Fellingshausen, Krumbach, Frankenbach) mit ca Einwohnern, von denen der evangelischen Kirche angehören. Die Bevölkerung besteht überwiegend aus Arbeitern und Angestellten. Zwei Grundschulen, in Fellingshausen und in Rodheim, sowie eine Gesamtschule decken die schulische Versorgung der Region ab. Die Orte selber sind eher selbstständig und haben auch je eigene Kirchenvorstände in den Gemeinden. Ziel der Arbeit soll es sein, junge Menschen und ihre Familien in ihren Lebenswelten und Lebensperspektiven wahr und ernst zu nehmen, ihnen das Evangelium von Jesus Christus bekannt und erfahrbar zu machen und sie auf der gemeinsamen Suche nach einer gelingenden Gestaltung christlicher Lebens- und Handlungsperspektiven zu begleiten. In der Konkretion heißt das: 1. Die Tätigkeit soll sich in einer ersten mehrjährigen Phase auf die Altersgruppen bis zur Konfirmation konzentrieren. Dazu soll ein Angebot neu aufgebaut werden, das folgende Bausteine umfasst: - Konfitreffs während der KU-Zeit in Rodheim, Fellingshausen und Krumbach. - Wochenendfreizeiten für junge Familien - Begleitung und Qualifikation von ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Bereichen Krabbelkreis, Kindergottesdienst, Konfi-Helfer/innen - Die Entwicklung eines Angebots für Kinder in der 3. Klasse und ihre Eltern im Blick auf den späteren Konfirmandenunterricht. (Fellingshausen) 2. Die Tätigkeit soll die Zusammenarbeit der Gemeinden exemplarisch entwickeln. Dafür sollen Kooperationsprojekte angeboten werden, wie z.b. Familienfreizeiten, Kinderprojekt-Tage, Konfirmanden-Tage, Teamer-Schulung, Eltern-Seminare zu Fragen von Erziehung und Religion. Es gilt auch, Belange aus der Kinder- und Jugendarbeit gegenüber der politischen Kommune zu vertreten. 3. Über den Dekanatsanteil sollen Möglichkeiten zur Kooperation mit der Gesamtschule in Biebertal (Bereich der Nachmittagsangebote) erkundet und für das Dekanat exemplarisch entwickelt werden. Damit bietet sich den Bewerberinnen und Bewerbern ein vielseitiges und abwechslungsreiches Arbeitsfeld, mit Entfaltungsspielräumen für pädagogische, theologische und organisatorische Fähigkeiten. Ein Büro steht in der Kirchengemeinde Krumbach zur Verfügung. In den Gemeinden Fellingshausen und Rodheim/Vetzberg finden sich für die Arbeit gut ausgestattete Gemeindehäuser. Die Kirchengemeinden bilden zur Koordination und Unterstützung der Arbeit einen paritätisch besetzten Ausschuss. Die Arbeit ist im Dekanat eingebettet in ein kollegiales Team von Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, einem Dekanatsjugendreferenten und dem Stadtjugendpfarramt. Die Vergütung richtet sich nach der Kirchlich-Diakonischen-Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). Wir wünschen uns einen aufgeschlossenen Mitarbeiter, eine aufgeschlossene Mitarbeiterin mit hoher Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, organisatorischem Talent, Teamfähigkeit und Kreativität. Die Arbeit verlangt Sensibilität für die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern und das Geschick zur Motivation von Ehrenamtlichen. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Dekan Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641/ , Mail: ev.dekanat.giessen@ ekhn-net.de. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10. Februar 2006 an das Evangelische Dekanat Gießen, Carl-Franz-Str. 24, Gießen. Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

53 Nr. 2 Darmstadt, den 1. Februar 2006 D1205 B Inhalt SYNODE Beschlüsse der 4. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 26. November Änderung der Geschäftsordnung der Zehnten Kirchensynode vom 25. November Kollektenpläne 2007 und GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung über das Führen von Handvorschüssen (Handvorschussverordnung HVVO) vom 3. März Rechtsverordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der EKHN vom 1. Dezember Verwaltungsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung vom 15. Dezember BEKANNTMACHUNGEN Änderung der Verfassung der Hessischen Lutherstiftung vom 15. Dezember Lilo Heuckeroth-Stiftung 60 Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Rüsselsheim vom 11. März Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Langenbergheim 64 Namensänderung der Evangelischen St. Thomas-Gemeinde 65 Aufhebung und Umwandlung von Pfarrund Pfarrvikarstellen 65 DIENSTNACHRICHTEN 65 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 69 Synode Beschlüsse der 4. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 26. November Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Folgende Berichte werden entgegengenommen: - des Präses - der Ausschussvorsitzenden - der Kirchenleitung - über die Ausführung von Synodalbeschlüssen - über die Behandlung synodaler Anträge, die der Kirchenleitung als Material überwiesen wurden - zur Lage der Jugend und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN - über das gesamtkirchliche Gebäudemanagement - aus der Steuerungsgruppe zur Begleitung des Vereinigungsprozesses der Dekanate - über die Tätigkeit und Entwicklung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) - über die Neubauvorhaben der Kirchengemeinden, der Dekanate und der Gesamtkirche sowie der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung - über die Beratung eines Baustopps der Neubauvorhaben - über das Zukunftsprogramm der Tagungsund Bildungsstätten der EKHN - über das Konzept für Ganztagsschulen - zum Verhältnis von Mission und Profilstellen bzw. der Benennung von Profilstellen - über die Statistik für den Pfarrdienst - über das neue kirchliche Arbeitsrecht

54 54 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr der EKD-Synodalen über die 4. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKD - des gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht 3. Die Jahresrechnung der EKHN für das Haushaltsjahr 2004 (Drucksache Nr. 62/05) wird entgegen genommen. Der Kirchenleitung wird gemäß Art. 34 k der Kirchenordnung für das Haushaltsjahr 2004 unter nachstehenden Auflagen die Entlastung erteilt: 1. Es werden keine Haushaltseinnahmereste auf das eigene Vermögen gebildet. 2. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen sind Realisierungsgewinne in voller Höhe gesondert auszuweisen und als Einnahme zu verbuchen. 3. Sachlich zusammenhängende Vermögensbuchungen zwischen unterschiedlichen Rechtsträgern sind im selben Haushaltsjahr zu buchen. Für die Zukunft soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die aus Mitarbeitern des Finanzreferates und Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses besteht. Unbeschadet einer Anpassung der Buchwerte durch die Kirchenleitung soll in dieser Arbeitsgruppe eine Festlegung dazu getroffen werden, wie in Zukunft Kursgewinne bzw. Vermögenserträge verwendet werden sollen und wie mit stillen Reserven grundsätzlich umgegangen werden soll. Die Notwendigkeit der Darstellung von Fondsanteilen getrennt nach Buchwerten und Kurswerten bleibt dabei bestehen und ist bei Fondsauflösung entsprechend zu berücksichtigen. 4. Das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes (einschl. Stellenpläne und Landeskirchensteuerbeschluss), Wirtschaftspläne, Haushaltsplan Zweckvermögen und Darlehensfonds der EKHN für das Haushaltsjahr 2006 (Drucksache Nr. 63/05) wird mit der Änderung in 1 Abs. 1, wonach sich der Betrag der Einnahmen und Ausgaben auf Euro erhöht, verabschiedet. 5. Das Kirchengesetz zur Neufassung des Gleichstellungsgesetzes (Drucksache Nr. 65/05) wird mit Änderungen verabschiedet. 6. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchlichen Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 22/05 und zu Drucksache Nr. 22/05) wird verabschiedet. 7. Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über den Pfarrerausschuss (Drucksache Nr. 67/05) wird verabschiedet. 8. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchengemeindewahlordnung und der Änderung der Kirchengemeindeordnung (Drucksache Nr. 68/05) wird nach 1. Lesung mit den entsprechenden Anträgen an den Rechtsausschuss (federführend), den Theologischen Ausschuss und den Verwaltungsausschuss überwiesen. 9. Das Kirchengesetz zur Neufassung des Kirchenmusikgesetzes (Drucksache Nr. 69/05) wird verabschiedet. 10. Das Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellengesetzes (Drucksache Nr. 91/05) wird verabschiedet. 11. Den Kollektenplänen für die Jahre 2007 und 2008 (Drucksache Nr. 70/05) wird zugestimmt. 12. Der Dekanatsvereinigung der Dekanate Bad Homburg und Usingen (Drucksache Nr. 71/05) wird zugestimmt. 13. Der Änderung der Geschäftsordnung der Zehnten Kirchensynode (hier: 31) (Drucksache Nr. 72/05) wird zugestimmt. 14. Herr Dr. Gerhard Walther wird für die Zeit vom bis als Gemeindeglied in die Kirchenleitung gewählt. 15. Herr Dr. Volker Jung wird als Pfarrer in den Rechtsausschuss gewählt. 16. Herr Dr. Winfried Schneider, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, wird als Präsident des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts wiedergewählt. 17. Die nachstehenden Mitglieder des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts werden wiedergewählt: - Martina Böhme, Ministerialrätin im Hessischen Ministerium der Finanzen, Wiesbaden - Dr. Gotthard Sauer, Ministerialdirigent im Hessischen Ministerium der Justiz, Wiesbaden - Dieter Schecker, Vors. Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt 18. Dr. Albrecht Schreiber, Vizepräsident des Landgerichts Wiesbaden, wird als Mitglied in das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht gewählt. 19. Professorin Dr. Angela Standhartinger wird in den Stiftungsvorstand der Hessischen Lutherstiftung gewählt. 20. Der Sachstandsbericht der Kirchenleitung zur Entwicklung und Weiterführung der beiden evangelischen Grundschulen in Freienseen und Weiten- Gesäß wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Bildung und Erziehung und der Theologische Ausschuss werden sich mit der Frage der Weiterführung beider Schulen befassen und ein Votum dazu abgeben. Der Antrag, dass der Zuschuss der EKHN für die Grundschulen auf 25 % der Gesamtkosten festgelegt wird, wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 21. Die Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit (Drucksache Nr. 77/05) und die Weiterführung der Mitgliederzeitschrift Echt (Drucksache Nr. 78/05) werden beraten. Es wird nachstehender Beschluss gefasst: 1. Echt und ESZ werden weitergeführt wie bisher. Die Entscheidung über die TOP e 32 und 33 wird auf die Frühjahrssynode 2006 vertagt. 2. Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorientierung und Gemeindeentwicklung (feder-

55 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 55 führend), der Theologische Ausschuss, der Finanzausschuss und der Verwaltungsausschuss werden beauftragt, das Konzept der Kirchenleitung und mögliche Alternativen zu beraten. 22. Im Zusammenhang mit der Prioritätendebatte zur Konsolidierung des Haushalts (Drucksache Nr. 95/05) wird beschlossen: 1. Die Kirchensynode beauftragt die Kirchenleitung, bis zur Frühjahrssynode 2006 ein mit den anderen Leitungsgremien abgestimmtes Konzept zur Erstellung einer nachhaltigen mittel- und langfristigen Prioritäten- und Posterioritätenliste bis zur Frühjahrssynode 2007 vorzulegen. Gleichzeitig soll unter Einbeziehung des Ältestenrates die diesbezügliche Arbeit so schnell wie möglich aufgenommen werden. 2. Die Kirchensynode erwartet, dass die Aufgaben und Interessen der Kirchengemeinden bei der Prioritätendiskussion 2005 bis 2007 angemessen wahrgenommen und vertreten werden. 3. Der nachstehende Antrag wird als Material an die Kirchenleitung gegeben und soll in die Diskussion um die Prioritätendebatte einbezogen werden: Bei Immobilienverkäufen aus dem Pfarreivermögen soll den verkaufenden Kirchengemeinden statt bisher 20 % in Zukunft 50 % des Verkaufserlöses zugewiesen werden. Die Rechtsverordnung über die Beteiligung der Kirchengemeinde an Veräußerungserlösen und Erträgnissen des Grundvermögens vom ist entsprechend zu ändern. 23. Der Bericht der Kirchenleitung zum Projekt Diakoniestationen (Drucksache Nr. 59/05) wird auf die Frühjahrssynode 2006 vertagt. 24. Die Anträge der Dekanatssynode Biedenkopf betreffend - Verwendung des ortsbezogenen Anteils der Ortszuschläge der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer zur Finanzierung der gemeindlichen Pfarrhäuser und - Kirchliche Stellungnahme zur Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Hessen zur Situation getaufter iranischer Asylbewerber in der Kirchengemeinde. (Drucksache Nr. 96/05) werden als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 25. Die Anträge der Dekanatssynoden Rodgau (Drucksache Nr. 97/05), Bad Marienberg (Drucksache Nr. 98/05) und Diez (Drucksache Nr. 87/05) werden als Material an die Kirchenleitung und den Rechtsausschuss überwiesen. 26. Der Antrag der Dekanatssynode Selters (Drucksache Nr. 100/05) wird als Material an die Kirchenleitung und den Finanzausschuss überwiesen. 27. Der Antrag der Dekanatssynode Reinheim (Drucksache Nr. 88/05) soll in Zusammenhang mit der Prioritätendebatte behandelt werden. 28. Der Antrag der Dekanatssynode Erbach (Drucksache Nr. 103/05) wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 29. Die Anträge der Dekanatssynoden Runkel (Drucksache Nr. 89/05), Rüsselsheim (Drucksache Nr. 101/05) und Groß-Gerau (Drucksache Nr. 102/05) werden als Material an den KSV überwiesen. Nach Auswertung der Ergebnisse soll das Thema: Mitwirkung im Mediationsverfahren bei der Flughafenerweiterung Frankfurt/Main im Jahr 2006 auf die Tagesordnung der Synode gesetzt werden. Der Ausschuss Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung ist im Vorfeld zu beteiligen. 30. Der Antrag der Dekanatssynode Schwalbach (Drucksache Nr. 104/05) wird an den Theologischen Ausschuss (federführend), den Verwaltungsausschuss und den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorientierung und Gemeindeentwicklung verwiesen. 31. Die Fragestunde wurde durchgeführt. gez.: Prof. Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2005 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 4. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben. Änderung der Geschäftsordnung der Zehnten Kirchensynode Vom 25. November 2005 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen: 31 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung oder ein beauftragtes Mitglied der Kirchenverwaltung kann an den Beratungen der Ausschüsse teilnehmen. Diese Regelung gilt auch für die Arbeitszentren. Die Ausschüsse können die Entsendung der Leiterin oder des Leiters der Kirchenverwaltung oder eines beauftragten sachkundigen Mitgliedes der Kirchenverwaltung und/oder der Arbeitszentren verlangen. Diese sind verpflichtet, den Ausschussmitgliedern Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu erteilen. Darmstadt, den 1. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

56 56 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Tag Kollektenpläne 2007 und 2008 Kollektenplan 2007 Zweck ) Für das Diakonische Werk der 1. Sonntag nach EKD Epiphanias ) a) Für die Evangelische Weltmis- 3. Sonntag nach sion (Missionswerke Epiphanias VEM/EMS) oder b) Für besondere Aufgaben: Einzelfallhilfen, Familien in Not u. a. (DWHN) ) Für die Frankfurter Bibelgesell- Letzter Sonntag schaft (Bibelwerk der EKHN) nach Epiphanias Für kirchliche Arbeitslosenprojek- Sexagesimä te (DWHN) 2. Sonntag vor der Passionszeit ) Hilfe für Menschen mit psychi- Invokavit schen Behinderungen (DWHN) 1. Sonntag der Passionszeit Für besondere gesamtkirchliche Okuli Aufgaben (EKD) 3. Sonntag der Passionszeit /2) Für die Gefängnisseelsorge Judika 5. Sonntag der Passionszeit /2) a) Für die Sozial- und Friedens- Karfreitag arbeit in Israel oder b) Für die Arbeit des Diakonisches Werkes (DWHN) Für die Kinder- und Jugendarbeit Ostersonntag in Gemeinden, Dekanaten und Jugendwerken Für die Suchtkrankenhilfe Miserikordias (DWHN) Domini 2. Sonntag nach Ostern ) Für den Arbeitslosenfonds der Jubilate EKHN 3. Sonntag nach Ostern Für die kirchenmusikalische Ar- Kantate beit 4. Sonntag nach Ostern Für die Evangelische Weltmissi- Himmelfahrt on (Missionswerke VEM + EMS) ) Für die Arbeit des Ökumenischen Pfingstsonntag Rates der Kirchen in Genf (ÖRK) Für den Deutschen Evangeli- 1. Sonntag nach schen Kirchentag Trinitatis /2) Für die Kinder- und Familienerho- 3. Sonntag nach lung (DWHN) Trinitatis Für die Aktionsgemeinschaft 5. Sonntag nach Dienst für den Frieden Trinitatis ) Kirchen helfen Kirchen 8. Sonntag nach (Für die notleidenden Kirchen in Trinitatis der Ökumene) ) Für die christlich-jüdische 10. Sonntag Verständigung nach Trinitatis ) Für die Ökumene und Auslands- 12. Sonntag arbeit (EKD) nach Trinitatis ) a) Hoffnung für Osteuropa (DW 14. Sonntag der EKD Stuttgart u. EKHN) nach Trinitatis oder b) Für die Arbeit des Ev.Bundes Für die Aussiedlerarbeit (DWHN) 16. Sonntag nach Trinitatis /2) Für Brot für die Welt Erntedankfest (DW der EKD) Für die Initiative Geistliches Le- 20. Sonntag ben nach Trinitatis ) Für die Hessische Lutherstiftung 21. Sonntag nach Trinitatis Für Flüchtlinge und Asylsuchen- Drittletzter des de (DWHN) Kirchenjahres ) a) Für die Verbreitung der Bibel Buß- und Bettag in der Welt (Bibelwerk Stuttgart) oder b) Für die Diasporahilfe des Gustav-Adolf-Werkes Für die Arbeit der christlichen Ewigkeitssonntag Hospizinitiativen Letzter des Kirchenjahres Für die Ev. Frauen in Hessen und 2. Sonntag im Nassau e. V. Advent

57 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau /2) Für Brot für die Welt Heiligabend (DW der EKD) Tag Kollektenplan 2008 Zweck ) a) Kirchen helfen Kirchen (Für Letzter Sonntag die notleidenden Kirchen in nach Epiphanias der Ökumene) oder b) Für die Kinder- und Familienerholung (DWHN) ) Für die Verbreitung der Bibel in Sexagesimä der Welt (Bibelwerk Stuttgart) 2. Sonntag vor der Passionszeit ) Für den Arbeitslosenfonds der Invokavit EKHN 1. Sonntag der Passionszeit a) Für die Initiative Geistliches Reminiszere Leben 2. Sonntag der oder Passionszeit b) Frauenrecht ist Menschenrecht e. V ) Für Flüchtlinge und Asylsuchen- Lätare de (DWHN) 4. Sonntag der Passionszeit Für das Diakonische Werk der Palmsonntag EKD /2) Für die Kinder- und Jugendarbeit Ostersonntag in Gemeinden, Dekanaten und Jugendwerken Für die Suchtkrankenhilfe Miserikordias (DWHN) Domini 2. Sonntag nach Ostern /2) Für die kirchenmusikalische Ar- Kantate beit 4. Sonntag nach Ostern ) Für die ev. Weltmission (Missi- Himmelfahrt onswerke EMS + VEM) Für die Arbeit des Ökumenischen Pfingstsonntag Rates der Kirchen in Genf (ÖRK) a) Für die Arbeit mit behinderten Trinitatis Menschen (DWHN) oder b) Für die Arbeit des Ev. Bundes ) Für den Deutschen Evangeli- 3. Sonntag nach schen Kirchentag Trinitatis Hoffnung für Osteuropa (DW der 4. Sonntag nach EKD Stuttgart u. EKHN) Trinitatis ) Für die Frankfurter Bibelgesell- 6. Sonntag nach schaft (Bibelwerk der EKHN) Trinitatis ) Für die Evangelische Weltmissi- 8. Sonntag nach on (VEM + EMS) Trinitatis Für die Sozial- und Friedensar- 10. Sonntag beit in Israel nach Trinitatis Für besondere Aufgaben: Einzel- 11. Sonntag fallhilfen, Familien in Not u.a. nach Trinitatis (DWHN) /2) Stiftung Für das Leben 13. Sonntag nach Trinitatis a) Fonds zur Überwindung von 14. Sonntag Fremdenfeindlichkeit nach Trinitatis oder b) Christlicher Aids-Hilfsdienst e. V ) Für Schwesternschaften, Diako- 16. Sonntag nissenmutterhäuser nach Trinitatis ) Für kirchliche Arbeitslosenprojek- 17. Sonntag te (DWHN) nach Trinitatis Für die Ökumene und Auslands- 19. Sonntag arbeit (EKD) nach Trinitatis ) Für Brot für die Welt Erntedankfest (DW der EKD) ) a) Für die Aktionsgemeinschaft 22. Sonntag Dienst für den Frieden nach Trinitatis oder b) Für das Versöhnungswerk Zeichen der Hoffnung Für die Arbeit des Diakonischen 24. Sonntag Werkes (DWHN) nach Trinitatis ) a) In Nord- und Süd-Nassau: Ewigkeitssonn- Für die Heilerziehungs- und tag Pflegeheime Scheuern Letzter des Kir- b) In Starkenburg, Oberhessen, chenjahres Rheinhessen und in den Dekanaten des ehemaligen Nord-Starkenburg: Für die Nieder-Ramstädter Diakonie c) In den Dekanaten im Bereich des Ev. Regionalverbandes Frankfurt/M.: Für die Adalbert- Pauly-Stiftung

58 58 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ) Für die Ev. Frauen in Hessen und 2. Sonntag im Nassau e.v. Advent /2) Brot für die Welt (DW der EKD) Heiligabend Für besondere gesamtkirchliche 1. Sonntag nach Aufgaben (EKD) dem Christfest Anmerkung zu Ziffern 1) und 2): Gemeinden, die alle 14 Tage Gottesdienst haben, erbitten die mit einer 1 versehene Kollekte. Die Gemeinden, die monatlich nur einen Gottesdienst haben, erbitten die Kollekte, die mit einer 2 versehen ist. Falls in einer Gemeinde die angegebene Kollekte auf einen Sonntag fällt, an dem kein Gottesdienst ist, soll sie an dem vorangehenden oder nachfolgenden Gottesdiensttermin erhoben werden. *** Vorstehende Kollektenpläne hat die Zehnte Kirchensynode am 25. November 2005 beschlossen. Darmstadt, den 16. Dezember 2005 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung über das Führen von Handvorschüssen (Handvorschussverordnung HVVO) Vom 3. März 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 94 der Kirchlichen Haushaltsordnung vom 3. Dezember 1999 (ABl S. 145), zuletzt geändert am 25. November 2005 (ABl S. 15), folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Begriffsbestimmung und Anwendungsbereich. (1) Ein Handvorschuss dient ausschließlich der Abwicklung von geringfügigen Barauslagen und unabweisbaren Bareinnahmen. Einnahmen, die schriftlich gegenüber dem Zahlungspflichtigen angefordert werden, dürfen nicht über den Handvorschuss abgewickelt werden, sondern sind der kassenführenden Stelle (Regionalverwaltung, Gesamtkirchenkasse) per Kassenanordnung zur Vereinnahmung anzuweisen. (2) Über das Handvorschusskonto dürfen keine Überweisungen und Lastschriften vorgenommen werden, die unmittelbar durch die kassenführende Stelle zu leisten sind, auch keine Vergütungs- und Honorarzahlungen. (3) Verrechnungen mit Kollektenkassen, insbesondere Erstattungen von Vorlagen und sonstige Auszahlungen, sind nicht zulässig. 2. Gewährung und Höhe. (1) Ein Handvorschuss kann für folgende Einrichtungen gewährt werden: 1. Kirchengemeinden, 2. Dekanate, 3. Einrichtungen der Kirchengemeinden und Dekanate, 4. kirchliche Verbände, Zweckverbände und Arbeitsgemeinschaften, 5. gesamtkirchliche Einrichtungen. (2) Die Einrichtung eines Handvorschusses ist durch die Regionalverwaltung bzw. im Falle gesamtkirchlicher Einrichtungen durch die Kirchenverwaltung zu genehmigen und erfordert einen Beschluss des zuständigen Organs (Kirchenvorstand, Dekanatssynodalvorstand, Verbandsvorstand) bzw. einen Antrag der Leitung der gesamtkirchlichen Einrichtungen. (3) Die Höhe des Handvorschusses richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und wird von der Regionalverwaltung bzw. im Falle gesamtkirchlicher Einrichtungen von der Kirchenverwaltung im Benehmen mit den Einrichtungen festgelegt. Diese darf jedoch ein angemessenes Verhältnis zum Umfang der finanziellen Transaktionen der Einrichtung nicht überschreiten. 3. Handvorschusskonto. (1) Zur bargeldlosen Verwaltung des Handvorschusses zwischen der Einrichtung und der kassenführenden Stelle kann ein örtliches Konto (Handvorschusskonto) eingerichtet werden, das den Zusatz Handvorschuss und den Namen der Einrichtung zu tragen hat. Eine Nutzung für Zahlungsverkehr über den Handvorschuss hinaus ist nicht zulässig, auch darf keine Bekanntgabe der Kontoverbindung im externen Geschäftsverkehr erfolgen. (2) Die Beantragung und Ausstellung von Bankkarten mit der Berechtigung des Bezuges von Bargeld an einem Geldautomaten und der Bedienung des Kontoauszugsdruckers ist zulässig. Nicht zulässig sind Bankkarten, die eine elektronische Zahlungsfunktion einschließen. 4. Verfügungsberechtigung. Für den Handvorschuss ist von der Einrichtung eine für die Bewirtschaftung und Abrechnung verantwortliche Person zu benennen (Verfügungsberechtigung). Einer weiteren Person ist die Verfügungsberechtigung für Vertretungsfälle zu erteilen. Bei Wechsel der Verfügungsberechtigung und in Vertretungsfällen ist der Handvorschuss zu übergeben und hierüber ein Übergabeprotokoll zu fertigen. Ein Wechsel der Verfügungsberechtigung und Vertretungen von mehr als einem Monat sind der Regionalverwaltung bzw. im Falle gesamtkirchlicher Einrichtungen der Gesamtkirchenkasse anzuzeigen.

59 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Kassenbuch. Alle Auszahlungen und Einzahlungen, die über den Handvorschuss abgewickelt werden, sind unverzüglich in einem eigenen Kassenbuch zu dokumentieren. Zur Führung des Kassenbuches können durch die Kirchenverwaltung freigegebene Datenverarbeitungsprogramme eingesetzt werden. 6. Abrechnung und Aufsicht. (1) Der Handvorschuss ist laufend, spätestens vierteljährlich, mit der kassenführenden Stelle abzurechnen. Die Kosten für die laufende Kontoführung sind als Geschäftsaufwand in die Abrechnung aufzunehmen. Der Abrechnung sind die erforderlichen Kassenanordnungen, die Aufzeichnungen des Kassenbuchs und der Kontoauszug beizufügen. (2) Die Aufsicht über das Handvorschusskonto obliegt der vorsitzenden Person des zuständigen Organs bzw. bei gesamtkirchlichen Einrichtungen der jeweiligen Leitung. Die Aufsicht führende Person nimmt mindestens einmal jährlich eine Kassenprüfung vor. Hierüber ist eine Niederschrift zu fertigen, die der kassenführenden Stelle jeweils bis zum 31. Oktober jeden Jahres vorgelegt wird. Bereitgestellte Vordrucke sind zu verwenden. 7. Ausnahmeregelungen. Unberührt von dieser Rechtsverordnung bleibt die Möglichkeit, in begründeten Fällen, insbesondere für einzelne Projekte, Einzelvorschüsse zu gewähren. Diese sind rechtzeitig bei der kassenführenden Stelle per Anordnung anzumelden und zeitnah, spätestens jedoch einen Monat nach Abschluss der Maßnahme abzurechnen. 8. Inkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den 19. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Rechtsverordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 1. Dezember 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 5 Abs. 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evange- lischen Kirche in Hessen und Nassau vom 2. Dezember 1988 (ABl S. 17) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 3 Nr. 7 der Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 18. März 2004 (ABl S. 197) wird wie folgt gefasst: 7. Zentrale Pfarreivermögensverwaltung,. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Die Gesamtmitarbeitervertretung hat zugestimmt. Darmstadt, den 5. Januar 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verwaltungsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung Vom 15. Dezember 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 27 Abs. 2 des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland und Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 In 6 Abs. 1 der Datenschutzverordnung vom 12. November 1996 (ABl S. 16), geändert am 23. März 2005 (ABl S. 137), werden die Worte für sechs Jahre ersetzt durch für eine bestimmte Zeit von bis zu sechs Jahren. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, den 22. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

60 60 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bekanntmachungen Änderung der Verfassung der Hessischen Lutherstiftung Vom 15. Dezember 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund eines Antrags des Stiftungsvorstandes folgende Änderung der Verfassung der Hessischen Lutherstiftung vom 21. April 1980 (ABl S. 97) beschlossen: 1. 3 Abs. 1 Satz 2 wird gestrichen wird wie folgt gefasst: 11 Satzungsänderung, Aufhebung und Zusammenlegung der Stiftung (1) Satzungsänderungen, Zweckänderungen, Umwandlung, Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung und die Aufhebung bedürfen der Genehmigung der Kirchenverwaltung. Die Umwandlung, Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung und die Aufhebung der Stiftung ist nur zulässig, wenn sie wegen wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse notwendig oder wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist. (2) Wird die Stiftung mit einer anderen Stiftung zusammengelegt, so ist darauf zu achten, dass im Rahmen des Zwecks der aufnehmenden Stiftung der bisherige Stiftungszweck weiter geführt werden kann. (3) Änderungen des Stiftungszwecks, Umwandlung, Zusammenlegung und Aufhebung der Stiftung bedürfen zusätzlich noch der Genehmigung der staatlichen Stiftungsaufsicht. (4) Wird die Stiftung aufgehoben, fällt das gesamte Stiftungsvermögen an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Darmstadt, den 15. Dezember 2005 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Lilo Heuckeroth-Stiftung Gemäß 3 Abs. 3 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 23. April 2005 (ABl S. 162) wird Folgendes bekannt gemacht: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 23. November 2005 im Einvernehmen mit der Kirchenleitung die Lilo Heuckeroth-Stiftung mit Sitz in Königstein als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Darmstadt, den 20. Dezember 2005 Für die Kirchenverwaltung Langmaack Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Rüsselsheim Vom 11. März 2004 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Rüsselsheim hat folgende Verbandssatzung beschlossen: 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Evangelischer Kirchengemeindeverband Rüsselsheim und hat seinen Sitz in Rüsselsheim. 2 Mitgliedschaft 1. Der Evangelische Kirchengemeindeverband besteht aus folgenden Kirchengemeinden: Stadtkirchengemeinde Matthäusgemeinde Luthergemeinde Wicherngemeinde Versöhnungsgemeinde Kirchengemeinde Dicker Busch Kirchengemeinde Königstädten Kirchengemeinde Bauschheim 2. Durch Teilung neu gebildete Kirchengemeinden im Gebiet der Stadt Rüsselsheim werden mit Veröffentlichung der Errichtungsurkunde im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Mitglied des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes, wenn nicht die Kirchenleitung etwas anderes beschließt. 3 Rechtsform und Rechtsnachfolge 1. Der Evangelische Kirchengemeindeverband ist der Gesamtrechtsnachfolger der Evangelischen Kirchengemeinde Rüsselsheim und wie diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 140 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung. 2. In Vollzug des Absatzes 1 gehen das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten der dem Evangelischen Kirchengemeindeverband angehörenden Gemeinden auf den Evangelischen Kirchengemeindeverband Rüsselsheim über.

61 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 61 4 Beitritt zum Evangelischen Kirchengemeindeverband 1. Benachbarte Kirchengemeinden können dem Verband auf Grund eines Beschlusses ihres Kirchenvorstandes beitreten. 2. Der Beitrittsbeschluss bedarf der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes und der Genehmigung der Kirchenleitung. 3. Der Beitritt ist nur am Beginn eines Haushaltsjahres möglich. 4. Der Antrag ist spätestens sechs Monate vor dem Beitritt zu stellen. 5. Mit dem Beitritt einer Kirchengemeinde gehen die Rechte und Pflichten, die nach dieser Satzung oder durch Gesetz dem Evangelischen Kirchengemeindeverband zugewiesen sind, auf diesen über. 6. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Beitritt kann die Kirchengemeinde Verpflichtungen, die ihren Haushaltsplan überschreiten, nur mit Zustimmung des Verbandes eingehen. 5 Austritt von Verbandsgemeinden 1. Eine Kirchengemeinde kann durch Beschluss ihres Kirchenvorstandes ihren Austritt aus dem Evangelischen Kirchengemeindeverband beantragen. Der Austritt einer Kirchengemeinde bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. Die Genehmigung darf nur verweigert werden, wenn der Austritt die Erfüllung wichtiger kirchlicher Aufgaben beeinträchtigen würde. 2. Der Austritt kann frühestens nach zwei Jahren der Mitgliedschaft und nur zum Ende eines Haushaltsjahres erfolgen. 6 Besitzzuweisung 1. Der im Bezirk jeder Mitgliedsgemeinde gelegene Grundbesitz wird samt den zugehörigen Gebäuden, deren Inventar und Zubehör der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Nutzung für ihre Gemeindearbeit zugewiesen. Änderungen der üblichen Nutzungsart bedürfen der Zustimmung der Verbandsvertretung. Den Mitgliedsgemeinden steht in den in ihrem Bereich liegenden kirchlichen Gebäuden das Hausrecht zu. 2. a) Beim Ausscheiden einer Mitgliedsgemeinde aus dem Evangelischen Kirchengemeindeverband gehen die in ihrem Bereich befindlichen kirchlichen Gebäude samt dem dazugehörigen Grund und Boden sowie dem darin befindlichen Inventar in deren Eigentum über. b) Die ausscheidende Mitgliedsgemeinde hat Anspruch auf eine Abfindung aus dem vorhandenen Kirchenvermögen, deren Höhe anteilmäßig nach der beim Ausscheiden vorliegenden Gemeindegliederzahl festzustellen ist. c) Für den Fall, dass die ausscheidende Mitgliedsgemeinde Grundstücke, die zum Pfarreivermögen gehören, eingebracht hat, sind ihr diese zurückzuübereignen. Für Gelände, das inzwischen mit kirchlichen Einrichtungen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes bebaut wurde, ist sie angemessen abzufinden. d) Wurden der ausscheidenden Mitgliedsgemeinde Grundstücke aus dem Pfarreivermögen durch den Evangelischen Kirchengemeindeverband oder seinen Rechtsvorgänger zur Verfügung gestellt, ist der Wert dieser Grundstücke zurückzuerstatten. 7 Aufgaben des Kirchengemeindeverbandes 1. Der Kirchengemeindeverband nimmt die gemeinsamen rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen, baulichen, personellen und diakonischen Angelegenheiten der dem Evangelischen Kirchengemeindeverband angehörigen Gemeinden und ihre Vertretung in der Öffentlichkeit wahr. 2. Aufgaben des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes sind insbesondere: a) den Haushaltsplan des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes zu beschließen b) das Vermögen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes sowie das in den Evangelischen Kirchengemeindeverband eingebrachte Vermögen der dem Evangelischen Kirchengemeindeverband angehörenden Gemeinden zu verwalten c) den Haushalts- und Stellenplan des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes aufzustellen d) die Stellenpläne für die Mitgliedsgemeinden nach Beschluss der jeweiligen Kirchenvorstände im Rahmen der gesamtkirchlichen Vorschriften und finanziellen Möglichkeiten zu erstellen e) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes einzustellen und alle dienstrechtlichen Entscheidungen zu fällen f) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Mitgliedsgemeinden gemäß den Beschlüssen des betroffenen Kirchenvorstandes im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einzustellen sowie die dienstrechtlichen Entscheidungen im Einvernehmen mit dem betroffenen Kirchenvorstand zu fällen g) Führung der Gemeindegliederverzeichnisse der Mitgliedsgemeinden sowie Angelegenheiten des Meldewesens h) im Einvernehmen mit den Mitgliedsgemeinden den zur Sicherstellung des Raumbedarfes der Gemeinden erforderlichen Aufbau neuer Gebäude und Umbauten zu planen

62 62 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr i) im Einvernehmen mit den Mitgliedsgemeinden die bauliche Unterhaltung aller Gebäude im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes wahrzunehmen, den Aufbau neuer Gebäude und Umbauten durchzuführen sowie den bebauten und unbebauten Grundbesitz zu verwalten j) die Förderung und Wahrnehmung diakonischer Aufgaben im Einvernehmen mit den beteiligten Mitgliedsgemeinden k) die Förderung, der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsgemeinden l) Hilfe bei der Planung, Koordination und Durchführung gemeinsamer und einzelner Veranstaltungen m) Vertretung und Repräsentation des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes in der Öffentlichkeit 3. Weitere Aufgaben können von den Mitgliedsgemeinden dem Kirchengemeindeverband übertragen werden. Sie bedürfen der Zustimmung der Verbandsvertretung. 8 Organe des Kirchengemeindeverbandes sind 1. DIE VERBANDSVERTRETUNG 2. DER VERBANDSVORSTAND 9 Verbandsvertretung 1. In die Verbandsvertretung entsendet jede Mitgliedsgemeinde für die Dauer einer Wahlperiode der Kirchenvorstände a) pro Gemeinde eine Pfarrerin oder einen Pfarrer und b) pro Gemeinde 2 Kirchenvorsteherinnen oder Kirchenvorsteher. 2. Mit dem Ausscheiden aus dem Kirchenvorstand erlischt die Mitgliedschaft in der Verbandsvertretung. 3. Die Verbandsvertretung kann bis zu vier Gemeindeglieder zusätzlich berufen. 4. Bei vorzeitigem Ausscheiden einer entsandten Kirchenvorsteherin oder eines Kirchenvorstehers oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters wählt der Kirchenvorstand der betreffenden Gemeinde binnen 3 Monaten die Nachfolgerin oder den Nachfolger. 10 Zuständigkeit und Aufgaben der Verbandsvertretung 1. Die Verbandsvertretung ist das oberste Organ des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes. Sie nimmt die Aufgaben des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes nach 7 wahr, soweit sie nicht in dieser Satzung dem Verbandsvorstand übertragen sind. Der Verbandsvertretung obliegen insbesondere: a) die Wahl der oder des Vorsitzenden, deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter und den restlichen Mitgliedern des Verbandsvorstandes, und zwar aus ihrer Mitte b) die Wahl der oder des Vorsitzenden der Verbandsvertretung und einer Person für die Stellvertretung, wobei die oder der Vorsitzende nicht die oder der Vorsitzende des Verbandsvorstandes sein soll c) die Änderung der Verbandssatzung und der Erlass von Satzungen für Einrichtungen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes d) die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes e) die Bestellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers auf Vorschlag des Verbandsvorstandes f) die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und Stellenplan, Abnahme der Haushaltsrechnung und Entlastung des Verbandsvorstandes gemäß den kirchlichen Bestimmungen über die Vermögensverwaltung und das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen g) die Einführung, Änderung und Aufhebung von Gebührenordnungen h) die Beschlussfassung und der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundeigentum sowie die Übernahme von Bürgschaften und die Aufnahme von Darlehen i) die Beschlussfassung über den Beitritt und den Austritt von Kirchengemeinden gemäß 4 und 5 dieser Satzung 2. Die Verbandsvertretung gibt sich eine Geschäftsordnung. 11 Einberufung und Sitzungsablauf 1. Die Verbandsvertretung tritt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr zusammen. Die erstmalige Einberufung erfolgt innerhalb eines Monats nach ihrer Neubildung und obliegt ihrem lebensältesten Mitglied. Es leitet diese Sitzung bis zum Abschluss der Wahl der oder des Vorsitzenden der Verbandsvertretung. 2. Die oder der Vorsitzende der Verbandsvertretung beruft die Verbandsvertretung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von zwei Wochen ein. Es muss eine Sitzung innerhalb von zwei Wochen einberufen werden, wenn diese a) von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsvertretung oder b) von einer Mitgliedsgemeinde unter Angabe des Zweckes schriftlich beantragt wird. 3. Die Verbandsvertretung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Mitglieder

63 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 63 anwesend sind. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden, soweit nicht durch Kirchengesetz oder Satzung etwas anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Auf Verlangen eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. 4. Wahlen sind geheim und mit Stimmzetteln vorzunehmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, mindestens aber mehr als die Hälfte der zur Beschlussfähigkeit der Verbandsvertretung erforderlichen Stimmen erhalten hat. Nötigenfalls ist die Wahlhandlung so lange fortzusetzen, bis sich eine solche Mehrheit ergibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 5. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, 37 KGO gilt entsprechend. 12 Niederschrift Die von der Verbandsvertretung in ihren Verhandlungen gestellten Sachanträge und gefassten Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die von der oder dem Verbandsvorsitzenden sowie zwei Mitgliedern der Verbandsvertretung zu unterzeichnen und zu einer besonderen Sammlung zu nehmen sind. Die Tagesordnung und die Anwesenheitsliste sind zur Niederschrift zu nehmen. Die Niederschrift wird den Mitgliedern innerhalb von 6 Wochen zugestellt und gilt von diesen genehmigt, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Absendung kein Einspruch gegen die Niederschrift erfolgt. 13 Zusammensetzung und Beschlussfähigkeit des Verbandsvorstandes 1. Die Verbandsvertretung wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorstand. Dem Verbandsvorstand gehören neben der oder dem Vorsitzenden und der Person für die Stellvertretung je ein weiteres Mitglied aus jeder Mitgliedsgemeinde an. Es dürfen jedoch nicht mehr als 2 Personen aus einer Gemeinde vertreten sein. 2. Die Zahl der Pfarrerinnen oder Pfarrer im Verbandsvorstand darf die Zahl der übrigen Mitglieder nicht übersteigen. Es muss mindestens eine Pfarrerin oder ein Pfarrer im Verbandsvorstand vertreten sein. 3. Der Verbandsvorstand kann seine Aufgaben unter seinen Mitgliedern aufteilen. 4. Der Verbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner satzungsgemäßen Mitglieder anwesend ist. 14 Aufgaben des Verbandsvorstandes 1. Der Verbandsvorstand führt die Geschäfte des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Rüsselsheim. Dabei hat er insbesondere: a) die Beschlüsse der Verbandsvertretung vorzubereiten und auszuführen b) das Vermögen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes sowie das in den Evangelischen Kirchengemeindeverband eingebrachte Vermögen der angeschlossenen Mitgliedsgemeinden zu verwalten ( 7, 2. b) c) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes einzustellen und alle dienstrechtlichen Entscheidungen zu fällen ( 7, 2. e) d) Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Mitgliedsgemeinden gemäß den Beschlüssen des betroffenen Kirchenvorstandes im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einzustellen sowie die dienstrechtlichen Entscheidungen im Einvernehmen mit dem betroffenen Kirchenvorstand zu fällen ( 7, 2. f) e) im Einvernehmen mit den Mitgliedsgemeinden die bauliche Unterhaltung aller Gebäude im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes wahrzunehmen, den Aufbau neuer Gebäude und Umbauten nach Beschluss der Verbandsvertretung durchzuführen sowie den bebauten und unbebauten Grundbesitz zu verwalten ( 7, 2. i) f) den Evangelischen Kirchengemeindeverband im Rechtsverkehr nach 16 Verbandsgesetz in Verbindung mit dem Kirchengesetz über die Vermögensverwaltung und das Haushalts- und Rechnungswesen zu vertreten g) die diakonischen Aufgaben im Einvernehmen mit den daran beteiligten Mitgliedsgemeinden wahrzunehmen ( 7, 2. j) h) die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsgemeinden zu fördern und wahrzunehmen ( 7, 2. k) i) bei der Planung, Koordination, Durchführung gemeinsamer und einzelner Veranstaltungen zu helfen ( 7, 2. l) j) den Evangelischen Kirchengemeindeverband in der Öffentlichkeit zu vertreten und zu repräsentieren ( 7, 2. m) 2. Die von dem Verbandsvorstand in seinen Verhandlungen gestellten Sachanträge und gefassten Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, die von der oder dem Vorsitzenden des Verbandsvorstandes sowie zwei Mitgliedern des Verbandsvorstandes zu unterschreiben und zu einer besonderen Sammlung zu nehmen sind. In der nächsten Sitzung ist die Niederschrift dem Verbandsvorstand zur Genehmigung vorzulegen. Die Tagsordnung und die Anwesenheitsliste sind zur Niederschrift zu nehmen. Die Mitglieder des Verbandsvorstandes erhalten eine Abschrift der Niederschrift. 3. Der Verbandsvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

64 64 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Aufgaben der Vorsitzenden der Verbandsvertretung und des Verbandsvorstandes 1. Sie bereiten die Sitzungen vor, stellen die Tagesordnung auf, berufen ein und leiten die Sitzungen. 2. Sie überwachen jeweils die Ausführungen der Beschlüsse. 16 Ausschüsse der Verbandsvertretung 1. Für einzelne Aufgabengebiete kann die Verbandsvertretung Ausschüsse bilden. Für diese gilt 40 KGO sinngemäß. 2. An den Sitzungen der Ausschüsse können Mitglieder des Verbandsvorstandes und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer teilnehmen. Sie nehmen mit beratender Stimme teil. 3. Über die Ausschusssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, in der die Beschlüsse mit Begründung festzuhalten sind. Sie ist den Ausschussmitgliedern und den im Abs. 2 genannten Personen zuzuleiten. 17 Geschäftsstelle 1. Zur Erfüllung der Aufgaben des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes ist eine Verwaltungsdienststelle (Geschäftsstelle) zu unterhalten. 2. Das Personal besteht aus der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer und den im Stellenplan vorgesehenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern. 3. Fachvorgesetzte oder Fachvorgesetzter ist die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer (Fachaufsicht). Die Dienstaufsicht für das Verbandspersonal obliegt dem Verbandsvorstand. 4. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer wird von der Verbandsvertretung bestellt. Die weiteren Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter werden vom Verbandsvorstand eingestellt. 5. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen der Verbandsvertretung mit beratender Stimme und an den Sitzungen des Verbandsvorstandes mit Stimmrecht teil. Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit bleibt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer unberücksichtigt. 6. Die Verbandsvertretung gibt der Geschäftsstelle eine Dienstanweisung. 18 Besondere Bestimmungen für das Finanzwesen 1. Die Mitgliedsgemeinden sind an die für sie jeweils im Etat festgesetzten Beträge gebunden. 2. Ihnen stehen zur Bestreitung der im Haushaltsplan vorgesehenen Ausgaben die erforderlichen Beträge zur Verfügung. Die Auszahlung, Abrechnung und Buchung dieser Beträge obliegt der zuständigen Regionalverwaltung. 19 Auflösung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes 1. Die Auflösung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes kann nur durch Beschluss der Kirchenvorstände aller Mitgliedsgemeinden und der Verbandsvertretung herbeigeführt werden, wobei die Verbandsvertretung mit Zweidrittelmehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder entscheiden muss. Dieser Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 2. Im Falle einer Auflösung fällt das Vermögen des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes an die angeschlossenen Mitgliedsgemeinden. Als Maßstab für die Aufteilung gilt die Gliederzahl der Mitgliedsgemeinden zum Zeitpunkt der Auflösung. Im übrigen ist nach 6 Abs. 2 zu verfahren. 20 Öffentliche Bekanntmachung Die Verbandssatzung, ihre Ergänzungen oder Änderungen werden im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau veröffentlicht. Sonstige Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse, wie der Mainspitze und Rüsselsheimer Echo. 21 Inkrafttreten Diese Satzung tritt vorbehaltlich ihrer Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung gemäß Artikel 68, 1 der Kirchenordnung, an dem der Anerkennung folgenden Tag in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom außer Kraft. *** Vorstehende Neufassung der Verbandssatzung wurde am 22. September 2005 von der Kirchenleitung genehmigt und am 23. November 2005 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 27. Dezember 2005 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Langenbergheim Die Evangelische Kirchengemeinde Langenbergheim, Evangelisches Dekanat Büdingen, führt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Langen-Bergheim. Darmstadt, den 2. Januar 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald

65 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 65 Namensänderung der Evangelischen St. Thomas-Gemeinde Die Evangelische St. Thomas-Gemeinde, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord, führt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 den Namen Evangelische St. Thomasgemeinde Frankfurt am Main-Heddernheim. Darmstadt, den 2. Januar 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom in Kraft. Darmstadt, 13. Dezember 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Hof, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Hof wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Hof, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird die volle Pfarrstelle in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom in Kraft. Darmstadt, 13. Dezember 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Dienstnachrichten

66 66 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

67 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 67

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69 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 69 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab-Übermittlung per Fax ( ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Altstadt, Pfarrstelle I, mit Sitz in Altstadt, Dekanat Bad Marienberg, Modus A Die Gemeinde Die Kirchengemeinde Altstadt erstreckt sich um das attraktive Städtchen Hachenburg (ca Ew.) im Westerwald herum. Wir suchen zum oder später einen neuen Pfarrer oder eine neue Pfarrerin für die Pfarrstelle I (100 %). Die Kirchengemeinde umfasst ca Mitglieder. Sitz der Pfarrstelle I ist im Ortsteil Altstadt, ein Stadtteil von Hachenburg. Zur Altstädter Gemeinde gehören zudem die Orte Hattert, Müschenbach, Nister, Gehlert, Merkelbach und Wied. Die Bevölkerung ist überwiegend konfessionell gemischt. Der Gottesdienst findet in der romanischen Kirche in Altstadt im Wechsel mit der Kollegin und dem Kollegen statt. Die Kirche stammt aus dem 12. Jahrhundert. Sie hat ca. 450 Sitzplätze und eine 18-Register-Orgel. In regelmäßigen Abständen werden Außengottesdienste in den einzelnen Orten gefeiert. Zu den Gebäuden der Kirchengemeinde gehören neben der Kirche das Pfarrhaus, ein eigenes Bürogebäude, ein Gemeindehaus in Altstadt und ein Gemeindehaus in Hattert. Das Pfarrhaus liegt in unmittelbarer Nähe zur Kirche, zum Gemeindebüro und zum Gemeindehaus. Das Pfarrhaus selbst ist ein historisches Gebäude, das von einem Garten umgeben ist. Es hat im Erdgeschoss 3 Zim-

70 70 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr mer, Küche, Abstellkammer und Toilette, im Obergeschoss 4 Zimmer, Bad, Toilette; zudem Keller und Speicher sowie 2 Garagen. Der Kindergarten liegt in Hachenburg, die Grundschule befindet sich unmittelbar gegenüber vom Pfarrhaus. Hauptschule und Realschule sind vor Ort vorhanden. In der Region gibt es zwei Gymnasien: Marienstatt, kath. Gymnasium, 4 km und Bad Marienberg, Ev. Gymnasium im Aufbau, 13 km. Berufsbildende Schulen sind in Westerburg und Wissen (Sieg). In Hachenburg befindet sich ein DRK- Krankenhaus. Einkaufsmöglichkeiten sind in vielfältiger Weise gegeben. Ebenfalls werden in Hachenburg interessante kulturelle Veranstaltungen angeboten. Die Pfarrstelle Die Pfarrstelle I versteht sich als volle Stelle innerhalb eines Pfarrteams. Zum Team gehören zusätzlich zur Pfarrstelle I eine Pfarrerin mit 50 % Dienstauftrag und der Dekan mit 25 % Stellenanteil in der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand hat die bisherige Bezirkseinteilung aufgelöst und wünscht eine pfarramtliche Tätigkeit, die sich der gesamten Gemeinde verpflichtet weiß. Eine Pfarrdienstordnung soll mit erfolgter Stellenbesetzung erarbeitet werden. Zum erweiterten Team gehört die Gemeindepädagogin (25 %), die Gemeindesekretärin (50 %) und die Gemeindeschwester für den Besuchsdienst. Alle Bereiche der Gemeindearbeit werden durch ehrenamtliche Mitarbeitende unterstützt und mit getragen. Das Gemeindeleben Im Zentrum der Gemeinde steht der gut besuchte Gottesdienst. Neben dem sonntäglichen Gottesdienst feiert die Gemeinde Gottesdienst mit besonderen Formen zu den Festen im Kirchenjahr. Parallel zum Hauptgottesdienst wird regelmäßig Kindergottesdienst gefeiert. Weiterhin zeichnet sich die Gemeinde durch eine reichhaltige kirchenmusikalische Arbeit und durch zwei hervorragende Organisten aus. Es gibt eine rege und selbstständige Frauenarbeit. Ein Teil der Jugendarbeit liegt in den Händen des örtlichen CVJM. Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine Belebung der Jugendarbeit, die zu einer erneuten Beheimatung der jüngeren Generation in unserer Gemeinde führt. Wir möchten als Gemeinde offen sein für alle Menschen und darin unseren sozial-diakonischen Auftrag ernst nehmen. Für die ehrenamtliche Arbeit innerhalb der Gemeinde wünschen wir uns Unterstützung und Begleitung. Wir wünschen uns eine Gemeindepfarrerin/einen Gemeindepfarrer, die bzw. der Freude an ihrem/seinem Beruf hat, gerne auf Menschen zugeht, eigene Ideen einbringt und die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit uns anpackt. An wen Sie sich wenden Nähere Informationen erteilt Ihnen: Propst Michael Karg, Tel.: ; Dekan Martin Fries, Tel.: und der Kirchenvorstandsvorsitzende Dieter Eller, Tel.: , abends. Bingen, Evangelische Christuskirchengemeinde Bingen-Büdesheim, Dekanat Ingelheim, 0,5 Pfarrvikarstelle. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages durch die Kirchenleitung. Zum zweiten Mal. Aufgrund der wachsenden Zahl der Gemeindeglieder wurde der Christuskirchengemeinde Bingen-Büdesheim im Zuge der neuen Pfarrstellenbemessung zusätzlich eine halbe Pfarrvikarstelle zugesprochen, die umgehend besetzt werden kann. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die halbe Stelle mit einem anderen halben Dienstauftrag im Dekanat Ingelheim zu verbinden. Außerdem verfügt die Gemeinde seit 1959 über eine Vollzeitstelle, die seit Januar 2003 von Frau Pfarrvikarin Glienicke verwaltet wird. Die Christuskirchengemeinde Bingen-Büdesheim umfasst Gemeindeglieder und besteht aus den Stadtteilen Büdesheim, Dietersheim, Sponsheim und Dromersheim. Büdesheim wurde 1928 in die Stadt Bingen eingemeindet, stellt heute mit Einwohnern den größten Stadtteil dar und liegt am Fuße des Scharlachbergs, der durch seine guten Weine bekannt ist. Büdesheim bietet sehr gute Einkaufsmöglichkeiten, und die Anbindung an die Innenstadt Bingen und an das Verkehrsnetz (A 60/A 61; Hauptbahnhof in Bingen) ist außerordentlich günstig. Ein Sportzentrum mit Hallenbad und eine Fachhochschule für alle Fachrichtungen sind in Büdesheim beheimatet. Ebenso sind alle Schularten vorhanden und gut erreichbar, und es gibt eine Vielzahl von sport- und kulturtreibenden Vereinen. Die Kirche, der gemeindeeigene Kindergarten, das Gemeindehaus und das Pfarrhaus bilden ein Zentrum, das 1964 errichtet wurde und in einem guten baulichen Zustand ist. Hervorzuheben ist die Architektur der Kirche, ein ansprechender Rundbau, der auch zu besonderen Gottesdiensten oder musikalischen Veranstaltungen einlädt. Wöchentlich treffen sich im Gemeindezentrum die Singgemeinschaft, das Kammermusik-Ensemble, der Jugendclub, der Handarbeitskreis und zwei Krabbelkreise. Der Konfirmandenunterricht (zwei Gruppen), der Frauentreff, der Seniorennachmittag und ein ökumenisches Glaubensgespräch finden einmal im Monat statt. Neben dem sonntäglichen Gottesdienst in der Christuskirche werden im Gemeindehaus 14-tägig Kindergottesdienste gefeiert, die von einem Team aus der Gemeinde gestaltet werden. Alle vier Wochen ist im Stadtteil Sponsheim ein Gottesdienst zu halten. Schwerpunkte in der Gemeindearbeit bilden die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten (dreigruppig), die guten Kontakte zur katholischen Kirchengemeinde, die Jugendarbeit und der Besuchsdienst, der zusammen mit Ehrenamtlichen aufgebaut wurde. Mit den zwei weiteren evangelischen Kirchengemeinden in Bingen besteht eine Arbeitsgemeinschaft; sie bemüht sich um die Stärkung des evangelischen Profils in der katholisch geprägten Region und fördert durch gemeinsame Veranstaltungen die Vernetzung der evangelischen Kirchen vor Ort.

71 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 71 Aufgrund des Zuzugs vieler junger Familien mit Kindern und der guten Arbeit unseres Kindergartens ist eine der häufigsten Amtshandlungen in der Christuskirchengemeinde die Taufe. In der Christuskirchengemeinde werden derzeit acht Erzieherinnen und eine Gemeindesekretärin (13 Wochenstunden) hauptamtlich beschäftigt. Nebenamtlich sind ein Küster, ein Gärtner, ein Hausmeister, zwei Organisten, ein Chorleiter und mehrere Reinigungskräfte in der Gemeinde tätig. Die Gemeinde ist der Regionalverwaltung Rheinhessen in Alzey angeschlossen. Der Vorsitz im Kirchenvorstand wird seit 1990 von einem Ehrenamtlichen wahrgenommen. Von der neuen Pfarrerin/ dem neuen Pfarrer wird Aufgeschlossenheit und menschliche Offenheit erwartet. Wir wünschen uns, dass sie/er sich in die bestehende Strukturen vor Ort und in der Kirchengemeinde einarbeitet und unsere Kirchengemeinde mit eigenen Ideen und neuen Impulsen bereichert. Der Kirchenvorstand hat im Frühjahr 2004 ein Leitbild für die Kirchengemeinde entwickelt und ist bereit, bei der Umsetzung der neuen Perspektiven für die Gemeindearbeit mitzuarbeiten. Da das Pfarrhaus bereits durch die Inhaberin der Vollzeitstelle besetzt ist, ist der Kirchenvorstand gern bei der Suche eines entsprechenden Wohnraums behilflich. Weitere Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Bernd Schultheiß, Pfarrer-Franz-Como-Straße 2, Bingen, Tel.: ; Pfarrerin Janina Glienicke, Tel.: ; Dekanin Annette Stegmann, Ingelheim, Tel.: und Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: Darmstadt, Paulusgemeinde, Pfarrstelle II (0,5 Stelle für Westbezirk), Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus B Die Paulusgemeinde ist beheimatet in einem Wohngebiet am südlichen Stadtrand Darmstadts, es umfasst ein altes Villenviertel und Straßenzüge mit Mietwohnungen für mittlere Ansprüche. Zurzeit verändern sich rasch die Altersstruktur (Verjüngung) und berufliche Zugehörigkeit der Bewohnerschaft (in Richtung Dienstleistungssektor). Das lebhafte Interesse für kulturelle Angebote, das viele Bewohner des Quartiers bisher ausgezeichnet hat, ist nach wie vor festzustellen. In der Paulusgemeinde, die rund Mitglieder hat, sind eineinhalb Pfarrstellen errichtet. Im westlichen der beiden Seelsorgebezirke (nach derzeitiger Einteilung) lebt rund ein Drittel der Gemeindeglieder. Zentrum des Gemeindelebens ist die Pauluskirche, die im nächsten Jahr einhundert Jahre alt wird. Sie hat Sitzplätze (gute Akustik durch neue Lautsprecheranlage). Wertvollster Teil ihrer Ausstattung ist eine große Schuke-Orgel. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über einen vielseitig nutzbaren Kirchensaal, das (im Umbau befindliche) Gebäude der Kindertagesstätte (75 Plätze), in dem ein Stockwerk der Jugendarbeit vorbehalten ist, sowie über eine Altenbegegnungsstätte in einem gemeindeeigenen Haus. Dieses Raumprogramm entspricht den Interesseschwerpunkten der Gemeinde: Die besondere Pflege des gottesdienstlichen Lebens gehört zu ihren Traditionen. Außer dem sonntäglichen Hauptgottesdienst wird regelmäßig eine Wochenschlussandacht und einmal im Monat ein Frühgottesdienst mit Abendmahl gefeiert. Gelegentliche Sondergottesdienste (Epiphanias, Johannis-, Reformationstag u. a.) kommen hinzu. Weitere Akzente möchte die Gemeinde auch zukünftig in der Kirchenmusik, in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in der Arbeit mit älteren Menschen setzen. Die vielfältigen kirchenmusikalischen Aktivitäten werden von einem beim Dekanat angestellten A-Kirchenmusiker geleitet. Eine ebenfalls beim Dekanat angestellte Diakonin (teilzeitbeschäftigt) und ein Mitarbeiter des EJW gestalten die stadtteilbezogene Jugendarbeit. Zum Team der Kindertagesstätte gehören neun pädagogische Fachkräfte, die meisten teilzeitbeschäftigt. Ein hauptamtlicher Küster und eine Halbtagskraft im Gemeindebüro leisten bei der vielfältigen Arbeit der Gemeinde wichtige Hilfe. Weitere Informationen über die Paulusgemeinde sind im Internet unter zu finden. Die Zuständigkeit für die verschiedenen Bereiche der Gemeindearbeit und die Leitung oder Begleitung besonderer Aktivitäten sprechen die Pfarrer bezirksübergreifend ab. Der unterschiedliche Umfang der beiden Pfarrstellen wird dabei berücksichtigt. Dem bisherigen Inhaber der Pfarrstelle West war die Verantwortung für den gesamten Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen von der Kindertagesstätte über den Kindergottesdienst bis zu den Kinder- und Jugendgruppen übertragen. Auch in den einschlägigen Gremien arbeitete er mit. An dieser Schwerpunktsetzung soll festgehalten werden. Es ist der Gemeinde wichtig, dass ihre Pfarrer bzw. Pfarrerinnen bereit und in der Lage sind, miteinander, mit dem sehr aktiven Kirchenvorstand und mit den zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eng zusammenzuarbeiten. Auch wünscht sich die Gemeinde Offenheit für die sich anbahnende Kooperation mit den übrigen evangelischen Gemeinden im Stadtteil Bessungen. Die Gemeinde bietet dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin des Westbezirks eine Wohnung mit Amtszimmer an. Sie besteht aus sechs Wohnräumen, Küche, Bad, Duschbad, WC, Balkon und Trocken- sowie Abstellkammer und liegt im 1. und 2. Stock des Gebäudes, dessen Souterrain und Erdgeschoss von der Kindertagesstätte und der Jugendarbeit genutzt werden. Vor und hinter dem Gebäude liegen mit Bäumen bestandene Grünflächen. Darmstadt bietet sehr gute schulische und sonstige Ausbildungsmöglichkeiten. Die Stelle, die am 1. Februar 2006 frei geworden ist, sollte möglichst bald wieder besetzt werden. Auskünfte erteilen gern: Pfr. Wolfram Jäger, Tel , und Dr. Helga Wiest, Tel , sowie Pröpstin Karin Held, Tel , und Dekan Norbert Mander, Tel

72 72 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Diez, Stiftskirchengemeinde, Pfarrstelle II, Dekanat Diez, Modus C Der bisherige Inhaber der Pfarrstelle Diez II geht nach 29 Jahren zum in den Ruhestand. Die Ev. Stiftskirchengemeinde Diez umfasst den alten Stadtkern und Stadtteile der Stadt Diez sowie die benachbarten Dörfer Birlenbach und Fachingen aufgeteilt in zwei Pfarrbezirke. Zum Seelsorgebezirk der Pfarrstelle II (insgesamt Gemeindeglieder) gehören außer einem Teil in der Stadt Diez die Außenorte Birlenbach und Fachingen. Die traditionsreiche Stadt Diez (über Einwohner) ist Sitz der Verbandsgemeinde Diez und vieler anderer Einrichtungen. Diez ist gleichfalls Standort der Bundeswehr (ev. Militärseelsorger) und der Justizvollzugsanstalt (Gefängnisseelsorger). Am Ort befinden sich alle Schularten, Krankenhaus (mit Krankenhausseelsorgerin) und Ärzte verschiedener Fachrichtungen. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zu Limburg (mit Autobahn- und ICE-Anschluss) befindet sich Diez in einem geschlossenen Siedlungsbereich von ca Einwohnern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten am Ort. Die Ev. Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez (derzeit Sitz des Dekanates) und die St. Peter Gemeinde Diez-Altendiez sind Nachbarn der Stiftskirchengemeinde. Zur katholischen Kirchengemeinde am Ort bestehen gute Kontakte. Die schöne und traditionsreiche Stiftskirche wurde 1989 renoviert und liegt unterhalb des Diezer Grafenschlosses. Sie ist die zentrale Gottesdienststätte der Gemeinde. Sie umfasst 350 Sitzplätze (gute Akustik). Hier findet der sonntägliche Gottesdienst im Wechsel mit dem Pfarrer der Pfarrstelle I statt. Einmal im Monat werden vom Inhaber der Pfarrstelle II jeweils in der Kapelle Fachingen und im Gottesdienstraum des Rathauses Birlenbach Gottesdienste gehalten. Besondere Gottesdienste im Jahr haben feste Tradition. Die Pfarrer beider Pfarrbezirke vertreten sich gegenseitig und arbeiten in der Gemeinde zusammen. Das Pfarrhaus des Inhabers der Pfarrstelle II (2-geschossig, Baujahr 1973) befindet sich im Wohngebiet Schläfer in Diez und wird renoviert. Es hat zentrale Gasheizung. Im Erdgeschoss befinden sich 2 Amtszimmer, 1 großes Wohn- Esszimmer, Küche, WC und Terrasse; im Obergeschoss befinden sich 1 Schlafzimmer und 3 weitere Zimmer, 1 Abstellraum, 2 Bäder, 1 WC und ein überdachter Balkon. Garage mit Abstellraum und Pfarrgarten sind vorhanden. Die Kirchengemeinde ist Eigentümerin von 6 Gebäuden und Träger von drei Kindertagesstätten (2 in unmittelbarer Nähe unseres Gemeindezentrums am Schlossberg in Diez und 1 in Birlenbach) mit insgesamt 9 Gruppen. Hauptamtliche Mitarbeiter/innen: 1 Gemeindepädagogin (halbe Stelle mit der anderen Hälfte in der St. Peter Gemeinde Diez beschäftigt), 1 Gemeindesekretärin (ganze Stelle), 1 Küster (ganze Stelle). 1 Organistin ist nebenamtlich tätig. In den Kindertagesstätten sind derzeit 26 Erzieherinnen und 1 Erzieher im Angestelltenverhältnis tätig, dazu 2 Hauswirtschafterinnen und 5 Reinigungskräfte. Es gibt Gruppen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Ältere sowie in diesem Jahr 38 Konfirmanden aus beiden Bezirken. Die Kirchengemeinde ist der Ev. Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald (Sitz in Nassau) angeschlossen. Der jährliche Haushalt der Kirchengemeinde umfasst ca. 1,1 Mio. EUR. Aufgabenschwerpunkte der Kirchengemeinde sind die Gemeindearbeit in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten durch christliche Begleitung der Kinder und Eltern. Wir bemühen uns um die Vermittlung christlicher Einstellungen und Werte durch religiöse Begleitung der Kinder vom Eintritt in den Kindergarten an. Dabei arbeiten Kindertagesstätten und Kirchengemeinde eng zusammen. Zudem möchten wir die Gottesdienste noch vielfältiger und flexibler gestalten durch vermehrte Beteiligung der Gemeindeglieder und stärkere Nutzung der Chancen, die uns die Stiftskirche bietet (Konzerte, Ausstellungen). Kirchenvorstand und Mitarbeiterschaft möchten die Gemeinde voran bringen. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes treffen sich einmal im Monat und arbeiten darüber hinaus in 6 verschiedenen Ausschüssen. Die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen treffen sich wöchentlich im Mitarbeiterkreis. Von der Inhaberin / vom Inhaber der Pfarrstelle II erwarten wir Führungsqualitäten, Engagement bei der Weiterentwicklung der Kirchengemeinde, intensive Seelsorgetätigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Kirchengemeinde. Insbesondere (außer den Kernaufgaben der Pfarrerin / des Pfarrers) wünschen wir uns von der Inhaberin / vom Inhaber der Pfarrstelle die Mitarbeit: - bei der musikalischen Bereicherung der Gottesdienste (Singkreis) - beim Aufbau eines Kindergottesdienstes - bei der Begleitung des Besuchsdienstes - die aktive Mitarbeit im Kirchenvorstand und seinen Ausschüssen - die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit und der Arbeit unserer Kindertagesstätten. Auskunft erteilen: Pfarrer Gerd-Michael Scheuch, Tel.: ; Helmut Buseck, Tel.: ; Dekan Hans-Otto Rether, Tel.: oder und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Frankfurt am Main, Dornbuschgemeinde, Pfarrstelle II (0,5), Dekanat Frankfurt/Main-Nord, Modus A, zum zweiten Mal. Nach der Pensionierung des derzeitigen Stelleninhabers suchen wir zum einen Pfarrer/eine Pfarrerin für unsere offene Großstadtgemeinde.

73 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 73 Die Lage Der Stadtteil Dornbusch liegt nur fünf U-Bahn-Minuten nördlich der Frankfurter Innenstadt mit hervorragenden Infrastrukturbedingungen. Es ist kein gewachsener Stadtteil mit altem Dorfkern oder Stadtteilzentrum, sondern ein Stadtteil mit unterschiedlichen Facetten, der von verschiedenen Seiten und zu unterschiedlichen Zeiten besiedelt wurde und so zusammenwuchs. Die Bevölkerung ist überwiegend mittelständisch geprägt, das Gemeindegebiet weist keine echten sozialen Brennpunkte auf. Das Pfarrhaus mit 8 Zimmern liegt im sog. Dichterviertel, einer der begehrtesten Wohnadressen in Frankfurt. Die Gemeinde Die Gemeinde hat derzeit Mitglieder und versucht, mit ihrem Gemeindezentrum Begegnungsstätte der hier wohnenden Stadtbevölkerung zu sein. Mit dem ehrenamtlich erstellten, mehrfach prämierten und als Stadtteilzeitung konzipierten Gemeindebrief Wir am Dornbusch will sie, wie der Titel schon sagt, zur Identitätsfindung beitragen und dem Stadtteil ein Zentrum geben. Die Gemeinde weist ein reges, generationsübergreifendes Gemeindeleben auch außerhalb der Gottesdienste auf, das überwiegend ehrenamtlich und eigenverantwortlich geleitet wird. So gibt es u.a. einen offenen Cafe-Treff für Ältere, Kinderkleiderbörsen, einen großen Flohmarkt im November, regelmäßige Literatur- und Bastelkreise sowie Konzerte. Die Gemeinde lebt in guter und in wichtiger ökumenischer Geschwisterlichkeit zu der benachbarten römisch-katholischen St. Albert Gemeinde. Kirche und Gottesdienste Die Kirche ist nach verkleinerndem Umbau völlig neu und ansprechend gestaltet, bietet aber immer noch Platz für gut 150 Personen. Durch beweglich gehaltene Einrichtung (incl. des Altares) bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten des Gottesdienstes. Demgemäß werden auch unterschiedliche Gottesdienstformen wie Familiengottesdienste und Agape-Mahlfeiern angeboten. Eine Prädikantin und ein Prädikant aus der Gemeinde gestalten regelmäßig eigenverantwortlich Gottesdienste. Das einzige nicht bewegliche Teil in der Kirche ist eine neue Mayer-Orgel mit 12 Registern. Ein kleiner, aber zuverlässiger Chor begleitet mehrmals jährlich den Gottesdienst musikalisch. Kirchenvorstand und Mitarbeitende Der engagierte Kirchenvorstand, seit Jahren unter ehrenamtlicher Leitung, arbeitet mit vorbereitenden Ausschüssen. Zum Hauptamtlichen-Team gehören derzeit noch eine Sekretärin mit einer 0,65 Stelle, eine Gemeindepädagogin mit einer 0,75 Stelle und ein Hausmeister mit voller Stelle. Da in der nächsten Zeit Stellenreduzierungen in diesem Bereich eintreten werden, verhandelt die Gemeinde derzeit mit zwei Nachbargemeinden über einen Verwaltungsverbund. Ferner hat die Gemeinde eine an anderer Stelle im Gemeindegebiet liegende Kindertagesstätte mit derzeit 5 Kita- und 1 Hortgruppe und den entsprechenden Mitarbeitenden. Und das wünschen wir uns Sie sollten kontaktfreudig und offen sein, über Verwaltungskenntnisse verfügen (obwohl der Ev. Regionalverband Ffm. erhebliche Unterstützung leistet), bereit und in der Lage sein, neue Ideen in der Kinder- und Konfirmandenarbeit einzubringen, Freude an der Gottesdienstgestaltung haben, ökumenisch interessiert sein und sich die Zusammenarbeit mit einer Kollegin auf voller Stelle vorstellen können. Da die ausgeschriebene Stelle auf 0,5 reduziert wurde, ist eine Arbeitsaufteilung nach Sachgebieten statt nach Pfarrbezirken angedacht. Neugierig geworden? Dann melden Sie sich bei uns. Nähere Informationen zur Gemeinde finden Sie auf unserer ehrenamtlich betreuten Website ( Für weitere Auskünfte stehen Ihnen der Vorsitzende des KV, Klaus-Dieter Drescher, Tel. dienstl.: und priv ; Pfarrerin Doris Müller-Fisher, Tel.: (Gemeindebüro) oder ; der Dekan des Dekanats Ffm.-Nord, Pfarrer Jürgen Moser, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: gerne zur Verfügung. 0,5 Projekt-Pfarrstelle (3 Jahre befristet) für das Gemeindeaufbauprojekt der neu gegründeten Ev. Kirchengemeinde Frankfurt a.m.-riedberg im Ev. Dekanat Frankfurt am Main-Nord. Besetzung durch die Kirchenleitung. Im Neubaugebiet Riedberg entsteht ein neuer Frankfurter Stadtteil. Dort werden in den kommenden Jahren ca Menschen leben. Am 1. April 2004 wurde die Ev. Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Riedberg gegründet. Besonders viele junge Familien mit Kindern gehören zu den Neuzugezogenen. Die Gemeinde hat zurzeit ihren Standort in der Grundschule und wird im Laufe der nächsten 3 Jahre ein Kirchenzentrum erhalten. Der DSV Ffm-Nord leitet die Gemeinde als treuhänderischer KV. Die Gemeindearbeit vor Ort wird von einem eigens dafür gegründeten Ausschuss Riedberg verantwortet, dem u. a. Gemeindeglieder, DSV-Mitglieder, der Gemeindepfarrer (0,5 Pfarrstelle) und eine Gemeindepädagogin (1,0) angehören. Das Profil dieser neuen Gemeinde zu finden und entwikkeln, ist für alle bisher am Projekt Beteiligten eine positive und reizvolle Herausforderung. Die Gründungsphase bietet die große Chance, nahe an den Bedürfnissen der Gemeindeglieder und Neubürger im entstehenden Stadtteil Riedberg orientiert und offen für die spirituelle und theologische Vielfalt der evangelischen Kirchengestalten (wanderndes Gottesvolk, Stadt Gottes, Salz und Licht der Erde, Leib Christi...) das künftige Profil der Gemeinde inhaltlich wie strukturell mit zu gestalten. Der offene Prozess der Profilentwicklung ermöglicht Zugänge für Menschen unterschiedlichster Herkunft und Kirchenbindung. Die Kirchenleitung hat auf Antrag des DSV für dieses Gemeindeaufbauprojekt eine 0,5 Projekt-Pfarrstelle befristet für 3 Jahre genehmigt. Sie ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Kirchenleitung im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand zu besetzen. Folgende Aufgaben gehören zum Profil der Projekt- Pfarrstelle:

74 74 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ) Aufbau eines Netzwerkes gegebenenfalls eines Forums als Grundlage für die Gemeindearbeit - Vernetzung der neuen Gemeinde mit den gesellschaftlichen Gruppen vor Ort als Grundlage für die Gemeindearbeit. - Kontaktaufnahme und Pflege von Beziehungen, Prüfung von gemeinsamen Interessen und Wahrnehmung von Zielen, insbesondere mit folgenden Gruppen: Schulen, Vereinen, Parteien/Ortsbeiräte, Universität/naturwissenschaftliche Fachbereiche, Hochschulgemeinde, katholische Kirche, andere religiöse Gruppen, Interessengemeinschaft Riedberg und der Hessen Agentur. - Um die kirchliche Verankerung dieses Projekts bewusst zu machen, sind regelmäßige Zielgruppenund Themengottesdienste wünschenswert. Ziel dieses Arbeitsschwerpunktes soll sein: Präsenz der Kirche zeigen im Sinne von Dietrich Bonhoeffer Kirche für andere, sich den Alltagsproblemen der Menschen im neu entstehenden Stadtteil zuzuwenden und Zusammenhänge zu stiften. 2) Etablierung eines Angebots für halboffene Jugendarbeit Neben und in Ergänzung zu dem bereits etablierten Angebot der Gemeindepädagogin im Bereich der Arbeit mit Kindern soll der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin ein qualifiziertes Angebot für halboffene Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit anderen in der Kinderund Jugendarbeit (Ev. Stadtjugendarbeit, Ev. Gemeindejugendvertretung, christliche Jugendwerke) entwikkeln und etablieren. Ziele dieses Angebots sollen sein: - Werte vermitteln. - Die Sozialkompetenzen von Jugendlichen erweitern ermöglichen (z. B. auch durch Freizeiten). - Jugendlichen, die am Riedberg in der Regel materiell gut ausgestattet sind, Gruppenerlebnisse ermöglichen gegen die Vereinzelung. - Die Eigenverantwortung von Jugendlichen fördern in Planung, Themenfindung und Gestaltung. - Jugendliche erfahren Kirche als verlässlichen Raum in einer Umwelt ohne gewachsene Strukturen. - Den Jugendlichen helfen, die eigene Spiritualität zu entdecken und zu gestalten; dafür ist ein erlebnispädagogischer Ansatz besonders wünschenswert. - In konkreten Lebensfragen Angebote christlicher Wertorientierung und der seelsorgerlichen Begleitung machen. Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet: - Eine enge konzeptionelle Zusammenarbeit mit dem Riedberg-Pfarrer und der Gemeindepädagogin. - Die Beteiligung an den pfarramtlichen Grundfunktionen (Gottesdienste, Kasualien, vor allem Konfirmandenarbeit) als fester Bestandteil des Projektauftrages. - Teamfähigkeit und die Fähigkeit zu vernetztem Arbeiten. - Berufserfahrungen aus der Arbeit mit Jugendlichen. - Kompetenz im Bereich von Gemeinwesenarbeit. - Kompetenz im Bereich der Gewinnung, Motivation und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. - Aufgrund von Arbeitsstil und beruflichen Kompetenzen die Fähigkeit, die Projektaufgabe so zu realisieren, dass in den drei Jahren seiner/ihrer Tätigkeit stabile, tragfähige Strukturen aufgebaut sind, die sinnvolles Weiterarbeiten für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ohne hauptamtliche Arbeitskraft möglich machen. - Eine sorgfältige Dokumentation der Projektarbeit, aus der der exemplarische Charakter des Projektauftrages als Teil des Gesamtprojektes Aufbau der Gemeinde Riedberg hervorgeht. Besonders für die Reflexion und Dokumentation des 3-jährigen Projektverlaufs und seiner Ergebnisse und Erkenntnisse erhält der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin die fachliche Unterstützung und Begleitung durch das Zentrum Verkündigung. Sind Sie neugierig geworden und können sich vorstellen, in einem engagierten Team von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden die Pionierarbeit am Riedberg mitzugestalten? Weitere Auskünfte erteilen gerne: Die DSV-Vorsitzende Barbara Mielert, Tel.: ; Dekan Jürgen Moser, Tel.: ; Pfarrer Georg Pape, Referent für Gemeindeentwicklung im Zentrum Verkündigung der EKHN, Tel.: ; Riedberg- Pfarrer Hans-Christoph Engler, Tel.: und die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: Holzheim / Dorf-Güll, Dekanat Hungen, 1,0 Pfarrstelle, Modus B Zur Pfarrstelle Holzheim gehören die beiden eigenständigen Kirchengemeinden Holzheim und Dorf-Güll. Die Stelle ist ab sofort zu besetzen. Wer sind wir, wo liegen unsere Gemeinden: Holzheim und Dorf-Güll sind Stadtteile von Pohlheim, der größten Kreiskommune des Landkreises Gießen. Die Orte liegen im Süden der Stadt und des Landkreises, am Rande der Wetterau und sind ländlich geprägt. Die Lage direkt am Gambacher Kreuz bietet beste Verkehrsanbindungen in jede Richtung zur A 5 und A 45. Die Universitätsstadt Gießen ist ca. 15 Autominuten von Holzheim entfernt. Auch Frankfurt ist in ca. 30 Minuten mit dem Pkw zu erreichen.

75 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 75 Holzheim hat Einwohner, davon sind evangelische Christen. Im 3 km entfernten Stadtteil Dorf-Güll leben Menschen mit 690 evangelischen Kirchenmitgliedern. Die Bevölkerung der beiden Gemeinden bilden überwiegend Angestellte und Arbeiter mit Arbeitsplätzen im Raum Gießen und Mittelhessen. Landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sowie Handwerks- und Handelsunternehmen befinden sich vor Ort. Unser Pfarrhaus steht in Holzheim. Dort lebt man... - in einer gewachsenen, intakten, ländlichen Dorfgemeinschaft - mit aktivem, funktionierendem Vereinsleben - mit fast allen Einkaufsmöglichkeiten im Ort einschließlich Bank und Sparkasse - mit städtischem Kindergarten und privatem Kinderbetreuungsangebot - mit einer Grundschule am Ort sowie einer Gesamtschule in Pohlheim und Gymnasien, Fach- und Berufsschulen, Universität und Fachhochschulen im nahegelegenen Gießen - mit guten Schulbus- und Busverbindungen - mit gesicherter Gesundheitsbetreuung durch Arzt- und Zahnarztpraxis vor Ort - mit einer neu gebauten Kulturellen Mitte (kommunales Gemeindezentrum), welche vielen Veranstaltungen Raum und Möglichkeiten bietet - mit Sporthalle, Freibad, Sport-, Reit- und Tennisplatz für die körperliche Betätigung. Unsere Kirchengemeinden: Die Gottesdienste finden sonntags in Dorf-Güll um 9.15 Uhr und in Holzheim um Uhr statt. Für vielfältige Gottesdienstformen sind die Gemeinden aufgeschlossen. Beide Gemeinden haben reformierten Bekenntnisstand. Eine aktive Frauenarbeit mit Frauenhilfe, Frauenfrühstück und Abend der Begegnung besteht. Der Kinderchor Orgelpfeifen lädt Kinder wöchentlich zum Singen ein. Die Kinderoase findet im 14-tägigen Rhythmus sonntäglich statt und bietet somit Eltern die Möglichkeit, den Gottesdienst ungestört zu besuchen, während die Kinder ihren eigenen Gottesdienst erleben. Ein Besuchsdienst hält kirchlichen Kontakt mit älteren und kranken Menschen und Jubilaren. Regelmäßig finden Seniorennachmittage statt. Unser Gemeindebrief erscheint vierteljährlich. Besuchen Sie uns auch unter: In beiden Gemeinden besteht eine landeskirchliche Gemeinschaft bzw. Stadtmission mit guter Jugend- (EC), Kinder- und Chorarbeit. Trotz eigenständiger Arbeit besteht der Wunsch nach geistlichem Miteinander mit den Gemeinschaften. Unsere Mitarbeiter/innen: Für alle Gruppen sind ehrenamtliche Mitarbeiter/innen vorhanden. Für die musikalische Arbeit ist eine 1 /4 Stelle der Dekanatsmusikerin eingerichtet und für den Aufbau einer Jugendgruppe steht für begrenzte Zeit eine Dekanatsjugendreferentin zur Verfügung. Nebenberuflich sind ein Küster, Organisten, eine Sekretärin und eine Reinigungskraft tätig. Mehrere Gemeindemitglieder sind Prädikanten und Lektoren. Unsere Baulichkeiten Die Kirche in Holzheim wurde im Jahre 1632 erbaut und bietet etwa 500 Personen in ihrem schönen Innenraum Platz. Das Gemeindehaus mit Nebenräumen und Außenterrasse befindet sich direkt neben der Kirche. Hier können Veranstaltungen für ca. 100 Personen stattfinden. Ein geräumiges Pfarrhaus mit zwei Amtsräumen und Garten (Gesamtgrundstücksgröße 910 m 2 ) steht gegenüber der Kirche. Es wurde im Jahr 1956 erbaut. Die Dorf-Güller Kirche hat etwa 220 Sitzplätze und stammt aus dem Jahr In unmittelbarer Nähe wurde im Jahr 1999 ein modernes Gemeindehaus (Arche) mit Saal und Funktionsräumen errichtet. Was wir uns wünschen: Unsere Gemeindearbeit steht unter folgendem Leitbild: Wir möchten eine Gemeinde werden, die sich ausrichtet am biblischen Bild von Gemeinde. Unsere Grundlage und unser Fundament ist Jesus Christus, der gekreuzigte, auferstandene und wiederkommende Herr. Unser Auftrag ist es, Menschen zum Glauben an Jesus Christus einzuladen und miteinander in der Nachfolge Jesu zu leben. Wir freuen uns auf eine/einen Pfarrerin/Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, das uns auf diesen Grundlagen die biblische Botschaft verkündigt. Wir legen Wert auf seelsorgerliche Betreuung der Gemeindemitglieder. Wir wünschen uns, dass die Kommunikation und die gute Zusammenarbeit zu den örtlichen Gruppen gepflegt wird und Kirchendistanzierte sich in unsere Gemeinde einbinden lassen. Wir sehen die Arbeit mit Senioren, Familien, Jugendlichen als wichtig und noch ausbaufähig an. Zwei teamfähige engagierte Kirchenvorstände freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Nähere Auskünfte sind über Propst Klaus Eibach, Lonystraße 13, Gießen, Tel.: ; Dekanin Barbara Alt, Tel.: sowie die Vorsitzenden der Kirchenvorstände Herbert Jung, Holzheim, Tel.: und Werner Schöps, Dorf-Güll, Tel.: zu erhalten.

76 76 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kelkheim, Evangelische Paulusgemeinde, Pfarrstelle II, mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2), Dekanat Kronberg, Modus A Die Evangelische Paulusgemeinde (ca Mitglieder) ist die älteste von drei Evangelischen Kirchengemeinden der Stadt Kelkheim/Taunus und umfasst den südlichen Kernbereich der Stadt mit den Ortsteilen Münster und Kelkheim (z. T.). Die Pfarrstelle ist sofort wegen Wechsel der jetzigen Stelleninhaberin in eine andere Gemeinde neu zu besetzen. Die Stadt Kelkheim ( Einwohner) bietet sowohl eine gute verkehrsmäßige Anbindung an das Rhein-Main- Gebiet (Bahnlinie nach Frankfurt-Höchst, günstiger Autobahnanschluss) als auch einen hohen Freizeitwert durch seine Lage am Taunushang. Im Ort gibt es gute Einkaufsmöglichkeiten; das Main-Taunus-Zentrum ist nur 7 km entfernt. Alle Schulformen sowie ein reichhaltiges kulturelles Angebot sind vorhanden. Ein Großteil der Bevölkerung ist dem Bereich der Angestellten und Beamten zuzurechnen (Industrie, Verwaltung, Flughafen); kennzeichnend für Kelkheim, wie für den ganzen Main-Taunus-Kreis, ist ein hoher Grad von berufsbedingter Mobilität. Die Paulusgemeinde wurde 1930 gegründet. Es besteht ein 1990 gebautes geräumiges Gemeindezentrum, das neben dem Gottesdienstraum (ca. 90 Plätze mit Erweiterungsmöglichkeiten), einen Vorraum, zwei Gemeinderäume, zwei Jugendräume sowie sechs Räume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einem Dach vereint. Die Paulusgemeinde ist eine aufgeschlossene, offene Gemeinde und hat ein reichhaltiges gottesdienstliches und gemeindliches Leben mit folgenden Schwerpunkten - im gottesdienstlichen Bereich: wöchentliches Friedensgebet, Advents- und Passionsandachten, Gottesdienste zu besonderen Anlässen (z. B. 27. Januar), Kindergottesdienst, Familiengottesdienste, Osternacht, - besonderes Engagement im Bereich des Konfirmandenunterrichts (ca. 40 Konfirmanden), - im kirchenmusikalischen Bereich: Kantorei, Jugendchor, Kinderchor, Instrumentalkreise, - in der Kinder- und Jugendarbeit: Jungschargruppen, Bistro, Mutter-Kind-Kreise - sowie in den sozialdiakonischen Arbeitsfeldern: integrative Kindertagesstätte, Diakoniestation und Flüchtlingsbetreuung. Neben der Inhaberin der Pfarrstelle I mit vollem Dienstauftrag sind in der Gemeinde folgende Personen hauptamtlich beschäftigt: eine Gemeindesekretärin (0,75 Stelle), eine B-Kirchenmusikerstelle (1,0 Stelle, gemeinsam mit der benachbarten Stephanusgemeinde, zurzeit vakant), eine Gemeindepädagogin (0,75 Stelle, verantwortlich für die Kinder- und Jugendarbeit, mit verantwortlich für den Konfirmandenunterricht). Die Paulusgemeinde ist Trägerin der integrativen Kindertagesstätte ARCHE NOAH mit gegenwärtig 140 Kindern in sieben Gruppen. Die Diakoniestation der drei Evangelischen Kirchengemeinden, deren Geschäftsführung bei der Paulusgemeinde liegt, betreut im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit der Caritas und dem Deutschen Roten Kreuz ( Sozialstation Kelkheim ) die Kranken und Pflegebedürftigen der Stadt. Der Kirchenvorstand und die Gemeinde wünschen sich - eine Persönlichkeit, die auf Team- und Dialogfähigkeit in der Zusammenarbeit mit den haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Wert legt, - eine Persönlichkeit mit Kreativität und Offenheit, mit Organisationstalent und der Fähigkeit, zu strukturieren, - eine Persönlichkeit mit der Bereitschaft, auf Menschen zuzugehen und sie zur Mitarbeit zu motivieren, - eine Persönlichkeit mit eigenständiger theologischer Kompetenz und der Fähigkeit, sich auch den der Kirche ferner stehenden Menschen verständlich zu machen. Die Aufteilung der Aufgabenbereiche wird mit dem Kirchenvorstand und der Inhaberin der Pfarrstelle I abgesprochen. Der Kirchenvorstand ist bei der Suche einer Dienstwohnung behilflich. Auskünfte erteilen: Dipl. Kfm. Pohl, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ; Pfrn. Paulmann, Tel.: sowie Dekan Kühn, Tel.: ; Propst Dr. Rink, Tel.: Mainz-Finthen-Drais, Pfarrstelle I (0,5), Dekanat Mainz, Modus A Zum 1. Februar 2006 ist in der Evangelischen Kirchengemeinde Finthen-Drais die Pfarrstelle I mit halbem Dienstauftrag (50 %) zu besetzen. Eine schnelle und qualifizierte Neubesetzung der vakanten attraktiven Stelle ist erwünscht. Die Evangelische Kirchengemeinde Finthen-Drais wirkt in den noch ländlich geprägten Vororten Finthen und Drais der Universitäts- und Landeshauptstadt Mainz. In beiden Vororten gibt es Kindergärten und Grundschulen, dazu in Finthen eine Waldorf-Schule. Alle weiterführenden Schultypen und die Johannes-Gutenberg-Universität sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Kirchengemeinde hat, durch das neue Stellenbemessungsverfahren bedingt, nun 1,5 Pfarrstellen mit festgelegten bzw. neu festzulegenden Zuständigkeiten. Näheres wird eine gemeinsam mit dem Stelleninhaber der Pfarrstelle II zu erarbeitende Pfarrdienstordnung bestimmen. Der Stadtteil Finthen hat ca , Drais ca Einwohner; von diesen sind jeweils bzw. 850 evangelische Gemeindeglieder. In beiden Stadtteilen wächst die Einwohnerzahl durch Neubaugebiete. In beiden Stadtteilen gibt es ein Altenheim. Die Kirchengemeinde besitzt in Finthen eine schöne Kirche mit ca. 250 Sitzplätzen bei wöchentlichem Gottesdienst, ein neues Gemeindezentrum befindet sich direkt daneben im Bau. In Drais haben wir eine schmucke kleine Kirche (ca. 100 Sitzplätze) mit angeschlossenen Gemeinderäumen, die gerade ihrer Bestimmung übergeben wurden.

77 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 77 Hier findet der Gottesdienst im 14-tägigen Rhythmus statt. In unserer lebendigen Gemeinde mit ihren vielen Gruppenaktivitäten kann man sich wohl fühlen. Variantenreiche Gottesdienste und Freude an neuem Gestalten gehören dazu. Jeden Monat findet ein Kirchkaffee im Anschluss an den Gottesdienst statt. Die seelsorgerliche Betreuung der Gemeindeglieder durch den Diakonie- und Besuchsdienstkreis in Drais und Finthen ist aus unserer Gemeinde nicht wegzudenken. Die Arbeit mit Kindern in Krabbelgruppen und Spielkreisen wird rege in Anspruch genommen. Wir sind in der Jugendarbeit auf der Suche nach Mitarbeitenden auf Honorarbasis. Die Konfirmandenarbeit in zwei Gruppen hat einen hohen Stellenwert. Der Familienkreis bietet Freizeitaktivitäten und ein interessantes Vortrags- und Diskussionsprogramm an. Der Kirchenchor und der Posaunenchor wirken bei den Gottesdiensten regelmäßig mit. Die Kirchenmusik ist ein wichtiges Element in unserer Gemeinde. Für die Menschen im fortgeschrittenen Alter gibt es zahlreiche Angebote für Leib, Seele und Geist. Die enge ökumenische Zusammenarbeit wird geprägt durch eine Vielzahl von Aktivitäten, z. B. kirchenmusikalischer Art. Außerdem gibt es Bibelkreise in Finthen und Drais, Andachten und Gottesdienste, den Frauenkreis oder das Gemeindefest. Beruflich Mitarbeitende sind ein Hausmeister (derzeit 7 Wochenstunden), eine Reinigungskraft (12 Wochenstunden) und eine Sekretärin (20 Wochenstunden) in Teilzeitbeschäftigung. In den Arbeitsfeldern Kirchenmusik und Spielkreise sind einige Honorarkräfte tätig. Wir haben einen großen Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine gut organisierte Ausschuss- und Projektarbeit im Kirchenvorstand. Ein Gemeindekonzept mit aussagekräftigem Logo wurde entwickelt; die Tätigkeiten der Gemeinde unterliegen einem ständigen Analyse- und Reflexionsprozess. Die Gemeinde intensiviert derzeit ihre Öffentlichkeitsarbeit. Im Aufbau befindet sich eine homepage. Wir wünschen uns von der neuen Pfarrerin oder dem neuen Pfarrer: - Eine enge Zusammenarbeit mit der gesamten Gemeinde, aufgeschlossene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen. - Freude an den gewohnten Sonntagsgottesdiensten und auch moderneren, offenen Formen der Gottesdienstgestaltung. Kirchenmusikalische Kompetenz ist erwünscht. - Engagierte Mitarbeit bei der weiteren Umsetzung des Gemeindekonzeptes, besonders in der religionspädagogischen Arbeit. - Neue Ideen für die Gemeindearbeit bei Fortführen dessen, was sich als lebendig erwiesen hat. Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne Herr Pfarrer Josef Scheuba unter der Tel.-Nr (ev-kirche.finthen-drais-ii@web.de) oder Herr Dr. Klaus Köthe, stellvertretender Kirchenvorstands-Vorsitzender, Tel.: (K-R.Koethe@web.de), zur Verfügung. Darüber hinaus erteilen gerne Auskünfte: Herr Dekan Jens Böhm, Tel.: (Jens.IJ.Boehm@t-online.de) und Herr Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: (propstei.rheinhessen@t-online.de). Evangelisch-Reformierte Buchenbuschgemeinde, Neu-Isenburg, Dekanat Dreieich, Gemeindewahl Weil der jetzige Inhaber der Pfarrstelle unserer Gemeinde nach 12 Jahren in den Ruhestand versetzt wird, ist diese Pfarrstelle zum 1. Juli 2006 wieder neu zu besetzen. Neu-Isenburg ist eine Stadt mit rd Einwohnern, ca. 10 km südlich von Frankfurt/Main gelegen. Unsere Gemeinde befindet sich im südöstlichen Teil, Buchenbusch genannt wurde der erste Abschnitt einer Arbeitersiedlung verwirklicht, die ab 1960 durch Neubaugebiete mit Einfamilien- und Reihenhäusern sowie Wohnblocks und Hochhäuser kräftig gewachsen ist. Unsere Kirche, das Gemeindehaus und das Pfarrhaus wurden 1966 gebaut und bilden einen Gebäudekomplex. Der Kirchenraum hat ca. 200 Sitzplätze und eine gute Akustik. Im Souterrain des Kirchenbaus stehen ein Gemeindesaal, ein Sitzungsraum und der Jugendraum Egal für die Gemeindearbeit zur Verfügung. Im Gemeindebüro beschäftigen wir eine Halbtageskraft. Das Amtszimmer hat einen direkten Zugang zu einer geräumigen Pfarrdienstwohnung, die auch für große Familien ausreichend Platz bietet. In unserem Gemeindesaal mit erhöhter Bühne kommen der Erwachsenentreff, die Kindergruppen, der Seniorentanzkreis, der Frauengymnastikkreis, der Kirchenchor und der Kammermusikkreis zusammen. Hier finden auch die zentralen Veranstaltungen der Gemeinde statt, wie Neujahrsempfänge, Begrüßungen/Verabschiedungen, Gemeindeversammlungen sowie die Beratungsstunden der Flüchtlingshilfe Neu-Isenburg, mit der die Gemeinde eng verbunden ist. Der Sitzungsraum ist für Kirchenvorstandssitzungen, Seminare, Konfirmandenunterricht, den Besuchskreis und den Kirchkaffee nach dem Gottesdienst da. Der Raum Egal ist Treffpunkt der Jugendlichen. Hier befindet sich auch das Internet-Café und ist auch Tagungsort der Gemeindejugendvertretung. Bei der Vorbereitung von Freizeiten und Seminaren, der Koordination unserer halboffenen Jugendarbeit werden engagierte Ehrenamtliche von dem hauptamtlichen Gemeindepädagogen ( 1 /2 Stelle) unterstützt. Unser Halbtags-Kindergarten mit 3 Gruppen zu je 20 Kindern ist ca. 150 m vom Gemeindezentrum entfernt. Eine sehr umfangreiche Modernisierung und Renovierung wurde im Dezember 2005 abgeschlossen. Für Kindergarten und Gemeindezentrum beschäftigen wir einen Hausmeister. Wir haben gute Kontakte zu unserer katholischen Nachbargemeinde. Ihr Gemeindezentrum liegt unserem Kindergarten gegenüber. Darüber hinaus würden wir auch eine

78 78 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr übergemeindliche Zusammenarbeit mit den anderen evangelischen Gemeinden in Neu-Isenburg begrüßen. In unserem Gottesdienst steht die Predigt im Mittelpunkt, wie in allen reformierten Gemeinden. Wir sind aber aufgeschlossen für andere Gestaltungsformen und hatten bereits Musik- und Tanzgottesdienste angeboten. Für unsere Gemeindeglieder suchen wir eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. Wir wünschen uns, dass Sie - das Wort glaubhaft und zeitgemäß predigen, dabei auch Humor und menschliche Nähe und Wärme nicht außer Acht lassen, - Seelsorge als wichtigen Teil der Gemeindearbeit verstehen und entsprechend ausüben, u. a. auch zum Wohle unserer älteren Gemeindeglieder, - die Schar der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen und motivieren, - Wert auf die Wiederbelebung von Jugend- und Kindergottesdienst legen, vielleicht auch im Hinblick auf übergemeindliche Kooperationsmöglichkeiten, - dass Sie konzeptionell arbeiten und teamfähig sind. Unsere Gemeinde soll ein offenes Haus sein, in dem sich viele Gruppen zu Hause fühlen und für diese sollten Sie eine zentrale Integrationsinstanz darstellen. Weitere Informationen erhalten Sie über den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Dieter Lindenberger, Tel.: ; über das Gemeindebüro, Tel.: oder über das Internet unter sowie Dekan Martin Diehl, Tel.: und Pröpstin Helga Trösken, Tel.: Schaafheim, Dekanat Groß-Umstadt, 0,5 Pfarrstelle für Gemeindeaufbau. Erteilung eines Dienstauftrages für drei Jahre. Die evangelische Kirchengemeinde Schaafheim (3.330 Gemeindemitglieder) sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer für das Gemeindeaufbau-Projekt Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinde. Die Begleitkonzeption soll gezielt für das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit entwickelt werden. Dort sollen exemplarisch Ansätze erarbeitet werden, die auf andere Arbeitsfelder des Gemeindelebens übertragbar sind. Gefragt ist nicht die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sondern die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen in verschiedenen Teams. Zurzeit sind 35 Personen in diesem Arbeitsfeld engagiert. Diese arbeiten eigenständig und zielgruppenorientiert, mit unterschiedlichen Arbeitsformen, in regelmäßigen Angeboten oder Projekten und sind Teil der Gemeindemitarbeiterversammlung. Fünfmal jährlich treffen sich dort alle Ehrenamtlichen der Gemeinde zu Schulung und Austausch. Wer sind wir? Die evangelische Kirchengemeinde Schaafheim geht einen reflektierten Weg der Gemeindeentwicklung. Wir haben mit dem KV und einer Projektgruppe, begleitet von einem Gemeindeberater, in einem intensiven Prozess unser Leitbild entwickelt: Unser Auftrag als Gemeinde: Wir wollen uns für die Menschen, die in unseren vier Orten wohnen, öffnen und ihnen helfen, bei Gott und in der Gemeinde zu Hause zu sein. Wir wollen zu einer Gemeinschaft von mündigen fröhlichen Jüngerinnen und Jüngern werden. Wen suchen wir? Wir suchen eine innovative Pfarrerin/einen innovativen Pfarrer mit Herz für den Gemeindeaufbau, die/der a) offen auf Menschen zugeht und ihre Gaben und ihr Potential wahrnimmt; b) engagiert ein eigenes Profil einbringt und in Teamarbeit zu Kompromissen fähig ist; c) Ideen von Ehrenamtlichen aufnimmt und in eine Unterstützungs- und Vernetzungsstruktur umsetzt; d) der/dem geistliches Leben ein persönliches Anliegen ist. Welche Aufgaben gehören zur Projektstelle? Die Pfarrerin/der Pfarrer soll eine Konzeption erarbeiten und umsetzen, die folgende Ziele verfolgt: a) Ehrenamtliche in ihren geistigen und geistlichen Bedürfnissen umfassend wahrzunehmen und zu fördern; b) sie zu befähigen, ihren individuellen Beitrag zum Auftrag der Gesamtgemeinde zu finden; c) ihnen zu helfen, ihre Gaben zu entfalten und sich auszuprobieren; d) ihnen Schulungswege zu eröffnen und ihre Kompetenzen zu entwickeln; e) sie zu befähigen, selbstständig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und anzuleiten; f) ihnen dabei zu helfen, Gemeindearbeit als gegenseitiges Unterstützungsnetz wahrzunehmen, zu gestalten und in Anspruch zu nehmen. Die Projektarbeit zielt darauf ab, sich nach zwei Jahren schrittweise aus der direkten Mitarbeit auszugliedern. Der Schwerpunkt liegt dann auf der Auswertung, die nach innen (Kirchengemeinde Schaafheim) und nach außen (andere Kirchengemeinden, Dekanate, EKHN) die Erfahrungen und Ergebnisse dokumentiert und zur Verfügung stellt. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Weitere Informationen erhalten Sie durch Pfarrerin Isabel Hartmann, Tel.: und Pfarrer Stefan Hucke, Tel.: sowie Dekan Heinz-Walter Laubscheer, Tel.: oder Pröpstin Karin Held, Tel.: Bewerbungen richten Sie bitte an die Kirchenverwaltung.

79 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 79 Treis an der Lumda, Dekanat Kirchberg, 1,0 Pfarrstelle für Gemeindeaufbau-Projekt. Erteilung eines Dienstauftrages für drei Jahre, zum zweiten Mal. Sie haben immer schon einmal davon geträumt, die Kirchentagsatmosphäre mit in die Gemeindearbeit hineinzunehmen? Es würde Sie reizen, in einer Gemeinde Gottesdienste zu feiern, die versucht, sinnliche Lebensfreude und gesellschaftliche Relevanz mit der Suche nach einer postmodernen Spiritualität zu verbinden und damit regelmäßig die Kirche zu füllen? Innovative und experimentelle Gottesdienstfeiern, Sternstunden, in unserer Gemeinde weiter zu entwickeln und interessierte Gemeinden der Propstei Oberhessen in diese Richtung zu ermutigen und zu unterstützen, ist einer der Schwerpunkte dieser Pfarrstelle. Dabei sollen sowohl die normalen Tätigkeitsfelder des Gemeindepfarramts wie auch die folgenden Projektschwerpunkte in Teamarbeit mit dem Pfarrerkollegen geteilt werden. Zum Projekt - Gewinnung und Identifikation von Jährigen als Mitarbeiter bei den Gottesdienstfeiern, da Menschen zwischen 30 und 60 Jahren schon jetzt 75 % der Sternstundenbesucher ausmachen - Dokumentation und Publikation der Sternstunden für interessierte Gemeinden der Region - Aufbau eines Erzählcafés für Senioren und Kinder - Integration von Flüchtlingen unseres Übergangswohnheimes in die Gemeindearbeit - Mitwirkung bei der Entwicklung und Durchführung eines Dekanatskirchentages - Weiterführung von avantgardistischen Gottesdiensten in der Gießener Musik- und Künstlerkneipe (MuK) - Entwicklung eines spirituellen und sozialrelevanten Projekts mit dem Gießener Stadttheater. Zur Person Wir freuen uns auf Sie, - wenn Sie gerne in Teams arbeiten - wenn Sie experimentierfreudig sind - wenn Sie Lust daran haben, mit Künstlern und Musikern zu kooperieren - wenn Sie es interessant finden, in den Gottesdiensten ebenso Die Toten Hosen wie zeitgenössische, experimentelle Musik oder Rachmaninov zu integrieren - wenn Sie gerne unterschiedliche Milieus einbeziehen - wenn Sie einen guten Zugang zu jungen Menschen haben - wenn Sie nicht nur leidenschaftlich Gottesdienste feiern, sondern auch sonst das Leben lieben. Zur Gemeinde Treis ist eine idyllische Gemeinde vor den Toren Gießens und Marburgs. Es erwartet Sie ein herzlicher, offener und lebendiger Kirchenvorstand und eine gleichermaßen engagierte wie feierfreudige Gemeinde. Unser theologisches Leitbild orientiert sich am Glauben an die Menschwerdung Gottes. Das heißt für unser Gemeindekonzept: Nicht hoch hinaus wollen, sondern eine Kultur der Wahrnehmung des Mitmenschen zu leben. Unsere protestantische Überzeugung gilt auch für unsere Pfarrer: Lieber etwas mutig riskieren als sich ängstlich verstecken. Wir wünschen uns, dass Sie in unserer Gemeinde wohnen, bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Nähere Informationen erhalten Sie bei Propst Klaus Eibach, Gießen, Tel.: ; Dekan Rolf Klingmann, Tel.: und Pfarrer Andreas Lenz, Tel.: Wackernheim, Dekanat Ingelheim, 0,5 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal Die Stelle Die Pfarrstelle in Wackernheim ist möglichst kurzfristig als halbe Stelle zu besetzen. Die Evangelische Kirchengemeinde Wackernheim umfasst knapp Gemeindemitglieder. Wackernheim Wackernheim ist eine Dorfgemeinde (ca Einwohner) in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Mainz (ca. 13 km) und zum Mittelzentrum Ingelheim (ca. 5 km). Sonderkulturen (Obst- und Spargelanbau) sowie Weinbau bestimmen die Landwirtschaft. Wackernheim, eine fränkische Gründung (754 n.chr.) und im Mittelalter freies Reichsdorf, ist vorwiegend durch eine protestantische Tradition geprägt. Die ausgeglichen bemessenen Neubaugebiete sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis von Alt- und Neubürgern, die ihre Arbeitsplätze vorwiegend im Rhein-Main-Gebiet haben. Als Wohnort ist Wackernheim ausgesprochen attraktiv: - Mit m ü.nn liegt es klimatisch begünstigt über der Rheinebene. - Kindergarten und Grundschule befinden sich am Ort. Gymnasien und andere weiterführende Schulen in Mainz bzw. Ingelheim sind ebenso wie die Johannes- Gutenberg-Universität oder die Fachhochschule in Mainz bequem per Bus zu erreichen. - Die Verkehrsanbindungen im Individualverkehr (Autobahnanschlüsse ca. 4 km) und Personennahverkehr (z.b. Stadtbus nach Mainz, Verkehrsverbünde Rhein- Main bzw. Rhein-Nahe) erschließen das Rhein-Main- Gebiet. - Die Theater, Konzertsäle und Museen in Mainz und Wiesbaden sind in 20 Minuten, in Frankfurt und Darmstadt in 40 Minuten zu erreichen. Aber auch in Wackernheim bieten die örtlichen Vereine ein umfangreiches Angebot zur Freizeitgestaltung.

80 80 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ihre zukünftigen Mitarbeiter/innen Erfahrene nebenamtliche Mitarbeiter/innen sind zu einer guten Zusammenarbeit im Team bereit: - Pfarrsekretärin (8 Wochenstunden) - Organist - Leiter des Posaunenchors - Leiterin der musikalischen Früherziehung (Blockflötenunterricht). Die Küster- und Hausmeisterstellen sind derzeit unbesetzt. Das Ausschreibungsverfahren läuft. Bis zur Neubesetzung werden die Hausmeisterdienste von einer Reinigungsfirma und die Küsterdienste vom Kirchenvorstand wahrgenommen. Gemeindemitglieder nehmen ehrenamtlich den Besuchsdienst wahr, andere leiten den Familienkreis. Eine Initiative bereitet den Kindergottesdienst vor. Liegenschaften der Gemeinde Neben der St. Martinskirche, dem Gemeindehaus und dem Pfarrhaus einschließlich der zugehörigen Grundstücke besitzt die Kirchengemeinde landwirtschaftlich genutzte Flächen und Weinberge, die verpachtet sind. St. Martinskirche Die auf eine merowingische Gründung zurückgehende St. Martinskirche wurde 1752 nach ihrer Zerstörung in den Erbfolgekriegen im dörflichen Barock mit 160 Sitzplätzen wieder aufgebaut und letztmalig Ende der 80er-/ Anfang der 90er Jahre renoviert. Die bald 150-jährige Dreymann Orgel mit 9 Registern ist weitestgehend im Original erhalten und befindet sich nach einer gründlichen Renovierung Mitte der 90er Jahre in einem ausgezeichneten Zustand. Die exponierte Lage der Kirche mitten im Dorf - aber über dem Dorf - macht die Kirche nicht nur zu einem herausgehobenen Ort des Gottesdienstes und der Stille, sondern auch aufgrund ihrer Akustik zu einem gesuchten Ort für kammermusikalische Konzerte international renommierter Künstler, die Besucher aus dem ganzen Rhein-Main- Gebiet anziehen. Das Pfarrhaus... Ihr zukünftiges Zuhause Das zentral geheizte Pfarrhaus wurde 1912 aus Naturstein gebaut. Es hat 8 Räume, Küche, Bad, Toilette, Kellerräume; zum ca. 800 m 2 großen Grundstück gehört ein naturnaher Garten mit altem Baumbestand, außerdem ein ehemals als Stallung genutztes Gebäude (Garage, Schuppen). Das Pfarrhaus wurde im Jahre 2004 von Grund auf renoviert. Das Gemeindehaus Das ehemalige evangelische Schulhaus wird nun als Gemeindehaus genutzt und wurde Mitte der 90er Jahre renoviert. Im Erdgeschoss befindet sich die ehemalige Küsterund Hausmeisterwohnung. Dort sollen das Amtszimmer sowie das Pfarrbüro eingerichtet werden, die derzeit provisorisch im Dachgeschoss des Gemeindehauses untergebracht sind. Im 1. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss befindet sich jeweils ein Versammlungsraum, der für Konfirmandenunterricht, Posaunenchorproben, Seminare, Sitzungen usw. genutzt werden kann. Eine gut ausgestattete Küche vervollständigt die Einrichtung. Was wir erwarten Schwerpunkte Ihrer Arbeit sind der Gottesdienst, die Seelsorge und die Förderung eines regen Gemeindelebens. Hierzu gehört Ihre Präsenz am Ort. Ihren eigenen Ideen steht der Kirchenvorstand aufgeschlossen gegenüber. Die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gemeinde ist uns wichtig. Ihre Unterstützung der Mitarbeiter/innen mit Kreativität und Tatkraft sowie eine vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand sind für unser Gemeindeleben unabdingbar. Der Posaunenchor hat in Wackernheim eine über 100jährige Tradition. Als musikalische Früherziehung für Vorschulund Schulkinder, zu deren Hinführung zum Posaunenchor und insbesondere auch zur Integration in die Gemeinde wurde der pos-chor.junior vor 4 Jahren gegründet, der sich eines regen Zuspruchs erfreut. Die Unterstützung des Posaunenchors und des pos-chor.junior sowie die Pflege der Kirchenmusik haben für uns eine große Bedeutung. Ein gut nachbarschaftliches Verhältnis mit der katholischen Filialgemeinde im Sinne einer aufgeklärten Ökumene ist uns ein Anliegen. Sie fühlen sich angesprochen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit: Dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Friedrich Eberbach, Tel.: (abends) bzw (tagsüber); der Dekanin Pfarrerin Anette Stegmann in Ingelheim, Tel.: oder dem Propst für Rheinhessen, Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz in Mainz, Tel.: Evangelisches Dekanat Gladenbach, 1,0 Pfarrstelle für (neue) Gottesdienstangebote in den Kirchengemeinden im Dekanat Gladenbach. Projektauftrag für 3 Jahre. Das Evangelische Dekanat Gladenbach besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine auf 3 Jahre befristete Projektstelle zur Entwicklung, Begleitung, Koordination und Evaluation bestehender und neuer Gottesdienstangebote in den Kirchengemeinden des Dekanates. Zum Projekt Hintergrund des Projektes ist der Wunsch der Kirchengemeinden und des Dekanates, neue Gottesdienstangebote in den Kirchengemeinden konzeptionell zu begleiten und in einen gemeinsamen Entwicklungsprozess der Kirchengemeinden und der Mittleren Ebene einzubinden. Dabei soll ein abgestimmtes Gottesdienstkonzept in der Region entstehen, in das auch Regelgottesdienste, Hauptgottesdienste im Kirchenjahr und Kasualgottesdienste (individuelle Kasualien ebenso wie Milieu- und Kommunalkasualien) einbezogen werden. Durch Beratung und Begleitung soll die Qualität traditioneller und neuer Gottesdienstangebote verbessert werden. Das Projekt will den Raum dafür eröffnen, theologisch grundlegend und praktisch erprobend am Thema Gottesdienst zu arbeiten, mit

81 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 81 neuen Angeboten unterschiedliche Milieus, Bildungsschichten und Altersstufen anzusprechen und die Bedeutung neuer Gottesdienstangebote für das Gemeindeverständnis im ländlichen Raum zu reflektieren. Aufgaben - exemplarisch Kirchengemeinden bei der Konzeptionsentwicklung neuer Gottesdienstangebote beraten und begleiten - die Gottesdienstangebote der Kirchengemeinden koordinieren und vernetzen - ehrenamtliche Mitarbeit fördern - bei der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes von Gottesdienstangeboten in der Region mitarbeiten - die Ergebnisse und Erfahrungen am Ende der Projektzeit evaluieren - praktisch-theologische Reflexion der Gottesdienstkultur. Erwartungen - die Fähigkeit, mit Ehrenamtlichen und der Pfarrerschaft grundlegend theologisch, konzeptionell entwickelnd und praktisch erprobend am Thema Gottesdienst zu arbeiten - Moderations- und Teamfähigkeit - Prozesssteuerungserfahrung - Flexibilität im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen. Es erwarten Sie lern- und veränderungsbereite Gemeinden mit einer offenen und engagierten Mitarbeiterschaft und ein kooperatives Pfarrer/innenteam. Wir wünschen uns, dass Sie in unserem Dekanat wohnen. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Haben Sie Freude und Begeisterung an alten und neuen Gottesdienstformen und sind bereit, darin ein spirituelles und kreatives Anliegen einzubringen, dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: Dekan Matthias Ullrich, Gladenbach, Tel.: und Propst Michael Karg, Herborn, Tel.: Zum zweiten Mal In der Evangelischen Studentinnen- und Studentengemeinde an der Fachhochschule Wiesbaden ist die 0,5-Stelle einer Studentenpfarrerin / eines Studentenpfarrers zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Fachbereiche der Fachhochschule sind an den Standorten Rüsselsheim, Wiesbaden und Geisenheim untergebracht. Die Fachhochschule hat insgesamt ca Studierende. Der Dienstauftrag ist zunächst auf sechs Jahre befristet. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der ihre/ seine theologische und seelsorgerliche Kompetenz in kirchliche Arbeit für Studierende und Mitarbeitende der Hochschule im Rahmen eines 0,5 Dienstauftrages einbringen möchte. Zu den Aufgaben gehören: - Anknüpfung an frühere Arbeitsformen der ESG an der Fachhochschule Wiesbaden, besonders an den Standorten Wiesbaden und Rüsselsheim, - Gestaltung von Gottesdiensten im Umfeld ggf. gemeinsam mit anderen kirchlichen Trägern, - Seelsorge und Beratung unter besonderer Berücksichtigung der Situation und altersspezifischen Probleme der Studierenden, - Theologische Begleitung von Diskussionen und Veranstaltungen über ethisch relevante gesellschaftliche Probleme, - Aufbau und Leitung von Arbeitsgruppen, Freizeitangebote usw., - Kontakte zur Hochschulleitung und zu den Gremien der Hochschule, - Zusammenarbeit mit kirchlichen und anderen Einrichtungen und Ämtern und Initiativen. Die ESG-Arbeit erfordert ein hohes Maß an Eigeninitiative, an kreativen Impulsen, an theologischer, pädagogischer und organisatorischer Kompetenz. Die Arbeit der Evangelischen Kirche an der Hochschule wird von der Hochschulleitung sehr begrüßt und unterstützt. Kooperation mit der katholischen Hochschulgemeinde ist möglich. Eine Einarbeitungsphase ist für die besondere Aufgabe vorgesehen. Ein fachlicher Austausch findet in den regelmäßigen Studierendenpfarrkonferenzen statt. Eine Kombination mit einem anderen 0,5 Dienstauftrag in einem gemeindlichen oder regionalen Pfarramt ist denkbar. Auskunft erteilen Oberkirchenrat Reinhard Bertram, Dezernat Kirchliche Dienste, Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darmstadt und Studentenpfarrer Dr. Ulrich Luig, Studentenseelsorge-Ev. Studierendengemeinde (ESG)- Dekanat Mainz, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt. Evangelisches Dekanat Dreieich, Stelle des hauptamtlichen Dekans/der hauptamtlichen Dekanin (75 % Dekanat, 25 % Stadtkirchengemeinde Langen) Wahl durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren vom an. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28, Abs. 5 der Kirchenordnung wirksam werden kann.

82 82 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das Ev. Dekanat Dreieich liegt im Westkreis Offenbach mit den Städten Neu-Isenburg, Dreieich, Langen und der Gemeinde Egelsbach. Zu ihm gehören insgesamt 18 Kirchengemeinden mit ca evangelischen Christen. Das Dekanat ist Teil des Ballungsraumes Rhein-Main mit allen Implikationen (hohe Fluktuation, Ein- und Auspendler). In mehreren Arbeitsbereichen hat sich eine Vernetzung mit den Nachbardekanaten Rodgau und Offenbach entwickelt Die Zusammenarbeit mit dem Regionalen Diakonischen Werk ist ausgesprochen gut, so sind die Dekanate Rodgau und Dreieich gemeinsam mit dem RDW Trägerinnen der Dezentralen Familienbildung mit Sitz im Haus der Kirche. Über das normale Maß hinaus bestehen rege und vertrauensvolle Kontakte zum katholischen Dekanat Dreieich. Die Umsetzung der Dekanatsstrukturreform ist weitgehend abgeschlossen. In Langen befindet sich das Haus der Evangelischen Kirche. Hier sind die Büros des Dekanatssynodalvorstandes, der Dekanin/des Dekans sowie der Fachstellen angesiedelt. Zu dem gut funktionierenden Team von Mitarbeitern/ innen des Dekanates gehören die Dekanatssekretärin, die Verwaltungsfachkraft, ein Jugendreferent, ein Fachreferent für Öffentlichkeitsarbeit, die Leiterin der Dezentralen Familienbildung, der pädagogische Leiter der Ev. Erwachsenenbildung, eine Dekanatskirchenmusikerin, Gemeindepädagog/innen und Kirchenmusikerinnen mit Tätigkeit in den Gemeinden vor Ort. Weitere Informationen zum Dekanat sind auf der Internetseite unter zu finden. Die Dekanestelle umfasst 75 %. Die verbleibenden 25 % sind in der Ev. Stadtkirchengemeinde Langen angesiedelt. Einzelheiten werden durch eine zu erstellende Pfarrdienstordnung geregelt. Sitz der Dekanestelle ist das Haus der Ev. Kirche in Langen, Bahnstraße 44. Bei der Suche nach einer Wohnung ist der DSV behilflich. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit erkennbarem volkskirchlich-theologischen Profil und geistlich-pastoraler Ausstrahlung, die neben Leitungs- und Verwaltungskompetenz über Teamfähigkeit, Flexibilität und Kontaktfähigkeit verfügt. Für die vorliegenden Aufgaben sind Verhandlungsgeschick, Begeisterungsfähigkeit, Optimismus und Kritikfähigkeit ebenso wichtig wie Kompromissbereitschaft. Eine längere Gemeindeerfahrung ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: Pröpstin Helga Trösken, Frankfurt, Tel.: ; Dekan Martin Diehl, Egelsbach, Tel.: ; DSV- Vorsitzende Elisabeth Rumbold, Langen, Tel.: Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans im Evangelischen Dekanat Hochtaunus Im Dekanat Hochtaunus ist die Stelle des hauptamtlichen Dekans/der hauptamtlichen Dekanin ab zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Das Dekanat Hochtaunus ist durch die Vereinigung der Dekanate Bad Homburg und Usingen zum entstanden. Das Dekanat umfasst zurzeit 32 Kirchengemeinden, 40,5 Pfarrstellen und ca Gemeindemitglieder. Es ist der Regionalverwaltung Oberursel angeschlossen. Die Verwaltung des Dekanates befindet sich im Haus der Kirche in Bad Homburg. Hier ist auch der Sitz der Fachstelleninhaber/innen für Öffentlichkeitsarbeit, Gesellschaftliche Verantwortung und Bildung, der Klinikseelsorge und eines Dekanatsjugendreferenten. Zum Dekanatsbüro gehören eine Verwaltungsfachkraft und eine Sekretärin. Ein Haus mit Dienstwohnung steht zur Verfügung. Die Region des Dekanates ist geprägt durch ihre Zugehörigkeit sowohl zum Kernbereich wie zur Randzone des Rhein-Main-Ballungsgebietes mit seiner starken Dynamik und der überdurchschnittlich hohen Mobilität seiner Bevölkerung. Umso mehr suchen Christinnen und Christen in ihren Kirchengemeinden eine geistliche Heimat, ohne den Blick auf größere Zusammenhänge zu verlieren. Gerade in ihrer reizvollen Unterschiedlichkeit sind das eher vom städtischen Ballungsgebiet geprägte Gebiet um Bad Homburg, Oberursel und Friedrichsdorf und das ländliche Usinger Land eng aufeinander bezogen. Die Vereinigung zweier Dekanate zu einem neuen hat eine kirchliche Struktur geschaffen, die sich weitgehend mit der gesellschaftlichen und politischen Struktur des Hochtaunuskreises deckt. Das eröffnet der evangelischen Kirche viele Möglichkeiten, als Handlungspartner deutlicher wahrgenommen zu werden. Daraus ergeben sich interessante Herausforderungen für die kirchlichen Arbeitsfelder. Kirchengemeinden können ihr Blickfeld durch gemeinsame Projekte mit anderen Gemeinden erweitern. Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen zurzeit in der Diakonie, der Altenheim-, Klinik- und Kurseelsorge, in Diakonie- und Sozialstationen und in der Öffentlichkeitsarbeit. Eine wichtige Bereicherung erfährt das kirchliche Leben auch durch die Arbeit der Fachstellen. Die Aufgaben des Dekans/der Dekanin ergeben sich aus der Kirchenordnung und den einschlägigen Kirchengesetzen. Eine besondere Herausforderung liegt darin, das nunmehr größere Dekanat kreativ zu gestalten. Nach innen bedeutet dies: - Die Leitungsverantwortlichkeit des Dekaneamtes deutlich wahrzunehmen; - zugleich die in den Gemeinden vorhandene Kompetenz und Kreativität zu entdecken und für die Entwicklung im Dekanat fruchtbar zu machen; - gemeinsam mit DSV und Pfarrkonventen die Kommunikation und Zusammenarbeit der Gemeinden zu för-

83 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 83 dern, die Entwicklung der Arbeitsfelder im Dekanat zu begleiten und die Beratungs- und Entscheidungsprozesse im Dekanat zu steuern; - maßgeblich am Zusammenwachsen und an der Entwicklung eines Identitätsbewusstseins des neuen, größeren Dekanates mitzuwirken; - zugleich aber auch den unterschiedlichen Voraussetzungen der beiden bisherigen Dekanate Rechnung zu tragen, die in Gestalt zweier Dekanatsbereiche auf einigen Gebieten (2 Pfarrkonvente, differierende Anwendung der Parameter zur Pfarrstellenbemessung u. a.) weiterhin wirksam bleiben werden. Nach außen besteht die Aufgabe darin, die Möglichkeiten, die mit der weitgehenden regionalen Deckungsgleichheit des neuen Dekanates mit dem Hochtaunuskreis eröffnet werden, für ein deutlicheres Auftreten der Evangelischen Kirche zu nutzen. Es geht darum, ihr Profil zu schärfen und die Möglichkeiten praktischer Mitverantwortung in der Region auszubauen. Das setzt die Fähigkeit voraus, bedeutsame Entwicklungen der Region zu erkennen und hierzu deutlich Position zu beziehen. Diese Aufgaben werden vor dem Hintergrund knapper werdender Finanzen und einer begrenzten Zahl haupt- und nebenamtlicher Mitarbeiter/innen mit erheblichen Schwierigkeiten und voraussichtlich auch mit zunehmenden Verteilungskonflikten verbunden sein. Damit ergeben sich besondere Anforderungen sowohl an die Führungsqualifikation wie an die Kooperationsfähigkeit des Dekans/der Dekanin. Die Auseinandersetzung mit diesen vielfältigen und z. T. spannungsvollen Herausforderungen kann nicht nur als eine Frage technischer Managementfertigkeiten gesehen werden. Vielmehr ist hierbei ein theologisch begründetes Konzept von Kirche in der Region gemeinsam zu entwickeln und den internen wie externen Partnern gegenüber zu vertreten. Von Bewerbern/Bewerberinnen erwarten wir eine erkennbare theologische Kompetenz und geistliche Identität. Langjährige Erfahrungen im Gemeindepfarramt, mit der kirchlichen Verwaltung und möglichst in weiteren kirchlichen Leitungsaufgaben sind unabdingbar. Wir erwarten die folgenden personalen, fachlichen und methodischen Kompetenzen: - Leitungsverantwortung in Zusammenarbeit mit Synode, DSV und Pfarrkonventen zu übernehmen; - Die jeweilige eigene Rolle bewusst wahrzunehmen und transparent zu machen; dies gilt insbesondere für die Personalführung; - Aufgaben dialogisch anzugehen, Bereitschaft zur Kooperation zu wecken und sich teamfähig einzubringen; - ehrenamtliches Engagement für Gemeinden und Dekanat zu gewinnen, zu fördern und wertzuschätzen; - kirchliche Verwaltungs- und andere Arbeitsprozesse im Dekanat zu steuern und zielorientiert weiter zu entwikkeln; - gegenüber gesellschaftlichen Partnern deutlich und überzeugend aufzutreten und die Kirche in der Öffentlichkeit entsprechend zu vertreten; - dekanatsinterne und externe Konflikte früh zu erkennen, sie kreativ anzugehen und zu bearbeiten. Die Bewerbung erfolgt an die Kirchenleitung der EKHN. Weitere Auskunft erteilen: Prof. Pohlmann, bisher Präses des Dekanates Usingen, Tel.: ; Dr. Sohn, bisher Präses des Dekanates Bad Homburg, Tel.: ; Pfarrerin Eva Meineke, bisherige Dekanin in Usingen, Tel.: und der Propst für Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, Humperdinckstraße 7 A, Wiesbaden, Tel.: Fach-/Profilstelle im Querschnittsbereich Öffentlichkeitsarbeit (50 %) im Evangelischen Dekanat Darmstadt-Land Das Dekanat Darmstadt-Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referentin / einen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit (50 %) mit Dienstsitz in Ober-Ramstadt. Zum Dekanat Darmstadt-Land gehören 19 Kirchengemeinden mit evangelischen Gemeindegliedern rund um Darmstadt. Das Einzugsgebiet wird sowohl geprägt vom Ballungszentrum Rhein-Neckar als auch von ländlichen Strukturen. Durch den Querschnittsbereich Öffentlichkeitsarbeit soll das Profil des im Aufbau befindlichen Dekanates als Kirche in der Region gestärkt und die Rolle der Kirche als Gesprächspartner für gesellschaftliche und existentielle Fragen deutlich gemacht werden. Zum Aufgabengebiet gehören: - Systematische Kommunikation nach innen und außen - Presse- und Medienarbeit - Transportieren aktueller kirchlicher und gesellschaftlicher Fragen in die Öffentlichkeit und in die Gemeinden des Dekanates - Recherche und Unterstützung bei Stellungnahmen des Dekanates und des Dekanatssynodalvorstandes - Begleitung von Dekanatsveranstaltungen mit Werbung, Pressearbeit und Sponsoring - Vernetzung der gemeindlichen Aktivitäten untereinander und mit der Arbeit der Beauftragten für Mission und Ökumene und Bildung sowie der Kirchenmusik - Zusammenarbeit mit den Stelleninhabern der Nachbardekanate, dem Referat für Öffentlichkeitsarbeit der EKHN und gemeindlichen und übergemeindlichen Ausschüssen der Öffentlichkeitsarbeit. Als Voraussetzungen werden erwartet: - Akademische oder vergleichbare Ausbildung im

84 84 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bereich Journalismus / Öffentlichkeitsarbeit - Die Fähigkeit, aktuelle Fragen von Kirche und Gesellschaft wahrzunehmen und darzustellen - Kenntnisse kirchlicher Strukturen - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - Kontaktfreudigkeit und Teamfähigkeit - Eigener Pkw. Dafür bieten wir: - einen medial ausgestatteten Arbeitsplatz im Dekanatszentrum Ober-Ramstadt - die Chance, einen neuen Arbeitsbereich mit aufzubauen und zu gestalten - Vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem aufgeschlossenen Team von Kolleginnen und Kollegen und einem kooperativen Dekanatssynodalvorstand - Besoldung nach KDAVO bzw. Pfarrergehalt. Die Beauftragung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Dekan Arno Allmann, Tel.: Ihre Bewerbung richten Sie bitte innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung an das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land, Grabengasse 20, Ober- Ramstadt. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung über den Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt. Das Evangelische Dekanat Gießen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Projektstelle, befristet auf 2 Jahre) für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in der Evangelischen Petrusgemeinde. Das Projekt soll die Kooperation mit der benachbarten Lukasgemeinde exemplarisch entwickeln und nachhaltige Strukturen für ehrenamtliches Arbeiten in diesem Aufgabenfeld vorbereiten. Zum Projektcharakter Der Schwerpunkt liegt in der ersten Projektphase in der Fortführung und Errichtung von Gruppen und Kreisen im Zusammenwirken mit ehrenamtlichen Erwachsenen und Jugendlichen aus beiden Gemeinden. Dazu ist eine Konzeptentwicklung im Zusammenwirken mit beiden Kirchenvorständen Voraussetzung. In der zweiten Phase steht die Qualifikation der Ehrenamtlichen im Vordergrund. In einer dritten abschließenden Phase soll die Entwicklung von Arbeits- und Entscheidungsstrukturen für weitgehend selbstständiges Arbeiten folgen. Dazu ist die Vernetzung von Gremien und Einrichtungen auf Gemeinde- und Dekanatsebene zu entwickeln. Die Arbeit ist an dem Ziel orientiert, junge Menschen und ihre Familien in ihren Lebenswelten und Lebensperspektiven wahr und ernst zu nehmen, ihnen das Evangelium von Jesus Christus bekannt und erfahrbar zu machen und sie auf der gemeinsamen Suche nach einer gelingenden Gestaltung christlicher Lebens- und Handlungsperspektiven zu begleiten. In der Konkretion heißt das: - Planung und Durchführung der Kinder-, Jugend und Elternarbeit - Gewinnung, Qualifikation und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Elternarbeit (Kontakte und Veranstaltungen) - Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von Gemeindeveranstaltungen und Familien- und Kindergottesdiensten - Organisation und Durchführung (Leitung) von Freizeiten Damit bietet sich den Bewerberinnen und Bewerbern ein Arbeitsfeld, mit Entfaltungsspielräumen für pädagogische, theologische und organisatorische Fähigkeiten. Es erwartet Sie ein Kirchenvorstand, der diesem Arbeitsbereich höchste Priorität gibt und ein Kreis von engagierten und interessierten Ehrenamtlichen. Die Arbeit ist im Dekanat eingebettet in ein kollegiales Team von Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, dem Dekanatsjugendreferenten und dem Stadtjugendpfarramt. Die Vergütung richtet sich nach der Kirchlich-Diakonischen-Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). Wir wünschen uns einen aufgeschlossenen Mitarbeiter, eine aufgeschlossene Mitarbeiterin mit der Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, mit organisatorischem Talent und Freude an konzeptioneller Arbeit mit Projektcharakter. Geschick bei der Motivation von Ehrenamtlichen wird entscheidend für den Erfolg des Projektes sein. Die Arbeit verlangt auch Teamfähigkeit, Kreativität und Sensibilität für die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Dekan Frank-Tilo Becher, Tel.: 06 41/ , Pfarrer Matthias Leschhorn, Tel.: 06 41/ Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2006 an das Evangelische Dekanat Gießen, Carl-Franz-Str. 24, Gießen.

85 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 85 Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Evangelische Kirchengemeinde Neuenhain eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (100 %-Stelle) als Mitarbeiter/in im gemeindepädagogischen Dienst. Vorerst ist der Arbeitsvertrag auf drei Jahre befristet, eine Verlängerung ist angestrebt. Einsatzort der/des Stelleninhaber/in/s ist die Kirchengemeinde Bad Soden - Neuenhain. Neuenhain ist ein dörflicher Ortsteil der Stadt Bad Soden am Taunus in schöner landschaftlicher Umgebung. Durch die unmittelbare Nähe zur Großstadt Frankfurt besitzt es einen sehr hohen Wohnwert. Die aktive, lebendige Kirchengemeinde umfasst neben den Bad Sodener Stadtteilen Neuenhain und Altenhain auch den Königsteiner Stadtteil Mammolshain. Die Kirchengemeinde hat rund evangelische Gemeindeglieder und hat sich als einen Schwerpunkt des Gemeindeaufbaus für die kommenden Jahre die Weiterentwicklung der Jugendarbeit gesetzt. Dabei ist dem Kirchenvorstand wichtig, dass offene und gemeindliche Angebote miteinander verzahnt werden. Wir erwarten von der/dem zukünftigen Inhaber/in die Leitung und die Weiterentwicklung des Bereiches Angebote für Jugendliche in der Ev. Kirchengemeinde Neuenhain. Hierzu gehören die Organisation und Durchführung von Projekten der Jugendarbeit, die Beratung von Jugendlichen in Glaubens- und Lebensfragen, die Gewinnung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Jugendleiterinnen und Jugendleiter und in einem weiteren Schwerpunkt der wöchentliche offene Jugendtreff für Jugendliche ab 14 Jahren. Neu entstehen soll in diesem Zusammenhang ein Angebot für die Jugendlichen im Königsteiner Stadtteil Mammolshain. Die methodische Ausrichtung des jeweiligen Angebotes soll in besonderer Weise den Fähigkeiten und Neigungen der jeweiligen Inhaberin/des jeweiligen Inhabers entsprechen. Die offene Arbeit in Neuenhain wird von einer Honorarmitarbeiterin unterstützt. Für die Kinderarbeit gibt es einen motivierten und kompetenten Mitarbeiterkreis. Weitere mögliche Aufgaben sind die Organisation und Durchführung von Freizeiten oder Seminaren, die Kooperation im Bereich von Ferienspielen, die Mitarbeit im Konfirmandenunterricht und die Gestaltung von Jugendgottesdiensten. Für Aufgaben der Vernetzung und je nach den persönlichen Stärken der Inhaberin/des Inhabers wird diese/dieser mit einem geringen Anteil der Arbeitszeit auch im Bereich des Dekanates Kronberg tätig sein. Wir wünschen uns eine evangelische Persönlichkeit, die die verschiedenen Impulse im Bereich der Kommune und der Kirchengemeinde sensibel aufgreift und kommuniziert. Persönliche Erfahrungen möglichst in der Ev. Jugendarbeit oder Offenen Jugendarbeit sind in dieser Stelle ebenso unverzichtbar wie gängige Administrationsformen, Büroorganisation inkl. sicherer PC-Kenntnisse und einer Fahrerlaubnis für PKW. Die Kirchengemeinde und das Dekanat bieten: - einen abwechslungsreichen, selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz in Neuenhain - eine aufgeschlossene, engagierte Gemeinde, - einen Jugendkeller und weitere Räume in der Gemeinde, - Unterstützung bei der Wohnungssuche, - eine umfassend ausgestattete Servicestelle der Ev. Jugend des Ev. Dekanates in Bad Soden, - Fortbildungsmöglichkeiten, nette kollegiale Atmosphäre und die Unterstützung durch den Jugendausschuss der Kirchengemeinde Die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO E 8 Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Kronberg, Königsteiner Str. 47, Bad Soden Nähere Auskünfte erteilen gerne: Frau Pfarrerin Annegret Puttkammer und Herr Pfarrer Detlef Puttkammer, Herrngasse 7, Bad Soden, Tel.: ; Frau Sabine Müller, Jugendausschuss, Tel.: ; Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev. Dekanat Kronberg, Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann unter Umständen berufsbegleitend erworben werden) (100 %Stelle) für die Jugendarbeit im Bereich Usinger Land. Die Stelle wird von den beiden Kommunalgemeinden Grävenwiesbach und Weilrod zur Hälfte mitfinanziert. In den meisten Orten gibt es Jugendarbeit, bzw. ein JUZ. Vielfach wird die Jugendarbeit auch von Vereinen getragen oder es gibt den Verein christlicher Pfadfinder (VCP). Die Kirchengemeinden sehen - ebenso wie die betroffenen Kommunen - die Notwendigkeit einer begleitenden Jugendarbeit. Durch die verschiedenen beteiligten Träger ist die Arbeit sehr vielschichtig. Wir wünschen uns für diese Arbeit einen Menschen mit - einem klaren christlichen Profil

86 86 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Freude an der Arbeit mit Jugendlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen - Lust, Fähigkeiten und Geschick zum Dienst in einem viel gefächerten Arbeitsfeld, das viele Absprachen erfordert, aber dafür auch mit Sicherheit großen Reichtum an Vielfalt und Möglichkeiten bietet. Die Aufgaben im Einzelnen: - der bzw. die Ansprechpartner/in sein für die Jugendlichen - Arbeit mit Jugendlichen ab 14 Jahren in festen Gruppen - Unterstützung und Begleitung der selbstverwalteten Jugendarbeit in den bestehenden Jugendzentren - Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen - Projektarbeit - Ausprobieren von Neuem, gemeinsame Gottesdienste, Jugendkirchentage - Kooperation mit der Dekanatsjugendreferentin und den anderen Gemeindepädagogen Die Arbeit wird unterstützt von Vereinen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Die Konzeption für diese Stelle kann gemeinsam weiter entwickelt werden. Die Gesamtentwicklung des Gemeindepädagogischen Dienstes im Dekanat Hochtaunus soll aber auch im Blick bleiben. Ein Büro wird im Bereich des Rathauses in Grävenwiesbach angesiedelt sein. Bei der Wohnungssuche sind wir selbstverständlich gerne behilflich. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den kirchlichen Vorgaben. Auskünfte und Bewerbungsadresse: Auskünfte erteilt gerne: Pfarrer Klaus-Fr. Rüb, Grävenwiesbach, Tel.: Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an: Evangelisches Dekanat Hochtaunus, z.h. Herrn Prof. Gottfried Pohlmann, Kirchgasse 10, Usingen oder per an das Dekanatsbüro: c.landsiedel@ ev.dekanat-usingen.de. Die Ev. Johannesgemeinde in Hofheim im Taunus sucht ab dem für die Leitung des Schulkinderhauses der Betreuungseinrichtung an der Steinbergschule (Grundschule) in Hofheim sowie zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in der Kirchengemeinde eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (diese kann auch berufsbegleitend erworben werden) (70 %-Stelle befristet zunächst auf drei Jahre) Ein Schwerpunkt der bisherigen Gemeindearbeit liegt in der Kinder- und Familienarbeit mit der Ev. Kindertagesstätte (4-gruppig), den 5 Spielkreisen für Eltern mit Kleinkindern, zwei Kindergruppen sowie dem Kinderchor und der wachsenden Kindergottesdienstarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt umfasst die Jugendarbeit, die sich derzeit im Aufbau befindet. Darüber hinaus greift die Kirchengemeinde die aktuellen Herausforderungen im kirchlichen und gesellschaftlichen Bereich auf und hat Ende des vergangenen Jahres die Trägerschaft des Schulkinderhauses an der zweizügigen Grundschule mit einem Betreuungsumfang von ca. 75 Kindern übernommen. Im Einzelnen wird von der Inhaberin/dem Inhaber der neu geschaffenen Stelle erwartet: - Umsetzung der religionspädagogischen Konzeption für die Betreuungseinrichtung, sowie Leitung des vorhandenen Mitarbeiterinnen-Teams mit dem Ziel, ein klares kirchliches Profil in diesem Sektor der Kirchengemeinde zu entwickeln. - Verbindung der Arbeit in der Betreuungseinrichtung mit der Kinder-, Familien- und Jugendarbeit in der Kirchengemeinde. - Koordinierung und Unterstützung der Aktivitäten im Kinder-, Familien- und Jugendbereich sowie Begleitung und Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitern in Kooperation mit den Fachdiensten im Dekanat. Der Kirchenvorstand erwartet von der Stelleninhaberin/ dem Stelleninhaber eine enge Verzahnung der Arbeit zwischen Schule/Betreuungseinrichtung und Kirchengemeinde. Sie sind eine einsatzfreudige und teamfähige Persönlichkeit, die mit Begeisterungsfähigkeit und Einfühlungsvermögen auf Kinder und Jugendliche zugeht und gerne Leitungsaufgaben wahrnimmt? Sie sprechen über Glaubensund Lebensfragen und sind als Mitglied der ev. Kirche im gemeindlichen Leben präsent? Sie tragen die Ziele eines missionarischen Gemeindeaufbaus mit und trauen sich zu, diese Aufgaben mit Pioniergeist und Zuversicht anzugehen? Dann sind Sie die richtige Frau/der richtige Mann für uns! Ein engagierter Jugendausschuss und ein aufgeschlossener Kirchenvorstand werden Sie bei ihren Aufgaben unterstützen. Die Kirchengemeinde ist bei der Wohnungssuche behilflich. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (KDAVO/E8). Hofheim am Taunus ist die Kreisstadt des Main-Taunus- Kreises und besitzt durch ein attraktives Stadtbild, das Vorhandensein aller wichtigen sozialen Einrichtungen (Schulen, Behörden etc.) und die räumliche Nähe sowohl zum Naherholungsgebiet Taunus als auch zu den Großstädten

87 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 87 Frankfurt, Wiesbaden und Mainz einen hohen Wohnwert. Infos zur Ev. Johannesgemeinde finden Sie unter: Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Ev. Johannesgemeinde Hofheim, Kurhausstr. 24, Hofheim. Nähere Auskünfte erteilen: Herr Friedemann vom Dahl, Pfarrer, Tel / ; Frau Christa Ruf, Kirchenvorsteherin, Tel / ; Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev. Dekanat Kronberg, Tel /

88 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

89 Nr. 3 Darmstadt, den 1. März 2006 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzahlung 2005 bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern vom 17. November Rechtsverordnung zur Änderung der Kirchenmusikstellenverordnung und der Gemeindepädagogenstellenverordnung vom 1. Dezember ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage vom 13. Dezember Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 17 KDAVO vom 13. Dezember Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 23 KDAVO vom 13. Dezember BEKANNTMACHUNGEN Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr Namensänderung der Evangelischlutherischen Kirchengemeinde Harheim 92 Namensänderung der Evangelischlutherischen Philippus-Gemeinde Frankfurt am Main-Riederwald 92 Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Rothenberg und der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden, beide Evangelisches Dekanat Erbach 92 Potentialanalyse 92 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 93 DIENSTNACHRICHTEN 94 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 97 Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzahlung 2005 bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern Vom 17. November 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 2 des Sonderzahlungsgesetzes vom 24. April 2005 (ABl S. 164) folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1 Die Sonderzahlung der Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen wird heraufgesetzt, indem 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2005 (BGBl. I 2005 S. 465) im Jahr 2005 keine entsprechende Anwendung findet. 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2005 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand und der Finanzausschuss der Kirchensynode haben zugestimmt. Darmstadt, den 8. Februar 2006 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Rechtsverordnung zur Änderung der Kirchenmusikstellenverordnung und der Gemeindepädagogenstellenverordnung Vom 1. Dezember 2005 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 1 Abs. 2 Satz 3 des Kirchenmusikgesetzes und des 4 Abs. 4 des Gemeindepädagogengesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen:

90 90 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnungen 4 Satz 2 der Kirchenmusikstellenverordnung vom 24. April 2001 (ABl S. 220), geändert am 9. September 2004 (ABl S. 193), und 4 Satz 3 der Gemeindepädagogenstellenverordnung vom 24. April 2001 (ABl S. 217), geändert am 18. Dezember 2001 (ABl S. 47), werden wie folgt gefasst: Für Stellen, die auf Dekanatsebene eine Aufgabe erfüllen, wird eine jährliche Sachmittelgrundausstattung zugewiesen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 8. Februar 2006 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage Vom 13. Dezember 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung Nr. 7.11/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Die Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262, 291) wird wie folgt geändert: 1. In 2 Satz 1 werden nach den Wörtern vorgeschlagener Wirtschaftsprüfer die Wörter oder das Rechnungsprüfungsamt der EKHN in einem Testat eingefügt. 2. In 4 Satz 2 werden die Wörter durch den Wirtschaftsprüfer gemäß 1 durch die Wörter durch den Wirtschaftsprüfer oder das Rechnungsprüfungsamt gemäß 2 ersetzt. 3. In 4 Satz 3 werden nach den Wörtern Der Wirtschaftsprüfer die Wörter oder das Rechnungsprüfungsamt eingefügt. 4. In 7 Abs. 2 Satz 3 werden nach den Wörtern Das Testat des Wirtschaftsprüfers die Wörter oder des Rechnungsprüfungsamts eingefügt. Artikel 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 in Kraft. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 17 KDAVO Vom 13. Dezember 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung Nr. 7.11/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 17 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl S. 26), wird wie folgt gefasst: 17 Tägliche Arbeitszeit (1) Die werktägliche Arbeitszeit soll acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von zwölf Kalendermonaten im Durchschnitt 40 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. (2) In Heimen und Wohngruppen der Jugendhilfe sowie anderen Betreuungskonzepten der Hilfe zur Erziehung im Sinne von 27 ff. SGB VIII sind für sozialpädagogische Fachkräfte tägliche Arbeitszeiten bis zu 16 Stunden zulässig. Hierbei ist der Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Danach soll die tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden höchstens siebenmal im Monat erreicht werden. Mehr als zwei tägliche Arbeitszeiten von mehr als zwölf Stunden dürfen nicht aufeinander folgen. Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten. (3) Durch Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gefährdet wird. Die Arbeitszeit darf nur verlängert werden, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter schriftlich eingewilligt hat. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen. Der Arbeitgeber darf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nicht benachteiligen, weil sie oder er die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat. (4) Die Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammen-

91 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 91 leben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen. Das gilt auch für durchgeführte Gruppenfreizeiten. Artikel 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 23 KDAVO Vom 13. Dezember 2005 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung Nr. 7.11/2005 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 23 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 13. Dezember 2005 (ABl Nr. 3), wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Arbeitszeit und Bereitschaftsdienst dürfen in der Regel zusammen 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht übersteigen. 17 Abs. 3 findet Anwendung. 2. Absatz 7 wird wie folgt gefasst: (7) Bei Ärztinnen, Ärzten und Pflegekräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im medizinischtechnischen sowie im pharmazeutisch-technischen Dienst in Krankenhausbetrieben oder vergleichbaren Einrichtungen findet 17 Abs. 3 Anwendung. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des 17 Abs. 3 auch ohne den Abschluss einer Dienstvereinbarung mit der Maßgabe, dass die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten der Stufe A und B bis zu insgesamt 16 Stunden beträgt, wobei eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu durchschnittlich 58 Stunden zulässig ist. Bei Bereitschaftsdiensten der Stufe C und D gilt eine zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von bis zu insgesamt 13 Stunden, wobei eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu durchschnittlich 54 Stunden zulässig ist. Für den Ausgleichszeitraum gilt 13 Abs. 2. In den Stufen A und B dürfen im Kalendermonat nicht mehr als sieben, in den Stufen C und D nicht mehr als sechs Bereitschaftsdienste angeordnet werden. Leistet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter auch Rufbereitschaft, gelten für die Feststellung der Anzahl der Bereitschaftsdienste zwei Rufbereitschaften als ein Bereitschaftsdienst. Die Zahlen des Satzes 5 dürfen vorübergehend überschritten werden, wenn sonst die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht sichergestellt wäre. Artikel 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. *** Vorstehende Beschlüsse vom 13. Dezember 2005 werden gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 18. Januar 2006 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Bekanntmachungen Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2006 Wir geben Ihnen hiermit die Genehmigung und Anerkennung des Landeskirchensteuerbeschlusses für das Jahr 2006 durch das Hessische Kultusministerium und durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz bekannt. Der Landeskirchensteuerbeschluss 2006 wurde als 10 des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Jahr 2006 (ABl S. 6) bekannt gemacht. Darmstadt, den 18. Januar 2006 Für die Kirchenverwaltung Karn Genehmigung Hiermit genehmige ich gemäß 7 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz) in der Fassung vom 12. Februar 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001 (GVBl. I S. 442), nachstehenden, von der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf ihrer 4. Tagung vom 23. bis 26. November 2005 in Frankfurt am Main als 10 des Kirchengesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2006 beschlossenen Landeskirchensteuerbeschluss. Wiesbaden, den 7. Dezember 2005 Az.: I In Vertretung Joachim Jacobi

92 92 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Anerkennung Der vorstehende Landeskirchensteuerbeschluss für das Haushaltsjahr 2006 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (rheinland-pfälzischer Teil) vom 25. November 2005 wird hiermit gem. 3 Abs. 1 Satz 2 KiStG vom 24. Februar 1971 (GVBl. S. 59) anerkannt. Dies gilt nicht für die Bestimmung unter Absatz 3. Mainz, den 12. Dezember 2005 Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Rheinland-Pfalz Im Auftrag Helmut Burkhardt Namensänderung der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Harheim Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Harheim, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord, führt mit Wirkung vom 1. Februar 2006 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Harheim. Darmstadt, den 17. Januar 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Namensänderung der Evangelisch-lutherischen Philippus-Gemeinde Frankfurt am Main-Riederwald Die Evangelisch-lutherische Philippus-Gemeinde Frankfurt am Main-Riederwald, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Mitte-Ost, führt mit Wirkung vom 1. Februar 2006 den Namen Evangelische Philippusgemeinde a. M. Darmstadt, den 2. Februar 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Im Auftrag Werner Widmann Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Rothenberg und der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden, beide Evangelisches Dekanat Erbach Urkunde Gemäß 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung wird nach Anhörung der Beteiligten und des Dekanatssynodalvorstandes des Evangelischen Dekanates Erbach folgendes beschlossen: 1 Die Orte Finkenbach und Raubach der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden werden aus dieser Kirchengemeinde ausgegliedert und in die Evangelische Kirchengemeinde Rothenberg, beide Evangelisches Dekanat Erbach, umgegliedert. 2 Eine Vermögensauseinandersetzung findet wegen Geringfügigkeit nicht statt. 3 Diese Neuordnung der Gemeindegrenzen tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, den 2. Februar 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Potentialanalyse Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß 6 Abs. 1 des Kirchengesetzes betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrer sowie Artikel 3 Nr. 1 des Kirchengesetzes zur Änderung des Auswahlverfahrens für den Pfarrdienst in der EKHN vom 7. Dezember 2002 (ABl S. 93) für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich ab dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Gemäß 9 Abs. 2 der Rechtsverordnung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare vom 10. Juni 2003 (ABl S. 382) können Kandidatinnen und Kandidaten, die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, beantragen, nach den neuen Regelungen behandelt zu werden. Vom 6. bis 9. Juni 2006 findet eine Potentialanalyse in Arnoldshain statt. Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theologiestudierenden können sich frühestens nach Abschluss von sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. Geburtsurkunde 2. Tauf- und Konfirmationsschein 3. Reifezeugnis 4. Polizeiliches Führungszeugnis 5. Lebenslauf und Lichtbild

93 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung 7. Amtsärztliches Gutachten 8. Urkunde über den Familienstand Die Bewerbungsfrist beginnt am 16. März 2006 und endet mit Ablauf des 15. April 2006 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 1. Februar 2006 Für die Kirchenverwaltung Schuster Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt a.m.-unterliederbach Dekanat: Frankfurt-Höchst Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE FRANKFURT A. M.-UNTERLIEDERBACH Kirchengemeinde: Waldsiedlung, Martin-Luther- Gemeinde Dekanat: Büdingen Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. MARTIN-LUTHER-GEMEINDE WALDSIEDLUNG Berichtigung zum Amtsblatt 1/2006 Seite 37 Bei der Bekanntgabe neuer Kirchensiegel wurde für die Evangelische Kirchengemeinde Delkenheim ein falsches Siegelbild veröffentlicht. Nachstehend wird berichtigt: Kirchengemeinde: Oberursel, Christuskirchengemeinde Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE CHRISTUSKIRCHENGEMEINDE OBERURSEL (TAUNUS) Kirchengemeinde: Delkenheim Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Delkenheim Kirchengemeinde:Usenborn Dekanat: Büdingen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE USENBORN Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. Februar 2006 Für die Kirchenverwaltung Bogs

94 94 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

95 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 95

96 96 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

97 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 97 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab-Übermittlung per Fax ( ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Cramberg und Habenscheid, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Diez, Modus B Für unsere Kirchengemeinden Cramberg und Habenscheid, mit den wunderschön ländlich gelegenen sieben Dörfern, suchen wir ab sofort eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer. Der bisherige Pfarrstelleninhaber nimmt nach acht Jahren großartiger Tätigkeit in unserer Gemeinde eine für ihn weiterführende Stelle an. Zur Pfarrstelle Cramberg gehören unsere beiden Kirchengemeinden Cramberg (insgesamt 569 Gemeindeglieder) mit dem Außenort Balduinstein und Habenscheid (insgesamt 723 Gemeindeglieder) mit den Außenorten Bärbach, Biebrich, Hof Habenscheid, Steinsberg und Wasenbach. Der überwiegende Teil der erwerbstätigen Bevölkerung geht in den umliegenden Städten sowie im Rhein-Main- Gebiet zur Arbeit. Ein zweigruppiger Kindergarten (in kath. Trägerschaft) befindet sich in Balduinstein (2 km). Die Grund- und Hauptschule sind in Holzappel (13 km) mit dem Schulbus erreichbar. Weiterführende Schulen sind in Diez (9 km) und Limburg (14 Km), ebenso ein Autobahn- und ICE-Anschluss. Ein reges Vereinsleben und die aufgeschlossenen Menschen sorgen für eine vielfältige Zusammenarbeit und ein gutes Miteinander. In beiden Kirchengemeinden gibt es sehr viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf die Gemeindearbeit mit neuen Ideen mit der zukünftigen Pfarrerin/dem zukünftigen Pfarrer freuen. Die Gottesdienste finden in Cramberg sonntäglich statt. In der Kirchengemeinde Habenscheid wird ebenfalls sonntäglich Gottesdienst gefeiert, in der Regel in der Kirche zu Wasenbach, in den Sommermonaten auch in der Feldkirche zu Habenscheid. Am ersten Sonntag im Monat wird im Wechsel anstatt in der Kirche im Dorfgemeinschaftshaus der Außenorte Steinsberg und Biebrich der Gottesdienst angeboten. Abendgottesdienste finden einmal monatlich statt. Die jeweiligen Chöre vor Ort gestalten die Gottesdienste gerne mit. Unsere drei Kirchen Die beiden Kirchengemeinden sind im stolzen Besitz von drei sehr unterschiedlichen Kirchen. Die schön in der Mitte gelegene Dorfkirche in Cramberg wurde 1791 im barocken Stil erbaut. Besonders hervorzuheben sind der aus dieser Zeit stammende Kanzelaltar und drei schön klingende Glocken. Die Kirche umfasst 200 Sitzplätze (Akustik gut) und ist an Gottesdiensten und Konzerten gut besucht. Die Kirche in Wasenbach wurde 1910 im neoromanischen Stil auf einem Hügel erbaut. Sie verfügt über 230 Sitzplätze (Akustik gut). Zurzeit wird die Orgel restauriert. Im Keller befindet sich ein Gemeinderaum mit Küche. Die Feldkirche zu Habenscheid ist ein besonderes Schmuckstück. Sie gehört zu den ältesten Kirchen Mittelnassaus. Das im 30jährigen Krieg zerstörte Dorf Habenscheid wird bereits 790 erwähnt. Die Kirche, die als einzige die Verwüstung überlebte, entstand vermutlich im 9. Jahrhundert und hat im Laufe der Jahrhundert viele Umbauten erfahren. Sowohl ihre wechselvolle Geschichte als auch ihre einmalige Lage in der malerischen Landschaft der Wasenbacher Gemarkung verleihen ihr einen ganz besonderen Reiz. Ansprechend und einladende für viele Besucher, von nah und fern, zu Gottesdiensten, Lesungen und Konzerten. Unser Cramberger Pfarrhaus liegt am Rande des Cramberger Bogens, umgeben von einer großen, schönen Grünfläche mit Garten und einem fantastischen Blick auf das romantische Lahntal. Das eingeschossige Wohnhaus ist 1957 gebaut und umfasst Wohnzimmer, Wohndiele, 4 Schlafzimmer, Küche und Bad sowie das Amtszimmer, Aktenraum und eine zweite Toilette mit Dusche. Die ehemalige Innengargage wird als Abstellraum genutzt. Im Keller befinden sich ein Jugendraum (von außen begehbar) und ein großer Abstellraum (Archiv). Eine Außengarage ist ebenfalls vorhanden. Alle Gebäude sind renoviert und befinden sich in einem guten baulichen Zustand. Für die Gemeindearbeit stehen aufgrund der Mitbenutzungsrechte an den Dorfgemeinschaftshäusern in Cramberg, Wasenbach, Steinsberg und Biebrich Räume zur Verfügung. Die beiden Kirchenvorstände wünschen sich die Fortführung der üblichen Gemeindearbeit. Die bereits bestehenden Kreise in unseren Gemeinden arbeiten größtenteils eigenständig. Vier Frauenhilfegruppen, ein Besuchsdienstkreis, ein Redaktionsteam-Gemeindebrief und ein Kindergottesdienstteam (Habenscheid), freuen sich über die Unterstützung durch die zukünftige Pfarrerin/den zukünftigen Pfarrer. Die Kirchengemeinden erwarten zeitgemäße und lebendige Gottesdienste. Gerne wirken die Gemeindeglieder an den Gottesdiensten mit. Der Pfarrerin/Dem Pfarrer bleibt

98 98 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr der entsprechende Freiraum zur eigenen Gestaltung belassen. Die Besuche und die Seelsorge an den Gemeindegliedern sehen wir als sehr wichtig an, ebenso eine engagierte Präsenz am Gemeindeleben. Der sonntägliche Kindergottesdienst in der Kirchengemeinde Cramberg soll wieder aufgebaut werden. Für die Kirchenvorstände ist es wichtig, dass die Konfirmandengruppe von der Pfarrerin/dem Pfarrer geleitet wird. Die Kirchenvorstände und Mitarbeitenden wünschen sich, dass auch neue Konzepte und Wege der Gemeindearbeit sensibel umgesetzt werden. Eine Pfarramtssekretärin (3 Wochenstunden) und ein Jugendreferent (5 Wochenstunden), der die Kindergruppe und den Teenagerkreis in Cramberg selbstständig gestaltet, unterstützen ebenfalls die zukünftige Pfarrerin/den zukünftigen Pfarrer. Die beiden Kirchengemeinden sind der Ev. Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald in Nassau angeschlossen. Wir bieten eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Pfarrerin/dem Pfarrer und den vielfältig engagierten Kirchenvorständen sowie den hauptund ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern an. Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben und Sie bald kennen zu lernen. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne: Gudrun Hoffmann, stellv. Vorsitzende des Kirchenvorstandes Cramberg, Tel.: ; Bernd Heyeckhaus, stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstandes Habenscheid, Tel.: ; Dekan Hans-Otto Rether, Tel.: oder ; Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Darmstadt, Ev. Johannesgemeinde, 1,0 Pfarrstelle II (Süd), Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus A, zum zweiten Mal Zum 1. Juni 2006 ist die Pfarrstelle II (Süd) neu zu besetzen, da der bisherige Pfarrer in den Ruhestand geht. Die Johannesgemeinde ist eine Darmstädter Innenstadtgemeinde mit Gemeindegliedern. Das sehr lebendige Gemeindeleben ist geprägt von einer im volkskirchlichen Kontext über Jahrzehnte gewachsenen geistlichen Erneuerung. Die Gemeinde sieht ihre Verantwortung, glaubensweckend und stärkend in ihrem Umfeld zu wirken. Äußere Gegebenheiten unserer Gemeinde: Die Stadt mit Einwohnern bietet alle schulischen Möglichkeiten bis hin zur Universität. Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus (mit separatem Amtszimmer und fünf Wohnräumen) befinden sich in einem in der Gründerzeit entstandenen Stadtviertel, das seinen Namen von der Johanneskirche herleitet. Es besteht eine typisch innerstädtische, heterogene Bevölkerungsstruktur mit relativ hoher Fluktuation. Neben der ausgeschriebenen Pfarrstelle gibt es eine weitere 0,5 Pfarrstelle, die ebenfalls neu zu besetzen ist (siehe nachstehende Ausschreibung). Zur Gemeinde gehören zwei dreigruppige Kindertagesstätten. Über die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten hinaus sind als hauptamtliche Mitarbeiter/innen angestellt: - GemeindepädagogefürKinder-undJugendarbeit (100 %), - Gemeindepädagogin für Altenarbeit und Soziales (50 %), - Küster (100 %), - Sekretärin (100 %), - Mitarbeiter in der Geschäftsführung (geringbeschäftigt). Ihre Finanzierung erfolgt teils durch Kirchensteuerzuweisung, teils durch Eigenmittel der Gemeinde und mit Anstellung durch einen Verein (e. V.), der die Gemeindearbeit in ihren Zielen unterstützt. Viele Aufgabenbereiche werden von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen getragen. In der Johanneskirche finden sonntags der morgendliche Gottesdienst, der Kindergottesdienst und 14-täglich abends ein Lobpreisgottesdienst statt, im Gemeindehaus ebenfalls 14-täglich ein Gottesdienst von Eltern mit ihren kleineren Kindern ( Family Service ). Innere Gegebenheiten unserer Gemeinde: Wir sind auf dem Weg, in einer von Traditionsabbruch gekennzeichneten Gesellschaft gute gemeindliche Traditionen zu erhalten und Erneuerung zu wagen. Neben eher traditionellen Angeboten führte dies zu einem langjährigen charismatisch-missionarisch orientierten Gemeindeaufbau. Die Aktivitäten des Gemeindelebens werden auf allen Ebenen durch unsere zahlreichen Hauskreise engagiert mitgetragen. Es besteht ein enger Bezug zur Geistlichen- Gemeinde-Erneuerung in der Ev. Kirche (GGE). In der Konfirmanden- und in der Jugendarbeit führen wir zahlreiche Freizeiten in Kooperation mit ähnlich orientierten Gemeinden in der EKHN durch. Ein weiterer Bezugspunkt unserer Gemeinde ist ihr Engagement in der Weltmission durch die Aussendung von Missionaren und die Unterstützung von sozialen und missionarischen Projekten. Unsere Erwartungen an einen Pfarrer/eine Pfarrerin: - ein gelebter Glauben und Offenheit für Gottes Wirken, - Bereitschaft, die Gemeinde in ihrer Gesamtheit mitzutragen und den Weg der Erneuerung der Gemeinde innerlich und äußerlich mitzugehen, - Teamfähigkeit, Leitungskompetenz und Kooperationsbereitschaft. Die Verteilung der Arbeitsfelder erfolgt in Absprache mit der Inhaberin/dem Inhaber der ebenfalls neu zu besetzenden 0,5 Pfarrstelle. Weitere Informationen über unsere Gemeinde finden Sie im Internet unter Auskünfte erteilen: Rechtsanwalt Sven Hardegen, Vorsitzender des KV, Tel.: ; Pfarrer Rolf Gürich, Tel.: ; Pfarrerin Stephanie Stenzel, Tel.: ; Dekan Norbert Mander, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.:

99 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 99 Darmstadt, Ev. Johannesgemeinde, 0,5 Pfarrstelle I (Nord), Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus A Zum 1. Februar 2006 ist die Pfarrstelle I (Nord) neu zu besetzen, da die bisherige Pfarrerin eine Stelle als Schulpfarrerin übernimmt. Es handelt sich bei dieser Stelle um eine 0,5 Pfarrstelle. Wegen der weiteren Informationen verweisen wir auf den vorstehenden Text der weiteren Ausschreibung einer ganzen Pfarrstelle (Darmstadt, Ev. Johannesgemeinde, Pfarrstelle II (Süd), Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus A) zum 1. Juni Weitere Informationen über unsere Gemeinde finden Sie im Internet unter Auskünfte erteilen: Rechtsanwalt Sven Hardegen, Vorsitzender des KV, Tel.: ; Pfarrer Rolf Gürich, Tel.: ; Pfarrerin Stephanie Stenzel, Tel.: ; Dekan Norbert Mander, Tel.: ; Pröpstin Karin Held, Tel.: Eltville-Erbach-Kiedrich, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Wiesbaden, Modus B Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Unsere Kirchengemeinde umfasst drei Orte des vorderen Rheingaus. Sie sind bevorzugte Wohn- und Zuzugsgebiete in Großstadtnähe für Menschen, die im Rhein-Main-Gebiet arbeiten. Der Dienstsitz Erbach ist durch Bus und Bahn gut angeschlossen an Wiesbaden, Mainz und Frankfurt. Grundschule ist am Ort, weiterführende Schulen befinden sich in Eltville, Geisenheim und Wiesbaden. Die Gemeinde hat Gemeindeglieder (Eltville 1.931, Erbach 747 und Kiedrich 826). Die Gemeinde ist mittelständisch geprägt. Die Altersstruktur ist ausgewogen, junge Familien ziehen zu. Zum Seelsorgebezirk der Pfarrstelle I gehören die Gemeindeglieder in Eltville-Ost (ca ), in Erbach sowie die Bewohner von 2 Altenheimen. In Eltville befindet sich ein gemeindeeigener Kindergarten. Jeder Gemeindeort hat eine eigene Kirche mit angeschlossenem Gemeindezentrum. Die Pfarrer wechseln sich mit den Gottesdiensten ab, die in Erbach sowie in Kiedrich und Eltville 14-tägig stattfinden. Die Gemeinde beschäftigt haupt- und nebenamtlich: - 4 Erzieherinnen - 1 Sekretärin - 3 Küsterinnen - 2 Chorleiter sowie - Organisten. Sie ist dem Regionalverwaltungsamt Wiesbaden-Rheingau-Taunus angeschlossen. Unser Gemeindeleben: Neben gemeinsamen Gemeindegruppen (Posaunenchor, Singkreis, Frauenkreise, Kinder- und Jugendgruppen) gibt es in jedem Ort Seniorenkreise, Ökumenekreise, eigene Veranstaltungen. Für unsere Kinder bieten wir Kinderkirchenmorgen 14-tägig abwechselnd in allen 3 Orten an. Für die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Gemeindepädagoge (0,25 Stelle) zuständig. Ein Höhepunkt des Gemeindelebens ist das jährlich stattfindende Gemeindefest. Die viel besuchte neugotische Johanneskirche ist eine beliebte Traukirche und bietet sich für musikalische und kulturelle Aktivitäten an. Der Kirchenvorstand mit einem Laienvorsitzenden und eine große Anzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen unterstützen diese Gemeindearbeit. Der vierteljährlich erscheinende Gemeindebrief hält Verbindung zu allen Gemeindegliedern. Der Kirchenvorstand ist aufgeschlossen für neue Wege der Gemeindearbeit, um den christlichen Glauben zeitgemäß zu vermitteln und fernerstehende Menschen für die Gemeinde zu interessieren. Wir möchten eine einladende Gemeinde sein. Unsere Erwartungen: Freude an den Grundtätigkeiten des Pfarramtes, besonders an Gottesdiensten und Kasualien. Fähigkeit, auf Menschen und Gruppen zuzugehen und in der Öffentlichkeit zu stehen. Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den katholischen Gemeinden. Aufgeschlossenheit für neue Medien. Bereitschaft, gemeinsam mit dem Kirchenvorstand eigene Schwerpunkte zu entwickeln. Kollegiale Zusammenarbeit mit dem Inhaber der Pfarrstelle II, dem Kirchenvorstand und den Mitarbeitern/innen setzen wir voraus. Unser Angebot: Unsere Gemeinde liegt im liebenswerten, von Wein und Kultur geprägten Rheingau. Erholungsgebiete und Großstädte mit kulturellen Angeboten liegen vor der Tür. Das denkmalgeschützte Pfarrhaus (1865), das mit der Stiftungskirche und dem Gemeindehaus in einem reizvollen Gelände liegt (Kirche und Pfarrhaus sind im Internet zu sehen unter bietet angenehmes Wohnen. Der Wohnbereich umfasst im Ober- und Dachgeschoss eine große Wohnküche, 6 Zimmer und 2 Bäder. Er kann auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Der gesamte Wohn- und Dienstbereich wurde umfassend saniert. Für Amtszimmer und Büroräume im Erdgeschoss ist eine nachträglich notwendig gewordene ergänzende Sanierungsmaßnahme eingeleitet. Garten, Terrasse und Garage sind vorhanden. Auskunft erteilen: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Helmut Lask, Tel.: ; der Inhaber der Pfarrstelle II, Herr Dr. Eberhard Poch, Tel.: sowie der stellvertretende Dekan des Dekanates Wiesbaden, Herr Gerhard Müller, Tel.: und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: Ober-Seemen, Dekanat Vogelsberg, Patronat des Grafen zu Stolberg-Wernigerode, zum zweiten Mal Wer sind wir? Im landschaftlich reizvollen Seemental am Fuße des Vogelsberges liegt die Kirchengemeinde Ober-Seemen (1.114 Gemeindeglieder) mit dem Pfarrhaus.

100 100 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zur Pfarrstelle Seemental gehören auch die Dörfer Volkartshain (142 Gemeindeglieder), Mittel-Seemen (210 Gemeindeglieder) und Nieder-Seemen (191 Gemeindeglieder). In unserem Ort Ober-Seemen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf vorhanden, ebenso kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. Viele Gemeindeglieder pendeln zur Arbeitsstelle in der näheren und ferneren Umgebung. Dennoch gibt es ein reges Gemeinde- und Vereinsleben sowohl in Ober-Seemen als auch in den anderen drei Orten. In Ober-Seemen befindet sich ein städtischer Kindergarten sowie die Grundschule des Seementales. Weiterführende Schulen sind in Gedern (3 km), Berufsschule und Gymnasien in Büdingen (20 km) und in Nidda (20 km). Das Pfarrhaus in Ober-Seemen wurde 1968 errichtet, in den letzten Jahren renoviert und befindet sich in einem guten Zustand. Zum Wohnbereich gehören: 4 Zimmer, Küche, Bad/WC und Gäste-WC. Das Haus ist voll unterkellert. Garage und Garten sind ebenfalls vorhanden. Die beiden Amtsräume befinden sich im Pfarrhaus mit separatem Eingang. Neben dem Pfarrhaus steht das renovierte Gemeindehaus mit drei Räumen, Küche, WC und Abstellraum. Im Gemeindehaus treffen sich: Kinderchor, Mädchencafe, Kindergottesdienst, Neue Spinnstubb, Frauenkreis, Konfirmandengruppe, Krabbelgruppe, Besuchsdienstkreis sowie die Kirchenvorstände zu ihren Sitzungen. Unsere Kirchen: Liebenswerte Kirchen mit guter Akustik befinden sich in allen vier Gemeinden. Die Kirche in Ober-Seemen ist in einem guten Zustand und bietet für 350 Besucher Platz. Als Schmuckstück ist die gut erhaltene Barockorgel erwähnenswert. In Volkartshain wurde die 100 Sitzplätze fassende Kirche 1998 liebevoll renoviert, ebenso die Orgel. In Mittel-Seemen sind 120 Sitzplätze vorhanden. Die Kirche wird zurzeit grundlegend renoviert, wobei die Finanzierung geregelt und gesichert ist. In Nieder-Seemen wurde die 140 Sitzplätze fassende Kirche nach gelungener Renovierung 2004 wieder eröffnet. Gottesdienste sind jeden Sonntag in Ober-Seemen und je 14-tägig im Wechsel in Volkhartshain, Mittel-Seemen und Nieder-Seemen. Die Zuarbeit für die Gottesdienste ist durch Prädikanten und Lektoren gut geregelt. Was wir uns vom Pfarrer/in wünschen ist, dass er/sie - den Gottesdienst liebevoll und lebendig gestaltet und dabei die Botschaft der Bibel mit Themen des alltäglichen Lebens verbindet - Freude hat in ländlicher Umgebung zu wirken - offen und herzlich auf Menschen zugeht - Kinder- und Jugendarbeit weiterführt - eigene Ideen und neue Impulse einbringt - mit und im Ort lebt und die Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet - gegenüber musikalischer Arbeit aufgeschlossen ist. Was wir als Kirchengemeinde bieten, sind: - engagierte Kirchenvorstände - 2 Schreibkräfte im Büro mit PC-Erfahrung - ein Chorleiter für Kirchenmusik - Küster und Küsterin in jedem Ort - selbstständig arbeitende Kindergottesdienst-Teams - Jugendmitarbeiterin im Mädchencafe - Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen im Besuchsdienstkreis. Durch die Neuordnung des Dekanates sind die vier Gemeinden mit Gedern zu einem pastoralen Raum verbunden. Die Kirchengemeinden Seemental sind der Regionalverwaltung Wetterau, Außenstelle Nidda angeschlossen. Haben wir Ihr Interesse geweckt?! Zögern Sie nicht anzurufen oder uns zu besuchen. Wir freuen uns auf Sie. Auskunft erteilen: Karl Nies (Kirchenvorsteher), Tel.: ; Detlef Maresch (Pfarrer zur Vertretung), Tel.: oder Handy: ; Dekan Wolfgang Keller, Schotten, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Gießen, Tel.: Raunheim, Philipp-Melanchthon-Gemeinde, Dekanat Rüsselsheim, 1,0 Pfarrstelle, Modus B Mitten im Rhein-Main-Gebiet liegt Raunheim (ca Einwohner) von viel Wald umgeben. Unsere Stadt hat sehr gute Verkehrsanbindungen einschließlich des nahe gelegenen Flughafens. Weitere Informationen finden Sie unter de. Raunheim hat zwei evangelische Kirchengemeinden, eine römisch-katholische Gemeinde und eine Moschee für den muslimischen Bevölkerungsanteil. Die evangelischen Gemeinden bieten einen Teil ihrer Veranstaltungen gemeindeübergreifend an. So findet Senioren- und Posaunenchorarbeit in der Martin-Luther-Gemeinde statt, ebenso seit Februar 2006 eine CVJM-Jugendarbeit. Mit der römischkatholischen Gemeinde verbindet uns eine rege ökumenische Zusammenarbeit. Wir sind eine Kirchengemeinde, die 1968 entstanden ist und heute ca Mitglieder hat. Zum Gemeindebezirk gehören ein Teil des Neubaugebietes An der Lache und ein Mitte der 60er Jahre entstandenes Wohngebiet. Am Schnittpunkt dieses Wohngebietes und Alt-Raunheims liegt unser Gemeindezentrum. Es bietet einen Gemeindesaal (160 Sitzplätze) mit einem ansprechend gestalteten Altarraum, zwei

101 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 101 Gruppenräume und einen in das Gebäude integrierten eingruppigen Kindergarten sowie ein großes Frei- und Spielgelände. Das geräumige Pfarrhaus (200 qm Wohnfläche einschließlich Arbeitszimmer) mit schönem Garten ist baulich vom Gemeindezentrum getrennt. Unser Gemeindeleben wird geprägt von der Arbeit mit Kindern: Kinderkirche und bibelwoche, Familien- und Kindergartengottesdienste sowie Krabbelgruppen, und von drei großen Festen: dem Weihnachtsbasar zu Gunsten von Brot für die Welt, dem Kindergarten-Osterbasar und dem Diakonie- und Sommerfest. Außerdem treffen sich in unserem Gemeindezentrum der Besuchsdienstkreis, Flötengruppen, der ökumenische Singkreis, der Computerclub, der Männertreff und der Alpha-Treff zur Vertiefung des Glaubens. Unser zukünftiges Gemeindeleben soll darüber hinaus geprägt sein von einer intensiveren Arbeit mit Familien, indem Erwachsene stärker für das gottesdienstliche Leben interessiert werden. Außerdem wünschen wir eine geistliche Vertiefung der Gemeindearbeit. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - das Evangelium mit Freude in Wort und Tat verkündigt und dazu beiträgt, dass Menschen Christinnen und Christen werden und bleiben - aufgeschlossen und kooperativ uns in der Gemeindearbeit begleitet - ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert und fördert - die Arbeit mit Familien intensiviert - Erfahrung in Verwaltung und Personalführung mitbringt - die gute Zusammenarbeit mit unserer Schwestergemeinde, der Martin-Luther-Gemeinde Raunheim, fortsetzt und die ökumenische Arbeit unterstützt. Es freuen sich auf gute Zusammenarbeit die Mitglieder unseres Kirchenvorstandes ebenso wie die halbtags beschäftigte Gemeindesekretärin, die drei halbtags beschäftigten Erzieherinnen des Kindergartens, die nebenberuflich beschäftigten Mitarbeiter/in: Küsterin, Hausmeister, Organist, alle ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Dorothea Radlinger (Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands), Jakobstraße 44, Raunheim; Tel.: ; Dekan Kurt Hohmann, Tel.: ; Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: Interessierten senden wir gerne unsere Festschrift 25 Jahre Philipp-Melanchthon-Gemeinde zu oder sie können sich unter über uns informieren. Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, Dekanat Rodgau, zum zweiten Mal Erteilung eines Dienstauftrages durch die Kirchenleitung: a) 0,5-Pfarrvikarstelle Gemeinde lebt als Weggemeinschaft, die einladend und gastfreundlich ist. Sie ist ein Ort der Begegnung, miteinander zu leben, miteinander im Glauben zu wachsen und für andere da zu sein. Diese in der Gemeinde entwickelte Vision ist uns Ziel und Ansporn. Wir sind eine junge, innovative Gemeinde, dreißig Autominuten von Frankfurt entfernt, mit eigenem Gemeindeprofil, die Wert legt auf eine lebendige, ansprechende Spiritualität, die Menschen aber nicht einengt. Das 1974 eingeweihte und 1999 komplett sanierte und umgebaute Gemeindezentrum bietet mit seinen zahlreichen Gruppenräumen, dem Jugendkeller und dem großen Kirchsaal (250 Personen) mit seiner ausgezeichneten Akustik viel Raum für Begegnung und Feier. Unsere Gemeinde zeichnet aus: - Vielfältige Gottesdienstformen mit abwechslungsreicher musikalischer Gestaltung (z.b. Kirche mal anders einmal monatlich sonntags um 17 Uhr) - Eigenständige Kinder- und Jugendgottesdienste für 4-13-Jährige - Gesprächsforen, wie offener Gesprächskreis, drei Hauskreise, Glaubenskurse - engagierte Kinder- und Jugendarbeit mit zahlreichen Projekten - Familienfreizeiten - mehrere Eltern-Kind-Gruppen - die Kindertagesstätte (dreigruppig, 75 Kinder, Einzelintegration, mit acht Mitarbeiterinnen) mit halboffenem Konzept, der die religionspädagogische Arbeit ein wichtiges Anliegen ist - aktiver Seniorenclub - profilierte Öffentlichkeitsarbeit - Besuchsdienstkreis - Alleinstehenden-Treff - Musikprojekte: verschiedene Bands, Flötenkreis - ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde - besondere Veranstaltungen wie Bistro-Nachtcafé und Kabarett - Partnerschaften zur Evangelischen Gemeinde Heiligenstadt/ Thüringen sowie zur Evangelischen Schularbeit im Heiligen Land Eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt die Arbeit. Unterstützt werden sie hauptamtlich durch einen Pfarrer (1,0-Stelle), eine Sekretärin (0,65- Stelle: wird bei Besetzung der 0,5-Pfarrstelle aufgestockt) und einen Jugendleiter (1,0-Stelle, zu 60% wird diese

102 102 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stelle aus Eigenmitteln durch den Gemeindeaufbauverein e.v. finanziert), nebenamtlich durch einen Hausmeister und Küster sowie durch einen Popular-Kirchenmusiker (0,25- Stelle) und durch Organistinnen und Organisten. Die 14 Mitglieder des Kirchenvorstandes arbeiten mit Gemeindegliedern selbstverantwortlich in Ausschüssen. Neben der vorhandenen 1,0-Pfarrvikarstelle ist aufgrund der Gemeindeentwicklung die 0,5-Pfarrstelle neu errichtet worden und nun erstmalig zu besetzen. Wir wünschen uns für die Weiterentwicklung des Gemeindelebens eine Pfarrerin/ einen Pfarrer - für die/für den Seelsorge in der Gemeinde ein wichtiger Bestandteil ist - die/der Freude hat, kreative Projekte (wie Kirche mal anders ) mitzugestalten und neue Impulse zu setzen - die/der die familienorientierte Angebote (z.b. Taufbegleitung junger Familien) entwickelt und pflegt - für die/für den die spirituelle Begleitung und Schulung von Ehrenamtlichen ein Anliegen ist - die als Pfarrerin Interesse am Aufbau einer Frauen- und Mädchenarbeit (z.b. Frauenfrühstück, Frauentreff, Mädchentag) hat. Wir wissen: Sie können nicht überall mitarbeiten. Wir haben eine faire halbe Stelle im Blick. Deswegen möchten wir mit Ihnen zusammen die Schwerpunkte Ihrer Arbeit entsprechend Ihrer Gaben und Interessen festlegen und mit Ihnen überlegen, was Sie tun, aber auch, was Sie lassen können. Wir sind aufgeschlossen für Neues und möchten mit Ihnen die Herausforderung einer neu eingerichteten Stelle angehen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen können und dass Sie mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Diese 0,5-Stelle kann gut mit der nachfolgend beschriebenen 0,5-Projektstelle verbunden werden. Ein eigenes Arbeitszimmer (Büro- und Besprechungszimmer) steht zur Verfügung. Wir sind gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Das mehrheitlich katholische Jügesheim ist mit knapp Einwohnern der zweitgrößte Stadtteil von Rodgau. Alle Schulformen sind vor Ort, eine gute S-Bahn Anbindung ins Rhein-Main-Gebiet ist vorhanden. Mehr über uns erfahren Sie auf unserer homepage: Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: oder Heike Pfaff, Tel.: ; die Dekanin des Dekanats Rodgau, Pfarrerin Jutta Jürges-Helm, Tel.: oder die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: b) Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, 0,5-Pfarrstelle für Gemeindeaufbau- Projekte Aufgrund des relativ niedrigen Altersdurchschnittes und insbesondere aufgrund des anhaltenden Zuzugs von Familien wird im Rahmen der Gemeindeentwicklung die Arbeit mit jungen Familien als wesentlich angesehen. Daher bewarb sich die Gemeinde für eine 0,5-Pfarrstelle für Gemeindeaufbauprojekte (Amtsblatt 3/2005, S. 81), was von der Kirchenleitung nun positiv entschieden wurde. Thema des Projektes: Leben begleiten Traditionen stärken familienorientierte Taufbegleitung als Grundlage zur Erneuerung der Gemeinde zugleich ein Beitrag zur Reflexion der Taufpraxis in der evangelischen Kirche. Leitend für die Entwicklung dieses Projektes ist die Überzeugung, dass eine zukunftsfähige Gemeindeentwicklung nicht in der Addition von originellen Aktionen besteht, sondern in der Schaffung einer gemeinsamen Lebens- und Glaubenskultur. Ziel ist es, dem Traditionsabbruch zu begegnen, indem Familien im Umfeld der Taufe und während des Heranwachsens ihrer Kinder Erfahrungsräume angeboten werden, in denen ihnen der christliche Glaube als Hilfe zur Lebensdeutung und Lebensgestaltung erkennbar wird. Eine Kooperation mit der Evangelischen Kindertagesstätte bietet sich an und soll weiter ausgebaut werden. Die intensive ehrenamtliche Tradition der Gemeinde kann für das Projekt fruchtbar gemacht werden mit dem Ziel, die entstehenden Strukturen so zu entwickeln, dass sie über die Zeit der Projektstelle hinaus Bestand haben. Um dies zu erreichen, gehört nach dem Stand der derzeitigen Überlegungen: - Theologische Reflexionen über die (Kinder-)Taufe und ihre Bedeutung für die Gemeindeentwicklung heute - Überprüfung der Taufpraxis in der Gemeinde - Entwicklung und Durchführung von Taufkursen für Eltern, die die Taufe ihres Kindes wünschen durch persönliches Ansprechen und Begleiten zu konkreten Bezugspersonen gelingt es letztlich am ehesten, Menschen zur Entwicklung (eigener) religiöser Tradition(en) zu ermutigen - Entwicklung und Durchführung von Grundkursen zur religiösen Erziehung für Eltern, deren Kinder bereits getauft worden sind - Nacharbeit: Besuche zum ersten, zweiten oder dritten Jahrestag der Taufe oder andere Kontaktmöglichkeiten entwickeln. Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Taufkurse sowie für die Grundkurse zur religiösen Erziehung (in Verbindung mit der Kindertagesstätte) - Verbindungen herstellen zu anderen Arbeitsfeldern der Gemeinde (Grundkurs Glauben, Familien- und andere Gottesdienste, Kindergottesdienst, Kinder- und Jugendarbeit) - Den Kontakt mit den Familien fördern und stärken und sie so nachhaltiger in das Gemeindeleben zu integrieren - Weiterentwicklung der Erfahrung spiritueller Räume für Kinder und Erwachsene - Förderung der Sprachfähigkeit des Glaubens und gemeinsame Einübung in eine praxis pietatis (als Fami-

103 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 103 lie Glauben leben und weitergeben): Entwicklung von Ritualen, Abendgebetspraxis, kirchenjahresbezogener Tagesgestaltung etc.. Sie hat das Ziel, dass letztlich Eltern, die an Taufkursen teilgenommen haben, selbst befähigt werden, solche Taufkurse durchzuführen. Der Kirchenvorstand ist bereit und willig, sich auf einen Prozess der Neuorientierung einzulassen. Ihm ist zudem wichtig, das Projekt transparent für die Nachbargemeinden zu machen und insofern auch grenzüberschreitend zu betrachten. Der ausführliche Text zum Hintergrund und Motivation zu dieser Projektstelle findet sich unter Die 0,5-Projektstelle ist auf drei Jahre befristet. Die Finanzierung von mindestens einem weiteren Jahr durch den Gemeindeaufbauverein e.v. der Emmausgemeinde wird zugesichert. Die Genehmigung dieser Finanzierung ist beantragt. Es ist möglich, sich für einen vollen Dienstauftrag oder jeweils für eine der beiden 0,5-Stellen zu bewerben. Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: oder Heike Pfaff, Tel.: ; Pfarrer Georg Pape, Zentrum Verkündigung, Tel.: ; die Dekanin des Dekanats Rodgau, Pfarrerin Jutta Jürges-Helm, Tel.: oder die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: Weinbach, Dekanat Weilburg, 1,0 Pfarrstelle, Modus C Die Ev. Kirchengemeinde Weinbach sucht nach der Ruhestandsversetzung des seitherigen Pfarrers zum 1. Juni 2006 eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Lage und Struktur: Weinbach liegt im Landkreis Limburg-Weilburg. Der Ort Weinbach ist auch Sitz der Gemeindeverwaltung der Großgemeinde. In Weinbach gibt es Ärzte, eine Apotheke, einige Geschäfte sowie eine Grundschule. Weiterführende Schulen sind in erreichbarer Nähe (Weilburg und Weilmünster ca. 7 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar). Die Evangelische Kirchengemeinde besteht aus etwa Gemeindegliedern, die sich auf Weinbach (1.050) und Freienfels (250) verteilen. Zur Kirchengemeinde gehören das Pfarrhaus, die Kirche, zwei evangelische Kindertagesstätten, das Gemeindehaus und in Freienfels ein Gottesdienstraum. Das Pfarrhaus: Das Pfarrhaus liegt in unmittelbarer Nähe zur Kirche und zum Gemeindehaus. Es befindet sich zurzeit in Komplettrenovierung, hat ein Erd- und Obergeschoss mit insgesamt sieben Zimmern, Küche und Bad sowie ein separates Gemeindebüro. Keller, Garage und Garten sind ebenfalls vorhanden. Leben in unserer Gemeinde: Schwerpunkte des Gemeindelebens bilden neben dem sonntäglichen Gottesdienst vielfältige andere Gottesdienste: - vier Samstagabend Gottesdienste - Familiengottesdienste, zum Teil von den Kita`s gestaltet - Burggottesdienst in der Burgruine Freienfels - Kindergottesdienste parallel zum Gottesdienst - Ökumenische Gottesdienste zum Schulanfang An Kreisen gibt es einen ehrenamtlichen Besuchsdienstkreis und zwei Frauenkreise, die sich regelmäßig treffen. Wir bieten: An beiden Gottesdienstorten wirken jeweils eine Küsterin und eine Organistin mit. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sind im Besuchsdienst tätig, ein achtköpfiges Mitarbeiterteam gestaltet den Kindergottesdienst. Unser Kita-Team, bestehend aus derzeit 14 Mitarbeiterinnen, betreut zwei dreigruppige Kita`s und arbeitet sehr selbstständig. Sie finden in unserem aktiven Kirchenvorstand tatkräftige Unterstützung. Wir wünschen uns: Die Evangelische Kirchengemeinde wünscht sich eine/n volkskirchliche/n und bodenständige/n Pfarrerin/Pfarrer, gerne mit Familie, die/der sich an der Verkündigung der Bibel und an den gesellschaftlichen und kirchlichen Gegebenheiten orientiert und sich verantwortlich für die Fortführung der gewachsenen und im Aufbau befindlichen Gemeindearbeit fühlt. Er/Sie sollte zu konzeptionellem Denken fähig sein, gerne im Team arbeiten, Menschen motivieren und eigene Impulse setzen können. Eine religionspädagogische Mitwirkung in den Kindertagesstätten ist erwünscht. Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Detlef Dern, Tel.: sowie Dekan Ulrich Reichard, Tel.: und Propst Michael Karg, Herborn, Tel.: Wingershausen, Dekanat Schotten, 1,0 Pfarrstelle, Modus A Durch die neue Pfarrstellenbemessung wurde mit den Kirchengemeinden Eschenrod (575), Wingershausen (300) und Eichelsachsen (560 Gemeindeglieder) eine neue Pfarrstelle im Eicheltal geschaffen. Die drei Kirchengemeinden suchen eine/n Pfarrer/in oder ein Pfarrerehepaar, der/die sich auf das Landleben im Naturpark Hoher Vogelsberg einlassen und seine Reize genießen will: hier finden Sie im Umkreis von wenigen Kilometern viele Sport- und Freizeitmöglichkeiten: Wandern und Skifahren, Wassersport, und das gut ausgebaute Netz des Vulkanradwegs. Unsere Dörfer: Die drei Ortsteile der Stadt Schotten (5-7 km von der

104 104 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kernstadt) liegen aufgereiht im Eichelbachtal jeweils nur 1-2 km voneinander entfernt. Vor Ort gibt es noch einige Landwirtschaftsbetriebe und mittelständische Unternehmen. Viele Einwohner finden heute ihre Arbeit in den Städten, wie Friedberg (35 km), Gießen (40 km) und Frankfurt (65 km entfernt). In allen drei Dörfern herrscht eine intakte Dorfgemeinschaft, die sich auch in einem regen Vereinsleben widerspiegelt. In Eschenrod befindet sich ein kommunaler Kindergarten, der von Kindern aller drei Gemeinden besucht wird. Folgende Schulen sind gut zu erreichen: Grundschulen in Schotten und Rainrod, Gesamtschule und Schule für Lernhilfe in Schotten, gymnasiale Oberstufen in Nidda (15 km) und Laubach (18 km). Unsere Kirchen: Die Kirche in Wingershausen stammt aus dem Jahr 1904 und verfügt über eine sehr gute Akustik (160 Sitzplätze). In Eichelsachsen steht eine überregional bekannte Fachwerkkirche (250 Plätze). Die Kirche in Eschenrod (300 Plätze) wurde um 1920 erbaut. Alle drei sind in sehr gutem Zustand. Unsere Gemeindehäuser: In allen drei Orten gibt es gut nutzbare gemeindeeigene Räume: In Eichelsachsen ein Gemeindehaus mit Saal (120 Plätze) und moderner Küche. In Wingershausen ein Gemeindehaus mit Teeküche (50 Plätze), in dem sich auch ein Amtszimmer und ein gut ausgestattetes Gemeindebüro befindet. In Eschenrod gibt es einen kleinen Gemeinderaum mit Küche sowie ein ebenfalls gut ausgestattetes Büro, das sich im Erdgeschoss des Pfarrhauses befindet. Unsere Pfarrhäuser: Je nach den Bedürfnissen des/der zukünftigen Inhabers/in kann eines der beiden folgenden Pfarrhäuser bezogen werden, die jeweils direkt bei der Kirche stehen. Beide wurden 1999 komplett renoviert, sind gut isoliert und verfügen über eine moderne Ölzentralheizung. Ein Anschluss für einen Holzofen ist jeweils vorhanden. Das 1911 erbaute Pfarrhaus Wingershausen (200 qm Wohnfläche) liegt neben dem Gemeindehaus in einem malerischen Hof, umgeben von einem großen Garten. Schuppen und Garagen sind ebenfalls vorhanden. Das Haus umfasst auf zwei Etagen neben einem Amtszimmer 5 große Wohnräume, Wintergarten, ein Hauswirtschaftsraum sowie Küche, WC, Badezimmer, Balkon. Im DG sind der Archivraum und 2 weitere Zimmer. Das 1890 erbaute Pfarrhaus Eschenrod (100 qm Wohnfläche) umfasst ebenfalls Hof, Garten, Garage und ein kleines Nebengebäude. Im Erdgeschoss befinden sich die o.g. Gemeinderäume. Die darüber liegende Wohnung umfasst auf zwei Etagen 5 Zimmer, Küche und Bad sowie einen Archivraum. Unsere nebenamtlichen Mitarbeiter/innen: Sekretärinnen, Küster/in, C-Kirchenmusiker, Posaunenchorleiter, Organisten, Reinigungskräfte. In Eschenrod verwaltet noch ein Kirchenrechner den Haushalt, die beiden anderen Gemeinden sind der Ev. Regionalverwaltung Wetterau in Nidda angeschlossen. Zwei gut eingearbeitete Gemeindesekretärinnen erledigen alle anfallenden Arbeiten einschließlich Zusammenstellung des Gemeindebriefes in großer Selbstständigkeit. Unsere Gruppen und Kreise (mit teilweise ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen): Kirchenchor, Posaunenchor, Flötengruppe, Kindergottesdienst, Jungschar, Kinder-Kirchen-Treff, Familiengottesdienst-Kreis, Frauenfrühstück, Mitarbeiterkreis. Unser Gemeindeleben: Alle drei Gemeinden verfügen über ein aktives kirchliches Leben, das von engagierten Kirchenvorständen geleitet wird. Darüber gibt es eine große Zahl Ehrenamtlicher, die gerne bei allen anfallenden Arbeiten helfen. Die wöchentlichen Gottesdienste werden regelmäßig gut besucht. Gemeinsame Gottesdienste gibt es zu St. Martin (in Kooperation mit dem städtischen Kindergarten), zur Feier der Osternacht und zu besonderen Anlässen im Freien. Des Weiteren finden regelmäßig Familien- und musikalische Gottesdienste statt. In Wingershausen befindet sich ein kleines Pflegeheim, in welchem monatlich ein Gottesdienst gehalten wird. Durch die gut ausgebildeten Lektor/innen im Dekanat Schotten ist die Vertretung für freie Sonntage und Urlaub gut geregelt. Unsere Wünsche: Wir wünschen uns eine/n Pfarrer/in, gerne mit Familie, der/die unsere drei Dörfer sonntäglich mit zwei Gottesdiensten (im Wechsel) versorgt und dabei Tradition und neue Formen miteinander verbindet. Wir wünschen uns eine/n Pfarrer/in, der/die einen Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit setzen möchte und fähig ist, Kinder und Jugendliche zu begeistern. Wir wünschen uns schließlich eine/n Pfarrer/in, der/die die Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet und als Mensch in den Dörfern ansprechbar ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Auskünfte erteilen gerne für den KV Eschenrod, Karl-Heinz Berck, Tel.: ; für den KV Wingershausen, Irmgard Weber, Tel.: ; für den KV Eichelsachsen, Jürgen Pfeffer, Tel.: sowie Dekan Wolfgang Keller in Schotten, Tel.: , und der Propst für Oberhessen, Propst Eibach, Tel.: Wölfersheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Patronat des Fürsten Solms zu Braunfels Die ev. Ref. Kirchengemeinde Wölfersheim sucht, nach der Ruhestandsversetzung am des seitherigen Pfarrers, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger bis spätestens zum für eine Vollstelle.

105 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 105 Unsere Gemeinde: Wölfersheim liegt im Herzen der goldenen Wetterau zwischen Vogelsberg und Taunus. Durch den Anschluss an die A45 und die Bahnverbindung ist eine gute Anbindung an das Umland vorhanden. Die 5 Ortsteile haben zusammen eine Einwohnerzahl von knapp Auf die Kerngemeinde Wölfersheim entfallen davon ca Einwohner. Unser Ort verfügt über eine gute Infrastruktur durch Ärzte, Zahnärzte, Apotheke, Schulen von der Grundschule bis zur Sek. I, zwei Kindergärten und ein Seniorenheim. In vielen Vereinen von unterschiedlicher Prägung ist die Bevölkerung stark engagiert. Rund um den Wölfersheimer See ist ein schön gelegenes Naherholungsgebiet entstanden, das zum Wandern und Spazieren gehen einlädt. Ebenfalls grenzen einige Wälder an das Dorf, die in kurzer Zeit per Fuß oder Fahrrad zu erreichen sind. Man kann somit sagen, dass Wölfersheim eine aufstrebende moderne Gemeinde mit Zukunft ist. Unsere Kirchengemeinde: Die evangelisch reformierte Kirchengemeinde hat zzt Gemeindemitglieder. Unsere weithin bekannte Saalkirche bietet bis zu 700 Gläubigen Platz und ist ein bemerkenswertes Baudenkmal der Gemeinde. Die Kirche wurde vor Jahren umfassend renoviert und befindet sich in einem sehr guten Zustand. Das vorhandene Gemeindehaus neben der Kirche bietet viele Möglichkeiten für regelmäßige Veranstaltungen und besondere Aktivitäten. Unser Pfarrhaus wurde vor Jahren ebenfalls von Grund auf den neuesten Stand gebracht und bietet auch für eine größere Familie Platz. Natürlich müssen einige Schönheitsreparaturen durchgeführt werden. Im Pfarrhaus befindet sich zurzeit noch das Pfarrbüro, dafür kann jedoch nach Bedarf auch eine andere Lösung gefunden werden. Unsere Kirchengemeinde ist lebendig und rege. Das Gemeindeleben wird bestimmt durch den sonntäglichen Gottesdienst in reformierter Prägung, aber auch neue Formen sind möglich. Es findet an jedem zweiten Sonntag ein gut besuchter Kindergottesdienst statt, der von ehrenamtlichen Personen selbstständig geleitet wird. Ebenso sind die Frauenhilfe und der Kirchenchor, der sich aus den Ortsteilen Wölfersheim und Wohnbach zusammensetzt, ein Bestandteil unserer Kirchengemeinde. Das jährliche, parallel zu Erntedank stattfindende Gemeindefest erfreut sich großer Beliebtheit. Im Bereich der örtlichen Ökumene gibt es gute Kontakte, welche sich auch in gemeinsamen Gottesdiensten mit der kath. Pfarrgemeinde widerspiegeln. Eine Pfarramtssekretärin (stundenweise) sowie mehrere nebenberufliche Mitarbeiter/innen unterstützen die Arbeit in der Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand ist aufgeschlossen, kooperativ und engagiert und möchte Bewährtes erhalten und gleichzeitig Neues mitgestalten. Zusammen mit der neuen Pfarrerin oder dem neuen Pfarrer möchten wir neue Anregungen verwirklichen wie z.b. Besuche bei Neubürgern oder Krankenhausbesuche, sowie das Angebot für Kinder und Jugendliche erweitern. Unsere Wünsche an die neue Pfarrerin/den neuen Pfarrer: dass sie/er - kommunikationsfähig, integrationsfähig und vor allem teamfähig ist - offen auf die Gemeindemitglieder zugeht und sie seelsorgerisch begleitet - ein gutes Verhältnis zu Kindern und Jugendlichen hat und sich für innovative Jugendarbeit im Verband mit Schule und Vereinen einsetzt - großen Wert auf gute Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und den Pfarrkollegen legt - Freude daran hat, neue Gottesdienstformen zu entwikkeln und umzusetzen. Weitere Auskünfte erteilen: Pfarrer W. Brandt, Tel.: ; Dekan Jörg Schlösser, Tel.: ; der Propst für Oberhessen, Pfarrer Klaus Eibach, Tel.: ,5 Pfarrstelle für Evangelische Gefängnisseelsorge bei der Justizvollzugsanstalt Frankfurt/M. I ZWA Höchst. Besetzung zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Kirchenleitung. Zum zweiten Mal. Die Justizvollzugsanstalt Frankfurt/M.-Höchst ist eine Untersuchungshaftanstalt für Männer der Sicherheitsstufe 2. Seit dem Jahr 2004 ist die ehemals selbständige Anstalt eine Zweiganstalt der JVA I in Frankfurt-Preungesheim. Zuständig ist die JVA Höchst hauptsächlich für den Landgerichtsbezirk Wiesbaden und den Amtsgerichtsbezirk Offenbach. Die Anstalt verfügt über 150 Haftplätze. Der größte Teil der inhaftierten Männer befinden sich in Untersuchungshaft. In der Regel sind etwa 25% der Haftplätze mit Männern in Strafhaft belegt und 5% mit Männern in Abschiebehaft. Bedingt durch die Untersuchungs- und Abschiebehaft liegt der Anteil der Männer mit ausländischem Pass bei ca. 60 bis 65%. Die Verweildauer der Männer in der JVA-Höchst ist sehr unterschiedlich und schwankt in Abhängigkeit von ihrem Haftstatus zwischen wenigen Tagen und 2 1 /2 Jahren. Entsprechend vielfältig sind die Themenfelder und Anfragen an die Seelsorge von allen, die unmittelbar oder mittelbar von Inhaftierung betroffen sind oder in der Anstalt arbeiten. Schwerpunkte sind neben den Gottesdiensten die seelsorgliche Begleitung und Beratung von Gefangenen, ihren Angehörigen und Bediensteten der JVA, vornehmlich in Einzelseelsorge. Ein weiterer Bereich ist die wöchentlich stattfindende Gesprächsgruppe der Gefangenen.

106 106 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die evangelischen Gottesdienste finden sonntags um 8.00 Uhr im 14-tägigen Wechsel mit dem katholischen Gottesdienst statt sowie an den hohen Feiertagen. Die Gottesdienste sind gut besucht und werden von Menschen aus verschiedenen Kulturen und Religionen als Ort der Besinnung und des Freiraums erlebt und gefeiert. Für die Evangelische Seelsorge steht ein Dienstzimmer auf einer Station zur Verfügung, in dem auch Gruppen bis zu 6 Personen zusammenkommen. Für größere Gruppen können in Absprache mit der Anstalt auch die anderen Gruppenräume genutzt werden. Die Gottesdienste finden in dem größten Raum der Anstalt, dem Mehrzweckraum, statt. Eine wichtige Basis für die Arbeit der Gefängnisseelsorge in der JVA-Höchst ist die gute kollegiale Zusammenarbeit und der Austausch mit dem katholischen Kollegen. In enger ökumenischer Absprache und Aufteilung ist die christliche Gefängnisseelsorge offen für alle Inhaftierten, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation oder Religion. Im Gefängnissystem genießt die bisherige Arbeit Achtung und Vertrauen. An das gute Verhältnis zum katholischen Kollegen und zur Anstalt kann der neue Gefängnisseelsorger oder die neue Gefängnisseelsorgerin anknüpfen. Von der künftigen Gefängnisseelsorgerin oder dem künftigen Gefängnisseelsorger wird erwartet: - Seelsorgliche Kompetenz gegenüber Gefangenen, Angehörigen und Bediensteten. - Aufgeschlossenheit auch gegenüber Menschen aus fremden Kulturen und Religionen. - Bereitschaft, loyal und in kritischer Offenheit im System der JVA konstruktiv mitzuarbeiten und gleichzeitig die Freiheit der besonderen Stellung der Gefängnisseelsorge in diesem System zu nutzen. - Bereitschaft zur ökumenischen Zusammenarbeit. - Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen in gemeindlicher und übergemeindlicher Nachbarschaft. - Mitarbeit in der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Hessen. - Bereitschaft zur Annahme von Fortbildungsangeboten. Die regelmäßige Teilnahme an der 14-tägigen Supervision der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Hessen ist Teil des Dienstauftrages. Voraussetzungen: a) Eine KSA-Ausbildung oder eine Ausbildung in einer therapeutischen Methode (Systemische Therapie oder Gestalttherapie). Falls nicht vorhanden, kann diese in den ersten zwei Jahren nachgeholt werden. b) Fähigkeit zur Kommunikation in einer oder mehreren Fremdsprachen ist wünschenswert. Für den neuen evangelischen Gefängnispfarrer oder die neue evangelische Gefängnispfarrerin ist eine 4-wöchige Einarbeitungsphase vor Stellenantritt vorgesehen. Eine kompetente und freundliche Unterstützung durch die Hessische Konferenz für Gefängnisseelsorge, gerade in der Anfangsphase, ist selbstverständlich. Die Besetzung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Kirchenleitung im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Justiz. Perspektivisch ist die Übernahme eines weiteren halben Dienstauftrages im Bereich der Gefängnisseelsorge möglich. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personal-Service, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende der Ev. Konferenz für Gefängnisseelsorge in Hessen, Pfarrer Dr. Müller-Monning, Tel.: und sowie die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Trösken, Tel.: und das Referat Koordination Gemeinden und Dekanate, Kirchenrat Krüger, Tel.: Für das Ev. Dekanat Rodgau ist zum nächstmöglichen Termin eine Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung (50 %) zu besetzen (Befristung auf 5 Jahre) mit Dienstsitz in Dietzenbach. Die Stelle kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Es können sich daher sowohl Pfarrer/innen als auch Personen mit einer anderen, dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung bewerben. Im benachbarten Dekanat Dreieich wird zeitgleich eine Profil- bzw. Fachstelle (25 %) Gesellschaftliche Verantwortung ausgeschrieben. Blick auf die Region Die Region der Dekanate Rodgau und Dreieich deckt sich im Wesentlichen mit den Grenzen des Kreises Offenbach. Während der Westkreis entlang der B3-Achse eher kleinstädtisch geprägt ist, sind die Orte im Ostkreis deutlich kleiner und vereinzelter. Insgesamt haben die Gemeinden der beiden Dekanate etwa Mitglieder. Der Ostkreis hat einen sehr hohen katholischen Bevölkerungsanteil, während der Westkreis ursprünglich evangelisch war. Die Verkehrsanbindung ist über die A3, A5, A661, B3 und die B45 hervorragend und wesentlich für die Pendlerströme. Das S-Bahn-System wurde in den letzten Jahren ausgebaut, so dass auch die Orte des Ostkreises gut angebunden sind. Die wirtschaftliche Prägung wird zunehmend von Betrieben im IT-Bereich und im Dienstleistungssektor bestimmt, nachdem die traditionellen Arbeitsplätze in der Stahl- und Lederindustrie fast vollständig weggefallen sind. In Langen befinden sich zwei wichtige Einrichtungen: Das Paul-Ehrlich-Institut sowie die Flugsicherung. Als größter Arbeitgeber der Region ist der Flughafen Frankfurt mit allen dort tätigen Betrieben von zentraler Bedeutung. Der Konflikt um seinen weiteren Ausbau beschäftigt vor allem die Menschen im Norden des Kreises.

107 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 107 Themen und Aufgaben Die Stelle soll regionale Themen der Gesellschaftlichen Verantwortung aufgreifen und für Veranstaltungsangebote auf Dekanatsebene aufbereiten. Dabei sind Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und anderen gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Beispiele aktueller Herausforderungen: - Die Arbeitswelt verändert sich radikal. Immer mehr Menschen auch in der Region Rhein-Main sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Diejenigen, die Arbeit haben, stehen unter enormem Druck. Stadtwerke, Krankenhäuser, Pflegedienste und in Ansätzen auch schon das Bildungssystem werden privatisiert. Die Kluft zwischen Armen und Reichen vergrößert sich deutlich. - Der Druck auf die Umwelt durch Verkehrsentwicklung und Zersiedlung (Flughafen, Straßenbau und neue Baugebiete) ist enorm. - Technologische Entwicklung und Forschung (beispielweise im Paul-Ehrlich-Institut in Langen) finden in Grenzbereichen statt, die kritisch reflektiert und begleitet werden sollen. Mögliche Schwerpunkte der Arbeit - die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, sozial- und wirtschaftsethische Aspekte der Globalisierung, Arbeitsmarktpolitik und soziale Sicherung im Blick auf die Region erkennen und wahrnehmen - die Umweltverantwortung bzw. die Bewahrung der Schöpfung mit Blick auf die Handlungsmöglichkeiten und Chancen von Gemeinden und Gruppen in überschaubare Projekte umsetzen, die zur Mitarbeit und Nachahmung anregen. Dadurch soll Kirche in dieser Region als gesellschaftliche Kraft erkennbar und der christliche Glaube in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen profiliert werden. Dies geschieht vernetzt mit dem Regionalen Diakonischen Werk und dem gemeinsamen Diakonieausschuss der Dekanate Dreieich, Offenbach und Rodgau. Organisationsstruktur Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit den Dekanatsmitarbeiterinnen und mitarbeitern kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ziele werden jährlich mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung abgestimmt. Dienstsitz ist Dietzenbach im Haus der Kirche. Dienst- und Fachaufsicht liegen beim Dekanat Rodgau. Erwartungen und Qualifikationen Wir erwarten: - die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - ein wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches Studium mit Abschluss sowie theologischen und kirchlichen Weiterbildungen oder - uneingeschränkte Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/ Pfarrerin der EKHN mit spezifischen Weiterbildungen - die Bereitschaft, sich durch Angebote des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung weiter zu qualifizieren - Mobilität, d.h. ein Fahrzeug und Führerschein der Klasse 3. Ein Arbeitsplatz wird in der Dekanatszentrale des Ev. Dekanates Rodgau in Dietzenbach zur Verfügung stehen. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen für die Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an das Ev. Dekanat Rodgau, Dekanatssynodalvorstand, Postfach 15 21, Dietzenbach. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, Darmstadt. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Dekanin Jutta Jürges- Helm, Tel.: zur Verfügung. Für das Ev. Dekanat Dreieich ist zum nächstmöglichen Termin eine Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung (25 %) zu besetzen (Befristung auf 5 Jahre). Die Stelle kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Es können sich daher sowohl Pfarrer/innen als auch Personen mit einer anderen, dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung bewerben. Zeitgleich wird im Nachbardekanat Rodgau eine Profil-/ Fachstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung im Umfang von 50 % ausgeschrieben. Blick auf die Region Die Region der Dekanate Rodgau und Dreieich deckt sich im Wesentlichen mit den Grenzen des Kreises Offenbach. Während der Westkreis entlang der B3-Achse eher kleinstädtisch geprägt ist, sind die Orte im Ostkreis deutlich kleiner und vereinzelter. Insgesamt haben die Gemeinden der beiden Dekanate etwa Mitglieder. Der Ostkreis hat einen sehr hohen katholischen Bevölkerungsanteil, während der Westkreis ursprünglich evangelisch war. Die Verkehrsanbindung ist über die A3, A5, A661, B3 und die B45 hervorragend und wesentlich für die Pendlerströme. Das S-Bahn-System wurde in den letzten Jahren ausgebaut, so dass auch die Orte des Ostkreises gut angebunden sind. Die wirtschaftliche Prägung wird zunehmend von Betrieben im IT-Bereich und im Dienstleistungssektor bestimmt, nachdem die traditionellen Arbeitsplätze in der Stahl- und Lederindustrie fast vollständig weggefallen sind. In Langen befinden sich zwei wichtige Einrichtungen: Das Paul-Ehrlich-Institut sowie die Flugsicherung. Als größter Arbeitgeber der Region ist der Flughafen Frankfurt mit allen dort tätigen Betrieben von zentraler Bedeutung. Der Konflikt um seinen weiteren Ausbau beschäftigt vor allem die Menschen im Norden des Kreises.

108 108 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Themen und Aufgaben Die Stelle soll regionale Themen der Gesellschaftlichen Verantwortung aufgreifen und für Veranstaltungsangebote auf Dekanatsebene aufbereiten. Dabei sind Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und anderen gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Beispiele aktueller Herausforderungen: - Die Arbeitswelt verändert sich radikal. Immer mehr Menschen auch in der Region Rhein-Main sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Diejenigen, die Arbeit haben, stehen unter enormem Druck. Stadtwerke, Krankenhäuser, Pflegedienste und in Ansätzen auch schon das Bildungssystem werden privatisiert. Die Kluft zwischen Armen und Reichen vergrößert sich deutlich. - Der Druck auf die Umwelt durch Verkehrsentwicklung und Zersiedlung (Flughafen, Straßenbau und neue Baugebiete) ist enorm. - Technologische Entwicklung und Forschung (beispielweise im Paul-Ehrlich-Institut in Langen) finden in Grenzbereichen statt, die kritisch reflektiert und begleitet werden sollen. Mögliche Schwerpunkte der Arbeit - die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, sozial- und wirtschaftsethische Aspekte der Globalisierung, Arbeitsmarktpolitik und soziale Sicherung im Blick auf die Region erkennen und wahrnehmen - die Umweltverantwortung bzw. die Bewahrung der Schöpfung mit Blick auf die Handlungsmöglichkeiten und Chancen von Gemeinden und Gruppen in überschaubare Projekte umsetzen, die zur Mitarbeit und Nachahmung anregen. Dadurch soll Kirche in dieser Region als gesellschaftliche Kraft erkennbar und der christliche Glaube in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen profiliert werden. Dies geschieht vernetzt mit dem Regionalen Diakonischen Werk und dem gemeinsamen Diakonieausschuss der Dekanate. Organisationsstruktur Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit den Dekanatsmitarbeiterinnen und mitarbeitern kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ziele werden jährlich mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung abgestimmt. Erwartungen und Qualifikationen Wir erwarten: - die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - ein wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches Studium mit Abschluss sowie theologischen und kirchlichen Weiterbildungen oder - uneingeschränkte Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/ Pfarrerin der EKHN mit spezifischen Weiterbildungen - die Bereitschaft, sich durch Angebote des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung weiter zu qualifizieren - Mobilität, d.h. ein Fahrzeug und Führerschein der Klasse 3. Ein Arbeitsplatz wird zur Verfügung stehen. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen für die Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an das Ev. Dekanat Dreieich, Dekanatssynodalvorstand, Bahnstraße 44, Langen. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, Darmstadt. Als Ansprechpartner steht Ihnen Dekan Martin Diehl, Tel.: zur Verfügung. 0,5 Profilstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung des Dekanates Schotten für die Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Büdingen, Nidda und Schotten Im Evangelischen Dekanat Schotten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine halbe Profilstelle für Gesellschaftliche Verantwortung erstmalig zu besetzen. Es ist daran gedacht, die Stelle mit der zurzeit vakanten 0,5 Pfarrstelle Burkhards, Dekanat Schotten, zu verbinden (s. folgende Ausschreibung in diesem Amtsblatt). Der Wirkungskreis der Profilstelle geht vom Dekanat Schotten aus und wirkt in die beiden Partnerdekanate Büdingen und Nidda. Was wir dem Stelleninhaber/der Stelleninhaberin bieten: - im DSV Schotten einen aufgeschlossenen Dienstgeber, der das Setzen eigener Schwerpunkte in Absprache gerne ermöglicht - über den GFA (geschäftsführenden Ausschuss) der Dekanatsarbeitsgemeinschaft eine sehr gute Kommunikation und Zusammenarbeit der drei Dekanate - einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz - ein interessantes Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten - ein großes Interesse und einen großen Bedarf bei unseren Kirchengemeinden an kompetenter Begleitung im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung Was wir vom Stelleninhaber /Stelleninhaberin erwarten: - dass er/sie mit uns zusammen eine Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Situation unserer AG erarbeitet und daraus Schwerpunktsetzungen seiner/ihrer Arbeit entwickelt - dass er/sie mit den bei uns vorkommenden zivilgesellschaftlichen Gruppen (Parteien, Gewerkschaften, Betrieben, Handwerkerschaften, Bauernverbänden..) kommuniziert und sie in sein/ihr Handeln einbezieht

109 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau dass er/sie unsere Kirchengemeinden bei der Wahrnehmung ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung berät und begleitet - dass er/sie die Kirchliche Region unserer AG bei der Entwicklung eines erkennbaren gesellschaftspolitischen Profils unterstützt - dass er/sie mit uns zusammen entsprechende Veranstaltungen plant, organisiert und durchführt. Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in kann sich dabei auf die aktive Mithilfe und Unterstützung zahlreicher hauptund ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen stützen. Auch die drei anderen Handlungsfelder Ökumene, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit sind in unserer AG inzwischen besetzt. Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Weitere Informationen erhalten Sie gerne über das Dekanatsbüro Schotten, Tel.: , oder über Dekan Keller, Tel.: Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben! Dann bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, Darmstadt. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen! Pfarrstelle Burkhards, Dekanat Schotten, 0,5 Pfarrstelle, Modus C Nach acht Jahren verlässt der bisherige Stelleninhaber auf eigenen Wunsch die Gemeinde, deshalb ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unsere Pfarrstelle neu zu besetzen. Die Stelle soll verbunden werden mit der 0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung im Dekanat Schotten (s. vorstehende Ausschreibung in diesem Amtsblatt). Sind SIE jemand, der neue Chancen nutzen möchte, dem es ein Anliegen ist, Menschen nicht nur anzusprechen, sondern auch mit ihnen zu leben? Der sich freut, seine Ideen und Vorstellungen in einer offenen Gemeinde umzusetzen? Jemand, der Milch direkt vom Bauern und Brot aus dem Backhaus zu schätzen weiß? Dann haben WIR die richtige Stelle für SIE! Unsere Gemeinde Die Kirchengemeinde Burkhards/Kaulstoß besteht aus den beiden gleichnamigen Dörfern, die ca. 1 km voneinander entfernt sind, hier leben ca. 600 Gemeindeglieder. Politisch zur Großgemeinde Schotten gehörend, liegen die beiden Dörfer im Naturpark Hoher Vogelsberg in landschaftlich sehr reizvoller Lage im Tal der Nidder. Die Region hat einen hohen Freizeitwert und ist eine beliebte Urlaubsgegend. Die dörflichen Strukturen werden durch intakte Dorfgemeinschaften geprägt. Der Zusammenhalt ist groß und das Vereinsleben vielfältig. Ehrenamtliches Engagement ist selbstverständlich. Die Zusammenarbeit von Kirchengemeinde und Vereinen ist gut und schlägt sich in gemeinsamen Projekten nieder. In Burkhards, dem Sitz des Pfarramtes, befindet sich ein kommunaler Kindergarten. Grund- und Gesamtschule bis Klasse 10 befinden sich in Gedern (7 km), und werden von Schulbussen angefahren. Die gymnasiale Oberstufe kann in Büdingen oder Nidda besucht werden, beide Städte sind gut erreichbar. Gedern selbst verfügt über vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und ein Krankenhaus. Innerhalb des Dekanats sind Kanzeltausch und Vertretung durch Lektorinnen bekannt und von den Gemeinden voll akzeptiert. Bedingt durch die Dekanatsstrukturreform unterstützt der Pastorale Raum, in dem auch unsere Kirchengemeinde liegt, die Ev. Kirchengemeinde in Gedern. Unsere Kirchengemeinde zeichnet sich durch zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Von ihnen wird z. B. der sonntägliche Kindergottesdienst selbstständig mit großem Erfolg organisiert und gestaltet. Alle notwendigen Funktionen (Küsterin, Organist, Sekretärin, Lektorin) sind mit sehr gut eingearbeiteten und äußerst zuverlässigen Kräften besetzt. Bei Bedarf sorgen der ortsansässige Gemischte Chor, ein Jugend- und ein Kinderchor für musikalische Umrahmungen. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher versehen ihr Amt engagiert, sind aufgeschlossen und unkompliziert in der Zusammenarbeit. Unsere Kirche Unsere aus dem Jahr 1755 stammende Barockkirche (ca. 350 Plätze) ist überregional bekannt. Es ist eine der wenigen Hallenkirchen in Hessen mit ausgezeichneten akustischen Eigenschaften. Die Kirche wurde in den zurückliegenden Jahren von Grund auf saniert. Unser Pfarrhaus Das großzügige, gepflegte Anwesen des Pfarrhauses befindet sich im Dorf. Es besteht aus einem stattlichen Haus, div. Nebengebäuden und einer großen Hof- und Grünanlage, die zur freien Gestaltung zur Verfügung stehen. Das Haus selbst ist im Stil eines städtischen Bürgerhauses als Fachwerkhaus gebaut, verfügt also über hohe und helle Räume. Im Erdgeschoss befinden sich der Amtsraum, ein Gemeindesaal und eine gut ausgestattete Einbauküche. Der Gemeindesaal dient dem Konfirmandenunterricht, ebenso wird hier der sonntägliche Kindergottesdienst parallel zum Hauptgottesdienst abgehalten. Private Veranstaltungen finden dort nicht statt. Das Büro ist mit allen modernen Kommunikations- und Arbeitsmitteln ausgestattet. Eine erfahrene Bürofachkraft steht drei Stunden pro Woche zur Verfügung. Die Wohnräume (4 Zimmer, 93 qm), von denen man einen herrlichen Ausblick auf Felder und Wälder hat, befinden sich im Obergeschoss. Die Wohnung verfügt über eine

110 110 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Küchenzeile. Das Dachgeschoss wurde 2001 ausgebaut und verfügt über zwei Mehrzweckräume (40 qm, bzw. 10 qm), ein vollausgebautes Bad, zwei Apsiden und das Archiv der Gemeinde. Spitzboden und Keller bieten weitere Lagermöglichkeiten. Haus und Hof sind vollständig saniert und befinden sich in einem sehr guten Zustand. Die Ölheizung entspricht neuesten Standards. Das Grundstück ist in sich geschlossen. Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe am Landleben (z. B. Tierhaltung) sind hinreichend gegeben. Außerdem gibt es verschiedene Spielgeräte, ein Baumhaus und eine lebende Laube. Unsere Wünsche Wir wünschen uns eine/n Pfarrerin/Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die/der besondere Liebe zum Gottesdienst mitbringt. Dabei sollten bewährte Sonderformen (z. B. Tischabendmahl an Gründonnerstag, Osternacht, gelegentliche Familiengottesdienste) möglichst fortgeführt werden. Es besteht generell große Offenheit für neue bzw. alternative Gottesdienstvarianten. Wichtig ist uns ferner, dass die neue Pfarrerin/der neue Pfarrer oder das Pfarrerehepaar die Gemeindeglieder in ihren Sorgen und Nöten seelsorgerisch begleitet. Dazu gehört auch die Begleitung bei Kasualien, zu denen hier auch Hochzeitsjubiläen zählen. WIR freuen uns auf eine/n Pfarrer/in oder ein Pfarrerehepaar, mit der/dem/denen wir weiter am Aufbau unserer Gemeinde arbeiten können und sind gespannt auf die Ideen und Impulse, die SIE einbringen werden und bei deren Umsetzung wir Sie gerne unterstützen möchten! Weitere Informationen erhalten Sie gerne über Dekan Keller, Tel.: Frankfurter Diakonissenhaus, Pfarrstelle II, 0,5 Dienstauftrag. Besetzung durch die Kirchenleitung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Frankfurter Diakonissenhaus die 2. Pfarrstelle (0,5 Stelle) für die Dauer von fünf Jahren zu besetzen. Das Frankfurter Diakonissenhaus wurde im Jahre 1870 als Verein alten Rechtes gegründet und betreibt als selbstständiger, diakonischer Rechtsträger zeitgemäße Diakonie in verschiedenen Aufgabengebieten. In bewusster Nähe zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau versteht das Frankfurter Diakonissenhaus diesen Dienst als Teil des gesamtkirchlichen Auftrags. Das Frankfurter Diakonissenhaus liegt verkehrsgünstig im Nordend an der Eschersheimer Landstraße und beschäftigt ca. 120 Mitarbeiter/innen. Im Mutterhaus leben 59 Diakonissen. Eine kleine Diakonische Gemeinschaft lebt in engem, geistlichen Kontakt zur Diakonissengemeinschaft. Die Mutterhauskirche ist das geographische und spirituelle Zentrum des Geländes. In ihr finden Andachten im Tageslauf sowie Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen statt. Die Anstaltsgemeinde ist evangelisch-lutherisch geprägt: die wöchentliche Feier des Abendmahls - wechselweise im Wochenschluss- bzw. Sonntagsgottesdienst - sowie eine besondere Liebe zur lutherischen Liturgie in den unterschiedlichen Gottesdienst- und Andachtsformen sind sichtbare Zeichen dieser Prägung. Auf seinem Gelände beherbergt das Frankfurter Diakonissenhaus folgende Einrichtungen in eigener Trägerschaft: das Kinderhaus mit Kindergarten und Hort, die Evangelische Ausbildungsstätte und das Altenpflegeheim Nellinistift. Auf dem Gelände befindet sich außerdem das zu den Frankfurter Diakoniekliniken gehörende Diakonissenkrankenhaus. Das Frankfurter Diakonissenhaus ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und des Kaiserswerther Verbandes deutscher Diakonissenmutterhäuser. Es ist Gesellschafter der Frankfurter Diakoniekliniken ggmbh und hält Anteile an der Agaplesion gag. Neben den überwiegend von Diakonissen genutzten Räumen beherbergt das Mutterhaus die Verwaltung, die Hostienbäckerei, den Festsaal, mehrere Tagungs- bzw. Konferenzräume sowie eine Gästeabteilung mit 15 Betten. Veranstaltungen im Mutterhaus wie Tagungen, Symposien und Vorträge verbinden diakonische Themen mit allgemein kirchlichen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen. Eine noch in der Entwicklung befindliche, neue Konzeption beschreibt das Frankfurter Diakonissenhaus und seine Einrichtungen als Diakonisches Begegnungszentrum mitmenschlichen Lebens. Das Frankfurter Diakonissenhaus stellt sich damit den Herausforderungen einer modernen, urbanen und multikulturellen Gesellschaft und entwickelt aus einer spirituell motivierten, kommunitären Tradition sozialdiakonische Dienstleistung auf hohem qualitativen und professionellem Niveau. Die künftige Inhaberin/Der künftige Inhaber der Pfarrstelle II hat insbesondere folgende Aufgaben: - Gottesdienste und Andachten in der Anstaltsgemeinde im Wechsel mit dem Inhaber der Pfarrstelle I sowie Lektoren/innen und Prädikanten/innen - Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für die diakonisch-theologische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in enger Abstimmung mit dem Vorstand - Spirituelle Angebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Seelsorge in der Schwesternschaft - Mitarbeit in der Entwicklung und Umsetzung der Gesamtkonzeption sowie der Konzeptionen für die Teileinrichtungen - Mitarbeit in der Kontaktpflege zu Kirchengemeinden sowie kirchlichen Werken und Gruppen, z.b. regelmäßige Teilnahme am Pfarrkonvent des Dekanates Frankfurt/Mitte-Ost. Wir erwarten - eine profunde, theologische Bildung - mehrjährige Erfahrung im Gemeindepfarrdienst - Bejahung der Glaubens-, Dienst- und Lebensgemeinschaft in unserem Werk

111 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Loyalität zum Dienstgeber - Teamfähigkeit, Kompetenz in Kooperation und Kommunikation - Organisations- und Motivationsfähigkeit - Gemeindepädagogische Erfahrungen sowie Zusatzqualifikationen im Bereich Erwachsenenbildung und -pädagogik sind wünschenswert. Eine besondere Beziehung zu den theologisch-diakonischen Fragestellungen und Herausforderungen unserer Zeit setzen wir voraus. Wir bieten - ein reiches, gottesdienstliches Leben - eine engagierte und motivierte Dienst- und Lebensgemeinschaft - ein interessantes, diakonisches Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten - einen aufgeschlossenen Dienstgeber, der das Setzen eigener Schwerpunkte in Absprache ermöglicht - Vergütung nach Pfarrergehalt - Mithilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personal-Service, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: Pfarrer Gerhard Knohl, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: ; Pfarrer Bernd Laukel (laukel@diakonisse.de), Tel.: , Oberin Heidi Steinmetz (steinmetz@diakonisse.de), Tel.: Einblicke bietet auch die Homepage Im Arbeitszentrum Ökumene der EKHN mit Sitz in Frankfurt/ Main ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt (ab ) die Stelle zu besetzen. einer/eines Beauftragten für ökumenische Bildungsarbeit im Rahmen eines Verwaltungsdienstauftrages für 4 Jahre Der Aufgabenbereich umfasst folgende Tätigkeiten: - federführend die Bildungsarbeit des Arbeitszentrums zu koordinieren und zu konzipieren; - Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminare zu planen und durchzuführen; - Angebote für Konfirmandenrüstzeiten konzipieren und in der Umsetzung begleiten; - ökumenische Projekte exemplarisch in Gemeinden und Dekanaten zu entwickeln und durchzuführen; - Bedarfserhebung und Auswertung für die Veranstaltungen des Zentrums organisieren; - die Nutzung der Tagungsstätte für die inhaltliche Arbeit des Zentrums zu gewährleisten; - ökumenische Fragen der Gegenwart zu reflektieren und zu vermitteln; - in der Fachberatung für Fach- und Profilstellen mitzuarbeiten. Wir freuen uns über Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, die - im Handlungsfeld Ökumene Erfahrungen gesammelt haben; - über Erfahrungen in der Bildungsarbeit verfügen; - die Herausforderung annehmen, ein Beziehungsnetz im Bereich der EKHN und der ökumenischen Partner aufzubauen und zu pflegen; - theologische Reflexionsfähigkeit und kommunikative Kompetenz besitzen; - die Fähigkeit besitzen, verschiedene Arbeitsstile und theologische Ansätze koordinieren zu können; - sich gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift angeeignet haben. Weitere Informationen erhalten Sie von dem Leiter des Zentrums Ökumene, Herrn Dr. Jochen Kramm, Tel.: , jochen.kramm@zoe-ekhn.de. Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, Darmstadt. Am Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Frankfurt am Main wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von 5 Jahren eine Pfarrstelle zur Abordnung als Assistent/in für Religionswissenschaft/Religionsgeschichte ausgeschrieben. Erwartet wird - eine abgeschossene theologische Ausbildung und mehrjährige Erfahrung im Pfarrdienst (Gemeinde, Schule oder Erwachsenenbildung) - theologische Reflexionsfähigkeit und pädagogische Kompetenz - solide Qualifikation in historischen und theoretischen Fragen der Religionswissenschaft inkl. der für die Materialerschließung nötigen methodischen Kenntnisse - Promotion nach Möglichkeit im Bereich der antiken Religionsgeschichte oder in einem anderen Feld der Geschichte nicht-christlicher Religionen oder der religiösen Gegenwartskultur. Zu den Aufgaben der Stelle gehören - die tatkräftige Mitwirkung am Ausbau des Fachs Religionswissenschaft/Religionsgeschichte im Fachbe-

112 112 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr reich Evangelische Theologie, insbesondere im Aufbau des Bachelor/Master-Studiengangs Religionswissenschaft - Mitwirkung am neu gegründeten interdisziplinären Zentrum für Religionsforschung mit seinen Bereichen Religionsphilosophie und Theologie der Religionen - religionswissenschaftliche Zuarbeit zum Dialog zwischen Christentum, Judentum und Islam - 4-stündige Lehrverpflichtung an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt zu den Themen Sozialethik, Grundlagen der Theologie, Diakonie und Religionswissenschaft. Auskunft erteilt: Oberkirchenrätin Dr. Hanna Zapp, Referat Personal- und Organisationsförderung, Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, Darmstadt, Tel.: und Dekan Professor Dr. Stefan Alkier, Fachbereich Evangelische Theologie der Universität Frankfurt, Tel.: Das Evangelische Dekanat Nidda sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation) (100%-Stelle) als Dekanatsjugendreferentin/ Dekanatsjugendreferenten zum nächstmöglichen Termin. Wir suchen eine/n engagierte/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter. Zum Dekanat Nidda gehören 19 Gemeinden am Rande der Wetterau im Übergang zum Vogelsberg. Es ist überwiegend ländlich geprägt. Unser Dekanat bildet mit den Dekanaten Schotten und Nidda eine Arbeitsgemeinschaft. Es stehen im Dekanat 2,0 PädagogInnen-Stellen für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Eine davon ist die der oder des Jugendreferentin/en. Ziel der Stelle ist es, evangelische Jugendarbeit zu profilieren. Unter anderem wünschen wir uns: - Aufbau, Schulung und Begleitung eines ehrenamtlichen Teams - Ausbildung von Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit - Kooperation mit weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden und den KollegInnen im eigenen Dekanat und anderen Dekanaten - Planung und Durchführung von Projekten (z.b. Jugendtag) - Leitung von regelmäßigen Angeboten im Haus der Kirche und Diakonie in Nidda - Vernetzung der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit - Aufbau und Begleitung einer schulbezogenen Jugendarbeit - Planung und Durchführung von Freizeiten für Kinder und Jugendliche - exemplarischen Aufbau von Kinder- und Jugendarbeit in den Gemeinden (Beratung, Begleitung und Durchführung) - eigene konzeptionelle Schwerpunkte - Geschäftsführung für und konstruktive Zusammenarbeit mit der Dekanatsjugendvertretung, der/dem Gemeindepädagogin/en und dem Jugendpfarrer im Dekanat - Vertretung des Dekanates in regionalen und überregionalen Gremien Wir erwarten: - einen Fachhochschulabschluss im Bereich der Gemeindepädagogik - Bei Abschluss in Sozialarbeit/Sozialpädagogik soll eine gemeindepädagogische Zusatzqualifikation vorhanden sein bzw. muss nachgeholt werden. - Erfahrung in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche - selbstständiges Arbeiten im Rahmen des Dienstauftrages - Teamfähigkeit - Offenheit für neue Wege Wir bieten: - einen Dienstsitz mit eigenem Büro im neuen Haus der Kirche und Diakonie in Nidda - einen großzügigen Jugendraum und die Möglichkeit zur Nutzung weiterer Räume - Möglichkeiten zu einer eigenverantwortlichen und kreativen Tätigkeit, die Sie mit Ihren Fähigkeiten und Interessen füllen können - Menschen, die sich auf neue Impulse und die Zusammenarbeit mit Ihnen freuen. - Vergütung nach KDAVO Die Bewerbungsfrist endet am Weitere Informationen erhalten Sie bei Dekan Manfred Patzelt, dem Vorsitzenden der Dekanatssynode Gerhard Wolf, Tel / , oder beim stellvertretenden Dekan und Jugendpfarrer Norbert Heide, Tel / Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Nidda, Bahnhofsstraße 26, Nidda.

113 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 113 Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirchengemeinde Ransbach-Baumbach-Hilgert. Sie finden uns im nördlichen Rheinland-Pfalz (Westerwald). Die Kirchengemeinde hat 1728 Gemeindeglieder und ist Trägerin eines dreigruppigen Kindergartens. Zur Kirchengemeinde gehören die Orte: Ransbach-Baumbach, Hilgert, Faulbach und Kammerforst. Unser Dekanat mit Kirchenmitgliedern,17 Kirchengemeinden und 20,5 Pfarrstellen wird umrahmt von den Flüssen Sieg Rhein Lahn Dill in landschaftlich schöner und reizvoller Lage inmitten von viel Natur, wie Berge und Seen, und relativ wenigen Industrieansiedlungen. Verkehrsmäßig wird unser Gebiet durch die Autobahnen A3 und A 48 sowie den ICE-Bahnhof Montabaur sowohl an das Rhein-Main-Gebiet als auch dem Köln-Bonner Raum gut angebunden. Wir wünschen uns eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter, die/der engagiert und zuverlässig folgende Aufgabenbereiche übernimmt: - Fortführung und Ausbau der Arbeit in den bestehenden Gruppen: - (Kindergottesdienst: zweimal monatlich; Jungschar: wöchentlich; Teenietreff: einmal im Monat) - Gestaltung und Durchführung der Konfirmandenarbeit und von Gottesdiensten mit Konfirmanden in Zusammenarbeit mit dem Pfarrer - Planung, Organisation und Durchführung von Zielgruppengottesdiensten (Familien- und Jugendgottesdienste) - Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Wir erwarten von der Bewerberin/dem Bewerber: - Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Verständnis für die unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen - die Fähigkeit, mit verschiedenen Angeboten auf Kinder und Jugendliche zuzugehen - die Bereitschaft, auch an Wochenenden zu arbeiten - die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche - die Fahrerlaubnis für PKW und ein eigenes Fahrzeug - persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinderund Jugendarbeit sind von Vorteil - wünschenswert: musikalische Fähigkeiten (Gitarre, Singen) Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Auskünfte erteilt: Pfarrer Helmut Sacher, Gartenstraße 18, Hilgert, Telefon / Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters, Propst-Herbert-Haus, Saynstr. 4, Selters. Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf umfasst den gleichnamigen Stadtkern der aus drei weiteren Teilen bestehenden Einwohner zählenden Kommune. Eine Grundschule und eine Additive Gesamtschule mit gymnasialem Zweig bis zum Abitur sind vorhanden. Zur Kirchengemeinde zählen Gemeindeglieder. Mögliche Aufgabengebiete in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf sind: - Leitung der bestehenden Kindergruppe (6-8 Jahre) - Weiterführung eines Konfi-Treffs - Unterstützung und Mitarbeit bei Kinder- und Jugendgottesdiensten - eventuell die Gründung eines Kinder- oder Jugendchores bzw. einer Kinder- oder Jugendband Vor allem wünschen wir Begleitung von Jugendlichen nach der Konfirmation (z.b. durch Aufbau einer Nachkonfirmandenarbeit). Das bedeutet punktuelle Mitarbeit während Konfirmandenunterrichtes (z.b. bei Konfi-Freizeiten und Konfi-Tagen und Begleitung einer daraus entstehenden Konfi-Gruppe oder eines Jugendtreffs. Diese Gruppe/n kann bzw. können den in dem Gemeindezentrum Haus der lebendigen Steine eingerichteten Jugendraum nutzen. Zur Unterstützung steht ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit. Ziel unserer Gemeindearbeit ist die Hinführung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an die Gemeinde. Dafür bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern mit KV, Pfarrer und Pfarrerin und eine Vernetzung der einzelnen Gruppen. Eine punktuelle Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule und Gesamtschule soll neu entwickelt werden. Die konkrete Konzeption der Stelle wird gemeinsam mit den jeweiligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern erstellt. Darüber hinaus sollte der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin mit den anderen gemeindepädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Dekanatsjugendreferenten kooperieren, um eine Gesamtkonzeption der Jugendarbeit im Dekanat zu entwickeln und umzusetzen.

114 114 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Auskünfte erteilen gerne Pfrin. Evelyn Giese Tel.: / und Dekanatsjugendreferent Steffen Pohlmann Tel.: / Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 20. März 2006 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus, Heuchelheimer St. 20, Bad Homburg. Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Versöhnungsgemeinde Oberursel. Die Stelle ist wegen Erziehungsurlaub der Stelleninhaberin bis zum befristet. Die Evangelische Versöhnungsgemeinde Oberursel, Kirchengemeinde für Stierstadt und Weißkirchen hat 2650 Mitglieder und ist eine sehr lebendige Gemeinde. Am Ort befinden sich zwei Grundschulen sowie eine Integrierte Gesamtschule. Sowohl zu den Schulen, als auch zu den beiden katholischen Kirchengemeinden besteht guter Kontakt. Wir wünschen uns eine/einen MitarbeiterIn, die/der - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat und eine eigene christliche Grundhaltung mitbringt, - ein Interesse an der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen hat, - Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit besitzt, - Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen MitarbeiterInnen. Wir sind uns bewusst, dass in dieser kurzen Zeitspanne nur mittelfristige, begrenzte Ziele erreicht werden können. Konkret wünschen wir uns - Die Einrichtung und Begleitung eines offenen Jugendtreffs in der Gemeinde (u. a. Kontakt zu den Konfirmandinnen und Konfirmanden) - Mitarbeit bei der Koordination der Kindergruppe - Mitarbeit bei der Vorbereitung des Kindergottesdienstes - Mitarbeit bei dekanatsbezogener Jugendarbeit (punktuelle Zusammenarbeit mit anderen Gemeindepädagogen des Dekanats, sowie Mitarbeit im Dekanatsjugendausschuss) Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Auskünfte erteilen gerne Dekanatsjugendreferent Steffen Pohlmann Tel.: / und Pfr. Klaus Hartmann Tel.: / Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte spätestens 20. März 2006 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus zu Händen des Dekanatssynodalvorstandes, Dekanat Hochtaunus, Heuchelheimer St. 20, Bad Homburg.

115 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 115

116 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

117 Nr. 4 Darmstadt, den 1. April 2006 D1205 B Inhalt SYNODE 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 117 GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung über den Einsatz von Informationstechnologie in der EKHN (IT-Verordnung ITVO) vom 19. Januar Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 16. Februar Ordnung der Notfallseelsorge in der EKHN (NfSVO) vom 2. März Verwaltungsverordnung über die Reisekostenvergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EKHN (Reisekostenverordnung RKVO) vom 2. März ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Ergänzung von 23 KDAVO vom 1. Februar Beschluss des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung vom 20. Dezember Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr Berichtigung der Namensänderung der Evangelisch-lutherischen Philippus- Gemeinde Frankfurt am Main-Riederwald 126 Änderung der Satzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen vom 21. September Neubekanntmachung der Satzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen 126 DIENSTNACHRICHTEN Dienst- und Ordinationsjubiläum 131 Ordinationen 131 Ernennungen Wiederwahl eines Propstes 131 Wiederbeauftragung 132 Berufung 132 Ruhestandsversetzungen 132 Verschiedenes 133 Verschiedenes/Nachtrag 133 BEKANNTMACHUNGEN Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der EKHN; STELLENAUSSCHREIBUNGEN 135 Synode 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode vom 4. bis 6. Mai 2006 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), Frankfurt a. M., statt. Wir bitten, am Sonntag, den 30. April 2006 (Misericordias Domini), in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken. Darmstadt, den 8. März 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

118 118 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesetze und Verordnungen Verwaltungsverordnung über den Einsatz von Informationstechnologie in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (IT-Verordnung ITVO) Vom 19. Januar 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgendeverwaltungsverordnung beschlossen: 1. Zweck der Verordnung. Zweck dieser Verordnung ist es sicherzustellen, dass die kirchlichen Aufgaben innerhalb der EKHN mit Hilfe der Informationstechnologie (IT) sicher, schnell, wirtschaftlich und dem kirchlichen Auftrag gemäß unter Nutzung gemeinsamer Standards erfüllt werden. 2. Anwendungsbereich der Verordnung. (1) Diese Verordnung gilt für alle Dienststellen der EKHN, ihrer Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Verbände. (2) Die Verordnung gilt für haupt- und ehrenamtlich tätige Personen. 3. Grundsätze und Ziele. (1) Der Einsatz von IT soll die Leistungsfähigkeit der kirchlichen Stellen, die interne und externe Kommunikation und die Arbeitsbedingungen der kirchlichen Mitarbeitenden unterstützen und verbessern. (2) Die Dienststellen arbeiten eng zusammen, koordinieren und konzentrieren ihre Aktivitäten und sorgen für einen wirtschaftlichen Einsatz der Personal- und Sachmittel. (3) Die IT-Verfahren sind so zu gestalten, dass der erforderliche Informationsaustausch gewährleistet ist. Eine flächendeckende Vernetzung ist anzustreben. (4) Werden Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen, so müssen diese in Übereinstimmung mit dieser Verordnung erfolgen. 4. AG-EDV. (1) Zur Erarbeitung von Standards für den Einsatz von IT in der EKHN und deren Umsetzung wird eine Arbeitsgruppe EDV (AG-EDV) eingerichtet. (2) Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Rechnungsprüfungsamtes, der Kirchengemeinden, Dekanate und Regionalverwaltungen sowie der Kirchenverwaltung. Weitere Personen können zur Beratung hinzugezogen werden. (3) Die Mitglieder der Arbeitsgruppe EDV werden von der Kirchenverwaltung berufen. 5. Richtlinien, Standards. (1) Die Kirchenverwaltung erarbeitet mit der AG-EDV Richtlinien zur elektronischen Datenverarbeitung in der EKHN und legt diese der Kirchenleitung zur Beschlussfassung vor. (2) Die Kirchenverwaltung beschließt und veröffentlicht Standards für den Einsatz IT in der EKHN. 6. Beratung. (1) Die Dienststellen, die finanzielle und organisatorische Maßnahmen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung planen, haben eine fachkundige Beratung hinsichtlich der Notwendigkeit, der Art und des Umfangs der Maßnahmen einzuholen, wenn diese von festgelegten Standards abweichen. Die Beratung hat vor der Beschlussfassung der zuständigen Gremien zu erfolgen. (2) Die Beratung erfolgt durch die Kirchenverwaltung, die EDV-Koordinatoren der Regionalverwaltungen oder nach Abstimmung mit diesen durch qualifizierte Dritte. (3) Die zuständige Mitarbeitervertretung ist bereits in der Planungsphase zu beteiligen. 7. IT-Hard- und Software. (1) Hard- und Software, die der Erledigung kirchlicher Aufgabenbereiche dienen, dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie von der Kirchenverwaltung freigegeben sind. (2) Der Einsatz von lizenzpflichtiger Software ohne Original-Lizenz ist unzulässig. (3) Private Hard- und Software darf nicht zur Verarbeitung von Melde-, Personal-, Finanzwesen-Daten sowie sonstiger dienst- und personenbezogener Daten eingesetzt werden. Im Einzelfall kann von dieser Regelung abgewichen werden. Hierzu ist eine Genehmigung der oder des Datenschutzbeauftragten der EKHN erforderlich. (4) Der Einsatz von dienstlicher Hard- und Software für private Zwecke bedarf einer Regelung durch Dienstvereinbarung. 8. Schulung und Ergonomie. (1) Bei der Planung von Maßnahmen auf dem Gebiet der elektronischen Datenverarbeitung sind hiervon betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig zu beteiligen. Die zuständige Dienststelle hat durch ausreichende Schulungs-, Einarbeitungs- und Fortbildungsmöglichkeiten den qualifizierten Umgang mit IT-Geräten und anzuwendenden Programmen zu gewährleisten. (2) Bei der Ausstattung der Arbeitsplätze und der Auswahl von IT-Geräten und Programmen ist die Bildschirmarbeitsverordnung zu beachten. 9. Datenzugriff. (1) Dienststellen sind befugt, die Daten anderer Dienststellen zu nutzen, wenn ein berechtigtes kirchliches Interesse besteht. (2) Die AG-EDV stellt auf Antrag fest, ob ein berechtigtes kirchliches Interesse gegeben ist. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde bei der Kirchenleitung erhoben werden; 2 Abs. 5 des Kirchenverwaltungsgesetzes gilt entsprechend. (3) Ein berechtigtes kirchliches Interesse wird vermutet, wenn die Dienststelle bereits vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung regelmäßig bestimmte Daten genutzt hat.

119 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Datenschutz und Datensicherheit. (1) Das Datenschutzgesetz der EKD und dazu erlassene Verordnungen sind zu beachten. Der Zugriff auf personenbezogene Daten darf nur eingegrenzt, kontrollierbar und zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben ermöglicht werden. Zugriffsberechtigte sind über den Datenschutz zu belehren und anhand des hierfür vorgesehenen Formulars zu verpflichten. (2) Jede Dienststelle ist für die Sicherheit der Daten und deren Sicherung auf der dienstlich eingesetzten Hardund Software verantwortlich. (3) Die Kirchenverwaltung kann zur Erstellung einer aktuellen Übersicht zu der im Einsatz befindlichen IT und zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit Erhebungen durchführen. Die Dienststellen sind verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. (4) Passwörter sind alle 180 Tage zu ändern und müssen für Dritte unzugänglich sein. Sie dürfen nicht unverschlüsselt abgespeichert werden. Die Kennwort-Richtlinien sind anzuwenden. (5) Die Dienststellen haben die in den Standards festgelegte Sicherheitssoftware einzusetzen s. (1) Jede Dienststelle erhält eine zentrale -Adresse, die von der Kirchenverwaltung vergeben wird. Dienstpost von allgemeiner Bedeutung ist an diese Adresse zu senden. Die automatische Weiterleitung an eine externe -Adresse ist untersagt. (2) Persönliche Dienstpost ist nur an die dienstliche -Adresse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters zu adressieren. (3) Gehen rechtserhebliche Erklärungen, die besonderen Formvorschriften unterliegen, per ein, ist der Adressat verpflichtet, den Absender unverzüglich auf den Formmangel und die Folgen hinzuweisen. (4) Bis zur Einführung der digitalen Signatur in der EKHN dürfen nur solche Dokumente per versandt werden, die keiner besonderen Formvorschrift oder Zugangsvoraussetzung unterliegen. (5) Die Übermittlung sensibler Daten an Adressen außerhalb des Intranets mittels darf nur unter Einsatz eines Verschlüsselungsverfahrens erfolgen, das von der Kirchenverwaltung als Standard festgelegt wird. (6) s müssen den Absender und die absendende Dienststelle eindeutig erkennen lassen. (7) Das Einfügen gescannter Unterschriften ist nicht zulässig. (8) Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß der Schriftgutordnung gelten entsprechend auch für ein- und ausgehende elektronische Dokumente. Werden zu einem Vorgang Papierakten geführt, sind die elektronischen Dokumente soweit sie als aktenrelevant anzusehen sind auszudrucken und zu den jeweiligen Akten zu nehmen. 12. Intranet und Internet. (1) In jeder Dienststelle soll eine Zugangsmöglichkeit zum Intranet der EKHN vorhanden sein. (2) Mit der Anmeldung zum Intranet der EKHN wird die Sicherheitsrichtlinie akzeptiert. 13. Protokolldaten. (1) Die bei der Nutzung der , Intranet und Internet-Dienste anfallenden personenbezogenen Protokoll- oder Verbindungsdaten dürfen nicht zu Leistungs- und Verhaltenskontrollen verwendet werden. Personenbezogene Daten, die zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs erhoben und gespeichert werden, dürfen zu diesem Zweck verwendet werden. (2) Steuerungs- und Überwachungsfunktionen dürfen ausschließlich zur Verhinderung und Aufdeckung von "Angriffsversuchen" und "Angriffen", zur Analyse und Behebung von technischen Fehlern, zur Missbrauchskontrolle bei Anfangsverdacht von gesetzeswidrigen Handlungen und zur Kontrolle der Abrechnung von Dienstanbietern verwendet werden. Bei einem Anfangsverdacht auf Zuwiderhandlung können durch den Dienstvorgesetzten mit Zustimmung der zuständigen Mitarbeitervertretung gemäß 36 Buchstabe k MAVG Protokollierungen eingesehen und ausgewertet werden. Die oder der Betroffene ist vorher zu informieren. 14. Kirchliche Programme. (1) Die Nutzung kirchlicher Programme über das Intranet ist nur auf der für das Intranet eingerichteten Hardware zulässig. (2) Jede Dienststelle ist für die Sicherung der Daten auf ihrer für das Intranet zugelassenen Hardware verantwortlich. 15. Verstöße. (1) Die Einhaltung dieser Verordnung wird durch die Kirchenverwaltung überwacht. (2) Die Kirchenverwaltung hat auf Verstöße gegen diese Verordnung hinzuweisen und geeignete Maßnahmen im Wege der Aufsicht zu ergreifen. (3) Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann zum Ausschluss aus dem Intranet der EKHN führen und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend bei Verstößen gegen Richtlinien oder Standards gemäß Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anwendung elektronischer Datenverarbeitung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EDV-Verordnung EDV- VO) vom 30. Oktober 1990 (ABl S. 220), geändert am 18. Dezember 2001 (ABl S. 49), außer Kraft. Darmstadt, den 20. Februar 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

120 120 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge Vom 16. Februar 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen /Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 15. Juni 1999 (ABl Nr. 2) werden wie folgt geändert: 1. 5 Abs. 5 wird wie folgt gefasst: (5) Die Inhaberin/der Inhaber einer Stelle mit Schulseelsorge ist innerhalb von drei Jahren nach Dienstantritt zu einer berufsbegleitenden Weiterbildung verpflichtet, die das Religionspädagogische Studienzentrum in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit, dem Zentrum Bildung und dem Zentrum Bildung für Seelsorge und Beratung der EKHN anbietet. Zu den Dienstpflichten gehört ferner die Teilnahme an den Dienstbesprechungen Schulseelsorge mit den Studienleiterinnen und Studienleitern der Religionspädagogischen Ämter sowie dem zuständigen Referat der Kirchenverwaltung Abs. 6 wird wie folgt gefasst: (6) Die Dienst- und Fachaufsicht liegt bei der Studienleiterin/dem Studienleiter des Religionspädagogischen Amtes. Jeweils zum Schuljahresende erstellt die Schulseelsorgerin/der Schulseelsorger einen Tätigkeitsbericht über das zurückliegende Schuljahr. Die Fachberatung und Mittelvergabe liegt beim Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit im Zentrum Bildung. 3. Die Anmerkung 6 zu 5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: Auf die jeweils geltende Ordnung der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN mit den Bestimmungen über die Jugendvertretung im Dekanat wird hingewiesen. 4. In 5 Abs. 2 und 6 Abs. 2 werden jeweils die Wörter Amt für Kinder- und Jugendarbeit durch die Wörter Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit im Zentrum Bildung ersetzt. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 7. März 2006 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Ordnung der Notfallseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (NfSVO) Vom 2. März 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: 1. Grundsätzliches. (1) Notfallseelsorge wurzelt in der biblischen Tradition (z. B. Gleichnis vom Barmherzigen Samariter in Lk 10,25-37). Sie versteht sich als "Erste Hilfe für die Seele" für Menschen in akuten Notfällen und Krisensituationen und versieht ihren Dienst in dem Bemühen, Menschen Beistand und Hilfe zu geben. (2) Notfallseelsorge ist Teil des Seelsorgeauftrags der Kirche. 2. Organisation. (1) Notfallseelsorge ist - gemäß den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen - unterschiedlich strukturiert als - pastorale Systeme, - Gruppen, die sich sowohl aus theologischem Fachpersonal (zumeist hauptamtlich tätige Pfarrerinnen und Pfarrer) als auch aus (zumeist ehrenamtlich tätigen) Personen anderer Berufsgruppen zusammensetzen, - eingetragene Vereine, - Vertragszusammenschlüsse mit Hilfsorganisationen etc. (2) Notfallseelsorge orientiert sich organisatorisch an Struktur und Einzugsgebiet der zuständigen Leitstelle der Landkreise oder kreisfreien Städte. Damit überschreitet sie in der Regel die bestehenden Gemeinde-, Dekanats- und Propstei-Grenzen. Notfallseelsorge übernimmt dabei einsatzbezogen seelsorgerliche und sozialdiakonische Aufgaben neben den sonst vorhandenen parochialen oder funktionalen Gliederungen der Kirche. (3) Notfallseelsorge-Dienste im Bereich der EKHN werden (zusammen mit ihren regionalen Notfallseelsorge- Pfarrstellen) durch die Kirchenleitung einem federführenden Dekanat zugeordnet in Frankfurt dem Evangelischen Regionalverband. (4) Die Notfallseelsorge-Dienste der EKHN arbeiten, wo es möglich ist, mit den Notfallseelsorge-Diensten der römisch-katholischen Kirche zusammen. (5) Fachberatung erfolgt durch das Zentrum Seelsorge und Beratung in Absprache mit dem gesamtkirchlichen Beauftragten für Notfallseelsorge. (6) Die Zuweisung von Pfarrstellen für die Notfallseelsorge erfolgt im Rahmen des Dekanats-Sollstellenplanes für regionale Pfarrstellen. Die Inhaberinnen und Inhaber der Pfarrstellen sollen über folgende Ausbildungen verfügen: - mindestens ein Sechs-Wochenkurs Klinische Seelsorge-Ausbildung oder ein Äquivalent,

121 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Ausbildung in Notfallseelsorge (Grundkurs und weitere notwendige fachspezifische Qualifikationen), (7) Aufgaben dieser Pfarrstellen sind neben der Beteiligung an Einsätzen der Notfallseelsorge insbesondere: - Koordination der Ausbildung, des Einsatzes und der Begleitung der Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger im Leitstellenbereich, - Koordination der Zusammenarbeit mit den Rettungsdiensten, den Feuerwehren, der Polizei und anderen Hilfsorganisationen. (8) Die Zusammenarbeit des örtlichen Notfallseelsorge- Systems mit der hauptamtlichen Pfarrerin oder dem hauptamtlichen Pfarrer für Notfallseelsorge sollte vor Ort in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt werden. 3. Mitarbeit. (1) Für die Mitarbeit in der Notfallseelsorge sollen Pfarrerinnen und Pfarrer, kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige gewonnen werden. (2) An der Mitarbeit in der Notfallseelsorge interessierte Personen, die bereit sind, die erforderlichen Ausbildungs- und Rahmenbedingungen zu erfüllen, werden von der Leitung der jeweiligen regionalen Notfallseelsorge auf ihre Eignung überprüft. Danach werden sie von der Kirchenleitung auf Vorschlag der Dekanate oder der Anstellungsträger für die Tätigkeit in einem regionalen Notfallseelsorge-Dienst förmlich beauftragt. (3) Die Beauftragung soll im Rahmen eines Gottesdienstes erfolgen und wird mittels einer Urkunde dokumentiert. Die Beauftragten genießen während der Ausübung ihres Dienstes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der für den Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau abgeschlossenen Sammelversicherungsverträge Versicherungsschutz. (4) Die Beauftragung endet, wenn sie niedergelegt oder durch die Kirchenleitung im Benehmen mit dem Dekanat oder dem Anstellungsträger entzogen wird. 4. Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht. (1) Die Mitarbeit in der Notfallseelsorge verpflichtet zur Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sowie zur Verschwiegenheit hinsichtlich einsatzbezogener Kenntnisse. (2) In juristischen Konfliktfällen ist unverzüglich die oder der gesamtkirchliche Beauftragte, im Verhinderungsfall ein Mitglied des Beirates, und die Kirchenverwaltung zu verständigen. 5. Kooperation. (1) Notfallseelsorge wird in der Regel auf Veranlassung von Einsatzkräften über die zuständige Zentrale Leitstelle alarmiert. (2) Je nach Einsatzindikation und konkreter Umsetzbarkeit arbeitet Notfallseelsorge eng mit den Kirchengemeinden und regionalen Einrichtungen und Institutionen zusammen: - durch unmittelbare Einbeziehung in das laufende Geschehen, - durch Weitergabe wichtiger Informationen mit Einverständnis der Betroffenen, - durch Vermittlung weiterführender Nachsorgemaßnahmen. (3) Notfallseelsorge wendet sich in ökumenischer und religiös-weltanschaulicher Offenheit an mittelbar oder unmittelbar Betroffene sowie an involvierte Helferinnen, Helfer und Einsatzkräfte. (4) Im Interesse einer effizienten Zusammenarbeit sollten zwischen den Dekanaten und anderen Trägern Vereinbarungen getroffen werden hinsichtlich - der Übernahme von Standards, - der Gewährleistung qualitätssichernder Maßnahmen, - der Kompatibilität von Aus- und Fortbildungscurricula, - der Aufteilung finanzieller Lasten. 6. Konvent. Dem Notfallseelsorge-Konvent gehören die hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrer für Notfallseelsorge an. Jeder Notfallseelsorgedienst kann eine weitere evangelische Vertreterin oder einen weiteren evangelischen Vertreter in den Notfallseelsorge-Konvent entsenden. Der Konvent dient dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch, der innerkirchlichen Interessenwahrnehmung sowie der Ausrichtung auf übergeordnete Leitlinien und Einsatzkriterien. Der Konvent wählt aus seiner Mitte einen Sprecherkreis als Konventsvorstand, dem die oder der gesamtkirchliche Beauftragte als geborenes Mitglied angehört. Näheres regelt die Geschäftsordnung. 7. Beirat. Es wird ein Notfallseelsorge-Beirat gebildet. Er setzt sich zusammen aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Zentrums Seelsorge und Beratung, dem/der gesamtkirchlichen Beauftragten für Notfallseelsorge und den Konventsprecherinnen und Konventssprechern. Weitere Personen mit entsprechender Fachkompetenz können zur Beratung hinzugezogen werden. Hauptaufgabe des Beirats ist die konzeptionelle Weiterentwicklung der Notfallseelsorge in der EKHN. 8. Die oder der gesamtkirchliche Beauftragte. Im Benehmen mit dem Beirat ernennt die Kirchenleitung eine gesamtkirchliche Beauftragte oder einen gesamtkirchlichen Beauftragten für Notfallseelsorge. Sie oder er vertritt in Absprache mit der Kirchenverwaltung, dem Zentrum Seelsorge und Beratung und dem Beirat die Notfallseelsorge der EKHN nach innen und außen. Im Bedarfsfall koordiniert und leitet sie oder er überregionale Notfallseelsorge-Einsätze auf dem Kirchengebiet. Zur Unterstützung der Arbeit kann sie oder er Aufgaben an Mitglieder des Beirats oder Sprecherkreises delegieren. 9. Aus- und Fortbildung. Notfallseelsorge erfordert von den Aktiven ein hohes Maß an Fach- und Feldkompetenz. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger erfolgt nach einem vom Beirat erarbeiteten verbindlichen Curriculum. Die Teilnahme daran ist verpflichtend.

122 122 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Fürsorge. (1) Die EKHN nimmt ihre Fürsorgepflicht für Mitarbeitende der Notfallseelsorge in besonderer Weise durch Sicherstellung ausreichender Schutzausrüstung, der haftungsrechtlichen Absicherung, wie durch medizinische Präventionsmaßnahmen (z. B. Hepatitisimpfungen) wahr. (2) Notwendige Maßnahmen zur psychischen und physischen Entlastung der in der Notfallseelsorge tätigen Personen werden mit dem jeweiligen Anstellungsträger abgesprochen. 11. Inkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft. Darmstadt, den 7. März 2006 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Verwaltungsverordnung über die Reisekostenvergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EKHN (Reisekostenverordnung RKVO) Vom 2. März 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: 1. Geltungsbereich. Diese Verwaltungsverordnung regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Nutzung von Dienstfahrzeugen in der EKHN. 2. Dienstreisen. Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen, mit Ausnahme von Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort, schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt worden sein, es sei denn, dass eine Anordnung oder Genehmigung nach dem Amt der Dienstreisenden oder dem Wesen des Dienstgeschäfts nicht in Betracht kommt. Dienstreisen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind. 3. Grundsätze. (1) Dienstreisen sind entsprechend den Zielen des Umweltschutzes und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit durchzuführen. Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist vorrangig. Private Kraftfahrzeuge dürfen für dienstliche Fahrten grundsätzlich nur aus triftigen Gründen benutzt werden. (2) Vor Genehmigung eines Dienstreiseantrages ist das Vorliegen eines triftigen Grundes gemäß Absatz 1 zu prüfen, wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden sollen. Im Zweifel hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das Vorliegen eines triftigen Grundes schriftlich in nachvollziehbarer Weise zu begründen. (3) Ein triftiger Grund im Sinne von Absatz 1 liegt in der Regel vor, wenn 1. die Dienstreise zu Orten führt, die nicht an das Bahnnetz angebunden sind; 2. durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges voraussichtlich eine erhebliche Zeitersparnis eintritt und dadurch noch weitere, insbesondere termingebundene Dienstgeschäfte wahrgenommen werden können, Übernachtungskosten gespart werden oder eine Heimfahrt noch am selben Tag möglich ist; 3. durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges eine Kostenersparnis für den Dienstherrn eintritt (z. B. durch Mitnahme weiterer Personen, die nach der Reisekostenverordnung Anspruch auf Reisekostenvergütung hätten); 4. auf einer Dienstreise umfangreiches Aktenmaterial, Gegenstände mit größerem Gewicht oder sperrige Gegenstände mitzuführen sind, die auch bei Anlegen eines strengen Maßstabes die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels unzumutbar erscheinen lassen; 5. die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel aus einem Grund nicht zugemutet werden kann, der in der Person der oder des Dienstreisenden liegt (z. B. wegen Körperbehinderung). (4) Bei Dienstreisen mit dem Flugzeug zu innerdeutschen Zielen muss nachgewiesen werden, dass durch die Benutzung des Flugzeuges voraussichtlich eine erhebliche Zeitersparnis eintritt und dadurch noch weitere, insbesondere termingebundene Dienstgeschäfte wahrgenommen werden können, Übernachtungskosten gespart werden oder eine Heimfahrt noch am selben Tag möglich ist. 4. Anspruch auf Reisekostenvergütung. (1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten auf Antrag eine Vergütung der dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten gemäß dem Bundesreisekostengesetz, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Für die Erstattung der Fahrtkosten bei Nutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel sind erzielbare Fahrpreisermäßigungen, z. B. durch Einsatz einer BahnCard zu berücksichtigen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat Anspruch auf Erstattung der Kosten der BahnCard, wenn die Einsparung von Reisekosten die Kosten der BahnCard übersteigt. (3) Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Beendigung der Dienstreise schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die Ausschlussfrist für die Erstattung der Kosten der BahnCard beginnt am Tag nach dem letzten Geltungstag. 5. Wegstreckenentschädigung. (1) Für Dienstreisen mit einem privaten Kraftwagen wird eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt. Für jede Person, die aus beruflicher Veranlassung bei einer Dienstreise mitgenommen wird, erhöht sich der Kilometersatz um 2 Cent. Bei einem Motorrad oder einem Motorroller wird eine Wegstreckenentschädigung von 13 Cent, bei einem Moped oder Mofa

123 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 123 von 8 Cent und bei einem Fahrrad von 5 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt. (2) Eine Wegstreckenentschädigung wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gewährt, wenn sie 1. eine vom Dienstherrn unentgeltlich zur Verfügung gestellte Beförderungsmöglichkeit nutzen konnten oder 2. von anderen Dienstreisenden in einem Kraftwagen mitgenommen wurden. (3) War für eine Dienstfahrt nach dem Grundsatz von 3 Abs. 1 ein öffentliches Verkehrsmittel zu nutzen und ist gleichwohl die Fahrt mit einem Kraftfahrzeug ausgeführt worden, so tritt an die Stelle des Kilometergeldes der Betrag, der den Aufwendungen für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entspricht. (4) Mit der Wegstreckenentschädigung sind sämtliche anteilige Kosten der Fahrzeughaltung, der Betriebs- und Reparaturkosten abgegolten. (5) Für Unfallschäden, die bei einer Dienstfahrt an einem privaten Kraftfahrzeug entstehen, gelten die entsprechenden beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes. Ein nicht gedeckter Teil der Kosten kann zur Vermeidung von Härten ganz oder teilweise erstattet werden. Ausgeschlossen ist die Erstattung, wenn die Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. 6. Kircheneigene Kraftfahrzeuge. (1) Kircheneigene Kraftfahrzeuge (Dienstwagen) sind Eigentum kirchlicher Körperschaften und werden auf deren Kosten angeschafft und unterhalten. Die Anschaffung muss notwendig und wirtschaftlich gerechtfertigt sein. (2) Jede Dienstfahrt ist in ein Fahrtenbuch einzutragen, wobei Ort und Anlass und die zurückgelegten Kilometer anzugeben sind. Der Eintrag ist abzuzeichnen. (3) Ein kircheneigenes Kraftfahrzeug darf einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter zum dauerhaften Dienstgebrauch nur zugewiesen werden, wenn dies wirtschaftlich geboten ist und eine schriftliche Überlassungsvereinbarung getroffen wurde. Die Dauerdispositionsbefugnis und die Überlassungsvereinbarung bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. Satz 2 gilt nicht für Kraftfahrzeuge von Diakoniestationen. (4) Werden kircheneigene Kraftfahrzeuge mit Genehmigung des Halters für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle oder für Privatfahrten benutzt, so ist dafür eine Entschädigung in Höhe des Kilometersatzes gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 zu entrichten. (5) Bei der Kirchenpräsidentin oder dem Kirchenpräsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten und bei der oder dem Präses der Kirchensynode erstreckt sich die Dispositionsbefugnis über ein Dienstfahrzeug auch auf den außerdienstlichen Bereich. Die Regelungen des Landes Hessen für die Mitglieder der Landesregierung finden entsprechende Anwendung. 7. Vorschüsse zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Ausübung ihres Dienstes auf den ständigen Einsatz eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, können im Rahmen der vorhandenen Mittel auf Antrag einen Vorschuss bis zur Höhe von Euro erhalten. Näheres regeln die Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen vom 15. September 1998 (ABl S. 296). 8. Schlussbestimmungen. (1) Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. April 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsverordnung über die Benutzung von Kraftfahrzeugen im kirchlichen Dienst vom 11. Juni 1979 (ABl S. 128), zuletzt geändert am 18. Dezember 2001 (ABl S. 49), außer Kraft. (2) Die Regelung über die Erstattung von Fahrtkosten nach dem Fortbildungsgesetz vom 5. November 1976 in der jeweils gültigen Fassung bleibt unberührt. Darmstadt, den 7. März 2006 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller

124 124 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Ergänzung von 23 KDAVO Vom 1. Februar 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung Nr. 7.1/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 13. Dezember 2005 (ABl S. 91), wird wie folgt geändert: In 23 Abs. 7 werden nach Satz 7 die folgenden Sätze 8 und 9 angefügt: In den Fällen, in denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Teilzeitarbeit vereinbart hat, verringern sich die Höchstgrenzen der wöchentlichen Arbeitszeit in den Sätzen 2 und 3 in demselben Verhältnis, wie die Arbeitszeit dieser Beschäftigten zu der regelmäßigen Arbeitszeit der Vollbeschäftigten verringert worden ist. Mit Zustimmung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters oder aufgrund von dringenden dienstlichen oder betrieblichen Belangen kann hiervon abgewichen werden. Artikel 2 Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. April 2006 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 6. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Bekanntmachungen Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Beschluss des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung Vom 20. Dezember 2005 Wegen Änderungen in der Besetzung des Gerichts werden die Abschnitte B und D des Beschlusses des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung für die Zeit vom bis vom (ABl S. 74), wie folgt geändert: I. Mit Wirkung vom werden die Abschnitte B und D wie folgt neu gefasst: B. Regelbesetzung der Kammern 1. Die 1. Kammer ist wie folgt besetzt: Vorsitzender: Der Präsident Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge des Dienstalters: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. Remlinger Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dr. Christmann Universitätsprofessor Dr. Laubinger Pfarrerbeisitzer: Dekan a. D. Schwarz 2. Die 2. Kammer ist wie folgt besetzt: Vorsitzender: Der Stellvertreter des Präsidenten Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. Dr. Eschke Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge des Dienstalters: Rechtsanwalt und Notar von Schlabrendorff Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Schecker Leitender Ministerialrat Bickel Pfarrerbeisitzer: Pfarrer Jäger

125 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 125 D. Vertretung der Beisitzer 1. Die Regelbeisitzer der 1. Kammer werden wie folgt vertreten: Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D. Remlinger durch erster Vertreter: Ministerialdirigent Dr. Sauer zweiter Vertreter: Ministerialrätin Böhme Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. Dr. Christmann erster Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Teichmann zweiter Vertreter: Ministerialdirigent Dr. Sauer Universitätsprofessor Dr. Laubinger durch erster Vertreter: Weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Büger zweiter Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Teichmann Dekan a. D. Schwarz durch erster Vertreter: Pfarrer Dr. von Oettingen zweiter Vertreter: Pfarrer Jäger 2. Die Regelbeisitzer der 2. Kammer werden wie folgt vertreten: Rechtsanwalt und Notar von Schlabrendorff durch erster Vertreter: Ministerialrätin Böhme zweiter Vertreter: Universitätsprofessor Dr. Teichmann Richter am Verwaltungsgericht Schecker durch erster Vertreter: Ministerialdirigent Dr. Sauer zweiter Vertreter: Weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Büger Leitender Ministerialrat Bickel erster Vertreter: Weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Büger zweiter Vertreter: Ministerialrätin Böhme Pfarrer Jäger durch erster Vertreter: Pfarrer Dr. von Oettingen zweiter Vertreter: Dekan a. D. Schwarz 3. Ist die vorstehende Vertretungsregelung für die rechtskundigen Beisitzer erschöpft, so ist der jeweils dienstjüngste rechtskundige Vertreter der betroffenen Kammer, hilfsweise der jeweils dienstjüngste rechtskundige Regelbeisitzer der anderen Kammer und danach der jeweils dienstjüngste rechtskundige Vertreter der anderen Kammer zur Vertretung berufen. II. Mit Wirkung vom tritt an Stelle von Universitätsprofessor Dr. Teichmann Vizepräsident des Landgerichts Dr. Schreiber. Darmstadt, den 20. Dezember 2005 DAS PRÄSIDIUM Dr. Schneider Dr. Eschke Schwarz Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2006 A. Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2006 gemäß 58a Abs. 6 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrer in der Fassung vom 5. Dezember 1997 (ABl S. 49) in Verbindung mit 2 der Auswahlverordnung vom 28. April 1998 (ABl S. 169), zuletzt geändert am 30. September 2004 (ABl. S S. 378) sowie gemäß 58a Abs. 4 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Fassung vom 23. November 2003 (ABl S. 69, 93) in Verbindung mit 2 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. September 2005 (ABl Nr. 11) die Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare für das zweite Halbjahr 2006 auf insgesamt 10 festgelegt. Einstellungstermin ist der 1. Dezember B. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über kein Gutachten aus der Potentialanalyse und kein Gutachten des Theologischen Seminars zur persönlichen Eignung verfügen, können sich gemäß 4 der Auswahlverordnung zu einem Auswahlverfahren zur Einstellung bewerben. Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die die Zweite Theologische Prüfung bestanden, aber den praktischen Vorbereitungsdienst noch nicht beendet haben, können sich ebenfalls bewerben. Die Bewerbungsfrist zu diesem Auswahlverfahren endet mit Ablauf des 30. April 2006 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Für dieses Auswahlverfahren findet die Tagung der Auswahlkommission vom 10. bis 15. Juli 2006 statt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild,

126 126 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Darstellung des Ausbildungsgangs mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten), 3. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. C. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über ein Gutachten des Theologischen Seminars verfügen, in dem die persönliche Eignung festgestellt wurde, können sich gemäß 3 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar bewerben. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 30. April 2006 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Wenn es in diesem Einstellungsverfahren mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als vorhandene Einstellungsplätze, beruft die Kirchenleitung eine Kommission, die gemäß 5 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch führt und eine Rangfolge aufstellt. Die Kirchenleitung ernennt die Bewerberinnen und Bewerber zu Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren nach der festgestellten Rangfolge im Rahmen der vorhandenen Einstellungsplätze. Die Tagung dieser Kommission wird vorsorglich auf den 21. bis 22. August 2006 festgesetzt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Gutachten der Potentialanalyse, 3. Zeugnisse der beiden Examina, 4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten), 5. Gutachten des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. Darmstadt, den 1. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Schuster Berichtigung der Namensänderung der Evangelisch-lutherischen Philippus-Gemeinde Frankfurt am Main-Riederwald Die Bekanntmachung der Namensänderung vom 2. Februar 2006 (ABl S. 92) ist wie folgt zu berichtigen: Die Evangelisch-lutherische Philippus-Gemeinde Frankfurt am Main-Riederwald, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Mitte-Ost, führt mit Wirkung vom 1. Februar 2006 den Namen Evangelische Philippusgemeinde Frankfurt a. M. Darmstadt, den 28. Februar 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Änderung der Satzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen Vom 21. September 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen hat folgende Satzungsänderung beschlossen: 18 Abs. 2 Buchstabe c der Satzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen vom 15. Dezember 2004 (ABl S. 230) wird wie folgt ergänzt: Die Anordnungsbefugnis gemäß 55 Absatz 2 Kirchliche Haushaltsordnung (KHO) liegt bei der vorsitzenden Person, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlung an sie selbst bei ihrer Stellvertretung. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 15. Dezember 2005 von der Kirchenleitung genehmigt und am 6. Februar 2006 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 7. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Verbandssatzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen Vom 15. Dezember 2004 (ABl S. 230), geändert am 21. September 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen hat folgende Satzung beschlossen: * I. Abschnitt: Der Evangelische Kirchengemeindeverband Gießen 1. Name und Sitz. Der Verband führt den Namen Evangelischer Kirchengemeindeverband Gießen und hat seinen Sitz in Gießen. Er wird in dieser Satzung im weiteren Verband genannt. * Die Bestimmungen der Verbandssatzung gelten trotz der männlichen Formulierung in gleicher Weise auch für Frauen.

127 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Mitgliedschaft. Der Verband besteht aus folgenden Kirchengemeinden: Allendorf/Lahn, Andreasgemeinde, Johannesgemeinde, Kleinlinden, Lukasgemeinde, Luthergemeinde, Pankratiusgemeinde, Paulusgemeinde, Petrusgemeinde, Stephanusgemeinde, Thomasgemeinde und Wicherngemeinde. 3. Beitritt zum Verband. (1) Weitere Kirchengemeinden aus dem Bereich der Universitätsstadt Gießen können dem Verband aufgrund eines Beschlusses ihrer Kirchenvorstände beitreten. Der Beitrittsbeschluss bedarf der Zustimmung des Verbandes und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. (2) Der Beitritt ist nur zu Beginn eines Haushaltsjahres möglich. (3) Der Antrag ist spätestens sechs Monate vorher zu stellen. (4) Mit dem Beitritt einer Kirchengemeinde gehen die Rechte und Pflichten, die nach dieser Satzung oder durch Gesetz dem Verband zugewiesen sind, auf diesen über. (5) Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Beitritt kann die Kirchengemeinde Verpflichtungen, die ihren Haushaltsplan überschreiten, nur mit Zustimmung des Verbandes eingehen. 4. Austritt von Verbandsgemeinden. (1) Der Austritt ist nur zum Ende eines Haushaltsjahres möglich. (2) Der Austritt einer Verbandsgemeinde bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. Zustimmung und Genehmigung dürfen nur versagt werden, wenn der Austritt die Erfüllung wichtiger kirchlicher Aufgaben beeinträchtigen würde. (3) Nach dem Beschluss der Verbandsvertretung gemäß Absatz 2 und vor der Genehmigung des Austritts durch die Kirchenleitung ist zwischen dem austretenden Mitglied und dem Verband eine Vereinbarung über die Vermögensauseinandersetzung zu treffen, und zwar dergestalt, dass dabei die Gemeindegliederzahl, das in den Verband eingebrachte Vermögen und das zwischenzeitlich von dem Verband erworbene Vermögen berücksichtigt werden. Kommt keine Einigung darüber zustande, gelten die Bestimmungen kirchlichen Rechts über die Vermögensauseinandersetzung zwischen Kirchengemeinden entsprechend. 5. Rechtsform. Der Verband ist durch seine Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gemäß Artikel 70 Kirchenordnung in Verbindung mit 1 Absatz 3 Buchstabe a Verbandsgesetz eine Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung. 6. Rechte und Aufgaben der Einzelgemeinden. Die einzelnen Gemeinden (Verbandsgemeinden) verwalten diejenigen Aufgaben in eigener Verantwortung, die sie nicht durch diese Satzung auf den Verband übertragen haben, insbesondere folgende Aufgaben: a) den Haushaltsplan der Gemeinde gemäß den gesamtkirchlichen Vorschriften vorzubereiten und festzusetzen, b) das Vermögen der Gemeinde zu verwalten, c) die Einnahmen der Gemeinde zu erheben und sie gemäß den gesamtkirchlichen Vorschriften zu verwalten und die Ausgaben zu leisten, d) den Stellenplan der Gemeinde aufzustellen, e) Mitarbeiter der Gemeinden einzustellen und alle dienstrechtlichen Entscheidungen zu fällen, f) den zur Sicherstellung des Raumbedarfs der Gemeinde, für die das Eigentumsrecht nicht beim Verband liegt, erforderlichen Aufbau neuer Gebäude und Umbauten zu planen und durchzuführen, g) die bauliche Unterhaltung aller Gebäude der Gemeinde, die nicht im Eigentum des Verbandes stehen, im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes wahrzunehmen. 7. Aufgaben des Verbandes. (1) Der Verband ist Träger der Evangelischen Pflegezentrale Gießen (zentrale Diakoniestation) und der Kindertagesstätten der dem Verband angeschlossenen Verbandsgemeinden. (2) Der Verband hat insbesondere folgende Aufgaben: a) den Haushaltsplan des Verbandes gemäß den gesamtkirchlichen Vorschriften vorzubereiten und festzusetzen, b) das Vermögen des Verbandes zu verwalten, c) die Einnahmen des Verbandes zu erheben und sie gemäß den gesamtkirchlichen Vorschriften zu verwalten und die Ausgaben zu leisten, d) den Stellenplan des Verbandes aufzustellen, e) Mitarbeiter des Verbandes einzustellen und alle dienstrechtlichen Entscheidungen zu fällen, f) im Einvernehmen mit den Verbandsgemeinden, für die das Eigentumsrecht beim Verband liegt, den zur Sicherstellung des Raumbedarfs der Gemeinden erforderlichen Aufbau neuer Gebäude und Umbauten zu planen und durchzuführen, g) die bauliche Unterhaltung aller Gebäude der Verbandsgemeinden, die im Eigentum des Verbandes stehen, im Einvernehmen mit diesen im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes wahrzunehmen, h) Verwaltung der Kirchenbücher von 1575 bis 1892 und Fortführung eines zentralen Taufregisters, i) Förderung und Wahrnehmung gemeinsamer sozialer und diakonischer Aufgaben im Einvernehmen mit den daran beteiligten Verbandsgemeinden, j) Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Verbandsgemeinden,

128 128 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr k) Ausführung von Druckarbeiten. (3) Weitere Aufgaben können von den Verbandsgemeinden gemäß 2 und der nicht dem Verband angehörenden Kirchengemeinden der Stadtteile Lützellinden, Rödgen und Wieseck durch Vereinbarung mit dem Verband auf diesen übertragen werden. Mit der Vereinbarung ist die Finanzierung zu regeln. II. Abschnitt: Die Organe des Kirchengemeindeverbandes Gießen 8. Organe des Verbandes. Organe des Verbandes sind a) die Verbandsvertretung, b) der Verbandsvorstand. Ihre Amtszeit entspricht der Dauer der Wahlperiode für die Kirchenvorstände. Sie endet mit dem Zusammentritt der neugewählten Gremien. 1. Unterabschnitt: Die Verbandsvertretung 9. Zusammensetzung. (1) In die Verbandsvertretung entsendet jede Verbandsgemeinde ein Mitglied, das die Bedingungen der Wählbarkeit zum Kirchenvorstand gemäß 5 Absatz 1 Kirchengemeindewahlordnung erfüllt. Für das Mitglied ist ein erster und ein zweiter Stellvertreter zu wählen. (2) Die Mitglieder der Verbandsvertretung und ihre Stellvertreter sind jeweils innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände von diesen zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. (3) Mit dem Ausscheiden aus der Kirchengemeinde erlischt die Mitgliedschaft in der Verbandsvertretung. (4) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines entsandten Mitglieds oder Stellvertreters wählt der Kirchenvorstand der betreffenden Gemeinde binnen drei Monaten den Nachfolger. 10. Aufgaben. (1) Die Verbandsvertretung ist das oberste Organ des Verbandes. Sie entscheidet über die Aufgaben, die ihr durch Gesetz und diese Satzung zugewiesen sind, sowie über sonstige wichtige Angelegenheiten des Verbandes. Sie nimmt insbesondere Aufgaben des Verbandes nach 7 wahr, soweit sie nicht in dieser Satzung dem Verbandsvorstand übertragen sind. (2) Die Verbandsvertretung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer der Amtsperiode ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (3) Der Verbandsvertretung obliegen im Rahmen der Verbandsaufgaben weiter: a) die Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Verbandsvorstandes, b) die Bestellung des Verwaltungsleiters auf Vorschlag des Verbandsvorstandes, c) die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes. Ihr sind auf Verlangen Auskünfte zu erteilen; sie hat das Recht, Vorlagen anzufordern, d) die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Verbandsvorstandes, vorbehaltlich der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes der EKHN, e) die Einführung, Änderung und Aufhebung von Gebührenordnungen, f) die Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung und den Erlass von Satzungen für Einrichtungen des Verbandes. (4) Die Verbandsvertretung gibt sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrem ersten Zusammentreten eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt auch für die folgenden Amtsperioden der Verbandsvertretung, soweit diese keine Änderungen beschließt. 11. Einberufung. (1) Die erstmalige Einberufung der Verbandsvertretung hat innerhalb eines Monats nach ihrer Neubildung zu geschehen und obliegt ihrem lebensältesten Mitglied. Es leitet die Sitzung bis zum Abschluss der Wahl des neuen Vorsitzenden der Verbandsvertretung. (2) Die Sitzungen der Verbandsvertretung sind nicht öffentlich. 37 KGO gilt entsprechend. 12. Beschlussfähigkeit und Wahlen. (1) Die Verbandsvertretung tritt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, zusammen. (2) Die Verbandsvertretung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsmäßigen Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden, soweit nicht durch Kirchengesetz oder Satzung etwas anderes bestimmt ist. (3) Wahlen sind geheim und mit Stimmzetteln vorzunehmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen, mindestens aber mehr als die Hälfte der zur Beschlussfähigkeit der Verbandsvertretung erforderlichen Stimmen, erhalten hat. Nötigenfalls ist die Wahlhandlung so lange fortzusetzen, bis sich eine solche Mehrheit ergibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 13. Teilnahme des Verbandsvorstandes. Der Verbandsvorstand nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Verbandsvertretung teil. Er ist verpflichtet, der Verbandsvertretung auf Anfordern Auskünfte zu den Beratungsgegenständen zu erteilen. 14. Niederschrift. (1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied der Verbandsvertretung zu unterschreiben ist. (2) Die Mitglieder der Verbandsvertretung erhalten eine Ausfertigung der Niederschrift innerhalb von zwei Wochen. Gehen binnen zehn Tagen nach Zugang keine Einsprüche ein, ist sie genehmigt. Über Einsprüche gegen die Niederschrift entscheidet die Verbandsvertretung in der nächsten Sitzung.

129 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Aufgaben des Vorsitzenden. (1) Der Vorsitzende beruft die Verbandsvertretung unter Angabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von mindestens zehn Tagen ein. (2) Eine Sitzung muss innerhalb von zehn Tagen einberufen werden, wenn diese a) von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsvertretung oder b) von einer Verbandsgemeinde unter Angabe des Grundes schriftlich beantragt wird. (3) In eiligen Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen, jedoch muss die Einladung spätestens am zweiten Tag vor der Sitzung zugehen. (4) Über Angelegenheiten, die nicht auf der zugegangenen Tagesordnung stehen, kann nur verhandelt und entschieden werden, wenn die Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung zustimmt. (5) Der Vorsitzende legt die Tagesordnung fest. Er leitet die Verhandlungen. 16. Ausschüsse. (1) Für einzelne Aufgabengebiete kann die Verbandsvertretung Ausschüsse bilden, die beratende Funktion haben. Ihre Sitzungen sind nicht öffentlich. Im übrigen gilt für diese Ausschüsse 40 KGO sinngemäß. (2) Zu den Sitzungen der Ausschüsse können Mitglieder des Verbandsvorstandes und der Verwaltungsleiter eingeladen werden. Sie nehmen mit beratender Stimme teil. (3) Über die Ausschusssitzungen sind Niederschriften anzufertigen, in denen die Beschlüsse mit Begründung festzuhalten sind. Sie sind den Ausschussmitgliedern und den beiden Vorsitzenden der Verbandsorgane zu übersenden. (4) Mitglieder des Verbandsvorstandes dürfen einem Ausschuss nicht angehören. 2. Unterabschnitt: Der Verbandsvorstand 17. Zusammensetzung. (1) Die Verbandsvertretung wählt den Verbandsvorstand. Wählbar ist, wer die Bedingungen der Wählbarkeit zum Kirchenvorstand gemäß 5 Absatz 1 Kirchengemeindewahlordnung erfüllt. Er besteht aus: a) dem Vorsitzenden, b) seinem Stellvertreter und c) einem Beisitzer. (2) Die Zahl der Pfarrer im Vorstand soll die Zahl der übrigen Mitglieder nicht übersteigen. (3) Mit dem Ende der Wahlversammlung scheiden die Mitglieder des Vorstandes aus der Verbandsvertretung aus. Für sie wählen die betreffenden Gemeinden jeweils binnen drei Monaten ein neues Mitglied in die Verbandsvertretung. (4) Scheidet ein Mitglied des Verbandsvorstandes aus, so hat die Verbandsvertretung unter Beachtung des Absatz 1 und Absatz 2 binnen drei Monaten ein neues Mitglied zu wählen. Scheidet der Vorsitzende oder sein Stellvertreter aus, so kann die Verbandsvertretung zu ihrem Nachfolger auch ein anderes Mitglied des Verbandsvorstandes wählen. 18. Aufgaben. (1) Der Verbandsvorstand führt die laufenden Geschäfte des Verbandes. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete kann er auf seine Mitglieder aufteilen. 10 Absatz 4 gilt entsprechend. (2) Der Vorstand hat im besonderen a) die Beschlüsse der Verbandsvertretung vorzubereiten und auszuführen, b) das Vermögen des Verbandes zu verwalten ( 7 Absatz 2 Buchstabe b), c) die dem Verband zustehenden Einnahmen zu erheben, sie gemäß den gesamtkirchlichen Vorschriften zu verwalten ( 7 Absatz 2 Buchstabe c) und die Ausgaben zu leisten, Die Anordnungsbefugnis gemäß 55 Absatz 2 Kirchliche Haushaltsordnung (KHO) liegt bei der vorsitzenden Person, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlung an sie selbst bei ihrer Stellvertretung. d) Mitarbeiter des Verbandes einzustellen und alle dienstrechtlichen Entscheidungen zu fällen ( 7 Absatz 2 Buchstabe e), e) die bauliche Unerhaltung aller Gebäude der Verbandsgemeinden, die im Eigentum des Verbandes stehen, im Einvernehmen mit diesen im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes wahrzunehmen, den Aufbau neuer Gebäude und Umbauten nach Beschluss der einzelnen Kirchenvorstände und der Verbandsvertretung durchzuführen ( 7 Absatz 2 Buchstabe f) und g), f) die Verbandsgemeinden bei der Förderung und Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen. (3) Der Verbandsvorstand vertritt den Verband im Rechtsverkehr. 19. Beschlussfassung und Beschlussfähigkeit. (1) Der Verbandsvorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen. (2) Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (3) Die Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 20. Einberufung. Der Vorsitzende beruft den Vorstand so oft ein, wie es die Geschäfte erfordern. Er muss unverzüglich einberufen werden, wenn es mindestens zwei Mitglieder mit Angabe der Gründe schriftlich verlangen.

130 130 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Niederschrift. (1) Die vom Verbandsvorstand behandelten Sachanträge und Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten. Diese ist vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes zu unterschreiben und zu einer besonderen Sammlung zu nehmen. (2) Die Mitglieder des Verbandsvorstandes erhalten eine Abschrift der Niederschrift, ebenso der Vorsitzende der Verbandsvertretung. 22. Besondere Aufgaben des Vorsitzenden. (1) Der Vorsitzende bereitet die Sitzungen des Vorstandes vor und führt dessen Beschlüsse aus, soweit nicht einzelne Mitglieder mit der Ausführung beauftragt sind. (2) Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. III. Abschnitt: Schlussbestimmungen 23. Geschäftsstelle. Der Verband unterhält eine Geschäftsstelle zur Unterstützung der Verbandsorgane. 24. Verwaltungsleiter. Der Verwaltungsleiter nimmt an den Sitzungen der Verbandsorgane mit beratender Stimme teil. 25. Einsprüche. (1) Der Verbandsvorstand kann gegen Beschlüsse der Verbandsvertretung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung schriftlich erhoben werden und mit einer Begründung versehen sein. Die Angelegenheit, gegen die sich der Einspruch richtet, ist in der nächsten Sitzung der Verbandsvertretung endgültig zu entscheiden. (2) Fasst die Verbandsvertretung einen Beschluss, durch den sie ihre Befugnisse überschreitet oder das geltende Recht verletzt, so ist der Verbandsvorstand verpflichtet, die Ausführung dieses Beschlusses auszusetzen und die Angelegenheit binnen einer Woche der Kirchenleitung zu unterbreiten. Das gleiche gilt, wenn der Verbandsvorstand befürchtet, dass durch den Beschluss erheblicher Schaden verursacht wird. Die Verbandsvertretung ist von der Entscheidung des Verbandsvorstandes zu unterrichten. (3) Fasst der Verbandsvorstand Beschlüsse im Sinne von Absatz 2, so trifft den Vorsitzenden des Verbandsvorstandes die gleiche Verpflichtung. 26. Beschwerdemöglichkeiten. Die Verbandsorgane sind verpflichtet, bei Beschlüssen, gegen die nach 17 Verbandsgesetz Einspruch und Beschwerdemöglichkeiten bestehen, den Betroffenen auf die Einspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten nach dem Verbandsgesetz hinzuweisen. 27. Bekanntmachungen. Bekanntmachungen werden durch Abkündigung in den Gottesdiensten, Aushang und durch Hinweise in Tageszeitungen auf die Auslegung veröffentlicht. 28. Satzungsänderungen. Satzungsänderungen sind den Kirchenvorständen der Verbandsgemeinden spätestens zwei Monate vor einer Entscheidung durch die Verbandsvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kirchenvorstände geben ihren Beschluss spätestens zwei Wochen vor Zusammentritt der Verbandsvertretung dem Verbandsvorstand schriftlich bekannt. Die Verbandsvertretung kann die Satzung unter Beachtung von 10 Absatz 4 und 5 Verbandsgesetz nur ändern, wenn die entsprechende Mehrheit der dem Verband angehörigen Kirchengemeinden zugestimmt hat. Für die Beschlüsse der Kirchenvorstände der Mitgliedsgemeinden gelten die Mehrheiten entsprechend. 29. Inkrafttreten. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Die bisherige Satzung des Evangelischen Kirchengemeindeverbandes Gießen vom 5. Dezember 1980 tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. *** Vorstehende Satzung wird hiermit neu bekannt gemacht. Darmstadt, den 7. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald _

131 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 131 Dienstnachrichten

132 132 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

133 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 133

134 134 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

135 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 135 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( / ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Frankfurt am Main, Dankeskirchengemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B Die Dankeskirchengemeinde liegt, südlich des Mains in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes, im Frankfurter Stadtteil Goldstein. Der Stadtteil hat Einwohner, im Schwerpunkt Mehrpersonenhaushalte von Angestellten und Facharbeitern und einem Ausländeranteil von ca. 18,3 %. Die Arbeitslosenquote liegt unter dem hessischen Durchschnitt, die Infrastruktur ist gut, es gibt 2 soziale Brennpunkte. Die Dankeskirchengemeinde zählt aktuell Gemeindeglieder. Das Gemeindeleben ist vielfältig und wird von den Aktivitäten der 30 Gemeindegruppen und der Arbeit der ca. 100 ehrenamtlich Tätigen geprägt und getragen. Hauptamtlich stehen zur Verfügung: - 1,5 Pfarrstellen (Besetzt zzt. 0.5 durch Verwaltungsauftrag) - 1 Kantorin (in Altersteilzeit bis 2007, Stelle wird nicht mehr besetzt) - 0,2 Küsterstelle, 1 Bürokraft auf 400,00 EUR-Basis (wird von der Gemeinde finanziert) Kindergarten: - 6 Erzieherinnen, 2 Reinigungskräfte, 1 Hauswirtschaftskraft Zentrale Jahresaktivitäten sind: Konzerte der Musikgruppen, 1. Mai-Fahrradrallye, Gemeindefest, Adventsbasar, spezielle Themengottesdienste, Waldweihnacht, Theateraufführungen des Theaterkreises, Fußballmannschaft.

136 136 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die direkt am Park gelegenen, gut gepflegten Liegenschaften der Gemeinde umfassen: 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Kindergarten, 1 großes Pfarrhaus in unmittelbarer Kirchennähe. Als zukünftige/n Stelleninhaber/in wünschen wir uns einen Menschen, der - teamfähig ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern - das Erreichte mit uns gemeinsam bewahrt, aber auch immer wieder Anstöße zur Weiterentwicklung gibt - einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aufgeschlossen gegenübersteht Als erste Schwerpunkte für eine Arbeit in und mit unserer Gemeinde erwarten wir: - eine gute Konfirmandenarbeit - eine gute Gottesdienstgestaltung - aktives Arbeiten mit Jugendlichen, mit dem Ziel, diese für die Gemeinde zu begeistern - aktive Mitgestaltung und Mitkoordination unserer Gemeindeaktivitäten - gute seelsorgerische Arbeit Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können und mit den vorgenannten Wünschen und Schwerpunkten identifizieren können, möchten wir Sie gerne zu einem gemeinsamen Kennenlernen einladen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Dekan Pfarrer Schäfer, Tel.: 0 69/ oder den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Jürgen Amann, Tel. priv.: 0 69/ , Tel. mobil: 01 71/ , Tel. geschäftl.: / Groß-Felda, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld, Modus A, sofort zu besetzen Iwwer Fealder ean Wisse! Wu mer noch platt schwatzt! * Am Rande des Naturschutzgebietes Hoher Vogelsberg liegt eines der schönsten Täler dieser urwüchsigen Vulkanlandschaft: das Feldatal Tal der Mühlen. Sieben Ortsteile gehören zum Feldatal. Davon freuen sich die Bürgerinnen und Bürger aus den selbstständigen Kirchengemeinden Groß-Felda, Kestrich und Windhausen auf Ihr seelsorgerisches Engagement (insgesamt Gemeindeglieder). Wir bieten in allen drei Dörfern ein intaktes Dorfleben ohne soziale Brennpunkte und eine rege Vereinstätigkeit, in die der evangelische Posaunenchor mit über 40 Bläserinnen und Bläsern eng eingebunden ist. Die ehemals vorherrschende landwirtschaftliche Prägung ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen, so dass nur noch wenige landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe übrig geblieben sind. Der überwiegende Teil der Bevölkerung arbeitet auswärts. Es gibt einige wenige mittelständische Handwerksbetriebe. Ihren täglichen Einkauf können Sie am Wohnort erledigen. Zum Shoppen bieten sich Alsfeld, Lauterbach, Gießen und Fulda an, die Sie jeweils in maximal 45 Minuten mit dem Auto erreichen können. Zwei praktische Ärzte, eine Zahnarztpraxis und eine Apotheke stehen erforderlichenfalls in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Für Ihre Haustiere können mehrere Tierärzte sorgen. Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin eines viergruppigen Kindergartens, der eine Ganztagsbetreuung, auch für Grundschulkinder, sowie für Kinder ab einem Jahr ermöglicht. Die Grundschule befindet sich am Ort. Danach bestehen weiterführende Möglichkeiten in Mücke, ca. 13 km, an einer Gesamtschule mit Förderstufe, Haupt-, Real- und Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse sowie in Alsfeld, ca. 16 km, an Realschulen, Gymnasium und berufsbildenden Schulen. Sie wohnen neben der Kirche in einem 1976 erbauten Pfarrhaus, das vor zwei Jahren renoviert wurde. Es enthält sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten und ebenfalls zwei Amtsräume. Es verfügt über eine Ölzentralheizung. Die Heißwasserversorgung gewährleistet eine Solaranlage. Ein großer Garten mit Wiese gehört zum Haus. Für die Gemeindearbeit steht in Groß-Felda ein Gemeindezentrum neben der Kirche mit zwei Räumen und einer Küche sowie einem Jugendkeller zur Verfügung, in Windhausen die im Besitz der Kirchengemeinde befindliche Alte Schule und in Kestrich kann das Dorfgemeinschaftshaus für kirchengemeindliche Zwecke mitgenutzt werden. Ihre zukünftige Tätigkeit wird von drei Küsterinnen in den Gemeinden, drei Organistinnen und einem Organisten, dem Posaunenchorleiter, einer Mitarbeiterin im Gemeindebüro und, last but not least, von den Kirchenvorständen tatkräftig unterstützt. Im Kindergarten kümmern sich zehn Erzieherinnen überwiegend in Teilzeit um über 70 Kinder. Ihrer Kreativität können Sie zum Beispiel bei Gemeindefesten, Kindergottesdiensten, Gottesdiensten im Grünen und Konzerten freien Lauf lassen. Wir wünschen uns eine seelsorgerische Begleitung der Menschen in unseren Dörfern im Gottesdienst, während Hausbesuchen oder einfach auf der Straße. Unseren Kindergarten sollten Sie mit kirchlichen Inhalten begleiten und die Arbeit mit Kindern und Eltern als Chance für spätere Kinder-, Jugend- und Gemeindearbeit nutzen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung auf unsere freie Pfarrstelle und versprechen Ihnen volle Unterstützung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich unter über unsere Gemeinde weiter informieren.

137 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 137 Ihre Nachfragen beantworten gerne: Herbert Schott, Tel.: /3 30; Renate Keil, Tel.: /6 03; Heinz Frank, Tel.: /15 87 sowie Dekan Dr. Jürgen Sauer, Tel.: / und Propst Klaus Eibach, Tel.: 06 41/ * Übersetzung: Über Felder und Wiesen! Wo man noch platt spricht! Hirzenhain, Pfarrstelle, Dekanat Nidda. Patronat des Grafen zu Stolberg-Wernigerode. In der Kirchengemeinde Hirzenhain ist eine 1,0 Pfarrstelle zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber als hauptamtlicher Dekan die Stelle zum wechseln muss. Unsere Gemeinde Hirzenhain mit den Ortsteilen Glashütten und Merkenfritz hat Einwohner und ist eine selbstständige Gemeinde. Sie liegt in reizvoller landschaftlicher Umgebung am Fuße des Vogelsberges im Wetteraukreis. Die Gemeinde ist seit Jahrhunderten durch die Eisenindustrie geprägt. In neuerer Zeit gibt es viele touristische Ziele, z.b. den Vulkanradweg, die Bonifatiusroute und das Kunstgussmuseum. In Hirzenhain gibt es einen Kindergarten und eine Grundschule - weiterführende Schulen sind gut erreichbar -, einen Arzt, eine Apotheke und ein reges Vereinsleben, gute Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Gastronomie. Unsere Kirchengemeinde Zur Pfarrstelle gehören Hirzenhain (750 Ev.) und der Gederner Ortsteil Steinberg (400 Ev.) mit einem gemeinsamen Kirchenvorstand. Die Pfarrstelle ist eingebunden in eine regionale Zusammenarbeit mit drei Nachbarpfarrstellen. Der Ortsteil Glashütten wird seelsorgerlich von Hirzenhain betreut. Er hat eine Predigtstelle und gehört zur Kirchengemeinde Ober-Lais. Eine Pfarrdienstordnung regelt die Aufgabenverteilung. Mittelpunkt unserer Gemeinde sind die Gottesdienste. Höhepunkte sind dabei der Gottesdienst zur Osternacht, zur Kirchweih der Weidenkirche Steinberg, zum Markt zum Advent, zu Vereinsfesten.. Die ehemalige Augustiner-Klosterkirche aus dem 15. Jh. mit herausragender spätgotischer Ausstattung einschl. eines Lettners gehört zu den kunsthistorisch wertvollsten Kirchen der EKHN. Im Rahmen des Projekts "Offene Kirche" bemühen wir uns, diese Kostbarkeit möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Drei bis fünf überregional besuchte Konzerte werden jährlich angeboten. Eine hessenweit einmalige Weidenkirche wurde 2003 in Steinberg gepflanzt und erbaut und ist als Freiluftkirche ein Anziehungspunkt. Seit über 25 Jahren pflegen wir eine intensive Partnerschaft zu einer Gemeinde bei Halle. Unter dem Motto "Suchet der Stadt Bestes" gibt es ein gutes Miteinander von Kirche, Kommune und Vereinen. Im geräumigen Gemeindehaus werden angeboten: - eine ev.-öffentliche Bücherei - zwei Spielkreise - ein Frauenkreis - ein Mädchencafé - eine Kindergottesdienstgruppe Außerdem befindet sich hier das gut ausgestattete Gemeindebüro. Vierteljährlich erscheint unser Gemeindebrief "Der Mühleckbote". Wir wünschen uns eine neue Pfarrerin / einen neuen Pfarrer, - die/der gerne in unterschiedlichen Teams arbeitet - die/der Kontakte zu allen Menschen der Gemeinde herstellt - die/der die Seelsorge besonders an alten und kranken Gemeindegliedern pflegt - die/der Freude daran hat, neue Gottesdienstformen zu entwickeln und umzusetzen - die/der eigene Gaben und organisatorische Fähigkeiten einbringt Das Pfarrhaus Zur ausgeschriebenen Pfarrstelle gehört ein Pfarrhaus (Baujahr 1977, Renovierung 2006) etwas abseits von Gemeindehaus und Kirche. Es verfügt über ein Wohnund Esszimmer, Küche, Bad, vier weitere Zimmer, Diele, Arbeitszimmer, Gästezimmer mit WC und Dusche, und Kellerräume. Das Pfarrhausgrundstück hat ca m 2. Weitere Auskünfte erteilen: Frau Hannelore Merz vom Kirchenvorstand, Tel.: / 44 19; Dekan Manfred Patzelt, Tel.: / ; der Propst für Oberhessen, Pfarrer Klaus Eibach, Tel / Homepage der Ev. Kirchengemeinde Hirzenhain:

138 138 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kaub am Rhein, Dekanat St. Goarshausen, Modus A, zum zweiten Mal Wer wir sind: Eine Region mit großer Geschichte und bekannten Weinorten sucht ab sofort einen neuen Pfarrer/eine neue Pfarrerin. Zwei kleine Städte (Kaub und Lorch mit 3 Ortsteilen) sowie die Gemeinde Sauerthal bilden den Pfarrbezirk. Wenn Sie sich für uns entscheiden, arbeiten Sie dort, wo andere Leute Urlaub machen! Unsere Gemeinde gehört zum Kernbereich des romantischen Mittelrheintals, welcher als Weltkulturerbe durch die UNESCO anerkannt wurde. Die Pfalz bei Kaub wird jährlich von Touristen besucht. Mittelpunkt unserer Kirchengemeinde ist ein romanischer Sakralbau aus dem 12. Jahrhundert in Kaub (ca. 550 Gemeindeglieder), der als Simultankirche von der evangelischen und katholischen Gemeinde wöchentlich genutzt wird. Das Verhältnis zur katholischen Gemeinde ist auch aus diesem Grund offen und unkompliziert. In Lorch (550 Gemeindeglieder) wird 14-tägig in einem historischen Betsaal Gottesdienst gefeiert. In Kaub befindet sich die Bildungs- und Tagesstätte des CVJM Haus Elsenburg. Hier finden Gemeinde- und Konfirmandenfreizeiten, Schulungen und Tagungen verschiedener Träger statt. Wen wir suchen: Wir wünschen uns einen Menschen, der mit uns leben will und der es versteht, in unsere Freuden und Sorgen die Botschaft des menschenfreundlichen Gottes zu vermitteln. Er/Sie sollte neben der üblichen Gemeindearbeit unsere beiden Kindertagesstätten (jeweils zwei Gruppen mit Mittagsversorgung) nicht als Belastung, sondern als Chance zum Gemeindeaufbau sehen. Was wir bieten: Der Kirchenvorstand bietet seine engagierte Mitarbeit an, wozu auch die Übernahme eines Gottesdienstes im Monat gehört, so dass Ihr predigtfreier Sonntag gesichert ist. Darüber hinaus haben sich die Gäste der Bildungs- und Tagungsstätte des CVJM gern an Gottesdiensten und Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindearbeit beteiligt. Ihre abgeschlossene Pfarrwohnung erstreckt sich über zwei Etagen eines großen Pfarrhauses in Kaub. Sie wurde im Rahmen einer Vakanzrenovierung 2002 renoviert. Im Parterre des Hauses befinden sich Büro und Gemeinderäume. Sie wurden ebenfalls neu hergerichtet. Im Keller gibt es einen Jugendraum. Zum Haus gehören eine Garage sowie ein kleiner Pfarrgarten. Unser Gemeindebüro ist an 4 Tagen/Woche vormittags von einer engagierten Kraft besetzt, die Sie von den Verwaltungsaufgaben befreit und Sie somit mehr Zeit für die Gemeindearbeit haben. Alle Schularten befinden sich in der näheren Umgebung. Vor Ort gibt es Ärzte, Apotheken und alle Geschäfte für den täglichen Bedarf. Die Nahverkehrsanbindungen nach Koblenz und in das Rhein-Main-Gebiet sind sehr gut. Wenn Sie Ihren Dienst als Berufung sehen und Ihnen die Seelsorge am Herzen liegt, melden Sie sich. Der Kirchenvorstand und Dekan Moos stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Auskünfte erteilen: Reinhold Lang, Tel.: /4 86; Dekan Mathias Moos, Tel.: / sowie der Propst für den Propsteibereich Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, Tel.: 06 11/ Dekanat Mainz, Auferstehungsgemeinde, 0,5 Pfarrstelle für Gemeindeaufbau für drei Jahre, zum zweiten Mal Die Gemeinde Die Auferstehungsgemeinde in Mainz sucht ab sofort eine Pfarrerin/einen Pfarrer (0,5-Stelle für 3 Jahre) für geistliche Angebote im Erwachsenenbereich und für die Begleitung von Ehrenamtlichen. Die Gemeinde zählt ca Gemeindeglieder. Die Kirche mit Gemeindezentrum und Kindergarten liegt stadtnah auf dem Hartenberg in Nachbarschaft zu Hauptbahnhof, Universität, Stadion und zum Landesfunkhaus des SWR. Prägend für Gemeindeleben und Gemeindeentwicklung ist das Feiern der Gottesdienste: immer mit Abendmahl, mit viel Musik unterschiedlicher Art und unter Mitwirkung vieler Beteiligter. Sonntäglich kommen etwa dreihundert Menschen aller Altersstufen zum Gottesdienst, darunter siebzig Kinder und Jugendliche. Seit 1997 arbeiten wir kontinuierlich in einem Gemeindeentwicklungsprozess. Daraus sind unsere vier Leitsätze entstanden: Gott feiern: über den Sonntag hinaus. Gästen Heimat geben: Menschen einladen, aufnehmen, ansteckend leben. Mit Generationen leben: alternativ zu üblichen Erfahrungen der umgebenden Gesellschaft. Gottes Gaben ausleben: Talente in sich entdecken und in die Gemeinde einbringen. Die Leitsätze haben in fast allen Lebensbereichen der Gemeinde zu neuen Ansätzen und Aufbrüchen geführt, manchmal auch zu Bereinigungen. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es bereits zahlreiche kontinuierliche Angebote und größere Projekte im Rahmen von Gemeindestrukturen, die wir in den letzten Jahren entwickelt haben. Für den Lebensbereich der Erwachsenen wünschen wir uns eine ähnliche Perspektive. Die Herausforderung Als Kirchenvorstand sehen wir im Lebensbereich der Erwachsenen die zentrale Herausforderung für die

139 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 139 nächsten sechs Jahre. Folgerichtig könnte ein 5. Leitsatz entstehen, der sich organisch mit den existierenden vier verbindet: Glauben entwickeln oder Glauben vertiefen. Wir möchten wie in der EKD-Schrift zu Evangelisation und Gemeindeaufbau angeregt wird - die treuen Kirchenfernen dafür werben, dass sie frohe Jesusnahe werden. Die Gefahr unserer Kirche liegt nicht in zu viel Nähe, die aufdringlich würde und dem Menschen die Freiheit raubte. Sie liegt in zu viel Distanz zu den Menschen. (EKD-Text 68, Hannover 2000, S. 25) Eine solche aufsuchende und begleitende Kirche ist nicht denkbar und lebensfähig ohne entsprechend beteiligte Menschen und geteilte Verantwortung. Deshalb sind Evangelisation und Gemeindeaufbau untrennbar mit der Schulung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden. Gaben sind zu entdecken und Fähigkeiten auszubilden. (ebd. S. 26) Ihre Chance Wenn Sie diese Herausforderung reizvoll finden und annehmen möchten, warten in folgenden Bereichen Aufgaben auf Sie und auf die Gemeinde: - bestehende Angebote (z.b. Konzepte der Glaubenskurse) aufnehmen und erweitern, - neue Angebotsformen entwickeln und durchführen, - qualifizierte Folgeangebote nach Abschluss der Kurse entwickeln, - Beziehungen in der Mitarbeiterschaft aufbauen, - neuen Mitarbeitenden helfen, ihre Gaben zu entdecken, zu entwickeln und einzubringen, - die Mitarbeitenden geistlich und fachlich fördern, ausbilden und motivieren, - Konzepte aufsuchender Einladung entwickeln, - damit verbundene neue Gottesdienstformen aufnehmen und weiterentwickeln, - in passendem Umfang am Gemeindeleben mitwirken. Wir erwarten von Ihnen - ein weites Herz für die verschiedenen Glaubensprägungen in der Gemeinde, - ausgeprägte Teamfähigkeit, - Interesse an längerfristig lebensfähigen Angeboten. Zurzeit bauen wir einen Leitungskreis auf, der mit Ihnen gemeinsam ans Werk gehen möchte. Ebenso finden Sie Unterstützung durch den Pfarrer und die beiden Gemeindepädagogen. In den Räumen der Gemeinde bieten wir ein Büro und die nötigen technischen Einrichtungen. Ihnen steht aus gewidmeten Spendenmitteln ein Etat von Euro im Jahr zur Verfügung. Wir hoffen auf Ihr Interesse und ein persönliches Gespräch. Die Stelle kann mit der 0,5-Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit im Dekanat Mainz, die ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschrieben ist, verbunden werden. Es werden jedoch getrennte Bewerbungsverfahren durchgeführt. Nähere Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Dr. Heinz Stralla, Tel.: 06 11/ (dienstl.) / (priv.); Pfarrer Stefan Claaß, Tel.: / ; Dekan Jens Böhm, Tel.: / oder Propst Dr. Klaus- Volker Schütz, Tel.: / Dekanat Mainz, 0,5 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit Im Dekanat Mainz sind 1,5 Stellen für Stadtkirchenarbeit eingerichtet. Die ganze Stelle führt Projekte in der Innenstadt durch und trägt dazu bei, dass die Innenstadtkirchen ihr Profil weiterentwickeln. Der Inhaber der Pfarrstelle organisierte u.a. kirchengeschichtliche Veranstaltungen in der Altmünsterkirche, kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen in der Christuskirche und geistliche Angebote in der St. Johanniskirche. Die 0,5-Stelle, die jetzt zu besetzen ist, soll einen anderen Schwerpunkt setzen und eine Informations- und Kontaktstelle ( Kirchenladen ) für das Evangelische Dekanat und seine Kirchengemeinden neu konzipieren und errichten. Die Informations- und Kontaktstelle soll ein Ort sein, an dem Menschen erfahren, dass die Kirche gesprächsbereit ist. Dieser Ort soll unterschiedliche Eigenschaften haben und Aufgaben erfüllen: - ein Ort der Information: für persönliche Fragen (Taufe, Trauung, Konfirmation, Beerdigung), für Informationen zu kirchlichen Strukturen und Angeboten - ein Ort der Spiritualität: mit regelmäßigen Andachten, Meditationen und Gebet - ein Ort, um in die Kirche wieder einzutreten - ein Ort, der Kontakte pflegt und herstellt: zu Pfarrerinnen und Pfarrern, zu kirchlichen Mitarbeitenden, zu Kirchengemeinden und deren Angeboten, zum Diakonischen Werk, zum Dekanat und seinen Einrichtungen (Sozialstation, psychologische Beratungsstelle, Klinik- und Telefonseelsorge, u.a.) - ein Ort der Aktionen: für Ausstellung und Autorenlesungen - ein Ort zum Verkauf: von Bibeln und Losungen, kirchlichen Zeitschriften oder Eintrittskarten für kirchliche Konzerte Auf den Stelleninhaber/die Stelleninhaberin wartet Neuland. Die Stelle ist nicht geprägt, sondern wird gemeinsam mit dem DSV entwickelt. Einige Fragen sind zu klären: Wo ist der Standort für die Informations- und Kontaktstelle? Mindestens zwei Örtlichkeiten sind vorhanden: Neben dem Haus der Kirche, das am Rand der Innenstadt liegt und im nächsten Jahr grundlegend saniert wird, steht auch die Josephskapelle in der Innenstadt zur Verfügung, die in diesem Jahr als ökumenische Kapelle von den Kirchen und der Stadt Mainz renoviert wird. Welcher Name passt zur neuen

140 140 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Informations- und Kontaktstelle? Wie wird sie in der Öffentlichkeit bekannt werden? Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber erwarten wir: - Teamfähigkeit: Freude, im Team zu arbeiten und die Fähigkeit, Ideen von anderen aufzugreifen und weiterzuführen. Der/Die Stelleninhaber/in arbeitet mit dem Kollegen in der Stadtkirchenarbeit zusammen, ist Mitglied im Team der Dekanatseinrichtungen und soll zu allen Kirchengemeinden angemessen Kontakt halten. Eine wichtige Aufgabe wird es zudem sein, ein Team von Ehrenamtlichen auszubilden und zu begleiten, um regelmäßigen Öffnungszeiten der Informations- und Kontaktstelle zu gewährleisten. - Organisationsfähigkeit und Eigeninitiative: Freude an konzeptioneller Arbeit. Der/Die Stelleninhaber/in wird eigene Akzente setzen können und müssen. Die Konzeption einer Informations- und Kontaktstelle nach außen und innen vertreten. - Missionarische Kompetenz: eine persönliche, erkennbar geistliche Haltung. Der/Die Stelleninhaber/in soll kirchenferne Mitglieder der evangelischen Kirche in ihrem Glauben stärken, aber auch bewusst den Kontakt zu Menschen aufnehmen, die der Kirche distanziert gegenüberstehen und mit ihnen das Gespräch über den Glauben suchen. Die Stelle kann mit der 0,5 Stelle Projektstelle der Auferstehungsgemeinde, die ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschrieben ist, verbunden werden. Es werden jedoch getrennte Bewerbungsverfahren durchgeführt. Auskünfte erteilen: Prof. Dr. Ulrich Gerbershagen (für den DSV), Tel.: / ; Dekan Jens Böhm, Tel.: / ; Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: / Niederhöchstadt, Ev. Andreasgemeinde, 0,5-Stelle, auf drei Jahre befristet. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages. Zum zweiten Mal. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer als Ergänzung für unser Team. Es handelt sich bei der Pfarrstelle um eine der Propstei zugeordnete Projektstelle für Gemeindeaufbau mit dem Schwerpunkt Coaching, die in der Andreasgemeinde verortet wird. Folgende Aufgaben gehören zum Stellenprofil: - Auf- und Ausbau des Coachingsystems innerhalb unserer Gemeinde; - Theologische Beratung und fachliche Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - Teamentwicklung; - Entwicklung von Fortbildungen im Bereich Führung ; - Berufung von Leiter/innen und Förderung von Führungskompetenzen; - Förderung der Gabenentwicklung von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen; - Berufung, Schulung und Supervision von ehrenamtlichen Coaches. Wir wünschen uns, dass der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin - neben Leitungsqualitäten über begleitende Fähigkeiten verfügt; - ein Menschen gewinnendes und motivierendes Wesen mitbringt; - einen Blick für die (manchmal auch schlummernden) Fähigkeiten und Ressourcen von Menschen besitzt; - Freude an der Teamarbeit, Begleitung, Förderung und Schulung von Mitarbeitern/innen hat (Teamleitung); - Gemeindeaufbau als Chance für eine zukunftsfähige Kirche unterstützt; - es als seine/ihre Aufgabe sieht, in den drei Jahren seiner/ihrer Tätigkeit stabile, tragfähige Strukturen aufzubauen, die auch ohne hauptamtliche Betreuung weiter bestehen können; - gerne im Hintergrund, dort aber sehr selbstständig arbeitet und seine/ihre Arbeit bei großer Freiheit eigenständig plant und strukturiert. Was erwartet Sie? Eine fröhliche, vielschichtige und profilierte Gemeindearbeit, die sich besonders durch ihre Go-Special-Gottesdienste zur Erreichung kirchendistanzierter Menschen einen Namen gemacht hat. Ebenso profiliert sind die Theologie und die Spiritualität der Andreasgemeinde; sie gilt als fromm, ist aber gleichzeitig von großer Offenheit und Weite gekennzeichnet. Ein Team von fünf pastoralen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit je eigenen Aufgabenschwerpunkten sowie je ein Mitarbeiter für Kinder-, Jugend- und Diakonie, Seniorenarbeit, bilden das hauptamtliche Personal im geistlichen Bereich. Die Offenheit für das theologische Profil und die Spiritualität unserer Gemeinde sind sicher vonnöten, wobei eigene Akzente sehr erwünscht sind. Das neueste Projekt der Andreasgemeinde wird die Eröffnung eines Kirchenladens mit angeschlossenem Buchverkauf, Beratungsstelle und Begegnungsmöglichkeit sein, der überwiegend von Ehrenamtlichen getragen wird. Auch dort wird ein Teil der Stelle verortet sein, soweit sie den Teamaufbau und die Begleitung von Ehrenamtlichen betrifft. Die Stelle kann gegebenenfalls mit der halben Pfarrstelle für Gemeindeaufbau in Niedernhausen verbunden werden. Haben Sie Interesse? Für Rückfragen steht Ihnen telefonisch Frau Anke Wiedekind, Tel.: / oder per wiedekind@ andreasgemeinde.de, zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie an die Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt.

141 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 141 Offenheim, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Alzey, Modus C Die evangelische Pfarrei Offenheim möchte zum nächstmöglichen Termin die zurzeit unbesetzte halbe Pfarrstelle besetzen. Die Pfarrei besteht aus den eigenständigen Kirchengemeinden Offenheim (342 Gemeindeglieder), Erbes- Büdesheim (485 Gemeindeglieder) und Weinheim (961 Gemeindeglieder). Den Gemeinden Offenheim und Weinheim ist jeweils eine Kindertagesstätte mit 2 bzw. 4 Gruppen angegliedert. Gesucht wird eine Person, die in Zusammenarbeit mit dem Kollegen der ganzen Pfarrstelle die anstehenden Aufgaben in den Gemeinden wahrnimmt. Dazu gehören Tätigkeiten im pädagogischen Bereich, Predigtdienste zweimal im Monat an jeweils zwei Predigtstätten und eigene Schwerpunkte in Verbindung mit bereits gewachsenen Aktivitäten in unseren Gemeinden. Die Ortsgemeinden Offenheim und Erbes-Büdesheim sowie Weinheim als Stadtteil von Alzey liegen landschaftlich reizvoll im rheinhessischen Hügelland westlich der Kreisstadt Alzey (ca. 6 km), umgeben von Weinbergen. Gottesdienste finden wöchentlich in Weinheim und 14-täglich jeweils im Wechsel in Offenheim und Erbes- Büdesheim statt. Häufig werden die Gottesdienste durch zwei Posaunenchöre, den Kirchenchor oder den Jugendchor Ichthys mitgestaltet. Regelmäßig finden in den Gemeinden Kindergottesdienste am Samstag- bzw. Sonntagvormittag statt. Für die Gemeindearbeit steht neben den Kirchen in jeder Gemeinde ein Gemeindehaus zur Verfügung, das zu vielfältigen Anlässen genutzt werden kann. Ein besonderes Anliegen der drei Gemeinden ist es, Kirche in der Öffentlichkeit zu gestalten. In den vergangenen Jahren wurden dazu mehrere Veranstaltungen wie z.b. Bistro-Nachtcafé durchgeführt. Was wünschen wir uns? Eine Pfarrerin/Einen Pfarrer mit pädagogischen Fähigkeiten, die/der Interesse hat, im Rahmen einer zu erstellenden Pfarrdienstordnung gemeinsam mit dem Kollegen der Pfarrstelle I die vielfältigen Aufgaben in den Gemeinden mit Schwerpunkt in der Verkündigung und Seelsorge wahrzunehmen. Besonders Kindern und Jugendlichen die frohe Botschaft weiterzugeben, liegt uns am Herzen. Neue Ideen, Kirche attraktiver darzustellen, sind uns herzlich willkommen. Die Kirchenvorstände freuen sich mit dem/der neuen Pfarrstelleninhaber/in, bewährte, aber auch neue Wege des Gemeindeaufbaus und der Gemeindearbeit zu gehen. Wir wollen für jung und alt einladende Gemeinden sein. Bei der Wohnungssuche sind die Kirchenvorstände gerne behilflich. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Die Kirchenvorstände Adolf Porth, Tel.: /4 69, Karl-Heinrich Sailler, Tel.: / und Werner Ringeisen, Tel.: / ; Pfarrvikar Eric Bohn, Tel.: / ; Frau Dekanin Susanne Schmuck- Schätzel, Tel.: / und der Propst für Rheinhessen, Pfr. Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: / Ulfa, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Schotten. Patronat des Freiherrn Schenck zu Schweinsberg. Zum zweiten Mal. In den evangelischen Kirchengemeinden Ulfa (1.052 Gemeindeglieder) und Stornfels (161 Gemeindeglieder) ist eine 0,5 Pfarrstelle neu zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber zur Kirchenverwaltung wechselte. Die Lage unserer Gemeinden: Unsere Gemeinden liegen in landschaftlich reizvoller Lage zwischen Vogelsberg und Wetterau in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kurort Bad Salzhausen. Die Entfernung zwischen unseren beiden ländlichen, aber keineswegs abgelegenen Gemeinden beträgt ca. 3 km. In der Nähe liegen die beiden Kleinstädte Nidda (7 km) und Schotten (9 km). Die Städte Gießen und Friedberg sind je 30 km entfernt und auch Frankfurt ist mit einer Entfernung von ca. 60 km schnell erreicht. Ein städtischer Kindergarten und eine Betreuungsschule bis zur vierten Klasse befinden sich in Ulfa. Alle weiteren Schulformen (auch Berufsschulen) liegen ca. 7 km entfernt. Beide Gemeinden haben ein reges Vereinsleben mit Aktivitäten für alle Alters- und Interessengruppen sowie auch eine selbstständige evangelische Gemeinschaft. In Ulfa befinden sich weiterhin eine Allgemeinarztpraxis, ein Bäckerladen, eine Metzgerei und ein Bürgerhaus für größere Veranstaltungen. Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur achtet auf Traditionspflege, gute Nachbarschaft und ist offen für neue Ideen und Gesichter. Unsere Kirchengemeinden: Die Kirche in Ulfa wurde durch das älteste intakte Dreiergeläut Deutschlands weithin bekannt. Unsere beiden denkmalgeschützten Kirchengebäude sind in gutem baulichen Zustand. Das schöne geräumige Pfarrhaus, mit dem vom Wohnbereich getrennten Gemeindebüro und dem nebenan liegenden separaten Gemeindehaus, befinden sich in Ulfa. Hof, Garagen und Garten mit großer Wiese und Baumbestand gehören dazu. (Die Außenanlagen werden zum Großteil von Nebenberuflichen gepflegt.) Ein wichtiger Bestandteil unseres Gemeindelebens ist der Gottesdienst. Dieser soll liebevoll gestaltet (gern auch in neuer Form) Menschen zu lebendiger Beziehung zu Gottes Wort einladen. Zu unseren Gemeindeaktivitäten gehören außerdem der Posaunenchor, der Frauenkreis, der Kindergottesdienst und der Eltern-Kind-Spielkreis (Krabbelgruppe), welche von Nebenberuflichen oder Ehrenamtlichen betreut werden. Unser Gemeindebrief erscheint zweimonatlich und wird in Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und der Gemeindesekretärin (4 Std./Wo.) erstellt. Unsere Wünsche: Wir wünschen uns von dem/der Pfarrer/in neben neuen Impulsen für eine zeitgemäße Jugendarbeit, lebensnahe

142 142 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kontakte zu allen Menschen der Gemeinden und besonders Engagement in der Seelsorge an alten und kranken Gemeindemitgliedern. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im pastoralen Raum (6 Gemeinden mit 2,5 Stellen) wird Erleichterung und Unterstützung bringen. Die Kirchenvorstände von Ulfa (11) und Stornfels (4) freuen sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und werden ihrerseits den/die Pfarrer/in nach Kräften unterstützen. Auskunft erteilen: Herr Müller, KV-Vorsitzender, Tel.: /69 00; Dekan Keller, Dekanat Schotten, Tel.: /37 88; Propst Eibach, Gießen, Tel.: 06 41/ Walldorf, Pfarrstelle I, Dekanat Groß-Gerau, Gemeindewahl Die Evangelische Kirchengemeinde Walldorf hat zwei Pfarrstellen und eine halbe Pfarrvikarstelle; die Pfarrstelle II ist besetzt mit einer Pfarrerin. Die Pfarrstelle I wird wegen Pensionierung des Stelleninhabers ab Juli 2006 vakant sein und soll so bald wie möglich wieder besetzt werden. Wer sind wir? Der Stadtteil Walldorf der Stadt Mörfelden-Walldorf hat Einwohner, davon Protestanten, ca Katholiken und rund 50% der Einwohner gehören keiner christlichen Religion an. Ort und Evangelische Kirchengemeinde sind eine Gründung waldensischer Flüchtlinge aus Italien (1699). Die waldensische Tradition wirkt heute noch in der Gemeinde nach. Das Gemeindeleben wird zunehmend durch Zuzug (z.b. Neubaugebiet) von Menschen aus anderen protestantischen Traditionen geprägt. Der Ballungsraum Rhein-Main und die unmittelbare Nachbarschaft des Großflug-hafens Frankfurt/Rhein-Main und die daraus resultierenden Belastungen beeinflussen das Leben und die Arbeit am Ort. Das Zusammenleben von Menschen aus über 100 Nationen mit unterschiedlichen Kulturen und Religionen ist in Walldorf spürbar, bietet Herausforderungen und Chancen des Dialogs und der Zusammenarbeit. Die Kirchengemeinde hat zwei Kirchen und ein gut unterhaltenes Gemeindezentrum. Seit 75 Jahren gibt es in unserer Gemeinde einen Kindergarten. Mit der Nachbargemeinde Mörfelden unterhalten wir eine Diakoniestation, gemeinsam mit dem Dekanat die Christliche Flüchtlingshilfe und als Besonderheit die auf unserer Gemarkung stehende Hüttenkirche, die ehemals auf dem Gelände der Startbahn 18 West stand. Neben ca. 20 Teilzeitbeschäftigten in Verwaltung, Kindergarten, Hausmeister- und Reinigungsdienst gibt es zwei Pfarrstellen, eine halbe Pfarrvikarstelle (zzt. vertretungsweise verwaltet durch eine Pfarrerin) und eine Stelle im gemeindepädagogischen Dienst (75%). Die Kirchenmusikerstelle ist zu 25% mit einem A-Kantor besetzt. Die überwiegende kirchenmusikalische Arbeit wird von einem A-Kirchenmusiker im Honorarvertrag geleistet. Mehr als 100 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen engagieren sich in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde. Über 25 Kreise, Gruppen, Ausschüsse und Projektgruppen treffen sich regelmäßig in unseren Räumen: Frauenhilfe, Musikgruppen (vokal und instrumental), Kinder-, Jugend-, Familien- und Frauengruppen, Freunde der Waldenser, Förderkreis Hüttenkirche u.v.m. Ausreichende Räumlichkeiten in gutem Zustand stehen zur Verfügung und werden vielfältig genutzt. Auf unserem schönen Kirchplatz finden regelmäßig Gemeindefeste statt. Wen suchen wir? Wir suchen einen Pfarrer oder eine Pfarrerin, der/die offen ist für die unterschiedlichen protestantischen Traditionen und das soziale Engagement der Gemeinde. Wir wünschen uns eine/n engagierte/n, selbstbewusste/n Pfarrer/in, der/die durch lebendige Verkündigung das geistliche Leben unserer Gemeinde mitgestaltet und offen ist für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen. Im Gottesdienst trifft sich die ganze Gemeinde; in lebendigen, spannenden Predigten sollte der Bezug zur Lebenswirklichkeit der Menschen in der Gemeinde hergestellt werden. Unsere bewährte Form des Konfirmandenunterrichts als wöchentlichen Unterricht und in Projekten unter Einbezug von ehemaligen Konfirmand/innen sollte erhalten bleiben. Der/Die neue Stelleninhaber/in sollte interessiert sein an der Arbeit der Gruppen in unserer Gemeinde und bereit sein, mitzuwirken und als Ansprechpartner/in (Frauenhilfe und Diakoniestation) zur Verfügung stehen. Ökumenische Kontakte sollen gepflegt und weiterentwickelt werden. Die Strukturen der EKHN sollten bekannt sein; schön wäre es, wenn der/die Pfarrer/in auch über organisatorisches Geschick verfügen würde. Wir erwarten von dem/der neuen Stelleninhaber/in vertrauensvolle und teamfähige Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, den Kolleginnen, den weiteren hauptamtlichen Mitarbeiter/innen und den vielen Ehrenamtlichen. Wir wünschen uns eine/n neue/n Pfarrer/in, der/die in christlicher Gemeinschaft gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und den Kolleginnen das Gemeindeleben gestaltet, hierbei ist uns die Seelsorge ein besonderes Anliegen.

143 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 143 Weitere Auskünfte erteilen: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Annette Seydel, Tel.: / ; Pfarrerin Britta Busch, Tel.: / und Dekan Tankred Bühler, Tel.: / Worms, 0,5 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit an der Dreifaltigkeits- sowie Magnuskirche, Dekanat Worms-Wonnegau Die Dreifaltigkeitskirche ist die größte evangelische Kirche in Worms. Sie liegt im Zentrum der Stadt, direkt neben dem Rathaus, der Stadtbibliothek und dem Marktplatz und bildet das evangelische Pendant zum Dom. Sie wurde 1725 eingeweiht, nach der Zerstörung im Krieg wieder aufgebaut und im Zeitraum von 1997 bis 2005 innen und außen noch einmal grundrenoviert. Die Dreifaltigkeitskirche ist Identifikationspunkt für viele Evangelische anderer Gemeinden, auch für Kirchenferne und als zentrale Sehenswürdigkeit ganzjährig geöffnet. Mit ihren ca Sitzplätzen wird sie rege von Einheimischen und Touristen besucht. Die Kirche wird, abgesehen von der örtlichen Gemeinde, genutzt - als Ort zentraler Gottesdienste (z.b. Jazzgottesdienst) - für kirchenmusikalische Veranstaltungen und Konzerte (A-Stelle) - als Ort für Ausstellungen (z.b. Bibelausstellung) Die Anfänge der Magnuskirche liegen in Karolingischer Zeit. Ab 1520 wurde in ihr evangelisch gepredigt. Deshalb gilt sie als älteste evangelische Kirche Südwestdeutschlands. Nach dem Bombenangriff am 21. Februar 1945 wurde die Magnuskirche 1952/53 wiederaufgebaut und innen und außen wurde die ursprüngliche romanische Baugestalt neu zur Geltung gebracht. Die gründliche Renovierung 1970/71 führte noch einmal zu Änderungen: Altar, Kanzel und Gestühl sind jetzt beweglich. Die Magnuskirche bietet mit ihrem kleinen intimen Charakter Raum für verschiedene Veranstaltungen: meditative Gottesdienste, kleine Konzerte bis 230 Plätze im Bereich eigener Kirchenmusik sowie externer Veranstalter. Touristisch ist sie aufgrund ihrer Geschichte von Interesse und im Sommerhalbjahr geöffnet. Regelmäßig finden hier Ausstellungen statt, vor allem aus dem Bereich bildende Kunst. Ständig ist hier eine Arbeit des zeitgenössischen Künstlers Antoni Tapies zu sehen. Im Advent ist der Turm Schauplatz des Turmblasens. Die Friedrichsgemeinde, als dritte Innenstadtgemeinde, besitzt mit dem Roten Haus einen zentralen Veranstaltungsort für größere Veranstaltungen in der Stadt, die nicht in einem Kirchen-Raum stattfinden sollen. Er wird vornehmlich von der Evangelischen Erwachsenen- Bildung genutzt. Die Pfarrstelle wird beim Dekanat Worms-Wonnegau geführt und in ihren konzeptionellen und inhaltlichen Arbeitsvollzügen von dem Beirat der Stadtkirchenarbeit begleitet. - Der/Die Stelleninhaber/in soll Veranstaltungsformen der Stadtkirchenarbeit wie Ausstellungen, Konzerte, Diskussionsforen in thematischen Bezug bringen zu anstehenden kirchlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen und Ereignissen. Dazu sind Kontakte mit kirchlichen und städtischen Gremien und Einrichtungen erforderlich. - Der/Die Stelleninhaber/in gewinnt und schult ehrenamtliche Mitwirkende für die Offene Stadtkirchenarbeit. - Der/Die Stelleninhaber/in soll mitwirken bei der Organisation von geistlichen Kirchenführungen, zentralstädtischen Gottesdiensten und Andachten. - Der/Die Stelleninhaber/in arbeitet eng mit den beteiligten Innenstadtgemeinden zusammen und kooperiert bei mehreren Projekten mit dem Öffentlichkeitsbeauftragen des Dekanates sowie den Profilstellen für Ökumene und Bildung. Wir wünschen uns: - Erfahrung im Gemeindedienst. - Kompetenz, Themen der Gegenwart theologisch zu reflektieren und mit eigenen Veranstaltungsformen evangelisch und phantasievoll zu kommentieren. - Die Fähigkeit, teambezogen, prozessorientiert, kritikoffen und verbindlich mit Kollegen/innen zusammenzuarbeiten. - Sensibilität dafür, dass vieles, was an diesen Kirchen geschieht, von der Stadtöffentlichkeit als eine Äußerung der gesamten evangelischen Kirche wahrgenommen wird. - Offenheit für Menschen aus aller Welt, in seelsorgerlicher Zuwendung und Humor für die vielen, auch außergewöhnlichen Anliegen. - Integrative Fähigkeit und kommunikative Kompetenz im Hinblick auf haupt- und ehrenamtliche, kirchliche und nichtkirchliche Kooperationspartner/innen. - Gute organisatorische Fähigkeiten. Die Pfarrstelle soll baldmöglichst besetzt werden. Sie ist zeitlich auf fünf Jahre befristet mit der Möglichkeit einmaliger Verlängerung. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an die Kirchenverwaltung der EKHN. Auskunft erteilen: Präses Klaus Martin und Dekan Harald Storch, Tel.: / ; Propst Dr. Klaus- Volker Schütz, Tel.: /

144 144 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität im Dekanat Mainz, 0,75 Pfarrstelle IV Das Arbeitsfeld: Die Stelle soll zum 1. Juni besetzt werden. Die Mainzer Universitätskliniken sind ein Klinikum der Maximalversorgung. Patientinnen und Patienten aus ganz Deutschland und aus dem Ausland suchen hier medizinische Hilfe. Die Mainzer Universitätskliniken haben ca Betten und rund Patientinnen und Patienten aller Religionen und Nationalitäten im Jahr, sowie ca Mitarbeitende. Außerdem dient sie sowohl der Ausbildung von Studierenden der Medizin als auch von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Fachbereiche wie Krankenpflege, Logopädie usw. Die Stationen sind in der Regel in Kooperation zwischen Evangelischer und Katholischer Klinikseelsorge in Vorder- und Hintergrunddienst eingeteilt, so dass jeweils eine Konfession vor Ort arbeitet, die andere auf Nachfrage geholt wird. Das Seelsorgeteam: Im Evangelischen Team gibt es neben dieser 0,75 Pfarrvikarstelle noch zwei weitere Pfarr- und zwei Mitarbeitendenstellen (1 Pfarrerin/1 Pfarrer, 1 Mitarbeiterin/ 1 Mitarbeiter) und eine Teilzeitsekretärin. Seit 1997 gibt es eine intensive Ausbildung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Klinikseelsorge. Der/Die Stellenbewerber/in soll bereit sein, Mentor/in für Ehrenamtliche auf seinen/ihren Stationen zu sein. Langfristig soll eine Mitarbeit in diesem Projekt in der Kursleitung und Supervision entstehen. Der Aufgabenbereich: Die 0,75-Pfarrvikarstelle umfasst sieben Hintergrundstationen mit den Stationen der Allgemein- und Abdominalchirurgie und der Unfallchirurgie und sieben Vordergrundstationen mit den Schwerpunkten Hämatologie und Transplantationschirurgie. Eine Palliativstation wird zurzeit aufgebaut und voraussichtlich in ca. zwei Jahren von dieser Stelle versorgt werden. Auf den Stationen für Hämatologie finden sich Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems, überwiegend Tumorerkrankungen und Leukämie. Die Therapien sind neben der Chemotherapie auch die Knochenmarktransplantation. Um in diesem Bereich seelsorglich arbeiten zu können, sind medizinische Kenntnisse erforderlich, die auch erworben werden können. Es gibt eine gute Kooperation mit der Psychologin und mit den ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitenden. In den Stationen für Transplantationschirurgie werden überwiegend Lebertransplantationen, auch Lebendspenden, durchgeführt. Es werden Patientinnen und Patienten begleitet, die auf ein Spendeorgan warten bzw. bereits ein Organ erhalten haben. Auch für diesen Bereich sind medizinische und psychologische Kenntnisse erforderlich. Es gibt eine gleichberechtigte Präsenz der Evangelischen und Katholischen Klinkseelsorge. Von dem/der Stellenbewerber/in wird zusätzlich die Bereitschaft zur Mitarbeit im Ethikkomitee und im Arbeitskreis Ethik und Recht und die damit intensive Beschäftigung mit ethischen Fragestellungen, die sich in einer Universitätsklinik ergeben, erwartet. Im Wechsel mit den Kolleginnen und Kollegen werden folgende allgemeine Aufgaben wahrgenommen: Gottesdienste, Anatomiegottesdienste, Gottesdienste für die Studierenden der Anatomie, Bestattung nichtbestattungspflichtiger Kinder, Geschäftsführung, Begleitung der Mitarbeiterinnen der Patientenbücherei des Evangelischen Frauenbundes, und die 24-Stunden- Notrufbereitschaft (ca. 8 9 Wochen im Jahr, in Kooperation mit den Klinikseelsorgerinnen in den anderen Mainzer Krankenhäusern). Voraussetzung/Erwartungen: Der Bewerber/Die Bewerberin sollte die Bereitschaft zeigen, sich seelsorglich auf die Begegnung mit Menschen anderer Religionen und Konfessionen einzulassen und dabei das eigene evangelische Profil zu bewahren. Ebenso sollte die Bereitschaft da sein, sich in den speziellen Aufgabenbereichen falls nicht vorhanden medizinische und psychologische Kenntnisse anzueignen. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte zwei 6-Wochen- Kurse KSA (Klinische Seelsorgeausbildung) bzw. einen Kurs in einer entsprechenden anderen Seelsorgeausbildung absolviert haben. Auskünfte erteilen: Pfrin Insa Wilms, geschäftsführende Pfarrerin im Seelsorgeteam, Tel.: / oder / ; Pfr Gerhard Knohl, Studienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: / ; Dekan Jens Böhm, Tel.: / ; Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: / Notfallseelsorge im Ev. Dekanat Alzey, 0,33 Pfarrstelle. Besetzung durch die Kirchenleitung. Das Evangelische Dekanat Alzey liegt mitten in Rheinhessen. Es umfasst 33 Dörfer im Landkreis AlzeyWorms. Die Kreisstadt Alzey bietet vielfältige Möglichkeiten in der schulischen und medizinischen Versorgung. Das Evangelische Dekanat Alzey ist im Bereich der Notfallseelsorge seit einigen Jahren verbunden mit dem Evangelischen Dekanat Wöllstein und dem kath. Dekanat Alzey-Gau-Bickelheim. Bisher wurden die Dienste der Notfallseelsorge ehrenamtlich von einem Seelsorge- Team organisiert. Im vergangenen Jahr waren die Seelsorgerinnen und Seelsorger in ca. 40 Einsätzen unterwegs. Wir suchen nun für die 0,33-Pfarrstelle eine/einen engagierte/n Pfarrer/in, die/der das ehrenamtliche Team unterstützt. Aufgaben werden sein: - Organisatorische Aufgaben zur Unterstützung des Leitungs- und Organisations-Teams - Übernahme von Diensten in der Rufbereitschaft - Begleitung der Einsatzkräfte der Notfallseelsorge nach Einsätzen und als ganzes Team u.a. auch mit geeigneten religiösen/spirituellen Angeboten

145 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Kommunikation mit den Hilfsdiensten vor Ort, Kontaktpflege, Präsentation der Notfallseelsorge-Arbeit - Unterstützung der innerkirchlichen Kommunikation (Vorstellen der Arbeit der Notfallseelsorge in kirchlichen Gremien, Interessenvertretung der Notfallseelsorge) - Teilnahme am Fach-Konvent Notfallseelsorge der EKHN (ca. 2x pro Jahr) - Bereitschaft zur Teilnahme und Mitwirkung an überregionalen Aktivitäten der EKHN-Notfallseelsorge Wir erwarten von einer Bewerberin/einem Bewerber: - Ausbildung: einen Grundkurs in Notfallseelsorge (kann evtl. nachgeholt werden) - Bereitschaft, im Team zu arbeiten - Pfarrer/in der EKHN Die Stelle kann bei Interesse und Qualifikation auch mit der 0,5-Klinikseelsorgestelle in der Rheinhessenfachklinik verbunden werden (Ausschreibung im Amtsblatt). Nachfragen bitte beim Evangelischen Dekanat Alzey, Obermarkt 13, Alzey, Tel.: / oder beim Beauftragten für Notfallseelsorge, Pfr. Andreas Mann, Wiesbaden, Tel.: 06 11/ Klinikseelsorge an der Rheinhessenfachklinik in Alzey, 0,5 Pfarrstelle I Das evangelische Dekanat Alzey sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer für die 0,5-Klinikseelsorge-Stelle in Alzey. Die Rheinhessenfachklinik, Zentrum für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, umfasst 660 Betten. Sie ist größter Arbeitgeber im Landkreis Alzey-Worms mit 900 Mitarbeitenden. Am Rande der Kreisstadt Alzey erstreckt sich das überaus schöne Klinikgelände mit seinen Jugendstilgebäuden. Inmitten der 20 ha Parks befindet sich die Kapelle (180 Sitzplätze), die simultan genutzt wird. Ein evangelischer (1,0-Stelle) und ein katholischer Kollege (0,75- Stelle) bilden das Seelsorgeteam. Eine Pfarrdienstordnung regelt die Zusammenarbeit. Alzey hat fast Einwohner und bietet eine gute Wohnqualität mit seinen vielfältigen Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Es ist Mittelpunkt für die umliegenden rheinhessischen Dörfer. Das Arbeitsfeld umfasst folgende Bereiche: - Gerontopsychiatrie (108 Betten) - Akutpsychiatrie, Schwerpunkt Sucht (30 Betten) - mittelfristige Psychiatrie, Schwerpunkt Sucht (23 Betten) - Seelsorge auch für die Mitarbeitenden der Klinik (Vertreter/in von Kirche vor Ort sein) Erwartet werden: - psychische Belastbarkeit - kreative und musische Fähigkeiten - Teamfähigkeit - Integration der Arbeit in die Zusammenhänge des Dekanates Wir suchen einen Kollegen/eine Kollegin mit dem "Herz bei den Menschen". Die Bewerberin/Der Bewerber sollte zwei 6-Wochen- Kurse KSA (Klinische Seelsorgeausbildung) bzw. einen Kurs in einer entsprechenden anderen Seelsorgeausbildung nachweisen können. Ein Kurs kann auch nachgeholt werden. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Auskünfte erteilen: Pfr. Gerald Schwalbach, Tel.: / ; Pfr. Gerhard Knohl, Studienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: / ; Dekanin Susanne Schmuck-Schätzel, Tel.: / ; Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: / Im Zentrum Bildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Sitz in Darmstadt ist die Pfarrstelle der Leiterin/des Leiters des Zentrums Bildung baldmöglichst neu zu besetzen. Das Zentrum Bildung ist das gesamtkirchliche Unterstützungszentrum für das Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen. Die Aufgaben des Zentrums bestimmen sich nach der Verwaltungsverordnung über die Arbeitszentren und Kammern der Handlungsfelder vom Schwerpunkt ist die Beratung und Unterstützung der Gemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen im Bereich der außerschulischen Bildung. Die Arbeitsfelder des Zentrums sind in drei Fachbereichen organisiert: Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendarbeit und Erwachsenenbildung/Familienbildung. Die Leiterin/Der Leiter - entwickelt und vertritt die evangelische Bildungsarbeit im außerschulischen Bereich - verantwortet und kontrolliert die Erfüllung der Aufgaben des Zentrums entsprechend der Verwaltungsverordnung über die Arbeitszentren und Kammern der Handlungsfelder - sorgt im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses mit der Kirchenleitung für die Erarbeitung von Zielformulierungen, die Erfüllung der geschlossenen Vereinbarungen sowie die Vorlage jährlicher Berichte - arbeitet in allen Grundfragen des Handlungsfeldes und der Zentrumsentwicklung sowie der Vorbereitung der Zielvereinbarungen eng mit der

146 146 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchenverwaltung und hier insbesondere mit dem Koordinationsreferat Kirchengemeinden und Dekanate zusammen - vertritt das Zentrum gemäß der kirchlichen Ordnungen nach innen und außen - nimmt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums wahr. In der Weiterentwicklung des Zentrums Bildung sind von der Leitung folgende besondere Aufgaben wahrzunehmen: - Fortführung und Abschluss der Reorganisation des Zentrums durch Bildung und Leitung eines internen Geschäftsführungsbereichs - Erstellung eines Organisationsplans gemäß Verwaltungsverordnung über die Arbeitszentren und Kammern der Handlungsfelder - Weiterentwicklung der Struktur der Zusammenarbeit mit den Fach- und Profilstellen der Dekanate durch die Etablierung einer fachbereichsübergreifenden Fachberatung - Einführung eines Qualitätsentwicklungssystems für das Zentrum - Zusammenführung der verschiedenen Bildungsziele im Handlungsfeld zu einer Konzeption des Zentrums im Rahmen eines lebensbegleitenden Lernens - Vernetzung der Arbeit der Fachbereiche zur gemeinsamen Förderung der Entwicklung von Theorie und Praxis im und für das Handlungsfeld. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe verfügen Sie über: - abgeschlossene Hochschulausbildung in Evangelischer Theologie und Anstellungsfähigkeit für den Pfarrdienst in der EKHN - Fähigkeit zum theologischen Diskurs in der Bildungsarbeit - Erfahrungen im Pfarrdienst - Leitungserfahrung - mehrjährige Berufserfahrung in pädagogisch-kirchlichen Arbeitsfeldern - Kenntnis kirchlicher und außerkirchlicher Bildungskonzepte - Methodenkompetenz für Evaluation, Berichtswesen und Projektmanagement - Erfahrungen in der Gestaltung von Veränderungsprozessen - Kenntnisse in der Planung und Bewirtschaftung von Budgets - Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Personalführung und -entwicklung - Interdisziplinäres Denken und Handeln. Die Berufung erfolgt für 6 Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A15. Weitere Auskünfte erteilt: Oberkirchenrat Reinhard Bertram, Tel.: / Bewerbungen erbitten wir auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz, Paulusplatz 1, Darmstadt. Das Evangelische Dekanat Nidda sucht zum 15. Juni 2006 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) (100%-Stelle) Der Einsatz erfolgt sowohl in der Kirchengemeinde Nidda als auch auf Dekanatsebene. Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Arbeit mit Kindern umfasst zum einen Jungschararbeit in verschiedenen Ortsteilen und die Begleitung der Kindergottesdienstarbeit. Die Konfirmandenarbeit ist projektbezogen. Die Arbeit mit Jugendlichen geschieht in Freizeiten und Gruppen in Gemeinde und Dekanat sowie in der schulbezogenen Jugendarbeit. Die Kirchengemeinde Nidda hat zwei Pfarrstellen mit einem gemeinsamen Kirchenvorstand und hat insgesamt ca Gemeindeglieder. Für die Gemeindearbeit steht ein 1978 erbautes Gemeindehaus mit großem Saal und drei Gruppenräumen zur Verfügung. Das Dekanat Nidda hat insgesamt ca Gemeindeglieder. Für die Gemeindearbeit steht hier das Haus der Kirche und Diakonie mit Gruppenräumen in unterschiedlicher Größe zur Verfügung. Nidda ist eine liebenswerte Kleinstadt und mit ihren 19 Stadtteilen ein Mittelzentrum zwischen Wetterau und Vogelsberg. Eine verkehrsmäßige Anbindung besteht durch Bahn- und Buslinien sowie einen Autobahnanschluss, der in 15 Minuten zu erreichen ist. Die Stadt bietet vielfältige sportliche und kulturelle Angebote, soziale und ärztliche Einrichtungen, Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule sowie Gymnasium, Berufsschule mit Berufsfachschule und Fachoberschule. Vergütung nach KDAVO, E 08 Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Ev. Dekanat Nidda, Bahnhofstraße 26, Nidda. Auskünfte erteilen gerne: Dekan Manfred Patzelt, der Vorsitzende der Dekanatssynode Gerhard Wolf, Tel.: / oder der stellv. Dekan und Jugendpfarrer Norbert Heide, Tel.: /53 54.

147 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 147

148 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

149 Nr. 5 Darmstadt, den 1. Mai 2006 D1205 B Inhalt SYNODE Tagesordnung der 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN 149 BEKANNTMACHUNGEN Das Recht der EKHN; 15. Ergänzungslieferung 150 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Darmstadt vom 18. Mai Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Gießen vom 15. April Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Herborn-Biedenkopf vom 6. Juli Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Limburg-Weilburg vom 20. April Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Starkenburg-West vom 10. Mai Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus vom 2. Juni Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Alten-Buseck 152 Materialien für die Konfirmandenarbeit 152 Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer; Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2006/ Meldung zur Philosophieprüfung 153 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 153 DIENSTNACHRICHTEN 155 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 157 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Nordstarkenburg vom 24. Mai Synode Tagesordnung der 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 1. Bericht des Präses 2. Bericht der Kirchenleitung gem. Art. 48 Abs. 2 Buchstabe i KO 3. Berichte der Kirchenleitung 3.1 zum Projekt Diakoniestationen 3.2 über den Modellversuch Wiesbaden 3.3 zum Jugendkirchentag über den Prioritätenprozess 4. Revision der Kirchenordnung 4.1 Bericht der zentralen Arbeitsgruppe 4.2 Beschlussfassung über das weitere Verfahren (Bildung eines Kirchenordnungsausschusses) 5. Kirchengesetze 5.1 zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen 5.2 zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) und Änderung der Kirchengemeindewahlordnung (KGWO)

150 150 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung (KO) und Dekanatssynodalordnung (DSO) 5.4 über die Fortgeltung von 12 des Diakoniegesetzes 5.5 Gemeindepädagogengesetz 6. Satzungsänderung Stiftung für das Leben 7. Dekanatsvereinigung der Dekanate Bergstraße Mitte und Bergstraße Süd 8. Neuwahl der Pröpstin oder des Propstes für den Propsteibereich Rhein-Main 9. Berufung des Dezernenten für das Dezernat 1 der Kirchenverwaltung 10. Wahlen 10.1 Gemeindeglied in den Diakonieausschuss 10.2 Mitglied in die Hauptversammlung des DWHN 11. Konzeption der Öffentlichkeitsarbeit 12. Kooperation zwischen Evangelischer Kirche in Hessen und Nassau und Evangelischer Kirche von Kurhessen Waldeck 13. Vertragsentwürfe EKD UEK und VELKD 14. Anträge von Synodalen 14.1 zur Änderung der Rechtsverordnung zum Pfarrstellenbemessungsverfahren 14.2 zur Änderung/Ergänzung des 2 DSO 15. Anträge von Dekanatssynoden 15.1 Darmstadt-Stadt zur möglichen Einstellung der Sonntagszeitung 15.2 Darmstadt-Stadt zum neuen Tarifrecht 15.3 Darmstadt-Stadt zur Kürzung der Sachmittel in den Haushalten der Kindertagesstätten 15.4 Bergstraße Süd zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beteiligung der Gemeinden an Veräußerungserlösen 15.5 Reinheim zu Berufspraktikantenstellen in evangelischen Kindertagesstätten 15.6 Rüsselsheim zur Rücknahme der zehnprozentigen Kürzung der Bedarfszuweisung für Ausgaben der Mitarbeitervertretung und für Mietausgaben 15.7 Bad Marienberg zum Pfarrstellenplan 15.8 Bergstraße Mitte zum Pfarrstellenplan 15.9 Bergstraße Mitte zur Arbeit der Diakoniestationen Gladenbach zur Rücknahme der zehnprozentigen Kürzung der Bedarfszuweisung an die Dekanate 16. Fragestunde Darmstadt, den 22. März 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Bekanntmachungen Das Recht der EKHN 15. Ergänzungslieferung Ende April 2006 erscheint die 15. Ergänzungslieferung der Textsammlung Das Recht der EKHN. Der Versand erfolgt durch den Otto Bauer Verlag Stuttgart. Es wird gebeten, die Ergänzungslieferung möglichst umgehend einzuordnen. Die Rechtssammlung gehört zur Ausstattung der Kirchengemeinde bzw. der Dienststelle und muss für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich aufbewahrt werden. Sie ist beim Wechsel der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers (z. B. Pfarrstellenwechsel, Wechsel im Amt der oder des Vorsitzenden der Dekanatssynode oder einer Mitarbeitervertretung) in ordnungsgemäßem Zustand an die Nachfolgerin oder den Nachfolger zu übergeben. Die Rechtssammlung kann grundsätzlich nur dem bisherigen Bezieherkreis kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Abhanden gekommene oder nicht mehr gebrauchsfähige Exemplare werden nur in begründeten Ausnahmefällen von der Kirchenverwaltung ersetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rechtssammlung über den Buchhandel käuflich zu erwerben (ISBN X). Darmstadt, den 31. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Darmstadt Vom 18. Mai 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverbandes Darmstadt hat folgende Änderung der

151 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 151 Verbandssatzung vom 22. November 2002 (ABl S. 253) beschlossen: 1. Ergänzung von 18 Absatz 5. Nach 18 Absatz 5 Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt: Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß der Kirchlichen Haushaltsordnung zu erteilen, wird an die Leitung der Verwaltungsdienststelle, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlung an sie selbst, an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienststelle delegiert. Der Verbandsvorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. 2. Inkrafttreten. Die Verbandssatzung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Gießen Vom 15. April 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverbandes Gießen hat folgende Änderung der Verbandssatzung vom 23. November 2002 (ABl S. 258) beschlossen: 1. Ergänzung 18 Absatz 5. Nach 18 Absatz 5 Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt: Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß Kirchlicher Haushaltsordnung zu erteilen, wird an die Leitung der Verwaltungsdienststelle, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlungen an sie selbst, an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienststelle delegiert. Der Verbandsvorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. 2. Inkrafttreten. Die Verbandssatzung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Herborn-Biedenkopf Vom 6. Juli 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverbandes Herborn-Biedenkopf hat folgende Änderung der Verbandssatzung vom 11. März 2003 (ABl S. 278) beschlossen: 1. Ergänzung zu 18 Absatz 5. Nach 18 Absatz 5 Satz 1 der Verbandssatzung werden folgende Sätze eingefügt: Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß kirchlicher Haushaltsordnung zu erteilen, wird an die Leitung der Verwaltungsdienststelle/n, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlungen an sie selbst, an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienstelle/n delegiert. Der Verbandsvorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. 2. Inkrafttreten. Die Nachtragssatzung tritt zum 1. August 2005 in Kraft. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Limburg-Weilburg Vom 20. April 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverbandes Limburg-Weilburg hat folgende Änderung der Verbandssatzung vom 1. November 2002 (ABl S. 262) beschlossen: Abs. 6 wird wie folgt gefasst: (6) Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß der Kirchlichen Haushaltsordnung zu erteilen, kann durch den Verbandsvorstand an die Leitung der Verwaltungsdienststelle, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlungen an sie selbst, an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienststelle delegiert werden. Der Vorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. 2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. 2 Dieser Zusatz tritt zum 1. Juni 2005 in Kraft. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Nordstarkenburg Vom 24. Mai 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverbandes Nordstarkenburg hat folgende Änderung der Verbandssatzung vom 21. März 2003 (ABl S. 356) beschlossen: 1. Ergänzung 18 Absatz 5. Nach 18 Absatz 5 Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt: Diese Befugnis kann durch den Verbandsvorstand ausgeweitet werden auf die Leitung der Verwaltungsdienststelle, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlungen an sie selbst, an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienststelle. 2. Inkrafttreten. Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

152 152 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Starkenburg-West Vom 10. Mai 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverbandes Starkenburg-West hat folgende Änderung der Verbandssatzung vom 8. Februar 2003 (ABl S. 291) beschlossen: 1. Ergänzung 18 Absatz 5. Nach 18 Absatz 5 Satz 1 werden folgende Sätze eingefügt: Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß Kirchlicher Haushaltsordnung zu erteilen, wird an die Leitung der Verwaltungsdienststelle, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlungen an sie selbst, an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienststelle delegiert. Der Verbandsvorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. 2. Inkrafttreten. Die Verbandssatzung tritt am 1. Juni 2005 in Kraft. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus Vom 2. Juni 2005 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus hat folgende Änderung der Verbandssatzung vom 9. November 2002 (ABl S. 274) beschlossen: 1 Einfügung eines neuen Absatzes 6 in Abs. 6 wird wie folgt gefasst: (6) Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß der Kirchlichen Haushaltsordnung zu erteilen, wird an die Leitung der Verwaltungsdienststelle, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlung an sie selbst, an die stellvertretenden Leitung der Verwaltungsdienststelle delegiert. Der Vorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. 2. Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. 2 Inkrafttreten Die Satzungsänderung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. *** Vorstehende Satzungsänderungen wurden am 16. Februar 2006 von der Kirchenleitung genehmigt und am 3. April 2006 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 7. April 2006 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Alten-Buseck Die Evangelische Kirchengemeinde Alten-Buseck, Evangelisches Dekanat Kirchberg, führt mit Wirkung vom 1. April 2006 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Alten- Buseck und Trohe. Darmstadt, den 16. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Materialien für die Konfirmandenarbeit Gemäß 6 Abs. 3 der Leitlinien über die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden vom 27. Mai 2003 (ABl S. 378) stellen die Religionspädagogischen Ämter der EKHN eine Empfehlungsliste Materialien für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden zur Verfügung, die jährlich überarbeitet und aktualisiert wird. Die aktuelle Liste für das Jahr 2006 kann bei den Religionspädagogischen Ämtern abgerufen werden. Darmstadt, den 14. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Krützfeld Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2006/2007 Die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht gehört zu den Dienstpflichten der Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im Gemeindedienst. Der Umfang der Unterrichtsverpflichtung, die Möglichkeit von Stundenreduktion und Umverteilung, Fragen der Vergütung usw. sind im Einzelnen geregelt durch die Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer (RU-VO) vom 26. März 1999 (ABl S. 77), zuletzt geändert am 17. Oktober 2000 (ABl S. 306). Insbesondere wird auf Folgendes hingewiesen: Wer mehr als acht Wochenstunden Religion unterrichtet ( 2 Abs. 4 RU-VO) oder von der Möglichkeit der Umverteilung von Pflichtstunden Gebrauch macht ( 3 RU-VO), muss dazu einen Antrag auf dem Dienstweg stellen.

153 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 153 Nur in ganz besonderen Fällen kann eine Befreiung von der Erteilung des Religionsunterrichtes erfolgen. Etwaige Anträge auf Befreiung müssen bis zum 9. Juni 2006 mit der Stellungnahme der Dekanin oder des Dekans und der Pröpstin oder des Propstes an das zuständige Religionspädagogische Amt gerichtet werden, damit eine verantwortliche Entscheidung getroffen werden kann. Es genügt nicht, den Antrag erst auf dem Erhebungsbogen für das Schuljahr 2006/2007 zu stellen. Werden gesundheitliche Gründe für eine Befreiung geltend gemacht, so sind diese durch ein spezifisches fachärztliches Attest nachzuweisen, aus dem hervorgeht, in welcher Weise die Dienstfähigkeit eingeschränkt ist. Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Essenheim, Mauritius-Gemeinde Dekanat: Ingelheim Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE MAURITIUS-GEMEINDE ESSENHEIM Darmstadt, den 17. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Krützfeld Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie finden am 6. September 2006 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß 12 der Prüfungsordnung vom 14. April 1986 (ABl S. 89) bzw. 12 der Prüfungsordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl S. 307) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte bis spätestens 30. Juni 2006 Kirchengemeinde: Groß-Gerau, Stadtkirchengemeinde Dekanat: Groß-Gerau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE STADTKIRCHENGEMEINDE GROSS-GERAU bei der Kirchenverwaltung, Darmstadt, Paulusplatz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personal- und Organisationsförderung noch nicht vorliegen: a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie), b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie), c) Bescheinigung über das Kolloquium bzw. Zwischenprüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f) Studienbericht. Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Referat Personal- und Organisationsförderung erhältlich. Kirchengemeinde: Jugenheim, Bergstraße Dekanat: Bergstraße-Mitte Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE JUGENHEIM A. D. BERGSTRASSE Darmstadt, den 16. März 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp

154 154 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengemeinde: Langen-Bergheim Dekanat: Büdingen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LANGEN-BERGHEIM Kirchengemeinde: Offenbach a.m., Lukasgemeinde Dekanat: Offenbach a.m. Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE LUKASGEMEINDE OFFENBACH AM MAIN Kirchengemeinde: Offenbach a.m., Paul Gerhardt-Gemeinde Kirchengemeinde: Mainz, Thomaskirchengemeinde Dekanat: Mainz Unterschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE THOMASKIRCHENGEMEINDE MAINZ Dekanat: Offenbach a.m. Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Paul Gerhardt-Gemeinde Offenbach a.m., Dekanat Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHES DEKANAT HOCHTAUNUS Kirchengemeinde: Oberursel, Auferstehungskirchengemeinde Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Auferstehungskirchengemeinde Oberursel Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 5. April 2006 Für die Kirchenverwaltung Bogs

155 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 155 Dienstnachrichten

156 156 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

157 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 157 Stellenausschreibung Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( / ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Babenhausen, Pfarrstelle I (West), Dekanat Groß- Umstadt, Modus A Herzlich willkommen in Babenhausen! Ihre neue Gemeinde liegt am Rande des Odenwaldes zwischen Aschaffenburg (12 km) und Darmstadt (25 km) im Einzugsbereich von Frankfurt (35 km). Hier können Sie sich in ländlicher Umgebung wohnlich einrichten.

158 158 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Babenhausen ist eine Kleinstadt mit gemischter Bevölkerungsstruktur (überwiegend junge Menschen) und Mittelpunktfunktion für die umliegenden Ortschaften. In unserer Stadt sind einige kleine und mittelständische Betriebe angesiedelt, die für eine Reihe von Bewohnern Arbeitsmöglichkeiten bieten. Der größere Teil pendelt täglich in andere Betriebe des Rhein-Main-Gebietes. Mehrere Kindergärten und alle Schulformen sind am Ort vorhanden. Weiterhin zeichnet sich unsere Stadt durch ein reges Vereinsleben aus. Babenhausen hat zwei Pfarrstellen; eine ist ab 1. Juni neu zu besetzen. Von den insgesamt Gemeindegliedern leben im Westbezirk von Babenhausen Ein großes Pfarrhaus befindet sich in der Altstadt und wird vor dem Einzug grundlegend renoviert. Das ehemalige Amtshaus im Fachwerkstil bietet auch genügend Platz für eine große Familie. Es ist unterkellert, ein Garten sowie eine Garage sind vorhanden. Die Gottesdienste finden im Wechsel mit dem Pfarrer des Ostbezirks sonntäglich in der mittelalterlichen Stadtkirche Babenhausen (ca. 400 Sitzplätze) und in der Kirche in Harreshausen (ca. 200 Sitzplätze) statt. Beide Kirchen wurden vor kurzer Zeit sehr aufwendig renoviert. Darüber hinaus ist ebenfalls im Wechsel je einmal im Monat ein Gottesdienst im Altenwohnheim in Babenhausen und im Alten- und Pflegezentrum Harreshausen zu halten. Der Schwerpunkt der Gemeindearbeit liegt auf der Kinder- und Jugendarbeit. Innerhalb der Gemeinden gibt es eine Vielzahl von Aktivitäten in weitgehend selbstständig arbeitenden Kreisen: - Krabbel- und Spielkreise, Kindergarten, Kindergottesdienst, Kindergruppen - Frauenhilfe, Besuchsdienstkreis - Kirchenchor, Posaunenchor - Erwachsenenbildung, Kulturarbeit, Dritte-Welt Lädchen. Für die Gemeindearbeit steht ein großes Gemeindehaus in Babenhausen zur Verfügung. Eine Gemeindepädagogin kümmert sich um die Kinder- und Jugendarbeit. Zwei Gemeindesekretärinnen unterstützen die Pfarrer bei den anfallenden Verwaltungsarbeiten im Gemeindebüro. Die Gemeinde ist dem Regionalverwaltungsamt Odenwald angeschlossen. Wir wünschen uns eine/n aufgeschlossene/n Pfarrer/in oder ein Pfarrerehepaar, der/die Freude an volkskirchlichen Strukturen hat und seinen/ihren Dienst in Kooperation mit dem anderen Pfarrer und den vielen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden ausführt. Ein engagierter Kirchenvorstand freut sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ist bereit, mit Ihnen gemeinsam neue Wege zu gehen. Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Homepage mit dem aktuellen Jahresbericht. Haben Sie Interesse? Weitere Auskünfte erteilen: Pfarrer Greifenstein, alberus@t-online.de, Tel.: /22 26; Pfarrer Dr. Fuchs /55 50; Hanne Marschall, stellv. KV-Vorsitzende Babenhausen, Tel.: / ; Dekan Heinz-Walter Laubscheer, Tel.: / ; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151/ Bechtolsheim, Biebelnheim, Ensheim, Spiesheim, Dekanat Alzey, Modus B Herzlich willkommen in unseren Gemeinden! Bei guter Verkehrsanbindung zum Rhein-Main-Gebiet können Sie hier in ländlicher Umgebung inmitten von Weinbergen leben. Bechtolsheim, in dem das Pfarrhaus steht, bietet eine Grundschule und den evangelischen Kindergarten. Im Nachbardorf Gau-Odernheim sind weitere Schulen und Ärzte zu finden, durch die gute Autobahnanbindung sind die Kreisstadt Alzey und Mainz ebenso gut zu erreichen. Zu unseren vier Gemeinden gehören Christinnen und Christen. Neben der Pfarrstelle ist eine halbe Pfarrvikarstelle besetzt. Wir suchen ab bzw. zum nächstmöglichen Termin eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit uns lebt und im Dorfleben präsent ist. Wer wir sind - Wir sind vier selbstständige Kirchengemeinden, die sich auf den Weg gemacht haben, vieles miteinander zu gestalten, z. B. findet der Konfirmandenunterricht gemeinsam statt, es gibt einen gemeinsamen Gemeindebrief (vierteljährig) - zu uns gehört ein zweigruppiger Kindergarten in Bechtolsheim - wir haben selbstständig arbeitende Gemeindegruppen in der Kinder- und Jugendarbeit, zwei Posaunenchöre, einen Kirchenchor, in den Frauenhilfen und der Seniorenarbeit - seit 20 Jahren besteht eine evangelische Bücherei, die von Ehrenamtlichen geführt wird und starken Zuspruch findet - es gibt viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - es sind einige nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt: Küster, Reinigungskräfte, zwei Posaunenchorleiter, zwei Organisten, eine Pfarramtssekretärin (8 Wochenstunden) Was wir bieten - Wir feiern drei Gottesdienste am Wochenende, ebenso auch im Jahreslauf eine Reihe Gottesdienste

159 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 159 in anderer Form (z. B. Weltgebetstag, Kerwegottesdienst, Familiengottesdienste) - Unsere Gebäude sind in gutem baulichen Zustand: vier Kirchen (davon 1 Simultankirche), 4 Gemeindehäuser, 1 Pfarrhaus, gut renoviert, mit 6 Zimmern, Küche, Bädern, Amtszimmer, Garage und gepflegtem Garten Was wir wünschen - Präsenz im Dorfleben - Aufgeschlossenheit für Menschen aller Altersstufen - Lebendige Gestaltung der Gottesdienste unter Beteiligung aller Altersstufen - Einen Schwerpunkt in Verkündigung und Seelsorge - Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden in geistlichen und pädagogischen Fragen - Fortsetzung der guten ökumenischen Arbeit - Führungsqualitäten im Personalbereich - Administrative Kompetenz Es informieren Sie: Pfarrer Wolfgang Paechnatz, Tel.: /2 28; Die Stellvertretenden Vorsitzenden: Rolf Best, Tel.: /16 73, Petra Westenberger, Tel.: / , Magda Fluhr, Tel.: /18 92, Elke Becker, Tel.: /83 10; Dekanin S. Schmuck-Schätzel, Tel.: / ; Propst Dr. K.-V. Schütz, Tel.: / Beilstein-Rodenroth / Dekanat Herborn, Propstei Nord-Nassau / 1.0 Pfarrstelle, Modus C Die Ev. Kirchengemeinde Beilstein-Rodenroth sucht zum oder später eine Pfarrerin/einen Pfarrer. Wer sind wir, wo liegen unsere Gemeinden: Beilstein (1.641 Einwohner), Sitz der Gemeindeverwaltung, und Rodenroth (434 Einwohner) bilden mit weiteren acht Orten die Gemeinde Greifenstein. Die Entfernung zur Stadt Herborn beträgt ca. 10 km. Zum Autobahnanschluss an die A 45 sind es 9 km. Unsere Landschaft wird überwiegend durch große Waldund Wiesenflächen geprägt ( m ünn). Die Bevölkerung setzt sich überwiegend aus Arbeitern und Angestellten (Pendlern) zusammen. Kleinere Industrieund Handwerksbetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe (Voll- und Nebenerwerbsbetriebe) befinden sich vor Ort. Infos zur Gemeinde Greifenstein unter Unser Pfarrhaus in Beilstein ist in einem gepflegten Zustand in sehr ruhiger Lage. Pfarrbüro und Arbeitszimmer befinden sich im Zwischengeschoss. Garten mit neuer Terrasse in Südhanglage und Garage sind vorhanden. Hier lebt man - in einer gewachsenen, intakten, ländlichen Dorfgemeinschaft mit aktivem, funktionierendem Vereinsleben. - mit fast allen Einkaufsmöglichkeiten im Ort, einschl. Bank. - mit kurzen Wegen zum Ev. Kindergarten und zur Grundschule sowie guten Busverbindungen zur Gesamtschule Driedorf, 7 km, Realschule + Gymnasium Herborn, 12 km, sowie beruflichen Schulen in Dillenburg, 20 km. - mit gesicherter Gesundheitsbetreuung durch Arztund Zahnarztpraxen sowie Apotheke vor Ort. - mit Sporthalle und Talsperre. Sport-, Reit- und Tennisplatz für die körperliche Betätigung sind vorhanden. Unsere Kirchengemeinde mit Gemeindegliedern ist lebendig und rege. Die Musik mit Chören und Posaunenchor hat einen großen Stellenwert. Der Kirchenvorstand ist aufgeschlossen, kooperativ und engagiert, möchte Bewährtes erhalten und gleichzeitig Neues mitgestalten. Er ist offen für neue Impulse und Wege. Das Gemeindeleben wird geprägt von vielen Gruppen und Kreisen. Neben sonn- und festtäglichen Gottesdiensten haben auch neue Formen und zielgruppenorientierte Gottesdienste ihren Platz. In den Gruppen und Kreisen sind viele ehrenamtliche Mitarbeitende tätig. Mehrere Gemeindeglieder sind Prädikanten. Die Kirchengemeinde ist Trägerin eines dreigruppigen Kindergartens mit fünf hauptamtlichen Mitarbeiterinnen. Nebenberuflich sind zwei Küsterinnen, eine Hausmeisterin, eine Organistin, eine Sekretärin und einige Reinigungskräfte tätig. Im Bereich der Ökumene gibt es gute Kontakte in Form von gemeinsamen Gottesdiensten und Veranstaltungen mit der katholischen Pfarrgemeinde Driedorf. In Rodenroth befindet sich ein CVJM-Freizeitheim des Kreisverbandes Wetzlar/Gießen, das gerne für kirchengemeindliche Aktivitäten genutzt wird. Unsere Baulichkeiten Beilstein: Kirche im Renaissance-Stil, 17. Jhdt., 400 Sitzplätze mit historischer Orgel (zzt. läuft eine größere Baumaßnahme: Dach- und Dachstuhlsanierung, so dass die Kirche von 3/06 bis voraussichtlich 10/06 nicht genutzt werden kann). Martin-Luther-Haus: Gemeindehaus mit unterschiedlichen Räumlichkeiten für die Veranstaltungen der Gruppen und Kreise.

160 160 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Rodenroth: Ev. Gemeindehaus (alte Schule): Denkmalgeschütztes Fachwerkgebäude in Ortsmitte mit Betsaal (80 Plätze) im Obergeschoss mit Orgelpositiv (4 Reg.) und einem Raum im Untergeschoss für die Veranstaltung der Gruppen und Kreise. Wir wünschen uns: eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - authentisch und lebensnah den Glauben an den dreieinigen Gott lebt und verkündet - aufgeschlossen ist, auf Menschen zugehen kann, ihre Gaben und Potentiale wahrnimmt - gerne im Team arbeitet - am Leben der Gemeindeglieder teilnimmt und sie seelsorgerisch begleitet - für neue Gottesdienstformen offen ist und durch eigene Ideen bereichert - die vielfältige kirchenmusikalische Arbeit schätzt - den ökumenischen Dialog fördert und vertieft - Erfahrung und Geschick in Mitarbeiterführung mitbringt - gerne mit Konfirmandinnen und Konfirmanden arbeitet und nach der Konfirmation weitere Kontakte mit ihnen pflegt - gewachsene Traditionen achtet und fortführt, aber auch neue Impulse setzt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nähere Auskünfte erteilen gerne: Propst Michael Karg, Tel.: /33 04; Dekan Michael Tönges-Braungart, Tel.: / , sowie die Stellv. Vors. d. Kirchenvorstands, Martha Schmidt, Tel.: /2 56. Diez, Stiftskirchengemeinde, Pfarrstelle II, Dekanat Diez, Modus C, zum zweiten Mal Der bisherige Inhaber der Pfarrstelle Diez II geht nach 29 Jahren zum in den Ruhestand. Die Ev. Stiftskirchengemeinde Diez umfasst den alten Stadtkern und Stadtteile der Stadt Diez sowie die benachbarten Dörfer Birlenbach und Fachingen aufgeteilt in zwei Pfarrbezirke. Zum Seelsorgebezirk der Pfarrstelle II (insgesamt Gemeindeglieder) gehören außer einem Teil in der Stadt Diez die Außenorte Birlenbach und Fachingen. Die traditionsreiche Stadt Diez (über Einwohner) ist Sitz der Verbandsgemeinde Diez und vieler anderer Einrichtungen. Diez ist gleichfalls Standort der Bundeswehr (ev. Militärseelsorger) und der Justizvollzugsanstalt (Gefängnisseelsorger). Am Ort befinden sich alle Schularten, Krankenhaus (mit Krankenhausseelsorgerin) und Ärzte verschiedener Fachrichtungen. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zu Limburg (mit Autobahn- und ICE-Anschluss) befindet sich Diez in einem geschlossenen Siedlungsbereich von ca Einwohnern mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten am Ort. Die Ev. Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez (derzeit Sitz des Dekanates) und die St. Peter Gemeinde Diez- Altendiez sind Nachbarn der Stiftskirchengemeinde. Zur katholischen Kirchengemeinde am Ort bestehen gute Kontakte. Die schöne und traditionsreiche Stiftskirche wurde 1989 renoviert und liegt unterhalb des Diezer Grafenschlosses. Sie ist die zentrale Gottesdienststätte der Gemeinde. Sie umfasst 350 Sitzplätze (gute Akustik). Hier findet der sonntägliche Gottesdienst im Wechsel mit dem Pfarrer der Pfarrstelle I statt. Einmal im Monat werden vom Inhaber der Pfarrstelle II jeweils in der Kapelle Fachingen und im Gottesdienstraum des Rathauses Birlenbach Gottesdienste gehalten. Besondere Gottesdienste im Jahr haben feste Tradition. Die Pfarrer beider Pfarrbezirke vertreten sich gegenseitig und arbeiten in der Gemeinde zusammen. Das Pfarrhaus des Inhabers der Pfarrstelle II (2-geschossig, Baujahr 1973) befindet sich im Wohngebiet Schläfer in Diez und wird renoviert. Es hat zentrale Gasheizung. Im Erdgeschoss befinden sich 2 Amtszimmer, 1 großes Wohn-Esszimmer, Küche, WC und Terrasse; im Obergeschoss befinden sich 1 Schlafzimmer und 3 weitere Zimmer, 1 Abstellraum, 2 Bäder, 1 WC und ein überdachter Balkon. Garage mit Abstellraum und Pfarrgarten sind vorhanden. Die Kirchengemeinde ist Eigentümerin von 6 Gebäuden und Träger von drei Kindertagesstätten (2 in unmittelbarer Nähe unseres Gemeindezentrums am Schlossberg in Diez und 1 in Birlenbach) mit insgesamt 9 Gruppen. Hauptamtliche Mitarbeiter/innen: 1 Gemeindepädagogin (halbe Stelle mit der anderen Hälfte in der St. Peter Gemeinde Diez beschäftigt), 1 Gemeindesekretärin (ganze Stelle), 1 Küster (ganze Stelle). 1 Organistin ist nebenamtlich tätig. In den Kindertagesstätten sind derzeit 26 Erzieherinnen und 1 Erzieher im Angestelltenverhältnis tätig, dazu 2 Hauswirtschafterinnen und 5 Reinigungskräfte. Es gibt Gruppen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Ältere sowie in diesem Jahr 38 Konfirmanden aus beiden Bezirken. Die Kirchengemeinde ist der Ev. Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald (Sitz in Nassau) angeschlossen. Der jährliche Haushalt der Kirchengemeinde umfasst ca. 1,1 Mio. EUR. Aufgabenschwerpunkte der Kirchengemeinde sind die Gemeindearbeit in Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten durch christliche Begleitung der Kinder und Eltern. Wir bemühen uns um die Vermittlung christlicher Einstellungen und Werte durch religiöse Begleitung der Kinder vom Eintritt in den Kindergarten an. Dabei

161 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 161 arbeiten Kindertagesstätten und Kirchengemeinde eng zusammen. Zudem möchten wir die Gottesdienste noch vielfältiger und flexibler gestalten durch vermehrte Beteiligung der Gemeindeglieder und stärkere Nutzung der Chancen, die uns die Stiftskirche bietet (Konzerte, Ausstellungen). Kirchenvorstand und Mitarbeiterschaft möchten die Gemeinde voran bringen. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes treffen sich einmal im Monat und arbeiten darüber hinaus in 6 verschiedenen Ausschüssen. Die hauptamtlichen Mitarbeiter/innen treffen sich wöchentlich im Mitarbeiterkreis. Von der Inhaberin / Vom Inhaber der Pfarrstelle II erwarten wir Führungsqualitäten, Engagement bei der Weiterentwicklung der Kirchengemeinde, intensive Seelsorgetätigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen der Kirchengemeinde. Insbesondere (außer den Kernaufgaben der Pfarrerin / des Pfarrers) wünschen wir uns von der Inhaberin / vom Inhaber der Pfarrstelle die Mitarbeit: - bei der musikalischen Bereicherung der Gottesdienste (Singkreis) - beim Aufbau eines Kindergottesdienstes - bei der Begleitung des Besuchsdienstes - die aktive Mitarbeit im Kirchenvorstand und seinen Ausschüssen - die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit und der Arbeit unserer Kindertagesstätten. Auskunft erteilen: Pfarrer Gerd-Michael Scheuch, Tel.: /22 74; Helmut Buseck, Tel.: /49 45; Dekan Hans-Otto Rether, Tel.: / oder und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 06 11/ Dortelweil, Pfarrstelle (1,0), Dekanat Wetterau, Modus B Unsere Kirchengemeinde mit ca Gemeindegliedern sucht zum eine neue Pfarrerin / einen neuen Pfarrer. Umfeld Dortelweil, ein Stadtteil von Bad Vilbel, liegt ca. 15 km nördlich von der Stadtmitte Frankfurts am Main am südlichen Rande der Wetterau. In den letzten zehn Jahren ist die Einwohnerzahl von auf ca gestiegen. Mehr als die Hälfte der Einwohner wohnt heute im Neubaugebiet Dortelweil-West. Nach den derzeitigen Planungen wird die Einwohnerzahl in den nächsten Jahren auf ca steigen. Durch die Zuzüge der letzten Jahre stellen Familien mit Kindern die stärkste Bevölkerungsgruppe. Erwachsene zwischen Jahren und Kinder bis 14 Jahre sind überdurchschnittlich stark vertreten. Dortelweil gilt als ländlich mit guten nachbarschaftlichen Beziehungen, aber stadtnah mit hoher Wohnqualität und guter Infrastruktur. Mit S-Bahn, Bus und über die B 3 erreichen Sie bequem Bad Vilbel, Frankfurt und das nördlich gelegene Friedberg. Autobahnen in alle Richtungen sind schnell erreichbar. Das Kultur-, Sport-, Vereins- und Freizeitangebot der benachbarten Kommunen ist hoch, und auch in Dortelweil bestehen neben guten Einkaufsmöglichkeiten vielfältige Angebote. (Weitere Informationen unter Kindergärten und Grundschulen finden Sie in Dortelweil vor, weiterführende Schulen in Bad Vilbel und in naher Umgebung. Die Universität und Fachhochschule Frankfurt und die Fachhochschule Gießen- Friedberg sind gut zu erreichen. Unsere Kirchengemeinde Inhalte, Angebot, Struktur Das Ziel unserer Gemeindearbeit haben wir in einem Leitbild formuliert: Wir wollen, dass Menschen in der Gemeinde Gottes Liebe erfahren und zum Mitgestalten eingeladen werden. Mit einem vielfältigen Gottesdienstund Gruppenangebot arbeiten wir an der Umsetzung. An der Gestaltung der Gottesdienste (z.b. mit parallelen Kindergottesdiensten, Abendgottesdienste, Krabbelgottesdienste u.m.) sind viele ehrenamtliche Mitarbeitende in der Gemeinde beteiligt. Unterstützt wird die gottesdienstliche Arbeit durch Kirchenvorstandsmitglieder, zwei Prädikanten, den nebenamtlichen Küstern und mehrere nebenamtliche Organisten. Durch den Posaunenchor, den Singkreis und den Förderkreis werden die Gottesdienste bereichert. Auch die Gruppenarbeit (Krabbel- und Spielkreise, Jungschar, Jugendtreff, Bibelkurs, Haus- und Frauenkreise, Besuchsdienst u.m.) wird überwiegend von dem ehrenamtlichen Mitarbeiterkreis (insgesamt ca. 100) getragen. Zusammen mit einem Jugend-Mitarbeiterteam gestaltet der hauptamtliche Gemeindepädagoge (Arbeitsschwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit) die Kinderund Jugendarbeit. Er ist auch in der Konfirmandenarbeit tätig. Die Ausbildung der Jugendmitarbeiter geschieht in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendwerk und dem Dekanat. Weitere Aktionen und Projekte (z.b. Spendenaktionen, Gemeindefest, Ökumene, Mitarbeiterabend, Öffentlichkeitsarbeit u.m.) organisieren wir mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Im Gemeindebüro arbeitet eine Schreibkraft (6 Std. /Woche). Gebäude und Außengelände werden durch nebenamtliche Angestellte betreut. Die Verwaltungsarbeit wird von der Regionalverwaltung Wetterau unterstützt. Ein aktiver Kirchenvorstand trägt alle Entscheidungen inhaltlich und in der Ausführung mit. Vorsitzender ist die Pfarrerin/der Pfarrer, vertreten wird sie/er von zwei Stellvertretern. Die Vorsitzenden und drei weitere Mitglieder aus dem Kirchenvorstand bilden den Geschäftsführenden Ausschuss. Der Kirchenvorstand

162 162 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr arbeitet mit weiteren Ausschüssen, die eigenverantwortlich agieren und Entscheidungen zur Beschlussfassung vorbereiten. Bauten und Räume Die mehr als 300 Jahre alte, nach dem Dreißigjährigen Krieg wieder aufgebaute und renovierte Kirche mit ca. 250 Sitzplätzen liegt im alten Ortskern. Von Fachwerkhäusern umrahmt ist sie nicht nur äußerlich ein Ort mit wohltuender Atmosphäre, auch der Innenraum wirkt anziehend und harmonisch. Direkt gegenüber liegt das Pfarrhaus, 1827 im Stil der Frankfurter Landhäuser erbaut. Zwei Amtszimmer, Wohnzimmer, Küche und WC stehen im Erdgeschoss zur Verfügung. Im zweiten Stock befinden sich weitere fünf Zimmer und das Bad. Die Wohnfläche beträgt ca. 140 m 2, Gesamtfläche mit Amtszimmer 180 m 2. Eine Vakanzrenovierung wird durchgeführt. Im großen Gemeindegarten steht das Gemeindehaus aus den 70er Jahren mit separatem Jugendraum. Zentral in Dortelweil-West (3 Autominuten, 15 Gehminuten vom Pfarrhaus) gelegen haben wir im Februar 2005 das neu erbaute Gemeindehaus ARCHE mit großem Außengelände eröffnet. Dort befindet sich das Gemeindebüro, das Büro des Gemeindepädagogen und ein Büro der Evangelischen Familienbildungsstätte Wetterau. Zwei Gruppenräume, ein meditativer Andachtsraum und ein heller Saal mit ca. 150 Sitzplätzen ermöglichen vielfältige Veranstaltungsformen. Situation heute, künftige Schwerpunkte In den vergangenen Jahren hat sich das Gesicht Dortelweils und der Kirchengemeinde grundlegend verändert. Die Umstrukturierung und die Veränderung sowohl der Alters- als auch der Bildungsstruktur forderten unsere Gemeinde immer wieder heraus. Diesen Herausforderungen haben wir uns gestellt und konnten ihr viel Gutes abgewinnen: Ein Gemeindepädagoge wurde eingestellt und ein neues Gemeindehaus im Neubaugebiet gebaut. Die Zahl der Mitarbeitenden ist gestiegen. Wir können eine gute Infrastruktur vorweisen. Nach der Aufbauphase gilt es jetzt, Inhalte zu vertiefen, geschaffene Strukturen in der verjüngten Mitarbeiterschaft zu festigen und Kontakte zu fördern. Folgende Schwerpunkte wollen wir weiter vertiefen: - Mitarbeiterpflege (z. B. Schulung und Begleitung) - Familienarbeit (z. B. Erwachsenenbildung) - Konfirmandenarbeit (derzeit 40 im Jahrgang, Tendenz steigend) - Vernetzung mit Nachbargemeinden. Anforderungen - Sie fühlen sich zu der Tätigkeit der/des Seelsorgerin/ Seelsorgers berufen und wollen auf unterschiedlichen Ebenen tätig sein? - Sie arbeiten gern im Team, streben arbeitsteilige Maßnahmen an und wollen daran mitwirken, Verantwortlichkeiten und Arbeiten auf eine noch breitere Basis von Mitarbeitern zu stellen? - Sie befürworten klare Strukturen und kommunizieren gerne offen und transparent? - Sie weisen neben strukturierenden Fähigkeiten auch die Fähigkeit zur Integration von Mitarbeitenden und Gemeindegliedern auf? - Ihnen wird Organisations- und Führungskompetenz nachgesagt? - Sie wollen die Vielfalt und Komplexität unserer Kirchengemeinde moderieren? - Sie sind bereit, differenzierte Gottesdienste mit kreativer und lebensnaher Verkündigung zu gestalten? - Sie bevorzugen persönliche Kontakte mit der Öffentlichkeit, den Mitarbeitenden und den Gemeindegliedern? - Sie haben innovative Ideen, entwickeln Visionen, verfolgen sie und reagieren auf unerwartete Veränderungen flexibel? Wenn Sie mehrere Fragen mit ja beantworten können, sind wir an einer Zusammenarbeit mit Ihnen sehr interessiert! Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Evangelische Kirchengemeinde Dortelweil, Johann- Strauß-Straße 1, Bad Vilbel. Für Rückfragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auskünfte Für den Kirchenvorstand: Christiane Maicher, Tel.: / ; Rainer Rolle, Tel.: / Für die Propstei Oberhessen: Propst Klaus Eibach, Tel.: 06 41/ Für das Dekanat Wetterau: Dekan Jörg- Michel Schlösser, Tel.: / Weitere Informationen auch unter: Frankfurt am Main-Griesheim, Pfarrstelle Süd, Dekanat Frankfurt-Höchst, Modus A Wo wir sind Griesheim liegt im Westen Frankfurts und hat Einwohner (35% davon ausländische Wohnbevölkerung). Es gibt eine katholische Gemeinde sowie drei Moscheen, zu denen ein gut nachbarschaftlicher Kontakt gepflegt und ausgebaut wird. Neben mehreren Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft gibt es drei Grundschulen sowie eine Gesamtschule. Griesheim hat sich in Teilen einen dörflichen Charakter bewahrt, der sich u. a. in einem lebendigen Vereinsleben und einem vielfältigen Einzelhandelsangebot zeigt. Naherholungsangebote sind vorhanden. Dennoch sind die Herausforderungen einer Großstadt hier präsent: es gibt einige soziale Brennpunkte, der Anteil an Sozialhilfeempfängern in der Bevölkerung ist relativ hoch.

163 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 163 Wer wir sind Wir sind eine frisch fusionierte Stadtteilgemeinde mit Gemeindegliedern und zwei Seelsorgebezirken mit je einer Pfarrstelle. Zu unserer Gemeinde gehören zwei Kirchen, zwei Gemeindezentren und zwei Pfarrwohnungen. Die Gemeinde ist Trägerin einer zweigruppigen Kindertagesstätte und eines offenen Kinder- und Jugendbüros. Das Gemeindebild wird neben der Arbeit der 34 Hauptund Nebenamtlichen geprägt durch das Engagement von ca. 170 ehrenamtlich Mitarbeitenden. Unterstützt wird die Arbeit der Pfarrer/innen durch einen aktiven und kompetenten Kirchenvorstand, der nach Kräften Verantwortung trägt und offen ist für neue Ideen. Unser lebendiges Gemeindeleben umfasst folgende Schwerpunkte: - Kinder- und Jugendarbeit - Kirchenmusik - Ökumene - vielfältige Gottesdienstangebote Darüber hinaus gibt es in der Gemeinde gut angenommene Senioren- und Frauenarbeit, einen großen Helfer/innenkreis und verschiedene Angebote in der Erwachsenenbildung. Was wir uns wünschen Die Pfarrstelle im Süden unserer Gemeinde ist durch einen Stellenwechsel nach 9 Jahren frei geworden. Wir erwarten eine Persönlichkeit, die ihren Beruf selbstverständlich und mit Herz, Freude und Engagement ausübt. Theologisch sorgfältig und geistlich liebevoll vorbereitete Gottesdienste sind uns besonders wichtig. Weil wir als Gemeindeglieder aus unterschiedlichen Ortsteilen und Gemeinden mit je eigenen Prägungen kommen, wünschen wir uns eine/n aufgeschlossene/n, kontaktfreudige/n und präsente/n Pfarrer/in, der/die als Integrationsfigur die Einheit der Gemeinde fördern kann. Angesichts unserer Schwerpunktarbeit mit Kindern und Jugendlichen freuen wir uns, wenn sich der/die Bewerber/in in diesem Bereich besonders einbringt. Auskunft geben gern: Kirchenvorsteher Karl Schmidt, Tel.: 0 69/ ; Pfarrerin Andrea Beiner, Tel.: 0 69 / ; Dekan Jan Schäfer, Tel.: 0 69/ und die Propstei Rhein-Main, Tel.: 0 69/ Gießen, Stadtjugendpfarrstelle, Dekanat Gießen. Besetzung durch die Kirchenleitung. Das Evangelische Dekanat Gießen ( Mitglieder, 11 Gemeinden in der Innenstadt, 18 Gemeinden im Umland) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Stadtjugendpfarrstelle. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die projektleitend die Konzeption von Jugendarbeit im Dekanat beständig reflektiert und im Team mit Haupt- und Ehrenamtlichen weiterentwickelt. Die Kirchengemeinden erwarten, in Arbeitsbereichen entlastet zu werden (z.b. durch Jugendgottesdienste oder Konfirmanden-Projekte) und wünschen sich Impulse und Beratung für ihre Jugendarbeit. Sie finden ein räumlich gut ausgestattetes Stadtjugendpfarramt in der Innenstadt mit Bistro-Cafe und Internet- Raum vor. Sie werden bei Ihrer Arbeit von einer Verwaltungsangestellten (0,5) unterstützt. Es erwartet Sie ein Team von zurzeit 6 Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, mit Dienstaufträgen in den Gemeinden und auf Dekanatsebene. Der Dekanatsjugendreferent hat seinen Arbeitsplatz im gleichen Haus. In unserer Vision entwickelt sich dieses Haus zu einer ersten Adresse für Jugendliche aus den Kirchengemeinden und aus der Stadt. Zu Ihren Aufgaben gehört - die Kooperation zwischen allen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit zu organisieren und strukturieren - die Koordination verschiedener Akteure in der Jugendarbeit (Kirchengemeinden, Stadt, CVJM) - die theologische Begleitung sowie Aus- und Fortbildung von Haupt- und Ehrenamtlichen - auf ein regelmäßiges Angebot an Jugendgottesdiensten in der Stadt im Zusammenwirken mit dem Stadtjugendpfarramt zu achten - die Evangelische Kirche in jugendpolitischen Belangen bei den kommunalen Gremien und in der Öffentlichkeit zu vertreten - ein neues Konzept für ein Stadtjugend-Cafe (Räume ausgestattet vorhanden) zu entwickeln - Jugendprojekte im Kontakt und in Kooperation mit Schulen zu erproben - das Angebot an Freizeiten im Dekanat zu koordinieren, mit anderen Trägern (CVJM, Stadt) abzustimmen und bei Bedarf eigene Jugendfreizeiten anzubieten Wir bieten - engagierte Mitarbeitende - eine aktuelle Diskussion zur Weiterentwicklung unserer Konzeption - einen neu begonnenen Anlauf für monatliche Jugendgottesdienste - einen interessierten DSV, der diesem Arbeitsbereich hohe Priorität gibt - einen angemessenen Sachmittelhaushalt - gute räumliche Infrastruktur

164 164 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr die Möglichkeit zur kreativen Entfaltung im Pfarrdienst - eine Herausforderung in verantwortlicher Position Bei der Suche nach einer Wohnung sind wir behilflich. Die Besoldung richtet sich nach dem Pfarrbesoldungsgesetz. Bewerbungen werden bis zum 31. Mai 2006 auf dem Dienstweg erbeten und sind an die Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz, Paulusplatz 1, Darmstadt zu richten. Auskunft erteilen: Dekan Frank-Tilo Becher, Tel.: / sowie Propst Klaus Eibach, Tel.: / Holzheim / Dorf-Güll, Dekanat Hungen, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal Zur Pfarrstelle Holzheim gehören die beiden eigenständigen Kirchengemeinden Holzheim und Dorf-Güll. Die Stelle ist ab sofort zu besetzen. Wer sind wir, wo liegen unsere Gemeinden: Holzheim und Dorf-Güll sind Stadtteile von Pohlheim, der größten Kreiskommune des Landkreises Gießen. Die Orte liegen im Süden der Stadt und des Landkreises, am Rande der Wetterau und sind ländlich geprägt. Die Lage direkt am Gambacher Kreuz bietet beste Verkehrsanbindungen in jede Richtung zur A 5 und A 45. Die Universitätsstadt Gießen ist ca. 15 Autominuten von Holzheim entfernt. Auch Frankfurt ist in ca. 30 Minuten mit dem Pkw zu erreichen. Holzheim hat Einwohner, davon sind evangelische Christen. Im 3 km entfernten Stadtteil Dorf-Güll leben Menschen mit 690 evangelischen Kirchenmitgliedern. Die Bevölkerung der beiden Gemeinden bilden überwiegend Angestellte und Arbeiter mit Arbeitsplätzen im Raum Gießen und Mittelhessen. Landwirtschaftliche Voll- und Nebenerwerbsbetriebe sowie Handwerks- und Handelsunternehmen befinden sich vor Ort. Unser Pfarrhaus steht in Holzheim. Dort lebt man... - in einer gewachsenen, intakten, ländlichen Dorfgemeinschaft - mit aktivem, funktionierendem Vereinsleben - mit fast allen Einkaufsmöglichkeiten im Ort einschließlich Bank und Sparkasse - mit städtischem Kindergarten und privatem Kinderbetreuungsangebot - mit einer Grundschule am Ort sowie einer Gesamtschule in Pohlheim und Gymnasien, Fach- und Berufsschulen, Universität und Fachhochschulen im nahegelegenen Gießen - mit guten Schulbus- und Busverbindungen - mit gesicherter Gesundheitsbetreuung durch Arztund Zahnarztpraxis vor Ort - mit einer neu gebauten Kulturellen Mitte (kommunales Gemeindezentrum), welche vielen Veranstaltungen Raum und Möglichkeiten bietet - mit Sporthalle, Freibad, Sport-, Reit- und Tennisplatz für die körperliche Betätigung. Unsere Kirchengemeinden: Die Gottesdienste finden sonntags in Dorf-Güll um 9.15 Uhr und in Holzheim um Uhr statt. Für vielfältige Gottesdienstformen sind die Gemeinden aufgeschlossen. Beide Gemeinden haben reformierten Bekenntnisstand. Eine aktive Frauenarbeit mit Frauenhilfe, Frauenfrühstück und Abend der Begegnung besteht. Der Kinderchor Orgelpfeifen lädt Kinder wöchentlich zum Singen ein. Die Kinderoase findet im 14-tägigen Rhythmus sonntäglich statt und bietet somit Eltern die Möglichkeit, den Gottesdienst ungestört zu besuchen, während die Kinder ihren eigenen Gottesdienst erleben. Ein Besuchsdienst hält kirchlichen Kontakt mit älteren und kranken Menschen und Jubilaren. Regelmäßig finden Seniorennachmittage statt. Unser Gemeindebrief erscheint vierteljährlich. Besuchen Sie uns auch unter: In beiden Gemeinden besteht eine landeskirchliche Gemeinschaft bzw. Stadtmission mit guter Jugend- (EC), Kinder- und Chorarbeit. Trotz eigenständiger Arbeit besteht der Wunsch nach geistlichem Miteinander mit den Gemeinschaften. Unsere Mitarbeiter/innen: Für alle Gruppen sind ehrenamtliche Mitarbeiter/innen vorhanden. Für die musikalische Arbeit ist eine 1 /4 Stelle der Dekanatsmusikerin eingerichtet und für den Aufbau einer Jugendgruppe steht für begrenzte Zeit eine Dekanatsjugendreferentin zur Verfügung. Nebenberuflich sind ein Küster, Organisten, eine Sekretärin und eine Reinigungskraft tätig. Mehrere Gemeindemitglieder sind Prädikanten und Lektoren. Unsere Baulichkeiten Die Kirche in Holzheim wurde im Jahre 1632 erbaut und bietet etwa 500 Personen in ihrem schönen Innenraum Platz. Das Gemeindehaus mit Nebenräumen und Außenterrasse befindet sich direkt neben der Kirche. Hier können Veranstaltungen für ca. 100 Personen stattfinden. Ein geräumiges Pfarrhaus mit zwei Amtsräumen und Garten (Gesamtgrundstücksgröße 910 m 2 ) steht gegenüber der Kirche. Es wurde im Jahr 1956 erbaut.

165 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 165 Die Dorf-Güller Kirche hat etwa 220 Sitzplätze und stammt aus dem Jahr In unmittelbarer Nähe wurde im Jahr 1999 ein modernes Gemeindehaus (Arche) mit Saal und Funktionsräumen errichtet. Was wir uns wünschen: Unsere Gemeindearbeit steht unter folgendem Leitbild: Wir möchten eine Gemeinde werden, die sich ausrichtet am biblischen Bild von Gemeinde. Unsere Grundlage und unser Fundament ist Jesus Christus, der gekreuzigte, auferstandene und wiederkommende Herr. Unser Auftrag ist es, Menschen zum Glauben an Jesus Christus einzuladen und miteinander in der Nachfolge Jesu zu leben. Wir freuen uns auf eine/einen Pfarrerin/Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, das uns auf diesen Grundlagen die biblische Botschaft verkündigt. Wir legen Wert auf seelsorgerliche Betreuung der Gemeindemitglieder. Wir wünschen uns, dass die Kommunikation und die gute Zusammenarbeit zu den örtlichen Gruppen gepflegt wird und Kirchendistanzierte sich in unsere Gemeinde einbinden lassen. Wir sehen die Arbeit mit Senioren, Familien, Jugendlichen als wichtig und noch ausbaufähig an. Zwei teamfähige engagierte Kirchenvorstände freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Nähere Auskünfte sind über Propst Klaus Eibach, Lonystraße 13, Gießen, Tel.: 06 41/ ; Dekanin Barbara Alt, Tel.: / sowie die Vorsitzenden der Kirchenvorstände Herbert Jung, Holzheim, Tel.: /12 27 und Werner Schöps, Dorf-Güll, Tel.: / zu erhalten. Raunheim, Philipp-Melanchthon-Gemeinde, Dekanat Rüsselsheim, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal Mitten im Rhein-Main-Gebiet liegt Raunheim (ca Einwohner) von viel Wald umgeben. Unsere Stadt hat sehr gute Verkehrsanbindungen einschließlich des nahe gelegenen Flughafens. Weitere Informationen finden Sie unter de. Raunheim hat zwei evangelische Kirchengemeinden, eine römisch-katholische Gemeinde und eine Moschee für den muslimischen Bevölkerungsanteil. Die evangelischen Gemeinden bieten einen Teil ihrer Veranstaltungen gemeindeübergreifend an. So findet Senioren- und Posaunenchorarbeit in der Martin-Luther-Gemeinde statt, ebenso seit Februar 2006 eine CVJM-Jugendarbeit. Mit der römisch-katholischen Gemeinde verbindet uns eine rege ökumenische Zusammenarbeit. Wir sind eine Kirchengemeinde, die 1968 entstanden ist und heute ca Mitglieder hat. Zum Gemeindebezirk gehören ein Teil des Neubaugebietes An der Lache und ein Mitte der 60er Jahre entstandenes Wohngebiet. Am Schnittpunkt dieses Wohngebietes und Alt-Raunheims liegt unser Gemeindezentrum. Es bietet einen Gemeindesaal (160 Sitzplätze) mit einem ansprechend gestalteten Altarraum, zwei Gruppenräume und einen in das Gebäude integrierten eingruppigen Kindergarten sowie ein großes Frei- und Spielgelände. Das geräumige Pfarrhaus (200 qm Wohnfläche einschließlich Arbeitszimmer) mit schönem Garten ist baulich vom Gemeindezentrum getrennt. Unser Gemeindeleben wird geprägt von der Arbeit mit Kindern: Kinderkirche und -bibelwoche, Familien- und Kindergartengottesdienste sowie Krabbelgruppen, und von drei großen Festen: dem Weihnachtsbasar zu Gunsten von Brot für die Welt, dem Kindergarten-Osterbasar und dem Diakonie- und Sommerfest. Außerdem treffen sich in unserem Gemeindezentrum der Besuchsdienstkreis, Flötengruppen, der ökumenische Singkreis, der Computerclub, der Männertreff und der Alpha-Treff zur Vertiefung des Glaubens. Unser zukünftiges Gemeindeleben soll darüber hinaus geprägt sein von einer intensiveren Arbeit mit Familien, indem Erwachsene stärker für das gottesdienstliche Leben interessiert werden. Außerdem wünschen wir eine geistliche Vertiefung der Gemeindearbeit. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - das Evangelium mit Freude in Wort und Tat verkündigt und dazu beiträgt, dass Menschen Christinnen und Christen werden und bleiben - aufgeschlossen und kooperativ uns in der Gemeindearbeit begleitet - ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert und fördert - die Arbeit mit Familien intensiviert - Erfahrung in Verwaltung und Personalführung mitbringt - die gute Zusammenarbeit mit unserer Schwestergemeinde, der Martin-Luther-Gemeinde Raunheim, fortsetzt und die ökumenische Arbeit unterstützt. Es freuen sich auf gute Zusammenarbeit die Mitglieder unseres Kirchenvorstandes ebenso wie die halbtags beschäftigte Gemeindesekretärin, die drei halbtags beschäftigten Erzieherinnen des Kindergartens, die nebenberuflich beschäftigten Mitarbeiter/in: Küsterin, Hausmeister, Organist, alle ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

166 166 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Dorothea Radlinger (Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands), Jakobstraße 44, Raunheim; Tel.: / ; Dekan Kurt Hohmann, Tel.: / ; die Propstei Rhein-Main, Tel.: 0 69/ Interessierten senden wir gerne unsere Festschrift 25 Jahre Philipp-Melanchthon-Gemeinde zu oder sie können sich unter über uns informieren. Stockstadt, 1,0 Pfarrvikarstelle, Dekanat Ried. Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages. Stockstadt und Umgebung: Die Gemeinde Stockstadt mit ca Einwohnern liegt im hessischen Ried und ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem Zug verkehrsgünstig angebunden. (30 Min. nach Frankfurt, Darmstadt oder Mannheim). Trotz der zentralen Lage am Südrand des Ballungsgebietes Rhein-Main überwiegt die ländliche Struktur mit wunderschönen Naherholungsmöglichkeiten (Europareservat Insel Kühkopf). Stockstadt verfügt über eine Grundschule,. Weiterführende Schulen (Realschule, Gymnasium) befinden sich im näheren, gut erreichbaren Umkreis. Ein reges Vereinsleben kann für Abwechslung und Freizeitgestaltung sorgen. Unsere Gemeinde: Unsere Kirchengemeinde besteht aus ca Gemeindegliedern, davon viele Aktive, die gerne mit ihrem neuen Pfarrer oder ihrer neuen Pfarrerin zusammenarbeiten wollen. Der sonntägliche Gottesdienst wird oft vom Kirchenchor, dem Posaunenchor oder dem Flötenkreis mitgestaltet. Die Konfirmanden werden in zwei Gruppen unterrichtet. In der Jugendarbeit wurden in den letzten Jahren mehrere Altersgruppen vom CVJM aufgebaut. Die Frauenhilfe trifft sich in den Wintermonaten und sorgt sich um den Besuchsdienst für ältere Gemeindeglieder. Kirche und Umfeld: Unsere Kirche aus dem 17. Jahrhundert mit ihrer Dreymann-Orgel prägt das Ortsbild von Stockstadt. Für die Gemeindearbeit steht das neu erbaute Gebäude für die Diakoniestation und das Pfarramt zur Verfügung. Nebenan befinden sich das Gemeindehaus mit seinem großen Saal und weiteren Räumen, das Pfarrhaus und der evangelische Kindergarten für 75 Kinder. Im Pfarrbüro mit eigenem Arbeitszimmer für Sie sorgt eine Pfarramtssekretärin (halbtags) für bürokratische Entlastung. Die Verwaltung ist mit moderner Bürotechnik ausgestattet und wird vom Regionalverwaltungsverband in Gernsheim unterstützt. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes arbeiten selbstverantwortlich in Ausschüssen mit den kirchlichen Einrichtungen zusammen. Mit der katholischen Kirchengemeinde besteht ein guter Kontakt mit gemeinsamen Aktivitäten und ökumenischen Gottesdiensten. Aufgaben des Pfarrers oder der Pfarrerin: Die Aufgabenverteilung für die 0,5 Gemeindestelle wird mit dem Inhaber der Pfarrstelle abgesprochen und in einer Pfarrdienstordnung festgelegt. Zentraler Bestandteil der seelsorgerlichen Aufgabe ist der sonn- und feiertägliche Gottesdienst. Auch der Kindergottesdienst hat eine besondere Bedeutung. Der Konfirmandenunterricht ist im Hinblick auf die nachfolgende Jugendarbeit interessant und ansprechend zu gestalten. Wir wünschen uns eine gute, unterstützende Zusammenarbeit mit allen Gemeindegruppen und Einrichtungen. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitende freuen sich auf ein kooperatives Zusammenwirken. Die Gemeindeglieder legen großen Wert auf seelsorgerlichen Kontakt zu ihrem Pfarrer oder Pfarrerin. Bei der Suche einer geeigneten Wohnung sind wir gerne behilflich. Das Arbeitsfeld Altenheimseelsorge: Ein zweiter Schwerpunkt der Gemeindepfarrvikarstelle in der Kirchengemeinde Stockstadt umfasst die seelsorgliche Betreuung im Altenwohnheim in Stockstadt und drei Altenwohnheimen in Riedstadt, die sich in direkter Nachbarschaft befinden. Dieser zusätzliche 0,5-Stellenanteil ist befristet bis Das Seniorenzentrum in Stockstadt bietet Lebensraum für 87 Bewohner/innen. Einmal im Monat wird dort evangelischer Gottesdienst gefeiert. Es gibt Fahrdienst zum Gemeindegottesdienst in der Kirche und einen Besuchsdienst für runde Geburtstage und zu Weihnachten. - Das Pflege- und Therapiezentrum bietet 54 Altenpflegeplätze, 21 Plätze für mehrfach Schwerstbehinderte und 36 Plätze für Wach-Koma-Patienten. Einmal im Monat wird dort Gottesdienst gefeiert, Geburtstagsbesuche im Altenpflegebereich übernimmt ein Besuchskreis. - Das Seniorenhaus Am Park bietet 45 Plätze für betreutes Wohnen bis zur Pflege und 14 Plätze für altengerechtes Wohnen. Dort wird einmal im Monat Gottesdienst gefeiert und Geburtstagsbesuche von einem Besuchskreis übernommen. - Im Seniorenzentrum Im Ried leben 32 Demenzkranke, denen einmal im Monat ein Gottesdienst angeboten wird. Der Aufgabenbereich in den Altenwohnheimen: - Regelmäßige Gottesdienste mit Unterstützung der Kollegen und Kolleginnen vor Ort, ein- bis zweimal pro Monat - Seelsorge- und Besuchsangebote - Veranstaltungsangebote für die Bewohnenden - Gewinnung und Befähigung von Ehrenamtlichen für die Besuchsseelsorge

167 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Fortbildung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen in Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge im Süden des Dekanates, dem Regionalen Diakonischen Werk und der Fachstelle für Bildung im Dekanat - Vernetzung mit gemeindlichen Strukturen vor Ort. Voraussetzung/Erwartungen: Vorausgesetzt wird ein 6-Wochen-Kurs Klinische Seelsorgeausbildung (KSA), der auch innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden kann. Ferner sollte die Bereitschaft bestehen, sich zu den Themen Demenz und Sterbebegleitung weiterzubilden. Auskünfte erteilen: Pröpstin Karin Held, Tel.: / ; Dekan Karl Hans Geil, Tel.: / ; Pfarrer Rainer Heymach, Tel.: / ; Pfarrer Gerhard Knohl, Studienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: / Worms, Ev. Lukasgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Worms-Wonnegau, Modus A, Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Unsere Herausforderungen Unsere Kirchengemeinde ist in der Nachkriegszeit entstanden und umfasst den Wormser Norden. Von den Einwohnern des Wohngebietes gehören knapp unserer Gemeinde an. Der Anteil ausländischer Mitbürger ist sehr hoch. Im Gemeindegebiet befinden sich zwei Moscheen. Die Gemeindestruktur ist geprägt durch Menschen mit überwiegend einfachem Bildungsstand und den daraus resultierenden soziostrukturellen Problemen wie sehr hoher Arbeitslosigkeit und damit verbundenem gesellschaftlichen Abstieg. Zur Gemeinde gehört ein dreigruppiger Kindergarten mit rund 65 Kindern und einem engagierten KiTa-Team von sechs Mitarbeiterinnen in Trägerschaft der Ev. Gesamtgemeinde Worms. Eine Gemeindepädagogin arbeitet halbtags bei uns mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendarbeit. Im Pfarrbüro steht eine Schreibkraft an drei Tagen mit 10 Wochenstunden zur Verfügung. Geringfügig beschäftigt sind zwei Organisten, eine Küsterin, ein Hausmeister und zwei Reinigungskräfte. Unser Gemeindeleben Die herkömmlichen Gemeindeangebote wie Gottesdienst, Altenarbeit und ähnliches werden wenig wahrgenommen. Das kirchliche Gemeindeleben beschränkt sich überwiegend auf die Kegel-Gruppe und den wieder in gutem Aufbau befindlichen Kinder- und Jugendtreff. Die Konfirmandenarbeit mit einer relativ großen Gruppe hat einen hohen Stellenwert. Ein Highlight ist das jährlich stattfindende Kindergarten- und Gemeindefest. Was wir uns wünschen Wir suchen eine Pfarrerin bzw. Pfarrer, die/der diese besondere soziale Herausforderung anzunehmen bereit ist. Der Schwerpunkt sollte in der Seelsorge und im Besuchsdienst liegen. Es bestehen gute Verbindungen zu Organisationen und Initiativen vor Ort (Grund- und Hauptschule, Hort, Altentagesstätte der Stadt Worms, Bürgerausschuss Nordend, Caritas-Kinderbetreuung u.ä.), die sich auf eine Zusammenarbeit mit dem neuen Pfarrer/der neuen Pfarrerin freuen. Die Stadtteilarbeit der Caritas in unserem Wohnbereich wurde mit dem Landespreis Sozial Aktiv 2005 ausgezeichnet. Das Diakonische Werk arbeitet in einem ähnlich strukturierten anderen Stadtteil. Die Lage / Umgebung Die Lutherstadt Worms mit ihren rund Einwohnern liegt in der neuen Metropolregion Rhein-Neckar. Es bestehen aber auch enge Verbindungen ins Rhein-Main- Gebiet. Die Lage im Süden Rheinhessens, am Tor zum Wonnegau und in nur kurzer Entfernung zur Pfalz ist touristisch attraktiv. Von Worms aus sind die Regionen Darmstadt, Frankfurt, Mainz und Mannheim/Ludwigshafen sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell zu erreichen. Alle schulischen Möglichkeiten sind vor Ort vorhanden. Unsere Kirche ist eine der letzten Notkirchen im Originalbauzustand, die nach dem zweiten Weltkrieg erbaut wurden. Die Kirche verfügt über rund 250 Sitzplätze. Für die Gemeinde- und Jugendarbeit stehen ausreichend verschieden große Räume zur Verfügung. Das Pfarrhaus liegt in ruhiger Wohnlage rund 3 Minuten Fußweg von der Kirche entfernt. Im Erdgeschoss sind vier Amts- und Diensträume. Die Pfarrwohnung hat im ersten OG drei Zimmer, Küche, Balkon und WC. Im zweiten OG sind drei Mansardenzimmer mit Bad und WC verfügbar. Ein kleiner Garten von rund 250 m 2 gehört zur Dienstwohnung. Auskünfte erteilen die Vakanzvertreterin, Frau Pfarrerin Hagelgans-Faber, Tel.: / sowie der 1. Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Hansen, Tel.: / Darüber hinaus erteilen gerne auch Herr Dekan Storch, Tel.: / und Herr Propst Dr. Schütz, Tel.: / weitere Auskünfte. Die Evangelische Kirchengemeinde Niedernhausen, Dekanat Idstein, sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für eine Projektstelle Gemeindeaufbau (50 %, Dienstauftrag für die Dauer von 3 Jahren). Zum zweiten Mal 1. Aufgabenbeschreibung Die Aufgabenstellung besteht darin, viele ehrenamtlich Mitarbeitende und das pastorale Team mit zwei stellenteilenden Pfarrerehepaaren und einer pastoralen Mitarbeiterin in Niedernhausen nach den Prinzipien der

168 168 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gabenorientierten Mitarbeiterschaft (s. Punkt 2) so zu unterstützen, dass auch in anderen Gemeinden des Dekanates Idstein auf Dauer angelegte Strukturen zur Findung, Förderung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden aufgebaut werden können. Die Anbindung an Niedernhausen bedingt, dass diese Arbeit nicht im Alleingang bewältigt werden kann und auch nicht soll. Struktur und Aufgabe setzen hohe Teamfähigkeit voraus. Die Ausrichtung auf das Dekanat Idstein bedingt wiederum, dass diese Arbeit nicht an Gemeindegrenzen Halt machen darf. Die Arbeit ist in das Modellprojekt Kirche auf dem Lande (s. Punkt 3) zu integrieren indem bei eigenem theologischen Profil die Realität ganz verschiedener Gemeinden wahr- und ernstgenommen werden muss. Nach unserer Erfahrung beruht Mitarbeit in einer Kirchengemeinde ganz wesentlich auf dem Wunsch, persönlich wahrgenommen zu werden. Daraus folgt für uns, dass jede Form von Mitarbeit mit dem Aufbau von Strukturen verbunden sein muss, aus denen die jeweiligen Zuständigkeiten ersichtlich sind (Coaching, Supervision, Seelsorge). Dabei wären folgende Bausteine denkbar: - Reflexion mit Kirchenvorständen und Pfarrer/innen über die Frage Wie und warum engagiert sich eine Person in unserer Gemeinde? daraus folgend: - Aufbau von Leitungsteams, die sich in Gemeinden nachhaltig mit der Frage beschäftigen: Wie werden bei uns Mitarbeitende gefunden, gefördert, geschult? - Planung und Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen. - Realisierung der Kategorie Wahrnehmung/Wertschätzung: Einführung von gemeindlichen und übergemeindlichen Festen und Gottesdiensten für Mitarbeitende; Impulse zu Teambildung und corporate identity. - Stärkung der spirituellen Dimension ehrenamtlicher Mitarbeit in Kirchengemeinden (Glaubenskurse, neue Gottesdienstformen, Segnungsgottesdienste, Beauftragung und Bevollmächtigung). Diese Bausteine sind als Beispiele zu verstehen. Bei entsprechendem Gabenprofil ist in Absprache auch eine andere Profilierung denkbar. Die Kriterien, die für ehrenamtlich Mitarbeitende gelten, sollen bei hauptamtlichen nicht außer Kraft gesetzt werden. Da nur eine begrenzte Zeit von 3 Jahren zur Verfügung steht, macht es unseren Erachtens keinen Sinn, wenn sich mögliche Interessierte erst 1 2 Jahre in einen ihnen fremden Arbeitsbereich einarbeiten müssen. Wir gehen daher davon aus, dass Bewerberinnen oder Bewerber entsprechend ihrem Gabenprofil bereits eine hohe Kompetenz für diese Aufgabe mitbringen. Ziel des Projekts muss von Anfang an der Aufbau selbsttragender Strukturen in Niedernhausen und den am Projekt interessierten Gemeinden des Dekanates Idstein sein. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit der Dekanin als Leiterin des Projekts Kirche im ländlichen Raum notwendig. Als Dienstsitz ist das Haus der Kirche in Idstein vorgesehen. 2. Welche Gemeinde erwartet Sie? Die evangelische Kirchengemeinde in Niedernhausen betreibt Gemeindearbeit mit einem erklärten ZIEL und nach einer verabredeten METHODE. a) Das ZIEL ist in vier Leitsätzen formuliert, die sich in den vier Schlagworten GEBORGEN-ERFÜLLT- BEGABT-GESANDT verdichten. Sie beschreiben in sinnvoller Reihenfolge auch den Weg in unsere Gemeinde: - Ohne Vorleistung und Bedingung sollen sich Menschen bei uns geborgen fühlen können. Menschen dürfen in unserer Gemeinde zu Hause sein, ohne im Glauben oder gar in Werken etwas nachweisen zu müssen. - Wer möchte, kann einen Schritt weitergehen und die unserer Meinung nach gute Erfahrung machen, sich von Gottes Geist erfüllen zu lassen, von alten Ängsten und Zwängen frei zu werden und in der Freundschaft mit Jesus Christus zu einem mutigen und fröhlichen Menschen zu werden. - Wer möchte, kann einen Schritt weitergehen und herausbekommen, dass er von Gott einzigartig geschaffen wurde und begabt ist, in Gottes Reich an einer ganz bestimmten Stelle mitzuarbeiten. - Wer möchte, kann einen Schritt weitergehen und die Mauern von Kirche und Gemeindehaus für eine Zeit auch wieder hinter sich lassen, weil Gott uns immer wieder in die Welt gesandt hat. Wir wollen uns für andere einsetzen in missionarischer, diakonischer und politischer Verantwortung. b) Die METHODE ist vor allem in den acht Qualitätsmerkmalen der natürlichen Gemeindeentwicklung nach C.A. Schwarz beschrieben. Für die beschriebene Projektstelle ist insbesondere Qualitätsmerkmal 2 Gabenorientierte Mitarbeiterschaft entsprechend unserem Leitsatz 3 Begabt relevant. Entscheidend war für uns eine Umkehrung der Denkrichtung: Wir gehen nicht mehr von der Aufgabe aus und suchen die dafür geeigneten Menschen. Nach diesem Modell wurden in Kirchengemeinden zu lange schon Menschen in bestehende Strukturen gezwängt und haben oft zu lange mit kontinuierlich nachlassender Motivation diese Aufgaben erledigt. Wir drehen die Reihenfolge um und fragen die Menschen nach ihren Gaben und Neigungen, nach ihrer Leidenschaft und suchen dann gemeinsam mit ihnen eine Aufgabe. Das erfordert zunächst mehr organisatorisch und menschliche Energie, sichert aber langfristig erfolgreiche und erfüllende Mitarbeiterschaft.

169 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Welches Dekanat erwartet Sie? Zum Dekanat Idstein gehören 24 (teilweise pfarramtlich verbundene) Gemeinden mit 18 Pfarrstellen. Idstein, Niedernhausen und Bad Camberg sind die drei Städte, alle übrigen sind kleinere Orte, die aber nur noch teilweise dörflichen Charakter haben. Hier leben viele Pendler, die im Rhein-Main-Gebiet arbeiten. Viele meist volkskirchlich geprägte Gemeinden sind auf der Suche nach neuen Konzepten und sehen in der Stelle für Gemeindeaufbau auch eine Chance für die Entwicklung in ihrer Gemeinde. Im Dekanat soll eine stärkere Vernetzung der Gemeinden und die Zusammenarbeit in pastoralen Räumen angestrebt werden. Weitere Informationen über: Evangelisches Pfarramt: Tel.: /24 05; Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Patricia Garnadt, Tel.: / ; Dekanin Heinke Geiter, Tel.: / ; ev.kirchengemeinde.niedernhausen@ekhn-net.de; Internet-Homepage: 4. Vernetzung Die Stelle kann gegebenenfalls mit der halben Pfarrstelle für Gemeindeaufbau in Niederhöchstadt verbunden werden. Evangelische Kirchengemeinden Hamm und Worms- Ibersheim, Dekanat Worms-Wonnegau, 0,5 Pfarrstelle für Gemeindeaufbauprojekt. Erteilung eines Dienstauftrages für die Dauer von 3 Jahren. Nicht nur wir selbst sind Kirche Ein neues Bewusstsein ist gefragt für die Region mit dem Blick über den eigenen Tellerrand. Es geht um ein erweitertes Verständnis von Gemeinde: Von der Koexistenz zur Kooperation Gemeindeentwicklung in der Verknüpfung mit der Region. Wer wir sind. Am Ufer des Rheins in Rheinhessen liegen die zwei pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Hamm und Worms-Ibersheim. Die beiden Dörfer sind überwiegend evangelisch. In Hamm steht die Kirche mitten im Dorf. In Ibersheim ist die evangelische Kirchengemeinde zu Gast in der Mennonitenkirche. Mit der Mennonitengemeinde vor Ort gibt es einen regen Austausch und eine gewachsene Verbindung. Die Kirchengemeinden verstehen sich als aktive Teile der Dorfkultur und des Lebens auf dem Lande. Sie existieren nicht nur selbstständig nebeneinander in ihren parochialen Grenzen, sondern wollen sich öffnen und einbinden (lassen) in die Struktur der Region, die ebenfalls ländlich geprägt ist. Mit den Dörfern Alsheim, Gimbsheim und Eich ist eine Zusammenarbeit und Vernetzung als Gemeindeaufbauprojekt vorgesehen. Alle drei Gemeinden sind ebenfalls überwiegend evangelisch. Sie sind Landgemeinden, die auch durch Weinbau geprägt sind. Ausgangspunkt und Herausforderung Die kirchliche Arbeit in unseren Gemeinden ist stark auf die Lebenswelt des ländlichen Raumes bezogen. Die Arbeit der Projektstelle soll an diesem Ausgangspunkt anknüpfen und den Prozess des lebensraumorientierten kirchlichen Handelns in der Region begleiten und fördern. Themen der Vernetzung für und in der Region 1. Dorfentwicklung als Herausforderung für die Kirche Kirche ist nicht nur religiöser Dienstleister, sondern will auch im alltäglichen Leben eine Rolle für die Menschen einnehmen. Sie versteht sich dabei als Trägerin der dörflichen und regionalen Kommunikation und Ortskulturen. Es geht hierbei um lebensraumorientierte Seelsorge und kirchliche Präsenz auf dem Lande. 2. Einübung geistlichen Lebens Christliche Gemeinde benötigt eine geistliche Kultur, die auch im Alltag trägt: Angebote verschiedener Formen geistlichen Lebens in den Gemeinden sollen für diese fruchtbar gemacht werden (z.b. Exerzitien im Alltag, Gebete nach Taizé, Gottesdienste mit unterschiedlichen Zielgruppen und zu verschiedenen Festzeiten des Kirchenjahres). Geistliche Schätze, die noch in den Gemeinden verborgen liegen, möchten entdeckt werden, neue Ideen für Kooperationen im Blick auf Spiritualität im Alltag sollen eingebracht und ausprobiert werden können. 3. Kirche gestalten Gottesdienst feiern Unter dem Leitkriterium, dass der Gottesdienst unter der Verantwortung und Beteiligung der ganzen Gemeinde gefeiert wird, möchten die Kirchenvorstände den Gottesdienst deutlicher zum Beratungsthema in den Gemeinden werden lassen. Die Gemeinden, die von Gott mit der Vielfalt der Geistesgaben beschenkt sind, sollen mit all diesen Gaben, Fähigkeiten und Erkenntnissen in einen regen Kommunikationsaustausch treten. Ziel ist eine Erweiterung und Vielfalt der liturgischen Praxis in den Gemeinden. 4. Entdeckung des Kirchenraumes als Chance des Gemeindeaufbaus Auch die Entdeckung des Kirchenraumes spielt eine wichtige Rolle. Er soll bewusst in die Projektarbeit einbezogen werden, damit die Kirche als Ort der Begegnung, des Gesprächs, der Stille, des Feierns, der Kunst, der Kultur und der Meditation an Bedeutung gewinnt. Angeknüpft werden kann dabei an schon vorhandene Projekte im Zusammenhang der Kirchenraumpädagogik. Anforderungen Die Stelle wird für die Dauer von drei Jahren eingerichtet. Die Bewerberin/Der Bewerber sollte sich auf das Leben und Arbeiten in den Landgemeinden der Region einlassen, in enger Abstimmung mit den Kirchenvorständen

170 170 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr und Projektgruppen die Moderation und Organisation von Projekten unterstützen und erarbeiten. Dabei wird im Hinblick auf die Zukunftsträchtigkeit kirchlichen Lebens und Handelns dem Aspekt der Regionalisierung besondere Bedeutung beigemessen. Fähigkeit zur Konzeptentwicklung und Bereitschaft zur Kooperation in den bereits vorhandenen kirchlichen Strukturen der Gemeinden sowie mit dem Zentrum für Supervision und Organisationsentwicklung (ZOS) werden vorausgesetzt. Das Projekt wird fachlich vom Zentrum Verkündigung beraten. Bei der Organisation und Gestaltung der Arbeit vor Ort können mit der Bewerberin/dem Bewerber verschiedene Möglichkeiten erörtert werden, bei evtl. anfallender Wohnungssuche bieten die Gemeinden Hamm und Worms-Ibersheim ihre Hilfe an. Nähere Informationen erhalten sie von: Dekan Harald Storch, Tel.: / ; Pfr. Hermann Birschel, Referent im Zentrum Verkündigung (FB Missionarisches Handeln und Geistliches Leben), Tel.: 0 69 / ; Thomas Höppner-Kopf, Pfarrer in Hamm und Worms-Ibersheim, Tel.: /2 63; Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: / ,5 Pfarrstelle für Alten-, Kranken-, Hospizseelsorge (AKH) im Dekanat Bad Marienberg Im Zuge der Umsetzung des Dekanatssollstellenplanes ist im Evangelischen Dekanat Bad Marienberg ab dem eine 0,5 Pfarrstelle für Alten-, Kranken-, Hospizseelsorge zu besetzen. Die Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (AKH) ist im Krankenhaus in Hachenburg verortet. Die Aufgaben der Pfarrstelle konzentrieren sich auf zwei Schwerpunkte: - Seelsorge im Krankenhaus Hachenburg - Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen Klinikseelsorge in Hachenburg Im Krankenhaus Hachenburg (172 Betten/rund 400 Mitarbeitende) werden jährlich etwa Patienten/innen stationär und ambulant behandelt. Der Dienst in der Klinik umfasst die Seelsorge an Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen und an den Mitarbeitenden des Hauses. Zur Seelsorge gehören das Angebot des Evangeliums in Wort und Schrift, das seelsorgliche Gespräch sowie die Seelsorge in anderen Formen. Dies geschieht durch geregelte Präsenz in der Klinik, durch Sprechzeiten, durch eine geregelte Erreichbarkeit und die Organisation von Vertretungsdiensten. Eine Rufbereitschaft soll der schnellen Unterstützung in menschlich schwierigen Situationen dienen. Besonders sterbenden Patientinnen, Patienten und deren Familien soll ein würdiger Abschied ermöglicht werden. Die Rufbereitschaft wird durch das Team der Kollegen/innen im Dekanat zur Entlastung mitgetragen. Die Pfarrperson pflegt den Kontakt und die Zusammenarbeit mit der Leitung und Verwaltung des Hauses, den Ärztinnen und Ärzten, den Pflegekräften, der katholischen Klinikseelsorge und allen weiteren Mitarbeitenden. Sie steht bei unterschiedlichen Problemen des Hauses auf Wunsch als Gesprächspartner/in zur Verfügung, bietet Gespräche und Veranstaltungen an. Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen Ferner soll die Seelsorge in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen in der Region koordiniert, unterstützt und gefördert werden. Ziel ist die Vernetzung und Stärkung von seelsorglichen Kompetenzen und Ressourcen im Dekanat. Dieses Ziel soll erreicht werden, indem im Dekanat Ehrenamtliche für seelsorgliche Dienste aus- und weitergebildet und beratend begleitet werden. Es geht darum, Menschen im Dekanat zu ehrenamtlicher Seelsorge zu motivieren und so zu fördern, dass sie mit einer klaren Vereinbarung über Ort, Zeit, Dienst- und Fachaufsicht selbstständig seelsorglich tätig werden können. Während der Ausbildung erhalten die Ehrenamtlichen ein begrenztes Praxisfeld im Krankenhaus in Hachenburg, in dem sie Besuche durchführen und Erfahrungen sammeln können. Auch Altenheime und Gemeinden im Dekanat können als Praxisfeld in Frage kommen. Dazu werden die Ehrenamtlichen einer Pfarrerin oder einem Pfarrer als Mentor zugewiesen. Die Mitarbeit Ehrenamtlicher erhöht die Präsenz von Kirche in Kliniken, Altenheimen und Gemeinde und entlastet die Stelleninhaber/innen. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Standards der EKHN. Sie können ökumenisch angeboten werden. Nach der Ausbildung wird erneut entschieden, ob und wo der ehrenamtliche seelsorgliche Dienst fortgesetzt werden kann. Eine Vereinbarung über den Einsatz regelt die verantwortliche Pfarr- oder Leitungsperson. Die Inhaberin oder der Inhaber der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge sorgt für die fachliche Begleitung der Personen, die im ehrenamtlichen seelsorglichen Dienst tätig sind. Sie/Er kann entweder selbst Gruppen begleiten oder Themen bezogene Fortbildungen anbieten, vermitteln oder organisieren. Für die Zusammenarbeit mit den Pfarrerinnen und Pfarrern der Altenheime und der Kirchengemeinden sind geeignete Strukturen zu entwickeln, die mit dem Dekan und dem DSV abzustimmen sind. Hospiz Mit dem ambulant arbeitenden Hospizverein Westerwald e.v. soll eine Form der Zusammenarbeit entwickel werden. Anforderungen Zwei Kurse in Klinischer Seelsorgeausbildung und ein Kurs in Gruppenleitung, der berufsbegleitend nachgeholt

171 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 171 werden kann, werden vorausgesetzt. Ein KSA-Kurs kann ebenfalls nachgeholt oder durch ein Äquivalent ersetzt werden. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Martin Fries, Neustraße 42, Westerburg, Tel.: / ; der Vorsitzende des DSV Dietmar Köhler, Tel.: / ; der Propst für Nord-Nassau Michael Karg, Tel.: /33 04 und Pfarrer Gerhard Knohl, Studienleiter im Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg, Tel.: / ,5 Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge, Dekanat Wetterau Der Herr, unser Gott sei uns freundlich und fördere das Werk unserer HÄNDE (Ps 90,17) das Werk der Hände: das bedeutet in der Gehörlosenseelsorge noch mehr: Gebärdensprache, die Sprache gehörloser Menschen, die Sprache der Hände ist das Kommunikationsmittel bei diesem Dienst. Der Mund ist auch wichtig. Im Rahmen der Gebärdensprache für Mundmimik und einzelne Wortbilder, aber auch als Sprachrohr bei hörenden Menschen zum Thema Gehörlosigkeit und Gehörlosenseelsorge. Gebärdensprache fasziniert viele. Sie ist eine eigenständige, heute von Linguisten voll anerkannte Sprache mit eigener -visueller- Grammatik. Auch komplexe Inhalte können in dieser Sprache kommuniziert werden. Ihre lange Unterdrückung (Verbot 1880, politische Anerkennung in Hessen erst 1998(!)) hatte Folgen: Die Bildungssituation wurde davon entscheidend geprägt und es hat sich eine echte Subkultur im Bereich gehörloser Menschen herausgebildet. Als Gehörlosenseelsorgerin oder als Gehörlosenseelsorger können Sie teilhaben an der weiteren emanzipatorischen Entwicklung dieser Sprache und Kultur. Die Lebendigkeit gehörloser Menschen, ihre Neugier, ihr Engagement und ihre Gebärdensprache machen diese Stelle interessant. Wer will die Herausforderung annehmen, gehörlosen Menschen die christliche Botschaft verständlich zu machen? Wer möchte Gebärden, Körpersprache, Mimik usw. sprechen lassen? Wem liegt eine diakonisch orientierte Seelsorge? Wer hat Interesse an diesem kleinen, aber wichtigen Arbeitsbereich in unserer Kirche? Die 0,5 Pfarrstelle für Gehörlosenseelsorge im Bereich Wetterau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst für die Dauer von 6 Jahren zu besetzen. Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehören: - monatliche gebärdensprachliche Gottesdienste in Friedberg - Kasualien bei gehörlosen Menschen - Seelsorge und Beratung bei gehörlosen Menschen und ihren Angehörigen (auch Hausbesuche) - Gruppenarbeit und Einzelveranstaltungen - Konfirmandenarbeit mit hör-/sprachgeschädigten Jugendlichen - Religionsunterricht in der Gehörlosenschule in Friedberg (2 Wochenstunden) Sie können erwarten: Menschen, die Ihnen als Seelsorgerin oder Seelsorger großes Vertrauen entgegenbringen; Zusammenarbeit mit engagierten Kolleginnen und Kollegen im Konvent für Gehörlosenseelsorge (in der EKHN und auf EKD-Ebene); Unterstützung durch das Dekanat, neue theologische Impulse bei der Umsetzung biblischer Inhalte in die Sprache der Gehörlosen. Wir erwarten von Ihnen: Bereitschaft, Deutsche Gebärdensprache zu lernen; Einarbeitung in die psychosozialen Aspekte von Gehörlosigkeit; gemeindliches Handeln in einer regionalen Pfarrstelle; (Auto-)Mobilität; Mitarbeit in überregionalen Projekten (Kirchentage für Gehörlose, Gemeindesprechertagungen, Freizeiten u. a. m.) Auskünfte erteilen: Dekan Jörg - Michael Schlösser, Tel.: / ; Pfr. Gerhard Helbich, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: / sowie Pfr. Gerhard Wegner, Konvent Gehörlosenseelsorge, Tel.: 0 69/ Im Zentrum Verkündigung, Frankfurt, ist zum das Referat Ehrenamtliche Verkündigung (1,0 Pfarrstelle) neu zu besetzen (Besetzung auf 6 Jahre). Der Referent/Die Referentin arbeitet eng mit dem Referenten-Team im Fachbereich Missionarisches Handeln und Geistliches Leben zusammen. Zu den gemeinsamen Aufgaben gehört dabei die Beratung und Begleitung von Gemeinden und Dekanaten, insbesondere die Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit in den Bereichen missionarisches Handeln und Gemeindeentwicklung. Weiter wird die Mitarbeit in den Konferenzen und Angeboten des Zentrums erwartet, so wie sich das aus den Arbeitsbereichen sachlich ergibt. Insbesondere ist der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin auch für die Fortbildung und Begleitung der Küsterinnen und Küster in der EKHN zuständig. Die besondere Aufgabe des Referenten/der Referentin ist die Koordination der Aus- und Fortbildung von Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und Prädikanten in der EKHN. Dazu gehört insbesondere 1. Ausbildung - regelmäßiges Angebot eigener Ausbildungskurse, - fachliche Beratung von Ausbildungsteams in Dekanaten,

172 172 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Weiterentwicklung des landeskirchlichen Curriculums, - Erarbeitung von Material. 2. Fortbildung - Durchführung eigener Fortbildungsangebote für Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und Prädikanten, - Durchführung von Propsteitagen und EKHN-Tagen (im jährlichen Wechsel) für Lektorinnen und Lektoren, Prädikantinnen und Prädikanten, - Durchführung eigener Fortbildungsangebote für Ausbilder/innen, Dekanatsbeauftragte, Mentor/innen, - fachliche Beratung der Dekanatsbeauftragten. 3. Unterstützung - Redaktion und Herausgabe der Predigtvorschläge (Druckausgabe, CD-ROM, Internet), - fachliche und seelsorgliche Begleitung Einzelner auf Anfrage in Zusammenarbeit mit den Dekanatsbeauftragten und Ausbilder/innen, - Halbjährlicher Rundbrief, Pflege der Homepage des Referats, Newsletter Ehrenamtliche Verkündigung. Zur Unterstützung der Arbeit besteht ein Beirat, dem aus jeder Propstei ein Lektor/eine Lektorin oder ein Prädikant/eine Prädikantin sowie ein Dekan/eine Dekanin und ein Ausbilder/eine Ausbilderin angehören. Erwartet werden: - Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft, - Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen missionarisches Handeln und Gemeindeentwicklung, - Erfahrung im Gemeindepfarramt, - Fähigkeit, biblisches und theologisches Fachwissen mit Ehrenamtlichen zu teilen, - Erfahrungen in der Erwachsenenbildung, - grundlegende Fähigkeiten in den Bereichen EDV/Internet oder die Bereitschaft, sich diese zu erarbeiten. Auskünfte erteilen: Die Leiterin des Zentrums, Pfrn. Christine Noschka, Tel.: 0 69/ ; der Sprecher des Fachbereichs, Pfr. Georg Pape, Tel.: 0 69/ Einblicke bietet auch die homepage Im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle eines Referenten / einer Referentin für Umweltfragen wieder zu besetzen (Dienstauftrag für 6 Jahre). Das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) ist zuständig für die Unterstützung und Qualifizierung kirchlicher Arbeit auf den verschiedenen Ebenen. Es bearbeitet Aufgaben in den Feldern Arbeitswelt, Wirtschaftsund Sozialpolitik, Umwelt und Ländlicher Raum und stellt entsprechende Expertisen zur Verfügung. Es pflegt den Dialog mit gesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern und nimmt so am öffentlichen Diskurs teil. Entsprechend der Definition von nachhaltiger Entwicklung als Entwicklung, die heutige Bedürfnisse stillt, ohne künftige Generationen darin einzuschränken, ihre Bedürfnisse zu stillen (Brundtland-Kommission) wird im ZGV Nachhaltigkeit sozial, intergenerativ, ökonomisch und ökologisch verstanden und bearbeitet. Der theologische Referent/Die theologische Referentin für Umweltfragen ist daher eingebunden in die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb des ZGV, um so die Komplexität der politischen Zusammenhänge zu berücksichtigen und die Fachberatung für kirchliches Handeln kompetent zu leisten. Näheres unter Ziel der Stelle: Schöpfungsverantwortung als theologische Reflexion und kirchliche Aufgabe entwickeln, - im interdisziplinären Team des ZGV, - in Zusammenarbeit mit ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden in der EKHN, - im Kontakt mit umweltpolitisch Verantwortlichen und Engagierten auf unterschiedlichen Ebenen in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Themen und Aufgaben: - Energiepolitik, Ressourcenverbrauch, Klimaschutz - Ökologische Aspekte von Globalisierung - Flughafenausbau (Mitarbeit in der Kernarbeitsgruppe und einem Projektteam, Ansprechpartner/in für Initiativen und Anrainergemeinden) - Tierschutzfragen (Mitarbeit im Hessischen Tierschutzbeirat) - Weiterentwicklung der Umweltarbeit in den Dekanaten, insbesondere Zusammenarbeit mit den Umweltberatern und Umweltbeauftragten sowie mit den Profil- und Fachstellen in den Dekanaten - Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie Arnoldshain - Erarbeitung von geeigneten Veranstaltungsformen und Materialien. Anforderungen: - Teamfähigkeit

173 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Konzeptionelles Denken und Fähigkeit zur praktischen Umsetzung - Erfahrungen in Projektmanagement - Theologisch-sozialethische Reflexions- und Sprachfähigkeit - Kontaktfähigkeit gegenüber kirchlichen und gesellschaftlichen Kooperationspartnern - Erfahrungen und Kenntnisse zum Stand der derzeitigen umweltpolischen Debatte Der Dienstort ist Mainz. Nähere Informationen erhalten Sie von der Leiterin des ZGV, Pfarrerin Gundel Neveling, Tel.: / , Fax: / , g.neveling@zvg.info. Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, Darmstadt. Das Evangelische Dekanat Bergstraße Mitte sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin / Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (100 % Stelle, unbefristet) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in den drei Kirchengemeinden mit folgenden Stellenanteilen: 40 % für Bensheim Auerbach, 30 % für Bensheim Gronau/Zell, 20 % für Zwingenberg und 10% für die Arbeit im Dekanat Bergstraße Mitte. Der Dienstsitz ist in Bensheim Auerbach. Einige Informationen zu den Gemeinden und dem Dekanat erhalten Sie im Internet unter Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als religiöse Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind: - Koordination von Interessen in den Kirchengemeinden; - Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Kinder- Jugend- und Familienarbeit; - Gewinnung, fachliche Beratung, Qualifizierung und kontinuierliche Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen; - Entwicklung eines Angebotes für Konfirmierte in Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten; - Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den jeweiligen Gemeinden; - Gemeinsame Projekte mit Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden initiieren und begleiten; - Wahrnehmung der spezifischen Lebenssituationen der Kinder, Jugendlichen und Familien; - Seelsorgerische Begleitung in besonderen Krisen, Umbruchssituationen und bei Fragen des Erwachsenwerdens. Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße Mitte sind: - die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der Gemeindepädagog/innen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates; - die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir wünschen uns eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleg/innen, den ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, den Pfarrer/innen in den Kirchengemeinden und im Dekanat freut und interessiert ist eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum an das Evang. Dekanat Bergstraße Mitte, Ludwigstr. 13, Heppenheim. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: / oder an Frau Anke König, Verwaltungsfachkraft des Dekanatssynodalvorstandes, Tel.: / , Fax: / , dsv. bm@haus-der-kirche.de. Das Evangelische Dekanat Rüsselsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

174 174 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100%) als Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten Das Evangelische Dekanat in Rüsselsheim hat 20 Gemeinden mit mehr als Gemeindegliedern. Es ist ausgeprägt vorstädtisch industriell geprägt. Mehrere Nationalitäten und Glaubensrichtungen bestimmen das religiöse Leben im Dekanatsbezirk Rüsselsheim. In den letzten Jahren hat sich bereits eine konstruktive Zusammenarbeit der Regionalgemeinden im Dekanat entwickelt, die gute Voraussetzungen für gemeindeübergreifendes Handeln bietet. Auch die Zusammenarbeit verschiedener Dienste und Schwerpunktbereiche sind erfreulich. Zu den Aufgaben gehören u.a.: - Geschäftsführung der Evangelischen Jugend im Dekanat Rüsselsheim und Jugendpolitische Vertretung - Inhaltliche und konzeptionelle Fortführung der Jugendarbeit im Dekanat Rüsselsheim in Zusammenarbeit mit einem schon bestehenden Mitarbeiterkreis - Beratung und Unterstützung von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit - Gewinnung, Qualifizierung und weitere Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für unterschiedliche Aufgaben in der Jugendarbeit - Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Jugendgottesdiensten und anderen Veranstaltungen für junge Menschen in den Gemeinden und auf Dekanatsebene - Weiterführung der jugendpolitischen Arbeit im Dekanat und im Landkreis - Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bildungsveranstaltungen, Seminaren, Freizeiten und Projekten für und mit jungen Menschen - Berufserfahrung im Handlungsfeld Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen - Religionspädagogische Kompetenz - Medienkompetenz - Organisationsfähigkeit Erwartet werden: - Teamfähigkeit - Mitgliedschaft in und Identifikation mit der evangelischen Kirche - Selbstständiges Arbeiten im Rahmen der Aufgabenstellung - Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern im Dekanat - Bereitschaft zur Weiterbildung Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Dekan Kurt Hohmann unter der Telefonnummer / oder / zur Verfügung. Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens an den Dekanatssynodalvorstand des Ev. Dekanats Rüsselsheim, zu Händen Herrn Präses Dr. Egon Christ, Marktstr. 7 in Rüsselsheim. - Zusammenarbeit mit den Pfarrerinnen und Pfarrern, den Mitarbeitenden im Dekanat sowie dem Vorstand der Dekanatsjugendvertretung (EJVD) - Dekanatsübergreifende Kooperation - Überwachung der Projekte und Veranstaltungen gemäß den finanziellen Vorgaben - Führen und Verwalten der Handkasse und des Bankkontos - Kenntnisse im Umgang mit den gängigen PC- Programmen (Word, Excel) Für diese Aufgaben sind Sie qualifiziert durch: - Gemeindepädagogisches Studium (Fachhochschulabschluss). Studium in Sozialpädagogik/Sozialarbeit mit gemeindepädagogischer Zusatzausbildung

175 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 175

176 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

177 Nr. 6 Darmstadt, den 1. Juni 2006 D1205 B Inhalt BEKANNTMACHUNGEN Neuwahl des Pfarrerausschusses 177 Berichtigung der Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptamtlichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 24. April Berichtigung der Urkunde über die Teilung der Evangelischen Kirchengemeinde Alsbach, Dekanat Selters, vom 2. Mai Satzung zur Neufassung der Verbandssatzung des Evangelischen kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Vortaunus vom 22. Oktober Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli DIENSTNACHRICHTEN 183 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 186 Bekanntmachungen Neuwahl des Pfarrerausschusses Der Pfarrerausschuss hat im Einvernehmen mit der Kirchenleitung folgende Termine für die Wahlen in den Pfarrversammlungen gemäß 7 Abs. 1 des Kirchengesetzes über den Pfarrerausschuss festgesetzt: Rhein-Main 7. Juni 2006 Starkenburg 7. Juni 2006 Oberhessen 26. Juni 2006 Rheinhessen 28. Juni 2006 Süd-Nassau 28. Juni 2006 Nord-Nassau 5. Juli 2006 Darmstadt, den 27. April 2006 Für die Kirchenverwaltung Hardegen Berichtigung der Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/ Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge Vom 24. April 2006 Die Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 16. Februar 2006 (ABl S. 120) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 1 sind die Wörter in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit, dem Zentrum Bildung und dem Zentrum Bildung für Seelsorge und Beratung durch die Wörter in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit im Zentrum Bildung und dem Zentrum Seelsorge und Beratung zu ersetzen. Darmstadt, den 24. April 2006 Für die Kirchenverwaltung Niggemann

178 178 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Berichtigung der Urkunde über die Teilung der Evangelischen Kirchengemeinde Alsbach, Dekanat Selters Vom 2. Mai 2006 Die Urkunde über die Teilung der Evangelischen Kirchengemeinde Alsbach, Dekanat Selters, vom 17. Oktober 2001 (ABl S. 390) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In 6 Abs. 2 ist der Ortsname Alsbach durch den Ortsnamen Ransbach zu ersetzen. 2. In 6 Abs. 3 ist der Ortsname Alsbach durch den Ortsnamen Hilgert zu ersetzen. 3. In 6 Abs. 3 ist der in Anführungszeichen gefasste Text wie folgt zu fassen: Evangelischen Kirchengemeinde Ransbach-Baumbach-Hilgert (Kirchenvermögen). Darmstadt, den 2. Mai 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Satzung zur Neufassung der Verbandssatzung des Evangelischen kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Vortaunus Vom 22. Oktober 2003 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Vortaunus vom 15. Juli 1993 (ABl S. 136) wird wie folgt neu gefasst: Verbandssatzung des Evangelischen kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Vortaunus mit Sitz in Bad Soden am Taunus Vom 15. Juli 1993 In der Fassung vom 22. Oktober 2003 Grundlage für die nachstehende Verbandssatzung ist das Kirchengesetz über die Bildung, Zuständigkeit und Organisation kirchlicher Vereinigungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verbandsgesetz). Präambel Sorge und Hilfe für alte, kranke und sonst unterstützungsbedürftige Menschen sind Bestandteil des Auftrages der christlichen Kirche. Leib und Seelsorge bilden dabei eine Einheit, ebenso wie der Dienst am Einzelnen im Zusammenhang steht mit dem Leben der christlichen Gemeinde. Der Auftrag Jesu ist universell und verpflichtet zum Dienst an allen. Zur Förderung dieses Dienstes errichten die Evangelischen Kirchengemeinden Bad Soden, Neuenhain, Liederbach und Sulzbach - in enger Zusammenarbeit mit der Evangelisch Methodistischen Kirche in Neuenhain, der Katholischen Kirchengemeinde Maria Geburt, Altenhain, der Katholischen Kirchengemeinde St. Katharina, Bad Soden, der Katholischen Kirchengemeinde Maria Hilf, Neuenhain, der Katholischen Kirchengemeinde St. Marien, Liederbach und der Katholischen Kirchengemeinde Maria Rosenkranzkönigin, Sulzbach einen Evangelischen Kirchlichen Zweckverband zum Aufbau und Betrieb einer Zentrale für ambulante Pflegedienste. 1. Zusammensetzung, Name und Sitz des Zweckverbandes. (1) Die Evangelischen Kirchengemeinden Bad Soden, Liederbach, Neuenhain und Sulzbach, im folgenden Verbandsmitglieder genannt, bilden einen Evangelischen kirchlichen Zweckverband zum Aufbau und Betrieb einer Zentrale für ambulante Pflegedienste. Der Zweckverband ist Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 Grundgesetz und Artikel 70 Kirchenordnung. (2) Der Zweckverband führt den Namen Evangelischer Kirchlicher Zweckverband, Ökumenische Diakoniestation Vortaunus, mit Sitz in Bad Soden. Die Diakoniestation führt die Bezeichnung Okumenische Diakoniestation Vortaunus. (3) Der Zweckverband ist, unbeschadet der Aufsicht der Kirchenverwaltung, Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und damit zugleich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland angeschlossen. Er ist berechtigt, das Kronenkreuz - das Zeichen des Diakonischen Werks - zu führen. Er tritt den zwischen der Liga der freien Wohlfahrtspflege und den Kranken- und Pflegekassenverbänden getroffenen Vereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung bei. 2. Aufgaben des Zweckverbandes. (1) Die Aufgaben des Zweckverbandes sind die Gewährleistung und Koordinierung der ambulanten Pflegedienste, Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege in seinem Bereich, der dem Gebiet der Stadt Bad Soden und der bürgerlichen Gemeinden Liederbach und Sulzbach entspricht. Er strebt die Erfüllung folgender Aufgaben an: a) Pflege von Kranken, insbesondere Langzeitkranken, b) Pflege von frühentlassenen Krankenhauspatienten, c) Betreuung von behinderten und alten Menschen, d) Gesundheitsvorsorge durch Beratung in den Familien, e) Seminare für häusliche Krankenpflege und zur Gesundheitsvorsorge, f) Aktivierung der Gemeinden (Nachbarschaftshilfen, Helfergruppen, Altenarbeit). Weitere Aufgaben können übernommen werden. (2) Der Zweckverband gestaltet seine Arbeit nach den Grundsätzen für die Errichtung und Arbeit der Diakoniestationen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in der jeweiligen Fassung. Die Fachberatung erfolgt durch das Diakonische Werk.

179 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 179 (3) Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Diakoniestation steht nach Maßgabe der Personalsituation und nach Art und Grad der Hilfsbedürftigkeit jedermann offen, der im Einzugsbereich des Zweckverbandes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (4) Das Pflegepersonal soll eng mit den Kirchengemeinden aller christlichen Konfessionen zusammenarbeiten. Es soll, unter Wahrung der Rechte der Betroffenen, in Bedarfsfällen die für den seelsorgerischen gemeindlichen Dienst verantwortlichen Personen informieren. (5) Soweit möglich, soll das Pflegepersonal einen gemeindlich zugeordneten Bezirk betreuen und im Stationsbezirk wohnen. 3. Organe des Zweckverbandes. Die Organe des Zweckverbandes sind: die Verbandsvertretung der Verbandsvorstand das Kuratorium. Die Mitglieder der Organe des Zweckverbandes sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. 4. Zusammensetzung und Amtszeit der Verbandsvertretung. (1) Jedes der beteiligten Verbandsmitglieder entsendet in die Verbandsvertretung zwei Mitglieder, von denen eines ein Pfarrer oder eine Pfarrerin sein soll. Voraussetzung im übrigen ist die Gemeindezugehörigkeit. Diese werden durch die Kirchenvorstände der Verbandsmitglieder innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Konstituierung der Kirchenvorstände in geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode der Kirchenvorstände gewählt. Die Mitglieder führen ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Neuwahl und Konstituierung der gesamten Verbandsvertretung fort. Für die gewählten Mitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. (2) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus seiner Kirchengemeinde aus, so verliert es zugleich seine Mitgliedschaft in der Verbandsvertretung. Die betreffende Kirchengemeinde trifft innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Rest der Amtszeit eine Neuwahl. (3) Scheidet ein gewähltes Mitglied aus der Verbandsvertretung aus, so ist an seiner Stelle für den Rest der Amtszeit durch das betroffene Verbandsmitglied innerhalb einer Frist von drei Monaten ein neues Mitglied zu wählen. (4) Die Verbandsvertretung kann für einzelne Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden, die ihr beratend zur Seite stehen. 5. Aufgaben der Verbandsvertretung. (1) Die Verbandsvertretung ist das oberste Organ des Zweckverbandes. Sie entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes; dies sind insbesondere: a) die Wahl des/der Vorsitzenden und des/der Steilvertreters/Stellvertreterin des Verbandsvorstands sowie deren vorzeitige Abberufung aus ihrem Amt, b) die Wahl des/der Vorsitzenden der Verbandsvertretung und des/der Stellvertreters/Stellvertreterin sowie deren vorzeitige Abberufung aus ihrem Amt, c) die allgemeine Aufsicht über die Geschäftsführung des Verbandsvorstands sowie das Verlangen auf Erteilung von Auskünften und auf Anfertigung von Vorlagen durch diesen, d) Beschlussfassung des Haushalts- und Stellenplans des Zweckverbands, e) Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung des Verbandsvorstands, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der EKHN, f) Beschlussfassung über die Einrichtung und vertragliche Ausgestaltung einer Verwaltungsleitung für die Diakoniestation zur Beratung, Entlastung, Unterstützung und Ausführung von Beschlüssen der Verbandsorgane, g) Beschlussfassung über eine etwaige Verbandsumlage sowie der Bewilligung außer- und überplanmäßiger Ausgaben, h) Zustimmung zum Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und zum Beitritt weiterer evangelischer Kirchengemeinden, i) Beschlussfassung über die Änderung der Verbandssatzung, den Erlass von Satzungen für Einrichtungen des Zweckverbandes sowie über die Auflösung des Zweckverbandes, j) Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, den Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche und auf die für sie bestellten Sicherheiten, den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, den Erwerb und die Aufgaben von Rechten an fremden Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Übernahme von Bürgschaften, k) Vorlage eines jährlichen Tätigkeitsberichts und Rechnungslegung gegenüber den Verbandsgemeinden. (2) Die Verbandsvertretung kann sich und dem Verbandsvorstand eine Geschäftsordnung geben. Daneben gelten die Geschäftsordnungsregeln der Kirchengemeindeordnung (35 ff. KGO) sinngemäß. (3) Die Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts ( 29 KGO) finden auf Beschlüsse der Verbandsvertretung entsprechende Anwendung. Soweit das Kuratorium zu beteiligen ist, ist ein Beschlussentwurf vorab diesem zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. 6. Sitzungen der Verbandsvertretung. (1) Die Verbandsvertretung tritt in der Regel dreimal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Zu außerordentlichen Sitzungen kann der oder die Vorsitzende erforderlichenfalls unter Verkürzung der Einladungsfrist einberufen. Die Verbandsvertretung ist einzuberufen, wenn

180 180 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr mindestens die Hälfte der Mitglieder der Verbandsvertretung oder das Kuratorium oder mindestens einer der Kirchenvorstände der Verbandsmitglieder es beantragen. (2) Zu der ersten Sitzung der neugebildeten Verbandsvertretung lädt der lebensälteste Pfarrer oder die lebensälteste Pfarrerin in der neugewählten Verbandsvertretung ein und leitet diese. Die Sitzung findet innerhalb eines Monats nach Abschluss der Neuwahl der Mitglieder der Verbandsvertretung statt. Der lebensälteste Pfarrer oder die lebensälteste Pfarrerin führen den Vorsitz in der Verbandsvertretung bis zur Wahl des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden. (3) Die Sitzungen der Verbandsvertretungen sind nicht öffentlich, sofern diese im Einzelfall nichts anderes beschließt. Die Pflegedienstleitung nimmt in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. Der/die Vorsitzende des Verbandsvorstandes nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Ist ein/e Verwaltungsleiter/in für Diakoniestationen berufen worden, so nimmt diese/r in der Regel ebenfalls mit beratender Stimme teil. (4) Die Verbandsvertretung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer satzungsmäßigen Mitglieder anwesend sind. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, soweit nicht durch Kirchengesetz oder diese Verbandssatzung anderes vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. In dringenden Fällen können Beschlüsse auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. (5) Wahlen in der Verbandsvertretung sind geheim und mit Stimmzetteln vorzunehmen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Erreicht bei mehreren Kandidaten/Kandidatinnen auch im zweiten Wahlgang keiner die erforderliche Mehrheit, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen, mindestens aber mehr als die Hälfte der zur Beschlussfassung der Verbandsvertretung erforderlichen Stimmen, erhalten hat. Nötigenfalls ist die Wahlhandlung durch engere Wahlen so lange fortzusetzen, bis sich eine solche Mehrheit ergibt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Die in der Sitzung gestellten Anträge und die von der Verbandsvertretung gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen, am Schluss der Sitzung zu verlesen und von dem oder der Vorsitzenden und dem oder der Schriftführerin zu unterschreiben. Diese Niederschrift ist, wenn sie nicht in einem Verhandlungsbuch aufgenommen wird, nach der Sitzung zu einer besonderen Sammlung zu nehmen. Das Verhandlungsbuch oder die Sammlung ist mit fortlaufenden Blattzahlen zu versehen. Eine Ausfertigung der Niederschrift ist allen Mitgliedern der Verbandsvertretung zuzustellen. Die Beschlüsse der Verbandsvertretung werden zwei Wochen nach Übersendung der Niederschrift an die Mitglieder rechtskräftig, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein Einspruch gegen den Wortlaut der Niederschrift erfolgt. 7. Vorsitz in der Verbandsvertretung. (1) Der Vorsitzende oder die Vorsitzende der Verbandsvertretung und der/die erste Stellvertreter/in und der/die zweite Stellvertreter/in werden aus der Mitte der Verbandsvertretung für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Ist der oder die Vorsitzende Pfarrer oder Pfarrerin, so darf der oder die erste Stellvertreter/in nicht auch Pfarrer oder Pfarrerin sein und umgekehrt. (2) Der oder die Vorsitzende bereitet die Sitzungen der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit dem Verbandsvorstand vor, lädt die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich ein und leitet die Sitzungen. Er/Sie führt die Beschlüsse der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit dem Verbandsvorstand aus und vertritt die Verbandsvertretung im Kuratorium. (3) Ist der/die Vorsitzende fortgesetzt verhindert, die Funktion im Vorsitz wahrzunehmen, so soll die Verbandsvertretung ihm/ihr nahelegen, das Amt zur Verfügung zu stellen. Stellt die Verbandsvertretung gegenüber dem/der Vorsitzenden einen groben Verstoß gegen die Pflicht als Vorsitzende/r fest, so kann die Verbandsvertretung die vorzeitige Abberufung aus dem Amt beschließen. Die Beschlussfassung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 8. Vorstand, Zusammensetzung. (1) Der Verbandsvorstand besteht aus mindestens vier, höchstens 6 Mitgliedern. Sie werden in geheimer Wahl aus der Mitte der Verbandsvertretung gewählt. Jedes Verbandsmitglied soll durch ein Mitglied im Verbandsvorstand vertreten sein. Mit ihrer Wahl in den Verbandsvorstand scheiden die Gewählten als Mitglieder der Verbandsvertretung aus. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Die Mitglieder führen ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl und Konstituierung des Verbandsvorstandes durch die Verbandsvertretung fort. (2) Im ersten Wahlgang ist zunächst der oder die Vorsitzende zu wählen. Sodann sind eine Person für die Funktion der Stellvertretung und zwei weitere Mitglieder des Vorstandes zu wählen. (3) Dem Verbandsvorstand gehört mindestens ein Pfarrer oder eine Pfarrerin an. Die Zahl der Pfarrer oder Pfarrerinnen soll die Zahl der übrigen Mitglieder nicht übersteigen. Ist der oder die Vorsitzende Pfarrer oder Pfarrerin, so darf der/die Stellvertreter/Stellvertreterin nicht auch Pfarrer/Pfarrerin sein und umgekehrt. (4) Die Mitglieder des Verbandsvorstandes teilen die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten und Personalangelegenheiten unter sich auf. Der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Verbandsvorstandes ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter des Personals der Diakoniestation. 9. Aufgaben des Verbandsvorstands. (1) Der Verbandsvorstand ist für alle Verbandsangelegenheiten zuständig, für die nicht eine Zuständigkeit der Verbandsvertretung gegeben ist; dies sind insbesondere:

181 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 181 a) Vorbereitung der Sitzung der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit dem oder der Vorsitzenden der Verbandsvertretung, b) Ausführung der Beschlüsse der Verbandsvertretung im Zusammenwirken mit dem oder der Vorsitzenden der Verbandsvertretung, c) Führung der laufenden Geschäfte des Zweckverbands, d) er nimmt die Dienstaufsicht gegenüber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zweckverbands wahr, e) Erstellen des Entwurfs des Haushalts- und Stellenplans des Zweckverbands nach Anhörung des Kuratoriums, f) Erstattung eines schriftlichen Jahresberichts an die Verbandsvertretung, g) Vorlage der Jahresrechnung nach Anhörung des Kuratoriums an die Verbandsvertretung, h) Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbands im Rahmen des Stellenplans sowie Höhergruppierungen und qualifizierte Abmahnung, i) Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, j) Beschlussfassung über Einführung, Änderung und Aufhebung von Gebührenordnung, k) Erstellung von Dienstanweisungen im Bedarfsfall. (2) Der Verbandsvorstand vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen des Verbandsvorstands im Rechtsverkehr werden durch den oder die Vorsitzende oder den oder die Stellvertreterin jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstands abgegeben. (3) Urkunden und Vollmachten sind mit dem Dienstsiegel des Verbandes zu versehen, dies gilt nicht bei gerichtlichen oder notariellen Beurkundungen. Ist kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, so wird die Erklärung erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. (4) Auf Beschlüsse des Verbandsvorstands finden die Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des Kirchlichen Rechtes ( 29 KGO) sinngemäß Anwendung. 10. Sitzungen des Verbandsvorstandes. (1) Die Sitzungen des Verbandsvorstandes sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. Ist ein/e Verwaltungsleiter/in für Diakoniestationen berufen worden, nimmt diese/r in der Regel an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil. (2) Der/die Vorsitzende des Verbandsvorstandes bereitet die Sitzungen des Verbandsvorstandes vor, lädt hierzu ein und leitet die Sitzungen. (3) Der Verbandsvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Verbandsvertretung kann dem Vorstand eine Geschäftsordnung geben. Im übrigen finden die 35 ff. KGO für dessen Arbeitsweise sinngemäß Anwendung. (4) Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzustellen ist. Die Beschlüsse werden zwei Wochen nach Übersendung der Niederschrift rechtskräftig, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein Einspruch gegen den Wortlaut der Niederschrift erfolgt ist. 11. Zusammensetzung und Amtszeit des Kuratoriums. (1) Das Kuratorium besteht aus: a) dem oder der Vorsitzenden der Verbandsvertretung, b) dem oder der Vorsitzenden des Verbandsvorstands, c) einem Vertreter der Stadt Bad Soden, d) einem Vertreter der bürgerlichen Gemeinde Liederbach, e) einem Vertreter der bürgerlichen Gemeinde Sulzbach, f) einem Vertreter der evangelisch-methodistischen Kirche Neuenhain, g) je einem Vertreter der katholischen Kirchengemeinden aus dem Bereich der Stadt Bad Soden, der bürgerlichen Gemeinden Liederbach und Sulzbach, h) einem Vertreter des regionalen Diakonischen Werks Main-Taunus des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau, i) einem Vertreter der Ärzteschaft aus dem Bereich der Stadt Bad Soden, der bürgerlichen Gemeinden Liederbach und Sulzbach, j) einem Arzt der Kliniken des Main-Taunus-Kreises (Krankenhaus Bad Soden), k) zwei Vertretern der Fördervereine, l) einem Vertreter des Deutschen Roten Kreuzes (Kreisverband Main-Taunus e. V.). (2) Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag des jeweils entsendungsberechtigten Verbandsvorstands berufen. Für jedes Mitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu berufen, der/die im Verhinderungsfall das Mitglied im Kuratorium stimmberechtigt vertritt. Weitere Mitglieder können durch den Verbandsvorstand auf Vorschlag des Kuratoriums berufen werden. (3) Die Amtszeit des Kuratoriums entspricht der Amtszeit der Verbandsvertretung. 12. Sitzungen und Vorsitz des Kuratoriums. (1) Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und eine weitere für die Stellvertretung für drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

182 182 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Das Kuratorium wird in der Regel zweimal im Jahr durch den Vorsitzenden oder die Vorsitzende schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin einberufen. Zur ersten Sitzung nach seiner Neubildung beruft der/die Vorsitzende der Verbandsvertretung innerhalb eines Monats ein und führt den Vorsitz bis zur Wahl des/der Vorsitzenden. Ist ein/e Verwaltungsleiter/in für Diakoniestationen berufen worden, nimmt diese/r in der Regel mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Ebenso nimmt die Pflegedienstleitung mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. (3) Für die Geschäftsführung des Kuratoriums gelten die KGO sinngemäß. 13. Aufgaben des Kuratoriums. (1) Das Kuratorium berät die Verbandsvertretung und den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Zweckverbands. Beschlüsse des Kuratoriums haben gegenüber den beiden anderen Verbandsorganen empfehlende Wirkung. (2) Das Kuratorium ist in allen wichtigen Angelegenheiten des Verbandes zu hören. Es ist insbesondere zu hören bei: a) der Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanes, b) der Erstellung von Grundsätzen für Fort- und Weiterbildung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, c) der Aufnahme und dem Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, d) der Änderung der Verbandssatzung, e) dem Erlass von Satzungen für Einrichtungen des Zweckverbandes sowie die Auflösung des Zweckverbandes, f) der Öffentlichkeitsarbeit des Zweckverbandes, g) der Förderarbeit. (3) Der jährliche Tätigkeitsbericht des Verbandsvorstandes ist dem Kuratorium zuzuleiten. (4) Das Kuratorium kann jederzeit Auskünfte von der Verbandsvertretung oder dein Verbandsvorstand verlangen. (5) Über Entscheidungen, zu denen das Kuratorium gehört wurde, ist dieses schriftlich zu informieren. Eine abweichende Entscheidung ist dabei zu begründen. 14. Finanzwesen und Kassenführung. (1) Grundlage des Finanzwesens ist die kirchliche Haushaltsordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in der jeweiligen Fassung. Es ist jährlich ein Haushaltsplan aufzustellen. Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Kassenführung erfolgt durch die Evangelische Regionalverwaltung Oberursel. Die Jahresrechnung wird vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geprüft. (2) Die Arbeit der Diakoniestation wird aus Zuschüssen des Landes, des Kreises, der Stadt, der bürgerlichen Gemeinden, der Gesamtkirche (EKHN), aus Leistungen der Sozialversicherungsträger, aus Beiträgen des Fördervereins, aus Entgelten sowie aus Kollekten und Spenden der Kirchengemeinden finanziert. (3) Die Beteiligung der Stadt Bad Soden und der bürgerlichen Gemeinden Sulzbach und Liederbach wird durch Vertrag geregelt. Die Gesamtkirche beteiligt sich an der Aufbringung der Kosten mit einer Zuweisung. Ihre Bewilligungsvoraussetzungen und der Umfang sind geregelt in der Anlage zur Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung, das Zuweisungsverfahren, und die Bildung von Rücklagen aus Landeskirchensteuern. (4) Alle Zuschüsse, Spenden und sonstigen Zahlungen werden direkt an die Verbandskasse des Zweckverbandes, das ist die Evangelische Regionalverwaltung Oberursel, gezahlt. 15. Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung. (1) Der Kirchliche Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in der Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes erhalten. (3) Der Zweckverband darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder der Organe des Kirchlichen Zweckverbandes sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. (4) Bei Auflösung des Zweckverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Zweckverbandes an die Verbandsmitglieder, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. 16. Mitgliedschaft. (1) Weitere evangelische Kirchengemeinden, Dekanate und sonstige selbständige, gemeinnützige kirchliche Einrichtungen können dem Zweckverband beitreten. Der Beitrittsbeschluss des betreffenden Vertretungsorgans bedarf der Zustimmung der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. Durch einen Beitritt wird keine Satzungsänderung veranlasst. (2) Verbandsmitglieder können frühestens 3 Jahre nach Bildung des Zweckverbandes zum Ende des Haushaltsjahres ausscheiden. Ihr Ausscheiden ist spätestens 12 Monate zum Ende des Haushaltsjahres gegenüber dem Verbandsvorstand schriftlich zu erklären. Nach Ablauf dieses Zeitraumes kann das Ausscheiden nur mit einjähriger Frist zum Ende des darauffolgenden Haushaltsjahres erklärt werden. Der Austritt bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung und der Genehmigung durch die Kirchenleitung.

183 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 183 (3) Im Falle des Austritts eines Verbandsmitgliedes findet eine Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung des in 17 Abs. 1 dieser Verbandssatzung geregelten Berechnungsmodus statt. (4) Scheidet ein Verbandsmitglied aus, so scheiden gleichzeitig die von ihm bestellten Mitglieder in der Verbandsvertretung und im Verbandsvorstand aus diesen Organen aus. 17. Auflösung des Zweckverbands. (1) Im Falle der Auflösung des Zweckverbandes findet über sein Vermögen eine Vermögensauseinandersetzung statt. Das bestehende Inventar fällt den Verbandsmitgliedern zu. Maßstab für die Vermögensauseinandersetzung im übrigen sind die Verhältnisse der Gemeindegliederzahl der Verbandsmitglieder zueinander im Zeitpunkt der Auflösung des Zweckverbandes. (2) Der Beschluss der Auflösung durch die Verbandsvertretung bedarf nach Anhörung des Kuratoriums einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer satzungsgemäßen Mitglieder sowie der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 18. Änderungen der Verbandssatzung. (1) Die Verbandsvertretung kann die Verbandssatzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen ihrer satzungsgemäßen Mitglieder ändern. Für Veränderungen der Bestimmungen über Aufgaben, Verfassung und Verwaltung des Zweckverbandes, insbesondere über die Zuständigkeit der Verbandsorgane, die Sitz- und Stimmverteilung in den Verbandsorganen und die Amtszeit ihrer Mitglieder, die Bestellung der Mitglieder des Verbandsvorstandes sowie die Befugnisse des/der Vorsitzenden des Verbandsvorstandes bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung. (2) Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode. 19. Bekanntmachungen des Zweckverbands. Die Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in den amtlichen Mitteilungsblättern der Stadt Bad Soden, der bürgerlichen Gemeinden Liederbach und Sulzbach. Die Verbandssatzung und spätere Änderung der Verbandssatzung werden daneben im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau veröffentlicht. 20. Inkrafttreten. Diese Verbandssatzung tritt am in Kraft. Sie, wie auch spätere Änderungen, bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenleitung und der Anerkennung durch die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. *** Vorstehende Neufassung der Verbandssatzung wurde am 30. September 2004 von der Kirchenleitung genehmigt und am 3. April 2006 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 7. April 2006 Für die Kirchenverwaltung Zander Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2006 Aufgrund des 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Zusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kirchlichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958 (ABl S. 4) werden die laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2006 um jeweils 1,0 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die laufenden monatlichen Unterstützungen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Personalien des Empfängers und des entsprechenden Aktenzeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen. Darmstadt, den 8. Mai 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Knötzele Dienstnachrichten

184 184 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

185 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 185

186 186 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibung Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( / ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Dachsenhausen, pfarramtlich verbunden mit Niederbachheim, Dekanat St. Goarshausen, Patronat des Grafen von Kanitz zu Cappenberg Wo sind wir Dachsenhausen und Niederbachheim liegen im romantischen nordwestlichen Teil des Taunus im Rhein-Lahn- Kreis. Die Städte Lahnstein, Bad Ems und Nassau sind etwa 14 km entfernt. Es gibt gute Straßen- und Busverbindungen in Richtung Nastätten und Koblenz. Zu der neuen gemeinsamen Stelle gehören die Dörfer: Dachsenhausen (743 Evangelische) mit Hinterwald (71 Ev.) und Niederbachheim (171 Ev.) mit Kehlbach (113 Ev.), Oberbachheim (137 Ev.) und Winterwerb (111 Ev.). Wer sind wir Die beiden selbstständigen Kirchengemeinden bilden einen pfarramtlichen Verbund und suchen für März 2007 erstmals gemeinsam einen Pfarrer/eine Pfarrerin. Dienstsitz ist Dachsenhausen. Das Pfarrhaus bildet hier mit Gemeindehaus und Kirche ein schönes Ensemble und liegt im alten Ortskern. Beide Gemeinden haben eine ausgewogene Altersstruktur. In Dachsenhausen und Niederbachheim gibt es sonntägliche Gottesdienste, in Hinterwald einmal im Monat. Angebote für Kinder und Jugendliche, Frauen und Senioren bilden weitere Schwerpunkte der Gemeindearbeit. In den Kirchengemeinden gibt es einen Posaunenchor (Dachsenhausen) und einen Kirchenchor (Winterwerb). Außerdem singen auch die 5 Vereinschöre gern in der Kirche. Es gibt ein reges Vereinsleben mit guten Kontakten zur Kirche. Dachsenhausen hat einen kommunalen Kindergarten und eine Grundschule, weiterführende Schulen sind in Nastätten und Lahnstein. Die Dörfer bieten nur noch wenige Arbeitsstellen, die meisten Gemeindeglieder pendeln in die nähere oder weitere Umgebung. In Dachsenhausen ist die Grundversorgung der Bevölkerung durch Geschäfte, Arzt und viele Dienstleistungen gesichert. Ein besonderes Aufgabengebiet ist ein privat betriebenes Krematorium. Die ca. 25 ortsfremden Bestattungen im Jahr werden von den beiden Pfarrern der Kirchengemeinden Braubach und Dachsenhausen im Wechsel gestaltet. Sie vertreten sich gegenseitig. Was wir uns wünschen Wir würden uns freuen über eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der auf die Menschen in den Dörfern freundlich zugehen kann und sie nicht nur an den Schnittpunkten des Lebens seelsorgerlich begleitet. Wir wissen, dass Sie nicht alles machen können, aber Folgendes liegt uns am Herzen: - Gottesdienste, die Heimat bieten. - Fortführung der blühenden Arbeit im Kindergottesdienst mit Familiengottesdiensten. - Hausbesuche (bei Kranken und Seelsorge), bei Geburtstagsbesuchen beteiligt sich der Kirchenvorstand. - Einen interessant gestalteten Unterricht mit Konfirmanden und Konfirmandinnen und Impulse für die Arbeit mit Erwachsenen und fern stehenden Gemeindegliedern. Was bieten wir Ihnen In Dachsenhausen: Die Kirche aus dem Jahre 1835 ist gut gepflegt und hat 370 Plätze. Das Gemeindehaus, erbaut 1910, enthält einen großen Raum, von dem ein kleinerer abgeteilt werden kann, und eine Küche. Das Pfarrhaus von 1894 enthält im Erdgeschoss 2 Zimmer, Küche und abgetrennt vom Wohnraum ein kleines Gemeindebüro. Im 1. Stock befinden sich 3 1 /2 Zimmer und ein Bad, im 2. Stock 2 Zimmer, 2 Dachkammern und ein Speicher, Kellerräume. Außerdem gibt es eine Terrasse und eine Garage. Das Pfarrhaus wird grundrenoviert, im Rahmen der Vakanzrenovierung können Sie Ihre Wünsche mit einbringen. Der Steuermietwert ist günstig. In Niederbachheim: Die Kirche, 1336 erstmals erwähnt, wurde 1998 innen vollständig renoviert und enthält 220 Plätze. Sie wird 2006 außen renoviert. In jedem Dorf gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus, das von der Kirchengemeinde genutzt werden kann. In Kehlbach gibt es ein kleines Altenpflegeheim mit 27 Plätzen. Beide Kirchenvorstände bieten ihre engagierte Mitarbeit an.

187 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 187 In Dachsenhausen gibt es ein motiviertes Kindergottesdienstteam, eine Gemeindesekretärin mit 6 Wochenstunden, in beiden Gemeinden zusammen sieben nebenamtliche und viele ehrenamtliche Mitarbeiter /innen. Beide Kirchengemeinden sind der Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald in Nassau angeschlossen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch. Adressen, an die Sie sich wenden können: Dachsenhausen: Eveline Clotz, Pfarrerin, Tel.: /3 33; Niederbachheim: Sepp Scheerer, Pfarrer, Tel.: / ; Dekan des Dekanates St. Goarshausen: Mathias Moos, Tel.: / ; Propst des Propsteibereiches Süd-Nassau: Dr. Sigurd Rink, Tel.: 06 11/ Griesheim, Evangelische Melanchthongemeinde, Pfarrstelle II (Nord), Dekanat Darmstadt-Land, Modus A, zum zweiten Mal Wir sind eine lebendige Gemeinde mit 40-jähriger Tradition und haben ca Gemeindeglieder. Wir sind offen, bieten Heimat und Perspektiven für viele Menschen. Unsere Gemeinde lebt die geistliche Spannbreite zwischen charismatischen und volkskirchlichen Kreisen und hält diese aus. Die Stadt Griesheim liegt 7 km von Darmstadt entfernt, mit direkter Straßenbahnverbindung und einem vielfältigen Schulangebot. Ihre Bevölkerungsstruktur entspricht der einer Vorstadtgemeinde. Viele Familien kamen nach dem Krieg aus Ungarn (Donauschwaben), Jugoslawien, anderen Ostgebieten und verschiedenen Teilen Deutschlands nach Griesheim. Jeden Sonntag finden in der Melanchthongemeinde Gottesdienste statt, zusätzlich jede zweite Woche ein Lobpreisgottesdienst. Im Rahmen des täglichen Abendgebetes wird freitags Abendmahl gefeiert. Das städtische Seniorenheim Haus Waldeck wird seelsorgerlich betreut, dies schließt einen monatlichen Gottesdienst ein. Ab sofort ist die Pfarrstelle II (Nord) neu zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber nach über 30 Jahren in den Ruhestand gegangen ist. Ein neues Pfarrhaus mit einem zusätzlichen Gemeinderaum ist geplant und erwartet den neuen Pfarrer/die neue Pfarrerin in einer schönen Wohngegend am Waldrand. Der Pfarrer der Pfarrstelle I (Süd) hat einen volkskirchlichen Ansatz in der Gemeindearbeit mit Schwerpunkten in der Verkündigung, Seelsorge, Familienarbeit und Diakonie. Der Kirchenvorstand und viele engagierte Mitarbeiter/innen arbeiten mit den Pfarrern konstruktiv zusammen. Die Kinder- und Jugendarbeit wird im Wesentlichen von der Gemeindepädagogin verantwortet. Zum Gemeindeleben gehört eine lebendige vielfältige kirchenmusikalische Arbeit. Zwei Pfarramtssekretärinnen, eine Küsterin, ein Ehepaar, das die Außenanlagen pflegt, eine Kindergartenleiterin und fünf Erzieherinnen, alle überwiegend Teilzeitkräfte, gehören zu den hauptamtlichen Mitarbeitenden. Unser Gemeindezentrum besteht aus einem Kirchraum, zusätzlichen Räumen für Veranstaltungen und einem Kindergarten mit 75 Plätzen. Wir erwarten von Ihnen: - Eine lebendige Beziehung zu Jesus Christus - Vertrauen auf die Führung des Heiligen Geistes - Freude an Verkündigung und Gebet - Aufbauarbeit in der Seelsorge - Pflege der bestehenden Kontakte zur GGE (Geistliche Gemeinde-Erneuerung in der Evangelischen Kirche) - Bereitschaft und Willen zur Kooperation, Selbstbewusstsein und Konfliktfähigkeit - Möglichst einige Jahre Berufserfahrung. Schwerpunkte Ihrer Tätigkeit sind Hauskreisarbeit, Lobpreisgottesdienst, Alpha-Kurs-Arbeit, Jugendarbeit und die Ökumene in Griesheim. Weitere Arbeitsfelder werden im Gespräch mit dem Kirchenvorstand und dem Pfarrkollegen vereinbart. Nähere Auskünfte: Pfarrer Konrad Rampelt, Vorsitzender des KV, Pfarramt I (Süd), Brucknerstraße 18, Griesheim, Tel.: / ; Ruth Hoffmann-Müller, stellv. Vorsitzende des KV, Rebstockweg 15, Griesheim, Tel.: / ; Dekan Arno Allmann, Grabengasse 20, Ober-Ramstadt, Tel.: / ; Pröpstin für Starkenburg, Pfarrerin Karin Held, Ohlystraße 71, Darmstadt, Tel.: / Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN. Groß-Karben, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau, Patronat des Freiherrn Peter von Leonhardi Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Groß-Karben soll ab sofort wiederbesetzt werden. Der Gemeinde gehören ca Gemeindeglieder an, von denen die im Ortsteil Kloppenheim wohnenden ca. 400 von dem Pfarrer des Ortsteiles Petterweil versorgt werden. Die Stadt Karben ist ein Ortsverbund aus sieben Ortsteilen mit einer Gesamtzahl von ca Einwohnern und liegt ca. 20 km nördlich von Frankfurt/Main. Karben bietet eine moderne Infrastruktur und hat dabei seinen Reiz mit dörflichen Zentren bewahrt. Groß- Karben verfügt über einen S-Bahn-Anschluss. Im Gemeindegebiet liegt neben einer Grundschule die größte Gesamtschule des Wetteraukreises (Haupt-, Realschule und Gymnasium) sowie das örtliche Seniorenheim mit zzt. 60 Plätzen. Wissenswertes über unsere Gemeinde und die Aufgabenbereiche: Die Evangelische Kirchengemeinde Groß-Karben ist eine von sechs evangelischen Gemeinden in der Stadt

188 188 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Karben. Sie ist eine lutherisch und pietistisch geprägte Gemeinde, die mit neuen, zeitgemäßen Angeboten auch auf Menschen zugehen wollen, die der Kirche fernstehen. Dabei ist das ehrenamtliche Engagement auf der Grundlage von Gottes Wort sehr hoch. Gottesdienst und Seelsorge: Neben den wöchentlichen Sonntagsgottesdiensten feiert die Gemeinde bestimmte Gottesdienste mit den anderen Kirchengemeinden Karbens zusammen, z.b. an Christi Himmelfahrt im Groß-Karbener Schloßpark. Ergänzend gibt es Gottesdienste für spezielle Zielgruppen (z.b. Jugendgottesdienste) sowie Passions- und Adventsandachten. Im Seniorenheim findet alle 14 Tage ein Gottesdienst statt, der von den Pfarrern der anderen Karbener Gemeinden mitgetragen wird. In unserer Gemeinde wirken neben engagierten Gemeindegliedern auch Prädikanten bei gottesdienstlichen Feiern und Veranstaltungen mit. Ein selbstständig tätiger Besuchskreis besucht alle Neuzugezogenen und lädt sie zu gemeindlichen Aktivitäten ein. Der Pfarrer wird bei seinen Besuchen von Seniorengeburtstagen durch einen weiteren Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen unterstützt. Evangelische Kindertagesstätte: In eigener Trägerschaft und in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Karben betreibt die Evangelische Kirchengemeinde Groß-Karben eine viergruppige Kindertagesstätte mit Einzelintegrationsmaßnahmen. Die Kindertagesstättenleitung wünscht eine Begleitung bei ihrer auf Gottes Wort basierenden religionspädagogischen Konzeptarbeit. Außerdem existiert ein Mini-Kindergarten, der im Gemeindehaus stattfindet. Kinder- und Jugendarbeit: In unserer Gemeinde gibt es regelmäßige Mini-Kinderkirche (ab 1 Jahr) und Kindergottesdienst. Jungschararbeit (6-11 Jahre), Konfirmandenarbeit (unterstützt von ehrenamtlichen Gemeindegliedern) und einen Jugendkreis (ab 14 Jahre). Erwachsenenbildung/-zurüstung: Vier Hauskreise, ein Bibelkreis, ein Kreis Wissenschaft und Glaube sind die Angebote der Gemeinde in diesem Bereich. Seniorenarbeit: Ein sehr engagierter Mitarbeiterinnenkreis fühlt sich für die Seniorenarbeit verantwortlich. Der Seniorenkreis trifft sich monatlich und wünscht, dass der Pfarrer bzw. die Pfarrerin zu Beginn eine Andacht hält. Mission und Ökumene, Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden: Unserer Kirchengemeinde ist es ein Anliegen, sowohl äußere als auch innere Mission miteinander zu vernetzen und zu verzahnen. Sie pflegt schon seit Jahren Verbindung zu unterschiedlichen Missionswerken und zu den zwei römisch-katholischen Kirchengemeinden in Karben. Die Kirchengemeinde ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Gemeinden in Karben. Die Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Arbeitsgebieten entwickelt sich zur Zeit. Chor und Musik: Die Kinderarbeit wird ergänzt um den Kinder- und Jugendchor Kirchenmäuse. Des weiteren wird die gottesdienstliche Gemeindearbeit durch ein Bläserquartett und eine Jugendband bereichert. Sonstige Aktivitäten und Kreise: In der Gemeinde existiert ein Bastelkreis, der im Herbst einen Martinsmarkt veranstaltet sowie eine gut sortierte und geführte Gemeindebücherei. Eine eigene Presseund Öffentlichkeitsarbeit mit einem neu gestalteten Gemeindebrief, ein in vierwöchentlichem Abstand am Sonntag Nachmittag stattfindender Kirchenkaffee, ein monatlich stattfindender Tanzkreis und Gemeindefreizeiten komplettieren die Gemeindearbeit. Wir suchen eine/n in ihrer/seiner Predigt- und Zielrichtung an Jesus Christus orientierte/n Pfarrer/in. Er/Sie soll die von den letzten Amtsvorgängern an Gottes Wort orientierte Arbeit fortsetzen. Wir haben verstanden, dass dies nicht allein die Aufgabe des Pfarrers/der Pfarrerin ist. Darum suchen wir einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die sich mit uns zusammen auf den Weg macht, neue, an Gottes Wort orientierte Wege zu gehen, damit mehr Menschen Jesus Christus als ihren Herrn und Heiland erkennen. Und so erwarten wir, dass ein/e Bewerber/in in der Lage ist, biblisch-theologisch fundiert Auskunft zu geben und bereit ist, unsere Mitarbeiter/innen zu- und auszurüsten, ihnen hilft, ihre Gaben zu entdecken und die Gemeinschaft zu fördern. Gerne stellen wir auch ein Pfarrerehepaar ein. Wir bieten einen aktiven Kirchenvorstand, der die Arbeit mitträgt und eine große Anzahl engagierter Mitarbeiter/innen. Dem Pfarrer/Der Pfarrerin steht ein 1997/1998 vollständig renoviertes Pfarrhaus mit einer 5-Zimmer- Wohnung und einem Garten zur Verfügung. Das Pfarrhaus sowie die 700 Jahre alte Kirche und ein 1980 erbautes Gemeindehaus befinden sich nebeneinander im alten Ortskern von Groß-Karben. Weitere Auskünfte erteilen: Frau B. Fitzenberger, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: /13 20; Herr R. Engelhardt, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: / ; Herr J. Schlösser, Dekan, Tel.: / ; Herr K. Eibach, Propst, Tel.: 06 41/ Oberursel, Gemeindebezirk Heilig-Geist, Dekanat Hochtaunus. Erteilung eines Verwaltungsauftrages (0,5) durch die Kirchenleitung Ihre Ideen, Freude und Engagement für ein neu entstandenes Wohngebiet werden von uns gesucht. In unserem Gemeindebezirk im Norden der Stadt Oberursel ist ein großes Neubaugebiet Camp-King entstanden. Eine Grundschule wurde gebaut und viele junge Familien sind zugezogen. Die Stadt Oberursel plant darüber hinaus ein neues Bauprojekt auf dem sogenannten Südzucker- Areal (obere Hohemarkstraße, südlich des Hotels Waldlust). Aufgrund dieser Tatsache können wir eine 0,5- Stelle, zzt. befristet für vier Jahre, für eine Pfarrvikarin/einen Pfarrvikar oder eine Pfarrerin/einen Pfarrer anbieten. Wir wünschen uns eine offensive, kirchliche

189 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 189 Arbeit. Wir möchten eine Räumlichkeit anmieten, um dort ein Kirchencafé zu eröffnen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen dafür gewonnen werden. Haus- und Begrüßungsbesuche bei Neubürgern gehören deshalb in den unmittelbaren Tätigkeitsbereich. Auch die Erteilung von Religionsunterricht an der neuen Grundschule gehört zum Aufgabengebiet sowie das Angebot von Schulgottesdiensten im Verlauf des Kirchenjahres. Die sonntäglichen Gottesdienste in der Heilig-Geist- Kirche werden gemäß dem halben Dienstauftrag in Absprache mit der Kollegin gehalten. Wir sind ein Stadtteil der Gemeinde Oberursel, der Ende der 60er Jahre entstanden ist. Von Anfang an war daher die Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde St. Hedwig fester Bestandteil unserer Arbeit, auch bei der Begrüßung unserer Neubürger arbeiten wir zusammen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kinder- und Jugendarbeit, hierfür gibt es eine Vielzahl von Angeboten in unserem Gemeindezentrum. Ein großer Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter begleitet die Arbeit. Zu unserer Gemeinde gehört eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen, die am gemeindlichen Leben mit regelmäßigen Familiengottesdiensten teilnimmt. Für Kinder bis 3 Jahren gibt es täglich einen Mutter-Kind-Treff (Krabbelgruppen) in unserem Gemeindehaus. Wir haben hier im Besonderen den Schwerpunkt beschrieben, der uns wichtig ist. Wir wünschen uns eine/n Pfarrvikar/Pfarrvikarin oder eine Pfarrerin/einen Pfarrer für parochiale Dienste im Umfeld der Herausforderung eines komplett neu entstandenen Stadtteiles. Wir freuen uns deshalb auf eine Kollegin/einen Kollegen, die/der auf der guten Basis der bestehenden Gemeindearbeit selbstständig den neuen Schwerpunkt setzt mit der Maßgabe, diese wachsende Gemeinde zusammenzuführen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns bitte an: Pfarrerin Cornelia Synek, Tel.: / ; und Kirchenvorsteher Peter Rückert, Tel.: / Auch die kommissarische Dekanin, Pfarrerin Eva Reiß, Tel.: / ; und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 06 11/ ; stehen für Anfragen zur Verfügung. Schaafheim, Dekanat Groß-Umstadt, 0,5 Pfarrstelle für Gemeindeaufbau. Erteilung eines Dienstauftrages für drei Jahre. Zum zweiten Mal. Die evangelische Kirchengemeinde Schaafheim (3.330 Gemeindemitglieder) sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer für das Gemeindeaufbau-Projekt Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinde. Die Begleitkonzeption soll gezielt für das Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit entwickelt werden. Dort sollen exemplarisch Ansätze erarbeitet werden, die auf andere Arbeitsfelder des Gemeindelebens übertragbar sind. Gefragt ist nicht die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sondern die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen in verschiedenen Teams. Zurzeit sind 35 Personen in diesem Arbeitsfeld engagiert. Diese arbeiten eigenständig und zielgruppenorientiert, mit unterschiedlichen Arbeitsformen, in regelmäßigen Angeboten oder Projekten und sind Teil der Gemeindemitarbeiterversammlung. Fünfmal jährlich treffen sich dort alle Ehrenamtlichen der Gemeinde zu Schulung und Austausch. Wer sind wir? Die evangelische Kirchengemeinde Schaafheim geht einen reflektierten Weg der Gemeindeentwicklung. Wir haben mit dem KV und einer Projektgruppe, begleitet von einem Gemeindeberater, in einem intensiven Prozess unser Leitbild entwickelt: Unser Auftrag als Gemeinde: Wir wollen uns für die Menschen, die in unseren vier Orten wohnen, öffnen und ihnen helfen, bei Gott und in der Gemeinde zu Hause zu sein. Wir wollen zu einer Gemeinschaft von mündigen fröhlichen Jüngerinnen und Jüngern werden. Wen suchen wir? Wir suchen eine innovative Pfarrerin/einen innovativen Pfarrer mit Herz für den Gemeindeaufbau, die/der a) offen auf Menschen zugeht und ihre Gaben und ihr Potential wahrnimmt; b) engagiert ein eigenes Profil einbringt und in Teamarbeit zu Kompromissen fähig ist; c) Ideen von Ehrenamtlichen aufnimmt und in eine Unterstützungs- und Vernetzungsstruktur umsetzt; d) der/dem geistliches Leben ein persönliches Anliegen ist. Welche Aufgaben gehören zur Projektstelle? Die Pfarrerin/der Pfarrer soll eine Konzeption erarbeiten und umsetzen, die folgende Ziele verfolgt: a) Ehrenamtliche in ihren geistigen und geistlichen Bedürfnissen umfassend wahrzunehmen und zu fördern; b) sie zu befähigen, ihren individuellen Beitrag zum Auftrag der Gesamtgemeinde zu finden; c) ihnen zu helfen, ihre Gaben zu entfalten und sich auszuprobieren; d) ihnen Schulungswege zu eröffnen und ihre Kompetenzen zu entwickeln; e) sie zu befähigen, selbstständig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und anzuleiten; f) ihnen dabei zu helfen, Gemeindearbeit als gegenseitiges Unterstützungsnetz wahrzunehmen, zu gestalten und in Anspruch zu nehmen. Die Projektarbeit zielt darauf ab, sich nach zwei Jahren schrittweise aus der direkten Mitarbeit auszugliedern. Der Schwerpunkt liegt dann auf der Auswertung, die nach innen (Kirchengemeinde Schaafheim) und nach außen (andere Kirchengemeinden, Dekanate, EKHN) die Erfahrungen und Ergebnisse dokumentiert und zur Verfügung stellt.

190 190 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wir freuen uns über Ihr Interesse. Weitere Informationen erhalten Sie durch Pfarrerin Isabel Hartmann, Tel.: / und Pfarrer Stefan Hucke, Tel.: / sowie Dekan Heinz-Walter Laubscheer, Tel.: / oder Pröpstin Karin Held, Tel.: / Bewerbungen richten Sie bitte an die Kirchenverwaltung. Wachenheim, Dekanat Worms-Wonnegau, 0,5 Pfarrstelle, Modus A Wer wir sind Im idyllischen Zellertal in der Nähe des Donnersberges liegen die beiden Nachbargemeinden Wachenheim und Mölsheim. Die Einwohner schätzen die ruhige Wohnlage in den vom Weinbau geprägten Orten und können dennoch in kurzer Zeit in den nahe gelegenen Ballungsgebieten sein. So fühlen sich bei uns nicht nur Winzer, Landwirte und Gewerbetreibende wohl, sondern auch Erwerbstätige und Akademiker. Die Grundschule und die Hauptschule befinden sich in den Nachbarorten und die weiterführenden Schulen in Worms, Alzey oder Kirchheimbolanden. Alle Schulen sind durch gute Busverbindungen problemlos erreichbar. Zur Pfarrstelle gehören beide selbstständigen Kirchengemeinden, Wachenheim mit 432 Gemeindegliedern (715 Einwohnern) und das ein Kilometer entfernte Mölsheim mit 381 Gemeindegliedern (625 Einwohnern). Wegen Wechsel des bisherigen Pfarrers in die Pfalz ist die halbe Pfarrstelle nun neu zu besetzen. Was wir zu bieten haben Die trutzige spätgotische Remigiuskirche in Wachenheim (2001 mit neuer Gaszentralheizung ausgestattet) beherbergt einen sehenswerten Marienaltar aus dem Jahr 1489 und ist immer wieder Ziel von Wander- und Pilgergruppen. Die wunderschöne Ägidiuskirche in Mölsheim (2002 komplett renoviert und mit neuer Heizung ausgestattet, Orgel restauriert und erweitert) steht zusammen mit einem malerischen Gemeindehaus und dem Kindergarten frei über dem Dorf am Hang mit herrlicher Sicht nach Süden und Blick auf das im Tal gelegene Wachenheim. Das geräumige Pfarrhaus (240 m 2 ) steht in Wachenheim und bietet mit sieben hellen und freundlichen Zimmern, großzügiger Küche mit Balkon, großem Arbeitszimmer (Fußboden 2004 neu renoviert) mit Vorraum und Archiv, Badezimmer mit separatem Duschraum und WC auch einer großen Familie ausreichend Wohnraum. Garage, Scheune, zwei Fahrradschuppen, ein großer Garten (Obstbaumwiese) gehören dazu. Das Pfarrhaus wurde 1998 grundlegend renoviert und 2001 komplett mit Wärmeschutzfenstern und einer neuen Gaszentralheizung ausgestattet. Pfarrhaus, Kirche, Kindergarten (2001 komplett saniert), Büro (2006 renoviert) und Gemeindesaal bilden ein idyllisches und gepflegtes Ensemble in der Ortsmitte von Wachenheim, abseits des Verkehrslärms. In beiden Kirchengemeinden wird vierzehntägig Gottesdienst gefeiert. An kirchlichen Feiertagen wird in jeder Gemeinde je ein Gottesdienst abgehalten. Beide eingruppigen Kindergärten beteiligen sich zu besonderen Anlässen an den Gottesdiensten. Beide Kindergärten werden demnächst auch zweijährige Kinder aufnehmen, die Räume wurden bereits umgestaltet. In Mölsheim trifft sich der Seniorenkreis einmal im Monat unter Leitung einer Kirchenvorsteherin. In unseren beiden Dörfern findet ein reges Vereinsleben (sportlich und kulturell) statt, wobei sich das Angebot an alle Altersgruppen richtet. Insgesamt vier Chöre tragen immer mit Freude zur gesanglichen Bereicherung von Festgottesdiensten bei. Die Verwaltungsarbeit unserer zwei selbstständigen Gemeinden umschließenden Pfarrei erhält tatkräftige Unterstützung einer sehr engagierten und fachkundigen Sekretärin (wöchentlich 5 Stunden) und der Regionalverwaltung Alzey. Weiterhin sind fünf Erzieherinnen und im Nebenamt zwei Reinigungskräfte, ein Gartenpfleger, eine Küsterin für Mölsheim, ein Küsterehepaar für Wachenheim und einem Organisten für beide Gemeinden tätig. Der neue Pfarrer/Die neue Pfarrerin kann sich auf den Rückhalt engagierter Kirchenvorstände freuen. Die Arbeit in der 0,5 Pfarrstelle soll per Pfarrdienstordnung durch eine Kollegin aus dem Dekanat unterstützt werden. Wen wir uns wünschen Wir wünschen uns von unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrer, dass sie/er sich den Menschen in unseren Gemeinden liebevoll zuwendet, in den Gottesdiensten die frohe Botschaft menschennah und verständlich verkündigt und die Aktivitäten in unseren Gemeinden weiterhin unterstützt. Besuchen Sie uns doch einmal! Sie werden sich im idyllischen Zellertal sicher sofort wohlfühlen. Für Auskünfte dürfen Sie sich gerne an Herrn Volker Fürnkranz, Wachenheim, Tel.: /88 94 bzw. Herrn Frieß, Mölsheim, Tel.: /3 35 wenden. Der Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: / steht ebenso für Nachfragen zur Verfügung wie der zuständige Dekan, Harald Storch, Tel.: 06241/ Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weinbach, Dekanat Weilburg, 1,0 Pfarrstelle, Modus C, zum zweiten Mal Die Ev. Kirchengemeinde Weinbach sucht nach der Ruhestandsversetzung des seitherigen Pfarrers zum 1. Juni 2006 eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Lage und Struktur: Weinbach liegt im Landkreis Limburg-Weilburg. Der Ort Weinbach ist auch Sitz der Gemeindeverwaltung der Großgemeinde. In Weinbach gibt es Ärzte, eine Apotheke, einige Geschäfte sowie eine Grundschule. Weiterführende Schulen sind in erreichbarer Nähe (Weilburg und Weilmünster ca. 7 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar). Die Evangelische Kirchengemeinde besteht aus etwa Gemeindegliedern, die sich auf Weinbach (1.050)

191 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 191 und Freienfels (250) verteilen. Zur Kirchengemeinde gehören das Pfarrhaus, die Kirche, zwei evangelische Kindertagesstätten, das Gemeindehaus und in Freienfels ein Gottesdienstraum. Das Pfarrhaus: Das Pfarrhaus liegt in unmittelbarer Nähe zur Kirche und zum Gemeindehaus. Es befindet sich zurzeit in Komplettrenovierung, hat ein Erd- und Obergeschoss mit insgesamt sieben Zimmern, Küche und Bad sowie ein separates Gemeindebüro. Keller, Garage und Garten sind ebenfalls vorhanden. Leben in unserer Gemeinde: Schwerpunkte des Gemeindelebens bilden neben dem sonntäglichen Gottesdienst vielfältige andere Gottesdienste: - vier Samstagabend Gottesdienste - Familiengottesdienste, zum Teil von den Kita`s gestaltet - Burggottesdienst in der Burgruine Freienfels - Kindergottesdienste parallel zum Gottesdienst - Ökumenische Gottesdienste zum Schulanfang An Kreisen gibt es einen ehrenamtlichen Besuchsdienstkreis und zwei Frauenkreise, die sich regelmäßig treffen. Wir bieten: An beiden Gottesdienstorten wirken jeweils eine Küsterin und eine Organistin mit. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen sind im Besuchsdienst tätig, ein achtköpfiges Mitarbeiterteam gestaltet den Kindergottesdienst. Unser Kita-Team, bestehend aus derzeit 14 Mitarbeiterinnen, betreut zwei dreigruppige Kita`s und arbeitet sehr selbstständig. Sie finden in unserem aktiven Kirchenvorstand tatkräftige Unterstützung. Wir wünschen uns: Die Evangelische Kirchengemeinde wünscht sich eine/n volkskirchliche/n und bodenständige/n Pfarrerin/Pfarrer, gerne mit Familie, die/der sich an der Verkündigung der Bibel und an den gesellschaftlichen und kirchlichen Gegebenheiten orientiert und sich verantwortlich für die Fortführung der gewachsenen und im Aufbau befindlichen Gemeindearbeit fühlt. Er/Sie sollte zu konzeptionellem Denken fähig sein, gerne im Team arbeiten, Menschen motivieren und eigene Impulse setzen können. Eine religionspädagogische Mitwirkung in den Kindertagesstätten ist erwünscht. Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Detlef Dern, Tel.: / sowie Dekan Ulrich Reichard, Tel.: / und Propst Michael Karg, Herborn, Tel.: / Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Dekanate Bad Schwalbach und Idstein 0,5 Fach- oder Profilstelle Bildung Die Profilstelle Bildung wird neu eingerichtet. Sie bietet Ihnen Möglichkeiten zu eigenverantwortlicher und innovativer Arbeit in dem Handlungsfeld Bildung im Team mit den anderen Profistelleninhaber/innen und den Mitarbeiter/innen in den Dekanaten. Schwerpunkte sind: - die Entwicklung eines Konzeptes der Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Erwachsenenbildung der Dekanate; - die Förderung der Zusammenarbeit von Gemeinden in der Erwachsenenbildung; - die Förderung und Entwicklung christlicher Spiritualität und Frömmigkeit; - die Gewinnung und Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der Erwachsenenbildung. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin soll evangelische Perspektiven auf aktuelle Lebensfragen ins Gespräch bringen und Hilfestellung bieten, dass Glaube wieder sprachfähig wird und Menschen sich in der Kirche neu beheimaten. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Bad Schwalbach und Idstein sollen Schwerpunkte gesetzt werden. Wir bieten der Bewerberin/dem Bewerber: - Unterstützung durch engagierte Mitarbeiter/innen in den Dekanaten; - zukünftig einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz im Haus der Kirche und Diakonie in Idstein; - Offenheit für neue Ideen und Impulse. Wir erwarten von der Bewerberin/dem Bewerber: - eigenständiges Arbeiten im Rahmen des Aufgabengebietes; - fachliche Kompetenz und die Bereitschaft, sich fortzubilden; - ein klares evangelisches Profil; - Team- und Dialogfähigkeit; - und dieselbe Begeisterung, mit der wir uns für das Dekanat engagieren. Die Stellenbesetzung ist auf fünf Jahre begrenzt. Eine Verbindung dieser Profilstelle mit der Stelle im Bereich Ökumene ist möglich. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Idstein, Gruner Straße 66, Idstein. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbungen an die Kirchenverwaltung der EKHN. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Klaus Schmid, Bad Schwalbach, Tel.: 06128/488810; Präses Käte Hofmann, Tel.: 06128/48880; Dekanin Heinke Geiter, Idstein, Tel.: 06126/584300; Präses Martin Becker, Tel.: 06126/ Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Dekanate Bad Schwalbach und Idstein 0,5 Fach-/Profilstelle Ökumene Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Dekanate Bad Schwalbach und Idstein liegt inmitten des landschaftlich reizvollen Untertaunus und reicht von den Toren des Feldbergs bis zum Rheingau und von Taunusstein

192 192 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr bis nach Selters, nördlich von Bad Camberg. Die evangelischen Christen sind in 53 Kirchen-gemeinden beheimatet, deren unterschiedliche Struktur die regionale und soziologische Vielfalt unserer Dekanate widerspiegelt. Die Profil-/Fachstelle wurde neu eingerichtet und bietet Ihnen daher die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und innovativer Arbeit in dem Handlungsfeld. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeit im Bereich der Profil-/Fachstelle gehören: - Beobachtung neuer religiöser Bewegungen und Weltanschauungen; - Beratung und Information der Gemeinden: - Pflege evangelischer Spiritualität. Förderung der interkonfessionellen Beziehungen: - Kontakte und Beziehungen zu anderen christlichen Konfessionen; - Vorbereitung und Durchführung ökumenischer Veranstaltungen. Förderung der interreligiösen Beziehungen: - Kontakte zu muslimischen Gruppen in der Region aufbauen und pflegen; - Pflege der Partnerschaft mit der afrikanischen Diözese Moschi/ Tansania; - Ausbau einer Partnerschaft mit rumänischen Gemeinden im Kreis Salaj; - Unterstützung der bestehenden Weißrußland- und Rumänienarbeit; - Organisation von Partnerschaftsreisen, Wir bieten der Bewerberin/dem Bewerber: - eine an der Entwicklung ökumenischer Partnerschaften sehr interessierte Gruppe haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen in der Region; - Unterstützung durch engagierte Mitarbeiter/innen in den Dekanaten; - einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz im Haus der Kirche in Idstein; - Offenheit für neue Ideen und Impulse. Wir erwarten von der Bewerberin/dem Bewerber: - eigenständiges Arbeiten im Rahmen des Aufgabengebietes; - fachliche Kompetenz und die Bereitschaft, sich fortzubilden; - ein klares evangelisches Profil; - ökumenische Erfahrungen; - Teamfähigkeit; - Kooperationsbereitschaft mit anderen Diensten in den Gemeinden, den Dekanaten und der Propstei; - gute Englischkenntnisse; - Dialogfähigkeit. Die Stellenbesetzung ist auf fünf Jahre befristet. Bei entsprechender Eignung ist eine Verbindung dieser Stelle mit der Stelle im Bereich Bildung möglich. Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Idstein, Gruner Straße 66, Idstein. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbungen an die Kirchenverwaltung der EKHN. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Klaus Schmid, Bad Schwalbach, Tel.: / ; Präses Käte Hofmann, Tel.: / ; Dekanin Heinke Geiter, Idstein, Tel.: / ; Präses Martin Becker, Tel.: / Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Dekanate Bad Schwalbach und Idstein Profil- oder Fachstelle Gesellschaftliche Verantwortung ( 0,25%) Die Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Bad Schwalbach und Idstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Stelleninhaber für die Profil-/Fachstelle Gesellschaftliche Verantwortung. Entsprechend dem Satz Bonhoeffers Kirche ist nur Kirche, wenn sie für andere da ist sehen wir im sozialdiakonischen Handeln eine zentrale Lebensäußerung der Kirche. Unser Ziel ist es, Hilfe suchenden Menschen ein menschenwürdiges selbst bestimmtes Handeln und Leben in Würde zu ermöglichen. Da in Deutschland Armut immer mehr zum Problem wird, sind wir als Kirche gefordert, Armut zu lindern, Menschen bei ihrer Suche nach Lebensperspektiven zu unterstützen und sie mit ihren Problemen nicht allein zu lassen. Deshalb soll Folgendes schwerpunktmäßig Aufgabe der Profil/Fachstelle sein: - Schulung und Förderung von Mitarbeitern, die arbeitslose Menschen beraten und betreuen; - Vernetzung von Arbeitsloseninitiativen; - Entwicklung von Lebensperspektiven mit einer oder ohne eine berufliche Tätigkeit; - Beratung und Unterstützung in der Bewältigung familiärer Problemlagen, die sich aus Arbeit- und Mittellosigkeit ergeben; - Mitarbeit beim Aufbau einer Tafel; - Koordination und Organisation der Tafel. All dies soll in enger Zusammenarbeit mit dem regionalen Diakonischen Werk in Bad Schwalbach geschehen. Wir erwarten hohes soziales Engagement, Flexibilität, Organisationstalent und Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, mit uns gemeinsam Neues zu entwickeln. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihre Bewerbungen richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Idstein, Gruner Straße 66, Idstein. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbungen an die Kirchenverwaltung der EKHN. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Klaus Schmid, Bad Schwalbach, Tel.: 06128/488810; Präses Käte Hofmann, Tel.: 06128/48880; Dekanin Heinke Geiter, Idstein, Tel.: 06126/584300; Präses Martin Becker, Tel.: 06126/ Das Evangelische Missionswerk in Deutschland e.v. (EMW) ist ein Dach- und Fachverband evangelischer Kirchen, Missionswerke und missionarischer Einrichtungen. Es unterstützt diese bei Aufgaben in Mission und Evangelisation, bei der Förderung partnerschaftlicher

193 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 193 Beziehungen zu Kirchen in Übersee und der Stärkung ökumenischer Kooperation in Deutschland. Baldmöglichst ist im EMW die Vollzeitstelle Referentin oder Referentfür Grundsatzarbeit und Theologische Ausbildung zu besetzen. Zu den Aufgaben gehören im Schwerpunkt Grundsatzarbeit: - selbstständiges Aufgreifen missionstheologischer und ökumenischer Themen und Impulse, - Erstellen von Beiträgen/Referaten zur Diskussion innerhalb der Mitglieder des EMW und im Bereich der evangelischen Kirchen Deutschlands und der Ökumene, - Mitarbeit an Publikationen des EMW, - Geschäftsführung der Theologischen Kommission des EMW sowie im Bereich Theologische Ausbildung vor allem: - projekt- und programmorientierte Förderung von Partnern theologischer Ausbildung in der weltweiten Ökumene, - Geschäftsführung der Kommission Theologische Ausbildung des EMW, - Kooperation mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen im Bereich der theologischen Ausbildung (ETE) weltweit. Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber müssen ordiniert sein und im Dienstverhältnis zu einer der Mitgliedskirchen des EMW stehen. Promotion oder einschlägige missionstheologische Arbeiten werden erwartet. Sicheres Beherrschen der englischen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung; Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache sind erwünscht. Ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Auslandsdienstreisen sind für die Tätigkeit unerlässlich. Die Vergütung erfolgt in entsprechender Anwendung von Besoldungsgruppe A 13/14. Die Berufung ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Für Auskünfte steht Herr Direktor Christoph Anders, Normannenweg 17-21, Hamburg, Tel. (040) ; christoph.anders@emw-d.de, zur Verfügung. An ihn ist eine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 15. Juni 2006 zu richten. Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (100 % Stelle) (Erziehungszeitvertretung zunächst befristet auf 1 Jahr) für die Gemeinden Roßdorf (75 %) und Gundernhausen (25%) zum 01. September 2006 eine kompetente Kraft als Erziehungszeitvertretung Wir laden Sie ein, in diesen lebendigen und sich entwickelnden Gemeinden Ihre Talente: - Jugendarbeit als eine Herausforderung anzunehmen - Teamfähigkeit - Integrationsfähigkeit - Spiritualität - haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen zu begeistern zur Verfügung zu stellen. Die beiden Gemeinden wünschen sich außerdem, dass Sie - sich zu erkennen geben und den Menschen gegenüber aufgeschlossen sind - Jugendgottesdienste als zentralen Ort auch der Gemeindejugend sehen - Visionen zur weiteren Gemeindeentwicklung haben. Dafür bieten wir: - ein leistungsfähiges Team - eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden - viele Entfaltungsmöglichkeiten in Gemeinden und Dekanat - Bezahlung nach KDAVO Wir freuen uns, liebenswerte Gemeinden mit einer guten Infrastruktur (alle Schulen vor Ort bzw. im nahe gelegenen Darmstadt) bieten zu können. Bei der Wohnungssuche sind die Gemeinden gerne behilflich. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der E- vangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis an: Dekan Arno Allmann, Grabengasse 20, Ober-Ramstadt. Weitere Informationen und Kontakte erhalten Sie bei Dekan Arno Allmann Tel.: / Pfarrer Andreas Rose Tel.: / Pfarrer Wolfram Seeger Tel.: / oder unter und Das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (100%-Stelle) zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Weiterführung der erfolgreich angelaufenen Jugendsozialarbeit im Stadtteil Worms-Herrnsheim für die Dauer von 2 Jahren. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden.

194 194 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Der Schwerpunkt der Stelle, die in Kooperation mit der Stadt Worms eingerichtet wurde, liegt in der Betreuung des Jugendtreffs auf der Herrnsheimer Höhe. Das Aufgabenprofil beinhaltet insbesondere die Förderung der Integration von jugendlichen AussiedlerInnen nach dem bestehenden Konzept. Die/der Mitarbeiter/in wird durch Honorarmitarbeiter unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Stadt und der evangelischen Kirchengemeinde Herrnsheim soll allmählich eine begleitende Jugendsozialarbeit aufgebaut werden. Die Vergütung erfolgt nach der KDAVO (EKHN). Anstellungsträger ist das Dekanat Worms-Wonnegau. Dienstsitz ist Worms-Herrnsheim. Weitere Informationen über die Stelle erhalten sie beim Vorsitzenden des gemeindepädagogischen Ausschusses Dekanatsjugendreferent Hans-Otto Rödder,Tel: / Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens (verkürzte Bewerbungsfrist) an das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau, Seminariumsgasse 1, Worms, Tel / Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (0,5 Stelle) zum Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt 0,1 Stelle. Als Dekanatsstelle ist diese auf 2 Jahre befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Dienstsitz ist die Ev. Christuskirchengemeinde Dietzenbach mit einem 0,4 Anteil. Die Kirchengemeinde hat 3700 Gemeindemitglieder und zwei Pfarrstellen. Es steht ein Gemeindehaus für die Arbeit zur Verfügung. In der Stadt gibt es zwei weitere ev. Gemeinden. Zu Ihren Aufgaben gehören - Planung und Durchführung von bestehenden Angeboten mit einem ehrenamtlichen Team: Kindergruppe 6 8 J., Kinderkirche, Aufbau ab 9 J. - Erstellung eines Konzepts für die Arbeit mit Eltern dieser Kinder - Mitarbeit und Teilnahme an Familiengottesdiensten - Kooperation mit dem Konfi-Mütter-Treff ehemaliger Konfirmanden - Gewinnung, Begleitung und Schulung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit - Projektarbeit mit Konfirmanden, auch Freizeiten - Zusammenarbeit mit anderen Trägern im Umfeld der Kommune und der Ev. Kirche, z.b. Projekt an der Grundschule (1 2 pro Jahr) Wir erwarten: - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in Zusammenarbeit mit den Hauptund Ehrenamtlichen - Führerschein Klasse B und eigenen PKW Tätigkeit im Dekanat nach Absprache und persönlichen Qualifikationen 1. Projektarbeit in der Region 2. Aufgabenfeld in einem innovativen Schwerpunkt des Dekanates 3. Arbeit im Team der 11 GemeindepädagogInnen 4. Zusammenarbeit mit dem Dekanatssynodalvorstand Anforderungen Wir suchen einen engagierten Menschen, der die ihm gestellten Aufgaben angeht und weiter entwickelt. Berufserfahrung ist wünschenswert, aber keine Bedingung. Wir erwarten selbständiges Arbeiten, organisatorisches Können, Teamfähigkeit und Kreativität, ebenso auch die Fähigkeit zur Motivierung von Jugendlichen und Erwachsenen für kirchliches Engagement. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der E- vangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ein Büro steht Ihnen zusammen mit dem Kirchenmusiker zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Dekanin J. Jürges- Helm, Tel / , Fax bzw. beim Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde. Auskünfte in der Christuskirchengemeinde erteilt der Vorsitzende Norman Körtge, Tel / und Pfarrer Matthias Lenz, Tel / Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann unter Umständen berufsbegleitend erworben werden) (100 %-Stelle) für die Jugendarbeit im Bereich Usinger Land. Die Stelle wird von den beiden Kommunalgemeinden Grävenwiesbach und Weilrod zur Hälfte mitfinanziert. In den meisten Orten gibt es Jugendarbeit, bzw. ein JUZ.

195 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 195 Vielfach wird die Jugendarbeit auch von Vereinen getragen oder es gibt den Verein christlicher Pfadfinder (VCP). Die Kirchengemeinden sehen - ebenso wie die betroffenen Kommunen - die Notwendigkeit einer begleitenden Jugendarbeit. Durch die verschiedenen beteiligten Träger ist die Arbeit sehr vielschichtig. Wir wünschen uns für diese Arbeit einen Menschen mit - einem klaren christlichen Profil - Freude an der Arbeit mit Jugendlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen - Lust, Fähigkeiten und Geschick zum Dienst in einem viel gefächerten Arbeitsfeld, das viele Absprachen erfordert, aber dafür auch mit Sicherheit großen Reichtum an Vielfalt und Möglichkeiten bietet. Die Aufgaben im Einzelnen: - "der" bzw. "die" Ansprechpartner/in sein für die Jugendlichen - Arbeit mit Jugendlichen ab 14 Jahren in festen Gruppen - Unterstützung und Begleitung der selbstverwalteten Jugendarbeit in den bestehenden Jugendzentren - Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen - Projektarbeit - Ausprobieren von Neuem, gemeinsame Gottesdienste, Jugendkirchentage - Kooperation mit der Dekanatsjugendreferentin und den anderen Gemeindepädagogen Die Arbeit wird unterstützt von Vereinen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Die Konzeption für diese Stelle kann gemeinsam weiter entwickelt werden. Die Gesamtentwicklung des Gemeindepädagogischen Dienstes im Dekanat Hochtaunus soll aber auch im Blick bleiben. Ein Büro wird im Bereich des Rathauses in Grävenwiesbach angesiedelt sein. Bei der Wohnungssuche sind wir selbstverständlich gerne behilflich. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den kirchlichen Vorgaben. Auskünfte und Bewerbungsadresse: Auskünfte erteilt gerne: Pfarrer Klaus-Fr. Rüb, Grävenwiesbach, Tel.: Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum an: Evangelisches Dekanat Hochtaunus, z.h. Herrn Prof. Gottfried Pohlmann, Kirchgasse 10, Usingen oder per an das Dekanatsbüro: c.landsiedel@ev.dekanat-usingen.de. Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen mit Befähigung zur Erteilung von Religionsunterricht (kann berufsbegleitend erworben werden) (100 %-Stelle) (50 % gemeindepädagogischer Dienst / 50 % Erteilung RU), die zunächst auf zwei Jahre befristet ist. Im Rahmen der Gesamtkonzeption für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat Vogelsberg kann an der Oberwaldschule in Grebenhain eine halbe Stelle im gemeindepädagogischen Dienst besetzt werden, die durch einen hauptamtlichen Gestellungsvertrag zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht im Umfang einer halben Stelle ergänzt wird. Die Stelle wurde neu errichtet. An der Oberwaldschule in Grebenhain (Grundschule und Gesamtschule mit insgesamt ca. 900 Schülerinnen und Schülern) besteht ein besonderer Bedarf im Fach Evangelische Religion. Die Schule beginnt ab dem Schuljahr 2006/07 mit pädagogischer Mittagsbetreuung. Das Dekanat möchte in Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde Grebenhain/Crainfeld an der Oberwaldschule eine schulbezogene Jugendarbeit beginnen. Zu den Aufgaben gehört deshalb neben der Erteilung von Religionsunterricht der Aufbau einer schulbezogenen Jugendarbeit mit Angeboten im Rahmen der pädagogischen Mittagsbetreuung und in Projektwochen, mit Angeboten geistlichen Lebens, Einzelberatung und die Mitarbeit in der Gewalt- und Drogenprävention. Die Verbindung zur Kirchengemeinde soll über die Begleitung einer Kinder- bzw. Jugendgruppe in der Kirchengemeinde gewährleistet werden. Ebenso gehört der Kontakt zum Dekanatsteam und ggf. die Mitarbeit bei einer Freizeitmaßnahme des Dekanates zum Stellenprofil. Die Schule stellt Räumlichkeiten zur Verfügung. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Weitere Voraussetzungen sind ein von der EKHN anerkannter Abschluss in Gemeindepädagogik und die Befähigung zur Erteilung von Religionsunterricht bzw. die Bereitschaft, diese berufsbegleitend zu erwerben. Gemäß derzeitiger Vorgaben der EKHN hat die Stellenbesetzung mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeinde-pädagogischer Qualifi-kation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 23. Juni 2006 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, Lauterbach. Die Schulleitung, Vertreter des Kirchenvorstandes Crainfeld und der kommunalen Gemeinde, die zur Finanzierung der Stelle beiträgt, nehmen beratend am Auswahlverfahren teil. Eine Verlängerung über die Befristung hinaus wird angestrebt. Auskünfte erteilt gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Tel /24 56 oder

196 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

197 Nr. 7 Darmstadt, den 1. Juli 2006 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer (PfUrlO) vom 18. Mai Ausführungsbestimmungen zur Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer vom 30. Mai Merkblatt zur Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer 201 Verwaltungsverordnung über die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst (Anstellungsverordnung AnstVO) vom 8. Juni ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Beschluss des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission vom 20. Mai Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Gewährung von Altersteilzeit vom 28. März Arbeitsrechtsregelung zur Einführung einer Tätigkeitszulage vom 24. Mai BEKANNTMACHUNGEN Errichtung, Umwandlung, Verbindung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen 206 Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Rodgau 211 Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) der EKHN für das Rechnungsjahr Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht 212 Erste Theologische Prüfung 212 Zweite Theologische Prüfung 212 Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung 212 DIENSTNACHRICHTEN 213 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 216 Gesetze und Verordnungen Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer (PfUrlO) Vom 18. Mai 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 15 Abs. 2 des Pfarrdienstgesetzes vom 26. November 2003 (ABl S. 93) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Abschnitt 1. Allgemeines 1. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für den Urlaub, die dienstfreien Tage und die Abwesenheit vom Dienstort der Pfarrerinnen und Pfarrer einschließlich der Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare. (2) Für die Pfarrerinnen und Pfarrer im Schuldienst gelten die Vorschriften der Länder Hessen und Rheinland- Pfalz für Lehrerinnen und Lehrer. Abschnitt 2. Erholungsurlaub 2. Urlaubsanspruch und Urlaubsjahr. (1) Pfarrerinnen und Pfarrer haben Anspruch auf Erholungsurlaub ( 15 Abs. 1 Pfarrdienstgesetz). (2) Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. 3. Urlaubsdauer. (1) Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach dem Lebensjahr, das während des Urlaubsjahres vollendet wird, und beträgt bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 35 Kalendertage,

198 198 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 38 Kalendertage, bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 44 Kalendertage, nach dem vollendeten 50. Lebensjahr 48 Kalendertage. (2) Bei Pfarrerinnen und Pfarrern in Teilbeschäftigung richtet sich die Dauer des Urlaubes nach Absatz 1. Ist der regelmäßige Dienst nicht auf alle Wochentage verteilt oder auf einige Wochen im Monat beschränkt, vermindert sich die Zahl der Urlaubstage für jeden zusätzlichen dienstfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/365 des Urlaubs nach Absatz 1 zuzüglich eines etwaigen Zusatzurlaubes nach 4. Ein sich bei der Berechnung ergebender Bruchteil unter einem halben Tag bleibt unberücksichtigt, ein darüber hinaus gehender Bruchteil wird als voller Urlaubstag gerechnet. (3) Für die Urlaubsdauer der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Kirchenverwaltung, in den Arbeitszentren und in den weiteren gesamtkirchlichen Einrichtungen gelten die Vorschriften für Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte entsprechend. 4. Zusatzurlaub. (1) Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von sieben Kalendertagen im Urlaubsjahr. (2) Pfarrerinnen und Pfarrern kann bei einem Grad der Behinderung von wenigstens 25 und höchstens 49 wegen einer durch die Behinderung bedingten Erholungsbedürftigkeit Zusatzurlaub von vier Kalendertagen im Urlaubsjahr gewährt werden. Der Grad der Behinderung ist durch den Bescheid eines Versorgungsamtes oder durch ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis nachzuweisen. 5. Wartezeit und Teilurlaub. (1) Der Urlaubsanspruch soll erst sechs Monate nach der Einstellung geltend gemacht werden. (2) Beginnt das Dienstverhältnis im Laufe eines Kalenderjahres, beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Dienstverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs. (3) Der Urlaub wird für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne Besoldung um ein Zwölftel gekürzt. Haben Pfarrerinnen und Pfarrer den ihnen zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit oder der Beurlaubung nicht oder nicht vollständig erhalten, so ist der Resturlaub bei Wiederaufnahme des Dienstes im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Haben Pfarrerinnen und Pfarrer vor dem Beginn der Elternzeit oder der Beurlaubung mehr Urlaub erhalten, als ihnen zusteht, so ist der Urlaub, der ihnen nach der Wiederaufnahme des Dienstes im laufenden Urlaubsjahr zusteht, um die zuviel gewährten Urlaubstage zu kürzen. Dies gilt nicht bei einer Beurlaubung im dienstlichen Interesse. (4) Beginnt der Ruhestand oder der Wartestand in der ersten Hälfte des Jahres, beträgt der Urlaub die Hälfte des Jahresurlaubs. (5) Urlaub aufgrund eines anderen Beschäftigungsverhältnisses während des Jahres wird auf den Urlaub nach dieser Verordnung angerechnet. (6) Bruchteile von Tagen werden auf volle Tage aufgerundet. 6. Teilung des Urlaubs. (1) Die Pfarrerinnen und Pfarrer sollen den ihnen zustehenden Urlaub im Laufe des Urlaubsjahres voll in Anspruch nehmen. (2) Der Urlaub ist auf Wunsch geteilt zu gewähren; die Teilung soll jedoch auf drei Abschnitte beschränkt werden. (3) Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindedienst sollen die Weihnachtsfeiertage, die Karwoche sowie die Osterund Pfingstfeiertage nicht in den Urlaub einbeziehen. Über Ausnahmen entscheidet die Dekanin oder der Dekan. 7. Urlaubsantritt und Verfall des Urlaubs. (1) Der Urlaub muss spätestens bis zum 30. Juni des nächsten Jahres angetreten werden. (2) Resturlaub aus dem Vorjahr verfällt, wenn er nicht gemäß Absatz 1 rechtzeitig angetreten worden ist. In dienstlich begründeten Ausnahmefällen kann die Frist auf Antrag von der oder dem Dienstvorgesetzten bis zum 30. September verlängert werden. 8. Urlaubsvertretung. (1) Der Urlaub darf nur erteilt und angetreten werden, wenn eine ordnungsgemäße Vertretung gewährleistet ist. (2) Die Pfarrerinnen und Pfarrer sind zur gegenseitigen Vertretung verpflichtet ( 14 Pfarrdienstgesetz). Sie haben rechtzeitig für ihre Urlaubsvertretung zu sorgen. (3) Die Dekanin oder der Dekan erstellt nach Absprache in der Dekanatskonferenz, möglichst zum Jahresbeginn, einen Urlaubs- und Vertretungsplan für das Dekanat. 9. Erteilung des Urlaubs. (1) Der Urlaub ist in der Regel spätestens vier Wochen vor Urlaubsantritt unter namentlicher Angabe der Vertretung sowie der Urlaubsanschrift schriftlich bei der oder dem Dienstvorgesetzten zu beantragen. (2) Die oder der Dienstvorgesetzte erteilt den Urlaub, wenn die Vertretung ordnungsgemäß geregelt ist und nicht dringende dienstliche Gründe die Anwesenheit der Pfarrerin oder des Pfarrers erforderlich machen. 10. Widerruf des Urlaubs. Die oder der Dienstvorgesetzte kann den bereits erteilten Urlaub widerrufen, wenn die Anwesenheit der Pfarrerin oder des Pfarrers aus dringenden dienstlichen Gründen erforderlich wird. Die durch den Widerruf entstandenen Kosten werden auf Antrag erstattet. 11. Erkrankung während des Urlaubs. Wird die Pfarrerin oder der Pfarrer vor Antritt eines bereits erteilten Urlaubs oder während des Urlaubs durch Krankheit dienstunfähig und zeigt sie oder er dies der oder dem Dienstvorgesetzten unverzüglich an, so wird die Zeit der Dienstunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet. Die Dienstunfähigkeit ist durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Eine Verlängerung des Urlaubs wegen der Erkrankung ist besonders zu beantragen.

199 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 199 Abschnitt 3. Sonstiger Urlaub 12. Urlaubserteilung. Sonstiger Urlaub gemäß den 13 bis 18 wird von der oder dem Dienstvorgesetzten erteilt und bedarf in den besonders geregelten Fällen der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. 13. Kururlaub. (1) Urlaub für eine fachärztlich verordnete und als beihilfefähig anerkannte Heilkur oder Heilbehandlung in einem Sanatorium oder für eine versorgungsärztlich verordnete Badekur ( 11 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz) ist auf den Erholungsurlaub nicht anzurechnen. Dauer und Häufigkeit bestimmen sich nach den Vorschriften der Hessischen Beihilfenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat rechtzeitig für die Vertretung zu sorgen. 14. Genesungsurlaub. (1) Zur Wiederherstellung der Gesundheit oder bei drohender schwerer Gesundheitsgefährdung kann Urlaub erteilt werden. Dem Antrag ist ein ärztliches Zeugnis über die Notwendigkeit des Urlaubs beizufügen. Die Gewährung bedarf der Genehmigung der Kirchenverwaltung. Diese kann die Vorlage eines vertrauensärztlichen Gutachtens verlangen. (2) Soweit der Urlaub vier Wochen übersteigt, kann er ganz oder teilweise auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. (3) Die Vertretung regelt die oder der Dienstvorgesetzte. 15. Fortbildungsurlaub. (1) Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat jedes zweite Jahr Anspruch auf einen Fortbildungsurlaub von insgesamt vierzehn Tagen. Näheres regelt das Fortbildungsgesetz. (2) Die Pfarrerin oder der Pfarrer erhält während der ersten vier Dienstjahre in der Regel einen jährlichen Fortbildungsurlaub von zwölf Tagen. Näheres regelt die Verwaltungsverordnung über die Fortbildung von Pfarrern in den ersten Dienstjahren. (3) Fortbildungsurlaub, der die Dauer nach Absatz 1 oder 2 überschreitet, bedarf der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn dafür dienstliche Gründe vorliegen. (4) Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat rechtzeitig für die Vertretung zu sorgen. 16. Sonderurlaub im dienstlichen Interesse. (1) Sonderurlaub im dienstlichen Interesse bis zu vierzehn Kalendertagen im Urlaubsjahr, der nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet wird, kann gewährt werden 1. für besondere Aufgaben oder die Teilnahme an Veranstaltungen, die in enger Beziehung zum Pfarrdienst stehen oder an denen ein kirchliches Interesse besteht, oder 2. für die Leitung von Veranstaltungen mit einem strukturiertem Programm theologischen Inhalts (z. B. Andachten, Gruppengespräche, Vorträge, Angebot seelsorgerlicher Gespräche) bei einer Teilnehmerzahl von mindestens zwölf Personen. Für Fahrten zur Vorbereitung solcher Veranstaltungen wird kein Sonderurlaub im dienstlichen Interesse erteilt. (2) Mit dem Antrag ist ein Programm der geplanten Veranstaltung vorzulegen, aus dem ihr Zweck sowie die Art und der zeitliche Umfang der Beteiligung der Pfarrerin oder des Pfarrers ersichtlich sind. Für die Leitung von Veranstaltungen ist darüber hinaus ein detailliertes Programm vorzulegen, in welchem insbesondere der theologische Inhalt dargelegt wird, sowie eine Teilnehmerliste. (3) Die Gewährung von Sonderurlaub im dienstlichen Interesse bedarf der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. (4) Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat rechtzeitig für die Vertretung zu sorgen. 17. Sonderurlaub aus persönlichen Gründen. (1) Aus den nachfolgend genannten dringenden persönlichen Gründen kann Sonderurlaub erteilen werden: 1. Niederkunft der Ehefrau ein Kalendertag. 2. Tod der Ehegattin oder des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils zwei Kalendertage. 3. Umzug aus dienstlichem Grund ein Kalendertag jähriges Ordinationsjubiläum ein Kalendertag. 5. schwere Erkrankung a) einer oder eines Angehörigen, soweit sie oder er in demselben Haushalt lebt, ein Kalendertag im Kalenderjahr. b) eines Kindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach 45 SGB V besteht oder bestanden hat, bis zu vier Kalendertage im Kalenderjahr. c) einer Bezugsperson, wenn die Pfarrerin oder der Pfarrer deshalb die Betreuung des Kindes, das das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, o-der wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss, bis zu vier Kalendertage im Kalenderjahr. Der Sonderurlaub wird nur erteilt, soweit eine andere Person zur Pflege und Betreuung nicht zur Verfügung steht und die Ärztin oder der Arzt in den Fällen der Buchstaben a und b die Notwendigkeit der Anwesenheit der Pfarrerin oder des Pfarrers zur vorläufigen Pflege bescheinigt. Der Sonderurlaub darf insgesamt fünf Kalendertage im Kalenderjahr nicht überschreiten. 6. in sonstigen dringenden Fällen, nicht aber bei einem Umzug aus persönlichen Gründen, bis zu drei Kalendertage. 7. am Tage der Taufe, Konfirmation, Erstkommunion eines Kindes und kirchlichen Trauung der Pfarrerin oder des Pfarrers. Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat für die Vertretung zu sorgen.

200 200 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Aus dringenden persönlichen Gründen kann längerfristiger Sonderurlaub ohne Besoldung erteilt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und die Vertretung geregelt ist. Die Gewährung bedarf der Genehmigung der Kirchenverwaltung. 18. Studienurlaub. (1) Studienurlaub bis zur Dauer von drei Monaten kann erteilt werden, wenn seit Beginn des Dienstes in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau oder seit dem letzten Studienurlaub mindestens zehn Jahre und seit der Übernahme des letzten Dienstauftrages mindestens zwei Jahre vergangen sind. Die Gewährung bedarf der Genehmigung der Kirchenverwaltung. (2) Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat rechtzeitig für die Vertretung zu sorgen. (3) Wird ein Studienurlaub genehmigt, so darf im selben Urlaubsjahr weder Fortbildungsurlaub, Sonderurlaub im dienstlichen Interesse ( 16) noch Lehrpfarrerurlaub erteilt werden. Abschnitt 4. Dienstfreie Tage 19. Dienstfreier Wochentag. (1) Wenn die Pfarrerin oder der Pfarrer am Sonntag Dienst hat, soll sie oder er einen Werktag der folgenden Woche von dienstlichen Verpflichtungen frei halten. Dies gilt nicht für Pfarrerinnen und Pfarrer, deren regelmäßiger Dienst auf fünf Arbeitstage in der Woche beschränkt ist. Wer am Heiligen Abend und an beiden Weihnachtsfeiertagen oder am Karfreitag und an beiden Osterfeiertagen jeweils täglich Gottesdienst gehalten hat, soll zwei Werktage der folgenden Woche von dienstlichen Verpflichtungen freihalten. Dienstfreie Werktage können nur um vier Wochen verschoben werden, andernfalls verfallen sie. (2) Als dienstfreier Tag können nicht Tage genommen werden, an denen die Pfarrerin oder der Pfarrer zur Teilnahme an der Dekanatssynode oder an der Dekanatskonferenz verpflichtet ist oder an denen sie oder er wichtige dienstliche Aufgaben persönlich zu erledigen hat. Konfirmanden- und Religionsunterricht darf infolge des dienstfreien Tages nicht ausfallen. 20. Dienstfreies Wochenende. Die Pfarrerin oder der Pfarrer soll einmal im Monat ein dienstfreies Wochenende (Samstag und Sonntag) haben. 21. Dienstfreie Tage und Erholungsurlaub. Dienstfreie Tage ( 19 und 20) können mit dem Beginn eines Erholungsurlaubs verbunden werden. Abschnitt 5. Schlussbestimmungen 22. Zuständigkeit für die Urlaubserteilung. Wer Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter im Sinne dieser Rechtsverordnung ist, ergibt sich aus den Bestimmungen der Kirchenordnung, gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Beschlüssen der Kirchenleitung. 23. Ausführungsbestimmungen. Die Kirchenverwaltung kann zur Ausführung dieser Verordnung nähere Bestimmungen erlassen. 24. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer vom 11. November 1997 (ABl S. 16) außer Kraft. Darmstadt, den 2. Juni 2006 Für die Kirchenleitung Kopsch Ausführungsbestimmungen zur Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer Vom 30. Mai 2006 Die Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß 23 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer vom 18. Mai 2006 folgende Ausführungsbestimmungen beschlossen: 1. Erreichbarkeit. Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat dafür zu sorgen, dass während der Abwesenheit vom Dienstort die Gemeindeglieder jederzeit erfahren können, wer die Vertretung übernommen hat und wann sie oder er wieder anzutreffen ist. 2. Abwesenheit aus dienstlichen Gründen. (1) Muss die Pfarrerin oder der Pfarrer den Dienstort aus dienstlichen Gründen länger als 24 Stunden verlassen, teilt sie oder er dies rechtzeitig unter Angabe der Vertretung dem Kirchenvorstand und dem Gemeindebüro sowie der Dekanin oder dem Dekan mit. (2) Unabhängig von 16 der Urlaubsordnung können Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindedienst jedes Jahr zusätzlich bis zu zwei Konfirmandenfreizeiten von je vier Tagen durchführen. Die Freizeiten sind der Dekanin oder dem Dekan vorher anzuzeigen. 3. Abwesenheit an dienstfreien Tagen. Die Pfarrerin oder der Pfarrer darf den Dienstort an dienstfreien Tagen ( 19 und 20 PfUrlO) und zu dienstfreien Tageszeiten verlassen, falls keine dringenden dienstlichen Gründe (z. B. unaufschiebbare Amtshandlungen) die Anwesenheit erfordern und die Vertretung geregelt ist. Will sie oder er den Dienstort länger als 24 Stunden verlassen, gilt 2 Abs. 1 entsprechend. 4. Höchstdauer der Abwesenheit vom Dienstort. Die Dauer der Abwesenheit vom Dienstort auf Grund von Fortbildungsurlaub ( 15 PfUrlO), Sonderurlaub im dienstlichen Interesse ( 16 PfUrlO) oder Abwesenheit aus dienstlichen Gründen ( 2) darf im Urlaubsjahr die Mindestdauer des Erholungsurlaubs nach 3 Abs. 1 der Urlaubsordnung nicht übersteigen. 5. Abwesenheit der Dekaninnen, Dekane und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Dekanin oder der Dekan und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sollen nach Möglichkeit nicht gleichzeitig Urlaub nehmen oder aus anderen Gründen gleichzeitig vom Dienstort abwesend sein. Bei gleichzeitiger Abwesenheit aus zwingenden Gründen soll die Dienstvorgesetzte oder der Dienstvorgesetzte eine Nachbardekanin oder einen Nachbardekan mit der Vertretung beauftragen.

201 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Inkrafttreten. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Juni 2006 in Kraft. Darmstadt, den 12. Juni 2006 Für die Kirchenverwaltung Hardegen Merkblatt zur Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer I. Antrag auf Erholungsurlaub Erholungsurlaub ist gemäß 9 Abs. 1 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer (PfUrlO) schriftlich bei der oder dem Dienstvorgesetzten zu beantragen. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor Urlaubsantritt unter namentlicher Angabe der Vertretung sowie der Urlaubsanschrift zu stellen. Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die nebenamtlich Religionsunterricht erteilen, gilt diesbezüglich: In der Schule muss die Schulleitung für Vertretung sorgen. Eine eigene Vertretungsregelung muss seitens der Pfarrerinnen und Pfarrer nicht gefunden werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Schulleitung und die Studienleiterin oder der Studienleiter des Religionspädagogischen Amtes so frühzeitig wie möglich über den geplanten Urlaub in der Schulzeit informiert wird und dass die Schulleitung bei der Regelung der Vertretung unterstützt wird. Dies ist in 1 Abs. 6 der Pflichtstunden- Verordnung der EKHN geregelt (ABl S. 77 und ABl S. 306). II. Antrag auf sonstigen Urlaub Sonstiger Urlaub nach 13 bis 18 PfUrlO wird ebenfalls von der oder dem Dienstvorgesetzten gewährt. Die Entscheidung bedarf jedoch in diesen Fällen der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. 1. Kururlaub ( 13 PfUrlO). Eine Heilkur oder Heilbehandlung in einem Sanatorium oder eine versorgungsärztlich verordnete Badekur ist bei der Kirchenverwaltung (Beihilfestelle) schriftlich zu beantragen. Wenn die Kur als beihilfefähig anerkannt ist, kann der für die Kur erforderliche Sonderurlaub (Kururlaub) durch die Dienstvorgesetzte oder den Dienstvorgesetzten erteilt werden. In der Praxis empfiehlt sich, zwei Anträge zu stellen. Einen auf die Genehmigung der Kur an die Beihilfestelle direkt unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen. Und einen an die Dienstvorgesetzte oder den Dienstvorgesetzten auf Sonderurlaub. Die oder der Dienstvorgesetzte leitet den Urlaubsantrag dann zur Genehmigung an die Kirchenverwaltung (Beihilfestelle) weiter. 2. Genesungsurlaub ( 14 PfUrlO). Genesungsurlaub ist unter Beifügung eines ärztlichen Zeugnisses bei der oder dem Dienstvorgesetzten zu beantragen und wird von dieser oder diesem der Kirchenverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Die Kirchenverwaltung kann für die Entscheidung die Vorlage eines vertrauensärztlichen Gutachtens verlangen. 3. Fortbildungsurlaub ( 15 PfUrlO). Fortbildungsurlaub ist bei der oder dem Dienstvorgesetzten zu beantragen und wird von dieser oder diesem erteilt. Überschreitet der Fortbildungsurlaub die Dauer von vierzehn Tagen ( 15 Abs. 1 PfUrlO) oder zwölf Tagen ( 15 Abs. 2 PfUrlO) bedarf die Erteilung des Fortbildungsurlaubs der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. Die Genehmigung wird nur ausgesprochen, wenn dienstliche Gründe für die Überschreitung der normierten Fortbildungsdauer vorliegen. 4. Sonderurlaub im dienstlichen Interesse ( 16 PfUrlO). Wie bisher kann Pfarrerinnen und Pfarrer 14 Tage Diensturlaub gewährt werden. Urlaub, der nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet wird, kann gewährt werden: a) Für besondere Aufgaben oder die Teilnahme an Veranstaltungen, die in enger Beziehung zum Pfarrdienst stehen oder an denen ein kirchliches Interesse besteht. Hier ist mit dem Antrag ein Programm der geplanten Veranstaltung vorzulegen, aus dem ihr Zweck sowie die Art und der zeitliche Umfang der Beteiligung der Pfarrerin bzw. des Pfarrers ersichtlich sind. b) Für die Leitung von Veranstaltungen mit theologischem Programm (z. B. Studienreisen). Diensturlaub kann für eine solche Veranstaltung nur gewährt werden, wenn sich aus dem vorzulegenden Programm ergibt, dass es sich um eine Veranstaltung mit einem strukturierten Programm theologischen Inhalts (z. B. mit Andachten, Gruppengesprächen, Vorträgen und dem Angebot seelsorgerlicher Gespräche) handelt. Die Gewährung setzt des Weiteren voraus, dass mindestens zwölf Personen (ohne Familienangehörige der Pfarrerin oder des Pfarrers) an der Studienreise teilnehmen, die überwiegend zum eigenen Dienstbereich der Pfarrerin oder des Pfarrers gehören. Wie bisher kann für Fahrten zur Vorbereitung solcher Veranstaltungen kein Diensturlaub erteilt werden. Die Gewährung von Diensturlaub obliegt (ebenso wie die Genehmigung einer Dienstreise) der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten der Pfarrerinnen und Pfarrer, steht jedoch unter einem Genehmigungsvorbehalt der Kirchenverwaltung. 5. Sonderurlaub aus persönlichen Gründen ( 17 PfUrlO). Aus den in 17 Abs. 1 PfUrlO aufgeführten persönliche Gründen kann bei der oder dem Dienstvorgesetzten Sonderurlaub beantragt werden. Gemäß 17 Abs. 2 PfUrlO kann aus dringenden persönlichen Gründen mit Genehmigung der Kirchenverwaltung längerfristiger Sonderurlaub ohne Besoldung erteilt werden. Dieser Sonderurlaub kann nur erteilt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen und die Vertretung geregelt ist. 6. Studienurlaub ( 18 PfUrlO). Der Studienurlaub wird bei der oder dem Dienstvorgesetzten beantragt und bedarf der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung.

202 202 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr III. Urlaubsgewährung Die Gewährung von Urlaub und die Feststellung der Vertretungsregelung obliegt der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten, die oder der dann auch auskunftsfähig bezüglich der Urlaubsvertretung ist. Gemäß 2 Abs. 2 der Personalaktenordnung werden die Urlaubsanträge samt Genehmigung auf dem Dienstweg zu den Personalakten, die sich bei der Kirchenverwaltung befinden, gereicht. IV. Übertragung von Resturlaub Die Änderung des 7 Abs. 2 PfUrlO erlaubt es, in dienstlich begründeten Ausnahmefällen den Antritt des Resturlaubes bis zum 30. September des Folgejahres hinauszuschieben. D. h. wenn der Urlaub z. B. wegen Vakanzvertretung oder Krankheit nicht im Urlaubsjahr genommen werden konnte, kann nun der Resturlaub über den 30. Juni des Folgejahres hinaus genommen werden, wenn er bis zum 30. September angetreten ist. V. Pfarrerinnen und Pfarrer in gesamtkirchlichen Einrichtungen Für Pfarrerinnen und Pfarrer, die ihren Dienst in Verwaltungseinheiten leisten, gelten gemäß 3 Abs. 3 PfUrlO die Vorschriften für Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte. Die 19 und 20 PfUrlO finden daher keine Anwendung. Darmstadt, den 12. Juni 2006 Für die Kirchenverwaltung Hardegen Verwaltungsverordnung über die Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst (Anstellungsverordnung AnstVO) Vom 8. Juni 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: 1. Geltungsbereich. Diese Verwaltungsverordnung regelt die Anstellungsbedingungen, beschreibt das Anforderungsprofil und die Handlungsfelder für eine Anstellung im gemeindepädagogischen Dienst. 2. Handlungsfelder. Der gemeindepädagogische Dienst geschieht in den Bereichen Bildungsarbeit, Sozialarbeit, Seelsorge und Verkündigung. Mit Zustimmung der Kirchenverwaltung können auch Tätigkeiten in anderen Handlungsfeldern auf den gemeindepädagogischen Dienst übertragen werden. 3. Anstellungsfähigkeit. (1) Voraussetzung für eine Anstellung im gemeindepädagogischen Dienst ist: 1. der Abschluss als Diplom-Religionspädagogin oder Diplom-Religionspädagoge oder 2. der Abschluss als Diplom-Pädagogin (Schwerpunkt Sozialwesen), Diplom-Pädagoge (Schwerpunkt Sozialwesen), Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom- Sozialarbeiter und die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium der EKHN. (2) Die Teilnahme an einem Kolloquium der EKHN setzt grundsätzlich folgende gemeindepädagogischen Qualifikationen voraus: 1. a) die gemeindepädagogische Zusatzqualifikation auf Fachhochschulebene oder und b) den Abschluss als Gemeindediakonin, Gemeindediakon, Diakonin oder Diakon an einer von der EKHN anerkannten kirchlichen Fachschule 2. die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen innerhalb der ersten beiden Berufsjahre Berufseinstiegsbegleitung (z. B.: Curriculum an der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt). (3) Personen mit einem Abschluss gemäß Absatz 1 Nr. 2 können das Kolloquium nachholen, wenn die gemeindepädagogische Zusatzqualifikation auf einer Fachhochschule berufsbegleitend erworben werden soll. Das Arbeitsverhältnis ist in diesem Fall zunächst zu befristen. (4) Personen mit einem Abschluss gemäß Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b können das Kolloquium nachholen, wenn der Abschluss als Diplom-Pädagogin, Diplom- Pädagoge, Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialpädagoge, Diplom-Sozialarbeiterin oder Diplom-Sozialarbeiter berufsbegleitend erworben werden soll. Das Arbeitsverhältnis ist in diesem Fall zunächst zu befristen. (5) Personen mit einem Abschluss gemäß Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe b können auch angestellt werden, wenn der Abschluss als Diplom-Religionspädagogin oder Diplom- Religionspädagoge berufsbegleitend erworben werden soll. Das Arbeitsverhältnis ist in diesem Fall zunächst zu befristen. (6) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst müssen einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören und die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau anerkennen. 4. Kolloquium. (1) Die Anmeldung zum Kolloquium hat bis zum 15. des der Prüfung vorausgehenden Monats bei der Kirchenverwaltung zu erfolgen. (2) Der Anmeldung für das Kolloquium sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. ein tabellarischer Lebenslauf, 2. der Nachweis einer gemeindepädagogischen Qualifikation, 3. die Bescheinigung über die Teilnahme an der Berufseinstiegsbegleitung, 4. der Kolloquiumsbericht (Erfahrungsbericht),

203 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie gegebenenfalls der Mentorenbericht. (3) Der Erfahrungsbericht besteht in der Regel aus vier Teilen: 1. Beschreibung des Tätigkeitsfeldes, 2. Planung, Durchführung und Auswertung einer Veranstaltung/eines Projektes, 3. spezifische gemeindepädagogische Dimension der Tätigkeit/des Projektes Bezug zu entsprechender Fachliteratur, 4. eigene Aspekte. (4) Über die Zulassung zum Kolloquium entscheidet die Prüfungskommission aufgrund der vorgelegten Nachweise und des Kolloquiumsberichts sowie gegebenenfalls des Mentorenberichts. (5) Den Termin für das Kolloquium legt die Kirchenverwaltung in Absprache mit einer Vertreterin oder einem Vertreter des Zusatzstudienganges Religionspädagogik der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt fest. (6) Zur Durchführung des Kolloquiums wird eine Prüfungskommission gebildet. Ihr gehören an: 1. die Leiterin oder der Leiter des Referates für Personalentwicklung in der Kirchenverwaltung als Vorsitzende bzw. Vorsitzender, 2. ein Mitglied aus dem Lehrkörper des Zusatzstudienganges Religionspädagogik der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt, 3. die oder der für die Ausbildung im gemeindepädagogischen Dienst zuständige Referentin oder Referent der Kirchenverwaltung. (7) Die Dauer des Kolloquiums beträgt 30 Minuten. Das Prüfungsgespräch soll vom Erfahrungsbericht der Kandidatin oder des Kandidaten ausgehen und gegebenenfalls den Bericht der Mentorin oder des Mentors einbeziehen. Die wesentlichen Gegenstände und das Ergebnis des Kolloquiums werden in einem Protokoll festgehalten. Die Prüfungskommission bewertet das Kolloquium mit bestanden oder mit nicht bestanden. Wird das Kolloquium nicht bestanden, ist eine einmalige Wiederholung innerhalb eines Jahres möglich. Das Arbeitsverhältnis kann entsprechend verlängert werden. Wird das Kolloquium endgültig nicht bestanden oder nicht wiederholt, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist, für die es eingegangen wurde. 5. Anstellungsfähigkeit wegen besonderer Berufserfahrung. (1) Eine Anstellung im gemeindepädagogischen Dienst kann abweichend von 3 Abs. 1 bis 5 auch erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber über einen Fachhochschulabschluss, mindestens eine vierjährige, der Tätigkeit förderlichen Berufserfahrung verfügt, gründliche Fachkenntnisse nachweisen kann, eine Potentialanalyse und ein Kolloquium erfolgreich durchlaufen hat. (2) Die oder der für die Ausbildung im gemeindepädagogischen Dienst zuständige Referentin oder Referent der Kirchenverwaltung entscheidet über die Anstellungsfähigkeit sowie über Auflagen zur Aus- und Weiterbildung. 6. Dienstbezeichnung. (1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst führen grundsätzlich die Dienstbezeichnung Gemeindepädagogin oder Gemeindepädagoge. (2) Gemeindediakoninnen, Gemeindediakone, Diakoninnen und Diakone behalten ihre Berufsbezeichnung mit dem Zusatz im gemeindepädagogischen Dienst. (3) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäß 5 angestellt werden, führen als Dienstbezeichnung: Mitarbeiterin im gemeindepädagogischen Dienst oder Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst. 7. Besetzung von Stellen in der Altenheim- und Klinikseelsorge. (1) Zur Übernahme einer Stelle in der Altenheim- und Klinikseelsorge durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst wird neben der Anstellungsfähigkeit gemäß 3 oder 5 in der Regel eine dreijährige Berufspraxis in einem für die Tätigkeit förderlichen gemeindepädagogischen Arbeitsfeld vorausgesetzt. Die Teilnahme an einem Sechs-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorgeausbildung wird vorausgesetzt. Ein solcher Kurs kann auch nach Dienstantritt absolviert werden. (2) Die Anstellungsfähigkeit prüft die Kirchenverwaltung. An den Bewerbungsgesprächen, zu denen der Anstellungsträger die Bewerberinnen und Bewerber einlädt, sind die Fachberatung des Zentrums Seelsorge und Beratung und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Konventvorstandes zu beteiligen. Sie beraten den Anstellungsträger hinsichtlich seiner Besetzungsentscheidung. (3) Im Dienstvertrag können Auflagen für besondere Fortbildung (Homiletik, Liturgik u. a.) aufgenommen werden. (4) Die offizielle Abendmahls- und Gottesdienstbeauftragung in der Altenheim- und Klinikseelsorge wird für die Dauer des Dienstauftrages unter folgender Voraussetzung ausgesprochen: 1. Vorlage eines selbstverfassten Gottesdienstentwurfes (Predigt und Liturgie) an die Kirchenverwaltung und 2. Nachweis über die erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung in Homiletik und Liturgik. (5) Der Antrag zur Beauftragung wird durch den zuständigen Dekanatssynodalvorstand gestellt. (6) Die Beauftragung wird im Auftrag des Leitenden Geistlichen Amtes durch die Kirchenverwaltung ausgesprochen. Die Beauftragung hat den Ort und die Dauer des Dienstauftrages zu enthalten. 8. Einführung und Verpflichtung. (1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in einem Gottesdienst durch die Dekanin oder den Dekan in ihren Dienst eingeführt. (2) Bei der erstmaligen Dienstaufnahme im Bereich der EKHN werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Einführung durch die Dekanin oder den Dekan auf den Grundartikel sowie die Ordnungen der EKHN wie folgt verpflichtet:

204 204 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gelobst Du (Geloben Sie), den Dienst als... (Berufsbezeichnung) in der Bindung an Gottes Wort gemäß dem Grundartikel und den Ordnungen unserer Kirche treu und gewissenhaft zu tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Kirche (...und der Menschen)? Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe. (3) Bei der Einführung von Diakoninnen und Diakonen, Gemeindediakoninnen und Gemeindediakonen wird auf eine vorausgegangene Einsegnung hingewiesen. 9. Dienstanweisung. Die übertragenen Aufgaben werden selbstständig und eigenverantwortlich in Absprache mit dem Anstellungsträger wahrgenommen. Der Einsatzbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist in einer Dienstanweisung nach den jeweils gültigen Fassungen der Muster-Dienstanweisungen für den gemeindepädagogischen Dienst, für die Dekanatsjugendreferentinnen und Dekanatsjugendreferenten sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Seelsorgliche Dienste festzulegen. 10. Übergangsregelungen. (1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aufgrund des bisher geltenden Rechts im gemeindepädagogischen Dienst angestellt wurden, behalten die Anstellungsfähigkeit. (2) Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch Module ihrer innerkirchlichen Aufbauausbildung abschließen müssen, können diese entweder in einem Zeitraum von höchstens drei Jahren abschließen oder aber einen Abschluss nach der nun gültigen Ordnung anstreben. Bereits erworbene Qualifikationsnachweise können angerechnet werden. 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Anstellungsverordnung vom 14. November 1989 (ABl S. 223) und die Verwaltungsverordnung zur Anstellung von hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Krankenhaus- und Altenheimseelsorge vom 12. Mai 1986 (ABl S. 111) außer Kraft. Darmstadt, den 12. Juni 2006 Für die Kirchenleitung Kopsch Arbeitsrechtliche Kommission Beschluss des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission Vom 20. Mai 2006 Der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: 1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kirchenverwaltung, im Rechnungsprüfungsamt und im Synodalbüro sowie in der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission und in den Büros des Kirchenpräsidenten und seiner Stellvertreterin erhalten keine Behördenzulage mehr nach dem Kirchengesetz über die Zahlung einer Behördenzulage vom 18. Februar 1973 (ABl S. 79). 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. Darmstadt, den 20. Mai 2006 Dr. Angersbach (Vorsitzender) Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Gewährung von Altersteilzeit Vom 28. März 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.2/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Die Arbeitsrechtsregelung zur Gewährung von Altersteilzeit vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262) wird wie folgt geändert: 1. In 2 Abs. 2 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: In Fällen eines notwendigen Stellenabbaus kann abweichend von Satz 1 die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses für bis zu zehn Jahre vereinbart werden. 2. Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 3 und 4. Artikel 2 Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. ***

205 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 205 Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 1. Juni 2006 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Arbeitsrechtsregelung zur Einführung einer Tätigkeitszulage Vom 24. Mai 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.3/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der KDAVO Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 1. Februar 2006 (ABl S. 124), wird wie folgt geändert: wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Zur weiteren Differenzierung der Eingruppierung kann eine monatliche Tätigkeitszulage gewährt werden. Die Zulage beträgt 25 oder 50 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Tabellenentgelt, das der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zustehen würde, wenn sie oder er in der nächsthöheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem tatsächlichen Tabellenentgelt ( 30 Abs. 1 KDAVO). Die Gewährung der Tätigkeitszulage erfolgt im Bereich des DWHN aufgrund einer Dienstvereinbarung und im Bereich der EKHN auf der Grundlage des genehmigten Stellenplans. b) Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die Zulage bemisst sich aus dem Unterschied zwischen dem Tabellenentgelt, das der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter zustehen würde, wenn sie oder er in der nächsthöheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem tatsächlichen Tabellenentgelt Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält monatlich ein Arbeitsentgelt. Das Arbeitsentgelt setzt sich zusammen aus dem Tabellenentgelt nach der Entgelttabelle (Anlage 2) und der Tätigkeitszulage ( 28 Abs. 1a). Die Höhe des Tabellenentgelts bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in der die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eingruppiert ist, und nach der für sie oder ihn geltenden Stufe Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Das Sonderzahlungsentgelt ist der Durchschnitt der Arbeitsentgelte ( 30), der Zulagen gemäß 28 Abs. 5, der Leistungszulagen ( 29), der Vergütung der Mehrarbeit ( 31), der Überstundenzuschläge ( 32) und der Wechselschicht- und Schichtzulagen ( 36) aus der Zeit vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres. 4. In 42 Abs. 2 werden vor den Wörtern der Leistungszulage ( 29) die Wörter der Zulage gemäß 28 Abs. 5 und ein Komma eingefügt. 5. In der Anmerkung 7 der Eingruppierungsordnung (Anlage 1 zur KDAVO) wird Satz 2 wie folgt gefasst: Die Leitung von Kindertagesstätten mit vier Gruppen erhält eine Tätigkeitszulage gemäß 28 Abs. 1a Satz 1 KDAVO in Höhe der Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen dem Tabellenentgelt, das ihr zustehen würde, wenn sie in der nächsthöheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem tatsächlichen Tabellenentgelt. Artikel 2 Änderung der KDO 7 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung vom 21. September 1970, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl S. 27), wird wie folgt gefasst: 7 Differenzzulage (1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen dem Tabellenentgelt, das ihnen zustehen würde, wenn sie in der nächsthöheren Entgeltgruppe eingruppiert wären, und dem tatsächlichen Tabellenentgelt ( 30 Abs. 1 KDAVO), wenn dies in der Überleitungstabelle bei der jeweiligen Eingruppierung gekennzeichnet ist. Die Differenzzulage wird nicht durch allgemeine Entgelterhöhungen aufgezehrt. (2) Die Differenzzulage zählt zum Entgelt gemäß 42 Abs. 2 KDAVO und zum Sonderzahlungsentgelt gemäß 37 Abs. 4 KDAVO. (3) Die Differenzzulage entfällt, wenn eine Umgruppierung gemäß 6 Abs. 2 erfolgt. Artikel 3 Änderung der AngAVO/DW 7 der Arbeitsvertragsordnung für Angestellte im kirchlich-diakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau vom 25. September 1980, in der Fassung vom 20. Juli 2005 (ABl S. 262), zuletzt geändert am 15. November 2005 (ABl S. 27), wird wie folgt gefasst:

206 206 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Differenzzulage (1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine monatliche Zulage in Höhe der Hälfte des Unterschiedsbetrages zwischen dem Tabellenentgelt, das ihnen zustehen würde, wenn sie in der nächsthöheren Entgeltgruppe eingruppiert wären, und dem tatsächlichen Tabellenentgelt ( 30 Abs. 1 KDAVO), wenn dies in der Überleitungstabelle bei der jeweiligen Eingruppierung gekennzeichnet ist. Die Differenzzulage wird nicht durch allgemeine Entgelterhöhungen aufgezehrt. (2) Die Differenzzulage zählt zum Entgelt gemäß 42 Abs. 2 KDAVO und zum Sonderzahlungsentgelt gemäß 37 Abs. 4 KDAVO. (3) Die Differenzzulage entfällt, wenn eine Umgruppierung gemäß 6 Abs. 2 erfolgt. Artikel 4 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 8. Juni 2006 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Bekanntmachungen Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Ilbenstadt mit der Evangelischen Kirchengemeinde Burg-Gräfenrode, Evangelisches Dekanat Wetterau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wetterau und mit dem Benehmen der Evangelischen Kirchengemeinde Burg- Gräfenrode und der Evangelischen Kirchengemeinde Ilbenstadt wird folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Ilbenstadt mit der Evangelischen Kirchengemeinde Burg-Gräfenrode, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird aufgehoben. 2 Für die Evangelische Kirchengemeinde Burg-Gräfenrode wird eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) ausgewiesen. 3 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) wird mit einem kw-vermerk verbunden, der mit Wirkung vom 31. Dezember 2009 in Kraft tritt. Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Februar 2005 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung des mit der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod, Evangelisches Dekanat Schotten, verbundenen 1/3 Zusatzauftrages Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Schotten und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod wird folgendes beschlossen: 1 Der mit der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Rainrod, Evangelisches Dekanat Schotten, verbundene 1/3 Zusatzauftrag wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Februar 2005 in Kraft. Darmstadt, 14. Juli 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Nauheim, Evangelisches Dekanat Wetterau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wetterau und im Benehmen

207 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 207 mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Nauheim wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Nauheim, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) errichtet; sie ist mit einem kw-vermerk verbunden, der bis zum ausgesetzt ist. 2 Diese Urkunde tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 12. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) in der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach, Evangelisches Dekanat Nassau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nassau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach wird folgendes beschlossen: 1 In der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach, Evangelisches Dekanat Nassau, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) errichtet. 2 Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Februar 2005 in Kraft. Darmstadt, 5. April 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker 1 In der Evangelischen Kirchengemeinde Kördorf, Evangelisches Dekanat Nassau, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) errichtet. 2 Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Februar 2005 in Kraft. Darmstadt, 5. April 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Befristete Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) in der Evangelischen Kirchengemeinde Langenhain- Ziegenberg, Evangelisches Dekanat Wetterau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wetterau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Langenhain-Ziegenberg wird folgendes beschlossen: 1 In der Evangelischen Kirchengemeinde Langenhain- Ziegenberg, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) errichtet. 2 Die Pfarrvikarstelle ist bis befristet. 3 Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 12. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) in der Evangelischen Kirchengemeinde Kördorf, Evangelisches Dekanat Nassau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nassau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kördorf wird folgendes beschlossen: Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) in der Evangelischen Kirchengemeinde Oberlahnstein, Evangelisches Dekanat Nassau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nassau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Oberlahnstein wird folgendes beschlossen:

208 208 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In der Evangelischen Kirchengemeinde Oberlahnstein, Evangelisches Dekanat Nassau, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) errichtet. 2 Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Februar 2005 in Kraft. Darmstadt, 5. April 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lorsbach, Evangelisches Dekanat Kronberg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 3 /4) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Kronberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Lorsbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Lorsbach, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 3 /4) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. Februar 2005 in Kraft. Darmstadt, 4. Januar 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Thomasgemeinde Hofheim Marxheim, Evangelisches Dekanat Kronberg, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Kronberg wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Thomasgemeinde Hofheim Marxheim, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Die bisherige Pfarrstelle wird zur Pfarrstelle I. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 10. Januar 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ulfa, Evangelisches Dekanat Schotten, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Schotten und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ulfa wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ulfa, Evangelisches Dekanat Schotten, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 12. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Burgkirchengemeinde Rosbach v. d. Höhe, Evangelisches Dekanat Wetterau, mit einem 0,5 kw-vermerk Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wetterau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Burgkirchengemeinde Rosbach v. d. Höhe wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Burgkirchengemeinde Rosbach v. d. Höhe, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird mit einem 0,5 kw-vermerk verbunden, der bis zum 31. Dezember 2009 ausgesetzt wird.

209 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Diese Urkunde tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 12. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Lauken mit der Evangelischen Kirchengemeinde Merzhausen, Evangelisches Dekanat Usingen Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Usingen wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Lauken wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Merzhausen, Evangelisches Dekanat Usingen, pfarramtlich verbunden. 2 Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden wird eine 1,0 Pfarrstelle ausgewiesen. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 16. Dezember 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Lais mit der Evangelischen Kirchengemeinde Wallernhausen, Evangelisches Dekanat Nidda Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nidda wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Lais wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Wallernhausen (mit pfarramtlich verbundenen Evangelischen Kirchengemeinde Fauerbach), Evangelisches Dekanat Nidda, pfarramtlich verbunden. 2 Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden ist eine 1,0 Pfarrstelle ausgewiesen. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 12. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Okarben, Evangelisches Dekanat Wetterau, mit einem kw-vermerk Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wetterau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Okarben wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde O- karben, Evangelisches Dekanat Wetterau, wird mit einem kw-vermerk verbunden, der bis zum 31. Dezember 2009 ausgesetzt wird. 2 Diese Urkunde tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 12. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Änderung des gemeindlichen Stellenanteils (25 %) der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanates Dillenburg mit Sitz in Dillenburg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillenburg und den beteiligten Kirchenvorständen der pfarramtlich verbundenen Evangelischen Kirchengemeinden Sechshelden und Manderbach sowie dem Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frohnhausen wird folgendes beschlossen:

210 210 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die mit Wirkung vom 1. Juli 2003 mit Sitz in Dillenburg errichtete Dekanspfarrstelle umfasst 75%. 2 Der gemeindliche Anteil am Kontingent der Dekanspfarrstelle (25%) in den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Sechshelden und Manderbach wird aufgehoben. 3 Der gemeindliche Anteil am Kontingent der Dekanspfarrstelle (25%) wird in der Evangelischen Kirchengemeinde Frohnhausen angesiedelt. 4 Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verbindung der Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Weilburg mit Sitz in Weilburg mit einem 0,5 Stellenanteil für Notfallseelsorge Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Weilburg wird folgendes beschlossen: 1 Mit Wirkung vom 1. August 2004 wurde im Evangelischen Dekanat Weilburg eine Dekanspfarrstelle mit Sitz in Weilburg errichtet. 2 Der mit dem Dekanekontingent (50%) verbundene gemeindliche Stellenanteil in der Evangelischen Kirchengemeinde Löhnberg/Selters/Drommershausen (50%) wird aufgehoben. 3 Das Dekanekontingent (50%) wird mit einem regionalen Stellenanteil zur Notfallseelsorge in den Evangelischen Dekanaten Weilburg und Runkel (50%) verbunden. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2006 in Kraft. Darmstadt, 8. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Essershausen-Bermbach, Evangelisches Dekanat Weilburg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Weilburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Essershausen-Bermbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Essershausen-Bermbach, Evangelisches Dekanat Weilburg, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Erlösergemeinde Mainz-Kastel, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rüsselsheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Erlösergemeinde Mainz-Kastel wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Erlösergemeinde Mainz-Kastel, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 3. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

211 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 211 Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Ginsheim, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rüsselsheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ginsheim wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Ginsheim, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 3. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Wicherngemeinde Rüsselsheim, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rüsselsheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Wicherngemeinde Rüsselsheim wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Wicherngemeinde Rüsselsheim, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 3. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Errichtung einer Dekanspfarrstelle im Evangelischen Dekanat Rodgau Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau wird folgendes beschlossen: 1 Im Evangelischen Dekanat Rodgau wird eine Dekanspfarrstelle (100%) mit Sitz in Dietzenbach errichtet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 2. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN gemäß 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung vom 14. Dezember 1981 (ABl S. 2) für das Rechnungsjahr 2005 Das von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung treuhänderisch gehaltene Pfarreikapital erreichte am 31. Dezember 2005 den Stand von Euro. Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2004 ergibt sich damit ein Zuwachs von Euro. Im Berichtsjahr erzielte die ZPV Euro an laufenden Erträgen (Vorjahr: Euro). Davon wurden bestimmungsgemäß Euro an die EKHN zur Pfarrbesoldung und -versorgung abgeliefert Euro wurden für Bauunterhaltungsmaßnahmen in die Rücklagen eingestellt. Die Erträge setzen sich im Einzelnen aus folgenden Anlageergebnissen zusammen: 2005 (Vorjahr) Immobilienfonds (DIFA Nr. 3) Euro ( Euro) Vermietung/ Verpachtung Euro ( Euro) Geldanlagen Euro ( Euro) Darlehensgewährungen Euro ( Euro)

212 212 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Im Berichtszeitraum hat sich eine Kirchengemeinde neu der ZPV angeschlossen. Bis zum 31. Dezember 2005 haben sich damit 350 Kirchengemeinden der ZPV angeschlossen. In den einzelnen Propsteibereichen ergibt sich folgender Stand: Nord-Nassau 73 Süd-Nassau 73 Oberhessen 120 Starkenburg 38 Rhein-Main 22 Rheinhessen 24 Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die Jahresrechnung der ZPV für 2004 geprüft und Entlastung empfohlen. Darmstadt, den 30. Mai 2006 Für die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung M. Keller Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht Zum Schuljahr 2007/2008 werden voraussichtlich wieder Pfarrerinnen und Pfarrer gesucht, die hauptamtlich in Schulen (Gesamtschulen/Gymnasien/Beruflichen Schulen) tätig werden wollen. Die Übernahme einer Schulpfarrstelle setzt voraus: Praktische Unterrichtserfahrung im Rahmen eines nebenberuflichen Lehrauftrags für evangelische Religion an einer der genannten Schulformen oder eine besondere religionspädagogische Qualifikation. Während des ersten Jahres im hauptberuflichen Schuldienst ist eine Professionalisierungsmaßnahme vorgesehen. Schriftliche Interessenbekundungen werden bis zum 1. Dezember 2006 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung Referat Schule und Religionsunterricht, Postfach, Darmstadt, erbeten. Weitere Auskunft erteilt Kirchenrat S. Krützfeld (06151/ ). Darmstadt, den 2. Juni 2006 Für die Kirchenverwaltung Krützfeld Erste Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2006 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden: Angerer, Angelika Geißler, Margarete Hofmann, Nadine Meyer, Peter Poser, Ruth Schiebe, Paul Stephan, Thomas Wilhelm Welsch, Mirjam Darmstadt, den 2. Juni 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Zweite Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2006 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden: Böhm, Karsten Dennebaum, Peter Güldner, Andrea Hebisch, Sven Kiehl, Kerstin Neserke, Ingmar Raddatz, Björn Rudolph, Anne Schamp, Bianca Schauß, Joachim Schneider, Melanie Stenzel, Martin Weick, Christoph Winkelmann, Sabine Witznick, Markus Zimmermann, Maic Darmstadt, den 29. Mai 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses II-2005, die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. September 2006 über die Lehrpfarrerin oder den Lehrpfarrer und das Theologische Seminar Herborn beim Referat Personal- und Organisationsförderung einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular wird vom Referat Personal- und Organisationsförderung zugesandt. Darmstadt, den 29. Mai 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp

213 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 213 Dienstnachrichten

214 214 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

215 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 215

216 216 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax ( / ) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Ambachtal, Dekanat Herborn, Modus C Am 1. Januar 2005 wurde aus den Herborner Ortsteilen Burg, Uckersdorf und Amdorf die neue Kirchengemeinde Ambachtal errichtet und mit einer 1,0 Pfarrstelle und einer 0,5 Pfarrvikarsstelle ausgestattet. Für die 1,0 Pfarrstelle suchen wir nach dem Weggang der Pfarrvikarin, die diese Stelle für kurze Zeit verwaltet hat, eine/n engagierte/n, kommunikationsfreudige/n und an Kirche im Dorf interessierte/n Pfarrer/in. Wo Sie uns finden Die Kirchengemeinde Ambachtal liegt, wie der Name schon sagt, in dem landschaftlich sehr reizvollen Ambachtal in unmittelbarer Nähe von Herborn am Fuße des Westerwaldes und des Rothaargebirges in zentraler Lage zwischen den Universitätsstädten Gießen und Siegen. Die Autobahn A 45 ist in 10 Minuten zu erreichen und

217 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 217 bietet eine gute Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet und das Ruhrgebiet. In Burg, wo sich das Pfarrhaus befindet, gibt es eine integrative Kindertagesstätte der Lebenshilfe und eine Grundschule. Die weiterführenden Schulen sind in den Nachbarorten Herborn (ca.1 km) und Dillenburg (ca. 5 km). Es bestehen gute Bus- und Bahnverbindungen. Die Grundversorgung des täglichen Lebens und die ärztliche Versorgung sind vor Ort gegeben. Wer wir sind Unsere Gemeinde besteht aus den Orten Burg (zzt Gemeindeglieder), Uckersdorf (zzt. 681 Gemeindeglieder) und Amdorf (zzt. 179 Gemeindeglieder). Alle drei Orte haben eine Kirche und ein Gemeindehaus. In Uckersdorf ist die 0,5 Pfarrvikarsstelle angesiedelt, die von einer Pfarrvikarin verwaltet wird. Seit Anfang 2005 befinden wir uns unter Leitung des vierzehnköpfigen Kirchenvorstandes auf dem Weg, zu einer Gemeinde zu werden. Wir sind auf diesem Weg schon ein gutes Stück vorangekommen, aber noch längst nicht am Ziel. Wir sind offen für neue Ideen und Anstöße. Dem Kirchenvorstand gehören Männer und Frauen aus allen drei Orten an. Ein großer Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trägt die vielgestaltige Gemeindearbeit: Kinder- und Jugendarbeit, Frauenkreise, Besuchsdienstkreis, Gemeindebriefteam. Es gibt ein Organisations- und Kreativteam für unseren etwas anderen Gottesdienst Go Motion, der vierteljährlich angeboten wird und eine engagierte Taizé-Gruppe, die monatlich einen liturgischen Abend gestaltet. In den drei Kirchen findet sonntäglich Gottesdienst statt, einmal im Monat ist ein Kirchspielgottesdienst in einer der Kirchen. Was wir bieten - eine volle Pfarrstelle, die sofort zu besetzen ist - einen kooperativen Kirchenvorstand - ein Pfarrhaus in ruhiger Lage und in sehr gutem Zustand, Baujahr 1992, mit 6 Zimmern, Küche, 2 Bädern, Mehrzweckraum, Terrasse, Garage, Nutz- und Ziergarten. Der abgeschlossene Dienstteil besteht aus dem Pfarrbüro, einem Besprechungszimmer und Toilette - eine an Teamarbeit interessierte, aufgeschlossene und engagierte Kollegin - nebenberufliche Helfer und Helferinnen: drei Organisten/in, eine Bürokraft mit sechs Wochenstunden, Küster/innen und Hausmeister/innen. Was wir wollen Der Kirchenvorstand und die Pfarrvikarin freuen sich, mit dem Pfarrer/der Pfarrerin neue Wege des Gemeindeaufbaus und der Gemeindearbeit zu gehen, um durch neue Impulse den christlichen Glauben zu vermitteln und der Kirche ferner stehende Menschen und Gruppen für die Gemeinde zu interessieren. Die gewachsenen Traditionen sind dabei eine gute Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Wir möchten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen eine einladende Gemeinde sein. Was wir erwarten Dass Sie - den Beruf als Berufung ansehen und das Evangelium lebensnah weitergeben möchten, - auf Menschen zugehen, um sie für die Botschaft von Jesus Christus zu gewinnen, - uns auf dem Weg zu einer Gemeinde begleiten, uns stärken und manchmal auch vorangehen möchten, - die bestehenden Gruppen und einzelnen Gemeindeglieder durch Gespräche und Ermutigung stärken und miteinander vernetzen möchten, - bereit sind, die bestehenden Gruppen und Kreise punktuell zu begleiten, - den Kirchenvorstand und den Mitarbeiterkreis bei der Suche nach neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unterstützen, - offen sind für Gottesdienste in vielfältigen Formen, - einzelne und Gruppen seelsorgerlich gerne und kompetent begleiten möchten. Auskünfte erteilen: Karl-Heinz Weyel, stellvertretender KV-Vorsitzender, Tel.: / ; Dekan Michael Tönges-Braungart, Tel.: / ; Propst Michael Karg, Tel.: / Bad Vilbel, Pfarrstelle II (0,5-Stelle) in der Evangelischen Christuskirchengemeinde, Dekanat Wetterau, Modus A Ein kurzer Überblick: Die Evangelische Christuskirchengemeinde Bad Vilbel ist eine lebendige, offene Gemeinde mit vielfältigen Gottesdienstformen und Angeboten. Sie liegt in der Bad Vilbeler Kernstadt und hat ca Mitglieder. In der Stadtmitte befindet sich die 1961 gebaute Christuskirche mit einem großen Gemeindezentrum. Am Stadtrand auf dem kirchlichen Friedhof steht die alte Auferstehungskirche; sie wurde in den vergangenen drei Jahren grundlegend saniert. Neben der im Pfarrbezirk Nord zu besetzenden Stelle arbeiten in der Gemeinde Pfr. Dr. Klaus Neumeier (Mitte) und Pfrn. Ulrike Mey (Süd) sowie Gemeindepädagogin Martina Radgen und Gemeindereferent Thorsten Mebus (selbstfinanzierte Stelle des Fördervereins). Sie werden hauptamtlich unterstützt von einer Verwaltungsangestellten, einem Hausmeister, Zivildienstleistenden und nebenamtlich Angestellten. Nach 13 Jahren wechselt der bisherige Inhaber der halben Pfarrstelle Nord zum in eine andere Gemeinde. Daher suchen wir eine/n entdeckungsfreudige/n Pfarrerin/Pfarrer für die gemeinsame Arbeit in unserem Team und freuen uns auf hoffentlich vielfältiges Interesse. Über unsere Gemeindearbeit: Traditionelle Schwerpunkte in der Gemeindearbeit sind die integrative Kindertagesstätte, die diakonische Gemeinde- und Besuchsdienstarbeit und die weltweite Ökumene (Partnerschaften nach Südafrika, England, Indien und Chile).

218 218 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren die Gemeindearbeit vielfältig weiter entwickelt. Generationsübergreifend bringen sich etwa 250 Ehrenamtliche leitend und mitarbeitend ein. Besonders sie ermöglichen die derzeit elf unterschiedlichen zielgruppenorientierten Gottesdienstformen (von Kirche anders bis zur Taizé- Andacht), die vielfältigen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien (einschließlich vieler Freizeiten) und die intensive Öffentlichkeitsarbeit. In der Konfirmandenarbeit gehen wir mit einem erfahrungsbezogenen Konzept neue Wege, um Jugendlichen hilfreiche Glaubensund Gemeindeerfahrungen zu ermöglichen. Dem Ziel einer zeitgemäßen einladenden Gemeinde entspricht unser Leitbild: Getragen von der Liebe Gottes wollen wir miteinander unseren Glauben in einer lebendigen Gemeinde vielseitig und lebensnah gestalten. Im Auftrag und begleitet von Jesus Christus sind wir für alle Menschen offen und laden sie ein, den Weg des Glaubens mitzugehen. Dabei bringen wir die Vielfalt unserer Erfahrungen mit Gott und unsere jeweiligen Fähigkeiten ein. Pfarrhaus und Stadt: Das ruhig aber zentrumsnah an der Nidda gelegene Pfarrhaus liegt etwa 1 km vom Gemeindezentrum entfernt und verfügt über Amtszimmer, 6 Zimmer und einen schönen Garten. Eine gründliche Renovierung ist vorgesehen. Bad Vilbel liegt 12 km nördlich von Frankfurt und hat direkten Bus- und S-Bahnanschluss. Bad Vilbel hat eine hohe Lebensqualität, verfügt über alle Schulformen und bietet ein reges kulturelles Leben, mit dem die Kirchengemeinde eng vernetzt ist (siehe auch unter Unsere Wünsche: Wir suchen nach neuen Konzepten, um Menschen für den Glauben zu interessieren. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Arbeit unserer Gemeinde vor allem in folgenden Bereichen ergänzen und weiterentwickeln: - Gottesdienstformen mit meditativ-liturgischen Elementen wie zum Beispiel Taizéandacht und Thomasmesse - Erwachsenenarbeit - Pflege ökumenischer Kontakte vor Ort und zu den Partnern in der Welt. Details und ggf. auch Schwerpunktverlagerungen können im Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen abgesprochen werden. Wenn Sie die Mitarbeit in unserer Gemeinde reizt und Sie sich gerne mit Ihren Gaben in unser großes, engagiertes Team von Ehren- und Hauptamtlichen einbringen möchten, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Vorab stehen für Informationen zur Verfügung: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frank Sarkar, Tel. am Abend: ; Pfr. Dr. Klaus Neumeier, Tel.: ; Pfrn. Ulrike Mey, Tel.: ; Dekan Jörg Schlösser, Tel.: ; Propst Klaus Eibach, Tel.: Gerne geben wir Materialien über unsere Gemeinde weiter und verweisen auch auf unsere Homepage Dachsenhausen, pfarramtlich verbunden mit Niederbachheim, Dekanat St. Goarshausen, Patronat des Grafen von Kanitz zu Cappenberg Wo sind wir Dachsenhausen und Niederbachheim liegen im romantischen nordwestlichen Teil des Taunus im Rhein-Lahn- Kreis. Die Städte Lahnstein, Bad Ems und Nassau sind etwa 14 km entfernt. Es gibt gute Straßen- und Busverbindungen in Richtung Nastätten und Koblenz. Zu der neuen gemeinsamen Stelle gehören die Dörfer: Dachsenhausen (743 Evangelische) mit Hinterwald (71 Ev.) und Niederbachheim (171 Ev.) mit Kehlbach (113 Ev.), Oberbachheim (137 Ev.) und Winterwerb (111 Ev.). Wer sind wir Die beiden selbstständigen Kirchengemeinden bilden einen pfarramtlichen Verbund und suchen für März 2007 erstmals gemeinsam einen Pfarrer/eine Pfarrerin. Dienstsitz ist Dachsenhausen. Das Pfarrhaus bildet hier mit Gemeindehaus und Kirche ein schönes Ensemble und liegt im alten Ortskern. Beide Gemeinden haben eine ausgewogene Altersstruktur. In Dachsenhausen und Niederbachheim gibt es sonntägliche Gottesdienste, in Hinterwald einmal im Monat. Angebote für Kinder und Jugendliche, Frauen und Senioren bilden weitere Schwerpunkte der Gemeindearbeit. In den Kirchengemeinden gibt es einen Posaunenchor (Dachsenhausen) und einen Kirchenchor (Winterwerb). Außerdem singen auch die 5 Vereinschöre gern in der Kirche. Dachsenhausen hat einen kommunalen Kindergarten und eine Grundschule, weiterführende Schulen sind in Nastätten und Lahnstein. Es gibt ein reges Vereinsleben mit guten Kontakten zur Kirche. Die Dörfer bieten nur noch wenige Arbeitsstellen, die meisten Gemeindeglieder pendeln in die nähere oder weitere Umgebung. In Dachsenhausen ist die Grundversorgung der Bevölkerung durch Geschäfte, Arzt und viele Dienstleistungen gesichert. Ein besonderes Aufgabengebiet ist ein privat betriebenes Krematorium. Die ca. 25 ortsfremden Bestattungen im Jahr werden von den beiden Pfarrern der Kirchengemeinden Braubach und Dachsenhausen im Wechsel gestaltet. Sie vertreten sich gegenseitig. Was wir uns wünschen Wir würden uns freuen über eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der auf die Menschen in den Dörfern freundlich zugehen kann und sie nicht nur an den Schnittpunkten des Lebens seelsorgerlich begleitet. Wir wissen, dass Sie nicht alles machen können, aber Folgendes liegt uns am Herzen: - Gottesdienste, die Heimat bieten. - Fortführung der blühenden Arbeit im Kindergottesdienst mit Familiengottesdiensten. - Hausbesuche (bei Kranken und Seelsorge), bei Geburtstagsbesuchen beteiligt sich der Kirchenvorstand.

219 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Einen interessant gestalteten Unterricht mit Konfirmanden und Konfirmandinnen und Impulse für die Arbeit mit Erwachsenen und fern stehenden Gemeindegliedern. Was bieten wir Ihnen In Dachsenhausen: Die Kirche aus dem Jahre 1835 ist gut gepflegt und hat 370 Plätze. Das Gemeindehaus, erbaut 1910, enthält einen großen Raum, von dem ein kleinerer abgeteilt werden kann, und eine Küche. Das Pfarrhaus von 1894 enthält im Erdgeschoss 2 Zimmer, Küche und abgetrennt vom Wohnraum ein kleines Gemeindebüro. Im 1. Stock befinden sich 3 1 /2 Zimmer und ein Bad, im 2. Stock 2 Zimmer, 2 Dachkammern und ein Speicher, Kellerräume. Außerdem gibt es eine Terrasse und eine Garage. Das Pfarrhaus wird grundrenoviert, im Rahmen der Vakanzrenovierung können Sie Ihre Wünsche mit einbringen. Der Steuermietwert ist günstig. In Niederbachheim: Die Kirche, 1336 erstmals erwähnt, wurde 1998 innen vollständig renoviert und enthält 220 Plätze. Sie wird 2006 außen renoviert. In jedem Dorf gibt es ein Dorfgemeinschaftshaus, das von der Kirchengemeinde genutzt werden kann. In Kehlbach gibt es ein kleines Altenpflegeheim mit 27 Plätzen. Beide Kirchenvorstände bieten ihre engagierte Mitarbeit an. In Dachsenhausen gibt es ein motiviertes Kindergottesdienstteam, eine Gemeindesekretärin mit 6 Wochenstunden, in beiden Gemeinden zusammen sieben nebenamtliche und viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Beide Kirchengemeinden sind der Regionalverwaltung Rhein-Lahn-Westerwald in Nassau angeschlossen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihren Besuch. Adressen, an die Sie sich wenden können: Dachsenhausen: Eveline Clotz, Pfarrerin, Tel.: 06776/333; Niederbachheim: Sepp Scheerer, Pfarrer, Tel.: / ; Dekan des Dekanates St. Goarshausen: Mathias Moos, Tel.: / ; Propst des Propsteibereiches Süd-Nassau: Dr. Sigurd Rink, Tel.: 06 11/ Darmstadt, Ev. Johannesgemeinde, 0,5 Pfarrstelle I (Nord), Dekanat Darmstadt-Stadt, Modus A, zum zweiten Mal Seit 1. Februar 2006 ist die Pfarrstelle I (Nord) neu zu besetzen, da die bisherige Pfarrerin eine Stelle als Schulpfarrerin übernommen hat. Die Johannesgemeinde ist eine Darmstädter Innenstadtgemeinde mit Gemeindegliedern. Das sehr lebendige Gemeindeleben ist geprägt von einer im volkskirchlichen Kontext über Jahrzehnte gewachsenen geistlichen Erneuerung. Die Gemeinde sieht ihre Verantwortung, glaubensweckend und -stärkend in ihrem Umfeld zu wirken. Äußere Gegebenheiten unserer Gemeinde: Die Stadt mit Einwohnern bietet alle schulischen Möglichkeiten bis hin zur Universität. Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus (mit separatem Amtszimmer und fünf Wohnräumen) befinden sich in einem in der Gründerzeit entstandenen Stadtviertel, das seinen Namen von der Johanneskirche herleitet. Es besteht eine typisch innerstädtische, heterogene Bevölkerungsstruktur mit relativ hoher Fluktuation. Neben der ausgeschriebenen Pfarrstelle gibt es eine weitere 1,0 Pfarrstelle (Pfarrstelle II (Süd)), die zum neu besetzt werden wird. Zur Gemeinde gehören zwei dreigruppige Kindertagesstätten. Über die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätten hinaus sind als hauptamtliche Mitarbeiter/innen angestellt: - Gemeindepädagoge für Kinder- und Jugendarbeit (100 %), - Gemeindepädagogin für Altenarbeit und Soziales (50 %), - Küster (100 %), - Sekretärin (100 %), - Mitarbeiter in der Geschäftsführung (geringbeschäftigt). Ihre Finanzierung erfolgt teils durch Kirchensteuerzuweisung, teils durch Eigenmittel der Gemeinde und mit Anstellung durch einen Verein (e. V.), der die Gemeindearbeit in ihren Zielen unterstützt. Viele Aufgabenbereiche werden von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen getragen. In der Johanneskirche finden sonntags der morgendliche Gottesdienst, der Kindergottesdienst und 14-täglich abends ein Lobpreisgottesdienst statt, im Gemeindehaus ebenfalls 14-täglich ein Gottesdienst von Eltern mit ihren kleineren Kindern ( Family Service ). Innere Gegebenheiten unserer Gemeinde: Wir sind auf dem Weg, in einer von Traditionsabbruch gekennzeichneten Gesellschaft gute gemeindliche Traditionen zu erhalten und Erneuerung zu wagen. Neben eher traditionellen Angeboten führte dies zu einem langjährigen charismatisch-missionarisch orientierten Gemeindeaufbau. Die Aktivitäten des Gemeindelebens werden auf allen Ebenen durch unsere zahlreichen Hauskreise engagiert mitgetragen. Es besteht ein enger Bezug zur Geistlichen-Gemeinde-Erneuerung in der Ev. Kirche (GGE). In der Konfirmanden- und in der Jugendarbeit führen wir zahlreiche Freizeiten in Kooperation mit ähnlich orientierten Gemeinden in der EKHN durch. Ein weiterer Bezugspunkt unserer Gemeinde ist ihr Engagement in der Weltmission durch die Aussendung von Missionaren und die Unterstützung von sozialen und missionarischen Projekten. Unsere Erwartungen an einen Pfarrer/eine Pfarrerin: - ein gelebter Glauben und Offenheit für Gottes Wirken, - Bereitschaft, die Gemeinde in ihrer Gesamtheit mitzutragen und den Weg der Erneuerung der Gemeinde innerlich und äußerlich mitzugehen,

220 220 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Teamfähigkeit, Leitungskompetenz und Kooperationsbereitschaft. Die Verteilung der Arbeitsfelder erfolgt in Absprache mit dem Inhaber der Pfarrstelle II (Süd). Weitere Informationen über unsere Gemeinde finden Sie im Internet unter Auskünfte erteilen: Sven Hardegen, Vorsitzender des KV, Tel.: / ; Dekan Norbert Mander, Tel.: / ; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151/ Frankfurt am Main, Dankeskirchengemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B, zum zweiten Mal Die Dankeskirchengemeinde liegt, südlich des Mains in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes, im Frankfurter Stadtteil Goldstein. Der Stadtteil hat Einwohner, im Schwerpunkt Mehrpersonenhaushalte von Angestellten und Facharbeitern und einem Ausländeranteil von ca. 18,3 %. Die Arbeitslosenquote liegt unter dem hessischen Durchschnitt, die Infrastruktur ist gut, es gibt 2 soziale Brennpunkte. Die Dankeskirchengemeinde zählt aktuell Gemeindeglieder. Das Gemeindeleben ist vielfältig und wird von den Aktivitäten der 30 Gemeindegruppen und der Arbeit der ca. 100 ehrenamtlich Tätigen geprägt und getragen. Hauptamtlich stehen zur Verfügung: - 1,5 Pfarrstellen (Besetzt zzt. 0.5 durch Verwaltungsauftrag) - 1 Kantorin (in Altersteilzeit bis 2007, Stelle wird nicht mehr besetzt) - 0,2 Küsterstelle, 1 Bürokraft auf 400,00 EUR-Basis (wird von der Gemeinde finanziert) Kindergarten: - 6 Erzieherinnen, 2 Reinigungskräfte, 1 Hauswirtschaftskraft Zentrale Jahresaktivitäten sind: Konzerte der Musikgruppen, 1. Mai-Fahrradrallye, Gemeindefest, Adventsbasar, spezielle Themengottesdienste, Waldweihnacht, Theateraufführungen des Theaterkreises, Fußballmannschaft. Die direkt am Park gelegenen, gut gepflegten Liegenschaften der Gemeinde umfassen: 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Kindergarten, 1 großes Pfarrhaus in unmittelbarer Kirchennähe. Als zukünftige/n Stelleninhaber/in wünschen wir uns einen Menschen, der - teamfähig ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern - das Erreichte mit uns gemeinsam bewahrt, aber auch immer wieder Anstöße zur Weiterentwicklung gibt - einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aufgeschlossen gegenübersteht. Als erste Schwerpunkte für eine Arbeit in und mit unserer Gemeinde erwarten wir: - eine gute Konfirmandenarbeit - eine gute Gottesdienstgestaltung - aktives Arbeiten mit Jugendlichen, mit dem Ziel, diese für die Gemeinde zu begeistern - aktive Mitgestaltung und Mitkoordination unserer Gemeindeaktivitäten - gute seelsorgerische Arbeit. Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können und mit den vorgenannten Wünschen und Schwerpunkten identifizieren können, möchten wir Sie gerne zu einem gemeinsamen Kennenlernen einladen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Dekan Pfarrer Schäfer, Tel.: 0 69/ oder den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Jürgen Amann, Tel. priv.: 0 69/ , Tel. mobil: 01 71/ , Tel. geschäftl.: / Groß-Felda, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld, Modus A, sofort zu besetzen, zum zweiten Mal Iwwer Fealder ean Wisse! Wu mer noch platt schwatzt! * Am Rande des Naturschutzgebietes Hoher Vogelsberg liegt eines der schönsten Täler dieser urwüchsigen Vulkanlandschaft: das Feldatal Tal der Mühlen. Sieben Ortsteile gehören zum Feldatal. Davon freuen sich die Bürgerinnen und Bürger aus den selbstständigen Kirchengemeinden Groß-Felda, Kestrich und Windhausen auf Ihr seelsorgerisches Engagement (insgesamt Gemeindeglieder). Wir bieten in allen drei Dörfern ein intaktes Dorfleben ohne soziale Brennpunkte und eine rege Vereinstätigkeit, in die der evangelische Posaunenchor mit über 40 Bläserinnen und Bläsern eng eingebunden ist. Die ehemals vorherrschende landwirtschaftliche Prägung ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen, so dass nur noch wenige landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe übrig geblieben sind. Der überwiegende Teil der Bevölkerung arbeitet auswärts. Es gibt einige wenige mittelständische Handwerksbetriebe. Ihren täglichen Einkauf können Sie am Wohnort erledigen. Zum Shoppen bieten sich Alsfeld, Lauterbach, Gießen und Fulda an, die Sie jeweils in maximal 45 Minuten mit dem Auto erreichen können. Zwei praktische Ärzte, eine Zahnarztpraxis und eine Apotheke stehen erforderlichenfalls in unmittelbarer Nähe zur Verfügung. Für Ihre Haustiere können mehrere Tierärzte sorgen. Unsere Kirchengemeinde ist Trägerin eines viergruppigen Kindergartens, der eine Ganztagsbetreuung, auch für Grundschulkinder, sowie für Kinder ab einem Jahr ermöglicht. Die Grundschule befindet sich am Ort.

221 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 221 Danach bestehen weiterführende Möglichkeiten in Mücke, ca. 13 km, an einer Gesamtschule mit Förderstufe, Haupt-, Real- und Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse sowie in Alsfeld, ca. 16 km, an Realschulen, Gymnasium und berufsbildenden Schulen. Sie wohnen neben der Kirche in einem 1976 erbauten Pfarrhaus, das vor zwei Jahren renoviert wurde. Es enthält sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten und ebenfalls zwei Amtsräume. Es verfügt über eine Ölzentralheizung. Die Heißwasserversorgung gewährleistet eine Solaranlage. Ein großer Garten mit Wiese gehört zum Haus. Für die Gemeindearbeit steht in Groß-Felda ein Gemeindezentrum neben der Kirche mit zwei Räumen und einer Küche sowie einem Jugendkeller zur Verfügung, in Windhausen die im Besitz der Kirchengemeinde befindliche Alte Schule und in Kestrich kann das Dorfgemeinschaftshaus für kirchengemeindliche Zwecke mitgenutzt werden. Ihre zukünftige Tätigkeit wird von drei Küsterinnen in den Gemeinden, drei Organistinnen und einem Organisten, dem Posaunenchorleiter, einer Mitarbeiterin im Gemeindebüro und, last but not least, von den Kirchenvorständen tatkräftig unterstützt. Im Kindergarten kümmern sich zehn Erzieherinnen - überwiegend in Teilzeit - um über 70 Kinder. Ihrer Kreativität können Sie zum Beispiel bei Gemeindefesten, Kindergottesdiensten, Gottesdiensten im Grünen und Konzerten freien Lauf lassen. Wir wünschen uns eine seelsorgerische Begleitung der Menschen in unseren Dörfern im Gottesdienst, während Hausbesuchen oder einfach auf der Straße. Unseren Kindergarten sollten Sie mit kirchlichen Inhalten begleiten und die Arbeit mit Kindern und Eltern als Chance für spätere Kinder-, Jugend- und Gemeindearbeit nutzen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung auf unsere freie Pfarrstelle und versprechen Ihnen volle Unterstützung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie sich unter über unsere Gemeinde weiter informieren. Ihre Nachfragen beantworten gerne: Herbert Schott, Tel.: /3 30; Renate Keil, Tel.: 06637/603; Heinz Frank, Tel.: /15 87 sowie Dekan Dr. Jürgen Sauer, Tel.: / und Propst Klaus Eibach, Tel.: 06 41/ * Übersetzung: Über Felder und Wiesen! Wo man noch platt spricht! Groß-Rohrheim, Pfarrstelle 100 %, Dekanat Ried, Modus C. In der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Rohrheim ist ab , wegen Ruhestandsversetzung, die Pfarrstelle neu zu besetzen. Groß-Rohrheim ist eine selbstständige Gemeinde, hat ca Einwohner und liegt ca. 3 km östlich vom Rhein, in der Mitte des südhessischen Rieds, direkt an der B 44. Durch die Autobahnanschlüsse der A 5 und A 67 in der Nachbarschaft und die direkte Lage an der Bahnlinie Frankfurt- Mannheim, sind alle umliegenden Großstädte in kurzer Zeit erreichbar. Ebenso Ausflugsziele, wie die Bergstraße, der Odenwald, die Rheinauen oder verschiedene Naturschutzgebiete. Groß-Rohrheim ist eine Wohngemeinde mit Handwerkern, Kleinbetrieben, Landwirtschaft und aufstrebender Industrieansiedlung. Bedingt durch Neubaugebiete und die günstige Lage finden hier viele junge Familien ihr Zuhause. Im Ort gibt es ein privat geführtes Alten- und Pflegeheim, zwei Kindergärten und eine Grundschule. Alle weiterführenden Schulen sind leicht in der näheren Umgebung zu erreichen. Die Groß-Rohrheimer pflegen Geselligkeit und ein ausgeprägtes Vereinsleben. Die Kirchengemeinde hat ca Gemeindeglieder, in ausgewogener Altersstruktur. Unser evangelisches Gemeindezentrum umfasst ein Gemeindehaus (erbaut 1973), ein Fachwerkhaus (2003 renoviert), mit Sitzungssaal, Räumen für die Jugendarbeit, und das Pfarrhaus (5 Zimmer, Küche, Bad, WC, erbaut 1972, freistehend) mit Garage und Grünfläche. Als separates Gebäude das Gemeindebüro (auch vom Pfarrhaus begehbar). Die Sonntags- und Kasualgottesdienste finden in unserer schönen Kirche aus dem 17. Jh. im alten, gewachsenen Ortskern statt. Zusätzlich einmal monatlich im Alten- und Pflegeheim. Die denkmalgeschützte Orgel ist eines der Schmuckstücke unserer Kirche. Der evangelische Kindergarten mit 4 Gruppen wurde 1996 neu erbaut. Neben den Erzieherinnen finden ein Küster, Reinigungskräfte und eine zuverlässige Verwaltungskraft in unserer Kirchengemeinde einen Arbeitsplatz. Der engagierte Kirchenvorstand setzt sich aus 9 Frauen und 4 Männern zusammen. Die Pfarrerin / Der Pfarrer Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der - kontaktfreudig und gesprächsbereit mit Menschen umgeht - die Jugendarbeit wichtig findet - am Leben der Gemeindeglieder teilnimmt und sie seelsorgerlich begleitet - es versteht Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Evangelium in zeitgemäßer Form nahe zu bringen - gerne im Team arbeitet und mit diesem die Gemeindearbeit verantwortet - organisatorische Fähigkeiten und Personalführungskompetenz besitzt - die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungsprozesse mitdenkt und gemeinsame Ziele für die Zukunft entwickelt

222 222 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr zeitgemäße und lebendige Gottesdienste gestaltet - der kirchenmusikalischen Arbeit aufgeschlossen ist - ein gut nachbarschaftliches Verhältnis mit der katholischen Kirchengemeinde, im Sinne einer aufgeklärten Ökumene pflegt. Wir freuen uns auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der gerne mit uns arbeiten und leben möchte und die bewährten Traditionen mit neuen Ideen zu verbinden weiß. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Auskunft erteilt Ihnen: Pröpstin Karin Held, Tel.: / ; Dekan Karl Hans Geil, Tel.: / ; Frau Hannelore Krist, Tel.: /88 89, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes. Wixhausen, Pfarrstelle (100 %), Dekanat Darmstadt- Stadt, Modus C Die Kirchengemeinde Wixhausen im Dekanat Darmstadt-Stadt sucht den Nachfolger/die Nachfolgerin ihres im Dezember 2006 nach 30 Jahren in den Ruhestand wechselnden Pfarrers. Wo wir sind. Wixhausen ist der nördlichste Stadtteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die alle üblichen Einrichtungen einer Großstadt hat. Wer wir sind. Wixhausen mit seinen Einwohnern hat sich auch als Darmstädter Stadtteil gewisse dörfliche Strukturen erhalten. Der evangelischen Kirchengemeinde gehören rund Mitglieder an. Das Vereinsleben in Wixhausen ist sehr stark ausgeprägt; es existieren breite musikalische und sportliche Angebote. Zum denkmalgerecht sanierten historischen Pfarrhof im alten Ortskern gehören fünf Gebäude, die sich um zwei benachbarte Höfe gruppieren: die barocke Saalkirche ( ) mit dem romanischen Turm (1150), das barocke Pfarrhaus (1762), das modern ausgestattete Gemeindehaus in der Pfarrscheune (1827), das kircheneigene Dorfmuseum in einem Fachwerkhaus (1662) sowie das Kinderhaus auf dem Pfarrhof. Das Kinderhaus wird als Modellprojekt mit finanzieller Unterstützung der ortsansässigen Gesellschaft für Schwerionenforschung (GSI) mit einer Gruppe bereits für 2jährige Kinder betrieben. Eine zweite Kindertagesstätte mit Hort liegt im Neubaugebiet. Wir sind eine Gemeinde mit einer ausgewogenen Alters- und Sozialstruktur. Bei der Betreuung und Ansprache der Gemeinde stellt die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einen besonderen Schwerpunkt dar. Anknüpfungspunkte sind die beiden von uns betriebenen Kindertagesstätten inklusive Hort mit zusammen rund 150 Plätzen. Die dort bestehenden ca. 30 Beschäftigungsverhältnisse bedeuten ein weiteres Aufgabenfeld. Was wir bieten. Die Konfirmandenarbeit wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern begleitet, auch werden ehemalige Konfirmanden bei der Betreuung nachfolgender Jahrgänge einbezogen. Darüber hinaus gibt es vielfältiges ehrenamtliches Engagement beim Kindergottesdienst, im Kirchenchor, der Evangelischen Frauenhilfe, dem Eine-Welt-Café und der Evangelischen Laienspielgruppe, die mit ihren Aufführungen alle Altersgruppen der Gemeinde anspricht. Der dreimal jährlich erscheinende Gemeindebrief wird von einem Redaktionsteam gestaltet. In ökumenischer Verbundenheit mit der katholischen Kirchengemeinde werden thematische Gottesdienste sowie der Weltgebetstag der Frauen gemeinsam gestaltet. Die Aufgaben des Kirchenvorstands mit seinen acht weiblichen und vier männlichen Mitgliedern werden teilweise in Ausschüssen erledigt, die erforderliche Beschlüsse vorbereiten. Die GSI als Einrichtung zur Grundlagenforschung bietet über die Zusammenarbeit im Kindergarten hinaus die Möglichkeit zur Fortsetzung der Diskussion grundlegender Fragen von Theologie und Naturwissenschaften. Diese Verbindung spiegelt sich auch in den sogenannten Physikfenstern unserer Kirche und der ebenfalls von Thomas Duttenhoefer als Raumkreuz gestaltete Stele wider, die wesentlich zur überregionalen Bekanntheit des Pfarrhofensembles beigetragen haben. Der Barockbau des Pfarrhauses, das noch vor dem Neubezug innen renoviert wird, hat neben einem großen, zweigeschossigen Treppenhaus Amtszimmer und Archiv, fünf Wohnräume, Küche und Bad. Die Erweiterung der Arbeitsräume wie auch die Anstellung einer Gemeindesekretärin sollen in Absprache mit dem/der neuen Stelleninhaber/in erfolgen. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der auf die Menschen gerne und freundlich zugeht. Teamarbeit mit dem Kirchenvorstand und den Pfarrerkollegen/innen in der Region sowie die Begleitung und Förderung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen unterschiedlichsten Alters sollten Ihnen Freude bereiten. Wir wünschen uns lebendige, theologisch sorgfältig und liebevoll vorbereitete Gottesdienste. Dabei sind wir offen für neue Gottesdienstformen. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die mit ihren Gaben Akzente setzt und neue Angebote mit bereits gewachsenen verbindet. Auskünfte erteilen gerne: Pröpstin Karin Held, Tel.: / ; Dekan Norbert Mander, Tel.: / ; Pfarrer Hans Eberhard Ruhl, Tel.: /77 31; stv. KV Vorsitzender Matthias Kalbfuss, Tel.: / Für das Ev. Dekanat Rodgau ist zum nächstmöglichen Termin eine Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung (50 %) zu besetzen (Befristung auf 5 Jahre) mit Dienstsitz in Dietzenbach. Die Stelle kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Es können sich daher sowohl Pfarrer/innen als auch Personen mit einer anderen, dem Anforderungsprofil entsprechenden Ausbildung bewerben.

223 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 223 Im benachbarten De kanat Dreieich wird zeitgleich eine Profil- bzw. Fachstelle (25 %) Gesellschaftliche Verantwortung ausgeschrieben. Blick auf die Region Die Region der Dekanate Rodgau und Dreieich deckt sich im Wesentlichen mit den Grenzen des Kreises Offenbach. Während der Westkreis entlang der B3-Achse eher kleinstädtisch geprägt ist, sind die Orte im Ostkreis deutlich kleiner und vereinzelter. Insgesamt haben die Gemeinden der beiden Dekanate etwa Mitglieder. Der Ostkreis hat einen sehr hohen katholischen Bevölkerungsanteil, während der Westkreis ursprünglich evangelisch war. Die Verkehrsanbindung ist über die A3, A5, A661, B3 und die B45 hervorragend und wesentlich für die Pendlerströme. Das S-Bahn-System wurde in den letzten Jahren ausgebaut, so dass auch die Orte des Ostkreises gut angebunden sind. Die wirtschaftliche Prägung wird zunehmend von Betrieben im IT-Bereich und im Dienstleistungssektor bestimmt, nachdem die traditionellen Arbeitsplätze in der Stahl- und Lederindustrie fast vollständig weggefallen sind. In Langen befinden sich zwei wichtige Einrichtungen: Das Paul-Ehrlich-Institut sowie die Flugsicherung. Als größter Arbeitgeber der Region ist der Flughafen Frankfurt mit allen dort tätigen Betrieben von zentraler Bedeutung. Der Konflikt um seinen weiteren Ausbau beschäftigt vor allem die Menschen im Norden des Kreises. Themen und Aufgaben Die Stelle soll regionale Themen der Gesellschaftlichen Verantwortung aufgreifen und für Veranstaltungsangebote auf Dekanatsebene aufbereiten. Dabei sind Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und anderen gesellschaftlichen Gruppen notwendig. Beispiele aktueller Herausforderungen: - Die Arbeitswelt verändert sich radikal. Immer mehr Menschen auch in der Region Rhein-Main sind von Arbeitslosigkeit bedroht. Diejenigen, die Arbeit haben, stehen unter enormem Druck. Stadtwerke, Krankenhäuser, Pflegedienste und in Ansätzen auch schon das Bildungssystem werden privatisiert. Die Kluft zwischen Armen und Reichen vergrößert sich deutlich. - Der Druck auf die Umwelt durch Verkehrsentwicklung und Zersiedlung (Flughafen, Straßenbau und neue Baugebiete) ist enorm. - Technologische Entwicklung und Forschung (beispielweise im Paul-Ehrlich-Institut in Langen) finden in Grenzbereichen statt, die kritisch reflektiert und begleitet werden sollen. Mögliche Schwerpunkte der Arbeit - die Verantwortung für soziale Gerechtigkeit, sozialund wirtschaftsethische Aspekte der Globalisierung, Arbeitsmarktpolitik und soziale Sicherung im Blick auf die Region erkennen und wahrnehmen - die Umweltverantwortung bzw. die Bewahrung der Schöpfung mit Blick auf die Handlungsmöglichkeiten und Chancen von Gemeinden und Gruppen in überschaubare Projekte umsetzen, die zur Mitarbeit und Nachahmung anregen. Dadurch soll Kirche in dieser Region als gesellschaftliche Kraft erkennbar und der christliche Glaube in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen profiliert werden. Dies geschieht vernetzt mit dem Regionalen Diakonischen Werk und dem gemeinsamen Diakonieausschuss der Dekanate Dreieich, Offenbach und Rodgau. Organisationsstruktur Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit den Dekanatsmitarbeiterinnen und mitarbeitern kontinuierlich weiterentwickelt. Die Ziele werden jährlich mit dem Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung abgestimmt. Dienstsitz ist Dietzenbach im Haus der Kirche. Dienst- und Fachaufsicht liegen beim Dekanat Rodgau. Erwartungen und Qualifikationen Wir erwarten: - die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche - ein wirtschafts- oder sozialwissenschaftliches Studium mit Abschluss sowie theologischen und kirchlichen Weiterbildungen oder - uneingeschränkte Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/Pfarrerin der EKHN mit spezifischen Weiterbildungen - die Bereitschaft, sich durch Angebote des Zentrums für Gesellschaftliche Verantwortung weiter zu qualifizieren - Mobilität, d.h. ein Fahrzeug und Führerschein der Klasse 3. Ein Arbeitsplatz wird in der Dekanatszentrale des Ev. Dekanates Rodgau in Dietzenbach zur Verfügung stehen. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Bewerbungen für die Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an das Ev. Dekanat Rodgau, Dekanatssynodalvorstand, Postfach 15 21, Dietzenbach. Pfarrer/innen richten ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, Darmstadt. Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Dekanin Jutta Jürges- Helm, Tel.: / zur Verfügung. 0,5 Profilstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung des Dekanates Schotten für die Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Büdingen, Nidda und Schotten, zum zweiten Mal Im Evangelischen Dekanat Schotten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine halbe Profilstelle für Gesellschaftliche Verantwortung erstmalig zu besetzen. Es ist daran gedacht, die Stelle mit der zurzeit vakanten 0,5 Pfarrstelle Burkhards, Dekanat Schotten, zu verbinden (s. folgende Ausschreibung in diesem Amtsblatt). Der Wirkungskreis der Profilstelle geht vom Dekanat Schotten aus und wirkt in die beiden Partnerdekanate Büdingen und Nidda.

224 224 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Was wir dem Stelleninhaber/der Stelleninhaberin bieten: - im DSV Schotten einen aufgeschlossenen Dienstgeber, der das Setzen eigener Schwerpunkte in Absprache gerne ermöglicht - über den GFA (geschäftsführenden Ausschuss) der Dekanatsarbeitsgemeinschaft eine sehr gute Kommunikation und Zusammenarbeit der drei Dekanate - einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz - ein interessantes Arbeitsfeld mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten - ein großes Interesse und einen großen Bedarf bei unseren Kirchengemeinden an kompetenter Begleitung im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung Was wir vom Stelleninhaber /Stelleninhaberin erwarten: - dass er/sie mit uns zusammen eine Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Situation unserer AG erarbeitet und daraus Schwerpunktsetzungen seiner/ihrer Arbeit entwickelt - dass er/sie mit den bei uns vorkommenden zivilgesellschaftlichen Gruppen (Parteien, Gewerkschaften, Betrieben, Handwerkerschaften, Bauernverbänden..) kommuniziert und sie in sein/ihr Handeln einbezieht - dass er/sie unsere Kirchengemeinden bei der Wahrnehmung ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung berät und begleitet - dass er/sie die Kirchliche Region unserer AG bei der Entwicklung eines erkennbaren gesellschaftspolitischen Profils unterstützt - dass er/sie mit uns zusammen entsprechende Veranstaltungen plant, organisiert und durchführt. Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in kann sich dabei auf die aktive Mithilfe und Unterstützung zahlreicher hauptund ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen stützen. Auch die drei anderen Handlungsfelder Ökumene, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit sind in unserer AG inzwischen besetzt. Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet, kann aber verlängert werden. Weitere Informationen erhalten Sie gerne über das Dekanatsbüro Schotten, Tel.: / , oder über Dekan Keller, Tel.: / Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben! Dann bewerben Sie sich mit den üblichen Unterlagen auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice, Paulusplatz 1, Darmstadt. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen! Pfarrstelle Burkhards, Dekanat Schotten, 0,5 Pfarrstelle, Modus C, zum zweiten Mal Nach acht Jahren verlässt der bisherige Stelleninhaber auf eigenen Wunsch die Gemeinde, deshalb ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unsere Pfarrstelle neu zu besetzen. Die Stelle soll verbunden werden mit der 0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung im Dekanat Schotten (s. vorstehende Ausschreibung in diesem Amtsblatt). Sind SIE jemand, der neue Chancen nutzen möchte, dem es ein Anliegen ist, Menschen nicht nur anzusprechen, sondern auch mit ihnen zu leben? Der sich freut, seine Ideen und Vorstellungen in einer offenen Gemeinde umzusetzen? Jemand, der Milch direkt vom Bauern und Brot aus dem Backhaus zu schätzen weiß? Dann haben WIR die richtige Stelle für SIE! Unsere Gemeinde Die Kirchengemeinde Burkhards/Kaulstoß besteht aus den beiden gleichnamigen Dörfern, die ca. 1 km voneinander entfernt sind, hier leben ca. 600 Gemeindeglieder. Politisch zur Großgemeinde Schotten gehörend, liegen die beiden Dörfer im Naturpark Hoher Vogelsberg in landschaftlich sehr reizvoller Lage im Tal der Nidder. Die Region hat einen hohen Freizeitwert und ist eine beliebte Urlaubsgegend. Die dörflichen Strukturen werden durch intakte Dorfgemeinschaften geprägt. Der Zusammenhalt ist groß und das Vereinsleben vielfältig. Ehrenamtliches Engagement ist selbstverständlich. Die Zusammenarbeit von Kirchengemeinde und Vereinen ist gut und schlägt sich in gemeinsamen Projekten nieder. In Burkhards, dem Sitz des Pfarramtes, befindet sich ein kommunaler Kindergarten. Grund- und Gesamtschule bis Klasse 10 befinden sich in Gedern (7 km), und werden von Schulbussen angefahren. Die gymnasiale Oberstufe kann in Büdingen oder Nidda besucht werden, beide Städte sind gut erreichbar. Gedern selbst verfügt über vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und ein Krankenhaus. Innerhalb des Dekanats sind Kanzeltausch und Vertretung durch Lektorinnen bekannt und von den Gemeinden voll akzeptiert. Bedingt durch die Dekanatsstrukturreform unterstützt der Pastorale Raum, in dem auch unsere Kirchengemeinde liegt, die Ev. Kirchengemeinde in Gedern. Unsere Kirchengemeinde zeichnet sich durch zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Von ihnen wird z. B. der sonntägliche Kindergottesdienst selbstständig mit großem Erfolg organisiert und gestaltet. Alle notwendigen Funktionen (Küsterin, Organist, Sekretärin, Lektorin) sind mit sehr gut eingearbeiteten und äußerst zuverlässigen Kräften besetzt. Bei Bedarf sorgen der ortsansässige Gemischte Chor, ein Jugendund ein Kinderchor für musikalische Umrahmungen. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher versehen ihr Amt engagiert, sind aufgeschlossen und unkompliziert in der Zusammenarbeit.

225 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 225 Unsere Kirche Unsere aus dem Jahr 1755 stammende Barockkirche (ca. 350 Plätze) ist überregional bekannt. Es ist eine der wenigen Hallenkirchen in Hessen mit ausgezeichneten akustischen Eigenschaften. Die Kirche wurde in den zurückliegenden Jahren von Grund auf saniert. Unser Pfarrhaus Das großzügige, gepflegte Anwesen des Pfarrhauses befindet sich im Dorf. Es besteht aus einem stattlichen Haus, div. Nebengebäuden und einer großen Hof- und Grünanlage, die zur freien Gestaltung zur Verfügung stehen. Das Haus selbst ist im Stil eines städtischen Bürgerhauses als Fachwerkhaus gebaut, verfügt also über hohe und helle Räume. Im Erdgeschoss befinden sich der Amtsraum, ein Gemeindesaal und eine gut ausgestattete Einbauküche. Der Gemeindesaal dient dem Konfirmandenunterricht, ebenso wird hier der sonntägliche Kindergottesdienst parallel zum Hauptgottesdienst abgehalten. Private Veranstaltungen finden dort nicht statt. Das Büro ist mit allen modernen Kommunikations- und Arbeitsmitteln ausgestattet. Eine erfahrene Bürofachkraft steht drei Stunden pro Woche zur Verfügung. Die Wohnräume (4 Zimmer, 93 qm), von denen man einen herrlichen Ausblick auf Felder und Wälder hat, befinden sich im Obergeschoss. Die Wohnung verfügt über eine Küchenzeile. Das Dachgeschoss wurde 2001 ausgebaut und verfügt über zwei Mehrzweckräume (40 qm, bzw. 10 qm), ein vollausgebautes Bad, zwei Apsiden und das Archiv der Gemeinde. Spitzboden und Keller bieten weitere Lagermöglichkeiten. Haus und Hof sind vollständig saniert und befinden sich in einem sehr guten Zustand. Die Ölheizung entspricht neuesten Standards. Das Grundstück ist in sich geschlossen. Möglichkeiten zur aktiven Teilhabe am Landleben (z. B. Tierhaltung) sind hinreichend gegeben. Außerdem gibt es verschiedene Spielgeräte, ein Baumhaus und eine lebende Laube. Unsere Wünsche Wir wünschen uns eine/n Pfarrerin/Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die/der besondere Liebe zum Gottesdienst mitbringt. Dabei sollten bewährte Sonderformen (z. B. Tischabendmahl an Gründonnerstag, Osternacht, gelegentliche Familiengottesdienste) möglichst fortgeführt werden. Es besteht generell große Offenheit für neue bzw. alternative Gottesdienstvarianten. Wichtig ist uns ferner, dass die neue Pfarrerin/der neue Pfarrer oder das Pfarrerehepaar die Gemeindeglieder in ihren Sorgen und Nöten seelsorgerisch begleitet. Dazu gehört auch die Begleitung bei Kasualien, zu denen hier auch Hochzeitsjubiläen zählen. WIR freuen uns auf eine/n Pfarrer/in oder ein Pfarrerehepaar, mit der/dem/denen wir weiter am Aufbau unserer Gemeinde arbeiten können und sind gespannt auf die Ideen und Impulse, die SIE einbringen werden und bei deren Umsetzung wir Sie gerne unterstützen möchten! Weitere Informationen erhalten Sie gerne über Dekan Keller, Tel.: / Hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan im Evangelischen Dekanat Bergstraße (100%) Im zukünftigen Dekanat Bergstraße ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans ab zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Das Dekanat Bergstraße entsteht durch die Vereinigung der Dekanate Bergstraße Mitte und Bergstraße Süd zum Es umfasst 34 Kirchengemeinden mit 47 Pfarrstellen und ca Gemeindeglieder und ist der Regionalverwaltung in Gernsheim angeschlossen. Die Verwaltung des Dekanates befindet sich im Haus der Kirche in der Kreisstadt Heppenheim. Hier ist auch der Sitz der Fach- und Profilstellen aller Handlungsfelder sowie der Dekanatsjugendreferenten, der Notfallseelsorge und der Referentin für Kindergottesdienst. In der Dekanatsverwaltung arbeiten zwei Verwaltungsfachkräfte (50% und 75%) sowie zwei Sekretärinnen (je 50%). Dienstsitz ist das Haus der Kirche in Heppenheim. Bei der Suche nach einer Dienstwohnung ist der DSV behilflich. Das Dekanat umfasst die attraktive Landschaftsregion Bergstraße und vorderer Odenwald mit einem hohen Freizeit- und Erholungswert und einer guten Infrastruktur. Das Dekanat liegt vorwiegend im Landkreis Bergstraße, 5 Kirchengemeinden der nördlichen Bergstraße gehören dem Landkreis Darmstadt-Dieburg an. Die Vereinigung zweier Dekanate zu einem neuen schafft eine kirchliche Struktur, die sich weitgehend mit der gesellschaftlichen und politischen Struktur der Region Bergstaße deckt. Das eröffnet der evangelischen Kirche die Möglichkeit, als Kommunikations- und Handlungspartnerin deutlicher wahrgenommen zu werden. Daraus ergeben sich interessante Herausforderungen für die kirchlichen Arbeitsgebiete. Das Dekanat bietet städtisch/kleinstädtisch wie dörflich geprägten Gemeinden gleichermaßen Gestaltungsraum und fördert deren Zusammenarbeit untereinander. Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen zurzeit neben den Handlungsfeldern in der Krankenhaus-, Psychiatrie-, Altenheim- und Notfallseelsorge, im Hospizdienst, im gemeindepädagogischen Dienst mit acht Stellen und in der Kirchenmusik mit einer A-Stelle und drei B-Stellen. Das diakonische Profil ist im Dekanat stark ausgeprägt mit fünf Diakoniestationen, 31 Kindergärten und der Angebotspalette des Diakonischen Werks. Zum Aufgabengebiet gehören: - Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision für das neue Dekanat gemeinsam mit dem neugewählten DSV, den Kirchengemeinden und Mitarbeitenden; - Unterstützung von identitätsbildenden und integrierenden Entwicklungen, die das Zusammenwachsen der bisherigen zwei Dekanate fördern; - Mitgestaltung der Zusammenführung und Weiterentwicklung der verschiedenen Dekanatskonzeptionen z.b. für die Pfarrstellenbemessung, den Gemeindepädagogischen Dienst und die Kirchenmusik;

226 226 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wahrnehmung und Wertschätzung der vorhandenen Aktivitäten und deren Weiterentwicklung; - Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Kirchengemeinden; - Leitungsverantwortung in der Personalführung (z.b. Personalgespräche mit den Pfarrern/innen und weiteren Dekanatsmitarbeitenden); - Wahrnehmung gesellschaftlicher Veränderungen und deren kreative Aufnahme in die Dekanatsarbeit; - überzeugende und deutliche Vertretung der Kirche gegenüber gesellschaftlich relevanten Partnern in der Öffentlichkeit; - Pflege der Kontakte zu den Einrichtungen im Dekanat (z.b. Diakonisches Werk, Konfessionskundliches Institut, Christoffel-Blinden-Mission, Martin-Buber- Haus); - Weiterführung und Förderung der Ökumene; - Förderung von größtmöglicher Beteiligung von Gemeinden und Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit dem DSV bei wichtigen Entscheidungen; - Besuche und Beratung von Kirchenvorständen; - Koordination der vielfältigen Arbeitsbereiche im Dekanat. Wir erwarten: - theologische Kompetenz und geistliche Identität; - Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen; - gute Selbstorganisation; - bewusste Wahrnehmung der Führungsverantwortung; - Führungskompetenz in komplexen Zusammenhängen; - Belastbarkeit; - Kommunikationsfähigkeit; - Teamfähigkeit; - Erfahrung in Prozesssteuerung. Sie können mit engagierten Mitarbeitenden und einer über drei Jahre gewachsenen qualifizierten Zusammenarbeit im Haus der Kirche rechnen. Die Bewerbung erfolgt an die Kirchenleitung der EKHN. Weitere Auskünfte erteilen: Präses Rothermel (Bergstraße Mitte), Tel.: d: / , p: /29 59; Präses Raekow (Bergstraße Süd), Tel.: d: / , p: /89 60; Dekanin Scherf (Bergstraße Mitte), Tel.: / ; Dekan Nocher (Bergstraße Süd), Tel.: /29 99; Pröpstin für Starkenburg, Pfrn. Karin Held, Tel.: / Referentinnen-/Referentenstelle in der Amtsstelle der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) im Kirchenamt der EKD In der Amtsstelle der UEK im Kirchenamt der EKD in Hannover ist zum 1. Januar 2007 die Stelle einer theologischen Referentin/ eines theologischen Referenten (Besoldungsgruppe A 14/15 entsprechend der persönlichen Voraussetzungen) für die Dauer von sechs Jahren zu besetzen. Zu den Aufgaben der Referentenstelle gehören insbesondere: - Geschäftsführung des Theologischen Ausschusses und wissenschaftlicher Institutionen der UEK wie z.b. der Evangelischen Forschungsakademie; - gemeinsam mit der juristischen Referentin/dem juristischen Referenten Geschäftsführung des Präsidiums und der Vollkonferenz der UEK; - Pflege der Kontakte mit den Mitgliedskirchen der UEK und Gremienarbeit; - gastweise Mitarbeit in der Kammer für Theologie der EKD und dem Theologischen Ausschuss der VELKD; - Organisation der liturgischen Arbeit der UEK. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden neben dem abgeschlossenen Theologiestudium und der Ordination folgende Qualifikationen erwartet: - theologisches Profil bei besonderer Kenntnis der uniert-reformierten Bekenntnistraditionen, wie sie in der ehemaligen EKU und der Arnoldshainer Konferenz gepflegt wurden; - theologisch-wissenschaftliche und kommunikative Kompetenz; - kirchenpolitische Übersicht und Sensibilität; - die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit der juristischen Kollegin/dem juristischen Kollegen in der UEK- Amtsstelle und anderen Kolleginnen und Kollegen im Kirchenamt der EKD. Die Stelle ist in Absprache mit der Landeskirche zu besetzen, aus der die Bewerberin oder der Bewerber kommt. Die Berufung erfolgt durch das Präsidium der UEK. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. August 2006 an den Leiter der Kirchenkanzlei der UEK, Präsident Dr. W. Hüffmeier, Jebensstraße 3, Berlin. DIREKTOR / DIREKTORIN des Erziehungswissenschaftlichen Fortund Weiterbildungsinstituts (E F W I) 2. Ausschreibung Beim Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstitut (EFWI) der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz ist baldmöglichst, spätestens bis 1. Januar 2007 die Stelle eines Direktors/einer Direktorin wegen Pensionierung des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Das EFWI dient der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften aller Schularten und -stufen in Rheinland-Pfalz. Es weiß sich der Bildungsmitverantwortung der Kirchen

227 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 227 verpflichtet und ist Teil der pluralen Konzeption der Lehrerfortbildung des Landes. In beidem orientiert es sich an dem christlichen Menschenbild evangelischer Prägung. Die Hauptaufgaben des Direktors/der Direktorin sind: - die Leitung des Institutes - die Vertretung des Institutes gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen - Planung, Durchführung und Evaluation eigener Fortbildungsveranstaltungen Er/Sie verantwortet seine/ihre Tätigkeit gegenüber dem Kuratorium. Daraus ergeben sich folgende Erwartungen: Basierend auf einem abgeschlossenen Studium der Theologie bzw. Religionspädagogik sollte der Bewerber/die Bewerberin über: - mehrjährige Schulpraxis - Erfahrungen in der Lehrer- und/ oder Erwachsenenbildung - Kenntnis der bildungspolitischen Diskussion, insbesondere in Rheinland-Pfalz verfügen. Kompetenzen in Leitung, in Konzeptionsentwicklung, Gremienarbeit, Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz werden erwartet. Die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche ist Bedingung. Dienstort ist Landau. Die Beschäftigung erfolgt im Angestellten- oder Beamtenverhältnis. Die Bezahlung richtet sich nach A 15/16 BBesO bzw. der entsprechenden Angestelltenvergütung. Nähere Auskünfte erteilt Direktor Gerhard Baumann, Tel / Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis 25. August 2006 erbeten an den Vorsitzenden des Kuratoriums, Herrn Oberkirchenrat Schäfer, Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) Tel /667112, Postfach, Speyer. Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen Gemeindepädagogen/Gemeindepädagogin oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (0,65 Stelle) ab Der Anstellungsträger für alle Gemeindepädagoginnen und pädagogen ist das Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Der Dekanatsanteil beträgt 0,15. Als Dekanatsstelle ist diese auf zwei Jahre befristet. Die Zugehörigkeit zur Ev. Kirche ist Voraussetzung. Dienstsitz ist Mühlheim/M. und zwar für die Ev. Friedensgemeinde mit einem 0,3 Anteil sowie die Ev. Bonhoeffergemeinde mit einem Anteil von 0,2. Die Stadt Mühlheim hat Einwohner, zu der auch die Stadtteile Dietesheim, Lämmerspiel und Markwald gehören. In der Friedensgemeinde gibt es zwei Pfarrstellen, in der Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde eine Pfarrstelle. In beiden Gemeinden gibt es vielfältige Aktivitäten. Aufgabenbeschreibung Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde - Arbeit mit Kindern - Jugendarbeit im Bereich - Gewinnung und Förderung Ehrenamtlicher - Beteiligung an Konfirmandenprojekten Friedensgemeinde - Jugendarbeit im Bereich - Nachkonfirmandenarbeit - Gewinnung und Förderung Ehrenamtlicher - Projekt Lichtblick für straffällige Jugendliche Tätigkeit im Dekanat nach Absprache und persönlichen Qualifikationen 1. Projektarbeit (siehe Jahresplanung) und/oder 2. Aufgabenfeld im innovativen Schwerpunkt des Dekanates z.b. Familienarbeit, Senioren 50+ nach Vereinbarung 3. Arbeit im Team der 11 GemeindepädagogInnen 4. Zusammenarbeit mit dem Dekanatssynodalvorstand Wir bieten Ihnen einen Arbeitsplatz mit Büro in beiden Gemeinden, was sich aus den Schwerpunkten ergibt. Anforderungen Wir suchen einen engagierten Menschen, wenn möglich mit Berufserfahrung, der die ihm gestellten Aufgaben angeht und weiter entwickelt. Wir erwarten selbständiges Arbeiten, organisatorisches Können, Teamfähigkeit und Kreativität. Sie sollten ferner die Fähigkeit zur Motivierung von Jugendlichen und Erwachsenen für kirchliches Engagement besitzen. Führerschein und eigener PKW sind erwünscht. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) können sich bewerben. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis an das Ev. Dekanat Rodgau, Postfach 1521, Dietzenbach. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Dekanin J. Jürges- Helm, Tel / , Fax bzw. bei den Kirchenvorstandsvorsitzenden Joachim Kanthak (Friedensgemeinde), Tel / und Joachim Strauch, (Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde) Tel /

228 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 E Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

229 Nr. 8 Darmstadt, den 1. August 2006 D1205 B Inhalt SYNODE BEKANNTMACHUNGEN Beschlüsse der 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 4. bis 6. Mai GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz über die Fortgeltung von 12 des Diakoniegesetzes vom 6. Mai Ausführungsbestimmungen zur Anwendung von 27 Abs. 2 und 4 KDAVO und 5 Satz 1 KDO vom 8. Juni Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung Für das Leben vom 30. November Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Nassau 234 Studium der Theologie 234 Aufhebung, Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen 234 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 237 DIENSTNACHRICHTEN 238 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 241 Synode Beschlüsse der 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 4. bis 6. Mai Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Folgende Berichte werden entgegengenommen: - des Präses - des Ausschusses für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung zum Sachstand des Mediationsverfahrens zur Flughafenerweiterung Frankfurt/Main - der Kirchenleitung - gem. Art. 48 Abs. 2 Buchstabe i KO - zum Projekt Diakoniestationen - über den Modellversuch Wiesbaden - zum Jugendkirchentag über den Prioritätenprozess - über die finanzielle Lage der EKHN 3. Das Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen (Drucksache Nr. 11/06) wird nach erster Lesung an den Rechtsausschuss überwiesen. 4. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und der Dekanatssynodalordnung (Drucksache Nr. 13/06) wird nach 1. Lesung mit den entsprechenden Anträgen an den Verwaltungsausschuss (federführend), den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss und den Theologischen Ausschuss überwiesen. 5. Das Kirchengesetz über die Fortgeltung von 12 des Diakoniegesetzes (Drucksache Nr. 14/06) wird verabschiedet. 6. Das Gemeindepädagogengesetz (Drucksache Nr. 15/06) wird nach 1. Lesung mit den entsprechenden Anträgen an den Verwaltungsausschuss (federführend), Ausschuss für Bildung und Erziehung und den Rechtsausschuss überwiesen. 7. Die Änderung der Satzung der Stiftung für das Leben (Drucksache Nr. 16/06) wird verabschiedet. 8. Der Dekanatsvereinigung der Dekanate Bergstraße Mitte und Bergstraße Süd (Drucksache Nr. 17/06) wird zugestimmt.

230 230 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Pfarrerin Gabriele Scherle wird zur Pröpstin für den Propsteibereich Rhein-Main gewählt. 10. Ernst Zwipp wird als Gemeindeglied in den Diakonieausschuss gewählt. 11. Pfarrer Heinz-Günter Beutler-Lotz wird als Mitglied in die Hauptversammlung des DWHN gewählt. 12. Das Konzept der Kirchenleitung zur Öffentlichkeitsarbeit (Drucksache Nr. 22/06) wird unter Einschluss folgender Maßnahmen gebilligt: 1. Die Arbeitsbereiche Regionale Koordination und Fachberatung und Mitgliederorientierung werden auf Dauer gestellt. 2. Die Frage einer regelmäßigen Mitglieder-Publikation nach dem Beispiel von Echt wird im Rahmen des Prioritätenprozesses beraten. 3. Das EKHN-Mitgliedermagazin ECHT erscheint im Jahr 2006 nur dreimal. Im Jahr 2007 sind zwei weitere Ausgaben mit Erscheinungsdatum bis zum vorzusehen. Sofern der Prioritätenprozess nicht zu anderen Ergebnissen kommt, wird ECHT danach eingestellt. 4. Der Evangelischen Sonntagszeitung wird für fünf Jahre eine weitere Entwicklungschance gegeben. 5. Dem Finanzdezernat und dem Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit wird der Auftrag erteilt, im Zusammenhang mit den Haushaltsanmeldungen für 2007 die Ausgabenstruktur der Zentren und Einrichtungen der EKHN für Printmedien kritisch zu prüfen und der Kirchenleitung für die Haushaltsberatungen Vorschläge für Einsparungen vorzulegen. 6. Der Medienhaus ggmbh wird der Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit ein Konzept für ein Supplement zur Evangelischen Sonntagszeitung zu entwickeln, das ab 2007 zehnmal jährlich möglichst viele Print-Informationen (einschließlich der EKHN- Mitteilungen) aus dem Bereich der EKHN für alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bündeln soll. 7. Die Kirchenverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Evaluierung der Fach- und Profilstellen bis Anfang 2007 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Struktur der regionalen Öffentlichkeitsarbeit vorzulegen. 13. Die Kirchensynode nimmt den Bericht über die Gespräche zum Kooperationsprozess der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Drucksache Nr. 23/06) zur Kenntnis und begrüßt den eingeschlagenen Weg. Sie beauftragt die Kirchenleitung, der Synode in der Herbsttagung 2006 einen Vorschlag für das weitere Verfahren im Kooperationsprozess zu unterbreiten. 14. Dem Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland und zur Ratifizierung der Verträge der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 10. November 2005 wird gemäß Art. 4 Abs. 2 dieses Kirchengesetzes zugestimmt. 15. Die Kirchensynode nimmt die Konzeption Perspektive 2025 zur Entwicklung von Prioritäten und Posterioritäten in der EKHN (Drucksache Nr. 08/06) zustimmend zur Kenntnis. Sie bittet die Kirchenleitung, die vorgetragenen Aspekte in das weitere Verfahren einzubeziehen. Kirchensynodalvorstand, Ältestenrat, Kirchenleitung und Leitendes Geistliches Amt werden gebeten, ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Steuerungsgruppe bis Mitte Mai 2006 zu benennen Die Kirchensynode nimmt den Bericht der zentralen Arbeitsgruppe zur Revision der Kirchenordnung (Drucksache Nr. 09/06) zur Kenntnis Gem. 28 Abs. 5 GO-KS wird ein Kirchenordnungsausschuss bestellt Der Kirchenordnungsausschuss besteht aus zwölf Synodalen, davon vier aus dem Rechtsausschuss, drei aus dem Theologischen Ausschuss, drei aus dem Verwaltungsausschuss und zwei aus dem Finanzausschuss In Änderung von 30 Abs. 2 GO-KS können Mitglieder der Kirchensynode nur auf Einladung an den Beratungen des Kirchenordnungsausschusses teilnehmen Der Kirchenordnungsausschuss wird beauftragt, möglichst bis zur 8. Tagung der Synode im Herbst 2007 aufgrund des Berichts der zentralen Arbeitsgruppe zur Revision der Kirchenordnung den vollständigen Entwurf einer revidierten Kirchenordnung für die 1. Lesung in der Synode zu erarbeiten. 17. Zur Kompetenzverlagerung für die Gesetzgebung im Strafvollzug an die Länder fasst die Synode nachstehende Entschließung (Drucksache Nr. 56/06): Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau lehnt die Kompetenzverlagerung für die Gesetzgebung im Strafvollzug an die Länder deutlich ab und plädiert für eine Beibehaltung der Verantwortung des Bundes. Gerechtigkeit erfordert Rechtseinheit, d.h. eine in gleicher Form gültige, also möglichst gerechte Umsetzung eines gefällten Urteils unter Wahrung der Menschenwürde.

231 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Unser Menschenbild ist bestimmt von dem Glauben, dass Gott den sündigen (also auch den straffällig gewordenen Menschen) annimmt und nicht von der Gemeinschaft ausschließt. Der Umgang mit straffällig Gewordenen zielt auf eine Versöhnung der durch Straftaten gestörten Beziehungen in einer Gesellschaft. Christlicher Glaube unterscheidet zwischen den Taten und der Person, der von Gott eine unveräußerliche Würde zugesprochen ist. Dieser theologischen Grundeinstellung trägt unsere bestehende Rechtsordnung Rechnung. Resozialisierung ist als vorrangiges Vollzugsziel unaufgebbar ( 2 des bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetzes). Die Würde der Inhaftierten muss überall gleich geachtet und die Chance zur Wiedereingliederung in die Gemeinschaft gleich hoch gewichtet werden. Die Umsetzung der Strafe muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz in allen Bundesländern entsprechen. 2. Gerechtigkeit ist in der Regel nicht billig zu haben. Unter dem Druck der ökonomischen Krise dominiert die Finanzierungsfrage die rechtspolitische Diskussion. Alle bisher von den Ländern eingebrachten Änderungsanträge zum Strafvollzugsgesetz zielen auf ein Zurückstellen des Resozialisierungszieles zugunsten der scheinbar kostengünstigeren Verwahrung von Straftätern. Aufgrund von Äußerungen des hessischen Justizministers über Pläne zu einem hessischen Strafvollzugsgesetz befürchten wir eine Verschlechterung des Strafvollzugs, wenn die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder verlagert würde. Er sagte, Strafe sei auch Ausdruck des Unwert-Urteils einer Gesellschaft (FR vom ). Dies erinnert an das Konzept des wastemanagements in Teilen des US-amerikanischen Strafvollzug. Damit wird die möglichst billige Verwahrung des gesellschaftlich nicht mehr brauchbaren menschlichen Mülls bezeichnet. Das sich in solchen Begriffen äußernde Menschenbild lehnt die Synode der EKHN entschieden ab. 3. Sicherheit wird durch Verwahrvollzug nur vordergründig gewährleistet. Der Strafvollzug wird als Mittel gesellschaftlicher Krisenbewältigung missbraucht. Die Regionalisierung der gesetzgeberischen Zuständigkeit für den Strafvollzug wird zudem zur Ungleichbehandlung von Gefangenen innerhalb derselben Rechtsgemeinschaft führen. Das Rechtsbewusstsein von Straftätern und in der Gesamtgesellschaft nimmt ab, wenn auf kleinem Raum Verschiedenes gilt. Es ist eine Sünde gegen die Zukunft der Gesellschaft, wenn der Strafvollzug nicht zur Versöhnung beiträgt, sondern aus populistisch und kleinstaaterisch verstandenem Sicherheits -Interesse spaltet. Die Folgen hätten nicht nur die Gefangenen und deren Angehörige zu tragen, sondern auch zukünftige Opfer stigmatisierter und nicht integrierter Täter, sowie diejenigen, die unter solch disparaten Umständen im Strafvollzug arbeiten: also alle Bediensteten und auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Kirchen. Gesellschaftliche Sicherheit braucht mehr gelingende wiedereingliedernde Maßnahmen durch wiederherstellende Gerechtigkeit (international als restorative justice bezeichnet). 18. Der Antrag (Drucksache Nr. 25/06) zur Änderung der Rechtsverordnung zum Pfarrstellenbemessungsverfahren wird als Material an die Kirchenleitung und an den Kirchensynodalvorstand überwiesen. 19. Der Antrag (Drucksache Nr. 26/06) zur Änderung von 2 DSO wird als Material an den Verwaltungsausschuss (federführend) und den Rechtsausschuss überwiesen. 20. Zu den Anträgen der Dekanatssynoden Rüsselsheim (Drucksache Nr. 32/06), Gladenbach (Drucksache Nr. 36/06), Bad Schwalbach (Drucksache Nr. 38/06), Oppenheim (Drucksache Nr. 39/06), Wetterau (Drucksache Nr. 40/06), Dillenburg (Drucksache Nr. 41/06), Herborn (Drucksache Nr. 42/06), Groß-Gerau (Drucksache Nr. 43/06), Büdingen (Drucksache Nr. 44/06), Grünberg (Drucksache Nr. 45/06) und Gießen (Drucksache Nr. 57/06) wird beschlossen: 1. Für das Haushaltsjahr 2006 werden die Bereiche MAV-Kosten, Kosten für Gleichstellungsbeauftragte, Mietausgaben und Sachmittelpauschalen für die Klinikseelsorge von der Einsparauflage bei den Bedarfszuweisungen an die Dekanate ausgenommen. 2. Für das Haushaltsjahr 2007 wird die Kirchenverwaltung beauftragt, unter Beteiligung der Dekanatsebene zu prüfen, wie die im Sparpaket beschlossenen Einsparungen unter Beachtung der Rechtssicherheit umzusetzen sind. 3. Darüber hinaus gehende Beschwernisse einzelner Dekanate in 2006 sollen im Einzelfall unter Härtefallgesichtspunkten von der Kirchenverwaltung geprüft werden. 4. Die Vorlage des neuen Zuweisungssystems zur Umsetzung des Budgetsystems ist zur 1. Lesung in der Herbstsynode 2006 einzubringen. 21. Der Antrag des Dekanats Darmstadt-Stadt zum neuen Tarifrecht (Drucksache Nr. 28/06) wird als Material an die Kirchenleitung und an den Ausschuss für Diakonie, Seelsorge und gesellschaftliche Verantwortung überwiesen. 22. Der Antrag der Dekanatssynode Bergstraße Süd zur Änderung der Rechtsverordnung über die Beteiligung der Gemeinden an Veräußerungserlösen (Drucksache Nr. 30/06) wird als Material an die Kirchenleitung und an den Finanzausschuss überwiesen. 23. Der Antrag der Dekanatssynode Reinheim zu Berufspraktikantenstellen in Evangelischen Kindertagesstätten (Drucksache Nr. 31/06) wird als Material an die Kirchenleitung, den Finanzausschuss und den Ausschuss Bildung und Erziehung überwiesen.

232 232 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Anträge der Dekanatssynoden Bad-Marienberg (Drucksache Nr. 33/06), Bergstraße-Mitte (Drucksache Nr. 34/06), Alzey (Drucksache Nr. 48/06) und Herborn (Drucksache Nr. 49/06) zum Pfarrstellenplan werden als Material an die Kirchenleitung und an den Finanzausschuss überwiesen. 25. Der Antrag der Dekanatssynode Alsfeld zur kirchlichdiakonischen Arbeitsvertragsordnung (Drucksache Nr. 46/06) wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen. 26. Der Antrag des Dekanats Schotten zur Ausbildung in evangelischen Kindergärten (Drucksache Nr. 47/06) wird als Material an die Kirchenleitung, den Finanzausschuss und den Ausschuss für Bildung und Erziehung überwiesen. 27. Der Antrag des Dekanats Selters zur Kürzung der Sachkostenpauschalen für Gemeindepädagogen und Kirchenmusiker (Drucksache Nr. 51/06) wird als Material an die Kirchenleitung und an den Finanzausschuss überwiesen. 28. Die von der 26. Friedenskonsultation in Höchst (Odenwald) verfasste Resolution Für eine Deeskalation/diplomatische Lösung der Iran-Krise (Drucksache Nr. 52/06) wird zur Kenntnis genommen. 29. Nachstehender Antrag wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen: 32. Der Antrag auf Änderung von Artikel 31 KO, 1 (1) DSO sowie 3 der Rechtsverordnung zur Stellenstruktur und zur stellenmäßigen Ausstattung von Dekanspfarrstellen und deren Besetzung wird als Material an den Verwaltungsausschuss (federführend), den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss und den Theologischen Ausschuss überwiesen. 33. Der nachstehende Antrag wird als Material an den Verwaltungsausschuss (federführend), den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss und den Theologischen Ausschuss überwiesen: Die Freistellung von stellvertretenden Dekaninnen und Dekanen ab Mitgliedern soll nur erfolgen, wenn diese Stellen aus dem Stellenbudget der Kirchenverwaltung bzw. Kirchenleitung genommen und finanziert werden. 34. Die Fragestunde wurde durchgeführt. gez.: Prof. Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2006 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 5. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Art. 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben. Die Kirchenleitung wird gebeten, beim Statistikbogen für das Jahr 2006 die Amtshandlungen an Menschen mit Migrationshintergrund, besonders aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, zu erfassen. Ziel der Erfassung: Integration fördern. 30. Nachstehender Antrag wird als Material an den Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und an den Theologischen Ausschuss überwiesen: Die Synode will dazu beitragen, eine öffentliche Debatte über die Transformation der Bundeswehr anzustoßen. Der Ausschuss Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Theologischen Ausschuss, ausgehend von den Fragen des Kirchenpräsidenten im Bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft vom , Seite 17, Vorschläge zu erarbeiten für eine Stellungnahme der Synode zu dieser Entwicklung. 31. Nachstehender Antrag wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen: Die Kirchenleitung wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Gemeinden über die derzeitige Situation der geduldeten Flüchtlinge und der Menschen ohne Papiere informiert werden, und dass ihnen Anregungen für eigenes Engagement für diese Menschen gegeben werden.

233 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 233 Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz über die Fortgeltung von 12 des Diakoniegesetzes Vom 6. Mai 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Artikel 3 Abs. 2 des Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes über die Diakonie in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrer vom 29. April 2001 (ABl S. 213) wird aufgehoben. Artikel 2 Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Frankfurt am Main, den 3. Juli 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Ausführungsbestimmungen zur Anwendung von 27 Abs. 2 und 4 KDAVO und 5 Satz 1 KDO Vom 8. Juni 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß 29 des Regionalverwaltungsgesetzes vom 5. Dezember 2001 (ABl S. 96) zur Vereinheitlichung der Genehmigungspraxis von Dienstverträgen folgende Ausführungsbestimmungen beschlossen: 1 Förderliche Beschäftigungszeiten in der EKHN Förderliche Beschäftigungszeiten im Sinne von 27 Abs. 2 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) und 5 Satz 1 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) sind insbesondere nachgewiesene Zeiten früherer Tätigkeiten, die die Wahrnehmung der jetzigen Tätigkeit ermöglichen oder in denen für die jetzige Tätigkeit erforderliche Kenntnisse und Erfahrungen erworben wurden. 2 Förderliche Beschäftigungszeiten außerhalb der EKHN Nachgewiesene Zeiten früherer Tätigkeiten bei Arbeitgebern außerhalb der EKHN können gemäß 27 Abs. 4 KDAVO auf die entgeltrelevante Zeit nur dann angerechnet werden, wenn die Tätigkeiten im Sinne von 1 förderlich sind. 3 Inkrafttreten Diese Ausführungsbestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. Darmstadt, den 28. Juni 2006 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung der Stiftung Für das Leben Vom 30. November 2005 Der Vorstand der Stiftung Für das Leben hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stiftung Für das Leben, Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts zur Hilfe für Familien, Mütter und Kinder in Problemsituationen, vom 14. November 1974 (ABl S. 148) wird wie folgt geändert: 1. 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Der Vorstand der Stiftung wird von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau berufen. Die Kirchenleitung beruft jeweils ein Mitglied des Stiftungsvorstands aus - einem gesamtkirchlichen Leitungsgremium oder einer Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, - dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e. V. und aus - dem Verband der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.v.

234 234 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ein weiteres Mitglied des Vorstands muss über Sachkunde in sozialen Fragen verfügen. Darüber hinaus kann die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau weitere Vorstandsmitglieder berufen Abs. 3 und 4 werden wie folgt gefasst: (3) Der Vorstand wählt aus seinen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und ihre Stellvertreterin/ihren Stellvertreter oder seine Stellvertreterin/seinen Stellvertreter. (4) Wird vom Vorstand eine Geschäftsführung berufen, so gehört diese dem Vorstand mit beratendem Stimmrecht an Abs. 5 wird wie folgt gefasst: (5) Der Vorstand kann eine Geschäftsführung berufen, die nach Weisungen des Vorstandes die laufenden Geschäfte der Stiftung führt Abs. 7 wird aufgehoben Abs. 3 wird wie folgt gefasst: (3) Die Rechnungsprüfung geschieht durch das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Der Vorstand kann Änderungen der Satzung beschließen. Die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung der Kirchenverwaltung. Zweckänderungen, Umwandlung, Aufhebung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung bedürfen darüber hinaus der Genehmigung durch die staatliche Stiftungsaufsicht. b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung des Anerkennungsbeschlusses durch die Kirchensynode im Amtsblatt in Kraft. *** Die Kirchensynode hat die Satzung am 6. Mai 2006 anerkannt. Darmstadt, den 3. Juli 2006 Für die Kirchenverwaltung Langmaack Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Nassau Die Evangelische Kirchengemeinde Nassau, Evangelisches Dekanat Nassau, führt mit Wirkung vom 1. August 2006 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Nassau/Lahn. Darmstadt, den 6. Juli 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Studium der Theologie Die Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, dem Referat POF der Kirchenverwaltung (Paulusplatz 1, Darmstadt, Tel.: ( ) , silvia.sohn@ekhn-kv.de) bis zum 15. November 2006 die Namen von Schülerinnen und Schülern der Klassen 11 bis 13 zu melden, die am Studium der Evangelischen Theologie interessiert sind. Dabei sollen auch solche genannt werden, die Evangelische Theologie als schulisches Lehrfach studieren wollen. Wir möchten die Schülerinnen und Schüler zu einer Tagung (12. bis 14. Januar 2007) einladen, die über Studium und Beruf informiert. Geben Sie bitte auch den Namen und die Anschrift der Schulen an. Wir bitten Sie, uns die Namen Interessierter auf der Basis Ihrer eigenen Kenntnis zu nennen, d. h. ohne Rückfrage bei den Schulen. Die Schulen werden von uns direkt angeschrieben und mit Informationsmaterial versehen. Die Meldungen werden über das jeweilige Dekanat erbeten. Abgabetermin bei den Dekanaten ist der 1. November Darmstadt, den 3. Juli 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Klein-Gerau, Evangelisches Dekanat Groß-Gerau, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Groß-Gerau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Klein-Gerau wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Klein-Gerau, Evangelisches Dekanat Groß-Gerau, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

235 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 2. Juni 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 26. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Groß-Gerau, Evangelisches Dekanat Groß-Gerau, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Groß-Gerau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Groß-Gerau wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Versöhnungskirchengemeinde Groß-Gerau, Evangelisches Dekanat Groß-Gerau, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 2. Juni 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main - Zeilsheim, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main - Höchst, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main Höchst und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main - Zeilsheim wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Zeilsheim, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Höchst, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Gemünden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Lauken sowie die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Gemünden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Rod an der Weil, Evangelisches Dekanat Usingen Urkunde Im Einvernehmen mit den Beteiligten und mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Usingen wird folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Gemünden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Lauken, beide Evangelisches Dekanat Usingen, wird aufgehoben. 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Gemünden wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Rod an der Weil, Evangelisches Dekanat Usingen, pfarramtlich verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 16. Dezember 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wallrabenstein, Evangelisches Dekanat Idstein, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wallrabenstein wird folgendes beschlossen:

236 236 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Der mit der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wallrabenstein, Evangelisches Dekanat Idstein, verbundene 1/3 Zusatzauftrag zur Spezialseelsorge (Krankenhaus-Seelsorge Idstein und Altenheim-Seelsorge Caritasheim Idstein) wird aufgehoben. 2 Die Pfarrstelle wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 3 Diese Urkunde tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. Darmstadt, 21. Juni 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Esch (mit pfarramtlich verbundener Evangelischer Kirchengemeinde Reinborn), Evangelisches Dekanat Idstein, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Esch (mit pfarramtlich verbundener Evangelischer Kirchengemeinde Reinborn) wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Esch (mit pfarramtlich verbundener Evangelischer Kirchengemeinde Reinborn), Evangelisches Dekanat Idstein, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt am 1. Juli 2006 in Kraft. Darmstadt, 21. Juni 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach, Evangelisches Dekanat Diez, mit einem 0,5 kw-vermerk Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach, Evangelisches Dekanat Diez, wird mit einem 0,5 kw-vermerk verbunden, der bis zum 31. August 2006 ausgesetzt wird. 2 Diese Urkunde tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft. Darmstadt, 18. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Sellnrod, Evangelisches Dekanat Grünberg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Grünberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Sellnrod wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Sellnrod, Evangelisches Dekanat Grünberg, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt rückwirkend zum 1. März 2005 in Kraft. Darmstadt, 12. Juli 2005 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Königsberg mit der Evangelischen Kirchengemeinde Rodheim- Vetzberg, Evangelisches Dekanat Gießen Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Gießen wird folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Königsberg mit der Evangelischen Kirchengemeinde Rodheim-Vetzberg, Evangelisches Dekanat Gießen, wird aufgehoben.

237 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Für die Evangelische Kirchengemeinde Rodheim- Vetzberg werden eine 1,00 Pfarrstelle I und eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) ausgewiesen. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 9. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Garbenteich mit der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen, Evangelisches Dekanat Gießen Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Gießen wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Garbenteich wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Hausen, Evangelisches Dekanat Gießen, pfarramtlich verbunden. 2 Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden wird eine 1,00 Pfarrstelle ausgewiesen. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. September 2006 in Kraft. Darmstadt, 9. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Königsberg mit der Evangelischen Kirchengemeinde Fellingshausen, Evangelisches Dekanat Gießen 2 Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden wird eine volle Pfarrstelle ausgewiesen. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 9. Mai 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Burg-Gemünden-Bleidenrod, Evangelisches Dekanat Alsfeld, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alsfeld und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Burg-Gemünden-Bleidenrod wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Burg-Gemünden-Bleidenrod, Evangelisches Dekanat Alsfeld, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1(2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2006 in Kraft. Darmstadt, 20. April 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt a.m. Personalkirchengemeinde Nord-Ost Dekanat: Frankfurt a.m. Mitte-Ost Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE PERSONALKIRCHENGEMEINDE NORD-OST FRANKFURT A.M. Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Gießen wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Königsberg wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Fellingshausen, Evangelisches Dekanat Gießen, pfarramtlich verbunden.

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