Energiestrategie 2025 Aktionsplan 2015
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- Timo Schenck
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1 Aktionsplan 2015
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3 Energiestrategie 2025 Aktionsplan 2015 Eine zuverlässige und leistbare Energieversorgung zählt zu den bedeutsamsten Voraussetzungen für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Energieversorgung der Steiermark ist derzeit zum weitaus überwiegenden Teil vom Import von fossilen Energieträgern abhängig. Sowohl die Versorgungssicherheit als auch der Preis ist bei diesen Energieträgern von internationalen Entwicklungen und Ereignissen abhängig, die von der Steiermark nicht beeinflusst werden können, in den letzten Jahren aber immer wieder besorgniserregend waren. Jedenfalls ist in Zukunft von einer Verknappung der Ressourcen von fossilen Energieträgern auszugehen. Dies führt bereits heute dazu, dass die Gewinnung dieser Energieträger immer aufwendigerer Technologien mit teilweise nicht unerheblichen Umweltauswirkungen bedarf. Die Nutzung fossiler Energieträger führt darüber hinaus zur Freisetzung von Treibhausgasen und trägt damit unmittelbar zu den dramatischen Auswirkungen des Klimawandels bei. In der Energiestrategie 2025 ( hat das Land Steiermark strategische Maßnahmen festgehalten, welche eine zuverlässige und leistbare Energieversorgung der Steiermark sichern sollen und auch entsprechend der von der Europäischen Union ausgegebenen Ziele die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energie erhöhen sollen. Mit dem Aktionsplan 2015 werden besondere Schwerpunkts-Maßnahmen für das Jahr 2015 beschrieben. Diese Schwerpunkte gehen aus den Maßnahmen der Energiestrategie 2025 hervor, sind aber besonders konkretisiert und sollen 2015 umgesetzt werden. Parallel dazu sollen alle in der Energiestrategie 2025 genannten Maßnahmen ebenfalls weiterverfolgt werden. Die Umsetzung der Schwerpunkts-Maßnahmen des Aktionsplan 2015 soll im Folgejahr evaluiert werden (Monitoring). Von der Steiermärkischen Landesregierung und vom Steirischen Landtag wurde beschlossen im Jahr 2016 den Klimaschutzplan Steiermark und die Energiestrategie zusammenzuführen. Dazu werden in einem großen Beteiligungsprozess unter Einbindung der steirischen Bevölkerung, insbesondere der Jugend, und alle relevanten Einrichtungen die Strategie und die Maßnahmen für Klima und Energie weiterentwickelt und neu aufgesetzt werden. 3
4 AKTIONSPLAN 2015 Übersicht 1 Energieeffizienz und Energiesparen 1.1 Zusammenführung des Klimaschutzplanes und der Energiestrategie Steiermark 1.2 Stmk. Klimaschutz- und Energieeffizienzgesetz 1.3 Ich tu s-komfortsanierung 1.4 Ich tu s Energiejagd 1.5 Unabhängige Kontrollstelle für Energieausweise 1.6 Klimaanlagendatenbank 1.7 Heizungsanlagendatenbank 1.8 Durchführung von Heizungsanlageninspektionen 1.9 Aktion Heizungstausch im Raum Graz und Leibnitz 1.10 Austausch ineffizienter Umwälzpumpen 1.11 Energieeffiziente Gemeinden - e Energie-Monitoring für Gemeinden 1.13 Energie-Buchhaltung im geförderten Geschoßwohnbau 1.14 Wohnbauförderung Ökologische Richtlinien 1.15 Auditierung und Monitoring landeseigener Gebäude betreffend Energieeffizienz 2 Erneuerbare Energie 2.1 Fotovoltaikanlagen 2.2 Fotovoltaik-Beteiligungsanlagen 2.3 PV-Speicher und Lastmanagementsysteme 2.4 Fotovoltaikanlagen für landeseigene Gebäude 2.5 Leuchtturmprojekt Grätzelzelle 2.6 Thermische Solaranlagen 2.7 Wärmepumpen-Kombisysteme 2.8 Moderne Holzheizungen 2.9 Kleinwasserkraft Revitalisierungsberatung 2.10 Sachprogramm Windenergie 2.11 Verpflichtender Einsatz von alternativen Energiesystemen 4
5 3 Fernwärme und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung 3.1 Ausbau der Biomasse-Nah- und Fernwärme 3.2 Sicherung und Ausbau der Fernwärme in Graz 3.3 Forcierung der Einbindung von Solarenergie und Wärmespeicher in Fern- und Nahwärmenetze 4 Energieinfrastruktur, Raumordnung und Mobilität 4.1 Elektromobilität: Ausbau der Landesflotte 4.2 Unterstützung der (An-)Schaffung von Ladeinfrastruktur und E-Car-Sharing-Projekten in Gemeinden und von Kommunalfahrzeugen 4.3 Roadmap E-Mobility 4.4 Radverkehrsinfrastruktur 5 Forschung und Bildung, Energieberatung 5.1 Forschungsförderung im Bereich Energie 5.2 Ich tu s für unsere Zukunft 5.3 Infozentrale Energie und Wohnbau 5.4 Ausbau des Netzwerks Energieberatung neteb 5.5 Ausbau der Energieberatungsaktionen 5.6 Weiterentwicklung der EnergieberaterInnen-Ausbildung 5.7 Weiterentwicklung der Ausbildungsanforderungen und der Qualitätskontrolle bei der betrieblichen Energieberatung 5.8 NOEST Weiterentwicklung und Neuausrichtung 5.9 Bildungsprojekte für Schulen, Kindergärten und PädagogInnen 5.10 Vereine als Partner für Energiesparen 5
6 1 Energieeffizienz und Energiesparen 1.1 Zusammenführung des Klimaschutzplanes und der Energiestrategie Steiermark Von der Steiermärkischen Landesregierung und vom Landtag Steiermark wurde die Zusammenführung des Klimaschutzplanes und der Energiestrategie Steiermark beschlossen. Dadurch können die Maßnahmen gebündelt und noch besser aufeinander abgestimmt werden. Die Zusammenführung ist bis 2016 anberaumt und soll zügig vorbereitet werden. 1.2 Stmk. Klimaschutz- und Energieeffizienzgesetz Für die Vorgabe von Wirkungszielen und die Umsetzung der Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen in Landeskompetenz soll gemäß Beschluss des Steiermärkischen Landtages eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Ein entsprechendes Landesgesetz (Stmk. Klimaschutz- und Energieeffizienzgesetz) soll vorbereitet werden. A13, 1.3 Ich tu s-komfortsanierung Der Wettbewerb Ich tu s-komfortsanierung des Landes Steiermark soll die steirische Bevölkerung zur Gebäudesanierung anregen. Die Steirerinnen und Steirer können dabei ihre Sanierungsobjekte in 6 Gewinnrunden von September 2014 bis Dezember 2015 einreichen. Eine Fachjury wählt pro Gewinnrunde 10 geeignete Projekte aus, für welche dann gratis von einer qualifizierten EnergieberaterIn auf Basis einer umfangreichen Vor-Ort-Erhebung ein individuelles Sanierungskonzept erstellt wird. Je eines der Projekte gewinnt pro Gewinnrunde die Finanzierung einer Sanierungsmaßnahme. 6
7 1.4 Ich tu s Energiejagd Wetten, dass Sie es schaffen, mindestens 9% Energie einzusparen?" Unter diesem Motto lädt die Ich tu s-energiejagd zu einem Wettbewerb für steirische Haushalte ein, der zum Energiesparen anregen soll. Im Rahmen des Wettbewerbes erhalten die TeilnehmerInnen Tipps und Hinweise zum Energiesparen, können an wöchentlichen Gewinnspielen teilnehmen und steigern so ihr Wissen rund ums Energiesparen. Ziel ist es nachhaltig Verhaltensänderungen auszulösen. Für die fleißigsten Energiesparer gibt es tolle Preise. Die Ich tu s-energiejagd wird von Herbst 2014 bis Frühjahr 2015 durchgeführt. 1.5 Unabhängige Kontrollstelle für Energieausweise Gemäß EU-Gebäude-Richtlinie ist ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise einzuführen. Zur Umsetzung des Kontrollsystems sollen im Stmk. Baugesetz nun noch die rechtlichen Grundlagen für die Kontrollstelle geschaffen werden. Für die laufende Finanzierung der Kontrollstelle ist ein geeignetes Gebührensystem zu schaffen. Im Sinne der EU-Gebäude-Richtlinie wird damit die Kontrolle der Qualität von Energieausweisen verbessert. A13, 1.6 Klimaanlagendatenbank Gemäß EU-Gebäude-Richtlinie ist ein unabhängiges Kontrollsystem für Inspektionsberichte von Klimaanlagen einzuführen. Die Durchführung von Inspektionen von Klimaanlagen ist bereits im Stmk. Baugesetz verankert. Zur Umsetzung des Kontrollsystems sollen im Stmk. Baugesetz nun noch die rechtlichen Grundlagen für die Kontrolle sowie die verpflichtende Eintragung der Inspektionsberichte von Klimaanlagen in einer Datenbank des Landes Steiermark geschaffen werden. Eine entsprechende Datenbank ist einzurichten. Im Sinne der EU-Gebäude-Richtlinie wird damit auch die Kontrolle der Effizienz von Klimaanlagen verbessert. A13, 7
8 1.7 Heizungsanlagendatenbank Gemäß EU-Gebäude-Richtlinie ist ein unabhängiges Kontrollsystem für Inspektionsberichte von Heizungsanlagen einzuführen. Vom Land Steiermark wurde dazu in Zusammenarbeit mit der Energie Agentur Steiermark bereits eine entsprechende Datenbank entwickelt. Zur Umsetzung des Kontrollsystems sollen im Stmk. Feuerungsanlagengesetz nun noch die rechtlichen Grundlagen für die Kontrolle sowie die verpflichtende Eintragung der Inspektionsberichte von Heizungsanlagen in der Datenbank des Landes Steiermark geschaffen werden. Im Sinne der EU-Gebäude-Richtlinie wird damit auch die Kontrolle der Effizienz von Feuerungsanlagen verbessert. A Durchführung von Heizungsanlageninspektionen Bei Inspektionen an Heizungsanlagen werden Mängel und ineffiziente Einstellungen erkannt und beseitigt. Die Effizienz der Heizungsanlage wird so verbessert und notwendige Sanierungen angeregt. Die Durchführung von Inspektionen von Heizungsanlagen soll deshalb beworben und gefördert werden. A15, EA-Stmk 1.9 Aktion Heizungstausch im Raum Graz und Leibnitz Auf Basis des Luftreinhalteprogrammes aber auch auf Grund der Energieeffizienz von Heizungsanlagen wird der Austausch alter gegen zeitgemäße Wärmeversorgungssysteme in Graz, Grazer Feld, Leibnitz und Leibnitzer Feld vom Land Steiermark gefördert. Diese Förderung soll weitergeführt werden. 8
9 1.10 Austausch ineffizienter Umwälzpumpen Der Austausch alter ineffizienter Umwälzpumpen gegen solche mit einem Energieeffizienzindex von maximal 0,23 bei allen Formen haustechnischer Anlagen zur Brauchwassererwärmung und Gebäudebeheizung von Wohngebäuden, Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, öffentlichen Sportanlagen, Gemeinde- und Vereinsgebäuden soll gefördert werden. A15 - FAEW 1.11 Energieeffiziente Gemeinden - e5 Das e5-programm zur Auszeichnung und Qualifizierung von energieeffizienten Gemeinden wurde in der Steiermark 2006 gestartet und von der Energie Agentur Steiermark durchgeführt. Derzeit gibt es 13 e5-gemeinden in der Steiermark, wobei die Stadt Weiz mit fünf e die höchste Stufe der Auszeichnung erreicht hat. Durch die Zusammenlegung von Gemeinden haben sich neue Konstellationen ergeben. e5- Gemeinden sind Teil einer größeren Gemeinde geworden bzw. haben Gemeindeteile dazubekommen, welche noch nicht am e5-programm teilgenommen haben. In den Zeiten der großen Veränderungen von Gemeinden soll der Status der ausgezeichneten steirischen Gemeinden (nach Bevölkerungsanteil) gehalten und ausgebaut werden. EA-Steiermark, 1.12 Energie-Monitoring für Gemeinden Den Steirischen Gemeinden soll ein günstiges, einfach zu handhabendes Instrument zur Überwachung und Dokumentation der verschiedenen Energieträger, wie etwas Wärme, Wasser und Strom, in Gebäuden und Objekten (Energiemonitoring) zur Verfügung gestellt werden. Dadurch kann die Effizienz der Energieversorgung von Gebäuden besser kontrolliert werden und Sanierungsmaßnahmen besser kalkuliert werden. EA-Steiermark, LEA, 9
10 1.13 Energie-Buchhaltung im geförderten Geschoßwohnbau Für die verpflichtende online-energie-buchhaltung (Energiemonitoring) im geförderten Geschoßwohnbau und beim Wohnbauscheck ab 10 Wohneinheiten soll eine einheitliche Softwarelösung - analog zum Energiemonitoring landeseigener Gebäude - zur Verfügung gestellt und eingeführt werden. Durch das Monitoring werden Unregelmäßigkeiten und erhöhte Verbräuche bei Geschoßwohnbauten erkannt und Mängel behoben. A15 - FAEW, Wohnbauträger 1.14 Wohnbauförderung Ökologische Richtlinien Die Ökologischen Richtlinien zur Wohnbauförderung sind weiter zu entwickeln und an die aktuellen technischen Entwicklungen betreffend Energieeffizienz und erneuerbare Energie anzupassen Auditierung und Monitoring landeseigener Gebäude betreffend Energieeffizienz Ausgewählte landeseigene Gebäude sollen detailliert bau- und haustechnisch untersucht werden, um Potential für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auszumachen. Der Zustand der Gebäude soll bewertet werden und konkrete Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden. LIG, A2 10
11 2 Erneuerbare Energie 2.1 Fotovoltaikanlagen Fotovoltaikanlagen liefern dezentral erneuerbare Energie in Form von elektrischem Strom. Durch Förderung des Landes Steiermark soll die Errichtung von privaten, kommunalen und vereinseigenen Fotovoltaikanlagen weiterhin angeregt und forciert werden. 2.2 Fotovoltaik-Beteiligungsanlagen Jene SteirerInnen, die nicht die räumlichen oder technischen Voraussetzungen haben, selbst eine Fotovoltaikanlage zu errichten, sollen die Möglichkeit erhalten, sich an einer Anlage zu beteiligen. Dazu soll die Errichtung von Fotovoltaik-Beteiligungsanlagen gefördert werden. 2.3 PV-Speicher und Lastmanagementsysteme Durch den Einsatz von elektrischen Energiespeichern und Lastmanagementsystemen kann der Eigenverbrauch von Fotovoltaikanlagen wesentlich erhöht werden. Dadurch werden Netzverluste verringert und die Versorgungssicherheit gesteigert. Durch Förderung des Landes Steiermark soll die Installation dieser Anlagen angeregt und forciert werden. 11
12 2.4 Fotovoltaikanlagen für landeseigene Gebäude Das Land Steiermark soll eine Vorbildrolle bei der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energie einnehmen. Auf mehreren Objekten des Landes sollen deshalb in Kooperation mit der Landesimmobiliengesellschaft Fotovoltaikanlagen errichtet werden. Zur Steigerung des Eigenverbrauches sollen diese mit elektrischen Energiespeichern und Lastmanagementsystemen ausgestattet werden. Für diese Projekte sollten insbesondere Gebäude von Schulen herangezogen werden, um als Zusatznutzen zur Bewusstseinsbildung der Jugend diese Technologien näher bringen zu können. LIG, A2, A16, 2.5 Leuchtturmprojekt Grätzelzelle Das Land Steiermark soll auch eine Vorbildrolle beim Einsatz von zukunftsweisenden Technologien für erneuerbare Energie einnehmen. Ein Gebäude soll mit einer Fotovoltaikanlage in Grätzelzellentechnologie (Farbstoffsolarzelle) ausgestattet werden. Diese Anlage sollte am Haus der Energie in Graz, Landhausgasse 7, errichtet werden, wo auch die Energieberatung Steiermark stationiert ist. LIG, A2, A16,, Energie Steiermark 2.6 Thermische Solaranlagen Thermische Solaranlagen liefern dezentral erneuerbare Energie in Form von Wärme mit einem hohen Wirkungsgrad. Durch Förderung des Landes Steiermark soll die Installation dieser Anlagen weiterhin angeregt und forciert werden. 12
13 2.7 Wärmepumpen-Kombisysteme Die Kombination von Wärmepumpen insbesonders Grundwasser- und Erdwärmepumpen mit solarthermischen Anlagen, Fotovoltaikanlagen und Biomasseheizungen, sowie deren Einsatz in Niedrigenergiegebäuden ist effizient und erhöht den Anteil an erneuerbarer Energie in der Steiermark. Durch Förderung des Landes Steiermark soll der Einsatz solcher Kombi-Systeme angeregt und forciert werden. 2.8 Moderne Holzheizungen Der Einsatz moderner Holzheizungen ist effizient und erhöht den Anteil an erneuerbarer Energie in der Steiermark. Durch Förderung des Landes Steiermark soll der Einsatz solcher Heizanlagen weiterhin angeregt und forciert werden. 2.9 Kleinwasserkraft Revitalisierungsberatung Durch Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken und Anpassung der Anlagen an den Stand der Technik und ökologische Vorgaben kann die Effizienz und der Ertrag der Anlagen oft wesentlich gesteigert werden. Die technische und ökologische Beratung von Kleinwasserkraftanlagen soll deshalb vom Land Steiermark gefördert werden. 13
14 2.10 Sachprogramm Windenergie In den letzten Jahren wurde ein landesweites rechtsverbindliches Sachprogramm zum Thema Windenergie erarbeitet und umgesetzt. Dieses Sachprogramm soll weiterentwickelt werden, insbesondere sollen vertiefende Untersuchungen und Evaluierungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz und Wildökologie durchgeführt werden, um geeignete Standortgebiete von Windkraftanlagen beurteilen zu können. A13, 2.11 Verpflichtender Einsatz von alternativen Energiesystemen Im Stmk. Baugesetz und auch in der Wohnbauförderung soll der verpflichtende Einsatz von alternativen Energiesystemen (z.b. Erneuerbare Energie, Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen) aufgenommen werden. A13, 14
15 3 Fernwärme und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung 3.1 Ausbau der Biomasse-Nah- und Fernwärme Der Ausbau der Biomasse- Nah- und Fernwärme gehört zweifellos zu den erfolgreichsten Maßnahmen der steirischen Energiestrategie. Obwohl in den vergangenen Jahren über 400 kleine (mit Leistungen ab etwa 150 kw) bis große (mit Leistungen über 2 MW) derartige Fernwärmenetze errichtet worden sind, ist das Potenzial noch nicht ausgeschöpft. Dies belegen auch zahlreiche Projekte, die bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) und beim Land Steiermark eingereicht sind und auf eine Förderzusage hoffen, der Trend erscheint jedenfalls ungebrochen. 3.2 Sicherung und Ausbau der Fernwärme in Graz In den letzten Monaten ist ausgehend von den betriebswirtschaftlichen Problemen der großen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Süden von Graz, die einen Großteil der Energie für die Fernwärme von Graz liefern eine Diskussion über die Sicherung der Fernwärmeversorgung der Stadt Graz ausgebrochen. Die Fernwärmeversorgung von Graz soll gesichert und ausgebaut werden. 3.3 Forcierung der Einbindung von Solarenergie und Wärmespeicher in Fern- und Nahwärmenetze Mittels thermischer Solaranlagen kann mit hohem Wirkungsgrad Solarstrahlung in Wärme umgewandelt werden. Diese Technologie sollte vermehrt auch zur Erzeugung von Wärme für Fern- und Nahwärmenetze genutzt werden. Da die Solarenergie vorzugsweise im Sommer zu Verfügung steht, der Wärmebedarf aber vorzugsweise im Winter besteht, sind große saisonale Wärmespeicher zur optimalen Anlagenausnutzung erforderlich. Die Einführung solcher Systeme soll vom Land Steiermark unterstützt und gefördert werden.
16 4 Energieinfrastruktur, Raumordnung und Mobilität 4.1 Elektromobilität: Ausbau der Landesflotte Elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen verstärkt in den Fuhrpark des Landes Steiermark Einzug finden. E-Bikes, E-Scooter und E-Autos sollen angeschafft werden und an sinnvollen Stellen im Fuhrpark eingesetzt werden. Umsetzungs- und Einsatzkonzepte in den Landesdienststellen sind zu entwickeln. A2, 4.2 Unterstützung der (An-)Schaffung von Ladeinfrastruktur und E-Car-Sharing-Projekten in Gemeinden und von Kommunalfahrzeugen Aus den Mitteln des Ökofonds sollen kommunale Projekte (Konzeptentwicklung, Umsetzung) für die (An-)Schaffung von Ladeinfrastruktur und E-Car-Sharing-Projekten in Gemeinden und von Kommunalfahrzeugen gefördert werden. 4.3 Roadmap E-Mobility Die Energiestrategie 2025 sieht die Ausarbeitung von Roadmaps für die Entwicklung von Technologien vor. Im Auftrag des Landes Steiermark wurde deshalb von der Grazer Energieagentur die Roadmap E-Mobility ausgearbeitet. Diese Roadmap enthält einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Unterstützung der Einführung von Elektromobilität für eine breitere Anwendung. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll vorangetrieben und evaluiert werden. 16
17 4.4 Radverkehrsinfrastruktur Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und der Rahmenbedingungen gemäß der Strategie Radverkehr soll weitergeführt werden. A16 17
18 5 Forschung und Bildung, Energieberatung 5.1 Forschungsförderung im Bereich Energie Vom Land Steiermark werden seit Jahren erfolgreich Forschungsprojekte im Bereich Energie gefördert (z.b. Projekt DEZENT). Die Förderung von Forschungsprojekten im Bereich Energie, insbesondere betreffend Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Versorgungssicherheit soll weiter forciert werden. A8 5.2 Ich tu s für unsere Zukunft Die Initiative Ich tu s für unsere Zukunft bündelt alle Maßnahmen des Landes Steiermark im Bereich Klima und Energie. Unter dem Motto kleine Schritte große Wirkung werden bewusstseinsbildende Maßnahmen für den Klimaschutz und mehr Energieeffizienz ausgeführt. Mit gezielten Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung wird über Aussendungen, Internetplattform und zielgruppenorientierte Veranstaltungen (z.b. Ich tu s-tour) an die steirische Bevölkerung herangetreten und so positive Verhaltensänderungen ausgelöst. Die Maßnahmen sollen weitergeführt und intensiviert werden. 5.3 Infozentrale Energie und Wohnbau Im Rahmen der Gestaltung des Haus der Energie, Graz, Landhausgasse 7, - Standort der A15 Fachabteilung Energie und Wohnbau wird die Infozentrale Energie und Wohnbau als zentrale Auskunftsstelle des Landes Steiermark für die Themen Energie und Wohnbau eingerichtet. In dieser neuen Bürgerservicestelle wird insbesondere Hilfe bei Fragen zur Wohnbauförderung und Energieberatung angeboten. 18
19 5.4 Ausbau des Netzwerks Energieberatung neteb In den letzten Jahren wurde vom Land Steiermark in Zusammenarbeit mit der Energie Agentur Steiermark ein steiermarkweites Netzwerk von qualifizierten EnergieberaterInnen (Ich tu s-beraterinnen) aufgebaut. Das Netzwerk, welche zwischenzeitlich bereits aus 60 EnergieberaterInnen in allen Teilen der Steiermark besteht, wird von der Energie Agentur Steiermark laufen qualitätsgesichert und fortgebildet. Die vom Land Steiermark geförderten Energieberatungsaktionen werden ausschließlich von den Ich tu s-beraterinnen durchgeführt. Das Netzwerk soll weiter ausgebaut und verdichtet werden. Die Qualifikation der BeraterInnen und die Qualität der Beratungen soll weiter erhöht werden. (siehe unten) 5.5 Ausbau der Energieberatungsaktionen Vom Land Steiermark werden mit der kostenlosen Telefonberatung, der kostenlosen Erstberatung, der geförderten Energiesparberatung und dem Vor-Ort-Gebäudecheck derzeit vier Energie-Beratungsaktionen unterstützt, welche vom Netzwerk der qualifizierten Ich tu s- BeraterInnen durchgeführt werden. Das geförderte Beratungsangebot soll ausgebaut und neue Zielgruppen sollen angesprochen werden. Die Beratung soll insbesondere vor Ort durch den Einsatz moderner Software-Lösungen attraktiver und effizienter werden. 5.6 Weiterentwicklung der EnergieberaterInnen-Ausbildung In Zusammenarbeit mit diversen Energie-Organisationen in den Bundesländern (landesnahe Energieberatungseinrichtungen) wurden in der Arbeitsgemeinschaft Energieberatung (ARGE-EBA) bereits Anfang der 1990er Jahre einheitliche Richtlinien für die EnergieberaterInnenausbildung in Österreich erarbeitet. Kurse zur Ausbildung zum Energieberater (A, F) werden in fast allen 19
20 Bundesländern, wie auch in der Steiermark (WIFI in Kooperation mit der Energie Agentur Steiermark) angeboten. Die Ausbildung soll in Abstimmung mit der ARGE EBA ständig weiterentwickelt und an neueste Trends angepasst werden. Energie Agentur Steiermark, WIFI 5.7 Weiterentwicklung der Ausbildungsanforderungen und der Qualitätskontrolle bei der betrieblichen Energieberatung Geförderte Energieberatung von Betrieben wird in der Steiermark von den WIN-BeraterInnen (BeraterInnen des Netzwerkes der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit) durchgeführt. Auf Basis des Energieeffizienzgesetzes wurden aktuell die Anforderungen an Energie- Auditoren von Großunternehmen festgelegt. Diese Anforderungen sollen heruntergebrochen auch auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch auf die WIN-BeraterInnen angewandt werden. Mit dem Energieefiizienzgesetz ist mit einem Anstieg der Anzahl der Beratungen zu rechnen. Die Qualitätskontrolle der Beratungen soll mit den neuen Anforderungen mitwachsen. A NOEST Weiterentwicklung und Neuausrichtung Das NOEST Netzwerk ÖkoEnergie Steiermark ist eine Plattform und Drehscheibe für Öko-Energie-Innovationen in der Steiermark. Seit Jahren werden vom NOEST unter anderem durch die Organisation von Veranstaltungen (z.b. NOEST Energy Lunch, Energy Globe Styria Award), durch den elektronischen Mitteilungsdienst Blickpunkt oder durch persönliche Treffen Kontaktmöglichkeiten geschaffen, Wissen vermittelt, Innovationen gefördert und Überblick über Entwicklungen gegeben. Durch die erfolgreiche Arbeit hat sich das Netzwerk als Plattform in der Energie-Szene etabliert. Durch Weiterentwicklung und Neuausrichtung soll erreicht werden, dass neue und noch breitere Schichten der steirischen Bevölkerung angesprochen und vernetzt werden., Energie Agentur Steiermark
21 5.9 Bildungsprojekte für Schulen, Kindergärten und PädagogInnen Gemeinsam mit Kooperationspartnern werden vom Land Steiermark seit Jahren erfolgreich Aus- und Weiterbildungsprojekte rund um die Themen Energiesparen, erneuerbare Energie, Klima- und Umweltschutz in Kindergärten und Schulen durchgeführt. Das Programm soll weitergeführt und ausgebaut werden Vereine als Partner für Energiesparen Steirische Vereine sollen als Klimaschutz- und Energiesparpartner gewonnen werden. Ziel ist es, klimaschützende und energiesparende Aktivitäten in den Vereinsorganisationen auszulösen und die Vereinsmitglieder für Klimaschutz zu sensibilisieren. Vereinsbezogene Aktivitäten soll daher verstärkt durchgeführt werden und Vereine in bestehenden Aktionen, Programmen und Förderungen noch stärker berücksichtigt werden. 21
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