Allgemeine Teilnahmebedingungen
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- Fritz Amsel
- vor 9 Jahren
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1 Die teilnehmenden Vereine sind freundlichst gebeten es zu vermeiden das Thema Après- Ski als Karnevalsmotiv zu verwenden. Dies ist auch gültig für die während des Umzuges abgespielte Musik. Es wird eine einheitliche Verkleidung je nach Thema empfohlen. Allgemeine Teilnahmebedingungen 1. Der Teilnehmer beziehungsweise die in eigenem Namen teilnehmenden natürlichen Personen an der KAVALKADE sind im Fall von Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit zivilrechtlich und strafrechtlich für sich selbst verantwortlich.der Veranstalter lehnt ansonsten jede Verantwortlichkeit im Fall von Schädigungen, die einem Teilnehmer durch einen anderen Teilnehmer oder durch einen Dritten verursacht werden, ab. 2. Um einen Gewinn oder irgendeinen Preis zu erhalten, muss die Fußgängergruppe aus mindestens 15 Personen bestehen und ein Musikverein aus mindestens 20 Personen. Vorgaben bei den Fahrzeugen: 2.a. Es wird empfohlen, die Zugmaschine mit einer festen Schutzvorrichtung zu versehen, um den direkten Zugang zu den Rädern, dem Motorblock und auch zur Kabine zu verhindern. Die Reifen der Zugmaschine darf die maximale Höhe von 180 cm nicht überschreiten! 2.b. Die maximal zulässigen Abmessungen für die Gespanne sind die Folgenden: Höhe: 4,50 Meter Länge: 10 Meter Breite: 3 Meter
2 Die Abmessungen müssen unbedingt eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann ein sofortiger Ausschluss aus dem Zug erfolgen. Um die gute Qualität des Zugs der Kavalkade zu gewährleisten, wird der Teilnehmer gebeten, auf die attraktive Gestaltung seines Wagens sehr großen Wert zu legen (Verkleidung, Farbe, Beschriftungen etc.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Wagen von der Teilnahme auszuschließen, der diesen Wünschen nicht entspricht. Stillgelegte und verrostete Fahrzeuge, in der Art von Stock-Car, ebenso wie Fahrzeuge, die lediglich Lärm verursachen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Bei jedem Fahrzeug das mit einer Verstärkeranlage oder einem Lautsprecher ausgerüstet ist, muss beachtet werden dass die Lautstärke der Musikwiedergabe für das Gehör der Zuschauer in den Grenzen des Zumutbaren bleibt. Auch sind die teilnehmenden Vereinigungen, deren Fahrzeuge mit einer Verstärkeranlage, bezweckst Lautsprecher versehen sind, gebeten während des Umzuges der Kavalkade ausschließlich Karnevalsmusik ab zu spielen. 2.c. Sicherheit Jedes Gespann oder Fahrzeug muss mit einem Feuerlöscher von mindestens 6 Kilo Fassungsvermögen ausgerüstet sein Es ist strengstens untersagt während des Umzuges die Reservoirs der mitgeführten mobilen Stromaggregaten mit Treibstoff nach zu füllen, im Beisein von leicht entzündlichem Material oder Treibstoff zu rauchen oder Feuer zu machen. Es ist auch untersagt jeglichen Treibstoff in nicht konformen Kanistern mit zu führen Jedes offene Feuer während des Umzuges ist strengstens untersagt Spitze Gegenstände oder Einrichtungen sind zu vermeiden Der Teilnehmer verpflichtet sich, für jeden Wagen zwei natürliche Personen zu benennen, die den Wagen während des gesamten Weges zu Fuß begleiten und deren Aufgabe darin besteht, auf der Wegstrecke die Einhaltung normaler Sicherheitsbedingungen zu kontrollieren.
3 3. Jedes Verhalten, das der Qualität und dem guten Ablauf der Veranstaltung abträglich ist, (das Ausstreuen oder Werfen von Mist, von Stroh, von Heu, von Eiern etc., oder das Verspritzen von Flüssigkeiten oder Getränken) wird zur sofortigen Disqualifizierung führen und das Anrecht auf einen Gewinn oder Preis erlischt. 4. Die Startnummer ist mindestens 30 Minuten vor der Abfahrt des Umzuges am Eingang zum in Diekirch gelegenen Camping de la Sûre, in der Route de Gilsdorf, abzuholen. Diese Nummer muss auf einer gut sichtbaren Stelle am Wagen befestigt werden, beziehungsweise muss an der Spitze der Fußgängergruppe oder des Musikvereins getragen werden. 5. Preise im Gesamtwert von 4.850,00 werden, nach Beratungen durch eine vom Veranstalter unabhängige Jury, wie folgt verliehen: 1. Preis für die Kategorie Motivwagen: 750,00 Euro 1. Preis für die Kategorie Musikgesellschaften: 750,00 Euro 1. Preis für die Kategorie Fußgängergruppen: 750,00 Euro 4. Preis alle Kategorien 500,00 Euro 5. Preis alle Kategorien 450,00 Euro 6. Preis alle Kategorien 400,00 Euro 7. Preis alle Kategorien 350,00 Euro 8. Preis alle Kategorien 300,00 Euro 9. Preis alle Kategorien 250,00 Euro 10. Preis alle Kategorien 200,00 Euro 11. Preis alle Kategorien 150,00 Euro
4 6. Das Verteilen von Bier auf der Zugstrecke ist ausschließlich für Produkte der Brauerei von Diekirch erlaubt; in Anbetracht dessen, dass diese der offizielle Sponsor der KAVALKADE von Diekirch ist. Bei Nichtbeachtung kann es zur Disqualifizierung und zum Erlöschen auf das Anrecht eines Gewinn oder Preises kommen. 7. Das Verteilen von Getränken an die Zuschauer des Umzuges darf ausschließlich in Pappoder Plastikbechern getätigt werden. Es ist strengstens untersagt jegliche Flüssigkeiten oder Getränke an Hand von Spritzen oder aus sonstigen nicht identifizierbaren Behältern oder Getränkeflaschen an die Zuschauer oder Teilnehmer des Umzuges zu verteilen oder sogar direkt in den Mund zu spritzen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt irgendwelche Getränke in Glasflaschen oder Blechbüchsen an die Zuschauermenge zu verteilen oder gar zu werfen. Auf Anraten der Polizei ist es untersagt stark alkoholische Getränke, wie Schnaps oder Likör, an die Zuschauer oder Teilnehmer des Umzuges zu verteilen. Bei Nichtbeachtung kann es zur Disqualifizierung und zum Erlöschen auf das Anrecht eines Gewinn oder Preises kommen. 8. Kein Alkohol unter 16 Jahren!!! Das Gesetz vom 29. Juni 1989 verbietet den Ausschank alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren. Seit dem 29/12/2006 ist auch der Verkauf oder das gratis Anbieten von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren verboten.
5 9. Am 20. Januar 2017 wird in der ESD-Halle, rue de l Industrie, eine Informationsversammlung betreffend dem Ablauf des Umzuges stattfinden. Die Teilnahme eines jeden für den Umzug vom 26. Februar 2017 eingeschriebenen Vereins ist obligatorisch. Jede Missachtung wird mit einem Abzug von 100 der Teilnahmeprämie bestraft. Die Zahl der jeweiligen Vertreter beschränkt sich auf 2 Personen pro eingeschriebenen Verein. Jede Vereinigung wird jedoch zur gegebenen Zeit noch schriftlich in Kenntnis gesetzt. 10. Jede teilnehmende Gruppe, die die oben genannten Bedingungen erfüllt, hat bei der Abfahrt des Zugs das Recht auf einen Gewinn von 500 ; dieser wird wie folgt ausgezahlt: 400 per Überweisung nach der Veranstaltung und 100 in Form von Eintrittstickets erhältlich nach der Informationsversammlung. 11. Im Fall höherer Gewalt ist der Veranstalter von allen seinen Verpflichtungen befreit.
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