Hinweis. Neues Herausgabedatum des Amtsblatts

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1 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 1 Darmstadt, den 15. Januar 2015 Inhalt HINWEIS Neues Herausgabedatum des Amtsblatts 1 SYNODE Berichtigung der Beschlüsse der 11. Tagung der Elften Kirchensynode der EKHN vom 22. Dezember GESETZE UND VERORDNUNGEN Berichtigung der Kirchengemeindewahlordnung vom 16. Dezember Berichtigung der Kindertagesstättenverordnung vom 19. Dezember BEKANNTMACHUNGEN Vereinbarung über ein gemeinsames Religionspädagogisches Institut für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Dezember Vereinbarung über ein gemeinsames Zentrum Oekumene für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 22. Dezember Ordnung des Zentrums Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 16. Oktober Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau: Beschluss des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung 7 Urkunden 8 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 8 DIENSTNACHRICHTEN 9 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 13 Hinweis Neues Herausgabedatum des Amtsblatts Bisher war es üblich, dass das Amtsblatt der EKHN auf den nächsten Monatsersten vordatiert wurde. Diese Praxis wurde mit dem Amtsblatt Nr. 13 vom 12. Dezember 2014 aufgegeben. Das Amtsblatt trägt jetzt das Datum der Druckfreigabe und Veröffentlichung im Internet. Das Amtsblatt erscheint immer zur Monatsmitte und ist zunächst im Internet und im Intranet verfügbar. Der Versand der Printfassung erfolgt etwa eine Woche später. Darmstadt, den 15. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n

2 2 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Synode Berichtigung der Beschlüsse der 11. Tagung der Elften Kirchensynode der EKHN Vom 22. Dezember 2014 Die Beschlüsse der 11. Tagung der Elften Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 19. bis 22. November 2014 (ABl S. 494) sind wie folgt zu berichtigen: In Nummer 38 sind die Wörter an den Theologischen Ausschuss und zu streichen. Darmstadt, den 22. Dezember 2014 Für das Synodalbüro N o t h n a g e l Gesetze und Verordnungen Berichtigung der Kirchengemeindewahlordnung Vom 16. Dezember Absatz 4 der Kirchengemeindewahlordnung vom 24. November 2012 (ABl S. 38, 50), zuletzt geändert am 9. Mai 2014 (ABl S. 254), ist wie folgt zu berichtigen: 1. In Satz 1 ist das Wort angegebenen durch das Wort abgegebenen zu ersetzen. 2. In Satz 2 ist die Angabe 5 durch die Angabe 4 zu ersetzen. Darmstadt, den 16. Dezember 2014 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Berichtigung der Kindertagesstättenverordnung Vom 19. Dezember 2014 Die Kindertagesstättenverordnung vom 6. November 2014 (ABl S. 522) ist wie folgt zu berichtigen: 1. In 32 Absatz 3 Satz 3 ist nach dem Wort sich das Wort nicht einzufügen. 2. In 33 Absatz 2 Satz 2 ist das Wort Investitionszuschüssen durch das Wort Investitionszuschüsse zu ersetzen. 3. In 33 Absatz 5 ist das Wort kirchlichen durch das Wort kirchlichem zu ersetzen. 4. In Anlage 2 Nummer 2 Buchstabe a ist das Wort kleinere zu streichen. 5. In Anlage 2 Nummer 3 vorletzter Satz ist die Angabe f) durch die Angabe g) zu ersetzen. Darmstadt, den 19. Dezember 2014 Für die Kirchenverwaltung S a s s e n b e r g Bekanntmachungen Vereinbarung über ein gemeinsames Religionspädagogisches Institut für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Vom 22. Dezember 2014 Gemäß 7 des Kooperationsvertrages zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 12. Dezember 2012 (ABl. EKHN 2013 S. 3, KABl. EKKW S. 306) schließen die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, vertreten durch Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung, und der Rat der Landeskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, vertreten durch Bischof Dr. Martin Hein, zum Kooperationsfeld Religionspädagogik folgende Vereinbarung: Präambel Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck haben die Kooperation in den Fragen der Religionspädagogik vereinbart. Die religiöse Bildung in den Handlungsfeldern

3 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 3 öffentliche Schule, Konfirmandenarbeit und Elementarpädagogik ist ein entscheidender Faktor für die Zukunft der Kirche als Volkskirche. Mit einem gemeinsamen Religionspädagogischen Institut verfolgen die beiden Kirchen das Ziel, auch künftig eine qualitativ hochwertige religiöse Bildungsarbeit sicherzustellen. 1 Religionspädagogisches Institut (1) Das Religionspädagogische Institut mit Sitz in Marburg wird als gemeinsames Zentrum der beiden Kirchen im Kooperationsfeld Religionspädagogik zum 1. Januar 2015 errichtet. (2) Das Religionspädagogische Institut ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. 2 Integrierte Regionalstruktur (1) Das Religionspädagogische Institut verfügt über eine integrierte Regionalstruktur mit Regionalstellen in beiden Kirchen. (2) Die Regionalstellen werden an folgenden Standorten gebildet: a) Darmstadt b) Frankfurt c) Fritzlar d) Fulda e) Gießen f) Kassel g) Mainz h) Marburg i) Nassau (3) Für die Gebiete der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf dem Territorium des Landes Rheinland- Pfalz werden die erforderlichen Strukturen vorgehalten. (4) Für das gemeinsame Religionspädagogische Institut wird eine Mitarbeitervertretung gebildet. (5) Veränderungen der Regionalstellen gemäß Absatz 2 können von der Koordinierungsgruppe beschlossen werden. 3 Direktorenamt Der Direktor oder die Direktorin leitet das Religionspädagogische Institut. Er oder Sie vertritt im Rahmen seiner oder ihrer Aufgaben den kirchlichen Bildungsauftrag beider Kirchen und wirkt insbesondere in den entsprechenden Gremien staatlicher, wissenschaftlicher und anderer Bildungsträger zu Lehrplan- und Schulentwicklungen mit. 4 Kollegium (1) Dem Kollegium gehören der Direktor oder die Direktorin sowie die Studienleiter und Studienleiterinnen des Religionspädagogischen Instituts an. (2) Das Kollegium berät Fragen, die das Institut insgesamt betreffen. 5 Koordinierungsgruppe (1) Die Koordinierungsgruppe setzt sich aus der Leitung des Referats Schule und Religionsunterricht der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Leitung des Dezernats Bildung des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck zusammen. Der Direktor oder die Direktorin des Religionspädagogischen Instituts gehört der Koordinierungsgruppe als ständiger Gast an. (2) Die Koordinierungsgruppe berät einvernehmlich die wesentlichen Fragen des gemeinsamen Instituts. Sie berichtet gegenüber dem Kooperationsrat. 6 Religionspädagogische Konsultation Die Koordinierungsgruppe lädt mindestens einmal jährlich das Kollegium, die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Referate und Dezernate der Kirchenverwaltung und des Landeskirchenamtes sowie die Kirchlichen Schulämter zu einer Religionspädagogischen Konsultation ein. 7 Beirat Ein Beirat von bis zu zwölf fachkundigen Personen berät die inhaltliche Arbeit des gemeinsamen Religionspädagogischen Instituts. Die Mitglieder werden von der Koordinierungsgruppe für die Dauer von sechs Jahren berufen. Erneute Berufung ist zulässig. 8 Budget Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck stellt dem Religionspädagogischen Institut im Haushalt ein Budget zur Verfügung, in dessen Rahmen es eigenständig wirtschaftet. 10 Absatz 4 des Kooperationsvertrages bleibt unberührt. 9 Ordnung des Religionspädagogischen Instituts Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird auf der Grundlage des Kooperationsvertrages sowie dieser Vereinbarung im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau eine Ordnung für das gemeinsame Religionspädagogische Institut erlassen. 10 Rechtsangleichung Beide Kirchen wirken darauf hin, dass die Rechtsgrundlagen im Kooperationsfeld Religionspädagogik angeglichen werden. Marburg, den 22. Dezember 2014 Bischof Prof. Dr. Martin H e i n Kirchenpräsident Dr. Volker J u n g

4 4 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Vereinbarung über ein gemeinsames Zentrum Oekumene für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Vom 22. Dezember 2014 Gemäß 7 des Kooperationsvertrages zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck vom 12. Dezember 2012 (ABl. EKHN 2013 S. 3; KABl. EKKW 2013 S. 306) schließen die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, vertreten durch Kirchenpräsident Dr. Volker Jung, und der Rat der Landeskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, vertreten durch Bischof Dr. Martin Hein, zum Kooperationsfeld Ökumene folgende Vereinbarung: Präambel Zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen- Waldeck wurde im Kooperationsvertrag vom 12. Dezember 2012 die Kooperation im Handlungsfeld Mission und Ökumene vereinbart. Die Ökumene ist ein Wesensmerkmal von Kirche. Mit dem gemeinsamen Zentrum Oekumene werden die beiden evangelischen Kirchen in den vielfältigen ökumenischen Herausforderungen besser begegnen können. 1 Rechtsstellung und Geschäftsstelle (1) Das Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird als gemeinsames Zentrum beider Kirchen im Kooperationsfeld Ökumene zum 1. Januar 2015 errichtet. Es ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Das gemeinsame Zentrum Oekumene hat seine Geschäftsstelle in Frankfurt am Main und eine Außenstelle in Kassel. 2 Leitung Die Leiterin oder der Leiter des gemeinsamen Zentrums Oekumene ist dafür verantwortlich, dass das Zentrum seine Aufgaben sachgerecht erfüllt. 3 Koordinierungsgruppe (1) Die Koordinierungsgruppe des gemeinsamen Zentrums Oekumene setzt sich aus der Dezernentin oder dem Dezernenten für Mission, Ökumene und Entwicklungsfragen der Evangelischen Kirche von Kurhessen- Waldeck und der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums Oekumene zusammen. (2) Vorbehaltlich der Beschlüsse der Kirchenleitungen beider Kirchen stimmt sich die Koordinierungsgruppe zu den Fragen der gemeinsamen Ökumenearbeit ab. Die Koordinierungsgruppe berichtet gegenüber dem Kooperationsrat. 4 Kollegium Dem Kollegium gehören die Leiterin oder der Leiter, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer und die Referentinnen und Referenten des gemeinsamen Zentrums Oekumene an. Das Kollegium trifft sich in der Regel einmal im Monat auf Einladung der Leitung des Zentrums und berät fachbereichsübergreifende Fragen. Die Dezernentin oder der Dezernent für Mission, Ökumene und Entwicklungsfragen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Waldeck wird zu den Sitzungen des Kollegiums eingeladen. 5 Beirat Ein Beirat von fachkundigen Personen berät die inhaltliche Arbeit des gemeinsamen Zentrums Oekumene. Die Mitglieder des Beirats werden von der Koordinierungsgruppe für die Dauer von sechs Jahren berufen. Wiederholte Berufung ist zulässig. 6 Budget Dem gemeinsamen Zentrum Oekumene wird im Haushalt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ein Budget zur Verfügung gestellt, in dessen Rahmen es eigenständig wirtschaftet. 10 Absatz 4 des Kooperationsvertrages bleibt unberührt. 7 Ordnung Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erlässt auf Grundlage des Kooperationsvertrages sowie dieser Vereinbarung im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine Ordnung des gemeinsamen Zentrums Oekumene. 8 Rechtsangleichung Beide Kirchen wirken darauf hin, dass die Rechtsgrundlagen im Kooperationsfeld Ökumene angeglichen werden. 9 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Marburg, den 22. Dezember 2014 Bischof Prof. Dr. Martin H e i n Kirchenpräsident Dr. Volker J u n g

5 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 5 Ordnung des Zentrums Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Vom 16. Oktober 2014 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 50 der Kirchenordnung und 7 der Vereinbarung über ein gemeinsames Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck folgende Ordnung beschlossen: 1 Rechtsstellung und Geschäftsstelle (1) Das Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist das gemeinsame Zentrum der beiden Kirchen im Kooperationsfeld Ökumene. Es ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die der Aufsicht der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau untersteht und dem Dezernat 1, Kirchliche Dienste, der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zugeordnet ist. (2) Das Zentrum Oekumene hat seine Geschäftsstelle in Frankfurt und eine Außenstelle im Haus der Kirche in Kassel. 2 Zielsetzungen Die Ziele des gemeinsamen Zentrums Oekumene sind insbesondere: 1. das Eintreten der Kirchen für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung unter Aufnahme von aktuellen Herausforderungen, die sich aus gegenwärtigen globalen Krisen ergeben, 2. die Qualifizierung der ökumenischen Partnerschaften, die Verstärkung der Zusammenarbeit mit Migrationsgemeinden sowie interkulturelles Lernen, um dadurch die Kirche als weltweiten Leib Christi begreifbar und erfahrbar zu machen, 3. die Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Religion und Weltanschauung heute durch die Qualifizierung des Dialogs zwischen den Religionen und Weltanschauungen sowie das Eintreten für die Religionsfreiheit, 4. die Weiterentwicklung der versöhnten Vielfalt im Glauben und der Förderung des interkonfessionellen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den Kirchen. 3 Aufgaben Das gemeinsame Zentrum Oekumene hat insbesondere folgende Aufgaben im Handlungsfeld: 1. die Entwicklung von Theorie und Praxis durch Beteiligung an der theologischen, gesellschaftlichen und fachlichen Diskussion, 2. die Qualitätssicherung der kirchlichen Arbeit, 3. die Beratung und Unterstützung der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen in Fragen der Ökumene, 4. das Aufgreifen von Impulsen aus den Kirchengemeinden und Dekanaten im Bereich Ökumene, 5. die Zuarbeit der Kirchenleitungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, 6. die Vernetzung der im Handlungsfeld tätigen Einrichtungen und Dienste, 7. die Mitwirkung an der Personalförderung und Organisationsentwicklung, 8. die Öffentlichkeitsarbeit nach den Rahmenvorgaben der beiden Kirchen. 4 Leitung (1) Die Leiterin oder der Leiter des Zentrums Oekumene ist dafür verantwortlich, dass das gemeinsame Zentrum seine Aufgaben sachgerecht erfüllt. (2) Die Leiterin oder der Leiter ist an die Beschlüsse der Kirchenleitungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und die Weisungen der Leiterin oder des Leiters des Dezernats 1 der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gebunden. (3) Die Leiterin oder der Leiter ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gemeinsamen Zentrums Oekumene einschließlich der Außenstelle. (4) Die Leiterin oder der Leiter kann im Rahmen der ihr oder ihm übertragenen Aufgaben Erklärungen im Rechtsverkehr im Namen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau abgeben. (5) Die Stelle der Leitung ist in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck auszuschreiben. Die Leiterin oder der Leiter wird auf Vorschlag einer jeweils von beiden Kirchen paritätisch besetzten Auswahlkommission von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau berufen. (6) Die Amtszeit beträgt in der Regel bei der Berufung sechs Jahre. Wiederholte Berufung ist zulässig. Sie ist auch für einen kürzeren Zeitraum zulässig, wenn die Amtszeit wegen der Erreichung der Altersgrenze vor Ablauf der Berufungszeit endet. (7) Die Leiterin oder der Leiter des Zentrums Oekumene führt für die Dauer der Dienstausübung die Dienstbezeichnung Oberkirchenrätin oder Oberkirchenrat. (8) Die Leiterin oder der Leiter wird im Falle der Verhinderung durch eine Referentin oder einen Referenten vertreten, die oder der von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf

6 6 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Vorschlag der Koordinierungsgruppe längstens für die Dauer der Amtszeit der Leiterin oder des Leiters berufen wird. Für den Fall der Verhinderung der Stellvertreterin oder des Stellvertreters benennt die Koordinierungsgruppe eine weitere Stellvertretung. 5 Koordinierungsgruppe (1) Die Koordinierungsgruppe setzt sich aus der Dezernentin oder dem Dezernenten für Mission, Ökumene und Entwicklungsfragen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums Oekumene zusammen. (2) Die Koordinierungsgruppe stimmt sich einvernehmlich zu den Fragen der gemeinsamen Ökumenearbeit ab. Die Koordinierungsgruppe berichtet dem Kooperationsrat über die Arbeit des Zentrums Oekumene. 6 Geschäftsführerin oder Geschäftsführer Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des gemeinsamen Zentrums Oekumene ist für die Verwaltungsaufgaben verantwortlich und kann im Rahmen der ihr oder ihm übertragenen Aufgaben Erklärungen im Rechtsverkehr im Namen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau abgeben. 7 Referentinnen und Referenten (1) Die Stellen der Referentinnen und Referenten sind in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck auszuschreiben. Die Referentinnen und Referenten werden auf Vorschlag einer jeweils von beiden Kirchen paritätisch besetzten Auswahlkommission, der die Koordinierungsgruppe angehört, von der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau berufen. (2) Die theologischen Referentinnen und Referenten werden für die Dauer von sechs Jahren berufen. Wiederholte Berufung ist zulässig. Sie ist auch für einen kürzeren Zeitraum zulässig, wenn die Amtszeit wegen der Erreichung der Altersgrenze vor Ablauf der Berufungszeit endet. (3) Die Referentinnen und Referenten tragen die Dienstbezeichnung: Referentin oder Referent des Zentrums Oekumene. 8 Organisation Die Arbeit innerhalb des gemeinsamen Zentrums Oekumene wird in Fachbereiche strukturiert, denen die Referentinnen und Referenten entsprechend ihrer Aufgabenbereiche zugeordnet werden. Die Referentinnen und Referenten und die den Sachbearbeitungen und Sekretariaten der Fachbereiche zugeordneten Mitarbeitenden treffen sich regelmäßig zu Dienstbesprechungen. 9 Kollegium Das Kollegium der Referentinnen und Referenten des gemeinsamen Zentrums Oekumene trifft sich in der Regel einmal im Monat auf Einladung der Leitung des Zentrums und berät fachbereichsübergreifende Fragen. Die Dezernentin oder der Dezernent für Mission, Ökumene und Entwicklungsfragen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird eingeladen. Die Mitarbeitenden in den Sachbearbeitungen und Sekretariaten können zu einzelnen Tagesordnungspunkten geladen werden. 10 Gesamtkonferenz Alle Mitarbeitenden des gemeinsamen Zentrums Oekumene treffen sich zu einer Gesamtkonferenz, zu der die Leitung des Zentrums mit Tagesordnung einlädt. Die Gesamtkonferenz berät Fragen, die die Arbeit des Zentrums insgesamt betreffen. Zu der Gesamtkonferenz ist zudem die Dezernentin oder der Dezernent für Mission, Ökumene und Entwicklungsfragen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck einzuladen. 11 Fachkonferenzen und Arbeitskreise (1) Zur fachlichen Beratung des gemeinsamen Zentrums Oekumene und zur Vernetzung mit den Regionen können zu einzelnen Aufgaben- und Themenbereichen Fachkonferenzen oder Arbeitskreise eingerichtet werden. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch die Koordinierungsgruppe in Absprache mit den zuständigen Referentinnen und Referenten. Auf eine fachliche und regionale Repräsentanz beider Kirchen in den Fachkonferenzen und Arbeitskreisen ist zu achten. (2) Die Vernetzung mit den Regionen sowie die Multiplikatorenschulung erfolgt durch regelmäßige gemeinsame Konferenzen der Fach- und Profilstellen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie der Beauftragten für Ökumene in den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. 12 Beirat (1) Ein Beirat von fachkundigen Personen berät die inhaltliche Arbeit des gemeinsamen Zentrums Oekumene. Die Mitglieder des Beirats werden von der Koordinierungsgruppe für die Dauer von sechs Jahren berufen. Wiederholte Berufung ist zulässig. (2) Dem Beirat sollen fachlich kompetente Personen, insbesondere aus den unterschiedlichen Aufgaben- und Themenbereichen des Zentrums, angehören. (3) Der Beirat tritt auf Einladung der Koordinierungsgruppe mindestens einmal im Jahr zusammen. 13 Budget Dem gemeinsamen Zentrum Oekumene wird im Rahmen des Haushalts der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ein Budget zur Verfügung gestellt, in dessen Rahmen es eigenständig wirtschaftet. 14 Übergangsbestimmung (1) 4 Absatz 5 findet auf den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung berufenen Leiter des Zentrums Oekumene keine Anwendung. Dessen Berufung endet am 28. Februar Der Leiter des Zentrums Oekumene nimmt die Aufgaben eines Ökumenereferenten in

7 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 7 der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wahr. Dieses Leitungsmodell ist ein Jahr vor Ende des Berufungszeitraums des derzeitigen Leiters zu evaluieren. (2) Die bisherigen theologischen Referentinnen und Referenten des Dezernats für Mission, Ökumene und Entwicklungsfragen der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck werden Referentinnen und Referenten des Zentrums Oekumene. Auf sie findet 7 Absatz 1 erstmals bei einer wiederholten Berufung Anwendung. (3) Die Arbeitsverhältnisse der angestellten Mitarbeitenden des Dezernats für Mission, Ökumene und Entwicklungsfragen der Evangelischen Kirche von Kurhessen- Waldeck, die künftig im Zentrum Oekumene beschäftigt werden, gehen im Wege des Betriebsübergangs gemäß 613a BGB auf die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau über. 15 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, den 23. Dezember 2014 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Beschluss des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung Wegen einer Änderung in der Besetzung des Gerichts werden die Abschnitte B. und D. des Beschlusses des Präsidiums über die Zusammensetzung der Kammern, die Vertretung der Mitglieder, die Geschäftsverteilung und die Geschäftsordnung für die Zeit vom bis vom (ABl S. 87), geändert durch Beschluss des Präsidiums vom (ABl S. 354), wie folgt geändert: I. Mit Wirkung vom werden die Abschnitte B. und D. wie folgt neu gefasst: B. Regelbesetzung der Kammern 1. Die 1. Kammer ist wie folgt besetzt: Vorsitzender: Der Präsident Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Schneider Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge des Dienstalters: Ministerialdirigent a. D. Dr. Sauer Richter am Verwaltungsgericht Ermlich Universitätsprofessor Dr. Droege Pfarrerbeisitzer: Dekan a. D. Schwarz 2. Die 2. Kammer ist wie folgt besetzt: Vorsitzender: Der Stellvertreter des Präsidenten Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Schecker Rechtskundige Beisitzer in der Reihenfolge des Dienstalters: Rechtsanwalt von Schlabrendorff Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Bickel Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Schild Pfarrerbeisitzer: Pfarrer i. R. Jäger Vertretung der Beisitzer D. 1. Die Regelbeisitzer der 1. Kammer werden wie folgt vertreten: Ministerialdirigent a. D. Dr. Sauer durch erste Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Rabas-Bamberger zweite Vertreterin: Finanzpräsidentin Böhme Richter am Verwaltungsgericht Ermlich durch erste Vertreterin: Weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht a. D. Büger zweiter Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe Universitätsprofessor Dr. Droege durch erster Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe zweite Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Rabas-Bamberger Dekan a. D. Schwarz durch erster Vertreter: Pfarrer i. R. Dr. von Oettingen zweiter Vertreter: Pfarrer i. R. Jäger 2. Die Regelbeisitzer der 2. Kammer werden wie folgt vertreten: Rechtsanwalt von Schlabrendorff durch erste Vertreterin: Finanzpräsidentin Böhme zweiter Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe Richter am Oberlandesgericht Bickel durch erste Vertreterin: Weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht a. D. Büger zweite Vertreterin: Finanzpräsidentin Böhme Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Schild durch erste Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Rabas-Bamberger zweite Vertreterin: Weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht a. D. Büger Pfarrer i. R. Jäger durch erster Vertreter: Pfarrer i. R. Dr. von Oettingen zweiter Vertreter: Dekan a. D. Schwarz 3. Ist die vorstehende Vertretungsregelung für die rechtskundigen Beisitzer erschöpft, so ist der jeweils dienstjüngste rechtskundige Vertreter der betroffenen Kammer, hilfsweise der jeweils dienstjüngste rechtskundige Regelbeisitzer der anderen Kammer und danach der jeweils dienstjüngste rechtskundige Vertreter der anderen Kammer zur Vertretung berufen. II. Mit Wirkung vom wird der Abschnitt D. wie folgt neu gefasst:

8 8 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Vertretung der Beisitzer D. 1. Die Regelbeisitzer der 1. Kammer werden wie folgt vertreten: Ministerialdirigent a. D. Dr. Sauer durch erste Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Rabas-Bamberger zweite Vertreterin: Finanzpräsidentin Böhme Richter am Verwaltungsgericht Ermlich durch erste Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Funk zweiter Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe Universitätsprofessor Dr. Droege durch erster Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe zweite Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Rabas-Bamberger Dekan a. D. Schwarz durch erster Vertreter: Pfarrer i. R. Dr. von Oettingen zweiter Vertreter: Pfarrer i. R. Jäger 2. Die Regelbeisitzer der 2. Kammer werden wie folgt vertreten: Rechtsanwalt von Schlabrendorff durch erste Vertreterin: Finanzpräsidentin Böhme zweiter Vertreter: Rechtsanwalt Schweppe Richter am Oberlandesgericht Bickel durch erste Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Funk zweite Vertreterin: Finanzpräsidentin Böhme Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Schild durch erste Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Rabas-Bamberger zweite Vertreterin: Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Funk Pfarrer i. R. Jäger durch erster Vertreter: Pfarrer i. R. Dr. von Oettingen zweiter Vertreter: Dekan a. D. Schwarz 3. Ist die vorstehende Vertretungsregelung für die rechtskundigen Beisitzer erschöpft, so ist der jeweils dienstjüngste rechtskundige Vertreter der betroffenen Kammer, hilfsweise der jeweils dienstjüngste rechtskundige Regelbeisitzer der anderen Kammer und danach der jeweils dienstjüngste rechtskundige Vertreter der anderen Kammer zur Vertretung berufen. Darmstadt, den DAS PRÄSIDIUM Dr. Schneider Dr. Eschke Schwarz Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) III der Evangelischen Kirchengemeinde Dillenburg, Evangelisches Dekanat Dillenburg Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillenburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dillenburg wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) III der Evangelischen Kirchengemeinde Dillenburg, Evangelisches Dekanat Dillenburg, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 5. Dezember 2014 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle III in der Evangelischen Kirchengemeinde Ewersbach, Evangelisches Dekanat Dillenburg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillenburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ewersbach wird Folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle III der Evangelischen Kirchengemeinde Ewersbach, Evangelisches Dekanat Dillenburg, wird in eine Pfarrstelle III mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 8. Dezember 2014 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Michaelisgemeinde Gelnhaar Dekanat: Büdingen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH-LUTHERISCHE MICHAELISGEMEINDE GELNHAAR

9 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 9 Kirchengemeinde: Selters/Westerwald Dekanat: Selters Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE SELTERS/WESTERWALD Dekanat: Stadtdekanat Frankfurt am Main Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHES STADTDEKANAT FRANKFURT AM MAIN Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 8. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f Dienstnachrichten

10 10 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

11 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 11

12 12 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

13 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 13 Stellenausschreibungen Hinweise zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). Pfarrstelle zur Mitarbeit in der Reformationsdekade (bis 2017), ab 2018 Mitarbeit im Bereich Kommunikationsprojekte der EKHN Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine Pfarrstelle (1,0) bis einschließlich 2019 zu besetzen. Bis Ende 2017 ist die Pfarrstelle zur Mitarbeit in der Reformationsdekade dem Projektbüro zugeordnet. Die Pfarrerin/der Pfarrer vertritt den Projektleiter des Projektbüros Gestaltung der Reformationsdekade in der EKHN in allen Fragen und Angelegenheiten, die die Gestaltung der Reformationsdekade in der und durch die EKHN betreffen. Ab 2018 wird die Aufgabe in der Mitarbeit an anderen Kommunikationsprojekten der EKHN bestehen. Erwartet werden: - sehr gute theologische Kenntnisse, insbesondere der Reformationsgeschichte und der profilbildenden Inhalte evangelischen Glaubens und Denkens - die Bereitschaft, an gehaltvollen theologischen Texten mitzuarbeiten und deren Inhalte in Vorträgen und Predigten öffentlich zu vertreten - Interesse an projektorientiertem Arbeiten und dem verantwortlichen Gestalten von besonderen Veranstaltungen - Interesse an der Vorbereitung und Mitgestaltung des Stationenweges der EKD, soweit er die EKHN betrifft - Begleitung des Projektes Lutherweg in Hessen und Rheinland-Pfalz - Vorbereitung der jährlich stattfindenden Ebernburger Tischgespräche und weiterer gesamtkirchlicher Projekte im Rahmen der Reformationsdekade - Fähigkeit zur fachlichen Begutachtung von im Rahmen der Reformationsdekade gestellten Projektanträgen aus Gemeinden, Dekanaten und kirchlichen Einrichtungen der EKHN - gute Kenntnisse der kirchlichen Strukturen in EKHN, EKD, ACK und ÖRK - Flexibilität und die Bereitschaft zu Dienstreisen - gute Kenntnisse in Microsoft-Outlook, Powerpoint und den üblichen Textverarbeitungsprogrammen. Geboten wird eine kreative, vielseitige, verantwortungsvolle Aufgabe im Rahmen der landeskirchlichen Gestaltung der Reformationsdekade und weiterer Großprojekte. Die Stelle ist nach Pfarrergehalt besoldet. Dienstsitz ist Frankfurt/Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt gerne: OKR Pfarrer Stephan Krebs, Paulusplatz 1, Darmstadt, Tel.: , stephan.krebs@ekhn-kv.de. 0,5 Projekt-Pfarrstelle zur Mitarbeit im Bereich Kommunikationsprojekte Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine dem Stabsbereich Öffentlichkeitsarbeit der Kirchenverwaltung der EKHN zugeordnete 0,5 Projektpfarrstelle bis zum 31. Dezember 2017 zu besetzen. Konkret ist die Stelle dem Team Kommunikationsprojekte zugeordnet. Bei der Aufgabe handelt es sich um die Mitarbeit an verschiedenen öffentlichkeitswirksamen Projekten, die im Rahmen der Reformationsdekade bis Ende 2017 stattfinden. In enger Teamarbeit werden Themen, Veranstaltungen und Präsentationen der EKHN (u. a. auch für/in Wittenberg) geplant und durchgeführt. Erwartet werden: - Projekterfahrung (inhaltlich und organisatorisch) - Erfahrung bei der Planung, Gestaltung, Durchführung und Evaluation von Großveranstaltungen - Zeitliche und räumliche Flexibilität, die Bereitschaft zu Dienstreisen und Tätigkeiten am Veranstaltungsort - Enge Abstimmung mit dem Team Kommunikationsprojekte - Kommunikative Fähigkeiten in den Bereichen Motivation, Moderation und Präsentation

14 14 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Tatkraft sowie Kreativität, strategisches Denken und Einfühlungsvermögen für die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen - Grundkenntnisse in Bühnen- und Übertragungstechnik - Gute Kenntnisse in Microsoft Office Paket, Powerpoint, und Erfahrung in den sozialen Online-Medien. Geboten wird eine kreative, vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe im Rahmen der Gestaltung der Reformationsdekade und weiterer Großprojekte. Die Stelle wird nach Pfarrergehalt besoldet. Dienstsitz ist Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt gerne: OKR Pfarrer Wolfgang Weinrich, Paulusplatz 1, Darmstadt, Tel.: , wolfgang.weinrich@ekhn-kv.de. Dekanat an der Dill, 1,0 Stelle hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan In dem zum 1. Januar 2016 entstehenden Ev. Dekanat an der Dill ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Einvernehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Dienstsitz wird das Haus der Kirche und Diakonie in Herborn sein. Das aus der Fusion der Dekanate Dillenburg und Herborn entstehende neue Dekanat an der Dill liegt im Lahn- Dill-Kreis und umfasst die Städte Dillenburg, Haiger, Herborn, die Kommunalgemeinden Dietzhölztal, Eschenburg, sowie Teile der Kommunalgemeinde Breitscheid, Driedorf, Greifenstein, Mittenaar, Siegbach und Sinn. Insgesamt gehören 35 Kirchengemeinden mit überwiegend mehreren Predigtstellen, ca Gemeindeglieder und 36 gemeindliche Pfarrstellen zum Dekanat. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den kirchlichen Handlungsfeldern Öffentlichkeitsarbeit (0,75), Mission und Ökumene (0,5), Erwachsenenbildung (zwei 0,5- Stellen), darüber hinaus Krankenhausseelsorge (1,0) und AKH (0,5). Hinzu kommen die an das Dekanat angebundenen gesamtkirchlichen Pfarrstellen für Notfallseelsorge (0,5), Inklusion (0,5) und Gehörlosenseelsorge (0,5), deren Aufgabenbereiche über das Dekanat hinausreichen. Das Dekanat hat 2,0 Dekanatsjugendreferentinnen- bzw. Dekanatsjugendreferentenstellen, weitere 5,5 Gemeindepädagoginnen- bzw. Gemeindepädagogenstellen (davon eine 1,0 Stelle in der Klinikseelsorge) sowie 4 hauptamtliche Kirchenmusikerinnen- bzw. Kirchenmusikerstellen (2A und 2B), darunter die Propsteikantorin. Im Dekanatsbüro sind 4 Teilzeitstellen (Verwaltungsfachkräfte und Dekanatssekretärinnen, vier 0,5-Stellen). Das Dekanat ist Trägerin einer Erziehungsberatungsstelle mit insgesamt fünf Mitarbeitenden. Das evangelische Dekanat an der Dill ist geprägt von einer weitgehend ländlichen Struktur. Neben einer breiten volkskirchlichen Strömung ist die religiöse Lebensund Erfahrungswelt in unserer Region noch immer stark von den Erweckungsbewegungen des 19./20. Jahrhunderts geprägt. Das kirchliche Leben ist in den Gemeinden stark entwickelt. Die Gottesdienste sind in vielen Gemeinden gut besucht. Es gibt aber auch sehr viele freie Gemeinden verschiedenster Denominationen. Unsere Region ist geprägt durch eine mittelständische Industrie. Viele Menschen pendeln in das Rhein-Main- Gebiet. Die Dörfer im Dekanat werden sich in den kommenden Jahren durch den demographischen Wandel verändern. Obwohl wir ein ländliches Dekanat sind, spielt die Landwirtschaft sowohl im Lebensgefühl der Menschen, als auch im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit eine marginale Rolle. Das Dekanat ist an die Regionalverwaltung Nassau Nord angeschlossen. Über die in Art. 27 und 28 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben hinaus richten sich an die Dekanin/den Dekan folgende Erwartungen: - Sie/Er sollte ein erkennbares Theologisches Profil besitzen, das die geistlichen Prägungen unseres Dekanates ernst nimmt. Sie/Er sollte Erfahrungen im Gemeindeaufbau mitbringen und die Bereitschaft, auf Kirchendistanzierte zuzugehen. - Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die neben Verwaltungs- und Leitungskompetenz über Flexibilität, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit verfügt. - Sie/Er sollte bereit sein, mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gemeinden und im Dekanat zusammenzuarbeiten und sie zu fördern. - Die Förderung des Zusammenwachsens der beiden bisherigen Dekanate; dabei sind die Impulse aus der Arbeit der Zukunftswerkstatt aufzunehmen und weiterzuführen. - Gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand soll sie/er die Kooperation und Kommunikation der Gemeinden miteinander fördern, die Entwicklung der Arbeitsfelder auf Dekanatsebene (Profil- und Fachstellen) begleiten und die Prozesse im Dekanat mitgestalten. Dazu gehören Besuche in den Kirchengemeinden und Kirchenvorständen sowie Personalgespräche mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren. - Sie/Er soll die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen der Region wahrnehmen, aufgreifen und christliche Positionen kompetent und glaubwürdig in der Öffentlichkeit vertreten, damit das evangelische Profil entsprechend unserem Leitbild Einladend, Evangelisch, Engagiert in der Region deutlich erkennbar bleibt. Der Dekanatssynodalvorstand möchte gemeinsam mit der neuen Stelleninhaberin oder dem neuen Stelleninhaber an der weiteren Entwicklung des neuen Dekanates arbeiten.

15 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 15 Als Dienstwohnung steht ein Dekanewohnhaus in Dillenburg, Driedorfstraße, zur Verfügung. (Zu versteuernde Mietwert beträgt derzeit 877 EUR.) Nähere Informationen erhalten Sie: - durch die Pröpstin für Nord Nassau, Annegret Puttkammer, Tel.: durch den Präses Karl-Heinz Ruhs, Herborn, Tel.: oder Präses Klaus Best, Dillenburg, Tel.: Büdingen, 1,0 Pfarrstelle I (Nord), Dekanat Büdingen, Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die/der/das gerne in unserer lebendigen Gemeinde leben und arbeiten möchte. Unsere Stadt Büdingen ist eine oberhessische Kleinstadt am Rande des Rhein-Main-Gebietes mit guter Verkehrsanbindung nach Frankfurt, Gießen, Fulda und Aschaffenburg. Überregional ist die Stadt mit ihren Einwohnern ( mit den eingemeindeten Ortsteilen) durch ihre malerische mittelalterliche Altstadt mit Schloss bekannt, eine der besterhaltenen Stadtanlagen dieser Art in Europa! Der Wildpark und die reizvolle waldreiche Umgebung, ein großzügig angelegtes Freibad und viele weitere Sportmöglichkeiten, interessante kleine Museen, ein vielfältiges kulturelles Angebot und reges Vereinsleben bieten eine große Auswahl an Freizeitangeboten. Die Stadt Büdingen verfügt über eine gute Infrastruktur, alle Schulen (Gymnasium, Real-, Haupt-, Berufs-, Kunstund Musik-, Volkshochschule), Kindergärten mit Ganztags- und U3-Betreuung, gute ärztliche Versorgung (Mittelpunktkrankenhaus), kurze Wege, gute Einkaufsmöglichkeiten. Die soziale Struktur ist überwiegend im mittelständischen Bereich angesiedelt. Unsere Kirchengemeinde Zur Kirchengemeinde gehören ca Gemeindeglieder, die sich in zwei Pfarrstellen aufteilen. Die Pfarrstelle Büdingen I (Nord) mit ca Gemeindegliedern umfasst den nördlichen Stadtkern (1 580) und die Dörfer Calbach (260) und Orleshausen (400). Die Pfarrstelle II (Süd) mit ca Gemeindegliedern, bestehend aus dem Südteil des Stadtkerns mit drei Altenheimen, ist mit einer Pfarrerin besetzt. Für die Gemeindearbeit stehen ein Gemeindesaal mit Küche, diverse Gruppenräume und ein Gemeindehaus mit dem zentralen Gemeindebüro für beide Pfarrstellen zur Verfügung. Wir feiern gut besuchte Gottesdienste: - sonntäglich in Büdingen in der gotischen Marienkirche (neu renoviert 2003, 700 Sitzplätze) - 14-tägig in Calbach (Kirchsaal) und Orleshausen (eigene Kapelle) - einmal monatlich samstags Kinderkirche mit Team - in regelmäßigen Abständen in den Altenheimen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitgestaltet und unterstützt wird das Leben der Kirchengemeinde durch eine Reihe hauptamtlich Mitarbeitender: - ein Küster (1,0) - eine Gemeindesekretärin (0,5) - ein Gemeindepädagoge (0,25 Kirchengemeinde, 0,5 Dekanat) - eine Gemeindepädagogin (0,25 Kirchengemeinde, 0,25 Dekanat) und - eine Kantorin (0,66 Kirchengemeinde, 0,33 Dekanat). Unser Gemeindeleben Unsere Kirchengemeinde ist eine offene Gemeinde, in der vieles in Bewegung ist. Ein wichtiger Schwerpunkt unseres Gemeindelebens liegt in den alle Generationen einschließenden kirchenmusikalischen Aktivitäten (Kinder-, Jugend- und Kirchenchor, Flöten- und Instrumentalkreise u. a. m.). Die Gemeinde feiert gerne liebevoll und abwechslungsreich gestaltete Gottesdienste, die durch weitere spirituelle Angebote (Taizégebet, Meditationskreis, Exerzitien im Alltag) ergänzt werden. Ein engagierter Besuchsdienstkreis unterstützt die Pfarrerinnnen und Pfarrer durch Besuche bei Seniorengeburtstagen. Das breitgefächerte Angebot von Gruppen und Arbeitskreisen wird durch eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen engagierten Kirchenvorstand mitgetragen und -verantwortet. Kinder- und Jugendarbeit Ein eigenes Team gestaltet zusammen mit der Gemeindepädagogin die monatliche Kinderkirche. Vor vier Jahren wurde eine gut angenommene Pfadfinderarbeit aufgebaut, die mit Wölflingen begann und nun in Wölflinge und Pfadfinder aufgeteilt wird. Es gibt die Cookids, mehrere Krabbelgruppen für Kleinkinder und Kindergruppen in Orleshausen und Calbach. Das Kinder- und Jugendangebot des Dekanats ergänzt das gemeindeeigene Angebot. Der nahe gelegene Jugendkulturbahnhof des Dekanats ist in die gemeindliche Arbeit projektartig immer wieder einbezogen. Konfirmandinnen und Konfirmanden werden durch Gemeindepraktika mit den vielen Aktivitätsfeldern der Kirchengemeinde vertraut gemacht. Angebote für Erwachsene Ein Bibelgesprächsabend, die Kreativwerkstatt, Meditationsabende, der Frauenkreis in Calbach und der Seniorenkreis in Orleshausen sowie das Frauenteam zur Vorbereitung des Weltgebetstages gehören zum festen Programm der Kirchengemeinde. In Orleshausen hat sich seit einigen Jahren die Tradition des Lebendigen

16 16 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Advents etabliert. Ein überkonfessioneller Seniorennachmittag findet wöchentlich in der katholischen Schwestergemeinde statt. Unsere Gemeinde pflegt eine umfangreiche und sehr freundschaftliche ökumenische Zusammenarbeit mit der römisch-katholischen und evangelisch-methodistischen Gemeinde sowie der Sozietät Herrnhaag. Alle drei Jahre wird anstelle des jährlichen Gemeindefestes der evangelischen Gemeinde ein ökumenisches Fest gefeiert. Der ansprechend gestaltete Gemeindebrief ist ein Spiegelbild des Gemeindelebens und wird in jeden Haushalt verteilt. Die Marienkirche wird von vielen Veranstaltern der Region für Konzerte und Ausstellungen angefragt. Die langjährige Partnerschaft mit der Kirchengemeinde Herzberg, Brandenburg, existiert in Gestalt eines Freundeskreises weiter. Einladung Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder auch ein Pfarrerehepaar, die/der/das gerne im Team mit haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden Gemeindearbeit gestaltet, den Kontakt zu den Menschen sucht und eigene Impulse setzt. Die konkrete Verteilung der Aufgaben wird durch eine Pfarrdienstordnung bei Stellenantritt neu geregelt. Wohnung Die Kirchengemeinde sucht zurzeit ein Pfarrhaus mit ca. 150 m² Wohnfläche incl. Amtszimmer auf möglichst neuem Bauzustand mit kleinem Garten zu kaufen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein Objekt (Haus oder Wohnung) nach den Wünschen der neuen Stelleninhaberin/des neuen Stelleninhabers/der neuen Stelleninhaber anzumieten. Weitere Auskünfte erteilen gerne: - KV-Vorsitzender Joachim Brinkhaus, Tel.: Pfarrerin Ina Johanne Petermann, Tel.: Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: und - der Propst für Oberhessen, Matthias Schmidt, Tel.: Butzbach, 0,75 Pfarrstelle I (Nordbezirk), Dekanat Wetterau, Modus B, zum zweiten Mal, zuzüglich 0,25 Zusatzdienstauftrag in der Altenheimseelsorge, Dekanat Wetterau Ab 1. Januar 2015 ist die Stelle einer Gemeindepfarrerin/eines Gemeindepfarrers in der Markusgemeinde Butzbach (0,75) zu besetzen. Das Aufgabenfeld umfasst die Seelsorge im Gemeindebezirk Nord. In der Markusgemeinde bestehen wegen einer Kürzung nach der Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers noch 2,25 Pfarrstellen. Die genauen Seelsorgebezirksgrenzen und die übrigen pfarramtlichen Aufgaben werden in einer überarbeiteten Pfarrdienstordnung im Einvernehmen mit der neuen Inhaberin/dem neuen Inhaber der Pfarrstelle geregelt. Die große Kleinstadt Butzbach liegt im Herzen Hessens am nördlichen Rand des Rhein-Main-Gebietes zwischen der Kurstadt Bad Nauheim und den Universitätsstädten Gießen und Marburg. Butzbach hat eine sehenswerte Altstadt, eine hervorragende Infrastruktur mit sehr guten Verkehrsanbindungen (A5, A45, Bahnanschluss Frankfurt-Gießen), guten Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten aller Fachrichtungen, hohem Freizeitwert und vielseitigem Kulturleben. Sämtliche Schulformen befinden sich am Ort. Weitere Informationen über Butzbach sind unter zu finden. Die Markusgemeinde hat ca Gemeindeglieder und setzt sich als besonderes Ziel, einladende Kirche zu sein, die etwas ausstrahlt von der Liebe Gottes zu den Menschen. Die Markusgemeinde versteht sich als volkskirchliche Gemeinde. Die pastorale und seelsorgerliche Betreuung aller Gemeindeglieder durch Gottesdienste und Kasualien ist ihre Grundaufgabe. Ausgehend von Bewährtem sind wir dabei stets offen für neue Ideen und Wege. Wir bieten - Zusammenarbeit in einem gut funktionierenden Team mit einer Pfarrkollegin (Pfarrbezirk Süd, 0,5 Pfarrstelle) und einem Pfarrkollegen (Pfarrbezirk Ost, 1,0 Pfarrstelle) - einen motivierten, aufgeschlossenen und teamorientierten Kirchenvorstand mit effizienter Ausschussarbeit (5 Ausschüsse) - die sehr schöne gotische Markuskirche als Hauptgottesdienstort - ein Pfarrhaus mit hohem Wohnkomfort und schönem Garten, am nördlichen Stadtrand gelegen. Die m²-anzahl sowie der aktuelle Mietwert muss über das Dekanat erfragt werden. - engagierte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, (25h/W-Sekretärin, ein Küster, eine Kirchenmusikerstelle (auf eine Stelleninhaberin und einen Stelleninhaber aufgeteilt),...) - vielfältige Gottesdienstformen (Familiengottesdienste, Taizé-Gottesdienste, ökumenisches Fest Kirche am Markt,...) - ein reiches und vielfältiges Gemeindeleben mit anerkannter Kirchenmusik, Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendchöre, Kindergottesdienst, EJW, VCP, offene Jugendarbeit, Radio WeWeWe), Frauenarbeit (zwei engagierte Gruppen) und Seniorenarbeit - Förderung des Gemeindelebens durch besondere Aktivitäten (monatlich Kirchenkaffee nach dem Gottesdienst, Osterfrühstück und Suppenbuffet zu Erntedank im Chorraum der Kirche, Neujahrsempfang für Mitarbeitende, Gemeindefeste und -ausflüge,...) - eine anerkannte integrative Kindertagesstätte mit Krippengruppe (3 + 1 Gruppen) - einen Besuchskreis, der das Pfarrteam unterstützt.

17 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 17 Der Nordbezirk der Markusgemeinde ist geprägt durch Neubaugebiete, in denen jetzt wieder viele junge Familien wohnen, ein größeres Gebiet mit sozialem Wohnungsbau und ein größeres Siedlungsgebiet mit einer Bebauung aus den 60er-, 70er-Jahren. Die demographische Struktur umfasst recht gleichmäßig alle Altersgruppen und sozialen Milieus. Neben dem Pfarrhaus liegt unser sehr schönes Gemeindehaus, das Haus Degerfeld, in dessen Untergeschoss die von einem Sozialpädagogen betreute offene Jugendarbeit Café Kanne untergebracht ist. Zusätzlich besteht ein 0,25 Dienstauftrag im Rahmen einer regionalen Seelsorgetätigkeit im Bereich Altenseelsorge. Mit dem Aufbau und der Begleitung ehrenamtlicher Besuchsdienste wollen die Kirchengemeinde und das Dekanat die Seelsorge in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Bereich Butzbach und der Nahregion stärken. Hierzu entwickelt die Inhaberin/der Inhaber der Stelle eine entsprechende Konzeption und baut einen qualifizierten Besuchsdienst mit auf. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit sowohl mit den Kirchengemeinden und den Pfarrdiensten vor Ort als auch im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Bereich Ausbildungskurse für Besuchsdienste tätig sind, und der künftigen Inhaberin/dem künftigen Inhaber der neu eingerichteten Stelle Altenseelsorge im Dekanat Wetterau. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) wäre wünschenswert. Weitere Informationen über die Markusgemeinde finden Sie unter Wir möchten Sie gerne kennen lernen, wenn Ihnen die Verkündigung des Wortes Gottes Berufung und Herzenssache ist und Sie offen für Begegnung und Gespräche sind. Konnten wir Ihr Interesse wecken und können Sie sich vorstellen, in unserer Gemeinde zu leben und zu arbeiten, rufen Sie doch einfach an bei - Norbert Hott, Pfarrer, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Hans-Wilhelm Lenk, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Sybille Lenz, Pfarrerin, Tel.: Jörg Wiegand, Pfarrer, Tel.: Weitere Auskunft erteilen auch: - Der Propst für Oberhessen, Matthias Schmidt, Gießen, Tel.: und der Dekan des Dekanats Wetterau, Volkhard Guth, Friedberg, Tel.: Einhausen, Dekanat Bergstraße, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Pfarrstelle der evangelischen Kirchengemeinde Einhausen neu zu besetzen. Unser Gemeindepfarrer verstarb im Februar Seit dem 1. November 2013 wird die vakante Pfarrstelle durch einen Pfarrer vertreten. Lage und Struktur Einhausen, eine wachsende Gemeinde mit über Einwohnern, liegt am Rande der Bergstraße zwischen Darmstadt und Heidelberg nahe Lorsch, Bensheim und Heppenheim. Einhausen verfügt über eine jüngst renovierte Grundschule; weiterführende Schulen sind im nahen Bensheim und in Lorsch. In der Ortsmitte liegen die Grundschule, der neu gestaltete Rathausplatz, das 2011 totalsanierte Hallenbad, Banken, Ärzte, Apotheke sowie Versorger für den täglichen Bedarf. Die evangelische Kirchengemeinde Einhausen zählt Gemeindeglieder. Zu unserer Gemeinde gehören die Kirche, ein Gemeindezentrum und eine Kindertagesstätte, die auch Integrationsplätze anbietet. Gottesdienste der Gemeinde Die Gottesdienste finden jeden Sonntag um 10:00 Uhr in der Kirche statt. Neben den üblichen Gottesdiensten feiern wir auch gerne Gottesdienste zu besonderen Anlässen wie z. B. Osternacht mit anschließendem Frühstück, Familiengottesdienst an Heiligabend, Agapemahlgottesdienst zu Silvester oder Lobpreisgottesdienste. Gemeindeleben Zu den sich regelmäßig treffenden Gemeindegruppen zählen der Kirchenvorstand, der Helferkreis, das Frauenfrühstück, der Seniorenkreis, die Seniorengymnastik, Kleinkindgruppen, Orff scher Musizierkreis, Kindergottesdienst, Jungschar und die Konfirmanden. Unsere Konfirmandenarbeit findet einmal im Monat als Blockunterricht (Freitagnachmittag/Samstagvormittag) statt. Mitgestaltet wird der Konfirmandenunterricht ehrenamtlich durch ein Konfi-Leitungsteam, welches von jugendlichen Teamern unterstützt wird. Zur Konfirmandenzeit gehören auch Freizeiten zu Beginn (zusammen mit anderen Gemeinden) und am Ende zur Vorbereitung auf die Konfirmation. Das Abendmahl ist in unserer Gemeinde für alle offen, insbesondere gibt es auch keine Altersbeschränkung. Seit 2011 gibt es bei uns das Mehrgenerationenprojekt, welches durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreut wird und das ältere und junge Menschen zusammenbringt und gegenseitiges Lernen und Verstehen fördert. Dieses Angebot wird mit durchschnittlich 25 Teilnehmer/innen pro Veranstaltung positiv angenommen. Seit vielen Jahren pflegen wir eine Partnerschaft und enge Gemeinschaft mit der Gemeinde Schwanheim. Gemeinsam sind wir auf vielen Ebenen unterwegs, wie z. B. KV-Rüstzeiten, Teamerausbildung, Glaubensseminare für Erwachsene, Predigtreihen, Sommerkirche und vieles mehr. Gemeinsam erweitern wir gerade diese Partnerschaft auf die Kirchengemeinde Lorsch.

18 18 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wohnen und Arbeiten Das freistehende Pfarrhaus, das 2007/2008 außen renoviert wurde (inklusive neuer Fenster) und aktuell innen komplett renoviert wurde, steht auf einem Gartengrundstück mit Garage. Die Gesamtwohnfläche beträgt 128,65 m² und wird mit einem Mietwert von 6,50 EUR/m² angerechnet. Das Pfarrhaus verfügt im Erdgeschoss über ein großes Wohn-/Esszimmer, Küche, Flur mit Windfang und WC; im Obergeschoss befinden sich drei Zimmer, Bad mit WC, Flur und Speicher. Das gut ausgestattete moderne Gemeindebüro und das Büro der Pfarrerin/des Pfarrers befinden sich im Kirchengebäude unweit des Pfarrhauses, in dem es auch weitere Versammlungsräume für Gemeindegruppen gibt. Der Pfarrerin/dem Pfarrer steht eine sehr erfahrene und kompetente Mitarbeiterin im Gemeindebüro zur Seite. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - den Menschen in unserer Gemeinde nahe ist, sie seelsorgerisch begleitet und das Evangelium lebensnah weitergibt - neue Akzente einbringt und zugleich die Bereitschaft zeigt, bewährte Elemente fortzuführen und weiter zu entwickeln - teamfähig ist und sich in den KV sowie die anderen Gemeindegruppen einbringt - die bestehende Gemeindearbeit fortführt, sie zusammen mit dem Kirchenvorstand weiterentwickelt und offen ist für Neues - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat, diese theologisch begleitet und bereit ist, die bewährte Form des Konfirmandenunterrichts weiterzuführen - die Fähigkeit hat, haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende zu gewinnen, zu begleiten und zu motivieren - die bestehende Gemeinschaft mit der Kirchengemeinde Schwanheim pflegt und weiter ausbaut sowie die noch junge Partnerschaft mit Lorsch auszubauen und zu vertiefen hilft - die bestehende ökumenische Zusammenarbeit weiter voran bringt - neben traditionellen Gottesdiensten auch neue Gestaltungsmöglichkeiten für alternative/altersbezogene Gottesdienste (z. B. Jugendgottesdienste, Open- Air-Gottesdienste) zusammen mit unseren Partnergemeinden erarbeiten und umsetzen möchte. Nähere Auskünfte durch - Pröpstin Karin Held, Tel.: Aktuelle Informationen über unsere Gemeinde auch auf unserer Homepage unter Gravenbruch, Neu-Isenburg, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Dreieich, Modus C, zum zweiten Mal Die Besetzung der 0,5 Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Wir suchen Sie! - wenn Sie Menschen motivieren und begeistern können - wenn Sie den Reformprozess in unserer Gemeinde zusammen mit Kirchenvorstand, Dekanatssynodalvorstand und Landeskirche mitgestalten möchten - wenn Sie Teamfähigkeit, Leitungskompetenz und Kooperationsbereitschaft mitbringen - wenn Sie Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten und anderen geistlichen Angeboten haben. Wir sind - eine Kirchengemeinde, die vor 50 Jahren in einem geschlossenen Neubaugebiet entstanden ist und mitten im Rhein-Main-Gebiet liegt - noch Gemeindeglieder - eine große Zahl von aktiven Ehrenamtlichen, die sich in den unterschiedlichen Altersstufen und gemeindlichen Arbeitsfeldern engagieren - neun engagierte Hauptamtliche in Jugendarbeit, Kindertagesstätte, Verwaltung und Hausmeisterdienst - eine Gemeinde, die gerne feiert, ökumenisch offen ist und stadtteilbezogen arbeitet. Wir haben - eine Kindertagesstätte mit zwei Gruppen - eine umfangreiche und vielfältige Jugendarbeit, die die Gemeinde und den Stadtteil prägt - eine Kirche für ca. 300 Personen, die auch für Konzerte genutzt wird - eine Pfarrwohnung (148,85 m²) mit Garten und separatem Amtszimmer. Der Mietwert beträgt 756,02 EUR - in Neu-Isenburg eine hervorragende Versorgung in allen Bereichen: Schulen, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeit und Kultur. Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie auch auf Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Nassau/Lahn, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Nassau, Modus B Wer wir sind Die Evangelische Kirchengemeinde Nassau hat knapp Gemeindemitglieder mit einer Predigtstätte in zwei Orten. Der größere Ort ist Nassau, in Winden wohnen wenige Gemeindemitglieder.

19 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 19 Nassau, Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, liegt an der Lahn zwischen Limburg und Koblenz und ist mit der Bahn gut zu erreichen. Der Ort ist Arbeits-, Freizeitund Naherholungsgebiet für ca Einwohner und Gäste. Es besteht eine Infrastruktur mit Stadthalle, Kulturhaus mit Tourismusbüro, Einzelhandels- und Gewerbestruktur, Freibad, Sportplätze und Vereine. Zwei Kindertagesstätten sind in öffentlicher Trägerschaft, eine Grundschule ist vor Ort. Im September 2015 wird ein privates Gymnasium eröffnet. Wen wir suchen Die Evangelische Kirchengemeinde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Pfarrerin oder einen neuen Pfarrer, die/der - ansprechende Gottesdienste hält - auf Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche zugeht - neue Impulse einbringt und verwirklicht - gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und der 1. Vorsitzenden zusammenarbeitet - die gute ökumenische Zusammenarbeit weiterführt. Wir bieten ein Gemeindeleben mit - einer erfahrenen Sekretärin im Gemeindebüro mit einer halben Stelle - einem engagierten Hausmeisterehepaar, das im Gemeindehaus wohnt - einer verlässlichen Küsterin - einer kompetenten festen Organistin - einem unterstützenden Umfeld durch Übernahme von Verantwortung und Aufgaben durch den Kirchenvorstand - verschiedenen Gemeindegruppen, die selbstständig geleitet werden: Kindergottesdienst, Posaunenchor, Mütterkreis, Besuchskreis, Jungschar durch den CVJM - weiteren ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Unsere Gebäude - ein schön gelegenes Pfarrhaus (insgesamt 151,93 m²) mit Amtszimmer (19,44 m²), sechs Wohnräumen, zwei Terrassen und Garten in Südhanglage mit Blick auf Burg und Ort, für Familien mit Kindern geeignet. Der Mietwert für den privaten Bereich beträgt 637,20 EUR. - ein geräumiges Gemeindehaus: das Haus Beielstein mit großem Saal und angrenzender Küche im Parterre, drei Räumen und dem Gemeindebüro in der 1. Etage und der Hausmeisterwohnung in der 2. Etage - eine spätromanische Kirche, nach Johannes dem Täufer benannt, mit guter Akustik und ca. 300 Sitzplätzen. Eine besondere Zierde sind die von Künstlern in den 50er- und 60er-Jahren geschaffenen bunten Glasfenster. Wir sind offen für neue Ideen und Projekte in der Gemeindearbeit. Weitere Informationen über die Kirchengemeinde und das Umfeld sind zu finden unter: rhein-lahn-evangelisch.de. Auskünfte geben gerne: - Ursula Wiese, 1. Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: Dekan Martin Ufer, Tel.: Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel.: (in Vertretung für die Propstei Süd-Nassau) Rüsselsheim, Luthergemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Rüsselsheim, Modus A, zum zweiten Mal Herzlich Willkommen in der Luthergemeinde! Da unser Pfarrer in den Ruhestand geht, suchen wir zum 1. Oktober 2015 eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar. Wer wir sind Wir sind eine lebendige Gemeinde mitten im Rhein- Main-Gebiet mit fast Gemeindemitgliedern. Wir sind es gewohnt, arbeitsteilig im Team zu wirken und freuen uns auf eine Person, die eigene Ideen mitbringt, aber auch respektieren kann, was gewachsen ist. Neben der hier ausgeschriebenen Stelle gibt es eine besetzte halbe Stelle. Was Sie vorfinden Unser vielfältiges Gemeindeleben wird von vielen engagierten Ehrenamtlichen mitgetragen und verantwortet. Über derzeit bestehende Gruppen, z. B. Ensemble für Liturgie und Gottesdienst, Theatergruppe, Besuchsdienst informieren wir Sie gerne im Gespräch und im Internet ( Unsere Kindertagesstätte mit derzeit 100 Kindern ist ein wichtiger Bestandteil der Gemeinde und fällt in den Aufgabenbereich der Kollegin. Diese betreut auch die anstehenden Umbaumaßnahmen unseres Gemeindezentrums, bei denen Sie gerne noch eigene Vorstellungen einbringen können. Zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen, ein Hausmeister, eine Reinigungskraft und unser Kantor ermöglichen es Ihnen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wir sind stolz auf unseren aktiven und entscheidungsfreudigen Kirchenvorstand. Die Aufgaben werden arbeitsteilig erledigt (Ausschüsse mit ehrenamtlicher Leitung) und machen auf diese Weise viel Spaß. Die Aufteilung der Gottesdienste regelt das Pfarrteam dem Stellenumfang entsprechend. Sonntags findet der Gottesdienst um 10:30 Uhr in der Lutherkirche statt. Das sanierte Pfarrhaus (Vollwärmeschutz) befindet sich auf demselben Grundstück wie unsere Kirche und umfasst 5 Zimmer, Küche, Bad, WC, Terrasse, einen schönen Garten, Stellplätze und zwei Amtsräume mit

20 20 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr separatem Eingang. Es liegt straßenabgewandt und relativ ruhig (keine Fluglärmbeschränkung). Das Haus hat eine Gesamtfläche von 147,24 m², einen Amtsbereich von 38,99 m² und einen Privatbereich von 108,25 m². Aktuell beträgt der Mietwert hierfür unter Berücksichtigung einer Minderung wegen dienstlicher Beeinträchtigung von 10 % insgesamt 633,26 EUR. Was wir uns wünschen: Wir wünschen uns eine authentische Pfarrperson - mit Lust auf die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden und ggf. mehr - mit Freude an alternativen Gottesdienstformen und menschenfreundlicher Liturgie, z. B. im Krabbelgottesdienst oder im monatlichen Gottesdienst mit vom Kirchenvorstand beschlossener zweiter Liturgie einschließlich Abendmahl - die ein sozialdiakonisches Theologieverständnis mitbringt, biblisch und theologisch fundiert und dennoch lebensnah predigt - die mit allen Mitarbeitenden vertrauensvoll und wertschätzend zusammen arbeitet - mit Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen fünf Rüsselsheimer Gemeinden. Noch ein Wort zu Rüsselsheim Den ca Menschen aus rund 120 Nationen, die in Rüsselsheim leben, bietet sich ein vielfältiges kulturelles und sportliches Angebot. Die Gemeinde liegt zentral in unmittelbarer Nähe zur Hochschule Rhein-Main. Es besteht eine sehr gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und an umliegende Autobahnen nach Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt. Nähere Informationen zur Stadt finden Sie im Internet unter Haben wir Sie neugierig gemacht? Über Ihre Nachfrage freuen sich - Karin Wölfle, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: und - Pfarrerin Dr. Hanne Köhler, Tel.: Weitere Informationen erteilen: - Dekan Kurt Hohmann, Tel.: und - die Pröpstin der Propstei Rhein-Main Gabriele Scherle, Tel.: Seeheim-Malchen, 1,0 Pfarrstelle II, Dekanat Bergstraße, Modus A Die evangelische Kirchengemeinde Seeheim-Malchen sucht zum 1. Juli 2015 zur Wiederbesetzung der altersbedingt frei werdenden Stelle eine zweite Pfarrerin/einen zweiten Pfarrer. Seeheim-Jugenheim ist eine Kommune mit rund Einwohnern an der nördlichen Bergstraße, mit sehr guter Verkehrsanbindung an den Rhein-Main- Neckar-Raum (Straßenbahn, Bus, Bahn, Autobahn). Alle Schulformen einschließlich internationaler Schule sind im Ort, z. B. im Schuldorf Bergstraße, vorhanden. Die Kommune Seeheim-Jugenheim besitzt Altenheime, ein Krankenhaus, Freibad und ein breites Sportangebot. Bildungs- und Einkommensniveau liegen über dem Landesdurchschnitt. Der Ortsteil Jugenheim hat eine selbständige Kirchengemeinde mit einer Pfarrstelle. Als Pfarrdienstwohnung steht ein Einfamilienhaus (Baujahr 2002) mit genügend Wohnfläche für eine vierbis fünfköpfige Familie mit einem Garten zur Verfügung (Wohnfläche: 128,59 m²; steuerrelevanter Mietwert: 802,83 EUR, Nebenkosten: 226 EUR/Monat, Arbeitszimmer im EG: 30,84 m²). Es liegt neben dem 1992 eingeweihten Gemeindehaus und dem evangelischen Laurentius Kindergarten. Dieser besteht aus drei Regelgruppen und drei neu eingerichteten U3-Gruppen. Die Diakoniestation Nördliche Bergstraße wird zusammen mit den Nachbargemeinden getragen. Auf Sie wartet eine lutherisch geprägte Gemeinde mit ca Gemeindegliedern (zwei Pfarrstellen), die sich Anfang 2014 durch Fusion konstituiert hat und aus den Ortsteilen Seeheim und Malchen besteht, Die Pfarrstellen sind zurzeit in zwei Bezirke aufgeteilt. Es gibt vielfältige Gottesdienste für alle Generationen, die in den zwei Kirchen, dem Altenheim und Gemeindehaus gefeiert werden. Sie werden von zwei Sekretärinnen im Gemeindeburo unterstützt sowie von den Mitgliedern des aufgeschlossenen Kirchenvorstands, dem ein Laie vorsitzt. Die Kirchenmusik ist ein Schwerpunkt unserer Kirchengemeinde (Kirchenchor, Dekanatsgospelchor, Flötenkreis, Musikkreis, Kinderchorprojekte, Kirchenband) mit zahlreichen Konzerten. Die Kirchenmusik wird von unserer Dekanats-Kantorin geleitet und verantwortet. Die Gemeindegruppen werden überwiegend durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortet. Es bestehen unter anderem: - Seniorenarbeit (Begegnungsstätte, Frauenhilfe) - Besuchskreis - Partnerschaftsausschuss (Partnerschaft mit Itumba in Tansania mit gegenseitigen Besuchen) - Meditatives Tanzen und Mädchentanzgruppe - Kreativkreis - CVJM und Jugend-Café - Eine Welt Laden - Arbeitskreis Frieden - Redaktion für den 10-mal im Jahr erscheinenden Gemeindebrief Laurentius

21 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 21 - Arbeitskreis Ökumene mit der katholischen Kirchengemeinde, der evangelischen Kirchengemeinde Jugenheim und der Freien Evangelischen Gemeinde Jugenheim (gemeinsame Seminare, Friedensdekade, Weltgebetstag) Unsere Erwartungen an Sie: - theologische und kommunikative Kompetenz - lebensnahe Verkündigung und liebevolle Kasualien - Offenheit für alte und neue Gottesdienstformen (vielfältige Liturgien, u. a. die lutherische) - Bereitschaft zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare - Offenheit für Jugend- und Konfirmandenarbeit - Organisationstalent, Delegationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit - Soziale Kompetenz und Anpassungsfähigkeit - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit nicht-kirchlichen politischen und gesellschaftlichen Gruppen - Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Fragen? Antworten geben: - Unsere Homepage: - Pröpstin Karin Held, Tel.: Dekan Arno Kreh, Tel.: Pfarrerin Monika Bertram, Tel.: Vorsitzender des KV Dr. Erwin Rieke, Tel.: Watzenborn-Steinberg, 1,0-Pfarrstelle II, Pfarrbezirk West, Dekanat Gießen, Modus A Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer die/der sich darauf freut, mit einer offenen, sehr aktiven, von vielen Ehrenamtlichen mitgetragenen Kirchengemeinde einen gemeinsamen Weg zu gehen. Dabei kooperieren wir mit den Nachbargemeinden Garbenteich und Hausen/Petersweiher sowie darüber hinaus im Rahmen der Ökumene mit anderen christlichen Gemeinden am Ort. Wo wir leben Watzenborn-Steinberg ist der größte Stadtteil von Pohlheim und liegt ca. 5 Kilometer südlich von Gießen. Hausen und Garbenteich gehören ebenfalls als Stadtteile zu Pohlheim. Vor Ort gibt es Kindertagesstätten, Grundschulen und eine integrierte Gesamtschule bis zur Klasse 10. In Gießen gibt es zahlreiche weiterführende Schulen und dann mit der Universität und der Fachhochschule ein großes Angebot an Studienmöglichkeiten. Gießen hat ein breites Kulturangebot. Als ein Zentrum in Oberhessen bietet die Stadt darüber hinaus viele Möglichkeiten für Beschäftigung. Zahlreiche Mitglieder unserer Kirchengemeinde pendeln täglich zur Arbeit aus viele auch ins Rhein-Main-Gebiet. Der Ort ist verkehrsmäßig sehr gut angebunden. Unser Ort bietet viele Freizeitangebote und hat ein umfangreiches, aktives Vereinsleben. Das Profil der Pfarrstelle Ihr Schwerpunkt in Watzenborn-Steinberg wird die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sein. Unterstützt werden Sie dabei von einer Gemeindepädagogin, deren 0,5 Stelle wir aus eigenen Mitteln finanzieren. Daneben gibt es eine weitere 1,0 Pfarrstelle. Beide Pfarrstellen haben einen eigenen Pfarrbezirk, hier sind sie primär für Seelsorge und Kasualien zuständig. Die Gottesdienste werden gemeinsam abgesprochen. Wir haben auch gute Erfahrungen mit Gottesdiensten gemacht, die von beiden Pfarrer/innen zusammen gestaltet werden. Außerdem gehört zur Pfarrstelle West ein 30 Prozent- Dienstauftrag in den beiden direkt benachbarten und miteinander pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Garbenteich und Hausen/Petersweiher. Der Dienstauftrag hier ist in einer Pfarrdienstordnung beschrieben und beinhaltet zurzeit die Mitverantwortung für den KU, regelmäßige Gottesdienste sowie die gelegentliche Übernahme von Andacht und thematischer Gestaltung in zwei Kreisen. Dies hat sich in den vergangenen acht Jahren gut bewährt und viel dazu beigetragen, dass sich die drei Kirchengemeinden aufeinander zu bewegen. So gibt es inzwischen gemeinsame Gottesdienste und Passionsandachten, Kinder-Musicals etc. Der Austausch unter den Pfarrkolleg/innen ist gut und macht Vertretungen, Kanzeltausch und auch gemeinsame Projekte einfach. Und auch die Kirchenvorstände lassen sich gerne auf das Miteinander ein. Auf diesem Weg wünschen wir uns von Ihnen als neuer Pfarrerin/neuem Pfarrer weitere Begleitung und gerne auch neue Ideen und Anregungen. Das für diese Planstelle zur Verfügung stehende Pfarrhaus in der Kirchstraße 6 wurde vor drei Jahren erweitert und erhielt einen separaten Amtsbereich. Es steht unmittelbar neben der Kirche und dem Friedhof. Fußläufig sind das Gemeindehaus und das andere Pfarrhaus nur wenige Minuten entfernt. Die Gesamtfläche des Hauses mit 183,8 m² teilt sich in 145,6 m² Wohnfläche und 38,2 m² Amtsbereich. Der zu versteuernde Mietwert beträgt 691,89 EUR. Unsere Gemeinde Unserer Kirchengemeinde in Watzenborn-Steinberg gehören ca Mitglieder an. Die Kirche selbst wurde in den 1950er-Jahren erbaut und ist inzwischen gründlich renoviert worden. Sie umfasst mehr als 650 Plätze, die keineswegs nur am Heiligen Abend benötigt werden. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit besonderen Gottesdienstformen, zielgruppenorientierten Gottesdiensten (Familiengottesdienste, Jugendgottesdienste) und mit Informationsforen in der Kirche gesammelt. Daneben stellt die kirchenmusikalische Arbeit einen besonderen Schwerpunkt dar. Die musikalischen Gruppen wirken an Gottesdiensten und besonderen Kasualien ebenso mit wie bei größeren Konzerten. Angeleitet

22 22 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr werden die musikalischen Aktivitäten von einer hauptamtlichen Kirchenmusikerin, die auch Aufgaben für das Dekanat übernimmt. In unserer Kirchengemeinde arbeiten neben den Inhaberinnen und Inhabern der Pfarrstellen, der Kantorin und der Gemeindepädagogin eine Bürokraft (10 Stunden pro Woche) sowie ein Küster mit. Das breite Angebot in der Kirchengemeinde (um nur Einiges aufzuzählen) - von Krabbelgruppen bis zur Seniorenarbeit - von einem sozialethischen Diskussionsforum bis hin zu einer professionellen Öffentlichkeitsarbeit - von kleineren Feiern bis hin zum jährlichen Gemeindefest sowie zum Mitarbeiterdankabend - von der konkreten Mitarbeit an der Ausgabe von Gaben der Gießener Tafel bis hin zur Unterstützung des Kinderhilfswerkes Lima ist nur möglich, weil sehr viele Gemeindemitglieder mit anpacken und sehr selbständig zusammenarbeiten. Dieses bezieht die Kirchenvorstände in allen drei Gemeinden mit ein. Die jeweiligen Vorsitzenden sind Laien, große Teile der Verwaltungsarbeit der Kirchengemeinden werden von Laien übernommen. Die Pfarrerinnen bzw. Pfarrer sollen so mehr Raum für ihre seelsorgerische Arbeit bekommen. Mit der katholischen Kirchengemeinde, den örtlichen Allianzgemeinden und den syrisch-orthodoxen Christen pflegen wir gute Kontakte. Unser buntes Gemeindeleben soll weiterhin wachsen und deshalb sind wir für neue Impulse offen. Die finanziellen Ressourcen geben der Gemeinde Möglichkeiten etwa für die Sanierung, teils auch Erweiterung der kirchengemeindlichen Bauten, für eine zeitgemäße technische Ausstattung, für die Erweiterung des personellen Angebots u. a. m. Zeigt sich bei Ihnen Interesse an dieser Stelle? Möchten Sie weitere Informationen haben? Dann besuchen Sie uns auf unserer Homepage, auf der auch die Gemeindebriefe einzusehen sind ( Auch die Kirchengemeinden Hausen/Petersweiher und Garbenteich stellen ihre besonderen Schwerpunkte im Internet dar. ( Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Rückfragen beantworten Ihnen gerne: - der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Dr. Ernst-Ulrich Huster, Tel.: , ernst-ulrich.huster@t-online.de - die Inhaberin der Pfarrstelle Ost: Pfarrerin Jutta Hofmann-Weiß, Tel.: , jutta.hofmann-weiss@christuskirche-pohlheim.de - der Dekan des Ev. Dekanates Gießen, Pfarrer. Frank-Tilo Becher, Tel.: , ev.dekanat.giessen@ekhn-net.de - der Propst für Oberhessen der EKHN, Pfarrer Matthias Schmidt, Tel.: ; propstei.oberhessen@ekhn.de. Wiesbaden-Schelmengraben, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus B Die Evangelische Kirchengemeinde Schelmengraben hat ca Gemeindeglieder und liegt in einem multikulturellen Wohngebiet im Wiesbadener Stadtteil Dotzheim, zu dem knapp Einwohner aus ca. 60 Nationen gehören. Ein bunter Stadtteil mit vielen sozialen Herausforderungen. Es bestehen gute Verkehrsverbindungen zum Rhein- Main-Gebiet. Wald- und Weinberge, sowie der Schlosspark Freudenberg, sind in unmittelbarer Nähe. Die Gemeinde entstand 1973 und hat einen hohen Anteil (ca. 65 %) an Spätaussiedlern. In der Umgebung befinden sich drei evangelische und eine katholische Gemeinde, eine Freie Christengemeinde, Kindergärten und Kitas, eine Grund- und integrierte Gesamtschule, ein städtisches Gemeinschaftszentrum sowie ein Seniorenheim. Das prägende Leitbild unserer Gemeinde ist ein Haus mit offenen Türen. Die Gemeinde möchte mit dem dienen, was sie großzügig hat: Räumlichkeiten. Sie lebt eine Theologie der Gastfreundschaft. Im Gemeindezentrum findet ein reges Leben statt. Sonntags treffen sich neben der deutschen auch drei Gastgemeinden (arabischer, westafrikanischer und äthiopisch/eritreischer Herkunft) zu unterschiedlichen Zeiten zu Gottesdiensten in ihrer Muttersprache. Sie nutzen auch unter der Woche die Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen. Wir erleben die Zusammenarbeit mit ihnen als Bereicherung. Es gibt einen monatlichen Kindergottesdienst, einen Glaubensgesprächskreis und wöchentliche Altennachmittage. Im nahegelegenen Pflegeheim werden regelmäßig Gottesdienste angeboten. Die Gemeinde feiert mehrere Feste im Jahr, dazu gehören z. B. der internationale Gottesdienst am 1. Advent mit gemeinsamem Essen. Im Sommer nutzen wir den großen Gemeindegarten zu Grill- und Familienfesten. Der große Mehrzweckraum im Untergeschoss des Gemeindezentrums wird häufig für private Familienfeiern vermietet. Für die Bewohner des Stadtteils ist dies ein wichtiges Angebot, da sie überwiegend in kleineren Mietswohnungen leben. Ferner nutzen die Evangelische Familienbildungsstätte Wiesbaden und das Zentrum für Beratung und Therapie des Diakonischen Werkes unsere Gebäude als räumliche Basis für Kinder-, Jugend- und Elternarbeit. Eine weitere Stärke der Gemeinde sind die verschiedenen diakonischen Angebote. Dazu gehören unter anderem das Kleiderstübchen, Ausflugsfahrten für Seniorinnen und Senioren und die Laienspielgruppe. Die Ge - meinde fördert auch Künstler, denen der Gottesdienstraum als Galerie für Ausstellungen dient. Gute ökumenische Beziehungen sind selbstverständlich, die sich unter anderem im Weltgebetstag, der Mitarbeit im ökumenischen Arbeitskreis Dotzheim, einer Kooperation mit der Evangelischen Stadtmission (Teilung einer Jugendreferentenstelle) und der Freien Christengemeinde (Kids-Treff im Stadtteilbüro) zeigen.

23 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 23 Die Arbeit wird getragen von vielen engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von einem 7-köpfigen Kirchenvorstand. Nebenamtlich tätig sind: eine Gemeindesekretärin (6 Std.), ein Hausmeister (10 Std.), ein Jugendreferent (8 Std.), eine Organistin, eine Küsterin sowie eine Raumpflegerin. Gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und dem Dekanat wird in den ersten sechs Monaten nach Antritt der Stelle eine Pfarrdienstordnung erarbeitet. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der es versteht, das besondere Profil der Gemeinde in einem multikulturellen Umfeld aufzugreifen und weiter zu entwickeln bzw. das Geflecht von Beziehungen zwischen den verschiedenen Gruppen/Gemeinden weiter zu vernetzen und zu fördern. Wir sind offen für neue Formen der Gemeindearbeit und des Gottesdienstes. Es ist uns wichtig, dass unsere Gemeindeglieder im Glauben gestärkt und seelsorgerlich begleitet werden. Als Gemeinde wollen wir Salz und Licht in unserem Stadtteil sein und Gottes Liebe in Wort und Tat weitergeben. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Gemeinde und laden Sie herzlich ein, uns kennenzulernen. Gerne sind wir auch bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung behilflich. Nähere Auskunft erteilen: - Jürgen Ambrosius, Kirchenvorstand, Tel.: , juergen.ambrosius@t-online.de - Pfr. Gerhard Müller, Stv. Dekan, Schlossplatz 4, Wiesbaden, Tel.: , Gerhard.Mueller@ekhn-kv.de - Propst Dr. Volker Schütz, Tel.: ,0 Pfarrstelle für Altenseelsorge im Evangelischen Dekanat Ingelheim Besetzung ab 1. August 2015 für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Juli 2020 Die Pfarrstelle wird im Zuge der Umstellung von Altenheim- zu Altenseelsorgestellen als gesamtkirchliche Stelle mit regionaler Anbindung im Evangelischen Dekanat Ingelheim neu errichtet. Zum Evangelischen Dekanat Ingelheim gehören 23 Kirchengemeinden mit etwa Gemeindegliedern. Mit den drei Mittelzentren Ingelheim, Bingen und Nieder-Olm ist die Region weitgehend ländlich geprägt. Aufgrund des demographischen Wandels wird die Arbeit mit alten Menschen ein neuer Schwerpunkt. Ein Blick auf die Altersstruktur bestätigt diese Entwicklung, die sich gegenwärtig in der Einrichtung von Seniorenwohn- und Altenpflegeeinrichtungen widerspiegelt. So gibt es im Gebiet des Evangelischen Dekanates Ingelheim derzeit zehn Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder privater Trägerschaft. Dies bedeutet auch eine veränderte Situation in den Kirchengemeinden. Als exemplarische Vernetzung mit der Kirchengemeinde Nieder-Olm soll eine Altenseelsorge aufgebaut und begleitet werden. In Nieder-Olm gibt es zwei Einrichtungen für Senioren in privater Trägerschaft. Die Inhaberin/der Inhaber bindet die Arbeit in bestehende Netzwerke und in bestehende Strukturen der Gemeinde ein. Dabei geht es um den weiteren Aufbau einer ehrenamtlichen Besuchsseelsorge, die alte Menschen sowohl in Einrichtungen als auch zu Hause besucht. Arbeitsfelder der Altenseelsorgestelle in Nieder-Olm sind: - Begleitung der Seniorenarbeit in der Gemeinde - Gesprächsangebote für Angehörige und Beschäftigte - Trauer- und Sterbebegleitung - Aussegnungsfeiern und Gottesdienste Die Inhaberin/der Inhaber der Altenseelsorgestelle soll an dem Standort Nieder-Olm/Sörgenloch konzeptionell neue Wege beschreiten, die auch in die anderen Gemeinden des Dekanates führen sollen. Aufgaben der Altenseelsorgestelle im Dekanat sind: - Kooperation mit den ehrenamtlich Mitarbeitenden - Schulung und Begleitung der gemeindlichen Seniorenarbeit - Aufbau und Begleitung des kirchlichen Besuchsdienstes für Senioren - Begleitung von Menschen mit Demenz und deren Angehörige - Vernetzung und Kooperation mit innerkirchlichen und außerkirchlichen Partnern Kontakt und Kommunikation nach innen und außen sind unerlässlich, um das Themenfeld Altenseelsorge im kirchlichen und öffentlichen Raum wirksam zu vertreten und weiterzuentwickeln. Zum Stellenprofil gehört der regelmäßige fachliche Austausch und die Zusammenarbeit mit dem Zentrum Seelsorge und Beratung zur Weiterentwicklung der Altenseelsorge. Kooperationsbereitschaft mit dem zukünftigen/der zukünftigen Stelleninhaber/in im Gemeindepädagogischen Dienst für Seniorenarbeit wird vorausgesetzt. Ebenso ist die Fähigkeit zur Teamarbeit unerlässlich. Die Fach- und Dienstaufsicht liegt im Dekanat Ingelheim. Dienstsitz der Altenseelsorgestelle ist die Kirchengemeinde in Nieder-Olm. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP). Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden.

24 24 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Erfahrungen in Netzwerkarbeit und in der Begleitung Ehrenamtlicher sind wünschenswert. Erforderlich ist die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: - Dekanin Annette Stegmann, Tel.: 06132/71890; - Präses Horst Runkel, Tel.: 06132/71890; - OKR Christof Schuster, Tel.: 06151/ ; - Studienleiter und Pfarrer Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031/ Evangelisches Dekanat Offenbach 0,5 Profilstelle für die Handlungsfelder Gesellschaftliche Verantwortung und Ökumene (je 0,25 Stelle) Das Ev. Dekanat Offenbach mit 12 Kirchengemeinden und Mitgliedern sucht zum 1. Februar 2015 einen Pfarrer/eine Pfarrerin für die beiden oben genannten Handlungsfelder. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember Gegebenenfalls kann die Stelle mit der halben Schwerpunkt-Pfarrstelle der Diakoniekirche in der Mirjamgemeinde kombiniert werden. Das Ev. Dekanat bezieht sich auf das Stadtgebiet der fünftgrößten hessischen Großstadt mit ihren fast Einwohnern. Gerade in den beiden Handlungsfeldern Ökumene und Gesellschaftliche Verantwortung sehen wir uns durch die Probleme der Stadt herausgefordert. Über die Hälfte der Bevölkerung, die aus 150 Nationen stammt, hat eine Migrationsgeschichte. Viele Offenbacher sind zum Lebensunterhalt auf Transferleistungen angewiesen. Acht Moscheegemeinden und eine Synagogengemeinde zeigen die religiöse Vielfalt, die hier erfahrbar wird. Die Ev. Kirche Offenbach leistet durch ihre Impulse und ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag zu einer gut vernetzten Stadtgesellschaft. Im Bereich Ökumene liegt der Schwerpunkt auf dem Interreligiösen Dialog. Hier gehören zu den Aufgaben: - Begegnungen evangelischer Christinnen/Christen mit Menschen anderer Religionszugehörigkeit zu ermöglichen und nachhaltig zu gestalten. Die theologische Auseinandersetzung ist ausdrücklich gewünscht. - Theologische Gemeinsamkeiten und Unterschiede sollen wahrgenommen und benannt werden, damit das Verständnis füreinander gefördert wird. - Mitwirkung beim Interreligiösen Arbeitskreis Offenbach und im Koordinationsteam der Interkulturellen Wochen Offenbach. - Verständigung mit Christen anderer Konfessionen und Förderung gemeinsamer Projekte und Gottesdienste. Im Bereich Gesellschaftliche Verantwortung liegt der Schwerpunkt auf dem Projekt Patenschaftsmodell Offenbach PMO (Kooperationsmodell mit der Stadt Offenbach) Das PMO verhilft jugendlichen HauptschülerInnen (zum großen Teil mit Migrationsgeschichte), durch langfristige Begleitung einer/eines ehrenamtlichen Patin/Paten zu einem Ausbildungsplatz oder einem weiterführenden Schulabschluss. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Projekt zusammen mit dem Kooperationspartner des Jugendamts Offenbach leiten und weiterentwickeln. Zur Weiterführung dieses Projektes müssen Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen ausgebaut werden und Patinnen und Paten zum Engagement gewonnen werden. Ebenso sollen die Patinnen und Paten in ihrem Ehrenamt gestärkt und begleitet werden. Demnach benötigt das PMO intensive Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung des erfolgreichen Konzepts durch Vorträge bei Fachkongressen und Tagungen. Ein vielfältiges Netzwerk unterstützt das PMO. Dieses Netzwerk muss gepflegt und stabilisiert werden. Da 2/3 der Projektkosten eingeworben werden müssen, ist es notwendig Fundraising zu betreiben. Stellungnahmen zu besonderen Fragen aus dem Bereich gesellschaftliche Verantwortung sollen erarbeitet werden. Fachlich wird die Stelle durch die Zentren Gesellschaftliche Verantwortung und Ökumene der EKHN begleitet. Wir wünschen uns von Ihnen: - Berufserfahrungen im Pfarramt - Aufgeschlossenheit für ökumenische Fragestellungen besonders im jüdisch-christlichen und muslimisch-christlichen Dialog. Wir bieten: - Dienstsitz im Haus der Evangelischen Kirche Offenbach - Zusammenarbeit mit der Fachstelle Öffentlichkeitsarbeit - Unterstützung bei der Verwaltung des PMO durch die Verwaltungsfachkraft - Möglichkeit der Kombination mit der Schwerpunkt- Pfarrstelle der Diakoniekirche in der Mirjamgemeinde. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Die Stelle ist auf fünf Jahre befristet. Auskunft geben gerne: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel Dekanin Eva Reiß, Tel Nähere Informationen finden Sie hier:

25 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 25 Im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit Dienstsitz Hannover ist ab dem 1. Oktober 2015 für das Referat Mittel-, Ost- und Südosteuropa die Stelle einer theologischen Referentin/ eines theologischen Referenten in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäftigung ist zunächst auf sechs Jahre befristet. Einstellungsvoraussetzung ist ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit in einer der Gliedkirchen der EKD. Die EKD koordiniert die Zusammenarbeit der in ihr zusammengefassten 20 Landeskirchen und vertritt die Interessen der evangelischen Kirche in Staat und Gesellschaft. Ihre Aufgaben: - Begleitung der mit der EKD verbundenen deutschsprachigen evangelischen Gemeinden mit Auslandspfarrstellen in der Region - Auswahl und Begleitung von Pfarrerinnen/Pfarrern im Auslandsdienst - Pflege und Vertiefung ökumenischer Kontakte zu den Kirchen und kirchlichen Zusammenschlüssen in der Region - Begleitung der Aktivitäten der Gliedkirchen und Werke in der Region. Wir erwarten: - mehrjährige Erfahrungen im Gemeindepfarramt - ökumenische Erfahrungen in internationalen Beziehungen - Interesse an der Begleitung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Ausland - Beherrschung der englischen Sprache - Belastbarkeit im Blick auf Dienstreisen ins Ausland - Bereitschaft zur Zusammenarbeit in Teams - Verständnis für Verwaltungsaufgaben sowie Organisationstalent Wir bieten: - eine sehr interessante, anspruchsvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit - ein hohes Maß an selbständiger Aufgabenerledigung in Zusammenarbeit mit einem kreativen und kommunikativen Team - die Sozialleistungen des öffentlichen/kirchlichen Dienstes - umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - ein berufundfamilie -zertifiziertes Arbeitsumfeld - eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 BesVersG.EKD (entspricht BBesG) und soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen die Zahlung einer nichtruhegehaltfähigen Zulage bis zu Besoldungsgruppe A 15 BesVersG.EKD. Die Einstellung erfolgt in einem Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit. Das Kirchenamt ist bestrebt, den Anteil von Frauen im höheren Dienst zu steigern; deswegen sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für Fragen stehen Ihnen Oberkirchenrätin Dine Fecht, Tel.: , und das Personalreferat, Frau Petra Husmann-Müller, Tel.: , gerne zur Verfügung. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 14. Februar 2015 an die Evangelische Kirche in Deutschland, Personalreferat, Herrenhäuser Straße 12, Hannover, bewerbungen@ekd.de. Das Evangelische Dekanat Alzey sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) im Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendarbeit. Die Stelle ist unbefristet. Das Evangelische Dekanat Alzey liegt im Herzen Rheinhessens und umfasst 36 Gemeinden, die zumeist pfarramtlich verbunden sind. Inmitten des Dekanats liegt die Kreisstadt Alzey mit Einwohnern. Die Schulstadt Alzey ist ein Verkehrs- und Einkaufszentrum für die Region. Das Dekanat arbeitet in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land, die die Stelle zur Hälfte finanziert (Jugendpflege). Im Bereich Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat sind derzeit 2,0 Stellen besetzt. Unser Konzept stützt sich im Wesentlichen auf die Säulen schulbezogener Arbeit (Schülercafé Große Pause ), projektbezogene Angebote (Wohnwagenprojekt Kleine Pause, Ferienspielangebote), Freizeitarbeit (verschiedene Altersgruppen) und Gewinnung und Ausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Zur Ergänzung und Weiterentwicklung unseres Profils suchen wir eine Kollegin/einen Kollegen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: - projektbezogene Arbeit in den Gemeinden; - Ergänzung und Weiterentwicklung der Angebote im Schülercafé; - Unterstützung im Konzept der Ausbildung von Ehrenamtlichen:

26 26 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ferienfreizeit(en); - jugendpflegerische Aufgaben in den Gemeinden der Verbandsgemeinde; - schulbezogene Arbeit in ausgewählten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde (z.b. Orientierungstage für Schulabgänger). Wir erwarten von einer/einem zukünftigen Stelleninhaberin/Stelleninhaber: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext ihrer Lebenswelt und der christlichen Botschaft, pädagogisches Geschick und religiöse Sprachfähigkeit; - Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten; - Kreativität bei der Entwicklung von Angeboten; - Interesse an konzeptioneller Arbeit; - Unterstützung und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; - Teamfähigkeit und hohes Engagement; - die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach KDO. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 1. März 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Alzey, Fischmarkt 3, Alzey Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Dekanin S. Schmuck- Schätzel, Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit im Planungsbezirk der Gemeinden Höchst/Unterliederbach und Zeilsheim des Stadtdekanats Frankfurt. Gestalten Sie mit uns Kirche für Kinder. Wir, die Gemeinden Höchst, Unterliederbach und Zeilsheim, sind seit vielen Jahren sehr engagiert in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Planungsbezirk verfügt über eine 100 % Stelle im gemeindepädagogischen Dienst. 50 % sind besetzt mit einem Gemeindepädagogen, der die Arbeit mit Jugendlichen im Planungsbezirk gestaltet und verantwortet. Mit der hier ausgeschriebenen 50 %-Stelle suchen wir eine Gemeindepädagogin/einen Gemeindepädagogen, die/der eine profilierte religionspädagogische Arbeit mit Kindern in den Gemeinden fortsetzt und weiterentwickelt. Ihre Aufgaben: - aktive Mitarbeit bei der Gestaltung und Durchführung von 5 bis 6 Familiengottesdiensten im Jahr; - Fortführung und Weiterentwicklung eines Kinderkirchenangebotes am Samstagvormittag etwa 5mal im Jahr; - eine Ferienfreizeit und Ferienspiele für Kinder; - Vorbereitung und Durchführung eines Krippenspiels im Jahr; - Begleitung der vielen jugendlichen und erwachsenen Ehrenamtlichen, die zahlreiche Angebote selbstständig gestalten und durchführen; - Gewinnung neuer ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Arbeit mit Kindern; - eine gute Zusammenarbeit mit dem Gemeindepädagogen, der für die Jugendarbeit zuständig ist, sowie weiteren Kolleginnen und Kollegen, Pfarrerinnen und Pfarrern im Planungsbezirk; - Impulse für die Weiterentwicklung der bestehenden religionspädagogischen Angebote und Lust mit uns Neues zu entwickeln und zu erproben; - administrative Arbeit im Rahmen der eigenen Aufgabengebiete. Ihr Profil: - ein abgeschlossenes Studium der Religions- bzw. Gemeindepädagogik oder eine vergleichbare, von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik oder berufsbegleitende Weiterbildung); - selbstständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung; - Bereitschaft zur eigenen Fortbildung und Supervision; - Fahrerlaubnis für PKW; - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Wir bieten: - lebendige Gemeinden mit vielen engagierten Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit; - ein aufgeschlossenes und engagiertes Team von Kolleginnen und Kollegen, Pfarrerinnen und Pfarrern in der gemeindlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit; - gute Räumlichkeiten und finanzielle Mittel für die eigene Arbeit; - eigenes Büro mit Sitz in der Leverkuser Straße 7, Frankfurt; - Offenheit für Ihre Ideen; - kompetente Begleitung durch Fachaufsicht, Fachberatung und Kinder- und Jugendausschuss, regelmäßige Fachtage, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten; - Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO).

27 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 27 Weitere Informationen erhalten Sie bei Pfarrer Michael Scherer-Faller, Tel ; michael@fallerpost.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2015 an: Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main, Büro des Fachbereiches I, Beratung, Bildung, Jugend, Rechneigrabenstraße 10, Frankfurt am Main. fachbereichsbuero@frankfurt-evangelisch.de. Das Evangelische Dekanat Gießen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle, befristet bis zum 31. Dezember 2016) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde Leihgestern (Stadtteil Leihgestern in der Stadt Linden). Es ist beabsichtigt, die Stelle über das Jahr 2016 hinaus um mindestens zwei weitere Jahre in der Trägerschaft der Kirchengemeinde weiterzuführen. Für die Stelle sind folgende Aufgaben vorgesehen: Arbeit mit Kindern: - Planung, Organisation und Durchführung von Kinderbibeltagen; - Mitarbeit und Betreuung des Kinderkirchenteams (momentan wöchentlicher Treff mit drei ehrenamtlichen Mitarbeitenden); - Mitgestaltung von Familiengottesdiensten; - Gestaltung des Krippenspiels an Heiligabend; - Gestaltung des Dreikönigssingen um den 6. Januar. Arbeit mit Jugendlichen: - Mitarbeit in der projekt- und erfahrungsorientierten Konfirmandenarbeit; - Mitwirken und Mitfahren auf Konfirmandenrüstzeiten (mehrtägig); - Aufbau einer Kinder-/Jugendgruppe vor der Konfirmandenzeit (zwischen Kinderkirche und Konfirmandenarbeit); - Aufbau einer Jugendgruppe nach der Konfirmandenzeit. Weitere Aufgaben: - nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit; - Erstellung einer Bedarfsanalyse im Sozialraum; - Mitwirkung bei der Gewinnung, Förderung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeitenden; - Teamarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - sowohl projektorientierte Arbeit als auch kontinuierliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wir bieten in der Kirchengemeinde: - zentrale Lage im Stadtteil Leihgestern; - gute Räumlichkeiten für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; - aufgeschlossene haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende; - selbstständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung. Wir erwarten: - Zugehörigkeit zu der Evangelischen Kirche; - Abschluss als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit oder der Pädagogik (Schwerpunkt Sozialwesen und Bildung) und eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation; - kreative und integrative Persönlichkeit; - kontaktfreudige und kommunikationsfähige Persönlichkeit; - Bereitschaft zu eigenen Fortbildungen; - Erfahrungen im Aufgabengebiet; - vertrauter Umgang mit neuen Medien; - Fahrerlaubnis für PKW; Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Tarif (KDO). Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28. Februar 2015 an das Evangelische Dekanat Gießen, Carl-Franz- Str. 24, Gießen. Auskünfte erteilen Herr Pfarrer Cunradi, Tel oder der stellvertretende Dekan Pfarrer Specht, Tel Auslandsdienst in Hongkong/China Für die Evangelische Gemeinde Deutscher Sprache in Hongkong sucht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zum 1. August 2015 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrehepaar. Sie finden Informationen über die Gemeinde im Internet unter In Hongkong leben etwa deutschsprachige evangelische Christen. In einem kulturell sehr spannenden Umfeld bietet diese junge Gemeinde einen Anlaufpunkt und eine Heimat vor allem für Menschen, die beruflich für eine begrenzte Zeit in Hongkong leben (Expatriates). Diese lebendige Gemeinde bietet ihnen die Möglichkeit, einen neuen Zugang zum christlichen Glauben zu bekommen und die eigenen Begabungen sinnvoll einzubringen.

28 Im Sinne der Kirchengemeinde erwarten wir: - Liturgische Kompetenz und Freude an der sonntäglichen Gottesdienstgestaltung - Kontaktfreudigkeit und große Kommunikationskompetenz - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, pädagogisches Geschick und Befähigung zum Erteilen von Religionsunterricht - Interesse an guter Öffentlichkeitsarbeit und Fragen der Gemeindefinanzierung sowie Organisationstalent - Gute Englischkenntnisse Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Für weitere Informationen stehen Ihnen - OKRin Claudia Ostarek Tel. 0511/ , claudia.ostarek@ekd.de) sowie - Frau Birgit Schmidt Tel. 0511/ , birgit.schmidt@ekd.de zur Verfügung. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Ökumene in Verbindung zu setzen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 5. Februar 2015 an: Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt der EKD OKRin Claudia Ostarek Postfach Hannover TeamPersonal@ekd.de Unter erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen über die Pfarrstelle. Bitte geben Sie dazu die Kennziffer 2070 an. Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

29 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 2 Darmstadt, den 12. Februar 2015 Inhalt SYNODE Nachberufung in die Elfte Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 29 GESETZE UND VERORDNUNGEN Berichtigung der Dekanatssynodalordnung vom 13. Januar ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Besonderen Regelungen für den Küsterdienst und den kirchenmusikalischen Dienst vom 17. Dezember BEKANNTMACHUNGEN Das Recht der EKHN: 5. Ergänzungslieferung 31 Änderung des Namens der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Mockstadt 31 Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger vom 15. Dezember Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2015/ Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht 32 Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung 32 Potentialanalyse 32 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 33 DIENSTNACHRICHTEN 33 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 38 Synode Nachberufung in die Elfte Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 29. Januar 2015 im Einvernehmen mit dem Kirchensynodalvorstand der Elften Kirchensynode gemäß Artikel 33 Abs. 1 Nummer 2 und Artikel 34 der Kirchenordnung in Verbindung mit 7 Abs. 1 der Kirchensynodalwahlordnung Frau Prof. Dr. Marion Großklaus-Seidel aus Bickenbach und Herrn Prof. Dr. David Käbisch-Lepetit aus Marburg in die Elfte Kirchensynode berufen. Darmstadt, den 29. Januar 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g

30 30 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesetze und Verordnungen Berichtigung der Dekanatssynodalordnung Vom 13. Januar 2015 Die Dekanatssynodalordnung vom 22. November 2013 (ABl S. 3), geändert am 20. November 2014 (ABl S. 500), ist wie folgt zu berichtigen: In 54 Absatz 1 ist die Angabe 10 durch die Angabe 20 zu ersetzen. Darmstadt, den 13. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Arbeitsrechtliche Kommision Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Besonderen Regelungen für den Küsterdienst und den kirchenmusikalischen Dienst Vom 17. Dezember 2014 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 9.9/2014 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 2 der Besonderen Regelungen für den Küsterdienst und den kirchenmusikalischen Dienst vom 17. April 2002 (ABl S. 272), zuletzt geändert am 23. Juli 2014 (ABl S. 346), erhält folgende Fassung: 2 Arbeitszeitwerte (1) Die für die Vergütung zugrunde zu legende Monatsarbeitszeit errechnet sich - für den Organistendienst (unter Berücksichtigung der Gottesdienste in den kirchlichen Festzeiten) aus dem Fünffachen der Wochenarbeitszeit - für den Chordienst (unter Berücksichtigung der Pausenzeiten in der Chorarbeit) aus dem Vierfachen der Wochenarbeitszeit. (2) Die monatliche Arbeitszeit wird für die einzelnen kirchenmusikalischen Dienste wie folgt festgelegt: Organistendienst: - Fallgruppe A: wöchentlich ein Gottesdienst und je ein Gottesdienst an kirchlichen Feiertagen (Heilig Abend, Weihnachten, Altjahrsabend, Neujahrstag, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Reformationsfest, Buß- und Bettag) 12,5 Stunden - Fallgruppe B: wöchentlich ein Gottesdienst und je ein Gottesdienst an kirchlichen Feiertagen mit Kindergottesdienst 15 Stunden - Fallgruppe C: wöchentlich ein Gottesdienst und je ein Gottesdienst an kirchlichen Feiertagen und ein weiterer Gottesdienst (an derselben Predigtstätte) 22,5 Stunden Chorleiterdienst: - Fallgruppe D: wöchentlicher Chordienst (Kirchenchor, Posaunenchor, Kinderchor, Instrumentalkreis) mit 60 Minuten Probendauer: 12 Stunden - Fallgruppe E: wöchentlicher Chordienst mit 60 Minuten Probendauer und ein weiterer Chor gleicher Fachrichtung: 16 Stunden - Fallgruppe F: wöchentlicher Chordienst mit 90 Minuten und mehr Probendauer: 20 Stunden - Fallgruppe G: wöchentlicher Chordienst mit mindestens 90 Minuten Probendauer und ein zusätzlicher Chor gleicher Fachrichtung: 28 Stunden - Bei 14-täglichem Dienst ist die halbe Stundenzahl anzusetzen. (3) In den vorgenannten Stundenwerten sind die Vorbereitungszeiten sowie die Chorleitung bei Gottesdiensten und sonstigen kirchenmusikalischen Veranstaltungen im Umfang von vier Gottesdiensten und zwei Veranstaltungen pro Jahr enthalten. (4) Für die Vergütung einzelner kirchenmusikalischer Dienstleistungen im Vertretungsfall, bei Kasualien oder aus besonderem außerdienstlichen Anlass werden die folgenden die Vorbereitung bereits einschließenden Zeiten zugrunde gelegt: a) für einen Gottesdienst 2,5 Stunden b) für einen Gottesdienst mit Abend- 3,0 Stunden mahl c) für ein Orgelspiel bei Kasualien 2,5 Stunden d) Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand für ein Orgelspiel und zusätzliche musikalische Begleitung von Solisten, Chor oder Orchester bei Kasualien e) für eine Chorprobe mit 60 Minuten 3 Stunden Dauer f) für eine Chorprobe mit 90 Minuten 5 Stunden und mehr Dauer

31 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 31 g) für eine Chorleitung im Gottesdienst 2 Stunden h) für besondere kirchenmusikalische Veranstaltungen nach tatsächlichem Zeitbedarf Artikel 2 Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. März 2015 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 22. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Bekanntmachungen Das Recht der EKHN 5. Ergänzungslieferung Im Februar 2015 ist die 5. Ergänzungslieferung der Textsammlung Das Recht der EKHN erschienen. Der Versand erfolgte durch den W. Bertelsmann Verlag in Bielefeld. Die 5. Ergänzungslieferung bringt die Rechtssammlung auf den Stand vom 1. Januar Es wird gebeten, die Ergänzungslieferung möglichst umgehend einzuordnen. Die Rechtssammlung gehört zur Ausstattung der Kirchengemeinde bzw. der Dienststelle und soll für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich aufbewahrt werden. Die Kirchengemeinden erhalten je ein Exemplar kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere Gesamtwerke können bei der Kirchenverwaltung zum Preis von 50 Euro bestellt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an: Kirchenverwaltung der EKHN Herrn Jochen Springmann Paulusplatz 1, Darmstadt Telefon: Fax: rechtssammlung@ekhn-kv.de Darmstadt, den 10. Februar 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Änderung des Namens der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Mockstadt Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Mockstadt, Evangelisches Dekanat Nidda, hat am 15. Oktober 2014 beschlossen, dass die Kirchengemeinde den Namen Evangelische Kirchengemeinde Mockstadt führt. Der Beschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 22. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger Vom 15. Dezember 2014 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger hat folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 In 16 der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation Haiger vom 20. Juli 1994 (ABl S. 154), geändert am 28. August 2009 (ABl S. 421), wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: (1a) Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß der Kirchlichen Haushaltsordnung zu erteilen, liegt unter Verzicht auf die zweite Unterschrift beim vorsitzenden Mitglied des Verbandsvorstandes. Bei seiner Verhinderung oder bei Zahlung an es selbst bei seiner Stellvertretung. Diese Befugnis wird im Rahmen des laufenden Wirtschaftsplans bis zur Höhe von 5.000,-- Euro an die Geschäftsführerin/Geschäftsführer übertragen. Der Verbandsvorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. *** Vorstehende Satzungsänderung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 28. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2015/2016 Die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht gehört zu den Dienstpflichten der Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im Gemeindedienst. Der

32 32 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Umfang der Unterrichtsverpflichtung, die Möglichkeit von Stundenreduktion und Umverteilung, Fragen der Vergütung usw. sind im Einzelnen geregelt durch die Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer (RU-VO) vom 26. März 1999 (ABl S. 77), zuletzt geändert am 14. Februar 2013 (ABl S. 142). Insbesondere wird auf Folgendes hingewiesen: Wer mehr als acht Wochenstunden Religion unterrichtet ( 2 Abs. 4 RU-VO) oder von der Möglichkeit der Umverteilung von Pflichtstunden Gebrauch macht ( 3 RU-VO), muss dazu einen Antrag auf dem Dienstweg stellen. Nur in ganz besonderen Fällen kann eine Befreiung von der Erteilung des Religionsunterrichtes erfolgen. Etwaige Anträge auf Befreiung müssen bis zum 29. Mai 2015 mit der Stellungnahme der Dekanin oder des Dekans und der Pröpstin oder des Propstes an das zuständige Kirchliche Schulamt gerichtet werden, damit eine verantwortliche Entscheidung getroffen werden kann. Es genügt nicht, den Antrag erst auf dem Erhebungsbogen für das Schuljahr 2015/2016 zu stellen. Werden gesundheitliche Gründe für eine Befreiung geltend gemacht, so sind diese durch ein spezifisches fachärztliches Attest nachzuweisen, aus dem hervorgeht, in welcher Weise die Dienstfähigkeit eingeschränkt ist. Darmstadt, den 26. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung K r ü t z f e l d Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht Zu Beginn oder im Verlauf eines Schuljahres werden hauptberufliche Gestellungsverträge für Pfarrerinnen und Pfarrer zur Erteilung von Religionsunterricht in wechselnder Anzahl abgeschlossen. Pfarrerinnen und Pfarrer können sich für diesen Dienst als Schulpfarrer/innen und - pfarrer hauptamtlich in Schulen (Gesamtschulen/Gymnasien/Berufliche Schulen) bewerben. Die Bewerbung zur Übernahme einer Schulpfarrstelle setzt voraus: - praktische Unterrichtserfahrung im Rahmen eines nebenberuflichen Lehrauftrags für evangelische Religion - die Aufnahme in die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für einen hauptberuflichen Gestellungsvertrag. Die Entscheidung darüber trifft die Kirchenleitung. Während des ersten Jahres im hauptberuflichen Schuldienst ist eine Professionalisierungsmaßnahme gemäß 4 Absatz 4 GestVO vorgesehen. Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 30. April 2015 auf dem Dienstweg über das Dekanat, die Propstei und das zuständige Kirchliche Schulamt an die Kirchenverwaltung Referat Schule und Religionsunterricht, Postfach, Darmstadt, erbeten. Weitere Auskunft erteilt Oberkirchenrat S. Krützfeld ( ). Darmstadt, den 26. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung K r ü t z f e l d Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 15. April 2015 bei der Kirchenverwaltung in Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Darmstadt, den 2. Februar 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Potentialanalyse Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß 6 Absatz 1 Satz 2 des Vorbildungsgesetzes für Kandidatinnen und Kandidaten die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Vom 8. bis 11. Juni 2015 findet eine Potentialanalyse in Arnoldshain statt. Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theologiestudierenden können sich frühestens nach Abschluss von sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben. Die Bewerbungen sind unter Angabe des geplanten Vikariatsbeginns an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalförderung und Hochschulwesen, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. tabellarischer Lebenslauf und Lichtbild 2. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. März 2015 und endet mit Ablauf des 31. März 2015 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 3. Februar 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g

33 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 33 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Rudlos Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE RUDLOS Kirchengemeinde: Stiftung Scheuern Dekanat: Nassau Umschrift des Dienstsiegels: EV. KIRCHENGEMEINDE DER STIFTUNG SCHEUERN Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. Februar 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f Dienstnachrichten

34 34 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

35 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 35

36 36 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

37 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 37

38 38 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). Dekanat Biedenkopf-Gladenbach, 1,0 Stelle hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach werden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zum Evangelischen Dekanat Biedenkopf-Gladenbach vereinigt. Frühestens zum 1. April 2016 ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Einvernehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Über den Dekanatssitz entscheidet eine gemeinsame Dekanatssynode spätestens bis zum Herbst Das aus der Fusion der Dekanate Biedenkopf und Gladenbach entstehende neue Dekanat Biedenkopf- Gladenbach erstreckt sich von Bromskirchen im Norden bis vor die Türen Wetzlars im Süden. Die Universitätsstädte Marburg und Gießen sind gut erreichbar. Unsere Städte und Dörfer liegen in einer reizvollen, abwechslungsreichen Mittelgebirgslandschaft. Die größten Teile des Dekanatsgebietes gehören zu den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg, kleinere liegen im Lahn-Dill-Kreis und im Hochsauerlandkreis. Das Dekanat ist ländlich, aber kaum noch landwirtschaftlich geprägt. Eine mittelständische Wirtschaftsstruktur dominiert das Dekanatsgebiet, Unternehmen mit Weltmarktgeltung sorgen für qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Die Technische Hochschule Mittelhessen betreibt im Rahmen des dualen Hochschulstudiums Studium Plus eine Außenstelle in Biedenkopf. Weiterführende Schulen sind in der Region vorhanden, Gymnasien in Biedenkopf und Gladenbach. Die Schulen verfügen überwiegend über ein Ganztagsangebot. In Biedenkopf ist ein Krankenhaus, welches mit den Uni- Kliniken im nahegelegenen Marburg kooperiert, und viele Fachärzte sind in der Region angesiedelt. Ein kultureller Höhepunkt im Jahr sind die Eckelshausener Musiktage, die über die Bundesgrenzen hinaus Beachtung finden. Einkaufsmöglichkeiten, auch mit einem breit gefächerten Angebot von Fachgeschäften, sind in den Regionen vorhanden. Zum Dekanat gehören Gemeindeglieder in 48 Kirchengemeinden mit 40,75 gemeindlichen Pfarrstellen. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den kirchlichen Handlungsfeldern Öffentlichkeitsarbeit (1,0), Missionund Ökumene (1,0 in Verbindung mit 0,5 Stelle in Trägerschaft der VEM), Erwachsenenbildung (0,5) und Gesellschaftliche Verantwortung (0,5). Dazu kommen 1,0 Stelle Altenseelsorge, 0,25 Stelle Notfallseelsorge, 2,0 Dekanatsjugendreferentenstellen und 2,0 Dekanats- Kirchenmusiker. Gemeindepädagogen und Gemeindepädagoginnen arbeiten hauptsächlich in der Jugendarbeit, Stellenanteile werden über den Sollstellenplan hinaus durch Gemeinden selbst finanziert.

39 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 39 Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen neben der Jugend- und Frauenarbeit in der Partnerschaftsarbeit mit Gemeinden und Distrikten der Karagwe Diözese in Tansania, der Notfallseelsorge, der Einkehrund Freizeitarbeit im Lebenshaus Osterfeld sowie der Freizeit- und Bildungsstätte Holzhausen, in der Arbeit der beiden Diakoniestationen des Dekanats, bei den kirchlichen Kindertagesstätten mit 2 Familienzentren in Dekanatsträgerschaft und der geplanten weiteren Überführungen von KiTa-Trägerschaften. Der Dekanatssynodalvorstand wird voraussichtlich aus 9 Mitgliedern ( 36 DSO) bestehen, eine Aufteilung in Ressorts und die Zuständigkeit von Ressortverantwortlichen ist vorgesehen. Eine stellvertretende Dekanin/ein stellvertretender Dekan mit einer 0,5 Freistellung wird von der Dekanatssynode gewählt. Die Aufteilung der Arbeitsbereiche zwischen Dekanin/Dekan und stellvertretender Dekanin/stellvertretendem Dekan werden in Absprache mit den Beteiligten und dem DSV festgelegt. Zum Aufgabengebiet der Dekanin/des Dekans gehören außer den in Art. 28 KO genannten Aufgaben: - die Wahrnehmung, Wertschätzung und Unterstützung der Arbeit der Gemeinden mit ihren unterschiedlichen frömmigkeitsgeschichtlichen Prägungen - die Förderung des Zusammenwachsens der bisherigen Dekanate - die Unterstützung von Kooperation und Zusammenarbeit in den Regionen - Mitarbeit und Engagement in ambitionierten Projekten des Dekanats (Überführung von KiTa- Trägerschaften in Dekanatsträgerschaft; KiTa3K, Regionale Gemeinde- bzw. Kirchenbüros etc.) - die Repräsentanz und Vertretung der Evangelischen Kirche in der Gesellschaft - der Kontakt zu kirchlichen Werken, Verbänden und zu anderen Konfessionen. Als Bewerberin/Bewerber wünschen wir uns Persönlichkeiten mit geistlicher Tiefe und theologischer Kompetenz. Wir freuen uns auf eine Dekanin/einen Dekan, die/der mit integrativer Begabung und Verständnis für die verschiedenen Frömmigkeitsstile ihre/seine Position in den Diskurs einbringt und die Zusammenlegung von Arbeitsbereichen und das Zusammenwachsen der bisherigen Dekanate unterstützt. Gerne arbeiten wir mit einer Dekanin/einem Dekan, die/der eigene Ideen einbringt, die weitere Entwicklung des neuen Dekanats fördert und mit seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter vertrauensvoll zusammen. Leitungserfahrung, Entscheidungswillen, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit sollte unsere neue Dekanin/unser neuer Dekan mitbringen. Die Dekanatssynodalvorstände überlassen der Dekanin/dem Dekan die Ausübung des Wahlrechts bzgl. der Dienstwohnung. D.h., es besteht weder eine Dienstwohnungspflicht noch wurde ein Dienstwohnungsanspruch ausgeschlossen. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A 15 PbesG. Nähere Informationen erhalten Sie unter: - oder - Auskünfte erteilen: - Pröpstin für Nord Nassau, Annegret Puttkammer Tel.: Präses Liesel Hallenberger, (Biedenkopf) Tel.: , oder - Präses Joachim Lies (Gladenbach) Tel.: Dekan Gerhard Failing, (Biedenkopf) Tel.: , oder - Stellvertretender Dekan Thomas Schmidt (Gladenbach), Tel.: Dekanat Groß-Gerau - Rüsselsheim, 1,0 Stelle hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan Im zum 1. Januar 2016 neu zu bildenden Evangelischen Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim ist die 1,0-Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die neu gewählte Dekanatssynode des Evangelischen Dekanats Groß-Gerau- Rüsselsheim aus dem Wahlvorschlag, den die Kirchenleitung im Einvernehmen mit den Dekanatssynodalvorständen Groß-Gerau und Rüsselsheim der Dekanatssynode vorlegt, für die Dauer von sechs Jahren. Über den Dienstsitz werden die Dekanatssynodalvorstände Groß-Gerau und Rüsselsheim vor der Konstituierung des neuen Dekanats entscheiden. Die Dekanin/der Dekan hat den in Artikel 27 KO beschriebenen Auftrag und nimmt im Dekanat die Aufgaben nach Artikel 28 KO wahr. Das derzeitige Evangelische Dekanat Rüsselsheim umfasst 17 Kirchengemeinden mit ca Gemeindemitgliedern. Das derzeitige Evangelische Dekanat Groß- Gerau umfasst 14 Kirchengemeinden mit ca Gemeindemitgliedern. Dem neuen Evangelischen Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim werden die im Gebiet des Landkreises Groß-Gerau gelegenen evangelischen Kirchengemeinden des Evangelischen Dekanats Ried zum 1. Januar 2019 eingegliedert. Nach Abschluss dieses Prozesses umfasst das neue Dekanat demnach alle evangelischen Kirchengemeinden im Landkreis Groß- Gerau sowie die evangelischen Kirchengemeinden der Wiesbadener Stadtteile Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim. Der Landkreis Groß-Gerau ist im Norden geprägt von Industrie und produzierendem Gewerbe sowie dem Frankfurter Flughafen und hat im Süden noch eher ländlich geprägte Regionen.

40 40 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In den 31 evangelischen Kirchengemeinden sind nach der aktuellen Pfarrstellenbemessung 34,5 gemeindliche Pfarrstellen errichtet, der regionale Pfarrdienst umfasst, außer der Dekansstelle, weitere 5,5 Stellen. Alle Handlungsfelder sind hauptamtlich vertreten, darüber hinaus gibt es Stellenanteile für die Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge und für die Klinikseelsorge. Außerdem ist eine Pfarrstelle für Altenseelsorge geplant. Insgesamt sieben Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, zwei Dekanatsjugendreferenten sowie fünf Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker nehmen ihre vielfältigen Aufgaben im Dekanat und in den Kirchengemeinden wahr. Darüber hinaus drückt sich unser christliches Selbstverständnis im Engagement der bisherigen Dekanate und ihrer Kirchengemeinden in besonderen Schwerpunkten aus. Es reicht von ökologischen Fragestellungen über Gerechtigkeitsthemen und sozialpolitische Aktivitäten bis hin zu gewaltpräventiver Arbeit. Schon jetzt bestehen gemeinsame Aktivitäten bei den vielfältigen gemeindlichen und regionalen kirchenmusikalischen Projekten. Interreligiöser Dialog und interkulturelle Begegnungen fördern das Zusammenleben der Menschen aus über 120 Nationen und vielen Religionen unserer Region. Die Zusammenarbeit mit dem regionalen Diakonischen Werk Groß-Gerau Rüsselsheim ist intensiv, nicht zuletzt in der Arbeit mit Flüchtlingen, die von den Kirchengemeinden unterstützt wird. Die Dekanin/Der Dekan trägt zusammen mit der/dem ehrenamtlichen Vorsitzenden des Dekanatssynodalvorstands Verantwortung für die Präsenz der evangelischen Kirche im Landkreis Groß-Gerau. Von ihr/ihm wird die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Gemeindestrukturen ebenso wie bei der Zusammenführung der bisherigen Dekanatsgebiete erwartet. Dazu gehört die überzeugende und deutliche Vertretung der Kirche im Landkreis Groß-Gerau und bei den gesellschaftlich relevanten Partnern in der Öffentlichkeit. Als Bewerberinnen und Bewerber wünschen wir uns Persönlichkeiten mit geistlicher Tiefe und theologischer Sprachfähigkeit sowie Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen. Erfahrung in kooperativer Leitung, Personalführung und -förderung, hohe Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Lösungskompetenz und Entscheidungswillen halten wir für selbstverständlich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrerinnengehalt/Pfarrergehalt mit einer Zulage nach A 15 BbesG. Ihre Bewerbung senden Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Auskünfte erteilen: - Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Groß-Gerau, Holger Tampe, Tel.: Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Rüsselsheim, Arndt Schlüter, Tel.: Dekanin des Evangelischen Dekanats Groß-Gerau Pfarrerin Birgit Schlegel Tel.: Dekan des Evangelischen Dekanats Rüsselsheim Pfarrer Kurt Hohmann Tel.: Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle Tel.: ,0 Pfarrstelle im Dekanat Bad Marienberg (0,5 Dekanatsjugendpfarrstelle, 0,5 pfarramtliche Unterstützung der Gemeinden im Dekanat) Erteilung eines bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Verwaltungsdienstauftrages Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer für diese neu im Dekanat Bad Marienberg errichtete Pfarrstelle. Die Stelle ist zu 50 % als Dekanatsjugendpfarrstelle und zu 50 % zur pfarramtlichen Unterstützung der Gemeinden im Dekanat konzipiert. Das Ev. Dekanat Bad Marienberg gehört zur Propstei Nord-Nassau und liegt im Westerwaldkreis, welcher sich als liebliche Mittelgebirgslandschaft in die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen eingliedert. Zum Dekanat Bad Marienberg gehören die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod und Westerburg. Im Schulzentrum der Stadt Bad Marienberg befindet sich auch das Ev. Gymnasium. Neben anderen weiterführenden Schulen gibt es Gymnasien in den Verbandsgemeinden Hachenburg und Westerburg. Zum Ev. Dekanat Bad Marienberg gehören 16 Kirchengemeinden. Der Sitz des Dekanates ist im Haus der Kirche in Westerburg, mit den Fach- und Profilstellen für Bildung, Gesellschaftliche Verantwortung und Öffentlichkeitsarbeit und Büros weiterer Mitarbeiter. Nach Kirchengesetz streben die Dekanate Bad Marienberg und Selters eine Fusion bis spätestens 1. Januar 2019 an. 0,5 Dekanatsjugendpfarrstelle Um die lebendige Jugendarbeit in unserem ländlichen Dekanat weiter zu fördern und zu begleiten, hat der Dekanatssynodalvorstand eine 0,5 Pfarrstelle errichtet. Er ist daran interessiert, bestehende Jugendarbeit in Gemeinden und Dekanat zu unterstützen und gemeinsame Konzeptionen für zukünftige Jugendarbeit zu entwickeln. Die Anbindung der 0,5 Dekanatsjugendpfarrstelle erfolgt an die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Liebenscheid/Rabenscheid/Neukirch, in denen eine lebendige Jugendarbeit besteht, die von der Bewerberin/von dem Bewerber mitgestaltet und ausgebaut werden soll.

41 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 41 Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit - Berufserfahrung als Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrer, in der Kinder- und Jugendarbeit - Freude in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden in Gemeinden und im Dekanat - Interesse an der Vermittlung des Glaubens und der Befähigung von Kindern und Jugendlichen zur Selbstständigkeit und Wahrnehmung von Verantwortung - Bereitschaft zur Zusammenarbeit und gemeinsamer Konzeptentwicklung mit dem Dekanatsjugendreferenten und der Ev. Jugendvertretung im Dekanat - Kenntnisse evangelischer Bildungs- und Jugendhilfekonzepte. 0,5 Pfarrstelle zur pfarramtlichen Unterstützung der Gemeinden im Dekanat Mit diesem weiteren 0,5 Stellenanteil soll die Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer im Dekanat unterstützt werden (z.b. durch Vertretungsdienste). Näheres wird in Absprache mit dem Dekan und den Stelleninhaberinnen/den Stelleninhabern der Kirchengemeinden erfolgen. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Auf Wunsch ist der Dekanatssynodalvorstand bei der Wohnungssuche gerne behilflich. Weitere Informationen zu unserem Dekanat finden Sie auf unserer Homepage unter Auskunft erteilt: - Dekan des Dekanats Bad Marienberg Martin Fries, Tel.: martin.fries.dek.badmarienberg@ekhn-net.de - Pröpstin für Nord-Nassau Annegret Puttkammer, Herborn, Tel.: , proepstin.puttkammer.nord-nassau@ekhn-net.de. Dorn-Dürkheim Hillesheim Wintersheim, 0,75 Pfarrstelle, Dekanat Worms-Wonnegau Erteilung eines bis zum 31. Oktober 2016 befristeten Verwaltungsdienstauftrages (die Besetzung erfolgt durch die Kirchenleitung) Zum Oktober 2016 wird gemeinsam mit einer Nachbargemeinde eine 100 % Stelle zur Inhaberschaft ausgeschrieben. Die Ev. Kirchengemeinde Dorn-Dürkheim Hillesheim Wintersheim sucht eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, die/der sich mit uns gemeinsam auf den Weg in die Zukunft begibt und dabei neue Ideen und Impulse für das Gemeindeleben entwickelt. Ein zehnköpfiger Kirchenvorstand und ein Team aus neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt Sie in Ihrer Arbeit und ist bereit, mit Ihnen gemeinsam an bereits Bestehendes und Bewährtes anzuknüpfen und gleichzeitig Neues zu wagen sowie Schwerpunkte zu entwickeln. Die Kirchengemeinde besteht aus den drei Orten Dorn- Dürkheim, Hillesheim und Wintersheim. Alle drei Orte sind in der neu gebildeten Verbandsgemeinde Rhein-Selz beheimatet. Die Gemeinde besteht derzeit aus ca Gemeindegliedern und wird von einem gemeinsamen Kirchenvorstand geleitet. Die soziale Struktur der Kirchengemeinde ist gemischt: Arbeiter, Angestellte, Landwirte, Winzer und Akademiker. Alle drei Orte verfügen über Neubaugebiete, in denen vor allem junge Familien mit Kindern und Berufspendler leben. Gottesdienste finden in den Kirchen in Dorn-Dürkheim (300 Sitzplätze, Lautsprecheranlage, Akustik sehr gut), Hillesheim (230 Sitzplätze, Lautsprecheranlage, Akustik sehr gut, historische Stummorgel) und Wintersheim (130 Sitzplätze, Akustik sehr gut) statt. In allen drei Kirchen wurden kürzlich Renovierungen durchgeführt. Es werden an jedem Sonntag wechselweise Gottesdienste am Vormittag, an besonderen Festtagen wie Erntedank und am Ewigkeitssonntag drei Gottesdienste in den Gemeinden gefeiert. An jedem vierten Sonntag im Monat findet ein Abendgottesdienst in einer der drei Kirchen statt, der von der Gemeinde gut angenommen wird. Das Pfarrhaus in Hillesheim befindet sich auf dem Grundstück des 2007 neu errichteten Ev. Gemeindehauses. Es verfügt über 5 Zimmer, Küche, Bad (ca. 150 m² Wohnfläche) und ein zusätzliches Amtszimmer. Der aktuelle Mietwert ist beim Dekanat zu erfragen. Schulische Einrichtungen sind wie folgt vorhanden: Kommunale Kindergärten in Dorn-Dürkheim (mit Kinderkrippe) und Hillesheim, Grund- und Hauptschule im benachbarten Dolgesheim, Realschulen in Alzey, Nierstein, Osthofen und im benachbarten Gau-Odernheim, Gymnasien in Alzey, Oppenheim und Worms, Integrierte Gesamtschule in Wörrstadt. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gegeben. In der Gemeinde bestehen verschiedene Kreise, die zum Teil ehrenamtlich, nebenamtlich oder vom bisherigen Pfarrer betreut werden. Für die Gemeindearbeit stehen das 1984 errichtete Gemeindehaus in Dorn-Dürkheim (kleiner und großer Saal, Küche, Toiletten, Abstellraum) und das Gemeindehaus in Hillesheim (großer Saal, Küche, Toiletten, Gemeindebüro) sowie die Dorfgemeinschaftshalle in Wintersheim zur Verfügung. Unsere Erwartungen und Wünsche - Eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit der Pfarrerin/des Pfarrers im Team mit dem Kirchenvorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Aktive Teilnahme am Leben in der Kirchengemeinde und in den drei Ortsgemeinden - Freude an der Arbeit und am Leben in einem ländlich geprägten Umfeld - Gestaltung der Gottesdienste unter gelegentlicher Mitwirkung der Chöre (Gospelchor und Kirchenchor)

42 42 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (Mit-)Gestaltung besonderer Gottesdienste (z. B. Erntedankgottesdienste mit den Kindergärten in Dorn-Dürkheim und Hillesheim, St. Martinsgottesdienste, Familiengottesdienste, Gottesdienste im Freien, Begrüßungsgottesdienste für Konfirmandinnen und Konfirmanden, Abendmahlsgottesdienste an den kirchlichen Festtagen und zu besonderen Anlässen, Jubelkonfirmationen u. a.) - Besuche in der Gemeinde (z B. bei Geburtstagen, Hochzeitsjubiläen oder aus gegebenem Anlass) - Begleitung und Fortführung der kirchenmusikalischen Arbeit - Vorbereitung und Begleitung der Kinderbibelwoche in den Herbstferien und des Kindergottesdienstes in Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Team - Interessante und abwechslungsreiche Gestaltung der Konfirmandenzeit für die Jugendlichen und Schwerpunktsetzung in diesem Bereich - Herausgabe eines regelmäßig erscheinenden Gemeindebriefs (4 x im Jahr) - Aktualisierung und Gestaltung der gemeindeeigenen Homepage ( zur Verdeutlichung der gemeindlichen Angebote und des Gemeindeprofils - Fortführung der Ausschussarbeit (v. a. Haus- und Bauausschuss, Finanzausschuss und Festausschuss). Gemeindekreise: 1 Kirchenvorstand, 1 Kindergottesdienst, 1 Konfirmandengruppe, 1 Gospelchor, 2 Frauenhilfen, Ausschüsse. Nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 1 Pfarramtssekretärin (ca. 6 Wochenstunden), 2 Küster, 1 fest angestellter Organist und mehrere Vertretungskräfte, 1 Gospelchorleiterin, 1 Reinigungskraft. Zusätzlich engagieren sich viele Gemeindeglieder ehrenamtlich in der Gemeindearbeit. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: - Evangelisches Pfarramt Dorn-Dürkheim Hillesheim Wintersheim, Dolgesheimer Straße 10 a, Hillesheim, Tel.: , Fax: Gerhold Kranz, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Darüber hinaus erteilen gerne Auskünfte: - Dekan des Evangelischen Dekanates Worms- Wonnegau, Dekan Harald Storch, Tel.: und - Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: Frankfurt/Main Berkersheim, Michaelisgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Modus B Wir, die Evangelische Michaelisgemeinde Frankfurt am Main/Stadtteil Berkersheim, suchen zum 1. August 2015 eine Pfarrerin/einen Pfarrer. Die bisherige Stelleninhaberin müssen wir nach 18 Jahren in unserer Gemeinde in den Ruhestand verabschieden. Wer sind wir? Unsere Michaelisgemeinde hat ca Mitglieder. Sie zeichnet sich durch ihren lebendigen Charakter und eine motivierte Mitarbeiterschaft aus. Hier wirken ein engagierter Kirchenvorstand, kompetente Hauptamtliche, Ehrenamtliche und ein aktiver Förderverein segensreich zusammen. Im Zentrum des Gemeindelebens stehen lebendige und zielgruppenorientierte Gottesdienste, die zum Glauben einladen. Neben liturgischen Gottesdiensten haben wir mindestens einmal monatlich einen Gottesdienst in moderner Form. Dort haben z.b. Lobpreis und Anbetung, moderne geistliche Lieder, Einzelsegnung und kreative Elemente (Tanz, Anspiel, Pantomime) ihren Raum. So sind wir Volkskirche und doch modern. Wir haben ein missionarisches, seelsorgerliches und diakonisches Profil, das seinen Ausdruck in verschiedenen Kreisen, wie Hauskreisen, Projektgruppen und Angeboten, findet. Unsere Gemeinde ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Gastfreundschaft. Wir sind verbunden mit der Geistlichen Gemeinde- Erneuerung in der Evangelischen Kirche und der Evangelischen Allianz Frankfurt/Main. Die freundschaftliche ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde (Allerheiligste Dreifaltigkeit) ist ein wesentlicher Bestandteil des Gemeindelebens. Zur Gemeinde gehört ein Kindergarten mit ca. 60 Kindern in insgesamt drei Gruppen. Ein tolles Erzieherteam arbeitet reibungslos und vertrauensvoll mit dem Kirchenvorstand zusammen. Der Kindergarten ist eingebunden in gemeinsame Veranstaltungen, die unser Gemeindeleben prägen, wie z.b. Minigottesdienste 0 6 Jahre, Familiengottesdienste, Tauferinnerungsgottesdienste, Feste. Zur Kirche und personellen Ausstattung Die einladende, dörfliche Kirche aus dem Jahr 1766 bietet ca. 180 Sitzplätze. Sie hat eine gute Akustik mit hervorragender Orgel. Auf dem gleichen Gelände bieten das Gemeindehaus und ein angemieteter Jugendraum gute Voraussetzungen für die Gestaltung der Gemeindearbeit. In der Gemeinde arbeiten eine Gemeindesekretärin (20 Std/Wo), ein C-Kirchenmusiker und 2 Reinigungskräfte. Außerdem sind über unseren spendenfinanzierten Förderverein angestellt: - Eine in der Gemeinde fest verwurzelte Gemeindepädagogin als Mitarbeiterin für die Kinder- und Jugendarbeit (10 Wochenstunden) - Ein unserer Gemeinde verbundener Diplom-Theologe und Prädikant (5 Wochenstunden); dieser leitet u.a. zweimal monatlich den Gottesdienst sowie die regelmäßige Gebetsarbeit.

43 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 43 Zum Ort Berkersheim Berkersheim ist der kleinste Stadtteil von Frankfurt, gelegen im Nordosten der Stadt. Die Verkehrsanbindung zur Innenstadt ist ausgezeichnet. Die Wohngegend ist dörflich geprägt und sehr beliebt bei Familien mit Kindern. Am Ort gibt es eine sehr gute Grundschule mit Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung und Hort. Von der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrer wünschen wir uns, - dass sie/er den Glauben an Jesus Christus vorlebt und dazu einlädt - dass sie/er mit Leidenschaft und theologischer Unterscheidungsfähigkeit Gottes Wort der Gemeinde verkündigt - dass sie/er mit Freude Gottesdienste in traditioneller, aber auch in unterschiedlichen modernen Formen und mit verschiedenartigen Musikstilen feiert - dass sie/er die Begleitung der Mitarbeiter im Blick hat - dass sie/er die Gemeinde in ihren verschiedenen Generationen wahrnimmt - dass sie/er ein Herz für den missionarischen Gemeindeaufbau unter volkskirchlichen Bedingungen hat. Wir bieten Ihnen - einen Kirchenvorstand und eine engagierte Mitarbeiterschaft, die in der Teamarbeit erfahren sind und sich gerne verantwortlich einbringen - eine Gemeinde, die auf neue Wege der Gemeindeentwicklung gespannt ist und die zugleich Raum für eigene Schwerpunktbildung lässt - ein Pfarrhaus in einem großen Garten neben der Kirche in ruhiger Lage: mit toller Panorama-Fernsicht über das Niddatal Richtung Taunus, mit großer 4 Zimmer-Wohnung, hellem, freundlichem Amtszimmer, Gäste-WC und Gemeindebüro. Nähere Auskünfte erteilen: - Vorsitzende des Kirchenvorstandes Ingrid Kynast, Tel.: Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Prodekan Holger Kamlah, Tel.: Frücht, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Nassau, Patronat des Grafen von Kanitz zu Cappenberg Die Kirchengemeinden Frücht und Friedrichsegen liegen an der Lahn zwischen Bad Ems und Lahnstein. Mit dem Pkw fährt man von Frücht zwanzig Minuten bis in die Koblenzer Innenstadt. In einer Stunde kann man in Bonn sein. Die Züge auf der Bahnstrecke Limburg Koblenz halten in Nievern und Friedrichsegen. Zum Kirchspiel gehören 593 Gemeindemitglieder in Frücht und 216 in Friedrichsegen. Das Dorf Frücht mit 620 Einwohnern und den Filialorten Nievern und Miellen wirkt sehr ländlich. Es gehört zur Verbandsgemeinde Bad Ems. Vor der Kirche hat man einen schönen Ausblick auf die Höhen des Westerwalds und das untere Lahntal. Es gibt keine Beeinträchtigung durch Flug- oder Verkehrslärm. Die bewirtschafteten Bauernhöfe liegen außerhalb des Dorfes. Viele Bewohner arbeiten in Bad Ems, Lahnstein oder Koblenz. Die nächste Grundschule ist in Friedrichsegen und die Kirchengemeinde Frücht ist Trägerin eines Kindergartens. Weiterführende Schulen gibt es in Bad Ems und Lahnstein. In der Wellnessstadt Bad Ems sind viele praktizierende Ärztinnen und Ärzte, verschiedene Krankenhäuser und Rehakliniken. Größere Krankenhäuser mit Maximalversorgung befinden sich in Koblenz. Koblenz bietet auch sehr gute Einkaufsmöglichkeiten in einer Vielzahl von Geschäften und Großmärkten. In Frücht steht die Thomaskirche. Sie hat einen mittelalterlichen Turm und einen hellen Kirchenraum mit 200 Sitzplätzen. Im vorigen Jahr wurde in der Thomaskirche eine neue Heizung eingebaut und in diesem wird eine Außenrenovierung stattfinden. Ein Jahr später soll auch der Innenraum der Kirche restauriert werden. Die Planungen für die Innenrenovierung sind noch nicht ganz fertig. In Nievern hat die Gemeinde ein Wohnhaus mit einer stattlichen Geldzuwendung zur Erhaltung des Gebäudes geerbt. Es beherbergt einen Gottesdienstraum und weitere Räume für kleinere Gruppen. Friedrichsegen ist ein Stadtteil von Lahnstein und selbständige Kirchengemeinde. Die gut gepflegte Kirche aus den sechziger Jahren bietet Platz für 120 Personen im Gottesdienstraum und 30 Personen im Versammlungsraum. In allen Kirchenräumen wird vierzehntägig Gottesdienst gefeiert. Die Sanierung des Pfarrhauses steht noch aus. Bis es wieder bewohnbar ist, wird für die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber eine geeignete Wohnung angemietet. Im Hof neben dem Pfarrhaus steht ein Gebäude mit Garagen und Gemeinderäumen. Dort finden alle Gemeindeveranstaltungen statt außer den Chorproben. Der verabschiedete Stelleninhaber war zwanzig Jahre in Frücht, seine Vorgänger z. T. noch länger. Das spricht für die guten Beziehungen zwischen Gemeindegliedern und Stelleninhaber. Die Gemeinde erwartet von der Pfarrerin/dem Pfarrer eine lebensnahe Verkündigung des Evangeliums und die Mitarbeit bei der religiösen Früherziehung im Kindergarten, ansprechende Bibelauslegungen in den Bibel- und Hauskreisen, seelsorgliche Begleitung und die beziehungsreiche Feier der Sakramente und Rituale. Der Vorstand des Dekanates hat sich für die Erhaltung der Pfarrstelle eingesetzt. Dafür ist ein Zusatzauftrag in der Kirchengemeinde Bad Ems in den Stellenplan aufgenommen worden, der mit Leben gefüllt werden muss. Die Stelleninhaber in Bad Ems sind zur Zusammenarbeit bereit.

44 44 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Eine Aufteilung der Pfarrstelle Frücht durch die Besetzung mit einem Ehepaar wäre möglich. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind es gewöhnt, Aufgaben zu übernehmen, z.b. die Herausgabe des Gemeindebriefes, Gestaltung von Gottesdiensten und die Mitarbeit bei den Bauprojekten. Hauskreise werden von Gemeindegliedern geleitet. Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Pröpstin für Nord-Nassau Annegret Puttkammer, in Vertretung für die Propstei Süd-Nassau Tel.: Dekan Pfarrer Martin Ufer Tel.: Vakanzvertreter Pfarrer Armin Himmighofen Tel.: Die Kirchenvorsteherinnen: Frau Margot Gasteier, Tel.: aus Frücht und Frau Anja Fuß, Tel.: aus Friedrichsegen. Gernsheim und Allmendfeld, 1,0 Pfarrstelle (II), Dekanat Ried, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Sie als Pfarrperson haben die einmalige Gelegenheit als erste Inhaberin/als erster Inhaber der neu geschaffenen Pfarrstelle II der Ev. Kirchengemeinden Gernsheim und Allmendfeld mit Ihren Gaben und Fähigkeiten an der Gemeindeentwicklung der beiden Gemeinden teilzuhaben und sich in den Gemeindeaufbau im Pfarrteam mit dem Inhaber der Pfarrstelle I in Zusammenarbeit mit engagierten Kirchenvorständen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzubringen. Die beiden recht unterschiedlichen, pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden (Gernsheim: Stadt am Rhein ca Einwohner, Gemeindemitglieder, Allmendfeld: Stadtteil, Wohngemeinde mit ländlichem Charakter, ca. 550 Einwohner, 270 Gemeindemitglieder) liegen im Schnittpunkt der beiden Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar. Sowohl Mannheim und Heidelberg, als auch Frankfurt, Mainz, Darmstadt und Wiesbaden sind per Bahn oder über die A67 bzw. A5 schnell erreichbar. Der nahe gelegene Stadtwald, der Rhein, der Odenwald und das rheinhessische Hügelland in erreichbarer Nähe bieten vielfältige Möglichkeiten der Naherholung. Gernsheim ist Schulzentrum. Mit der Peter-Schöffer- Grundschule, der Johannes-Gutenberg Schule (Gesamtschule), dem Gymnasium Gernsheim und der Schillerschule (Förderschule) sind verschiedene Schultypen vor Ort. 2 Kinderkrippen, 4 Kindertagesstätten (2 in evangelischer Trägerschaft) und 1 Waldkindergarten tragen zur Familienfreundlichkeit der Schöfferstadt bei. Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Pfarrperson, die bereit ist, Leben vor Ort zu teilen, das Evangelium in Wort und Tat authentisch zu verkündigen und die unterschiedlichen Strukturen, Leitbilder und Personen in unseren Gemeinden zu würdigen und wertzuschätzen. So versteht sich die Gemeinde Allmendfeld vom Senfkorn-Gleichnis (Mt 13,31f.) her, die Gemeinde Gernsheim eher als städtische Baustelle, wo für und mit Menschen an der Stadt Gottes (Gemeinde) gebaut wird (1 Kor 3,9; 1 Kor 12). Beide Gemeinden schätzen die gottesdienstliche Vielfalt (zusätzlich zum sonntäglichen bzw. 14täglichem Gottesdienst: Mini- und Kindergottesdienste, Jugend-, Taizé-, Mittendrin-, Waldgottesdienste) und pflegen intensive Ökumene vor Ort, sowohl mit der größeren katholischen Kirchengemeinde wie auch mit den ev.-freikirchlichen Gemeinden. Angebote für Kinder und Jugendliche wurden in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit dem CVJM Kreisverband Starkenburg und dem Arbeitskreis Geistliche Gemeindeerneuerung in der EKHN gemacht. Menschen wieder neugierig auf Glauben und Kirche zu machen, ist uns wichtig. Deshalb sind wir bereit, neue Wege zu suchen und zu gehen. Musikalisch helfen uns hierbei neben unseren Organistinnen unser Posaunenchor, ein Projektchor, die Jugendband und die Lobpreisband Bohai. Unsere Amateurtheatergruppe Orgelpfeifen bereichert ihrerseits unser Gemeindeleben. Die verschiedenen Arbeitsbereiche in den Gemeinden können in Absprache mit dem Inhaber der Pfarrstelle I neu zugeordnet werden. Bei der Verwaltungstätigkeit helfen 2 Sekretärinnen (16 und 6,25 WoStd.), 2 Kita- Leitungen sowie der vor Ort ansässige Regionalverwaltungsverband Starkenburg-West. Wohnraum kann angemietet oder von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Ihren Dienst als Berufung sehen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie kennen zu lernen. Informationen zu den Gemeinden finden Sie unter Auskunft erteilt gerne: - Pröpstin Karin Held, Tel.: , propstei.starkenburg@t-online.de. Gießen, Thomasgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Gießen, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Zum zweiten Mal. Gemeinde für junge Familien Die Thomasgemeinde entstand vor fast 50 Jahren durch eine christliche Bürgerinitiative in einem Neubaugebiet im Norden der Universitätsstadt Gießen. Sie ist sehr gut an die Innenstadt angebunden und grenzt an die Parklandschaft der Wieseckaue (2014 Gelände der Landesgartenschau). Das Viertel hat heute eine heterogene Struktur mit vielen älteren Personen und Familien mit

45 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 45 Kindern. Die Anzahl Alleinlebender und Alleinerziehender ist hoch. Es gibt viele Menschen mit Migrationshintergrund und Personen, die von Armut betroffen sind. Die Gemeindemitgliederzahl beträgt Die Pfarrstelle in der Evangelischen Thomasgemeinde in Gießen ist baldmöglichst zu besetzen. Schon vor einigen Jahren haben wir in einer Zukunftswerkstatt beschlossen, einen besonderen Schwerpunkt der Gemeindearbeit auf junge Familien zu richten. Ein Förderkreis für junge Familien unterstützt die Gemeindearbeit in diesem Bereich. Mit der Einrichtung unserer U 3-Gruppe mit 10 Kindern (in Zusammenarbeit mit der benachbarten kommunalen Kita) ist es uns gelungen einen weiteren Akzent in dieser Richtung zu setzen. Dabei ist uns die professionelle Unterstützung des Dekanats, das die Trägerschaft aller evangelischen Kitas übernommen hat, sehr wertvoll. Unterschiedliche Prägungen des evangelischen Glaubens kennzeichnen die volkskirchliche Situation der Gemeinde, die sich mit hoher Aufgeschlossenheit im Feiern und Leben des Glaubens widerspiegeln. Mittelpunkt des geistlichen Lebens ist eine vielfältige Gottesdienstkultur mit normalen Sonntagsgottesdiensten mit ansprechenden Predigten, regelmäßigen Abendgottesdiensten, Krabbelgottesdienst, Kindersonntag, Passionsandachten und Gottesdiensten im Freien. Das Gottesdienstangebot zeitgemäß gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern weiterzuentwickeln bildet für uns ein Anliegen mit hoher Priorität. Die Konfirmandenarbeit wird als geistliche Jugendarbeit verstanden, die einen stark seelsorgerischen Charakter hat. Besuchsdienst, Gemeindefrühstück und Gemeindeausflüge sind Angebote, die in die Gemeinde hinein wirken. Wir sind offen für unterschiedliche Lebensformen, z.b. Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Die Thomasgemeinde verfügt über ein Gemeindezentrum mit Kirchsaal, Gemeinderäumen, Räumen für die U 3-Gruppe und drei Wohneinheiten. Das Zentrum mit seinem großen Außengelände liegt im Grünen, benachbart zu einer Grundschule und einer städtischen Kita. Das Dach des Gemeindezentrums wurde 2014 saniert und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Eine großzügige Pfarrwohnung (124 m2) mit Terrasse und Garten samt einer Garage sind im Komplex des Gemeindezentrums vorhanden. Der zu versteuernde Mietwert muss noch ermittelt werden. Mit guten Kooperationspartnern ins soziale Umfeld Soziales Engagement und diakonisch orientierte Gemein wesenarbeit spielen in der Gemeinde eine große Rolle. Der gute Kontakt zu den Kooperationspartnern (Paulusgemeinde, Jugendwerkstatt, CVJM und zur Nachbargemeinde in Wieseck) soll daher gepflegt und fortgeführt werden. Gemeinsam mit der benachbarten Paulusgemeinde engagiert sich die Thomasgemeinde im Nordstadtverein, über den sich auch Kontakte mit der Stadt Gießen und anderen Akteuren im Viertel ergeben. Thomas- und Paulusgemeinde geben ihren Gemeindebrief gemeinsam heraus, gestalten miteinander die Konfirmandenarbeit, feiern zusammen ihre Sommerfeste und unterstützen sich gegenseitig bei verschiedenen Aufgaben und Anlässen. Zusammen mit der Paulusgemeinde und der Michaelsgemeinde in Gießen-Wieseck bildet die Thomasgemeinde eine der im Dekanat Gießen bestehenden pfarrdienstlichen Kooperationsgruppen. Ein weiterer sehr wichtiger Partner in der Nordstadt ist die Jugendwerkstatt Gießen, ein soziales Projekt der evangelischen Kirche, das in einem quartiersbezogenen Ansatz mit der Thomasgemeinde kooperiert. Was wir noch bieten und uns wünschen Die Arbeit im zehnköpfigen Kirchenvorstand ist offen, vertrauensvoll und zielorientiert. So konnten in den vergangenen Jahren weit reichende Veränderungen angestoßen und begleitet werden. Der Kirchenvorstand reagiert auf das Umfeld und entwickelt Schritt für Schritt die Gemeindearbeit weiter. Wir suchen einen aufmerksamen Blick für die Entwicklung des Sozialraums und dessen geistliche Begleitung und wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der teamfähig und kooperativ ist. Zu den Hauptamtlichen gehören eine erfahrene Gemeindesekretärin mit 16 Wochenstunden, eine Küsterin und Hausmeisterin mit 18,5 Wochenstunden sowie die Kita-Leiterin, die gemeinsam mit den Ehrenamtlichen die Gemeindearbeit engagiert unterstützen und gestalten. Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage unter Der Kirchenvorstand freut sich auf Bewerberinnen und Bewerber. Kommen Sie zu uns, zweifeln Sie nicht wie Thomas. ;-)! Weitere Auskünfte erteilt: - Propst Matthias Schmidt, Tel.: , propstei.oberhessen@ekhn.de. Gönnern, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, Modus C. Zum zweiten Mal Die 0,5 Pfarrstelle der Kirchengemeinde Gönnern im Dekanat Gladenbach ist mit sofortiger Wirkung neu zu besetzen. Der bisherige Stelleninhaber hat nach 10-jähriger Tätigkeit in unserer Gemeinde zum 1. September 2014 eine neue Pfarrstelle angetreten. Sehr gut denkbar ist auch eine Besetzung in Verbindung mit der 1,0 Pfarrstelle der benachbarten, pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinde Obereisenhausen als 1,5 Pfarrstelle (siehe Ausschreibung in diesem Amtsblatt). Hier leben wir: Gönnern hat ca Einwohner, ist Ortsteil der Gemeinde Angelburg im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Es liegt ca. 30 km westlich von Marburg und jeweils ca. 17 km entfernt zwischen Biedenkopf und Dillenburg in einer landschaftlich sehr reizvollen Umgebung des Lahn- Dill-Berglandes. Verkehrsmäßig ist unser Dorf durch die A 45 bei Herborn und Dillenburg und Bahnverbindungen ab Marburg und Dillenburg gut an das Rhein-Main- Gebiet angebunden. Die Nahversorgung ist mit Lebensmittelgeschäft, Bäcker und Metzger im Ort gewährleistet. Ungefähr 1 km entfernt grenzt das Einkaufszentrum Centro Steffenberg mit Supermarkt, Discounter

46 46 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr und einigen Einzelhandelsgeschäften direkt an Gönnern an. Die Grundschule für die Klassen 1 bis 4 ist im Dorf, Haupt- und Realschule im nahegelegenen Steffenberg, Gymnasien in jeweils 17 km Entfernung in Dillenburg, Biedenkopf und Bad Laasphe. In der Gemeinde Angelburg mit insgesamt drei Ortsteilen und ca Einwohnern ist die gesundheitliche Nahversorgung mit einer Praxis für Allgemeinmedizin, einer Zahnarztpraxis, zwei Apotheken und zwei Physiotherapieeinrichtungen gut aufgestellt. Fachärzte finden sich in Gladenbach, Biedenkopf und natürlich in der Universitätsstadt Marburg. Eine Kirchengemeinde mit Profil: Die eigenständige Kirchengemeinde Gönnern ist seit dem 14. Jahrhundert mit der Kirchengemeinde Obereisenhausen in einem Kirchspiel beide Gemeinden seit dem 16. Jahrhundert in lutherischer Tradition verbunden. Gönnern hat zurzeit ca. 880 Gemeindeglieder. Die Kirchengemeinde ist Trägerin der ev. Kindertagesstätte in Gönnern. Die Einrichtung umfasst eine Krippengruppe und zwei Gruppen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Sie wurde 1995 zusammen mit dem Pfarrbüro neu erbaut. Die Erweiterung für die Krippe wurde 2012 eingeweiht. Kita und Gemeindebüro sind baulich mit dem Gemeindehaus verbunden und liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche. Das Gemeindehaus aus 1953 wurde in 2012/2013 umfassend energetisch saniert. Die Kirche umfasst ca. 300 Sitzplätze und verfügt über Jugendräume im Untergeschoss. Sie wurde 1963 erbaut. Alle Gebäude einschließlich Kindergartenspielplatz sind großzügig in eine parkähnliche Außenanlage eingefügt. Gönnern hat kein Pfarrhaus. Zuletzt hatten die Stelleninhaber Wohnungen, die dem jeweiligen Bedarf entsprechend angemietet waren. Der Kirchenvorstand wird bei der Auswahl nach Ihren Vorstellungen gerne behilflich sein. Bei einer Besetzung als 1,5 Pfarrstelle zusammen mit der Kirchengemeinde Obereisenhausen wohnen beide Pfarrpersonen im Pfarrhaus Obereisenhausen. Für die Gemeinde arbeiten zurzeit viele verschiedene Menschen in unterschiedlichen Funktionen. Neben den Mitarbeiterinnen der Kita sind ein Organist und eine Organistin, jeweils in Teilzeit, eine Küsterin, eine Gemeindesekretärin, zwei Mitarbeiter für die Pflege der Außenanlagen und einige Mitarbeiterinnen zur Reinigung und Pflege der Gebäude angestellt. Darüber hinaus gibt es ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschiedenen Aufgaben, z. B. Arbeit am Gemeindebrief und dessen Verteilung, Leitung des Kindergottes-dienstes, Leitung der Jungschar, Gestaltung der beiden Frauengruppen, Leitung eines Projektchores. Der Gemeindebrief erscheint vierteljährlich. Hilfreich bei der Bewältigung aller organisatorischen Aufgaben wird die unmittelbare Nähe zur Regionalverwaltung Nassau Nord sein. Das Büro liegt in einem von den Gemeinden Angelburg und Steffenberg gemeinsam entwickelten Baugebiet zwischen Gönnern und Niedereisenhausen. Die Gottesdienste finden in Gönnern sonntags um Uhr statt. Bei der Gestaltung der Gottesdienste hat sich in den vergangenen Jahren eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pfarrkolleginnen und -kollegen aus Gönnern, Obereisenhausen und dem benachbarten Oberhörlen entwickelt. Gottesdienste im Wechsel, gemeinsame Gottesdienste aller drei Gemeinden, z. B. Pfingstmontag auf einem Berg zwischen den Dörfern, gemeinsame Sitzungen der Kirchenvorstände und gegenseitige Kasualvertretungen sind nur einige Veranstaltungen, die Ausdruck regionaler Verbundenheit sind. In Gönnern hat sich seit einigen Jahren ein Vorbereitungsteam zusammengefunden, das regelmäßig zweimal im Jahr einen besonderen Gottesdienst unter einem ausgewählten Thema ausarbeitet. Besondere Gottesdienste feiern wir auch rund um die Ostertage: einen Tischabendmahlgottesdienst am Gründonnerstag, eine Kreuzwegprozession an Karfreitag und die Osternacht. Der Gottesdienstbesuch liegt durchschnittlich bei 50 bis 60 Gästen, bei Familiengottesdiensten, meist mit Kindergartenbeteiligung, auch deutlich höher. Der Kindergottesdienst findet immer parallel zum Hauptgottesdienst in den Jugendräumen der Unterkirche statt. Die Mitglieder des Kirchenvorstands sind durch Verlesen der Abkündigungen und beim Austeilen des Abendmahls in den Gottesdienstablauf eingebunden. Die Gemeinde pflegt gute Beziehungen zur inzwischen sehr kleinen katholischen Gemeinde und zur Freien evangelischen Gemeinde in Gönnern. Dabei können auch alle Unterschiede deutlich thematisiert werden. Das Gemeindeleben erfährt immer wieder Höhepunkte durch Gemeindefeste mit Gästen aus der Ökumene, einen Weihnachtsbasar, eine Jahresabschlussfeier mit allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ein Ferienspielangebot durch das ehrenamtliche Team des Kindergottesdienstes und durch gelegentliche Musikveranstaltungen. Wenn Sie als Pfarrerin oder Pfarrer: - nah bei den Menschen in einer volkskirchlich geprägten Gemeinde leben und arbeiten möchten und dabei auch alle die im Blick behalten können, die nicht zur Gemeinde gehören - diesen Menschen lebensnah das Evangelium vermitteln möchten - Freude an einer engagierten, von Wort und Geist getragenen Predigt haben - gerne mit einem engagierten Kirchenvorstand zusammenarbeiten wollen - gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten - darauf brennen, eigene kreative Impulse in eine Gemeinde einzubringen - sich darauf freuen, mit Kolleginnen und/oder Kollegen über die Gemeindegrenzen hinaus regional intensiv, sich gegenseitig unterstützend zusammenzuarbeiten dann freuen wir uns schon jetzt, Ihnen zu begegnen und Sie kennenzulernen. Auskunft gibt: - Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel.:

47 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 47 Obereisenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, Modus A Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Obereisenhausen die Pfarrstelle durch den Stellenwechsel des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Möglich ist auch eine Besetzung zusammen mit der 0,5 Pfarrstelle der benachbarten, pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinde Gönnern (siehe Ausschreibung Kirchengemeinde Gönnern in diesem Amtsblatt!) als 1,5 Pfarrstelle. Obereisenhausen ist Teil der Großgemeinde Steffenberg, die insgesamt aus sechs Ortsteilen mit Einwohnern besteht. Zur Kirchengemeinde Obereisenhausen gehören die drei Ortsteile Steinperf, Niedereisenhausen und Obereisenhausen mit Mitgliedern. Sie ist der Regionalverwaltung Nassau Nord angeschlossen, die ihren Sitz im Interkommunalen Gewerbegebiet in Niedereisenhausen hat. Die Kirchengemeinde hat eine Predigtstelle in der Kirche in Obereisenhausen, in der sonntäglich Gottesdienst gehalten wird. Der Gottesdienst ist mit 60 bis 80 Zuhörerinnen und Zuhörern fast immer gut besucht. Im Ortsteil Steinperf gibt es eine Kapelle, deren Eigentümerin die politische Gemeinde ist. Hier finden an zwei Sonntagen im Jahr Gottesdienste und der sonntägliche Kindergottesdienst für die Kinder der gesamten Kirchengemeinde statt. Die Kapelle im Ortsteil Niedereisenhausen befindet sich im Besitz des Förderkreises Alte Kirchen und wird zurzeit auf Initiative des Vereins Niedereisenhausen Dorf(er)leben e. V. mit Hilfe von Denkmalschutz und Denkmalpflege renoviert. In ihr finden in den Sommermonaten Jakobus- und Kirmesgottesdienst sowie kulturelle Veranstaltungen statt. Niedereisenhausen ist das Zentrum der politischen Gemeinde mit dem Rathaus. Steffenberg liegt im Perf-/Gansbachtal im Lahn-Dill- Bergland, einer landschaftlich reizvollen Gegend mit der Lebensqualität des ländlichen Raumes. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf, zu dem Steffenberg gehört, hat seinen Kreissitz in der 30 km entfernten Universitätsstadt Marburg. In Steffenberg selbst gibt es eine mittelständische Industrie- und Wirtschaftskultur neben wenigen noch vorhandenen bäuerlichen Betrieben. Niedereisenhausen ist Schulstandort mit der Hinterlandschule, ein Verbund der Schulen Steffenberg, Breidenbach und der Stadtschule Biedenkopf. Sie besteht aus Grundschule, Förderstufe, Haupt- und Realschule. In der ehemaligen Kreisstadt Biedenkopf (15 km entfernt) befinden sich die Beruflichen Schulen mit Außenstelle der THM Gießen (Studium Plus) sowie ein Gymnasium. Weiterführende Schulen gibt es auch in Bad Laasphe (16 km entfernt) und Dillenburg (17 km entfernt). Die nächstgelegenen Universitätsstädte sind Marburg, Gießen und Siegen. Niedereisenhausen hat sich zu einem ländlichen Einkaufszentrum mit zurzeit zwei Großmärkten entwickelt. Darüber hinaus bietet die Großgemeinde Steffenberg eine gute Infrastruktur in Bezug auf Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung. Hier befindet sich auch ein Freibad neben einem gut frequentierten Campingplatz. Nähere Informationen zu Steffenberg siehe unter Das Pfarrhaus in Obereisenhausen wurde 1740 erbaut, um 1830 erneuert und 2004/2005 gründlich saniert. Es hat 200 qm Wohnfläche, im Untergeschoss drei Wohnräume (einer davon auch als Amtszimmer nutzbar), Küche und Toilette, im Obergeschoss ebenfalls drei Wohnräume sowie Bad und Toilette. Sein Mietwert beträgt 532,39. Hinter dem Pfarrhaus befindet sich der Pfarrgarten. Das Gemeindebüro ist gegenüber im Pfarrhof in der benachbarten ehemaligen Schwesternwohnung separat untergebracht, ebenso wie zwei kleine Besprechungszimmer und das Jugendcafé. Das Mitte der 70er-Jahre des vorigen Jahrhunderts erbaute und 2009 energetisch sanierte Ev. Gemeindehaus mit einem Saal für 150 Personen und einer Küche sowie im Untergeschoss Räumen für Sitzungen und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet zusammen mit dem angrenzenden Pfarrhaus, dem Gemeindebüro und der Kirche um den Pfarrhof ein verbundenes Ensemble im Ortsmittelpunkt von Obereisenhausen. Die 1956 erbaute Kirche (der Turm stammt noch von der alten Kirche) bietet mit ihrem großzügigen Altarraum vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, zusammen mit dem neu gestalteten Außengelände. In unserem vielfältigen Gemeindeleben hat sich in den letzten Jahren als ein Schwerpunkt die Arbeit mit Kindern entwickelt. Etabliert haben sich eine Mutter-Kind- Gruppe, ein Kinderchor, eine Kinder-Blockflöten-Gruppe, Kinderbibel-Erlebnistage und eine Mädchenjungschar. Zurzeit wird ein Teen-Kreis (13 bis 16 Jahre) zur Wiederbelebung des Jugendcafés aufgebaut. Außerdem gibt es einen Kirchenchor, mehrere Hauskreise, ein Frauenteam, einen Besuchsdienst und regelmäßige Mitarbeitendentreffen. Zum Mitarbeitendenkreis gehören neben vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Gemeindesekretärin, eine Küsterin, ein Hausmeisterehepaar, eine Organistin und Chorleiterin, eine Studentin der Musikpädagogik und eine Studentin der Pädagogik. Der Konfirmandenunterricht findet als Blockunterricht an sechs bis sieben Samstagen im Jahr statt, ergänzt durch eine drei- bis viertägige Freizeit. Der Gemeindebrief erscheint vierteljährlich. Das Gemeindeleben wird durch besondere Gottesdienste, Feste, Veranstaltungen zur evangelischen Erwachsenenbildung, Bibelwochen und vieles andere mehr bereichert. Die Lage Steffenbergs am Elisabethpfad und am Jakobsweg führt viele Pilgerinnen und Pilger zu uns. Wichtig ist uns die 1976 in Betrieb genommene und 2013 sanierte evangelische Kindertagesstätte in Niedereisenhausen mit 100 Plätzen für Kinder im Alter von drei

48 48 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr bis sechs Jahren und seit 2012 mit 20 Krippenplätzen für U3 Kinder in einem Anbau sind Gebäude und Grundstück ins Eigentum der Gemeinde Steffenberg übergegangen. Die Trägerverantwortung nimmt eine Trägerkommission des Kirchenvorstandes wahr. Neben unserer Kirchengemeinde gibt es die Freie Evangelische Gemeinde, die Freie Christengemeinde (eine charismatisch orientierte Gruppierung), den Herborner Gemeinschaftsverband und die Zeugen Jehovas sowie die katholische Kirchengemeinde im angrenzenden Breidenbach. Mit den benachbarten Kirchengemeinden und deren Pfarrerinnen und Pfarrern ist eine sehr gute enge, sich gegenseitig unterstützende und verlässliche Zusammenarbeit durch Kanzeltausch, Kasualvertretungen und gemeinsame Vorbereitungen gewachsen. Der Kirchenvorstand arbeitet in Ausschüssen und zeichnet sich durch den ehrenamtlichen Vorsitz, die Mitwirkung der Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher im Gottesdienst und jährliche Fortbildungsveranstaltungen mit inhaltlichen Themen aus. Die theologische Bildung hat dabei einen hohen Stellenwert. Für die zukünftige Arbeit wünschen wir uns - eine Verstärkung der Hausbesuche durch die Amtsinhaberin/den Amtsinhaber - eine Neubelebung der Jugendarbeit - Angebote für die mittlere Generation - flexibler gestaltete Gottesdienstzeiten - die Weiterentwicklung des Konzeptes für eine Offene Kirche. Wir wünschen uns von unserer zukünftigen Pfarrerin/unserem zukünftigen Pfarrer, dass sie/er - das Wort Gottes verständlich und lebensnah verkündigt - auf die Menschen zugeht und sie motiviert - im Ort sichtbar ist und die Präsenz der Kirchengemeinde bei dörflichen Veranstaltungen verbessert - in vorhandenen guten Strukturen arbeitet und sie fördert - die Sprachfähigkeit gegenüber den anderen kirchlichen Gemeinschaften verbessert - Lust hat, die Gemeinde auch theologisch weiter zu entwickeln. Der Kirchenvorstand wird neue Ideen unterstützen und mittragen und sich dafür einsetzen, dass die Pfarrerin/der Pfarrer entlastet wird durch eine noch stärker zu entwickelnde Zusammenarbeit in dem pastoralen Raum Gönnern und Obereisenhausen, Ober-/Niederhörlen, eventuell auch Lixfeld/Frechenhausen und Bottenhorn/Dernbach. Auskünfte erteilen: - Vorsitzende des Kirchenvorstandes Barbara Weinandt, Tel.: Stellvertretende Dekan Thomas Schmidt, Tel.: und - Pröpstin für den Propsteibereich Nord-Nassau, Annegret Puttkammer, Tel.: Gronau/Zell, Stadtteile von Bensheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Bergstraße, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Die schönste Sackgasse an der Bergstraße sucht zum 1. September 2015 eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer für die evangelische Kirchengemeinde Gronau/Zell Unsere von Wald, Wein und Wiesen umgebene Gemeinde liegt im reizvollen Meerbachtal am Rande des Odenwaldes, nur 5 km von Bensheim entfernt. Bensheim ist eine lebendige Stadt, die im Herzen des Weinbaugebietes Hessische Bergstraße liegt, das zu den wärmsten Regionen Deutschlands gehört. Sie ist mit rund Einwohnern die größte Stadt im Kreis Bergstraße und bietet ein vielfältiges Angebot an Schulen mit Gymnasien, Realschulen, einer Gesamtschule, Berufsund Berufsfachschulen. Bensheim hat ein Krankenhaus und eine große Auswahl an Facharztpraxen, ein Kino, Theater, Hallenbad, Freibad und einen schönen Badesee. Das Rhein-Main- sowie das Rhein-Neckar-Gebiet sind sowohl mit der Bahn (IC-Anschluss) als auch mit dem PKW gut erreichbar. Die Anschlussstellen zu den Autobahnen A 5 und A 67 liegen direkt vor der Haustür. Was hat unser Meerbachtal zu bieten: - zwei evangelische Kindertagesstätten - Grundschule in Gronau mit Ganztagsbetreuung - Lebensmittelladen in Gronau - mehrere kleine Handwerksbetriebe - reges Vereinsleben - vier Gaststätten sowie saisonale Heckenwirtschaften. Unsere Gemeinde besteht aus den beiden Stadtteilen Gronau und Zell. Wir haben über Einwohner, davon gehören unserer Gemeinde an. Einladende Panorama-Höhenwege umringen unser idyllisches Tal, durch das der naturbelassene Meerbach fließt. Durch den Erhalt von alten Fachwerkhäusern bleibt der ländliche Charakter beider Dörfer bewahrt. Unser Pfarrhaus in Gronau liegt zentral im Ort, nur 118 Schritte von der Kirche entfernt. Das denkmalgeschützte Haus, das bis zu Ihrem Einzug renoviert wird, ist von einem großen Garten (ca. 600 m²) umgeben und hat eine Wohnfläche von über 230 m², in der die Amtsräume (50 m²) mit eingeschlossen sind. Der Steuerwert beträgt zurzeit 500,44 Euro. Eine Garage mit Remise und ein Autostellplatz befinden sich auf dem Grundstück.

49 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 49 Zu unserer Gemeinde gehören: - die Kirche St. Anna, erbaut 1834, in Gronau mit 300 Sitzplätzen und Dreymann-Orgel (zurzeit feiern wir jeden Sonntag um 10:15 Uhr in Gronau Gottesdienst sowie an drei Sonntagen im Monat zusätzlich um 09:00 Uhr im Gemeindezentrum in Zell) - eine Pfarramtssekretärin (10 Stunden/Woche) - ein Gemeindehaus in Gronau direkt neben dem Pfarrhaus - ein behindertengerechtes Gemeindezentrum in Zell mit Gottesdienstraum - je eine Kindertagesstätte (zweigruppig) in Gronau und Zell für Kinder ab zwei Jahren und - der Gemeindebrief Guckloch. - Wir sind eine lebendige Gemeinde mit vielen ehrenamtlichen und engagierten Mitarbeitern im: - Posaunenchor - Singkreis - Altenbesuchsdienst - Frauenkreis - Männergesprächskreis - Kinder- und Jugendbereich, der von unserem Gemeindepädagogen (0,45 Stelle) unterstützt und geleitet wird: - Jungschar in Gronau - Jugendkreis in Zell - Kindergottesdienste in Gronau und Zell - Jugendmitarbeiterkreis TGM (Teamergemeinschaft Meerbachtal) ab 14 Jahren. Wir freuen uns über eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der: - unsere bestehende Kinder- und Jugendarbeit gemeinsam mit dem Gemeindepädagogen weiterführt - eigene Begabungen und Fähigkeiten einbringt, Bewährtes weiterführt und die Gemeinde durch neue Ideen und Impulse belebt - bereit ist, offen und vertrauensvoll mit allen Ehrenamtlichen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Kirchenvorstand zusammen zu arbeiten - ein gutes Miteinander mit den örtlichen Vereinen pflegt - zeitgemäße und lebendige Gottesdienste gestaltet und versucht, alle Altersgruppen anzusprechen. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung. Mehr Informationen erhalten Sie unter: (unsere Homepage wird im Laufe des Jahres neu gestaltet) Weitere Auskünfte gibt: - Pröpstin für Starkenburg, Pfarrerin Karin Held, Tel.: , Propstei.starkenburg@t-online.de Grüningen, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Hungen, Modus A. Zum zweiten Mal Infrastruktur der Gemeinde Zur evangelischen Kirchengemeinde gehören ca. 900 Gemeindeglieder bei etwa Einwohnern. Grüningen ist Teil der Stadt Pohlheim, kirchlich aber ein selbstständiger Ort. Die Gemeinde, die 8 km südlich von Gießen liegt, hat eine hervorragende Infrastruktur: Es sind 10 Autominuten bis zur A5 (Frankfurt/Kassel), ebenfalls zur A45 (Ruhrgebiet/Hanau, Würzburg, München). Die Arbeitsplätze liegen im Umfeld Gießen, Wetzlar, Frankfurt (50 km). Grüningen, ehemals mit Stadtrechten versehen, wovon die Reste der Stadtmauer und eine Burg zeugen, liegt auf einer Anhöhe am nördlichsten Punkt des germanischen Limes. Die Umgebung ist waldreich und lädt zum Wandern ein, etwa zu den Römerkastellen oder den gut erhaltenen Klosteranlagen (u. a. Arnsburg und Schiffenberg). In Grüningen gibt es einen kommunalen Kindergarten, private Kinderbetreuung (Kinderkrippe), eine Krabbelgruppe, die Grundschule befindet sich im Nachbarort Holzheim (2,5 km), die Adolf-Reichwein-Gesamtschule im Nachbarort Watzenborn-Steinberg (3 km), Gymnasien und andere weiterführende Schulen in Gießen. Zu allen Schulen fahren Schulbusse. Die zahlreichen Vereine der Gemeinde Grüningen bieten eine breite Betätigungspalette für Interessierte (Heimatgeschichte, Chormusik, Allgemeinsport, Volkstanz, um nur einiges zu nennen). Die Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde ist hervorragend. Pfarr-u. Gemeindehaus Das geräumige Pfarrhaus mit 6 Schlafzimmern, Wohnzimmer und Esszimmer, Küche, Bad mit WC und Gäste- WC, große Terrasse und Garten, dazu Amtsräume und Archiv erbaut, liegt ca. 300 m von der Kirche entfernt am Ortsrand mit herrlichem Fernblick zum Taunus, Vogelsberg. Es hat einen direkten Zugang zum Gemeindehaus, das vor 10 Jahren fertig gestellt wurde mit allen notwendigen Einrichtungen für gemeindliche und private Veranstaltungen. Ein großer und ein kleiner Saal machen Parallelveranstaltungen möglich. Das Pfarrhaus kann auch teilgenutzt werden. Der Mietwert wird auf Anfrage vom Dekanat mitgeteilt. Kirche Die unter Denkmalschutz stehende Kirche wurde im 13. Jahrhundert erbaut; sie ist geprägt durch zwei nebeneinander liegende Chorräume, die dem Gebäude eine sehr gute Akustik, auch durch moderne Lautsprecheranlagen verleihen. Die gründliche Renovierung und Restaurierung im Innenraum 1985/86 legte manche wertvolle Zeugnisse aus der Geschichte dieses Gotteshauses frei. Arbeiten am Kirchendach, Neueindeckung und Sanier-ung des Dachstuhls beschäftigen uns derzeit. Gemeindeleben Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes (8 gewählte Mitglieder) ist aus den ehrenamtlichen Mitgliedern gewählt.

50 50 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die evangelische Kirche ist volkskirchlich geprägt; seit etwa 5 Jahren feiern wir den Gottesdienst mit liturgischen Gesängen (Form II). Das Veranstaltungsprogramm ist sehr vielseitig. Neben verschiedenen Gottesdienstmodellen in und außerhalb der Kirche finden in größeren Abständen Themengottesdienste statt. Kinderkirche, Kinderchor und Kinderfilmcafé werden meist von ehrenamtlichen Mitarbeitern durchgeführt. Kreativgruppe, Frauenhilfe, Jugendarbeit, für die das Gemeindehaus zur Verfügung steht, sind ebenfalls ehrenamtlich geleitet. Die Einrichtung des Café Limesstraße greift mit Hilfe von Referenten Themen und Probleme der modernen Gesellschaft auf. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Kirchenmusik. Traditionell findet im Advent ein großes Konzert in Grüningen statt, mit Solisten, Sängern, Chören aus der Gemeinde und dem Dekanat. Zahlreiche weitere Aktivitäten des Kirchenvorstandes und der Kirchengemeinde können über das Internet eingesehen werden. Internetadresse: Zweimal im Jahr erscheint der Gemeindebrief, der von zahlreichen Mitarbeitern gestaltet wird. Unsere Wünsche Der Kirchenvorstand wünscht sich eine Besetzung der Pfarrstelle mit einer/einem kontaktfreudigen Pfarrerin/Pfarrer, die/der eigene Ideen hat und verwirklichen will, unsere bisherigen Initiativen begleitet und Lust hat, in einer selbstständigen Kirchengemeinde weitere Freunde für unsere Arbeit zu gewinnen und auf gutem Grund eine lebendige Gemeinde zu animieren. Unterstützung erfahren Sie: - von einem engagierten Kirchenvorstand - verschiedenen nebenamtlichen Organisten - einer erfahrenen und kreativen Küsterin - einer tüchtigen Pfarramtssekretärin - einer zugeordneten Jugendreferentin des Dekanates - und einem einsatzfreudigen Mitarbeiterteam. Informationen erteilen sehr gerne: - Vorsitzende des Kirchenvorstandes Herr Prof. Dr. Gerhard Giesemann Tel.: Dekanin des Dekanates Hungen, Frau Barbara Alt, Tel.: und - Propst für Oberhessen, Herr Matthias Schmidt, Tel.: Wir freuen uns auf Sie!! Kelkheim, Paulusgemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Kronberg, Modus B. Zum zweiten Mal. Wir, die evangelische Paulusgemeinde, sind die älteste von drei Evangelischen Kirchengemeinden der Stadt Kelkheim/Taunus und suchen aufgrund des Wechsels des bisherigen Stelleninhabers eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der Spaß daran hat, gemeinsam mit unserer Pfarrerin Elisabeth Paulmann und unseren Mitgliedern etwas zu bewegen. Wir sind eine fröhliche Gemeinde, die Gemeinschaft pflegt und gerne neue Ideen aufgreift, um unser gottesdienstliches und gemeindliches Leben in Kelkheim zu bereichern. Falls Sie gerne mit vielen Konfirmanden arbeiten und jugendliche Betreuer zu schätzen wissen, sind Sie bei uns goldrichtig! Im Durchschnitt haben wir Konfirmanden jährlich. Wenn Ihnen eher die Jüngsten aus der Gemeinde am Herzen liegen, können Sie sich in unserer integrativen Kindertagesstätte (7 Gruppen) einsetzen, auch gerne in der Verwaltungsarbeit. Das sind zwei wichtige Schwerpunkte in unserem Gemeindeleben. Wenn Sie eine Idee/Konzept haben, wie wir mehr Ehrenamtliche gewinnen können, so würden wir das begrüßen und wohlwollend diskutieren. Besondere Gottesdienste halten wir gerne. Wir sind sehr froh, dass seit einem Jahr eine Gemeindepädagogin den monatlichen Kindergottesdienst mit viel Erfolg eingeführt hat. Unsere Kirchenmusikerin leitet zurzeit drei Kinderchöre mit Kindern von 3 10 Jahren. Sie spielt sonntags die Orgel, dirigiert den Chor und organisiert Konzerte. Der Flötenkreis und der Posaunenkreis werden von nebenamtlichen Musikern geführt. Zweimal im Monat treffen sich die Seniorinnen und Senioren, die von zwei Ehrenamtlichen bestens begleitet werden. Die Pfarrer wechseln sich so weit als möglich bei den monatlichen Gottesdiensten im Altenheim ab. Nicht zu vergessen ist die Diakoniestation Taunus, die als ggmbh organisiert ist und von den drei Evangelischen Gemeinden in Kelkheim getragen wird. Taufen und Beerdigungen halten sich in der Anzahl fast die Waage, wo hingegen jährlich meist nicht mehr als 5 Trauungen anstehen. Daneben gibt es viele weitere Angebote, die durchs Kirchenjahr bestimmt werden. Die Ökumenische Zusammenarbeit ist solide. Die regelmäßige Arbeit läuft insgesamt gut, für besondere Vorhaben sind wir gewillt finanzielle Mittel bereit zu stellen, damit sie stattfinden können. Insgesamt sind mehr Ideen für viele Bereiche in der Gemeindearbeit da, als später tatsächlich umgesetzt werden können. Wir wissen, dass eine 0,5 Stelle begrenzt ist und sind deshalb sehr an verbindlichen Absprachen interessiert und an einer Pfarrdienstordnung für die beiden Pfarrerinnen/Pfarrer. Wenn gewünscht, können die Pfarrer/innen im ersten gemeinsamen Jahr gerne eine Supervision o. Ä. in Anspruch nehmen. Hier noch ein paar Zahlen und Fakten: Die Stadt Kelkheim ( Einwohner) bietet sowohl eine gute verkehrsmäßige Anbindung an das Rhein- Main-Gebiet als auch einen hohen Freizeitwert durch seine Lage an den Südhängen des Taunus. Im Ort gibt es gute Einkaufsmöglichkeiten; das Main-Taunus-Zentrum ist nur 7 km entfernt. Alle Schulformen sind vorhanden.

51 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 51 Die Paulusgemeinde wurde 1930 gegründet. Es besteht ein 1990 gebautes geräumiges Gemeindezentrum, das neben dem Gottesdienstraum (ca. 90 Plätze mit Erweiterungsmöglichkeiten), weitere Gemeinderäume und mehrere Büroräume unter einem Dach vereint. Für die Pfarrstelle II steht ein eigenes Büro zur Verfügung. Neben der Inhaberin der Pfarrstelle I mit vollem Dienstauftrag sind in der Gemeinde folgende Personen hauptamtlich beschäftigt: eine Gemeindesekretärin (0,75), eine B-Kirchenmusikerstelle (1,0 davon 0,45 in der Nachbargemeinde und 0,10 Dekanat), eine Gemeindepädagogin (0,15) verantwortlich für den Kindergottesdienst; ein Hausmeister für Gemeindezentrum und Kita (1,0), eine Reinigungskraft (0,35). Der Kirchenvorstand ist bei der Suche einer Dienstwohnung behilflich und ist bereit, entstehende Kosten für eine Vermittlung zu bezahlen. Für ein Pfarrerehepaar ist eventuell interessant, dass in der direkten Nachbargemeinde auf Grund der Pensionierung des dortigen Kollegen voraussichtlich Ende 2015/Anfang 2016 eine 1,0 Stelle frei wird. Auskünfte erteilen: - Heide Müssig, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: Pfrn. Paulmann,Tel.: und - Dekan Dr. Fedler-Raupp, Tel.: Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Ev. Bonhoeffer-Gemeinde Rüsselsheim, 0,5 Verwaltungsdienstauftrag (befristet bis 31. Dezember 2019) zur Verwaltung einer Hälfte der 1,0 Pfarrstelle II dieser Gemeinde, Dekanat Rüsselsheim Die Evangelische Bonhoeffer-Gemeinde Rüsselsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer zur gemeinsamen Verwaltung der Pfarrstelle II mit einem halben Dienstauftrag. Rüsselsheim die Stadt im Herzen des Rhein-Main- Gebietes. Kunterbunt, kulturell vielfältig und international lädt sie ein, neue Wege volkskirchlicher Arbeit zu entdekken. Die Stadt bietet alle Schulformen und ist Campusgelände der Hochschule Rhein-Main. Über eine gute Nahverkehr- und Autobahnanbindung sind Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt rasch zu erreichen. Die Bonhoeffer-Gemeinde liegt im Osten der Stadt und verbindet zwei ehemals selbstständige Kirchengemeinden. Sie ist eingebettet in den Kirchengemeindeverband Rüsselsheim. Die Neustrukturierung der Gebäude ist leitendes Thema der Arbeit im Verband. Darüber hinaus ist sie eingebunden in die kooperative Arbeit aller evangelischen Rüsselsheimer Gemeinden (gemeinsame Gottesdienste, Sommerkirche, Konfifreizeit). Die junge Bonhoeffer-Gemeinde umfasst ca Gemeindeglieder und möchte sich dem Aufbau der Mehrgenerationenarbeit widmen und sich dieses Handlungsfeld auf allen Ebenen erschließen. Mehrere Altenwohnanlagen und zwei Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge liegen im Gemeindegebiet. Sie ist vernetzt in der Stadtteilarbeit. Für regelmäßige Veranstaltungen, Gottesdienste und andere Aktivitäten stehen der Gemeinde derzeit zwei Gemeindezentren, eines davon mit integriertem Gottesdienstraum, sowie eine Kirche (mit ca. 500 Sitzplätzen) zur Verfügung. Ca. 100 ehrenamtlich mitarbeitende Menschen gestalten die Gemeindearbeit punktuell oder kontinuierlich mit. Die kirchenmusikalische Arbeit bildet durch den eigenen Kirchenchor neben der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren (Frauenclub, Besuchsdienstkreise, Spielenachmittag) einen eigenen Schwerpunkt. Das Angebot für Kinder umfasst den Bibelbär und das Kaspertheater (für Kinder im Kindergartenalter) sowie die Kinderkulturwoche (für Kinder bis 10 Jahre). Über die Aktivitäten der Gemeinde informiert der vierteljährlich erscheinende Gemeindebrief Gemeindetelegramm. Für die Gemeindearbeit stehen ein Gemeindepädagoge (55 %), eine Sekretärin (16 Std./Woche) sowie ein nebenamtlicher Organist und Chorleiter zur Verfügung. Zwei Hausmeister und zwei Reinigungskräfte kümmern sich um die Gebäude. Wir wünschen uns - eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der die bestehenden Gruppen im Rahmen der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren begleitet und am Aufbau der Mehrgenerationenarbeit kreativ mitwirkt - die/der gerne mit der Kollegin (1,0) und dem Kollegen (0,5) im Team arbeitet und sich im Rahmen ihrer/seiner Gaben und Fähigkeiten in die Gemeinde einbringt - die/der Spaß hat an der Gestaltung besonderer Gottesdienste, z. B. Krabbelgottesdienste oder Thomasmesse - die/der neue Wege der Glaubens- und Bildungsarbeit mit uns ausprobiert. Sofern gewünscht unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an - Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes Frau Silke Götzmann, Tel.: Pfarrerin Heike Hiess, Tel.: Dekan Hohmann, Tel.: oder - Pröpstin Scherle, Tel.: Unterliederbach, 0,5 Pfarrstelle I, Modus C Stadtdekanat Frankfurt am Main, verbunden mit einem zusätzlichem 0,5 Verwaltungsdienstauftrag im Stadtdekanat bis 31. Dezember 2019 Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Wir suchen zur baldmöglichen Besetzung eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. Die Stelle kann eventuell auch mit zwei halben Dienstaufträgen besetzt werden.

52 52 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wo und wer wir sind: Unterliederbach liegt an der westlichen Stadtgrenze Frankfurts mit Blick auf den Taunus. Es hat eine sehr gute Verkehrsinfrastruktur. Der Stadtteil ist geprägt durch einen dörflichen Charakter mit intensivem Vereinsleben und durch die Nähe zu dem Chemiestandort in Frankfurt/Main-Höchst. Die Sozialstruktur ist breit gefächert. Im alten Ortskern sind Handwerksbetriebe angesiedelt, und zum Teil besteht noch Landwirtschaft. Zahlreiche Häuser wurden für die Mitarbeiter der ehemaligen Farbwerke Hoechst errichtet (Mietshäuser, Reihenhaussiedlungen, ein großes Villen- und Einfamilienhausviertel), im Stadtteil sind sozialer Wohnungsbau und multikultureller Hintergrund vorhanden. In Unterliederbach leben viele junge Familien, besonders in den Neubaugebieten. Die Kirchengemeinde hat ca Gemeindeglieder. Sie ist aufgeteilt in 2 Seelsorgebezirke für Besuche und Beerdigungen. Alle übrigen Aufgaben sind gesamtgemeindebezogen und werden in Abstimmung mit der Kollegin aufgeteilt. Es sind 52 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier beschäftigt, davon 43 in den Kindertagesstätten und 5 in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Was uns wichtig ist und was wir bieten: Kinder- und Jugendarbeit: - 2 Kindertagesstätten (Altersstruktur 0-10 Jahre) - Offene Kinder- und Jugendarbeit im Treffpunkt und im Jugendcafé im Turm - Jungschar und Kinderfreizeit - Kindergottesdienst, Kindersamstag und ökumenischer Kinderbibeltag. Kirchenmusik (Sitz des Propsteikantors): - Kantorei Unterliederbach und Höchst - Anspruchsvolle musikalische Darbietungen - Kinderchöre. Seniorenarbeit: - Frauenhilfe - Seniorenausflüge - Gymnastik - Senioren-Geburtstagsfeier. Die Kirchen: - Barocke Dorfkirche von 1716 mit vorreformatorischen Ursprüngen mit abgeschlossenem und idyllischem Kirchgarten, 150 Sitzplätze - Stephanuskirche von 1964, variable Bestuhlung bis 500 Sitzplätze mit neuer Orgel von Die umgebende Parkanlage am Liederbach wird für Veranstaltungen im Freien genutzt. Ein modernes Gemeindezentrum in der Stephanuskirche mit - mehreren Gruppenräumen - Gemeindebüro mit Sekretärin (1/2 Stelle) - Hausmeister (Teilzeit). Ein großzügiges, freistehendes Pfarrhaus, Baujahr 1928: - separater Amtsbereich - ansprechendes Gartengrundstück - guter Zustand - der aktuelle Mietwert ist beim Evangelischen Stadtdekanat zu erfragen. Ein funktionierendes Gemeindeleben in gewachsenen Strukturen mit einer Vielzahl weiterer Aktivitäten und Gruppen. Wir sind offen für neue Ideen und neugierig auf Ihre Schwerpunkte und Stärken. Beschreibung des übergemeindlichen Stellenanteils: Alternativer Gottesdienst: - monatlich sonntags um 11:00 Uhr mit thematischer Ausrichtung, modernem geistlichen Liedgut und parallelem Kindergottesdienst - Gestaltung zusammen mit einem engagierten und erfahrenen Team und kleinem Chor von bislang jeweils 8 10 Personen - Der Gottesdienst soll in die Region des Frankfurter Westens (ehemaliges Dekanat Höchst) ausstrahlen. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit und eine Vernetzung mit umliegenden Gemeinden sind daher unbedingt erforderlich Glaubenskurse: - Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für eine breite Zielgruppe im Frankfurter Westen zur Auseinandersetzung mit Inhalten und Fragestellungen christlichen Glaubens in einem dialogischen Kontext - Freie Gestaltungsmöglichkeit und kreative Begleitung. Konfirmandenarbeit: - Im Frankfurter Westen jährlich KonfirmandInnen - Koordination übergemeindlicher Angebote wie Gottesdienste und Konfirmanden-Tage - Unterstützung durch Gemeindepädagogen und Konfi-Teamer ist vorhanden. Beratung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen und der Gemeinden des Frankfurter Westens bei Fragen alternativer Gottesdienste und des Gemeindeaufbaus. - Erfahrung mit verschiedenen Modellen des Gemeindeaufbaus wünschenswert - Die übergemeindliche Arbeit wird vom zuständigen Prodekan im Stadtdekanat begleitet. Was wir uns von Ihnen wünschen: - Bereitschaft und Fähigkeit zu vielfältigen Gottesdienstformen - ansprechende theologische Arbeit für verschiedene Zielgruppen - offenes und herzliches Zugehen auf Menschen

53 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 53 - sensible Personalführung für die Zusammenarbeit mit Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen - Organisationsfähigkeit - Interesse an engagierter Kinder- und Jugendarbeit - kreative Ideen in der Erwachsenenarbeit mit Engagement für theologische und gesellschaftspolitische Erwachsenbildung - kooperative und gute Zusammenarbeit mit der Kollegin sowie mit dem Kirchenvorstand - Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde vor Ort - Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den evangelischen Nachbargemeinden - Bereitschaft zum überkonfessionellen und interreligiösen Denken Auskünfte erteilt: - Pröpstin für den Propsteibereich Rhein-Main Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Wingershausen, Dekanat Schotten, 1,0 Pfarrstelle, Modus B. Zum zweiten Mal Die drei Kirchengemeinden Eschenrod (462), Wingershausen (255) und Eichelsachsen (483 Gemeindeglieder) suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die/der/das sich auf das Landleben im Naturpark Hoher Vogelsberg einlassen und seine Reize genießen will. Hier finden Sie im Umkreis von wenigen Kilometern viele Sport- und Freizeitmöglichkeiten: Wandern und Skifahren, Wassersport und das gut ausgebaute Netz des Vulkanradwegs. Unser Gemeindeleben: - aktives kirchliches Leben in allen 3 Gemeinden - engagierte Kirchenvorstände und eine große Anzahl Ehrenamtlicher - 2 Sonntagsgottesdienste im Wechsel in den 3 Gemeinden mit immer gutem Besuch - gemeinsame Gottesdienste zu verschiedenen Anlässen und Zeltgottesdienste bei örtlichen Vereinsfeiern - Familien- und musikalische Gottesdienste - Prädikantinnen/Prädikanten und Lektorinnen/Lektoren im Kirchspiel und den Nachbargemeinden - Zusammenarbeit mit Pfarrerinnen und Pfarrern verschiedener Nachbargemeinden. Sie werden unterstützt - Küsterin/Küster, C- Kirchenmusiker, Posaunenchorleiter, Organisten, Reinigungskräfte - zwei gut eingearbeitete Gemeindesekretärinnen (zusammen 6,5 Std.) - einschließlich Erstellung des Gemeindebriefes für 2 Monate - Die Gemeinden sind der Ev. Regionalverwaltung Wetterau in Nidda angeschlossen. Unsere Gruppen und Kreise Kirchenchor, Posaunenchor, Flötengruppe, Kindergottesdienst, Jungschar, Familiengottesdienst-Kreis, monatliches Frauenfrühstück, Mitarbeiterkreise. Unsere Dörfer Die drei Ortsteile der Stadt Schotten (5 7 km von der Kernstadt) liegen aufgereiht im Eichelbachtal jeweils nur 1 2 km voneinander entfernt. Vor Ort gibt es noch einige Landwirtschaftsbetriebe und mittelständische Unternehmen. Viele Einwohner finden heute ihre Arbeit in den Städten, wie Friedberg (35 km), Gießen (40 km) und Frankfurt (65 km entfernt). In allen drei Dörfern herrscht eine intakte Dorfgemeinschaft, die sich auch in einem regen Vereinsleben widerspiegelt. In Eschenrod befindet sich ein kommunaler Kindergarten, der von Kindern aller drei Gemeinden besucht wird. Folgende Schulen sind gut zu erreichen: Grundschulen in Schotten und Rainrod, Gesamtschule und Schule für Lernhilfe in Schotten, gymnasiale Oberstufen in Nidda (15 km) und Laubach (18 km). Unsere Kirchen: Die Kirchen in unseren 3 Gemeinden sind in einem aktuell renovierten Zustand. - Eichelsachsen erbaut Wingershausen erbaut Eschenrod erbaut 1920 Unsere Gemeindehäuser: In allen drei Orten gibt es gut nutzbare gemeindeeigene Räume in unterschiedlichen Größen, die gemeinschaftlich genutzt werden. In Wingershausen und Eschenrod gibt es jeweils ein gut eingerichtetes Büro. Das Pfarrhaus: Das 1911 erbaute attraktive Pfarrhaus liegt direkt unterhalb der Kirche in Wingershausen in einem malerischen Hof, umgeben von einem großen Garten. Das Haus umfasst zwei Etagen mit einer Wohnfläche von 187 m² (Mietwert: 2,75 pro m²). Zukunftsplanung: Es ist geplant, in der nächsten Wahlperiode die Kirchenvorstände zu fusionieren. Unsere Wünsche: Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, gerne mit Familie, die/der in unseren Gottesdiensten Tradition und neue Formen miteinander verbindet. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der einen Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit setzen möchte, um Kinder und Jugendliche zu begeistern. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der unsere Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet, auf sie zugeht und ansprechbar ist. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

54 54 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Auskünfte erteilen gerne - für den KV Eschenrod: Karl-Heinz Berck Tel.: für den KV Wingershausen: Helmut Klaus Tel.: für den KV Eichelsachsen: Ursula Fischer Tel.: sowie - Dekan Wolfgang Keller in Schotten Tel.: und - Propst für Oberhessen Matthias Schmidt Tel.: Wöllstein, 1,0 Pfarrstelle I, Modus B, und 0,5 Pfarrstelle II, Modus C, Dekanat Wöllstein. Die Besetzung der Pfarrstelle II erfolgt durch die Kirchenleitung. Zum zweiten Mal. In der evangelischen Kirchengemeinde in Wöllstein mit den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Gumbsheim und Volxheim sind 1,5 Pfarrstellen neu zu besetzen, da unser langjähriger Pfarrer inzwischen im Ruhestand ist. Die Stelle, die bis dahin Wöllstein und Gumbsheim umfasste, wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2015 auf 1,5 Stellen erweitert, da die Ev. Kirchengemeinde Volxheim hinzukam. Wo sind wir? Die drei unmittelbar benachbarten Kirchengemeinden liegen im Westteil von Rheinhessen, einer durch Weinberge geprägten Landschaft mitten im Rheinhessischen Hügelland, der sogenannten rheinhessischen Schweiz mit reichhaltigem Freizeitangebot, zwischen den Kreisstädten Bad Kreuznach (ca. 6 km) und Alzey (ca. 12 km). Mainz und Wiesbaden sind über die nahe gelegene A 61 von Wöllstein aus in einer halben Stunde gut zu erreichen. Wöllstein, mit Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung, ist ein Grundzentrum mit verschiedenen Ärzten, zwei Kindergärten, Grundschule und Realschule sowie sehr guten Einkaufsmöglichkeiten. Weiterführende Schulen befinden sich in großer Vielfalt in Alzey und Bad Kreuznach sowie im nahe gelegenen Wörrstadt und Sprendlingen. Die ausgeschriebenen Pfarrstellen (1,5 Stellen) umfassen die benachbarten Kirchengemeinden Wöllstein, Gumbsheim und Volxheim. Wöllstein hat ca Gemeindeglieder. Der Gottesdienst nimmt eine zentrale Stelle in unserem Gemeindeleben ein. Den Gottesdienst feiern wir wöchentlich, zurzeit einmal im Monat als meditativen Abendgottesdienst. Nach den Vormittagsgottesdiensten laden wir regelmäßig zum Kirchencafé ein. Monatlich wird zusätzlich ein Gottesdienst im ortsansässigen Pflegeheim gefeiert. Auch der Kindergottesdienst mit dem Kindergottesdienstteam ist eine feste Einrichtung in unserer Kirchengemeinde. Der Singkreis und der Posaunenchor bereichern besonders die festlichen Gottesdienste. Unsere Kirche mit sehr gut gepflegtem Kirchgarten wurde im Jahr 1990/91 renoviert und wird von einer sehr engagierten Küsterin betreut. Zurzeit übernehmen die Mitarbeiterinnen des Besuchsdienstkreises gemeinsam mit dem Pfarrer die Geburtstagsbesuche. Wir freuen uns, dass es in unserer Gemeinde einen ökumenischen Bibelgesprächskreis und eine kleine Gemeindebücherei gibt. Alle Gruppen treffen sich in unserem Gemeindehaus, das gleich neben dem Pfarrhaus liegt. Eine Gemeindesekretärin unterstützt unseren Pfarrer mit aktuell 5 Arbeitsstunden pro Woche. Neugierig sind wir auf die Ideen, die Sie mit in unsere Gemeinde bringen möchten Gumbsheim liegt in unmittelbarer Nähe zu Wöllstein (1 000 m) und ist die kleinste der drei Gemeinden mit 600 Einwohnern, von denen fast die Hälfte der evangelischen Kirche angehören. Hinter dem Ort beginnt ein großes zusammenhängendes landwirtschaftliches Gebiet, das durch sein ausgebautes Wegenetz sehr beliebt ist bei Radfahrern, Joggern, Reitern und Hundebesitzern. Gumbsheim hat eine Kirche, die 1874 erbaut wurde, mit einem Kirchgarten und einem schönen Vorplatz mit einem alten Lindenbaum, der nach manchen Gottesdiensten zum Verweilen einlädt. Kirche und Garten werden von einem sehr engagierten Küsterehepaar gepflegt. Die regelmäßigen Gottesdienste finden am 1. und 3. Sonntag im Monat statt, besondere Gottesdienste, wie z. B. Konfirmation, Himmelfahrtsgottesdienst am Brunnen, Heiligabend usw. werden musikalisch vom ortsansässigen Männergesangverein mitgestaltet. Geburtstagsbesuche machen der Pfarrer und die sechs Mitglieder des Kirchenvorstands nach Absprache. Volxheim ist mit seinen rund 550 Gemeindegliedern eine sehr aktive Gemeinde, die sich auf den regelmäßigen wöchentlichen Gottesdienst freut. Einmal im Monat feiern wir den Gottesdienst am Samstagabend. Unsere 200 Jahre alte Kirche befindet sich nach der Innenrenovierung im Jahr 2000 und aktueller Dach- und Heizungserneuerung, Glockensanierung und Orgelrestaurierung, in bester Verfassung. Wir dürfen uns über einen aktiven Frauenchor freuen, der neben dem traditionellen auch das moderne Liedgut (Taizé, Gospel) pflegt und an hohen kirchlichen Feiertagen, Konfirmation und Jubelkonfirmation die Gottesdienste bereichert. Kirchenvorstand und Chor organisieren einmal im Jahr ein Gemeindefest in Form eines Kirchencafés.

55 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 55 Unseren Gemeindegliedern wird derzeit ab dem 70. Geburtstag von Vertretern des Kirchenvorstands gratuliert. Viermal im Jahr geben wir unseren Gemeindebrief heraus, den unser Pfarrer mit einem Grußwort bereichert. Wen suchen wir? Wir wünschen uns zwei Pfarrerinnen/Pfarrer: - die auf Menschen zugehen können und sie seelsorgerlich begleiten - die sich mit eigenen Ideen in unseren Gemeinden einbringen. Was sonst noch zu erwähnen wäre! Die Zusammenarbeit mit dem Dekanat ist sehr gut, was sich zum Beispiel im regelmäßigen Einsatz von Prädikantinnen und Prädikanten, in der Dekanatskirchenmusik und Jugendarbeit sowie den Angeboten der Fachstellen und einer guten Kooperation der Pfarrerinnen und Pfarrer zeigt. Unsere Kirchenvorstände sind aktiv, mögen ihre Traditionen und sind zugleich Neuerungen gegenüber aufgeschlossen. Wir, die drei Kirchenvorstände haben eine große Bereitschaft für eine gute Zusammenarbeit und möchten Sie tatkräftig bei Ihrer Arbeit in unseren Gemeinden unterstützen. Das Pfarrhaus In Wöllstein befindet sich in ruhiger Lage, am Bach, direkt neben dem Gemeindehaus, das geräumige Pfarrhaus mit schön eingewachsenem Garten und Terrasse. Das zweigeschossige, vollunterkellerte Pfarrhaus mit großer Doppelgarage ist freistehend und verfügt über 188,58 m² Gesamtfläche, von denen 46,87 m² auf zwei Amtsräume mit separatem Zugang entfallen (Amtsbereich). Küche und ein großzügiger Wohn-Essbereich sowie ein Gäste-WC befinden sich im Erdgeschoss, drei weitere Zimmer, ein Bad und Balkon im Obergeschoss des Hauses (Privatbereich 141,71 m²). Der zu versteuernde Mietwert beträgt aktuell 657,03 Euro inkl. Garage und wird bei Einzug neu berechnet. Haben Sie Lust, uns kennenzulernen? Wir freuen uns auf Sie! Ansprechpartner: Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: - für Wöllstein: Anja Reinert-Henn, Tel.: für Gumbsheim: Heike Schultheiß-Schröder, Tel.: für Volxheim: Walter Helwig, Tel.: Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: Komm. Dekanin Monika Reubold, Tel.: Präses Herbert Emrich, Tel.: ,5 Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (AKH) im Evangelischen Dekanat Mainz. Zum zweiten Mal. Das Ev. Dekanat Mainz sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die AKH- Stelle. Die Besetzung erfolgt zur Inhaberschaft bis zum 31. Dezember Die Stelle ist als Pfarrstelle für Hospiz- und Trauerseelsorge konzipiert, der Aufgabenzuschnitt kann sich verändern. Ein Schwerpunkt ist die Hospizarbeit; ambulantes und stationäres Hospiz sind dabei in Trägerschaft der Mainzer Hospizgesellschaft e.v., die ein wichtiger Partner innerhalb des Arbeitsfeldes ist. Das stationäre St. Christophorus-Hospiz befindet sich in Mainz-Drais (8 Einzelzimmer). Zu den Aufgaben dort gehören die seelsorgliche Begleitung der Sterbenden und ihrer Angehörigen, Abendmahlsfeiern am Krankenbett, Aussegnung auf Ruf (Rufbereitschaft), Andachten, Gottesdienste, Seelsorge im Team und Kontakt zu den Ehrenamtlichen. Die Arbeit ist eingebunden in ein interdisziplinäres Team aus Pflegekräften, Medizinern und Therapeuten und umfasst die regelmäßige Teilnahme an der wöchentlichen großen Übergabe und den monatlichen Team- und Supervisionssitzungen und wechselnder Gestaltung des Abschiedsrituals im Mitarbeitendenkreis. Für die katholischen Gäste steht ein katholisches Pfarrteam zur Verfügung, die ökumenischen Kontakte sind gut. Im ambulanten Hospiz geht es um die Begleitung der im Mainzer Modell verbundenen allgemeinen (AHPV) und spezialisierten (SAPV) Hospiz- und Palliativversorgung. Dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an der wöchentlichen großen Übergabe, Gestaltung regelmäßiger Abschiedsrituale für das interdisziplinäre Team, selten Hausbesuche bei Patientinnen und Patienten und Kontaktpflege zu Gemeindepfarrämtern und Altenseelsorge. Die Gestaltung einzelner Kursabschnitte für Hospizhelferinnen und -helfer im ambulanten wie stationären Bereich geschieht in enger Absprache mit der Bildungsbeauftragten der Hospizgesellschaft. Ein weiterer Aufgabenbereich, der weiterentwickelt werden soll, ist die die vernetzende Trauerarbeit und Trauerbegleitung. Bislang gehören dazu u.a. die Mitgestaltung des jährlichen ökumenischen Gedenkgottesdienstes des Hospizes, gemeindeübergreifende Trauereinzelgespräche, die Mitarbeit im offenen Trauercafé Horizont und Schulungen. Die Mitarbeit im Netzwerk Trauer in Mainz soll die Vernetzung fördern durch regelmäßige Treffen, Planung von zwei bis drei Veranstaltungen pro Jahr in Absprache mit der katholischen Cityseelsorge und unterschiedlichen Partnern aus dem Netzwerk sowie die Mitarbeit beim Tag des Friedhofs im November. Durch die AKH-Stelle ist das Ev. Dekanat Mainz Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Hospiz der EKHN, dort ist eine Mitarbeit erwünscht.

56 56 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Erforderlich sind zwei Zusatzqualifizierungen in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP). Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Weitere Voraussetzung ist ein Kurs in Gruppenleitung zur Ausbildung von Ehrenamtlichen (kann auch berufsbegleitend absolviert werden). Erfahrungen in der Klinik-, Alten- oder Hospizarbeit sind erwünscht. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: - Dekan Andreas Klodt, Tel , - Präses Dr. Birgit Pfeiffer, Tel , - Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel , - Die bisherige Stelleninhaberin, Pfarrerin Helga Nose, Tel ,5 Pfarrstelle für Altenseelsorge im Ev. Dekanat Vogelsberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt Im ländlich geprägten Gebiet des Ev. Dekanats Vogelsberg ist die demografische Entwicklung gravierender als im Bundesdurchschnitt. Prognostiziert ist ein überproportional steigender Anteil von älteren Menschen bei gleichzeitigem Rückgang der Gesamtbevölkerung. Die bisherige Infrastruktur (Post- und Bankfilialen, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien etc.) wird sich nicht aufrechterhalten lassen. Damit entfallen nicht nur Versorgungs-, sondern auch Kontaktmöglichkeiten vor allem für die ältere Bevölkerung. Dieser Situation möchten wir als Kirche aktiv begegnen. Mit der zu besetzenden 0,5 Pfarrstelle für Altenseelsorge wollen wir eine seelsorgerliche Dorfentwicklung durch Vernetzung und Beratung vorantreiben. Ältere Menschen und ihre Angehörigen sollen in ihrem Anliegen, zuhause alt zu werden, Unterstützung finden, z. B. durch - Beratung und Begleitung der Kirchengemeinden, - die Initiierung, Stärkung und Begleitung modellhafter Unterstützungsstrukturen in den Dorfgemeinschaften, - Ausbau und Stärkung vorhandener Nachbarschaftshilfe und Besuchsdienste, - überörtlichen Austausch und gegenseitiges Lernen von Initiativen und Projekten der professionellen und ehrenamtlichen Altenarbeit. Zur Begleitung der Stelle soll ein Beirat gebildet werden, der an der Auswahl der zu unterstützenden Orte und Projekte zur seelsorgerlichen Dorfentwicklung beteiligt ist. Im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung ist uns die Zusammenarbeit der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers mit nichtkirchlichen Partnern (Vereinen, Verbänden, Ortsbeiräten, etc.) wichtig. Perspektivisch wird diese Pfarrstelle spätestens zum 1. Januar 2019 mit einem gesamtkirchlichen 0,5 Stellenanteil Altenseelsorge verbunden, so dass dann als weiterer Schwerpunkt eine Anbindung an stationäre Einrichtungen hinzukommt. Damit wird es möglich sein, sowohl Bewohnerin/Bewohner als auch Personal seelsorgerlich und spirituell zu begleiten. Wir wünschen uns deshalb eine Bewerberin/einen Bewerber, die/der bereit ist, dies bereits bei der zunächst 0,5 Stelle im Blick zu haben und diese entsprechend konzeptionell weiterzuentwickeln. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der dazu beiträgt, dass Alte und Junge an der Zukunft arbeiten und ihr Leben im Rahmen der Möglichkeiten und unter den bestehenden Herausforderungen gestalten. Neben Gemeindeerfahrung im ländlichen Raum sind Kenntnisse in der Gemeinwesenarbeit erforderlich. Diese können in den ersten Amtsjahren berufsbegleitend erworben werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: - Dekan Stefan Klaffehn, Tel.: 06641/ Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung Friedberg, Tel.: 06031/62950 Das Evangelische Dekanat Oppenheim sucht schnellstmöglich eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (75 %-Stelle, 29,25 Wochenstunden, 50 % unbefristet und 25 % befristet bis 31. Dezember 2018) für die Freizeitenarbeit im Evangelischen Dekanat sowie die Kinder- und Jugendarbeit in der Kirchengemeinde Oppenheim. Das Evangelische Dekanat Oppenheim bietet Nähe zum Rhein-Main-Gebiet und Rhein-Neckar-Raum mit sehr guter Infrastruktur (Verkehr, Einkaufen, Kultur) und hat gleichzeitig einen hohen Freizeitwert. Wir wünschen uns: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; - Kooperations- und Teamfähigkeit; - kreative und musikalische Fähigkeiten (z.b. Gitarre, Gesang); - vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - die Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß weiterzugeben. - 0,5 Stellenanteil im Dekanat: Gesamtverantwortung für den Bereich der Kinder- und Jugendferienfreizeitarbeit im Dekanat sowie die Qualifizierung von Ehrenamtlichen in diesem Bereich;

57 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 57 - selbstständige Leitung von Kinder- und Jugendferienfreizeitenangeboten; Leitung des Arbeitskreises Freizeiten (ehrenamtlicher Mitarbeitendenkreis) mit Gewinnung, Ausbildung und Beratung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden Planung und Durchführung von Fortbildungsseminaren und Treffen; - Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Freizeitenteams im Rahmen der Arbeit des Arbeitskreises Freizeiten (ca. 3 Freizeiten pro Jahr); - Entwicklung von Projekten ortsnaher Ferienfreizeitangebote und Zusammenarbeit mit örtlichen Anbietern; - Finanzplanung und -überwachung des Bereiches Kinder- und Jugendfreizeiten. - 0,25 Stellenanteil in der Kirchengemeinde Oppenheim: Projektarbeit zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen in den Bereichen Kindergottesdienst, Konfirmandenarbeit, Jugendgruppenarbeit und für den Gemeindejugendausschuss. Insbesondere: Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen. Beratung und Begleitung des Gemeindejugendausschusses. Wir bieten: - ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit viel Gestaltungsspielraum; - Unterstützung durch einen großen Kreis von hauptund ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - ein Büro im Haus des Dekanats; - Kleinbus und großes Materiallager; - Unterstützung durch den Kirchenvorstand und den Dekanatssynodalvorstand; - Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche und der Führerschein B werden vorausgesetzt. Bei gleicher Eignung werden Menschen mit Behinderung bevorzugt berücksichtigt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KDO). Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 5. März 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Oppenheim, Am Markt 10, Oppenheim. Auskünfte erteilt gerne Dekan Michael Graebsch, Tel Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg sucht für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogisch-diakonischer Qualifikation (50 %-Stelle) Die gemeindepädagogische Arbeit ist eingebunden in die Dekanatskonzeption für die Stadt Hachenburg. Einsatzorte sind die Ev. Kirchengemeinde Altstadt (ca Gemeindemitglieder) und die Ev. Kirchengemeinde Hachenburg (ca Gemeindemitglieder). Wir wünschen uns: - Erfahrung und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; - Unterstützung des kirchlichen Auftrages der Verkündigung und Glaubensweitergabe Stärkung junger Menschen im christlichen Glauben; - Bereitschaft zur Arbeit in zwei Kirchengemeinden mit gestalterischer und konzeptioneller Entwicklung der Arbeit mit Jugendlichen und Kindern; - Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - Kooperationsbereitschaft mit dem Regionalteam der Pfarrer/innen und Dekanatsmitarbeitenden, dem CVJM, dem Familienzentrum der Ev. Kirchengemeinde Hachenburg und der kommunalen Jugendarbeit, Vernetzung mit den Gemeindepädagog/innen und der Ev. Jugend im Dekanat. Wir bieten Ihnen: - Mitarbeit in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in zwei lebendigen Gemeinden; - Zusammenarbeit mit der Konfirmandenarbeit und der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Dekanatsebene; - jeweils ein Gemeindehaus; - Büro und Arbeitsmittel; - Vergütung nach KDO. Wir erwarten: - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche; - Besitz eines Führerscheins Klasse B 3. Ortsansässigkeit ist wünschenswert. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen steht zur Verfügung: - Dekan Martin Fries, Tel.: , martin.fries.dek.badmarienberg@ekhn-net.de Bewerbungen werden bis 15. März 2015 erbeten an: Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, Dekanatssynodalvorstand, Herr Bernhard Nothdurft, Präses, Neustraße 42, Westerburg.

58 58 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das Evangelische Dekanat Hungen sucht zum baldmöglichst eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen für eine 100 %-Stelle (39 Wochenstunden) als Vertretung während Mutterschutzund ggf. Elternzeit Der Arbeitsbereich umfasst zu 50 % die Schulbezogene Jugendarbeit an der Integrierten Gesamtschule Hungen (ca Schüler/innen) und daneben mit 27,5 % Projektarbeit im Dekanat und mit 22,5 % Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Hungen. Fortzuführen sind an der Gesamtschule die Angebote zur Pausengestaltung in schuleigenen Räumen, Projekttage zum Sozialen Lernen, Begleitung von Mediationsmodellprojekten (Streitschlichter) in Kooperation mit dem Kollegium, die Planung und Durchführung von freizeitpädagogischen Angeboten, die Mitwirkung bei Gottesdiensten für unterschiedliche Zielgruppen und die Entwicklung spiritueller Angebote. Erwartet wird auch seelsorgerliche Beratung und Begleitung und Einzelhilfe in schwierigen Lebenslagen und Krisen. Ein Kooperationsvertrag mit der Schule regelt die Rahmenbedingungen der Arbeit. Im Dekanat ist das Engagement bei übergemeindlichen Veranstaltungen wie Dekanatskonfi-Tagen, Dekanatskinderkirchentag, Mitarbeiterschulungen und Projektarbeit gefragt. In der Kirchengemeinde gehört die Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten und besonderen Projekten zum Aufgabenbereich, außerdem die Begleitung eines Jugendtreffs und der Kindergruppe Kids-Time bzw. die Gewinnung und Anleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden. Ein gut ausgestattetes Gemeindehaus steht zur Verfügung. Wir wünschen uns eine Bewerberin oder einen Bewerber, die/der Interesse hat, in einem interessanten Arbeitsfeld auf dem Vorhandenen aufzubauen und Bewährtes fortzuführen. Zwei Dekanatsjugendreferentinnen (je 0,5) mit gemeindepädagogischen Stellenanteilen in anderen Regionen des Dekanats freuen sich auf die Zusammenarbeit im Team und unterstützen bei der Einarbeitung. Ein Arbeitsraum steht im Dekanatsbüro zur Verfügung. Wir bieten eine Tätigkeit mit viel Eigenverantwortung in einem volkskirchlich geprägten Umfeld. Für eine Bewerberin oder einen Bewerber, die/der fachlich kompetent, offen, ideenreich und initiativ auf Kinder und Jugendliche, aber auch auf deren Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte zugehen kann, bieten sich viele Begegnungsmöglichkeiten, in denen zeichenhaft christliches Miteinander praktiziert und thematisiert werden kann. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche setzen wir voraus. Die Vergütung erfolgt nach der KDO. Die Fahrerlaubnis für PKW ist erforderlich und ermöglicht die dienstliche Nutzung des dekanatseigenen Kleinbusses. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekanin Barbara Alt, Tel , ev.kirchengemeinde2.hungen@ekhn-net.de, - Gemeindepädagogin Ulli Müller, ulli.mueller@evjuhu.de, - Dekanatsjugendreferentinnen Claudia Dörfler, claudia.doerfler@evjuhu.de und - Yvonne Follert, Tel , yvonne.follert@evjuhu.de sowie für die Kirchengemeinde Hungen: - Pfarrer Marcus Kleinert, Tel , ev.kirchengemeinde.hungen@ekhn-net.de. Bewerbungen (auch per ) richten Sie bitte bis zum 4. März 2015 an das Evangelische Dekanat Hungen, Ludwigsburg 1, Lich, ev.dekanat.hungen@ekhn-net.de. Das Evangelische Dekanat Bad Schwalbach sucht zum 1. Mai 2015 oder später für die Jugendarbeit eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Diakonin/Diakon (FH) oder Sozialpädagogen/ Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer und religionspädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle unbefristet) für den Schwerpunkt Konfirmandenarbeit Das Evangelische Dekanat Bad Schwalbach ist überwiegend ländlich geprägt. Die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter wird in Kirchengemeinden des Dekanats die Jugendarbeit unterstützen und gestalten. Die beteiligten Kirchengemeinden wollen ihren Konfirmanden in der Konfirmandenzeit und besonders auch nach der Konfirmandenzeit jugendorientierte Veranstaltungen anbieten. Dekanat, Kirchengemeinden und die beteiligten Pfarrer/innen haben sich ausdrücklich um diese zusätzliche Stelle bemüht und wollen diese Arbeit nachhaltig unterstützen. Wir erwarten: - Motivationsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - Freude an der Arbeit im Team der Hauptamtlichen und Nebenamtlichen in der Kirchengemeinde und im Dekanat und an der Zusammenarbeit mit nebenamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen für die Konfirmandenarbeit und Jugendarbeit; - Beratungskompetenz im pädagogischen Bereich; - Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung; - Fahrerlaubnis für PKW und ein eigenes Fahrzeug.

59 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 59 Arbeitsschwerpunkte sind: - Thematische Mitarbeit im Konfirmandenunterricht; - Gewinnung und Förderung Ehrenamtlicher; - Entwicklung und Leitung von Konfirmanden- und Jugendprojekten in den Gemeinden; - Verknüpfung der Arbeit in den Gemeinden mit der Dekanatsjugendarbeit; - Mitwirkung an übergemeindlichen Jugendangeboten (z.b. Konfi-Tag, Jugendfreizeit); - Betreuung und Schulung eines festen Mitarbeitendenstammes in der gemeindlichen und übergemeindlichen Konfirmanden- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der Dekanatsjugendreferentin. Wir bieten: - Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem noch jungen Arbeitsfeld mit der Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen; - eine motivierte Jugendvertretung; - regelmäßige Teamtreffen aller hauptamtlich Mitarbeitenden für den Bereich Jugend im Dekanat; - engagierte Mitarbeitende im Dekanat und in den Gemeinden; - einen Dekanatssynodalvorstand, der die Arbeit unterstützt; - einen Arbeitsplatz in den Räumen des Dekanats. Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche und eine Identifikation mit ihren Zielen wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDO (E9). Ihre Bewerbung richten Sie bitte baldmöglichst, spätestens bis 31. März 2015 an: Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, Aarstraße 44, Taunusstein. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Dekanatsjugendreferentin Connie Gutenstein ( ), Dekan Klaus Schmid ( ) und Pfarrer Dr. Jürgen Noack (stellv. Dekan, ). Auslandsdienst in Jerusalem/Israel Für den Auslandspfarrdienst mit Dienstsitz in Jerusalem sucht die Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung insbesondere für die Leitung des Studienprogramms Studium in Israel zum 1. Februar 2016 für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Studienleiterin/einen Studienleiter/ein Studienleiterehepaar. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt auf der wissenschaftlichen und pastoralen Arbeit mit Studierenden der Theologie sowie mit jungen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und Pfarrerinnen/Pfarrern in Fortbildung. Dabei steht die interreligiöse Begegnung, speziell das christlich-jüdische Gespräch im Zentrum; hinzu kommen biblische Archäologie und Landeskunde. Der/dem Stelleninhaber/in obliegt - die Leitung des Studienprogramms von Studium in Israel an der Hebräischen Universität (inkl. Begleitprogramm) sowie der dazugehörigen Fortbildungsarbeit, - die Mitwirkung an Seminaren des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes (DEI), 15 % Stellenanteil, - die Kontaktpflege zu christlichen, jüdischen und muslimischen Wissenschaftler/inne/n und einschlägigen Institutionen, - die Mitwirkung an der pastoralen Arbeit im Rahmen von Evangelisch in Jerusalem. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und ausgewiesener akademischer Qualifikation (in der Regel Promotion oder auch Habilitation). Unerlässlich sind sehr gute Kenntnisse des Neu - hebräischen (Ivrith) sowie gute Englischkenntnisse und Vertrautheit mit dem christlich-jüdischen Gespräch. Wünschenswert sind darüber hinaus Lehrerfahrungen an einer Hochschule und Kontakte zu einer der Theologischen Fakultäten in Deutschland. Die Dienstaufsicht liegt beim Propst in Jerusalem; die fachliche Begleitung nimmt Studium in Israel wahr. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Die Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen finden Sie unter bitte geben Sie dazu die Kennziffer 2071 an. Über das Studienprogramm informiert Für weitere Informationen stehen Ihnen OKR Martin Pühn ( ; martin.puehn@ekd.de) sowie Frau Schimmel ( ; susanne.schimmel@ekd.de) zur Verfügung; speziell zum Studienprogramm auch der Vorsitzende des Arbeitskreises, Prof. Dr. Bernd Schröder ( ; bernd.schroeder@studium-in-israel.de). Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Ökumene in Verbindung zu setzen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. April 2015 an: Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung Geschäftsführung c/o Kirchenamt der EKD Postfach Hannover Eine Aufgabe im Ruhestand Das Kirchenamt der EKD sucht für überwiegend in Tourismusregionen liegende mit der EKD verbundene internationale deutschsprachige Gemeinden und Pfarrämter Pfarrer und Pfarrerinnen, die in ihrem Ruhestand pfarramtliche Aufgaben übernehmen möchten.

60 Es handelt sich um folgende Stellen: - Algarve/Portugal vom Porto/Portugal vom (mit Schulunterricht) - Mallorca/Spanien vom Fuerteventura/Spanien vom Gran Canaria/Spanien vom Lanzarote/Spanien vom Teneriffa-Nord/Spanien vom Montebello/Spanien vom Bilbao/Spanien vom (mit Schulunterricht) - Arco/Italien Ostern Rhodos/Griechenland vom Kreta/Griechenland vom Nizza/Frankreich vom Malta vom Alanya/Türkei vom Heviz/Ungarn vom Belgrad/Serbien vom Amman/Jordanien vom Lemesos/Zypern vom Hurghada/Ägypten vom Pattaya/Thailand vom Quito/Ecuador vom (mit Schulunterricht) - Seoul/Südkorea vom Wir bieten ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 510,00 EUR, eine mietfreie möblierte Wohnung, Hin- und Rückreisekosten sowie eine abwechslungsreiche Auslandstätigkeit in einem deutschsprachigen Umfeld. In einigen der genannten Orte sind die Zeiten flexibel planbar. Deshalb möchten wir Sie ermutigen, sich bei uns zu melden, wenn Sie grundsätzliches Interesse an dieser Arbeit haben. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Ökumene in Verbindung zu setzen. Wenn Sie neugierig geworden sind, stehen Ihnen für Rückfragen gerne Frau Stünkel-Rabe ( ) oder Herr Oberkirchenrat Schneider ( ) zur Verfügung. Allgemeine Informationen sowie Tätigkeitsberichte über die einzelnen Dienste können unter der Kennziffer 2057 unter im Internet heruntergeladen werden. Kirchenamt der EKD Frau Stünkel-Rabe Postfach Hannover Telefon: TeamPersonal@ekd.de Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

61 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 3 Darmstadt, den 17. März 2015 Inhalt SYNODE 12. Tagung der Elften Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 61 GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Rückübertragung der Baubetreuung auf die Kirchenverwaltung vom 6. November Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung vom 9. Dezember Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung zu 3 der Rechtsverordnung zu 27a DSO vom 19. Februar Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (KorrPrävRL) vom 19. Februar BEKANNTMACHUNGEN Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf vom 25. Februar Urkunden 70 Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2017/ Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr Sonder-Potentialanalyse 76 Meldung zur Philosophieprüfung 76 Urlauberseelsorge im Ausland Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 78 Außergeltungssetzen von Dienstsiegeln 78 DIENSTNACHRICHTEN 79 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 82 Synode 12. Tagung der Elften Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 12. Tagung der Elften Kirchensynode vom 23. bis 25. April 2015 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), Frankfurt a. M., statt. Wir bitten, am Sonntag, den 19. April 2015, in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken. Darmstadt, den 4. März 2015 Für die Kirchenleitung Dr. J u n g 1. Bericht des Präses Tagesordnung 2. Berichte der Kirchenleitung 2.1 Bericht der Kirchenleitung 2014/2015 (gem. Art. 47 Abs. 1 Ziffer 16 KO) 2.2 Sachstandsbericht zur Zukunftssicherung der Diakonie- und Sozialstationen Kirchengesetze 3.1 Kirchengesetz zur Neuordnung des Einstellungsverfahrens in den Pfarrdienst (1. Lesung)

62 62 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Dienstbezeichnungen (1. Lesung) 3.3 Kirchengesetz zur Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD (1. Lesung) 3.4 Kirchengesetz zur Ergänzung der Kirchlichen Haushaltsordnung (1. Lesung) 3.5 Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und Kirchengesetz zur Neuordnung der Propsteibereiche (1. Lesung) 3.6 Kirchengesetz zur Einführung einer Rechtsverordnung zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien (1. Lesung) 3.7 Kirchengesetz zur Schaffung einer Übergangsregelung zum Kirchengesetz zur Neuordnung der Dekanatsgebiete in der EKHN (1. Lesung) 3.8 Kirchengesetz zur Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie (1. Lesung) 4. Schwerpunktthema: Schulen in kirchlicher Trägerschaft 5. Wiederwahl der Pröpstin für den Propsteibereich Starkenburg 6. Nachwahlen in synodale Ausschüsse 6.1 Nachwahl eines Gemeindemitgliedes in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung 6.2 Nachwahl eines Pfarrermitgliedes in den Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung 7. Fragestunde Darmstadt, den 5. März 2015 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. O e l s c h l ä g e r 3.9 Kirchengesetz zur Einführung eines Studienurlaubs (2. und 3. Lesung) Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Rückübertragung der Baubetreuung auf die Kirchenverwaltung Vom 6. November 2014 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 26 Absatz 2 des Regionalverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Regionalverwaltungsverordnung vom 11. November 2003 (ABl S. 13), zuletzt geändert am 24. Juli 2014 (ABl S. 459), wird wie folgt geändert: 1. 14a wird aufgehoben a wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz Absatz 6 wird aufgehoben. 4. Der Anhang zur Regionalverwaltungsverordnung wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 6.1. bis 6.3. werden aufgehoben. b) Die bisherigen Nummern 6.4 und 6.5 werden die Nummern 6.1. und 6.2. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 19. Februar 2015 Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung Vom 9. Dezember 2014 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 26 Absatz 2 und 31 Absatz 2 des Regionalverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Regionalverwaltungsverordnung vom 11. November 2003 (ABl S. 13), zuletzt geändert am 6. November 2014 (ABl Nr. 3), wird wie folgt geändert: Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Alle Leistungen, die der Refinanzierung durch Dritte unterliegen, werden auf der Grundlage ihrer Budgetwerte den Abnehmern in Rechnung gestellt. Zur Refinanzierung der Pflichtaufgaben für Kindertagesstätten ist eine Verwaltungsumlage zu erheben. Sie beträgt 3,5 Prozent des, gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr um zwei Jahre zurückliegenden kameralen Rechnungsergebnisses der jeweiligen Einrichtung abzüglich der bereits erhobenen Verwaltungsumlage bzw. des, gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr um zwei Jahre zurückliegen den doppischen Ergebnishaushalts der jeweiligen Einrichtung abzüglich der Rücklagenzuführungen und der bereits erhobenen Verwaltungsumlage wird aufgehoben.

63 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Im Anhang werden nach Ziffer folgende Absätze eingefügt: Genehmigung innerer Anleihen (Darlehen)* Genehmigung von Rücklagenumwidmungen* Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 6. März 2015 Für die Kirchenleitung S t r i e g l e r Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung zu 3 der Rechtsverordnung zu 27a DSO Vom 19. Februar 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Verwaltungsverordnung zu 3 der Rechtsverordnung zu 27a DSO (finanzielle Ausstattung der Profil- /Fachstellen und Verwaltungsfachkräfte für die mittlere Ebene) vom 19. März 2002 (ABl S. 182), geändert am 13. Oktober 2005 (ABl S. 19), wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. März 2015 in Kraft. Darmstadt, den 19. Februar 2015 Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Richtlinien zur Korruptionsprävention in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (KorrPrävRL) Vom 19. Februar 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung und zur Ausführung von 26 des Kirchenbeamtengesetzes der EKD, von 32 des Pfarrdienstgesetzes der EKD und von 8 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung folgende Richtlinien beschlossen: Präambel Eine uneigennützige und auf keinen persönlichen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine wesentliche Grundlage des kirchlichen Dienstes. Das Ansehen der Kirche würde herabgesetzt und das Vertrauen der Allgemeinheit und der Kirchenmitglieder in die Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würde gefährdet, wenn diese in Bezug auf ihre Tätigkeit Belohnungen oder Geschenke annehmen würden. Im Interesse einer funktionsgerechten, zweckmäßig und sachlich orientierten Ausübung des Dienstes gilt es, solches Verhalten zu vermeiden. Diese Richtlinien dienen vor allem der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für dieses Thema und der nachhaltigen Vermeidung von Korruptionsfällen. 1 Geltungsbereich (1) Diese Richtlinien gelten für alle entgeltlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Dienststellen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Für Ehrenamtliche in institutionellen Leitungsämtern gelten die Richtlinien entsprechend. Die oder der Vorsitzende des Gremiums, welchem die oder der Ehrenamtliche angehört, tritt an die Stelle der oder des Vorgesetzten und der Dienststellenleitung, soweit diese in diesen Richtlinien benannt werden. Hinsichtlich der oder des Vorsitzenden des Gremiums tritt das Gremium als Ganzes an die Stelle der oder des Vorgesetzten und der Dienststellenleitung. 2 Zuwendung und Vorteil (1) Zuwendungen sind alle Geschenke, Belohnungen oder sonstige unentgeltliche Leistungen, die die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter materiell oder immateriell objektiv besser stellen und auf die kein Rechtsanspruch besteht (Vorteil). Unentgeltlich ist eine Zuwendung auch dann, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht. (2) Ein materieller Vorteil liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 1. Zahlung von Geld (auch Trinkgeld) oder bargeldähnlichen Zuwendungen (z. B. Gutscheine, Eintritts-, Telefon- oder Geldkarten, Jetons), 2. Schenkung von Schmuck oder anderen Wertgegenständen, 3. Überlassung von Gegenständen (z. B. Fahrzeugen, Baumaschinen) zum privaten Gebrauch, 4. Gewährung von besonderen Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z. B. zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen, Gewährung von Rabatten), 5. Zahlung von unverhältnismäßig hohen Vergütungen für (auch genehmigte) private Nebentätigkeiten (z. B. Vorträge, Gutachten), 6. Überlassung von Fahrkarten oder Flugtickets, Mitnahme auf Reisen, Einladungen und Eintrittskarten zu Veranstaltungen, 7. Gewährung von kostenloser oder ungewöhnlich verbilligter Unterkunft oder Bewirtung, 8. erbrechtliche Begünstigungen (z. B. Zuwendungen von Vermächtnissen oder Einsetzungen als Erbe).

64 64 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (3) Ein immaterieller Vorteil kann zum Beispiel bei besonderen Ehrungen vorliegen. (4) Geschenke, die die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zu privaten Anlässen (z. B. Geburtstag), aus Anlass des Dienstjubiläums, der Einführung oder Verabschiedung aus dem Kollegenkreis, von der oder dem Vorgesetzten oder der Mitarbeitervertretung erhält, sind keine Zuwendungen im Sinne dieser Verordnung. Gleiches gilt für Prämien, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für Verbesserungsvorschläge erhält. (5) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die auf die Zuwendung anfallenden Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsabgaben, soweit sie nicht von der zuwendenden Person oder Institution bereits abgeführt wurden, selbst zu tragen. In diesem Fall ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verpflichtet, die Zuwendung der zuständigen Personalabteilung anzuzeigen. 3 Korruption Korruption ist der Missbrauch übertragener dienstlicher Befugnisse zur Erlangung eines privaten Vorteils. 4 Maßnahmen zur Korruptionsprävention (1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Aufklärung und Fortbildung für das Thema der Korruptionsprävention zu sensibilisieren und auf die Folgen korrupten Verhaltens hinzuweisen. (2) Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, konkrete Anhaltspunkte für korruptes Verhalten der oder dem Vorgesetzten und der Dienststellenleitung anzuzeigen. Sofern sich der Verdacht gegen die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten oder die Dienststellenleitung richtet, hat die Anzeige gegenüber der Dienstaufsicht führenden Person oder dem entsprechenden Gremium zu erfolgen. (3) Die Vorgesetzten üben ihre Dienst- und Fachaufsicht konsequent aus. Dies umfasst eine aktive Personalführung unter anderem durch regelmäßige Thematisierung korruptionsrelevanter Aspekte der Tätigkeit und anlassbezogener Überprüfung von Vorgängen unter dem Blickwinkel der Korruptionsprävention. 5 Korruptionsgefährdete Arbeitsbereiche (1) In korruptionsgefährdeten Arbeitsbereichen sind geeignete organisatorische Regelungen zu treffen (z. B. Vier-Augen-Prinzip, Personalrotation). (2) Korruptionsgefährdet ist ein Arbeitsbereich in der Regel, bei dem durch entscheidungserhebliches Verhalten von Mitarbeitenden Andere bedeutende Vorteile erhalten können oder welcher insbesondere mit folgenden Tätigkeiten verbunden ist: 1. Tätigkeiten, die mit häufigen Außenkontakten verbunden sind, vor allem durch Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten, 2. Bewirtschaften von Haushaltsmitteln im größeren Umfang, Vergabe von Aufträgen, Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen, 3. Erteilen von Genehmigungen, Erlaubnissen und Ähnlichem. (3) Um den Grundsätzen des Wettbewerbs im Sinne der Korruptionsprävention angemessen Rechnung zu tragen, sind die kirchenrechtlichen Vergabevorschriften zu beachten. (4) Bei der Vergabe von Aufträgen sollen die Vorbereitung, die Planung und die Bedarfsbeschreibung einerseits und die Durchführung des Vergabeverfahrens andererseits sowie möglichst auch die spätere Abrechnung grundsätzlich organisatorisch getrennt werden, so dass sie nicht von einer einzelnen Person verantwortet werden. Im Einzelnen können Vergabeverfahren durch Geschäftsanweisung geregelt werden. (5) Entscheidungen im Vergabeverfahren müssen transparent und nachvollziehbar sein. Dies wird durch eine eindeutige Zuständigkeitsregelung und eine vollständige verfahrensbegleitende Dokumentation sichergestellt. 6 Annahmeverbot (1) Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter darf während und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit weder Zuwendungen noch sonstige Vorteile für sich oder andere fordern oder annehmen. Die Annahme von Zuwendungen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit, die der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter nur mittelbar (z. B. bei Zuwendungen an Angehörige oder Vereine) zukommen oder zukommen sollen, ist ebenfalls untersagt. (2) Eine Zuwendung wird in Bezug auf eine dienstliche Tätigkeit geleistet, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine bestimmte Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Ein Bezug zu einer bestimmten dienstlichen Handlung ist nicht erforderlich. 7 Zustimmung zur Annahme im Einzelfall (1) Abweichend von dem Annahmeverbot des 6 darf eine Zuwendung angenommen werden, wenn die oder der Vorgesetzte ihre oder seine Zustimmung erteilt hat. Bei der Beantragung der Zustimmung ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter verpflichtet, die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände vollständig schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Formulars (Anlage 1) mitzuteilen. (2) Eine Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass: 1. durch die Annahme der Zuwendung dienstliches Handeln beeinflusst werden soll oder könnte, 2. die Annahme der Zuwendung die Unabhängigkeit und die objektive Tätigkeitsausübung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beeinträchtigen soll oder könnte,

65 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau durch die Annahme der Zuwendung bei dritten Personen der Eindruck der Befangenheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters entsteht und 4. die Zuwendung als Anerkennung für ein bestimmtes dienstliches Handeln verstanden werden könnte. Die Erteilung der Zustimmung erfolgt schriftlich. (3) Die Zustimmung schließt eine Pflichtverletzung nicht aus, wenn der Vorteil von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gefordert worden ist oder wenn der Vorteil die Gegenleistung für eine vergangene oder künftige pflichtwidrige dienstliche Tätigkeit darstellt. 8 Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis (1) Abweichend von dem Annahmeverbot des 6 dürfen Zuwendungen ohne ausdrückliche Zustimmung nach 7 angenommen werden, wenn sie üblich und angemessen sind oder wenn sie ihren Grund in den Regeln des gesellschaftlichen Umgangs und der Höflichkeit haben, denen sich auch eine kirchliche Mitarbeiterin oder ein kirchlicher Mitarbeiter nicht entziehen kann, ohne gegen gesellschaftliche Formen zu verstoßen. Das gilt insbesondere in folgenden Fällen: 1. Annahme von nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandenden geringwertigen Aufmerksamkeiten (z. B. Massenwerbeartikel wie Kugelschreiber, Kalender, Schreibblock), 2. Zuwendungen, soweit deren Wert je Zuwendender im Einzelfall 40,00 Euro und jährlich insgesamt 100,00 Euro nicht übersteigt, 3. Einladungen und Eintrittskarten zu Veranstaltungen, bei denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine kirchliche Institution offiziell repräsentiert, 4. übliche Bewirtung bei kirchlichen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen (z. B. Verabschiedung von Personen, Einweihung) und Sitzungen von Aufsichtsgremien und Organen rechtlich selbstständiger Einrichtungen, an denen die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter im dienstlichen Auftrag teilnimmt, auch wenn ihr Wert 40,00 Euro übersteigt, 5. Teilnahme an Bewirtungen aus Anlass dienstlicher Besprechungen, Besichtigungen und ähnlichem, auch wenn ihr Wert 40,00 Euro übersteigt. Entsprechendes gilt für die Annahme von Vorteilen, die die Durchführung eines Dienstgeschäftes erleichtern oder beschleunigen (z. B. Abholung vom Bahnhof oder Flughafen). (2) Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Zweifel, ob die Annahme eines Vorteils ausnahmsweise erlaubt ist, so ist die Zustimmung zu beantragen. (3) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat nach Aufforderung des oder der Dienstvorgesetzten Auskunft über die nach Absatz 1 angenommenen Zuwendungen zu geben. 9 Dienst- und arbeitsrechtliche Folgen (1) Für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte ist eine schuldhafte Verletzung des Verbots nach 6 eine Amtspflichtverletzung im Sinne des 44 des Pfarrdienstgesetzes der EKD beziehungsweise des 32 des Kirchenbeamtengesetzes der EKD, die zu einer Prüfung disziplinarischer Maßnahmen führt. (2) Für Angestellte ist bei schuldhafter Verletzung des Verbots nach 6 zu prüfen, ob ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses vorliegt. In weniger schwerwiegenden Fällen kommen auch andere arbeitsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abmahnung) in Betracht. (3) Ehrenamtlichen in institutionellen Leitungsämtern kann bei einer schuldhaften Verletzung des Verbotes nach 6 das Amt aberkannt werden ( 51 Absatz 2 Nummer 1 Kirchengemeindeordnung; 55 Absatz 2 Nummer 1 Dekanatssynodalordnung). (4) Darüber hinaus kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, die oder der der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau durch eine auf Annahme von Zuwendungen beruhende Entscheidung einen Schaden zugefügt hat, schadensersatzpflichtig sein. 10 Spenden und Sponsoring an kirchliche Einrichtungen (1) Leistungen, die freiwillig (ohne rechtliche Verpflichtung) und ohne Gegenleistung oder in Erwartung einer Gegenleistung zugunsten einer kirchlichen Einrichtung getätigt werden, sind Spenden und keine Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinien. Spenden sind gemäß 7 der Rechtsverordnung über die Erhebung von Kollekten, Spenden und Sammlungen abzurechnen. (2) Das Annahmeverbot nach 6 gilt nicht für Zuwendungen an kirchliche Einrichtungen im Rahmen eines Sponsorings. Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. 11 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. April 2015 in Kraft. Darmstadt, den 19. Februar 2015 Für die Kirchenleitung Dr. J u n g

66 66 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Anlage 1 Name, Vorname Antrag auf Zustimmung zur Annahme gemäß 7 Absatz 1 der Richtlinien zur Korruptionsprävention Dezernat/Referat/Einrichtung/Gremium Zuwendende oder anbietende Person oder Stelle: Art der Zuwendung(en): Geschätzter Wert der Zuwendung(en): Anlass für die Zuwendung(en): Ich bitte um Zustimmung zur Annahme. Begründung: Datum, Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller Zustimmung Die Zustimmung zur Annahme wird erteilt, weil: 1. durch die Annahme der Zuwendung dienstliches Handeln nicht beeinflusst wird, 2. durch die Annahme der Zuwendung die Unabhängigkeit und die objektive Tätigkeitsausübung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters nicht beeinträchtigt werden, 3. durch die Annahme der Zuwendung bei dritten Personen nicht der Eindruck der Befangenheit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters hervorgerufen wird und 4. die Zuwendung nicht als Anerkennung für ein bestimmtes dienstliches Handeln verstanden wird. Auflagen: Die Zustimmung zur Annahme wird nicht erteilt. Begründung: Datum, Unterschrift Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter/ Vorsitzende oder Vorsitzender des Gremiums, welchem die Antragstellerin oder der Antragsteller angehört Kopie an Antragstellerin/Antragsteller Zur Personalakte / Akte des Gremiums

67 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 67 Bekanntmachungen Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf Vom 25. Februar 2015 Die Verbandsvorstand des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf hat folgende Neufassung der Satzung beschlossen: Grundlage für die nachstehende Verbandssatzung ist das Kirchengesetz über die Bildung, Zuständigkeit und Organisation kirchlicher Vereinigungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verbandsgesetz). Präambel Die Sorge für den kranken und leidenden Menschen ist ein Teil des christlichen Zeugnisses. Im Dienst der Gemeindekrankenpflege sind, da er sich dem Menschen in seiner Ganzheit zuwendet, Leib- und Seelsorge unmittelbar miteinander verbunden. 1 Name und Sitz des Zweckverbandes (1) Die Evangelischen Kirchengemeinden Friedrichsdorf, Seulberg, Köppern und Burgholzhausen bilden in ihrem Bereich, der die Gemarkung der Stadt Friedrichsdorf erfasst, einen Evangelischen Kirchlichen Zweckverband als Träger einer Diakoniestation mit Sitz in Friedrichsdorf. (2) Der Zweckverband führt den Namen Evangelischer Kirchlicher Zweckverband Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf. Der Zweckverband kann für die Diakoniestation die Bezeichnung Ökumenische Diakoniestation Friedrichsdorf führen. (3) Der Zweckverband ist berechtigt, das Kronenkreuz das Zeichen des Diakonischen Werkes zu führen. (4) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes und Artikel 2 Absatz 4 der Kirchenordnung. (5) Der Zweckverband ist, unbeschadet der Aufsicht der Kirchenverwaltung, Mitglied der als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonie Hessen und damit zugleich der Diakonie Deutschland angeschlossen. (6) Der Zweckverband tritt den zwischen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und den Krankenkassen- und Pflegekassenverbänden getroffenen Vereinbarungen über die häusliche Krankenpflege und über sonstige Leistungen in der jeweils gültigen Fassung bei. 2 Gemeinnützigkeit und Vermögensbindung (1) Der Zweckverband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Zweckverbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. (2) Der Zweckverband darf keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigen. Die Mitglieder des Organs des Zweckverbands dürfen in der Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Zweckverbandes erhalten. Sie sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen. (3) Bei Auflösung des Zweckverbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Zweckverbandes an die Verbandsmitglieder, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben. 3 Aufgaben des Zweckverbandes (1) Der Zweckverband gewährt und koordiniert die ambulanten Pflegedienste (Kranken-, Alten-, Haus- und Familienpflege) in seinem Gebiet. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere: a) Pflege von Kranken, insbesondere Langzeitkranken jeden Alters, b) Pflege von früh entlassenen Krankenhauspatienten, c) Pflege von alten Menschen, d) Pflege von Menschen mit einer Behinderung, e) Hilfe für psychisch Kranke, f) Mobile Soziale Dienste, insbesondere hauswirtschaftliche Hilfen, g) Hilfe für Familien in besonders belasteten Lebenssituationen, h) Gesundheitsvorsorge und -erziehung durch Beratung in den Familien, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden, i) Seminare für häusliche Krankenpflege und Gesundheitserziehung, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kirchengemeinden, j) Förderung der gemeindlichen Diakonie (Nachbarschaftshilfe, Helfergruppen, Altenarbeit), k) Vermittlung und Verleih von Hilfsmitteln sowie l) Vernetzung der regionalen und lokalen Hilfsangebote für alte und kranke Menschen und solche mit einer Behinderung. Weitere Aufgaben können übernommen werden.

68 68 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Die Dienste des Zweckverbandes können nach Maßgabe der Personalsituation und nach Art und Grad der Hilfsbedürftigkeit von jeder Person in Anspruch genommen werden, die im Versorgungsbereich des Verbandes wohnt. (3) Der Zweckverband gestaltet seine Arbeit nach den Grundsätzen für die Errichtung von Zentralen für ambulante Pflegedienste in der jeweils gültigen Fassung. Die Fachberatung erfolgt durch das Diakonische Werk. (4) Das Pflegepersonal soll eng mit den Kirchengemeinden zusammenarbeiten. Es soll auf Wunsch der oder des Pflegebedürftigen die zuständige Gemeindepfarrerin oder den zuständigen Gemeindepfarrer informieren. 4 Organ des Zweckverbandes Einziges Organ des Zweckverbandes ist der Verbandsvorstand, der zugleich die Rechte einer Verbandsvertretung wahrnimmt. 5 Aufgaben des Verbandsvorstandes (1) Der Verbandsvorstand ist für alle Verbandsangelegenheiten und die Aufgaben zuständig, die ihm durch Kirchengesetz und diese Verbandssatzung zugewiesen sind. Dies sind insbesondere: a) die Erledigung der laufenden Geschäfte des Zweckverbandes, b) die Wahrnehmung der Dienstaufsicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zweckverbandes, c) die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes im Rahmen des Stellenplanes und im Bedarfsfall die Erstellung von Dienstanweisungen für diese, d) die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes, die Bewilligung außer- und überplanmäßiger Ausgaben sowie eine etwaige Verbandsumlage, e) die Beschlussfassung über die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung der kassenführenden Stelle, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, f) die Information der Kirchenvorstände der Trägergemeinden über die Arbeit der Diakoniestation, g) die Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen, den Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche und auf die für sie bestellten Sicherheiten, den Erwerb, die Veräußerung, die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Übernahme von Bürgschaften, h) die Beschlussfassung über die Einführung, Abänderung und Aufhebung von Gebührenordnungen, i) die Beschlussfassung über die Aufnahme und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern, j) die Beschlussfassung über Änderungen der Verbandssatzung, k) die Beschlussfassung über den Erlass von Satzungen für Einrichtungen des Zweckverbandes und deren Änderungen sowie l) die Beschlussfassung über die Auflösung des Zweckverbandes. (2) Der Verbandsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Verbandes. Er vertritt den Zweckverband im Rechtsverkehr. Erklärungen des Verbandsvorstandes im Rechtsverkehr werden durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Verbandsvorstandes, abgegeben. Satz 2 gilt nicht für Aufgaben, die als laufende Verwaltungsgeschäfte von der Geschäftsführung gemäß 9 wahrgenommen werden. (3) Urkunden und Vollmachten sind mit dem Dienstsiegel des Verbandes zu versehen; dies gilt nicht bei gerichtlichen oder notariellen Beurkundungen. Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, so wird die Erklärung erst mit Erteilung der Genehmigung wirksam. (4) Der Verbandsvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Er kann hierbei die Zuständigkeit für einzelne Arbeitsgebiete auf seine Mitglieder aufteilen. Im übrigen gelten für die Geschäftsführung des Verbandsvorstandes die kirchengesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung und Geschäftsordnung der Kirchenvorstände entsprechend. (5) Auf Beschlüsse des Verbandsvorstandes finden die für Beschlüsse des Kirchenvorstands geltenden Genehmigungs- und Mitwirkungsvorbehalte des kirchlichen Rechts sinngemäß Anwendung. 6 Zusammensetzung und Amtszeit des Verbandsvorstandes (1) Jedes Verbandsmitglied entsendet zwei Personen in den Verbandsvorstand, unter denen jeweils eine Pfarrerin oder ein Pfarrer sein soll. Voraussetzung für die Wählbarkeit eines Gemeindeglieds ist die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand. (2) Die von den Verbandsmitgliedern zu wählenden Mitglieder des Verbandsvorstandes werden jeweils von deren Vertretungsorganen in geheimer Wahl gewählt. Für jedes gewählte Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. (3) Scheidet ein gewähltes Mitglied aus dem Verbandsvorstand aus, so ist an seiner Stelle für den Rest der Amtszeit innerhalb einer Frist von einem Monat durch das betroffene Verbandsmitglied ein neues Mitglied zu wählen. (4) Die Amtszeit des Verbandsvorstandes entspricht der Dauer der Wahlperiode der Kirchenvorstände. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Verbandsvorstandes bis zur Konstituierung des neu gebildeten Verbandsvorstandes im Amt. Die Mitglieder des

69 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 69 Verbandsvorstandes sind jeweils innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Neubildung der Kirchenvorstände durch die Verbandsmitglieder zu wählen. (5) Der Verbandsvorstand kann bis zu zwei weitere Personen als Mitglieder des Verbandsvorstands berufen, sofern diese die Voraussetzung nach Absatz 1 Satz 2 erfüllen. 7 Sitzung des Verbandsvorstandes (1) Der Verbandsvorstand tritt erstmals innerhalb eines Monats nach seiner Neubildung zusammen und wird von der dienstältesten Pfarrerin oder dem dienstältesten Pfarrer einberufen und bis zur Wahl der oder des Vorsitzenden geleitet. (2) Die oder der Vorsitzende des Verbandsvorstandes lädt die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung mindestens acht Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich ein. (3) Außerordentliche Sitzungen beruft die oder der Vorsitzende, erforderlichenfalls unter Verkürzung der Einladungsfrist, schriftlich ein. (4) Der Verbandsvorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäßen Mitglieder anwesend ist. (5) Der Verbandsvorstand fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit durch Kirchengesetz oder die Verbandssatzung nichts anderes vorgeschrieben ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden den abgegebenen Stimmen zugerechnet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (6) Die Sitzungen des Verbandsvorstandes sind nicht öffentlich. Sachkundige Personen können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Punkten der Tagesordnung mit beratender Stimme hinzugezogen werden. Die Pflegedienstleitung und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. (7) Über die Beschlüsse des Verbandsvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzusenden ist. Die Beschlüsse werden zwei Wochen nach Übersendung der Niederschrift rechtskräftig, sofern nicht innerhalb dieser Frist ein Einspruch gegen den Wortlaut der Niederschrift erfolgt ist. 8 Vorsitz des Verbandsvorstandes (1) Die oder der Vorsitzende des Verbandsvorstandes und die Stellvertreterin oder der Stellvertreter werden aus der Mitte des Verbandsvorstandes gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Ist die oder der Vorsitzende Pfarrerin oder Pfarrer, so soll die Stellvertreterin oder der Stellvertreter nicht auch Pfarrerin oder Pfarrer sein und umgekehrt. (2) Die Aufgaben der oder des Vorsitzenden sind insbesondere: a) die Vorbereitung, Einberufung und Leitung der Sitzungen des Verbandsvorstandes, b) die Ausführung der Beschlüsse des Verbandsvorstandes, c) die Anordnung von Kassenanordnungen nach 55 der Kirchlichen Haushaltsordnung unter Verzicht auf die zweite Unterschrift, sofern die Kassenanordnung im Rahmen des beschlossenen Wirtschaftsplans erfolgt, d) die Vertretung des Zweckverbands in der Öffentlichkeit. (3) Sie oder er ist Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers der Diakoniestation. 9 Geschäftsführung (1) Der Verbandsvorstand überträgt die Leitung des laufenden Geschäftsbetriebes der Diakoniestation auf eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer als Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle gemäß 43 des Verbandsgesetzes. (2) Dies betrifft insbesondere die Aufgaben nach 5 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a bis c dieser Satzung. (3) Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung und Angelegenheiten mit öffentlicher Wirkung bleiben dem Verbandsvorstand vorbehalten. Er kann eine Aufgabe im Einzelfall jederzeit an sich ziehen. (4) Ist eine kirchenaufsichtliche Genehmigung vorgeschrieben, hat die Geschäftsführung den Vorgang dem Verbandsvorstand vorzulegen. (5) Das Nähere wird durch eine Geschäftsordnung geregelt. (6) Der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird die Siegelberechtigung gemäß 3 Absatz 1 des Siegelgesetzes übertragen. 10 Finanzwesen und Kassenführung (1) Grundlage des Finanzwesens ist die Kirchliche Haushaltsordnung (KHO). (2) Es ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. (3) Die Kassenführung erfolgt durch den Evangelischen Regionalverwaltungsverband Oberursel. (4) Die Jahresrechnung wird vom Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geprüft. (5) Die Arbeit des Zweckverbandes wird finanziert durch Zuschüsse des Landes, des Kreises und der Stadt, durch Zuweisungen der Gesamtkirche (EKHN), durch Entgelte der Sozialleistungs-, Kranken- und Pflegeversicherungsträger sowie der Selbstzahler für nicht mit anderen Kostenträgern abrechenbare Leistungen, durch Spenden (z. B. aus Mitteln eines Fördervereins) und durch Eigenmittel der Verbandsmitglieder des Zweckverbandes (z. B. Kollekten). Die finanzielle Beteiligung der Stadt Friedrichsdorf wird durch Vertrag geregelt.

70 70 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Beitritt und Ausscheiden von Mitgliedern (1) Weitere evangelische Kirchengemeinden, Dekanate und sonstige selbständige gemeinnützige kirchliche Einrichtungen können dem Zweckverband beitreten. Der Beitrittsbeschluss des betreffenden Vertretungsorgans bedarf der Zustimmung des Verbandsvorstandes und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. Durch einen Beitritt wird keine Satzungsänderung veranlasst. (2) Verbandsmitglieder können mit einjähriger Frist zum Ende des darauf folgenden Haushaltsjahres aus dem Zweckverband ausscheiden. Ihr Ausscheiden ist gegenüber dem Verbandsvorstand schriftlich zu erklären. Der Austritt bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder des Verbandsvorstandes und der Genehmigung durch die Kirchenleitung. (3) Im Falle des Austritts eines Verbandsmitgliedes findet eine Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung des in 12 Absatz 1 Satz 2 dieser Verbandssatzung geregelten Berechnungsmodus statt. (4) Scheidet ein Verbandsmitglied aus, so scheiden gleichzeitig die von ihm bestellten Mitglieder im Verbandsvorstand aus. 12 Auflösung (1) Im Falle der Auflösung des Zweckverbandes fallen das Inventar und das übrige Vermögen den Verbandsmitgliedern zu. Maßstab für die Vermögensauseinandersetzung sind die Verhältnisse der Gemeindegliederzahlen der Verbandsmitglieder zueinander zum Zeitpunkt der Auflösung des Zweckverbandes. (2) Der Beschluss der Auflösung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Mitglieder des Verbandsvorstandes sowie der Genehmigung durch die Kirchenleitung. 13 Änderungen der Verbandssatzung (1) Der Verbandsvorstand kann die Verbandssatzung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen seiner satzungsgemäßen Mitglieder ändern. (2) Für Veränderungen der Bestimmungen über Aufgaben, Verfassung und Verwaltung des Zweckverbandes, insbesondere über die Zuständigkeit der Verbandsorgane, die Sitz- und Stimmverteilung in den Verbandsorganen und die Amtszeit ihrer Mitglieder, die Bestellung der Mitglieder sowie die Befugnisse der oder des Vorsitzenden des Verbandsvorstandes bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder des Verbandsvorstandes. (3) Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. 14 Bekanntmachungen (1) Die Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen im Amtsblatt der Stadt Friedrichsdorf. (2) Die Verbandssatzung sowie Änderungen der Verbandssatzung werden daneben im Amtsblatt der EKHN veröffentlicht. 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verbandssatzung tritt am 1. April 2015 in Kraft. Sie bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 24. November 1992 (ABl S. 235), zuletzt geändert am 5. November 2008 (ABl S. 82) außer Kraft. *** Vorstehende Verbandssatzung wird hiermit kirchen - aufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 9. März 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Urkunde über die Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Siegbach-Eisemroth, Evangelisches Dekanat Herborn Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Herborn und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Siegbach-Eisemroth wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Siegbach- Eisemroth, Evangelisches Dekanat Herborn, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2017 in Kraft. Darmstadt, 30. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Fleisbach-Merkenbach, Evangelisches Dekanat Herborn Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Herborn und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Fleisbach-Merkenbach wird folgendes beschlossen:

71 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 71 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Fleisbach- Merkenbach, Evangelisches Dekanat Herborn, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Darmstadt, 30. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Umwandlung der Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, in eine Pfarrstelle I mit vollem Dienstauftrag Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird in eine Pfarrstelle I mit vollem Dienstauftrag umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 3. Februar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Errichtung einer Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag beim Ev. Dekanat Bad Marienberg Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg wird folgendes beschlossen: 1 Beim Evangelischen Dekanat Bad Marienberg wird eine gemeindliche Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag zur pfarramtlichen Unterstützung der Kirchengemeinden im Dekanat errichtet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 3. Februar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Aufhebung der pfarramtlichen Verbindung der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach am Main mit der Evangelischen Matthäusgemeinde Offenbach am Main, jeweils Evangelisches Dekanat Offenbach am Main Nach übereinstimmender Beschlussfassung des Kirchenvorstandes der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach am Main und des Kirchenvorstandes der Evangelischen Matthäusgemeinde Offenbach am Main sowie im Einvernehmen mit dem Evangelischen Dekanatssynodalvorstand Offenbach am Main wird folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach am Main mit der Evangelischen Matthäusgemeinde Offenbach am Main, jeweils Evangelisches Dekanat Offenbach am Main, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 9. Februar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde Zusammenlegung der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach am Main und der Evangelischen Matthäusgemeinde Offenbach am Main, beide Evangelisches Dekanat Offenbach am Main Gemäß 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Offenbach am Main Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Lukasgemeinde Offenbach am Main und die Evangelische Matthäusgemeinde Offenbach am Main, beide Evangelisches Dekanat Offenbach am Main, werden am 1. Januar 2016 zur Evangelischen Lukasund Matthäusgemeinde Offenbach am Main zusammengelegt.

72 72 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Evangelische Lukas- und Matthäusgemeinde Offenbach am Main ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach am Main und der Evangelischen Matthäusgemeinde Offenbach am Main. 3 Das Grundvermögen der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach am Main und der Evangelischen Matthäusgemeinde Offenbach am Main ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung Evangelische Lukas- und Matthäusgemeinde Offenbach am Main zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen. Darmstadt, 19. Januar 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle Oberhörlen in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Oberhörlen, Evangelisches Dekanat Gladenbach Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Gladenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Oberhörlen, wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag der Evangelischen Kirchengemeinde Oberhörlen, Evangelisches Dekanat Gladenbach, wird mit Wirkung vom in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 28. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Ambachtal, Evangelisches Dekanat Herborn Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Herborn und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ambachtal, wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Ambachtal, Evangelisches Dekanat Herborn, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 30. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dodenau, Evangelisches Dekanat Biedenkopf Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Biedenkopf und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dodenau wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dodenau, Evangelisches Dekanat Biedenkopf, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 28. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle Wolzhausen in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Wolzhausen, Evangelisches Dekanat Biedenkopf Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Biedenkopf und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wolzhausen, wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wolzhausen, Evangelisches Dekanat Biedenkopf, wird mit Wirkung vom in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

73 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 73 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 28. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Mensfelden-Linter, Evangelisches Dekanat Runkel Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Runkel und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Mensfelden-Linter, wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Mensfelden-Linter, Evangelisches Dekanat Runkel, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 28. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle Bischoffen-Wilsbach in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Bischoffen-Wilsbach, Evangelisches Dekanat Gladenbach Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Gladenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bischoffen-Wilsbach, wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag der Evangelischen Kirchengemeinde Bischoffen-Wilsbach, Evangelisches Dekanat Gladenbach, wird mit Wirkung vom in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 28. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Endbach, Evangelisches Dekanat Gladenbach Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Gladenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Endbach, wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Endbach, Evangelisches Dekanat Gladenbach, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 29. Januar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelischen Kirchengemeinden Alsbach, Jugenheim, Ober-Beerbach und Zwingenberg, alle Dekanat Bergstraße, werden pfarramtlich verbunden. 2 Nachfolgend aufgeführte Pfarrstellen der pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden werden wie folgt umbenannt: - Die 1,0 Pfarrstelle Ober-Beerbach wird in eine 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg I mit Sitz in Ober-Beerbach umbenannt - Die 1,0 Pfarrstelle Jugenheim wird in eine 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg II mit Sitz in Jugenheim umbenannt

74 74 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die 1,0 Pfarrstelle Alsbach wird in eine 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg III mit Sitz in Alsbach umbenannt - Die 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg wird in eine 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg IV mit Sitz in Zwingenberg umbenannt - Die 0,5 Pfarrvikarstelle Zwingenberg wird in eine 0,5 Pfarrvikarstelle Zwingenberg I mit Sitz in Zwingenberg umbenannt - Die 0,5 Pfarrvikar-Stelle Alsbach wird in eine 0,5 Pfarrvikarstelle Zwingenberg II mit Sitz in Alsbach umbenannt. 3 Nachfolgend aufgeführte Pfarr- und Pfarrvikarstellen werden den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden zugeordnet: - Die 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg I mit Sitz in Ober- Beerbach - Die 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg II mit Sitz in Jugenheim - Die 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg III mit Sitz in Alsbach - Die 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg IV mit Sitz in Zwingenberg - Die 0,5 Pfarrvikarstelle Zwingenberg I mit Sitz in Zwingenberg - Die 0,5 Pfarrvikarstelle Zwingenberg II mit Sitz in Alsbach 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 5. Februar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen wird Folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtlich verbundenen Ev. Kirchengemeinden Beedenkirchen und Reichenbach, Dekanat Bergstraße, werden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Gadernheim, Dekanat Bergstraße, pfarramtlich verbunden. 2 Die 1,0 Pfarrstelle Gadernheim, Dekanat Bergstraße, wird in 0,5 Pfarrstelle III Reichenbach mit Sitz in Gadernheim umgewandelt. 3 Nachfolgend aufgeführte Pfarrstellen werden den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden zugeordnet: - Die 1,0 Pfarrstelle Reichenbach I mit Sitz in Reichenbach - Die 1,0 Pfarrstelle Reichenbach II mit Sitz in Beedenkirchen - Die 0,5 Pfarrstelle Reichenbach III mit Sitz in Gadernheim. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 5. Februar 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. J u n g Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2017/2018 Zur Vorbereitung des Kollektenplans 2017/2018 laden wir zur Bewerbung ein. 30 Kollekten pro Jahr können von der Kirchensynode ausgewählt und als volle oder anteilige Kollekten vergeben werden. Die Aufnahme in den Kollektenplan setzt grundsätzlich eine Bewerbung voraus. Auch seit Jahren fest bzw. regelmäßig berücksichtigte Kollektenempfänger müssen sich wiederum um die Aufnahme in den Kollektenplan schriftlich bewerben. Hierzu ergeht an die bisher berücksichtigten Kollektenempfänger eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung. Für den Kollektenplan 2017/2018 können sich insbesondere auch bisher nicht berücksichtigte Kollektenempfänger, Initiativen und Projekte bewerben. Kriterien für die Aufnahme in den Kollektenplan sind grundsätzlich: - Die Projekte und Aufgaben sollen eine gesamtkirchliche Bedeutung und Ausstrahlung haben. - Der Kollektenempfänger soll einen Bezug zum Gebiet der EKHN haben, bzw. Anliegen kirchlicher Arbeit aufgreifen. - Empfänger von Zuweisungen aus dem Haushalt der EKHN können für bestimmte Projekte, die nicht durch Haushaltsmittel finanziert werden, Kollektenmittel erhalten. - Die Kollekte soll vorwiegend der Finanzierung von Sachkosten dienen. - Kollektenmittel sind Zuschüsse, die eine Eigenfinanzierung und/oder Drittmittel voraussetzen. In der Regel werden Projekte zu höchstens 50 % der Gesamtkosten durch Kollektenmittel gefördert.

75 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 75 Aus dem Bereich der EKHN sind bewerbungsberechtigt: - Kirchengemeinden - Dekanate - gesamtkirchliche Einrichtungen - kirchliche bzw. diakonische Gruppen, Träger, Vereine, Initiativen und Projekte Unterlagen für die Bewerbung: - Beschreibung und Zielsetzung der durch die Kollekte mitzufinanzierenden Aufgaben bzw. Arbeit - Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans bzw. Wirtschaftsplans des laufenden Jahres - Beschreibung der Trägereinrichtung/der Initiative Ein entsprechendes Antragsformular ist im Internet oder Intranet abrufbar, bzw. unter der folgenden - Adresse erhältlich: theresa.heberer@ekhn-kv.de Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch auf Aufnahme in den Kollektenplan besteht, ausgeklammert hiervon sind die EKD-Kollekten. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2015 möglich. Rückfragen und die Zusendung der Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse: Kirchenverwaltung Dezernat 1 Referat Seelsorge und Beratung Koordinationsstelle Kirchengemeinden und Dekanate z. Hd. Frau Meike Ziese Paulusplatz Darmstadt Darmstadt, den 9. März 2015 Für die Kirchenverwaltung S c h u s t e r Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2015 Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 12. Februar 2015 gemäß 2 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar die Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare für das zweite Halbjahr 2015 auf bis zu 19 festgelegt. Einstellungstermin ist der 1. Dezember A. Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über kein Gutachten aus der Potentialanalyse und kein Gutachten des Theologischen Seminars zur persönlichen Eignung verfügen, können sich gemäß 63c PfDG a. F. um die Einstellung in den Pfarrdienst auf Probe bewerben, wenn sie über ein Gutachten der Sonder- Potentialanalyse verfügen. Es ist zuvor gemäß 63c Absatz 1 bis 4 Pfarrdienstgesetz a.f. eine Potentialanalyse zu absolvieren. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. ein ausführlicher Lebenslauf mit einem Lichtbild 2. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 3. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise 4. ein Bewerbungsschreiben, aus dem die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind 5. Das Gutachten der Potentialanalyse B. Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über eine Potentialanalyse und ein Gutachten des Theologischen Seminars verfügen, in dem die persönliche Eignung festgestellt wurde, können sich gemäß 3 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in der Fassung vom 22. September 2005 um die Einstellung in den Pfarrdienst auf Probe bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild 2. Gutachten der Potentialanalyse 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus dem die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten) 5. Die Ausbildungsberichte der Lehrpfarrerin oder des Lehrpfarrers, der jeweiligen Kirchenvorstände und das Gutachten des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten werden seitens der Kirchenverwaltung beigefügt 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise C. Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über ein Gutachten der Potentialanalyse und über einen Ausbildungsbericht der Lehrpfarrerin oder des Lehrpfarrers, der jeweiligen Kirchenvorstände und des Theologischen Seminars verfügen, können sich um die Einstellung in den Pfarrdienst auf Probe bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Darmstadt, zu richten.

76 76 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild 2. Gutachten der Potentialanalyse 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus dem die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten) 5. Die Ausbildungsberichte der Lehrpfarrerin oder des Lehrpfarrers, der jeweiligen Kirchenvorstände und des Theologischen Seminars werden seitens der Kirchenverwaltung beigefügt 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. April 2015 und endet mit Ablauf des 30. April 2015 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 13. März 2015 Für die Kirchenverwaltung F l e m m i g Sonder-Potentialanalyse Bis zum 30. April 2015 können Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der EKHN, die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben und nicht über eine gutachterliche Stellungnahme des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung verfügen, diese durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sonder-Potentialanalyse ersetzen ( 63c Abs. 1 PfDG in der Fassung vom 24. November 2009, ABl S. 15; 61). Das Ergebnis der Sonder-Potentialanalyse wird in einem mündlichen und schriftlichen Feedback mitgeteilt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgehändigt. Wer bereits einmal oder mehrmals an einem Auswahlverfahren gemäß 58a des Pfarrergesetzes in der Fassung vom 5. Dezember 1997 teilgenommen hat, kann nur einmal an der Sonder-Potentialanalyse teilnehmen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Sonder-Potentialanalyse wird die Anstellungsfähigkeit für drei Jahre ausgesprochen. Vom 13. bis 16. Juli 2015 findet eine Sonder-Potentialanalyse für den o.g. Personenkreis in Arnoldshain/Taunus statt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. Bewerbungsschreiben, 2. Lebenslauf und Lichtbild, 3. Zeugnisse der Ersten und Zweiten Theologischen Prüfung. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. April 2015 und endet mit Ablauf des 30. April 2015 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 13. März 2015 Für die Kirchenverwaltung F l e m m i g Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie finden am 9. und 10. September 2015 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß 12 der Prüfungsordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl S. 307), geändert am 16. Dezember 2010 (ABl S. 74) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte bis spätestens 30. Juni 2015 bei der Kirchenverwaltung, Darmstadt, Paulusplatz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen noch nicht vorliegen: a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie), b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie), c) Zwischenprüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f) Studienbericht. Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen erhältlich. Darmstadt, den 27. Februar 2015 Für die Kirchenverwaltung Dr. L u d w i g Urlauberseelsorge im Ausland 2015 Das Kirchliche Außenamt der EKD hat für das Jahr 2015 die in der folgenden Liste aufgeführten Orte noch einmal für Urlauberseelsorge ausgeschrieben. Entsprechend dem Beschluss des Rates der EKD vom 19. März 1981 wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen gewährt. Die restlichen Tage müssen auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.

77 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 77 Interessentinnen und Interessenten, die mindestens fünf Jahre im Dienst sein müssen, bitten wir, ihre Anträge auf dem Dienstweg über die zuständige Dekanin oder den zuständigen Dekan und die Pröpstin oder den Propst an die Kirchenverwaltung in Darmstadt zu richten. Sie erhalten dann von dort die Anmeldeformulare, die ausgefüllt an die Kirchenverwaltung zurückgesandt werden müssen. Die Kirchenverwaltung leitet dieses Antragsformular an das Kirchliche Außenamt weiter. Die Urlauberpfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein pauschales Entgelt in Höhe von 20,00 Euro/Tag an allen Einsatzorten. Dieses Entgelt ist nach Steuerklasse VI zu versteuern. Für die Aufwandsentschädigung in der Langzeiturlauberseelsorge gilt eine Sonderregelung. Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom 24. November 1975 kann ein weiterer gesamtkirchlicher Zuschuss nicht geleistet werden. In Absprache mit dem Kirchlichen Außenamt soll auch bei der Urlauberseelsorge die Altersgrenze von 70 Jahren eingehalten werden. Außerdem soll nach Möglichkeit die Urlauberseelsorge nicht öfter als sechsmal hintereinander von der gleichen Pfarrerin oder dem gleichen Pfarrer am selben Ort wahrgenommen werden. Darmstadt, den 19. Februar 2015 Für die Kirchenverwaltung F l e m m i g *** DÄNEMARK Blåvand und Henne Strand/ Westjütland Hune/Nordjütland Hvide Sande/Nordjütland Marielyst/Falster Nordby/Fano Kongsmark/Rømø Poulsker/Bornholm Insel Kreta Bibione-Pineda und Lido del Sole/Adria Brixen und Bruneck GRIECHENLAND ITALIEN 25. Juli bis 21. August und Oktober 16. Juli bis 31. August 1. bis 25. Juli und 15. bis 31. August sowie Oktober Juli und August Juli bis Mitte September Juli bis 7. August 25. Juli und 31. August August Juli bis Mitte September 1. bis 15. Juli Gardone/Gardasee Lazise und Bardolino/Gardasee Ischia Liepaja Insel Ameland/ Westfriesland LETTLAND NIEDERLANDE Callantsoog und Den Helder, Julianadorp/Nordholland Groet, Gemeinde Schoorl/ Nordholland Insel Texel/Westfriesland Zoutelande und Oostkapelle/ Zeeland Bad Aussee und Bad Mitterndorf/Steiermark Bad Gastein und Bad Hofgastein/Salzburg Bad Kleinkirchheim/Kärnten Bad Tatzmannsdorf/ Burgenland Bregenz/Vorarlberg Gmünd und Fischertratten/ Kärnten Gmunden/Oberösterreich Jenbach/Tirol Kitzbühel/Tirol Lienz/Tirol Lofer/Salzburg Maria Wörth/Kärnten Medraz und Neustift Millstatt und Unterhaus/Kärnten Mittersill/Salzburg Mondsee und Unterach/ Oberösterreich Neusiedl am See und Gols/Burgenland 4. Juni bis 5. August 23. bis 31. Juli 22. April bis 21. Mai Juli und August 1. Juli bis 3. August 30. Juli bis 13. August Juli Juli ÖSTERREICH 12. bis 26. August 1. Juli bis 3. August Juli und August Juli und August Juli und August 18. bis 29. Juli 6. bis 19. August 1. Juli bis 3. August 1. bis 14. Juli 1. bis 20. Juli 1. Juli bis 10. August Juli oder August Juli oder August 6. bis 31. August 1. bis 14. Juli 1. bis 14. Juli und 13. bis 31. August 20. bis 31. August 13. bis 31. August

78 78 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Nickelsdorf, Dt. Jahrndorf, Zurndorf/Burgenland Obervellach/Kärnten Ossiach und Tschöran/ Kärnten Pörtschach und Moosburg/Kärnten Ramsau am Dachstein/ Steiermark Rust und Mörbisch/ Burgenland Scharnstein/Oberösterreich Seefeld und Telfs/Tirol Velden und Wernberg/ Kärnten Wildschönau und Wörgl/Tirol Zell am See/Salzburg 23. Juli bis 17. August 22. August bis 1. September 1. bis 20. Juli und 6. bis 31. August Juli oder August Juli bis Anfang September Juli Juli oder August Juli und August Juli und August Juli und 20. bis 31. August 30. Juli bis 10. August Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln Das Normal- und das Kleinsiegel mit dem Beizeichen Stern der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Lampertheim Dekanat Ried werden hiermit außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. März 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f POLEN Giyżcko/Masuren 8. Juli bis 17. August Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Kinzenbach Dekanat: Gießen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE KINZENBACH Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. März 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f

79 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 79 Dienstnachrichten

80 80 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

81 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 81

82 82 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). Evangelisches Dekanat Büdinger Land, Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans (100 %) Im zukünftigen Evangelischen Dekanat Büdinger Land ist zum 1. Mai 2016 die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans (100 %) zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die neue Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Das Ev. Dekanat Büdinger Land liegt im östlichen Teil des Wetteraukreises sowie im südlichen Teil des Vogelsbergkreises. Es wird zum 1. Januar 2016 aus den Dekanaten Büdingen, Nidda und Schotten gebildet. Im neugebildeten Dekanat leben zurzeit in 79 eigenständigen Kirchengemeinden rund evangelische Gemeindemitglieder. Dienstsitz der Dekanin/des Dekans ist das Haus der Kirche und Diakonie in Nidda. Der Wohnsitz ist innerhalb der Dekanate frei wählbar; eine Dienstwohnung wird nicht gestellt. Der Dekanatssynodalvorstand ist bei der Wohnungssuche im Dekanatsbereich gerne behilflich. Das Ev. Dekanat Büdinger Land umfasst dann 41,25 Gemeindepfarrstellen. Eine stellvertretende Dekanin/der stellvertretende Dekan ist mit einer halben Stelle für die Dekanatsarbeit freigestellt. Zum Team des Dekanates am Dekanatssitz gehören neben der Verwaltung des Dekanats 5 Mitarbeiterinnen als Verwaltungsfachkräfte und Sekretärinnen, die vier Fach- und Profilstellen aller Handlungsfelder sowie weitere Stellen für die Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge, die örtliche Dekanatsjugendarbeit, die örtliche Kirchenmusik sowie die Mitarbeitendenvertretung. Drei Kantorenstellen und drei Dekanatsjugendreferentenstellen sowie 7,5 Gemeindepädagogenstellen gehören ebenfalls zum Dekanat. An verschiedenen Schulstandorten findet schulbezogene Jugendarbeit statt. Das neue Dekanat ist weiterhin Träger zweier Jugendhäuser in Schotten und Ortenberg- Bleichenbach. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Regionalen Diakonischen Werk Wetterau. Im Dekanat befinden sich drei Diakoniestationen und vier Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft. Ebenfalls in der Trägerschaft des Dekanates befinden sich die Büdinger Tafel mit drei Ausgabestellen und die Diakonie-Stiftung Büdinger Land. Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen zurzeit neben den Handlungsfeldern in der Krankenhaus- und Klinikseelsorge, im gemeindepädagogischen Dienst und in der Kirchenmusik. Es bestehen gute Kontakte zu den regionalen Hospizvereinen. Das Dekanat gehört der Ev. Regionalverwaltung Wetterau an und wird von deren Dienststelle Nidda betreut.

83 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 83 Das Dekanat wird geprägt von kleinstädtischen und dörflichen Gemeinden. Nidda ist eine lebendige Kleinstadt mit attraktiven Einkaufsmöglichkeiten. Die Stadt bietet: kulturelle und sportliche Angebote und soziale Einrichtungen, Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule sowie Gymnasium, Berufsschule mit Berufsfachschule und Fachoberschule. Es bestehen gute Straßen- und Zugverbindungen zu den Oberzentren Frankfurt/Main, Gießen und Hanau. Ein Autobahnanschluss ist in 20 Minuten zu erreichen. Wir möchten als Evangelisches Dekanat Büdinger Land in Gesellschaft und Politik unserer Region deutlich als Kommunikations- und Handlungspartner wahrgenommen werden. Daraus ergeben sich Herausforderungen für die Dekanatsleitung und die Mitarbeitenden in den kirchlichen Arbeitsgebieten. Zum Aufgabengebiet der Dekanin/des Dekans gehören neben den in den 27 und 28 KO (Kirchenordnung) genannten gesetzlichen Aufgaben: - Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision für das neue Dekanat gemeinsam mit dem neugewählten DSV, den Kirchengemeinden und den Mitarbeitenden - Unterstützung von identitätsbildenden und integrierenden Maßnahmen, um das Zusammenwachsen der bisherigen drei Dekanate fördern - Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden und der Zusammenarbeit der Kirchengemeinden mit dem Dekanat - Förderung des geistlichen Lebens im Dekanat - Förderung der bestehenden Partnerschaften zur südindischen Kirche und zu Gemeinden in Weiß- Russland - Pflege der Kontakte zu den Einrichtungen im Dekanatsgebiet ( z.b. Regionales Diakonisches Werk) - Weiterführung und Förderung der Ökumene - Offenheit und Einfühlsamkeit gegenüber den Menschen in der Region; Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage für ein konstruktives Arbeitsklima - Koordination der vielfältigen Arbeitsbereiche im Dekanat - Die Stelle ist mit einem Predigtauftrag an der Ev. Liebfrauenkirche in Schotten verbunden. Wir erwarten: - theologische Kompetenz und geistliche Identität - Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen - gute Selbstorganisation - bewusste Wahrnehmung der Führungsverantwortung - Führungskompetenz in komplexen Zusammenhängen - Belastbarkeit - Kommunikationsfähigkeit - Teamfähigkeit - Erfahrung in Prozesssteuerung Kurz gesagt: Wir erwarten eine Persönlichkeit mit vielen unterschiedlichen Kompetenzen, aber keine/keiner muss alles alleine können, denn der Dekanatssynodalvorstand unterstützt Sie durch verantwortungsvolle Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie können mit engagierten Mitarbeitenden und einer qualifizierten Zusammenarbeit im Haus der Kirche rechnen. Führerschein und eigenes Kraftfahrzeug sind erforderlich. Die Bewerbung erfolgt an die Adresse der Kirchenleitung der EKHN in Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: - der amtierende Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses: Gerhard Wolf, Abellstraße 63, Nidda, gerhard.sk.wolf@gmail.com, Tel.: oder und - die DSV-Vorsitzenden: - Dekanatssynodalvorstandsvorsitzender des Evangelischen Dekanats Büdingen, Herr Dietmar Patt, In den Wingerten 38, Ortenberg, Tel.: oder dietmarpatt@googl .com - Dekanatssynodalvorstandsvorsitzender des Evangelischen Dekanats Schotten, Herr Hans Otto Zimmermann, Hermann-Römer-Straße 13, Schotten, hozimmermann@t-online.de, Tel.: oder sowie - der Propst für Oberhessen, Matthias Schmidt, Lonystraße 13, Gießen, Tel.: , propstei.oberhessen@ekhn.de. Evangelisches Dekanat Rheingau-Taunus, 1,0 Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans In dem zum 1. Januar 2016 entstehenden Evangelischen Dekanat Rheingau-Taunus ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Einvernehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Dienstsitz wird das Haus der Kirche und Diakonie in Taunusstein-Bleidenstadt sein. Weitere Dekanatsräume befinden sich in Idstein.

84 84 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das aus der Fusion der bereits in Arbeitsgemeinschaft verbundenen Dekanate Bad Schwalbach und Idstein entstehende neue Dekanat ist weitgehend deckungsgleich mit dem Rheingau-Taunus-Kreis. Abweichend von der kommunalen Gebietsabgrenzung sind einige Kirchengemeinden des Rheingaus dem Dekanat Wiesbaden zugeordnet, während die außerhalb der Kreisgrenzen liegenden Kommunen Camberg und Glashütten jedoch zu unserem Dekanat zählen. Die flächenmäßige Ausdehnung des Dekanats erstreckt sich von Rüdesheim bis Bad Camberg (Entfernung ca. 70 km) und von Niedernhausen bis Aarbergen, Hünstetten und Heidenrod. Insgesamt gehören zum Dekanat 53 Kirchengemeinden, teilweise mit mehreren Predigtstellen, ca Gemeindeglieder und ca. 40 gemeindliche Pfarrstellen. Die kirchlichen Handlungsfelder werden durch die Fach- und Profilstellen Öffentlichkeitsarbeit (1,0), Ökumene (0,75), Bildung (0,5) wahrgenommen. Hinzu kommen Krankenhausseelsorge (2,5), AKH (0,5) sowie die an das Dekanat angebundene gesamtkirchliche Pfarrstelle für Notfallseelsorge (0,5) und ein 0,25-Stellenanteil Gesellschaftliche Verantwortung, genutzt vom Diakonischen Werk Rheingau-Taunus. Das Dekanat hat 2 Dekanatsjugendreferentenstellen, weitere 5,5 Gemeindepädagogenstellen und 4 hauptamtliche Kirchenmusikerstellen. Im Dekanatsbüro unterstützen Sie vier Teilzeit-Mitarbeiterinnen (zwei Verwaltungsfachkräfte und zwei Dekanatssekretärinnen, jeweils 0,5-Stellenanteil). Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung des Dekanats Rheingau-Taunus arbeitet mit Ihnen zusammen eine stellvertretende Dekanin/ein stellvertretender Dekan (0,5), gewählt aus der Mitte der Dekanatssynode. Das Dekanat Rheingau-Taunus liegt am westlichen Rand des Rhein-Main Gebietes und umschließt in einem Halbkreis die Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Verkehrsanbindungen und das Angebot der verschiedenen Schulen und Bildungseinrichtungen sind am Sitz des Dekanats in Taunusstein-Bleidenstadt optimal. Unser Dekanat lässt sich in drei verschiedene sehr unterschiedlich geprägte Regionen einteilen. Im Nordosten liegt das Idsteiner Land, ein Wohngebiet mit besonders günstigen Verkehrsanbindungen entlang der A3 und der Regio-Bahnlinie für die berufliche Tätigkeit im Rhein-Main Gebiet. Die Pendler aus der mittleren Region unseres Dekanats mit den Städten Taunusstein und Bad Schwalbach sowie den Gemeinden Aarbergen und Hohenstein sind eher nach Wiesbaden orientiert. An unserer Westgrenze berühren die Gemeinden Heidenrod und Aarbergen mit vielen kleinen Dörfern bereits die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Im südlichen Teil liegt der Rheingau, der stark durch den Weinbau und Fremdenverkehr sowie seine katholischen Wurzeln geprägt ist. Zu unserem Dekanat gehören die Gemeinden Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich- Winkel. Das Dekanat ist an die Regionalverwaltung Wiesbaden- Rheingau-Taunus angeschlossen (Sitz in Wiesbaden). Über die in Art. 27 und 28 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben hinaus haben wir folgende Erwartungen: - Sie unterstützen die Förderung des Zusammenwachsens der beiden bisherigen Dekanate und führen die beiden Einflussbereiche zu einem zukunftsfähigen Ganzen zusammen - Mit Ihnen wünschen wir uns eine Persönlichkeit, die neben Verwaltungs- und Leitungskompetenz über Flexibilität, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit verfügt, d.h. Konflikte frühzeitig erkennt und aktiv mit den Beteiligten bearbeitet - Vor dem Hintergrund Ihres eigenen Theologischen Profils nehmen Sie die heterogenen geistlichen Prägungen unseres Dekanats ernst. Sie verstehen diese Vielfalt als Stärke unseres geistlichen Lebens zu nutzen. Sie bringen Erfahrungen im Gemeindeaufbau mit und sind bereit auf Kirchendistanzierte zuzugehen - Sie legen einen Schwerpunkt in die Zusammenarbeit mit unseren haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden und im Dekanat. Sie verstehen zu überzeugen, zu begeistern und zu fördern. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Sie gemeinsam mit uns die Freude und Energie für die unterschiedlichen Facetten der Gemeindearbeit vor Ort bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten - Gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand fördern Sie die Kooperation und Kommunikation der Gemeinden miteinander. Sie begleiten die Entwicklung der Handlungsfelder auf Dekanatsebene und gestalten die Prozesse im Dekanat federführend mit Sie sehen es als wichtige Aufgabe an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine aktive, kraftvolle und freudige Verkündigung der christlichen Botschaft zu begeistern. Sprachfähig werden im Glauben sollen möglichst viele evangelische Christen in unserer Region. Wir wünschen uns, dass Sie dies unterstützen - Sie greifen die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen der Region auf und vertreten evangelische Positionen kompetent und glaubwürdig in der Öffentlichkeit - Sie haben Freude daran, sich mit den Handelnden in Politik, Gesellschaft und anderen kirchlichen Trägern auszutauschen und sich gegenseitig im sozialen und gesellschaftspolitischen Engagement zu unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und sind neugierig auf Ihre Impulse, mit denen Sie die bisherigen Schwerpunkte unserer Arbeit unterstützen und ergänzen werden. Ihr Dienstsitz ist in Taunusstein-Bleidenstadt, Aarstraße 44. Ihr Wohnsitz muss im Bereich des Dekanats liegen.

85 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 85 Bei Interesse kann eine Dienstwohnung in Taunusstein zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie: - Durch den Propst für Süd Nassau, Oliver Albrecht, Tel.: Durch die Präses Patricia Garnadt, Tel.: oder Durch den Präses Rainer Löll, Tel.: oder Auf unseren gemeinschaftlich verfassten Internet- Seiten Bad König, Dekanat Odenwald, 1,0 Pfarrstelle I (Nord), Modus A Die Evangelische Kirchengemeinde Bad König im Dekanat Odenwald sucht zum 1. September 2015 wegen Ruhestandsversetzung des bisherigen Stelleninhabers eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrerehepaar. Wir sind eine volkskirchlich geprägte Gemeinde mit missionarischer Ausrichtung. Ein Gemeindeleben, das durch den persönlichen Glauben der Gemeindeglieder geprägt ist, liegt uns am Herzen. Bad König, im Odenwald gelegen, ist das einzige Thermalbad Südhessens (Odenwaldtherme). Die Stadt hat rund Einwohner. Kindergärten, Grundschule (mit sprachheilpädagogischem Bereich), Förderschule, sowie integrierte Gesamtschule sind am Ort, Gymnasium und berufliches Gymnasium in Höchst i. Odw. und Michelstadt (je 7 km entfernt). Zur Kirchengemeinde mit zwei Pfarrstellen (insgesamt knapp Gemeindeglieder) gehören außer Bad König selbst noch die Filialorte Etzen-Gesäß, Fürstengrund und Momart. Gottesdienste finden wöchentlich in der Bad Königer Schlosskirche (Baujahr 1751, 450 Sitzplätze, Außenrenovierung 2004) statt, je einmal im Monat in Fürstengrund und Momart, drei- bis viermal jährlich in Etzen-Gesäß. Die Gottesdienste in Bad König sind mit durchschnittlich Personen besucht. Außer der Kirche steht ein 2001 erbautes großes Gemeindehaus zur Verfügung, in Fürstengrund eine Kirche mit kleinem Saal. Eine Dienstwohnung bzw. ein Haus wird in Absprache mit der neuen Stelleninhaberin/dem neuen Stelleninhaber angemietet werden. In der Gemeinde sind mehr als 150 ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Hauptamtlich sind: Kantorin (100 %), Gemeindepädagogin (33 %), beide mit Dekanatsanstellung, Hausmeister/Kirchendiener (50 %), Sekretärin (14 Wochenstunden), außerdem im Kindergarten der Kirchengemeinde zurzeit 19 Mitarbeiterinnen. Mit den evangelischen Nachbargemeinden, einigen freien Gemeinden der Umgebung (auf Basis der Evangelischen Allianz) sowie der katholischen Kirchengemeinde vor Ort besteht ein reger Kontakt. Die Kirchengemeinde ist der Regionalverwaltung Starkenburg-Ost angeschlossen. So leben und arbeiten wir - Uns liegt daran, dass Menschen zu einem lebendigen Glauben an Jesus Christus finden und dass sie in ihrem Glauben gestärkt werden und wachsen können. An diesem Ziel richten wir unsere Arbeit aus - Deshalb ist uns das gemeinsame Hören auf die Heilige Schrift ein zentrales Anliegen sei es im Gottesdienst, genauso aber auch in verschiedenen Ge - meindekreisen, z.b. Hauskreisen, Bibelabenden. Jährlich findet mindestens ein Glaubenskurs statt, der zunehmend auch Menschen erreicht, die der Gemeinde fern stehen - Der Kirchenvorstand versteht sich als geistliches Leitungsgremium der Gemeinde. Ein wöchentlich tagender Geschäftsführungsbeirat entlastet die Sitzungen von zu viel Verwaltungsballast und eröffnet Freiraum für inhaltlich-geistliche Arbeit - Herz und Zentrum unseres Gemeindelebens ist der gemeinsam gefeierte Gottesdienst. Hier hören wir gemeinsam auf das lebendige Wort der Bibel und feiern miteinander die Gegenwart Gottes. Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, die traditionelle Form des Gottesdienstes durch verschiedene Elemente zu bereichern. Zu nennen sind etwa die Einführung eines zusätzlichen Liederbuches mit neuen geistlichen Liedern, die Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, manchmal die gemeinsame Gottesdienstvorbereitung im Team, große musikalische Vielfalt in der Ausgestaltung, der Kirchenkaffee nach dem Gottesdienst u.v.m. - Eine sehr große und prägende Rolle spielt die Kirchenmusik. In verschiedenen Chören (sowohl im Bereich der Popularmusik als auch der klassischen Kirchenmusik) sowie dem Posaunenchor wirken Menschen jeden Alters mit. Auch die kirchenmusikalische Arbeit will Menschen auf Jesus Christus hinweisen und zum Glauben einladen sowie Christen zum Lob Gottes anstiften und ihnen einfach Freude bereiten. Kirchenmusikalische Arbeitsfelder sind die abwechslungsreiche Mitgestaltung der Gottesdienste sowie verschiedenste Konzerte und Projekte - Der Ev. Kindergarten Bad König hat zurzeit drei Gruppen mit 75 Kindern, außerdem eine Krippengruppe mit 10 Kindern. Auch hier legen wir Wert auf die inhaltliche Arbeit mit den Kindern und indirekt auch mit den Eltern, z.b. durch 14-tägige Katechese, Kindergartengottesdienste, geistliche Begleitung der Mitarbeiterinnen etc. - Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von einer Gemeindepädagogin mit 1/3 Stellenanteil verantwortet wird, liegt uns am Herzen und ist uns eine ständig neue Herausforderung und Chance - Ein zunehmender Schwerpunkt ist die geistliche, v.a. seelsorgliche Betreuung der vielen (Senioren-)Heime und Kliniken, die in Bad König seit einigen Jahren entstanden sind. Hier finden meist im Wechsel mit der katholischen Gemeinde regelmäßige Andachten statt, außerdem bringen die Heime natürlich eine Fülle an Besuchen und auch an Beerdigungen mit sich

86 86 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Weitere Infos finden Sie auf der Homepage badkoenig-lebt.de. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - ihren/seinen Dienst aus dem Hören auf die Heilige Schrift und im betenden Gespräch mit dem lebendigen Gott ausübt - auf eine klare Christusverkündigung Wert legt - sich als Glied unter anderen Gliedern am Leib Christi versteht, das Priestertum aller Gläubigen bejaht und Freude an der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Kollegen sowie den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat - sich mit ihren/seinen Gaben in die Arbeit und das Leben unserer Gemeinde einbringen möchte. Die gemeinsame geistliche Basis ist uns wichtig. Auf dieser Grundlage gibt es viele Möglichkeiten, die Arbeit in Absprache mit dem Kollegen und dem KV zu gestalten, eigene Erfahrungen und Schwerpunkte einzubringen und die vielfältigen Aufgaben sinnvoll aufzuteilen. Als Christen, die gemeinsam unterwegs sind, lernen wir, mit unseren Stärken und Schwächen umzugehen und aus der in Jesus geschenkten Vergebung heraus unseren Dienst zu tun. Wenn Sie hieran mitarbeiten wollen, dann sind wir neugierig darauf, Sie kennen zu lernen. Bei Interesse und wegen weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an: - Den Inhaber der Pfarrstelle II (Süd), Pfr. Martin Hecker, Tel.: Den stellvertretenden KV-Vorsitzenden, Herrn Horst Friedrich, Tel.: Dekan Pfr. Stephan Arras, Tel.: oder - Pröpstin Karin Held, Tel.: Bingenheim mit Gettenau und Leidhecken, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Nidda, Modus A Lust auf Vielfalt? Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer. Wo wir leben: Unsere Gemeinden liegen sehr ruhig in der landschaftlich schön gelegenen Wetterau. Bingenheim und Gettenau sind Ortsteile der Großgemeinde Echzell, Leidhecken ist Stadtteil von Florstadt. Da die Verkehrsanbindung besonders günstig ist, pendeln sehr viele Berufstätige täglich ins Rhein-Main- Gebiet. Ein großer Arbeitgeber in Bingenheim ist die anthroposophische Lebensgemeinschaft, die hier eine Einrichtung für behinderte Menschen neben Naturkostladen, Buchhandel und Demeter-Landwirtschaft unterhält. Gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Bücherei und Post-/Bankfiliale bieten die nahe Großgemeinde Echzell sowie Florstadt und Reichelsheim. In allen Gemeinden befinden sich Schulen und kommunale Kindergärten, in Echzell auch ein privates Gymnasium. Mehrere weiterführende Schulen sind im näheren Umkreis mit Bus und Bahn gut erreichbar; die Singbergschule in Wölfersheim baut gerade eine gymnasiale Oberstufe auf. Alle drei Orte bieten eine intakte Dorfgemeinschaft, die Bevölkerung ist in vielen Vereinen von unterschiedlicher Prägung engagiert. Das Pfarrhaus in Bingenheim wurde 1969 gebaut und zuletzt 2011 renoviert. Es besteht im Erdgeschoss aus Amtsräumen und WC. Davon abgetrennt liegt der private Teil des Hauses mit großem Wohn- und Esszimmer nebst Küche, im ersten Stock Schlafzimmer, drei Kinder- /Gästezimmer, Bad und separates WC. Im Keller befinden sich Wirtschaftsräume und das Archiv. Insgesamt umfasst das Haus 123 m² Wohnfläche + 62 m² Diensträume; es ist umgeben von einem Garten. Der zu versteuernde Mietwert des Pfarrhauses beträgt 489,50 EUR. Das Haus wird zusammen mit dem Gemeindehaus auf dem gleichen Grundstück zentral geheizt, unterstützt durch eine Solaranlage. Wer wir sind: Bingenheim hat 685, Gettenau 501 und Leidhecken 371 Gemeindeglieder. Zusammen mit den Nachbargemeinden Echzell und Bisses bilden wir die Region West des Dekanates Nidda. Eine Pfarrdienstordnung regelt den Gottesdienstplan und die Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde in Echzell sowie der dortigen Pfarrperson. Vierteljährlich erscheint der gemeinsame Gemeindebrief Die Brücke. Er stellt ein wichtiges Bindeglied zwischen den Kirchengemeinden der Region West dar. Jede Gemeinde verfügt über eine Kirche und ein Gemeindehaus. Die ca. 550 Jahre alten, schönen Kirchen sind wie die anderen Gebäude in einem sehr guten Zustand. Ein wichtiger Bestandteil der Gemeindearbeit sind die Gottesdienste in vielfältiger Form. Die Pfarrerin/der Pfarrer hält in der Regel sonntags zwei Gottesdienste. In unseren Gemeindehäusern treffen sich unterschiedliche Gruppen, z. B. - in Bingenheim: Frauenkreis und Musiktreff - in Gettenau: Kinder und Senioren - in Leidhecken: Kirchenchor und Frauenkreis. Was wir uns wünschen: Wir freuen uns auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der im Glauben verwurzelt, für die Menschen aller Generationen ein offener Ansprechpartner und engagierter Seelsorger ist.

87 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 87 Sie/Er sollte die drei Gemeinden als Ganzes im Blick haben, integrierend wirken und Aufgaben in Kooperation mit den Kolleginnen/den Kollegen der Region West des Dekanats wahrnehmen. Wir wünschen uns Offenheit auch für neue Gottesdienstformen, z. B. unter Einbeziehung der musikalischen Gruppen, und Freude an der Gestaltung des Gemeindelebens, wobei wir gerne die Jugend stärker einbeziehen möchten. Die Begleitung oder Leitung von Gemeindegruppen durch die Pfarrerin/den Pfarrer und die Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist uns wichtig. Wir unterstützen Sie mit: - Zwei Gemeindesekretärinnen - Zwei Organisten - Einer Chorleiterin - Einer Küsterin/einem Küster je Ort - Einem Kindergottesdienst-Team - Drei für neue Impulse offene Kirchenvorstände - Und viele Menschen, die sich auf Sie freuen. Lust auf mehr? Weitere Informationen auf unseren leider nicht immer aktuellen Internetseiten: Oder rufen Sie uns an: - Kirchenvorstand Bingenheim: Simone Buß-Stephan, Tel.: Kirchenvorstand Gettenau: Helga Walther, Tel.: Kirchenvorstand Leidhecken: Jürgen Böker, Tel.: Ev. Dekanat Nidda, Dekan Wolfgang Keller, Tel.: Propst Matthias Schmidt, Tel.: Dalheim, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Oppenheim, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Zum zweiten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, der/dem die Gemeindearbeit eine Herzensangelegenheit ist. Dalheim ist ein gemütlicher Weinort und gehört zu den Berggemeinden in Rheinhessen. Es ist ein angenehmer Lebensraum umgeben von sanften Hügeln und gleichzeitig gut angebunden an die Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrswege des Rhein-Main Gebietes. Die Kirchengemeinde umfasst ca. 480 Mitglieder in einem Ort von Einwohnern. Die sehr schöne Kirche (renoviert Dezember 2013) bietet Raum für vielfältige Gottesdienste und ist gleichzeitig das Wahrzeichen des Ortes. Auch die katholische Kirchengemeinde ist mit Gottesdiensten und Trauerfeiern hier zu Gast. Innerhalb der Berggemeinden treffen sich Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zu einem ökumenischen Arbeitskreis, in dem die gemeinsamen Gottesdienste und Projekte besprochen werden. Neben dem evangelischen Kindergarten befinden sich zwei Gemeinderäume, in denen unter anderem die evangelische Gemeindebücherei ihren Ort hat und die Frauenhilfe ihre Treffen veranstaltet. Der evangelische Kindergarten ist eine zweigruppige Ganztagseinrichtung mit engagierten Mitarbeiterinnen, die gerne an Veranstaltungen und Gottesdiensten mitwirken und die sich durch religionspädagogische Fortbildungen qualifiziert haben. Durch die räumliche Nähe von Büro, Gemeinderäumen und dem Kindergarten ist eine intensive Zusammenarbeit möglich. Wir freuen uns besonders über einen lebendigen Kindergottesdienst mit zahlreichen gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die selbstständig die Sonntage vorbereiten und auch Freizeiten anbieten. Ein evangelischer Posaunenchor gestaltet mit einem Repertoire aus geistlicher und weltlicher Musik Gottesdienste, Festtage und sonstige Veranstaltungen. Was wir wünschen: Eine Pfarrerin/Einen Pfarrer, - die/der mit Besonnenheit und Engagement die Arbeit in der Gemeinde antritt - die/der mit uns die Freude am Glauben teilt - die/der die Gottesdienste liebevoll vorbereitet und interessant und lebendig mit uns feiert - die/der Freude an Kinder- und Jugendarbeit mitbringt - die/der kranke und alte Menschen besucht - die/der die bestehende Gemeindearbeit fortführt, weiterentwickelt und neue Gedanken einbringt - die/der in der Seelsorge nahe bei den Menschen ist und mit ihnen das Gespräch sucht - die/der die Arbeit mit dem Kirchenvorstand als gemeinsame Aufgabe versteht - die/der Führungsqualität und Teamfähigkeit mitbringt und die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert - die/der Freude an der Musik hat - die/der Offenheit hat, um auch auf Menschen außerhalb der Kirchengemeinde zuzugehen - die/der Interesse für die ortsansässigen Einrichtungen und Vereine hat und die Kontakte pflegt - die/der gerne und interessiert am Leben in unserem Ort teilnimmt und Freude daran hat, sich auf die rheinhessische Lebensart einzulassen

88 88 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr die/der gerne betet, gerne arbeitet und dabei den eigenen freien Tag nicht vergisst. Was wir bieten: - Eine aktive Unterstützung durch den engagierten Kirchenvorstand - Mitarbeiterinnen, die zur Verfügung stehen: - Zwei Küsterinnen teilen sich die Pflege der Kirche und die Vorbereitung der Gottesdienste - Eine engagierte Bürokraft ist zwei Mal in der Woche im Gemeinderaum präsent - Kompetente Organistinnen spielen die Gottesdienste - Ein geräumiges Pfarrhaus (von 1884) befindet sich in der Ortsmitte und ist nicht weit entfernt von der Kirche. Es wird vor Dienstantritt energetisch saniert. Bei der Renovierung können Sie gerne eigene Wünsche einbringen. Neben einem kleinen Garten befindet sich ein Hof mit einer Doppelgarage. Die Wohnfläche des dreigeschossigen Hauses ohne Keller umfasst 212 m²: sechs Wohnräume, eine Küche, ein Bad, 2 WC, einige Nebenräume, ein geräumiges Arbeitszimmer und ein kleines Archiv. Der derzeitige Steuerwert beträgt 665,76 EUR. Wir freuen uns über das Interesse von Bewerberinnen und Bewerbern und laden Sie herzlich ein, unsere Gemeinde näher kennen zu lernen. Auskunft gibt: - Herr Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: Eppelsheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alzey, Modus A Zur Pfarrstelle gehören die vier pfarramtlich verbunden Kirchengemeinden: Eppelsheim Dintesheim Flomborn Ober-Flörsheim 654 Gemeindeglieder 79 Gemeindeglieder 500 Gemeindeglieder 551 Gemeindeglieder Alle vier Dörfer mit ihren Kirchengemeinden liegen im Herzen Rheinhessens. Menschen aus dem Rhein-Main- Gebiet und dem Rhein-Neckar-Gebiet siedeln sich hier in den Neubaugebieten an, um die rheinhessische Lebensart zu genießen, die von Offenheit und Lebensfreude geprägt ist. Die reizvolle Hügellandschaft tut das ihre dazu. Alle vier Gemeinden sind infrastrukturell gut ausgestattet: es befinden sich alle Schularten in Flomborn, bzw. in der nahen Kreisstadt Alzey und die verkehrstechnische Anbindung an Mainz, Mannheim, Worms und Kirchheimbolanden ist sehr gut. Die vier Kirchengemeinden wachsen zusammen und haben doch jede ihren eigenen Charme, der einer Pfarrerin/einem Pfarrer oder einem Pfarrehepaar breite Möglichkeiten zur eigenen Gestaltung und Entfaltung bietet. Neben einer evangelischen Bücherei, einem Posaunenchor, einem kleinen Kirchenchor, einer Kinderund Jugendgruppe, Krabbelgruppen und einem Frauenkreis finden Sie eine Reihe weiterer Aktivitäten der Kirchengemeinden vor. Die Gottesdienste werden im vierzehntägigen Wechsel in den vier Kirchen gefeiert. Der Konfirmandenunterricht findet gemeinsam in einer der Gemeinden statt. In Ober- Flörsheim gehört die evangelische Kindertagesstätte zur Kirchengemeinde. Das Pfarrhaus in Eppelsheim ist in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erbaut und verfügt über 5 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC, Kellerräume und einem Carport. Im Jahr 2009 wurde es grundsaniert. Die Amtsräume befinden sich im Pfarrhaus (separat). Vor dem Haus ist ein großzügiger Hof, dahinter ein Garten und ein Wiesengrundstück. An das Pfarrhaus wurde 1993 das Gemeindezentrum angebaut. Der steuerliche Mietwert für das Pfarrhaus beträgt 681,41 EUR. Mitarbeitende in den Gemeinden sind: 2 Sekretärinnen, 4 Küsterinnen/Küster, 3 Organistinnen und die Mitarbeitenden der evangelischen Kindertagesstätte. Es wäre schön, wenn Sie sich für unsere Gemeinden interessieren würden. Wir freuen uns über eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar, die/der/das mit Freude den Dienst in unseren vier Gemeinden übernimmt. Auskünfte erteilt: - Dekanin S. Schmuck-Schätzel, Fischmarkt 3, Alzey, Tel.: oder - Propst Dr. K.-V. Schütz, Propstei Rheinhessen, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz, Tel.: Grünberg, 1,0 Pfarrstelle II, Dekanat Grünberg, Modus A, zum zweiten Mal Zum 1. Juli 2015 ist die Pfarrstelle II (Paulusbezirk, Kernstadtbereich) der Evangelischen Kirchengemeinde Grünberg neu zu besetzen. Unsere Gemeinde: Die Evangelische Kirchengemeinde hat insgesamt Gemeindeglieder und umfasst 1,5 Pfarrstellen, sowie eine halbe Stelle im Bereich Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Als Kirchenvorstand sind wir überzeugt vom Teamgedanken. Haupt- und Nebenamtliche sowie zahlreiche Ehrenamtliche gestalten Hand in Hand das Gemeindeleben. Zum Team gehört neben den o. g. Pfarrstellen auch eine Kantorenstelle, die zurzeit mit einer A-Musikerin besetzt ist. Nebenamtliche Organisten tragen die

89 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 89 kirchenmusikalische Arbeit mit. Weiterhin verstärken eine Küsterin und zwei Sekretärinnen das Team. Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich im Besuchsdienstkreis, der Seniorengruppe, im Kindergottesdienst, in Gesprächskreisen und der Erwachsenenbildung. Unsere neoromanische Stadtkirche mit integrierten Gemeinderäumen liegt mitten in der historischen Altstadt und ist für unterschiedliche Gruppen und Vereine ein vertrauter Treffpunkt. Das Pfarrbüro liegt für beide Bezirke zentral im Pfarrhaus I neben der Stadtkirche. Die Gemeinde feiert gerne festliche Gottesdienste, darunter auch besondere, themenbezogene Gottesdienste. Durch den Kanzeltausch mit den Kolleginnen/Kollegen sind predigtfreie Sonntage gewährleistet. Das Gemeindeleben wird durch den Kirchenchor, den Kinderchor, Orgelkonzerte und lebendige Gemeindefeste bereichert. Überhaupt ist die Kirchenmusik der Gemeinde sehr wichtig. Das offene Miteinander von Kirche und allen gesellschaftlichen Gruppen prägt ganz wesentlich unser Gemeindeleben. Die Pfarrstelle hat einen seelsorgerlichen Bezug zu dem in der Nähe liegenden Seniorenheim. Stolz sind wir auf unseren sehr ansprechend gestalteten Gemeindebrief. Als Zuhause steht Ihnen ein gepflegtes Pfarrhaus (Baujahr 1960) mit Balkon, Garage und schönem Garten zur Verfügung. Die private Wohnfläche beträgt 130 m² und besteht aus 5 Zimmern, großer Diele, Küche, Bad. Zusätzlich gibt es zwei Arbeitszimmer. Der zu versteuernde Mietwert beträgt aktuell 580,00 EUR und wird bei Einzug neu berechnet. Das erwartet Sie in Grünberg: Grünberg ist ein staatlich anerkannter Luftkurort mit Einwohnern. Die Stadt gliedert sich in die Kernstadt und 13 Stadtteile. Die Kernstadt wird durch den historischen Marktplatz mit seinem Fachwerkensemble geprägt. Grünberg verfügt über eine gute Infrastruktur durch Ärzte, Schulen, Kitas sowie Einzelhandelsgeschäfte, Cafés und Restaurants. Vielfältige Sport- und Freizeitmöglichkeiten finden Sie in den örtlichen Vereinen, im Familien- und Freizeitbad und der näheren Umgebung. Im Museum im Spital können Sie die Geschichte Grünbergs entdecken. Grünberg liegt verkehrsgünstig an der A5 und an der Bahnlinie Gießen-Fulda. Das Rhein-Main-Gebiet erreicht man in einer Stunde Fahrtzeit. Universitäten und Fachhochschulen befinden sich im Umkreis von 25 km. Die Kirchengemeinde freut sich über Bewerbungen von Pfarrerinnen und Pfarrern, auch Pfarrerehepaare, die gerne im Team das Gemeindeleben gestalten, Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Pfarrkollegen und dem Kirchenvorstand legen, den Kontakt zu Menschen suchen und eigene Impulse setzen. Die konkrete Aufgabenverteilung wird bei Stellenantritt durch eine Pfarrdienstordnung aktualisiert. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen: - Pfarrer Hartmut Miethe, Tel.: Dekan Norbert Heide, Tel.: Propst für Oberhessen Pfr. Matthias Schmidt, Tel.: Stv. Vors. des Kirchenvorstandes, Frau Evelyn Schmadel, Tel.: Kirchengemeinde: - Dekanat Grünberg: - Stadt Grünberg: Klein-Gerau, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Groß-Gerau, Modus B kombiniert mit 0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung, Dekanat Groß-Gerau. Die Besetzung beider Stellen erfolgt befristet für jeweils 5 Jahre Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die neuerrichtete 0,5 Profilstelle für Gesellschaftliche Verantwortung im Ev. Dekanat Groß-Gerau und die vakante 0,5 Gemeindepfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Klein-Gerau als kombinierte Stellen befristet für 5 Jahre zu besetzen. 0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung Der Landkreis Groß-Gerau ist als Teil des Rhein-Main- Gebiets Zuzugsgebiet bei gleichzeitig sich stark verändernder Bevölkerungsstruktur (Arbeitsmigration). Damit verändern sich sowohl die Nutzungen von Flächen (Siedlungsbau, Industriegebiete) als auch die Zusammensetzung der Bevölkerungen (religiös und kulturell). Hier lebende und zuwandernde Menschen sollen bei der Bewältigung der Veränderungsprozesse sowohl in demografischer Hinsicht als auch mit Blick auf landschaftsverändernde Prozesse unterstützt werden. Deshalb wurde im Evangelischen Dekanat Groß-Gerau eine Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung mit dem Schwerpunkt Regionalentwicklung und Strukturwandel im stadtnahen Umfeld errichtet. Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau sucht dafür eine profilierte Theologin/einen profilierten Theologen, die/der Fragen der sich ändernden Familienstrukturen, siedlungspolitischer Veränderungen und Flächennutzungsänderungen in ihrer Wirkung auf religiöse Traditionen und kirchliche Arbeit wahrnimmt und daraus entsprechende sozialraumorientierte Konzepte für die kirchliche Arbeit im stadtnahen Umfeld entwickelt, sie in der Kirchengemeinde (siehe unten) erprobt und in den Gemeinden des Dekanats zur Verfügung stellt. Diese Pionierarbeit wird durch die Eingebundenheit in das Team der Fach- und Profilstellen des Dekanats, durch einen engagierten Dekanatssynodalvorstand sowie durch die Kooperation mit dem regionalen Diakonischen Werk unterstützt und profiliert.

90 90 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ,5 gemeindliche Pfarrstelle Klein-Gerau Lage und Struktur Klein-Gerau ist einer von drei Ortsteilen der etwa Einwohner zählenden Gemeinde Büttelborn, mit einer ursprünglich dörflich geprägten Struktur, heute Teil des Ballungsgebietes Rhein-Main innerhalb des landschaftlich schönen Hessischen Rieds. In Klein-Gerau leben zirka Einwohner, davon sind ca Mitglied unserer evangelischen Kirchengemeinde. Klein-Gerau liegt verkehrsgünstig in der Mitte des Rhein- Main-Gebietes. Es gibt zwei kommunale Kindertagesstätten sowie eine Grundschule. In Groß-Gerau findet man alle weiterführenden Schulen. Durch die Lage im sich rasch entwickelnden Ballungsgebiet Rhein-Main mit seinem Flughafen spürt man hier in Klein-Gerau, quasi am Puls der Zeit, deutlicher und auch eher als in anderen Regionen unseres Landes den strukturellen Wandel und die gesellschaftlichen Änderungen als Folge von Prosperität. War Klein-Gerau bis Mitte des letzten Jahrhunderts in erster Linie landwirtschaftlich geprägt, so hat sich die Struktur in den letzten Jahrzehnten rasch gewandelt. Wurden 1966 in Klein-Gerau noch 1639 Einwohner gezählt, so hat sich die Einwohnerzahl bis heute fast auf das Zweieinhalbfache vergrößert. Menschen wohnen in Klein-Gerau und arbeiten in den Industriebetrieben und Dienstleistungsunternehmen im gesamten Rhein-Main- Gebiet. Mit dem Strukturwandel kam der gesellschaftliche Wandel, deutlich wahrzunehmen am Wandel der Familienformen. Die Kernfamilie steht neben anderen Familienformen, oft Singlehaushalten. Mit diesem Wandel gehen Veränderungen des Zusammenlebens und unserer Lebensgewohnheiten einher, die auch in unserer Kirchengemeinde spürbar sind. Somit stellt sich die Frage, wie kann Kirche insgesamt, aber eben auch unsere Kirchengemeinde im Besonderen, auf diese Veränderungen reagieren. Unsere Kirchengemeinde sucht nach Wegen in diesen Veränderungen den Menschen immer wieder neu das Evangelium von Jesus Christus erfahrbar und erlebbar zu machen. Dies geschieht bereits mit den Gottesdiensten im Altenheim oder im Einklang mit dem Klein-Gerauer Vereinsleben bei Festgottesdiensten im Festzelt, nicht in der Kirche. Aber das Kirchengebäude soll kein abgeschlossener Raum sein, der nur zum Gottesdient besucht werden kann, sondern Begegnungsstätte zu verschiedenen Anlässen (Jugendtreff, Kindergottesdienst, St. Martin, Tag des Denkmals, Pfarrfest, ). Der Kirchenvorstand wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der in der Seelsorge nah bei den Menschen ist und das Gespräch sucht. Wir freuen uns auf die engagierte Unterstützung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers beim Suchen und Finden neuer Formen der Gemeindearbeit, auch in Kooperation mit anderen Kirchengemeinden, vorrangig mit den beiden anderen Kirchengemeinden unserer Großgemeinde, Büttelborn und Worfelden, sowie den örtlichen Einrichtungen und Vereinen. Unsere Kirchengemeinde verfügt über eine schönen Kirchenraum im Obergeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes, mit Gemeinderäumen im Erdgeschoss. Der große Kirchgarten wird gerne für diverse kirchliche Veranstaltungen genutzt. Neben den regelmäßig stattfindenden Sonntagsgottesdiensten wird einmal im Monat ein Gottesdienst im Altenheim Viktoria angeboten. Auch die katholische Kirchengemeinde ist mit Gottesdiensten in unserer Kirche zu Gast. Das Pfarrbüro mit Besprechungsraum befindet sich in der unmittelbaren Nachbarschaft. Unsere Kirchengemeinde verfügt über kein eigenes Pfarrhaus. Egal ob Einzelperson oder Familie, der Kirchenvorstand wird gemeinsam mit Ihnen eine auf ihre Bedürfnisse entsprechende Wohnung anmieten. Sie werden unterstützt von einem aktiven Kirchenvorstand, einer Sekretärin, einer Küsterin/Hausmeisterin, einer Reinigungskraft und Organisten. Außerdem gibt es in unserer Kirchengemeinde ein engagiertes Kindergottesdienstteam, einen Jugendchor, eine lebendige Jugendgruppe, eine Frauenhilfe und einen Besuchsdienstkreis. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Auskünfte erteilen: - Vorsitzende des Kirchenvorstands Klein-Gerau, Frau Gisela Wollrab, Tel.: Pfarrer Markus-Paul Gärtner (Vakanzverwalter), Tel.: Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Groß-Gerau, Herr Holger Tampe, Tel.: Dekanin des Ev. Dekanats Groß-Gerau, Pfarrerin Birgit Schlegel, Tel.: Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Montabaur, 0,75 Pfarrstelle III, Dekanat Selters, mit zusätzlichem 0,25 Verwaltungsdienstauftrag befristet bis 31. Dezember 2019, Modus A Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, deren/dessen Herz für Jesus und für Jugendliche schlägt, denn die dritte Pfarrstelle hat den Schwerpunkt Jugendarbeit.

91 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 91 In welche Gemeinde und Stadt kommen Sie? Die Stadt Montabaur liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung des Westerwaldes und ist Kreisstadt mit Einwohnern (in der Verbandsgemeinde ca ), hat sehr gute Verkehrsanbindung (A 3 und ICE- Bahnhof an der Strecke Köln Frankfurt), insgesamt gute Infrastruktur, Krankenhaus und alle Schulformen bis hin zum Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz. Die Kirchengemeinde Montabaur hat Gemeindeglieder und umfasst neben der Kreisstadt auch siebzehn Ortsgemeinden aus der Verbands-gemeinde Montabaur. Es gibt zwei Pfarrbezirke mit je einer Pfarrstelle, die zzt. besetzt sind. Zu jedem Pfarrbezirk (Paulus- und Lutherbezirk) gehört ein Gemeindezentrum mit Kirche, Gemeindhaus und Pfarrhaus. Es finden sonntäglich Morgen- und Abendgottesdienste statt, die von den Pfarrern im Wechsel gehalten werden. Oft werden Abend-Gottesdienste in unterschiedlichen Formen (Jugendgottesdienste, Gottesdienste in neuer Form, Anbetungsfeiern, Musik-Gottesdienste) gestaltet; außerdem finden ökumenische Gottesdienste, Gottesdienste in den Altenheimen, und etliche Schulgottesdienste pro Jahr statt. Für die 3. Pfarrstelle wird ein Haus oder eine Wohnung im Gemeindegebiet angemietet. Bei der Suche ist der Kirchenvorstand gerne behilflich. Über hundert ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen ein sehr reges Gemeindeleben mit vielfältigen Aktivitäten in Haus- und Gebetskreisen, Chören, Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorengruppen, sowie seelsorgerliche und diakonische Initiativen. Die Kirchenmusik wird hauptamtlich durch den Dekanatskantor in unserer Gemeinde mit einer halben Stelle versehen. Eine Gemeindesekretärin ist halbtags für Bürotätigkeiten angestellt. Erwartungen an die Pfarrerin/an den Pfarrer: Weil die 3. Pfarrstelle den Schwerpunkt Jugendarbeit hat, sollten Bewerberinnen und Bewerber auch altersmäßig nahe an der Jugend sein. Die persönliche Zuwendung und Begleitung der Jugendlichen in Glaubens- und Lebensfragen betrachten wir als vorrangig. Als Ziele unserer Jugendarbeit sehen wir vor allem: 1. Im Zentrum unserer Jugendarbeit steht der Glaube an Jesus Christus. Darum wollen wir Räume schaffen, in denen Jugendliche zum Glauben finden und im Glauben wachsen können 2. Wer an Jesus Christus glaubt, ist damit Teil einer Gemeinschaft. Darum liegt es uns auf dem Herzen, dass Jugendliche bei uns Gemeinschaft finden, erleben und mitgestalten. Wir erwarten, dass die bisherigen bewährten Angebote für Jugendliche (z.b. Jugendtreff, Jugendgottesdienst, Jugendhauskreis, Jugendsommerfreizeit) weitergeführt und weiterentwickelt werden. Besonders wichtig ist für uns die Motivation der Jugendlichen zur Mitarbeit und deren Begleitung und Schulung. Über viele Jahre hinweg wurde unsere Jugendarbeit durch Jugendleiter, deren Anstellung von einem Verein finanziert wurde, geprägt und gemeinsam mit den Jugendlichen gestaltet. Daher besteht eine große Zahl ehrenamtlicher jugendlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ein großes Angebotsspektrum. Da 0,25 % der Stelle durch den Verein Scheinwerfer finanziert werden, ist dieser Anteil bis zum 31. Dezember 2019 befristet; selbstverständlich gehen wir davon aus, dass diese Befristung verlängert werden kann. Über das Bestehende hinaus sind neue Impulse und Ideen erwünscht und im Rahmen des Dienstes vorgesehen. Des Weiteren soll über die obligatorische Teilnahme an Dekanatskonferenzen hinaus mit den im Dekanat für die Jugendarbeit Verantwortlichen zusammengearbeitet werden in Form gegenseitiger Unterstützung, Ergänzung und gemeinsamer Angebote. Zum Pfarrdienst gehören die Leitung und Gestaltung von Sonntagmorgen Gottesdiensten in Absprache mit den beiden anderen Pfarrern, Schulgottesdienste, Konfirmanden-Unterricht, Religionsunterricht an einer der Montabaurer Schulen, Mitarbeit in der Gemeindeleitung (Kirchenvorstand, Bereichsleitung, Jugendausschuss), Dienstbesprechungen mit den Hauptamtlichen der Kirchengemeinde und Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich Mitarbeitenden. Aufgrund des Schwerpunktes Jugendarbeit gehören die Kasualien und Verwaltungsaufgaben (z.b. Geschäftsführung) nicht zum Dienstauftrag. Die Unterstützung des Vereins Scheinwerfer, der die Jugendarbeit vor allem finanziell fördert, ist wünschenswert. Weitere Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage: von der auch der aktuelle Gemeindebrief heruntergeladen werden kann. Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Für Rückfragen steht zur Verfügung: - Pfarrer Michael Dietrich, Tel.: Dekan Wolfgang Weik, Tel.: , wolfgang.weik.dekselters@ekhn-net.de - Pröpstin für Nord-Nassau, Annegret Puttkammer, Tel.: , proepstin.puttkammer.nord-nassau@ekhn-net.de. Nieder-Moos, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, Patronat sämmtliche Riedesel Freiherren zu Eisenbach Ein aktives Kirchenvorstandsteam freut sich, ab sofort die Pfarrstelle neu zu besetzen. - Haben Sie Lust, in verschiedenen ansprechenden Kirchen zu predigen? - Ist es Ihnen ein Anliegen, Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen anzusprechen und seelsorgerisch zu begleiten?

92 92 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sind Sie kirchenmusikalisch aufgeschlossen und würden Sie gerne den jährlich stattfindenden Nieder- Mooser Konzertsommer ( mitgestalten? - Legen Sie Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Nachbargemeinden und im Dekanat? - Freuen Sie sich über ein sehr gut besetztes Pfarrbüro mit zwei Sekretärinnen? - Würden Sie gerne in einem Naherholungsgebiet leben? Dann freuen wir uns auf Ihre Ideen. Die finanziell solide ausgestattete Kirchengemeinde Nieder-Moos zählt insgesamt neun Dörfer mit ca evangelischen Einwohnern. In der Regel werden sonntags zwei Gottesdienste an den vier Kirchorten abwechselnd gehalten. Es besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Dörfern und insgesamt in der Kirchengemeinde. Sie werden unterstützt von nebenamtlich angestellten Mitarbeitenden: Organistin (0,55; 0,45 Dekanatskantorin); 2 Sekretärinnen (12 Std./Woche); Kirchendiener und Glöckner (teilweise Handgeläut). Das Pfarrhaus (1724) strahlt eine sehr wohnliche Atmosphäre aus und ist neu renoviert. Maximal 175 m² in acht Zimmern plus K+B stehen zur Verfügung (Öl-Heizung mit Solar-Ergänzung); großer Garten, Nebengebäude mit Garage. Kindergarten und Grundschule sind in Freiensteinau (6,5 km); Grund- und Realschule mit Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse in Grebenhain (7 km); Gymnasien in Schlüchtern (20 km), Lauterbach (26 km) oder Fulda (28 km). Die Kirchengemeinde Nieder-Moos ist landschaftlich sehr schön am Osthang des Vogelsbergs gelegen. Der Nieder-Mooser See und Anbindung an den Vulkanradweg sind direkt dabei - Ski fahren, Reiten, Segeln und Surfen sind möglich. Sportverein, Schützenverein, Fußballplatz und Reitzentrum befinden sich im Ort, ebenso ein kleiner Dorfladen. Weitere Einkaufsmöglichkeiten gibt es in Fulda, Schlüchtern und Lauterbach. Auskünfte erteilen gerne: - Willi Schneider, Kirchenvorstand, Tel.: Dekan Stefan Klaffehn, Tel.: Propst Matthias Schmidt, Tel.: ww.vogelsberg-evangelisch.de - 1,0 Pfarrstelle Niedernhausen I, Dekanat Idstein, Modus C, zum wiederholten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Der Ort Niedernhausen: Einwohner, davon wohnen in unserem Zuständigkeitsbereich. Wir zählen Mitglieder zu unserer ev. Kirchengemeinde. Die Gemeinde ist dörflichen Ursprungs und ab den 70er-Jahren Zuzugsgemeinde im Einzugsbereich des Rhein-Main-Gebietes. Demnächst entsteht ein weiteres Neubaugebiet mit 600 Neubürgern. Bisher sind ca. 1/3 der Wohnbevölkerung evangelisch 1/3 katholisch. Infrastruktur von Krippe/Kita/Schule bis Klasse 10, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, S- Bahn nach Frankfurt 25 Min 40 km, Autobahnauffahrt A3, Bus nach Wiesbaden 20 Min 13 km. Die grünen Taunuswälder und Streuobstwiesen bieten Raum für Sport und Entspannung. Das Gemeindeleben: In fast allen Bereichen spiegelt sich unser Verständnis von Gemeindeaufbau: moderne Gottesdienstgestaltung (nach Form I) mit Schwerpunkt neues geistliches Liedgut am Sonntagmorgen, Lobpreisgottesdienst monatlich gestaltet von einem ehrenamtlichen Team, monatlicher Gottesdienst im Altenheim, Glaubens-Vertiefungskurse, Seelsorgenetzwerk mit ausgebildeten Seelsorgerinnen und Seelsorgern, vielfältige Hauskreise, offenes Angebot der Begegnung im Kirchenbistro. Seit einem Jahr spielt die geistliche und menschliche Begleitung und Integration von Flüchtlingen eine zunehmend große Rolle. Außerdem liegt uns am Herzen, die next generation für unser Gemeindeleben zu interessieren. Zahlreiche Familien mit Kleinkindern sind inzwischen locker angedockt. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen suchen wir nach neuen Wegen. Für die Menschen in Niedernhausen möchten wir als Gemeinde ein Ort zum Kraft schöpfen und Leben gemeinsam gestalten sein, was durch unsere Leitsätze zum Ausdruck kommt unter den Stichworten: geborgen erfüllt begabt gesandt. Wir bewegen uns dabei in einem Spannungsbogen zwischen den Erwartungen an Volkskirche und Gemeindeaufbau von Vielfalt in der Einheit als Leib Christi. Der Themenzyklus Vielfalt im Jahr 2014 soll in unserer Gemeinde die Wahrnehmung für den persönlichen Zugang zum Glauben schärfen was tut mir in meiner Glaubenspraxis gut? Gleichzeitig führt das Erkennen der Bedürfnisse des Anderen für seinen Glaubensstil zu mehr Toleranz innerhalb der Gemeinde. Die Mitarbeiterschaft: Das Gemeindeleben wird gestaltet von einem Pfarrerehepaar, das sich die 1,0 Pfarrstelle je zur Hälfte teilt, von einer Vollzeit-Gemeindepädagogin für den Bereich Kinder, einer erfahrenen Gemeindesekretärin mit 20 Wochenstunden und rund 100 Ehrenamtlichen. Zu dem aktuellen Kirchenvorstand gehören 11 Frauen und Männer, ein personeller Wechsel durch die bevorstehen-

93 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 93 de Kirchenvorstandswahl zeichnet sich ab. Kirchenmusikalisch bereichern zwei E-Pianisten und eine Organistin unser gottesdienstliches Leben sowie ein Kirchenchor, Singkreis, Jugendband, Bläserchor und Flötenkreis. Unsere gemeindeeigene Diakoniestation, die von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet wird, beschäftigt 14 Mitarbeiterinnen. Das Gemeindezentrum: Die Kirche aus 1904 mit Jugendstilelementen bietet 150 Sitzplätze an. Sie ist frisch renoviert, mit historischer Orgel und moderner Beamer- und Tontechnik ausgestattet. Das Gemeindehaus, Baujahr 2000, verfügt über einen großen Saal mit herrlichem Blick ins Grüne sowie einem Kinderraum und den Sitz der Diakoniestation. Unter dem Dach des Pfarrhauses, einer Gründerzeit- Villa, befindet sich das Gemeindebüro, das Kirchenbistro, vier weitere Gruppenräume sowie ein Bastel- und Bandprobenraum im Keller. Wahlweise stehen bei der Stellenbesetzung im Pfarrhaus eine Etage mit 92 m² = 569,- EUR oder zwei Etagen mit 216 m² = 1.202,- EUR Mietwert zur Verfügung. Alternativ kann auch Wohnraum im Ort angemietet werden, da derzeit insgesamt nur eine Dienstwohnung zur Verfügung steht. Der weiträumige Gemeindegarten wurde neu gestaltet mit Sitz und Lagerfeuerecke sowie großer Spiel-Bootsburg aus Holz. Die neue Pfarrerin/der neue Pfarrer: Wir wünschen uns einen Menschen mit einem Ja zu unserem Gemeindeprofil. Willkommen sind uns neue Impulse in unserem reichhaltigen Spektrum an geistlichen und gemeinschaftsfördernden Angeboten. Begrüßen würden wir, wenn Sie Interesse und Ideen haben für die Arbeit mit der next generation (junge Familien, junge Erwachsene und Jugendliche). Klare geistliche Positionierung, gutes Organisationstalent, Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen sowie die viel zitierte Teamfähigkeit erfordert die große Zahl von aktiven Mitgestalterinnen und Mitgestaltern. Gestalten, vernetzen (im Dekanat sowie mit unserer katholischen Gemeinde am Ort), Gemeinschaft pflegen, Türen für den Glauben an Jesus als persönlichen Kraftspender öffnen und dabei mitten im Leben stehen, das wünschen wir uns von Ihnen. Diese Stelle beinhaltet einen 0,25 Dienst zur Unter-stützung im Dekanat, dessen Aufgaben in der Pfarrdienstordnung konkretisiert werden. Weitere Informationen über: - Internet-Homepage: Für Auskünfte: - Dr. Schütz, Propst für die Propstei Rheinhessen, in Vertretung für die Propstei Süd-Nassau, Tel.: Oliver Albrecht, Propst für die Propstei Süd-Nassau, Tel.: Oberursel (Stierstadt und Weißkirchen), Versöhnungsgemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Hochtaunus, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Wir suchen zum 1. Juli 2015 eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die neu errichtete 0,5 Pfarrstelle II. Wir über uns: Die Ev. Versöhnungsgemeinde Oberursel/Taunus besteht aus den beiden Ortsteilen Stierstadt und Weißkirchen mit ca Gemeindegliedern. Dörflich gewachsene Strukturen sind erhalten geblieben, haben sich aber in den vergangenen Jahrzehnten durch Zuzug auch verändert. Unsere Kindertagesstätte Tausendfüßler mit Krippe und Hort ist eng mit der Gemeindearbeit verbunden. Ein großer Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisiert eine Reihe von Gruppen und Kreisen. Das Spektrum unserer Aktivitäten können Sie unter einsehen. Der Kirchenvorstand mit seinen 13 Mitgliedern ist motiviert und trägt engagiert die Gemeindearbeit mit. Mit den beiden katholischen Nachbargemeinden in Stierstadt und Weißkirchen besteht eine gute ökumenische Zusammenarbeit. In unserem nur zehn Jahre alten Gemeindezentrum befindet sich ein heller, ansprechender Gottesdienstraum, der viele Möglichkeiten zur Nutzung bietet. Dort findet der sonntägliche Gottesdienst statt. Zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehören eine Gemeindesekretärin, ein Hausmeister, eine studentische Hilfskraft und die Erzieherinnen der Kindertagesstätte. Zusätzlich haben wir zwei am Dekanat angebundene halbe Gemeindepädagogenstellen für schulnahe Jugendarbeit an der Gesamtschule Stierstadt (IGS). Die Arbeit dort geschieht in enger Verbindung mit der Kirchengemeinde. Wir sind eine offene volkskirchliche Gemeinde, die viele Menschen ansprechen und einladen will und aktiv in die Ortsteile hinein wirkt. Unser buntes Gemeindeleben soll weiterhin wachsen und kann deshalb immer wieder neue Impulse gebrauchen. Die Aufgabenteilung stimmen wir gemeinsam ab. Sie richtet sich nach den Bedürfnissen des Amtes, administrativen Erfordernissen und nicht zuletzt auch nach den persönlichen Stärken. Die 0,5 Pfarrstelle II wird für einen eigenen Seelsorgebezirk zuständig sein. Wir wünschen uns: Eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der - offen ist für zeitgemäße liturgische Gestaltung von Gottesdiensten, die auch kirchenfernere Menschen erreichen sollen - der seelsorgerlichen Arbeit große Bedeutung beimisst

94 94 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kinder- und Jugendarbeit engagiert begleitet - Freude hat an der Zusammenarbeit mit unserem Pfarrer und den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - bei wichtigen Veranstaltungen der Ortsteile Stierstadt und Weißkirchen die Gemeinde repräsentiert - zur kollegialen Zusammenarbeit in der Region auch über die Gemeindegrenzen hinweg bereit ist. Oberursel ist eine schöne Stadt am Rande des Taunus mit vielfältigen Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten. Alle schulischen Einrichtungen sind am Ort vorhanden. Frankfurt und sein weiteres Umfeld sind mit U- und S- Bahn hervorragend zu erreichen. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung sind wir selbstverständlich behilflich. Wir freuen uns über Ihr Interesse und darauf, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Auskünfte erteilt: der Propst für Süd-Nassau, Pfarrer Oliver Albrecht, Tel.: Rodheim/Vetzberg, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Gießen, Modus A In der Kirchengemeinde Rodheim/Vetzberg ist ab 1. September 2015 die volle Pfarrstelle zu besetzen. Die Kirchengemeinde Rodheim/Vetzberg mit Gemeindegliedern ist eine der 6 Kirchengemeinden der Großgemeinde Biebertal. Sie liegt in einer landschaftlich reizvollen Gegend und verfügt über eine sehr gute Busanbindung zur 7 km entfernten Stadt Gießen. Frankfurt und Marburg sind über Autobahn und Bahn leicht zu erreichen. Geschäfte, Ärzte und Apotheken sind in Rodheim zu finden. Eine Grund- und eine Förderschule befinden sich am Ort, während die weiterführenden Schulen und die Universität gut in Gießen zu erreichen sind. Wir haben eine schöne Kirche, die aus dem Mittelalter stammt. Die Gottesdienste finden in unterschiedlicher Form sonntäglich statt, darunter auch Familien-, Krabbel- und Abendgottesdienste. Diese werden oft unter Mitwirkung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gestaltet. Regelmäßig finden Abendgebete in der Kirche statt. Zentraler Treffpunkt ist das energetisch sanierte Gemeindehaus nahe der Kirche, dessen Räume eine vielseitige Nutzung ermöglichen. Hier treffen sich die Kreise der Gemeinde, z. B. Frauentreff, Bibelgesprächskreis, Posaunenchor und Jugendgruppen. Die Jugendarbeit verantwortet der Gemeindepädagoge in Kooperation mit drei weiteren Biebertaler Kirchengemeinden. Die Kirchengemeinde ist Betreiberin einer Kindertagesstätte in Rodheim mit 4 Gruppen und einer Schülerbetreuung an der Grundschule Rodheim (Pfarrstelle I) sowie eines Kindergartens mit 2 Gruppen in Vetzberg (Pfarrstelle II). Die Verwaltungsarbeit wurde in einem neuen Trägermodell dem Dekanat übertragen. Seit letztem Jahr haben wir uns zusammen mit der Kindertagesstätte Rodheim auf den Weg zum Familienzentrum gemacht. Als besondere Schwerpunkte der Tätigkeit der/des zukünftigen Stelleninhaberin/Stelleninhabers wünschen wir uns: - Weiterentwicklung und Mitarbeit auf dem Weg zur Gemeinde und Kita als Familienzentrum - Förderung der Religionspädagogik in der Kita - Gute Kooperation mit dem Stelleninhaber der Pfarrstelle II, der auch die halbe Pfarrstelle in Bieber inne hat - Gute Zusammenarbeit mit dem Gemeindepädagogen - Intensive Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Die Pflege der guten Kontakte zur katholischen Gemeinde, zur kommunalen Gemeinde und den Vereinen am Ort. Unterstützt wird die Pfarrerin/der Pfarrer in Rodheim/Vetzberg bei ihrer/seiner Arbeit durch hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Sekretärin mit 15 Wo.-Std., Hausmeisterin, Erzieherinnen und Erzieher in der Kita), nebenamtlich Beschäftigte (Organisten, Küster) und durch zahlreiche ehrenamtlich Mitarbeitende. Das in gutem Zustand befindliche historische Pfarrhaus (mietwerter Vorteil: 568,59 EUR, Abschläge Heiznebenkosten: 130,- EUR, Betriebsnebenkosten: 70,- EUR) umfasst 1 Dienstraum mit separatem Eingang, 7 Wohnund Schlafräume, Küche und 2 Bäder mit WC. Ein Garten mit Sitzecke, ein großes Gelände hinter dem Anwesen und eine Garage gehören außerdem zum Pfarrhaus. Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit unserem Team aus haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Leben einer Kirchengemeinde gestalten und entwickeln will, die ihren festen Platz in der Gemeinschaft eines lebendigen Dorfes hat. Wir sind offen für neue Ideen und Anregungen. Weitere Informationen sind möglich über unsere Homepage und die der Gemeinde Biebertal Für weitere Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung: - Dekan Frank-Tilo Becher, Tel.: , ev.dekanat.giessen@ekhn-net.de - KV-Vorsitzender Jürgen Steinmüller, Tel.: , jsteinmueller@gmx.de - Propst Matthias Schmidt, Tel.:

95 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 95 Sechshelden, 0,5 Pfarrstelle II mit Sitz in Manderbach, Dekanat Dillenburg, Verwaltungsdienstauftrag, befristet bis zum 31. Dezember Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Wir wollen lieben, weil Gott uns zuerst geliebt hat. Sie haben Interesse, dieses Leitbild in unserer Gemeinde weiter zu entwickeln und gemeinsam mit uns umzusetzen? Über ein Kennenlernen würden wir uns dann sehr freuen. Sechshelden und Manderbach sind zwei Nachbardörfer mit jeweils eigenständigen Kirchengemeinden, die pfarramtlich verbunden sind. Für Manderbach gibt es eine halbe Pfarrstelle, die ab dem 1. September 2015 neu zu besetzen ist. Zusätzlich werden mit 0,25 die Dienste in Manderbach von der ganzen Pfarrstelle in Sechshelden I abgedeckt. Infolge großer Neubaugebiete ist Manderbach in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Zurzeit gibt es in Manderbach ca , in Sechshelden ca. 900 Gemeindeglieder. Die Inhaber der beiden Pfarrstellen teilen sich den Dienst in Manderbach. Näheres regelt eine Pfarrdienstordnung, die bei Neubesetzung angepasst werden kann. Manderbach ist ein Ortsteil der Stadt Dillenburg und durch die Nähe zur BAB 45 (4 km) verkehrsgünstig gelegen. Unser Dorf am Sonnenhügel liegt in landschaftlich reizvoller Lage, direkt am Wanderweg Rothaarsteig. Zu einer ersten Erkundung laden wir Sie über herzlich ein. Kindergarten mit Waldgruppe (in kommunaler Trägerschaft) und eine ausgezeichnete große Grundschule gibt es im Ort, alle weiterführenden Schulen in nächster Umgebung. Die Kernstadt mit Krankenhaus, verschiedenen Ärzten sowie vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten ist ca. 3 km entfernt. In Manderbach befindet sich neben der Kirche das Gemeindehaus, das gute räumliche Möglichkeiten für die Gemeindearbeit bietet. Dort findet einmal im Monat unser Kirchencafé im Anschluss an den Gottesdienst statt. Das Gemeindehaus wird auch anderweitig vermietet, z. B. für private Feiern, Seminare oder auch ein wöchentliches Dorfcafé. Zwischen Kirche und Gemeindehaus befindet sich ein großer Hof, der für Open-Air- Veranstaltungen genutzt wird (Filmnacht, Weihnachtsmarkt, Dorffest, etc.). Ein schönes Pfarrhaus (ca. 185 m², Kaltmiete 750 EUR) mit offener Wohnetage, zwei Stockwerken, großen Fenstern, Keller mit Sauna, Garten und Garage ist angemietet und kann zur Verfügung gestellt werden. Es liegt am Ortsrand in sehr ruhiger Wohnlage mit schönem Ausblick. In Sechshelden und Manderbach finden die Gottesdienste sonntäglich zeitversetzt statt und werden in der Regel von einem der beiden Stelleninhaber nacheinander gehalten. Der Gottesdienstbesuch ist vergleichsweise hoch. Zum Reformationstag und zum jährlich stattfindenden Missionsfest feiern beide Gemeinden zusammen Gottesdienst. Darüber hinaus gibt es in der Region auch öfter Kanzeltausch. Zur Kirchengemeinde gehören auch einige Prädikantinnen und Prädikanten. Die Kirchengemeinde Manderbach hat ein gutes Miteinander mit den Ortsvereinen. Ein jährlicher Gottesdienst findet im Rahmen der Fußballdorfmeister-schaft auf dem Sportplatz statt. Weitere besondere Gottesdienste finden zusammen mit dem Kindergarten und der Diakoniestation statt. In Manderbach gibt es eine Wohnanlage der Lebenshilfe mit mehreren Häusern und einem Gemeinschaftszentrum für behinderte Men-schen. Hier wird auch einmal jährlich ein Gottesdienst vor Ort gefeiert. In der Kirchengemeinde gibt es eigenständige Frauenund Seniorengruppen. Die Kinder- und Jugendarbeit ist eher in der örtlichen Landeskirchlichen Gemeinschaft ange-siedelt. Es gibt eine gute Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinde und Landeskirchlicher Gemeinschaft. Für die Konfirmandenarbeit ist ein gemeinsames Modell von Sechshelden und Manderbach in Planung. Die zwei Gesangschöre und der Posaunenchor der Landeskirchlichen Gemeinschaft gestalten öfter Gottesdienste in der Kirche mit. Nebenberuflich sind in der Gemeinde zwei Küsterinnen, drei Organisten, ein Hausmeister und eine Gemeindesekretärin tätig. Auf die missionarische Ausrichtung der Gemeinde legen wir Wert. Durch den Lebendigen Adventskalender und den an alle Haushalte verteilten Gemeindebrief werden Kontakte in den Ort hinein gepflegt. Durch gelegentliche Glaubenskurse und Tagesseminare bieten wir verschiedenen Zielgruppen im Dorf ein Diskussionsforum zu kirchlichen Themen an. Wir haben auch einen Spenderkreis für einen Wycliff-Missionar in Afrika aufgebaut. Der Missionar berichtet regelmäßig im Gemeindebrief und ist ca. alle zwei Jahre zu Besuch in Manderbach. Die Gemeindearbeit wird von vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgetragen. So wird zum Beispiel zurzeit ein Team für Besuchsdienste geschult. Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der: - Im Ort präsent ist und Brücken zu den Menschen baut - Einladend auf junge zugezogene Familien zugeht - Die geistliche Prägung der Gemeinde wertschätzt - Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Gaben fördert und zum Dienst motiviert - Die gute Zusammenarbeit mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft und auch der Brüdergemeinde sowie der Lebenshilfe und den ortsansässigen Vereinen weiterführt. Diese halbe Pfarrstelle in Manderbach ist bis 31. Dezember 2019 vorbehaltlich befristet. Über ihre Fortführung entscheidet die Dekanatssynode im Rahmen der Pfarrstellenbemessung für 2019/20. In gleichem Amtsblatt ist eine 0,5 Pfarrstelle für die Klinikseelsorge in Dillenburg ausgeschrieben. Diese beiden Stellen können auch kombiniert werden.

96 96 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Falls Sie weitere Fragen haben oder sich die Gemeinde einmal ansehen möchten, wenden Sie sich bitte an: - den Dekan Roland Jaeckle, Tel.: Pfarrerin Sonja Oppermann, Tel.: oder - den stellvertretenden Vorsitzenden, des Kirchenvorstandes, Erik Snoek, Tel.: Auch die Pröpstin für Nord-Nassau - Pfarrerin Puttkammer, Tel.: , steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. 0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Dekanat Dillenburg Das Ev. Dekanat Dillenburg sucht zum 1. Oktober 2015 eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für die Seelsorgearbeit in den Dill-Kliniken in Dillenburg. Das Krankenhaus in Dillenburg gehört zusammen mit den Krankenhäusern in Wetzlar und Braunfels zu den Lahn-Dill-Kliniken GmbH. Die Dill-Kliniken Dillenburg mit 261 Betten sind für die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Dekanats Dillenburg das Krankenhaus für die Grundund Regelversorgung in der Region. Folgende medizinische Abteilungen und Fachrichtungen stehen in Dillenburg zur Verfügung: Anästhesie/Intensivmedizin, Augenheilkunde (Belegabteilung), Chirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, HNO, Innere Medizin, Pädiatrie, Urologie. Aufgaben der Seelsorgerin oder des Seelsorgers sind: - Besuche der Patientinnen und Patienten - Gesprächsbereitschaft gegenüber Angehörigen und Bediensteten des Krankenhauses - Gottesdienste in der Krankenhauskapelle (3-mal monatlich) - Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Mitarbeitergruppen - Regelmäßige Dienstgespräche mit den katholischen Klinikseelsorgern - Mitarbeit in innerbetrieblichen Arbeitskreisen und bei Fortbildungsmaßnahmen - Mitarbeit in der Krankenpflegeschule - Die Weiterentwicklung des Profils der Ev. Klinikseelsorge im Dekanat - Enge Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrern Die Dill-Kliniken in Dillenburg bieten: - Eine ökumenische Krankenhauskapelle - Ein Büro für die Seelsorge - Eine gute Zusammenarbeit mit der Klinikseelsorge - Ein gutes ökumenisches Miteinander Das Dekanat bietet: - Unterstützung durch den DSV, die Verwaltung und die Öffentlichkeitsarbeit - Zusammenarbeit mit den Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrkonvent Erwartet werden von der Bewerberin oder dem Bewerber: - Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten und Mut zum eigenen theologisch durchdachten Standpunkt - Sensibilität bei ethischen Fragestellungen - Offenheit für die Fragen, Probleme und Erwartungen der Patientinnen und Patienten und des Personals - Kreativität und Ideen für spirituelle Angebote - Mitarbeit in interdisziplinären Teams - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Klinikseelsorge in Herborn. Durch die Fusion der Dekanate Dillenburg und Herborn zum 1. Januar 2016 soll auch die Klinikseelsorge stärker miteinander verbunden werden. Eine Zusatzqualifikation in Seelsorge wird erwartet (mindestens ein 6-Wochen-Kurs in Klinischer Seelsorgeausbildung oder ein Äquivalent nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie). Diese Zusatzausbildung kann in besonders begründeten Ausnahmefällen den ersten zwei Amtsjahren in nachgeholt werden. Die Teilnahme am gesamtkirchlichen Konvent für Klinikseelsorge ist verpflichtend. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Die Besetzung erfolgt durch den DSV bis zum 31. Dezember Wir weisen darauf hin, dass im Dekanat Dillenburg die 0,5 Pfarrstelle Sechshelden II, mit Sitz in Manderbach, vakant wird. Die Ausschreibung finden Sie ebenfalls in diesem Amtsblatt. Eine Kombination der beiden Stellen ist möglich. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskunft erteilen: - Dekan Roland Jaeckle, Tel.: Präses Klaus Best, Tel.: Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung Friedberg, Tel.: Wiesbaden-Igstadt, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus A In der Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt ist ab 1. Juli 2015 die Pfarrstelle neu zu besetzen. Igstadt ist ein sehr beliebter östlicher Vorort Wiesbadens mit einem alten Dorfkern und kleineren Neubaugebieten, mit ca Einwohnern, von denen ca. 900 Mitglieder

97 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 97 der Kirchengemeinde sind. Zum Dorf gehören die Grundschule und die Kindertagesstätte der evangelischen Kirchengemeinde. Der Ort ist landschaftlich reizvoll, umgeben von Äckern und Streuobstwiesen. Er besitzt ein vielfältiges Vereinsleben. Die schöne Lage, die günstige Verkehrsanbindung an die A66 (3 km entfernt) und die kurzen Fahrtzeiten mit Bus oder Bahn in die Wiesbadener Innenstadt (10 bis 20 Min.) machen Igstadt zu einem gefragten Wohnort. Wer sind wir? Die evangelische Kirchengemeinde versteht sich als Kirche im Dorf. Wir haben viele aktive Gemeinde-Gruppen, die von Ehrenamtlichen geleitet werden: Spielkreis, Scheunentheater, Frauentreff, Gymnastikgruppe, Tanzkreis, Familiengottesdienst-Team, Besuchsdienst, Bibel-Teilen und Seniorennachmittag. Als besondere Höhepunkte im Kirchenjahr veranstalten wir das Frühlingsfest, den Pilgergottesdienst und das Erntedankfest in Kooperation mit anderen Igstadter Vereinen und Organisationen und z.t. Nachbargemeinden. In unserer neben der Kirche gelegenen KiTa werden 70 Kinder in drei Elementargruppen unter kompetenter Leitung von 7 hauptamtlichen Erzieherinnen betreut. Die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers wird unterstützt durch motivierte und kooperative Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die aufgrund ihres beruflichen Umfeldes viele Kompetenzen mit- und einbringen. Die jährlichen Klausurtagungen, die jeweils an einem Wochenende stattfinden, dienen zur Reflexion über die Arbeit des Kirchenvorstandes und zur Bestimmung neuer Inhalte. Im Gemeindebüro arbeiten zwei Sekretärinnen (12 Wochenstunden). Der Gemeindebrief erscheint dreimal jährlich und wird von einem erfahrenen Team des Kirchenvorstandes herausgegeben. Zusätzlich werden aktuelle Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht: Der Konfirmandenunterricht findet einmal monatlich am Samstag statt und wird im Team von Pfarrerin/Pfarrer mit Ehrenamtlichen gestaltet. Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung? Eng miteinander verbunden sind - unsere schön renovierte Barock-Kirche, ca. 240 Sitzplätze, mit einer romantischen Weigle-Orgel, die vor einem Jahr nach grundlegender Renovierung festlich eingeweiht wurde - unser geräumiges Gemeindezentrum mit Pfarrscheune, dem Pfarrhof und dem Gemeindehaus, das traditionell ein beliebter Ort der Begegnung ist und auch als Bürgersaal genutzt wird - das schöne Pfarrhaus, umgeben von einem großen Gartengelände mit altem Baumbestand. Eine Pfarrwohnung mit ca. 137 m² Wohnfläche kann zur Verfügung gestellt werden (der Mietwert beträgt derzeit 778,51 EUR). Im Erdgeschoss befinden sich die Amtsräume. Wen wünschen wir uns? Eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der - mit Freude und Überzeugung die Botschaft der Bibel mit dem heutigen Leben verbindet - mit lebendigen Gottesdiensten Jung und Alt anspricht - Interesse und Wertschätzung für die bestehenden Gemeindegruppen mitbringt - die Kinder- und Jugendarbeit mit anregt - Interesse am gesellschaftlichen Leben des Dorfes hat und den freundschaftlichen Kontakt zu den Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fortsetzt - über den Religionsunterricht in der Grundschule (2 Wochenstunden) und die religionspädagogische Arbeit in unserer KiTa den Kontakt zu den Kindern und deren Familien im Ort aufbaut - die bestehende Kooperation mit Nachbargemeinden fortsetzt und weiterentwickelt. Nähere Auskünfte erteilen gerne: - Herr Werner Lieser, Vorsitzender des KV, Tel.: Dekan Dr. Martin Mencke, Tel.: , martin.mencke@ekhn-kv.de - Propst Dr. Volker Schütz, Tel.: (ab 1. März 2015 Propst Oliver Albrecht, Tel.: ). Weitere Informationen finden Sie auch hier: - Wiesbaden-Sauerland, Erlösergemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus A, zum wiederholten Mal Wir sind eine Gemeinde mit ca Mitgliedern im Neubaugebiet Wiesbaden-Sauerland. Unser Gemeindegebiet gehört größtenteils zum Stadtteil Dotzheim am westlichen Stadtrand von Wiesbaden. Bei uns wohnen Alteingesessene und Neuzugezogene, die aus verschiedenen Ländern und Kulturen stammen. Im Sauerland leben überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern. Wir sind eine sehr lebensfrohe und aufgeschlossene Gemeinde Gemeinschaft wird bei uns groß geschrieben. Bei uns gelingt Gemeinwesen orientierte Diakonie in gemeindlicher Trägerschaft. Nun sind wir auf der Suche nach einer neuen Pfarrerin oder einem neuen Pfarrer, die/der sich ebenso für unsere Gemeinde begeistert wie wir.

98 98 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Was wir bieten: - Eine wunderschöne neue Kirche mit einem Gemeindezentrum, hell, multifunktional, im Jahr 1993 erbaut - Im Stadtteil befinden sich eine Grundschule und neben dem gemeindlichen auch ein städtischer Kindergarten. Weiterführende Schulen sind in Wiesbaden - Verkehrstechnisch ist der Stadtteil durch kommunalen Verkehr sehr gut an die Innenstadt angeschlossen und hat eine gute Anbindung an die Autobahnen - Zahlreiche Sport- und Kulturangebote ermöglichen eine gute Lebensqualität - Im Neubaugebiet steht als Pfarrhaus bei Bedarf ein Reihenhaus (Föhrer Straße 70), Baujahr 1993, mit einer Gesamtfläche von 196,69 m² zur Verfügung. Die Gesamtfläche teilt sich in den Amtsbereich (57,98 m²) mit separatem Eingang und den Privatbereich von 138,71 m² (4 Zimmer mit Dachstudio, ein Garten und zwei Stellplätze). Der zu versteuernde Mietwert beträgt aktuell 893,29 EUR und wird bei Einzug neu berechnet. Wer wir sind: - Im Zentrum der Gemeinde stehen bei uns Gottesdienst, Konfirmandenarbeit, Seelsorge und diakonische Arbeit - Es findet regelmäßige Seniorenarbeit statt, unterstützt durch Ehrenamtliche - Unsere Gemeinde ist stolz auf das Kinder- und Beratungszentrum Sauerland ( KBS : mit eigenständiger Leitungsverantwortung. Hier wird Gemeinwesen orientierte Diakonie unmittelbar gelebt. Durch das KBS werden verschiedenste Angebote getragen, wie z. B. - Stadtteilbüro - Kindertagesstätte - Jugendarbeit im Trafohaus - Beschäftigungsinitiative - KIEZ (Kinder- und Elternzentrum). - Mit den umliegenden Gemeinden sowie dem ökumenischen Arbeitskreis Dotzheim feiern wir z. B. einen ökumenischen Kirchentag und gestalten ökumenische Gesprächskreise - Der Kirchenvorstand hat einen Laienvorsitzenden. Unsere zahlreichen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten und prägen kreativ die Gemeindearbeit - Eine wertvolle Unterstützung für unsere Gemeinde sind die Gemeindesekretärin mit 20-Wochenstunden (8 Std. Gemeindearbeit/12 Std. KBS), ein Küster und eine A-Organistin im Nebenamt - Hochwertige Kirchenmusik bereichert unsere Gottesdienste, zum Teil mit engagierten Sängerinnen und Sängern des Staatstheaters und freien Musikerinnen und Musikern - Wir sind Gastgemeinde für eine aramäische und eine koreanische Gemeinde. Wir wünschen uns: Eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - mit Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens mitarbeitet - die Bereitschaft hat, auf andere Menschen zuzugehen - kooperationsfähig und teamfähig ist - deren/dessen Herz auch diakonisch schlägt. Wir freuen uns, wenn wir mit unserer Ausschreibung Ihr Interesse geweckt haben und sind gespannt auf Ihre Bewerbung. Auskünfte erteilen: - KV-Vorsitzender Klaus Küstermann, Tel.: , kk@kk-kuestermann.de - Dekan Dr. Martin Mencke, Tel.: , martin.mencke@ekhn-kv.de - Propst Oliver Albrecht, Propstei Süd-Nassau, Tel.: Worms, Friedrichsgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Worms-Wonnegau, zum zweiten Mal Erteilung eines bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Verwaltungsdienstauftrags Die Gemeinde liegt in der Innenstadt und hat ca Gemeindeglieder, die sich vorwiegend aus Arbeitern und Angestellten zusammensetzen. Gottesdienste finden in der historischen Friedrichskirche (erbaut 1744) statt, die im 2. Weltkrieg bis auf die Grundmauern zerstört und 1955 wieder aufgebaut wurde. Die Kirche hat 430 Sitzplätze, die Akustik ist gut, Lautsprecheranlage ist vorhanden. Das angrenzende Gemeinde- und Pfarrhaus ist ein Renaissancebau aus dem 17. Jhd, der ebenfalls zerstört und 1953 unter Erhaltung der Fassade und mit räumlicher Erweiterung wieder aufgebaut wurde. Im Gemeindeteil befinden sich zwei Büroräume, ein Saal für 120 Personen, zwei Räume für je 40 Personen und eine Teeküche. In einem Nebenraum hat die Dekanatsstelle der Ev. Erwachsenenbildung ihr Büro. Die Pfarrwohnung besteht aus fünf Zimmern, einem Amtszimmer, Küche mit kleinem Balkon, Bad mit WC, Zentralheizung (Gas) mit Warmwasserversorgung. Garage ist vorhanden. Der aktuelle Mietwert ohne Amtsbereich beträgt bei 195,80 m² 890,19 EUR (einschließlich Garage). Kirche und Gemeindehaus verbindet ein großer, zum Teil begrünter Innenhof.

99 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 99 In Worms sind alle Schularten einschließlich einer Fachhochschule am Ort. Im Umkreis von km liegen gut erreichbar die Universitäten in Mainz, Mannheim und Heidelberg sowie die Fachhochschule in Ludwigshafen, die Technische Universität in Darmstadt und die Universität Koblenz-Landau mit allen Lehramtsstudiengängen. Zum Gemeindebereich gehören zwei Alten- und Pflegeheime, in denen jeweils ein Gottesdienst im Monat gehalten wird und die 4-gruppige Anne-Frank-Kindertagesstätte mit einer neu angeschlossenen Krippengruppe. Sie wird verwaltet von der Gesamtgemeinde, der Pfarrerin/dem Pfarrer sollte aber die Kontaktpflege mit dem Team insbesondere die religionspädagogische ein Anliegen sein. Von unserer Pfarrerin/unserem Pfarrer erhoffen wir, dass sie/er unsere Innenstadtsituation als Chance und Herausforderung annimmt und uns mit Tatkraft und Ideen dabei unterstützt, die Gemeindeglieder mehr am Gemeindeleben zu beteiligen. Die bestehende Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde sollte fortgesetzt und intensiviert werden. Für mehrere Monate im Jahr besteht seit Jahren eine Gottesdienstgemeinschaft. Als Hilfe ist eine Sekretärin mit zurzeit 15 Wochenstunden tätig, Küsterin und Organistin üben ihren Dienst nebenamtlich aus. Die Friedrichsgemeinde ist der Ev. Gesamtgemeinde und der Diakoniestation angeschlossen. Die anfallenden Verwaltungsarbeiten sind daher eher gering. Da der seitherige Inhaber der Pfarrstelle im April 2014 verstorben ist, hoffen Kirchenvorstand und Gemeinde auf eine baldige Besetzung. Die Stelle beinhaltet einen Dienstanteil von 25 % für Vertretungsdienste im Dekanat. Infos über Gemeinde und Kirche auch auf der Homepage: Für nähere Auskünfte stehen zur Verfügung: - Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Hannelies Hofmann, Tel.: Herr Dekan Harald Storch, Tel.: Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: ,0 Stadtjugendpfarrstelle, Dekanat Darmstadt- Stadt, Besetzung durch die Kirchenleitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zum zweiten Mal Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt sucht eine Stadtjugendpfarrerin/einen Stadtjugendpfarrer, die/der Freude hat an vielfältigen und phantasievollen Formen der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. Die Stadtjugendpfarrerin/der Stadtjugendpfarrer ist zum Dienst der Verkündigung und Seelsorge an jungen Menschen berufen. Das Stadtjugendpfarramt koordiniert, fördert, berät und gestaltet die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in Darmstadt. Es kooperiert mit den regional vernetzten Kirchengemeinden, dem Dekanat Darmstadt-Stadt und anderen Dekanaten insbesondere dem Dekanat Darmstadt-Land, mit dem 2019 eine Fusion ansteht, den weiteren Stadtjugenpfarrämtern der EKHN, dem Zentrum Bildung insbesondere mit dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit, der Evangelischen Jugendvertretung EJVD und EJHN, den Werken und Verbänden, den Schulen und der Schulsozialarbeit, der Stadt Darmstadt insbesondere mit dem Jugendamt, dem Jugendhilfeausschuss, dem Landkreis Darmstadt- Dieburg, der Sportkreisjugend Darmstadt und Dieburg und dem Jugendring im Juleica-Netz und den AGs Mädchen- und Jungenarbeit. Die Stadtjugendpfarrerin/der Stadtjugendpfarrer leitet das Stadtjugendpfarramt und verantwortet dessen Arbeit und Geschäftsführung. Unter ihrer/seiner Verantwortung steht auch das offene Jugendhaus *huette im selben Haus wie das Stadtjugendpfarramt. Ihre/seine besonderen Dienstrechte und pflichten erfüllt sie/er gemäß 22 der Ordnung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN. Nach 15 der Ordnung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN ergeben sich vielseitige Aufgaben, die in Zusammenarbeit mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfüllen sind. Zum Team gehören: 1 Stadtjugendreferentin, 2 pädagogische Leiter/innen des Jugendhauses und 1 Verwaltungskraft. Unterstützt wird die Arbeit des Stadtjugendpfarramts durch den Gemeindepädagogischen Dienst in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Beauftragung erfolgt für die Dauer von 6 Jahren. Eine Wiederbeauftragung ist möglich. Wir erwarten von unserer/unserem Stadtjugendpfarrer/in insbesondere: - Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Fähigkeit, Kontakte zu Personen und Institutionen zu schaffen und zu nutzen - Teamfähigkeit - Bereitschaft, sich auf häufig wechselnde Aufgabensituationen einzustellen - Offenheit für Gruppierungen der unterschiedlichsten kirchlichen Richtung - Freude, mit Kindern und Jugendlichen an Wochenenden unterwegs zu sein - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Schulen - Bereitschaft, sich den Anforderungen zu stellen, die im Zusammenhang der Neuentwicklung einer Konzeption für die Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt entstehen - Übernahme der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Träger in der Offenen Jugendarbeit (AGETOJA)

100 100 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr die Bereitschaft, sich auf die Herausforderungen, die sich in der Kirche stellen, einzulassen. Die Stelle kann ggf. geteilt werden. Bei der Wohnungssuche ist das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt gerne behilflich. Auskünfte erteilen: - Pröpstin Karin Held, Tel: 06151/41151, - Dekanin Ulrike Schmidt-Hesse, Tel: 06151/ der Ressortbeauftragte für Kinder- und Jugendarbeit im Dekanatssynodalvorstand, Herr Heiner Beilke, Tel: 06151/ sowie die Stadtjugendreferentin, Frau Eltje Reiners, Tel: 06151/ Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stadtjugendpfarrerin/einen Stadtjugendpfarrer für Frankfurt am Main Frankfurt am Main ist eine spannende und dynamische Stadt; hier leben Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Kontexte. Die Evangelische Kirche setzt sich für die Integration aller Bewohner in die Stadtgesellschaft ebenso ein wie für eine interkulturelle Öffnung der eigenen Arbeitsfelder. So versteht sie sich auch als große Jugendhilfeträgerin der Kinder- und Jugendarbeit missionarisch herausgefordert, der nachwachsenden Generation von Kindern und Jugendlichen das Evangelium von Jesus Christus glaubwürdig in Worten und Taten zu verkündigen. Haben Sie Lust in verantwortlicher Position mitzuarbeiten? Als Stadtjugendpfarrerin/Stadtjugendpfarrer in Frankfurt sind Sie zuständig für die Koordination des Arbeitsbereichs der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Vertretung der Belange von Kindern und Jugendlichen gegenüber Stadt, Kirche und Öffentlichkeit. Zum Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendarbeit gehören auch Offene Kinder- und Jugendclubs, Einrichtungen der Jugendhilfe in Frankfurter Schulen, Projekte der Jugendsozialarbeit und beruflichen Qualifizierung, die Jugendkulturkirche sankt peter und die Zusammenarbeit mit freien evangelischen Jugendwerken. Als Leiter des Evangelischen Stadtjugendpfarramtes Frankfurt am Main stehen Ihnen pädagogische Referenteninnen/Referenten und Verwaltungsmitarbeiterinnen/Verwaltungsmitarbeiter zur Seite. Das Amt hat die Aufgabe der Fachberatung, der Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen, der Begleitung des gemeindepädagogischen Dienstes, der Durchführung besonderer Veranstaltungen sowie der Geschäftsstelle für die Evangelische Jugend Frankfurt am Main. Als Pfarrerin/Pfarrer sind Sie hier insbesondere für Gottesdienst, Seelsorge, theologische Reflexion und pädagogische Konzeptentwicklung zuständig. Über den Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendarbeit können Sie sich informieren auf der Homepage der Evangelischen Jugend Frankfurt am Main unter Die Aufgaben der Stadtjugendpfarrämter entnehmen Sie bitte der Kinder- und Jugendordnung der Kirche von Hessen und Nassau (Rechtssammlung der EKHN, Nr , über Von Ihnen werden erwartet: - Berufserfahrung als Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrer, in der Kinder- und Jugendarbeit und in Personalführung - Kenntnisse evangelischer Bildungs- und Jugendhilfekonzepte sowie gründliche theologische Arbeit - Freude in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden des Arbeitsbereiches - Leitungskompetenzen und ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit - Interesse an Geschäftsführung und die Bereitschaft zur Übernahme von Budgetverantwortung. Die Pfarrstelle wird für die Dauer von sechs Jahren besetzt. Wohnen am Dienstort wird vorausgesetzt; eine Pfarrdienstwohnung wird gestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: - den Fachbereich I: Beratung, Bildung, Jugend im Evangelischen Regionalverband Frankfurt am Main, Pfarrer Jürgen Mattis, Tel.: 069/ , juergen.mattis@frankfurt-evangelisch.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Der Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland (Bundes-ESG) besetzt zum nächstmöglichen Termin befristet die Stelle des/der Bundesstudierendenpfarrers/ Bundesstudierendenpfarrerin Die ESG ist Gemeinde Jesu Christi an der Hochschule. Die Bundes-ESG nimmt teil am Gesamtauftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihrer Gliedkirchen, insbesondere im gesellschaftlichen Feld von Bildung, Wissenschaft und Hochschulentwicklung. Der Dachverband der rund 120 Studierenden- und Hochschulgemeinden in Deutschland arbeitet seit dem 1. Januar 2008 in einer engen Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) in Hannover und hat sich im September 2014 eine neue Ordnung gegeben.

101 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 101 Der Tätigkeitsbereich umfasst: - Verkündigung des Evangeliums und die Seelsorge in der Bundes-ESG und im Umfeld der Hochschulen; - Leitung und Koordination des Arbeitsfeldes Studierenden- und Hochschularbeit innerhalb der gemeinsamen Geschäftsstelle mit der aej; - Repräsentanz des Dachverbandes nach innen und außen, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit; - Zusammenarbeit mit den Verbandsgremien, den einzelnen ESGn an den jeweiligen Hochschulorten sowie der EKD und den Landeskirchen. Wir erwarten: - Soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit; - Organisationskompetenz, Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen; - Ökumenisches Engagement, spirituelle und liturgische Erfahrung, - Erfahrung mit Geschäftsführung und der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel, - Mehrjährige Berufserfahrung als ordinierte Theologin /ordinierter Theologe, - Ein bestehendes Dienstverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD und die nachgewiesene Bereitschaft des bisherigen Anstellungsträgers, zu beurlauben. - Bereitschaft zu ausgedehnter Reisetätigkeit, auch an Wochenenden. - Gute PC-Kenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit neuen Kommunikationsformen im Internet und sozialen Medien Die/der Bundesstudierendenpfarrerin/Bundesstudierendenpfarrer wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Antragstellerin ist die aej, die Anstellung erfolgt nach DVO.EKD (Eingruppierung: A13/A14) bzw. dem entsprechenden Anstellungsverhältnis der entsendenden Landeskirche. Der Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet. Dienstort ist die gemeinsame Geschäftsstelle aej/esg in Hannover. Die Gremien der aej und ESG streben in den Bereichen, in den Frauen unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils an und fordern daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Über die Einstellung entscheidet der Koordinierungsrat der Bundes-ESG. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen einschließlich einer Darstellung Ihres theologischen Profils senden Sie bitte bis zum 15. Mai 2015 per an: Generalsekretär Mike Corsa (co@aej-online.de), der Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung steht. ESG im Internet: aej im Internet: Evangelisches Dekanat Rodgau, 0,5-Profilstelle für das Handlungsfeld Ökumene, zum zweiten Mal Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer für das Handlungsfeld Ökumene mit einem 0,5-Stellenanteil. Die Stelle ist befristet bis 31. Dezember Das Evangelische Dekanat Rodgau liegt im Rhein-Main- Ballungsraum südöstlich von Frankfurt am Main mit sehr guter Infrastruktur und dementsprechend hoher Mobilität. Historisch ist das Dekanat mit Ausnahme der Orte Rodgau/Dudenhofen und Dietzenbach überwiegend katholisch geprägt, wobei insbesondere die Kreisstadt Dietzenbach, die auch Sitz des Evangelischen Dekanats Rodgau ist, heute als multikultureller Ort mit vielen Herkunftsnationen, Religionen und Kulturen gelten kann. Ziel des Evangelischen Dekanats Rodgau ist eine Profilierung der kirchlichen Arbeit im Sinne des vom Ökumenischen Weltkirchenrat ausgerufenen Pilgerweges der Gerechtigkeit und des Friedens sowie der Klimagerechtigkeit. Für den Bereich Ökumene bedeutet dies aktuell, dass - ein Schwerpunkt die Arbeit mit und für Flüchtlinge in unseren Kirchengemeinden sowie die Vernetzung der bestehenden Flüchtlingsnetzwerke im Dekanat sein soll. - Ökumene im Sinne der Einheit in Verschiedenheit als Teil eines profiliert protestantischen Glaubens erkennbar werden soll. - die vorhandene Eine-Welt-Arbeit mit Blick auf gerechtere Wirtschaftsstrukturen weltweit ausgebaut werden soll; dazu gehören sowohl der Eine-Welt- Handel in unseren Orten als auch die Bildungsarbeit zusammen mit Kirchengemeinden, Brot für die Welt, dem Zentrum Ökumene und anderen Kooperationspartnerinnen/Kooperationspartnern. - nachhaltiges Handeln von Kirchengemeinden und einzelnen Akteuren gestärkt werden soll (gemeinsam u. a. mit dem Referenten für Gesellschaftliche Verantwortung). - der vorhandene interreligiöse Dialog und die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen und Gemeinschaften gestärkt und zwischen den Kirchengemeinden vernetzt wird. Dazu ist auch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen und -partnern wie dem Kreisausländerbeirat gewünscht. - die (Süd-)Korea-Partnerschaft der Evangelischen Propstei Rhein-Main begleitet und in die Kirchengemeinden getragen wird (z.b. durch jährliche Partnerschaftsgottesdienste sowie die bilateralen Besuche). Wir wünschen uns von Ihnen: - Berufserfahrung im Pfarramt einer Kirchengemeinde - Aufgeschlossenheit für ökumenische Themen in ihrer ganzen Weite, lokal wie weltweit, innerchristlich und interreligiös

102 102 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr konzeptionelles und strukturelles Denken und Handeln - soziale und kommunikative Kompetenz - Mobilität zwischen dem Dienstsitz Dietzenbach und allen 16 Kirchengemeinden (und z.t. darüber hinaus in der Propstei Rhein-Main) - Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit (z. B. mit dem Dekanats-Ökumeneausschuss) Wir bieten dafür: - Eine Stelle mit vielfältigen Entfaltungs- und Gestaltungsmöglichkeiten - Einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz im Haus der Ev. Kirche (optional) - ein engagiertes und kooperationsfreudiges Team auf Dekanatsebene - gute Vernetzung mit anderen politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen/Akteuren - etliches an Vorerfahrung bei der kooperativen Bearbeitung ökumenischer Themen, zum Beispiel im Rahmen unseres aktuellen sowie der vergangenen Jahresthemen und zahlreichen damit verbundenen Projekten - thematisch interessierte Pfarrkolleginnen und -kollegen, die in vielen Bereichen am Thema Ökumene arbeiten Traditionell arbeiten wir in verschiedenen Handlungsfeldern eng mit unserem Nachbardekanat Dreieich zusammen. Von daher und wegen der zwischen 2019 und 2022 geplanten Fusion der beiden Dekanate sind auch dekanatsverbindende Aktivitäten erwünscht. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Dekan Carsten Tag, Telefon , carsten.tag@dekanatrodgau.de, zur Verfügung. Einen ersten Eindruck von der Arbeit des Evangelischen Dekanats Rodgau erhalten Sie auch auf unserer Internetseite 1,0 Fach-/Profilstelle Öffentlichkeitsarbeit im Dekanat Kronberg Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum 1. Juni 2015 eine Referentin/einen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit (1,0 Stelle). Das evangelische Dekanat Kronberg erstreckt sich am Frankfurter Stadtrand zwischen Main und Taunus. Von Flörsheim bis nach Eschborn geht es hinauf nach Eppstein und Königstein. In dieser bevorzugten Wohnlage außerhalb Frankfurts leben Evangelische in 30 Kirchengemeinden. Das breite Spektrum aus allen sozialen und beruflichen Schichten ist der Boden für ein weit gefächertes kirchliches Angebot. Ausgeprägt verschiedenartige gesellschaftliche Milieus zwischen Main und Taunus führen zu deutlich unterschiedlichen Gemeindeprofilen. Die Fach-/Profilstelle Öffentlichkeitsarbeit ist ein regional verankerter und vernetzter Arbeitsbereich, der nach dem Selbstverständnis systematischer Kommunikation arbeitet. Die Abstimmung der Ziele und Themen geschieht in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Dekan, Präses und Dekanatssynodalvorstand sowie mit den Fachstellen. Die Öffentlichkeitsarbeit unterstützt die Kirchengemeinden bei ihrem Kommunikationsauftrag. So ist eine wirkungsvolle Kommunikationsstruktur zwischen Kirche, Medien und der Öffentlichkeit mit einer breit gefächerten Medienpräsenz gewachsen, die das Profil der evangelischen Kirche in der Region deutlich zeigt. Die Öffentlichkeitsarbeit steuert die interne und externe Kommunikation und stellt die dafür notwendigen Medien bereit: Die Referentin/der Referent - kommuniziert Ziele und Themen evangelischer Arbeit zwischen Main und Taunus - arbeitet eng mit der Dekanatsleitung, den Fachbereichen und den Kirchengemeinden zusammen - pflegt das Erscheinungsbild der Evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen - hält Kontakt zu den Medien und informiert diese durch Text und Bild, durch Pressegespräche und Hintergrundinformationen - stellt eigene Medien bereit wie die Dekanats- Internetseite und verschiedene andere Seiten, Druckerzeugnisse und Social-Media-Anwendungen - beobachtet die Medien und dokumentiert die medialen Aktivitäten in einem Pressespiegel - organisiert profilierte Veranstaltungen zu ausgewählten Themen und lädt dazu ein - hält engen Kontakt zu Nachbardekanaten und den Fachkollegen in der EKHN auf allen Ebenen - unterstützt Kirchengemeinden bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen - ermuntert und unterstützt die Gemeinden und ihre Mitarbeitenden durch Beratungen und Seminare zu eigenverantwortlicher Öffentlichkeitsarbeit - vermittelt qualifizierte Beratung zum Fundraising und unterstützt dieses durch Öffentlichkeitsarbeit - berät sich regelmäßig mit dem Beirat für Öffentlichkeitsarbeit - bildet sich ständig fort Das Dekanat Kronberg bietet einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz mit selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten und erwartet: - akademische Ausbildung im Bereich Kommunikation/Journalismus/Medien - Ausbildung und Erfahrung im Bereich systematischer Kommunikation

103 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Praktische Kenntnisse im Medieneinsatz - Hohes Engagement und Teamfähigkeit - Flexibilität und persönliche Kommunikationsfähigkeit - Gelebte Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche Die Besetzung der Stelle erfolgt bis zum 31. Dezember 2019 und kann nach erfolgreicher Bilanzierung fortgeführt werden. Die Vergütung erfolgt nach Richtlinien der KDO bzw. Pfarrbesoldung. Dienstsitz ist das Haus der Kirche in Bad Soden, Händelstr. 52. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. April 2015 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt und als Bewerberin/Bewerber für die Fachstelle direkt an das Evangelische Dekanat Kronberg, Haus der Kirche, Bad Soden, Händelstr. 52. Nähere Auskünfte erteilen gerne: - Dekan Dr. Martin Fedler-Raupp, Tel /5601-0, martin.fedler@dekanat-kronberg.de - Präses Peter Ruf, Tel /5601-0, peter.ruf@dekanat-kronberg.de 0,5 Fach-/Profilstelle Öffentlichkeitsarbeit im Dekanat Runkel Das Evangelische Dekanat Runkel mit seinem Dienstsitz in der Kreis- und Domstadt Limburg ist das südlichste Dekanat in der Propstei Nord-Nassau und sucht zum 1. Juni 2015 eine Referentin/einen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit (0,5 Stelle). Das Dekanat Runkel liegt fast ausschließlich im Landkreis Limburg-Weilburg. Im Norden und Westen befinden sich die Ausläufer des Westerwalds. Zum Osten gehören Ausläufer des Taunus und im Süden schließt sich an den Goldenen Grund der Rheingau- Taunuskreis an. Weite Teile des Dekanats werden von der Lahn durchzogen. Diese sowie die Stadt Limburg werden zunehmend touristisch frequentiert. Limburg an der Lahn bildet als Kreisstadt und Bischofssitz ein Zentrum. Die Autobahn 3 und der ICE-Bahnhof Köln/ Frankfurt verbinden die beiden Wirtschaftsräume miteinander, in deren Einzugsgebiet sich das Dekanat befindet. Der Flughafen Frankfurt zählt zu den größten Arbeitgebern in der Region. Dementsprechend prägen rund Pendler das soziale Leben. Das Dekanat Runkel umfasst 22 Kirchengemeinden mit knapp Gemeindemitgliedern. 20 Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten im gemeindlichen Bereich. Neben der zu besetzenden Fach-/Profilstelle für die Öffentlichkeitsarbeit sind zwei halbe Profilstellen für Bildung und Gesellschaftliche Verantwortung besetzt. Dazu kommen drei übergemeindliche Stellen in der Klinik- und Gehörlosenseelsorge sowie vier Pfarrpersonen im Schuldienst, der Dekanatsjugendreferent, drei Gemeindepädagogen und zwei Kirchenmusiker. Im Bereich des Dekanats erscheinen die beiden Tageszeitungen Nassauische Neue Presse und Weilburger Tageblatt. Zu den Redaktionen wurden gute Kommunikationsstrukturen aufgebaut. Gleiches gilt für das Öffentlichkeitsreferat des Bistums Limburg. Vier Ziele sollen erreicht werden: - Aufbau und Erhalt wirksamer Kommunikationsstrukturen zwischen dem Dekanat und sämtlichen Medien der Region. - Optimierung der internen Kommunikation in und zwischen den Ortsgemeinden sowie zwischen den Ortsgemeinden und den Diensten des Dekanates. - Herstellung und Sicherung der öffentlichen Präsenz von evangelischer Kirche. - Dialogförderung zwischen den Konfessionen, den Religionen und der Gesellschaft. Daraus ergibt sich folgendes Aufgabenprofil: - Sie sind verantwortlich für die systematische Kommunikation der Evangelischen Kirche in der Region und sorgen sowohl für externe wie für interne Kommunikation. - Sie pflegen Kontakt und Kooperation mit den Nachbardekanaten in den Propsteien Nord- und Süd- Nassau. - Sie verantworten die Medienarbeit des Dekanats und pflegen Kontakte zu lokalen, regionalen, überregionalen und kirchlichen Medien, Anzeigenblättern und kommunalen Mitteilungsblättern sowie den Regionalkorrespondenten des Hessischen Rundfunks und sorgen für Berichterstattung über das evangelische Leben in unserer Region. - Sie pflegen den Internetauftritt des Dekanats und bauen ihn weiter aus. - Sie pflegen Kontakt und Zusammenarbeit mit dem katholischen Bezirksamt und seinen Einrichtungen sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bistums. - Sie entwickeln neue Formen kirchlicher Kommunikation im Bereich Social-Media und beraten den Dekanatssynodalvorstand. - Sie erstellen und verbreiten das sehr erfolgreiche Halbjahresprogramm des Dekanats. - Sie halten engen Kontakt zu allen Kirchengemeinden und regionalen Diensten, sind Ansprechpartner, fördern Gemeindebriefredaktionen, beraten und organisieren Fortbildungsangebote. - Sie arbeiten mit beim Entwurf neuer Kampagnen und Großveranstaltungen des Dekanats und bewerben diese (Flyer, Plakate, Artikel, Pressekonferenzen). - Sie arbeiten intensiv mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Landeskirche zusammen.

104 104 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sie beraten und unterstützen das PR- und Krisenmanagement des Dekanats. - Sie haben Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement und Marketing. - Sie beraten und bewerben Fundraisingprojekte. Ihre Voraussetzungen: - Wir freuen uns über ein hohes Maß an Eigenverantwortung und persönlichem Engagement und halten eine ausgeprägte Kontakt-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit für die wichtigste Voraussetzung. - Kreativität und selbstständiges, verlässliches Arbeiten, ressortübergreifendes Denken, Flexibilität und Teamfähigkeit werden unbedingt vorausgesetzt. - Rhetorisch-journalistische Begabung in Schrift und Wort sollten deutlich erkennbar sein. - Sie besitzen eine akademische oder vergleichbare Ausbildung im Bereich Journalismus/PR oder sind bereit, diese durch Fort- und Weiterbildung zu erwerben oder haben die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin oder Pfarrer der EKHN mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. - Wir wünschen uns eine/n engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der im kirchlichen Umfeld gute Beziehungen nach innen und außen aufbauen und pflegen kann. Dazu gehört Interesse an theologischen Fragen. - Wir gehen davon aus, dass Sie Mitglied der Evangelischen Kirche sind und eine innere Bindung zur Kirche leben. Die Vergütung erfolgt nach Richtlinien der KDO bzw. Pfarrbesoldung. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gern: - Dekan Manfred Pollex, Tel: 06431/ , manfred.pollex.dek.runkel@ekhn-net.de, - Präses Irmgard Busch, Tel: 06431/ , Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. April 2015 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt und als Bewerberin/Bewerber für die Fachstelle direkt an das Evangelische Dekanat Runkel, Frankfurter Str. 32, Limburg. Das Evangelische Dekanat Hungen sucht baldmöglichst eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogisch-diakonischer Qualifikation für eine 100 %-Stelle (= 39 Wochenstunden) als Vertretung während Mutterschutz- und ggf. Elternzeit. Der Arbeitsbereich umfasst zu 50 % die Schulbezogene Jugendarbeit an der Integrierten Gesamtschule Hungen (ca Schülerinnen und Schüler) und daneben mit 27,5 % Projektarbeit im Dekanat und mit 22,5 % Kinderund Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Hungen. Fortzuführen sind an der Gesamtschule die Angebote zur Pausengestaltung in schuleigenen Räumen, Projekttage zum Sozialen Lernen, Begleitung von Mediationsmodellprojekten (Streitschlichter) in Kooperation mit dem Kollegium, die Planung und Durchführung von freizeitpädagogischen Angeboten, die Mitwirkung bei Gottesdiensten für unterschiedliche Zielgruppen und die Entwicklung spiritueller Angebote. Erwartet wird auch seelsorgliche Beratung und Begleitung und Einzelhilfe in schwierigen Lebenslagen und Krisen. Ein Kooperationsvertrag mit der Schule regelt die Rahmenbedingungen der Arbeit. Im Dekanat ist das Engagement bei übergemeindlichen Veranstaltungen wie Dekanatskonfi-Tagen, Dekanatskinderkirchentag, Mitarbeiterschulungen und Projektarbeit gefragt. In der Kirchengemeinde gehört die Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten und besonderen Projekten zum Aufgabenbereich, außerdem die Begleitung eines Jugendtreffs und der Kindergruppe Kids-Time bzw. die Gewinnung und Anleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden. Ein gut ausgestattetes Gemeindehaus steht zur Verfügung. Wir wünschen uns eine Bewerberin oder einen Bewerber, die/der Interesse hat, in einem interessanten Arbeitsfeld auf dem Vorhandenen aufzubauen und Bewährtes fortzuführen. Zwei Dekanatsjugendreferentinnen (je 0,5) mit gemeindepädagogischen Stellenanteilen in anderen Regionen des Dekanats freuen sich auf die Zusammenarbeit im Team und unterstützen bei der Einarbeitung. Ein Arbeitsraum steht im Dekanatsbüro zur Verfügung. Wir bieten eine Tätigkeit mit viel Eigenverantwortung in einem volkskirchlich geprägten Umfeld. Für eine Bewerberin oder einen Bewerber, die/der fachlich kompetent, offen, ideenreich und initiativ auf Kinder und Jugendliche, aber auch auf deren Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte zugehen kann, bieten sich viele Begegnungsmöglichkeiten, in denen zeichenhaft christliches Miteinander praktiziert und thematisiert werden kann. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche setzen wir voraus. Die Vergütung erfolgt nach der KDO. Die Fahrerlaubnis für PKW ist erforderlich und ermöglicht die dienstliche Nutzung des dekanatseigenen Kleinbusses. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekanin Barbara Alt, Tel.: ), ev.kirchengemeinde2.hungen@ekhn-net.de - Gemeindepädagogin Ulli Müller, ulli.mueller@evjuhu.de - Dekanatsjugendreferentinnen - Claudia Dörfler, claudia.doerfler@evjuhu.de und - Yvonne Follert, Tel.: yvonne.follert@evjuhu.de, sowie für die Kirchengemeinde Hungen: - Pfarrer Marcus Kleinert, Tel.: , ev.kirchengemeinde.hungen@ekhn-net.de.

105 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 105 Bewerbungen (auch per ) richten Sie bitte bis zum 4. April 2015 an das Ev. Dekanat Hungen, Ludwigsburg 1, Lich, ev.dekanat.hungen@ekhnnet.de. Das Evangelische Dekanat Offenbach mit 12 Kirchengemeinden sucht zum 1. August 2015 eine Gemeindepädagogin/ einen Gemeindepädagogen als Dekanatsjugendreferentin/ Dekanatsjugendreferenten (100 % Stelle) Offenbach ist die fünftgrößte hessische Stadt mit Einwohnern, davon sind ca evangelische Christen. Über die Hälfte der Bevölkerung hat eine Migrationsgeschichte. Menschen aus 150 Nationen leben hier. Offenbach ist eine Stadt mit vielen jungen Leuten, es gibt viele Schulen und unterschiedliche Schultypen. Die evangelische Kirche leistet durch ihre Impulse und ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag zu einer gut vernetzten Stadtgesellschaft. Im Mai 2016 wird der Jugendkirchentag der EKHN in Offenbach stattfinden. Als Dekanat unterstützen wir die Selbstorganisation und Partizipation von jungen Menschen in der Kirche, welche sich durch die Dekanatsjugendvertretung abbildet. Neben der Dekanatsjugendreferentin/dem Dekanatsjugendreferenten sind im Dekanat zurzeit 2,75 Stellen für gemeindepädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besetzt. Der Aufgabenbereich der zukünftigen Stelleninhaberin/ des zukünftigen Stelleninhabers beinhaltet folgende Schwerpunkte: - Entwicklung und Durchführung von Angeboten für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im gemeindepädagogischen Dienst, dem Dekanatsjugendpfarrer und ehrenamtlich Mitarbeitenden - Beratung von Gemeindepädagoginnen und Pfarrerinnen und Pfarrern des Dekanats einschließlich projektbezogener Zusammenarbeit wie z. B. Dekanatskonfitag - Mitarbeit bei der Gestaltung des dekanatlichen Beitrags zum Jugendkirchentag Gewinnung, Begleitung (Ausbildung) und Qualifizierung von ehrenamtlich Mitarbeitenden ( z. B. Juleica- Schulung). - Erstellen eines Präventions- und Schutzkonzeptes im Sinne der Kinderschutzverordnung der EKHN, Beratung der Kirchengemeinden und der Mitarbeitenden, Entwicklung und Durchführung entsprechender Fortbildungsveranstaltungen - Organisation und Durchführung von Jugendfreizeiten, Seminaren und Veranstaltungen - Beratung und Begleitung der ehrenamtlichen Freizeitleiterinnen/Freizeitleiter - Weiterentwicklung der Interessensvertretungsstrukturen, Förderung der Selbstvertretung von Jugendlichen in Kirche und Gesellschaft - Unterstützung von Jugendlichen bei der Entwicklung eines evangelischen Selbstverständnisses in einer auch religiös vielfältigen Stadt - Jugendpolitische Vertretung und Koordinierung nach innen und außen (z. B. Jugendhilfeausschuss) - Geschäftsführung des Jugendverbandes auf Dekanatsebene und weitere Gremienarbeit. Wir erwarten von der neuen Kollegin/dem neuen Kollegen: - grundsätzlich einen Fachhochschul-Abschluss in Religionspädagogik bzw. in sozialer Arbeit mit gemeindepäd.-diakonischer Qualifikation oder eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation - Freude an der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen - Pädagogisches Geschick und religiöse Sprachfähigkeit - Kooperations- und Teamfähigkeit - Fähigkeit zum selbstständigen und konzeptionellen Arbeiten - Begeisterungsfähigkeit - Vernetzendes Wirken innerhalb des Dekanats - Persönliche (Fundierte) Erfahrungen im Bereich evangelischer Kinder- und Jugendarbeit - Sichere Anwenderkenntnisse MS-Office, sicherer Umgang mit jugendtypischen Kommunikationsformen z. B. sozialen Netzwerken - Fahrerlaubnis für PKW - Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Das Dekanat bietet: - Unterstützung und gute Zusammenarbeit mit einem aufgeschlossenen Kreis von Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Ein eigenes Büro im Haus der evangelische Kirche - Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO). - Die Stelle ist gegebenenfalls teilbar. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 30. April 2015 an: - Dekanatssynodalvorstand, Haus der Evangelischen Kirche, Ludo-Mayer-Str. 1, Offenbach. Nähere Auskunft erteilt: - Frau Ruth Schlotter-Kunkel, Gemeindepädagogin, Tel.:

106 106 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Herr Robert Mehr, Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung der EKHN, Tel.: Herr Pfr. Simon Pascalis, Dekanatsjugendpfarrer, Tel.: 069/ Dekanin Eva Reiß, Tel.: 069/ Homepages: http: // Für die im Aufbau befindliche Dekanatssingschule Wiesbaden sucht das Evangelische Dekanat Wiesbaden zum 1. Juli 2015 einen/eine B-Kirchenmusiker/in (50 %) mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendchorleitung Zu Ihren Aufgaben gehören: - Leitung der derzeit 8 Chorgruppen in Abstimmung mit dem Stelleninhaber der A-Stelle und kontinuierliche Weiterentwicklung der Gruppen - Auswahl und Aufführung von altersgerechten Werken mit kirchenmusikalischem Schwerpunkt bei ca. 10 Auftritten in Gottesdiensten und Konzerten - Kontinuierliche chorische Stimmbildung und Koordinierung der parallelen Kleingruppen- und Einzelstimmbildung (Honorarkräfte) - Durchführung von Probenwochenenden und Chorfreizeiten der Jugendkantorei - Gelegentliche Orgeldienste in Gottesdiensten und Evensongs - Mitwirkung bei der Planung von Proben, Konzerten und Projekten in Abstimmung mit der A-Stelle und der Geschäftsstelle. Wir erwarten: - Studium der Kirchenmusik (B) mit Schwerpunkten Kinder- und Jugendchorleitung, Stimmbildung und Orgel; Erfahrung in der Leitung von Kinder- und Jugendchören - Sehr gute stimmbildnerische und gesangspädagogische Kenntnisse - Erfahrung im liturgischen und solistischen Orgelspiel - Offene, verbindliche Persönlichkeit mit Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Organisationsgeschick und Teamfähigkeit in der Zusammenarbeit mit der künstlerischen Leitung, der Geschäftsstelle und den Honorarkräften - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Wir bieten: - Ihr Dienstsitz ist die Lutherkirche Wiesbaden, die ideale Bedingungen für kirchenmusikalische Aufführungen unterschiedlichster Besetzungen bietet. Sie verfügt über ca Plätze und zwei große Orgeln [Klais (III, 44), Walcker (III, 50)] und ist Heimat der im Aufbau befindlichen Dekanatssingschule und des Bachchors Wiesbaden. Die Singschule geht aus der bisherigen Kinder- und Jugendchorarbeit mit derzeit 150 Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 5 und 18 hervor. - Ein engagiertes Team, bestehend aus dem künstlerischen Leiter der Musik an der Lutherkirche (A-Stelle), Stimmbildnern und der Geschäftsstelle (25 %). - Vergütung nach KDO E9: search/kdo, Zusatzversorgung. Die Stelle ist zunächst befristet auf 3 Jahre, eine Weiterführung wird angestrebt. Das Auswahlverfahren findet am Mittwoch, den 27. Mai 2015 statt (Orgel, Leitung von Chorgruppen verschiedenen Alters und Gespräch). Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 30. April 2015 an: Evangelisches Dekanat Wiesbaden, Schlossplatz 4, Wiesbaden Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: - Kantor Jörg Endebrock, , kantor@lutherkirche-wiesbaden.de - Propsteikantor Prof. Martin Lutz, , m-lutz@gmx.de - Dekan Dr. Martin Mencke, , martin.mencke@ekhn-kv.de. Ausschreibung Äbtissin für das Amt der Äbtissin des Klosters Stift zum Heiligengrabe Im Kloster Stift zu Heiligengrabe ist das Amt der Äbtissin zum 1. Januar 2016 neu zu besetzen. Das 1287 gegründete Zisterzienserinnenkloster und 1548 zur Reformation übergetretene Kloster Stift zum Heiligengrabe ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche und seit alter Zeit eine mildtätige Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Heiligengrabe. Es liegt im Nordwesten der Mark Brandenburg, 120 km von Berlin entfernt, nahe der Autobahn Berlin-Hamburg. Als geistliches, diakonisches und kulturelles Zentrum mit überregionaler Ausstrahlung wird es von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Konfession und Weltanschauung besucht. Es ist Zentrum der Nagelkreuzgemeinschaft in Deutschland. Das Klosterensemble mit seinen

107 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 107 vielen historischen Gebäuden steht auf der Liste der Denkmale von nationaler Bedeutung. Die Arbeit des Kloster Stift wird von einem Kuratorium beaufsichtigt und begleitet. Nähere Informationen finden Sie unter: Zu den Aufgaben der Äbtissin gehören: - Leitung des Konvents der Stiftsfrauen und des Stiftskapitels - Weiterführung und Entwicklung des geistlichen Lebens - Koordination der vielfältigen geistlichen und kulturellen Aufgaben - Seelsorgliche Begleitung von Gruppen und Einzelnen - Verantwortung für die Tagzeitengebete und Stiftsgottesdienste - Vorsitz des Vorstandes, dem die Geschäftsführung des Klosters obliegt - Dienstvorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde und dem Kirchenkreis - Vertretung des Kloster Stift nach außen. Die Äbtissin wird in ihrer Arbeit von engagierten Stiftsfrauen und beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Gesucht wird eine alleinlebende Pfarrerin aus einer der Gliedkirchen der EKD mit - umfassenden theologischen, geistlichen und seelsorgerlichen Kompetenzen - hoher Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Mitarbeitenden, Gästen, kirchlichen und politischen Dienststellen - der Bereitschaft, sich in eine jahrhundertealte Tradition zu stellen, verbunden mit großer Offenheit für neue Wege und zukünftige Aufgaben - dem Wissen um die Herausforderungen, die sich für den christlichen Glauben in einer zunehmend entkirchlichten Umwelt ergeben - historischem und kunsthistorischem Interesse. All dies möge verbunden sein mit Freude und Neugier an einer ungewöhnlichen Leitungsaufgabe. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Landeskirche. Eine Dienstwohnung auf dem Gelände ist vorhanden. Nähere Auskünfte erteilen: - Frau Äbtissin Dr. Rupprecht Stiftgelände 1, Heiligengrabe Tel.: aebtissin.heiligengrabe@web.de - Frau Oberkirchenrätin Dr. Teichmanis als Vorsitzende des Kuratoriums Blumenstr. 1 7, Karlsruhe Tel.: susanne.teichmanis@ekiba.de. Bewerbungen sind bis zum 15. April 2015 zu richten an: - Amt der UEK Herrenhäuser Str. 12, Hannover Tel.: postfach@uek-online.de. Die Evangelische Mission in Solidarität (EMS) ist eine Gemeinschaft von Kirchen und Missionsgesellschaften in Asien, Afrika, dem Nahen Osten und Europa. Sie setzt sich ein für weltweite Mission und kirchliche Zusammenarbeit. Zum 1. September 2015 suchen wir eine/n Pfarrer/in für eine Stelle in Accra, Ghana als Koordinator/Koordinatorin für Ökumenische Beziehungen in der Presbyterianischen Kirche von Ghana Die Aufgabe ist zunächst auf drei Jahre befristet. Ihre Aufgaben: - Zusammenarbeit mit dem Direktor für Ökumenische und Soziale Beziehungen (ESR) und Beteiligung an ausgewählten Aktivitäten der ESR Abteilung - Begleitung der Freiwilligen des Ökumenischen FreiwilligenProgramms der EMS in Ghana - Mitwirkung an EMS-bezogenen Programmen in Ghana, u.a. am Friedensprogramm der Presbyterianischen Kirche von Ghana (PCG) - Unterstützung von Partnerschaftsaktivitäten zwischen Gemeinden und Institutionen in der PCG und ihren deutschen Partnergemeinden - Koordination gemeinsamer Aktivitäten der EMS- Gemeinschaft in Ghana und der Teilnahme der PCG an internationalen EMS Programmen. - Dienst in der deutschsprachigen Gemeinde in der ghanaischen Hauptstadt Accra im Auftrag der EKD. Dazu gehören seelsorgerliche Betreuung, Gottesdienste, Konfirmandenunterricht sowie Gemeindeaufbauarbeit und Fundraising. Ihr Profil: - Sie sind Pfarrer/Pfarrerin einer Mitgliedskirche der EMS in Deutschland oder der EKD - Sie verfügen über Erfahrungen im Bereich Ökumene - Ihre Englischkenntnisse sind sehr gut in Wort und Schrift. - Sie sind bereit sich auf eine andere Kultur, eine andere Kirche und Spiritualität einzulassen

108 - Sie sind flexibel, lernbereit und haben die Fähigkeit zur Selbstreflexion Für weitere Informationen zur Stelle wenden Sie sich bitte an - Pfarrer Riley Edwards-Raudonat, kommissarischer Leiter Abteilung Mission und Partnerschaft, Tel.: 0711/ edwards-raudonat@ems-online.org Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Ökumene in Verbindung zu setzen. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache richten Sie bitte bis spätestens 31. Mai 2015 an: Evangelische Mission in Solidarität e.v. (EMS) Cathrin Kaufmann Personalleiterin Vogelsangstr Stuttgart personal@ems-online.org Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

109 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 4 Darmstadt, den 16. April 2015 Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Vierte Verordnung über das Inkrafttreten des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 27. Februar Verwaltungsverordnung zur Änderung der Handlungsfelderverordnung vom 19. März ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung der Vergütung vom 17. März BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Änderung der Kirchengemeindesatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein über den Betrieb der Diakoniestation Stockstadt am Rhein vom 12. März Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Jugend- und Drogenberatung Suchthilfe im Vogelsbergkreis vom 16. März Feststellung des Namens der Evangelischreformierten Kirchengemeinde Wald- Michelbach, Dekanat Bergstraße 125 Feststellung des Namens der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichsdorf, Dekanat Hochtaunus 126 Urkunden 126 DIENSTNACHRICHTEN 131 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 133 Gesetze und Verordnungen Vierte Verordnung über das Inkrafttreten des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 27. Februar 2015 Aufgrund von Artikel 26a Absatz 7 Satz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland verordnet der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: 1 Das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 13. November 2013 (ABl. EKD S. 420) tritt - in der Evangelisch-reformierten Kirche und in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland mit Wirkung vom 1. Januar 2015 und - in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau am 1. März 2015 in Kraft. 2 Diese Verordnung tritt am 1. März 2015 in Kraft. Hannover, den 27. Februar 2015 Evangelische Kirche in Deutschland - Kirchenamt - D r. A n k e Präsident

110 110 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Verwaltungsverordnung zur Änderung der Handlungsfelderverordnung Vom 19. März 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Handlungsfelderverordnung vom 15. April 2010 (ABl S. 187), geändert am 30. Januar 2014 (ABl S. 142), wird wie folgt geändert: 1. In 2 Nummer 3 werden folgende Buchstaben angefügt: c) das Religionspädagogische Institut für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, d) die Kirchlichen Schulämter, 2. 2 Nummer 5 und 6 Nummer 5 werden wie folgt gefasst: 5. das Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. 3. In 3 wird folgender Absatz angefügt: (3) Die Vereinbarung über ein gemeinsames Zentrum Oekumene sowie die Vereinbarung über ein gemeinsames Religionspädagogisches Institut zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck bleiben unberührt. 4. In 8 Absatz 1 wird das Komma durch das Wort sowie ersetzt und werden die Wörter sowie die Leiterinnen und Leiter der Fachbereiche und Referate gestrichen. 5. Nach 9 wird folgender 9a eingefügt: 9a Zentrum Oekumene Für das Zentrum Oekumene gilt anstelle der 7 bis 9 die Ordnung des Zentrums Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. 6. Nach 9a wird folgender 10 eingefügt: 10 Zentrum Seelsorge und Beratung Das Zentrum Seelsorge und Beratung ist dem Referat Seelsorge und Beratung der Kirchenverwaltung zugeordnet. 7. Der bisherige 10 im Abschnitt 3 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung der missionarischen und ökumenischen Arbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 27. September 1982 (ABl S. 151), zuletzt geändert am 11. März 2003 (ABl S. 173), außer Kraft. Darmstadt, den 24. März 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung der Vergütung Vom 17. März 2015 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 9.3/2015 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung Die Kirchliche Dienstvertragsordnung vom 7. November 2013 (ABl S. 38), geändert am 20. März 2014 (ABl S. 200), wird wie folgt geändert: 1. 2 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: 5. die Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung wirtschaftlicher Notlagen in kirchlichen Sozial- und Diakoniestationen, 2. In 33 Absatz 1 Nummer 2 wird der Betrag 1,31 Euro durch den Betrag 2,50 Euro ersetzt Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) Werden vermögenswirksame Leistungen für eine Entgeltumwandlung nach der Ordnung über die freiwillige betriebliche Altersversorgung verwandt, erhöht sich der Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 auf 12 Euro je Monat. 4. Die Anlage 2 zur KDO erhält die aus der Anlage zu dieser Arbeitsrechtsregelung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl S. 38, 57), zuletzt geändert am 23. Juli 2014 (ABl S. 346), werden wie folgt geändert: 1. 2 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: 5. die Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung wirtschaftlicher Notlagen in Einrichtungen der Diakonie in Hessen und Nassau,

111 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Tabelle in 30 Absatz 5 wird durch folgende Tabelle ersetzt: Eingruppierung Stundenentgelt ab 1. April In 33 Absatz 1 Nummer 2 wird der Betrag 1,32 Euro durch den Betrag 2,50 Euro ersetzt und die Klammer gestrichen wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Absatz 3 wird neuer Absatz 2. b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 wird in Einrichtungen der Altenhilfe ( 1 Absatz 3) eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 50 Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß Absatz 4 gezahlt. Darüber hinaus wird eine ergebnisorientierte Bonuszahlung von bis zu 50 Prozent der Bemessungsgrundlage gewährt. Als Berechnungsgrundlage gilt Anlage Absatz 5 wird wie folgt gefasst: Stundenentgelt ab 1. Januar 2016 A 1 26,16 Euro 26,79 Euro A 2 32,91 Euro 33,70 Euro A 3 32,91 Euro 33,70 Euro A 4 35,50 Euro 36,35 Euro (5) Werden vermögenswirksame Leistungen für eine Entgeltumwandlung nach der Ordnung über die freiwillige betriebliche Altersversorgung verwandt, erhöht sich der Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 auf 12 Euro je Monat. 6. Die Anlagen 2 und 2A zu den AVR.HN erhalten die aus der Anlage zu dieser Arbeitsrechtsregelung ersichtliche Fassung. 7. Anlage 3 zu den AVR.HN wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift und in der Nummer 2 wird jeweils die Angabe Absatz 3 durch die Angabe Absatz 2 ersetzt. b) In der Nummer 1 wird die Tabelle wie folgt gefasst: Ausschüttungsfähiger Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres im Verhältnis zur Gesamtleistung (= prozentualer Satz) über 9,5 % Höhe der Bonuszahlung in Prozent der Bemessungsgrundlage nach 37 Absatz 4 AVR.HN 40 % 50 % in der Altenhilfe zwischen 8,0 und 9,49 % 40 % zwischen 6,5 und 7,99 % 30 % zwischen 5,0 und 6,49 % 20 % zwischen 3,5 und 4,99 % 10 % unter 3,5 % 0 % Artikel 3 Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung wirtschaftlicher Notlagen in kirchlichen Sozial- und Diakoniestationen 1 Geltungsbereich Diese Arbeitsrechtsregelung gilt für Sozial- und Diakoniestationen von Kirchengemeinden, Dekanaten und kirchlichen Verbänden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 2 Regelungszweck (1) Diese Arbeitsrechtsregelung dient der Abwendung betriebsbedingter Kündigungen infolge einer wirtschaftlichen Notlage oder vorübergehender Liquiditätsengpässe. (2) Eine wirtschaftliche Notlage ist anzunehmen, wenn die Einrichtung nicht oder in naher Zukunft nicht in der Lage ist, aus den laufend erwirtschafteten Mitteln die laufenden Verpflichtungen einschließlich des Schuldendienstes zu erfüllen und das Rechnungsprüfungsamt der EKHN oder ein Wirtschaftsprüfer in einem Testat diese feststellt. 3 Vorübergehende Liquiditätsengpässe (1) Zur Überwindung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen können befristete Stundungen der monatlichen Grundvergütung vorgenommen werden. (2) Ein vorübergehender Liquiditätsengpass ist anzunehmen, wenn die liquiden Mittel nicht ausreichen, um den kurzfristigen Verbindlichkeiten nachzukommen (Zahlungsstockung). (3) Stellt der Arbeitgeber fest, dass ein vorübergehender Liquiditätsengpass besteht, kann er beantragen, dass bis zu vier Prozent der monatlichen Grundvergütung für maximal zwölf Monate gestundet werden. Der Liquiditätsengpass ist durch geeignete Unterlagen, bevorzugt ein entsprechendes Testat des Rechnungsprüfungsamts der EKHN oder eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen. 4 Vorübergehende Absenkung der Personalkosten (1) Ist eine wirtschaftliche Notlage festgestellt worden, kann der Arbeitgeber für die in der Einrichtung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Leitungen (aufgrund Dienstvertrag tätigen Organmitglieder) bei der Arbeitsrechtlichen Kommission beantragen, dass die Bruttobezüge für bis zu 24 Monate und maximal 15 Prozent abgesenkt werden. (2) Mögliche Maßnahmen zur vorübergehenden Absenkung der Personalkosten sind: 1. die Absenkung oder der Wegfall der Sonderzahlung ( 37 KDO), 2. die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit um bis zu zwei Stunden unter Kürzung des Entgelts,

112 112 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr die Reduzierung der Beiträge bzw. der Umlagen zur jeweiligen Zusatzversorgungskasse nach Maßgabe der Satzung, 4. die Kürzung sonstiger einmaliger oder laufender Entgeltbestandteile, 5. die vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit um bis zu zwei Stunden ohne Entgeltausgleich. (3) Der Arbeitgeber hat vor Antragstellung zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage gibt. Etwaige Beanstandungen oder Empfehlungen der Diakonie Hessen sind zu berücksichtigen. (4) Für die Dauer der Absenkung der Personalkosten sind betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur erforderlichen Umstrukturierung der Einrichtung unvermeidlich ist, ist im Antrag festzulegen, welche Arbeitsverhältnisse betroffen sein werden. Die laufenden Bezüge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der Absenkung ausgenommen. Die Sicherungsordnung ist anzuwenden. 5 Einbeziehung der Mitarbeitervertretung (1) Ein Antrag gemäß 4 Absatz 1 ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeitervertretung zuvor umfassend über die wirtschaftliche Situation der Einrichtung und die geplanten Maßnahmen zur Abwendung der wirtschaftlichen Notlage informiert hat. (2) Wenn in der Einrichtung keine Mitarbeitervertretung besteht, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung gemäß Absatz 1 zu informieren. Der Arbeitgeber soll hierbei anbieten, dass sich ein vorübergehender Ausschuss aus der Mitte der Beschäftigten bilden kann, der Einblick in die entsprechenden Unterlagen nehmen soll. Nach Einblick und Klärung von Fragen ist dessen Aufgabe beendet. (3) Der Mitarbeitervertretung ist schriftlich vorzulegen: 1. die testierte Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, bei nicht zur Bilanzierung verpflichtete Einrichtungen entsprechend aussagefähige Unterlagen; 2. der Wirtschaftsplan und die Ist-Zahlen des laufenden Jahres; 3. eine Darstellung der Ursachen, die zu der wirtschaftlich schwierigen Situation der Einrichtung geführt haben, dabei insbesondere die Erläuterung der Entstehungsgeschichte aus den Bilanzen der letzten drei Jahre; 4. die Planung der weiteren organisatorischen und finanziellen Maßnahmen, die angewandt werden, um die Einrichtung dauerhaft aus der wirtschaftlich schwierigen Situation herauszuführen (Entwurf des Sanierungskonzeptes); 5. die Darlegung, dass die Anwendung dieser Arbeitsrechtsregelung geeignet ist, die wirtschaftlich schwierige Situation zu überwinden; 6. die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes des EKHN oder des Wirtschaftsprüfers, die die vom Dienstgeber zu den Nummern 1 bis 5 vorgelegten Informationen auf ihre Richtigkeit hin überprüft und die Eignung der nach den Nummern 1 bis 5 geplanten Maßnahmen zur Abwendung der wirtschaftlich schwierigen Situation bewertet. (4) Die Mitarbeitervertretung hat das Recht, sachkundige Dritte im erforderlichen Umfang hinzuzuziehen, die die vorgelegten Unterlagen erläutern und die Mitarbeitervertretung beraten sollen. Der Dienstgeber trägt die notwendigen Kosten. Als angemessen wird ein Beratungsumfang bei Einrichtungen mit bis zu 150 Vollzeitstellen (VB-Wert) von in der Regel acht Stunden, bei Einrichtungen mit mehr als 150 Vollzeitstellen (VB-Wert) von 16 Stunden angesehen. (5) Der Arbeitgeber hat die Übergabe der Unterlagen zu dokumentieren, und die Mitarbeitervertretung den Empfang der Unterlagen zu bestätigen. Sollte die Mitarbeitervertretung die Unterschrift verweigern, hat sie den Grund der Weigerung schriftlich mitzuteilen. Es gelten hierbei die Regelungen zur Mitberatung aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Diakonie Hessen entsprechend. Das Protokoll ist dem Antrag an die Arbeitsrechtliche Kommission beizufügen. (6) Die Dienststellenleitung soll die Wünsche der Mitarbeitervertretung über die Umsetzungsmaßnahmen prüfen und möglichst berücksichtigen. 6 Mindestinhalt des Antrags In den Antrag an die Arbeitsrechtliche Kommission sind aufzunehmen: 1. das Testat des Rechnungsprüfungsamtes der EKHN oder des Wirtschaftsprüfers über die wirtschaftliche Nachhaltigkeit, 2. die Gründe, die die vorübergehende Absenkung der Personalkosten notwendig machen, 3. Auslastungsstatistiken (sofern vorhanden), 4. die Angabe, welche Arbeitsverhältnisse vom Kündigungsschutz gemäß 4 Absatz 4 ausgenommen sind, 5. die Angabe, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sozialen Gründen ganz oder teilweise von der vorübergehenden Absenkung ausgenommen werden, 6. die Benennung der geplanten Maßnahmen zur vorübergehenden Absenkung der Personalkosten, 7. die Aufstellung des Dienstgebers, welche Unterlagen der Mitarbeitervertretung übergeben wurden, 8. die Laufzeit der Maßnahme, 9. die Bestätigung der Mitarbeitervertretung, dass sie die Unterlagen gemäß 5 Absatz 3 erhalten hat und dass sie ihre Rechte nach 5 Absatz 4 wahrnehmen konnte; alternativ das Protokoll gemäß 5 Absatz 5.

113 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Entscheidung über den Antrag (1) Die Arbeitsrechtliche Kommission entscheidet über den Antrag auf vorübergehende Absenkung der Personalkosten. (2) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann von der Leitung alle erforderlichen Informationen verlangen. Sie kann die Mitarbeitervertretung und die Leitung anhören. (3) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann den Antrag, insbesondere die Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes der EKHN oder des Wirtschaftsprüfers, durch sachkundige Dritte überprüfen lassen. Inhalt der Überprüfung kann auch die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen und die Erreichung des Ziels der Überwindung der Notlage sein. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten. Über das Ergebnis der Überprüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses kann dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung zugestellt werden. Sofern bereits eine Beratung der Mitarbeitervertretung im Rahmen von 5 Absatz 4 erfolgt ist, soll die Arbeitsrechtliche Kommission auf diese Ergebnisse zurückgreifen. Die Arbeitsrechtliche Kommission soll für die Antragsprüfung einen vorbereitenden Ausschuss einsetzen. (4) Die Arbeitsrechtliche Kommission erteilt die Zustimmung durch Beschluss, wenn die Voraussetzungen dieser Ordnung eingehalten sind. (5) Die Maßnahmen dürfen vorläufig vollzogen werden ab dem Monat, in dem der Antrag auf Absenkung der Personalkosten mit allen Mindestinhalten bei der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission eingegangen ist. Die Maßnahmen sind innerhalb eines Monats rückgängig zu machen, wenn die Arbeitsrechtliche Kommission dem Antrag nicht zustimmt. 8 Konzept zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage (1) Der Arbeitgeber soll ein Konzept zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage erstellen. Dieses soll vom Rechnungsprüfungsamt der EKHN oder vom Wirtschaftsprüfer unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit geprüft werden. Das Konzept und das Prüfungsergebnis werden der Arbeitsrechtlichen Kommission und der Mitarbeitervertretung vorgelegt. (2) Die Überprüfung der Umsetzung des Konzeptes erfolgt durch einen gemeinsamen Ausschuss zwischen Mitarbeitervertretung und Einrichtungsleitung, in dem laufend die Umsetzung des Konzeptes zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage beraten wird. Der Ausschuss hat während der Laufzeit zu prüfen, ob die Senkung der Personalkosten in der vereinbarten Höhe notwendig ist. 9 Überprüfung der Maßnahmen (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Ablauf der Hälfte der Laufzeit die Maßnahmen und das Fortbestehen der Notlage zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Arbeitsrechtlichen Kommission und der Mitarbeitervertretung zur Kenntnis zu geben. (2) Falls die Mitarbeitervertretung es für erforderlich hält, kann sie sich in entsprechender Anwendung von 5 Absatz 4 im Hinblick auf die vorgelegten Unterlagen fachkundig beraten lassen. 10 Beendigung der Maßnahmen (1) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann die vorübergehende Absenkung der Personalkosten jederzeit für die Zukunft aufheben, wenn der Arbeitgeber dies beantragt. (2) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann die vorübergehende Absenkung der Personalkosten darüber hinaus jederzeit für die Zukunft aus einem wichtigen Grund aufheben. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn 1. eine wirtschaftliche Notlage gemäß 3 nicht mehr besteht, 2. die Leitung gegen das Kündigungsverbot gemäß 4 Absatz 5 verstößt oder 3. ein Betriebsübergang gemäß 613a BGB oder 324 UmwG stattfindet. 11 Verlängerung der Maßnahmen Ein erneuter Antrag ist zulässig. Es können maximal drei Anträge, mit einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren gestellt werden. Nach dieser Gesamtlaufzeit tritt eine Sperrfrist von zwei Jahren in Kraft, in der ein erneuter Antrag nicht zulässig ist. 12 Außerkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 30. September 2016 außer Kraft. Sie gilt für genehmigte Maßnahmen für die Dauer der Laufzeit fort. Artikel 4 Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung wirtschaftlicher Notlagen in Einrichtungen der Diakonie in Hessen und Nassau 1 Geltungsbereich (1) Diese Arbeitsrechtsregelung gilt im Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau (AVR.HN). (2) Einrichtungen im Sinne dieser Arbeitsrechtsregelung sind die durch Leitung und Organisation selbständigen Betriebe eines Rechtsträgers. Als Einrichtung gelten Einrichtungsteile, die durch Aufgabenbereiche und Organisation eigenständig oder räumlich weit entfernt vom Sitz des Rechtsträgers sind. 2 Regelungszweck (1) Diese Arbeitsrechtsregelung dient der Abwendung betriebsbedingter Kündigungen infolge einer wirtschaftlichen Notlage oder vorübergehender Liquiditätsengpässe.

114 114 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Eine wirtschaftliche Notlage ist anzunehmen, wenn die Einrichtung nicht oder in naher Zukunft nicht in der Lage ist, aus den laufend erwirtschafteten Mitteln die laufenden Verpflichtungen einschließlich des Schuldendienstes zu erfüllen und ein Wirtschaftsprüfer in einem Testat diese feststellt. 3 Vorübergehende Liquiditätsengpässe (1) Zur Überwindung von vorübergehenden Liquiditätsengpässen können befristete Stundungen der monatlichen Grundvergütung vorgenommen werden. (2) Ein vorübergehender Liquiditätsengpass ist anzunehmen, wenn die liquiden Mittel nicht ausreichen, um den kurzfristigen Verbindlichkeiten nachzukommen (Zahlungsstockung). (3) Stellt der Arbeitgeber fest, dass ein vorübergehender Liquiditätsengpass besteht, kann er beantragen, dass bis zu vier Prozent der monatlichen Grundvergütung für maximal zwölf Monate gestundet werden. Der Liquiditätsengpass ist durch geeignete Unterlagen, bevorzugt ein entsprechendes Testat eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen. 4 Vorübergehende Absenkung der Personalkosten (1) Ist eine wirtschaftliche Notlage festgestellt worden, kann der Arbeitgeber für die in der Einrichtung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Leitungen (aufgrund Dienstvertrag tätigen Organmitglieder) bei der Arbeitsrechtlichen Kommission beantragen, dass die Bruttobezüge für bis zu 24 Monate und maximal 15 Prozent abgesenkt werden. (2) Mögliche Maßnahmen zur vorübergehenden Absenkung der Personalkosten sind: 1. die Absenkung oder der Wegfall der Sonderzahlung ( 37 AVR.HN), 2. die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit um bis zu zwei Stunden unter Kürzung des Entgelts, 3. die Reduzierung der Beiträge bzw. der Umlagen zur jeweiligen Zusatzversorgungskasse nach Maßgabe der Satzung, 4. die Kürzung sonstiger einmaliger oder laufender Entgeltbestandteile, 5. die vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit um bis zu zwei Stunden ohne Entgeltausgleich. (3) Der Arbeitgeber hat vor Antragstellung zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage gibt. Etwaige Beanstandungen oder Empfehlungen der Diakonie Hessen sind zu berücksichtigen. (4) Für die Dauer der Absenkung der Personalkosten sind betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit die Beendigung von Arbeitsverhältnissen zur erforderlichen Umstrukturierung der Einrichtung unvermeidlich ist, ist im Antrag festzulegen, welche Arbeitsverhältnisse betroffen sein werden. Die laufenden Bezüge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der Absenkung ausgenommen. Die Sicherungsordnung ist anzuwenden. 5 Einbeziehung der Mitarbeitervertretung (1) Ein Antrag gemäß 4 Absatz 1 ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeitervertretung zuvor umfassend über die wirtschaftliche Situation der Einrichtung und die geplanten Maßnahmen zur Abwendung der wirtschaftlichen Notlage informiert hat. (2) Wenn in der Einrichtung keine Mitarbeitervertretung besteht, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung gemäß Absatz 1 zu informieren. Der Arbeitgeber soll hierbei anbieten, dass sich ein vorübergehender Ausschuss aus der Mitte der Beschäftigten bilden kann, der Einblick in die entsprechenden Unterlagen nehmen soll. Nach Einblick und Klärung von Fragen ist dessen Aufgabe beendet. (3) Der Mitarbeitervertretung ist schriftlich vorzulegen: 1. die testierte Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, bei nicht zur Bilanzierung verpflichtete Einrichtungen entsprechend aussagefähige Unterlagen; 2. der Wirtschaftsplan und die Ist-Zahlen des laufenden Jahres; 3. eine Darstellung der Ursachen, die zu der wirtschaftlich schwierigen Situation der Einrichtung geführt haben, dabei insbesondere die Erläuterung der Entstehungsgeschichte aus den Bilanzen der letzten drei Jahre; 4. die Planung der weiteren organisatorischen und finanziellen Maßnahmen, die angewandt werden, um die Einrichtung dauerhaft aus der wirtschaftlich schwierigen Situation herauszuführen (Entwurf des Sanierungskonzeptes); 5. die Darlegung, dass die Anwendung dieser Arbeitsrechtsregelung geeignet ist, die wirtschaftlich schwierige Situation zu überwinden; 6. die Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers, die die vom Dienstgeber zu den Nummern 1 bis 5 vorgelegten Informationen auf ihre Richtigkeit hin überprüft und die Eignung der nach den Nummern 1 bis 5 geplanten Maßnahmen zur Abwendung der wirtschaftlich schwierigen Situation bewertet. (4) Die Mitarbeitervertretung hat das Recht, sachkundige Dritte im erforderlichen Umfang hinzuzuziehen, die die vorgelegten Unterlagen erläutern und die Mitarbeitervertretung beraten sollen. Der Dienstgeber trägt die notwendigen Kosten. Als angemessen wird ein Beratungsumfang bei Einrichtungen mit bis zu 150 Vollzeitstellen (VB-Wert) von in der Regel acht Stunden, bei Einrichtungen mit mehr als 150 Vollzeitstellen (VB-Wert) von 16 Stunden angesehen. (5) Der Arbeitgeber hat die Übergabe der Unterlagen zu dokumentieren, und die Mitarbeitervertretung den Empfang der Unterlagen zu bestätigen. Sollte die Mitarbeitervertretung die Unterschrift verweigern, hat sie den Grund

115 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 115 der Weigerung schriftlich mitzuteilen. Es gelten hierbei die Regelungen zur Mitberatung aus dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Diakonie Hessen entsprechend. Das Protokoll ist dem Antrag an die Arbeitsrechtliche Kommission beizufügen. (6) Die Dienststellenleitung soll die Wünsche der Mitarbeitervertretung über die Umsetzungsmaßnahmen prüfen und möglichst berücksichtigen. 6 Mindestinhalt des Antrags In den Antrag an die Arbeitsrechtliche Kommission sind aufzunehmen: 1. das Testat des Wirtschaftsprüfers über die wirtschaftliche Nachhaltigkeit, 2. die Gründe, die die vorübergehende Absenkung der Personalkosten notwendig machen, 3. Auslastungsstatistiken (sofern vorhanden), 4. die Angabe, welche Arbeitsverhältnisse vom Kündigungsschutz gemäß 4 Absatz 4 ausgenommen sind, 5. die Angabe, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus sozialen Gründen ganz oder teilweise von der vorübergehenden Absenkung ausgenommen werden, 6. die Benennung der geplanten Maßnahmen zur vorübergehenden Absenkung der Personalkosten, 7. die Aufstellung des Dienstgebers, welche Unterlagen der Mitarbeitervertretung übergeben wurden, 8. die Laufzeit der Maßnahme, 9. die Bestätigung der Mitarbeitervertretung, dass sie die Unterlagen gemäß 5 Absatz 3 erhalten hat und dass sie ihre Rechte nach 5 Absatz 4 wahrnehmen konnte; alternativ das Protokoll gemäß 5 Absatz 5. 7 Entscheidung über den Antrag (1) Die Arbeitsrechtliche Kommission entscheidet über den Antrag auf vorübergehende Absenkung der Personalkosten. (2) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann von der Leitung alle erforderlichen Informationen verlangen. Sie kann die Mitarbeitervertretung und die Leitung anhören. (3) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann den Antrag, insbesondere die Ausführungen des Wirtschaftsprüfers, durch sachkundige Dritte überprüfen lassen. Inhalt der Überprüfung kann auch die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen und die Erreichung des Ziels der Überwindung der Notlage sein. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit ist zu beachten. Über das Ergebnis der Überprüfung ist ein Protokoll anzufertigen. Dieses kann dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung zugestellt werden. Sofern bereits eine Beratung der Mitarbeitervertretung im Rahmen von 5 Absatz 4 erfolgt ist, soll die Arbeitsrechtliche Kommission auf diese Ergebnisse zurückgreifen. Die Arbeitsrechtliche Kommission soll für die Antragsprüfung einen vorbereitenden Ausschuss einsetzen. (4) Die Arbeitsrechtliche Kommission erteilt die Zustimmung durch Beschluss, wenn die Voraussetzungen dieser Ordnung eingehalten sind. (5) Die Maßnahmen dürfen vorläufig vollzogen werden ab dem Monat, in dem der Antrag auf Absenkung der Personalkosten mit allen Mindestinhalten bei der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission eingegangen ist. Die Maßnahmen sind innerhalb eines Monats rückgängig zu machen, wenn die Arbeitsrechtliche Kommission dem Antrag nicht zustimmt. 8 Konzept zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage (1) Der Arbeitgeber soll ein Konzept zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage erstellen. Dieses soll vom Wirtschaftsprüfer unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit geprüft werden. Das Konzept und das Prüfungsergebnis werden der Arbeitsrechtlichen Kommission und der Mitarbeitervertretung vorgelegt. (2) Die Überprüfung der Umsetzung des Konzeptes erfolgt durch einen gemeinsamen Ausschuss zwischen Mitarbeitervertretung und Einrichtungsleitung, in dem laufend die Umsetzung des Konzeptes zur Überwindung der wirtschaftlichen Notlage beraten wird. Der Ausschuss hat während der Laufzeit zu prüfen, ob die Senkung der Personalkosten in der vereinbarten Höhe notwendig ist. 9 Überprüfung der Maßnahmen (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vor Ablauf der Hälfte der Laufzeit die Maßnahmen und das Fortbestehen der Notlage zu überprüfen. Das Ergebnis der Überprüfung ist der Arbeitsrechtlichen Kommission und der Mitarbeitervertretung zur Kenntnis zu geben. (2) Falls die Mitarbeitervertretung es für erforderlich hält, kann sie sich in entsprechender Anwendung von 5 Absatz 4 im Hinblick auf die vorgelegten Unterlagen fachkundig beraten lassen. 10 Beendigung der Maßnahmen (1) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann die vorübergehende Absenkung der Personalkosten jederzeit für die Zukunft aufheben, wenn der Arbeitgeber dies beantragt. (2) Die Arbeitsrechtliche Kommission kann die vorübergehende Absenkung der Personalkosten darüber hinaus jederzeit für die Zukunft aus einem wichtigen Grund aufheben. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn 1. eine wirtschaftliche Notlage gemäß 3 nicht mehr besteht, 2. die Leitung gegen das Kündigungsverbot gemäß 4 Absatz 5 verstößt oder 3. ein Betriebsübergang gemäß 613a BGB oder 324 UmwG stattfindet. 11 Verlängerung der Maßnahmen Ein erneuter Antrag ist zulässig. Es können maximal drei Anträge, mit einer Gesamtlaufzeit von sechs Jahren gestellt werden. Nach dieser Gesamtlaufzeit tritt eine Sperrfrist von zwei Jahren in Kraft, in der ein erneuter Antrag nicht zulässig ist.

116 116 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Außerkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt für den Bereich der Altenhilfe am 31. März 2017 außer Kraft. Für die übrigen diakonischen Arbeitsfelder tritt sie am 31. Dezember 2016 außer Kraft. Sie gilt für genehmigte Maßnahmen für die Dauer der Laufzeit fort. Artikel 5 Änderung der Ausbildungs- und Praktikantenordnung EKHN Die Ausbildungs- und Praktikantenordnung EKHN vom 20. März 2014 (ABl S. 210) wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 5, 6, 7 Absatz 1 und 2, 9, 10, 12, 15 und 16 werden die Euro- Beträge jeweils um 40 Euro erhöht. 2. In 23 Satz 1 wird das Wort fünf durch das Wort sechs ersetzt Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Bestehende Praktikanten- und Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2015 abgeschlossen wurden, sind an diese Ordnung anzupassen. Artikel 6 Änderung der Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN Die Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN vom 20. März 2014 (ABl S. 210, 212) wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 5, 6, 7 Absatz 1 und 2, 9, 10, 11, 12, 15 und 16 werden die Euro-Beträge jeweils um 40 Euro erhöht. 2. In 23 Satz 1 wird das Wort fünf durch das Wort sechs ersetzt Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Bestehende Praktikanten- und Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2015 abgeschlossen wurden, sind an diese Ordnung anzupassen. Artikel 7 Änderung der Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN für den Bereich der Altenhilfe Die Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN für den Bereich der Altenhilfe vom 20. März 2014 (ABl S. 210, 215) wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 5, 6, 7 Absatz 1 und 2, 9, 10, 11, 12, 15 und 16 werden die Euro-Beträge jeweils um 40 Euro erhöht. 2. In 23 Satz 1 wird das Wort fünf durch das Wort sechs ersetzt Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Bestehende Praktikanten- und Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2015 abgeschlossen wurden, sind an diese Ordnung anzupassen. Artikel 8 Weitere Änderung der Ausbildungs- und Praktikantenordnung EKHN Die Ausbildungs- und Praktikantenordnung EKHN vom 20. März 2014 (ABl S. 210), geändert durch Artikel 5, wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 5, 6, 7 Absatz 1 und 2, 9, 10, 12, 15 und 16 werden die Euro- Beträge jeweils um 40 Euro erhöht. 2. In 25 Absatz 1 wird die Jahreszahl 2015 durch die Jahreszahl 2016 ersetzt. Artikel 9 Weitere Änderung der Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN Die Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN vom 20. März 2014 (ABl S. 210, 212), geändert durch Artikel 6, wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 5, 6, 7 Absatz 1 und 2, 9, 10, 11, 12, 15 und 16 werden die Euro-Beträge jeweils um 40 Euro erhöht. 2. In 25 Absatz 1 wird die Jahreszahl 2015 durch die Jahreszahl 2016 ersetzt. Artikel 10 Weitere Änderung der Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN für den Bereich der Altenhilfe Die Ausbildungs- und Praktikantenordnung DWHN für den Bereich der Altenhilfe vom 20. März 2014 (ABl S. 210, 215), geändert durch Artikel 7, wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 2, 4 Absatz 2, 5, 6, 7 Absatz 1 und 2, 9, 10, 11, 12, 15 und 16 werden die Euro-Beträge jeweils um 40 Euro erhöht. 2. In 25 Absatz 1 wird die Jahreszahl 2015 durch die Jahreszahl 2016 ersetzt. Artikel 11 Entgelterhöhung bei bestehender Notlage In Einrichtungen, die Maßnahmen nach den 1 bis 11 der Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote vom 16. Januar 2013 (ABl S. 110) oder nach der Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage vom 20. März 2014 (ABl S. 200) durchführen, gelten die Entgelterhöhungen nach dieser Arbeitsrechtsregelung erst ab dem ersten Monat nach Beendigung der Maßnahmen.

117 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 117 Artikel 12 Inkrafttreten (1) Die Artikel 1 bis 4 und 11 treten am 1. April 2015 in Kraft. (2) Die Artikel 5 bis 7 treten am 1. August 2015 in Kraft. (3) Die Artikel 8 bis 10 treten am 1. August 2016 in Kraft. Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 19. März 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n *** Anlage Anlage 2 zur KDO gemäß 30 Absatz 1 KDO Entgelttabelle EKHN 2015 Gültig vom 1. April 2015 bis 31. Dezember 2015 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 + LZ ERZ bis zu 2 Jahre ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 8 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre mit Leistungszulage gemäß 29 Absatz 2 KDO Entgeltgruppe monatlich in Euro E ,60 E ,50 E ,00 E ,60 E ,80 E ,60 E ,40 E ,50 E ,60 E ,40 E ,30 E ,30 E ,10 E ,30

118 118 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Entgelttabelle EKHN 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 + LZ ERZ bis zu 2 Jahre ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 8 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre mit Leistungszulage gemäß 29 Absatz 2 KDO Entgeltgruppe monatlich in Euro E ,80 E ,30 E ,30 E ,20 E ,60 E ,10 E ,20 E ,00 E ,90 E ,50 E ,30 E ,20 E ,90 E ,20 Die Anlage 2 zur KDO gilt bis zur Beschlussfassung neuer Entgelttabellen, mindestens jedoch bis zum 30. September 2016.

119 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 119 Anlage 2 zu den AVR.HN gemäß 30 Absatz 1 AVR.HN Entgelttabelle 2015 Gültig vom 1. April 2015 bis 31. Dezember 2015 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 + LZ ERZ bis zu 2 Jahre ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 8 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre mit Leistungszulage gemäß 29 Absatz 2 AVR.HN Entgeltgruppe monatlich in Euro E ,80 E ,90 E ,70 E ,00 E ,80 E ,80 E ,10 E ,10 E ,20 E ,80 E ,40 E ,20 E ,80 E ,50 Diese Entgelttabelle gilt nicht für Einrichtungen der Altenhilfe.

120 120 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Entgelttabelle 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 + LZ ERZ bis zu 2 Jahre ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 8 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre mit Leistungszulage gemäß 29 Absatz 2 AVR.HN Entgeltgruppe monatlich in Euro E ,70 E ,30 E ,60 E ,20 E ,20 E ,80 E ,40 E ,10 E ,90 E ,20 E ,70 E ,30 E ,70 E ,40 Diese Entgelttabelle gilt nicht für Einrichtungen der Altenhilfe. Diese Entgelttabelle gilt bis zur Beschlussfassung neuer Entgelttabellen, mindestens jedoch bis zum 31. Dezember 2016.

121 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 121 Entgelttabelle für Einrichtungen der Altenhilfe 2015/2016 Gültig vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 + LZ ERZ bis zu 2 Jahre ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 8 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre mit Leistungszulage gemäß 29 Absatz 2 AVR.HN Entgeltgruppe monatlich in Euro E ,50 E ,20 E ,60 E ,60 E ,30 E ,70 E ,80 E ,30 E ,80 E ,70 E ,60 E ,70 E ,60 E ,50 Diese Entgelttabelle gilt für Einrichtungen der Altenhilfe ( 1 Absatz 3 AVR.HN).

122 122 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Entgelttabelle für Einrichtungen der Altenhilfe 2016 Gültig vom 1. April 2016 bis 31. Dezember 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 + LZ ERZ bis zu 2 Jahre ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 8 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre mit Leistungszulage gemäß 29 Absatz 2 AVR.HN Entgeltgruppe monatlich in Euro E ,70 E ,80 E ,60 E ,80 E ,70 E ,60 E ,00 E ,00 E ,10 E ,60 E ,20 E ,00 E ,50 E ,20 Diese Entgelttabelle gilt für Einrichtungen der Altenhilfe ( 1 Absatz 3 AVR.HN).

123 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 123 Entgelttabelle für Einrichtungen der Altenhilfe 2017 Gültig ab 1. Januar 2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 5 + LZ ERZ bis zu 2 Jahre ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 8 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre mit Leistungszulage gemäß 29 Absatz 2 AVR.HN Entgeltgruppe monatlich in Euro E ,50 E ,90 E ,90 E ,20 E ,20 E ,40 E ,90 E ,20 E ,60 E ,50 E ,50 E ,70 E ,50 E ,70 Diese Entgelttabelle gilt für Einrichtungen der Altenhilfe ( 1 Absatz 3 AVR.HN). Diese Entgelttabelle gilt bis zur Beschlussfassung neuer Entgelttabellen, mindestens jedoch bis zum 31. März 2017.

124 124 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Anlage 2A zu den AVR.HN gemäß 30 Absatz 1 AVR.HN Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte 2015 Gültig vom 1. April 2015 bis 31. Dezember 2015 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 ERZ bis ein Jahr ERZ mehr als 1 Jahr ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 3 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 6 Jahre ERZ mehr als 10 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre ERZ mehr als 13 Jahre Entgeltgruppe Entgeltgruppe A 1 (Assistenzärzte) Entgeltgruppe A 2 (Fachärzte) Entgeltgruppe A 3 (Oberärzte) Entgeltgruppe A 4 (Ltd. Oberärzte) monatlich in Euro Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9 ERZ bis ein Jahr ERZ mehr als 1 Jahr ERZ mehr als 2 Jahre ERZ mehr als 3 Jahre ERZ mehr als 5 Jahre ERZ mehr als 6 Jahre ERZ mehr als 10 Jahre ERZ mehr als 11 Jahre ERZ mehr als 13 Jahre Entgeltgruppe Entgeltgruppe A 1 (Assistenzärzte) Entgeltgruppe A 2 (Fachärzte) Entgeltgruppe A 3 (Oberärzte) Entgeltgruppe A 4 (Ltd. Oberärzte) monatlich in Euro Diese Entgelttabelle gilt bis zur Beschlussfassung neuer Entgelttabellen, mindestens jedoch bis zum 31. Dezember 2016.

125 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 125 Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Kirchengemeindesatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein über den Betrieb der Diakoniestation Stockstadt am Rhein Vom 12. März 2015 Der Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein hat folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Kirchengemeindesatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt am Rhein über den Betrieb der Diakoniestation Stockstadt am Rhein vom 8. Mai 2008 (ABl S. 276) wird wie folgt geändert: In der Überschrift und in 1 Absatz 2 werden jeweils die Wörter Stockstadt am Rhein durch die Wörter Stockstadt und im Ried ersetzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. April 2015 in Kraft. Sie bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. *** Vorstehende Satzung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 23. März 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Jugend- und Drogenberatung Suchthilfe im Vogelsbergkreis Vom 16. März 2015 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Jugend- und Drogenberatung Suchthilfe im Vogelsbergkreis hat folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Jugend- und Drogenberatung Suchthilfe im Vogelsbergkreis vom 12. Oktober 2004 (ABl S. 394) wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift wird der Name Jugend- und Drogenberatung Suchthilfe im Vogelsbergkreis durch den Namen Beratungszentrum Vogelsberg ersetzt. 2. Der Eingangssatz wird wie folgt gefasst: Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes hat folgende Verbandssatzung beschlossen: 3. 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird der Name Jugend- und Drogenberatung Suchthilfe im Vogelsbergkreis durch den Namen Beratungszentrum Vogelsberg ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe Artikel 70 durch die Angabe Artikel 2 Absatz 4 ersetzt. 4. In 4 Absatz 1 Satz 8 wird die Angabe 4-8 durch die Angabe 10 und 11 ersetzt. 5. In 5 Absatz 6 wird die Angabe 10 bis 14 durch die Angabe 23 bis 29 ersetzt. 6. In 6 Absatz 2 Buchstabe g werden im letzten Satz die Wörter und der Anerkennung durch die Kirchensynode gemäß Artikel 68 Abs. 1 der Kirchenordnung gestrichen wird wie folgt geändert: a) In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau durch die Wörter der Diakonie Hessen ersetzt. b) In Absatz 9 wird die Angabe 10 bis 14 durch die Angabe 23 bis 29 ersetzt. 8. In 12 Absatz 2 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau durch die Wörter der Diakonie Hessen ersetzt. Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. April 2015 in Kraft. *** Vorstehende Satzung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Der Verband führt damit ab jetzt den Namen Evangelischer Kirchlicher Zweckverband Beratungszentrum Vogelsberg. Darmstadt, den 9. April 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Feststellung des Namens der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Wald-Michelbach, Dekanat Bergstraße Auf Antrag des Kirchenvorstands vom 3. Februar 2015 wird festgestellt, dass die Kirchengemeinde den Namen Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Wald-Michelbach führt. Darmstadt, den 10. März 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r

126 126 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Feststellung des Namens der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichsdorf, Dekanat Hochtaunus Auf Antrag des Kirchenvorstands vom 23. März 2015 wird festgestellt, dass die Kirchengemeinde mit historisch französisch-reformiertem Bekenntnisstand den Namen Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf führt. Darmstadt, den 27. März 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Urkunde über die Errichtung einer Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Trebur und Astheim, Evangelisches Dekanat Groß-Gerau Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Groß-Gerau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Trebur und Astheim wird Folgendes beschlossen: 1 Im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Trebur und Astheim, Dekanat Groß-Gerau, wird eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) errichtet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 16. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Eppelsheim, Dintesheim, Flomborn und Ober-Flörsheim, Evangelisches Dekanat Alzey Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Dintesheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Flomborn und der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Flörsheim und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Eppelsheim wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Dintesheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Flomborn und der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Flörsheim, Evangelisches Dekanat Alzey, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Eppelsheim zugeordnet. 3 Die seitherigen pfarramtlichen Verbindungen der Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim mit der Evangelischen Kirchengemeinde Dintesheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Flomborn mit der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Flörsheim werden mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. April 2015 in Kraft. Darmstadt, 5. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Roden, Evangelisches Dekanat Rodgau, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Roden wird Folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Roden, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Martinsgemeinde Rüsselsheim, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rüsselsheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Martinsgemeinde Rüsselsheim wird Folgendes beschlossen:

127 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Martinsgemeinde Rüsselsheim, Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, wird in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g 1 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Bethlehemgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Bethaniengemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Bethaniengemeinde Frankfurt am Main wird Folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Bethaniengemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Cantate Domino Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Cantate Domino Frankfurt am Main wird Folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Cantate Domino Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Bethlehemgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Bethlehemgemeinde Frankfurt am Main wird Folgendes beschlossen: Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Frankfurt am Main wird Folgendes beschlossen:

128 128 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Wicherngemeinde Frankfurt am Main Praunheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 19. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Griesheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Griesheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Griesheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Riedberg, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Riedberg wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Riedberg, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Wicherngemeine Frankfurt am Main Praunheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Wicherngemeinde Frankfurt am Main Praunheim wird Folgendes beschlossen: Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Unterliederbach, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Unterliederbach wird Folgendes beschlossen:

129 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Unterliederbach, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Zeilsheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Zeilsheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Zeilsheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Miriamgemeinde Frankfurt am Main in Bonames und Kalbach, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Andreasgemeinde Frankfurt am Main Eschersheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Andreasgemeinde Frankfurt am Main - Eschersheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Andreasgemeinde Frankfurt am Main Eschersheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 19. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Miriamgemeinde Frankfurt am Main in Bonames und Kalbach, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Miriamgemeinde Frankfurt am Main in Bonames und Kalbach wird Folgendes beschlossen: Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Dankeskirchengemeinde Frankfurt am Main (Goldstein), Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Dankeskirchengemeinde Frankfurt am Main (Goldstein) wird Folgendes beschlossen:

130 130 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Dankeskirchengemeinde Frankfurt am Main (Goldstein), Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde Frankfurt am Main Niederrad, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde Frankfurt am Main Niederrad wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde Frankfurt am Main Niederrad, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Regenbogengemeinde Frankfurt am Main Sossenheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Errichtung einer Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Harheim (pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach), Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Harheim wird Folgendes beschlossen: 1 Im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main Harheim (pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach), Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) errichtet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 18. März 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Regenbogengemeinde Frankfurt am Main Sossenheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Regenbogengemeinde Frankfurt am Main Sossenheim wird Folgendes beschlossen:

131 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 131 Dienstnachrichten

132 132 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

133 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 133 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). Dekanat an der Dill, 1,0 Stelle hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan, zum zweiten Mal In dem zum 1. Januar 2016 entstehenden Ev. Dekanat an der Dill ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Einvernehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Dienstsitz wird das Haus der Kirche und Diakonie in Herborn sein. Das aus der Fusion der Dekanate Dillenburg und Herborn entstehende neue Dekanat an der Dill liegt im Lahn- Dill-Kreis und umfasst die Städte Dillenburg, Haiger, Herborn, die Kommunalgemeinden Dietzhölztal, Eschenburg, sowie Teile der Kommunalgemeinde Breitscheid, Driedorf, Greifenstein, Mittenaar, Siegbach und Sinn.

134 134 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Insgesamt gehören 35 Kirchengemeinden mit überwiegend mehreren Predigtstellen, ca Gemeindeglieder und 36 gemeindliche Pfarrstellen zum Dekanat. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den kirchlichen Handlungsfeldern Öffentlichkeitsarbeit (0,75), Mission und Ökumene (0,5), Erwachsenenbildung (zwei 0,5-Stellen), darüber hinaus Krankenhausseelsorge (1,0) und AKH (0,5). Hinzu kommen die an das Dekanat angebundenen gesamtkirchlichen Pfarrstellen für Notfallseelsorge (0,5), Inklusion (0,5) und Gehörlosenseelsorge (0,5), deren Aufgabenbereiche über das Dekanat hinausreichen. Das Dekanat hat 2,0 Dekanatsjugendreferentenstellen, weitere 5,5 Gemeindepädagogenstellen (davon eine 1,0 Stelle in der Klinikseelsorge) sowie 4 hauptamtliche Kirchenmusikerstellen (2A und 2B), darunter die Propsteikantorin. Im Dekanatsbüro sind 4 Teilzeitstellen (Verwaltungsfachkräfte und Dekanatssekretärinnen, vier 0,5-Stellen). Das Dekanat ist Trägerin einer Erziehungsberatungsstelle mit insgesamt fünf Mitarbeitenden. Das Evangelische Dekanat an der Dill ist geprägt von einer weitgehend ländlichen Struktur. Neben einer breiten volkskirchlichen Strömung ist die religiöse Lebensund Erfahrungswelt in unserer Region noch immer stark von den Erweckungsbewegungen des 19./20. Jahrhunderts geprägt. Das kirchliche Leben ist in den Gemeinden stark entwickelt. Die Gottesdienste sind in vielen Gemeinden gut besucht. Es gibt aber auch sehr viele freie Gemeinden verschiedenster Denominationen. Unsere Region ist geprägt durch eine mittelständische Industrie. Viele Menschen pendeln in das Rhein-Main- Gebiet. Die Dörfer im Dekanat werden sich in den kommenden Jahren durch den demographischen Wandel verändern. Obwohl wir ein ländliches Dekanat sind, spielt die Landwirtschaft sowohl im Lebensgefühl der Menschen, als auch im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit eine marginale Rolle. Das Dekanat ist an die Regionalverwaltung Nassau Nord angeschlossen. Über die in Art. 27 und 28 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben hinaus richten sich an die Dekanin/den Dekan folgende Erwartungen: - Sie/Er sollte ein erkennbares Theologisches Profil besitzen, das die geistlichen Prägungen unseres Dekanates ernst nimmt. Sie/Er sollte Erfahrungen im Gemeindeaufbau mitbringen und die Bereitschaft, auf Kirchendistanzierte zuzugehen - Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die neben Verwaltungs- und Leitungskompetenz über Flexibilität, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit verfügt - Sie/Er sollte bereit sein, mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden und im Dekanat zusammenzuarbeiten und sie zu fördern - Die Förderung des Zusammenwachsens der beiden bisherigen Dekanate, dabei sind die Impulse aus der Arbeit der Zukunftswerkstatt aufzunehmen und weiterzuführen - Gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand soll sie/er die Kooperation und Kommunikation der Gemeinden miteinander fördern, die Entwicklung der Arbeitsfelder auf Dekanatsebene (Profil- und Fachstellen) begleiten und die Prozesse im Dekanat mitgestalten. Dazu gehören Besuche in den Kirchengemeinden und Kirchenvorständen sowie Personalgespräche mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren Sie/Er soll die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen der Region wahrnehmen, aufgreifen und christliche Positionen kompetent und glaubwürdig in der Öffentlichkeit vertreten, damit das evangelische Profil entsprechend unserem Leitbild Einladend, Evangelisch, Engagiert in der Region deutlich erkennbar bleibt. Der Dekanatssynodalvorstand möchte gemeinsam mit der neuen Stelleninhaberin oder dem neuen Stelleninhaber an der weiteren Entwicklung des neuen Dekanates arbeiten. Als Dienstwohnung steht ein Dekanewohnhaus in Dillenburg, Driedorfstraße zur Verfügung. (Der zu versteuernde Mietwert beträgt derzeit 877,00 EUR). Nähere Informationen erhalten Sie: - durch die Pröpstin für Nord Nassau, Annegret Puttkammer, Tel.: durch den Präses Karl-Heinz Ruhs (Herborn), Tel.: oder - Präses Klaus Best (Dillenburg), Tel.: Evangelisches Dekanat Nassauer Land, 1,0 Pfarrstelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans In dem zum 1. Januar 2016 entstehenden Ev. Dekanat Nassauer Land ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zum 1. April 2016 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode auf ihrer konstituierenden Sitzung und im Einvernehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Wer wir sind Das Dekanat Nassauer Land liegt im nördlichen Rheinland-Pfalz, eingebettet zwischen Rhein und Lahn. Im Westen lädt die Universitätsstadt Koblenz ein und öffnet das Tor zu den Weltkulturerben Oberes Mittelrheintal und Limes. Diez, im Osten des Dekanates, ist angebunden an die ICE-Trasse Köln-Frankfurt und an die Autobahn A3. Im neu formierten Dekanat Nassauer Land leben ca Gemeindeglieder in 59 Kirchengemeinden. Sie werden von 41 Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern begleitet. Hinzu kommen zwei regionale Pfarrstellen

135 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 135 sowie 2,5 Fach- und Profilstellen. Die stellvertretende Dekanin/der stellvertretende Dekan wird mit einer halben Stelle für die Dekanatsarbeit freigestellt. Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen neben den Handlungsfeldern in der Kirchenmusik, der Jugendarbeit und in der Klinik- und Altenheimseelsorge. Das diakonische Profil ist im Dekanat stark ausgeprägt mit 33 Kindertagesstätten, zwei Diakoniestationen und einer breiten Angebotspalette des Diakonischen Werkes. Dekanatssitz ist Bad Ems als Kreisstadt des Rhein-Lahn- Kreises. Der Bewerberin/Dem Bewerber ist es freigestellt, sich eine eigene Wohnung, die im Dekanat liegen muss, zu suchen, oder eine Dienstwohnung innerhalb des Dekanates in Anspruch zu nehmen. Was zu tun ist Gemeinsam mit dem DSV ist es zunächst eine Hauptaufgabe der Dekanin/des Dekans, die drei ehemaligen Dekanate Diez, Nassau und St. Goarshausen zu einem Dekanat zu formen. Die Dekanin/Der Dekan sollte Freude daran haben, tragfähige und lebendige neue Strukturen und Prozesse zu etablieren und muss Kompetenzen bei der Gestaltung von Veränderungsprozessen mitbringen. Neben den in Artikel 28 der Kirchenordnung und im Dekanatsstrukturgesetz genannten Aufgaben erwarten wir, dass die Dekanin/der Dekan die vorhandenen Aktivitäten und Projekte wahrnimmt, wertschätzt und zusammen mit dem DSV und den Mitarbeitenden weiter entwickelt. Sie/Er soll die Zusammenarbeit in Regionen sowie Kooperationen zwischen Gemeinden fördern und unterstützen. Es wird erwartet, dass die Dekanin/der Dekan mit den Verhältnissen in einem ländlich geprägten Flächendekanat vertraut ist und Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange der Kirchengemeinden mitbringt. Die Dekanin/Der Dekan soll die Evangelische Kirche in Kultur, Gesellschaft und Politik repräsentieren und überzeugend vertreten. Was wir erwarten Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit - Theologischer Kompetenz und geistlicher Identität - Leitungs- und Verwaltungserfahrung - Teamfähigkeit und Kompetenz in Personalführung - Fähigkeit zur konzeptionellen und strukturellen Planung von Projekten - Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit - Belastbarkeit. Was wir bieten Damit Sie nicht gleich an unseren hohen Erwartungen verzweifeln, versprechen wir Ihnen: Wir unterstützen Sie nach Kräften: - ein loyales Team im Dekanatssynodalvorstand - der Regionalverwaltungsverband Rhein-Lahn-Westerwald, dem das Dekanat angehört - motivierte Fachkräfte im Büro und im Dekanat - ein neu ausgestattetes Dekanatsbüro. Zu guter Letzt Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A15 Beamtenbesoldungsgesetz. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenleitung, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Informationen erhalten Sie: - durch den Propst für Süd-Nassau Oliver Albrecht, Wiesbaden, Tel.: durch Präses Astrid Ellermann, Diez, Tel.: durch Präses Karl-Werner Köpper, Nassau, Tel.: durch Präses Anja Beeres, St. Goarshausen, Tel.: Dekanat Odenwald, Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans (75 % Dekanat, 25 % Vertretungsprojekte im Dekanat) Da der amtierende Dekan auf eine Auslandspfarrstelle gewählt wurde, ist die Dekanepfarrstelle im Evangelischen Dekanat Odenwald ab dem 1. September 2015 neu zu besetzen. Die 1,0 Dekanepfarrstelle umfasst 75 % Stellenanteil für die Dekanefunktion und 25 % Stellenanteil für Vertretungsprojekte im Dekanat gemäß der geltenden Pfarrstellenbemessung. Das Dekanat befindet sich in keinem Fusionsprozess. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode aus dem Wahlvorschlag, den die Kirchenleitung im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand der Dekanatssynode vorlegt, für die Dauer von zunächst sechs Jahren mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Evangelisches Dekanat Odenwald Das Evangelische Dekanat Odenwald befindet sich im hessischen Odenwald im äußersten Südosten der EKHN. Im Süden reicht es bis an den Neckar, im Nordosten bis fast an den Main. Zu ihm gehören knapp Gemeindeglieder in 25 Kirchengemeinden. Es gibt nach der aktuellen Pfarrstellenbemessung 25,5 Gemeindepfarrstellen, 4 halbe Fach-/Profilstellen (Bildung, Gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene), Dekanatskantor, Dekanatsjugendreferentin, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Kirchenmusik und Gemeindepädagogik sowie Pfarrstellen in folgenden Bereichen: Klinik und AKH (1,0), Notfallseelsorge (0,5), Förderung geistlichen Lebens im Kloster Höchst und im Dekanat (0,5) sowie für temporäre Unterstützung im Dekanat eine bis 31. Dezember 2019 befristete Pfarrstelle (1,0).

136 136 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Region ist ländlich und kleinstädtisch geprägt. Viele Menschen finden im Odenwaldkreis Arbeit, teilweise wird aber auch über weite Entfernungen gependelt. Alle Schulformen sind vorhanden. Die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ist evangelisch, es gibt gute Kontakte zum katholischen Dekanat und zu anderen Religionsgemeinschaften in der Region. Das Dekanat betreibt zusammen mit dem DRK die Notfallseelsorge/Krisenintervention Odenwaldkreis und arbeitet eng zusammen mit dem regionalen Diakonischen Werk in Michelstadt, dem Gesundheitszentrum Odenwald in Erbach sowie dem Odenwaldkreis mit all seinen Einrichtungen. Ein Rat der Religionen und ein ACK sind im Aufbau begriffen. Evangelische Kirche im Odenwald sein bedeutet, sowohl gewachsene Traditionen zu bewahren, als auch Neues auszuprobieren. Beispielhaft hierfür stehen sowohl der Dekanatskirchentag, der seit Jahrzehnten gefeiert wird, als auch das Angebot Nacht der Kirchen, oder der Jugendkirchentag der EKHN, der in Michelstadt stattgefunden hat. Die Kirchengemeinden des Odenwaldkreises mit ihren zahlreichen, historischen Kirchen und ihrem vielfältigen, lebendigen Gemeindeleben haben als Begegnungsort einen hohen emotionalen Stellenwert in der Bevölkerung. Hier wird für viele christlicher Glaube und Gemeinschaft spürbar. Gleichwohl ist die Nähe zu den Menschen in den säkularen Einrichtungen der Region weiterhin zu fördern und zu pflegen. Aber auch die Schöpfungsverantwortung spielt eine große Rolle: derzeit ist der Landkreis von Diskussionen um die Windenergie stark geprägt. Sitz des Dekanats: In Michelstadt, nicht weit von Stadtkirche und historischem Rathaus, befinden sich die Räume des Dekanats in historischen Fachwerkhäusern, die angemietet und teilweise im Eigentum der Kirchengemeinde Michelstadt sind. Die Arbeit der Dekanin/des Dekans sowie des Dekanatssynodalvorstandes wird durch eine Verwaltungsfachkraft (1,0) und eine Dekanatssekretärin (0,75) unterstützt. Aufgaben der Dekanin/des Dekans Die Dekanin/Der Dekan hat den in Artikel 27 KO beschriebenen Auftrag und nimmt im Dekanat die Aufgaben nach Artikel 28 KO wahr. Ein regelmäßiger Predigtdienstauftrag ist mit der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Michelstadt vereinbart, kann jedoch von der neuen Stelleninhaberin/dem neuen Stelleninhaber neu festgelegt werden. Wir wünschen uns Bewerberinnen und Bewerber, die bereit sind, wertschätzend und ausgleichend mit einer großen Bandbreite an theologischen und spirituellen Profilen umzugehen. Der Dekanatssynodalvorstand ist offen für eine eigene Schwerpunktgestaltung im Dekanat. Die Dekanin/Der Dekan soll die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen der Region (vorrangig sei hier das Thema demografischer Wandel im ländlichen Raum erwähnt) wahrnehmen und aufgreifen. Sie/Er soll christliche Positionen kompetent und glaubwürdig in der Öffentlichkeit vertreten. Wir sind interessiert an einer Persönlichkeit, welche neben Verwaltungs- und Leitungskompetenz über Flexibilität, Team- und Konfliktfähigkeit verfügt. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit, mit haupt-, nebenund ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gemeinden und im Dekanat hat für uns einen hohen Stellenwert. Ausstattung der Stelle Eine Dienstwohnung wird nicht zur Verfügung gestellt. Der Dekanatssynodalvorstand hat beschlossen, dass die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber frei ist, sich innerhalb des Dekanats selbst eine Wohnung anzumieten oder zu kaufen. Bei der Suche wird gerne Unterstützung angeboten. Es gibt einen elektrischen Dienstwagen (eup!), der in Michelstadt in einer Garage mit Stromanschluss steht und prinzipiell allen Mitarbeitenden des Dekanats zur Verfügung steht. Das Büro der Dekanin/des Dekans befindet sich in den Räumen des Dekanats in Michelstadt. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrerinnengehalt/Pfarrergehalt mit einer Zulage nach A 15 BbesG. Ihre Bewerbung senden Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter Auskünfte erteilen: - Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Präses Jan Heidrich, Tel.: Stellvertretender Dekan Pfarrer Reinhold Hoffmann, Tel.: Pröpstin für die Propstei Starkenburg Pfarrerin Karin Held, Tel.: Anspach, 1,0 Pfarrstelle II, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, Modus B Ab 1. Juni 2015 zu besetzen Können Sie sich vorstellen, in einer ländlich geprägten Region und doch vor den Toren von Frankfurt und in der Nähe von Bad Homburg zu leben und zu arbeiten? Die junge Stadt Neu-Anspach (seit 2007) unmittelbar hinter dem Taunuskamm in einer weitläufigen Landschaft des Hochtaunuskreises gelegen, bietet neben der landschaftlich reizvollen Lage mit hohem Freizeitwert, gute Verkehrsanbindungen (Autobahnanschluss Bad Homburg 13 km/direkte Bahnverbindung nach Bad Homburg und Frankfurt) und eine moderne Infrastruktur. Geprägt

137 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 137 ist Neu-Anspach einerseits durch die bäuerlich-handwerklichen Wurzeln, hat andererseits aber durch den Zuzug vieler Menschen unterschiedlicher Herkunft und die Größe von ca Einwohnern mittlerweile städtischen Charakter. Wer die Erreichbarkeit einer Großstadt nicht missen möchte, aber auch Wert legt auf Natur, findet bei uns ein ideales Zuhause. Worauf Sie sich bei uns freuen können: Unsere Kirchengemeinde ist von den 4 Neu-Anspacher Kirchengemeinden mit ca Gemeindegliedern und zwei Pfarrstellen die größte. Zentrum unseres Gemeindelebens sind die Gottesdienste. Neben dem traditionellen Sonntagsgottesdienst gibt es bei uns vielfältige Gottesdienstangebote für unterschiedliche Altersgruppen z.b. für Kleinkinder, Familien, Jugendliche und Konfirmandinnen und Konfirmanden, zu anderen Zeiten, an anderen Orten oder auch mit unterschiedlichen Partnern: z.b. Taizégottesdienste, Stallweihnacht, Osternacht, Friedensgebet, Einzelsegnung, Tischabendmahl am Gründonnerstag im Gemeindehaus und manches mehr. Im Rahmen der Sommerkirche praktizieren wir übergemeindliche Zusammenarbeit (Predigtreihen mit Kanzeltausch in der Region). Die Seniorenarbeit (u. a. der Besuchsdienst und mehr im Altersheim und im Betreuten Wohnen), ein Bibelgesprächskreis, die Einzelsegnungen sowie weitere Aufgaben werden von einem engagierten Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen und gestaltet. Auch in der Flüchtlingsarbeit (Kontakttreffen und Deutschkurse) engagieren wir uns seit einiger Zeit. Projektorientierte Arbeit findet sich z.b. beim Bücherflohmarkt, bei den Filmabenden oder verschiedenen Veranstaltungen zu den Jahresthemen. Dabei ist es uns wichtig, auf die sich verändernden Lebenswirklichkeiten der Menschen einzugehen. Für die musikalische Arbeit haben wir ein festes nebenberufliches Organistenteam sowie Chorleiter für Kirchenchor, Kinderchöre und Posaunenchor, die regelmäßig die Gottesdienste mitgestalten. In der Kinder- und Jugendarbeit sind eine Gemeindepädagogin mit halber Stelle sowie zahlreiche jugendliche Teamerinnen und Teamer aktiv, die auch den Jugendkeller betreuen und nutzen. Ein gut organisiertes und erfahrenes Sekretariat (2 Personen mit zusammen 40 Wochenstd.) erledigt die Verwaltungsarbeit. Im zweigruppigen Kindergarten arbeiten insgesamt 7 Erzieherinnen. Ein von Ehrenamtlichen ansprechend gestalteter und informativer Gemeindebrief erscheint vierteljährlich und greift aktuelle Themen auf. Was uns wichtig ist: Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer eine Gemeinde, die offen ist für kreative Ideen und Anstöße wartet auf Sie. Für die Arbeit in unserer großen und vielfältigen Gemeinde ist kollegiale Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, der Inhaberin der anderen Pfarrstelle (1,0) und den weiteren Mitarbeiterinnen sowie Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit besonders wichtig. Ein Vorteil ist: administrative Aufgaben können geteilt werden. Die seelsorgerliche Begleitung unserer Gemeindemitglieder und der Kontakt zu ihnen liegen uns am Herzen. Dazu gehört das Gespräch auf der Straße genauso wie der Glückwunsch zum Geburtstag (Geburtstagsbriefe ab vier Jahren). Wir wünschen uns die Begleitung und das Ernstnehmen der Menschen und ihrer Fragen und Nöte aus einer weltoffenen und den Menschen zugewandten theologischen Haltung heraus. Die Balance zwischen bewährt-traditionellen und neuen Formen der Gemeindearbeit zu wahren und mit Leben zu füllen, ist unser Anliegen. Spannend entwickelt sich der Kontakt und die Zusammenarbeit mit den evangelischen Gemeinden in der Region sowie in der Ökumene. Neben der Sommerkirche gibt es bisher z.b. gemeinsame Konfiprojekte und Gesprächsreihen. Die pfarramtlichen Tätigkeiten sollen zwischen den Stelleninhabern gleichmäßig aufgeteilt werden, persönliche Neigungen und Fähigkeiten wollen wir berücksichtigen. Im Augenblick bestehen Seelsorgebezirke für Beerdigungen, Geburtstage, Trauungen und allgemeine Seelsorge. Der Konfirmandenunterricht findet in Gruppen statt, Freizeiten sind gemeinsam. Die Zuständigkeit für den Kindergarten liegt bei der Pfarrstelle I, die Betreuung des Altersheimes bei der Pfarrstelle II. Kirche und Pfarrhaus Das kirchliche Zentrum unserer Gemeinde befindet sich im alten Ortskern des Ortsteils Anspach. Die Wurzeln unserer Kirche reichen zurück ins 16. Jahrhundert. Heute bildet die Kirche eine Einheit mit dem 1985 angebauten großzügigen Gemeindehaus. In der Kirche finden bis zu 250 Menschen Platz. Das Gemeindehaus bietet mit einem großen Saal (ca. 100 Plätze), einem Foyer, Küche und Gruppenräumen sowie dem Jugendkeller gute Bedingungen für Veranstaltungen und Initiativen vielfältiger Art. Beide Gebäude wurden in den vergangenen Jahren innen und außen, sozusagen vom Glockenturm bis zur Heizungsanlage von Grund auf saniert. Eine Pfarrwohnung oder ein Pfarrhaus wird angemietet. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine individuell geeignete Lösung, falls das momentan angemietete Haus nicht ihren Bedürfnissen entsprechen sollte.

138 138 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gründe, warum es schön ist, bei uns zu leben und zu arbeiten: - Vielfältige Einkaufsmöglichkeiten (Einzelhandel und Großmärkte) - Gute Verbindungen im Nahverkehr (RMV) - Eine Vielzahl an Kindertagesstätten und Krippen - Zwei Grundschulen und eine Gesamtschule mit Sek II sowie weitere weiterführende Schulen in erreichbarer Nähe - Gute ärztliche Versorgung mit Haus- und Fachärzten sowie Nähe zu den Hochtaunuskliniken in Usingen und Bad Homburg - Intakte Natur und vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten (z.b. durch zahlreiche Vereine). Eine Pfarrerin/Ein Pfarrer findet hier einen Kirchenvorstand mit gutem Arbeitsklima und klarer Struktur, in dem man sich auf Augenhöhe begegnet und neben dem Kirchenvorstand und der Kollegin auch eine Gemeinde, die Ihnen grundsätzlich wohlwollend und interessiert begegnen. Wir freuen uns darauf, uns mit Ihnen auf den weiteren Weg zu machen. Weitere Auskünfte erhalten sie gerne bei: - Propst Oliver Albrecht, Tel.: Dekan Michael Tönges-Braungart, Tel.: Inhaberin der Pfarrstelle I, Pfarrerin Claudia Winkler, Tel.: Bornich, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat St. Goarshausen, Modus B, zum wiederholten Mal Die Pfarrstelle ist zum nächst möglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Unser Pfarrer ging zum 1. Dezember 2014 nach 17 Jahren in den Ruhestand und wir wünschen uns eine rasche Wiederbesetzung der Pfarrstelle. Wir, das sind die drei Kirchengemeinden Bornich (750 Gemeindeglieder), Patersberg (271 Gemeindeglieder) und Reichenberg (123 Gemeindeglieder) mit ihren jeweiligen Kirchenvorständen. Im Zuge einer Neuordnung pfarramtlicher Verbindungen im Dekanat kann die Kirchengemeinde Reitzenhain (256 Gemeindeglieder) ab 2015 zum Kirchspiel gehören. Auch plant die Kirchengemeinde Niederwallmenach (292 Gemeindeglieder) sich dem Kirchspiel anzuschließen. In letzterem Falle wird die Pfarrstelle auf 1,5 Stellen erweitert. Sie finden uns auf den Höhen der Loreley und des wunderschönen Mittelrheintales, das mit seinen Burgen und Weinbergen zum UNESCO Weltkulturerbe gehört. Ganz in der Nähe führt der Wanderweg Rheinsteig entlang. Durch die Rhein-Verkehrsschiene sind wir gut vernetzt mit den Städten Koblenz und Wiesbaden/Frankfurt. Eine neue probeweise eingerichtete ALFA (Anruf Linien Fahrt) durch den öffentlichen Nahverkehr erweitert die Mobilität der Bevölkerung. Sollte es sinnvoll und hilfreich sein, besteht die Möglichkeit ein gemeindeeigenes Fahrzeug anzuschaffen. Lebensmittelgeschäfte findet man in Bornich und Patersberg, darüber hinaus bieten Nastätten und St. Goarshausen gute Einkaufsmöglichkeiten. Dort befinden sich auch diverse Arztpraxen und ein Krankenhaus (in Nastätten). Im nahen St. Goarshausen praktizieren praktische Ärzte und Zahnärzte, ebenso gibt es eine Apotheke mit Lieferservice. In St. Goarshausen befindet sich ein Gymnasium. Alle Schulformen IGS in Nastätten, Realschule Plus und Grundschule in St. Goarshausen, Stadtteil Heide sind mit Schulbussen gut erreichbar. Eine Kindertagesstätte (2-gruppig) in kirchlicher Trägerschaft befindet sich in Bornich. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kirchenvorstand und dem Leitungsteam der KiTa gestaltet sich sehr harmonisch. Die intensive Zusammenarbeit zwischen Pfarrerin/Pfarrer und KiTa soll gewährleistet bleiben. Kinder- und Jugendarbeit bietet in Bornich der CVJM an. Die Ausweitung dieser Arbeit durch die Kirchengemeinden ist wünschenswert neue Impulse sind gefragt. Auch sollte durch neue Impulse die Seniorenarbeit auf Grund der stetig ansteigenden Zahl älterer Gemeindeglieder verstärkt werden. Die Förderung bzw. Motivation des Ehrenamtes sind uns gleichfalls sehr wichtig. Von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden z. B. auch Gottesdienste, wie der Weltgebetstag und Jugendgottesdienste gestaltet. Zwei Hauskreise finden in regelmäßigen Abständen statt. Seit einigen Jahren haben wir in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Bornich eine bereits über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannte INITIATIVE FÜR BORNICH. Sie hat sich zum Ziel gesetzt hat, das Leben auf dem Lande für die Menschen liebens- und lebenswert zu erhalten und zu gestalten. Dazu gehören u.a. ein Fahrdienst, eine Ersthelfergruppe und ein Mittagstisch. Im Übrigen gibt es in allen Gemeinden ein reges Vereinsleben. Die Pfarrerin/der Pfarrer wohnt in Bornich. Das dort gelegene schöne Pfarrhaus aus dem Jahre 1820 ist Teil eines unter Denkmalschutz stehenden Ensembles bestehend aus Hof, Stallungen und Scheune und liegt mitten im Dorf. Versteckt dahinter befindet sich der große, parkähnliche (und doch pflegeleichte!) Pfarrgarten; eine Oase der Ruhe. Die Pfarrwohnung liegt im 1. und 2. Stockwerk des Hauses. Sie hat 4 Zimmer und 2 Dachzimmer, Küche, Bad und eine zweite Toilette auf einer Fläche von 111,15 m². Der zu versteuernde Mietwert beträgt aktuell 387,91 EUR und wird bei Einzug neu berechnet. Sie ist unserer Meinung nach gut für eine Familie mit Kindern geeignet. Die Wohnung wird gründlich renoviert, wobei wärmedämmende Maßnahmen Berücksichtigung finden.

139 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 139 Im Erdgeschoss befinden sich ein neu gestalteter Gemeinderaum, das modern eingerichtete Büro, die Teeküche und ein kleiner Aktenraum. Die anfallende Verwaltungsarbeit wird von einer Sekretärin an zwei Vormittagen in der Woche erledigt. Jeder Gemeinde stehen Küster und Organisten zur Verfügung. In Bornich wird das kirchliche Leben vom Ev. Posaunenchor, dem Gemischten Chor und dem Frauenchor mitgestaltet, in Reichenberg vom dortigen Frauenchor. In Patersberg hält ein Mitarbeiterteam regelmäßig Kindergottesdienst. Die sonntäglichen Gottesdienste finden in aus mittelalterlicher Zeit stammenden Kirchen und einer Burgkapelle statt; alle Gebäude sind in sehr gutem Zustand. Bisher werden in der Regel vom Stelleninhaber zwei Gottesdienste pro Sonntag gehalten. Die Zusammenarbeit innerhalb der Kirchenvorstände gestaltet sich in allen Gemeinden einvernehmlich und vertrauensvoll; auch schwierige Situationen werden fair und geschwisterlich miteinander verhandelt. Die Kirchenvorstände sind offen für neue Ideen und Impulse, erwarten aber keine Wunder. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Auskünfte erteilen: - Propst Oliver Albrecht, Tel.: Dekan Mathias Moos, Tel.: Dorn-Dürkheim Hillesheim Wintersheim, 0,75 Pfarrstelle, Dekanat Worms-Wonnegau, zum zweiten Mal Erteilung eines bis zum 31. Oktober 2016 befristeten Verwaltungsdienstauftrages (die Besetzung erfolgt durch die Kirchenleitung) Zum Oktober 2016 wird gemeinsam mit einer Nachbargemeinde eine 100 % Stelle zur Inhaberschaft ausgeschrieben. Die Ev. Kirchengemeinde Dorn-Dürkheim Hillesheim Wintersheim sucht eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, die/der sich mit uns gemeinsam auf den Weg in die Zukunft begibt und dabei neue Ideen und Impulse für das Gemeindeleben entwickelt. Ein zehnköpfiger Kirchenvorstand und ein Team aus neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt Sie in Ihrer Arbeit und ist bereit, mit Ihnen gemeinsam an bereits Bestehendes und Bewährtes anzuknüpfen und gleichzeitig Neues zu wagen sowie Schwerpunkte zu entwickeln. Die Kirchengemeinde besteht aus den drei Orten Dorn- Dürkheim, Hillesheim und Wintersheim. Alle drei Orte sind in der neu gebildeten Verbandsgemeinde Rhein-Selz beheimatet. Die Gemeinde besteht derzeit aus ca Gemeindegliedern und wird von einem gemeinsamen Kirchenvorstand geleitet. Die soziale Struktur der Kirchengemeinde ist gemischt: Arbeiter, Angestellte, Landwirte, Winzer und Akademiker. Alle drei Orte verfügen über Neubaugebiete, in denen vor allem junge Familien mit Kindern und Berufspendler leben. Gottesdienste finden in den Kirchen in Dorn-Dürkheim (300 Sitzplätze, Lautsprecheranlage, Akustik sehr gut), Hillesheim (230 Sitzplätze, Lautsprecheranlage, Akustik sehr gut, historische Stummorgel) und Wintersheim (130 Sitzplätze, Akustik sehr gut) statt. In allen drei Kirchen wurden kürzlich Renovierungen durchgeführt. Es werden an jedem Sonntag wechselweise Gottesdienste am Vormittag, an besonderen Festtagen wie Erntedank und am Ewigkeitssonntag drei Gottesdienste in den Gemeinden gefeiert. An jedem vierten Sonntag im Monat findet ein Abendgottesdienst in einer der drei Kirchen statt, der von der Gemeinde gut angenommen wird. Das Pfarrhaus in Hillesheim befindet sich auf dem Grundstück des 2007 neu errichteten Ev. Gemeindehauses. Es verfügt über 5 Zimmer, Küche, Bad (ca. 150 m² Wohnfläche) und ein zusätzliches Amtszimmer. Der aktuelle Mietwert ist beim Dekanat zu erfragen. Schulische Einrichtungen sind wie folgt vorhanden: Kommunale Kindergärten in Dorn-Dürkheim (mit Kinderkrippe) und Hillesheim, Grund- und Hauptschule im benachbarten Dolgesheim, Realschulen in Alzey, Nierstein, Osthofen und im benachbarten Gau-Odernheim, Gymnasien in Alzey, Oppenheim und Worms, Integrierte Gesamtschule in Wörrstadt. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist gegeben. In der Gemeinde bestehen verschiedene Kreise, die zum Teil ehrenamtlich, nebenamtlich oder vom bisherigen Pfarrer betreut werden. Für die Gemeindearbeit stehen das 1984 errichtete Gemeindehaus in Dorn-Dürkheim (kleiner und großer Saal, Küche, Toiletten, Abstellraum) und das Gemeindehaus in Hillesheim (großer Saal, Küche, Toiletten, Gemeindebüro) sowie die Dorfgemeinschaftshalle in Wintersheim zur Verfügung. Unsere Erwartungen und Wünsche - Eine vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit der Pfarrerin/des Pfarrers im Team mit dem Kirchenvorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Aktive Teilnahme am Leben in der Kirchengemeinde und in den drei Ortsgemeinden - Freude an der Arbeit und am Leben in einem ländlich geprägten Umfeld - Gestaltung der Gottesdienste unter gelegentlicher Mitwirkung der Chöre (Gospelchor und Kirchenchor) - (Mit-)Gestaltung besonderer Gottesdienste (z. B. Erntedankgottesdienste mit den Kindergärten in Dorn-Dürkheim und Hillesheim, St. Martinsgottesdienste, Familiengottesdienste, Gottesdienste im

140 140 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Freien, Begrüßungsgottesdienste für Konfirmandinnen und Konfirmanden, Abendmahlsgottesdienste an den kirchlichen Festtagen und zu besonderen Anlässen, Jubelkonfirmationen u. a.) - Besuche in der Gemeinde (z B. bei Geburtstagen, Hochzeitsjubiläen oder aus gegebenem Anlass) - Begleitung und Fortführung der kirchenmusikalischen Arbeit - Vorbereitung und Begleitung der Kinderbibelwoche in den Herbstferien und des Kindergottesdienstes in Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Team - Interessante und abwechslungsreiche Gestaltung der Konfirmandenzeit für die Jugendlichen und Schwerpunktsetzung in diesem Bereich - Herausgabe eines regelmäßig erscheinenden Gemeindebriefs (4 x im Jahr) - Aktualisierung und Gestaltung der gemeindeeigenen Homepage ( zur Verdeutlichung der gemeindlichen Angebote und des Gemeindeprofils - Fortführung der Ausschussarbeit (v. a. Haus- und Bauausschuss, Finanzausschuss und Festausschuss). Gemeindekreise: 1 Kirchenvorstand, 1 Kindergottesdienst, 1 Konfirmandengruppe, 1 Gospelchor, 2 Frauenhilfen, Ausschüsse. Nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 1 Pfarramtssekretärin (ca. 6 Wochenstunden), 2 Küster, 1 fest angestellter Organist und mehrere Vertretungskräfte, 1 Gospelchorleiterin, 1 Reinigungskraft. Zusätzlich engagieren sich viele Gemeindeglieder ehrenamtlich in der Gemeindearbeit. Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: - Evangelisches Pfarramt Dorn-Dürkheim Hillesheim Wintersheim, Dolgesheimer Straße 10 a, Hillesheim, Tel.: , Fax: Gerhold Kranz, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Weitere Auskünfte erteilt: - Der Propst der Propstei Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: und - der Dekan des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau, Harald Storch, Tel.: Emmerichenhain, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Bad Marienberg, Modus B Gute Luft und volle Kirche willkommen in Emmerichenhain! In der ländlichen Kirchengemeinde Emmerichenhain im Hohen Westerwald (Verbandsgemeinde Rennerod) ist zum 1. August 2015 die 1,0 Pfarrstelle zu besetzen. Unser bisheriger Pfarrer zieht aus privaten Gründen in seine Heimatregion. Lage und Infrastruktur Unsere Gemeinde liegt im Hohen Westerwald hier pfeift der Wind manchmal kalt, aber er bringt immer gute Luft! Smog oder Ozonbelastung sind bei uns Fremdwörter. Der Hohe Westerwald wird als Wandergebiet von vielen Touristen sehr geschätzt. Auch im Winter kann man sich im Schnee sportlich betätigen oder einfach die weite Landschaft bei einem Spaziergang genießen. Emmerichenhain liegt auf halber Strecke zwischen Limburg und Siegen an der B54. Die Autobahnen A3 und A45 lassen sich schnell erreichen. In Emmerichenhain gibt es zwei allgemeinmedizinische Praxen, ein nahes Krankenhaus findet sich in Hachenburg. Weitere Fachärzte sind im Nachbarort Rennerod, sowie in den umliegenden Städten Bad Marienberg und Westerburg niedergelassen. In Emmerichenhain gibt es einen Kindergarten, der sich in Trägerschaft unserer Kirchengemeinde befindet. Eine Grundschule befindet sich in Rennerod, viele weiterführende Schulen gibt es in den umliegenden Städten, darunter auch die renommierten Gymnasien in Bad Marienberg (evangelisch) und Marienstatt (katholisch). Ambiente Die Kirche aus dem 18. Jahrhundert steht malerisch inmitten eines altehrwürdigen Kirchgartens umrandet von 22 Bäumen. Gemeinsam mit dem Pfarrhaus, dem Pfarrgarten und dem Gemeindehaus bilden sie ein wunderschönes, denkmalgeschütztes Ensemble. Jedes Jahr am Wochenende des ersten Advents beheimatet das Kirchengelände einen mittelalterlichen Weihnachtsmarkt, der weit über die Grenzen von Emmerichenhain hinaus bekannt und beliebt ist. Kirchengemeinde Zu unserer Kirchengemeinde gehören insgesamt 6 Dörfer. Der Pfarrerin/Dem Pfarrer steht ein Kleinbus zur Verfügung, um Termine in den Ortschaften wahrzunehmen. Die Zahl der Gemeindeglieder beläuft sich momentan auf knapp Die Kirche in Emmerichenhain ist das Wahrzeichen unserer Gemeinde und der einzige Gottesdienstort. Hier feiern wir jeden Sonntag um 10 Uhr Gottesdienst. Zu besonderen Gelegenheiten verlagern wir den Gottesdienst auch in andere Orte, so etwa an Pfingstmontag nach Zehnhausen. Kindergottesdienst wird jedoch an drei Orten angeboten: in Emmerichenhain, parallel zum Erwachsenengottesdienst, sowie in Niederroßbach und in Nister-Möhrendorf. Die Kirchengemeinde besticht durch eine breite Frömmigkeit; volkskirchliche Bindung und CVJM-Prägung finden sich hier zusammen.

141 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 141 Gemeindeleben Unsere Gemeinde bietet für unterschiedliche Generationen Angebote. Etwa 70 Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Die Teams arbeiten meist sehr selbständig, freuen sich aber über Austausch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer. Frauenkreis, Eltern-Kind-Treff, Jugendtreff, Movie-Dinner (Film-Abend), ERfrischt (Erwachsenengesprächskreis), Gemeindebriefredaktion, Besuchsdienstkreis all das und noch mehr bieten wir an. Bei der Visitation im Jahr 2012 haben wir unsere Gaben noch einmal wunderbar vor Augen geführt bekommen. Wir freuen uns sehr, diese Dinge weiterzuführen und freuen uns noch mehr über neue Impulse zu unserer Gemeindearbeit. Alle Gemeindeveranstaltungen finden in unserem Gemeindehaus statt, das im Jahr 2001 energetisch saniert wurde. Ein großer Saal mit HiFi-Anlage und Beamer, eine Küche, mehrere Toiletten, sowie ein gemütlicher Jugendraum im Obergeschoss bieten viele Gelegenheiten für das Gemeindeleben. Zur Unterstützung in der Verwaltungsarbeit steht eine kompetente Schreibkraft mit 8 Wochenstunden zur Verfügung. Geistliches Leben Der Gottesdienst bildet das Zentrum unseres Gemeindelebens. Sorgfältig vorbereitete Gottesdienste sind uns sehr wichtig und werden von vielen Menschen besucht; auch an einem 10. Sonntag nach Trinitatis sind es noch 80 Personen. Hinzu kommen noch etwa 30 Gemeindeglieder, die jeden Gottesdienst dank einer CD-Aufnahme zuhause mitverfolgen können. Der Kirchenvorstand ist ein harmonisches Gremium, was uns auch in der Visitation 2012 bescheinigt wurde, das sich freut mit der Pfarrerin/dem Pfarrer das Gemeindeleben Schritt für Schritt weiterzuentwickeln. Der Kindergarten-Ausschuss und der Bauausschuss bereiten dabei gezielt immer wieder wichtige Dinge vor. Kirchenmusik Unser Singkreis besteht seit 50 Jahren und bereichert bei besonderen Anlässen unsere Gottesdienste. Der Posaunenchor ist ebenso ein traditionsreiches und gut eingespieltes musikalisches Pfund unserer Gemeinde. Ganz neu ist unser WeGlaSi -Chor. Die Abkürzung bedeutet Wenn Glaube Singt. Die kleine Band aus jungen Menschen unserer Gemeinde spielt neue Lobpreislieder und bietet mehrmals im Jahr Projekte zum Mitsingen an. Kindergarten Unsere Gemeinde ist Trägerin einer evangelischen Kindertagesstätte. Hier bieten wir in zwei Gruppen Platz für bis zu 50 Kinder ab 2 Jahren. Wir freuen uns über eine gute Verzahnung des Gemeindelebens mit dem Kita- Alltag. Pfarrhaus Das Pfarrhaus aus dem 19. Jahrhundert wurde 1995 komplett saniert und abermals im Jahr 2010 renoviert, wobei auch das Bad modernisiert wurde. Das Gebäude befindet sich in einem tadellosen Zustand. Der große Garten (ca 350 m²) bietet viel Platz zum Spielen für Kinder oder einfach zum Verweilen. Die Wohnfläche des Pfarrhauses beläuft sich auf 177 m². Der Mietwert für das Pfarrhaus beträgt 513,00 EUR. Die Privaträume sind vom Gemeindebüro und dem Amtszimmer getrennt, so dass die Privatsphäre der Pfarrfamilie völlig gewahrt bleibt. Erwartungen Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der ihre/seine Aufgabe in der lebensnahen Verkündigung des Evangeliums sieht. Eine zugewandte Art für die Menschen auf unseren Dörfern, ein Zugehen auf Vereine, kurz: ein Mitleben mit uns und unserem Glauben, das ist uns wichtig. Eine teamorientierte Arbeit mit den Gruppen unserer Gemeinde und auch im Kirchenvorstand erhoffen wir uns. Kontakt Besuchen Sie uns doch schon einmal im Internet: - Sie finden uns auch auf facebook: - Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Annegret Puttkammer (Pröpstin), Tel: Martin Fries (Dekan), Tel: Vera Speck (KV-Vorsitzende), Tel.: Gönnern, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, Modus C, zum wiederholten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die 0,5 Pfarrstelle der Kirchengemeinde Gönnern im Dekanat Gladenbach ist mit sofortiger Wirkung neu zu besetzen. Der bisherige Stelleninhaber hat nach 10-jähriger Tätigkeit in unserer Gemeinde zum 1. September 2014 eine neue Pfarrstelle angetreten. Sehr gut denkbar ist auch eine Besetzung in Verbindung mit der 1,0 Pfarrstelle der benachbarten, pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinde Obereisenhausen als 1,5 Pfarrstelle (siehe Ausschreibung in diesem Amtsblatt). Hier leben wir: Gönnern hat ca Einwohner, ist Ortsteil der Gemeinde Angelburg im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Es liegt ca. 30 km westlich von Marburg und jeweils ca. 17 km entfernt zwischen Biedenkopf und Dillenburg in einer landschaftlich sehr reizvollen Umgebung des Lahn- Dill-Berglandes. Verkehrsmäßig ist unser Dorf durch die A 45 bei Herborn und Dillenburg und Bahnverbindungen ab Marburg und Dillenburg gut an das Rhein-Main- Gebiet angebunden. Die Nahversorgung ist mit Lebensmittelgeschäft, Bäcker und Metzger im Ort gewährleistet. Ungefähr 1 km entfernt grenzt das Einkaufszentrum Centro Steffenberg mit Supermarkt, Discounter

142 142 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr und einigen Einzelhandelsgeschäften direkt an Gönnern an. Die Grundschule für die Klassen 1-4 ist im Dorf, Haupt- und Realschule im nahegelegenen Steffenberg, Gymnasien in jeweils 17 km Entfernung in Dillenburg, Biedenkopf und Bad Laasphe. In der Gemeinde Angelburg mit insgesamt drei Ortsteilen und ca Einwohnern ist die gesundheitliche Nahversorgung mit einer Praxis für Allgemeinmedizin, einer Zahnarztpraxis, zwei Apotheken und zwei Physiotherapieeinrichtungen gut aufgestellt. Fachärzte finden sich in Gladenbach, Biedenkopf und natürlich in der Universitätsstadt Marburg. Eine Kirchengemeinde mit Profil: Die eigenständige Kirchengemeinde Gönnern ist seit dem 14. Jahrhundert mit der Kirchengemeinde Obereisenhausen in einem Kirchspiel beide Gemeinden seit dem 16. Jahrhundert in lutherischer Tradition verbunden. Gönnern hat zurzeit ca. 880 Gemeindeglieder. Die Kirchengemeinde ist Trägerin der ev. Kindertagesstätte in Gönnern. Die Einrichtung umfasst eine Krippengruppe und zwei Gruppen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren. Sie wurde 1995 zusammen mit dem Pfarrbüro neu erbaut. Die Erweiterung für die Krippe wurde 2012 eingeweiht. Kita und Gemeindebüro sind baulich mit dem Gemeindehaus verbunden und liegen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche. Das Gemeindehaus aus 1953 wurde in 2012/2013 umfassend energetisch saniert. Die Kirche umfasst ca. 300 Sitzplätze und verfügt über Jugendräume im Untergeschoß. Sie wurde 1963 erbaut. Alle Gebäude einschließlich Kindergartenspielplatz sind großzügig in eine parkähnliche Außenanlage eingefügt. Gönnern hat kein Pfarrhaus. Zuletzt hatten die Stelleninhaber Wohnungen, die dem jeweiligen Bedarf entsprechend angemietet waren. Der Kirchenvorstand wird bei der Auswahl nach Ihren Vorstellungen gerne behilflich sein. Bei einer Besetzung als 1,5 Pfarrstelle zusammen mit der Kirchengemeinde Obereisenhausen wohnen beide Pfarrpersonen im Pfarrhaus Obereisenhausen Für die Gemeinde arbeiten zurzeit viele verschiedene Menschen in unterschiedlichen Funktionen. Neben den Mitarbeiterinnen der Kita sind ein Organist und eine Organistin, jeweils in Teilzeit, eine Küsterin, eine Gemeindesekretärin, zwei Mitarbeiter für die Pflege der Außenanlagen und einige Mitarbeiterinnen zur Reinigung und Pflege der Gebäude angestellt. Darüber hinaus gibt es ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in verschiedenen Aufgaben, z.b. Arbeit am Gemeindebrief und dessen Verteilung, Leitung des Kindergottesdienstes, Leitung der Jungschar, Gestaltung der beiden Frauengruppen, Leitung eines Projektchores. Der Gemeindebrief erscheint vierteljährlich. Hilfreich bei der Bewältigung aller organisatorischen Aufgaben wird die unmittelbare Nähe zur Regionalverwaltung Nassau Nord sein. Das Büro liegt in einem von den Gemeinden Angelburg und Steffenberg gemeinsam entwickelten Baugebiet zwischen Gönnern und Niedereisenhausen. Die Gottesdienste finden in Gönnern sonntags um 10:45 Uhr statt. Bei der Gestaltung der Gottesdienste hat sich in den vergangenen Jahren eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pfarrkolleginnen/Pfarrkollegen aus Gönnern, Obereisenhausen und dem benachbarten Oberhörlen entwickelt. Gottesdienste im Wechsel, gemeinsame Gottesdienste aller drei Gemeinden, z.b. Pfingstmontag auf einem Berg zwischen den Dörfern, gemeinsame Sitzungen der Kirchenvorstände und gegenseitige Kasualvertretungen sind nur einige Veranstaltungen, die Ausdruck regionaler Verbundenheit sind. Gönnern hat sich seit einigen Jahren ein Vorbereitungsteam zusammengefunden, das regelmäßig zweimal im Jahr einen besonderen Gottesdienst unter einem ausgewählten Thema ausarbeitet. Besondere Gottesdienste feiern wir auch rund um die Ostertage: einen Tischabendmahlgottesdienst am Gründonnerstag, eine Kreuzwegprozession an Karfreitag und die Osternacht. Der Gottesdienstbesuch liegt durchschnittlich bei 50 bis 60 Gästen, bei Familiengottesdiensten, meist mit Kindergartenbeteiligung, auch deutlich höher. Der Kindergottesdienst findet immer parallel zum Hauptgottesdienst in den Jugendräumen der Unterkirche statt. Die Mitglieder des Kirchenvorstands sind durch Verlesen der Abkündigungen und beim Austeilen des Abendmahls in den Gottesdienstablauf eingebunden. Die Gemeinde pflegt gute Beziehungen zur inzwischen sehr kleinen katholischen Gemeinde und zur Freien evangelischen Gemeinde in Gönnern. Dabei können auch alle Unterschiede deutlich thematisiert werden. Das Gemeindeleben erfährt immer wieder Höhepunkte durch Gemeindefeste mit Gästen aus der Ökumene, einen Weihnachtsbasar, eine Jahresabschlussfeier mit allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, ein Ferienspielangebot durch das ehrenamtliche Team des Kindergottesdienstes und durch gelegentliche Musikveranstaltungen. Wenn Sie als Pfarrerin oder Pfarrer: - Nah bei den Menschen in einer volkskirchlich geprägten Gemeinde leben und arbeiten möchten und dabei auch alle die im Blick behalten können, die nicht zur Gemeinde gehören - diesen Menschen lebensnah das Evangelium vermitteln möchten - Freude an einer engagierten, von Wort und Geist getragenen Predigt haben - gerne mit einem engagierten Kirchenvorstand zusammenarbeiten wollen - gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeiten - darauf brennen, eigene kreative Impulse in eine Gemeinde einzubringen - sich darauf freuen, mit Kolleginnen und/oder Kollegen über die Gemeindegrenzen hinaus regional intensiv, sich gegenseitig unterstützend zusammenzuarbeiten dann freuen wir uns schon jetzt, Ihnen zu begegnen und Sie kennenzulernen. Auskunft gibt: - Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel.:

143 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 143 Obereisenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, Modus A, zum zweiten Mal Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Ev.-luth. Kirchengemeinde Obereisenhausen die Pfarrstelle durch den Stellenwechsel des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Möglich ist auch eine Besetzung zusammen mit der 0,5 Pfarrstelle der benachbarten, pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinde Gönnern (Siehe Ausschreibung Kirchengemeinde Gönnern in diesem Amtsblatt!) als 1,5 Pfarrstelle. Obereisenhausen ist Teil der Großgemeinde Steffenberg, die insgesamt aus sechs Ortsteilen mit Einwohnern besteht. Zur Kirchengemeinde Obereisenhausen gehören die drei Ortsteile Steinperf, Niedereisenhausen und Obereisenhausen mit Mitgliedern. Sie ist der Regionalverwaltung Nassau Nord angeschlossen, die ihren Sitz im Interkommunalen Gewerbegebiet in Niedereisenhausen hat. Die Kirchengemeinde hat eine Predigtstelle in der Kirche in Obereisenhausen, in der sonntäglich Gottesdienst gehalten wird. Der Gottesdienst ist mit 60 bis 80 Zuhörerinnen und Zuhörern fast immer gut besucht. Im Ortsteil Steinperf gibt es eine Kapelle, deren Eigentümerin die politische Gemeinde ist. Hier finden an zwei Sonntagen im Jahr Gottesdienste und der sonntägliche Kindergottesdienst für die Kinder der gesamten Kirchengemeinde statt. Die Kapelle im Ortsteil Niedereisenhausen befindet sich im Besitz des Förderkreises Alte Kirchen und wird zurzeit auf Initiative des Vereins Niedereisenhausen Dorf(er)leben e.v. mit Hilfe von Denkmalschutz und Denkmalpflege renoviert. In ihr finden in den Sommermonaten Jakobus- und Kirmesgottesdienst sowie kulturelle Veranstaltungen statt. Niedereisenhausen ist das Zentrum der politischen Gemeinde mit dem Rathaus. Steffenberg liegt im Perf-/Gansbachtal im Lahn-Dill- Bergland, einer landschaftlich reizvollen Gegend mit der Lebensqualität des ländlichen Raumes. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf, zu dem Steffenberg gehört, hat seinen Kreissitz in der 30 km entfernten Universitätsstadt Marburg. In Steffenberg selbst gibt es eine mittelständische Industrie- und Wirtschaftskultur neben wenigen noch vorhandenen bäuerlichen Betrieben. Niedereisenhausen ist Schulstandort mit der Hinterlandschule, ein Verbund der Schulen Steffenberg, Breidenbach und der Stadtschule Biedenkopf. Sie besteht aus Grundschule, Förderstufe, Haupt- und Realschule. In der ehemaligen Kreisstadt Biedenkopf (15 km entfernt) befinden sich die Beruflichen Schulen mit Außenstelle der THM Gießen (Studium Plus) sowie ein Gymnasium. Weiterführende Schulen gibt es auch in Bad Laasphe (16 km entfernt) und Dillenburg (17 km entfernt). Die nächstgelegenen Universitätsstädte sind Marburg, Gießen und Siegen. Niedereisenhausen hat sich zu einem ländlichen Einkaufszentrum mit zurzeit zwei Großmärkten entwikkelt. Darüber hinaus bietet die Großgemeinde Steffenberg eine gute Infrastruktur in Bezug auf Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung. Hier befindet sich auch ein Freibad neben einem gut frequentierten Campingplatz. Nähere Informationen zu Steffenberg siehe unter Das Pfarrhaus in Obereisenhausen wurde 1740 erbaut, um 1830 erneuert und 2004/2005 gründlich saniert. Es hat 200 m² Wohnfläche, im Untergeschoss drei Wohnräume (einer davon auch als Amtszimmer nutzbar), Küche und Toilette, im Obergeschoss ebenfalls drei Wohnräume sowie Bad und Toilette. Sein Mietwert beträgt 532,39 EUR. Hinter dem Pfarrhaus befindet sich der Pfarrgarten. Das Gemeindebüro ist gegenüber im Pfarrhof in der benachbarten ehemaligen Schwesternwohnung separat untergebracht, ebenso wie zwei kleine Besprechungszimmer und das Jugendcafé. Das Mitte der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts erbaute und 2009 energetisch sanierte Ev. Gemeindehaus mit einem Saal für 150 Personen und einer Küche sowie im Untergeschoss Räumen für Sitzungen und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bildet zusammen mit dem angrenzenden Pfarrhaus, dem Gemeindebüro und der Kirche um den Pfarrhof ein verbundenes Ensemble im Ortsmittelpunkt von Obereisenhausen. Die 1956 erbaute Kirche (der Turm stammt noch von der alten Kirche) bietet mit ihrem großzügigen Altarraum vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, zusammen mit dem neu gestalteten Außengelände. In unserem vielfältigen Gemeindeleben hat sich in den letzten Jahren als ein Schwerpunkt die Arbeit mit Kindern entwickelt. Etabliert haben sich eine Mutter- Kind-Gruppe, ein Kinderchor, eine Kinder-Blockflöten- Gruppe, Kinderbibel-Erlebnistage und eine Mädchenjungschar. Zurzeit wird ein Teen-Kreis (13 16 Jahre) zur Wiederbelebung des Jugendcafés aufgebaut. Außerdem gibt es einen Kirchenchor, mehrere Hauskreise, ein Frauenteam, einen Besuchsdienst und regelmäßige Mitarbeitendentreffen. Zum Mitarbeitendenkreis gehören neben vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Gemeindesekretärin, eine Küsterin, ein Hausmeisterehepaar, eine Organistin und Chorleiterin, eine Studentin der Musikpädagogik und eine Studentin der Pädagogik. Der Konfirmandenunterricht findet als Blockunterricht an 6 7 Samstagen im Jahr statt, ergänzt durch eine dreibis viertägige Freizeit. Der Gemeindebrief erscheint vierteljährlich. Das Gemeindeleben wird durch besondere Gottesdienste, Feste, Veranstaltungen zur evangelischen Erwachsenenbildung, Bibelwochen und vieles andere mehr bereichert. Die Lage Steffenbergs am Elisabethpfad und am Jakobsweg führt viele Pilgerinnen und Pilger zu uns.

144 144 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wichtig ist uns die 1976 in Betrieb genommene und 2013 sanierte evangelische Kindertagesstätte in Niedereisenhausen mit 100 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren und seit 2012 mit 20 Krippenplätzen für U3 Kinder in einem Anbau sind Gebäude und Grundstück ins Eigentum der Gemeinde Steffenberg übergegangen. Die Trägerverantwortung nimmt eine Trägerkommission des Kirchenvorstandes wahr. Neben unserer Kirchengemeinde gibt es die Freie Evangelische Gemeinde, die Freie Christengemeinde (eine charismatisch orientierte Gruppierung), den Herborner Gemeinschaftsverband und die Zeugen Jehovas sowie die katholische Kirchengemeinde im angrenzenden Breidenbach. Mit den benachbarten Kirchengemeinden und deren Pfarrerinnen und Pfarrern ist eine sehr gute enge, sich gegenseitig unterstützende und verlässliche Zusammenarbeit durch Kanzeltausch, Kasualvertretungen und gemeinsame Vorbereitungen gewachsen. Der Kirchenvorstand arbeitet in Ausschüssen und zeichnet sich durch den ehrenamtlichen Vorsitz, die Mitwirkung der Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher im Gottesdienst und jährliche Fortbildungsveranstaltungen mit inhaltlichen Themen aus. Die theologische Bildung hat dabei einen hohen Stellenwert. Für die zukünftige Arbeit wünschen wir uns: - eine Verstärkung der Hausbesuche durch den Amtsinhaber/die Amtsinhaberin - eine Neubelebung der Jugendarbeit - Angebote für die mittlere Generation - flexibler gestaltete Gottesdienstzeiten - die Weiterentwicklung des Konzeptes für eine Offene Kirche. Wir wünschen uns von unserer zukünftigen Pfarrerin/unserem zukünftigen Pfarrer dass sie/er - das Wort Gottes verständlich und lebensnah verkündigt - auf die Menschen zugeht und sie motiviert - im Ort sichtbar ist und die Präsenz der Kirchengemeinde bei dörflichen Veranstaltungen verbessert - in vorhandenen guten Strukturen arbeitet und sie fördert - die Sprachfähigkeit gegenüber den anderen kirchlichen Gemeinschaften verbessert - Lust hat, die Gemeinde auch theologisch weiter zu entwickeln. Der Kirchenvorstand wird neue Ideen unterstützen und mittragen und sich dafür einsetzen, dass die Pfarrerin/der Pfarrer entlastet wird durch eine noch stärker zu entwickelnde Zusammenarbeit in dem pastoralen Raum Gönnern und Obereisenhausen, Ober-/Niederhörlen, eventuell auch Lixfeld/Frechenhausen und Bottenhorn/Dernbach. Auskünfte erteilen: - Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Barbara Weinandt, Tel.: der stellvertretende Dekan Thomas Schmidt, Tel.: und - die Pröpstin für den Propsteibereich Nord-Nassau, Annegret Puttkammer, Tel.: Groß-Rohrheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Ried, Modus A, zum zweiten Mal In der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Rohrheim ist wegen Ruhestandsversetzung die Pfarrstelle neu zu besetzen. Groß-Rohrheim ( ist eine selbstständige Gemeinde mit etwa Einwohnern und liegt östlich vom Rhein, in der Mitte des südhessischen Rieds, direkt an der B 44. Durch die Autobahnanschlüsse der A5 und A67 in der Nachbarschaft und die direkte Lage an der Bahnlinie Frankfurt - Mannheim sind die umliegenden Großstädte der Metropolregionen Frankfurt - Rhein-Main und Rhein- Neckar in kurzer Zeit zu erreichen. Ebenso die Naherholungsgebiete in der unmittelbaren Umgebung und Ausflugsziele an der Bergstraße, im Odenwald, in Rheinhessen und der Pfalz. Groß-Rohrheim ist eine Wohngemeinde mit Handwerkern, klein- und mittelständischen Firmen und auch noch landwirtschaftlichen Betrieben. Bedingt durch Neubaugebiete und die günstige Lage finden hier sehr viele junge Familien ihr Zuhause. Im Ort gibt es ein privat geführtes Alten- und Pflegeheim, einen Kindergarten der Kommune, einen Kindergarten in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde und eine Grundschule mit Nachmittagsbetreuung. Alle weiterführenden Schulen sind leicht in der näheren Umgebung zu erreichen. Drei Hausarztpraxen, eine Zahnarztpraxis und eine Apotheke bereichern wie Bäckereien, eine Metzgerei und ein Supermarkt die Infrastruktur. Die Groß-Rohrheimer pflegen Geselligkeit und ein ausgeprägtes Vereinsleben. Die Kirchengemeinde ( hat ca Gemeindeglieder in ausgewogener Altersstruktur. Diese engagieren sich im Diakoniekreis, in der Alten- und Jugendarbeit und ganz besonders in den musikalischen Gruppen wie Kirchenchor, Flötenensemble und Trommelgruppe. Unser evangelisches Gemeindezentrum umfasst ein Gemeindehaus (erbaut 1973) mit Sitzungssaal und Küche, ein Fachwerkhaus (2003 renoviert), das überwiegend als Jugendhaus genutzt wird und das Pfarrhaus (fünf Zimmer, Küche, Bad, WC, erbaut 1972, grundrenoviert 2006/2007, freistehend, ca. 144 m² private Wohnfläche bei einem derzeitigen Mietwert von 677,52 EUR) mit Garage und Grünfläche. Als separates Gebäude das Gemeindebüro mit dem Amtszimmer, das auch vom Pfarrhaus begehbar ist.

145 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 145 Die Sonntags- und Kasualgottesdienste finden in unserer schönen Kirche aus dem 17. Jh., gelegen im alten und gewachsenen Ortskern, statt, außerdem einmal im Monat im Alten- und Pflegeheim. Das Deckengemälde und die historische Dietz-Orgel prägen den Innenraum der Kirche. Für die nächsten Jahre ist eine Kircheninnenrenovierung mit Teilen des Daches geplant. Der evangelische Kindergarten mit vier Gruppen wurde 1996 neu erbaut. Neben den Erzieherinnen finden eine Küsterin, Reinigungskräfte und eine zuverlässige Verwaltungskraft in unserer Kirchengemeinde einen Arbeitsplatz. Im Frühjahr 2015 wird der Kirchenvorstand neu gewählt. Die Pfarrerin/Der Pfarrer Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der - kontaktfreudig und gesprächsbereit mit Menschen umgeht - die Jugendarbeit wichtig findet - am Leben der Gemeindeglieder teilnimmt und diese seelsorgerisch begleitet - es versteht, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Evangelium in zeitgemäßer Form nahe zu bringen - gerne im Team arbeitet und mit diesem die Gemeindearbeit bespricht und verantwortet - organisatorische Fähigkeiten und Personalführungskompetenz besitzt - die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungsprozesse mitdenkt und gemeinsame Ziele für die Zukunft entwickelt - zeitgemäße und lebendige Gottesdienste gestaltet - der kirchenmusikalischen Arbeit aufgeschlossen ist - ein gut nachbarschaftliches Verhältnis mit der katholischen Kirchengemeinde im Sinne einer aufgeklärten Ökumene pflegt. Wir freuen uns auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der gerne mit uns arbeiten und leben möchte und die bewährte Tradition mit neuen Ideen zu verbinden weiß. Gerne ist uns auch die Bewerbung eines Pfarrerehepaares herzlich willkommen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Auskünfte erteilen Ihnen: - Pröpstin Karin Held, Tel.: Dekan Karl Hans Geil, Tel.: Kurt Brenner, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: ,0 Pfarrstelle I Kirchbrombach, Dekanat Odenwald, Modus B Lebendige, familien-freundliche Gemeinde sucht Pfarrerin/Pfarrer als Begleiterin/Begleiter und Impulsgeberin/Impulsgeber Die Kirchengemeinde Kirchbrombach umfasst in reizvoller Landschaft die Kommunalgemeinde Brombachtal mit fünf Orten (Kirchbrombach, Langenbrombach, Böllstein, Hembach, Birkert) sowie drei Stadtteile von Bad König (Nieder-Kinzig, Ober-Kinzig, Gumpersberg) mit insgesamt ca Gemeindegliedern. Alle Kirchspielorte entsenden ihre Vertreter in einen gemeinsamen Kirchenvorstand. Die Pfarrstelle I ist ab November 2015 durch Versetzung des Pfarrstelleninhabers in den Ruhestand vakant. Die Pfarrstelle II (1,0) ist besetzt. Die Bevölkerungsstruktur ist demographisch ausgewogen und sozial ausgeglichen. Die Menschen sind bodenständig und größtenteils evangelisch. Die Mehrzahl der Berufstätigen sind Pendler, wenige Landwirte und kleine Handwerksbetriebe sind vorhanden. Mehrere Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind am Ort. In den verschiedenen Orten gibt es ein reges, jeweils unterschiedlich ausgeprägtes Vereinsleben, vor allem für Sport, Feuerwehr und Musik. Familienfreundlich: Krippe, Ganztags-Kindergarten und betreute Grundschule in Kirchbrombach, alle Formen weiterführender Schulen in Bad König (7 km), Höchst oder Michelstadt (je 10 km). Zur Kirchengemeinde gehört eine sehr schöne und historische Kirche (ca. 400 Plätze), deren älteste Bauteile aus dem 14. Jahrhundert stammen. Zwei Gemeindehäuser, in Kirchbrombach und Ober-Kinzig, sowie zwei Kindertagestätten, in Kirchbrombach und Nieder-Kinzig, (insgesamt ca. 150 Kinder in sieben Gruppen) bilden den äußeren Rahmen für das lebendige Gemeindeleben, das von ca. 30 haupt- und nebenamtlichen Kräften sowie ca. 100 ehrenamtlichen Mitarbeitenden gestaltet wird. Neben den beiden Pfarrstelleninhabern gibt es noch eine selbstfinanzierte Gemeindepädagogin (40 %-Stelle) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, dazu eine Küsterin sowie zwei Mitarbeitenden im Gemeindebüro, die weitgehend die Verwaltungsarbeit übernehmen. Geplant ist ab Januar 2016 die Einstellung einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers für alle neun Kindertagesstätten des Dekanates. Die Gestaltung von lebendigen und einladenden Gottesdiensten in verschiedenen Formen liegt dem Kirchenvorstand sehr am Herzen. Mehrere Prädikanten sind bereit, (Mit)Verantwortung für Gottesdienste zu übernehmen, die mindestens einmal wöchentlich in der Kirche und einmal monatlich in Ober-Kinzig gefeiert werden. In vielfältigen selbstständigen Gemeindegruppen (Frauenkreis, Männertreff, Gebetskreis, Bibellesekreise, Hauskreise, Senioren-Nachmittag, Flötengruppen, Jugendband, Taizégebet, Besuchsdienst, ökologischer Arbeitskreis) spiegelt sich das rege Gemeindeleben. Kirchliches Profil in der Öffentlichkeit zeigen u. a. ein prämierter Gemeindebrief sowie eine Homepage, die sich noch im Aufbau befindet (

146 146 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In Absprache mit dem Kollegen und dem Kirchenvorstand ist die Pfarrdienstordnung zu erstellen, die Raum geben wird für die speziellen Wünsche und Begabungen der Bewerberin/des Bewerbers. Ein schönes, sehr gut restauriertes historisches Pfarrhaus mit Garten (187 m², Amtszimmer, befindet sich im Pfarrhaus, aktueller Steuerwert der Dienstwohnung 393 EUR) mit einer ökologischen Zentralheizung, die mit Pellets beheizt wird, ist vorhanden. Gemeinsam erleben gemeinsam den Weg gehen gemeinsam Gott begegnen das sind unsere Wünsche an unsere neue Pfarrerin/unseren neuen Pfarrer. Dabei sollte sie/er - sich auf eine ländliche Gemeinde freuen, die an vielfältigen Begegnungen interessiert ist - Freude an unterschiedlichen Gottesdienstformen haben - gerne im Team arbeiten und die Mitarbeit von Ehrenamtlichen schätzen und fördern - sich gern gemeinsam neuen Herausforderungen stellen. Weitere Auskünfte erteilen gern - Pfarrer Christian Hamilton, (Pfarrstelle II), Jahnstraße 34, Brombachtal, Tel.: Dekan Stephan Arras, Tel: oder Pröpstin Karin Held, Tel.: Mainz, Evangelische Pauluskirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Mainz, Modus A Da unsere Pfarrerin den Ruhestand antritt, sucht die Evangelische Pauluskirchengemeinde in der Mainzer Neustadt zum 1. September 2015 eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. Wo wir sind: Unsere Gemeinde liegt mit ihren gut Gemeindemitgliedern in der Mainzer Neustadt. Nur 10 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt, ist sie hervorragend angebunden an das Rhein-Main-Verkehrsnetz; Nachbarstädte wie Wiesbaden, Frankfurt oder Darmstadt sind gut zu erreichen. Die Neustadt ist deshalb Heimat für zahlreiche Pendler, neben Alteingesessenen leben hier Studenten und Jungakademiker sowie ausländische Familien unterschiedlicher Herkunft. Das Einkaufs- und Kulturangebot spiegelt diese Einwohnerstruktur wieder die Mainzer Neustadt ist ein grüner Stadtteil, in dem man jenseits vom Mainstream Biosupermärkte, Cafés und Kneipen mit veganer Speisekarte sowie Live-Musik oder Filmvorführungen, aber auch türkische Lebensmittelläden und Bäckereien findet. Facettenreichtum kennzeichnet auch das religiöse Leben des Stadtteils: Nicht weniger als acht Religionsgemeinschaften nennen die Neustadt ihr Zuhause die jüdische Synagoge prägt das Bild ebenso wie die Moscheen und Gotteshäuser anderer Gemeinschaften. So bunt die Neustadt ist, so ist sie letztlich auch ein Stadtteil mit sozialen Brennpunkten. Gut bürgerliche und sozial schwache Mitglieder treffen deshalb in der Gemeinde aufeinander. Wer wir sind: Unser Gemeindezentrum wurde 1981 erbaut und hat mehrere unterschiedlich nutzbare Räume. Die Kirche ist in das Gebäude integriert. Hier findet wöchentlich der Gottesdienst statt. Der zehnköpfige Kirchenvorstand arbeitet engagiert und selbstbewusst. Hauptamtlich in Teilzeit beschäftigt die Paulusgemeinde einen Sekretär, eine Küsterin sowie einen Gärtner und eine Reinigungskraft. Nebenamtlich sind zwei Organistinnen/Organisten, der Leiter des Posaunenchors und ein Chorleiter tätig. Wichtiger Bestandteil der Gemeinde ist unser Kinderhaus, in dem 60 Kinder von 2,5 bis 12 Jahren in offener Arbeit betreut werden. 14 Mitarbeitenden im Kinderhaus kooperieren eng mit der Gemeinde. Sie bieten auch Sprachförderung und Hausaufgabenbetreuung an. Unser Gemeindesekretär unterstützt die Gemeindearbeit nach Absprache als Pfarrer im Ehrenamt. Im nahegelegenen Alten- und Pflegeheim Martinsstift findet wöchentlich ein Gottesdienst statt, der derzeit überwiegend vom Pfarrer i.e. gehalten wird. Die kirchenmusikalische Arbeit wird gepflegt durch einen Posaunen-, einen Flötenchor und den Chor Klangsam. Sie wird von einem Förderkreis unterstützt. Im Gemeindehaus treffen sich regelmäßig: ein Seniorenkreis, ein Besuchsdienstkreis, das Eltern/Kind-Café und lesebegierige Kinder, die das Angebot unserer Bibliothek nutzen. Gleichzeitig heißt die Paulusgemeinde auch andere Gruppen in ihrem Gemeindezentrum willkommen: Die ev. Gehörlosengemeinde Rheinhessen, eine französischsprachige afrikanische Gemeinde, eine Sprachförderungsgruppe für Migranten, ein chinesischer Bibelkreis, die Kirche in Aktion (KiA) und andere Gruppen sind seit Jahren gerne bei uns Gast. Einmal wöchentlich bieten wir im Brotkorb Lebensmittel für Bedürftige an. Für die Pfarrerin/den Pfarrer steht eine geräumige Dienstwohnung im 2. OG des Pfarrhauses mit zirka 160 m² zur Verfügung. Sie besteht aus 5 Zimmern und einem Amtszimmer, Küche, Bad, Gäste-WC, großem geschützten Balkon mit Blick zum Garten, der von allen Mietparteien gemeinschaftlich genutzt wird. Zur Wohnung gehören außerdem ein Keller und eine Garage. Der Mietwert der Dienstwohnung beträgt 744,00 Euro. In Mainz gibt es sämtliche Schularten, die Universität und Fachhochschulen. In den anderen beiden Wohnungen des Pfarrhauses leben junge Theologiestudierende des Philipp-Jakob- Spener-Studienhauses.

147 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 147 Was wir suchen: Wir suchen eine engagierte Pfarrerin/einen engagierten Pfarrer, die/der - die bestehende Arbeit unterstützt - mit dem KV ein Konzept für die Arbeit mit U40 entwickelt - die Arbeit im Kinderhaus mit Herz und Verstand unterstützt - Haupt- und Ehrenamtliche führen und motivieren kann - Organisations- und Verwaltungskompetenz mitbringt - und mit den anderen innerstädtischen Gemeinden kooperiert. Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, - die das Wort Gottes verständlich und lebensnah verkündet - für einfühlsame Seelsorge und Beratung - mit Mut zu neuen Ideen und interkultureller Kompetenz - sowie der Bereitschaft zu diakonischem Engagement. Auskünfte erteilen Ihnen: - der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Dieter Kurz Tel.: der Dekan Pfarrer Andreas Klodt, Tel.: oder - der Propst Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: Dekanat Odenwald 1,0 Verwaltungsdienstauftrag, befristet bis zum 31. Dezember 2019 Das Evangelische Dekanat Odenwald sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer im Rahmen einer 1,0 Stelle mit Verwaltungsauftrag begrenzt bis zum 31. Dezember 2019 für temporäre Unterstützung im Dekanat. Das Evangelische Dekanat Odenwald befindet sich im hessischen Odenwald im äußersten Südosten der EKHN. Im Süden reicht es bis an den Neckar, im Nordosten bis fast an den Main. Zu ihm gehören knapp Gemeindeglieder in 25 Kirchengemeinden. Es gibt nach der aktuellen Pfarrstellenbemessung 25,5 Gemeindepfarrstellen, 4 halbe Fach-/Profilstellen (Bildung, Gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene), Dekanatskantor, Dekanatsjugendreferentin, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Kirchenmusik und Gemeindepädagogik sowie Pfarrstellen in folgenden Bereichen: Klinik und AKH (1,0), Notfallseelsorge (0,5), Förderung geistlichen Lebens im Kloster Höchst und im Dekanat (0,5). Die Region ist ländlich und kleinstädtisch geprägt. Viele Menschen finden im Odenwaldkreis Arbeit, teilweise wird aber auch über weite Entfernungen gependelt. Der demographische Wandel zeigt sich in vielen Bereichen des gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens. Potentiell ehrenamtlich Tätige stehen vor der großen Herausforderung, lange Arbeitswege und gesellschaftliches Engagement zu verbinden. Wir müssen davon ausgehen, dass zu den jetzt schon anstehenden Vakanzen altersbedingte Engpässe in der Besetzung der Pfarrstellen dazu kommen werden. Das Dekanat Odenwald will die hier ausgeschriebene und ab sofort zu besetzende Stelle dazu nutzen, sich auf diese Herausforderung vorzubereiten. Wir erhoffen von der Inhaberin/dem Inhaber dieser neu errichteten Stelle (Verwaltungsdienstauftrag beim Dekanat Odenwald befristet bis 31. Dezember 2019 einschließlich, eine Verlängerung als 0,5 Stelle ab 1. Januar 2020 sieht die Pfarrstellenbemessung vor) die Unterstützung vakanter Gemeinde bei Kasualien, Konfirmandenunterricht und der Begleitung der Kirchenvorstände. Für die Gottesdienste stehen (zur Entlastung) auch Prädikantinnen/Prädikanten und Ruhestandspfarrerinnen und Ruhestandspfarrer zur Verfügung. Darüber hinaus erhoffen wir vom der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber die Entwicklung und Begleitung von Projekten zur Beschreibung und Förderung der Gestaltung kollegialer Räume. Wir gehen davon aus, dass sinkende Gemeindegliederzahlen und ein kleiner werdender Pool von Pfarrerinnern und Pfarrern die Aufgabenbeschreibung in den Pfarrämtern verändern wird und die Zusammenarbeit der Kollegen in der Region ein größeres Gewicht bekommen muss. Gleichzeitig sehen wir die Bedeutung und den Wert der Ortsgemeinde mit der Pfarrerin/dem Pfarrer als Bezugsperson und Ansprechpartner. Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns! Diese senden Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Dekan des Ev. Dekanats Odenwald, Pfarrer Stephan Arras, Tel.: Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands, Präses Jan Heidrich, Tel.: Mitglied des Dekanatssynodalvorstandes, Pfarrer Roger Frohmuth, Tel.:

148 148 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Reinheim, 1,0 Pfarrstelle I, Modus B, Dekanat Vorderer Odenwald Haben Sie Interesse an einer Pfarrstelle, bei der Sie auf Bewährtem aufbauen können, deren Gemeindeglieder sich gleichzeitig auch über neue Akzente freuen? Dann sind Sie herzlich willkommen in Reinheim! Wir freuen uns auf Sie als Nachfolgerin/Nachfolger für unseren bisherigen Pfarrer des Kirchenbezirks 1, der zum 31. August 2015 in den Ruhestand geht. Reinheim, 15 km östlich von Darmstadt gelegen, ist der Hauptort einer gleichnamigen Kommune mit 4 weiteren Ortsteilen und insgesamt Einwohnern. Jeder Ortsteil hat seine eigene Kirchengemeinde und eigene Pfarrerin/Pfarrer. Die Kirchengemeinde Reinheim hat Gemeindeglieder und ist in 2 Pfarrbezirke mit je einer ganzen Pfarrstelle aufgeteilt. Eine Gemeindesekretärin (22 Std./Woche), eine Küsterin, ein Küster und Hausmeister mit ganzer Stelle vervollständigen den Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Kirchengemeinde gehört eine viergruppige Kindertagesstätte mit freigestellter Leiterin. Ihre Wohnung ist in einer großzügigen Gründerzeitvilla mit Garten und Garage, nur wenige Gehminuten entfernt von der im Jahr 1611 erbauten Dreifaltigkeitskirche. Im Erdgeschoss befinden sich das Gemeindebüro mit Versammlungsraum und eine kleine Küche. Im Obergeschoss sind das Amtszimmer, 3 Zimmer, Küche und Bad, im 2. Obergeschoss weitere 4 Zimmer, Dusche und Toilette. Kellerräume und ein großer Speicher ergänzen das Raumangebot. Das Raumangebot kann angepasst werden. Der geldwerte Vorteil der gesamten Wohnung beträgt 667,22 EUR plus 25,00 EUR für die Garage, an Nebenkosten fallen ca. 300,00 EUR pro Monat an. Die kommunale Gemeinde Reinheim liegt am Rande des Odenwaldes im Einzugsgebiet von Darmstadt und Frankfurt. Es ist eine ursprünglich ländliche, mittelständische Stadt mit einem regen Vereinsleben und guten Einkaufsmöglichkeiten. Ärzte verschiedener Fachrichtungen haben sich hier niedergelassen. Die Stadt unterhält 2 Kindergärten, eine Grundschule, eine kooperative Gesamtschule mit Sekundarstufe 1 und mit einer Abteilung für Lernhilfe. Unterschiedlich ausgerichtete Gymnasien gibt es in nahe gelegenen Nachbarstädten. In Kürze wird Reinheim ans Breitbandnetz angeschlossen werden, so dass der Zugang zum schnellen Internet gewährleistet ist. Unsere Kirchengemeinde Unseren beiden Pfarrern steht ein aktiver und aufgeschlossener Kirchenvorstand zur Seite, der sie in verschiedenen Ausschüssen in der Leitung der Gemeinde unterstützt und der sich auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Ihnen freut. Das Verhältnis zu der katholischen Gemeinde ist von gegenseitiger freundschaftlicher Wertschätzung und vom Geist der Ökumene geprägt. Neben den regulären Sonntagsgottesdiensten und einem Kindergottesdienst feiern wir unter anderem ein Sommerfest mit Gottesdienst im Naherholungsgebiet, Kirchweih, einen Tauferinnerungsgottesdienst und Gottesdienste mit den Kindern des Kindergartens zu den großen Feiertagen. Unsere Gemeindemitglieder engagieren sich ehrenamtlich im Kindergottesdienst, im Altenkreis, in der Frauenhilfe sowie in der Jungschar. Ebenso gibt es einen Kirchenchor, der das Gemeindeleben in vielerlei Weise bereichert und einen Projektchor, der jährlich ein Projekt mit modernem Liedgut initiiert. Auswärtige Chöre und Orchester sind regelmäßig zu Gast. Unsere Erwartungen an Sie Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der: offen und ehrlich auf die Menschen zugeht und Freude hat, in unserer kleinstädtischen Gemeinschaft zu leben und zu arbeiten - unsere neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt - partnerschaftlich mit dem Pfarrerkollegen kooperiert - gerne an der Weiterentwicklung unserer Gemeinde mitarbeitet - Begeisterung entwickelt für neue Gottesdienst- und Verkündigungsformen, innovative Veranstaltungen und musikalische Angebote - der an einer Weiterentwicklung unserer Kindertagesstätte zu einem Familienzentrum mitwirkt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf ein persönliches Gespräch bei einem Besuch und laden Sie herzlich dazu ein. Sie können sich zudem über unsere Kirchengemeinde auf unserer Homepage informieren. Weitere Auskünfte geben Ihnen: - Frau Oertl, stellvertretende KV-Vorsitzende, Tel.: Pfarrer Treblin, Tel.: Dekan Joachim Meyer, Tel.: Pröpstin Karin Held, Tel.: Dekanat Selters, 0,5 Pfarrstelle Süd zur pfarramtlichen Unterstützung in den Gemeinden im Dekanat, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Das Dekanat Selters geht neue Wege. Im Rahmen des Pfarrstellensollplans haben wir in unserem Dekanat zwei 0,5 Pfarrstellen zur pfarramtlichen Unterstützung in den Gemeinden geschaffen. Eine halbe für den Süd- und eine halbe für den Nordbereich, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben werden wird.

149 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 149 Die neu errichtete 0,5 Pfarrstelle Süd zur pfarramtlichen Unterstützung in den Gemeinden im Dekanat sollte gemeinsam mit der ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschriebenen halben Pfarrstelle II Wallmerod in den Blick genommen werden. Wir gehen davon aus, dass in Zukunft mit Vakanzen zu rechnen ist, dass unsere Pfarrerinnen und Pfarrer, wenn sie z.b. in der Notfallseelsorge tätig sind oder auf Grund großer Gemeindebereiche Unterstützung und Entlastung benötigen. Daher wünschen wir uns eine Kollegin/einen Kollegen, die oder der sich in unserem Dekanat beheimatet, nach und nach den Südbereich kennenlernt und in Absprache mit dem Dekan, wo es nötig ist, unterstützt oder Entlastung anbietet. Wichtig ist uns, dass sie oder er sich nicht als reine Feuerwehrfrau/reiner Feuerwehrmann versteht, sondern weiß, dass sie oder er eine Pfarrerin/ein Pfarrer des Dekanates ist und so das Ganze im Blick hat. Um so etwas wie eine Beheimatung zu erreichen und das Wachsen von Beziehungen zu ermöglichen, schlagen wir vor, diese Stelle mit der 0,5 Pfarrstelle II Wallmerod zu verbinden. So sind Sie in ein gemeindliches Team eingebunden und unterstützen die Gemeinden im Süden dort, wo es nötig ist. Die wahrzunehmenden Tätigkeiten werden, nach der Einarbeitungsphase, im Rahmen einen Pfarrdienstordnung festgelegt. Wir freuen uns auf Sie und sind dankbar, dass auf diese Weise unsere Gemeinden entlastet werden können. Eine Dienstwohnung kann nicht gestellt werden, der DSV ist aber bei der Wohnungssuche selbstverständlich behilflich. Für Nachfragen steht Ihnen gerne: - Frau Pröpstin Puttkammer, Tel.: zur Verfügung. Wallmerod, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Selters, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die neu errichtete 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Wallmerod sollte gemeinsam mit der ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschriebenen 0,5 Pfarrstelle Süd zur pfarramtlichen Unterstützung in den Gemeinden des Dekanats Selters in den Blick genommen werden. Wer wir sind: - Wir sind eine ländlich geprägte, seit Mitte 1992 bestehende Kirchengemeinde mit Gemeindegliedern im landschaftlich schönen Westerwald gelegen, zu der dreiundzwanzig Orte und Ortsteile, die traditionell katholisch sind, gehören. - Dank guter Infrastruktur, aktiver Gemeindearbeit und engagierter ökumenischer Zusammenarbeit ist unsere Kirchengemeinde in den letzten 10 Jahren um 20 % gewachsen. - Die Infrastruktur ist familienfreundlich, zahlreiche Kitas und Grundschulen befinden sich in den verschiedenen Orten; weiterführende Schulen in ausreichender Anzahl in Salz, Westerburg, Hadamar, Limburg und Montabaur einschließlich des Landesmusikgymnasiums. - Wallmerod ist Grundversorgungszentrum mit sehr guten Einkaufsmöglichkeiten und liegt nur wenige Minuten von der Bundesautobahn A3 entfernt (Ausfahrt Nentershausen 9 km). Der nächste ICE Bahnhof ist Montabaur (13 km), die nächste größere Stadt Limburg (14 km). Koblenz, und damit die Flüsse Rhein und Mosel, sind 38 km entfernt. - Sitz der Verwaltung der Verbandsgemeinde ist Wallmerod. Zu ihr gehören alle Dörfer unserer Kirchengemeinde. - Zwischen der evangelischen Kirchengemeinde und den katholischen Pfarreien, dem Verbandsgemeindebürgermeister und den Ortsbürgermeistern, sowie zu den kommunalen Stellen und Vereinen bestehen sehr gute Kontakte. - Wir haben in Wallmerod eine sehr ansprechende, vor drei Jahren renovierte denkmalgeschützte Kirche mit 120 Sitzplätzen und ein modernes, von der Fertighausfirma Huf im Jahr 2000 erstelltes Gemeindehaus, in dem auch das Gemeindebüro untergebracht ist. Wie wir arbeiten: - In unserer weit gestreuten Gemeinde wird Wert gelegt auf einen ansprechenden Gottesdienst, verständliche Predigt, engagierte Seelsorge und aktive Kommunikation. Fester Bestandteil sind Gottesdienste in unterschiedlichen Formen für verschiedene Al - tersstufen. - Ehrenamtliche leiten und wirken mit in Kirchenmäusegottesdiensten für die Jüngsten und ihre Eltern und Großeltern, in der Kinderkirche, in der Jungschar und bei den Seniorennachmittagen. - Ein Redaktionsteam gibt den vierteljährlich erscheinenden Gemeindebrief heraus und kümmert sich um den Internetauftritt der Gemeinde. - Seniorenarbeit mit Geburtstagsbesuchen, monatlichen Gemeindenachmittagen und mit Andachten im Altenheim und in verschiedenen Seniorenwohngemeinschaften. - Ein Besuchsdienst betreut ältere Gemeindeglieder. - Ein ökumenischer Projektchor und verschiedene Konzerte bereichern die Kirchenmusik. - Für Flüchtlinge und Asylsuchende, ein immer wichtiger werdendes Arbeitsgebiet, wurde ein Willkommenskaffee veranstaltet und ist eine Begegnungsstätte geplant. Ehrenamtliche stehen zur Begleitung der Flüchtlinge zur Verfügung. - Eine enge Kooperation besteht mit den evangelischen Nachbargemeinden.

150 150 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das gute ökumenische Zusammenleben mit den katholischen Kirchengemeinden in den neuen pastoralen Räumen (katholische Pfarreien neuen Typs) Nentershausen-Meudt und Westerburg zeigt sich in einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit. - Seit Gründung der Kirchengemeinde wird der Kirchenvorstand von Laienvorsitzenden geführt. Zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten und prägen die Gemeindearbeit. - Eine wertvolle Unterstützung für unsere Gemeinde sind die Gemeindesekretärin, unsere Küsterin und die Organisten. Was uns wichtig ist: Wir verstehen uns als engagierte und aktive junge Gemeinde, deren Arbeitsfelder sich über Jahre entwikkelt und ergänzt haben. Die Gemeinde und insbesondere der Kirchenvorstand sind sich der Herausforderung durch die Begrenzung auf eine zusätzliche halbe Stelle bewusst und möchten kreativ und mit Teamgeist unterstützend zur Seite stehen. Wen suchen wir? Was erwarten wir? Eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - Freude daran hat, Menschen auf die biblische Botschaft neugierig zu machen und sie im Glauben an Jesus Christus zu begleiten - die/der gerne auf Menschen zugeht und ein hohes Maß an Mobilität mitbringt - unsere Gottesdienste mit neuen Gottesdienstformen bereichert und durch ansprechende Predigten begeistert - teamfähig mit der Inhaberin der ganzen Pfarrstelle, sowie den haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammenarbeiten kann - neue Impulse für die Jugend- und Familienarbeit einbringt Mit der neuen Pfarrerin/mit dem neuen Pfarrer wird über eine ausführliche Pfarrdienstordnung sowie auch über eine neue Zuordnung der Seelsorgebereiche nach Dienstanteilen zu entscheiden sein, bei der auch die mögliche Zusammenarbeit mit der 0,5 Pfarrstelle Süd zur pfarramtlichen Unterstützung der Gemeinden im Dekanats Selters Berücksichtigung finden wird. Auf Wunsch sind wir bei der Wohnungssuche gerne behilflich. Für Nachfragen steht Ihnen gerne: - Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel.: zur Verfügung. Weitere Infos unter: Watzenborn-Steinberg, 1,0 Pfarrstelle, Pfarrbezirk West, Dekanat Gießen, Modus A, zum zweiten Mal Arbeiten Sie gerne im Team? Möchten Sie im Grünen wohnen und doch in Stadtnähe? Dann freuen wir uns, Sie kennen zu lernen. Denn, wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der sich darauf freut, in unterschiedlichen Bereichen der Gemeindearbeit mit Kolleginnen und Kollegen, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen gemeinsamen Weg zu gehen. Wo wir leben Watzenborn-Steinberg ist der größte Stadtteil von Pohlheim und grenzt direkt an die Stadt Gießen. Im Ort gibt es 3 städtische Kindertagesstätten, eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule bis zur Klasse 10. In Gießen gibt es zahlreiche weiterführende Schulen, Universität und Fachschule. Als Zentrum in Oberhessen bietet die Stadt Kultur und viele Möglichkeiten für Beschäftigung. Der Ort ist verkehrsmäßig sehr gut angebunden und bietet gleichzeitig Freizeitmöglichkeiten. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber wohnt in einem Pfarrhaus gegenüber der Kirche und dem Friedhof, in der Nähe des Gemeindehauses. Das Pfarrhaus wurde vor 3 Jahren durch einen Anbau erweitert und hat einen schönen Garten. Die Gesamtfläche des zur Verfügung stehenden Wohnraumes beträgt 183,8 m². Teilt sich dieser wie bisher in 145,6 m². Wohnfläche und 38,2 m² Amtsbereich, dann beträgt der zu versteuernde Mietwert 691,89 Euro. Die Gesamtfläche kann aber auch z.b. bei weniger gewünschtem Wohnraum durch den Anbau flexibel gestaltet werden. Das Profil der Pfarrstelle Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die Interesse an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Familien hat. In diesem Bereich arbeiten Sie gemeinsam mit einer Gemeindepädagogin, deren 0,5 Stelle wir aus eigenen Mitteln finanzieren. In unserer Gemeinde gibt es eine weitere 1,0 Pfarrstelle. Beide Pfarrstellen haben einen eigenen Pfarrbezirk, hier sind sie primär für Seelsorge und Kasualien zuständig. Die Gottesdienste werden gemeinsam abgesprochen. Außerdem gehört zur Pfarrstelle West ein 30 % Dienstauftrag in den beiden direkt benachbarten Gemeinden Garbenteich und Hausen. Die 1,0 Pfarrstelle dort teilt sich ein Pfarrehepaar. Der Dienstauftrag ist so beschrieben, dass er zeitlich gut planbar ist. Der Austausch unter den Pfarr-Kolleginnen und -Kollegen ist gut und macht Vertretungen, Kanzeltausch und auch gemeinsame Projekte einfach. Auch die Kirchenvorstände lassen sich gerne auf das Miteinander ein. Im Blick auf die Zukunft und mehr Teampfarramt sind alle für neue Wege und Ideen offen und mutig. Unsere Gemeinde Unserer Kirchengemeinde in Watzenborn-Steinberg gehören ca Mitglieder an. Die Kirche selbst wurde in den 1950er Jahren erbaut und ist inzwischen gründlich renoviert worden. Sie umfasst mehr als 650 Plätze.

151 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 151 Unsere Gemeinde freut sich über ein interessiertes Gottesdienstpublikum bei unterschiedlichen Gottesdienstformen. Die kirchenmusikalische Arbeit stellt einen besonderen Schwerpunkt dar. Angeleitet werden die musikalischen Aktivitäten von einer hauptamtlichen Kirchenmusikerin. Mit der katholischen Kirchengemeinde, den örtlichen Allianzgemeinden und den syrischorthodoxen Christen pflegen wir gute Kontakte. In unserer Kirchengemeinde arbeiten neben den Inhabern der Pfarrstellen, der Kantorin und der Gemeindepädagogin eine Bürokraft (10 Stunden pro Woche) sowie ein Küster mit. Das breite Angebot unserer Kirchengemeinde ist nur möglich, weil viele Gemeindemitglieder mit anpacken und selbständig zusammenarbeiten. Dieses bezieht die Kirchenvorstände in allen drei Gemeinden mit ein: Die jeweiligen Vorsitzenden sind Laien, große Teile der Verwaltungsarbeit der Kirchengemeinden werden von Laien übernommen. Wir möchten Pfarrerin/Pfarrer Raum für ihre pastorale Arbeit geben. Die finanziellen Ressourcen geben der Gemeinde ebenfalls Möglichkeiten. Möchten Sie weitere Informationen haben? Dann schauen Sie auf unsere Homepage: Für Hausen und Garbenteich: Wir freuen uns auf Ihr Interesse und ihre Bewerbung. Fragen beantworten Ihnen gerne: - der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Dr. Ernst-Ulrich Huster, Tel.: , ernst-ulrich.huster@t-online.de - die Inhaberin der Pfarrstelle Ost: Pfarrerin. Jutta Hofmann-Weiß, Tel.: , jutta.hofmann-weiss@christuskirche-pohlheim.de - der Dekan des Ev. Dekanates Gießen, Pfarrer Frank-Tilo Becher, Tel.: , ev.dekanat.giessen@ekhn-net.de - der Propst für Oberhessen der EKHN, Pfarrer Matthias Schmidt, Tel.: , propstei.oberhessen@ekhn.de. Gemeindenetz Nördliche Bergstraße, 1,0 Pfarrstelle Zwingenberg III mit Sitz in Alsbach, Dekanat Bergstraße, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Gemeinsam stark im Gemeindenetz Ein starkes Pfarrteam trägt und offene Gemeinden bieten Freiraum. Deshalb haben sich die Kirchengemeinden Alsbach, Jugenheim, Ober-Beerbach und Zwingenberg zum evangelischen Gemeindenetz Nördliche Bergstraße zusammengeschlossen. Wir sind überzeugt vom Teamgedanken, weil jeder besondere Stärken hat, die wir für alle Gemeinden nutzen wollen. Viele Ehrenamtliche und Hauptamtliche gestalten miteinander das Leben in unseren Gemeinden. Sechs Pfarrerinnen und Pfarrer teilen sich auf vier ganzen und zwei halben Stellen die Arbeit in den vier Gemeinden. Die Pfarrerinnen und Pfarrer auf den vollen Stellen arbeiten schwerpunktmäßig in je einer der Gemeinden und sind für einen Aufgabenbereich im gesamten Gemeindenetz verantwortlich. Für diese Stelle bedeutet das konkret: 1. Alsbach Im Gemeindenetz wird Alsbach Ihr Schwerpunkt sein. Hier erwartet Sie eine aufgeschlossene Gemeinde. Der Kirchenvorstand wird bereits seit Langem ehrenamtlich geführt. Kirche und Gemeindehaus sind frisch renoviert und damit in einem exzellenten Zustand. Sie wohnen idyllisch in unserem Pfarrhaus mit Garten (Wohnfläche ca. 120 m 2, steuerlicher Mietwert zzt. 737 Euro). Das Amtszimmer befindet sich im Pfarrhaus. Zu Ihren Aufgaben zählen die Weiterentwicklung der Gemeindearbeit, individuelle Seelsorge, Begleitung und Unterstützung der Haupt- und Ehrenamtlichen, Pflege des Kontaktes zur Kommune und anderen örtlichen Institutionen, Wahrnehmung der Trägeraufgaben für unsere Kindertagesstätte und Krippe Arche Noah sowie die pfarramtliche Verwaltung. 2. Gottesdienste, Taufen und Trauungen in allen Gemeinden im Wechsel und in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen im Gemeindenetz. 3. Arbeit mit Jugendlichen, insbesondere Konfis in allen Gemeinden. Gemeinsam mit der Kollegin auf der Pfarrstelle V, zwei Gemeindepädagoginnen und vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern planen und gestalten Sie den Konfirmationsunterricht und die Arbeit mit Jugendlichen in den Gemeinden des Gemeindenetzes. Dabei gewinnen und fördern Sie Ehrenamtliche für die Arbeit mit Jugendlichen und entwickeln eine internationale Jugendbegegnung weiter. Wir begrüßen es, wenn Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Bereich durch geeignete Fortbildungen erweitern. Wir freuen uns, wenn Sie interessiert und offen auf Veränderungen zugehen, Lust auf Neues haben, Impulse für das Leben in unseren Gemeinden setzen, Begeisterung für die Arbeit mit jungen Leuten mitbringen und mit Leib und Seele Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrer sind. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann werfen Sie doch auch einen Blick auf unsere Internetseite Auch die anderen Gemeinden im Gemeindenetz finden Sie dort: - Jugenheim: - Ober-Beerbach: - Zwingenberg:

152 152 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das Konzept des Gemeindenetzes schicken wir Ihnen gerne zu. Weitere Auskünfte erteilt: - Die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held Tel.: ,0 Pfarrstelle im Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. Verwaltungsdienstauftrag befristet bis zum 31. Dezember 2017 Im Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. ist ab 1. Juni 2015 eine Pfarrstelle mit einem Stellenumfang von 100 % zu besetzen, alternativ auch mit zwei Kolleginnen auf jeweils halber Stelle. Der Landesverband EFHN ist ein Dachverband für Frauen und Familien auf dem Gebiet der EKHN. Er setzt politische, spirituelle Impulse mit frauenspezifischer Kompetenz und weiß sich eingebunden in die weltweite Ökumene. Außerdem ist er Träger von vier Familien- Bildungsstätten. Der Verband leistet einen elementaren Beitrag zur Gestaltung von Kirche und Gesellschaft. Wir suchen eine Theologin/zwei Theologinnen, die Freude an der Arbeit mit und für Frauen hat/haben. Feministische Theologie und gelebte Spiritualität setzen wir voraus. Sie müssen in der Lage sein, Menschen mit sehr unterschiedlichen Frömmigkeitsprägungen offen zu begegnen und die hohe Kompetenz ehrenamtlicher Frauen partnerschaftlich in ihre Arbeit einzubeziehen. In Ihrer Verantwortung liegen alle geistlichen und spirituellen Impulse, die der Frauenverband herausgibt (u. a. GD zum 2. Advent, GD zum Weltgebetstag, Aktion Lucia) sowie Predigt- und Vortragsdienste zu bestimmten Anlässen. Wesentlicher Schwerpunkt Ihrer Arbeit ist, gesellschaftliche Entwicklungen, die frauen- und familienspezifische Relevanz haben, zu erkennen, in die Diskussionen und ins Netzwerk einzutragen und öffentliche Stellungnahmen vorzubereiten. Freude an Konzeptarbeit und Einarbeitung in neue Inhalte sowie theologisches Reflektionsvermögen sind dafür Voraussetzung. Die heutige Wirklichkeit von Frauen und Familien sehen wir wesentlich geprägt durch die von Arbeit und geforderte Flexibilität veränderten Rahmenbedingungen. Folgende Themen möchten wir gerne mit Ihnen bearbeiten: Integration, Menschenrechte, Migration, Gesundheit, Sexualität und die Auswirkungen der Globalisierung auf Frauen und Familien weltweit. Interkulturelle und interreligiöse Kompetenz sind von Vorteil. Sie vertreten die ehrenamtliche Frauenarbeit in kirchlichen Gremien und Sie sind eingebunden in ein Netzwerk sozialpolitischer sowie feministisch-theologischer Gremien, auch über die Grenzen der EKHN hinaus. Dienstsitz ist das Katharina-Zell-Haus in Darmstadt. Mobilität und die Bereitschaft zu Reisediensten wird erwartet. Wir freuen uns über eine Pfarrerin/über zwei Pfarrerinnen, die mit uns auf dem begonnenen Weg zu einem modernen und wirkungsvollen Frauenverband mit Kreativität und Engagement weiter geht/weiter gehen. Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Luise Böttcher, Vorsitzende EFHN, Tel.: und - Angelika Thonipara, Geschäftsführende Pfarrerin EFHN, Tel.: ,0 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit im Stadtdekanat und an der Alten Nikolaikirche, Frankfurt am Main Besetzung durch die Kirchenleitung Frankfurt am Main zeichnet sich aus durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Lebensformen und Weltanschauungen, verbunden mit einem hohen Maß individueller Freiheit, sowie einer dynamischen wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung. Die Stadt ist dabei in hohem Maße von Globalisierung und Migration geprägt. Das stellt eine besondere Herausforderung für die kirchliche Arbeit in Frankfurt dar. Stadtkirchenarbeit im Stadtdekanat: - Die ausgeschriebene Pfarrstelle hat den Schwerpunkt, anlassbezogene und besondere kirchliche Angebote mit stadtweiter Ausstrahlung zu entwikkeln. Vorrangiges Ziel ist es, geistlich suchende, spirituell neugierige und theologisch interessierte Menschen mit eigenen Veranstaltungsformen und Angeboten zu erreichen und anzusprechen. Insbesondere sollen dabei auch Menschen anderer kultureller Herkunft und solche, die nur begrenzte Zeit in Frankfurt leben, in den Blick genommen werden. - Diese Arbeit geschieht im Kontext weiterer Angebote von thematisch profilierter kirchlicher Arbeit an unterschiedlichen Orten, beispielsweise der Stadtkirchenpfarrstellen an der St. Katharinenkirche, am Museumsufer und den Profilstellen des Stadtdekanats. Eine Vernetzung der Stadtkirchenarbeit mit anderen kirchlichen und gesellschaftlichen Akteuren ist notwendig. Es können auch neue Orte von Stadtkirchenarbeit entwickelt werden, zum Beispiel die Heiliggeistkirche oder nicht-kirchliche Veranstaltungsorte. Stadtkirchenarbeit an der Alten Nikolaikirche (St. Paulsgemeinde): - Ein weiterer Arbeitsbereich der ausgeschriebenen Pfarrstelle ist die Stadtkirchenarbeit an der Alten Nikolaikirche, ehemalige Ratskirche und älteste evangelische Gemeindekirche der Stadt. Die Kirche liegt im Zentrum Frankfurts am Römerberg, dem meistbesuchten Touristenort der Stadt, aber auch einem wichtigen Ort für die Identität der Frankfurter

153 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 153 Bevölkerung. Die Kirche wird vierfach genutzt, als Gemeindekirche der St. Paulsgemeinde, als Ort unterschiedlicher thematischer Gottesdienste (auch durch Gastveranstalter), als Ort kirchenmusikalischer Veranstaltungen und als ein Ort der Stadtkirchenarbeit in Frankfurt. - Die Alte Nikolaikirche lädt zur Ruhe und zum Gebet ein, gleichzeitig ist sie durch ihre starke touristische Frequentierung ein Ort des Kommens und Gehens für Besuchende aus aller Welt. Durch ihre Lage auf dem Römerberg bringt sie sich in die dort stattfindenden, politischen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen bis hin zum Weihnachtsmarkt ein. - Die Stadtkirchenarbeit ist integrativer Bestandteil der Gemeindearbeit der St. Paulsgemeinde; die Besucher der Alten Nikolaikirche und des Römerberges und die Kooperation mit benachbarten kirchlichen und anderen Institutionen stehen hierbei besonders im Blick. Der Akzent liegt auf der Zuwendung zum einzelnen Menschen in einer Kirche, die gewöhnlich den ganzen Tag über und zu besonderen Anlässen auch nachts geöffnet ist. Die besondere Herausforderung liegt darin, einen Raum der Stille und Besinnung in einer alles andere als geräuscharmen Umgebung zu gestalten. Dazu gehören Gottesdienste, Andachten und musikalische Angebote sowie Veranstaltungen zu besonderen Themen der Stadtgesellschaft. - Die Arbeit an der Alten Nikolaikirche geschieht in enger Kooperation mit dem Kirchenvorstand der St. Paulsgemeinde, der Gemeindepfarrerin und den Kirchenmusikern. Näheres wird in einer Pfarrdienstordnung geregelt. Eine regelmäßige Präsenz in der Alten Nikolaikirche wird erwartet. Erwartungen an die Bewerberinnen oder Bewerber: - Erfahrung im Gemeindepfarramt - Besondere homiletische und gottesdienstliche Kompetenz und Erfahrung - Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit - Offenheit für Menschen aus aller Welt und sehr gute englische Sprachkenntnisse - Interesse an und Verständnis für kulturelle und ästhetische Themen - Organisationstalent und Kompetenzen in Projektmanagement - Interesse an der Entwicklung von Stadt und Gesellschaft in Frankfurt. Die Stadtkirchenarbeit und ihre konzeptionelle Weiterentwicklung sollen unter anderem durch einen noch zu entwickelnden Beirat bzw. durch einen entsprechenden Ausschuss der Stadtsynode begleitet und unterstützt werden. Der Stadtdekan ist Dienstvorgesetzter der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers. Das Büro der Pfarrstelle befindet sich im Dominikanerkloster. Die Stadtkirchenarbeit wird durch Einrichtungen des Stadtdekanats und des Evangelischen Regionalverbandes (ERV) unterstützt, z.b. von der Öffentlichkeitsarbeit. Die Pfarrstelle soll zum nächstmöglichen Termin besetzt werden. Sie ist zeitlich zunächst bis zum befristet. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Die Suche nach einer Wohnung wird vom ERV unterstützt. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskunft erteilen: - Pröpstin Gabriele Scherle, Rechneigrabenstraße 10, Frankfurt am Main, Telefon: , propstei.rhein-main@t-online.de - Stadtdekan Dr. Achim Knecht, Kurt-Schumacher-Str.23, Frankfurt am Main, Telefon: , stadtdekan@ev-dekanat-ffm.de - Martin Hunscher (Vorsitzender des Kirchenvorstandes der St. Paulsgemeinde), martin.hunscher@paulsgemeinde.de Das Evangelische Dekanat Runkel sucht ab sofort, zunächst befristet bis zum 31. Januar 2018, eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für eine 0,5 Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge im Dekanat Runkel Das Evangelische Dekanat Runkel umfasst 22 Gemeinden mit rund Gemeindegliedern und liegt fast ausschließlich in den Grenzen des Landkreises Limburg- Weilburg. Die meisten Dienste befinden sich zentral im Haus der Kirche in Limburg (siehe Gemäß den Leitlinien des Dekanats und im Zuge der Dekanatsentwicklung ist die AKH-Arbeit, die Klinikseelsorge im St. Vincenz Krankenhaus Limburg sowie in der Vitos-Klinik Hadamar und die Hospizarbeit im St. Anna-Gesundheitszentrum ein wichtiger Bestandteil des regionalen evangelischen Profils und wird eingebunden in die gemeindlichen und regionalen Dienste. Neben der halben Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge ist eine weitere halbe Klinikpfarrstelle in der Vitosklinik Hadamar (Psychiatrisches Krankenhaus und Maßregelvollzug) neu zu besetzen. Beide Stellenanteile können miteinander verbunden werden. Zum 1. Februar 2018 erfolgt eine Verknüpfung dieser halben Pfarrstelle mit einer weiteren halben Stelle für die Altenseelsorge, die dem Dekanat ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung steht. Daher ist der Dienst zunächst bis zum 31. Januar 2018 befristet, kann aber möglicherweise unter den neuen Bedingungen weitergeführt werden. Wir erwarten: - Stationäre Hospizarbeit Ein Schwerpunkt soll auf der seelsorgerlichen Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen im Hospiz Hadamar und den dort Tätigen liegen. In dem neu eröffneten Hospiz (11 Betten) soll bei der Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Hospizhelfer mitgearbeitet werden.

154 154 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kooperation mit der Inhaberin der Klinikpfarrstelle im St. Vincenz Krankenhaus Limburg Im Limburger St. Vincenz Krankenhaus gibt es bereits seit einigen Jahren eine intensive Palliativarbeit, in der die Klinikseelsorge ein integrierter Bestandteil geworden ist. Immer wieder kommt es vor, dass sterbende Menschen ihren letzten Weg im Hospiz Hadamar verbringen. Hier sind Absprachen in der persönlichen Begleitung der Menschen und ihrer Angehöriger wichtig. Strukturell muss erarbeitet werden, wie die Zusammenarbeit und inhaltliche Verbindung beider Stationen in Hadamar und Limburg gestaltet werden soll. Andachten, Gottesdienst und Kasualdienste werden nach Absprache durchgeführt. - Unterstützung, Beratung und Ausbau ehrenamtlicher Mitarbeit In Kooperation mit den Ortsgemeinden sollen ehrenamtliche Dienste im Dekanat gefördert und weiterentwickelt werden, die auch im weiteren Sinn mit seelsorgerlicher Arbeit zu tun haben. Dies soll geschehen durch die Begleitung von Besuchsdiensten in den Gemeinden in Form von Beratung, Fortbildung, Durchführung von Besuchsdiensttagen in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Seelsorge und Beratung. Profil: Wir wünschen uns eine kommunikative Persönlichkeit mit Einfühlungsvermögen und deutlichem theologischem Profil, die in der Lage ist, unsere Anliegen auch außerkirchlichen Personen und Institutionen gegenüber verständlich und gewinnend zu vertreten. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ist erforderlich. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Ein Kurs in Gruppenleitung zur Ausbildung von Ehrenamtlichen wird ebenfalls erwartet und kann bei Bedarf berufsbegleitend absolviert werden. Der Dienstsitz befindet sich im Evangelischen Dekanat Runkel. Der private Wohnsitz sollte möglichst innerhalb des Dekanats genommen werden. Weitere Auskünfte geben gern: - Dekan Manfred Pollex, Tel / Studienleiter Pfarrer Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel /162950, - Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel / Das Evangelische Dekanat Runkel sucht ab sofort eine Pfarrerin oder einen Pfarrer für eine 0,5 Pfarrstelle Klinikseelsorge in der Vitos Klinik Hadamar (Psychiatrisches Krankenhaus und Forensik) Das Evangelische Dekanat Runkel umfasst 22 Gemeinden mit rund Gemeindegliedern und liegt fast ausschließlich in den Grenzen des Landkreises Limburg- Weilburg. Die meisten Dienste befinden sich zentral im Haus der Kirche in Limburg (siehe Gemäß den Leitlinien des Dekanats und im Zuge der Dekanatsentwicklung ist die Klinikseelsorge in der Vitos-Klinik Hadamar, im St. Vincenz Krankenhaus Limburg, die AKH-Arbeit und die Hospizarbeit im St. Anna-Gesundheitszentrum ein wichtiger Bestandteil des regionalen evangelischen Profils und wird eingebunden in die gemeindlichen und regionalen Dienste. Neben dieser Klinikpfarrstelle ist eine weitere halbe Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge, befristet bis zum 31. Januar 2018, neu zu besetzen. Beide Stellenanteile können miteinander verbunden werden. - Vitos Hadamar Vitos Hadamar ist ein psychiatrisches Zentrum mit über 100-jährigem Bestehen. Akut psychisch erkrankte erwachsene Menschen finden in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Behandlungsangebote für das gesamte Spektrum der seelischen Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, Suchterkrankungen, Psychosen, neurotischen Fehlentwicklungen, akuten Belastungskrisen sowie seelischen Störungen im Alter. Die Bettenzahl beträgt 93, vollstationäre Fallzahl 1.541, teilstationäre Fallzahl 185, ambulante Fallzahl (alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2013). Die Klinik für forensische Psychiatrie Hadamar ist eine Einrichtung des Maßregelvollzugs und therapiert im Auftrag des Landes Hessen suchtkranke Rechtsbrecher. Ein Neubau befindet sich unmittelbar vor der Fertigstellung und wird 162 Therapieplätze bieten. Hier werden suchtkranke Rechtsbrecher, die nach 64 StGB verurteilt sind, untergebracht. Für chronisch psychisch kranke Menschen, die individuelle Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeitgestaltung benötigen, bieten die begleitenden psychiatrischen Dienste Hadamar ein breit gefächertes Angebot. - Gedenkstätte Die Gedenkstätte Hadamar erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen Menschen wurden in Hadamar ermordet. Die Gedenkstätte versteht sich als ein Ort des Gedenkens, der historischen Aufklärung und politischen Bildung. - Klinikseelsorge Für die evangelische und katholische Seelsorge steht ein komplettes Reihenhaus auf dem Krankenhausgelände zur Verfügung. Die ökumenische Zusammenarbeit mit dem katholischen Seelsorger ist effektiv und berei - chernd. Wöchentliche Dienstbesprechungen dienen dem Austausch und der Absprache. Gemeinsame Veranstaltungen sind die sonntäglichen Gottesdienste mit an - schließendem Kirchenkaffee in der Ägidienkirche (im Wechsel evangelisch-katholisch), Andachten auf den Stationen, die jahreszeitlichen Patientenfeiern sowie die Weihnachtsfeier für Mitarbeitende und Patientinnen/Patienten, musikalische Veranstaltungen, Beteiligung an Projekttagen mit einem spezifischen Angebot, Beteiligung an Fortbildungen und Veranstaltungen der Gedenkstätte.

155 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Seelsorgeverständnis Die evangelische Seelsorge ist ein Angebot der Kirche für alle Patientinnen/Patienten, Angehörige und Mitarbeitende der Kliniken. Sie arbeitet überkonfessionell. Sie sieht den Menschen als Ebenbild Gottes und achtet deshalb die Würde des Menschen von seinem Anfang bis zu seinem Ende in seiner Unvollkommenheit und in allem Fragmentarischen. Sie schätzt die kulturelle, religiöse und konfessionelle Prägung der Menschen in ih rem Eigenwert, würdigt die je eigene Lebensdeutung und unterstützt die persönliche Selbstbestimmung. Sie sucht mit den Menschen vor Ort gemeinsam nach den jeweiligen Ressourcen, nach Quellen der Stärkung und der Hoffnung sowie nach Hilfen zur Bewältigung der jeweiligen Situation. Sie ist überzeugt, dass Schmerz und Leid nicht gleichbedeutend sind mit Unheil, und dass Heil nicht abhängt von Heilung. Sie vertraut dabei auf die Gegenwart und den Beistand Gottes und versucht, seine Nähe zu bezeugen. Wir erwarten von dem Bewerber/der Bewerberin: - Kompetenz und Sensibilität für die Seelsorge in der Psychiatrie und im Maßregelvollzug - Bereitschaft und Fähigkeit zur kollegialen Zusammenarbeit - Fähigkeit und Erfahrung in der Gestaltung von Gottesdiensten und Gruppenarbeit mit Kranken und Gesunden - Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen-Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ist erforderlich. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Ein zweiter Kurs kann berufsbegleitend mit Schwerpunkt Maßregelvollzug absolviert werden - Ein 2-wöchiges Praktikum in der Gefängnisseelsorge und in einer anderen Einrichtung des Maßregelvollzugs - Ökumenische Offenheit - Vernetzung zu Personen und Gruppen in Gemeinden und Dekanat Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber ist dem Konvent für Krankenhausseelsorge und der Psychiatrieseelsorge zugeordnet und nimmt regelmäßig an den Dekanatskonferenzen teil. Die Maßregelvollzugsseelsorge wird zudem zu den Konferenzen der Evangelischen Gefängnisseelsorge eingeladen. Jährlich findet eine Konferenz der Maßregelvollzugsseelsorge der EKD statt. Die regelmäßige Teilnahme an einer Gruppensupervision und an den jährlichen fachbezogenen Weiterbildungen sowie an den hausinternen Fortbildungen wird erwartet. Hadamar ist eine historische Kleinstadt mit altem Stadtkern und Schloss ( Sämtliche Schulmöglichkeiten sind vor Ort. Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote sind sehr gut. Die Dom- und Kreisstadt Limburg, Autobahn 3 und ICE-Verbindung sind unmittelbar erreichbar. Die Seelsorge wird seitens der Klinikleitung und der Ärztlichen Direktion als wichtiges Zusatzangebot der Kirche verstanden, das gleichzeitig dem Rechtsanspruch der Patientinnen/Patienten nachkommt. Der private Wohnsitz sollte möglichst innerhalb der Dekanatsgrenzen genommen werden. Weitere Auskünfte geben gern: - Dekan Manfred Pollex, Tel / Studienleiter Pfarrer Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel / Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel / ,75 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit an der Marktkirche im Dekanat Wiesbaden Besetzung durch die Kirchenleitung, befristet bis zum 31. Dezember 2019 Die Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit (0,75) an der evangelischen Citykirche der Landeshauptstadt Wiesbaden ist zu besetzen. Die Marktkirche ist durch ihr eindrucksvolles Äußeres ein Wahrzeichen Wiesbadens und Magnet für zahlreiche Besucherinnen und Besucher. Die Stadtkirchenarbeit ist hier in den vergangenen Jahren gewachsen und soll weiterentwickelt werden. Aufgaben der zukünftigen Stelleninhaberin/des Stelleninhabers: - Die Marktkirche in ihrer Bedeutung als Citykirche gemeinsam mit Anderen als lebendiges und offenes Gasthaus Gottes mitten in der Stadt sichtbar und erfahrbar machen - Gewährleistung und Erweiterung der Öffnungszeiten der Marktkirche mit einem großen Team von Ehrenamtlichen. Zu diesem Angebot gehören auch seelsorgliche Gespräche, Kirchenführungen und geistliche Impulse - Entwicklung neuer Gottesdienstformen zu ungewöhnlichen Zeiten und mit besonderen Formaten - Initiierung und Durchführung großer Ereignisse wie der bereits etablierten Nacht der Kirchen, die Menschen wieder neugierig auf die Kirche machen - Darstellung des Glaubens in Kunst, Musik, Theater, Film und Literatur unter Berücksichtigung des christlichen und lokalen Kalenders - Präsenz in der Stadt und Hineinwirken mit stadtöffentlichen Aktionen.

156 156 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Eine enge Zusammenarbeit mit der zweiten Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit am KirchenFenster Schwalbe 6, dem Kirchenladen des Evangelischen Dekanats, und den weiteren Profil- und Fachstellen des Dekanates sowie dem Kirchenvorstand und dem Team der Marktkirche wird erwartet. Eine gute Kooperation mit den Gemeinden des Dekanates und kommunalen Einrichtungen ist erforderlich. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit Leidenschaft für das urbane Leben. Wir erwarten die Bereitschaft, auch mit ungewöhnlichen Mitteln auf die Menschen in der City zuzugehen. Dazu bedarf es der Dialogfähigkeit damit verbunden: es braucht das Gespür für Traditionen, die Lust zu Experimenten, den Mut zum Risiko und die Bereitschaft angestammtes kirchliches Terrain zu verlassen. Wir erwarten die Fähigkeit, auch größere Projekte koordiniert planen und umsetzen zu können. Wesentlich ist uns Teamfähigkeit, die auf Vernetzung mit Kirchengemeinden und anderen Diensten in der Stadt und im Dekanat zielt. Dabei sind wir offen für die besonderen Gaben und Fähigkeiten der Bewerberin/des Bewerbers. Kenntnisse von Stadtkirchenarbeit werden vorausgesetzt. Die Stelle ist sofort zu besetzen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekan Dr. Martin Mencke, Tel.: , martin.mencke@ekhn-kv.de und - Propst Oliver Albrecht, Tel.: , propst.albrecht.sued-nassau@ekhn-net.de. Das Religionspädagogische Institut (RPI) der EKKW und der EKHN sucht zum 1. August 2015 eine Studienleiterin bzw. einen Studienleiter Das RPI ist das gemeinsame Zentrum im Bereich der Religionspädagogik der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit einer Zentrale in Marburg und neun regionalen Arbeitsstellen. Besetzt werden soll eine der beiden Studienleitungsstellen in der Regionalstelle in Darmstadt. Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, in der Region das religionspädagogische Unterstützungssystem zu gestalten und weiter zu entwickeln sowie zentrale Aufgaben im RPI zu übernehmen. Die regionalen Fortbildungsangebote sind auf die Bedürfnisse der Schulen und Gemeinden vor Ort hin zu entwikkeln. Hierzu bedarf es des Auf- bzw. Ausbaus von Netzwerken. Neben den fachlichen Aufgaben und der Fortbildungstätigkeit wird die Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Faches Ev. Religion erwartet. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit den staatlichen und den kirchlichen Gremien und Einrichtungen und die Kooperation mit dem Kirchlichen Schulamt der EKHN. Zu den Aufgaben gehören insbesondere - Planung, Durchführung und Auswertung von pädagogisch-theologischen Fortbildungsangeboten, - Entwicklung von spirituellen Angeboten für Unterrichtende, - Angebote zur fachdidaktischen und methodischen Qualifizierung für den Religionsunterricht, Unterrichtsbesuche und Mitwirkung bei Prüfungen, - Einzelberatungen, Beratung von Fachkonferenzen und Fachsprecherinnen/ Fachsprechern, - Beratung von Dekanaten und Kirchengemeinden bei religionspädagogischen Fachfragen - Erarbeitung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Medien und weiteren Veröffentlichungen zu religionspädagogischen Fragen und Themen. Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer mit dem Fach Evangelische Religion fundierten religionspädagogischen und theologischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Fort- und Weiterbildung sowie Pfarrerinnen und Pfarrer mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung, fundierten religionspädagogischen und theologischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Fort- und Weiterbildung. Erwartet werden insbesondere folgende Fähigkeiten und Qualifikationen: - Mehrjährige Unterrichtspraxis im Fach Religionsunterricht in der Grundschule bzw. der Sekundarstufe I, - theologische Reflexionsfähigkeit - fundierte Kenntnisse in Religionspädagogik und Schulpädagogik, - Kommunikations-, Organisations- und Kooperationsfähigkeit, - Beratungskompetenz. Die Stelle ist dotiert nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Bundesbesoldungsgesetzes. Sie wird für die Dauer von sieben Jahren besetzt, eine Wiederbewerbung ist möglich. Lehrkräfte werden vom zuständigen Schulamt in dienstlichem Interesse beurlaubt. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden zum Dienst im RPI an die EKKW abgeordnet. Dabei gilt für die Besoldung das Dienstrecht der EKHN. Bewerbungen sind bis zum zu richten an das RPI, Dr. Gudrun Neebe, Heinrich-Wimmer-Straße 4, Kassel. Weitere Auskünfte erteilt die Direktorin Frau Dr. Neebe, Telefon 0561/

157 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 157 Im Evangelischen Dekanat Ingelheim ist eine Stelle als B-Dekanatskantor/in als Vollzeitstelle (100 %, 39 Wochenstunden, unbefristet) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen Der Schwerpunkt der Arbeit liegt an der Evangelischen Johanneskirchengemeinde in Bingen ( sowie in der Region Bingen im Evangelischen Dekanat Ingelheim mit der Fachberatung der nebenamtlich Tätigen im Bereich der Kirchenmusik im Dekanat. Die Eingruppierung erfolgt nach E 10 KDO. Unser/e Wunschbewerber/in ist eine offene und menschenzugewandte Persönlichkeit, die in einer attraktiven und prosperierenden Kleinstadt am Tor zum Weltkulturerbe Mittelrhein Neues gestalten und das Leben der Kirchengemeinde mit Ideen bereichern möchte. Die Stadt Bingen bietet ein interessantes Umfeld mit sehr hohem Freizeitwert, insbesondere für junge Familien, da sich alle Schulformen, ein Krankenhaus und Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf vorfinden. Eine gute Anbindung ins Rhein-Main-Gebiet ist gegeben. In diesem Kontext haben sich auch die Evangelischen Gemeinden der Stadt weiter entwickelt, so dass neben dem traditionellen Angebot viele neue Wege ausprobiert und gegangen werden neue Gottesdienstformen werden erprobt und im Sommer finden regelmäßig Open- Air-Gottesdienste auf dem Kirchengelände direkt am Rhein im Park am Mäuseturm statt. In diesem Umfeld geht es nun darum, die Möglichkeiten der Kirchenmusik in der Gemeinde und Region neu zu gestalten. Konkret wünschen wir uns: - Aufbau eines Angebotes im Instrumentalbereich (Posaunenchor, Orchester oder Kirchenband) - Orgeldienst in der Johanneskirchengemeinde und Konzerttätigkeit - Musikpädagogische Arbeit im Gottesdienst in Zusammenarbeit mit dem Kirchenchor unter eigener Leitung - Aufbau einer Chorarbeit in der Region - Mitgestaltung der übergemeindlichen Gottesdienste (speziell im Park am Mäuseturm) und Vernetzung der kirchenmusikalischen Angebote in der Region Bingen - Bereitschaft, Ihre Persönlichkeit, Fähigkeiten und Ideen in das kirchliche und kulturelle Leben der Region einzubringen - Gewinnung und Schulung von Orgelschülern/innen - Kirchenmusikalische Fachberatung im Dekanat - Nachweis eines kirchenmusikalischen Praktikums oder Berufserfahrung Und das haben wir zu bieten: - Eine Bosch-Orgel von 1960 mit 20 Registern auf 2 Manualen und Pedal, die 2012 durch die Firma Bosch grundlegend überholt und saniert wurde - Probenräume mit einem Flügel, e-piano und Cembalo - Einen musikalischen Ausschuss, einen Förderkreis, eine Gemeindesekretärin und einen Küster, die die kirchenmusikalische Arbeit in der Gemeinde vor Ort unterstützt - Die Möglichkeit, ein Büro im Gemeindehaus in Bingen einzurichten - Eine gute Vernetzung mit dem katholischen Dekanatskirchenmusiker, der Musikschule und dem Stefan-George-Gymnasium, das einen musikalischen Schwerpunkt hat - Einen weiteren hauptamtlich tätigen Kirchenmusiker (Region Ingelheim) und weitere nebenamtliche Kolleginnen und Kollegen in den Gemeinden Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15. August Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an den Dekanatssynodalvorstand des Ev. Dekanats Ingelheim, Präses Horst Runkel, Binger Str. 218, Ingelheim. Nähere Informationen erhalten Sie von - Präses Horst Runkel, Tel: ; horst.runkel@dekanat-ingelheim.de, - Dekanin Annette Stegmann, Tel: ; E.-Mail: info@dekanat-ingelheim.de, - Pfarrer Olliver Zobel, Tel: , zobel@bingen-evangelisch.de, - Kirchenmusikdirektorin Christa Kirschbaum, Tel: , christa.kirschbaum@zentrum-verkuendigung.de, - Propsteikantor Ralf Bibiella, Tel: , kantor@katharinen-kirche.de. Das Evangelische Dekanat Alzey sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) im Tätigkeitsbereich Kinder- und Jugendarbeit. Die Stelle ist unbefristet. Das Evangelische Dekanat Alzey liegt im Herzen Rheinhessens und umfasst 36 Gemeinden, die zumeist pfarramtlich verbunden sind. Inmitten des Dekanats liegt die Kreisstadt Alzey mit Einwohnern. Die Schulstadt Alzey ist ein Verkehrs- und Einkaufszentrum für die Region. Das Dekanat arbeitet in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land, die die Stelle zur Hälfte finanziert (Jugendpflege). Im Bereich Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat sind derzeit 2,0 Stellen besetzt. Unser Konzept stützt sich im Wesentlichen auf die Säulen schulbezogener Arbeit

158 158 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (Schülercafé Große Pause ), projektbezogene Angebote (Wohnwagenprojekt Kleine Pause, Ferienspielangebote), Freizeitarbeit (verschiedene Altersgruppen) und Gewinnung und Ausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Zur Ergänzung und Weiterentwicklung unseres Profils suchen wir eine Kollegin/einen Kollegen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: - projektbezogene Arbeit in den Gemeinden; - Ergänzung und Weiterentwicklung der Angebote im Schülercafé; - Unterstützung im Konzept der Ausbildung von Ehrenamtlichen; - Ferienfreizeit(en); - jugendpflegerische Aufgaben in den Gemeinden der Verbandsgemeinde; - schulbezogene Arbeit in ausgewählten Schulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde (z.b. Orientierungstage für Schulabgänger). Wir erwarten von einer/einem zukünftigen Stelleninhaberin/Stelleninhaber: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Kontext ihrer Lebenswelt und der christlichen Botschaft; pädagogisches Geschick und religiöse Sprachfähigkeit; - Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten; - Kreativität bei der Entwicklung von Angeboten; - Interesse an konzeptioneller Arbeit; - Unterstützung und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen; - Teamfähigkeit und hohes Engagement; - Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Vergütung erfolgt nach KDO. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 4. Mai 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Alzey, Fischmarkt 3, Alzey. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Dekanin S. Schmuck- Schätzel, Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (75 %-Stelle) für schulbezogene Jugendarbeit an der Philipp-Reis- Schule in Friedrichsdorf in Verbindung mit der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Jugendliche verbringen immer mehr Zeit in der Schule. Darauf wollen wir mit unserer Jugendarbeit reagieren und dabei mit der Philipp-Reis-Schule (PRS) in Friedrichsdorf kooperieren. Die PRS ist eine Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Als offene Ganztagsschule wird sie von ca Schüler/innen mit unterschiedlichem sozialem, kulturellem und religiösem Hintergrund besucht. Eine Pfarrerin ist als Schulseelsorgerin an der PRS tätig und die Schulsozialarbeit wird vom Diakonischen Werk Hochtaunus verantwortet. Auf dieser guten Zusammenarbeit wollen wir in der Jugendarbeit aufbauen und die Vernetzung mit der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichsdorf verstärken. Dazu wünschen wir uns eine/einen Mitarbeiter/in, die/der - sich der Herausforderung stellt, schulbezogene Jugendarbeit innerhalb des sozialpädagogischen Konzeptes der Schule zu entwickeln und zu gestalten; - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat und eine eigene christliche Grundhaltung mitbringt; - Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit besitzt; - über die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Kooperation mit Schulkollegium und mit ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden verfügt. Zu den Aufgaben gehören: - thematische Angebote und Projektarbeit im Nachmittagsbereich; - Angebote der Stille: Ruhepause, entspannte Mittagspause; - religionspädagogische Angebote und Mitgestaltung von Gottesdiensten in Zusammenarbeit mit Schulseelsorge und Religionsunterricht; - Zusammenarbeit mit der Schulseelsorge, den anderen sozialpädagogischen Mitarbeitenden und den Lehrkräften; - Vernetzung mit Angeboten der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichsdorf und Nutzung der Räume der Kirchengemeinde als außerschulischer Lernort; - Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichsdorf; - Mitarbeit bei überregionalen Angeboten für Kinder und Jugendliche im Bereich des Evangelischen Dekanats Hochtaunus. Die Stelle ist zunächst auf 3 Jahre befristet. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDO. Auskünfte erteilt gerne Dekan Michael Tönges- Braungart, Tel.:

159 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 159 Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 29. Mai 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus, Heuchelheimer Str. 20, Bad Homburg. Das Evangelische Dekanat Gießen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle, befristet bis zum 31. Dezember 2016) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde Leihgestern (Stadtteil Leihgestern in der Stadt Linden). Es ist beabsichtigt, die Stelle über das Jahr 2016 hinaus um mindestens zwei weitere Jahre in der Trägerschaft der Kirchengemeinde weiterzuführen. Für die Stelle sind folgende Aufgaben vorgesehen: Arbeit mit Kindern: - Planung, Organisation und Durchführung von Kinderbibeltagen; - Mitarbeit und Betreuung des Kinderkirchenteams (momentan wöchentlicher Treff mit 3 ehrenamtlichen Mitarbeitenden); - Mitgestaltung von Familiengottesdiensten; - Gestaltung des Krippenspiels an Heiligabend; - Gestaltung des Dreikönigssingen um den 6. Januar. Arbeit mit Jugendlichen: - Mitarbeit in der projekt- und erfahrungsorientierten Konfirmandenarbeit; - Mitwirken und Mitfahren auf Konfirmandenrüstzeiten (mehrtägig); - Aufbau einer Kinder-/Jugendgruppe vor der Konfirmandenzeit (zwischen Kinderkirche und Konfirmandenarbeit); - Aufbau einer Jugendgruppe nach der Konfirmandenzeit. Weitere Aufgaben: - nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit; - Erstellung einer Bedarfsanalyse im Sozialraum; - Mitwirkung bei der Gewinnung, Förderung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeitenden; - Teamarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - sowohl projektorientierte Arbeit als auch kontinuierliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wir bieten in der Kirchengemeinde: - zentrale Lage im Stadtteil Leihgestern; - gute Räumlichkeiten für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; - aufgeschlossene haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende; - selbstständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung. Wir erwarten: - Zugehörigkeit zu der Evangelischen Kirche; - Abschluss als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit oder der Pädagogik (Schwerpunkt Sozialwesen und Bildung) und eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation; - kreative und integrative Persönlichkeit; - kontaktfreudige und kommunikationsfähige Persönlichkeit; - Bereitschaft zu eigenen Fortbildungen; - Erfahrungen im Aufgabengebiet; - vertrauter Umgang mit neuen Medien; - Fahrerlaubnis für PKW; - Bereitschaft zur Präsenz im Gemeindeleben (Wohnsitz in Leihgestern erwünscht). Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2015 an das Evangelische Dekanat Gießen, Carl-Franz-Str. 24, Gießen. Auskünfte erteilen - Herr Pfarrer Cunradi, Tel oder - der stv. Dekan Pfarrer Specht, Tel Der Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland (Bundes-ESG) besetzt zum nächstmöglichen Termin befristet die Stelle des/der Bundesstudierendenpfarrers/ Bundesstudierendenpfarrerin Die ESG ist Gemeinde Jesu Christi an der Hochschule. Die Bundes-ESG nimmt teil am Gesamtauftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihrer Gliedkirchen, insbesondere im gesellschaftlichen Feld von Bildung, Wissenschaft und Hochschulentwicklung. Der Dachverband der rund 120 Studierenden- und Hochschulgemeinden in Deutschland arbeitet seit dem 1. Januar 2008 in einer engen Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) in Hannover und hat sich im September 2014 eine neue Ordnung gegeben.

160 Der Tätigkeitsbereich umfasst: - Verkündigung des Evangeliums und die Seelsorge in der Bundes-ESG und im Umfeld der Hochschulen - Leitung und Koordination des Arbeitsfeldes Studierenden- und Hochschularbeit innerhalb der gemeinsamen Geschäftsstelle mit der aej - Repräsentanz des Dachverbandes nach innen und außen, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit - Zusammenarbeit mit den Verbandsgremien, den einzelnen ESGn an den jeweiligen Hochschulorten sowie der EKD und den Landeskirchen Wir erwarten: - Soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit - Organisationskompetenz, Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen - Ökumenisches Engagement, spirituelle und liturgische Erfahrung - Erfahrung mit Geschäftsführung und der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel - Mehrjährige Berufserfahrung als ordinierte Theologin/ordinierter Theologe - Ein bestehendes Dienstverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD und die nachgewiesene Bereitschaft des bisherigen Anstellungsträgers, zu beurlauben. - Bereitschaft zu ausgedehnter Reisetätigkeit, auch an Wochenenden. - Gute PC-Kenntnisse und Kenntnisse im Umgang mit neuen Kommunikationsformen im Internet und sozialen Medien Die/der Bundesstudierendenpfarrerin/Bundesstudierendenpfarrer wird für die Dauer von sechs Jahren gewählt, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Antragstellerin ist die aej, die Anstellung erfolgt nach DVO.EKD (Eingruppierung: A13/A14) bzw. dem entsprechenden Anstellungsverhältnis der entsendenden Landeskirche. Der Arbeitsplatz ist nicht teilzeitgeeignet. Dienstort ist die gemeinsame Geschäftsstelle aej/esg in Hannover. Die Gremien der aej und ESG streben in den Bereichen, in den Frauen unterrepräsentiert sind, die Erhöhung des Frauenanteils an und fordern daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Über die Einstellung entscheidet der Koordinierungsrat der Bundes-ESG. Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen einschließlich einer Darstellung Ihres theologischen Profils senden Sie bitte bis zum per an: Generalsekretär Mike Corsa (co@aej-online.de), der Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung steht. ESG im Internet: aej im Internet: Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

161 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 5 Darmstadt, den 19. Mai 2015 Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Aufhebung der Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz vom 19. Februar Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Schulamtsverordnung SchulAVO) vom 16. April Verwaltungsverordnung über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln (TKVO) vom 16. April Beschluss zur Änderung von 13 der Geschäftsordnung der Kirchenleitung der EKHN vom 16. April Änderung des Namens des Evangelischen Dekanats Bad Schwalbach-Idstein 166 Urkunden 166 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 166 Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln 167 DIENSTNACHRICHTEN 167 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 170 BEKANNTMACHUNGEN Informationen zur neuen Verwaltungsverordnung über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln (TKVO) 165 Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Aufhebung der Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz Vom 19. Februar 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 19 der Kirchenordnung folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz vom 14. September 2006 (ABl S. 30) werden aufgehoben. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 28. April 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Schulamtsverordnung SchulAVO) Vom 16. April 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen:

162 162 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Grundsatz Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau trägt gemäß ihrem Grundartikel Sorge für die rechte Wortverkündigung und die rechte Ausrichtung des kirchlichen Dienstes im öffentlichen Leben. Dieser Auftrag umfasst die Bildung und Erziehung in Kirche und Schule. Dazu gehört neben der Verantwortung für die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden insbesondere die Verantwortung für den evangelischen Religionsunterricht an öffentlichen und privaten Schulen, die sie gemeinsam mit dem Staat wahrnimmt. Hinzu kommt die Verantwortung für die Mitwirkung und Mitgestaltung der regionalen Schulentwicklung. Zur Erfüllung dieses Auftrages richtet die Kirchenleitung für die Förderung, Begleitung, Leitung und Verwaltung der religionspädagogischen Arbeit in Kirche und Schule Kirchliche Schulämter ein. Die Kirchlichen Schulämter arbeiten mit den kirchlichen und staatlichen Einrichtungen zusammen, die in diesem Bereich tätig sind. Hierzu gehören auch die evangelischtheologischen Fachbereiche und Institute der Universitäten und Hochschulen im Kirchengebiet, das Theologische Seminar Herborn, die staatlichen Studienseminare und die staatliche Schulverwaltung. 2 Auftrag der Kirchlichen Schulämter (1) Die Kirchlichen Schulämter tragen Sorge für die kirchliche Bildungsarbeit im evangelischen Religionsunterricht und in der Schule sowie deren Entwicklung im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Die Kirchlichen Schulämter sind zuständig für die Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Mitwirkung der Kirche bei der Beauftragung von Lehrkräften für das Fach Evangelischen Religion und aus dem Recht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zur Einsichtnahme in den evangelischen Religionsunterricht an öffentlichen und privaten Schulen ergeben. Sie nehmen die aufsichtliche Verantwortung für die Erteilung von evangelischem Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wahr. Insbesondere sind sie zuständig für: 1. die Dienst- und Fachaufsicht über die haupt- und nebenberuflich sowie nebenamtlich im Religionsunterricht und in der Schulseelsorge tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der dort tätigen kirchlichen Beschäftigten 2. die Fachaufsicht über die Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religion hinsichtlich der Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichts und der Wahrnehmung eines Schulseelsorgeauftrages der Kirchenleitung, 3. die Zusammenarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit den öffentlichen und privaten Schule im Kirchengebiet 4. die Mitgestaltung des Schullebens der öffentlichen und privaten Schulen im Rahmen der regionalen und fachlichen Zuständigkeit 5. die schulische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Bereich des Evangelischen Religionsunterrichts in Zusammenarbeit mit dem Religionspädagogischen Institut im Rahmen der regionalen und fachlichen Zuständigkeit. (3) Die Kirchlichen Schulämter arbeiten zusammen mit 1. dem Gesamtkirchlichen Ausschuss für den Evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und 2. den Regionalstellen des Religionspädagogischen Instituts auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (4) Den Kirchlichen Schulämtern obliegt 1. die Information und Beratung der Kirchenleitung in schul- und bildungspolitischen Fragen und 2. die Unterstützung der Kirchenleitung bei der Durchführung der gesamtkirchlichen Aufgaben, die den Evangelischen Religionsunterricht im Kirchengebiet betreffen. 3 Aufgaben der Leitungen der Kirchlichen Schulämter Die Leitungen der Kirchlichen Schulämter sind insbesondere zuständig für folgende Aufgaben: 1. Zusammenarbeit mit der staatlichen Schulaufsicht und den Schulen a) Führung regelmäßiger Koordinationsgespräche mit den Hessischen Staatlichen Schulämtern, der Rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), den Beauftragten der römisch-katholischen Bistümer sowie den Vertretungen anderer Kirchen und Religionsgemeinschaften b) Unterstützung der Schulen und der Staatlichen Schulaufsicht bei der Suche nach Lehrkräften für den Evangelischen Religionsunterricht und dessen Einsatz sowie bei Vertretungsregelungen c) Einsichtnahme in den Evangelischen Religionsunterricht durch Unterrichtsbesuche d) Abgabe des Votums für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau zu Anträgen auf Ausnahmen bei der Bildung von Lerngruppen im Evangelischen und Katholischen Religionsunterricht in Hessen e) Förderung der Zusammenarbeit von Evangelischer Kirche und Schule in der Region f) Wahrnehmung der kirchlichen Verantwortung für die Gestaltung regionaler Bildungspläne und regionaler Schulentwicklung 2. Kirchliche Begleitung staatlicher Religionslehrkräfte a) Beratung von Lehrkräften bei der Weiterbildung für den Erwerb der Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religion

163 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 163 b) Durchführung von Tagungen zur Kirchlichen Bevollmächtigung von Religionslehrkräften für den evangelischen Religionsunterricht im Auftrag der Kirchenleitung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Bevollmächtigungsgottesdienste c) Vorbereitung vorläufiger Zustimmungen und befristeter Zustimmungen zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht sowie die Zustimmung bei kurzzeitigen Vertretungen 3. Einsatz im haupt- und nebenberuflichen sowie nebenamtlichen Schuldienst a) Mitwirkung beim Abschluss von hauptamtlichen Gestellungsverträgen und Schulseelsorgeaufträgen b) Wahrnehmung der kirchlichen Dienst- und Fachaufsicht über die Pfarrerinnen und Pfarrer im hauptamtlichen Gestellungsvertrag und die Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger und der in diesem Rahmen durchzuführenden regelmäßigen Dienstversammlungen und Dienstgespräche c) Verfügung des Einsatzes der Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer im schulischen Religionsunterricht im Benehmen mit den zuständigen Dekaninnen und Dekanen d) Entscheidung über Anträge von Pfarrerinnen und Pfarrern im Gemeindedienst auf Befreiung von der Dienstpflicht zur Erteilung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen und die Entscheidung über Anträge auf Umverteilung von Pflichtstunden schulischen Religionsunterrichts 4. Zusammenarbeit mit Propsteien und Dekanaten a) Austausch mit den jeweils zuständigen Pröpstinnen und Pröpsten sowie den Dekaninnen und Dekanen b) Zusammenarbeit mit den Propsteien und Dekanaten des Zuständigkeitsbereiches bei Visitationen und in Personalfragen c) Information von Dekanaten und Kirchengemeinden über schulrechtliche und bildungspolitische Grundsatzfragen d) Beratende Teilnahme an den Dekanatssynoden und Dekanatskonferenzen des Zuständigkeitsbereiches e) Zusammenarbeit mit den Dekanatsbeauftragten für Religionspädagogik 5. Mitwirkung bei der Personalentwicklung a) Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung in Abstimmung mit dem Referat Schule und Religionsunterricht, den Pröpstinnen und Pröpsten sowie den Dekaninnen und Dekanen in allen Fragen der Personalentwicklung im Hinblick auf den Evangelischen Religionsunterricht b) Begleitung der Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Religionsunterricht c) Abgabe eines Votums zur Berufung in das Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit d) Abgabe des Votums bei Bewerbungen um Aufnahme in die Liste der an der Übernahme einer Schulpfarrstelle interessierten Pfarrerinnen und Pfarrer 6. Zusammenarbeit mit Universitäten und Staatlichen Studienseminaren a) Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Evangelische Theologie der Universitäten und Hochschulen im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau sowie den Staatlichen Studienseminaren b) In Hessen: Teilnahme als Vertreter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau an der Ersten Staatsprüfung für das Fach Evangelische Religion an Grund-, Haupt- und Realschulen, Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen an den Pädagogischen Instituten auf Einladung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gemäß Staatskirchenvertrag c) In Rheinland-Pfalz: Mitwirkung bei der Prüfung im Fach Evangelische Religion als Vertreter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gemäß Staatskirchenvertrag 4 Aufsichtsstruktur (1) Die Kirchlichen Schulämter werden jeweils von einer Schulamtsdirektorin oder einem Schulamtsdirektor im Kirchendienst geleitet. (2) Das Referat Schule und Religionsunterricht in der Kirchenverwaltung nimmt als vorgesetzte Stelle in der Kirchenverwaltung die Dienst- und Fachaufsicht über die Leitungen der Kirchlichen Schulämter wahr. (3) Die Referentinnen und Referenten des Referats Schule und Religionsunterricht führen mit den Leitungen der Kirchlichen Schulämter regelmäßige Dienstbesprechungen durch. Einzelheiten werden durch eine Geschäftsordnung geregelt. 5 Grundsatz der Zusammenarbeit (1) Die Leitungen der Kirchlichen Schulämter tauschen sich mit den regionalen Arbeitsstellen des Religionspädagogischen Instituts, die für ihren Bereich fachlich und regional zuständig sind, zu Fragen des Religionsunterrichts regelmäßig aus. (2) Die Leitungen der Kirchlichen Schulämter arbeiten mit dem Kollegium des Religionspädagogischen Instituts über die religionspädagogische Konsultation hinaus regelmäßig zusammen. 6 Religionspädagogische Konsultation Zur Koordinierung und Förderung aller Fragen religiöser Bildung und schulischer Entwicklung findet mindestens einmal jährlich auf Einladung der Gemeinsamen Koordinierungsgruppe der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine religionspädagogische Konsultation statt. Ihr gehören an von Seiten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau:

164 164 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr die Referentinnen und Referenten des Referates Schule und Religionsunterricht der Kirchenverwaltung und 2. die Leitungen der Kirchlichen Schulämter. 7 Anzahl und Standorte der Kirchlichen Schulämter Die Anzahl und die Standorte der Kirchlichen Schulämter werden durch Beschluss der Kirchenleitung festgelegt. 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verwaltungsordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsverordnung über die Aufgaben der Kirchlichen Schulämter und des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 26. August 2010 (ABl S. 355), geändert am 26. Januar 2012 (ABl S. 90), außer Kraft. Darmstadt, den 17. April 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Verwaltungsverordnung über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln (TKVO) Vom 16. April 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Vorschriften regeln die dienstliche und private Nutzung dienstlicher Kommunikationsmittel sowie die dienstliche Nutzung privater Kommunikationsmittel durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EKHN unter Wahrung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Sie gelten entsprechend für Ehrenamtliche, sofern sie Zugang zu dienstlichen Kommunikationsmitteln der EKHN haben. 2 Kommunikationsmittel Kommunikationsmittel im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere Telekommunikationsgeräte (Telefon, Mobiltelefon, Smartphone, Tablet, Telefaxgerät), Personalcomputer, Telefon- und Internet-Anschlüsse. 3 Dienstliche Kommunikationsmittel (1) Die Dienststellenleitung entscheidet über die Bereitstellung der erforderlichen Kommunikationsmittel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. Über die Bereitstellung von Kommunikationsmitteln im Gemeindepfarrdienst entscheidet der Kirchenvorstand. Die Kirchenverwaltung kann für einzelne Arbeitsbereiche eine Mindestausstattung festlegen. (2) Dienstliche Kommunikationsmittel werden im Namen und auf Rechnung der jeweiligen kirchlichen Körperschaft angeschafft. 4 Dienstliche Nutzung Dienstliche Kommunikationsmittel dürfen nur im Rahmen des kirchlichen Auftrags genutzt werden. Soweit die private Nutzung gestattet wird, sind die Einzelheiten im Rahmen von Dienstvereinbarungen und Nutzungsvereinbarungen zu regeln. 5 Amtszimmer in Dienstwohnungen (1) Der Telefon- und Internetanschluss im Amtszimmer ist im Namen und auf Rechnung des Dienstwohnungsgebers einzurichten. Er dient der dienstlichen Nutzung. Soweit die private Nutzung gestattet wird, sind die Einzelheiten im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung zu regeln, die auch die Kostenerstattung umfasst. (2) Wird der private Telefon- und Internetanschluss auch dienstlich im Amtszimmer genutzt, ist eine Nutzungsvereinbarung mit dem Dienstwohnungsgeber abzuschließen, die auch die Kostenerstattung umfasst. In diesem Fall können der Dienstwohnungsnehmerin oder dem Dienstwohnungsnehmer ohne Einzelnachweis der dienstlich veranlassten Kosten bis zu 20 Prozent des monatlichen Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 20 Euro monatlich erstattet werden. 6 Mobile Endgeräte (1) Mobile Endgeräte sind bei Feststellung des dienstlichen Erfordernisses bereitzustellen. Für den Mobilfunk werden die Kosten direkt durch den externen Anbieter erhoben und der Dienststelle in Rechnung gestellt. (2) Die mobilen Endgeräte und deren Nutzung unterliegen der Mobilgeräteverwaltung der EKHN (mobile device management). (3) Die private Nutzung dienstlicher mobiler Endgeräte kann gestattet werden. Es ist eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Dienststelle und der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter abzuschließen, die auch die Kostenerstattung umfasst. 7 Dienstliche Nutzung privater mobiler Endgeräte (1) Ist festgestellt worden, dass die Nutzung eines mobilen Endgerätes dienstlich erforderlich ist, so kann auch ein privates mobiles Endgerät dienstlich genutzt werden. Über die dienstliche Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, die auch die Kostenerstattung umfasst. In diesem Fall können der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ohne Einzelnachweis der dienstlich veranlassten Kosten bis zu 20 Prozent des monatlichen Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 20 Euro monatlich erstattet werden. (2) Die dienstliche Nutzung privater mobiler Endgeräte unterliegt der Mobilgeräteverwaltung der Dienststelle.

165 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 165 (3) Die Haftung des Dienstgebers ist ausgeschlossen, wenn im Zusammenhang mit der dienstlichen Nutzung, insbesondere der Nutzung dienstlicher Anwendungen, Schäden, insbesondere der Verlust privater Daten, entstehen. 8 Nutzungsvereinbarungen Die Kirchenverwaltung stellt verbindliche Muster für Nutzungsvereinbarungen zur Verfügung. 9 Übergangsregelung Wurden vor dem Inkrafttreten dieser Verwaltungsverordnung Verträge über dienstliche Telefon- und Internetanschlüsse nicht im Namen und auf Rechnung der jeweiligen kirchlichen Körperschaft abgeschlossen, muss die Anpassung binnen eines Jahres nach Inkrafttreten veranlasst werden. Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten sind zu beachten. 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsverordnung über die dienstliche und private Nutzung von Fernsprechanschlüssen vom 12. Mai 1986 (ABl S. 110), geändert am 18. Dezember 2001 (ABl S. 49), außer Kraft. Darmstadt, den 17. April 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Bekanntmachungen Informationen zur neuen Verwaltungsverordnung über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln (TKVO) Die bisher geltende Verwaltungsverordnung über die dienstliche und private Nutzung von Fernsprechanschlüssen stammt aus dem Jahr Die darin enthaltenen Regelungen standen teilweise im Widerspruch zu anderen rechtlichen Bestimmungen, so dass es einer Novellierung bedurfte. Aufgrund der technologischen Entwicklung wurden weitergehende Regelungen auf neue Einsatzgebiete, wie beispielsweise Internet-Anschlüsse oder die Handy-, Smartphone- und Tablet-Nutzung, notwendig, die in der Novellierung ebenfalls berücksichtigt sind. Somit umfasst die neue Verwaltungsverordnung über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln (TKVO) nun das gesamte Spektrum elektronischer Kommunikationsmittel. Ebenfalls als Neuerung sieht die Verordnung unter bestimmten Bedingungen a) die private Nutzung dienstlicher Telekommunikationsmittel sowie b) die dienstliche Nutzung privater Telekommunikationsmittel vor. Muster zu den notwendigen Nutzungsvereinbarungen sowie weitergehendes Informationsmaterial werden durch die Kirchenverwaltung vorbereitet und anschließend im Intranet zur Verfügung gestellt. Zur Einbindung von dienstlichen oder privaten Smartphones bzw. Tablets ist ein zusätzlicher IT-Service durch das EDV-Centrum für Kirche und Diakonie (ECKD) in der finalen Vorbereitung. Details zum Leistungsumfang und weitere Informationen, wie zum Beispiel Mindestanforderungen an die jeweiligen Geräte, werden ebenfalls im Intranet zur Verfügung gestellt oder sind Bestandteil der Muster-Nutzungsvereinbarungen. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung und die genaue Intranet-Adresse informiert die Kirchenverwaltung alle Einrichtungen per . Dringende Rückfragen können Sie vorab an die folgende -Adresse senden: TKVO@ekhn-kv.de. Darmstadt, den 11. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung S c h m i t z Beschluss zur Änderung von 13 der Geschäftsordnung der Kirchenleitung der EKHN Vom 16. April 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen: Artikel 1 13 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 26. Juni 2012 (ABl S. 249), geändert am 6. März 2014 (ABl S. 171), wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter und Organisation gestrichen. 2. In Satz 2 wird die Angabe 2,5 und 6 durch die Angabe 2 bis 6 ersetzt. 3. Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: Für die Dezernentinnen und Dezernenten wird jeweils eine Pröpstin oder ein Propst zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter bestimmt.

166 166 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 2 Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am 17. April 2015 in Kraft. Darmstadt, den 17. April 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Änderung des Namens des Evangelischen Dekanats Bad Schwalbach-Idstein Die Dekanatssynoden des Evangelischen Dekanats Bad Schwalbach und des Evangelischen Dekanats Idstein haben am 14. März 2015 beantragt, den Namen des gemäß 6 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Dekanatsgebiete in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum 1. Januar 2016 zu bildenden Dekanats Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach Idstein" in Evangelisches Dekanat Rheingau-Taunus" zu ändern. Die Namensänderung wird genehmigt und zum 1. Januar 2016 vollzogen. Darmstadt, den 21. April 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ingelheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach wird folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach, Evangelisches Dekanat Nassau, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 23. April 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Mockstadt Dekanat: Nidda Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MOCKSTADT Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Olm, Evangelisches Dekanat Ingelheim Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ingelheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Olm wird folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Olm, Evangelisches Dekanat Ingelheim, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 24. März 2014 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Braubach, Evangelisches Dekanat Nassau Kirchengemeinde: Wald-Michelbach Dekanat: Bergstraße Umschrift des Dienstsiegels: EVANG.-REFORM. KIRCHENGEMEINDE WALD- MICHELBACH Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 8. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f

167 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 167 Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln Das Normalsiegel mit dem Beizeichen Stern sowie das Normalsiegel mit dem Beizeichen drei Sterne der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt a.m.-hausen Stadtdekanat Frankfurt am Main werden hiermit außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 8. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f Dienstnachrichten

168 168 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

169 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 169

170 170 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). 1,0 Stelle hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan, Dekanat Biedenkopf-Gladenbach, zum zweiten Mal Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach werden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zum Evangelischen Dekanat Biedenkopf-Gladenbach vereinigt. Frühestens zum 1. April 2016 ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Einvernehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Über den Dekanatssitz entscheidet eine gemeinsame Dekanatssynode spätestens bis zum Herbst Das aus der Fusion der Dekanate Biedenkopf und Gladenbach entstehende neue Dekanat Biedenkopf- Gladenbach erstreckt sich von Bromskirchen im Norden bis vor die Türen Wetzlars im Süden. Die Universitätsstädte Marburg und Gießen sind gut erreichbar. Unsere Städte und Dörfer liegen in einer reizvollen, abwechslungsreichen Mittelgebirgslandschaft. Die größten Teile des Dekanatsgebietes gehören zu den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg, kleinere liegen im Lahn-Dill-Kreis und im Hochsauerlandkreis. Das Dekanat ist ländlich, aber kaum noch landwirtschaftlich geprägt. Eine mittelständische Wirtschaftsstruktur dominiert das Dekanatsgebiet, Unternehmen mit Weltmarktgeltung sorgen für qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Die Technische Hochschule Mittelhessen betreibt im Rahmen des dualen Hochschulstudiums Studium Plus eine Außenstelle in Biedenkopf. Weiterführende Schulen sind in der Region vorhanden, Gymnasien in Biedenkopf und Gladenbach. Die Schulen verfügen überwiegend über ein Ganztagsangebot. In Biedenkopf ist ein Krankenhaus, welches mit den Uni- Kliniken im nahegelegenen Marburg kooperiert, und viele Fachärzte sind in der Region angesiedelt. Ein kultureller Höhepunkt im Jahr sind die Eckelshausener Musiktage, die über die Bundesgrenzen hinaus Beachtung finden. Einkaufsmöglichkeiten, auch mit einem breit gefächerten Angebot von Fachgeschäften, sind in den Regionen vorhanden.

171 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 171 Zum Dekanat gehören Gemeindeglieder in 48 Kirchengemeinden mit 40,75 gemeindlichen Pfarrstellen. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den kirchlichen Handlungsfeldern Öffentlichkeitsarbeit (1,0), Mission- und Ökumene (1,0 in Verbindung mit 0,5 Stelle in Trägerschaft der VEM), Erwachsenenbildung (0,5) und Gesellschaftliche Verantwortung (0,5). Dazu kommen 1,0 Stelle Altenseelsorge, 0,25 Stelle Notfallseelsorge, 2,0 Dekanatsjugendreferentenstellen und 2,0 Dekanats- Kirchenmusiker. Gemeindepädagogen und -pädagoginnen arbeiten hauptsächlich in der Jugendarbeit, Stellenanteile werden über den Sollstellenplan hinaus durch Gemeinden selbst finanziert. Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen neben der Jugend- und Frauenarbeit in der Partnerschaftsarbeit mit Gemeinden und Distrikten der Karagwe Diözese in Tansania, der Notfallseelsorge, der Einkehr- und Freizeitarbeit im Lebenshaus Osterfeld sowie der Freizeitund Bildungsstätte Holzhausen, in der Arbeit der beiden Diakoniestationen des Dekanats, bei den kirchlichen Kindertagesstätten mit 2 Familienzentren in Dekanatsträgerschaft und der geplanten weiteren Überführungen von KiTa-Trägerschaften. Der Dekanatssynodalvorstand wird voraussichtlich aus 9 Mitgliedern ( 36 DSO) bestehen, eine Aufteilung in Ressorts und die Zuständigkeit von Ressortverantwortlichen ist vorgesehen. Eine stellvertretende Dekanin/ein stellvertretender Dekan mit einer 0,5 Freistellung wird von der Dekanatssynode gewählt. Die Aufteilung der Arbeitsbereiche zwischen Dekanin/Dekan und stellvertretender Dekanin/stellvertretendem Dekan werden in Absprache mit den Beteiligten und dem DSV festgelegt. Zum Aufgabengebiet der Dekanin/des Dekans gehören außer den in Art. 28 KO genannten Aufgaben: - die Wahrnehmung, Wertschätzung und Unterstützung der Arbeit der Gemeinden mit ihren unterschiedlichen frömmigkeitsgeschichtlichen Prägungen - die Förderung des Zusammenwachsens der bisherigen Dekanate - die Unterstützung von Kooperation und Zusammenarbeit in den Regionen - Mitarbeit und Engagement in ambitionierten Projekten des Dekanats (Überführung von KiTa- Trägerschaften in Dekanatsträgerschaft; KiTa3K, Regionale Gemeinde- bzw. Kirchenbüros etc.) - die Repräsentanz und Vertretung der Evangelischen Kirche in der Gesellschaft - der Kontakt zu kirchlichen Werken, Verbänden und zu anderen Konfessionen. Als Bewerberin/Bewerber wünschen wir uns Persönlichkeiten mit geistlicher Tiefe und theologischer Kompetenz. Wir freuen uns auf eine Dekanin/einen Dekan, die/der mit integrativer Begabung und Verständnis für die verschiedenen Frömmigkeitsstile ihre/seine Position in den Diskurs einbringt und die Zusammenlegung von Arbeitsbereichen und das Zusammenwachsen der bisherigen Dekanate unterstützt. Gerne arbeiten wir mit einer Dekanin/einem Dekan, die/der eigene Ideen einbringt, die weitere Entwicklung des neuen Dekanats fördert und mit seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter vertrauensvoll zusammen. Leitungserfahrung, Entscheidungswillen, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit sollte unsere neue Dekanin/unser neuer Dekan mitbringen. Die Dekanatssynodalvorstände überlassen der Dekanin/dem Dekan die Ausübung des Wahlrechts bzgl. der Dienstwohnung. D.h., es besteht weder eine Dienstwohnungspflicht noch wurde ein Dienstwohnungsanspruch ausgeschlossen. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A 15 PbesG. Nähere Informationen erhalten Sie: - oder - durch die Pröpstin für Nord Nassau, Annegret Puttkammer, Tel.: durch die Präses Liesel Hallenberger (Biedenkopf), Tel.: oder Präses Joachim Lies (Gladenbach), Tel.: durch Dekan Gerhard Failing (Biedenkopf), Tel.: oder stellvertr. Dekan Thomas Schmidt (Gladenbach), Tel.: Frankfurt/Main Berkersheim, Michaelisgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal Wir, die Evangelische Michaelisgemeinde Frankfurt am Main/Stadtteil Berkersheim, suchen zum 1. August 2015 eine Pfarrerin/einen Pfarrer. Die bisherige Stelleninhaberin müssen wir nach 18 Jahren in unserer Gemeinde in den Ruhestand verabschieden. Wer sind wir? Unsere Michaelisgemeinde hat ca Mitglieder. Sie zeichnet sich durch ihren lebendigen Charakter und eine motivierte Mitarbeiterschaft aus. Hier wirken ein engagierter Kirchenvorstand, kompetente Hauptamtliche, Ehrenamtliche und ein aktiver Förderverein segensreich zusammen. Im Zentrum des Gemeindelebens stehen lebendige und zielgruppenorientierte Gottesdienste, die zum Glauben einladen. Neben liturgischen Gottesdiensten haben wir mindestens einmal monatlich einen Gottesdienst in moderner Form. Dort haben z.b. Lobpreis und Anbetung, moderne geistliche Lieder, Einzelsegnung und kreative Elemente (Tanz, Anspiel, Pantomime) ihren Raum. So sind wir Volkskirche und doch modern. Wir haben ein missionarisches, seelsorgerliches und diakonisches Profil, das seinen Ausdruck in verschiedenen Kreisen, wie Hauskreisen, Projektgruppen und Angeboten, findet. Unsere Gemeinde ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Gastfreundschaft.

172 172 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wir sind verbunden mit der Geistlichen Gemeinde- Erneuerung in der Evangelischen Kirche und der Evangelischen Allianz Frankfurt/Main. Die freundschaftliche ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde (Allerheiligste Dreifaltigkeit) ist ein wesentlicher Bestandteil des Gemeindelebens. Zur Gemeinde gehört ein Kindergarten mit ca. 60 Kindern in insg. drei Gruppen. Ein tolles Erzieherteam arbeitet reibungslos und vertrauensvoll mit dem Kirchenvorstand zusammen. Der Kindergarten ist eingebunden in gemeinsame Veranstaltungen, die unser Gemeindeleben prägen, wie z.b. Minigottesdienste 0 6 Jahre, Familiengottesdienste, Tauferinnerungsgottesdienste, Feste. Zur Kirche und personellen Ausstattung Die einladende, dörfliche Kirche aus dem Jahr 1766 bietet ca. 180 Sitzplätze. Sie hat eine gute Akustik mit hervorragender Orgel. Auf dem gleichen Gelände bieten das Gemeindehaus und ein angemieteter Jugendraum gute Voraussetzungen für die Gestaltung der Gemeindearbeit. In der Gemeinde arbeiten eine Gemeindesekretärin (20 Std./Wo.), ein C-Kirchenmusiker und 2 Reinigungskräfte. Außerdem sind über unseren spendenfinanzierten Förderverein angestellt: - Eine in der Gemeinde fest verwurzelte Gemeindepädagogin als Mitarbeiterin für die Kinder- und Jugendarbeit (10 Wochenstunden) - Ein unserer Gemeinde verbundener Diplom-Theologe und Prädikant (5 Wochenstunden); dieser leitet u.a. zweimal monatlich den Gottesdienst sowie die regelmäßige Gebetsarbeit. Zum Ort Berkersheim Berkersheim ist der kleinste Stadtteil von Frankfurt, gelegen im Nordosten der Stadt. Die Verkehrsanbindung zur Innenstadt ist ausgezeichnet. Die Wohngegend ist dörflich geprägt und sehr beliebt bei Familien mit Kindern. Am Ort gibt es eine sehr gute Grundschule mit Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung und Hort. Von der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrer wünschen wir uns, - dass sie/er den Glauben an Jesus Christus vorlebt und dazu einlädt - dass sie/er mit Leidenschaft und theologischer Unterscheidungsfähigkeit Gottes Wort der Gemeinde verkündigt - dass sie/er mit Freude Gottesdienste in traditioneller, aber auch in unterschiedlichen modernen Formen und mit verschiedenartigen Musikstilen feiert - dass sie/er die Begleitung der Mitarbeiter im Blick hat - dass sie/er die Gemeinde in ihren verschiedenen Generationen wahrnimmt - dass sie/er ein Herz für den missionarischen Gemeindeaufbau unter volkskirchlichen Bedingungen hat. Wir bieten Ihnen - einen Kirchenvorstand und eine engagierte Mitarbeiterschaft, die in der Teamarbeit erfahren sind und sich gerne verantwortlich einbringen - eine Gemeinde, die auf neue Wege der Gemeindeentwicklung gespannt ist und die zugleich Raum für eigene Schwerpunktbildung lässt - ein Pfarrhaus in einem großen Garten neben der Kirche in ruhiger Lage: - Mit toller Panorama-Fernsicht über das Niddatal Richtung Taunus - Mit großer 4-Zimmer-Wohnung, hellem, freundlichem Amtszimmer, Gäste-WC und Gemeindebüro. Nähere Auskünfte erteilen: - Vorsitzende des Kirchenvorstandes Ingrid Kynast, Tel.: Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Prodekan Holger Kamlah, Tel.: Gernsheim und Allmendfeld, 1,0 Pfarrstelle (II), Dekanat Ried, Modus C, zum zweiten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Sie als Pfarrperson haben die einmalige Gelegenheit als erste Inhaberin/als erster Inhaber der neu geschaffenen Pfarrstelle II der Ev. Kirchengemeinden Gernsheim und Allmendfeld mit Ihren Gaben und Fähigkeiten an der Gemeindeentwicklung der beiden Gemeinden teilzuhaben und sich in den Gemeindeaufbau im Pfarrteam mit dem Inhaber der Pfarrstelle I in Zusammenarbeit mit engagierten Kirchenvorständen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzubringen. Die beiden recht unterschiedlichen, pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden (Gernsheim: Stadt am Rhein ca Einwohner, Gemeindemitglieder, Allmendfeld: Stadtteil, Wohngemeinde mit ländlichem Charakter, ca. 550 Einwohner, 270 Gemeindemitglieder) liegen im Schnittpunkt der beiden Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar. Sowohl Mannheim und Heidelberg, als auch Frankfurt, Mainz, Darmstadt und Wiesbaden sind per Bahn oder über die A67 bzw. A5 schnell erreichbar. Der nahe gelegene Stadtwald, der Rhein, der Odenwald und das rheinhessische Hügelland in erreichbarer Nähe bieten vielfältige Möglichkeiten der Naherholung. Gernsheim ist Schulzentrum. Mit der Peter-Schöffer- Grundschule, der Johannes-Gutenberg Schule (Gesamtschule), dem Gymnasium Gernsheim und der Schillerschule (Förderschule) sind verschiedene Schultypen vor Ort. 2 Kinderkrippen, 4 Kindertagesstätten (2 in evangelischer Trägerschaft) und 1 Waldkindergarten tragen zur Familienfreundlichkeit der Schöfferstadt bei.

173 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 173 Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Pfarrperson, die bereit ist, Leben vor Ort zu teilen, das Evangelium in Wort und Tat authentisch zu verkündigen und die unterschiedlichen Strukturen, Leitbilder und Personen in unseren Gemeinden zu würdigen und wertzuschätzen. So versteht sich die Gemeinde Allmendfeld vom Senfkorn-Gleichnis (Mt 13,31f.) her, die Gemeinde Gernsheim eher als städtische Baustelle, wo für und mit Menschen an der Stadt Gottes (Gemeinde) gebaut wird (1 Kor 3,9; 1 Kor 12). Beide Gemeinden schätzen die gottesdienstliche Vielfalt (zusätzlich zum sonntäglichen bzw. 14täglichem Gottesdienst: Mini- und Kindergottesdienste, Jugend-, Taizé-, Mittendrin-, Waldgottesdienste) und pflegen intensive Ökumene vor Ort, sowohl mit der größeren katholischen Kirchengemeinde wie auch mit den ev.-freikirchlichen Gemeinden. Angebote für Kinder und Jugendliche wurden in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit dem CVJM Kreisverband Starkenburg und dem Arbeitskreis Geistliche Gemeindeerneuerung in der EKHN gemacht. Menschen wieder neugierig auf Glauben und Kirche zu machen, ist uns wichtig. Deshalb sind wir bereit, neue Wege zu suchen und zu gehen. Musikalisch helfen uns hierbei neben unseren Organistinnen unser Posaunenchor, ein Projektchor, die Jugendband und die Lobpreisband Bohai. Unsere Amateurtheatergruppe Orgelpfeifen bereichert ihrerseits unser Gemeindeleben. Die verschiedenen Arbeitsbereiche in den Gemeinden können in Absprache mit dem Inhaber der Pfarrstelle I neu zugeordnet werden. Bei der Verwaltungstätigkeit helfen 2 Sekretärinnen (16 und 6,25 WoStd.), 2 Kita- Leitungen sowie der vor Ort ansässige Regionalverwaltungsverband Starkenburg-West. Wohnraum kann angemietet oder von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Ihren Dienst als Berufung sehen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie kennen zu lernen. Informationen zu den Gemeinden finden Sie unter Auskunft erteilt gerne: - Pröpstin Karin Held, Tel.: , propstei.starkenburg@t-online.de. Gießen, Stephanusgemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Gießen, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die Evangelische Stephanusgemeinde hat knapp Gemeindeglieder und 1,5 Pfarrstellen. Nach über 10-jähriger Dienstzeit hat der bisherige Amtsinhaber der halben Stelle auf eine Stelle im übergemeindlichen Dienst gewechselt. Daher ist die 50-%-Stelle ab sofort zu besetzen. Die Aufteilung der pfarramtlichen Aufgaben zwischen Ihnen und dem Inhaber der vollen Stelle kann so vereinbart werden, dass Sie Ihre persönlichen Schwerpunkte einbringen können. Die Stephanusgemeinde unterstützt ihre Pfarrer durch ein engagiertes Team von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Unsere Gemeindesekretärin die beste der westlichen Hemisphäre führt unser Gemeindebüro auf einer halben Stelle professionell, sie ist freundliche, geduldige und kompetente Ansprechpartnerin im Gemeindebüro und hat alle Abläufe selbständig im Blick. Sie hält auch unsere Homepage auf dem Laufenden ( Unsere Organistin ist studierte Musikerin und engagiert sich, zusätzlich zu ihrer hauptamtlichen Stelle, auch ehrenamtlich für die kirchenmusikalische Arbeit und die Gestaltung von Festen in der Gemeinde. Sie leitet u.a. einen kleinen Chor und einen Singkreis, mit denen sie mehrmals im Jahr unsere Gottesdienste bereichert, und studiert mit Kindern aus unserem Gemeindegebiet Musicals ein. Außerdem hat sie, angestoßen durch eine Projektförderung von vor drei Jahren, einen Kinderchor aufgebaut. Unser Hausmeister hält das Gemeindegrundstück mit Gemeindehaus, in dem sich auch der Kirchraum befindet, KiTa und Jugendhaus technisch instand. Ehrenamtliche unterstützen unsere Pfarrer z.b. in der Kinder- und Jugendarbeit, im Kindergottesdienst, in der Gemeindebrief-Redaktion, dem Seniorenkreis und im Besuc hsdienst. Zur Gemeinde gehört eine Kindertagesstätte mit im Aufbau begriffenem Familienzentrum. Die organisatorische Trägerschaft liegt beim Dekanat, so dass wir von Verwaltungsaufgaben weitgehend entlastet sind. Für die Jugendarbeit steht uns ein eigenes Jugendhaus zur Verfügung. Zurzeit wird die Jugendarbeit durch eine Mitarbeiterin mit einer Teilzeitstelle und Ehrenamtliche geleistet. Wir feiern Gottesdienste in unterschiedlichen Formen und zu unterschiedlichen Tageszeiten. Die Gottesdienstbesucher spiegeln die Vielfalt unserer Gemeinde wieder: Es nehmen Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft am Gottesdienst teil. Insbesondere Russlanddeutsche sind zahlreich vertreten. Rollstuhlfahrer und anderweitig Behinderte sind integriert, für Kinder gibt es eine Spielecke. Unsere Gottesdienste werden öfter von Gemeindegliedern unterschiedlichen Alters mit gestaltet. Nach dem Gottesdienst genießen viele noch das gemeinsame Beisammensein beim Kirchenkaffee. Der Kindergottesdienst mit gemeinsamem Frühstück und Spielen findet bei uns einmal im Monat statt. Wir sind in der Gießener Weststadt gut vernetzt, es bestehen Kontakte zur Behindertenseelsorge, zur Jugendwerkstatt und zur Gemeinwesenarbeit des Diakonischen Werkes auf unserem Gemeindegebiet, außerdem im Rahmen der Konfirmandenarbeit zum CVJM und zum Stadtjugendpfarrer.

174 174 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Stephanusgemeinde liegt am Stadtrand der Universitätsstadt Gießen, trotzdem ist das Stadtzentrum zu Fuß schnell zu erreichen. Die Stadt verfügt über ein reichhaltiges Kulturangebot, eine gut ausgebaute Infrastruktur (KiTas, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, ärztliche Versorgung, Nahverkehr usw.) und ebenso wie das ländliche Umland über einen hohen Freizeitwert ( Gießen ist sowohl per Bahn als auch per Auto gut an das Rhein-Main-Gebiet angebunden. Bei einem 0,5 Stellenumfang besteht keine Dienstwohnungspflicht, aber auf Wunsch steht ein geräumiges Pfarrhaus zur Verfügung. Der Mietwert kann ggfs. erfragt werden. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der die Botschaft der Bibel mit dem Leben in der heutigen Zeit verbindet und die Liebe Gottes verkündet. Ein engagierter Kirchenvorstand freut sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Für weitere Auskünfte und erste Kontakte steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: - Propst für Oberhessen, Matthias Schmidt, Tel.: Gießen, Thomasgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Gießen, Modus C, zum wiederholten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung. Gemeinde für junge Familien Die Thomasgemeinde entstand vor fast 50 Jahren durch eine christliche Bürgerinitiative in einem Neubaugebiet im Norden der Universitätsstadt Gießen. Sie ist sehr gut an die Innenstadt angebunden und grenzt an die Parklandschaft der Wieseckaue (2014 Gelände der Landesgartenschau). Das Viertel hat heute eine heterogene Struktur mit vielen älteren Personen und Familien mit Kindern. Die Anzahl Alleinlebender und Alleinerziehender ist hoch. Es gibt viele Menschen mit Migrationshintergrund und Personen, die von Armut betroffen sind. Die Gemeindemitgliederzahl beträgt Die Pfarrstelle in der Evangelischen Thomasgemeinde in Gießen ist baldmöglichst zu besetzen Schon vor einigen Jahren haben wir in einer Zukunftswerkstatt beschlossen, einen besonderen Schwerpunkt der Gemeindearbeit auf junge Familien zu richten. Ein Förderkreis für junge Familien unterstützt die Gemeindearbeit in diesem Bereich. Mit der Einrichtung unserer U 3-Gruppe mit 10 Kindern (in Zusammenarbeit mit der benachbarten kommunalen Kita) ist es uns gelungen einen weiteren Akzent in dieser Richtung zu setzen. Dabei ist uns die professionelle Unterstützung des Dekanats, das die Trägerschaft aller evangelischen Kitas übernommen hat, sehr wertvoll. Unterschiedliche Prägungen des evangelischen Glaubens kennzeichnen die volkskirchliche Situation der Gemeinde, die sich mit hoher Aufgeschlossenheit im Feiern und Leben des Glaubens widerspiegeln. Mittelpunkt des geistlichen Lebens ist eine vielfältige Gottesdienstkultur mit normalen Sonntagsgottesdiensten mit ansprechenden Predigten, regelmäßigen Abendgottesdiensten, Krabbelgottesdienst, Kindersonntag, Passionsandachten und Gottesdiensten im Freien. Das Gottesdienstangebot zeitgemäß gemeinsam mit verschiedenen Kooperationspartnern weiterzuentwickeln bildet für uns ein Anliegen mit hoher Priorität. Die Konfirmandenarbeit wird als geistliche Jugendarbeit verstanden, die einen stark seelsorgerischen Charakter hat. Besuchsdienst, Gemeindefrühstück und Gemeindeausflüge sind Angebote, die in die Gemeinde hinein wirken. Wir sind offen für unterschiedliche Lebensformen, z.b. Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Die Thomasgemeinde verfügt über ein Gemeindezentrum mit Kirchsaal, Gemeinderäumen, Räumen für die U 3-Gruppe und drei Wohneinheiten. Das Zentrum mit seinem großen Außengelände liegt im Grünen, benachbart zu einer Grundschule und einer städtischen Kita. Das Dach des Gemeindezentrums wurde 2014 saniert und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Eine großzügige Pfarrwohnung (124 m 2 ) mit T errasse und Garten samt einer Garage sind im Komplex des Gemeindezentrums vorhanden. Der zu versteuernde Mietwert muss noch ermittelt werden. Mit guten Kooperationspartnern ins soziale Umfeld Soziales Engagement und diakonisch orientierte Gemeinwesenarbeit spielen in der Gemeinde eine große Rolle. Der gute Kontakt zu den Kooperationspartnern (Paulusgemeinde, Jugendwerkstatt, CVJM und zur Nachbargemeinde in Wieseck) soll daher gepflegt und fortgeführt werden. Gemeinsam mit der benachbarten Paulusgemeinde engagiert sich die Thomasgemeinde im Nordstadtverein, über den sich auch Kontakte mit der Stadt Gießen und anderen Akteuren im Viertel ergeben. Thomas- und Paulusgemeinde geben ihren Gemeindebrief gemeinsam heraus, gestalten miteinander die Konfirmandenarbeit, feiern zusammen ihre Sommerfeste und unterstützen sich gegenseitig bei verschiedenen Aufgaben und Anlässen. Zusammen mit der Paulusgemeinde und der Michaelsgemeinde in Gießen-Wieseck bildet die Thomasgemeinde eine der im Dekanat Gießen bestehenden pfarrdienstlichen Kooperationsgruppen. Ein weiterer sehr wichtiger Partner in der Nordstadt ist die Jugendwerkstatt Gießen, ein soziales Projekt der evangelischen Kirche, das in einem quartiersbezogenen Ansatz mit der Thomasgemeinde kooperiert. Was wir noch bieten und uns wünschen Die Arbeit im zehnköpfigen Kirchenvorstand ist offen, vertrauensvoll und zielorientiert. So konnten in den vergangenen Jahren weit reichende Veränderungen angestoßen und begleitet werden. Der Kirchenvorstand reagiert auf das Umfeld und entwickelt Schritt für Schritt die Gemeindearbeit weiter. Wir suchen einen aufmerksamen Blick für die Entwicklung des Sozialraums und dessen geistliche Begleitung und wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der teamfähig und kooperativ ist. Zu den Hauptamtlichen gehören eine erfahrene Gemeindesekretärin mit 16 Wochenstunden, eine Küsterin und

175 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 175 Hausmeisterin mit 18,5 Wochenstunden sowie die Kita- Leiterin, die gemeinsam mit den Ehrenamtlichen die Gemeindearbeit engagiert unterstützen und gestalten. Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage unter Der Kirchenvorstand freut sich auf Bewerberinnen und Bewerber. Kommen Sie zu uns, zweifeln Sie nicht wie Thomas. ;-)! Weitere Auskünfte erteilt: - Propst Matthias Schmidt, Tel.: , propstei.oberhessen@ekhn.de. Montabaur, 0,75 Pfarrstelle III, Modus A, Dekanat Selters, mit zusätzlichem 0,25 Verwaltungsdienstauftrag, befristet bis 31. Dezember 2019, zum zweiten Mal Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, deren/dessen Herz für Jesus und für Jugendliche schlägt, denn die dritte Pfarrstelle hat den Schwerpunkt Jugendarbeit. In welche Gemeinde und Stadt kommen Sie? Die Stadt Montabaur liegt in landschaftlich reizvoller Umgebung des Westerwaldes und ist Kreisstadt mit Einwohnern (in der Verbandsgemeinde ca ), hat sehr gute Verkehrsanbindung (A 3 und ICE-Bahnhof an der Strecke Köln-Frankfurt), insgesamt gute Infrastruktur, Krankenhaus und alle Schulformen bis hin zum Landesmusikgymnasium Rheinland-Pfalz. Die Kirchengemeinde Montabaur hat Gemeindeglieder und umfasst neben der Kreisstadt auch siebzehn Ortsgemeinden aus der Verbandsgemeinde Montabaur. Es gibt zwei Pfarrbezirke mit je einer Pfarrstelle, die zzt. besetzt sind. Zu jedem Pfarrbezirk (Paulus- und Lutherbezirk) gehört ein Gemeindezentrum mit Kirche, Gemeindehaus und Pfarrhaus. Es finden sonntäglich Morgen- und Abendgottesdienste statt, die von den Pfarrern im Wechsel gehalten werden. Oft werden Abend- Gottesdienste in unterschiedlichen Formen (Jugendgottesdienste, Gottesdienste in neuer Form, Anbetungsfeiern, Musik-Gottesdienste) gestaltet; außerdem finden ökumenische Gottesdienste, Gottesdienste in den Altenheimen, und etliche Schulgottesdienste pro Jahr statt. Für die 3. Pfarrstelle wird ein Haus oder eine Wohnung im Gemeindegebiet angemietet. Bei der Suche ist der Kirchenvorstand gerne behilflich. Über hundert ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ermöglichen ein sehr reges Gemeindeleben mit vielfältigen Aktivitäten in Haus- und Gebetskreisen, Chören, Kinder-, Jugend-, Erwachsenen- und Seniorengruppen, sowie seelsorgerliche und diakonische Initiativen. Die Kirchenmusik wird hauptamtlich durch den Dekanatskantor in unserer Gemeinde mit einer halben Stelle versehen. Eine Gemeindesekretärin ist halbtags für Bürotätigkeiten angestellt. Erwartungen an die Pfarrerin/den Pfarrer: Weil die 3. Pfarrstelle den Schwerpunkt Jugendarbeit hat, sollten Bewerberinnen/Bewerber auch altersmäßig nahe an der Jugend sein. Die persönliche Zuwendung und Begleitung der Jugendlichen in Glaubens- und Lebensfragen betrachten wir als vorrangig. Als Ziele unserer Jugendarbeit sehen wir vor allem: 1. Im Zentrum unserer Jugendarbeit steht der Glaube an Jesus Christus. Darum wollen wir Räume schaffen, in denen Jugendliche zum Glauben finden und im Glauben wachsen können 2. Wer an Jesus Christus glaubt, ist damit Teil einer Gemeinschaft. Darum liegt es uns auf dem Herzen, dass Jugendliche bei uns Gemeinschaft finden, erleben und mitgestalten. Wir erwarten, dass die bisherigen bewährten Angebote für Jugendliche (z.b. Jugendtreff, Jugendgottesdienst, Jugendhauskreis, Jugendsommerfreizeit) weitergeführt und weiterentwickelt werden. Besonders wichtig ist für uns die Motivation der Jugendlichen zur Mitarbeit und deren Begleitung und Schulung. Über viele Jahre hinweg wurde unsere Jugendarbeit durch Jugendleiter, deren Anstellung von einem Verein finanziert wurde, geprägt und gemeinsam mit den Jugendlichen gestaltet. Daher besteht eine große Zahl ehrenamtlicher jugendlicher Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und ein großes Angebotsspektrum. Da 0,25 % der Stelle durch den Verein Scheinwerfer finanziert werden, ist dieser Anteil bis zum 31. Dezember 2019 befristet; selbstverständlich gehen wir davon aus, dass diese Befristung verlängert werden kann. Über das Bestehende hinaus sind neue Impulse und Ideen erwünscht und im Rahmen des Dienstes vorgesehen. Des Weiteren soll über die obligatorische Teilnahme an Dekanatskonferenzen hinaus mit den im Dekanat für die Jugendarbeit Verantwortlichen zusammengearbeitet werden in Form gegenseitiger Unterstützung, Ergänzung und gemeinsamer Angebote. Zum Pfarrdienst gehören die Leitung und Gestaltung von Sonntagmorgen-Gottesdiensten in Absprache mit den beiden anderen Pfarrern, Schulgottesdienste, Konfirmanden-Unterricht, Religionsunterricht an einer der Montabaurer Schulen, Mitarbeit in der Gemeindeleitung (Kirchenvorstand, Bereichsleitung, Jugendausschuss), Dienstbesprechungen mit den Hauptamtlichen der Kirchengemeinde und Zusammenarbeit mit den ehrenamtlich Mitarbeitenden. Aufgrund des Schwerpunktes Jugendarbeit gehören die Kasualien und Verwaltungsaufgaben (z.b. Geschäftsführung) nicht zum Dienstauftrag. Die Unterstützung des Vereins Scheinwerfer, der die Jugendarbeit vor allem finanziell fördert, ist wünschenswert. Weitere Informationen zu unserer Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage: von der auch der aktuelle Gemeindebrief heruntergeladen werden kann. Für Rückfragen steht zur Verfügung: - Pfarrer Michael Dietrich, Tel.: Dekan Wolfgang Weik, Tel.: , wolfgang.weik.dekselters@ekhn-net.de - Pröpstin für Nord-Nassau, Annegret Puttkammer, Tel.: , proepstin.puttkammer.nord-nassau@ekhn-net.de.

176 176 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Nieder-Moos, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, Patronat sämtliche Riedesel Freiherren zu Eisenbach, zum zweiten Mal Ein aktives Kirchenvorstandsteam freut sich, ab sofort die Pfarrstelle neu zu besetzen. - Haben Sie Lust, in verschiedenen ansprechenden Kirchen zu predigen? - Ist es Ihnen ein Anliegen, Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen anzusprechen und seelsorgerisch zu begleiten? - Sind Sie kirchenmusikalisch aufgeschlossen und würden Sie gerne den jährlich stattfindenden Nieder- Mooser Konzertsommer ( mitgestalten? - Legen Sie Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Nachbargemeinden und im Dekanat? - Freuen Sie sich über ein sehr gut besetztes Pfarrbüro mit zwei Sekretärinnen? - Würden Sie gerne in einem Naherholungsgebiet leben? Dann freuen wir uns auf Ihre Ideen. Die finanziell solide ausgestattete Kirchengemeinde Nieder-Moos zählt insgesamt neun Dörfer mit ca evangelischen Einwohnern. In der Regel werden sonntags zwei Gottesdienste an den vier Kirchorten abwechselnd gehalten. Es besteht eine gute Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Dörfern und insgesamt in der Kirchengemeinde. Sie werden unterstützt von nebenamtlich angestellten Mitarbeitenden: Organistin (0,55; 0,45 Dekanatskantorin); 2 Sekretärinnen (12 Std./Woche); Kirchendiener und Glöckner (teilweise Handgeläut). Das Pfarrhaus (1724) strahlt eine sehr wohnliche Atmosphäre aus und ist neu renoviert. Maximal 175 m² in acht Zimmern plus K+B stehen zur Verfügung (Öl-Heizung mit Solar-Ergänzung); großer Garten, Nebengebäude mit Garage. Kindergarten und Grundschule sind in Freiensteinau (6,5 km); Grund- und Realschule mit Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse in Grebenhain (7 km); Gymnasien in Schlüchtern (20 km), Lauterbach (26 km) oder Fulda (28 km). Die Kirchengemeinde Nieder-Moos ist landschaftlich sehr schön am Osthang des Vogelsbergs gelegen. Der Nieder-Mooser See und Anbindung an den Vulkanradweg sind direkt dabei Ski fahren, Reiten, Segeln und Surfen sind möglich. Sportverein, Schützenverein, Fußballplatz und Reitzentrum befinden sich im Ort, ebenso ein kleiner Dorfladen. Weitere Einkaufsmöglichkeiten gibt es in Fulda, Schlüchtern und Lauterbach. Auskünfte erteilen gerne: - Willi Schneider, Kirchenvorstand, Tel.: Dekan Stefan Klaffehn, Tel.: Propst Matthias Schmidt, Tel.: Oberdieten, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Modus C, zum wiederholten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die ev. Kirchengemeinde Oberdieten sucht zum baldmöglichsten Zeitpunkt eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, da die Stelle seit dem 1. Juni 2014 vakant ist. Wer sind wir? Zu unserer Kirchengemeinde Oberdieten gehören 946 Gemeindeglieder, die in Oberdieten (417), Niederdieten (316) und Achenbach (223) wohnen. Die Dörfer gehören politisch zur Großgemeinde Breidenbach und liegen im Dreieck Marburg, Dillenburg und Siegen. Eine Grundschule sowie die sich in unserer Trägerschaft befindliche Kindertagesstätte mit Kinderkrippe und Hort sind vor Ort in Oberdieten vorhanden. Alle weiterführenden Schulen befinden sich in erreichbarer Nähe. ln allen drei Dörfern feiern wir in den Kirchen sonntäglich Gottesdienste. Zur Entlastung stehen Prädikantinnen/Prädikanten und Predigerinnen/Prediger aus der eigenen Gemeinde und der Umgebung zur Verfügung. Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung? - Ein familienfreundliches Pfarrhaus (170 m² Wohnfläche) liegt am schönen, ruhigen Südhang und ist vor drei Jahren gründlich renoviert worden. Der Mietwert im Pfarrhaus Oberdieten beträgt 3,40 EUR pro Ouadratmeter - Im Untergeschoss befinden sich das Amtszimmer und das Sekretariat mit separatem Eingang - Garage und Garten sind vorhanden - Die drei Kirchen befinden sich in gutem baulichen Zustand - In jedem Ort gibt es ein Gemeindehaus. Auch stehen für größere Veranstaltungen kommunale Dorfgemeinschaftshäuser zur Verfügung. Welche Aktivitäten gibt es bisher bei uns? - Krabbelgruppe, Kindergottesdienste und Jungscharen - Teenkreis, Jugendgruppe und viermal im Jahr YOU GO (Jugendgottesdienst) - Frauen- und Männerkreis - Chöre - Mitarbeiterkreise - Mehrere Hauskreise - Bibelstunde und Besuchsdienstkreis - Jährliche Hilfsgüteraktionen (derzeit Kosovo und Albanien).

177 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 177 Mit wem sind wir gemeinsam unterwegs? - CVJM - Landeskirchliche Gemeinschaft - Auf Allianzbasis mit den Freien Evangelischen Gemeinden am Ort. Wer wird Sie unterstützen? - Motivierte und kooperative Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die aufgrund ihres beruflichen Umfeldes viele Kompetenzen mit- und einbringen - Ein engagiertes Gemeindepädagogen-Ehepaar für die Kinder- und Jugendarbeit (spendenfinanziert) - Eine selbständig arbeitende Pfarramtssekretärin (10 Wochenstunden) - Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Gruppen und Veranstaltungen größtenteils selbständig organisieren. - Vier nebenamtliche Organistinnen und Organisten - Ein Redaktionsteam für den Gemeindebrief - Gottesdienste werden auch von Prädikantinnen und Prädikanten aus der eigenen Gemeinde und Pfarrerinnen und Pfarrern (i.r.) aus der Umgebung gestaltet. Was fehlt uns noch (zu unserem Glück)? Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - das geistliche Leben der Gemeindeglieder theologisch fundiert fördert und begleitet - ihren/seinen Glauben an Jesus Christus authentisch lebt und lebensnah verkündigt - gern Gottesdienste feiert und deren Gestaltung mit uns weiterentwickelt - im Team arbeiten möchte, Mitarbeitende unterstützt und ihre Selbständigkeit fördert - offen auf alle Menschen unserer Kirchengemeinde zugeht und das Gespräch mit ihnen sucht - gern betet, gern arbeitet und dabei den eigenen freien Tag nicht vergisst. Wir erwarten nicht, dass Sie alles können, alles machen und überall dabei sind, sondern wünschen uns einen Menschen, der seine Berufung und Gaben einbringt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Auskunft gibt: - Pröpstin Annegret Puttkammer, Telefon: Sechshelden, 0,5 Pfarrstelle II mit Sitz in Manderbach, Dekanat Dillenburg, Verwaltungsdienstauftrag befristet bis zum 31. Dezember 2019, zum zweiten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Wir wollen lieben, weil Gott uns zuerst geliebt hat. Sie haben Interesse dieses Leitbild in unserer Gemeinde weiter zu entwickeln und gemeinsam mit uns umzusetzen? Über ein Kennenlernen würden wir uns dann sehr freuen. Sechshelden und Manderbach sind zwei Nachbardörfer mit jeweils eigenständigen Kirchengemeinden, die pfarramtlich verbunden sind. Für Manderbach gibt es eine halbe Pfarrstelle, die ab dem 1. September 2015 neu zu besetzen ist. Zusätzlich werden mit 0,25 die Dienste in Manderbach von der ganzen Pfarrstelle in Sechshelden I abgedeckt. Infolge großer Neubaugebiete ist Manderbach in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. Zurzeit gibt es in Manderbach ca , in Sechshelden ca. 900 Gemeindeglieder. Die Inhaber der beiden Pfarrstellen teilen sich den Dienst in Manderbach. Näheres regelt eine Pfarrdienstordnung, die bei Neubesetzung angepasst werden kann. Manderbach ist ein Ortsteil der Stadt Dillenburg und durch die Nähe zur BAB 45 (4 km) verkehrsgünstig gelegen. Unser Dorf am Sonnenhügel liegt in landschaftlich reizvoller Lage, direkt am Wanderweg Rothaarsteig. Zu einer ersten Erkundung laden wir Sie über herzlich ein. Kindergarten mit Waldgruppe (in kommunaler Trägerschaft) und eine ausgezeichnete große Grundschule gibt es im Ort, alle weiterführenden Schulen in nächster Umgebung. Die Kernstadt mit Krankenhaus, verschiedenen Ärzten sowie vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten ist ca. 3 km entfernt. In Manderbach befindet sich neben der Kirche das Gemeindehaus, das gute räumliche Möglichkeiten für die Gemeindearbeit bietet. Dort findet einmal im Monat unser Kirchencafe im Anschluss an den Gottesdienst statt. Das Gemeindehaus wird auch anderweitig vermietet z.b. für private Feiern, Seminare oder auch ein wöchentliches Dorfcafe. Zwischen Kirche und Gemeindehaus befindet sich ein großer Hof der für Open Air Veranstaltungen genutzt wird (Filmnacht, Weihnachtsmarkt, Dorffest, etc.). Ein schönes Pfarrhaus (ca. 185 m², Kaltmiete 750,00 EUR) mit offener Wohnetage, 2 Stockwerken, großen Fenstern, Keller mit Sauna, Garten und Garage ist angemietet und kann zur Verfügung gestellt werden. Es liegt am Ortsrand in sehr ruhiger Wohnlage mit schönem Ausblick. In Sechshelden und Manderbach finden die Gottesdienste sonntäglich zeitversetzt statt und werden in der Regel von einem der beiden Stelleninhaber nacheinander gehalten. Der Gottesdienstbesuch ist vergleichsweise hoch. Zum Reformationstag und zum jährlich stattfindenden Missionsfest feiern beide Gemeinden zusammen Gottesdienst. Darüber hinaus gibt es in der Region auch öfter Kanzeltausch. Zur Kirchengemeinde gehören auch einige Prädikantinnen und Prädikanten.

178 178 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Kirchengemeinde Manderbach hat ein gutes Miteinander mit den Ortsvereinen. Ein jährlicher Gottesdienst findet im Rahmen der Fußballdorfmeisterschaft auf dem Sportplatz statt. Weitere besondere Gottesdienste finden zusammen mit dem Kindergarten und der Diakoniestation statt. In Manderbach gibt es eine Wohnanlage der Lebenshilfe mit mehreren Häusern und einem Gemeinschaftszentrum für behinderte Menschen. Hier wird auch einmal jährlich ein Gottesdienst vor Ort gefeiert. In der Kirchengemeinde gibt es eigenständige Frauenund Seniorengruppen. Die Kinder- und Jugendarbeit ist eher in der örtlichen Landeskirchlichen Gemeinschaft angesiedelt. Es gibt eine gute Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinde und Landeskirchlicher Gemeinschaft. Für die Konfirmandenarbeit ist ein gemeinsames Modell von Sechshelden und Manderbach in Planung. Die zwei Gesangschöre und der Posaunenchor der Landeskirchlichen Gemeinschaft gestalten öfter Gottesdienste in der Kirche mit. Nebenberuflich sind in der Gemeinde zwei Küsterinnen, drei Organisten, ein Hausmeister und eine Gemeindesekretärin tätig. Auf die missionarische Ausrichtung der Gemeinde legen wir Wert. Durch den Lebendigen Adventskalender und den an alle Haushalte verteilten Gemeindebrief werden Kontakte in den Ort hinein gepflegt. Durch gelegentliche Glaubenskurse und Tagesseminare bieten wir verschiedenen Zielgruppen im Dorf ein Diskussionsforum zu kirchlichen Themen an. Wir haben auch einen Spenderkreis für einen Wycliff-Missionar in Afrika aufgebaut. Der Missionar berichtet regelmäßig im Gemeindebrief und ist ca. alle zwei Jahre zu Besuch in Manderbach. Die Gemeindearbeit wird von vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgetragen. So wird zum Beispiel zurzeit ein Team für Besuchsdienste geschult. Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer die/der: - im Ort präsent ist und Brücken zu den Menschen baut - einladend auf junge zugezogene Familien zugeht - die geistliche Prägung der Gemeinde wertschätzt - die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Gaben fördert und zum Dienst motiviert - die gute Zusammenarbeit mit der Landeskirchlichen Gemeinschaft und auch der Brüdergemeinde sowie der Lebenshilfe und den ortsansässigen Vereinen weiterführt. Diese halbe Pfarrstelle in Manderbach ist bis 31. Dezember 2019 vorbehaltlich befristet. Über ihre Fortführung entscheidet die Dekanatssynode im Rahmen der Pfarrstellenbemessung für 2019/20. Falls Sie weitere Fragen haben oder sich die Gemeinde einmal ansehen möchten, wenden Sie sich bitte an - den Dekan Roland Jaeckle, Tel.: Pfarrerin Sonja Oppermann, Tel.: oder - den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Erik Snoek, Tel.: Auch die Pröpstin für Nord-Nassau, Pfarrerin Puttkammer, steht für Rückfragen, Tel.: , gerne zur Verfügung. Walluf, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus B Glaube leben Freude erfahren Sinn finden das ist unser Leitgedanke in der Heilandsgemeinde Walluf. Nach 17 Jahren wendet sich unser Pfarrer einem neuen Aufgabengebiet zu und wir suchen eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer. Wer sind wir als Ort. Zu unserer Kirchengemeinde gehören Walluf und die Eltviller Stadtteile Martinsthal und Rauenthal. Walluf wird das Tor zum Rheingau genannt und verbindet das städtische Leben (Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz) mit dem wunderschönen Rheingau. Auch die grünen Hügel des Taunus sind schnell erreichbar. Hier leben mehr als Einwohner. Daher verfügt Walluf über vielfältige Angebote für ein aktives Leben für Jung und Alt: drei Kindergärten, eine Grundschule, verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Sportvereine, Bücherei und musikalische Angebote, ein Senioren-Zentrum und unterschiedliche Arztpraxen. Weiterführende Schulen befinden sich in benachbarten Kommunen. Walluf ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Auto sehr gut erreichbar. Die Menschen in unserer Region sind aufgeschlossen, engagiert und es herrscht eine gute Willkommenskultur. Der Abendmahlswein kann hier direkt vom Winzer geholt werden. Wer wir sind als Gemeinde. Glaube leben: Zur Evangelischen Heilandsgemeinde gehören drei Predigtstellen: Niederwalluf, Oberwalluf und Rauenthal mit insgesamt Gemeindemitgliedern. Die evangelische Kirche, das Pfarrhaus und das Gemeindehaus befinden sich in Niederwalluf. Dort findet jeden Sonntag ein Gottesdienst statt. In den übrigen Gemeindeteilen sind wir sowohl bei den monatlichen Gottesdiensten als auch bei sonstigen Gemeindeveranstaltungen Gäste in den Räumen der katholischen Gemeinden. Zusätzlich zu den sonntäglichen Gottesdiensten finden auch besondere Andachten statt. So feiern wir in der Johanniskirchen-Ruine schon seit Jahren besondere Andachten, wie den Sommernachtstraum und das Adventlicht. Zu Christi Himmelfahrt findet dort ein ökumenischer Gottesdienst statt. Ein über die Grenzen Wallufs bekanntes Highlight ist das Krippenspiel am 24. Dezember in der Wallufer Reithalle, zu dem mehr als 500 Gäste erscheinen. Im Seniorenzentrum findet einmal im Monat ein Gottesdienst statt.

179 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 179 Der ökumenische Taizé Chor Lumen Cordium veranstaltet in der Region zwei Taizé-Gebete pro Jahr. Einmal im Monat wird Kindergottesdienst, viermal im Jahr Familiengottesdienst gefeiert. Die Gottesdienste werden gerne von dem Kinderchor Voice Kids begleitet. Vereinzelt wurden Gottesdienste für und von Jugendlichen organisiert. Spirituelle Angebote wie Glaubenskurse, Exerzitien im Alltag und die Weggemeinschaft wurden von der Gemeinde sehr gut angenommen. Freude erfahren: Häufig und gerne laden wir die Gemeinde nach den Andachten und Gottesdiensten zu Kaffee und/oder Umtrunk ein. Gemeinschaft feiern wir auch gerne bei großen Gemeindefesten, z. B. zu Erntedank, am Ostermarkt oder zum Osterfrühstück nach der Osternacht. Hinzu kommen Konzerte und andere kulturelle Angebote. In guter Rheingauer Art werden diese Veranstaltungen vom Festausschuss selbständig organisiert. In der Gemeinschaft unserer Kirchengemeinde erleben wir Geselligkeit, Toleranz, Offenheit, Teamgeist, Freude und Hilfsbereitschaft. Sinn finden: Gottes Wort und das Evangelium möchten wir durch unsere einladende Gemeindearbeit für die Menschen erfahrbar machen. Das ehrenamtliche Engagement findet für unterschiedliche Altersgruppen statt: z.b. Kirchenkino, Besuchsdienste, Senioren-Kreise, enge Zusammenarbeit mit dem Gemeindepädagogen und die Gruppen der Heiland- Pfadfinderschaft. So finden viele verschiedene Menschen den Weg zu uns, mit ihrer individuellen Art des Glaubens, mit Frömmigkeit oder Zweifeln, mit Herz und mit Verstand. Auch der Kirchenvorstand repräsentiert diese Haltung. Alle Mitglieder sind sich ihrer vielfältigen Talente bewusst und bringen diese entsprechend ein. Die Zusammenarbeit im KV ist wertschätzend und respektvoll. Herausforderungen stellen wir uns gemeinsam. Die vor sechs Jahren gegründete Stiftung Schöne Aussichten unterstützt mit ihren Ausschüttungen soziale und kulturelle Projekte in der Gemeinde und im Ort. Unser von Ehrenamtlichen modern gestalteter, informierender Gemeindebrief erscheint 4 5 Mal im Jahr. Was wir bieten in der Gemeinde: Das Pfarrhaus Das Pfarrhaus befindet sich neben der Kirche. Es bietet 6 Zimmer mit insgesamt 140 m² und ist im letzten Jahr aufwendig energetisch saniert worden. Auch die Bäder wurden modernisiert. Zum Haus gehören ein Garten und eine Garage. Der aktuelle zu versteuernde Mietwert beträgt 844,88 EUR. Das Amtszimmer und zwei Gemeindebüroräume befinden sich in einem Anbau. Kirche Unsere Kirche ist täglich von Uhr geöffnet. Die Hofmann-Kirche wurde 1902 eingeweiht und für knapp 180 Besucher gebaut. Die Orgel der Firma Raßmann gilt unter Kennern als besonderes Schmuckstück. Gemeindehaus Hinter der Kirche im Kirchgarten steht das funkelnagelneue Gemeindehaus, das im Herbst 2015 eingeweiht wird. Es verfügt über einen großen, hellen Saal und 2 kleinere Räume. Ein Raum davon ist den Kindern vorbehalten. Das Ensemble Kirche und Gemeindehaus lädt ein zu Veranstaltungen, Andachten, Feiern und neuen Formen des Gemeindelebens. Personal Unsere Gemeinde wird unterstützt von einer Gemeindesekretärin (15 Stunden/Woche) und einem Gemeindepädagogen. Dessen Stelle teilen wir uns mit dem Dekanat und der Nachbargemeinde Triangelis. 2 Prädikantinnen bereichern unser Gottesdienstangebot. Ferner beschäftigen wir eine Küsterin. Verschiedene Musikerinnen und Musiker stehen uns für die musikalische Gestaltung des Gemeindelebens zur Verfügung. Was wir wollen. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit Freude und Engagement ihre/seine Talente in das Gemeindeleben einbringt und es gemeinsam mit dem Kirchenvorstand getreu unseres Leitgedankens weiter entwickelt. Besonders wichtig ist uns: - Auf Bestehendem aufzubauen, Bewährtes fortzusetzen und Neues kreativ zu entwickeln - Dass Kirchenvorstand und Pfarrerin/Pfarrer sich als gegenseitig unterstützendes Team verstehen - Integration der verschiedenen Ortsteile zu einer Gemeinde in Vielfalt und Nähe zu den Menschen - Unsere fröhlichen Gottesdienstangebote weiter zu entwickeln - Generationen miteinander zu verbinden durch Angebote für Familien, Kinder, Jugendliche, Best Agers und Senioren - Hierzu das neue Gemeindehaus mit Leben zu füllen - Dass die Kirchengemeinde gut im Ort vertreten ist - Dass die Pfarrerin/der Pfarrer zwei offene Ohren hat für die Sorgen und Nöte der Menschen und diese durch seelsorgerische und spirituelle Angebote aufzugreifen weiß. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

180 180 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Weitere Auskünfte erhalten sie gerne bei: - Propst Oliver Albrecht, Tel.: , propst.albrecht.sued-nassau@ekhn-net.de - Dekan Dr. Martin Mencke, Tel.: , martin.mencke@ekhn-kv.de - KV-Vorsitzende Jaana Perttu-Kacsóh, Tel.: , jaana.perttu-kacsoh@gmx.de Aktuelle Informationen veröffentlichen wir auch auf unserer Facebookseite. Wiesbaden-Igstadt, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus A, zum zweiten Mal In der Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt ist ab 1. Juli 2015 die Pfarrstelle neu zu besetzen. Igstadt ist ein sehr beliebter östlicher Vorort Wiesbadens mit einem alten Dorfkern und kleineren Neubaugebieten, mit ca Einwohnern, von denen ca. 900 Mitglieder der Kirchengemeinde sind. Zum Dorf gehören die Grundschule und die Kindertagesstätte der evangelischen Kirchengemeinde. Der Ort ist landschaftlich reizvoll, umgeben von Äckern und Streuobstwiesen. Er besitzt ein vielfältiges Vereinsleben. Die schöne Lage, die günstige Verkehrsanbindung an die A66 (3 km entfernt) und die kurzen Fahrtzeiten mit Bus oder Bahn in die Wiesbadener Innenstadt (10 bis 20 Min.) machen Igstadt zu einem gefragten Wohnort. Wer sind wir? Die evangelische Kirchengemeinde versteht sich als Kirche im Dorf. Wir haben viele aktive Gemeinde-Gruppen, die von Ehrenamtlichen geleitet werden: Spielkreis, Scheunentheater, Frauentreff, Gymnastikgruppe, Tanzkreis, Familiengottesdienst-Team, Besuchsdienst, Bibel-Teilen und Seniorennachmittag. Als besondere Höhepunkte im Kirchenjahr veranstalten wir das Frühlingsfest, den Pilgergottesdienst und das Erntedankfest in Kooperation mit anderen Igstadter Vereinen und Organisationen und z.t. Nachbargemeinden. In unserer neben der Kirche gelegenen KiTa werden 70 Kinder in drei Elementargruppen unter kompetenter Leitung von 7 hauptamtlichen Erzieherinnen betreut. Die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers wird unterstützt durch motivierte und kooperative Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die aufgrund ihres beruflichen Umfeldes viele Kompetenzen mit- und einbringen. Die jährlichen Klausurtagungen, die jeweils an einem Wochenende stattfinden, dienen zur Reflexion über die Arbeit des Kirchenvorstandes und zur Bestimmung neuer Inhalte. Im Gemeindebüro arbeiten zwei Sekretärinnen (12 Wochenstunden). Der Gemeindebrief erscheint dreimal jährlich und wird von einem erfahrenen Team des Kirchenvorstandes herausgegeben. Zusätzlich werden aktuelle Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht: Der Konfirmandenunterricht findet einmal monatlich am Samstag statt und wird im Team von Pfarrerin/Pfarrer mit Ehrenamtlichen gestaltet. Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung? Eng miteinander verbunden sind - unsere schön renovierte Barock-Kirche, ca. 240 Sitzplätze, mit einer romantischen Weigle-Orgel, die vor einem Jahr nach grundlegender Renovierung festlich eingeweiht wurde - unser geräumiges Gemeindezentrum mit Pfarrscheune, dem Pfarrhof und dem Gemeindehaus, das traditionell ein beliebter Ort der Begegnung ist und auch als Bürgersaal genutzt wird - das schöne Pfarrhaus, umgeben von einem großen Gartengelände mit altem Baumbestand. Eine Pfarrwohnung mit ca. 137 m² Wohnfläche kann zur Verfügung gestellt werden (der Mietwert beträgt derzeit 778,51 EUR). Im Erdgeschoss befinden sich die Amtsräume. Wen wünschen wir uns? Eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der - mit Freude und Überzeugung die Botschaft der Bibel mit dem heutigen Leben verbindet - mit lebendigen Gottesdiensten Jung und Alt anspricht - Interesse und Wertschätzung für die bestehenden Gemeindegruppen mitbringt - die Kinder- und Jugendarbeit mit anregt - Interesse am gesellschaftlichen Leben des Dorfes hat und den freundschaftlichen Kontakt zu den Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fortsetzt - über den Religionsunterricht in der Grundschule (2 Wochenstunden) und die religionspädagogische Arbeit in unserer KiTa den Kontakt zu den Kindern und deren Familien im Ort aufbaut - die bestehende Kooperation mit Nachbargemeinden fortsetzt und weiterentwickelt. Nähere Auskünfte erteilen gerne: - Herr Werner Lieser, Vorsitzender des KV, Tel.: Dekan Dr. Martin Mencke, Tel.: , martin.mencke@ekhn-kv.de - Propst Oliver Albrecht, Tel.: ). Weitere Informationen finden Sie auch hier: -

181 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 181 ESG Darmstadt, 1,0 Pfarrstelle Besetzung durch die Kirchenleitung In der Evangelischen Studierenden- und Hochschulgemeinde Darmstadt ist die Stelle einer Studierendenpfarrerin/eines Studierendenpfarrers (100 %) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Darmstadt hat drei Hochschulen: Die Technische Universität (TU) mit ca Studierenden und vorwiegend naturwissenschaftlich-technischen Fachbereichen, die Hochschule (h_da) mit ca Studierenden verschiedener Ingenieurwissenschaften und der Sozialpädagogik und die Evangelische Hochschule (EHD) mit vier sozial ausgerichteten Studiengängen und ca Studierenden. Die Standorte dieser Institutionen sind über das Stadtgebiet verteilt. Die Präsenz der Kirche an den Hochschulen ist geprägt von unterschiedlichen Herausforderungen: - neue wissenschaftliche, technologische und kulturelle Entwicklungen - Internationalität der Hochschulen - Interreligiöser Dialog - Interdisziplinäres Gespräch - kritisch kirchliche Distanz - wenig Wahrnehmung und Förderung der einzelnen Studierenden über das Fachstudium hinaus mögliche Vereinsamung psychische Probleme - hohe Abbruchquoten Wir suchen eine/n theologisch, geistlich qualifizierte/n Pfarrer/in, die/der sich vor dem Hintergrund dieser Fragestellungen vor allem in den folgenden Aufgabenbereichen engagiert: - Verantwortliche Betreuung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Studierendenberatung und -seelsorge (einschließlich Planung und Durchführung entsprechender Angebote). - Federführende Begleitung der Arbeit mit internationalen Studierenden, in der Beratung und Seelsorge, in der Vergabe des Notfonds, in Kooperation mit anderen Einrichtungen und in kreativen Angeboten im Kontext der besonderen Situation internationaler Studierender. - Förderung neuer Formen der Spiritualität und Entwicklung neuer Formate für Hochschulgottesdienste, insbesondere am neuen Ort der Schlosskirche. - Engagement in hochschulpolitischen Fragen. - Zusammenarbeit mit städtischen, universitären und kirchlichen Einrichtungen und Initiativen. - Aufbau und Leitung von Gemeindegruppen, Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit. - Mitarbeit an einem Konzept für den neuen ESG- Standort mit Wohnheim. Das Studierendenpfarramt bietet (darin) vielfältige Gestaltungsräume für Kreativität, eigene Ideen und Initiativen, sowohl mit den Studierenden als auch den Lehrenden der Hochschulen. Für jedes Semester (wird) ist ein breites Programm an Veranstaltungen aus Kultur, Wissenschaft, Theologie, Studienbegleitung, Internationalität und Freizeit zu organisiert/en. Dieses Angebot wendet sich an Studierende und Lehrende der Hochschulen in Darmstadt sowie an interessierte Menschen, die an den Hochschulen arbeiten oder in ihrem Umfeld in der Stadt leben. Neben zwei vollen Pfarrstellen hat die ESG eine ganze Sekretärinnen-Stelle und die Teilstelle einer Hausmeisterin. Die ESG Darmstadt sucht eine Kollegin/einen Kollegen, die/der Erfahrungen, Interesse und Leidenschaft in folgenden Bereichen mitbringt: - Freude im Umgang mit jungen Erwachsenen in einer besonderen Lebensphase - Seelsorgerliche Kompetenz nachgewiesen durch Fortbildung - Interkulturelle und interreligiöse Kompetenz - sehr gute Teamfähigkeit aber auch Eigenständigkeit - Erfahrungen mit Projekten und Netzwerken - hohe kommunikative Kompetenz, insbesondere Dialogfähigkeit im Gegenüber zu Angehörigen anderer Religionen und religiös Distanzierten - Kreativität und Freude an konzeptionellem Arbeiten - Erfahrung in der Freizeitpädagogik - gute Kenntnisse der englischen Sprache Wir arbeiten in einem gut funktionierenden, kollegialen Team und bieten eine Aufgabe, die innerhalb der Aufgabenfelder viele Spielräume für Kreativität offen lässt. Die nicht sehr großen Räume der ESG Darmstadt liegen im schönen Martinsviertel von Darmstadt in der Nähe der TU. Im Herbst 2016 werden wir neue und größere Räume beziehen können und dann mit dem angrenzenden neuen Studierendenwohnheim der EKHN, mit 99 Wohnplätzen das Evangelische Studierendenzentrum Darmstadt bilden. Die Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wohnheims soll dann ein wichtiger Kern unserer ESG Arbeit sein. Zur gleichen Zeit können wir auch wieder die ehemalige Schlosskirche für Universitätsgottesdienste und andere Veranstaltungen mitnutzen. Die Bewerberin/der Bewerber wird in der ESG auf eine junge integrative Gemeinde treffen, die sich bedingt durch kurze Studiengänge und eine eher kirchenferne Grundhaltung permanent im Prozess befindet. Daraus erwächst die herausfordernde Aufgabe, Studierende immer wieder neu wahrzunehmen und mit zielgruppenorientierten Angeboten für Veranstaltungen und das Leben in der ESG zu gewinnen. Gute Beziehungen bestehen zur Katholischen Hochschulgemeinde, zum Studentenwerk, zur Hochschule Darmstadt und zur Evangelischen Hochschule. Der Dienstauftrag ist zunächst auf 6 Jahre befristet, eine Verlängerung ist möglich. Die Inhalte des Dienstauftrages können ggfs. angepasst werden.

182 182 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ist Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen. Erste Auskünfte erteilen: - Studierendenpfarrer Martin Benn, ESG Darmstadt, Robert-Schneider-Str. 13, Darmstadt, Tel , benn@esg-darmstadt.de und - Oberkirchenrat Christian Schwindt, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Albert-Schweitzer-Str , Mainz, Tel.: 06131/ , c.schwindt@zgv.info. Die 1,0 Pfarrstelle II in den Dr.-Horst-Schmidt- Kliniken (HSK) Wiesbaden ist zum nächsten möglichen Zeitpunkt wieder zu besetzen. Die HSK ist eine Klinik der Zentralversorgung mit ca Betten und Mitarbeitenden. Sie dient der Akutversorgung der im Raum Wiesbaden-Rheingau- Taunus lebenden Menschen und ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Mainz. Schwerpunkte liegen in der Kinderklinik, der Psychiatrie, der Palliativstation und in der onkologischen Behandlung. Medizinethische Fragestellungen sind in der HSK von besonderer Bedeutung. Die Seelsorge wird in den Häusern akzeptiert und gefordert. Zu den Aufgaben der Seelsorge in der HSK gehören: - grundlegende seelsorgerliche Angebote an Patientinnen und Patienten, Angehörigen und Personal - verbindlich geregelte Anwesenheit, um auf akute Anforderungen reagieren zu können - das Durchführen von Gottesdiensten und Andachten (im Wechsel evangelisch/katholisch, sonntags um 10 Uhr und donnerstags um 12 Uhr). Die Sonntagsgottesdienste werden durch eine Kamera aufgenommen und in die Patientenzimmer übertragen - Mitarbeit in der Krankenpflegeschule, in der Fachweiterbildung und der innerbetrieblichen Fortbildung zu Themen der Medizin- und Pflegeethik und im Ethik-Komitee - Mitarbeit in den Teamsitzungen (ökumenisch in den HSK; stadtweit in der evangelischen AG Klinikseelsorge) und die Übernahme allgemeiner Verwaltungsaufgaben In der HSK gibt es ein ökumenisches Seelsorgeteam (eine evangelische Kollegin im Gemeindepädagogischen Dienst mit 100 % Dienstauftrag und aus der katholischen Kirche gegenwärtig eine Pastoralreferentin mit 100 %, eine Pastoralreferentin mit 50 %, ein Priester mit 100 %, ein Theologischer Mitarbeiter mit 100 % Dienstauftrag), das die Klinikbereiche konfessionsübergreifend abdeckt und in Absprache Raum für die Setzung eigener Schwerpunkte bietet. Eine christliche Klinikkapelle mit Orgel und Gebetsnische für Muslime wird von der Klinik zur Verfügung gestellt. Ein Büro und ein Besprechungsraum werden gemeinsam genutzt. Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mit der Fähigkeit und Bereitschaft, - die oben genannten Aufgaben und die wechselnden und vielfältigen Anforderungen an die Seelsorge in einem Akutkrankenhaus zu erfüllen, - sich an der 24-Stunden-Rufbereitschaft und der wechselseitigen Vertretung der Klinikseelsorgerinnen und -seelsorger in allen Kliniken des Dekanats zu beteiligen, - konzeptionellen Fragen in der Ev. AG Klinikseelsorge zu beraten, - im Evangelischen Dekanat Wiesbaden mitzuarbeiten, - wechselnden und vielfältigen Anforderungen an die Seelsorge zu erfüllen, - sich selbst und eigene Interessen in kollegialer Zusammenarbeit in das ökumenische Team in der HSK und in die Evangelische AG einzubringen. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ist erforderlich. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Fortbildung und Supervision können auf Antrag gewährt werden. Wir freuen uns, wenn diese Ausschreibung Ihr Interesse findet. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt Auskünfte erteilen: - Stellvertretender Dekan Dr. Sunny Panitz, Tel. 0611/ Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel / Das Religionspädagogische Institut (RPI) der EKKW und der EKHN sucht zum 1. August 2015 eine Studienleiterin bzw. einen Studienleiter Das RPI ist das gemeinsame Zentrum im Bereich der Religionspädagogik der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) mit einer Zentrale in Marburg und neun regionalen Arbeitsstellen. Besetzt werden soll eine der beiden Studienleitungsstellen in der Regionalstelle in Gießen. Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird erwartet, in der Region das religionspädagogische Unterstützungssystem zu gestalten und weiter zu entwickeln sowie zentrale Aufgaben im RPI zu übernehmen. Die regionalen Fortbildungsangebote sind auf die Bedürfnisse der Schulen und Gemeinden vor Ort hin zu entwikkeln. Hierzu bedarf es des Auf- bzw. Ausbaus von Netzwerken.

183 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 183 Neben den fachlichen Aufgaben und der Fortbildungstätigkeit wird die Mitwirkung bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Faches Ev. Religion erwartet. Dazu gehören die Zusammenarbeit mit den staatlichen und den kirchlichen Gremien und Einrichtungen und die Kooperation mit dem Kirchlichen Schulamt der EKHN. Zu den Aufgaben gehören insbesondere - Planung, Durchführung und Auswertung von pädagogisch-theologischen Fortbildungsangeboten, - Entwicklung von spirituellen Angeboten für Unterrichtsende, - Angebote zur fachdidaktischen und methodischen Qualifizierung für den Religionsunterricht, Unterrichtsbesuche und Mitwirkung bei Prüfungen, - Einzelberatungen, Beratung von Fachkonferenzen und Fachsprecherinnen/Fachsprechern, - Beratung von Dekanaten und Kirchengemeinden bei religionspädagogischen Fachfragen - Erarbeitung und Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien, Medien und weiteren Veröffentlichungen zu religionspädagogischen Fragen und Themen. Bewerben können sich Lehrerinnen und Lehrer mit dem Fach Evangelische Religion fundierten religionspädagogischen und theologischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Fort- und Weiterbildung, sowie Pfarrerinnen und Pfarrer mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung, fundierten religionspädagogischen und theologischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Fort- und Weiterbildung. Erwartet werden insbesondere folgende Fähigkeiten und Qualifikationen: - Mehrjährige Unterrichtspraxis im Fach Religionsunterricht in der Grundschule bzw. der Sekundarstufe I, - theologische Reflexionsfähigkeit, - fundierte Kenntnisse in Religionspädagogik und Schulpädagogik, - Kommunikations-, Organisations- und Kooperationsfähigkeit, - Beratungskompetenz. Die Stelle ist dotiert nach Besoldungsgruppe A13/A14 des Bundesbesoldungsgesetzes. Sie wird für die Dauer von sieben Jahren besetzt, eine Wiederbewerbung ist möglich. Lehrkräfte werden vom zuständigen Schulamt in dienstlichem Interesse beurlaubt. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden abweichend von der genannten Besoldungsgruppe nach dem Recht der EKHN besoldet und zum Dienst im RPI an die EKKW abgeordnet. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2015 zu richten an das RPI, Dr. Gudrun Neebe, Heinrich-Wimmer-Str. 4, Kassel. Weitere Auskünfte erteilt die Direktorin Frau Dr. Neebe, Telefon 0561/ Profil-/Fachstelle für Gesellschaftliche Verantwortung der Arbeitsgemeinschaft des Ev.-Luth. Dekanats Biedenkopf und Ev. Dekanats Gladenbach Die Dekanate möchten zum nächstmöglichen Termin/zum 1. Juli 2015 die Stelle für das Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung (0,5-Stelle; Befristung bis 31. Dezember 2019) besetzen. Sie kann als Profiloder Fachstelle besetzt werden. Deshalb können sich sowohl Pfarrer/-innen wie auch Personen mit einer anderen, möglichst einer gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung bewerben. Bei Bewerbungen von Pfarrer/- innen kann die Stelle mit einer 0,5 gemeindlichen Pfarrstelle zu einem 1,0 Dienstauftrag zusammengefasst werden. Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach fusionieren zum 1. Januar Das neue Dekanat Biedenkopf- Gladenbach erstreckt sich von Bromskirchen im Norden bis Wetzlar im Süden. Die größten Teile des Dekanatsgebietes gehören zu den Landkreisen Marburg- Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg, kleinere liegen im Lahn-Dill-Kreis und im Hochsauerlandkreis. Das Dekanat ist ländlich, aber kaum noch landwirtschaftlich geprägt. Eine mittelständische Wirtschaftsstruktur dominiert das Dekanatsgebiet, Unternehmen mit Weltmarktgeltung sorgen für qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Zum Dekanat gehören Gemeindeglieder in 48 Kirchengemeinden. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den kirchlichen Handlungsfeldern Öffentlichkeitsarbeit (1,0), Mission- und Ökumene (1,0) und Erwachsenenbildung (0,5). In den vergangenen Jahren wurde das Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung ehrenamtlich ausgefüllt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk, Tafeln und anderen Initiativen gehören zum Profil der Dekanate. Sie verstehen diese Arbeit auch als politische Diakonie im Sinne von Anwaltschaft für sozial Schwache und Benachteiligte. Darüber hinaus wurden auch im Bereich Flüchtlingsarbeit Akzente gesetzt. Wir suchen eine Persönlichkeit, die dieses Profil ausbaut, die gesellschaftlichen Entwicklungen in unserer Region kritisch begleitet, der Stimme der evangelischen Kirche in diesem Feld Gehör verschafft und in Kontroversen argumentativ und einladend, die Positionen evangelischer Sozialethik einbringt. Dabei sind wir offen dafür, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber innerhalb dieses Profils Schwerpunktsetzungen vornimmt und eigene Akzente setzt. Aufgabenfelder: - Arbeit mit Asylbewerbern und Asylberechtigten - Netzwerk Familie - Demografischer Wandel Leben im Alter - Energiewende - Fair Trade Städte Biedenkopf und Gladenbach - Sonntagsschutz in der EKHN - Wirtschaft-Arbeit-Soziales in der Region

184 184 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Erforderliche Qualifikationen: - Abgeschlossenes gesellschaftswissenschaftliches oder theologisches Studium - Evangelische Identität und Interesse an säkularer Öffentlichkeit und Kultur - Konzeptionelles und strukturelles Denken und Handeln - Soziale und kommunikative Kompetenz sowie Organisationsfähigkeit - Erfahrung in der Arbeit mit kommunalen Gremien Fachlich wird die Profil- bzw. Fachstelle durch das Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN begleitet. Er/sie arbeitet mit den Entscheidungsträgern im Dekanat eng zusammen und ist in die Strukturen der kirchlichen und diakonischen Einrichtungen eingebunden. Die Bereitschaft zur Weiterbildung setzen wir voraus. Die Vergütung erfolgt nach Richtlinien der KDO bzw. Pfarrbesoldung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Interessenten können weitere Informationen einholen bei: Am Dienstsitz in Biedenkopf steht ein Büro zur Verfügung. - Dekan Gerhard Failing, Tel.-Nr / , Gerhard.Failing.Dek.Biedenkopf@ekhnnet.de - Stv. Dekan Thomas Schmidt, Tel.-Nr /915404, Thomas.Schmidt.dek.gladenbach@ekhnnet.de Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt und als Bewerberin/Bewerber für die Fachstelle direkt an das Ev.-Luth. Dekanat Biedenkopf, Schulstraße 25, Biedenkopf. Im Evangelischen Dekanat Ingelheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 0,5 Profilstelle im Handlungsfeld Mission und Ökumene zu besetzen. Das Dekanat Ingelheim besteht aus 23 Kirchengemeinden mit den Mittelzentren Bingen, Ingelheim und Nieder- Olm. Zum Landschaftsbild von Rheinhessen gehören die Weinberge, der Obst- und Spargelanbau. Entsprechend ist die Bevölkerungsstruktur einerseits durch die hauptund nebenerwerblichen Betriebe im Weinbau und der Landwirtschaft geprägt, andererseits durch verschiedene Unternehmen vor Ort. Seit mehreren Jahren ist der Landkreis Mainz-Bingen eine ökonomisch starke Region und Zuzugsgebiet für viele Menschen geworden. Die Religionszugehörigkeit ist gemischt evangelisch/katholisch, mit einem leichten Überhang an evangelischen Bürgerinnen und Bürgern. Einzelne Orte wie Heidesheim, Gau-Algesheim, Bingen und Nieder-Olm sind stark katholisch geprägt, andere wiederum gemischt konfessionell. Darüber hinaus ist ein breites Spektrum von religiösen und spirituellen Gruppen in der Region vertreten. Die katholische Bildungseinrichtung St. Jakobsberg in Ockenheim bietet ein qualifiziertes und überregional wirksames Bildungsangebot an. Ein breites spirituelles Angebot finden Menschen in dem katholischen Oblatenkloster St. Rupertus in Bingen. Die Profilstelle bietet die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher und innovativer Arbeit in dem Handlungsfeld Mission und Ökumene. Zu den Schwerpunkten der Tätigkeiten im Bereich dieses Handlungsfeldes gehören: - Förderung der Indonesien-Partnerschaft des Dekanates - Vernetzung in den Gemeinden (z.b. Arbeitsmaterial für den KU, Gottesdienst-Material, ökumenisches Lernmaterial für die Gemeinden) - Förderung des Freiwilligen Austauschs - Mitarbeit im Partnerschaftsausschuss (Vorbereitung, Durchführung von Besuchen) - Interkonfessionelle Arbeit in der Region - Mitarbeit in der ACK Bingen-Ingelheim - Vorbereitung und Durchführung von ökumenischen Studientagen im Dekanat - Mitarbeit bei bewährten Gottesdienst-Modellen, wie z.b. Jugendkreuzweg, Taizé-Gottesdienste - Implementierung und Umsetzung der Angebote - Weiterentwicklung anderer Modelle - Förderung der Begegnungsräume mit Menschen aus anderen Religionen und Kulturen - Konzept zum Umgang mit Kirchenaustritten für die Gemeindearbeit Wir erwarten von der Bewerberin/dem Bewerber: - Fachliche Kompetenz - Fähigkeit zur eigenständigen Organisation der Aufgaben - Eigenverantwortliche und innovative Arbeit in dem Handlungsfeld - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen Handlungsfeldern und Diensten des Dekanates - Vernetzung mit dem Zentrum Ökumene Wir bieten der Bewerberin/dem Bewerber: - einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz - Unterstützung durch engagierte Mitarbeitende im Dekanat

185 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 185 Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt Nähere Auskünfte erteilen - Dekanin Annette Stegmann, Tel /71890 oder - Präses Horst Runkel, Tel / ,5 Profilstelle Ökumene im Dekanat Wiesbaden, befristet bis zum 31. Dezember 2019 Im Evangelischen Dekanat Wiesbaden ist zum 1. Januar 2016 die Profilstelle Ökumene neu zu besetzen. Neben dem eher durch den Blick von außen geprägten Bild von Wiesbaden als Weltkurstadt ist für die Stadt selbst seit vielen Jahren schon selbstverständlich, dass Menschen längst nicht mehr vor allem zur Kur zu uns kommen. Weit mehr als 30 % der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund, mehr als 170 Nationen leben auf teils engstem Raum zusammen, evangelische und katholische Christen stellen gemeinsam nicht mehr 50 % der Stadtbevölkerung, vielfältigste religiöse Prägungen werden gelebt. In diesem spannenden Kontext gestaltet sich christliche Existenz scheinbar wie von selbst ökumenisch in Austausch und Anregung wie auch in Abgrenzung von anderen religiösen Prägungen. Zugleich erfordert diese schon vom Kindergartenalter her eingeübte ökumenische Selbstverständlichkeit Lern- und Bewusstmachungsprozesse immer wieder ein, um gelingen zu können. Folgende Schwerpunkte charakterisierten die erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre und sollten fortgeführt werden: - Interreligiöser Dialog, vor allem mit dem Islam (dazu gehört die intensive Kontaktpflege zu diversen Moscheegemeinden und dem Integrationsamt der LH Wiesbaden) - Initiierung und Begleitung von interreligiösen Kontakten vor Ort - Intensivierung der Zusammenarbeit und des Austauschs mit der jüdischen Gemeinde Wiesbaden - Interkonfessionelle Arbeit mit Migrantengemeinden, auch im Rahmen der ACK - Partnerschaftsarbeit mit der Evangelisch-lutherischen Diözese Breslau - Koordination der bestehenden Arbeit mit und für Flüchtlinge im Dekanat und Vernetzung mit anderen gesellschaftlichen Initiativen sowie der LH Wiesbaden Diese verschiedenen Arbeitsfelder sollen sowohl in Zusammenarbeit mit Gemeinden vor Ort als auch stadtöffentlich und mit anderen Kooperationspartnern bearbeitet werden. Der synodale Ökumeneausschuss begleitet die Arbeit fördernd und hoch engagiert. Die enge Zusammenarbeit mit den anderen Fach- und Profilstellen sowie der Stadtkirchenarbeit setzen wir voraus. Wir wünschen uns von Ihnen: - Berufserfahrung im Pfarramt einer Kirchengemeinde - Aufgeschlossenheit für ökumenische Themen in ihrer ganzen Weite, lokal wie weltweit, innerchristlich und interreligiös - Erfahrung in gelebter Ökumene - Ausgeprägte Teamfähigkeit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit auf Dekanats- und Gemeindeebene - Die Fähigkeit zu selbstständigem konzeptionellem Denken und Handeln - Begeisterung an theologischer Reflexion in ökumenischer Weite Nähere Auskünfte erteilen gerne: - Dekan Dr. Martin Mencke, Tel.: 0611/ , martin.mencke@ekhn-kv.de - Propst Oliver Albrecht, Tel.: 0611/ , propst.albrecht.sued-nassau@ekhn-net.de Im Evangelischen Dekanat Kirchberg ist eine Stelle als B-Kirchenmusiker/in als Vollzeitstelle (39 Wochenstunden) zu besetzen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt mit 45 % im Dekanat Kirchberg sowie 55 % in den Gemeinden. Die Eingruppierung erfolgt nach E 9 KDO. Unser/e Wunschbewerber/in ist eine kommunikative Persönlichkeit, die in unseren ländlich gelegenen, aber weltoffenen Kirchengemeinden Neues gestalten und das Gemeindeleben mit eigenen Ideen bereichern möchte. Sie sind Mitglied der Evangelischen Kirche und bringen durch ein kirchenmusikalisches Praktikum (vgl. 5 KMusG der EKHN) oder durch hauptberufliche Tätigkeit Ihre Erfahrungen ein. Dabei sind Sie in der Lage, Ihre Kreativität mit der Realität vor Ort abzugleichen. Für Ihre Arbeit ist ein eigenes Fahrzeug erforderlich. Vom Dekanatssitz in Großen-Buseck erreichen Sie die Universitätsstädte Gießen und Marburg in wenigen Minuten, das Rhein-Main-Gebiet in weniger als einer Stunde. Wir wünschen uns: - Auf Dekanatsebene - als kirchenmusikalischen Schwerpunkt entweder den Aufbau eines Gospelchores für junge Erwachsene oder einer Posaunenchorarbeit mit Schwerpunkt auf der Jungbläserausbildung - Projektbezogene Arbeit (besondere Gottesdienste, kurze Chorprojekte und Konzerte) auf dem Kirchberg - Orgelschülerausbildung

186 186 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In den Gemeinden: - Orgeldienst je zur Hälfte in den Gemeinden Alten- Buseck und Kirchberg I - Leitung der bestehenden Jugendband und Erweiterung auf einen angebundenen Jugendchor in der Kirchengemeinde Alten-Buseck - Weiterführung/Ausbau der Kinderchorarbeit in der Kirchengemeinde Lollar Und das haben wir zu bieten: - Eine Förster & Nicolaus-Orgel von 1899 mit 10 Registern auf 2 Manualen + Pedal mit pneumatischen Kegelladen in der Kirchengemeinde Alten-Buseck - Eine Heinemann-Orgel von 1777 mit 13 Registern auf 1 Manual + Pedal mit mechanischen Schleifladen, 1968 restauriert von Förster & Nicolaus in Kirchberg I - Probenräume mit Klavier bez. E-Piano sowie Instrumente für die Bandarbeit - Schöne alte Kirchen und moderne Gemeindezentren - Einen Schreibtisch im Dekanatsbüro - Eine Dekanatskantorin im Dekanat Kirchberg und weitere hauptamtliche Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Hungen- Grünberg-Kirchberg sowie nebenberufliche Kolleginnen in den Gemeinden, die sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen freuen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis 31. Juli 2015 an den DSV des Evangelischen Dekanats Kirchberg, Anger 7, Buseck. Bewerbungsgespräche und praktische Vorstellung sind geplant für Ende August und Anfang September. Nähere Informationen erhalten Sie von: - Dekan Hans-Theo Daum, Tel , - Propsteikantorin Marina Sagorski, Tel , marina.sagorski@petrusgemeinde-giessen.de - Dekanatskantorin Daniela Werner, Tel , daniela.werner@kirche-treis.de. In den evangelischen Dekanaten Bad Marienberg und Selters, die voraussichtlich zum 1. Januar 2018 ein gemeinsames Dekanat bilden werden, ist zum 1. August 2015 eine B-Kirchenmusiker/innenstelle (100 %) zu besetzen. Die 100 % Stelle gliedert sich in einen 0,5-Auftrag in der Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen und einen 0,5- Auftrag in den jetzigen Dekanaten. Auftrag in der Kirchengemeinde: - Leitung der Kantorei, 45 Mitglieder - Leitung der Kinderkantorei, 15 Mitglieder - jährliche Orgelkonzerte - gottesdienstliches Orgelspiel an zwei Sonntagen im Monat Wir bieten als Kirchengemeinde: - eine für die Belange der Kirchenmusik aufgeschlossene Gemeinde - ein Pfarrerteam, dem die Kirchenmusik wichtig ist - eine historische Kirche mit ca. 400 Sitzplätzen, einer Raßmannorgel (1861) mit 13 Registern und einem Klavier (Schimmel) - Zusammenarbeit mit dem Posaunenchor unter eigener Leitung - ein Gemeindehaus mit entsprechenden Proben- und Lagerräumen und Möglichkeiten für Klavierkonzerte (Konzertflügel Boston) - eine transportable digitale Truhenorgel (Gloria Continuo) - ein Keyboard (Yamaha) - eine digitale Sakralorgel (Viscount) - Orff-Instrumentarium - ein neues Chorpodest - eine umfangreiche Chor-/Notenbibliothek Die Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen hat ca Gemeindeglieder. Kirchenmusikalische Arbeit hat hier eine lange Tradition. Die Kleinstadt Höhr-Grenzhausen umfasst ca Einwohner und ist ein kulturelles Zentrum des unteren Westerwaldes im Großraum Koblenz mit Kindergärten, allen Schularten und Autobahnanschluss. Auftrag im Dekanat: - Aufbau einer frühmusikalischen Arbeit mit Kindern (zum Beispiel im Familienzentrum in Hachenburg oder in Kooperation mit unseren 13 evangelischen Kitas im Westerwald) - oder Aufbau eines dekanatsweiten Gospelchores - oder musikalische Arbeit mit Senioren (je nach Neigung der Bewerberin, des Bewerbers) - Nachwuchsförderung (zum Beispiel Orgel-, aber auch Klavierunterricht) Wir wünschen uns: - die kreative Entwicklung der kirchenmusikalischen Arbeit in den Dekanaten in Absprache mit den Dekanatskantoren - Freude an gemeinsamer Gestaltung von Liturgie und vielfältigen Gottesdienstformen - eine engagierte, strukturierte und teamfähige Persönlichkeit, die Freude an der Musik und der Arbeit mit Menschen aller Altersgruppen mitbringt und eigene Impulse setzt. Wir bieten: - eine vertrauensvolle, fachlich fundierte und unterstützende Zusammenarbeit mit den beiden Dekanatskantoren, den Dekanatssynodalvorständen und Integration in das Team der Mitarbeitenden - Unterstützung bei der Wohnungssuche

187 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 187 Die Dekanatssynodalvorstände freuen sich auf die neue Kollegin/den neuen Kollegen und verstehen die kirchenmusikalische Arbeit als einen wesentlichen Teil der Verkündigung und des kirchlichen Lebens. Gerade für das kulturelle Leben im ländlichen Raum haben kirchenmusikalische Angebote einen besonderen Stellenwert. Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche und Nachweis eines Praktikums nach 5 KMusG bzw. Berufserfahrung. Die Vergütung erfolgt nach E 9 KDO. Als Vorstellungstermine sind vorgesehen: 14. Juli 2015 in Selters (Gespräche) und 21. Juli 2015 in Höhr- Grenzhausen (praktische Vorstellungen). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir bis zum 30. Juni 2015 an das Evangelische Dekanat Selters, Saynstraße 4, Selters. Weitere Informationen: Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: - Dekan Wolfgang Weik, Tel.: 02626/924412, wolfgang.weik.dek.selters@ekhn-net.de - Dekan Martin Fries, Tel.: 02663/96820, martin.fries.dek.badmarienberg@ekhn-net.de, - Präses Michael Müller (Dekanat Selters), Tel.: 02626/924413, michael.mueller.dsv.selters@ekhn-net.de - Präses Bernhard Nothdurft, (Dekanat Bad-Marienberg), Tel.: 02663/968227, bernhard.nothdurft.dek.badmarienberg@ekhn-net.de - Dekanatskantor Christoph Rethmeier, (Dekanat Bad Marienberg), Tel.: 02663/ christoph.rethmeier.dek.badmarienberg@ekhn-net.de - Dekanatskantor Jens Schawaller (Dekanat Selters), Tel.: 02602/994810, schawaller@online.de - Propsteikantorin Petra Denker, Tel.: 02771/ , petra.denker@zentrum-verkuendigung.de - Landeskirchenmusikdirektorin Christa Kirschbaum, Tel.: 069/ , christa.kirschbaum@zentrum-verkuendigung.de Im Evangelischen Dekanat Nidda ist die Dekanatskantoratsstelle (DK-B-Stelle, 100 %) mit Dienstauftrag in der Evangelischen Kirchen gemeinde Nidda ab sofort wieder zu besetzen. Das Ev. Dekanat Nidda liegt im östlichen Teil des hessischen Wetteraukreises. Zum 1. Januar 2016 wird es mit den Dekanaten Büdingen und Schotten zum neuen Evangelischen Dekanat Büdinger Land fusionieren. Im Dekanat wie in der Kirchengemeinde Nidda ist die Kirchenmusik mit ihrer vielfältigen Chorarbeit und den konzertanten Veranstaltungen ein geschätzter und gern wahrgenommener Schwerpunkt der kirchlichen Arbeit. Nidda mit Einwohnern ist das attraktive Zentrum für eine ländlich geprägte Region in landschaftlich reizvoller Lage. Die um 1618 erbaute Stadtkirche in Nidda bildet den Mittelpunkt der Arbeit des Kirchenmusikers/der Kirchenmusikerin. Folgende Aufgaben erwarten Sie in der Ev. Kirchengemeinde Nidda: - Musikalische Gestaltung der Gottesdienste (keine Amtshandlungen), - Leitung des Ev. Kirchenchores Nidda (ca. 35 Mitglieder), - Begleitung einer mehrstufig gegliederten Kinder- und Jugendchorarbeit; darin die Leitung von 2 Gruppen, - Weiterführung der konzertanten Veranstaltungen, u.a. Nidda in Concert (eine Reihe mit 5 Konzerten im Jahr in Zusammenarbeit mit der Stadt Nidda und weiteren Sponsoren), - Begleitung des Orgelneubauprojektes, - Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis für Kirchenmusik an der Stadtkirche Nidda e.v. In der Stadtkirche befindet sich eine Förster & Nicolaus- Orgel (1961, II/Ped, 18 Register) in historischem Gehäuse (1782). Ein Orgelneubau mit barocker Disposition ist in die Wege geleitet. Für die Arbeit stehen weiterhin zur Verfügung: eine Klop-Truhenorgel (2003), ein ansprechender Probenraum mit Klavier und umfangreichem Notenarchiv, E-Piano und Orffsches Instrumentarium. Folgende Aufgaben erwarten Sie im Dekanat: - Kirchenmusikalische Fachberatung im Dekanat, - Leitung der Kantorei des Dekanats Nidda (ca. 40 Mitglieder), - musikalische Begleitung besonderer Gottesdienste und Projekte im Dekanat, - künstlerische und konzeptionelle Zusammenarbeit im kirchenmusikalischen Team des neuen Dekanats (zwei weitere Kantoren, Kirchenmusikausschuss), - Kooperation mit anderen kirchlichen Arbeitsfeldern innerhalb des Dekanats.

188 188 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Im Haus der Kirche und Diakonie in Nidda steht ein Arbeitsraum zur Verfügung. Wir wünschen uns und freuen uns über die kreative Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Arbeit durch eine engagierte, strukturierte und teamfähige Persönlichkeit, die auch für den Bereich der kirchlichen Popularmusik befähigt und offen ist und bieten Ihnen eine vertrauensvolle und engagierte Mitarbeit an. Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche sowie der Nachweis eines kirchenmusikalischen Praktikums (nach 5 Kirchenmusikgesetz) oder Berufserfahrung. Führerschein und eigenes Kraftfahrzeug sind erforderlich. Die Vergütung erfolgt nach E 10 gemäß Kirchlicher Dienstvertragsordnung (KDO) der EKHN. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen erbitten wir bis zum 19. Juni 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Ev. Dekanats Nidda, z. Hd. Dekan Wolfgang Keller, Haus der Kirche und Diakonie, Bahnhofstr. 26, Nidda. Die Vorstellungsgespräche finden am 29. Juni 2015 statt, die praktischen Vorstellungen sind für den 9. Juli 2015 vorgesehen. Auskünfte erteilen: - Dekan Wolfgang Keller (Tel.: ), - Landeskirchenmusikdirektorin der EKHN Christa Kirschbaum (Tel.:069/ ), - Propsteikantorin Marina Sagorski (Tel.:0641/ ). Das Evangelische Dekanat Weilburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) Zum Evangelischen Dekanat Weilburg gehören 23 Kirchengemeinden. Es erstreckt sich über eine Fläche von rd. 271 qkm zwischen Weiperfelden im Süden (Taunus) und Obershausen (Westerwald) im Norden. Von den insgesamt 2,5 Stellen des Gemeindepädagogischen Dienstes ist derzeit eine Stelle besetzt. Ziel ist es, auf der Grundlage der Dekanatskonzeption für Kinder- und Jugendarbeit Bewährtes aufzunehmen und weiterzuentwickeln und die Dekanatskonzeption weiter mit Leben zu füllen. Von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter erwarten wir: - Arbeit mit Kindern; - pädagogisches Geschick und religiöse Sprachfähigkeit; - Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Sensibilität für die aktuellen Belange von Kindern im Kontext ihrer Lebenswelt: - Kreativität bei der Entwicklung neuer Projekte und Aktionen in der Arbeit mit Kindern; - Planung und Durchführung von Dekanatskinderkirchentagen und Kinderfreizeiten; - Begleitung der Kindergottesdienstarbeit: - Gewinnung, Ausbildung und weitere Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Begleitung: - in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen Entwicklung virtueller Angebote, Pflege der Homepage, Facebook; - Kooperation mit den Verantwortlichen im Dekanat und im Nachbardekanat; - Teilnahme an den Sitzungen der EJVD; - Freude an der Arbeit im Team mit Haupt- und Ehrenamtlichen; - Gremienarbeit; - Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit; - Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstreflexion; - gute PC-Kenntnisse; - Führerschein Klasse B; - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Wir bieten: - Vergütung nach den Richtlinien der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO); - einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz; - ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld, in dem Sie die Möglichkeit haben, sich auch mit Ihren persönlichen Wünschen, Gaben und Fähigkeiten bei der Umsetzung der neuen Konzeption einzubringen; - enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, EJVD, Dekanatsjugendpfarrer, Pfarrkonferenz und DSV; - regelmäßige Team- und Arbeitstreffen; - Unterstützung bei der Wohnungssuche; - Freizeit- und Kulturangebot im Raum Weilburg; - sämtliche Schulformen in Weilburg. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 30. Juni 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Weilburg, Konrad-Adenauer- Straße 5, Weilburg. Auskünfte erteilen Ihnen gerne Dekan Ulrich Reichard (Tel.: ) und Dekanatsjugendpfarrer Jörg Lange (Tel.: ).

189 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 189 Das Evangelische Dekanat Wiesbaden sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für eine Tätigkeit in der Altenseelsorge (50 %-Projektstelle, befristet für zunächst drei Jahre) In Wiesbaden sind rund 19,5 % aller Einwohner über 65 Jahre alt und allein, 2,7 % sind älter als 85 Jahre. Die Altenseelsorge nimmt etwa Menschen in den Blick, die zu Hause leben oder in einer der 31 Altenpflegeeinrichtungen mit insgesamt rund Bewohnerinnen und Bewohnern. Zwei Pfarrerinnen teilen sich die gesamtkirchliche Pfarrstelle Altenseelsorge. Ein Gemeindepädagoge ist mit einem 25 % Dienstauftrag ebenfalls in diesem Arbeitsbereich eingesetzt. Die ausgeschriebene Stelle soll das Altenseelsorge-Team im Bereich des Dekanats verstärken. Zu den Aufgaben gehören: - Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Begleitung von Alten und Hochaltrigen, die zu Hause oder in Pflegeeinrichtungen innerhalb der Gemeinde leben; - Aufbau, Unterstützung und fachliche Begleitung einer gemeindlichen Besuchsdienstarbeit für Alte und Hochaltrige; - Mitwirkung bei der seelsorgerlichen Betreuung der Seniorinnen und Senioren in Altenheimen im Gebiet des Dekanats; - Förderung der ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Seniorenbetreuung zu Hause oder im Altenheim; - Weiterentwicklung des Dekanatskonzeptes Altenseelsorge. Wir freuen uns auf eine engagierte Mitarbeiterin oder einen engagierten Mitarbeiter, die/der gerne mit Kolleginnen und Kollegen in den Gemeinden und im Dekanat zusammenarbeitet und ihre/seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen gerne in den fachlichen Diskurs einbringt. Anstellungsträger ist das Evangelische Dekanat Wiesbaden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt gemäß KDO. Für Rückfragen steht Ihnen der Stv. Dekan, Pfarrer Gerhard Müller, gerne zur Verfügung, Tel.: Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30. Juni 2015 an das Evangelische Dekanat Wiesbaden, Schlossplatz 4, Wiesbaden. Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Jugendarbeit im Bereich Grävenwiesbach und Weilrod (75 %-Stelle) Im Bereich der Kommunen Grävenwiesbach und Weilrod haben sich die evangelischen Kirchengemeinden zusammengeschlossen, um gemeinsam hauptamtlich verantwortete und qualifizierte Jugendarbeit zu leisten. Sie wollen Jugendliche auf dem Weg zum Erwachsenwerden begleiten und ihnen eigene Erfahrungen mit dem Glauben ermöglichen. Die Jugendlichen sollen dabei Kirche als Heimat erfahren und sich selbst als eigenständige Mitglieder von Kirche erleben können. Das wünschen wir uns von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter: - Freude an der Begleitung von Jugendlichen, auch in ihren Glaubensfragen und -erfahrungen; - Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit; - Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten; - Interesse an konzeptioneller Arbeit; - Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation mit ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden. Diese Aufgaben warten auf die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter: - Entwicklung von und Mitarbeit bei gemeindeübergreifenden Projekten für Konfirmandinnen und Konfirmanden; - Konzeption und Durchführung von Projekten mit Konfirmierten, die eigenes Engagement und eigenständiges Handeln fördern; - Mitwirkung bei der Gestaltung von Jugendgottesdiensten; - Koordination und Durchführung von Ferienangeboten in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden; - Kooperation mit nicht kirchlichen Partnern wie Schulen oder Vereinen; - Begleitung, Unterstützung und Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden und der Jugenddelegierten in den Kirchenvorständen; - Mitarbeit bei überregionalen Angeboten für Jugendliche im Bereich des Evangelischen Dekanats Hochtaunus. Das bieten wir: - Eine unbefristete Stelle mit Vergütung nach KDO; - viele Gestaltungsmöglichkeiten; - Teamarbeit mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in Kirchengemeinden und Dekanat. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

190 190 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Auskünfte erteilt gerne Dekan Michael Tönges- Braungart, Tel.: Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 30. Juni 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus, Heuchelheimer Straße 20, Bad Homburg. Die Evangelische Kirchengemeinde Wehrheim sucht zum 1. September 2015 für die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation. (mindestens 80 %-Stelle, Vertretung für Elternzeit, zunächst befristet auf ein Jahr) Seit 1999 besteht die überwiegend spendenfinanzierte Stelle. Der Einsatz erfolgt zu 90 % in der Kirchengemeinde, zu 10 % im Dekanat. Wehrheim ist eine ländlich geprägte Großgemeinde im Usinger Land (Dekanat Hochtaunus) mit guter Infrastruktur und Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet. Hier leben knapp Menschen, von denen etwa evangelisch sind und zur Kirchengemeinde gehören. In Wehrheim gibt es mehrere Kindergärten und eine Grundschule. Alle Schulzweige sind innerhalb von 5 km gut erreichbar. Die Kirchengemeinde möchte Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen und gestalten, in denen prägende Erfahrungen im Glauben an Jesus Christus gemacht, Freundschaften geschlossen und christliches Leben eingeübt werden kann. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es zurzeit folgende Gruppen, in denen ehrenamtlich Mitarbeitende mitverantwortlich tätig sind: Krabbelgruppe Kindergottesdienst, ExGo (Kindergottesdienst nach Promiseland- Konzept von Willow-Creek), MAXI-Club (ab 6 Jahre), zwei Jungscharen (8 13 Jahre), Konfirmandengruppen, Ex-Konfi-Kreis, Jugendkreis, drei Jugendhauskreise, Jugendgottesdienst-Team, Posaunenchor sowie einen Kinderchor, der von einer nebenamtlichen Chorleiterin geleitet wird. Die Kinder- und Jugendarbeit ist durch Impulse von Willow-Creek mitgeprägt. Im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeiten wird viel mit Gemeinden der Geistlichen Gemeindeerneuerung (GGE) zusammengearbeitet. Es haben aber auch andere Ansätze und traditionelle Formen ihren Platz. Wir bieten Ihnen: - die Mitarbeit in einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde, die sich nicht auf eine einzige theologische Position festlegen lässt und viele interessante Besonderheiten aufweist (unter anderem: eigene Buchhandlung, Diakoniestation, Förderverein für Kinderund Jugendarbeit, eine FSJ-Stelle (1/2 Stelle für Jugendarbeit), mehrere Hauskreise, Glaubenskurse, Lobpreisgottesdienste, Partnerschaft zu einer Kirche in Afrika, Welt-Laden ); - ein engagiertes und offenes Mitarbeitendenteam von ca. 40 Ehrenamtlichen im Kinder und Jugendbereich; - die Chance, eigene Impulse und Begabungen einzubringen; - eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und beiden Pfarrern der Kirchengemeinde; - eigenes Büro im Gemeindehaus; - gute technische Ausstattung (PC, Beamer, Licht-, Ton- und Bühnentechnik, Gemeindebus); - Mithilfe bei der Wohnungssuche; - Bezahlung nach KDO. Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter: - mit einer Begeisterung für Jesus Christus und der Motivation, junge Menschen zum Glauben einzuladen; - mit der Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß und ganzheitlich weiterzugeben, und der Offenheit für neue Wege; - mit Freude daran, auf Menschen zuzugehen und im Team zu arbeiten; - mit der Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen Mitarbeitenden des gemeindepädagogischen Dienstes im Dekanat; - mit Bereitschaft zur Teilnahme am Gemeindeleben; - Erfahrung in der Arbeit mit Gruppen; - Führerschein mindestens Klasse B, idealerweise BE; - mit Sicherheit in gängigen Office Programmen, idealerweise zusätzliche Kenntnisse in Grafikdesignanwendungen. Auch Berufsanfänger/innen sind willkommen. Und das sind Ihre Aufgaben: - Fortsetzung der bestehenden Kinder- und Jugendarbeit; - Mitarbeit in der Konfirmandenarbeit; - Zusammenarbeit mit dem Gemeindejugendausschuss bei der Konzeption und Koordination der Jugendarbeit; - Konzeption, Planung und Durchführung von Kinderund Jugendfreizeiten sowie Konfirmandenfreizeiten - Gewinnung, Begleitung und Förderung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit; - Kontaktpflege und Vernetzung mit der kommunalen Jugendarbeit sind erwünscht. Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.

191 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 191 Nähere Informationen erteilen gerne: Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes Viktor Streifinger (Tel.: ), Pfarrer Matthias Laux (Tel.: ), Pfarrer Hans Ulrich Jox (Tel.: ), Gemeindepädagogin Tabea Knabe (Tel.: ). gemeindebuero@kirche-wehrheim.de). Web: Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 3. Juni 2015 an den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim, Oranienstr. 8a, Wehrheim. Das Evangelische Dekanat Büdingen sucht für die Arbeit für und mit Familien zum 1. Oktober 2015 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle, 75 % unbefristet und 25 % befristet bis 31. Dezember 2020) Das Evangelische Dekanat Büdingen liegt im östlichen Teil des Wetteraukreises. Es wird zum 1. Januar 2016 mit den Evangelischen Dekanaten Nidda und Schotten zum Dekanat Büdinger Land fusionieren und erstreckt sich dann bis zum südlichen Teil des Vogelsbergkreises. Das Dekanat Büdinger Land wird 79 eigenständige Kirchengemeinden mit rund evangelischen Gemeindegliedern umfassen. In unseren Kirchengemeinden leben Familien in vielfältigen Formen: Mutter-Vater-Kind-Familien, Alleinerziehende- und Patchwork-Familien, Familien mit zu pflegenden Angehörigen und Großfamilien mit mehreren Generationen. Der Begriff Familie umfasst alle familiären Beziehungen, in denen sich Menschen in Freiheit und verlässlich aneinander binden, füreinander Verantwortung übernehmen und fürsorglich und respektvoll miteinander umgehen. Wir wünschen uns eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der: - die unterschiedlichen Interessen und Bedarfe von Familien in ihren vielfältigen Lebensformen wahrnimmt und selbständig intergenerationelle Angebote entwickelt und umsetzt; - Kirchengemeinden darin unterstützt, Angebote für und mit Familien zu entwickeln und umzusetzen, so dass sie zu Orten für Familien werden; - Eltern-Kind-Gruppen und andere selbstorganisierte Angebote für Familien begleitet und insbesondere das ehrenamtliche Engagement unterstützt; - an die bestehende Arbeit mit Familien im jetzigen Dekanat Büdingen anknüpft und im zukünftigen Dekanat Büdinger Land weiterführt; - in Eigenverantwortung, fachlich kompetent, offen, ideenreich und initiativ auf Familien zugeht. Wir bieten: - ein interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit viel Gestaltungsspielraum; - ein großes Team von Kolleginnen und Kollegen im gemeindepädagogischen Dienst; - Unterstützung und gute Zusammenarbeit mit einem Kreis von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; - einen Arbeitsplatz im Zentrum Kirche und Diakonie in Büdingen; - Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO). Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche, die Fahrerlaubnis für PKW und ein eigenes Fahrzeug werden vorausgesetzt. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekanin Sabine Bertram-Schäfer, Tel.: , sabine.bertram-schaefer@dekanat-buedingen.de; - Rita Stoll, Fachstelle Bildung und Gesellschaftliche Verantwortung, Tel.: , rita.stoll@dekanat-buedingen.de; - Dekanatsjugendreferent Gerhard Griestock, Tel.: , gerhard.griestock@dekanat-buedingen.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 5. Juni 2015 an das Evangelische Dekanat Büdingen, Gymnasiumstr. 5, Büdingen. Das Evangelische Dekanat Offenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) bzw. Diakonin/Diakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) für die Mitarbeit in der Krankenhausseelsorge im Sana Klinikum Offenbach, einem Großklinikum der Maximalversorgung mit onkologischem Schwerpunkt. Zurzeit verfügt das Klinikum über ca Betten. Jährlich werden etwa Patient/innen stationär aufgenommen, hinzukommen etwa ambulante Patient/innen. In 17 Fachkliniken, Instituten und Belegabteilungen arbeiten über Menschen verschiedener Berufsgruppen. Das Klinikum ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Frankfurt. Die räumliche Präsenz der Seelsorge ist in der 2010 neu bezogenen Klinik gut gewährleistet. Ein gemeinsamer Büroraum und eine Kapelle, beides zentral gelegen, stehen zur Verfügung.

192 Krankenhausseelsorge ist eine aufsuchende Arbeit. Zu den Aufgaben gehören: - Besuche der Patient/innen; - seelsorgliche Begleitung bei der Bewältigung der Krankheit; - Sterbebegleitung; - seelsorgliche Gespräche mit Angehörigen; - Betriebsseelsorge für die Mitarbeitenden der Kliniken; - Gottesdienste und Andachten; - Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen in den Kliniken; - Rufbereitschaft. Die Arbeit erfordert Engagement und Belastungsfähigkeit, Einfühlungsvermögen und ein hohes Maß an Bereitschaft, den eigenen Einsatz zu reflektieren. Außerdem wünschen wir uns Teamfähigkeit sowie die Aufgeschlossenheit, die eigene seelsorgerliche Tätigkeit in der Klinik und nach außen transparent zu machen. Sie arbeiten direkt zusammen mit den beiden Inhaberinnen der 1,75 Klinikpfarrstellen. Darüber hinaus wünschen wir uns von Ihnen Interesse an kollegialer Zusammenarbeit im ökumenischen Team. Die Arbeit ist nach Krankenhausbereichen und besonderen Arbeitsfeldern zwischen den Teammitgliedern beider Konfessionen aufgeteilt. In regelmäßigen Besprechungen wird die gemeinsame Arbeit koordiniert. Ein Schwerpunkt (ca. 25 %) Ihres Zuständigkeitsbereiches werden die Stationen der Psychiatrischen Klinik sein. Zu einer möglichen Einarbeitung in dieses Arbeitsfeld bieten wir Ihnen, vor Aufnahme der Tätigkeit, ein 14- tägiges Praktikum in einer anderen Psychiatrischen Klinik an. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ist erforderlich. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Der private Wohnsitz sollte möglichst innerhalb des Dekanats genommen werden, damit für den Fall der Rufbereitschaft die Klinik schnell erreichbar ist. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. Juni 2015 an den Dekanatssynodalvorstand im Evangelisches Dekanat Offenbach, Ludo-Mayer-Str. 1, Offenbach. Auskünfte erteilen gerne: Dekanin Eva Reiß (Tel.: ), Frau Pfarrerin Britta Schütz, Frau Pfarrerin Angelika Habicht-Preis (Tel.: ), Herr Pfarrer Lutz Krüger, Studienleiter im Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg, (Tel.: ). Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

193 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 6 Darmstadt, den 16. Juni 2015 Inhalt SYNODE Beschlüsse der 12. Tagung der Elften Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz zur Einführung einer Studienzeit vom 24. April Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Dienstbezeichnungen vom 25. April Kirchengesetz zur Einführung einer Rechtsverordnung zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien vom 25. April Kirchengesetz zur Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD (ZuOG-ZG) vom 25. April BEKANNTMACHUNGEN Aufstellung der durch die jeweilige Dekanatssynode zu wählenden Mitglieder der Zwölften Kirchensynode 201 Änderung des Namens des Evangelischen Dekanats Diez-Nassau-St. Goarshausen 202 Erste Theologische Prüfung 202 Zweite Theologische Prüfung 202 Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung 202 Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Bad Ems, Friedrichssegen und Frücht, Evangelisches Dekanat Nassau 202 Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli DIENSTNACHRICHTEN 205 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 208 Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Kirchenleitung der EKHN vom 21. Mai Synode Beschlüsse der 12. Tagung der Elften Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 23. bis 25. April Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Die Tagesordnung wird um den Beratungspunkt Neubenennung eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen (GfdE) erweitert. 3. Folgende Berichte werden entgegen genommen: a. Bericht des Präses (Drs. 03/15) b. Berichte der Kirchenleitung - Bericht über die Tätigkeit der Kirchenleitung im Jahre 2014/2015 gem. Art. 47 Abs. 1 Ziff. 16 KO (Drs. 04-1/15) Die folgende Resolution zum Thema Flüchtlingspolitik wird beschlossen: Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst. 3. Mose 19, 34 (Einheitsübersetzung)

194 194 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Resolution der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Synode der EKHN ist entsetzt über das massenhafte Sterben im Mittelmeer und ruft erneut zum Umdenken und zur Umkehr in der europäischen Flüchtlingspolitik auf. Angesichts der gegenwärtigen Krisen im Nahen und Mittleren Osten und am Horn von Afrika muss Europa, muss Deutschland, müssen wir alle mehr Verantwortung übernehmen und konzertiert Flüchtlinge aufnehmen. 1. Europäische Seenotrettung Die Rettung von Bootsflüchtlingen ist eine gesamteuropäische Aufgabe tote Flüchtlinge seit Jahresbeginn, Tote seit dem Unglück von Lampedusa im Oktober 2013 sind unerträglich und eine Schande für Europa. Wir fordern umgehend eine umfassende zivile Seenotrettung in europäischer Verantwortung von der Ägäis bis zur Meeresenge von Gibraltar. 2. Legale Wege nach Europa Die Abschottung der europäischen Außengrenzen führt zu immer mehr Toten und befördert das Schlepperwesen. Angesichts der katastrophalen Zustände besonders in Libyen sollen die dort gestrandeten Flüchtlinge schnell evakuiert werden, bevor sie in marode Boote steigen und sich in Lebensgefahr begeben müssen. Wir fordern legale und gefahrenfreie Wege für Flüchtlinge nach Europa. Die bestehenden humanitären Aufnahmeprogramme und das Resettlementprogramm müssen großzügiger genutzt werden. Beispielsweise sollte Deutschland, wo die meisten Syrer in Europa leben, die Einreise ihrer Familienangehörigen weiterhin ermöglichen. 3. Solidarische Flüchtlingspolitik Die Lebenschancen der Flüchtlinge in Europa sind sehr stark von den unterschiedlichen Bedingungen in den 28 Mitgliedsstaaten der EU abhängig. Wir fordern eine einheitliche, humane Flüchtlingspolitik in Europa mit verbindlichen Mindeststandards für die Aufnahme und Unterstützung der Flüchtlinge. Bei der Verteilung innerhalb Europas sollen deren Interessen ausschlaggebend sein, um sprachliche, familiäre und kulturelle Anknüpfungsmöglichkeiten der Flüchtlinge zu berücksichtigen und so ihre Integration zu erleichtern. Dublin-Überstellungen in EU-Staaten, in denen Schutzsuchenden Menschenrechtsverletzungen drohen, dürfen nicht mehr stattfinden. Menschen, die in einem EU-Staat als Flüchtling anerkannt sind, sollen sich in Europa frei bewegen können. Diese Resolution soll geschickt werden an: Hessische und rheinland-pfälzische Landesregierungen und jeweilige Landtagsfraktionen Bundesregierung und die Fraktionen des Bundestages Innenminister des Bundes Landtags-, Bundestags- und EU- Abgeordnete im Kirchengebiet der EKHN Nachrichtlich an: GEKE KEK EKD EKKW Diözesanversammlungen Mainz und Limburg Der folgende Antrag des Dekanats Bergstraße (Drs. 30/15) wird beschlossen: Die Kirchenleitung wird aufgefordert, das neue Rechnungswesen in anderen Kirchengemeinden, Dekanaten und Einrichtungen nicht einzuführen, solange ein geordneter, reibungsloser Einsatz nicht gewährleistet werden kann. Die Anträge des Dekanats Bergstraße zur Verwaltung der Kollektenkassen (Drs. 28/15), zur Einführung des neuen Rechnungswesens (Drs. 29/15), zur Prüfung von Haushaltsklarheit und -wahrheit bei der Einführung der Doppik (Drs. 31/15) und zu den Kosten der Einführung der Doppik (Drs. 32/15) werden an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung, den Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, den Bauausschuss, den Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Rechtsausschuss (federführend) und den Verwaltungsausschuss überwiesen. Der nachstehende Antrag wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen: Im Rahmen der Sicherstellung des kirchlichen Bildungsauftrages muss zukünftig der Bereich KiTa aus der Einsparungsvorgabe 2025 herausgenommen werden bzw. diese ausgesetzt werden. Ansonsten müssen ca. 6-7 KiTas pro Jahr geschlossen werden! Nachstehender Antrag wird als Material an den Finanzausschuss, den Verwaltungsausschuss und die Kirchenleitung überwiesen: Die KiTaVo und weitere Bestimmungen regeln neuerdings Bereiche, die zu einem sehr hohen Prozentsatz zu Lasten der Kommunen gehen (z.b. Geschäftsführung der Trägermodelle 0,8 Stunden pro Gruppe; 2 Verwaltungsstunden pro Gruppe; kw-vermerke für Personalüberhang zwei Jahre lang). Dies ist kommunalen

195 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 195 Gremien nicht vermittelbar. Hier droht ein Verlust der Trägerschaft! Um diesen Kostensteigerungen entgegenzuwirken möge die Synode eine komplette Kostenübernahme der Trägergeschäftsführung und der Verwaltungsstunden beschließen. Auch andere freie Träger müssen ihre inneren Strukturen selbst finanzieren oder preiswertere umsetzen. - Bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft (Drs. 04-2/15) Der nachstehende Antrag wird als Material an die Kirchenleitung überwiesen: Die Kirchenleitung wird gebeten, ein Konzept zur Nutzung digitaler Medien (z.b. YouTube) vorzulegen, um evangelische Themen für diese Medien aufzubereiten und in entsprechender Sprache zu fassen. - Bericht über die finanzielle Lage der EKHN (Drs. 04-3/15) Nachstehender Antrag wird als Material an den Finanzausschuss und an die Kirchenleitung überwiesen: Der bereinigte Überschuss von 14,8 Mill. soll eingesetzt werden, um in jeder Propstei ein Anwesen zu erwerben und zu erhalten, in dem Flüchtlinge untergebracht werden können und exemplarisch deutlich wird, wie nach unserem Verständnis Unterbringung und Begleitung von Flüchtlingen angemessen und sinnvoll ist. Damit stellt die Synode die bisherige Flüchtlingsarbeit (Seelsorgestellen, psychosoziale Beratung in Frankfurt, Beratung bei der Erstaufnahme, regionale u. Dekanatsangebote) auf ein weiteres Standbein. Dabei sollen Modelle gemischter Wohn- und Lebensformen im Blick sein und diese Häuser als Einrichtungen der EKHN an Orten entwickelt werden, an denen Ehrenamtliche u. Unterstützungsgruppen in der Flüchtlingsarbeit engagiert sind. - Sachstandsbericht zur Zukunftssicherung der Diakonie- und Sozialstationen 2.0 (Drs. 05/15) - Bericht über die Ausführung von Synodalbeschlüssen (Drs. 06/15, nur schriftlich) - Bericht über die Behandlung synodaler Anträge, die der Kirchenleitung überwiesen wurden (Drs. 07/15, nur schriftlich) c. Berichte der Ausschüsse (nur schriftlich) - des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung (Drs. 08-1/15) 4. Das Kirchengesetz zur Neuordnung des Einstellungsverfahrens in den Pfarrdienst (Drs. 09/15) wird nach erster Lesung mit den dazu eingebrachten Anträgen an den Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Bildung und Erziehung (federführend), den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung, den Rechtsausschuss und den Theologischen Ausschuss überwiesen. 5. Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Dienstbezeichnungen (Drs. 10/15) wird verabschiedet. 6. Das Kirchengesetz zur Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD (Drs. 11/15) wird verabschiedet. 7. Das Kirchengesetz zur Ergänzung der Kirchlichen Haushaltsordnung (Drs. 12/15) wird nach erster Lesung mit dem dazu eingebrachten Antrag an den Ausschuss für Diakonie und Gesellschaftliche Verantwortung, den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung, den Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, den Bauausschuss, den Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Rechtsausschuss (federführend) und den Verwaltungsausschuss überwiesen. 8. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und Kirchengesetz zur Neuordnung der Propsteibereiche (Drs. 13/15) wird nach erster Lesung mit den dazu eingebrachten Anträgen und dem Antrag des Stadtdekanats Frankfurt a.m. (Drs. 22/15) an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung, den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss, den Theologischen Ausschuss und den Verwaltungsausschuss (federführend) überwiesen. 9. Das Kirchengesetz zur Einführung einer Rechtsverordnung zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien (Drs. 14/15) wird verabschiedet. 10. Das Kirchengesetz zur Schaffung einer Übergangsregelung zum Kirchengesetz zur Neuordnung der Dekanatsgebiete in der EKHN (Drs. 15/15) wird nach erster Lesung mit dem dazu eingebrachten Antrag an den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss (federführend), den Theologischen Ausschuss und den Verwaltungsausschuss überwiesen. 11. Das Kirchengesetz zur Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie (Drs. 16/15) wird nach erster Lesung an den Ausschuss für Diakonie und Gesellschaftliche Verantwortung, den Rechtsausschuss (federführend), den Verwaltungsausschuss und den Koordinierungsausschuss der EKHN und der EKKW für die Diakonie Hessen überwiesen. 12. Das Kirchengesetz zur Einführung eines Studienurlaubs (Drs. 17/15) wird verabschiedet. Der nachfolgende Entschließungsantrag wird beschlossen: Die Elfte Kirchensynode empfiehlt der Zwölften Kirchensynode, 11 des Ausführungsgesetzes zum Kirchenbeamtengesetz der EKD im Lichte von 6a des Personalförderungsgesetzes zu revidieren. Der folgende Antrag des Dekanats Bergstraße (Drs. 27/15) wird als Material an den Kirchensynodalvorstand überwiesen: Die Synode der EKHN soll die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass allen Mitarbeitenden der EKHN nach zehn Jahren Dienst die Möglichkeit einer bezahlten Auszeit/Studienzeit von bis zu drei Monaten eingeräumt wird.

196 196 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Elfte Kirchensynode der EKHN dankt ihrem Fachausschuss, den Zuständigen in der Kirchenverwaltung und insbesondere den beteiligten Schulen sehr herzlich für die Präsentation der Arbeit der Schulen in kirchlicher Trägerschaft während ihrer 12. Tagung. Die Synode sieht in der Arbeit der evangelischen Schulen die erfolgreiche Umsetzung des allgemeinen Bildungsauftrags in spezifisch kirchlicher Prägung. Sie konstatiert die segensreichen Auswirkungen dieser Arbeit auf die Gesellschaft und hofft darauf, dass diese beispielhafte Arbeit Wirkungen auf das staatliche Schulwesen hat. Inspiriert von den Vorführungen der Schulbands auf der Synodaltagung stellt sich die Frage nach einer Förderung von Nachwuchsbands im Sacropop oder -rockbereich, ausgehend von den ev. Schulen. Dazu wird nachstehender Antrag an die Kirchenleitung überwiesen: Die Kirchenleitung wird gebeten, zur Herbstsynode einen Vorschlag zu erarbeiten, wie am Laubach- Kolleg und am Ev. Gymnasium Bad Marienberg die Begleitung und Förderung von christlichen Schulbands unterstützt werden kann, z.b. durch Freistellungsstunden für Musiklehrende oder durch Kooperationen mit externen Fachleuten. Besonders die Begleitung und Förderung nach der Schulzeit soll mitbedacht werden. 14. Pröpstin Karin Held wird mit Wirkung zum 1. September 2016 zur Pröpstin für den Propsteibereich Starkenburg wiedergewählt. 15. Claus Ludwig Dieter wird als Gemeindemitglied in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung gewählt. 16. Alexander Gemeinhardt wird als Gemeindemitglied in den Benennungsausschuss gewählt. 17. Christian Harms wird in den Verwaltungsrat der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen gewählt. 18. Die Fragestunde wird durchgeführt (Drs. 21/15). 19. Der Antrag des Dekanats Wetterau zur gerechten Besteuerung von Unternehmensgewinnen in Europa (Drs. 23/15) wird als Material an den Ausschuss für Diakonie und Gesellschaftliche Verantwortung, den Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung und die Kirchenleitung gegeben. 20. Der Antrag des Dekanats Wetterau zur Unterstützung der Konfirmandenarbeit (Drs. 24/15) wird als Material an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung, den Finanzausschuss und die Kirchenleitung gegeben. 21. Der Antrag des Dekanats Wetterau zur Erstellung der Haushaltspläne (Drs. 25/15) wird als Material an den Finanzausschuss und die Kirchenleitung gegeben. 22. Der Antrag des Dekanats Wetterau zur Zuweisung für ehrenamtliche Verkündigung (Drs. 26/15) wird als Material an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Mitgliederorientierung, den Finanzausschuss, den Theologischen Ausschuss, den Verwaltungsausschuss und die Kirchenleitung gegeben. 23. Der Antrag der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft der Dekanate Bad Schwalbach und Idstein zur Änderung des 26 Abs. 1 der Dekanatssynodalordnung (DSO) wird als Material an den Rechtsausschuss, den Verwaltungsausschuss (federführend) und den Kirchensynodalvorstand gegeben. 24. Die folgenden Tagesordnungspunkte werden auf die 13. Tagung der Elften Kirchensynode vertagt: - Nachwahl eines Pfarrermitgliedes in den Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. - Nachwahl eines Gemeindemitgliedes in den Verwaltungsausschuss. gez.: Dr. Oelschläger gez.: Dr. Bei der Wieden Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2015 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 12. Tagung der Elften Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Kirchenordnung zu erheben. Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz zur Einführung einer Studienzeit Vom 24. April 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Personalförderungsgesetzes Nach 6 des Personalförderungsgesetzes vom 23. November 2007 (ABI S. 14) wird folgender 6a eingefügt: 6a Studienzeit Zur geistlich-theologischen Orientierung kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die am Verkündigungsdienst teilhaben, Studienzeit erteilt werden. Artikel 2 Änderung der Personalförderungsverordnung Nach 3 der Personalförderungsverordnung vom 31. Januar 2008 (ABl S. 119) wird folgender 3a eingefügt:

197 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 197 3a Studienzeit (1) Studienzeit kann Pfarrerinnen und Pfarrern bis zur Dauer von drei Monaten, Mitarbeitenden im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst bis zur Dauer von sechs Wochen erteilt werden, wenn seit Beginn des Dienstes in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau oder seit dem letzten Studienurlaub bzw. seit der letzten Studienzeit in der Regel mindestens zehn Jahre und seit der Übernahme des letzten Dienstauftrages mindestens zwei Jahre vergangen sind. Die Gewährung bedarf der Genehmigung der Kirchenverwaltung. Eine Gewährung ist nicht mehr möglich, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter innerhalb der nächsten zwei Jahre die gesetzliche Altersgrenze erreicht. (2) Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter sorgt in Abstimmung mit der oder dem Dienstvorgesetzten für eine Vertretungsregelung. Im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst ist Vertretungsbedarf auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Kosten hierfür werden den Dekanaten auf Nachweis erstattet. (3) Wird eine Studienzeit genehmigt, so soll im selben Urlaubsjahr weder Fortbildungsurlaub, Sonderurlaub im dienstlichen Interesse ( 16 PfUrlVO) noch Lehrpfarrerurlaub erteilt werden. (4) In der Zeit der Studienzeit zur geistlich-theologischen Orientierung ist eine durch den Dienstvorgesetzten genehmigte Themenstellung zu bearbeiten. Dies ist durch einen schriftlichen Bericht zu dokumentieren. Artikel 3 Änderung der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer 18 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer vom 18. Mai 2006 (ABl S. 197), geändert am 27. Oktober 2011 (ABl S. 58), wird aufgehoben. Artikel 4 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 21. Mai 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Dienstbezeichnungen Vom 25. April 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Das Kirchengesetz über die Dienstbezeichnungen vom 6. Dezember 1949 (ABl S. 165), geändert am 28. November 2009 (ABl S. 18), wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt gefasst: 1 Die Dienstbezeichnungen Dekanin oder Dekan, Pröpstin oder Propst, Kirchenpräsidentin oder Kirchenpräsident und Stellvertretende Kirchenpräsidentin oder Stellvertretender Kirchenpräsident werden für die Dauer der Dienstausübung geführt wird wie folgt gefasst: 2 Die Dienstbezeichnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer, die in das Amt einer theologischen Dezernentin oder eines theologischen Dezernenten, einer theologischen Referentin oder eines theologischen Referenten oder zur Leitung eines Kirchlichen Schulamtes berufen werden, werden durch Rechtsverordnung geregelt. Artikel 2 Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 21. Mai 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Einführung einer Rechtsverordnung zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien Vom 25. April 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Chancengleichheitsgesetzes Das Chancengleichheitsgesetz vom 24. November 2011 (ABl S.13) wird wie folgt geändert: 1. 3 wird wie folgt gefasst: 3 Geltungsbereich (1) Dieses Kirchengesetz gilt für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, ihre Dekanate, Kirchengemeinden, kirchlichen Verbände, Anstalten, Stiftungen und weitere kirchliche Körperschaften. (2) Rechtsträger diakonischer, missionarischer und sonstiger kirchlicher Einrichtungen im Kirchengebiet der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die nicht der Gesetzgebung der Kirchensynode unterliegen, können dieses Kirchengesetz aufgrund von Beschlüssen der hierfür zuständigen Gremien anwenden.

198 198 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr wird wie folgt gefasst: 21 Ausführungsbestimmungen Die Kirchenleitung kann zur Ausführung dieses Kirchengesetzes Rechtsverordnungen erlassen, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedürfen. Artikel 2 Rechtsverordnung zur geschlechtergerechten Besetzung von Gremien (Gremienbesetzungsverordnung GBVO) 1 Grundbestimmung (1) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau wirkt nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung darauf hin, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien geschaffen oder erhalten wird. (2) Gremien im Sinne dieser Rechtsverordnung sind Organe, Kammern und Kommissionen, Ausschüsse, Verwaltungs- und Aufsichtsräte, Beiräte und vergleichbare Gruppen. 2 Gremienbesetzung durch Wahlen (1) Bei der Besetzung von Gremien durch Wahl soll darauf hingewirkt werden, dass sich ebenso viele Frauen wie Männer zur Wahl stellen. (2) Bei Wahlvorschlägen soll darauf hingewirkt werden, dass eine Besetzung des jeweiligen Gremiums erreicht wird, die die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses beachtet. (3) Sind Wahlvorschlagslisten aufzustellen, sollen diese eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern enthalten. 3 Gremienbesetzung durch Berufung oder Entsendung (1) Erfolgt die Besetzung eines Gremiums durch Berufung oder Entsendung, so sollen auf die zur Verfügung stehenden Gremienplätze alternierend Frauen und Männer berufen oder entsandt werden (Reißverschlussverfahren). Sind zur Vorbereitung einer Berufung oder Entsendung Vorschlagslisten aufzustellen, so sollen sie diesem Verfahren folgen. (2) Scheid et innerhalb der Amtsperiode eines Gremiums ein Mitglied aus, dessen Geschlecht sich im Gremium in der Mehrheit befindet, soll für die Nachbesetzung eine Person des anderen Geschlechts berufen oder entsandt werden. Scheidet ein Mitglied aus, dessen Geschlecht sich im Gremium in der Minderheit befindet, soll für die Nachbesetzung eine Person des gleichen Geschlechts berufen oder entsandt werden. (3) Bei der Berufung oder Entsendung in Gremien kann von der Anwendung der Absätze 1 und 2 abgewichen werden, wenn diese aus rechtlichen oder aus tatsächlichen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist. Der Berufungs- oder Entsendungsvorschlag muss insoweit eine Begründung enthalten. 4 Entsendungen durch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in Gremien Dritter Entsendet die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau eine oder mehrere Personen zur Mitarbeit in Gremien Dritter, so soll die Entsendungen jeweils anhand des in 3 beschriebenen Verfahrens vorgenommen werden. 5 Entsendungen durch Dritte in Gremien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Entsendet eine dritte Stelle Personen zur Mitarbeit in Gremien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, so ist darauf hinzuweisen, dass die EKHN bei der Besetzung ihrer Gremien auf die Ausgewogenheit der Geschlechterverhältnisse achtet und dass dementsprechend entsandt werden soll. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 21. Mai 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD (ZuOG-ZG) Vom 25. April 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1 Zustimmung (1) Dem Kirchengesetz zur Zuordnung rechtlich selbständiger Einrichtungen zur Kirche (Zuordnungsgesetz der EKD ZuOG-EKD) vom 12. November 2014 (ABl. EKD 2014 S. 340) wird zugestimmt. (2) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, die Zustimmung gemäß Artikel 10a Absatz 2 Buchstabe c der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland zu erklären. 2 Zuordnungsentscheidung (1) Die Zuordnung rechtlich selbständiger, nichtdiakonischer Einrichtungen zur Kirche erfolgt im Regelfall durch die Kirchenleitung. (2) Die Zuordnung rechtlich selbständiger, diakonischer Einrichtungen zur Kirche erfolgt im Regelfall durch Aufnahme der Einrichtung als Mitglied der Diakonie Hessen. (3) Die Aufhebung der Zuordnung erfolgt durch Beschluss der Kirchenleitung oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Diakonie Hessen.

199 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Anpassung des Vertrages anlässlich der Bildung eines gemeinsamen Diakonischen Werkes Die Kirchenleitung wird ermächtigt, 2 des Vertrages zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen- Waldeck anlässlich der Bildung eines gemeinsamen Diakonischen Werks vom 12. Dezember 2012 (ABl S. 16) an das Zuordnungsgesetz der EKD anzupassen. 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Das Zuordnungsgesetz der EKD tritt für die EKHN mit dem vom Rat der EKD durch Verordnung bestimmten Tag in Kraft. Die Kirchenverwaltung gibt den Tag des Inkrafttretens im Amtsblatt bekannt. (3) Mit dem Inkrafttreten des Zuordnungsgesetzes der EKD in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau tritt das Zuordnungsgesetz der EKHN vom 27. November 2009 (ABl S. 15), geändert am 23. November 2012 (ABl S. 5, 15), außer Kraft. Darmstadt, den 21. Mai 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Bekanntmachungen Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung der Kirchenleitung der EKHN Vom 21. Mai 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen: Artikel 1 Die Geschäftsordnung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 26. Juni 2012 (ABl S. 249), zuletzt geändert am 16. April 2015 (ABl Nr. 5), wird wie folgt geändert: 1. 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Die Kirchenleitung beschließt einen jährlichen Sitzungsplan. 2. Die 2 und 3 werden wie folgt gefasst: 2 Einladung und Tagesordnung (1) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen durch Zusendung der vorläufigen Tagesordnung ein. Diese muss Ort und Beginn der Sitzung enthalten. Zwischen dem Zugang der vorläufigen Tagesordnung und dem Sitzungstermin sollen mindestens vier Tage liegen. (2) Die vorläufige Tagesordnung wird von der Kirchenverwaltung im Auftrag der oder des Vorsitzenden aufgestellt. Dabei sind die vorhergehenden Beschlüsse der Kirchenleitung, die Anträge einzelner Mitglieder sowie die Vorlagen der Amtsstellen der EKHN zu berücksichtigen. (3) Die vorläufige Tagesordnung erhalten die Mitglieder der Kirchenleitung, der Vorstand der Diakonie Hessen und die weiteren Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes. Über den weiteren Verteiler entscheidet die Kirchenleitung; dieser wird alle zwei Jahre überprüft. (4) Über die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn einer Sitzung entschieden. Jedes Mitglied der Kirchenleitung hat dabei das Recht, dazu noch Anträge zu stellen. (5) Zu außerordentlichen Sitzungen kann in einer von Absatz 1 abweichenden Form und Frist eingeladen werden. Zu Beginn einer solchen Sitzung muss festgestellt werden, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenleitung mit diesem Verfahren einverstanden sind. 3 Beschlussvorlagen (1) Für jeden Tagesordnungspunkt ist, sofern sich nicht aus der Natur der Sache etwas anderes ergibt oder die oder der Vorsitzende etwas anderes anordnet, eine schriftliche Vorlage zu erstellen. Dies gilt nicht für mündliche Berichte. (2) Die schriftliche Vorlage soll in gestraffter Form das Problem darstellen, einen Lösungsvorschlag enthalten und diesen begründen. Die Vorlage muss in der Regel enthalten: 1. die Namen der federführenden Referentin oder des federführenden Referenten sowie der weiteren Referentinnen und Referenten, 2. den Entwurf eines Kirchenleitungsbeschlusses und ggf. den Hinweis auf eine Wiedervorlage, 3. die Rechtsgrundlage, 4. eine Begründung des Vorschlags, 5. einen Hinweis auf die Auswirkungen finanzieller und personeller Art, 6. die Beschreibung möglicher Zielkonflikte,

200 200 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr einen Vermerk, welche Gremien oder Dienststellen bereits beteiligt waren oder noch zu beteiligen sind, 8. ggf. Hinweise zur externen Kommunikation. (3) Näheres zur Gestaltung der Beschlussvorlagen bestimmt ein Formblatt, das die Kirchenverwaltung im Benehmen mit der Kirchenleitung festlegt. (4) Die Beschlussvorlagen sollen den Mitgliedern der Kirchenleitung und dem Vorstand der Diakonie Hessen mit der vorläufigen Tagesordnung zugesandt werden. (5) Über den weiteren Verteiler der Beschlussvorlagen entscheidet die Kirchenleitung; dieser wird alle zwei Jahre überprüft Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) An den Sitzungen nehmen die Pressesprecherin oder der Pressesprecher und die Protokollführerin oder der Protokollführer teil, sofern die Kirchenleitung nicht etwas anderes beschließt wird wie folgt gefasst: 5 Vorsitz Den Vorsitz in der Kirchenleitung führt die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident, bei Verhinderung die Stellvertretende Kirchenpräsidentin oder der Stellvertretende Kirchenpräsident. Ist auch die Stellvertretende Kirchenpräsidentin oder der Stellvertretende Kirchenpräsident verhindert, führt die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung den Vorsitz. 5. In 7 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter der Vorsitzende durch die Wörter die oder der Vorsitzende ersetzt. 6. In 8 Absatz 1 wird das Wort Wege vor dem Wort oder gestrichen wird wie folgt gefasst: 12 Protokoll (1) Über jede Sitzung der Kirchenleitung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll muss den Ort und den Tag der Sitzung wiedergeben sowie die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den Wortlaut der Beschlüsse und das Stimmenverhältnis enthalten. (2) Jedes Mitglied der Kirchenleitung hat das Recht, zu einzelnen Beschlüssen auch persönliche Erklärungen in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Kirchenleitung zur ständigen Protokollführung bestimmt wurde. (4) Das Protokoll soll spätestens mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung an die Mitglieder der Kirchenleitung und den Vorstand der Diakonie Hessen verschickt werden. (5) Das Protokoll bedarf der Genehmigung in der nachfolgenden Sitzung der Kirchenleitung. (6) Das genehmigte Protokoll ist von der oder dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterschreiben. (7) Das genehmigte Protokoll mit Personalien erhalten die Mitglieder der Kirchenleitung, die weiteren Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes und der Vorstand der Diakonie Hessen. Über den weiteren Verteiler des Protokolls entscheidet die Kirchenleitung; dieser wird alle zwei Jahre überprüft Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1. die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident oder die Stellvertretende Kirchenpräsidentin oder der Stellvertretende Kirchenpräsident (Vorsitz), wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter die Stellvertreterin oder der Stellvertreter durch die Wörter die Stellvertretende Kirchenpräsidentin oder der Stellvertretende Kirchenpräsident ersetzt. b) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung ist verantwortlich für die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Kirchenleitung durch die Kirchenverwaltung Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Kirchenleitung wird nach außen durch eines ihrer geschäftsführenden Mitglieder vertreten. Artikel 2 Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt am 22. Mai 2015 in Kraft. Darmstadt, den 21. Mai 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g (3) Das Protokoll wird von einem Mitglied der Kirchenleitung oder von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter angefertigt, die oder der von der

201 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 201

202 202 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Änderung des Namens des Evangelischen Dekanats Diez-Nassau-St. Goarshausen Die Dekanatssynoden der Evangelischen Dekanate Diez, Nassau und St. Goarshausen haben am 13. März 2015 beantragt, den Namen des gemäß 5 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Dekanatsgebiete in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum 1. Januar 2016 zu bildenden Dekanats Evangelisches Dekanat Diez-Nassau-St. Goarshausen" in Evangelisches Dekanat Nassauer Land" zu ändern. Die Namensänderung wird genehmigt und zum 1. Januar 2016 vollzogen. Darmstadt, den 26. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Erste Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2015 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden: A h ä u s e r, Simon B u r g d o r f, Jonathan Simbarashe B u r g d o r f, Nadia E i s e n r e i c h, Katharina E u l e r, Alida Carolin E u s e r, Christoph G e r i s c h, Sebastian H e i n z, Eva H e y m a n n, Ricarda J e k e l, Mirjam J o h n, Alexander L o h s c h e i d t, Johannes Ferdinand S c h ä f e r, Melanie S c h ä f e r, Sophia S c h l e i f e n b a u m, Adrian S c h m i d t, Claus-Peter W i e g a n d, Simon W i g a n d, Ann-Kristin Darmstadt, den 27. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Zweite Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2015 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden: C e z a n n e, Georges D o b r z i n s k i, Petra E g l i n s k y, Hartmut F i n k, Tim F r ö h l i c h, Johanna H e r r m a n n, Michael K o p e l k e - S y l l a, Alrun L a d n e r, Adrian L o t z, Thomas M a n n, Marisa P e i p e r, Almuth S e e l b a c h, Luisa S y l l a, Joachim Darmstadt, den 28. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses II-2014, die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. September 2015 über die Lehrpfarrerin oder den Lehrpfarrer und das Theologische Seminar Herborn beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular wird vom Referat Personalförderung und Hochschulwesen zugesandt. Darmstadt, den 28. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Bad Ems, Friedrichssegen und Frücht, Evangelisches Dekanat Nassau Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Ems, der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichssegen und der Evangelischen Kirchengemeinde Frücht und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nassau wird Folgendes beschlossen:

203 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Ems wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichssegen und der Evangelischen Kirchengemeinde Frücht, Evangelisches Dekanat Nassau, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung werden folgende Pfarrstellen zugeordnet: - 1,0 Pfarrstelle I Bad Ems - 1,0 Pfarrstelle II Bad Ems - 1,0 Pfarrstelle Frücht 3 Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Friedrichssegen mit der Evangelischen Kirchengemeinde Frücht wird mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2015 in Kraft. Darmstadt, 20. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Homburg- Gonzenheim, Evangelisches Dekanat Hochtaunus Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Homburg-Gonzenheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Homburg-Gonzenheim, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 26. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Merzhausen- Lauken, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Merzhausen-Lauken wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Merzhausen-Lauken, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 21. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Errichtung einer 0,5 Pfarrstelle II in der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel, Evangelisches Dekanat Hochtaunus Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel wird Folgendes beschlossen: 1 In der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird eine 0,5 Pfarrstelle II errichtet. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 20. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Rod am Berg, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im

204 204 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rod am Berg wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Rod am Berg, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 21. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Weilnau, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weilnau wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Weilnau, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 20. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Berichtigung: Für die Kirchenleitung D r. J u n g Im Amtsblatt Nr. 4/2015, Seite 128, wurde fälschlicherweise die volle Pfarrstelle II der Ev. Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Unterliederbach in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. Korrekt muss es lauten, dass die volle Pfarrstelle I dieser Kirchengemeinde in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt wird. Die fehlerhafte Urkunde vom 18. März 2015 wird hiermit für ungültig erklärt, aufgehoben und durch die nachfolgende Urkunde ersetzt. Darmstadt, den 11. Mai 2015 Für die Kirchenverwaltung F l e m m i g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Unterliederbach, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main- Unterliederbach, wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Unterliederbach, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, wird in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 11. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2015 Aufgrund des 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Zusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kirchlichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958 (ABl S. 4) werden die laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2015 um jeweils 1,0 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die laufenden monatlichen Unterstützungen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Personalien des Empfängers und des entsprechenden Aktenzeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen. Darmstadt, den 1. Juni 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. K n ö t z e l e

205 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 205 Dienstnachrichten

206 206 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

207 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 207

208 208 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). Evangelisches Dekanat Büdinger Land, Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans (100 %), zum zweiten Mal Im zukünftigen Evangelischen Dekanat Büdinger Land ist zum 1. Mai 2016 die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans (100 %) zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die neue Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Das Ev. Dekanat Büdinger Land liegt im östlichen Teil des Wetteraukreises sowie im südlichen Teil des Vogelsbergkreises. Es wird zum 1. Januar 2016 aus den Dekanaten Büdingen, Nidda und Schotten gebildet. Im neugebildeten Dekanat leben zurzeit in 79 eigenständigen Kirchengemeinden rund evangelische Gemeindemitglieder. Dienstsitz der Dekanin/des Dekans ist das Haus der Kirche und Diakonie in Nidda. Der Wohnsitz ist innerhalb der Dekanate frei wählbar; eine Dienstwohnung wird nicht gestellt. Der Dekanatssynodalvorstand ist bei der Wohnungssuche im Dekanatsbereich gerne behilflich. Das Ev. Dekanat Büdinger Land umfasst dann 41,25 Gemeindepfarrstellen. Eine stellvertretende Dekanin/der stellvertretende Dekan ist mit einer halben Stelle für die Dekanatsarbeit freigestellt. Zum Team des Dekanates am Dekanatssitz gehören neben der Verwaltung des Dekanats 5 Mitarbeiterinnen als Verwaltungsfachkräfte und Sekretärinnen, die vier

209 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 209 Fach- und Profilstellen aller Handlungsfelder sowie weitere Stellen für die Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge, die örtliche Dekanatsjugendarbeit, die örtliche Kirchenmusik sowie die Mitarbeitendenvertretung. Drei Kantorenstellen und drei Dekanatsjugendreferentenstellen sowie 7,5 Gemeindepädagogenstellen gehören ebenfalls zum Dekanat. An verschiedenen Schulstandorten findet schulbezogene Jugendarbeit statt. Das neue Dekanat ist weiterhin Träger zweier Jugendhäuser in Schotten und Ortenberg- Bleichenbach. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Regionalen Diakonischen Werk Wetterau. Im Dekanat befinden sich drei Diakoniestationen und vier Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft. Ebenfalls in der Trägerschaft des Dekanates befinden sich die Büdinger Tafel mit drei Ausgabestellen und die Diakonie-Stiftung Büdinger Land. Schwerpunkte übergemeindlicher Arbeit liegen zurzeit neben den Handlungsfeldern in der Krankenhaus- und Klinikseelsorge, im gemeindepädagogischen Dienst und in der Kirchenmusik. Es bestehen gute Kontakte zu den regionalen Hospizvereinen. Das Dekanat gehört der Ev. Regionalverwaltung Wetterau an und wird von deren Dienststelle Nidda betreut. Das Dekanat wird geprägt von kleinstädtischen und dörflichen Gemeinden. Nidda ist eine lebendige Kleinstadt mit attraktiven Einkaufsmöglichkeiten. Die Stadt bietet: kulturelle und sportliche Angebote und soziale Einrichtungen, Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschule sowie Gymnasium, Berufsschule mit Berufsfachschule und Fachoberschule. Es bestehen gute Straßen- und Zugverbindungen zu den Oberzentren Frankfurt/Main, Gießen und Hanau. Ein Autobahnanschluss ist in 20 Minuten zu erreichen. Wir möchten als Evangelisches Dekanat Büdinger Land in Gesellschaft und Politik unserer Region deutlich als Kommunikations- und Handlungspartner wahrgenommen werden. Daraus ergeben sich Herausforderungen für die Dekanatsleitung und die Mitarbeitenden in den kirchlichen Arbeitsgebieten. Zum Aufgabengebiet der Dekanin/des Dekans gehören neben den in den 27 und 28 KO (Kirchenordnung) genannten gesetzlichen Aufgaben: - Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision für das neue Dekanat gemeinsam mit dem neugewählten DSV, den Kirchengemeinden und den Mitarbeitenden - Unterstützung von identitätsbildenden und integrierenden Maßnahmen, um das Zusammenwachsen der bisherigen drei Dekanate fördern - Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden und der Zusammenarbeit der Kirchengemeinden mit dem Dekanat - Förderung des geistlichen Lebens im Dekanat - Förderung der bestehenden Partnerschaften zur südindischen Kirche und zu Gemeinden in Weiß- Russland - Pflege der Kontakte zu den Einrichtungen im Dekanatsgebiet ( z.b. Regionales Diakonisches Werk) - Weiterführung und Förderung der Ökumene - Offenheit und Einfühlsamkeit gegenüber den Menschen in der Region; Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage für ein konstruktives Arbeitsklima - Koordination der vielfältigen Arbeitsbereiche im Dekanat - Die Stelle ist mit einem Predigtauftrag an der Ev. Liebfrauenkirche in Schotten verbunden. Wir erwarten: - theologische Kompetenz und geistliche Identität - Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen - gute Selbstorganisation - bewusste Wahrnehmung der Führungsverantwortung - Führungskompetenz in komplexen Zusammenhängen - Belastbarkeit - Kommunikationsfähigkeit - Teamfähigkeit - Erfahrung in Prozesssteuerung Kurz gesagt: Wir erwarten eine Persönlichkeit mit vielen unterschiedlichen Kompetenzen, aber keine/keiner muss alles alleine können, denn der Dekanatssynodalvorstand unterstützt Sie durch verantwortungsvolle Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie können mit engagierten Mitarbeitenden und einer qualifizierten Zusammenarbeit im Haus der Kirche rechnen. Führerschein und eigenes Kraftfahrzeug sind erforderlich. Die Bewerbung erfolgt an die Adresse der Kirchenleitung der EKHN in Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: - der amtierende Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses: Gerhard Wolf, Abellstraße 63, Nidda, gerhard.sk.wolf@gmail.com, Tel.: oder und - die DSV-Vorsitzenden: Dekanatssynodalvorstandsvorsitzender des Evangelischen Dekanats Büdingen, Dietmar Patt, In den Wingerten 38, Ortenberg, Tel.: oder dietmarpatt@googl .com Dekanatssynodalvorstandsvorsitzender des Evangelischen Dekanats Schotten, Hans Otto Zimmermann, Hermann-Römer-Straße 13, Schotten, hozimmermann@t-online.de, Tel.: oder sowie - der Propst für Oberhessen, Matthias Schmidt, Lonystraße 13, Gießen, Tel.: , propstei.oberhessen@ekhn.de.

210 210 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Evangelisches Dekanat Rheingau-Taunus, 1,0 Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans, zum zweiten Mal In dem zum 1. Januar 2016 entstehenden Evangelischen Dekanat Rheingau-Taunus ist die Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Einvernehmen mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Dienstsitz wird das Haus der Kirche und Diakonie in Taunusstein-Bleidenstadt sein. Weitere Dekanatsräume befinden sich in Idstein. Das aus der Fusion der bereits in Arbeitsgemeinschaft verbundenen Dekanate Bad Schwalbach und Idstein entstehende neue Dekanat ist weitgehend deckungsgleich mit dem Rheingau-Taunus-Kreis. Abweichend von der kommunalen Gebietsabgrenzung sind einige Kirchengemeinden des Rheingaus dem Dekanat Wiesbaden zugeordnet, während die außerhalb der Kreisgrenzen liegenden Kommunen Camberg und Glashütten jedoch zu unserem Dekanat zählen. Die flächenmäßige Ausdehnung des Dekanats erstreckt sich von Rüdesheim bis Bad Camberg (Entfernung ca. 70 km) und von Niedernhausen bis Aarbergen, Hünstetten und Heidenrod. Insgesamt gehören zum Dekanat 53 Kirchengemeinden, teilweise mit mehreren Predigtstellen, ca Gemeindeglieder und ca. 40 gemeindliche Pfarrstellen. Die kirchlichen Handlungsfelder werden durch die Fach- und Profilstellen Öffentlichkeitsarbeit (1,0), Ökumene (0,75), Bildung (0,5) wahrgenommen. Hinzu kommen Krankenhausseelsorge (2,5), AKH (0,5) sowie die an das Dekanat angebundene gesamtkirchliche Pfarrstelle für Notfallseelsorge (0,5) und ein 0,25-Stellenanteil Gesellschaftliche Verantwortung, genutzt vom Diakonischen Werk Rheingau-Taunus. Das Dekanat hat 2 Dekanatsjugendreferentenstellen, weitere 5,5 Gemeindepädagogenstellen und 4 hauptamtliche Kirchenmusikerstellen. Im Dekanatsbüro unterstützen Sie vier Teilzeit-Mitarbeiterinnen (zwei Verwaltungsfachkräfte und zwei Dekanatssekretärinnen, jeweils 0,5-Stellenanteil). Aufgrund der flächenmäßigen Ausdehnung des Dekanats Rheingau-Taunus arbeitet mit Ihnen zusammen eine stellvertretende Dekanin/ein stellvertretender Dekan (0,5), gewählt aus der Mitte der Dekanatssynode. Das Dekanat Rheingau-Taunus liegt am westlichen Rand des Rhein-Main-Gebietes und umschließt in einem Halbkreis die Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Verkehrsanbindungen und das Angebot der verschiedenen Schulen und Bildungseinrichtungen sind am Sitz des Dekanats in Taunusstein-Bleidenstadt optimal. Unser Dekanat lässt sich in drei verschiedene sehr unterschiedlich geprägte Regionen einteilen. Im Nordosten liegt das Idsteiner Land, ein Wohngebiet mit besonders günstigen Verkehrsanbindungen entlang der A3 und der Regio-Bahnlinie für die berufliche Tätigkeit im Rhein-Main-Gebiet. Die Pendler aus der mittleren Region unseres Dekanats mit den Städten Taunusstein und Bad Schwalbach sowie den Gemeinden Aarbergen und Hohenstein sind eher nach Wiesbaden orientiert. An unserer Westgrenze berühren die Gemeinden Heidenrod und Aarbergen mit vielen kleinen Dörfern bereits die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Im südlichen Teil liegt der Rheingau, der stark durch den Weinbau und Fremdenverkehr sowie seine katholischen Wurzeln geprägt ist. Zu unserem Dekanat gehören die Gemeinden Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich- Winkel. Das Dekanat ist an die Regionalverwaltung Wiesbaden- Rheingau-Taunus angeschlossen (Sitz in Wiesbaden). Über die in Art. 27 und 28 der Kirchenordnung beschriebenen Aufgaben hinaus haben wir folgende Erwartungen: - Sie unterstützen die Förderung des Zusammenwachsens der beiden bisherigen Dekanate und führen die beiden Einflussbereiche zu einem zukunftsfähigen Ganzen zusammen. - Mit Ihnen wünschen wir uns eine Persönlichkeit, die neben Verwaltungs- und Leitungskompetenz über Flexibilität, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit verfügt, d.h. Konflikte frühzeitig erkennt und aktiv mit den Beteiligten bearbeitet. - Vor dem Hintergrund Ihres eigenen Theologischen Profils nehmen Sie die heterogenen geistlichen Prägungen unseres Dekanats ernst. Sie verstehen diese Vielfalt als Stärke unseres geistlichen Lebens zu nutzen. Sie bringen Erfahrungen im Gemeindeaufbau mit und sind bereit auf Kirchendistanzierte zuzugehen. - Sie legen einen Schwerpunkt in die Zusammenarbeit mit unseren haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden und im Dekanat. Sie verstehen zu überzeugen, zu begeistern und zu fördern. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Sie gemeinsam mit uns die Freude und Energie für die unterschiedlichen Facetten der Gemeindearbeit vor Ort bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhalten. - Gemeinsam mit dem Dekanatssynodalvorstand fördern Sie die Kooperation und Kommunikation der Gemeinden miteinander. Sie begleiten die Entwicklung der Handlungsfelder auf Dekanatsebene und gestalten die Prozesse im Dekanat federführend mit. - Sie sehen es als wichtige Aufgabe an, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine aktive, kraftvolle und freudige Verkündigung der christlichen Botschaft zu begeistern. "Sprachfähig werden im Glauben" sollen möglichst viele evangelische Christen in unserer Region. Wir wünschen uns, dass Sie dies unterstützen. - Sie greifen die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen der Region auf und vertreten evangelische Positionen kompetent und glaubwürdig in der Öffentlichkeit. - Sie haben Freude daran, sich mit den Handelnden in Politik, Gesellschaft und anderen kirchlichen Trägern auszutauschen und sich gegenseitig im sozialen und gesellschaftspolitischen Engagement zu unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und sind neugierig auf Ihre Impulse, mit denen Sie die bisherigen Schwerpunkte unserer Arbeit unterstützen und ergänzen werden.

211 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 211 Ihr Dienstsitz ist in Taunusstein-Bleidenstadt, Aarstraße 44. Ihr Wohnsitz muss im Bereich des Dekanats liegen. Bei Interesse kann eine Dienstwohnung in Taunusstein zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie: - Durch den Propst für Süd Nassau, Oliver Albrecht, Tel.: Durch die Präses Patricia Garnadt, Tel.: oder Durch den Präses Rainer Löll, Tel.: oder Auf unseren gemeinschaftlich verfassten Internet- Seiten Bad König, Dekanat Odenwald, 1,0 Pfarrstelle I (Nord), Modus A, zum zweiten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Bad König im Dekanat Odenwald sucht zum 1. September 2015 wegen Ruhestandsversetzung des bisherigen Stelleninhabers eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrerehepaar. Wir sind eine volkskirchlich geprägte Gemeinde mit missionarischer Ausrichtung. Ein Gemeindeleben, das durch den persönlichen Glauben der Gemeindeglieder geprägt ist, liegt uns am Herzen. Bad König, im Odenwald gelegen, ist das einzige Thermalbad Südhessens (Odenwaldtherme). Die Stadt hat rund Einwohner. Kindergärten, Grundschule (mit sprachheilpädagogischem Bereich), Förderschule sowie integrierte Gesamtschule sind am Ort, Gymnasium und berufliches Gymnasium in Höchst i. Odw. und Michelstadt (je 7 km entfernt). Zur Kirchengemeinde mit zwei Pfarrstellen (insgesamt knapp Gemeindeglieder) gehören außer Bad König selbst noch die Filialorte Etzen-Gesäß, Fürstengrund und Momart. Gottesdienste finden wöchentlich in der Bad Königer Schlosskirche (Baujahr 1751, 450 Sitzplätze, Außenrenovierung 2004) statt, je einmal im Monat in Fürstengrund und Momart, drei- bis viermal jährlich in Etzen-Gesäß. Die Gottesdienste in Bad König sind mit durchschnittlich 80 bis 110 Personen besucht. Außer der Kirche steht ein 2001 erbautes großes Gemeindehaus zur Verfügung, in Fürstengrund eine Kirche mit kleinem Saal. Eine Dienstwohnung bzw. ein Haus wird in Absprache mit der neuen Stelleninhaberin/dem neuen Stelleninhaber angemietet werden. In der Gemeinde sind mehr als 150 ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Hauptamtlich sind: Kantorin (100 %), Gemeindepädagogin (33 %), beide mit Dekanatsanstellung, Hausmeister/Kirchendiener (50 %), Sekretärin (14 Wochenstunden), außerdem im Kindergarten der Kirchengemeinde zurzeit 19 Mitarbeiterinnen. Mit den evangelischen Nachbargemeinden, einigen freien Gemeinden der Umgebung (auf Basis der Evangelischen Allianz) sowie der katholischen Kirchengemeinde vor Ort besteht ein reger Kontakt. Die Kirchengemeinde ist der Regional- Verwaltung Starkenburg-Ost angeschlossen. So leben und arbeiten wir - Uns liegt daran, dass Menschen zu einem lebendigen Glauben an Jesus Christus finden und dass sie in ihrem Glauben gestärkt werden und wachsen können. An diesem Ziel richten wir unsere Arbeit aus. - Deshalb ist uns das gemeinsame Hören auf die Heilige Schrift ein zentrales Anliegen, sei es im Gottesdienst, genauso aber auch in verschiedenen Ge - meindekreisen, z.b. Hauskreisen, Bibelabenden. Jährlich findet mindestens ein Glaubenskurs statt, der zunehmend auch Menschen erreicht, die der Gemeinde fern stehen. - Der Kirchenvorstand versteht sich als geistliches Leitungsgremium der Gemeinde. Ein wöchentlich tagender Geschäftsführungsbeirat entlastet die Sitzungen von zu viel Verwaltungsballast und eröffnet Freiraum für inhaltlich-geistliche Arbeit. - Herz und Zentrum unseres Gemeindelebens ist der gemeinsam gefeierte Gottesdienst. Hier hören wir gemeinsam auf das lebendige Wort der Bibel und feiern miteinander die Gegenwart Gottes. Seit vielen Jahren arbeiten wir daran, die traditionelle Form des Gottesdienstes durch verschiedene Elemente zu bereichern. Zu nennen sind etwa die Einführung eines zusätzlichen Liederbuches mit neuen geistlichen Liedern, die Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, manchmal die gemeinsame Gottesdienstvorbereitung im Team, große musikalische Vielfalt in der Ausgestaltung, der Kirchenkaffee nach dem Gottesdienst u.v.m. - Eine sehr große und prägende Rolle spielt die Kirchenmusik. In verschiedenen Chören (sowohl im Bereich der Popularmusik als auch der klassischen Kirchenmusik) sowie dem Posaunenchor wirken Menschen jeden Alters mit. Auch die kirchenmusikalische Arbeit will Menschen auf Jesus Christus hinweisen und zum Glauben einladen sowie Christen zum Lob Gottes anstiften und ihnen einfach Freude bereiten. Kirchenmusikalische Arbeitsfelder sind die abwechslungsreiche Mitgestaltung der Gottesdienste sowie verschiedenste Konzerte und Projekte. - Der Evangelische Kindergarten Bad König hat zurzeit drei Gruppen mit 75 Kindern, außerdem eine Krippengruppe mit 10 Kindern. Auch hier legen wir Wert auf die inhaltliche Arbeit mit den Kindern und indirekt auch mit den Eltern, z.b. durch 14-tägige Katechese, Kindergartengottesdienste, geistliche Begleitung der Mitarbeiterinnen etc. Eine gemeindeübergreifende Trägerschaft ist in Vorbereitung. - Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von einer Gemeindepädagogin mit 1/3 Stellenanteil verantwortet wird, liegt uns am Herzen und ist uns eine ständig neue Herausforderung und Chance. - Ein zunehmender Schwerpunkt ist die geistliche, v.a. seelsorgliche Betreuung der vielen (Senioren-)Heime und Kliniken, die in Bad König seit einigen Jahren entstanden sind. Hier finden meist im Wechsel mit der katholischen Gemeinde regelmäßige Andachten statt, außerdem bringen die Heime natürlich eine Fülle an Besuchen und auch an Beerdigungen mit sich.

212 212 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Weitere Infos finden Sie auf der Homepage Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - ihren/seinen Dienst aus dem Hören auf die Heilige Schrift und im betenden Gespräch mit dem lebendigen Gott ausübt - auf eine klare Christusverkündigung Wert legt - sich als Glied unter anderen Gliedern am Leib Christi versteht, das Priestertum aller Gläubigen bejaht und Freude an der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Kollegen sowie den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat. - sich mit ihren/seinen Gaben in die Arbeit und das Leben unserer Gemeinde einbringen möchte. Die gemeinsame geistliche Basis ist uns wichtig. Auf dieser Grundlage gibt es viele Möglichkeiten, die Arbeit in Absprache mit dem Kollegen und dem KV zu gestalten, eigene Erfahrungen und Schwerpunkte einzubringen und die vielfältigen Aufgaben sinnvoll aufzuteilen. Als Christen, die gemeinsam unterwegs sind, lernen wir, mit unseren Stärken und Schwächen umzugehen und aus der in Jesus geschenkten Vergebung heraus unseren Dienst zu tun. Wenn Sie hieran mitarbeiten wollen, dann sind wir neugierig darauf, Sie kennen zu lernen. Bei Interesse und wegen weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an: - den Inhaber der Pfarrstelle II (Süd), Pfarrer Martin Hecker, Tel.: den stellvertretenden KV-Vorsitzenden, Herrn Horst Friedrich, Tel.: Dekan Pfarrer Stephan Arras, Tel.: oder - Pröpstin Karin Held, Tel.: Hainburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A Herzlich Willkommen in Hainburg! Lage und Infrastruktur Die Gemeinde Hainburg ( Einwohner) besteht aus den beiden Ortsteilen Hainstadt und Klein-Krotzenburg und ist in verkehrsgünstiger Lage zu Hanau, Offenbach, Frankfurt und Aschaffenburg im Kreis Offenbach gelegen. Viele Arbeitnehmer pendeln von hier aus täglich ins Rhein-Main-Gebiet. Die Bevölkerungsstruktur ist sozial und altersmäßig gut gemischt. Zur Infrastruktur gehören mehrere Kitas, Grundschulen und eine Haupt- und Realschule vor Ort, sowie ein Angebot an anderen weiterführenden Schulen in der unmittelbaren Nachbarschaft. In beiden Ortsteilen besteht ein gewachsenes, stark ausgeprägtes Vereinsleben. Gemeindeleben und -Profil Wir sind eine volkskirchlich geprägte, lebendige Gemeinde mit rund Gemeindemitgliedern. Die ausgeschriebene Pfarrstelle ist neu zu besetzen, da die bisherige Stelleninhaberin nach siebenjähriger Tätigkeit in der Gemeinde nun eine neue Stelle antritt. Die weitere 0,5 Stelle hat seit einigen Jahren eine Pfarrerin inne. Die Aufteilung der pfarramtlichen Schwerpunkte kann im Pfarrteam gerne je nach Neigung und Interesse neu miteinander vereinbart werden. Die sonntäglichen Gottesdienste finden in der Regel in beiden Ortsteilen statt und werden im Wechsel von den Pfarrerinnen und Pfarrern gehalten. Dabei werden klassische Predigtgottesdienste ebenso geschätzt wie neuere Gottesdienstformen. Daneben gibt es den wöchentlichen Kindergottesdienst, welcher von unserem KiGo-Team eigenständig gestaltet wird. Außerdem bieten wir monatliche Gottesdienste im Seniorenheim Agaplesion Simeonstift an, die die Pfarrerinnen und Pfarrer halten. Das Gemeindeleben zeichnet sich durch die Arbeit eines jungen und kollegialen Kirchenvorstands aus. Des Weiteren ist die Gemeinde geprägt durch die Mitarbeit von über 120 Ehrenamtlichen, durch viele selbständig arbeitende Gruppen und durch einen aktiven Chor. Große Projekte wie der Umbau des Gemeindehauses und die Renovierung der Kirche konnten in der Vergangenheit Dank der kompetenten Arbeit des Bau- und Fundraising- Ausschusses gestemmt werden. Der ansprechend gestaltete Gemeindebrief, der ehrenamtlich erstellt und verteilt wird, ist ein Spiegelbild des Gemeindelebens. Ein wichtiges Kennzeichen unserer Gemeinde sind auch die guten übergemeindlichen Kontakte. Wir schätzen die ökumenische Zusammenarbeit mit den katholischen Schwestergemeinden, die sich in gemeinsamen Veranstaltungen und gesellschaftlichem Engagement ausdrückt, ebenso zur muslimischen Gemeinde vor Ort. Zudem besteht ein enges kollegiales Miteinander mit den evangelischen Nachbargemeinden. Kindertagesstätte und Familienzentrum Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer Kindertagesstätte mit Krippe, die hohes Ansehen genießt. Seit 2012 ist unsere KiTa anerkanntes Familienzentrum, das Angebote im Bereich Beratung und Bildung und das Cafe Maintreff vorhält. Das Team der Hauptamtlichen Zum Team unserer hauptamtlich Mitarbeitenden gehören eine Gemeindepädagogin mit einer halben Stelle für Kinder- und Jugendarbeit und eine erfahrene Sekretärin mit 24 Wochenstunden sowie das Team unserer Kindertagesstätte. Es bestehen darüber hinaus Teilzeitstellen für Kirchenmusik, für die Arbeit des Familienzentrums, für Hausmeistertätigkeiten und im Verwaltungsbereich. Wohnen und Arbeiten Die Gottesdienste finden in der 2011 renovierten Kirche in Klein-Krotzenburg statt sowie in dem großzügig erweiterten, freundlichen Gemeindehaus in Hainstadt. An beiden Orten gestaltet sich auch das Gemeindeleben. Das Pfarrhaus im Ortsteil Hainstadt ist als Dienstwohnung zu beziehen und kann zeitnah fertig renoviert übergeben werden. Die Gesamtwohnfläche, die sich auf 5 Zimmer auf zwei Stockwerken aufteilt, beträgt 131 m². Der zu versteuernde Mietwert muss noch ermittelt werden und ist vor Ort zu erfragen. Das Haus steht auf einem Gartengrundstück mit Garage. Im selben Gebäude befindet sich das Gemeindebüro mit separatem Eingang.

213 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 213 Was wir uns wünschen Für die Neubesetzung der Pfarrstelle wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - mit eigenen Ideen und eigenen Fähigkeiten gerne im Team arbeitet - anderen wertschätzend und offen begegnet - es versteht, die Menschen unserer Gemeinde im Glauben zu ermutigen und die Gabe hat, die biblische Botschaft in der Predigt lebendig und lebensnah auszulegen - viel Sinn für Ökumene hat - das Arbeitsfeld Fundraising begleitet und unterstützt. Einen weiteren Einblick in das Gemeindeleben bietet unsere Homepage: und der Gemeindebrief Kreuz und Quer, den wir Ihnen gerne zusenden. Ihre Fragen beantworten gerne: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Dekan Carsten Tag, Tel.: Vorsitzender des Kirchenvorstandes Wolfgang Barth, Tel.: Pfarrerin Kathrin Lübke, Tel.: Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Klein-Gerau, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Groß-Gerau, Modus B kombiniert mit 0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung, Dekanat Groß-Gerau (insgesamt 1,0 Beauftragung), zum zweiten Mal Die Besetzung beider Stellen erfolgt befristet für jeweils 5 Jahre Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind die neuerrichtete 0,5 Profilstelle für Gesellschaftliche Verantwortung im Ev. Dekanat Groß-Gerau und die vakante 0,5 Gemeindepfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Klein-Gerau als kombinierte Stellen befristet für 5 Jahre zu besetzen. 0,5 Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung Der Landkreis Groß-Gerau ist als Teil des Rhein-Main- Gebiets Zuzugsgebiet bei gleichzeitig sich stark verändernder Bevölkerungsstruktur (Arbeitsmigration). Damit verändern sich sowohl die Nutzungen von Flächen (Siedlungsbau, Industriegebiete) als auch die Zusammensetzung der Bevölkerungen (religiös und kulturell). Hier lebende und zuwandernde Menschen sollen bei der Bewältigung der Veränderungsprozesse sowohl in demografischer Hinsicht als auch mit Blick auf landschaftsverändernde Prozesse unterstützt werden. Deshalb wurde im Evangelischen Dekanat Groß-Gerau eine Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung mit dem Schwerpunkt Regionalentwicklung und Strukturwandel im stadtnahen Umfeld errichtet. Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau sucht dafür eine profilierte Theologin/einen profilierten Theologen, die/der Fragen der sich ändernden Familienstrukturen, siedlungspolitischer Veränderungen und Flächennutzungsänderungen in ihrer Wirkung auf religiöse Traditionen und kirchliche Arbeit wahrnimmt und daraus entsprechende sozialraumorientierte Konzepte für die kirchliche Arbeit im stadtnahen Umfeld entwickelt, sie in der Kirchengemeinde (siehe unten) erprobt und in den Gemeinden des Dekanats zur Verfügung stellt. Diese Pionierarbeit wird durch die Eingebundenheit in das Team der Fach- und Profilstellen des Dekanats, durch einen engagierten Dekanatssynodalvorstand sowie durch die Kooperation mit dem regionalen Diakonischen Werk unterstützt und profiliert. 0,5 gemeindliche Pfarrstelle Klein-Gerau Lage und Struktur Klein-Gerau ist einer von drei Ortsteilen der etwa Einwohner zählenden Gemeinde Büttelborn, mit einer ursprünglich dörflich geprägten Struktur, heute Teil des Ballungsgebietes Rhein-Main innerhalb des landschaftlich schönen Hessischen Rieds. In Klein-Gerau leben ca Einwohner, davon sind ca Mitglied unserer evangelischen Kirchengemeinde. Klein-Gerau liegt verkehrsgünstig in der Mitte des Rhein- Main-Gebietes. Es gibt zwei kommunale Kindertagesstätten sowie eine Grundschule. In Groß-Gerau findet man alle weiterführenden Schulen. Durch die Lage im sich rasch entwickelnden Ballungsgebiet Rhein-Main mit seinem Flughafen spürt man hier in Klein-Gerau, quasi am Puls der Zeit, deutlicher und auch eher als in anderen Regionen unseres Landes den strukturellen Wandel und die gesellschaftlichen Änderungen als Folge von Prosperität. War Klein-Gerau bis Mitte des letzten Jahrhunderts in erster Linie landwirtschaftlich geprägt, so hat sich die Struktur in den letzten Jahrzehnten rasch gewandelt. Wurden 1966 in Klein-Gerau noch 1639 Einwohner gezählt, so hat sich die Einwohnerzahl bis heute fast auf das Zweieinhalbfache vergrößert. Menschen wohnen in Klein-Gerau und arbeiten in den Industriebetrieben und Dienstleistungsunternehmen im gesamten Rhein-Main- Gebiet. Mit dem Strukturwandel kam der gesellschaftliche Wandel, deutlich wahrzunehmen am Wandel der Familienformen. Die Kernfamilie steht neben anderen Familienformen, oft Singlehaushalten. Mit diesem Wandel gehen Veränderungen des Zusammenlebens und unserer Lebensgewohnheiten einher, die auch in unserer Kirchengemeinde spürbar sind. Somit stellt sich die Frage, wie kann Kirche insgesamt, aber eben auch unsere Kirchengemeinde im Besonderen, auf diese Veränderungen reagieren. Unsere Kirchengemeinde sucht nach Wegen in diesen Veränderungen den Menschen immer wieder neu das Evangelium von Jesus Christus erfahrbar und erlebbar zu machen. Dies geschieht bereits mit den Gottesdiensten im Altenheim oder im Einklang mit dem Klein-Gerauer Vereinsleben bei Festgottesdiensten im Festzelt, nicht in der Kirche. Aber das Kirchengebäude soll kein abgeschlossener Raum sein, der nur zum Gottesdient besucht werden kann,

214 214 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr sondern Begegnungsstätte zu verschiedenen Anlässen (Jugendtreff, Kindergottesdienst, St. Martin, Tag des Denkmals, Pfarrfest, ). Der Kirchenvorstand wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der in der Seelsorge nah bei den Menschen ist und das Gespräch sucht. Wir freuen uns auf die engagierte Unterstützung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers beim Suchen und Finden neuer Formen der Gemeindearbeit, auch in Kooperation mit anderen Kirchengemeinden, vorrangig mit den beiden anderen Kirchengemeinden unserer Großgemeinde, Büttelborn und Worfelden, sowie den örtlichen Einrichtungen und Vereinen. Unsere Kirchengemeinde verfügt über eine schönen Kirchenraum im Obergeschoss des denkmalgeschützten Gebäudes, mit Gemeinderäumen im Erdgeschoss. Der große Kirchgarten wird gerne für diverse kirchliche Veranstaltungen genutzt. Neben den regelmäßig stattfindenden Sonntagsgottesdiensten wird einmal im Monat ein Gottesdienst im Altenheim Viktoria angeboten. Auch die katholische Kirchengemeinde ist mit Gottesdiensten in unserer Kirche zu Gast. Das Pfarrbüro mit Besprechungsraum befindet sich in der unmittelbaren Nachbarschaft. Unsere Kirchengemeinde verfügt über kein eigenes Pfarrhaus. Egal ob Einzelperson oder Familie, der Kirchenvorstand wird gemeinsam mit Ihnen eine auf ihre Bedürfnisse entsprechende Wohnung anmieten. Sie werden unterstützt von einem aktiven Kirchenvorstand, einer Sekretärin, einer Küsterin/Hausmeisterin, einer Reinigungskraft und Organisten. Außerdem gibt es in unserer Kirchengemeinde ein engagiertes Kindergottesdienstteam, einen Jugendchor, eine lebendige Jugendgruppe, eine Frauenhilfe und einen Besuchsdienstkreis. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Auskünfte erteilen: - Vorsitzende des Kirchenvorstands Klein-Gerau, Frau Gisela Wollrab, Tel.: Pfarrer Markus-Paul Gärtner (Vakanzverwalter), Tel.: Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Groß- Gerau, Herr Holger Tampe, Tel.: Dekanin des Ev. Dekanats Groß-Gerau, Pfarrerin Birgit Schlegel, Tel.: Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Mainz-Mombach, 1,0 Pfarrstelle II, Dekanat Mainz, Modus B Die evangelische Kirchengemeinde Mainz-Mombach sucht einen eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, da der langjährige Inhaber der Pfarrstelle II nach 22 Jahren Dienst in der Gemeinde leider verstorben ist. Lage, Größe und Struktur Mombach ist der nördlichste Stadtteil der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz mit guter Anbindung an die Innenstadt und in das Rhein-Main-Gebiet. Über Menschen leben hier, der Anteil der Migrantinnen und Migranten an der Bevölkerung ist vergleichsweise hoch, die Sozialstruktur ist heterogen. Der Stadtteil ist industriell geprägt, durchläuft aber seit den 1970er Jahren bedingt durch Werksschließungen einen Strukturwandel. Die Kirchengemeinde selbst hat Mitglieder. Neben der zur Inhaberschaft ausgeschriebenen Pfarrstelle II gibt es eine weitere 0,5 Pfarrstelle, die seit 2014 besetzt ist. Selbstverständnis und Gemeindeleben Die evangelische Gemeinde Mainz-Mombach versteht sich als einladende Gemeinde, die offen ist für Menschen und Ideen. Rund 100 Ehrenamtliche sind in der Gemeinde engagiert. Die Gemeinde ist Trägerin einer ev. Kindertagesstätte, die sich direkt neben der Kirche befindet (neun Mitarbeitende, 50 Plätze). Die Kita möchte den anvertrauten Kindern einen Lebensort bieten, an dem sie sich auf vielfältige Weise entwickeln und Entdeckungen machen können. Die Kinder erleben biblische Geschichten und Feiern im christlichen Jahreskreis, zugleich trägt die Kita mit zwei interkulturellen Fachkräften dem multikulturellen Mombach Rechnung. Der Kirchenvorstand (zwölf ehrenamtliche Mitglieder) hat eine gute Sitzungskultur entwickelt und geht einmal im Jahr in Klausur. Unsere Sekretärin managt das Gemeindebüro (20 Wochenstunden), unser Küster arbeitet mit ganzer Stelle. Unser Organist spielt im sonntäglichen Gottesdienst, tritt immer wieder mit dem Gospelchor free2sing auf und bietet die Konzertreihe Friedenskirche rockt an. Wir sehen unsere Gemeinde als Ort der Kommunikation. Neben unseren Gottesdiensten in verschiedener Form und für unterschiedliche Zielgruppen ist unsere Kirche etwa auch für Kunstausstellungen und Filmabende offen. Unser Gemeindefest und ein Ausflug für alle Mitarbeitenden wechseln sich jährlich ab. Darüber hinaus pflegen wir einen guten Kontakt zur katholischen Pfarrgemeinde. Entsprechend bereichert ein ökumenischer Chor unser Gemeindeleben. Kirche, Gemeinderäume und Pfarrwohnung Unsere denkmalgeschützte Jugendstilkirche (Pützer) wurde 1911 eingeweiht. Sie liegt direkt neben der zwei Jahre zuvor erbauten Grundschule und bildet mit ihr zusammen ein städtebauliches Ensemble. An die Kirche schließen direkt die Gemeinderäume, Gemeindebüro und die Pfarrwohnung (mit Garten) an. Die Wohnräume (ca. 150 m²) werden zurzeit renoviert. Der Mietwert der Dienstwohnung beträgt 785,00 EUR. Um den Erhalt der Kirche kümmert sich mit viel Engagement unsere Stiftung Friedenskirche. Erwartungen Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der Gottesdienste und Kasualien liebevoll gestaltet und den Menschen die gute Botschaft von Gottes Liebe zeitgemäß

215 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 215 nahe bringt. Wir wünschen uns, dass unsere neue Pfarrerin/unser neuer Pfarrer partnerschaftlich mit den Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet, im Stadtteil präsent ist, sich in der Gemeinde und im Stadtteil den Menschen zuwendet, offen ist für die Ökumene vor Ort und sich mit neuen Ideen engagiert. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Arbeitsbereiche wie Gottesdienste, Kinder- und Familiengottesdienste, Kasualien und Seelsorge, Kita, Konfi-Unterricht, Arbeit mit Seniorinnen und Senioren, Ökumene, Öffentlichkeitsarbeit u. ä. m. sollen auf konstruktive Weise mit den Mitarbeitenden und dem Inhaber der Pfarrstelle I abgesprochen und vereinbart werden. Gerne können Sie unsere Homepage unter besuchen oder sich Exemplare unseres Gemeindebriefes (erscheint vierteljährlich) zusenden lassen. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und darauf, Sie in einem persönlichen Gespräch kennen zu lernen. Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands, Thomas Busch, Tel.: Pfarrer Jens Georg, Tel.: Dekan Andreas Klodt, Tel.: Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: Nieder-Ohmen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld, Modus C Wir freuen uns auf Sie! Können Sie sich vorstellen ab dem 1. Februar 2016 in einem ländlich geprägten Ort und doch nur 30 km von Mittelhessens Zentrum Gießen entfernt zu leben und zu arbeiten? Wir stellen uns Ihnen vor: Nieder-Ohmen, ein Teil der Gemeinde Mücke, liegt 30 km von Gießen und Marburg und 80 km von Frankfurt entfernt. Darüber hinaus hat Nieder-Ohmen eine Bahnstation und Anschluss an die BAB in 5 km Entfernung. Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule sowie Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen sind vor Ort. Weiterführende Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe. Unsere Kirchengemeinde umfasst Nieder-Ohmen (1 607 Gemeindeglieder), Atzenhain (607) Bernsfeld (301) und Wettsaasen (124) mit drei eigenen Kirchen und einem Gemeindezentrum in Bernsfeld. In den vier Ortschaften gibt es eine 1,0 Pfarrstelle und eine 0,5 Pfarrvikarstelle. Die Aufgabenverteilung ist im Team miteinander und mit dem Kirchenvorstand in einer Pfarrdienstordnung verhandelbar. Worauf Sie sich bei uns freuen können: Zentrum unseres Gemeindelebens sind die Gottesdienste. Im kirchlichen Leben ist die Aufgeschlossenheit unserer Gemeinde auch daran erkennbar, dass wir neben den regulären Gottesdiensten andere, teilweise unkonventionelle Gottesdienstformen anbieten (Motorradgottesdienst, Kirchenkaffee, Lagerfeuergottesdienst). Außerdem haben die Kasualien, die Begleitung in Lebensabschnitten und die Lebensberatung in unserem ländlichen Raum immer noch einen hohen Stellenwert. Zwei Bonbons unserer Gemeinde möchten wir Ihnen näher vorstellen: die Kirchenmusik und das Zeltlager. Eine Kirchenmusikerin (B, 40 %) betreut den Posaunenchor, die Jungbläser und den Singkreis und gestaltet Konzerte sowie Projekte, z.b. mit Kindern oder altersgemischt. Das Zeltlager ist ein alljährliches Highlight und wird von vielen Kindern und Jugendlichen wahrgenommen. Es wird von einem Kreis ehrenamtlicher Mitarbeitender durchgeführt. Eine weitere Besonderheit unseres Kirchspiels ist die Vielfalt der ehrenamtlichen Aktivitäten im Kinder- und Jugendbereich, die sich von Krabbelgruppe, über Kinderkirche (in Atzenhain und Nieder-Ohmen) bis hin zum Jugendkreis erstreckt. In Atzenhain ist noch ein weiterer Kirchenchor, der Gottesdienste oder Feste mitgestaltet. Vier Frauenkreise treffen sich in regelmäßigen Abständen. Ein Besuchsdienstkreis und ein Team für den Gemeindebrief sind im Aufbau. Die für die Gemeinden zuständigen Kirchenvorstände bilden ein Team und beraten grundsätzlich gemeinsam. Die Arbeit gestaltet sich vertrauensvoll und einvernehmlich. Für das Pfarrbüro und die Verwaltung ist eine Mitarbeiterin mit 15 Stunden Wochenarbeitszeit angestellt. Jeder Gemeinde stehen eine Küsterin/ein Küster und Organisten zur Verfügung. Es finden sonntäglich an jeweils zwei Orten Gottesdienste statt. Des Weiteren verfügt das Kirchspiel über ein Pfarrhaus (243 m²) in Nieder-Ohmen mit Garten sowie einem angegliederten Gemeindebüro und Gemeindesaal, (bei angemieteten 151 m²). Der steuerliche Mietwert beträgt 423,00 EUR. Das Pfarrhaus erstreckt sich über 3 Etagen. Das Erdgeschoss kann als Pfarrbüro im Bereich der Gemeinde bleiben. Die oberen Etagen und der Garten eignen sich gut für Familien mit Kindern. Der Garten kann, muss aber nicht ganz übernommen werden. Das kann mit dem Kirchenvorstand besprochen werden. Was uns wichtig ist: dass die Pfarrerin/der Pfarrer mit uns offen und vertrauensvoll, aber durchaus kritisch konstruktiv zusammenarbeitet. Gleichzeitig freuen wir uns auf Ihre Impulse und Ideen, erwarten aber keine Wunder. Neugierig geworden? Besuchen Sie unsere Homepage kirchspiel-nieder-ohmen.de oder fragen Sie nach. Für Rückfragen steht zur Verfügung: - Propst Matthias Schmidt Tel.:

216 216 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Obertshausen, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Rodgau, Modus A Christsein praktisch leben und Glauben persönlich erfahren das ist unser Gemeindemotto. Ist das auch Ihr Ansatz? Als Gemeinde wollen wir Menschen auf verschiedenen Wegen zum Glauben einladen, damit sie im Glauben wachsen, in die Gemeinde eingebunden und zur Mitarbeit ermutigt werden. Das Bibelwort Suchet der Stadt Bestes! (Jer.29, 7) leitet uns in unserem diakonisch-missionarischen Handeln vor Ort. Wir sind Gastgeber des jährlichen Weihnachtsmarktes, wir bieten in Kooperation mit einem örtlichen Integrationsverein Deutschkurse für Frauen und für Flüchtlinge an. Wir konnten in den letzten Jahren unser Angebot einer Hausaufgabenhilfe deutlich ausbauen. Wir unterstützen aber auch Kurzzeit- und Langzeitmissionare in aller Welt durch Gebet und finanzielle Zuwendungen. Die Ehe-/ Familienarbeit haben wir als Arbeitszweig neu entdeckt. Dabei wenden wir uns nicht nur an unsere Gemeindeglieder, sondern an die ganze Stadt. Aber die Möglichkeiten, Christsein praktisch zu leben, sind noch längst nicht ausgeschöpft, hier ist Platz für Ihre Kreativität und Ihre Leidenschaft. Unser Glaube wird gestärkt in der persönlichen Beziehung zu Jesus Christus. Das erleben wir in den vielfältigen Gottesdiensten oder in den zahlreichen Hauskreisen, in der jährlichen Gebetswoche, im Glaubenskurs oder bei verschiedenen Gebetstreffen. Hier freuen wir uns auf neue Impulse und Ideen, Glauben persönlich zu erfahren und für andere erfahrbar zu machen. Unsere Gottesdienste feiern wir sonntags in der Waldkirche, meistens mit einer Band aber auch mit der Orgel, dem Posaunenchor oder dem Kirchenchor. Die optimale Form des Gottesdienstes ist uns dabei ein besonderes Anliegen, um möglichst viele, auch kirchenferne Menschen zu erreichen. Parallel zum Gottesdienst treffen sich wöchentlich Kinderkirche und Krabbelgruppe im Gemeindehaus. Einmal im Monat gibt es einen Lobpreisgottesdienst am Sonntagabend. Zusätzlich feiern wir einmal im Monat sonntags einen traditionell ausgerichteten Gottesdienst im Haus Jona (einem Altenheim der Inneren Mission) sowie 14-täglich mittwochs einen Gottesdienst für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims. Neben diesen vielfältigen Gottesdiensten bilden die verschiedenen Haus- und Gesprächskreise den Mittelpunkt unseres Gemeindelebens. Hier treffen sich Christen zum gemeinsamen Bibellesen und zum persönlichen Austausch. Die Gemeinde umfasst ca Gemeindeglieder in zwei Pfarrbezirken, die zu besetzende Pfarrstelle ist zuständig für den Pfarrbezirk Hausen. Zum Team gehört die Pfarrkollegin (1,0 Stellenanteil), eine Gemeindepädagogin (0,5 Stellenanteil, zzt. vakant), eine Jugendreferentin (24 Std./Woche, vom Förderverein getragen), eine Gemeindesekretärin (24 Std/Woche) sowie ein engagierter Kirchenvorstand mit einem ehrenamtlichen Vorsitzenden. Sie können zusätzlich auf einige engagierte Prädikanten und ca. 120 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Unsere Gemeinde bietet neben den schon erwähnten Aktivitäten u.a. einen Posaunenchor, einen Kirchenchor, einen Flötenkreis, einen Frauenkreis, ein Männerfrühstück, zwei Seniorenkreise, einen jährlichen Familienmutmachtag (JMEM), Eltern-Kind-Kreise an. Die Gruppen werden größtenteils von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleitet. Die Gemeinde unterstützt zudem insg. neun missionarische Projekte auf verschiedenen Kontinenten sowie Kurzzeitmissionare aus der eigenen Jugend. Eine Stiftung und ein Förderverein unterstützen unsere Arbeit. Für die Gemeindearbeit stehen die Waldkirche (250 Sitzplätze) und das Gemeindehaus (großer Saal mit ca. 100 Sitzplätzen) zur Verfügung. Beides ist an einem Campus im Mittelpunkt der Stadt gelegen. Das Gemeindehaus umfasst fünf Gruppenräume, einen Saal, eine moderne Küche sowie ein großes waldreiches Außengelände mit Sportplatz. Das Gemeindezentrum wird aktuell um ca. 150 m² erweitert und umfassend umgebaut. Zusätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Haus Jona für gemeindliche Veranstaltungen zu nutzen. Das Pfarrhaus ist ein großzügiges, freistehendes Einfamilienhaus (Baujahr 1960). Es verfügt über 7 Zimmer auf 133 m² in zwei Etagen, plus Amtszimmer (ca. 30 m²), Garage und einen großen Garten. Der Steuerwert beträgt inkl. Garage ca. 830 EUR. Obertshausen ist eine Kleinstadt im Landkreis Offenbach, direkt an der A3 gelegen, mit ca Einwohnern. Sämtliche Schulformen, eine große Musikschule, ein aktives Vereinsleben sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind am Ort vorhanden, ebenso ein S-Bahn- Anschluss (20 Min.) nach Frankfurt. Wenn Sie von Jesus Christus begeistert sind und die Menschen in Obertshausen mit ihm bekannt machen wollen, wenn Sie Gottes Wort geistreich und lebensnah verkündigen wollen, wenn Sie organisatorische Aufgaben im Leitungsteam nicht scheuen und die Einheit der Gemeinde und ihr Wachstum im Blick haben, dann sind Sie bei uns richtig! Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Auskünfte erteilen gern: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Dekan Carsten Tag, Tel.: Pfarrerin Kornelia Kachunga, Tel.: oder - der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Thomas Meyer-Haugwitz, Tel.: Informationen über unsere Gemeinde gibt es auch im Internet unter Seligenstadt, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Rodgau, Modus B In der Evangelischen Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen ist ab dem 1. September 2015 eine volle Pfarrstelle zu besetzen, da die bisherige Pfarrerin nach 12 Jahren wechselt. Die Evangelische Kirchengemeinde Seligenstadt und Mainhausen, im Osten des Kreises Offenbach, am Main

217 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 217 zwischen Frankfurt und Aschaffenburg, mit Blick auf den Spessart gelegen, erstreckt sich über das Gebiet der Kommunalgemeinden Seligenstadt mit den Ortsteilen Froschhausen und Klein-Welzheim sowie der zur Gemeinde Mainhausen zusammengeschlossenen Ortsteile Mainflingen und Zellhausen. Durch die sehr gute Infrastruktur, die malerische Altstadt Seligenstadts und die vielfältigen Kulturangebote haben beide Orte eine besonders hohe Wohnqualität. Alle Schulformen sind vorhanden, auch die Betreuung von Vorschulkindern, sowie die ärztliche Versorgung sind umfassend gewährleistet. Durch Neubaugebiete in allen Gemeindeteilen und dem damit einhergehenden Zuzug junger Familien gibt es eine relativ ausgewogene Altersstruktur der Kirchengemeinde mit zurzeit rund Mitgliedern. Neben der neu zu besetzenden Pfarrstelle existieren zwei weitere Pfarrstellen, die seit längerem besetzt sind. Die Gemeindearbeit in einem traditionell katholisch geprägten Gebiet ist vielseitig und facettenreich. Besondere Schwerpunkte gibt es - in der Kinder- und Jugendarbeit - in einer großen Vielfalt an Gottesdienstformen - in der Arbeit mit den beiden Kindertagesstätten der Kirchengemeinde - in einem aufwändig organisierten und sehr attraktiven Kurssystem, in dem sich jährlich ca. 40 Jugendliche auf ihre Konfirmation vorbereiten - in der ökumenischen Zusammenarbeit mit christlichen und nichtchristlichen Partnerinnen und Partnern - in der Seelsorge am örtlichen Krankenhaus - in der Seelsorge in den vier Pflegeheimen in beiden Orten - in der Arbeit mit Flüchtlingen in beiden Orten - in der Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden, insbesondere mit der Nachbargemeinde Hainburg und in der Beteiligung an Projekten innerhalb des Evangelischen Dekanats Rodgau. Den Mittelpunkt der Kirchengemeinde bildet die Kirche, erbaut Mitte des 19. Jahrhunderts, am Eingang zur historischen Altstadt Seligenstadts. Die gut renovierte Kirche ist tagsüber geöffnet und außer zentraler Gottesdienststätte auch beliebtes Konzert- und Kleinkunstforum. Außerdem besitzt die Gemeinde Gemeindehäuser in Seligenstadt, Froschhausen und Zellhausen. Die Gottesdienste finden wöchentlich in der Kirche und im Wechsel in den Filialorten statt, so dass sonntags jeweils zwei Gottesdienste zu halten sind. Hauptamtlich sind in der Gemeinde neben einem Pfarrer und einer Pfarrerin zwei Mitarbeiterinnen im Gemeindebüro, eine Kirchenmusikerin, eine Küsterin, ein Gemeindepädagoge, ein Hausmeister und Reinigungskräfte beschäftigt. Hinzu kommen die Leiterinnen und die Erzieherinnen und Erzieher der beiden Kindertagesstätten. Es ist hervorzuheben, dass in nahezu allen Bereichen ein hohes Maß an selbstverantwortlichem, ehrenamtlichem Engagement vorherrscht. Die Gemeinde ist die größte Gemeinde im Evangelischen Dekanat Rodgau und der Regionalverwaltung Starkenburg Ost angeschlossen. Von der Bewerberin/dem Bewerber wünschen wir uns in unserer selbstbewussten, durch verschiedene Frömmigkeitsstile geprägten Gemeinde im Rahmen des traditionellen Pfarrdienstes eine diskussionsfreudige Auslegung der biblischen Texte und einen Dialog auf Augenhöhe: - im jüdisch-christlichen Dialog - in allen Genderfragen - im fairen Handel - in den interkonfessionellen sowie interreligiösen Kooperationen In der Vielfalt der kleinstädtischen Vereins- und Gemeinwesenarbeit und in den sehr guten ökumenischen Beziehungen sollte er/sie die Evangelische Kirche in ebenso kritikbereiter wie integrativer Weise vertreten können. Er/Sie sollte bereit sein, intensiv im Team zu arbeiten. Die genauen Aufgabenbereiche und Schwerpunkte werden auch nach persönlichen Neigungen im Team festgelegt. Für den Bewerber/die Bewerberin steht ein geräumiges idyllisches Pfarrhaus mit Garten vor den Toren der Altstadt (Nähe zur Evangelischen Kirche) zur Verfügung. Das 2006 zuletzt grundlegend renovierte Haus steht unter Denkmalschutz. Der Mietwert ist vor Ort zu erfragen. Weitere Auskünfte erteilen: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Dekan Carsten Tag, Tel.: Andrea Eubel, Vorsitzende des KV, Tel.: Pfarrer Martin Franke, Tel.: Pfarrerin Leonie Krauß-Buck, Tel.: Vielbrunn, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Odenwald, Modus A, zum wiederholten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Vielbrunn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer mit ganzer Stelle. Wer sind wir? Wir sind eine kleine, engagierte Gemeinde mit knapp eintausend Gemeindegliedern, einer historischen Kirche, einer Kita mit 2 Gruppen und einer U3-Gruppe, einem großen Pfarrhaus mit ca. 185m² privater Wohnfläche plus Amtszimmer. Der Mietwert beträgt 787,24 EUR. Außerdem verfügen wir über ein Gemeindehaus in unmittelbarer Nähe zum Pfarrhaus. Dort befindet sich das Gemeindebüro mit Besprechungszimmer, das über einen separaten Zugang zu erreichen ist. Alle Gebäude sind baulich auf neuestem Stand. Zur Gemeinde gehört der Bad Königer Stadtteil Kimbach, 3 km von Vielbrunn entfernt. Die Pfarrstelle wird auch über 2020 Bestand haben. Die Kirchengemeinde pflegt enge Kontakte zu den örtlichen Vereinen, zur Grundschule, die es in Vielbrunn gibt, und zu den politischen Gremien der Stadt Michelstadt, deren Stadtteil Vielbrunn ist. Wen suchen wir? Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit Schwerpunkt in der Seelsorge.

218 218 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ihre/Seine den Menschen zugewandte Theologie soll sich in verständlichen Predigten und im wertschätzenden Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern genauso niederschlagen wie im Kontakt zu den Menschen und Vereinen im Dorf. Wir erwarten einen leitungs- und kommunikationskompetenten Menschen, der sensibel für gemeindeübergreifende Entwicklungen ist, der aufgebaute Strukturen nutzt, pflegt und weiterentwickelt. Einen besonderen Schwerpunkt wollen wir in Zukunft auf die Arbeit mit jungen Familien legen. Wenn Sie selbstbewusst und zugleich selbstkritisch sowie konfliktfähig sind, soziales Einfühlungsvermögen besitzen und sensibel für finanzielle Belange der Gemeinde sind, dann freuen wir uns auf ihre Bewerbung. Was bieten wir? Zu ihrer Unterstützung stehen neben einem engagierten Kirchenvorstand, der einmal jährlich sich in der Landjugendakademie Altenkirchen coachen lässt, ein großes Mitarbeiterteam und eine Sekretärin bereit. Die Zusammenarbeit mit der Leitung und dem Erzieherinnenteam der Kita verläuft reibungslos und bietet gute Kontaktmöglichkeiten zu Kindern und Eltern. Wo liegt Vielbrunn? Vielbrunn liegt im Odenwald und ist verkehrsgünstig an das Rhein-Maingebiet durch die B 469 angebunden. Frankfurt, Darmstadt und Aschaffenburg sind gut erreichbar. Auch die Anbindung von Vielbrunn an den ÖPNV ist gut. Der Stadtteil gehört zu Michelstadt. Hier finden sich alle Schulformen. Das kulturelle Angebot ist gut. Einkaufsmöglichkeiten wie Metzger, Bäcker, Arzt, Banken und ein kleines Lebensmittelgeschäft sowie Friseur und Poststelle finden Sie direkt im Ort. Das Freibad, der Kindergarten und die Grundschule machen Vielbrunn zum idealen Wohnort für Familien. Dazu kommt ein vielfältiges Vereinsangebot. Ein Führerschein ist im ländlichen Raum allerdings unabdingbar. Haben wir Sie neugierig gemacht? Hinweise und Informationen im Internet unter Für nähere Auskünfte stehen, - die Kirchenvorsteherin Anita Mengler, Tel.: der Dekan Stephan Arras, Tel.: und - die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held, Tel.: gerne zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung. 1,0 Pfarrstelle im Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. Verwaltungsdienstauftrag befristet bis zum 31. Dezember 2017, zum zweiten Mal Im Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. ist ab 1. August 2015 eine Pfarrstelle mit einem Stellenumfang von 100 % zu besetzen, alternativ auch mit zwei Kolleginnen auf jeweils halber Stelle. Der Landesverband EFHN ist ein Dachverband für Frauen und Familien auf dem Gebiet der EKHN. Er setzt politische, spirituelle Impulse mit frauenspezifischer Kompetenz und weiß sich eingebunden in die weltweite Ökumene. Außerdem ist er Träger von vier Familien- Bildungsstätten. Der Verband leistet einen elementaren Beitrag zur Gestaltung von Kirche und Gesellschaft. Wir suchen eine Theologin/zwei Theologinnen, die Freude an der Arbeit mit und für Frauen hat/haben. Feministische Theologie und gelebte Spiritualität setzen wir voraus. Sie müssen in der Lage sein, Menschen mit sehr unterschiedlichen Frömmigkeitsprägungen offen zu begegnen und die hohe Kompetenz ehrenamtlicher Frauen partnerschaftlich in ihre Arbeit einzubeziehen. In Ihrer Verantwortung liegen alle geistlichen und spirituellen Impulse, die der Frauenverband herausgibt (u. a. GD zum 2. Advent, GD zum Weltgebetstag, Aktion Lucia) sowie Predigt- und Vortragsdienste zu bestimmten Anlässen. Wesentlicher Schwerpunkt Ihrer Arbeit ist, gesellschaftliche Entwicklungen, die frauen- und familienspezifische Relevanz haben, zu erkennen, in die Diskussionen und ins Netzwerk einzutragen und öffentliche Stellungnahmen vorzubereiten. Freude an Konzeptarbeit und Einarbeitung in neue Inhalte sowie theologisches Reflektionsvermögen sind dafür Voraussetzung. Die heutige Wirklichkeit von Frauen und Familien sehen wir wesentlich geprägt durch die von Arbeit und geforderte Flexibilität veränderten Rahmenbedingungen. Folgende Themen möchten wir gerne mit Ihnen bearbeiten: Integration, Menschenrechte, Migration, Gesundheit, Sexualität und die Auswirkungen der Globalisierung auf Frauen und Familien weltweit. Interkulturelle und interreligiöse Kompetenz sind von Vorteil. Sie vertreten die ehrenamtliche Frauenarbeit in kirchlichen Gremien und Sie sind eingebunden in ein Netzwerk sozialpolitischer sowie feministisch-theologischer Gremien, auch über die Grenzen der EKHN hinaus. Dienstsitz ist das Katharina-Zell-Haus in Darmstadt. Mobilität und die Bereitschaft zu Reisediensten wird erwartet. Wir freuen uns über eine Pfarrerin/über zwei Pfarrerinnen, die mit uns auf dem begonnenen Weg zu einem modernen und wirkungsvollen Frauenverband mit Kreativität und Engagement weiter geht/weiter gehen. Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Luise Böttcher, Vorsitzende EFHN, Tel.: und - Angelika Thonipara, Geschäftsführende Pfarrerin EFHN, Tel.:

219 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 219 Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stadtjugendpfarrerin/einen Stadtjugendpfarrer für Frankfurt am Main. Zum wiederholten Mal Frankfurt am Main ist eine spannende und dynamische Stadt; hier leben Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Kontexte. Die Evangelische Kirche setzt sich für die Integration aller Bewohner in die Stadtgesellschaft ebenso ein wie für eine interkulturelle Öffnung der eigenen Arbeitsfelder. So versteht sie sich auch als große Jugendhilfeträgerin der Kinder- und Jugendarbeit missionarisch herausgefordert, der nachwachsenden Generation von Kindern und Jugendlichen das Evangelium von Jesus Christus glaubwürdig in Worten und Taten zu verkündigen. Haben Sie Lust in verantwortlicher Position mitzuarbeiten? Als Stadtjugendpfarrerin/Stadtjugendpfarrer in Frankfurt sind Sie zuständig für die Koordination des Arbeitsbereichs der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sowie für die Vertretung der Belange von Kindern und Jugendlichen gegenüber Stadt, Kirche und Öffentlichkeit. Zum Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendarbeit gehören auch Offene Kinder- und Jugendclubs, Einrichtungen der Jugendhilfe in Frankfurter Schulen, Projekte der Jugendsozialarbeit und beruflichen Qualifizierung, die Jugendkulturkirche sankt peter und die Zusammenarbeit mit freien evangelischen Jugendwerken. Als Leiter des Evangelischen Stadtjugendpfarramtes Frankfurt am Main stehen Ihnen pädagogische Referenteninnen/Referenten und Verwaltungsmitarbeiterinnen/Verwaltungsmitarbeiter zur Seite. Das Amt hat die Aufgabe der Fachberatung, der Aus- und Weiterbildung der Ehrenamtlichen, der Begleitung des gemeindepädagogischen Dienstes, der Durchführung besonderer Veranstaltungen sowie der Geschäftsstelle für die Evangelische Jugend Frankfurt am Main. Als Pfarrerin/Pfarrer sind Sie hier insbesondere für Gottesdienst, Seelsorge, theologische Reflexion und pädagogische Konzeptentwicklung zuständig. Über den Arbeitsbereich der Kinder- und Jugendarbeit können Sie sich informieren auf der Homepage der Evangelischen Jugend Frankfurt am Main unter Die Aufgaben der Stadtjugendpfarrämter entnehmen Sie bitte der Kinder- und Jugendordnung der Kirche von Hessen und Nassau (Rechtssammlung der EKHN, Nr über Von Ihnen werden erwartet: - Berufserfahrung als Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrer, in der Kinder- und Jugendarbeit und in Personalführung - Kenntnisse evangelischer Bildungs- und Jugendhilfekonzepte sowie gründliche theologische Arbeit - Freude in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden des Arbeitsbereiches - Leitungskompetenzen und ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit - Interesse an Geschäftsführung und die Bereitschaft zur Übernahme von Budgetverantwortung. Die Pfarrstelle wird für die Dauer von sechs Jahren besetzt. Wohnen am Dienstort wird vorausgesetzt; eine Pfarrdienstwohnung wird gestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: - den Fachbereich I: Beratung, Bildung, Jugend im Evangelischen Regionalverband Frankfurt am Main, Pfarrer Jürgen Mattis, Tel.: , juergen.mattis@frankfurt-evangelisch.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Hinweis: Diese Stellenausschreibung wird zeitgleich auch im Amtsblatt Juli/2015 der EKKW veröffentlicht. Die Ausschreibungsfrist für diese Pfarrstelle gilt insofern ausnahmsweise vom 1. Juli 2015 bis zum 31. Juli Evangelisches Dekanat Offenbach 0,5 Profilstelle für die Handlungsfelder Gesellschaftliche Verantwortung und Ökumene (je 0,25 Stelle) Das Ev. Dekanat Offenbach mit 12 Kirchengemeinden und Mitgliedern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer für die beiden oben genannten Handlungsfelder. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember Gegebenenfalls kann die Stelle mit der halben Schwerpunkt-Pfarrstelle der Diakoniekirche in der Mirjamgemeinde kombiniert werden. Das Ev. Dekanat bezieht sich auf das Stadtgebiet der fünftgrößten hessischen Großstadt mit ihren fast Einwohnern. Gerade in den beiden Handlungsfeldern Ökumene und Gesellschaftliche Verantwortung sehen wir uns durch die Probleme der Stadt herausgefordert. Über die Hälfte der Bevölkerung, die aus 150 Nationen stammt, hat eine Migrationsgeschichte. Viele Offenbacher sind zum Lebensunterhalt auf Transferleistungen angewiesen. Acht Moscheegemeinden und eine Synagogengemeinde zeigen die religiöse Vielfalt, die hier erfahrbar wird. Die Ev. Kirche Offenbach leistet durch ihre Impulse und ihr Engagement einen wesentlichen Beitrag zu einer gut vernetzten Stadtgesellschaft. Im Bereich Ökumene liegt der Schwerpunkt auf dem Interreligiösen Dialog. Hier gehören zu den Aufgaben: - Begegnungen evangelischer Christinnen/Christen mit Menschen anderer Religionszugehörigkeit zu ermöglichen und nachhaltig zu gestalten. Die theologische Auseinandersetzung ist ausdrücklich gewünscht. - Theologische Gemeinsamkeiten und Unterschiede sollen wahrgenommen und benannt werden, damit das Verständnis füreinander gefördert wird. - Mitwirkung beim Interreligiösen Arbeitskreis Offenbach und im Koordinationsteam der Interkulturellen Wochen Offenbach.

220 220 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Verständigung mit Christen anderer Konfessionen und Förderung gemeinsamer Projekte und Gottesdienste. Im Bereich Gesellschaftliche Verantwortung liegt der Schwerpunkt auf dem Projekt Patenschaftsmodell Offenbach PMO (Kooperationsmodell mit der Stadt Offenbach) Das PMO verhilft jugendlichen Hauptschülerinnen/Hauptschüler (zum großen Teil mit Migrationsgeschichte), durch langfristige Begleitung einer/eines ehrenamtlichen Patin/Paten zu einem Ausbildungsplatz oder einem weiterführenden Schulabschluss. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll das Projekt zusammen mit dem Kooperationspartner des Jugendamts Offenbach leiten und weiterentwickeln. Zur Weiterführung dieses Projektes müssen Kontakte zu Wirtschaftsunternehmen ausgebaut werden und Patinnen und Paten zum Engagement gewonnen werden. Ebenso sollen die Patinnen und Paten in ihrem Ehrenamt gestärkt und begleitet werden. Demnach benötigt das PMO intensive Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung des erfolgreichen Konzepts durch Vorträge bei Fachkongressen und Tagungen. Ein vielfältiges Netzwerk unterstützt das PMO. Dieses Netzwerk muss gepflegt und stabilisiert werden. Da 2/3 der Projektkosten eingeworben werden müssen, ist es notwendig Fundraising zu betreiben. Stellungnahmen zu besonderen Fragen aus dem Bereich gesellschaftliche Verantwortung sollen erarbeitet werden. Fachlich wird die Stelle durch die Zentren Gesellschaftliche Verantwortung und Ökumene der EKHN begleitet. Wir wünschen uns von Ihnen: - Berufserfahrungen im Pfarramt. - Aufgeschlossenheit für ökumenische Fragestellungen besonders im jüdisch-christlichen und muslimisch-christlichen Dialog. Wir bieten: - Dienstsitz im Haus der Evangelischen Kirche Offenbach. - Zusammenarbeit mit der Fachstelle Öffentlichkeitsarbeit. - Unterstützung bei der Verwaltung des PMO durch die Verwaltungsfachkraft. - Möglichkeit der Kombination mit der Schwerpunkt - Pfarrstelle der Diakoniekirche in der Mirjamgemeinde. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskunft geben gerne: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069/ Dekanin Eva Reiß, Tel.: 069/ Nähere Informationen finden Sie hier: 1,0 Pfarrstelle für Altenseelsorge im Evangelischen Dekanat Ingelheim, zum zweiten Mal Besetzung ab 1. August 2015 für die Dauer von fünf Jahren. Die Pfarrstelle wird im Zuge der Umstellung von Altenheim- zu Altenseelsorgestellen als gesamtkirchliche Stelle mit regionaler Anbindung im Evangelischen Dekanat Ingelheim neu errichtet. Zum Evangelischen Dekanat Ingelheim gehören 23 Kirchengemeinden mit etwa Gemeindegliedern. Mit den drei Mittelzentren Ingelheim, Bingen und Nieder-Olm ist die Region weitgehend ländlich geprägt. Aufgrund des demographischen Wandels wird die Arbeit mit alten Menschen ein neuer Schwerpunkt. Ein Blick auf die Altersstruktur bestätigt diese Entwicklung, die sich gegenwärtig in der Einrichtung von Seniorenwohn- und Altenpflegeeinrichtungen widerspiegelt. So gibt es im Gebiet des Evangelischen Dekanates Ingelheim derzeit zehn Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder privater Trägerschaft. Dies bedeutet auch eine veränderte Situation in den Kirchengemeinden. Als exemplarische Vernetzung mit der Kirchengemeinde Nieder-Olm soll eine Altenseelsorge aufgebaut und begleitet werden. In Nieder-Olm gibt es zwei Einrichtungen für Senioren in privater Trägerschaft. Die Inhaberin/der Inhaber bindet die Arbeit in bestehende Netzwerke und in bestehende Strukturen der Gemeinde ein. Dabei geht es um den weiteren Aufbau einer ehrenamtlichen Besuchsseelsorge, die alte Menschen sowohl in Einrichtungen als auch zu Hause besucht. Arbeitsfelder der Altenseelsorgestelle in Nieder-Olm sind: - Begleitung der Seniorenarbeit in der Gemeinde - Gesprächsangebote für Angehörige und Beschäftigte - Trauer- und Sterbebegleitung - Aussegnungsfeiern und Gottesdienste Die Inhaberin/der Inhaber der Altenseelsorgestelle soll an dem Standort Nieder-Olm/Sörgenloch konzeptionell neue Wege beschreiten, die auch in die anderen Gemeinden des Dekanates führen sollen. Aufgaben der Altenseelsorgestelle im Dekanat sind: - Kooperation mit den ehrenamtlich Mitarbeitenden - Schulung und Begleitung der gemeindlichen Seniorenarbeit - Aufbau und Begleitung des kirchlichen Besuchsdienstes für Senioren - Begleitung von Menschen mit Demenz und deren Angehörige - Vernetzung und Kooperation mit innerkirchlichen und außerkirchlichen Partnern Kontakt und Kommunikation nach innen und außen sind unerlässlich, um das Themenfeld Altenseelsorge im kirchlichen und öffentlichen Raum wirksam zu vertreten und weiterzuentwickeln. Zum Stellenprofil gehört der regelmäßige fachliche Austausch und die Zusammenarbeit mit dem Zentrum Seelsorge und Beratung zur Weiterentwicklung der Altenseelsorge.

221 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 221 Kooperationsbereitschaft mit dem zukünftigen/der zukünftigen Stelleninhaber/in im Gemeindepädagogischen Dienst für Seniorenarbeit wird vorausgesetzt. Ebenso ist die Fähigkeit zur Teamarbeit unerlässlich. Die Fach- und Dienstaufsicht liegt im Dekanat Ingelheim. Dienstsitz der Altenseelsorgestelle ist die Kirchengemeinde in Nieder-Olm. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) wird erwartet. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Erfahrungen in Netzwerkarbeit und in der Begleitung Ehrenamtlicher sind wünschenswert. Erforderlich ist die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: - Dekanin Annette Stegmann, Tel.: 06132/71890; - Präses Horst Runkel, Tel.: 06132/71890; - OKR Christof Schuster, Tel.: 06151/ ; - Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031/ ,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge mit dem Schwerpunkt Palliativmedizin im Agaplesion-Markuskrankenhaus der Frankfurter Diakoniekliniken Stadtdekanat Frankfurt Die Besetzung erfolgt als Verwaltungsdienstauftrag befristet bis zum 31. Dezember Gesucht wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder ein Pfarrer für die Klinikseelsorge auf der Palliativstation des Agaplesion-Markuskrankenhauses. Das Agaplesion-Markuskrankenhaus gehört zu den Frankfurter Diakoniekliniken. Es verfügt über 550 Betten mit über 1200 Mitarbeitenden und ist ein akademisches Lehrkrankenhaus der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität. Es verbindet Spitzenmedizin mit der menschlichen Zuwendung zum Patienten in der Tradition christlicher Nächstenliebe. In der Klinik sind zwei weitere evangelische Pfarrerinnen mit jeweils einer vollen Stelle in der Seelsorge tätig sowie ein Pfarrer als Leiter des Zentrums für Ethik in der Medizin. Das multidisziplinäre Team des Zentrums für palliative Medizin mit 20 Betten besteht aus Ärzten, Pflegekräften, evangelischen wie katholischen Seelsorgern, Sozialarbeitern, Physiotherapeuten, Psychoonkologen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern. Sie haben es sich zur Aufgabe gemacht durch, individuelle Pflege dazu beizutragen, dass Palliativpatienten ihr Leben soweit wie möglich aktiv und in Würde führen können. Zu den Aufgaben der Seelsorge auf der Palliativstation und im Markuskrankenhaus allgemein gehören: - Grundlegende seelsorgerliche Angebote für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitende des Hauses - Mitarbeit im multidisziplinären Team der Palliativstation - Verbindlich geregelte Anwesenheit nach Absprache - Durchführung von verschiedenen Gottesdiensten im Wechsel mit den Kolleginnen - Mitarbeit in der besonderen Begrüßungs- und Abschiedskultur des Hauses - Beteiligung an gemeinsamen Veranstaltungen - Zusammenarbeit mit dem ökumenischen Seelsorgeteam im Haus und den Kolleginnen der Frankfurter Diakoniekliniken - Regelmäßiger Austausch mit der Klinikleitung - Mitarbeit in der stadtweit organisierten Rufbereitschaft Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber wird Mitglied im Konvent für Krankenhausseelsorge der EKHN, im Konvent der evangelischen Krankenhausseelsorge in Frankfurt sowie im Pfarrkonvent des Frankfurter Stadtdekanats. Gesucht wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mit der Bereitschaft und der Fähigkeit - Die oben genannten Aufgaben und die wechselnden vielfältigen Anforderungen an die Seelsorge in einem konfessionellen Krankenhaus zu erfüllen - Sich auf den Schwerpunkt Seelsorge im Zentrum für palliative Medizin einzulassen, mitzuarbeiten und zu gestalten - Sich an der 24-Stunden-Rufbereitschaft zu beteiligen - Sich selbst und eigene Interessen in kollegialer Zusammenarbeit in das ökumenische Team im Markuskrankenhaus und in das Team Frankfurter Diakoniekliniken einzubringen - Sich für das besondere Arbeitsgebiet gezielt zu qualifizieren Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) wird erwartet. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Berufsbegleitende Supervision ist obligatorisch. Zu einer möglichen Einarbeitung in dieses Arbeitsfeld bieten wir Ihnen, vor Aufnahme der Tätigkeit, ein 14-tägiges Praktikum in einer anderen Klinik mit Palliativstation an. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: - Prodekan Holger Kamlah, Tel. 069/ Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum für Seelsorge und Beratung, Tel / Pfarrerin Elisabeth-Jenny Pauly, Tel: 069/ Referentin/Referent Gemeinden anderer Sprache und Herkunft Im Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von

222 222 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kurhessen-Waldeck ist zum 1. September 2015 die 0,5 Pfarrstelle einer Referentin/eines Referenten Gemeinden anderer Sprache und Herkunft (GaSH) zu besetzen. Die Stelle umfasst folgende Aufgabenbereiche: - Entwicklung von neuen ekklesiologischen Modellen und Konzepten für die Kooperation und Zusammenarbeit mit den GaSH - Beratung und Begleitung von Gemeinden der EKHN und EKKW in ihren Beziehungen zu und Kooperation mit den GaSH - Beratung und Begleitung der GaSH in ihrer Kontaktsuche und Kooperation zu Kirchengemeinden in beiden Kirchen - Mitarbeit in der EKD-Konferenz der landeskirchlichen Beauftragten für die GaSH sowie Kontakte zu Internationalen Konventen im Bereich der beiden Landeskirchen. Von der Bewerberin/dem Bewerber werden erwartet: - Theologische Sprachfähigkeit sowie Kenntnisse der ekklesiologischen Debatten im Aufgabenbereich - Erfahrungen in der Gemeindearbeit - Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit GaSH - Kollegialität und Teamfähigkeit. Die Stelle wurde im Rahmen der Kooperation zwischen EKHN und EKKW im gemeinsamen Zentrum Oekumene neu errichtet. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber arbeitet eng mit der Referentin/dem Referenten für den interkonfessionellen Dialog im Zentrum Oekumene zusammen. Die Stelle ist dem Fachbereich Konfessionen Religionen Weltanschauen zugeordnet. Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer die in der EKHN oder EKKW das Bewerbungsrecht haben. Die Besoldung erfolgt gemäß Pfarrerbesoldungsgesetz der Herkunftskirche. Dienstsitz ist das Zentrum Oekumene in Frankfurt. Die Besetzung erfolgt für 6 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Das gemeinsame Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW ist im Aufbau. Im Rahmen von konzeptionellen Überlegungen können sich Aufgabenbereiche und inhaltliche Anforderungen ändern. Weitere Auskünfte gibt gerne: - OKR Detlev Knoche, Leiter des Zentrums Oekumene, Tel.: Die Evangelische Kirchengemeinde Wehrheim sucht zum 1. September 2015 für die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagog en (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation. (mindestens 80 %-Stelle, Vertretung für Elternzeit - zunächst befristet auf 1 Jahr) Seit 1999 besteht die überwiegend spendenfinanzierte Stelle. Der Einsatz erfolgt zu 90 % in der Kirchengemeinde, zu 10 % im Dekanat. Wehrheim ist eine ländlich geprägte Großgemeinde im Usinger Land (Dekanat Hochtaunus) mit guter Infrastruktur und Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet. Hier leben knapp Menschen, von denen etwa evangelisch sind und zur Kirchengemeinde gehören. In Wehrheim gibt es mehrere Kindergärten und eine Grundschule. Alle Schulzweige sind innerhalt von 5 km gut erreichbar. Die Kirchengemeinde möchte Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen und gestalten, in denen prägende Erfahrungen im Glauben an Jesus Christus gemacht, Freundschaften geschlossen und christliches Leben eingeübt werden kann. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es zurzeit folgende Gruppen, in denen ehrenamtlich Mitarbeitende mitverantwortlich tätig sind: Krabbelgruppe Kindergottesdienst, ExGo (Kindergottesdienst nach Promiseland- Konzept von Willow-Creek), MAXI-Club (ab 6 Jahre), zwei Jungscharen (8 13 Jahre), Konfirmandengruppen, Ex-Konfi-Kreis, Jugendkreis, drei Jugendhauskreise, Jugendgottesdienst-Team, Posaunenchor sowie einen Kinderchor, der von einer nebenamtlichen Chorleiterin geleitet wird. Die Kinder- und Jugendarbeit ist durch Impulse von Willow-Creek mitgeprägt. Im Bereich der Kinder- und Jugendfreizeiten wird viel mit Gemeinden der Geistlichen Gemeindeerneuerung (GGE) zusammengearbeitet. Es haben aber auch andere Ansätze und traditionelle Formen ihren Platz. Wir bieten Ihnen: - die Mitarbeit in einer lebendigen, vielfältigen Gemeinde, die sich nicht auf eine einzige theologische Position festlegen lässt und viele interessante Besonderheiten aufweist (unter anderem: eigene Buchhandlung, Diakoniestation, Förderverein für Kinderund Jugendarbeit, eine FSJ-Stelle (1/2 für Jugendarbeit), mehrere Hauskreise, Glaubenskurse, Lobpreisgottesdienste, Partnerschaft zu einer Kirche in Afrika, Welt-Laden ); - ein engagiertes und offenes Mitarbeitendenteam von ca. 40 Ehrenamtlichen im Kinder und Jugendbereich; - die Chance, eigene Impulse und Begabungen einzubringen; - eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und beiden Pfarrern der Kirchengemeinde; - eigenes Büro im Gemeindehaus; - gute technische Ausstattung (PC, Beamer, Licht-, Ton- und Bühnentechnik, Gemeindebus); - Mithilfe bei der Wohnungssuche; - Bezahlung nach KDO. Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter - mit einer Begeisterung für Jesus Christus und der Motivation, junge Menschen zum Glauben einzuladen; - mit der Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß und ganzheitlich weiterzugeben, und der Offenheit für neue Wege; - mit Freude daran, auf Menschen zuzugehen und im Team zu arbeiten; - mit der Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen Mitarbeitenden des gemeindepädagogischen Dienstes im Dekanat;

223 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Bereitschaft zur Teilnahme am Gemeindeleben; - Erfahrung in der Arbeit mit Gruppen; - Führerschein mindestens Klasse B, idealerweise BE; - mit Sicherheit in gängigen Office Programmen, idealerweise zusätzliche Kenntnisse in Grafikdesignanwendungen. Auch Berufsanfänger/innen sind willkommen. Und das sind Ihre Aufgaben: - Fortsetzung der bestehenden Kinder- und Jugendarbeit; - Mitarbeit in der Konfirmandenarbeit; - Zusammenarbeit mit dem Gemeindejugendausschuss bei der Konzeption und Koordination der Jugendarbeit; - Konzeption, Planung und Durchführung von Kinderund Jugendfreizeiten sowie Konfirmandenfreizeiten; - Gewinnung, Begleitung und Förderung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit; - Kontaktpflege und Vernetzung mit der kommunalen Jugendarbeit sind erwünscht. Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nähere Informationen erteilen gerne: - Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Viktor Streifinger (Tel ), - Pfarrer Matthias Laux (Tel ), - Pfarrer Hans Ulrich Jox (Tel ), - Gemeindepädagogin Tabea Knabe (Tel ), gemeindebuero@kirche-wehrheim.de) Web: Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 10. Juli 2015 an den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wehrheim, Oranienstraße 8a, Wehrheim. Das Eva ngelische Dekanat Herborn sucht zum 1. März 2016 für die Klinikseelsorge eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) da der bisherige Stelleninhaber nach 18 Jahren in den Ruhestand geht. Der Arbeitsbereich umfasst die Seelsorge im Bereich von Vitos Herborn. Dazu gehören: 1. Vitos Klinikum Herborn mit der - Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (ca. 177 Betten + 30 tagesklinische Plätze), der - Vitos Klinik für Psychosomatik (19 Plätze) und der - Vitos Klinik Rehberg, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (75 Betten + 55 tagesklinische Plätze) 2. Vitos begleitende psychiatrische Dienste Herborn (220 Plätze im Wohn- und Pflegeheim so wie Betreutes Wohnen), 3. Vitos Heilpädagogische Einrichtung Herborn (97 Plätze), z.t. in Außenwohngruppen, 4. ca. 700 Bedienstete, die im Bereich des Krankenhauses arbeiten und z. T. wohnen. Klinikleitung und Pflegepersonal begrüßen die Arbeit der Seelsorge und sind kooperativ. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der katholischen Klinikseelsorge. Zudem ist für die Klinikseelsorge eine 0,5 Pfarrstelle eingerichtet. Die Gottesdienste der Krankenhausgemeinde werden im Wechsel mit der Pfarrerin, der Gemeindepädagogin oder dem Gemeindepädagogen und der katholischen Seelsorgerin gestaltet. Im psychiatrischen Krankenhaus findet sonntäglich Gottesdienst statt. Für Gottesdienste und die übrige Arbeit stehen ein Kirchsaal mit 80 Plätzen und Nebenräumen (Büro, Küche, Toiletten) zur Verfügung. Wir erwarten von dem Bewerber/der Bewerberin: - Kompetenz und Sensibilität für die Seelsorge in der Psychiatrie; - Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung; - Fähigkeit und Erfahrungen in der Gestaltung von Gottesdiensten mit Gesunden, Kranken und Behinderten, inkl. Kasualien; - Bereitschaft zur Arbeit im Team; Lust und Fähigkeit zur Eigeninitiative setzen wir voraus; - Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit; - Pflege der Kontakte zu Gruppen und Gemeinden im Dekanat; - Pflege der Kontakte zu komplementären Einrichtungen (Betreutes Wohnen, Tagesstätten, Selbsthilfegruppen, Ambulanz, PSAG etc.); - Mitarbeit im ehrenamtlichen Freundeskreis e.v. Vitos Herborn ; - die Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und Supervision; - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche; - Führerschein Klasse III; - Office-Kenntnisse und Umgang mit modernen Medien; - das Spielen eines Musikinstrumentes ist wünschenswert. Darüber hinaus erwarten wir die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Klinikseelsorge in Dillenburg. Durch die Fusion der Dekanate Dillenburg und Herborn zum 1. Januar 2016 soll auch die Klinikseelsorge stärker miteinander verbunden und spätestens ab 2020 zusammengeführt werden. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ist erforderlich. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Zu einer möglichen Einarbeitung in dieses Arbeitsfeld bieten wir Ihnen, vor Aufnahme der Tätigkeit, ein 14-tägiges Praktikum in einer anderen Psychiatrischen Klinik an. Die Vergütung erfolgt nach KDO.

224 Herborn ist eine Stadt mit ca Einwohnern (Kernstadt) am Fuße des Westerwaldes in reizvoller Umgebung. Gute Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote gibt es in der Stadt und Umgebung; alle Schularten sind vor Ort vertreten; berufsbegleitende Schulen finden sich in Dillenburg. Die Entfernung zu den Universitätsstädten Gießen und Marburg beträgt jeweils ca. 45 Kilometer. Bei der Wohnungssuche ist das Dekanat gerne behilflich. Auskünfte erteilen - Dekan Friedrich, Tel.: ; - Pfarrer Lutz Krüger im Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: ; und - die Mitarbeiter der Klinikseelsorge, Tel.: Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 5. Juli 2015 an das Evangelische Dekanat Herborn, Am Hintersand 15, Herborn; dsv.dekanat.herborn@ekhnnet.de. Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die pädagogische Leitung der Ganztagsschulentwicklung an der Altkönigschule Kronberg im Taunus eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) Die Altkönigschule (UNESCO-Projekt-Schule) ist eine kooperative Gesamtschule, die für die ca Schülerinnen und Schüler in allen drei Schulzweigen ein umfassendes Lehr- und Lernangebot bereitstellt. Die Altkö-nigschule setzt es sich zum Ziel, alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen und Fähigkeiten zu fördern und auf ihr weiteres Leben vorzubereiten. Dabei kommt der weltoffenen und der beruflichen Orientierung besondere Bedeutung zu. Das Dekanat Kronberg umfasst 30 Kirchengemeinden mit rund Gemeindegliedern. Im gemeindepädagogischen Dienst des Dekanats hat sich in den letzten 10 Jahren eine differenzierte, breite Palette an Stellenprofilen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Arbeit mit Familien und Senioren, der Arbeit in Familienzentren, an Schulen und im Mehrgenerationenhaus entwickelt, die von über 25 hauptamtlichen Fachkräften gefüllt werden. Informationen zu den Aufgabenfeldern im Ev. Dekanat Kronberg sind unter abrufbar. Das Evangelische Dekanat Kronberg ist bereits seit einigen Jahren an der Altkönigschule mit hauptamtlichem Personal im Bereich der Ganztagsschulentwicklung, der Schulsozialarbeit/Trainingsraum und der Jugendberufshilfe tätig. Derzeit besuchen ca Schülerinnen und Schüler das Angebot. Etwa 12 Teilzeitbeschäftigte und mehr als 30 Honorarkräfte realisieren die verschiedenen Angebote. Die zu besetzende Stelle hat folgende Aufgabenschwerpunkte: Pädagogische Leitung des Ganztagsschulangebots an der Schule - Konzeptionsfortschreibung - Teamentwicklung - Einsatz im Angebot - Eigenes religionspädagogisches Angebot Netzwerkpflege - Schule Kirche Gemeinwesen (Vereine, Jugendhilfe- und Beratungseinrichtungen). Wir erwarten eine engagierte Persönlichkeit mit einem Herz für die Lebenslagen von Jugendlichen im schulischen Kontext. Die Arbeit in komplexen Organisationen sollte keine Ängste hervorrufen. Persönliche Erfahrungen aus der evangelischen Jugendarbeit sind von Vorteil. Wir bieten: - kollegiales Leitungsteam mit dem organisatorischen Leiter (Personaleinsatz) und ein engagiertes Team; - Mithilfe bei der Wohnungssuche, Fortbildungsmöglichkeiten, Supervision, kollegiale Atmosphäre und die Unterstützung durch die Dienste des Dekanats. Die Stelle ist zunächst befristet auf zwei Jahre. Es ist beabsichtigt darüber hinaus eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird für diese Stelle vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 31. Juli 2015 an das: Evangelische Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, Bad Soden. Nähere Auskünfte erteilen: Klaus Deitenbeck, Stellvertretender Schulleiter Altkönigschule Kronberg, Tel und Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Evangelischen Dekanat Kronberg, Tel Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

225 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 7 Darmstadt, den 15. Juli 2015 Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung vom 11. Juni Verwaltungsverordnung zur Änderung der Pfarrdienstwohnungsverordnung vom 21. Mai BEKANNTMACHUNGEN Jahresrechnung 2014 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 227 Hinweise zur Neubildung der Dekanatssynoden und zur Wahl der Synodalen der Zwölften Kirchensynode 234 Urkunden 247 Potentialanalyse 252 Sonder-Potentialanalyse 252 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 253 DIENSTNACHRICHTEN 253 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 255 Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung Vom 11. Juni 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 27 Absatz 2 des EKD- Datenschutzgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Datenschutzverordnung vom 12. November 1996 (ABl S. 16), zuletzt geändert am 30. Januar 2014 (ABl S. 142), wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift wird das Wort Verwaltungsverordnung durch das Wort Rechtsverordnung ersetzt wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 2a, 3 und 4 werden die Absätze 3, 4 und 5. b) Im neuen Absatz 5 werden die Wörter das Einverständnis durch die Wörter die Einwilligung ersetzt wird aufgehoben. 4. Der bisherige 5 wird Der bisherige 6 wird 5 und wie folgt gefasst: 5 Beauftragte für den Datenschutz (Zu 18b DSG-EKD) Die Aufgaben der oder des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Diakonie Hessen werden der oder dem Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland übertragen wird aufgehoben.

226 226 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Der bisherige 9 wird wird aufgehoben. 9. Der bisherige 11 wird 7 und erhält folgende Überschrift: 7 Aufsicht und Genehmigungsbefugnisse (Zu 14 Absatz 1 DSG-EKD) 10. Nach 7 wird folgender 8 eingefügt: 8 Übergangsregelung (1) Für den Bereich der Diakonie Hessen erfolgt die Übertragung der Datenschutzaufsicht auf den Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Ablauf der Amtszeit des amtierenden Diakonie-Beauftragten für den Datenschutz am 29. September Bis zu diesem Zeitpunkt gelten für die Rechte und Pflichten des Diakonie-Beauftragten für den Datenschutz die Vorschriften für die Beauftragte oder den Beauftragten für den Datenschutz. (2) Der Diakoniebeauftragte für den Datenschutz und der Beauftragte für den Datenschutz der EKD sollen zusammenarbeiten. Bei Fragen, die den kirchlichen Datenschutz insgesamt betreffen, wird der Beauftragte für den Datenschutz der EKD gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen federführend tätig. 11. Der bisherige 12 wird Im neuen 9 Satz 1 wird das Wort Verwaltungsverordnung durch das Wort Rechtsverordnung ersetzt. Verwaltungsverordnung zur Änderung der Pfarrdienstwohnungsverordnung Vom 21. Mai 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Nach 22 der Pfarrdienstwohnungsverordnung vom 16. Mai 2013 (ABl S. 269) wird folgender 22a eingefügt: 22a Übergangsbestimmung Dekaninnen und Dekane, die aufgrund älteren Rechts verpflichtet waren, eine Dienstwohnung zu beziehen, können beim Dekanatssynodalvorstand bis zum 31. Dezember 2016 eine Überprüfung der Dienstwohnungspflicht beantragen. Stellt der Dekanatssynodalvorstand daraufhin fest, dass die Zuweisung einer Dienstwohnung im Interesse des Dienstes nicht erforderlich ist, entfallen der Anspruch nach 3 Absatz 5 und die Verpflichtung nach 5 Absatz 1. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Darmstadt, den 24. Juni 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. September 2015 in Kraft. Darmstadt, den 16. Juni 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g

227 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 227 Bekanntmachungen Jahresrechnung 2014 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 1. Haushaltsabschluss 2014 nach Hauptgruppen (in EUR) 1.1 Einnahmen: Ansatz 2014 Ergebnis 2014 in % Hauptgruppe 0 Steuern, Zuwendungen und Zuschüsse ,24 86,2 Hauptgruppe 1 Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb ,49 6,0 Hauptgruppe 2 Kollekten - Einnahmen besonderer Art ,98 1,1 Hauptgruppe 3 Vermögenswirksame Einnahmen ,83 6, ,54 100,0 Einnahmen 2014 Vermögenswirksame Einnahmen Kollekten - Einnahmen besonderer Art Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb Steuern, Zuwendungen und Zuschüsse 1.2 Ausgaben: Ansatz 2014 Ergebnis 2014 in % Hauptgruppe 4 Personalausgaben ,45 30,1 Hauptgruppe 5 Unterhalt. d. Grundstücke, Gebäude u. bewegl. Vermögen ,91 0,8 Hauptgruppe 6 Sächliche Verwaltungs-/Betriebsausgaben ,77 3,6 Hauptgruppe 7 Zuweisungen (an Kirchengemeinden, Dekanate und ,69 51,0 andere), Umlagen, Zuschüsse Hauptgruppe 8 Ausgaben besonderer Art ,29 1,3 Hauptgruppe 9 Vermögenswirksame Ausgaben ,43 13, ,54 100,0 Ausgaben 2014 Vermögenswirksame Ausgaben Personalausgaben Ausgaben besonderer Art Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen Zuweisungen (an Kirchengemeinden, Dekanate und andere), Umlagen, Zuschüsse Sächliche Verwaltungs-/ Betriebsausgaben

228 228 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Haushaltsabschluss Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2.1. Einnahmen nach Arten Einnahmearten Abgrenzung Ansatz Ergebnis Veränd. Veränd. (Gruppierungen / Ansatz/ Ansatz/ Ergebnis Ergebnis Funktionen) EUR EUR EUR % 1. Ordentliche Einnahmen Kirchensteuer GRP , , ,1 Kirchl. Zuweisungen GRP 03 und , , ,9 Staatliche Zuschüsse GRP 05 und , , ,0 Verwaltungseinnahmen / HG 1 abzügl. GRP , , ,6 196, 1970, Ausgabenersatz Vermögenserträge , , ,0 Kollekten, Spenden GRP 21, 22, , ,16 60,8 Kredite, Rückfluss GRP 32, 33, , ,00-54,0 Verkaufserlöse GRP , , ,4 (insbesondere Immobilien) Erträge aus , ,15 11,7 Kirchbaurücklage Sonstige Einnahmen , ,67 138,2 GRP 23, 24, 26, 27, 36, 37, 3120, 3190 Zwischensumme , ,56 9,1 2. Innere Verrechnungen GRP 196, , ,39-21,6 Zwischensumme , ,17 9,1 3. Rücklagenentnahme GRP , ,63-14,2 davon: Ausgleichsrücklage , , ,0 zweckgebundene Rücklagen , , ,3 Gesamteinnahmen , ,54 7,2 Erläuterungen: 1. Überplanmäßiges Kirchensteuerergebnis aufgrund unerwartet hohen Basiseffekts aus Vorjahren 2. Zuschüsse / Zuweisungen für Projekte 3. U.a. geringere Zinseinnahmen durch das niedrige Zinsniveau 4. Geringere Zins- und Dividendenerträge 5. Mehreinnahme aufgrund Immobilienverkauf 6. Verzicht auf Entnahme aus der Ausgleichsrücklage für die Versorgungsstiftung. Hier war der Deckung durch im Haushaltsvollzug entstandene sonstige Mehreinnahmen und Minderausgaben der Vorrang einzuräumen. 7. Mindereinnahmen insbesondere durch Verzicht auf die Rücklagenentnahme "Haushaltsergebnis 2012".

229 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Ausgaben nach Arten Ausgabearten Abgrenzung Ansatz Ergebnis Veränd. Veränd. (Gruppierungen / Ansatz/ Ansatz/ Ergebnis Ergebnis Funktionen) EUR EUR EUR % I. 1. Gesamtkirchlicher Haushaltsteil Personalausgaben HG , ,09 0,3 darunter: - Bezüge, Vergütung, Versorgungskassen, Beihilfe etc , ,23-1,6 - Versorgungsbezüge GRP , ,32 25,9 Lfd. Sachausgaben f. Grundstücke, Gebäude und HG 5./. AG I - III , ,84-7,2 bewegl. Vermögen Sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben HG 6./. AG I-III , , ,7 Zuweisungen, Zuschüsse HG 7./. EKD - Umlagen./. AG I - III , , ,4 Erwerb von Immobilien und bewegl. Vermögen GRP 941, 942./ , , ,5 AG I - III Baumaßnahmen GRP , , ,9 Schuldentilgung GRP 98./. AG I - III , , ,9 Zinsausgaben GRP 88./. AG I - III , ,76 0,9 Verstärkungsmittel 0,00 a) allgemein , ,00-100,0 b) zweckgebundene Verstärkungsmittel , ,00-100,0 Fondsmittel GRP 84./. AG I-III , ,90 43,0 Veränderung von Finanzlagen GRP 944./. AG I-III , ,92 Zahlungen an die EKD , 2120, 9210 UK 1-4 GRP , ,81-4,3 sonstiges GRP 92, 93, 95./ , ,82-76, Zwischensumme , ,84 0,4 2. Innere Verrechnungen GRP 696, 6970./ ,00 0,00 0,0 AG I-III Zwischensumme , ,84 0,4 3. Rücklagenzuführung Haushaltsergebnis , ,67 Bonuszahlung 2015 (Anteil Gesamtkirche) , ,29 Übergangsfinanzierung Gemeindepfarrdienst ,00 Erhöhung von PK-Tarifen für Angestellte ,00 Ausgleichsrücklage Gesamtkirche , ,00-100,0 Substanzerhaltungsrücklage für gesamtkirchliche / , ,73-1,5 Grunderwerbsfonds , ,21 Heimkinderfonds , ,81 OIT-Druckerkonzept , ,00 Flüchtlingsarbeit , ,00 Projekt zur flächendeckenden Gebäudebewertung , ,05 8,8 Budgetrücklagen 911, 912./. AG I-III , , ,5 Summe gesamtkirchlicher Haushalt einschl. EKD-Umlagen , ,82 11,3 II. Gemeinden, Dekanate und Regionalverwaltungen Kirchengemeinden*: Funktion , ,90 0,1 darunter: Personalausgaben HG , ,36 Lfd. Sachausgaben f. Grundstücke, Gebäude und HG ,75-970,25-97,0 bewegl. Vermögen Sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben HG 6./. 696, , ,83 2,0 Zuweisungen, Zuschüsse HG , ,52-1,5 Ausgaben besonderer Art HG , ,63 Vermögenswirksame Ausgaben HG 9./. 911, , ,15-90,3 Rücklagenzuführung GRP 911, , ,00

230 230 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ausgabearten Abgrenzung Ansatz Ergebnis Veränd. Veränd. (Gruppierungen / Ansatz/ Ansatz/ Ergebnis Ergebnis Funktionen) EUR EUR EUR % Gebäudeinvestitionen (Pfarrhäuser nur mit Funktion , ,49-4,8 Übergangsregelung und Denkmalschutz)*: darunter: Sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben HG 6./. 696, ,28-675,72-2,7 Zuweisungen, Zuschüsse HG , ,56-7,6 Ausgaben besonderer Art HG , ,00-53,6 Rücklagenzuführung GRP 911, , ,79 Zuweisungen an Dekanate* Funktion , ,85-0,5 darunter: Sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben HG 6./. 696, , ,00 Zuweisungen, Zuschüsse HG , ,37-0,5 Rücklagenzuführung GRP 911, , ,52 Regionalverwaltungen*: Funktion , ,01 11,5 darunter: Sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben HG 6./. 696, , ,01 Zuweisungen, Zuschüsse HG , ,39-8,3 Rücklagenzuführung GRP 911, , ,39 Zwischensumme , ,43-0,6 2. Innere Verrechnungen GRP 696, , ,39-22,8 Zwischensumme , ,82-0,6 3. Rücklagenzuführung Bonuszahlung 2015 (Anteil Kigem) , ,28 Substanzerhaltungsrücklage für , ,74 kirchengemeindliche Gebäude Ausgaben Gemeinde, Dekanate und , ,72 1,7 Regionalverwaltungen III. Gesamtausgaben 7, , ,54 (zusammengefasst Haupt- /Obergruppen): nachrichtlich Entwurf Ergebnis Veränd. Veränd Ansatz/ Ansatz/ Ergebnis Ergebnis EUR EUR EUR % Personalausgaben HG , ,45 0,3 Lfd. Sachausgaben f. Grundstücke, Gebäude und HG , ,09-7,2 bewegl. Vermögen insgesamt Sächl. Verwaltungs- und Betriebsausgaben HG 6./. 696, , ,84-5,2 insgesamt (ohne Innere Verrechnung) Innere Verrechnung insgesamt 696, , ,39-21,6 Zuweisungen, Zuschüsse insgesamt HG , ,31-1,1 Ausgaben besonderer Art HG , ,71-23,5 Vermögenswirksame Ausgaben (ohne HG 9./. 911, , ,21 34,7 Rücklagenzuführung) Rücklagenzuführung insgesamt 911, , ,22 179,9 Gesamtausgaben , ,54 7,2 Erläuterungen: 1. Minderausgaben aufgrund Ausgabeverschiebungen durch das Nutzen der Deckungsfähigkeit. 2. Mehrausgaben hauptsächlich wegen höherer Zuschüsse aufgrund der Sonderzahlung. 3. Mehrausgabe aufgrund Gebäudeerwerb 4. Haushaltstechnisch begründete Minderausgabe 5. Höhere Tilgungen als geplant.

231 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Haushaltsabschluss 2014 nach Budgetbereichen 3.1 in absoluten Werten (EUR) Budgetbereich Ansatz 2014 Ergebnis 2014 Saldo EUR EUR EUR 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Einnahmen , ,94 Ausgaben , ,96 Überschuss/Zuschuss , , Handlungsfeld Verkündigung Einnahmen , ,12 Ausgaben , ,02 Überschuss/Zuschuss , , Zentrum Verkündigung Einnahmen , ,05 Ausgaben , ,72 Überschuss/Zuschuss , , Handlungsfeld Seelsorge Einnahmen , ,98 Ausgaben , ,37 Überschuss/Zuschuss , , Zentrum Seelsorge und Beratung Einnahmen , ,92 Ausgaben , ,23 Überschuss/Zuschuss , , Handlungsfeld Bildung Einnahmen , ,29 Ausgaben , ,96 Überschuss/Zuschuss , , Zentrum Bildung Einnahmen , ,66 Ausgaben , ,52 Überschuss/Zuschuss , , Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser Einnahmen , ,84 Ausgaben , ,07 Überschuss/Zuschuss , , Handlungsfeld gesellschaftliche Verantwortung und Einnahmen , ,17 diakonisches Handeln Ausgaben , ,31 Überschuss/Zuschuss , , Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen , ,27 Ausgaben , ,43 Überschuss/Zuschuss , , Handlungsfeld Mission und Ökumene Einnahmen , ,13 Ausgaben , ,54 Überschuss/Zuschuss , , Zentrum Ökumene Einnahmen ,85 Ausgaben ,55 Überschuss/Zuschuss , , Ausbildung Einnahmen , ,03 Ausgaben , ,12 Überschuss/Zuschuss , , Institut für Personalberatung, Einnahmen , ,64 Organisationsentwicklung und Supervision Ausgaben , ,53 Überschuss/Zuschuss , , Leitung Kirchenverwaltung Einnahmen ,00 91,00 Ausgaben , ,88 Überschuss/Zuschuss , , Kirchenverwaltung Stabsbereiche Einnahmen , ,04 Ausgaben , ,86 Überschuss/Zuschuss , , Kirchenverwaltung Bibliothek / Archiv Einnahmen , ,77 Ausgaben , ,42 Überschuss/Zuschuss , , Kirchenverwaltung Dezernate / sonstige Einnahmen , ,12 Ausgaben , ,58 Überschuss/Zuschuss , , sonstige Verwaltung Einnahmen , ,85 Ausgaben , ,27 Überschuss/Zuschuss , , Projekte und besondere Vorhaben in Regie der Einnahmen , ,69 Kirchenverwaltung Ausgaben , ,54 Überschuss/Zuschuss , ,15 9Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen , ,04 Ausgaben , ,78 Überschuss/Zuschuss , ,26 11 Synode Einnahmen , ,50 Ausgaben , ,26 Überschuss/Zuschuss , ,76 12 Kirchenleitung Einnahmen , ,60 Ausgaben , ,40 Überschuss/Zuschuss , ,80 14 Allgemeines Finanzwesen Einnahmen , ,53 Ausgaben , ,11 Überschuss/Zuschuss , ,42 15 Rechnungsprüfungsamt Einnahmen , ,43 Ausgaben , ,28 Überschuss/Zuschuss , ,71 16 Zentrales Gebäudemanagement Einnahmen , ,02 Ausgaben , ,81 Überschuss/Zuschuss , ,79 Summe Einnahmen , Ausgaben , Überschuss/Zuschuss 0 0,00 0,00

232 232 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr in relativen Anteilen (%) Budgetbereich Einnahmen Ausgaben Ergebnis Ergebnis 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene 4,88 52, Handlungsfeld Verkündigung 0,10 0, Zentrum Verkündigung 0,08 0, Handlungsfeld Seelsorge 0,24 1, Zentrum Seelsorge und Beratung 0,09 0, Handlungsfeld Bildung 2,49 4, Zentrum Bildung 0,34 1, Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser 0,04 0, Handlungsfeld gesellschaftliche Verantwortung und 0,23 3,46 diakonisches Handeln 5.2 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung 0,03 0, Handlungsfeld Mission und Ökumene 0,23 1, Zentrum Ökumene 0,08 0, Ausbildung -0,01 1, Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und 0,25 0,38 Supervision 8.1 Leitung Kirchenverwaltung 0,00 0, Kirchenverwaltung Stabsbereiche 0,00 0, Kirchenverwaltung Bibliothek / Archiv 0,01 0, Kirchenverwaltung - Dezernate / sonstige 0,21 2, sonstige Verwaltung 0,03 0, Projekte und besondere Vorhabe in Regie der 1,14 1,85 Kirchenverwaltung 9 Öffentlichkeitsarbeit 0,10 0,93 11 Synode 0,00 0,11 12 Kirchenleitung 0,00 0,30 14 Allgemeines Finanzwesen 88,79 24,62 15 Rechnungsprüfungsamt 0,03 0,25 16 Zentrales Gebäudemanagment 0,62 1,39 Insgesamt: 100,00 100,00

233 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 233

234 234 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Hinweise zur Neubildung der Dekanatssynoden und zur Wahl der Synodalen der Zwölften Kirchensynode In Ergänzung des von der Kirchenleitung beschlossenen Zeitplans für die Neubildung der Dekanatssynoden und der Kirchensynode (ABl S. 435) weisen wir auf Folgendes hin: I. Wahl der Gemeindemitglieder für die Dekanatssynoden durch die Kirchenvorstände 1. Die Amtszeit der neugewählten Kirchenvorstände beginnt am 1. September Bis zum 15. September 2015 werden die Kirchenvorstände durch den Dekanatssynodalvorstand über die Zahl der zu wählenden Gemeindemitglieder sowie der zu wählenden Stellvertretungen informiert ( 32 Absatz 2 Nr. 1 DSO). Maßgeblich ist die Zahl der Gemeindemitglieder zum Stichtag 31. Dezember ( 2 Absatz 3 DSWO), d. h. die letzte Aktualisierung der Gemeindemitgliederdaten im KirA-Programm für das Jahr Die Kirchenvorstände werden gebeten, die Wahlen der Gemeindemitglieder sowie der Stellvertretungen bis spätestens 2. November durchzuführen und die Gewählten dem Dekanatssynodalvorstand bis spätestens 16. November 2015 mit dem vorgesehenen Meldebogen Name, Beruf, Anschrift und gegebenenfalls einen kirchlichen Arbeitgeber mitzuteilen. Der Meldebogen wird im KirA-Programm zur Verfügung gestellt. 3. Es wird empfohlen, auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern zu achten Absatz 1 DSWO regelt die Wahl der Gemeindemitglieder: a) Kirchengemeinden mit nicht mehr als Mitgliedern wählen ein Gemeindemitglied. b) Gemeinden mit einer Größe zwischen 2001 und 3999 Mitgliedern wählen zwei Gemeindemitglieder. c) Kirchengemeinden mit mindestens Mitgliedern wählen drei Gemeindemitglieder. d) Pfarramtlich verbundene Kirchengemeinden, die gemeinsam höchstens Gemeindemitglieder haben, können gemeinsam ein Gemeindemitglied und eine Stellvertretung wählen und dadurch die Zahl der zu entsendenden Gemeindemitglieder reduzieren. Voraussetzung ist, dass sich alle pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden darauf einigen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen ( 2 Absatz 1 Satz 2 DSWO). e) Pfarramtlich verbundene Kirchengemeinden mit insgesamt mehr als Gemeindemitgliedern wählen nach der allgemeinen Regelung des 2 Absatz 1 Satz 1 DSWO. 5. Für jedes zu wählende Gemeindemitglied ist ein stellvertretendes Gemeindemitglied zu wählen.

235 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Wählbar sind alle Gemeindemitglieder, die die Voraussetzungen des 4 Absatz 1 KGWO erfüllen. Damit gelten die Einschränkungen der Wählbarkeit des in 4 Absätze 2 bis 4 KGWO beschriebenen Personenkreises für die Dekanatssynode nicht. Als Gemeindemitglieder sind somit beispielsweise auch Ruhestandspfarrerinnen und -pfarrer, Pfarrerinnen und Pfarrer im Ehrenamt oder Ehepaare und Personen mit enger verwandtschaftlicher Beziehung in die Dekanatssynode wählbar. 7. Nicht wählbar sind Gemeindemitglieder, die mit einem Beschäftigungsverhältnis zum Dekanat oder in einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit in Kirchengemeinden oder kirchlichen Verbänden im Dekanat tätig sind. Damit sind alle Mitarbeitenden des Dekanats, unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang, nicht mehr in die Dekanatssynode wählbar. Mitarbeitende der Kirchengemeinden, Regionalverwaltungen oder in von kirchlichen Verbänden getragenen Diakoniestationen oder anderen Einrichtungen sind nicht in die Dekanatssynode wählbar, wenn ihr Beschäftigungsumfang mehr als 50% beträgt. 8. Gemeindemitglieder, die Mitarbeitende kirchlicher Einrichtungen sind, die von privatrechtlich organisierten Trägern getragen werden, sind in die Dekanatssynode wählbar. Dies trifft beispielsweise für alle Mitarbeitende der regionalen Diakonischen Werke oder diakonischer Einrichtungen zu, die von eingetragenen Vereinen, Stiftungen, GmbH oder Aktiengesellschaften getragen werden. Hier hat das Dekanat keine Aufsichtsfunktion, sodass kein Grund für eine Einschränkung der Wählbarkeit besteht. 9. Das Wählbarkeitshindernis bezieht sich nur auf Mitarbeitende, die noch in einem entsprechenden Beschäftigungsverhältnis tätig sind, d. h., Mitarbeitende in der Freistellungsphase der Altersteilzeit sind bereits in die Dekanatssynode wählbar. 10. Die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand ist nicht Voraussetzung für die Wählbarkeit von Gemeindemitgliedern in die Dekanatssynode. II. Wahl der Pfarrerinnen und Pfarrer ( 4 7 DSWO) Wahlrecht und Wählbarkeit ( 4 DSWO) 1. Nach 4 Absatz 1 haben alle Gemeindepfarrerinnen und Gemeindepfarrer das Wahlrecht, die in einer Kirchengemeinde mindestens eine 0,5-Pfarrstelle innehaben oder nach 28 Absatz 1 Pfarrstellengesetz verwalten. 2. Nach 4 Absatz 2 DSWO haben auch übergemeindlich im Dekanat tätige Pfarrerinnen und Pfarrer das Wahlrecht. Die Vorschrift unterscheidet folgende Gruppen: a) Alle Pfarrerinnen und Pfarrer haben das Wahlrecht, die beim Dekanat eine regionale Pfarrstelle nach 3 Absatz 3 Pfarrstellenverordnung innehaben oder nach 28 Absatz 1 Pfarrstellengesetz verwalten (Dekanspfarrstellen, Profilstellen, Stellen der Klinikseelsorge und Kurseelsorge in Fachkliniken, Dekanatsstellen für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge). Dies gilt auch für Profilstellen, die in einem Dekanat angebunden und nur dort wahlberechtigt sind, obwohl sie für mehrere Dekanate einer Arbeitsgemeinschaft zuständig sind. Die Dekanin oder der Dekan und (nur!) die nach 32g Absatz 3 Pfarrstellengesetz gewählten stellvertretenden Dekane oder Dekaninnen haben das Recht mit zu wählen, können aber nicht gewählt werden, weil sie nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 6 KO bereits kraft Amtes der Dekanatssynode angehören.

236 236 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr b) Das Wahlrecht haben Pfarrerinnen und Pfarrer, die beim Dekanat eine gesamtkirchliche Pfarrstelle mit regionaler Anbindung nach 3 Absatz 6 Pfarrstellenverordnung innehaben oder nach 28 Absatz 1 Pfarrstellengesetz verwalten (Stellen der Altenheimseelsorge, der Behindertenseelsorge, der Citykirchenarbeit, der Notfallseelsorge, der Stadtjugendarbeit und der Telefonseelsorge). c) Das Wahlrecht haben auch Pfarrerinnen und Pfarrer, die gesamtkirchliche Stellen innehaben oder nach 28 Absatz 1 Pfarrstellengesetz verwalten, deren Tätigkeitsschwerpunkte überwiegend in einem Dekanat liegen. Das Wahlrecht besteht in dem Dekanat, in dem der Dienstsitz liegt. Durch diese Regelung sind vor allem Schulpfarrerinnen und -pfarrer, aber beispielsweise auch Gefängnispfarrerinnen und pfarrer sowie Studierendenseelsorgerinnen und -seelsorger in die kirchliche Struktur des Dekanats mit eingebunden. d) Pfarrerinnen und Pfarrer, die eine bei einem Verband errichtete Pfarrstelle innehaben oder nach 28 Absatz 1 Pfarrstellengesetz verwalten, haben ebenfalls das Wahlrecht. 3. Für das Wahlrecht ist der Beschäftigungsumfang wahlberechtigter Pfarrerinnen und Pfarrer aufgrund der Regelung des Absatzes 4 unerheblich. Auch teilzeitbeschäftigte Pfarrerinnen und Pfarrer sind wahlberechtigt und wählbar. 4. Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare haben das gleiche Wahlrecht wie Pfarrerinnen und Pfarrer. Die DSWO berücksichtigt noch nicht vi-. Auch Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakone, die als angestellte Pfarrerinnen oder Pfarrer eine Pfarrstelle in einer Kirchengemeinde verwalten, haben weiterhin das Wahlrecht. 5. Kein Wahlrecht besteht für Pfarrerinnen und Pfarrer, a) die nicht dauerhaft im Dekanat tätig sind. Dies gilt z.b. für Pfarrerinnen und Pfarrer, die der Pröpstin oder dem Propst beigegeben sind. Kein Wahlrecht besteht auch für Pfarrerinnen und Pfarrer, die in einer Kirchengemeinde nur eine vorübergehende Abwesenheits- oder Vakanzvertretung im Sinne von 28 Absatz 2 KGO wahrnehmen. b) die im Dekanat keine Pfarrstelle innehaben oder nach 28 Absatz 1 Pfarrstellengesetz verwalten. Beurlaubte Pfarrerinnen und Pfarrer, die keine Pfarrstelle innehaben oder verwalten, weil sie beispielsweise für den Dienst bei diakonischen Trägern oder der Evangelischen Kirche in Deutschland beurlaubt sind, haben daher kein Wahlrecht. Gleiches gilt für Pfarrerinnen und Pfarrer im Wartestand, die keine Pfarrstelle innehaben oder verwalten. c) die nicht im Dekanat tätig sind. Dies gilt vor allem für alle in der Kirchenverwaltung, dem Diakonischen Werk Hessen oder den Zentren der EKHN tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie haben zwar ihren Dienstsitz auf dem Gebiet des Dekanats, sind aber nicht im Dekanat tätig. 6. Zu Beginn der Amtsperiode wird durch den Dekanatssynodalvorstand festgestellt, welche Pfarrerinnen und Pfarrer wahlberechtigt sind. In Zweifelsfällen geschieht dies im Einvernehmen, d. h. mit Zustimmung der Kirchenverwaltung, Oberkirchenrätin Zander. Grundlage hierfür sind die zum Stichtag 1. September 2015 bestehenden Pfarrstellen.

237 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Pfarrerinnen und Pfarrer im Ehrenamt oder im Ruhestand haben kein Wahlrecht nach Absatz 1. Da der Gesetzgeber sie jedoch nicht von der Wählbarkeit ausschließen wollte, sind sie als Gemeindemitglieder von den Kirchengemeinden nach 2 Absatz 1 DSWO wählbar. Vorbereitung der Wahlversammlung ( 4 Absatz 3 und 6 Absätze 2 bis 4 DSWO) 8. Zur Vorbereitung der Wahlversammlung hat der Dekanatssynodalvorstand die Zahl der zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrer festzulegen. Es dürfen nur so viele Pfarrerinnen und Pfarrer gewählt werden, dass der Synode als gewählte Mitglieder zwei Drittel Gemeindemitglieder und ein Drittel Pfarrerinnen und Pfarrer angehören. Hierbei ist grundsätzlich von der Zahl der nach 2 Absatz 1 Satz 1 DSWO von den Kirchengemeinden zu wählenden Gemeindemitgliedern ausgehen. Nur bei pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden mit insgesamt bis zu Gemeindemitgliedern muss der Dekanatssynodalvorstand abwarten, ob diese Kirchengemeinden von der Möglichkeit nach 2 Absatz 1 Satz 2 DSWO Gebrauch machen und gemeinsam nur ein Gemeindemitglied in die Dekanatssynode wählen. Insgesamt ist die Zahl der tatsächlich von den Kirchengemeinden nach 2 Absatz 1 gewählten Gemeindemitglieder maßgeblich. Dort, wo für pfarramtlich verbundene Kirchengemeinden die Möglichkeit besteht, ein Gemeindemitglied gemeinsam zu wählen, kann die Wahlversammlung somit nicht vor dem 16. November 2015 stattfinden, da die Kirchengemeinden bis zu diesem Zeitpunkt ihre Gemeindemitglieder wählen können. 9. Bei der Festlegung der Zahl der zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrer sind der Dekan oder die Dekanin und deren oder dessen nach 32g Absatz 3 Pfarrstellengesetz gewählte Stellvertretungen nicht zur Gruppe der zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrer zu zählen, da sie der Synode bereits kraft Amtes angehören. Sollen stellvertretende Dekaninnen und Dekane nach 37 Absatz 5 Nr. 1 DSO gewählt werden, sind auch Pfarrerinnen und Pfarrer wählbard, die der Synode nicht angehören, 32g Absatz 2 PStG. Wird eine Pfarrerin oder ein Pfarrer gewählt, der bisher der Synode nicht angehörte, wird auch sie oder er Mitglied der Synode kraft Amtes, Art. 19 Absatz 1 Satz 6 KO. Wird eine Stellvertretung aus dem Kreis der Synodalen gewählt, bleibt sie gewähltes Mitglied der Synode, 12 Absatz 2 DSO. Für die Zahl der nach 6 Absatz 2 DSWO zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrer ist es also unerheblich, ob stellvertretende Dekaninnen oder Dekane der Dekanatssynode bereits als gewählte Synodale angehören oder nicht. 10. Da die Synode mindestens zu zwei Dritteln aus gewählten Gemeindemitglieder und höchstens zu einem Drittel aus nach 6 Absatz 2 DSWO gewählten Pfarrerinnen und Pfarrern bestehen soll, sind Dezimalzahlen, die sich bei der Errechnung des Drittels ergeben, immer abzurunden. Beispiel: Bei 61 gewählten Gemeindemitgliedern wären rechnerisch 30,5 Pfarrerinnen und Pfarrer zu wählen. Hier ist auf 30 zu wählende Pfarrerinnen und Pfarrer abzurunden. 11. Ergibt sich bei der Berechnung der zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrer, dass diese Zahl der Zahl der wahlberechtigten Pfarrerinnen und Pfarrer entspricht oder diese übersteigt, muss keine Wahlversammlung durchgeführt werden. Dann sind nach 6 Absatz 4 DSWO alle Pfarrerinnen und Pfarrer Mitglieder der Dekanatssynode, ohne dass es einer Wahl bedarf. Sie sind dann automatisch, d. h. von Gesetzes wegen Synodale. 12. Ist eine Wahlversammlung durchzuführen, ermittelt der Dekanatssynodalvorstand den Anteil der übergemeindlich tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer an den insgesamt im Dekanat tätigen Pfarrerinnen und Pfarrern. Aus diesem Anteil ergibt sich der Anteil der übergemeindlich tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer an den insgesamt in die Dekanatssynode

238 238 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr zu wählenden Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Rundungsregeln gelten auch hier, siehe oben Nr. 11. Die Abweichungen ermöglichende Sollregelung kann nur im Ausnahmefall greifen, beispielsweise wenn die Zahl der übergemeindlich tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer die Zahl der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer übersteigt oder sich nicht genügend Kandidierende finden. Diese Regelungen gelten nur für die Wahl der Mitglieder, nicht für die Wahl der Stellvertretungen. Durchführung der Wahlversammlung ( 5 7 DSWO) 13. Die Dekanin oder der Dekan lädt alle wahlberechtigten Pfarrerinnen und Pfarrer zu einer Wahlversammlung ein. Die Teilnahme an der Wahlversammlung ist Dienstpflicht. 14. Die Einladungsfrist beträgt zwei Wochen ( 7 Absatz 3 DSWO, 24 Absatz 2 DSO). 15. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. 16. Die Einladung und Vorbereitung der Wahlversammlung liegt in der Hand der Dekanin oder des Dekans. Hierzu gehört auch das Sammeln von Vorschlägen für Kandidatinnen und Kandidaten. Dies schließt Kandidaturen während der Wahlversammlung nicht aus. 17. Die Dekanin oder der Dekan leitet die Wahlversammlung, 6 Absatz 1 Satz 1 DSWO. 18. Die Wahlversammlung ist entsprechend 25 Absatz 1 DSO öffentlich, solange die Wahlversammlung nichts anderes beschließt. Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden oder Mitglieder des Dekanatssynodalvorstands können also an der Wahlversammlung als Gäste teilnehmen. 19. Über die Wahlversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von der Dekanin oder dem Dekan und der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Ein Muster der Kirchenverwaltung steht zur Verfügung. 20. Die Dekanin oder der Dekan stellt die kandidierenden Pfarrerinnen und Pfarrer vor und gibt Gelegenheit, sich selbst vorzustellen und Fragen zu beantworten. Wird aus dem Kreis der Wahlberechtigten über eine kandidierende Person eine Beratung gewünscht, muss diese Beratung nach 28 Absatz 4 DSO in nicht öffentlicher Sitzung stattfinden. Teilnahmeberechtigt sind nur noch die wahlberechtigten Pfarrerinnen und Pfarrer. Auf Verlangen ist der oder dem betreffenden Kandidierenden das Wort zu erteilen, ehe sie oder er die Sitzung verlassen muss. Sie oder er darf erst wieder an der Wahlhandlung teilnehmen. 21. Die Bildung eines Wahlvorstands durch die Wahlversammlung ist möglich. Hierzu können auch Mitarbeitende des Dekanats, z. B. die Dekanatsverwaltungsfachkräfte, hinzugezogen werden. 22. Die Wahlhandlung an sich erfolgt geheim und mit Stimmzetteln. Für jeden Wahlgang ist ein eigener Stimmzettel zu verwenden. Die Stimmzettel sind zum Protokoll zu nehmen und müssen beispielsweise durch verschiedene Farben so gekennzeichnet sein, dass die einzelnen Wahlgänge und die dazugehörigen Stimmzettel einander zugeordnet werden können, um eine Wahlprüfung möglich zu machen.

239 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Jeder Pfarrer und jede Pfarrerin hat eine Stimme, selbst wenn er oder sie z. B. anteilig im Gemeindepfarramt und anteilig übergemeindlich tätig ist ( 26 Absatz 3 DSO und 7 Absatz 3 DSWO). 24. Die Wahl der Mitglieder der Dekanatssynode kann als Blockwahl durchgeführt werden. Gewählt sind die Pfarrer und Pfarrerinnen mit den meisten Stimmen, wenn sie im ersten und einem erforderlichen zweiten Wahlgang mindestens die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhalten. Erst im dritten Wahlgang reicht nur noch die Mehrheit der Stimmen aus. Wird eine Blockwahl durchgeführt, ist ein Zurücktreten von Kandidierenden jederzeit möglich. Im Wahlverfahren können aber keine weiteren Kandidierenden im zweiten oder dritten Wahlgang hinzutreten. 25. Die Wahl der Stellvertretungen für die gewählten Mitglieder muss so erfolgen, dass die Stellvertretungen dem jeweiligen gewählten Mitglied namentlich zugeordnet werden. Stehen nicht genügend Pfarrerinnen und Pfarrer für alle zu wählenden Stellvertretungen zur Verfügung, entscheidet die Dekanin oder der Dekan, für welche Mitglieder Stellvertretungen gewählt werden. Die übrigen Mitglieder bleiben ohne Stellvertretung. 26. Eine Abschrift des Protokolls leitet die Dekanin oder der Dekan dem Dekanatssynodalvorstand zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung zu. Eine Abschrift des Wahlprotokolls ist nach 29 Absatz 7 DSO auch der Pröpstin oder dem Propst sowie der Kirchenleitung zu übersenden. 27. Die Geschäftsordnungsregelungen der Dekanatssynodalordnung sind entsprechend anwendbar, wo die DSWO keine speziellen Regelungen enthält. III. Vorbereitung der ersten Sitzung der Dekanatssynode 1. Die Dekanatssynodalvorstände prüfen die Wählbarkeit der von den Kirchengemeinden gewählten Synodalen und wirken gegebenenfalls auf eine Nachwahl hin, sollten nicht wählbare Gemeindemitglieder gewählt worden sein. 2. Die Dekanatssynodalvorstände entscheiden, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, nach der Neuwahl der Synodalen weitere Mitglieder in die Synode zu berufen, wobei deren Zahl 5 % der zu wählenden Mitglieder der Dekanatssynode nicht übersteigen darf. Da bei der Zahl der möglichen Berufungen nur die Zahl der zu wählenden Mitglieder maßgeblich ist, sind Dekaninnen und Dekane sowie stellvertretende Dekaninnen und Dekane nicht mitzuzählen, da sie nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 6 KO Mitglieder kraft Amtes sind. Bei der Berechnung der möglichen Berufungen sind sich ergebende Dezimalzahlen nach unten abzurunden, da die Regelung des 13 DSO eine feste Obergrenze darstellt. Bei Dekanaten, die zum 1. Januar 2016 zusammengelegt werden, wird empfohlen, dass die jeweiligen Dekanatssynodalvorstände gemeinsam entscheiden, wobei eine Aufteilung der möglichen Berufungen zwischen den beteiligten Dekanatssynodalvorständen entsprechend der jeweiligen Anteile der von den beteiligten Dekanaten gewählten Mitglieder an der Gesamtmitgliederzahl der neuen Dekanatssynode des zusammengelegten Dekanats möglich ist. 3. Auch berufene Mitglieder der Dekanatssynode müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen des 3 DSWO erfüllen ( 13 Absatz 3 DSO).

240 240 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Amtszeit der amtierenden Dekanatssynode endet am 31. Dezember 2015 ( 11 Absatz 2 DSWO). Die amtierenden Dekanatssynodalvorstände bereiten die erste Tagung der neugewählten Dekanatssynode vor und leiten diese bis zum Abschluss aller Wahlen für den neuen Dekanatssynodalvorstand ( 11 Absatz 1 DSO). Bei Dekanaten, die zum 1. Januar 2016 zusammengelegt werden, wird die erste Tagung der neuen gemeinsamen Dekanatssynode durch alle amtierenden Dekanatssynodalvorstände gemeinsam vorbereitet, der oder die dienstälteste Dekanatssynodalvorstandsvorsitzende führt den Vorsitz bis zur Wahl einer oder eines neuen Dekanatssynodalvorstandsvorsitzenden ( 21 Absatz 3 DSO). 5. Bei Dekanaten, die zum 1. Januar 2016 zusammengelegt werden, wird das neugebildete Dekanat bis zur Neuwahl des Dekanatssynodalvorstands im Rechtsverkehr durch die lebensälteste Dekanin oder den lebensältesten Dekan gemeinsam mit der oder dem dienstältesten Dekanatssynodalvorstandsvorsitzenden der amtierenden Dekanatssynodalvorstände vertreten ( 35 Absätze 2 und 3 DSO, 21 Absatz 3 DSO, 18 Absatz 1 Kirchengesetz zur Neuordnung der Dekanatsgebiete). IV. Durchführung der ersten Tagung der Dekanatssynode 1. Die Amtszeit der neugewählten Dekanatssynode beginnt am 1. Januar 2016 und dauert sechs Jahre (Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 KO, 10 Absatz 1 DSO). Da die Kirchensynodalen in der konstituierenden Tagung der neugewählten Synode gewählt werden, ist die erste Synodaltagung bis spätestens 15. Februar 2016 durchzuführen. Die Dekanatssynodalvorstände werden gebeten, bis spätestens 22. Februar 2016 a) der Kirchenverwaltung das Sitzungsprotokoll, ein Muster der Kirchenverwaltung steht zur Verfügung, b) dem Synodalbüro die Meldebögen der gewählten Kirchensynodalen sowie deren Stellvertretungen, c) dem Referat Personalservice Pfarrdienst der Kirchenverwaltung die gewählten Dekane und Dekaninnen sowie die stellvertretenden Dekaninnen und Dekane mitzuteilen. 2. Die erste Tagung beginnt mit einem Gottesdienst. Die Synodalen werden von Pröpstin oder Propst bzw. Dekanin oder Dekan in ihr Amt eingeführt. Die oder der Vorsitzende des amtierenden Dekanatssynodalvorstands - bei zusammengelegten Dekanaten gemäß 21 Absatz 3 DSO der oder die dienstälteste Vorsitzende - verpflichtet alle gewählten und berufenen Mitglieder der Dekanatssynode nach Artikel 20 Absatz 2 der Kirchenordnung ( 10 Absatz 2 DSO), also auch alle Pfarrerinnen und Pfarrer und erneut gewählten Gemeindemitglieder. 3. Die oder der Vorsitzende stellt zu Beginn der Tagung die Beschlussfähigkeit fest und regelt die Protokollführung ( 25 Absatz 3 DSO). Die Dekanatssynode ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind ( 26 Absatz 1 DSO). Angesichts der Bedeutung der ersten Sitzung, insbesondere im Hinblick auf die durchzuführenden Neuwahlen, werden die Dekanatssynodalvorstände gebeten, in den Einladungsschreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass bei Pfarrerinnen oder Pfarrern, Pfarrvikarinnen oder Pfarrvikaren sowie Pfarrdiakoninnen oder Pfarrdiakonen die Teilnahme an der Dekanatssynode Dienstpflicht ist ( 12 Absatz 3 DSO).

241 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die oder der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der Vorprüfung der Wahlen durch den Dekanatssynodalvorstand. Die Synode prüft die Legitimation ihrer Mitglieder und stellt diese fest ( 11 Absatz 2 DSO). Falls erforderlich, muss ein Wahlprüfungsausschuss die Wählbarkeit einzelner Gewählter überprüfen und der Dekanatssynode einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Die Entscheidung der Dekanatssynode ist bindend. Liegen Einsprüche vor, ist zunächst der Ausgang der Einspruchsverfahren nach 8 DSWO abzuwarten, bevor für die davon betroffenen Personen eine Legitimation durch die Synode festgestellt werden kann. 5. Die Dekanatssynode entscheidet auf Vorschlag des Dekanatssynodalvorstands, ob der Dekanatssynodalvorstand aus sieben, neun, elf oder dreizehn Mitgliedern besteht ( 36 DSO). 6. Kommissarische Dekaninnen und Dekane gehören bis zur Neuwahl der Dekanin oder des Dekans nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 6 KO kraft Amtes der neuen Synode als stimmberechtigte Mitglieder an. 7. Die Wahlen von Dekanatssynodalvorstand, Kirchensynodalen sowie Dekanin oder Dekan und der stellvertretenden Dekaninnen und Dekane sind geheim und mit Stimmzetteln vorzunehmen. Alle anderen Wahlen können durch Handaufheben durchgeführt werden, wenn niemand widerspricht ( 28 Absatz 1 DSO). Wiederwahlen sind zulässig ( 37 Absatz 7 DSO). Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, wobei Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen den abgegebenen Stimmen zugerechnet werden ( 28 Absatz 2 DSO). Erreicht bei mehreren Kandidatinnen oder Kandidaten auch im zweiten Wahlgang niemand die erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält ( 28 Absatz 3 DSO). Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die Vorsitzende oder der Vorsitzende zieht. 8. Die Bildung von Wahlausschüssen zur Stimmauszählung ist zulässig. In Wahlausschüsse sind auch Personen wählbar, die der Synode nicht angehören, sofern sie Gemeindemitglieder sind ( 30 Absatz 1 und 47 Absatz 1 Satz 2 DSO). In den Wahlausschuss sind daher sowohl die Mitglieder des geschäftsführenden, amtierenden Dekanatssynodalvorstands als auch stellvertretende Mitglieder der Dekanatssynode wählbar. Wird kein Wahlausschuss gebildet, werden die Wahlen vom amtierenden Dekanatssynodalvorstand durchgeführt. 9. Eine Beratung über Kandidierende kann beantragt werden. Über den Antrag wird durch Mehrheit entschieden ( 27 Absatz 4 DSO). Die Beratung kann sowohl personelle Aspekte, z.b. Fragen zur Person der Kandidatin oder des Kandidaten, als auch Sachgesichtspunkte, z.b. Fragen nach den Anforderungen des zu besetzenden Amtes, umfassen. Wünscht die Dekanatssynode eine, findet diese in nicht öffentlicher Sitzung statt und wird nicht protokolliert. Die Kandidierenden dürfen bei der Beratung nicht anwesend sein. Ihnen ist jedoch vor Eintritt in die Beratung das Wort zu erteilen. An der Wahlhandlung selbst nehmen die Kandidierenden teil, sofern sie wahlberechtigt sind ( 28 Absatz 4 DSO). 10. Der Dekanatssynodalvorstand kann mehrere gleichartige (Einzel-)Wahlen zusammengefasst als Blockwahlen durchführen lassen. Die Wahlberechtigten haben bei Blockwahlen nur so viele nicht kumulationsfähige Stimmen wie Personen zu wählen sind. Auch bei der Blockwahl müssen für jede gewählte Person die Voraussetzungen des 28 Absatz 2 DSO erfüllt sein. Sofern noch mehrere Kandidierende zur Verfügung stehen wird emp-

242 242 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr fohlen, erforderlich werdende zweite Wahlgänge als Einzelwahlen durchzuführen ( 28 Absatz 3 DSO). 11. In den Dekanatssynodalvorstand sind nur die gewählten und berufenen nicht die stellvertretenden! Mitglieder der Dekanatssynode wählbar. Auch Jugenddelegierte sind nicht in den Dekanatssynodalvorstand wählbar. 12. Für die Wahlen zum Dekanatssynodalvorstand gilt 37 DSO, der die Reihenfolge der einzelnen Wahlen regelt. 13. Zunächst ist der Dekan oder die Dekanin zu wählen, sofern eine solche Wahl erforderlich ist. Dies ist beispielsweise bei Dekanatszusammenschlüssen der Fall, da das Amt der Dekaninnen und Dekane nach Artikel 26 Absatz 2 Satz 2 KO bei Auflösung des Dekanats endet. Das Wahlverfahren selbst richtet sich nach 32a bis 32e Pfarrstellengesetz. Die Vorbereitung des Wahlverfahrens obliegt dem jeweils amtierenden Dekanatssynodalvorstand. 14. Sodann ist die oder der Vorsitzende des Dekanatssynodalvorstands zu wählen. Die Neuformulierung betont den gesetzgeberischen Willen, dass ein Gemeindemitglied in den Dekanatssynodalvorstandsvorsitz gewählt werden soll. Kommt eine solche Wahl in der konstituierenden Sitzung nicht zustande, übernimmt die Dekanin oder der Dekan zunächst den Vorsitz, damit noch nach einem geeigneten Gemeindemitglied gesucht und die Wahl in einer nächsten Tagung nachgeholt werden kann. 15. Nur wenn dies in einer Dekanatsatzung geregelt ist, kann die Dekanin oder der Dekan gleichzeitig den Vorsitz im Dekanatssynodalvorstand wahrnehmen, sodass eine Wahl der oder des Dekanatssynodalvorstandsvorsitzenden entfällt. 16. Danach ist eine stellvertretende Dekanin oder ein stellvertretender Dekan der gesamten Pfarrerschaft des Dekanats zu wählen. 17. Bei einer mindestens 0,5-Stelle für stellvertretende Dekaninnen oder Dekane kann die Dekanatssynode zwei stellvertretende Dekaninnen oder Dekane wählen. Bei einer Teilung eines 0,5-Stellenbudgets ist eine 0,5-Stelle für die eine Stellvertretung und eine stellvertretende Dekanin oder ein stellvertretenden Dekan ohne Freistellung ebenso möglich, wie eine Teilung in einen 0,25-Stellenanteil für jede stellvertretende Dekanin oder jeden stellvertretenden Dekan. 18. Sodann sind so viele Gemeindemitglieder zu wählen, dass deren Zahl die Zahl aller Pfarrerinnen und Pfarrer im Dekanatssynodalvorstand um eine Person übersteigt. Die Gemeindemitglieder sollen also in der Mehrheit sein. Die Wahl der Gemeindemitglieder kann durch Blockwahl erfolgen. Dadurch ist es möglich, mit einem Stimmzettel mehrere Kandidierende zu wählen. Jeder Stimmberechtigte darf auf seinem Stimmzettel so viele Namen ankreuzen oder notieren, wie in diesem Wahlgang zu wählen sind. In jedem Wahlgang sind die Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt, die die nach 28 DSO jeweils erforderliche Mindeststimmenzahl erreicht haben. 19. Sodann werden die Pfarrerinnen und Pfarrer gewählt. Auch sie können in Blockwahl gewählt werden. Ruhestandspfarrerinnen und -pfarrer sowie Pfarrerinnen und Pfarrer im Ehrenamt sind nur als Pfarrerinnen oder Pfarrer, nicht als Gemeindemitglieder in den Dekanatssynodalvorstand wählbar, da der Gesetzgeber bei der Besetzung zwischen Pfarrer oder Pfarrerinnen sind, unterscheidet.

243 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Anschließend ist die oder der stellvertretende Dekanatssynodalvorstandsvorsitzende zu wählen. Wählbar sind alle gewählten Mitglieder des Dekanatssynodalvorstands außer der oder dem Vorsitzenden. Wählbar ist also auch die Dekanin oder der Dekan. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Dekanin oder der Dekan aufgrund einer Dekanatssatzung auch den Vorsitz des Dekanatssynodalvorstands wahrnimmt. Dann muss die oder der stellvertretende Dekanatssynodalvorstandsvorsitzende zugleich Versammlungsleiterin oder Versammlungsleiter und Gemeindemitglied sein Absatz 6 DSO eröffnet die Möglichkeit, eine Versammlungsleiterin oder einen Versammlungsleiter der Dekanatssynode aus den Mitgliedern des Dekanatssynodalvorstands zu wählen. Nimmt die Dekanin oder der Dekan aufgrund einer Dekanatssatzung zugleich das Amt der oder des Dekanatssynodalvorstandsvorsitzenden wahr, muss nach 37 Absatz 8 DSO aus den Gemeindemitgliedern im Dekanatssynodalvorstand eine Versammlungsleitung gewählt werden, die zugleich stellvertretende Dekanatssynodalvorstandsvorsitzende ist. 22. Die Wahlunterlagen, einschließlich der Stimmzettel, sind bis zum Ablauf der Wahlperiode aufzubewahren, um jederzeit die ordnungsgemäße Wahl des Dekanatssynodalvorstands während der laufenden Wahlperiode nachweisen zu können. 23. In der konstituierenden Sitzung sind die Vertreter für die Verbandsvertretung der Regionalverwaltung sowie deren Stellvertretungen zu wählen ( 16 Absatz 3 Satz 1 RVG). Die Durchführung von Blockwahlen für die Vertreter ist möglich. Für die Stellvertretungen sind Einzelwahlen durchzuführen, da die Stellvertretungen jeweils für die einzelnen Vertreter gewählt werden müssen. Wahlen durch Handaufheben sind möglich, wenn niemand widerspricht. Die Gewählten sind dem Verbandsvorstand des Regionalverwaltungsverbands schnellstmöglich mitzuteilen, damit dort die konstituierende Tagung der Verbandsvertretung einberufen werden kann. V. Wahl der Synodalen für die Zwölfte Kirchensynode 1. Am 1. Mai 2016 beginnt die Wahlperiode der Zwölften Kirchensynode (Artikel 36 Absatz 1 Satz 2 KO). Für die Wahlen zur Kirchensynode gilt Artikel 33 KO in Verbindung mit den 1 bis 5 der Kirchensynodalwahlordnung (KSWO). 2. Jedes Dekanat wählt die Anzahl an Synodalen, die die Kirchenleitung gemäß 2 Absatz 3 KSWO auf der Grundlage der Gemeindemitgliederzahlen vom 31. Dezember 2014 festgestellt hat. 3. Dekanate, die eine Kirchliche Arbeitsgemeinschaft bilden, gelten als ein Dekanat und wählen ihre Kirchensynodalen während einer gemeinsamen Tagung der Dekanatssynoden im Anschluss an ihre jeweiligen konstituierenden Sitzungen. 4. Die Gemeindemitglieder müssen einer Kirchengemeinde des Dekanats angehören und die Bedingungen der Wählbarkeit zum Kirchenvorstand ( 4 Absatz 1 KGWO) erfüllen; sie müssen jedoch nicht einem Kirchenvorstand oder der Dekanatssynode angehören ( 2 Absatz 5 KSWO). 5. Auch für die Kirchensynode gilt das Grundprinzip, dass Mitarbeitende nicht in die Synode wählbar sind. Auch hier sollen Synodale als Gemeindemitglieder Entscheidungen unabhängig von Interessen als Mitarbeitende treffen können. Deshalb können Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Gemeindemitglieder, die hauptberuflich im Dienste der Gesamtkirche oder in Einrichtungen tätig sind, an denen die Gesamtkirche maßgeblich beteiligt ist, nicht gewählt werden.

244 244 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt ist ( 2 Absatz 7 KSWO). Dagegen sind hauptberuflich Mitarbeitende, die sich in der Freistellungsphase einer Altersteilzeitmaßnahme befinden, bereits wählbar. 7. Die maßgebliche Beteiligung der Gesamtkirche kann sich z.b. aus dem Finanzierungsanteil oder der Vertretung in den Entscheidungsgremien ergeben sbesondere hauptberuflich Mitarbeitende sowie Pfarrerinnen und Pfarrer folgender Einrichtungen sind daher nicht wählbar: a) Kirchenleitung, b) Kirchensynodalbüro, c) Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht, d) Kirchenverwaltung, e) Zentren der EKHN, f) Religionspädagogisches Institut und Kirchliche Schulämter, g) Theologisches Seminar, h) Propsteien, i) Diakonisches Werk, einschließlich der regionalen Diakonischen Werke, j) Gesellschaft für diakonische Einrichtungen in Hessen und Nassau ggmbh, k) Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e.v., l) Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main, m) Evangelische Hochschule Darmstadt, n) Evangelische Akademie Frankfurt, o) Tagungshäuser der Gesamtkirche. 8. Die Wahl von Gemeindemitgliedern, die hauptberuflich im Dienst der Dekanate, Kirchlichen Verbände und Gemeinden stehen, ist ebenfalls ausgeschlossen ( 2 Absatz 6 KSWO). Insbesondere hauptberuflich Mitarbeitende folgender Einrichtungen sind daher nicht wählbar: a) Kirchengemeinden, b) Dekanate, c) Regionalverwaltungsverbände, d) Gemeindeverbände, e) von Zweckverbänden oder Kirchlichen Arbeitsgemeinschaften getragene Einrichtungen, beispielsweise Diakoniestationen. 9. Wählbar sind alle kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht nach 2 KSWO von der Wahl ausgeschlossen sind. Dies trifft insbesondere für folgende Personen zu: a) Mitarbeitende aller unter Punkt 7 und 8 nicht genannten diakonischen und kirchlichen Einrichtungen,

245 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 245 b) für den Dienst in diakonischen Einrichtungen beurlaubte Pfarrerinnen und Pfarrer, c) gesamtkirchlich angebundene Pfarrerinnen und Pfarrer, die ausschließlich regional tätig sind. Dies betrifft entsprechend der Hinweise zu II, Punkt 2, Buchstabe c) insbesondere Schulpfarrerinnen und -pfarrer, aber beispielsweise auch Gefängnisseelsorgerinnen und -seelsorger sowie Studierendenpfarrerinnen und -pfarrer. Faustformel: Wer zur Wahlversammlung nach 4 und 5 DSWO gehört, ist auch als Pfarrerin oder Pfarrer in die Kirchensynode wählbar. d) alle Mitarbeitenden sowie Pfarrerinnen und Pfarrer von Einrichtungen der EKD, z.b. des Konfessionskundlichen Instituts. 10. In Zweifelsfällen bitten wir, vorab das Einvernehmen mit der Kirchenverwaltung, Oberkirchenrätin Petra Zander, herzustellen, da die Kirchenleitung die ordnungsgemäße Wahl der Kirchensynodalen vorprüfen und eventuell nach 52 Absatz 1 DSO beanstanden sowie der Kirchensynode hierüber berichten muss. 11. Für jedes gewählte Mitglied der Kirchensynode ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen ( 3 KSWO). Die stellvertretenden Mitglieder müssen ebenfalls die Wählbarkeitskriterien des 2 KSWO erfüllen. Kirchliche Mitarbeitende sind daher auch als stellvertretende Mitglieder nur dann wählbar, wenn ihre Wählbarkeit nicht nach 2 Absätze 5 bis 7 KSWO ausgeschlossen ist. 12. Gemäß 4 KSWO sind die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der Kirchensynode in vier getrennten Wahlgängen nach den Bestimmungen des 28 DSO zu wählen. a) Im ersten Wahlgang: Gemeindemitglieder, b) im zweiten Wahlgang: Pfarrerinnen oder Pfarrer, c) im dritten Wahlgang: Stellvertreterinnen oder Stellvertreter für jedes gewählte Gemeindemitglied, d) im vierten Wahlgang: Stellvertreterinnen oder Stellvertreter für jede gewählte Pfarrerin und jeden gewählten Pfarrer. 13. Die ersten und zweiten Wahlgänge können jeweils im Blockwahlverfahren durchgeführt werden. Im Blockwahlverfahren werden alle Wahlen sind in einem Wahlgang gebündelt. Die Wahlberechtigten haben bei den Blockwahlen so viele, nicht kumulationsfähige Stimmen wie Personen zu wählen sind. Die Kandidierenden sind gewählt, wenn sie die nach 28 Absatz 2 DSO erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht haben. Bei mehreren Kandidierenden gegebenenfalls erforderliche weitere Wahlgänge sollten als Einzelwahlen nach den Regelungen des 28 Absatz 3 DSO durchgeführt werden. Es ist auch möglich, in jedem Wahlgang die Synodalen in getrennten Einzelwahlen zu wählen. 14. Bei der Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Gemeindemitglieder und Pfarrerinnen oder Pfarrer sind die Wahlgänge so durchzuführen, dass eine eindeutige Zuordnung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu den gewählten Synodalen erfolgt. 15. Wir bitten um besonders sorgfältige Beachtung der genannten Vorschriften zum Wahlverfahren. Die Wahlen zur Kirchensynode müssen bei Verstößen gegen zwingende kir-

246 246 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr chengesetzliche Vorschriften auch außerhalb eines förmlichen Einspruchs oder Anfechtungsverfahrens ( 5 KSWO) im Wege der Rechtsaufsicht nach 52 Absatz 1 DSO für ungültig erklärt und wiederholt werden. 16. Wir bitten, dem Synodalbüro spätestens bis zum 22. Februar 2016 den Meldebogen über die gewählten Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der Kirchensynode mit Namen, Vornamen, Beruf, Anschrift und Geburtstag und gegebenenfalls kirchlichem Arbeitgeber mitzuteilen, sowie der Kirchenverwaltung die Wahlprotokolle zu übersenden, damit die Wahlen vor der Einladung zur ersten Tagung der Zehnten Kirchensynode geprüft werden können ( 2 Absatz 2 Geschäftsordnung der Kirchensynode). Der Meldebogen für die gewählten Kirchensynodalen wird vom Kirchensynodalbüro im Intranet zur Verfügung gestellt. 17. Dem Referat Personalservice Pfarrdienst der Kirchenverwaltung ist die Wahl der Dekaninnen und Dekane sowie der stellvertretenden Dekaninnen und Dekane auf dem Dienstweg über die Pröpstin oder den Propst mitzuteilen. VI. Bildung von Ausschüssen und Wahl von Beauftragten in nachfolgenden Tagungen der Dekanatssynode Die kirchlichen Rechtsvorschriften sehen an verschiedenen Stellen die Bildung von Ausschüssen und Gremien oder die Benennung von Vertreterinnen oder Vertretern sowie von Beauftragten vor. Für diese Aufgaben können alle Gemeindemitglieder des Dekanats, die die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand besitzen, gewählt bzw. berufen werden, auch wenn sie nicht der Dekanatssynode angehören ( 30 Absatz 1 Satz 2 DSO). Folgende Ausschüsse sind zu bilden und folgende Beauftragte sind zu berufen, jeweils für die Dauer der Amtsperiode der Dekanatssynoden: 1. Die Dekanatssynode bildet einen Dekanatsdiakonieausschuss oder wählt eine Person als Dekanatsdiakoniebeauftragte ( 7 bis 9 Diakoniegesetz). Ausschuss oder Beauftragte(r) haben die Aufgabe, den Dekanatssynodalvorstand in allen diakonischen Fragen zu beraten und die Verbindung zu anderen Gremien im diakonischen Bereich herzustellen. 2. Die Dekanatssynode beruft einen Ausschuss für Kirchenmusik, die die Konzeption für den kirchenmusikalischen Dienst im Dekanat erarbeitet und regelmäßig über die Lage der Kirchenmusik im Dekanat unterrichtet ( 16 Kirchenmusikverordnung). 3. Die Dekanatssynode kann einen Ausschuss für die gemeindepädagogische Arbeit bilden ( 7 Absatz 4 Gemeindepädagogengesetz). 4. Die Dekanatssynode kann eine Arbeitsgemeinschaft für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und einen Kinder- und Jugendausschuss im Dekanat bilden. Der Kinder- und Jugendausschuss kann auch gemeinsam mit anderen Dekanaten gebildet werden ( 16 Absatz 4 Kinder- und Jugendordnung). 5. Die Dekanatssynode entsendet ein Mitglied in die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat ( 18 Absatz 1 Nr. 7 Kinder- und Jugendordnung). 6. Die Dekanatssynode kann eine Dekanatsjugendpfarrerin oder den Dekanatsjugendpfarrer beauftragen. Die Wahl ist dem Zentrum Bildung anzuzeigen ( 21 Absatz 1 Kinderund Jugendordnung).

247 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Dekanatssynode kann eine oder einen Beauftragten für Kindergottesdienst, eine oder einen Beauftragten für Konfirmandenarbeit und weitere Beauftragte für andere Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendarbeit beauftragen. ( 21 Absatz 2 Kinder- und Jugendordnung). 8. Die Dekanatssynode wählt die Vertreterinnen und Vertreter für die regionalen Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung. Sie kann Dekanatsbeauftragte für Erwachsenenbildung berufen und einen Ausschuss für Erwachsenenbildung bilden ( 2 Ordnung für Erwachsenenbildung). 9. Die Dekanatssynoden benennen eine Delegierte oder einen Delegierten für den Landesausschuss Kirchentag. Die Delegierten sind dem Zentrum Verkündigung mitzuteilen. Für Fragen und Beratung steht Frau Oberkirchenrätin Petra Zander (petra.zander@ekhnkv.de) gerne zur Verfügung. Darmstadt, den 6. Juli 2015 Für die Kirchenverwaltung Darmstadt, den 6. Juli 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Albig, Evangelisches Dekanat Alzey, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Albig wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Albig, Evangelisches Dekanat Alzey, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 3. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Armsheim und Bornheim, Evangelisches Dekanat Alzey Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Armsheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Bornheim und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Armsheim und die Evangelische Kirchengemeinde Bornheim, Evangelisches Dekanat Alzey, werden pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Armsheim zugeordnet. 3 Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Bornheim mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bermersheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Lonsheim wird mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2015 in Kraft. Darmstadt, 19. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

248 248 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Ems, Evangelisches Dekanat Nassau Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Nassau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Ems wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Ems, Evangelisches Dekanat Nassau, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 1. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Bermersheim, Flonheim- Uffhofen und Lonsheim, Evangelisches Dekanat Alzey Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Bermersheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Flonheim-Uffhofen und der Evangelischen Kirchengemeinde Lonsheim und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Bermersheim wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Flonheim- Uffhofen und der Evangelischen Kirchengemeinde Lonsheim, Evangelisches Dekanat Alzey, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Flonheim-Uffhofen zugeordnet. 3 Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Bermersheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Lonsheim mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bornheim wird mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2015 in Kraft. Darmstadt, 15. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bornheim, Evangelisches Dekanat Alzey Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bornheim, Bermersheim und Lonsheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bornheim, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bermersheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Lonsheim, Evangelisches Dekanat Alzey, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 22. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Bornich, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bornich, Patersberg und Reichenberg wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Bornich, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Patersberg und der Evangelischen Kirchengemeinde Reichenberg, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen wird in die 1,0 Pfarrstelle I Bornich umbenannt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 22. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

249 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 249 Urkunde über die Errichtung einer 0,5 Pfarrstelle II in der Evangelischen Kirchengemeinde Bornich, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bornich, Patersberg und Reichenberg wird Folgendes beschlossen: 1 In der Evangelischen Kirchengemeinde Bornich, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchgemeinde Patersberg und der Evangelischen Kirchengemeinde Reichenberg, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen, wird eine 0,5 Pfarrstelle II Bornich mit Sitz in Niederwallmenach errichtet. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 22. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Bornich, Niederwallmenach, Patersberg, Reichenberg und Reitzenhain, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Bornich, der Evangelischen Kirchengemeinde Niederwallmenach, der Evangelischen Kirchengemeinde Patersberg, der Evangelischen Kirchengemeinde Reichenberg und der Evangelischen Kirchengemeinde Reitzenhain und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelischen Kirchengemeinde Bornich wird mit der Ev. Kirchengemeinde Niederwallmenach, der Evangelischen Kirchengemeinde Patersberg, der Evangelischen Kirchengemeinde Reichenberg und der Evangelischen Kirchengemeinde Reitzenhain, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung werden folgende Pfarrstellen zugeordnet: - 1,0 Pfarrstelle I Bornich - 0,5 Pfarrstelle II Bornich 3 Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Niederwallmenach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Oberwallmenach und der Evangelischen Kirchengemeinde Reitzenhain, Dekanat St. Goarshausen, wird mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 18. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 0,5 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim, Evangelisches Dekanat Alzey, in eine 1,0 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Eppelsheim, Evangelisches Dekanat Alzey, wird in eine 1,0 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 2. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Flomborn, Evangelisches Dekanat Alzey Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Flomborn und Ober-Flörsheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Flomborn, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Flörsheim, Evangelisches Dekanat Alzey, wird aufgehoben.

250 250 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 22. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis Gemmerich mit der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Trinitatis Gemmerich und der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Trinitatis Gemmerich wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Gemmerich zugeordnet. 3 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 25. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod mit der Evangelischen Kirchengemeinde Heftrich, Evangelisches Dekanat Idstein Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod und der Evangelischen Kirchengemeinde Heftrich sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Heftrich, Evangelisches Dekanat Idstein, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung werden folgende Pfarrstellen zugeordnet: - 1,0 Pfarrstelle I Glashütten-Oberrod - 1,0 Pfarrstelle Heftrich 3 Diese pfarramtliche Verbindung ist befristet bis zur Umsetzung der Änderung der Gemeindegrenzen der pfarramtlich verbundenen Evangelischen Kirchengemeinden Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod und Heftrich. 4 Die bereits bestehende pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Heftrich mit der Evangelischen Kirchengemeinde Bermbach bleibt unverändert bestehen. 5 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. März 2014 in Kraft getreten. Darmstadt, 29. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hungen und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen wird Folgendes beschlossen: 1 Die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Rodheim a.d. Horloff und Langd werden mit der Kirchengemeinde Hungen, alle Dekanat Hungen, pfarramtlich verbunden. 2 Nachfolgend aufgeführte Pfarrstellen der pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden werden wie folgt umbenannt: Die 1,0 Pfarrstelle Hungen wird in eine 1,0 Pfarrstelle I Hungen mit Sitz in Hungen umbenannt. Die 1,0 Pfarrstelle Rodheim a.d. Horloff, pfarramtlich verbunden mit den Evangelischen Kirchengemeinden Langd und Hungen, wird in eine Pfarrstelle II Hungen mit Sitz in Hungen umbennant. Die 0,5 Pfarrstelle Hungen wird in eine 0,5 Pfarrstelle III umbenannt. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2015 in Kraft. Darmstadt, 11. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

251 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 251 Urkunde über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Niederwallmenach, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Niederwallmenach, Oberwallmenach und Reitzenhain wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Niederwallmenach, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Oberwallmenach und der Evangelischen Kirchengemeinde Reitzenhain, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 24. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 0,5 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, in eine 0,5 Pfarrstelle II Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Heilig-Geist- Kirchengemeinde Oberursel, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, wird in eine 0,5 Pfarrstelle II umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 27. Mai 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Oberwallmenach und Welterod, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Oberwallmenach und der Evangelischen Kirchengemeinde Welterod und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Oberwallmenach wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Welterod, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Welterod zugeordnet. 3 Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Oberwallmenach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Niederwallmenach und der Evangelischen Kirchengemeinde Reitzenhain, Dekanat St. Goarshausen, wird mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Mai 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 24. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Offenheim, Evangelisches Dekanat Alzey Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Offenheim, Erbes-Büdesheim und Weinheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Offenheim, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Erbes-Büdesheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Weinheim, Evangelisches Dekanat Alzey, wird in die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Offenheim, Evangelisches Dekanat Alzey, umbenannt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 15. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

252 252 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Offenheim, Evangelisches Dekanat Alzey Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Alzey und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Offenbach, Erbes-Rüdesheim und Weinheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Offenheim, pfarramtllich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Erbes-Rüdesheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Weinheim, Evangelisches Dekanat Alzey, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 22. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates St. Goarshausen und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ruppertshofen, Evangelisches Dekanat St. Goarshausen, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 23. Juni 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Potentialanalyse Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß 6 Absatz 1 Satz 2 des Vorbildungsgesetzes für Kandidatinnen und Kandidaten die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Vom 9. bis 12. November 2015 findet eine Potentialanalyse in Arnoldshain statt. Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theologiestudierenden können sich frühestens nach Abschluss von sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben. Die Bewerbungen sind unter Angabe des geplanten Vikariatsbeginns an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalförderung und Hochschulwesen, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. tabellarischer Lebenslauf und Lichtbild 2. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. August 2015 und endet mit Ablauf des 31. August 2015 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 17. Juni 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Sonder-Potentialanalyse Bis zum 31. August 2015 können Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der EKHN, die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben und nicht über eine gutachterliche Stellungnahme des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung verfügen, diese durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sonder-Potentialanalyse ersetzen ( 63c Abs. 1 PfDG in der Fassung vom 24. November 2009, ABl S. 15; 61). Das Ergebnis der Sonder-Potentialanalyse wird in einem mündlichen und schriftlichen Feedback mitgeteilt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgehändigt. Wer bereits einmal oder mehrmals an einem Auswahlverfahren gemäß 58a des Pfarrergesetzes in der Fassung vom 5. Dezember 1997 teilgenommen hat, kann nur einmal an der Sonder-Potentialanalyse teilnehmen. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Sonder- Potentialanalyse wird die Anstellungsfähigkeit für drei Jahre ausgesprochen. Vom 7. bis 11. Dezember 2015 findet eine Sonder- Potentialanalyse für den o.g. Personenkreis in Arnoldshain/Taunus statt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat

253 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 253 Personalservice Pfarrdienst, Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. Bewerbungsschreiben, Umschrift des Dienstsiegels: EV. KIRCHL. ZWECKVERBAND BERATUNGSZENTRUM VOGELSBERG 2. Lebenslauf und Lichtbild, 3. Zeugnisse der Ersten und Zweiten Theologischen Prüfung. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. August 2015 und endet mit Ablauf des 31. August 2015 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 7. Juli 2015 Für die Kirchenverwaltung F l e m m i g Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Evangelischer Kirchlicher Zweckverband Beratungszentrum Vogelsberg Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 8. Juli 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f Dienstnachrichten

254 254 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

255 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 255 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). Dekanat Odenwald, Stelle der hauptamtlichen Dekanin/des hauptamtlichen Dekans (75 % Dekanat, 25 % Vertretungsprojekte im Dekanat), zum zweiten Mal Da der amtierende Dekan auf eine Auslandspfarrstelle gewählt wurde, ist die Dekanepfarrstelle im Evangelischen Dekanat Odenwald ab dem 1. September 2015 neu zu besetzen. Die 1,0 Dekanepfarrstelle umfasst 75 % Stellenanteil für die Dekanefunktion und 25 % Stellenanteil für Vertretungsprojekte im Dekanat gemäß der geltenden Pfarrstellenbemessung. Das Dekanat befindet sich in keinem Fusionsprozess. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode aus dem Wahlvorschlag, den die Kirchenleitung im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand der Dekanatssynode vorlegt, für die Dauer von zunächst sechs Jahren mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Evangelisches Dekanat Odenwald Das Evangelische Dekanat Odenwald befindet sich im hessischen Odenwald im äußersten Südosten der EKHN. Im Süden reicht es bis an den Neckar, im Nordosten bis fast an den Main. Zu ihm gehören knapp Gemeindeglieder in 25 Kirchengemeinden. Es gibt nach der aktuellen Pfarrstellenbemessung 25,5 Gemeindepfarrstellen, 4 halbe Fach-/Profilstellen (Bildung, Gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene), Dekanatskantor, Dekanatsjugendreferentin, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Kirchenmusik und Gemeindepädagogik sowie Pfarrstellen in folgenden Bereichen: Klinik und AKH (1,0), Notfallseelsorge (0,5), Förderung geistlichen Lebens im Kloster Höchst und im Dekanat (0,5) und eine Springerstelle (1,0). Die Region ist ländlich und kleinstädtisch geprägt. Viele Menschen finden im Odenwaldkreis Arbeit, teilweise wird aber auch über weite Entfernungen gependelt. Alle Schulformen sind vorhanden. Die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung ist evangelisch, es gibt gute Kontakte zum katholischen Dekanat und zu anderen Religionsgemeinschaften in der Region. Das Dekanat betreibt zusammen mit dem DRK die Notfallseelsorge/Krisenintervention Odenwaldkreis und arbeitet eng zusammen mit dem regionalen Diakonischen Werk in Michelstadt, dem Gesundheitszentrum Odenwald in Erbach sowie dem Odenwaldkreis mit all seinen Einrichtungen. Ein Rat der Religionen und ein AcK sind im Aufbau begriffen. Evangelische Kirche im Odenwald sein bedeutet, sowohl gewachsene Traditionen zu bewahren, als auch Neues auszuprobieren. Beispielhaft hierfür stehen sowohl der Dekanatskirchentag, der seit Jahrzehnten gefeiert wird, als auch das Angebot Nacht der Kirchen, oder der Jugendkirchentag der EKHN, der in Michelstadt stattgefunden hat. Die Kirchengemeinden des Odenwaldkreises mit ihren zahlreichen, historischen Kirchen und ihrem vielfältigen, lebendigen Gemeindeleben haben als Begegnungsort einen hohen emotionalen Stellenwert in der Bevölkerung. Hier wird für viele christlicher Glaube und Gemeinschaft spürbar. Gleichwohl ist die Nähe zu den Menschen in den säkularen Einrichtungen der Region weiterhin zu fördern und zu pflegen. Aber auch die Schöpfungsverantwortung spielt eine große Rolle: derzeit ist der Landkreis von Diskussionen um die Windenergie stark geprägt. Sitz des Dekanats In Michelstadt, nicht weit von Stadtkirche und historischem Rathaus, befinden sich die Räume des Dekanats in historischen Fachwerkhäusern, die angemietet und teilweise im Eigentum der Kirchengemeinde Michelstadt sind. Die Arbeit der Dekanin/des Dekans sowie des Dekanatssynodalvorstandes wird durch eine Verwaltungsfachkraft (1,0) und eine Dekanatssekretärin (0,75) unterstützt.

256 256 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Aufgaben der Dekanin/des Dekans Die Dekanin/Der Dekan hat den in Artikel 27 KO beschriebenen Auftrag und nimmt im Dekanat die Aufgaben nach Artikel 28 KO wahr. Ein regelmäßiger Predigtdienstauftrag ist mit der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Michelstadt vereinbart, kann jedoch von der neuen Stelleninhaberin/dem neuen Stelleninhaber neu festgelegt werden. Wir wünschen uns Bewerberinnen und Bewerber, die bereit sind, wertschätzend und ausgleichend mit einer großen Bandbreite an theologischen und spirituellen Profilen umzugehen. Der Dekanatssynodalvorstand ist offen für eine eigene Schwerpunktgestaltung im Dekanat. Die Dekanin/Der Dekan soll die relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen der Region (vorrangig sei hier das Thema demografischer Wandel im ländlichen Raum erwähnt) wahrnehmen und aufgreifen. Sie/Er soll christliche Positionen kompetent und glaubwürdig in der Öffentlichkeit vertreten. Wir sind interessiert an einer Persönlichkeit, welche neben Verwaltungs- und Leitungskompetenz über Flexibilität, Team- und Konfliktfähigkeit verfügt. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit, mit haupt-, nebenund ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gemeinden und im Dekanat hat für uns einen hohen Stellenwert. Ausstattung der Stelle Es gibt keine Dienstwohnung. Der Dekanatssynodalvorstand hat beschlossen, dass die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber frei ist, sich innerhalb des Dekanats selbst eine Wohnung anzumieten oder zu kaufen. Bei der Suche wird gerne Unterstützung angeboten. Es gibt einen elektrischen Dienstwagen (eup!), der in Michelstadt in einer Garage mit Stromanschluss steht und prinzipiell allen Mitarbeitenden des Dekanats zur Verfügung steht. Das Büro der Dekanin/des Dekans befindet sich in den Räumen des Dekanats in Michelstadt. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrerinnengehalt/Pfarrergehalt mit einer Zulage nach A 15 BBesG. Ihre Bewerbung senden Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt. Nähere Informationen erhalten Sie auch unter Auskünfte erteilen: - Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Präses Jan Heidrich, Tel.: Stellvertretender Dekan Pfarrer Reinhold Hoffmann, Tel.: Pröpstin für die Propstei Starkenburg Pfarrerin Karin Held, Tel.: Dekanat Bad Marienberg, verschiedene Funktionspfarrstellen a) 0,5 Dekanatsjugendpfarrstelle, angebunden an die Kirchengemeinden Liebenscheid/Rabenscheid/Neukirch, 0,5 Verwaltungsdienstauftrag bis 31. Dezember 2019 Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer für diese neu im Dekanat Bad Marienberg errichtete Pfarrstelle. Die Stelle ist zu 50 % als Dekanatsjugendpfarrstelle konzipiert. Diese 0,5 Pfarrstelle kann gemeinsam mit der ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschriebenen halben Pfarrstelle zur pfarramtlichen Unterstützung in den Gemeinden des Dekanates in den Blick genommen werden. Das Ev. Dekanat Bad Marienberg gehört zur Propstei Nord-Nassau und liegt im Westerwaldkreis, welcher sich als liebliche Mittelgebirgslandschaft in die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Hessen eingliedert. Zum Dekanat Bad Marienberg gehören die Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod und Westerburg. Im Schulzentrum der Stadt Bad Marienberg befindet sich auch das Ev. Gymnasium. Neben anderen weiterführenden Schulen gibt es Gymnasien in den Verbandsgemeinden Hachenburg und Westerburg. Zum Ev. Dekanat Bad Marienberg gehören 16 Kirchengemeinden. Der Sitz des Dekanates ist im Haus der Kirche in Westerburg, mit den Fach- und Profilstellen für Bildung, Gesellschaftliche Verantwortung und Öffentlichkeitsarbeit und Büros weiterer Mitarbeitenden. Nach Kirchengesetz streben die Dekanate Bad Marienberg und Selters eine Fusion bis spätestens 1. Januar 2019 an. Um die lebendige Jugendarbeit in unserem ländlichen Dekanat weiter zu fördern und zu begleiten, hat der Dekanatssynodalvorstand eine 0,5 Pfarrstelle errichtet. Er ist daran interessiert, bestehende Jugendarbeit in Gemeinden und Dekanat zu unterstützen und gemeinsame Konzeptionen für zukünftige Jugendarbeit zu entwikkeln. Die Anbindung der 0,5 Dekanatsjugendpfarrstelle erfolgt an die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Liebenscheid/Rabenscheid/Neukirch, in denen eine lebendige Jugendarbeit besteht, die von der Bewerberin/dem Bewerber mitgestaltet und ausgebaut werden soll. Die konkrete Beschreibung des Dienstes wird in einer Pfarrdienstordnung geregelt. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit - Berufserfahrung als Gemeindepfarrerin/Gemeindepfarrer in der Kinder- und Jugendarbeit

257 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Freude in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden in Gemeinden und im Dekanat - Interesse an der Vermittlung des Glaubens und der Befähigung von Kindern und Jugendlichen zur Selbstständigkeit und Wahrnehmung von Verantwortung - Bereitschaft zur Zusammenarbeit und gemeinsamer Konzeptentwicklung mit dem Dekanatsjugendreferenten und der Ev. Jugendvertretung im Dekanat - Kenntnisse evangelischer Bildungs- und Jugendhilfekonzepte. Auskunft erteilt: - Dekan des Dekanats Bad Marienberg, Martin Fries, Tel.: martin.fries.dek.badmarienberg@ekhn-net.de - Pröpstin für Nord-Nassau Annegret Puttkammer, Herborn, Tel.: , proepstin.puttkammer.nord-nassau@ekhn-net.de b) Zwei 0,5 Pfarrstellen zur Unterstützung der Gemeinden im Dekanat Bad Marienberg, Verwaltungsdienstaufträge bis 31. Dezember 2019 Das Evangelische Dekanat Bad Marienberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Pfarrerinnen/Pfarrer für diese neu im Dekanat Bad Marienberg errichteten Pfarrstellen. Diese 0,5 Pfarrstellen können entweder jeweils als 0,5 Pfarrstellen in den Blick genommen werden oder auch kombiniert als Pfarrstellen zur pfarramtlichen Unterstützung oder auch als 0,5 Pfarrstelle zur pfarramtlichen Unterstützung, kombiniert mit der ebenfalls in diesem Amtsblatt ausgeschriebenen halben Dekanatsjugendpfarrstelle. Beachten Sie die dort gegebenen detaillierten Ausführungen. Die konkrete Beschreibung des jeweiligen Dienstes wird per Pfarrdienstordnung geregelt. Mit den beiden 0,5 Stellenanteilen soll die Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer im Dekanat und ggfs. auch in den Schulen unterstützt werden (z.b. durch Vertretungsdienste). Näheres wird in Absprache mit dem Dekan und den Stelleninhaberinnen/den Stelleninhabern der Kirchengemeinden erfolgen. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Auf Wunsch ist der Dekanatssynodalvorstand bei der Wohnungssuche gerne behilflich. Weitere Informationen zu unserem Dekanat finden Sie auf unserer Homepage unter Auskunft erteilt: - Dekan des Dekanats Bad Marienberg Martin Fries,Tel.: , martin.fries.dek.badmarienberg@ekhn-net.de - Pröpstin für Nord-Nassau Annegret Puttkammer, Herborn, Tel.: , proepstin.puttkammer.nord-nassau@ekhn-net.de. Bobenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Schotten, Modus B, zum zweiten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Bobenhausen II sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer die/der sich auf das Landleben im Hohen Vogelsberg einlassen und seine Reize genießen will. Situation der Gemeinde: Unsere Kirchengemeinde zählt 935 Mitglieder und umfasst die Dörfer Bobenhausen II, Höckersdorf, Kölzenhain, Ober-Seibertenrod und Wohnfeld. Alle Dörfer liegen im direkten Umfeld von Hessens höchstgelegener Stadt Ulrichstein. In allen Orten herrscht ein reges Vereinsleben mit regelmäßigen Schnittpunkten zur Kirchengemeinde. Wir sind eine Kirchengemeinde mit einem Kirchenvorstand und einem Haushalt. Damit stellt sie im Dekanat Schotten eine Besonderheit dar. Jeden Sonntag werden in der Regel zwei Gottesdienste gefeiert, je einer in der Mutterkirche in Bobenhausen und ein Gottesdienst jeweils wechselnd in einer der Filialkirchen. Die hohen Feiertage werden für alle Gemeindemitglieder zentral in der St. Gangolf-Kirche in Bobenhausen gemeinsam begangen. Besonders stolz sind wir auf unsere Rokoko-Kirche in Bobenhausen mit der historischen Wegmann Orgel aus dem 18. Jahrhundert. Diese Kirche und auch die anderen vier Fachwerkkirchen befinden sich in einem guten und gepflegten Zustand. Regelmäßige Gemeindeveranstaltungen wie der Konfirmandenunterricht, die Treffen der Frauenhilfe (im Herbst und Winter), der Krabbelgruppe und der Gitarrengruppe finden zentral in Bobenhausen statt. Mitarbeiter der Kirchengemeinde: - 2 x 0,5 Organisten - 1 Küster und 4 Küsterinnen - 1 erfahrene Gemeindesekretärin - 1 Reinigungskraft - 1 ehrenamtliche Mitarbeiterin als Kollektenrechnerin Pfarrhaus: Das im Jahr 1845 erbaute Pfarrhaus steht in unmittelbarer Nähe zur Kirche und wurde im Jahr 2002 grundlegend im Inneren renoviert. Es verfügt im Erdgeschoss

258 258 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr über eine Küche, Wohn- und Esszimmer, einen Wintergarten sowie auf halber Treppe über eine Gästetoilette. Im Obergeschoss befinden sich 5 Räume und 1 Badezimmer. Das Pfarrhaus verfügt über eine moderne Ölheizung. Die private Wohnfläche umfasst 156,08 m² und der zu versteuernde Mietwert beträgt 393,35 EUR (inkl. Garage). An das Pfarrhaus schließt sich ein schöner Garten mit Terrasse an. Das Gemeindebüro, das Amtszimmer und ein Archivraum befinden sich mit im Pfarrhaus und haben eine Fläche von 69,65 m². Im Pfarrhof befindet sich ein Gemeindesaal mit Küche, der 2012 voll renoviert wurde. Daneben befindet sich das Jugendhaus, das beispielsweise für die Kinder- u. Jugendarbeit genutzt wird. Da die Kirche, das Pfarrhaus und die Gemeinderäume nah beieinander liegen und sich um den Pfarrhof herum eine große Streuobstwiese erstreckt, kann das gesamte Gelände gut für Gemeindeveranstaltungen, wie z.b. das jährliche Gemeindefest, genutzt werden. Wo wir leben: Unsere Dörfer liegen in der Mitte Hessens, im landschaftlich sehr reizvollen Vogelsberg. In der Nähe liegen der Hoherodskopf mit seinen vielfältigen Freizeitmöglichkeiten und auch der schöne Niddatal-Stausee. Die Kita und die Grundschule befinden sich im benachbarten Ulrichstein, weiterführende Schulen gibt es in Schotten, Nieder-Ohmen und Lauterbach (kooperative Gesamtschulen), ein Gymnasium mit Oberstufe befindet sich in Lauterbach und in Laubach liegt das kirchliche Oberstufen-Gymnasium Laubach-Kolleg. Einkaufsmöglichkeiten gibt es im nahegelegenen Ulrichstein, in Mücke, Schotten, Grünberg oder Lauterbach. Die ärztliche und medizinische Versorgung ist durch eine Arztpraxis, eine Zahnarztpraxis und eine Apotheke in Ulrichstein gesichert. Weitere Informationen über das Dekanat und die zur Kirchengemeinde gehörenden Orte finden Sie beispielsweise unter und - Was wir uns wünschen: Eine Pfarrerin oder Pfarrer die/der die bestehende Gemeindearbeit fortführt, sie zusammen mit dem Kirchenvorstand weiterentwickelt und offen ist für Neues. Einen Menschen, der mit uns in unserer Gemeinde lebt, auf die Menschen zugeht, für sie ansprechbar ist und sie seelsorgerisch begleitet (Alten- und Krankenbesuche, Besuche von Gemeindemitgliedern). Ein aufgeschlossener und zur Mitarbeit bereiter Kirchenvorstand, der auch gerne neue Wege in der Gemeindearbeit mitgehen will, freut sich auf Ihre Bewerbung. Für Auskünfte stehen zur Verfügung: - Die stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands Brigitte Schmidt, Tel.: Dekan Wolfgang Keller, Tel.: Der Propst für Oberhessen Matthias Schmidt, Tel.: Diez, Ev. Stiftskirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Diez, Modus B Nach dem Tod des bisherigen Stelleninhabers nach 25 Dienstjahren und kurz vor seiner Pensionierung hat die Stiftskirchengemeinde aufgrund der Pfarrstellenbemessung seit 1. April 2015 nur noch 1,5 Stellen. Daher ist ab sofort die 0,5-Stelle zu besetzen. Die Aufteilung der pfarramtlichen Aufgaben wird zwischen Ihnen und dem Inhaber der vollen Stelle durch eine Pfarrdienstordnung geregelt. Die Evangelische Stiftskirchengemeinde Diez hat Gemeindeglieder. Sie umfasst den alten Stadtkern und Stadtteile der Stadt Diez sowie die Dörfer Birlenbach und Fachingen. Als Leitbild hat sich die Gemeinde das Haus der lebendigen Steine gegeben (nach 1. Petrus 2,4-5). Das Fundament dieses Hauses ist die biblische Botschaft. Der Grundstein bzw. Eckstein ist Jesus Christus. In diesem Bild verstehen wir die Menschen unserer Gemeinde als lebendige, natürliche Steine. Ähnlich wie bei einem Natursteinhaus sind unterschiedliche Steine wichtig, um unser Haus mit Lebendigkeit zu füllen. Unser christlicher Glaube ist der Mörtel, der die Steine miteinander verbindet und ihnen Halt gibt. Mehr Informationen zum Leitbild, Konzeption und Kirchengemeinde unter Die Stiftskirche wurde 1989 renoviert und liegt unterhalb des Diezer Grafenschlosses. Sie umfasst 350 Sitzplätze. Wir feiern hier wöchentlich Gottesdienste in unterschiedlichen Formen und zu unterschiedlichen Zeiten. Außerdem gibt es Predigtstätten im Rathaus in Birlenbach, in der Kapelle in Fachingen und im Altenheim. Die Gottesdienste dort finden jeweils einmal im Monat statt. Die Kirchengemeinde ist Eigentümerin von sechs Gebäuden und Trägerin von drei Kindertagesstätten mit insgesamt zehn Gruppen. Des Weiteren ist die Stiftskirchengemeinde Mitglied im Zweckverband der Kirchlichen Sozialstation Diez.

259 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 259 Die Arbeit in der Kirchengemeinde unterstützen zwei Sekretärinnen mit insgesamt 1,0 Stellenanteil, eine Gemeindepädagogin mit einem 40-prozentigen Stellenanteil, ein Küster und zwei nebenamtliche Organisten. In den Kindertagesstätten sind derzeit 34 Erzieherinnen, 3 Hauswirtschafts- und 6 Reinigungskräfte angestellt. In der Stiftskirchengemeinde gibt es Angebote für alle Altersgruppen und vielfältige Interessen, wie z.b. eine Pilgergruppe, einen Chor, diverse Gruppen und einen Besuchsdienst. Außerdem engagiert sich die Kirchengemeinde in der Flüchtlingsbetreuung. Ein Aufgabenschwerpunkt der Gemeinde ist die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten durch christliche Begleitung der Kinder und Eltern. Mehrere Gottesdienste im Jahr werden mit den Kindertagesstätten gemeinsam gefeiert. Die Mitglieder des Kirchenvorstandes treffen sich monatlich und arbeiten darüber hinaus in sechs verschiedenen Ausschüssen. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen sich wöchentlich zum Dienstgespräch. Am Ort befinden sich gute Einkaufsmöglichkeiten, alle Schularten, ein Krankenhaus für die Grundversorgung, Ärzte verschiedener Fachrichtungen sowie ein Altenheim und ein Wohnheim der Lebenshilfe für Menschen mit Handicap, die zum Gemeinde- und Aufgabenbereich der Stiftskirche gehören. Zur katholischen Gemeinde am Ort bestehen gute Kontakte. Bei bestimmten Projekten arbeiten die beiden evangelischen Kirchengemeinden zusammen. Mit den beiden benachbarten Kirchengemeinden besteht eine gute Zusammenarbeit, die im Zuge der Regionalisierung weiter ausgebaut und intensiviert werden soll. Von Ihnen wird deshalb auch die Bereitschaft erwartet, in der Region mit den anderen Kolleginnen und Kollegen zusammen zu arbeiten und sich gegenseitig zu vertreten. Wir wünschen uns von Ihnen, gemeinsam mit dem Kollegen auf der vollen Stelle, die Begleitung der gemeindlichen Arbeit, der Kreise und Gruppen, Freude am Gottesdienst, ein Herz für die Seelsorge, Mitarbeit in der Gemeindeleitung. Im Dekanat Diez wird künftig dem Prinzip der Vernetzung folgend verstärkt die Arbeit in Regionen stattfinden. Dies geschieht nach Maßgabe des vom DSV je aktuell erstellten Sollstellenplans für gemeindliche Pfarrstellen im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen und der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber. Über die Grenzen der eigenen Kirchengemeinde hinaus sollen so in den Regionen eigene Stärken gewinnbringend eingebracht werden, um selbst in anderen Bereichen Entlastung zu erfahren. Damit wird sowohl in eigener Verantwortung als auch in Pfarrteams kirchliches Leben gestaltet werden. Ziel ist dabei, die Freude am Beruf im Pfarramt dauerhaft zu gewährleisten. Bei einer 0,5-Stelle besteht keine Dienstwohnungspflicht. Über dem Gemeindehaus steht eine 2-Zimmerwohnung zur Verfügung. Auf Wunsch sind wir bei der Wohnungssuche behilflich. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung: - Pfarrer Ingo Lüderitz, Tel.: Dieter Wedlich, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: , ev.stiftskirchengemeinde.diez@ekhn-net.de - Dekan Christian Dolke, Tel.: , dekan.dolke.diez@ekhn-net.de - Propst Oliver Albrecht, Tel.: , ev.propstei.sued-nassau@ekhn-net.de. Emmerichenhain, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Bad Marienberg Modus B, zum zweiten Mal Gute Luft und volle Kirche willkommen in Emmerichenhain! In der ländlichen Kirchengemeinde Emmerichenhain im Hohen Westerwald (Verbandsgemeinde Rennerod) ist zum nächst möglichen Zeitpunkt die 1,0 Pfarrstelle zu besetzen. Unser bisheriger Pfarrer zieht aus privaten Gründen in seine Heimatregion. Lage und Infrastruktur Unsere Gemeinde liegt im Hohen Westerwald hier pfeift der Wind manchmal kalt, aber er bringt immer gute Luft! Smog oder Ozonbelastung sind bei uns Fremdwörter. Der Hohe Westerwald wird als Wandergebiet von vielen Touristen sehr geschätzt. Auch im Winter kann man sich im Schnee sportlich betätigen oder einfach die weite Landschaft bei einem Spaziergang genießen. Emmerichenhain liegt auf halber Strecke zwischen Limburg und Siegen an der B54. Die Autobahnen A3 und A45 lassen sich schnell erreichen. In Emmerichenhain gibt es zwei allgemeinmedizinische Praxen, ein nahes Krankenhaus findet sich in Hachenburg. Weitere Fachärzte sind im Nachbarort Rennerod, sowie in den umliegenden Städten Bad Marienberg und Westerburg niedergelassen. In Emmerichenhain gibt es einen Kindergarten, der sich in Trägerschaft unserer Kirchengemeinde befindet. Eine Grundschule befindet sich in Rennerod, viele weiterführende Schulen gibt es in den umliegenden Städten, darunter auch die renommierten Gymnasien in Bad Marienberg (evangelisch) und Marienstatt (katholisch). Ambiente Die Kirche aus dem 18. Jahrhundert steht malerisch inmitten eines altehrwürdigen Kirchgartens umrandet von 22 Bäumen. Gemeinsam mit dem Pfarrhaus, dem Pfarrgarten und dem Gemeindehaus bilden sie ein wunderschönes, denkmalgeschütztes Ensemble. Jedes Jahr am Wochenende des ersten Advents beheimatet das Kirchengelände einen mittelalterlichen Weihnachtsmarkt, der weit über die Grenzen von Emmerichenhain hinaus bekannt und beliebt ist.

260 260 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengemeinde Zu unserer Kirchengemeinde gehören insgesamt 6 Dörfer. Der Pfarrerin/Dem Pfarrer steht ein Kleinbus zur Verfügung, um Termine in den Ortschaften wahrzunehmen. Die Zahl der Gemeindeglieder beläuft sich momentan auf knapp Die Kirche in Emmerichenhain ist das Wahrzeichen unserer Gemeinde und der einzige Gottesdienstort. Hier feiern wir jeden Sonntag um 10 Uhr Gottesdienst. Zu besonderen Gelegenheiten verlagern wir den Gottesdienst auch in andere Orte, so etwa an Pfingstmontag nach Zehnhausen. Kindergottesdienst wird jedoch an drei Orten angeboten: In Emmerichenhain, parallel zum Erwachsenengottesdienst, sowie in Niederroßbach und in Nister-Möhrendorf. Die Kirchengemeinde besticht durch eine breite Frömmigkeit; volkskirchliche Bindung und CVJM-Prägung finden sich hier zusammen. Gemeindeleben Unsere Gemeinde bietet für unterschiedliche Generationen Angebote. Etwa 70 Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Die Teams arbeiten meist sehr selbständig, freuen sich aber über Austausch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer. Frauenkreis, Eltern-Kind-Treff, Jugendtreff, Movie-Dinner (Film-Abend), Erfrischt (Erwachsenengesprächskreis), Gemeindebriefredaktion, Besuchsdienstkreis all das und noch mehr bieten wir an. Bei der Visitation im Jahr 2012 haben wir unsere Gaben noch einmal wunderbar vor Augen geführt bekommen. Wir freuen uns sehr, diese Dinge weiterzuführen und freuen uns noch mehr über neue Impulse zu unserer Gemeindearbeit. Alle Gemeindeveranstaltungen finden in unserem Gemeindehaus statt, das im Jahr 2001 energetisch saniert wurde. Ein großer Saal mit HiFi-Anlage und Beamer, eine Küche, mehrere Toiletten, sowie ein gemütlicher Jugendraum im Obergeschoss bieten viele Gelegenheiten für das Gemeindeleben. Zur Unterstützung in der Verwaltungsarbeit steht eine kompetente Schreibkraft mit 8 Wochenstunden zur Verfügung. Geistliches Leben Der Gottesdienst bildet das Zentrum unseres Gemeindelebens. Sorgfältig vorbereitete Gottesdienste sind uns sehr wichtig und werden von vielen Menschen besucht; auch an einem 10. Sonntag nach Trinitatis sind es noch 80 Personen. Hinzu kommen noch etwa 30 Gemeindeglieder, die jeden Gottesdienst dank einer CD- Aufnahme zuhause mitverfolgen können. Der Kirchenvorstand ist ein harmonisches Gremium, was uns auch in der Visitation 2012 bescheinigt wurde, das sich freut, mit der Pfarrerin/dem Pfarrer das Gemeindeleben Schritt für Schritt weiterzuentwickeln. Der Kindergarten-Ausschuss und der Bauausschuss bereiten dabei gezielt immer wieder wichtige Dinge vor. Kirchenmusik Unser Singkreis besteht seit 50 Jahren und bereichert bei besonderen Anlässen unsere Gottesdienste. Der Posaunenchor ist ebenso ein traditionsreiches und gut eingespieltes musikalisches Pfund unserer Gemeinde. Ganz neu ist unser WeGlaSi -Chor. Die Abkürzung bedeutet Wenn Glaube Singt. Die kleine Band aus jungen Menschen unserer Gemeinde spielt neue Lobpreislieder und bietet mehrmals im Jahr Projekte zum Mitsingen an. Kindergarten Unsere Gemeinde ist Trägerin einer evangelischen Kindertagesstätte. Hier bieten wir in zwei Gruppen Platz für bis zu 50 Kinder ab 2 Jahren. Wir freuen uns über eine gute Verzahnung des Gemeindelebens mit dem Kita- Alltag. Pfarrhaus Das Pfarrhaus aus dem 19. Jahrhundert wurde 1995 komplett saniert und abermals im Jahr 2010 renoviert, wobei auch das Bad modernisiert wurde. Das Gebäude befindet sich in einem tadellosen Zustand. Der große Garten (ca. 350 m²) bietet viel Platz zum Spielen für Kinder oder einfach zum Verweilen. Die Wohnfläche des Pfarrhauses beläuft sich auf 177 m². Der Mietwert für das Pfarrhaus beträgt 513,00 EUR. Die Privaträume sind vom Gemeindebüro und dem Amtszimmer getrennt, so dass die Privatsphäre der Pfarrfamilie völlig gewahrt bleibt. Erwartungen Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der ihre/seine Aufgabe in der lebensnahen Verkündigung des Evangeliums sieht. Eine zugewandte Art für die Menschen auf unseren Dörfern, ein Zugehen auf Vereine, kurz: ein Mitleben mit uns und unserem Glauben, das ist uns wichtig. Eine teamorientierte Arbeit mit den Gruppen unserer Gemeinde und auch im Kirchenvorstand erhoffen wir uns. Kontakt Besuchen Sie uns doch schon einmal im Internet: - Sie finden uns auch auf facebook: - Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Annegret Puttkammer (Pröpstin), Tel.: Martin Fries (Dekan), Tel.: Vera Speck (KV-Vorsitzende), Tel.: Eppelsheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alzey, Modus A, zum zweiten Mal Zur Pfarrstelle gehören die vier pfarramtlich verbunden Kirchengemeinden:

261 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Eppelsheim: 654 Gemeindeglieder - Dintesheim: 79 Gemeindeglieder - Flomborn: 500 Gemeindeglieder - Ober-Flörsheim: 551 Gemeindeglieder Alle vier Dörfer mit ihren Kirchengemeinden liegen im Herzen Rheinhessens. Menschen aus dem Rhein-Main- Gebiet und dem Rhein-Neckar-Gebiet siedeln sich hier in den Neubaugebieten an, um die rheinhessische Lebensart zu genießen, die von Offenheit und Lebensfreude geprägt ist. Die reizvolle Hügellandschaft tut das ihre dazu. Alle vier Gemeinden sind infrastrukturell gut ausgestattet: es befinden sich alle Schularten in Flomborn, bzw. in der nahen Kreisstadt Alzey und die verkehrstechnische Anbindung an Mainz, Mannheim, Worms und Kirchheimbolanden ist sehr gut. Die vier Kirchengemeinden wachsen zusammen und haben doch jede ihren eigenen Charme, der einer Pfarrerin/einem Pfarrer oder einem Pfarrehepaar breite Möglichkeiten zur eigenen Gestaltung und Entfaltung bietet. Neben einer evangelischen Bücherei, einem Posaunenchor, einem kleinen Kirchenchor, einer Kinder- und Jugendgruppe, Krabbelgruppen und einem Frauenkreis finden Sie eine Reihe weiterer Aktivitäten der Kirchengemeinden vor. Die Gottesdienste werden im vierzehntägigen Wechsel in den vier Kirchen gefeiert. Der Konfirmandenunterricht findet gemeinsam in einer der Gemeinden statt. In Ober- Flörsheim gehört die evangelische Kindertagesstätte zur Kirchengemeinde. Das Pfarrhaus in Eppelsheim ist in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erbaut und verfügt über 5 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC, Kellerräume und einem Carport. Im Jahr 2009 wurde es grundsaniert. Die Amtsräume befinden sich im Pfarrhaus (separat). Vor dem Haus ist ein großzügiger Hof, dahinter ein Garten und ein Wiesengrundstück. An das Pfarrhaus wurde 1993 das Gemeindezentrum angebaut. Der steuerliche Mietwert für das Pfarrhaus beträgt 681,41 EUR. Mitarbeitende in den Gemeinden sind: 2 Sekretärinnen, 4 Küsterinnen/Küster, 3 Organistinnen und die Mitarbeitenden der evangelischen Kindertagesstätte. Es wäre schön, wenn Sie sich für unsere Gemeinden interessieren würden. Wir freuen uns über eine Pfarrerin oder einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar, die/der/das mit Freude den Dienst in unseren vier Gemeinden übernimmt. Auskünfte erteilt: - Dekanin S. Schmuck-Schätzel, Fischmarkt 3, Alzey, Tel.: oder - Propst Dr. K.-V. Schütz, Propstei Rheinhessen, Am Gonsenheimer Spieß 1, Mainz, Tel.: Hungen, 1,0 Pfarrstelle II (mit Rodheim und Langd), Dekanat Hungen, Patronat des Freiherrn Löw von und zu Steinfurth Arbeiten Sie gern im Team mit klarem Zuschnitt von Verantwortlichkeiten und der Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen? Ist es für Sie reizvoll, den Prozess der Kooperation von Kirchengemeinden von Anfang an mitzugestalten? Leben Sie gern im Grünen mit hohem Freizeitwert bei guter Infrastruktur? Dann könnte das die richtige Stelle für Sie sein. Hier sind wir Hungen mit seinen Stadtteilen liegt in landschaftlich reizvoller Gegend zwischen Vogelsberg und Wetterau, 20 km südöstlich von Gießen. Frankfurt ist mit dem Auto in 45 Minuten zu erreichen. Der Anschluss an den ÖPNV über die Bahnlinie Gießen-Gelnhausen ist gegeben. Im Ort befinden sich Kindertagesstätten (für Kinder von 1 bis 6 Jahre), die Grundschule mit pädagogischer Mittagsbetreuung sowie die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe. Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten, ein reges Vereinsleben und ein Freibad sind vorhanden. Die Kernstadt Hungen hat etwa Einwohner, davon sind evangelisch. In Rodheim mit Steinheim und Rabertshausen und in Langd leben Menschen, darunter evangelische Kirchenmitglieder. Die Arbeit im Pfarrteam Wir suchen ab sofort eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar für die Pfarrstelle Hungen II. Zusammen mit dem Inhaber von Hungen I und der Inhaberin von Hungen III (0,5-Stelle) arbeiten Sie in den Kirchengemeinden Hungen, Rodheim und Langd, die sich in diesem Frühjahr pfarramtlich verbunden haben. Der Inhaber der Pfarrstelle I hat seinen Seelsorgebezirk in Hungen und ist für die Arbeit in den beiden kirchlichen Kindertagesstätten sowie den Kirchenvorstand Hungen zuständig. Die Kollegin der Pfarrstelle III arbeitet mit halber Stelle in der Kirchengemeinde. Sie betreut schwerpunktmäßig das Seniorenzentrum und organisiert die Arbeit der Hungener Tafel. Mit der anderen Hälfte ihrer Stelle ist sie Dekanin. Zur Pfarrstelle Hungen II gehört die Zuständigkeit für die Kirchenvorstände Rodheim und Langd und die Mitgliedschaft im Kirchenvorstand Hungen. Der Seelsorgebezirk umfasst die Kirchengemeinden Rodheim (700 Evangelische) und Langd (500) sowie ein Teil von Hungen (700). Die Gottesdiensteinteilung an den vier Predigtstellen wird gemeinsam mit den beiden Kollegen vierteljährlich abgesprochen. In der Regel sind sonntäglich zwei Gottesdienste nacheinander zu halten. Ein freier Sonntag pro Monat ist gewährleistet. Die Konfirmandenarbeit ist in Kooperation mit dem Kollegen vorgesehen. Der vierteljährlich erscheinende Gemeindebrief Kirchturmblick wird mit weiteren Nachbargemeinden gemeinsam herausgegeben. Für die sonstige Gemeindearbeit können eigene Schwerpunkte gesetzt werden. Die neue pfarramtliche Verbindung bietet die Chance, die Strukturen der Zusammenarbeit in Abstimmung mit den Kollegen nach den eigenen Begabungen und Neigungen festzulegen.

262 262 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Kirchengemeinden Im gemeinsamen Gemeindebüro, das derzeit eingerichtet wird, arbeiten zwei Sekretärinnen mit insgesamt 30,5 Stunden. Eine Gemeindepädagogin ist mit einem 0,25- Stellenanteil für Kinder- und Jugendarbeit zuständig. In Hungen bringen zwei nebenamtliche Chorleiter die Gemeinde mit zwei Chören für Erwachsene, drei Kinderchorgruppen und einem Blockflötenensemble zum Klingen. In Langd leiten zwei nebenamtliche Kirchenmusikerinnen einen Gospelchor, einen Kinderchor mit Kinderband. Außerdem gibt es dort einen Posaunenchor, in dem auch Jungbläser gefördert werden. Zwei nebenamtliche C-Organistinnen decken die Musik im Gottesdienst ab. Für Gemeindehaus und Predigtstellen sind Hausmeister bzw. Küster angestellt. In den drei Kirchenvorständen sind engagierte, teamfähige Frauen und Männer sowie demnächst ein Jugenddelegierter aktiv. Zwei Prädikantinnen und drei Prädikanten aus den Gemeinden halten gerne Gottesdienste. Darüber hinaus arbeiten Ehrenamtliche im Besuchsdienst, in der Seniorenarbeit, in der Frauenhilfe, im Männerstammtisch, im Konfi-Team, im Kindergottesdienst und an anderen Stellen im bunten Gemeindeleben des Kirchspiels mit. Die ökumenischen Kontakte zur katholischen Pfarrgemeinde sind partnerschaftlich. Gute Beziehungen gibt es auch zur türkischen Moschee-Gemeinde. Näheres über die Kirchengemeinde Hungen finden Sie auf der website Die Einbeziehung der pfarramtlich verbundenen Gemeinden auf der Homepage ist in Vorbereitung. Die Gebäude Das Kirchenschiff der Stadtkirche in Hungen mit 400 Sitzplätzen wurde um 1600 im Stil der Renaissance erbaut. Die Kirche in Rodheim (1776 erbaut) mit romanischem Chorraum bietet 500 Sitzplätze. Die Saalkirche von Langd mit frühgotischem Turm mit 250 Plätzen wurde im Jahr 1864 erbaut. Die Katharinenkapelle in Steinheim aus dem 13. Jahrhundert hat 60 Plätze. Für die Gemeindearbeit steht ein Gemeindehaus mit schönem Außengelände in Hungen sowie das Dorfgemeinschaftshaus in Langd zur Verfügung. Das Gemeindebüro mit den Arbeitsplätzen der Sekretärinnen, Archivraum und Besprechungszimmer befindet sich im zentral gelegenen Pfarrhaus in Hungen. Die Kirchengemeinde wird je nach Bedarf ein Haus oder eine Wohnung für Sie in Hungen anmieten und dabei Ihre Wünsche berücksichtigen. Es besteht auch die Möglichkeit, das renovierte Pfarrhaus in Rodheim zu bewohnen. Weitere Auskünfte erteilen gerne: - Ralf Wagner, Kirchenvorstand Rodheim, Tel.: oder Wolfgang Fritz, Kirchenvorstand Langd, Tel.: Susanne Adelmann-Falkner, Kirchenvorstand Hungen, Tel.: Pfarrer Marcus Kleinert, Tel.: Dekanin Barbara Alt, Tel.: Propst Matthias Schmidt, Tel.: Kelkheim, Ev. Stephanusgemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Kronberg, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Ortsbeschreibung Kelkheim (ca Einwohner) hat eine hervorragende Infrastruktur: Bahnanbindung nach Frankfurt/Wiesbaden, gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, alle Schulformen. Daneben besteht ein attraktives kulturelles Angebot und durch seine Lage am Taunushang ein hoher Freizeitwert. Näheres erfahren Sie unter Wissenswertes über unsere Gemeinde Die Stephanus-Gemeinde ist eine von drei evangelischen Gemeinden in Kelkheim und besteht seit 1967, mit heute ca Gemeindemitgliedern. Um die Kirche (200 Plätze) gruppieren sich die Kindertagestätte (mit 3 Kindergarten- und 3 Krippengruppen), das Pfarrhaus und ein Gemeindehaus mit Büro, großem Saal/Mehrzweckraum, Bühne und Küche. Im Pfarrhaus ist ein Amtstrakt für die Pfarrerin/den Pfarrer vorhanden; im Übrigen ist das Pfarrhaus vermietet, so dass bei Bedarf eine Dienstwohnung durch die Gemeinde angemietet werden wird. Näheres zu unserer Gemeinde erfahren Sie unter Hauptamtlich angestellt sind in der Gemeinde: - Eine Pfarramtssekretärin - Ein Küster/Hausmeister sowie - Die Mitarbeiterinnen im Kindergarten und in dem Spielkreis - Zusammen mit der benachbarten Paulus-Gemeinde teilen wir uns eine A-Kirchenmusikerin. Wir erwarten von einer Bewerberin/einem Bewerber: - Kontakt- und Konfliktfähigkeit - Erfahrung in Gemeindearbeit und Seelsorge - Neue Impulse in der Konfirmandenarbeit - Religionspädagogische Begleitung der Kindertagesstätte

263 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Ein Ansprechen insbesondere der mittleren Generation Die Stelle ist ab 1. Oktober 2015 vakant. Bewerbungen sind zu richten an: - Propst für Süd-Nassau, Pfarrer Oliver Albrecht Schwalbacher Str. 6, Wiesbaden. 1,0 Pfarrstelle I Kirchbrombach, Dekanat Odenwald, Modus B, zum zweiten Mal Lebendige, familien-freundliche Gemeinde sucht Pfarrerin/Pfarrer als Begleiterin/Begleiter und Impulsgeberin/Impulsgeber Die Kirchengemeinde Kirchbrombach umfasst in reizvoller Landschaft die Kommunalgemeinde Brombachtal mit 5 Orten (Kirchbrombach, Langenbrombach, Böllstein, Hembach, Birkert) sowie 3 Stadtteile von Bad König (Nieder-Kinzig, Ober-Kinzig, Gumpersberg) mit insgesamt ca Gemeindegliedern. Alle Kirchspielorte entsenden ihre Vertreter in einen gemeinsamen Kirchenvorstand. Die Pfarrstelle I ist ab November 2015 durch Versetzung des Pfarrstelleninhabers in den Ruhestand vakant. Die Pfarrstelle II (1,0) ist besetzt. Die Bevölkerungsstruktur ist demographisch ausgewogen und sozial ausgeglichen. Die Menschen sind bodenständig und größtenteils evangelisch. Die Mehrzahl der Berufstätigen sind Pendler, wenige Landwirte und kleine Handwerksbetriebe sind vorhanden. Mehrere Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten sind am Ort. In den verschiedenen Orten gibt es ein reges, jeweils unterschiedlich ausgeprägtes Vereinsleben, vor allem für Sport, Feuerwehr und Musik. Familienfreundlich: Krippe, Ganztags-Kindergarten und betreute Grundschule in Kirchbrombach, alle Formen weiterführender Schulen in Bad König (7 km), Höchst oder Michelstadt (je 10 km). Zur Kirchengemeinde gehört eine sehr schöne und historische Kirche (ca. 400 Plätze), deren älteste Bauteile aus dem 14. Jahrhundert stammen. Zwei Gemeindehäuser, in Kirchbrombach und Ober-Kinzig, sowie 2 Kindertagestätten in Kirchbrombach und Nieder-Kinzig (insgesamt ca. 150 Kinder in 7 Gruppen) bilden den äußeren Rahmen für das lebendige Gemeindeleben, das von ca. 30 haupt- und nebenamtlichen Kräften sowie ca. 100 ehrenamtlichen Mitarbeitenden gestaltet wird. Neben den beiden Pfarrstelleninhabern gibt es noch eine selbstfinanzierte Gemeindepädagogin (40 %-Stelle) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, dazu eine Küsterin sowie zwei Mitarbeiter im Gemeindebüro, die weitgehend die Verwaltungsarbeit übernehmen. Geplant ist ab Januar 2016 die Einstellung einer Geschäftsführerin/eines Geschäftsführers für alle neun Kindertagesstätten des Dekanates. Die Gestaltung von lebendigen und einladenden Gottesdiensten in verschiedenen Formen liegt dem Kirchenvorstand sehr am Herzen. Mehrere Prädikanten sind bereit, (Mit)Verantwortung für Gottesdienste zu übernehmen, die mindestens einmal wöchentlich in der Kirche und einmal monatlich in Ober-Kinzig gefeiert werden. In vielfältigen selbständigen Gemeindegruppen (Frauenkreis, Männertreff, Gebetskreis, Bibellesekreise, Hauskreise, Senioren-Nachmittag, Flötengruppen, Jugendband, Taizegebet, Besuchsdienst, ökologischer Arbeitskreis) spiegelt sich das rege Gemeindeleben. Kirchliches Profil in der Öffentlichkeit zeigen u.a. ein prämierter Gemeindebrief sowie eine Homepage, die sich noch im Aufbau befindet ( In Absprache mit dem Kollegen und Kirchenvorstand ist die Pfarrdienstordnung zu erstellen, die Raum geben wird für die speziellen Wünsche und Begabungen der Bewerberin/des Bewerbers. Ein schönes sehr gut restauriertes historisches Pfarrhaus mit Garten (187 m², Amtszimmer befindet sich im Pfarrhaus, aktueller Steuerwert der Dienstwohnung 393 EUR), mit einer ökologischen Zentralheizung, die mit Pellets beheizt wird, ist vorhanden. Gemeinsam erleben gemeinsam den Weg gehen gemeinsam Gott begegnen das sind unsere Wünsche an unsere neue Pfarrerin/unseren neuen Pfarrer. Dabei sollte sie/er - sich auf eine ländliche Gemeinde freuen, die an vielfältigen Begegnungen interessiert ist - Freude an unterschiedlichen Gottesdienstformen haben - gerne im Team arbeiten und die Mitarbeit von Ehrenamtlichen schätzen und fördern - sich gern gemeinsam neuen Herausforderung stellen. Weitere Auskünfte erteilen gern: - Pfarrer Christian Hamilton, (Pfarrstelle II), Jahnstraße 34, Brombachtal, Tel.: Dekan Stephan Arras, Tel.: oder Pröpstin Karin Held, Tel.: Laubach II und Ruppertsburg mit Sitz in Ruppertsburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Grünberg, pfarramtliche Verbindung von Laubach II (0,5 Stelle) und Ruppertsburg (0,5 Stelle), Patronat des Grafen zu Solms-Laubach Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der sich am westlichen Rand des Vogelsberges in der kleinen oberhessischen Gemeinde Ruppertsburg niederlassen möchte.

264 264 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Herzlich Willkommen in Ruppertsburg und Laubach Der Stadtteil Ruppertsburg ist 4 km von der Kernstadt Laubach entfernt und beheimatet rund 800 Einwohner. Der Ort liegt 25 km östlich von Gießen in einer landschaftlich schönen, hügeligen und waldreichen Gegend, die ihren Reiz einerseits durch die Nähe zum Naturpark Hoher Vogelsberg und andererseits durch die schnelle Erreichbarkeit des Gießener Raumes hat. Ruppertsburg verfügt über eine evangelische Kindertagesstätte, in Laubach sind zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, Grundschule und weiterführende Schulen vorhanden (Gesamtschule und Laubach-Kolleg der EKHN). Zudem sind in Laubach ein Freibad, ein Hallenbad und zwei weitere evangelische Kindertagesstätten vorhanden, letztere werden wie in Ruppertsburg vom Oberhessischen Diakoniezentrum Johann- Friedrich-Stift in Laubach verwaltet. Als Residenz des Grafen zu Solms-Laubach ist unsere Region bekannt und als Ausflugsziel beliebt. Laubach zeichnet sich zudem durch ein großes kulturelles Angebot und beide Gemeinden durch ein reges Vereinsleben aus. Lebendiges Gemeindeleben Der Kirchengemeinde Ruppertsburg gehören 560 Gemeindeglieder an. Der Kirchenvorstand setzt sich aus sechs Kirchenvorsteherinnen/Kirchenvorsteher und einer Jugenddelegierten zusammen und wird von einem Laienvorsitzenden geleitet. Fest angestellt sind eine Schreibkraft (vier Stunden) und eine Küsterin. Zudem unterstützen ca. 20 Ehrenamtliche (inkl. zwei Prädikanten) die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers tatkräftig in selbstständig arbeitenden Gemeindekreisen (z.b. Frauenkreis, Besuchsdienst, Gymnastik mit Andacht, Redaktionsteam für Gemeindebrief). Im Zentrum des Ruppertsburger Gemeindelebens stehen die wöchentlichen Gottesdienste, im Team vorbereitete Kindergottesdienste und der Konfirmandenunterricht (mit Laubach zusammen), aber natürlich spielen auch Seelsorge und persönliche Gespräche eine große Rolle. Pfarr- und Gemeindehaus bilden mit der 250 Jahre alten, hübschen Dorfkirche ein Ensemble; das Kirchengebäude wurde 2001 komplett innenrenoviert. Im Jahr 2005 wurde der Turmhelm saniert und in diesem Zuge auch neue Glocken eingebaut. Die Kirchengemeinde Laubach umfasst insgesamt Gemeindeglieder, die von 1,5 Pfarrstellen (Laubach I und II) betreut werden. Die 13 engagierten Mitglieder des Kirchenvorstandes, eine hauptamtliche Sekretärin, ein Küster sowie Prädikantinnen/Prädikanten tragen zur Entlastung der Pfarrer bei. Neben dem wöchentlichen Gottesdienst, der in verschiedensten Formen gefeiert wird, finden die Kinderkirche mit den Kindergärten und der vierzehntägige Kindergottesdienst großen Anklang. Der Konfirmandenunterricht wird wöchentlich gehalten, in Absprache mit dem Kollegen der Pfarrstelle I. Gemeinsam mit rund 60 Ehrenamtlichen bieten wir in unserem renovierten Gemeindehaus mehrere, größtenteils selbstständig arbeitende Kreise an wie z.b. Besuchsdienstkreis, Seniorenkreis, Bibelgesprächskreis, ökumenischer Frauengesprächskreis, WERKstatt-Team für alternative Gottesdienstformen und Veranstaltungen oder Krabbelgruppen. Auch die vielfältigen Formen der Kirchenmusik haben in Laubach Tradition: Mehrere Chöre für alle Altersgruppen, Posaunenchor und Flötenkreis, eine B-Kirchenmusikerin und zahlreiche Gastkonzerte tragen dazu bei. Die jährlichen MIXTUR-Konzerte als auch der alle zwei Jahre stattfindende Wettbewerb der EKHN für nebenamtliche Organisten zeigen die überregionale Bedeutung. Die Stadtkirche aus dem 13. (Chorraum) und 18. Jahrhundert und die einzigartige Barockorgel wurden bis 2010 aufwendig renoviert. Seitdem hat die Kirche eine warme und freundliche Atmosphäre, die als Traukirche bei vielen Hochzeitspaaren Anklang findet. Was Sie erwartet Der Seelsorgebezirk der Pfarrstelle II umfasst Ruppertsburg und ca. 700 Gemeindeglieder der Kernstadt Laubach. Darin eingeschlossen ist die seelsorgerliche Verantwortung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Alten- und Pflegeheims des Oberhessischen Diakoniezentrums. Die Mitarbeit in bestehenden Gemeindekreisen geschieht nach Absprache. Das Pfarrhaus in Ruppertsburg ist in ruhiger Lage unmittelbar neben der Kirche gelegen. Es wurde 1988 erbaut und ist unterkellert. Es hat mit seinen 5 Zimmern, Küche und Bad eine Wohnfläche von 120 m². Hinzu kommen eine Terrasse und eine Wiese mit Baumbestand. Amtszimmer und Büro sind von der Wohnung räumlich abgetrennt. Die reizvolle Kombination von Leben im Dorf und den Anregungen und vielfältigen Kontaktmöglichkeiten einer Kleinstadt, die kollegiale Zusammenarbeit unter den Kolleginnen und Kollegen, ein angenehmes Arbeitsklima in den Kirchenvorständen sowie die mit den Kolleginnen und Kollegen und Prädikanten alternierende Gottesdienstgestaltung und eine gemeinsame Konfirmandenarbeit schaffen ideale Voraussetzungen für eine befriedigende Arbeit in den Kirchengemeinden. Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine Pfarrerin, einen Pfarrer, ein Pfarrerehepaar mit Kontaktfreude und Teamfähigkeit zur Fortsetzung der bisherigen Arbeit. Selbstverständlich sind wir auch aufgeschlossen und gespannt auf neue Impulse und Ideen. Weitere Auskünfte erhalten Sie: - Internet: buero@laubach-evangelisch.de - Herr Artur Niesner, KV-Vorsitz Ruppertsburg, Tel.: Herr Werner Hühnergarth, KV-Vorsitz Laubach, Tel.: Pfarrer Stephan Ebelt, Pfarrstelle Laubach I, Tel.: Dekan Norbert Heide, Grünberg, Tel.: Propst Matthias Schmidt, Gießen, Tel.:

265 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 265 Oberursel-Oberstedten, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Hochtaunus, Modus B Die Pfarrstelle ist ab 1. Januar 2016 zu besetzen. Eine Stellenteilung ist möglich. Wir wollen eine offene, herzliche und bunte Gemeinde sein, die miteinander Gottes Liebe entdeckt und erlebt. (Unser Leitbild) Oberstedten ist ein Ortsteil von Oberursel mit Einwohnern und ca evangelischen Gemeindegliedern und liegt direkt an den schönen Taunushängen. Es gibt hier einen städtischen Kindergarten und eine Grundschule mit Hort und Betreuung. Weiterführende Schulen sind in Oberursel und Bad Homburg (je 3 km entfernt) mit guter Busverbindung zu erreichen. Der gefragte Stadtteil hat ein reges Gemeinde- und Vereinsleben. In 20 Minuten gelangt man über die A661 in die Frankfurter Innenstadt. Was wir bieten: Wir erleben uns als eine lebendige und einladende Gemeinde mit guter Vernetzung in den Ort hinein und gelebter Gemeinschaft. Diese zeichnet sich in allen Bereichen der Gemeinde aus. Insbesondere in unseren sehr gut besuchten Gottesdiensten, die von vielen mitgestaltet und getragen werden. In ihnen legen wir Wert auf lebensnahe Predigtreihen und einen kreativen musikalischen Schwerpunkt. Angeregt unter anderem durch die Willow Creek-Gemeinde, fördern wir intensiv die Beteiligung der Gemeindeglieder und die Vielfalt der Formen. Der neu gewählte Kirchenvorstand besteht aus einem motivierten, jungen Team, das sich engagiert und verantwortungsvoll seinen Aufgaben und neuen Herausforderungen stellt: ein zuverlässiger Partner für die Gemeindearbeit. Was wir suchen: Wir suchen eine visionäre Führungskraft mit Leidenschaft zum Predigen, die unsere Vorliebe für lebendige Gottesdienste teilt, auch ein Herz für neue geistliche Lieder hat und idealerweise singen kann und ein Instrument spielt. Eine enge Zusammenarbeit mit unserem Kulturzentrum Alte Wache ( ist bei dieser Pfarrstelle unabdingbar, auch wenn es von einem eigenen Verein getragen wird. Außerdem liegen uns die Jugendarbeit (jedes Jahr mehr als 40 Konfirmandinnen und Konfirmanden) und der Aufbau eines Seelsorgeteams am Herzen. Wir wünschen uns eine Teamplayerin/einen Teamplayer mit Freude an aktiver Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinde und der Fähigkeit zur Motivation, zum Fördern und Befähigen der Mitarbeitenden. Offenheit für die Zusammenarbeit mit anderen Pfarrerinnen und Pfarrern auch über Gemeindegrenzen hinweg setzen wir voraus. Nebenbei: Auch ein Pfarrehepaar wäre uns herzlich willkommen. Welche Gebäude wir haben: Freistehendes, gepflegtes Pfarrhaus (225 m² Fläche) von Letzte Renovierung Im Parterre befinden sich das Gemeindebüro und ein Arbeitszimmer. 8 Zimmer (ca. 160 m²) und die Terrasse werden privat genutzt, ein Kaminanschluss ist vorhanden. Das wunderschöne Haus ist von einem m² großen Garten umgeben, zudem sind Swimmingpool & Garage vorhanden. Der Steuerwert beträgt 1 032,00 EUR. Die Kirche von 1715 hat 220 Sitzplätze und ist durch die Nutzung des Kirchsaals auf 300 erweiterbar. Der Kirchsaal wird auch für Gemeindeveranstaltungen genutzt. Die Kirche wurde zuletzt 2001 renoviert und wirkt durch moderne Fenster einladend hell. Sie ist tagsüber für Besucher geöffnet. Das Gemeindehaus Siloah (Bj. 1993) bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen bis zu 100 Personen. Das Café und Kulturzentrum Alte Wache e.v. wurde 2012 eröffnet. Es bildet als selbständiger Verein den Vorgarten unserer Gemeinde und einen lebendigen Ortsmittelpunkt. Die Alte Wache wird von vielen Oberstedtern ehrenamtlich getragen, ist aber organisatorisch und konzeptionell eng mit der Gemeinde verzahnt. Zum Haus Heliand, einem Freizeit- und Bildungsheim des Ev. Jugendwerks Hessen (EJW) in Oberstedten, bestehen gute Kontakte. Die Arbeit unserer Gemeinde wird unterstützt durch: - Sekretärin: 14,2 h die Woche - 2 Organisten: je 3,8 h die Woche - Bandleiterin: 3,8 h die Woche - Küster: 19,2 h die Woche - Kinderchorleiterin: 2 h die Woche - Jugendleiterstelle: 19,5 h die Woche (in Planung) - Der Kirchenvorstand besteht zurzeit aus 10 Mitgliedern - Finanziell durch die eigene Stiftung Ste(d)ter Tropfen Aktivitäten der Gemeinde (in Auswahl) - Sonntäglich ein Gottesdienst in unterschiedlichen Formen - Kindergottesdienst parallel zum Gottesdienst, ehrenamtlich - Musik und Literatur in der Kirche 1/Monat, ehrenamtlich - Gottesdienst für Jugendliche, 1/Monat, Jugendleiter

266 266 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Haus- und Gesprächskreise - Musikteam/Band, Ökumenischer Chor und Kinderchor - Seniorenkreise und Besuchsdienst - Aktive Pfadfinderarbeit durch das EJW Einen guten Überblick über unser Gemeindeleben finden Sie im Gemeindebrief, den man unter herunterladen kann. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Sie sind interessiert und möchten mehr erfahren? Dann wenden Sie sich bitte an: - Die Vorsitzende des Kirchenvorstands, Cornelia Kuhn, Tel.: , conny.kuhn@web.de. Darüber hinaus erteilen gerne Auskünfte: - Herr Dekan Michael Tönges-Braungart, Tel.: , michael.toenges-braungart@evangelischhochtaunus.de und - Herr Propst Oliver Albrecht, Tel.: , ev.propstei.sued-nassau@ekhn-net.de. Viernheim Auferstehungsgemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Bergstraße, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Viernheim ist eine Stadt mit Einwohnern im Rhein-Neckar-Dreieck, an der Stadtgrenze zu Mannheim. Die evangelische Kirche hat ca Gemeindeglieder (bei ca Katholiken) und ist in zwei Gemeinden mit drei Seelsorgebezirken gegliedert. Die Stadt Viernheim hat eine gute Infrastruktur zum Arbeiten, Einkaufen und Erholen. Es stehen alle Schularten sowie Kitas und Krippen zur Verfügung. Zahlreiche Vereine bieten viele Möglichkeiten. Universitäten und Hochschulen in Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen Der schnell erreichbare Odenwald und die Nähe zum Pfälzer Wald bieten einen hohen Freizeitwert. Die Auferstehungsgemeinde Viernheims hat rund Gemeindeglieder. Die Gemeinde hat 1 Pfarrstelle und ½ Pfarrvikarstelle. Die Pfarrstelle wird über 2020 hinaus Bestand haben Die Auferstehungs- und Christuskirchengemeinde feiern zusammen in diesem Jahr 125 Jahre evangelische Christen in Viernheim Nach dem Stellenwechsel unserer Gemeindepfarrerin suchen wir ab sofort eine gemeindeerfahrene Pfarrerin/einen gemeindeerfahrenen Pfarrer, die/der bereit ist zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Gemeinde und dem Kirchenvorstand. Gottesdienste finden sonntäglich in der im Jahre 1902 erbauten und bei den Gemeindegliedern sehr beliebten Auferstehungskirche (250 Sitzplätze, mit einer 20 Jahre alten klangvollen Noeske-Orgel) statt. Hinzu kommen Andachten im städt. Altenheim. Die Aufgaben in der Gemeinde sind vielfältig und umfassen im Wesentlichen die Betreuung: Der Kindertagesstätte mit 7 Gruppen inkl. der Krippe, die im September 2014 mit einem Neubau erweitert wurde - der Kinderkirche - des Besuchsdienstes im Städtischen Krankenhaus und im Forum der Senioren - der Konfirmandenarbeit. Ein zentraler Schwerpunkt des Gemeindelebens ist die Kirchenmusik, die zusammen mit der Christuskirchengemeinde übergemeindlich ausgeübt wird. Es werden jedes Jahr zwei große Konzerte gegeben. Die Kirchenmusik wird getragen von dem Spatzenchor, Kinderchor, Jugendchor, Kantorei, Gospelchor, Posaunenenchor, Flötenensemble und dem Streicherensemble der beiden evangelischen Gemeinden. Der Jugendchor führt jedes Jahr ein Musical auf. Regelmäßig finden Konzerte in der Auferstehungskirche statt, die weit über die Gemeinde hinaus Beachtung finden. Darüber hinaus bestehen folgende übergemeindliche Gemeindegruppen: Frauenhilfe, Kreativkreis, Frauenfrühstück, Seniorenkreis, Bibelkreis und einige Gastgruppen. Wichtig für unsere Gemeinde ist der regelmäßig erscheinende Gemeindebote. Der Kirchenvorstand besteht aus 8 gewählten Mitgliedern, die überwiegend noch im Berufsleben stehen. Drei weitere Gemeindeglieder werden noch nach berufen. Der KV arbeitet offen und in harmonischer Atmosphäre und ist interessiert an neuen Ideen zur Weiterentwicklung des Gemeindelebens. Der engagierte KV sichert eine tatkräftige Unterstützung in allen Bereichen und Belangen zu. Die vielfältigen Aufgaben sind auf verschiedene Ausschüsse verteilt. Insbesondere wird die Kinderkirche durch die Gemeindepädagogin, dem Kirchenvorstand und weiteren ehrenamtlich Tätige getragen. Wir wünschen uns: Eine Pfarrerin/Einen Pfarrer - mit ausgeprägter Kooperationsfähigkeit und einem verlässlichen und gut organisierten Arbeitsstil und der Bereitschaft sich aktiv in eine Gruppe vernetzter Ehrenamtlicher einzubringen

267 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau die/der empathisch, kompetent und kooperativ die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert und unterstützt - die/der Biblisch fundierte und verständliche Predigten, glaubwürdig und lebendig vermittelt - die/der neue Impulse einbringt und unsere Gemeinde in die Zukunft begleitet - die/der notwendige Verwaltungsarbeit auch mit zeitgemäßen Medien durchführen kann - die/der die bewährte Arbeit der Kita/Krippe und Kinderkirche fortführt und weiterentwickelt - die/der Lust auf die Arbeit mit Konfirmanden mitbringt - die/der einen offenen Umgang mit Menschen auch außerhalb unserer Gemeinde pflegt - die/der zur Kirchenmusik eine positive Einstellung hat und sich wenn möglich auch selbst mit einbringen kann - die/der den Besuchsdienst von Gemeindegliedern in gewohnter Weise fortführt - die/der auf eine gute kooperative Zusammenarbeit mit den Kollegen der Schwestergemeinde wert legt. Für die Verwaltungsarbeit sind im modern eingerichteten Gemeindebüro zwei erfahrene Teilzeitmitarbeiterinnen beschäftigt. Mit der evangelischen Christusgemeinde teilen wir uns eine Gemeindepädagogin (50 %) und einen B-Kirchenmusiker (100 %), der bei den Gottesdiensten von mehreren ehrenamtlichen Organisten unterstützt wird. Die Gemeindepädagogin betreut die Jugendarbeit gemeindeübergreifend überwiegend in den Räumlichkeiten der Nachbargemeinde. So wohnen Sie: Das 1915 erbaute, denkmalgeschützte Pfarrhaus liegt direkt neben der Kirche. Das Pfarrhaus wurde im Jahr 2013 grundlegend saniert und renoviert. Zum Pfarrhaus gehört ein eigener Garten. Die Gesamtwohnfläche beträgt 236,10 m², davon entfallen auf den Amtsbereich 30,55 m². Als Amtszimmer ist im EG ein Raum mit 24,44 m² ausgewiesen. Die gemischt genutzte Restfläche wird hälftig als Amtsfläche genutzt Der Zugang ist vom Wohnbereich getrennt. Der Mietwert beträgt 781,09 EUR aufgrund extrem hoher Abschläge zu Gunsten der Bewohner (35 %) betrugen die Heizkosten inkl. Amtsbereich, 2 076,86 EUR. Dieser Betrag reduziert sich um den Anteil des Amtsbereiches. Das Gemeindehaus ist in den Kirchenbau integriert. Im Jahre 2006 wurde der Gemeindesaal erweitert und neu gestaltet und bietet zusammen mit dem sich anschließenden Garten für verschiedene Veranstaltungen die besten Voraussetzungen Das Gemeindebüro ist ebenfalls in den Gesamtbau integriert. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilt: - Frau Pröpstin K. Held, Tel.: Bei der Bundespolizei steht die Stelle des evangelischen Pfarrers/der evangelischen Pfarrerin, mit Dienstsitz in Koblenz, zum 1. Oktober 2015 zur Wiederbesetzung an. Zum Seelsorgebereich der Bundespolizeidirektion Koblenz gehören die Bundespolizeiinspektionen Kassel, Frankfurt/Main, Trier, Kaiserslautern und Bexbach. Dienstzimmer und Dienstkraftfahrzeug sind in Koblenz vorhanden. Der Pfarrer/ die Pfarrerin wird in seinen/ihren dienstlichen Aufgaben von einem zivilen Mitarbeiter der Bundespolizei unterstützt. Einstellungsvoraussetzungen sind - ein mindestens dreijähriges theologisches Studium an einer deutschen staatlichen Hochschule, - Berechtigung zur Ausübung eines Pfarramtes in einer Gliedkirche der EKD (öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis), - eine mehrjährige Praxiserfahrung in der Seelsorge und im Unterricht. Mit der Stelle sind folgende Aufgaben verbunden: - Seelsorge in der Bundespolizei - Seelsorgerliche Begleitung bei Einsätzen der Bundespolizei - Berufsethischer Unterricht - Durchführung von kirchlichen und berufsethischen Tagungen - Durchführung von "Kirchlichen Bildungsangeboten" - Gottesdienste - Kasualien Erwartet werden: - Die Bereitschaft, sich der Probleme der Angehörigen der Bundespolizei durch nachgehende und aufsuchende Seelsorge, Beratung, Moderation, Krisenintervention und seelsorgerliche Begleitung bei Einsätzen engagiert anzunehmen. - Die Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildung zur Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen (SbE/CISM).

268 268 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Bereitschaft soweit es die gesundheitlichen Voraussetzungen zulassen und nach entsprechender Vorbereitung Angehörige der Bundespolizei in Krisenregionen im Ausland im Rahmen von kurzen Betreuungsreisen zu besuchen. - Theologische und pädagogische Kompetenz, ethische Fragen im berufsethischen Unterricht und bei berufsethischen Lehrgängen kontrovers und richtungweisend zu reflektieren. - Kompetenz im Umgang mit Fragen, die im Spannungsfeld von Staat und Kirche stehen. - Der Wille, in ökumenischer Gemeinschaft mit dem zuständigen katholischen Pfarrer in der Bundespolizei zusammenzuarbeiten. - Die Fähigkeit, in Gottesdiensten und Andachten die Belange der Bundespolizeiangehörigen in ihrer besonderen Situation zu beachten und auch Menschen anzusprechen, die in Distanz zur Kirche stehen oder konfessionslos sind. - Die Bereitschaft, sich im Netzwerk von Ärzten, Sozialberatern, Dienstvorgesetzten, Interessenvertretungen als Seelsorger/in einzubringen. - Führungsaufgaben wahrzunehmen und die Fähigkeit, im Team zu arbeiten. - Die Bereitschaft, den Kontakt zu den Kirchen und ihren Einrichtungen im Dienstbereich zu pflegen. Der Dienst als Seelsorger/Seelsorgerin in der Bundespolizei wird auf der Grundlage der Vereinbarung über die Evangelische Seelsorge im Bundesgrenzschutz (Bundespolizei) vom 12. August 1965 wahrgenommen. Der Pfarrer/die Pfarrerin steht im Angestelltenverhältnis (beihilfeberechtigt). Die Vergütung erfolgt in Höhe der Dienstbezüge eines Bundesbeamten (Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsgesetz). Die Dienstzeit beträgt 6 bzw. 8 Jahre. Eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdienstzeit von max. 12 Jahren ist möglich. Eine Einarbeitung mittels Hospitation und Information ist gewährleistet. Die Bereitschaft, in den Nahbereich von Koblenz zu ziehen, ist Voraussetzung für eine Bewerbung. Bewerbungsschluss: 31. Juli 2015 Die Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte auf dem Dienstweg über Ihre Landeskirche an: - Der Evangelische Dekan der Bundespolizei Dr. Helmut Blanke Heinrich-Mann-Allee Potsdam Tel.: , Fax: , bpolp.ev-dekan.potsdam@polizei.bund.de 0,5 (19,5 Std./Woche) Fach-/Profilstelle Gesellschaftliche Verantwortung im Evangelischen Dekanat Odenwald, befristet bis 31. Dezember 2019 Im Evangelischen Dekanat Odenwald ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fach-/Profilstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung neu zu besetzen. Das Evangelische Dekanat Odenwald befindet sich im hessischen Odenwald im äußersten Südosten der EKHN. Im Süden reicht es bis an den Neckar, im Nordosten bis fast an den Main. Im Evangelischen Dekanat Odenwald leben derzeit ca Menschen, ca von ihnen gehören der Evangelischen Kirche an, die in 25 Kirchengemeinden beheimatet sind. Das Dekanat liegt in einer ländlichen Region; die nächsten Metropolregionen Heidelberg/Mannheim-Ludwigshafen bzw. Rhein-Main sind eine knappe Stunde Autofahrt entfernt. Die Ausschreibung erfolgt bewusst als Fach- oder Profilstelle damit sich sowohl Personen mit einer gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung, als auch Pfarrerinnen/Pfarrer bewerben können. Die Fach-/Profilstelle für Gesellschaftliche Verantwortung bearbeitet ein vielfältiges Themenspektrum. In Absprache und Zusammenarbeit mit den Organen des Dekanats soll sie dazu beitragen, das evangelische Profil in der Region im Hinblick auf relevante gesellschaftliche Fragestellungen und Entwicklungen zu prägen und zu schärfen. Fragen nach der Gestaltung des demografischen Wandels in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern gehören beispielhaft ebenso dazu wie eine Beteiligung am Diskurs über veränderte Nutzung bzw. Gewinnung von Energie. Hier sei die Debatte um die Errichtung von Windparks beispielhaft genannt. Durch das Handlungsfeld werden Impulse der kirchlichen Sichtweise in die gesellschaftlichen Diskussionen eingebracht. Die Arbeit soll der Mitglieder- und Außenorientierung der Kirche in der Region wesentliche Impulse verleihen. Die Fach-/Profilstelle vertritt das Dekanat im Auftrag und nach Absprache gegenüber der Öffentlichkeit, den staatlichen und kommunalen Institutionen, Verbänden, Vereinen und Parteien. Darüber hinaus ist die Fach- /Profilstelle Anlaufpunkt für Anfragen und Bedürfnisse aus den 25 Kirchengemeinden des Dekanats und initiiert oder begleitet thematische Schwerpunkte/Veranstaltungen. Hierbei ist sowohl ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Verantwortungsbewusstsein notwendig. Eine Zusammenarbeit mit den weiteren Fach- /Profilstellen (jeweils 0,5 Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene) sowie den übergemeindlichen Pfarrstellen des Dekanats ist ausdrücklich erwünscht. Hierbei sind auch Kooperationen bei einzelnen Themenschwerpunkten denkbar.

269 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 269 Ebenso ist ein reger Austausch mit den Kirchengemeinden der Region bei Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung erwünscht. Die Fach-/Profilstelle ist außerdem in das kollegiale Netzwerk der Fachstelleninhaberinnen/des Fachstelleninhabers in der Propstei Starkenburg angebunden und pflegt ebenso den regelmäßigen Kontakt zum Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung in Mainz. Die Vergütung erfolgt nach E12 KDO (50 %). Das Dekanat - bietet einen ansprechenden Arbeitsplatz im Dekanatszentrum in der Altstadt von Michelstadt - unterstützt und fördert Fortbildungen für die Stelleninhaberin/den Stelleninhaber - stellt die Möglichkeit, das elektronische Dienstfahrzeug des Dekanats (VW-eUp!) mit zu nutzen Die Bewerberin/der Bewerber - hat einen Hochschulabschluss, mit dem die Themen des Tätigkeitsprofils fachkompetent bearbeitet werden können (Geistes- oder Sozialwissenschaften, Theologisches Examen) - ist Mitglied der Evangelischen Kirche (ACK-Kirche) bzw. ist als Pfarrerin/Pfarrer in der EKHN angestellt - besitzt den Führerschein Klasse B - kann sich zuweilen auch auf Arbeitszeiten an Abenden oder (selten auch) an Wochenenden einlassen. Sie bringen - Interesse an unterschiedlichen Themenzusammenhängen - ein gutes eigenes Zeitmanagement - Sicherheit im Verfassen von Texten und Präsentationen, - Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen in unterschiedlichen Kontexten mit Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Auskünfte erteilen gerne: - Vorsitzender des Dekanatssynodalvorstands Präses Jan Heidrich, Telefon: 06061/ Stellvertretender Dekan des Odenwaldkreises Pfarrer Reinhold Hoffmann, Telefon: Verwaltungskräfte Dunja Kurz, Rosemarie Seitz-Schneider, Telefon: Nähere Informationen erhalten Sie auch unter Der Planungsbezirk Bornheim-Seckbach des Stadtdekanats Frankfurt sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH), Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 %) für die Kinder- und Jugendarbeit Kinder und Familien einladen In den attraktiven und überschaubaren Stadteilen Bornheim und Seckbach im Osten Frankfurts engagieren sich die Evangelische Kirchengemeinde Bornheim, die Evangelische Luthergemeinde, die Evangelische Wartburggemeinde und die Evangelische Mariengemeinde gemeinsam für eine lebendige und einladende Kirche, die Kindern und ihren Familien Räume für Begegnung öffnet und den christlichen Glauben erlebbar macht. Der Planungsbezirk verfügt über zwei 50 %- Stellen im gemeindepädagogischen Dienst, die gemeinsam den Bereich der Arbeit mit Kindern und Familien verantworten. Schwerpunkt der hier ausgeschriebenen Stelle ist die Arbeit in der Kirchengemeinde Bornheim und der Luthergemeinde. Dafür suchen wir eine Gemeindepädagogin/einen Gemeindepädagogen, die/der motiviert und engagiert bestehende Angebote stärkt, neue Projekte entwickelt und Menschen begeistert. Die Stelle ist zunächst befristet bis 30. September Ihre Aufgaben: - Planung und Durchführung von projektbezogenen Angeboten für Kinder und deren Familien (wie z.b. Kinderbibeltage, Ferienspiele) in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern - Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern und Honorarkräften - Planung und Durchführung von Kinder- und Familiengottesdiensten - Mitarbeit in der Konfirmandinnen-/Konfirmandenarbeit - Zusammenarbeit mit der/dem gemeindepädagogischen Kollegin/Kollegen im Planungsbezirk - Kooperation mit Kindertagesstätten und Grundschulen - Öffentlichkeitsarbeit - administrative Arbeit im Rahmen der eigenen Aufgabengebiete - Akquise von Geld- und Sachmitteln. Ihr Profil: - Ein abgeschlossenes Studium der Religions- bzw. Gemeindepädagogik oder eine vergleichbare, von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische

270 270 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik oder berufsbegleitende Weiterbildung) - Bereitschaft zum selbständigen Arbeiten und zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung - Bereitschaft zur eigenen Fortbildung und Supervision - Fahrerlaubnis für PKW - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Wir bieten - Gute Räumlichkeiten und finanzielle Mittel für die eigene Arbeit - Kompetente Begleitung durch Fachaufsicht, Fachberatung und Kinder- und Jugendausschuss, regelmäßige Fachtage, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO). Für Informationen wenden Sie Sich bitte an den Dienstund Fachvorgesetzten, Herrn Pfarrer Jürgen Lehwalder, Tel.: , juergen.lehwalder@arcor.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. August 2015 an: - Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main Büro des Fachbereich I: Beratung, Bildung, Jugend Rechneigrabenstraße Frankfurt am Main fachbereichsbuero@frankfurt-evangelisch.de. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt, Fachbereich I: Beratung, Bildung, Jugend sucht für den Planungsbezirk Höchst-Unterliederbach-Zeilsheim des Stadtdekanats Frankfurt mit der Evangelischen Kirchengemeinde Höchst, der Evangelischen Kirchengemeinde Unterliederbach und der Evangelischen Kirchengemeinde Zeilsheim ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit. Machen Sie doch einfach mit und gestalten Sie! Wir, die Kirchengemeinden Höchst, Unterliederbach und Zeilsheim, sind seit vielen Jahren sehr engagiert in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Planungsbezirk verfügt über eine 100 %-Stelle im gemeindepädagogischen Dienst. Der Gemeindepädagoge, der mit 50 % die eine Hälfte der Stelle ausfüllt, sowie viele Ehrenamtliche warten auf die Besetzung der anderen Hälfte, um die Kinderund Jugendarbeit weiter zu entwickeln. Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich der Arbeit mit Kindern und den dazugehörigen Ehrenamtlichen. Ihre Aufgaben - Vernetzung, Koordination und Weiterentwicklung der Angebote für Kinder im Planungsbezirk (Familiengottesdienste, Kinderkirchenangebote, Freizeiten, Krippenspiel) - Gewinnung, Förderung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zahlreiche Angebote selbstständig gestalten und durchführen - eine gute Zusammenarbeit mit dem Gemeindepädagogen, der für die Jugendarbeit zuständig ist, sowie weiteren Kolleginnen/Kollegen, Pfarrerinnen/Pfarrern im Planungsbezirk - Impulse für die Weiterentwicklung der bestehenden religionspädagogischen Angebote und Lust mit uns Neues zu entwickeln und zu erproben - administrative Arbeit im Rahmen der eigenen Aufgabengebiete. Ihr Profil - ein abgeschlossenes Studium der Religions- bzw. Gemeindepädagogik oder eine vergleichbare, von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik oder berufsbegleitende Weiterbildung) - selbständiges Arbeiten und flexible Arbeitszeitgestaltung - Bereitschaft zur eigenen Fortbildung und Supervision - Fahrerlaubnis für PKW - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Wir bieten - einen lebendigen Planungsbezirk mit vielen aufgeschlossenen und engagierten Teamerinnen/Teamer, Pfarrerinnen/Pfarrer und Kolleginnen/Kollegen in der gemeinsamen Kinder- und Jugendarbeit - gute Räumlichkeiten und finanzielle Mittel für die eigene Arbeit - ein eigenes Büro - Offenheit für Ihre Ideen - kompetente Begleitung durch Fachaufsicht, Fachberatung und Kinder- und Jugendausschuss, regelmäßige Fachtage, Supervision sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten - Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO) mit Zusatzversorgung.

271 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 271 Für Informationen wenden Sie sich bitte an - Pfarrer Michael Scherer-Faller, Tel.: , michael@fallerpost.de Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. August 2015 an: - Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main Büro des Fachbereichs I: Beratung, Bildung, Jugend Rechneigrabenstraße Frankfurt am Main fachbereichsbuero@frankfurt-evangelisch.de Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) (19,5 WS) mit Schwerpunkteinsatz in der Ev. Kirchengemeinde Obertshausen. Die Stelle ist auf zwei Jahre befristet. Der Anstellungsträger ist das Evangelische Dekanat mit Sitz in Dietzenbach. Das Evangelische Dekanat Rodgau liegt im Südosten des Rhein-Main-Gebietes. Es bietet die Anbindung an einen starken Wirtschaftsraum mit Arbeitsplätzen und einer sehr guten Infrastruktur (Verkehr, Einkaufsmöglichkeiten, kulturelles Angebot) und hat gleichzeitig einen hohen, naturnahen Erholungs- und Freizeitwert. Zum Evangelischen Dekanat Rodgau gehören 16 evangelische Kirchengemeinden im Mittel- und Ostkreis Offenbach sowie in den Hanauer Stadtteilen südlich des Mains. Das gemeindepädagogische Team besteht aus 12 Mitarbeitenden, die sich auf eine neue Kollegin/einen neuen Kollegen freuen. Ihr Einsatzgebiet ist schwerpunktmäßig die Evangelische Kirchengemeinde Obertshausen, die sich wie folgt beschreibt: Der Glaube wird gestärkt in der persönlichen Beziehung zu Jesus Christus. Das erleben die Gemeindeglieder in den vielfältigen Gottesdiensten oder in den zahlreichen Hauskreisen, in der jährlichen Gebetswoche, im Glaubenskurs oder bei verschiedenen Gebetstreffen. Hier freuen wir uns auf neue Impulse und Ideen, Glauben persönlich zu erfahren und für andere erfahrbar zu machen. Gemäß dem Bibelwort Suchet der Stadt Bestes! (Jer. 29,7) ist die Gemeinde Gastgeber des jährlichen Weihnachtsmarktes und bietet in Kooperation mit einem örtlichen Integrationsverein Deutschkurse für Frauen und für Flüchtlinge an. Ein noch relativ junger Arbeitszweig ist die Ehe- und Familienarbeit, der mit Angeboten wie dem Familienmutmachtag oder einem jährlichen Eheworkshop die mittlere Generation erreichen möchte. Unsere Gemeinde bietet neben den schon erwähnten Aktivitäten u.a. einen Posaunenchor, einen Kirchenchor, einen Flötenkreis, einen Frauenkreis, ein Männerfrühstück, zwei Seniorenkreise und zwei Eltern-Kind-Kreise an. Die Gruppen werden größtenteils von ehrenamtlichen Mitarbeitenden geleitet. Die Gemeinde unterstützt zudem insgesamt neun missionarische Projekte auf verschiedenen Kontinenten sowie Kurzzeitmissionare aus der eigenen Jugend. Eine Stiftung und ein Förderverein unterstützen unsere Arbeit. Für die gemeindepädagogische Arbeit stehen die Waldkirche (250 Sitzplätze) und das Gemeindehaus (großer Saal mit ca. 100 Sitzplätzen) zur Verfügung. Beides ist an einem Campus im Mittelpunkt der Stadt gelegen. Das Gemeindehaus umfasst fünf Gruppenräume, einen Saal, eine moderne Küche sowie ein großes waldreiches Außengelände mit Sportplatz. Das Gemeindezentrum wird aktuell um ca. 150 m² erweitert und umfassend umgebaut. Zusätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Haus Jona für gemeindliche Veranstaltungen zu nutzen. Die Gemeinde umfasst ca Gemeindeglieder in zwei Pfarrbezirken. Zum Team gehören ein Pfarrer (1,0 Stellenanteil, zzt. vakant) und eine Pfarrerin (1,0 Stellenanteil), eine Jugendreferentin (24 Std./Woche, vom Förderverein getragen), eine Gemeindesekretärin (24 Std./Woche) sowie ein engagierter Kirchenvorstand mit einem ehrenamtlichen Vorsitzenden. In der Gemeinde sind zusätzlich ca. 120 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv. Ihre Aufgaben in der Evangelischen Kirchengemeinde Obertshausen (0,4 Stellenanteil) leiten sich von der dreifachen Zielsetzung der Gemeinde ab: Menschen zum Glauben an Jesus Christus einladen, in die Gemeinde einbinden und zur Mitarbeit und Lob Gottes ermutigen. Dabei möchten wir auch von Ihren Stärken und Erfahrungen profitieren. Möglich sind z.b. - neue Wege in der Erwachsenen- und Seniorenarbeit, die zu einer neuen bzw. vertieften Christusbeziehung führen - Weiterentwicklung des Besuchsdienstes, der sowohl ältere als auch ausländische Mitmenschen einschließt und die Besuchten näher an die Gemeinde heranführt - Mitarbeit im Arbeitskreis für Migration und Integration (AMIN) - Mitarbeit im Team der wöchentlichen Hausaufgabenhilfe und der damit verbundenen Kindergruppenstunde - Mitarbeit in der Betreuung und Integration von Migranten und Flüchtlingen oder beim Spracherwerb - u.v.m.

272 272 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zu Ihren Aufgaben im Evangelischen Dekanat Rodgau (0,1 Stellenanteil) gehören: - Vorbereitung und Durchführung einzelner Projekte (nach Absprache) - inhaltlicher Auftragsbereich - Zusammenarbeit auf Dekanatsebene. Wir erwarten: - eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik). Diese kann auch berufsbegleitend erworben werden - eine persönliche Bindung an Jesus Christus und Gottes Wort - missionarische Kompetenz und Sprachfähigkeit - seelsorgerliches Grundwissen - Bereitschaft zur Präsenz im Gemeindeleben - Kreativität beim Entwickeln neuer Ideen und Schwerpunkte in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Haupt- und Ehrenamtlichen; - Sensibilität in der Begleitung von Familien mit Migrationshintergrund; - Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. Die Kirchengemeinde bietet Ihnen: - eine aufgeschlossene und lebendige Gemeinde - einen Arbeitsplatz mit PC, Telefon- und Internetanschluss - großes Interesse an Teamarbeit und klaren Absprachen - Fortbildungen im Rahmen des Aufgabenfeldes. Außerdem erwartet Sie: - ein kooperativer und unterstützender Dekanatssynodalvorstand - motivierte und erfahrene ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Dekanat - kollegialer Austausch auf Dekanatsebene. Die Vergütung erfolgt nach E8 oder E9 nach der geltenden KDO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. September 2015 an das Evangelische Dekanat Rodgau, Theodor- Heuss-Ring 52, Dietzenbach, zu Händen von Herrn Dekan Tag. Weitere Auskünfte erhalten Sie von - Dekan Carsten Tag, Tel.: sowie unter: Nähere Informationen über die Kirchengemeinde erhalten Sie auch von - Pfarrerin Kachunga, Tel.: , oder unter: Das Evangelische Dekanat Groß-Gerau (ab 2016 Groß- Gerau Rüsselsheim) sucht für den Bereich Interkulturelle Arbeit zum 1. November 2015 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) die/der eine Zusatzqualifikation Migration erwirbt/erworben hat oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit Schwerpunkt Migration und mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) zzt. 39 Wochenstunden, unbefristet Einsatzort: Evangelische Kirchengemeinde Mörfelden. Die Evangelische Kirchengemeinde Mörfelden plant in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Dekanat Groß- Gerau/Rüsselsheim die Einrichtung eines Evangelischen Zentrums für Interkulturelles Lernen. Evangelische Bildungsarbeit ist in unserer religiös und kulturell vielfältigen Gesellschaft nicht mehr als ein ausschließlich an evangelischen Christen orientiertes kirchliches Handeln zu beschreiben. Sie muss sich vielmehr auf die Pluralität einlassen und Bildung als Geschehen im Dialog mit Anderen entwickeln. Dabei geht es ihr besonders darum, Menschen nicht als Empfänger einer wie auch immer gearteten evangelischen Unterweisung zu begreifen, sondern sie in ihrer je eigenen Subjektivität wahr und ernst zu nehmen und sie darin zu unterstützen, ihre je eigenen Bildungsprozesse zu gestalten. Deshalb soll die Hausaufgabenhilfe Mörfelden, für die weiterhin eine 0,5-Stelle Sozialpädagogik zur Verfügung steht, zu einem Evangelischen Zentrum für Interkulturelle Bildung weiterentwickelt werden, das sich diesem Ziel der emanzipatorischen Bildungsarbeit in einem pluralen Umfeld verpflichtet weiß. Wenn Sie Freude an der konzeptionellen Arbeit wie auch der praktischen Umsetzung haben, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Aufgaben: - Sensibilität für religiöse Fragen in einem säkularen und gleichzeitig multireligiösen Umfeld entwickeln - Initiierung und Begleitung von offenen Angeboten in diesem Bereich - Koordination der Arbeit der Hausaufgabenhilfe mit ihrem integrativen Ansatz

273 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Coaching und Ausbildung von Ehrenamtlichen - Intensiver Kontakt und Austausch mit bestehenden Gruppen aus der Kirchengemeinde - Kooperation mit den Einrichtungen in der Stadt Mörfelden-Walldorf und mit den anderen Religionsgemeinschaften - Präsenz im Evangelischen Dekanat und Vernetzung mit seinen Kirchengemeinden. Wir bieten: - einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz, der eigene Gestaltungsräume eröffnet - Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und der Pfarrstelle für Ökumene im Evangelischen Dekanat - Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin in der Hausaufgabenhilfe - ein ehrenamtliches Team - Räume für die Angebote im Gemeindezentrum Mörfelden - Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung - Vergütung nach KDO. Wir wünschen uns: - Offenheit und Wertschätzung für unterschiedliche Kulturen und Religionen - Teamfähigkeit - Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - Engagement zur Weiterführung und Neuakzentuierung des Arbeitsfeldes - flexibles Reagieren auf die sich verändernden Situationen vor Ort und im gesamtgesellschaftlichen Rahmen. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche setzen wir voraus. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: - Pfarrerin Andrea Schätzler-Weber, Ev. Kirchengemeinde Mörfelden, Tel.: oder - Pfarrer Wolfgang Prawitz, Ev. Dekanat Groß-Gerau/Rüsselsheim Ökumene, Tel.: Bewerbungen richten Sie bitte bis spätestens 31. August 2015 an: Dekanatssynodalvorstand des Ev. Dekanats Groß-Gerau, Herrn Präses Holger Tampe, Helwigstraße 30, Groß-Gerau. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main, Fachbereich I: Beratung, Bildung, Jugend sucht für den Planungsbezirk Sachsenhausen-Oberrad des Stadtdekanats Frankfurt mit der Evangelischen Dreikönigsgemeinde, der Evangelischen Maria-Magdalena-Gemeinde und der Evangelischen Erlösergemeinde sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen (FH) mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit Die drei Kirchengemeinden in den Stadtteilen Sachsenhausen und Oberrad bilden zusammen einen Planungsbezirk mit Gemeindegliedern. Sie verfügen neben zahlreichen Mitarbeitenden über 7,5 Pfarrstellen und 2,25 gemeindepädagogische Stellen in den Arbeitsfeldern Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit. Aufgabenschwerpunkt der hier ausgeschriebenen 50 %- Stelle mit Dienstsitz in der Dreikönigsgemeinde ist die Arbeit mit Kindern und Familien sowie die Begleitung von Ehrenamtlichen. Die Arbeit soll inhaltlich am Verkündigungsauftrag der Kirche ausgerichtet sein. Ihre Aufgaben - Anleitung, Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern - Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Betreuung des Kindergottesdienst-Teams und Durchführung des monatlichen Kindergottesdienstes in der Dreikönigskirche - Mitwirkung beim jährlichen Gemeindesommerfest der Dreikönigsgemeinde - Planung und Organisation eines Kinderbibeltages, eines Kinderkunsttages und einer Wochenendfreizeit pro Jahr - Organisation und Durchführung kreativer Eltern-Kind- Angebote - Mitwirkung in relevanten Gremien. Ihr Profil - ein abgeschlossenes Studium der Religions- bzw. Gemeindepädagogik oder eine vergleichbare, von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik oder berufsbegleitende Weiterbildung) - Praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Kreativität und organisatorische Fähigkeiten - Bereitschaft zu eigenverantwortlicher Planung, Durchführung und Reflexion

274 274 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Freude an Teamarbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Pädagogisches Geschick und theologisches Reflexionsvermögen - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Wir bieten - vielfältige räumliche Möglichkeiten in drei Gemeinden mit insgesamt fünf Kirchen - Ein eigenes Büro sowie einen gut ausgestatteten Arbeitsraum mit Arbeitsmaterialien in der Dreikönigsgemeinde - motivierte junge und erfahrene ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - einen engagierten Ausschuss für Kinder- und Jugendarbeit - eine gute Zusammenarbeit mit den beiden anderen Gemeindepädagoginnen - Unterstützung, Fortbildung sowie Fachberatung, Supervision und stadtweiter kollegialer Austausch im Evangelischen Stadtjugendpfarramt Frankfurt am Main - Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO) mit Zusatzversorgung - ein Arbeitsumfeld mit viel Gestaltungsraum, in dem Sie Ihre Ideen und Ihre Kreativität einbringen können. Für Informationen wenden Sie sich bitte an den Dienstund Fachvorgesetzten, Herrn Pfarrer Thomas Sinning, Tel.: , sinningfrankfurt@aol.com. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Juli 2015 an: - Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main Büro des Fachbereichs I: Beratung, Bildung, Jugend Rechneigrabenstraße 10, Frankfurt am Main fachbereichsbuero@frankfurt-evangelisch.de. Die Evangelische Mission in Solidarität (EMS) ist eine Gemeinschaft von Kirchen und Missionsgesellschaften in Asien, Afrika, dem Nahen Osten und Europa. Sie setzt sich ein für weltweite Mission und kirchliche Zusammenarbeit. In der Geschäftsstelle in Stuttgart arbeiten derzeit ungefähr 45 Kolleginnen und Kollegen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verbindungsreferenten/Verbindungsreferentin Indien und Ostasien/ Geschäftsführer/Geschäftsführerin Deutsche Ostasienmission (zunächst befristet auf sechs Jahre) Ihre Aufgaben als Verbindungsreferent/Verbindungsreferentin: - Ansprechpartner für die Mitgliedskirchen in Indien, Japan und Korea, sowie die Partner in China - Pflege der Beziehungen zu den Mitgliedskirchen in Indien und Ostasien, sowie Begleitung der Direktpartnerschaften - Zuständigkeit für die Koordination des Studienprogrammes in Japan am NCC Center for the Study of Japanese Religions - Vorsitz im Indien- und Ostasienbeirat - Mitarbeit an multilateralen Programmen der EMS (z.b. Schwerpunktthemen, missionstheologische Reflexion und Ökumenisches FreiwilligenProgramm) Ihre Aufgaben als Geschäftsführer/In DOAM: Vor- und Nachbereitung der Vorstandssitzungen und der Mitgliederversammlung Zusammenarbeit mit dem Fundraising und der Öffentlichkeitsarbeit Ihr Profil: - Abgeschlossenes Theologiestudium - Erfahrungen in den Bereichen Ökumene, Mission, Entwicklung - Längere Arbeitserfahrung in einem der oben genannten Ländern und in Deutschland - Interkulturelle Kompetenz - Fähigkeit konzeptionell und in einem Team zu arbeiten - Kenntnisse in der Missionstheologie - Sehr gute Englisch- und Deutschkenntnisse, weitere Fremdsprachenkenntnisse in Koreanisch, Japanisch oder einer der südindischen Sprachen von Vorteil Es erwartet Sie ein vielseitiges, anspruchsvolles Aufgabengebiet und eine gute Arbeitsatmosphäre. Die Bezahlung erfolgt nach KAO/TVöD bzw. Pfarrbesoldung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Pfarrer Riley Edwards-Raudonat (Kommissarische Abteilungsleitung Mission und Partnerschaft), edwardsraudonat@ems-online.org, Tel.:+49 (0) Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Ökumene in Verbindung zu setzen.

275 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 275 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und Lebenslauf auch in englischer Sprache) sowie mindestens ein Referenzschreiben richten Sie bitte bis spätestens 16. August 2015 an: Evangelische Mission in Solidarität e.v. Frau Cathrin Kaufmann (Personalleiterin) Vogelsangstraße Stuttgart Tel.: +49 (0) personal@ems-online.org Auslandsdienst Weltweit An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden und Partnerkirchen, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August bzw. 1. September 2016 für die Dauer von in der Regel sechs Jahren Pfarrerinnen/Pfarrer/Pfarrerpaare die im Ausland tätig sein möchten. Es handelt sich um folgende Stellen: - Helsinki (Kennziffer 2072) - Stockholm (Kennziffer 2073) - Brüssel (1 ½ Stellen) (Kennziffer 2074) - London-Ost (Kennziffer 2075) - Kiew (Kennziffer 2076) - Teheran (Kennziffer 2077) - São Paulo (Kennziffer 2078) - Singapur (Kennziffer 2079) - Hongkong (Kennziffer 2080) Unter eibungen.php erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen über die jeweilige Pfarrstelle. Bitte geben Sie die entsprechende Kennziffer ein. Gern können Sie Bewerbungen für mehrere Gemeinden einreichen. Gesucht werden Pfarrerinnen/Pfarrer/Pfarrerpaare mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Heike Stünkel-Rabe (Tel. 0511/ , heike.stuenkelrabe@ekd.de) zur Verfügung. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Ökumene in Verbindung zu setzen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 1. Oktober 2015 an: Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt der EKD / HA IV Postfach Hannover TeamPersonal@ekd.de The United Evangelical Mission (UEM) is an international communion of 35 churches in Africa, Asia and Germany and the v. Bodelschwinghsche Foundations Bethel, which faces the missionary challenges of today by implementing joint programs and projects. The supervisory bodies of UEM are internationally composed. The UEM is looking for a General Secretary (f/m) The position shall be filled on The General Secretary coordinates the work of the United Evangelical Mission. She/he leads the general work and supervises all co-workers of UEM in the offices in Wuppertal, Dar-es-Salaam und Medan. The General Secretary together with the Moderator represent UEM at all other mission organisations, churches and associations, in the ecumenical context and in public. The General Secretary is responsible for the strategic further development of UEM. Required qualifications for candidates: Proven theological and missiological profile Verifiable competence in leadership and communication Working experience in leading international personnel and cooperating with inter-nationally composed leading bodies Experience in working and living in a country other than a home county Experience in leading ecumenical-missionary activities Strategic management of UEM programs Fluency in English.

276 Fluency in German or ability to learn German to proficiency level. Ability to travel frequently in the regions of work Member of a protestant church The General Secretary will be appointed for a first term of 8 years. Women are especially encouraged to apply. Please send your application electronically only, with copies of usual documents and with the endorsement of your church by August, 31, 2015 to the Moderator of UEM Deaconess Regine Buschmann (regine.buschmann@gmx.de). The job interviews will take place on October 6 and 7, 2015 in Java (Indonesia). Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Oekumene in Verbindung zu setzen. Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

277 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 8 Darmstadt, den 17. August 2015 Inhalt ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Beschluss über die Höhe der Bonuszahlung 2015 im Bereich der EKHN vom 10. Juli Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 34 Absatz 3 AVR.HN vom 10. Juli Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 33 Absatz 4 AVR.HN 278 BEKANNTMACHUNGEN Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung 278 Urkunden 278 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 281 DIENSTNACHRICHTEN 282 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 285 Arbeitsrechtliche Kommission Beschluss über die Höhe der Bonuszahlung 2015 im Bereich der EKHN Vom 10. Juli 2015 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung Nr. 9.5/2015 den folgenden Beschluss gefasst: Die Bonuszahlung gemäß 37 Absatz 3 Satz 2 und 3 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung beträgt im Jahr Prozent der Bemessungsgrundlage. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 24. Juli 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 34 Absatz 3 AVR.HN Vom 10. Juli 2015 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 9.5/2015 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau 34 Absatz 3 Buchstabe b der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl S. 38, 57), zuletzt geändert am 17. März 2015 (ABl S. 110), wird wie folgt gefasst: b) Für Ärztinnen und Ärzte wird entsprechend der Zahl der von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter je Kalendermonat abgeleisteten Bereitschaftsdienste die Zeit eines jeden Bereitschaftsdienstes zusätzlich wie folgt als Arbeitszeit gewertet:

278 278 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zahl der Bereitschaftsdienste im Kalendermonat 1. bis % 13. und folgende 45 % Für Pflegekräfte sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinisch-technischen sowie im pharmazeutisch-technischen Dienst in Krankenhausbetrieben und entsprechenden Einrichtungen wird entsprechend der Zahl der von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter je Kalendermonat abgeleisteten Bereitschaftsdienste die Zeit eines jeden Bereitschaftsdienstes zusätzlich wie folgt als Arbeitszeit gewertet: Zahl der Bereitschaftsdienste im Kalendermonat Artikel 2 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. September 2015 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 24. Juli 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Bewertung als Arbeitszeit Bewertung als Arbeitszeit 1. bis % 9. bis % 13. und folgende 45 % Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 33 Absatz 4 AVR.HN Vom 10. Juli 2015 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 9.5/2015 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau In 33 Absatz 4 der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau vom 7. November 2013 (ABl S. 38, 57), zuletzt geändert am 10. Juli 2015 (ABl S. 277), wird folgender Satz 4 angefügt: Abweichend von Satz 1 erhalten Ärztinnen und Ärzte für die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit den Zeitzuschlag für Nachtarbeit gemäß Absatz 1 Nummer 2. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. September 2015 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 24. Juli 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Bekanntmachungen Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. November 2015 bei der Kirchenverwaltung in Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Darmstadt, den 5. August 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Urkunde über die Umwandlung der vollen Pfarrstelle Wahlrod in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Wahlrod, Evangelisches Dekanat Selters Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Selters und im Benehmen

279 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 279 mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wahlrod, wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag der Evangelischen Kirchengemeinde Wahlrod, Evangelisches Dekanat Selters, wird mit Wirkung vom in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 13. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Errichtung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) in der Evangelischen Kirchengemeinde Wallmerod, Evangelisches Dekanat Selters Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wallmerod wird Folgendes beschlossen: 1 In der Evangelischen Kirchengemeinde Wallmerod, Evangelisches Dekanat Selters, wird eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) errichtet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 13. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Rückeroth, Evangelisches Dekanat Selters Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rückeroth, wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Rückeroth, Evangelisches Dekanat Selters, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 13. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Selters, Evangelisches Dekanat Selters Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Selters, wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Selters, Evangelisches Dekanat Selters, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 13. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Camberg und Niederselters, Evangelisches Dekanat Idstein Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Camberg und Niederselters wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Camberg und Niederselters, Evangelisches Dekanat Idstein, wird aufgehoben.

280 280 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 3. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g 2 Diese Urkunde ist mir Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 13. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bleidenstadt, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Schwalbach und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Bleidenstadt und Born-Watzenhahn wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bleidenstadt, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Born-Watzenhahn, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Esch, Evangelisches Dekanat Idstein Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Esch und Reinborn wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Esch, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Reinborn, Evangelisches Dekant Idstein, wird aufgehoben. Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Glashütten-Oberrod, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Schwalbach und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Glashütten-Oberrod und Heftrich wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Glashütten-Oberrod, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Heftrich, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mir Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 9. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 0,5 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Oestrich-Winkel, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, in eine 1,0 Pfarrvikarstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Schwalbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Oestrich-Winkel wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Oestrich-Winkel, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, wird in eine 1,0 Pfarrvikarstelle umgewandelt.

281 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 13. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Rüdesheim, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, in eine 0,5 Pfarrvikarstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Hochtaunus und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Rüdesheim, wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Rüdesheim, Evangelisches Dekanat Bad Schwalbach, wird in eine 0,5 Pfarrvikarstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mir Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 9. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Errichtung einer 0,5 Pfarrvikarstelle Goddelau im Evangelischen Dekanat Ried Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ried und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Goddelau, Evangelisches Dekanat Ried, wird Folgendes beschlossen: 1 In der Evangelischen Kirchengemeinde Goddelau, Evangelisches Dekanat Ried, wird eine 0,5 Pfarrvikarstelle errichtet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Darmstadt, 5. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung U l r i k e S c h e r f Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Münster Dekanat: Runkel Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MÜNSTER Urkunde über die Umwandlung der 0,5 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Walsdorf, Evangelisches Dekanat Idstein, in eine 1,0 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Walsdorf, wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Walsdorf, Evangelisches Dekanat Idstein, wird in eine 1,0 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 9. Juli 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Kirchengemeinde: Friedens-Kirchengemeinde Schwalbach am Taunus Dekanat: Kronberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. FRIEDENS-KIRCHENGEMEINDE SCHWALBACH A. TS. Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 7. August 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f

282 282 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

283 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 283

284 284 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

285 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 285 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de). Frankfurt am Main, Dornbuschgemeinde, Pfarrstelle II (0,5), Modus A Nach dem Gemeindewechsel unserer bisherigen Pfarrerin auf dieser Stelle suchen wir baldmöglichst eine Pfarrerin/einen Pfarrer für unsere Großstadtgemeinde. Die Lage Der Stadtteil Dornbusch liegt nur fünf U-Bahn-Minuten nördlich der Frankfurter Innenstadt mit hervorragenden

286 286 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Infrastrukturbedingungen. Es ist ein Stadtteil mit unterschiedlichen Facetten, der von verschiedenen Seiten und zu unterschiedlichen Zeiten besiedelt wurde und so zusammenwuchs. Die Bevölkerung ist überwiegend mittelständisch und bürgerlich geprägt. Das Stadtbild ist geformt von zahlreichen in den 1950er und 1960er Jahren gebauten Häusern und Wohnungen sowie teilweise bis in die Gründerzeit hineinreichenden Villen. Das Wohnen im Gemeindegebiet ist erwünscht, bei der Wohnungssuche sind wir, wenn gewünscht, gerne behilflich. Die Gemeinde Die Gemeinde hat derzeit rund Mitglieder. Mit dem Gemeindezentrum und dem großen Gemeindesaal versuchen wir Begegnungsstätte der hier wohnenden Stadtbevölkerung zu sein. Mit unserem ehrenamtlich erstellten, als Stadtteilzeitung konzipierten Gemeindebrief Wir am Dornbusch", wollen wir zur Identitätsfindung beitragen und den im Stadtteil lebenden Bewohnern und Gemeindemitgliedern ein Heimatgefühl geben. Ein reges, generationenübergreifendes Gemeindeleben, das überwiegend eigenverantwortlich geleitet wird, weist die Gemeinde auch außerhalb der Gottesdienste auf. So finden u.a. ein offener Café-Treff für Ältere, Kinderkleiderbörsen, ein großer Flohmarkt im November, regelmäßige Frauen-, Literatur- und Bastelkreise sowie Kinofilme und Konzerte statt. Eine Kinder- und Mädchengruppe wird von einer Gemeindepädagogin, die wir uns mit zwei Nachbargemeinden teilen, verantwortet. Im Gemeindezentrum treffen sich außerdem mehrere Gruppen der Heliand-Pfadfinderschaft. Die Gemeinde ist im Umbruch, da derzeit viele junge Familien an den Dornbusch ziehen. Ein ständig wachsender, ebenfalls ehrenamtlich geleiteter Kindergottesdienst will auch neu Zugezogenen mit Kindern eine erste Gemeindeerfahrung erleichtern. Oekumenische Geschwisterschaften bestehen zur im Hause befindlichen Finnischen und Arabisch- Christlichen Gemeinde sowie zur wegen einer Fusionierung im Umbruch stehenden katholischen Nachbargemeinde. Kirche und Gottesdienste Die Kirche ist nach verkleinerndem mehrfach prämierten Umbau ansprechend gestaltet, bietet aber immer noch Platz für gut 150 Personen und ist bei Bedarf durch Zuschaltung des nur durch eine Holz-Faltwand getrennten Gemeindesaales um ca. 50 % erweiterbar. Durch die beweglich gehaltene Einrichtung (inkl. des Altares) bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten des einmal monatlich auch als Abendgottesdienst gefeierten Gottesdienstes. Außerdem bieten wir unterschiedliche Gottesdienstformen wie FamiIiengottesdienste und Agape-Mahlfeiern an. Ein Kirchplatz mit Außenaltar ermöglicht nicht nur Open-Air-Gottesdienste und - Konzerte, sondern er bietet auch eine Öffnung zum Stadtteil. Mehrere als Prädikantinnen und Prädikanten ausgebildete Gemeindemitglieder gestalten regelmäßig eigenverantwortlich Gottesdienste. Das einzige nicht bewegliche Teil in der Kirche ist eine optisch interessant gestaltete Mayer-Orgel mit 15 Registern. Unser ambitionierter Chor begleitet mehrmals jährlich den Gottesdienst musikalisch mit, als Organistin fungiert eine Kirchenmusikstudentin der nahen Musikhochschule. Kirchenvorstand und Mitarbeitende Der engagierte Kirchenvorstand, seit Jahren unter ehrenamtlicher Leitung, arbeitet mit vorbereitenden Ausschüssen. Mit zwei Nachbargemeinden besteht ein sog. Planungsbezirksverbund, in dessen Rahmen wir eine Gemeindesekretärin mit einem 45,21 % Stellenanteil, eine Gemeindepädagogin mit einem unbezifferten Stellenanteil und einen Hausmeister mit einem 68 % Stellenanteil beschäftigen. Ferner hat die Gemeinde eine im Gemeindegebiet liegende Kindertagesstätte mit derzeit fünf Kita- und einer Hortgruppe sowie den entsprechenden Mitarbeitenden. Und das wünschen wir uns Sie sollten sich die Zusammenarbeit mit einer Kollegin auf voller Stelle vorstellen können. Die Arbeitsaufteilung nach Sachgebieten statt nach Pfarrbezirken hat sich bisher bewährt. Der Schwerpunkt der Arbeit der halben Pfarrstelle soll in der Konfirmanden-, Kinder- und Familienarbeit liegen. Wir wünschen uns daher Bewerbende, die bereit und in der Lage sind, sich auch mit neuen Ideen in diesen Bereichen einzubringen. Wir wünschen uns, dass Sie Freude an der Gottesdienstgestaltung haben und trotz der Sachgebietsaufteilung einen Blick für die gesamten Bereiche der Gemeindearbeit. Neugierig geworden? Dann melden Sie sich bei uns. Nähere Informationen zur Gemeinde finden Sie auf unserer ebenfalls ehrenamtlich betreuten Website Für weitere Auskünfte stehen Ihnen - der Vors. des KV, Klaus-Dieter Drescher, Tel.: d und p Pfarrerin Doris Müller-Fisher, Tel.: der Prodekan des Stadtdekanats; Holger Kamlah, Tel.: und - die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: gerne zur Verfügung. Rendel, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wetterau (Modus B) in Verbindung mit der nachfolgend aufgeführten 0,5 Profilstelle Ökumene Die Ev. Kirchengemeinde Rendel sucht baldmöglichst eine Pfarrerin/einen Pfarrer, da der bisherige Stelleninhaber zum 31. Oktober 2015 in Ruhestand geht.

287 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 287 Mitten im Herzen des Rhein-Main-Gebietes (ca. 20 km nord-östlich von Frankfurt), hat sich Rendel (ca Einwohner) seinen dörflichen Charakter bewahrt. Rendel ist ein Stadtteil von Karben (ca Einwohner und immer noch wachsend), mit einer vielfältigen Infrastruktur. Alle Schulformen sind in Karben anzutreffen. Familienfreundlichkeit hat Karben sich auf die Fahne geschrieben, hier findet man jede Menge Sportmöglichkeiten, die Musik ist in allen möglichen Formen anzutreffen von der Klassik bis zum Pop und es gibt einige kulturelle Events. Karben ist in den 70er Jahren aus 7 Dörfern zusammengewachsen, mit im Moment 5 evangelischen Pfarrern. Vor einigen Jahren hat sich eine Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Kirchen (ArGe) gebildet, die bestrebt ist, Ressourcen zu vernetzen und gemeinsame Wege zu gehen. Es gibt einen gemeinsamen Gemeindebrief, gemeinsame Gottesdienste und eine neue gemeinsame Pfarrdienstordnung, mit Schwerpunkten für die jeweiligen Pfarrer. Die Pfarrstelle in Rendel verantwortet den Bereich Ökumene; eine gute Ergänzung zur zweiten Hälfte dieser Stellenausschreibung und sicherlich in vielen Punkten vernetzbar. Einzelne Stadtteile sind untereinander stärker miteinander verbunden. So hat Rendel enge Beziehungen zur Nachbargemeinde Klein-Karben. Über gemeinsame Gottesdienste, Kanzeltausch, Konfirmandenarbeit, Konfi- Eltern-Stammtische und vierteljährlich gemeinsam stattfindende KV-Sitzungen gibt es einen regen Austausch. Unsere bezaubernde Kirche und auch das geräumige Gemeindehaus sind neu renoviert. Das Gemeindehaus schließt sich an einen wunderschönen Pfarrgarten an, in dem die Gemeindefeste gefeiert werden. Hier findet sich ebenfalls das geräumige zweistöckige Pfarrhaus mit eigenem Garten. Der Steuerwert kann beim Dekanatsbüro erfragt werden. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Amtsräume. Hier ist auch unser Sekretariat. Neben der Sekretärin haben wir einen Organisten und eine Reinigungskraft fest angestellt. Daneben existiert ein eigenes Küsterteam. Die Schwerpunkte des Pfarrdienstes sollen in Gottesdiensten, Ökumene, Kasualien und Seelsorge liegen. Für neue Wege in der Gemeindearbeit sind wir offen. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der in unserem Ort wohnt, uns geistlich und theologisch begleitet und die/der auch gerne neue Impulse setzen darf vor allem in der Begegnung mit Kirchendistanzierten. Mit unserem einmal im Monat stattfinden etwas anderen Gottesdienst zu besonderen Themen (wie Kirche fit machen für die Zukunft oder Goldener Boden, der etwas andere Feldgottesdienst ) laden wir Menschen ein, die mit diesen Themen eng verbunden sind. Anschließend daran findet ein offener Austausch statt. Aktive Unterstützung erhält die neue Pfarrerin/der neue Pfarrer durch den engagierten, teamorientierten Kirchenvorstand und einen Pool toller Ehrenamtlicher. Wenn Sie sich vorstellen können, ein Teil dieser Gemeinschaft zu werden, sei es im Großen in der ArGe und im Besonderen in Rendel, dann würden wir uns freuen, Sie kennen zu lernen. Mehr Auskünfte geben Ihnen gerne: - Frau Lehner-Zeiff, Vorsitzende des KV, Tel.: , sabinelehnerzeiff@gmx.de - Dekan Volkhard Guth, Tel.: , v.guth.dek.wetterau@ekhn-net.de - Propst für Oberhessen, Pfr. Matthias Schmidt, Tel.: Evangelisches Dekanat Wetterau, 0,5-Profilstelle im Handlungsfeld Ökumene Das Evangelische Dekanat Wetterau sucht zum nächstmöglichen Zeitraum eine Pfarrerin/einen Pfarrer für das Handlungsfeld Ökumene. Das Dekanat umfasst 61 Gemeinden zwischen Gambach und Bad Vilbel. Es bildet den Westteil des Landkreises Wetterau ab und ist verkehrstechnisch sehr gut erschlossen. Beinahe alle Kirchen der westlichen Wetterau gehören der ACK Wetterau an; besondere Beziehungen bestehen zur rumorthodoxen und zur syrisch-orthodoxen Gemeinde. Aufgrund seiner Größe hat das Dekanat zwei 50 % Anteile Ökumene mit guten, langjährigen Erfahrungen jeweils angebunden an eine Gemeinde. Im Norden ist dies Bad Nauheim, im Süden Karben/Rendel (s. Ausschreibungstext oben). In unserem Leitwort beschreiben wir uns als ökumenisch gesinnte Kirche: Christinnen und Christen bekennen sich zu der einen weltweiten Christenheit, sie leben und fördern die ökumenische Gemeinschaft. In diesem Sinne pflegen wir (gemeinsam mit dem Dekanat Gießen) die Partnerschaft mit unserer Partnerdiözese Amritsar in der CNI. Die ökumenische Weite des Glaubens fordert zum Einsatz für den Frieden, soziale Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung im weltweiten und interreligiösen Kontext heraus. Für den hier ausgeschriebenen Stellenteil bedeutet dies folgende Schwerpunkte: - Förderung und Intensivierung der Partnerschaft mit der indischen Partnerkirche. Dies beinhaltet, Kontakt zur indischen Diözese zu halten und die Mitarbeit im gemeinsamen Partnerschafts- und Projektausschuss der Dekanate Wetterau und Gießen. Das Organisieren von regelmäßigem Austausch und Begegnung auf Hauptamtlichen- und Ausschussebene sowie unter Jugendlichen beider Kirchen. Zunehmend hat die Aussendung von Freiwilligen und Praktikanten Bedeutung gewonnen - Aufgreifen öko-sozialer Themen als Gerechtigkeitsfragen im Rahmen des ökumenischen Prozesses den Wandel gestalten und Begleitung der verschiedenen bereits laufenden Projekte. Hier ist eine Vernetzung mit den Inhabern anderer Fachstellen erforderlich.

288 288 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Mitarbeit in der ACK Wetterau und Weiterentwicklung ihrer Veranstaltungen. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber soll die gute Arbeit der letzten Jahre weiterführen. Dies bedeutet auch weiterhin die Anbindung an den ACK Hessen/Rheinhessen und die Mitarbeit im AK konfessionelle Fragen des Zentrums Ökumene. Eine vertiefte Zusammenarbeit mit den Ökumeneausschüssen der Dekanatsgemeinden wird gewünscht. - Zusammenarbeit mit dem Asienbeauftragten des Zentrums Ökumene. Eine Langzeitfortbildung Ökumene wäre bei Bewerbung wünschenswert kann aber bei Bedarf auch nachgeholt werden. Wenn Sie neben und in Ihrer Gemeindearbeit Interesse an diesen Themenschwerpunkten haben, wenn Ökumene für Sie mehr als ein Luxusthema darstellt, wenn Sie Freude daran haben, die großen Themen und Vereinba-rungen der weltweiten Ökumene in die Region herunter zu brechen und gemeinsam mit anderen mit Leben zu füllen und wenn Sie gute Englischkenntnisse besitzen, dann würden wir Sie gerne im Team unseres Dekanats begrüßen. Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne an - Dekan Volkhard Guth, Tel.: , v.guth.dek.wetterau@ekhn-net.de. Informationen über das Dekanat unter: 0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge am Gesundheitszentrum Wetterau, Standort Bürgerhospital Friedberg, Evangelisches Dekanat Wetterau Die Besetzung erfolgt als Verwaltungsdienstauftrag befristet bis zum 31. Dezember Das Gesundheitszentrum Wetterau ist ein Zusammenschluss regionaler Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung. Im Bereich des Dekanats Wetterau liegen die Standorte Friedberg und Bad Nauheim. Die Stelle ist angesiedelt am Bürgerhospital in Friedberg. Das Haus umfasst rund 200 Betten in den Abteilungen Anästhesie/Intensivmedizin, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Geriatrie, Innere Medizin, Palliativmedizin, Stroke Unit sowie Unfallchirurgie und Orthopädie. Die Abteilung für Palliativmedizin wird von einem Kollegen mit eigenem Dienstauftrag versorgt. Die evangelische Seelsorge ist ein Angebot der Kirche für alle Patientinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitende des Krankenhauses. Sie wird von der Klinikleitung geschätzt und arbeitet überkonfessionell in bewährter ökumenischer Zusammenarbeit. Das Haus verfügt über einen Andachtsraum. Ein gemeinsam genutztes Büro wird von der Klinik vorgehalten. Zu Ihren Aufgaben im Haus gehören insbesondere die grundlegenden seelsorgerlichen Angebote für Patientinnen und Patienten, Angehörige und Mitarbeitende sowie das Halten des sonntäglichen Gottesdienstes (im Wechsel mit dem katholischen Kollegen). Die Begleitung sterbender Menschen sollte Ihnen ein besonderes Anliegen sein. Wir freuen uns, wenn Sie in Ihrer seelsorgerlichen Tätigkeit eigene Akzente setzen. Die Anwesenheit im Haus wird verbindlich nach Absprache vereinbart. Im Dekanat Wetterau sind zurzeit ca. 45 Ehrenamtliche im Rahmen eines ökumenischen Besuchsdienstes in Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig. Gemeinsam mit einer Kollegin und einem Kollegen sind Sie im Dekanat zuständig für die Qualifikation und Begleitung dieser Ehrenamtlichen. Zum Ausbildungskonzept zählen ein jährlich stattfindender Ausbildungskurs sowie Informationsveranstaltungen und Fortbildungen zu spezifischen Themen. In die begonnene Weiterentwicklung des Konzepts können Sie sich gestaltend einbringen. Sie werden Mitglied im Konvent für Krankenhausseelsorge der EKHN sowie im Konvent der Alten-, Klinik-, Reha- und Hospiz-Seelsorgenden im Dekanat Wetterau. Wir suchen Sie als eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mit der Fähigkeit und Bereitschaft, - die oben genannten Aufgaben und die wechselnden und vielfältigen Anforderungen an die Seelsorge im Krankenhaus zu erfüllen - die bewährte Zusammenarbeit mit dem evangelischen und dem katholischen Kollegen, der Klinikleitung und den Mitarbeitenden im Haus sowie mit der örtlichen Kirchengemeinde fortzuführen und weiterzuentwickeln - den Austausch in den Konventen zu pflegen und an konzeptionellen Fragen der Klinikseelsorge mitzuarbeiten - sich an der wechselseitigen Vertretung der Klinikseelsorgerinnen und -seelsorger auf Dekanatsebene zu beteiligen - sich ins Leben und Wirken des Evangelischen Dekanats Wetterau einzubringen. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) wird erwartet. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Auskünfte erteilen: - Stellvertretender Dekan André Witte-Karp, Tel.: Studienleiter Lutz Krüger, Zentrum für Seelsorge und Beratung, Tel.:

289 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 289 1,0 Stelle Leitung des Instituts für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision der EKHN (IPOS), verbunden mit der Leitung des Fachbereichs Organisationsentwicklung/Gemeindeberatung Das Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision in Friedberg ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (IPOS in der EKHN), die Entwicklungs- und Veränderungsprozesse von Personen und Organisationen begleitet. Zum 1. März 2016 ist die Stelle Leitung des Instituts, verbunden mit der Leitung des Fachbereiches Organisationsentwicklung/Gemeindeberatung neu zu besetzen. Die Institutsleitung (25 %) beinhaltet - die Personalverantwortung und -entwicklung - die Verantwortung für den Haushalt, insbesondere auch für eine anteilige Refinanzierung und die Akquise - die einzelnen Fachbereiche des Instituts zu verstehen, zu integrieren und zu entwickeln und dafür den Kontakt mit den jeweiligen Fachkreisen zu pflegen - das Institut als interne Beratung in der Kirche und der Diakonie zu verorten und anschlussfähig zu halten - die differenzierten Beratungs- und Unterstützungsangebote des Instituts zur Personal- und Organisationsentwicklung auf den verschiedenen Ebenen und für die unterschiedlichen Bereiche der Kirche und der Diakonie kontinuierlich weiter zu entwickeln - die Trainingsangebote des Instituts, insbesondere für Leitungskräfte, zu steuern. Die Fachbereichsleitung Organisationsentwicklung/Gemeindeberatung (75 %) beinhaltet - die konzeptionelle und inhaltliche Verantwortung für den Fachbereich - die Kundenberatung und Projektvermittlung - das Verbinden von Fach- und Prozessberatung in je geforderten Konstellationen - spezifische Beratungsformate für kirchliche und diakonische Anforderungen mit zu entwickeln - zusammen mit den Studienleiterinnen und Studienleitern die Arbeitsgemeinschaft der Beraterinnen und Berater und externer Partnerinnen und Partner einzubinden und zu entwickeln - die Gewinnung, Bindung und zielgerichtete Vermittlung von kompetenten Beraterinnen und Beratern und - die Durchführung eigener Beratungen in Schlüsselprojekten. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Qualifikationen erwartet - die Ausbildung zur Pfarrerin oder zum Pfarrer oder eine akademisch-universitäre Ausbildung (Niveau: Masterabschluss), vorzugsweise in sozialwissenschaftlichen Fächern - die Ausbildung zur systemischen Organisationsberaterin oder zum systemischen Organisationsberater (nach den Standards der GBOE in der EKD) und nachgewiesene Praxis - Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fortbildung und in weiteren prozessorientierten Beratungsformaten (Supervision, Coaching, Mediation u.a.), die nach Möglichkeit durch Fort- oder Weiterbildungen nachgewiesen werden - Kenntnisse und Felderfahrung in kirchlicher und diakonisch-sozialer Arbeit - Leitungserfahrung, möglichst auch in Kooperationen, Partnerschaften und im Feld ehrenamtlicher Arbeit - Führerschein (Klasse B). Wir suchen eine Persönlichkeit, die diese Aufgabe verantwortungsvoll und kreativ gestaltet und das Institut im Zusammenwirken der Fachbereiche konzeptionell und strategisch weiterentwickelt. Von der Bewerberin oder dem Bewerber werden insbesondere Reflexions-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und die Fähigkeit erwartet, Verschiedenheit aufnehmen und fruchtbar zu machen. Es erwartet Sie ein Team von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, das die Leitung in ihren Aufgaben unterstützt. Die Vergütung erfolgt nach A 15/E 14. Nähere Auskünfte erteilt: - Oberkirchenrat Jens Böhm (Leiter des Dezernates Personal), Tel.: Weitere Informationen finden Sie unter Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28. September 2015 an: Kirchenverwaltung der EKHN, z. H. Frau Oberkirchenrätin Ines Flemmig, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Die Evangelische Studierenden Gemeinde Gießen (ESG) sucht zum 1. Dezember 2015 eine Pfarrerin/einen Pfarrer (50 % Pfarrstelle für zunächst sechs Jahre) Evangelische Studierenden Gemeinden (ESG) sind Gemeinden an der Hochschule. In der Evangelischen

290 290 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirche in Hessen und Nassau gibt es Hochschulgemein - den in Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Mainz. In vie - lerlei Formen suchen sie den Kontakt zu Studierenden und Lehrenden, zu Nahen und Distanzierten, zum aka - demischen Nachwuchs aller Fachbereiche, aller Natio - nalitäten und aller Bekenntnisse. Die ESG Gießen existiert seit wurde das zentral gelegene Martin-Bucer-Haus in der Henselstr. 7 grundlegend saniert, besonders im Wohnbereich für Studierende erweitert und neu ausgestattet, sodass sehr gute äußere Arbeitsbedingungen vorhanden sind. Die ESG Gießen versteht sich als ein integrativer kirchlicher Ort, in dem vornehmlich Studierende eine geistliche Heimat finden, aber auch Mitglieder des akademischen Mittelbaus sowie Professorinnen und Professoren der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie der Technischen Hochschule Mittelhessen. Neben kritischer Reflexion sowie dem Dialog im Hinblick auf wissenschaftliche, po - litische und kulturelle Entwicklungen bildet auch der in - terkulturelle und interreligiöse Austausch in der ESG Gießen ein wichtiges Arbeitsfeld. Regelmäßige Gottes - dienste in verschiedenen Formaten und an unterschied - lichen Orten, Studienbegleitung, -beratung und -unter - stützung, Arbeitskreise und projektbezogene Veran - staltungen, öffentliche Foren sowie die Gestaltung von kulturellen Events und Freizeiten sorgen für ein ab - wechslungsreiches und spannendes Arbeitsumfeld. Als kirchlicher Ort und Gemeinde auf Zeit ist die ESG Gie ßen neben ihrem lebensweltlichen Bezug auf Hoch schulen und Akademikerinnen und Akademiker auch ein Akteur in der städtischen Öffentlichkeit und kooperiert mit Kirchengemeinden ebenso wie dem evangelischen Dekanat. In der ESG Gießen sind neben zwei weiteren Pfarrern (50 % und 100 %), eine Referentin für Internationales, Bildung und Beratung (100 %), eine Sekretärin und eine Hausmeisterin hauptamtlich beschäftigt. Diese arbeiten mit einem Kreis der im Semester freiwillig Engagierten eng zusammen. Die ESG Gießen sucht eine Kollegin/einen Kollegen, die/der Erfahrungen und Interesse in folgenden Berei - chen mitbringt: - Freude im Umgang mit jungen Erwachsenen in einer besonderen Lebensphase - Seelsorgerliche Kompetenz - Motivation und Gewinnung Ehrenamtlicher (Freiwil - ligenmanagement) in einem Umfeld mit hoher Fluktuation und geringer kirchlicher Bindung - Erfahrungen in der Freizeitpädagogik - Erfahrungen mit Projektmanagement (wünschens - wert) Durch den Neuzuschnitt der Stelle und die konzeptio - nelle Weiterentwicklung der ESG-Arbeit ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte: - Federführende Organisation und konzeptionelle Wei - terentwicklung der Hochschul-Gemeindegottes - dienste (für Hochschulangehörige, in Kooperation mit verschiedenen Akteuren (Gastpredigenden, Uni- Orchester etc.) - Verantwortliche Betreuung und konzeptionelle Wei - terentwicklung des Arbeitsfeldes Studierendenbe - ratung und -seelsorge (einschließlich Planung und Durchführung entsprechender Angebote) - Mitarbeit bei der Planung, Erstellung und Durchfüh - rung des Semesterprogramms - Mitarbeit im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Team und in der Studierendenpfarrkonferenz (SPK) Ist Ihr Interesse geweckt? Die Kolleginnen und Kollegen der ESG-Arbeit würden sich über Ihre Bewerbung sehr freuen. Erste Auskünfte erteilt: - OKR Christian Schwindt, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Albert-Schweitzer-Str , Mainz, Tel.: , c.schwindt@zgv.info 0,5 Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung beim Ev. Dekanat Dillenburg Das Evangelische Dekanat Dillenburg möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt die 0,5 Profil-/Fachstelle im Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung besetzen. Zum 1. Januar 2016 vereinigen sich die Dekanate Dillenburg und Herborn zum Ev. Dekanat an der Dill, deshalb bezieht sich diese Ausschreibung bereits auf das gesamte neue Dekanat. Die Stelle wird gemäß unseres Sollstellenplans zunächst bis zum 31. Dezember 2019 besetzt. Die Region: Das Gebiet des Ev. Dekanats an der Dill umfasst die Städte Herborn, Dillenburg und Haiger sowie die umliegenden Kommunen und Teile des Westerwalds. Die Region ist geprägt von einer weitgehend ländlichen Struktur, wobei die Landwirtschaft sowohl im Lebensgefühl der Menschen aber auch im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit eine sehr geringe Rolle spielt. Die gesellschaftliche Situation ist vielmehr geprägt durch die Industrie und Arbeitswelt. Es gibt eine Vielzahl an mittelständischen Unternehmen vor allem in der Metall- und Elektroindustrie, in der die Menschen aus der Region Arbeit finden. Die Bevölkerung besteht zum größten Teil aus Arbeitern, Angestellten und Beamten. Angehörige akademischer Berufsgruppen bilden eher die Ausnahme. Durch die demographische Entwicklung steigt der Anteil an älteren Menschen und Rentnerinnen und Rentnern kontinuierlich an.

291 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 291 Die religiöse Lebens- und Erfahrungswelt ist in unserer Region an vielen Orten von einer pietistischen Frömmigkeit geprägt. An anderen Orten überwiegen volkskirchliche Strukturen. Insgesamt ist das kirchliche Leben in den Gemeinden intensiv entwickelt. Folgende Arbeitsschwerpunkte sind mit dieser Stelle verbunden: - Schwerpunkt Kirche, Wirtschaft, Arbeitswelt (z.b. Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Woche der Arbeit ; Kontaktpflege mit kommunalund kreispolitischen Institutionen und Entscheidungsträgern, mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften) - Schwerpunkt Struktur- und Regionalentwicklung (z.b. Begleitung von Kirchengemeinden und Vereinen im Hinblick auf die Gestaltung der kulturellen Lebenswelt; Zusammenarbeit und regelmäßige Kontakte mit kommunal- und kreispolitischen Institutionen und Entscheidungsträgern, mit Parteien und Verbänden; fachliche Begleitung der behördlichen Bedarfs- und Entwicklungspläne und -maßnahmen) - Schwerpunkt Flüchtlingsarbeit (z.b. Regelmäßige Treffen zur Vernetzung der verschiedenen regionalen Initiativen der Flüchtlingshilfe; Kontaktpflege mit den verantwortlichen Behörden und Hilfseinrichtungen; Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote zu den sozialen und politischen Herausforderungen des Themengebiets Flucht und Migration) - Schwerpunkt Umwelt/Nachhaltigkeitsfragen (z.b. Beförderung des Themas fairer Handel/Beschaffung und Unterstützung bei Einführung des Grünen Hahns in den Kirchengemeinden) - Schwerpunkt Fachliche Expertise (z.b. Fachberatung bei aktuellen Themen der Gesellschaftlichen Verantwortung; Stärkung der sozial-ethischen Kompetenz der Kirche in der Region) Darüber hinaus sind eigene Schwerpunkte nach Absprache denkbar. Da es sich um eine Erstbesetzung handelt, müssen die Strukturen der Arbeit vielfach noch entwickelt werden. Wir erwarten: - Eine christliche Identität, die sich in der Arbeit erkennbar niederschlägt (Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt) - Fachliche Kompetenz (Universitätsabschluss im Bereich Theologie, Sozialwissenschaft, Volkswirtschaftslehre o.ä.) - Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und zur Teamarbeit - Selbstständiges Arbeiten im Rahmen der Aufgabenbeschreibung sowie Organisationsfähigkeit - Erfahrungen bzw. persönliches Interesse im Arbeitsfeld Gesellschaftliche Verantwortung - Enge Kooperation mit den Einrichtungen und Gemeinden sowie den Entscheidungsträgern im Dekanat und im regionalen Diakonischen Werk - Bereitschaft zur eigenen Weiterbildung Wir bieten: - Ein anregendes und vielseitiges Arbeitsfeld - Unterstützung der Arbeit durch Vorstand und Mitarbeiter/innen des Dekanats - Einen Arbeitsplatz im künftigen Dekanatsbüro in Herborn - Bezahlung bei Fachstellen nach KDO oder Pfarrergehalt (Profilstelle). Wenn Sie gerne an der Entwicklung des Dekanatsprofils mitarbeiten und das Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung vertreten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Zur Organisationsstruktur: Fachlich wird die Profil- bzw. Fachstelle durch das Zentrum für Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN begleitet. Darüber hinaus arbeitet sie mit den Fachstellen in den Handlungsfeldern Bildung, Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit des Dekanats zusammen. Weitere Informationen erhalten Sie bei: - Dekan Roland Jaeckle, Tel.: Präses Klaus Best, Tel.: Bewerbungen für eine Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an das Ev. Dekanat Dillenburg, Friedrichstr. 2, Dillenburg. Pfarrerinnen und Pfarrer, die in der EKHN bewerbungsfähig sind, richten Ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Das Evangelische Dekanat Nidda sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) als Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferent. Das Evangelische Dekanat Nidda mit seinen 19 Gemeinden liegt im östlichen Wetteraukreis. Zusammen mit den Dekanaten Büdingen und Schotten wird es zum 1. Januar 2016 zum Dekanat Büdinger Land fusionieren, das dann in 79 selbstständigen Kirchengemeinden rund Evangelische umfassen wird.

292 292 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wir wünschen uns eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der: - selbstständig und eigenverantwortlich (sozial-) pädagogische und seelsorgerliche Angebote für die Kinder und Jugendlichen des Dekanats entwickelt und anbietet; - Freizeiten plant und durchführt; - gerne Ansprechpartner/in für Kinder und Jugendliche des Dekanats sein möchte; - ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnt, qualifiziert und begleitet; - die Kirchengemeinden in ihrer Kinder- und Jugendarbeit berät; - den Übergang der Kinder- und Jugendarbeit des Dekanats Nidda in das neue Dekanat Büdinger Land mitgestaltet und begleitet; - mit allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst des neuen Dekanats kooperiert und die zukünftige Arbeit konzeptionell mit entwirft und ausgestaltet; - gerne Neues ausprobiert, aber auch Bewährtes fortführt. Wir bieten Ihnen: - ein interessantes und gerade in der Übergangsphase spannendes Arbeitsfeld mit viel Gestaltungsspielraum für eine eigenverantwortliche und kreative Tätigkeit; - ein großes Team haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das sich auf Sie freut; - einen Arbeitsplatz im Haus der Kirche und Diakonie in Nidda; - eine insgesamt gute Sach- und Finanzausstattung für Ihre Arbeit; - eine Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO E10). Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche und die Fahrerlaubnis für PKW setzen wir voraus. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekan Wolfgang Keller, Tel oder , - Dekanatsjugendpfarrer Manuel Eibach, Tel , - DSV-Vorsitzender Gerhard Wolf, Tel Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 30. September 2015 an das Evangelische Dekanat Nidda, Bahnhofstraße 26, Nidda. Das Evangelische Dekanat Weilburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle) Zum Evangelischen Dekanat Weilburg gehören 23 Kirchengemeinden. Es erstreckt sich über eine Fläche von rd. 271 qkm zwischen Weiperfelden im Süden (Taunus) und Obershausen (Westerwald) im Norden. Ziel ist es, auf der Grundlage einer neu entwickelten Konzeption die Arbeit mit jungen Erwachsenen zu entwickeln und die Konzeption mit Leben zu erfüllen. Von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter erwarten wir: - Arbeit mit jungen Erwachsenen; - pädagogisches Geschick und religiöse Sprachfähigkeit; - Erfahrungen in der Arbeit mit jungen Erwachsenen und Sensibilität für die aktuellen Belange von jungen Erwachsenen; - Gewinnung, Ausbildung und weitere Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (u.a. Juleika) sowie deren Begleitung; - Kreativität bei der Entwicklung von Projekten und Aktionen; - Entwicklung, Planung und Durchführung von Freizeitangeboten; - In Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen Entwicklung virtueller Angebote, Facebook; - Teilnahme an den Sitzungen der EVJD; - Kooperation mit den Verantwortlichen im Dekanat und Nachbardekanat; - Freude an der Arbeit im Team mit Haupt- und Ehrenamtlichen; - Gremienarbeit; - Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit; - Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstreflexion; - gute PC-Kenntnisse; - Führerschein Klasse B; - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Wir bieten: - Vergütung nach den Richtlinien der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO);

293 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz; - ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld, in dem Sie die Möglichkeit haben, sich auch mit Ihren persönlichen Wünschen, Gaben und Fähigkeiten bei der Umsetzung einer neu entstandenen Konzeption einzubringen; - enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen, EJVD, Dekanatsjugendpfarrer, Pfarrkonferenz und DSV; - regelmäßige Team- und Arbeitstreffen; - Unterstützung bei der Wohnungssuche; - Freizeit- und Kulturangebot im Raum Weilburg; - sämtliche Schulformen in Weilburg. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 2. September 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Weilburg, Konrad- Adenauer-Straße 5, Weilburg. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Dekan Ulrich Reichard (Tel ). Das Evangelische Dekanat Rüsselsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit in der Region Mainspitze im Dekanat Rüsselsheim. Der Dienstauftrag ist befristet bis zum 31. März Die Arbeitszeit beträgt 32 Wochenarbeitsstunden. Die Region Mainspitze liegt am Rande des Ballungsraumes Rhein-Main mit einer guten Stadtbus- und Bahnanbindung nach Frankfurt, Mainz und Wiesbaden. Die Aufgaben sind: - Begleitung von Gruppen in der geschlossenen und halboffenen Jugendarbeit; - Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; - konzeptionelle Arbeit mit den Kinder- und Jugendausschüssen und deren Vernetzung; - Vorbereitung und Durchführung von Projekten; - Mitwirkung in der Konfirmandinnen- und Konfirmandenarbeit. Wir bieten: - ein eingespieltes Team von ehrenamtlich Mitarbeitenden; - inhaltliche und fachliche Begleitung durch die Kinderund Jugendausschüsse; - Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen in der Region; - ein Arbeitsplatz mit viel Gestaltungsspielraum; - Anbindung an den Arbeitsbereich Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat; - eigene Räume für die Jugendarbeit. Die Vergütung erfolgt nach der KDO. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche setzen wir voraus. Auskünfte erteilt: komm. Dekanin Frau Schneider- Oelkers, Tel , ellen.schneideroelkers.dek.ruesselsheim@ekhn-net.de. Dekanatsjugendreferent Alexander Kurz, Tel , alexander.kurz.dek.ruesselsheim@ekhn-net.de. Schriftliche Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. August 2015 an: Evangelisches Dekanat Rüsselsheim, zu Händen Herrn Präses Arndt Schlüter, Marktstraße 7, Rüsselsheim. Das Evangelische Dekanat Herborn sucht zum 15. November 2015 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) als Vertretung für die Dauer des Mutterschutzes und der Elternzeit. Herborn ist eine Stadt mit ca Einwohnern (Kernstadt) am Fuße des Westerwaldes in reizvoller Umgebung. Gute Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote gibt es in der Stadt und Umgebung; alle Schularten sind vor Ort vertreten; berufsbegleitende Schulen finden sich in Dillenburg. Die Entfernung zu den Universitätsstädten Gießen und Marburg beträgt jeweils ca. 45 Kilometer. Wir wünschen uns: - eine Gemeindepädagogin/einen Gemeindepädagogen, die/der die frohe Botschaft von Jesus Christus offensiv, engagiert und glaubwürdig vertritt. Die Jugendarbeit im Evangelischen Dekanat Herborn ist in vier Regionen unterteilt. Der Arbeitsbereich dieser Gemeindepädagogenstelle gliedert sich in 60 % der Tätigkeit in 2 Regionen mit insgesamt 9 Kirchengemeinden und 40 % der Tätigkeit im Dekanat: Arbeit in den Regionen: - Teilnahme am Regionalen Jugendausschuss;

294 294 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gewinnung, Ausbildung, Begleitung und weitere Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; - Kontaktpflege zu den Gemeinden der Region (Pfarrer/innen, KVs, ); - Planung, Organisation und Durchführung von z. B. kooperativen Gottesdiensten, Freizeiten, Seminaren oder Projekten je nach Vereinbarung und Planung im regionalen Jugendausschuss; - seelsorgerliche Beratung und Begleitung von Lebenslagen und Krisen Jugendlicher und Mitarbeitender; - Öffentlichkeitsarbeit im Blick auf die Arbeit in der Region. Arbeit auf Dekanatsebene im Team mit den Dekanatsjugendreferenten: - Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung einer Kinder- und einer Jugendfreizeit pro Jahr; - Planung, Organisation, Durchführung von mindestens einem jährlichen Dekanatsprojekt jeweils für Kinder und für Jugendliche (z. B. Kinderkirchentag, Konfitage usw.); - Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dekanat (Planung und Organisation von Mitarbeitertagen, Juleica-Schulung, Fit-für-Jungschar u. ä.); - Öffentlichkeitsarbeit im Blick auf die Jugendarbeit im Dekanat. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche setzen wir voraus. Wir bieten: - selbstständiges Arbeiten; - ein erfahrenes Team von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden; - Nutzungsmöglichkeiten der Alten Schmiede in Uckersdorf für kreatives Arbeiten mit Gruppen (Holzund Metallarbeiten); - Material- und Booteverleih zur Unterstützung örtlicher Vorhaben; - Vergütung nach den Richtlinien der Ev. Kirche in Hessen und Nassau (KDO). Wenn Sie selbstständiges Arbeiten lieben, über organisatorisches Können und Team- und Begeisterungsfähigkeit verfügen, dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 25. September 2015 an folgende Adresse: Evangelisches Dekanat Herborn, Am Hintersand 15, Herborn; dsv.dekanat.herborn@ekhnnet.de; Dekan Friedrich, Tel.: ; Präses Ruhs Telefon Das Evangelisch-lutherische Dekanat Biedenkopf sucht ab 1. Oktober 2015 oder später eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (mindestens 75 %-Stelle, zunächst befristet auf 3 Jahre) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden Biedenkopf und Wallau-Weifenbach. In beiden Kirchengemeinden arbeiten Sie mit je einem halben Stellenanteil. Die Kirchengemeinde Wallau- Weifenbach wünscht sich schwerpunktmäßig das Engagement in der Konfirmandenarbeit ( Kontour 8 zweistufiges Konfirmandenmodell) und in der flankierenden Jugendarbeit. In der Kirchengemeinde Biedenkopf geht es um die Organisation und Gestaltung der Jugendarbeit (Projekte mit Konfirmandengruppen, Weiterführung des Jugendkreises). In beiden Gemeinden erwarten wir die Begleitung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Jugendgruppenleiterinnen/Jugendgruppenleiter. Darüber hinaus sollen besondere Projekte (Freizeiten etc.) angeboten und die Arbeit zwischen den Gemeinden und mit dem Dekanat koordiniert und intensiviert werden. Sie bringen die Bereitschaft zu eigenverantwortlicher Arbeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und eine klare christliche Motivation mit, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ein PKW-Führerschein ist notwendig. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche setzen wir voraus. Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit eigene Ideen zu verwirklichen, ein aufgeschlossenes Team von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden und im Dekanat und ein eigenes Büro. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wohnungssuche in einer der Gemeinden. Die Vergütung erfolgt nach KDO. Mittelfristig besteht die Aussicht auf Aufstockung der Stelle mit 0,25 %-Stellenanteil als Dekanatsjugendreferent/Dekanatsjugendreferentin. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekan G. Failing, Tel.: , Gerhard.Failing.Dek.Biedenkopf@ekhn-net.de, - Dekanatsjugendreferent Christian Reifert, Tel.: , jugendreferat@ev-dekanat-biedenkopf.de, - Pfarrerin Natascha Reuter, Biedenkopf, Tel.: , Natascha.Reuter@t-online.de und - Pfarrer Christian Pohl, Wallau-Weifenbach, Tel.: , Christian.Pohl.kgm.wallau-weifenbach@ekhn-net.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. September 2015 an das Evangelisch-Lutherische Dekanat Biedenkopf, Schulstraße 25, Biedenkopf oder per an: ev.dekanat.biedenkopf@ekhn-net.de.

295 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 295 Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Jugendarbeit im Bereich Grävenwiesbach und Weilrod (75 %-Stelle) Im Bereich der Kommunen Grävenwiesbach und Weilrod haben sich die evangelischen Kirchengemeinden zusammengeschlossen, um gemeinsam hauptamtlich verantwortete und qualifizierte Jugendarbeit zu leisten. Sie wollen Jugendliche auf dem Weg zum Erwachsenwerden begleiten und ihnen eigene Erfahrungen mit dem Glauben ermöglichen. Die Jugendlichen sollen dabei Kirche als Heimat erfahren und sich selbst als eigenständige Mitglieder von Kirche erleben können. Das wünschen wir uns von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter: - Freude an der Begleitung von Jugendlichen, auch in ihren Glaubensfragen und -erfahrungen; - Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit; - Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten; - Interesse an konzeptioneller Arbeit; - Bereitschaft und Fähigkeit zur Kooperation mit ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden. Diese Aufgaben warten auf die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter: - Entwicklung von und Mitarbeit bei gemeindeübergreifenden Projekten für Konfirmandinnen und Konfirmanden; - Konzeption und Durchführung von Projekten mit Konfirmierten, die eigenes Engagement und eigenständiges Handeln fördern; - Mitwirkung bei der Gestaltung von Jugendgottesdiensten; - Koordination und Durchführung von Ferienangeboten in Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden; - Kooperation mit nicht kirchlichen Partnern wie Schulen oder Vereinen; - Begleitung, Unterstützung und Gewinnung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden und der Jugenddelegierten in den Kirchenvorständen; - Mitarbeit bei überregionalen Angeboten für Jugendliche im Bereich des Evangelischen Dekanats Hochtaunus. Das bieten wir: - Eine unbefristete Stelle mit Vergütung nach KDO; - viele Gestaltungsmöglichkeiten; - Teamarbeit mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen in Kirchengemeinden und Dekanat. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Auskünfte erteilt gerne Dekan Michael Tönges- Braungart, Tel.: Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15. September 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus, Heuchelheimer Str. 20, Bad Homburg. Auslandsdienst in Jerusalem/Israel Für den Auslandspfarrdienst mit Dienstsitz in Jerusalem sucht die Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung insbesondere für die Leitung des Studienprogramms Studium in Israel zum 1. Februar 2016 oder zum danach nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer von zunächst sechs Jahren eine Studienleiterin/einen Studienleiter/ ein Studienleiterehepaar. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt auf der wissenschaftlichen und pastoralen Arbeit mit Studierenden der Theologie sowie mit jungen Wissenschaftler/inne/n und Pfarrer/inne/n in Fortbildung. Dabei steht die interreligiöse Begegnung, speziell das christlich-jüdische Gespräch im Zentrum; hinzukommen biblische Archäologie und Landeskunde. Der/dem Stelleninhaber/in obliegt - die Leitung des Studienprogramms von Studium in Israel an der Hebräischen Universität (inkl. Begleitprogramm) sowie der dazugehörigen Fortbildungsarbeit, - die Mitwirkung an Seminaren des Deutschen Evangelischen Instituts für Altertumswissenschaften des Heiligen Landes (DEI) (15 % Stellenanteil), - die Kontaktpflege zu christlichen, jüdischen und muslimischen Wissenschaftler/inne/n und einschlägigen Institutionen, - die Mitwirkung an der pastoralen Arbeit im Rahmen von Evangelisch in Jerusalem. Gesucht wird ein Pfarrer/eine Pfarrerin/ein Pfarrehepaar mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und ausgewiesener akademischer Qualifikation (in der Regel Promotion oder auch Habilitation). Unerlässlich sind sehr gute Kenntnisse des Neuhebräischen (Ivrith) sowie gute Englischkenntnisse und Vertrautheit mit dem christlich-jüdischen Gespräch. Wünschenswert sind darüber hinaus Lehrerfahrungen an einer Hochschule und Kontakte zu einer der Theologischen Fakultäten in Deutschland.

296 Die Dienstaufsicht liegt beim Propst in Jerusalem; die fachliche Begleitung nimmt Studium in Israel wahr. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der EKD. Die Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen finden Sie unter international/auslandsdienst/stellenausschreibungen.php; bitte geben Sie dazu die Kennziffer 2071 an. Über das Studienprogramm informiert Für weitere Informationen stehen Ihnen - OKR Martin Pühn, Tel. 0511/ ; martin.puehn@ekd.de sowie - Frau Schimmel, Tel. 0511/ ; susanne.schimmel@ekd.de, zur Verfügung; - speziell zum Studienprogramm auch der Vorsitzende des Arbeitskreises, Prof. Dr. Bernd Schröder Tel ; bernd.schroeder@studium-in-israel.de. Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN werden gebeten, sich vor einer Bewerbung mit OKR Pfarrer Detlev Knoche im Zentrum Ökumene in Verbindung zu setzen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. September 2015 an: Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung Geschäftsführung c./o. Kirchenamt der EKD Postfach Hannover Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

297 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 9 Darmstadt, den 15. September 2015 Inhalt BEKANNTMACHUNGEN Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Starkenburg-West vom 28. Mai Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltu ngsverbandes Nassau Nord vom 25. Juni Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für den Pfarrdienst sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das erste Halbjahr Urkunden 298 DIENSTNACHRICHTEN 301 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 305 Bekanntmachungen Fünfte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Starkenburg-West Vom 28. Mai 2015 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Starkenburg-West hat die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Starkenburg-West vom 8. Februar 2003 (ABl S. 291), zuletzt geändert am 19. November 2013 (ABl S. 82), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 1 und 6 Absatz 1 werden jeweils die Namen Bergstraße, Groß-Gerau, Ried und Rüsselsheim durch die Namen Bergstraße, Groß-Gerau- Rüsselsheim und Ried ersetzt. 2. In 2 Absatz 1 wird die Angabe Artikel 70 durch die Angabe Artikel 2 Absatz 4 ersetzt. 3. In 5 Absatz 2 Satz 1 wird der Name Rechtsverordnung zum Kirchengesetz über die Regionalverwaltungsverbände durch den Namen Regionalverwaltungsverordnung ersetzt. 4. In 6 Absatz 2 wird die Angabe Artikel 70 durch die Angabe Artikel 68 ersetzt Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Dekanate Bergstraße und Groß-Gerau- Rüsselsheim entsenden jeweils fünf Mitglieder in die Verbandsvertretung; das Dekanat Ried entsendet drei Mitglieder in die Verbandsvertretung. 6. In 8 Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe gemäß 5 Absatz 1 der Kirchengemeindewahlordnung gestrichen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. *** Vorstehende Satzung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 4. September 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n

298 298 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Nassau Nord Vom 25. Juni 2015 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Nassau Nord hat die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Nassau Nord vom 23. März 2012 (ABl S. 291), geändert am 7. Juni 2013 (ABl S. 364), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 1 und 6 Absatz 1 werden jeweils die Namen Biedenkopf, Dillenburg, Gladenbach, Herborn, Runkel und Weilburg durch die Namen An der Dill, Biedenkopf-Gladenbach, Runkel und Weilburg ersetzt Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Dekanate An der Dill und Biedenkopf- Gladenbach entsenden jeweils fünf Mitglieder in die Verbandsvertretung; die Dekanate Runkel und Weilburg entsenden jeweils drei Mitglieder in die Verbandsvertretung Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Mitglieder der Verbandsvertretung werden jeweils auf der ersten Tagung der Dekanatssynoden gewählt. 4. In 8 Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe gemäß 5 Absatz 1 der Kirchengemeindewahlordnung gestrichen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. *** Vorstehende Satzungsänderung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 17. August 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für den Pfarrdienst sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das erste Halbjahr 2016 Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 17. Septem ber 2015 die Zahl der Einstellungsplätze für den Pfarr dienst für das erste Halbjahr 2016 auf 19 festgelegt. Einstellungstermin ist der 1. Juni Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der EKHN können sich um die Einstellung in den Pfarrdienst auf Probe bewerben. Die Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen an die Kirchenverwaltung zu richten: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild 2. Gutachten der Potentialanalyse 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen 4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbil - dungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus dem die Motivation zum Theologiestudium, der Entwick - lungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten) 5. Die Ausbildungsberichte der Lehrpfarrerin oder des Lehrpfarrers, der jeweiligen Kirchenvorstände und des Theologischen Seminars werden seitens der Kirchenverwaltung beigefügt 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Oktober 2015 und endet mit Ablauf des 31. Oktober 2015 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 8. September 2015 Für die Kirchenverwaltung F l e m m i g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evagelischen Kirchengemeinde Wiesbaden- Klarenthal, Dekanat Wiesbaden Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Klarenthal wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Klarenthal, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

299 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 299 Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Petrusgemeinde Wiesbaden- Erbenheim, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Petrusgemeinde Wiesbaden-Erbenheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Petrusgemeinde Wiesbaden-Erbenheim, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Breckenheim, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Breckenheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Breckenheim, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Dreikönigsgemeinde Wiesbaden, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Dreikönigsgemeinde Wiesbaden wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Dreikönigsgemeinde Wiesbaden, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Wiesbaden, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde, der Evangelischen Lukaskirchengemeinde und der Evangelischen Markuskirchengemeinde wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Heilig-Geist- Kirchengemeinde, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Lukaskirchengemeinde und Evangelischen Markuskirchengemeinde, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

300 300 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Erlösergemeinde Wiesbaden- Sauerland, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Erlösergemeinde Wiesbaden-Sauerland wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Erlösergemeinde Wiesbaden-Sauerland, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle III der Evangelischen Lutherkirchengemeinde Wiesbaden, Evangelisches Dekanat Wiesbaden Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Lutherkirchengemeinde Wiesbaden wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle III der Evangelischen Lutherkirchengemeinde Wiesbaden, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 14. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Esch und Walsdorf, Evangelisches Dekanat Idstein Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Esch und der Evangelischen Kirchengemeinde Walsdorf und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Esch und die Evangelische Kirchengemeinde Walsdorf, Evangelisches Dekanat Idstein, werden pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Walsdorf zugeordnet. 3 Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Esch mit der Evangelischen Kirchengemeinde Reinborn wird mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. März 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 24. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Reinborn und Steinfischbach-Reichenbach, Evangelisches Dekanat Idstein Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Reinborn und der Evangelischen Kirchengemeinde Steinfischbach-Reichenbach und im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Idstein wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Reinborn und die Evangelische Kirchengemeinde Steinfischbach- Reichenbach, Evangelisches Dekanat Idstein, werden pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Steinfischbach-Reichenbach zugeordnet.

301 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die seitherige pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Reinborn mit der Evangelischen Kirchengemeinde Esch wird mit gleicher Wirkung aufgehoben. 4 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. März 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 24. August 2105 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle I in der Evangelischen Kirchengemeinde Eschborn, Evangelisches Dekanat Kronberg, in eine 0,75 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Kronberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Eschborn, wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle I in der Evangelischen Kirchengemeinde Eschborn, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird in eine 0,75 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mir Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 27. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 0,75 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Soden, Evangelisches Dekanat Kronberg, in eine 1,0 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Kronberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Soden, wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,75 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Soden, Evangelisches Dekanat Kronberg, wird in eine 1,0 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mir Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 27. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Dienstnachrichten

302 302 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

303 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 303

304 304 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

305 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 305 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; ines.flemmig@ekhn-kv.de).

306 306 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ,0 Pfarrstelle Bornich I, Dekanat St. Goarshausen, Modus B und 0,5 Pfarrstelle Bornich II, Dekanat St. Goarshausen, Modus C Die Pfarrstellen sind sofort zu besetzen. Die neugebildete pfarramtliche Verbindung der fünf Gemeinden Bornich (700 Mitglieder), Niederwallmenach (265 Mitglieder), Patersberg (260 Mitglieder), Reitzenhain (240 Mitglieder) und Reichenberg (120 Mitglieder) bietet ideale Bedingungen für ein Pfarrerteam. Durch das Vorhandensein von zwei Pfarrhäusern ist aber auch eine Aufteilung der Pfarrstelle auf zwei Personen kein Problem. Die Aufgabenverteilung ist durch eine gemeinsame Pfarrdienstordnung neu zu regeln. Jeder der fünf Orte besitzt eine historische Kirche. Bisher finden sonntags immer drei Gottesdienste im Wechsel statt. Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft befinden sich in Bornich (2-gruppig) und in Niederwallmenach (4 gruppig plus Krippengruppe). Die Zusammenarbeit zwischen Pfarrerin/Pfarrer und KiTa soll gewährleistet bleiben. Die Regionalverwaltung unterstützt die Verwaltungsarbeiten für die Einrichtungen. Kinder- und Jugendarbeit bietet derzeit in Bornich und Niederwallmenach der CVJM an. Die Ausweitung dieser Arbeit durch die Kirchengemeinden ist wünschenswert neue Impulse sind gefragt. Das Familienzentrum Bornich, in Trägerschaft der Kirchengemeinde, hat seit Anfang des Jahres seine generationsübergreifende Projektarbeit aufgenommen. Seit einigen Jahren haben wir in Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde Bornich eine bereits über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannte INITIATIVE FÜR BORNICH. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben auf dem Lande für die Menschen liebens- und lebenswert zu erhalten und zu gestalten. Im Übrigen gibt es in allen Gemeinden ein reges Vereinsleben. Im Bereich der Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit wünschen sich die Kirchenvorstände ebenfalls Impulse. In den fünf Gemeinden gibt es viele Gruppen, die gemeindeübergreifend arbeiten, sowie gemeinsame Veranstaltungen wie den Gottesdienst im Grünen. Bei der Verwaltungsarbeit werden Sie von zwei Sekretärinnen mit je 6 Wochenstunden unterstützt. Jede Gemeinde hat Küster und Organisten. In Bornich werden die Gottesdienste vom Posaunenchor und dem Gemischten Chor mitgestaltet, in Niederwallmenach und in Reichenberg von den dortigen Frauenchören und in Reitzenhain vom Projektchor. In Patersberg hält ein Mitarbeiterteam regelmäßig Kindergottesdienst. Das Bornicher Pfarrhaus (Gesamtfläche ca. 250 m²) aus dem Jahre 1820 ist Teil eines unter Denkmalschutz stehenden Ensembles bestehend aus Hof, Stallungen und Scheune und liegt mitten im Dorf. Versteckt dahinter befindet sich der große, parkähnliche Pfarrgarten; eine Oase der Ruhe. Die Pfarrwohnung liegt im 1. und 2. Stockwerk des Hauses. Sie hat 4 Zimmer und 2 Dachzimmer, Küche, Bad und eine zweite Toilette auf einer Fläche von 145 m². Der zu versteuernde Mietwert beträgt aktuell 387,91 EUR und wird bei Einzug neu berechnet. Die Wohnung ist umfassend neu renoviert, wobei wärmedämmende Maßnahmen Berücksichtigung fanden. Die Ausgestaltung der Wohnräume wird mit Ihnen abgestimmt. Im Erdgeschoss befinden sich ein neu gestalteter Gemeinderaum, ein modern eingerichtetes Büro und ein kleiner Aktenraum, eine Teeküche sowie ein Gäste-WC auf 110 m². Das Pfarrhaus in Niederwallmenach aus dem Jahr 1964 liegt direkt neben der Kirche in der Dorfmitte. Es umfasst 6 Zimmer, Küche und Duschbad auf einer Fläche von 127 m² und wurde vor fünf Jahren renoviert und energetisch saniert. Im Erdgeschoss befindet sich ein Pfarrbüro mit Gäste-WC und ein geräumiger Gemeinderaum mit Toiletten ist direkt angeschlossen. Zum Pfarrhaus gehören zudem eine Garage und eine Grünfläche, die Sie nach Ihren Wünschen gestalten können. Der zu versteuernde Mietwert beträgt aktuell 278,23 EUR und wird bei Einzug neu berechnet. In beiden Pfarrhäusern ist die Wohnfläche reduzierbar. Die Zusammenarbeit innerhalb der Kirchenvorstände gestaltet sich in allen Gemeinden einvernehmlich und vertrauensvoll; auch schwierige Situationen werden fair und geschwisterlich miteinander verhandelt. Die Kirchenvorstände sind offen für neue Ideen und Impulse, erwarten aber keine Wunder. Sie finden uns auf den Höhen der Loreley und des wunderschönen Mittelrhein-Tales, das mit seinen Burgen und Weinbergen zum UNESCO Weltkulturerbe gehört. Ganz in der Nähe führt der Wanderweg Rheinsteig entlang. Durch die Rhein-Verkehrsschiene sind wir gut vernetzt mit den Städten Koblenz und Wiesbaden/Frankfurt. Bornich und Niederwallmenach bieten Lebensmittelgeschäfte für den notwendigen Bedarf. Das Mittelzentrum Nastätten mit zahlreichen Geschäften ist 12 km entfernt. Sämtliche Schularten befinden sich in nächster Umgebung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Weitere Auskünfte erteilen: - Dekan Mathias Moos, Tel.: Propst für Süd-Nassau Oliver Albrecht, Tel.:

307 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 307 Frankfurt Ginnheim, Bethlehemgemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Stadtdekanat Frankfurt am Main, Modus A Nahe der Innenstadt und nahe dem Niddapark, alt und modern, traditionell und offen für Neues dies trifft auf Frankfurt-Ginnheim zu wie auch auf die Evangelische Bethlehemgemeinde. Da die langjährige Stelleninhaberin in den Ruhestand gehen wird, suchen wir zum 1. Februar 2016 eine engagierte Pfarrerin/einen engagierten Pfarrer. Die Gemeinde Die Gemeinde hat ca Mitglieder und derzeit zwei Pfarrstellen. Ab 1. Februar 2016 greift die Reduzierung auf 1,5 Pfarrstellen. Bislang wurde die Arbeit zwischen den beiden Stelleninhaberinnen insbesondere durch Seelsorgebezirke organisatorisch aufgeteilt. Wir wollen zukünftig die Aufteilung anhand von konkreten Aufgaben und Terminen vornehmen. Die Arbeitsbereiche werden in Absprache mit den Stelleninhabern und dem Kirchenvorstand festgelegt. Die Gemeinde nutzt zwei Kirchen: die Bethlehemkirche Fuchshohl (Baujahr 1970) mit Gemeindehaus (Baujahr 2013) und die Barockkirche im alten Ortskern. Einen besonderen Stellenwert in der gemeindlichen Arbeit hat die Kirchenmusik. In der Gemeinde tätig ist ein Dekanatskantor des Stadtdekanats Frankfurt am Main. Die Ginnheimer Kantorei, ein Kammerchor und der Posaunenchor bereichern die Gottesdienste. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird durch die Gemeindepädagogin des Planungsbezirks, die ihr Büro im neuen Gemeindehaus bezogen hat, tatkräftig unterstützt. Die Gemeinde hat die Trägerschaft für zwei Kindertagesstätten mit insgesamt acht Gruppen, die das Altersspektrum von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit abdecken. Die Verbindung der Kindertagesstätten zur Gemeinde ist uns wichtig und wird u.a. bei Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen gelebt. Die Gemeinde wird unterstützt durch eine Gemeindesekretärin, einen Hausmeister und eine Reinigungskraft. Neben den hauptamtlich Mitarbeitenden sind zahlreiche Ehrenamtliche aktiv in der Gemeindearbeit. Sie gestalten Kindergottesdienste, Pfadfindergruppen, den Treffpunkt junger Erwachsener, den Basarkreis, den Literaturkreis, die Gemeindebücherei, Vorlese- und Bastelstunden, Gemeindenachmittage, Andachten, die ökumenische Nachbarschaftshilfe Soziale Kontakte Ginnheim, Seniorengymnastik, den Besuchsdienst und das Gemeindeblatt. Weitere Informationen zu unserer Gemeinde können Sie unserer Internetseite entnehmen. Der Inhaberin/dem Inhaber dieser Pfarrstelle steht ab Mitte 2016 eine geräumige Dienstwohnung mit zwei Amtszimmern zur Verfügung. Der aktuelle Mietwert ist beim Stadtdekanat zu erfragen. Falls Übergangslösungen notwendig werden, ist der Evangelische Regionalverband behilflich. Unsere Erwartungen und Wünsche Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit Engagement Bewährtes bewahrt und belebt und mit uns Neues entdeckt und entwickelt. Sie gehen aufgeschlossen auf die Menschen zu. Sie haben einen offenen Blick für die Belange und Bedürfnisse der Gemeinde und für das Umfeld. Seelsorge, die Verkündigung von Gottes Wort und die Gestaltung der Gottesdienste sind Ihnen zentrale Anliegen. Ihre Predigten sind lebendig und inspirierend, so dass die biblische Botschaft Eingang in den Alltag findet. Bereits derzeit bietet die Gemeinde neben den klassischen Gottesdiensten auch andere Gottesdienstformen an, um ein lebendiges Bild des Glaubens zu zeigen. Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sei es im Rahmen der leitenden Tätigkeit einer Kindertagesstätte oder in der Konfirmandenarbeit. Bei der großen Anzahl von hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden ist Teamfähigkeit und gegenseitige Unterstützung sehr wichtig. Ein kompetentes und eingespieltes Team von Mitarbeitenden entlastet bei der Verwaltungsarbeit. Nähere Auskünfte erteilen: - Vorsitzende des Kirchenvorstandes Irene Borsutzky, Tel.: Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Prodekan Holger Kamlah, Tel.: holger.kamlah@ev-dekanat-ffm.de. Hainburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A, zum zweiten Mal Herzlich Willkommen in Hainburg! Lage und Infrastruktur Die Gemeinde Hainburg ( Einwohner) besteht aus den beiden Ortsteilen Hainstadt und Klein-Krotzenburg und ist in verkehrsgünstiger Lage zu Hanau, Offenbach, Frankfurt und Aschaffenburg im Kreis Offenbach gelegen. Viele Arbeitnehmer pendeln von hier aus täglich ins Rhein-Main-Gebiet. Die Bevölkerungsstruktur ist sozial und altersmäßig gut gemischt. Zur Infrastruktur gehören mehrere Kitas, Grundschulen und eine Haupt- und Realschule vor Ort, sowie ein Angebot an anderen weiterführenden Schulen in der unmittelbaren Nachbarschaft. In beiden Ortsteilen besteht ein gewachsenes, stark ausgeprägtes Vereinsleben. Gemeindeleben und -profil Wir sind eine volkskirchlich geprägte, lebendige Gemeinde mit rund Gemeindemitgliedern.

308 308 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die ausgeschriebene Pfarrstelle ist neu zu besetzen, da die bisherige Stelleninhaberin nach siebenjähriger Tätigkeit in der Gemeinde nun eine neue Stelle antritt. Die weitere 0,5 Stelle hat seit einigen Jahren eine Pfarrerin inne. Die Aufteilung der pfarramtlichen Schwerpunkte kann im Pfarrteam gerne je nach Neigung und Interesse neu miteinander vereinbart werden. Die sonntäglichen Gottesdienste finden in der Regel in beiden Ortsteilen statt und werden im Wechsel von den Pfarrerinnen/Pfarrern gehalten. Dabei werden klassische Predigtgottesdienste ebenso geschätzt wie neuere Gottesdienstformen. Daneben gibt es den wöchentlichen Kindergottesdienst, welcher von unserem KiGo-Team eigenständig gestaltet wird. Außerdem bieten wir monatliche Gottesdienste im Seniorenheim Agaplesion Simeonstift an, die die Pfarrerinnen/Pfarrern halten. Das Gemeindeleben zeichnet sich durch die Arbeit eines jungen und kollegialen Kirchenvorstands aus. Des Weiteren ist die Gemeinde geprägt durch die Mitarbeit von über 120 Ehrenamtlichen, durch viele selbstständig arbeitende Gruppen und durch einen aktiven Chor. Große Projekte wie der Umbau des Gemeindehauses und die Renovierung der Kirche konnten in der Vergangenheit Dank der kompetenten Arbeit des Bau- und Fundraising- Ausschusses gestemmt werden. Der ansprechend gestaltete Gemeindebrief, der ehrenamtlich erstellt und verteilt wird, ist ein Spiegelbild des Gemeindelebens. Ein wichtiges Kennzeichen unserer Gemeinde sind auch die guten übergemeindlichen Kontakte. Wir schätzen die ökumenische Zusammenarbeit mit den katholischen Schwestergemeinden, die sich in gemeinsamen Veranstaltungen und gesellschaftlichem Engagement ausdrückt, ebenso zur muslimischen Gemeinde vor Ort. Zudem besteht ein enges kollegiales Miteinander mit den evangelischen Nachbargemeinden. Kindertagesstätte und Familienzentrum Die Kirchengemeinde ist Trägerin einer Kindertagesstätte mit Krippe, die hohes Ansehen genießt. Seit 2012 ist unsere KiTa anerkanntes Familienzentrum, das Angebote im Bereich Beratung und Bildung und das Cafe Maintreff vorhält. Das Team der Hauptamtlichen Zum Team unserer hauptamtlich Mitarbeitenden gehören eine Gemeindepädagogin mit einer halben Stelle für Kinder- und Jugendarbeit und eine erfahrene Sekretärin mit 24 Wochenstunden sowie das Team unserer Kindertagesstätte. Es bestehen darüber hinaus Teilzeitstellen für Kirchenmusik, für die Arbeit des Familienzentrums, für Hausmeistertätigkeiten und im Verwaltungsbereich. Wohnen und Arbeiten Die Gottesdienste finden in der 2011 renovierten Kirche in Klein-Krotzenburg statt, sowie in dem großzügig erweiterten, freundlichen Gemeindehaus in Hainstadt. An beiden Orten gestaltet sich auch das Gemeindeleben. Das Pfarrhaus im Ortsteil Hainstadt ist als Dienstwohnung zu beziehen und kann zeitnah fertig renoviert übergeben werden. Die Gesamtwohnfläche, die sich auf 5 Zimmer auf zwei Stockwerken aufteilt, beträgt 131 m². Der zu versteuernde Mietwert muss noch ermittelt werden und ist vor Ort zu erfragen. Das Haus steht auf einem Gartengrundstück mit Garage. Im selben Gebäude befindet sich das Gemeindebüro mit separatem Eingang. Was wir uns wünschen Für die Neubesetzung der Pfarrstelle wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der: - mit eigenen Ideen und eigenen Fähigkeiten gerne im Team arbeitet - anderen wertschätzend und offen begegnet - es versteht, die Menschen unserer Gemeinde im Glauben zu ermutigen und die Gabe hat, die biblische Botschaft in der Predigt lebendig und lebensnah auszulegen - viel Sinn für Ökumene hat - das Arbeitsfeld Fundraising begleitet und unterstützt. Einen weiteren Einblick in das Gemeindeleben bietet unsere Homepage: und der Gemeindebrief Kreuz und Quer, den wir Ihnen gerne zusenden. Ihre Fragen beantworten gerne: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Dekan Carsten Tag, Tel.: Vorsitzender des Kirchenvorstandes Wolfgang Barth, Tel.: Pfarrerin Kathrin Lübke, Tel.: Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Maulbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld, Modus A Die Pfarrstelle Maulbach ist ab dem 1. Januar 2016 neu zu besetzen. Zur Pfarrstelle gehören die Evangelischen Kirchengemeinden Maulbach (347 Gemeindeglieder), Appenrod (209 Gemeindeglieder) und Dannenrod (161 Gemeindeglieder). Die Evangelische Kirchengemeinde Maulbach ist Trägerin eines Evangelischen Kindergartens. Unsere drei Dörfer liegen nur ca. 5 Kilometer auseinander. Sie gehören zur Großgemeinde Homberg (Ohm) und haben eine sehr gute verkehrsmäßige Lage: Alsfeld (20 Minuten), Marburg (30 Minuten) und Gießen (40 Minuten) sind schnell und gut erreichbar. Es besteht daher ein vollständiges schulisches und universitäres Angebot in unserer Umgebung. Homberg in unmittelbarer Nähe hat eine umfassende Infrastruktur mit Ärzten, Banken und Einkaufsmöglichkeiten.

309 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 309 Wir sind Kirchengemeinden auf dem Land. Die Pfarrstelle Maulbach besteht schon seit etwa 1200, und wir möchten daran mitwirken, dass die Kirche im Dorf lebendig bleibt. Unsere Dörfer sind volkskirchlich und seit der Reformation evangelisch geprägt (es gibt nur wenige katholische oder konfessionslose Mitbewohner). Das macht unsere Pfarrstelle besonders: Evangelischer Kindergarten Maulbach Unser Evangelischer Kindergarten in Maulbach hat eine große Strahlkraft für unsere Gemeindearbeit. Er bietet ein reiches Feld zur Gemeindeentwicklung in der Arbeit mit den Kindern, ihren Geschwistern, Eltern und Großeltern sowie Unterstützern und Gönnern des Kindergartens. Der Kindergarten hat ein erkennbares evangelisches Profil, welches durch ein engagiertes Team von Erzieherinnen selbstverständlich mit den Kindern gelebt wird. Der Kindergarten besteht nunmehr seit 70 Jahren, er ist stets bei seinen geistlichen und diakonischen Wurzeln geblieben, die zu seiner Gründung unmittelbar nach Kriegsende in 1945 führten. Mit zwei Kindergartengruppen, einer Krippengruppe sowie einer Familienbegegnungsstätte in den dazu erforderlichen Räumlichkeiten ist der Kindergarten zukunftsfähig aufgestellt. Die Einrichtung der Krippengruppe in 2010 mobilisierte regelrecht unsere Dörfer. Der Einzugsbereich des Kindergartens geht sogar über unsere Gemeindeglieder und Dörfer hinaus. Musikalische Kirchengemeinden Wir sind musikalische Kirchengemeinden. Dazu tragen besonders der Posaunenchor unserer Pfarrei und der Singkreis aus Dannenrod als zwei aktive Gruppen unseres Gemeindelebens bei. Unser Posaunenchor hat 20 Bläser und schafft es, immer wieder Neuzugänge in seinen Reihen zu integrieren. Das Repertoire ist vielfältig und auf hohem Niveau. Dadurch hat der Posaunenchor seine Fans in unseren Gemeinden und darüber hinaus. Mit zwölf Sängern ist der Singkreis ein wichtiger Aktivposten im Dorfleben von Dannenrod. Er vereint die Chorsänger in der Freude am Singen und überträgt diese in regelmäßigen Auftritten in Gottesdiensten. Der Gemeindegesang in unseren Gottesdiensten ist gut, geführt durch unsere Organisten und eine Tradition gesangsfreudiger und kirchenmusikalischer Pfarrpersonen. Auch im Seniorenkreis Café Sonnenschein wird gerne gesungen. Außerdem treten die Gesangvereine aus Maulbach (überörtlich bekannt) und Appenrod zu bestimmten Festtagen oder zum Trauergedenken in den Gemeindegottesdiensten auf. Attraktives Gebäudeensemble in der Maulbacher Dorfmitte Wir haben ein attraktives Gebäudeensemble. Alle unsere Gebäude (drei Dorfkirchen, Kindergarten, Gemeindehaus und Pfarrhaus) sind in vorbildlichem baulichen Zustand. Alle erforderlichen Renovierungen sind stets regelmäßig durchgeführt worden. Unsere drei Kirchen stehen 24 Stunden lang offen. Pfarrhaus, Gemeindehaus, Kirche und Kindergarten in Maulbach bilden ein einzigartiges und stilvolles Ensemble als Dorfmittelpunkt in traditionsreichen Gebäuden. Im Pfarrhaus sind dienstlicher Teil und privater Teil räumlich getrennt. Die großzügige Raumausstattung ist familien- und gästegerecht. Der zu versteuernde Mietwert liegt bei 579,50 EUR monatlich. Wir wünschen uns: Eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerpaar, die - mit den Menschen in unseren dörflichen Gemeinden leben, für sie ansprechbar sind, auf sie zugehen und sie seelsorgerlich begleiten, - das Wort Gottes zeitgemäß verkündigen (die Gottesdienste finden in Maulbach sonntäglich, in Appenrod und Dannenrod im 14täglichen Wechsel statt), - gerne mit uns zusammen Gemeinde gestalten. Dabei werden Sie die drei engagierten Kirchenvorstände, Küsterinnen und Organisten in jeder Kirchengemeinde sowie eine Pfarramts-/Kindergartensekretärin und eine Hausmeisterin des Gemeindehauses unterstützen. Die drei Kirchengemeinden führen als Arbeitsgemeinschaft nur einen gemeinsamen Haushalt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Auskünfte erteilen: - Für die Kirchenvorstände Herr Ottmar Grün, Tel.: Dekan Dr. Jürgen Sauer, Tel.: , juergen.sauer.dek.alsfeld@ekhn-net.de - Propst Matthias Schmidt, Tel Nieder-Ohmen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alsfeld, Modus C, zum zweiten Mal Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Wir freuen uns auf Sie! Können Sie sich vorstellen ab dem 1. Februar 2016 in einem ländlich geprägten Ort und doch nur 30 km von Mittelhessens Zentrum Gießen entfernt zu leben und zu arbeiten? Wir stellen uns Ihnen vor: Nieder-Ohmen, ein Teil der Gemeinde Mücke, liegt 30 km von Gießen und Marburg und 80 km von Frankfurt entfernt. Darüber hinaus hat Nieder-Ohmen eine Bahnstation und Anschluss an die BAB in 5 km Entfernung. Kindergarten, Grundschule, Gesamtschule sowie Einkaufsmöglichkeiten und Arztpraxen sind vor Ort. Weiterführende Schulen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

310 310 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Unsere Kirchengemeinde umfasst Nieder-Ohmen (1 607 Gemeindeglieder), Atzenhain (607) Bernsfeld (301) und Wettsaasen (124) mit drei eigenen Kirchen und einem Gemeindezentrum in Bernsfeld. In den vier Ortschaften gibt es eine 1,0 Pfarrstelle und eine 0,5 Pfarrvikarstelle. Die Aufgabenverteilung ist im Team miteinander und mit dem Kirchenvorstand in einer Pfarrdienstordnung verhandelbar. Worauf Sie sich bei uns freuen können: Zentrum unseres Gemeindelebens sind die Gottesdienste. Im kirchlichen Leben ist die Aufgeschlossenheit unserer Gemeinde auch daran erkennbar, dass wir neben den regulären Gottesdiensten andere, teilweise unkonventionelle Gottesdienstformen anbieten (Motorradgottesdienst, Kirchenkaffee, Lagerfeuergottesdienst). Außerdem haben die Kasualien, die Begleitung in Lebensabschnitten und die Lebensberatung in unserem ländlichen Raum immer noch einen hohen Stellenwert. Zwei Bonbons unserer Gemeinde möchten wir Ihnen näher vorstellen: die Kirchenmusik und das Zeltlager. Eine Kirchenmusikerin (B, 40 %) betreut den Posaunenchor, die Jungbläser und den Singkreis und gestaltet Konzerte sowie Projekte, z.b. mit Kindern oder altersgemischt. Das Zeltlager ist ein alljährliches Highlight und wird von vielen Kindern und Jugendlichen wahrgenommen. Es wird von einem Kreis ehrenamtlicher Mitarbeitender durchgeführt. Eine weitere Besonderheit unseres Kirchspiels ist die Vielfalt der ehrenamtlichen Aktivitäten im Kinder- und Jugendbereich, die sich von Krabbelgruppe, über Kinderkirche (in Atzenhain und Nieder-Ohmen) bis hin zum Jugendkreis erstreckt. In Atzenhain ist noch ein weiterer Kirchenchor, der Gottesdienste oder Feste mitgestaltet. Vier Frauenkreise treffen sich in regelmäßigen Abständen. Ein Besuchdienstkreis und ein Team für den Gemeindebrief sind im Aufbau. Die für die Gemeinden zuständigen Kirchenvorstände bilden ein Team und beraten grundsätzlich gemeinsam. Die Arbeit gestaltet sich vertrauensvoll und einvernehmlich. Für das Pfarrbüro und die Verwaltung ist eine Mitarbeiterin mit 15 Stunden Wochenarbeitszeit angestellt. Jeder Gemeinde stehen eine Küsterin/ein Küster und Organisten zur Verfügung. Es finden sonntäglich an jeweils zwei Orten Gottesdienste statt. Des Weiteren verfügt das Kirchspiel über ein Pfarrhaus (243 qm) in Nieder-Ohmen mit Garten sowie einem angegliederten Gemeindebüro und Gemeindesaal, (bei angemietetem 151 m²). Der steuerliche Mietwert beträgt 423,00 EUR. Das Pfarrhaus erstreckt sich über 3 Etagen. Das Erdgeschoss kann als Pfarrbüro im Bereich der Gemeinde bleiben. Die oberen Etagen und der Garten eignen sich gut für Familien mit Kindern. Der Garten kann, muss aber nicht ganz übernommen werden. Das kann mit dem Kirchenvorstand besprochen werden. Was uns wichtig ist: dass die Pfarrerin/der Pfarrer mit uns offen und vertrauensvoll, aber durchaus kritisch konstruktiv zusammenarbeitet. Gleichzeitig freuen wir uns auf Ihre Impulse und Ideen, erwarten aber keine Wunder. Neugierig geworden? Besuchen Sie unsere Homepage kirchspiel-nieder-ohmen.de oder fragen Sie nach. Für Rückfragen steht zur Verfügung: - Propst Matthias Schmidt, Tel.: Oberneisen/Burgschwalbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Diez, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Oberneisen (1 093 Gemeindemitglieder) und Burgschwalbach (685 Gemeindemitglieder) suchen eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, nachdem unser bisheriger Stelleninhaber nach 12 Jahren zum 1. September 2015 in seine Heimatregion wechselt. Sie finden uns in Rheinland-Pfalz, im landschaftlich schönen Aartal, an der B 54 in der Verbandsgemeinde Hahnstätten, südlich von Diez und Limburg und rund 35 km nordwestlich von Wiesbaden mit guter Anbindung an die A 3 und die ICE- Strecke Köln-Frankfurt (ICE-Bahnhof Limburg). Burgschwalbach und Oberneisen sind 7 km voneinander entfernt. In der Verbandsgemeinde gibt es sehr gute Einkaufsmöglichkeiten. Ein breites Spektrum unterschiedlicher Schulen gibt es in Hahnstätten, Diez und Limburg. Die ärztliche Versorgung ist gewährleistet. Wer sind wir? Die Kirchengemeinden Oberneisen und Burgschwalbach sind seit dem 1. Januar 2015 pfarramtlich verbunden. Zwischen den Kirchenvorständen besteht eine sehr gute und harmonische Zusammenarbeit. Zu den Gemeinden gehören zwei außergewöhnliche Kirchen, 2 renovierte Gemeindehäuser, sowie drei Kindertagesstätten unter eigener Trägerschaft. Beide Kirchengemeinden freuen sich über ein reges Gemeindeleben mit engagierten Menschen in - Kirchen- und Posaunenchor - Senioren- und Frauenkreisen - Team Gemeindebrief - Team Krippenspiel und Kinderbibeltag - Besuchsdiensten - Gottesdienstteams (Taizé und Gottesdienst für alle Sinne )

311 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 311 und weiteren, teils selbstständigen Bereichen. Die unkomplizierte und kollegiale Zusammenarbeit mit den Stelleninhabern der Nachbargemeinden ist vorbildlich. Das zu beziehende Pfarrhaus in Oberneisen wurde 1970 erbaut und hat eine Gesamtfläche von 185 m². Wohnund Bürobereich sind getrennt. Das Gebäude wurde 2002/03 energetisch saniert. In der Vakanzzeit sollen Wasserleitungen, Küche, Bad und separates WC erneuert werden. Das Haus mit 8 Zimmern und großem Garten ist sowohl für eine Familie wie auch eine alleinstehende Pfarrerin/einen alleinstehenden Pfarrer geeignet. Der Mietpreis betrug im Jahr 2012 pro m² 3,85 EUR. Als Abschlag für dienstliche Beeinträchtigungen wurden 15 % angesetzt. Der aktuelle Wert muss vor Neubezug vom Finanzamt Montabaur/Diez neu ermittelt werden. Wir suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der die Menschen für unsere Gemeinden begeistert und gerne lebendige Gottesdienste für Jung und Alt feiert. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen liegt uns sehr am Herzen. Neuen Ideen stehen der Kirchenvorstand und auch die Gemeinden offen gegenüber. Eine rege Teilnahme an den Ortsgeschehen wird gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31. Oktober 2015 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung. Auskünfte erteilt: - Propst Oliver Albrecht, Tel.: Obertshausen, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Rodgau, Modus A, zum zweiten Mal Christsein praktisch leben und Glauben persönlich erfahren das ist unser Gemeindemotto. Ist das auch Ihr Ansatz? Als Gemeinde wollen wir Menschen auf verschiedenen Wegen zum Glauben einladen, damit sie im Glauben wachsen, in die Gemeinde eingebunden und zur Mitarbeit ermutigt werden. Das Bibelwort Suchet der Stadt Bestes! (Jer. 29, 7) leitet uns in unserem diakonisch-missionarischen Handeln vor Ort. Wir sind Gastgeber des jährlichen Weihnachtsmarktes, wir bieten in Kooperation mit einem örtlichen Integrationsverein Deutschkurse für Frauen und für Flüchtlinge an. Wir konnten in den letzten Jahren unser Angebot einer Hausaufgabenhilfe deutlich ausbauen. Wir unterstützen aber auch Kurzzeit- und Langzeitmissionare in aller Welt durch Gebet und finanzielle Zuwendungen. Die Ehe-/Familienarbeit haben wir als Arbeitszweig neu entdeckt. Dabei wenden wir uns nicht nur an unsere Gemeindeglieder, sondern an die ganze Stadt. Aber die Möglichkeiten, Christsein praktisch zu leben, sind noch längst nicht ausgeschöpft; hier ist Platz für Ihre Kreativität und Ihre Leidenschaft. Unser Glaube wird gestärkt in der persönlichen Beziehung zu Jesus Christus. Das erleben wir in den vielfältigen Gottesdiensten oder in den zahlreichen Hauskreisen, in der jährlichen Gebetswoche, im Glaubenskurs oder bei verschiedenen Gebetstreffen. Hier freuen wir uns auf neue Impulse und Ideen, Glauben persönlich zu erfahren und für andere erfahrbar zu machen. Unsere Gottesdienste feiern wir sonntags in der Waldkirche, meistens mit einer Band aber auch mit der Orgel, dem Posaunenchor oder dem Kirchenchor. Die optimale Form des Gottesdienstes ist uns dabei ein besonderes Anliegen, um möglichst viele, auch kirchenferne Menschen zu erreichen. Parallel zum Gottesdienst treffen sich wöchentlich Kinderkirche und Krabbelgruppe im Gemeindehaus. Einmal im Monat gibt es einen Lobpreisgottesdienst am Sonntagabend. Zusätzlich feiern wir einmal im Monat sonntags einen traditionell ausgerichteten Gottesdienst im Haus Jona (einem Altenheim der Inneren Mission) sowie 14-täglich mittwochs einen Gottesdienst für die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims. Neben diesen vielfältigen Gottesdiensten bilden die verschiedenen Haus- und Gesprächskreise den Mittelpunkt unseres Gemeindelebens. Hier treffen sich Christen zum gemeinsamen Bibellesen und zum persönlichen Austausch. Die Gemeinde umfasst ca Gemeindeglieder in zwei Pfarrbezirken, die zu besetzende Pfarrstelle ist zuständig für den Pfarrbezirk Hausen. Zum Team gehört die Pfarrkollegin (1,0 Stellenanteil), eine Gemeindepädagogin (0,5 Stellenanteil, zzt. vakant), eine Jugendreferentin (24 Std./Woche, vom Förderverein getragen), eine Gemeindesekretärin (24 Std./Woche) sowie ein engagierter Kirchenvorstand mit einem ehrenamtlichen Vorsitzenden. Sie können zusätzlich auf einige engagierte Prädikanten und ca. 120 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen. Unsere Gemeinde bietet neben den schon erwähnten Aktivitäten u.a. einen Posaunenchor, einen Kirchenchor, einen Flötenkreis, einen Frauenkreis, ein Männerfrühstück, zwei Seniorenkreise, einen jährlichen Familienmutmachtag (JMEM), Eltern-Kind-Kreise an. Die Gruppen werden größtenteils von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleitet. Die Gemeinde unterstützt zudem insg. neun missionarische Projekte auf verschiedenen Kontinenten sowie Kurzzeitmissionare aus der eigenen Jugend. Eine Stiftung und ein Förderverein unterstützen unsere Arbeit. Für die Gemeindearbeit stehen die Waldkirche (250 Sitzplätze) und das Gemeindehaus (großer Saal mit ca. 100 Sitzplätzen) zur Verfügung. Beides ist an einem Campus im Mittelpunkt der Stadt gelegen. Das Gemeindehaus umfasst fünf Gruppenräume, einen Saal, eine moderne Küche sowie ein großes waldreiches Außengelände mit Sportplatz. Das Gemeindezentrum wird aktuell um ca. 150 qm erweitert und umfassend umgebaut. Zusätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit, das Haus Jona für gemeindliche Veranstaltungen zu nutzen. Das Pfarrhaus ist ein großzügiges, freistehendes Einfamilienhaus (Baujahr 1960). Es verfügt über 7 Zimmer auf 133 qm in zwei Etagen, plus Amtszimmer (ca. 30 qm),

312 312 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Garage und einen großen Garten. Der Steuerwert beträgt inkl. Garage ca. 830 EUR. Obertshausen ist eine Kleinstadt im Landkreis Offenbach, direkt an der A3 gelegen, mit ca Einwohnern. Sämtliche Schulformen, eine große Musikschule, ein aktives Vereinsleben sowie vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind am Ort vorhanden, ebenso ein S-Bahn- Anschluss (20 min.) nach Frankfurt. Wenn Sie von Jesus Christus begeistert sind und die Menschen in Obertshausen mit ihm bekannt machen wollen, wenn Sie Gottes Wort geistreich und lebensnah verkündigen wollen, wenn Sie organisatorische Aufgaben im Leitungsteam nicht scheuen und die Einheit der Gemeinde und ihr Wachstum im Blick haben, dann sind Sie bei uns richtig! Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Auskünfte erteilen gern: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Dekan Carsten Tag, Tel.: Pfarrerin Kornelia Kachunga, Tel.: oder - der Vorsitzende des Kirchenvorstands Thomas Meyer-Haugwitz, Tel.: Informationen über unsere Gemeinde gibt es auch im Internet unter Trebur und Astheim, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Groß- Gerau, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die Evangelische Kirchengemeinde Trebur und Astheim sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer zum 1. März Die 0,5 Pfarrstelle II wird Ende Februar 2016 durch Ruhestandsversetzung vakant. Es ist zu erwarten, dass die Stelle auch über die nächste Pfarrstellenbemessung 2019 bestehen bleibt. Wo wir leben: Auf dem Land, mitten im Rhein-Main-Gebiet, liegt Trebur mit seinen vier Ortsteilen Astheim, Geinsheim, Hessenaue und Trebur. Zur Kirchengemeinde gehören die Teile Trebur und Astheim. Die im 9. Jahrhundert erstmals urkundlich erwähnte Treburer Kaiserpfalz gehörte zu den bedeutenden Orten der mittelalterlichen Welt. Heute verbindet man mit Trebur einen regen gewerblichen Mittelstand, leistungsfähige, landwirtschaftliche Betriebe, moderne Wohngebiete, die Deutsche Fachwerkstraße und die idyllische Auenlandschaft des nahen Rheinufers. Durch Trebur führt auch der neu errichtete Pilgerweg Lutherweg In Trebur gibt es eine Grundschule, eine Mittelpunktschule, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, ein Freibad und ein reges Vereinsleben. Über unsere Kirchengemeinde: In unserer Kirchengemeinde, die zurzeit Gemeindeglieder hat, gibt es zwei Pfarrstellen. Pfarrstelle I (1,0) ist seit 2006 mit einer Pfarrerin besetzt. Wir sind eine Kirchengemeinde mit zwei Gottesdienstorten, an denen sonntäglich jeweils ein Gottesdienst stattfindet. Zusätzlich findet jede 2. Woche freitags am Vormittag ein Abendmahlsgottesdienst im Pflegeheim in Trebur statt. Die Laurentiuskirche in Trebur wurde neu renoviert und umfasst über 300 Sitzplätze. Wir besitzen die weltweit einzige Lutherfigur aus Holz (mit Schwan) in Lebensgröße. Hervorzuheben ist die neu renovierte Dreymann- Orgel von 1843/44. Sie ist die größte erhaltene Orgel von Bernhard Dreymann. Die Martin-Luther-Kirche in Astheim ist ein modernes, multifunktionales Gebäude, das 1970 eingeweiht wurde. Wir sind dankbar für die Tradition und offen für die Moderne. Beides spiegelt sich in unseren Gottesdiensten und Angeboten wider. Durch verschiedene Veranstaltungen fördern wir das Wachstum der Kirchengemeinde. Dabei sind wir offen für neue Ideen. Seelsorge und Förderung der eigenen Spiritualität sind dabei wichtige Aufgaben. Wir bieten viele Möglichkeiten zu Begegnungen und Gesprächen in unterschiedlichen Gruppen an (Fastengruppe in der Passionszeit, Ökumenisches Bibelseminar, Glaubensgrundkurse, Meditatives Tanzen und Wandern, Pilgern, Frauengruppen u.v.m.). Menschen aller Generationen sind uns wichtig und willkommen. Aufgrund des demographischen Wandels hat sowohl die Arbeit mit älteren Menschen als auch die Kinder- und Jugendarbeit hat in unserer Kirchengemeinde einen hohen Stellenwert. Jährlich haben wir u. a. auch über 40 neue Konfirmandinnen und Konfirmanden. Wir bieten Ihnen: - Eine lebendige Gemeinde - Einen engagierten Kirchenvorstand - Eine Sekretärin mit 16 Wochenstunden - Einen Küster/Hausmeister mit 38 Wochenstunden - Zwei Organistinnen und einen Kirchenchorleiter - Viele Ehrenamtliche. Unsere Wünsche an Sie: Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit Offenheit für unsere Kirchengemeinde und Mut, neue Wege zu gehen. Die Förderung und Begleitung der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen ist uns dabei sehr wichtig. Die Stelleninhaberin auf der 1,0 Pfarrstelle I sieht ihre Schwerpunkte im Konfirmandenunterricht, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und den vielfältigen spirituellen Angeboten der Kirchengemeinde. Die Seniorenarbeit hat sich als möglicher Schwerpunkt der 0,5 Pfarrstelle II bewährt. Je nach eigenen Gaben kann auch eine andere Aufteilung erfolgen.

313 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 313 Die Teilnahme an den Kirchenvorstandssitzungen und den wöchentlichen Dienstgesprächen wird erwartet. Für die 0,5 Pfarrstelle II gibt es keine Dienstwohnung. Der Kirchenvorstand ist bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung gerne behilflich. Weitere Auskünfte geben Ihnen gerne: - Pröpstin für Rhein-Main Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: oder ev.propstei.rhein-main@ekhn-net.de. Mehr Informationen über unsere Kirchengemeinde unter: Wackernheim, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Ingelheim, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die Stelle Die Pfarrstelle in Wackernheim ist zum 1. Februar 2016 aufgrund der Ruhestandsversetzung als halbe Stelle zu besetzen. Die Evangelische Kirchengemeinde Wackernheim umfasst etwa 800 Gemeindeglieder. Wackernheim Wackernheim ist eine Dorfgemeinschaft (ca Einwohner) in unmittelbarer Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Mainz (ca. 13 km) und zum Mittelzentrum Ingelheim (ca. 5 km). Sonderkulturen (Obst- und Spargelanbau) sowie Weinbau bestimmen die Landwirtschaft. Wackernheim, eine fränkische Gründung (754 n. Chr.) und im Mittelalter freies Reichsdorf, ist vorwiegend durch eine protestantische Tradition geprägt. Die ausgeglichen bemessenen Neubaugebiete sorgen für ein ausgewogenes Verhältnis von Alt- und Neubürgern, die ihre Arbeitsplätze vorwiegend im Rhein-Main-Gebiet haben. Als Wohnort ist Wackernheim ausgesprochen attraktiv: Mit 150 bis 220 m ü. NN liegt das Bergdorf klimatisch begünstigt über der Rheinebene. Kindergarten und Grundschule befinden sich am Ort. Gymnasien und andere weiterführende Schulen in Mainz bzw. Ingelheim sind ebenso wie die Johannes- Gutenberg-Universität oder die Fachhochschule in Mainz bequem per Bus zu erreichen. Die Verkehrsanbindungen im Individualverkehr (Autobahnanschlüsse ca. 4 km) und Personennahverkehr (z. B. Stadtbus nach Mainz, Verkehrsverbünde Rhein- Main bzw. Rhein-Nahe) erschließen das Rhein-Main- Gebiet. Die Theater, Konzertsäle und Museen in Mainz und Wiesbaden sind in 20 Minuten, in Frankfurt und Darmstadt in 40 Minuten zu erreichen. Auch in Wackernheim bieten die örtlichen Vereine ein umfangreiches Angebot zur Freizeitgestaltung. Wer wir sind: Erfahrene nebenamtliche Mitarbeitende sind zu einer guten Zusammenarbeit im Team bereit: - Pfarrsekretärin (8 Wochenstunden) - Organistin - Küster - Reinigungskraft - Kollektenkassenführer (Ehrenamt). Gemeindeglieder nehmen ehrenamtlich den Besuchsdienst wahr. Eine Initiative bereitet die Kinder-, Familienund Tauferinnerungsgottesdienste vor. Seit gut einem Jahr gibt es in unserer Gemeinde das St.- Martins-Streichquartett unter der Leitung unserer kompetenten Organistin. Die Gruppe gestaltet Gottesdienste, Gemeindefeste, Ausstellungen und gibt eigene Konzerte. Seit 8 Jahren trifft sich das gut besuchte Erzählcafe 65+ monatlich zu einem Thema mit Gesprächen bei Kaffee und Kuchen in unserem Gemeindehaus. Die Leitung hat ein engagiertes Team mit der Pfarrerin. Ebenso lange gibt es die ökumenische Frauenzeit, die sich fünfmal im Jahr trifft und jeweils ein Thema in den Mittelpunkt stellt. Vor Jahren wurde der Nachkonfitreff ins Leben gerufen. Die konfirmierte Jugend findet hier zwei bis drei Jahre nach der Konfirmation unter dem Dach des Gemeindehauses einen Raum. Über dies gibt es auf Initiative unserer Gemeinde eine ökumenische Sargträgergruppe, die bei Beerdigungen in alter Tradition den Sarg trägt. Über Aktivitäten, Termine und Inhalte unserer Gemeindearbeit berichten wir regelmäßig (alle drei Monate) in unserem Gemeindebrief Unterwegs, der von einem ehrenamtlichen Team koordiniert wird. Die Arbeit des Kirchenvorstandes wird ergänzt durch den Bau-, den Finanz- und den Öffentlichkeitsausschuss. Ein gut nachbarschaftliches Verhältnis mit der katholischen Filialgemeinde im Sinne einer aufgeklärten Ökumene besteht. Gemeinsam gestalten wir Sommerfeste, Gottesdienste und Weltgebetstage. Zudem pflegen wir eine gemeindeübergreifende Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde Heidesheim. Auch im Dekanat beteiligt sich unsere Gemeinde an Projekten, z. B. Gemeinsam evangelisch. Liegenschaften der Gemeinde Neben der St. Martinskirche, dem Gemeindehaus und dem Pfarrhaus einschließlich der zugehörigen Grundstücke besitzt die Kirchengemeinde landwirtschaftlich genutzte Flächen und Weinberge, die verpachtet sind. St. Martinskirche Die auf eine merowingische Gründung zurückgehende St. Martinskirche wurde 1752 nach ihrer Zerstörung in den Erbfolgekriegen im dörflichen Barock mit 160

314 314 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Sitzplätzen wieder aufgebaut und letztmalig Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre renoviert. Die bald 150-jährige Dreymann Orgel mit 9 Registern ist weitgehend im Original erhalten und wird in den nächsten Monaten renoviert. Die exponierte Lage der Kirche mitten im Dorf aber über dem Dorf macht die Kirche nicht nur zu einem herausgehobenen Ort des Gottesdienstes und der Stille, sondern auch aufgrund ihrer Akustik zu einem gesuchten Ort für kammermusikalische Konzerte, die Besucher aus dem ganzen Rhein-Main-Gebiet anziehen. Das Pfarrhaus. Ihr zukünftiges Zuhause Das Pfarrhaus wurde 1912 aus Naturstein gebaut. Es hat 8 Räume, Küche, Bad, Toilette, Kellerräume; zum ca. 800 m² großen Grundstück gehört ein naturnaher Garten mit altem Baumbestand, außerdem ein ehemals als Stallung genutztes Gebäude (Schuppen). Der zu versteuernde Mietwert wird auf Anfrage mitgeteilt. Das Pfarrhaus wurde im Jahre 2004 von Grund auf renoviert. Das Gemeindehaus Das ehemalige evangelische Schulhaus wird nun als Gemeindehaus genutzt und wurde Mitte der 90er Jahre renoviert. Im Erdgeschoss befinden sich das Amtszimmer sowie das Pfarrbüro. Im 1. Obergeschoss sowie im Dachgeschoss befindet sich jeweils ein Versammlungsraum, der für Konfirmandenunterricht, Gruppen und Kreise sowie Seminare, Sitzungen, kleine private Feiern usw. genutzt werden kann. Eine gut ausgestattete Küche vervollständigt die Einrichtung. Auch ein Innenhof steht für Festlichkeiten zur Verfügung. Was wir uns wünschen Schwerpunkte der pfarramtlichen Arbeit sind der Gottesdienst, die Seelsorge und die Förderung eines regen Gemeindelebens. Hierzu gehört die Präsenz am Ort. Ihren eigenen Ideen steht der Kirchenvorstand aufgeschlossen gegenüber. Die Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gemeinde ist uns wichtig sowie die generationsübergreifende Zusammenarbeit. Ihre Unterstützung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Kreativität und Tatkraft sowie eine vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand sind für unser Gemeindeleben wesentlich. Das gute ökumenische Verhältnis mit der katholischen Filialgemeinde soll weiter gepflegt werden. Die halbe Stelle lässt sich gut verbinden mit einem weiteren Auftrag. Sie fühlen sich angesprochen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf - mit dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Herrn Birger Beck (abends), Tel.: der Dekanin Annette Stegmann, Tel.: oder - dem Propst für Rheinhessen Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: Hompage: ev.pfarramt.wackernheim@t-online.de. Wiesbaden-Igstadt, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus A, zum wiederholten Mal In der Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt ist die Pfarrstelle seit 1. Juli 2015 vakant und ab sofort neu zu besetzen. Igstadt ist ein sehr beliebter östlicher Vorort Wiesbadens mit einem alten Dorfkern und kleineren Neubaugebieten, mit ca Einwohnern, von denen ca. 900 Mitglieder der Kirchengemeinde sind. Zum Dorf gehören die Grundschule und die Kindertagesstätte der evangelischen Kirchengemeinde. Der Ort ist landschaftlich reizvoll, umgeben von Äckern und Streuobstwiesen. Er besitzt ein vielfältiges Vereinsleben. Die schöne Lage, die günstige Verkehrsanbindung an die A 66 (3 km entfernt) und die kurzen Fahrtzeiten mit Bus oder Bahn in die Wiesbadener Innenstadt (10 bis 20 Min.) machen Igstadt zu einem gefragten Wohnort. Wer sind wir? Die evangelische Kirchengemeinde versteht sich als Kirche im Dorf. Wir haben viele aktive Gemeinde-Gruppen, die von Ehrenamtlichen geleitet werden: Spielkreis, Scheunentheater, Frauentreff, Gymnastikgruppe, Tanzkreis, Familiengottesdienst-Team, Besuchsdienst, Bibel-Teilen und Seniorennachmittag. Als besondere Höhepunkte im Kirchenjahr veranstalten wir das Frühlingsfest, den Pilgergottesdienst und das Erntedankfest in Kooperation mit anderen Igstadter Vereinen und Organisationen und z. T. Nachbargemeinden. In unserer neben der Kirche gelegenen KiTa werden 70 Kinder in drei Elementargruppen unter kompetenter Leitung von 7 hauptamtlichen Erzieherinnen betreut. Die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers wird unterstützt durch motivierte und kooperative Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die aufgrund ihres beruflichen Umfeldes viele Kompetenzen mit- und einbringen. Die jährlichen Klausurtagungen, die jeweils an einem Wochenende stattfinden, dienen zur Reflexion über die Arbeit des Kirchenvorstandes und zur Bestimmung neuer Inhalte. Im Gemeindebüro arbeiten zwei Sekretärinnen (12 Wochenstunden). Der Gemeindebrief erscheint dreimal jährlich und wird von einem erfahrenen Team des Kirchenvorstandes herausgegeben. Zusätzlich werden aktuelle Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht: Der Konfirmandenunterricht findet einmal monatlich am Samstag statt und wird im Team von Pfarrerin/Pfarrer mit Ehrenamtlichen gestaltet. Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung? Eng miteinander verbunden sind - unsere schön renovierte Barock-Kirche, ca. 240 Sitzplätze, mit einer romantischen Weigle-Orgel, die vor einem Jahr nach grundlegender Renovierung festlich eingeweiht wurde

315 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau unser geräumiges Gemeindezentrum mit Pfarrscheune, dem Pfarrhof und dem Gemeindehaus, das traditionell ein beliebter Ort der Begegnung ist und auch als Bürgersaal genutzt wird - das schöne Pfarrhaus, umgeben von einem großen Gartengelände mit altem Baumbestand. Eine Pfarrwohnung mit ca. 137 m² Wohnfläche kann zur Verfügung gestellt werden (der Mietwert beträgt derzeit 778,51 EUR). Im Erdgeschoss befinden sich die Amtsräume. Wen wünschen wir uns? Eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der - mit Freude und Überzeugung die Botschaft der Bibel mit dem heutigen Leben verbindet - mit lebendigen Gottesdiensten Jung und Alt anspricht - Interesse und Wertschätzung für die bestehenden Gemeindegruppen mitbringt - die Kinder- und Jugendarbeit mit anregt - Interesse am gesellschaftlichen Leben des Dorfes hat und den freundschaftlichen Kontakt zu den Vereinen und der bürgerlichen Gemeinde fortsetzt - über den Religionsunterricht in der Grundschule (2 Wochenstunden) und die religionspädagogische Arbeit in unserer KiTa den Kontakt zu den Kindern und deren Familien im Ort aufbaut - die bestehende Kooperation mit Nachbargemeinden fortsetzt und weiterentwickelt. Nähere Auskünfte erteilen gerne: - Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt, Tel.: Dekan Dr. Martin Mencke, Tel.: , martin.mencke@ekhn-kv.de - Propst Oliver Albrecht, Tel.: Weitere Informationen finden Sie auch hier: - Wiesbaden-Schelmengraben, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Wiesbaden, Modus B, zum zweiten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Schelmengraben hat ca Gemeindeglieder und liegt in einem multikulturellen Wohngebiet im Wiesbadener Stadtteil Dotzheim, zu dem knapp Einwohner aus ca. 60 Nationen gehören. Ein bunter Stadtteil mit vielen sozialen Herausforderungen. Es bestehen gute Verkehrsverbindungen zum Rhein- Main-Gebiet. Wald- und Weinberge, sowie der Schlosspark Freudenberg, sind in unmittelbarer Nähe. Die Gemeinde entstand 1973 und hat einen hohen Anteil (ca. 65 %) an Spätaussiedlern. In der Umgebung befinden sich drei evangelische und eine katholische Gemeinde, eine Freie Christengemeinde, Kindergärten und Kitas, eine Grund- und integrierte Gesamtschule, ein städtisches Gemeinschaftszentrum sowie ein Seniorenheim. Das prägende Leitbild unserer Gemeinde ist ein Haus mit offenen Türen. Die Gemeinde möchte mit dem dienen, was sie großzügig hat: Räumlichkeiten. Sie lebt eine Theologie der Gastfreundschaft. Im Gemeindezentrum findet ein reges Leben statt. Sonntags treffen sich neben der deutschen auch drei Gastgemeinden (arabischer, westafrikanischer und äthiopisch/eritreischer Herkunft) zu unterschiedlichen Zeiten zu Gottesdiensten in ihrer Muttersprache. Sie nutzen auch unter der Woche die Räumlichkeiten für ihre Veranstaltungen. Wir erleben die Zusammenarbeit mit ihnen als Bereicherung. Es gibt einen monatlichen Kindergottesdienst, einen Glaubensgesprächskreis und wöchentliche Altennachmittage. Im nahegelegenen Pflegeheim werden regelmäßig Gottesdienste angeboten. Die Gemeinde feiert mehrere Feste im Jahr, dazu gehören z. B. der internationale Gottesdienst am 1. Advent mit gemeinsamem Essen. Im Sommer nutzen wir den großen Gemeindegarten zu Grill- und Familienfesten. Der große Mehrzweckraum im Untergeschoss des Gemeindezentrums wird häufig für private Familienfeiern vermietet. Für die Bewohner des Stadtteils ist dies ein wichtiges Angebot, da sie überwiegend in kleineren Mietwohnungen leben. Ferner nutzen die Evangelische Familienbildungsstätte Wiesbaden und das Zentrum für Beratung und Therapie des Diakonischen Werkes unsere Gebäude als räumliche Basis für Kinder-, Jugend- und Elternarbeit. Eine weitere Stärke der Gemeinde sind die verschiedenen diakonischen Angebote. Dazu gehören unter anderem das Kleiderstübchen, Ausflugsfahrten für Seniorinnen und Senioren und die Laienspielgruppe. Die Ge - meinde fördert auch Künstler, denen der Gottesdienstraum als Galerie für Ausstellungen dient. Gute ökumenische Beziehungen sind selbstverständlich, die sich unter anderem im Weltgebetstag, der Mitarbeit im ökumenischen Arbeitskreis Dotzheim, einer Kooperation mit der Evangelischen Stadtmission (Teilung einer Jugendreferentenstelle) und der Freien Christengemeinde (Kids-Treff im Stadtteilbüro) zeigen. Die Arbeit wird getragen von vielen engagierten ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern von einem 7-köpfigen Kirchenvorstand. Nebenamtlich tätig sind: eine Gemeindesekretärin (6 Std.), ein Hausmeister (10 Std.), ein Jugendreferent (8 Std.), eine Organistin, eine Küsterin sowie eine Raumpflegerin. Gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und dem Dekanat wird in den ersten sechs Monaten nach Antritt der Stelle eine Pfarrdienstordnung erarbeitet. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der es versteht, das besondere Profil der Gemeinde in einem multikulturellen Umfeld aufzugreifen und weiter zu entwickeln bzw. das Geflecht von Beziehungen zwischen

316 316 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr den verschiedenen Gruppen/Gemeinden weiter zu vernetzen und zu fördern. Wir sind offen für neue Formen der Gemeindearbeit und des Gottesdienstes. Es ist uns wichtig, dass unsere Gemeindeglieder im Glauben gestärkt und seelsorgerlich begleitet werden. Als Gemeinde wollen wir Salz und Licht in unserem Stadtteil sein und Gottes Liebe in Wort und Tat weitergeben. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Gemeinde und laden Sie herzlich ein, uns kennenzulernen. Gerne sind wir auch bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung behilflich. Nähere Auskunft erteilen: - Jürgen Ambrosius, Kirchenvorstand, Tel.: , juergen.ambrosius@t-online.de - Pfr. Gerhard Müller, Stv. Dekan, Schlossplatz 4, Wiesbaden, Tel.: , Gerhard.Mueller@ekhn-kv.de - Propst Dr. Volker Schütz, Tel.: Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Evangelischen Dekanats Herborn sucht zum 1. Januar 2016 eine/einen Diplompsychologin/Diplompsychologen (100 % Stelle) als Schwangerschaftsvertretung für die Dauer des Mutterschutzes und der Elternzeit. Wir sind eine integrierte Beratungsstelle, die sowohl Erziehungs- als auch Paarberatung anbietet und denken an eine Kollegin oder einen Kollegen mit Berufserfahrung, zu deren/dessen Tätigkeit folgende Aufgaben gehören: - Erziehungsberatung (SGB VIII 28,16,17,18) - Psychologische Diagnostik und psychotherapeutische Beratung mit Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen - Beratung bei Trennung und Scheidung - Pädagogisch-therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Einzel- und Gruppensetting - Netzwerkarbeit und präventive Angebote im Sozialraum Wir erwarten: - Hochschulabschluss in Psychologie - Beraterische oder psychotherapeutische Zusatzausbildung Die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche setzen wir voraus. Wir bieten: - selbstständiges Arbeiten in einem multiprofessionellen Team - Supervision und Fortbildung - Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO) Herborn ist eine Stadt mit ca Einwohnern (Kernstadt) am Fuße des Westerwaldes in reizvoller Umgebung. Gute Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote gibt es in der Stadt und Umgebung; alle Schularten sind vor Ort vertreten; berufsbegleitende Schulen finden sich in Dillenburg. Die Entfernung zu den Universitätsstädten Gießen und Marburg beträgt jeweils ca. 45 Kilometer. Informationen zur Arbeit geben gerne - der Leiter der Beratungsstelle Pfarrer Jörg Moxter, Tel.: 02772/ oder - Präses Karl-Heinz Ruhs, Tel.: 02779/1079; dsv.dekanat.herborn@ekhn-net.de. Bewerbungen richten Sie bitte bis an den Dekanatssynodalvorstand des Ev. Dekanats Herborn, Präses Karl-Heinz Ruhs, Am Hintersand 15, Herborn. Das Dekanat Kronberg (Taunus) sucht ab sofort eine(n) hauptberufliche(n) Kirchenmusiker(in) für eine B-Stelle (100 %) in den evangelischen Kirchengemeinden Sulzbach und Bad Soden. 60 % des Stellenumfangs sind für Tätigkeiten in Sulzbach vorgesehen, 40 % des Stellenumfangs zur teilweisen Mitversorgung der benachbarten Stelle in Bad Soden. Ab 2022 ist eine Zusammenlegung der beiden Stellen zu je 50 % Stellenanteile geplant. Die Vergütung erfolgt nach KDO E 9. Die Evangelische Gemeinde Sulzbach (Taunus) mit ca Mitgliedern liegt vor den Toren Frankfurts (S-Bahn- Anschluss) im Main-Taunus-Kreis. Sie ist eine Gemeinde mit kirchenmusikalischem Schwerpunkt und sucht einen Kirchenmusiker/eine Kirchenmusikerin, der/die Bewährtes erhält, aber auch eigene Ideen, Engagement und neuen Schwung mitbringt. Der Kirchenvorstand und die Pfarrer unterstützen Sie dabei gerne und stehen für eine gute Zusammenarbeit. Darüber hinaus gibt es einen aktiven Freundeskreis für Kirchenmusik sowie finanzielle Unterstützung vom Dekanat Kronberg. Zum Stellenumfang in Sulzbach gehört: - Das Orgelspiel und die musikalische Ausgestaltung der Gottesdienste. - Die Leitung der Kantorei. Die Kantorei besteht aus ca. 30 Sängerinnen und Sängern. Die Proben finden wöchentlich statt. - Planung, Organisation und Durchführung von Konzerten. - Die Gemeinde wünscht sich den Aufbau einer weiterführenden Kinderchorarbeit. Im gemeindeeigenen Kindergarten gibt es gute musikalische Grundlagenarbeit. Kinder und Eltern freuen sich auf eine Fortsetzung dieser Arbeit mit größeren Kindern.

317 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 317 Die Gemeinde Sulzbach bietet für die Arbeit: - Eine wunderschöne Kirche (1724) - Eine historische Orgel von 1626/1780 (26, II/P) von Ettlin (moderne Spielanlage) - Zwei Orgelpositive - Ein zweimanualiges Cembalo - Einen Flügel im Gemeindehaus für die Chorprobenarbeit. Zum Stellenanteil in Bad Soden gehört: - Die Leitung des Posaunenchores. Die Proben finden wöchentlich statt. - Der Aufbau einer Kinderchorarbeit evtl. bereits gemeinsam mit Sulzbach. - Nach Bedarf und Absprache Orgelvertretungen bei Kasualien. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum an das Evangelische Dekanat Kronberg, Händelstraße 52, Bad Soden. Zur Anstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche und der Nachweis eines kirchenmusikalischen Praktikums bzw. Berufserfahrung erforderlich. Die Vorstellungen sind im Spätherbst 2015 geplant. Die detaillierte Ausschreibung mit den Bewerbungsterminen finden Sie auf der Website des Dekanates Nähere Auskünfte erteilen gern: - Pfarrer Michael Gengenbach, Sulzbach, Telefon: 06196/500710, pfarrer.gengenbach@evangelisch-in-sulzbach.de - LKMD Christa Kirschbaum, Zentrum Verkündigung, Telefon: 069/ , christa.kirschbaum@zentrum-verkuendigung.de - Propsteikantor Prof. Martin Lutz, Telefon: 0611/24280, m-lutz@gmx.de - Dekanatskantorin Katharina Bereiter, Tel / , kathibereiter@web.de 0,5 Pfarrstelle für Notfallseelsorge beim Evangelischen Dekanat Alsfeld, befristet auf 6 Jahre Besetzung durch die Kirchenleitung zum 1. Januar Beim Evangelischen Dekanat Alsfeld soll zum 1. Januar 2016 eine befristete 0,5 gesamtkirchliche Pfarrstelle mit regionaler Anbindung für Notfallseelsorge im Vogelsbergkreis besetzt werden. Der Aufgabenbereich umfasst das Einzugsgebiet der Leitstelle Vogelsberg mit den darin vertretenen Hilfsorganisationen: Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei. Derzeit engagieren sich in der Notfallseelsorge im Vogelsbergkreis 10 Seelsorgerinnen und Seelsorger im Ehrenamt und Hauptamt beider Konfessionen. Zwei Teams für die Einsatznachsorge sind vorhanden. Es gibt durchschnittlich 60 Alarmierungen im Jahr durch die Zentrale Leitstelle. Die Notfallseelsorge Alsfeld ist eine Einrichtung der evangelischen Dekanate Alsfeld und Vogelsberg. Federführendes Dekanat auf evangelischer Seite ist zurzeit das Dekanat Alsfeld. Zu den primären Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers zählen: - Weiterentwicklung der Konzeption - Das Begleiten und Werben neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Pfarrerinnen und Pfarrer und evtl. nichtordinierte Ehrenamtliche) - Zusammenarbeit mit den Pfarrkonventen der Dekanate im Vogelsbergkreis - Kontaktpflege zu den Rettungsorganisationen, Polizei und Feuerwehr - Zusammenarbeit mit der katholischen Notfallseelsorge des Bistums Mainz - Schulungs- und Fortbildungsangebote für die Mitarbeitenden zusammen mit dem Zentrum Seelsorge und Beratung der EKHN Der Dienst der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers umfasst weiterhin die Grundaufgaben des verantwortlichen Notfallseelsorgers in Leitung und Organisation sowie die Übernahme von Rufbereitschaften. Von der Bewerberin/dem Bewerber erwarten wir: - Hohe seelsorgerliche Kompetenz und Belastbarkeit - Leitungskompetenz - Teamfähigkeit - Kenntnis über Struktur und Arbeitsweise der Hilfsorganisationen - Erfahrungen in der Notfallseelsorge - Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6- Wochen-Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) wird erwartet. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. - Die Bereitschaft zu einer Fortbildung in der Einsatznachsorge - Der Wohnort ist möglichst im Bereich der o.g. Dekanate zu wählen. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Eine Kombination der 0,5 NFS Stelle mit einem weiteren 0,5 Dienstauftrag ist denkbar.

318 318 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Auskünfte erteilen: - Dekan Dr. Jürgen Sauer, Tel.: 06631/911490, - OKR Christof Schuster, Tel.: 06151/405431, - Studienleiter Dr. Raimar Kremer, Tel.: 06031/ ,0 Stadtjugendpfarrstelle, Dekanat Darmstadt-Stadt, Besetzung durch die Kirchenleitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, zum wiederholten Mal Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt sucht eine Stadtjugendpfarrerin/einen Stadtjugendpfarrer, die/der Freude hat an vielfältigen und phantasievollen Formen der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. Die Stadtjugendpfarrerin/der Stadtjugendpfarrer ist zum Dienst der Verkündigung und Seelsorge an jungen Menschen berufen. Das Stadtjugendpfarramt koordiniert, fördert, berät und gestaltet die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in Darmstadt. Es kooperiert mit den regional vernetzten Kirchengemeinden, dem Dekanat Darmstadt-Stadt und anderen Dekanaten insbesondere dem Dekanat Darmstadt-Land, mit dem 2019 eine Fusion ansteht, den weiteren Stadtjugenpfarrämtern der EKHN, dem Zentrum Bildung insbesondere mit dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit, der Evangelischen Jugendvertretung EJVD und EJHN, den Werken und Verbänden, den Schulen und der Schulsozialarbeit, der Stadt Darmstadt insbesondere mit dem Jugendamt, dem Jugendhilfeausschuss, dem Landkreis Darmstadt- Dieburg, der Sportkreisjugend Darmstadt und Dieburg und dem Jugendring im Juleica-Netz und den AGs Mädchen- und Jungenarbeit. Die Stadtjugendpfarrerin/der Stadtjugendpfarrer leitet das Stadtjugendpfarramt und verantwortet dessen Arbeit und Geschäftsführung. Unter ihrer/seiner Verantwortung steht auch das offene Jugendhaus *huette im selben Haus wie das Stadtjugendpfarramt. Ihre/seine besonderen Dienstrechte und - pflichten erfüllt sie/er gemäß 22 der Ordnung für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN. Nach 15 der Ordnung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN ergeben sich vielseitige Aufgaben, die in Zusammenarbeit mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfüllen sind. Zum Team gehören: 1 Stadtjugendreferentin, 2 pädagogische Leiter/innen des Jugendhauses und 1 Verwaltungskraft. Unterstützt wird die Arbeit des Stadtjugendpfarramts durch den Gemeindepädagogischen Dienst in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Beauftragung erfolgt für die Dauer von 6 Jahren. Eine Wiederbeauftragung ist möglich. Wir erwarten von unserer/unserem Stadtjugendpfarrer/in insbesondere: - Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit - Fähigkeit, Kontakte zu Personen und Institutionen zu schaffen und zu nutzen - Teamfähigkeit - Bereitschaft, sich auf häufig wechselnde Aufgabensituationen einzustellen - Offenheit für Gruppierungen der unterschiedlichsten kirchlichen Richtung - Freude, mit Kindern und Jugendlichen an Wochenenden unterwegs zu sein - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Schulen - Bereitschaft, sich den Anforderungen zu stellen, die im Zusammenhang der Neuentwicklung einer Konzeption für die Kinder- und Jugendarbeit in Darmstadt entstehen - Übernahme der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Träger in der Offenen Jugendarbeit (AGETOJA) - die Bereitschaft, sich auf die Herausforderungen, die sich in der Kirche stellen, einzulassen. Die Stelle kann ggf. geteilt werden. Bei der Wohnungssuche ist das Evangelische Dekanat Darmstadt-Stadt gerne behilflich. Auskünfte erteilen: - Pröpstin Karin Held, Tel: 06151/41151, - Dekanin Ulrike Schmidt-Hesse, Tel: 06151/ der Ressortbeauftragte für Kinder- und Jugendarbeit im Dekanatssynodalvorstand, Herr Heiner Beilke, Tel: 06151/ sowie - die Stadtjugendreferentin, Frau Eltje Reiners, Tel: 06151/ Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Das Evangelische Dekanat Gladenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit der evangelischen Kirchengemeinden Gladenbach, Erdhausen und Diedenshausen.

319 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 319 Die gemeindepädagogische Arbeit vor Ort, die seit über 25 Jahren durch den Freundeskreis Gemeindeaufbau getragen wird, ist verbunden mit einem Auftrag zur Kooperation mit der Dekanatsjugendarbeit (Kinder- und Jugendfreizeiten, Projekte, Mitarbeiterschulung), mit dem Dekanatsjugendreferenten, der Dekanatsjugendvertretung und dem Dekanatssynodalvorstand. Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim künftigen Evangelischen Dekanat Biedenkopf-Gladenbach. Gladenbach ist eine junge, vitale Stadt mit hoher Lebensqualität. Sie hat mit ihren 15 Stadtteilen insgesamt Einwohner und verfügt über gute Einkaufsmöglichkeiten. Viele Fachärzte sind vor Ort. Mehrere Kindergärten sowie die Europaschule (Grundschule und Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe) sind vorhanden. Bis zu den beiden Universitätsstädten Marburg und Gießen sind es 20 bzw. 30 km. Zur Evangelischen Kirchengemeinde Gladenbach (2710 Gemeindeglieder) gehören die Außenorte Frohnhausen, Sinkershausen und Kehlnbach. Die Evangelische Kirchengemeinde Erdhausen (677 Gemeindeglieder) und die Evangelische Kirchengemeinde Diedenshausen (104 Gemeindeglieder) sind selbstständige Kirchengemeinden, die pfarramtlich mit Gladenbach verbunden sind. Die Gottesdienste der Gemeinden werden in vielfältiger Form gestaltet und gefeiert. Es gibt Kindergottesdienst- und Jungschargruppen. In Gladenbach trifft sich die Jugend im Gemeindehaus Blankenstein zu verschiedenen Veranstaltungen. Wir bieten Ihnen: - eine große Anzahl engagierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit; - ein Leitungsteam der Kinder- und Jugendarbeit, - die Begleitung und Unterstützung durch die Kirchenvorstände, die beiden Gemeindepfarrer, den Dekanatsjugendreferenten, die zahlreichen neben- und ehrenamtlich Mitarbeitenden und den Freundeskreis Gemeindeaufbau (gegründet 1989), - einen Jugendausschuss, der die Kinder- und Jugendarbeit begleitet und weiterentwickelt, - einen Arbeitsplatz im Gemeindebüro, - die Vernetzung mit den Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen des Dekanats. Wir wünschen uns eine Gemeindepädagogin/einen Gemeindepädagogen, die/der - den Glauben an Jesus Christus authentisch lebt und lebensnah verkündigt, - missionarische Kinder- und Jugendarbeit als Herzensanliegen empfindet, - teamfähig ist und gerne mit den ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden zusammenarbeitet, - die Mitarbeitenden seelsorglich begleitet, fördert und unterstützt, - Leitungskompetenz für Mitarbeitende zeigt. Aufgabenfelder und Schwerpunkte: - geistliche und organisatorische Begleitung der Kinder- und Jugendgruppen, - Planung und Durchführung von Projekten, - Evaluation und (Weiter)Entwicklung von Gruppen und Projekten, - Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Mitarbeitenden, - Vernetzung und Anbindung der Kinder- und Jugendarbeit an das Leben der Kirchengemeinden, - Vorbereitung und Durchführung von Freizeiten und Schulungen, - Mitarbeit bei der Entwicklung einer Konzeption für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, - Gremienarbeit (Jugendausschuss, Dienstbesprechung, Leitungsteam der Kinder- und Jugendarbeit, Dekanatstreffen, Regionalkonvente). Die Personalkosten der Stelle werden zu 85 % vom Freundeskreis Gemeindeaufbau und zu 15 % vom künftigen Evangelischen Dekanat Biedenkopf- Gladenbach finanziert. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Führerschein Klasse B(3) ist erforderlich. Die Vergütung erfolgt gemäß der KDO. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Weitere Auskünfte erteilen: - Kommissarischer Dekan Roland Jaeckle, Evangelisches Dekanat Gladenbach, Tel.: , roland.jaeckle.dek.dillenburg@ekhn-net.de - Stellvertretender Dekan Thomas Schmidt, Evangelisches Dekanat Gladenbach, Tel.: , thomas.schmidt.dek.gladenbach@ekhn-net.de - Pfarrer Klaus Neumeister, Tel.: , klaus.neumeister.kgm.gladenbach@ekhn-net.de - Pfarrvikar Thilo Ohrndorf, Tel.: , thilo.ohrndorf.kirchengemeinde.gladenbach@ekhnnet.de. Informationen über die Kirchengemeinden und das Dekanat finden Sie unter: und Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31. Oktober 2015 an das Evangelische Dekanat Gladenbach, Teichstraße 5, Gladenbach.

320 Im Studienzentrum der EKD für Genderfragen in Kirche und Theologie in Hannover ist zum nächstmöglichen Termin befristet bis zum 31. Dezember 2017 die 50 %- Stelle einer Studienleiterin/eines Studienleiters für den Bereich systematische und biblische Theologie sowie Kirchengeschichte zu besetzen. Die EKD koordiniert die Zusammenarbeit der in ihr zusammengeschlossenen 20 Landeskirchen und vertritt die Anliegen der evangelischen Kirche in Staat und Gesellschaft. Aufgabe des Studienzentrums ist es, die Integration von Genderperspektiven in das kirchliche Handeln zu unterstützen und sie für die Entwicklung der Organisation Kirche fruchtbar zu machen. Ihre Aufgaben: - die Wahrnehmung und Auswertung genderrelevanter Forschungsansätze auf dem Gebiet der systematischen und biblischen Theologie sowie der Kirchengeschichte und ihre Reflexion und Aufbereitung für die kirchliche Praxis - die Auswertung kirchlicher Erfahrungen und Praxisbeispiele aus Kirche und Theologie (einschließlich Ökumene und interreligiösem Dialog) aus der Genderperspektive - Transfer der Ergebnisse zu Multiplikatoren und Multiplikatorinnen und in kirchenleitende Gremien Ihr Profil: - Studium der evangelischen Theologie (1. und 2. Examen) - möglichst ein Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit in einer der Gliedkirchen der EKD - Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten - vertiefte Kenntnisse gendertheoretischer Ansätze - analytische Fähigkeiten, um sich mit genderrelevanten Fragestellungen der systematischen und biblischen Theologie und Kirchengeschichte befassen zu können - gute Kenntnisse kirchlicher Strukturen und der aktuellen innerkirchlichen Diskurse - die Fähigkeit zur Entwicklung kreativer Konzepte und zu strategischem Denken - Teamfähigkeit, Überzeugungskraft und Kommunikationsfähigkeit Wir bieten: - ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit (Besoldungsgruppe A 14) oder ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis (Entgelt nach EG 14 DVO.EKD, angelehnt an den TVöD) - eine interessante, vielseitige und kreative Tätigkeit mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten - die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren und Akteurinnen, Gremien und Gruppen - ein berufundfamilie -zertifiziertes Arbeitsumfeld Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Dr. Bergmann (Tel.: 0511/ ) und Frau Husmann- Müller (Tel.: 0511/ ) zur Verfügung. Wenn Sie Freude an der Gestaltung kirchlicher Arbeitsfelder haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich bis zum 5. Oktober Evangelische Kirche in Deutschland Personalreferat Herrenhäuser Str Hannover bewerbungen@ekd.de Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

321 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 10 Darmstadt, den 15. Oktober 2015 Inhalt SYNODE 13. Tagung der Elften Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 321 GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zum finanziellen Ausgleich von Personalkostenmehraufwand aufgrund der Bonuszahlung 2015 vom 11. Juni Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung vom 7. Juli Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (MAVVO) vom 7. Juli Rechtsverordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz der EKHN vom 7. Juli Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung zu 6 des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKHN vom 7. Juli Verwaltungsverordnung zu den 18 und 23 des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKHN vom 7. Juli Verwaltungsverordnung zur Änderung der Richtlinien für die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Kirche und besonderer Verdienste für die Kirche vom 24. September BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus vom 21. September Urkunden 327 Änderung des Namens des Evangelischen Dekanats Büdingen-Nidda-Schotten 329 Zweite Theologische Prüfung 329 Meldung zur Philosophieprüfung 329 DIENSTNACHRICHTEN 329 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 332 Synode 13. Tagung der Elften Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 13. Tagung der Elften Kirchensynode vom 25. bis 28. November 2015 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), Frankfurt a. M., statt. Wir bitten, am Sonntag, dem 22. November 2015, in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken. Darmstadt, den 1. Oktober 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g 1. Bericht des Präses Tagesordnung 2. Berichte der Kirchenleitung 2.1 Die Gestaltung der Reformationsdekade in der EKHN Aufgaben des Projektbüros, Arbeitsstrukturen, Gremien, Projekte 2.2 Neukonzeption der Notfallseelsorge in der EKHN 2.3 Konzeption Seelsorge in der EKHN 2.4 Evaluationsbericht zur Kirchenvorstandswahl 2015

322 322 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zwischenbericht zum Förderprogramm Familienzentren gestalten: Anschubfinanzierung zur Förderung von Familienzentren als gemeindliche Netzwerke (nur schriftlich) 2.6 Perspektivwechsel in der Kirche notwendig Lebensphase Jugend im Fokus kirchlichen Handelns der EKHN. Bericht 2015 zur Lebenssituation der Jugend und zur Evangelischen Arbeit mit, von und für Kinder(n) und Jugendliche(n) 2.7 Pilgerreise der Gerechtigkeit und des Friedens Bericht des Begleitausschusses zur Herbstsynode 2015 (nur schriftlich) 2.8 Bericht über die Tagungshäuser der EKHN (nur schriftlich) 2.9 Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN für das Rechnungsjahr Projektstatusbericht D R I N Dabeisein Räume entdecken Initiativ werden Nachbarschaft leben (nur schriftlich) 2.11 Bericht Heimkinder 3. Bericht über die 1. und 2. Tagung der Zwölfen Kirchensynode der EKD 4. Abnahme der Jahresrechnung Kirchengesetze 5.1 Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für das Haushaltsjahr 2016 (einschl. Budget- und Stellenplanentwurf 2016) 5.2 Kirchengesetz zur Verlängerung der Erprobung des kaufmännischen Rechnungswesens 5.3 Kirchengesetz zur Aufhebung der Amtsbezeichnungen Pfarrvikarin und Pfarrvikar und zur Umbenennung der Pfarrvikarstellen 5.4 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellengesetzes und der Pfarrstellenverordnung 5.5 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Ordnung des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht GKA-Gesetz 5.6 Kirchengesetz zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens (Kirchengesetz zur Ergänzung der Kirchlichen Haushaltsordnung) (2. und 3. Lesung. Lesung) 5.7 Kirchengesetz zur Neuordnung des Einstellungsverfahrens in den Pfarrdienst (2. und 3.. Lesung) 5.8 Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und Kirchengesetz zur Neuordnung der Propsteibereiche (2. und 3. Lesung) 5.9 Kirchengesetz zur Schaffung einer Übergangsregelung zum Kirchengesetz zur Neuordnung der Dekanatsgebiete in der EKHN (2. und 3. Lesung) 5.10 Kirchengesetz zur Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie (2. und 3. Lesung) 6. Beschlüsse 6.1 Landeskirchensteuerbeschluss für das Kalenderjahr Kollektenpläne für die Jahre 2017 und Konzept für die mittelfristige Arbeit mit Flüchtlingen im Raum der EKHN Zustimmung zur Änderung der Satzung der Diakonie Hessen 7. Revision der Kollektenordnung 8. Wiederwahl des Kirchenpräsidenten 9. Wiederwahl der Pröpstin für den Propsteibereich Nord-Nassau 10. Wiederwahl des Dezernenten für Organisation, Bau und Liegenschaften 11. Neuwahl eines Pfarrermitgliedes des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts 12. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung 13. Nachwahlen in synodale Ausschüsse 13.1 Nachwahl eines Gemeindemitgliedes in den Finanzausschuss 13.2 Nachwahl eines Pfarrermitgliedes in den Theologischen Ausschuss 13.3 Nachwahl eines Gemeindemitgliedes in den Verwaltungsausschuss 13.4 Nachwahl eines Pfarrermitgliedes in den Ausschuss für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung 14. Fragestunde 15. Anträge von Dekanatssynoden 15.1 Dekanat Rodgau zur Auswertung der letzten Kirchenvorstandswahl 15.2 Dekanat Rodgau zur Finanzierung von Familienzentren 15.3 Dekanat Rodgau zur Neuordnung der Propsteibereiche 15.4 Dekanat Wiesbaden zum Doppik-Projekt 15.5 Dekanat Wetterau zur nachhaltigen Verstetigung evangelischer Familienzentren 15.6 Dekanat Wetterau zur Finanzierung der Flüchtlingsarbeit im Bereich der EKHN

323 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Dekanat Idstein zum Doppik-Projekt 15.8 Dekanat Idstein zur Einführung der Kostenund Leistungsrechnung in den Dekanaten 15.9 Dekanat Idstein zur Änderung der Kollektenordnung Dekanat Bad Schwalbach zur Doppik und Kosten- und Leistungsrechnung Dekanat Bad Schwalbach zur Änderung der Kollektenordnung Darmstadt, den 8. Oktober 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zum finanziellen Ausgleich von Personalkostenmehraufwand aufgrund der Bonuszahlung 2015 Vom 11. Juni 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 6 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 6 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1 Ausgleichszahlung (1) Kirchengemeinden, Dekanate und Kirchliche Verbände erhalten für das Haushaltsjahr 2015 einen Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand, der sich aus der Bonuszahlung gemäß 37 Absatz 3 Satz 2 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung oder 1 der Rechtsverordnung über die Gewährung einer Bonuszahlung ergibt. Für Diakoniestationen, die den Bereich der verfassten Kirche im Jahr 2015 verlassen haben, gilt Entsprechendes. (2) Rechtlich unselbständige gesamtkirchliche Wirtschaftsbetriebe sowie sonstige rechtlich selbständige Einrichtungen erhalten auf Antrag Ausgleichszahlungen, sofern Bonuszahlungen gemäß 37 Absatz 3 Satz 2 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung oder 1 der Rechtsverordnung über die Gewährung einer Bonuszahlung geleistet werden und es sich nicht um Diakoniestationen außer im Jahr der Umgründung in Rechtsformen des privaten Rechts handelt. 2 Auszahlungsverfahren (1) Die Ausgleichszahlungen gemäß 1 Absatz 1 sind durch die Regionalverwaltungen mit der Abrechnung der allgemeinen Zuweisungen für die entsprechenden Einrichtungen mit Ausnahme der Diakoniestationen nach Ende des Haushaltsjahres gegenüber der Kirchenverwaltung geltend zu machen. Den Regionalverwaltungen werden hierzu nach Personalfällen und Haushaltsstellen aufgeschlüsselte Daten durch die Kirchenverwaltung bereitgestellt. (2) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau zahlt der Diakonie Hessen treuhänderisch die Ausgleichszahlung gemäß 1 Absatz 1 für Diakoniestationen. Die Diakonie Hessen wird ermächtigt, den Verteilungsmodus festzulegen, nach dem die Ausgleichszahlung auf die einzelnen Einrichtungen ausgezahlt wird. (3) In den Fällen gemäß 1 Absatz 2 sind Anträge der jeweiligen Einrichtungen erforderlich. Die Anträge sind bis spätestens 30. April 2016 an die Kirchenverwaltung zu richten und müssen Angaben des Personalkostenmehraufwands enthalten. 3 Finanzierung Zur Finanzierung der Ausgleichszahlungen wird eine zweckgebundene Rücklage der Gesamtkirche verwendet. 4 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 8. Oktober 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Rechtsverordnung zur Änderung der Regionalverwaltungsverordnung Vom 7. Juli 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 5 Absatz 2 und 12 Absatz 3 des Regionalverwaltungsgesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Regionalverwaltungsverordnung vom 11. November 2003 (ABl S. 13), zuletzt geändert am 9. Dezember 2014 (ABl S. 62), wird wie folgt geändert:

324 324 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In 5 werden die Namen Biedenkopf, Dillenburg, Gladenbach, Herborn, Runkel und Weilburg durch die Namen An der Dill, Biedenkopf-Gladenbach, Runkel und Weilburg ersetzt. 2. In 10 werden die Namen Bad Marienberg, Diez, Nassau, Sankt Goarshausen und Selters durch die Namen Bad Marienberg, Nassauer Land und Selters ersetzt. 3. In 12 werden die Namen Bergstraße, Groß-Gerau, Ried und Rüsselsheim durch die Namen Bergstraße, Groß-Gerau-Rüsselsheim und Ried ersetzt. 4. In 13 werden die Namen Büdingen, Nidda, Schotten und Wetterau durch die Namen Büdinger Land und Wetterau ersetzt. 5. In 14 werden die Namen Bad Schwalbach, Idstein und Wiesbaden durch die Namen Rheingau-Taunus und Wiesbaden ersetzt. 6. In 14b Absatz 3 werden die Wörter sowie die Dekanate Diez, Nassau und St. Goarshausen durch die Wörter sowie das Dekanat Nassauer Land ersetzt. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 25. September 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (MAVVO) Vom 7. Juli 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 5 Absatz 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 2. Dezember 1988 (ABl S. 17) folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1 Mitarbeitervertretung der Studierendengemeinden und Studierendenwohnheime Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studierendengemeinden und der Studierendenwohnheime bilden eine gemeinsame Mitarbeitervertretung. 2 Mitarbeitervertretung der kirchlichen Schulen und Heime Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Laubach- Kollegs und der kirchlichen Schulen in Freienseen, Weiten-Gesäß und des Evangelischen Gymnasiums Bad Marienberg bilden eine gemeinsame Mitarbeitervertretung. 3 Mitarbeitervertretung der Kirchenverwaltung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der folgenden Dienststellen bilden eine gemeinsame Mitarbeitervertretung: 1. Kirchensynodalbüro, 2. Kirchenverwaltung, 3. Propsteibüros, 4. Kirchliche Schulämter, 5. Büro des Beauftragten der Evangelischen Kirchen am Sitz der Landesregierung im Land Hessen, 6. Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission und Geschäftsstelle des Kirchlichen Verfassungsund Verwaltungsgerichts, 7. Zentrale Pfarreivermögensverwaltung, 8. Geschäftsstelle der EKHN-Stiftung, 9. Geschäftsstelle der Ehrenamtsakademie, 10. Büro der Gesamtmitarbeitervertretung, 11. Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V., 12. Büros der gesamtkirchlichen Pfarrstellen für Seelsorge in der Bundeswehr, Polizeiseelsorge, Gefängnisseelsorge, 13. Evangelische Akademie Frankfurt. 4 Eigene Mitarbeitervertretungen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der folgenden Dienststellen bilden je eine eigene Mitarbeitervertretung: 1. Martin-Niemöller-Haus Arnoldshain, 2. Theologisches Seminar Herborn, 3. Rechnungsprüfungsamt, 4. Jugendbildungsstätte Kloster Höchst, 5. Jugendbildungsstätte Jugendburg Hohensolms, 6. Zentrum Bildung, 7. Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, 8. Zentrum Verkündigung einschließlich Landesposaunenwerk und Schaustellerseelsorge, 9. Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung. 5 Gemeinsame Mitarbeitervertretungen (1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverbände bilden eine gemeinsame Mitarbeitervertretung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im jeweiligen Dekanat.

325 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 325 (2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums Seelsorge und Beratung, des Instituts Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision, das Haus Friedberg und die Büros der gesamtkirchlichen Pfarrstellen für Sehbehinderten- und Blinden-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Trauer- und Flughafenseelsorge bilden eine gemeinsame Mitarbeitervertretung. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über die Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 16. Juni 2011 (ABl S. 245) außer Kraft. Darmstadt, den 25. September 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Rechtsverordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz der EKHN Vom 7. Juli 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 10 Absatz 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 2. Dezember 1988 (ABl S. 17) im Einvernehmen mit der Gesamtmitarbeitervertretung folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 1. In 2 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe 52 Abs. 2 c) und d) durch die Angabe 52 Absatz 2 Buchstabe a und b ersetzt. 2. In 16 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: 11 Absatz 1 findet sinngemäß Anwendung. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft. Darmstadt, den 25. September 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung zu 6 des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKHN Vom 7. Juli 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 1 der Verwaltungsverordnung zu 6 des Mitarbeitervertretungsgesetzes vom 16. Juni 2011 (ABl S. 246) wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) In den Dekanaten Grünberg, Hungen und Kirchberg, die zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen sind, wird eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet, soweit die Mitarbeitenden dem in einer Mitarbeiterversammlung mehrheitlich zustimmen. 2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt: (2) In den Dekanaten a) Bad Marienberg und Selters, b) Runkel und Weilburg, c) Alsfeld und Vogelsberg, d) Dreieich und Rodgau, e) Bergstraße und Ried (teilweise), f) Darmstadt Stadt und Darmstadt Land, g) Alzey und Wöllstein, h) Ingelheim und Oppenheim, i) Frankfurt und Offenbach, die 2019, d. h. in der nächsten Legislaturperiode der Mitarbeitervertretung, fusionieren werden, wird je eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet, soweit die Mitarbeitenden dem in einer Mitarbeiterversammlung mehrheitlich zustimmen. 3. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 25. September 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Verwaltungsverordnung zu den 18 und 23 des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKHN Vom 7. Juli 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: 1 (1) Vereinbarungen zum Freistellungsumfang gemäß 18 MAVG zwischen einer Mitarbeitervertretung nach 6 MAVG und der Dienststellenleitung sind wie folgt genehmigungsfähig:

326 326 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr ab 50 Mitarbeitenden ab 100 Mitarbeitenden ab 200 Mitarbeitenden ab 300 Mitarbeitenden ab 500 Mitarbeitenden ab 750 Mitarbeitenden ab 1000 Mitarbeitenden ab 1500 Mitarbeitenden ab 2000 Mitarbeitenden 3 Wochenstunden 7 Wochenstunden 14 Wochenstunden 20 Wochenstunden 30 Wochenstunden 35 Wochenstunden 40 Wochenstunden 50 Wochenstunden 60 Wochenstunden Mitarbeitende werden bei der Ermittlung der Zahl der zu vertretenden Mitarbeitenden unabhängig vom Beschäftigungsumfang berücksichtigt. Abweichend von 18 Absatz 3 Satz 1 MAVG kann die Freistellung ausnahmsweise bis zu 100 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit des Mitglieds der Mitarbeitervertretung betragen. (2) Zur Unterstützung der Arbeit der Mitarbeitervertretung sind zusätzlich folgende Sekretariatsstunden genehmigungsfähig: ab 50 Mitarbeitenden ab 100 Mitarbeitenden ab 200 Mitarbeitenden ab 300 Mitarbeitenden ab 500 Mitarbeitenden ab 750 Mitarbeitenden ab 1000 Mitarbeitenden ab 1500 Mitarbeitenden ab 2000 Mitarbeitenden 1 Wochenstunde 2 Wochenstunden 4 Wochenstunden 5 Wochenstunden 6 Wochenstun den 7 Wochenstunden 8 Wochenstunden 10 Wochenstunden 12 Wochenstunden (3) In der Regel finden die Sitzungen in 14-tägigem Rhythmus statt. Ab einer Mitarbeitendenzahl von 750 ist von einer wöchentlichen Sitzung von durchschnittlich vier Stunden auszugehen. 2 (1) Unter notwendigen Kosten nach 23 Absatz 1 MAVG sind diejenigen Kosten zu verstehen, die erforderlich und verhältnismäßig sind, um die Arbeit der Mitarbeitervertretung sachgerecht und ordnungsgemäß durchzuführen. Für den Fall der Vertretung heißt dies, dass eine Vertretung dann erforderlich ist, wenn der Betrieb andernfalls nicht ordnungsgemäß fortgeführt werden kann (feste Öffnungszeit, Einhaltung des Personalschlüssels im Kita-Bereich oder der Diakoniestation). (2) Unter erforderlichen Räumen ist ein Arbeitsraum mit Schreibtisch, Besprechungstisch, Bestuhlung und einem abschließbaren Schrank zu verstehen. (3) Unter Geschäftsbedarf fallen Papier, Porto, Ordner etc. als laufende Kosten, die technische Ausstattung wie Telefon, Fax, Internet-/Intranet-Zugang, PC/Notebook und Drucker. Zur notwendigen Ausstattung zählen ebenfalls Rechtssammlung, Periodika, MAV-Ordner und Schulungskosten zur Teilnahme an GMAV-Schulungen. 3 Kosten der Mitarbeitervertretung sind wie folgt abzurechnen: Einmalige Ausstattungskosten: Laufende Sachkosten: Vertretungskosten: nach Rechnungseingang einmal im Quartal monatlich Zur Geltendmachung von Vertretungskosten sind Angaben zur Dienststelle, zur Person der oder des Vertretenen, zur Vertreterin oder zum Vertreter, zum Datum und zur Dauer der Sitzung/Schulung sowie die Unterschriften der Vertreterin oder des Vertreters und der oder des Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung erforderlich. 4 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 25. September 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Verwaltungsverordnung zur Änderung der Richtlinien für die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Kirche und besonderer Verdienste für die Kirche Vom 24. September 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 47 Absatz 1 Nummer 20 der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 2 Absatz 4 der Richtlinien für die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Kirche und besondere Verdienste für die Kirche vom 6. November 2014 (ABl S. 461) wird wie folgt gefasst: (4) Die Übergabe der Ehrennadel erfolgt in einem angemessenen kirchlichen Rahmen durch die Kirchenpräsidentin oder den Kirchenpräsidenten, die Stellvertretende Kirchenpräsidentin oder den Stellvertretenden Kirchenpräsidenten, die zuständige Pröpstin oder den zuständigen Propst, die oder den Präses der Kirchensynode oder ein Mitglied des Kirchensynodalvorstandes. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. Darmstadt, den 25. September 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g

327 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 327 Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus Vom 21. September 2015 Der Verbandsvorstand des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus hat die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus vom 2. März 2010 (ABl S. 193) wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 1 und 6 Absatz 1 werden jeweils die Namen Bad Schwalbach, Idstein durch den Namen Rheingau-Taunus ersetzt Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Verbandsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Das Dekanat Rheingau-Taunus entsendet zwei Mitglieder und das Dekanat Wiesbaden drei Mitglieder in den Verbandsvorstand Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Mitglieder des Verbandsvorstandes werden jeweils auf der ersten Tagung der Dekanatssynoden gewählt. 5. In 8 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe gemäß 5 Absatz 1 der Kirchengemeindewahlordnung gestrichen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. *** Vorstehende Satzung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 23. September 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Urkunde über die Umwandlung der Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) sowie der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Kirchengemeinde Zeilsheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, in eine Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag (1,0) Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Stadtdekanates Frankfurt am Main und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Zeilsheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) sowie die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (½) der Evangelischen Kirchengemeinde Zeilsheim, Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt am Main, werden in eine Pfarrstelle mit vollem Dienstauftrag (1,0) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft. Darmstadt, 27. August 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim in eine 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim wird in eine 0,5 Pfarrstelle II der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2015 in Kraft. Darmstadt, 10. September 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Wendelsheim, Evangelisches Dekanat Wöllstein, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wöllstein und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinde Wendelsheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Eckelsheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Wendelsheim, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Eckelsheim, Evangelisches Dekanat Wöllstein, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt.

328 328 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 23. September 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Errichtung einer 0,5 Pfarrstelle II in der Evangelischen Kirchengemeinde Wöllstein, Evangelisches Dekanat Wöllstein Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wöllstein und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Wöllstein, Gumbsheim und Volxheim wird Folgendes beschlossen: 1 In der Evangelischen Kirchengemeinde Wöllstein, pfarramtlich verbunden mit den Evangelischen Kirchengemeinden Gumbsheim und Volxheim, Evangelisches Dekanat Wöllstein, wird eine 0,5 Pfarrstelle II Wöllstein errichtet. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 25. September 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frei-Laubersheim, Evangelisches Dekanat Wöllstein Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wöllstein und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Frei-Laubersheim, Fürfeld, Neu-Bamberg und Tiefenthal wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Frei-Laubersheim, pfarramtlich verbunden mit den Evangelischen Kirchengemeinden Fürfeld, Neu-Bamberg und Tiefenthal, Evangelisches Dekanat Wöllstein, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 28. September 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrstelle I in der Evangelischen Stiftskirchengemeinde Diez, Evangelisches Dekanat Diez, in eine 0,5 Pfarrstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Stiftskirchengemeinde Diez wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle in der Evangelischen Stiftskirchengemeinde Diez, Evangelisches Dekanat Diez, wird in eine 0,5 Pfarrstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 30. September 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde Zusammenschluss der Evangelischen Albert- Schweitzer-Kirchengemeinde und der Evangelischen Hauptkirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, beide Evangelisches Dekanat Wiesbaden Gemäß 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Wiesbaden Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde und die Evangelische Hauptkirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, beide Evangelisches Dekanat Wiesbaden, werden am 1. Januar 2016 zur Evangelische Albert- Schweitzer-Kirchengemeinde und Hauptkirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich zusammengelegt. 2 Die Evangelische Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde und Hauptkirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Albert- Schweitzer-Kirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich und der Evangelischen Hauptkirchengemeinde Wiesbaden- Biebrich. 3 Das Grundvermögen der Evangelischen Albert- Schweitzer-Kirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich und der Evangelischen Hauptkirchengemeinde Wiesbaden- Biebrich ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung Evangelische Albert-Schweitzer-Kirchengemeinde und Hauptkirchengemeinde Wiesbaden- Biebrich zusammenzuführen.

329 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 329 Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen. Darmstadt, 23. September 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Änderung des Namens des Evangelischen Dekanats Büdingen-Nidda-Schotten Die Dekanatssynode des Evangelischen Dekanats Büdingen hat am 8. November 2014, die Dekanatssynode des Evangelischen Dekanats Nidda hat am 13. November 2014 und die Dekanatssynode des Evangelischen Dekanats Schotten hat am 10. Oktober 2014 beantragt, den Namen des gemäß 8 Absatz 1 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Dekanatsgebiete in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum 1. Januar 2016 zu bildenden Dekanats Evangelisches Dekanat Büdingen-Nidda-Schotten" in Evangelisches Dekanat Büdinger Land" zu ändern. Die Namensänderung wird genehmigt und zum 1. Januar 2016 vollzogen. Darmstadt, den 21. September 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Zweite Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Oktober 2015 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden: v o n N o r d h e i m, Lukas v o n N o r d h e i m, Mareike P e t z o l d t, Bert-Gregor S a c h e r, Konstantin D r. S a u e r w e i n, Ruth S c h e l l h a a s, Nils Marius S c h n e i d e r - U n g a r, Iris Charlotte S t e g m a n n, Kersten Ta l m o n, Evelin W e y e r h ä u s e r, Christina Darmstadt, den 6. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses , die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. Februar 2016 über die Lehrpfarrerin oder den Lehrpfarrer und das Theologische Seminar Herborn beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular wird vom Referat Personalförderung und Hochschulwesen zugesandt. Darmstadt, den 6. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie finden am 03. und 04. März 2016 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß 12 der Prüfungsordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl S. 307), geändert am 16. Dezember 2010 (ABl S. 74) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte bis spätestens 31. Dezember 2015 bei der Kirchenverwaltung, Darmstadt, Paulusplatz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen noch nicht vorliegen: a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie), b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie), c) Zwischenprüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f) Studienbericht. Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Referat Personalförderung und Hochschulwesen erhältlich. Darmstadt, den 7. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g Dienstnachrichten

330 330 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr

331 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 331

332 332 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; Dornheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Groß-Gerau, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die Ev. Kirchengemeinde Dornheim sucht eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer. Wo wir sind: Der Groß-Gerauer Stadtteil Dornheim liegt mit seinen Einwohnern im südwestlichen Bereich der Propstei Rhein-Main im hessischen Ried. In Dornheim gibt es drei Kindergärten und eine Grundschule. Weiterführende und andere Schulformen sowie Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen sind in der 4 km entfernten Stadt Groß-Gerau vorhanden. Die zentrale Lage in der Wirtschaftshochburg Rhein- Main-Neckar Region bietet durch den ortseigenen S- Bahn Anschluss (S7 Frankfurt-Mannheim) u.a. auch hervorragende kulturelle Möglichkeiten. Erholungsmöglichkeiten bieten die nahe gelegenen Rheinauen sowie Bergstraße und Odenwald. Wer wir sind: Von den Einwohnern Dornheims gehören unserer evangelischen Kirchengemeinde an. Der Bestand einer ganzen Pfarrstelle ist damit gesichert. Unsere St. Michaelskirche wurde 1980 zu einem Gemeindezentrum umgebaut. Der Gottesdienstraum bietet 300 bis 500 Plätze und kann variabel genutzt werden.

333 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 333 Der Gemeindehausteil im Kirchengebäude bietet viele Möglichkeiten, die von den verschiedenen Kirchengruppen für regelmäßige Veranstaltungen, aber auch für besondere Aktivitäten genutzt werden. Im Jahr 2004 wurde das Pfarrhaus komplett renoviert. Darin befinden sich das Amtszimmer des Pfarrers und das Pfarrbüro. Der Steuerwert kann im Dekanat angefragt werden. Was wir bieten: Unsere Kirchengemeinde ist lebendig und in vielen Gruppen aktiv, organisiert durch zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Großen Stellenwert hat die Kirchenmusik mit Chor- und Instrumentalgruppen. Zuständig für die Kirchenmusik sind eine Dekanatsmusikerin mit Teildienstauftrag in unserer Gemeinde sowie nebenamtliche Organistinnen und Organisten sowie ein Flötenkreis. Wir sind Träger einer Kindertagesstätte, welche für uns ein wichtiger Baustein in unserem Gemeindeleben darstellt und auch bei vielen Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen einbezogen wird. Eine gute und enge Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung ist uns wichtig. Wir als Kirchenvorstand sind dynamisch, aufgeschlossen und engagiert und möchten Bewährtes erhalten, aber auch Neues gestalten. Wir arbeiten in verschiedenen Ausschüssen selbstständig und sind in vielen Gruppen und Kreisen präsent. Das gut geführte Pfarramtssekretariat entbindet von einem Großteil des bürokratischen Alltags und schafft damit Räume für Gestaltung und Seelsorge. Wen wir uns wünschen: Eine Pfarrerin/Einen Pfarrer, die/der - aufgeschlossen ist, auf Menschen zugehen kann und gerne im Team arbeitet - am Leben der Gemeindeglieder teilnimmt und sie seelsorgerisch begleitet - kirchenmusikalische Arbeit fördert - die Arbeit mit der Kindertagesstätte als wichtigen diakonischen und gemeindepädagogischen Aufgabenbereich sieht und Personal führen kann - gern mit Konfirmandinnen und Konfirmanden arbeitet und in den verschiedenen Gruppen Präsenz zeigt. Wenn Sie einerseits Bewährtes erkennen und achten, andererseits neue Ideen einbringen möchten und neue Impulse setzen wollen, dann könnten Sie die Richtige/der Richtige sein! Wir freuen uns über ihre Bewerbung! Auskünfte erteilt: - Die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: Kelsterbach am Main, Christuskirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Rüsselsheim, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die Pfarrstelle unserer Evangelischen Christuskirchen- gemeinde ist baldmöglichst mit einem vollen Dienstauftrag zu besetzen. Der Wohnort Kelsterbach und unsere Gemeinde Kelsterbach ( liegt inmitten des Rhein-Main-Gebietes vor den Toren Frankfurts, etwa Einwohner leben hier. Obwohl der Flughafen Rhein-Main unser direkter Nachbar ist, sind wir weitgehend in dessen Lärmschatten. Zur Christuskirchengemeinde gehören ca Gemeindeglieder. Die Verkehrsanbindung per S-Bahn nach Frankfurt, Mainz und Wiesbaden und per Autobahn (A3, A5, A66) sind ideal. Die Einkäufe des täglichen Bedarfs können in Kelsterbach erledigt werden, darüber hinaus gibt es nahegelegene Einkaufszentren. Die Stadt ist Schulträger zweier Grundschulen mit Hort, einer Schule für Lernhilfe sowie einer Integrierten Gesamtschule mit Ganztagsangebot. Weiterführende Schulen gibt es in Rüsselsheim, Frankfurt und Mainz. Die Gemeinde ( ist Trägerin einer Kindertagesstätte mit ca. 80 Kindern in 4 Gruppen und einer engagierten Elternschaft. Pfarrer, Kirchenvorstand und die Mitarbeiter der Kita ergänzen sich bei der Zusammenarbeit. Im Gemeindebüro besorgt eine Verwaltungsangestellte die Büroarbeit. Zwei Organisten teilen sich die Stelle, eine Chorleiterin übt regelmäßig mit dem Chor. Tageweise kümmern sich ein Hausmeister und mehrere Reinigungskräfte um ein gepflegtes Erscheinungsbild der Kirche und des Außengeländes. Die Koreanische Gemeinde Uri feiert regelmäßig Gottesdienst in unserer Kirche. Pfarrhaus und Gemeindezentrum Auf unserem zusammenhängenden Areal in ruhiger Wohnlage befinden sich: - eine moderne, großzügige Kirche, eingeweiht ein geräumiges Pfarrhaus mit fünf Zimmern, 160 m² Wohnfläche, großem Garten, Garage und separatem Dienstzimmer, renoviert Der Mietwert pro m² beträgt 6,70 EUR. - Gemeindehaus mit Gemeindebüro - Kindergarten. Schwerpunkte unserer Arbeit In unserem Gemeindeleben sind wichtig: - Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten: liturgische als auch Sondergottesdienste in zeitgemäßer Gestalt - seelsorgerliche Begleitung von Menschen aller Altersgruppen - ehrenamtlich organisierter Besuchsdienst - Jugend- und Konfirmandenarbeit - eine Pfadfindergruppe (VCP) - Begleitung der Arbeit in der Kindertagesstätte - die Frauenhilfe und der Handarbeitskreis - der Kirchenchor und die Kirchenmusik

334 334 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr freundschaftliche und vertrauensvolle ökumenische Zusammenarbeit - gute Kooperation mit der Kommune - jährliche Einkehrtagungen des Kirchenvorstandes. Unsere Wünsche - Einladende Gottesdienste - Begleitung der bestehenden Angebote - Freude an der Gestaltung und Weiterentwicklung des Gemeindelebens - Die Bereitschaft, auf andere Menschen zuzugehen - Kooperationsfähigkeit über die Grenzen der Kirchengemeinde hinaus - Eine profilierte theologische Position und mutmachende, aufbauende Predigten - Teamfähigkeit - Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem KV und allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sind Sie kreativ? Haben Sie Ideen und Lust, diese mit einem engagierten, hoch motivierten Team in die Tat umzusetzen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Mail Gemeinde: info@christuskirche-kelsterbach.de. Weitere Auskünfte erteilt: - Frau Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Oberursel-Oberstedten, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Hochtaunus, Modus B, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle ist ab 1. Januar 2016 zu besetzen. Eine Stellenteilung ist möglich. Wir wollen eine offene, herzliche und bunte Gemeinde sein, die miteinander Gottes Liebe entdeckt und erlebt. (Unser Leitbild). Oberstedten ist ein Ortsteil von Oberursel mit Einwohnern und ca evangelischen Gemeindegliedern und liegt direkt an den schönen Taunushängen. Es gibt hier einen städtischen Kindergarten und eine Grundschule mit Hort und Betreuung. Weiterführende Schulen sind in Oberursel und Bad Homburg (je 3 km entfernt) mit guter Busverbindung zu erreichen. Der gefragte Stadtteil hat ein reges Gemeinde- und Vereinsleben. In 20 Minuten gelangt man über die A661 in die Frankfurter Innenstadt. Was wir bieten: Wir erleben uns als eine lebendige und einladende Gemeinde mit guter Vernetzung in den Ort hinein und gelebter Gemeinschaft. Diese zeichnet sich in allen Bereichen der Gemeinde aus. Insbesondere in unseren sehr gut besuchten Gottesdiensten, die von vielen mitgestaltet und getragen werden. In ihnen legen wir Wert auf lebensnahe Predigtreihen und einen kreativen musikalischen Schwerpunkt. Angeregt unter anderem durch die Willow Creek-Gemeinde, fördern wir intensiv die Beteiligung der Gemeindeglieder und die Vielfalt der Formen. Der neu gewählte Kirchenvorstand besteht aus einem motivierten, jungen Team, das sich engagiert und verantwortungsvoll seinen Aufgaben und neuen Herausforderungen stellt: ein zuverlässiger Partner für die Gemeindearbeit. Was wir suchen: Wir suchen eine profilierte Persönlichkeit mit Leidenschaft zum Predigen, die unsere Vorliebe für lebendige Gottesdienste teilt und auch ein Herz für neue geistliche Lieder hat. Eine enge Zusammenarbeit mit unserem Kulturzentrum Alte Wache ( ist bei dieser Pfarrstelle unabdingbar, auch wenn es von einem eigenen Verein getragen wird. Außerdem liegen uns die Jugendarbeit (jedes Jahr mehr als 40 Konfirmandinnen und Konfirmanden) und der Aufbau eines Seelsorgeteams am Herzen. Wir wünschen uns eine Teamplayerin/einen Teamplayer mit Freude an aktiver Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinde und der Fähigkeit zur Motivation, zum Fördern und Befähigen der Mitarbeitenden. Offenheit für die Zusammenarbeit mit anderen Pfarrerinnen und Pfarrern, auch über Gemeindegrenzen hinweg, setzen wir voraus. Nebenbei: Auch ein Pfarrehepaar wäre uns herzlich willkommen. Welche Gebäude wir haben: Freistehendes, gepflegtes Pfarrhaus (225 m² Fläche) von Letzte Renovierung Im Parterre befinden sich das Gemeindebüro und ein Arbeitszimmer. 8 Zimmer (ca. 160 m²) und die Terrasse werden privat genutzt, ein Kaminanschluss ist vorhanden. Das wunderschöne Haus ist von einem m² großen Garten umgeben, zudem sind Swimmingpool und Garage vorhanden. Der Steuerwert beträgt 1 032,00 EUR. Die Kirche von 1715 hat 220 Sitzplätze und ist durch die Nutzung des Kirchsaals auf 300 erweiterbar. Der Kirchsaal wird auch für Gemeindeveranstaltungen genutzt. Die Kirche wurde zuletzt 2001 renoviert und wirkt durch moderne Fenster einladend hell. Sie ist tagsüber für Besucher geöffnet. Das Gemeindehaus Siloah (Baujahr 1993) bietet Möglichkeiten für Veranstaltungen bis zu 100 Personen. Das Café und Kulturzentrum Alte Wache e.v. wurde 2012 eröffnet. Es bildet als selbständiger Verein den Vorgarten unserer Gemeinde und einen lebendigen Ortsmittelpunkt. Die Alte Wache wird von vielen Oberstedtern ehrenamtlich getragen, ist aber organisatorisch und konzeptionell eng mit der Gemeinde verzahnt. Zum Haus Heliand, einem Freizeit- und Bildungsheim des Ev. Jugendwerks Hessen (EJW) in Oberstedten, bestehen gute Kontakte.

335 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 335 Die Arbeit unserer Gemeinde wird unterstützt durch: - Sekretärin: 14,2 h die Woche - 2 Organisten: je 3,8 h die Woche - Bandleiterin: 3,8 h die Woche - Küster: 19,2 h die Woche - Kinderchorleiterin: 2 h die Woche - Der Kirchenvorstand besteht zurzeit aus 10 Mitgliedern - Finanziell durch die eigene Stiftung Ste(d)ter Tropfen. Aktivitäten der Gemeinde (in Auswahl) - Sonntäglich ein Gottesdienst in unterschiedlichen Formen - Kindergottesdienst monatlich parallel zum Gottesdienst, ehrenamtlich - Musik und Literatur in der Kirche 1/Monat, ehrenamtlich - 10 Haus- und Gesprächskreis, ehrenamtlich - Musikteam/Band, Ökumenischer Chor und Kinderchor - Seniorenkreise und Besuchsdienst - Aktive Pfadfinderarbeit durch das EJW. Einen guten Überblick über unser Gemeindeleben finden Sie im Gemeindebrief, den man unter herunterladen kann. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Sie sind interessiert und möchten mehr erfahren? Dann wenden Sie sich bitte an - die Vorsitzende des Kirchenvorstands, Cornelia Kuhn, Tel.: , conny.kuhn@web.de. Darüber hinaus erteilen gerne Auskünfte: - Herr Dekan Michael Tönges-Braungart, Tel.: , michael.toenges.dek.hochtaunus@ekhn-net.de und - Herr Propst Oliver Albrecht, Tel.: , ev.propstei-sued-nassau@ekhn-net.de. Oberursel, Evangelische Heilig-Geist- Kirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Hochtaunus, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die Evangelische Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer für die vakante Pfarrstelle II mit halbem Dienstauftrag, die/der Freude daran hat, gemeinsam mit unserer Pfarrerin (mit 1,0 Pfarrstelle I) tatkräftig das facettenreiche Gemeindeleben mitzugestalten und die Aufgaben in der Gemeinde zu erfüllen. Oberursel ist eine sehr beliebte Stadt mit ca Einwohnern am Rande des Taunus mit hübscher Innenstadt und historischem Altstadtkern. Sie bietet vielfältige Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten und eine gute Infrastruktur, um sich hier wohlfühlen zu können. Alle Schulzweige sind hier vorhanden. Die ärztliche Versorgung ist überdurchschnittlich gut. Die nahe gelegene Großstadt Frankfurt und die Umgebung sind mit U- und S-Bahn hervorragend und problemlos zu erreichen. Daneben gibt es noch zwei innerstädtische Buslinien, die alle Ortsteile anfahren. Oberursel verfügt über eine zentrale Autobahnanbindung (A 661). Die Ev. Heilig-Geist-Kirchengemeinde umfasst rund Gemeindemitglieder und liegt im Norden der Stadt. Hier hat es gerade in den letzten Jahren dank einer regen Bautätigkeit einen Zuzug vieler junger Familien gegeben. Viele Gemeindemitglieder wohnen bereits lange in diesem Stadtteil. Im Gemeindegebiet liegen auch zwei Altenwohnheime. Der in den Jahren und 1978 erbaute Kirchenkomplex umfasst den Gottesdienstraum, der aber auch für andere (kirchliche) Veranstaltungen genutzt werden kann, Clubraum, Büro, Küche und Kellerräume (Krabbelkreisraum, Jugendkeller, Bastelraum, Pilgerraum, Tischtenniskeller). Für alle Aufgaben rund um das Gemeindezentrum ist unsere Küsterin zuständig. In der Trägerschaft der Kirchengemeinde befindet sich das Ev. Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) im nahegelegenen Wohngebiet Rosengärtchen. Hier werden bereits Kleinkinder ab 1 Jahr aufgenommen und den jungen Familien ein reichhaltiges Beratungs- und Weiterbildungsprogramm angeboten, sicher eine Einrichtung, wie sie im Umkreis nur ganz wenige kirchliche Träger anbieten. Unweit des KiFaZ unterhält die Gemeinde einen Treffpunkt für Jung und Alt AKTIV IM NORDEN der von zwei Teilzeit-Mitarbeiterinnen geleitet wird, dazu gesellen sich viele weitere Ehrenamtliche. In diesem Veranstaltungszentrum finden diverse Gruppen, Kreise und Veranstaltungen wie z.b. Ausstellungen, Themenabende und Konzerte statt. Es dient als Wiedereintrittsstelle in die Ev. Kirche Deutschland. Wir sind eine aktive Gemeinde, die Gemeinschaft pflegt und auch neue Ideen aufgreift, um unser gottesdienstliches und gemeindliches Leben zu bereichern. Es gibt viele Ehrenamtliche, die sich in den unterschiedlichen Gruppen einbringen. Einmal in der Woche findet unter der Leitung unserer Küsterin ein Seniorennachmittag statt. Auch Frauen- und Bibelkreis werden gut besucht. Die Kinder- und Jugendarbeit bildet einen Schwerpunkt der Gemeindearbeit und sie reicht von Bastelnachmittagen bis hin zu mehrtägigen Ferienspielen, die ebenso wie der Konfirmandenunterricht von einem engagierten Teamerkreis mitgestaltet wird. Die jahrelang gepflegte, oekumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Schwestergemeinde St. Hedwig nur wenige hundert Meter von unserer Kirche entfernt ist rege; gemeinsame Gottesdienste zu Ostern, für Biker und im Sommer, zur Einschulung und am Bußund Bettag bereichern das Angebot.

336 336 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der gerne mit der Kollegin im Team zusammenarbeitet, sich engagiert in die vielfältigen Aufgaben der Gemeindearbeit einbringt, die aktive Kommunikation mir den Menschen sucht und sie, sowie auch die in der Gemeinde ehrenamtlich Tätigen, mit seelsorglicher Kompetenz begleitet. Schwerpunkt des Aufgabengebietes wird die seelsorgerliche und inhaltliche Betreuung des schon erwähnten Treffpunkts AKTIV IM NORDEN sein. Hier erwarten wir von der Bewerberin/dem Bewerber Unterstützung und Betreuung laufender Projekte, eigene Impulse bis hin zur Konzeption, um in Zusammenarbeit mit den Teilzeit- Hauptamtlichen die Angebotspalette und den Interessentenkreis zu erweitern. In den Räumlichkeiten des Treffpunkts steht der Bewerberin/dem Bewerber auch ein separates Büro mit Internet-, Telefon- und Faxanschluss zur Mitnutzung zur Verfügung. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Betreuung noch zu bestimmender eigener Seelsorge-Bereiche, das Abhalten des Gottesdienstes (1x im Monat), nach Absprache Beerdigungen, Trauungen und Taufen und nach Vereinbarung der schulische Religionsunterricht. Die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers wird unterstützt durch 8 motivierte und kooperative Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, die aufgrund ihres beruflichen Umfeldes viele Kompetenzen mit- und einbringen, zahlreiche motivierte Ehrenamtliche, eine engagierte Gemeindesekretärin sowie eine ebenso engagierte Küsterin. Bei der Suche nach einer geeigneten Mietwohnung sind wir gerne behilflich. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Nähere Auskünfte erteilt: - Propst Oliver Albrecht, Propstei Süd-Nassau, Tel.: ESG Mainz, 1,0 Pfarrstelle Besetzung durch die Kirchenleitung In der Evangelischen Studierenden- und Hochschulgemeinde Mainz ist die Stelle einer Hochschulpfarrerin/eines Hochschulpfarrers (100 %) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die ESG Mainz ist ein Ort für Studierende und Mitarbeitende der Mainzer Hochschulen (mit ca Studierenden und den Mitarbeitenden). Wir sind ein Haus der offenen Begegnung, in dem sich Menschen verschiedener nationaler Herkunft, religiöser und persönlicher Prägung angenommen und gefördert fühlen. Wir greifen lebensrelevante Themen von Menschen an der Hochschule auf und ermöglichen Wissenstransfer, persönliche Erfahrungen und individuelle Förderung und Stärkung. Ausgangspunkt unseres Handelns ist die Menschenfreundlichkeit Gottes: in Begegnungen, interkulturellem Lernen, individueller Beratung, ganzheitlicher Bildung und gesellschaftlichem Engagement. Wir suchen eine/n theologisch, geistlich qualifizierte/n Pfarrer/in, die/der sich vor allem in den folgenden Aufgabenbereichen engagiert: - Verantwortliche Betreuung und konzeptionelle Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Beratung und seelsorgerische Begleitung von Studierenden und Mitarbeitenden der Mainzer Hochschulen (einschließlich Planung und Durchführung entsprechender Angebote). - Planung und Durchführung von Gottesdiensten und Geistlichem Leben (hier insbesondere konzeptionellprogrammatische Verantwortung der Arbeit in der frisch renovierten und modernisierten ESG-Kirche und Koordination ihrer flexiblen Nutzung) - Planung und Durchführung von Projekten, Work - shops, Seminaren und Vorträgen mit dem Schwer - punkt Persönlichkeitsbildung und musisch-kultu - relle Bildung - Gremienarbeit, hier u.a.: Begleitung und Förderung von ehrenamtlicher studentischer Mitarbeit und studentischen Gremien (ASTA Hochschule Mainz, ESG- Rat, etc.) - Vernetzung/Kooperationen aufbauen und erhalten (z.b. Fortführung der engen Zusammenarbeit mit der Kath. Hochschulgemeinde (KHG), mit städtischen, universitären und kirchlichen Einrichtungen und Initiativen und dem Studentenwohnheim der EKHN in Mainz) - Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Erstellung des Semesterprogramms Das Hochschulpfarramt bietet vielfältige Gestaltungsräume für Kreativität, eigene Ideen und Initiativen, sowohl mit den Studierenden als auch den Lehrenden der Hochschulen. Für jedes Semester wird ein breites Programm an Veranstaltungen aus Kultur, Wissenschaft, Theologie, Studienbegleitung, Internationalität und Freizeit zu organisiert. Die Bewerberin/der Bewerber wird in der ESG auf eine junge, integrative Gemeinde treffen, die sich bedingt durch kurze Studiengänge und einer eher kirchenfernen Grundhaltung, permanent im Prozess befindet. Daraus erwächst die herausfordernde Aufgabe, Studierende immer wieder neu wahrzunehmen und in ihren Lebensthemen zu begleiten. Die ESG Mainz sucht daher eine Kollegin/einen Kollegen, die/der Erfahrungen, Interesse und Leidenschaft in folgenden Bereichen mitbringt: - Freude im Umgang mit jungen, akademisch orientierten Erwachsenen in einer besonderen Lebensphase - Seelsorgerliche Kompetenz (nachgewiesen durch Fortbildung) - Interkulturelle und interreligiöse Kompetenz - Interesse an hochschulpolitischen Fragen. - sehr gute Teamfähigkeit aber auch Eigenständigkeit - Erfahrungen mit Projekten und Netzwerken - hohe kommunikative Kompetenz, insbesondere Dialogfähigkeit im Gegenüber zu Angehörigen anderer Religionen und religiös Distanzierten

337 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Kreativität und Freude an konzeptionellem Arbeiten - Erfahrung in der Freizeitpädagogik - gute Kenntnisse der englischen Sprache Wir arbeiten in einem gut funktionierenden, kollegialen Team (zwei 1,0 Pfarrstellen und eine 1,0 Sekretariats- Stelle) und bieten eine Aufgabe, die innerhalb der Aufgabenfelder viele Spielräume für Kreativität offen lässt. Die ESG Mainz verfügt über hervorragende Räumlichkeiten, Büros, Gruppenräume, eine große Kirche und eine ESG-Bar. Der Dienstauftrag ist zunächst auf 6 Jahre befristet, eine Verlängerung ist möglich. Die Inhalte des Dienstauftrages können ggfs. angepasst werden. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann würden wir uns über Ihre Bewerbung sehr freuen. Erste Auskünfte erteilen: - Hochschulpfarrer Erich Ackermann, ESG-Mainz, Tel , ackermae@uni-mainz.de und - Oberkirchenrat Christian Schwindt, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Albert-Schweitzer-Str , Mainz, Tel.: , c.schwindt@zgv.info. Die Evangelische Studierenden Gemeinde Gießen (ESG) sucht zum 1. Dezember 2015 eine Pfarrerin/einen Pfarrer (50 % Pfarrstelle für zunächst sechs Jahre) zum zweiten Mal Evangelische Studierenden Gemeinden (ESG) sind Gemeinden an der Hochschule. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt es Hochschulgemein - den in Darmstadt, Frankfurt, Gießen und Mainz. In vie - lerlei Formen suchen sie den Kontakt zu Studierenden und Lehrenden, zu Nahen und Distanzierten, zum aka - demischen Nachwuchs aller Fachbereiche, aller Natio - nalitäten und aller Bekenntnisse. Die ESG Gießen existiert seit wurde das zentral gelegene Martin-Bucer-Haus in der Henselstr. 7 grundlegend saniert, besonders im Wohnbereich für Studierende erweitert und neu ausgestattet, so dass sehr gute äußere Arbeitsbedingungen vorhanden sind. Die ESG Gießen versteht sich als ein integrativer kirchlicher Ort, in dem vornehmlich Studierende eine geistliche Heimat finden, aber auch Mitglieder des akademischen Mittelbaus sowie Professorinnen und Professoren der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie der Technischen Hochschule Mittelhessen. Neben kritischer Reflexion sowie dem Dialog im Hinblick auf wissenschaftliche, po - litische und kulturelle Entwicklungen bildet auch der in - terkulturelle und interreligiöse Austausch in der ESG Gießen ein wichtiges Arbeitsfeld. Regelmäßige Gottes - dienste in verschiedenen Formaten und an unterschied - lichen Orten, Studienbegleitung, -beratung und -unter - stützung, Arbeitskreise und projektbezogene Veran - staltungen, öffentliche Foren sowie die Gestaltung von kulturellen Events und Freizeiten sorgen für ein ab - wechslungsreiches und spannendes Arbeitsumfeld. Als kirchlicher Ort und Gemeinde auf Zeit ist die ESG Gie ßen neben ihrem lebensweltlichen Bezug auf Hoch schulen und Akademikerinnen und Akademiker auch ein Akteur in der städtischen Öffentlichkeit und kooperiert mit Kirchengemeinden ebenso wie dem evangelischen Dekanat. In der ESG Gießen sind neben zwei weiteren Pfarrern (50 % und 100 %), eine Referentin für Internationales, Bildung und Beratung (100 %), eine Sekretärin und eine Hausmeisterin hauptamtlich beschäftigt. Diese arbeiten mit einem Kreis der im Semester freiwillig Engagierten eng zusammen. Die ESG Gießen sucht eine Kollegin/einen Kollegen, die/der Erfahrungen und Interesse in folgenden Berei - chen mitbringt: - Freude im Umgang mit jungen Erwachsenen in einer besonderen Lebensphase - Seelsorgerliche Kompetenz - Motivation und Gewinnung Ehrenamtlicher (Freiwil - ligenmanagement) in einem Umfeld mit hoher Fluktuation und geringer kirchlicher Bindung - Erfahrungen in der Freizeitpädagogik - Erfahrungen mit Projektmanagement (wünschens - wert) Durch den Neuzuschnitt der Stelle und die konzeptio - nelle Weiterentwicklung der ESG-Arbeit ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte: - Federführende Organisation und konzeptionelle Wei - terentwicklung der Hochschul-Gemeindegottes - dienste (für Hochschulangehörige, in Kooperation mit verschiedenen Akteuren (Gastpredigenden, Uni- Orchester etc.) - Verantwortliche Betreuung und konzeptionelle Wei - terentwicklung des Arbeitsfeldes Studierendenbe - ratung und -seelsorge (einschließlich Planung und Durchführung entsprechender Angebote) - Mitarbeit bei der Planung, Erstellung und Durchfüh - rung des Semesterprogramms - Mitarbeit im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Team und in der Studierendenpfarrkonferenz (SPK) Ist Ihr Interesse geweckt? Die Kolleginnen und Kollegen der ESG-Arbeit würden sich über Ihre Bewerbung sehr freuen. Erste Auskünfte erteilt: - OKR Christian Schwindt, Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN, Albert-Schweitzer-Str , Mainz, Tel.: , c.schwindt@zgv.info.

338 338 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Profil-/Fachstelle für Gesellschaftliche Verantwortung der Arbeitsgemeinschaft des Ev.-Luth. Dekanats Biedenkopf und Ev. Dekanats Gladenbach, zum zweiten Mal Die Dekanate möchten zum nächstmöglichen Termin die Stelle für das Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung (0,5-Stelle; Befristung bis 31. Dezember 2019) besetzen. Sie kann als Profil- oder Fachstelle besetzt werden. Deshalb können sich sowohl Pfarrer/-innen wie auch Personen mit einer anderen, möglichst einer gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung bewerben. Bei Bewerbungen von Pfarrer/-innen kann die Stelle mit einer 0,5 gemeindlichen Pfarrstelle zu einem 1,0 Dienstauftrag zusammengefasst werden. Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach fusionieren zum 1. Januar Das neue Dekanat Biedenkopf- Gladenbach erstreckt sich von Bromskirchen im Norden bis Wetzlar im Süden. Die größten Teile des Dekanatsgebietes gehören zu den Landkreisen Marburg- Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg, kleinere liegen im Lahn-Dill-Kreis und im Hochsauerlandkreis. Das Dekanat ist ländlich, aber kaum noch landwirtschaftlich geprägt. Eine mittelständische Wirtschaftsstruktur dominiert das Dekanatsgebiet, Unternehmen mit Weltmarktgeltung sorgen für qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Zum Dekanat gehören Gemeindeglieder in 48 Kirchengemeinden. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den kirchlichen Handlungsfeldern Öffentlichkeitsarbeit (1,0), Mission- und Ökumene (1,0), Erwachsenenbildung (0,5) und Notfallseelsorge (0,25). In den vergangenen Jahren wurde das Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung ehrenamtlich ausgefüllt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk, Tafeln und anderen Initiativen gehören zum Profil der Dekanate. Sie verstehen diese Arbeit auch als politische Diakonie im Sinne von Anwaltschaft für sozial Schwache und Benachteiligte. Darüber hinaus wurden auch im Bereich Flüchtlingsarbeit Akzente gesetzt. Wir suchen eine Persönlichkeit, die dieses Profil ausbaut, die gesellschaftlichen Entwicklungen in unserer Region kritisch begleitet, der Stimme der evangelischen Kirche in diesem Feld Gehör verschafft und in Kontroversen argumentativ und einladend, die Positionen evangelischer Sozialethik einbringt. Dabei sind wir offen dafür, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber innerhalb dieses Profils Schwerpunktsetzungen vornimmt und eigene Akzente setzt. Aufgabenfelder: - Arbeit mit Asylbewerbern und Asylberechtigten - Netzwerk Familie - Demografischer Wandel Leben im Alter - Energiewende - Fair Trade Städte Biedenkopf und Gladenbach - Sonntagsschutz in der EKHN - Wirtschaft-Arbeit-Soziales in der Region Erforderliche Qualifikationen: - Abgeschlossenes gesellschaftswissenschaftliches oder theologisches Studium - Evangelische Identität und Interesse an säkularer Öffentlichkeit und Kultur - Konzeptionelles und strukturelles Denken und Handeln - Soziale und kommunikative Kompetenz sowie Organisationsfähigkeit - Erfahrung in der Arbeit mit kommunalen Gremien Fachlich wird die Profil- bzw. Fachstelle durch das Zentrum für Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN begleitet. Er/sie arbeitet mit den Entscheidungsträgern im Dekanat eng zusammen und ist in die Strukturen der kirchlichen und diakonischen Einrichtungen eingebunden. Die Bereitschaft zur Weiterbildung setzen wir voraus. Am Dienstsitz in Biedenkopf steht ein Büro zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach Richtlinien der KDO bzw. Pfarrbesoldung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Interessenten können weitere Informationen einholen bei: - Dekan Gerhard Failing, Tel.-Nr / , Gerhard.Failing.Dek.Biedenkopf@ekhn-net.de - Stv. Dekan Thomas Schmidt, Tel.-Nr /915404, Thomas.Schmidt.dek.gladenbach@ekhn-net.de Bewerbungen für eine Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an das - Ev.-Luth. Dekanat Biedenkopf, Schulsstraße 25, Biedenkopf, dekanat.biedenkopf@ekhn-net.de Pfarrerinnen bzw. Pfarrer richten ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. Im Herbst 2016 bietet die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau erneut die Teilnahme an einem Studienprogramm in Beirut an: Dialog der Religionen ein Studienprogramm an der Near East School of Theology in Beirut/Libanon Vom 15. September bis 17. Dezember 2016 können fünf Pfarrerinnen und Pfarrer an einer Fortbildung zur Qualifizierung im christlich-islamischen Dialog teilnehmen. Das Studium ist eingebettet in das 1. Semester des Studienprogramms Studium im Mittleren Osten an der Near East School of Theology in Beirut. Das Programm besteht aus Seminaren, Begegnungen und Exkursionen. Es werden grundlegende Kenntnisse zum Islam und zu den christlichen Kirchen des Nahen Ostens sowohl auf theologischer als auch auf praktischer Ebene vermittelt. Unterrichtssprache ist Englisch.

339 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 339 Das Angebot richtet sich vor allem an Pfarrerinnen und Pfarrer, die Anspruch auf einen dreimonatigen Studienurlaub haben. Im Einzelfall kann auch Pfarrerinnen und Pfarrern die Teilnahme ermöglicht werden, für deren Aufgabengebiet eine Qualifizierung im interreligiösen Dialog notwendig ist. Eine Prüfung ist jedoch erforderlich. Zur Teilnahme an dem Programm ist auch eine Pfarrerin/ein Pfarrer der amerikanischen Partnerkirche der EKHN der United Church of Christ eingeladen. Die NEST liegt in einem gemischten Stadtviertel Beiruts nahe der amerikanischen Universität und der deutschen Gemeinde. Sie ist die kirchliche Hochschule, an der Theologinnen und Theologen für die evangelischen Kirchen des Nahen Ostens ausgebildet werden. Die Teilnehmenden werden in Zimmern der NEST untergebracht sein und dort auch an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Unterbringung und Verpflegung sind Teil des Programms. Das Programm eröffnet die Möglichkeit, den Islam aus einer Mehrheitsperspektive kennen zu lernen und mehr über die konfessionelle Vielfalt und die aktuelle Situation christlicher Kirchen im Nahen Osten zu erfahren. Die religiöse Vielgestaltigkeit des Landes gibt Gelegenheit, die Chancen und Grenzen des Miteinanders der Religionen zu erleben. Ziel ist die Befähigung, als Multiplikator/Multiplikatorin im interreligiösen Dialog mitzuarbeiten. Den Rahmen für das Studienprogramm bilden zwei Vorbereitungstreffen (12./13.April und 4./5. Juli) sowie ein Auswertungstag am 19. Dezember Die Teilnahme an den Vorbereitungstreffen sowie der Auswertungstagung ist verpflichtend. Bewerbungen können bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Über die Zulassung entscheidet eine Auswahlkommission nach persönlichem Gespräch. Es ist eine Erstattung der Flugkosten sowie ein Zuschuss zu den Studiengebühren vorgesehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der - Referentin für den Interreligiösen Dialog, Schwerpunkt Judentum und Naher Osten, Pfarrerin Susanna Faust-Kallenberg (Tel ). Die Bewerbungen schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an das - Zentrum Oekumene, Praunheimer Landstraße 206, Frankfurt, z.hd. Irene Diakité ( diakite@zentrum-oekumene.de) Das Evangelische Dekanat Nidda sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100%-Stelle) als Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferent. Das Evangelische Dekanat Nidda mit seinen 19 Gemeinden liegt im östlichen Wetteraukreis. Zusammen mit den Dekanaten Büdingen und Schotten wird es zum 1. Januar 2016 zum Dekanat Büdinger Land fusionieren, das dann in 79 selbständigen Kirchengemeinden rund Evangelische umfassen wird. Wir wünschen uns eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der: - selbständig und eigenverantwortlich (sozial-) pädagogische und seelsorgerliche Angebote für die Kinder und Jugendlichen des Dekanats entwickelt und anbietet; - Freizeiten plant und durchführt; - gerne Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche des Dekanats sein möchte; - ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnt, qualifiziert und begleitet; - die Kirchengemeinden in ihrer Kinder- und Jugendarbeit berät; - den Übergang der Kinder- und Jugendarbeit des Dekanats Nidda in das neue Dekanat Büdinger Land mitgestaltet und begleitet; - mit allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst des neuen Dekanats kooperiert und die zukünftige Arbeit konzeptionell mit entwirft und ausgestaltet; - gerne Neues ausprobiert, aber auch Bewährtes fortführt. Wir bieten Ihnen: - ein interessantes und gerade in der Übergangsphase spannendes Arbeitsfeld mit viel Gestaltungsspielraum für eine eigenverantwortliche und kreative Tätigkeit; - ein großes Team haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das sich auf Sie freut; - einen Arbeitsplatz im Haus der Kirche und Diakonie in Nidda; - eine insgesamt gute Sach- und Finanzausstattung für Ihre Arbeit; - eine Vergütung nach kirchlichem Tarif (KDO E10). Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche und die Fahrerlaubnis für PKW setzen wir voraus. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekan Wolfgang Keller, Tel oder , Dekanatsjugendpfarrer Manuel Eibach, Tel , DSV-Vorsitzender Gerhard Wolf, Tel Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 14. November.2015, an das Evangelische Dekanat Nidda, Bahnhofstraße 26, Nidda.

340 340 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das Evangelische Dekanat Alzey sucht zum 1. Januar 2016 eine/einen Dekanatsjugendreferentin/ Dekanatsjugendreferenten (Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation) (100 %-Stelle) zur Mutterschutz- und Elternzeitvertretung der Dekanatsjugendreferentin. Die evangelische Jugend im Dekanat Alzey hat in den letzten Jahren eine Menge auf die Beine gestellt. Das Schülercafé Große Pause, unser Wohnwagen Kleine Pause, der als Spielmobil durch die Dörfer zieht, erzählen davon. Natürlich auch die Kinder-, Teenie-, und Jugendfreizeiten, die wir in jedem Jahr mit wachsendem Erfolg anbieten, die Ferienspiele und unser Angebots- Konzept, mit dem wir in die Regionen unseres Dekanats gehen. Konfirmandenarbeit für und mit den Gemeinden des Dekanats ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit geworden. Dazu gehören u.a. Konfirmandenpartys, Gottesdienste und ein gemeinsames Konfi-Castle auf einer Burg. Wir sind ein motiviertes Team, das gerne innovativ und kreativ arbeitet. Es wäre schön, wenn wir jemanden gewinnen könnten, der oder die neue Ideen einbringt und zusammen mit uns verwirklicht. Wir, das sind mehrere hauptamtlich Mitarbeitende im gemeindepädagogischen Dienst, eine starke, selbstbewusste Jugendvertretung und viele Ehrenamtliche, die maßgeblich unsere Arbeit gestalten. Wenn Sie Interesse haben, besuchen Sie uns einmal im Innern Rheinhessens. Alzey liegt im Knotenpunkt mehrerer Autobahnen. Mainz, Wiesbaden, Worms, Mannheim, Kaiserslautern sind leicht zu erreichen. Wir wünschen uns von einer Bewerberin/einem Bewerber: Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitarbeitenden; - Kooperation mit weiteren hauptamtlichen Mitarbeitenden und den Kolleginnen und Kollegen anderer Dekanate; - Vertretung des Dekanats in regionalen und überregionalen Gremien; - regionale Geschäftsführung der Ev. Jugendvertretung im Dekanat (EJVD); - Sicherung des Kindeswohls in der evangelischen Arbeit mit jungen Menschen, Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, Entwicklung und Implementierung von Präventionskonzepten zur Sicherstellung des Krisenmanagements, Qualifizierung, Vernetzung und Beratung. Wir erwarten folgende Qualifikation: - Fachhochschulabschluss im Bereich der Gemeindepädagogik; bei Abschluss in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik ist eine gemeindepädagogische Zusatzqualifikation erforderlich. - Erfahrungen in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. - Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. - Führerschein Klasse B ist notwendig. Wir bieten: - Möglichkeiten zu einer eigenverantwortlichen und kreativen Tätigkeit, die Sie mit Ihren Fähigkeiten und Interessen füllen können; - ein engagiertes haupt- und ehrenamtliches Team, das sich auf neue Impulse und die Zusammenarbeit mit Ihnen freut; - ein Jugendbüro mit umfangreichem Material steht im Dekanat zur Verfügung; - Vergütung nach KDO. Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 30. November 2015 an den Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Alzey, Fischmarkt 3, Alzey. Weitere Informationen erhalten Sie bei Dekanin Susanne Schmuck-Schätzel, Telefon: Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach werden mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zum Evangelischen Dekanat Biedenkopf-Gladenbach vereinigt. Das fusionierte Dekanat sucht ab 1. September 2016 oder später eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) für die Arbeit mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung. Zu Ihrer Tätigkeit gehören die Leitung der Tagungs- und Bildungsstätte Lebenshaus Osterfeld e.v. (55 %) und die Mitgestaltung der Bildungsarbeit im fusionierten Dekanat Biedenkopf/Gladenbach (45 %). Das Lebenshaus Osterfeld arbeitet seit über 20 Jahren im Allendorfer Ortsteil Osterfeld im Ederbergland mit dem Ziel, eine evangelische Spiritualität in der Region zu fördern. Das Haus bietet Einzelgästen und kleinen Gruppen Gelegenheit zur Einkehr, Stille und geistlicher Begleitung. Darüber hinaus werden verschiedene Angebote organisiert, um Menschen in ihrer Spiritualität und Glaubenserfahrung neue Impulse zu geben. Das Haus bietet mit 12 Übernachtungsplätzen auch kleinen Gruppen Gelegenheit für ein eigenes Programm. Informationen über das Jahresprogramm finden Sie unter: Getragen wird die Einrichtung von einem eingetragenen Verein. Neben der Leitungsstelle im Lebenshaus arbeiten Sie auf Dekanatsebene in enger Kooperation mit der Bildungsreferentin/dem Bildungsreferenten im bisherigen Dekanat Gladenbach. Die kirchliche Anstellungsfähigkeit ist Voraussetzung für die Stellenbesetzung.

341 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 341 Von einer Leiterin/einem Leiter in der Lebenshausarbeit und der Bildungsarbeit im Dekanat wünschen wir uns: - eine in der EKHN anerkannte abgeschlossene theologisch-pädagogische Ausbildung verbunden mit einem gelebten Interesse an Spiritualität, wenn möglich auch einer Zusatzqualifikation in diesem Bereich; - die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen und weiterführender Konzepte mit den Vereinsmitgliedern und Freunden; - die Erstellung eines Jahresprogramms mit Angeboten zum Thema Spiritualität in guter Balance mit dem Angebot der dekanatseigenen Freizeit-und Bildungsstätte in Dautphetal-Holzhausen; - die Gestaltung geistlicher Angebote in der zum Lebenshaus gehörenden Kapelle; - die Verwaltung eines kleinen Tagungshauses, die Stärkung und Förderung seines Profils und die Begleitung der Teilzeitkräfte und ehrenamtlich Mitarbeitenden; - Angebote der Erwachsenenbildung in enger Verbindung mit den Kirchengemeinden und den Gruppen vor Ort; - Begleitung von Kirchenvorständen und Durchführung von Kirchenvorstands-Rüstzeiten, Klausur- Tagen/Wochenenden im Rahmen der Ehrenamtsakademie der EKHN (eaa); - neue Akzente, die Ihren Gaben entsprechen und den Herausforderungen der Gegenwart Rechnung tragen. Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche eigenverantwortliche Tätigkeit mit der Möglichkeit eigene Ideen zu verwirklichen. Ein PKW-Führerschein und ein Auto sind notwendig. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche setzen wir voraus. Eine Dienstwohnung steht im Lebenshaus zur Verfügung. Die Vergütung erfolgt nach KDO. Nähere Auskünfte erteilen: - Dekan Gerhard Failing, Tel.: , Gerhard.Failing.Dek.Biedenkopf@ekhn-net.de - Birgit Sander, Vorsitzende des Vereins Christliches Lebenshaus e.v., Tel , Birgit.sander@online.de - Gemeindepädagoge Joachim Strauch, Tel , Lebenshaus.Osterfeld@t-online.de Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 15. Dezember 2015 an das Evangelisch-Lutherische Dekanat Biedenkopf, Schulstraße 25, Biedenkopf oder per an: ev.dekanat.biedenkopf@ekhn-net.de. Die Evangelische Kirchengemeinde Langenhain sucht für das Evangelische Kinder- und Familienhaus Langenhain eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen möglichst mit gemeindepädagogischer Qualifikation oder vergleichbarer pädagogischer Hochschulqualifikation (50 %-Stelle, befristet auf 3 Jahre) als Koordinationsleitung. Langenhain ist ein Ortsteil der Kreisstadt Hofheim am Taunus in schöner landschaftlicher Umgebung. Durch die unmittelbare Nähe zu den Großstädten Frankfurt, Wiesbaden und Mainz besitzt es einen sehr hohen Wohnwert. Die aktive, lebendige Kirchengemeinde hat zusammen mit weiteren Partnern ein Kinder- und Familienhaus ins Leben gerufen, in dem es neben der Betreuung von Kindern von 1-10 Jahren ein breites Angebot für Familien gibt. Die Aufgaben der Koordinationsleitung sind: - Intern: Bereiche koordinieren, Gemeinsamkeiten und Zusammenarbeit entwickeln und pflegen, Bindeglied zwischen Haus und Träger sein; - Extern: Vernetzung nach außen entwickeln und pflegen (Kirchengemeinde, Stadt, Schule, Vereine, Ämter, Kooperationspartner, Hilfsmaßnahmen etc.); - Vertretung der Gesamteinrichtung in der Öffentlichkeit, Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit; - Personalverantwortung für Verwaltung, Hauswirtschaft, Reinigung und Hausmeister; - Raumnutzungsmanagement durch interne und externe Gruppen und Personen; - Konzeptionsfortschreibung in Zusammenarbeit mit den Leitungen im Haus: Planung / Evaluierung / Bedarfsanalysen. Wir wünschen uns eine motivierende, empathische und kommunikative Persönlichkeit, die Organisationstalent hat, teamfähig und fachkompetent ist. Diese Stelle gehört in den Arbeitsbereich Gemeindepädagogik. Gemeindepädagogische Erfahrung und Kompetenzen im Bereich des Sozialmanagements sind von Vorteil. Wir bieten: - einen abwechslungsreichen, auch selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz in Langenhain in modernem und ansprechend gestaltetem Haus mit großem Außengelände; - eine aufgeschlossene, lebendige Gemeinde; - fachliche Unterstützung durch das Zentrum Bildung der EKHN und die Fachstelle Bildung im Evangelischen Dekanat Kronberg; - Fortbildungsmöglichkeiten, Supervision; - Mithilfe bei der Wohnungssuche. Die Stelle ist vorerst auf 3 Jahre befristet. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt entsprechend des Anforderungsprofils nach den Richtlinien der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau (KDO). Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 30. November 2015 an die Evangelische Kirchengemeinde Langenhain, Alt Langenhain 41, Hofheim.

342 342 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Auskünfte: Pfarrerin Susan Genthe, Langenhain, Tel.: und - Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Evangelischen Dekanat Kronberg, Tel Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50 %-Stelle, unbefristet) Unser Dekanat ist ländlich geprägt, es besteht aus 17 Kirchengemeinden und liegt wenige Autominuten von den Universitätsstädten Gießen und Marburg entfernt. Einsatzorte sind die Kirchengemeinden Reiskirchen I und II, das sind Reiskirchen und die Ortsteile Burkhardsfelden und Lindenstruth. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDO. Wir bieten: - ehrenamtlich Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit; - bestehende Kinder- und Jugendgruppen, die sich auf eine Weiterführung freuen; - Raum für eigene Ideen; - ein engagiertes Team auf Dekanatsebene (Gemeindepädagoginnen, Dekanatsjugendreferentin, Dekanatsjugendpfarrer); - interessierte und aufgeschlossene Kirchenvorstände; - einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz. Wir sind gegebenenfalls gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Dienstsitz ist Reiskirchen. Das gibt es bei uns zu tun: - Begleitung von Kindern und Jugendlichen (u.a. durch Mitarbeit im Kindergottesdienst und in der Konfirmandenarbeit); - Begleitung, Beratung und Schulung der Mitarbeitenden; - Fortführung der bestehenden Projekte in der Kinderund Jugendarbeit: Kinderbastelnachmittage, Thementage in den Schulferien, Mitwirkung bei den Ferienspielen der Kommune, Jugendtreff). Gerne steht Ihnen für nähere Informationen Herr Dekan Hans-Theo Daum, Tel , zur Verfügung. Wir haben Ihre Neugierde geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Senden Sie diese bitte bis 14. November 2015 an das Evangelische Dekanat Kirchberg, Anger 7, Buseck. Das Evangelische Dekanat Herborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) als Schwangerschaftsvertretung für die Dauer des Mutterschutzes und der Elternzeit. Herborn ist eine Stadt mit ca Einwohnern (Kernstadt) am Fuße des Westerwaldes in reizvoller Umgebung. Gute Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote gibt es in der Stadt und Umgebung; alle Schularten sind vor Ort vertreten; berufsbegleitende Schulen finden sich in Dillenburg. Die Entfernung zu den Universitätsstädten Gießen und Marburg beträgt jeweils ca. 45 Kilometer. Wir wünschen uns: - eine Gemeindepädagogin/einen Gemeindepädagogen, die/der die frohe Botschaft von Jesus Christus offensiv, engagiert und glaubwürdig vertritt. Die Jugendarbeit im Evangelischen Dekanat Herborn ist in vier Regionen unterteilt. Der Arbeitsbereich dieser Gemeindepädagogenstelle gliedert sich zu 60 % der Tätigkeit in zwei Regionen mit insgesamt neun Kirchengemeinden und zu 40 % der Tätigkeit im Dekanat: Arbeit in den Regionen: - Teilnahme am Regionalen Jugendausschuss; - Gewinnung, Ausbildung, Begleitung und weitere Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; - Kontaktpflege zu den Gemeinden der Region (Pfarrer, KVs, ); - Planung, Organisation und Durchführung von z.b. kooperativen Gottesdiensten, Freizeiten, Seminaren oder Projekten je nach Vereinbarung und Planung im regionalen Jugendausschuss; - seelsorgerliche Beratung und Begleitung von Lebenslagen und Krisen Jugendlicher und Mitarbeitender; - Öffentlichkeitsarbeit im Blick auf die Arbeit in der Region. Arbeit auf Dekanatsebene im Team mit den Dekanatsjugendreferenten: - Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung einer Kinder- und einer Jugendfreizeit pro Jahr; - Planung, Organisation, Durchführung von mindestens einem jährlichen Dekanatsprojekt jeweils für Kinder und für Jugendliche (z.b. Kinderkirchentag, Konfitage usw.); - Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dekanat (Planung und Organisation von Mitarbeitendentagen, Juleica-Schulung, Fit-für-Jungschar u. ä.); - Öffentlichkeitsarbeit im Blick auf die Jugendarbeit im Dekanat. Wir erwarten: - Hochschulabschluss in Gemeindepädagogik oder Sozialpädagogik (Ev. Fachhochschule Darmstadt) oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannten gemeindepädagogischen Qualifikation.

343 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche setzen wir voraus. Wir bieten: - selbstständiges Arbeiten; - ein erfahrenes Team haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitender - Nutzungsmöglichkeiten der Alten Schmiede in Uckersdorf für kreatives Arbeiten mit Gruppen (Holzund Metallarbeiten); - Material- und Booteverleih zur Unterstützung örtlicher Vorhaben; - Vergütung nach den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (KDO). Wenn Sie selbständiges Arbeiten lieben, über organisatorisches Können und Team- und Begeisterungsfähigkeit verfügen, dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 15. November 2015 an folgende Adresse: Evangelisches Dekanat Herborn, Am Hintersand 15, Herborn; dsv.dekanat.herborn@ekhn-net.de; Dekan Friedrich, Tel.: ; Präses Ruhs Telefon Das Evangelische Dekanat Herborn sucht zum 1. März 2016 für die Klinikseelsorge eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) da der bisherige Stelleninhaber nach 18 Jahren in den Ruhestand geht. Der Arbeitsbereich umfasst die Seelsorge im Bereich von Vitos Herborn. Dazu gehören: 1. Vitos Klinikum Herborn mit der - Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (ca. 177 Betten + 30 tagesklinische Plätze), der - Vitos Klinik für Psychosomatik (19 Plätze) und der - Vitos Klinik Rehberg, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (75 Betten + 55 tagesklinische Plätze) 2. Vitos begleitende psychiatrische Dienste Herborn (220 Plätze im Wohn- und Pflegeheim so wie Betreutes Wohnen), 3. Vitos Heilpädagogische Einrichtung Herborn (97 Plätze), z.t. in Außenwohngruppen, 4. ca. 700 Bedienstete, die im Bereich des Krankenhauses arbeiten und z. T. wohnen. Klinikleitung und Pflegepersonal begrüßen die Arbeit der Seelsorge und sind kooperativ. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der katholischen Klinikseelsorge. Zudem ist für die Klinikseelsorge eine 0,5 Pfarrstelle eingerichtet. Die Gottesdienste der Krankenhausgemeinde werden im Wechsel mit der Pfarrerin, der Gemeindepädagogin oder dem Gemeindepädagogen und der katholischen Seelsorgerin gestaltet. Im psychiatrischen Krankenhaus findet sonntäglich Gottesdienst statt. Für Gottesdienste und die übrige Arbeit stehen ein Kirchsaal mit 80 Plätzen und Nebenräumen (Büro, Küche, Toiletten) zur Verfügung. Wir erwarten von dem Bewerber/der Bewerberin: - Kompetenz und Sensibilität für die Seelsorge in der Psychiatrie; - Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung; - Fähigkeit und Erfahrungen in der Gestaltung von Gottesdiensten mit Gesunden, Kranken und Behinderten, inkl. Kasualien; - Bereitschaft zur Arbeit im Team; Lust und Fähigkeit zur Eigeninitiative setzen wir voraus; - Bereitschaft zu ökumenischer Zusammenarbeit; - Pflege der Kontakte zu Gruppen und Gemeinden im Dekanat; - Pflege der Kontakte zu komplementären Einrichtungen (Betreutes Wohnen, Tagesstätten, Selbsthilfegruppen, Ambulanz, PSAG etc.); - Mitarbeit im ehrenamtlichen Freundeskreis e.v. Vitos Herborn ; - die Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und Supervision; - Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche; - Führerschein Klasse III; - Office-Kenntnisse und Umgang mit modernen Medien; - das Spielen eines Musikinstrumentes ist wünschenswert. Darüber hinaus erwarten wir die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Klinikseelsorge in Dillenburg. Durch die Fusion der Dekanate Dillenburg und Herborn zum 1. Januar 2016 soll auch die Klinikseelsorge stärker miteinander verbunden und spätestens ab 2020 zusammengeführt werden. Eine Zusatzqualifizierung in Seelsorge in Form einer pastoralpsychologischen Langzeitfortbildung (6-Wochen- Kurs) nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ist erforderlich. Diese kann in besonders begründeten Ausnahmefällen zeitnah nachgeholt werden. Zu einer möglichen Einarbeitung in dieses Arbeitsfeld bieten wir Ihnen, vor Aufnahme der Tätigkeit, ein 14-tägiges Praktikum in einer anderen Psychiatrischen Klinik an. Die Vergütung erfolgt nach KDO. Herborn ist eine Stadt mit ca Einwohnern (Kernstadt) am Fuße des Westerwaldes in reizvoller Umgebung. Gute Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote gibt es in der Stadt und Umgebung; alle Schularten sind vor Ort vertreten; berufsbegleitende Schulen finden sich in Dillenburg. Die Entfernung zu den Universitätsstädten Gießen und Marburg beträgt jeweils ca. 45 Kilometer. Bei der Wohnungssuche ist das Dekanat gerne behilflich.

344 Auskünfte erteilen - Dekan Friedrich, Tel.: ; - Pfarrer Lutz Krüger im Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: ; und - die Mitarbeiter der Klinikseelsorge Tel.: Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. November 2015 an - das Evangelische Dekanat Herborn, Am Hintersand 15, Herborn; dsv.dekanat.herborn@ekhn-net.de. Kur- und Urlauberseelsorgedienste in Bayern, Sommer 2016 Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern bietet Pfarrerinnen und Pfarrern aus den Gliedkirchen der EKD (auch rüstigen Ruheständlern) 80 vierwöchige Einsätze als Kur- und Urlauberseelsorgerinnen und -seelsorger in landschaftlich schön gelegenen Urlaubs- und Kurorten in Bayern (insbesondere Allgäu, Oberbayern, Bayerischer Wald) an. Gefordert ist die Bereitschaft zu lebensnaher Verkündigung, Seelsorge und Mitarbeit im Rahmen des örtlichen Kur- und Urlauberseesorgekonzeptes. Die Bejahung der volkskirchlichen Situation einer Kurgästeund Urlaubergemeinde wird vorausgesetzt. Für einen vierwöchigen Dienst werden in der Stellengruppe I 294,00 EUR und in der Stellengruppe II 210,00 EUR als Aufwandsentschädigung gezahlt. Bewerbern im aktiven Dienst wird je nach landeskirchlicher Regelung ein Teil des Dienstes nicht auf den Urlaub angerechnet. Beauftragte erhalten in beiden Gruppen einen Zuschuss für die Kosten der Ferienwohnung in Höhe von 30,00 EUR pro Tag für ihre Person und 10,00 EUR pro Tag für die Ehepartnerin/den Ehepartner. Mit einem Dienst in der Gruppe I beauftragte Personen erhalten außerdem einen Zuschuss von 10,00 EUR pro Tag für jedes kindergeldberechtigte Kind, das am Einsatzort dabei ist, bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 70,00 EUR pro Tag pro Familie. Die Fahrtkosten der Beauftragten vom Heimatort zum Einsatzort und zurück werden nach dem günstigsten Tarif der Deutschen Bahn (z.b. Sparpreise) erstattet. Die Ausschreibungen der einzelnen Gemeinden und die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter folgender Adresse: - Landeskirchenamt München, Referat C 1.1, Kirchenrat Thomas Roßmerkel, Postfach , München, Fax: rosmarie.holler@elkb.de. Bewerbungen müssen spätestens bis 26. November 2015 vorliegen. Für die Sommersaison 2016 werden von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern 40 Kur- und Urlauberkantorenstellen in Bayern ausgeschrieben Die meist vierwöchigen Dienste in landschaftlich schön gelegenen bayerischen Kur- und Urlaubsorten umfassen in der Regel Orgelspiel in den Gottesdiensten, Offenes Singen mit Gästen, Abendmusiken und/oder Konzerte. Die Aufwandsentschädigung beträgt in der Stellengruppe I für 4 Wochen 210,00 EUR und in der Stellengruppe II 112,00 EUR. Beauftragte erhalten in beiden Gruppen einen Zuschuss für die Kosten der Wohnung in Höhe von 30,00 EUR pro Tag für ihre Person und 10,00 EUR pro Tag für die Ehepartnerin/den Ehepartner. Mit einem Dienst in der Gruppe I beauftragte Personen erhalten außerdem einen Zuschuss von 10,00 EUR pro Tag für jedes kindergeldberechtigte Kind, das am Einsatzort dabei ist, bis zu einer Höchstgrenze von insgesamt 70,00 EUR Wohnungszuschuss pro Tag pro Familie. Den Beauftragten werden zudem die Fahrtkosten nach dem günstigsten Tarif der Deutschen Bahn (z.b. Sparpreise) erstattet. Wer Interesse an den detaillierten Ausschreibungsunterlagen hat, wende sich umgehend an das: - Landeskirchenamt München, Referat C 1.1, Kirchenrat Roßmerkel, Postfach , München, Fax: , Rosmarie.Holler@elkb.de. Bewerbungen müssen bis spätestens 26. November 2015 im Landeskirchenamt eingegangen sein. Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

345 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 11 Darmstadt, den 16. November 2015 Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Amtsbezeichnungen im Verwaltungs- und Schuldienst der EKHN vom 8. Oktober Erste Verordnung über das Inkrafttreten des Zuordnungsgesetzes der EKD vom 10. Oktober ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Einrichtung von Tele-Heimarbeitsplätzen vom 17. September BEKANNTMACHUNGEN Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN für das Rechnungsjahr Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes der Kirchlichen Sozialstation Diez vom 23. September Urkunden 348 Projektbezuschussung aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung 350 Projektbezuschussung aus Erträgen der Ernst-Zur-Nieden-Stiftung 350 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 351 Außergeltungssetzen von Dienstsiegeln 351 Erste Theologische Prüfung 351 DIENSTNACHRICHTEN 352 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 354 Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Amtsbezeichnungen im Verwaltungs- und Schuldienst der EKHN Vom 8. Oktober 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 6a des Ausführungsgesetzes zum Kirchenbeamtengesetz der EKD und 2 Absatz 2 des Kirchengesetzes über die Dienstbezeichnungen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung über die Amtsbezeichnungen im Verwaltungs- und Schuldienst der EKHN vom 24. Juni 2010 (ABl S. 353) wird wie folgt geändert: 1. In 4 werden bei der Besoldungsgruppe A 15 folgende Amtsbezeichnungen angefügt: Schulamtsdirektorin im Kirchendienst Schulamtsdirektor im Kirchendienst 2. In 7 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Pfarrerinnen und Pfarrer, die zur Leitung eines Kirchlichen Schulamtes berufen werden, führen die Amtsbezeichnung Schulamtsdirektorin im Kirchendienst oder Schulamtsdirektor im Kirchendienst. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 27. Oktober 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g

346 346 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Erste Verordnung über das Inkrafttreten des Zuordnungsgesetzes der EKD Vom 10. Oktober 2015 Aufgrund Artikel 26a Absatz 7 Satz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland verordnet der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland: 1 Das Zuordnungsgesetz der EKD vom 12. November 2014 (ABl. EKD 2014 S. 340) tritt am 1. Januar 2016 in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Kraft. 2 Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft. *** Vorstehende Verordnung wird gemäß 4 Absatz 2 Satz 2 des Kirchengesetzes zur Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD (ZuOG-ZG) vom 25. April 2015 (ABl S. 198) hiermit bekannt gemacht. Darmstadt, den 26. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung zur Einrichtung von Tele-Heimarbeitsplätzen Vom 17. September 2015 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 9.6/2015 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Die Arbeitsrechtsregelung zur Einrichtung von Tele- Heimarbeitsplätzen vom 19. Juni 2002 (ABl S. 373), geändert am 20. Juli 2005 (ABl S. 262), wird wie folgt geändert: In 2 Absatz 1 werden die Sätze 4 und 5 neu gefasst: Dazu gehört auch eine entsprechende Unterweisung der Tele-Heimarbeiterin oder des Tele-Heimarbeiters durch die örtlich Beauftragte oder den örtlich Beauftragten für den Datenschutz ( 22 DSG-EKD) bzw. die Beauftragte oder den Beauftragten für den Datenschutz der EKD ( 18 DSG-EKD), soweit keine örtliche Beauftragung erfolgt oder diese nicht erforderlich ist. Die Tele- Heimarbeiterin oder der Tele-Heimarbeiter verpflichtet sich, der örtlichen Beauftragten oder dem örtlichen Beauftragten für den Datenschutz bzw. der Beauftragten oder dem Beauftragten für den Datenschutz der EKD Zugang zu ihrem häuslichen Arbeitsplatz zu gewähren. Artikel 2 Diese Arbeitsrechtsregelung tritt mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft. *** Vorstehender Beschluss wird gemäß 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 26. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Bekanntmachungen Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gemäß 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung vom 14. Dezember 1981 (ABl S. 2) für das Rechnungsjahr 2014 Vermögen... Das von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) verwaltete Vermögen erreichte am 31. Dezember 2014 den Stand von Euro. Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2013 mit Euro ergibt sich eine Erhöhung um Euro. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,04 % (Vorjahr + 1,94 %). Umsatz und Erträge... Umsatz und Erträge haben sich im Geschäftsjahr 2014 deutlich positiv entwickelt. Sie stiegen insgesamt auf Euro. Gegenüber dem Vorjahr mit Euro entspricht dies einer Erhöhung um 4,90 %. Ergebnis. Aus der Verwaltung des Treuhandvermögens konnte die ZPV insgesamt ein positives Jahresergebnis mit einem Überschuss in Höhe von Euro erzielen (Vorjahr Euro / - 5,57 %). Von dem Überschuss werden wie im Vorjahr Euro an die Gesamtkirche zweckbestimmt für die Pfarrbesoldung und -versorgung ausgezahlt. Die verbleibenden Euro werden in Rücklagen eingestellt. Der Wert eines Anteils an der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung erhöhte sich von 1,02 Euro auf 1,03 Euro.

347 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 347 Die ZPV ist in folgenden Anlagen investiert (Stand ): Angaben jeweils in Mio Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Darlehensaufnahmen haben sich von Euro auf Euro (- 8,09 %) reduziert. Aufwendungen... Die Aufwendungen stellen sich in 2014 mit Euro deutlich höher dar als die Aufwendungen von Euro des Vorjahrs (+ 10,61 %). Neben höheren Zinsaufwendungen ( Euro), die auf hohe Bereitstellungszinsen für die Projekte Zweifalltorweg und Erzhausen zurückzuführen sind, waren hierfür im Wesentlichen höhere Personalkosten ( Euro) ursächlich. Diese resultieren durch die tariflichen Gehaltsanpassungen, ungeplante Gehaltserstattungen an die Gesamtkirche aus Vorjahren ( Euro) sowie einer befristeten Neueinstellung. Ein besonderer Abschreibungsbedarf war in 2014 nicht erforderlich. Die Aufwendungen gliedern sich insgesamt in Abschreibungen von Euro (Vorjahr Euro), Personalaufwand von Euro ( Euro), Sachaufwendungen von Euro ( Euro), Zinsaufwendungen in Höhe von Euro ( Euro) sowie Steuern in Höhe von Euro ( Euro). Investitionen... Die ZPV hat es sich strategisch zum Ziel gemacht, das ihr anvertraute Vermögen vorrangig in Immobilienprojekte bzw. immobiliennahe Projekte zu investieren, die kirchlichen oder diakonischen Nutzern zugutekommen und damit der Unterstützung des kirchlichen Auftrags dienen. Als neues Immobilienprojekt wurde der Ankauf eines Wohnsitzlosenheimes in Darmstadt vom Diakonischen Werk in Hessen und Nassau mit ca. 100 Wohnheimplätzen realisiert. Das Gebäude wird bis 2016 im laufenden Betrieb grundlegend mit einem Investitionsvolumen von 5,3 Mio. Euro saniert werden. Erneuerbare Energien wurde weiterhin das Photovoltaik-Programm fortgesetzt. Es wurden fünf Photovoltaikanlagen mit einem Investitionsvolumen von Euro neu errichtet. Die neu errichteten Anlagen befinden sich ausschließlich auf kircheneigenen Dächern, die durch die ZPV von Kirchengemeinden angemietet wurden. Die ZPV betreibt damit inzwischen 85 Photovoltaikanlagen (Stand ), die 3,53 Mio. kwh klimafreundlichen Strom in 2014 erzeugten. Dieser Stromertrag entspricht ca. 12 % des Jahresverbrauches von allen kirchlichen Körperschaften in der EKHN (Gesamtkirche, Dekanate, Kirchengemeinden) und vermeidet ca Tonnen an CO2-Emissionen. Der Windpark Fürfeld der Energiegesellschaft Fürfeld GmbH & Co KG, an der die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung mit 17,39 % beteiligt ist, konnte trotz zwischenzeitlicher gerichtlicher Stilllegung der Bauarbeiten planmäßig noch im Dezember 2014 in Betrieb gehen. Es wird erwartet, dass die sieben Windkraftanlagen jährlich zukünftig etwa 35 Mio. kwh klimafreundlichen Strom produzieren werden. Erbbaurechtsverwaltung. Die Einnahmen aus Erbbaurechten (Erbbauzinsen), die von der ZPV für alle kirchlichen Körperschaften mit Ausnahme des Ev. Regionalverbandes Frankfurt verwaltet und im Haushalt der jeweiligen kirchlichen Körperschaft wirksam werden, sind in 2014 von Euro auf Euro um Euro gesunken. Dies entspricht einer Verringerung von 3,58 % (Vorjahr + 3,87 %). Darmstadt, den 15. Oktober 2015 Für die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung M. K e l l e r (Geschäftsführer) Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes der Kirchlichen Sozialstation Diez Vom 23. September 2015 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Zweckverbandes der Kirchlichen Sozialstation Diez hat folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Zweckverbandes der Kirchlichen Sozialstation Diez vom 24. Juli 2014 (ABl S. 358) wird wie folgt geändert: 1. 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe i wird aufgehoben. b) Die bisherigen Buchstaben j bis m werden die Buchstaben i bis l Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Verbandsvertretung tritt erstmals innerhalb eines Monats nach ihrer Neubildung zusammen und wird von seinem lebensältesten Mitglied einberufen und bis zur Wahl der oder des Vorsitzenden geleitet Absatz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: (1) Dem Verbandsvorstand gehören fünf bis sieben Mitglieder an, die von der Verbandsvertretung in geheimer Wahl gewählt werden. Die Zahl der Pfarrerinnen oder Pfarrer soll die Zahl der übrigen Mitglieder im Verbandsvorstand nicht übersteigen. Wird ein Mitglied der Verbandsvertretung in den Verbandsvorstand gewählt, so scheidet es aus der Verbandsvertretung aus und 6 Absatz 3 findet Anwendung.

348 348 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Der Verbandsvorstand wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Verbandsvorstandes sowie deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Ist die oder der Vorsitzende eine Pfarrerin oder ein Pfarrer, so soll die Stellvertreterin oder der Stellvertreter nicht Pfarrerin oder Pfarrer sein. Dasselbe gilt umgekehrt Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Der Beschluss der Auflösung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Mitglieder der Verbandsvertretung sowie der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft. Sie bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. *** Vorstehende Satzung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 26. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Urkunde über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ackerbach-Rettert, Evangelisches Dekanat Diez Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ackerbach-Rettert wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Ackerbach-Rettert, Evangelisches Dekanat Diez, wird aufgehoben 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 2. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Ackerbach-Rettert mit der Evangelischen Kirchengemeinde Dörsdorf- Reckenroth, Evangelisches Dekanat Diez Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Ackerbach-Rettert und der Evangelischen Kirchengemeinde Dörsdorf-Reckenroth sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Ackerbarth-Rettert wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Dörsdorf- Reckenroth, Evangelisches Dekanat Diez, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle Dörsdorf-Reckenroth zugeordnet. 3 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 7. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Dörnberg, Evangelisches Dekanat Diez Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dörnberg wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Dörnberg, Evangelisches Dekanat Diez, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 2. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Auflösung der pfarramtlichen Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Klingelbach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schönborn, Evangelisches Dekanat Diez Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Klingelbach und der Evangelischen Kirchengemeinde Schönborn sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez wird Folgendes beschlossen:

349 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Klingelbach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Schönborn, Evangelisches Dekanat Diez, wird aufgelöst. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 6. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinden Cramberg, Habenscheid und Schönborn, Evangelisches Dekanat Diez Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Cramberg, der Evangelischen Kirchengemeinde Habenscheid und der Evangelischen Kirchengemeinde Schönborn sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Cramberg, die Evangelische Kirchengemeinde Habenscheid und die Evangelische Kirchengemeinde Schönborn, Evangelisches Dekanat Diez, werden pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle Cramberg zugeordnet. 3 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 7. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach, Evangelisches Dekanat Diez Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach, Evangelisches Dekanat Diez, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 1. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach mit der Evangelischen Kirchengemeinde Oberneisen, Evangelisches Dekanat Diez Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Burgschwalbach und der Evangelischen Kirchengemeinde Oberneisen sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Diez wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Burgschwalbach wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Oberneisen, Evangelisches Dekanat Diez, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle Oberneisen zugeordnet. 3 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 6. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umbenennung der 0,5 Pfarrstelle der ehemaligen Evangelischen Albert-Schweitzer- Kirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, in die 0,5 Pfarrstelle II der seit durch Gemeindezusammenschluss entstandenen Evangelischen Albert- Schweitzer-und Hauptkirchengemeinde Wiesbaden- Biebrich, Evangelisches Dekanat Wiesbaden Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Wiesbaden und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Albert-Schweitzer-und Hauptkirchengemeinde wird Folgendes beschlossen:

350 350 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die 0,5 Pfarrstelle der ehemaligen Evangelischen Albert- Schweitzer-Kirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, wird in eine 0,5 Pfarrstelle II der seit durch Gemeindezusammenschluss entstandenen Evangelischen Albert- Schweitzer- und Hauptkirchengemeinde Wiesbaden- Biebrich, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, umbenannt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 5. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Wichtig: Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten: - kurze Bezeichnung des Projektes - Träger für die Durchführung/ verantwortliche Personen - Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen) - Ort und Zeit des Projektes - Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge) - Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen) Darmstadt, den 1. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung S c h w i n d t Projektbezuschussung aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung Aus Erträgen der Hermann-Schlegel-Stiftung können für Projekte im Jahr 2016 Zuschüsse vergeben werden. Die Zielsetzung der Hermann-Schlegel-Stiftung ist in der Stiftungsurkunde folgendermaßen festgelegt: Zusätzliche Förderung der Seniorenarbeit und der Männerarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gefördert werden gemeindliche und kirchliche Projekte sowie Veranstaltungen, in denen es um die Arbeit mit älteren Menschen und/oder um innovative Vorhaben in der Männerarbeit geht. Unterstützt werden können auch Projekte der Männerarbeit, die den Kontakt zu unterschiedlichen Gruppen in der Arbeitswelt und in anderen gesellschaftlichen Zusammenhängen befördern. Deswegen können auch zeitlich befristete Zuschüsse zu Personalkosten bei der Ausbildung von Jugendlichen und bei der Beschäftigung von Arbeitslosen gegeben werden. Antragstellung:. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gege - benenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen. Anträge können formlos bis 19. Februar 2016 gestellt werden. Sie sind zu richten an: - Dezernat 1 Kirchliche Dienste, OKR Christian Schwindt, Paulusplatz 1, Darmstadt, Tel.: , Fax: , Anträge können auch per entgegengenommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Dorothea Cain- Breitmeier in der Kirchenverwaltung zu senden. dorothea.cain-breitmeier@ekhn-kv.de Projektbezuschussung aus Erträgen der Ernst-Zur-Nieden-Stiftung Für das Jahr 2016 können Zuschüsse aus Erträgen der Ernst-Zur-Nieden-Stiftung vergeben werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der kirchlichen Erwachsenenbildung. Es geht dabei um Projekte und Vorhaben, die zur Erfüllung des kirchlichen Auftrages beitragen und sich im Rahmen innovativer Projektarbeit insbesondere an Männer wenden. Neue und impulsgebende Ideen für kirchliche Arbeit sind gefragt, auch durch Nutzung kultureller und künstlerischer Medien. Antragstellung: - Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, kirchliche Gruppen, Einrichtungen, Werke und Verbände; gegebenenfalls sind Angaben zur Rechtsform, Satzung und Besetzung der Gremien beizufügen. Anträge können formlos bis 19. Februar 2016 gestellt werden. Sie sind zu richten an: - Dezernat 1 Kirchliche Dienste, OKR Christian Schwindt, Paulusplatz 1, Darmstadt, Tel.: 06131/ , Fax: 06131/ , Anträge können auch per entgegengenommen werden. In diesem Falle sind sie an Frau Dorothea Cain- Breitmeier in der Kirchenverwaltung zu senden. dorothea.cain-breitmeier@ekhn-kv.de Wichtig: Der Antrag muss Angaben über folgende Punkte enthalten: - kurze Bezeichnung des Projektes - Träger für die Durchführung/ verantwortliche Personen

351 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Darstellung des Projekts (Zielsetzung, Durchführung, Kooperationen) - Ort und Zeit des Projektes - Kostenplan (ggf. Kostenvoranschläge) - Finanzierungsplan (Eigenmittel und andere Einnahmen) Darmstadt, den 1. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung S c h w i n d t Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Eckelshausen Dekanat: Biedenkopf Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHENGEMEINDE ECKELSHAUSEN Außergeltungsetzen von Dienstsiegeln Das Normal- und das Kleinsiegel mit dem Beizeichen ein Punkt sowie das Normalsiegel mit dem Beizeichen zwei Punkte der Evangelischen Kirchengemeinde Darmstadt- Eberstadt-Süd Dekanat Darmstadt-Stadt werden hiermit außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. November 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f Erste Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Oktober 2015 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden: Antje A r m s t r o f f Marie C e z a n n e Petra E s c h m a n n Anke Katharina F e u e r s t a k e Julia F l e c h t n e r Kirchengemeinde: Lukas- und Matthäusgemeinde Offenbach a. M. Dekanat: Offenbach a. M. Umschrift des Dienstsiegels: EV. LUKAS- U. MATTHÄUSGEMEINDE OFFENBACH A. M. Janina F r a n z Sandra H ä m m e r l e Felix H e i n z Simon K ö r b e r Maurice M e s c h o n a t Christina M e y e r Stefan M i c h e l s Linda R ö ß n e r Mariesophie S c h m i d t - N o h l Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. November 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f Antonia von V i e r e g g e Darmstadt, den 21. Oktober 2015 Für die Kirchenverwaltung D r. L u d w i g

352 352 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Dienstnachrichten

353 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 353

354 354 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen sind auf dem Dienstweg bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt, einzureichen. Neben einem tabellarischen Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild, wird im Blick auf die beworbene Pfarrstelle eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (incl. der entsprechenden Nachweise) erwartet. Die Bewerbungsfrist beträgt vier Wochen. Sie beginnt mit dem Ablauf des Monats, in dem dieses Amtsblatt erscheint. Zur Befristung müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen innerhalb dieser Zeitspanne bei der Kirchenverwaltung eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel oder der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges. Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referates, OKRin Ines Flemmig (Tel ; Battenfeld, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Patronat des Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich Kirchengemeinde schlüsselfertig zu übergeben Die Evangelische Kirchengemeinde Battenfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer mit ganzer Stelle. Battenfeld ist Teil der Kommunalgemeinde Allendorf, die zu den finanzstärksten Gemeinden in Hessen gehört und das jüngste Durchschnittsalter des Landkreises hat. Mit den Viessmann Werken beheimatet Allendorf den größten Arbeitgeber der Region. Seit dem Jahr bilden die Nachbarkommunen Allendorf und Battenberg ein gemeinsames Mittelzentrum. Eine herausragende wirtschaftliche Stärke mit über Arbeitsplätzen, überwiegend im produzierenden Gewerbe mit ausreichender Zahl von Ausbildungsplätzen und einer unterdurchschnittlichen Arbeitslosenquote kennzeichnen die Region. Die Kirchengemeinde Battenfeld liegt im landschaftlich reizvollen Edertal, auf der Hälfte der Strecke zwischen dem Edersee und Marburg im Landkreis Waldeck Frankenberg und besteht aus zwei Ortsteilen der Kommune Allendorf/Eder. Zum einen der Ortsteil Battenfeld, derzeit mit 983 Einwohnern und Rennertehausen mit Einwohnern Gemeindeglieder gehören zur evangelischen Gemeinde. Eine Grundschule und ein Waldkindergarten befinden sich in Allendorf. Eine weiterführende Gesamtschule ist in Battenberg ca. 2 km entfernt. In Frankenberg befinden sich ein Gymnasium, eine Fachoberschule und die technische Hochschule Mittelhessen mit derzeit 100 Studenten. Das Einkaufszentrum Battenfeld liegt vor der Haustür. In Allendorf steht eine Hausarztpraxis zur Verfügung, Fachärzte finden Sie im 10 km entfernten Frankenberg. Gebäude In Battenfeld befindet sich eine romanische Kirche aus dem Jahrhundert. Die Kirche ist 2012 komplett saniert worden. Die Elektronanlage, der Kirche in Battenfeld, wird in erneuert. Weiterhin finden Sie in Battenfeld auch unser schönes denkmalgeschütztes Pfarrhaus (erbaut 1715, ca. 200 m² Wohnfläche) mit großem Garten und 9 Zimmern. Der zu veranschlagende Mietwert beträgt 369,48 EUR monatlich. Ebenso ist ein renoviertes Gemeindehaus mit dem Pfarrbüro in unmittelbarer Nähe vorhanden. In Rennertehausen haben wir eine Kirche aus dem Jahr 1609, auch diese ist 2014 saniert worden. Die Kirchengemeinde ist Träger zweier Kitas mit integriertem Familienzentrum. Gemeindeleben Wir sind eine volkskirchlich geprägte lebendige Gemeinde. In beiden Orten finden sonntäglich Gottesdienste statt. Zwei Kindergottesdienstgruppen, eine Konfirmandengruppe und eine Vor-Konfirmanden Gruppe treffen sich wöchentlich. Frauenarbeit findet im Raum der Begegnung, in Rennertehausen, als klassische Frauenhilfe

355 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 355 statt. Es erwartet sie ein Kirchenvorstand, freundlich, mutig, aufgeschlossen, mit zwei Jugenddelegierten. Die Kirchengemeinde hat 2008 eine Stiftung zum Erhalt der kirchlichen Arbeit und der Gebäude gegründet. Eine Kita und ein Familienzentrum mit Kita sind in Trägerschaft der Kirchengemeinde. Ein reges Team vom Prädikanten unterstützt die Hauptamtlichen beim Predigtauftrag. Kirche vor Ort in Form des regionalen Kirchenbüros vernetzt die ansässigen Kirchengemeinden miteinander. Die Verwaltung der Kitas und der Kirchengemeinden wird dort zentral erledigt und entlastet die Ortspfarrerin/den Ortspfarrer und den Kirchenvorstand. Die Zusammenarbeit mit der Kommune Allendorf ist von großer Offenheit und Wertschätzung geprägt. Das Gemeindehaus wurde aufgegeben, in einem Raum der Begegnung im Familienzentrum finden die kirchlichen Gruppen und Kreise ein neues Zuhause, Tür an Tür mit der Kita. Die Zusammenarbeit mit ansässigen Vereinen beruht auf einer guten freundschaftlichen Basis. Was wir uns wünschen - eine Pfarrerin/einen Pfarrer die/der ein Herz für Familien hat und die Arbeit in unserem Familienzentrum mit seinen Ideen weiter entwickelt. (Familienzentrum generationsübergreifend gestalten). Das regionale Kirchenbüro bietet die Möglichkeit vernetzt mit den umliegenden Kirchengemeinden zu arbeiten. - eine Pfarrerin/einen Pfarrer die/der die Arbeit im gemeinsamen Kirchenbüro fortführt. Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach werden zum 1. Juni 2016 Eins. Ein Dekanat der Region entsteht. - eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der die regionale Kooperation weiter mit entwickelt. Der Kirchenvorstand hat in den vergangen Jahren, durch die Aufgabe des Gemeindehauses, die Gründung einer Stiftung und der Arbeit im gemeinsamen Kirchenbüro bewiesen, dass er entscheidungswillig neue Wege geht. - eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der die neuen Wege mit uns weitergeht. Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben. Auskünfte erteilen gerne: - Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel.: , proepstin.puttkammer.nord-nassau@ekhn-net.de - Dekan Gerhard Failing, Tel.: , Gerhard.Failing.Dek.Biedenkopf@ekhn-net.de - Die Vorsitzende des Kirchenvorstands, Anja Schubert, Tel.: , Schbis.rth@t-online.de. Breidenbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Biedenkopf, Modus A Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Breidenbach umfasst Breidenbach mit Einwohnern, (ca evangelische Gemeindeglieder) und den Filialort Kleingladenbach mit ca. 500 Einwohnern (ca. 340 Gemeindeglieder). Die Pfarrstelle ist ab dem 1. Dezember 2015 neu zu besetzen, da die langjährige Pfarrerin der Gemeinde in den Ruhestand geht. Die Großgemeinde umfasst mit ihrem Hauptort Breidenbach insgesamt sieben Dörfer und ist landschaftlich schön gelegen. Der Ort verfügt über ein Industriegebiet, in dem mittelständige und kleinere Unternehmen angesiedelt sind. Das Industriegebiet des Hauptortes Breidenbach bietet über Arbeitsplätze. In Breidenbach finden Sie eine gute Infrastruktur: Kindertagesstätte, Grundschule, Förderstufe, Hauptschule und Realschule sind am Ort. Weiterführende Schulen können in Biedenkopf und Bad Laasphe besucht werden. Ärztliche Versorgung, sowie Einkaufsmöglichkeiten, u.a.m. sind vorhanden. Kirchlich ist Breidenbach ein sehr geschichtsträchtiger Ort. Die Ersterwähnung einer Taufkapelle stammt aus dem Jahr 913. An der Stelle der alten Taufkapelle steht heute eine mittelalterliche Kirche. Nach Einführung der Reformation war Breidenbach bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein vorwiegend evangelisches Dorf. Durch die Erweckungsbewegung entstanden um 1900 Freie ev. Gemeinden und innerhalb der Kirche die Landeskirchliche Gemeinschaft. Nach dem zweiten Weltkrieg zogen katholische Flüchtlinge in die Großgemeinde. Eine katholische Kirche wurde in den 50er Jahren erbaut. Weiter sind in Breidenbach Nazarener und Darbysten vertreten. Nach der Wende zogen auch viele Russlanddeutsche und Menschen aus den neuen Bundesländern zu. In den 60er Jahren kamen Gastarbeiter nach Breidenbach. Die türkisch-stämmigen Mitbewohner bilden heute die größte Gruppe. Sie unterhalten seit über 20 Jahren eine Moschee am Ort. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Breidenbach hat mit ihrer schönen mittelalterlichen Kirche einen hervorgehobenen Sakralbau mit ca. 400 Plätzen. Die ehemalige Mutterkirche des Breidenbacher Grundes wurde in den letzten Jahren gründlich saniert und ist mit ihrem gedrehten hohen spitzen Turm das Wahrzeichen des Ortes. In Kleingladenbach steht ebenfalls eine schöne, gut sanierte Kirche. Der Ort ist dörflich und traditionell geprägt. Im Vereinshaus der Landeskirchlichen Gemeinschaft Kleingladenbach können Räume für kirchliche Veranstaltungen genutzt werden. Die Kirchengemeinde verfügt in Breidenbach über ein Gemeindehaus aus den 80er Jahren, in dem die Wochenveranstaltungen stattfinden. Das alte Pfarrhaus liegt zentral. Es wurde mehrfach grundsaniert und wird im unteren Stockwerk mit separatem Eingang für den Amtsbereich, für das Gemeindebüro und für das Archiv genutzt. Die Pfarrwohnung im oberen Stockwerk umfasst ca. 140 m². Garage und Stellplätze, sowie ein schöner Garten sind vorhanden. Der steuerliche Mietwert beträgt 413,18 EUR. In der Kirchengemeinde arbeiten verschiedene nebenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit: eine Gemeindesekretärin, drei Küsterinnen, drei Organisten, ein Hausmeister, Mitarbeiter für die Pflege der Außenanlagen, eine Raumpflegerin, sowie Vertretungskräfte.

356 356 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In beiden Kirchen werden sonntäglich Gottesdienste gehalten. Hinzu kommen monatliche Gottesdienste in einem Seniorenpflegeheim. Kindergottesdienste finden in beiden Ortschaften statt und werden wesentlich durch Ehrenamtliche gestaltet. Gemeindekreise und Gruppen, sowie Besuchsdienste werden von Ehrenamtlichen (mit)gestaltet. Die Chorarbeit musste leider wegen Mangel an Stimmen in 2009 in beiden Ortschaften eingestellt werden. Der CVJM am Ort hat Gastrecht im Gemeindehaus. Was wir uns wünschen: - Biblische Verkündigung und Lehre in Gottesdienst und Konfirmandenunterricht gemäß lutherischer Prägung - Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand im Gemeindeaufbau - Gewinnung und Schulung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - Förderung kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit - die Unterstützung der religionspädagogischen Arbeit in der 10gruppigen Kindertagesstätte, die in der Trägerschaft des Dekanates liegt. - Religionsunterricht in der Schule - Mitarbeit am Gemeindebrief - Pflege der vorhandenen ökumenischen Kontakte - Bereitschaft zum christlichen Zeugnis im Gespräch mit muslimischen Vertretern - Kontakte und punktuelle Kooperation mit anderen christlichen Gemeinden und Vereinen am Ort. - Besuche bei Kranken und älteren Menschen - Gelegentliche geistliche Konzerte - Zusammenarbeit mit den Gemeinden im größeren Kirchspiel. Wir erwarten keine Wunder, sondern einen treuen, gewissenhaften Dienst mit dem Evangelium in den Strukturen der Landeskirche, durch den ein biblisch fundierter Glaube gefördert wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Gemeindeglieder sollen befähigt werden, wahrhaftig zu sein in der Liebe und auf Christus, das Haupt hin, zu wachsen (Eph. 4,15), so dass sie in den Anfechtungen der Zeit ihren Glauben bezeugen können in Wort und Tat. Wir hoffen, Ihr Interesse an unserer Kirchengemeinde geweckt zu haben, und stehen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Ansprechpartnerin/Ansprechpartner: - Ottmar Wagner, Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, ottmar_wagner@t-online.de - Gerhard Failing, Dekan des Dekanates Biedenkopf, Tel.: Annegret Puttkammer, Pröpstin der Propstei Nord-Nassau, Tel.: Butzbach, Markuskirchengemeinde, 0,75 Pfarrstelle I (Nordbezirk), Dekanat Wetterau, Modus B, zuzüglich 0,25 Zusatzdienstauftrag in der Altenheimseelsorge, Dekanat Wetterau Zum wiederholten Mal Nach der Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers sucht die Evangelische Markus-Kirchengemeinde Butzbach eine neue Gemeindepfarrerin/einen neuen Gemeindepfarrer. Die Arbeit umfasst die Seelsorge im Nordbezirk der Gemeinde und einen zusätzlichen Dienstauftrag für regionale Altenseelsorge. Durch eine neu zu erarbeitende Pfarrdienstordnung wollen wir die Pfarrstellen der Markusgemeinde stärker profilieren. So soll der Pfarrstelle Nord der Schwerpunkt der Arbeit mit älteren Menschen zugewiesen werden. Für die beiden übrigen Pfarrstellen, Süd und Ost, sind die Schwerpunkte Konfirmanden und Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern und jungen Familien vorgesehen. Details werden mit der neuen Inhaberin/dem neuen Inhaber der Stelle Nord vereinbart. Die wachsende Kleinstadt Butzbach liegt im nördlichen Rhein-Main-Gebiet zwischen der Kurstadt Bad Nauheim und der Universitätsstadt Gießen. Butzbach hat sehr gute Verkehrsanbindungen (A5, A45, Bahnanschluss Frankfurt-Gießen), gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte aller Fachrichtungen, hohen Freizeitwert, vielseitiges Kulturleben und eine sehenswerte Altstadt. Viele Kindertagesstätten und sämtliche Schulformen befinden sich am Ort. Die landschaftliche Lage zwischen Wetterau und Taunus ist sehr reizvoll. Weitere Informationen über Butzbach finden Sie unter Die Markusgemeinde hat gut Gemeindeglieder und ist eine einladende Gemeinde, die etwas ausstrahlt von der Liebe Gottes zu den Menschen. Wir verstehen uns als volkskirchliche Gemeinde, in der die seelsorgerliche Betreuung der Menschen im Mittelpunkt der Arbeit steht. Dabei sind wir offen für neue Ideen und Wege. Wir bieten Ihnen - Zusammenarbeit in einem Team mit einer Pfarrkollegin (Pfarrbezirk Süd, 0,5 Pfarrstelle) und einem Pfarrkollegen (Pfarrbezirk Ost, 1,0 Pfarrstelle) - monatlich dienstfreie Wochenenden - einen motivierten, aufgeschlossenen und teamorientierten Kirchenvorstand mit effizienter Ausschussarbeit - engagierte haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende (25h/W Sekretärin, 1 Küster, 0,5 Sozialpädagoge, 1,25 Kirchenmusikerstelle (auf einen Stelleninhaber und eine Stelleninhaberin aufgeteilt), ) - eine weithin anerkannte Kirchenmusik, die das Gemeindeleben in Gottesdiensten und Konzerten mit hervorragendem Posaunenchor und umfangreicher Chorarbeit bereichert - einen Besuchskreis, der das Pfarrteam unterstützt - vielfältiges Gemeindeleben mit breit angelegter Kinder- und Jugendarbeit (Kinder- und Jugendchöre, Kindergottesdienste, EJW, VCP, offene Jugendarbeit, Radio WeWeWe), Frauenarbeit (2 engagierte

357 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 357 Gruppen) und Seniorenarbeit. Besondere Aktivitäten wie monatlicher Kirchenkaffee, Osterfrühstück, Suppenbuffet zu Erntedank, Mitarbeiter- und Gemeindefeste ergänzen das Angebot - eine Evangelische Integrative Kita, die seit Beginn des Jahres Kristallisationspunkt unseres neuen Evangelischen Familienzentrums in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Familienbildung Wetterau und dem Diakonischen Werk Wetterau ist - zahlreiche Gottesdienstformen (Familiengottesdienste, Taizé-Gottesdienste, ökumenisches Fest Kirche am Markt, ) - die sehr schöne gotische Markuskirche als Hauptgottesdienstort - ein frisch renoviertes Pfarrhaus mit hohem Wohnkomfort, schönem Garten und herrlicher Aussicht über die Wetterau. Der Mietwert kann erfragt werden. Weitere Informationen über die Markusgemeinde finden Sie unter Der Nordbezirk der Markus-Kirchengemeinde ist geprägt durch Neubaugebiete, in denen viele junge Familien wohnen und noch zuziehen, sowie ein größeres Gebiet mit sozialem Wohnungsbau. Die demographische Struktur umfasst recht gleichmäßig alle Altersgruppen und sozialen Milieus. Mit dem zusätzlichen 0,25 Dienstauftrag will das Dekanat Raum schaffen für die Weiterentwicklung der Altenseelsorge im Bereich der Kirchengemeinde und der Nahregion. Auch und gerade im Raum Butzbach sind die Lebenslagen älterer und alter Menschen heute weit ausdifferenziert. Manche engagieren sich mit dem Eintritt in den Ruhestand in besonderem Maße kirchengemeindlich oder zivilgesellschaftlich. Viele leben bis ins hohe Alter in der eigenen Wohnung, selbständig oder von Familienangehörigen und professionellen Diensten gepflegt. Zudem gibt es im Raum Butzbach bereits heute einige Wohn- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Der Dienstauftrag bietet hier die Chance, auf dem Gebiet der Altenseelsorge exemplarisch Konzepte und Angebote für kirchengemeindliches Handeln neu und weiter zu entwickeln. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Pfarrdiensten und den Kirchenvorständen vor Ort und im Austausch mit der auf Dekanatsebene neu eingerichteten Pfarrstelle für Altenseelsorge. Zum gemeindlichen Schwerpunkt der Arbeit mit älteren Menschen erhält die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber hierdurch besondere Freiräume zur konzeptionellen und praktischen Entwicklung und Weiterentwicklung solcher Angebote. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer (oder ein Pfarrehepaar), der/dem die Verkündigung des Wortes Gottes Berufung und Herzenssache ist, die/der offen für Begegnung und Gespräche ist. Ebenso wünschen wir uns von der Bewerberin/dem Bewerber die Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme von Mitverantwortung in der Leitung und Verwaltung unserer großen Gemeinde. Konnten wir Ihr Interesse wecken und können Sie sich vorstellen, in unserer Gemeinde zu leben und zu arbeiten, rufen Sie doch einfach an bei - Hans-Wilhelm Lenk, Stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Pfarrer Jörg Wiegand, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: Pfarrerin Sybille Lenz, Tel.: Weitere Auskunft erteilen auch: - der Propst für Oberhessen, Matthias Schmidt, Gießen, Tel.: und - der Dekan des Dekanats Wetterau, Volkhard Guth, Friedberg, Tel.: ). Frankfurt/Main Berkersheim, Michaelisgemeinde, 0,5 Pfarrstelle Stadtdekanat Frankfurt, Modus B Zum wiederholten Mal Die Evangelische Michaelisgemeinde Ffm Berkersheim, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer. Berkersheim ist ein nordöstlicher Stadtteil von Frankfurt mit guter Verkehrsanbindung zur Innenstadt und eine beliebte Wohngegend. Es ist ein ländlicher Vorort mit altem Ortskern und ausgedehnten Neubaugebieten mit starkem Zuzug von Familien mit Kindern. Am Ort gibt es eine Grundschule mit Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung und ein Hort. Zur Michaelisgemeinde gehören ca Gemeindeglieder. Die warme, dörfliche im Jahr 1766 erbaute Kirche hat ca. 180 Sitzplätze. Sie hat eine gute Akustik mit hervorragender Orgel. Auf gleichem Gelände bieten das Gemeindehaus und ein angemieteter, selbst gestalteter Jugendraum gute Voraussetzungen für die Gestaltung der Gemeindearbeit. Zur Gemeinde gehört ein dreigruppiger Kindergarten mit ca. 60 Kindern. Die ausgezeichnete Zusammenarbeit des Kita-Teams und die gute Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, sind ein fester Bestandteil und eine gute Voraussetzung für die gemeinsamen Veranstaltungen, (z.b. Minigottesdienste 0 6 Jahre, Familiengottesdienste, Tauferinnerungsgottesdienste, Feste) die unser Gemeindeleben prägen. In der Gemeinde arbeiten eine Gemeindesekretärin (20 Std./Wo.), ein C-Kirchenmusiker und 2 Reinigungskräfte. Außerdem sind über unseren Michaelis Förderverein finanziert eine Gemeindepädagogin als Mitarbeiterin für die Kinderarbeit (10 Stunden und ein Diplom-Theologe und Prädikant (Minijob-Basis)) für die Gottesdienstarbeit. Ihren lebendigen Charakter erhält die Gemeinde durch eine motivierte Mitarbeiterschaft. Hier wirken ein engagierter Kirchenvorstand, kompetente Hauptamtliche, Ehrenamtliche und ein aktiver Förderverein segensreich zusammen. Im Zentrum des Gemeindelebens stehen lebendige und zielgruppenorientierte Gottesdienste, die zum Glauben einladen und in denen auch Lobpreis, moderne geistliche Lieder, Segen und kreative Elemente (Tanz, Anspiel, Pantomime) ihren Raum haben können.

358 358 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das missionarische, seelsorgerliche und diakonische Profil findet seinen Ausdruck in verschiedenen Kreisen, Hauskreisen, Projektgruppen und Angeboten. Die Gemeindearbeit ist verbunden mit der Geistlichen Gemeinde-Erneuerung in der evangelischen Kirche und der Evangelischen Allianz Frankfurt/Main. Die freundschaftliche ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde ist ein wesentlicher Bestandteil des Gemeindelebens. Von der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrer wünschen wir uns, - dass sie/er den Glauben an Jesus Christus vorlebt und dazu einlädt - dass sie/er mit Leidenschaft und theologischer Unterscheidungsfähigkeit Gottes Wort der Gemeinde verkündigt - dass sie/er mit Freude Gottesdienste in unterschiedlichen Formen und mit verschiedenartigen Musikstilen feiert - dass sie/er die Begleitung der Mitarbeiter im Blick hat - dass sie/er die Gemeinde in ihren verschiedenen Generationen wahrnimmt - dass sie/er ein Herz für den missionarischen Gemeindeaufbau unter volkskirchlichen Bedingungen hat. Wir bieten Ihnen - einen Kirchenvorstand und eine Mitarbeiterschaft, die in der Teamarbeit erfahren sind, die sich gerne verantwortlich einbringen, die auf neue Wege der Gemeindeentwicklung gespannt sind und die zugleich Raum für eigene Schwerpunktbildung lassen - ein Pfarrhaus in einem großen Garten neben der Kirche in ruhiger Lage und schöner Fernsicht. Die Wohnung umfasst 4 große Zimmer, Bad und Küche, verteilt auf Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss, dazu Amtszimmer, Gäste-WC und Gemeindebüro. Der Mietwert ist vor Ort zu erfragen. Nähere Auskünfte erteilen: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: Stadtdekan Dr. Achim Knecht, Tel.: Prodekan Holger Kamlah, Tel.: Ingrid Kynast, KV-Vorsitzende, Tel.: Lengfeld, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vorderer Odenwald, Modus A Im Kirchspiel Otzberg ist die Pfarrstelle I mit Sitz in Lengfeld neu zu besetzen. Bei uns können Sie in Zusammenarbeit mit den Inhabern der beiden anderen Pfarrstellen Ihre Fähigkeiten vielseitig entfalten. Das Kirchspiel Otzberg ist eine Kooperation der Evangelischen Kirchengemeinden der Kommune Otzberg mit zusammen sechs Predigtstellen in sechs Dörfern. Die Zusammenarbeit umfasst beispielsweise gemeinsame Gottesdienste wie Kirche im Grünen, Sommerkirche oder zum Reformationsfest, sowie gegenseitige Vertretungsdienste. Diese Aktivitäten, die in einem von allen Kirchengemeinden getragenen Ausschuss koordiniert werden, sollen weiter ausgebaut werden. Lengfeld ist der Zentralort der kommunalen Gemeinde Otzberg am Fuße der Veste Otzberg am nördlichen Rand des Odenwalds. Im Ort selbst gibt es Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsbetriebe aller Art sowie Arzt, Apotheke und seit 2014 ein Pflegeheim. Die moderne Mittelpunktschule in Lengfeld arbeitet gerne mit den Kirchengemeinden zusammen. Weiterführende Schulen gibt es im benachbarten Groß-Umstadt und Reinheim. Hochschulen befinden sich in Dieburg, Darmstadt und Aschaffenburg. Die TU in Darmstadt und die Universität in Frankfurt sind ebenfalls gut zu erreichen, da Lengfeld eine direkte Bahnverbindung nach Darmstadt und Frankfurt hat. In Kooperation mit den anderen Stelleninhabern des Kirchspiels wird die Kirchengemeinde Habitzheim betreut. Die Inhaberin oder der Inhaber der Pfarrstelle I hält sonntäglich Gottesdienst in Lengfeld und Habitzheim. Mit den Kollegen der anderen Pfarrstellen gibt es einen regelmäßigen Kanzeltausch. Die weiteren Aufgaben sind unter den Kollegen durch eine Pfarrdienstordnung geregelt. Lengfeld hat 1 025, Habitzheim 610 Gemeindeglieder. Die Ortsteile liegen ca. 3 km voneinander entfernt. Das geräumige Lengfelder Pfarrhaus mit Garten bildet zusammen mit Kirche und Gemeindehaus ein ansprechendes Ensemble. Der Mietwert kann erfragt werden. Lengfeld und Habitzheim verfügen über moderne Gemeindehäuser. In beiden Dörfern gibt es ein reges Vereinsleben sowie eine große ehrenamtliche Mitarbeiterschaft in den Kirchengemeinden. In der Kirchengemeinde Lengfeld sind die Frauenhilfe, ein Frauenkreis, eine Kindergottesdienstgruppe sowie ein Jungbläserkreis aktiv. In Habitzheim gibt es einen evangelischen Kindergarten sowie neben dem Posaunenchor, dem Singkreis und der Frauenhilfe auch ein Kindergottesdienstprojekt. Zwei Schreibkräfte stehen beiden Gemeindebüros mit je 4 Wochenstunden zur Verfügung. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die/der/das gemeinsam mit den engagierten Kirchenvorständen und Kollegen im Kirchspiel das Gemeindeleben gestaltet und weiterentwickelt. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Für weitergehende Auskünfte und Informationen stehen Ihnen - für die Kirchengemeinde Lengfeld, Frau Liesel Delzeit, Tel.: die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Habitzheim, Frau Heidi Domack, Tel.: Dekan Joachim Meyer, Tel.: und - die Pröpstin für Starkenburg, Karin Held, Tel.: gerne zur Verfügung.

359 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 359 Limburg an der Lahn, 1,0 Pfarrstelle I, Dekanat Runkel, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Evangelische Kirchengemeinde Limburg eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer, nachdem die bisherige Stelleninhaberin nach 12 Jahren eine neue berufliche Herausforderung angenommen hat. In der Kirchengemeinde sind aktuell zwei 1,0 Pfarrstellen und eine 1,0 Pfarrvikarstelle genehmigt. Wir gehen davon aus, dass diese Stellenausstattung auch anlässlich der nächsten Pfarrstellenbemessung Ende 2019 Bestand haben wird. Evangelisch in Limburg Mitten in der schönen Kreisstadt Limburg mit historischer Altstadt liegt unsere Kirche. Limburg liegt zentral zwischen Frankfurt und Köln an der A 3 und verfügt neben dem Regionalbahnhof zudem über eine ICE-Anbindung. Limburg bietet mehrere Grund- und weiterführende Schulen sowie ein umfassendes kulturelles Angebot. In der Kirche findet auf drei Ebenen das Gemeindeleben statt: Im Erdgeschoss befindet sich mit der "Jugendfreizeitstätte" ein offenes Jugendzentrum, in dem ein Gemeindepädagoge und eine Erzieherin hauptamtlich beschäftigt sind. Hier findet auch die Konfirmandenarbeit statt. Im ersten Stock bietet das Gemeindezentrum Raum für Begegnung. Außerdem ist hier das Gemeindebüro mit zwei Gemeindesekretärinnen und der Hausmeister zu finden. Im zweiten Stock feiern wir in einem hellen, modernen Kirchenraum Gottesdienste. Zu der Gemeinde gehört das frisch sanierte, mehrfach genutzte Haus in der Parkstraße Darin befindet sich die ca. 200 m² große Pfarrwohnung im Erdgeschoss mit 7 Zimmern, Küche und zwei Bädern sowie einem Garten. Das Haus liegt fußläufig zur Innenstadt und zur Kirche. Der Mietwert der Wohnung beträgt zurzeit ca. 720 EUR. Zwei Kindertagesstätten befinden sich in der Trägerschaft unserer Gemeinde. Die Gemeinde besteht aus etwa Gemeindegliedern. Neben dem wöchentlichen Gottesdienst in unserer Kirche feiern wir in vier Außenstellen sowie in verschiedenen Alten- und Pflegeheimen Gottesdienst. Eine Pfarrerin im Ehrenamt unterstützt uns dabei. Insgesamt sind neben 40 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Vielzahl neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagiert. Der Kirchenvorstand mit ehrenamtlichem Vorsitzenden und 10 weiteren Mitgliedern sowie einer Jugenddelegierten entlastet durch eine rege Ausschussarbeit von Verwaltungsaufgaben. Die Kirchengemeinde verfügt über die kircheneigene Stiftung Horizonte. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer - die/der durch ihre/seine Präsenz vor Ort in der Lage ist, die verschiedenen Aspekte der Gemeindearbeit zu vernetzen - die/der tolerant ist und Freude an lebendiger Gottesdienstarbeit mitbringt - die/der die Kirchenmusik unterstützt und begleitet - die/der gerne ansprechend predigt und theologisches Denken zeitgemäß umsetzt - die/der geistliche Kompetenz zeigt - die/der bei Konflikten nach fairen Lösungen für alle Beteiligten sucht - die/der neue Ideen und Anregungen gemeinsam mit den Pfarrkollegen und dem Kirchenvorstand erarbeitet, diesen offen gegenübersteht und sie kreativ gestaltet. Haben wir Ihr Interesse geweckt dann kontaktieren Sie - die Pröpstin Annegret Puttkammer, Tel.: Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage: Mainz, Christuskirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle II (Lukasbezirk), Dekanat Mainz, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung In der Universitats-, Medien- und Landeshauptstadt Mainz gehort die Christuskirche zu den stadtebaulichen Wahrzeichen. Sie dient neben der Ortsgemeinde auch verschiedenen Personalgemeinden als Gottesdienstoder Veranstaltungsort. Die insgesamt Sitzplatze im Kirchenschiff und auf den Emporen sind im Kreis um einen Mittelaltar angeordnet. Die Kirche liegt nah am Rhein, inmitten der Hauptverkehrsachse Kaiserstraße und zugleich an der Schnittstelle zwischen der Mainzer Alt- und Neustadt. Letztere stellt den am dichtesten besiedelten Stadtteil von Mainz dar und beherbergt eine bunte Vielfalt verschiedener Kulturen und Milieus. In unserer Nachbarschaft befinden sich neben allen Schularten die neu erbaute Synagoge, islamische Gebetsraume, Landtag und Ministerien. Die Christuskirche ist ein kirchenmusikalisches wie auch kulturelles Zentrum. Eine Dekanatskirchenmusikerin ist tatig, deren Arbeitsauftrag auch die Gemeindebelange umfasst. Mit Gospelchor, verschiedenen Workshops und einzelnen Jazz-Elementen hat sie eine popularmusikalische Schwerpunktstelle inne. Der Bachchor Mainz mit seinen vielbeachteten Konzerten und den von ihm mitgestalteten Universitatsgottesdiensten hat hier ebenfalls seinen Sitz. Es besteht eine große Raumnachfrage fur Konzerte, Ausstellungen und Gastgruppen. Die sonntaglichen Gottesdienste werden durch die Pfarrkollegen im Wechsel gehalten. Im vergangenen Jahr hat sich eine Gruppe gebildet, die über Liturgie und neue Gottesdienstformen nachdenkt. Unsere Kirchengemeinde hat bei Gemeindegliedern zwei 1,0 Pfarrstellen und ist in zwei Seelsorgebezirke aufgeteilt. Die zweite Pfarrstelle hat seit Februar 2013 eine Kollegin inne. Die jetzt zu besetzende Pfarrstelle des Lukasbezirks hat ihren Sitz am Wolfgang- Capito-Haus, das 10 Minuten zu Fuß von der Christuskirche entfernt liegt. Dieses 2014 sanierte Haus beherbergt neben einem großen Gemeindesaal unsere Kin-

360 360 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr dertagesstätte mit vier Gruppen für Kinder von 1 bis 6 Jahren. In direkter Nachbarschaft dazu liegt das Mitarbeiterwohnhaus. Dort befinden sich zurzeit die Dienstwohnung und die Amtsräume für die ausgeschriebene Pfarrstelle. Die Konfirmandenarbeit wird seit diesem Jahr als gemeinsames Projekt der Innenstadtgemeinden und des Stadtjugendpfarramtes durchgeführt. Es gibt eine aktive Gruppe junger Erwachsener und eine Jugendgruppe. Die Arbeit mit Senioren ist ein eher kleines Segment. Die deutliche Mehrheit der Gemeindeglieder sind Studierende und Berufstatige, die wir zukünftig noch stärker ansprechen möchten. Als Mitarbeitende sind bei uns tätig: eine Gemeindesekretarin (30 Wochenstunden), ein Küster und ein Hausmeister in Vollzeit, zwei Halbtagskrafte zur Reinigung, eine B-Kirchenmusikerin, ein großes Team in der Kindertagesstätte und rund 60 ehrenamtlich Mitarbeitende. Die derzeitige Pfarrwohnung im 1. OG des Mitarbeiterwohnhauses umfasst 136 m², besteht aus sechs Zimmern, Kuche, Bad und WC sowie zwei Balkonen. Sie wird grundlegend saniert vor Neubezug und hat derzeit einen Steuerwert von 848,05 EUR. Im EG des gleichen Hauses befindet sich das ca. 20 m² große Amtszimmer (mit Nebenräumen), außerdem eine Garage. Die Pfarrstelle des Lukasbezirks wird ab dem 15. Dezember 2015 vakant, nachdem der langjährige Stelleninhaber nach 31 Jahren die Stelle wechselt. Sie erfordert Teamfähigkeit, Kompetenz in Personalführung und Kollegialität. Wir wunschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die oder der den Menschen nahe ist, gerne predigt, darüber hinaus Lust hat, in der Stadt zu leben, das Leben in der Innenstadt mitzugestalten und in der Vielfalt Akzente zu setzen. Die zukünftige Aufgabenverteilung wird zwischen den Pfarrkollegen neu geregelt. Weitere Auskunfte erteilt: - Propst Dr. Klaus-Volker Schutz, Tel.: Schauen Sie auch unsere Homepage an: Offenbach am Main, Markus-Gemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Offenbach, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Die ausgeschriebene Pfarrstelle ist zu besetzen, da die bisherige Stelleninhaberin nach 14-jähriger Tätigkeit in der Gemeinde eine neue Stelle antritt. Wer sind wir? Im Rhein-Main-Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft zu Frankfurt liegt die Stadt Offenbach mit ca Einwohnern und 12 ev. Kirchengemeinden, die zu einem Kirchengemeindeverband zusammengeschlossen sind. Die Markus-Gemeinde umfasst die südöstlich des Offenbacher Zentrums gelegenen Wohngebiete, die in den 1960er Jahren entstanden sind. Das Gemeindegebiet besteht aus aufgelockerten Wohnquartieren im mittleren Wohnsegment mit Gärten und Parkanlagen. Offene Naherholungsgebiete und ein großer Stadtwald schließen nach Süden das Stadtgebiet ab. Die Markuskirche aus dem Jahr 1961 besteht aus dem großen Kirchenraum mit denkmalgeschützter Orgel und dem im Jahr 2011 renovierten Gemeindesaal. Dem Pfarrhaus ist das Gemeindebüro angeschlossen, baumbestandene Gartenflächen runden das Kirchengelände ab. Des Weiteren gehört zur Gemeinde eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen, davon eine U3-Gruppe. Über die Kindertagestätte lernen viele Familien unsere Gemeinde kennen, besonders auch in den Familiengottesdiensten, die mit der Kita gestaltet werden. Der einvernehmliche Kontakt zur Kita-Leitung und die religionspädagogische Begleitung helfen bei der erfolgreichen Ausführung der Kita-Aufgaben. Zur Gemeinde zählen ca Mitglieder mit einem hohen Anteil älterer Menschen (ca. 40 % über 60 Jahre), für die die sonntäglichen Gottesdienste sowie die Feste und Kulturveranstaltungen die langjährige Bindung an die Gemeinde festigen. Die Heterogenität der zugezogenen Familien bezüglich Herkunft und Weltanschauung bedingt einen geringen Anteil an jungen Gemeindemitgliedern. Besuchsdienste und Seniorenarbeitskreise sowie die Betreuung von zwei Seniorenheimen erhalten den Kontakt zur Gemeinde. Unterschiedliche Prägungen des evangelischen Glaubens sowie eine hohe Aufgeschlossenheit im Feiern und Leben des Glaubens kennzeichnen den volkskirchlichen Charakter der Gemeinde. Mittelpunkt des geistigen Lebens ist eine vielfältige Gottesdienstkultur und normale Gottesdienste mit ansprechenden Predigten. Das Gottesdienstangebot wird in Kooperation mit der Nachbargemeinde in Offenbach-Bieber abgestimmt, die Kooperation betrifft auch die Konfirmandenarbeit. Einen hohen Stellenwert hat die Kirchenmusik, die von einem B-Kirchenmusiker ausgeführt wird. Was bieten wir? Die Arbeit der Pfarrerin/des Pfarrers wird vom zwölfköpfigen Kirchenvorstand vertrauensvoll und zielorientiert unterstützt. Zu den Hauptamtlichen gehören eine erfahrene Gemeindesekretärin mit 20 Wochenstunden, eine Küsterin (0,5 Stelle) und ein B-Kirchenmusiker (0,5 Stelle) und die Kita Leiterin sowie ein Mitarbeiter für die Grünanlagen (5 Wochenstunden), die gemeinsam mit den Ehrenamtlichen die Gemeinde unterstützen und gestalten. Entlastung von der kirchlichen Verwaltungsarbeit geschieht durch den Kirchengemeindeverband. Das freistehende Pfarrhaus mit 170 m² Wohnfläche (kann bei Bedarf verkleinert werden) verfügt über eine im Jahr 2013 erneuerte Gasheizung und eine thermische Solaranlage. Der Mietsteuerwert beträgt aktuell 850 EUR, inkl. Garage. Was wünschen wir uns? Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer mit einem aufmerksamen Blick für die Entwicklung des Sozialraums und dessen geistliche Begleitung. Wir erwarten Aufgeschlossenheit für die Weiterentwicklung und Gestaltung der Kooperation mit den evangelischen Nachbargemeinden und in der Ökumene. Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage unter

361 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 361 Für weitere Auskünfte und erste Kontakte steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung: - Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: , ev.propstei.rhein-main@ekhn-net.de. Wiesbaden, Kreuzkirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle I, Dekanat Wiesbaden, Modus C Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung Haben Sie Freude an einer interessanten und vielfältigen Tätigkeit in einer Großstadtgemeinde, die direkt im Grünen, an einer Parkanlage, in unmittelbarer Nähe zum Wald liegt? Unsere Gemeinde Unsere Kirche wurde 1958 erbaut, unser neues Gemeindezentrum haben wir im Oktober 2012 eingeweiht. Die Planung für die Sanierung des Kirchenraumes ist nahezu abgeschlossen. Unsere Kreuzkirchengemeinde hat ca Mitglieder und ist Teil der Ev. Gesamtgemeinde Wiesbaden. Das Gemeindegebiet reicht vom multikulturellen Westend bis zum bildungsbürgerlich geprägten Nordosten. Zu unserer Gemeinde gehört eine 8-gruppige KITA inklusive Krippe und Hort. Zwei Altenwohnheime und mehrere Schulen für alle Altersgruppen liegen ebenfalls im Gebiet der Gemeinde. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter In der Gemeinde arbeiten hauptamtlich neben dem Kollegen des Pfarrbezirks II (1,0 Dienstauftrag): - eine A-Kantorin auf einer B-Stelle - ein EJW-Jugendreferent (30 %) - eine Gemeindesekretärin (20 Wochenstunden) - eine Küsterin (55 %) - 26 Mitarbeiterinnen in der KITA. Wer sind wir Wir feiern unsere Gottesdienste als einladende, offene Gemeinde. Ein Schwerpunkt dabei ist der monatliche Kindergottesdienst. Die Gottesdienste der unterschiedlichsten Art werden von Mitgliedern des Kirchenvorstandes mitgestaltet. Nach dem Gottesdienst laden wir zum Kirchencafé im Gemeindezentrum ein. Dort finden vielfältige Veranstaltungen statt, u.a. Lesungen, Konzerte, Themenabende, Exerzitien, Glaubenskurse, Ausstellungen und Feste. Zu unserem Gemeindeleben gehört eine lebendige Jugendarbeit (Jungschar, Pfadfinder, Konfiteam, Nachwuchsmusiker). Die über viele Jahre gewachsene ökumenische Verbundenheit mit unserer katholischen Schwestergemeinde St. Elisabeth ist uns wichtig. Die facettenreiche Kirchenmusik (Posaunenchor, Streichorchester, Flötenensemble, Chor, Kinderchor, Kinderflöten) bereichert das Leben in der Gemeinde und ist in die gottesdienstliche Verkündigung eingebunden. Seit über 40 Jahren leiten Laienvorsitzende den Kirchenvorstand, der neben monatlichen Sitzungen auf einer jährlichen Wochenendklausur das Gemeindeleben reflektiert und spirituell weiterentwickelt. Wen wünschen wir uns Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der - herzlich und offen auf Alt und Jung in der Gemeinde zugeht - unser lebendiges Gemeindeleben weiterentwickelt und eigene Impulse setzt - die gut besuchten Kindergottesdienste weiterführt, die im Team vorbereitet und verantwortet werden - Kompetenzen und Kreativität haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtet und fördert - mit dem Kollegen, dem Kirchenvorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konstruktiv zusammenarbeitet - Leitungsverantwortung, geistliche Begleitung und religionspädagogische Unterweisung für die KITA übernimmt. Wenn Sie sich davon angesprochen fühlen, freuen wir uns, wenn Sie sich bewerben. - Propst Oliver Albrecht, Tel.: Wingershausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Schotten, Modus B Zum wiederholten Mal Die drei Kirchengemeinden Eschenrod (462), Wingershausen (255) und Eichelsachsen (483 Gemeindeglieder) suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die/der sich auf das Landleben im Naturpark Hoher Vogelsberg einlassen und seine Reize genießen will. Hier finden Sie im Umkreis von wenigen Kilometern viele Sport- und Freizeitmöglichkeiten: Wandern, Skifahren, Golfen, Reiten und Wassersport, sowie das gut ausgebaute Netz des Vulkanradwegs. Unser Gemeindeleben: - Aktives kirchliches Leben in allen drei Gemeinden - Engagierte Kirchenvorstände und eine große Anzahl Ehrenamtlicher - 2 Sonntagsgottesdienste im Wechsel in den drei Gemeinden mit gutem Besuch - Gemeinsame Gottesdienste zu verschiedenen Anlässen und Zeltgottesdienste bei örtlichen Vereinsfeiern - Familien- und musikalische Gottesdienste - Prädikantinnen/Prädikanten und Lektorinnen/Lektoren im Kirchspiel zur Entlastung des Pfarrers - Zusammenarbeit mit Pfarrern verschiedener Nachbargemeinden. Sie werden unterstützt - Küsterin/Küster, zwei Organisten, Posaunenchorleiter, Kirchenchorleiter, Reinigungskräfte - eine gut eingearbeitete Gemeindesekretärin (6,5 h wöchentlich) die auch den Gemeindebrief für jeweils 2 Monate erstellt

362 362 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Die Gemeinden sind der Ev. Regionalverwaltung Wetterau in Nidda angeschlossen. Unsere Gruppen und Kreise Kirchenchor, Posaunenchor, Flötengruppe, Krabbelgruppe, Jungschar, Familiengottesdienst-Kreis, monatliches Frauenfrühstück, Mitarbeiterkreise, ökumenische Bibelwoche. Unsere Dörfer Die drei Ortsteile der Stadt Schotten (5 7 km von der Kernstadt) liegen aufgereiht im schönen Eichelbachtal jeweils nur 1 2 km voneinander entfernt. Vor Ort gibt es noch einige Landwirtschaftsbetriebe, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen. In allen drei Dörfern herrscht eine intakte Dorfgemeinschaft, die sich auch in einem regen Vereinsleben widerspiegelt. Wingershausen feiert 2016 die Jahr-Feier mit einem großen Festprogramm. Informationen unter Im Dorfmittelpunkt von Eichelsachsen beginnt der Wanderweg Spur der Natur zur Geologischen Baumhecke. In Eschenrod befindet sich ein kommunaler Kindergarten, der von Kindern aller drei Gemeinden besucht wird. Folgende Schulen sind gut zu erreichen: Grundschulen in Schotten und Rainrod, Gesamtschule und Schule für Lernhilfe in Schotten, gymnasiale Oberstufen in Nidda und Laubach, Berufsschulen in Nidda und Lauterbach. Unsere Kirchen: Die Kirchen in unseren 3 Gemeinden sind in einem aktuell renovierten Zustand. - Eichelsachsen (Fachwerk) erbaut Wingershausen (Jugendstil) erbaut Eschenrod erbaut Unsere Gemeindehäuser: In allen drei Orten gibt es gut nutzbare gemeindeeigene Räume in unterschiedlichen Größen, die gemeinschaftlich genutzt werden. In Wingershausen und Eschenrod gibt es jeweils ein gut eingerichtetes Büro. Das Pfarrhaus: Das 1911 im Jugendstil erbaute attraktive Pfarrhaus liegt direkt unterhalb der Kirche in Wingershausen in einem malerischen Hof, umgeben von einem großen Garten. Das Haus umfasst drei Etagen mit einer Wohnfläche von 200 m² (Mietwert 2,75 EUR/pro m².) Nach Absprachen kann die Wohnfläche dem Bedarf angepasst werden. Zukunftsplanung: Es sollen in Zukunft vermehrt gemeinsame Sitzungen aller drei Kirchenvorstände durchgeführt werden. Die Fusion der drei Kirchengemeinden ist angedacht, aber noch nicht entschieden. Unsere Wünsche: Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, gerne mit Familie, die/der in unseren Gottesdiensten Tradition und neue Formen miteinander verbindet. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer die/der einen Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit setzen möchte. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der unsere Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet, auf sie zugeht und in den Dörfern ansprechbar ist. Wir freuen uns auf ihre Bewerbung! Auskünfte erteilen gerne: - für den KV Eschenrod: Karl-Heinz Berck, Tel.: für den KV Wingershausen: Helmut Klaus, Tel.: für den KV Eichelsachsen: Gerhard Haas, Tel.: sowie - Dekan Wolfgang Keller in Schotten, Tel.: und - der Propst für Oberhessen, Propst Matthias Schmidt, Tel.: Referentin/Referent Interreligiöser Dialog Im Zentrum Oekumene der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck ist ab dem 1. Februar 2016 eine 1,0 Pfarrstelle eines Referenten/einer Referentin Interreligiöser Dialog zu besetzen. Mit der Errichtung des gemeinsamen Zentrums Oekumene der EKHN und EKKW konnten 2 Stellen für das Aufgabenfeld des Interreligiösen Dialogs eingerichtet werden. Die hier ausgeschriebene Stelle hat den inhaltlichen Fokus auf den Dialog mit dem Judentum und den Beziehungen zu Projektpartnern, Organisationen und Kirchen im Nahen Osten. Die Stelle umfasst folgende Aufgabenbereiche: - Entwicklung des und Teilhabe am Dialog mit dem Judentum und den anderen Weltreligionen; - Beratung und Begleitung von Gemeinden der EKHN und EKKW in ihren Beziehungen zu jüdischen Gemeinden und in den Nahen Osten; - Pflege und Ausbau der Kontakte zu den jüdischen Gemeinden, den Gesellschaften für den christlichjüdischen Dialog im Bereich der EKHN und EKKW sowie dem Ev. Arbeitskreis Christen-Juden in der EKKW und dem Arbeitskreis IMDIALOG. Evangelischer Arbeitskreis für das christlich-jüdische Gespräch in Hessen und Nassau. - Fortbildungsangebote, Seminare und Vorträge im Aufgabenfeld; - Beratung der Leitungsorgane der EKHN und EKKW im Aufgabenfeld; - Pflege und Ausbau der Kontakte zu Dialog- und Projektpartnern sowie Kirchen in Israel, Palästina und dem Nahen Osten; - Verantwortung für das Fortbildungsprogramm für Pfarrerinnen und Pfarrer der EKHN und EKKW an der Near East School of Theology (NEST) im Libanon; - Vertretung des Zentrums Oekumene und der beiden Kirchen in regionalen und bundesweiten Gremien und Einrichtungen des Aufgabenfeldes.

363 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 363 Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: - Theologische Sprachfähigkeit sowie Kenntnisse der theologischen und gesellschaftspolitischen Debatten im Aufgabenfeld; - Erfahrungen im christlich-jüdischen Dialog; - Kenntnisse der besonderen Herausforderungen der Region des Nahen Osten; - Kenntnisse im Bereich der anderen Weltregionen; - Erfahrungen in der Gemeindearbeit; - Kollegialität und Teamfähigkeit. Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin arbeitet eng mit dem Inhaber der anderen Stelle des Interreligiösen Dialogs mit Fokus auf den Islam zusammen. Die Stelle ist dem Fachbereich Konfessionen Religionen Weltanschauen zugeordnet. Bewerben können sich Pfarrerinnen und Pfarrer die in der EKHN oder EKKW das Bewerbungsrecht haben. Die Besoldung erfolgt gemäß Pfarrerbesoldungsgesetz der Herkunftskirche. Dienstsitz ist das Zentrum Oekumene in Frankfurt. Die Besetzung erfolgt für 6 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Das gemeinsame Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW ist im Aufbau. Im Rahmen von konzeptionellen Überlegungen können sich Aufgabenbereiche und inhaltliche Anforderungen ändern. Der Bewerbungsschluss ist in Abstimmung mit beiden Kirchen der 4. Januar Weitere Auskünfte gibt gerne: OKR Detlev Knoche, Leiter des Zentrums Oekumene, Evangelische Akademie Frankfurt am Main, 1,0 gesamtkirchliche Pfarrstelle Studienleiterin/Studienleiter für die Themenbereiche Wirtschaft, Ethik und Recht Die Besetzung der Stelle erfolgt durch die Kirchenleitung In der Evangelischen Akademie Frankfurt ist zum 1. Februar 2016 die Stelle einer Pfarrerin/eines Pfarrers als Studienleiterin/Studienleiter für die Themenbereiche Wirtschaft, Ethik und Recht zu besetzen. Die Evangelische Akademie Frankfurt ist im Jahr 2012 aus der Fusion der Ev. Akademie Arnoldshain und der Ev. Stadtakademie Römer 9 entstanden und befindet sich zurzeit in einer Aufbauphase. Das Haus der Akademie an exponierter Stelle in Frankfurt wird in den kommenden Jahren umgebaut. Inhaltliche Schwerpunkte in dem Themenbereich sind: - die Reflexion ökonomischer, wirtschaftsethischer und finanzpolitischer Fragestellungen im nationalen und internationalen Kontext - die Stärkung von ökonomischer, wirtschaftsethischer und finanzpolitischer Kompetenz mit Einbringung protestantischer Traditionen - theologische Orientierung in den gesellschaftlichen Konflikten um Ökonomie und Finanzwirtschaft - die Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen zu den genannten Themen sowie die Begleitung von Tagungen des juristischen Arbeitskreises - die intensive Netzwerkarbeit im wissenschaftlichen, ökonomischen und politischen Kontext. Wir suchen eine/einen theologisch und wirtschaftswissenschaftlich versierte Kollegin/versierten Kollegen, die/der Tagungen, Foren und Projekte in den genannten Themenfeldern plant, organisiert und leitet. Juristische Grundkenntnisse sind erwünscht. Die Mitarbeit im Kollegium der Studienleiterinnen und Studienleiter und die Übernahme von Querschnittsaufgaben für die Akademie insgesamt ist Teil der Arbeit; ebenso die Kooperation mit kirchlichen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Bildungsträgern und die Einwerbung von Fördermitteln. Wir erwarten: - eine abgeschlossene theologische Ausbildung (1./2. theologisches Examen) und die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin/Pfarrer der EKHN - überdurchschnittliche, ausgewiesene wissenschaftliche Qualifikationen (möglichst Promotion) - besondere Kenntnisse in den Themenfeldern Ökonomie, Finanzpolitik und Ethik; Grundkenntnisse im Bereich Recht erwünscht - didaktische Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich akademieähnlicher Veranstaltungen - allgemeine kommunikative und interdisziplinäre Kompetenz - besondere Organisationskraft, Teamfähigkeit, Kreativität und Fundraisingkompetenz - gute Kenntnisse der englischen Sprache. Wir bieten: - eine interessante, verantwortungsvolle Arbeit mit Raum für Eigeninitiative und Kreativität - ein gutes Betriebsklima in einem interdisziplinärem Kollegium - ein attraktives kulturelles Umfeld in der Metropolregion. Die Stelle ist ausgeschrieben auf sechs Jahre; Pfarrergehalt mit Zulage zu A 15. Verlängerung ist möglich. Dienstort ist Frankfurt a.m. Weitere Information erhalten Sie von - Dr. Thorsten Latzel, Direktor der Akademie, Tel.: Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an: Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt. 1,0 Fach-/Profilstelle Öffentlichkeitsarbeit im Dekanat Runkel Das Evangelische Dekanat Runkel mit seinem Dienstsitz in der Kreis- und Domstadt Limburg ist das südlichste Dekanat in der Propstei Nord-Nassau und sucht zum 1. Januar 2016 eine Referentin/einen Referenten für Öffentlichkeitsarbeit.

364 364 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Das Dekanat Runkel liegt fast ausschließlich im Landkreis Limburg-Weilburg. Im Norden und Westen befinden sich die Ausläufer des Westerwalds. Zum Osten gehören Ausläufer des Taunus und im Süden schließt sich an den Goldenen Grund der Rheingau-Taunuskreis an. Weite Teile des Dekanats werden von der Lahn durchzogen. Diese sowie die Stadt Limburg werden zunehmend touristisch frequentiert. Limburg an der Lahn bildet als Kreisstadt und Bischofssitz ein Zentrum. Die Autobahn 3 und der ICE-Bahnhof Köln/Frankfurt verbinden die beiden Wirtschaftsräume miteinander, in deren Einzugsgebiet sich das Dekanat befindet. Der Flughafen Frankfurt zählt zu den größten Arbeitgebern in der Region. Dementsprechend prägen rund Pendler das soziale Leben. Das Dekanat Runkel umfasst 22 Kirchengemeinden mit knapp Gemeindemitgliedern. 20 Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten im gemeindlichen Bereich. Neben der zu besetzenden Fach-/Profilstelle für die Öffentlichkeitsarbeit sind zwei halbe Profilstellen für Bildung und Gesellschaftliche Verantwortung besetzt. Dazu kommen drei übergemeindliche Stellen in der Klinik- und Gehörlosenseelsorge sowie vier Pfarrpersonen im Schuldienst, der Dekanatsjugendreferent, drei Gemeindepädagogen und zwei Kirchenmusiker. Im Bereich des Dekanats erscheinen die beiden Tageszeitungen Nassauische Neue Presse und Weilburger Tageblatt. Zu den Redaktionen wurden gute Kommunikationsstrukturen aufgebaut. Gleiches gilt für das Öffentlichkeitsreferat des Bistums Limburg. Vier Ziele sollen erreicht werden: - Aufbau und Erhalt wirksamer Kommunikationsstrukturen zwischen dem Dekanat und sämtlichen Medien der Region. - Optimierung der internen Kommunikation in und zwischen den Ortsgemeinden, sowie zwischen den Ortsgemeinden und den Diensten des Dekanates. - Herstellung und Sicherung der öffentlichen Präsenz von evangelischer Kirche. - Dialogförderung zwischen den Konfessionen, den Religionen und der Gesellschaft. Daraus ergibt sich folgendes Aufgabenprofil: - Sie sind verantwortlich für die systematische Kommunikation der Evangelischen Kirche in der Region und sorgen sowohl für externe wie für interne Kommunikation. - Sie pflegen Kontakt und Kooperation mit den Nachbardekanaten in den Propsteien Nord- und Süd- Nassau. - Sie verantworten die Medienarbeit des Dekanats und pflegen Kontakte zu lokalen, regionalen, überregionalen und kirchlichen Medien, Anzeigenblättern und kommunalen Mitteilungsblättern sowie den Regionalkorrespondenten des Hessischen Rundfunks und sorgen für Berichterstattung über das evangelische Leben in unserer Region. - Sie pflegen den Internetauftritt des Dekanats und bauen ihn weiter aus. - Sie pflegen Kontakt und Zusammenarbeit mit dem katholischen Bezirksamt und seinen Einrichtungen sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bistums. - Sie entwickeln neue Formen kirchlicher Kommunikation im Bereich Social-Media und beraten den Dekanatssynodalvorstand. - Sie erstellen und verbreiten das sehr erfolgreiche Halbjahresprogramm des Dekanats. - Sie halten engen Kontakt zu allen Kirchengemeinden und regionalen Diensten, sind Ansprechpartner, fördern Gemeindebriefredaktionen, beraten und organisieren Fortbildungsangebote. - Sie arbeiten mit beim Entwurf neuer Kampagnen und Großveranstaltungen des Dekanats und bewerben diese (Flyer, Plakate, Artikel, Pressekonferenzen). - Sie arbeiten intensiv mit der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Landeskirche zusammen. - Sie beraten und unterstützen das PR- und Krisenmanagement des Dekanats. - Sie haben Kompetenzen in den Bereichen Projektmanagement und Marketing. - Sie beraten und bewerben Fundraisingprojekte. Ihre Voraussetzungen: - Wir freuen uns über ein hohes Maß an Eigenverantwortung und persönlichem Engagement und halten eine ausgeprägte Kontakt-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit für die wichtigste Voraussetzung. - Kreativität und selbständiges, verlässliches Arbeiten, ressortübergreifendes Denken, Flexibilität und Teamfähigkeit werden unbedingt vorausgesetzt. - Rhetorisch-journalistische Begabung in Schrift und Wort sollten deutlich erkennbar sein. - Sie besitzen eine akademische oder vergleichbare Ausbildung im Bereich Journalismus/PR oder sind bereit, diese durch Fort- und Weiterbildung zu erwerben oder haben die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin oder Pfarrer der EKHN mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. - Wir wünschen uns eine/n engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der im kirchlichen Umfeld gute Beziehungen nach innen und außen aufbauen und pflegen kann. Dazu gehört Interesse an theologischen Fragen. - Wir gehen davon aus, dass Sie Mitglied der Evangelischen Kirche sind und eine innere Bindung zur Kirche leben. Die Bezahlung erfolgt nach der KDO (Entgeltgruppe E 12) oder Pfarrgehalt. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gern: - Dekan Manfred Pollex, Tel: 06431/ , manfred.pollex.dek.runkel@ekhn-net.de, - Präses Irmgard Busch, Tel: 06431/ , Bewerbungen für eine Fachstelle richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen an das Evangelische Dekanat Runkel, Frankfurter Str. 32, Limburg. Pfarrerinnen bzw. Pfarrer richten ihre Bewerbung bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Pfarrdienst, Paulusplatz 1, Darmstadt.

365 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 365 Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Kinder- und Familienhaus Langenhain der Evangelischen Kirchengemeinde in Hofheim-Langenhain eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) als Referentin/Referent für Familienbildung (50 %-Stelle) Langenhain ist ein dörflicher Ortsteil der Kreisstadt Hofheim am Taunus in schöner landschaftlicher Umgebung. Durch die unmittelbare Nähe zu den Großstädten Frankfurt, Wiesbaden und Mainz besitzt es einen sehr hohen Wohnwert. Die aktive, lebendige Kirchengemeinde 1400 evangelische Gemeindeglieder bei 3000 Einwohnern ist seit 1984 selbständig und hat sich als Schwerpunkt der Gemeindearbeit in den letzten Jahren zusammen mit weiteren Partnern die Realisierung des Kinderund Familienhauses gesetzt, in dem neben der Betreuung von Kindern von 1 bis 10 Jahren als Schwerpunkt Familienbildung (Bildung, Beratung, Hilfen) entwickelt wird. Wir erwarten uns von der zukünftigen Inhaberin bzw. dem zukünftigen Inhaber die weitere Entwicklung und die Leitung des Bereiches Angebote für Familien in Langenhain. Die Aufgaben im Rahmen dieses innovativen Ansatzes sind: - Angebote der Familienbildung wie Kurse, Seminare, Vorträge, Freizeiten und Wochenenden; - Aufbau gemeindepädagogischer Angebote für Gruppen, Kinder und Eltern; - religionspädagogisches Beratungsangebot für Mitarbeitende im Kinder- und Familienhaus; - Organisation und Geschäftsführung des Elterncafés; - Aufbau eines Teams von Ehrenamtlichen; - Vernetzung der Familienbildungsarbeit nach innen und außen (Kirchengemeinde, Sozialraum, u. ä.). Der Arbeitsbereich ist an die Evangelische Familienbildung Main-Taunus fachlich angebunden. Wir erwarten uns eine initiative, kommunikative Persönlichkeit, die möglichst Erfahrungen aus verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit einbringen kann, die verschiedenen Impulse im Bereich der Kirchengemeinde sensibel aufgreift und ein selbstständiges religionspädagogisches Engagement einbringt. Persönliche Erfahrung in der Evangelischen Familienbildungsarbeit ist von Vorteil. Wir bieten: - einen abwechslungsreichen, auch selbst zu gestaltenden Arbeitsplatz in Langenhain; - eine aufgeschlossene, lebendige Gemeinde; - fachliche Unterstützung und Erfahrungsaustausch im Team der Evangelischen Familienbildung; - Fortbildungsmöglichkeiten, Supervision; - Mithilfe bei der Wohnungssuche. Die Stelle wird zunächst befristet für 3 Jahre. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Die Nachbargemeinde Eppstein-Bremthal sucht zeitgleich eine/einen Familienreferentin/Familienreferenten im Umfang von 8 Wochenstunden (ca. 20 % Beschäftigungsumfang) mit einem ähnlichen Aufgabenprofil. Sowohl die Kirchengemeinde in Bremthal wie auch das Evangelische Dekanat befürworten die Besetzung beider Stellen mit einer Person. Einzelbewerbungen sind dennoch möglich! Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30. November 2015 an das Evangelische Dekanat Kronberg, Händelstr. 52, Bad Soden. Nähere Auskünfte erteilen: - Frau Cornelia Zimmermann-Müller, Leiterin der Evangelischen Familienbildung Main-Taunus, Tel , - Frau Susan Genthe, Pfarrerin Langenhain, Tel.: und - Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Evangelischen Dekanat Kronberg, Tel Die Evangelische Emmausgemeinde Eppstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) für die Arbeit mit Familien mit 8 Wochenstunden Die Stelle ist unbefristet. Die Evangelische Emmausgemeinde Eppstein ist eine junge Gemeinde. Es gibt uns seit Heute schon haben wir ein vielfältiges Angebot für Familien: ein tolles Kindergottesdienstteam, Kleinkinderbetreuung parallel zum KiGo, eine sehr aktive Jugendgruppe und -vertretung, eine von Vätern organisierte Jungensgruppe und die Initiative Engagierte Eltern, die regelmäßig Wanderungen, Familienfeste und Schlechtwetterangebote organisiert. An Mitmachern aus der Gemeinde ist kein Mangel. Mit dieser neugeschaffenen und von der Emmaus-Stiftung eigenfinanzierten Stelle wollen wir den Ausbau dieser Arbeit mit Familien weiter fördern und den Kontakt zu den am Ort schon ansässigen und künftig zuziehenden Familien mit kleinen Kindern stetig verbessern. Als Gemeinde wollen wir diesen Menschen eine Anlaufstelle und Stütze im Horizont des Evangeliums sein. Wir wünschen uns: - eine Persönlichkeit, die die Herausforderung aber auch die Möglichkeiten des Aufbaus zu schätzen weiß und eigenständig, kreativ und mit Freude an die Arbeit geht; - neue Impulse und Ideen, um mit der Gemeinde und ihren vielen Ehrenamtlichen engagiert und mit Freude vernetzte Arbeitsformen zu entwickeln;

366 366 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr grundlegend die Orientierung am Evangelium, die für uns motivierend und eine Quelle der Freude ist. Wir bieten: - Neben einem eigenen Arbeitsplatz und den entsprechenden Arbeitsmitteln den Pioniergeist einer lebendigen und aufgeschlossenen Gemeinde und hoffen, den Umfang der Stelle von derzeit ca. 8 Stunden/Woche in den nächsten Jahren weiter ausbauen zu können. - Vergütung nach den Richtlinien der EKHN/KDO mit Zusatzversorgung. Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zeitgleich eine Referentin bzw. einen Referenten für Familienbildung (50 %-Stelle) für das Kinder- und Familienhaus im benachbarten Langenhain mit einem ähnlichen Aufgabenprofil. Sowohl die Kirchengemeinde in Bremthal, wie auch das Evangelische Dekanat, befürworten die Besetzung beider Stellen mit einer Person. Einzelbewerbungen sind dennoch möglich! Für Informationen wenden Sie sich bitte an - Pfarrer Moritz Mittag, Tel.: Nr , pfarramt@emmaus-bremthal.de. Ihre Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis 30. November 2015 an: Evangelische Emmausgemeinde Eppstein, Freiherr-vom-Stein-Straße 24, Eppstein. _ Das zukünftige Evangelische Dekanat Biedenkopf- Gladenbach sucht zum 1. Mai 2016 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (100 %-Stelle) da der Stelleninhaber in den Ruhestand geht. Der Arbeitsbereich umfasst die Aufgaben als Bildungsreferentin/Bildungsreferent sowie die Leitung der Freizeitund Bildungsstätte in Dautphetal-Holzhausen/H. Dazu gehören: 1. Gesamtleitung der Freizeit- u. Bildungsstätte mit Werbung, Akquise und Jahresplanung, Personaleinsatzplanung, Geschäftsführung und Gebäudemanagement (Haus mit 32 Betten und 7 Mitarbeiter/innen); 2. strategische Planung in Abstimmung mit den leitenden Gremien; 3. inhaltliche Planung und Durchführung von Bildungsveranstaltungen z.b. Tagungen, Seminare, Abendveranstaltungen, Entwicklung von Arbeitsmaterialien für gruppenpädagogische Maßnahmen; 4. Beratung und strategische Entwicklungsplanung für prozessorientierte Standortbestimmung und Zielfindung für Kirchenvorstände; 5. Planung und Durchführung von Familienbildung und Studienfahrten; 6. Gremienarbeit. Die evangelische Bildungsarbeit hat eine lange Tradition im Dekanat. Die Freizeit- und Bildungsstätte ist als Sitz der regionalen Ehrenamtsakademie als Bildungsort etabliert. Die Bildungsreferentin/der Bildungsreferent arbeitet mit dem Inhaber der Profilstelle Bildung sowie einer weiteren Bildungsreferentin/einem weiteren Bildungsreferenten zusammen und wird fachlich vom Zentrum Bildung unterstützt. Sie/Er arbeitet mit den Entscheidungsträgern im Dekanat eng zusammen und ist in die Strukturen der kirchlichen Einrichtungen eingebunden. Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung und Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche setzen wir voraus. Wir wünschen uns von der Bewerberin/dem Bewerber: - eine Persönlichkeit, die das oben genannte Profil ausbaut und eigene Akzente setzt; - ein abgeschlossenes Studium in den genannten Fachrichtungen und erste Berufserfahrung; - Erfahrung in Personalführung und Projektleitung ist von Vorteil; - selbständiges Arbeiten im Rahmen der Aufgabenstellung; - soziale und kommunikative Kompetenz sowie Teamfähigkeit; - Flexibilität und Kreativität bei Entwicklung von Bildungsangeboten; - konzeptionelles Denken und strukturiertes Handeln: - Grundkenntnisse im Gebäudemanagement, Hauswirtschaft, Arbeitssicherheit und Hygienevorschriften oder die Bereitschaft, diese zu erwerben. Die Dekanate Biedenkopf und Gladenbach fusionieren zum 1. Januar Das neue Dekanat Biedenkopf- Gladenbach erstreckt sich von Bromskirchen im Norden bis Wetzlar im Süden. Das Dekanat ist ländlich, aber kaum noch landwirtschaftlich geprägt. Eine mittelständische Wirtschaftsstruktur dominiert das Dekanatsgebiet, Unternehmen mit Weltmarktgeltung sorgen für qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Weiterführende Schulen bis hin zur Technischen Hochschule Mittelhessen sind in der Region vorhanden. Die Vergütung erfolgt nach Richtlinien der KDO. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei: - Kommissarischer Dekan Roland Jaeckle, Tel.-Nr , Roland.Jaeckle.dek.dillenburg@ekhn-net.de, - Stellvertretender Dekan Thomas Schmidt, Tel.-Nr , Thomas.Schmidt.dek.gladenbach@ekhn-net.de. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31. Januar 2016 mit den üblichen Unterlagen an das Evangelische Dekanat Gladenbach, Teichstraße 5, Gladenbach, ev.dekanat.gladenbach@ekhn-net.de.

367 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 367 Urlauberseelsorge im Ausland 2016 Das Kirchliche Außenamt der EKD hat für das Jahr 2015 die in der folgenden Liste aufgeführten Orte noch einmal für Urlauberseelsorge ausgeschrieben. Entsprechend dem Beschluss des Rates der EKD vom 19. März 1981 wird ein Sonderurlaub von 14 Kalendertagen gewährt. Die restlichen Tage müssen auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Interessentinnen und Interessenten, die mindestens fünf Jahre im Dienst sein müssen, bitten wir, ihre Anträge auf dem Dienstweg über die zuständige Dekanin oder den zuständigen Dekan und die Pröpstin oder den Propst an die Kirchenverwaltung in Darmstadt zu richten. Sie erhalten dann von dort die Anmeldeformulare, die ausgefüllt an die Kirchenverwaltung zurückgesandt werden müssen. Die Kirchenverwaltung leitet dieses Antragsformular an das Kirchliche Außenamt weiter. Die Urlauberpfarrerinnen und -pfarrer tragen die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst. Als Aufwandsentschädigung erhalten Sie ein pauschales Entgelt in Höhe von 20,00 Euro/Tag an allen Einsatzorten. Dieses Entgelt ist nach Steuerklasse VI zu versteuern. Für die Aufwandsentschädigung in der Langzeiturlauberseelsorge gilt eine Sonderregelung. Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom 24. November 1975 kann ein weiterer gesamtkirchlicher Zuschuss nicht geleistet werden. In Absprache mit dem Kirchlichen Außenamt soll auch bei der Urlauberseelsorge die Altersgrenze von 70 Jahren eingehalten werden. Außerdem soll nach Möglichkeit die Urlauberseelsorge nicht öfter als sechsmal hintereinander von der gleichen Pfarrerin oder dem gleichen Pfarrer am selben Ort wahrgenommen werden. Darmstadt, den 6. November 2015 Blåvand und Henne Strand/ Hune/Nordjütland Hvide Sande/Nordjütland Marielyst/Falster Nordby/Fanø Kongsmark/Rømø Poulsker/Bornholm Insel Oleron Insel Rhodos Insel Kreta Bibione-Pineda und Lido del Sole/Adria Für die Kirchenverwaltung F l e m m i g *** DÄNEMARK FRANKREICH GRIECHENLAND ITALIEN Juli bis Anfang Westjütland September und Oktober Juli und August Juli und August sowie Oktober Juli und August Juli bis Mitte September Juli und August Juli und August Juli und August Juli und August Juli und August Juli bis Mitte September Brixen und Bruneck Ischia Cavallino/Adria, Union Campingplatz Gardone/Gardasee Lazise und Bardolina/Gardasee Sulden/Südtirol Nida Insel Ameland/ Westfriesland Cadzand/Zeeland Callantsoog/Nordholland Groet, Gemeinde Schoorl/ Nordholland Renesse/Zeeland Insel Texel/Westfriesland Zoutelande und Oostkapelle/Zeeland Burgenland Bad Tatzmannsdorf Neusiedl am See und Gols Nickelsdorf/ Deutsch Jahrndorf/Zurndorf Rust und Mörbisch/ Neusiedler See Kärnten Bad Kleinkirchheim und Wiedweg Feld am See und Afritz Gmünd und Fischertratten Hermagor und Watschig/Pressegger See Pörtschach und Moosburg/Wörthersee Maria Wörth/Wörthersee Millstatt/Millstätter See Obervellach Ossiach und Tschöran/Ossiacher See Techendorf/Weißensee Velden und Wernberg/Wörthersee LITAUEN NIEDERLANDE ÖSTERREICH Weihnachten/Neujahr, Ostern, Juli bis September Ostern bis Juni sowie September und Oktober Mitte Mai bis Mitte September Juni bis September Juni bis September Ostern, Mitte Juli bis Mitte August Ende Mai bis Mitte September Juli und August Ostern, Juli und August Juli und August Juli und August Ostern, Juli und August Juli und August Ostern, Juli und August Juli und August Juli und August Mitte Juli bis Mitte August Juli und August Juli und August Juli und August Juli oder August Juli und August Juli oder August Juli oder August Mitte Juli bis Anfang September Mitte Juli bis Ende August Mitte Juli bis Ende August Juni bis September Juli und August

368 Niederösterreich Baden bei Wien Mitterbach am Erlaufsee Oberösterreich Attersee Gmunden/Traunsee Mondsee und Unterach/Mondsee Scharnstein St. Wolfgang/Wolfgangsee Osttirol Lienz und Umgebung Tirol Ehrwald und Reutte Jenbach und Umgebung Kitzbühel Kufstein/Thiersee Mayrhofen und Fügen Medraz und Neustift Pertisau/Achensee Seefeld und Telfs Wildschönau und Wörgl Salzburg Bad Gastein und Bad Hofgastein Lofer Mittersill Zell am See Steiermark Bad Aussee und Bad Mitterndorf Ramsau am Dachstein Vorarlberg Bregenz/Bodensee Giźycko/Masuren POLEN Juli und August August Juli und August Juli und August Juli und August Juli und August Juli bis September Juli bis September Juli oder August Juli und August Februar sowie Juli bis Anfang September Mitte Juli bis Mitte August Juli oder August Mitte Juli bis Ende August Weihnachten/Neujahr Januar bis Mitte März sowie Juli und August Juli und August Weihnachten/Neujahr sowie Juli und August Juli oder August Juli und August Juli und August Juli und August Januar und Februar sowie Mitte Juli bis Anfang September Juli und August Ende Mai bis Mitte September Kaliningrad September Hajdúszoboszló RUSSLAND UNGARN Juni, Juli und September Auslandsdienst Weltweit An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden und Partnerkirchen, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2016 für die Dauer von in der Regel sechs Jahren Pfarrerinnen Pfarrer/Pfarrerpaare die im Ausland tätig sein möchten. Es handelt sich um folgende Stellen: - Brüssel (1,5 Stellen) (Kennziffer 2074) - São Paulo (Kennziffer 2078) - Hongkong (Kennziffer 2080) - Costa Blanca (für drei Jahre, Kennziffer 2081) Unter. erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen über die jeweilige Pfarrstelle. Bitte geben Sie die entsprechende Kennziffer ein. Gesucht werden Pfarrerinnen/Pfarrer/Pfarrerpaare mit öffentlich-rechtlicher Anstellung in einer der Gliedkirchen der EKD und mehrjähriger Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes. Für weitere Informationen steht Ihnen - Frau Heike Stünkel-Rabe (Tel , heike.stuenkel-rabe@ekd.de) zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Januar 2016 an: Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt der EKD/HA IV Postfach Hannover TeamPersonal@ekd.de Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, Darmstadt

369 AMTSBLATT DER EVANGELISCHEN KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 12 Darmstadt, den 11. Dezember 2015 Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz zur Verlängerung der Erprobung des kaufmännischen Rechnungswesens vom 25. November Kirchengesetz zur Aufhebung der Amtsbezeichnungen Pfarrvikarin und Pfarrvikar und zur Umbenennung der Pfarrvikarstellen vom 25. November Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellengesetzes und der Pfarrstellenverordnung vom 25. November Kirchengesetz zur Neuordnung des Einstellungsverfahrens in den Pfarrdienst vom 26. November Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung vom 26. November Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Ordnung des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht vom 26. November Kirchengesetz zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens vom 26. November Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2016 vom 27. November Kirchengesetz zur Neuordnung der Propsteibereiche vom 27. November Kirchengesetz zur Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie vom 28. November Rechtsverordnung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Härte- und dem Überbrückungsfonds (Härte- und Überbrückungsfondsverordnung HÜFVO) vom 8. Oktober Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung vom 19. November Rechtsverordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 19. November BEKANNTMACHUNGEN Bekanntgabe des Inkrafttretens des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie Hessen 437 Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wetterau vom 23. November Urkunden 437 Änderung des Namens der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod, Evangelisches Dekanat Idstein 441 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 442 DIENSTNACHRICHTEN 442 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 446

370 370 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz zur Verlängerung der Erprobung des kaufmännischen Rechnungswesens Vom 25. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Kirchengesetzes zur Erprobung des kaufmännischen Rechnungswesens Das Kirchengesetz zur Erprobung des kaufmännischen Rechnungswesens vom 8. Mai 2014 (ABl S. 253) wird wie folgt geändert: 1. In 1 werden die Wörter im Haushaltsjahr 2015 durch die Wörter in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 ersetzt. 2. In 3 wird das Datum 31. Dezember 2015 durch das Datum 31. Dezember 2016 ersetzt. Artikel 2 Änderung der Rechtsverordnung zur Erprobung des kaufmännischen Rechnungswesens Die Rechtsverordnung zur Erprobung des kaufmännischen Rechnungswesens vom 24. Juli 2014 (ABl S. 458) wird wie folgt geändert: 1. In 1 Satz 1 werden zweimal die Wörter im Haushaltsjahr 2015 gestrichen Satz 1 wird wie folgt gefasst: Soweit für die Erprobung notwendig oder zweckmäßig, kann die Kirchenverwaltung von den Bestimmungen der EKD-Ordnung für das kirchliche Finanzwesen abweichende Regelungen festlegen; für die Gesamtkirche liegt die Zuständigkeit bei der Kirchenleitung. 3. In 5 wird das Datum 31. Dezember 2015 durch das Datum 31. Dezember 2016 ersetzt. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Aufhebung der Amtsbezeichnungen Pfarrvikarin und Pfarrvikar und zur Umbenennung der Pfarrvikarstellen Vom 25. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen; Artikel 39 Absatz 2 der Kirchenordnung ist eingehalten: Artikel 1 Änderung der Kirchenordnung Die Ordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 17. März 1949, in der Fassung vom 20. Februar 2010 (ABl S. 118), geändert am 23. November 2012 (ABl S. 5), wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 19 Absatz 2 werden die Wörter eine Pfarrvikarin oder einen Pfarrvikar durch die Wörter eine Pfarrerin oder einen Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In Artikel 58 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 2 Änderung der Kirchengemeindeordnung Die Kirchengemeindeordnung vom 24. November 2012 (ABl S. 38), geändert am 23. November 2013 (ABl S. 37), wird wie folgt geändert: 1. In 6 Absatz 1 werden die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen oder Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 2. In 25 Absatz 1 werden die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 3. In 25 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter Pfarroder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. Artikel 3 Änderung der Dekanatssynodalordnung Die Dekanatssynodalordnung vom 22. November 2013 (ABl S. 3), geändert am 20. November 2014 (ABl S. 500), berichtigt am 13. Januar 2015 (ABl S. 30), wird wie folgt geändert: 1. In 12 Absatz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 32 Absatz 2 Nummer 8 werden die Wörter Pfarrund Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 4 Änderung der Dekanatssynodalwahlordnung Die Dekanatssynodalwahlordnung vom 22. November 2013 (ABl S. 3) wird wie folgt geändert: 1. In 4 Absatz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 4 Absatz 2 werden die Wörter Pfarrvikarinnen oder Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen oder Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt.

371 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Teilbeschäftigte Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe sowie Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe im Teildienstverhältnis können wählen und gewählt werden. Artikel 5 Änderung der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung vom 19. April 2007 (ABl S. 117), zuletzt geändert am 19. November 2015 (ABl S. 435), wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 17 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 2. In Nummer 24 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 6 Änderung des Chancengleichheitsgesetzes Das Chancengleichheitsgesetz vom 24. November 2011 (ABl S. 13), geändert am 25. April 2015 (ABl S. 197), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Absatz 2 werden die Wörter Pfarrvikarinnen, Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 4 Absatz 3 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 3. In 8 Absatz 5 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 4. In 12 Absatz 6 wird das Komma nach dem Wort Pfarrern gestrichen und werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren durch die Wörter und Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 7 Änderung der Schulamtsverordnung In 3 Nummer 5 Buchstabe b der Schulamtsverordnung vom 16. April 2015 (ABl S. 161) werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichen Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer/Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare Die Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichen Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer/Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare vom 26. März 1990 (ABl S. 77), zuletzt geändert am 31. Januar 2013 (ABl S. 142), wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer/Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 1 wird jeweils das Wort Pfarrvikare/innen durch die Wörter Pfarrer/innen im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 3. In 2 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort Pfarrvikare/innen durch die Wörter Pfarrer/innen im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 4. In 3 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort Pfarrvikare/innen durch die Wörter Pfarrer/innen im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 5. In 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort Pfarrvikar/innen durch die Wörter Pfarrer/innen im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 6. In 3 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort des/der Pfarrvikars/in durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 7. In 3 Absatz 2 wird das Wort Pfarrvikare/innen durch die Wörter Pfarrer/innen im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 8. In 5 Absatz 1 wird das Wort Pfarrvikare/innen durch die Wörter Pfarrer/innen im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 9. In 6 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort Pfarrvikar/in durch die Wörter Pfarrer/in auf Probe ersetzt. 10. In 7 Satz 1 und 3 wird jeweils das Wort Pfarrvikare/innen durch die Wörter Pfarrer/innen im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 9 Änderung des Pfarrstellengesetzes Das Pfarrstellengesetz vom 26. November 2003 (ABl S. 81), zuletzt geändert am 22. und 23. November 2013 (ABl S. 3 und 32), wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift zu Abschnitt 1 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 2. In 1 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 3. In 3 Absatz 5 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 4. In 3 Absatz 7 Satz 1 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 5. In 8 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter einer Pfarrvikarin oder einem Pfarrvikar durch die Wörter einer Pfarrerin oder einem Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt.

372 372 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In 8 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 7. In 14 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 8. In 22 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe c werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe und die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 9. In 22 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe d werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 10. In der Überschrift von Abschnitt 2 Unterabschnitt 7 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 11. In 28 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter eine Pfarrvikarin oder einen Pfarrvikar durch die Wörter eine Pfarrerin oder einen Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 12. In 28 Absatz 3 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 13. In 29 Absatz 3 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 14. In 32h Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter Pfarrund Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 15. In 32h Absatz 1 Satz 2 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 16. In 32i Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter Pfarroder Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen oder Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 17. In 32i Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter Pfarroder Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen oder Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 18. In 32i Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter Pfarroder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. Artikel 10 Änderung der Richtlinien zur Errichtung, Veränderung und Aufhebung von gemeindlichen Pfarrvikarstellen Die Richtlinien zur Errichtung, Veränderung und Aufhebung von gemeindlichen Pfarrvikarstellen vom 2. Februar 1993 (ABl S. 38) wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 2. In Abschnitt I Nummer 1 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 3. In Abschnitt I Nummer 2 Satz 1 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 4. In Abschnitt I Nummer 2 Satz 2 werden die Wörter Pfarrvikaren und Pfarrvikarinnen durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 5. In Abschnitt I Nummer 3 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 6. In Abschnitt II Nummer 1 wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 7. In Abschnitt II Nummer 2 Satz 1 wird das Wort Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 8. In Abschnitt II Nummer 3 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 9. In Abschnitt II Nummer 4 wird das Wort Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 10. In Abschnitt II Nummer 5 wird das Wort Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle zur Verwaltung und das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 11 Änderung der Richtlinien zur Pfarrstellenbesetzung bei der Umwandlung von gemeindlichen Pfarrvikarstellen in Pfarrstellen Die Richtlinien zur Pfarrstellenbesetzung bei der Umwandlung von gemeindlichen Pfarrvikarstellen in Pfarrstellen vom 6. Juli 1993 (ABl S. 109), geändert am 19. April 2007 (ABl S. 118), wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 2. In den Nummern 1 bis 3 wird jeweils das Wort Pfarrvikarstelle in die Wörter Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. Artikel 12 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz der EKD Das Ausführungsgesetz zum Pfarrdienstgesetz der EKD vom 23. November 2012 (ABl S. 30), zuletzt geändert am 20. November 2014 (ABl S. 500), wird wie folgt geändert: 1. 7 wird aufgehoben. 2. In 10 werden die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer/Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt.

373 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 373 Artikel 13 Änderung der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar Die Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. September 2005 (ABl S. 360), zuletzt geändert am 4. März 2010 (ABl S. 137), wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Rechtsverordnung über die Ernennung zur Pfarrerin oder zum Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe (PfDaPVO) 2. In 1 werden die Wörter als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar durch die Wörter zur Pfarrerin oder zum Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 3. In 2 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 4. In 3 Absatz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 5. In 4 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar in die Wörter zur Pfarrerin oder zum Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 6. In 6 Absatz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 7. In 7 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar durch die Wörter zur Pfarrerin oder zum Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 8. In 7 Absatz 2 werden die Wörter als Pfarrvikarinnen oder Pfarrvikare durch die Wörter zu Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 9. In 8 werden die Wörter als Pfarrvikar oder Pfarrvikarin durch die Wörter zur Pfarrerin oder zum Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 10. In 9 werden die Wörter als Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter zu Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 14 Änderung der Verwaltungsverordnung über das Verfahren zur Ernennung der Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare zu Pfarrerinnen oder Pfarrer auf Lebenszeit Die Verwaltungsverordnung über das Verfahren zur Ernennung der Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare zu Pfarrerinnen oder Pfarrern auf Lebenszeit vom 29. November 2007 (ABl S. 42) wird wie folgt geändert: 1. In der Überschrift werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 3. In 2 Absatz 1 werden die Wörter zur Pfarrvikarin oder zum Pfarrvikar durch die Wörter zur Pfarrerin im Pfarrdienstverhältnis auf Probe oder zum Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 4. In 2 Absatz 2 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 5. In 3 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 6. In 4 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe und das Wort Pfarrvikariates durch die Wörter Pfarrdienstverhältnisses auf Probe ersetzt. 7. In 5 Absatz 1 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder dem Pfarrvikar durch die Wörter der Pfarrerin oder dem Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 8. In 5 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 9. In 5 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort Pfarrvikariat durch die Wörter Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 10. In 6 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder des Pfarrvikars durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 11. In 7 Absatz 1 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder des Pfarrvikars durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 12. In 7 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder dem Pfarrvikar durch die Wörter der Pfarrerin oder dem Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 13. In 8 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder dem Pfarrvikar durch die Wörter der Pfarrerin oder dem Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 14. In 9 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 15. In 9 Absatz 3 werden jeweils die Wörter der Pfarrvikarin oder des Pfarrvikars durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 16. In 10 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder des Pfarrvikars durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 17. In 10 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder dem Pfarrvikar durch die Wörter der Pfarrerin oder dem Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt.

374 374 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr In 10 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter die Pfarrvikarin oder der Pfarrvikar durch die Wörter die Pfarrerin oder der Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 19. In 10 Absatz 1 Satz 5 werden die Wörter Die Pfarrvikarin oder der Pfarrvikar durch die Wörter Die Pfarrerin oder der Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 20. In 10 Absatz 2 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder Pfarrvikars durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 21. In 10 Absatz 3 werden jeweils die Wörter der Pfarrvikarin oder des Pfarrvikars durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 22. In 11 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 15 Änderung der Verwaltungsverordnung zur Regelung des pfarramtlichen Dienstes bei eingeschränkten Dienstaufträgen und bei Stellenteilung Die Verwaltungsverordnung zur Regelung des pfarramtlichen Dienstes bei eingeschränkten Dienstaufträgen und bei Stellenteilung vom 10. November 1987 (ABl S. 222), zuletzt geändert am 14. Februar 2013 (ABl S. 143), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Buchstabe a werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 2. In 1 Buchstabe b und c werden jeweils die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 3. In 2 Absatz 1 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung und die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 4. In 2 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. 5. In 2 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 6. In 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. Artikel 16 Änderung des Kirchengesetzes über die Pfarrer im kirchlichen Hilfsdienst Das Kirchengesetz über die Pfarrer im kirchlichen Hilfsdienst vom 9. April 1964 (ABl S. 55), geändert am 28. Juni 1997 (ABl S. 254), wird wie folgt geändert: 1. In 3 Absatz 1 wird das Wort Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe und das Wort Pfarrvikar durch das Wort Pfarrer ersetzt. 2. In 5 Satz 1 werden die Wörter (Pfarr- oder Pfarrvikarstelle) durch die Wörter (Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung) ersetzt. 3. In 5 Satz 3 wird das Wort Pfarrvikar durch die Wörter Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt Satz 1 wird wie folgt gefasst: Für das Dienstverhältnis des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe im kirchlichen Hilfsdienst gelten die Vorschriften über das Dienstverhältnis des Pfarrers auf Probe. 5. In 10 Satz 1 wird das Wort Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe und das Wort Pfarrvikar durch die Wörter Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 17 Verordnung über die Aufnahme in den kirchlichen Hilfsdienst In 6 Absatz 5 der Verordnung über die Aufnahme über den kirchlichen Hilfsdienst vom 14. März 1977 (ABl S. 48, 71), geändert am 4. März 2010 (ABl S. 137), wird das Wort Pfarrvikar durch die Wörter Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 18 Änderung der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer In 1 Absatz 1 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer vom 18. Mai 2006 (ABl S. 197), zuletzt geändert am 24. April 2015 (ABl S. 196), werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 19 Änderung der Richtlinien zur Vertretungsregelung im Pfarrdienst während des Erziehungsurlaubs In Nummer 4 Satz 1 der Richtlinien zur Vertretungsregelung im Pfarrdienst während des Erziehungsurlaubs vom 3. Juli 1990 (ABl S. 166) wird das Wort Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 20 Änderung des Gemeindepädagogengesetzes In 3 Absatz 6 des Gemeindepädagogengesetzes vom 9. Mai 2014 (ABl S. 255) werden die Wörter Pfarroder Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen oder Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 21 Änderung der Rechtsverordnung über die Anerkennung von Schwierigkeitsstellen Die Rechtsverordnung über die Anerkennung von Schwierigkeitsstellen vom 28. Juni 1994 (ABl S. 168) wird wie folgt geändert: 1. In 1 werden die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt.

375 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau In 2 Absatz 1 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. 3. In 2 Absatz 2 werden die Wörter Pfarr- oder Pfarrvikarstelle durch die Wörter Pfarrstelle oder Pfarrstelle zur Verwaltung ersetzt. Artikel 22 Änderung des Kirchengesetzes über die Vergütung von Umzugskosten In 7 Absatz 2 Satz 1 des Kirchengesetzes über die Vergütung von Umzugskosten vom 3. Dezember 1952 (ABl S. 138), geändert am 28. April 2001 (ABl S. 47), werden die Wörter Pfarrvikaren, Pfarrvikarinnen, Pfarrvikaren im pfarramtlichen Hilfsdienst durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe, Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe im pfarramtlichen Hilfsdienst ersetzt. Artikel 23 Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen In 1 der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen vom 15. September 1998 (ABl S. 296), zuletzt geändert am 16. Juni 2005 (ABl S. 229), werden die Wörter Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen/Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 24 Richtlinien für die Gewährung von Darlehen in besonderen Fällen In 1 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinien für die Gewährung von Darlehen in besonderen Fällen vom 13. Dezember 2007 (ABl S. 79) werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 25 Änderung der Vertretungskosten-Verordnung Die Verwaltungsverordnung über die Kosten pfarramtlichen Vertretung vom 15. Juli 1985 (ABl S. 126) wird wie folgt geändert: 1. In 1 wird das Wort Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 2 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 26 Änderung des Kirchengesetzes über den Pfarrerausschuss Das Kirchengesetz über den Pfarrerausschuss vom 4. Juni 1994 (ABl S. 158), zuletzt geändert am 27. April 2013 (ABl S. 191), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 4 Absatz 1 Buchstabe c werden die Wörter einer Pfarrvikarin oder eines Pfarrvikars durch die Wörter einer Pfarrerin oder eines Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 3. In 7 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 4. In 7 Absatz 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 27 Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über den Pfarrerausschuss In 2 Absatz 1 Buchstabe d der Wahlordnung zum Kirchengesetz über den Pfarrerausschuss vom 12. Dezember 2013 (ABl S. 117) werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 28 Änderung des Personalförderungsgesetzes In 1 Absatz 2 Satz 2 und 9 Absatz 6 Satz 2 des Personalförderungsgesetzes vom 23. November 2007 (ABl S. 14), geändert am 24. April 2015 (ABl S. 196), werden jeweils die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 29 Änderung der Verwaltungsverordnung für Supervision In 1 Absatz 2 Satz 2 der Verwaltungsverordnung für Supervision vom 15. November 2007 (ABl S. 43) werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 30 Änderung der Rechtsverordnung über die Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten Amtsjahren Die Rechtsverordnung über die Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer in den ersten Amtsjahren vom 27. Oktober 2011 (ABl S. 57) wird wie folgt geändert: 1. In 2 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder des Pfarrvikars durch die Wörter der Pfarrerin oder des Pfarrers im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 2 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter eine Pfarrvikarin und ein Pfarrvikar durch die Wörter eine Pfarrerin und ein Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 3. In 2 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 4. In 2 Absatz 5 werden die Wörter der Pfarrvikarin oder dem Pfarrvikar durch die Wörter der Pfarrerin oder dem Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt.

376 376 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 31 Änderung der Pfarrdienstwohnungsverordnung In 3 Absatz 1 und 6 der Pfarrdienstwohnungsverordnung vom 16. Mai 2013 (ABl S. 269), geändert am 21. Mai 2015 (ABl S. 226), werden jeweils die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 32 Änderung der Verwaltungsverordnung über die Pfarrchroniken Die Verwaltungsverordnung über die Pfarrchroniken vom 1. November 2012 (ABl S. 355), geändert am 21. November 2012 (ABl S. 56), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 4 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 33 Änderung der Siegelordnung In 1 Absatz 4 Satz 1 der Siegelordnung vom 10. September 1979 (ABl S. 170) werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 34 Änderung der Schriftgutordnung In der Anlage 5 zur Schriftgutordnung für die Kirchengemeinden, Dekanate, Propsteien und Verbände der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 1. August 1977 (ABl S. 172) wird jeweils das Wort Pfarrvikaren durch die Wörter Pfarrern im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. Artikel 35 Änderung der Dienstwegverordnung Die Dienstwegverordnung vom 23. März 2005 (ABl S. 137), zuletzt geändert am 4. September 2012 (ABl S. 300), wird wie folgt geändert: 1. In 2 Nummer 1 werden die Wörter Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare durch die Wörter Pfarrerinnen und Pfarrer im Pfarrdienstverhältnis auf Probe ersetzt. 2. In 2 Nummer 2 werden die Wörter Pfarr- und Pfarrvikarstellen durch die Wörter Pfarrstellen und Pfarrstellen zur Verwaltung ersetzt. Artikel 36 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrstellengesetzes und der Pfarrstellenverordnung Vom 25. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 4 Absatz 1 bis 4 des Pfarrstellengesetzes vom 26. November 2003 (ABl S. 81), zuletzt geändert am 25. November 2015 (ABl S. 370), wird wie folgt gefasst: (1) Aus den nach 2 Absatz 2 und 4 ermittelten Stellenbudgets entwickelt der Dekanatssynodalvorstand unter Beteiligung der Zentren einen Entwurf für ein Zuweisungsverfahren für den gemeindlichen und den regionalen Pfarrdienst einschließlich der Fachstellen. (2) Die Zuweisung gemeindlicher Pfarrstellen obliegt der Dekanatssynode, die unter Berücksichtigung der Mitgliederzahl und bei bedarf weiterer, den Besonderheiten des Dekanates Rechnung tragender Merkmale ein Zuweisungsverfahren beschließt, und der Kirchenleitung zur Genehmigung vorlegt. (3) Die Zuweisung regionaler Pfarrstellen sowie der Fachstellen obliegt der Dekanatssynode, die unter Beteiligung der Zentren einen Stellenplan für regionale Pfarrstellen einschließlich der Fachstellen ermittelt und der Kirchenleitung zur Genehmigung vorlegt. (4) Dekanatssynoden benachbarter Dekanate können die in den Absätzen 2 und 3 beschriebenen Zuweisungsverfahren gemeinsam vornehmen. Artikel 2 4 Absatz 5 Satz 1 der Pfarrstellenverordnung vom 23. November 2012 (ABl S. 35) wird wie folgt gefasst: Das Zuweisungsverfahren und die aufgrund dieses Verfahrens geplante Zuweisung von gemeindlichen Pfarrstellen sowie der Sollstellenplan für regionale Pfarrstellen und Fachstellen werden von der Dekanatssynode oder den Dekanatssynoden beschlossen und sind der Kirchenleitung zur Genehmigung vorzulegen. Artikel 3 Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Bereits für die Zeit ab 1. Januar 2020 von Dekanatssynodalvorständen gefasste Entscheidungen über das Zuweisungsverfahren und entsprechende Stellenpläne sind mangels Genehmigungsfähigkeit gegenstandslos. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r

377 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 377 Kirchengesetz zur Neuordnung des Einstellungsverfahrens in den Pfarrdienst Vom 26. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz der EKD Das Ausführungsgesetz zum Pfarrdienstgesetz der EKD vom 23. November 2012 (ABl S. 30), zuletzt geändert am 25. November 2015 (ABl S. 370), wird wie folgt geändert: 1. 5 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz Nach 7 wird folgender 7a eingefügt: 7a Anstellungsfähigkeit in besonderen Fällen (Zu 16 Absatz 2 PfDG.EKD) (1) Einer Pfarrerin oder einem Pfarrer im Auslandsdienst, die oder der nicht die Anstellungsfähigkeit bereits nach 16 Absatz 1 PfDG.EKD besitzt, kann die Anstellungsfähigkeit zuerkannt werden, wenn sie oder er a) in einer von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau anerkannten Ausbildungsstätte eine abgeschlossene Ausbildung für den Pfarrdienst im Ausland erhalten hat, b) zu dem Dienst im Ausland entweder von der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer ihrer Gliedkirchen ausgesandt worden ist, c) eine zweite theologische Prüfung abgelegt hat, d) die vorgeschriebene Zeit im Auslandsdienst tätig gewesen ist. (2) Einer ordinierten Missionarin oder einem ordinierten Missionar, die oder der nicht die Anstellungsfähigkeit bereits nach 16 Absatz 1 PfDG.EKD besitzt, kann die Anstellungsfähigkeit zuerkannt werden, wenn sie oder er a) in einer von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau anerkannten Ausbildungsstätte eine abgeschlossene Ausbildung für den Missionsdienst erhalten hat, b) eine zweite theologische Prüfung abgelegt hat, c) die vorgeschriebene Zeit im Missionsdienst tätig gewesen ist. (3) Einer Pfarrerin oder einem Pfarrer im kirchlichen Hilfsdienst kann im besonderen Falle die Anstellungsfähigkeit zuerkannt werden. Voraussetzungen sind ferner, dass sie oder er a) ein der zweiten theologischen Prüfung entsprechendes Examen abgelegt hat, b) mindestens sieben Jahre im kirchlichen Hilfsdienst tätig gewesen ist. Artikel 2 Änderung des Vorbildungsgesetzes Das Vorbildungsgesetz vom 23. November 2012 (ABl S. 30, 32) wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt gefasst: 1 Allgemeines (1) Die Ausbildung für den Dienst als Pfarrerin oder Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Ausbildungsabschnitten. (2) Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst die theologisch-wissenschaftliche Ausbildung. Der zweite Ausbildungsabschnitt besteht aus dem praktischen Vorbereitungsdienst. Beide Ausbildungsabschnitte werden jeweils mit einer theologischen Prüfung abgeschlossen. (3) Die in der Ausbildung erreichte theologische Befähigung ist durch Fort- und Weiterbildung und andere Maßnahmen der Personalentwicklung fortwährend zu ergänzen, zu vertiefen und zu erneuern wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält folgende Überschrift: 2 Prüfungsamt b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Das Prüfungsamt ist für das theologische Prüfungswesen verantwortlich. c) Absatz 3 Satz 1 und 2 wird durch folgenden Satz ersetzt: Dem Prüfungsamt gehören an: 3. 3 wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält folgende Überschrift: 3 Theologisch wissenschaftliche Ausbildung b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Das Nähere regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung wird wie folgt gefasst: 4 Erste Theologische Prüfung In der Ersten Theologischen Prüfung soll die oder der Studierende den Nachweis erbringen, dass sie oder er in ihrem oder seinem Studium, die für den Pfarrdienst erforderlichen wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat und in der Lage ist, die Aufgaben, die im Dienst der Kirche auf sie oder ihn zukommen, zu erfassen und zu durchdenken wird aufgehoben.

378 378 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Der bisherige 5a wird neuer 5 und wie folgt gefasst: 5 Masterstudiengang Die Erste Theologische Prüfung kann auf Antrag bei der Kirchenleitung durch die Absolvierung eines (berufsbegleitenden) Masterstudiengangs Evangelische Theologie an einer dafür von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau anerkannten Theologischen Fakultät ersetzt werden wird wie folgt gefasst: 6 Praktischer Vorbereitungsdienst (1) Im praktischen Vorbereitungsdienst werden die Kandidatinnen und Kandidaten in die Aufgaben des Pfarrdienstes eingeführt. (2) Das Nähere regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung 8. 7 wird wie folgt gefasst: 7 Voraussetzungen für die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst (1) In den praktischen Vorbereitungsdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau kann aufgenommen werden, 1. wer einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, 2. wer die Erste Theologische Prüfung in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder an einer theologischen Fakultät nach Maßgabe der Rahmenordnung für die erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae vom 3. Dezember 2010 (ABl. EKD 2011 S. 37) bestanden hat oder den (berufsbegleitenden) Masterstudiengang gemäß 5 erfolgreich absolviert hat, 3. wer nicht infolge des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen bei der Erfüllung der Dienstpflichten wesentlich beeinträchtigt ist, 4. bei dem im Übrigen keine schwerwiegenden Tatsachen vorliegen, die einer künftigen Ausübung des Pfarrdienstes entgegenstehen, 5. wer das 39. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 6. wer an der Kirchlichen Studienbegleitung teilgenommen hat oder die Empfehlung der Aufnahmekommission zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst erhalten hat. (2) In besonders begründeten Fällen kann von der Voraussetzung des Absatzes 1 Nummer 5 abgewichen werden. (3) Die Aufnahme der Pfarramtskandidatinnen oder -kandidaten in den praktischen Vorbereitungsdienst erfolgt im Rahmen der von der Kirchenleitung festgesetzten Zahl der Ausbildungsplätze. Wenn nicht alle Ausbildungsplätze mit Theologiestudierenden besetzt werden können, können Absolvierende eines (berufsbegleitenden) Masterstudiengangs nach 5 in den praktischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält folgende Überschrift: 8 Dauer des praktischen Vorbereitungsdienstes b) In Absatz 2 werden die Wörter des berufsbegleitenden Masterstudiengangs gemäß 5a durch die Wörter eines (berufsbegleitenden) Masterstudiengangs gemäß 5 ersetzt. c) Absatz 3 wird aufgehoben. d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält folgende Überschrift: 9 Zweite Theologische Prüfung b) Absatz 2 wird durch folgende Absätze 2 bis 4 ersetzt: (2) Pfarramtskandidatinnen oder Pfarramtskandidaten, die ihre praktische Vorbereitung in einer anderen evangelischen Kirche erhalten haben, können von der Kirchenleitung zur Zweiten Theologischen Prüfung zugelassen werden. (3) Ist innerhalb von fünf Jahren seit der Zweiten Theologischen Prüfung oder der Absolvierung eines (berufsbegleitenden) Masterstudiengangs kein Dienstverhältnis als Pfarrerin oder Pfarrer begründet worden, so kann die Kirchenleitung das Fortbestehen der Anstellungsfähigkeit von einem Kolloquium abhängig machen, durch das die weitere Eignung für den pfarramtlichen Dienst festgestellt wird. (4) Das Bestehen der Zweiten Theologischen Prüfung begründet keinen Rechtsanspruch auf Übernahme in den Probedienst. 11. Die 10 bis 15 werden aufgehoben. Artikel 3 Änderung der Studentenordnung Die Studentenordnung vom 23. August 2012 (ABl S. 297) wird wie folgt geändert: 1. Vor 1 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: Abschnitt 1 Liste der Theologiestudierenden der EKHN 2. 1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter der EKHN gestrichen. b) Absatz 3 wird aufgehoben.

379 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 2 wird aufgehoben. bb) Die bisherigen Nummern 3 und 4 werden die Nummern 2 und 3. b) In Absatz 2 Satz 4 werden nach dem Wort erfolgt die Wörter in der Regel eingefügt. 4. Vor 4 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: Abschnitt 2 Erste Theologische Prüfung 5. Vor 5 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: Abschnitt 3 Allgemeines 6. 5 Absatz 1 Satz 6 wird aufgehoben. 7. Vor 9 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: Abschnitt 4 Förderangebote 8. 9 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort Angebote die Wörter der Kirchenverwaltung eingefügt. b) In der Nummer 2 wird das Wort Studienberatung durch die Wörter Studien- und Prüfungsberatung ersetzt. c) Nummer 4 wird aufgehoben. d) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer Nach 9 wird folgender Abschnitt 5 eingefügt: Abschnitt 5 Kirchliche Studienbegleitung 10 Aufbau und Ziel der Kirchlichen Studienbegleitung (1) Die Kirchliche Studienbegleitung ist ein Programm für Studierende der Theologie. Ihre Ziele sind die Bewusstmachung und Förderung von persönlichen Fähigkeiten, die für die Ausübung des Pfarrberufs als notwendig erachtet werden in Ergänzung zur wissenschaftlichen Theologie an den Universitäten und ein Selbstklärungsprozess, ob und wie die pastorale Rolle und die Anforderungen des Pfarrberufs angenommen werden können. Die Kirchliche Studienbegleitung dient der frühzeitigen und qualifizierten Förderung im Hinblick auf das Berufsziel. Die Kirchliche Studienbegleitung wird durch einen Beirat unterstützt und begleitet, der durch die Kirchenleitung berufen wird und in dem Gemeindepfarrer und -pfarrerinnen vertreten sind. Der Beirat berichtet der Kirchenleitung in regelmäßigen Abständen. (2) Studierende, die beabsichtigen, in den Dienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu treten, sollen spätestens nach der Zwischenprüfung an der Kirchlichen Studienbegleitung teilnehmen. (3) An der Kirchlichen Studienbegleitung können nur Studierende teilnehmen, die auf der Liste der Theologiestudierenden der EKHN nach 2 eingetragen sind. (4) Studierende, die sich spätestens sechs Monate nach der Zwischenprüfung zur Kirchlichen Studienbegleitung anmelden, verpflichten sich, mindestens drei Module der Kirchlichen Studienbegleitung zu besuchen (Reflexionsgespräch, Entwicklungsseminar, Perspektivgespräch). Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Liegt diese Bescheinigung bei der Bewerbung um einen Platz im Praktischen Vorbereitungsdienst vor, erfolgt der Übergang in das Vikariat ohne weitere Eignungsprüfung. 11 Kriterien der Kirchlichen Studienbegleitung Die persönlichen Fähigkeiten, die bereits im Studium gefördert werden sollen, sind: 1. Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit 2. Teamfähigkeit 3. Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Person. 12 Elemente der Studienbegleitung (1) Die Kirchliche Studienbegleitung gliedert sich in verpflichtende und nicht verpflichtende Elemente. (2) Sie besteht aus: 1. Gesprächen und 2. Seminaren und Kursen zur Förderung der berufsbezogenen Kriterien. 13 Verpflichtende Elemente (1) Die Studierenden müssen im Laufe des Studiums an drei verpflichtenden Modulen teilnehmen: 1. einem Reflexionsgespräch nach dem Gemeindepraktikum 2. einem Entwicklungsseminar nach der Zwischenprüfung 3. einem Perspektivgespräch zu Beginn der Integrationsphase (2) Reflexions- und Perspektivgespräch sind Einzelgespräche zwischen den Pfarrerinnen und Pfarrern für Kirchliche Studienbegleitung und den Studierenden. Das Reflexionsgespräch findet in zeitlicher Nähe zum Gemeindepraktikum statt. Wo die Studienordnungen die Absolvierung des Praktikums schon im Grundstudium vorsehen, liegt das Gespräch unter Umständen schon vor der Zwischenprüfung. Das Entwicklungsseminar ist in der Regel mehrtägig und findet in Gruppen statt.

380 380 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Freiwillige Elemente (1) Neben den verpflichtenden Elementen bietet die Kirchliche Studienbegleitung Fördermodule zu den in 11 genannten Kriterien und anderen für die Studierenden relevanten Themengebieten an. Die Kurse und Seminar werden regelmäßig angeboten und rechtzeitig bekanntgegeben. (2) Die Seminare und Kurse finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. (3) Nach der Rahmenordnung der EKD für die Erste Theologische Prüfung / die Prüfung zum Magister Theologie vom 3. Dezember 2010 obliegt die Verantwortung für das Gemeindepraktikum den Theologischen Fakultäten. Die Kirchliche Studienbegleitung bietet in Kooperation mit den Theologischen Fakultäten der Johann Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein Gemeindepraktikum an, das offen ist für alle Studierenden, die auf der Liste der Theologiestudierenden der EKHN stehen. 15 Dokumentation und Übergang in den Praktischen Vorbereitungsdienst (1) Über die Teilnahme an den verpflichtenden Elementen der Kirchlichen Studienbegleitung stellt die Geschäftsstelle für Kirchliche Studienbegleitung eine Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung wird der Bewerbung um eine Aufnahme in den Praktischen Vorbereitungsdienst beigefügt. Hat eine Studentin oder ein Student die Kirchliche Studienbegleitung nicht durchlaufen, erfolgt der Übergang in das Vikariat über ein Aufnahmeseminar. (2) Die Inhalte der Gespräche und Seminare sind vertraulicher Natur, daher erhalten die Kirchenverwaltung, das Theologische Seminar und zukünftige Lehrpfarrerinnen und Lehrpfarrer darüber keine Kenntnis. 16 Geschäftsstelle Kirchliche Studienbegleitung (1) Es wird eine Geschäftsstelle Kirchliche Studienbegleitung eingerichtet. Sie organisiert und koordiniert die Elemente nach dieser Verordnung und ist für die Beratung und Betreuung der auf der Liste der Theologiestudierenden eingetragenen Personen zuständig. (2) Die Pfarrerinnen und Pfarrer für Kirchliche Studienbegleitung nehmen neben der Entwicklung und Durchführung von Angeboten der Kirchlichen Studienbegleitung nach dieser Verordnung auch Verpflichtungen der Studienbegleitung an den Theologischen Fakultäten der Universitäten Mainz und Frankfurt wahr. (3) Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle Kirchliche Studienbegleitung sind von der Mitwirkung an allen Verfahren der Aufnahme in das Vikariat, der Übernahme in den Pfarrdienst auf Probe und zur Ernennung auf Lebenszeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ausgeschlossen. 10. Der bisherige 10 wird durch folgenden Abschnitt 6 ersetzt: Abschnitt 6 Studierendenrat 17 Vertretung der Studierenden (1) An den Studienorten besteht in der Regel ein Konvent der Theologiestudierenden der EKHN. Diese wählen Konventssprecherinnen und Konventssprecher. (2) Die Studierenden, die auf der Liste der Theologiestudierenden eingetragen sind, bilden den Studierendenrat der Theologiestudierenden der EKHN. Er trifft sich in der Regel zweimal im Jahr zu Vollversammlungen. Dort wählt er einen geschäftsführenden Vorstand. Der Studierendenrat vertritt die Interessen der Theologiestudierenden gegenüber den zuständigen Stellen der EKHN. Er berät mindestens einmal jährlich die geltenden kirchlichen Regelungen für Studium, Vikariat und Examina. Das Referat Personalförderung und Hochschulwesen ist dazu einzuladen. (3) Das Referat Personalförderung und Hochschulwesen informiert den Studierendenrat über konzeptionelle Überlegungen auf EKD-Ebene und beabsichtigte Maßnahmen oder Veränderungen, die Studium, Vikariat, Examina und die Übernahme in den Pfarrdienst betreffen. (4) Der Studierendenrat informiert das Referat Personalförderung und Hochschulwesen über die Situation an den Hochschulen und deren Einschätzung in den Konventen. (5) Ist eine Änderung von Gesetzen oder Verordnungen vorgesehen, die die theologische Ausbildung betreffen, so legt die Kirchenverwaltung dem Studierendenrat die beabsichtigten Änderungen rechtzeitig zur Stellungnahme vor. (6) Der Studierendenrat kann Anträge, die die theologische Ausbildung und die Übernahme in den Pfarrdienst betreffen, an die Kirchenverwaltung richten, die schriftlich beantwortet werden. Die Begründung der Antwort wird bei Bedarf in einer Vollversammlung des Studierendenrates mündlich erläutert. (7) Der Studierendenrat wählt die Kommilitoninnen oder Kommilitonen, die die Theologiestudierenden der EKHN in der Ausbildungskonferenz, als Beobachter bei den Tagungen der Kirchensynode der EKHN und auf EKD-Ebene im Verband Evangelischer Theologiestudierender vertreten. 11. Der bisherige 11 wird aufgehoben. Artikel 4 Neufassung der Rechtsverordnung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare Die 1 bis 9 und die Anlage der Rechtsverordnung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für

381 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 381 Vikarinnen und Vikare vom 10. Juni 2003 (ABl S. 382), zuletzt geändert am 23. November 2012 (ABl S. 30, 34), werden durch folgende 1 bis 5 und folgende Anlage ersetzt: 1 Eintragung in die Liste der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten Wer nach der Ersten Theologischen Prüfung in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, oder der Absolvierung des (berufsbegleitenden) Masterstudiengangs gemäß 5 des Vorbildungsgesetzes in den praktischen Vorbereitungsdienst treten will, muss mit der Meldung zur Prüfung die Aufnahme in die Liste der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten beantragen. Auf die Aufnahme besteht kein Rechtsanspruch. 2 Bewerbung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst (1) Kandidatinnen und Kandidaten, die die Erste Theologische Prüfung bestanden oder den (berufsbegleitenden) Masterstudiengang nach 5 des Vorbildungsgesetzes erfolgreich absolviert haben, können sich zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare bewerben. (2) Bewerbungen können jeweils bis zum im Amtsblatt veröffentlichten Termin für den nächstfolgenden Aufnahmetermin erfolgen. Nach diesen Bewerbungsterminen eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. (3) Die Bewerbungen sind an die Kirchenverwaltung zu richten. Der Bewerbung sind folgende Anlagen beizufügen: 1. Geburtsurkunde, 2. Tauf- und Konfirmationsschein, 3. Reifezeugnis, 4. Lebenslauf und Lichtbild, 5. Teilnahmebescheinigung der Kirchlichen Studienbegleitung oder Empfehlung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst der Aufnahmekommission, 6. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung oder das Zeugnis der Masterprüfung des berufsbegleitenden Masterstudiengangs, 7. ggf. Urkunde über den Familienstand, 8. Nachweise über berücksichtigungsfähige Tätigkeiten außerhalb des Theologiestudiums und über soziale Arbeiten beizufügen und nach gesonderter Anforderung durch die Kirchenverwaltung, 9. Amtsärztliches Gutachten, 10. erweitertes Führungszeugnis. 3 Aufnahmeseminar (1) Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht an der Kirchlichen Studienbegleitung teilgenommen haben, können in den praktischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, wenn sie an einem Aufnahmeseminar teilgenommen haben und die Aufnahmekommission ihre Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst empfiehlt. (2) Absolvierende des (berufsbegleitenden) Masterstudiengangs gemäß 5 des Vorbildungsgesetzes können in den praktischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden, wenn sie an einem Aufnahmeseminar teilgenommen haben und die Aufnahmekommission ihre Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst empfiehlt. 7 Absatz 3 des Vorbildungsgesetzes ist zu beachten. (3) Das Aufnahmeseminar umfasst die Durchführung von Übungen und ein Gespräch mit der Aufnahmekommission und wird zweimal im Jahr vor den Aufnahmeterminen durch das Referat Personalförderung und Hochschulwesen in der Kirchenverwaltung verantwortet. Die Mitglieder des Aufnahmeseminars werden von der Kirchenleitung berufen. (4) Im Rahmen des Aufnahmeseminars wird die persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für die Ausbildung im praktischen Vorbereitungsdienst durch standardisierte Übungen anhand der Kriterien: 1. Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit, 2. Teamfähigkeit und 3. Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Person festgestellt und in einem Gutachten beschrieben. (5) Die Aufnahmekommission führt auf der Grundlage dieses Gutachtens und der Bewerbungsunterlagen ein Aufnahmegespräch mit der Bewerberin oder dem Bewerber und spricht eine Empfehlung zur Aufnahme oder Nichtaufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst aus. (6) Der Aufnahmekommission gehören an: 1. als Vorsitzende oder Vorsitzender eine Pröpstin oder ein Propst, 2. ein ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung oder ein nicht ordiniertes Mitglied des Kirchensynodalvorstandes, 3. die Dezernentin oder der Dezernent des Dezernates Personal der Kirchenverwaltung oder eine andere theologische Dezernentin oder ein anderer theologischer Dezernent oder eine Pröpstin oder ein Propst und 4. als Gast (Moderation): Referatsleitung Personalförderung und Hochschulwesen. (7) Die Aufnahmekommission beschließt über die Empfehlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Stimmenthaltung ist unzulässig. (8) Die Empfehlung wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich zur Kenntnis gegeben. (9) Die Teilnahme an einem Aufnahmeseminar kann einmal wiederholt werden. 4 Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst (1) Die Kirchenleitung entscheidet im Rahmen der jährlich von ihr festgelegten Ausbildungsplätze über die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst.

382 382 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Die Aufnahme von Kandidatinnen und Kandidaten in den praktischen Vorbereitungsdienst erfolgt zu zwei jährlich im Amtsblatt veröffentlichten Terminen. 7 Absatz 3 des Vorbildungsgesetzes ist zu beachten. (3) Liegen für einen Aufnahmetermin mehr Bewerbungen von Theologiestudierenden vor als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, werden die Ausbildungsplätze nach einer Rangfolge aufgrund einer Punktwertung, die sich aus der Anlage ergibt, vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet über die Platzvergabe das Los. Die Auslosung wird durch die Leiterin oder den Leiter der Kirchenverwaltung im Beisein von zwei Zeugen vorgenommen und protokolliert; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5 Übergangsregelung (für Studierende) Bis zum vollständigen Aufbau der Kirchlichen Studienbegleitung werden Studierende in den praktischen Vorbereitungsdienst nach 4 aufgenommen, wenn sie am Aufnahmeseminar nach 3 teilgenommen haben und die Aufnahmekommission ihre Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst empfiehlt. Anlage Punktwertung für das Aufnahmeverfahren Grundsätzlich gilt: Die Punktzahl wird errechnet a) aufgrund der Gesamtnote der Ersten Theologischen Prüfung und b) aufgrund von Tätigkeiten außerhalb des Theologiestudiums, sofern sie zu einer beruflichen Qualifikation oder zu einem berufsqualifizierenden Studienabschluss geführt haben. c) Berücksichtigt wird ferner soziale Arbeit. Tätigkeiten nach b) und soziale Arbeit nach c) werden nur berücksichtigt, wenn sie zum jeweiligen Bewerbungstermin zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Bewertet werden im Einzelnen: 1. Das Ergebnis der Ersten Theologischen Prüfung Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten der Ersten Theologischen Prüfung, wobei die wissenschaftliche Hausarbeit dreifach gewertet wird. Die Gesamtnote wird auf zwei Stellen hinter dem Komma errechnet. Es wird weder ab- noch aufgerundet. Die Punktzahl beträgt: Note 1,00 bis 1,49 Note 1,50 bis 1,74 Note 1,75 bis 1,99 Note 2,00 bis 2,24 Note 2,25 bis 2,49 Note 2,50 bis 2,74 Note 2,75 bis 2,99 Note 3,00 bis 3,24 Note 3,25 bis 3,49 Note 3,50 bis 4,00 60 Punkte 50 Punkte 45 Punkte 40 Punkte 35 Punkte 30 Punkte 25 Punkte 20 Punkte 15 Punkte 10 Punkte 2. Tätigkeiten außerhalb des Theologiestudiums a) abgeschlossenes 18 Punkte Zweitstudium b) abgeschlossene pro Monat Berufsausbildung 0,5 Punkte, höchstens 18 Punkte Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf 3. Soziale Arbeit pro Monat 0,5 Punkte, höchstens 12 Punkte a) Wehrdienst/Zivildienst, pro Monat freiwilliges Soziales oder 0,5 Punkte, Diakonisches Jahr, Friedens- höchstens oder Entwicklungsdienst 12 Punkte (ab sechs Monate) b) Soziale Arbeit durch Geburt pro Kind: und Erziehung von Kindern 12 Punkte Die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich der Mutter angerechnet. Für den Vater ist das nur dann möglich, wenn er aufgrund der Erziehung des Kindes der Versicherung in der Rentenversicherung unterliegt. Als Nachweis dient die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Artikel 5 Änderung der Kandidatenordnung Die Kandidatenordnung vom 10. Juni 2003 (ABl S. 380), zuletzt geändert am 9. Mai 2014 (ABl S. 254), wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält folgende Überschrift: 1 Allgemeines b) In Absatz 2a werden nach dem Wort ist die Wörter in der Regel eingefügt. c) Absatz 4 wird aufgehoben wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält folgende Überschrift: 2 Inhalte und Strukturen des praktischen Vorbereitungsdienstes b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die persönliche Eignung, die sich an den Kriterien 1. Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit, 2. Teamfähigkeit, 3. Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Person, 4. Fähigkeit zur Leitungstätigkeit, 5. Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit orientiert, wird durch die Ausbildung in den pfarramtlichen Grundaufgaben Gottesdienst, Seelsor-

383 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 383 ge, Religions- und Konfirmandenunterricht und Gemeindeleitung weiterentwickelt. c) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 3 bis 5. d) Die bisherigen Absätze 4a und 5 werden aufgehoben. 3. Nach 2 werden folgende 2a und 2b eingefügt: 2a Ausbildungsgespräche (1) Treten Zweifel an der persönlichen Eignung (gemäß 2 Absatz 2) einer Pfarramtskandidatin oder eines Pfarramtskandidaten auf, sollen diese Zweifel in einem Gespräch durch das Seminar mit den Betroffenen erörtert werden. (2) Die Lehrpfarrerin oder der Lehrpfarrer führt mit der Pfarramtskandidatin oder dem Pfarramtskandidaten in der Mitte des praktischen Vorbereitungsdienstes ein Ausbildungsgespräch über das Ausbildungsverhältnis und den bisherigen Verlauf der Ausbildung. Für das Gespräch kann externe Unterstützung angefragt werden. (3) Die jeweils zuständige Pröpstin oder der jeweils zuständige Propst führt unter Zugrundelegung der Kriterien des 2 Absatz 2 und Beachtung der Ausbildungssituation mindestens zwei Gespräche mit der Pfarramtskandidatin oder dem Pfarramtskandidaten. (4) Die Gespräche werden, soweit Zweifel an der persönlichen Eignung bestehen, protokolliert, von den Beteiligten unterschrieben und zur Ausbildungsakte der Kirchenverwaltung genommen. Die Pfarramtskandidatin oder der Pfarramtskandidat erhält je eine Kopie ausgehändigt. Es besteht die Möglichkeit der Stellungnahme. 2b Auswertung der Ausbildung (1) Am Ende des Vorbereitungsdienstes findet eine Auswertung der Ausbildung statt. (2) Die Lehrpfarrerin oder der Lehrpfarrer verfasst über den Verlauf der Ausbildung in den Ausbildungsfeldern Gottesdienst, Seelsorge, Religions- und Konfirmandenunterricht und Gemeindeleitung unter Einbeziehung der jeweiligen Kirchenvorstände einen Ausbildungsbericht. Der Bericht kann Anregungen für den Ersteinsatz und die Förderung im künftigen Probedienst im Pfarramt enthalten. (3) Das Theologische Seminar verfasst eine Stellungnahme mit Anregungen für den Ersteinsatz und die Förderung im künftigen Probedienst im Pfarramt. (4) Die zuständige Pröpstin oder der zuständige Propst verfasst eine Stellungnahme mit Anregungen für den Ersteinsatz und die Förderung im künftigen Probedienst im Pfarramt. (5) Bestehen Zweifel an der persönlichen Eignung der Pfarramtskandidatin oder dem Pfarramtskandidaten, so sind diese in dem Ausbildungsbericht bzw. der Stellungnahme darzulegen und zu begründen. In diesem Fall entscheidet die Kirchenleitung nach Durchführung des Verfahrens nach 3 der Rechtsverordnung zur Übernahme in den Probe- und Pfarrdienst abschließend über das Vorliegen der persönlichen Eignung. Bestehen keine Zweifel, wird eine Empfehlung für die Übernahme ausgesprochen. (6) Der Bericht und die Stellungnahmen werden zur Ausbildungsakte der Kirchenverwaltung genommen. Die Pfarramtskandidatin oder der Pfarramtskandidat erhält je eine Kopie ausgehändigt. Sie oder er kann binnen drei Wochen Stellung dazu nehmen erhält folgende Überschrift: 3 Wahrnehmung des Dienstes 5. 4 erhält folgende Überschrift: 4 Dienstaufsicht 6. 5 erhält folgende Überschrift: 5 Wohnsitz 7. 6 erhält folgende Überschrift: 6 Teilnahme an Sitzungen 8. 7 erhält folgende Überschrift: 7 Familienstand 9. 8 erhält folgende Überschrift: 8 Schutz und Fürsorge erhält folgende Überschrift: 9 Erholungsurlaub erhält folgende Überschrift: 10 Wechsel des Einsatzortes wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält folgende Überschrift: 11 Verlängerung des praktischen Vorbereitungsdienstes b) Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt: Eine Verlängerung ist auch bei einem Wechsel nach 10 möglich erhält folgende Überschrift: 12 Entlassung erhält folgende Überschrift: 13 Beendigung des Dienstverhältnisses erhält folgende Überschrift: 14 Unterhaltsbeitrag a erhält folgende Überschrift: 14a Rat der Vikarinnen und Vikare wird aufgehoben.

384 384 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 6 Rechtsverordnung zur Übernahme in den Probe- und Pfarrdienst (ÜPPVO) 1 Gegenstand Diese Rechtsverordnung regelt das Verfahren der Übernahme in den Probe- und Pfarrdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 2 Bewerbung zur Übernahme in den Probedienst (1) Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die die zweite Theologische Prüfung bestanden haben, können sich, auch wenn sie den praktischen Vorbereitungsdienst noch nicht beendet haben, zur Übernahme in den Probedienst bewerben. (2) Die Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen an die Kirchenverwaltung zu richten: 1. ein Bewerbungsschreiben, 2. ein ausführlicher Lebenslauf mit einem Lichtbild, 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen, 4. der Ausbildungsbericht der Lehrpfarrerin oder des Lehrpfarrers, die Stellungnahmen des Theologischen Seminars und der Pröpstin oder des Propstes, 5. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise, 6. die Empfehlung zur Übernahme. 3 Übernahmeseminar (1) Bestehen aufgrund des Berichtes der Lehrpfarrerin oder des Lehrpfarrers, der Stellungnahme des Seminars oder der Stellungnahme der Pröpstin oder des Propstes Zweifel an der persönlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers, setzt die Übernahme der Bewerberin oder des Bewerbers in den Probedienst die Empfehlung der Übernahmekommission zur Übernahme voraus. (2) Das Übernahmeseminar umfasst die Durchführung von Übungen und ein Gespräch mit der Übernahmekommission und wird durch das Referat Personalförderung und Hochschulwesen verantwortet. Die Mitglieder werden von der Kirchenleitung jeweils für jedes Übernahmeseminar neu berufen. Für den Verhinderungsfall werden Stellvertretungen benannt. (3) Im Rahmen des Übernahmeseminars wird die persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für den Pfarrdienst durch standardisierte Einzelübungen anhand der Kriterien: 1. Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit, 2. Teamfähigkeit, 3. Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Person, 4. Fähigkeit zur Leitungstätigkeit und 5. Konfliktfähigkeit festgestellt und in einem Gutachten beschrieben. (4) Die Übernahmekommission führt auf der Grundlage dieses Gutachtens und der Bewerbungsunterlagen ein Aufnahmegespräch mit der Bewerberin oder dem Bewerber und spricht eine Empfehlung zur Übernahme oder Nichtübernahme in den Probedienst aus. (5) Der Übernahmekommission gehören an: 1. als Vorsitzende oder Vorsitzender die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten oder eine Pröpstin oder ein Propst, 2. eine (weitere) Pröpstin oder ein (weiterer) Propst, 3. ein ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung oder ein nicht ordiniertes Mitglied des Kirchensynodalvorstandes, 4. die Dezernentin oder der Dezernent des Dezernates Personal der Kirchenverwaltung oder eine andere theologische Dezernentin oder ein anderer theologischer Dezernent oder eine Pröpstin oder ein Propst, 5. mit beratender Stimme eine Pfarrerin oder ein Pfarrer im Gemeindedienst, die oder der nicht Lehrpfarrerin oder Lehrpfarrer einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist und 6. als Gast (Moderation): Referatsleitung Personalförderung und Hochschulwesen. Eine Pröpstin oder ein Propst, die oder der Zweifel an der persönlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers benannt hat, soll nicht Mitglied der Übernahmekommission sein. (6) Der Gesprächsverlauf wird anhand eines standardisierten Protokolls dokumentiert. (7) Die Übernahmekommission beschließt über die Empfehlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Stimmenthaltung ist nicht möglich. (8) Die Empfehlung zur Übernahme oder Nichtübernahme in den Probedienst wird der Bewerberin oder dem Bewerber unverzüglich schriftlich zur Kenntnis gegeben. (9) Die Teilnahme an einem Übernahmeseminar kann auf Antrag im besonders begründeten Ausnahmefall einmal wiederholt werden. 4 Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze Die Kirchenleitung legt halbjährlich die Zahl der Einstellungsplätze für den Pfarrdienst fest. Die Zahl der vorhandenen Einstellungsplätze wird im Amtsblatt bekannt gegeben. Die Einstellungstermine und die Bewerbungsfristen werden im Amtsblatt bekannt gegeben. 5 Übernahme in den Probedienst (1) Die Kirchenleitung entscheidet über die Übernahme in den Probedienst. (2) Liegen für einen Einstellungstermin mehr Bewerbungen vor als Einstellungsplätze zur Verfügung stehen, entscheidet die Kirchenleitung über die Übernahme in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe nach einer Rangfolge des Gesamtergebnisses der beiden Theologischen Examina.

385 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Wiederholte Bewerbung bei fehlenden Stellen Die Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund der Rangfolge zu dem Einstellungstermin nicht in das Pfarrdienstverhältnis auf Probe übernommen werden konnten, können sich wiederholt um einen Einstellungsplatz bewerben. Dies gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber, die von der Übernahmekommission die Empfehlung für die Übernahme in den Probedienst erhalten haben. 7 Übernahme in den Probe- oder Pfarrdienst von Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Kirchen (1) Soweit die festgesetzte Zahl der Einstellungsplätze nicht ausgeschöpft ist, können sich Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten und Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Kirchen, zu Stichtagen um die Übernahme in den Pfarrdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bewerben. Die Stichtage werden im Amtsblatt bekannt gegeben. (2) Die Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen an die Kirchenverwaltung zu richten: 1. ein Bewerbungsschreiben, 2. ein ausführlicher Lebenslauf mit einem Lichtbild, 3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen, 4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise, 5. Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte, inkl. Ausbildungsberichte. (3) Liegen mehr Bewerbungen als Einstellungsplätze vor, entscheidet die Kirchenleitung über die Einladung zum Sonder-Übernahmeseminar. 8 Sonder-Übernahmeseminar (1) Die Kirchenleitung entscheidet über die Übernahme von Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Landeskirchen in den Probe- oder Pfarrdienst. Die Übernahme setzt die Empfehlung der Sonder-Übernahmekommis - sion zur Übernahme voraus. Auf die Teilnahme an einem Sonder-Übernahmeseminar besteht kein Rechtsanspruch. (2) Das Sonder-Übernahmeseminar umfasst die Durchführung von Übungen und ein Gespräch mit der Sonder- Übernahmekommission und wird durch das Referat Personalservice Pfarrdienst der Kirchenverwaltung verantwortet. Die Mitglieder werden von der Kirchenleitung jeweils für jedes Übernahmeseminar neu berufen. Für den Verhinderungsfall werden Stellvertretungen benannt. (3) In dem Sonder-Übernahmeseminar wird die persönliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für den Pfarrdienst durch standardisierte Einzelübungen anhand der Kriterien: 1. Sprach-, Argumentations- und Dialogfähigkeit, 2. Teamfähigkeit, 3. Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Person, 4. Fähigkeit zur Leitungstätigkeit, 5. Konfliktfähigkeit und 6. Fähigkeit zur glaubwürdigen Vertretung des eigenen christlichen Glaubens festgestellt und in einem Gutachten beschrieben. (4) Die Sonder-Übernahmekommission führt auf der Grundlage dieses Gutachtens und der Bewerbungsunterlagen ein Aufnahmegespräch mit der Bewerberin oder dem Bewerber und spricht eine Empfehlung zur Übernahme oder Nichtübernahme in den Probe- oder Pfarrdienst oder zur Erteilung des Bewerbungsrechts aus. (5) Der Übernahmekommission gehören an: 1. als Vorsitzende oder Vorsitzender die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten oder eine Pröpstin oder ein Propst, 2. eine (weitere) Pröpstin oder ein (weiterer) Propst, 3. ein ehrenamtliches Mitglied der Kirchenleitung oder ein nicht ordiniertes Mitglied des Kirchensynodalvorstandes, 4. die Dezernentin oder der Dezernent des Dezernates Personal der Kirchenverwaltung oder eine andere theologische Dezernentin oder ein anderer theologischer Dezernent oder eine Pröpstin oder ein Propst und 5. als Gast (Moderation): Referatsleitung Personalservice Pfarrdienst. (6) Die Sonder-Übernahmekommission beschließt über die Empfehlung mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. (7) Die Empfehlung zur Übernahme oder Nichtübernahme in den Probe- oder Pfarrdienst wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich zur Kenntnis gegeben. (8) Die Teilnahme an einem Sonder-Übernahmeseminar kann nicht wiederholt werden. 9 Übergangsregelung (für Vikarinnen und Vikare) (1) Auf Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer von Kursen bis Kurs 16-I findet die Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. September 2005 (ABl S. 360), zuletzt geändert am 4. März 2010 (ABl S. 137), bis zum 31. Dezember 2018 Anwendung. Ab dem 1. Januar 2019 findet das Verfahren nach 3 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Durchführung von Einzelübungen und die Feststellung der persönlichen Eignung gemäß 3 Absatz 3 durch das Gutachten der Potenzialanalyse ersetzt werden. (2) Ab dem 1. Januar 2019 findet für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer vor dem Kurs 14-I 8 entsprechend Anwendung. Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

386 386 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Die Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. September 2005 (ABl S. 360), zuletzt geändert am 25. November 2015 (ABl S. 370), tritt zum 31. Dezember 2018 außer Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung Vom 26. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen; Artikel 39 Absatz 2 der Kirchenordnung ist eingehalten: 1 Änderung der Kirchenordnung Die Kirchenordnung vom 17. März 1949, in der Fassung vom 20. Februar 2010 (ABl S. 118), zuletzt geändert am 25. November 2015 (ABl S. 370), wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 55 wird folgender Absatz angefügt: (5) Die Pröpstinnen und Pröpste vertreten sich gegenseitig. Über eine Vakanzvertretung entscheidet die Kirchenleitung. 2. In Artikel 56 wird folgender Absatz angefügt: (6) Bei einer Veränderung der Propsteibereiche bleiben die betroffenen Pröpstinnen und Pröpste im Amt. Ihnen wird für die Dauer der verbleibenden Amtszeit die Zuständigkeit für einen neuen Propsteibereich oder eine gesamtkirchliche Aufgabe durch Kirchengesetz übertragen. Absatz 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. 2 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes betreffend die Ordnung des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht Vom 26. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschossen: Artikel 1 Änderung des Kirchengesetzes Das Kirchengesetz betreffend die Ordnung des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 1994 (ABl S. 125), zuletzt geändert am 26. April 2013 (ABl S. 190), wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Kirchengesetz über den Gesamtkirchlichen Ausschuss für den evangelischen Religionsunterricht (GKAG) 2. 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 2 und 3 angefügt: (2) Der Gesamtkirchliche Ausschuss nimmt folgende Aufgaben im Auftrag der Kirchenleitung wahr: a) Beratung der Kirchenleitung bei bildungspolitischen Entscheidungen, b) Wahrnehmung der kirchliche Beteiligung für die Erteilung der kirchlichen Zustimmung zu Lehrplänen, Lern- und Lehrbüchern für den evangelischen Religionsunterricht aller Schulen, c) Abgabe einer Stellungnahme zur Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Bevollmächtigung oder des Widerrufs einer Bevollmächtigung auf Anforderung der Kirchenverwaltung. (3) Der Gesamtkirchliche Ausschuss berichtet der Kirchenleitung regelmäßig über seine Arbeit. 3. Der bisherige 1a wird 2 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die Kirchenleitung entsendet in den Gesamtkirchlichen Ausschuss: a) ein Mitglied der Kirchenleitung, b) die für den Religionsunterricht zuständigen Referentinnen und Referenten der Kirchenverwaltung sowie die zuständige Juristin oder den zuständigen Juristen der Kirchenverwaltung, c) eine Schulamtsdirektorin oder einen Schulamtsdirektor im Kirchendienst, d) die Direktorin oder den Direktor des Religionspädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Wal deck mit beratender Stimme.

387 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 387 b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die Kirchenleitung beruft in den Gesamtkirchlichen Ausschuss: a) neun Lehrkräfte mit kirchlicher Bevollmächtigung zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichts, und zwar jeweils eine Lehrkraft der Grundschule der Hauptschule der Realschule oder Realschule Plus der Integrierten Gesamtschule des Gymnasiums (Oberstufe) der Berufsbildenden Schule/Beruflichen Schule der Förderschule sowie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die im Religionsunterricht hauptamtlich tätig sind eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die im Religionsunterricht nebenamtlich tätig sind b) zwei sachkundige Kirchenmitglieder, nach Möglichkeit je eines aus der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer und der Schulverwaltung. 4. Der bisherige 2 wird 3 und sein Absatz 1 wie folgt gefasst: (1) Die Kirchenleitung beruft die Mitglieder nach 2 Absatz 2 Buchstabe a und b und deren Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren. 5. Der bisherige 3 wird 4 und sein Absatz 1 wie folgt gefasst: (1) Zu Mitgliedern des Gesamtkirchlichen Ausschusses sind Personen zu berufen, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören und ihren Wohnsitz oder Dienstsitz im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau haben. 6. Die bisherigen 4 und 5 werden aufgehoben. 7. Der bisherige 6 wird durch folgenden 5 ersetzt: 5 Der Gesamtkirchliche Ausschuss ist beschlussfähig, wenn zu seiner Sitzung ordnungsgemäß eingeladen war und mehr als die Hälfte seiner Mitglieder oder, im Falle ihrer Verhinderung, der stellvertretenden Mitglieder, anwesend sind. Die Beschlüsse des Gesamtkirchlichen Ausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Der Gesamtkirchliche Ausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. 8. Der bisherige 7 wird durch folgenden 6 ersetzt: 6 (1) Vorsitzende oder Vorsitzender des Gesamtkirchlichen Ausschusses ist die oder der für den Gesamtkirchlichen Ausschuss zuständige theologische oder pädagogische Referentin oder Referent der Kirchenverwaltung. (2) Der Gesamtkirchliche Ausschuss beruft einen Geschäftsführenden Ausschuss, dem außer der oder dem Vorsitzenden noch drei berufene Mitglieder angehören. Der Geschäftsführende Ausschuss unterstützt die Vorsitzende oder den Vorsitzenden bei der Erledigung der laufenden Geschäfte und berät bei dringenden Entscheidungen. 9. Der bisherige 8 wird aufgehoben. Artikel 2 Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (RUBVO) 1 (1) Evangelischer Religionsunterricht im Bereich der EKHN wird in den öffentlichen Schulen gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 57 der Verfassung des Landes Hessen und Artikel 34 der Verfassung für Rheinland- Pfalz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erteilt. (2) Die Beauftragung zur Erteilung von Religionsunterricht setzt die kirchliche Bevollmächtigung voraus. (3) Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechts ergeben sich hieraus für die Kirche das Recht und die Pflicht, darauf zu achten, dass der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen erteilt wird. Die Mitverantwortung nimmt die Evangelische Kirche auch durch die Erteilung der Bevollmächtigung, der vorläufigen Zustimmung und der befristeten Zustimmung wahr. (4) Die Bevollmächtigung begründet ein Verhältnis gegenseitigen Vertrauens und gegenseitiger Verpflichtung zwischen der EKHN und den von ihr beauftragten Lehrerinnen und Lehrern. Die EKHN verpflichtet sich, für die Anliegen der Bevollmächtigten gegenüber kirchlichen und staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit einzutreten und ihre fachliche Fortbildung zur fördern. Kirchlich Bevollmächtigte sind verpflichtet, den Religionsunterricht nach den Grundsätzen der EKHN und nach den amtlichen Lehrplänen zu erteilen. (5) Als bevollmächtigt im Sinne dieser Ordnung gilt auch, a) wer durch Ordination zur öffentlichen Wortverkündigung, zur Sakramentsverwaltung und zur Vornahme von Amtshandlungen ermächtigt ist und im Pfarrdienst der EKHN steht, b) wer von einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Religionsunterricht bevollmächtigt worden ist und bereit ist, diesen nach den Grundsätzen und der Ordnung der EKHN zu erteilen.

388 388 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (6) Die Grundsätze der EKHN, nach denen der Religionsunterricht zu erteilen ist, ergeben sich aus Ordnung und Lehre der EKHN und allen den Religionsunterricht betreffenden rechtlichen Bestimmungen. (7) Die Bevollmächtigung bedeutet für eine Religionslehrerin oder einen Religionslehrer, dass sie oder er a) Unterricht im Fach Evangelische Religion erteilt, b) Schul- bzw. Schülergottesdienste vorbereiten und durchführen kann, c) sich fachlich fortbildet, d) mit den Eltern und den anvertrauten Kindern und Jugendlichen und anderen für deren Erziehung Verantwortlichen zusammenarbeitet und e) die Inhalte des Unterrichts im Fach Evangelische Religion gegenüber der Schule, den Eltern und den Schülern nach Kräften vertritt und auch sonst alles tut, was dem evangelischen Religionsunterricht in diesem Bereich förderlich ist. 2 (1) Die EKHN kann auf Antrag eine Bevollmächtigung erteilen: a) nach der Zweiten Staatsprüfung für das Fach Evangelische Religionslehre oder b) nach Prüfungen, die Zusatz- oder Erweiterungsprüfungen zur Ersten Staatsprüfung in diesem Fach sind oder c) nach der Zuerkennung der Befähigung zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht durch die EKHN nach einer von der EKHN anerkannten Qualifizierung. (2) Die EKHN kann auf Antrag eine vorläufige Zustimmung erteilen: a) nach der Ersten Staatsprüfung für das Fach Evangelische Religionslehre für die Durchführung des praktischen Vorbereitungsdienstes oder b) für eine Weiterbildung zur Vorbereitung auf Prüfungen, die Zusatz- oder Erweiterungsprüfungen zur Ersten Staatsprüfung in diesem Fach sind. Die vorläufige Zustimmung wird nach der Ersten Staatsprüfung für die Dauer des praktischen Vorbereitungsdienstes erteilt und endet mit dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung oder deren endgültigem Nichtbestehen oder dem Abbruch der Ausbildung. Entsprechendes gilt für die Weiterbildung zur Vorbereitung auf Zusatz- oder Erweiterungsprüfungen. (3) Die EKHN kann auf Antrag pädagogischen Fachkräften ohne Lehrbefähigung eine befristete Zustimmung erteilen für die Dauer eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres für die Erteilung von Religionsunterricht im Aushilfs- und Vertretungsfall. (4) Die Bevollmächtigung, die vorläufige Zustimmung und die befristete Zustimmung können auf bestimmte Schulformen und -arten bzw. Schulstufen beschränkt werden. 3 (1) Die Bevollmächtigung, die vorläufige Zustimmung und die befristete Zustimmung setzen voraus: a) die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, b) die staatliche Lehrbefähigung für das Fach Evangelische Religionslehre oder die kirchliche Zuerkennung der Befähigung zur Erteilung von Religionsunterricht, c) die schriftliche Erklärung der Lehrerin oder des Lehrers, den Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu erteilen. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut: Ich bin bereit, meinen Dienst als evangelische Religionslehrerin/als evangelischer Religionslehrer am Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, auszurichten. Ich werde die Lehre und Ordnung der EKHN beachten. (2) Lehrkräfte, die einer anderen evangelischen Kirche angehören, die in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland Vollmitglied ist, können die Bevollmächtigung, die vorläufige Zustimmung und die befristete Zustimmung erhalten, wenn sie zusätzlich schriftlich erklären, dass sie im Unterricht nicht für Lehren werben, die im Widerspruch zur Bekenntnisgrundlage stehen, wie sie im Grundartikel der Kirchenordnung genannt ist. 4 (1) Mit der Aushändigung der Urkunde über die Bevollmächtigung wird die Bevollmächtigung wirksam. Dies erfolgt in der Regel in einem Gottesdienst, zu dem die EKHN einlädt. (2) Die Einladung zu dem Bevollmächtigungsgottesdienst setzt voraus, dass die Religionslehrerin oder der Religionslehrer an einer vom zuständigen Kirchlichen Schulamt der EKHN durchgeführten Bevollmächtigungstagung teilgenommen hat. Über Ausnahmen entscheidet die Kirchenverwaltung. (3) Der Empfang der Urkunden über die vorläufige Zustimmung und die Bevollmächtigung ist schriftlich zu bestätigen. 5 (1) Die Bevollmächtigung kann widerrufen werden, wenn festgestellt wird, dass der Unterricht nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erteilt wird. (2) Die Bevollmächtigung wird unwirksam, wenn die Mitgliedschaft einer Religionslehrerin oder eines Religionslehrers in der evangelischen Kirche endet oder sie oder er schriftlich erklärt, dass sie oder er keinen Religionsunterricht mehr erteilen will. (3) In Fällen des Widerrufs und der Unwirksamkeit ist die Bevollmächtigungsurkunde zurückzugeben. (4) Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für die vorläufige Zustimmung und die befristete Zustimmung.

389 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Bestehen Bedenken, einem Antrag auf Erteilung der Bevollmächtigung, der vorläufigen Zustimmung bzw. der befristeten Zustimmung stattzugeben, teilt die Kirchenverwaltung der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Bedenken sowie deren Begründung schriftlich mit. Der Antragstellerin oder dem Antragsteller ist Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen. 7 (1) Bestehen Bedenken, dass der Religionsunterricht einer Lehrerin oder eines Lehrers nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau erteilt wird, wird dies der Lehrerin oder dem Lehrer auf dem Dienstweg über die staatliche Schulaufsichtsbehörde mitgeteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. (2) Wird ein Unterrichtsbesuch für notwendig erachtet, so wird dieser vom zuständigen Kirchlichen Schulamt durchgeführt. Die zuständige Schulaufsichtsbehörde ist zu informieren. 8 Vor der Entscheidung, den Antrag auf Erteilung einer Bevollmächtigung abzulehnen oder eine Bevollmächtigung zu widerrufen, kann die Kirchenverwaltung dem Gesamtkirchlichen Ausschuss für den evangelischen Religionsunterricht Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 9 (1) Wird die Bevollmächtigung, die vorläufige Zustimmung oder die befristete Zustimmung nicht erteilt oder widerrufen oder wird festgestellt, dass sie unwirksam geworden ist, so ist diese Entscheidung bzw. Feststellung der oder dem Betroffenen schriftlich unter Angabe der Gründe mitzuteilen. (2) Gegen den Bescheid kann die oder der Betroffene Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Kirchenleitung. (3) Wird der Widerspruch zurückgewiesen, sind der oder dem Betroffenen die Gründe der Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist beizufügen. Artikel 3 Übergangsbestimmung Die berufenen Mitglieder des Gesamtkirchlichen Ausschusses bleiben bis zum Ablauf ihrer Amtszeit im Amt. Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Ordnung der Bevollmächtigung für den evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 3. November 1993 (ABl S. 30), zuletzt geändert am 23. Mai 2012 (ABl S. 219), die Ordnung der kirchlichen Einsicht in den evangelischen Religionsunterricht der öffentlichen und privaten Schulen vom 8. April 1954 (ABl S. 30) und die Geschäftsordnung des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den evangelischen Religionsunterricht vom 18. Januar 1977 (ABl S. 27) außer Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens Vom 26. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Kirchengesetz über die Haushalts- und Wirtschaftsführung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchliche Haushaltsordnung KHO) Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zum Haushalt 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Kirchengesetz gilt für die kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts. (2) Soweit handels- und steuerrechtliche Vorschriften zwingend anzuwenden sind, gehen diese den Vorschriften dieses Kirchengesetzes vor. (3) Zu einzelnen Begriffen wird auf die Anlage verwiesen. 2 Zweck des Haushalts und Geltungsdauer (1) Der Haushalt ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er dient im Rahmen der vorgegebenen Ziele der Feststellung und Deckung des Ressourcenbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich notwendig sein wird. (2) Der Haushalt ist für ein Haushaltsjahr aufzustellen. (3) Abweichend kann eine Aufstellung für zwei Haushaltsjahre durch Rechtsverordnung geregelt werden oder im Einzelfall mit Zustimmung der Kirchenleitung erfolgen. (4) Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Wirkungen des Haushalts (1) Der Haushalt verpflichtet, die im Rahmen der Deckung des Ressourcenbedarfs notwendigen Haushaltsmittel zu erheben, und ermächtigt, die für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Haushaltsmittel zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Genehmigungsvorbehalte bleiben unberührt.

390 390 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Haushaltsmittel im Sinne dieser Ordnung sind alle Erträge und Aufwendungen, die Zuführungen und Entnahmen aus Rücklagen sowie die mit der Investitionsund Finanzierungstätigkeit verbundenen zahlungswirksamen Zugänge und Abgänge. (3) Durch den Haushalt werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben. 4 Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushalts sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu beachten. (2) Für finanziell erhebliche Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Beachtung der in Absatz 1 genannten Grundsätze durchzuführen. (3) In Dekanaten, Regionalverwaltungsverbänden und in der Gesamtkirche ist eine Kosten- und Leistungsrechnung anzuwenden. 5 Grundsatz der Gesamtdeckung Alle Erträge dienen als Deckungsmittel für alle Aufwendungen, ausgenommen zweckgebundene Erträge ( 14). Für die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen Haushaltsmittel gilt dies entsprechend. 6 Finanzplanung (1) Der Haushaltswirtschaft der Gesamtkirche soll eine mittelfristige Finanzplanung zugrunde liegen. (2) In der Finanzplanung sind Art und Höhe des voraussichtlich benötigten Ressourcenbedarfs und deren Deckungsmöglichkeiten darzustellen. (3) Der Finanzplan ist jährlich anzupassen und fortzuführen. 7 Haushaltsbuch (1) Grundlagen des Gesamtkirchlichen Haushaltes sowie der Haushalte der Dekanate und Regionalverwaltungen sind die zielorientierte Planung der kirchlichen Arbeit und die Darstellung des zur Erreichung der vorgegebenen Ziele erforderlichen Ressourcenbedarfs (Outputorientierung) in Form eines Haushaltsbuchs. (2) Innerhalb der Untergliederungen des Haushaltsbuchs sind jeweils die Ziele der kirchlichen Arbeit zu beschreiben und Angaben zur Zielerreichung zu machen sowie die dafür zu erbringenden Leistungen und der erforderliche Ressourceneinsatz darzustellen. Dabei können die Sachkonten gemäß 9 Absatz 3 verdichtet werden. (3) Bei den Haushalten der Kirchengemeinden kann entsprechend der Absätze 1 und 2 verfahren werden. Abschnitt 2 Aufstellung des Haushalts 8 Bestandteile und Inhalt des Haushalts, Anlagen (1) Der Haushalt besteht aus a) der Darstellung aller Haushaltsmittel, getrennt nach Ergebnishaushalt sowie Investitions- und Finanzierungshaushalt, b) dem Stellenplan, der die Stellen aller im öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis und der privatrechtlich Beschäftigten nach der Ordnung des Haushalts mit Angabe der Besoldungs- oder Entgeltgruppe enthält. (2) Der Investitions- und Finanzierungshaushalt umfasst die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen ergebnisneutralen Haushaltsmittel. (3) Der Ergebnishaushalt umfasst alle Erträge und Aufwendungen. Zuführungen zu und Entnahmen aus Rücklagen für nicht investive Zwecke sind im Ergebnishaushalt nach dem Posten Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag darzustellen. (4) Aufbau und Darstellung von Ergebnishaushalt sowie Investitions- und Finanzierungshaushalt richten sich nach den Schemata der von der Evangelischen Kirche in Deutschland festgelegten Grundlagen zur Haushaltssystematik. (5) Dem Haushalt sind als Anlage beizufügen: a) die Bilanz nach 52 zum letzten Stichtag, b) eine Übersicht über Nutzungen, Rechte und Lasten, c) ein Bericht über Risiken und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, insbesondere zu absehbaren künftigen Finanzierungslasten, d) erforderliche Erläuterungen (z. B. Begründungen, Berechnungen und Hinweise auf Genehmigungen), e) Wirtschaftspläne oder Sonderhaushalte und neueste Jahresergebnisse der Wirtschaftsbetriebe, Einrichtungen und Sondervermögen, f) die aus den Ansätzen des Ergebnishaushalts sowie des Investitions- und Finanzierungshaushalts abzuleitende vereinfachte Kapitalflussrechnung, g) je eine Übersicht über die Rücklagen, über die Rückstellungen sowie über die Verpflichtungsermächtigungen. (6) Dem Haushalt der Gesamtkirche soll ferner die mittelfristige Finanzplanung gemäß 6 beigefügt werden. 9 Vollständigkeit, Fälligkeitsprinzip, Gliederung (1) Der Haushalt muss alle im Haushaltsjahr zu erwartenden und zu leistenden Haushaltsmittel enthalten. (2) Der Haushalt ist nach Einzelplänen zu gliedern und, soweit erforderlich, weiter in Abschnitte und Unterabschnitte zu untergliedern. Die Zuordnung der Sachkonten erfolgt entsprechend dem Kontenrahmen. (3) Die Gliederung und die Sachkonten des Kontenrahmens richten sich nach den von der Kirchenverwaltung festgelegten Grundlagen zur Haushaltssystematik.

391 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Ausgleich des Haushalts (1) Der Haushalt ist in jedem Jahr im Ergebnishaushalt sowie im Investitions- und Finanzierungshaushalt auszugleichen. Die Liquidität ist sicherzustellen. (2) In der Planung ist ein Jahresfehlbetrag zulässig, wenn er unter Verwendung von Entnahmen aus Mitteln der Rücklagen oder durch einen positiven Ergebnisvortrag ausgeglichen werden kann. (3) In der Planung ist ein Jahresfehlbetrag in begründeten Ausnahmefällen auch dann zulässig, wenn er aus Abschreibungen oder Zuführungen zu Rückstellungen resultiert. Ein hierdurch bedingtes negatives Bilanzergebnis ist zulässig. (4) Ein in der Planung entstehendes positives Bilanzergebnis ist vorrangig zum Ausgleich eines negativen Ergebnisvortrages zu verwenden. Darüber hinaus sollen finanzgedeckte Ertragsüberschüsse bereits im Rahmen der Haushaltsermächtigung zur Auffüllung nicht ausreichender Substanzerhaltungs- oder sonstiger Pflichtrücklagen verwendet werden. (5) Der Investitions- und Finanzierungshaushalt ist ausgeglichen, wenn die Summe der Zugänge der Summe der Abgänge für die Investitions- und Finanzierungstätigkeit entspricht. Dazu können finanzgedeckte Ertragsüberschüsse des Ergebnishaushaltes genutzt werden. 11 Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung (1) Die Erträge und Aufwendungen sowie die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen Haushaltsmittel sind in voller Höhe und getrennt voneinander zu veranschlagen; sie dürfen nicht vorweg gegeneinander aufgerechnet werden. (2) Für denselben Zweck dürfen Haushaltsmittel nicht an verschiedenen Stellen im Haushalt veranschlagt werden. (3) Im Ergebnishaushalt sind die Erträge nach ihrem Entstehungsgrund, die Aufwendungen nach ihrem Zweck zu veranschlagen und, soweit erforderlich, zu erläutern. Zum Vergleich der Haushaltsansätze sind die Haushaltsansätze für das dem Haushaltszeitraum vorangehende Jahr und die Ergebnisse des Jahresabschlusses für das zweitvorangegangene Jahr anzugeben. Gleiches gilt für die Veranschlagung von Haushaltsmitteln im Investitions- und Finanzierungshaushalt. Bei Maßnahmen, die sich auf mehrere Jahre erstrecken, sollen die voraussichtliche Gesamtsumme der Haushaltsmittel und ihre Finanzierung erläutert werden. (4) Verrechnungen jeglicher Art sind innerhalb eines Haushalts unzulässig. In der Kosten- und Leistungsrechnung gemäß 4 Absatz 3 können interne Verrechnungen und Umlagen zur verursachungsgerechten Beund Entlastung von Kostenstellen und -trägern vorgenommen werden. Feststehende Berechnungsmaßstäbe hierfür (Schlüssel) sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. 12 Verfügungsmittel, Verstärkungsmittel (1) Im Haushalt können angemessene Beträge veranschlagt werden, die bestimmten Personen für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen (Verfügungsmittel). (2) Zur Deckung der Inanspruchnahme über- oder außerplanmäßiger Haushaltsmittel können angemessene Beträge als Verstärkungsmittel veranschlagt werden. (3) Die Ansätze nach den Absätzen 1 und 2 dürfen nicht überschritten werden, die Mittel sind nicht übertragbar. (4) Erhöhen sich die Verfügungsmittel um Spenden, die den berechtigten Personen zur freien Verfügung zufließen, so ist Absatz 3 insoweit nicht anzuwenden. 13 Deckungsfähigkeit Im Haushalt können Aufwendungen jeweils für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusammenhang besteht oder eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung gefördert wird. Gleiches gilt für die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen Haushaltsmittel, sofern Zweckbindungen von Drittmitteln nicht berührt sind. 14 Zweckbindung von Haushaltsmitteln (1) Erträge können im Ergebnishaushalt durch Haushaltsvermerk auf die Verwendung für bestimmte Aufwendungen nur beschränkt werden, wenn sich die Beschränkung aus rechtlicher Verpflichtung oder zwingend aus der Herkunft oder der Natur der Erträge ergibt. Soweit im Haushalt nichts anderes bestimmt wird, können zweckgebundene Mehrerträge für Mehraufwendungen desselben Zwecks verwendet werden. Im Rahmen der Budgetierung nach 16 kann die Zweckbindung auch auf Deckungskreise erstreckt werden. (2) Mehraufwendungen nach Absatz 1 Satz 2 gelten nicht als Haushaltsüberschreitungen; 27 Absatz 1 findet insoweit keine Anwendung. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen Vermögensmehrungen entsprechend. 15 Übertragbarkeit (1) Haushaltsmittel für Investitionen und aus zweckgebundenen Erträgen sind übertragbar. (2) Andere Haushaltsmittel können durch Haushaltsvermerk oder durch Beschluss des zuständigen Organs für übertragbar erklärt werden, wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert und der Ausgleich des Haushalts nicht gefährdet wird. 16 Budgetierung (1) Die Gesamtkirche kann zur Umsetzung der Outputorientierung, zur Förderung der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung sowie zur Steigerung der Eigenverantwortlichkeit Haushaltsmittel im Rahmen eines Systems der

392 392 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr dezentralen Verantwortung bei geeigneten Organisationseinheiten oder Handlungsfeldern kirchlicher Arbeit zu einem finanziellen Rahmen als Budget verbinden (Budgetierung). Dabei wird die Ressourcenverantwortung auf der Grundlage der Haushaltsermächtigung auf die Budgetverantwortlichen übertragen, welche die Fach- und Sachverantwortung haben. (2) Eine von 9 abweichende Darstellung der Haushaltsmittel nach Budgets ist zulässig, wenn der Haushalt in der Form des Haushaltsbuchs ( 7) aufgestellt wird. Die für den Haushalt geltenden Bestimmungen dieser Ordnung sind sinngemäß anzuwenden. (3) Die Darstellung der Haushaltsmittel innerhalb der Budgets kann, ebenfalls von 9 abweichend, zusammenfassend erfolgen, soweit dies zweckmäßig erscheint. (4) Bei den nach den Absätzen 2 und 3 gebildeten Budgets gelten die Voraussetzungen nach den 13 bis 15 als erfüllt. (5) Die Haushaltsermächtigung legt die verbundenen Bestimmungen der Haushaltsausführung gemäß den 13 bis 15, der Stellenbewirtschaftung sowie der Bildung und Bewirtschaftung von Budgetrücklagen fest. (6) Die Budgets bilden den Ressourcenrahmen, mit dem die von dem zuständigen Organ vorgegebenen Ziele verfolgt werden. Art und Umfang der Umsetzung der Zielvorgabe haben die budgetverantwortlichen Stellen im Rahmen eines Berichtswesens nachzuweisen. Anhand einer Kostenstellen- und Budgetsteuerung soll die Einhaltung der Budgets während der laufenden Haushaltsperiode gewährleistet werden. 17 Sperrvermerk Aufwendungen und die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen Haushaltsmittel, die aus besonderen Gründen zunächst noch nicht realisiert werden sollen oder im Einzelfall einer besonderen Zustimmung bedürfen, sind im Haushalt als gesperrt zu bezeichnen. 18 Kredite (1) Im Haushaltsgesetz (Haushaltsbeschluss) wird bestimmt, bis zu welcher Höhe Kredite a) zur Deckung von Haushaltsmitteln für Investitionen, b) im Rahmen einer Haushaltskonsolidierung, c) zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Zahlungsfähigkeit bei der kassenführenden Stelle (Liquiditätskredit) aufgenommen werden dürfen. Genehmigungsvorbehalte bleiben unberührt. (2) Haushaltsmittel aus Kreditaufnahmen nach Absatz 1 Buchstabe a und b dürfen nur insoweit in den Haushalt eingestellt werden, als die Zins- und Tilgungsverpflichtungen mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit im Einklang stehen. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn die auch in Zukunft regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen die zwangsläufigen Ausgaben und die für die Erhaltung (Erneuerung) des Vermögens durchschnittlich notwendigen Haushaltsmittel mindestens die zusätzlichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen übersteigen. (3) Ein Kredit nach Absatz 1 Buchstabe c darf nur aufgenommen werden, wenn Finanzmittel der Betriebsmittelrücklage nicht ausreichen und Finanzmittel anderer Rücklagen nicht in Anspruch genommen werden können oder die Inanspruchnahme unwirtschaftlich ist. Ein Kredit zur Aufrechterhaltung der Liquidität ist im Haushalt nicht zu veranschlagen. (4) Die Haushaltsmittel aus Kreditaufnahmen, die Geldbeschaffungskosten (Disagio) sowie die Zinsen und Tilgungsbeträge sind bei der dem Verwendungszweck der Kredite entsprechenden Gliederung in Höhe der Rückzahlungsverpflichtung zu veranschlagen (Bruttoprinzip). Zinsen sind im Ergebnishaushalt, Tilgungsbeträge im Investitions- und Finanzierungshaushalt zu veranschlagen. (5) Die Ermächtigung zur Aufnahme eines Kredits nach Absatz 1 Buchstabe a gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zur Abwicklung des Vorhabens, für das der Kredit bestimmt war. Die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten nach Absatz 1 Buchstabe c gilt solange, bis das nächste Haushaltsgesetz (Haushaltsbeschluss) in Kraft getreten ist. (6) Zur Sicherung von Kreditforderungen sollen keine dinglichen Sicherheiten bestellt werden. Vermögen, das ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken dient, darf nicht für Sicherheitsleistungen herangezogen werden. 19 Innere Darlehen Werden Finanzmittel zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen für den vorgesehenen Zweck einstweilen nicht benötigt, können sie vorübergehend als liquide Mittel in Anspruch genommen werden (Innere Darlehen), wenn sichergestellt ist, dass die Verfügbarkeit im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt ist. Die Rückführung zur vorgesehenen Zweckbindung und ein angemessener Ausgleich entgangener Erträge sind festzulegen und ergebnisneutral abzubilden. Innere Darlehen sind in der Anlage zum Haushalt und im Jahresabschluss zu erläutern. 20 Bürgschaften (1) Kirchengemeinden, kirchliche Verbände, Dekanate und Regionalverwaltungsverbände sollen keine Bürgschaften übernehmen. (2) Die Übernahme von Bürgschaften durch die Gesamtkirche bedarf der Zustimmung der Kirchenleitung und des Finanzausschusses der Kirchensynode und ist der Kirchensynode mitzuteilen. 21 Baumaßnahmen und sonstige Investitionen (1) Haushaltsmittel für Baumaßnahmen und sonstige Investitionen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen sich die Art der Ausführung, die vorgesehene Finanzierung, die Folgekosten und ein Zeitplan ergeben. Die Bestimmungen des Kirchenbaugesetzes sind zu beachten.

393 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 393 (2) Ausnahmen von Absatz 1 sind nur zulässig, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, die Unterlagen rechtzeitig fertig zu stellen und aus einer späteren Veranschlagung ein Nachteil erwachsen würde. 22 Zuwendungen (1) Zuwendungen an Stellen, die nicht zur verfassten Kirche gehören, dürfen nur veranschlagt werden, wenn ein erhebliches Interesse der bewilligenden Stelle an der Erfüllung des Zuwendungszweckes durch den Zuwendungsempfänger gegeben ist. (2) Bei der Bewilligung von Zuwendungen sind Vereinbarungen über die Verwendungsnachweise und das Prüfungsrecht zu treffen. 23 Verabschiedung des Haushalts, vorläufige Haushaltsführung (1) Der Haushalt ist vor Beginn des Haushaltsjahres aufzustellen und zu beschließen. (2) Der Haushalt der Gesamtkirche ist in Form eines Kirchengesetzes zu beschließen und im Amtsblatt zu veröffentlichen. Die übrigen Haushalte sind durch die zuständigen Organe festzustellen und eine Woche lang zur Einsicht auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Offenlegung sind in geeigneter Weise bekannt zu machen. Über Einwendungen hat das Beschlussorgan bei der nächsten Sitzung zu entscheiden. Stellt das Beschlussorgan den Haushalt binnen zwei Monaten nach der Vorlegung des Entwurfs nicht fest, so hat die oder der Vorsitzende den Entwurf samt Stellungnahme der Kirchenverwaltung zuzuleiten. (3) Sollte der Haushalt ausnahmsweise nicht rechtzeitig beschlossen sein, so sind 1. nur die Haushaltsmittel verfügbar, die nötig sind, um a) die bestehenden Einrichtungen in geordnetem Gang zu halten und den gesetzlichen Aufgaben und rechtlichen Verpflichtungen zu genügen, b) Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen, für die durch den Haushalt des Vorjahres bereits Beträge festgesetzt worden sind, 2. die Haushaltsmittel zu erheben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, 3. Aufnahmen von Krediten zur Aufrechterhaltung der Liquidität nur im Rahmen des Vorjahreshaushalts zulässig. Unberührt bleiben die Erfassung und der Nachweis des entstehenden Ressourcenverbrauchs. Kredite können umgeschuldet werden. 24 Nachtragshaushalt (1) Der Haushalt kann nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch einen Nachtragshaushalt geändert werden. (2) Ein Nachtragshaushalt soll aufgestellt werden, wenn sich zeigt, dass a) ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich auch bei Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit nur durch eine Änderung des Haushalts erreicht werden kann, b) bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Haushaltsmittel, die nicht durch zweckgebundene Mittel gemäß 14 gedeckt sind, in einem erheblichen Umfang geleistet oder in Anspruch genommen werden müssen. Die Gesamtkirche muss in diesen Fällen einen gesamtkirchlichen Nachtragshaushalt erstellen. (3) Der Nachtragshaushalt muss alle erheblichen Änderungen enthalten, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung erkennbar sind. (4) Für den Nachtragshaushalt gelten die Vorschriften über den Haushalt entsprechend. 25 Sonderhaushalte (1) Für kirchliche Werke, Einrichtungen und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit können gesonderte Wirtschaftspläne oder Haushalte aufgestellt werden. (2) Im Übrigen finden die Vorschriften dieses Gesetzes sinngemäße Anwendung. Soweit gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen des Stifters entgegenstehen, bleiben diese unberührt. Abschnitt 3 Ausführung des Haushalts 26 Erhebung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel (1) Die Erträge sind vollständig zu erfassen und die Forderungen rechtzeitig zu erheben. Ihr Eingang ist zu überwachen. (2) Durch geeignete Maßnahmen hat die anordnende Stelle darüber zu wachen, dass sich die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltsansätze hält. (3) Die Haushaltsansätze sind so zu bewirtschaften, dass a) die vorgegebenen Aufgaben wirtschaftlich, zweckmäßig und nachhaltig erreicht werden, b) die gebotene Sparsamkeit geübt wird. (4) Die Mittel sind erst in Anspruch zu nehmen, wenn es die Erfüllung der Aufgaben erfordert. (5) Leistungen vor Empfang der Gegenleistung (Vorleistungen) sollen nur vereinbart oder bewirkt werden, soweit es allgemein üblich oder durch besondere Umstände gerechtfertigt ist. Für Vorleistungen sind die verkehrsüblichen Sicherheiten zu verlangen. (6) Verpflichtungen für Investitionen dürfen unbeschadet anderer Bestimmungen erst eingegangen werden, wenn deren Finanzierung gesichert ist.

394 394 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Über- und außerplanmäßige Haushaltsmittel (1) Die Inanspruchnahme über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel sowie die Begründung von Verpflichtungen, durch die Inanspruchnahmen über- oder außerplanmäßiger Haushaltsmittel entstehen können, bedürfen der vorherigen Zustimmung des zuständigen Organs. Die Zustimmung soll nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs erteilt werden. Zugleich ist über die Deckung zu entscheiden. (2) Absatz 1 gilt nicht für Haushaltsmittel, die aus Verstärkungsmitteln bestritten werden ( 12) oder für Haushaltsmittel, die nach 13 für deckungsfähig erklärt wurden. Das zuständige Organ kann jedoch für die Verwendung der Verstärkungsmittel zusätzliche Regelungen treffen. 28 Sicherung des Haushalts (1) Während des Haushaltsjahres ist darüber zu wachen, dass der Haushaltsausgleich gewährleistet bleibt. (2) Ist der Haushaltsausgleich in Frage gestellt, so sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zu treffen. 29 Sachliche und zeitliche Bindung (1) Haushaltsmittel dürfen nur zu dem im Haushalt bezeichneten Zweck, soweit und solange er fortdauert, und nur bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen werden. Bei Maßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken und haushaltsjahrübergreifend abgewickelt werden, dürfen Haushaltsmittel nur zu dem bezeichneten Zweck, soweit und solange er fortdauert, und nur bis zum Abschluss der Maßnahme in Anspruch genommen werden. (2) Nicht zur Haushaltsfinanzierung eingesetzte Haushaltsmittel nach Absatz 1 Satz 1 können einer Rücklage zugeführt werden, etwaige rechtliche Einschränkungen bleiben davon unberührt. Näheres regelt das zuständige Organ durch Haushaltsbeschluss. (3) Zweckgebundene Haushaltsmittel ( 14) bleiben auch über das Haushaltsjahr hinaus zweckgebunden, solange der Zweck fortdauert. 30 Vergabe von Aufträgen Aufträge sind in einem den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit entsprechenden transparenten Verfahren in Anlehnung an Vergabebestimmungen für öffentliche Auftraggeber zu vergeben. Das Vergabeverfahren regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedarf. 31 Stellenbewirtschaftung (1) Eine Planstelle, die als künftig wegfallend (kw) bezeichnet ist, darf bei Ausscheiden der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers nicht mehr besetzt werden. (2) Ist eine Planstelle ohne nähere Angabe als künftig wegfallend bezeichnet, darf die nächste freiwerdende Planstelle derselben Besoldungs- oder Entgeltgruppe der gleichen Fachrichtung nicht mehr besetzt werden. (3) Ist eine Planstelle ohne Bestimmung der Voraussetzungen als künftig umzuwandeln (ku) bezeichnet, gilt die nächste freiwerdende Planstelle derselben Besoldungsoder Entgeltgruppe der gleichen Fachrichtung im Zeitpunkt ihres Freiwerdens als in die Stelle umgewandelt, die in dem Umwandlungsvermerk angegeben ist. 32 Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen (1) Forderungen dürfen nur a) gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die zahlungspflichtige Person verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird, b) niedergeschlagen werden, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen, c) erlassen werden, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für die zahlungspflichtige Person eine besondere Härte bedeuten würde. Das Gleiche gilt für die Rückzahlung oder die Anrechnung von geleisteten Beträgen. (2) Stundung, Niederschlagung und Erlass sind von den hierfür zuständigen Stellen der kassenführenden Stelle unverzüglich, Stundung und Erlass mindestens gleichzeitig mit der Benachrichtigung des Zahlungspflichtigen schriftlich mitzuteilen. Mit der Stundung ist zugleich zu entscheiden, ob Stundungszinsen erhoben werden. (3) Erlassene und niedergeschlagene Posten sind in Verzeichnissen nachzuweisen. Die kassenführende Stelle versieht die Verzeichnisse mit der Bescheinigung, dass die aufgeführten Beträge nicht eingegangen sind. (4) Andere Regelungen in Rechtsvorschriften bleiben unberührt. 33 Vorläufige und durchlaufende Rechnungsvorgänge (1) Eine Auszahlung soll als sonstige Forderung und eine Einzahlung als sonstige Verbindlichkeit gebucht werden, wenn die Zuordnung zum Haushalt noch nicht möglich ist. (2) Irrtümlich eingehende oder zur Weiterleitung an Dritte bestimmte Einzahlungen sind als Verbindlichkeit auszuweisen. (3) Die Finanzbuchhaltung hat die umgehende Abwicklung zu veranlassen. 34 Anordnungen (1) Die Haushaltsausführung erfolgt auf der Grundlage von Anordnungen. Anordnungen umfassen auch zugehörige Zahlungsvorgänge unabhängig von deren Zeitpunkten. Sie sind schriftlich oder in elektronischer Form

395 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 395 als Einzel-, Sammel- oder Daueranordnungen zu erteilen. Unterlagen, die Anordnungen begründen, sollen im Original oder in elektronischer Form beigefügt werden. Anordnungen müssen mindestens enthalten: a) die anordnende Stelle, b) Grund, Höhe, Zeitraum und Fälligkeit sowie Berechnungsgrundlage für Zahlung oder Buchung, c) die zahlungspflichtige/empfangsberechtigte Person, d) das Haushaltsjahr; e) das Abrechnungsobjekt, d.h. die Kostenstelle und ggf. den Kostenträger, f) die Feststellungsvermerke zur sachlichen und fachtechnischen Richtigkeit, g) ggf. einen Vermerk über die Aktivierung von Anlagegütern, h) den Ort und das Datum der Anordnung, i) die Unterschriften der Anordnungsberechtigten. (2) Wird die elektronische Form gewählt, ist das von der Kirchenleitung freigegebene IT-Verfahren anzuwenden. (3) Bei der Übertragung in elektronische Dokumente ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass die elektronischen Dokumente mit den Papierdokumenten bildlich und inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht werden. (4) Bei Kirchengemeinden, kirchlichen Verbänden, Dekanaten und Regionalverwaltungsverbänden sowie sonstigen der Aufsicht der Kirchenleitung unterstehenden Einrichtungen liegt die Anordnungsbefugnis bei der vorsitzenden Person, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlung an sie selbst bei ihrer Stellvertretung. Übersteigt die Anordnung den Betrag von Euro, ist die Unterschrift eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. Für Anordnungen mit einem Betrag bis Euro kann das zuständige Organ durch Beschluss regeln, dass die Unterschrift eines weiteren Mitgliedes des Vorstandes erforderlich ist. Die Anordnungsbefugnis kann für Anordnungen bis zu einem Betrag von Euro durch das zuständige Organ auf andere geeignete Personen innerhalb ihres Verantwortungsbereiches durch Dienstanweisung übertragen werden. Die Anordnungsbefugnis für den gesamtkirchlichen Haushalt einschließlich Zweckvermögen regelt die Kirchenleitung. (5) Anordnungsberechtigte dürfen keine Anordnungen erteilen, die auf sie oder ihre Ehegatten oder Lebenspartner lauten. Das Gleiche gilt für Personen, die mit den Anordnungsberechtigten bis zum 3. Grad verwandt, bis zum 2. Grad verschwägert sind oder die mit den Anordnungsberechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben. (6) Wer Anordnungen erteilt, darf an Zahlungen nicht beteiligt sein, Buchungen nicht ausführen und Stammdaten in der Finanzbuchhaltung nicht pflegen. (7) Eine Anordnung zu Lasten des Haushalts darf nur erteilt werden, wenn Mittel haushaltsrechtlich zur Verfügung stehen. 27 bleibt unberührt. (8) Die Finanzbuchhaltung kann durch allgemeine Anordnungen mit der Buchung und Zahlung von Haushaltsmitteln beauftragt werden, auch jahresübergreifend. (9) Die Erträge und Aufwendungen sowie die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen Haushaltsmittel sind in voller Höhe und getrennt voneinander anzuordnen; sie dürfen nicht vorweg gegeneinander aufgerechnet werden (Saldierungsverbot). (10) Durch eine Aktivierung von Sachanlagegütern gelten die daraus resultierenden planmäßigen Abschreibungen und ggf. die zugehörigen Auflösungen des Sonderpostens für erhaltene Investitionszuschüsse als angeordnet. (11) Ohne Anordnung dürfen abgewickelt werden: a) Vorläufige und durchlaufende Rechnungsvorgänge, b) Verteilung von Kosten und Erlösen in der Kosten- und Leistungsrechnung, c) Bildung und Auflösung von Rechnungsabgrenzungen, d) Berichtigungen von fehlerhaften Buchungen, sofern für diese Fälle eine ordnungsgemäße Anordnung vorgelegen hat, der Fehler jedoch in der Finanzbuchhaltung entstanden ist, e) Berichtigungen geringfügiger Zahlungs- oder Buchungsdifferenzen, näher geregelt durch die Dienstanweisung nach 43, f) Abschluss der Ergebniskonten, g) betragsgleiche Überträge zwischen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie zwischen verschiedenen Guthaben. (12) Hat die Finanzbuchhaltung gegen Form oder Inhalt einer Anordnung begründete Bedenken, so hat sie diese der anordnenden Stelle schriftlich mitzuteilen. Werden die Bedenken zurückgewiesen, so hat dies gleichfalls schriftlich zu erfolgen. Der Schriftwechsel soll der Anordnung beigefügt werden. Entspricht eine Anordnung nicht der Haushaltssystematik, ist die Finanzbuchhaltung berechtigt, die Richtigstellung vorzunehmen; die anordnende Stelle ist zu informieren. 35 Haftung Wer unter Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes eine Anordnung erteilt, oder eine Maßnahme trifft oder unterlässt und hierdurch schuldhaft einen Schaden verursacht, ist nach den Regeln des geltenden Rechts zum Schadenersatz verpflichtet. Abschnitt 4 Rechnungswesen und Kassenführung 36 Aufgaben und Organisation, Einbindung Dritter (1) Das Rechnungswesen und die Kassenführung haben a) die erforderlichen Informationen für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug bereitzustellen, b) die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Durchführung des Planvergleichs zu ermöglichen und c) die Überprüfbarkeit des Umgangs mit kirchlichen Mitteln im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

396 396 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Die Finanzbuchhaltung ist zentral einzurichten. Sie hat den gesamten Zahlungsverkehr abzuwickeln und die Kassenführung wahrzunehmen, die Buchungen vorzunehmen, die Rechnungsbelege ordnungsgemäß abzulegen und die Rechnungslegung vorzubereiten. (3) Weitere Finanzbuchhaltungen dürfen nur eingerichtet werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht bzw. wenn es aus wirtschaftlichen Gründen geboten erscheint. (4) Die Aufgaben der Finanzbuchhaltung mehrerer Körperschaften sollen einer gemeinsamen Verwaltung übertragen werden. (5) Im Ausnahmefall ist es zulässig, die Aufgaben mit Zustimmung der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Dabei muss insbesondere sichergestellt sein, dass a) die geltenden Vorschriften beachtet, b) den für die Prüfung zuständigen Stellen ausreichende Prüfungsmöglichkeiten auch hinsichtlich des Einsatzes automatisierter Verfahren gewährt werden und c) die betraute Stelle im Falle eines Verschuldens gegenüber der auftraggebenden Stelle oder Dritten für Schäden haftet. (6) Die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung muss gewährleistet sein. (7) Aufgaben der Finanzbuchhaltung Dritter dürfen mit Zustimmung der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung nur übernommen werden, wenn gewährleistet ist, dass a) diese separat geführt werden, b) diese im Bedarfsfall in die Rechnungsprüfung einbezogen werden können, c) die ordnungsgemäße und termingerechte Erledigung der eigenen Aufgaben nicht beeinträchtigt wird. 37 Handkassen, Handvorschüsse, Zahlstellen (1) Zur Leistung kleinerer Auszahlungen und zur Vereinnahmung durch die Kirchenleitung festzulegender Einzahlungen können Handkassen eingerichtet werden, die regelmäßig abzurechnen sind. (2) Zur Leistung kleinerer Auszahlungen können Handvorschüsse bewilligt werden, die zeitnah abzurechnen sind. (3) In Ausnahmefällen können Zahlstellen als Teil der Finanzbuchhaltung eingerichtet werden. Diese buchen die Zahlungsvorgänge in zeitlicher Ordnung und sollen monatlich abrechnen. 38 Personal der Finanzbuchhaltung (1) In der Finanzbuchhaltung dürfen nur Personen beschäftigt werden, deren Eignung und Zuverlässigkeit festgestellt worden ist. (2) Die in der Finanzbuchhaltung beschäftigten Personen dürfen weder untereinander noch mit Anordnungsberechtigten und den die Kassenaufsicht führenden Personen verheiratet oder verpartnert, bis zum 3. Grad verwandt, bis zum 2. Grad verschwägert sein oder in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung sind Veränderungen der nach Satz 1 genannten relevanten persönlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. 39 Geschäftsverteilung in der Finanzbuchhaltung (1) Ist die Finanzbuchhaltung mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt, so müssen Buchhaltung und Kassenführung von verschiedenen Personen wahrgenommen werden. (2) Die mit der Buchhaltung und die mit der Kassenführung betrauten Personen sollen sich regelmäßig nicht vertreten. (3) Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung. 40 Verwaltung der liquiden Mittel (1) Die liquiden Mittel sind sicher anzulegen und wirtschaftlich im Rahmen eines Liquiditätsmanagements zu verwalten. (2) Die anordnende Stelle hat die Finanzbuchhaltung frühzeitig zu verständigen, wenn mit größeren Einzahlungen zu rechnen ist oder größere Auszahlungen zu leisten sind. (3) Ist eine Verstärkung der liquiden Mittel durch die Inanspruchnahme der Betriebsmittelrücklage (Liquiditätsreserve) oder durch einen Liquiditätskredit erforderlich, so ist die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung rechtzeitig zu verständigen. 41 Zahlungen (1) Auszahlungen sind unverzüglich oder zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt zu leisten und vorrangig bargeldlos zu bewirken. Auszahlungen sollen unter Berücksichtigung von Skonti bis zum Fälligkeitszeitpunkt bewirkt werden. (2) Einzahlungen sind regelmäßig nur aufgrund einer Anordnung anzunehmen. Bei Geldeingängen ohne Anordnung ist diese sofort zu beantragen. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Zeitpunkt der Fälligkeit einzuziehen. Ist keine Frist gesetzt, sind sie sobald wie möglich einzuziehen. (4) SEPA-Lastschrift-Mandate dürfen nur durch die Finanzbuchhaltung erteilt werden. (5) Die Finanzbuchhaltung hat bei jeder Barzahlung der einzahlenden Person eine Quittung zu erteilen bzw. von der empfangsberechtigten Person eine Quittung zu verlangen. Die anordnende Stelle kann für bestimmte Fälle den Nachweis der Zahlung in anderer Form zulassen. Der gewählte Zahlweg ist zu bescheinigen.

397 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 397 (6) Die Quittung, die bei der Übergabe von Zahlungsmitteln von der empfangsberechtigten Person zu verlangen ist, ist unmittelbar auf der Anordnung anzubringen oder ihr beizufügen. (7) Werden die Überweisungen im automatisierten Verfahren abgewickelt, sind die einzelnen Zahlungen in einer Liste zusammenzustellen. Die Übereinstimmung der Liste mit den Anordnungen ist mindestens stichprobenweise zu prüfen und zu bescheinigen. 42 Mahnwesen und Vollstreckung (1) Die Finanzbuchhaltung hat den rechtzeitigen Eingang der Zahlungen zu überwachen. Sie führt das Mahn- und Vollstreckungswesen durch. Näheres regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung. (2) Die Kosten der Mahnung und Vollstreckung sind der zahlungspflichtigen Person aufzuerlegen. 43 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung Weitere Bestimmungen zu Buchhaltung und Kassenführung sind in einer Dienstanweisung zu regeln. 44 Führung der Bücher (1) Die kirchliche Körperschaft ist zur Erfüllung der in 36 Absatz 1 genannten Zwecke verpflichtet, Bücher zu führen, in denen a) alle mit dem Haushaltsvollzug verbundenen Erträge und Aufwendungen sowie b) der Bestand und die Veränderung ihres Vermögens und der Schulden im System der doppelten Buchführung aufgezeichnet werden. (2) Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie in angemessener Zeit einer sachverständigen dritten Person einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, den Ressourceneinsatz und -verbrauch und die wirtschaftliche Lage der kirchlichen Körperschaft vermittelt. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. (3) Die Aufzeichnungen in den Büchern müssen vollständig, richtig, geordnet, periodisch, zeitnah und nachprüfbar sein. (4) Es sind ein Grundbuch (Journal) und ein Hauptbuch zu führen. (5) Nebenbücher erweitern die Hauptbücher um bestimmte Einzelinformationen. Nebenbücher sind für die Personalabrechnung sowie die Debitoren-, Kreditorenund Anlagenbuchhaltung zu führen. Weitere Nebenbücher können geführt werden. (6) Die Bücher sind so zu führen, dass a) sie zusammen mit den Belegen beweiskräftige Unterlagen für den Haushalt und den Jahresabschluss sind und b) Unregelmäßigkeiten durch interne Kontrollsysteme soweit wie möglich ausgeschlossen sind. (7) Aus den Büchern müssen in Verbindung mit den Belegen der Buchungsgrund und die oder der Einzahlende oder Empfangende festzustellen sein. (8) Berichtigungen in Büchern müssen so vorgenommen werden, dass die ursprüngliche Eintragung erkennbar bleibt. 45 Buchungen, Belegpflicht (1) Die Ordnung für die sachliche Buchung folgt der Gliederung des Haushalts. (2) Die zuständige Stelle regelt eine geeignete Art der Speicherung der Daten. Sie stellt sicher, dass das Verfahren technisch und organisatorisch sicher und wirtschaftlich ist. Kann eine geeignete Speicherung der Daten nicht sichergestellt werden, sind grundsätzlich alle für die Buchung relevanten Daten sowie zugehörige Auswertungen auszudrucken. Längste Ausdruckperiode ist das Haushaltsjahr. (3) Die Buchungen sind zu belegen. Die Buchungsbelege sind grundsätzlich nach Belegnummern zu ordnen. 46 Zeitpunkt der Buchungen (1) Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, Ein- und Auszahlungen zum Zeitpunkt ihrer Leistung und nicht zahlungswirksame Veränderungen des Vermögens, der Sonderposten und der Rückstellungen sind spätestens im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zu buchen. Aufwendungen und Erträge sind für das Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung zu erfassen. (2) Wird kein automatisiertes Verfahren angewendet, in dem gleichzeitig nach sachlicher und nach zeitlicher Ordnung gebucht wird, ist die sachliche Buchung zeitnah nach der zeitlichen Buchung vorzunehmen. 47 Abschluss der Bar- und Bankbestände (1) An jedem Tag, an dem Zahlungen erfolgt sind, sind die Buchbestände der Bankkonten mit den Bankkontoauszügen abzugleichen. Die Ergebnisse der Barkassen sind in einem Protokoll nachzuweisen und schriftlich anzuerkennen. Für den Abgleich der Bestände kann eine längere Frist zugelassen werden. (2) Wird eine Kassendifferenz festgestellt, so ist dies beim Abgleich zu vermerken. Die Kassenaufsicht ist unverzüglich zu unterrichten. (3) Ein Kassenfehlbetrag ist zunächst als sonstige Forderung zu buchen. Bei größeren Beträgen hat die Kassenaufsicht das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu informieren. Bleibt der Kassenfehlbetrag unaufgeklärt und besteht keine Haftung oder ist kein Ersatz zu erlangen, so ist der Fehlbetrag als Aufwand in die Ergebnisrechnung zu übernehmen. (4) Ein Kassenüberschuss ist zunächst als sonstige Verbindlichkeit zu buchen. Kann er aufgeklärt werden, darf er der empfangsberechtigten Person nur aufgrund einer Anordnung ausgezahlt werden. Kann er bis zum Jahresabschluss nicht aufgeklärt werden, ist er als Ertrag in der Ergebnisrechnung zu vereinnahmen.

398 398 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Zwischenauswertungen Auswertungen für Steuerungs- und Überwachungszwecke sollen regelmäßig durchgeführt werden, das Nähere regelt die Kirchenverwaltung. 49 Abschluss der Bücher Die Bücher sind jährlich abzuschließen. 50 Jahresabschluss (1) Der Jahresabschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Investitions- und Finanzierungsrechnung, die Kapitalflussrechnung, die Bilanz und den Anhang. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Haushaltsausführung sowie der Vermögens-, Finanz- und Ergebnislage zu vermitteln. (2) Im Jahresabschluss sind alle Haushaltsmittel der Ergebnisrechnung sowie der Investitions- und Finanzierungsrechnung nach der Ordnung des Haushalts darzustellen. Zum Vergleich sind die Ansätze aufzuführen und die Abweichungen auszuweisen. (3) Für die Aufstellung der Ergebnisrechnung und der Bilanz ist die vorgeschriebene Gliederung zu beachten. Weitere Untergliederungen sind zulässig. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Ergebnisrechnungen, Investitions- und Finanzierungsrechnungen und Bilanzen ist beizubehalten, soweit nicht in Ausnahmefällen wegen besonderer Umstände Abweichungen erforderlich sind. Die Abweichungen sind zu erläutern. (4) Gemäß der Untergliederung des Haushaltes sind Teilergebnisrechnungen und Teilinvestitions- und Finanzierungsrechnungen zu bilden, soweit dies zweckmäßig ist. (5) Der Jahresabschluss ist spätestens bis zum 30. April des Folgejahres aufzustellen und zum 31. Juli festzustellen. Sofern der Jahresabschluss einer Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau unterliegt, erfolgt, abweichend von Satz 1, die Feststellung unverzüglich nach Abschluss der Prüfung. (6) Die Abschlüsse und Nachweise sind von der die Finanzbuchhaltung führenden Stelle sowie von dem vorsitzenden Mitglied des Vertretungsorgans, bei der Gesamtkirche von der Leiterin oder dem Leiter der Kirchenverwaltung zu unterzeichnen. 51 Ergebnisrechnung, Investitionsund Finanzierungsrechnung (1) Der Ergebnishaushalt wird mit der Ergebnisrechnung abgeschlossen. In ihr sind die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen auszuweisen und daraus das Jahresergebnis zu ermitteln. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Zuführungen zu und Entnahmen aus Rücklagen für nicht investive Zwecke sind in der Ergebnisrechnung nach dem Posten Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag nachzuweisen. Die Ergebnisrechnung schließt mit dem Bilanzergebnis ab. (2) Die Ergebnisrechnung ist in Staffelform aufzustellen. Ihre Darstellung richtet sich nach den von der Evangelischen Kirche in Deutschland festgelegten Grundlagen zur Haushaltssystematik unter Berücksichtigung des Sachkontenrahmens nach 9 Absatz 3. (3) Der Investitions- und Finanzierungshaushalt wird mit der Investitions- und Finanzierungsrechnung abgeschlossen. In ihr sind die dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Zu- und Abgänge der mit der Investitions- und Finanzierungstätigkeit verbundenen Haushaltsmittel zu erfassen. (4) Den Positionen der Ergebnisrechnung sowie der Investitions- und Finanzierungsrechnung sind die fortgeschriebenen Planansätze des Haushaltsjahres gegenüberzustellen. Abweichungen (Plan-/Ist-Vergleiche) sind auszuweisen. (5) Das Bilanzergebnis der Ergebnisrechnung ist in der Bilanz im Reinvermögen auszuweisen und soll dem zuständigen Beschlussorgan zur Entscheidung über die Verwendung bzw. Deckung vorgelegt werden. 52 Bilanz Als Bestandteil des Jahresabschlusses ist die Bilanz aufzustellen. Für die Aufstellung der Bilanz gelten die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Abschnitts Anhang Im Anhang werden wesentliche Positionen des Jahresabschlusses erläutert. Insbesondere sind anzugeben: a) die bei Wahlrechten angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, b) Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit einer Begründung, c) Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, sowie Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, insbesondere Bürgschaften, Gewährleistungsverträge, in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen und Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, d) eine Deckungslücke bei den Substanzerhaltungsrücklagen, e) Unterschreitungen von Mindesthöhen weiterer Pflichtrücklagen, f) die Finanzdeckung der Passivpositionen, für die eine Finanzdeckung vorgegeben ist, g) das gewählte Verfahren zur Ermittlung von Rückstellungen für pfarrdienst- und beamtenrechtliche Pensions- und Beihilfeverpflichtungen.

399 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Anlagen zum Anhang (1) Als Anlagen sind dem Anhang insbesondere beizufügen: a) das Vorprüfungs- und Abnahmeprotokoll gemäß 83, b) Übersichten über die Finanzanlagen und liquiden Mittel, einschließlich des Nachweises der Bestände, zum Ende des Haushaltsjahres, c) Übersichten über die Forderungen und Verbindlichkeiten, d) die Belege, ggf. in digitaler Form, e) Übersichten über die Rücklagen, über die Rückstellungen sowie über die Sonderposten, f) der Anlagenspiegel, g) Übersichten über erhebliche Abweichungen von den Ermächtigungsgrößen mit Erläuterungen. (2) In den Übersichten zu Absatz 1 Buchstabe c sind der jeweilige Gesamtbetrag zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres sowie Wertberichtigungen anzugeben. In den Übersichten zu Absatz 1 Buchstabe e sind der jeweilige Stand zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres sowie die Zu- und Abgänge darzustellen. (3) Im Anlagenspiegel sind der Stand des Anlagevermögens zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres, die Zu- und Abgänge, Umbuchungen sowie die Zuschreibungen und Abschreibungen darzustellen. 55 Aufbewahrungsfristen (1) Die Haushalte, die erstmalige Eröffnungsbilanz, die Jahresabschlüsse, die Grund- und Hauptbücher sind dauernd, sonstige Bücher und die Belege mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Fristen laufen vom Tage der Entlastung an. (2) Die Aufbewahrung kann auch auf Bildträgern oder anderen Datenträgern erfolgen, wenn die Übereinstimmung mit den Urschriften und die Lesbarkeit gesichert sind. (3) Die zu beachtenden rechtlichen Fristen Dritter bleiben unberührt. 56 Verfahren bei der Anwendung handelsund steuerrechtlicher Vorschriften (1) Sofern handels- und steuerrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, dass die erforderlichen Informationen nach den von der Evangelischen Kirche in Deutschland festgelegten Grundlagen zur Haushaltssystematik bereitgestellt werden können. (2) Bei Anwendung von Absatz 1 wird der Haushalt durch den Wirtschaftsplan ersetzt. Die kirchlichen Vorschriften sind sinngemäß anzuwenden, soweit dem handels- oder steuerrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen. (3) Wirtschaftsjahr ist in der Regel das Kalenderjahr. Abschnitt 5 Vermögen und Schulden: Grundsätze, Ansatz und Bewertung 57 Vermögen (1) Das kirchliche Vermögen ist die Gesamtheit aller Sachen, Rechte und Ansprüche einer kirchlichen Körperschaft. Es besteht aus Kirchenvermögen, Pfarreivermögen und sonstiges Zweckvermögen. Das Kirchenvermögen dient den allgemeinen kirchlichen Bedürfnissen, das Pfarreivermögen der Pfarrbesoldung und -versorgung, die sonstigen Zweckvermögen den Zwecken, denen sie gewidmet sind. (2) Vermögensgegenstände sollen nur erworben werden, soweit sie zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben erforderlich sind. (3) Das Vermögen ist wirtschaftlich und im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag zu verwalten. Es ist in seinem Bestand und Wert grundsätzlich zu erhalten. Der mit seiner Nutzung verbundene Ressourcenverbrauch soll erwirtschaftet werden. (4) Bei Wechsel der verantwortlichen Personen ist eine ordnungsgemäße Übergabe inklusive Anfertigung eines Übergabeprotokolls sicherzustellen. (5) Vermögen darf nur veräußert werden, wenn es zur Erfüllung der Aufgaben künftig nicht benötigt wird oder eine Veräußerung aus wirtschaftlichen Gründen geboten ist. Vermögen darf nur gegen einen seinem Wert entsprechenden Preis veräußert werden. (6) Steuern und öffentliche Abgaben sowie alle Ausgaben, die eine Verbesserung oder Steigerung der Ertragsfähigkeit des Pfarreivermögens zum Ziel haben, werden aus dessen Erträgnissen finanziert; laufende Ausgaben der Verwaltung des Pfarreivermögens gehen zu Lasten des Kirchenvermögens. Die Bestimmungen über die treuhänderische Verwaltung des Pfarreivermögens in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bleiben unberührt. (7) Pfarrhäuser mit Zubehör sind in der Regel Bestandteil des Pfarreivermögens. Ihre Bau- und Unterhaltungskosten sowie sämtliche darauf ruhende Lasten und Abgaben werden aus Erträgnissen des Kirchenvermögens getragen. Leistungsverpflichtungen Dritter (bürgerliche Gemeinden, Staat, Patrone usw.) bleiben unberührt. (8) Die Erfassung und Abrechnung des Pfarreivermögens wird durch die Kirchenleitung geregelt. 58 Bewirtschaftung des Vermögens Die wirtschaftliche Verwaltung des kirchlichen Vermögens umfasst insbesondere folgende Verpflichtungen: 1. Grundstücke, die nicht unmittelbar kirchlich genutzt werden, sind zu vermieten oder zu verpachten. 2. Früchte und Nutzungen aus kirchlichen Vermögensgegenständen dürfen Dritten grundsätzlich nur gegen angemessenes Entgelt überlassen werden.

400 400 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Auf Gesetz, Vertrag und Herkommen beruhende Nutzungen und Rechte sind zu erhalten und wahrzunehmen. Die Ablösung und Umwandlung von Rechten darf nur erfolgen, wenn daran ein besonderes Interesse oder eine Verpflichtung hierzu besteht. Die Ablösung ist nur gegen einen der Nutzung oder dem Recht entsprechenden Wert zulässig. Die wirtschaftliche Verwaltung der Nutzungen und Rechte ist zu gewährleisten. 4. Zuwendungen von Todes wegen und Schenkungen dürfen nur angenommen werden, wenn in ihrer Zweckbestimmung nichts enthalten ist, was dem Auftrag der Kirche widerspricht. Sie sind auszuschlagen, wenn mit ihnen Belastungen verbunden sind, die dem Wert der Zuwendung oder Schenkung nicht entsprechen. Für die Verwendung der Zuwendung gilt der Wille der oder des Zuwendenden. 5. Für Stiftungen gilt Nummer 4 entsprechend. Soweit kirchliches oder staatliches Stiftungsrecht dem nicht entgegensteht, ist eine Umwandlung, Zusammenlegung oder Aufhebung von Stiftungen zulässig, wenn sie wegen wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse notwendig oder wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist. 6. Geldmittel, die nicht auf laufenden Konten für den Zahlungsverkehr benötigt werden, und Finanzanlagen sind so anzulegen, dass die mit der Geldanlage verbundenen Ziele Sicherheit, Liquidität und Rentabilität weitest möglich erreicht werden. Die Art der Anlage muss mit dem kirchlichen Auftrag vereinbar sein. Finanzanlagen sollen durch die Gesamtkirche angelegt werden. Ausnahmen bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. 59 Inventur, Inventar Die Inventur ist die Bestandsaufnahme aller vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden. Das Ergebnis der Inventur ist ein Verzeichnis (Inventar), in dem alle Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert aufgeführt sind. 60 Allgemeine Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden gilt Folgendes: 1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Haushaltsjahrs müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln zu bewerten. 3. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. 4. Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen. 5. Die im Vorjahr angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden. 6. (Wert-)Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. 61 Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen gemäß 63 zu bewerten. Dabei gilt, dass a) Anschaffungskosten die Aufwendungen sind, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können; zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten. Minderungen des Anschaffungspreises sind abzusetzen; b) Herstellungskosten die Aufwendungen sind, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (2) Anschaffungs- und Herstellungskosten kirchlicher Gebäude und ihre fortgeführten Werte können auch durch Maßnahmen der Wiederherstellung und Instandhaltung erhöht werden. Näheres wird durch Rechtsverordnung nach 71 geregelt. (3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. (4) Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsenoder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. (5) Forderungen sind mit dem Nominalwert anzusetzen. Zweifelhafte Forderungen sind gesondert auszuweisen und entsprechende Einzelwertberichtigungen sind zu bilden. Uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben. (6) Rückstellungen für pfarrdienst- und beamtenrechtliche Pensions- und Beihilfeverpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu ermitteln. (7) Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der Bilanz auszuweisen. (8) Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungsbetrags anzusetzen. 62 Nachweis des Vermögens und der Schulden, Bilanzierung (1) Das nach den vorstehenden Vorschriften erfasste und bewertete Vermögen und die Schulden sind in einer Bilanz nachzuweisen.

401 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 401 (2) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Reinvermögen, die Sondervermögen, die Sonderposten, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Die Deckungslücken der Substanzerhaltungsrücklagen aus unterbliebener Instandhaltung und nicht erwirtschafteten Abschreibungen sind im Anhang auszuweisen. Treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte einschließlich der damit verbundenen Verpflichtungen werden nachrichtlich unter dem Bilanzstrich aufgeführt. (3) Posten der Aktivseite dürfen grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden. (4) Die Bilanz ist in Kontoform zu erstellen. Es gilt das Schema der zur Erfassung, Bewertung und Bilanzierung nach 71 zu erlassenden Rechtsverordnung. (5) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres anzugeben. Erhebliche Unterschiede sind zu erläutern. 63 Abschreibungen (1) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. (2) Im Anschaffungsjahr und im Jahr der Veräußerung oder Verschrottung des Vermögensgegenstandes hat die Abschreibung monatsgenau zu erfolgen. (3) Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Ein niedriger Wertansatz darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen. (4) Bei Vorräten sind nur dann Abschreibungen vorzunehmen, wenn diese von wesentlicher Bedeutung sind. 64 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen (1) Kirchliche Körperschaften sollen sich an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder an einem bestehenden Unternehmen in einer solchen Rechtsform nur beteiligen, wenn a) dafür ein berechtigtes Interesse vorliegt und sich der angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt, b) sowohl die Einzahlungsverpflichtung als auch die Haftung auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist, c) die kirchlichen Belange im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Überwachungsorgan angemessen vertreten sind, d) gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss entsprechend den anzuwendenden Vorschriften aufgestellt und geprüft wird, e) das Prüfungsrecht des Rechnungsprüfungsamtes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, unbeschadet des Buchstabens d gewährleistet ist, f) die Anwendung des Arbeitsrechts-Regelungs - gesetzes, des Mitarbeitervertretungsgesetzes sowie des kirchlichen Datenschutzrechts gewährleistet ist. (2) Erwirbt eine kirchliche Körperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens nach Absatz 1, so sind in der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag Prüfungsrechte und erforderlichenfalls weitergehende Berichtspflichten vorzusehen. Bei Minderheitsbeteiligungen soll auf die Gewährung dieser Berichtspflichten hingewirkt werden. Entsprechendes gilt für mittelbare Beteiligungen. (3) Die kirchlichen Körperschaften haben darauf hinzuwirken, dass das privatrechtliche Unternehmen auf ihr Verlangen 1. im Rahmen der Abschlussprüfung auch die ordnungsgemäße Geschäftsführung prüfen lässt, 2. die Abschlussprüfer beauftragt, in ihrem Bericht auch a) die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, b) verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, soweit sie für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, c) die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages darzustellen, 3. ihnen unverzüglich nach Eingang den Prüfungsbericht der Abschlussprüfer und, wenn das Unternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen hat, den Prüfungsbericht der Konzernabschlussprüfer übersendet. (4) Die durch die kirchlichen Körperschaften für die Organe des Unternehmens zu bestellenden Vertreterinnen und Vertreter sollen über Sachkompetenz sowie juristische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Sie haben mindestens einmal jährlich der entsendenden Körperschaft über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, insbesondere über Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ergebnisse der Prüfungen des Unternehmens sowie über besondere Risiken und beabsichtigte größere Veränderungen Bericht zu erstatten. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn den kirchlichen Körperschaften das Recht eingeräumt wird, in ein Organ eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts, an dem keine Beteiligung besteht, Vertreterinnen oder Vertreter zu entsenden. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn ein privatrechtliches Unternehmen, an dem kirchliche Körperschaften mit insgesamt mehr als 50 Prozent beteiligt sind, sich an einem anderen privatrechtlichen Unternehmen beteiligen will. (6) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Finanzanlagen. 65 Rücklagen (1) Rücklagen dienen zur Sicherung der Haushaltswirtschaft, zum Erhalt des Vermögens, zur Deckung des Investitionsbedarfs und zu sonstigen Zwecken.

402 402 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (2) Als Pflichtrücklagen sind zu bilden: - eine Betriebsmittelrücklage, - eine Ausgleichsrücklage, - eine Substanzerhaltungsrücklage sowie - eine Bürgschaftssicherungs- und eine Tilgungsrücklage, sofern erforderlich. (3) Die Betriebsmittelrücklage dient der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit. Die Betriebsmittelrücklage ist mindestens zu einem Zwölftel der durchschnittlichen Aufwendungen der Ergebnishaushalte der vorangegangenen drei Haushaltsjahre zu bilden. Wird die Rücklage in Anspruch genommen, soll sie bis zum Ende des Haushaltsjahres wieder aufgefüllt werden. Bei den Regionalverwaltungsverbänden werden der Betriebsmittelrücklage entsprechende zentrale Liquiditätsreserven für die angeschlossenen Körperschaften gebildet. Die Anpassung der Liquiditätsreserven der Regionalverwaltungsverbände auf den erforderlichen Umfang wird in regelmäßigen Abständen durch die Gesamtkirche vorgenommen. (4) Zur Sicherung des Haushaltsausgleichs ist eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Die Ausgleichsrücklage ist mindestens zu einem Zehntel der durchschnittlichen Aufwendungen der Ergebnishaushalte der vorangegangenen drei Haushaltsjahre anzusammeln. Die Aufwendungen von Diakonie- und Sozialstationen sind hierbei nicht zu berücksichtigen. (5) Zum Ausgleich des mit der Nutzung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens verbundenen Ressourcenverbrauchs sollen der Substanzerhaltungsrücklage jährlich Haushaltsmittel in Höhe der Abschreibungen zugeführt werden. Eine entsprechende Auflösung des Sonderpostens für erhaltene Investitionszuschüsse kann gegengerechnet werden. (6) Für Darlehen, die mit dem Gesamtbetrag fällig werden, ist bis zur Fälligkeit eine Tilgungsrücklage anzusammeln. (7) Werden Bürgschaften übernommen, so ist eine Bürgschaftssicherungsrücklage in Höhe des Ausfallrisikos, mindestens in Höhe von einem Zehntel dieser Verpflichtungen, anzusammeln. (8) Darüber hinaus können für festzulegende Zwecke weitere Rücklagen gebildet werden, insbesondere Budgetrücklagen. (9) Rücklagen dürfen nur in der Höhe ausgewiesen werden, wie sie durch entsprechende Finanzanlagen und liquide Mittel gedeckt sind (Grundsatz der Finanzdeckung). Die Betriebsmittelrücklage soll vorrangig durch kurzfristig realisierbare Mittel gedeckt sein. (10) Die Zweckbestimmung einer Rücklage kann geändert werden, wenn und soweit sie für den bisherigen Zweck nicht mehr oder für einen anderen Zweck dringender benötigt wird und die Änderung des Rücklagezwecks sachlich und wirtschaftlich auch gegenüber Dritten, die wesentlich zur Rücklage beigetragen haben, vertretbar ist. Soweit Zweckbestimmung oder Mittelherkunft es erfordern, sind Zinserträge zu kapitalisieren. 66 Besondere Ausgleichsrücklage bei Diakonie- und Sozialstationen (1) Bei Diakonie- und Sozialstationen soll auf Grund der mit ihrer Betätigung verbundenen wirtschaftlichen Risiken die Ausgleichsrücklage über die nach 65 Absatz 4 vorgeschriebene Mindesthöhe hinaus in Höhe von insgesamt mindestens einem Fünftel der durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der Ergebnishaushalte der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre angesammelt werden. Das Vorhalten der erforderlichen Finanzmittel darf nicht durch Fremdkapital erfolgen. (2) Die Verbandsmitglieder von Zweckverbänden sollen durch Verbandsumlagen und freiwillige Zuschüsse zur besonderen Ausgleichsrücklage beitragen, wenn diese nicht in der Mindesthöhe vorliegt. (3) Unterschreitet die besondere Ausgleichsrücklage für einen Zeitraum von mehr als drei aufeinanderfolgenden Jahren die Sollhöhe nach Absatz 1 oder sinkt der Finanzmittelbestand über drei aufeinanderfolgende Jahre um mehr als 15 Prozent, kann die Kirchenverwaltung die Einholung einer Fortführungsprognose eines unabhängigen Sachverständigen vom Träger auf dessen Kosten verlangen. Im Falle einer positiven Fortführungsprognose kann die Kirchenverwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Überprüfung der Fortführungswahrscheinlichkeit vom Träger auf dessen Kosten verlangen; hiervon unbenommen kann die Kirchenleitung die Fortführung unter Auflagen stellen. 67 Sonderposten und Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen Unter den Sonderposten sind noch nicht verwendete Spenden, Vermächtnisse und vergleichbare Zuwendungen mit jeweils konkreten Zweckbestimmungen, sowie zweckgebundene erhaltene Investitionszuschüsse und -zuweisungen, die über einen bestimmten Zeitraum ergebniswirksam aufzulösen sind, nachzuweisen. Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen sind bilanziell separat auszuweisen. 68 Rückstellungen (1) Für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind Rückstellungen zu bilden. (2) Durch Liquiditätssteuerung ist sicherzustellen, dass die notwendigen Finanzmittel zur Leistung von Verpflichtungen aus den Rückstellungen bei Fälligkeit verfügbar sind. (3) Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund für deren Bildung entfallen ist. 69 Rechnungsabgrenzung Fällt die wirtschaftliche Zurechnung des Aufwands oder Ertrags für bereits geleistete oder erhaltene Zahlungen in das folgende Haushaltsjahr, soll die periodengerechte Zuordnung in der Bilanz ausgewiesen werden (Aktive oder Passive Rechnungsabgrenzung). Bei periodisch wiederkehrenden Leistungen und Beträgen von geringer Bedeutung kann darauf verzichtet werden.

403 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Erstmalige Bewertung (Eröffnungsbilanz) Für die Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften der 59 bis 69 entsprechend anzuwenden. 71 Einzelheiten der Erfassung, Bewertung und Bilanzierung Einzelheiten der Erfassung, Bewertung und Bilanzierung regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung. Abschnitt 6 Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung 72 Grundsatz tragfähiger Haushaltswirtschaft Die kirchlichen Körperschaften haben ihre Haushaltswirtschaft so zu führen, dass sie jederzeit ihre Zahlungsfähigkeit erhalten und eine Überschuldung vermeiden. 73 Beanstandungs- und Informationsrecht, Anordnungen Bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer kirchlichen Körperschaft oder ihrer Einrichtung kann die Kirchenverwaltung Beschlüsse und Maßnahmen der kirchlichen Körperschaften beanstanden und anordnen, dass sie innerhalb einer angemessenen Frist aufgehoben werden. Sie kann ferner Anordnungen erteilen, um die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung abzuwenden. Der Kirchenverwaltung oder der hierzu von der Kirchenverwaltung beauftragten Regionalverwaltung sind sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. 74 Ersatzvornahme (1) Weigert sich eine kirchliche Körperschaft, einer Anordnung nach 73 nachzukommen, so ist die Kirchenleitung berechtigt, an Stelle der kirchlichen Körperschaft zu handeln. (2) Die Kirchenleitung kann eine Beauftragte oder einen Beauftragten zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen bestellen, wenn dies zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß Absatz 1 erforderlich ist. Unbenommen hiervon kann die Kirchenleitung eine Beauftragte oder einen Beauftragten zur Durchführung erforderlicher Maßnahmen auch dann bestellen, wenn Maßnahmen nach 73 nicht ausreichen. (3) Die Maßnahmen gemäß den Absätzen 1 und 2 setzen die Anhörung des zuständigen Organs und bei Kirchengemeinden und Verbänden des Dekanatssynodalvorstandes voraus. (4) Die mit den Maßnahmen gemäß den Absätzen 1 und 2 verbundenen Kosten trägt die kirchliche Körperschaft. 75 Abgabe oder Aufhebung einer Einrichtung Die Kirchenleitung kann im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss der Kirchensynode die Abgabe oder Aufhebung einer Einrichtung einer kirchlichen Körperschaft anordnen, wenn ein unabhängiger Sachverständiger eine negative Fortführungsprognose für die Einrichtung erstellt hat. In der Fortführungsprognose wird festgestellt, ob die Einrichtung nachhaltig in der Lage ist, die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und die Überschuldung zu vermeiden. Die Abgabe oder Aufhebung einer Einrichtung einer kirchlichen Körperschaft setzt die Anhörung des zuständigen Organs und bei Kirchengemeinden und Verbänden des Dekanatssynodalvorstandes voraus. Abschnitt 7 Prüfung und Entlastung, Schlussbestimmungen 76 Ziel und Inhalt der Prüfung (1) Ziel der Prüfung ist, die kirchenleitenden Organe bei der Wahrnehmung ihrer Finanzverantwortung zu unterstützen und wirtschaftliches Denken sowie verantwortliches Handeln im Umgang mit den der Kirche anvertrauten Mitteln zu fördern. (2) Inhalt der Prüfung ist die Feststellung, a) ob die der Kirche anvertrauten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden, b) ob die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und die Wirtschaftsführung maßgebenden Bestimmungen eingehalten werden. 77 Aufsicht über die Finanzbuchhaltung/ Prüfung der Finanzbuchhaltung (1) Die ordnungsgemäße Führung der Finanzbuchhaltung wird durch jährlich mindestens eine unvermutete Prüfung festgestellt. Der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung ist es unbenommen, weitere Prüfungen durchzuführen. (2) Die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung obliegt a) bei der Gesamtkirche der Leiterin oder dem Leiter der Kirchenverwaltung, b) bei den Regionalverwaltungsverbänden der oder dem Vorsitzenden oder einem Mitglied des Verbandsvorstandes, c) bei den nicht einem Regionalverwaltungsverband angeschlossenen Kirchengemeinden und bei den nicht einem Regionalverwaltungsverband angeschlossenen kirchlichen Verbänden der oder dem Vorsitzenden oder einem vom Vorstand beauftragten Mitglied. (3) Mit der Durchführung der Prüfungen können Sachverständige betraut werden. (4) Bei diesen Prüfungen ist insbesondere zu ermitteln, ob a) der Kassenbestand mit dem Ergebnis in den Grundbüchern übereinstimmt,

404 404 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr b) die Eintragungen in den Hauptbüchern denen in den Grundbüchern entsprechen, soweit nicht im automatisierten Verfahren gebucht wird, c) die erforderlichen Belege vorhanden sind, d) die Anlagebestände des Vermögens mit den Eintragungen in den Büchern oder sonstigen Nachweisen übereinstimmen, e) die Bücher und sonstigen Nachweise ordnungsgemäß geführt werden, f) die Forderungen und die Verbindlichkeiten rechtzeitig und ordnungsgemäß abgewickelt werden und g) die Kassengeschäfte ordnungsgemäß erledigt werden. (5) Über die Prüfung der Finanzbuchhaltung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Prüfungsunterlagen sind aufzubewahren. Im Falle wesentlicher Beanstandungen ist das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu informieren. 78 Verwaltung mehrerer Kassen und Finanzbuchhaltungen Werden andere Kassen oder Finanzbuchhaltungen mitverwaltet, hat sich die Prüfung auch auf diese zu erstrekken. 79 Rechnungsprüfungen (1) Die ordnungsgemäße Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie die Vermögensverwaltung sind durch Rechnungsprüfungen festzustellen. (2) Das Prüfungsverfahren richtet sich nach dem Kirchengesetz über das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 80 Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (1) Neben den Finanzbuchhaltungen können Organisation und Wirtschaftlichkeit kirchlicher Stellen geprüft werden. Diese Prüfungen können mit der Rechnungsprüfung verbunden werden. (2) Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen der Zweckmäßigkeit und insbesondere darauf, ob die Aufgaben mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können. (3) Das Ergebnis ist in einem Bericht festzuhalten und der geprüften Stelle zuzuleiten. 81 Betriebswirtschaftliche Prüfungen (1) Bei Wirtschaftsbetrieben und Einrichtungen im Sinne der 56 und 64 sollen betriebswirtschaftliche Prüfungen durchgeführt werden. Sie beziehen sich insbesondere auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Wirtschaftlichkeit. (2) Das Ergebnis ist in einem Bericht festzuhalten und der geprüften Stelle zuzuleiten. 82 Prüfungen bei Stellen außerhalb der verfassten Kirche Bei Zuwendungen an Stellen außerhalb der verfassten Kirche obliegt es dem Zuwendungsgeber, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu prüfen. Näheres regelt die Kirchenleitung durch besondere Richtlinien. 83 Vorprüfung und Offenlegung (1) Der Jahresabschluss ist nach Aufstellung dem zuständigen Organ zur Vorprüfung und Abnahme zuzuleiten. Dieses kann einzelne seiner Mitglieder mit dieser Aufgabe betrauen, soweit sie nicht selbst regelmäßig Anordnungen erteilen. Die Vorprüfung kann auch durch interne Revisionsstellen oder durch Dritte erfolgen. (2) Die Vorprüfung hat mindestens eine repräsentative Auswahl von Geschäftsvorgängen zu umfassen und hat sich insbesondere zu erstrecken auf: a) die vollständige Erfassung der Haushaltsmittel und rechtzeitige Erhebung der Forderungen sowie die ordnungsgemäße Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln, b) die Feststellung, dass bei Ausführung des Haushalts die Beschlüsse des zuständigen Organes beachtet worden sind und nach geltendem Recht verfahren wurde, c) das vollständige Vorhandensein und die Sicherheit des Kapitalvermögens, d) die Aufzeichnung über Zu- und Abgänge aktivierungspflichtiger Vermögensgegenstände. (3) Über das Ergebnis der Vorprüfung ist von dem zuständigen Organ eine Niederschrift zu fertigen, über die zu beschließen ist. Die Niederschrift ist dem Jahresabschluss beizufügen. Über Beanstandungen ist zu entscheiden. (4) Die Jahresabschlüsse sind nach der Vorprüfung eine Woche lang öffentlich auszulegen. Die Auslage ist in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für den Jahresabschluss der Gesamtkirche; deren Jahresabschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen. 84 Prüfung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss muss in prüfungsfähigem Zustand bis spätestens zum 31. Juli des Folgejahres bei der die Finanzbuchhaltung führenden Stelle vorliegen. Der Jahresabschluss der Gesamtkirche ist in prüfungsfähigem Zustand bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres dem Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vorzulegen. 85 Entlastung (1) Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens durch das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau kann das Entlastungsverfahren eingeleitet werden. Die Entlastung kann mit Einschränkungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

405 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 405 (2) Die Entlastung ist den Personen oder Stellen zu erteilen, die für den Vollzug des Haushalts und für die Ausführung der Beschlüsse zuständig sind. 86 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Die Kirchenleitung wird ermächtigt, zur Ausführung dieses Gesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedürfen. 87 Übergangsbestimmungen (1) Die Kirchenverwaltung kann bis zum 31. Dezember von der Erfüllung einzelner Anforderungen an den Haushalt nach den 7 und 8 und an den Jahresabschluss nach den 50 bis 54 - sowie von der Einhaltung der Fristen für die Aufstellung und Feststellung des Haushalts und des Jahresabschlusses befreien, soweit dies mit den Grundsätzen des kirchlichen Haushaltsrechtes vereinbar ist. Für die Gesamtkirche erfolgen Befreiungen durch den Beschluss der Kirchenleitung. (2) Die Kirchenleitung kann durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedarf, Körperschaften von der Geltung dieses Kirchengesetzes befristet ausnehmen. Für diese Körperschaften finden weiterhin die Bestimmungen der Kirchlichen Haushaltsordnung vom 2. April 2000 (ABl S. 145), zuletzt geändert am 24. November 2012 (ABl S. 38), Anwendung. Anlage Begriffsbestimmungen Bei Anwendung dieser Ordnung sind die nachfolgenden Begriffe zugrunde zu legen: 1. Abschreibung: Buchungsmäßige Abbildung der Wertminderung von Vermögensgegenständen, insbesondere Sachen, durch Alterung, Verschleiß oder andere Ursachen. 1a. Abschreibung, außerplanmäßige: Buchungsmäßige Abbildung außergewöhnlicher Wertminderungen. 1b. Abschreibung, planmäßige: Reduzierung des Buchwerts von Vermögensgegenständen nach einer festgesetzten zeitlichen Regel. 2. Aktiva: Summe der Vermögensgegenstände (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten sowie ggf. Ausgleichsposten Rechnungsumstellung, Nicht durch Vermögensgrundbestand und Rücklagen gedeckter Fehlbetrag), die in der Bilanz die Mittelverwendung nachweist. 3. Anhang zum Jahresabschluss: Bestandteil des Jahresabschlusses, in dem besondere Erläuterungen zum besseren Verständnis der Ermittlung des Jahresergebnisses und zu nicht bilanzierten wirtschaftlichen Belastungen künftiger Haushaltsjahre aufzunehmen sind. 4. Anlagevermögen: Die Teile des Vermögens, die dauerhaft der Aufgabenerfüllung dienen, z. B. Gebäude, Fuhrpark, langfristig angelegte Finanzanlagen (Unterschied: Umlaufvermögen, siehe dort). 5. Anordnung: Förmlicher Auftrag der die Haushaltsansätze bewirtschaftenden Einheiten an die Finanzbuchhaltung zur Ausführung des Haushalts. Dabei können die Zeitpunkte der auf Grundlage der Anordnung erfolgenden Buchungen und Zahlungen auseinanderfallen. 5a. Anordnung, Daueranordnung: Anordnung von wiederkehrenden Zahlungen und für die Buchung von wiederkehrenden nicht zahlungswirksamen Vorgängen, die für ein Haushaltsjahr oder auch darüber hinaus gilt. 5b. Anordnung, Einzelanordnung: Anordnung von Zahlungen für jeweils eine/n Zahlungspflichtige/n oder Empfangsberechtigte/n innerhalb eines Haushaltsjahres. Gleiches gilt für die Buchung von einzelnen oder wiederkehrenden nicht zahlungswirksamen Vorgängen. 5c. Anordnung, Sammelanordnung: Anordnung von Zahlungen für jeweils mehrere Zahlungspflichtige oder Empfangsberechtigte innerhalb eines Haushaltsjahres. Gleiches gilt für die Buchung von nicht zahlungswirksamen Vorgängen. 6. Aufwendungen: Wertmäßiger, nicht unbedingt zahlungswirksamer Ressourcenverbrauch innerhalb eines Haushaltsjahres. 7. Außerplanmäßige Haushaltsmittel: Haushaltsmittel, für deren Zweck im Haushalt keine Ansätze veranschlagt und auch keine Budgetrücklagen aus Vorjahren verfügbar sind. 8. Auszahlungen: Abfluss von Bar- und Buchgeld. 9. Baumaßnahme: Als Baumaßnahmen zählen die Errichtung neuer Gebäude, bauliche Veränderungen und Instandsetzungen an bestehenden Gebäuden. Unter Errichtung neuer Gebäude sind sowohl Neubauten als auch Wiederaufbauten zu verstehen. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche Veränderungen durch Umbau, Ausbau, Erweiterungen und Instandsetzungen. 10. Betriebe gewerblicher Art: Betriebe, für die handels- und steuerrechtliche Grundlagen für die Wirtschaftsführung vorrangig sind. 11. Bilanz: Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktiva) einerseits sowie des Vermögensgrundbestandes, der Rücklagen, der Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen, der Sonderposten und der Schulden (Passiva) andererseits zu einem bestimmten Stichtag in Kontoform. 12. Bilanzergebnis: Der ergebniswirksame Teil der kirchlichen Haushaltsplanung und -ausführung umfasst regelmäßig die Bewirtschaftung von Rücklagen für nicht investive Zwecke. Ein Abbau von Gewinn- oder Verlustvorträgen oder eine Zuführung zum Investitionsund Finanzierungshaushalt können enthalten sein. Die sich aus den haushaltsrechtlichen Vorschriften und/oder Gremienbeschlüssen ergebenden Einstellungen in Rücklagen stellen bilanztechnisch Ergebnisverwendungen dar. Sie sind daher nach der Ermittlung des Jahresergebnisses auszuweisen und führen so zum Bilanzergebnis.

406 406 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Budgetierung: Verbindung von Haushaltsmitteln im Rahmen eines Systems der dezentralen Verantwortung zu einem finanziellen Rahmen als Budget. Ziele sind die Umsetzung der Outputorientierung, die Förderung der wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung und die Steigerung der Eigenverantwortlichkeit. Dabei wird die Finanzverantwortung auf der Grundlage der Haushaltsermächtigung auf die Budgetverantwortlichen übertragen, die die Fach- und Sachverantwortung haben. 14. Budgetrücklage: Mittel, die von den Budgetverantwortlichen im Rahmen der Haushaltsermächtigung angesammelt wurden und in den Folgejahren ohne Genehmigung der zuständigen Stelle zur Verfügung stehen. 15. Controlling, kirchliches: Unterstützendes Führungs- und Entscheidungsinstrument zur Steuerung und Kontrolle der kirchlichen Arbeit durch die Bereitstellung und zukunftsorientierte Auswertung geeigneter Informationen (Berichtswesen), insbesondere aus dem Rechnungswesen, um das Erreichen gesetzter Ziele zu sichern. 16. Deckungsfähigkeit: 16a. Deckungsfähigkeit, echte: Minderaufwendungen bei einer Haushaltsstelle können für Mehraufwendungen bei anderen Haushaltsstellen (einseitige Deckungsfähigkeit) oder zusätzlich auch umgekehrt (gegenseitige Deckungsfähigkeit) verwendet werden. 16b. Deckungsfähigkeit, unechte: Mehrerträge bei einer Haushaltsstelle können für Mehraufwendungen bei anderen Haushaltsstellen verwendet werden. Gleiches gilt für die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln des Investitions- und Finanzierungshaushaltes. 17. Deckungskreis: Konten, die untereinander dekkungsfähig sind, können zu einem Deckungskreis zusammengefasst werden. 18. Deckungslücke Substanzerhaltungsrücklagen: Summe der nicht erwirtschafteten Abschreibungen, ggf. unter Berücksichtigung der Auflösung von Sonderposten. Die Deckungslücken der Substanzerhaltungsrücklagen sind im Anhang auszuweisen. 19. Deckungsreserve (Verstärkungsmittel): Zentral veranschlagte Haushaltsansätze zur Deckung der Inanspruchnahme über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im gesamten Haushalt. 20. Doppik, kirchliche: An den kirchlichen Bedarf angepasstes Rechnungswesen auf der Grundlage der doppelten Buchführung. Die Anpassung bezieht sich z. B. auf das Reinvermögen und die darunter zu bildenden Pflichtrücklagen. 21. Einzahlungen: Zufluss von Bar- und Buchgeld. 22. Einzelplan: Die Zusammenstellung der Haushaltsmittel eines Aufgabenbereiches entsprechend der Gliederung der festgelegten Grundlagen zur Haushaltssystematik. 23. Ergebnishaushalt, Ergebnisrechnung: Teil des Haushalts bzw. des Jahresabschlusses als Grundlage für die Planung und den Nachweis der Aufwendungen und Erträge. Deren Aufbau und Darstellung richten sich nach den Grundlagen zur Haushaltssystematik. 24. Erlass: Verzicht auf einen Anspruch (mit buchmäßiger Bereinigung). Der Gläubiger erhält eine Mitteilung. 25. Erträge: Wertmäßiger, nicht unbedingt zahlungswirksamer Ressourcenzuwachs innerhalb eines Haushaltsjahres. 26. Feststellungsvermerk: Bescheinigung über die sachliche und - soweit besondere fachliche Kenntnisse erforderlich sind die fachtechnische Richtigkeit der Grundlagen einer Anordnung. Im Einzelnen wird bestätigt: - die Richtigkeit der im Rechnungsbeleg enthaltenen tatsächlichen Angaben, - die Richtigkeit des zu buchenden Betrags sowie aller auf Berechnungen beruhenden Angaben in der Anordnung, ihren Anlagen und den begründenden Unterlagen, - die Rechtmäßigkeit und die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit, - die sachgemäße und vollständige Ausführung der Lieferung oder Leistung entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung oder Bestellung, - bei einer auf einem Vertrag beruhenden Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln, die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Vertrages, - die Prüfung der Ersatzpflicht von Dritten, die Qualität und Rechtzeitigkeit einer Lieferung oder Leistung sowie die sachgemäße Ausführung einer Bestellung. 27. Finanzdeckung, Grundsatz der: Vorhandensein von Finanzanlagen und liquiden Mitteln in Höhe der zu dekkenden Rücklagen, z. B. in Form von Tagesgeld, Festgeld, Wertpapieren (Rentenpapiere und Aktien etc.) und Fondsanteilen. 28. Finanzmittel: Summe der Bestände, die den Finanzanlagen und den liquiden Mitteln zugeordnet werden können. 29. Forderungen: Ansprüche auf Zahlungen gegenüber Dritten. 30. Gliederung: Darstellung der Haushaltsmittel nach kirchlichen Aufgaben oder Diensten entsprechend den Grundlagen zur Haushaltssystematik. 31. Grundbuch: Dient der vollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Ordnung. In der doppischen Finanzsoftware übernimmt im Allgemeinen das Journal die Funktion des Grundbuches; das Grundbuch ist gleichzeitig die Buchungsanweisung für die Übertragung der Buchungen aus dem Grundbuch in das Hauptbuch. 32. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: Regeln zur Buchführung und Bilanzierung, die dazu dienen, die Zwecke der kirchlichen Rechnungslegung sachgerecht zu erfüllen (z. B. Grundsatz der Einzelbewertung, Vorsichtsprinzip, Periodisierungsprinzip). 33. Handvorschüsse: Beträge, die einzelnen Dienststellen oder Personen zur Bestreitung von kleineren Auszahlungen zugewiesen werden.

407 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Hauptbuch: Dient der Darstellung der im Grundbuch erfassten Geschäftsvorfälle in sachlicher Ordnung. 35. Haushalt: Vom zuständigen Organ verabschiedeter Plan, der den voraussichtlich erforderlichen Ressourcenbedarf für die Erfüllung der Aufgaben der Körperschaft feststellt und seine Deckung regelt. Er ist Grundlage der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Wird der Haushalt nach den Grundsätzen der Outputorientierung aufgestellt, erhält er die Form des Haushaltsbuchs. 36. Haushaltsbuch: Darstellungsform des Haushalts im Rahmen der Outputorientierung. Dabei sind jeweils die Ziele der kirchlichen Arbeit zu beschreiben und Angaben zur Zielerreichung zu machen sowie die dafür zu erbringenden Leistungen und der dafür erforderliche Ressourceneinsatz darzustellen. 37. Haushaltsmittel: Dazu gehören alle Erträge und Aufwendungen, unabhängig von ihrer Zahlungswirksamkeit sowie die mit der Investitions- und Finanzierungstätigkeit verbundenen Zugänge und Abgänge und die Zuführungen zu und Entnahmen aus Rücklagen. 38. Haushaltsvermerke: Einschränkende oder erweiternde Bestimmungen zu Ansätzen des Haushalts (z. B. Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Zweckbindung, Sperrvermerke). 39. Innere Darlehen: Die vorübergehende Inanspruchnahme von Finanzmitteln, die der Deckung von Rücklagen und sonstigen Passivpositionen dienen, anstelle einer Kreditaufnahme. 40. Investitionen: Erhöhung des Anlagevermögens unter Verwendung von Finanzmitteln. 41. Investitions- und Finanzierungshaushalt, Investitions- und Finanzierungsrechnung: Teil des Haushalts als Grundlage für die Planung und den Nachweis von bestimmten erfolgsneutralen Bilanzveränderungen bzw. Nachweis der Investitions- und Finanzierungstätigkeit im Rahmen des Jahresabschlusses. Aufbau und Darstellung des Investitions- und Finanzierungshaushaltes und der Investitions- und Finanzierungsrechnung richten sich nach den Grundlagen zur Haushaltssystematik. 42. Kapitalflussrechnung: Darstellung der Zahlungsströme und Zahlungsmittelbestände, die über die Zahlungsfähigkeit Auskunft gibt. Der Zahlungsmittelfluss aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit wird dabei grundsätzlich indirekt und der aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wird in der direkten Methode entwickelt. In der Planung kann die Kapitalflussrechnung als Anlage zum Haushalt vereinfacht dargestellt werden. Der Nachweis des Kapitalflusses kann ebenfalls vereinfacht werden oder direkt erfolgen. 43. Kirchliche Handlungsfelder: Funktionale Beschreibung eines bestimmten Bereiches der inhaltlichen kirchlichen Arbeit, Grundlage der zielorientierten Planung der kirchlichen Arbeit. 44. Kontenrahmen: Der nach den Grundlagen zur Haushaltssystematik für die Sachkonten vorgegebene Mindestkontenplan. 45. Kosten: In Geld bewerteter Werteverzehr durch Verbrauch oder Abnutzung von Vermögensgegenständen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur kirchlichen Aufgabenerfüllung in einer bestimmten Periode. 46. Kosten- und Leistungsrechnung: Verfahren, in dem Kosten und Erlöse erfasst und zum Zweck spezieller Auswertungen nach Kosten-/Erlösarten verursachungsgerecht direkt den Kostenträgern (Leistungen) zugeordnet oder auf Kostenstellen verteilt und ggf. auf die Kostenträger verteilt werden. 47. Kredite: Unter der Verpflichtung zur Rückzahlung von Dritten aufgenommene Finanzmittel. 48. Leistungen: In Geld bewertbare Arbeitsergebnisse, die zur kirchlichen Aufgabenerfüllung erbracht werden. 49. Liquide Mittel: Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks. 50. Nachhaltigkeit: Gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzung von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen und Minimierung der Inanspruchnahme bzw. Belastung allgemein verfügbarer Güter (z. B. Wasser, Boden, Luft). 51. Nachtragshaushalt: Nachträgliche Änderung des Haushalts zur Deckung von erheblichen Mindererträgen oder Mehraufwendungen oder zur Leistung bisher nicht veranschlagter Haushaltsmittel in erheblichem Umfang. 52. Niederschlagung: Befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs ohne Verzicht auf den Anspruch selbst, aber mit buchmäßiger Bereinigung. Der Gläubiger erhält keine Mitteilung. 53. Passiva: Summe des Reinvermögens, der Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen, der Sonderposten und der Schulden sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten, die in der Bilanz die Mittelherkunft nachweist. 54. Reinvermögen: Summe aus Vermögensgrundbestand, Rücklagen, Ergebnisvortrag und Bilanzergebnis. In einer kaufmännischen Bilanz würde das Reinvermögen im Wesentlichen das Eigenkapital bezeichnen. 55. Ressourcen: Gesamtheit der zur Aufgabenerfüllung benötigten bzw. im Rahmen des Haushaltsvollzugs verfügbaren Finanzmittel, Vermögens- und Verbrauchsgegenstände, Arbeits- und Dienstleistungen. 56. Ressourceneinsatz: Der zur Zielerreichung erforderliche Einsatz von Ressourcen. 57. Ressourcenverbrauchskonzept: Dem doppischen System immanentes Konzept der vollständigen Darstellung des zur kirchlichen Aufgabenerfüllung erforderlichen Ressourceneinsatzes. 58. Rücklagen: Mittel, die gesetzlich oder freiwillig zur Sicherstellung ihrer künftigen Finanzierbarkeit aus der laufenden Haushaltswirtschaft ausgesondert werden. 59. Rückstellungen: Wirtschaftlich im Haushaltsjahr entstandener Ressourcenverbrauch, verbunden mit einer zukünftigen Zahlungsverpflichtung in unbekannter Höhe und/oder zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitpunkt (z. B. Pensions- und Urlaubsrückstellungen).

408 408 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Schulden: Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Grunde nach feststehen. Bilanziell umfassen die Schulden die Rückstellungen und Verbindlichkeiten. 61. Sonderhaushalt: Sonderhaushalte können aufgestellt werden für aus dem kirchlichen Haushalt organisatorisch ausgegliederte Werke, Einrichtungen und Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ggf. mit eigener Satzung. Die Sonderhaushalte sollen im Jahresabschluss konsolidiert werden. 62. Sondervermögen: Sondervermögen ist die Bilanzsumme des Sonderhaushaltes (z. B. rechtlich unselbstständige Stiftungen). Es ist als Sondervermögen in der Bilanz auszuweisen, wenn der Sonderhaushalt nicht konsolidiert wird. 63. Stundung: Hinausschieben der Fälligkeit eines Anspruchs oder mehrerer Teile davon (Ratenzahlung). 64. Treuhandvermögen: Vermögensgegenstände, die für Dritte verwaltet werden. Treuhänderisch verwaltete Vermögenswerte einschließlich der damit verbundenen Verpflichtungen werden unter dem Bilanzstrich aufgeführt. 65. Überplanmäßige Haushaltsmittel: Haushaltsmittel, die den Haushaltsansatz unter Einschluss der im Deckungskreis verfügbaren Haushaltsmittel übersteigen. 66. Umlaufvermögen: Teile des Vermögens, die nicht dazu bestimmt sind, dauerhaft der Aufgabenerfüllung zu dienen und keine Rechnungsabgrenzungsposten sind, z. B. Girokontenbestand, Forderungen, Vorräte (Unterschied: Anlagevermögen, siehe dort). 67. Verbindlichkeiten: Passivposition für Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, die in der Höhe und im Zeitpunkt feststehen. Hierzu gehören z. B.: Aufgenommene Kredite; gebuchte, nicht gezahlte Rechnungen; durchlaufende Gelder; unklare Einzahlungen, Irrläufer; Mietkautionen (bei Vermieter). 68. Verfügungsmittel: Beträge, die bestimmten Personen für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen. 69. Vermögen: Gesamtheit aller Güter und geldwerter Ansprüche, bilanziell gegliedert in das Anlage- und Umlaufvermögen (Aktiv-Positionen der Bilanzgliederung für kirchliche Körperschaften). 70. Vermögensgegenstand: Einzeln bewertbare und aktivierungspflichtige, Gegenstände und Ansprüche, die zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben eingesetzt werden können. 71. Vermögensgrundbestand: Der Vermögensgrundbestand ergibt sich als Differenz zwischen dem Vermögen (Aktiva) einerseits und Rücklagen, Ergebnisvortrag und Bilanzergebnis, Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen, Sonderposten und Schulden sowie ggf. einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten andererseits. 72. Verpflichtungsermächtigungen: Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen für zahlungswirksame Aufwendungen oder Investitionen in künftigen Jahren. 73. Verstärkungsmittel: Siehe Deckungsreserve. 74. Vorräte: Umfasst alle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, die betriebswirtschaftlich den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder den Waren sowie unfertigen und fertigen Erzeugnissen zugeordnet werden. 75. Vorschüsse: Auszahlungen, bei denen die Verpflichtung zur Leistung zwar feststeht, die endgültige Buchung aber noch nicht möglich ist. Sie sind als Forderungen zu erfassen. 76. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: Analyse der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit von Allokationsentscheidungen. Zu berücksichtigen sind Anschaffungskosten bzw. -preise, Folgekosten und -leistungen sowie der erwartete Zweckerfüllungsgrad (i.s. von Qualität) verfügbarer Alternativen. 77. Wirtschaftsplan: Zusammenstellung der Aufwendungen und Erträge von kirchlichen Wirtschaftsbetrieben. 78. Zahlstellen: Außenstellen der Finanzbuchhaltung. 79. Ziele: Zustände und Wirkungen, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen und die qualitativ sowie quantitativ beschrieben und überprüft werden können. 80. Zuschreibung: Erhöhung des Wertansatzes eines Vermögensgegenstandes im Vergleich zum Wert in der vorhergehenden Bilanz. Zuschreibungen auf Grund von Wertaufholungen sind nur bis zur Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten möglich. 81. Zuwendungen: Als Zuweisungen: Zahlungen an Dritte oder von Dritten innerhalb des kirchlichen Bereiches. Als Zuschüsse: Zahlungen an den oder aus dem außerkirchlichen Bereich. 82. Zweckvermögen: Vermögensteile der Körperschaft, die bestimmten Zwecken gewidmet sind. Artikel 2 Rechtsverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EBBVO) Abschnitt 1 Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Diese Rechtsverordnung gilt für die kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts. (2) Soweit handels- und steuerrechtliche Vorschriften zwingend anzuwenden sind, gehen diese den Vorschriften dieser Rechtsverordnung vor. 2 Allgemeine Grundsätze (1) Die Eintragungen in den Büchern gemäß 44 der Kirchlichen Haushaltsordnung und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sollen in deutscher Sprache erfolgen. In der Buchführung dürfen Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet werden, wenn ihre

409 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 409 Bedeutung in Programmbeschreibungen, Datenflussplänen oder Ähnlichem eindeutig festliegt. (2) Die Eintragungen in den Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiss lässt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind. Abschnitt 2 Erfassung 3 Inventur, Inventar (zu 59 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Als Grundsätze für die Inventur gelten Vollständigkeit, Richtigkeit, Einzelerfassung, Dokumentation und Nachprüfbarkeit. (2) Grundstücke, Gebäude, Forderungen, Vorräte, liquide Mittel sowie die sonstigen Vermögensgegenstände und die Schulden sind bis zum Schluss des Haushaltsjahres genau zu erfassen und mit ihrem Einzelwert im Inventar auszuweisen. Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens ist eine Bestandsaufnahme alle drei Jahre ausreichend. (3) Sächliche Vermögensgegenstände sind in der Regel durch eine körperliche Bestandsaufnahme zu erfassen. Bei der Aufstellung des Inventars für den Schluss eines Geschäftsjahres bedarf es einer körperlichen Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände für diesen Zeitpunkt nicht, soweit durch Anwendung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechenden anderen Verfahrens gesichert ist, dass der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch ohne die körperliche Bestandsaufnahme für diesen Zeitpunkt festgestellt werden kann (Buchinventur). (4) Einzelheiten zur Durchführung der Inventur, zur Aufstellung des Inventars und zum Wertansatz der einzelnen Vermögensgegenstände werden in einem Bewertungshandbuch und in einer Handreichung zur Inventur nach Maßgabe der Kirchlichen Haushaltsordnung und dieser Rechtsverordnung dargestellt. Das Bewertungshandbuch und die Handreichung zur Inventur werden von der Kirchenverwaltung erstellt und bei Bedarf aktualisiert. 4 Verfahrensvereinfachungen (zu 59 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Aus Lagern abgegebene Vorräte gelten als verbraucht. (2) Für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. (3) Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 410 Euro brutto nicht überschreiten, werden im Anlagevermögen nicht erfasst und unmittelbar als Aufwand verbucht. (4) Mit gleichbleibender Menge und gleichbleibendem Wert können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sowie Vorräte angesetzt werden, wenn sie regelmäßig ersetzt werden, ihr Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist oder die Vermögensgegenstände oder Vorräte nur geringen Veränderungen unterliegen. (5) Gleichartige bewegliche Vermögensgegenstände oder Vorräte oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden. Abschnitt 3 Bewertung 5 Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden (zu 60f. der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Für zugehende Vermögensgegenstände sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde zu legen. a) Als Nebenkosten der Anschaffungskosten sind insbesondere zu berücksichtigen: Transportkosten, Montagekosten, Notariats-/Grundbuchkosten und Steuern. Nachträgliche Einbauten und Erweiterungen sind den Anschaffungskosten zuzurechnen (nachträgliche Anschaffungskosten). Im Übrigen sind die Festlegungen des Bewertungshandbuches heranzuziehen. b) Bei den Herstellungskosten dürfen etwaige Forschungs- und Vertriebskosten nicht einbezogen werden, Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. (2) Finanzanlagen, deren Rückzahlung am Ende der Laufzeit zu 100 Prozent erwartet wird, sind mit dem Nominalwert anzusetzen. Über- oder unterschreitende Kaufpreise sind abzugrenzen und über die Laufzeit abbzw. zuzuschreiben. Geringfügige Differenzbeträge können im Jahr der Anschaffung ergebniswirksam gebucht werden. Andere Finanzanlagen sind bei Kauf zum Kurswert bzw. zu Anschaffungskosten anzusetzen. Kurzfristige Wertschwankungen sind nicht im Jahresabschluss darzustellen. Tritt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ein, ist auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben. Eine voraussichtliche dauernde Wertminderung wird unterstellt, wenn über einen Zeitraum von drei Jahren der Kurswert oder beizulegende Wert zum Bilanzstichtag jeweils um mehr als fünf Prozent unter dem Buchwert liegt. In diesem Fall sind Abschreibungen einheitlich über die Finanzanlage vorzunehmen. Entfällt der Grund der Abschreibungen, ist eine Zuschreibung bis zur Obergrenze der Anschaffungskosten vorzunehmen. Für die Bewertung der Finanzanlagen auf Ebene der Gesamtkirche sind die Dachfonds maßgeblich.

410 410 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (3) Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen sind gemäß 61 Absatz 5 der Kirchlichen Haushaltsordnung zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen zu unterscheiden. Zweifelhafte Forderungen sind Forderungen, bei denen die finanzielle Lage des Schuldners oder anderweitige Umstände vermuten lassen, dass sie ganz oder teilweise uneinbringlich sind. Uneinbringliche Forderungen sind Forderungen, die endgültig als verloren anzusehen sind. Verjährte Forderungen gelten als uneinbringlich. (4) Die Ermittlung der nach 61 Absatz 6 der Kirchlichen Haushaltsordnung für pfarrdienst- und beamtenrechtliche Pensions- und Beihilfeverpflichtungen zu bildenden Rückstellungen erfolgt nach einem einheitlichen und fachlich anerkannten Verfahren, das von der Kirchenleitung im Einvernehmen mit dem Kirchensynodalvorstand beschlossen wird. Eine Neuberechnung soll mindestens alle drei Jahre erfolgen. (5) Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umzurechnen. 6 Baumaßnahmen (zu 61 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Die Kosten für Baumaßnahmen sind in den folgenden Fällen zu aktivieren: a) Neubau eines Gebäudes, b) Erweiterung eines Gebäudes, c) zusammenhängende Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, deren Kosten den Betrag von Euro übersteigen. (2) Die Restnutzungsdauer verlängert sich im Falle der Aktivierung nach Absatz 1 Buchstabe c bei gleichbleibender Jahresabschreibung, jedoch nicht über die Nutzungsdauer nach Anlage 2 hinaus. (3) Die Kirchenverwaltung kann im Einzelfall von Absätzen 1 und 2 abweichende, sachlich angemessene Regelungen treffen. (4) Bei Maßnahmen, deren genehmigte Kosten 30 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten nach dem in 12 Absatz 4 genannten Verfahren zu vergleichenden Zwecken ermittelt. Abschnitt 4 Bilanzierung 7 Vermögensvorsorge (zu 65 Absatz 5 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Substanzerhaltungsrücklagen nach 65 Absatz 5 der Kirchlichen Haushaltsordnung sollen beginnend mit der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens angesammelt werden. Für die einzelnen Gebäude soll die zu diesem Zeitpunkt bestehende Vorsorgelücke ausgewiesen werden. Es ist anzustreben, die Vorsorgerückstände wenigstens in Höhe von 20 Prozent vermindert um die anteilige Höhe von Sonderposten nach 65 Absatz 5 Satz 2 und 67 der Kirchlichen Haushaltsordnung aus vorhandenen Rücklagen und erforderlichenfalls durch Erhöhung der jährlichen Zuführungen aufzuholen. (2) Auflösungen von Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse sollen den Zuführungen zu den Substanzerhaltungsrücklagen nur gegengerechnet werden, wenn auch künftig Zuschüsse in entsprechender anteiliger Höhe zu erwarten sind. (3) Soweit Mittel, die den Substanzerhaltungsrücklagen zugeführt werden, nach ihrer Herkunft für einzelne Vermögensgegenstände oder Teile davon zweckbestimmt sind, ist dies im Rücklagenspiegel auszuweisen. (4) Liegt eine angemessene Vermögensvorsorge bereits vor, kann die weitere Vorsorge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vorübergehend ausgesetzt werden. Dies ist im Anhang zum Jahresabschluss zu erläutern. (5) Die Substanzerhaltungsrücklage für Gebäude steht für Baumaßnahmen nach 6 Absatz 1 Buchstabe c sowie für Ersatzbauten zur Verfügung. (6) Für Maßnahmen an Gebäuden ohne kirchliche Funktion (Vermietungsobjekte und sonstige Objekte) steht ausschließlich der aus deren Erträgen zugeführte Anteil an der Substanzerhaltungsrücklage zur Verfügung. Darüber hinausgehende Entnahmen bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. 8 Grundsätze für die Bilanzierung (zu 62 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Für die Bilanz ist das Bilanzschema gemäß Anlage 1 zu Grunde zu legen. Für die einzelnen Bilanzpositionen wird ergänzend auf das Bewertungshandbuch zu dieser Rechtsverordnung verwiesen. (2) Eine weitere Untergliederung der Posten der Jahresabschlussbestandteile bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. (3) Zu jedem Posten ist der entsprechende Betrag des vorhergehenden Haushaltsjahres anzugeben. Erhebliche Unterschiede sind im Anhang zum Jahresabschluss zu erläutern. (4) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und andere Eigenleistungen sind als Aktivposten in die Bilanz aufzunehmen. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. (5) Durch die Einbringung ehrenamtlicher Leistungen, Schenkung oder Erbschaft erworbene bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände sollen höchstens mit dem Zeitwert bewertet werden. Als bilanzielle Gegenposition können Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. a) Für Gebäude erfolgt die Bewertung mit vorsichtig geschätzten Zeitwerten entsprechend 12 Absatz 4; b) Grundstücke werden mit aktuellen, qualifizierten Bodenrichtwerten bewertet.

411 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Ausgewählte kirchliche Besonderheiten der Bilanzgliederung (zu 62 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Das kirchliche Sachanlagevermögen wird in der Bilanz in nicht realisierbares und realisierbares Sachanlagevermögen unterteilt. Nicht realisierbares Sachanlagevermögen wird unmittelbar für die Erfüllung des kirchlichen Auftrages genutzt und ist nach kirchlichem Selbstverständnis unverzichtbar, hierzu gehören insbesondere die Kirchengebäude und besondere sakrale und liturgische Gegenstände. Realisierbares Sachanlagevermögen dient nur mittelbar der Erfüllung des kirchlichen Auftrags und ist grundsätzlich veräußerbar. (2) Als Sondervermögen sind die Bilanzsummen der Sonderhaushalte auszuweisen, wenn der Sonderhaushalt nicht konsolidiert wird. (3) Rücklagen stellen variable Bilanzwerte dar, die zum Reinvermögen hinzu gerechnet werden. 10 Abschreibungen (zu 63 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, erfolgt die planmäßige Abschreibung gleichmäßig über die Dauer, in welcher der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (lineare Abschreibung). Maßgeblich ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach Anlage 2. Die Abschreibung beginnt mit der Herstellung des betriebsbereiten Zustandes. (2) Sind bei Vorräten Abschreibungen von wesentlicher Bedeutung vorzunehmen, werden sie mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, der sich aus einem Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Marktpreis nicht festzustellen, ist ein Schätzwert nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen. 11 Rechnungsabgrenzung (zu 69 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Für Fälle von geringer Bedeutung und periodisch wiederkehrende Leistungen kann unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes bis zu einem Einzelwert von 410 Euro brutto auf die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens verzichtet werden; ausgenommen hiervon sind Rechnungsabgrenzungen nach Absatz 4. (2) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalwert der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben, die einen Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, anzusetzen. (3) Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalwert der vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen, die einen Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag betreffen, anzusetzen. (4) Ist der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so ist der Unterschiedsbetrag (Disagio) als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen sind. 5 Absatz 2 Satz 3 ist zu beachten. 12 Grundsätze für die erstmalige Eröffnungsbilanz (zu 70 der Kirchlichen Haushaltsordnung) (1) Zur Aufstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz sind eine Inventur und eine Bewertung des Vermögens und der Schulden durchzuführen. Neben den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Inventur gemäß 3 sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit zu berücksichtigen. (2) Der Nachweis von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist durch Bankbestätigung zu erbringen. Für die hieraus entstehenden Kosten gewährt die Gesamtkirche den Kirchengemeinden und Dekanaten eine einmalige Pauschale in Höhe von 100 Euro, den kassenführenden Stellen in Höhe von 500 Euro. (3) In der erstmaligen Eröffnungsbilanz sind die zum Stichtag der Aufstellung vorhandenen Vermögensgegenstände grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Bei der erstmaligen Erfassung des beweglichen Vermögens sind nur Vermögensgegenstände aufzunehmen, deren Einzelwert Euro brutto zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung übersteigt und deren Anschaffung in den drei vorangegangenen Haushaltsjahren erfolgt ist. Für die laufende Rechnungslegung gelten die Vorschriften der Kirchlichen Haushaltsordnung und dieser Rechtsverordnung. (4) Können die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten für Gebäude nicht mehr sachgerecht ermittelt werden, soll deren Bewertung mit vorsichtig geschätzten Zeitwerten nach einem vereinfachten und anerkannten Verfahren erfolgen. Die Auswahl des anzuwendenden Verfahrens erfolgt durch die Kirchenleitung. (5) Zur Ermittlung der Werte nach Absatz 4 erfolgt die Erstbewertung aller Gebäude auf Basis einer Bewertung mit Normalherstellungskosten (NHK2000). Zugrunde zu legen sind die Ergebnisse der Bewertung durch die Kirchenverwaltung. Soweit eine Wertermittlung noch nicht erfolgt ist, ist übergangsweise für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach Aufstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz die Bewertung mit dem Tagesneubauwert vorzunehmen. Grundlage ist der zuletzt verfügbare Baupreisindex. (6) Die Kirchenverwaltung legt die Höhe der Sonderposten nach 65 Absatz 5 und 67 der Kirchlichen Haushaltsordnung fest. In der Regel sind pauschal anzusetzen: a) für Kirchen 72,5 Prozent, b) für Gemeindehäuser 65 Prozent, c) für Kindertagesstätten ein die anteilige Höhe von Zuschüssen Dritter zur großen Bauunterhaltung zuzüglich 65 Prozent des kirchlichen Finanzierungsanteils abbildender Prozentsatz, d) für gemischt genutzte kirchliche Gebäude ein nach dem Wertanteil des Funktionsbereichs entsprechend Buchstaben a, b und c errechneter Prozentsatz

412 412 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr des nach den Absätzen 3 und 4 ermittelten Wertes. Für Gebäude auf dem Gebiet des Landes Hessen kann die anteilige Höhe von Zuschüssen Dritter nach Buchstabe c vorläufig, höchstens aber bis zur fünften Schlussbilanz nach dem Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz, pauschal mit 50 Prozent angesetzt werden. (7) Bebaute und unbebaute Grundstücke sind einzeln mit qualifizierten Bodenrichtwerten zu bewerten. Zu Grunde zu legen sind die Ergebnisse der Bewertung durch die Kirchenverwaltung. (8) Die flächendeckende Erstbewertung der Erbbaugrundstücke wird zentral mittels eines vereinfachten finanzmathematischen Verfahrens durchgeführt. (9) Laufende Baumaßnahmen aus Vorjahren sind in voller Höhe als Anlagen im Bau zu aktivieren. (10) Als Wert von Beteiligungen ist, wenn die Ermittlung der tatsächlichen Anschaffungskosten einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde, das anteilige Eigenkapital zu dem letzten vorliegenden Bilanzstichtag oder ein vorsichtig geschätzter Anteilswert anzusetzen. (11) Forderungsbestände aus der erweitert kameralen Rechnungslegung, die verjährt sind, sowie niedergeschlagene Forderungen, für die bereits Vollstreckungstitel vorliegen, sind nicht in die erstmalige Eröffnungsbilanz einzubuchen. Gestundete Forderungen, die noch nicht verjährt sind, werden zum Nominalwert eingebucht. (12) Unterlassene Vermögensansätze oder Bewertungsunterschiede, die aus einer Änderung der Bewertungsvorgaben entstehen, können in der nächst offenen Bilanz, spätestens bis zur fünften Schlussbilanz nach dem Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz, ergebnisneutral nachgeholt oder berichtigt werden. Sonderposten nach 65 Absatz 5 und 67 der Kirchlichen Haushaltsordnung können erforderlichenfalls auch nach diesem Zeitpunkt ergebnisneutral gebildet oder verändert werden. (13) Für die laufende Rechnungslegung werden die für die erstmalige Eröffnungsbilanz ermittelten Werte als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten fortgeführt und abgeschrieben, vorbehaltlich von Änderungen nach Absatz Konsolidierung Zur Darstellung des Vermögens und der Schulden kann ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt werden, welcher die Sonderhaushalte umfasst. Abschnitt 5 Schlussbestimmungen 14 Überprüfung Die Regelungen dieser Rechtsverordnung werden fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüft.

413 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 413 Anlage 1 zur EBBVO Bilanzschema EKHN A Anlagevermögen AKTIVA I Immaterielle Vermögensgegenstände II Nicht realisierbares Sachanlagevermögen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke 3. Glocken, Orgeln, Technische Anlagen und Maschinen 4. Kulturgüter, Kunstwerke, besondere sakrale oder liturgische Gegenstände 5. Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen III Realisierbares Sachanlagevermögen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2. Bebaute Grundstücke 3. Technische Anlagen und Maschinen 4. Einrichtung u. Ausstattung, Kunstwerke 5. Fahrzeuge 6. Geringwertige Wirtschaftsgüter 7. Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen IV Finanzanlagen 1. Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen 2. Absicherung von Versorgungslasten 3. Beteiligungen 4. Anteile an verbundenen Einrichtungen 5. Sonstige Finanzanlagen und Ausleihungen B Sondervermögen C Umlaufvermögen I Vorräte II Forderungen 1. Forderungen aus Kirchensteuern 2. Forderungen an kirchliche Körperschaften 3. Forderungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5. Forderungen gegenüber Beteiligungen und verbundenen Einrichtungen 6. Sonstige Forderungen u. Vermögensgegenstände III Liquide Mittel 1. Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere 2. Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks D Aktive Rechnungsabgrenzung evtl. E Nicht durch Reinvermögen gedeckter Fehlbetrag Bilanzsumme ========== nachrichtlich: Treuhandvermögen PASSIVA A Reinvermögen I Vermögensgrundbestand II Rücklagen, Sonst. Vermögensbindungen 1. Pflichtrücklagen a Betriebsmittelrücklage b Ausgleichsrücklage c Substanzerhaltungsrücklage d Bürgschaftssicherungsrücklage e Tilgungsrücklage 2. Budgetrücklagen, Kollekten und weitere Rücklagen III Ergebnisvortrag IV Bilanzergebnis B Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen C Sonderposten I Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw. II Erhaltene Investitionszuschüsse D Rückstellungen I Versorgungsrückstellungen II Clearingrückstellungen III Sonstige Rückstellungen E Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Kirchensteuern 2. Verbindlichkeiten an kirchliche Körperschaften 3. Verbindlichkeiten an öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5. Darlehensverbindlichkeiten 6. Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen und verbundenen Einrichtungen 7. Sonstige Verbindlichkeiten F Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme ========== nachrichtlich: Treuhandverpflichtungen

414 414 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Anlage 2 zur EBBVO Vorgaben für die Abschreibung des kirchlichen Anlagevermögens Unbewegliches Vermögen 1. Grundstücke (nur Grund und Boden) werden nicht planmäßig abgeschrieben! 2. Gebäude Nutzungsdauer (in Jahren) 2.1 Kirchen Gemeindehäuser, Gemeindezentren Gemeindehäuser, Gemeindezentren Kindertagesstätten Pfarrhäuser Mietwohnhäuser Verwaltungsgebäude Tagungsstätten Schulen, Jugendeinrichtungen, Wohnheime Sonstige Gebäude Außenanlagen (sofern nicht Bestandteil des Gebäudes) Einbauten, Besondere Gebäudenutzungen (Betriebsvorrichtungen) 3.1 Beschallungsanlagen Einbauschränke Leinwände, installiert Einbauküchen Photovoltaikanlagen Rollschränke, Rollregale (installiert) Sonstige Einbauten 15 Bewegliches Vermögen 4. Kirchentypische Gegenstände: Nutzungsdauer (in Jahren) 4.1 Glocken Orgeln (mechanisch) Orgeln (elektrisch) Kulturgüter unbegrenzt 4.5 Kunstgegenstände unbegrenzt 4.6 Gebrauchskunst Kirchturmuhren Musikinstrumente Sonstiges 5.1 Fahrzeuge EDV-Ausstattung (BGA) Software, Lizenzen (Immaterielle Vermögensgegenstände) Mobiliar (Bestuhlungen, Tische, Büroeinrichtung, Fahnenmasten) Büromaschinen, Geräte 5 Im Übrigen sollen die steuerlichen Sätze herangezogen werden. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelnen wertmäßig den Betrag von 410 Euro brutto nicht überschreiten, werden im Anlagevermögen nicht erfasst und unmittelbar als Aufwand verbucht. Artikel 3 Rechtsverordnung über die Dienstanweisungen der Finanzbuchhaltungen 1 Erlass von Dienstanweisungen Die für die Aufsicht im Finanzwesen zuständigen Personen erlassen im Einvernehmen mit der Leitung der jeweiligen Finanzbuchhaltung Dienstanweisungen für die Finanzbuchhaltung. 2 Inhalt der Dienstanweisungen Die Dienstanweisungen entsprechen dem als Anlage dieser Verordnung beigefügten Muster. Die nach der Musterdienstanweisung von den einzelnen Finanzbuchhaltungen zu treffenden Regelungen werden durch Ausfüllen der vorgesehenen Felder oder durch Beifügung entsprechender Anlagen festgelegt. Bestimmungen der Musterdienstanweisung für die es bei einzelnen Finanzbuchhaltungen aufgrund ihrer Aufgaben oder sonstiger Eigenheiten keinen Anwendungsbereich gibt, entfallen. 3 Ausnahmeregelungen Sonstige von der Musterdienstanweisung abweichende Regelungen bedürfen der kirchenaufsichtlichen Genehmigung, bei der Finanzbuchhaltung der Gesamtkirche der Zustimmung der Kirchenleitung.

415 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 415 Anlage Musterdienstanweisung für die Finanzbuchhaltung I Organisation 1. Dienst- und Fachaufsicht 1.1. Die zuständige Stelle regelt die Dienst- und Fachaufsicht über das Personal der Finanzbuchhaltung Die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung ist Bestandteil der Fachaufsicht und dient der Kontrolle über den Ablauf der Geschäfte in der Finanzbuchhaltung und der Einhaltung der Kassensicherheit. Im Rahmen der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung ist die Finanzbuchhaltung zu prüfen. Die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung bedingt kein Weisungsrecht gegenüber dem Personal der Finanzbuchhaltung. 2. Zahlstellen 2.1. Über die Einrichtung von Zahlstellen entscheidet die Leitung der Finanzbuchhaltung einvernehmlich mit der für die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung bestellten Person Für den Geschäftsgang der Zahlstellen gelten die hierfür von der Leitung der Finanzbuchhaltung zu erlassenden besonderen Anweisungen im Rahmen der Bestimmungen über die Zahlstellen. 3. Geschäftsverteilung Die Geschäftsverteilung in der Finanzbuchhaltung ist wie folgt geregelt: II Leitung und Personal der Finanzbuchhaltung 4. Leitung der Finanzbuchhaltung Die Leitung obliegt der Leiterin bzw. dem Leiter der Finanzbuchhaltung. In deren bzw. dessen Abwesenheit der Stellvertretung der Leitung Die Leitung der Finanzbuchhaltung ist für die ordnungsgemäße, zweckentsprechende und wirtschaftliche Erledigung der Geschäfte der Finanzbuchhaltung verantwortlich In den Fällen der Nummer 5.1 Buchstaben e und f dieser Dienstanweisung setzt die Leitung der Finanzbuchhaltung die für die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung bestellte Person über die Gegebenheit in Kenntnis. 5. Mitarbeitende der Finanzbuchhaltung 5.1. Die Mitarbeitenden der Finanzbuchhaltung sind insbesondere verpflichtet, a) in ihrem Arbeitsbereich sorgfältig auf die Sicherheit der Finanzbuchhaltung und des Kassenbestandes zu achten, b) die Datenerfassung unverzüglich vorzunehmen, c) die angeordneten Erträge und Aufwendungen sowie die mit Investitionen und deren Finanzierung verbundenen Haushaltsmittel rechtzeitig und vollständig zu erheben oder zu leisten, d) für eine schnelle Abwicklung der vorläufigen und durchlaufenden Rechnungsvorgänge zu sorgen, e) die Leitung der Finanzbuchhaltung unverzüglich zu unterrichten, wenn sie persönlich in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, f) Mängel oder Unregelmäßigkeiten im Bereich der Finanzbuchhaltung der Leitung der Finanzbuchhaltung mitzuteilen Die Mitarbeitenden der Finanzbuchhaltung dürfen nicht a) eigene Zahlungsmittel oder Wertgegenstände in Kassenbehältern aufbewahren b) ohne Genehmigung der Leitung der Finanzbuchhaltung Zahlungsmittel oder Wertgegenstände außerhalb der Kassenräume annehmen, c) auf den Jahresurlaub verzichten. Sie haben mindestens die Hälfte des Urlaubs zusammenhängend zu nehmen und sich während des Urlaubs jeder dienstlichen Tätigkeit in der Finanzbuchhaltung zu enthalten Zahlungsmittel und Wertgegenstände dürfen nur von den hierfür Beauftragten entgegengenommen werden. 6. Kassenstunden III Geschäftsgang Die Öffnungszeiten der Barkasse werden wie folgt festgesetzt: Sie sind durch Aushang bekannt zu geben. 7. Eingänge 7.1. Die Leitung der Finanzbuchhaltung hat darauf zu achten, dass ihr Sendungen an die Kasse ungeöffnet zugeleitet werden Wertsendungen sind von der Leitung der Finanzbuchhaltung in Gegenwart einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Kasse zu öffnen und zu prüfen. 8. Schriftverkehr Die Finanzbuchhaltung führt den Schriftwechsel unter der Bezeichnung. 9. Kassenübergabe 9.1. Bei einem Wechsel der Leitung der Finanzbuchhaltung sind eine Kassenbestandsaufnahme und eine Kassenprüfung vorzunehmen Bei einer Kassenübergabe hat die für die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung zuständige Person mitzuwirken Über die Kassenübergabe ist eine Niederschrift anzufertigen. 10. Konten IV Geldverwaltung, Zahlungen Über die Einrichtung und Bezeichnungen der Konten entscheidet die Leitung der Finanzbuchhaltung einvernehmlich mit der für die Aufsicht über die Finanzbuchhaltung zuständigen Person.

416 416 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Es werden folgende Konten geführt: 11. Geldanlagen Für die Liquiditätssteuerung aus der laufenden Haushaltsrechnung und für die Anlage des Kassenbestandes ist die Leitung der Finanzbuchhaltung verantwortlich. Für die übrigen Geldanlagen werden die Zuständigkeiten wie folgt festgelegt: 12. Verfügungsberechtigungen Überweisungsaufträge und Schecks sind von zwei Personen zu unterzeichnen. Berechtigt sind: Wird der Überweisungsverkehr im automatisierten Verfahren unmittelbar durch Datenträgeraustausch vorgenommen, haben die Verfügungsberechtigten die Zahlungsliste unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb der Rückruffrist zu unterschreiben Aus Gründen der Kassensicherheit ist mit den Geldinstituten zu vereinbaren, dass Abhebungen von Sparkonten nur über ein Konto der kassenführenden Stelle zulässig sind. 13. Zahlungsverkehr Zahlungen sind möglichst im automatisierten Überweisungsverfahren zu bewirken Zahlungsmittel, die der Finanzbuchhaltung von der einzahlenden Person übergeben werden, sind in deren Gegenwart auf ihre Echtheit, Vollzähligkeit und Vollständigkeit zu prüfen Aufrechnungen, Verrechnungen und Umbuchungen sind durch Vermerke zu bescheinigen und durch Gegenbuchungen zu belegen Schecks dürfen als Zahlungsmittel nur unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung entgegen genommen werden; sie sind unverzüglich der Bank zur Gutschrift vorzulegen. Eine Herauszahlung auf Schecks, auch auf Mitarbeiterschecks, ist unzulässig Es ist unzulässig, Wechsel auszustellen oder anzunehmen. 14. Barkasse Der Barbestand ist so niedrig wie möglich zu halten. Er darf den versicherten Betrag nicht übersteigen Die Finanzbuchhaltung hat sich bei Barauszahlungen und Schecks davon zu überzeugen, dass die abholende Person zum Empfang berechtigt ist. 15. Anordnungen Die in der Finanzbuchhaltung eingehenden Anordnungen sind auf formelle Richtigkeit zu prüfen Bei automatisierten Überweisungen haben die mit der Erfassung betrauten Personen stichprobenweise zu prüfen, ob in den Fällen, in denen bereits von der anordnenden Stelle Empfängerdaten eingetragen sind, die empfangsberechtigten Personen mit den in den Kreditorenstammdaten gespeicherten Namen übereinstimmen. Die Bankverbindungen sind stichprobenweise anhand der den Anordnungen beigefügten Unterlagen zu prüfen. Die Kreditorenstammdaten sind laufend zu pflegen. 16. Fälligkeit, Zahlungserinnerung, Mahnung Für die Überwachung der Fälligkeitstermine der angewiesenen Beträge sind verantwortlich: Ist ein Betrag zum Fälligkeitstermin noch nicht eingegangen, so ist der zahlungspflichtigen Person eine Zahlungserinnerung mit einer Zahlungsfrist von zehn Werktagen zuzusenden. Weist eine Anordnung keinen Fälligkeitstermin auf, so wird die Zahlungserinnerung vier Wochen nach Eingang der Anordnung in der Finanzbuchhaltung erteilt Erfolgt innerhalb der erneuten Zahlungsfrist nach Nummer 16.2 kein Zahlungseingang, ist die zahlungspflichtige Person zu mahnen. Von Mahnungen wird bei Beträgen unter Euro abgesehen, es sei denn, dass die anordnende Stelle eine Mahnung aus grundsätzlichen Erwägungen für erforderlich hält Geht der Betrag nach einer erneuten Frist von zehn Werktagen nicht bei der Finanzbuchhaltung ein, so ist der Vorgang (Anordnung und Durchschriften der Zahlungserinnerung und der Mahnung) der anordnenden Stelle zur Entscheidung zu übergeben. Das gerichtliche Mahnverfahren bzw. Verwaltungszwangsverfahren wird eingeleitet von. 17. Quittungen Form und Inhalt der Quittungen sind wie folgt geregelt: (z. B. Unterschriftsberechtigungen mit Aushang im Kassenraum, Nummerierung der Vordrucke, Aufbewahrung der Vordrucke und Stempel) V Kassensicherheit 18. Realisation der Kassensicherheit Die Leitung der Finanzbuchhaltung ist für die Kassensicherheit verantwortlich Bei der Realisation der Kassensicherheit sind die jeweils neuesten organisatorischen, baulichen und technischen Erkenntnisse bzw. Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen. Die Zugangsberechtigungen zu den einzelnen Bereichen der EDV-Programme sind zu regeln und über das EDV-Programm zu steuern Bei Verlassen des Arbeitsplatzes sind die EDV- Programme soweit abzusichern, dass ein unberechtigter Zugriff nicht möglich ist. 19. Schlüssel Die Schlüssel (z. B. Tresorschlüssel, Barkassenschlüssel, Dienstschlüssel, Duplikatschlüssel) werden wie folgt verwahrt:

417 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Der Verlust von Schlüsseln ist der Leitung der Finanzbuchhaltung unverzüglich anzuzeigen. Die Leitung der Finanzbuchhaltung regelt im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle das Weitere und setzt die mit der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung betraute Person in Kenntnis. 20. Zahlungsmittel und Wertgegenstände Zahlungsmittel, Schecks, Sparbücher und sonstige Urkunden über Vermögenswerte und Ansprüche sind in einem geeigneten Kassenbehälter aufzubewahren, soweit sie nicht zur Erledigung der laufenden Kassengeschäfte in einem verschließbaren Behälter von den mit den Kassiergeschäften betrauten Personen zur Verfügung zu halten sind. Dieser Behälter ist nur während des einzelnen Zahlungsvorganges geöffnet zu halten Zahlungsmittel sind außerhalb der Dienststunden, Wertgegenstände ständig in einem geeigneten Kassenbehälter unter Verschluss zu halten Zahlungsmittel und Wertgegenstände, die nicht zum Bestand der Kasse gehören, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Leitung der Finanzbuchhaltung im Kassenbehälter getrennt von den Beständen der Kasse aufbewahrt werden Über die Annahme und Auslieferung der zu verwahrenden Gegenstände ist ein Nachweis zu führen. 21. Kassenbücher, Protokolle, Belege Bücher nach 44 KHO sind gesichert aufzubewahren. Die Bestimmungen des Datenschutzes sind einzuhalten Die Kassenbücher, Belege und Akten dürfen nur den mit Prüfungen Beauftragten ausgehändigt werden. Anderen Personen sind die Einsicht in die Unterlagen und der Aufenthalt in den Kassenräumen nur zu gestatten, wenn ein berechtigtes Interesse gegenüber der Leitung der Finanzbuchhaltung nachgewiesen wird. 22. Geldbeförderung Bei Geldtransporten sind besondere Vorsichtmaßnahmen zu beachten: a) Beträge von mehr als Euro sind von zwei Personen zu befördern. b) Der zu befördernde Geldbetrag darf die Höhe des gegen Beraubung versicherten Wertes nicht übersteigen. 23. Buchführung VI Buchführung und Belege Buchungsrückstände von mehr als drei Arbeitstagen sowie Kassendifferenzen, die nicht innerhalb von drei Arbeitstagen aufgeklärt werden konnten, hat die Leitung der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung unverzüglich der mit der Kassenaufsicht beauftragten Person anzuzeigen Für regelmäßige wiederkehrende Ausgaben (z. B. öffentliche Abgaben) kann die Finanzbuchhaltung SEPA-Lastschrift-Mandate erteilen, sofern gewährleistet ist, dass das Geldinstitut den Betrag dem Konto wieder gutschreibt, wenn innerhalb der vorgeschriebenen Frist dem Einzug widersprochen wird. SEPA-Firmenlastschrift-Mandate sollen nur in Ausnahmefällen erteilt werden. 24. Nebenbücher Über die Zahlungsvorgänge in der Barkasse ist Buch zu führen. 25. Erfassungsunterlagen und Buchungsausgleich Die Datenerfassung darf nur aufgrund ordnungsgemäßer Belege vorgenommen werden Kasseninterne Buchungsbelege müssen von der mit der Buchhaltung betrauten Person unterzeichnet werden. Kasseninterne Buchungsbelege für a) die Abwicklung von Irrläufern oder b) die Weiterleitung von Einzahlungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder nach Maßgabe getroffener Vereinbarungen an die Berechtigten sind zusätzlich von der Leitung der Finanzbuchhaltung gegenzuzeichnen Berichtigungen geringfügiger Zahlungs- oder Buchungsdifferenzen können bis zu einem Betrag von Euro ohne Anordnung durch die Finanzbuchhaltung vorgenommen werden. 26. Abstimmung Bei automatisierten Zahlungen sind die erfassten Daten von zwei Personen anhand der Auszahlungsanordnung und der Erfassungsprotokolle stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen Die Abstimmung der Girokonten erfolgt vor dem Abschluss nach 47 Absatz 1 KHO Die mit der Führung der Barkasse beauftragte Person hat diese regelmäßig abzustimmen und abzuschließen. Die Abschlüsse sind der Leitung der Finanzbuchhaltung zur Gegenzeichnung vorzulegen. 27. Abschlüsse Nach der Abstimmung werden die Buchungen vollzogen. Unstimmigkeiten sind der mit der Aufsicht über die Finanzbuchhaltung betrauten Person mitzuteilen.

418 418 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr VII Schlussbestimmungen 28. Besondere Bestimmungen Sonstige Angelegenheiten und Geschäfte der Finanzbuchhaltung können in besonderen Bestimmungen geregelt und dieser Dienstanweisung angehängt werden. 29. Inkrafttreten Diese Dienstanweisung tritt am in Kraft. Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten die Kirchliche Haushaltsordnung vom 2. April 2000 (ABl S. 145), zuletzt geändert 24. November 2012 (ABl S. 38, 54), und die Rechtsverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EBBVO) vom 26. Juni 2012 (ABl S. 322, 354) außer Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2016 Vom 27. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1 Haushaltsfeststellung (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016) wird wie folgt festgestellt: 1. Ergebnishaushalt: a) ordentliche Erträge: Euro, b) ordentliche Aufwendungen: Euro, c) Finanzerträge Euro, d) Finanzaufwendungen: Euro, e) Jahresergebnis: Euro, f) Rücklagenentnahmen für laufende Zwecke: Euro, g) Rücklagenzuführungen für laufende Zwecke: Euro, h) Finanzierungsanteil für Investitionen: Euro, i) Bilanzergebnis: 0 Euro. 2. Investitions- und Finanzierungshaushalt: a) Investitionen /Anlagenabgänge Euro, b) Saldo der Eigenfinanzierung Euro, c) Saldo der Fremdfinanzierung Euro, d) Saldo der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 0 Euro. (2) Für die Bewirtschaftung der Personalaufwendungen ist der Stellenplan des Haushaltsjahres 2016 verbindlich.

419 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 419 (3) Die Wirtschaftspläne werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgestellt: Euro Erträge Aufwendungen Jahresergebnis Investitionen Kloster Höchst Jugendburg Hohensolms Martin-Niemöller-Haus Arnoldshain Tagungsbetrieb Theol. Seminar Herborn IPOS Materialien / Arbeitshilfen Zentrum Verkündigung Zur Nieden-Stiftung Hermann Schlegel-Stiftung Geschwister Knautz / Heer-Stiftung Stiftung Bekennen und Versöhnen Hildegard und Karl Bär-Stiftung Stiftung Gemeinde im Aufbruch Scio-Stiftung Hans und Maria Kreiling-Stiftung Kinder- und Jugendstiftung Verpflichtungsermächtigung Die im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 ausgebrachten Ermächtigungen, über das Haushaltsjahr hinaus Verpflichtungen zu Lasten der Gesamtkirche einzugehen, werden wie folgt festgestellt: Abrechnungsobjekt / Sachkonto Zweckbestimmung Verpflichtungsermächtigung (EUR) Fällig (EUR) 1931 Flüchtlingsarbeit : Matching Fund : Ev. Akademie : Projekt Doppik : : : Sanierung und Umbau Studierendenwohnheim Darmstadt (ohne Gelbes Haus) Allgemeine Zuweisungen für Baubedarf in Kirchengemeinden : : : Zuweisungen an Gemeinden für Orgelbau/-instandhaltung : Summe 2017: : : Substanzerhaltungsrücklage Der Substanzerhaltungsrücklage für Anlagevermögen der Gesamtkirche werden im Haushaltsjahr Euro zugeführt. Die Deckung erfolgt aus nicht zahlungswirksamen Abschreibungen. 4 Liquiditätskredite Die Kirchenleitung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses der Kirchensynode Liquiditätskredite bis zur Höhe von Euro aufzunehmen.

420 420 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bürgschaften Die Kirchenleitung wird ermächtigt, Bürgschaften zu Lasten der Gesamtkirche bis zur Höhe einer Gesamtverpflichtung von Euro zu übernehmen. Im Einzelfall bedarf die Übernahme der vorherigen Zustimmung des Finanzausschusses der Kirchensynode. Maßgeblich für die Ermittlung der Gesamtverpflichtung ist die jeweilige Restvaluta der verbürgten Forderungen. 6 Darlehensvergabe Die Kirchenleitung wird ermächtigt, wie folgt Darlehen an Dritte zu bewilligen: 1. Darlehensbewilligung: a) Darlehen für Baumaßnahmen an Pfarrhäusern: Euro, b) Darlehen für sonstige Bauzwecke der Kirchengemeinden (einschl. energetischer Sanierungen): Euro, c) Darlehen für Orgeln, Glocken, Uhren: Euro, d) Darlehen für Grunderwerb und Erschließungskosten: Euro, e) Darlehen für besondere Zwecke der Kirchengemeinden und Dekanate: Euro, f) Darlehen an Studierende der Theologie und sonstige persönliche Darlehen: Euro, g) sonstige Darlehen: Euro. Mit Ausnahme der Buchstaben a und f sind die Darlehensansätze gegenseitig deckungsfähig. 2. Finanzierung: a) Tilgungsrückflüsse: Euro b) Rücklagenentnahme: Euro 7 Verfügungsvorbehalt In Ausführung von 48 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die Kirchenleitung ermächtigt, erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss zu erlassen. Dies gilt auch für den Stellenplan, insbesondere durch Besetzungssperren. 8 Sperrvermerk Folgende Haushaltsansätze sind gesperrt: Budgetbereich/ Abrechnungsobjekt Budgetbereich 1 ( ) ( ) Budgetbereich 4.1 Zweckbestimmung Betriebsmittelrücklagen der Regionalverwaltungen (05811) Fortbildung Religionspädagogik Ansatz (EUR) Die Verwendung der Haushaltsmittel erfordert die vorherige Zustimmung der Kirchenleitung und des Finanzausschusses der Kirchensynode. 9 Budgetierung, Deckungsfähigkeit (1) Die Haushaltsansätze innerhalb eines Unterbudgets sind mit Ausnahme der Personalaufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit sich durch die folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (2) Haushaltsansätze für Sachaufwendungen (Sachkonten 68 bis 79) und Investitionen in bewegliche Güter dürfen nach Genehmigung des Finanzdezernats für stellenplanneutrale, auf die Dauer des Haushaltsjahres befristete Beschäftigungsverhältnisse und Aushilfen im Wege der Deckungsfähigkeit verwendet werden. Anstellungsträger für diese Beschäftigungsverhältnisse ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. (3) Haushaltsansätze für Angestelltenvergütungen (Sachkonto 6031) dürfen nach Genehmigung durch das Personaldezernat im Umfang von Einsparungen, die durch die Nichtbesetzung von Stellen von bis zu sechs Monaten erwirtschaftet werden, im Wege der Deckungsfähigkeit für Sachaufwendungen und Investitionen in bewegliche Güter verwendet werden. Haushaltsansätze für Pfarrdienst- und Kirchenbeamtenbezüge sind von dieser Deckungsfähigkeit ausgenommen. (4) Bei Mehrerträgen können Mehraufwendungen geleistet werden, wenn der Mehrertrag unmittelbar mit dem Mehraufwand verbunden ist, die Verwendung sich zwingend aus der Herkunft oder der Natur des Ertrags ergibt oder die Mehrerträge dem wirtschaftlichen Handeln der oder des Budgetverantwortlichen zuzurechnen sind. Die Bestimmungen zur Inanspruchnahme über- oder außerplanmäßiger Haushaltsmittel finden in diesem Fall keine Anwendung. Mindererträge führen entsprechend zu einer Verringerung der Ermächtigung über Aufwendungen. Die Bestimmungen gelten entsprechend für Investitionen in bewegliche Güter. (5) Unterbudgets desselben Budgetbereichs sind im Bereich der Sachaufwendungen und der Investitionen in bewegliche Güter grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Über die Deckungsfähigkeit im Einzelnen entscheidet der/die Verantwortliche des Budgetbereichs. (6) Innerhalb des Gesamtbudgets sind gegenseitig deckungsfähig: 1. Personalaufwendungen, 2. Aufwendungen für Reisekosten. Die Inanspruchnahme von Budgetrücklagen geht der Deckungsfähigkeit vor. (7) Haushaltsansätze über Sachaufwendungen und Investitionen in bewegliche Güter können in Einzelfällen in Höhe von bis zu Euro zwischen den Budgetbereichen für deckungsfähig erklärt werden, sofern dies der Wirtschaftlichkeit des Haushaltsvollzugs dient. Die Zustimmung beider für die betroffenen Budgetbereiche Verantwortlichen ist erforderlich. Bei Haushaltsumschichtungen im vorstehenden Sinne von über Euro entscheidet die Kirchenleitung. Werden im Einzelfall

421 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Euro überschritten, ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem Finanzausschuss der Kirchensynode herzustellen. (8) Für die Verwendung von Verstärkungsmitteln für die über- oder außerplanmäßige Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln gilt Absatz 7 entsprechend. (9) Baumaßnahmen des Investitions- und Finanzierungshaushalts sind in Höhe von jeweils bis zu Euro gegenseitig deckungsfähig. (10) Die Zuführung an die Versorgungsstiftung kann durch Beschluss von Kirchenleitung und Finanzausschuss mit Rücksicht auf die gesamtkirchliche Ertragslage angehoben werden. Mehrerträge und Minderaufwendungen im Gesamtbudget werden hierzu zugunsten von Zuführungen an die Versorgungsstiftung (Unterbudget Versorgungsstiftung) für deckungsfähig erklärt, sofern nicht nach 8 Haushaltsmittel einer Budgetrücklage zugeführt werden. 10 Budgetrücklagen (1) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel für Sachaufwendungen, für Minderinvestitionen in bewegliche Güter sowie der Differenzbetrag aus Mehrerträgen und Minderaufwendungen gemäß 8 Absatz 4 werden zu Gunsten des jeweiligen Unterbudgets in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent einer Budgetrücklage zugeführt. Die Notwendigkeit einer höheren Rücklagenzuführung bis zu 100 Prozent ist eingehend zu begründen. Die Bestimmungen zur Inanspruchnahme über- oder außerplanmäßiger Haushaltsmittel finden für diese Rücklagenzuführungen keine Anwendung. (2) Für Personalaufwendungen gilt Absatz 1 nur in begründeten Ausnahmefällen. (3) Über- oder außerplanmäßige Entnahmen aus den Budget- oder Unterbudgetrücklagen und die Finanzierung entsprechender über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen oder Investitionen in bewegliche Güter sind zulässig. Die Bestimmungen zur Inanspruchnahme über- oder außerplanmäßiger Haushaltsmittel finden keine Anwendung 11 Bemessungssätze für die Zuweisungen (1) Die Bemessungssätze für die Zuweisungen an die Kirchengemeinden werden wie folgt bestimmt: 1. Grundzuweisung: je Gemeindeglied 26,30 Euro. 2. Gebäudezuweisung: a) Kirchen: Bewirtschaftung: 0,47 Prozent des Tagesneubauwertes, Kleine Bauunterhaltung: 649 Euro als Sockelbetrag zuzüglich 0,06 Prozent des Tagesneubauwerts. b) Gemeindehäuser: Bewirtschaftung: 1,68 Euro je Gemeindeglied zuzüglich 0,60 Prozent des Tagesneubauwertes, Kleine Bauunterhaltung: 0,34 Euro je Gemeindeglied zuzüglich 0,18 Prozent des Tagesneubauwerts. c) Pfarrhäuser: als Sockelbetrag Euro zuzüglich 1,00 Prozent des Tagesneubauwerts. d) Sonstige Gebäude: Bewirtschaftung: 0,47 Prozent des Tagesneubau - werts, Kleine Bauunterhaltung: 0,18 Prozent des Tages - neubauwerts. (2) Die Bemessungssätze für die Zuweisungen an die Dekanate werden wie folgt bestimmt: 1. Grundzuweisung: a) je Gemeindeglied 0,24 Euro, b) je Quadratkilometer Fläche 12,98 Euro, c) je voller Stelle als Personalkostenzuweisung für Sekretariatsaufgaben Euro, d) stellenbezogene Sachkostenpauschale Euro, e) Pauschale für Prädikanten- und Lektorendienst je Kirchengemeinde und anerkanntem Außenort 271 Euro. 2. Gebäudezuweisung: a) Bewirtschaftung: 2,71 Euro je Quadratmeter und Monat, b) Kleine Bauunterhaltung: 0,3 Prozent des Tagesneubauwerts, c) Große Bauunterhaltung: 1,5 Prozent des Tagesneubauwerts. 3. Finanzausgleich: je Gemeindeglied 1,25 Euro. (3) Die weiteren Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Dekanate werden gemäß der Rechtsverordnung über die Zuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate gezahlt. 12 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r

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430 430 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Kirchengesetz zur Neuordnung der Propsteibereiche Vom 27. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Propsteibereichegesetz (PBG) 1 Zahl der Propsteibereiche Das Kirchengebiet wird in fünf Propsteibereiche eingeteilt. 2 Bezeichnungen der Propsteibereiche Die Propsteibereiche führen folgende Bezeichnungen: 1. Nord-Nassau 2. Oberhessen 3. Rheinhessen und Rhein-Lahn 4. Rhein-Main 5. Starkenburg 3 Abgrenzung der Propsteibereiche Die Zuordnung der Dekanate zu den Propsteibereichen erfolgt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedarf. 4 Amtsbezeichnungen Die Amtsbezeichnungen der Pröpstinnen und Pröpste lauten: 1. Die Pröpstin / Der Propst für Nord-Nassau 2. Die Pröpstin / Der Propst für Oberhessen 3. Die Pröpstin / Der Propst für Rheinhessen und Rhein-Lahn 4. Die Pröpstin / Der Propst für Rhein-Main 5. Die Pröpstin / Der Propst für Starkenburg 5 Dienstsitz Der Dienstsitz der Pröpstin oder des Propstes befindet sich 1. für den Propsteibereich Nord-Nassau in Herborn, 2. für den Propsteibereich Oberhessen in Gießen, 3. für den Propsteibereich Rheinhessen und Rhein-Lahn in Mainz, 4. für den Propsteibereich Rhein-Main in Wiesbaden, 5. für den Propsteibereich Starkenburg in Darmstadt. Artikel 2 Propsteibereicheverordnung (PBVO) 1 Propsteibereich Nord-Nassau Der Propsteibereich Nord-Nassau umfasst die Dekanate An der Dill, Bad Marienberg, Biedenkopf-Gladenbach, Runkel, Selters und Weilburg. 2 Propsteibereich Oberhessen Der Propsteibereich Oberhessen umfasst die Dekanate Alsfeld, Büdinger Land, Gießen, Grünberg, Hungen, Kirchberg, Wetterau und Vogelsberg. 3 Propsteibereich Rheinhessen und Rhein-Lahn Der Propsteibereich Rheinhessen und Rhein-Lahn umfasst die Dekanate Alzey, Ingelheim, Mainz, Nassauer Land, Oppenheim, Wöllstein und Worms-Wonnegau. 4 Propsteibereich Rhein-Main Der Propsteibereich Rhein-Main umfasst die Dekanate Hochtaunus, Frankfurt am Main, Kronberg, Offenbach, Rheingau-Taunus und Wiesbaden. 5 Propsteibereich Starkenburg Der Propsteibereich Starkenburg umfasst die Dekanate Bergstraße, Darmstadt-Stadt, Darmstadt-Land, Dreieich, Groß-Gerau-Rüsselsheim, Odenwald, Ried, Rodgau und Vorderer Odenwald. Artikel 3 Übergangsbestimmungen Gemäß Artikel 56 Absatz 6 der Kirchenordnung gelten folgende Übergangsbestimmungen: 1. Die gewählte Pröpstin oder der gewählte Propst für Rheinhessen ist vom 1. Oktober 2017 bis zum Ablauf ihrer oder seiner Amtszeit für den neuen Propsteibereich Rheinhessen und Rhein-Lahn zuständig und führt folgende Amtsbezeichnung: Die Pröpstin / Der Propst für Rheinhessen und Rhein-Lahn. 2. Die gewählte Pröpstin oder der gewählte Propst für Starkenburg ist vom 1. Oktober 2017 bis zum Ablauf ihrer oder seiner Amtszeit für den neu zugeschnittenen Propsteibereich Starkenburg zuständig. 3. Die gewählte Pröpstin oder der gewählte Propst für Süd-Nassau ist vom 1. Oktober 2017 bis zum Ablauf ihrer oder seiner Amtszeit für den neu zugeschnittenen Propsteibereich Rhein-Main zuständig und führt folgende Amtsbezeichnung: Die Pröpstin / Der Propst für Rhein-Main. Artikel 4 Änderung der Rechtsverordnung über die Abgrenzung der Propsteibereiche zum 1. Januar 2016 Die 1 bis 6 der Rechtsverordnung über die Abgrenzung der Propsteibereiche vom 29. Mai 1953, in der Fassung vom 23. April 1999 (ABl S. 122), zuletzt

431 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 431 geändert am 29. April 2001 (ABl S. 223), werden wie folgt gefasst: 1 Der Propsteibereich Nord-Nassau umfasst die Dekanate An der Dill, Bad Marienberg, Biedenkopf-Gladenbach, Runkel, Selters und Weilburg. 2 Der Propsteibereich Oberhessen umfasst die Dekanate Alsfeld, Büdinger Land, Gießen, Grünberg, Hungen, Kirchberg, Wetterau und Vogelsberg. 3 Der Propsteibereich Süd-Nassau umfasst die Dekanate Hochtaunus, Kronberg, Nassauer Land, Rheingau- Taunus und Wiesbaden. 4 Der Propsteibereich Rhein-Main umfasst die Dekanate Dreieich, Frankfurt am Main, Groß-Gerau-Rüsselsheim, Offenbach und Rodgau. 5 Der Propsteibereich Rheinhessen umfasst die Dekanate Alzey, Ingelheim, Mainz, Oppenheim, Wöllstein und Worms-Wonnegau. 6 Der Propsteibereich Starkenburg umfasst die Dekanate Bergstraße, Darmstadt-Stadt, Darmstadt-Land, Odenwald, Ried und Vorderer Odenwald. Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses Kirchengesetz am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichzeitig treten das Kirchengesetz über die Errichtung von Propsteibereichen vom 7. Dezember 1949, in der Fassung vom 23. April 1999 (ABl S. 121), geändert am 20. Februar 2010 (ABl S. 118), und die Rechtsverordnung über die Abgrenzung der Propsteibereiche vom 29. Mai 1953, in der Fassung vom 23. April 1999 (ABl S. 122), zuletzt geändert durch Artikel 4, außer Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Kirchengesetz zur Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie Vom 28. November 2015 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie Hessen (ARRG.DH) 1 Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen Die Diakonie Hessen ist ermächtigt, nach Maßgabe des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD (ARGG-EKD) durch eine Arbeitsrechtliche Kommission die Arbeitsbedingungen der in der Diakonie Hessen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen näher zu regeln. Hierfür erlässt sie im Benehmen mit dem Koordinierungsausschuss für das Diakonische Werk und im Einvernehmen mit der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und dem Rat der Landeskirche der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck eine Ordnung. Für die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind gemäß 4 ARGG-EKD die von der Arbeitsrechtlichen Kommission nach Satz 1 getroffenen Regelungen zu vereinbaren. 2 Kirchengemäße Tarifvertragsbeziehungen Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Diakonie Hessen können durch Tarifverträge geregelt werden, sofern diese den Grundsätzen nach den 2 bis 5 ARGG-EKD entsprechen und die Anforderungen der 13 und 14 ARGG-EKD erfüllen. 3 Gesetzesänderungen Änderungen dieses Kirchengesetzes erfolgen im Benehmen mit der Diakonie Hessen und im Einvernehmen mit der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Artikel 2 Anpassung von Kirchengesetzen (1) Das Kirchengesetz anlässlich der Bildung eines gemeinsamen Diakonischen Werks vom 23. November 2012 (ABl S. 5), geändert am 22. November 2014 (ABl S. 519), wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 5 Absatz 1 werden die Wörter mit der ersten Konstituierung der Arbeitsrechtlichen Kommission nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie (Artikel 6) durch die Wörter mit dem Inkrafttreten der ersten Ordnung gemäß 1 Satz 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie Hessen ersetzt. 2. Artikel 9 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Artikel 4 und Artikel 5 Absatz 2 treten mit dem Inkrafttreten der ersten Ordnung gemäß 1 Satz 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie Hessen in Kraft. Die Kirchenverwaltung gibt den Tag des Inkrafttretens im Amtsblatt bekannt. (2) Die Artikel 4 und Artikel 5 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Zustimmung zum Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der EKD vom 22. November 2014 (ABl S. 519) werden aufgehoben.

432 432 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, wenn die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck ein entsprechendes Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie Hessen (Artikel 1) beschlossen hat. Die Kirchenverwaltung gibt das Inkrafttreten im Amtsblatt bekannt. Gleichzeitig tritt das Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie vom 23. November 2012 (ABl S. 5) außer Kraft. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für den Kirchensynodalvorstand D r. O e l s c h l ä g e r Rechtsverordnung über die Bewilligung von Mitteln aus dem Härteund dem Überbrückungsfonds (Härte- und Überbrückungsfondsverordnung HÜFVO) Vom 8. Oktober 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 6 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und von 6 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Abschnitt 1 Bewilligung von Mitteln ohne Konsolidierungsauflagen auf Grund besonderer einmaliger Finanzierungsbedarfe (Härtefonds) 1 Zielsetzung Mit dem Härtefonds werden Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Dekanate unterstützt, die unabweisbar im Haushalt anfallende besondere einmalige Finanzbedarfe nicht aus der regulären Zuweisung oder sonstigen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere aus Rücklagen, Kollekten und Stiftungen, finanzieren können. Hierdurch soll eine unangemessene Einschränkung der Handlungsspielräume von Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbänden und Dekanaten verhindert und insbesondere die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Verkündigungsauftrags sichergestellt werden. 2 Bewilligungsvoraussetzungen (1) Die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Härtefonds setzt voraus, dass Antragstellende jederzeit Sorge für eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung tragen. (2) Ein Zuschuss wird bei einem unabweisbaren, einmaligen und besonderen Finanzbedarf bewilligt, wenn zuvor alle Einsparmöglichkeiten und Finanzierungsquellen ausgeschöpft wurden. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Sachkosten und freiwillige Zuwendungen an andere Rechtsträger sind zu reduzieren, soweit keine unangemessene Einschränkung der Handlungsspielräume und Gefährdung des Verkündigungsauftrags eintritt. 2. Freigestellte Kollekten und Spenden, die durch Abkündigung oder späteren Beschluss des zuständigen Organs für Zwecke des Haushalts bestimmt werden, sind der zuständigen Kasse und damit dem ordentlichen Haushalt oder den Haushaltsrücklagen zuzuführen. 3. Nicht zweckgebundene Spenden und Kollekten sind bis zur Hälfte des ,00 Euro übersteigenden Betrags für den ordentlichen Haushalt zu verwenden. 4. Erträge aus Stiftungen, Vermächtnissen und sonstigen Vermögen sind für den ordentlichen Haushalt zu verwenden, soweit eine Zweckbindung nicht entgegensteht. 5. Rücklagen sind zu verwenden oder von bestehenden Zweckbindungen zugunsten des allgemeinen Haushalts umzuwidmen, soweit dies rechtlich zulässig ist, die Rücklagen nicht für unmittelbar bevorstehende andere Maßnahmen benötigt werden, die Zweckbestimmungen von Spendern oder Spenderinnen nicht entgegenstehen oder die künftigen Handlungsspielräume nicht unangemessen eingeschränkt werden. 6. Alternative Quellen der Finanzierung, insbesondere aus dem Bereich des Fundraising, sind nach Möglichkeit wahrzunehmen. (3) Die finanzielle Lage der antragstellenden Einrichtung ist in einem einheitlichen Formblatt darzustellen, das von der Kirchenverwaltung bekannt gegeben wird. (4) Zu der Darstellung nach Absatz 3 ist eine Stellungnahme der Regionalverwaltung, bei Anträgen von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden zusätzlich des Dekanates vorzulegen. Darin wird die Richtigkeit der Darlegungen der Antragstellenden, insbesondere der Angaben über die Eigenmittelsituation und die Einsparmöglichkeiten, bestätigt. Vom Antrag abweichende Standpunkte sind deutlich hervorzuheben. 3 Antragstellung Der Antrag muss von dem jeweiligen Rechtsträger, der die Härtefondsmittel für den Haushaltsausgleich benötigt, mit einem einheitlichen Formblatt auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung gestellt werden. Das Formblatt wird von der Kirchenverwaltung bekannt gegeben. Dem Antrag sind die im Formblatt genannten Anlagen beizufügen. 4 Bewilligung (1) Die Kirchenverwaltung kann Zuschüsse bis zur Höhe der für den Haushaltsausgleich benötigten Mittel bewilligen. Vor der Bewilligungsentscheidung prüft die Kirchenverwaltung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen gemäß den 2 und 3 erfüllt sind. Die Stellungnahmen der Regionalverwaltung und des Dekanatssynodalvorstands gemäß 2 Absatz 4 sind zu berücksichtigen. Von der Bewilligungssumme werden die nach Absatz 4 gegenzurechnenden Mittel aus dem Finanzausgleich abgesetzt.

433 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 433 (2) Bewilligungen dürfen je Einzelfall längstens für die Dauer von drei Jahren ausgesprochen werden. Bei mehrjährigen Bewilligungen sollen die entsprechenden Folgeraten jeweils zu Beginn eines Haushaltsjahres bereitgestellt werden. Beträge unter ,00 Euro können in einer Summe ausgezahlt werden. (3) Die Bewilligungsmöglichkeiten richten sich nach dem Gesamtvolumen des Härtefonds. (4) Das jeweilige Dekanat beteiligt sich an härtefallbedingten Zuschüssen an Kirchengemeinden oder Kirchengemeindeverbänden mit einem Betrag in Höhe von zehn Prozent aus Mitteln des Finanzausgleichs. Die jährliche Inanspruchnahme des Finanzausgleichs wird pro Dekanat auf zehn Prozent der jährlich für den Finanzausgleich aus dem Kirchensteueraufkommen zur Verfügung gestellten Gelder begrenzt. (5) Die Anträge sind schriftlich zu bescheiden. Ein Bewilligungsbescheid muss folgende Angaben enthalten: - Zuschusshöhe, - Höhe der finanziellen Beteiligung des Dekanats aus Mitteln des Finanzausgleichs, - etwaige Auflagen, - Zeitraum der Bewilligung, - Begründung von Abweichungen gegenüber dem beantragten Zuschuss oder der Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands, - Hinweis auf Rückzahlungsverpflichtungen und Prüfungsrecht gemäß der 11 und 12. (6) Die Bescheide sind dem Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau von der Kirchenverwaltung nachrichtlich zu übersenden. Abschnitt 2 Bewilligung von Mitteln mit Konsolidierungsauflagen auf Grund strukturell bedingter Finanzierungserfordernisse (Überbrückungsfonds) 5 Zielsetzung (1) Mit dem Überbrückungsfonds werden Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände, Dekanate und gesamtkirchliche Organisationseinheiten unterstützt, die die unabweisbar im Haushalt für Personal und Gebäude (ausgenommen Große Bauunterhaltung) regelmäßig anfallenden Aufwendungen nicht aus der regulären Zuweisung oder sonstigen, anderweitig ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, insbesondere aus Rücklagen, Kollekten und Stiftungen, finanzieren können. Hierdurch sollen wirtschaftliche Notlagen und eine unangemessene Einschränkung der Handlungsspielräume verhindert und die Möglichkeit zur Einleitung der für die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushalts notwendigen Anpassungsmaßnahmen gegeben werden. (2) Der Überbrückungsfonds soll dazu beitragen, betriebsbedingte Kündigungen von Beschäftigungsverhältnissen zu vermeiden. 6 Bewilligungsvoraussetzungen (1) Die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Überbrückungsfonds setzt voraus, dass Antragstellende jederzeit Sorge für eine sparsame sowie wirtschaftliche Haushaltsführung tragen und sich verpflichten, Maßnahmen einzuleiten, um den Haushalt zeitnah, längstens innerhalb von zehn Jahren, strukturell auszugleichen. (2) Ein Zuschuss wird bewilligt, wenn alle Einsparmöglichkeiten und Finanzierungsquellen ausgeschöpft werden. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. An Stellen oder Stellenanteilen sind kw-vermerke anzubringen und Personalkosten durch Ausnutzen von Fluktuation zu reduzieren, soweit die Handlungsspielräume der Antragstellenden hierdurch nicht unangemessen eingeschränkt werden. In der Regel dürfen neue Stellen nicht geschaffen werden. 2. Künftig wegfallende Stellen oder Stellenanteile der Kirchengemeinden müssen dem jeweiligen Dekanat gemeldet und von diesem in einen zentralen Übergangsstellenplan aufgenommen werden. Das Dekanat unterstützt beim Vollzug der kw-vermerke. Künftig wegfallende Stellen oder Stellenanteile der Dekanate sind ebenfalls in den Übergangsstellenplan aufzunehmen. 3. Sachkosten und freiwillige Zuwendungen an andere Rechtsträger sind zu reduzieren, soweit keine unangemessene Einschränkung der Handlungsspielräume und Gefährdung des Verkündigungsauftrags eintritt. 4. Bei nicht durch den laufenden Haushalt gedeckten Gebäudekosten ist ein Konzept zur Konsolidierung des Gebäudebestandes zu erstellen. Entbehrliche oder unwirtschaftliche Liegenschaften sind in eine zentral vom Dekanat zu führende Liste aufzunehmen. Im Sinne dieser Rechtsverordnung gilt ein Gebäude dann als unwirtschaftlich, wenn die laufenden Gebäudekosten nicht aus der dafür vorgesehenen regulären Zuweisung einschließlich sonstiger gebäudebezogener Einnahmen, insbesondere Nutzungsentgelte und Nebenkostenerstattungen, gedeckt werden können. 5. Nicht zweckgebundene Spenden und Kollekten sind bis zur Hälfte des ,00 Euro übersteigenden Betrags für den ordentlichen Haushalt zu verwenden. Zweckgebundene Kollekten sind gemäß Kollektenverwaltungsordnung an den ordentlichen Haushalt abzuführen. Für Änderungen von Zweckbestimmungen gilt die Kirchliche Haushaltsordnung. 6. Erträge aus Stiftungen, Vermächtnissen und sonstigen Vermögen sind für den ordentlichen Haushalt zu verwenden, soweit eine Zweckbindung nicht entgegensteht. 7. Rücklagen sind zu verwenden oder von bestehenden Zweckbindungen zugunsten des allgemeinen Haushalts umzuwidmen, soweit dies rechtlich zulässig ist, die Rücklagen nicht für unmittelbar bevorstehende andere Maßnahmen benötigt werden, die Zweckbestimmungen von Spendern oder Spenderinnen nicht entgegenstehen oder die künftigen Handlungsspielräume nicht unangemessen eingeschränkt werden.

434 434 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Alternative Quellen der Finanzierung, insbesondere im Bereich des Fundraising, sind nach Möglichkeit wahrzunehmen. 9. Soweit möglich ist zur Schaffung von Synergieeffekten mit anderen Einrichtungen und Rechtsträgern zu kooperieren, Zusammenschlüsse sind dabei in Betracht zu ziehen. Die Inanspruchnahme einer entsprechenden Beratung durch die Gesamtkirche oder durch eine von der Gesamtkirche beauftragte Einrichtung kann durch die Kirchenverwaltung veranlasst werden. (3) Bei Anträgen von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden sind die Regionalverwaltung und das Dekanat zur Klärung und Lösung der finanziellen Situation einzubeziehen. Die Regionalverwaltung ist beim Ausfüllen und bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen behilflich. 7 Antragstellung (1) Der Antrag muss von dem jeweiligen Rechtsträger, der die Überbrückungsfondsmittel für den Haushaltsausgleich benötigt, mit einem einheitlichen Formular auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung gestellt werden. Das Formblatt wird von der Kirchenverwaltung bekannt gegeben. Dem Antrag sind die im Formblatt genannten Anlagen beizufügen. (2) Im Antrag ist anzugeben, welche dauerhaften Konsolidierungsmaßnahmen geplant sind und in welchem zeitlichen Rahmen die Umsetzung erfolgen soll. Entsprechende Beschlüsse, eine Kurzübersicht zur finanziellen Lage sowie eine detaillierte Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands sind dem Antrag beizufügen. Bei der Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands ist die Lage anderer Kirchengemeinden im Dekanat sowie die Bedeutung der Gemeindearbeit für Kirchenmitglieder und Nichtkirchenmitglieder zu berücksichtigen. 8 Bewilligung (1) Die Kirchenverwaltung kann Zuschüsse bis zur Höhe der für den Haushaltsausgleich benötigten Mittel bewilligen. Vor der Bewilligungsentscheidung prüft die Kirchenverwaltung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen gemäß den 6 und 7 erfüllt sind. Die Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands gemäß 7 Absatz 2 ist zu beachten. Von der Bewilligungssumme werden die nach Absatz 4 gegenzurechnenden Mittel aus dem Finanzausgleich abgesetzt. (2) Bei mehrjährigen Bewilligungen sollen die entsprechenden Folgeraten jeweils zu Beginn eines Haushaltsjahres bereitgestellt werden. (3) Die Bewilligungsmöglichkeiten richten sich nach dem Gesamtvolumen des Überbrückungsfonds. (4) Das jeweilige Dekanat beteiligt sich an den Zuschüssen bei Überbrückungsbedarfen mit einem Betrag in Höhe von zehn Prozent aus Mitteln des Finanzausgleichs. Die jährliche Inanspruchnahme des Finanzausgleichs wird pro Dekanat auf zehn Prozent der jährlich für den Finanzausgleich zur Verfügung gestellten Gelder begrenzt. (5) Die Anträge sind schriftlich zu bescheiden. Ein Bewilligungsbescheid muss folgende Angaben enthalten: - Zuschusshöhe, - Höhe der finanziellen Beteiligung des Dekanats aus Mitteln des Finanzausgleichs, - etwaige Auflagen, - Zeitraum der Bewilligung, - Begründung von Abweichungen gegenüber dem beantragten Zuschuss oder der Stellungnahme des Dekanatssynodalvorstands, - Hinweis auf Rückzahlungsverpflichtungen und Prüfungsrecht gemäß den 11 und 12. (6) Die Bescheide sind dem Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau von der Kirchenverwaltung nachrichtlich zu übersenden. Abschnitt 3 Schlussbestimmungen 9 Allgemeine Bestimmungen Ausgaben für Diakoniestationen und Kindertagesstätten fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Rechtsverordnung. 10 Fondsbewirtschaftung Zur Mittelbewirtschaftung werden gesonderte Fonds im gesamtkirchlichen Haushalt geführt (Härtefonds, Überbrückungsfonds). Im Überbrückungsfonds werden Zuschüsse an gesamtkirchliche Einrichtungen und an sonstige Einrichtungen getrennt voneinander ausgewiesen. 11 Rückzahlungsverpflichtung (1) Die Mittelempfangenden verpflichten sich bei einer Nichtumsetzung der Maßnahmen bzw. einem Verstoß gegen die Fördervoraussetzungen, die gewährten Mittel zurückzuzahlen. Nicht für den bei der Bewilligung zugrunde liegenden Zweck benötigte Mittel sind ebenfalls zurückzuzahlen. Von den Mittelempfangenden kann ein Verwendungsnachweis für die gewährten Mittel angefordert werden. (2) Bewilligungen sind ganz oder teilweise zu widerrufen und bereits ausgezahlte Zuschüsse zurückzufordern, wenn nachträglich Sachverhalte bekannt werden, insbesondere zur Eigenmittelsituation der Mittelempfangenden, die für die Bewilligungsentscheidung wesentlich gewesen wären. 12 Prüfungsrecht Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist berechtigt, die Mittelverwendung zu prüfen.

435 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Überbrückungsfondsverordnung vom 5. März 2009 (ABl S. 117), berichtigt am 1. Juli 2010 (ABl S. 281), außer Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 19. November 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung Vom 19. November 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß 9 des Kirchenverwaltungsgesetzes vom 16. Mai 2003 (ABl S. 322), zuletzt geändert am 14. Mai 2011 (ABl S. 186), die folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die 1 und 2 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung (ÜVO) vom 19. April 2007 (ABl S. 117), zuletzt geändert am 4. April 2014 (ABl S. 193), werden wie folgt gefasst: 1 Aufgabenübertragung Der Kirchenverwaltung werden folgende Aufgaben als laufende Verwaltungsgeschäfte gemäß Artikel 57 Absatz 1 Satz 2 der Kirchenordnung zur selbstständigen Wahrnehmung übertragen: 1. Bildung, Veränderung, Aufhebung, Teilung oder Zusammenlegung von Kirchengemeinden bei Zustimmung der Beteiligten ( 4 Absatz 1 KGO) 2. Entscheidung über Vermögensauseinandersetzungen bei fehlender Einigung der Beteiligten ( 4 Absatz 4 KGO) 3. Genehmigung von Gottesdienstordnungen ( 7 Absatz 1 Satz 2 KGO) 4. Herstellen des Einvernehmens über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von regionalen Pfarrstellen ( 3 Absatz 3 PfStG, 3 Absatz 3 PfStVO, 2 Absatz 2 FPVO) 5. Herstellen des Einvernehmens hinsichtlich der Verwendung und Besetzung von Fach- und Profilstellen ( 2 Absatz 4 FPVO) 6. Herstellen des Einvernehmens bei der Verbindung von Profilstellen mit Gemeindepfarrstellen ( 4 Absatz 1 FPVO) 7. Durchführung einer Gesamtauswertung der von den Verwaltungsfachkräften im Dekanat wahrgenommenen Aufgaben ( 5 Absatz 4 FPVO) 8. Genehmigungen nach dem Verbandsgesetz mit Ausnahme der erstmaligen Genehmigung einer Verbandssatzung 9. Teilnahme an den Sitzungen der Organe der Regionalverwaltungsverbände ( 21 RVG) 10. Erlass von Ausführungsbestimmungen zu Pflichtaufgaben der Regionalverwaltungen ( 29 RVG) 11. Festlegung von Planwerten bei der Budgetzuweisung an die Regionalverwaltungen ( 19 Absatz 3 RVVO) 12. Verrechnung von Einnahmen der Regionalverwaltungen ( 19 Absatz 4 RVVO) 13. Festsetzung der Zuweisung an die Regionalverwaltungen ( 21 RVVO) 14. Entscheidung über die Vergabe der Ehrenurkunde und die Verleihung der Ehrennadel ( 1 Absatz 1 Buchstabe a und 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinien für die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Kirche und besonderer Verdienste für die Kirche) 15. Anerkennung der Dienste von Predigerinnen und Predigern der Gemeinschaftsverbände ( 4 Absatz 2 der Vereinbarung RS Nr. 235) 16. Herstellen des Einvernehmens über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von gemeindlichen Pfarrstellen ( 3 Absatz 1 PfStG) 17. Genehmigung des Zuweisungsverfahrens und der Zuweisung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen von Kirchengemeinden ( 4 Absatz 2 PfStG, 4 Absatz 5 PfStVO) 18. Genehmigung des Zuweisungsverfahrens und der Zuweisung regionaler Pfarrstellen und Fachstellen ( 4 Absatz 3 PfStG; 4 Absatz 5 PfStVO) 19. Veränderung oder Aufhebung einer Pfarrstelle auf Antrag des DSV ( 5 Absatz 1 PfStG) 20. Aussetzung der Ausschreibung und Wiederbesetzung einer Pfarrstelle ( 13 Absatz 2 PfStG) 21. Ernennung zur Inhaberin oder zum Inhaber der Pfarrstelle ( 24 Absatz 3, 26 Absatz 3 und 30 Absatz 5 PfStG) 22. Ernennung zum Inhaber oder zur Inhaberin einer gesamtkirchlichen Pfarrstelle soweit auf Beschluss der Kirchenleitung auf die Kirchenverwaltung übertragen ( 29 Absatz 1 PfStG) 23. Ernennung zur Inhaberin oder zum Inhaber einer gesamtkirchlichen Pfarrstelle mit regionaler Anbindung mit Ausnahme der Pfarrstellen der Stadtjugendarbeit ( 29 Absatz 1 PfStG) 24. Beauftragung mit der Verwaltung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen ( 28 PfStG) 25. Genehmigung des Dekanatssollstellenplans ( 4 Absatz 5 PfStVO) 26. Verkürzung und Verlängerung der Probezeit ( 12 PfDG.EKD)

436 436 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Befreiung von der Dienstwohnungs- und Residenzpflicht ( 38 PfDG.EKD) 28. Ausnahme von der Pflicht, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner einer christlichen Kirche angehören muss ( 39 Absatz 2 Satz 3 PfDG.EKD) 29. Ersatzvornahme ( 59 PfDG.EKD) 30. Vorläufige Untersagung der Dienstausübung ( 60 PfDG.EKD) 31. Genehmigung von Nebentätigkeiten ( 65 ff. PfDG.EKD) 32. Beurlaubung und Bewilligung von Teildienst ( 68 ff. PfDG.EKD) 33. Abordnung mit Zustimmung ( 77 PfDG.EKD) 34. Zuweisung mit Zustimmung ( 78 PfDG.EKD) 35. Versetzung mit Zustimmung ( 79 f. PfDG.EKD) 36. Versetzung in den Wartestand mit Zustimmung ( 83 Absatz 3 PfDG.EKD) 37. Hinausschieben des Ruhestandes ( 87 Absatz 4 PfDG.EKD) 38. Versetzung in den Ruhestand auf Antrag und Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, soweit keine Einwendungen erhoben werden ( 87 ff. PfDG.EKD) 39. Entlassung aus dem Dienst auf Antrag ( 100 f. PfDG.EKD) 40. Verlängerung des Auftrags im Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt ( 112 PfDG.EKD) 41. Beendigung des Auftrags im Pfarrdienstverhältnis im Ehrenamt ( 113 PfDG.EKD) 42. Beurlaubung und Bewilligung von Teildienst bei Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der EKHN ( 49 ff. KBG.EKD) 43. Versetzung in den Ruhestand auf Antrag und Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der EKHN, soweit keine Einwendungen erhoben werden ( 67 ff. KBG.EKD) 44. Entlassung von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der EKHN aus dem Dienst auf Verlangen ( 80 KBG.EKD) 45. Entscheidung über Ausnahmen bei der Umzugskostenvergütung ( 6 Satz 2 UKG) 46. Unterstützung bei der Vorbereitung der Wahlversammlung zur Wahl der GMAV ( 15 Absatz 1 Satz 2 der Wahlordnung zum MAVG) 47. Veröffentlichung des Wahlergebnisses zur Wahl der GMAV ( 16 Absatz 2 und 3 der Wahlordnung zum MAVG) 48. Beauftragung von Lektorinnen, Lektoren, Prädikantinnen und Prädikanten ( 3 PLG) 2 Dienstweg Bei den Aufgaben gemäß 1 Nummer 1 bis 7, 15 bis 41 und 48 hat die Kirchenverwaltung darauf zu achten, dass der Dienstweg über die zuständige Pröpstin oder den zuständigen Propst eingehalten wird. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 19. November 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g Rechtsverordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 19. November 2015 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 5 Absatz 2 des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 2. Dezember 1988 (ABl S. 17) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 2 der Ausführungsverordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 7. Juli 2015 (ABl S. 324) wird wie folgt gefasst: 2 Mitarbeitervertretung der kirchlichen Schulen und Heime Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studienkollegs Laubach, des Internats in Laubach und der kirchlichen Schulen in Freienseen und Weiten-Gesäß bilden eine gemeinsame Mitarbeitervertretung. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Gesamtmitarbeitervertretung hat zugestimmt. Darmstadt, den 19. November 2015 Für die Kirchenleitung D r. J u n g

437 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 437 Bekanntmachungen Bekanntgabe des Inkrafttretens des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie Hessen Vom 4. Dezember 2015 Die Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau macht gemäß Artikel 3 Satz 2 des Kirchengesetzes zur Neufassung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes Diakonie vom 28. November 2015 (ABl S. 431) Folgendes bekannt: Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz Diakonie Hessen vom 28. November 2015 (ABl S. 431) tritt am 1. Januar 2016 in Kraft, nachdem die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck am 26. November 2015 ein entsprechendes Kirchengesetz beschlossen hat. Darmstadt, den 4. Dezember 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Dritte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wetterau Vom 23. November 2015 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wetterau hat die folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wetterau vom 15. November 2002 (ABl S. 295), zuletzt geändert am 28. Oktober 2009 (ABl S. 298), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Absatz 1 und 6 Absatz 1 werden jeweils die Namen Büdingen, Nidda, Schotten durch den Namen Büdinger Land ersetzt. 2. In 2 Absatz 1 wird die Angabe Artikel 70 durch die Angabe Artikel 2 Absatz 4 ersetzt. 3. In 5 Absatz 2 Satz 1 wird der Name Rechtsverordnung zum Kirchengesetz über die Regionalverwaltungsverbände durch den Namen Regionalverwaltungsverordnung ersetzt. 4. In 6 Absatz 2 wird die Angabe Artikel 70 durch die Angabe Artikel 68 ersetzt Absatz 3 wird aufgehoben Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Die evangelischen Dekanate Büdinger Land und Wetterau entsenden jeweils fünf Mitglieder in die Verbandsvertretung Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3) Die Mitglieder der Verbandsvertretung werden jeweils auf der ersten Tagung der Dekanatssynoden gewählt. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder müssen die Bedingungen der Wählbarkeit zum Kirchenvorstand erfüllen. Auch Pfarrerinnen und Pfarrer sind in die Verbandsvertretung wählbar Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: Beide Dekanate sollen mit mindestens zwei Mitgliedern vertreten sein Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort zunächst durch die Wörter bis auf Weiteres ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. *** Vorstehende Satzungsänderung wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für die Kirchenverwaltung L e h m a n n Urkunde über die Auflösung des Reformierten Kollekturfonds 1 Der Reformierte Kollekturfonds wird zum 31. Dezember 2015 aufgelöst. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin. 2 Das Grundvermögen des Reformierten Kollekturfonds wird wie folgt aufgeteilt: (1) Das Grundstück in der Gemarkung Groß-Umstadt, Flur 9, Flurstück 47, Ackerland, Am Armenfraugraben, qm, eingetragen im Grundbuch von Groß- Umstadt, Blatt 4532, als Eigentümer eingetragen Erste und zweite reformierte Pfarrei Groß-Umstadt, wird lastenfrei der Evangelischen Kirchen-gemeinde Groß-Umstadt (Kirchenvermögen) übertragen. (2) Das Grundstück in der Gemarkung Semd, Flur 15, Flurstück 5/1, Landwirtschaftsfläche, Die Peter Müllers Wiese, qm, eingetragen im Grundbuch von Semd, Blatt 2394, als Eigentümer eingetragen Reformierte Kollektur Groß-Umstadt, wird lastenfrei der Evangelischen Kirchengemeinde Lengfeld (Kirchenvermögen) übertragen.

438 438 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr (3) Das Grundstück in der Gemarkung Semd, Flur 15, Flurstück 59, Grünland, Unter dem Loos, qm, eingetragen im Grundbuch von Semd, Blatt 2394, als Eigentümer eingetragen Reformierte Kollektur Groß- Umstadt, wird lastenfrei der Evangelischen Kirchengemeinde Schlierbach (Kirchenvermögen) übertragen. (4) Das Grundstück in der Gemarkung Leeheim, Flur 11, Flurstück 61, Landwirtschaftsfläche, An der Wächterstadt, 4968 qm, eingetragen im Grundbuch von Leeheim, Blatt 2564, als Eigentümer eingetragen Reformierte Collektur Groß-Umstadt, wird lastenfrei der Evangelischen Kirchengemeinde Schlierbach (Kirchenvermögen) übertragen. (5) Das Grundstück in der Gemarkung Semd, Flur 28, Flurstück 231/3, Landwirtschaftsfläche, In den Gänsäckern, qm, in Abteilung II unter Nr. 8 unter Lasten und Beschränkungen Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserverbindungsleitungsrecht) für die Stadt Groß-Umstadt; gemäß Bewilligung vom , eingetragen am , eingetragen im Grundbuch von Semd, Blatt 2394, als Eigentümer eingetragen Reformierte Kollektur Groß-Umstadt, wird der Evangelischen Kirchengemeinde Wald- Michelbach (Kirchenvermögen) unter Übernahme der vorgenannten Belastung übertragen. (6) Die übrigen Grundstücke erhält die Gesamtkirche. 3 Das Geldvermögen des Reformierten Kollekturfonds wird wie folgt aufgeteilt: (1) Die Evangelische Kirchengemeinde Hammelbach erhält 2.882,54 Euro. (2) Die Evangelische Kirchengemeinde Hering-Hassenroth erhält ,26 Euro. (3) Die Evangelische Kirchengemeinde Heubach erhält ,35 Euro. (4) Die Evangelische Kirchengemeinde Lindenfeld erhält ,99 Euro. (5) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau erhält ,26 Euro. 4 Diese Urkunde tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Darmstadt, 15. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Elkerhausen-Fürfurt, Evangelisches Dekanat Weilburg Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Weilburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Elkershausen-Fürfurt, wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Elkerhausen- Fürfurt, Evangelisches Dekanat Weilburg, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 20. November 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der vollen Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg, Evangelisches Dekanat Weilburg Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Weilburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg, wird Folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg, Evangelisches Dekanat Weilburg, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 20. November 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

439 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 439 Urkunde über die Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Essershausen-Bermbach, Evangelisches Dekanat Weilburg Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanats Weilburg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Essershausen-Bermbach, wird Folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Essershausen- Bermbach, Evangelisches Dekanat Weilburg, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 20. November 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Pfeddersheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, in eine 0,5 Pfarrvikarstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Pfeddersheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Pfeddersheim, Evangelisches Dekanat Worms- Wonnegau, wird in eine 0,5 Pfarrvikarstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum in Kraft getreten. Darmstadt, 28. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wachenheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Wachenheim und Mölsheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Wachenheim, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Mölsheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 29. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Heppenheim an der Wiese, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Heppenheim an der Wiese und Offstein wird Folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Heppenheim an der Wiese, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Offstein, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 26. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g

440 440 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Urkunde über die Umwandlung der 1,0 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Horchheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, in eine 0,5 Pfarrvikarstelle Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Horchheim, wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrvikarstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Horchheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird in eine 0,5 Pfarrvikarstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 22. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Pfiffligheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau Im Benehmen der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Leiselheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Pfiffligheim sowie im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau wird Folgendes beschlossen: 1 Die Evangelische Kirchengemeinde Worms-Leiselheim wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Worms- Pfiffligheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, pfarramtlich verbunden. 2 Dieser pfarramtlichen Verbindung wird eine 1,0 Pfarrstelle Worms-Leiselheim zugeordnet. 3 Diese Urkunde ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, 22. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Urkunde über die Aufhebung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Pfiffligheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Worms-Pfiffligheim und Worms-Leiselheim wird Folgendes beschlossen: 1 Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Pfiffligheim, pfarramtlich verbunden mit der Evangelischen Kirchengemeinde Worms-Leiselheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde ist mit Wirkung zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Darmstadt, den 29. Oktober 2015 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung D r. J u n g Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Heftrich und der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod, beide Evangelisches Dekanat Idstein Urkunde Gemäß 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Idstein Folgendes beschlossen: 1 Die Idsteiner Stadtteile Niederrod, Oberrod und Kröftel der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod werden aus dieser ausgegliedert und in die Evangelische Kirchengemeinde Heftrich, beide Evangelisches Dekanat Idstein, umgegliedert. 2 Die im Bereich des in 1 der Urkunde bezeichneten Gebietes wohnenden evangelischen Gemeindemitglieder werden von der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod in die Evangelische Kirchengemeinde Heftrich umgemeindet. 3 Die Neuordnung der Gemeindegrenzen tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

441 Nr Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Die Rücklagen und Kollektenmittel der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod werden auf der Grundlage des zwischen den Kirchengemeinden abgeschlossenen Vertrags aufgeteilt. 5 Folgende, für die Evangelische Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod im Grundbuch eingetragene Grundstücke gehen zum 1. Januar 2016 auf die Evangelische Kirchengemeinde Heftrich über: 1. aus dem Grundbuch Nieder-Oberrod, Blatt 375 a) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 1, Flurstück 52, 943 m², (Kirchenvermögen) b) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 5, Flurstück 54, 370 m², (Kirchenvermögen) 2. aus dem Grundbuch Nieder-Oberrod, Blatt 376 a) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 1, Flurstück 3, m², (Pfarreivermögen) inkl. Kirche Idstein-Oberrod b) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 3, Flurstück 14, m², (Pfarreivermögen) c) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 3, Flurstück 123, m², (Pfarreivermögen) d) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 5, Flurstück 33, m², (Pfarreivermögen) e) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 5, Flurstück 37, m², (Pfarreivermögen) f) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 5, Flurstück 69, m², (Pfarreivermögen) g) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 5, Flurstück 80, m², (Pfarreivermögen) h) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 5, Flurstück 82, m², (Pfarreivermögen) i) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 6, Flurstück 58, m², (Pfarreivermögen) j) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 6, Flurstück 65, m², (Pfarreivermögen) k) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 6, Flurstück 118, m², (Pfarreivermögen) l) Gemarkung Nieder-Oberrod, Flur 1, Flurstück 53/1, 787 m², (Pfarreivermögen) 3. aus dem Grundbuch Kröftel, Blatt 286 Gemarkung Kröftel, Flur 1, Flurstück 84, 272 m², (Kirchenvermögen) inkl. Kirche Idstein-Kröftel Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen. Die Übertragung aller Grundstücke hat gemäß 4 Abs. 3 Satz 1 KGO dingliche Wirkung. Ein Wertausgleich für die Übertragung findet nicht statt. Eine weitere Vermögensauseinandersetzung in das Grundvermögen findet nicht statt. 6 Die Evangelische Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod führt ab 1. Januar 2016 den Namen Evangelische Lukasgemeinde Glashütten. Darmstadt, 3. Dezember 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r Änderung des Namens der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod, Evangelisches Dekanat Idstein Der Kirchenvorstand der Evangelischen Lukasgemeinde Glashütten-Oberrod hat am 6. August 2015 beschlossen, dass die Kirchengemeinde ab dem 1. Januar 2016 den Namen Evangelische Lukasgemeinde Glashütten führt. Der Beschluss wird hiermit kirchenaufsichtlich genehmigt. Darmstadt, den 3. Dezember 2015 Für die Kirchenverwaltung Z a n d e r

442 442 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Darmstadt-Eberstadt-Süd Dekanat: Darmstadt-Stadt Dekanat: Büdinger Land Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. DEKANAT BÜDINGER LAND Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DARMSTADT- EBERSTADT-SÜD Dekanat: Rheingau-Taunus Dekanat: An der Dill Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHES DEKANAT RHEINGAU-TAUNUS Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHES DEKANAT AN DER DILL die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 4. Dezember 2015 Für die Kirchenverwaltung D i e c k h o f f Dienstnachrichten

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