Z April 2016
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- Wolfgang Böhm
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1 I /14 Z April April 2021 Adolf Würth GmbH & Co. KG Reinhold-Würth-Straße Künzelsau Absturzsichernde Fensterelementebefestigung Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst neun Seiten und vier Anlagen.
2 Nr. Z Seite 2 von April 2016 I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Länderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch für im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern.
3 Nr. Z Seite 3 von April 2016 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich Zulassungsgegenstand sind Befestigungen für Fensterelemente mit Stahlkern (Stahlarmierung) an unterschiedlichen Baustoffen, wie z. B. an Beton, Mauerwerk und Holz, die neben der Funktion als Fenster auch zur Aufnahme von horizontalen Lasten durch Personen (im Folgenden als Holmlasten bezeichnet) sowie der Sicherung gegen den Absturz von Personen über einen Höhenunterschied entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung dienen. In der Regel handelt es sich dabei um bodentiefe Fenster oder Fenster mit niedriger Brüstungshöhe, bei denen Einwirkungen durch Personen möglich sind und diese nicht über anderweitige Schutzmaßnahmen, wie z. B. über Gitter oder Geländer verfügen, um diese Lasten aufzunehmen. Die Befestigung kann auch für den Lastabtrag von Wind genutzt werden Diese Befestigungen werden im Weiteren als absturzsichernde Fensterelementbefestigungen bezeichnet. Die absturzsichernden Fensterelementbefestigungen bestehen aus der profilierten Fenstermontageschiene W-ABZ mit einer dort kraftübertragend befestigten Sonderschraube M8 x 50 mit Scheibe und Kontermutter und einer aufgeschraubten Lasche mit zwei Bohrungen 5 mm (siehe Anlage 1). Die Fenstermontageschiene wird mit dem Fensterrahmen durch Verschrauben der Lasche mit zwei Bohrschrauben vom Typ Zebra Piasta 6,3 x 27 nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z , Anlage 3.88 oder ETA-10/0184 2, Anhang 33 (jedoch ohne Dichtscheibe) am Stahlkern an der Rahmenaußenseite befestigt. Dabei ist zum Ausgleich von Montagetoleranzen oder. Anpassung an die Bauwerksöffnung der Abstand der Fenstermontageschiene zum Fensterrahmenprofil über die Sonderschraube M8 und der Lasche mit Innengewinde in den Grenzen von 20 mm bis 40 mm frei wählbar. Zur Aufnahme der Sonderschraube im Rahmenprofil mit Stahlkern ist eine bauseits ausgeführte Durchgangsbohrung (siehe Anlage 2) mit Durchmesser von 8,5 mm im Fensterelement erforderlich. Die Befestigung der Fenstermontageschiene W-ABZ am Bauwerk erfolgt mit Befestigungsoder Verankerungselementen nach Tabelle 1. Tabelle 1 Verwendbare Befestigungs- und Verankerungselemente Befestigungs- und Verankerungselemente Verankerungsgrund Regelwerk Würth Kunststoff-Rahmendübel W-UR Beton und Mauerwerk ETA-08/ Würth Verbunddübel WIT-PM 200 Mauerwerk ETA-13/ Würth Injektionssystem WIT-VM 250 Mauerwerk ETA-13/ Würth Schraubanker W-SA Beton ETA-05/ Würth Betonschraube W-BS Beton ETA-16/ Würth selbstbohrende Schrauben ASSY Holz ETA-11/ Z vom ETA-10/0184 vom ETA-08/0190 vom ETA-13/0037 vom ETA-13/1040 vom ETA-05/0012 vom ETA-16/0043 vom ETA-11/0190 vom Verbindungselemente zur Verbindung von Bauteilen im Metallleichtbau Befestigungsschrauben Zebra Pias, Zebra Piasta und FABA Adolf Würth GmbH & Co. KG Kunststoff-Rahmendübel W-UR Adolf Würth GmbH & Co. KG Injektionssystem zur Verankerung im Mauerwerk Adolf Würth GmbH & Co. KG Injektionssystem zur Verankerung im Mauerwerk Adolf Würth GmbH & Co. KG Schraubanker zur Verankerung im Beton Adolf Würth GmbH & Co. KG Betonschraube zur Verankerung im Beton Adolf Würth GmbH & Co. KG selbstbohrende Schrauben in Holz
4 Nr. Z Seite 4 von April 2016 Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung regelt die absturzsichernden Fensterelementbefestigungen bei Einwirkungen aus Holmlasten und Personenanprall. Die Fensterelemente selbst sowie die Befestigungen zur Aufnahme von Eigengewicht ist nicht Gegenstand dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. 2 Bestimmungen für das Bauprodukt 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung Abmessungen Fensterelementebefestigung Die Hauptabmessungen der einzelnen Komponenten der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen enthält Tabelle 2. Tabelle 2 Hauptabmessungen der Komponenten Bauteil / Komponente Nenndicke t [mm] / Nenn Länge [mm] Breite [mm] Fenstermontageschiene W-ABZ 2, Lasche 2, Sonderschraube M8 M Weitere Angaben zu den genauen Abmessungen sind beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt Stahlarmierung der Fensterelemente Die Stahlarmierung muss als Quadrat- oder Rechteckquerschnitt ausgeführt sein und mindestens aus Blech mit t 1,5 mm und den Außenabmessungen von mindestens 30 mm x 30 mm bestehen Bohrschrauben vom Typ Zebra Piasta 6,3 x 27 Es gelten die entsprechenden Angaben in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z oder in der Europäischen Technischen Zulassung ETA-10/ Die Bohrschrauben werden ohne Dichtscheibe eingesetzt Befestigungs- und Verankerungselemente zur Verbindung mit dem Bauwerk Es gelten die entsprechenden Angaben in den in Tabelle 1 aufgeführten Europäischen Technischen Zulassungen oder Europäisch Technischen Bewertungen Werkstoffe Fensterelementebefestigung Die für die einzelnen Komponenten der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen verwendeten Stahlsorten sind in Tabelle 3 aufgelistet.
5 Nr. Z Seite 5 von April 2016 Tabelle 3 Angaben zum Material der verwendeten Komponenten Bauteil / Komponente Fenstermontageschiene W-ABZ Material Werkstoff - Nummer min. Zugfestigkeit Norm DX51D N/mm² DIN EN Lasche DC N/mm² DIN EN Sonderschraube M8 38B N/mm² DIN EN Der Nachweis über die verwendeten Stahlsorten ist durch Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN zu bescheinigen Stahlarmierung der Fensterelemente Die Stahlarmierung muss mindestens aus der Stahlsorte S280GD nach DIN EN oder aus einer anderen zum Kaltumformen geeigneten Stahlsorte mit einer Streckgrenze R e 280 N/mm² bestehen. Diese Eigenschaften sind durch Abnahmeprüfzeugnisse 3.1 nach DIN EN zu bescheinigen Bohrschrauben vom Typ Zebra Piasta 6,3 x 27 Es gelten die entsprechenden Angaben in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z oder in der Europäischen Technischen Zulassung ETA-10/ Die Bohrschrauben werden ohne Dichtscheibe eingesetzt Befestigungs- und Verankerungselemente zur Verbindung mit dem Bauwerk Es gelten die entsprechenden Angaben in den in Tabelle 1 aufgeführten Europäischen Technischen Zulassungen oder Europäisch Technischen Bewertungen Korrosionsschutz Die Komponenten der absturzsichernden Fensterelementbefestigungen sind feuerverzinkt bzw. galvanisch verzinkt. Die Fenstermontageschiene ist zusätzlich Rot (RAL 3020) beschichtet. Die absturzsichernde Fensterelementbefestigung ist im Innenbereich oder vor dem Einfluss korrosiver Medien geschützt zu verbauen, sodass kein weiterer Korrosionsschutz erforderlich ist. Die Befestigungsmittel sind entsprechend der jeweiligen Zulassung nach Tabelle 1 geregelt. Wenn die bauphysikalischen Gegebenheiten es erfordern, ist der Korrosionsschutz, z. B. durch Beschichten den Anforderungen anzupassen. 2.2 Kennzeichnung Die Verpackung, der Beipackzettel oder der Lieferschein der Komponenten der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind. Jede Verpackung muss zusätzlich Angaben zum Herstellwerk, zur Bezeichnung des Bauproduktes und zum Werkstoff enthalten DIN EN 10346: Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen DIN EN 10139: Kaltband ohne Überzug aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen DIN EN : Walzdraht, Stäbe und Draht aus Kaltstauch- und Kaltfließpressstählen - Teil 4: Technische Lieferbedingungen DIN EN 10204: Metallische Erzeugnisse - Arten von Prüfbescheinigungen
6 Nr. Z Seite 6 von April Übereinstimmungsnachweis Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung der Komponenten der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer Erstprüfung durch den Hersteller und einer werkseigenen Produktionskontrolle erfolgen. Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Komponenten der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben Werkseigene Produktionskontrolle In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Produktionskontrolle soll mindestens die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen einschließen. Im Herstellwerk sind die Abmessungen der Komponenten der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen durch regelmäßige Messungen zu prüfen (vgl. auch Abschnitt 2.1.1). Alle Komponenten der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen sind durch Sichtprüfung auf äußere Fehler zu untersuchen. Der Nachweis der in den Abschnitten geforderten mechanischen Werkstoffeigenschaften ist jeweils durch ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN zu erbringen. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauprodukts sowie des Ausgangsmaterials und der Bestandteile - Art der Kontrolle oder Prüfung - Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile - Ergebnis der Kontrollen und der Prüfungen und Vergleich mit den Anforderungen - Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der für die Fremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht verwendet werden und sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen.
7 Nr. Z Seite 7 von April Bestimmungen für Entwurf und Bemessung 3.1 Allgemeines Es gilt das in DIN EN in Verbindung mit dem Nationalen Anhang angegebene Nachweiskonzept. Für jede Fensterseite sind mindestens zwei absturzsichernde Fensterelementbefestigung entsprechend den Angaben in Anlage 3 erforderlich. Die absturzsichernden Fensterelementbefestigungen sollte nahe den Rahmenecken angeordnet werden. Vertikale Lasten (z.b. Eigengewicht) dürfen nicht über die Fensterelementbefestigung abgetragen werden. 3.2 Einwirkungen Einwirkung aus horizontalen Nutzlasten infolge von Windlasten und Personen (Holmlasten) Für die Einwirkungen aus horizontalen Nutzlasten infolge von Windlasten und Personen (Holmlasten) gilt DIN EN , in Verbindung mit DIN EN /NA 15, insbesondere Abschnitt 6.4 von DIN EN /NA 15. Einwirkung bei Personenanprall (stoßartige Einwirkung) Die statische Ersatzlast für den Nachweis der Befestigung der Fensterelementbefestigung an die Laibung ist nach ETB-Richtlinie 16 anzusetzen. 3.3 Nachweise Allgemeines Der Nachweis der Fensterelemente selbst ist nicht Gegenstand dieser Zulassung und ist entsprechend den dafür geltenden Regeln (bspw. für das Glas nach DIN ) zu führen Nachweis zur Aufnahme der Beanspruchungen aus Wind- und Holmlasten Für die Fensterelementbefestigung ist zur Aufnahme der Wind- und Holmlasten folgender Nachweis zu führen: F F d R, d 1 F d Beanspruchung aus den Einwirkungen aus Wind- und Holmlasten nach F R,d Bemessungswerte der Tragfähigkeit nach Tabelle 4 Die Befestigung der Lasche am Fensterprofil mit 2 Zebra-Piasta 6,3x27 Bohrschrauben ist Bestandteil der absturzsichernden Fensterelementbefestigungen und muss nicht separat nachgewiesen werden DIN EN 1990: Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung DIN EN : Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht DIN EN /NA: nationaler Anhang EC1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-1: Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke - Wichten, Eigengewicht ETB-Absturzsicherung: ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern" DIN : Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsicherende Verglasungen
8 Nr. Z Seite 8 von April 2016 Tabelle 4 Bemessungswerte der Tragfähigkeiten F R,d Art der Befestigung Fensterelementbefestigung mit Montageschiene W-ABZ in beide Richtungen (Zug und Druck) Bemessungswerte der Tragfähigkeiten F R,d in kn beim Abstand 1) von 20 mm 25 mm 30 mm 35 mm 40 mm 1,44 1,28 1,12 0,96 0,80 1) Abstand siehe Zeichnung in Anlage 2 (Zwischenwerte dürfen gradlinig interpoliert werden) Nachweis zur Aufnahme der Beanspruchung am Personenanprall Für die Fensterelementbefestigung gilt der Nachweis zur Aufnahme der Einwirkungen aus Personenanprall als erbracht. Die Befestigung der Lasche am Fensterprofil mit 2 Zebra- Piasta 6,3x27 Bohrschrauben ist Bestandteil der absturzsichernden Fensterelementbefestigungen und muss nicht separat nachgewiesen werden Befestigung am Baukörper Die Befestigung am Baukörper erfolgt mit den in Tabelle 1 genannten Befestigungs- und Verankerungselementen. Die charakteristischen Tragfähigkeiten sind nach den in Tabelle 1 aufgeführten Regelwerken in Abhängigkeit vom Baustoff (z. B. Beton, Mauerwerk, Holz) und den Rand- und Achsabständen zu ermitteln. Dabei sind bei Befestigung nur mit der Fenstermontageschiene W-ABZ die Kräfte in die Verankerungsmittel als Querkräfte anzusetzen. Jede Befestigung ist mit einer statischen Ersatzlast von F E,k = 2,8 kn nachzuweisen. Für die Ermittlung des Bemessungswertes der Einwirkung ist ein Teilsicherheitsbeiwert von F = 1,0 anzusetzen (außergewöhnliche Bemessungssituation). 4 Bestimmungen für die Ausführung Die im Abschnitt 2.1 genannten Bauteile oder Komponenten dürfen nur dann eingebaut werden, wenn die Verpackung, der Beipackzettel oder der Lieferschein der absturzsichernden Fensterelementbefestigungen das Ü-Zeichen oder für die Verbindungsmittel nach Tabelle 1 mit ETA die CE-Kennzeichnung trägt. Der Einbau der absturzsichernden Fensterelementbefestigungen darf nur nach Anweisung des Herstellers und nur von Firmen vorgenommen werden, die die dazu erforderliche Erfahrung haben. Andere Firmen dürfen die absturzsichernden Fensterelementbefestigungen nur dann ausführen, wenn für eine Einweisung des Montagepersonals durch auf diesem Gebiet erfahrenen Fachkräfte gesorgt ist. Der Hersteller übergibt an den Ausführenden die Montageanweisung, z. B. als Beipackzettel zu den Fenstermontageschienen. Für die Montage der Fenstermontageschienen sind Durchgangsbohrungen mit einem Nenndurchmesser von 8,5 mm zur Aufnahme der Sonderschrauben in die Fensterprofile und den Stahlkern einzubringen. Der vorgegebene Bohrungsdurchmesser ist zwingend einzuhalten, um die Tragfähigkeit zu gewährleisten. Die ordnungsgemäße Ausführung der absturzsichernden Fensterelementebefestigungen entsprechend den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, ist von der bauausführenden Firma schriftlich zu bescheinigen.
9 Nr. Z Seite 9 von April Bestimmungen für Nutzung, Unterhalt, Wartung Ist die absturzsichernde Fensterelementebefestigung beschädigt oder durch Anprall beansprucht, ist die absturzsichernde Fensterelementebefestigung und die Verankerung am Bauwerk durch einen sachkundigen erfahrenen Ingenieur zu überprüfen und muss bei Beschädigung ggf. demontiert und ausgetauscht werden. Plastisch verformte Komponenten der absturzsichernden Fensterelementbefestigungen sowie der Befestigungen oder Verankerungen, z. B. nach Personenanprall, sind gegen neue Teile auszutauschen. Dabei sind ebenfalls neue Schrauben zu verwenden. Die Vorgaben der Befestigungsmittelzulassung sind zu beachten (Beurteilung des Verankerungsgrundes bei Austausch der Befestigungsmittel). Ansonsten sind keine besonderen Maßnahmen für Unterhalt und Wartung während der Nutzungsdauer erforderlich. Andreas Schult Referatsleiter Beglaubigt
10 Nr. Z vom 27. April 2016 Z /14
11 Nr. Z vom 27. April 2016 Z /14
12 Nr. Z vom 27. April 2016 Z /14
13 Nr. Z vom 27. April 2016 Muster für die Montagedokumentation "Absturzsichernde Fensterelementebefestigung" Objekt: Straße:. Lieferschein Nr.:. PLZ / Ort:. Fenster-Typ:. Auftraggeber: Straße:. Kontaktperson:. PLZ / Ort:. Telefon:. Montagefirma: Straße:. Telefon:.. PLZ / Ort:. Monteur:. Gebäudeteil: Bauteil:. Befestigung:.. Untergrund:. Setzdaten:.. Bauteildicke:. Drehmoment:.. Lageskizze: Datum der Fertigstellung:. Hiermit wird bestätigt, dass die ausgeführte Absturzsichernde Fensterelementebefestigung.. hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z des Deutschen Instituts für Bautechnik vom (und ggf. der Bestimmungen der Änderungs- und Ergänzungsbescheide vom... ) montiert wurde. (Ort, Datum) (Stempel/Unterschrift) (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn und auszuhändigen) Absturzsichernde Fensterelementebefestigung Anlagenbeschreibung Anlage 4 Z /14
A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4
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