Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Chemie vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Den berufsqualifizierenden Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) - Chemie erreicht man über ein Studium an Fachhochschulen. Chemieingenieurwesen wird auch an Universitäten als Diplom-Studiengang angeboten. Zunehmend werden Diplomstudiengänge auf die Abschlüsse Bachelor und Master umgestellt. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht üblicherweise eine naturwissenschaftliche, insbesondere chemische Grundlagenausbildung anhand folgender Fächer vor: Chemie: allgemeine und analytische Chemie, anorganische Chemie, organische Chemie, physikalische Chemie usw. Biochemie, Mikrobiologie Elektrotechnik, Werkstoffe und Werkstoffprüfung Mathematik, Physik, Informatik Technisches Englisch Ökologie, Grundlagen des Umweltschutzes Mathematik Kern- und Schwerpunktstudium Das Kern- und Schwerpunktstudium kann unter anderem Folgendes vorsehen: Vertiefung der Grundlagenfächer ingenieurwissenschaftliche Ausbildung, z.b. in Verfahrenstechnik, Apparate- und Werkstofftechnik Pflichtfächer aus der Schwerpunktrichtung, z.b. Umwelttechnik, Biochemieingenieurwesen Veranstaltungen aus Wahlmodulen des Chemieingenieurwesens Wahlpflichtfächer aus nichttechnischem und fächerübergreifendem Bereich

2 Praxissemester Im Praxissemester sollen die Studierenden ihre Fachkenntnisse überprüfen. Es soll eine fachspezifische Aufgabenstellung weitgehend selbstständig bearbeitet werden. Sie werden so auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in der chemischen Industrie, der Lebens- und Genussmittelindustrie oder bei Forschungs- und Prüfungsinstuten vorbereitet. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fachhochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen, Seminar- und Praktikumsräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildung im Praxissemester arbeiten sie in verschiedenen Abteilungen chemietechnischer Betriebe (z.b. in der Produktion, bei Instandhaltungsarbeiten, bei der Planung und Anfertigung von Anlagen, im Labor, bei Aufgaben der Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie im Betriebsmanagement), aber auch in Behörden oder Forschungseinrichtungen. Häufig wird empfohlen bzw. angeboten, ein Praxissemester im Ausland zu verbringen. Bei internationalen Studiengängen sind ein oder mehrere Studiensemester im Ausland Pflichtbestandteil des Studiengangs. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Fachhochschule im Einzelnen den Studiengang Chemieingenieurwesen, Chemie, Chemietechnik oder Ähnliche anbietet, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume (z.b. Rechenzentren, Labors) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil, arbeitet bei Projekten und im Labor mit. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Bei dualen Studiengängen muss mit erheblich höheren Belastungen gerechnet werden: Neben dem Studium und studienbegleitenden Prüfungen müssen auch noch die Anforderungen der Berufsausbildung erfüllt werden. Für internationale Studiengänge ist Mobilitätsbereitschaft erforderlich, da je nach Fachhochschule eine bestimmte Anzahl an Semestern an der kooperierenden Hochschule im Ausland studiert wird. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen des Chemieingenieurwesens sind jedoch auch 30 Semesterwochenstunden und mehr möglich. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Während der Praxissemester gilt die im jeweiligen Betrieb übliche Arbeitszeit, die Lehrveranstaltungen an der Hochschule betragen zu dieser Zeit in etwa drei Semesterwochenstunden. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Wer sich für Studiengänge entscheidet, die gleichzeitig zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, muss in den ersten drei Ausbildungs- bzw. Studienjahren neben der betrieblichen Ausbildung und den dazugehörigen Prüfungen gleichzeitig an Hochschullehrveranstaltungen und -prüfungen teilnehmen. Der begleitende Berufsschulunterricht findet für Teilnehmer/innen derartiger Studiengänge meist in den Abendstunden bzw. am Wochenende statt.

3 Ausbildungsvergütung Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten für ein Studium in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften tatsächlich durchschnittlich 10,0 Semester. Teilweise ist vor Studienbeginn ein ca. 3-monatiges Grundpraktikum zu absolvieren. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden.

4 Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Einige Studiengänge sind zwar weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, die Lehreinheiten wurden jedoch in Module gegliedert und mit Leistungspunkten, den Credit Points, nach dem European Credit Transfer System versehen. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. In der Regel sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika, die so genannten Praxissemester, außerhalb der Hochschule vor. In einigen Studienordnungen ist ein Auslandssemester in das Studium integriert. An einigen Fachhochschulen besteht die Möglichkeit, das Ingenieurstudium mit der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Chemiebereichs (z.b. als Chemielaborant/in) zu verbinden. Dabei arbeiten die Auszubildenden in den ersten zwei Jahren an drei Tagen in der Woche im Ausbildungsbetrieb, an zwei Tagen studieren sie an der Fachhochschule. Nach zwei Jahren wird die Berufsabschlussprüfung vor der IHK abgelegt. Im dritten Jahr verkürzt sich die betriebliche Tätigkeit auf zwei Tage in der Woche, ab dem vierten Jahr wird in Vollzeit studiert. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Studiengang Chemieingenieurwesen Lehrveranstaltungen nach Semestern und Semesterwochenstunden Studienfächer Semester Mathematik Physik Grundlagen der Informatik Allgemeine und anorganische Chemie Organische Chemie Physikalische Chemie Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen Betriebswirtschaftslehre Fachenglisch Sozial- und Kulturwissenschaften Betriebliche Kostenrechnung Rechtskunde und Toxikologie Wahlpflicht Chemie Physikalisch-chemische Analysentechnik Chemische Informationstechnologie Mechanische Verfahrenstechnik Mess- und Regelungstechnik

5 Chemische Reaktionstechnik Thermische Verfahrenstechnik Studienrichtung (z.b. Qualität und Sicherheit), Wahlpflichtfach I (z.b. Arbeitssicherheit) Studienrichtung (z.b. Qualität und Sicherheit), Wahlpflichtfach II (z.b. Kernphysik und Radiochemie) Wahlpflichtfächer aus den Studienrichtungen Seminar zum berufspraktischen Semester Diplomandenseminar Summe der Semesterwochenstunden Das vierte Semester ist ein berufspraktisches Semester, das achte Semester steht für das Erstellen der Diplomarbeit zur Verfügung. Die Studienpläne werden auf der Basis hochschuleigener Studienordnungen erstellt und unterscheiden sich daher von Fachhochschule zu Fachhochschule. Angaben hierzu finden Sie in der Datenbank KURSNET. (HA in KURSNET) Chemieingenieurwesen - Chemietechnik ( in KURSNET) Dipl.-Ing. (Uni) - Verfahrenstechnik (Chemie) (HA in KURSNET) Chemieingenieurwesen - chemische Umwelttechnologie (HA in KURSNET) Chemieingenieurwesen - Kunststoffchemie (HA in KURSNET) Chemieingenieurwesen - Textilchemie (HA in KURSNET) Chemieingenieurwesen - technische Chemie (HA in KURSNET) Pharmazeutische Chemie Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Chemieingenieurwesen. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Chemieingenieurwesen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis der berufspraktischen Ausbildung Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in der Regel studienbegleitend statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise ebenfalls studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Fachprüfungen im Hauptstudium finden in der Regel studienbegleitend statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel ebenfalls verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Chemieingenieurwesen praxisbezogen nach wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel zwei bis vier Monate zur Verfügung Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel ein- bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal.

6 Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH))/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Vor Studienbeginn muss man gegebenenfalls ein mehrwöchiges Vorpraktikum ableisten. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium des Chemieingenieurwesens ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Chemieingenieurwesen studieren möchte, muss unter Umständen vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Das Vorpraktikum, das an vielen, aber nicht an allen Fachhochschulen Zulassungsvoraussetzung ist, ist höchstens 13 Wochen lang. Eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.b. als Chemielaborant/in) oder die Fachhochschulreife gleicher Fachrichtung kann vom Vorpraktikum befreien. An Fachhochschulen, an denen zwei Praxissemester vorgesehen sind, kann eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit vor Beginn des Studiums das erste Praxissemester ganz oder teilweise ersetzen. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Praktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Rechtsgrundlage sind die Hochschulprüfungsordnungen. Geschlecht Für ein Studium des Chemieingenieurwesens entscheiden sich weniger Frauen als Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der weiblichen Studierenden des Diplomstudiengangs Chemie-Ingenieurwesen/Chemietechnik bei rund 40 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Chemieingenieurwesens. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, können örtliche Auswahlverfahren durchführen. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu

7 Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An vielen Fachhochschulen kann das Studium nur im Wintersemester aufgenommen werden. Für internationale Studiengänge sind gute Kenntnisse in der Sprache des Landes, in dem die kooperierende Hochschule liegt, erforderlich, die gegebenenfalls auch durch eine Prüfung zu belegen sind. Duale Studiengänge setzen neben der Einschreibung an der Fachhochschule einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen voraus. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Fachhochschulstudium arbeiten Chemieingenieure und -ingenieurinnen vor allem in der chemischen Industrie. Aber auch in anderen Industriezweigen, zum Beispiel in der Kunststoffindustrie, sind sie begehrte Fachleute. Schließlich finden sie auch in der betrieblichen oder kommunalen Energieversorgung bzw. Abfallentsorgung Beschäftigungsmöglichkeiten. Vielfach spezialisieren sie sich auf einen bestimmten Bereich, etwa die technische Beratung, Laborleitung oder Marktbeobachtung, oder eine Branche, z.b. Chemietechnik oder Lebensmittelherstellung. An Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen eröffnen sich Tätigkeitsfelder in Forschung und Lehre. In den letzten Jahren haben die chemieverwandten Sparten Lebensmittelindustrie, Pharmazie und Biotechnologie ebenso wie die Umwelttechnik an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. Hier eröffnen sich neue Tätigkeitsfelder, beispielsweise in der Planung und Entwicklung sowie im Betrieb von umwelttechnischen oder biotechnischen Anlagen. Zudem können sie an umwelttechnischen bzw. biochemischen Analysen mitwirken, die im Bereich der Lebensmittel wie auch bei ökologischen Fragestellungen immer wichtiger werden und zu vertrauensfördernden Maßnahmen eingesetzt werden können. Mit dem Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Chemieingenieure und -ingenieurinnen jedoch noch nicht beendet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Fachgebiet bzw. in benachbarten Disziplinen erfordern eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Grundsätzlich wird sich also die Notwendigkeit der Weiterbildung durch das ganze Berufsleben ziehen. Chemieingenieure und -ingenieurinnen können sich auf Tagungen und Kongressen über neue Entwicklungen informieren. Sie sollten darüber hinaus auch vielfältige Weiterbildungsangebote aus ihren Fachgebieten nutzen. In Lehrgängen und Seminaren z.b. zu speziellen Fragestellungen der Chemie, der Umweltanalytik, der Verfahrenstechnik oder der Biotechnologie können sie ihre Kenntnisse immer auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus können Chemieingenieure und -ingenieurinnen ihre Fachkenntnisse durch Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiengänge vertiefen und erweitern. Hiermit können sie sich auch auf Leitungsfunktionen und spezialisierte Expertenaufgaben vorbereiten. Zum Beispiel bieten sich Studiengänge aus den Bereichen Chemie, Biotechnologie, Mikrobiologie oder Verfahrenstechnik, aber auch auf den Gebieten Qualitätsmanagement, internationaler Technologietransfer, Marketing und Sales (Verkauf) oder Logistik an. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, zum Beispiel im Bereich Analyse- und Labordienstleistungen mit einem eigenen Analyselabor oder als Sachverständige/r bzw. Gutachter/in. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Chemie nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Chemie gibt es Alternativen in den Bereichen: Chemie, Biotechnologie, Biologie Umweltschutz Physik Lebensmitteltechnologie Pharmazie Die Gemeinsamkeiten der Berufe in diesen Bereichen liegen in der Untersuchung und Erforschung von Lebensvorgängen, in der Beschäftigung mit chemischen und physikalisch-chemischen Prozessen und der Übertragung der so gewonnenen naturwissenschaftlichen Erkenntnisse auf praktische Aufgabenstellungen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in (FH) - Chemie auf: Bereich Chemie, Biotechnologie, Biologie Ähnliche Tätigkeitsfelder wie für Chemieingenieure/-ingenieurinnen (FH) eröffnen sich für Absolventen und Absolventinnen von weiteren Studiengängen im Bereich Chemieingenieurwesen sowie der Bereiche Biotechnologie, Chemie, Biochemie, Lebensmittelchemie und Biologie. Teilweise stimmen die Studieninhalte überein, je nach Schwerpunkt zum Beispiel in Fächern wie chemische Verfahrenstechnik, technische Chemie, Materialwissenschaften oder Umweltchemie. Alternativberufe: Bachelor of Science (Uni) - Chemie in KURSNET () Dipl.-Ing. (Uni) - Chemie in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Biotechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Biotechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Verfahrenstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Verfahrenstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Verfahrens- und Biotechnik in BERUFENET Dipl.-Chemiker/in (Uni) in BERUFENET

8 Dipl.-Biochemiker/in (Uni) in BERUFENET Lebensmittelchemiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Pharmazeutische Chemie in BERUFENET Dipl.-Biologe/-Biologin (Uni) in BERUFENET Bereich Umweltschutz Umweltschutz und zugehörige Technologien sind eng verbunden mit der chemischen Forschung. Bei Neigung zu einem anwendungsorientierten Studiengang im Bereich der Ökologie bzw. Naturwissenschaften bietet sich daher als Alternative auch dieser Bereich an. Chemieingenieure und -ingenieurinnen (FH) und Umweltschutzingenieure und -ingenieurinnen haben darum bereits im Studium durch Schwerpunkte wie Verfahrenstechnik, Umweltchemie oder ökologische Chemie Gemeinsamkeiten. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Umweltschutz in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Techn. Umweltschutz in BERUFENET Bereich Physik Wie Chemieingenieure und -ingenieurinnen (FH) entwickeln Physiker/innen und Biophysiker/innen naturwissenschaftliche Mess- und Analyseverfahren und wenden sie an. Sie übernehmen - wenn auch in unterschiedlicher Gewichtung - verfahrenstechnische Tätigkeiten. In den Fächern Mathematik, Statistik, Datenverarbeitung bzw. in den allgemeinen naturwissenschaftlichen Grundlagen sind die Studieninhalte je nach Schwerpunkt ähnlich. Berührungspunkte gibt es auch in den Bereichen Nuklearchemie bzw. Radiochemie. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Physik in BERUFENET Dipl.-Physiker/in (Uni) - Medizinische Physik in BERUFENET Dipl.-Physiker/in (Uni) in BERUFENET Bereich Lebensmitteltechnologie Chemieingenieure und -ingenieurinnen (FH) und Fachleute in der Lebensmitteltechnologie sind in der Entwicklung und Kontrolle von Produktionsanlagen und -verfahren bzw. neuen Technologien tätig und für die laboratoriumsmäßige Qualitätskontrolle unter Anwendung chemisch-analytischer Verfahren zuständig. Interesse an wissenschaftlichen Sachverhalten und Problemstellungen ist im Chemieingenieurwesen wie in der Lebensmitteltechnologie ebenso Voraussetzung wie Neigung und Befähigung zu analysierendem und abstrahierendem Denken. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Lebensmitteltechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Lebensmitteltechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Brauwesen u. Getränketechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Weinbau u. Getränketechnologie in BERUFENET Dipl.-Braumeister/in (Uni) in BERUFENET Bereich Pharmazie Chemie und Pharmazie haben große Gemeinsamkeiten in der pharmakologischen Forschung und Entwicklung. Die Wissenschaftler/innen arbeiten an der Entwicklung neuer Wirkstoffe, prüfen die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Medikamenten und deren Anwendungsmöglichkeiten. Dazu sind gleiche Kenntnisse in Biochemie, Pharmakologie, Toxikologie, organischer, anorganischer und analytischer Chemie nötig. Im Studium wie im Beruf bedingt die Beschäftigung mit den gleichen Themen übereinstimmende psychische Anforderungen, so zum Beispiel neben Interesse an chemischen und medizinischen Problemstellungen die Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise. Alternativberufe: Dipl.-Pharmazeut/in (Uni) in BERUFENET Apotheker/in (Uni) in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise und den zugehörigen exakten Arbeitsverrichtungen wie Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen (z.b. bei der Durchführung und Auswertung von Messreihen im Labor) Vorliebe für Arbeiten, die Präzision erfordern (z.b. Laboranalysen) Interesse an Chemie Interesse an Technik, an der Funktionsweise von Geräten, Maschinen und Anlagen (z.b. Verständnis der Steuerung von technischen Anlagen oder Bedienen von Geräten zur Messung der chemischen Eigenschaften eines Produkts) Innovationsfreude (z.b. Erforschen neuer Verfahren zur Herstellung von chemischen Produkten) Nachteilig: Abneigung gegen Umgang mit Chemikalien (z.b. bei der Untersuchung von Schadstoffen im Labor) Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (ständiges Aktualisieren des eigenen Wissens zum Lösen chemischtechnischer Fragestellungen durch Literaturstudium) Abneigung gegen schriftliche Tätigkeiten, gegen Umgang mit Daten und Zahlen (z.b. beim Auswerten und Dokumentieren von Laborergebnissen oder der Erstellung einer Diplomarbeit) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei der systematischen Erforschung eines neuen Prüfverfahrens als Semesterarbeit oder

9 bei der Prüfungsvorbereitung) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (z.b. bei der Auswertung von Laborbefunden) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (z.b. bei der Arbeit in Studienprojektgruppen) Förderlich: Ausdauer (oft langwierige Versuchswiederholungen) Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (Prüfungsdruck) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. schnelles Aufnehmen von Informationen aus Texten oder Datenreihen, rasches Prüfen von chemischen Reaktionen im Labor) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche mathematische Befähigung (z.b. Methodenlehre und Statistik, überschlägiges Prüfen von Berechnungen, Berechnung von Materialflüssen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Sehr gutes technisches Verständnis (Verstehen von und Umgang mit hochentwickelten Messgeräten) Gut-durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. für Referate, die Erstellung von Versuchsberichten oder der Diplomarbeit) Förderlich: Merkfähigkeit und Gedächtnis für Ereignisse und Abläufe (Koordinieren und Leiten von verfahrentechnischen Versuchsanordnungen) Einfallsreichtum (z.b. zur theoretischen und praktischen Lösung von chemisch-technischen Verfahrensfragen) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Chemie bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Chemie: Ein Chemie-Leistungskurs ist nicht vorausgesetzt, da chemikalisches Wissen an der Hochschule auf wissenschaftlichem Niveau vermittelt wird. Gute Kenntnisse in diesem Fach erleichtern jedoch das Grundstudium. Mathematik: Solides mathematisches Schulwissen ist die Basis für alle Ingenieurwissenschaften. Gerade das Ingenieurstudium Chemie ist z.t. besonders stark mathematisch ausgerichtet. Können muss man anwendungsbezogene Mathematik, z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal- und Vektorrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Physik: Im Grundstudium wird wiederholt und vertieft, was man im Physikunterricht gelernt hat. Bringt man gute Noten in Physik mit, fällt der Studienbeginn nicht schwer. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im

10 Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Chemieingenieurwesen an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am , KMK am Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 91kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Fachhochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium Chemieingenieurwesen, Chemie, Chemietechnik oder Chemische Technologie Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Chemieingenieurwesen, Chemie, Chemietechnik oder Chemische Technologie Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Fachhochschulgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die meisten der heute an Fachhochschulen angebotenen Studiengänge im Bereich Chemie, Chemieingenieurwesen, Chemische Technologie und Ähnliches entstanden nach 1945 an Chemieingenieurschulen. Als 1971 durch eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz die

11 Fachhochschulen als neuer Hochschultyp gegründet wurden, wurden diese Studiengänge in die Fachhochschule integriert. Bei der Erstellung der neuen Studienordnungen konnte man dabei auf die Erfahrungen der Vorläufereinrichtungen zurückgreifen. Die Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Chemieingenieurwesen wurde 1998 von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossen. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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