Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Maschinenbau Schwerpunkt Konstruktionstechnik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) für Maschinenbau mit Studienrichtung Konstruktionstechnik setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Auch an Universitäten und an Berufsakademien werden Studiengänge im konstruktiven Maschinenbau angeboten. Zunehmend wird auch hier auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt. An Fachhochschulen ist auch ein duales Studium möglich. Dabei ist in den Studiengang eine Berufsausbildung integriert, z.b. zum Industriemechaniker/zur Industriemechanikerin. Einige Hochschulen bieten daneben integrierte binationale bzw. Doppelstudiengänge an. Durch Vereinbarungen zwischen einer deutschen und einer ausländischen beteiligten Hochschule werden Lehrpläne aufeinander abgestimmt und die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen gewährleistet. Dadurch wird ein Studiengang an zwei Hochschulen in zwei Ländern studiert. Gleichzeitig mit dem deutschen Abschluss wird der Abschluss der Partnerhochschule erworben. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: naturwissenschaftliche Fächer, z.b. Mathematik, Physik Konstruktionslehre, Maschinensysteme, Technische Mechanik Werkstofftechnik Wärmelehre Grundlagen der Datenverarbeitung Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Vertiefung der Grundlagenfächer, z.b. Rechnerunterstütztes Konstruieren (CAD) Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer aus dem gewählten Studienschwerpunkt, z.b. Antriebs- und Fördertechnik, Methodisches Konstruieren/Produktentwicklung freie Wahlfächer aus dem fakultätsübergreifenden Angebot, z.b. Wirtschaftslehre, Kostenrechnung

2 Projekte und Praktika, praktisches Studiensemester Projektarbeiten, Praktika und praktische Studiensemester während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. im Fahrzeug- und Flugzeugbau, aber auch in der Lebensmittelindustrie oder in Ingenieurbüros und bei technischen Überwachungsvereinen vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika und Praxissemester sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Diese werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Hochschulen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der Praxissemester arbeiten die Studierenden im Entwicklungs- und Konstruktionsbüro, in Versuchsabteilungen und im Rechenzentrum von Maschinenbauunternehmen mit. Das Praktikum kann mit einem Auslandsaufenthalt verbunden werden. Bei dualen, ausbildungsintegrierten Studiengängen findet die Ausbildung abwechselnd an der Hochschule und im Ausbildungsbetrieb statt. Bei internationalen oder europäischen Studiengängen kooperiert die Hochschule mit einer ausländischen Partneruniversität: An dieser Hochschule werden dann in der Regel zwei bis drei Studiensemester absolviert. Die Anforderungen an die Studierenden sind aufgrund des straff organisierten Studiums sehr hoch. Der mehrmalige Studienortwechsel zwischen zwei Hochschulen in unterschiedlichen Ländern erfordert Mobilitätsbereitschaft und Flexibilität sowie einen zusätzlichen Organisationsaufwand (Wohnungssuche etc.). Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Hochschulen im Einzelnen einen Maschinenbau-Studiengang mit vertiefter Ausbildung im Bereich Konstruktionstechnik und Entwicklung anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Laborräume (z.b. Werkstoffprüflabor, Labor für Mechanik und Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Labor für Konstruktionstechnik und CAE) Übungsräume (z.b. Computerarbeitsplätze im Rechenzentrum, Versuchseinrichtungen) Bibliotheksräume Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil und arbeitet bei Projekten mit. Laborarbeiten machen im Hauptstudium etwa 30 Prozent des gesamten Stundenumfangs aus. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchgeführt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen des Maschinenbaus mit Schwerpunkt Konstruktionstechnik sind jedoch auch bis zu 30 Semesterwochenstunden möglich. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Während der Praxissemester gilt die in den Unternehmen übliche tägliche Arbeitszeit. Zudem finden an der Hochschule praxisbegleitende Lehrveranstaltungen statt. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Bei dualen, ausbildungsintegrierten Studiengängen ist die zeitliche Verteilung von Hochschul- und

3 Berufsausbildung unterschiedlich. Zum Teil wird wöchentlich im Wechsel ausgebildet - zum Beispiel drei Tage im Betrieb, zwei Tage an der Hochschule - zum Teil verbringt man 1-2 ganze Semester im Betrieb. Während der vorlesungsfreien Zeit arbeiten die Studierenden eines berufs- oder eines ausbildungsintegrierten Studiengangs im Betrieb. Finanzielle Aspekte Noch ist ein Studium an öffentlichen Hochschulen bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem konsekutiven Studiengang gebührenfrei, sofern die Regelstudienzeit nicht überschritten wird. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit weggefallen ist, ist davon auszugehen, dass in manchen Bundesländern schon ab dem Sommersemester 2006 Studiengebühren erhoben werden. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Semesterbeiträge oder Einschreibungsgebühren. Auch fallen Lebenshaltungskosten an, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sind. Förderungsmöglichkeiten bestehen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz Das neue BAföG oder durch den Bildungskredit und durch Stipendien. Informationen zu Einkommen und Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Ausbildungsvergütung Oft wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung gezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Die praktischen Studiensemester erstrecken sich jeweils auf mindestens 20 Wochen. Bei ausbildungsintegriertem dualem Studium beträgt die Regelstudienzeit meist zehn Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2004 schlossen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften tatsächlich durchschnittlich nach 10,0 Fachsemestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2004

4 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika und Praxissemster außerhalb der Hochschule vor. In einigen Studienordnungen ist ein Auslandssemester in das Studium integriert. Es gibt auch duale Studienangebote im Praxisverbund, die Hochschulausbildung und Berufstätigkeit miteinander verknüpfen oder eine zusätzliche Berufsausbildung in der Wirtschaft vermitteln. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Fachhochschul-Studiengang Maschinenbau, Studienrichtung Konstruktionstechnik Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester Mathematik Informatik Physik Technische Mechanik Chemie Werkstofftechnik Grundlagen der Konstruktion/CAD Maschinenelemente Fertigungstechnik Technische Thermodynamik - 4 4

5 Fluiddynamik Grundlagen der Elektrotechnik Messtechnik Betriebswirtschaft Allgemeines Wahlpflichtfach Ökologie und Umweltschutz Englisch Summe Hauptstudium - gemeinsame Fächer für alle Studienrichtungen Semester Das 6. Semester wird als praktisches Studiensemester durchgeführt, das 8. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen. Fächer 4. Semester 5. Semester 7. Semester Maschinenelemente Maschinenlabor Regelungs- und Steuerungstechnik Antriebstechnik Konstruktion Getriebe- und Mechanismentechnik Maschinendynamik Angewandte C-Techniken Werkzeugmaschinen Arbeitsvorbereitung Füge- und Montagetechnik Netzwerk und Kommunikationstechnik Industriebetriebslehre/Arbeitswissenschaften Englisch Qualitätsmanagement 2 - -

6 Wirtschaftsrecht Maschinenkonstruktion Schadensfallsystematik/Bruchmechanik FEM Kostenrechnung Summe Studieninhalte und Studienfächer unterscheiden sich je nach Hochschule. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET." Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Maschinenbau mit Schwerpunkt Konstruktionstechnik. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Teilnahme an den praktischen Studiensemestern Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Bei dualen oder ausbildungsintegrierten Studiengängen wird neben den Hochschulprüfungen - Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung - eine Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft abgelegt. Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in Prüfungsblöcken oder studienbegleitend statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise generell studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind dabei 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen am Ende des Hauptstudiums finden innerhalb von vier Wochen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Problemstellung der Konstruktionstechnik selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei Monate zur Verfügung. In einem eventuell sich anschließenden Kolloquium präsentiert und verteidigt man seine Diplomarbeit. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Die Prüfung im anerkannten Ausbildungsberuf bei dualem beziehungsweise ausbildungsintegriertem Studium wird vor der Handwerkskammer oder vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.

7 Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur (Fachhochschule)/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) (Kurzform: Dipl.-Ing. (FH)) Bei europäischen Studiengängen wird teilweise zusätzlich ein ausländischer Hochschulgrad verliehen: Maître Ingénieur Die Bezeichnung des Studiengangs wird in die Diplomurkunde mit aufgenommen oder - gegebenenfalls zusammen mit der Studienschwerpunktbezeichnung - im begleitenden Diplomzeugnis ausgewiesen. Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Bei ausbildungsintegriertem dualen Studium erwirbt man zusätzlich einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks oder der Industrie, zum Beispiel: Fluggerätmechaniker/in Mathematisch-technische/r Assistent/in Mechatroniker/in Technische Zeichner/in Industriemechaniker/in Zerspanungsmechaniker/in Werkzeugmechaniker/in Maschinenbaumechaniker/in Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium des Maschinenbaus mit der Studienrichtung Konstruktionstechnik ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Maschinenbau studieren möchte, muss in der Regel vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Das Vorpraktikum, das an vielen, aber nicht an allen Fachhochschulen Zulassungsvoraussetzung ist, muss mindestens acht Wochen lang sein, wenn der Studiengang zwei Praxissemester umfasst, dreizehn Wochen, wenn nur ein Praxissemester vorgesehen ist. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine praktische Tätigkeit kann vom Vorpraktikum befreien. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Für die Zulassung zu dualen Hochschulausbildungen, in die eine gewerbliche Berufsausbildung integriert ist, braucht man in der Regel keine Vorpraxis. Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich weit mehr Männer als Frauen ein. Im Wintersemester 2004/2005 waren rund 92 Prozent der Studierenden im Bereich Maschinenbau/-wesen männlich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2004/2005

8 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Maschinenbaus mit Schwerpunkt Konstruktionstechnik. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen üblicherweise örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für ein Studium mit integrierter gewerblicher Berufsausbildung muss man vor Studienbeginn einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben. Für die Zulassung zu einem berufsbegleitendem Studium wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das bestehende Beschäftigungsverhältnis verlangt. Meistens kann das Studium sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester aufgenommen werden. Angaben hierzu finden Sie in der Datenbank KURSNET. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Studium arbeiten Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen des Maschinenbaus mit der Studienrichtung Konstruktionstechnik vor allem in Betrieben des Maschinenbaus in der Metallindustrie, etwa im Fahrzeug- oder Flugzeugbau. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus in vielen anderen Industriebranchen, in denen Maschinen eingesetzt werden, z.b. in der Lebensmittelindustrie. Die Ingenieure und Ingenieurinnen übernehmen zudem z.b. Beratungstätigkeiten in maschinenbautechnischen Fragen bei Ingenieurbüros und technischen Überwachungsvereinen bzw. in Gewerbeaufsicht und Handel. Schließlich sind sie auch in kommunalen Betrieben tätig, etwa bei der Wasseroder Energieversorgung. Spezialisierungen ergeben sich oftmals während der beruflichen Praxis. Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen der Studienrichtung Konstruktionstechnik übernehmen beispielsweise Tätigkeiten im Werkzeugmaschinenbau, in der Elektrotechnik oder Medizintechnik. Die Möglichkeiten reichen von der Qualitätssicherung über die Forschung und Entwicklung bis hin zur Akquisition und den Kundendienst. Mit dem Studienabschluss ist die berufliche Bildung jedoch nicht beendet. Neue technische Entwicklungen im Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierung und neue Werkstoffe bedingen, dass man den Wissensstand laufend anpassen, erweitern und vertiefen muss. Die Bereitschaft zur Weiterbildung wird sich während des gesamten Berufslebens als notwendig erweisen. Fachspezifische Kenntnisse, z.b. zur Konstruktionstechnik und Entwicklung, im Konstruktionsmanagement, auf dem Gebiet des CAE und CAD, aber auch zur Automatisierungstechnik oder Qualitätssicherung, wie auch für die jeweilige Position notwendige Fähigkeiten (Soft Skills) können durch den Besuch von Lehrgängen und Seminaren erworben, ausgebaut bzw. auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Darüber hinaus können Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen der Studienrichtung Konstruktionstechnik ihre Fachkenntnisse durch Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiengänge vertiefen und erweitern. Hier bieten sich Studiengänge aus den Bereichen Konstruktionstechnik und Entwicklung, Werkstofftechnik, Betriebswirtschaft, Management oder Wirtschaftsingenieurwesen an. Eine Promotion mit einem Diplom-Abschluss einer Fachhochschule ist zwar grundsätzlich nicht vorgesehen. Besonders qualifizierte Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen an Universitäten promovieren (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich. Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen des Maschinenbaus mit der Studienrichtung Konstruktionstechnik können sich z.b. mit einem Ingenieurbüro selbstständig machen und Planungs-, Projektierungs-, Konstruktions- oder Service-Leistungen anbieten. Auch Tätigkeiten als Sachverständige/r, Gutachter/in oder Beratende/r Ingenieur/in kommen in Betracht. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik) gibt es Alternativen in den Bereichen: Maschinenbau, Produktionstechnik Mechatronik, Automatisierungstechnik Wirtschaftsingenieurwesen Werkstofftechnik, Physikalische Technik Eine Gemeinsamkeit all dieser Bereiche besteht in konstruktionstechnischen Aufgabenstellungen im Maschinen- und Anlagenbau. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik) auf: Bereich Maschinenbau, Produktionstechnik Eng verwandt mit einem konstruktionstechnisch orientierten Maschinenbaustudium an

9 Fachhochschulen sind vergleichbare Studiengänge an Berufsakademien und Universitäten. Die Studieninhalte stimmen weitgehend überein. Auch Maschinenbau-Studiengänge im Bereich der Produktionstechnik weisen viele Gemeinsamkeiten mit der Konstruktionstechnik auf, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Planung von Fertigungsabläufen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Fertigungstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Produktionstechnik in BERUFENET Bereich Mechatronik, Automatisierungstechnik Die Gemeinsamkeiten mit den nachfolgend genannten Berufen liegen in verwandten Studieninhalten und Tätigkeitsbereichen. Die Kombination mechanischer, elektronischer und informationstechnischer Mess-, Steuerund Regelungssysteme ist mittlerweile im Maschinen- und Anlagenbau Standard. Auch spätere Tätigkeitsbereiche, zum Beispiel in der Entwicklung, Konstruktion und Projektierung, Fertigungsvorbereitung, Rationalisierung und Automatisierung, sind vergleichbar. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Automatisierungstechnik) in BERUFENET Bereich Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbauingenieure/-ingenieurinnen lösen genau wie Wirtschaftsingenieure/-ingenieurinnen technische und organisatorische Aufgabenstellung unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus. Verwandte Tätigkeitsbereiche sind beispielsweise Arbeitsvorbereitung, Rechnungswesen, Planung und betriebliche Organisation, Kundenbetreuung, Einkauf und Vertrieb. Bei Wirtschaftsingenieuren/-ingenieurinnen ist in der Regel jedoch der betriebswirtschaftliche Aspekt stärker ausgeprägt. Alternativberufe: Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Wirtschaftsingenieurwesen in BERUFENET Bereich Werkstofftechnik, Physikalische Technik Die Gemeinsamkeiten zwischen der Konstruktionstechnik und den Beschäftigten dieses Bereiches liegen in der Entwicklung und Verbesserung von Systemen der Mess- und Regeltechnik, in der Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften und von Bearbeitungs- und Produktionsverfahren. Vergleichbare Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Werkstofftechnik, technische Mechanik, Konstruktion, Maschinenelemente, Oberflächentechnik, Mess- und Regeltechnik, Prozesssteuerung und Qualitätssicherung. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Physik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Werkstofftechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Physikalische Technik in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu exaktem, analysierendem Denken, auch an abstraktem Material (Lösen praktischer Aufgabenstellungen durch Heranziehen von theoretischem Wissen, Datenverarbeitung) Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (Arbeit mit Formeln und Computerprogrammen) Interesse an Physik Interesse an Chemie Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise, auch unter Zeitdruck (Prüfungen) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. Entwicklung und Konstruktion von Fertigungsmitteln wie Vorrichtungen und Werkzeugmaschinen) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständiges Erarbeiten des Lehrstoffs, teilweise Lerngruppen/Gruppenarbeiten) Förderlich: Keine Angaben

10 Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (Änderungsvorschläge und Vorgaben seitens der Professoren und Lehrbeauftragten in vorhandene Entwürfe einarbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. mathematische Beschreibung, Analyse und Synthese technischer Systeme) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute mathematische Befähigung (Ingenieurmathematik) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute visuelle Fähigkeiten (räumliches Vorstellungsvermögen, Formensinn, visuelles Gedächtnis, visueller Einfallsreichtum) (z.b. bei der Konstruktion von dreidimensionalen Maschinenelementen am CAD-System) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. bei der Besprechung von Entwürfen und der Präsentation von Arbeitsergebnissen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis (Verstehen von Produktionsprozessen und der dabei eingesetzten Maschinen) Förderlich: Befähigung zum Planen und Organisieren (Koordination und Realisierung studentischer Projekte zusammen mit anderen Kommilitonen) Einfallsreichtum im technischen Bereich (z.b. Entwicklung neuer Lösungsideen im Bereich komplexer Produktionsanlagen) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Maschinenbaus bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Physik/Chemie: Physikalisches Grundlagenwissen - eine Voraussetzung für Ingenieurausbildungen. Im Maschinenbau muss man sich an der Hochschule mit Themen wie Mechanik, Kräfte oder Energie beschäftigen. Auch die Chemie gehört zum Stoff. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Können muss man z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal-, Vektor- und Matrizenrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren (

11 Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am , KMK am Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 145kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Studium des Maschinenbaus Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Maschinenbau Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Fachhochschulgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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