Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Pflegepädagoge/Diplom-Pflegepädagogin (FH) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Pflegepädagoge/-pädagogin setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Pflegepädagogik kann man auch an Universitäten studieren. Einige Hochschulen bieten weitere Studiengänge im Bereich Pflege/Pflegewissenschaft/Pflegemanagement an. Außerdem werden zunehmend Studiengänge mit Bachelor- und Master-Abschluss angeboten. Das Studium kann auch in berufsbegleitend absolviert werden. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: Gesundheit und Krankheit Strukturen des Gesundheitswesens Theorie und Praxis der Pflege Pädagogik Personal- und Betriebsmanagement Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Vertiefung der Grundlagenfächer Praktika, Projekte und Seminare ein Wahlpflichtfach, z.b. Psychiatrische Pflege, Gesundheitsförderung, Kommunikation und Interaktion

2 Praxissemester, Projekte und Praktika Praxissemester, Projektarbeiten und Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten in der Ausbildung von Pflegefachkräften vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Teilweise müssen Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Fachhochschulen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Fachhochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen, in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Tätigkeit, die außerhalb der Hochschule stattzufinden hat, lernen sie beispielsweise unterschiedliche Pflegebereiche kennen und werden an Einrichtungen der pflegerischen Bildung in das Berufsfeld der Pflegepädagogik eingeführt. Ausbildungsstätten Allgemeine Fachhochschulen Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume für Fachpraxis Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Während der praktischen Studiensemester setzt man das erworbene Wissen in einer Einrichtung der pflegerischen Aus- bzw. Fort- und Weiterbildung um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. Ausbildungsziele und Organisation sind in der Praktikumsordnung der Fachhochschule näher ausgeführt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommt der Zeitaufwand hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Während der Praxissemester gilt die in der jeweiligen Einrichtung übliche tägliche Arbeitszeit. Ausbildungsvergütung Teilweise wird für die Tätigkeit im Praktikum eine Vergütung bezahlt. Allgemein geltende Regelungen hierfür gibt es nicht. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien

3 Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt gemäß den Studienordnungen der anbietenden Hochschulen 8 Semester. Tatsächlich schlossen Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 im Studienbereich Sozialwesen, dem die Pflegepädagogik zugeordnet wird, nach durchschnittlich 8,8 Fachsemestern ihr Studium ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h., die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Teilweise sehen die Studienordnungen auch Berufspraktika außerhalb der Hochschule vor. In die meisten Studiengänge sind ein oder zwei Praxissemester integriert. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

4 Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Fachhochschul-Studiengang Pflegepädagogik Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Bereichen und Semesterwochenstunden Grundstudium: Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden 1. bis 3. Semester Bereiche/Fächer Semesterwochenstunden Geistes- und Sozialwissenschaften 26 Pflegewissenschaft 17 Ökonomie 4 Organisationswissenschaften 6 Pädagogik 8 Summe: 61 Hauptstudium: Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden 4. bis 8. Semester, das 5. Semester wird als Praxissemester durchgeführt, das 8. Semester ist für die Anfertigung der Diplomarbeit vorgesehen. Bereiche/Fächer Semesterwochenstunden Geistes- und Sozialwissenschaften 10 Pflegewissenschaft 8 Ökonomie 2 Organisationswissenschaften 12 Pädagogik 20 Wahlpflichtfächer 23 Summe: 75 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen für den Studiengang Pflegepädagogik geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

5 Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Pflegepädagoge/-pädagogin (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis der geforderten berufspraktischen Ausbildung Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei Blöcken statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen am Ende des Hauptstudiums finden innerhalb von vier Wochen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus der Pflegepädagogik selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel sechs Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Pflegepädagoge/Diplom-Pflegepädagogin (Fachhochschule) (Dipl.-Pflegepäd. (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Für die Aufnahme eines Studiums der Pflegepädagogik an Fachhochschulen wird im Allgemeinen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/in oder Hebamme/Entbindungspfleger vorausgesetzt. Oft wird zusätzlich eine pflegerische Berufspraxis von mindestens ein oder zwei Jahren verlangt. An einigen Fachhochschulen muss man vor Beginn des Studiums ein mehrwöchiges Vorpraktikum ableisten. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium der Pflegepädagogik ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes

6 Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Für die Aufnahme eines Studiums der Pflegepädagogik an Fachhochschulen wird im Allgemeinen eine abgeschlossene Berufsausbildung als Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger, Altenpfleger/in oder Hebamme/Entbindungspfleger vorausgesetzt. Oft wird zusätzlich eine pflegerische Berufspraxis von mindestens ein oder zwei Jahren verlangt. Bei berufsintegriertem Studium ist zudem der Nachweis einer einschlägigen Teilzeitstelle sowie eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers für die Studienzeiten zu erbringen. Manche Fachhochschulen verlangen zusätzlich ein vor dem Studium abzuleistendes Vorpraktikum, das beispielsweise 13 Wochen dauert und in einem durch die Berufsausbildung und Berufstätigkeit nicht abgedeckten Bereich der Pflege abzuleisten ist. Über die Anrechnung berufsspezifischer Tätigkeiten auf das Berufspraktikum entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Rechtsgrundlage sind die Hochschulgesetze der Bundesländer. Nähere Angaben finden Sie in der Datenbank KURSNET. Geschlecht Pflegepädagogik an Fachhochschulen studieren bei weitem mehr Frauen als Männer: In der Krankenpflege-Ausbildung, die zum Studienbereich Sozialwesen gehört und der die Pflegepädagogik zugeordnet ist, waren im Wintersemester 2003/2004 rund 74 Prozent der eingeschriebenen Studierenden weiblich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Pflegepädagogik. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Bei Studieninteressenten der Pflegepädagogik sind beispielsweise die bisherige berufspraktische Pflegeerfahrung oder soziales Engagement wichtige Kriterien. Auch auf Durchhaltevermögen und Problemlösungsverhalten bei komplexen Sachverhalten sowie ausreichende sprachliche Ausdrucksfähigkeit wird geachtet. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An den meisten Fachhochschulen kann das Studium der Pflegepädagogik nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Studium arbeiten Diplom-Pflegepädagogen und -pädagoginnen vor allem als Unterrichtende an Berufsfachschulen und anderen Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen. Sie können aber auch in der Beratung, im Pflegebildungs- und Gesundheitsmanagement, in der Forschung oder im Entwicklungsdienst tätig werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachhochschulstudiums ist ihre berufliche Bildung nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Die Entwicklung in der Pflegepädagogik erfordert eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Fachbezogene berufliche Weiterbildung erfolgt durch das Lesen der Fachliteratur und den Besuch nationaler und internationaler Tagungen und Konferenzen sowie den Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und -kolleginnen. Darüber hinaus stehen unterschiedlichste Bildungsangebote zur Verfügung. Themenbereiche können hier einerseits Pflegeforschung und neue Pflegemodelle und -konzepte sein, andererseits Entwicklungen innerhalb der (Pflege-)Pädagogik oder auch der Einsatz von neuen Medien und EDV in der (Pflege-)Pädagogik. Aufbaustudien in den Bereichen Gesundheitswissenschaften, Gesundheitsmanagement und -beratung sind geeignet, auf spezialisierte Expertenaufgaben oder Leitungsfunktionen vorzubereiten. Auch ein Masterstudium kann in Betracht gezogen werden. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Pflegepädagoge/-pädagogin (FH) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Pflegepädagoge/-pädagogin (FH) gibt es Alternativen in den Bereichen:

7 Medizinpädagogik, Heilpädagogik, Pflegepädagogik Gesundheitswesen Berufe in diesen Bereichen haben mit Ihrem Wunschberuf das Vermitteln von pflegerischem bzw. medizinorientiertem Wissen, Beratungsaufgaben oder organisatorische Tätigkeiten im Gesundheitswesen gemeinsam. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Pflegepädagoge/-pädagogin (FH) auf: Bereich Medizinpädagogik, Heilpädagogik, Pflegepädagogik Pflege- und Medizinpädagogen und -pädagoginnen erteilen gleichermaßen Unterricht, wenngleich Medizinpädagogen/-pädagoginnen eher im Bereich der Medizinalfachberufe tätig werden. Die Heil- und Rehabilitationspädagogik verbindet mit der Pflegepädagogik ebenfalls der Erwerb von Wissen hinsichtlich Anleitung und Förderung im Gesundheitsbereich, jedoch geht es in der späteren Berufstätigkeit vor allem um die Erziehung und Förderung behinderter Menschen. Ausbildungsalternativen: Dipl.-Medizinpädagoge/-pädagogin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Heilpädagoge/-pädagogin (FH/Uni) in BERUFENET Dipl.-Rehabilitationspädagoge/-pädagogin (Uni) in BERUFENET Bereich Gesundheitswesen Die Studiengänge dieses Bereiches sind wie die Pflegepädagogik im Gesundheitswesen angesiedelt. Die Studierenden haben Interesse an medizinischem Grundwissen, Beratungsmethoden und Gesundheitsförderung. Der Schwerpunkt der Ausbildung und späteren Berufstätigkeit liegt jedoch im kaufmännischen Bereich. Ausbildungsalternativen: Bachelor of Therapy Management in KURSNET () Dipl.-Pflegewirt/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Gesundheitswirt/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in (FH) - Gesundheitsmanagement in BERUFENET Interessen Förderlich: Interesse am Erwerb von Wissen und am Anwenden von Wissen beim Lösen praktischer Aufgaben (Studium von Pflegetheorien und Anwenden der Erkenntnisse der Pflegeforschung auf die alltäglichen Aufgaben des Pflegepersonals) Interesse an Medizin (z.b. um während der Praxissemester mit den ärztlichen Mitarbeitern im Krankenhaus kompetent diskutieren zu können) Interesse an betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und organisatorischen Problemstellungen (Organisation von Krankenhäusern und betriebswirtschaftliche Grundlagen) Interesse an psychologischen und pädagogischen Sachverhalten und Fragestellungen (z.b. Krankheit als psychosoziales Phänomen) Neigung zu systematischer, planvoller Arbeit (z.b. Ausarbeiten eines Pflegeplans für ein spezielles Krankheitsbild) Neigung zu helfendem, betreuendem Umgang mit Menschen (Teil des Berufsbildes) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (z.b. Pflegetheorien) Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (Aufnahme des Lernstoffs, Prüfungsvorbereitung, Ausarbeitung der Diplomarbeit) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Referate, mündliche Fachprüfungen als Teil der Diplomprüfung, Erläuterung und Verteidigung der Diplomarbeit in einem Kolloquium) Abneigung gegen Körperkontakt mit fremden Menschen (pflegerische Tätigkeit während der Praxissemester) Abneigung gegen Schichtarbeit (in Praxissemestern: z.b. Mitarbeit in der Nachtschicht) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Kontaktsicherheit, Durchsetzungsvermögen (z.b. im Praktikum: bei der Anleitung von Patienten zu Bewegungsübungen) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. bei der strukturierten Aneignung des Lernstoffes oder beim Anfertigen der Diplomarbeit) Einfühlungsvermögen, zugleich Fähigkeit zum Aufrechterhalten ausreichender innerer Distanz (z.b. Verständnis für die tägliche Belastung eines Schwerkranken entwickeln und dabei seinen Willen stärken, die Krankheit zu überwinden) Verschwiegenheit (z.b. über persönliche Daten der im Praktikum kennengelernten Patienten) Verantwortungsbewusstsein (z.b. im Umgang mit vom Tode bedrohten Menschen im Praktikum) Begeisterungsfähigkeit, Initiative (z.b. eigenständig nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen für in Vorlesungen aufgetretene

8 Fragen suchen) Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (z.b. Prüfungsdruck, Bewältigung von Misserfolgserlebnissen) Kontaktfähigkeit (z.b. beim Aufbau von und bei der Arbeit in effizienten Lern- und Projektgruppen, beim Kontakt mit Patienten im Rahmen von Praktika) Förderlich: Ausgeglichenes, Zuversicht vermittelndes Auftreten und Verhalten (insbesondere gegenüber Patienten im Praktikum) Befähigung und Bereitschaft zu Selbstreflexion, Selbsterfahrung, Selbstkontrolle (z.b. Auseinandersetzung mit eigenen Schwächen und eigener Betroffenheit) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (z.b. Arbeit mit Patientenakten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Beobachtungsgabe (insbesondere in Praxissemestern: Erkennen der körperlichen und psychischen Befindlichkeit von Patienten) Pädagogisches Geschick (z.b. für die Konzeption von Weiterbildungsveranstaltungen und Schulungen zur Pflege) Durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen (Referate, mündliche Fachprüfungen als Teil der Diplomprüfung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen (z.b. für die Erstellung von Praktikumsberichten, Semesterarbeiten oder der Diplomarbeit) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Gute Merkfähigkeit und Gedächtnis (besonders in Praxissemestern: Erinnern der Namen und Befunde der Patienten) Befähigung zu fein abgestufter manueller Kraftentfaltung (tatkräftige Mitarbeit bei der Pflege während Praxissemestern) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Pflegepädagogik bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Biologie, Chemie: Biologisches Wissen ist hilfreich, um Auswirkungen von Pflege im Zusammenhang mit pathologischen und physiologischen Abläufen im Körper herstellen zu können. Deutsch: Sprache und Kommunikation spielen in der Pflegepädagogik eine herausragende Rolle! Das Fach Deutsch fördert die Ausdrucks- und Dialogfähigkeit, aber auch Textverständnis und korrekte Orthografie - wichtig für jedes Studium. Geschichte/Sozialkunde/Politik: Bringt man hier gute Noten mit, besitzt man eine Grundlage für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Fragen des Gesundheitswesens, das durch sozioökonomische Gegebenheiten beeinflusst wird. Religion/Ethik/Philosophie: Diese Fächer befähigen grundsätzlich zu ethischen Überlegungen. Das ist gerade in der Pflegepädagogik notwendig, in der viele berufsethische Probleme zu klären sind.

9 Psychologie: Wie in allen pädagogischen Fächern sind im Umgang mit Menschen in der Aus- und Weiterbildung psychologische Aspekte wichtig, z.b. bei Aufnahmegesprächen, in Krisensituationen oder bei Lernproblemen der Schüler/innen! Psychologisches Gespür und Grundkenntnisse z.b. über menschliche Verhaltensmuster sind deshalb schon im Studium nützlich. Englisch: Die Fachliteratur ist zum Teil in Englisch geschrieben. Die Studierenden müssen sie rasch lesen und verstehen können. Zunehmend werden auch Fachvorlesungen und -seminare in englischer Sprache angeboten. Man sollte deswegen in der Lage sein, auf Englisch zu kommunizieren. Wirtschaftswissenschaften: Das Vorhandensein grundlegender Kenntnisse um wirtschaftswissenschaftliche Zusammenhänge, z.b. über die Belegung eines Grundkurses in der Oberstufe, ist wünschenswert. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Fachhochschulebene Studienordnungen für Diplomstudiengänge im Bereich Pflegepädagogik Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des praktischen Studiensemesters Diplomprüfungsordnungen für die Studiengänge im Bereich Pflegepädagogik Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt

10 jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Von der Lehrschwester zum Pflegepädagogikstudium Die Möglichkeit, in einem Hochschulstudiengang ein Pflegepädagogik-Diplom zu erwerben, ist eine relativ junge Erscheinung in der Bildungslandschaft für Pflegeberufe in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Ausbildung der Lehrkräfte an Krankenpflegeschulen als spezifische Qualifikation für diesen Beruf gibt es überhaupt erst seit In diesem Jahr richtete die Diakonie in Berlin einen ersten Lehrgang ausschließlich zur Qualifikation von Lehrschwestern ein. Basis dafür war die Verabschiedung des Krankenpflegegesetzes von 1938, in dem in der zweiten Ausbildungsverordnung zum erstenmal die "Lehrschwester" erwähnt wurde. Bis dahin gab es lediglich eine Qualifizierung für "Oberinnen". Als 1957 ein neues Krankenpflegegesetz verabschiedet wurde, band der Gesetzgeber die staatliche Anerkennung der Krankenpflegeschulen an das Vorhandensein einer so genannten "Unterrichtsschwester", seit 1965 "einem/einer besonders vorgebildeten Unterrichtspfleger/-schwester". Dies ist bis heute die einzige bundesweite Regelung bezüglich der Qualifikation des Lehrpersonals für Pflegeberufe geblieben. Dabei wurden lehrende zusammen mit leitenden Pflegekräften in der Regel in einem gemeinsamen Lehrgang ausgebildet. Erst ab 1981 entschlossen sich die meisten Weiterbildungsinstitute, die Weiterbildung von Lehrkräften und Pflegedienstleitungen zu trennen. Die erreichte Lehrbefähigung ist unspezifisch und bezieht sich hauptsächlich auf die Fachgebiete "Krankenpflege" und "Berufskunde" in ihren theoretischen und praktischen Ausbildungsanteilen. Seit 1963 gab es erste Versuche, die Lehrkräftequalifizierung als berufsbegleitenden Weiterbildungslehrgang auch an Hochschulen zu etablieren. In den siebziger Jahren richtete zum Beispiel die Universität Osnabrück einen Weiterbildungsstudiengang für Lehrer und Lehrerinnen an Schulen des Gesundheitswesens ein für die Bereiche Pflege und Diagnostik/Therapie. Inzwischen haben eine Reihe von Fachhochschulen grundständige pflegepädagogische Studiengänge eingerichtet. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten Ausblick - absehbare Änderungen Akademisierung und Ausdifferenzierung Mit der zunehmenden Akademisierung der Pflegepädagogik als eigenständigem Studium und Berufsbild findet auch eine Ausdifferenzierung in Schwerpunkte statt. Diese können sich sowohl auf die Zielgruppe der zu unterrichtenden Pflegekräfte - also beispielsweise in der Krankenpflege oder Altenpflege Beschäftigte - als auch auf die Bildungsform wie Ausbildung oder Fortbildung beziehen. Da es sich bei der Pflegepädagogik um ein relativ junges Studium handelt, ist die Einrichtung weiterer Schwerpunktsetzungen zu erwarten.

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