Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Design-Ingenieur/Diplom Design-Ingenieurin (FH)- (Textil/Mode) vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Design-Ingenieur/Diplom Design-Ingenieurin (FH)- (Textil/Mode) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Design-Ingenieur/in (FH) - Textil/Mode setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und zahlreiche Praktika in folgenden Fächern vor: Farben- und Formenlehre Akt- und Modellzeichnen Textilwaren Gewebe und Masche Konfektionstechnologie Betriebswirtschaftslehre für Designer/innen Mathematik Technisches Zeichnen Grundlagen der EDV Internet und neue Medien Grundlagen der Chemie CAD Computergrafik Marketing für Designer/innen Kostenrechnung Fadentechnologie Flächentechnologie Veredelung und Ökologie Textile Werkstoffe Grundlagen der Gestaltung Objektzeichnen Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vor: Management Qualität und Umwelt Entwurfs- und Gestaltungstechnik Theoretische Grundlagen der Gestaltung

2 Innovative Textilien und Bekleidung Projektarbeit In der Studienrichtung Textil spezialisiert man sich auf folgende Bereiche: Textile Produktionstechnik Flächenkonstruktion/CAD und Veredelung In der Studienrichtung Mode stehen folgende Lehrveranstaltungen im Mittelpunkt: Bekleidungskonstruktion und CAD Bekleidungsfertigung/Produktdatenmanagement/Schnittgestaltung Darüber hinaus sind verpflichtende Lehrveranstaltungen in bestimmten Wahlpflichtfächern zu belegen, z.b. Textilentwurf, Bekleidungsentwurf, Modellentwicklung oder Kollektionsentwicklung. Projekte und Praktika Projektarbeiten und das während des Studiums vorgeschriebene Praxissemester bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten in der Bekleidungsindustrie, speziell in den Bereichen Modedesign, Produktentwicklung und Produktmanagement, vor. Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika sind in der jeweiligen Praktikumsordnung festgehalten. Praktikumsordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika durchführen. Anstelle des Praxissemesters kann auch ein Studiensemester an einer ausländischen, fremdsprachigen Hochschule absolviert werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fachhochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen, Seminar- und Laborräumen der Hochschule teil. Sie studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während des praktischen Studiensemesters arbeitet man zum Beispiel in Betrieben der Textil- oder Bekleidungsindustrie (zum Beispiel in Entwurfsateliers von Webereien, Textildruckereien, Betrieben der Tufting- oder Maschenindustrie), in Forschungseinrichtungen oder auch in Handwerksbetrieben wie Webereien, Stickereien oder Strickereien mit. Ausbildungsstätten Fachhochschule Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, nimmt an hochschulinternen Laborpraktika teil, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbstorganisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Aus der Studienordnung der Hochschule geht jedoch hervor, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Die Bewertung der Leistungen (z.b. Besuch von Lehrveranstaltungen, Praxis- oder Auslandssemester, studienbegleitende Prüfungen) erfolgt nach dem Kreditpunktesystem "European Credit Transfer System". So kann man in jedem Semester den Studienfortschritt überprüfen. Während des Praxissemesters im Hauptstudium wird das erworbene Wissen in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis angewendet und erweitert. Ausbildungsziele und Organisation sind in der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang der Fachhochschule näher ausgeführt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Vor dem Studium ist ein dreimonatiges Praktikum abzuleisten, das praktische Studiensemester umfasst 22 Wochen und muss zusammenhängend absolviert werden. Während des Praktikums gilt die im Praktikumsbetrieb übliche Arbeitszeit. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester

3 sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Finanzielle Aspekte Noch ist ein Studium an öffentlichen Hochschulen bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und in einem konsekutiven Studiengang gebührenfrei, sofern die Regelstudienzeit nicht überschritten wird. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit weggefallen ist, ist davon auszugehen, dass in manchen Bundesländern schon ab dem Sommersemester 2006 Studiengebühren erhoben werden. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Semesterbeiträge oder Einschreibungsgebühren. Auch fallen Lebenshaltungskosten an, die von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sind. Förderungsmöglichkeiten bestehen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz Das neue BAföG oder durch den Bildungskredit und durch Stipendien. Informationen zu Einkommen und Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Das praktische Studiensemester umfasst 22 Wochen. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2004 schlossen im Studienbereich Ingenieurwissenschaften tatsächlich durchschnittlich nach 10,0 Fachsemestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2004 Ausbildungsform Dieser Studiengang an einer Fachhochschule wird durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h., die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Das fünfte Semester ist im Rahmen des Hauptstudiums als praktisches Studiensemester außerhalb der Hochschule oder auch als Auslandssemester an einer ausländischen fremdsprachigen Hochschule abzuleisten. Im Hauptstudium/Vertiefungsstudium erfolgt in der Studienrichtung Bekleidung eine Spezialisierung auf die Gebiete Bekleidungskonstruktion und Bekleidungsfertigung, in der Studienrichtung Textil liegt der Schwerpunkt im Bereich Textile Produktionstechnik, Flächenkonstruktion und Veredelung. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in der Diplom- Prüfungsordnung der Fachhochschule geregelt - auf Grundlage der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in (FH) ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung mit Diplomarbeit. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (studienbegleitende Prüfungen, Testate) Nachweis der erfolgreich absolvierten praktischen Ausbildung außerhalb der Hochschule (30 Kreditpunkte) Nachweis, dass während des Studiums insgesamt mindestens 207 Kreditpunkte erworben wurden Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Diplom-Vorprüfung Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei

4 Blöcken statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend durchgeführt. Das Vordiplom ist bestanden, wenn im Grundlagenstudium 65 Kreditpunkte erworben wurden. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomprüfung besteht aus mehreren schriftlichen oder mündlichen studienbegleitenden Prüfungen zu den Studienfächern im Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Hauptstudiums sowie aus der Diplomarbeit mit Kolloquium. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Arbeit aus seinem Fachbereich sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen, anwendungsorientierten und gestalterischen Methoden selbstständig zu bearbeiten. Für die Bearbeitung der Diplomarbeit stehen maximal drei, bei empirischen, experimentellen oder mathematischen Themen höchstens vier Monate zur Verfügung. Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn der Studierende 240 Kreditpunkte erworben hat. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Design-Ingenieur/Diplom-Design-Ingenieurin (Fachhochschule) (Dipl.-Des.-Ing. (FH)) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium im Diplom-Studiengang Design-Ingenieur/in - Textil/Mode ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist ein von der Fachhochschule anerkanntes Praktikum von mindestens 3 Monaten Dauer. Studienbewerber/innen für die Studienrichtung Textil müssen ihr Fachpraktikum in der Textilindustrie, solche der Studienrichtung Mode in der Bekleidungsindustrie ableisten. Das Praktikum soll vertraut machen mit dem Betriebsaufbau und der Betriebsorganisation in der Textil- und Bekleidungsindustrie den textilen bzw. bekleidungstechnischen Fertigungsprozessen und ihrem organisatorischen Ablauf den textilen bzw. bekleidungstechnischen Werkstoffen den technologischen und organisatorischen Abläufen der Fertigungsprozesse

5 der Funktion von typischen Einrichtungen und Maschinen Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten werden auf das Fachpraktikum angerechnet. Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge im Bereich Textil/Mode. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Das Design-Ingenieur-Studium kann zurzeit nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Diplom-Design-Ingenieuren und -Ingenieurinnen der Studienrichtungen Textil oder Mode bietet sich nach dem Studium, das zu allen Aspekten der Produktentwicklung und der industriellen Herstellung qualifiziert, ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sie vor allem in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Sie entwerfen und gestalten Stoffe sowie Bekleidungsstücke beispielsweise in Webereien, Strickereien oder Textilateliers. Daneben kreieren sie technische oder so genannte "intelligente" (also heilende, pflegende oder schützende) Textilien, stellen Kollektionen zusammen oder legen Richtlinien für die industrielle Verarbeitung fest. Des Weiteren können sich Design-Ingenieure und -Ingenieurinnen auf Arbeitsgebiete in der Chemiefaserindustrie oder der Textil- und Bekleidungsmaschinenindustrie spezialisieren. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Design-Ingenieure und -Ingenieurinnen jedoch nicht beendet. Neue Fertigungstechnologien, die ständige Weiterentwicklung von textilen Faserstoffen (zum Beispiel Hightech-Fasern) und rasch wechselnde Modetrends wirken sich auch auf die Textilindustrie aus und erfordern eine laufende Weiterbildung. Design-Ingenieure und -Ingenieurinnen müssen daher ihre Kenntnisse ständig den neuesten Entwicklungen anpassen und sich immer über Veränderungen bei Verarbeitungstechnologien und Textilien auf dem Laufenden halten. Eine Möglichkeit dazu bietet die Lektüre von Fachliteratur und Fachzeitschriften. Man kann aber auch Seminare und Kurse besuchen zu Themen wie Kollektionierung, Textilgestaltung und Modellwesen, Entwurf und textile Materialkunde sowie Maschinenkunde und Fertigungsverfahren. Design-Ingenieure und -Ingenieurinnen können ihr Fachwissen auch durch ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium erweitern. Hier bieten sich zum Beispiel Studiengänge im Bereich Mode-, Textil- und Bekleidungsdesign oder in Technologie- und Innovationsmanagement an. Auch die Promotion ist unter bestimmten Voraussetzungen und bei Nachweis besonderer Qualifikationen möglich (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Möglich ist auch der Weg in die Selbstständigkeit, beispielsweise mit einem Beratungsunternehmen der Textil- und Bekleidungsfertigung oder durch Gründung eines Ateliers für Textildesign. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Design-Ingenieur/in (FH) - Textil/Mode nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Design-Ingenieur/in (FH) - Textil/Mode gibt es Alternativen in den Bereichen: Modedesign, Kostümbildnerei Produktgestaltung in anderen Bereichen Kommunikationsdesign, Grafikdesign Werkstoffwissenschaften Kunststofftechnik, Fertigungstechnik, Maschinenbau Chemieingenieurwesen, Physikingenieurwesen Die Gemeinsamkeit der diesen Bereichen zugeordneten Berufe besteht in vergleichbaren ingenieurwissenschaftlich-technologischem Aufgabenstellungen oder im kreativen Arbeiten (Gestaltung und Entwurf von Materialien bzw. Medien).

6 Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/ (in der Fassung vom ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (in der Fassung vom ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Landesebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Fachhochschulebene Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Design-Ingenieur Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in landeseigenen Fachhochschulgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Fachhochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landeseigenen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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