Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (FH) Fachrichtung Maschinenbau vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Ingenieur/in (FH) - Maschinenbau setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Maschinenbau ist ein Studiengang mit einem sehr breiten Angebot an aufgaben- und branchenbezogenen Spezialisierungsmöglichkeiten im Hauptstudium. Für viele dieser Studienrichtungen gibt es auch eigene Hochschulausbildungen, zum Beispiel für Fahrzeugtechnik, Feinwerktechnik oder Automatisierungstechnik. Auch an Universitäten und an Berufsakademien werden Maschinenbauingenieur-Ausbildungen mit Diplomabschluss angeboten. Außerdem gibt es zunehmend Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss. Darüber hinaus gibt es an Fachhochschulen auch die Möglichkeit eines dualen Studiums. Dabei sind in den Studiengang z.b. die bundeseinheitlich geregelten dualen Berufsausbildungen Industriemechaniker/in, Industrie- und Zerspanungsmechaniker/in, Metallbauer/in, Technische/r Zeichner/in, Konstruktionsmechaniker/in, Anlagenmechaniker/in, Mechatroniker/in integriert. Ausbildungsinhalte Das Grundlagenstudium des Diplom-Studiengangs erstreckt sich in der Regel auf folgende Pflichtfächer: Ingenieurmathematik Chemie Angewandte Physik Technische Mechanik Festigkeitslehre Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik Maschinenelemente, Grundlagen der Konstruktion und CAD Fertigungstechnik Hinzu kommt ein allgemein wissenschaftliches Fach, zum Beispiel: Technikgeschichte oder -bewertung Fremdsprachen mit technisch-fachlicher Ausrichtung Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre; Qualitäts- oder Kostenmanagement; Personalwirtschaft; Recht

2 Pflichtfächer des Hauptstudiums/Vertiefungsstudiums sind beispielsweise: Maschinenelemente Konstruktion Elektronik/Mikroprozessortechnik Technische Strömungsmechanik Maschinendynamik Antriebstechnik, Maschinendynamik Elektrotechnik und Elektronik Kunststofftechnik Mess-, Regel- und Steuerungstechnik Angewandte Thermo- und Fluiddynamik Kolben- und Strömungsmaschinen Ingenieurinformatik Industriebetriebslehre, Arbeitswissenschaft Allgemein wissenschaftliche Wahlpflichtfächer sollen das ingenieurwissenschaftliche Studium um Bildungsinhalte aus anderen Fachbereichen ergänzen. In Frage kommen wirtschafts-, rechts-, sozial- und geisteswissenschaftliche Fächer. Studienrichtung Allgemeiner Maschinenbau Sie zielt auf branchenübergreifende Einsatzmöglichkeiten ab. Die Studierenden befassen sich vertieft sowohl mit Konstruktionslehre als auch mit Fertigungsplanung und Steuerung beziehungsweise Betriebsorganisation. Weitere Kernfächer des Maschinenbaus sind beispielsweise Messtechnik, Messdatenverarbeitung/Simulationstechnik und Antriebs-, Steuerungs- und Regelungstechnik mit speicherprogrammierbaren Steuerungen und Fernwirksystemen. Weitere Studienrichtungen im Maschinenbau Je nach Hochschule wird eine funktionsbezogene Studienrichtung gewählt - dann studiert man vertieft entweder Konstruktions-/Entwicklungstechnik, Fertigungstechnik oder Produktionstechnik - oder man spezialisiert sich produktbezogen, zum Beispiel auf Fahrzeugtechnik. Es können auch Wahlpflichtfächer aus beiden Bereichen kombiniert werden. Gängige Studienrichtungen sind beispielsweise: Konstruktionstechnik - Produktionstechnik - Maschinenbauinformatik - Automatisierungstechnik - Fahrzeugtechnik - Luft- und Raumfahrttechnik - Werkstofftechnik - Feinwerktechnik - Mechatronik Während des Grundpraktikums in Industriebetrieben lernen die Studierenden industrielle Fertigungsvorgänge kennen, beispielsweise Verfahren der Metallbe- und -verarbeitung, Arbeit mit Werkzeugmaschinen. Außerdem erhalten sie einen Einblick in die organisatorische und soziale Struktur von Industriebetrieben. Das Fachpraktikum vermittelt einen Einblick in die Konzeption, Planung, Berechnung, Konstruktion und Herstellung industrieller Produkte einschließlich Kundendienst. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Hochschulstudenten und -studentinnen nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während der Praxissemester arbeiten die Studierenden im Entwicklungs- und Konstruktionsbüro, in Versuchsabteilungen, in der Fertigung und im Rechenzentrum von Maschinenbauunternehmen mit. Das Praktikum kann mit einem Auslandsaufenthalt verbunden werden. Bei internationalen Studiengängen kooperiert die Hochschule mit einer ausländischen Partneruniversität: An dieser Hochschule werden dann 1 oder 2 Studiensemester absolviert. Bei dualen, ausbildungsintegrierten Studiengängen findet die Ausbildung abwechselnd an der Hochschule und im Ausbildungsbetrieb statt. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Hochschulen im Einzelnen einen Maschinenbau-Studiengang anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Laborräume (z.b. Werkstoffprüflabor, Labor für für Steuerungs- und Regelungstechnik, Labor für automatisierte Fertigung) Übungsräume (z.b. im Rechenzentrum, Versuchseinrichtungen)

3 Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Man lernt und studiert allein, nimmt an Exkursionen und hochschulinternen Praktika teil und arbeitet bei Projekten mit. Laborarbeiten machen im Hauptstudium etwa 30 Prozent des gesamten Stundenumfangs aus. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende selbst dafür sorgen, dass sie die vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen rechtzeitig erbringen können. Daher werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. In der Regel sind die Studierenden selbst dafür zuständig, sich rechtzeitig eine Praktikumsstelle zu beschaffen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. In Studiengängen des Maschinenbaus sind jedoch auch 30 Semesterwochenstunden keine Seltenheit. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. In den Praxissemestern verbringt man deutlich weniger Zeit an der Fachhochschule - beispielsweise drei oder sechs Semesterwochenstunden. Hier gilt die im jeweiligen Betrieb übliche tägliche Arbeitszeit. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Ausbildungsvergütung Teilweise wird für die Tätigkeit in den Praxissemestern eine Vergütung bezahlt. Regelungen hierfür gibt es nicht. Bei dualem Studium erhält man eine Ausbildungsvergütung für die begleitende Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Industrie oder des Handwerks. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl

4 Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 schlossen im Studienbereich Maschinenbau/Verfahrenstechnik tatsächlich durchschnittlich nach 9,8 Semestern ab. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h., die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Im zweiten Studienabschnitt spezialisiert man sich auf eine Studienrichtung durch individuelle Auswahl einer Fächerkombination aus dem Wahlpflichtfachkatalog der Hochschule. An manchen Hochschulen verzweigen sich die Studienrichtungen noch weiter in verschiedene Schwerpunkte. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. In den Studiengang sind ein oder zwei praktische Studiensemester integriert. Es gibt auch duale Studienangebote im Praxisverbund, die Hochschulausbildung und Berufstätigkeit miteinander verknüpfen oder eine zusätzliche Berufsausbildung in der Wirtschaft vermitteln. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Studienplan-Beispiel Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Pflichtfach 1. Semester 2. Semester 3. Semester insgesamt V Ü L V Ü L V Ü L V: Vorlesung Ü: Übung L: Labor Mathematik Informatik, Datenverarbeitung Physik Technische Mechanik Chemie, Werkstofftechnik Grundlagen der Elektrotechnik und Elektronik

5 Maschinenelemente, Grundlagen Konstruktion, CAD Fertigungstechnik Technische Thermo- und Fluiddynamik Allgemeinwissenschaften, (3 Fächer) Insgesamt Hauptstudium 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester insgesamt Pflichtfächer V Ü L V Ü L V Ü L V Ü L V Ü L V: Vorlesung Ü: Übung L: Labor Maschinendynamik Messtechnik Regelungs- und Steuerungstechnik Angewandte Thermo- und Fluiddynamik Praktisches Studien- Diplom- Konstruktion Semester arbeit Elektrotechnik, Elektronik Maschinenlabor Angewandte Informatik Industriebetriebslehre, Arbeitswissenschaft Fächergruppen im Hauptstudium SWS Pflichtfächer 40 6 Fächer der Studienrichtung/des Schwerpunkts 30 Technische Wahlpflichtfächer 8 Allgemein wissenschaftliche Wahlpflichtfächer einschließlich Fremdsprachen 6 Praxisseminar 2 Diplomandenseminar 2 Insgesamt 88 Grundlage: Rahmenordnung der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Fachhochschulen Informationen über das Angebot an Studienrichtungen können der Datenbank KURSNET entnommen werden.

6 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Maschinenbaustudiums. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen sowie auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Ingenieur/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Nachweis über die praktischen Studiensemester Erforderliche Prüfungen Bei dualen oder ausbildungsintegrierten Studiengängen wird neben den Hochschulprüfungen - Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung - eine Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft abgelegt. Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Vordiplomprüfungen finden in einem Prüfungsblock oder in zwei Blöcken statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend durchgeführt. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. Blockprüfungen finden am Ende des Hauptstudiums statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung des Maschinenbaus selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei bis vier Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Ingenieur (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH))/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) (Dipl.-Ing. (FH)) Die Bezeichnung des Studiengangs Maschinenbau wird in die Diplomurkunde mit aufgenommen oder - gegebenenfalls zusammen mit der Studienrichtungsbezeichnung - im begleitenden Diplomzeugnis ausgewiesen. Bei ausbildungsintegriertem, dualem Studium erwirbt man zusätzlich einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf des Handwerks oder der Industrie, zum Beispiel: Maschinenbaumechaniker/Maschinenbaumechanikerin Industriemechaniker/Industriemechanikerin Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin Metallbauer/Metallbauerin Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen.

7 Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium des Maschinenbaus ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich Wer an Fachhochschulen Maschinenbau studieren möchte, muss in der Regel vorher Praxiserfahrungen gesammelt haben. Das Vorpraktikum, das an vielen, aber nicht an allen Fachhochschulen Zulassungsvoraussetzung ist, muss mindestens 8 Wochen lang sein, wenn der Studiengang 2 Praxissemester umfasst, 13 Wochen, wenn nur ein Praxissemester vorgesehen ist. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine praktische Tätigkeit kann vom Vorpraktikum befreien. Ob eine berufsbezogene Vorbildung als Vorpraktikum anerkannt wird, entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Zum berufsintegrierten Studium für Berufspraktiker/innen werden Meister/innen und Techniker/innen des Maschinenbaus mit mindestens 6 monatiger Berufserfahrung zugelassen. Für die Zulassung zu dualen Hochschulausbildungen, in die eine gewerbliche Berufsausbildung integriert ist, braucht man in der Regel keine Vorpraxis. Geschlecht Für den Studiengang Maschinenbau/-wesen entscheiden sich fast ausschließlich Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der männlichen Studierenden bei rund 92 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Maschinenbaus. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Für ein Studium mit integrierter gewerblicher Berufsausbildung muss man vor Studienbeginn einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb abgeschlossen haben. Für die Zulassung zu einem berufsbegleitendem Studium wird eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das bestehende Beschäftigungsverhältnis verlangt. An vielen Fachhochschulen kann das Studium nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

8 Perspektiven nach der Ausbildung Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen haben nach ihrem Studium eine große Palette an Einsatzmöglichkeiten, vor allem in Industriebetrieben des Maschinen- und Anlagenbaus und in Ingenieurbüros. Darüber hinaus können sie in Wartungs-, Instandsetzungs- und Reparaturabteilungen von Fertigungs- und Produktionsbetrieben der verschiedensten Branchen und zum Teil im öffentlichen Dienst tätig werden. Im Fahrzeugbau, im Bau von Förderanlagen, Werkzeugmaschinen oder Maschinen für die Textil-, Druck- und Verpackungstechnik sind sie gefragte Fachleute. Die Palette möglicher Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche erstreckt sich von der Entwicklung, Berechnung, Konstruktion und Fertigung von Maschinen und Anlagen aller Art für die unterschiedlichsten Anwendungszwecke über Qualitätssicherungs- und Prüfaufgaben sowie leitende Positionen in Produktion, Montage und Instandhaltung bis zum technischen Vertrieb, Kundendienst, zur Anwendungsberatung sowie Verwaltung von Industrieunternehmen. Bei entsprechender Berufserfahrung können sie sich auch mit einem eigenen Ingenieurbüro selbstständig machen bzw. als freiberufliche/r Gutachter/in oder Sachverständige/r arbeiten. Darüber hinaus können sich Ingenieure und Ingenieurinnen mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eintragen lassen, das dem Studienschwerpunkt ihrer Prüfung entspricht, z.b. dem Feinwerkmechaniker-, Kraftfahrzeugtechniker- oder Landmaschinenmechanikerhandwerk. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Fachhochschulstudiums ist die berufliche Bildung für Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Besonders die schnell fortschreitende technische Entwicklung im Maschinen- und Anlagenbau erfordert eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Zum Beispiel in Seminaren, die Spezialkenntnisse in den Bereichen Maschinen- und Anlagenbau, Antriebstechnik, Verfahrenstechnik in der Anlagenplanung, SPS-Technik oder Robotertechnik vermitteln. In Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien, z.b. in den Bereichen Automatisierungstechnik, Konstruktionstechnik oder Kraft-, Arbeits- und Strömungsmaschinenbau, erweitern Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen ihre Fachkenntnisse oder bereiten sich auf Spezial- und Führungsaufgaben vor. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Nachweis besonderer Qualifikationen für Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen die Promotion möglich (unterschiedliche Regelungen in den Ländern bzw. an den Hochschulen ). Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in - Maschinenbau (FH) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in - Maschinenbau (FH) gibt es Alternativen in den Bereichen: Maschinenbau, Feinwerktechnik, Produktionstechnik, Fertigungstechnik Mechatronik, Automatisierungstechnik, Elektrotechnik Wirtschaftsingenieurwesen Werkstofftechnik, Physikalische Technik Eine Gemeinsamkeit der hier zugeordneten Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Bearbeitung ingenieurtechnischer Aufgabenstellungen im Maschinen- und Anlagenbau. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in der Fachrichtung Maschinenbau auf: Bereich Maschinenbau, Feinwerktechnik, Produktionstechnik, Fertigungstechnik Eng verwandt mit dem Maschinenbaustudium an Fachhochschulen ist ein Maschinenbaustudium an Berufsakademien und Universitäten mit weitgehend übereinstimmenden Studieninhalten, wie z.b. Technische Mechanik, Konstruktion und Fertigungstechnik. Auch im Bereich der Produktionstechnik geht es, wie im Maschinenbau, um die wirtschaftliche Planung von Fertigungsabläufen und den störungsfreien Betrieb von Maschinen und komplexen Produktionsanlagen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (Uni) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Maschinenbau (Feinwerktechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Feinwerktechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Feinwerk- u. Mikrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Produktionstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Fertigungstechnik in BERUFENET Bereich Mechatronik, Automatisierungstechnik, Elektrotechnik Die Kombination mechanischer, elektronischer und informationstechnischer Systeme ist mittlerweile im Maschinen- und Anlagenbau Standard. Deshalb müssen sich auch Studierende und Fachkräfte aus dem Maschinenbau mit Inhalten wie Mechatronik, Automatisierungstechnik oder Elektrotechnik befassen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Prozeßautomatisierung in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Automatisierungstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Elektrotechnik/Elektroniktechnologie in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Elektrotechnik (Energietechnik) in BERUFENET Bereich Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbauingenieure/-ingenieurinnen lösen genau wie Wirtschaftsingenieure/-ingenieurinnen technische und organisatorische Aufgabenstellungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte im Bereich des Maschinen- und

9 Anlagenbaus. Verwandte Tätigkeitsbereiche sind beispielsweise Arbeitsvorbereitung, Rechnungswesen, Planung und betriebliche Organisation und Kundenbetreuung, Einkauf und Vertrieb. Bei Wirtschaftsingenieuren/-ingenieurinnen ist in der Regel jedoch der betriebswirtschaftliche Aspekt stärker ausgeprägt. Alternativberufe: Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsingenieur/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Wirtschaftsingenieurwesen in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Technischer Vertrieb in BERUFENET Bereich Werkstofftechnik, Physikalische Technik Die Gemeinsamkeiten zwischen Maschinenbauingenieuren/-ingenieurinnen und den Beschäftigten dieses Bereiches liegen in der Entwicklung und Verbesserung von Systemen der Mess- und Regeltechnik, in der Material- und Werkstoffprüfung und in der Weiterentwicklung von Werkstoffen, von Bearbeitungs- und Produktionsverfahren. Vergleichbare Ausbildungsinhalte sind beispielsweise Technische Mechanik, Konstruktion, Maschinenelemente, Fertigungsverfahren, Oberflächentechnik, Prozesssteuerung und Qualitätssicherung. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Werkstofftechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Physik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Physik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Physikalische Technik in BERUFENET Interessen Förderlich: Neigung zu exaktem, analysierendem, systematisierendem Denken (Arbeit mit Formeln und Computerprogrammen) Neigung zu exaktem, analysierendem Denken, auch an abstraktem Material (Lösen praktischer Aufgabenstellungen durch Heranziehen von theoretischem Wissen, Datenverarbeitung) Neigung zu naturwissenschaftlicher Denkweise und den zugehörigen exakten Arbeitsverrichtungen wie Untersuchen, Beobachten, Messen, Rechnen (Physik und Chemie, Übungen im Labor) Neigung zu praktisch-zupackender Tätigkeit (Praxissemester, handwerkliche Tätigkeiten verrichten wie Löten, Montieren etc.) Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert Abneigung gegen Arbeit unter Zeitdruck (Prüfungen, Klausuren) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise Genaue, sorgfältige Arbeitsweise, auch unter Zeitdruck (Prüfungen) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständiges Erarbeiten des Lehrstoffs, teilweise Lerngruppen/Gruppenarbeiten) Förderlich: Zügige Arbeitsweise Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben

10 Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (Änderungsvorschläge und Vorgaben seitens der Professoren und Lehrbeauftragten in vorhandene Entwürfe einarbeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. mathematische Beschreibung, Analyse und Synthese technischer Systeme) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute mathematische Befähigung (Ingenieurmathematik) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute visuelle Fähigkeiten (räumliches Vorstellungsvermögen, Formensinn, visuelles Gedächtnis, visueller Einfallsreichtum) (z.b. bei der Konstruktion von dreidimensionalen Maschinenelementen am CAD-System) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. bei der Besprechung von Entwürfen und der Präsentation von Arbeitsergebnissen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis (Verstehen von Produktionsprozessen und der dabei eingesetzten Maschinen) Förderlich: Befähigung zum Planen und Organisieren (Koordination und Realisierung studentischer Projekte zusammen mit anderen Kommilitonen) Einfallsreichtum im technischen Bereich (z.b. Entwicklung neuer Lösungsideen im Bereich komplexer Produktionsanlagen) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Maschinenbaus bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Physik/Chemie: Physikalisches Grundlagenwissen - eine Voraussetzung für Ingenieurausbildungen. Im Maschinenbau muss man sich an der Hochschule mit Themen wie Mechanik, Kräfte oder Energie beschäftigen. Auch die Chemie gehört zum Stoff. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Können muss man z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal- und Vektor- und Matrizenrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506)

11 Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Fachhochschulen, Beschlussfassung HRK am , KMK am Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 145kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für den Diplomstudiengang Maschinenbau Diplomprüfungsordnungen für den Diplomstudiengang Maschinenbau Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden von den Bundesländern in Fachhochschulgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen zum Beispiel über den Hochschulzugang konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Maschinenbau gehört zu den traditionellen Ingenieurausbildungsgängen an Fachhochschulen, die von sehr vielen Hochschulen angeboten werden. Die technische Entwicklung führte in den letzten Jahrzehnten zu einer Vielzahl neuer Studienfächer und Studienrichtungen innerhalb des Maschinenbaus, aus denen sich zum Teil eigene Studiengänge - wie zum Beispiel Automatisierungstechnik - entwickelten. Ein typisches Beispiel des letzten Jahrzehnts ist die Mechatronik, ein interdisziplinäres Fach, das Studieninhalte der Elektronik, der Computertechnik und des Maschinenbaus verknüpft. Um das weit verzweigte Studienangebot im Maschinenbau zu vereinheitlichen, beschlossen Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz im Jahre 1999 eine Rahmenordnung für die Diplomprüfung im Studiengang Maschinenbau an Fachhochschulen. Sie enthält einen Pflichtfachkatalog, den Katalog empfohlener Studienrichtungen - hierzu gehört auch Mechatronik - und berücksichtigt die zunehmende Bedeutung von informationstechnischen Studieninhalten und international ausgerichteten Studiengängen. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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