Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Statistiker/Diplom-Statistikerin (Uni) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Statistiker/in setzt ein Studium an einer Universität oder technischen Hochschule voraus. Daneben werden zunehmend Statistikstudiengänge mit Bachelor- und Masterabschluss angeboten. Auch im Rahmen von Diplomstudiengängen der Mathematik oder Wirtschaftsmathematik kann Statistik als Schwerpunkt oder Spezialgebiet gewählt werden. Statistik kann man außerdem im Rahmen eines Magisterstudiengangs studieren, allerdings nur als Nebenfach. Ausbildungsinhalte Grundlagenstudium Das Grundlagenstudium sieht Vorlesungen, Übungen und Praktika in folgenden Fächern vor: Statistik: Deskriptive Statistik, Wahrscheinlichkeitstheorie, Stichprobentheorie, Wirtschafts- und Sozialstatistik Mathematik: Lineare Algebra, Analysis, Einführung in die mathematische Stochastik Informatik: Programmierung und Software, Systeme und Anwendungen Je nach Hochschule wählt man zu Beginn des Grundstudiums zusätzlich zwei Anwendungsgebiete bzw. ein Nebenfach. Hauptstudium/Vertiefungsstudium Das Hauptstudium sieht vertiefende Lehrveranstaltungen in folgenden Fächern vor: Statistik: Test- und Schätztheorie, Stochastische Prozesse, Lineare Modelle Veranstaltungen aus folgenden Teilgebieten: Entscheidungstheorie, Verteilungsfreie Verfahren, Ökonometrie, Zeitreihenanalyse, Qualitätskontrolle, Versuchsplanung, Multivariate Verfahren, Angewandte stochastische Prozesse, Computational Statistics, Demographie spezielle Ausrichtung durch Wahl eines der folgenden Fächer: Informatik, Numerische Mathematik, Mathematische Stochastik, Wissenschaftstheorie Auswahl eines Anwendungsgebietes bzw. Nebenfaches (z.b. Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Soziologie, Politische Wissenschaft, Psychologie, Biologie, Biometrie, Erziehungswissenschaft, Mathematik, Versicherungswissenschaft) Je nach Hochschule kann auch ein Studienschwerpunkt gewählt werden, z.b. Biometrie, Technometrie oder Ökonometrie.

2 Projekte und Praktika Projektarbeiten und statistische Praktika während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten z.b. in Marktforschungsinstituten oder im Wirtschafts- und Sozialwesen vor. Betriebspraktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, müssen in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Die Studienordnungen empfehlen beispielsweise die Teilnahme an einem Projekt in einem Statistikamt, einem Industrieunternehmen oder einem Forschungsinstitut. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Studierende an Universitäten nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen und Seminarräumen der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken und zu Hause. Während eventueller Berufspraktika arbeiten sie in Industriebetrieben, in statistischen Ämtern oder in Forschungsinstituten. Ausbildungsstätten Universitäten Nähere Angaben finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Hochschuleigene Bibliotheksräume Computer-/Forschungsräume Übungsräume (z.b. Rechenzentren, Laborräume) Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Hochschulstudiums besucht man Vorlesungen, Seminare, Übungen und Praktika. Man lernt und studiert allein oder in Arbeitsgruppen. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen, wobei Lernzeit und -umfang weitgehend selbst bestimmt werden können. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende ihre Erfolge unter Umständen erst zum Ende eines ganzen Studienabschnitts vorweisen, etwa bei der Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung. Daher werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. Die Interessenten sollten zu einem vorübergehenden Ortswechsel bereit sein, da der Studiengang nicht flächendeckend angeboten wird. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehört es, während der Vorlesungszeit regelmäßig an den Hochschullehrveranstaltungen teilzunehmen und sich zusätzlich wissenschaftliche Inhalte selbstständig zu erarbeiten - im Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Etwa die gleiche Zeit ist dafür anzusetzen, die Veranstaltungen vor- und nachzubereiten. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Ausbildungsvergütung Teilweise wird bei Berufspraktika, die in Statistik-Studiengängen empfohlen oder vorgeschrieben werden, eine Vergütung bezahlt. Regelungen hierfür gibt es nicht.

3 Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 10 Semester. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten im Studienbereich Mathematik, zu dem die Statistik zählt, tatsächlich durchschnittlich 12,6 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Universitäten werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden

4 Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Werden Studienschwerpunkte angeboten, müssen sich die Studierenden spätestens zum Beginn des Hauptstudiums für einen Studienschwerpunkt (z.b. Biometrie, Technometrie, Ökonometrie) entscheiden. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. Praktika oder Projektarbeiten außerhalb der Hochschule sind zwar nicht verpflichtend, die Studienordnungen empfehlen sie aber in der Regel. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Beispiel für einen Studienplan im Hochschulstudiengang Statistik Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) Grundstudium Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Statistik Grundzüge der Bio-, Sozial- und Wirtschaftsstatistik Einführung in statistische Programmpakete Lineare Modelle Lineare Algebra Analysis Mathematische Stochastik Einführung in die Informatik (Programmierung und Software) Einführung in die Informatik (Systeme und Anwendungen) Erstes Anwendungsfach Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Produktion und Organisation Investition und Finanzierung Einführung in die Soziologie Einführung in die Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland Methoden und Techniken der empirischen Sozialforschung Summe

5 Hauptstudium Semester Das 9. Semester ist als Prüfungssemester vorgesehen. Fächer Semester Statistik (bestehend aus z.b. Test- und Schätztheorie, Stochastischen Prozessen, Entscheidungstheorien) Spezielle Ausrichtung (z.b. Informatik, Numerische Mathematik oder Logik und Wissenschaftstheorie) Im Hauptstudium müssen zwischen 67 und höchstens 74 SWS belegt werden. Anwendungsfach (Fortführung eines Anwendungsfach aus dem Grundstudium, z.b. Betriebswirtschaftslehre) Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Statistik. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Statistiker/in ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung. Als Zugangsvoraussetzung zur Diplomprüfung müssen dem Hochschulprüfungsamt folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. In der Regel werden die Fachprüfungen studienbegleitend abgelegt, jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. In modularisierten Studiengängen werden Leistungspunkte für die entsprechenden Leistungsnachweise vergeben. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Diplomprüfung Um den akademischen Abschluss Diplom zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit anzufertigen. In der Regel werden die Fachprüfungen studienbegleitend abgelegt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen werden Leistungspunkte für die studienbegleitenden Leistungsnachweise vergeben; auf die Diplomprüfung wird in der Regel verzichtet. Die Diplomarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung aus der Statistik selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel sechs Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können je nach Hochschule und Prüfungsart ein bis dreimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium verleiht die Universität den Diplomgrad:

6 Diplom-Statistiker/Diplom-Statistikerin (Dipl.-Stat.) Diplom-Statistiker/Diplom-Statistikerin (Universität) (Dipl.-Stat. Univ.) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sind konsekutiven Masterabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Statistikstudiengänge sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium der Statistik ist die allgemeine, die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Eine Ausnahme gibt es im Bundesland Hessen. Die Universität Kassel bietet in einigen Fachbereichen gestufte Studiengänge an, für die sich auch Studierende mit Fachhochschulreife einschreiben können. In diesen Studiengängen erwirbt man zunächst ein so genanntes Diplom I oder einen Bachelorabschluss und nach einem anschließenden Vertiefungsstudium ein Diplom II, das dem klassischen Universitätsdiplom entspricht, oder einen Masterabschluss. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich etwa genauso viel Frauen wie Männer ein. Im Wintersemester 2003/2004 waren knapp 55 Prozent der Studierenden der Statistik männlich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge der Statistik. Hochschuleigene Auswahlverfahren Wenn an einer Hochschule die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, können örtliche Auswahlverfahren durchgeführt werden. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist üblicherweise der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An den Hochschulen wird der Studienbeginn im Wintersemester vorgeschrieben, bzw. für das Wintersemester empfohlen. Perspektiven nach der Ausbildung Nach dem Studium arbeiten Statistiker/innen zum Beispiel im Bereich Wirtschafts- und Sozialwesen, im Qualitätsmanagement, für die naturwissenschaftliche Forschung oder in der Markt- bzw. Meinungsforschung. Spezialisierungen ergeben sich oftmals während der beruflichen

7 Praxis. Statistiker/innen können beispielsweise Aufgaben in den Bereichen Wirtschaftsstatistik, Sozialstatistik, Qualitätskontrolle oder Biostatistik übernehmen. Mit dem Studienabschluss ist die berufliche Bildung für Statistiker/innen nicht beendet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen im Fachgebiet bzw. in angrenzenden Disziplinen bedingen eine laufende Anpassung, Erweiterung und Vertiefung des Wissensstandes. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über aktuelles Fachwissen zu verfügen, neue statistische Methoden oder Auswertungsprogramme zu kennen und anzuwenden. Die Bereitschaft zur Weiterbildung wird sich während des gesamten Berufslebens als notwendig erweisen. Fachspezifische Kenntnisse, z.b. zu Mathematik, Fachrechnen und Statistik, Kybernetik, Datenverarbeitung und Informatik, wie auch für die jeweilige Position notwendige Fähigkeiten (Soft Skills) können durch den Besuch von Lehrgängen und Seminaren erworben, ausgebaut bzw. auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Darüber hinaus können Statistiker/innen ihre Fachkenntnisse durch Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiengänge vertiefen und erweitern. Hier bieten sich Studiengänge aus den Bereichen Datenverarbeitung, Informatik - technisch-naturwissenschaftliche Anwendungen, Wirtschaftsinformatik oder Geoinformatik an. Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich. Diplom-Statistiker/innen können sich z.b. als Unternehmensberater/in oder als freie/r Mitarbeiter/in eines Softwarehauses oder der Markt- und Meinungsforschung selbstständig machen. Auch die Gründung oder Übernahme eines der genannten Dienstleistungs- oder Handelsbetriebe, gegebenenfalls als Teilhaber/in, ist für Statistiker/innen möglich. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Statistiker/in (Uni) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom- Statistiker/in (Uni) gibt es Alternativen in den Bereichen: Statistik, Mathematik, Physik Informatik Betriebswirtschaftliche Studiengänge, Volkswirtschaft, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Psychologie Eine Gemeinsamkeit der hier zugeordneten Berufe zu Ihrem Wunschberuf besteht entweder in der Umsetzung mathematischer bzw. statistischer Erkenntnisse und Verfahren in neue und nutzbringende technische Anwendungen, in verbesserte Produkte und leistungsfähigere Fertigungsverfahren und/oder in der Anwendung von Methoden der Statistik, Mathematik und Informatik in anderen Bereichen. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Statistiker/in (Uni) auf: Bereich Statistik, Mathematik, Physik Statistik kann man auch an Fachhochschulen studieren. Manche andere Studiengänge umfassen Mathematik oder ein mathematisches Teilgebiet (wie Techno- oder Wirtschaftsmathematik). Ohne Anwendung mathematischer Methoden geht in der theoretischen, aber auch in der experimentellen und angewandten Physik gar nichts. Deshalb stimmen auch viele Studieninhalte und Fächer der Studiengänge Statistik und Physik überein. Alternativberufe: Dipl.-Statistiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Mathematiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Mathematiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsmathematiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsmathematiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Technomathematiker/in (FH/Uni) in BERUFENET Dipl.-Physiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Physik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Physik in BERUFENET Bereich Informatik Typisch für Statistiker/innen und für die Angehörigen dieses Berufsbereichs ist die Arbeit an und mit Computern und DV-Anlagen, Rechnernetzen und Systemen sowie die Anwendung von Programmiertechniken, -methoden, -sprachen und -werkzeugen. Gemeinsam ist eine breite Grundlagenausbildung in Mathematik und Informatik sowie die Ausrichtung auf einen künftigen Anwendungsbereich (beispielsweise durch Wahl eines Nebenfaches). Alternativberufe: Dipl.-Informatiker/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (FH) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Informatik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Informatik in BERUFENET Dipl.-Wirtschaftsinformatiker/in (BA) in BERUFENET Bereich betriebswirtschaftliche Studiengänge, Volkswirtschaft, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Psychologie Betriebsund Volkswirtschaft, teilweise auch Politologie, Sozialwissenschaften und Psychologie sind heute stark von der Anwendung mathematischer Methoden sowie vom Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik durchdrungen. Ein Zusammenhang der in diesem Bereich aufgelisteten Studiengänge mit dem Beruf Statistiker/in ist deshalb durch einige vergleichbare oder verwandte Studien- und Tätigkeitsinhalte gegeben, wie zum Beispiel das Lösen praktischer Aufgabenstellungen aus Industrie, Wirtschaft, Verwaltung und anderen Bereichen mittels Methoden und Verfahren der anwendungsorientierten Statistik, Mathematik und Informatik. Alternativberufe: Dipl.-Volkswirt/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Ökonom/in (Uni) in BERUFENET Soziologe/Soziologin (Uni) in BERUFENET Sozialwissenschaftler/in (Uni) in BERUFENET Dipl.-Sozialwirt/in (Uni) in BERUFENET Politologe/Politologin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Psychologe/-Psychologin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Kaufmann/-frau (Uni) in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in/Dipl.-Kaufmann/-frau(FH) in BERUFENET Dipl.-Betriebswirt/in (BA) in BERUFENET

8 Darüber hinaus sind auch Studiengänge an Universitäten oder Fachhochschulen im Bereich der Ingenieurwissenschaften, vor allem auf Gebieten wie z.b. der Automatisierungstechnik, Mechatronik, dem Elektroingenieurwesen oder dem Maschinenbauingenieurwesen denkbar. Durch vergleichbare oder verwandte Studien- und spätere Tätigkeitsinhalte (Mathematik, Informatik) sowie die Anwendung mathematischer Methoden und Verfahren auf unterschiedliche Problemstellungen ist eine gemeinsame Ebene gegeben. Interessen Förderlich: Neigung zu exaktem, analysierendem Denken, auch an abstraktem Material (z.b. Umgang mit abstrakten mathematischen oder statistischen Modellen) Neigung zu systematisch-methodischem Vorgehen (z.b. beim Umgang mit großen Datenmengen: Ordnen, Systematisieren und Auswerten) Interesse an Mathematik (z.b. Analysis, Stochastik, Lineare Algebra) Interesse an Datenverarbeitung (z.b. Software-Entwicklung, Programmieren) Nachteilig: Abneigung gegen anhaltend konzentrierte, platzgebundene Tätigkeit (Schreibtisch- bzw. Computerarbeit) Abneigung gegen das Durcharbeiten von wissenschaftlicher Literatur Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen Tätigkeit mit Genauigkeitsanspruch (z.b. müssen Voraussetzungen zur Anwendung bestimmter statistischer Verfahren beachtet und berücksichtigt werden) Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit, Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (Hochschulstudium) Planvolle, systematische Arbeitsweise (z.b. im Rahmen einer effektiven Prüfungsvorbereitung) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (exakte statistische Berechnungen und Analysen durchführen) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständige Stoffaneignung, aber auch Bildung von Lerngruppen) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (z.b. im Praktikum: Umgang mit Ergebnissen von Versuchsreihen, Karteien mit Personendaten, Datenbanken) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute mathematische Befähigung (z.b. bei der Anwendung von multivariaten Analyseverfahren) (Bezugsgruppe: Personen mit

9 Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. beim Programmieren) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Keine Angaben Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Statistik bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Mathematik: Vorausgesetzt werden solide Kenntnisse aller im Mathematikunterricht behandelter Inhalte. Grundkursniveau genügt. Informationstechnische Grundausbildung: Viele Lehrveranstaltungen sind der Informatik zuzuordnen. Ohne sie ist man in den praktischen Studiensemestern und bei der Diplomarbeit verloren. Neben den Kenntnissen verschiedener Internetanwendungen und Datenbankarbeit ist ein Basiswissen über gängige statistische Programm sinnvoll. Wirtschaftslehre: Sich in der Wirtschaftslehre auszukennen ist für das Studium nützlich. Denn statistische Anwendungsgebiete sind z.b. Marktforschung und Finanz- und Versicherungswesen. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Statistik-Studium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die einschlägige Fachliteratur ist zu einem großen Teil in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Universitäten und gleichgestellte Hochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am (Fassung v ) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 70kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

10 Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Diplomstudium der Statistik Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Statistik Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in Universitätsgesetzen der Länder oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Der gelehrte Jurist Hermann Conring hat im Jahr 1660 die erste Schule der wissenschaftlichen Statistik, der Universitätsstatistik, an der Universität Helmstedt begründet. Bis in die jüngste Zeit wurden theoretische Grundlagen der mathematischen Statistik nur innerhalb mathematischer Studiengänge vermittelt. Statistische Methoden waren und sind außerdem auch Bestandteil verschiedener Studiengänge, wie zum Beispiel in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, in der Medizin, Biologie, Psychologie und Linguistik. Heute kann man im Rahmen von grundständigen Diplom-Studiengängen Statistik umfassend und unter Einbeziehung verschiedener Anwendungsfächer studieren. Die erste Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Statistik wurde am erlassen. Nachdem der Hochschulgrad Bachelor in das 1999 neu gefasste Hochschulrahmengesetz als erster berufsqualifizierender Studienabschluss aufgenommen wurde, entstehen allmählich auch im Fachbereich Statistik neue Studienangebote mit diesem Abschluss. Sie werden zum Teil an derselben Hochschule alternativ zum Diplomstudiengang angeboten - ein Wechsel zwischen Diplom- und Bachelorstudiengang ist möglich. Ergänzend richten die Hochschulen Masterstudiengänge ein, in denen man aufbauend auf dem Bachelor bestimmte Statistik-Fachgebiete vertieft studieren kann. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten

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