Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife nach 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 Hochschulgesetz NRW (HG) i.d.f. d. HRWG vom (GV. NRW S.

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1 Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife nach 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 Hochschulgesetz NRW (HG) i.d.f. d. HRWG vom (GV. NRW S. 752) Gemäß 66 Abs. 4 Satz 2 HG i.v.m. der Zugangsprüfungsverordnung vom 24. Januar 2005 (GV. NRW S.21) oder gem. 66 Abs. 6 HG Z U P (10/05) IB 1

2 2 Inhaltsverzeichnis Seite Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife 3 Gesetzliche Grundlagen Übersicht über die zu erbringenden Leistungen und das Verfahren für die 4 Diplomstudiengänge Wirtschaftswissenschaft, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik und Mathematik, Bachelor- Studiengänge Informatik und Mathematik Übersicht über die zu erbringenden Leistungen und das Verfahren für den 5 Bachelor- of Laws Studiengang, und die Bachelor-Studiengänge: Kulturwissenschaften, Politik und Organisation und Bildungswissenschaft Weitere Informationen und Hinweise 6 Informationen zum Studium und Ansprechpartner 7 Rektor/Kanzlerin der FernUniversität Studierendensekretariat/Zentraler Studienberatungsservice Stand: Juni 2005

3 3 Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife 1. In der Vergangenheit gab es die Möglichkeit des Hochschulzugangs über eine Einstufungsprüfung. Durch die Änderung des Hochschulgesetzes (HG) zu Beginn des Jahres 2003 ist dieser Hochschulzugang entfallen. Dafür wurde in 66 Abs. 4 Satz 2 HG neu vorgegeben, dass das Ministerium für Wissenschaft und Forschung NRW für in der beruflichen Bildung Qualifizierte weitere Zugangsmöglichkeiten zu einem Hochschulstudium durch eine Rechtsverordnung regelt. Diese Rechtsverordnung ist als Zugangsprüfungsverordnung vom 24. Januar 2005 inzwischen in Kraft getreten. Die Abstimmung hinsichtlich der Durchführung einer solchen Prüfung ist inzwischen innerhalb der FernUniversität abgeschlossen, so dass die ersten Zeugnisse über den Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife im Laufe des Sommersemesters 2005 ausgestellt werden können. 2. Nach 66 Abs. 6 HG i.d.f. des HRWG können die Prüfungsordnungen bestimmen, dass von den Qualifikationen nach den Absätzen 1 bis 5 ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn Studienbewerberinnen oder Studienbewerber eine studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweisen. Die Fachbereiche Elektrotechnik und Informationstechnik, Kultur- und Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften haben bisher einem vereinfachten Verfahren zugestimmt, damit Bewerberinnen und Bewerber ihre fachliche Eignung und die erforderliche Allgemeinbildung nachweisen können. Wenn Sie nicht unter die Gruppe der beruflich Qualifizierten (s. Nr. 1) fallen, dann können Sie die studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung durch bestimmte Studienleistungen als Akademiestudierende an der FernUniversität nachweisen. Als Nachweis der erforderlichen Allgemeinbildung wird das Zeugnis der im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes gültigen Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil) oder einer für den Studiengang nicht gültigen fachgebundenen Hochschulreife anerkannt.

4 Informationen für den Zugang zum Studium für die an der FernUniversität in Hagen angebotenen Bachelor- und Diplomstudiengänge für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife gem. 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 Hochschulgesetz (HG) in der Fassung des HRWG vom 30. November 2004 Rechtsgrundlagen sind die Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung Zugangsprüfungs-VO) vom 24. Januar 2005 (GVBl. NRW. S. 21) und 66 Abs. 6 HG sowie die Prüfungsordnungen der Studiengänge und die weiteren Entscheidungen der einzelnen Fachbereichsräte/Dekane der FernUniversität. Im Rahmen der Zugangsprüfung zu erbringende Leistungen als Akademiestudierender an der Fundstelle Verfahren FernUniversität Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft *) Wirtschaftswissenschaft 5 Teilgebiete des Grundstudiums sind in einem Zeitraum von höchstens 6 Semestern erfolgreich abzuschließen Diplomstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik *) Leistungsnachweise für einen Programmier-kurs (02417) und den Kurs: Technische Dokumentation im Englischen (02007) sowie Klausuren in den Fächern Informationstechnik I,II (02141 u ) und Physik I,II (02603 u ) sind Semestern erfolgreich abzuschließen Diplomstudiengang Mathematik *) Leistungsnachweise zu drei der vier Kurse: Analysis I, II (01132 u ) und Lineare Algebra I, II (01102 u ) oder drei der vier Kurse: Mathematik I bis IV ( 01171, 01172, 01173, 01174) Diplomstudiengang Informatik *) Leistungsnachweise zu Kursen im Umfang von 18 SWS einschließlich Übungen aus den Kursen: Konzepte imperativer Programmierung (01612), Datenstrukturen (01663), Technische Informatik I und II (01707 u ), Mathematik für Informatiker I und II (01181 u ) Bachelor-Studiengang Informatik Leistungsnachweise zu Kursen im Umfang von 18 SWS einschließlich Übungen aus den Kursen: Einführung in die imperative Programmierung (01613), Formale Grundlagen der Informatik (01601), Einführung in die objektorientierte Programmierung (01618), Technische Informatik I und II (01707 u ) oder alternativ Computersysteme I und II (01608 wird erst ab SS 2006 u erst ab WS 06/07 angeboten), Mathematik für Informatiker I u. II (Bachelor) (01151 u ) Bachelor-Studiengang Mathematik Leistungsnachweise oder bestandene Klausurarbeiten zu drei der vier Kurse: Analysis I und II (01134 u ) und Lineare Algebra I und II.(01104 u ) Beschluss des FB- Rates vom Eilentscheid des Dekans vom a Diplomprüfungsordnung 1a Diplomprüfungsordnung 2 der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Informatik 2 der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Mathematik Studium der Kurse und Abschließen der Teilgebiete Danach Antrag auf Ausstellung des Zugangsprüfungszeugnisses stellen (Formblatt befindet sich im Prüfungsinfo des FB) und an das Studierendensekretariat senden die erforderlichen Unterlagen (Kopien der Leistungsnachweise und Unterlagen Nr. 1 oder 2) beifügen Studium der Kurse mit Abschluss Danach Antrag auf Ausstellung des Zugangsprüfungszeugnisse stellen und an das Studierendensekretariat senden die erforderlichen Unterlagen (Kopien der Leistungsnachweise und Unterlagen Nr. 1) beifügen 4

5 5 Im Rahmen der Zugangsprüfung zu erbringende Leistungen als Akademiestudierender an der FernUniversität Bachelor of Laws-Studiengang Erfolgreiche Bearbeitung und Abschluss der Module 1 3 aus dem Bachelorstudiengang Semestern. Die drei Modulabschlussprüfungen müssen in einem Semester abgelegt werden Modul 1: Propädeutikum (55100) Modul 2: Bürgerliches Recht I (55101) Modul 3: Grundzüge d. BWL I (00046, 00029, 00034) Fundstelle 16 der Prüfungsverfahrensordnung für den Studiengang Bachelor of Laws und Entscheidung des Dekans vom Verfahren Bearbeiten der Module 1 3 Antrag auf Anmeldung zu den drei Klausuren/Modulprüfungen an das Studierendensekretariat senden (Kopien der Ergebnisse der Einsendeaufgaben und Unterlagen Nr. 1 oder 2 beifügen) Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses an das Studierendensekretariat senden und Kopien der erfolgreich bestandenen Modulprüfungen beifügen. Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften Module 1 und 2 und eine mündliche Prüfung zu den Lehrinhalten eines der beiden Module nach freier Wahl im zeitlichen Umfang von mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten sind Semestern erfolgreich abzuschließen. Modul1: Einführung Kulturwissenschaften (34251, 03602, 04426) Modul 2: Kulturwissenschaftliche Methoden (03609, 03702, 33422, 34203) Bachelor-Studiengang Politik und Organisation Module 1.1 und 1.3 und eine mündliche Prüfung zu den Lehrinhalten eines der beiden Module nach freier Wahl im zeitlichen Umfang von mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten sind Semestern erfolgreich abzuschließen. Modul 1.1: Schlüsselqualifikationen (34664, 34661, 34663, 03660) Modul 1.3: Gesellschaftliche Bedingungen von Politik u. Organisation (03750, 03700, 03749, 03143) Bachelor- Studiengang Bildungswissenschaft Module 1A und 1B und eine mündliche Prüfung zu den Lehrinhalten eines der beiden Module nach freier Wahl im zeitlichen Umfang von mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten sind Semestern erfolgreich abzuschließen. Modul 1A: Einführung in die Bildungswissenschaft (33042, 33045, 33046) Modul 1B: Bildung uns Gesellschaft (03812, oder 03814) Eilentscheid des Dekans vom Module bearbeiten und abschließen Danach Antrag auf Zulassung zur mündlichen Prüfung an das Studierendensekretariat stellen Die erforderlichen Unterlagen (Kopien der Leistungsnachweise und Unterlagen Nr. 1 oder 2) beifügen Das Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung wird nach erfolgreich bestandener mündlicher Prüfung ohne weiteren Antrag ausgehändigt.

6 6 Weitere Hinweise und Informationen: *) Diplom-Studiengänge Unterlagen Nr. 1 Die Einschreibung in die Diplom-Studiengänge erfolgt nach den Regelungen des HRWG zum letzten Mal spätestens im Sommersemester Sie müssen also die erforderlichen Leistungen für die Zugangsprüfung spätestens mit Ablauf des Sommersemesters 2006 erbracht haben, damit nach Vorliegen der Ergebnisse im WS 2006/07 das Zugangsprüfungs-Zeugnis ausgestellt werden und im Rückmeldeverfahren für das SS 2007 die letztmögliche Einschreibung in die Diplomstudiengänge erfolgen kann. Das Mindestalter ist 22 Jahre. Für die Zulassung zur Zugangsprüfung sind die amtlich beglaubigte Kopie eines Zeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung gem. 2 Abs. 2 Zugangsprüfungs-VO und der Nachweis über eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit vorzulegen. Diese Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Wenn die im Rahmen der o.a. Zugangsprüfung erforderlichen Leistungen erbracht worden sind, wird gem. 66 Abs. 6 HG i.d.f. d. HRWG für die genannten Studiengänge festgestellt, dass die Bewerberin oder der Bewerber ohne Hochschulreife nach 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 HG i.d.f. d. HRWG eine studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung besitzt und die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium im gewählten Studiengang erfüllt. Unterlagen Nr. 2 Zusätzlich haben diese Bewerberinnen und Bewerber eine den Anforderungen der FernUniversität entsprechende Allgemeinbildung durch Vorlage eines Zeugnisses der im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes gültigen Fachhochschulreife (mindestens des schulischen Teils) oder einer sonst für den Studiengang nicht gültigen fachgebundenen Hochschulreife nachzuweisen. Dieses Zeugnis ist als amtlich beglaubigte Kopie dem Antrag beizufügen. Für das v.g. Verfahren haben die betreffenden Fachbereiche auch ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben. Anmeldung zu den Klausuren usw. Einschreibung nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung Zeitraum für die Prüfung Antragsformular auf Zulassung zur Prüfung bzw. auf Ausstellung des Zeugnisses Informationen zur Zugangsprüfung Wechsel des Studienortes Die Anmeldeformalitäten werden in den Prüfungsinfos der einzelnen Fachbereiche geregelt. Allgemein gilt, dass Sie bei jeder Anmeldung zur Klausur/Prüfung angeben, dass Sie die Klausur/Prüfung im Rahmen der Zugangsprüfung ablegen möchten. Nach Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Zugangsprüfung bzw. über die Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung können Sie zum folgenden Semester im Rückmeldeverfahren die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang beantragen. Dem Antrag legen Sie bitte eine Kopie des v.g. Zeugnisses bei. Besonderes Verfahren für den Bachelor of Laws-Studiengang Rechtswissenschaft: Für die Einschreibung in diesen Studiengang nehmen Sie mit der im Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung ausgewiesenen Durchschnittsnote an der Studienplatzvergabe teil. Das weitere Verfahren entnehmen Sie bitte dem Heft Basisinformationen, das Ihnen mit den Rückmeldeunterlagen zugeht. Der Zeitraum von sechs Semestern beginnt mit dem Semester, in dem die ersten Leistungen (Einsendeaufgaben, Hausarbeiten usw.) erbracht worden sind. Solange in den Prüfungsinfos der einzelnen Fachbereiche kein eigenständiges Antragsformular veröffentlicht ist, können Sie auch das allgemein gültige Antragsformular verwenden, das im Studenten-Info veröffentlicht wurde oder im Internet zum Download bereitgehalten wird. Weitere Informationen zur Zugangsprüfung, ggf. zur Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen für die Zugangsprüfung, zu den Wiederholungsmöglichkeiten, zum endgültigen Nichtbestehen der Zugangsprüfung geben Ihnen auf Nachfrage die einzelnen Prüfungsämter/Dekanate der Fachbereiche. Wenn Sie mindestens die Hälfte der im Studiengang zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, dann können Sie sich diesen Sachverhalt vom zuständigen Prüfungsamt bestätigen lassen und mit dieser Bescheinigung das Weiterstudium im selben oder verwandten Studiengang an einer anderen Universität in NRW beantragen (s. 5 Zugangsprüfungsverordnung).

7 7 Informationen zum Studium Allgemeine und spezielle Informationen zu den Studienprogrammen der FernUniversität in Hagen erhalten Sie unter: Weiterhin können Sie über das Internet die Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen für das Wintersemester vom (15.08.*) Sommersemester vom (15.02.*) anfordern oder Ihren elektronischen Zulassungsantrag direkt stellen. Link: Bewerbungsunterlagen *Frist für eine mögliche verspätete Antragstellung (gilt nicht für den Bachelor of Laws-Studiengang) Ansprechpartnerin für die Zugangsprüfung ist: FernUniversität in Hagen Studierendensekretariat Frau Schenk Konkordiastraße Hagen Telefon: (02331) heike.schenk@fernuni-hagen.de Anlaufstelle für allgemeine telefonische bzw. -Anfragen ist: FernUniversität in Hagen Service Center Universitätsstr. 27 Philipp-Reis-Gebäude (auf dem Campus) Hagen Telefon: (02331) info@fernuni-hagen.de

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