Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife nach 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 Hochschulgesetz NRW (HG) i.d.f. d. HRWG vom (GV. NRW S.
|
|
- Irma Schneider
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife nach 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 Hochschulgesetz NRW (HG) i.d.f. d. HRWG vom (GV. NRW S. 752) Gemäß 66 Abs. 4 Satz 2 HG i.v.m. der Zugangsprüfungsverordnung vom 24. Januar 2005 (GV. NRW S.21) oder gem. 66 Abs. 6 HG Z U P (10/05) IB 1
2 2 Inhaltsverzeichnis Seite Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife 3 Gesetzliche Grundlagen Übersicht über die zu erbringenden Leistungen und das Verfahren für die 4 Diplomstudiengänge Wirtschaftswissenschaft, Elektrotechnik und Informationstechnik, Informatik und Mathematik, Bachelor- Studiengänge Informatik und Mathematik Übersicht über die zu erbringenden Leistungen und das Verfahren für den 5 Bachelor- of Laws Studiengang, und die Bachelor-Studiengänge: Kulturwissenschaften, Politik und Organisation und Bildungswissenschaft Weitere Informationen und Hinweise 6 Informationen zum Studium und Ansprechpartner 7 Rektor/Kanzlerin der FernUniversität Studierendensekretariat/Zentraler Studienberatungsservice Stand: Juni 2005
3 3 Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife 1. In der Vergangenheit gab es die Möglichkeit des Hochschulzugangs über eine Einstufungsprüfung. Durch die Änderung des Hochschulgesetzes (HG) zu Beginn des Jahres 2003 ist dieser Hochschulzugang entfallen. Dafür wurde in 66 Abs. 4 Satz 2 HG neu vorgegeben, dass das Ministerium für Wissenschaft und Forschung NRW für in der beruflichen Bildung Qualifizierte weitere Zugangsmöglichkeiten zu einem Hochschulstudium durch eine Rechtsverordnung regelt. Diese Rechtsverordnung ist als Zugangsprüfungsverordnung vom 24. Januar 2005 inzwischen in Kraft getreten. Die Abstimmung hinsichtlich der Durchführung einer solchen Prüfung ist inzwischen innerhalb der FernUniversität abgeschlossen, so dass die ersten Zeugnisse über den Zugang zum Hochschulstudium ohne Hochschulreife im Laufe des Sommersemesters 2005 ausgestellt werden können. 2. Nach 66 Abs. 6 HG i.d.f. des HRWG können die Prüfungsordnungen bestimmen, dass von den Qualifikationen nach den Absätzen 1 bis 5 ganz oder teilweise abgesehen werden kann, wenn Studienbewerberinnen oder Studienbewerber eine studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweisen. Die Fachbereiche Elektrotechnik und Informationstechnik, Kultur- und Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften haben bisher einem vereinfachten Verfahren zugestimmt, damit Bewerberinnen und Bewerber ihre fachliche Eignung und die erforderliche Allgemeinbildung nachweisen können. Wenn Sie nicht unter die Gruppe der beruflich Qualifizierten (s. Nr. 1) fallen, dann können Sie die studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung durch bestimmte Studienleistungen als Akademiestudierende an der FernUniversität nachweisen. Als Nachweis der erforderlichen Allgemeinbildung wird das Zeugnis der im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes gültigen Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil) oder einer für den Studiengang nicht gültigen fachgebundenen Hochschulreife anerkannt.
4 Informationen für den Zugang zum Studium für die an der FernUniversität in Hagen angebotenen Bachelor- und Diplomstudiengänge für Bewerberinnen und Bewerber ohne Hochschulreife gem. 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 Hochschulgesetz (HG) in der Fassung des HRWG vom 30. November 2004 Rechtsgrundlagen sind die Verordnung über die Prüfung zum Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Zugangsprüfungsverordnung Zugangsprüfungs-VO) vom 24. Januar 2005 (GVBl. NRW. S. 21) und 66 Abs. 6 HG sowie die Prüfungsordnungen der Studiengänge und die weiteren Entscheidungen der einzelnen Fachbereichsräte/Dekane der FernUniversität. Im Rahmen der Zugangsprüfung zu erbringende Leistungen als Akademiestudierender an der Fundstelle Verfahren FernUniversität Diplomstudiengang Wirtschaftswissenschaft *) Wirtschaftswissenschaft 5 Teilgebiete des Grundstudiums sind in einem Zeitraum von höchstens 6 Semestern erfolgreich abzuschließen Diplomstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik *) Leistungsnachweise für einen Programmier-kurs (02417) und den Kurs: Technische Dokumentation im Englischen (02007) sowie Klausuren in den Fächern Informationstechnik I,II (02141 u ) und Physik I,II (02603 u ) sind Semestern erfolgreich abzuschließen Diplomstudiengang Mathematik *) Leistungsnachweise zu drei der vier Kurse: Analysis I, II (01132 u ) und Lineare Algebra I, II (01102 u ) oder drei der vier Kurse: Mathematik I bis IV ( 01171, 01172, 01173, 01174) Diplomstudiengang Informatik *) Leistungsnachweise zu Kursen im Umfang von 18 SWS einschließlich Übungen aus den Kursen: Konzepte imperativer Programmierung (01612), Datenstrukturen (01663), Technische Informatik I und II (01707 u ), Mathematik für Informatiker I und II (01181 u ) Bachelor-Studiengang Informatik Leistungsnachweise zu Kursen im Umfang von 18 SWS einschließlich Übungen aus den Kursen: Einführung in die imperative Programmierung (01613), Formale Grundlagen der Informatik (01601), Einführung in die objektorientierte Programmierung (01618), Technische Informatik I und II (01707 u ) oder alternativ Computersysteme I und II (01608 wird erst ab SS 2006 u erst ab WS 06/07 angeboten), Mathematik für Informatiker I u. II (Bachelor) (01151 u ) Bachelor-Studiengang Mathematik Leistungsnachweise oder bestandene Klausurarbeiten zu drei der vier Kurse: Analysis I und II (01134 u ) und Lineare Algebra I und II.(01104 u ) Beschluss des FB- Rates vom Eilentscheid des Dekans vom a Diplomprüfungsordnung 1a Diplomprüfungsordnung 2 der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Informatik 2 der Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Mathematik Studium der Kurse und Abschließen der Teilgebiete Danach Antrag auf Ausstellung des Zugangsprüfungszeugnisses stellen (Formblatt befindet sich im Prüfungsinfo des FB) und an das Studierendensekretariat senden die erforderlichen Unterlagen (Kopien der Leistungsnachweise und Unterlagen Nr. 1 oder 2) beifügen Studium der Kurse mit Abschluss Danach Antrag auf Ausstellung des Zugangsprüfungszeugnisse stellen und an das Studierendensekretariat senden die erforderlichen Unterlagen (Kopien der Leistungsnachweise und Unterlagen Nr. 1) beifügen 4
5 5 Im Rahmen der Zugangsprüfung zu erbringende Leistungen als Akademiestudierender an der FernUniversität Bachelor of Laws-Studiengang Erfolgreiche Bearbeitung und Abschluss der Module 1 3 aus dem Bachelorstudiengang Semestern. Die drei Modulabschlussprüfungen müssen in einem Semester abgelegt werden Modul 1: Propädeutikum (55100) Modul 2: Bürgerliches Recht I (55101) Modul 3: Grundzüge d. BWL I (00046, 00029, 00034) Fundstelle 16 der Prüfungsverfahrensordnung für den Studiengang Bachelor of Laws und Entscheidung des Dekans vom Verfahren Bearbeiten der Module 1 3 Antrag auf Anmeldung zu den drei Klausuren/Modulprüfungen an das Studierendensekretariat senden (Kopien der Ergebnisse der Einsendeaufgaben und Unterlagen Nr. 1 oder 2 beifügen) Antrag auf Ausstellung des Zeugnisses an das Studierendensekretariat senden und Kopien der erfolgreich bestandenen Modulprüfungen beifügen. Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften Module 1 und 2 und eine mündliche Prüfung zu den Lehrinhalten eines der beiden Module nach freier Wahl im zeitlichen Umfang von mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten sind Semestern erfolgreich abzuschließen. Modul1: Einführung Kulturwissenschaften (34251, 03602, 04426) Modul 2: Kulturwissenschaftliche Methoden (03609, 03702, 33422, 34203) Bachelor-Studiengang Politik und Organisation Module 1.1 und 1.3 und eine mündliche Prüfung zu den Lehrinhalten eines der beiden Module nach freier Wahl im zeitlichen Umfang von mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten sind Semestern erfolgreich abzuschließen. Modul 1.1: Schlüsselqualifikationen (34664, 34661, 34663, 03660) Modul 1.3: Gesellschaftliche Bedingungen von Politik u. Organisation (03750, 03700, 03749, 03143) Bachelor- Studiengang Bildungswissenschaft Module 1A und 1B und eine mündliche Prüfung zu den Lehrinhalten eines der beiden Module nach freier Wahl im zeitlichen Umfang von mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten sind Semestern erfolgreich abzuschließen. Modul 1A: Einführung in die Bildungswissenschaft (33042, 33045, 33046) Modul 1B: Bildung uns Gesellschaft (03812, oder 03814) Eilentscheid des Dekans vom Module bearbeiten und abschließen Danach Antrag auf Zulassung zur mündlichen Prüfung an das Studierendensekretariat stellen Die erforderlichen Unterlagen (Kopien der Leistungsnachweise und Unterlagen Nr. 1 oder 2) beifügen Das Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung wird nach erfolgreich bestandener mündlicher Prüfung ohne weiteren Antrag ausgehändigt.
6 6 Weitere Hinweise und Informationen: *) Diplom-Studiengänge Unterlagen Nr. 1 Die Einschreibung in die Diplom-Studiengänge erfolgt nach den Regelungen des HRWG zum letzten Mal spätestens im Sommersemester Sie müssen also die erforderlichen Leistungen für die Zugangsprüfung spätestens mit Ablauf des Sommersemesters 2006 erbracht haben, damit nach Vorliegen der Ergebnisse im WS 2006/07 das Zugangsprüfungs-Zeugnis ausgestellt werden und im Rückmeldeverfahren für das SS 2007 die letztmögliche Einschreibung in die Diplomstudiengänge erfolgen kann. Das Mindestalter ist 22 Jahre. Für die Zulassung zur Zugangsprüfung sind die amtlich beglaubigte Kopie eines Zeugnisses über die abgeschlossene Berufsausbildung gem. 2 Abs. 2 Zugangsprüfungs-VO und der Nachweis über eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit vorzulegen. Diese Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Wenn die im Rahmen der o.a. Zugangsprüfung erforderlichen Leistungen erbracht worden sind, wird gem. 66 Abs. 6 HG i.d.f. d. HRWG für die genannten Studiengänge festgestellt, dass die Bewerberin oder der Bewerber ohne Hochschulreife nach 66 Abs. 2 bis 4 Satz 1 HG i.d.f. d. HRWG eine studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung besitzt und die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium im gewählten Studiengang erfüllt. Unterlagen Nr. 2 Zusätzlich haben diese Bewerberinnen und Bewerber eine den Anforderungen der FernUniversität entsprechende Allgemeinbildung durch Vorlage eines Zeugnisses der im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes gültigen Fachhochschulreife (mindestens des schulischen Teils) oder einer sonst für den Studiengang nicht gültigen fachgebundenen Hochschulreife nachzuweisen. Dieses Zeugnis ist als amtlich beglaubigte Kopie dem Antrag beizufügen. Für das v.g. Verfahren haben die betreffenden Fachbereiche auch ein Mindestalter von 22 Jahren vorgeschrieben. Anmeldung zu den Klausuren usw. Einschreibung nach erfolgreich bestandener Zugangsprüfung Zeitraum für die Prüfung Antragsformular auf Zulassung zur Prüfung bzw. auf Ausstellung des Zeugnisses Informationen zur Zugangsprüfung Wechsel des Studienortes Die Anmeldeformalitäten werden in den Prüfungsinfos der einzelnen Fachbereiche geregelt. Allgemein gilt, dass Sie bei jeder Anmeldung zur Klausur/Prüfung angeben, dass Sie die Klausur/Prüfung im Rahmen der Zugangsprüfung ablegen möchten. Nach Aushändigung des Zeugnisses über die bestandene Zugangsprüfung bzw. über die Feststellung der besonderen studiengangsbezogenen fachlichen Eignung können Sie zum folgenden Semester im Rückmeldeverfahren die Einschreibung in den entsprechenden Studiengang beantragen. Dem Antrag legen Sie bitte eine Kopie des v.g. Zeugnisses bei. Besonderes Verfahren für den Bachelor of Laws-Studiengang Rechtswissenschaft: Für die Einschreibung in diesen Studiengang nehmen Sie mit der im Zeugnis über die bestandene Zugangsprüfung ausgewiesenen Durchschnittsnote an der Studienplatzvergabe teil. Das weitere Verfahren entnehmen Sie bitte dem Heft Basisinformationen, das Ihnen mit den Rückmeldeunterlagen zugeht. Der Zeitraum von sechs Semestern beginnt mit dem Semester, in dem die ersten Leistungen (Einsendeaufgaben, Hausarbeiten usw.) erbracht worden sind. Solange in den Prüfungsinfos der einzelnen Fachbereiche kein eigenständiges Antragsformular veröffentlicht ist, können Sie auch das allgemein gültige Antragsformular verwenden, das im Studenten-Info veröffentlicht wurde oder im Internet zum Download bereitgehalten wird. Weitere Informationen zur Zugangsprüfung, ggf. zur Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen für die Zugangsprüfung, zu den Wiederholungsmöglichkeiten, zum endgültigen Nichtbestehen der Zugangsprüfung geben Ihnen auf Nachfrage die einzelnen Prüfungsämter/Dekanate der Fachbereiche. Wenn Sie mindestens die Hälfte der im Studiengang zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, dann können Sie sich diesen Sachverhalt vom zuständigen Prüfungsamt bestätigen lassen und mit dieser Bescheinigung das Weiterstudium im selben oder verwandten Studiengang an einer anderen Universität in NRW beantragen (s. 5 Zugangsprüfungsverordnung).
7 7 Informationen zum Studium Allgemeine und spezielle Informationen zu den Studienprogrammen der FernUniversität in Hagen erhalten Sie unter: Weiterhin können Sie über das Internet die Bewerbungsunterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen für das Wintersemester vom (15.08.*) Sommersemester vom (15.02.*) anfordern oder Ihren elektronischen Zulassungsantrag direkt stellen. Link: Bewerbungsunterlagen *Frist für eine mögliche verspätete Antragstellung (gilt nicht für den Bachelor of Laws-Studiengang) Ansprechpartnerin für die Zugangsprüfung ist: FernUniversität in Hagen Studierendensekretariat Frau Schenk Konkordiastraße Hagen Telefon: (02331) heike.schenk@fernuni-hagen.de Anlaufstelle für allgemeine telefonische bzw. -Anfragen ist: FernUniversität in Hagen Service Center Universitätsstr. 27 Philipp-Reis-Gebäude (auf dem Campus) Hagen Telefon: (02331) info@fernuni-hagen.de
Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund
FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrHochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Ordnung über die Zulassung von Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
Mehr(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die 1. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge I. Innovations- und Informationsmanagement
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrDiese Zulassungsordnung regelt die Zulassung zum Studium im Fernstudiengang Öffentliche Verwaltung.
Zulassungsordnung des Fernstudiums Öffentliche Verwaltung (ÖV-FS) des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung der Hochschule für Wirtschaft Berlin (HWR Berlin) (ZulO/ÖV-FS) vom XX.XX.2011 Aufgrund des 8 Abs.
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrMitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau
Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 05. Mai 2015 Nr. 56/2015 I n h a l t : Zweite Ordnung zur Änung Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Universität Siegen Vom 04. Mai 2015 Herausgeber:
MehrORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: 01.03.2016 Nr: 377. Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr: 377 Satzung über die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Informatik dual praxisintegriert Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrAntrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):
MehrInhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2
Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
MehrAccounting, Auditing and Taxation, M.Sc.
Satzung über das Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation, M.Sc. der Fakultät III der Universität Siegen vom 12. Juni 2013 Aufgrund der Satzung der Universität Siegen
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrStudierendensekretariat
Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407
MehrTechnische Universität München STUDIENKOLLEG BEI DEN UNIVERSITÄTEN DES FREISTAATES BAYERN
STUDIENKOLLEG BEI DEN UNIVERSITÄTEN DES FREISTAATES BAYERN DAS STUDIENKOLLEG Was ist ein Studienkolleg? Zielgruppe Welche Schwerpunktkurse gibt es? Wie bewirbt man sich für das Studienkolleg? Termine und
MehrMerkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Merkblatt für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife und für Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife
MehrNr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 86 / 13 vom 28. Oktober 2013 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge International Business Studies Wirtschaftsinformatik Wirtschaftswissenschaften der Fakultät
MehrOrdnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.
16/2013 Seite 6 Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12. Juli 2013 Aufgrund von 2 Absatz 4 und des 59 Absatz
MehrNr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013
Nr. 85 / 13 vom 28. Oktober 2013 Zugangsordnung für den Masterstudiengang International Economics and Management der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn Vom 28. Oktober
MehrWeiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)
Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang
MehrAmtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 8 / 2012
Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 8 / 2012 Hagen, 05. Oktober 2012 Inhalt: 1. Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Politik- und Verwaltungswissenschaft
Mehr1 Zulassung zum Studium und Feststellung der besonderen Eignung
1 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Wirtschaftschemie mit dem Abschluss Master of Science an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 09.05.2008 Aufgrund des
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2014
Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2015
Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 4. Juni 2007 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des
Mehr21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 06.07.2006 NR. 103 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang
MehrAllgemeine Zulassungsbestimmungen
Allgemeine Zulassungsbestimmungen für die Studiengänge an der staatlich anerkannten, privaten für den Fachbereich: Wirtschaft Medien in der Fassung vom 30.07.04 Inhaltsverzeichnis Zulassungsvoraussetzungen...
MehrBerlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:
Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
Mehr2. Information zum 1. Studienjahr im. Diplomstudiengang Mathematik. Bachelor/Master-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete
2. Information zum 1. Studienjahr im Diplomstudiengang Mathematik Bachelor/Master-Studiengang Mathematik und Anwendungsgebiete an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf www.mathematik.uni-duesseldorf.de
MehrDie Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.
Bachelor of Science BWL: Studierende, welche im Sommersemester 2012 die Bachelorarbeit schreiben möchten, müssen sich im Zeitraum 10.01. bis 23.01.2012 in FlexNow voranmelden. Aufgrund der Voranmeldung
MehrFAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version 2010. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik
FAQs zum Bachelorstudiengang Informatik PO-Version 2010 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Informatik Wann kann das Studium begonnen werden? Im Winter- und Sommersemester Ist das Studium
MehrStudien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005
Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 15. Dezember 2005 Auf Grund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit 34 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrStudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt
MehrZ U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht
166 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht 167 Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen
Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrStudien- und Prüfungsordnung Beifach Angewandte Informatik
Studien- und sordnung für das Beifach Angewandte Informatik der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr.
MehrBERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL
BERGISCHE UNIVERSITÄT Seite 1 WUPPERTAL An die Bergische - Studierendensekretariat 42097 Wuppertal Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Bergischen Persönliche
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrLeseabschrift. Geltungsbereich
Leseabschrift Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudienganges Molecular Life Science an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 17. November 2009 (NBl.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64019 22. Dezember 2006 Ordnung zur Änderung der sordnung für den Bachelorstudiengang
MehrVerordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) Vom 8.
Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) Vom 8. März 2010 Auf Grund des 49 Absatz 6 Hochschulgesetz vom 31. Oktober 2006
MehrLesefassung vom 30. Juni 2011
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (Bachelor) vom 30. Juni 2011 Lesefassung vom 30. Juni 2011 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
Mehramtliche mitteilungen
amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 38.15 vom 29. mai 2015 zweite satzung zur änderung der prüfungsordnung für die bachelorstudiengänge international business
MehrGesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2010 Nr.9 Seite 155 bis 164
Gesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2010 Nr.9 Seite 155 bis 164 221 Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
MehrInhaltsverzeichnis: Vom 11. April 2014
Satzung über die Durchführung eines Modulstudiums auf dem Gebiet der Natur- und Ingenieurwissenschaften ( studium MINT ) an der Technischen Universität München Vom 11. April 2014 Auf Grund von Art. 13
Mehrder Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009
Satzung für das Auswahlverfahren Masterstudiengänge International Business & Intercultural Management (MIBIM) und International Tourism Management (MITM) der Hochschule Heilbronn vom 10. Juli 2009 Aufgrund
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 31/2013 vom 1. August 2013 Zulassungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Recht für die öffentliche Verwaltung des Fachbereichs
MehrCheckliste Bachelor Bewerbung
Checkliste Bachelor Bewerbung Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung für einen Studiengang bei der Hochschule Aalen einreichen? (Checkliste für zulassungsbeschränkte Studiengänge) Wichtig: Bewerbungsschluss
MehrSachsen-Anhalt Fassung vom 14.12.2010 Letzte Änderung 23.01.2013. Zugang/ Zulassung/ Anerkennung
Vergleich der Landeshochschulgesetze im Hinblick auf die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung Zielgruppe: Berufs- und wirtschaftpädagogisches Fachpersonal Bundesland Zugang/
MehrBewerbung für ein höheres Fachsemester
Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist endet am 15.09.014 (Posteingang) Bergische Universität Wuppertal Studierendensekretariat 4097 Wuppertal Bewerbung für ein höheres Fachsemester Nachname Vorname (lt.
MehrDatum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50
25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-
MehrLesefassung vom 15. Juli 2013
Satzung der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft für das hochschuleigene Auswahlverfahren im (I) vom 15. Juli 2013 Lesefassung vom 15. Juli 2013 Auf Grund von 6 Abs. 1 und 2 des Hochschulzulassungsgesetzes
MehrAusführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges
Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen
Mehr15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite
Nr. 47/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 555 15. November 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
MehrIHK-Hochschulinformationstag der Metropolregion Nürnberg 31. Mai 2011 REGIONALZENTRUM NÜRNBERG
IHK-Hochschulinformationstag der Metropolregion Nürnberg 31. Mai 2011 Die FernUniversität in Hagen die einzige staatliche Fernuniversität im deutschsprachigen Raum errichtet im Dezember 1974 75.950 Studierende
MehrMedizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen
Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studienbewerber/innen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Mitgliedsstaats mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
MehrStudium für beruflich Qualifizierte Rechtliche Rahmenbedingungen - Beratungsgespräch - Eignungstest
Studium für beruflich Qualifizierte Rechtliche Rahmenbedingungen - Beratungsgespräch - Eignungstest Dr. Eva Mroczek, Zentrale Studienberatung, 20.05.2014 www.dhbw-mannheim.de AGENDA Neue Studienstruktur
MehrBitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium
Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich
MehrAntrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge
http://www.uni-koblenz-landau.de/ Antrag auf Zulassung für das Wintersemester 2016/17 in Landau für Promotions-, Zertifikats- oder Weiterbildungsstudiengänge Der Antrag ist zu senden an die Universität
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64020 13.12.2011 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen
MehrHohenheim Management School
Hohenheim Management School Antrag auf Zulassung zum Executive MBA Jahrgang 2011 / 2012 Nur Druckbuchstaben verwenden. Namen und Anschrift in Groß- und Kleinschreibung angeben. Umlaute dürfen verwendet
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrErste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig
UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrVom 27. Oktober 2004. Präambel
Satzungen der Hochschule Furtwangen Technik, Informatik, Wirtschaft, Medien für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Bachelor-Studiengang International Business Management Vom 27. Oktober 2004 Aufgrund
MehrMerkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch
Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015
SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014 Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.04.2015 räambel Nach Beschluss des
MehrUnternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.
Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86
MehrORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
MehrInformationsblatt. Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium
Informationsblatt Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium I. Allgemeines Rechtsgrundlage ist 65 Abs. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167) in Verbindung mit
MehrDie Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:
Sehr geehrte Studierende, als Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) besteht für Sie die Möglichkeit, sich gleichwertige Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, anerkennen
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen. Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 40 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT TRIER Dienstag, 7. Juli 2015 Herausgeber: Präsident der Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier ISSN
MehrBochum, den. geb. am: in Matr. Nr.:
Anmeldung zur Betr.: Diplomvorprüfung in Mathematik Ich beantrage die Zulassung zur Diplomvorprüfung im Fach Mathematik. Ich studiere das Fach Mathematik seit dem SS/WS und bin im Diplomstudiengang Mathematik
Mehr