Mitteilungsblatt der Universität Kassel
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- Sigrid Stieber
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1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht im StAnz. 4/1997 S. 274 in Kraft getreten am: geändert mit Änderungsordnung vom veröffentlicht im StAnz. 46/2003 S in Kraft getreten am:
2 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG SOZIALKUNDE (WISSENSCHAFT VON DER POLITIK) FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN AN DER UNIVERSITÄT KASSEL VOM Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen vom 3. April 1995 (GVBl I S. 233) Dauer, Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums des Teilstudienganges Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik) für das Lehramt an Gymnasien (im folgenden L 3) an der Universität Kassel. 2 Studien- und Prüfungsdauer Der Fachbereich stellt mit dieser Studienordnung sicher, daß Studierende des Teilstudiengangs Sozialkunde für das Lehramt L3 sich nach acht Semestern zur Ersten Staatsprüfung melden können. Ein weiteres Semester ist für die Erste Staatsprüfung vorgesehen. 3 Ziele des Studiengangs Durch das Studium des Faches Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik) gemäß dieser Ordnung sollen die Studierenden fachwissenschaftlich und fachdidaktisch auf die berufliche Tätigkeit im Lehramt vorbereitet werden. 4 Aufbau des Studiums 4.1 Das Studium des Faches Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik) gliedert sich in zwei Phasen: das Grundstudium und das Hauptstudium. 4.2 Das Grundstudium umfaßt in der Regel für das Lehramt L3 das erste bis vierte Semester. Im Grundstudium sollen die Studierenden in die grundlegenden Fragestellungen, Betrachtungsweisen und Methoden der beiden sozialwissenschaftlichen Disziplinen Politikwissenschaft und Soziologie sowie der Fachdidaktik der Sozialkunde eingeführt werden. In dieser Phase erfolgt die Vermittlung von themen-, problem- und methodenbezogenem Grundlagenwissen. Erg. liefg. vom
3 4.3 Die Zwischenprüfung ( 6 C 3) der VO vom 03.April 1995 findet nach Beendigung des Grundstudiums als Hochschulprüfung statt. Im Anschluss an die Zwischenprüfung findet eine Studienberatung zwischen der Prüferin oder dem Prüfer und der oder dem Studierenden statt, die sich auf die inhaltliche und organisatorische Anlage des Hauptstudiums bezieht. Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Erwerb von mindestens drei Leistungsnachweisen aus dem Grundstudium. Ein Leistungsnachweis ist im Bereich der Fachdidaktik erworben worden. Das Nähere regelt die Zwischenprüfungsordnung L 3 Lehramt Geschichte und Sozialkunde. 4.4 Im Hauptstudium erfolgt eine systematische Vertiefung des im Grundstudium erworbenen Wissens durch ein intensives Studium ausgewählter Sachgebiete. 4.5 Die Formen der Lehrveranstaltungen richten sich nach den besonderen Erfordernissen der beiden Studienphasen. Veranstaltungen des Grundstudiums sind neben Vorlesungen und Kolloquien vor allem Seminare und Übungen, Veranstaltungen des Hauptstudiums sind neben Vorlesungen und Kolloquien vor allem Seminare. Weitere Veranstaltungen für Grund- und Hauptstudium sind Projekte und Exkursionen. Die Art der Lehrveranstaltung wir von ihrem Leiter festgelegt. 4.6 Für das Lehramt L 3 umfaßt das Studium der Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik) und der Fachdidaktik mindestens 63 Semesterwochenstunden (SWS). 4.7 Die Schulpraktischen Studien im Fach Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik) sind Bestandteil des Hauptstudiums. Hierfür gelten die Bestimmungen der Praktikumsordnung in der jeweils geltenden Fassung. 5 Studieninhalte 1. Entsprechend den Maßgaben der Prüfungsverordnung erstreckt sich das Studium auf folgende Studieninhalte: Gruppe a - fachwissenschaftliche Bereiche A. Das politische, rechtliche und sozioökonomische System der Bundesrepublik Deutschland und seine historischen Voraussetzungen B. Gesellschaftliche und politische Prozesse und Institutionen, soziale Bewegungen C. Politik und Wirtschaft D. Internationale Beziehungen und Außenpolitik E. Analyse und Vergleich unterschiedlicher politischer und gesellschaftlicher Systeme F. Politische Sozialisation und Kommunikation G. Sozialwissenschaftliche Theorien und Methoden, Wissenschaftstheorie Gruppe b - fachdidaktische Bereiche A. Theorie, Geschichte und Praxis der politischen Bildung und Positionen der Didaktik der Sozialkunde B. Unterrichts- und Interaktionsforschung, Verhältnis der Geschlechter in Schule und Unterricht. Erg. liefg. vom
4 2. Bei der Gestaltung ihres Studiums sollen die Studierenden berücksichtigen, daß nach der Prüfungsverordnung folgende Prüfungsanforderungen vorgeschrieben sind: Die Aufgabe der Klausur soll aus dem Bereich der Gruppe a gestellt werden. In der mündlichen Prüfung hat die Bewerberin oder der Bewerber vertiefte Kenntnisse in drei weiteren Bereichen der Gruppe a sowie in einem Bereich der Gruppe b nachzuweisen. Für die mündliche Prüfungsanforderung der Gruppe a ist der Bereich A Pflicht. Außerdem sind die Bereiche B oder C sowie D oder E zu wählen. Der vierte Bereich ist aus den noch nicht gewählten Bereichen zu bestimmen 6 Leistungsnachweise 6.1 Grundlage für die Vergabe von Leistungsnachweisen ist der Besuch einer Lehrveranstaltung im Umfang von in der Regel zwei SWS und die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit oder einer vergleichbaren Leistung. Schriftliche Arbeiten sind Übungsarbeiten, Referate, Hausarbeiten und Klausuren. Leistungsnachweise sind in erster Linie Lernkontrollen für die Studierenden; die Vorzüge und Nachteile der schriftlichen Arbeiten sind mit den Studierenden zu diskutieren. Zu Beginn jeder Veranstaltung ist von den Lehrenden festzulegen, wie in dieser Veranstaltung Leistungsnachweise erworben werden können. 6.2 Leistungsnachweise können auch in Projekten erworben werden, die von Lehrenden beraten werden. 6.3 Im Studium für das Lehramt L 3 haben die Studierenden insgesamt acht Leistungsnachweise zu erwerben, je zur Hälfte im Grund- und im Hauptstudium. In den fachwissenschaftlichen Bereichen( 5 - Gruppe a) sind sechs Leistungsnachweise zu erwerben, davon je einen Leistungsnachweis in A, B, D und F, zwei Leistungsnachweise nach Wahl in zwei der Bereiche C, E oder G. In den fachdidaktischen Bereichen (Gruppe b) sind zwei Leistungsnachweise zu erwerben, davon je ein Leistungsnachweis in A und B. Den Studierenden wird empfohlen, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Veranstaltungen benachbarter Fächer zu besuchen. 7 Sprachkenntnisse Für das Studium des Faches Sozialkunde (Wissenschaft von der Politik) sind entsprechend der Verordnung über die ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 03. April 1995, zuletzt geändert am 14. September 2001, Kenntnisse in zwei Fremdsprachen erforderlich. Der förmliche Nachweis erfolgt bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung durch das Abiturzeugnis, gegebenenfalls durch das Zeugnis erworbener Sprachkenntnisse entsprechend dem Uni-Cert 1 an der Universität Kassel. Erg. liefg. vom
5 8 Studienberatung Zu Beginn jedes Semesters findet eine Beratung für Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger statt. Sie besteht aus Veranstaltungen des Fachbereichs, an denen Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer und fortgeschrittene Studierende gleichberechtigt mitwirken. Die Teilnahme an allen Formen der Studienberatung wird den Studienanfängerinnen bzw. Studienanfängern dringend empfohlen. Neben der Beratung der. Studienanfängerinnen bzw. Studienanfänger und der Studienberatung nach der Zwischenprüfung gemäß 10 sind die Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer verpflichtet, in ihren Sprechstunden auf Wünsche nach Studienberatung einzugehen. 9 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am 15. 0kt in Kraft. Sie wird im Mitteilungsblatt der Gesamthochschule Kassel veröffentlicht. Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften. Der Studienbereich II hatte Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gemäß 21 Abs. 4 HHG wurden gewahrt. Kassel, 09. Dezember 1996 Der Dekan Prof. Dr. W. Ruf Erg. liefg. vom
6 Anhang A Studienordnung für das Lehramt an Gymnasien Prüfungsbereiche Gruppe a : fachwissenschaftlich Gruppe b : Semester A BRD B Prozesse, Instutution en C Politik und Wirtschaft D Internation ale Beziehung en E Vergleich Systeme F Polit. Sozialisati on G Theorien Methoden fachdidaktisch A Theorie, Geschicht e Didaktik B Unterricht 1 2 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS SWS 2 SWS 2 SWS SWS 2 SWS 2 SWS 3 SPS SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 8 Summe SWS 6 SWS 12 SWS 6 SWS 8 SWS 6 SWS 6 SWS 8 SWS 6 SWS 5 SWS 63 Summe SWS Erg. liefg. vom
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