Mitteilungsblatt der Universität Kassel

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1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /008 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für die Teilstudiengänge Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 6/000 S. 517 in Kraft getreten am:

2 STUDIENORDNUNG FÜR DIE TEILSTUDIENGÄNGE ENGLISCH MIT DEM ABSCHLUSS ERSTE STAATSPRÜFUNG FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FÜR DAS LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN UND REALSCHULEN FÜR DAS LEHRAMT AN GYMNASIEN AN DER UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE KASSEL vom i.d.f. vom INHALTSVERZEICHNIS TEIL I: ZIELE DES STUDIUMS 1. Allgemeine Ziele 1.1 Fachwissenschaftliche Ziele 1. Tätigkeitsorientierte Ziele TEIL II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANISATION DES STUDIUMS 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Allgemeine Voraussetzungen 1. Teilstudiengänge Englisch 1.3 Sprachkenntnisse. Studienorganisation.1 Studienbeginn. Studiendauer.3 Studienabschnitte.4 Auslandsaufenthalte.5 Schulpraktische Studien.6 Erweiterungsprüfung.7 Zusatzprüfungen 3. Studienberatung TEIL III: GESTALTUNG UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS 1. Lehrveranstaltungen und Arten der Leistungsnachweise. Inhaltliche Gliederung des Studiums.1 Lehramt an Grundschulen.1.1 Grundstudium L1 ( Semester.1. Hauptstudium L1 ( Semester). Lehramt an Hauptschulen und Realschulen..1 Grundstudium L ( Semester.. Hauptstudium L ( Semester).3 Lehramt an Gymnasien.3.1 Grundstudium L3 ( Semester).3. Zwischenprüfung.3.3 Hauptstudium L3 ( Semester 3. Leistungsnachweise 3.1 Lehramt an Grundschulen 3. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen 3.3 Lehramt an Gymnasien 3.4 Zulassungsvoraussetzungen 3.5 Benotung TEIL IV: ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN 1. Geltungsbereich. Inkrafttreten Anlage 1: ÜBERSICHT SPRACHPRAXIS Anlagen -5: MUSTERSTUDIENPLÄNE Erg. Liefg. vom

3 TEIL I: ZIELE DES STUDIUMS 1. Allgemeine Ziele Das Studium soll die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen für das angestrebte Lehramt im Fach Englisch legen. Es befaßt sich mit Sprache, Literatur, Kultur, Gesellschaft und Geschichte insbesondere Großbritanniens und der USA sowie der Vermittlung entsprechender Inhalte im Unterricht. 1.1 Fachwissenschaftliche Ziele Neben allgemeinen Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt das Studium fachspezifisches Wissen. Es werden Grundlagen der Linguistik und wesentliche Aspekte ihrer Anwendung auf die englische Sprache erarbeitet. Schwerpunkte können in Bereichen wie Phonologie, Syntax, Semantik, Pragmatik, Sozio- und Psycholinguistik und der Geschichte der englischen Sprache gebildet werden. Das Studium der Literaturwissenschaft beschäftigt sich mit einer repräsentativen Auswahl von Texten der Literatur Großbritanniens, Irlands, Kanadas, der USA und anderer anglophonen Länder aus verschiedenen Epochen und Gattungen auf dem Hintergrund der jeweiligen geschichtlich-kulturellen Situation. Vermittelt werden darüber hinaus Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der englischen Literatur- und Kulturgeschichte, der Ästhetik und Literaturtheorie, der Produktion und Rezeption von Texten sowie der literarischen Wertung. Die Landeswissenschaften vermitteln Kenntnisse und Erkenntnisse über das Wirkungsgefüge von Geschichte, Gesellschaft, Kultur und Politik insbesondere Großbritanniens und der USA. In ihrem Mittelpunkt steht die Beschäftigung mit dem Einfluß kultureller Muster auf staatliche, politische und gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen sowie auf individuelle Haltungen und Handlungen in Vergangenheit und Gegenwart. Ferner ist die sprachpraktische und kommunikative Kompetenz der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer zu schulen. 1.. Tätigkeitsorientierte Ziele Die Studierenden werden angeleitet, die erworbene fachwissenschaftliche und sprachliche Kompetenz im Hinblick auf das Tätigkeitsfeld Schule zu reflektieren. Sie sollen mit Grundgedanken der Fremdsprachenlernforschung, vor allem der Theorie und Praxis des Englischunterrichts, vertraut werden und die wichtigsten Gesetzmäßigkeiten der beim Fremdsprachenerwerb ablaufenden Prozesse, die sie bestimmenden Faktoren sowie Möglichkeiten der Einflußnahme durch Unterricht kennenlernen. Außerdem werden erste unterrichtspraktische Erfahrungen gesammelt. Im Hinblick auf die genannten Ziele des Studiums werden Lehrveranstaltungen in folgenden Bereichen angeboten: - Linguistik - Literaturwissenschaft - Landeswissenschaften - Fremdsprachenlernforschung, insbesondere: Allgemeine Fremdsprachendidaktik, Didaktik der englischen Sprache, Didaktik der englischsprachigen Literaturen, Didaktik der Landeswissenschaften sowie - Sprachpraxis Erg. Liefg. vom

4 TEIL II: BEGINN, ABLAUF UND ORGANISATION DES STUDIUMS 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Allgemeine Voraussetzungen Es gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. 35 Abs. HHG: - allgemeine Hochschulreife oder - fachgebundene Hochschulreife oder - eine andere vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung. 1. Teilstudiengänge Englisch Studierende, die das Lehramt an Grundschulen (L1) anstreben, können Englisch als Fach für die Klassen 1-4 und auch als Wahlfach für die Klassen 5-10 studieren, das auf das Fach für die Klassen 1-4 aufbaut. Im Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L) und für das Lehramt an Gymnasien (L3) werden in der Regel zwei Unterrichtsfächer, also Englisch und ein weiteres Fach, zu gleichen Anteilen studiert (zu möglichen Fächerverbindungen vgl der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom , geändert durch Verordnung vom , GVBl. I S.59) (im folgenden: PO). Wird im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien Englisch in Kombination mit Kunst oder Musik gem. 35 Abs. 1 Nr. der Prüfungsverordnung gewählt, so gelten die Maßgaben dieser Studienordnung für den Teilstudiengang Englisch für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L) entsprechend. 1.3 Sprachkenntnisse 1. Es wird dringend empfohlen, den Teilstudiengang Englisch nur zu wählen, wenn man die englische Sprache bereits zu Beginn des Studiums sehr gut beherrscht. Die entsprechenden Englischkenntnisse dürften in der Regel vorliegen, wenn Englisch im Leistungskurs der gymnasialen Oberstufe mit Erfolg abgeschlossen oder auf andere Weise ein gleichwertiger Sprachstand erreicht wurde.. Für L3 sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung Lateinkenntnisse nachzuweisen entweder durch das Abiturzeugnis oder das Bestehen der Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfungen vom (Abs. S. 64) oder eine förmliche fachbereichsinterne Prüfung (vgl. 34 der PO). Als fachbereichsinterne Lateinprüfung gilt der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem vom Sprachenzentrum durchgeführten Sprachkurs von mindestens 80 Stunden bzw. 6 Semesterwochenstunden (Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Formenlehre und Syntax) und einer dreistündigen Abschlußprüfung. Erg. Liefg. vom

5 . Studienorganisation.1 Studienbeginn Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden.. Studiendauer Für L1 und L beträgt die Mindeststudienzeit je sechs Semester, für L3 acht Semester. Einschließlich der Prüfungsphase beträgt die Regelstudienzeit für L1 und L dreieinhalb, diejenige für L3 viereinhalb Studienjahre (vgl. 6 der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom ). Während der sechs bzw. acht Studiensemester sind im Fach Englisch mindestens folgende Semesterwochenstunden (SWS) zu belegen: L1: 1. Fach (Fach für die Klassen Wahlfach für die Klassen 5-10): 38 SWS + 3 SWS schulpraktische Studien (SPS). Fach (Klassen 1-4): 18 SWS + 3 SWS SPS 3. Fach (Klassen 1-4): 18 SWS L: 37 SWS + 3 SWS SPS L3: 60 SWS + 3 SWS SPS Der Fachbereich 08 stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, das einen erfolgreichen Abschluß des Studiums innerhalb der angegebenen Regelstudienzeiten ermöglicht..3 Studienabschnitte Der Teilstudiengang Englisch gliedert sich in Grundstudium: L1: 3 Semester 1. Fach (Fach für die Klassen Wahlfach für die Klassen 5-10): 16-0 SWS./3. Fach (Fach für die Klassen 1-4): 8-10 SWS L: 3 Semester, 16-0 SWS L3: 4 Semester, 8-3 SWS Hauptstudium: L1: 3 Semester 1. Fach (Fach für die Klassen Wahlfach für die Klassen 5-10): 16-0 SWS + 3 SWS SPS./3. Fach (Fach für die Klassen 1-4): 8-10 SWS + 3 SWS SPS L: 3 Semester, 16-0 SWS + 3 SWS SPS L3: 4 Semester, 8-3 SWS + 3 SWS SPS Erg. Liefg. vom

6 Für L1 und L findet beim Übergang vom Grund- zum Hauptstudium eine Beratung statt. Das Grundstudium sollte in der Regel nach drei Semestern abgeschlossen sein. Studierende, die L3 anstreben, schließen das Grundstudium durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Zwischenprüfung ab, der sie sich nach vier Semestern unterziehen sollten. Einzelheiten dieser Zwischenprüfung, die vom Fachbereich 08 durchgeführt wird, regelt die Ordnung für die Zwischenprüfung im Teilstudiengang Englisch (zu den Zulassungsvoraussetzungen vgl. Teil III,.3.)..4 Auslandsaufenthalt Es wird dringend empfohlen, ein bis zwei Semester in einem englischsprachigen Land zu verbringen. Es bietet sich das Studium an einer Hochschule oder die Tätigkeit an einer Schule als Lehrassistentin oder Lehrassistent an. Da die Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Universität oder um eine Stelle als assistent teacher viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten sich die Studierenden bereits im 1. oder. Semester informieren..5 Schulpraktische Studien (SPS) Inhalt und Organisation der SPS richten sich nach der Praktikumsordnung der GhK. Während der erste Praktikumsabschnitt im Rahmen des Kernstudiums absolviert wird, organisiert der Fachbereich 08 den zweiten Abschnitt der SPS. Dieser wird hier in der Studienordnung mit SPS bezeichnet. Die Veranstaltungen, welche Hospitationen und eigene Unterrichtsversuche im Englischunterricht verschiedener Schulformen und Schulstufen einschließen, dienen vor allem dazu, Theorie und Praxis stärker zu integrieren..6 Erweiterungsprüfung Studierende, die die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben, können eine Erweiterungsprüfung ablegen, die sie zum Unterricht in einem weiteren Fach des gleichen Lehramts befähigt. Voraussetzung für die Zulassung zu einer Erweiterungsprüfung im Fach Englisch sind weitere Studien sowie für L3 der Nachweis von Lateinkenntnissen gemäß Teil I, Da die Erweiterungsprüfung wesentliche Teile einer regulären Ersten Staatsprüfung umfaßt, sind die in dieser Studienordnung festgelegten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen (vgl. 5 der PO; über Einzelheiten informiert das Prüfungsamt)..7 Zusatzprüfungen Studierende, die die Erste Staatsprüfung und die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden haben, können durch eine Zusatzprüfung die Qualifikation für ein weiteres Lehramt, nämlich für L1 und L, erwerben. Da die Zusatzprüfung wesentliche Teile einer regulären Ersten Staatsprüfung umfaßt, sind die in dieser Studienordnung festgelegten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen (vgl der PO; über Einzelheiten informiert das Prüfungsamt). Erg. Liefg. vom

7 3. Studienberatung Zu Beginn eines jeden Semesters werden vom Fachbereich und der Fachschaft Einführungsveranstaltungen für Erstsemester angeboten. Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich während des gesamten Studienverlaufs in Fragen der Organisation und Gestaltung des Studiums sowie bei der Wahl von Studienschwerpunkten und bei studienbezogenen persönlichen Schwierigkeiten beraten zu lassen. Für diese Studienberatung stehen alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs in ihren Sprechstunden zur Verfügung. In jedem Semester erstellt der Fachbereich ein kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis zur Information der Studierenden. [Es wird den Studierenden dringend empfohlen, sich besonders in folgenden Fällen beraten zu lassen: zu Beginn des 1. Semesters/Fachsemesters, vor der Wahl von Schwerpunkten, bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen, erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben; bei zeitlicher Verzögerung des Studiums, gemessen am Studienplan, bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel. TEIL III: GESTALTUNG UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS 1. Lehrveranstaltungen und Arten der Leistungsnachweise Die in Teil I aufgeführten Lehr- und Lerninhalte werden durch folgende Lehrveranstaltungen vermittelt: Vorlesungen (V) Ziel von Vorlesungen ist die überblicksartige Wissensvermittlung zum Zweck der Einführung, der Problemorientierung, der aktuellen Weitergabe von Forschungsergebnissen sowie der Überbrückung von Wissenslücken. Orientierungskurse (OK) Diese Veranstaltungen des Grundstudiums geben einen Überblick über Inhalte und Methoden der Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften und Fremdsprachenlernforschung. Neben wichtigen Arbeitstechniken erwerben Studierende in diesen Bereichen Grundkenntnisse und diskutieren deren Relevanz für das Tätigkeitsfeld Schule. Die Teilnahmebescheinigung an den Orientierungskursen setzt regelmäßige Mitarbeit voraus. Proseminare (PS) Proseminare sind Veranstaltungen des Grundstudiums; sie können auch noch im Hauptstudium besucht werden. Anhand eines ausgewählten Themas leiten sie zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten an. Für eine erfolgreiche Teilnahme sind gründliche Vorbereitung sowie kontinuierliche Mitarbeit unerläßlich. Voraussetzung für einen Leistungsnachweis sind ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder eine Hausarbeit bzw. andere gleichwertige, von der Seminarleitung festgelegte, schriftliche Leistungen. Hauptseminare oder Seminare (HS oder S) Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen des Hauptstudiums setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums voraus. Hauptseminare behandeln anspruchsvolle, komplexere Fragestellungen und erfordern selbständiges wissenschaftliches Arbeiten. Voraussetzung für einen Leistungsnachweis sind ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung oder eine Hausarbeit bzw. andere gleichwertige, von der Seminarleitung festgelegte, schriftliche Leistungen. Erg. Liefg. vom

8 Übungen (ü) Diese Veranstaltungsform dient der Vermittlung praktischer, insbesondere sprachlicher Fertigkeiten und Fähigkeiten. Für die erforderlichen Leistungsnachweise werden regelmäßige Mitarbeit und eine oder mehrere Einzelleistungen erwartet. Dazu gehören vor allem die Bearbeitung mündlicher und schriftlicher Aufgaben sowie das Anfertigen von Übersetzungen und Klausuren. Kolloquien (KO) Kolloquien geben fortgeschrittenen Studierenden, die sich auf ein Examen vorbereiten, die Möglichkeit, zusammen mit Lehrenden fachwissenschaftliche Fragestellungen zu diskutieren und vertiefend zu bearbeiten. Fähigkeit und Bereitschaft zur Darlegung eigener Arbeits- und Forschungsergebnisse sind eine wichtige Voraussetzung. In Kolloquien können zudem Anforderungen und Bewertungskriterien von Prüfungen thematisiert werden. Exkursionen (EX) Wichtige Ziele von Exkursionen sind die Erkundung von Praxisfeldern, die Vervollkommnung der Sprachkenntnisse sowie die Vertiefung von Einsichten in die Zielkulturen. Projektstudium (PROJEKT) Den Studierenden soll Gelegenheit gegeben werden, in weitgehend selbständig organisierten Projekten mit wissenschaftlicher Betreuung Fragen des Faches, die sich auch auf Praxisfelder beziehen können, gegebenenfalls interdisziplinär zu bearbeiten.. Inhaltliche Gliederung des Studiums.1 Lehramt an Grundschulen.1.1 Grundstudium L1 ( Semester) Im ersten Fach (Fach für die Klassen Wahlfach für die Klassen 5-10) sind im Grundstudium folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, ein Proseminar Fremdsprachenlernforschung ein weiteres Proseminar (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) Im zweiten bzw. dritten Fach (Fach für die Klassen 1-4) sind im Grundstudium folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung ein weiterer Orientierungskurs (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Im ersten Fach muß einer der Proseminarscheine auf einer schriftlichen Hausarbeit basieren. Erg. Liefg. vom

9 .1. Hauptstudium L1 ( Semester) Im Hauptstudium bilden die Studierenden inhaltliche Schwerpunkte nach eigenen Interessen. Dabei sind die in dieser Studienordnung sowie in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen enthaltenen Anforderungen zu berücksichtigen. Im ersten Fach (Fach für die Klassen Wahlfach für die Klassen 5-10 ) ist im Hauptstudium der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorgeschrieben: ein Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Hauptseminare (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS Im zweiten bzw. dritten Fach (Fach für die Klassen 1-4) ist im Hauptstudium der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen vorgeschrieben: Pro- oder Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung ein weiteres Pro- oder Hauptseminar (aus einem der drei Bereiche Linguistik, sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS (nur im zweiten Fach) Sowohl im ersten als auch im zweiten bzw. dritten Fach muß einer der Seminarscheine auf einer schriftlichen Hausarbeit basieren. Da es sich bei den Pflichtveranstaltungen lediglich um Mindestanforderungen handelt, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen empfohlen. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß nach den Maßgaben der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen mündliche und schriftliche Prüfungsteile in der Regel von fachdidaktischen Fragestellungen ausgehen, die jeweils durch fachwissenschaftliche Kenntnisse gestützt werden. Auf die Vervollkommnung der Englischkenntnisse ist besonderer Wert zu legen. Ungeachtet der sonstigen Prüfungsleistungen ist nämlich bei der Ersten Staatsprüfung die Erteilung der Fachnote Ausreichend oder einer besseren Note in den Neueren Fremdsprachen bei mangelhafter Sprachfertigkeit oder schweren sprachlichen Fehlern ausgeschlossen (vgl. 0 der PO).. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen..1 Grundstudium L ( Semester) Während des Grundstudiums sind folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, ein Proseminar Fremdsprachenlernforschung ein weiteres Proseminar (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Literatur-wissenschaft, Landeswissenschaften) Die kontinuierliche Mitarbeit im Orientierungskurs (Teilnahmeschein) ist im Allgemeinen Voraussetzung für den Besuch der Proseminare des jeweiligen Bereichs. Einer der Proseminarscheine muß auf einer schriftlichen Hausarbeit basieren. Erg. Liefg. vom

10 .. Hauptstudium L ( Semester) Im Hauptstudium bilden die Studierenden inhaltliche Schwerpunkte nach eigenen Interessen. Dabei sind die in dieser Studienordnung sowie in der Verordnung über die Ersten Staatsprüfung enthaltenen Anforderungen zu berücksichtigen. Vorgeschrieben ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen: ein Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Hauptseminare (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS Einer der Hauptseminarscheine muß auf einer schriftlichen Hausarbeit basieren. Da es sich bei den Pflichtveranstaltungen lediglich um Mindestanforderungen handelt, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen empfohlen. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß nach den Maßgaben der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen im mündlichen Teil der Ersten Staatsprüfung neben besonderen Kenntnissen in einem sprachwissenschaftlichen und einem literaturwissenschaftlichen Gebiet vertiefte Kenntnisse in einem Gebiet der Landeswissenschaften und in zwei fachdidaktischen Bereichen nachgewiesen werden müssen. Hinzu kommt ein Fachklausurthema aus einem der genannten Bereiche. Auf die Vervollkommnung der Englischkenntnisse ist besonderer Wert zu legen. Ungeachtet der sonstigen Prüfungsleistungen ist nämlich bei der Ersten Staatsprüfung die Erteilung der Fachnote Ausreichend oder einer besseren Note in den Neueren Fremdsprachen bei mangelhafter Sprachfertigkeit oder schweren sprachlichen Fehlern ausgeschlossen (vgl. 0 der PO)..3 Lehramt an Gymnasien.3.1 Grundstudium L3 ( Semester) Während des Grundstudiums sind folgende Pflichtveranstaltungen zu absolvieren: sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 vier Orientierungskurse (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) vier Proseminare (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) Die kontinuierliche Mitarbeit im Orientierungskurs (Teilnahmeschein) ist im Allgemeinen Voraussetzung für den Besuch der Proseminare des jeweiligen Bereichs. Zwei der Proseminarscheine müssen auf einer schriftlichen Hausarbeit basieren..3. Zwischenprüfung Zum Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums muß eine Zwischenprüfung abgelegt werden, deren Anforderungen und Organisation die entsprechende Ordnung des Fachbereichs 08 regelt. Danach sind bei der Meldung zur Zwischenprüfung folgende Leistungen nachzuweisen: Lateinkenntnisse (vgl. Teil I, 1.3) erfolgreiche Teilnahme an drei Proseminaren des Pflichtbereichs erfolgreicher Abschluß der sprachpraktischen Übungen (Niveau ; vgl. Anlage 1) Erg. Liefg. vom

11 .3.3 Hauptstudium L3 ( Semester) Im Hauptstudium bilden die Studierenden inhaltliche Schwerpunkte nach eigenen Interessen. Dabei sind die in dieser Studienordnung sowie in der Verordnung über die Erste Staatsprüfung enthaltenen Anforderungen zu berücksichtigen. Vorgeschrieben ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Veranstaltungen: ein Hauptseminar Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Hauptseminare (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften) sprachpraktische Übungen gemäß Anlage 1 Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den SPS Einer der Hauptseminarscheine muß auf einer schriftlichen Hausarbeit basieren. Da es sich bei den Pflichtveranstaltungen lediglich um Mindestanforderungen handelt, wird der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen empfohlen. Bei der Auswahl ist zu beachten, daß nach den Maßgaben der Verordnung über die Erste Staatsprüfung im mündlichen Teil der Ersten Staatsprüfung vertiefte Kenntnisse in zwei sprachwissenschaftlichen, zwei literaturwissenschaftlichen Gebieten, einem Gebiet der Landeswissenschaft und in einem fachdidaktischen Bereich nachgewiesen werden müssen. Hinzu kommt ein Fachklausurthema aus einem der genannten Bereiche. Auf die Vervollkommnung der Englischkenntnisse ist besonderer Wert zu legen. Ungeachtet der sonstigen Prüfungsleistungen ist nämlich bei der Ersten Staatsprüfung die Erteilung der Fachnote "Ausreichend" oder einer besseren Note in den Neueren Fremdsprachen bei mangelhafter Sprachfertigkeit oder schweren sprachlichen Fehlern ausgeschlossen (vgl. 0 der PO). 3. Leistungsnachweise Die folgende Übersicht über die Leistungsnachweise faßt die Mindestanforderungen zusammen: 3.1 Lehramt an Grundschulen Erstes Fach (Klassen ) Grundstudium ( Semester) ein Teilnahmeschein Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Teilnahmescheine Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, ein Proseminarschein Fremdsprachenlernforschung ein weiterer Proseminarschein (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Hauptstudium ( Semester) ein Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Hauptseminarscheine (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen gemäß Anlage 1 Erg. Liefg. vom

12 Zweites bzw. drittes Fach (Klassen 1-4) Grundstudium ( Semester) ein Teilnahmeschein Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung ein weiterer Teilnahmeschein Orientierungskurs (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Hauptstudium ( Semester ein Pro- oder Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung ein weiterer Pro- oder Hauptseminarschein (aus einem der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen gemäß Anlage 1 die erfolgreiche Teilnahme an den SPS (nur im ersten und zweiten Fach) 3. Lehramt an Hauptschulen und Realschulen Grundstudium ( Semester) ein Teilnahmeschein Orientierungskurs Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Teilnahmescheine Orientierungskurse (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, ein Proseminarschein Fremdsprachenlernforschung ein weiterer Proseminarschein (aus einem der drei Bereiche Linguistik, Hauptstudium ( Semester) ein Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Hauptseminarscheine (aus zwei der vier Bereiche Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen gemäß Anlage 1 die erfolgreiche Teilnahme an den SPS 3.3 Lehramt an Gymnasien Grundstudium ( Semester) vier Teilnahmescheine Orientierungskurse (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) vier Proseminarscheine (Linguistik, Literaturwissenschaft, Landeswissenschaften, Fremdsprachenlernforschung) Hauptstudium ( Semester) ein Hauptseminarschein Fremdsprachenlernforschung zwei weitere Hauptseminarscheine (aus zwei der drei Bereiche Linguistik, Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den sprachpraktischen Übungen gemäß Anlage 1 die erfolgreiche Teilnahme an den SPS Erg. Liefg. vom

13 3.4 Zulassungsvoraussetzungen Da Proseminare auf den Orientierungskursen aufbauen und in Hauptseminaren Kenntnisse und Arbeitstechniken vorausgesetzt werden, die in Orientierungskursen und Proseminaren erarbeitet werden, ist es empfehlenswert, die Veranstaltungen in jedem der vier Bereiche in der Reihenfolge: Orientierungskurs, Proseminare, Hauptseminare/Seminare zu besuchen. Die Teilnahme an Hauptseminaren im Hauptstudium, in denen ein Hauptseminarschein erworben werden soll, setzt bei L3 in der Regel den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums Teil III,.3. voraus. 3.5 Benotung Die Leistungen werden benotet und auf Antrag auf den Leistungsnachweisen vermerkt. Die Noten orientieren sich an der Skala der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen ( 19): bis einschließlich 1,5 bis,5 bis 3,5 bis 4,0 Note "Sehr gut" Note "Gut" Note "Befriedigend" Note "Ausreichend"` TEIL IV: Ergänzende Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt die Gestaltung des Studienverlaufs und beschreibt die Ziele und Inhalte des Teilstudiengangs Englisch auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom (GVBl. I, S. 33 ff., geändert durch Verordnung vom , GVBl. I S 59).. Inkrafttreten.1 Diese Studienordnung tritt am in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in einem der drei Lehramtsstudiengänge im oder nach dem Wintersemester 1999/000 aufgenommen haben. Den übrigen Studierenden dieser Studiengänge wird empfohlen, ihr Studium an dieser Ordnung zu orientieren.. Diese Studienordnung wird im Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht. Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs 08 Anglistik/Romanistik. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wurden gewahrt. Kassel, den Der Dekan des Fachbereichs Anglistik/Romanistik Prof. Dr. Gerd Rohmann Erg. Liefg. vom

14 Anlage 1: ÜBERSICHT SPRACHPRAXIS Die Veranstaltungen, die mit Punkt markiert sind, sind Pflichtveranstaltungen, die Teilnahme an den anders gekennzeichneten Veranstaltungen wird im Rahmen der Veranstaltungen mit freier Wahl empfohlen: Stufe 1 L1 L1 L L3 Grundschule Grundschule Haupt- und Gymnasium 1. Fach.Fach Realschule Spoken English I Writing I Translation 1 Grammar I Stufe Spoken English II Writing II Translation II Grammar II Stufe 3 Spoken English III Writing III Translation III Bei L1 (zweites oder drittes Fach) ist von den Veranstaltungen der Stufe drei eine von zweien zu wählen, bei allen anderen Studiengängen sind jeweils zwei von dreien zu wählen. Der Besuch der nicht verpflichtenden Veranstaltungen wird empfohlen. Während im Rahmen der sprachpraktischen Übungen der Stufe 1 die in alltagsweltlicher Kommunikation erforderlichen Englischkenntnisse im Hinblick auf authentische Sprechsituationen und Schreibanlässe vertieft werden, sollen die Studierenden in den sprachpraktischen Übungen der Stufe - aufbauend auf Stufe 1 - spezifische Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, die ihrer Methodenkompetenz dienen. Dazu gehören Sprachmittel für die mündliche und schriftliche Textanalyse, der Umgang mit unterschiedlichen Textsorten sowie die Gestaltung von Zusammenfassungen und Referaten. Das Erreichen des Niveaus der Stufe ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung. Das Niveau der Stufe 3 entspricht den sprachlichen Anforderungen der Ersten Staatsprüfung. In begründeten Ausnahmefällen kann das Leistungsniveau in einer Übung auch ohne obligatorische Teilnahme bescheinigt werden. Erg. Liefg. vom

15 Anlage : Musterstudienplan L1 1. Fach (Klassen ) Grundstudium: 1. Semester: Orientierungskurs. Sem.: 1 Orientierungskurs 1 Proseminar 1 sprachprakt. Übung (Stufe 1) 3. Sem.: 1 Proseminar SWS Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl 5 Hauptstudium: (18) 4.Sem.: 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 5. Sem.: 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 1 sprachpraktische Übung (Stufe 3) Schulpraktische Studien 6. Sem.: 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 1 sprachpraktische Übung (Stufe 3) Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl 9 (3) * Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. Erg. Liefg. vom

16 Anlage 3: Musterstudienplan L1. bzw. 3. Fach (Klassen 1-4) Grundstudium: 1. Semester: 1 Orientierungskurs. Sem.: 1 Orientierungskurs SWS 3. Sem.: 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl 3 (10) Hauptstudium: 4. Sem.: 1 Pro- oder Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 5. Sem.: 1 Pro- oder Hauptseminar Schulpraktische Studien (bei.fach) 3 6. Sem.: 1 sprachpraktische Übung (Stufe 3) Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl * Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. (11) Erg. Liefg. vom

17 Anlage 4: Musterstudienplan L Grundstudium: 1. Semester: Orientierungskurse. Sem.: 1 Orientierungskurs 1 Proseminar 3. Sem.: 1 Proseminar SWS Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl 5 Hauptstudium: (18) 4. Sem.: 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 5. Sem.: 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 1 sprachpraktische Übung (Stufe 3) 6. Sem.: 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 1 sprachpraktische Übung (Stufe 3) Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl 8 * Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. () Erg. Liefg. vom

18 Anlage 5: Musterstudienplan L3 Grundstudium: ' 1. Semester: Orientierungskurse. Sem.: Orientierungskurse 1 Proseminar 3. Sem.: 1 Proseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe ) 4. Sem.: 1 Proseminar sprachpraktische Übungen (Stufe ) SWS 4 4 * Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl 1 Zwischenprüfung (3) Hauptstudium: 5. Sem.: 1 Proseminar Schulpraktische Studien 6. Sem.: 1 Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe 3) 7. Sem.: 1Hauptseminar 1 sprachpraktische Übung (Stufe 3) 3 8. Sem.: 1 Hauptseminar Sem.: Veranstaltungen nach freier Wahl 18 * Aufgrund eines Erlasses des Hessischen Kultusministers vom sind sprachpraktische Übungen in den Neueren Sprachen auf das Gesamtvolumen der Semesterwochenstundenzahl mit dem Faktor 0,5 anzurechnen. (31) Erg. Liefg. vom

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