Studienordnung: Kurzstudium

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1 Seite 1 von 5 Studienordnung: Kurzstudium Studienordnung für das Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende des Fachbereichs II an der Universität Trier vom 8. März 1999 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1995 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. S. 463), BS , hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs II Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Trier am 29. April 1998 die folgende Studienordnung beschlossen. Diese Studienordnung wird hiermit bekannt gemacht. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt das Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende des Fachbereichs II an der Universität Trier. 2 Studienbeginn Das Studium kann zu Beginn des Winter- oder Sommersemesters aufgenommen werden. 3 Studienvoraussetzungen Voraussetzung für das Studium sind sehr gute Deutschkenntnisse, die vor Aufnahme des Studiums nachzuweisen sind. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studierender (DSH). Die Möglichkeiten einer Befreiung von der DSH sind in 1 Abs. 5 der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) vom 26. März 1997 geregelt. 4 Ziele und Aufbau des Kurzstudiums (1) Ziele. Ziel des Kurzstudiums ist einerseits die Festigung und Erweiterung sprachpraktischer Fähigkeiten, andererseits die Vermittlung und Vertiefung sprach- und literaturwissenschaftlicher sowie didaktisch-methodischer Kenntnisse im Fach Deutsch als Fremdsprache. Das Kurzstudium richtet sich daher insbesondere an - Deutschlehrende, die in ihrer Heimat an Universitäten, Kollegs, Schulen oder anderen Institutionen unterrichten und - Studierende der Germanistik, die während eines Studienjahres in Deutschland einen qualifizierten Studiennachweis erwerben wollen. (2) Studiendauer und Studienanforderungen. Die Ausbildung ist auf ein Studienjahr hin konzipiert. Innerhalb des Kurzstudiums müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 26 Semesterwochenstunden (SWS) belegt werden. 5 Lehrveranstaltungen Im Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache werden folgende Typen von

2 Seite 2 von 5 Lehrveranstaltungen angeboten: 1. Vorlesung (2 SWS) Überblick über Grundfragen und Grundlagen des Fachgebietes Deutsch als Fremdsprache (vgl. die Studieninhalte 6 Abs. 2), des Fachgebietes Germanistische Linguistik oder des Fachgebietes Neuere deutsche Literaturwissenschaft. 2. Proseminar I (2 SWS) Einführendes Proseminar. Einführung in die Didaktik und Methodik Deutsch als Fremdsprache, Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Methoden sowie Überblick über den Gegenstandsbereich des Faches Deutsch als Fremdsprache. Leistungsnachweis durch Klausur (vgl. 7 Abs. 1). Die am Proseminar I ist Voraussetzung für den Besuch der Proseminare II. 3. Proseminar II (2 SWS) Thematisches Proseminar. Proseminar zu einem Thema des Faches Deutsch als Fremdsprache (vgl. Studieninhalte 6 Abs. 2). Leistungsnachweis durch Hausarbeit ( 7 Abs. 1 und 4). 4. Sprachpraktische Übung (2 SWS) Im Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache müssen unterschiedliche sprachpraktische Übungen auf Oberstufenniveau besucht werden. Dabei sind thematische Überschneidungen zu vermeiden. In den sprachpraktischen Übungen werden insbesondere Fähigkeiten in folgenden Lernbereichen vermittelt: Grammatik und Wortschatz, Lese- und Hörverstehen, schriftliche und mündliche Kommunikation, Fachsprache, Literatur und Landeskunde. Ein Leistungsnachweis wird auf Grund einer mündlichen oder schriftlichen Abschlussprüfung erteilt. (1) Leistungsanforderungen 6 Leistungsanforderungen und Studieninhalte Studienberatung Im Kurzstudium müssen sowohl sprachpraktische Übungen als auch fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Proseminare) besucht werden. Sämtliche Leistungsanforderungen im Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache werden nach einem Kredit-Punkte-System (credit point system) erbracht. Im gesamten Studienjahr müssen 60 Kreditpunkte erworben werden. Für den Besuch einer Vorlesung werden zwei Kreditpunkte, für die erfolgreiche Teilnahme an einer sprachpraktischen Übung auf Oberstufenniveau fünf Kreditpunkte und die an einem Proseminar acht Kreditpunkte vergeben. Von den erforderlichen 60 Kreditpunkten entfallen auf - den Bereich der Vorlesungen sechs Punkte (drei Vorlesungen aus den Fachgebieten Deutsch als Fremdsprache, Germanistische Linguistik und Neuere deutsche Literatur im Umfang von sechs Semesterwochenstunden), - den Bereich der sprachpraktischen Übungen 30 Punkte (sechs sprachpraktische Übungen auf Oberstufenniveau aus dem Sprachlehrangebot Deutsch als Fremdsprache im Umfang von insgesamt zwölf Semesterwochenstunden), - den Bereich der fachwissenschaftlichen Proseminare 24 Punkte (Proseminar I und zwei Proseminare II aus dem Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache). Darüber hinaus ist pro Semester der Besuch einer zweistündigen Vorlesung aus dem Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF/Germanistische Linguistik (GL) oder dem

3 Seite 3 von 5 Bereich der Neueren deutschen Literaturwissenschaft (NdL) durch Testat nachzuweisen; beide Bereiche sind zu berücksichtigen. Es wird hierzu auf den im Anhang empfohlenen Studienverlaufsplan verwiesen. (2) Studieninhalte Die didaktisch-methodischen Lehrveranstaltungen (Vorlesung und Proseminar) in Deutsch als Fremdsprache beziehen sich auf folgende Studieninhalte: 1. Kenntnisse über Theorien, Ansätze, Methoden und Ergebnisse der Sprachwissenschaft sowie deren Anwendung und Umsetzung in Deutsch als Fremdsprache. Dies bezieht sich insbesondere auf sprachpragmatische und systematische Aspekte: Phonetik, Lexik und Lexikographie, Grammatik und Syntax, Idiomatik und Stilistik, Textlinguistik, Varietäten, besonders Fachsprachen, Kontrastivität und Fehlerlinguistik; 2. Überblick über literarische Epochen und Strömungen, insbesondere der deutschen Gegenwartsliteratur. Kenntnis über Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft sowie deren Anwendung und Umsetzung in Deutsch als Fremdsprache, besonders unter dem Aspekt der interkulturellen Hermeneutik. 3. Kenntnisse über deutsche Landeskunde und Kultur unter besonderer Berücksichtigung des interkulturellen Ansatzes; Beschäftigung mit Fragen der interkulturellen Kommunikation, z.b. Gesprächsführung und Diskursstrategien, Formen der Wissenschaftskommunikation, Routinen und Rituale der Alltagskommunikation. 4. Kenntnis und Überblick über Grundlagen, Theorien und Methoden der Fremdsprachen-didaktik, des Zweitsprachenerwerbs sowie der Sprachlehrund Sprachlernforschung sowie deren Anwendung auf den Bereich Deutsch als Fremdsprache bzw. Deutsch als Zweitsprache. 5. Kenntnis über pädagogische und lernpsychologische Modelle und Methoden des Lehrens und Lernens sowie deren unterrichtspraktischer Umsetzung in Deutsch als Fremdsprache. Die sprachpraktischen Lehrveranstaltungen beziehen sich auf die Festigung und Erweiterung der Sprachkenntnisse sowie von Fertigkeiten wie Umgang mit wissenschaftlicher Literatur, Abfassen studienbezogener Arbeiten, Mitschrift von Vorlesungen, Halten von Referaten. (3) Studienberatung. Mindestens zu Beginn des Studiums sollten alle Studierenden die Studienberatung durch die Lehrkräfte des Faches nutzen. Zudem sollten die Studierenden die Möglichkeit der kontinuierlichen Studienberatung wahrnehmen. 7 Leistungsnachweis und Benotung (1) Die an Lehrveranstaltungen (Proseminare, sprachpraktische Übungen) wird durch Bescheinigungen nachgewiesen, die auf Grund regelmäßiger Teilnahme und einer bestandenen Klausur oder einer mindestens mit ausreichend benoteten Hausarbeit ausgestellt und mit einer Ziffernote versehen werden; es gelten die Bestimmungen nach 12 der Ordnung für die Magisterprüfung am Fachbereich II Sprachund Literaturwissenschaften vom 4. November 1997 (StAnz. S. 1582). Aus den Bescheinigungen muss ersichtlich sein, aufgrund welcher Leistungen die Qualifikation erworben wurde. (2) Die Teilnahme an einer Vorlesung wird durch Testat bestätigt. (3) Hausarbeiten können auch von Arbeitsgruppen angefertigt werden. Voraussetzung für die Erteilung individueller Bescheinigungen ist, dass die individuellen Arbeitsteile der Gruppenmitglieder erkennbar sind und dass die Gruppe nicht mehr als fünf Mitglieder umfasst.

4 Seite 4 von 5 8 Studienabschluss Sind die erforderlichen Kreditpunkte ( 6 Abs. 1) nachgewiesen, wird auf Antrag ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des Kurzstudiums Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende ausgestellt. Der Antrag ist unter Vorlage der erforderlichen Leistungsnachweise an den Dekan des Fachbereichs II/Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Trier zu richten. Die Gesamtnote ergibt sich - zur Hälfte aus dem arithmetischen Mittel der Noten der geforderten Leistungsnachweise in den Proseminaren, - zur Hälfte aus dem arithmetischen Mittel der Noten der geforderten Leistungsnachweise in den sprachpraktischen Übungen. Die Leistungen werden mit folgender Gesamtnote bewertet: "mit Auszeichnung" bei einem Durchschnitt von 1,0; "sehr gut" bei einem Durchschnitt von über 1,0 bis 1,5; "gut" bei einem Durchschnitt von über 1,5 bis 2,5; "befriedigend" bei einem Durchschnitt von über 2,5 bis 3,5; "ausreichend" bei einem Durchschnitt von über 3,5 bis 4,0; "nicht ausreichend" bei einem Durchschnitt von über 4,0. Das Zeugnis wird vom Dekan des Fachbereichs II/Sprach- und Literaturwissenschaften ausgestellt. 9 Schlussbestimmungen Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Trier, den 7. Februar 1999 Der Dekan des Fachbereichs II Sprach- und Literaturwissenschaften der Universität Trier Univ.-Prof. Dr.Burghard Rieger Anhang zur Studienordnung für das Kurzstudium Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studierende des

5 Seite 5 von 5 Fachbereichs II an der Universität Trier Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen Studienverlaufsplan 1. Semester Punkte Nachweis durch Vorlesung DaF/GL (2 SWS) 2 Testat Vorlesung NdL (2 SWS) 2 Testat Ü: Wissenschaftliches Schreiben (2 SWS) * Ü: Grammatik und Syntax (2 SWS) * 5 Ü: Lektürekurs nach Wahl (2 SWS) * 5 Ü: Praxis des Hörverstehens (2 SWS) * 5 5 Proseminar I DaF (2 SWS) 8 (Klausur) Wahlpflichtveranstaltung (vgl. 6 Abs. 1 Satz 6) Vorlesung DaF/GL/NdL (2 SWS) 0 Testat/Teilnahmebescheinigung Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen 2. Semester Punkte Nachweis durch Vorlesung DaF/GL (2 SWS) 2 Testat Ü: Wortschatz und Idiomatik (2 SWS) * 5 Ü: Reden im Studium (2 SWS) * 5 Proseminar II DaF (2 SWS) 5 (Hausarbeit) Proseminar II DaF (2 SWS) 8 (Hausarbeit) Wahlpflichtveranstaltung (vgl. 6 Abs. 1 Satz 6) Vorlesung DaF/GL/NdL (2 SWS) 0 Testat/Teilnahmebescheinigung * Aus dem Angebot der sprachpraktischen Übungen (Ü) auf Oberstufenniveau können in der Regel folgende Kurse ausgewählt werden: Grammatik und Syntax in wissenschaftlichen Texten, Wortschatz und Idiomatik in wissenschaftlichen Texten, Wissenschaftliches Schreiben, Reden im Studium, Praxis des Hörverstehens, Lektürekurse (VWL/BWL, Deutsche Gegenwartsliteratur, Rechtswissenschaft, Texte aus den Wissenschaften), Landeskunde.

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