vom 11. Mai Geltungsbereich
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- Ralph Kranz
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1 STUDIENORDNUNG für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz an der Hochschule für Musik Saar (HfM) für den Fachbereich Komposition, Musiktheorie, Dirigieren und Musikpädagogik vom 11. Mai 2005 Der Senat der Hochschule für Musik Saar hat gemäß 9 Abs. 2 und 59 des Gesetzes über die Hochschule für Musik Saar vom 01. Juni 1994 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782), folgende Studienordnung beschlossen, die nach Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom 13. Oktober 2005 hiermit verkündet wird. 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt Ziel, Inhalte, Aufbau und Gliederung des Diplom-Ergänzungsstudienganges Künstlerischer Tonsatz. 2 Ziel des Studiums (1) Der Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss. Der Studiengang ergänzt ein vorher abgeschlossenes Studium. (2) Der Studiengang erweitert die Qualifikationsprofile in musikpädagogischen und künstlerisch-praktischen Berufen. Dies betrifft vor dem Hintergrund deutlich steigender Notwendigkeit der Mehrfachqualifikation insbesondere Musikpädagoginnen/Musikpädagogen mit instrumentalem oder vokalem Hauptfach, Kirchenmusikerinnen/Kirchenmusiker sowie den in freien Berufen tätigen Musikerinnen/Musiker. Diesen Berufsgruppen sowie den Lehrerinnen und Lehrern an allgemein bildenden Schulen kommt zudem zunehmend die Aufgabe zu, den Prozess der Musikalisierung durch neu zu erstellende und spezifisch ausgerichtete kompositorische Arbeiten voran zu treiben. Somit trägt der Studiengang einer kulturpolitischen Notwendigkeit Rechnung und trägt dazu bei, die Berufschancen von Absolventinnen / Absolventen von Musikhochschulen zu erhöhen. (3) Die Ausbildung ermöglicht individuelle Schwerpunktsetzung im künstlerisch-kreativen Bereich. Dies sind insbesondere kompositorische Stilkopien, Arrangements von stilspezifischer Gebrauchsmusik unterschiedlicher Besetzungen, Kompositionen in zeitgenössischen Satztechniken und didaktisch ausgerichtete Arbeiten. (4) Der Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz versteht sich als Bindeglied zwischen den bereits vorhandenen grundständigen Studiengängen Komposition und dem Diplomstudiengang Musiktheorie.
2 (5) Notwendiger Bestandteil der auf einen berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichteten Ausbildung sind die Studienfächer - künstlerisches Hauptfach Tonsatz - Partiturspiel - Gehörbildung - Arrangement/Elektronische Medien (als kombiniertes Fach im Gruppenunterricht) - Instrumentation - Analyse (im Gruppenunterricht) 3 Studienvoraussetzungen Neben dem in einer Eignungsprüfung zu erbringenden Nachweis einer entsprechenden künstlerischen Begabung setzt die Zulassung zum Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz ein durch ein Diplom oder durch die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossenes musikpädagogisches oder künstlerisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation voraus. 4 Organisation und Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit des Diplom-Ergänzungsstudiengangs Künstlerischer Tonsatz beträgt vier Semester. (2) Der Unterricht findet in Form von Einzel- und Gruppenunterrichten statt. Folgende Studienfächer sind obligatorisch: 1. Künstlerisches Hauptfach Tonsatz Das Hauptfach wird im Einzelunterricht wöchentlich jeweils 90 Minuten vom 1. bis zum 4. Semester angeboten. 2. Analyse Die Studierenden besuchen 4 Semesterwochenstunden ( SWS ) das Seminar Werkanalyse für Komponistinnen und Komponisten sowie die Studierenden des Hauptfaches Musiktheorie. Die Veranstaltung wird durch eine Hausarbeit oder ein Referat abgeschlossen. 3. Gehörbildung Die Studierenden nehmen 2 Semester an der Veranstaltung Gehörbildung Sonderstufe teil. In diesem Fach ist eine Leistungsbescheinigung zu erwerben. 4. Arrangement/Elektronische Medien Im Gruppenunterricht werden hier über 2 Semester jeweils 1 SWS Arrangements und Analysen von Arrangements erstellt und zum Umgang mit elektronischen Medien (z.b. Notations- und Sequenzerprogramme) angeleitet bzw. vorhandene Kenntnisse vertieft.
3 5. Partiturspiel Dieses Angebot findet im Einzelunterricht oder in einer Zweiergruppe statt im Umfang von 2 SWS. 6. Instrumentation Gesetzmäßigkeiten der Instrumentation werden vermittelt und durch eigene Arbeiten praktisch umgesetzt. Dies geschieht sowohl unter historischer als auch unter gattungsspezifischer Orientierung. Das Unterrichtsangebot umfasst 2 SWS. 5 Studiennachweise (1) Zum Nachweis eines ordnungsgemäßen Studienverlaufs werden Testate und Leistungsnachweise verlangt. Sie sind Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung. (2) Die Fachlehrerin / Der Fachlehrer erteilt innerhalb der ersten drei Wochen eines Semesters das Antestat und am Ende des Semesters das Abtestat, mit dem die Teilnahme am Unterricht und die Erlangung des für das jeweilige Fach notwendige Leistungsniveau bestätigt wird. Die Erteilung eines Testates (T) kann auch mit einem qualifizierten Nachweis verbunden werden. (3) Durch Klausuren, Prüfungen oder Hausarbeiten, die von 2 Prüferinnen/Prüfern benotet werden, werden Leistungsnachweise (LN) erworben. Die Zulassung zu Leistungsnachweisen kann verweigert werden, wenn die regelmäßige Teilnahme am Unterricht nicht nachgewiesen werden kann. (4) Während des Studiums werden folgende qualifizierte Nachweise (Testate und Leistungsnachweise) verlangt: Gehörbildung: Instrumentation Partiturspiel Hauptfach: 4 Testate Analyse 4 Testate Arrangement/Elektronische Medien: 2 Testate 6 Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung im Hauptfach, der Vorlage von Tonsatzarbeiten sowie einem Prüfungskonzert. Näheres regelt die Ordnung für die Prüfung im Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz.
4 7 Studienberatung Neben der allgemeinen Studienberatung nimmt für den Bereich Künstlerischer Tonsatz die Studienberatung der Fachbereich Komposition, Musiktheorie, Dirigieren und Musikpädagogik wahr. 8 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Saarbrücken, den 11. Mai 2005 Prof. Thomas Duis Rektor
5 Anlage 1 Studienverlaufsplan Fächer Einzel/ Testat Leistungs- SWS Sem. Sem. Sem. Sem. Gruppe bescheinigung Hauptfach 1,5 1,5 1,5 1,5 E 4 Diplomprf. 6 Partiturspiel 1 1 E/G 1 2 Gehörbildung 1 1 G 1 2 Arrangement/ Elektronische 1 1 G 2 2 Medien Instrumentation 1 1 G 1 2 Analyse G 4 Diplomprf. 4
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