Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

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1 Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 14. März 2000 (GV.NRW. S. 190) hat die Universität Gesamthochschule Siegen die folgende Studienordnung erlassen: 1

2 2

3 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Qualifikation (Zugangsvoraussetzungen) 3 Studienbeginn 4 Regelstudienzeit, Regelstudiendauer, Umfang des Studiums 5 Ziele des Studiums 6 Studieninhalte, Bereiche, Teilgebiete 7 Aufbau des Studiums 8 Grundstudium 9 Abschluss des Grundstudiums 10 Hauptstudium 11 Schulpraktische Studien 12 Exkursionen 13 Lehrveranstaltungsarten und Vermittlungsformen 14 Leistungsnachweise des Grundstudiums, Leistungsnachweise des Hauptstudiums, qualifizierte Studiennachweise des Hauptstudiums 15 Erste Staatsprüfung 16 Schlussbestimmungen 3

4 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gültigen Gesetze und Verordnungen das Studium des Unterrichtsfaches Kunst an der Universität - Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach). Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Sommersemester 1997 das Studium begonnen haben. 2 Qualifikation (Zugangsvoraussetzungen) (1) Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen. (2) Als weitere Einschreibungsvoraussetzung ist der Nachweis der besonderen Eignung für das Fach Kunst zu erbringen. Das Nähere regelt die Eignungsprüfungsordnung. 3 Studienbeginn Das Studium kann im Sommer- und im Wintersemester aufgenommen werden. 4 Regelstudienzeit, Regelstudiendauer, Umfang des Studiums (1) Die Regelstudienzeit umfasst die Regelstudiendauer von sechs Semestern und die Prüfungszeit von einem Semester. (2) Der Studienumfang beträgt insgesamt etwa 22 Semesterwochenstunden (SWS). 5 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums ist die künstlerische, kunstwissenschaftliche und kunstdidaktische Vorbereitung auf das Lehramt für die Primarstufe an öffentlichen Schulen. Basis des Studiums ist die individuelle künstlerisch-praktische Arbeit. (2) Die künstlerisch-fachpraktischen, kunstwissenschaftlichen und kunstdidaktischen Studien sollen die Studierenden befähigen im Bereich der Kunst- und Gestaltungspraxis (A): - unterschiedliche Weisen der bildnerischen Auseinandersetzung zu kennen und zu praktizieren, - künstlerische Projekte selbständig zu entwickeln und dabei eigene Aussagequalitäten zu realisieren und zu reflektieren 4

5 im Bereich der Kunstwissenschaft (B): - Kunstwerke im Hinblick auf die wichtigsten Epochen der Kunst, ihre Gattungsspezifika und Stile zu bestimmen und zu beurteilen, - Kunstwerke und Werkzusammenhänge methodisch differenziert zu analysieren und zu interpretieren im Bereich der Kunstdidaktik (C): - wesentliche Konzeptionen der Kunstdidaktik im Kontext der Fachgeschichte zu reflektieren, - das bildnerische Verhalten von Kindern und Jugendlichen angemessen zu beurteilen, - Kunstunterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. 6 Studieninhalte, Bereiche, Teilgebiete Bereich A Kunst- und Gestaltungspraxis Teilgebiet A 1 Zeichnung Teilgebiet A 2 Malerei Teilgebiet A 3 Plastik, Objektgestaltung Teilgebiet A 4 Fotografie, Film, Video Teilgebiet A 5 Druckgraphik Teilgebiet A 6 Sonstige Gestaltungspraxis (Umweltgestaltung oder Neue Medien) Bereich B Kunstwissenschaft Teilgebiet B 1 Gattungen der bildenden Kunst Teilgebiet B 2 Epochen der Kunst/Kunststile Teilgebiet B 3 Methoden der Kunstgeschichte Teilgebiet B 4 Kunsttheorie/Ästhetik Bereich C Kunstdidaktik Teilgebiet C 1 Geschichte der Kunstpädagogik/Kunstpädagogische Konzeptionen Teilgebiet C 2 Bildnerische Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen Teilgebiet C 3 Didaktik und Methodik des Kunstunterrichts Teilgebiet C 4 Schulpraktische Studien 7 Aufbau des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. (2) Das Grundstudium vermittelt Grundlagen des Faches. 5

6 (3) Das Hauptstudium baut auf der durch die Leistungsnachweise des Grundstudiums nachgewiesenen Beherrschung von Grundlagen des Faches auf. 8 Grundstudium (1) Das Grundstudium umfasst etwa 10 SWS und sollte nach dem dritten Semester abgeschlossen werden. (2) In der Kunst- und Gestaltungspraxis (A) muss in zwei Teilgebieten gearbeitet werden. Das Teilgebiet A 1 ist verpflichtend. Das zweite Teilgebiet muss Malerei oder Plastik sein. (3) In der Kunstwissenschaft (B) ist ein Proseminar/Seminar zu besuchen. Es ist ein Leistungsnachweis des Grundstudiums zu erbringen. (4) In der Kunstdidaktik (C) ist ein Proseminar/Seminar im Teilgebiet C 2 zu besuchen. Es ist ein Leistungsnachweis des Grundstudiums zu erbringen. 9 Abschluss des Grundstudiums (1) Das Grundstudium wird nach dem dritten Semester durch die Vorlage der zwei Leistungsnachweise des Grundstudiums abgeschlossen. Ein Beratungsgespräch anhand der im Grundstudium entstandenen Arbeitsergebnisse über die Fortführung der künstlerisch-praktischen Studien wird nahegelegt. (1) Das Hauptstudium umfasst etwa 12 SWS. 10 Hauptstudium (2) In der Kunst- und Gestaltungspraxis (A) können die Studien sowohl im Atelierbetrieb als auch in orientierenden Veranstaltungen der Teilgebiete A 1 A 6 erbracht werden. (3) In der Kunstwissenschaft (B) ist ein Hauptseminar/Seminar zu besuchen. Dabei ist ein qualifizierter Studiennachweis des Hauptstudiums zu erbringen. (4) In der Kunstdidaktik (C) sind zwei Hauptseminare/Seminare und schulpraktische Studien (Teilgebiet C 4) zu absolvieren. Ein Leistungsnachweis ist zu erbringen. 11 Schulpraktische Studien Die verbindlichen schulpraktischen Studien werden im Fach Kunst in der Form eines semesterbegleitenden Tagespraktikums während des Hauptstudiums durchgeführt. In Verbindung mit den 6

7 schulpraktischen Studien steht ein obligates Seminar zum Teilgebiet C 3 (Didaktik und Methodik des Kunstunterrichts). 12 Exkursionen Die Teilnahme an einer mehrtägigen kunstwissenschaftlichen oder kunstpraktischen Exkursion wird empfohlen. Vorlesung (V): 13 Lehrveranstaltungsarten und Vermittlungsformen Vorlesungen bieten im Rahmen des Grund- und Hauptstudiums die systematische Darstellung eines größeren fachspezifischen Gegenstands- oder Problemzusammenhangs in der Art eines Vortrags. Proseminar (Ps): Seminare des Grundstudiums (Proseminare) zielen auf die Vermittlung grundlegender fachwissenschaftlicher (kunstwissenschaftlicher/kunstdidaktischer) Kenntnisse und Fähigkeiten. Hauptseminar (Hs): Seminare des Hauptstudiums (Hauptseminare) dienen zur Vertiefung und Systematisierung der im Grundstudium erworbenen fachwissenschaftlichen (kunstwissenschaftlichen/kunstdidaktischen) Kenntnisse und Fähigkeiten. Seminar (S): Seminare sind fachwissenschaftliche (kunstwissenschaftliche/kunstdidaktische) Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums. Übung (Ü): Übungen sind Veranstaltungen mit vorwiegend künstlerisch-praktischer Orientierung im Bereich der Kunst- und Gestaltungspraxis. Atelierstudien: Atelierstudien werden als künstlerischer Einzel- und Gruppenunterricht durchgeführt. In ihnen sollen die individuellen bildnerischen Interessen und Fähigkeiten gefördert und vertieft werden. Künstlerische Projekte sollen hier selbständig entwickelt und eigenverantwortlich realisiert werden. 7

8 Exkursion: In der mehrtägigen Exkursion sollen unterschiedliche, am Ort der Hochschule nicht gegebene Arbeits- und Studienmöglichkeiten genutzt werden. Exkursionen dienen der kritischen Auseinandersetzung mit Monumenten und Originalen sowie der künstlerischen Arbeit in unterschiedlichen Kontexten. Fachdidaktisches Tagespraktikum: Die Veranstaltung wird in Form von Unterrichtsversuchen mit Schülergruppen in Schulen bzw. in den Räumen der Hochschule durchgeführt. 14 Leistungsnachweise des Grundstudiums, Leistungsnachweise des Hauptstudiums, qualifizierte Studiennachweise des Hauptstudiums (1) Leistungsnachweise des Grundstudiums werden aufgrund individuell feststellbarer Leistungen ausgestellt und beziehen sich auf den im Grundstudium behandelten Stoff. Form und Umfang der zu erbringenden Leistung werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen jeweils bekanntgegeben. (2) Leistungsnachweise des Hauptstudiums werden aufgrund einer individuell feststellbaren, selbständigen Auseinandersetzung mit dem im Hauptstudium behandelten Stoff ausgestellt. Die Leistungen können u.a. erbracht werden durch Arbeiten unter Aufsicht, Seminarvorträge mit schriftlicher Ausarbeitung, schriftliche Hausarbeiten und mündliche Prüfungen. (3) Qualifizierte Studiennachweise des Hauptstudiums beschränken sich in ihren Anforderungen auf die Feststellung, ob der behandelte Stoff der Lehrveranstaltung des Hauptstudiums angeeignet wurde. Sie können erworben werden u.a. in Form von Protokollen, Praktikumsberichten und schriftlichen Unterrichtsvorbereitungen. 15 Erste Staatsprüfung (1) Das Studium schließt ab mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe. (2) Der Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung kann frühestens im fünften Semester gestellt werden ( 13 Abs. 1 LPO). Wird die Zulassung innerhalb der Regelstudienzeit beantragt, so gilt 28 LPO (Freiversuch). (3) Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sowie das Prüfungsverfahren regelt die Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (LPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August

9 16 Schlussbestimmungen Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Gesamthochschule Siegen in Kraft. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrats des Fachbereichs 4 Kunst- und Musikpädagogik vom und des Senats vom Siegen, den 22. Dezember 2000 Der Rektor ( Universitätsprof. Dr. Walenta ) 9

10 Studienverlaufsplan Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) 22 SWS Empfehlung Grundstudium Kunst- u. Gestaltungspraxis (A) Kunstwissenschaft (B) Kunstdidaktik (C) Übungen/orientierende Veranstaltungen in 2 Teilgebieten 1 Proseminar / Seminar 1 LW des Grundstudiums 1 Proseminar / Seminar 1 LW des Grundstudiums insgesamt: 6 SWS insgesamt: 2 SWS insgesamt: 2 SWS Summe A, B, C: 10 SWS Abschluss des Grundstudiums durch Vorlage der beiden Leistungsnachweise des Grundstudiums Hauptstudium Atelierstudien oder orientierende Veranstaltungen in A 1 A 6 1 Hauptseminar / Seminar 1 qual. Studiennachweise des Hauptstudiums 2 Hauptseminare / Seminare Schulpraktische Studien 1 LW des Hauptstudiums in C 1 insgesamt: 4 SWS insgesamt: 2 SWS 12 bzw. 14 SWS Summe: A, B, C: 12 SWS Fachpraktische Prüfung + Klausur oder mündliche Prüfung 10

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