Inhalt. Institut für Sonderpädagogik Bismarckstr Hannover. Tel Fax
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- Thilo Peters
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1 Institut für Sonderpädagogik Bismarckstr Hannover Tel Fax sekretariat@ifs.phil.uni-hannover.de Praktikumsleitfaden Diplom-Studiengang Sonderpädagogik (Hauptdiplom) für die Wahlpflichtfächer Pädagogik bei Verhaltensstörungen und Pädagogik bei Lernbehinderungen Stand: 03/2005 Inhalt Inhalt...1 I. Hinweise zu den Bescheinigungen über das Praktikum...2 Zu den Bescheinigungsformularen in der Anlage des Leitfadens...2 II. Organisation des Praktikums...3 Suche einer Praktikumseinrichtung...3 Einrichtungsart...3 Dauer des Praktikums...3 Anerkennung früherer Praktika...3 Ergänzungsstudiengang...3 Anmeldung des Praktikums...3 III. Durchführung des Praktikums...4 Versicherungsschutz...4 Betreuung und Begleitung des Praktikums...4 Praktikumbescheinigung durch die Praktikumseinrichtung...4 IV. Schriftliche Hausarbeit über das Praktikum (Praktikumsbericht)...5 Allgemeine Hinweise zum Praktikumsbericht...5 IV. Ansprechpartner und Praktikums-Tutoren Seite 1 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
2 I. Hinweise zu den Bescheinigungen über das Praktikum Für die Zulassung zur Diplomprüfung müssen Sie die ordnungsgemäße Durchführung der Praktikumsleistungen belegen. Die hierzu erforderliche Bescheinigung muss dem akademischen Prüfungsamt bei der Prüfungsanmeldung wie alle anderen Leistungsbescheinigungen auch vorgelegt werden (Scheinvordruck in der Anlage 3). Diese Bescheinigung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Im ersten Teil wird der Praktikumsbericht beurteilt (Ihr Hochschultutor erstellt ein Gutachten über den Bericht und unterschreibt dieses auf dem Schein). Im zweiten Teil quittiert der Praktikumbeauftragte (z.z. Herr Willmann) die ordnungsgemäße Ableistung des Praktikums im Hauptdiplom (d.h. vorherige Anmeldung, anschließende Durchführung des Praktikums und Vorlage des Berichts). Wichtig: Bitte lassen Sie sich Ihre Praktikumstätigkeit durch die Einrichtung bescheinigen. Die Bescheinigung sollte enthalten: Ihren Namen und Matrikel-Nummer, Dauer des Praktikums, Art der Tätigkeit, Name und Anschrift der Einrichtung, Unterschrift und Stempel der Einrichtung (oder verwenden Sie das Formular in der Anlage 2). Nur bei Vorlage der Originalbescheinigung Ihrer Praktikumseinrichtung kann der Praktikumsbetreuer die Bescheinigung für das Prüfungsamt ausstellen! Zu den Bescheinigungsformularen in der Anlage des Leitfadens Anlage 1: Mit diesem Formular melden Sie Ihr Praktikum bitte v o r Aufnahme der Tätigkeit beim Praktikumbeauftragen an. Bei der Anmeldung ist neben den Angaben zur Praktikumseinrichtung ebenfalls der Praktikumsbetreuer seitens der Universität ( Hochschultutor ) anzugeben. Der Tutor erklärt seine Bereitschaft zur fachlichen Betreuung Ihres Praktikums durch seine Unterschrift. Anlage 2: Lassen Sie sich mit diesem Formular bitte Ihr Praktikum durch die Einrichtung bestätigen. Anlage 3: Diese Bescheinigung ist dem Tutor für den Praktikumsbericht (Gutachten zum Bericht) vorzulegen und anschließend zusammen mit der Bescheinigung aus Anlage 2 beim Praktikumsbeauftragten (Willmann) gegenzeichnen zu lassen. Dese Bescheinigung dient der Vorlage beim akademischen Prüfungsamt bei der Anmeldung zur Diplomprüfung. Seite 2 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
3 II. Organisation des Praktikums Suche einer Praktikumseinrichtung Die Studierenden sollen sich Ihre Praktikumplätze frühzeitig und selbständig suchen und vor Aufnahme der Tätigkeit beim Beauftragten für das Hauptdiplom-Praktikum (Willmann) anmelden. (Studierende mit dem Schwerpunkt Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache wenden sich bitte an Frau Miosga; für den Bereich Sprache gibt es einen eigenständigen Leitfaden!). Einrichtungsart Die Praktikumeinrichtung resp. der in der Praktikumstätigkeit auszuübende Aufgabenbereich muss in einem sonderpädagogischen Kontext situiert sein. Dauer des Praktikums Der Zeitraum des durchzuführenden Praktikums beträgt 6 Wochen (Blockpraktikum) und sollte somit in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. Nur nach vorheriger Absprache mit dem Praktikumsbeauftragten ist eine abweichende Arbeitszeitenregelung (etwa semesterbegleitende Tätigkeiten) in Abhängigkeit von der Einrichtungsart möglich. Anerkennung früherer Praktika Die Ableistung des Praktikums erfolgt in der Phase des Hauptdiplomstudiums. Es werden daher in der Regel keine früheren Tätigkeiten anerkannt, die bereits vor diesem Studienabschnitt (z.b. in der Vordiplomphase) abgeleistet wurden. Ergänzungsstudiengang Frühere Praktika können nur dann anerkannt werden, wenn diese nicht bereits als Ausbildungsleistung in einem anderen Ausbildungsgang angerechnet wurden. Anmeldung des Praktikums Sie müssen das Praktikum v o r Aufnahme der Praktikumstätigkeit anmelden. Die Anmeldeformulare finden Sie in der Anlage 1. Mit Bekanntgabe dieses Leitfadens wird zukünftig d.h. ab dem Wintersemester 2003/04 ausgeschlossen, dass ein Praktikum anerkannt wird, dass Sie nicht v o r der Durchführung bei den Beauftragen für das Praktikum im Hauptdiplom (Willmann, Miosga) angemeldet haben. Diese Regelung dient zum einen dem Zweck einer rechtzeitigen Prüfung, ob Ihr angestrebtes Praktikum die Voraussetzungen einer Anerkennung in Bezug auf Einrichtungsart, pädagogisches Arbeitsfeld und Umfang der Tätigkeit erfüllt. Zum anderen wird Ihnen hiermit die Möglichkeit einer fachlichen Begleitung des Praktikums durch einen Lehrenden des Instituts für Sonderpädagogik ( Hochschultutor ) angeboten. Seite 3 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
4 III. Durchführung des Praktikums Versicherungsschutz Als immatrikulierte/r Student/in sind Sie während der Ausübung der für den Studiengang zu erbringende berufspraktische Tätigkeit (Praktikum) automatisch krankenversichert, aber nicht unfallversichert und haftpflichtversichert. Diese Versicherungsleistungen sind über das Arbeitsverhältnis mit der betreffenden Praxis-Einrichtung abzudecken. Bei einem Auslandspraktikum sollten Sie vor Antritt des Praktikums Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung halten, um den Umfang Ihres Versicherungsschutzes zu klären. Betreuung und Begleitung des Praktikums Die Praktikumstätigkeit soll in der Einrichtung von einer für den betreffenden Bereich qualifizierten Fachkraft betreut werden (Mentor). Von Seiten der Universität wird das Praktikum durch Ihren Hochschultutor betreut. Hochschultutor ist einer der Lehrenden/eine der Lehrenden der betreffenden Abteilungen am Institut für Sonderpädagogik: Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Lernens, Pädagogik bei Verhaltensstörungen, Allgemeine und Integrative Behindertenpädagogik oder der Abteilung Psychologie der Behinderten. Der Praktikumbeauftragte (z.z. Herr Willmann) ist nicht zwangsläufig Ihr Tutor. Ihr Tutor steht nach Absprache für Ihre individuellen Fragen vor, während und nach Beendigung des Praktikums zur Verfügung. Vor Beginn des Praktikums sollten Sie einzelne Fragen und Pläne mit Ihrem Tutor durchsprechen. Während des Praktikums sind die Tutoren für fachliche Fragen aller Art für die Studierenden/PraktikantInnen und auch für die Mentoren der Praxiseinrichtung ansprechbar. Bei Problemen und Konflikten im Kontext der Praktikumstätigkeit kann der Tutor hinzugezogen werden. Eine Nachbesprechung des Praktikums mit Ihrem Tutor ist ebenfalls empfehlenswert, gerade auch in Hinblick auf den Praktikumsbericht, den Sie ebenfalls beim Tutor abgeben. Die Abteilung Pädagogik bei Verhaltensstörungen bietet für Studierende der Wahlpflichtfächer Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Lernens und Pädagogik bei Verhaltensstörungen regelmäßig Lehrveranstaltungen zur Nachbereitung des Hauptdiplompraktikums und als Orientierung für den Praktikumsbericht an. Praktikumbescheinigung durch die Praktikumseinrichtung Am Ende Ihrer Tätigkeit lassen Sie sich bitte Ihr Praktikum durch die Einrichtung bescheinigen (s.o.: I. Bescheinigungen über das Praktikum). Seite 4 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
5 IV. Schriftliche Hausarbeit über das Praktikum (Praktikumsbericht) Nach Beendigung der Praktikumstätigkeit ist bei Ihrem Hochschultutor ein schriftlicher Bericht über das absolvierte Praktikum abzugeben. Vor der Erstellung sollte mit dem Tutor Rücksprache über den geplanten Bericht gehalten werden. Es ist empfehlenswert, den Bericht unmittelbar nach der Beendigung der Praktikumtätigkeit fertigzustellen, also solange Ihre Erinnerungen noch gegenwärtig sind. Allgemeine Hinweise zum Praktikumsbericht Verstehen Sie den Bericht über das Praktikum in der Hauptdiplomphase als eine Vorübung zur Diplomarbeit. Dieser Vorschlag impliziert, dass Sie neben der obligatorischen Beschreibung der Einrichtung und der eingehenderen Betrachtung und Reflexion Ihres eigenen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs die Gelegenheit wahrnehmen sollten, über einen selbst auszuwählenden Aspekt Ihres Praktikums unter Einbezug einschlägiger wissenschaftlicher Literatur eine theoretische Diskussion zu führen. Den theoretischen Schwerpunkt Ihres Berichts (historische Analyse; Institutionenanalyse; Konzeptdiskussion; ätiologische/epidemiologische Abhandlung; Fallbeschreibung, um nur einige Möglichkeiten anzudeuten) legen Sie selbst fest. Sie können für die Themenfindung Ihren Tutor konsultieren und/oder die entsprechenden Begleitveranstaltungen zum Diplompraktikum besuchen. V. Ansprechpartner und Praktikums-Tutoren Als Ansprechpartner zu Praktikumsfragen in den Wahlpflichtfächern steht Ihnen Herr Willmann, Tel , zur Verfügung. Für fachliche und inhaltliche Fragen und als mögliche Tutoren (zur Begleitung und Begutachtung des Praktikums und des Praktikumsberichts stehen Ihnen prinzipiell alle Lehrenden des Instituts zu Verfügen. gez. Dipl.-Päd. Marc Willmann, Beauftragter für das Praktikum im Diplom-Studiengang Sonderpädagogik März Seite 5 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
6 Anlage 1: Anmeldeformular Hauptdiplompraktikum Anmeldung zum Praktikum im Diplom-Studiengang Sonderpädagogik (HAUPTDIPLOMPHASE) Name, Vorname, Adresse des/der Praktikanten/in Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Matrikelnummer: Wahlpflichtfach: Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Lernens Pädagogik bei Verhaltensstörungen Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache Telefon: Fachsemester: Diplomstudiengang grundständig Ergänzungsstudium Praktikumseinrichtung Name: Bezeichnung/Art: Postanschrift der Einrichtung: Telefon: Verantwortliche Leitung der Einrichtung:... falls abweichend: Praktikumsbetreuer/in seitens der Einrichtung (Mentor/in): Zeitraum der geplanten Praktikumstätigkeit: Praktikumsbetreuer/in seitens der Universität am Institut für Sonderpädagogik (Tutor/in): Datum, Unterschrift des Hochschultutors Datum, Unterschrift der Praktikantin/des Praktikanten Datum, Unterschrift des/der Beauftragen Seite 6 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
7 Anlage 2: Bescheinigung der Praktikumseinrichtung Bescheinigung der Praxiseinrichtung über das absolvierte Praktikum im Diplom-Studiengang Sonderpädagogik (HAUPTDIPLOMPHASE) Herr/Frau Name, Vorname Geburtsdatum aktuelles Studienfachsemester Matrikel-Nummer Träger und Art der Einrichtung Anschrift der Einrichtung: Art der Tätigkeit und Arbeitsfeld der Praktikantin/des Praktikanten (z.b. Gruppenleitung, Unterricht, Betreuung, Pflege, Therapie...) Zeitraum des Praktikums: vom bis zum Ort/Datum Unterschrift(en) STEMPEL DER EINRICHTUNG Seite 7 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
8 Anlage 3: Praktikumsbescheinigung zur Vorlage beim Akademischen Prüfungsamt UNIVERSITÄT HANNOVER - DER PRÄSIDENT - Akademisches Prüfungsamt ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTEN BESCHEINIGUNG Frau/Herr Matrikel-Nr.: hat in der Zeit vom: bis zum: in dem Studiengang Erwachsenenbildung und Außerschulische Jugendbildung / Sonderpädagogik* nach DPO 1996 mit Änderungen 2000 dem Ergänzungsstudiengang Schule / Erwachsenenbildung und Außerschulische Jugendbildung / Sonderpädagogik* nach DPO 1997 Schule / Erwachsenenbildung und Außerschulische Jugendbildung / Sonderpädagogik mit Änderungen 2000 das erforderliche sechswöchige Praktikum für die Zulassung zur Diplomvorprüfung / Diplomprüfung* erbracht. * Nicht Zutreffendes streichen Praktikumsort: Institution: Thema des Praktikumberichtes: Gutachten zum Praktikumbericht: Hannover, (Datum) Hannover, (Datum) (Unterschrift des/der Hochschultutor(s)/in) (Unterschrift des/der Praktikumbeauftragten) Seite 8 / 8 verhaltenspraktikum.pdf, vers. 04/2005
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