Modul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum

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1 Modul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum Semester 480 Std. 16 Punkte (unbenotet) In diesem Modul sollen die Studierenden die Möglichkeit erhalten, ihre Kenntnisse, die sie im Laufe des Bachelor-Studiums erworben haben, in der Praxis unter Aufsicht anwenden zu können. Betreuer des Praktikums müssen mind. ein Diplom bzw. einen M. Sc. in Psychologie haben. Das Modul kann wahlweise Studien begleitend oder im Block während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Insgesamt muss das Praktikum eine Dauer von 12 Wochen (zu je 40 Stunden/ Woche) umfassen, die auf maximal 3 unterschiedlichen Stellen verteilt werden dürfen. weiter

2 Inhaltsverzeichnis Wann können die Berufspraktika im Studienverlauf absolviert werden? Kann ein Praktikum auch nach Anmeldung der Bachelor-Arbeit absolviert werden? Welche Bedingungen gelten für die Anerkennung eines Praktikums? Muss das Berufspraktikum in NRW absolviert werden? Wie finde ich eine Praktikumsstelle? Welcher Zeitaufwand muss für die Berufspraktika veranschlagt werden? Was muss die Praktikumsbescheinigung durch die Praktikumsstelle enthalten? Wann muss der Praktikumsbericht verfasst werden? Was gehört alles in den Praktikumsbericht hinein?

3 Wann können die Berufspraktika im Studienverlauf absolviert werden? Im Studienplan ist das Absolvieren der Praktika für das 4. bis 6. Fachsemester vorgesehen. Um eine ausreichende zeitliche Flexibilität für die parallele Durchführung zum Studium zu gewährleisten, kann bereits nach dem erfolgreichen Abschluss des 2. Fachsemesters mit der Praktikumstätigkeit begonnen werden.

4 Kann ein Praktikum auch nach Anmeldung der Bachelor-Arbeit absolviert werden? Das ist möglich. Die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit setzt lediglich voraus, dass mindestens 120 CPs erworben wurden. Die 16 unbenoteten Punkte für das Praktikum können auch danach erbracht werden.

5 Welche Bedingungen gelten für die Anerkennung eines Praktikums? Das Praktikum soll in für Psychologen berufsspezifischen Bereichen durchgeführt werden. Dies gilt dann als gegeben, wenn in dem Arbeitsbereich der/die Praktikumsanleiter/in in seiner/ihrer Eigenschaft als Psychologe/in tätig ist. Dabei muss der/die Anleiter/in den Grad eines/r Dipl.-Psych. oder Masters of Psychology haben. Im Zweifelsfall sollten dies vor der Durchführung mit dem Praktikumsbeauftragten abklären.

6 Muss das Berufspraktikum in NRW absolviert werden? Es kann im gesamten Bundesgebiet und auch im Ausland absolviert werden (letzteres gilt als durchaus wünschenswert, Stellensuche unter ). Allein die Bedingungen für die Anerkennung müssen eingehalten werden.

7 Wie finde ich eine Praktikumsstelle? Es gibt von Seiten der Universität keine für die Studenten "vorgesehen" Praktikumsplätze im Sinne von förmlichen Kooperationen. Sie müssen sich also selbst eine Praktikumsstelle bei einer Institution ihrer Wahl besorgen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die formale Betreuung Ihres Praktikums durch eine/n Diplompsychologin/en bzw. Master of Psychology gewährleistet ist. Bei Unklarheiten sollten Sie sich vor Praktikumsantritt mit den Praktikumsbeauftragten in Verbindung setzen. Um Sie bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle zu unterstützen, stellt das Praktikumsbüro eine Liste mit Institutionen zur Verfügung, die Praktikumstellen anbieten bzw. bei denen Studenten aus Wuppertal bereits Praktika absolviert haben. Bei denen können Sie sich dann um einen Praktikumsplatz bewerben. Liste mit Praktikumsstellen

8 Welcher Zeitaufwand muss für die Berufspraktika veranschlagt werden? Es müssen insgesamt 12 Wochen Praktikum bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden abgeleitet werden. Diese können auf maximal 3 verschiedene Praktikumsstellen verteilt werden. Die Ableistung eines Praktikums muss nicht am Stück erfolgen, sondern kann sich in Teilzeitarbeit über einen längeren Zeitraum erstrecken, was insbesondere bei Studien begleitender Praktikumstätigkeit während des Semesters unumgänglich ist. Dies muss im Einzelnen mit den Praktikumsstellen ausgehandelt werden. Diese müssen letztlich nur eine Praktikumstätigkeit von insgesamt 12 Wochen zu 40 Arbeitsstunden bescheinigen mit Angabe des jeweiligen Gesamtzeitraumes.

9 Was muss die Praktikumsbescheinigung durch die Praktikumsstelle enthalten? Das Praktikum soll auf einem Briefbogen mit dem offiziellen Kopf der Institution bescheinigt werden und von dem/r anleitenden Psychologen/in unterschrieben sein. Die Bescheinigung muss Name und Geburtsdatum des/r Praktikanten/in enthalten, den Zeitraum, in dem das Praktikum abgeleistet wurde, und die Arbeitszeit insgesamt (Anzahl Stunden oder der r Wochen à 40 Stunden). Außerdem sollten die Arbeitsbereiche aufgelistet werden, in denen der/die Praktikant/in eingesetzt war, und welche psychologischen Tätigkeiten und Verfahren er/sie kennen gelernt und ggf. selbst durchgeführt hat. Diese sollten mit den im Praktikumsbericht dargestellten Tätigkeiten möglichst übereinstimmen. Eine Bewertung der Arbeit des/der Praktikanten/in ist für die Anerkennung als Studienleistung nicht erforderlich. Im Hinblick auf zukünftige Bewerbungen kann ein solches (positives) Zeugnis der Praktikumsstelle aber durchaus förderlich sein

10 Wann muss der Praktikumsbericht verfasst werden? Über das abgeleistete Praktikum ist ein Bericht zu verfassen, der vom Praktikumsbeauftragten akzeptiert werden muss, damit für diese die vorgesehenen 16 CPs bescheinigt werden können. Diese 16 CPs sind eine unbenotete Studienleistung, die zwar zum Erreichen der Gesamtpunktzahl von 180 erforderlich sind, bei der Gewichtung der Gesamtnote aber außer Acht bleiben. Der Praktikumsbericht stellt im Sinne der Prüfungsordnung eine Prüfungsleistung mit uneingeschränkter Wiederholbarkeit dar und muss nicht im Prüfungsamt angemeldet werden. Der Praktikumsbericht wird direkt beim Praktikumsbeauftragten abgegeben, der einen Leistungsnachweis für das Prüfungsamt ausstellt.

11 Was gehört alles in den Praktikumsbericht hinein? Der Praktikumsbericht sollte für jede Praktikumsstelle folgende Gesichtspunkt berücksichtigen: Einführung und Kurzdarstellung der Einrichtung, Darstellung des Tätigkeits-/Aufgabenfeldes, Darstellung der eigenen Tätigkeit Bewertung für Studium und berufliche Laufbahn Einzelheiten finden Sie in der Anleitung zur Abfassung des Praktikumsberichts

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