Ordnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik

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1 Ordnung für den praktischen Studienanteil für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik Der praktische Studienanteil liegt im 6. Semester. Voraussetzung für die Aufnahme des praktischen Studienanteils ist der erfolgreiche Abschluss der Prüfungen des 1. und 2. Semesters. Der praktische Studienanteil kann in einem Wirtschaftsunternehmen oder einer wirtschaftsnahen privaten oder öffentlichen Institution im In- oder Ausland durchgeführt werden. Inhalt Seite 1. Ausbildungsziel 2 2. Status der Studierenden im praktischen Studienanteil 2 3. Ausbildungsdauer 2 4. Praktikumsstelle 2 5. Betreuung während des praktischen Studienanteils 2 6. Praktikumsvertrag 3 7. Ausbildungsablauf 3 8. Versicherungsschutz 3 9. Praktikumsbericht Nachweis des praktischen Studienanteils Anerkennung des praktischen Studienanteils 4

2 1. Ausbildungsziel Im praktischen Studienanteil sollen die Studierenden berufspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten auf möglichst vielen für den Studiengang Wirtschaftsinformatik relevanten Gebieten erwerben. Diese Berufspraxis soll das wissenschaftliche Studium ergänzen und den Einstieg in eine Laufbahn als Wirtschaftsinformatikerin/ Wirtschaftsinformatiker erleichtern. Die Studierenden haben die Möglichkeit den praktischen Studienanteil mit der Bachelorthese zu verbinden. Dadurch steht genügend Zeit für die Anfertigung einer praktischen Bachelorthese zur Verfügung. 2. Status der Studierenden im praktischen Studienanteil Der praktische Studienanteil ist Bestandteil des Studiums. Die/der Studierende bleibt in dieser Zeit als ordentliche Studentin / ordentlicher Student an der Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein, Hochschule für Wirtschaft, immatrikuliert. Studierende sind jedoch keine Praktikantinnen/Praktikanten im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und unterliegen an der Praktikumsstelle weder dem Betriebsverfassungsgesetz noch dem Personalvertretungsgesetz. Allerdings sind die Studierenden während des praktischen Studienanteils an die Ordnung ihrer Praktikumsstelle gebunden. 3. Ausbildungsdauer Der praktische Studienanteil umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Wochen. Ein Rechtsanspruch auf Urlaub besteht nicht. Für ausbildungsrelevante Zwecke ist für maximal 3 Tage Arbeitsbefreiung zu gewähren. 4. Praktikumsstelle Der praktische Studienanteil muss in einem geeigneten Wirtschaftsunternehmen oder einer wirtschaftsnahen privaten oder öffentlichen Institution (Praktikumsstelle) im Inoder Ausland abgeleistet werden. Die Studierenden stellen selbst sicher, dass sie eine genehmigungsfähige Praktikumsstelle finden und schlagen diese ihrem Betreuer an der Hochschule vor. Soweit möglich wird die Suche nach Praktikumsstellen von der Hochschule unterstützt. 5. Betreuung während des praktischen Studienanteils Die Studierenden werden durch eine Professorin/einen Professor, eine Lehrkraft für besondere Aufgaben oder einen Lehrbeauftragten der Fachhochschule Ludwigshafen betreut (Praktikanten-Betreuerin/Praktikanten-Betreuer der Hochschule). Diese beraten, insbesondere in fachlicher Hinsicht, und betreuen die Studierenden während des praktischen Studienanteils. Im Einvernehmen mit dem Betreuer/der Betreuerin schlagen die Studierenden ihre Praktikumsstelle vor, welche durch den Dekan des 2

3 zugehörigen Fachbereichs zu genehmigen ist. Die Genehmigung ist spätestens 4 Wochen vor Beginn des praktischen Studienanteils einzuholen. 6. Praktikumsvertrag Die/der Studierende schließt mit dem anbietenden Unternehmen einen Vertrag. Dieser soll die Ziele und Inhalte des Praktikums umreißen. Ferner soll eine Betreuerin/ein Betreuer der/des Studierenden in der Praktikumsstelle benannt werden. 7. Ausbildungsablauf Die Ausbildung in der Praktikumsstelle soll vier Stufen umfassen: 1. Einführung in die Strukturen und Abläufe der Praktikumsstelle. 2. Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten aus möglichst verschiedenen in einem Praktikumsplan benannten Abteilungen. 3. Soweit möglich, verantwortliche bzw. mitverantwortliche Durchführung oder Begleitung von Projekten. 4. Soweit erforderlich, ergänzendes Studium einschlägiger Fachliteratur bzw. anderer schriftlicher Unterlagen. Der praktische Studienanteil wird durch Blockveranstaltungen ergänzt. Diese dienen als Präsentations- und Diskussionsforen für die in der Praxis erworbenen Erfahrungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Problemlösungen. Die Anwesenheit bei den Blockveranstaltungen während und nach dem praktischen Studienanteil ist Pflicht. 8. Versicherungsschutz Krankenversicherung: Die Studierenden müssen auch während des praktischen Studienanteils einen Versicherungsschutz bei Krankheit haben und diesen gegenüber der Fachhochschule nachweisen. Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Studierenden sind nach der derzeitigen Rechtslage während des praktischen Studienanteils nicht arbeitlosen-, jedoch rentenversichert. Unfallversicherung: Die Studierenden sind während des praktischen Studienanteils über die Berufsgenossenschaft im Unfallversicherungsschutz der Praktikumsstelle, wenn die Praktikumsstelle in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Bei einem praktischen Studienanteil im Ausland muss sich die/der Studierende informieren und gegebenenfalls für das jeweilige Land selbst einen Versicherungsschutz veranlassen. 9. Praktikumsbericht Die Studierenden haben über ihren praktischen Studienanteil einen schriftlichen Bericht zu verfassen. Dieser Praktikumsbericht muss detaillierte Beschreibungen der 3

4 einzelnen Ausbildungsabschnitte und Arbeitsbereiche enthalten, wobei die eigenen Aktivitäten der/des Studierenden besonders darzulegen sind. Der Bericht soll ca. 15 DIN-A-4-Seiten Text umfassen, zuzüglich Abbildungen, Tabellen und sonstige Anlagen. Die Studierenden haben den Praktikumsbericht zu unterschreiben und zunächst der Betreuerin/dem Betreuer in der Praktikumsstelle zur Durchsicht und Unterschrift vorzulegen. Dann ist der Praktikumsbericht durch die Betreuerin/den Betreuer der Hochschule zu unterschreiben, falls er den Anforderungen genügt. Falls im Zusammenhang mit dem praktischen Studienteil eine umfangreichere Bachelorthese angefertigt wird (vgl. auch den Abschnitt 4.1 in dem Dokument Richtlinien zur Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten ), entfällt die Anfertigung des Praktikumsberichtes. 10. Nachweis des praktischen Studienanteils Der praktische Studienanteil wird nachgewiesen durch 1. einen Praktikumsvertrag, 2. einen Tätigkeitsnachweis, in dem die Praktikumsstelle eine Bescheinigung über Art und Umfang der Tätigkeiten, Fehlzeiten wegen Krankheit und/oder Arbeitsbefreiungen ausstellt, 3. eine Bescheinigung der Betreuerin/des Betreuers der Hochschule über die Anwesenheit an den Blockveranstaltungen vor und nach dem Praktikum, 4. das anerkannte Referat, 5. den Praxisbericht. Diese Unterlagen sind vollständig am Ende des praktischen Studienanteils vorzulegen. Falls der praktische Studienanteil mit der Bachelorthese kombiniert wird (siehe Abschnitt 9), entfallen die Punkte 4. und Anerkennung des praktischen Studienanteils Über die Anerkennung des praktischen Studienanteils entscheidet auf Vorschlag der Praktikanten-Betreuerin/Praktikanten-Betreuer der Dekan des jeweiligen Fachbereichs. 4

5 BW P-Ordnung FB III Stand (Version 1) Anmerkung: Praxisordnung Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik Präambel Der Fachbereichsrat des Fachbereichs III Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein hat am (zuletzt geändert durch Beschluss vom ) die Praxisordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik beschlossen. Inhalt 1Geltungsbereich Praxisphase Auslandsstudium Ausbildungsdauer und Ausbildungsablauf der Praxisphase In-Kraft-Treten... 3

6 BW P-Ordnung FB III Stand (Version 1) Anmerkung: Stand mit Änderung FBR Geltungsbereich Diese Ordnung ergänzt die Auslandsstudium-/ Praxisordnung des Fachbereichs III Dienstleistungen und Consulting in der geltenden Fassung um spezifische Regelungen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik. 2 Praxisphase Im Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik ist die Praxisphase obligatorisch. Der Antrag auf Zulassung zum praktischen Studienanteil kann frühestens mit Nachweis von 60 Leistungspunkten, welche dem ersten Studienjahr zuordenbar sind, angemeldet werden. 3 Auslandsstudium Ein freiwilliges Auslandsstudium ist zusätzlich möglich. Da es nicht obligatorisch ist, entfallen die formalen Nachweise, die die Auslandsstudium-/ Praxisordnung fordert. Davon unbenommen ist die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen gemäß gültiger Prüfungsordnung. 4 Ausbildungsdauer und Ausbildungsablauf der Praxisphase (1) Die Ausbildungsdauer beträgt 13 Wochen. Wird die zu erstellende Abschlussarbeit gemäß Studienverlaufsplan zu unter 1 genannten Studiengangs in thematischem Zusammenhang mit der Praxisphase im Unternehmen, in welchem die Praxisphase abgeleistet wird, geschrieben, kann die nach Satz 1 benannte Ausbildungsdauer 6 Monate betragen. (2) Die Ausbildungsinhalte müssen für den Studiengang einschlägig sein und dürfen sich dabei nicht auf den betriebswirtschaftlichen Teil des Studiums beschränken. (3) Der Praktikumsbericht soll ca. 5 Seiten umfassen. Der Betreuer kann von den Anforderungen eines Referates und der Teilnahme an einer Blockveranstaltung absehen, wenn im Rahmen regelmäßiger Betreuungsgespräche der ordnungsgemäße Ablauf des Praktikums gewährleistet ist. (4) Es besteht die Möglichkeit, den praktischen Studienteil mit der Anfertigung der Bachelorarbeit zu kombinieren. Falls im Zusammenhang mit dem praktischen Studienteil eine umfangreichere Bachelorarbeit angefertigt wird, entfällt die Anfertigung des Praktikumsberichtes.

7 BW P-Ordnung FB III Stand (Version 1) Anmerkung: Stand mit Änderung FBR In-Kraft-Treten Die Ordnung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Ludwigshafen, den Prof. Dr. Haio Röckle Dekan Fachbereich III Dienstleistungen & Consulting Hochschule Ludwigshafen am Rhein

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