Praktikumsrichtlinie. für das das Praxissemester. Stand: Mai 2014
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- Hansi Kuntz
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1 FAKULTÄT WIRTSCHAFT & SOZIALES Studiengang Pflegeentwicklung und Management (BA) Praktikumsrichtlinie für das das Praxissemester Stand: Mai 2014 Inhalt 1 Grundsätze der Praktika Praxissemester Aufgaben der/des Praktikumsbeauftragten Vermittlung von Praxiseinrichtungen... 3 Praxissemestervertrag Allgemeines Pflichten der Vertragspartner Vergütung Auflösung des Praktikumsvertrages... 3 Ausbildungsplan... 4
2 Bachelorstudiengang Pflegeentwicklung und Management Praxissemesterrichtlinie 1 Grundsätze der Praktika (1) Bestandteile des Praktikums Das Praktikum des Studiengangs Pflegeentwicklung und Management B.A. besteht aus dem als Praxissemester angelegten vierten Semester. Es wird durch ein Theorie-Praxisseminar (TPS) im Umfang von 60 h von Seiten der Hochschule begleitet. (2) Anforderungen an die Praxiseinrichtungen Zur Erreichung der Ausbildungsziele muss das Praxissemester in Einrichtungen abgeleistet werden, in denen spezifische Felder der Pflege gegeben sind. Die Einrichtungen müssen in der Lage sein, für die Studierenden eine qualifizierte und kontinuierliche Anleitung durch anerkannte Fachkräfte zu gewährleisten. 2 Praxissemester (1) Dauer und Gliederung Das 4. Semester ist als Praxissemester konzipiert (vgl. 4, PoSo-PEM v ). Es umfasst 750h (= 19 Wochen). Das Praxissemester beinhaltet regelmäßige Treffen im Gesamtumfang von 60 Stunden (Theorie-Praxis-Seminar TPS) der Studierenden mit den jeweils betreuenden Lehrenden. Sie dienen der Reflexion der Arbeits- und Lernerfahrungen der Studierenden während ihres Praxissemesters. Die tägliche Arbeitszeit am Praxisort richtet sich nach den für die entsprechende Einrichtung maßgebenden Bestimmungen über die Arbeitszeit. Eine einmalige Unterbrechung des Praxissemesters ist möglich, der Praxissemesterzeitraum verlängert sich entsprechend. Das Praxissemester kann auch in einer geeigneten Einrichtung im Ausland absolviert werden. (2) Ausbildungsziele und Arbeitsfelder 1. Während des Praxissemesters sollen die Studierenden ein Arbeitsfeld der Pflege kennenlernen und die im Studium erworbenen theoretischen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten zunehmend selbständig anwenden und vertiefen. Das Praxissemester soll insbesondere die Befähigung vermitteln, unterschiedliche anwendungsbezogene wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden im Feld pflegerischen Handelns anzuwenden und deren Auswirkungen auf die Praxis zu reflektieren. 2. Arbeitsfelder für das Praxissemester liegen insbesondere in den Bereichen konzeptioneller, anleitender, beratender, organisierender, forschender und leitender Tätigkeiten und können u.a. sein: Konzeptentwicklung für spezifische Pflegeprobleme, Patientenschulung und Pflege- resp. Angehörigenberatung, Organisation der direkten Pflege und Managementtätigkeiten in Organisationen und Verbänden. (3) Zeitliche und inhaltliche Strukturierung Das Praxissemester gliedert sich in folgende zwei Phasen: 1. Die Orientierungs- und Mitarbeitsphase (Umfang ca Stunden), in der die Studierenden die Praxiseinrichtung hinsichtlich der wesentlichen Strukturorganisation und der zentralen Leistungsprozesse unter Beachtung der rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Rahmenbedingungen kennenlernen. Darüber hinaus sollen sie in dem Studienzweck dienende Regelaufgaben der Praxiseinrichtung unterwiesen werden und diese Aufgaben z.t. eigenverantwortlich übernehmen; 1
3 Bachelorstudiengang Pflegeentwicklung und Management Praxissemesterrichtlinie 2. Die Projektphase (ca Stunden), in der die Studierenden die Planung, Durchführung und Evaluation eines eigenständigen Projektes erarbeiten. (4) Praxissemestervertrag 1. Für das Praxissemester wird ein Vertrag zwischen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg; der Praxiseinrichtung und der/dem Studierenden entsprechend der Anlage 1 abgeschlossen. 2. Die Praxiseinrichtung erstellt mit den Studierenden einen Ausbildungsplan, der die spezifischen Erfordernisse, die Einsatzmöglichkeiten in der Praxiseinrichtung und die Interessen der Studierenden berücksichtigen soll. 3. Die/der Praxissemesterbetreuer/in berät bei der Gestaltung des Ausbildungsplans. Der Praxissemestervertrag incl. Ausbildungsplan ist der/dem Praktikumsbeauftragten der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zur Genehmigung vorzulegen. 4. Der genehmigte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Praxissemestervertrages. (5) Zusammenarbeit zwischen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und der Praxiseinrichtung 1. Die Studierenden bleiben während des Praxissemesters immatrikuliert. 2. Die Studierenden nehmen während des Praxissemesters an begleitenden Theorie-Praxis- Seminaren (TPS) des Departments Pflege und Management teil. Dafür werden sie von der Praxiseinrichtung freigestellt. 3. Die Studierenden werden während der Durchführung des Praxissemesters von Lehrenden der Hochschule betreut. (6) Erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters Das Praxissemester gilt für die Studierenden als erfolgreich abgeleistet, wenn 1. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg die Bescheinigung der Praxiseinrichtung gemäß Praxissemestervertrag 2 Abs. 1 Ziffer 3 vorliegt, 2. die/der Studierende vier Wochen nach Beendigung des Praxissemestereinsatzes einen Praxissemesterbericht abliefert, der durch den/die Praxissemesterbetreuer/-in mit "bestanden" bewertetet wird. 3 Aufgaben der/des Praktikumsbeauftragten 1. Die/ der Praktikumsbeauftragte organisiert die Beratung der Studierenden für das Praxissemester und ist zuständig für die Genehmigung der Praktikumsstellen für das Praxissemester. 2. Sie/er ist für die Organisation und Durchführung des Praxissemesters nach der Praktikumsrichtlinie zuständig und überwacht die Einhaltung der Praktikumsbestimmungen. 3. Sie/er bescheinigt die erfolgreiche Ableistung des Praxissemesters gemäß 2 dieser Richtlinie. 2
4 Bachelorstudiengang Pflegeentwicklung und Management Praxissemesterrichtlinie 4 Vermittlung von Praxiseinrichtungen 1. Das Department Pflege und Management führt ein Verzeichnis über geeignete Praxiseinrichtungen, das von den Studierenden im Rahmen einer Beratung zum Praxissemester eingesehen werden kann. 2. Die/der Praktikumsbeauftragte unterstützt die Studierenden bei der Vermittlung einer Praxiseinrichtung. 3
5 Praxissemestervertrag über die Durchführung des Praxissemesters im Rahmen des Bachelorstudiengangs Pflegeentwicklung und Management an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zwischen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Department Pflege und Management und (Name und Anschrift der Praxiseinrichtung) sowie (Name und Anschrift der/des Studierenden) 1
6 1 Allgemeines Grundlage dieses Praxissemestervertrages ist die Praktikumsrichtlinie der HAW Hamburg für die Durchführung und Anerkennung des Praxissemesters im Bachelorstudiengang Pflegeentwicklung und Management", die diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist. Der ausgefüllte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Praxissemestervertrages. 2 Pflichten der Vertragspartner (1) Die Praxiseinrichtung verpflichtet sich, 1. die Studentin/den Studenten in der Zeit vom bis unter Beachtung der Praktikumsrichtlinie auszubilden, 2. der Studentin/dem Studenten die Teilnahme an den das Praxissemester begleitenden Lehrveranstaltungen der HAW Hamburg zu ermöglichen, 3. der Studentin/dem Studenten eine Bescheinigung auszustellen, die Angaben über den zeitlichen Umfang, die Inhalte der praktischen Tätigkeit und den Erfolg der Ausbildung enthält sowie 4. Hilfestellung bei der Ausführung der Praxisaufgaben zu leisten. (2) Die Studentin/der Student verpflichtet sich, 1. das ihr/ihm angebotene Praxissemester in der o.g. Praxiseinrichtung regelmäßig wahrzunehmen, 2. die im Rahmen des Praxissemesters übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen, 1. die für die Praxiseinrichtung geltenden Ordnungen, insbesondere die Arbeitsordnungen, die Unfallverhütungsvorschriften und die Schweigepflicht zu beachten und ggf. das Fernbleiben von der Praxiseinrichtung unverzüglich zu melden. (3) Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften verpflichtet sich, 1. die Studierenden während des Praxissemesters zu betreuen, 2. die Praxiseinrichtung bei der Durchführung des Praxissemesters zu unterstützen und ggf. zu beraten sowie 3. das Praxissemester begleitende Lehrveranstaltungen durchzuführen. 3 Betreuung der Studierenden im Praxissemester Die Praxiseinrichtung benennt Frau/Herrn als Beauftragte/n für die Betreuung der Studentin/des Studenten. Diese/r Beauftragte ist zugleich Ansprechpartner/in der Studentin/des Studenten sowie der HAW Hamburg in allen die Durchführung betreffenden Fragen. Die Betreuung durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg wird durch folgende Person wahrgenommen: 2
7 4 Vergütung Die Praxiseinrichtung zahlt der Studentin/dem Studenten eine monatliche Aufwandsentschädigung von...euro. Ein Rechtsanspruch der/des Studierenden auf Vergütung besteht nicht. 5 Auflösung des Praktikumsvertrages Der Vertrag kann von beiden Seiten nach Anhörung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Studentin/der Student die unter 2 angeführten Pflichten verletzt oder wenn die Praxiseinrichtung die Praktikumsrichtlinie nicht beachtet. Ort, Datum HAW Hamburg Praktikumsbeauftragte/r Ort, Datum Praxiseinrichtung Ort, Datum Student/in 3
8 Ausbildungsplan (Anlage zum Praxissemestervertrag) Student/in: Beauftragte/r der Praxiseinrichtung : Aufgaben Orientierungsphase und Mitarbeitsphase (ca Stunden ) Von bis Projektphase (ca Stunden) Von bis Dem Ausbildungsplan wird zugestimmt. Datum Betreuende/r Lehrender/e der HAW 4
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