2 Zeitpunkt, Dauer (1) Das Berufspraktikum ist Bestandteil des Studiums und ist in der Regel im 6. Fachsemester abzuleisten.
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- Ingeborg Seidel
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1 Vom 4. Mai 2007 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 38, Nr. 93, S ) in der Fassung vom 10. Oktober 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 93, S ) Praktikumsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für die Hauptfächer Geographie, Umweltnaturwissenschaften sowie Waldwirtschaft und Umwelt im Studiengang Bachelor of Science Aufgrund von 19 Absatz 1 Nr. 9 in Verbindung mit 30 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom (GBl. S. 1), geändert am 19. Dezember 2005 (GBl. S. 794, 798) hat der Senat in seiner Sitzung am 25. April 2007 die nachfolgende Praktikumsordnung für die Fächer Geographie (Hauptfach) und Waldwirtschaft und Umwelt (Hauptfach) beschlossen. 1 Praktikumspflicht Gemäß 6 Absatz 1 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) vom 31. August 2010 in Verbindung mit 3 der fachspezifischen Bestimmungen für die Hauptfächer Geographie, Umweltnaturwissenschaften beziehungsweise Waldwirtschaft und Umwelt in Anlage B. III. der Prüfungsordnung haben die Studierenden während des Studiums ein Pflichtpraktikum (Berufspraktikum) abzuleisten. 2 Zeitpunkt, Dauer (1) Das Berufspraktikum ist Bestandteil des Studiums und ist in der Regel im 6. Fachsemester abzuleisten. (2) Die Mindestdauer des Praktikums beträgt acht Wochen. Das Praktikum kann in Teilen absolviert werden, dabei müssen die einzelnen Praktikumsabschnitte mindestens vier Wochen umfassen. (3) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist die einer vollbeschäftigten Arbeitnehmerin bzw. eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers. Über Ausnahmen entscheidet der Fachprüfungsausschuss für die Bachelorstudiengänge an der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften Freiburg. 3 Ziele des Praktikums Das studienbegleitende Praktikum soll einen ausschnittsweisen Einblick in potenzielle Berufsfelder bieten; dies geschieht in allen Bereichen vorwiegend durch praktische Mitarbeit. Neben einem fachlichen Überblick sollen vor allem typische Erfahrungen mit betrieblichen Arbeitsprozessen sowie dem mitmenschlichen Umgang untereinander gewonnen werden. Die Arbeit soll Einblicke in die täglichen Arbeitsabläufe der Praktikumsstelle bieten ( Alltagserfahrungen ). Aber auch Strukturen innerhalb der Einrichtung sowie die Verknüpfungen mit externen Systemen sollen kennen gelernt werden. Darüber hinaus sollen die bereits erworbenen Fachkenntnisse aus dem Studium in der Praxis vertieft und in einem gewissen Umfang angewandt werden. 4 Anerkennung von Praktika Von der Ableistung des Praktikums kann auf Antrag befreit werden, wer im Rahmen eines Hochschulstudiums oder einer Berufsausübung/-ausbildung gleichwertige praktische Tätigkeiten im Sinne von 3 bereits absolviert hat. Über die Anerkennung gleichwertiger praktischer Tätigkeiten entscheidet der Fachprüfungsausschuss für die Bachelorstudiengänge an der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften. 5 Unterbrechungen des Praktikums Unterbrechungen sind nur in zwingenden Fällen mit Zustimmung der Praktikumsleiterin/des Praktikumsleiters und des Fachprüfungsausschusses für die Bachelorstudiengänge der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften Freiburg zulässig. Die Fehlzeit ist nachzuholen. Durch Krankheit verursachte Fehlzeiten sind nachzuholen, soweit sie insgesamt 5 Arbeitstage überschreiten.
2 6 Ausbildende Stellen (Praktikumsstellen) Nichtamtliche Lesefassung des JSL (1) Ausbildende Stellen für das Praktikum sind Einrichtungen, deren Tätigkeitsfeld in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Hauptfach der/des Studierenden (Geographie, Umweltnaturwissenschaften beziehungsweise Waldwirtschaft und Umwelt) steht und die von einer Person, die einen Hochschulabschluss besitzt, geleitet werden. (2) Forschungseinrichtungen der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften der Universität Freiburg sind nicht als Praktikumsstellen wählbar. (3) Das Praktikum kann im In- und Ausland abgeleistet werden. (4) Die Leitung des Praktikums obliegt der verantwortlichen Person in der jeweiligen Praktikumsstelle. 7 Zulassung zum Praktikum (1) Die/Der Studierende muss während des Praktikums in einem der Hauptfächer Geographie, Umweltnaturwissenschaften beziehungsweise Waldwirtschaft und Umwelt im Studiengang Bachelor of Science an der Universität Freiburg eingeschrieben sein. (2) Die/Der Studierende wählt eine Praktikumsstelle in eigener Verantwortung aus. Mit der Unterzeichnung des Praktikumsvertrags durch die vom Fachprüfungsausschuss für die Bachelorstudiengänge beauftragte Person ( Praktikumsbeauftragte/ Praktikumsbeauftragter ) erteilt die Fakultät die Zustimmung zum ausgewählten Praktikumsplatz. Bei Beratungsbedarf stehen die Dozentinnen und Dozenten des jeweiligen Studiengangs den Studierenden zur Verfügung. (3) Die Praktikumsstelle, die/der Studierende und die/der Praktikumsbeauftragte schließen einen Praktikumsvertrag in dreifacher Ausfertigung nach anliegendem Vertragsmuster (Anlage 1) ab. Die/Der Studierende legt jeweils drei Ausfertigungen des Vertrages einschließlich der Anlage 2 Tätigkeitsplan des Praktikums der/dem Praktikumsbeauftragten zur Unterzeichnung vor. Nach Unterzeichnung der drei Verträge durch die Fakultät erhalten die/der Studierende sowie die Praktikumsstelle jeweils ein Exemplar des Vertrages und des Tätigkeitsplanes. 8 Versicherung, Vergütung (1) Die Versicherung während des Praktikums richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Die Vergütung während des Praktikums unterliegt der freien Vereinbarung. Ein Anspruch der/des Studierenden auf Vergütung besteht nicht. 9 Nachweis des Praktikums (1) Die Leiterin/Der Leiter der jeweiligen Praktikumsstelle bestätigt auf einem Formularblatt (Anlage 3 Praktikumsnachweis ) die abgeleistete Praktikumszeit und die erfolgten Tätigkeiten der/des Studierenden. (2) Die/Der Studierende legt im Original oder als beglaubigte Kopie die Bestätigung der Praktikumsstelle über die abgeleistete Praktikumszeit unverzüglich nach Ableistung des Praktikums dem Prüfungsamt der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften Freiburg vor. Darüber hinaus ist für das absolvierte Praktikum ein Bewertungsbogen gemäß Anlage 4 anzufertigen. Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Ableistung des Praktikums sowie der Bewertungsbogen sind Voraussetzung für die Vergabe von 13 ECTS- Punkten für das Praktikum. 10 Inkrafttreten Diese Praktikumsordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2007 in Kraft. Anlagen zur Praktikumsordnung Anlage 1: Praktikumsvertrag Anlage 2: Tätigkeitsplan des Praktikums Anlage 3: Praktikumsnachweis Anlage 4: Bewertungsbogen für Praktika 2
3 Anlage 1 Praktikumsvertrag Die unten angeführten Vertragspartner stimmen dem folgenden Praktikumsvertrag zu : 1. Betrieb, Organisation, Einrichtung, Behörde (Praktikumsstelle): Name Abteilung Kontaktperson Adresse Tel/Fax und 2. Studentin/Student Name Adresse Tel. B.Sc.-Studiengang und 3. Praktikumsbeauftragte/ Praktikumsbeauftragter (Universität Freiburg) Name Institut Adresse Tel/Fax _ 3
4 1 Allgemeine Rahmenbedingungen 1. Gemäß 6 Absatz 1 der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) vom 31. August 2010 in Verbindung mit 3 der fachspezifischen Bestimmungen für die Hauptfächer Geographie, Umweltnaturwissenschaften sowie Waldwirtschaft und Umwelt in Anlage B. III. der Prüfungsordnung haben die Studierenden während des Studiums ein Pflichtpraktikum (Berufspraktikum) abzuleisten. 2. Die Mindestdauer des Praktikums beträgt acht Wochen. Das Praktikum kann in Teilen absolviert werden, dabei müssen die einzelnen Praktikumsabschnitte mindestens vier Wochen umfassen. 2 Dauer der Ausbildung 1. Das Praktikum dauert vom... bis... (=... Wochen) 2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist die einer vollbeschäftigten Arbeitnehmerin bzw. eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers. 3 Pflichten der Praktikumsstelle Die Praktikumsstelle ist verpflichtet, 1. die Studentin/den Studenten nach den bestehenden Bestimmungen in Übereinstimmung mit dem gemeinsam erstellten Tätigkeitsplan auszubilden. Dieser Tätigkeitsplan des Praktikums ist Bestandteil dieses Vertrages. 2. der Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften Freiburg mitzuteilen, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig beendet wird. 3. die abgeleistete Praktikumszeit gemäß Anlage 3 Praktikumsnachweis zu bescheinigen. 4 Pflichten der Praktikantin/ des Praktikanten Die Studentin/Der Student verpflichtet sich, 1. die ihr/ihm gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, 2. die ihr/ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen und den Weisungen im Rahmen der Ausbildung zu folgen, 3. die Ordnung in der Praktikumsstelle und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten sowie Maschinen und Geräte sorgsam zu behandeln, 4. die Interessen der Praktikumsstelle zu beachten und über Vorgänge in der Praktikumsstelle, die der Vertraulichkeit unterliegen, Verschwiegenheit zu wahren, 5. bei Fernbleiben von der Ausbildung die Praktikumsstelle unverzüglich zu benachrichtigen und bei Erkrankung, die länger als drei Tage dauert, am vierten Tage eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. 5 Beendigung und Kündigung Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Praktikumszeit. In gegenseitigem Einvernehmen kann es jederzeit beendet werden. Der Vertrag kann nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Er ist schriftlich zu kündigen. 6 Vergütung Die Vergütung beträgt monatlich... Euro. 4
5 7 Versicherungsschutz Während der Praktikumszeit hat die Studentin/der Student selbst für eine angemessene Gesundheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zu sorgen. 8 Ausfertigungen des Vertrags Dieser Vertrag wird in drei identischen Ausfertigungen abgeschlossen. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung des Vertrags. 9 Anlagen Dieser Praktikumsvertrag beinhaltet zwei Anlagen: Anlage 2: Tätigkeitsplan des Praktikums Anlage 3: Praktikumsnachweis 10 zusätzliche Vereinbarungen Ort und Datum:... Die Leiterin/Der Leiter der Praktikumsstelle Die Studentin/Der Student Die/Der Praktikumsbeauftragte Fakultät für Forst- und Umweltwissenschaften, Freiburg 5
6 Anlage 2 (Anlage 1 zum Praktikumsvertrag) Tätigkeitsplan des Praktikums (auszufüllen vor Praktikumsbeginn) Betrieb, Organisation, Einrichtung, Behörde (Praktikumsstelle): Name Abteilung Kontaktperson _ Adresse Studentin/Student Name Adresse Praktikumszeitraum: ( = Wochen) Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten im Praktikum: Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten im Praktikum: Ziele des Praktikums: (Ort, Datum) (Unterschrift der Studentin/des Studenten) (Stempel) (Unterschrift der Leiterin / des Leiters der Praktikumsstelle) 6
7 Anlage 3 (Anlage 2 zum Praktikumsvertrag) Praktikumsnachweis Vor- und Zuname:... Matrikelnummer:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... eingeschrieben im Studiengang Bachelor of Science im Hauptfach Geographie Umweltnaturwissenschaften Waldwirtschaft und Umwelt hat in der Zeit vom... bis... (=... Wochen) bei... als Praktikumsstelle ein Praktikum nach den Bestimmungen der Praktikumsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für die Hauptfächer Geographie, Umweltnaturwissenschaften sowie Waldwirtschaft und Umwelt im Studiengang Bachelor of Science abgeleistet. Inhalte des Praktikums: Bemerkungen:..., den... (Ort) (Datum)... (Unterschrift der Leiterin/des Leiters der Praktikumsstelle) Hiermit werden für das o.g. Praktikum (Siegel/Stempel der Praktikumsstelle)... Wochen und... ECTS-Punkte anerkannt. (Datum und Unterschrift der/des Praktikumsbeauftragten der Fakultät) 7
8 Anlage 4 Bewertungsbogen für Praktika Hauptfach im Studiengang Bachelor of Science Geographie Umweltnaturwissenschaften Waldwirtschaft und Umwelt Praktikumsstelle:... 1 = trifft voll und ganz zu 3 = trifft teils/teils zu 5 = trifft überhaupt nicht zu Praktikum Die Inhalte des Praktikums stimmten mit dem zuvor Vereinbarten überein. 2. Die Organisation des Praktikums entsprach dem zuvor Vereinbarten. 3. Die Praktikumsaufgaben hatten eine inhaltliche Verbindung zum Bachelorstudiengang. 4. Das Praktikum gewährte mir Einblick in mögliche Berufsfelder. 5. Die erfüllten Aufgaben steigerten meine Selbstständigkeit und meine aktive Teilnahme an Arbeitsprozessen. 6. Die Betreuung durch die Leiterin/den Leiter der Praktikumsstelle war gut organisiert und wirkte unterstützend. 7. Die Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz, Arbeitsmaterial und Ausstattung) waren immer angemessen. 8. Das Praktikum steigerte meine Motivation für den Bachelorstudiengang. 9. Wie würden Sie das Praktikum insgesamt benoten? (1=sehr gut, 2=gut, 3=befriedigend, 4=ausreichend, 5=mangelhaft) Note 8
9 Detailinformationen zur Praktikumsstelle: Voller Name der Praktikumsstelle Abteilung Kontaktperson (Berufsbezeichnung, Titel) Adresse Telefon/Fax Homepage Zeiten und Dauer des Praktikums vom... bis... (=... Wochen) Wird diese Einrichtung weiterhin Praktikumsplätze anbieten? Ja Nein Weiß nicht Würden Sie diese Einrichtung anderen Studierenden empfehlen? Ja Nein Ja, aber nur unter folgenden Bedingungen: Weitere Kommentare: 9
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