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1 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Die Studierendenschaft fördert Boxen für den Geologenkeller 2015 mit einer Summe bis zu 421,80., Präsident des s

2 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Das fördert den Winterball 2016 mit bis zu 752,00., Präsident des s

3 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald hat in seiner Sitzung am Jill Nowoitnick zur autonomen AStA-Referentin für Queer gewählt., Präsident des s

4 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Das bestätigt Julia Merkelbach als Voristzende der GT AG und Till Lüers als Voristzenden der AG Wahlen., Präsident des s

5 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald 1. Änderung der Satzung der Studierendenschaft a) In 9 Absatz 1 werden hinter Satz 3 folgende neue Sätze 4, 5 und 6 eingefügt: Stimmberechtigte Mitglieder, die von anderen Mitgliedern mittels Stimmrechtsübertragung nach Absatz 3 vertreten werden, gelten bei der Feststellung der fähigkeit als erschienen. Die fähigkeit gilt als feststehend, solange nicht die unfähigkeit auf Antrag eines Mitgliedes festgestellt wird. Die fähigkeit kann jeweils nur bis zum Beginn einer Abstimmung oder Wahl gerügt werden. b) In 9 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 eingefügt: Ist ein Mitglied des es an der Teilnahme entschuldigt verhindert, kann es sein Stimmrecht auf ein anderes stimmberechtigtes Mitgliedübertragen, insgesamt jedoch höchstens zwei mal innerhalb einer Legislaturperiode. Einem Mitglied kann stets nur eine Stimme übertragen werden. Das verhinderte Mitglied benachrichtigt das unverzüglich schriftlich von der Stimmrechtsübertragung. Sofern die Verhinderung während einer Sitzung auftritt, genügt eine mündliche Erklärung zum Sitzungsprotokoll. c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden zu den neuen Absätzen 4 und 5.

6 2. Änderung der Geschäftsordnung für das Der Aufzählung in 18 Absatz 2 wird folgende Nr. 9 angefügt: Stimmrechtsübertragungen., Präsident des s

7 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald 1. Das beschließt eine Erweiterung der Anlage zur Satzung über die Festlegung der Struktur des Allgemeinen Studierendenausschusses der Studierendenschaft der Universität Greifswald. Die Erweiterung betrifft den Hochschulpolitischen Bereich und sieht die Schaffung eines autonomen Referates Studentische Koordination der Flüchtlingshilfe vor und soll folgende Stellenbeschreibung beinhalten: Der*Die autonome AStA-Referent*in für die studentische Koordination der Flüchtlingshilfe bringt sich in die Koordination der studentischen Flüchtlingshilfe ein. Er*Sie soll sich über bestehende Hilfsmöglichkeiten informieren, jene unterstützen und bestenfalls effizienter gestalten(wie zum Beispiel die Einbettung in die AStA-Webseite von Kontaktdaten und benötigter Informationen). Ferner soll er*sie als Anlaufstelle für helfende Studierende fungieren und die Flüchtlingshilfe auf diesem Wege kanalisieren und verbesser. Ebenso soll er*sie sich für Studierende einsetzen, welche aktiv in der Flüchtlingshilfe agieren. Angedacht könnte eine Prüfung sein, inwiefern Urlaubssemester, Verschiebung von Prüfungen und generelle Entlastungen im Studienbereich möglich wären. Erfahrungen im Umgang mit Flüchtlingen sind wünschenswert. Er*Sie ist autonome*r AStA Referent*in gemäß 13 Abs. 5 der Satzung. Er*Sie untersteht nicht der Richtlinienkompetenz des*der AStA-Vorsitzende*n und ist kein stimmenberechtigtes Mitglied. Seine*Ihre Tätigkeit ist in dem hochschulpolitischen Aufgabenbereich des AStA ( 11 Abs. 3 der Satzung) angesiedelt. Er*Sie sollte den*die AStA-Co-Referent*in für Antirassismus und Integration von Asylsuchenden sowie Flüchtlingen, ebenso wie den*die AStA-Co-Referent*in für Internationales unterstützen und ihnen Arbeit, gerade mit Hinblick auf die Integration studieninteressierter Flüchtlinge in die Studierendenschaft der Universität Greifswald, abnehmen. Das autonome Referat wird bis zur nächsten konstituierenden Sitzung des StuPas befristet.

8 2. Das beschließt die Aufwandsentschädigung der*des AStA-Referent*in für Studentische Koordination der Flüchtlingshilfe monatlich, für die Legislatur 2015/16, auf 100 Euro zu setzen., Präsident des s

9 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Der*Die AStA-Referent*in für soziale Aspekte, Wohnen und Studienfinanzierung, Studierende mit Kind und Menschen mit Beeinträchtigungen wird beauftragt, eine Online-Stipendienbroschüre zu entwerfen, die mindestens die Stiftungen: Avicenna-Studienwerk Cusanuswerk e.v. Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk Evangelisches Studienwerk e.v. Villigst Friedrich-Ebert-Stiftung Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Hanns-Seidel-Stiftung Hans-Böckler-Stiftung Heinrich-Böll-Stiftung Konrad-Adenauer-Stiftung Rosa Luxemburg Stiftung Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) Studienstiftung des deutschen Volkes e.v. enthält und insbesondere Stipendien für: Studiengänge Abschlussarbeiten Auslandssemester Praktika Exkursionen sowie Stipendienbörsen erläutert. Außerdem sollen Kurzbeschreibungen, die Bewerbungsverfahren und die Ansprechpartner der jeweiligen Stiftungen genannt werden., Präsident des s

10 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Die Studierenden des ab dem Wintersemester 16/17 beginnenden dualen Masterstudiengangs Marine and Coastal Geoscience werden in den Semestern, in denen sie in Stettin studieren, vom Semesterbeitrag befreit d.h. die Studierendenschaft verzichtet auf den Semesterbeitrag. Sie sind lediglich im 3. und 4. Semester, den Semestern, in denen sie in Greifswald studieren, gebührenpflichtig., Präsident des s

11 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Der*Die AStA-Referent*in für Soziale Aspekte wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Regelstudienzeit für Studierende mit Kind über die gesetzliche Elternzeit hinaus verlängert werden kann., Präsident des s

12 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Die Studierendenschaft der Universität Greifswald begrüßt und unterstützt die Unterbringung des Vereins ROSA e.v. auf dem Gelände der KAW-Hallen durch das Studentenwerk Greifswald. Die Gremien des Studentenwerk Greifswalds werden gebeten, die notwendigen Schritte zur Unterbringung zügig umzusetzen. Die Studierendenschaft der Universität Greifswald bittet das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern um eine zügige Zustimmung zur Unterbringung., Präsident des s

13 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald Die Studierendenschaft kritisiert die Entscheidung den Kurs Englisch für Naturwissenschaftler aus finanziellen Gründen nicht mehr anzubieten. Daher fordert die Studierendenschaft die Dekanate der Philosophischen Fakultät und der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät sowie die Leitung des Fremdsprachen- und Medienzentrums auf, eine Lösung zu finden, um den Kurs wieder anzubieten. Die studentischen Vertreter*innen in den universitären Gremien werden gebeten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Problematik aufmerksam zu machen und eine geeignete Lösung zu finden., Präsident des s

14 Universität Greifswald, StuPa-, Greifswald Das Beschl.-Nr.: / Das der Ernst-Arndt-Universität Greifswald 1. Der Allgemeine Studierendenausschuss wird aufgefordert, sich zu informieren, inwiefern Flüchtlinge in den Hochschulsport integriert werden können. 2. Ferner wird der Allgemeine Studierendenausschuss aufgefordert, sich zu informieren, inwiefern dies kostenfrei realisiert werden kann. 3. Die Ergebnisse der Recherche sind dem spätestens in der letzten ordentlichen Dezembersitzung vorzulegen., Präsident des s

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