Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Chef der Staatskanzlei Magdeburg, 10. April 2014
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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Unterrichtung Chef der Staatskanzlei Magdeburg, 10. April 2014 Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen (Wahlkreisbericht 2014) Sehr geehrter Herr Präsident, als Anlage übersende ich gemäß 10 Absatz 1 Satz 4 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt den Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen gemäß 10 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Vorschlägen zu Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Wahl des Landtages von Sachsen- Anhalt 2016 (Wahlkreisbericht 2014) mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Rainer Robra Staatsminister Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am )
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3 Bericht der Landesregierung über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen gemäß 10 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Vorschlägen zu Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Wahl des Landtages von Sachsen-Anhalt 2016 (Wahlkreisbericht) 2014
4 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Darstellung der Veränderungen der Einwohnerzahlen in Sachsen-Anhalt 2.1. Statistische Grundlagen 2.2. Bevölkerungsentwicklung im Land insgesamt 2.3. Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung der kreisfreien Städte und Landkreise 3. Überprüfung der derzeitigen Wahlkreise 3.1. Vorgehensweise 3.2. Wahlkreise und ihre Veränderungen aufgrund von Eingemeindungen oder Neubildungen von Gemeinden 3.3. Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt 3.4. Wahlkreise und die zugehörigen kreisfreien Städte und Landkreise 4. Neueinteilung der Wahlkreise zur Einhaltung der gesetzlichen Toleranzgrenze des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG und Einteilung aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise 4.1. Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Magdeburg 4.2. Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreise 32 und Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) 4.4. Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreisen 42, 44 und Einteilung aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise 5. Umbenennung von Wahlkreisnamen 6. Wahlkreise nach Durchführung der vorgeschlagenen Änderungen 6.1. Übersicht über die vorgeschlagenen Wahlkreisänderungen 6.2. Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt nach Veränderungen
5 3 1. Allgemeines Gemäß 10 Abs. 1 Satz 4 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 80) erstattet die Landesregierung dem Landtag spätestens 36 Monate nach Beginn der Wahlperiode einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen. Die laufende Wahlperiode begann nach Artikel 43 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt am 19. April 2011, dem Zusammentritt des sechsten Landtages von Sachsen-Anhalt. Entsprechend hat die Landesregierung ihrer Berichtspflicht bis spätestens zum 19. April 2014 nachzukommen. Für die Entscheidung des Gesetzgebers im Jahr 2014 zu der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl 2016 werden die Bevölkerungszahlen mit Stand 31. Dezember 2011 auf der Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2011 zugrunde gelegt. Die zeitlich und inhaltlich gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht der Landesregierung ist unabhängig von der aktuellen Diskussion im Landtag gemäß Beschluss des Landtages vom 7. Juni 2012 (LT-Drs. 6/1196) zu erfüllen. Bei der Abfassung des vorliegenden Berichtes wurden folgende Grundsätze und Kriterien berücksichtigt: 1. Das Land Sachsen-Anhalt wird in 45 Wahlkreise eingeteilt. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen. Bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen bleiben Ausländer unberücksichtigt ( 10 Abs. 1 LWG). 2. Werden durch die Änderung von Gemeindegrenzen die Grenzen von Wahlkreisen berührt, so bewirkt diese Änderung unmittelbar auch die Änderung der Wahlkreisgrenzen, wenn nicht mehr als fünf v. H. der Einwohner den Wahlkreis wechseln ( 10 Abs. 2 Satz 1 LWG). 3. Eine aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinde ist Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl ( 10 Abs. 2 Satz 2 LWG). Gebietsänderungen, die nach Ablauf des 44. Monats nach Beginn der Wahlperiode eintreten (also nach dem 19. Dezember 2014), wirken sich auf die Wahlkreiseinteilung erst in der nächsten Wahlperiode aus ( 10 Abs. 2 Satz 3 LWG). 4. Gemäß 10 Abs. 1 Satz 3 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt legt der Landtag die Wahlkreise fest. Die Landesregierung unterbreitet unverbindlich Vorschläge zu den Veränderungen der Wahlkreisgrenzen für die Wahl des siebten Landtages von Sachsen-Anhalt im Jahr 2016, die weitestgehend die Strukturen der 2007 neu gebildeten Landkreise und der Gemeindegebietsreform zum 1. Januar 2011 berücksichtigen. 5. Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde am 31. Januar BvC 3/11 einen Beschluss zum Zuschnitt der Wahlkreise bei der Bundestagswahl getroffen. Dementsprechend ist der Bundesgesetzgeber gehalten, bei der Wahlkreiseinteilung zur Wahrung der Wahlrechtsgleichheit sich grundsätzlich an der Zahl der Wahlberechtigten (deutsche Bevölkerung ab Vollendung des 18. Lebensjahres) zu orientieren sowie künftig auch den Anteil der Minderjährigen an der Bevölkerung zu berücksichtigen. Er hat dabei (auch) die Werte im Vergleich zwischen den einzelnen Wahlkreisen einschließlich der Tendenzen bei der Bevölkerungsentwicklung in den Blick zu nehmen. Dieser Beschluss ist in seinen Grundsätzen auf die Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl übertragbar. Daher wurde auch der Anteil der minderjährigen Deutschen als Kontrollüberlegung mit Rücksicht auf die Verteilung der Wahlberechtigten in die Erstellung des Wahlkreisberichtes einbezogen. Diese Berechnung ergab, dass die Toleranzgrenze nach 10 Abs. 1 LWG von 20 % in keinem Wahlkreis überschritten wird.
6 4 2. Darstellung der Bevölkerungsveränderungen in Sachsen-Anhalt 2.1. Statistische Grundlagen Für die Überprüfung der Veränderungen der Einwohnerzahlen fanden die fortgeschriebenen Zahlen der amtlichen Statistik für die deutsche Bevölkerung am 31. Dezember 2011 (Ergebnisse auf Basis des Zensus 2011) Berücksichtigung Bevölkerungsentwicklung im Land insgesamt Deutsche Bevölkerung in Sachsen-Anhalt am Personen ) ) ) Grundlage für den Wahlkreisbericht ) Zeitpunkt der Landtagswahl, amtliche Bevölkerungszahlen werden nur zum letzten Tag eines Monats ermittelt Im Zeitraum vom 31. März 2008 bis zum 31. Dezember 2011 hat die deutsche Bevölkerung Sachsen-Anhalts um Personen (5,3 v. H.) abgenommen Übersicht über die Bevölkerungsentwicklung der kreisfreien Städte und Landkreise Kreisfreie Stadt Landkreis Deutsche Bevölkerung am Veränderung zum Personen in % Dessau-Roßlau, Stadt ,7% Halle (Saale), Stadt ,3% Magdeburg, Landeshauptstadt ,6% Altmarkkreis Salzwedel ,7% Anhalt-Bitterfeld ,4% Börde ,0% Burgenlandkreis ,8% Harz ,1% Jerichower Land ,2% Mansfeld-Südharz ,8% Saalekreis ,9% Salzlandkreis ,6% Stendal ,4% Wittenberg ,0% Sachsen-Anhalt ,3%
7 5 3. Überprüfung der derzeitigen Wahlkreise 3.1. Vorgehensweise Gemäß 10 Abs. 1 Satz 1 LWG wird das Land Sachsen-Anhalt in 45 Wahlkreise eingeteilt. Die derzeitige Wahlkreiseinteilung ist in der Anlage zum Wahlgesetz geregelt ( 10 Abs. 1 Satz 3 LWG). Zunächst wurde für jeden der 45 bestehenden Wahlkreise die deutsche Bevölkerung am 31. Dezember 2011 ermittelt. Bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen blieben Ausländer unberücksichtigt. Anschließend wurde für jeden Wahlkreis die Abweichung der Bevölkerungszahl von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise festgestellt. Die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise beträgt Personen. Gemäß 10 Abs. 1 Satz 2 LWG darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen. Die Differenz zur durchschnittlichen Bevölkerungszahl darf damit Personen nicht überschreiten. Ein Wahlkreis darf dementsprechend minimal und maximal Personen umfassen. Eingemeindungen, die zwischen dem 31. Dezember 2009 und dem 1. Juli 2012 unmittelbar Änderungen von Wahlkreisen bewirkt haben (Punkt 3.2.1), sowie aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinden (Punkt ) sind bereits in der Tabelle 3.3. berücksichtigt worden.
8 Wahlkreise und ihre Veränderungen aufgrund von Eingemeindungen oder Neubildungen von Gemeinden Eingemeindungen, die gemäß 10 Abs. 2 Satz 1 LWG Wahlkreisänderungen bewirkt haben Werden durch die Änderung von Gemeindegrenzen die Grenzen von Wahlkreisen berührt, so bewirkt diese Änderung unmittelbar auch die Änderung der Wahlkreisgrenzen, wenn nicht mehr als fünf v. H. der Einwohner den Wahlkreis wechseln ( 10 Abs. 2 Satz 1 LWG). Wahlkreis Ehemalige Gemeinde Aufnehmende Gemeinde Landkreis (Abk.) Deutsche Bevölkerung am Ende des Bestehens Wirkungs- Datum Friedensdorf Stadt Leuna SK Güntersdorf Stadt Leuna SK Horburg-Maßlau Stadt Leuna SK Kötschlitz Stadt Leuna SK Kötzschau Stadt Leuna SK Kreypau Stadt Leuna SK Rodden Stadt Leuna SK Spergau Stadt Leuna SK Zöschen Stadt Leuna SK Zweimen Stadt Leuna SK Naundorf bei Seyda Stadt Jessen (Elster) WB Klöden Stadt Jessen (Elster) WB Schützberg Stadt Jessen (Elster) WB Burgwerben Stadt Weißenfels BLK Großkorbetha Stadt Weißenfels BLK Reichardtswerben Stadt Weißenfels BLK Schkortleben Stadt Weißenfels BLK Storkau Stadt Weißenfels BLK Tagewerben Stadt Weißenfels BLK Wengelsdorf Stadt Weißenfels BLK Leißling Stadt Weißenfels BLK Allrode Stadt Thale HZ Schopsdorf Stadt Genthin JL
9 7 Graphische Darstellung zu Veränderte Wahlkreise durch Eingemeindungen gemäß 10 Abs. 2 Satz 1 LWG Eingemeindet in die Stadt Leuna (Wahlkreis 40) Eingemeindet in die Stadt Jessen (Elster)
10 8 Eingemeindet in die Stadt Weißenfels (Wahlkreis 45) Eingemeindet in die Stadt Weißenfels (Wahlkreis 45)
11 9 Eingemeindet in die Stadt Thale (Wahlkreis 30) Eingemeindet in die Stadt Genthin (Wahlkreis 05)
12 Gemeindeneubildungen, die gemäß 10 Abs. 2 Satz 2 LWG Wahlkreisänderungen bewirken Neubildung der Gemeinde Petersberg Gemäß 10 Abs. 2 Satz 2 LWG ist eine aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinde Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 erfolgte die Neubildung der Gemeinde Petersberg aus den bisherigen Gemeinden Brachstedt, Götschetal, Krosigk, Kütten, Morl, Ostrau und Petersberg. Bis zu dieser Neubildung war die Gemeinde Brachstedt eine selbständige Gemeinde im Wahlkreis 35, Petersberg und die übrigen Gemeinden gehörten zum Wahlkreis 34. Der Wahlkreis 34 verfügt über weniger Einwohner als der Wahlkreis 35, daher wird gemäß 10 Abs. 2 Satz 2 LWG die neugebildete Gemeinde insgesamt Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl. Die ehemalige Gemeinde Brachstedt ist damit wie die neugebildete Gemeinde Petersberg insgesamt Bestandteil des Wahlkreises 34. Neubildung der Gemeinde Petersberg (Wahlkreis 34)
13 Neubildung der Gemeinde Hohe Börde Die Gemeinde Hohe Börde wurde zum 1. Januar 2010 aus den ehemaligen Gemeinden Ackendorf, Bebertal, Bornstedt, Nordgermersleben, Rottmersleben, Schackensleben (bisher Wahlkeis 07) und den ehemaligen Gemeinden Eichenbarleben, Groß Santersleben, Hermsdorf, Hohenwarsleben, Irxleben, Niederndodeleben, Ochtmersleben und Wellen (bisher Wahlkreis 08) neu gebildet. Gemäß 10 Abs. 2 Satz 2 LWG ist eine aus Gebietsteilen mehrerer Wahlkreise neu gebildete Gemeinde Bestandteil des Wahlkreises mit der geringeren Einwohnerzahl. Danach müsste die neu gebildete Gemeinde Hohe Börde zum Wahlkreis 07 Haldensleben wechseln, da dieser im Vergleich zum Wahlkreis 08 Wolmirstedt die geringere Einwohnerzahl aufweist. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die Zahl der deutschen Bevölkerung im Wahlkreis 07 sich auf über erhöhen und damit von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 20 v. H. nach oben abweichen würde. Das wäre ein Verstoß gegen die zwingende Maßgabe des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG, die als Vorgabe mit Verfassungsrang der Einhaltung des Art. 38 GG, dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dient. Daher ist dieser Wechsel mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar. Aufgrund der Tatsache, dass sowohl der Wahlkreis 07 Haldensleben mit einer Abweichung der Bevölkerungszahl von 3,0 % als auch der Wahlkreis 08 Wolmirstedt mit einer Abweichung der Bevölkerungszahl von 9,4 % relativ geringe Abweichungen aufweisen, ist eine Veränderung der beiden Wahlkreise unter dem Blickwinkel der Vorgaben des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG nicht erforderlich. Zudem spricht für die Beibehaltung des Zuschnittes der beiden Wahlkreise auch der Gesichtspunkt der Wahlkreiskontinuität.
14 Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt Wahlkreis-Nr. Wahlkreisname Deutsche am Anzahl Abweichung in Prozent 01 Salzwedel ,7 02 Gardelegen-Klötze ,2 03 Havelberg-Osterburg ,9 04 Stendal ,0 05 Genthin ,1 06 Burg ,2 07 Haldensleben ,0 08 Wolmirstedt ,4 09 Oschersleben ,4 10 Magdeburg I ,0 11 Magdeburg II ,3 12 Magdeburg III ,7 13 Magdeburg IV ,4 14 Halberstadt ,6 15 Blankenburg ,5 16 Wernigerode ,2 17 Staßfurt ,0 18 Aschersleben ,1 19 Schönebeck ,7 20 Wanzleben ,3 21 Bernburg ,9 22 Köthen ,2 23 Zerbst ,1 24 Wittenberg ,4 25 Jessen ,6 26 Dessau-Roßlau ,4 27 Dessau-Roßlau-Wittenberg ,0 28 Wolfen ,4 29 Bitterfeld ,7 30 Quedlinburg ,4 31 Sangerhausen ,1 32 Hettstedt ,5 33 Eisleben ,1 34 Saalekreis ,9 35 Bad Dürrenberg-Saalekreis ,5 36 Halle I ,6 37 Halle II ,3 38 Halle III ,3 39 Halle IV ,7 40 Merseburg ,8 41 Querfurt ,9 42 Nebra ,1 43 Zeitz ,8 44 Naumburg ,4 45 Hohenmölsen-Weißenfels ,5 Sachsen-Anhalt Durchschnitt der 45 Wahlkreise 49662
15 13 Graphische Darstellung zu 3.3. Wahlkreise und ihre Abweichungen vom Wahlkreisdurchschnitt
16 Wahlkreise und die zugehörigen kreisfreien Städte und Landkreise Nr. Wahlkreis Kreisfreie Stadt/Landkreis 01 Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel 02 Gardelegen-Klötze Altmarkkreis Salzwedel 03 Havelberg-Osterburg Stendal 04 Stendal Stendal 05 Genthin Jerichower Land, Stendal 06 Burg Jerichower Land 07 Haldensleben Börde 08 Wolmirstedt Börde 09 Oschersleben Börde 10 Magdeburg I Landeshauptstadt Magdeburg 11 Magdeburg II Landeshauptstadt Magdeburg 12 Magdeburg III Landeshauptstadt Magdeburg 13 Magdeburg IV Landeshauptstadt Magdeburg 14 Halberstadt Harz 15 Blankenburg Harz 16 Wernigerode Harz 17 Staßfurt Salzlandkreis 18 Aschersleben Harz, Salzlandkreis 19 Schönebeck Salzlandkreis 20 Wanzleben Börde, Salzlandkreis 21 Bernburg Salzlandkreis 22 Köthen Anhalt-Bitterfeld, Salzlandkreis 23 Zerbst Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land 24 Wittenberg Wittenberg 25 Jessen Wittenberg 26 Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau 27 Dessau-Roßlau-Wittenberg Dessau-Roßlau, Wittenberg 28 Wolfen Anhalt-Bitterfeld 29 Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld 30 Quedlinburg Harz 31 Sangerhausen Mansfeld-Südharz 32 Hettstedt Mansfeld-Südharz 33 Eisleben Mansfeld-Südharz 34 Saalekreis Saalekreis 35 Bad Dürrenberg-Saalekreis Saalekreis 36 Halle I Halle (Saale) 37 Halle II Halle (Saale) 38 Halle III Halle (Saale) 39 Halle IV Halle (Saale) 40 Merseburg Saalekreis 41 Querfurt Mansfeld-Südharz, Saalekreis 42 Nebra Burgenlandkreis 43 Zeitz Burgenlandkreis 44 Naumburg Burgenlandkreis 45 Hohenmölsen-Weißenfels Burgenlandkreis Wahlkreise mit Kreisgrenzenschneidungen
17 15 4. Neueinteilung der Wahlkreise zur Einhaltung der gesetzlichen Toleranzgrenze des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG und Einteilung aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise 4.1. Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Magdeburg Die Wahlkreise der Stadt Magdeburg haben sich unter dem Blickwinkel der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Wahlkreisbericht für die Landtagswahl 2011 sehr unterschiedlich entwickelt. WK 10 Magdeburg I von - 1,1 % auf + 3,0 % WK 11 Magdeburg II von + 14,6 % auf + 27,3 % WK 12 Magdeburg III von + 4,7 % auf + 6,7 % WK 13 Magdeburg IV von + 5,1 % auf + 7,4 %. Damit übersteigt der Wahlkreis 11 Magdeburg II die gemäß 10 Abs. 1 Satz 2 LWG vorgegebenen gesetzlichen Grenze (+/- 20 %). Der Wahlkreis 11 ist daher zwingend zu verändern, die Bevölkerungszahl ist zu verkleinern. Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten innerhalb des Stadtgebietes, insbesondere bleiben die ostelbischen Gebiete einheitlich im Wahlkreis 11 gelegen. Folgende Änderungen in den Wahlkreisen 10 und 11 werden daher vorgeschlagen: Wahlkreis 10 Magdeburg I bisher: von der kreisfreien Stadt Magdeburg die Stadtteile Alte Neustadt, Barleber See, Gewerbegebiet Nord, Industriehafen, Kannenstieg, Neue Neustadt, Neustädter Feld, Neustädter See, Rothensee, Sülzegrund Wahlkreis insgesamt Deutsche ,0 % neu: zuzüglich der Stadtbezirke Rathhausviertel und Jacobstraße des Stadtteils Altstadt Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,0 %
18 16 Wahlkreis 11 Magdeburg II bisher: von der kreisfreien Stadt Magdeburg die Stadtteile Altstadt, Berliner Chaussee, Brückfeld, Buckau, Cracau, Herrenkrug, Kreuzhorst, Pechau, Prester, Randau-Calenberge, Stadtfeld Ost, Werder, Zipkeleben Wahlkreis insgesamt Deutsche ,3 % neu: abzüglich der Stadtbezirke Rathhausviertel und Jacobstraße des Stadtteils Altstadt Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,3 %
19 17 Graphische Darstellung zu 4.1. Wahlkreise 10 und 11 Bisher: Neu:
20 Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreisen 32 und 16 Der Wahlkreis 32 Hettstedt weicht hinsichtlich der möglichen Bevölkerungszahl mit -20,5 % von der gesetzlichen Toleranzgrenze ab. Das stellt einen Verstoß gegen die zwingende Maßgabe des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG dar, die als Vorgabe mit Verfassungsrang der Einhaltung des Art. 38 GG, dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dient. Gemäß 10 Abs. 1 Satz 2 LWG darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen. Um dieses zu bereinigen, wird vorgeschlagen, die Stadt Harzgerode (Landkreis Harz) aus dem Wahlkreis 16 Wernigerode dem Wahlkreis 32 zuzuordnen. Zwar war die Stadt Harzgerode auch in der Vergangenheit bereits verschiedenen Wahlkreisen zugeordnet, würde jedoch der Wahlkreis 32 nicht um die Gemeinde Harzgerode erweitert, hätte dies zur Folge, dass es demgegenüber in vier angrenzenden Wahlkreisen zu Veränderungen kommen müsste (sog. Dominoeffekt ), um die wahlrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Diese umfänglicheren Veränderungen gegenüber der Neuzuordnung nur einer Gemeinde erscheinen im Ergebnis nicht sachgerecht. Wahlkreis 32 Hettstedt bisher: vom Landkreis Mansfeld-Südharz die Gemeinden: - Mansfeld, - Arnstein (mit den Gemeinden Alterode, Arnstedt, Bräunrode, Greifenhagen, Harkerode, Quenstedt, Sandersleben, Stangerode, Sylda, Ulzigerode, Welbsleben und Wiederstedt gemäß Anlage zum LWG), - Gerbstedt (mit den Gemeinden Augsdorf, Freist, Friedeburg (Saale), Friedeburgerhütte, Gerbstedt, Heiligenthal, Hübitz, Ihlewitz, Rottelsdorf, Siersleben, Welfesholz und Zabenstedt gemäß Anlage zum LWG), - Hettstedt (mit den Gemeinden Hettstedt, Ritterode und Walbeck gemäß Anlage zum LWG) Wahlkreis insgesamt Deutsche ,5 % neu: zuzüglich Harzgerode (Wahlkreis 16) Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,5 %
21 19 Wahlkreis 16 Wernigerode bisher: vom Landkreis Harz die Gemeinden - Harzgerode (mit den Gemeinden Harzgerode und Neudorf gemäß Anlage zum LWG) - Oberharz am Brocken (mit den Gemeinden Benneckenstein (Harz), Elbingerode (Harz), Elend, Hasselfelde, Sorge, Stiege und Tanne gemäß Anlage zum LWG) - Wernigerode (mit den Gemeinden Reddeber und Wernigerode gemäß Anlage zum LWG) Wahlkreis insgesamt Deutsche ,2 % neu: abzüglich Harzgerode Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,8 %
22 20 Graphische Darstellung zu 4.2. Wahlkreise 32 und 16 Bisher: Neu:
23 Änderung der Wahlkreisgrenzen in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) Auch die Wahlkreise der Stadt Halle (Saale) haben sich unter dem Blickwinkel der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Wahlkreisbericht für die Landtagswahl 2011 sehr unterschiedlich entwickelt. Wahlkreis 36 Halle I von + 11,9 % auf - 3,6 % Wahlkreis 37 Halle II von - 1,2 % auf + 22,3 % Wahlkreis 38 Halle III von + 12,4 % auf + 32,3 % Wahlkreis 39 Halle IV von + 5,4 % auf - 4,7 % Der Wahlkreis 37 weist eine geringfügige Überschreitung der Toleranzgrenze des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG von +/- 20 % in Bezug auf die deutsche Bevölkerung auf. Der Wahlkreis 39 übertrifft diese Grenze erheblich. Eine Neuzuordnung von Ortsteilen zur Einhaltung der Maßgaben des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG ist in den beiden Wahlkreisen zwingend erforderlich. Dazu wird Folgendes vorgeschlagen: Wahlkreis 36 Halle I bisher: von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Dölau, Dölauer Heide, Gewerbegebiet Neustadt, Nietleben, Nördliche Neustadt, Südliche Neustadt, Westliche Neustadt Wahlkreis insgesamt Deutsche ,6% neu: zuzüglich der Stadtteile Heide-Nord/Blumenau, Ortslage Lettin Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,9 %
24 22 Wahlkreis 37 Halle II bisher: von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Heide-Nord/Blumenau, Gesundbrunnen, Heide-Süd, Industriegebiet Nord, Kröllwitz, Lutherplatz/Thüringer Bahnhof, Ortslage Lettin, Ortslage Trotha, Saaleaue, Südliche Innenstadt Wahlkreis insgesamt Deutsche ,3 % neu: abzüglich der Stadtteile Heide-Nord/Blumenau, Ortslage Lettin Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,9 % Wahlkreis 38 Halle III bisher: von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Altstadt, Am Wasserturm/Thaerviertel, Büschdorf, Dautzsch, Diemitz, Freiimfelde/Kanenaer Weg, Frohe Zukunft, Gottfried-Keller-Siedlung, Gebiet der DR, Giebichenstein, Kanena/Bruckdorf, Landrain, Mötzlich, Nördliche Innenstadt, Paulusviertel, Reideburg, Seeben, Tornau Wahlkreis insgesamt Deutsche ,3 % neu: abzüglich der Stadtteile Büschdorf und Kanena/Bruckdorf Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,2 %
25 23 Wahlkreis 39 Halle IV bisher: von der kreisfreien Stadt Halle (Saale) die Stadtteile Böllberg/Wörmlitz, Damaschkestraße, Dieselstraße, Ortslage Ammendorf/Beesen, Planena, Radewell/Osendorf, Silberhöhe, Südstadt Wahlkreis insgesamt Deutsche ,7 % neu: zuzüglich der Stadtteile Büschdorf und Kanena/Bruckdorf Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,4 %
26 24 Graphische Darstellung zu 4.3. Wahlkreise 36, 37, 38 und 39 Bisher: Neu:
27 Änderungen der Wahlkreisgrenzen der Wahlkreise 42, 44 und 45 Der Wahlkreis 42 Nebra erfüllt mit -31,8 % nicht mehr die Maßgabe des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG, wonach die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 20 v. H. nach oben oder unten abweichen darf. Das ist ein Verstoß gegen die zwingende Maßgabe, die als Vorgabe mit Verfassungsrang der Einhaltung des Art. 38 GG, dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dient. Daher muss eine Änderung erfolgen. Durch Eingemeindungen der ehemaligen Gemeinden Burgwerben, Großkorbetha, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf aus dem Wahlkreis 42 in die Stadt Weißenfels sind diese Gemeinden per Gesetz ( 10 Abs. 2 Satz 1 LWG) in den Wahlkreis 45 Hohenmölsen-Weißenfels unmittelbar übergegangen. Durch die damit verbundene Verringerung der Zahl der deutschen Bevölkerung des verbleibenden Wahlkreises 42 von erheblich mehr als -20 v. H. muss eine Neueinteilung des Wahlkreises erfolgen. Dies soll durch Zuordnung der Gemeinden Schönburg und Teuchern aus dem bisherigen Wahlkreis 44 Naumburg und der Gemeinde Hohenmölsen aus dem bisherigen Wahlkreis 45 in den neuen Wahlkreis 42 erfolgen. Damit wird die Einwohnerzahl des Wahlkreises 42 auf das erforderliche Maß erhöht. Zudem ist dann der Wahlkreis 44 neu einzuteilen, um eine der Maßgabe des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG entsprechende Einwohnerzahl aufzuweisen. Deshalb wird die ehemalige Gemeinde Bad Kösen (bisher Wahlkreis 42), die aufgrund ihrer Eingemeindung zwischenzeitlich zur Stadt Naumburg (Saale) gehört, wie die bisherige Stadt Naumburg (Saale) selbst dem Wahlkreis 44 zugeordnet. Damit liegt auch die Einwohnerzahl des Wahlkreises 44 innerhalb der geforderten Toleranzgrenze. Die Entstehung eines etwas länglichen Wahlkreises mit dem einen oder anderen Zuschnitt ist aufgrund der vorherrschenden Einwohnerzahlen der in den Wahlkreisen 42 und 44 liegenden Gemeinden nicht zu vermeiden. Der Wahlkreis 45 entspricht auch ohne Hohenmölsen hinsichtlich der Einwohnerzahl der gesetzlichen Vorgabe. Zur Neuordnung der Wahlkreise 42, 44 und 45 werden nachfolgende Vorschläge unterbreitet: Wahlkreis 42 Nebra bisher: vom Burgenlandkreis die Gemeinden - An der Poststraße, Bad Bibra, Bad Kösen, Balgstädt, Eckartsberga, Finne, Finneland, Freyburg (Unstrut), Gleina, Goseck, Kaiserpfalz, Karsdorf, Lanitz-Hassel-Tal, Laucha an der Unstrut, - Nebra (Unstrut) (mit den Gemeinden Nebra (Unstrut) und Reinsdorf gemäß Anlage zum LWG) Wahlkreis insgesamt Deutsche ,1 %
28 26 neu: zuzüglich Hohenmölsen (Wahlkreis 45) Deutsche zuzüglich Schönburg (Wahlkreis 44) Deutsche zuzüglich Teuchern (Wahlkreis 44) Deutsche abzüglich Bad Kösen Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,7 % Wahlkreis 44 Naumburg bisher: vom Burgenlandkreis die Gemeinden - Schönburg, Stößen - Mertendorf (bestehend aus den Gemeinden Görschen, Löbitz, Mertendorf, Utenbach gemäß Anlage zum LWG), - Molauer Land (mit den Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Leislau, Molau gemäß Anlage zum LWG), - Naumburg (Saale) (mit den Gemeinden Crölpa-Löbschütz, Janisroda, Naumburg (Saale) und Prießnitz gemäß Anlage zum LWG), - Osterfeld (mit den Gemeinden Goldschau, Heidegrund, Osterfeld und Waldau gemäß Anlage zum LWG), - Teuchern (mit den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Teuchern und Trebnitz gemäß Anlage zum LWG), - Meineweh (mit den Gemeinden Meineweh, Pretzsch und Unterkaka gemäß Anlage zum LWG), - Wethau (mit den Gemeinden Gieckau und Wethau gemäß Anlage zum LWG) Wahlkreis insgesamt Deutsche ,4 % neu: zuzüglich Bad Kösen Deutsche abzüglich Schönburg Deutsche abzüglich Teuchern Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,2 %
29 27 Wahlkreis 45 Hohenmölsen-Weißenfels bisher: vom Burgenlandkreis die Gemeinden - Hohenmölsen (mit den Gemeinden Granschütz, Hohenmölsen und Taucha gemäß Anlage zum LWG), - Lützen (mit den Gemeinden Dehlitz (Saale), Großgörschen, Lützen, Muschwitz, Poserna, Rippach, Sössen, Starsiedel und Zorbau gemäß Anlage zum LWG), - Weißenfels (mit den Gemeinden Langendorf, Leißling, Markwerben, Uichteritz und Weißenfels gemäß Anlage zum LWG und den eingemeindeten Gemeinden Burgwerben, Großkorbetha, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf) Wahlkreis insgesamt Deutsche ,5 % neu: abzüglich Hohenmölsen Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,0 % 4.5. Einteilung von Wahlkreisen aufgrund von Eingemeindungen in Gemeinden anderer Wahlkreise Im angrenzenden Wahlkreis 35 Bad Dürrenberg-Saalekreis sind die Gemeinden Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen und Zweimen durch Eingemeindungen in die Stadt Leuna gemäß 10 Abs. 2 Satz 1 LWG unmittelbar in den Wahlkreis 40 übergegangen (siehe ). Durch diese Eingemeindungen in die Stadt Leuna wird jedoch der Wahlkreis 35 derart durchschnitten, dass die Gemeinde Bad Dürrenberg, als Teil des bisherigen Wahlkreises 35, keine gebietliche Anbindung an den restlichen Teil des Wahlkreises 35 mehr besitzt. Ein Wahlkreis aus Einzelflecken, ohne ein zusammenhängendes Gebiet zu bilden, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Zuordnung der gesamten neuen Stadt Leuna und der Stadt Bad Dürrenberg zum Wahlkreis 35 würde zu einer Überschreitung der gesetzlichen Toleranzgrenze der möglichen Bevölkerungszahl des Wahlkreises gemäß 10 Abs. 1 Satz 2 LWG führen. Der bisherige Wahlkreis 35 ohne Leuna und Bad Dürrenberg würde zur Unterschreitung der vorgenannten Toleranzgrenze führen. Diese Zuordnungen können daher nicht umgesetzt werden. Aufgrund dessen sollte der Zuschnitt der Wahlkreise 35 und 40 - wie bereits zur Landtagswahl 2011 gegeben - erfolgen. Damit entsprechen beide Wahlkreise den geforderten Toleranzgrenzen des 10 Abs. 1 Satz 2 LWG, zudem wird dem bundesverfassungsrechtlich anerkannten Grundsatz der Kontinuität der Wahlkreise Rechnung getragen werden. Demgemäß gilt, die durch die Erststimme geknüpfte engere persönliche Beziehung der Wahlkreisabgeordneten zu dem Wahlkreis, in dem sie gewählt worden sind, bedarf einer gewissen Kontinuität der räumlichen Gestalt des Wahlkreises. Eine andere Aufteilung würde aufgrund der eingangs dargelegten Ausgangslage bezüglich der Wahlkreise 35 und 40 nur zu weiteren Abweichungen in mehreren Wahlkreisen führen mit zusätzlicher Schneidung von Landkreisgrenzen, dies gilt es zu vermeiden.
30 28 Somit würden der Wahlkreis 40 Merseburg aus den Städten Merseburg, Braunsbedra und der ehemaligen Stadt Leuna und der Wahlkreis 35 Bad Dürrenberg-Saalekreis aus den Gemeinden Landsberg, Kabelsketal, Schkopau und den Ortschaften der Stadt Leuna Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen sowie aus der Ortschaft Brachstedt der Gemeinde Petersberg (Wahlkreis 34) in den Grenzen zur Landtagswahl 2011 bestehen. Wahlkreis 35 Bad Dürrenberg-Saalekreis bisher: vom Saalekreis die Gemeinden: - Kabelsketal, - Bad Dürrenberg (mit den Gemeinden Bad Dürrenberg, Nempitz und Tollwitz gemäß Anlage zum LWG), - Landsberg (mit den Gemeinden Braschwitz, Hohenthurm, Landsberg, Niemberg, Oppin, Peißen, Schwerz gemäß Anlage zum LWG), - Schkopau (mit den Gemeinden Schkopau und Wallendorf (Luppe) gemäß Anlage zum LWG), Wahlkreis insgesamt Deutsche ,5 % neu: zuzüglich die Ortschaften der Stadt Leuna Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen 7724 Deutsche der Ortschaft Brachstedt der Gemeinde Petersberg (WK 34) 862 Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,8 %
31 29 Wahlkreis 40 Merseburg bisher: vom Saalekreis die Gemeinden - Braunsbedra, Leuna - Merseburg (mit der Gemeinde Geusa gemäß Anlage zum LWG) Wahlkreis insgesamt Deutsche ,8 % neu: abzüglich der Ortschaften der Stadt Leuna Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg-Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen 7724 Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,2 % Wahlkreis 34 Saalekreis bisher: vom Saalekreis die Gemeinden - Wettin-Löbejün - Petersberg - Salzatal - Teutschenthal Wahlkreis insgesamt Deutsche ,9 % neu: abzüglich der Ortschaft Brachstedt der Gemeinde Petersberg 862 Deutsche Wahlkreis insgesamt Deutsche ,6 %
32 30 Graphische Darstellung zu 4.4. und 4.5. Wahlkreise 42, 44 und 45, 35 und 40 (Aufgrund der geringfügigen Änderung des Wahlkreises 34 wird auf eine graphische Darstellung des Wahlkreises verzichtet.) Bisher: Schraffierungen = Einteilung zur Landtagswahl 2011 und Wahlkreiswechsel gemäß 10 Abs. 2 Satz 1 und 2 LWG Neu:
33 31 5. Umbenennung von Wahlkreisnamen Wahlkreis bisher Wahlkreisname neu 32 Hettstedt Harzgerode-Hettstedt 42 Nebra Hohenmölsen-Nebra 45 Hohenmölsen-Weißenfels Weißenfels 6. Wahlkreise nach Durchführung der vorgeschlagenen Änderungen 6.1. Übersicht über die vorgeschlagenen Wahlkreisänderungen Abweichung zum Wahlkreisdurchschnitt um mehr als 20 v. H. von der durchschnittlichen deutschen Bevölkerungszahl Bisher: Neu: 5 Wahlkreise kein Wahlkreis Abweichung zum Wahlkreisdurchschnitt um 15 v. H. und mehr, jedoch weniger als 20 v. H. von der durchschnittlichen deutschen Bevölkerungszahl Bisher: Neu: 7 Wahlkreise 8 Wahlkreise Durch Landkreisgrenzen geschnittene Wahlkreise Bisher: Neu: 7 Wahlkreise 8 Wahlkreise
34 Wahlkreise und ihre Abweichungen zum Wahlkreisdurchschnitt nach Veränderung Wahlkreis-Nr. Wahlkreisname Deutsche am Anzahl Abweichung in Prozent 01 Salzwedel ,7 02 Gardelegen-Klötze ,2 03 Havelberg-Osterburg ,9 04 Stendal ,0 05 Genthin ,1 06 Burg ,2 07 Haldensleben ,0 08 Wolmirstedt ,4 09 Oschersleben ,4 10 Magdeburg I ,0 11 Magdeburg II ,3 12 Magdeburg III ,7 13 Magdeburg IV ,4 14 Halberstadt ,6 15 Blankenburg ,5 16 Wernigerode ,8 17 Staßfurt ,0 18 Aschersleben ,1 19 Schönebeck ,7 20 Wanzleben ,3 21 Bernburg ,9 22 Köthen ,2 23 Zerbst ,1 24 Wittenberg ,4 25 Jessen ,6 26 Dessau-Roßlau ,4 27 Dessau-Roßlau-Wittenberg ,0 28 Wolfen ,4 29 Bitterfeld ,7 30 Quedlinburg ,4 31 Sangerhausen ,1 32 Harzgerode-Hettstedt ,5 33 Eisleben ,1 34 Saalekreis ,6 35 Bad Dürrenberg-Saalekreis ,8 36 Halle I ,9 37 Halle II ,9 38 Halle III ,2 39 Halle IV ,4 40 Merseburg ,2 41 Querfurt ,9 42 Hohenmölsen-Nebra ,7 43 Zeitz ,8 44 Naumburg ,2 45 Weißenfels ,0 Sachsen-Anhalt Durchschnitt der 45 Wahlkreise
35 Graphische Darstellung zu 6.2. Wahlkreise mit ihren Abweichungen zum Wahlkreisdurchschnitt nach Veränderung 33
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