Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
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- Oldwig Brauer
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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Evelyn Edler (DIE LINKE) Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8070 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die bisherigen Regelungen zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten finden sich in 74 der Gemeindeordnung, in 64 der Landkreisordnung und in 5 des Verbandsgemeindegesetzes. Im Kommunalrechtsreformgesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 6/2247) ist vorgesehen, diese Vorschriften zukünftig im 78 eines Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) zu bündeln. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In 74 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass in Gemeinden mit mindestens Einwohnern eine hauptamt-liche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. In welchen dieser Gemeinden Sachsen- Anhalts nahmen hauptamtliche Bedienstete zum 31. August 2013 und mit welcher Wochenarbeitszeit diese Aufgabe wahr? Gab es hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die, und wenn ja, mit welchen anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut waren und in welcher Gemeinde sowie mit welchen Zeitumfang? In welcher dieser Gemeinden gab es zum 31. August 2013 keine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte? Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am )
2 2 Zu Satz 2 wird auf Anlage 1 und zu Satz 3 wird auf Anlage 2 verwiesen. In sämtlichen 18 Gemeinden Sachsen-Anhalts mit mindestens Einwohnern gab es zum 31. August 2013 eine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte. 2. In 74 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass in Gemeinden mit weniger als Einwohnern eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige mit der Gleichstellungsarbeit betraut wird, die zur Wahrnehmung dieser Aufgabe von ihren sonstigen Arbeitsaufgaben entsprechend zu entlasten ist. Welcher Dienstposten nahm zum 31. August 2013 in welcher dieser Gemeinden Sachsen-Anhalts diese Aufgabe wahr? Für welche Aufgabenfelder war jeweils die/der in der Verwaltung hauptberuflich Tätige in ihrer Gemeinde zu diesem Zeitpunkt verantwortlich? In welcher dieser Gemeinden gab es zum 31. August 2013 keine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige, die mit der Gleichstellungsarbeit betraut war? Zu Satz 2 wird auf Anlage 3, zu Satz 3 wird auf Anlage 4 und zu Satz 4 wird auf Anlage 5 verwiesen. 3. In 5 des Verbandsgemeindegesetzes ist bestimmt, dass die Verbandsgemeinden entsprechend 74 der Gemeindeordnung eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen haben und dass in Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten von der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde wahrgenommen werden. In welchen dieser Verbandsgemeinden Sachsen-Anhalts nahmen diese Bediensteten zum 31. August 2013 und mit welcher Wochenarbeitszeit diese Aufgabe wahr? Gab es hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die, und wenn ja, mit welchen anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut waren und in welcher Verbandsgemeinde sowie mit welchen Zeitumfang? In welcher dieser Verbandsgemeinden gab es zum 31. August 2013 keine Gleichstellungsbeauftragte? Zu Satz 2 wird auf Anlage 6 verwiesen. Hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die mit anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut waren, gab es nicht. In den Verbandsgemeinden Elbe-Heide (Landkreis Börde), Mansfelder Grund- Helbra (Landkreis Mansfeld-Südharz), Saale-Wipper (Salzlandkreis) sowie Vorharz () gab es zum 31. August 2013 keine Gleichstellungsbeauftragten. Diese vier Verbandsgemeinden wurden mittlerweile durch den jeweiligen Landkreis als örtlich zuständige Kommunalaufsichtsbehörde auf die sich aus 5 des Verbandsgemeindegesetzes i. V. m. 74 der Gemeindeordnung ergebende Verpflichtung hingewiesen. 4. In 64 der Landkreisordnung ist bestimmt, dass in den Landkreisen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen ist. Welche Person und mit welcher Wochenarbeitszeit nahm zum 31. August 2013 in welchem Landkreis Sachsen-Anhalts diese Aufgabe wahr? Gab es hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte, die mit anderen/weiteren Aufga-
3 3 benfeldern betraut waren und wenn ja, in welchem Landkreis und mit welchen Zeitumfang? In welchem Landkreis gab es zum 31. August 2013 keine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte? Zu Satz 2 wird auf Anlage 7 und zu Satz 3 wird auf die Anlage 8 verwiesen. In allen 11 Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt gab es zum 31. August 2013 eine hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte. 5. Welcher Veränderungen bedarf es aus Sicht der Landesregierung, um die Bedeutung der Gleichstellungsbeauftragten in der kommunalen Praxis zu stärken und sie in ihrer Tätigkeit zu unterstützen? Zur Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in der kommunalen Praxis sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften in Artikel 1 78 Abs. 3 vor, die Rechtstellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten entsprechend 18a, 15 Abs. 2 des Frauenfördergesetzes ausdrücklich gesetzlich zu normieren. Damit wird künftig unmittelbar kommunalverfassungsrechtlich die Weisungsunabhängigkeit der Gleichstellungsbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert. Zudem sieht die Regelung vor, dass die kommunale Gleichstellungsbeauftragte unmittelbar dem Hauptverwaltungsbeamten unterstellt ist. Die unmittelbare Unterstellung sichert der Gleichstellungsbeauftragten den direkten Zugang zum Hauptverwaltungsbeamten. Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Handlungsfähigkeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten erhalten bleibt. Dazu gehört ausreichend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die reale Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte, sowie dass Qualifikation und Status auf angemessen hohem Niveau zu halten sind und eine den Aufgaben angepasste personelle, finanzielle und sächliche Ausstattung. Wege für die konkrete Umsetzung dieser Voraussetzungen sind auf Arbeitsebene der beteiligten Häuser zu prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. in Vorschriften zu implizieren.
4 4 Anlage 1 Gemeinden Sachsen-Anhalts, in denen hauptamtliche Bedienstete zum 31. August 2013 die Aufgabe Gleichstellungsbeauftragte wahrnahmen (einschl. Wochenarbeitszeit): Name der jeweiligen Stadt: Dessau-Roßlau Halle (Saale) Landeshauptstadt Magdeburg Landkreis Anhalt-Bitterfeld Bitterfeld-Wolfen Köthen (Anhalt) Burgenlandkreis Naumburg (Saale) Weißenfels Zeitz Halberstadt Wernigerode Landkreis Mansfeld-Südharz Sangerhausen Landkreis Saalekreis Merseburg Salzlandkreis Aschersleben Bernburg (Saale) Schönebeck (Elbe) Staßfurt Landkreis Stendal Hansestadt Stendal Landkreis Wittenberg Lutherstadt Wittenberg Wochenarbeitszeit (einschl. anderer/weiterer Aufgabenfelder [s. Anlage 2]): 25 Stunden/Woche 32 Stunden/Woche
5 5 Anlage 2 Waren hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte mit anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut? Name der jeweiligen Stadt Nein Ja Bezeichnung der anderen/weiteren Aufgabenfelder: Jeweiliger Zeitumfang: Dessau-Roßlau entfällt entfällt Halle (Saale) entfällt entfällt Landeshauptstadt entfällt entfällt Magdeburg Landkreis Anhalt-Bitterfeld Bitterfeld-Wolfen Leiterin Ratsbüro 20 Stunden/Woche Köthen (Anhalt) Erzieherin 20 Stunden/Woche Burgenlandkreis Naumburg (Saale) entfällt entfällt Weißenfels Zeitz - Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz - Presse-/Öffentlich- keitsarbeit - Ansprechpartnerin für Integration Aufgaben im SG Soziales und Wohnen 8 Stunden/Woche 2 Stunden/Woche 6 Stunden/Woche 20 Stunden/Woche Halberstadt Seniorenbetreuung/Jubiläen/ Mediation 10 Stunden/Woche Wernigerode entfällt entfällt Landkreis Mansfeld-Südharz Sangerhausen entfällt entfällt Landkreis Saalekreis Merseburg Personalrat 8 Stunden/Woche Salzlandkreis Aschersleben Personal/Ausbildung 15 Stunden/Woche Bernburg (Saale) entfällt entfällt Schönebeck (Elbe) Brand-und Zivilschutz 20 Stunden/Woche Staßfurt entfällt entfällt Landkreis Stendal Hansestadt Stendal Sachgebietsleitung Wohnen und Soziales 22 Stunden/Woche Landkreis Wittenberg Lutherst. Wittenberg entfällt entfällt
6 6 Anlage 3 Übersicht über den jeweiligen Dienstposten, der zum 31. August 2013 die Aufgabe Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wahrnahm: Legende: SB = Sachbearbeiterin MA = Mitarbeiterin SGL = Sachgebietsleiterin Name der jeweiligen Gemeinde/Stadt: Altmarkkreis Salzwedel Arendsee (Altmark), Stadt Hansestadt Gardelegen Kalbe (Milde), Stadt Klötze, Stadt Hansestadt Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aken (Elbe), Stadt Muldestausee Osternienburger Land Raguhn-Jeßnitz, Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Südliches Anhalt, Stadt Zerbst/Anhalt, Stadt Zörbig, Stadt Landkreis Börde Barleben Haldensleben, Stadt Hohe Börde Oebisfelde-Weferlingen, Stadt Sülzetal Wanzleben-Börde, Stadt Wolmirstedt, Stadt Burgenlandkreis Elsteraue Hohenmölsen, Stadt Lützen, Stadt Teuchern Ballenstedt, Stadt Falkenstein (Harz), Stadt Harzgerode, Stadt Ilsenburg (Harz), Stadt Quedlinburg, Stadt Thale, Stadt Landkreis Jerichower Land Biederitz Burg, Stadt Elbe-Parey Dienstposten SGL Allgemeine Ordnungsangelegenheiten SB Bußgeld/Wahlen SB Personalwesen SB Kindertagesstätten SB Ratsangelegenheiten/Gleichstellung SB Kämmerei/Vollstreckung MA Kämmerei Bibliothekarin SB Hauptamt SB Ordnungsverwaltung SB Kämmerei/Steueramt SB Einwohnermeldeamt SB Bau und Gebäudemanagement SB Unternehmerbüro Sekretärin Sekretärin der Bürgermeisterin SB Personal SB Bauamt SB Ratsangelegenheiten Leiterin der Stadtkasse SB Kämmerei MA Archiv SB Einwohnermeldeamt SB Einwohnermeldeamt Leiterin Stadtkasse SGL Hauptverwaltung MA Bauverwaltung SB Steuern/Schule Datenschutz/Gleichstellung SB Rechtsamt SB Kämmerei SB Kultur SB Einwohnermelde-/Standesamt
7 7 Genthin, Stadt Gommern, Stadt Jerichow, Stadt Möckern, Stadt Möser Landkreis Mansfeld-Südharz Allstedt, Stadt Arnstein, Stadt Lutherstadt Eisleben Gerbstedt, Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld, Stadt Seegebiet Mansfelder Land Südharz Landkreis Saalekreis Bad Dürrenberg, Stadt Goethestadt Bad Lauchstädt Braunsbedra, Stadt Kabelsketal Landsberg, Stadt Leuna, Stadt Mücheln (Geiseltal), Stadt Petersberg Querfurt, Stadt Salzatal Schkopau Teutschenthal Wettin-Löbejün, Stadt Landkreis Salzlandkreis Barby, Stadt Bördeland Calbe (Saale), Stadt Hecklingen, Stadt Könnern, Stadt Nienburg, Stadt Seeland, Stadt Landkreis Stendal Bismark (Altmark), Stadt Hansestadt Havelberg Hansestadt Osterburg (Altmark) Tangerhütte, Stadt Tangermünde, Stadt Landkreis Wittenberg Annaburg, Stadt Bad Schmiedeberg, Stadt Coswig (Anhalt), Stadt Gräfenhainichen, Stadt Jessen (Elster), Stadt Kemberg, Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Stadt Zahna-Elster, Stadt SGL Steuern Personalrat Stadtverwaltung SB Kämmerei Leiterin Kindertagesstätte SGL Allgemeine Verwaltung SB Personal SB Ordnungsamt Städtepartnerschafts- /Gleichstellungsbeauftragte Büroleiterin des Bürgermeisters SGL Innere Dienste SB Hauptverwaltung/Kultur/Soziales Sekretärin SB Liegenschaften SB Kita und Schulen SB Schulen/Kita/Soziales SB Gebäudemanagement Sekretariat des Bürgermeisters SB allg. Verwaltung/Kultur Leiterin Stadtbibliothek Leiterin Kämmerei SB Bauamt SB Gebäudemanagement SB Kasse Sekretärin SB Liegenschaften MA Einwohnermeldeamt SB Haupt- u. Ordnungsamt SB Steuern Leiterin Kinder- und Jugendhof SB Bauamt SB Einwohnermeldeamt SB Bürgerbüro SB Bauamt SGL Personal/Controlling MA Kindertagesstätten/Soziales Verwaltungsfachangestellte SGL Personal, Soziales und Kultur Leiterin Stadtbibliothek Sekretärin des Bürgermeisters Sekretariat des Bürgermeisters Leiterin der Kämmerei SB Hauptamt SB Ratsangelegenheiten SB Hauptamt SB Ratsangelegenheiten Leiterin Hauptamt
8 8 Anlage 4 Aufgabenfelder, für die/der in der Verwaltung hauptberuflich Tätige in der jeweiligen Gemeinde zum 31. August 2013 verantwortlich war: Name der jeweiligen Gemeinde/Stadt: LK Altmarkkreis Salzwedel Arendsee (Altmark), Stadt Hansestadt Gardelegen Kalbe (Milde), Stadt Klötze, Stadt Hansestadt Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Aken (Elbe), Stadt Muldestausee Osternienburger Land Raguhn-Jeßnitz, Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Südliches Anhalt, Stadt Zerbst/Anhalt, Stadt Zörbig, Stadt Landkreis Börde Barleben Haldensleben, Stadt Hohe Börde Oebisfelde-Weferlingen, Stadt Sülzetal Wanzleben-Börde, Stadt Wolmirstedt, Stadt Burgenlandkreis Elsteraue Hohenmölsen, Stadt Lützen, Stadt Teuchern Ballenstedt, Stadt Falkenstein (Harz), Stadt Harzgerode, Stadt Ilsenburg (Harz), Stadt Quedlinburg, Stadt Thale, Stadt Landkreis Jerichower Land Biederitz Burg, Stadt Elbe-Parey Genthin, Stadt Gommern, Stadt Jerichow, Stadt Aufgabenfelder Durchführung OWiG-/Bußgeldverfahren Durchführung OWiG-/Bußgeldverfahren Personalbuchhaltung Antragswesen/Gebühren/Gleichstellung Organisation Ratsarbeit/Gleichstellung Außendienst Vollstreckung Haushaltsplanung/Jahresabschluss Verwaltung Archiv Wahlen, Sitzungsdienst, Friedhofsangel. Satzungen, Gefahrenabwehr, Obdachlose Grund-u. Gewerbesteuer, Haushaltsplanung An-, Ab-, Ummeldungen, Ausweise/Pässe Bauleitplanung Verwaltung von Grundstücken Sekretariatsarbeiten/Ortschaftsratsangelegenh. Sekretärin der Bürgermeisterin/Sitzungsdienst Bearbeitung Personalangelegenheiten Hochbau/Hochwasserschutz/Fördermittel Sitzungsdienst/Archiv Leitung der Stadtkasse Finanzverwaltung/Geschäftsbuchhaltung Archiv/Ausbildungsleiterin Durchführung des Einwohnermeldewesens Standesamt/Einwohnermeldewesen Leitung der Stadtkasse Sachgebietsleitung Hauptverwaltung Hochbau/Dorferneuerung Sachbearbeitung aller Steuerarten/Schule Datenschutz/Gleichstellung Rechtsangelegenheiten/Wahlleiterin Anlagen- und Geschäftsbuchhaltung Veranstaltungsmanagement Melde-u. Standesamtsrechtliche Aufgaben Sachgebietsleitung Steuerverwaltung Allgemeine Verwaltung, div. Sachgebiete Rechnungswesen/Buchhaltung
9 9 Möckern, Stadt Möser Landkreis Mansfeld-Südharz Allstedt, Stadt Arnstein, Stadt Lutherstadt Eisleben Gerbstedt, Stadt Hettstedt, Stadt Mansfeld, Stadt Seegebiet Mansfelder Land Südharz Landkreis Saalekreis Bad Dürrenberg, Stadt Goethestadt Bad Lauchstädt Braunsbedra, Stadt Kabelsketal Landsberg, Stadt Leuna, Stadt Mücheln (Geiseltal), Stadt Petersberg Querfurt, Stadt Salzatal Schkopau Teutschenthal Wettin-Löbejün, Stadt Salzlandkreis Barby, Stadt Bördeland Calbe (Saale), Stadt Hecklingen, Stadt Könnern, Stadt Nienburg (Saale), Stadt Seeland, Stadt Landkreis Stendal Bismark (Altmark), Stadt Hansestadt Havelberg Hansestadt Osterburg (Altmark) Tangerhütte, Stadt Tangermünde, Stadt Landkreis Wittenberg Annaburg, Stadt Bad Schmiedeberg, Stadt Coswig (Anhalt), Stadt Gräfenhainichen, Stadt Jessen (Elster), Stadt Kemberg, Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Stadt Zahna-Elster, Stadt Leitung einer Kindertagesstätte Sachgebietsleitung Haupt-/Personalamt Personalangelegenheiten/Entgeltberechnung Allgem. Ordnung und Sicherheit/FFW Städtepartnerschaften/Gleichstellung Sekretariat/Postein- und ausgang Sachgebietsleitung/Interne Verwaltung Kita/Schulen/Haushalt/Versicherungen Sekretariat/Postein- und ausgang Liegenschafts- und Gebäudeverwaltung Angelegenheiten der Kita`s und Schulen Angelegenheiten der Schulen/Kita/Soziales Gebäudemanagement/Immobilienbewirtsch. Sekretariat/Arbeitsicherheit u. medizin allg. Verwaltung/Kultur u. Sportförderung Leitung der Stadtbibliothek Leitung der Kämmerei Bauleitplanung/Bauanträge/Kataster Gebäudemanagement/Haushaltsangelegenh. Buchführung/Zahlungsverkehr/Kassenverw. Sekretärin des BM/Standesbeamtin Grundstücksbewirtschaftung/bauliche Anl. Melderechtliche Tätigkeiten SitzungsdienstVersicherungen/KSA Steuern/Abgaben Leitung Kinder- und Jugendhof Abwasser/Straßenausbaubeiträge Standesamt/Personenstandswesen Pass- und Meldeangelegenheiten Bauleitplanung/Bauanträge Sachgebietsleitung im Hauptamt Kindertagesstätten und Soziales Sitzungsdienst/Gleichstellung Sachgebietsleitung Personal/Schulen/KiTa Leitung der Stadtbibliothek Sekretärin d. Bürgermeisters/Sitzungsdienst Sekretariatsaufgaben/Gleichstellung Leitung der Stadtkämmerei Allg. Organisation/Beschaffung/Wahlen Ausschuss- u. Ratssitzungen/Sekretariat Kommunale Angelegenh./Sitzungen/Wahlen Organisation/Nachbereitung Ratssitzungen Leitung Hauptamt/Einführung der Doppik
10 10 Anlage 5 Gemeinden, in denen es zum 31. August 2013 keine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige gab, die mit der Gleichstellungsarbeit betraut war: Name der jeweiligen Gemeinde: Blankenburg (Harz), Stadt Huy Oberharz am Brocken, Stadt Oschersleben (Bode), Stadt Osterwieck, Stadt Niedere Börde Nordharz Landkreis Börde Landkreis Börde Die vorgenannten sieben Kommunen wurden mittlerweile durch die jeweils örtlich zuständige Kommunalaufsichtsbehörde auf die sich aus 74 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung ergebende Verpflichtung hingewiesen.
11 11 Anlage 6 Übersicht der Verbandsgemeinden Sachsen-Anhalts, in denen Bedienstete zum 31. August 2013 die Aufgabe Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wahrnahmen (einschl. der jeweiligen Wochenarbeitszeit): Name der jeweiligen Verbandsgemeinde: Wochenarbeitszeit: An der Finne (Burgenlandkreis) Keine feste Regelung nach Bedarf Arneburg/Goldbeck (Landkreis Stendal) 2 Stunden/Woche Beetzendorf-Diesdorf (Altmarkkreis Salzwedel) 1 Stunde/Woche Droyßiger-Zeitzer Forst (Burgenlandkreis) Amt wird als Ehrenamt ausgeübt Egelner Mulde (Salzlandkreis) Keine feste Regelung nach Bedarf Elbe-Havel-Land (Landkreis Stendal) 5 Stunden/Woche Flechtingen (Landkreis Börde) 10 Stunden/Woche Goldene Aue (Landkreis Mansfeld-Südharz) 1 Stunde/Woche Obere Aller (Landkreis Börde) 0,5 Stunden/Woche Seehausen (Altmark) (Landkreis Stendal) Keine feste Regelung nach Bedarf Unstruttal (Burgenlandkreis) 0,15 Sunden/Woche Weida-Land (Saalekreis) Keine feste Regelung nach Bedarf Westliche Börde (Landkreis Börde) 2,5 Stunden/Woche Wethautal (Burgenlandkreis) Keine feste Regelung nach Bedarf
12 12 Anlage 7 Übersicht der Personen, die in den Landkreisen Sachsen-Anhalt zum 31. August 2013 die Aufgabe Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wahrnahmen (einschl. der jeweiligen Wochenarbeitszeit): Name der Person: Wochenarbeitszeit (einschl. anderer/weiterer Aufgabenfelder [s. Anlage 8]): Name des jeweiligen Landkreises Frau Masuch 37 Stunden Altmarkreis Salzwedel Frau Lindner 40 Stunden Anhalt-Bitterfeld Herr Blumeyer 40 Stunden Börde Frau Hager 40 Stunden Burgenlandkreis Frau Kamrad 40 Stunden Harz Frau Tangermann 40 Stunden Jerichower Land Frau Radke 40 Stunden Mansfeld-Südharz Frau Brommund 40 Stunden Saalekreis Frau Müller 40 Stunden Salzlandkreis Frau Hartmann 37 Stunden Stendal Frau Schröter 40 Stunden Wittenberg Der Landkreis Börde wurde zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass die Funktion der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragen nach 64 LKO LSA nur einer Frau übertragen werden kann.
13 13 Anlage 8 Waren hauptamtlich bestellte Gleichstellungsbeauftragte der Landkreise mit anderen/weiteren Aufgabenfeldern betraut? Name des jeweiligen Landkreises Altmarkkreis Salzwedel Nein Ja Bezeichnung der anderen/weiteren Aufgabenfelder: Betriebliches Eingliederungsmanagement Jeweiliger Zeitumfang 7 Stunden/Woche Anhalt-Bitterfeld Migrationsangelegenheiten 16 Stunden/Woche Börde Burgenlandkreis Harz Jerichower Land Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Beschwerdestelle 4 Stunden/Woche - Behindertenbeauftragte Stendal - Mitarbeiterin im Netzwerk für Migranten 17 insgesamt Stunden/Woche Wittenberg - Beauftragte des LK nach SGB I - Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung von Schiedsstellen insgesamt 4 Stunden/Woche
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