Flughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7948 Flughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt Vorbemerkung der Fragesteller AufdemneuenBerlinerGroßflughafen BBI inschönefeldwerdendievoraussetzungenfürdiedurchführungvonflughafenasylverfahrengeschaffen darunteraucheineunterbringungseinrichtung,inderasylsuchendezumindest bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag verbleiben sollen. DasFlughafenverfahren ( 18adesAsylverfahrensgesetzes AsylVfG)kann insbesondereaufasylsuchendeangewendetwerden,diebeiihrereinreiseam FlughafenAsylbeantragen,aberkeinengültigenReisepassbesitzen.DieAsylsuchendenwerdendannwährenddesAsylverfahrensaufdemGeländedes Flughafensuntergebracht.WeitereVoraussetzungistdaher,dassaufdemFlughafeneinegeeigneteUnterkunftzurUnterbringungvonAsylsuchendenbereitsteht. ÜberdenAsylantragsolldasBundesamtfürMigrationundFlüchtlinge (BAMF)binnenzweiTagennachEinreiseentscheiden.Gegeneinenegative EntscheidungdesBAMFkannderAsylsuchendenurinnerhalbvondreiTagen dasverwaltungsgerichtanrufen.dasgerichthatdannfürseineentscheidung 14TageZeit.KönnenBAMFoderGerichtdiegenanntenFristennichteinhalten,istderbzw.demAsylsuchendendieEinreisezugestattenundseinVerfahren als reguläres Asylverfahren fortzuführen. WohlfahrtsverbändeundMenschenrechtsorganisationenkritisierendasFlughafenverfahrenseitseinerEinführung1993scharfundforderndessenAbschaffung.DiesesVerfahrenistfürdieSchutzsuchendenextrembelastendund fehleranfällig.inhinblickaufdieun-kinderechtskonventionwirdinsbesonderekritisiert,dassauchkinderundunbegleiteteminderjährigeinderflughafenunterkunftuntergebrachtwerdenunddasflughafenverfahrendurchlaufen müssen.gleichesgiltfüranderebesondersschutzbedürftigepersonen,wie etwaopfervonfolterundgewalt.auchsiemüssendasflughafenverfahren durchlaufen.dochgeradefolteropfer,traumatisierteundminderjährigebenötigenbesondereunterstützungundhilfe,umdiewichtigenbefragungendurch diebundespolizeiunddasbamfzubewältigen.dievombundesverfassungs- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom14.Dezember2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gerichteingeforderteasylrechtskundigeberatungisterstnachderanhörung vorgesehen.währenddasbundesverfassungsgericht1996nochvoneinerverweildauerinderflughafenunterkunftvon19tagenausging,wirddieserzeitrauminvielenfällendramatischüberschritten,seiteinegesetzesänderung vomaugust2007auchdasfesthaltenvonabgelehntenasylsuchendenzum Zwecke der Zurückweisung ermöglicht. Vorbemerkung der Bundesregierung AufdieVorbemerkungderBundesregierunginderAntwortaufdieKleineAnfragederFraktionDIELINKE.vom8.Dezember2011 (Bundestagsdrucksache 17/8095) wird verwiesen. 1.AufwelchenFlughäfenwirdeinFlughafenverfahrendurchgeführt,undwie hochwarjeweilsdiezahlderaufdemflughafendurchgeführtenflughafenasylverfahrenin2010 (bittenachdenalsflughafenverfahreneingeleitetenverfahren,gestattungendereinreisedesschutzsuchendenzurdurchführungeinesregulärenasylverfahrensnach 18aAbsatz6AsylVfG sowiedenalsflughafenverfahrenabschließenddurchgeführtenverfahren aufschlüsseln)? EswirdaufdieAntwortderBundesregierungzudenFragen1und2derin dervorbemerkungderbundesregierungzitiertenkleinenanfrage,bundestagsdrucksache17/8095vom8.dezember2011,sowieaufdieallgemeinzugänglichebroschüredesbundesamtesfürmigrationundflüchtlinge (BAMF) DasBundesamtinZahlen2010,Nummer6 (u.a.onlineabrufbarunter verwiesen. 2.WiehochwardieZahlderalsFlughafenverfahrenabschließenddurchgeführtenAsylverfahrenin2010bundesweit,undwiehochwarimVergleich hierzudiezahlderregulärenasylverfahrenbundesweitin2010insgesamt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3.AufwelchendeutschenFlughäfenmitinternationalemFlugverkehrwird kein Flughafenverfahren durchgeführt? EswirdaufdieinderVorbemerkungderBundesregierungzitierteAntwortder Bundesregierung zu Frage 9 der dort zitierten Kleinen Anfrage verwiesen. 4.WassinddieGründefürdenVerzichtdergenanntenFlughäfen,etwain Stuttgart? 5.WeshalbwirdtrotzsukzessivemAusbauderKapazitäteninBerlin-Tegel bisher auf ein Flughafenasylverfahren verzichtet? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6.WelchenkonkretenInhalthatdasGesamtkonzeptdesBundeszurDurchführungvonFlughafenasylverfahrennach 18aAsylVfG (vgl.abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 16/15761)? Flughafenverfahrenkönnendurchgeführtwerden,wenndieVoraussetzungen des 18adesAsylverfahrensgesetzes (AsylVfG)vorliegen.Entsprechendbein-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/8218 haltetdaskonzeptdieschaffungderdortgenanntenorganisatorischenvoraussetzungen. HierzuzählenvorallemdieErrichtungeinergeeignetenUnterbringungsmöglichkeitfürAntragstelleraufdemFlughafengeländesowiedieSchaffungvon Arbeitsmöglichkeiten (insbesonderebüroräume)fürdiebeteiligtenbehörden und andere Verfahrensbeteiligte. Ja. 7.IstaufdemFlughafenWillyBrandteineUnterbringungseinrichtungzur Durchführung eines Flughafenverfahrens für Asylbewerber geplant? 8.MitwelchenFallzahlenproJahrwirdfürdasFlughafenverfahrenaufdem FlughafenWillyBrandtgerechnet,undwiebegründetsichdiesePrognose? EswirdzunächstaufdieinderVorbemerkungderBundesregierungzitierteAntwortderBundesregierungzuFrage10derdortzitiertenKleinenAnfrageverwiesen. Die Schätzung beruht auf dem zu erwartenden Fluggastaufkommen. 9.WelcheKapazitätsolldieUnterbringungseinrichtungfürschutzsuchende Erwachsene und soweit zutreffend für deren Kinder jeweils haben? EswirdaufdieAntwortderLandesregierungBrandenburg (Landtagsdrucksache5/4096vom4.Oktober2011)aufdieKleineAnfrage1567derAbgeordnetenUrsulaNonnemacher,FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,zuFrage2a verwiesen. 10.WievieleTagesollendieSchutzsuchendenimFallederAblehnungdes Asylantrags maximal auf dem Flughafengelände festgehalten werden? EssinddiegesetzlichfestgelegtenFristenzubeachten.AufdieinderVorbemerkungderBundesregierungzitierteAntwortderBundesregierungzuden Fragen 3 und 4 der dort zitierten Kleinen Anfrage wird verwiesen. 11.WelchenkonkretenInhalthatdasnachAuskunftderFlughafengesellschaftmitdenzuständigenBehördendesLandesBrandenburgunddes BundesumzusetzendeKonzept (vgl.abgeordnetenhausberlin,drucksache 16/15761)? a)welchebehördenundinstitutionenwarenandererarbeitungdeskonzepts beteiligt? b)welchebehördenundinstitutionensindanderumsetzungdeskonzepts, und mit jeweils welchem Beitrag beteiligt? c)werhattediefederführungbeidererstellungdeskonzepts,undwer trägt die Verantwortung für die Umsetzung? d)sindfürdieerarbeitungoderumsetzungdeskonzeptsarbeitsgruppen eingerichtetworden,undwennja,zuwelchenaspekten,undwiesetzen sich die Arbeitsgruppen im Einzelnen konkret zusammen? DerFlughafenbetreiberhatimRahmenseinerVerpflichtunggemäß 65des Aufenthaltsgesetzes,aufdemFlughafengeländegeeigneteUnterkünftezurUnterbringungvonAusländern,dienichtimBesitzeineserforderlichenPasses

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode odereineserforderlichenvisumssind,biszumvollzugdergrenzpolizeilichen EntscheidungüberdieEinreisebereitzustellen,eineArbeitsgruppeeingerichtet, anderallebehördenundinstitutionen,dieanderschaffungderorganisatorischenvoraussetzungenfürdasflughafenverfahrenbeteiligtsind,teilnehmen. DiessinddieBundespolizei,derZoll,dieBundesanstaltfürImmobilienaufgaben,dasBAMF,dasMinisteriumdesInnerndesLandesBrandenburg,dieLandespolizeiBrandenburg,dieZentraleAusländerbehördeBrandenburgundder BrandenburgischeLiegenschaftsbetrieb.BeiBedarfwurdenundwerdenUnterarbeitsgruppenzurErarbeitungthemenbezogenerLösungen (z.b.liegenschaften,technik,sicherheit)eingerichtet.beidererarbeitungundumsetzungder KonzeptewirktjederBeteiligteimRahmenseinerVerantwortungmit.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Ja. 12.SollenaufdemFlughafenWillyBrandtauchschutzsuchendeKinderzur Durchführung des Asylverfahrens untergebracht werden? a) Ist dort auch die Unterbringung von Kindern unter 14 Jahren geplant? b)istdortauchdieunterbringungvonkindernvon14bis15jahrengeplant? c)istdortauchdieunterbringungvonkindernvon16bis17jahrengeplant? d)istdortdieunterbringungderuntera)bisc)genanntenkinderauchgeplant, wenn diese ohne ihre Eltern einreisen? Wird ggf. ein Vormund eingesetzt? IstdieUnterbringungmitdemVerbotfreiheitsentziehenderMaßnahmennach 42Absatz5desAchtenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVIII) vereinbar? UnbegleiteteinreisendeMinderjährige,dieeinSchutzersuchenäußern,sollenin dertransitunterkunftdesflughafensjedenfallssolangeuntergebrachtwerden, biseineentscheidungdesbamfüberdiedurchführungeinesasylverfahrens getroffen ist und die Frage ihrer Unterbringung endgültig geklärt ist. EntsprechenddengesetzlichenVorgabenwirdfürunbegleiteteMinderjährige ein Vormund bestellt. HinsichtlichderVereinbarkeitderUnterbringunginderTransitunterkunftmit 42Absatz5desAchtenBuchesSozialgesetzbuchwirdaufdieinderVorbemerkungderBundesregierungzitierteAntwortderBundesregierungzu Frage 13 der dort zitierten Kleinen Anfrage verwiesen. e)wievieletagesollendiesekindermaximalaufdemflughafengelände festgehalten werden können? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. f)istdieunterbringungzurdurchführungdesasylverfahrensnachauffassungderbundesregierungmitderun-kinderrechtskonventionvereinbar, und wenn ja, weshalb? Ja.AufdieErläuterungenzuArtikel22desÜbereinkommensüberdieRechte deskindesinderdenkschriftzumübereinkommen (Bundestagsdrucksache12/42 vom 24. Januar 1991) wird verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstaufdemFlughafenWillyBrandteineUnterbringungauchvonFluggästengeplant,derenEinreisenichtzugelassenwurde,dieaberkeinenSchutz vor Verfolgung suchen und keinen Asylantrag stellen? Wenn ja; a)aufwelcherrechtsgrundlage,undinwessenzuständigkeitsolldie Unterbringung stattfinden? b)unterwelchenrechtlichenundtatsächlichenvoraussetzungensolleine Unterbringung von Fluggästen stattfinden? c)wievieletagesollendiesefluggästemaximalaufdemflughafengelände festgehalten werden können? d)sollenhierauchkinderuntergebrachtwerden,undwennja,welche Altersgruppen? WäreeinesolcheUnterbringungnachAuffassungderBundesregierungmitderUN-Kinderrechtskonventionvereinbar,undwennja,weshalb? e)betrifftdiesauchalleinreisendeminderjährigefluggäste,undistggf. die Unterbringung mit 42 Absatz 5 SGB VIII vereinbar? AufdieinderVorbemerkungderBundesregierungzitierteAntwortderBundesregierungzudenFragen11und12derdortzitiertenKleinenAnfragewirdverwiesen. 14.IstaufdemFlughafenWillyBrandteineUnterbringungauchvonimFlughafenverfahrenabgelehntenSchutzsuchendennachAbschlussdesVerfahrens geplant? a)aufwelcherrechtsgrundlageundinwessenzuständigkeitsolldieunterbringung stattfinden? b)unterwelchenrechtlichenundtatsächlichenvoraussetzungensolldie Unterbringung stattfinden? c)wievieletagesollendiesepersonenmaximalaufdemflughafengelände festgehalten werden können? DieZuständigkeitfürdieUnterbringungvonAsylbewerbernliegtbeimLand Brandenburg. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. d)sollenhierauchkinderuntergebrachtwerden,undwennja,welchealtersgruppen? WäreeinesolcheUnterbringungmitderUN-Kinderrechtskonvention vereinbar, und wenn ja, weshalb? e) Betrifft dies auch unbegleitete Minderjährige? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. 15.WeristalsBetreiberderAufnahmeeinrichtungaufdemFlughafenWilly Brandt vorgesehen a)für die Unterkunft, b)für die Bewachung, c) für die soziale und psychologische Betreuung, d) für die Betreuung der untergebrachten Kinder, e) für die medizinische Versorgung,

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode f)fürdierechtlicheberatung,betreuungundvertretungimasylverfahren und g)fürdieverpflegungundversorgungmitkleidung,hygienebedarfetc.? h)welchespersonalmitwelcherfachlichen,sprachlichenundinterkulturellen Qualifikation ist für die Tätigkeiten unter a) bis g) vorgesehen? i)habenfürdietätigkeitenuntera)bisg)bereitsausschreibungenstattgefunden, und wenn ja, welche, wo und wann? j)wurdenfürdietätigkeitenuntera)bisg)bereitsfirmen,wohlfahrtsverbände, Behörden usw. beauftragt, und wenn ja, welche? HinsichtlichderZuständigkeitfürdenBetriebderUnterkunftwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierungverwiesen.HinsichtlichderFragen15abis15g wirdzusätzlichaufdieantwortdessenatsvonberlinvom24.oktober2011 (Landtagsdrucksache16/15763)aufdieKleineAnfragederAbgeordnetenCanan Bayram (BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN)vom27.September2011zuFrage1verwiesen. 16.WiekonkretsollendieRäumlichkeitenderAufnahmeeinrichtungausgestattet werden? a) Welche Gemeinschaftsflächen/Einrichtungen sind vorgesehen? b)welchemindestflächensindpropersonzurindividuellennutzungvorgesehen? c)sindzurkontaktaufnahmeundkommunikationmitderaußenweltinternetterminalsvorgesehenundstehendiesekostenfreizurverfügung? d)sindzurkontaktaufnahmeundkommunikationmitderaußenwelt allgemeinzugänglicheöffentlichetelefonevorgesehenundstehen diese kostenfrei zur Verfügung? e)welchesonstigeneinrichtungenstehendenschutzsuchendeninder Unterbringungseinrichtung zur Verfügung? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17.WiesolldiemedizinischeundpsychologischeVersorgungderaufdem Flughafen Willy Brandt untergebrachten Schutzsuchenden erfolgen? a)findeteineaufnahmeuntersuchungstatt,undwennja,wannunddurch wen,waskonkretwirduntersucht,undkannhierbeiaucheinepotenzielle Selbst- oder Fremdgefährdung erkannt werden? b) Was geschieht, wenn Unterbringungsfähigkeit nicht gegeben ist? c)weristfürdielaufendemedizinischeundpsychologischeversorgung zuständig? d) Wie wird ggf. eine fachärztliche Versorgung ermöglicht? e) Wie wird ggf. eine stationäre Versorgung ermöglicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. f)welcheerfahrungenliegenmitselbstverletzungen,fremdverletzungenundsuizideninderfürallebeteiligtenextrembelastendensituationdesflughafenasylverfahrensvor,undwelchekonsequenzenzieht die Bundesregierung daraus?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8218 DerBundesregierungliegenkeinenäherenErkenntnissezuVorkommnissender indererstenunterfragegenanntenartvor.diezweiteunterfrageistdaher hypothetisch. 18. Welche Leistungen sollen die Schutzsuchenden erhalten? a)sollenbeibedürftigkeitfürkleidung,hygiene,gesundheit,ernährung,medizinischeleistungen,sowiefürdenpersönlichenbedarf (Kommunikationusw.)LeistungennachdemAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt werden, und wenn nein, warum nicht? b)welcheleistungensolleninwelchemumfangundinwelcherform und Höhe erbracht werden? c)welchebehördesolldieseleistungenerbringen,undwerstelltdie Auszahlung vor Ort sicher? d)welchebehördesollwelcheleistungenfürunbegleiteteminderjährige erbringen, und wer stellt die Auszahlung vor Ort sicher? DieUnterbringung,VerpflegungundsonstigeVersorgungvonAsylbewerbern, auchsoweithierzuleistungennachdemaslybewerberleistungsgesetzgewährt werden,fallenindenzuständigkeitsbereichderländer.ergänzendwirdaufdie Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Wer trägt die Kosten a) für die Errichtung der Unterkunft zur Unterbringung, b)fürdenbetriebderunterkunftalssolche (Gebäude,Einrichtung,Heizund Betriebskosten), c) für die Kommunikationsmittel für die Schutzsuchenden, d)fürdieversorgungderschutzsuchendenmitessen,kleidung,hygienebedarf, Taschengeld etc., e) für die medizinische Versorgung der Schutzsuchenden, f)fürdiesozialeundpsychologischebetreuungderschutzsuchenden und ihrer Kinder, g) für die Bewachung der Unterkunft? h)mitwelchenkostenwirdzua)einmaligundzub)bisg)projahrgerechnet,undauswelchemhaushaltstitelwerdendiekostenggf.getragen? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. In welcher Form sollen die folgenden Personengruppen a)rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, b) unabhängige Berater und Beraterinnen, c) Verwandte und Freunde sowie Freundinnen, d)andereunterstützerinnenundunterstützersowiemenschenrechtsorganisationen, e)dolmetscherinnen und Dolmetscher, f)presse Zugang zu den Betroffenen haben?

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EswirdaufdieinderVorbemerkungderBundesregierungzitierteAntwortder Bundesregierung zu Frage 17 der dort zitierten Kleinen Anfrage verwiesen. 21.WelcheorganisatorischenMaßnahmensindvorgesehen,umnichtanwaltlichvertretenenAsylsuchendenGelegenheitzueinerkostenlosenasylrechtskundigen Beratung zu geben? BiszurEntscheidungüberdenAsylantragobliegtdemBAMFdieallgemeine Beratungspflichtgemäß 25desVerwaltungsverfahrensgesetzes.Zudemlaufen GesprächezurEinrichtungeinerunabhängigenVerfahrensberatungfürAsylbewerber durch eine Nichtregierungsorganisation. Nach 18aAbsatz1Satz5desAsylverfahrensgesetzesistdemAntragsteller nachderanhörungdurchdasbamfunverzüglichgelegenheitzugeben,mit einemrechtsbeistandseinerwahlverbindungaufzunehmen,esseidenn,erhat sichselbstvorheranwaltlichenbeistandsversichert.zurerleichterungderauswahlundbeauftragungeinesrechtsbeistandsbeabsichtigtdasbamf,mitdem Anwaltsverein Berlin einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. VorderAnhörungisteinekostenloseasylrechtskundigeBeratungdurcheinen RechtsbeistandnichtvorgesehenundnachderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtsvom14.Mai1996 (2BvR1516/93,BVerfGE94,166,204)auch nicht erforderlich. 22.WelchevertraglichenVereinbarungensindmitwemgeplant,umeinekostenlose asylrechtskundige Beratung zu ermöglichen? Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 23.WelcheVorkehrungenwerdengetroffen,umdiesozialeBetreuungvon Fluggästensicherzustellen,undistdieEinrichtungeinesFlughafensozialdienstes geplant? DiesozialeBetreuungvonFluggästenunddieEntscheidungüberdieEinrichtungeinesFlughafensozialdienstesliegtinderZuständigkeitdesLandesBrandenburg. 24.SindaufdemGeländedesFlughafensWillyBrandtweitereoderandere Gewahrsamseinrichtungengeplant,etwazumVollzugvonZurückweisungshaft? AufdieinderVorbemerkungderBundesregierungzitierteAntwortderBundesregierung zu Frage 11 der dort zitierten Kleinen Anfrage wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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