seinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12933 Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen Vorbemerkung der Fragesteller DieFischereikontrollverordnung Verordnung (EG)Nr.1224/2009desRates vom20.november2009 siehtinartikel58vor,dassallelosevonfischerei undaquakulturerzeugnissenaufallenproduktions-,verarbeitungs-undvertriebsstufenvomfangbzw.dererntebiszumeinzelhandelrückverfolgbar seinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung allermarktteilnehmerverfügen,dieihnenlosevonfischerei-undaquakulturerzeugnissengelieferthabenundandiedieseerzeugnissegeliefertwurden. Gemäß Artikel 124 ist diese Regelung am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. InderDurchführungsverordnung (EU)Nr.404/2011derKommissionvom 8.April2011konkretisierendieArtikel66bis68dieVorgabederEuropäischen Union (EU) zur Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen. Inderam5.Dezember2012inKraftgetretenenneuenSeefischereiverordnungregelt 18dieRückverfolgbarkeitundsetztaufBasisvon 15Absatz2 Nummer5und7desSeefischereigesetzesdieeuropäischenVorgabenzur Rückverfolgbarkeit um. DerEntwurffüreineVerordnungdesEuropäischenParlamentsunddesRates überdiegemeinsamemarktorganisationfürerzeugnissederfischereiundder AquakulturenthältindenArtikel42bis46VorschriftenzurVerbraucherinformation.DiesehatderFischereiratinseinerallgemeinenAusrichtungvom 12.Juni2012abgeschwächt,indemdieursprünglichvorgeseheneobligatorischeAngabedesFangtagesgestrichenwurde.DasEuropäischeParlament hingegenhatindererstenlesungdazuam12.september2012beschlossen, dasseinetransparentekennzeichnunginklusivefangtagindieverordnung aufgenommen werden soll. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 16. April 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WelcheErfahrungenwurdennachKenntnisderBundesregierungmitden gesetzlichenvorgabenzurrückverfolgbarkeitvonfischereierzeugnissen bisher gemacht? DieKontrollederRückverfolgbarkeitvonFischereierzeugnissennachderVerordnung (EG)1224/2009 (sog.kontrollverordnung)fälltindiezuständigkeit derbundesländerundbefindetsichdortnochimaufbau.mehrerebundesländerplanen,dieseaufgabeindieüberwachungderrückverfolgbarkeitnach demlebensmittelrechtzuintegrieren.demzufolgeliegennochkeineerfahrungen mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben vor. 2.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdiesenErfahrungen? AufgrundderfehlendenErfahrungenkönnennochkeineSchlussfolgerungen gezogen werden. 3.a)IstmitdenbisherigenRegelungeneineRückverfolgbarkeitüberalle Stufen ausnahmslos gewährleistet? Ja. b)istesebensogewährleistet,dassdieinformationenderkompletten RückverfolgbarkeitskettenichtnurFischhändlernundFischverarbeitern,sondernauchdenVerbraucherinnenundVerbrauchernjederzeit transparent zur Verfügung stehen? DieVerbraucherinformationerfolgtso,wieinArtikel58Absatz5derKontrollverordnungundArtikel68derVerordnung (EG)404/2011 (sog.durchführungsverordnung)sowie 18Absatz5derSeefischerei-Verordnunggeregelt. ZusätzlichzudenInformationen,diebereitsnachdemFischetikettierungsgesetzauszuweisensind,werdenzuvorgefroreneProduktemitderKennzeichnung aufgetaut versehen.daseu-rechtsiehtabernichtvor,dassdieinformationenderkomplettenrückverfolgbarkeitskettedemverbraucherbereitgestellt werden. 4.a)Triffteszu,dassdieKontrollverordnungdemVerbrauchernurbei Frischfisch,RäucherfischundunverarbeitetemtiefgekühltemFisch mehrtransparenzbringt,nichtaberbeiverarbeitetenfischprodukten, weil hier die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung fehlt? Diestrifftzu.NachdenVorschriftenderDurchführungsverordnungmüssen demverbrauchernurinformationenfürfischerei-undaquakulturerzeugnisse zurverfügunggestelltwerden,dieunterkapitel03derkombiniertennomenklatur gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 fallen. b)wennja,gibtesvonseitenderbundesregierungbestrebungen,dieszu ändern? Wenn nein, warum nicht? GrundsätzlichwäreeineKennzeichnungauchfürdiesesWarensortimentzube- grüßen.zunächstsolltenaberdieerfahrungenausderumsetzungdeseu- Rechtsgesammeltundbewertetwerden.EswirdferneraufdieBeantwortung zu Frage 13 verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ a)Triffteszu,dassbeiderKennzeichnungundRückverfolgbarkeitauch EU-Produkte und Importe unterschiedlich behandelt werden? b)wennja,worinbestehtdieserunterschied,undwelchebegründung gibt es dafür? Vergleiche Antwort zu Frage 5a. c)setztsichdiebundesregierungdafürein,dasseinegleichbehandlung erwirkt wird? Wenn nein, warum nicht? Vergleiche Antwort zu Frage 5a. InSachenRückverfolgbarkeitwirdnichtzwischenGemeinschaftswareund Drittlandswareunterschieden.ZwarsindgemäßArtikel58Absatz7derKontrollverordnungfürImportedieRegelungenüberdieInformationsangabenfür LosenachArtikel58Absatz5BuchstabenabisfderKontrollverordnungnicht anwendbar,dochbestehthiernachderverordnung (EG)Nr.1005/2008überein GemeinschaftssystemzurVerhinderung,BekämpfungundUnterbindungderillegalen,nichtgemeldetenundunreguliertenFischerei (sog.iuu-verordnung) dieverpflichtung,einefangbescheinigungmitdenentsprechendendatenvorzulegen. 6.WelchenweiterenRegelungsbedarfzurRückverfolgbarkeitvonFischprodukten sieht die Bundesregierung auf EU- und auf Bundesebene? Unddamitverbunden,welchenBedarfanTransparenzzurRückverfolgbarkeit sieht die Bundesregierung? AusSichtderBundesregierungwirdderVerbrauchermitdenbestehendenRegelungenausreichendinformiert.EswirddaherkeinweitererInformationsbedarf gesehen. 7.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung ausdenfreiwilligenmaßnahmeneinzelnerunternehmenderfischwirtschaftunddeslebensmitteleinzelhandelszueinertransparentenrückverfolgbarkeitundumfassendenkenzeichnungvonfischprodukten,undhält sie diese für ausreichend (bitte begründen)? AusSichtderBundesregierungsindfreiwilligeMaßnahmeneinzelnerUnternehmenzubegrüßen,eineVerpflichtungfürandereUnternehmenerwächst hieraus jedoch nicht. 8.PlantdieBundesregierungdieErstellungeinesregelmäßigenBerichtszum StandderRückverfolgbarkeit (Rückverfolgbarkeitsfortschrittsbericht),in demderstandderverpflichtendenundfreiwilligenmaßnahmenaufgeführt wird, Probleme benannt und Best-practice-Beispiele vorgestellt werden? Wenn nein, warum nicht? InderregelmäßigenErstellungeinesRückverfolgbarkeitsfortschrittsberichts wirdkeinzusätzlicherinformationsgewinnfürdenverbrauchergesehen.im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse 9.WelchePositionvertrittdieBundesregierungimRahmenderTrilog-VerhandlungenzwischenderEuropäischenKommission,demEU-MinisterratfürFischereiunddemEuropäischenParlamentzumVerordnungsentwurfzurGemeinsamenMarktorganisationfürFischerei-undAquakulturerzeugnisse im Hinblick auf die Kennzeichnungspflichten? DieBundesregierungbegrüßteineVerbesserungderTransparenzentlangder gesamtenlebensmittelketteimfischereibereich.nachauffassungderbundesregierungistesdeshalbvonbesondererbedeutung,dassdieneuegemeinsame MarktorganisationfürFischerei-undAquakulturerzeugnisse (GMO)dieReformderGemeinsamenFischereipolitik (GFP)nichtnurflankiert,sondernkonsequentunterstützt.Umdieszuerreichen,istesnotwendig,KohärenzderGMO auchmitdenrechtsvorschriftenderverordnungbetreffenddieinformationder VerbraucherüberLebensmittel (Lebensmittel-Informationsverordnung)undder VerordnungzurEinführungeinergemeinschaftlichenKontrollregelungzurSicherstellungderEinhaltungderVorschriftenderGemeinsamenFischereipolitik (Kontrollverordnung) herzustellen. UmdieinderFischereipolitikgewünschtenNachhaltigkeitszielezuerreichen, mussderverantwortungsbewussteverbraucherindielageversetztwerden, KaufentscheidungenaufBasishinreichenderInformationentreffenzukönnen. MarkttransparenzundVerbraucherinformationspielendeshalbnachAuffassungderBundesregierungeineentscheidendeRolle.AngabenzurHandelsbezeichnung,ProduktionsmethodeoderzudemFanggebietkönnendazueinen wertvollenbeitragleisten,denverbrauchermitdennotwendigenkaufinformationenzuversorgen.besonderebedeutungmisstdiebundesregierungeinem Nachhaltigkeitssiegel und der Rückverfolgbarkeit von Fischereiprodukten bei. 10.WirdsichdieBundesregierungimRahmendieserVerhandlungendafür einsetzen,dassdievomeuropäischenparlamentvorgeschlagenenmaßnahmenzurverbesserungderinformationderverbraucherundzurschaffungderrückverfolgbarkeitvonfischereierzeugnissenumgesetztund damitauchangabenzumfangtagundzumfanggebietindieverordnung aufgenommen werden, und wenn nein, warum nicht? DieAngabeüberdenFangtagbringtkeinenutzbringendeInformationfürden Verbraucher.DasistdasErgebniseineraktuellen,wissenschaftlichenVerbraucherstudieausNorwegenüberdieReaktionaufInformationenzurFrischevon Fisch.DieStudiebelegt,dassdieMehrheitderVerbraucher (85Prozent)keinen Fischkauft,derübervierTagealtist.ImÜbrigenbelegtdiewissenschaftliche Studie,dassdieKenntnisdesFangdatumsdiesensorischeWahrnehmungdes Konsumenten ungeachtet von objektiven Kriterien beeinflusst. MitderLebensmittelinformations-VerordnungundderKontrollverordnunghabendieEuropäischeKommissionunddieMitgliedstaatenInstrumentegeschaffen,diesowohleineumfassendeVerbraucherinformationalsaucheinelückenlose Rückverfolgbarkeit der Fischprodukte erlauben. DieAngabeüberdasFanggebietistbereitsseit2002inDeutschlanddurchdas EU-Recht umsetzende Fischetikettierungsgesetz gängige Praxis.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SiehtdieBundesregierungweiterenotwendigeErgänzungenfüreineund vollständigekennzeichnungvonwildfisch-undaquakulturprodukten über die in den bisherigen Vorschlägen vorhandenen hinaus? Wenn ja, welche? Nein,dieBundesregierungsiehtkeineNotwendigkeitfürweitergehendeVorschläge. Es wird ferner auf die Beantwortung zu Frage 10 verwiesen. 12.WiestelltsichdieBundesregierungzueinerKennzeichnungderFangmethodeundderAquakulturmethodefüralleFischprodukte (Frischfisch, Räucherfisch, unverarbeitete Tiefkühlprodukte, verarbeitete Produkte)? MitAngabenzurFang-bzw.zurAquakulturmethodeistkeineGewährüberdie Qualität,dieFrischeoderdieNachhaltigkeitdesProduktesgegeben.DieBundesregierunghältesvielmehrausfischereilicherSichtfürnotwendig,denVerbraucherdurchüberprüfbareNachhaltigkeitssiegel,dieSicherheitdarübergeben,dassFischundFischereiproduktenachhaltigproduziertsind,zuunterstützen. Es wird ferner auf die Beantwortung zu den Fragen 15 und 16 verwiesen. 13.SetztsichdieBundesregierungimRahmenderVerhandlungenüberdie GemeinsameMarktorganisationdafürein,dassbeiderKennzeichnungan verarbeiteteundunverarbeitetefischproduktekeineunterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden, und wenn nein, warum nicht? DerKommissionsvorschlagzurGMOhathinsichtlichderKennzeichnungvon verarbeitetenundunverarbeitetenfischereierzeugnissenkeineunterschiedegemacht.dieservorschlagfandbeidermehrheitdermitgliedstaatenkeineunterstützung.hingegenhatesindeutschlandbereits2008eineinitiativederwirtschaftsbeteiligtengegeben,mitderdieverbraucherinnenundverbraucherüber diegesetzlichevorgabenhinausauchbeifischproduktenmitdemkn-code/ KombinierteNomenklatur1604 (Fische,zubereitetoderhaltbargemacht)hinsichtlichderHandelsbezeichnungderFischart,einschließlichdeswissenschaftlichenNamens,derProduktionsmethodesowiedesFanggebietsinformiertwerden.DieseInformationensinddenmeistendeutschenErzeugnissenbeigefügt. BeieinigenAnbieternfindensichbereitszusätzlicheInformationenüberden Fangtag,denAnlandehafenunddenNamendesFischereifahrzeugs. Ja. 14.SetztsichdieBundesregierungimRahmenderVerhandlungenüberdie GemeinsameMarktorganisationdafürein,dassEU-Produkteund FischimportbeiderKennzeichnunggleichbehandeltwerden,undwenn nein, warum nicht? 15.Wieistder (Verhandlungs-)StandimHinblickaufdieEinführungeiner europäischenrahmenregelungmitmindeststandardsfüreinwildfischerei-nachhaltigkeitszertifikat? 16.WiebewertetdieBundesregierungdieAussichten,dassmitderGemeinsamenMarktordnungeineeuropäischeRahmenregelungmitMindeststandardsfüreinWildfischerei-Nachhaltigkeitszertifikateingeführtwird? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. DieBundesregierunghatsichinderVergangenheitbereitsmehrfachumdie EinführungvonMindestkriterienalsgemeinsamenRechtsrahmeninderEUfür
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode eindifferenziertesnachhaltigkeitssiegelbemüht.dieswarauchdieverhandlungspositionderbundesregierungbeidenverhandlungenzurreformder GMO.DieseVerhandlungsliniederBundesregierungfandjedochwederdie UnterstützungderEuropäischenKommissionnochdiederMehrheitderMitgliedstaaten. DerVorschlagdesEuropäischenParlamentsunddieAllgemeineAusrichtung desratesstimmendiesbezüglichinvielenpunktenüberein.nacheinerkonsultationdermitgliedstaatenundderinteressensgruppen (stakeholder)solldie Kommissionzum1.Januar2015eineMachbarkeitsstudievorlegenundMindestkriterien für ein EU-weites Nachhaltigkeitssiegel vorschlagen.
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