MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksache 17/11913 Durchsetzung der Drehtürklausel in der Leiharbeit Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierunghatnachSkandaleninderLeiharbeitdiesogenannte DrehtürklauselinderArbeitnehmerüberlassungeingeführt.SeitderReform gilt:wennehemaligebeschäftigteinnerhalbeinerfristvonsechsmonatenals LeiharbeitskräfteindemgleichenBetriebodereinemmitdiesemverbundenen Konzernunternehmeneingesetztwerden,habensielautDrehtürklausel ( 3 Absatz1Nummer3Satz4desArbeitnehmerüberlassungsgesetzes AÜG)Anspruch auf Equal Pay. MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen notwendig. 1.WieundanhandwelcherUnterlagenprüftdieBundesagenturfürArbeitdie Durchsetzung der Drehtürklausel? AufgrunddersogenanntenDrehtürklausel ( 3Absatz1Nummer3Satz4des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes AÜG)kannLeiharbeitnehmerinnenund LeiharbeitnehmerneinAnspruchaufGleichstellungmitdenStammarbeitnehmernimEntleihbetriebhinsichtlichderwesentlichenArbeitsbedingungeneinschließlichdesArbeitsentgeltszustehen.DiedarausresultierendenAnsprüche geltendzumachenundgegebenenfallsgerichtlichdurchzusetzenliegt,wiefür diearbeitnehmerinnenundarbeitnehmerandererbranchenauch,grundsätzlich vorrangiginderverantwortungdereinzelnenleiharbeitnehmerinunddeseinzelnenleiharbeitnehmers.diesbezüglichführtdiebundesagenturfürarbeit (BA) keine Prüfungen durch. ImRahmenderDurchführungdesAÜGprüftdieBA,obdieInhabervonErlaubnissenzurArbeitnehmerüberlassungdieDrehtürklauselbeachten.ZudiesemZweckstelltdieBAbeiihrenPrüfungenfest,obsichderErlaubnisinhaber DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 25.Januar 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode diefürdiebeachtungderdrehtürklauselerforderlicheninformationenbeschafft.dennzurbeachtungderdrehtürklauselmussdererlaubnisinhaberwissen,obdieleiharbeitnehmerinoderderleiharbeitnehmerindenletztensechs MonatenauseinemArbeitsverhältnisbeieinemEntleiherodereinemmitdiesemeinenKonzernimSinnedes 18desAktiengesetzesbildendenArbeitgeber ausgeschiedenist.hierzumussdererlaubnisinhaberfeststellen,beiwelchen ArbeitgeberndieLeiharbeitnehmerin/derLeiharbeitnehmerindenletztensechs Monaten beschäftigt war. InderRegelwirdnacheinerdiesbezüglichenBefragungdesErlaubnisinhabers imrahmenderprüfungeinerstichprobevonfälleneinzelnerleiharbeitnehmerinnenundleiharbeitnehmerzumbeispielanhandderpersonalunterlagen (z.b. BewerbungsunterlagenmitLebenslauf,Personalbogen)geprüft,obdieBeachtung der Vorschrift dokumentiert wurde. 2.IstdieBundesagenturfürArbeitbeiderKontrollederDrehtürklauselausschließlichaufdieUnterlagenderVerleihfirmenangewiesen,oderhatsie mittlerweile auch Einsicht in die Personalakten der Entleihfirmen? Die BA hat kein Prüfrecht nach dem AÜG für die Prüfung von Entleihern. 3.FührtdieBundesagenturfürArbeitbeiderKontrollederDrehtürklausel auch Personenbefragungen durch? Wennja,werdendieLeiharbeitskräftegleichermaßenindenVerleih-und Entleihfirmen befragt? Wenn nein, warum werden keine Personenbefragungen durchgeführt? EineBefragungvonLeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmernindenGeschäftsräumendesErlaubnisinhabersdurchdieBAfindetüblicherweiseschon deshalbnichtstatt,weilsiedortregelmäßignichtanzutreffensind.erforderlichenfallswerdenleiharbeitnehmerinnenundleiharbeitnehmernschriftlich im Rahmen der Sachverhaltsermittlung um Auskunft gebeten. IndenGeschäftsräumendesEntleihersfindenkeineBefragungenvonLeiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern statt (siehe auch Antwort zu Frage 2). 4.WiewirddieDrehtürklauselindenrund6400Mischbetriebenkontrolliert, dienichtausschließlicharbeitnehmerüberlassungbetreiben,undaufwelche UnterlagenhatdieBundesagenturfürArbeitZugriff,bzw.dürfenauchPersonenbefragungen durchgeführt werden? DasAÜGunterscheidetErlaubnisinhabernichtdanach,obsieüberwiegendArbeitnehmerüberlassungbetreibenodernicht.DahersindfürdieÜberprüfung vonmischbetrieben,damitauchhinsichtlichderprüfungdersog.drehtürklausel,dieselbenregelungendesaügundweisungenderbahinsichtlichder Durchführung des AÜG maßgeblich. WiereineVerleihbetriebehabenMischbetriebedenPrüfkräftenderBAinsbesonderefolgendeUnterlagenvorzulegen:Leiharbeitsverträge,Überlassungsverträge,Lohnabrechnungen,Stundennachweise,BelegeüberArbeitszeitkonten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen,Kündigungsschreiben,Aufhebungsverträge,An-und AbmeldungenzurSozialversicherung,Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel. Zu Personenbefragungen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WievielePrüfungenzurEinhaltungderDrehtürklauselwurdenseitInkrafttretenbisheutevonderBundesagenturfürArbeitdurchgeführtundin welcherform (bittenach Vor-Ort-Prüfung, Prüfungvonangeforderten Unterlagen und Personenbefragungen differenzieren)? DiePrüfungderErlaubnisinhaberdurchdieBAerfolgtregelmäßiginBezugauf allenachdemaügrelevantenaspekteundnichtisoliertimhinblickaufeine einzigegesetzlicheregelungwiediedrehtürklausel.diesesvorgehenentsprichtauchdemzieldesaüg,leiharbeitnehmerinnenundleiharbeitnehmer, aber auch Entleiher, vor unseriösen Verleihern zu schützen. DiePrüfungerfolgtinderRegelindenGeschäftsräumendesErlaubnisinhabers. Diese Form wurde in 2012 bei rund 84 Prozent der Prüfungen gewählt. 6.BeiwievielProzentderVerleihfirmenmitunbefristeterbzw.befristeter ErlaubniszurArbeitnehmerüberlassungundbeiwievielProzentderMischbetriebewurdenmitdiesenKontrollendieEinhaltungderDrehtürklausel jeweils seit Inkrafttreten bis heute überprüft? SeitInkrafttretenderDrehtürklauseliststandardmäßigbeijederörtlichenPrüfungihreBeachtungzuüberprüfen.Diesgiltunabhängigdavon,obessichbei demerlaubnisinhaberumeinenmischbetriebhandeltundobdieerlaubniszur Arbeitnehmerüberlassung befristet oder unbefristet erteilt wurde. DieBAhatimJahr (rund14prozent)von20049erlaubnisinhabern geprüft.deranteildermischbetriebewirdvonderbanichterfasst.ebenso wenigwirderfasst,beiwievielengeprüftenerlaubnisinhaberneinebefristete oder unbefristete Erlaubnis vorlag. 7.BeiwievielProzentderLeiharbeitskräftewurdedurchdieseKontrollenbis heutederanspruchaufequalpayaufgrundderdrehtürklauselüberprüft (bittedifferenziertnachleiharbeitskräftevonverleihfirmenmitunbefristeter bzw. befristeter Erlaubnis und Mischbetrieben angeben)? 8.BeiwievielenVerleihfirmenwurdenaufgrundderKontrollenbisheuteVerstößegegendieDrehtürklauselfestgestellt,undwievieleLeiharbeitskräfte warendavonbetroffen (bittedifferenziertnachverleihfirmenmitunbefristeter bzw. befristeter Erlaubnis und Mischbetrieben angeben)? DieFragen7und8werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DiePrüfungenderBAbeziehensichaufdenjeweiligenErlaubnisinhaber.Eine umfassendeprüfungallerleiharbeitsverhältnisseistnichtvorgesehen,vielmehr erfolgt die Prüfung anhand einer Stichprobe. DieBAweistdaraufhin,dassdasPrüfpersonalvonwenigenbisgarkeinenVerstößen gegen die Drehtürklausel berichtet. 9.ZuwelchenKonsequenzenhabendieVerstößegegendieDrehtürklauselbei VerleihfirmenundEntleihbetriebengeführt (bittezahlenmäßigunddifferenziert ausführen)? FestgestellteVerstößekönnenseitdem1.Dezember2011alsOrdnungswidrigkeitgemäß 16Absatz1Nummer7aAÜG (NichtgewährungeinerArbeitsbedingungbzw.VerstoßgegendenGleichstellungsgrundsatz)miteinemBußgeldinHöhevonbiszu500000Eurogeahndetwerden.DieVerstößegegendie
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DrehtürklauselwerdenvonderBAstatistischnichtgesondertausgewiesen.Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 10.WievieleLeiharbeitskräftekonntenaufgrundderKontrollenihrendurch diedrehtürklauselvorgesehenenequal-pay-anspruchdurchsetzen,und gibtesnachkenntnisderbundesregierungfälle,indenenleiharbeitskräfte ihren Equal-Pay-Anspruch vor Gericht einklagen müssen? DieBundesregierungverfügtnichtüberStatistikenzurDurchsetzungderDrehtürklausel.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzudenFragen1sowie7und8 verwiesen. 11.InwievielenFällenhabenLeiharbeitskräfteeinenVerstoßgegendieDrehtürklauselanwelcheBehördengemeldet,undhabendieseHinweisejeweils Kontrollen ausgelöst? DieBAhatmitgeteilt,dassbundesweitbisherdreiFällemitdiesemBeschwerdethemabeidenzuständigenStellenderBAeingegangensind.InzweiFällen stehenprüfungenan.ineinemfallwurdedieprüfungbereitsdurchgeführt;sie ergab keine Beanstandungen. 12.InwelcherFormunddurchwen (Verleihfirmen,Behörden)werdendie LeiharbeitskräfteüberdieDrehtürklauselinformiert,undwiewirdkontrolliert,dassdieLeiharbeitsfirmendieLeiharbeitskräfteüberdieBestimmungen der Drehtürklausel informieren? Erlaubnisinhabersindverpflichtet,LeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmernbeiVertragsschlussdasMerkblattderBAüberdenwesentlichenInhaltdes AÜGauszuhändigen (vgl. 11Absatz2Satz1AÜG).BeiErteilungderArbeitnehmerüberlassungserlaubniswerdenErlaubnisinhaberaufdiesePflichthingewiesen. DasMerkblattderBAfürLeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmererläutertdenGleichstellungsgrundsatzdesAÜG.DieBAprüftprimäranhandder Vertrags-undPersonalunterlagen,obdasaktuelleMerkblattfürLeiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ausgehändigt wurde. 13.WievieleKontrollenzurEinhaltungderDrehtürklauselhatdieFinanzkontrolleSchwarzarbeitimRahmenihrerPrüftätigkeitseitInkrafttretender DrehtürklauselbisheuteinVerleihfirmenbzw.inEntleihbetriebendurchgeführt? 14.WievieleVerstößegegendieDrehtürklauselwurdenbisheutedurchdie KontrollenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitinderLeiharbeitsbranche aufgedeckt,undwievieleleiharbeitskräftewarendavonbetroffen (bitte differenziertnachverleihfirmenmitunbefristeterbzw.befristetererlaubnis und Mischbetrieben angeben)? DieFragen13und14werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerFinanzkontrolleSchwarzarbeitderZollverwaltung (FKS)obliegtdiePrüfungderArbeitsbedingungennach 10Absatz5AÜG (EinhaltungderLohnuntergrenzenach 3aAÜG).DiePrüfungderDrehtürklauselfälltnichtinden Zuständigkeitsbereich der FKS.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12165 WerdenbeidenPrüfungenderFKSnach 2desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesAnhaltspunktefürVerstößegegendieDrehtürklauselfestgestellt,werden diese an die zuständigen Dienststellen der BA weitergeleitet. DieBundesregierungsiehtkeinenAnlassfüreineÄnderungderDrehtürklausel. 15.BeabsichtigtdieBundesregierung,dieDrehtürklauselaufAuszubildende auszuweiten,dienachdemendeihrerausbildungimgleichenbetrieb odereinemanderenbetriebindemselbenkonzernalsleiharbeitskräfte eingestellt werden? Wennnein,warumnicht,undwäredieszumindestinMischbetriebennotwendig? 16.WiebewertetdieBundesregierungdenEffektdersogenanntenDrehtürklausel,undwirddamitderMissbrauchinderLeiharbeitumfassendverhindert? Wenn ja, warum? Wennnein,warumnicht,undwelchenHandlungsbedarfsiehtdieBundesregierung? DurchdieEinführungderDrehtürklauselsollverhindertwerden,dassArbeitnehmerentlassenodernichtweiterbeschäftigtwerdenundanschließendunmittelbarodernachkurzerZeitalsLeiharbeitnehmerzuschlechterenArbeitsbedingungenalsdieArbeitnehmerdesEntleiherswiederinihremehemaligen UnternehmenodereinemanderenUnternehmendesselbenKonzernseingesetzt werden.diemöglichkeit,diesepersonenalsleiharbeitnehmerinihrenehemaligenunternehmenodereinemanderenunternehmendesselbenkonzerns einzusetzen,bestehtweiterhin.allerdingssolldieschlechterstellungdieserpersonenunddamitdermissbräuchlicheeinsatzderarbeitnehmerüberlassungzur AbsenkungvonArbeitsbedingungenindiesenFällendadurchverhindertwerden,dassvomGleichstellungsgrundsatz (EqualTreatment/EqualPay)abweichendeRegelungeninTarifverträgenfürsiekeineAnwendungfindenkönnen. DiesesZielwurdenachAuffassungderBundesregierungerreichtundweiterer Missbrauch dadurch verhindert. 17.IstdieBundesregierungmittlerweilederMeinung,dassweitereKonsequenzenfürVerleihfirmenundEntleihbetriebenotwendigsind,umdie Drehtürklausel wirkungsvoll durchzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum und in welcher Form? DieBundesregierunghatkeineErkenntnissedarüber,dassdieDrehtürklauselin erheblichemumfangnichtbeachtetwürde.eswirdaufdieantwortenzufragen 7, 8 und 11 verwiesen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.IstdieBundesregierungnachdenerstenErfahrungswertenderMeinung, dassdieprüfbefugnissederbundesagenturfürarbeitausreichen,umverstöße gegen die Drehtürklausel umfassend feststellen zu können? Wenn ja, warum? Wennnein,welcheweiterenPrüfbefugnisse beispielsweiseinentleihbetrieben sollte die Bundesagentur für Arbeit erhalten? FüreineAusweitungderPrüfbefugnissederBAsiehtdieBundesregierung keineveranlassung.eswirdaufdieantwortenzufragen7,8und11verwiesen. 19.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieAnsiedlungderKontrolle unddurchsetzungderdrehtürklauselbeiderbundesagenturfürarbeitdie richtigeentscheidungwar,undwiebeurteiltdiebundesregierungmittlerweiledenvorschlagderbundesagenturfürarbeit,diekontrolledes ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesandieFinanzkontrolleSchwarzarbeit zuübertragen,densiewährendderdamaligenberatungenzurreformdes ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesindenAusschussfürArbeitundSozialesdesDeutschenBundestageseingebrachthatte (Ausschussdrucksache 17(11)435 neu)? DieBundesregierungsiehtkeinenAnlass,dievomGesetzgebervorgenommene Zuständigkeitsverteilunginfragezustellen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortder BundesregierungzuFrage42derKleinenAnfragederFraktionBÜNDNIS90/ DIEGRÜNEN DieFolgendesCGZP-UrteilsunddieUmsetzungderEU-Leitarbeitsrichtlinie (Bundestagsdrucksache 17/6044) verwiesen.
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