wirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin
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- Hartmut Bader
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/1447 Abmahnmissbrauch im Online-Handel Vorbemerkung der Fragesteller Online-HandelerfreutsichweltweitsteigenderBeliebtheit.ErbietetvielfältigeneueMöglichkeitenfürdenWirtschaftsstandortDeutschlandunderöffneteineniedageweseneFlexibilitätundKostenersparnisbeidenGeschäftspartnern.DieweltweiteVermarktungangebotenerProdukteundDienstleistungenwirddeutlichvereinfacht.DieseneueMöglichkeitdesWarenvertriebs wirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin Deutschland. DieVereinfachungdeselektronischenHandels,dieinnovativenGeschäftspraktikenunddievielfachenWerbemöglichkeitenhabendemOnline-Handel in den letzten Jahren deutliche Zuwachsraten beschert. NebendemklassischenOnline-Handel,beidemAnbieterundKundendirekt miteinanderinverbindungtreten,gewinnenvirtuellemarktplätzeimmer mehranbedeutung.beidieserartvonvirtuellemhandelwirdüberdasinterneteineartmarktplatzhergestellt,beidemeszueinemwarenaustauschzwischen Anbieter und Abnehmer kommt. FürdieVerbraucherinnenundVerbraucherführenOnline-HandelundelektronischeMarktplätzezueinergrößerenAngebotsvielfaltunderleichterndenZugangzuInformationenüberdieeinzelnenProdukteundDienstleistungen. SelbstbestimmterKonsumwirdsoerleichtert.GleichzeitigsteigtdurchvereinfachteVergleichsmöglichkeitendieMarkttransparenz,wasinderRegelzu sinkenden Verbraucherpreisen und mehr Wettbewerb führt. FüreinenfunktionierendenundfairenWettbewerbistdieEinhaltungderVerbraucherschutzvorschriftenunabdingbar.KorrekteInformationenüberProduktqualität,PreiseundVersandkostensowiedieGewährungdergesetzlich garantierten Widerrufsmöglichkeiten sind notwendig. LauteinerUmfragevonJanuar2009beziehensichmehralsdieHälftedergemeldetenAbmahnungenaufVersuche,Verbraucherrechteunzulässigeinzuschränken.Weil andersalsinandereneuropäischenländern indeutschlandgrundsätzlichkeinebehördedieeinhaltungdeslauterkeitsrechtsund DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom4.Mai2010übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode desrechtsderallgemeinengeschäftsbedingungenkontrolliert,stellenabmahnungengrundsätzlicheinnützlichesundnotwendigeswettbewerbsrechtliches Mittel zur Selbstreinigung des Marktes dar. DennochwirddasInstrumentderAbmahnunginderPraxishäufigmissbraucht,wasdenInternethandelunnötigerschwertunddiebestehendenMöglichkeiteneingrenzt.GeradebeidenkleinenundjungenUnternehmenführt diesinderpraxiszuenormenschwierigkeitenbeime-commerce.soexistiereninzwischenanwaltskanzleienundunternehmen,diedaraufspezialisiert sind,unternehmenabzumahnen,ohnedasssieeintatsächlichesinteressean einerverfolgungdesbehauptetenrechtsverstoßeshaben.zielderabmahnung ist vielmehr über die Anwaltskosten Einnahmen zu generieren. DieserAbmahnmissbrauchistnichtaufdenOnline-Handelbeschränkt.Dort sorgterabergeradebeikleinenundmittelständischenbetriebenfürgroße Unsicherheit.SoweisteineStudiezumOnline-HandelvonFebruar2010aus, dassdiemeistenabmahnungenvonwettbewerbernbzw.konkurrentenstammen.aussichtderonline-händlerdienendieabmahnungenvorallemdazu, GeldzuverdienenundWettbewerberzubehindern.Bei52ProzentderHändlerhabendieAbmahnungenerheblichenfinanziellenSchadenverursacht;für 10ProzentwarderSchadensogarexistenzbedrohend.LautStudiesindaußerdem93ProzentderHändlerderMeinung,dassderRechtsrahmengeändert werdenmuss vorallemhinsichtlichreduzierungderkostenfüreineabmahnung und Einschränkung des Kreises der Abmahnberechtigten. DreiFaktorenführendazu,dasseineMissbrauchspraxisinsbesondereim Online-Handel festzustellen ist: ErstensistgeradeimOnline-HandeleineVielzahlankleinteiligenundverschachteltenVorschriftenzubeachtenunddamitdieZahlmöglicherVerstöße enormhoch.eineaufit-rechtspezialisierteanwaltskanzleikommtaufmehr als300gängigegründefürabmahnungenbeiebay,amazonundanderen Online-Shops. ZweitenskönnenimInternetangesichtsdereinfachenZugänglichkeitder WebseitenunproblematischinkurzerZeitkleinsteRechtsverstößeaufgefundenwerden,dieMassenabmahnungengegeneineVielzahlvonHändlernund damit eine lukrative Einnahmequelle ermöglichen. DrittenskannderAbmahnendedurchdieMöglichkeitam Begehungsort zu klagen,gerichteinganzdeutschlandanrufen.erkannsichsodasgerichtaussuchen,dasdieeigenerechtsauffassungunterstütztundgroßzügigekostenerstattungen durch hohe Streitwertfestsetzungen ermöglicht. ImUrheberrechthatderDeutscheBundestaginder16.Legislaturperiodeeine Regelungeingeführt,wonachbeidererstmaligenAbmahnungineinfachen FällendieersatzfähigenKostenauf100Eurobeschränktwerden.Hierinkann einguteransatzgesehenwerden,dersichauchaufandererechtsgebieteausweiten ließe. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungteiltdieAnsicht,dassderOnline-Handeleinwichtiger WirtschaftsfaktorundfürdieAngebotsvielfaltfürdieVerbrauchervonhoher Bedeutungist.GleichwohlerachtetdieBundesregierungeinSonderrechtfür denbereichdesonline-handelsfürnichtsachgerecht.invielenfällenbetreibt einonline-händleraucheinladengeschäft,sodasserdieeinhaltungunterschiedlicher Regeln beachten müsste.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdiedurchschnittliche AnzahlvonAbmahnungensowiediefinanziellenFolgenfürdieeinzelnen UnternehmerimOnline-Handel,diedurchdiehieralsAbmahnmissbrauch beschriebene Praxis verursacht werden? DerBundesregierungliegenkeineUntersuchungenvor,ausdenensichverlässlicheAngabenüberdieZahlmissbräuchlicherAbmahnungenbzw.derdadurch verursachten finanziellen Folgen ergeben. 2.AufgrundwelcherVerstößewerdennachErkenntnisderBundesregierung die Unternehmen abgemahnt? BesondershäufigsindVerstößegegenImpressumspflichtennach 5desTelemediengesetzes (TMG),VerstößegegendieVerordnungüberInformations-und NachweispflichtennachbürgerlichemRecht (BGB-InfoV),VerstößegegenVorschriftenüberAllgemeineGeschäftsbedingungen ( 305ff.desBürgerlichen Gesetzbuchs BGB)undVerstößegegendiePreisangabenverordnung (PAngV). ZuAbmahnungenaufGrundderVerletzungderPflicht,Verbraucherinnenund VerbraucherimFernabsatzüberihrWiderrufs-oderRückgaberechtzubelehren undzuinformieren,istauffolgendeshinzuweisen:diebislanginderbgb- InfoVenthaltenenMusterfürdieWiderrufs-undfürdieRückgabebelehrung werdendurchdasbereitsverabschiedetegesetzzurumsetzungderverbraucherkreditrichtlinie,deszivilrechtlichenteilsderzahlungsdiensterichtlinie sowiezurneuordnungdervorschriftenüberdaswiderrufs-undrückgaberecht (BGBl.2009IS.2355)indasEinführungsgesetzzumBürgerlichenGesetzbucheüberführtunddamitGesetzesrangerhalten.DamitkönnenGerichtedie MusterinZukunftnichtmehralsdenVorgabendesBGBwidersprechendansehen,wodurchAbmahnungenindiesemBereichzurückgehendürften.Die Regelungen werden zum 11. Juni 2010 in Kraft treten. 3.WelcheAuswirkungenhabendieabgemahntenVerstößeaufdenWettbewerb und auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten? DurchWettbewerbsverstößekanneszueinerVerzerrungdesWettbewerbskommen und Verbraucher können in ihren Rechten beeinträchtigt werden. 4.SiehtdieBundesregierungalternativeMöglichkeiten,dieabgemahnten Wettbewerbsverstöße zu beseitigen? Nein.DiezivilrechtlicheVerfolgungvonWettbewerbsverstößeninFormder AbmahnunghatsichinDeutschlandalseffektivesMittelzurDurchsetzungvon Rechten grundsätzlich bewährt. 5.WelcheAufgabenhabenausSichtderBundesregierungdieBetreibervon virtuellen Marktplätzen an der Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen? SiekönnenWettbewerbsverstößevonMitbewerbern,diedenlauterenWettbewerb und Verbraucherrechte beeinträchtigen, abmahnen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.PlantdieBundesregierungzurLösungdieserProblematikgesetzgeberischtätigzuwerden,undwennja,wiesiehtderZeitplanderBundesregierung aus? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Eswirdderzeitsorgfältigundintensivgeprüft,obundgegebenenfallswelche gesetzgeberischenmaßnahmenergriffenwerdensollen.dahergibtesderzeit noch keine konkreten Gesetzgebungsvorschläge oder Planungen. 7.WelchekonkretenGesetzesvorschlägegibtesbzw.sindinPlanung (etwa AusweitungderDeckelungdesErsatzesdererstattungsfähigenAbmahnkostenbeierstmaligemVerstoßaufdasWettbewerbsrecht;Senkungdes StreitwertsbeiErstabmahnungen;BegrenzungdesKreisesderAbmahnberechtigten)? 8.PlantdieBundesregierungeineaufeinzelneGesetze,etwadasGesetzgegendenunlauterenWettbewerb,beschränkteLösungoderschwebtihr eineallgemeinelösungvor (diez.b.auchdenbereichgeistigerund gewerblicher Schutzrechte umfasst)? DiePrüfungderBundesregierungbeschränktsichderzeitaufdenBereichdes Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). 9.GibtesschonersteErgebnissederÜberlegungendesBundesministeriums derjustiz,dassichschoninderletztenlegislaturperiodemitdemabmahnmissbrauch beschäftigt hat, und wie lauten diese? Siehe die Antwort zu den Fragen 6 und Gibt es Überlegungen, den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken? SiehtdieBundesregierungineinerAbschaffungdesfliegendenGerichtstandszumindestaucheineMöglichkeitzurEntschärfungdesAbmahnmissbrauchs,indemderAbmahnendesichnichtmehreinGerichtaussuchen kann, das die ihm günstige Rechtsauffassung teilt? DieEinschränkungdes fliegendengerichtsstands fürdenbereichdesuwg isteinedermöglichkeiten,dievonderbundesregierungderzeitgeprüftwerden. 11.WiesehendieerstenErfahrungenmitdemneuen 97adesUrheberrechtsgesetzesaus,derinbestimmtenFällendieersatzfähigenAufwendungen auf 100 Euro beschränkt? InwieweithabensichdieBegriffe erstmaligeabmahnung, einfachgelagertefälle und unerheblicherechtsverletzung diesernorminder Praxis nach Auffassung der Bundesregierung bewährt? DieRegelungberücksichtigtinvertretbarerWeisedieInteressenderRechtsinhaberundderVerbraucher.ZwarzeigenersteUrteile,dasseinzelneTatbestandsmerkmalevondenerstinstanzlichenGerichtenunterschiedlichausgelegt werden.einevereinheitlichungwirdjedoch wiestets durchdiehöchstinstanzliche Rechtsprechung herbeigeführt werden.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungderAnsicht,dasseineBekämpfungdesAbmahnmissbrauchs auf EU-Ebene erfolgen muss? IstderAbmahnmissbrauchbisherGegenstandderVerhandlungenüber eine EU-Verbraucherrechterichtlinie gewesen? Wenn ja, wie hat sich die Bundesregierung hierzu positioniert? Wennnein,plantdieBundesregierungdiesbezüglicheInitiativenundggf. welche? DieBundesregierungsiehtderzeitkeinenBedarfnacheinerRegelungaufEU- Ebene,dadiezivilrechtlicheVerfolgungvonWettbewerbsverstößendurchAbmahnungenindenanderenMitgliedstaatenderEuropäischenUnionaußerin Österreich nicht vorgesehen ist. BeidenVerhandlungenfüreineEU-VerbraucherrechterichtliniehatdasThema AbmahnungundAbmahnmissbrauchbisherkeineRollegespielt.DerVorschlag derkommissionfürdieserichtliniesiehtinartikel41einepflichtdermitgliedstaatenvor,dafürzusorgen,dassangemesseneundwirksamemittelvorhanden sind,mitdenendieeinhaltungderrichtliniesichergestelltwird.diessoll Rechtsvorschrifteneinschließen,nachdenenöffentlicheEinrichtungen,VerbraucherverbändeundBerufsverbändedieGerichteoderdiezuständigenVerwaltungsbehördenanrufenkönnen,umdieAnwendungderinnerstaatlichen VorschriftenzurUmsetzungderRichtliniesicherzustellen.Hinsichtlichder Frage,wiesiedieEinhaltungderRichtliniesicherstellen,wirddenMitgliedstaatenmitdieserVorschrifteinweiterGestaltungsspielraumeingeräumt.SiekönnendanachRegelungenüberdieAbmahnungundzurVermeidungvonAbmahnmissbraucheigenständigtreffen.EinBedürfnis,denRichtlinienvorschlag um Regelungen zum Abmahnmissbrauch zu ergänzen, besteht daher nicht.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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