auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697 Bearbeitungsrückstau bei Anträgen auf Kindergeld für volljährige Kinder Vorbemerkung der Fragesteller ElternerhaltenfürdieerstendreiKinderjeweils154Euroundfürjedesweitere Kind179EuroKindergeldproMonat.NachVollendungdes18.Lebensjahres werdenkinderbeiderkindergeldauszahlungnurunterbestimmtenvoraussetzungenberücksichtigt.ausgezahltwirdkindergeldunteranderemnurbei schulischer,beruflicherunduniversitärerausbildung,fernerbeieinerübergangszeitvonhöchstensviermonatenzwischenzweiausbildungsabschnitten, beifehlendemausbildungs-oderarbeitsplatz (biszum21.lebensjahr),bei bestimmten,anerkanntenfreiwilligenjahrenoderbeischwererbehinderung deskindes.dergrenzbetragfürdieeinkünfteundbezügedesvolljährigen Kindes liegt derzeit bei Euro/Jahr. IndenMedien (FINANZtest6/2006,S.63)wirdberichtet,dassElternmitvolljährigenKindernhäufigsehrlangeaufdieAuszahlungdesKindergeldeswartenmüssen.Stichprobenhättenergeben,dassFamilienkassendurchschnittlich viereinhalb Monate bräuchten, um in diesen Fällen Kindergeld zu bewilligen. Vorbemerkung der Bundesregierung NachdenVorgabendesBundesverfassungsgerichtesmussdieMinderungder steuerlichenleistungsfähigkeitvoneltern,diedurchdenunterhaltvonkindern inhöhedesexistenzminimumsentsteht,steuerlichberücksichtigtwerden.bei derbesteuerungderelternistdahereindementsprechenderbetragsteuerfreizu belassen;nurdasdarüberhinausgehendeeinkommendarfderbesteuerung unterworfenwerden.damitwirdvermieden,dasselternbeigleichhohemeinkommenhöherbesteuertwerdenalskinderlose.dieswirdletztlichsichergestelltdurchentsprechendhohefreibeträgefürkinder (fürjedeskindwird derzeiteinbetraginhöhevon5808eurosteuerfreibelassen),diedaszuversteuerndeeinkommenverringern,zunächstaberdurchmonatlichgezahlteskindergeld (Familienleistungsausgleich 31Einkommensteuergesetz EStG ). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom16.Januar2007 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ImlaufendenJahrwirdstetsKindergeld alssteuervergütung gezahlt.das KindergeldtrittsomitimlaufendenKalenderjahrandieStelledesAbzugsder FreibeträgefürKinderbeiderSteuerberechnungundistdaherbeiderFrageder Steuerbelastungauchimmermiteinzubeziehen.BeiderVeranlagungzurEinkommensteuerprüftdasFinanzamtvonAmtswegen,obdamitdasExistenzminimumderKindersteuerfreibleibt.ReichtdasKindergeldnichtfürdieverfassungsrechtlichgeboteneSteuerfreistellungaus,werdendieFreibeträgefür KindervomEinkommenabgezogenundderAnspruchaufKindergeldmitder steuerlichenwirkungderfreibeträgeverrechnet.indiesemfallbeschränktsich derfamilienleistungsausgleichaufdiegebotenesteuerfreistellung.soweitdas Kindergeld darüber hinausgeht, dient es der Förderung der Familien. NachdemGesetzüberdieFinanzverwaltungobliegtdieDurchführungdes FamilienleistungsausgleichesnachMaßgabeder 31,62bis78desEinkommensteuergesetzesdemBundeszentralamtfürSteuern BZSt.DieBundesagenturfürArbeitstelltdemBZStzurDurchführungdieserAufgabenihre Dienststellen (AgenturenfürArbeit)alsFamilienkassenzurVerfügung (im WegederOrganleihe).BeiAngehörigendesöffentlichenDienstesistderjeweiligeöffentlich-rechtlicheArbeitgeberbzw.DienstherrinsoweitFamilienkasse (vgl. 72EStG).DieFamilienkassengeltenalsBundesfinanzbehörden,soweit siedenfamilienleistungsausgleichdurchführenundunterliegenderfachaufsicht des BZSt. 1.WievieleAnträgeaufKindergeldfürvolljährigeKindersindjeweilswährendderletztendreiJahrebundesweitgestelltworden,undwielangewar bundesweit jeweils die durchschnittliche Bearbeitungsdauer? GenaueAngabenüberdieAnzahlderAnträgeaufKindergeldfürvolljährige KinderundüberdurchschnittlicheBearbeitungszeitensindausdennachfolgenden Gründen nicht möglich: BeidenFamilienkassenderBundesagenturfürArbeitwerdenAnträgeauf KindergeldfürvolljährigeKindernichtgesondert,sondernmitallensonstigen Bearbeitungsvorgängen (z.b.änderungsmitteilungenwegenabbruchderausbildung)erfasst.einebetrachtungnurder (Form-)Anträgefürvolljährige KinderwürdedentatsächlichenArbeitsanfallfürdiesesAufgabengebietnur unvollkommen wiedergeben. IndenJahren2004bis2006wurdenbundesweitinfolgendemUmfangBearbeitungsvorgängefürvolljährigeKinderabschließenderledigt (Stand:Ende Dezember 2006): 2004: : : AngabenzurdurchschnittlichenBearbeitungszeitsindnichtmöglich,weildiese nichtzentralerhobenwerden.esliegenjedochangabendarübervor,wieviele derbearbeitungsvorgängebeivolljährigenkinderninnerhalbvon20arbeitstagennacheingangder (ggf.unvollständigen)nachweiseabschließenderledigt wurden. Diese Anteile betrugen in den Jahren 2004:86,4 Prozent2005:76,2 Prozent2006:76,5 Prozent. EshandeltsichhierbeijeweilsumdenDurchschnittswertderörtlichenFamilienkassen der Bundesagentur für Arbeit. Beidenca.16200FamilienkassendesöffentlichenDiensteskönnenhingegen keineangabenüberdiezahlderjährlichenanträgeaufkindergeldfürvolljährigekinderbzw.überdurchschnittlichebearbeitungszeitengemachtwerden,dadieenormeanzahl,dievölligabweichendestruktur,abgeschlossene

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/4051 undlaufendeumstrukturierungensowieunterschiedlichetechnischestandards dieserfamilienkassenderzeitstatistischeerhebungennurinsehrbegrenztem Umfang möglich machen. 2.WelcheErkenntnisseliegenübereinenBearbeitungsrückstaubeiAnträgen (Neuanträge/Änderungsanträge)aufdieGewährungvonKindergeldbei volljährigenkindernvor,undinwelchemumfangunterscheidetsichdie regionale Bearbeitungsdauer der einzelnen Familienkassen? HinsichtlichderstatistischenErhebungenbeidenFamilienkassendesöffentlichen Dienstes siehe Antwort zu Frage 1. BeidenFamilienkassenderBundesagenturfürArbeitistderRückgangderzeitnaherledigtenVorgängebeivolljährigenKindernindenJahren2005und2006 aufdasüberdurchschnittlicheantragsvolumenunddenbearbeitungsaufwand beimneueingeführtenkinderzuschlagsowieaufkapazitätsentzügedurchdie NeuausrichtungderFamilienkassen (EinübenderneuenAblauforganisation, UmzugsaufwandbeiZusammenlegung,Einarbeitungs-undSchulungsaufwand fürneuangesetztemitarbeiter)zurückzuführen.diesführteallgemeinzueinem AnstiegdesBearbeitungsstandesbeimKindergeld,dersichauchimTeilaufgabengebiet volljährige Kinder ausgewirkt hat. Überdiessindgeradebeiden volljährigenkindern dieursachenfüreinelängerebearbeitungsdauerbzw.einengeringerenanteilzeitnaherledigtervorgängesehrvielfältig.sosindhäufigerdieeingereichtennachweiseunvollständigoderesbestehenunterschiedlicherechtsauffassungenzwischendeneltern unddenfamilienkassen,diezueinemzusätzlichenschriftwechselunddamitzu einerverlängerungdeszeitraumesbiszurabschließendenentscheidungführen. ZudemreichenElternnotwendigeUnterlagenerstverspätetoderineinemnachfolgendenEinspruchsverfahrenein (rund70prozentallereinsprücheim GesamtaufgabengebietderFamilienkassensindnurdeshalberfolgreich,weil UnterlagennachgereichtoderneueTatsachenvorgetragenwerden,StandEnde Dezember 2006). DerAnteilderBearbeitungsvorgängebeivolljährigenKindern,dieinnerhalb von20arbeitstagenerledigtwerden,istregionalunterschiedlich.solagbeispielsweiseimjahr2006 (Stand:Dezember2006)derAnteilzwischen98,1Prozent (FamilienkasseRostock)und43,0Prozent (FamilienkasseKempten).ZwischenzeitlichaufgelösteFamilienkassenwurdendabeiunberücksichtigtgelassen.VonderZusammenlegungbetroffeneFamilienkassenund/oderFamilienkassenmitbesondershohemAnteilanAnträgenaufKinderzuschlaghaben tendenzielleinengeringerenanteilanvorgängen,dieinnerhalbvon20arbeitstagenerledigtwurden,weildiebearbeitungdurchdiebereitsgenanntenumstände erschwert wurde. 3.WielangeistdiedurchschnittlicheBearbeitungsdauerbeiEinsprüchen gegenkindergeldbescheideundbeientsprechendenfinanzgerichtlichen Verfahren? HinsichtlichderstatistischenErhebungenbeidenFamilienkassendesöffentlichen Dienstes siehe Antwort zu Frage 1. BeidenFamilienkassenderBundesagenturfürArbeitwerdenimBereichder EinspruchsbearbeitungkeinedurchschnittlichenBearbeitungsdauernzentral erhoben.wegenderbesonderheitendeseinspruchsverfahrens (insbesondere umfassendeüberprüfungdesangefochtenenverwaltungsaktes,entscheidung übervorläufigenrechtsschutz,hoheranteilannachgereichtenunterlagenund neuemsachvortrag,beteiligungandererorganisationseinheiten)wirdimbe-

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode reichdereinspruchsbearbeitungeineverfahrensdauervon40arbeitstagenals angemessenangesehen.diesermindeststandardliegtdeutlichunterhalbder ZeitgrenzefürsogenannteUntätigkeitsklagen (sechsmonatenacheinspruchserhebung).zielderfamilienkasseistes,dass vorausgesetztalleentscheidungserheblichenunterlagenliegenvor 50ProzentallerEinsprücheinnerhalb von40arbeitstagenabschließenderledigtwerden.dieserzielwertwirdgegenwärtigvonvielenfamilienkassennochnichterreicht,weilimzugederneuorganisationderfamilienkasseninderenrechtsbehelfsstellenhäufigmitarbeiter neu angesetzt wurden. AngabenzurDauerderfinanzgerichtlichenVerfahrenliegenderBundesregierung nicht vor. 4.WannwirdnachAuffassungderBundesregierungderBearbeitungsrückstau voraussichtlich behoben sein? 5.WelcheErkenntnisseliegenüberdieUrsachenfürdielangenBearbeitungszeiten vor? 6.InwelchemUmfanghatsichdieEinführungdesKinderzuschlagszum 1.Januar2005aufdieBearbeitungderAnträgeaufKindergeldausgewirkt? Die Fragen 4, 5 und 6 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet: HinsichtlichderstatistischenErhebungenbeidenFamilienkassendesöffentlichen Dienstes siehe Antwort zu Frage 1. FürdieFamilienkassenderBundesagenturfürArbeitbrachtedieNeuausrichtungderFamilienkassenundderenReduzierungvon177aufkünftig 102FamilienkassenPersonalabbauunddamitzusammenhängendFluktuation mitsich.dereinsatzfachfremdenpersonals,daszunächstgeschultwerden musste,führtezukapazitätsengpässenundeinemanstiegderbearbeitungszeiten. EineweitereUrsachewardieEinführungdesKinderzuschlagsundderhiermit verbundeneüberdurchschnittlicheantragseingang.dieserwirktesichaufdie BearbeitungsdauerindenörtlichenFamilienkassenderBundesagenturfür Arbeit aus. DieBearbeitungderKinderzuschlagsvorgängeistzudemaufwändig,darund 90ProzentdergestelltenAnträgeunvollständigsind.Hinzukommenhäufige NeuberechnungenderAnträgewegenschwankenderEinkommensverhältnisse, wegenfiktiverwohngeldberechnungenzurprüfungderfrage,obeinehilfebedürftigkeitdurchdenkinderzuschlagzusammenmitandereneinkommen gemäßsozialgesetzbuchiivermiedenwirdundwegendeseingangsvermehrter RechtsbehelfeaufgrundderhohenAblehnungsquotevondurchschnittlich 77 Prozent in den Jahren 2004 bis ImAllgemeinensinddieRückständebeidenFamilienkassen,dienichtvonder Umstrukturierung betroffen waren, jedoch deutlich geringer. DasichdieEingabenzudiesemThemadrastischreduzierthaben,istdavonauszugehen,dassdieBearbeitungsrückständenunmehrweitestgehendabgebaut sind.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheRollespieltindiesemZusammenhangdieAnsiedlungderFamilienkassenbeikünftig102AgenturenfürArbeitunddieEinrichtungvon vier Service-Centern Familienkasse? DieZusammenlegungvonFamilienkassenwaranandereUmstrukturierungsmaßnahmenderBundesagenturfürArbeitgekoppeltundmusstedeshalbab März2005begonnenwerden.DieFamilienkassensindseitherausschließlich räumlich,abernachabschlussderneuausrichtungnichtmehrorganisatorisch beidenagenturenfürarbeitangesiedelt.durchdiezusammenlegungvon FamilienkassenkameszuKompetenzverlustenmangelsausreichenderPersonalmigration,diezunächstdurchhohenEinarbeitungs-bzw.Schulungsaufwand ausgeglichen werden mussten. ZureinheitlichenBetreuungderKundenundzurEntlastungderSachbearbeitungvonNebenaufgabenwurdenbisherfünfService-CenterindenStädten Göttingen,Halle,Marburg,NeubrandenburgundStadeerrichtet,einsechstes Service-CenterhatimDezember2006inHannoverseinenBetriebaufgenommen.MithilfederService-Centerkönnenca.90ProzentderAnfragenabschließendbearbeitetwerden.DarüberhinausgehendeKundenanliegenwerdendirekt an die entsprechenden Familienkassen zur Bearbeitung weitergeleitet. 8.WiesiehtdasMaßnahmepaketderBundesagenturfürArbeitundderörtlichenFamilienkassenaus,dasaufBundestagsdrucksache16/334genannt wirdundmitdemdiebearbeitungsrückständebeikindergeldundkinderzuschlagabgebautwerdenunddielaufendebearbeitungsichergestellt werden sollen? ZumAbbauderunerledigtenBearbeitungsvorgängebeimKindergeldund KinderzuschlagwurdennachBeschlussdesVorstandsderBundesagenturfür ArbeitverschiedeneMaßnahmeneingeleitet.SoerfolgtedieBereitstellungvon ErmächtigungenzurBeschäftigungbefristeterArbeitskräfteimApril,Mai, SeptemberundDezember2005sowieimMärzundSeptember2006.Auchfür dasjahr2007wurdendenörtlichenfamilienkassenermächtigungenzurbeschäftigungvonkräftenmitbefristetemarbeitsvertragzurverfügunggestellt. DarüberhinauswurdenMaßnahmeabsprachenmit27Familienkassenmit besondersungünstigerbearbeitungssituationgetroffen.durchdieerarbeitung undbereitstellungbesondererarbeitsmaterialienzumabbauderbearbeitungsrückständekonnteeineverbesserungderarbeitsabläufeundeineerleichterung dertäglichenarbeiterreichtwerden.auchstehenzurunterstützungvonfamilienkassenvorortmitarbeiterandererdienststellenzurbearbeitungunerledigter Vorgänge zur Verfügung. DarüberhinauswurdeeinPatenschaftsmodellfürFamilienkassenmitbesonderemBetreuungsbedarfeingerichtetunddieZusammenlegungderFamilienkassen zeitlich gestreckt. 9.WelcheMaßnahmensinddarüberhinausgeplant,umdemRückstaubeider Bearbeitung von Anträgen auf Kindergeld zu begegnen? Maßnahmen,dieüberdieinderAntwortzuFrage8genanntenhinausgehen, sind derzeit nicht geplant.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 10.WirddieBundesregierungdaskomplizierteundfürdieBürgerinnenund BürgerschwerdurchschaubareAntragsverfahrenüberarbeiten,umMissverständnissebeiderBewilligungvonKindergeldzuvermeiden,und welchehilfenstehendenantragstellerinnenund-stellernimmomentzur Verfügung,undinwelchemUmfangwerdendieseinAnspruchgenommen? FürvolljährigeKinderkannnurbeiVorliegenbestimmterVoraussetzungen Kindergeldgezahltwerden.WenndieBerechtigtendiefürdieAntragstellung vorgesehenen undiminternetbereitgestellten Formularenutzen,werdensie durchdieerbetenenangabendurchdasformulargeführt.dasantragsverfahren wurdesobenutzerfreundlichwiemöglichgestaltet,umdieanwendungdem Berechtigtenzuerleichtern.AußerdemstehenInformationenaufverschiedenen Internetseiten (z.b. UnterstützendwirddasjährlichaktualisierteKindergeldmerkblattsowohlin PapierformalsauchonlinedurchdasBZSt,zurVerfügunggestellt.Gemäßeiner AuswertungimBereichInternetstatistikwarenalleinaufderInternetseitedes BZStimMonatOktober ZugriffeaufdasKindergeldmerkblattzu verzeichnen.imübrigenbestehtfürdieberechtigtenauchimmerdiemöglichkeit, sich direkt bei der für sie zuständigen Familienkasse zu informieren. 11.WerdenbeiverspäteterAuszahlungvonKindergeldZinsenandieEltern gezahlt, und falls nein, wie wird diese Entscheidung begründet? Kindergeldnachzahlungen werden grundsätzlich nicht verzinst. AnsprücheausdemSteuerschuldverhältniswerdennurverzinst,soweitdies gesetzlichvorgeschriebenist.einentsprechenderzinsanspruchistjedochweder indenspezialgesetzlichenregelungendesestgenthalten,nochergibtsichein solcher aus 233a der Abgabenordnung AO. DiesogenannteVollverzinsungvonSteuernachforderungenundSteuererstattungengiltnachdemeindeutigenWortlautdes 233aAbs.1AOnurfürUnterschiedsbeträge,diesichbeiderFestsetzungderEinkommen-,Körperschaft-, Vermögen-,Umsatz-oderGewerbesteuerergeben.DieseAufzählungistabschließend.DasKindergeldgehörtzwarmateriellzurEinkommensteuerund wirdgemäß 31Satz3EStGmonatlichalsSteuervergütunggezahlt,esberuht jedochnichtaufeinervon 233aAbs.1AOvorausgesetztenFestsetzungder Einkommensteuer,sodass 233aAOnichtaufKindergeldnachzahlungenanzuwenden ist. DieshatderBundesfinanzhoferstjüngstbestätigt (BFH-Urteilvom20.April 2006 IIIR64/04 ).Erhatdabeinochmalsausdrücklichdaraufhingewiesen, dasskeinallgemeinerrechtsgrundsatzaufverzinsungrückständigerleistungen des Staates besteht. DieEntscheidungdesGesetzgebersvoneinerVerzinsungdeseinkommensteuerlichenKindergeldesabzusehen,istu.a.demUmstandgeschuldet,dassdie praktischebedeutungeinerverzinsungdeskindergeldesnurrelativgering wäre.unterberücksichtigungeinerangemessenenkarenzzeitdürftedieverzinsungnurrelativwenigefällebetreffen.zudemsinddiejeweiligenbeträge imvergleichzudenregelmäßigbeidereinkommen-,umsatz-oderkörperschaftsteuerzuverzinsendenbeträgenehergering.selbstwennkindergeldnachzahlungennach 233aAOzuverzinsenwären,würdensichinderRegel aufgrundder15-monatigenzinsfreienkarenzzeitundderbeiallenzinsennach deraozubeachtendenrundungsregelungenkeineoderallenfallsgeringfügige Zinsenergeben.DerVerzichtaufdieVerzinsungdientsomitinsbesondereder Vereinfachung.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/4051 Zuberücksichtigenistdabei,dassauchzurückgefordertesKindergeldunverzinstbleibt.KindergeldmussvondenFamilienkassenhäufigzurückgefordert werden,weildievoraussetzungendafürweggefallensind (z.b.beendigungder Ausbildung,ÜberschreitungderEinkunftsgrenze).Dieswirdoftmalsverspätet erklärt.dierückforderungvonkindergeld,welchesregelmäßigfürdenlaufendenunterhaltverbrauchtwurde,belastetdiebetroffenenmeisterheblich.durch dasabsehenvonderverzinsungwerdendiezurrückzahlungverpflichteten Kindergeldbezieher entlastet. Davonzuunterscheidenistdie auchfürkindergeldnachzahlungengeltende Verzinsungnach 236AO.Danachistderzuerstattendeoderzuvergütende Betragzuverzinsen,wenndurcheinerechtskräftigegerichtlicheEntscheidung oderaufgrundeinersolchenentscheidungeinefestgesetztesteuerherabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt wird. 12.InwelchemUmfangsindFällebekannt,indeneneineFamilienkassedie GewährungvonKindergeldabgelehnt,dasFinanzamtdieKinderfreibeträgejedochanerkannthat,undwiekönntehierAbhilfegeschaffenwerden? Statistische Werte hierzu liegen nicht vor. EsbestehtwedereineBindungderFamilienkasseandieEntscheidungdes FinanzamtesnocheineBindungdesFinanzamtsandieEntscheidungderFamilienkasse.FüreineBindungswirkungbedürfteeseinerbesonderengesetzlichen Regelung,nachderentwederdieKindergeldfestsetzungderFamilienkasseoder dieeinkommensteuerveranlagungdesfinanzamtseinengrundlagenbescheid fürdiejeweilsanderebehördedarstellt.gegeneinesolchebindungswirkung bestehenaufgrundderunterschiedlichenbeurteilungssituation Prognosefür monatlichesteuervergütungimlaufendenkalenderjahr,abschließendefeststellungen für Veranlagungen nach Ablauf des Kalenderjahres Bedenken. DurchdasSteueränderungsgesetz2003wurde 31Satz4EStGmitWirkungab 1.Januar2004geändert.AufgrunddessenhatdasFinanzamtzurErmittlungder festzusetzendeneinkommensteuerimrahmendervergleichsberechnungnach 31EStGnurnochaufdenAnspruchaufKindergeldundnichtmehraufdas tatsächlichausgezahltekindergeldabzustellen.umtrotzdemunterschiedliche Entscheidungenmöglichstzuvermeiden,sehensowohldieEinkommensteuer- Richtlinien (R31Abs.4EStR2005)alsauchdieDienstanweisungzurDurchführungdesFamilienleistungsausgleichsnachdemX.AbschnittdesEStG (DA- FamEStG68.4)eineAbstimmungzwischenFinanzämternundFamilienkassen vor. Damit dürften abweichende Entscheidungen auf ein Minimum reduziert sein.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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