Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3455. der Bundesregierung
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- Kora Schräder
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/3236 Umsatzsteuerpflicht für Anbieter privater Nachhilfe Vorbemerkung der Fragesteller InderFragestundeam18.Oktober2006gabdieParlamentarischeStaatssekretärinimBundesministeriumderFinanzenaufdieFragederAbgeordneten CorneliaHirsch,warumdieAnbietervonprivaterNachhilfeinDeutschland durchdiebefreiungvonderumsatzsteuerstaatlichsubventioniertwerden,die Auskunft,dassdiesinderfüralleEU-MitgliedstaatenverbindlichenVorschrift desartikels13teilaabsatz1buchstabeider6.eg-richtliniegeregeltsei. EineAufhebungderBefreiungwäredeshalbausSichtderBundesregierungein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht (Plenarprotokoll 16/56, S C). DieseDarstellungistfürunsnichtnachvollziehbar.Inder6.EG-Richtlinie heißt es unter dem angegebenen Punkt: UnbeschadetsonstigerGemeinschaftsvorschriftenbefreiendieMitgliedstaatenunterdenBedingungen,diesiezurGewährleistungeinerkorrektenund einfachenanwendungdernachstehendenbefreiungensowiezurverhütung vonsteuerhinterziehungen,steuerumgehungenundetwaigenmißbräuchen festsetzen, von der Steuer: ( ) (i)dieerziehungvonkindernundjugendlichen,denschul-oderhochschulunterricht,dieausbildung,diefortbildungoderdieberuflicheumschulung sowiediedamitengverbundenendienstleistungenundlieferungenvongegenständendurcheinrichtungendesöffentlichenrechts,diemitsolchenaufgabenbetrautsindoderandereeinrichtungenmitvondembetreffendenmitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung. Vorbemerkung der Bundesregierung DieUmsatzsteueristeineallgemeineVerbrauchsteuer,diezwarbeimleistenden Unternehmererhobenwird,aberdenLetztverbraucherbelastensoll.EntsprechenddiesemCharakterkommenumsatzsteuerlicheVergünstigungennichtdem Unternehmer,sonderndemLetztverbraucherzugute.BeidenSteuerbefreiungen nach 4Nr.8bis28Umsatzsteuergesetz (UStG)kannderleistendeUnter- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom16.November 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode nehmerdieinseinenvorbezügenenthalteneumsatzsteuernichtalsvorsteuer abziehen. Nach 4Nr.21BuchstabeaDoppelbuchstabebbUStGsinddieunmittelbar demschul-undbildungszweckdienendenleistungenprivaterschulenund andererallgemeinbildenderoderberufsbildendereinrichtungensteuerfrei, wenndiezuständigelandesbehördebescheinigt,dasssieaufeinenberufoder einevoreinerjuristischenpersondesöffentlichenrechtsabzulegendeprüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Unternehmer,dieKursezurErteilungvonNachhilfeunterrichtfürSchüleranbieten,könnennach 4Nr.21BuchstabeaDoppelbuchstabebbUStGeine allgemeinbildendeeinrichtungseinundsomitsteuerfreieleistungenerbringen, wennsieaufeinevoreinerjuristischenpersondesöffentlichenrechtsabzulegendeprüfungordnungsgemäßvorbereiten.dasistgrundsätzlichderfall, sofernnichtnurdieerledigungvonschulaufgabenbeaufsichtigtwird,ohne dassbeiderverarbeitungdesschulischenunterrichtsstoffeserklärendehilfe geleistetwird (vgl.urteildesbundesverwaltungsgerichtsvom3.dezember 1976, VII C 73.75, BStBl II S. 334). 4Nr.21BuchstabeaUStGberuhtaufArtikel13TeilAAbs.1Buchstabeider 6.EG-Richtlinie.DanachbefreiendieMitgliedstaatenu.a.denSchul-oder HochschulunterrichtdurchEinrichtungendesöffentlichenRechts,diemitsolchenAufgabenbetrautsind,oderandereEinrichtungenmitvondembetreffendenMitgliedstaatanerkanntervergleichbarerZielsetzungvonderSteuer.Die BefreiungwirdnichtaufEinrichtungenbeschränkt,dieaußerhalbdesstaatlichen Schulwesens Bildungsprogramme anbieten. EntsprechendderBegründungdesRegierungsentwurfszumUStG1980entspricht 4Nr.21UStGArtikel13TeilAAbs.1Buchstabeider6.EG-Richtlinie.DieswurdeauchdurchdieRechtsprechungdesBundesfinanzhofs,zuletzt imurteilvom18.dezember2003,vr62/02,bstbl.2004iis.252,bestätigt. 1.WievielGeldwirdinDeutschlanddurchschnittlichproSchüler/Schülerin desallgemeinbildendenschulwesensfürprivatennachhilfeunterrichtausgegeben (bittefallsmöglichnachschulformendifferenziertaufschlüsseln)? DerBundesregierungistausdemBerichtderSachverständigenkommissionzum ZwölftenKinder-undJugendbericht (Bundestagsdrucksache15/6014)bekannt, dassdiepreiseprivaternachhilfejenachanbietervariierenundeine45-minütigeunterrichtsstundeinderregelmindestens10eurokostet.erkenntnisse darüber,wievieldurchschnittlichproschüler/schülerindesallgemeinbildenden SchulwesensfürprivatenNachhilfeunterrichtausgegebenwird,liegenderBundesregierung nicht vor. 2.InwelcherHöhewürdedieUmsatzbesteuerungderErteilungvonprivatem Nachhilfeunterricht zu Steuermehreinnahmen jährlich führen? EineAufhebungderUmsatzsteuerbefreiungfürdenprivatenNachhilfeunterrichtwürdezunichthinreichendquantifizierbarenSteuermehreinnahmenführen; in diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WiehabensichdieInanspruchnahmeunddasAngebotvonprivaterNachhilfeindenletztenJahrenquantitativentwickelt,undwiebewertetdieBundesregierung diese Entwicklung? DerBundesregierungistausdemBerichtderSachverständigenkommissionzum ZwölftenKinder-undJugendbericht (Bundestagsdrucksache15/6014)bekannt, dassdiezahldernachhilfestundenseitden1990erjahrenstetiggestiegenist. GenauequantitativeAngabenüberAngebotundInanspruchnahmeliegen jedoch nicht vor. 4.InwelchemVerhältnisstehendieÄnderungeninderHöhederöffentlichen AusgabenfürdenSchulbereichzudenÄnderungeninderHöhebeiden privaten Aufwendungen für Nachhilfeunterricht in den letzten Jahren? GenauequantitativeAngabenüberdieEntwicklungdesAngebotsundderInanspruchnahmeprivaterNachhilfeindenletztenJahrenliegenderBundesregierungnichtvor.ÜberdaserfragteVerhältniskönnendeshalbkeineAngaben gemacht werden. 5.SiehtdieBundesregierungeinenWiderspruchinderTatsache,dasssiein derumsatzsteuerrichtlinie112privatorganisierteundkostenpflichtige Nachhilfeals TeilderallgemeinbildendenundberuflichenEinrichtungen definiert,aberzugleichallenkindernundjugendlichenunabhängigvon ihrersozialenherkunfteinengleichberechtigtenbildungszugangermöglichen will? Nein.Abschnitt112derUmsatzsteuer-Richtlinien (UStR) einegemäßartikel108abs.7desgrundgesetzesmitzustimmungdesbundesrateserlassene allgemeineverwaltungsvorschriftderbundesregierungzurausführungdes Umsatzsteuergesetzes definiertausschließlichdenbegriffderallgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen in umsatzsteuerlicher Hinsicht. 6.SiehtdieBundesregierunginderTatsache,dassinderUmsatzsteuerrichtlinieprivatorganisierteNachhilfebundesweitals TeilderallgemeinbildendenundberuflichenEinrichtungen definiertist,einekompetenzüberschreitung des Bundes angesichts der Länderhoheit in der Schulpolitik? DieDefinitioninAbschnitt112UStR,wonachu.a.KursezurErteilungvon NachhilfeunterrichtfürSchülerzudenallgemeinbildendenoderberufsbildendenEinrichtungengehören,überschreitetnichtdieKompetenzdesBundes angesichtsderländerhoheitinderschulpolitik,dahierdurchausschließlich eine Einrichtung im umsatzsteuerlichen Sinne definiert wird.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieinder6.EG-Richtlinie inartikel13teilabuchstabeifestgehalteneregelungkeinepflichtzur BefreiungderAnbietervonprivaterNachhilfevonderUmsatzsteuerbeinhaltet? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. NachderzwingendinnationalesRechtumzusetzendenVorschriftinArtikel13 TeilAAbs.1Buchstabeider6.EG-RichtliniesindinsbesonderederSchulunterrichtsowiediedamitengverbundenenDienstleistungenbefreit.Die Befreiunggiltexplizitauchfürandere nichtöffentliche Einrichtungen.Die AnerkennungvergleichbarerZielsetzungenbestimmtsichnachdemRechtder Mitgliedstaaten. AufeinebestimmteRechtsformder Einrichtung imsinnedieservorschrift kommtesnichtan.nachderrechtsprechungdeseuropäischengerichtshofs (Urteilvom7.September1999 Gregg/Gregg C-216/97;UR1999S.419) umfasst der Begriff der Einrichtung auch natürliche Personen. DieErteilungvonNachhilfeunterrichtdientderFestigungdesimSchulunterrichtvermitteltenLernstoffes.AuchwenndabeikeinneuerLernstoffvermittelt wird,handeltessichbeimnachhilfeunterrichtzumindestumeinemitdem SchulunterrichtengverbundeneDienstleistung.DieBegriffe Schul-undHochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung setzenzwar demwortlautnachdievermittlungneuenlernstoffesvoraus.durchaufnahme der damitengverbundenendienstleistungen indiebefreiungsvorschrifthat derrichtlinien-geberjedochzuerkennengegeben,dassesihmandieserstelle auf die Vermittlung neuer Lerninhalte nicht ankommt. 8.Aufwelchebzw.welcheweiterenGesetzeundRichtlinienlässtsicheine UmsatzsteuerbefreiungderTrägervonNachhilfeausSichtderBundesregierung zurückführen? DieSteuerbefreiungvonLeistungenprivaterNachhilfeanbietergemäß 4 Nr.21UStGberuhtaufArtikel13TeilAAbs.1Buchstabeider6.EG-Richtlinie. 9.WannundmitwelcherZielstellungwurdedieUmsatzsteuerrichtlinie112 erlassen? Abschnitt112UStRwurdedurchdieUmsatzsteuer-Richtlinien1985eingeführt. DieRegelungdientderbundeseinheitlichenAuslegungderUmsatzsteuerbefreiungnach 4Nr.21UStGundberücksichtigtu.a.dieEntscheidungdesBundesverwaltungsgerichtsvom3.Dezember1976,BStBl.1977IIS.334,zurAuslegung des Begriffs der allgemein bildenden Einrichtung.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ PlantdieBundesregierungÄnderungenimUmsatzsteuergesetzbzw.in denentsprechendenrichtlinienoderweiterergesetze,umeineumsatzsteuerpflicht für die Anbieter von Nachhilfe durchzusetzen? Falls nein, warum nicht? DieBundesregierungplantnicht,dieSteuerbefreiungfürLeistungenvonUnternehmern,dieKursezurErteilungvonNachhilfeunterrichtfürSchüleranbieten, abzuschaffen.einederartigegesetzesänderungstündenichtimeinklangmit demgrundsatzdersteuerlichenneutralität,deresverbietet,gleichartigeund deshalbmiteinanderimwettbewerbstehendedienstleistungenhinsichtlichder Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln. DieAufhebungderSteuerbefreiungwürdenichtdenUnternehmer,sondernden Nachhilfeschüler (bzw.desseneltern)belasten,wennderunternehmerdie Steuerbelastung an diesen als Letztverbraucher weitergibt. 11.FallsdieBundesregierungdie6.EG-RichtliniealsGrundfürdieUmsatzsteuerbefreiungbetrachtet,plantsiedanneineInitiativeinderEuropäischen Union, um hier eine Änderung zu erreichen? Falls nein, warum nicht? EineInitiativederBundesregierungaufEU-EbenezurÄnderungdieserVorschriftistangesichtsdesder6.EG-RichtlinieimmanentenundvomEuropäischenGerichtshofinständigerRechtsprechungbestätigtenGrundsatzes,dass gleichartigeleistungennichtunterschiedlichbesteuertwerdendürfen,nicht beabsichtigt. 12.a)WarumspieltedasThemaprivateNachhilfeimerstenBildungsbericht von Bund und Ländern kaum eine Rolle? b)wiesolldiefragenachangebot,qualitätundinanspruchnahmeprivaternachhilfeindergemeinsamenbildungsberichterstattungsowie inderbildungsforschungvonbundundländernzukünftigberücksichtigt werden? DererstegemeinsameBildungsberichtderKultusministerkonferenz (KMK) unddesbundesministeriumsfürbildungundforschung (BMBF)erschienam 2.Juni2006.DerBereich Nachhilfe wirddort andersalsindervorstudie vonherrnprof.rauschenbachetal.ausdemjahr2004 nichtthematisiert. DiesesistvorallemderbereitsindergenanntenVorstudiekonstatiertensehr schlechtendatenlageindiesembereichgeschuldet:derbildungsberichtgreift ausschließlichaufbereitsvorhandenesdatenmaterialzurück;eswerdenkeine gesondertenerhebungenausschließlichfürdiebildungsberichterstattung durchgeführt. DarüberhinausmussteausderFüllederEmpfehlungenausdenverschiedenen VorstudienzwangsläufigeineAuswahlgetroffenwerden.Hierhatsichdas KonsortiumBildungsberichterstattungzunächstfürandereIndikatorenentschieden.Esistabernichtauszuschließen,dassderBereich Nachhilfe bei bessererdatenlageindenweiteren,imzwei-jahres-rhythmusfolgenden Berichten berücksichtigt wird. ImÜbrigenliegtdervonderNachhilfeproblematikimWesentlichenbetroffene SchulbereichinalleinigerZuständigkeitderLänder.WenngleichdasBMBFund diekmkgemeinsamalsauftraggeberderbildungsberichterstattungfungieren, bleibendiejeweiligenzuständigkeitenindeneinzelnenbildungsbereichen davon unberührt.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
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