Praktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
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- Mathias Flater
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8248 Praktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption Vorbemerkung der Fragesteller DieOECD-KonventionüberdieBestechungausländischerAmtsträgeriminternationalenGeschäftsverkehrdientdemwichtigenZiel,grenzüberschreitenderKorruptiondurchinternationalagierendeUnternehmenwirksamvorzubeugenunddiesezubekämpfen.Dieam17.Dezember1997vonDeutschland unterzeichnetekonventionwurdedurchdasgesetzzurbekämpfunginternationalerbestechung (IntBestG)vom10.September1998indeutschesRecht umgesetzt. MedienberichtenzufolgeistdiepraktischeUmsetzungdesGesetzesbislang unzureichend.sobescheinigtz.b.die FinancialTimesDeutschland vom 27.Dezember2007dendeutschenStaatsanwaltschafteninUmsetzungdesgenanntenGesetzes fehlendenelan.denleiterderarbeitsgruppeanti-bestechungbeideroecd,markpieth,zitiertderartikelmitdenworten: Esgibt eineganzereihevonfällen,dievondenstaatsanwaltschaftennichtbesondersaktivverfolgtwerden. ZwarseidieSiemens-AffäreeinWeckruf.Man könnejedochkeineentwarnungfürdeutschlandgeben.derpräsidentdes DeutschenRichterbundes,ChristophFrank,kritisiertindemselbenArtikeldie PersonalausstattungfürdieofthochkompliziertenWirtschaftsfällealszu schwach.indenwirtschaftsabteilungenderstaatsanwaltschaftengebees generelleingroßesproblem.eigentlichwürdenimbereichderwirtschaftskriminalität viel mehr Spezialisten benötigt. AuchderjährlicheFortschrittsberichtderAntikorruptionsorganisationTransparencyInternational2007bewertetdiePraxisinUmsetzungdesIntBestG kritisch.esfehleanpersonalundfinanziellenressourcenbeidenstrafverfolgungsbehörden,umsystematischgegenauslandsbestechungvorgehenzu können.nochimmermüsstenvieleunternehmenindeutschlandvielzuwenigfürchten,dassgegensiewegenauslandsbestechungermitteltundanklage erhobenwird.zudembemängeltdieorganisation,dassinformationenzuer- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom6.März2008übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode mittlungs- undgerichtsverfahrensowieverurteilungenimhinblickaufauslandsbestechungindeutschlandnichtsystematischgesammeltwürdenund kaum zugänglich seien. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesrepublikDeutschlandhatdasOECD-Übereinkommenüberdie BestechungausländischerAmtsträgeriminternationalenGeschäftsverkehr bereitsimjahre1998durchdasgesetzzurbekämpfunginternationalerbestechung (IntBestG)vom19.September1998,dessenDurchführungsbestimmungenam15.Februar1999inKraftgetretensind,indeutschesRechtumgesetzt.DieBundesregierungbeteiligtsichaktivandervonderOECDeingerichtetenArbeitsgruppegegenBestechungiminternationalenGeschäftsverkehr (WorkingGrouponBriberyinInternationalBusinessTransactions).Indieser ArbeitsgruppewirdimRahmengegenseitigerÜberprüfungensowohldiegesetzliche als auch die praktische Umsetzung des Übereinkommens überwacht. DievonderArbeitsgruppevorgenommenenLänderprüfungenzeigen,dass DeutschlandbeiderVerfolgungvonBestechungstatengegenüberausländischenAmtsträgernundAbgeordnetennichtgegenüberanderenOECD-Staatenzurücksteht.GanzimGegenteil:MitAusnahmederVereinigtenStaatenvon AmerikakannDeutschlandaufdiegrößteAnzahlvonStrafverfahrenindiesem Bereichverweisen.AndersalsdiePressemeldunginder FINANCIALTIMES vermutenlässt,dievondenfragestellernaufgegriffenwird,hatdaherauchnicht dieoecddiedeutschejustizalszuzaghaftbeiderverfolgungvonsolchen Tatengerügt.EshandeltsichlediglichumeinepersönlicheWertungdesVorsitzendenderOECD-Arbeitsgruppe,derseineBewertungzudemnuraufein Verfahrenstützt,dasnachseinerAuffassungmitunzureichenderBegründung eingestelltwurde.diebundesregierungteiltnichtdieauffassung,dassin DeutschlandAuslandsbestechungennichtnachdrücklichverfolgtwürden. AllerdingshatderVorsitzendedesDeutschenRichterbundeszuRechtdarauf hingewiesen,dassfürdiebearbeitungderkompliziertenwirtschaftsstrafverfahreneineangemesseneausstattungderwirtschaftsabteilungenderstaatsanwaltschaftenerforderlichist.dieseproblematikwurdeauchbereitsvom 5.StrafsenatdesBundesgerichtshofesinseinerEntscheidungvom2.Dezember StR 119/05 (BGHSt 50, 299) angesprochen. DieAussage,dassinDeutschlandInformationenzuErmittlungs-undGerichtsverfahrensowieVerurteilungenimHinblickaufAuslandsbestechungennicht systematischgesammeltwürdenundkaumzugänglichseien,istsonichtzutreffend.zwarwerdenkeinegesondertenstatistikenüberermittlungsverfahrenin diesembereichgeführt.diestrafrechtlichebekämpfungderkorruptioneinschließlichderbestechungausländischeramtsträgerobliegtindeutschland grundsätzlichderjustizaufländerebene.dieländerwurdenvombundes- ministeriumderjustizgebeten,zumzweckederunterrichtungderoecd- Arbeitsgruppe,einmaljährlichüberlaufendeErmittlungsverfahrenindiesem Bereichzuberichten.DerBundesregierungliegendaherBerichteüberVerfahrenausdenJahren2004,2005und2006vor.AufderGrundlagedieserBerichte hatdiebundesregierungdieoecd-arbeitsgruppestetsinformiertundinanonymisierterformüberdieverfahrenindeutschlandberichtet.auchdernichtregierungsorganisationtransparencyinternationalwurdeninformationenüber dieindenländernanhängigenverfahrenzugeleitet;derhinweisderfragesteller auf die Kritik der Organisation ist insoweit überholt. DieindenfolgendenAntwortenmitgeteiltenZahlenberuhenaufdenBerichten der Länder.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WievieleErmittlungsverfahrenwegenVerstoßesgegenVorschriftendes IntBestGwurdenseitdemJahr1998inDeutschlandeingeleitet (bittenach Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüsseln)? Die von den Ländern mitgeteilten Angaben ergeben Folgendes: Ermittlungsverfahren 2004 Baden-Württemberg: 5 Bayern: 4 Brandenburg: 1 Hamburg: 6 Hessen: Vorverfahren Nordrhein-Westfalen: 2 Rheinland-Pfalz: 1 Saarland: 1 Ermittlungsverfahren 2005 Baden-Württemberg: 9 Bayern:13 Berlin: 1 Vorermittlungsverfahren Brandenburg: 1 Hamburg: 6 Hessen:11 Niedersachsen: 1 Nordrhein-Westfalen:14 Rheinland-Pfalz: 2 Saarland: 1 Sachsen: 2 Schleswig-Holstein: 4 Ermittlungsverfahren 2006 Baden-Württemberg:11 Bayern:18 Berlin: 3 Brandenburg: 2 Hamburg: 7 Hessen:15 Niedersachsen: 6 Nordrhein-Westfalen:15 Rheinland-Pfalz: 3 Saarland: 1 Sachsen: 2 Schleswig-Holstein: 5
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.Inwievielendero.g.FällewurdedasErmittlungsverfahreneingestellt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüsseln)? Aus den Länderberichten ergeben sich folgende Zahlen: Einstellungen 2004 Nordrhein-Westfalen: 1 Einstellungen 2005 Rheinland-Pfalz: 1 Einstellungen 2006 Baden-Württemberg: 1 Bayern: 4 Brandenburg: 1 Hamburg: 3 Niedersachsen: 2 Nordrhein-Westfalen: 3 Rheinland-Pfalz: 2 Sachsen: 1 Schleswig-Holstein: 2 3.AufGrundlagewelchergesetzlicherVorschriftenerfolgtendieEinstellungenderVerfahrenjeweils (bittenachnormen,jahrensowiebundesländern aufschlüsseln)? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 4.InwievielenFällenerfolgteAnklage (auch)wegenverstoßesgegenstrafnormendesintbestg,undwievieleanklagenwurdenichtzumhauptverfahrenzugelassen (bittejenachjahrensowiebundesländerngetrenntaufschlüsseln)? ÜberdieGründederNichtzulassungzumHauptverfahrengibteskeineAngaben.AusdenBerichtenderLändersindfolgendeAngabenüberAnklagenzu entnehmen: Anklagen 2005 Baden-Württemberg: 6 Bayern: 1 Hessen: 2 Saarland: 3 Anklagen 2006 Saarland: 1
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ InwievielenFällen (bittejenachfallzahlen,nachjahrensowiebundesländern aufschlüsseln) a)endetedasgerichtlicheverfahrenmiteinerverurteilungaufgrundlage des IntBestG insgesamt; DieAngabenzudenVerurteilungennach 334desStrafgesetzbuchsinVerbindungmitArtikel2 1IntBestGwerdenseitdemJahr2000inderStrafverfolgungsstatistikgesonderterfasst.FürdieJahre2000bis2006weistdiese StatistikkeineVerurteilungenaus.Dabeimussberücksichtigtwerden,dassin derstrafverfolgungsstatistiknureine,diesogenannteschwerste,straftatausgewiesen wird. Die Länder haben folgende Angaben übermittelt: Verurteilungen 2005 Bayern: 1 Verurteilungen 2006 Baden-Württemberg: 1 Bayern: 1 Hessen: 5 Nordrhein-Westfalen: 1 b)wurdeimurteilaufgrund 338Abs.2desStrafgesetzbuchs (StGB) zugleichauchderverfallbzw.erweiterteverfalldeserlangten ( 73, 73d StGB) angeordnet; Weder die Justizstatistik noch die Länderberichte enthalten hierüber Angaben. c)wurdengerichtlicheverfahrenwegenbestechungausländischerabgeordneteriminternationalengeschäftsverkehrgemäß 2IntBestG geführt; wie viele davon endeten mit einer Verurteilung? DerBundesregierungsindVerurteilungennachArtikel2 2IntBestGwegen der Bestechung ausländischer Abgeordneter nicht bekannt. 6.WorinsiehtdieBundesregierungGründefürdieggf.ungleichgewichtige ZahlderErmittlungsverfahrenindeneinzelnenBundesländern,undwas beabsichtigtsiezutun,umeinegleichmäßigintensivestrafverfolgungin den verschiedenen Bundesländern sicherzustellen? DievorhandenenFallzahlenlassenkeineRückschlüsseaufeineunterschiedliche Verfolgungsintensität in den Ländern zu.
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.WasunternimmtdieBundesregierung,umsicherzustellen,dassdieZahl derermittlungs-undgerichtlichenverfahren,derverfahrenseinstellungen sowiederanklagenundverurteilungennachdemintbestgbundesweit systematischgesammeltundzugänglichgemachtwerden,damitdieauslandsbestechungdurchinländischeunternehmenöffentlichnachvollziehbardokumentiertwerdenkannundsoderkampfgegenauslandskorruption wirksam unterstützt wird? DieBundesregierungerhältjährlichvondenLändernBerichteüberdieeinschlägigenErmittlungsverfahrenundderenVerlauf.Daessichjeweilsnurum wenigeverfahrenhandelt,werdendieangabenerstimlaufederjahreanaussagekraftgewinnen.verurteilungen,dieausschließlichaufgrundeinerbestechungausländischeramtsträgeriminternationalengeschäftsverkehrerfolgen, werden bereits heute in der Bundesjustizstatistik erfasst.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8165 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1569
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1741 16. Wahlperiode 02. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
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Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1774 16. Wahlperiode 07. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10464 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
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