Auswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/11261 Auswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG Vorbemerkung der Fragesteller EinleistungsfähigerKapitalmarktbenötigteinklaresordnungspolitischesKonzept,welchesdurcheinenentsprechendeffizientenrechtlichenRahmenund einehandlungsfähigeaufsichtumgesetztwerdenmuss.transparenzmarktbewegendertransaktionenistdabeieinesderwichtigstenerfordernisse.nurso kannsichergestelltwerden,dassallekapitalmarktteilnehmerüberdengleichen Informations- und Handlungsrahmen verfügen. Am26.Oktober2008gabdiePorscheSEperPressemitteilungbekannt,nicht nurdeneigenenanteilandervolkswagenagauf42,6prozentderstammaktienerhöhtzuhaben,sondernzusätzlichnochsogenanntecashsettledoptions (CSOs),alsoaufBarausgleichgerichteteAktienoptionenaufweitere31,5ProzentderVW-StammaktienzubesitzenundeinebeherrschendeMehrheitander VolkswagenAG (VW)von75ProzentderStammaktienunddenAbschluss eines Beherrschungsvertrages anzustreben. ZusammenmitdembekanntenAnteildesLandesNiedersachseninHöhevon 20,1ProzentdereinschlägigenStammaktienergabsichdamiteintheoretischer FreeFloatamMarktvonunter5,8Prozent dieobligatorischenbeständevon IndexfondsaufdenDax30undandereIndizes,indenendieVW-Stammaktien enthaltensind,sindhiervonnochnichtabgezogen.denmarkteilnehmernwar jedoch suggeriert worden, dieser Free Float läge bei über 40 Prozent. NachderMeldungvom26.Oktober2008folgteam27.Oktober2008und 28.Oktober2008einsogenannterSuperShortSqueeze,beidemsichBesitzer vonshort-positionenausdemnurnochsehrkleinenfreefloatumjedenpreis mitvw-stammaktieneindeckenmussten.dievw-stammaktie,dieam24.oktober2008nochbei210,85eurogeschlossenhatte,schlossam28.oktoberbei 945,00Euro (Xetra)undlagandiesemTaginderSpitzebeiüber1005Euro. ZumHandelsschlusshattedamitdieStammaktiederVolkswagenAGaufgrund derenormgestiegenenmarktkapitalisierungeingewichtvon26prozentim Dax30erreicht.NachAngabendereinschlägigenIndustriewarenindexnahen AktienfondsaufIndizesgezwungen,indenendieVW-Stammaktienenthalten DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom18.Dezember2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sind,diesezumbiszu10-fachenihresfairvaluenachzukaufen.darüberhinaus warendiesefondswegendesgeringenfreefloatsdervw-stammaktiegezwungen,andereindexwerteinfallendemärktehineinabzugeben,umsodie GewichtungderVW-StammaktieimIndexnachzustellen.Damitwarenund sind deutsche Privatanleger unmittelbar betroffen. 1.AufBasiswelchergesetzlicherVorschriftenkönnenAnbietervonAktienfondsund/oderZertifikatenaufIndizesverpflichtetsein,auchoffensichtlich dysfunktionalemarktbewegungeneinzelneraktienkurseinihremportfolio abzubilden? EinIndexfondsbildetgrundsätzlichMarktbewegungendeszugrundeliegenden IndexinseinerWertentwicklungab,diesbeinhaltetdamitauchwiebeiderVW- AktiebeobachteteKursentwicklungen.DasInvestmentgesetzverlangtaufBasis deseuropäischenrechtsgrundsätzlichdienachbildungeinesanerkannten Wertpapier-Index,wenndieKapitalanlagegesellschaftfürIndexfondserweiterte AnlagegrenzengegenüberdensonstigenrichtlinienkonformenInvestmentfonds inanspruchnehmenwill.aufgrunddieserregelungenwirdauchbeieiner ÜbergewichtungeinzelnerBestandteiledesIndex,dieauchnurzeitweiligbestehen kann, der Index jeweils nachgebildet. BeiAnbieternvonZertifikatengibteskeineRechtspflicht,Marktbewegungen inihremportfolioabzubilden.einfaktischerdruckzurabbildungderkursbewegungenkannjedochunterdemgesichtspunktderrisikosteuerungbestehen. WilleinEmittentRisikenausderVeränderungdesBasiswertesvermeiden,dann wirderdasausderemissionerlöstegeldindenbasiswertselbstodereinentsprechendesderivatinvestieren.beiderausgestaltungderzertifikatebedingungenhabendieemittentengrundsätzlichfreiehand.sokönntensieauchvorsehen,dassdasauszahlungsprofildannnichtgenauderentwicklungdesals BasiswertgewähltenIndexentsprechensoll,wenneinWertdesIndexsehrhohe kurzfristige Ausschläge aufweist. 2.KönnenderartigeVerpflichtungenauchaufBasisvertraglicherVereinbarungenzwischendemEmittenteneinschlägigerAktienfondsunddenInvestoren beispielsweise über die Emissionsprospekte ausgeschlossen werden? Investmentfonds,dieeinenIndexnachbilden,habenauchinbesonderenMarktlagendieVerpflichtungzurIndexnachbildung (vgl.antwortzufrage1).diese VerpflichtungwirdinderRegelauchindenVertragsbedingungenvonIndexfonds entsprechend niedergelegt. 3.InwelchemUmfangundmitwelchemEffektwarenAnbietervonAktienfondsund/oderZertifikatenaufIndizesvomSuperShortSqueezeimbesagten Fall betroffen? GrundsätzlichhabenKursentwicklungenalleinkeinenEinflussaufdasManagementeinesdirekteinenIndexabbildendenInvestmentfonds.BeidiesenFonds passtsichdiegewichtungdervermögensgegenständevonselbstdemhöheren WertderzugrundeliegendenBestandteiledesIndexdurchdieBewertungender vorhandenenvermögensgegenständean.esistnurdanneinzukaufvonaktien erforderlich,wenndiesefondsindersummeamentsprechendentagmehrmittelzuflüssealsmittelabflüssehaben,dadanndasfondsportfolioproportional entsprechendderindexzusammensetzungzuerweiternistunddieseineentsprechendenachfragenachdenwertpapieren,ausdenensichderindexzusammensetzt,auslösenwird.dieswarandenbetreffendentagenjedochnichtderfall. NachdeutschemInvestmentrechtaufgelegteIndexfondshabendahernichtzu

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/11528 einererhöhtennachfragedervw-stammaktienbeigetragenundwarenvonder Situation nicht betroffen. HinsichtlichderAnbietervonZertifikatenaufIndizesliegenderBaFinkeine belastbarendatenvor.angesichtsdervielzahlderaufdendaxundandereindizes,indenenvolkswagen-stammaktienvertretensind,begebenenzertifikate unddervondenemittentenunterschiedlichgehandhabtenrisikosteuerungkönnenkeineverlässlichenaussagengetroffenwerden,inwieweitdieanbietervon den Geschehnissen betroffen waren. 4.WelcheKenntnissehattedieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)vorderBörsenöffnungam27.Oktober2008überdieMöglichkeiteinesSuperShortSqueezealsFolgederVeröffentlichungsaktivitäten von Porsche? DieBaFinhattevorderBörsenöffnungam27.Oktober2008keineKenntnisse übereinemöglicherweiseungewöhnlichekursentwicklungdervolkswagen- StammaktieimAnschlussandieVeröffentlichungderPorscheSE.DieBaFin hat wiedieöffentlichkeitauch erstmitdermitteilungderporschesevom 26.Oktober2008KenntnisüberdengenauenUmfangbestehenderPositionenin AktienundOptionenaufdieVW-Stammaktienerlangt.DaderBaFinkeine InformationenüberdenUmfangbestehenderLeerverkaufspositionenvorlagen, gab es keine Gründe, eine ungewöhnliche Kursentwicklung zu erwarten. 5.WelcheMaßnahmenwurdenvoraberwogenund/odergetroffen,umeinen solchensupershortsqueezeauszuschließenoderseinefolgenzumildern? DadieEntwicklungderBörsenpreisevorderVeröffentlichungderPorscheSE vom26.oktober2008nichtabsehbarwar,konntediebafinvorabkeinemaßnahmen erwägen oder treffen. 6.WelcheMaßnahmenhatdieBaFinseitBörsenöffnungam27.Oktober2008 im vorliegenden Sachverhalt erwogen und welche getroffen? DieBaFinhatKontaktmitderGeschäftsführungderFrankfurterWertpapierbörse,demVorstandderDeutscheBörseAGundderHessischenBörsenaufsichtsbehördeaufgenommen.Hierbeiwurdeerörtert,obeineHandelsaussetzungwegeneinesnichtmehrordnungsgemäßenBörsenhandels,derGefährdung derinteressendespublikumsodereinesmissstandesimsinnedes 4WpHGin Fragekomme.DiePrüfungführtezudemErgebnis,dassderHandelstetsliquide warundgekauftestückeordnungsgemäßbeliefertwurden.daherlagenweder dietatbestandsvoraussetzungeneinerhandelsaussetzungnachdembörsengesetz noch nach dem Wertpapierhandelsgesetz vor. 7.HatPorschenachAuffassungderBundesregierungdiesichausdereuropäischenMarktmissbrauchs-RichtlinieergebendenVerpflichtungenerfüllt, und wie begründet sie ihre Auffassung? DieBundesrepublikDeutschlandhatdieVorgabenderMarktmissbrauchsrichtliniezurAhndungverbotenerMarktmanipulationin 20adesWertpapierhandelsgesetzes (WpHG)undderzugehörigenMarktmanipulations-Konkretisierungsverordnung (MaKonV)umgesetzt.DerzeituntersuchtdieBaFin,obim HandelderVolkswagen-AktieVerstößegegendasVerbotdes 20aWpHG, auchinverbindungmitdenvorschriftendermakonv,vorlagen.indiesemzu-

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode sammenhanghatdiebafinvonbeteiligtenumfangreichedokumenteangefordert,diederzeitausgewertetundgeprüftwerden.dieseuntersuchungistnoch nichtabgeschlossen,eineabschließendebewertungistdahernochnichtmöglich.soweitderbafintatsachenvorliegen,diedenverdachteinerstraftatnach 38WpHGbegründen,wirdsiediesederzuständigenStaatsanwaltschaftunverzüglich anzeigen ( 4 Abs. 5 Satz 1 WpHG). 8.InwieweithatdieBaFinfürdieEinhaltungdieserVerpflichtungenSorge getragen? DieBaFinistnach 4Abs.2Satz1WpHGzurÜberwachungderEinhaltung desverbotsdermarktmanipulation ( 20aWpHG)verpflichtet.Siekommt dieserverpflichtungsowohldurcheineregelmäßigeallgemeinemarktüberwachungalsauchdurcheinefallspezifischeprüfungeinzelnersachverhaltenach. DieBaFinwertetdabeiunteranderemdieihrnach 9WpHGübermittelten DatenüberWertpapiergeschäfteausundmachtvonihrenBefugnissenaus 4 WpHGGebrauch:DanachkanndieBaFinunteranderemvonjedermannAuskünfteverlangen,etwaüberBestandsveränderungeninFinanzinstrumentenund dieidentitätweitererpersonen,insbesonderederauftraggeberundderaus Geschäften berechtigten oder verpflichteten Personen ( 4 Abs. 3 WpHG). 9.Triffteszu,dassPorscheam29.Oktober2008dieAuflösungvonCSOs imumfangvonbiszufünfprozentdervw-stammaktienankündigteund diebafinvonporschevorabüberdieerwogenemaßnahmeundderenveröffentlichung unterrichtet wurde? DieVertretervonPorscheundderbeauftragtenKanzleihabenvorabmitder BaFinKontaktaufgenommen.DieBaFinwurdeüberdiebeabsichtigteMaßnahmeinformiert.DieseMaßnahmehatzusammenmitderEntscheidungder DeutschenBörseAG,einenneuenVerkettungsterminfürdenDAXvorzuziehen, zu einer merklichen Entlastung des Marktes ab dem 29. Oktober 2008 geführt. 10. Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt wurde die BaFin unterrichtet? VertreterderPorscheSEundderenRechtsanwältenahmenamVormittagdes 28.Oktober2008mitderBaFintelefonischenKontaktauf.DieBaFinwurde überdiebeabsichtigtemaßnahmeinformiert.amnachmittagdes28.oktober 2008 wurden der BaFin vorab Textentwürfe übersandt. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdasVerhaltenderDeutscheBörseAG imskizziertenfall,erstspätabendsam28.oktober2008,alsoalsderschadendurchdensupershortsqueezebereitseingetretenwar,zuentscheiden, diegewichtungdervw-stammaktienimdaxabdem3.november2008 auf zehn Prozent zu begrenzen? DieZusammensetzungundBerechungdesDAXerfolgtnacheinemvonder DeutscheBörseAGveröffentlichtenLeitfaden.DieEinhaltungundkontinuierlicheAnwendungdesIndexleitfadenswarundistdieGrundvoraussetzungfür transparenteindexentscheidungenundschafftdaserforderlichevertrauendes MarktesineinenLeitindex.NurinextremenAusnahmefällenistesgerechtfertigt,vondenimIndexleitfadenvorgesehenenAusnahmeermächtigungenGebrauchzumachen.DiePreisentwicklungderVW-AktieundihreAuswirkungen auf die Indexentwicklung waren ein solcher Ausnahmetatbestand, da

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11528 diegewichtungdervw-aktieimdaxzunehmendunverhältnismäßig gewordenwarundderindexseinebenchmarkfunktionfürdendeutschen Finanzmarkt nicht mehr erfüllen konnte und zudem am28.oktober2008erstmalseineentkoppelungdesjeweiligenwertesdes DAXamKassamarktderFrankfurterWertpapierbörseundamTerminmarkt der Eurex (DAX-Future) erfolgte. VordiesemHintergrundhatdieDeutscheBörseAGam28.Oktober2008inAbstimmungmitdemArbeitskreisAktienindizeseineaußerordentlicheAnpassung derdax-indexgewichtungfürdievw-aktiezum3.november2008beschlossen,waszueinerkappungdergewichtungdervw-aktieauf10prozentgeführthat.dieanpassungwurdemitdemimmarktüblichenvorlaufangekündigt.dieshatallenmarktteilnehmerndiegelegenheitgegeben,sichaufdiese außerplanmäßigeanpassungeinzustellen.diemaßnahmewarnachauffassung der Bundesregierung zielgerichtet und marktgerecht. 12.WieerklärtsichdieBundesregierung,dasseinerseitsinzwischendieDeutscheBörseAGundandereIndexherausgebernurnochvoneinemFree FloatderVW-StammaktienvonuntersechsProzentausgehen,alsodenam 26.Oktober2008gemeldetenCSO-AnteilfestPorschezuordnen,andererseitsaberdieBaFinimmernochdavonausgeht,dasssolcheCSOskeine meldepflichtigen Aktienbezugsrechte sind? DieDeutscheBörseAGgehtaufGrundderihrzurVerfügungstehendenInformationenaktuellvoneinemAnteilfreihandelbarerAktien (sog. Streubesitz oder FreeFloat )beidervw-stammaktievon37,32prozentaus.optionen,die lediglicheinenbarausgleichvorsehen (sog.cashsettledoptions;csos)werden nichtvonderdeutschebörseagbeiderbestimmungdesfestbesitzanteilsfür diedax-indexgewichtungberücksichtigt.andereindexanbieterberücksichtigendiesecsosnachkenntnisderbundesregierungebenfallsnichtbzw.nicht mehr bei der Berechnung des Streubesitzanteils der VW-Stammaktie. DiegesetzlichenMeldepflichtenüberStimmrechtsanteileausden 21ff. WpHGknüpfendaranan,dasseinehinreichendgesichertePositionbesteht,auf GrunddererStimmrechtebeieinerbörsennotiertenAktiengesellschafterworben werdenkönnen.einesolchegesichertepositionbestehtbeicsosinübereinstimmungmitdenentsprechendenvorgabendertransparenz-richtlinie,auf denendienationalenvorschriftenberuhen,hingegennicht.eswirdallerdings derzeitgeprüft,obhiereineergänzungdergesetzlichenzurechnungstatbestände vorzunehmen ist (siehe auch nachfolgende Antwort zu Frage 13). 13.WarumhältesdieBundesregierung unterberücksichtigungdereu- RichtlinienüberzulässigeMarktpraktiken (2004/72/EG)undMarktmissbrauch (2003/6/EG) fürsachlichgerechtfertigt,finanzinstrumentewie cashsettledequityswaps nichtindenanwendungsbereichvon 25des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einzubeziehen? 25WpHGberuhtaufdenVorgabenderTransparenzrichtlinie2004/109/EG undnichtderinderfrageerwähnteneu-marktmissbrauchs-richtlinien. DeutschlandhatdieVorgabenderTransparenzrichtliniewieauchdieMehrheit derübrigeneu-staatenweitgehend1:1umgesetztundbeiderstimmrechtszurechnung,wieinderrichtlinievorgesehen,nuroptionenberücksichtigt,dieeinenunmittelbarenanspruchaufübereignungderaktienunddamitverbunden einegesicherteanwartschaftaufdiestimmrechtegewähren.derzeitwirdjedochgeprüft,obundinwelcherweisedieregelungdes 25WpHGergänzt werdenkönnte,umauchfinanzinstrumente,diewirtschaftlichmitdembesitz deraktienvergleichbarsind,wiecashsettledequityswapsundcashsettled

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode options,beiderzurechnungzuerfassen.beiderausgestaltungeinermöglichen künftigenregelungsindverschiedenegesichtspunktezuberücksichtigen. Hierzuzähltinsbesondere,dassderzusätzlicheMeldeaufwandinfolgeneuer VorschriftenineinemvertretbarenRahmengehaltenwerdensollte.ZudemsolltenüberarbeiteteVorschriftenhinreichendbestimmtsein,einerechtssichere EinordnungvonFinanzinstrumentenermöglichenundUmgehungenentgegenwirken. 14.WiebeurteiltdieBundesregierungdievonderDeutschenBörseAGangesichts des Falls Porsche/VW erlassenen neuen Regeln? DieindenLeitfadenAktienindexneuaufgenommenenRegelungengebender DeutschenBörsedieBefugnis,beibestimmtenMarktentwicklungeneinen DAX-WertmiteinerFristvondreiTagenausderBerechnungdesIndexherauszunehmen.Voraussetzungist,dassdieIndexgewichtungderbetreffendenAktie 10Prozentundihreannualisierte30-Tages-Volatilität250Prozentübersteigt. DieneuenRegelungenführeninsbesonderedazu,dassVeränderungenimStreubesitzanteileinerAktiebeiderFestlegungderZusammensetzungdesIndexzeitnähererfasstwerdenkönnenunddieStabilitätdesIndexerhöhtwird.Dieneuen RegelungensindausSichtderBundesregierunginsgesamtpositivzubewerten. EineabschließendeBeurteilungdererstrundeinenMonataltenVorschriftist jedoch noch nicht möglich.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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