BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
|
|
- Georg Friedrich
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Matthias Berninger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drucksche 16/2554 Regulierung und Anlegerschutzinteressen bei Zertifikaten auf dem deutschen Finanzmarkt Vorbemerkung der Fragesteller ZertifikateaufdemdeutschenFinanzmarktsindnocheinvergleichsweisejungesProdukt.SiehabensichaberindenvergangenenJahrengeradeinDeutschlandsehrdynamischentwickelt,auchalsProduktfürKleinanleger.MittlerweilegibtesüberHunderttausendverschiedeneZertifikatsproduktemiteinem Anlagevolumenvonüber90Mrd.Euro.EingroßerVorteilfürKleinanlegerist, dasssiemitzertifikatenanproduktenundproduktkombinationenunddamitan spezifischenchance-risiko-profilenteilhabenkönnen,zudenensiesonstkeinenzugangbzw.nuraufwendigenzuganghätten.wennnunaberdiezertifikateverstärktindasportfoliovonkleinanlegernaufgenommenwerden,müssenauchdierechtlichengrundlagenüberprüftunddieaspektedesfinanziellen Verbraucherschutzes beachtet werden. 1.GibteseinegesetzlicheDefinitionvonZertifikaten,undwennnein,wie würdediebundesregierungdiesedefinitionfassenundwürdediebundesregierungdemdeutschenbundestagraten,diesedefinitiongesetzlichzu verankern? EinespeziellegesetzlicheDefinitionvonZertifikatengibtesnicht.Zertifikate lassensichaberunterdiebegrifflichkeitendeswertpapierhandelsgesetzes (WpHG)unddesWertpapierverkaufsprospektgesetzes (WpPG)subsumieren. DanachsindZertifikatesowohlalsSchuldverschreibungenimSinnedes 2 Abs.1Satz1Nr.1WpHGundsomitalsWertpapiereanzusehen,alsauchvom BegriffderDerivateimSinnedes 2Abs.2WpHGerfasst.Zudemfallensie unterdenbegriffderwertpapierenach 2Nr.1WpPG.DieseBegrifflichkeiten beruhenaufeuroparechtlichenvorgabendereu-prospektrichtlinie (2003/71/ EG)undderEU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (93/22/EWG).Zudemgilt DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom22.September 2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diedieeu-prospektrichtliniekonkretisierendeeu-prospekt-verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 unmittelbar. DaeinegesetzlicheDefinitionvonZertifikatenauchvonderRichtlinieüber MärktefürFinanzinstrumente (2004/39/EG) EU-Finanzmarktrichtlinie nicht vorgegebenist,wirddieseeinstufungdurchdasfinanzmarktrichtlinie-umsetzungsgesetz nicht geändert werden. BereitsaufgrundderhohenRegelungsdichteimeuropäischenWertpapieraufsichtsrechtisteinesingulärenationaleDefinitionnichtangezeigtunddürftezu Irritationen führen. Zudemistsieauchnichtsinnvoll,daeinesolcheDefinitiondieEmittenteninder GestaltungsfreiheitihrerProduktebehindernunddamitdieinternationalanerkannte Innovationskraft am Finanzplatz Deutschland gefährden würde. 2.WelcheFaktorensindnachAuffassungderBundesregierungentscheidend fürdieaktuellzubeobachtendehohedynamikderzertifikateemissionen unddiestarkwachsendenachfrageinsbesonderevonkleinanlegernnach Zertifikaten in Deutschland? DieaktuellzubeobachtendehoheDynamikdesZertifikatemarktesistauffolgende Faktoren zurückzuführen: Große Produktvielfalt DierechtlicheAusgestaltungunddieTerminmarktstrategienlasseneinegroße VielfaltanZertifikate-Formenzu.DieZertifikatestelleneineAlternativezu Geldmarktanlagen,zuBonds,AktienundInvestmentfondsdar.EinAnleger kannentsprechendseinemgewünschtenchancen-/risikoprofilaufzertifikate zurückgreifen,dieseinenmarkterwartungenundanlagewünschenentsprechen. DurchZertifikateerhaltendieAnlegerzudemZugangzuProdukt-KombinationenundderivateähnlichenProdukten,dieinderVergangenheitausschließlich institutionelleninvestorenvorbehaltenwaren.insbesondereindexzertifikate bildenmittlerweileeinenbestandteilderportfoliodiversifikation,dasichdie MarkteinschätzunganhanddieserProduktemiteinemrelativgeringenKapitaleinsatz umsetzen lässt. AußerdemhabensichdieEmissionshäuseraufdasgestiegeneSicherheitsbedürfnisnachdemBörsenabschwungeingestelltundTeilschutz-oderGarantieprodukteangeboten.AberauchmithöherenRisikenbehafteteProdukte,wie etwahedge-fonds-zertifikateoderexpress-zertifikate,sprechenzunehmend neue Anlegerschichten an. Zulassungsverfahren DieEmissionshäuserkönnenwegendeswenigeraufwendigenZulassungsverfahrensschnellaufaktuelleThemenundMarktentwicklungenreagieren.Das ZulassungverfahrenrichtetsichnachdemWpPGundderEU-Verordnung (EG) Nr. 809/2004. Es beruht damit auf europarechtlichen Vorgaben. Umsatzstarke Märkte MitdenbeidenumsatzstärkstenBörsenderWeltfürZertifikate,demSmart-Trading-SegmentderFrankfurterWertpapierbörseunddemSegmentEUWAXder BörseStuttgart,besitztDeutschlandeinengroßenMarktfürdenHandelmitZertifikaten.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2740 Vertrieb DieInformationenderEmittentenüberihreProdukteundInformationsseitenim Internet,AnlegerseminarederBörsen,BerichterstattunginZeitschriftenund ZeitungenweckenzunehmenddasInteressederAnlegerfürZertifikate.Ebenso werdenzertifikateaktivvonbankenundfinanzdienstleisternbeworbenund vertrieben. 3.WiehochwarendieaußerbörslichenUmsätzemitverbrieftenDerivaten 2005 in Deutschland? Wie viel davon mit Privatanlegern? DerBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)liegenhierzukeine Datenvor.DieMeldungenandieBaFinnach 9WpHGinVerbindungmitder Wertpapierhandel-Meldeverordnungerfassen verbrieftederivate nichtals eigenständige Gattung von Finanzinstrumenten. StatistikenzuBörsenumsätzenmitverbrieftenDerivatenwerdenseitAugust 2005durchdasDeutscheDerivateInstitute.V. (DDI)veröffentlicht.Statistiken zumaußerbörslichenhandelliegendortnichtvor.geschätztwirdfürdas Gesamtjahr2005einVolumenvon100Mrd.Euro.Privatanlegersindfüretwa 90 Prozent des Geschäfts verantwortlich. 4.InwieweitschütztdieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Privatanleger,fallsEmittentenverbriefterDerivateihrenPflichten nicht nachkommen? GemäßdengesetzlichenVorgabensorgtdieSolvenzaufsichtderBaFindafür, dasskreditinstituteundfinanzdienstleistungsinstitutestetsmindestanforderungenbezüglichdeseigenkapitalseinzuhaltenhaben.hierdurchträgtsieindirekt zum Schutz der Anleger bei. WeiterhinunterliegenEmittentenvonDerivaten,dieinDeutschlandaneinem organisiertenmarkt (amtlicherundgeregeltermarkt)oderimfreiverkehrgehandeltwerden,derallgemeinenmarktüberwachung.diesschließtdieüberwachungdesinsiderhandels-undmarktmanipulationsverbotesein.soweitdiederivateaneinemorganisiertenmarktgehandeltwerden,unterliegendieemittentenauchderad-hoc-verpflichtungnach 15WpHG.KannderEmittentseinen VerpflichtungennichtnachkommenoderdrohtdieserZustand,soistimRegelfall diese Mitteilungspflicht nach 15 WpHG zu erfüllen. DieBaFinwirdallerdingsnichtimindividuellenInteresse,sondernausschließlichimöffentlichenInteressetätig.BeieinerstarkenHäufungvonzivilrechtlich begründetenansprüchenvonanlegernkannjedocheineunzuverlässigkeitdes GeschäftsleiterseinesKredit-oderFinanzdienstleistungsinstitutsodereinMissstandimSinnedes 6Abs.2KWGoder 4Abs.1WpHGvorliegen,derdie BaFin zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen berechtigt. a)wennja,wiesehendiestandardverfahrenaus,undwelcheansprechpartner gibt es für Anleger? KommteinEmittenteinesDerivates,dereinKredit-oderFinanzdienstleistungsinstitutist,seinenVerpflichtungennichtnach,kannsichderAnlegerandie BaFinwenden ( die Möglichkeit, das BaFin-Verbrauchertelefon in Anspruch zu nehmen. DieBaFingehtderBeschwerdenachundüberprüft,obdasdieZertifikateemittierendeInstitutaufsichtsrechtlichePflichtenverletzthat.IndiesemZusammen-
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode hangwirddasinstitutangeschriebenundumstellungnahmegebeten.dadie BaFinnurimöffentlichenInteressetätigwird,bestehenEingriffsmöglichkeiten derbafinjedochnurbeieinemverstoßgegenaufsichtsrechtlichevorschriften. b)inwieweitspieltfürdiesefragendasherkunftslanddesemittenteneine Rolle? EinedeutscheNiederlassungeinesInstitutsauseinemanderenEU-Mitgliedstaat oderdemeuropäischenwirtschaftsraum (EWR)fälltunterdieSolvenzaufsicht desherkunftslandes,dieeinengleichwertigenstandardwiediedeutscheaufsichtbietet.gründeteinausländischesinstitut (EU/EWR-RaumundDrittstaaten)eineTochtergesellschaftinDeutschland,sofälltdieseunterdiedeutsche Solvenzaufsicht. 5.AufgrundwelcherrechtlichenVorschriftenunterscheidetsichderHandel mit Zertifikaten von dem mit Aktien und mit Anleihen? DerdurchdasWpHGunddasBörsengesetz (BörsG)gebildeteRegulierungsrahmenfürdenHandelinFinanzinstrumentenerfasstgrundsätzlichsowohlden HandelmitAktienundAnleihenalsauchdenHandelmitZertifikaten.Sogilt nachdemwertpapierhandelsgesetzdasverbotdesinsiderhandelsundder MarktmanipulationfürdieseKategorienvonFinanzinstrumentengleichermaßen. FürdenHandelmitverbrieftenDerivaten,zudenenZertifikategehören,sehen dieregelwerkederbörsenzusätzlichevoraussetzungenvor.hierzugehörtz.b. diepflicht,dasseinsogenannter MarketMaker daszertifikatbetreut,indem erzusätzlicheliquiditätdadurchzuführt,dasserlaufendkauf-undverkaufsangebote (Quotes)indasOrderbucheinstellt.AlsMarketMakerfungierenregelmäßigdieEmittentenderZertifikate.AuchdieMöglichkeit,Geschäftewieder aufzuheben,diezunichtmarktgerechtenpreisenzustandegekommensind (Mistrades), ergibt sich aus den Börsenregeln. WerdendieZertifikateimFreiverkehrderverschiedenenBörseninDeutschland gehandelt, gelten die entsprechenden Regelwerke der Börsen. 6.WieundnachwelchenKriterienerfolgtdiePreisbildungbeiZertifikaten, wenn sie über die Börse gehandelt werden? GrundsätzlichfindendieüblichenPreisbildungsmechanismenauchaufden HandelmitZertifikatenAnwendung.AnderBörsemussderSkontroführer,der fürdiepreisermittlungverantwortlichist,diegesetzlichenanforderungender 24ff.BörsGeinhalten.Dasbedeutetinsbesondere,dasserdenPreisnachder MarktlagedesBörsenhandels,alsonachAngebot (Verkaufsaufträge)undNachfrage (Kaufaufträge),wiesiesichimOrderbuchwiderspiegeln,ermittelnmuss. ImHandelmitverbrieftenDerivaten,zudemauchderZertifikatehandelgehört, kommtaufgrundderbereitsangeführtenbörsenregeln (Frage5)hinzu,dassder SkontroführerbeiderPreisermittlungdieSpannevonaktuellemKauf-undVerkaufsangebot,diederMarketMakerstellt,berücksichtigenmuss.DerMarket MakerleitetdieseSpannemitHilfeeinerPreisberechnungsformelvomBasiswert,aufdensichdasZertifikatbezieht,ab.DieRegelwerkederBörsenbeschränkensichdabeimitihrenAnforderungenaufdiemaximaleGeld-/BriefspanneunddashandelbareMindestvolumen,stellenjedochkeineAnforderungenandiePreisberechnungdurchdenMarketMaker.DerSkontroführerander BörsekannaufdieQuotesdesEmittentenzurückgreifen,istandieQuote-Stellunggleichwohlabernichtgebunden.DiePreisbildungdurchdenSkontroführer
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2740 orientiertsichfaktischaberandenvommarketmakergestelltenpreisen.der ProzessderPreisermittlungunterliegtderlaufendenAufsichtderHandelsüberwachungsstellen der Börsen. 7.WelchespezifischaufZertifikateanzuwendendenRegelnsindfürdieAufsichtsbehörden des Bundes und der Länder maßgebend? FürdieProspektierunggeltendieallgemeinenVorgabendesWpPGundderEU- Prospektverordnung (EG)Nr.809/2004.DieZulassungderZertifikatezum HandelandenBörsenerfolgtentsprechenddenBörsenzulassungsvorschriften. DarüberhinausfindetdasWpHGAnwendung,welchesauchdenVertriebvon Zertifikaten reguliert. FürdieBaFinalsAufsichtsbehördedesBundessinddieBestimmungendes WpPGunddesWpHGmaßgebendfürdieAufsichtsbehördenderLänderdie börsenspezifischenregelnderhandelssegmentefürverbrieftederivatesowie das Börsengesetz. DieBaFinwendetbeiihrerAufsichtstätigkeitkeineRegelnan,diespeziellfür Zertifikategelten.BeimVertriebvonZertifikatendurchKreditinstituteund WertpapierdienstleistungsunternehmensindinsbesonderedieInformations-und Aufklärungspflichten der 31 ff. WpHG einzuhalten. HinsichtlichderBörsenaufsichtsbehördenderLänderkommtesdaraufan,in welchemsegmentderzertifikatehandelstattfindet.derhandelwirdinfrankfurtundstuttgartsowohlimorganisiertenmarktalsauchimfreiverkehrbetrieben.soweiterineinemorganisiertenmarktstattfindet (etwaeuwaxregulated),istvorallemdiejeweiligebörsenordnungmaßgebend.instuttgartfinden sichfüreuwaxregulatedinden 51ff.derBörsenordnungentsprechende Vorschriften,diefürverschiedeneDerivateeinschließlichZertifikatengelten. FürdenFreiverkehrsinddieEUWAX-RichtliniendasrelevanteRegelwerk. ÄhnlicheUnterscheidungenfürdenHandelmitZertifikatengibtesinFrankfurt (Börsenordnungbzw.dieAllgemeinenGeschäftsbedingungenfürdenFreiverkehranderFrankfurterWertpapierbörse).ImVerhältniszuEmittentenvon strukturiertenwertpapierengelteninfrankfurtnochdieteilnahmebedingungen fürdasqualitätssegmentfürstrukturiertewertpapiere.hinsichtlichderpreisfeststellungkommendanebendiebedingungenfürgeschäfteanderfrankfurter WertpapierbörsezurAnwendung.AlleinfürZertifikategeltendeVorschriften existieren, soweit ersichtlich, nicht. 8.NachwelchenKriterienwerdenZertifikatenachaufsichtsrechtlichen Aspekten unterschieden? Es wird auf die Antworten auf die Fragen 7 und 13 verwiesen. 9.InwieweitnehmendieBörsenaufsichtsbehördenderLänderHessenund Baden-WürttembergEinflussaufdieRegelwerkederHandelssegmentefür verbrieftederivateanderfrankfurterundderstuttgarterwertpapierbörse? SoweitdasrelevanteRegelwerkfürdenHandelmitverbrieftenDerivatenSatzungsrechtderBörsenist (z.b.börsenordnung,bedingungenfürgeschäftean derfrankfurterwertpapierbörse),findetimrahmendesbörsengesetzeseine RechtsaufsichtdurchdieBörsenaufsichtsbehördenstatt.SiemüssendieBörsenordnunggenehmigen ( 13Abs.5Satz1BörsG)undkönnendieAufnahmebestimmterVorschriftenindieBörsenordnungverlangen,wennundsoweitdiese zurerfüllungderderbörseoderderbörsenaufsichtsbehördeobliegendenge-
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode setzlichenaufgabennotwendigsind ( 13Abs.5Satz2BörsG).DieHandelsrichtlinienfürdenFreiverkehrbedürfenzwarkeinervorherigenGenehmigung. DieBörsenaufsichtsbehördekanndenHandelimFreiverkehrgemäß 57Abs.3 BörsGaberuntersagen,wenneinordnungsgemäßerBörsenhandelnichtgewährleistet ist. 10.FindeteineInhaltskontrolledervondenentsprechendenAusschüssenerlassenenRegelwerkestatt (z.b.euwax-richtlinienanderbörsestuttgart), und wenn ja, in welcher Form? DieBörsenordnungderEUWAXRegulatedalsorganisiertemMarktwerdenals SatzungdurchdenBörsenraterlassenundbedürfenderGenehmigungderBörsenaufsichtsbehörde.DieEUWAX-RichtlinienfürdenFreiverkehrwerden durchdeneuwax-ausschusserlassen ( 5derEUWAX-Richtlinie).Beiden EUWAX-RichtlinienhandeltessichumprivatrechtlicheHandelsrichtlinien.An denausschusssitzungennimmtdiebörsengeschäftsführungteil,diedenausschussberät,obetwaigeänderungsvorschlägerechtlichumsetzbarsind.zudem isteingleichlaufmitdeminderbörsenordnungverankertensegmenteuwax Regulatedvorgesehen,sodassinsoferneineInhaltskontrolleerfolgt (sieheauch Antwort zu Frage 9). 11.SiehtdieBundesregierungRisiken,dievonZertifikatenaufdieFinanzmarktstabilität ausgehen können? Wenn ja, welche? BeiZertifikatenbestehenausFinanzstabilitätsperspektivegrundsätzlichdie gleichenrisikenwiebeimhandelmitderivaten.soweitdiesenrisikendurch Finanzmarkregulierungbegegnetwerdenkann,enthaltendiebestehendenaufsichtsrechtlichenVorschriftenbereitseinInstrumentarium,umdiesezuadressieren. DeutscheEmittenten,dieKreditinstituteoderFinanzdienstleistungsinstitute sind,unterliegendenaufsichtsrechtlichenvorgabenundmüsseninsbesondere ein umfangreiches Risikocontrolling gerade in Bezug auf Derivate vornehmen. 12.WelcheBedeutunghabenZertifikatefürdenFinanzplatzDeutschlandund speziell für den Finanzplatz Frankfurt? DerdeutscheZertifikatemarktisteinerdergrößtenderWelt.Erstelltdamiteine wichtigesäuledesfinanzplatzesdar.diemonatlichenbörsenumsätzeinanlagezertifikatenbeliefensichimerstenhalbjahr2006aufrund5,8mrd.euro (Quelle:DeutschesDerivateInstitute.V.).GutdieHälftederProduktewaren Indexzertifikate.DanebenfindetaucheinaußerbörslicherHandelstatt.DainsbesonderedieBankenalsEmittentenderProdukteEinnahmengenerieren,ist aucheinehohebedeutungfürdenfinanzplatzfrankfurtgegeben.durchabsicherungstransaktionenderemittentenanaktien-undterminmärktensteigt dortauchdieliquiditätundführtzugeringerenspreadsbzw.geringenimplizitentransaktionskostenfürallemarktteilnehmer.imbörslichenhandelerfolgen die meisten Umsätze über die Börse Stuttgart. DieEU-ProspektrichtlinieundderdamitmöglicheEuropäischePassfürZertifikateermöglichenes,ZertifikatedeutscherEmittentenauchimeuropäischen Ausland zu vertreiben.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ ErfolgtdiePrüfungvonEmissionsprospektenfürZertifikatedurchdie BaFin anhand spezieller, auf Zertifikate ausgerichteter Regeln? DiePrüfungvonEmissionsprospektenfüröffentlichangeboteneWertpapiere undsolche,diezumhandelaneinemorganisiertenmarktzugelassenwerden sollen,richtetsichnachdenbestimmungendeswppginverbindungmitden VorgabenderEU-Prospektverordnung (EG)Nr.809/2004.LetzteresRegelwerk legtdetailliertdenmindestinhaltfürprospektefestundunterscheidetdiesbezüglichu.a.zwischenaktien,schuldverschreibungenundderivativenwertpapieren.eineeigenekategoriederzertifikateenthältdieeu-prospektverordnung nicht. UmeineSchuldverschreibungimSinnederProspektverordnunghandeltessich dann,wennderemittentaufgrundderemissionsbedingungenverpflichtetist, demanlegerdennominalwertzurückzuzahlen,zuzüglicheineretwaigenzinszahlung (vgl.artikel8abs.2eu-prospektverordnung) Kapitalgarantie. AnsonstensinddieZertifikateinderTerminologiederEU-Prospektverordnung als derivative Wertpapiere einzuordnen. DieFinanzprodukte,diealsZertifikatebezeichnetwerden,sindinderAusgestaltungsehrunterschiedlichundweisendeshalbteilseinesolcheKapitalgarantieauf,teilweiseaberauchnicht.FehltdieseKapitalgarantie,hatsichderProspektinhaltdeshalbandenVorgabenfürderivativeWertpapiere (AnhangXII dereu-prospektverordnung)zuorientieren,ansonstenandenvorgabenfür Schuldverschreibungen (Anhänge V oder XIII der EU-Prospektverordnung). IndiesemZusammenhangisthervorzuheben,dassbeiAusarbeitungderinhaltlichenMindestvorgabenaufeuropäischerEbenefürderivativeWertpapierebereitseingroßerMarktfürZertifikatebestand.DieseTatsacheistbeiderFestlegungderMindestangabenberücksichtigtworden,ohnedassspezielleinhaltliche AnforderungenanZertifikategestelltwordensind.DieseswärewegenderFülle der bestehenden Ausgestaltungsmöglichkeiten auch nicht möglich gewesen. 14.WelcheKostenartenunterscheidetdieBaFinbeiderPrüfungdesProspekts für ein Zertifikat? DiefürdiePrüfungspraxisderBaFinmaßgeblichenVorgabenderEU-ProspektverordnungbetreffenddenProspektmindestinhaltverlangendieAngabevon KostenundSteuern,diedemKäuferinRechnunggestelltwerden (vgl.anhangv,ziffer5.3.1.anhangxiiziffer5.3.).daruntersindnachderprüfungspraxisderbafineinausgabeaufschlag (Agio)oderetwaigeStempelsteuernzu verstehen. 15.MüssenineinemEmissionsprospektfürZertifikatenachderPrüfungspraxisderBaFinauchindirekteKostenwiez.B.derWegfallderDividenden füreinzertifikat,dessenwertsichanderentwicklungdesaktienkurses eines Unternehmens orientiert, ausgewiesen werden? DiessiehtdieEU-Prospektverordnungnichtvor.DabeiderivativenWertpapierenzuerläuternist,wiederWertdesDerivatsdurchdenWertdesBasiswertsbeeinflusstwird,erfolgtinderPraxisallerdingsoftmalseinentsprechenderHinweisimProspekt.InsbesonderebeiIndexbeschreibungenenthaltenEmissionsprospekteregelmäßigAngaben,inwieweitDividendenindenjeweilsbeschriebenenIndexreinvestiertwerden.AuchindenzwingendindenProspekt aufzunehmendenrisikofaktorenwerdenhäufigentsprechendeausführungen gemacht.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 16.HältdieBundesregierungdenbisherpraktiziertenundvonderBaFingenehmigtenAusweisderKosteneinesZertifikatesimRahmenvonEmissionsprospekten für ausreichend transparent? Ja.DurchdenvonderEU-ProspektverordnungvorgeschriebenenMindestinhalt füremissionsprospektewerdenausreichendtransparentevorgabengemacht und von der BaFin verlangt. 17.GenehmigtdieBaFineinenEmissionsprospektfüreinZertifikatauch dann,wenndiehöhedesrückzahlungsbetragesundihreeinflussfaktoren nicht genau beschrieben werden? Diesistdavonabhängig,obessichumeinenein-oderdreiteiligenProspekthandelt (vgl. 12Abs.1WpPG)oderaberumeinenBasisprospekt ( 6WpPG),in demdieendgültigenbedingungenzulässigerweisenochoffengelassensind. NachderEU-Prospektverordnungistdarzulegen,wiederWertderAnlagevom zugrundeliegendenbasiswertabhängigist,welcherechtederanlegerausden WertpapierenhatundwiedieArtderBerechnungerfolgt.Dahermussjeder ProspekteineBeschreibungdesRückzahlungsmechanismusvorsehen.EndgültigeBedingungen,alsosolchedasWertpapierbetreffendeInformationsbestandteile,diezumZeitpunktderBilligungdesBasisprospektsnichtbekanntsindund erstzumzeitpunktderjeweiligenemissionbestimmtwerdenkönnen,müssen spätestensamtagdesöffentlichenangebotsveröffentlichtundbeiderbafin hinterlegtwerdenundwerdenandersalsderbasisprospektvonderbafinnicht mehrgeprüft (vgl. 6Abs.3WpPG).DaessichbeimRückzahlungsbetragund desseneinflussfaktorentypischerweiseumendgültigebedingungenhandelt,ist esgrundsätzlichdenkbar,dassdiebafineinenbasisprospektbilligt,indemdie HöhedesRückzahlungsbetragsunddessenEinflussfaktorennochnichtbeschrieben sind. 18.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,durchgesetzlicheVorschriftenund/oderdurchVerschärfungderPrüfungspraxisdurchdieBaFin dietransparenzbeimausweisvonkostensowievonchancenundrisiken, die mit Zertifikaten verbunden sind, zu verbessern? a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung? b)welcheänderungenergebensichdiesbezüglichdurcheuropäische Rechtsetzung? HierzubestehtkeineNotwendigkeit (siehezurprospektprüfungauchdieantwortzufrage16).wertpapierdienstleistungsunternehmensindnach 31Abs.1 Nr.1WpHGverpflichtet,ihreKundensorgfältigzuberatenundihnennach 31 Abs.2Nr.2WpHGallezweckdienlichenInformationenmitzuteilen.HierzugehörtaucheineAufklärungüberKostensowieChancenundRisikenvonZertifikaten. DiesesogenanntenWohlverhaltenspflichtenwerdenimZugederUmsetzung derrichtlinieübermärktefürfinanzinstrumente (2004/39/EG) EU-Finanzmarktrichtlinie undihrerdurchführungsrichtlinieentsprechenddeneuropäischenvorgabengeregelt.dieseeu-vorgabenenthaltenauchbesondere SchutzvorschriftenbeimVertriebvonkomplexenFinanzinstrumenten.ImRahmenderAnlageberatungistzumBeispielzuprüfen,obdieArtdesempfohlenen FinanzinstrumentsfürdenindividuellenKundenangesichtsseinerKenntnisse underfahrungen,seineranlagezieleundseinerfinanziellensituationgeeignet ist.eineausführungeineskaufauftragsohneevaluierungdergeeignetheit oderangemessenheitdesproduktsfürdenkunden ( Execution-only )istim RahmenvonSchuldverschreibungenmitderivativemElementnachderEU-
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/2740 Finanzmarktrichtlinienichtmöglich.RegulierungsunterschiedezwischenAktienundDerivatenbestehenauchdurchhöhereAnforderungenandieAufklärungüberRisikenundKostenvonHebelproduktenundzusammengesetzten Finanzinstrumenten.DaherwerdeninsbesonderedieInformationspflichtengemäßdeneuropäischenVorgabenimUmsetzungsgesetzundderdazugehörigen RechtsverordnungdetailliertgeregeltunddamitdieTransparenzanforderungen weitererhöht.zusätzlichevorschriftenspeziellfürzertifikatesindnichterforderlich. 19.AufgrundwelchergesetzlicherVorschriftenistesmöglich,HandelsgeschäfteinfolgeeinernachträglichenÄnderungdesEmissionsprospektes rückabzuwickeln? Esistzuunterscheidenzwischenallgemeinen,zivilrechtlichgeregeltenRückabwicklungsmöglichkeitenundsolchen,diespezialgesetzlichindenBestimmungen betreffend Emissionsprospekte zu finden sind. DiespezialgesetzlichenRegelungendesWpPGsehenvor,dasseinAnleger,der Wertpapiereerworbenhat,dienochnichtinseinDepoteingebuchtwordensind, seinen Erwerb widerrufen kann (vgl. 16 Abs. 3 WpPG). Voraussetzungdafürist,dassindemZeitraumnachderBilligungdesProspekts durchdiebafinbiszumendedesöffentlichenangebotsderwertpapiereoder dereneinbeziehungindenhandelaneinemorganisiertenmarkteinwichtiger neuerumstandauftritt,dernochnichtimprospektgenanntwurde,odereinewesentlicheunrichtigkeitfestgestelltwirdunddieserumstandoderdieseunrichtigkeitdiebeurteilungderwertpapierebeeinflussenkönnten.indiesenfällen istderanbieterdazuverpflichtet,einennachtragzumprospektzuerstellen,von der BaFin billigen zu lassen und ihn anschließend zu veröffentlichen. DurchdiesenNachtragwerdendieAngabenindemEmissionsprospektnachträglichgeändert.Anleger,diedieWertpapierevorderVeröffentlichungdes Nachtrags (alsoinunkenntnisdesneueingetretenenumstandsoderderwesentlichenunrichtigkeit)erworbenhaben,könneninnerhalbvonzweiwerktagen nach der Veröffentlichung des Nachtrags ihren Erwerb widerrufen. NachdemZertifikateindenHandelaneinemorganisiertenMarkteinbezogen wordensind,bestehtauchbeimauftreteneineswichtigenneuenumstands keinenachtragspflichtzumprospektunddamitauchkeinspezialgesetzlichgeregeltes Widerrufsrecht des Anlegers. 20.WelcheAnlässesindinderPraxisUrsachefürRückabwicklungenbei Handelsgeschäften mit Zertifikaten? InderSachefindeteineRückabwicklungstatt,wenndasGeschäftaufgrund einertechnischenfehlfunktionzustandekamoderdemgeschäfteinoffensichtlichimzeitpunktdesgeschäftsabschlussesnichtzueinemmarktüblichenpreis gestellterauftragodereinequotezugrundelag.nachauskunftderhandelsüberwachungsstellestuttgartsindhäufigeursachen,dasssichimnachhinein herausstellt,dassdiequotierungaufdergrundlageveralteteroderverzögerter DatenausdenInformationssystemenerstelltwurde.Häufigsindz.B.dieFormeln,nachdenendiePreisefürZertifikateerrechnetwerden,direktmitden KürzelnderjeweiligenUnderlyingsindenInformationssystemenverknüpft, sodasssicheinfehlerindeninformationssystemenoderinderübertragungder InformationenausdenSystemendirektaufdenPreisauswirkenkann.Darüber hinauskanneinerückabwicklunggebotensein,wennderskontroführerversehentlich falsche Daten in die Börsensysteme eingibt.
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode NacheinerSchätzungderHandelsüberwachungsstelleStuttgartberuhtderweitausgrößteTeilderRückabwicklungenauftechnischenProblemenseitensdes Emittenten. EinzelheitenzurRückabwicklungindiesenFällensindindensogenannten Mistrade-Regelnenthalten,dieandieVorgabenderBörsenangelehntsind.Auf diemöglichkeitvonmistradeswerdendiekundenbeidervereinbarungdes außerbörslichen Handels hingewiesen. 21.WelcherAnteildesrückabgewickeltenHandelsvolumensentfälltaufwelche Anlassart? IndiesemZusammenhangistzunächstvonBedeutung,dassderAnteilderMistrade-AnträgebezogenaufdieGesamtzahldergetätigtenGeschäftesehrgering ist.nachangabendesdeutschenderivateinstitutse.v.wurdenanderbörse StuttgartimJahre2005insgesamtlediglich80Mistrade-Anträgegestellt.Der größteanteildermistrade-anträge (60Anträge)seiimJahr2005technischen ProblemenwieSystemausfällenzuzurechnen.Dieübrigen20Anträgeentfielen aufverzögertedatenlieferungenausdeninformationssystemen,dieverwendung falscher Daten und Tippfehler beim Börsenhändler. 22.WievieleAnträgezurRückabwicklungfälschlicherweisezustandegekommenerVerträge (Mistrade-Anträge)wurdenimaußerbörslichenHandel in Deutschland 2005 gestellt? Hierzu liegen keine Daten vor. 23.WievieleAnträgezurRückabwicklungwurdenvonEmissionshäusern verbriefter Derivate gestellt und wie viele von Privatanlegern? a) Wie viele wurden auf Widerspruch des Privatkunden abgelehnt? WiezuFrage20dargelegt,dürfenHandelsgeschäftenurzu marktgerechten Konditionen getätigtwerden.obsichderabschlusszunichtmarktgerechten Konditionen (Mistrade),zuGunstenoderzuUngunstendesEmittentenauswirkt, ist dabei nicht von Bedeutung. NacheinerSchätzungderHandelsüberwachungsstellederBörseStuttgartwerdeninmehrals99ProzentderFälledieAnträgevondenEmittentengestellt,lediglichetwa0,5ProzentderAnträgestammenvonPrivatanlegern.DieHandelsüberwachungsstelleanderFrankfurterWertpapierbörsegehtineinerSchätzung ebenfallsdavonaus,dassmehrals99prozentderanträgevondenemittenten gestelltwerden.allerdingswurdeetwainstuttgartimaugust2006lediglichin 0,82ProzentderTransaktionenüberhaupteinMistrade-Antraggestellt.Zudem istdurchdiekomplexepreisberechnungdurchdieemittenteneinehoheanfälligkeitfürtechnischefehler,wiesieunterfrage20geschildertwerden,gegeben. ZurFrage,wiehäufigMistrade-AnträgevonPrivatkundenerfolgreichsind,liegen nach Auskunft der Handelsüberwachungsstellen keine Daten vor. b)beiwievielenhatderantragstellertrotzablehnungdesantragsdie Lieferung und somit die Vertragserfüllung verweigert? NachAussagederHandelsüberwachungsstellensindsolcheFällenichtbekannt. ImÜbrigenwirdimbörslichenHandelbeiNichterfüllungeinesordnungsgemäß abgeschlossenengeschäftesnachdemregelwerkderbörseneinezwangsregu-
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/2740 lierungdurchgeführt.somitkanneslediglichzueinerverzögerungderleistung kommen. 24.Wiehäufigwurdenin2005vondenHandelsüberwachungsstellenanden BörsenStuttgartundFrankfurtbeimHandelmitverbrieftenDerivatenim ZugeeinesAuskunftsverfahrensdieIdentitätenderhinterBörsengeschäftenstehendenAuftraggeberbeidenHandelsteilnehmern (z.b.banken) ermittelt? Zur Frage der Häufigkeit stehen keine Daten zur Verfügung. a) Warum wurden diese Identitäten ermittelt? NachAuskunftderHandelsüberwachungsstellenwerdensolcheDatenetwabei erstenanhaltspunktenfüreinenversuchdermarktmanipulationbeimhandel mitverbrieftenderivatenerhoben.nachangabederhandelsüberwachungsstellestuttgartwurdensolcheauskunftsersuchenbeimhandelmitzertifikaten imeinzelfallauchdanngestellt,wennanhaltspunktebestanden,dasstransaktionensoaufgeteiltwurden,dassdernachdemregelwerkfürdierückabwicklungerforderlichemindestschadenvon1000euro (etwa 23Abs.6EUWAX- Richtlinien) nicht erreicht wurde. b) Welche Rechtsgrundlage besteht hierzu? c)werdenandenbörsenlistenmitdenausdenauskunftsverfahren gewonnenen Identitäten geführt? Rechtsgrundlagendafürfindensichin 4Abs.3i.V.m. 2Abs.1Satz1bis6, Satz9und10BörsG.AuchdieBörsenrichtliniensehenGrundlagenfürAuskunftsersuchenvor. NachAuskunftderHandelsüberwachungsstellenwirdderzeitaufeinerEinzelfallbasisnachAuswertungderjeweiligenAnhaltspunktegeprüft,obeinmissbräuchlichesVerhaltengegebenistodernicht.DabeiwerdenjeMistrade-Antrag diedatenderbetreffendenorderaufgebererfasst.tretenbeieinemmistrade- AntragauffälligeOrdererteilungenauf,sowerdendieTeilnehmererfragt.Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. 25.InwelchenLändernsindZertifikatealsAnlage-undHandelsproduktwie in Deutschland verbreitet? WiebereitsinderAntwortaufFrage12ausgeführt,sindZertifikateinDeutschlandbesondersweitverbreitet.InGroßbritannienundIrlandhabenZertifikate eineweitausgeringerebedeutung.hierspielenanderefinanzinstrumentemit vergleichbarerfunktionwiedifferenzgeschäfte (contractsfordifferences)eine größererolle.inösterreichliegendiebörsenumsätzeinzertifikatenbeibisher vergleichsweiseniedrigen234mio.euroimjahre2006.fürdenaußerbörslichenhandel,dersehrlebhaftist,sindkeinekonkretenzahlenerhältlich.zertifikatewerdenzudemandervierländerbörseeuronextangeboten.inungarn, LuxemburgundSchwedenhabenZertifikateeinegeringeBedeutung.Inden NiederlandenwurdeindenvergangenenJahreneinstarkerZuwachsimZertifikatehandelbeobachtet,dasMarktvolumenwirdhierauf20Mrd.Eurojährlich geschätzt.
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode NachAngabendesDeutschenDerivateInstitutse.V.istdieSchweizaußerhalb dereuropäischenunionderzweitgrößtemarktundverzeichneteinkontinuierlicheswachstum.australienwirdalsweltweitdrittgrößtermarkteingeschätzt. HongkonggeltealsweltgrößterMarktfürOptionsscheine,habeabernursehr wenig Handelsvolumen in Zertifikaten. a)welchekenntnissehatdiebundesregierungdarüber,welchezertifikategattungeninwelchemumfangundmitwelcherentwicklungindiesen Ländern verbreitet sind? ZuderVerbreitungbestimmterGattungenvonZertifikatenindenerwähnten Staaten liegen keine Erkenntnisse vor. b)welchespeziellaufzertifikatebezogenenaufsichtsregelungenexistieren in diesen Ländern und wie werden diese angewendet? ZuspeziellaufZertifikatezugeschnittenenAufsichtsregelungenundderenAnwendungindiesenStaatenliegenebenfallskeineErkenntnissevor (vgl.auch Antwort zu Frage 26). 26.IstesnachMaßgabederEU-Regelnzulässig,inDeutschlandvertriebene undgehandeltezertifikateunabhängigvomgeschäftssitzdesemittenten nach nationalen Regeln zu beaufsichtigen? Wennja,inwelchemBereichkönnenaufZertifikatealleinnationaleAufsichtsregeln angewendet werden? InErgänzungderAntwortenaufdieFragen1,7und13werdenfolgendeAnmerkungen gemacht: NachderEU-Prospektrichtlinie (2003/71/EG)könnendieMitgliedstaatennurin denvomanwendungsbereichderrichtlinienichterfasstenbereichenoderbei ausdrücklichinderprospektrichtlinievorgesehenensachpunkteneigeneregelungen treffen. Namentlichgiltdiesfürbestimmte,vomAnwendungsbereichderProspektrichtlinieausgeschlosseneWertpapierarten (vgl.artikel1abs.2dereu-prospektrichtlinie)oderfürdiemöglichkeit,dieveröffentlichungeinermitteilungzu verlangen,ausdersichergibt,wannundwoderprospektveröffentlichtworden ist (Artikel 14 Abs. 3 der EU-Prospektrichtlinie). AusdrücklichvorgesehenistdarüberhinausinErwägungsgrund15derEU-Prospektrichtlinie,dassdieMitgliedstaateninBezugaufdieZulassungvonWertpapierenaneinemorganisiertenMarkt (d.h.fürdeutschland:amtlicherundgeregeltermarkt)weiterebesondereanforderungenverlangendürfen,ohnejedochdiebestimmungenüberdieerstellung,deninhaltunddieveröffentlichung desprospektsdamitzubeeinträchtigen.demzufolgeistderspielraumfürrein nationale Regelungen betreffend Zertifikate relativ eng. SoweitZertifikatedenVorschriftenderEU-Finanzmarktrichtlinieundihren Durchführungsvorschriftenunterliegen,istesdenMitgliedstaatennurinsehr begrenztenausnahmefällenmöglich,weitergehendenationaleregelungenzu treffen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Auswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11528 16. Wahlperiode 22. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrEntstehung eines Subprime-Marktes in Deutschland Hypothekendarlehenvergabe an Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Eigenkapital
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11870 16. Wahlperiode 06. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrBundesgarantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UKF-Garantie) nach 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a des Haushaltsgesetzes 2005 an GASPROM
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1366 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Dr. Claudia Winterstein, Birgit Homburger
MehrDienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Mehr1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrDerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12571 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVerbraucherorganisationen und ihre Marktwächterfunktion als Teil der systematischen verbraucherorientierten Beobachtung des Finanzmarktes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11751 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrUmsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
MehrInternetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen The RAP-P R der Nation says: I love cash
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/292
Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerEntwurfeinesStaatsvertrageszumGlücksspielwesenwurde trotzvielseitigerkritik,u.a.vondereuropäischenkommission
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6551 16. Wahlperiode 02. 10. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Parr, Joachim Günther (Plauen), Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464 17. Wahlperiode 25. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DasBundessozialgerichthatentschieden,dassKosten,dieeinerGebärendenin
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/1569
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1741 16. Wahlperiode 02. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehrfürwirtschaftundausfuhrkontrollegestelltworden,undaufwelcheskalkulatorische Subventionsvolumen belaufen sich diese?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13132 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Paul K. Friedhoff, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
MehrHaltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4052 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer
MehrBerufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrAuswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/283 16. Wahlperiode 16. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrDeutsche Altkleiderexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8690 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der
MehrRiester-Rente Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10501 16. Wahlperiode 08. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer
Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
MehrZur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1931 17. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrSchutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8691 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12330 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrImkerei 2011: Qualitätsverbesserungen durch Aus- und Weiterbildung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6656 17. Wahlperiode 21. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
MehrRiester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5299
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrWettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrZur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9011 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
Mehrpolizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7166 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
Mehr2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14666 17. Wahlperiode 30. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer
MehrKreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrNationaler Allokationsplan 2008 bis 2012 Anfrage Teil I Extraprofite und Strompreise
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2205 16. Wahlperiode 12. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14387
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14475 17. Wahlperiode 01. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ulrich Schneider, Kai Gehring und der Fraktion BÜNDNIS
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrBerechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrdeutlichgünstigerenrefinanzierungsmöglichkeitenprofitierenkonnten.aufgrundderhöhederinvestiertenmittelkanndiesevorgehensweiseauchvonder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrderfdpfungierteundzugleichvizepräsidentdesstiftungsratesderarbeitsgemeinschaftist.geschäftsführerderstiftungistmichaeljäger.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehr