2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten
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- Kristina Beckenbauer
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/14559 Anlegerschutz am Beteiligungs- und Finanzierungsmarkt 1.WievieleVermögensanlagen-Informationsblätterwurdenseitdem1.Juni 2012vonAnbieternvonVermögensanlagenerstelltundbeiderBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hinterlegt? SeitInkrafttretendesVermögensanlagengesetzes (VermAnlG)am1.Juni2012 wurdenbeiderbafin233vermögensanlagen-informationsblätter (VIB)gemäß 14 Absatz 1 VermAnlG hinterlegt. 2.ZuwelchenAnteilenbezogensichdieseitdem1.Juni2012vondenAnbieternvonVermögensanlagenerstelltenundbeiderBaFinhinterlegten Vermögensanlagen-InformationsblätteraufUnternehmensanteile,Anteile antreuhandvermögen,anteileansonstigengeschlossenenfonds,genussrechte und Namensschuldverschreibungen? DieVIBbeziehensichzu83,7ProzentaufBeteiligungenamErgebniseines Unternehmens,zu14,2ProzentaufGenussrechteund2,1ProzentaufNamensschuldverschreibungen.Treuhandvermögenwerdennichtgesondertstatistisch erfasst,soweitdertreuhändereinebeteiligungamergebniseinesunternehmens hält. 3.InwelcherHöhehabenAnlegerindenJahren2010,2011,2012und2013 (bis30.juni2013)nachkenntnisderbundesregierungjeweilsingenussrechte, Namensschuldverschreibungen und stille Beteiligungen investiert? DerBundesregierungliegenkeineeigenenErkenntnissedarübervor,inwelchemUmfangindenJahren2010,2011,2012und2013AnlegergelderinGenussrechte,NamensschuldverschreibungenundstilleBeteiligungeninvestiert wurden.zumeinensindnichtalleangebotenenvermögensanlagenprospekt- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom28.August2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode pflichtig,daausnahmevorschriftenzurprospektpflichtgemäß 2VermAnlG existieren.zumanderenbestehtkeinepflichtfüranbietervonvermögensanlagen,fürdieeinverkaufsprospektbeiderbafinhinterlegtist,dentatsächlichen Platzierungsverlauf der BaFin mitzuteilen. 4.WiehochwarnachKenntnisderBundesregierungdabeiderAnteilderPrivatanleger? DieArtoderdieAnzahlderAnleger,dieAnteileanVermögensanlagenim Sinnedes 1Absatz2VermAnlGzeichnen,werdenvonderBaFinnichtstatistischerfasst.DerBundesregierungliegendaherkeinebelastbarenErkenntnisse vor. 5.InwievielenFällenbetriebendieFinanzdienstleister,dieGeldervonPrivatanlegernindenJahren2010,2011,2012und2013 (bis30.juni2013) durchbeteiligungenübergenussrechteundnamensschuldverschreibungensowiestillebeteiligungeneinwarbenbzw.annahmen,nachkenntnis derbundesregierungdaseinlagengeschäftimsinnevon 1Absatz1 Nummer1 des Kreditwesengesetzes? DieBaFinhatindenJahren2010bis2013in2412FällenförmlicheVerfahren wegendesverdachtsunerlaubtergeschäftenachkwg,vagundzageingeleitet (2010:663;2011:680;2012:727;2013bis30.Juni2013:342).EinenerheblichenAnteilhieranhaben aufgrundderbedeutungdestatbestandesfür denfinanzmarktalsauchdenkollektivenanlegerschutz Sachverhaltsermittlungen,AnhörungenundVerfügungenzurAnordnungderEinstellungundAbwicklung unerlaubt betriebener Einlagengeschäfte. 6.WelchenAnteilamPlatzierungsvolumendesBeteiligungsmarkteshaben nachkenntnisderbundesregierungjeweilsgenussrechte,namensschuldverschreibungenundstillebeteiligungen (bitte,fallsmöglich,differenziert nach professionellen und Privatanlegern angeben)? InsoweitwirdaufdieAntwortzuFrage3verwiesen.ZudemistderBegriff Beteiligungsmarkt nichtexaktdefiniert.daherkannkeineaussageüberdie VerteilungdesPlatzierungsvolumensaufdiesemBeteiligungsmarktgetroffen werden. 7.AufwievieleAngeboteverteiltsichnachKenntnisderBundesregierung dasderzeitigeplatzierungsvolumendergenussrechte,undwelchenanteil habendiejeweiligenangeboteamgesamten,vonprivatanlegerningenussrechte investierten Kapital? DiederBaFinaufgrundderProspektpflichtgemäß 6VermAnlGvorliegenden VerkaufsprospekteermöglichenkeineAussagenüberdastatsächlichinvestierte KapitalodereineUnterscheidungvonprofessionellenAnlegernundPrivatanlegern. LauteinerderBunderegierungbekanntenFeri-GesamtmarktstudiederBeteiligungsmodelle2012hatsichdasPlatzierungsvolumen2012aufsiebenAngeboteverteilt,wovondasgrößtefast93ProzentdesgesamteninGenussrechte investierten Kapitals ausmachte.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Wie würde die Bundesregierung Genussrechte definieren? EineLegaldefinitiondesBegriffs Genussrecht bestehtnicht.unternehmen emittierengenussrechteananlegeraufderbasisschuldrechtlicherkapitalüberlassungsverhältnisse.diegenussrechtebegründeninsbesondererechtlich keineanteileandemunternehmendesemittentenundverleihendemerwerbergesellschaftsrechtlichnichtdiestellungeinesgesellschafters.dierechte zwischenemittenten (Schuldner)undErwerber (Gläubiger)bestimmensichallein nach dem Schuldrecht. UmeineForderungalsGenussrechtzuqualifizieren,müssen unabhängigvon BilanzausweisunddervondenVertragsparteiengewähltenBezeichnung mindestens folgende Bedingungen erfüllt sein: 1.Erfolgsabhängigkeit der Vergütung. 2.DieForderungnimmtandenlaufendenVerlustenteil (laufendeverlustteilnahme). 3.DieForderungtrittimFallederInsolvenzoderderLiquidationdesEmittenten (Forderungsschuldners)hinterjedeForderungzurück,dienichtnach 39 InsO nachrangig ist (Nachrangabrede). Genussrechte,dienichtinWertpapierenimSinnedesWertpapierprospektgesetzes (WpPG)verbrieftundnichtalsAnteileanInvestmentvermögenimSinne des 1Absatz1KAGBausgestaltetsind,geltenalsVermögensanlageni.S.v. 1 Absatz 2 Nummer 4 VermAnlG. 9.WiebeurteiltdieBundesregierungdieGeeignetheitvonGenussrechten, NamensschuldverschreibungenundstillenBeteiligungenalsAnlageform fürdievermögensbildungundaltersvorsorgevonprivatanlegernvor demhintergrund,dassesbeidiesenvermögensanlagenwedereine (über dieprospektpflichthinausgehende)zulassungspflichtnochspezielle materielle Produktregeln gibt? HierzukannkeinepauschaleAussagegetroffenwerden.DieGeeignetheit hängtvonderrisikobereitschaft,derrenditeerwartung,demanlagevolumen und dem im Einzelfall eingesetzten Vermögensanteil des Anlegers ab. 10.UnterwelchenUmständensindBeteiligungenüberGenussrechteund NamensschuldverschreibungensowiestilleBeteiligungenalsAnteilean InvestmentvermögenimSinnedes 1Absatz1desKapitalanlagegesetzbuchs (KAGB)zuqualifizieren,undwannalsVermögensanlagenim Sinne des 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG)? EinGenussrecht,eineNamensschuldverschreibungsowiestilleBeteiligungen könnenvorbehaltlichderumständedeseinzelfallesalsanteileaneineminvestmentvermögen qualifiziert werden, wenn 1.dieAnlegerandenGewinnenundVerlustendesVehikels (z.b.einergmbh &CoKG)partizipieren,dasdasGenussrecht (Namensschuldverschreibung, stille Beteiligung) ausgegeben hat, 2.daseingesammelteKapitaldazuverwendetwird,esgemäßeinerfestgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und 3.essichbeidemVehikelumkeinoperativtätigesUnternehmenaußerhalbdes Finanzsektors handelt. EinebestimmteRechtsformistnachEU-VorgabenfürdasVorliegeneinesInvestmentvermögensnichterforderlich,sodassalledenkbarenRechtsformen
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (z.b.kapitalgesellschaften,personengesellschaftenodergesellschaftenbürgerlichen Rechts) als Investmentvermögen in Betracht kommen. Fernerkommtesauchnichtdaraufan,inwelcherFormderAnlegerandem Vermögenbeteiligtist.DieBeteiligungdesAnlegerskanngesellschaftsrechtlich,mitgliedschaftlichoderschuldrechtlicherNatursein.FolglichistjedeArt derbeteiligungdesanlegersdenkbar (z.b.stillebeteiligung,genussrecht oder Schuldverschreibung). UnverzichtbaresElementfüreinInvestmentvermögenistallerdings,dasseine gemeinsameanlagevorliegt.davonistu.a.auszugehen,wenndieanlegeran denchancenundrisikendesvehikelsbeteiligtwerdensollen,wennalsosowohleinegewinn-alsaucheineverlustbeteiligungderanlegeranderwertentwicklungdervermögensgegenständevorliegt,indieinvestiertwerdensoll. HatderAnlegerdagegeneinenunbedingtenKapitalrückzahlungsanspruch,ist dasmerkmal fürgemeinsameanlagen nichterfüllt.schließtderanlegerals DarlehensgebermitdemVehikeleinenDarlehensvertragabodererwirbtder AnlegereinensonstigenunbedingtenRückzahlungsanspruchz.B.inFormeiner klassischenanleihe,liegtregelmäßigkeinegemeinsameanlagevor.indiesen FällensollderAnlegerseinKapitalamEndederLaufzeitinvollerHöhezurückerhalten.ErsollgeradenichtandenChancenundRisikenderInvestitionstätigkeit des Vehikels partizipieren. WeitereEinzelheitenzudiesemThemakönnendemAuslegungsschreibender BaFinzumAnwendungsbereichdesKAGBundzumBegriffdes Investmentvermögens,Gz:WA41-Wp /0001,entnommenwerden,dasaufder Internetseite der BaFin veröffentlicht ist. SoweitGenussrechte,NamensschuldverschreibungenundstilleBeteiligungen nichtalswertpapiereimsinnedeswertpapierprospektgesetzesoderalsoben beschriebeneranteilaneineminvestmentvermögenimsinnedes 1Absatz1 KAGBausgestaltetsind,handeltessichumVermögensanlagenimSinnedes 1 Absatz 2 Nummer 4, 5 und 1 VermAnlG. 11.InwieweitunterscheidensichdieVorgabenaufAnbieter-undProduktebenedesKAGB (betreffenddieanforderungenanverwaltergeschlossenerfondsundproduktregelnfürgeschlossenefonds)vondenendes VermAnlG (betreffenddieanforderungenananbieterundproduktregeln für Vermögensanlagen)? DasKAGBsiehtfürdenVerwaltereinesgeschlossenenalternativenInvestmentfonds (AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft,imFolgenden:AIF-KVG) eineerlaubnispflichtvor,wenndasvolumendervonihmverwaltetenvermögenswertebestimmteschwellenwerteüberschreitet.voraussetzungfürdieerteilungdererlaubnisistu.a.dieeignungundzuverlässigkeitdergeschäftsleiterundjenachausgestaltungeinanfangskapitalvon125000eurooder Euro.MitderErteilungderErlaubnishatdieAIF-KVGdiversePflichtenzuerfüllen.SieunterliegtlaufendenEigenmittelanforderungenundhatWohlverhaltens-,Organisations-,Risikomanagement-,Rechnungslegungs-,Bewertungs-,Transparenz-,Prospekt-,Vertriebs-unddiverseMitteilungspflichtenzu erfüllen.unterhalbderschwellenwertemusssicheineaif-kvg,welchegeschlossenepublikumsfonds (geschlossenepublikums-aif)verwaltet,beider BaFinregistrierenlassen.FürdieseVerwaltergeltengeringereAnforderungen. FürallegeschlossenenPublikumsfondsgilt,dassdieAIF-KVGderenAnlagebedingungenvonderBaFingenehmigenlassenmuss.DenVertriebhatsiegegenüberderBaFinanzuzeigen.GeschlossenePublikums-AIFkönnennurinbestimmteVermögensgegenständeinvestieren.SiemüssendenGrundsatzder Risikomischungbeachten,esseidenn,dassihreAnleger,welchegewisseVoraussetzungenerfüllenmüssen,mindestens20000Euroinvestieren.Geschäfte,
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14666 diederivatezumgegenstandhaben,dürfennurzurabsicherunggegeneinen VerlustdergehaltenenVermögensgegenständegetätigtwerden.Kreditedürfen nurbiszurhöhevon60prozentdeswertesdesgeschlossenenpublikums-aif undnurdannaufgenommenwerden,wenndiebedingungenderkreditaufnahmemarktüblichsindunddiesindenanlagebedingungenvorgesehensind. FürgeschlossenePublikums-AIFmusseineVerwahrstellebestelltwerden; AusnahmendavongeltennurfürbestimmteFondsmitabgegrenztemAnlegerkreis und gewisse Genossenschaften. AnbietervonVermögensanlagensindunterdenVoraussetzungender 6und14 VermAnlGverpflichtet,einenVerkaufsprospektvordemöffentlichenAngebot einervermögensanlagebeiderbafinzuhinterlegenunddiesennacherfolgter Billigungzuveröffentlichen.DiePrüfungdesVerkaufsprospektsumfasstdie Vollständigkeit sowie die Kohärenz und Verständlichkeit seines Inhalts. WährendderDauerdesöffentlichenAngebotsbestehtfürdenAnbieterdie Pflicht,denvollständigenVerkaufsprospektdurchNachträgezuaktualisieren. DesWeiterenisteinVermögensanlagen-InformationsblattbeiderBaFinzuhinterlegenunddemAnlegerodereinemamErwerbeinerVermögensanlageInteressiertenzurVerfügungzustellen.DasVermögensanlagen-Informationsblatt musswährendderdauerdesöffentlichenangebotsaufderinternetseitedes Anbieters zugänglich sein. EmittentenvonVermögensanlagensindverpflichtet,dieVorschriftendesDrittenAbschnittsdesVermAnlGüberdieRechnungslegungundPrüfungzubeachten. 12.SiehtdieBundesregierungbeimöffentlichenAngebotvonGenussrechten,NamensschuldverschreibungenundstillenBeteiligungenanPrivatanlegerimInteresseeineseffektivenAnlegerschutzesweitergehenden gesetzgeberischenhandlungsbedarfaufanbieter-,produkt-und/oder Vertriebsebene? Wenn ja, welchen? DerGesetzgeberhatimRahmenderEinführungdesVermAnlGundKAGBin jüngsterzeiteinereihevonprodukteneinerregulierungunterworfen.die BundesregierungwirdinsoweitzunächstdiepraktischenErfahrungenimRahmenderNeuregelungenauswertenundprüfen,obvordiesemHintergrund Nachbesserungsbedarf besteht. 13.SolltedievomBundesratimRahmendesGesetzgebungsverfahrenszum EntwurfeinesGesetzeszurNovellierungdesFinanzanlagenvermittlerundVermögensanlagenrechts (vgl.bundestagsdrucksache17/6051, S.57ff.)fürbestimmteVermögensanlagenvorgeschlageneZulassungspflicht für alle Vermögensanlagen eingeführt werden? Wennja,hinsichtlichwelchermateriellerVorgabenwäreeineZulassungspflicht durch die BaFin für Vermögensanlagen sinnvoll? Wennnein,warumnicht,vordemHintergrundderausSichtderFragestellerbestehendenNotwendigkeit,durcheineEx-ante-Kontrolleunseriöse Geschäftsmodelle vom Beteiligungsmarkt fernzuhalten? ImRahmendesAIFM-UmsetzungsgesetzeswurdendieAnbietergeschlossenerFondseinerZulassungspflichtunterworfen.EinegenerelleEx-ante-KontrolleallerVermögensanlagenwäresehrpersonalintensivundselbstbeieinem erheblicheneinsatzvonressourcenwäreeine Unseriosität einesunternehmensodereinesgeschäftsplansauchex-antenichtoderwenigrechtssicherbestimmbar.einezulassungspflichthättedagegenerheblicheauswirkungenauf
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode seriöseunternehmenderrealwirtschaft,dievermögensanlagenbegeben,und würdediekapitalaufnahmedieserunternehmenerschweren.dasvermanlg siehtähnlichwiedaswppgkeinekontrollederanbietervor.dieprospekte, dasproduktinformationsblattunddasvermögensanlagen-informationsblattsowiedieregelungenzudenberatungspflichtenvonvermittlernsollendenanlegerindielageversetzen,eigenverantwortlichsinnvolleanlageentscheidungen zu treffen. 14.ErwartetdieBundesregierung,dasssichderBeteiligungsmarktimZuge derregulierungdergeschlossenenfondsundihreranbieterdurchdas KAGBmehrzuAngebotenvonGenussrechtenundAnleihenverlagern wird (so etwa WELT am SONNTAG, vom 7. Oktober 2012, S. 47). DaauchGenussrechteunterbestimmtenVoraussetzungenalsAnteileanInvestmentvermögenqualifiziertwerdenkönnen (sieheantwortzufrage10),isteine solcheverlagerungnichtnaheliegend.anderskannesbeiklassischenanleihen aussehen,dieunbedingterückzahlungsansprüche (z.b.einedarlehensforderung)verbriefen (sieheantwortzufrage10).dasolcheanleiheninderregel nichtalsanteileaninvestmentvermögenzuqualifizierensind (vgl.antwortzu Frage10),isteinesolcheVerlagerunghiereherdenkbar.Mangelsbelastbarer Zahlen sind aber eine konkrete Prognose und Erwartung möglich. 15.InwelchemUmfangwurdenGeldervonPrivatanlegernnachKenntnis derbundesregierungdurchnachrangdarlehenundpartiarischedarlehen indenjahren2010,2011,2012und2013 (bis30.juni2013)vonfinanzdienstleistern eingeworben bzw. angenommen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16.WelchegesetzlichenVorgabengeltenfürdasöffentlicheAnbieten,das PlatzierenunddieVermittlungvonAbschlüssenvonNachrangdarlehen undpartiarischendarlehen (DifferenzierungbittenachDarlehenmit einfachem und qualifiziertem Rangrücktritt)? DasEinwerbenvonGelderndurchdiegenanntenAnlageangeboteunterliegt keinerspezialgesetzlichenprospektpflicht.unberührtbleibtauchindiesenfällendievonderzivilrechtlichenrechtsprechungentwickelteverpflichtungzur anleger-undanlagegerechtenberatungundaufklärungmitentsprechenden Schadenersatzverpflichtungen. Eskannjedocheinnach 32Absatz1KWGerlaubnispflichtigesBankgeschäft vorliegen.daseinsammelnvonunbedingtrückzahlbarenpublikumsgeldern überdarlehenoderdarlehensähnlicherechtsverhältnisseerfülltdentatbestand deseinlagengeschäftsnach 1Absatz1Satz2Nummer1KWG,wenndies gewerbsmäßigoderineinemumfangerfolgt,dereineninkaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. KeinEinlagengeschäftliegtvor,wenndievertraglichenRegelungeneinehinreichende Bedingung des Rückzahlungsanspruches vorsehen. AlstatbestandsausschließendeBedingungimSinnedes 1Absatz1Satz2 Nummer1KWGkommtinsbesonderedieVereinbarungvonqualifizierten Nachrangklauseln mit dem Darlehensgeber in Betracht. ZurAnnahmeeinertatbestandsausschließendenBedingunggenügtenachden VorstellungendesGesetzgebersderSechstenKWG-Novelle1998nocheineinfacherNachrang,nachdemdieRückzahlungderzurVerfügunggestelltenGel-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14666 dererstnachderbefriedigungsämtlicheranderergläubigerdesunternehmens erfolgensollte,dierückzahlungsforderungalsohinterdiein 39Absatz1 Nummer1bis5derInsolvenzordnung (InsO)inihrerdamaligenFassunggenanntenForderungenzurücktrat (vgl.hierzudiegesetzesbegründung,bundestagsdrucksache 13/7142, S. 63). MitdemFinanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetzvom21.Dezember 2004 (BGBl.IS.3610)verschärftederGesetzgeberdieAnforderungandietatbestandsausschließendeBedingung.InderGesetzesbegründungwirdklargestellt,dasszurAnnahmeeinertatbestandsausschließendenBedingungdes RückzahlungsanspruchsdieGeltendmachungdesAnspruchsaufRückzahlung solangeundsoweitausgeschlossenseinmuss,alsdierückzahlungeinen GrundfürdieEröffnungdesInsolvenzverfahrensherbeiführenwürde (Bundestagsdrucksache15/3641,S.36).DieserumeineinsolvenzverhinderndeFunktionerweiterteRangrücktritt (sog.qualifizierterrangrücktritt)wurdevomgesetzgeberbeiderannahmeeinerdaseinlagengeschäftausschließenden BedingungdesRückzahlungsanspruchszurMindestvoraussetzungerhoben ( mindestens,a.a.o.).dieseanforderungengeltenauchnachderinsolvenzordnunginderdurchdasgesetzzurmodernisierungdesgmbh-rechtsund zurbekämpfungvonmissbräuchen (MoMiG)vom23.Oktober2008überarbeitetenFassung;dieAnsprüchederDarlehensgeberdürftendaherinundvor derinsolvenznurnachrangigzuallenanderengläubigerndesdarlehensnehmers bedient werden. BeiderVergabevonDarlehenmitqualifiziertenNachrangabredenübernimmt dergeldgeberfaktischeinefinanzierungsverantwortungfürdiedasgeldannehmendenunternehmen,dadiegeltendmachungseineransprücheausdem DarlehensvertragüberdasallgemeineSolvenzrisikohinaussolangeundsoweit ausgeschlossenist,alsdiegeltendmachungeinengrundfürdieeröffnungdes InsolvenzverfahrensfürdenDarlehensnehmerdarstellte.Wesensbestimmend fürdenqualifizierteninsolvenzverhinderndennachrangistdamit,dassdievon ihmbetroffenenrückzahlungsansprücheinabhängigkeitgestelltwerdenzu demgesamtenunternehmerischenerfolgdesschuldners.dergeldgeberbringt sichgesellschafterähnlichindasunternehmeneinundunterfällt beibewussterübernahmedieserfinanzierungsverantwortung nichtmehrdemschutzbereich des Einlagengeschäfts. DamitgiltfürdiegenanntenDarlehensformenbeigewerblichemVertriebgegenüber dem Publikum: PartiarischeDarlehenerfüllendenEinlagengeschäftstatbestandundlösen regelmäßigeineerlaubnispflichtnach 32Absatz1KWGaus.DadieRückzahlungeinesGelddarlehensnichtvomErfolgdesUnternehmensabhängig gemachtwerdenkann,istderausschlussdeseinlagengeschäftstatbestandes hier nur über einen qualifizierten Rangrücktritt möglich. EinfachnachrangigeDarlehen,alsosolche,dieeinenNachrangderForderungendesDarlehensnehmersnurfürdenFallderInsolvenzeröffnungvorsehen,erfüllenebenfallsdenTatbestanddesEinlagengeschäfts.Solangedie ErfüllungderAnsprüchenichtdieInsolvenzdesSchuldnersauslöst,hatder DarlehensgebereinenunbedingtenAnspruchaufdieRückzahlungseines zurverfügunggestelltenkapitalsundderzinsen;lediglichdiereihenfolge seiner Befriedigung in der Insolvenz wird modifiziert. QualifiziertnachrangigeDarlehenkönnenohneErlaubnisnachdemKWG und wieallegeschildertendarlehensformen ohneeinegesetzlicheprospektpflicht öffentlich eingeworben werden. DieVermittlungvonDarlehenistnichterlaubnispflichtignachdemKWG,außer instaatenaußerhalbdesewr (Drittstaateneinlagenvermittlung);injedemFall könnendievermittleraberalseinbezogeneunternehmenadressatvonmaß-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode nahmennach 44coder 37KWGsein.WergewerbsmäßigdenAbschluss vondarlehensverträgenvermitteltoderdiegelegenheitzumabschlusssolcher Verträgenachweist,bedarfnach 34cAbsatz1Nummer2GewOderErlaubnis der zuständigen Gewerbebehörde. DerGesetzgeberhatausweislichderBegründungzumWertpapier-VerkaufsprospektgesetzpartiarischeDarlehenvomAnwendungsbereichderProspektpflichtausgenommen,Bundestagsdrucksache15/3174,S.42.Diesgiltauchfür dasvermanlg,daderanwendungsbereichgegenüberdemverkprospgunverändertist.siehehierzuauchdasmerkblatt HinweisezuFinanzinstrumenten nach 1Absatz11Satz1Nummern1bis7KWGvom20.Dezember2011,zuletztgeändertam19.Juli2013.DieVorgabendesVermAnlGgeltennichtfür Nachrangdarlehen. 17.UntersuchtdieBaFinöffentlicheAngebotevonNachrangdarlehenund partiarischendarlehendurchstichprobenvoninformationsbroschüren, Emissionsexposés o.ä.? Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich daraus? ImAnwendungsbereichdesfürdiegenanntenAnlageangeboteinRedestehendenKWGermitteltdieBaFininErfüllungderihrzugewiesenenAufgaben unteranderemgegenanbieterundeinbezogene,beidenentatsachendie Annahmerechtfertigenoderfeststeht,dassBankgeschäfteoderFinanzdienstleistungenohnedienachdemKWGerforderlicheErlaubnisbetriebenwerden (vgl. 44cAbsatz1KWG).Hinweise,dieeinenhinreichendenAnfangsverdachtergeben,aufdessenBasisdieBaFinihreeigenenErmittlungeneinleitet, erfolgenhäufigvondritterseite.dassindanleger,potentielleanleger,verbraucherzentralen,interessenverbände,wettbewerber,dieselbstimbesitzeiner Erlaubnissind,Wettbewerbszentrale,ehemaligeMitarbeiteroderGeschäftspartner.InformationenerhältdieBaFinauchvondenörtlichenBehörden,Polizeidienststellen,Justiz,ausländischenBehördenundganzbesondersauchvon derdeutschenbundesbank,mitdersieauchbeiderverfolgungunerlaubter Geschäfteengzusammenarbeitet.DanebenuntersuchtdieBaFinimRahmen dermarktaufsichtaufgrundeigenernachforschungenundanfragenbzw.beschwerdenvonanlegernundmarktteilnehmernangebotsunterlagenwiewerbeflyer,verträgeoderzeichnungsscheineauchvon oftnurvomanbieterso bezeichneten partiarischendarlehenundnachrangdarlehenaufdieeinhaltung der Vorschriften des VermAnlG. AusdengewonnenenErkenntnissenlässtsicheinTrendhinzurNutzungvon NachrangdarlehenalsKapitalanlageangebotgegenüberKleinanlegernerkennen.DabeiwerdendiequalifiziertenNachrangklauselnoftmalsmitpartiarischenZinsbeteiligungenkombiniert ( nachrangigespartiarischesdarlehen ). 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdieGeeignetheitvonNachrangdarlehenundpartiarischenDarlehenalsAnlageformfürdieVermögensbildung und Altersvorsorge von Privatanlegern? HierzukannkeinepauschaleAussagegetroffenwerden.DieGeeignetheit hängtvonderrisikobereitschaft,derrenditeerwartung,demanlagevolumen und dem im Einzelfall eingesetzten Vermögensanteil ab. 19.HältdieBundesregierungimZusammenhangmitdemVertriebvon NachrangdarlehenundpartiarischenDarlehenimHinblickaufeineneffektivenAnlegerschutzaufAnbieter-,Produkt-und/oderVertriebsebene gesetzgeberischemaßnahmenfürerforderlich,vordemhintergrund,
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/14666 dassessichbeidemöffentlichenangebot,demplatzierenunddervermittlungvonnachrangdarlehenundpartiarischendarlehenbeientsprechenderausgestaltungumerlaubnisfreiegeschäftehandeltunddiese mangelsfinanzinstrumenteneigenschaftkeinerprospektpflichtunterliegen? Fallsnicht,warumnicht,vordemHintergrundderausSichtderFragestellerbestehendenNotwendigkeit,durcheineEx-ante-Kontrolleunseriöse Geschäftsmodelle fernzuhalten? AnbieternutzennachrangigeDarlehenzunehmendalsInstrument,umPublikumsgelderohneErlaubnisnachdemKWGoderProspektpflichtnachdem VermAnlGeinzuwerben.DamitstehendieseNachrangdarlehennichtmehrin demtext,dendergesetzgeberbeidenänderungendestatbestandesdeseinlagengeschäftsdurchdiesechstekwg-novelle1998unddasfinanzkonglomeraterichtlinie-umsetzungsgesetzvom21.dezember2004voraugen hatte,nämlichdiebankenunabhängigefinanzierungkleinerundmittelständischerunternehmenaufdemkapitalmarkt.diebundesregierungprüftderzeit, ob vor dem Hintergrund dieser Entwicklung Nachbesserungsbedarf besteht.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4964 17. Wahlperiode 01. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
MehrSchutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8691 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4723 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae,
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrNachAngabeneinesfrüherenManagerseinesSicherheitsdienstleistungsunternehmensbietetauchdieNPD
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrErste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehrpolizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7166 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
MehrArmutleben (MonitorJugendarmut2010,BundesarbeitsgemeinschaftKatholischeJugendsozialarbeite.V.).AberauchindenStadtstaatenBerlin,Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrPrivatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11870 16. Wahlperiode 06. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrGeldüberweisungenvonMigrantinnenundMigrantenindieHerkunftsländer
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13681 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrBundesregierungsiehtdenWegzuHochgeschwindigkeitsnetzennichtimAusbauderGlasfasernetze,sondernverlässtsichaufdieAngabendesVerbandsder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13680 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrBedeutung der Forderungsausfallversicherung für den deutschen Mittelstand
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12607 16. Wahlperiode 09. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/292
Deutscher Bundestag Drucksache 16/344 16. Wahlperiode 05. 01. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans Josef Fell und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrGoldstone-Bericht über mutmaßliche Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1361 17. Wahlperiode 12. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter
MehrArbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen Pflegemarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8373 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Kathrin Senger-Schäfer, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter
MehrBeitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12233 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrInanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10355 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
Mehreidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,
MehrEntwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
MehrEinschränkungen der Menschenrechte von Homosexuellen in Russland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10034 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, weiterer
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
MehrVerbraucherorganisationen und ihre Marktwächterfunktion als Teil der systematischen verbraucherorientierten Beobachtung des Finanzmarktes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11751 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8920 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6563 17. Wahlperiode 11. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrNeuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8601 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der
MehrDienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
Mehr1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13637 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Mitgliederdersogenanntenno-name-crewhabennacheigenenAngabennebendemzentralenServerfürdasObservationsprogramm
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6829 17. Wahlperiode 23. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Petra Pau, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12330 17. Wahlperiode 14. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, weiterer
Mehrdeutlichgünstigerenrefinanzierungsmöglichkeitenprofitierenkonnten.aufgrundderhöhederinvestiertenmittelkanndiesevorgehensweiseauchvonder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrReform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3352 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrTrennung von Geschäftsfeldern im Bankensektor Krisenprävention durch Einzäunung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8935 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Zöllmer, Nicolette Kressl, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
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Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
MehrZur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9011 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrRückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9020 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrWildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3389 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer
Mehrausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrWeitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrKreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3036 17. Wahlperiode 28. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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