Beitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung
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- Gerhard Vogel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11501 Beitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung Vorbemerkung der Fragesteller DerzeitistdasZinsniveausoniedrigwienochnieindenvergangenenJahrzehnten.EinEndedieserNiedrigzinsphaseistauchnachAuffassungderBundesregierungnichtabsehbar (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9330). DieprivateKrankenversicherung (PKV)istvondieserEntwicklungbetroffen. DiesubstitutiveKrankenversicherungmussnachArtderLebensversicherung betriebenwerden.imgegensatzzurlebensversicherung,dieindenletzten zehnjahrenschonviermalrechnungszinssenkungenvornahm,wurdeinder PKVderRechnungszinsbeibehalten.UngeachtetdertatsächlichenZinsentwicklung ist dieser schon seit 50 Jahren unverändert. BereitsimJahr2004 dalagdiedurchschnittlichenettoverzinsungnoch deutlichhöheralsheute legtedieaufsichtsbehördederpkv,diebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),demBundesministeriumder FinanzeneinenEntwurfderKalkulationsverordnungvor,wonachanalogzur LebensversicherungderRechnungszinsauf2,75Prozentabgesenktwerden sollte.damitsollteeinzukünftigesfinanzlochindenalterungsrückstellungen verhindertundsodiebeitragssteigerungenimalterabgemildertwerden.dies hätteallerdingsbeitragssteigerungeninsbesonderebeidenneuzugängenund jungenversichertennotwendiggemacht.umeineneinbruchimneukundengeschäftzuvermeiden,setztensichdiepkv-unternehmengegendieeigentlich gebotene Senkung des Rechnungszinses ein. ImErgebniswurdedanndasVerfahrendesaktuariellenUnternehmenszins (AUZ)geschaffen.DanachwirdbeiperspektivischerUnterschreitungdes Rechnungszinsesdieserunternehmensindividuellgesenkt.Menschen,diesich ineinempkv-unternehmenversichernwollen,erlangennurbeifreiwilliger HerausgabedesZinssatzesdurchdasVersicherungsunternehmenKenntnis darüber,welchenzinsdieverschiedenenanbietererwirtschaften,obsiealso denrechnungszinsweitübertreffen,naheamrechnungszinsliegenoderaber schondarunter.dieswäreallerdingseinsinnvollesentscheidungskriterium zurauswahleinerversicherungsgesellschaftfürdiepotentiellenversicherungskunden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom29.Januar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode IndenAlterungsrückstellungenistnurdasvorhergesagteSchadensprofil,also diewahrscheinlichkeit,krankzuwerden,berücksichtigt.nichtberücksichtigt sinddieinflationoderetwaigekostenneuerbehandlungsmethoden,mengensteigerungenoderänderungenindersterbewahrscheinlichkeit.umdiesauszugleichen,wurdein 12desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)imJahr 2000fürVersichertebis60JahreeinPrämienzuschlagvon10Prozentbeschlossensowiein 12aVAGfestgelegt,dass90ProzentdesÜberzinses,also derdifferenzzwischenrechnungs-undtatsächlicherzieltemzinsindiealterungsrückstellungenfließensollen.damitdieregelungin 12aVAGwirksamseinsoll,mussabernatürlicheinÜberzinsersteinmalerwirtschaftetsein. MitdemÜberzinssollnachAngabenderBundesregierunginvorgenannter AntwortaufdieKleineAnfrageimWesentlichendieInflationabgefangen werden.wennmaneineinflationvon2prozentunterstellt,müsstenmit 90ProzentdesÜberzinsesdiese2Prozenterreichtwerden;derÜberzins müsstealso2,2prozentbetragen.beieinemrechnungszinsvon3,5prozent müsstealsodererreichtezinsbei5,7prozentliegen.seitmindestens2010erreichtdaskeineinzigerversicherer,seitjahrenliegtderdurchschnittderversichererdarunter.imjahr2010lagderschlechtestewertbei0,1prozent,der bestebei5,1prozent,derbranchendurchschnittimjahr2011lagbei4,05prozent.dieinflationistsokaumwirksamabzufangen,esseidenn,siewärein ZukunftdeutlichniedrigeralsimSchnittderJahre1990bis2011.Aberselbst dannstündenfürdenausgleichderkostenneuerbehandlungsmöglichkeiten, vonmengensteigerungenodervonänderungenindersterbewahrscheinlichkeit nurderprämienzuschlagzurverfügung.obdieserausreicht,darfangesichts derfeststellbarenprämiensteigerungenbezweifeltwerden.fürunter65-jährige Versicherte wird dieser ohnehin nicht beitragssenkend wirksam. DieBundesregierunghatgemäßobengenannterAntwortaufdieKleineAnfragekeineErkenntnisse überdiebeitragshöhevonversichertenverschiedenenaltersbzw.überdiebeitragssteigerungen,dieimlaufeeinesversichertenlebens typischerweise auftreten. DieTeilfragenachdemNamenderVersicherungsgesellschaftenmitdendrei höchstenunddendreiniedrigstenzinsen (Frage9)wurdenichtbeantwortet undauchkeingrundfürdienichtbeantwortunggenannt.zudemdürftender BaFinmittlerweileauchZahlenausdemJahr2011vorliegen.DieFragesteller bittendaherdiebundesregierung,beidenentsprechendenfragenauchmit denzahlenausdemjahr2011zuantworten.fallswettbewerbsrelevantedatenausgründendesdatenschutzesnichtgenanntwerden,bittendiefragestellerinnenundfragestellerumeinemöglichstweitgehendebeantwortung,z.b. ohne Nennung der Namen der Versicherungsgesellschaften. 1.WelcheNettoverzinsunghabendieeinzelnenVersicherungsgesellschaften in den letzten fünf Jahren erreicht? WievieleVersichertesindnachKenntnisderBundesregierungindeneinzelnen Gesellschaften versichert? DiefolgendeTabellezeigtfürdievergangenenfünfJahredieAnzahlderVersicherungsunternehmen,dieeineNettoverzinsunginnerhalbderjeweilsangegebenen Spanne erreicht haben: Nettoverzinsung (X)2011 (48 Unternehmen) 2010 (48 Unternehmen) 2009 (50 Unternehmen) 2008 (51 Unternehmen) X > 4% ,5% X 4% X < 3,5% (51 Unternehmen) Siebender13Unternehmen,diefürdasJahr2011eineniedrigereNettoverzin- sungals3,5prozentaufwiesen,betreibenausschließlichkrankenversiche-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12233 rungsgeschäftnachartderschadensversicherungundnichtnachartder Lebensversicherung. DieNettoverzinsungderKapitalanlagenstelltesichindenletztenfünfJahren im Branchendurchschnitt wie folgt dar: ,1 %4,3 %4,3 %3,5 %4,8 % DiefolgendeTabellezeigtfürdievergangenenfünfJahredieAnzahlderVersicherungsunternehmen,dieüberVersichertenzahleninnerhalbderjeweilsangegebenen Spanne verfügten. Versicherte natürliche Personen (X) 2011 (48 Unternehmen) 2010 (48 Unternehmen) 2009 (50 Unternehmen) 2008 (51 Unternehmen) X > 1 Mio Mio. X 0,5 Mio X < 0,5 Mio (51 Unternehmen) DieGesamtzahlderversichertenPersoneninderprivatenKrankenversicherung (PKV) stellte sich in den letzten fünf Jahren wie folgt dar: ,2 Mio.35,1 Mio.34,4 Mio.33,2 Mio.31,4 Mio. KonkreteAngabenzuderNettoverzinsungdereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)zugängliche InformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84desVersicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) 1. 2.WiehochwarderÜberzinsbeideneinzelnenGesellschaften,undwiewar dietatsächlicheaufteilungderüberzinsenaufgrundlagedes 12aVAG bei den einzelnen Gesellschaften? DerÜberzinsentsprichtdenüberdierechnungsmäßigeVerzinsunghinausgehendenKapitalerträgen.DieserberechnetsichausdenNettoerträgenunddem verwendeten Rechnungszins. DieAufteilungdesÜberzinsesistin 12aVAGgeregelt.Demnachwerdengemäß 12aAbsatz1Satz2VAGdenVersicherten90ProzentdesÜberzinses gutgeschrieben.dieaufteilungdiesermittelistin 12aAbsatz2,2aund3 VAGvorgegeben.UnternehmensindividuellvariiertlediglichderAnteilder Direktgutschriftgemäß 12aAbsatz2Satz1VAG (abhängigvonderdurch den Beitragszuschlag entstandenen Altersrückstellung). KonkreteAngabenzumÜberzinsdereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitder BaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84 VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial,dieWettbewerbssituationeinzelnerVersichererzu beeinträchtigen 1. 1DasBundesministeriumderFinanzenhatdieAntwortals VS Vertraulich eingestuft.dieantwort istindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndortnachmaßgabeder Geheimschutzordnung eingesehen werden.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.WelcheVersicherungsgesellschaftenmusstenseitBestehendesAUZ-Verfahrens ihren individuellen Rechnungszins auf unter 3,5 Prozent senken? AufwelchenWertwurdejeweilsgesenkt,undfürwelchenZeitraumgilt bzw. galt dies? ImRahmendesAUZ-Verfahrens2012wiesensiebenKrankenversicherungsunternehmeneinenAUZ-Wertvonunter3,5Prozentauf.Dabeiistzubeachten, dasseinigedieserunternehmendenrechnungszinsbereitsindenvorjahrenabgesenkthatten.derniedrigstebisherverwendeterechnungszinsbeträgt 3 Prozent. Der neue Rechnungszins gilt grundsätzlich auf unbeschränkte Zeit. KonkreteAngabenzurSenkungdesRechnungszinsesdereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitderBaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial,dieWettbewerbssituationeinzelnerVersicherer zu beeinträchtigen. 2 4.WievieleVersichertewarenbzw.sindnachKenntnisderBundesregierung bislang von einer derartigen Absenkung betroffen? BeidensiebenKrankenversicherungsunternehmen,dieeinenAUZ-Wertunter 3,5Prozentaufwiesen,sindetwa280000PersonenineinemKrankenkostenvollversicherungstarifversichert.InnerhalbeinesUnternehmenskannesjedoch tarifabhängigunterschiedlicherechnungszinssätzegeben,unteranderemdeshalb,weilfürdenvorhandenenbestandeinesenkungdesrechnungszinseserst imrahmeneinerbeitragsanpassungerfolgenkann.ausdiesemgrundliegtdie tatsächlicheanzahlderbereitsvoneinerabsenkungbetroffenenversicherten niedriger als die genannten FallsdieBundesregierunginderAntwortzudenFragen1,2,3oder4 keineangabenzudennamendereinzelnengesellschaftenmacht,weshalb nicht? Liegen der BaFin prinzipiell Daten vor? ZudenFragen1,2und3werdenkonkreteAngabengemacht,dieausdenbereitsgenanntenGründeninderGeheimschutzstelledesDeutschenBundestages hinterlegtwerden 2.DieBeantwortungderFrage4erfordertindeskeineAngabenzueinzelnenVersicherungsgesellschaften,danachderZahlderbetroffenen Versicherten gefragt ist. 6.FallsderGrundfürdieNichtbeantwortungbzw.unvollständigeBeantwortungderist,dasswettbewerbsrelevanteDatenunterVerschlussgehalten werdensollen,wärengenaudiesedatennichtaucheinerelevanteinformationfürdiekundenunddenverbraucherschutz,umdiesoliditätdesangebotseinergesellschaftbeurteilenzukönnen,undwiegthierderschutzder UnternehmenvordenVerbrauchernmehralsderSchutzderVerbraucher vor den Unternehmen (bitte begründen)? WelcheDatendemKundenvorVertragsschlusszugänglichgemachtwerden müssen,istinderverordnungüberinformationspflichtenbeiversicherungsver- 2DasBundesministeriumderFinanzenhatdieAntwortals VS Vertraulich eingestuft.dieantwort istindergeheimschutzstelledesdeutschenbundestageshinterlegtundkanndortnachmaßgabeder Geheimschutzordnung eingesehen werden.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12233 trägenfestgelegtworden (z.b.angabenzurbeitragsentwicklungdervorangegangenenzehnjahre).derumfangderzuerteilendeninformationenistdabei weitgehend durch europäisches Recht vorgeben. 7.AuswelchemsachlichenGrundwurdefürdieLebensversicherungder Rechnungszinsmehrfach zuletztzum1.januar2012auf1,75prozent gesenkt,derrechnungszinsindernachartderlebensversicherungbetriebenen Krankenversicherung aber stets bei 3,5 Prozent belassen? DieAuswirkungenunddieBedeutungderÄnderungdesRechnungszinsesin derkrankenversicherungunterscheidensichwesentlichvonderlebensversicherung.inderkrankenversicherungkannundmussderrechnungszins,falls erunzureichendist,imrahmendergesetzlichenundvertraglichenbestimmungenauchfürbestehendeverträgeandieaktuellenwerteangepasstwerden.in derlebensversicherungdagegengilterfürdiegesamtelaufzeitderversicherung.inderkrankenversicherungexistiert,andersalsinderlebensversicherung,keingarantiezinsfürdielaufzeitdesvertrages.relevantistvielmehrder überdiegesamtekapitalanlageerzieltedurchschnittszins.damitspieltauch diekapitalanlagestrukturdesjeweiligenunternehmenseinegrößererolleals inderlebensversicherung.dieszeigt,dasssichdieermittlungdesrechnungszinsesinderpkvnichtandermethodikderlebensversicherungorientieren muss. 8.Istbzw.wardieseNichtabsenkungauchderderBundesregierungundder BaFinvorgetrageneWunschderMehrheitderprivatenVersicherungsunternehmen? DerBundesregierungistnichtbekannt,obdieMehrheitderprivatenKrankenversicherungsunternehmenbefürwortet,dassdergegenwärtigegesetzliche Rechnungszins beibehalten wird. 9.IstesnachAuffassungderBundesregierungrichtig,dasseineAbsenkung desrechnungszinsesinsbesonderediebeiträgejüngererversichertererhöhen und damit das attraktive Neukundengeschäft treffen würde? EineniedrigerangesetzteVerzinsungbedeutetgrundsätzlich,dassinderKalkulationhöhereSparbeiträgeeingerechnetwerdenmüssen,damitdieerforderlichenAlterungsrückstellungenaufgebautwerden.Kundenmiteinerlängeren VertragslaufzeithabenbereitseineAlterungsrückstellungaufgebaut.NeukundenmüssenbeiniedrigererVerzinsunghöhereBeiträgeleisten,umimselben ZeitraumeineentsprechendeAlterungsrückstellungaufzubauen.Diekonkrete BeitragsveränderungdurcheineRechnungszinsabsenkung,diedenkompletten Bestandbetrifft,wirdindiesemFallvonindividuellenFaktorenwiedemAlter, der Höhe der Alterungsrückstellung und dem gewählten Tarif bestimmt. 10.SindnachAuffassungderBundesregierungAngabenderDeutschen Aktuarvereinigunge.V.plausibel,wonachbeimDebekaKrankenversicherungsvereina.G.eineAbsenkungdesRechnungszinsesauf 3,0Prozentfür30-jährigeVersicherteBeitragssteigerungenvon3,7bis 7,0Prozentmitsichbrächte,fürÄlterejedochgeringererelativeSteigerungen (vgl.aktuar.de/custom/download/dav/presse/ Werkstatt_KV_final.pdf)? UnabhängigvondenkonkretenVerhältnissenbeieinemVersicherungsunternehmengilt,dassdieAuswirkungeinerAbsenkungdesRechnungszinsesumso
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode größerist,jegrößerderunterschiedderdurchschnittlichenleistungenzwischenjungenundaltenversichertenist.esistdahergrundsätzlichrichtig,dass derbeitragsanstiegimneugeschäftbeiabsenkungdesrechnungszinsesbei jüngeren Versicherten höher ausfällt als bei älteren. 11.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdasSystemderAlterungsrückstellungendergestaltfunktioniert,dassdamitallerelevantenKostensteigerungen aufgrund der Alterung aufgefangen würden? WiedieFragestellerinderEinleitungbereitsfestgestellthaben,istderZweck deralterungsrückstellung,einenmitdemzunehmendenalterabsehbarenbeitragsanstiegzuverhindern.anderefaktorenwiekostenänderungenimgesundheitswesensowiedurchdenmedizinischenfortschrittoderdurcheineerhöhteschadenhäufigkeithervorgerufeneausgabensteigerungenwerdenhingegennichtberücksichtigt.wegenweiterereinzelheitenwirdaufdasgutachten derunabhängigenexpertenkommissionzuruntersuchungderproblematiksteigenderbeiträgederprivatversichertenimaltervom18.juni1996 (Bundestagsdrucksache13/4945)verwiesen,dessenSchlussfolgerungennachAuffassung der Bundesregierung auch heute noch zutreffen. 12.WelchezuerwartendenKostensteigerungen (z.b.neuebehandlungsmethoden,mengensteigerungen,änderungendersterbewahrscheinlichkeit)sindindemsystemnichtberücksichtigtundführendeshalbzubeitragssteigerungen im Laufe der Versicherungszeit? AufdieAntwortzuFrage11wirdverwiesen.BezüglichdervonderBundesregierungergriffenenMaßnahmenzurBegrenzungdesAnstiegsderPKV-BeiträgeimAlterwirdaufdieausführlicheAntwortderBundesregierungzuFrage 14derKleinenAnfrage BeitragssteigerungenbeiPrivatenKrankenversicherungen derfraktiondielinke.vom13.april2012verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/9330). 13.WiekanndieBundesregierungdieFunktionsfähigkeitdesSystemsder Alterungsrückstellungenbewerten,wennsie,wiesieindenAntwortenzu denfragen6und7dervorgenanntenkleinenanfragegeschriebenhat, keinerleikenntnisseübertatsächlichedurchschnittlichebeitragshöhen oder -steigerungen entlang des Alters hat? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 14.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdasdurchschnittliche NettoeinkommenderprivatkrankenversichertenRuheständler,undwie hoch sind ihre Krankenversicherungsbeiträge? WiehochistderAnteilderKrankenversicherungsbeiträgeamEinkommen dieser Gruppe? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 15.IstnachKenntnisderBundesregierungdieAnnahmerichtig,dassim Altervonetwa50bis65JahrenrelativhoheBeitragssteigerungenstatt-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12233 finden,dadasangespartekapitalausdem10-prozentigenbeitragsaufschlag erst ab 65 Jahren beitragssenkend wirksam wird? DieerforderlichenMittelderAlterungsrückstellungfürursprünglichnichteinkalkulierteAufwendungen,etwawegengestiegenermedizinischerKostenim AlteroderveränderterSterblichkeit,könnenbeijüngerenVersichertenüber einenlängerenzeitraumaufgebautwerden.fürversichertezwischenetwa 50bis65Jahrenstehthierfürkalkulatorisch soesnichtbereitszueinerentsprechendenaltersrückstellungimvorfeldgekommenist nureinkürzerer ZeitraumzurVerfügung,wasrelativgesehenhöhereBeitragssteigerungenfür diesepersonenbewirkenkann.jedochentfälltmitvollendungdes60.lebensjahresderbeitragszuschlag,sodasssichhierdiebeitragsbelastungentsprechend mindert. 16.WievielederzumZeitpunktderEinführungdes10-Prozent-Aufschlags bereitsversichertenhabennachkenntnisderbundesregierungdiese Option freiwillig gewählt? WievieleVerträgelaufennachKenntnisderBundesregierungderzeitmit und ohne diesen Aufschlag? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteilderProvisionenundCourtagenandenAusgabendereinzelnenVersicherungsunternehmen? DieAbschlussaufwendungen,d.h.diedurchdenAbschlusseinesVersicherungsvertragesanfallendenAufwendungenimSinnedes 43Absatz2derVerordnungüberdieRechnungslegungvonVersicherungsunternehmenwieetwa AbschlussprovisionenundMaklercourtagen,werdenüblicherweiseinsVerhältniszudenverdientenBruttobeiträgengesetzt.DieAbschlussaufwendungenim VerhältniszudenverdientenBruttobeiträgenbetrugeninderprivatenKrankenversicherungimJahr2011insgesamt7,9Prozent.DiefolgendeTabellezeigt fürdasjahr2011dieanzahlderversicherungsunternehmen,dieabschlussaufwendungeninnerhalbderjeweilsangegebenenspannezuverzeichnenhatten. In die Auswertung wurden 42 Versicherungsunternehmen einbezogen. Abschlussaufwendungen (X)2011 X > 10%17 10% X 5%16 X < 5%9 KonkreteAngabenzumAnteilderAbschlusskostendereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichenTätigkeitderBaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflichtnach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial,dieWettbewerbssituationeinzelnerVersicherer zu beeinträchtigen. 18.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderAnteildersonstigen VerwaltungskostenandenAusgabendereinzelnenVersicherungsunternehmen? DieVerwaltungsaufwendungenwerdenebenfallsüblicherweiseinsVerhältnis zudenverdientenbruttobeiträgengesetzt.dieverwaltungsaufwendungenim
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VerhältniszudenverdientenBruttobeiträgenbetrugeninderPKVimJahr2011 insgesamt2,5prozent.diefolgendetabellezeigtfürdasjahr2011dieanzahl derversicherungsunternehmen,dieverwaltungsaufwendungeninnerhalbder jeweilsangegebenenspannezuverzeichnenhatten.indieauswertungwurden 48 Versicherungsunternehmen einbezogen. Verwaltungsaufwendungen (X)2011 X > 3%20 3% X 2%20 X < 2%8 KonkreteAngabenzudenVerwaltungskostendereinzelnenVersicherungsunternehmenunterliegenalsvertrauliche,imRahmenderaufsichtsrechtlichen TätigkeitderBaFinzugänglicheInformationenderVerschwiegenheitspflicht nach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationen hatgrundsätzlichdaspotenzial,diewettbewerbssituationeinzelnerversicherer zu beeinträchtigen. 19.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieAnzahlbzw.den Anteilderer,dieimLaufeihresLebensvonderPKVindiegesetzliche KrankenversicherungwechselnunddaherihreAlterungsrückstellungen verlieren bzw. zumindest zum Teil unnötigerweise angespart haben? DerBundesregierungliegenkeineentsprechendenInformationenvor.InformationenzurZahlderjährlichenWechslerausderPKVzurGKVveröffentlicht derpkv-verbandinseinemzahlenbericht.demnachsindimjahr2011 rd versicherteausderpkvindiegkvgewechselt (PKV-Zahlenbericht2011/2012;imInternetabrufbarüber: shop_zahlenberichte/zahlenb_11_12.pdf). 20.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieAnzahlbzw.den Anteilderer,dieimLaufeihresLebensdasPKV-Unternehmenwechseln unddaherihrealterungsrückstellungenverlierenbzw.zumindestzum Teilunnötigerweise angespart haben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 21.IstnachAnsichtderBundesregierungdieEntscheidungfüreinenEintritt indiepkveineentscheidungfürdasganzelebenodersollteeszumindest sein? DieEntscheidungzwischendergesetzlichenKrankenversicherungundderprivatenKrankenversicherungisteineweitreichende,derenKonsequenzengründlichüberdachtwerdensollten.BeiderEntscheidungsollteregelmäßigbedacht werden,dasseinbeliebigerwechselzurückindiegesetzlichekrankenversicherungausgeschlossenist.wechselwilligegesetzlichversicherteerhaltenvomjeweiligenversicherungsunternehmengemäß 10aAbsatz3VAGdahervorVertragsabschlussregelmäßigeinInformationsblatt,dasüberdiezentralenUnterschiedederbeidenVersicherungssystemeinformiert.IndemInformationsblatt wirdauchdeutlichgemacht,dasseinwechselzurückindiegkvinderregel, insbesondere im Alter, ausgeschlossen ist.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WievielePKV-NeukundensindsichangesichtsderkomplexenmöglichenundzwingendenFolgenderTragweiteihrerEntscheidungnichtoder nicht voll bewusst? HierzuliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.Siegehtdavonaus, dasssichbürgerinnenundbürgervoreinemwechselvomeinenindasandere VersicherungssystemausführlichüberdieVor-undNachteileeinesmöglichen WechselsinformierenunderstaufdieserBasiseinefürsiesachgerechteEntscheidung treffen. 23.WieverträgtsicheinederartwichtigeEntscheidungmitderoftmalsalleinigenBeratungdurcheinenVersicherungsvermittler,deraufProvisionsbasis meist eines einzigen Versicherungsunternehmens arbeitet? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,diedafürsprechen,dass diegegenwärtigüblichenformendesversicherungsvertriebsgrundsätzlichungeeignetsind,denbürgerneinesachgerechteauswahlihresversicherungsschutzeszuermöglichen.imübrigenverfügendiebürgerinnenundbürger überweiteremöglichkeiten,sichergänzendzurberatungdurcheinenversicherungsvermittleroderunabhängigenversicherungsberaterüberdievor-und NachteileeinesWechselsvomeinemindasandereVersicherungssystemzuinformieren. 24.WäreeineobligatorischeunabhängigeBeratungvordemWechselindie PKV eine Lösung für dieses Problem? Auf die Antworten zu den Fragen 22 und 23 wird verwiesen. 25.WiehochwarennachKenntnisderBundesregierungdieGewinneder einzelnenversicherungsunternehmenunddergesamtenpkvjeweilsin den letzten zehn Jahren? DerJahresüberschuss (nachsteuern)dergesamtenpkvstelltesichindenvergangenen zehn Jahren wie folgt dar (jew. in Mio. Euro): ,5315,7295,3291,3392,3373,3354,8322,2262,6174,1 BeiVersicherungsvereinenfließendieBeträgedesRohüberschusses,dienicht derverlustrücklagezugeführtwordensind,vollständigindierückstellungfür Beitragsrückerstattung,sodassdieseUnternehmenhäufigkeinenJahresüberschussausweisen.DiefolgendeTabellezeigtfürdievergangenenzehnJahre dieanzahlderversicherungsunternehmen,dieeinenjahresüberschussinnerhalb der jeweils angegebenen Spanne erzielt haben. Jahresüberschuss (X)2011 (48 Unternehmen) 2010 (48 Unternehmen) 2009 (50 Unternehmen) 2008 (51 Unternehmen) X > 10 Mio Mio. X 1 Mio X < 1 Mio (51 Unternehmen)
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Jahresüberschuss (X)2006 (52 Unternehmen) 2005 (53 Unternehmen) 2004 (54 Unternehmen) 2003 (54 Unternehmen) X > 10 Mio Mio. X 1 Mio X < 1 Mio (55 Unternehmen) KonkreteAngabenzudenGewinnendereinzelnenVersicherungsunternehmen unterliegenalsvertrauliche,imrahmenderaufsichtsrechtlichenbafinzugänglicheinformationenderverschwiegenheitspflichtnach 84VAG.DasöffentlicheBekanntwerdendererfragtenInformationenhatgrundsätzlichdasPotenzial, die Wettbewerbssituation einzelner Versicherer zu beeinträchtigen. 26.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdieZahlderPersonen, beidenenderversicherungsvertragnacheinemaufnahmeantragnurmit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen zustande kommt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 27.HatdieBundesregierungInformationen,welcheUnternehmeneineAbsenkungdesRechnungszinsesindieKalkululationihrerUnisextarifeeinpreisen,undinwelcherHöhesichdasauswirkt (bitteinprozentder Beitragserhöhung angeben)? Gemäß 13dNummer8VAGsinddieKrankenversicherungsunternehmenverpflichtet, die Einführung neuer Tarife in der substitutiven Krankenversicherung derbafinanzuzeigen.sämtlichevorschriftenimzusammenhangmitderunisex-kalkulationtretenvoraussichtlichrückwirkendabdem21.dezember2012 inkraft.einenüberblicküberdieverwendetenrechnungszinssätzeeinzelner UnternehmenbeiUnisextarifenwirddahererstimLaufedesJahres2013vorliegen. 28.HatdieBundesregierungInformationendarüber,wiesichnichterfolgte BeitragserhöhungenaufgrunddernichtvorgenommenenRechnungszinssenkunginderZukunftaufdieBeiträgederprivatVersichertenauswirken werden? Ist ein kumulierter Effekt zu erwarten? HierzuliegenderBundesregierungkeineErkenntnissevor.AusaufsichtsrechtlicherSichtistdasAugenmerkinersterLiniedaraufgerichtet,dassderaktuell beiderkalkulationverwendeterechnungszinsdereinzelnenunternehmenmit ausreichendensicherheitenversehenist,uminsoweitspäterenbeitragssprüngen vorzubeugen.
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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
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Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
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Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
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