Auswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11103 Auswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten Vorbemerkung der Fragesteller LautderZDF-Sendung Frontal21 vom11.november2008müssenbeiabschlusseinerriester-renteinformeinerversicherungsehrvieleversicherte zwischen95und100jahrealtwerden,umüberhauptdengarantiertenzins von2,25prozentzuerhalten.einversicherterhingegen,dernurdievomstatistischenbundesamtprognostiziertedurchschnittlichelebenserwartung von82jahrenerreicht,müsstenacheineranalysevonaxelkleinlein,versicherungsmathematikerundexpertefüraltersvorsorgeundkapitalanlagen, damitrechnen,dassernichteinmaldiebeiträgeherausbekommt,dieereingezahlt hat bzw. sogar mit einem Renditeverlust von bis zu 2 Prozent rechnen. DerGrundfürdiesenVerlustliegtnachAnsichtderVerbraucherzentraleBremendarin,dassdieVersicherungenindervonihnenselbstentwickeltenund verwendetensterbetafeldav2004reinelebenserwartungderversicherten unterstellen,diemit91jahrenfast10jahrehöherliegtalsdieprognosedes StatistischenBundesamtes.JehöheraberdieunterstellteLebenserwartungder Versichertenist,umsoniedrigerfälltdieRenteunddieRenditeaus,dadann daseingezahlteundangelegtegeldfüreinenlängerenzeitraumreichenmuss (Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bremen vom 20. Juli 2008). DerGesamtverbandderDeutschenVersicherungswirtschafte.V. (GDV)sieht sichindiesemvorgehendurchdasbafin-rundschreiben9/2004 (VA)vom 29.Oktober2004legitimiert,indemdieVerwendungderSterbetafelDAV 2004Rgemäß 81Abs.2Versicherungsaufsichtsgesetzangeordnetwird,um dierisikoverlustederversichererzuminimieren (vgl.pressemitteilungdes GDVvom11.November2008).AußerdemwürdenlautGDVdieVersicherer die Altersgrenzen zum Schutz der Versicherten so hoch ansetzen. AllerdingswerdendieseunterstelltenLebenserwartungenvonderMasseder PersonenmiteinerRiester-RenteaufVersicherungsbasisnichterreicht.So kommteineuntersuchungdeswirtschafts-undsozialwissenschaftlicheninstitutsderhans-böckler-stiftung (WSI)zudemErgebnis,dassGeringverdienende,fürdiegeradedieRiester-Rentegeschaffenwurde,biszufünfJahre DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom10.Dezember 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode frühersterbenalsbesserverdienendeundpensioniertebeamtedeshöheren Dienstes (vgl.wsi-mitteilungen5/2008,s.274ff.).imendeffektgehtso aberdieübermäßigeheraufsetzungderlebenserwartungindensterbetafeln derversichererinsbesonderezulastenvongeringverdienenden,fürdienach AuffassungderBundesregierunggeradedieRiester-Rentebesonderssinnvoll undnützlichsei,dasieeinegeringerelebenserwartunghaben.dasheißt,diejenigen,diedieriester-renteaufgrundderbereitswirksamenundkünftigen LeistungskürzungenindergesetzlichenRentenversicherungamdringendsten benötigen, werden besonders benachteiligt. LautderVerbraucherzentraleBremenwerdenzudemdiesogenanntenSterblichkeitsgewinne,d.h.dieKapitalanlagen,dienachdemTodderVersicherten nichtmehrbenötigtwerden,vondenversicherernbeidensogenanntenrisikogewinneneingestellt.hieltdiebafin (BundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht)bishereine10-prozentigeBeteiligungderVersichererandiesen Risikogewinnenfürangemessen,könnenseitMai2008dieVersichererbiszu 25ProzentderRisikogewinnefürsicheinbehalten.DieEinigungundFestlegungaufdieseQuoteerfolgteineinemArbeitskreis,dersichnachInformationenderVerbraucherzentraleBremenausVertreterndesBundesministeriums derfinanzen,derbafinsowiedesgdvzusammensetzte.nachansichtder VerbraucherzentraleBremenstelltdiesabereineunangemesseneRisikoverschiebungundeineaufsichtsrechtlichgedecktesystematischeÜbervorteilung derversichererzulastenderversichertendar (vgl.pressemitteilungender Verbraucherzentrale Bremen vom 8. Juli bzw. 20. Juli 2008). Hinzukommtnoch,dassdieVersicherungenbiszu20ProzentderVersichertenbeiträgefürProvisionenundVerwaltungskosteneinbehaltenundnurauf denresteinenzinsvon2,25prozentgarantieren.auchdadurchwirdderertrag der Versicherten noch einmal geschmälert. WiedieBundesregierungselbststetsbestätigt,sinddieMehrheitderRiester- SparerMenschenmitgeringemEinkommen.Umsoschlimmerwärees,wenn sicheinmalbestätigt,dassdiestaatlichgeförderteriester-rentenichtsanderesalseinmilliardenschweressubventionsprogrammfürbanken,versicherer und Fondsgesellschaften darstellt. 1.LohntsicheineRiester-RentefürMenschenmitgeringemErwerbseinkommen,diedieMehrheitderRiester-Sparerstellenunddienacheiner UntersuchungderWSI (vgl.wsi-mitteilungen5/2008,s.274ff.)biszu fünfjahrefrühersterbenalsbesserverdienendebzw.pensioniertebeamten deshöherendienstes,angesichtsdertatsache,dassdieversicherungenin dervonihnenselbstentwickeltensterbetafeldav2004reinelebenserwartungunterstellen,diefastzehnjahrehöherist,alsdievomstatistischen Bundesamt prognostizierten 82 Jahre? AusverschiedenenUntersuchungenistbekannt,dassPersonenmithöheren EinkommenstatistischeinehöhereLebenserwartunghaben.AndereUntersuchungenweiseneineKorrelationzwischenLebenserwartungundBildungsniveaunach.BeidiesenKorrelationenhandeltessichjedochnichtumkausale Beziehungen.DieLebenserwartunghängtvielmehrvoneinerVielzahlvon Faktorenab,wiezumBeispielGeschlecht,Lebenswandel,Gesundheitszustand odergenetischerdisposition.trotzdemweißdereinzelneselbstverständlich nicht,wiealterwerdenwird.esistdaswesenvonalterssicherungssystemen, dieserunsicherheitzubegegnen.ungeachtetdessenistdieriester-renteaufgrundderausgestaltungderzulagenförderunggeradefürgeringverdienerbesonders attraktiv.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ VonwelcherdurchschnittlichenLebenserwartunggehtdieDeutscheRentenversicherungBundaus,undwiebegründensichdieDifferenzenzur DAV2004R der Versicherungswirtschaft? DieProjektionenzurdemografischenEntwicklungindenModellberechnungen zurgesetzlichenrentenversicherungorientierensichander11.koordinierten BevölkerungsvorausberechnungdesStatistischenBundesamtes.Diemittlere verbleibendelebenserwartungvon65-jährigenfrauenwirddemnachvon heutebiszumjahr2030umrd.zweijahreauf22,6jahreansteigen,beimännernwirdebenfallseinanstiegvonrd.zweijahrenauf19,1jahreimvergleich zuraktuellensterbetafel2005/2007desstatistischenbundesamtesunterstellt. InderumlagefinanziertengesetzlichenRentenversicherung,inderdielaufendenBeitragseinnahmennurdielaufendenRentenzahlungeneinesJahresdeckenmüssen (unterberücksichtigungdergesetzlichengrenzenfürdienachhaltigkeitsrücklage),istdielebenserwartungbeiderfestsetzungdesaktuellen BeitragssatzeswenigervonBedeutungalsbeiderBerechnungderPrämienhöheinkapitalgedecktenSystemen.DieAnnahmeeinerhöherenLebenserwartungführtinkapitalgedecktenSystemenunmittelbarzuhöherenPrämien,weil mitihneneinkapitalstockaufzubauenist,ausdemdierentenzahlungenüber die gesamte Laufzeit hinweg finanziert werden müssen. 3.WiebegründensichnachAuffassungderBundesregierungdiehohenDifferenzenzwischendenvonderVersicherungverwendetenSterbetafel DAV2004R,wodurcheinegarantierteRenditeerstmitdemErreichendes indersterbetafelunterstelltenlebensaltervonca.91jahrenerreichtwird, undanderensterbetafeln,wissenschaftlichenuntersuchungensowiestatistischen Prognosen? AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage14derKleinenAnfragederAbgeordnetenSevimDag delenu.a.undderfraktiondielinke.vom21.mai 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9243, S. 6) wird verwiesen. 4.WelcheGründegabes,dassdieBaFindievondenVersicherernselbstentwickelte Sterbetafel DAV 2004 R aufsichtsrechtlich angeordnet hat? DieSterbetafelDAV2004RwurdevonderDeutschenAktuarvereinigungerarbeitet.DieBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichthatnichtangeordnet,dassdieVersichererdieseSterbetafelverwenden.Siehatangeordnet,dass diefürdeneinzelnenvertragzubildendedeckungsrückstellungjederzeitmindestenssohochseinmuss,wiesiesichbeiverwendungderdav-sterbetafel 2004RunddesgemäßderRechtsverordnungzu 65Abs.1VAGjeweilszulässigenHöchstzinssatzesunterBerücksichtigungderdortzugelassenensonstigenversicherungsmathematischenRechnungsgrundlagenergebenwürde,essei denn,esliegenerkenntnisseüberabweichungenvondendersterbetafeldav 2004RzuGrundeliegendenVoraussetzungenvor.DieEinzelheitenwerdenin dem Rundschreiben der BaFin 9/2004 (VA) genannt. 5.ErfolgtedasBaFin-Rundschreiben9/2004 (VA)vom29.Oktober2004,in welchemdieverwendungdervondenversicherernselbstentwickelten SterbetafelDAV2004Raufsichtsrechtlichangeordnetwurde,umdieRisikoverlustederVersichererzuminimieren,mitBilligungdesdamaligen Bundesministers der Finanzen? DerEntwurfdesRundschreibenswardemBundesministeriumderFinanzen bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.ErfolgtedieaufsichtsrechtlicheAnordnungderVerwendungderSterbetafelDAV2004RdurchdasRundschreiben9/2004 (VA)unterHinzuziehungvonSachverstandausanderenQuellen,z.B.demGDV,BVI (BundesverbandInvestmentundAssetManagemente.V.),Bankenverband oder der gesetzlichen Rentenversicherung? VorErlassdesRundschreibenswurdendiebetroffenenFachkreiseundVerbände angehört. 7.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzung,dassgroßePufferbeiden kalkuliertenlebenserwartungeneinerseitsdierisikenderversicherer tendenziellsenken,siegleichzeitigaberandererseitsauchdiechancen der Versicherer auf Risikogewinne tendenziell erhöhen? AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage16derKleinenAnfragederAbgeordnetenSevimDag delenu.a.undderfraktiondielinke.vom21.mai 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9243, S. 6) wird verwiesen. 8.WiepositioniertsichdieBundesregierungzudemArgumentderVersicherer,dassdieÜberschussbeteiligungenbeiderRenditeberechnungzu berücksichtigenseien,wenneinzigundalleindiegarantierterentedie Leistungist,aufdiederKundeeinengesetzlichenAnspruchhatunddeshalbdieWerteinklusiveÜberschussbeteiligungunverbindlichsindund erheblich niedriger ausfallen können oder gar vollständig wegfallen? AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage26derKleinenAnfrageder AbgeordnetenSevimDag delenu.a.undderfraktiondielinke.vom 18. November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10988, S. 10) wird verwiesen. 9.WashabenBundesregierungundBaFinwährendderVerhandlungenin demarbeitskreis,derimapril2008diebeteiligungderversichereran denrisikogewinnenneufestlegte,dazubewogen,künftigeinebeteiligung von 25 Prozent anstatt von 10 Prozent als angemessen anzusehen? DieinderFrageangesprocheneMindestzuführungsverordnung (MindZV BGBl.I2008,690)istvonderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht erlassenworden.imübrigenwirdaufdieantwortderbundesregierungzu Frage4derKleinenAnfragederAbgeordnetenSevimDag delenu.a.undder FraktionDIELINKE.vom21.Mai2008 (Bundestagsdrucksache16/9243, S. 3) verwiesen. 10.WiesetztesichdieserArbeitskreis,derimApril2008dieBeteiligungder Versicherer an den Risikogewinnen neu festlegte, zusammen? DerArbeitskreissetztesichausVertreterndesBundesministeriumsderFinanzen,derBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsichtunddesGesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammen. 11.HältdieBundesregierunganihrerAussagefest,nachderwegender staatlichenförderungimmereinpositivessparergebnisfürdenversichertensichergestelltist (vgl.antwortzufrage1derbundesregierung aufdiekleineanfragederfraktiondielinke.,bundestagsdrucksache 16/10740,Antwortbittebegründen),angesichtsderTatsache,dassMen-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11363 schenmitgeringemeinkommenlautaussagederverbraucherzentrale Bremen häufig ein negatives Sparergebnis erreichen? DieBundesregierunghältanihrerinderBundestagsdrucksache16/10988 (AntwortderBundesregierungzuderKleinenAnfrage,Bundestagsdrucksache 16/10740)getroffenenAussagefest,dassbeiRiester-VerträgenimmereinpositivesSparergebnissichergestelltist,dennzuBeginnderAuszahlungsphase mussmindestensdiesummederbeiträge (EigenbeiträgeundZulagen)zur Verfügungstehen.BeigefördertenVerträgenistdieSummederBeiträgestets größer als die Summe der Eigenbeiträge. 12.BeinhalteteinpositivesSparergebnisauchdieInflationsentwicklung während der Vertragslaufzeit? DasSparergebnisimSinnederAntwortaufdieFrage11beruhtaufderGegenüberstellungvon (nominalen)beitragssummen.eineinflationsentwicklungist nicht Bestandteil dieser Betrachtung. 13.WirdbeiderAussage,dassimmereinpositivesSparergebnisfürdieVersichertensichergestelltist,dievonihmüberseineSteuernmitfinanzierte staatliche Förderung mitberücksichtigt? DieAntwortzuFrage11unterscheidetzwischenEigenbeiträgenundZulagen. EigenbeiträgesinddabeidievomSparerselbsteingezahltenBeiträge,inAbgrenzungzudenZulagen,dievonderZentralenZulagenstellefürAltersvermögeneingezahltwerden.DieBesteuerungistnichtBestandteildieser Betrachtung. 14.BedeutetdieAussagederBundesregierung,dasswegenderstaatlichen FörderungimmereinpositivesSparergebnissichergestelltist,dasssich ohnedieseförderungdieriester-rentealsversicherungnichtrentieren würde? EinesolcheSchlussfolgerungistmitderAussagenichtverbunden.DieFrage1 dergenanntendrucksache16/10740istaufdierisikenvonaltersvorsorgeproduktenimkontextderinternationalenfinanzkrisegerichtet.indiesemkontext zieltdieaussageüberdaspositivesparergebnisnichtaufdiehöhevonrenditen,sondernaufdiemitriester-verträgenverbundenebeitragszusagederanbieter, die gerade angesichts einer solchen Krise als werthaltig anzusehen ist. 15.WirddieBundesregierungauchweiterhinanderstaatlichgeförderten privatenaltersvorsorgefesthalten,wennsichbestätigt,dassgerademen- schenmitgeringemerwerbseinkommen,diediemehrheitderriester- Sparerstellen,weshalbdieBundesregierungjageradedieRiester-Rente steuerlichfördert,überproportionalwenigvoneinerriester-renteprofitieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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