Berechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9053 Berechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen Vorbemerkung der Fragesteller DurchdieEinführungdersogenanntenRiester-RenteerfolgtenimJahr2002 dieteilprivatisierungderalterssicherungunddereinstiegindiestaatliche FörderungderprivatenAltersvorsorge.DabeiistderGenerationenvertragder RenteninTeilenaufgekündigtwordenundeinelangfristigdrastischeSenkung desniveausdergesetzlichenrentebeschlossenworden.dielücke,diedadurchindenalterseinkünftenderversichertenentsteht,solldurchdiestaatlichgeförderteprivatvorsorgeteilweisegeschlossenwerden.derlebensstandard,derfrüherdurchdiegesetzlicherentegesichertwar,kannnunmehrim AlternurdurchzusätzlicheprivateundbetrieblicheVorsorgegehaltenwerden.DiestaatlicheFörderungderRiester-Rentesolldafürsorgen,dassdie Versichertentatsächlichauchprivatvorsorgen,damitdieStrategiederAlterssicherungausdreiSäulenaufgehtundmöglichstwenigunzureichendeVersorgungslagen im Alter auftreten. Mittlerweilezeichnetsichallerdingsimmermehrab,dassderParadigmenwechselhinzurstaatlichgefördertenprivatenAltersvorsorgeinsgesamtzu einerabsenkungdessicherungsniveausdermehrheitderbürgerinnenund BürgerführtundnichtzueinerKompensationderAusfälleindergesetzlichen Rente (Rentenversicherungsbericht2007,vgl.ÜbersichtB8).Vorallemfür Geringverdienende,aberauchPersonen,dielängereZeitenbeschäftigungslos sindundkeineeigenenrentenansprücheoberhalbdergrundsicherungim Altererreichen,erlangendurchdieRiester-RentekeinerleiSteigerungihres Rentenniveaus,dadiesemitdemAnspruchaufGrundsicherungverrechnet wird.somitdientderdurchprivatevorsorgeerwirtschafteteanspruchimergebnisderentlastungdesstaates,währenddiealterseinkommenaufgrundsicherungshöhe verbleiben. Fraglichistdarüberhinaus,inwieweiteinesozialgerechteundangemessene VerteilungderRisikoüberschüsseausdenRiester-Verträgenerfolgt.DieserichtetsichauchnachderVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattungin derlebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)vom4.April2008. Nachderen 4Abs.4beläuftsichdieMindestzuführungzurRückstellungfür DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom20.Mai2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode diebeitragsrückerstattungauf75vomhundertdesaufüberschussberechtigte VersicherungsverträgeentfallendenRisikoergebnisses.Damiterlangendie versicherungsmathematischenbzw.-wirtschaftlichengrundlagenderfeststellungdesrisikoergebnissesunmittelbaresozialpolitischebedeutungundgeben Anlass zu diesbezüglichen Nachfragen. 1.WelcheKenntnisseliegenderBundesregierungdarübervor,aufAngehörigewelcherEinkommensgruppensichAbschlüssevonRiester-Verträgen verteilen? DerBundesregierungliegtfolgendeAuswertungderEinkommensstrukturder ZulagenempfängerdurchdieZentraleZulagenstellefürAltersvermögen (ZfA) vor (AngabeninProzent;dieProzentangabenfürdieBeitragsjahre2005und 2006 sind vorläufig): Zugrunde liegendes Jahreseinkommen in EUR bis ,419,119, ,623,323, ,222,822, ,416,616, ,48,68,6 über ,99,69,9 2.IstdieBundesregierungderAnsicht,dassdieRiester-FörderungHaushalte mitniedrigemeinkommendazumotiviert,mehrfürdieprivatealtersvorsorge zu sparen (bitte begründen)? WelcheempirischenBelegekannsiedafüranführen,dassdieseStrategie aufgeht? DieRiester-RenteistaufGrunddereinkommensunabhängigenZulagenförderungfürGeringverdienerbesonderslukrativ.BezieherniedrigerEinkommen erzielenhäufigförderquoten,dieüber90prozentliegen.somitkanndieser PersonenkreisoftmalsbereitsmiteinemEigensparbeitragvon5EuroimMonat einebeachtlichezusatzrenteaufbauen.diesesförderinstrumentariumwurde vorkurzemnochmalserheblichverbessert,indemdiekinderzulagefürab2008 geborenekindervon185auf300euroerhöhtwurde.einkünftigerriester- SparermitzweiKindernerhältdemnachalleinaufGrundderKindereinen staatlichenzuschussvonca.12000euro (Kindergeldbezugjeweilsbiszum 20. Lebensjahr unterstellt, ohne Berücksichtigung der Zinserträge). DieBundesregierungsiehtsichu.a.durchdieinFrage1dargelegteAuswertungderZentralenZulagenstellefürAltersvermögen (ZfA)darinbestätigt,dass dieriester-förderungauchvonhaushaltenmitgeringemeinkommenangenommenwird.bisende2007hattenca.10,7millionenbürgerinnenundbürgereinenriester-vertragabgeschlossen,mitweiterhinsteigendertendenz.der AnteilderZulagenempfängermiteinemEinkommenvonbiszu30000Euro wasinetwademdurchschnittsverdienstentspricht liegtdurchgängigbei rund2/3dergesamtzahlderzulagenempfänger.deranteilderzulagenempfängermiteinemeinkommenvonbiszu20000euroliegtbeirund44prozent, miteinemeinkommenvonbiszu10000eurobeirund20prozent.dieanzahl derzulagenempfängermitunterdurchschnittlichemodergeringemeinkommen an der Gesamtzahl aller Zulagenempfänger ist also überproportional hoch.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ InwieweitistdieVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattunginder Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)vom4.April2008 aufverträge,diedieriester-förderungerhalten,anwendbar,undwieviele der abgeschlossenen ca. 10,7 Millionen Verträge betrifft sie? ImÜbrigenistdieRiester-Förderungnichtdereinzigestaatlich/steuerlichgeförderteWeg,mitdemeineBeteiligungauchderGeringverdieneramAufbaueiner kapitalgedecktenzusatzrentesichergestelltwird.diestaatliche/steuerliche FörderungderbetrieblichenAltersversorgung (Ende2006hattenca.17,3MillionensozialversicherungspflichtigBeschäftigteeinenBetriebsrentenanspruch)hat zueinerausbreitungderzusatzrentegeradeinsolchenbranchengeführt,in denenüberproportionalvielegeringverdienerbeschäftigtsind.imgroß-und EinzelhandelbeispielsweisehabenmittlerweileimSchnittüber50Prozent,bei einemdrittelderunternehmensogarüber70prozentderbeschäftigteneinen Betriebsrentenanspruch.DieimletztenJahrvonderBundesregierunginitiierte unbefristetefortführungderbeitragsfreiheitderentgeltumwandlungwirddiesenpositiventrendweiterverstärken. DieVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattunginderLebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)istaufallebeiLebensversicherungsunternehmen (LVU)abgeschlossenenRiester-Verträgeanzuwenden.Zum31.Dezember 2006 bestanden bei deutschen LVU knapp 6 Millionen Verträge. 4.WiewardieRückstellungvonRisikoüberschüssenderVersicherungenbisher geregelt? a)wieerfolgtediebeitragsrückerstattungzugunstendereinzelnenversicherungsnehmerinnenund-nehmerausdenrisikoüberschüssenund wie berechnete sich ihre konkrete Höhe? b)wardierückstellungnachdenverschiedenenversicherungsarten,insbesonderenachsolchen,diederriester-förderungunterliegen,unterteilt? c)wenndierisikoüberschüsseausdenriester-rentennichtseparatausgewiesenwurden,wiewardanneineverwendungderrückstellungfür die Riester-Verträge sichergestellt? d)wiewurdedieverwendungderrückstellungfürdieriester-verträge bislang überprüft? BiszumGeschäftsjahr2007wardieZuführungausdeneinzelnenÜberschussquellenzurRückstellungfürBeitragsrückerstattung (RfB)desGesamtbestands deutscherlvudurchdieverordnungüberdiebeitragsrückerstattunginder Lebensversicherung (ZRQuotenV) geregelt. a)dieüberschussberechtigtenverträgedesneubestandes (hierzugehöreninsbesonderealleriester-verträge)musstenu.a.angemessenamrisikoergebnis beteiligtwerden,wobei angemessen inderverordnungnichtweiterkonkretisiertwar.einvertragsindividuelleranspruchandenbeträgeninder RfBentstehtallerdingserstdurchdiekonkreteÜberschussdeklarationdes LVU. b)dierfbdesgesamtbestandeswurdeundwirdinderinternenrechnungslegungaufeinzelneabrechnungsverbände (Altbestand)undBestandsgruppen (Neubestand)aufgeteilt.FürdieRiester-VerträgegibteseigeneBestandsgruppen,abhängigdavon,obessichumEinzelversicherungen,KollektivversicherungenoderfondsgebundeneVerträgehandelt.Durchdiese AufteilungwirdeinemöglichstverursachungsgerechteZuordnungallerentstehenden Überschüsse erreicht.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)auchdasrisikoergebniswirdfürjedenabrechnungsverbandundjedebestandsgruppe getrennt ermittelt. d)dieentwicklungderrfbwirdimrahmenderinternengewinnzerlegung (MeldungenaufGrundderVerordnungüberdieBerichterstattungvonVersicherungsunternehmengegenüberderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht) überprüft. 5.WieistdieRückstellungvonRisikoüberschüssenderVersicherungenjetzt geregelt? a)wiesolldiebeitragsrückerstattungzugunstendereinzelnenversicherungsnehmerausdenrisikoüberschüssenerfolgen,undwieberechnet sich ihre konkrete Höhe? b)istdierückstellungnunnachdenverschiedenenversicherungsarten, insbesonderenachsolchen,diederriester-förderungunterliegen,unterteilt? c)wenndierisikoüberschüsseausdenriester-rentennichtseparatausgewiesenwerden,wiesolldanneineverwendungderrückstellungfür die Riester-Verträge sichergestellt werden? d)wenndierisikoüberschüsseausdenriester-rentennichtseparatausgewiesenwerden,wiesolldanndiebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)ihrenPrüfaufgabenindiesemZusammenhang nachkommen? DieZuführungzurRfB (desgesamtbestands)deutscherlvuwirdabdemgeschäftsjahr 2008 über die Mindestzuführungsverordnung geregelt. a)diemindestzuführungsverordnungsieht (insbesondere)eine75-prozentige BeteiligungderüberschussberechtigtenVersicherungsverträgeamRisikoergebnisvor.EinvertragsindividuellerAnspruchandenBeträgeninderRfB entstehtallerdingswiebishererstdurchdiekonkreteüberschussdeklaration des LVU. b) Auf die Antwort zu Frage 4 Buchstabe b wird verwiesen. c) Auf die Antwort zu Frage 4 Buchstaben b bis d wird verwiesen. d) Auf die Antwort zu Frage 4 Buchstaben b bis d wird verwiesen. 6.WasverstehtdieBundesregierunguntereinem verursachungsorientiertem Verfahren zurbeteiligungderversichertenandemüberschuss ( 153des Versicherungsvertragsgesetzes VVG)? InsoweitwirdaufdieBegründungdesGesetzeszurReformdesVersicherungsvertragsrechtsverwiesen (Bundestagsdrucksache16/3945;Begründungzu 153 Abs.2VVG-Entwurf;S.96derDrucksache). 7.WelcheUnterschiedekönnensichauseinemsolchenverursachungsorientiertenVerfahrengegenübereinerverursachungsgerechtenBeteiligungan den Überschüssen ergeben? EinverursachungsorientiertesVerfahrenweistgegenübereinemverursachungsgerechtenVerfahrenpauschaleElementeauf.DieskannimEinzelfallzu niedrigeren,aberebensozuhöherenbeteiligungenführen.zuberücksichtigen ist,dasseinverursachungsgerechtesverfahren,soweitdiesangesichtsdergroßenzahlvonverträgen,umdieesgeht,überhauptdurchführbarwäre,mit einemhöherenverwaltungsaufwandunddamitauchmithöherenkostenver-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9243 bundenwäre.dieswürdesichaufdiehöheeinermöglichenbeteiligungauswirken. 8.IstesimRahmenderBeteiligungderVersicherungsnehmerinnenund VersicherungsnehmerandemRisikoüberschussnacheinem verursachungsorientiertenverfahrenmöglich,dieentstehendenüberschüsseüberdenumwegderrückstellungfürdiebeitragsrückerstattung a) teilweise auch auf andere private Rentenversicherungen zu verteilen, b) nicht zeitnah zu verteilen? BeieinerBeteiligungderVersicherungsnehmerinnenundVersicherungsnehmerandemRisikoüberschussnacheinemverursachungsorientiertenVerfahren istesnichtmöglich,dieüberschüsseteilweiseauchaufandereprivaterentenversicherungenzuverteilen.dannlägekeinverursachungsorientiertesverfahrenmehrvor.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage4buchstabecunddie AntwortzuFrage7verwiesen (gewissepauschalierungensindmöglich).eine zeitnaheverteilungvonüberschüssensiehtdasversicherungsvertragsgesetz ohnehin nicht vor. 9.WiehochistdasdurchschnittlicheSterbealtervonPersonen,dieeine Riester-FörderungerhaltennachdenSterbetafelnderVersicherungsanbieterbzw.derDeutschenAllgemeinenVersicherungungefährangesetzt? 10.WiehochistdasdurchschnittlicheSterbealterfürandereprivateRentenversicherungstarifealsdieRiester-RentenachdenSterbetafelnderVersicherungsanbieter bzw. der DAV ungefähr angesetzt? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. DiebiometrischeRechnungsgrundlageallerRentenversicherungsverträgeeinschließlichderRiester-Verträgebasiertseit2005hauptsächlichaufderSterbetafelderdeutschenAktuarvereinigungDAV2004R.AusdieserSterbetafel ergibtsichrechnerischnachangabenderdavfüreinen65-jährigenmann desgeburtsjahrgangs1961einerestlichelebenserwartungvon27,6jahren, für eine 65-jährige Frau eine restliche Lebenserwartung von 31,3 Jahren. 11.WiehochistdastatsächlichedurchschnittlicheSterbealterderGesamtbevölkerung,wiesieetwadasStatistischeBundesamtfürZweckeder Bevölkerungsprognose errechnet hat? NachdenModellrechnungendesStatistischesBundesamtesinderVeröffentlichung Generationen-SterbetafelnfürDeutschland,Modellrechnungenfürdie Geburtsjahrgänge1871bis2004 beträgtdierestlichelebenserwartungfür einen65-jährigenmanndesgeburtsjahrgangs1961indervariantev1 (basierendaufderlangfristigenentwicklungdersterblichkeitseit1871)18,2jahre undindervariantev2 (basierendaufderlangfristigenentwicklungdersterblichkeitseit1871undderkurzfristigenentwicklungseit1970)19,6jahre.für eine65-jährigefraudesgleichenjahrgangsbeträgtdierestlichelebenserwartung in der Variante V1 22,3 Jahre und in der Variante V2 23,7 Jahre.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.WiehochistdastatsächlichedurchschnittlicheSterbealtervonprivat Rentenversicherten, die nicht der Riester-Förderung unterliegen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 13.SindderBundesregierungUntersuchungenbekannt,dieeinendeutlichen ZusammenhangzwischendemSterbealterderVersichertenundderHöhe der versicherten Rente zeigen? Wenn ja, welche Schlüsse zieht sie daraus? UntersuchungenvonRückversicherernzeigeninderprivatenRentenversicherungeinendeutlichenZusammenhangzwischenderversichertenRenteundder Sterblichkeit.DieseEffektewerdeninderDAVSterbetafelberücksichtigt.Die BeständegeförderterAltersvorsorgeproduktesindindiesenUntersuchungen noch nicht enthalten, da sie sich noch in der Ansparphase befinden. 14.WieerklärtsichdieBundesregierungdieetwaigeDiskrepanzzwischen demnachdensterbetafelnderversicherungsanbieterangesetztendurchschnittlichensterbealtervonpersonen,dieeineriester-förderungerhaltenunddemtatsächlichendurchschnittlichensterbealterdergesamtbevölkerung,wiesieetwadasstatistischebundesamtfürzweckederbevölkerungsprognose errechnet hat? HierfürgibtesimWesentlichenzweiUrsachen:DiePrognosedesStatistischen BundesamtsbeziehtsichzumeinenaufdieSterblichkeitderGesamtbevölkerung,währendsichdieKalkulationderLVUaufprivatRentenversichertebezieht,dienachstatistischenUntersuchungeneinenachgewiesenermaßengeringereSterblichkeithaben.ZumanderenmüssensiediebeiVertragsbeginnüber einenlangenzeitraumgarantierterenteauchbeieinerkünftigenänderungder Verhältnissebezahlen.DieLVUsinddahergesetzlichverpflichtet,inihreSterbetafeln ausreichende Sicherheitsmargen einzurechnen. 15.InwelcherHöhefallendurchdieseetwaigeDiskrepanzschätzungsweise jährlich Risikoüberschüsse b ei den Versicherungsunternehmen an? HierzuliegenkeineErkenntnissevor,dasichRisikoüberschüsseinderRentenversicherungüberwiegendinderRentenbezugsphaseergeben.Nahezualle Riester-Versicherten befinden sich jedoch noch in der Ansparphase. 16.IstnachAnsichtderBundesregierungsichergestellt,dassbeiRiester-Renten,beiwelcheninfolgekürzererLebenserwartungihrerBezieherinnen undbezieher,höhererisikoüberschüsseentstehen,diesegrößtenteils auchwiederrentenerhöhendfürriester-rentnerinnenund-rentnerwirken? a)wenn ja, wodurch? b) Wenn nicht, wieso nicht? DersogenannteVererbungseffektistvongrundsätzlicherBedeutungfürdie KalkulationallerRentenversicherungsverträge.Personen,diefrühersterbenals rechnerischkalkuliert,vererbenihrguthabenauflängerlebendeversicherte. HieräußertsichdasPrinzipdesAusgleichsimKollektivinderLebensversicherung. Ohne dieses Prinzip ist Versicherung nicht möglich.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/9243 a)dadieriester-rentenineigenenbestandsgruppengeführtwerden (siehe dieantwortzufrage4buchstabeb),istsichergestellt,dassvererbungsgewinne auch wieder diesen Verträgen zugute kommen. b)entfällt 17.IstesnachAnsichtderBundesregierungmöglich,dassdieRiester-Rentnerinnenund-RentnerdurchdieausihrenVerträgenresultierenden RisikoüberschüssediebesserverdienendenRentnerinnenundRentnerin privatenrentenversicherungenundderenhöhererentenundlängerelebenserwartung quersubventionieren? a) Wenn nicht, warum nicht? b)wennja,inwieweitkommendanndiestaatlichenfördermittelfürdie Riester-VerträgeimErgebnisüberhauptdenRiester-Rentnerinnenund -Rentnern zugute? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 18.NachwievielenJahrenRentenbezugistdurchschnittlichdasEigenkapitalderRiester-RentnerinoderdesRiester-RentnersmitsamtVerzinsung (einschließlichderverzinsungderstaatlichenfördermittel)aufgebraucht,sodasssieodererunmittelbarvondenstaatlichenzuschüssen profitiert? DieFragelässtsichnichtbeantworten.EineRiester-Rentewirddurchden SparanteilderEigenbeiträge,denSparanteilderstaatlichenZulagenund Kapitalerträgeaufbeidefinanziert.FürjedeneinzelnenVertragkannzwarbei RentenbeginndieSummedieserQuellenfestgestelltwerden.InderAuszahlungsphasewirdjedochfürjedeRenteeineeinheitlicheRückstellunggebildet, d.h.selbstwennmandieserechnerischeaufteilungvornähme,würdendie Teile zusammen und nicht etwa in einer bestimmten Reihenfolge ausgezahlt. 19.BeabsichtigtdieBundesregierungdurcheineGesetzesinitiativeoder durcheineverordnungsicherzustellen,dasseinevermischungderrisikogewinneausriester-verträgenmitsolchenohneeinestaatlicheförderung unterbleibt? a)wenn ja, wie? b) Wenn nicht, warum nicht? EinezusätzlicheRegelungistnachAuffassungderBundesregierungnichtnotwendig.AufdieAntwortzuFrage4BuchstabebunddieAntwortzuFrage16 wird verwiesen. 20.WievieleExterne,d.h.MitarbeiterinnenundMitarbeitervonVerbänden, InteressengruppenoderUnternehmenwarenanderErstellungderVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattunginderLebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)vom4.April2008direktoderindirektbeteiligt (bittenachanzahl,artdertätigkeitundverband,interessengruppe oder Unternehmen aufschlüsseln)? An der Formulierung der Verordnung waren keine Externen beteiligt.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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