Kreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2909 Kreditfähigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und Finanzierungskreislauf Straße Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierunghatsichimKoalitionsvertragzwischenCDU,CSUund FDPverpflichtet,dieMöglichkeiteinerKreditfinanzierungvonVerkehrsinfrastrukturprojektendurchdieVerkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftmbH (VIFG) zu prüfen und weiter zu entwickeln. DieKreditfähigkeitderVIFGwirdinderlaufendenLegislaturperiodegeprüft. Feste Zeitvorgaben gibt es nicht. Nein. 2.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseineVoraussetzungfürdie KreditfähigkeitderVIFGist,dassdieEinnahmenausderLkw-Mautdirekt an die VIFG fließen? 1.BiswannsolldiePrüfungderKreditfähigkeitderVIFGabgeschlossenwerden? 3.BiswannwilldieBundesregierungübereinedirekteZuweisungderEinnahmen aus der Lkw-Maut an die VIFG entscheiden? EinemöglichedirekteZuweisungderEinnahmenausderLkw-Mautandie VIFGwirdinderlaufendenLegislaturperiodegeprüft.FesteZeitvorgabengibt es nicht. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 27.September 2010übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 4.WürdeeineDirektzuweisungderLkw-MautzurVIFGzueinerentsprechendenKürzungderHaushaltstitelfürdieStraßeundeinerentsprechendenAnhebung der Haushaltstitel für Schiene und Wasserstraße führen? ImRahmenderPrüfungsindauchdieAuswirkungenaufandereVerkehrsträger zu berücksichtigen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5.WiewürdennacheinerDirektzuweisungkonjunkturbedingteMindereinnahmenbeiderLkw-Maut,wiewirsie2009erlebthaben,ausgeglichen werden? ImRahmenderPrüfungistauchzuentscheiden,wiemitkonjunkturbedingten MindereinnahmenbeiderLkw-Mautumgegangenwird.DesWeiterenwirdauf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6.WelchenSinnwürdenneueA-Modellemachen,wenndieVIFGkreditfähig würde und damit ihrerseits Investitionen vorziehen könnte? DieZusammenarbeitvonöffentlicherHandundprivatemSektorimRahmender ÖPP (Öffentlich-PrivatePartnerschaft)kanneffizienzsteigerndwirken,denn u.a.werdendurchdielebenszyklusbetrachtungunddenrisikotransferwirksameanreizefüreinequalitativhochwertige,nutzerorientierteundwirtschaftlicheprojektumsetzunggesetzt.durchöppwerdenhochbelastete,längere Autobahnstreckenmitvordringlichem (Aus-)Baubedarffrüherbegonnenund schnellerrealisiert.vonöpp-projektenkönnenzudeminnovationenausgehen, dieauchaufdiesogenanntekonventionellestraßenbewirtschaftungeinflusshaben.dieeinbringungprivatenkapitalsinformvoneigen-undfremdkapitalin ÖPP-ProjektestelltebenfallseinElementzurAnreizregulierungdar.Vordiesem HintergrundwürdedieKreditermächtigungderVIFGkeineAlternativezur ÖPP-Umsetzung darstellen. 7.InwelcherWeisewürdesicheineKreditaufnahmedurchdieVIFGvonder unterderrot-grünenbundesregierungbeendetenprivatenvorfinanzierung vonstraßenbauprojektenunterscheiden,dieheutenochabgezahltwerden unddamitdiesummefürneuinvestitionen,insbesondereinbayernund Baden-Württemberg, schmälert? 8.InwieweitstimmtdieBundesregierungderAussagezu,dasseineKreditaufnahmedurchdieVIFGkeinzusätzlichesGeldfürdieVerkehrsinfrastruktur zurverfügungstellt,sondernlediglichgeldmittelvorzieht,diedanndenzukünftigen Investitionsrahmen einschränken? DieFragen7und8werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBeantwortunghängtvonderAusgestaltungeinermöglichenKreditfähigkeit der VIFG ab. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9.SindseitSeptember2009vomBundesministeriumfürVerkehr,Bauund Stadtentwicklung (BMVBS),derVIFGund/odereineranderenBehördeAnwaltskanzleienbzw.Juristen,Investmentbanken,Corporate-Finance-Beratungsgesellschaften,WirtschaftsprüfungsunternehmenodersonstigeUnternehmendamitbeauftragtworden,ModellefürdieWeiterentwicklungder VIFG zu untersuchen?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheBeratungsleistungenwurdendurchdasBMVBS,dieVIFGund/ odereineanderenbehördezurweiterentwicklungdervifginanspruch genommen? 11.WelcheUnternehmenundInstitutionensindggf.mitwelchenFragestellungenundinwelchemzeitlichenundfinanziellenUmfangmitBeratungsleistungen beauftragt worden? UnternehmenBeratungsauftrag/ Fragestellung 1 Hogan & Hartson Raue L.L.PRechtsgutachten zu Fragen der Kreditfähigkeit der VIFG AuftraggeberFinanzieller Umfang BMVBSinsgesamt 83 T Zeitraum 2005/ Haarmann, Hemmelrath & Partner GbR, Berlin RechtsberatungVIFG10 T Servatius Rechtsanwälte, HamburgRechtsberatungVIFG35 T Graf von Westphalen Rechtsanwälte, Hamburg 5PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwälte, Hamburg RechtsberatungVIFG50 T 2010 RechtsberatungVIFG25 T Liegen bereits Ergebnisse aus diesen Beratungsaufträgen vor? Ja. Nein. DieFragen9bis11werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. 13.Istgeplant,BeratungsaufträgezurWeiterentwicklungderVIFGzuvergeben? 14.GibtesVerfahrenzurAuswahlvonAuftragnehmernsolcherBeratungsaufträge, und wie sehen diese aus? DieBundesregierungwieauchdieVIFGalsreinesBundesunternehmenhandeln jeweils entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.SinddemBMVBSund/oderdemBundesministeriumsderFinanzen (BMF)vonInvestmentbankenModellezurKreditfähigkeitderVIFGvorgestellt worden? 16.MitwelchenBankengabesderartigeTreffen,undwieofthabendiesestattgefunden? 17.SindArbeitspapiereundPräsentationenvonInvestmentbankenzurKreditfähigkeit der VIFG im BMVBS und im BMF aufbewahrt worden? DieFragen15bis17werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DasBMVBSunddasBMFstehenimregelmäßigenGedankenaustauschmit allengesellschaftlicheninteressengruppen.hierzugehörenbeimthemaverkehrsinfrastrukturfinanzierungauchalleführendeninvestmentbanken.ingesprächenzwischendembmvbs,dembmfunddeninvestmentbankenwurde unter anderem auch eine mögliche Kreditfähigkeit der VIFG thematisiert. 18.IstesvondenVorgabenseitensderBundesregierungandieVIFGgedeckt, dassdievifg wiebeidemvondervifgundderinvestmentbankubs DeutschlandAGdurchgeführtenparlamentarischenAbendzurFinanzierungderVerkehrsinfrastrukturam25.September2008erfolgt gemeinsammitunternehmenimallgemeinenundmitinvestmentbankenimspeziellen Veranstaltungen durchführt? 19.LiegtesimInteressederBundesregierung,dassdieVIFGdieWeiterentwicklungderVerkehrsinfrastrukturfinanzierungundindiesemZusammenhangauchdieErweiterungihreseigenenAufgabenumfangsingemeinsamen Veranstaltungen mit Investmentbanken thematisiert? DieFragen18und19werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieEntscheidungdarüber,welcheVeranstaltungensiedurchführtundwiediese im Einzelnen ausgestaltet werden, obliegt der VIFG. EinewichtigeAufgabederVIFGistdieBeratungdesBMVBSbeiderPlanung, Umsetzung,EvaluationundWeiterentwicklungvonÖPP-ProjektenimBundesfernstraßenbausowieallgemeindieEntwicklungvonKonzeptenzurWeiterentwicklungvonÖPP.HierbeiisteinregelmäßigerAustauschmitallenrelevanten AkteurenamMarktunerlässlich.AuchdiegemeinsameDurchführungvonVeranstaltungen mit privaten Partnern kann vor diesem Hintergrund sinnvoll sein. 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieDurchführungdesparlamentarischenAbendszurFinanzierungderVerkehrsinfrastrukturam25.September2008durchdieVIFGunddieInvestmentbankUBSDeutschlandAG vordemhintergrundderbeteiligungssteuerungundgoodgovernance- Bestrebungen der Bundesregierung? DieimJahr2009eingeführten GrundsätzeguterUnternehmens-undBeteiligungsführungimBereichdesBundes,bestehendu.a.ausdem PublicCorporateGovernanceKodexdesBundes undden HinweisenfürguteBeteiligungsführungbeiBundesunternehmen,stehendergemeinsamenDurchführungvon VeranstaltungenvonjuristischenPersonendesPrivatrechtsdesBundesmitprivatenPartnernnichtentgegen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen18 und 19 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstderBundesregierungbekannt,inwieweitdieVIFGmitInvestmentbankenund/oderanderenBeratungsunternehmenineinemAustauschgestandenhatund/odersteht,dersichaufModellefüreineMaastricht-neutrale Kreditfähigkeit der VIFG bezieht? DieVIFGstehtmitallenrelevantenMarktteilnehmernineinemregelmäßigen AustauschzuFragenderFinanzierungvonVerkehrsinfrastrukturinDeutschland.GegenstandderDiskussionenistdabeiauchdieFragederVerbuchungvon FremdkapitalnachdenVorschriftendesEuropäischenSystemsVolkswirtschaftlicherGesamtrechnungen (ESVG)indenverschiedenenSektorenimIn-und Ausland. 22.AufwelcherGrundlageistTorstenR.Böger (GeschäftsführerderVIFG) alsmitgliedeinerarbeitsgruppederfraktionendercdu/csuundder SPDzum PPP-Vereinfachungsgesetz (ÖPP-BeschleunigungsgesetzII) tätig gewesen? BeidenArbeitenfürein PPP-Vereinfachungsgesetz handeltessichumeine Parlamentsinitiative.AufdieZusammensetzungderverschiedenenArbeitsgruppen sowie deren Arbeitsweise hatte die Bundesregierung keinen Einfluss. 23.InwieweithatdieBundesregierungdieArbeitvonTorstenR.Bögerhinsichtlich seines Engagements unterstützt? IstdiesesEngagementimAufsichtsratodersonstigenGremienthematisiert worden? EineUnterstützungdesEngagementsvonTorstenR.BögerinderArbeitsgruppe derfraktionendercdu/csuundspdzum PPP-Vereinfachungsgesetz seitensderbundesregierungistnichterfolgt.überdietätigkeitenderarbeitsgruppe ÖPP-Beschleunigungsgesetz2 hatdiegeschäftsführungdervifg den Aufsichtsrat regelmäßig unterrichtet. 24.Triffteszu,dassimAuftragderBundesregierungeinRechtsgutachtenerstelltwordenist,indemdieMaastricht-neutraleKreditfähigkeitderVIFG betrachtet worden ist? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 25.Triffteszu,dassdiesesRechtsgutachtenzudemSchlusskommt,dasseine Maastricht-neutraleKreditfähigkeitderVIFGerfordert,dassArtikel90 Absatz3desGrundgesetzesgeändertwirdundindiesemZusammenhang dieauftragsverwaltungabzuschaffenistbzw.dassdieländerdieverwaltung von Bundesfernstraßen freiwillig zurück an den Bund übertragen? DasGutachtenausdemJahr2005untersuchtdemdamaligenErkenntnisinteresse entsprechendviermöglichefallgestaltungeneinerkreditfähigenvifg,diesich imumfangderaufgabenübertragungaufdievifgunterscheiden.geprüft wurdenderenauswirkungenaufdiemaastricht-kriterien,aufdasnationale HaushaltsrechtsowieaufdieverfassungsrechtlicheKompetenzverteilung.Laut RechtsgutachtenistMaastricht-NeutralitätbeieinerbloßenFinanzierungder BundesautobahnendurchdieVIFGnichtgegeben,selbstwennsiedasEigentum odereinenutzungsbefugnisandenbundesautobahnenübertragenbekäme. Maastricht-Neutralitätkönnenurerreichtwerden,wenndieVIFGdasBundes-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode autobahnnetzbetreiben,unterhalten,erneuernundausbauenwürde,wasentsprechendeanpassungenimbereichderbundesauftragsverwaltung (s.artikel90 des Grundgesetzes) voraussetzen würde. 26.WannwirddiesesRechtsgutachtenzurKreditfähigkeitderVIFGveröffentlicht? Eine Veröffentlichung des Gutachtens ist nicht vorgesehen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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