Trennung von Geschäftsfeldern im Bankensektor Krisenprävention durch Einzäunung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Zöllmer, Nicolette Kressl, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/8631 Trennung von Geschäftsfeldern im Bankensektor Krisenprävention durch Einzäunung Vorbemerkung der Fragesteller VordemHintergrundderFinanzkriseundihrerUrsachenmussüberdieVorundNachteilederbeidenOrdnungsalternativenfürdasBankwesen,nämlich dastrennbankensystemunddasuniversalbankensystem,neudiskutiertwerden. SeitBeginnderFinanzkriseistinderÖffentlichkeit,WissenschaftundPolitik eineintensivekontroverseüberdiemachtvonbankenunddiehohebedeutungdesfinanzsektorsfürdiefunktionsfähigkeitdergesamtwirtschaft geführtworden.esstelltsichgeradeimzusammenhangmitdem Moral- Hazard-Verhalten undder too-big-too-fail -ProblematikdieFrage,obdie aktuellebankensystemstrukturindeutschlandimhinblickaufihregesamtwirtschaftliche Zielsetzung die richtige Eignung aufweist. InDeutschlandhabenwirderzeiteinUniversalbankensystem,indemdieKreditinstitutediebankbetrieblicheLeistungserstellungimBereichdesDepositen-undKreditgeschäftes (anglo-amerikanisch:commercialbanking)mitder ErbringungvonLeistungenimEffektenemissions,-kommissions,Eigen-und Depotgeschäft (anglo-amerikanisch: Investment Banking) kombinieren. DemgegenüberstehteinausschließlichesTrennbankensystem,indemFinanzinstituteihreLeistungenimBereichdesDepositen-undKreditgeschäfteserbringen,ohnediesemiteinerLeistungserstellungimEffektengeschäftzuverbindenoderandereInstituteLeistungenimZusammenhangmitderEmission, Verwaltung,demAn-undVerkaufvonWertpapierenerbringen,dieseaber nicht mit dem Depositen- und Kreditgeschäft kombinieren. DasTrennbankensystemhatinsbesondereindenUSAeinelangeTradition. MitdemGlass-SteagallActistAnfangder30er-JahredasTrennbankensystem durchzweibundesgesetzeeingeführtworden.insbesonderedaszweitegesetz,derbankingactof1933,etabliertedieinstitutionellentrennungzwischen dem Einlagen- und Kreditgeschäft und dem Wertpapiergeschäft. VergleichbarmitderheutigenSituationwarenwährendderBankenkrisevon 1929bis1933durchdiestarkeIntegrationundVernetzungzwischendem Investment-undCommercial-BankingmassiveVerlustesowohlaufderWert- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom5.März2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode papierseitealsauchdurchkursstürzeaufderkreditseite,diezukreditausfällenführten,zukonstatieren.durchdietrennungsolltensichdieseereignisse nichtwiederholen.dastrennmodellwarbisindie90er-jahresehreffektiv. Danach kam es zu Veränderungen im System. DaszweiteGlass-Steagall-Gesetzwurdemehrfachmodifiziertundschließlich imjahr1999unterpräsidentbillclintonmitdemgramm-leach-blileyact insgesamtaufgehoben.manargumentierteseinerzeit,dasswenigerregulierungundtrennungdergeschäfteesdenbankenbessererlaubenwürde,ihre Risiken zu diversifizieren. UnterdemEinflussderaktuellenFinanzkriseseit2008hatsichdiesePosition indenusawiederverändert.imjuli2010hatus-präsidentbarackobama dasgesetzzurfinanzmarktreformunterzeichnet,dasdiesogenanntevolcker- Regel,dienachdemfrüherenNotenbankchefPaulVolckerbenanntist,enthält.DanachwerdenBanken,dieübernormaleKundeneinlagenverfügen, hochriskantegeschäfteuntersagt.aufdieseweisesollvermiedenwerden, dass Kundeneinlagen durch Spekulationen gefährdet werden. DieseVolcker-RegelistkeinereineWiedereinführungeinesTrennbankensystems,beschränktaberu.a.nebendergenanntenTrennungsmaßnahmeauch deneigenhandelderbanken.daswachstumbestimmterinstitutewirdbeschränktunddasengagementvonfinanzinstitutenbeiprivatinvestorenund Hedgefondsbeschnitten.InAnalysederFinanzkrisehatsichdieUSAsomit wieder zu einem Trennbankensystem bekannt. AuchinEuropahatmansichoffensivderAnalysehinsichtlichdesOrdnungssystemsgestellt.InGroßbritannienhatdievonderbritischenRegierungbeauftragte IndependentCommissiononBanking (ICB)unterFührungdes Ex-NotenbankersSirJohnVickersMitteSeptember2011einendetaillierten Bericht zur Reform des britischen Bankensektors vorgelegt. DiewichtigstenEmpfehlungendersogenanntenVickers-Kommissionliegen darin,dassdiebritischenbankenbis2019investmentgeschäftundgeschäftskundenspartenachmöglichkeittrennensollen.dasfilialgeschäftunddie InvestmentseiteeinerBanksollenvoneinandergetrenntwerden.KünftigsollensiealszweieigenständigeUnternehmenmiteigenenVorständengeführt werden.mitdiesemsogenanntenring-fencing (Einzäunung/Abschirmung) sollverhindertwerden,dassinvestmentgeschäftediebankenalsganzesin eineinsolvenzzwingenundderstaatwegenihrersystemrelevanzmitsteuergeldern eingreifen muss. DieFragenachderzukünftigenBankenstrukturmussdeshalbauchandie Bundesregierung gestellt werden. 1.HältdieBundesregierungesfürrichtig,inDeutschlanddasrealwirtschaftlichbegründeteKredit-undEinlagengeschäftbeiBankenvonderenKapitalmarkteinheiten zu trennen? DieAuswirkungendermöglichenEinführungeinesTrennbankensystemshängenvoneinerVielzahlinterdependenterFaktorenab (z.b.refinanzierungswege,vernetzungundvermeidungvonansteckungseffekten,abwickelbarkeit großerbanken,gewährleistungderkreditversorgungfürdiewirtschaft,organisatorischeundinstitutionelleumsetzung).diesekönntenerstanhandkonkretervorhabenbewertetwerden.diebundesregierungbegrüßtes,dassdas ThemaaufinternationalerundaufeuropäischerEbenebereitsjetztdiskutiert wird.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiebeurteiltdieBundesregierungdieAuswirkungeneinesmöglichen TrennbankensystemshinsichtlichderVersorgungvonFirmen-undPrivatkunden mit Kredit- und Kapitalmarktprodukten? 3.IstdieBundesregierungderAuffassung,dasseineauchnormativeAbschirmungderjenigenBanktätigkeiten,derenkontinuierlicheBereitstellungfürdieWirtschaftunddieKundeneinerBankinsbesonderevordem HintergrundeinerhäufigdiskutiertensogenanntenKreditklemmeunerlässlich sind, sinnvoll ist? Die Fragen 2 und 3 werden zusammengefasst beantwortet. DieBundesregierungsiehtVorteiledesDreisäulensystemsinDeutschland darin,dasseinevielzahlvonkleinenundmittlereninstituten,insbesonderegenossenschaftsbankenundsparkassen,miteinerbesonderenausrichtungauf dasklassischeeinlagen-undkreditgeschäftdiebreiteversorgungvonprivatkundensowiebesondersvonkleinenundmittlerenunternehmensichern.zwar agierendiesebankenalsuniversalbanken,gleichwohlliegtihrgeschäftlicher FokusaufklassischenProdukten;KapitalmarktprodukteundAuslandsgeschäftebietensieregelmäßiggemeinsammitihrenVerbundpartnernan.AngesichtsdieserBesonderheitendesdeutschenBankensystemseinschließlichseinesausgeprägtenWettbewerbsistdiebreiteVersorgungderBevölkerungmit BankproduktengenerellsowiedieKreditversorgungimSpeziellenbereitsjetzt in bewährter Weise gesichert. 4.WürdenachAnsichtderBundesregierungeineTrennungderBankgeschäftedieGefahrsystemischrelevanterBankenverringern,wodurchauch der so genannten too-big-to-fail-problematik begegnet würde? 5.WürdenachAnsichtderBundesregierungeinesolcheTrennungdenSteuerzahlerinzukünftigenKrisensituationenvonRettungsaktionenfürsystemrelevante Universalbanken befreien? Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet. DieBetriebsgrößeeinerindividuellenBankkanndurchEinführungdesTrennbankensystemszwargrundsätzlichreduziertwerden.DieRisikenfürdasGesamtsystem,diebeispielsweiseausderRefinanzierungundderVernetzungbestehen,bleibenjedochvomGrundsatzhererhalten.LehmanBrothersz.B.war einereineinvestmentbank,derenzusammenbruchgleichwohlaufgrundihrer VernetzunggravierendeAuswirkungenhatte.AuchimTrennbankensystemunterliegenInstitutealsoeinemInsolvenzrisiko.DieskannjenachderGeschäftsausrichtungdurchAbschreibungenausderKreditvergabeandieRealwirtschaft oderdurchabschreibungeneinerdirektenoderindirektenfinanzierungvon Investmentbankenhervorgerufenwerden.Unabhängigdavon,obeinUniversalbanken-odereineTrennbankensystembesteht,könnteesauchinZukunfterforderlichsein.Institutezustabilisieren,umsystemgefährdendeAnsteckungsund Zweitrundeneffekte zu vermeiden. 6.IstesausSichtderBundesregierungnotwendig,dassfürFirmenkunden Kredit-undAbsicherungsproduktewieZins-,Währungs-undRohstoffderivate zwingend von einem Finanzinstitut angeboten werden müssen? AuchwennesausderSichtvonFirmenkundenwünschenswertundwirtschaftlichvorteilhaftseinkann,Kredit-undAbsicherungsproduktewieZins-,Währungs-undRohstoffderivateauseinerHandzuerhalten,istdiesvomGrundsatz hernichtinjedemfallzwingendnotwendig.allerdingswäreimfalleeiner rechtlichenvorgabezurtrennungbeiderbereichezuprüfen,welcheauswir-

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kungeneinetrennungdergeschäftebeispielsweiseaufdiebedürfnissevon exportorientierten Firmen haben könnte. 7.WelcheErkenntnisseliegenderBundesregierungüberdieEinkünfteund Verluste durch Eigenhandel bei deutschen Banken vor? 8.WieverteilensichdieseEinkünfteundVerlusteaufdiezehngrößten deutschen Banken? Die Fragen 7 und 8 werden zusammenfassend beantwortet. NachdemVerständnisderBundesregierungbeziehensichdieFragenaufden HandelmitFinanzinstrumentenfüreigeneRechnung,sofernerkeineDienstleistungfüranderedarstellt.NachAngabenderBankenaufsichtliegenhierzukeine aufgeschlüsselteninformationenüberdieeinkünfteundverlustedeutscher Bankenvor.HintergrundsindSchwierigkeitenbeiderAbgrenzungvonanderen TeilenderHandelsgeschäfte.ZwarkämealseinAbgrenzungskriteriumbeispielsweisedieZweckbestimmungoderdieArtdesGeschäftesinBetracht. AberderimbankaufsichtlichenMeldewesenerfasste NettoertragundNettoaufwanddesHandelsbestands imsinnevon 340cdesHandelsgesetzbuches (HGB)kannhierzunichtherangezogenwerden,weildortnichtunterschieden wird,aufwessenveranlassungodermitwelcherabsichtdasgeschäfterfolgt ist.unterdieserkategoriewerdenbeispielsweiseauchkundengeschäfteerfasst. 9.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassderEigenhandelmitStaatsanleihenundWertpapierenzumBeispielderstaatlichenHausfinanzierer weitererlaubtseinsollte,umsodieliquiditätdesmarktessicherzustellen? ImInteressederSicherstellungderLiquiditätdesMarktesbefürwortetdieBundesregierungdenEigenhandelmitStaatsanleihen.EinehoheLiquiditäthatinsbesonderedenVorteil,dasssiedieFinanzierungskostenfürdieöffentlichen Haushaltesenkt.FürwenigerliquidePapiereverlangenAnlegerhöhereZinsen. ImÜbrigenbestehenvergleichbareHausfinanzierer,diedenUS-Unternehmen Fannie Mae oder Freddie Mac entsprechen würden, in Deutschland nicht. 10.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassesGeschäftskundenbanken imgrundsatzuntersagtseinsollte,sichanhedgefondsoderprivatenbeteiligungsgesellschaften (Private-Equity-Gesellschaften)zubeteiligen oder in diese zu investieren? DieFrage,obundinwelchemUmfangbestimmtenBankenvomGrundsatzher diebeteiligunganhedgefondsoderdieinvestitioninprivatebeteiligungsgesellschaftenverbotenwerdensollte,kannaussichtderbundesregierung nichtohnedengesamtzusammenhangeineskonkretenvorhabensbeurteilt werden. 11.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassesfürdendeutschenMittelstandbessersei,wennihmausschließlichUniversalbankenzurSeite stehen,diedieunternehmenauchinkapitalmarktfragenberaten,oderist dies auch in einem getrennt operierenden Bankenspektrum möglich? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WäreesausSichtderBundesregierungsinnvoll,Tochtergesellschaften derbankinstituteundmithineigenerechtssubjektezubegründen,die ausgegliedertwerdenundnurleistungenankundenaußerhalbdeseuropäischenwirtschaftsraums,dienstleistungen,außerzahlungen,leistungenimsekundärmarkt (KaufvonWertpapierenundKrediten),Derivate- Handel tätigen? DieAbschirmungvonRisikenausbestimmtenGeschäftenkönntegrundsätzlich einansatzpunktfüreinenähereprüfunggeeigneterinstitutionellervorkehrungensein.beiderbeurteilungdesangesprochenensachverhaltssindallerdings diebesonderheitendesdeutschenbankenmarkteszuberücksichtigen,diedurch einevergleichsweisehohezahlankreditinstitutenmiteinerausrichtungauf denheimischenmarktgekennzeichnetist (vgl.antwortzudenfragen1bis3). 13.WelcheVorteilesiehtdieBundesregierung,wennbestimmteTeilbereiche einerbankhinsichtlichderanforderungenankapital,liquiditätund Finanzierungsepariertwerdenunddieseeigenständigerfülltwerden müssen? AllgemeineAussagenkönnennichtgetroffenwerden.DieAuswirkungenhinsichtlichderVeränderungenderKapital-undLiquiditätsanforderungeninfolge derseparierungeinerbankinverschiedeneteilbereichehängenvonderkonkreten Ausgestaltung im Einzelfall ab. 14.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassesvorteilhaftwäre,wenn durcheinetrennungdergeschäftsbereichevonbankeneinunabhängiges Management und getrenntes Berichtswesen entstehen könnte? HierzukannkeineallgemeingültigeBewertungabgegebenwerden,weilesim Einzelfall darauf ankommt, wie eine Trennung konkret erfolgen würde. 15.KönntenachAuffassungderBundesregierungeinTrennbankensystem besserermöglichen,dasobjektivriskantereinvestment-bankingmitstrengerenkapitalanforderungenzuregulierenalsdasklassischebankgeschäft? 16.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassindiesemFallBanken,die nichtderinvestment-sparteangehören,ihreigenkapitalwiederverstärkt fürdievergabevonkreditenundsomitzumwohlederrealwirtschaft statt zur Spekulation einsetzen würden? Die Fragen 15 und 16 werden zusammengefasst beantwortet. WeildiebankaufsichtsrechtlichenEigenkapitalanforderungeninersterLiniean diebestehendenrisikenausdenbankgeschäftenanknüpfen,nichthingegenan diegeschäftssparte,hängendieauswirkungenvorallemdavonab,obimzuge derorganisatorischenveränderungenzugleichänderungenderrisikeneinhergehen. Dazu können keine allgemeinen Aussagen werden. 17.IstdieBundesregierungderAuffassunginDeutschlandähnlichwieim amerikanischendodd-frankwallstreetreformandconsumerprotectionact (Dodd-FrankAct),derdurchUnterzeichnungvonUS-Präsident BarackObamaam21.Juli2010inKraftgetretenist,denEigenhandel vonbankenderartzubeschränken,dassesbankennichtmehrerlaubtist GeschäftemitWertpapieren,derenLaufzeitwenigerals60Tagebeträgt, einzugehen? AusSichtderBundesregierungsollteesineinemerstenSchrittdarumgehen, spekulativegeschäftezuidentifizieren.einebegrenzungdeseigenhandels

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode könntenurdannwirksamsein,wennsietatsächlichdurchgesetztwerdenkann. Dassetztvoraus,dasseinesaubereAbgrenzungzwischen (erlaubtem)handel imkundenauftragund (nichterlaubtem)spekulativemeigenhandeliminteressederbankmöglichist.hinsichtlichdeskriteriumsderlaufzeitdergeschäftewärezubedenken,dassdiezeitlichedauernichtzwingendeinverlässlicherindikatorfürdierisikoeinstufungdergeschäfteseinmuss,weshalb nichtalleinedaraufabgestelltwerdensollte.zuberücksichtigenwäredabei auch,dasseinderartigesverbotdiekurzfristigenrefinanzierungsmöglichkeiten von Kreditinstituten beschränken könnte. 18.WiebewertetdieBundesregierungdieindenFinalReportRecommendationsderenglischenIndependentCommissiononBanking (ICB sogenanntevickers-kommission)imseptember2011veröffentlichtenvorschläge,dieretailbanking-aktivitäteneinerbankengruppeumfassend abzuschirmen,umschadenvonkreditgeschäftsaktivitätenzuvermeiden? 19.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEmpfehlungenderICBhinsichtlicheinerStrukturreform,dieeineIsolationdesEinlagen-undKreditgeschäftsuntereinemKonzerndachzurFolgehat,undwärediesausSicht der Bundesregierung auch ein gangbarer Weg in Deutschland? 20.WürdeesausSichtderBundesregierungsinnvollsein,EinlagenundKreditgeschäftewieinEnglandnunmehralsResultatdesICB-ReportsvorgeschlagenauchinDeutschlandsozuseparieren,dassTochtergesellschaften rechtlich und wirtschaftlich getrennt am Markt agieren? 21.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassessinnvollinDeutschland sei,wennabgeschirmtebankenwieimicb-berichtvorgeschlagen,obligatorischedienstleistungengenehmigtundanderedienstleistungenmit erhöhten Risiken verboten würden? 22.HältesdieBundesregierungfürsinnvoll,großeGeschäftsbankenzueiner überbaseliiihinausgehendekernkapitalquotezuverpflichten,wieesin EnglanddieVickers-KommissionfürgroßeGeschäftsbankenmitmindestens 10 Prozent der Risikoaktiva vorgeschlagen hat? 23.IstdieBundesregierungderAuffassung,dass wieindervickers-kommissionvorgeschlagen Verlustausgleichskapazitätenvonmindestens17 bis 20 Prozent des verlusttragenden Kapitals vorgehalten werden sollten? Die Fragen 18 bis 23 werden zusammengefasst beantwortet. ImVereinigtenKönigreichhatdieunabhängigeBankenkommissionunterSir JohnVickersimSeptember2011vorgeschlagen,dasRetailgeschäftvom InvestmentgeschäftaufflexiblerGrundlageabzuschirmen.DieIdee,dasGeschäftmitPrivatkundenundmitkleinenundmittlerenFirmen (sogenanntes Retailgeschäft)innerhalbeinerBankengruppenvonanderenGeschäftsbereichendieserGruppestärkerzutrennen,isteininteressanterAnsatzfürdieinternationaleDiskussionzurFinanzmarktregulierung.BeiderFrage,obundinwieweitdiesfürEuropaallgemeinundDeutschlandgeeignetseinkönnte,sind allerdingsländerspezifischebesonderheitenzuberücksichtigen,wiez.b.die Tatsache,dassderdeutscheBankenmarktbeimGeschäftmitPrivatkundenund mitkleinenundmittlerenunternehmendurchvolksbankenundsparkassen dominiertwird,derengeschäftsausrichtungdasklassischebankgeschäftim heimischenmarktistunddiezudemübereinenumfassendeneinlagenschutz verfügen (vgl. Antworten zu den Fragen 1 bis 3).

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/8935 UnabhängigvondemBerichtverfolgtauchdieBundesregierungdasZielder StärkungdesEigenkapitalsundderbesserenAbwickelbarkeitgroßerBanken. DieBankeninDeutschlandwieauchaufinternationalerEbenewerdenimRahmenderUmsetzungvonBaselIIIerheblicheAnpassungenihrerEigenkapitalbasisvornehmen.FürsystemrelevanteBankensindzudemdarüberhinausgehendeKapitalanforderungennachdenVerhandlungenimG20-Rahmenzu erwarten.imergebniswerdengroßesystemrelevantebankenweltweitmehr KapitalvorhaltenmüssenalsesdieBasel-III-Standardsgegenwärtigvorsehen. 24.HältesdieBundesregierungfürsinnvoll,ähnlichwieindenUSAundin EnglandeineKommissioneinzurichten,diedieFrageeinesTrennbankensystems für Deutschland überprüft und eine Empfehlung ausspricht? 25. Wenn ja, wann würde die Bundesregierung diese Kommission einsetzen? 26.Wennja,mitwievielenPersonenundmitwemwürdedieBundesregierung diese Kommission besetzen? 27.Wennja,inwelchemZeitraumsolltederAbschlussberichtdieserKommission vorliegen? Die Fragen 24 bis 27 werden zusammenfassend beantwortet. VorkurzemhatdieEuropäischeKommissioneineKommissionmithochrangigenExpertenzurPrüfungmöglicherStrukturreformenimBankenbereicheingesetzt,dieimSeptembereinenBerichtvorlegensoll.Eineparallelhierzuauf nationaler Ebene tätige Kommission wäre zurzeit nicht zielführend. 28.WelchenationalenGesetzewärennachAnsichtderBundesregierungzu ändern, wenn in Deutschland ein Trennbankensystem etabliert würde? OhneeinenkonkretenRegelungsentwurflässtsichdieseFragenichtgenaubeantworten.Betroffenwärenvoraussichtlichgesellschaftsrechtliche,handelsrechtliche, aufsichtsrechtliche, bilanzielle und auch zivilrechtliche Regelungen. 29.WiebeurteiltdieBundesregierungmöglicheverfassungsrechtlicheBedenken,insbesondereimHinblickaufArtikel14desGrundgesetzes (GG)beiderrechtlichenUmsetzbarkeiteinermöglichenEinführung eines Trennbankensystems? 30.StündeausSichtderBundesregierungeinüberwiegendöffentlichesInteresse einer Einwendung der Finanzinstitute aus Artikel 14 GG entgegen? 31.WiebeurteiltdieBundesregierungdiesesüberwiegendöffentlicheInteresse? 32.GehtdieBundesregierungdavonaus,dassverfassungsrechtlicheProblemeentstehenkönnten,wenndieBankenlediglichorganisatorischgetrennt, nicht aber in ihrem Bestand verändert würden? Die Fragen 29 bis 32 werden zusammenfassend beantwortet. AusSichtderBundesregierungistdieEinführungeinesTrennbankensystems unteranderemanderinhalts-undschrankensystematikdesartikels14des Grundgesetzes (GG)zumessen,sodassdiekonkreteAusgestaltungeines TrennbankensystemsvorallemandenVorgabenausdemGrundsatzderVerhältnismäßigkeitzumessenwäre.SoweitetwaeinesolcheMaßnahmezurGe-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 33.WiebeurteiltdieBundesregierungdieAuswirkungen,diebeieinem TrennbankensysteminBezugaufdieInsolvenzundRestrukturierung einzelner Institute entstehen könnten? währleistungderfunktionsfähigkeitdesfinanzmarkteserforderlichwäre, erschienediesjenachausgestaltungverfassungsrechtlichgrundsätzlichvertretbar. GrundsätzlichhängensowohldiewirtschaftlicheEntwicklungeinesUnternehmensalsauchimInsolvenzfallRestrukturierungskostenundAbwicklungszeitraumbeimUniversalbankensystemwieauchbeimTrennbankensystemimEinzelfallvonderKomplexitätderGeschäfteundProdukte,vondeneingegangenenGeschäftsvoluminaundvondenmöglichenZweitrundeneffekten,dieaus dervernetzungdesinstitutsammarktentstehenkönnen,ab.entstündendurch eintrennbankensystemkleinereeinheiten,könntedieszwardurcheinereduzierungderkomplexitätdieabwicklungvoninstitutenineinerschieflageerleichtern.dasgrundsätzlicheproblemdervernetzungbliebejedoch unabhängigvoneinerorganisatorischentrennungoderabschirmung beispielsweise weiterhinbestehen.eineendgültigebewertungwäreerstanhandderkonkreten AusgestaltungeinesTrennbankensystemsunterBewertungsämtlicherentstehender Einflussfaktoren möglich. 34.IstesnachEinschätzungderBundesregierungauchbeieinerdeutschen Bankmöglich,dasseinFallwiederumdenInvestmentbankerK.A.eintritt,derdurchFehlspekulationenderschweizerischenUBS-Bankeinen Verlust von 2,3 Mrd. US-Dollar begründet hat? 35.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassderartigedramatischeFehlspekulationeninnerhalbeinerGroßbankdieseineinefinanzielleSchieflage bringen könnten? 36.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassmiteinerTrennungvon InvestmentgeschäftenundklassischenKundenkreditgeschäftenGefahren,dieauseinemsolchenFallfürdiegesamteBankresultieren,begrenzt werden könnten? 37.WiekannausSichtderBundesregierungderFalldieserdramatischen undkostenintensivenfehlspekulationzumnachteileinerbankin Deutschland verhindert werden? 38.WasistausSichtderBundesregierungdafürzutun,dassdiesinDeutschland verhindert wird? Die Fragen 34 bis 38 werden zusammenfassend beantwortet. InDeutschlandgibtesbereitsVorgaben,diedaraufzielen,Fehlspekulationen einzelnermitarbeiterzuverhindern.deutschekreditinstitutedürfenhandelsgeschäftenurindemrahmentätigen,derdurchdiemindestanforderungenan dasrisikomanagement (MaRisk)gedecktist.HierzugehörtdiePflicht,HandelsgeschäftesofortnachGeschäftsabschlusszuerfassenundmitallenUnterlagenaneineseparateAbwicklungseinheitweiterzuleiten,dieorganisatorisch biseinschließlichdervorstandsebenevomhandelsbereichgetrenntseinmuss. FüreineDirekterfassungderGeschäfteindenIT-Systemenbestehenzudem spezifischevorgaben.darüberhinauswerdendiemariskfortlaufendauf etwaigenanpassungsbedarfüberprüft;beispielsweiseimhinblickaufdieeinführungeinersogenanntendeskholiday-regelung,umzuverhindern,dassein Händler von ihm eingegangene Positionen längerfristig verschleiern kann.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WiebeurteiltdieBundesregierungdieVorschlägezueinemTrennbankensysteminDeutschland,diederbayerischeFinanzministerMarkus SöderineinemPapierdesBayerischenFinanzministeriumsmitderÜberschrift FairFinance vorgelegthat (BerichtderSüddeutschenZeitung vom 13.Januar 2011)? 40.TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungdesBayerischenFinanzministeriums? 41.Wenn ja, warum? 42. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 39 bis 42 werden zusammenfassend beantwortet. WegendervielschichtigenImplikationenundAuswirkungenbestehteinebreite DebatteüberdiestrukturelleAusgestaltungderBankgeschäfte.Auchder bayerischefinanzministerhathierzueinenbeitraggeliefert.diebundesregierung begrüßt, dass der Diskussionsprozess engagiert geführt wird.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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