Schattenbanken Gefahren und Sachstand der nationalen und internationalen Regulierungsanstrengungen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9204 Schattenbanken Gefahren und Sachstand der nationalen und internationalen Regulierungsanstrengungen Vorbemerkung der Fragesteller KeinAkteur,keinProdukt,keineRegionsollteunreguliertbleiben solautete dieforderungderg20nachdemgipfelinwashingtonimnovember2008. DochdaszentraleVersprechenderPolitikwurdenieeingelöst.ImGegenteil: JenseitsdesklassischenBankgeschäftsführenSchattenbankenimJahrfünf nachdersubprime-kriseeinunregulierteseigenlebenundbewegeninder RegelungestörtgigantischeSummen.DerinternationaleFinanzstabilitätsrat (FSB)schätztdasVolumenauf60BillionenUS-Dollar.ZunehmendeRegulierungfürBanken,wiegestiegeneEigenkapitalanforderungen,lassendenUmgehungsanreizweiterwachsen.DieFinanzinstitute,dieihreBilanzrisikenloswerden müssen, finden im Schattenbankensektor willkommene Abnehmer. DieDatenlageistweiterunzureichend.WoausgelagerteRisikenlanden ob siebeispielsweisekonzentriertbeieinemmarktteilnehmerliegen lässtsich nichtsagen.das Schlupfloch wächstweiter.transaktionenderschattenbankenhabensichzwischendenjahren2002und2010mehralsverdoppelt. DasentsprichtmittlerweileeinemAnteilvon25bis30ProzentdesFinanzmarktes. BereitsdieFinanzkrise2008hatgezeigt,dassderSchattenbankensektordirekt,sowieindirektdurchseinevielfältigeundundurchschaubareVernetzung mitdemregulärenbankensystem,einequellesystemischenrisikosist.heute istderschattenbankenbereichgrößeralsjezuvor.versicherungenoderpensionsfondssind,wievieleandereakteure,aufdersuchenachhohenrenditen, daran beteiligt das Volumen weiter wachsen zu lassen. DieRegulierungdesFinanzmarktesbleibtunvollständig,solangeesBereiche gibt,diesichderaufsichtundkontrolleentziehen.bankenregulierungalleine reichtnichtaus.esistzeit,denschattenbankensektorendlichineinespezifischeregulierungeinzubeziehen.erstdannbestehteinanreiz,hochriskante Geschäfte nicht nur auszulagern sondern zu beenden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom4.Mai2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1. Welcher Definition des Schattenbankensektors folgt die Bundesregierung? 2.TeiltdieBundesregierungdieDefinitiondes FinancialStabilityBoard (FSB),nachderzumSchattenbankensystemalleMarktteilnehmergehören, die,ohnederbankenregulierungzuunterliegen, Kreditintermediation betreiben (vgl. Pressemitteilung des FSB vom 27. Oktober 2011)? DieBundesregierungfolgtderunterFederführungdesFSBerarbeitetenDefinition,diedasSchattenbankensystemals SystemderKreditintermediation,in welchemakteureundaktivitätenvonaußerhalbdesregulärenbankensystems involviertsind umschreibt.diesebewusstweitedefinitionsollallepotenziell relevantenbereicheundakteure (z.b.geldmarktfonds,finanzierungsgesellschaften,abcp-conduits,sivs,hedgefonds,verbriefungen,wertpapierleihen,repogeschäfte)einbeziehenundinderlagesein,auchkünftigeentwicklungenzuberücksichtigen.erstdieverwendungeinereinheitlichen, internationalakzeptiertendefinitiondesschattenbankensystemsermöglicht aussichtderbundesregierungseineangemesseneundinternationalabgestimmte Überwachung und Regulierung. 3. Welches sind die relevanten Akteure des Schattenbankensektors? DasFSBhatsichbewusstgegeneineabschließendeListevonAkteurenentschieden.DasFinanzsystementwickeltsichständigweiterund,alseinTeildessen,auchdasSchattenbankensystem.NeueAkteurewürdenmiteinerfesten Listenichterfasst;EinegewisseFlexibilitätistalsoerforderlich.Außerdem sind nicht nur in Deutschland ansässige Akteure und Aktivitäten relevant. NachheutigemStandwerdendemSchattenbankensystemu.a.Verbriefungszweckgesellschaften (u.a.abcp-conduitsundstructuredinvestmentvehicles), bestimmtefonds (z.b.geldmarktfonds,hedgefondsundexchangetraded Funds/ExchangeTradedProducts),Kreditversicherer,Finanzunternehmenund PrimeBrokerzugerechnet.FürdasVerständnisdesSchattenbankensystems wichtigistabernichtnurdiebetrachtungderakteure,sondernauchderaktivitätenwiez.b.verbriefungen,wertpapierleihenundrepogeschäfte,andenen auchandereakteure (z.b.versicherungenundpensionsfonds)beteiligtsein können. 4. Welches sind die Volumina, mit denen diese relevanten Akteure handeln? AngesichtsderbewusstweitenDefinitiondesSchattenbankensystemsund mangelsbelastbarer,internationalvergleichbarerdatensindquantitativeaussagenzudeninihmverfolgtenhandelsaktivitätenkaummöglich.diebisherigenfsb-analysenbasierendeshalbimwesentlichenaufdatendervolkswirtschaftlichengesamtrechnung ( flowoffunds /FoF),dieindenmeisten JurisdiktionenzwischendemBankensektorund otherfinancialintermediaries (OFIs)unterscheiden.DasFSBverwendetdasinderFoF-RechnungdargestellteAktivvermögenderOFIsnäherungsweise (broadlyproxied)alsaktivvermögendesschattenbanksystems ausdrücklichunteranerkennungder SchwächenauchdiesesAnsatzes (fehlendegranularität,internationaluneinheitlichebegrifflichkeiten).derletztenfsb-auswertungzufolgehatsichdas SchattenbankensysteminderZeitvon2002bis2007mehralsverdoppelt (von ca.27auf60bil.us-dollarassets (EuroAreaplusCAN,JAP,KOR,GBR, USA,AUS),beigroßenUnterschiedenzwischeneinzelnenLändern.2010: ebenfalls 60 Bil. US-Dollar). DatenzuminternationalenHandelsvolumen,gegebenenfallsaufgegliedertnach Akteuren,sindnichtverfügbar.FürdieheterogenenAkteureindiesemBereich

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9547 wirdkeinegemeinsamestatistikerstellt zumalauchherkömmlichebanken Verbriefungen in ihren Bilanzen halten. 5.HatdieHöhedesFremdfinanzierungsanteilsfürdieBundesregierung einen Einfluss auf die etwaige Abgrenzung? Nein,nichtunmittelbar.InnerhalbderFSBShadowBankingDefinitionspielt deraspekt finanziellehebelung (Leverage)jedocheinewichtigeRollebei derbewertungmöglicherrisiken,daleveragedazubeitragenkann,risiken zuverstärken sowohlfüreinfinanzunternehmenalsauchimfinanzsystem insgesamt. 6. Wie hoch ist das Anlagevolumen von Hedgefonds weltweit? DieBundesregierungverfügtüberkeineoffiziellenDatenzumweltweitenAnlagevolumenvonHedgefonds.LautdemprivatenInformationsdienstHedge FundResearchlagdasAnlagevolumenEnde2011bei2000Mrd.US-Dollar. FürdasFrühjahr2013werdenzudemErgebnissedesHedgeFundSurveyder IOSCO erwartet, dem Daten vom September 2012 zugrunde liegen werden. 7.WievieleHedgefondssindinDeutschlandmitwelchemAnlagevolumen registriert? Ende2011warennachder KapitalmarktstatistikderBundesbank25Hedgefonds (inkl.dachhedgefonds)miteinemfondsvermögenvoninsgesamt1380mio. EuroinDeutschlandzugelassenundgegenüberderBundesbankmeldepflichtig. DanebenwarenzumJahresende2011dreiausländischeDach-Hedgefondszum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen. 8.WieschätztdieBundesregierungdieHöhederKreditvergabedeutscher Banken an Schattenbanken ein? DiedurchdenSchattenbankenbegriffvorgenommeneAbgrenzungsetztvorallemanderwahrgenommenenFunktionderKreditintermediationan,nichtan derzugehörigkeitzueinerbestimmtengruppe (vgl.antwortzufrage3). SchonausdiesemGrundkanneskeineabschließendeListederAkteuregeben. FürdieuntenangeführtenTypenvonAkteurenimSchattenbankensystemlassensichausdemMillionenkreditmeldewesendiefolgendenAusleihungen deutscherinstituteextrahieren.diezuordnungzudeneinzelnengruppenist nichtintegralerbestandteilderinstitutsmeldungenundwirdvonderdeutschen Bundesbanknurfallweisemanuellvorgenommen.InsofernkönnendienachfolgenddargestelltenZahlennichtalsrepräsentativ,sondernallenfallsalseine Indikation betrachtet werden, die das Exposure tendenziell unterschätzt: Typen an Akteuren Verschuldung (ausgenommen gegenüber Mitgliedern derselben Bankengruppe) Wertpapierfonds170,2 Trusts, ABS-Finanzierungen49,9 Hedgefonds1,5 (Angaben in Mrd. Euro)

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassesgenuginternationalvergleichbareDatengibt,umdieRisikenundVoluminadesSchattenbankensektors korrekt einzuschätzen? AusSichtderBundesregierungreichendievorhandeneninternationalvergleichbarenDatenzurEinschätzungdesVolumensdesSchattenbankensystems bzw.derausihmerwachsenenrisikennichtaus (vgl.ergänzenddieantworten zudenfragen4und8).deshalbsetztsichdiebundesregierungsowohlaufinternationaleralsauchaufeuropäischerebenefüreineverbesserungdieserdatenlage ein. 10.SiehtdieBundesregierungeinengesamtwirtschaftlichenNutzenvon Schattenbanken? LiegenderBundesregierungDatenvor,diegegebenenfallseinenNutzen beziffern können, und wenn ja, welche? FunktionierendeSystemederKreditintermediationkönnenauchaußerhalbdes klassischenbankensektorsnützlichsein,weilspezialisiertefinanzdienstleister zusätzlichealternativenfürfinanzierungenundfinanzanlagenbereitstellen. ZudemkönnensiezurVerbesserungderRisikostreuunginnerhalbdesFinanzsystemsbeitragen.EinekonkreteBezifferungdiesesNutzensistallerdings nichtmöglich.ungeachtetdieserabstraktvorstellbarenpositiveneffekteergebensichausderkomplexitätdesschattenbankensystemssowieausseinerfehlendentransparenzaberaucherheblicherisiken (z.b.prozyklizität;unerkannteraufbauweiterersystemischerrisiken;regulierungsarbitrage;vgl. (u. a.) Antworten zu den Fragen 9, 11, 13, 14, 16, 18, 19, 20 und 25). 11.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdasSystemderSchattenbanken die Prozyklizität im Finanzsystem erhöht? BestimmteAktivitätenbzw.PraktikendesSchattenbankensystemskönnenprozyklischwirken.EinBeispielsinddieAbschlägeaufSicherheitenimRahmen vonrepogeschäftenundwertpapierleihen.imboomfallendieabschlägehäufiggeringeraus,währendimabschwungtendenziellhöhereabschlägeangesetzt werden. 12.WelcheeuropäischenRegulierungsvorschriftenerfassenheutedenSchattenbankensektor? UnternehmenundAktivitätendesSchattenbankensektorsunterliegenheutebereitsteilweiseeuropäischenRegulierungsvorschriften.EinerseitsexistierenRegelungen,unterdenendieVerbindungendesSchattenbankensystemszumBankensektorreguliertwerden (sog.indirekteregulierung),andererseitsbestehen Vorschriften,dieunmittelbarfürSchattenbankenunternehmen/-aktivitätengelten (sog. direkte Regulierung). AlsFolgeausderFinanzkrisewurdeunteranderemdieRichtlinie2006/48/EG überdieangemesseneeigenkapitalausstattungvonwertpapierfirmenundkreditinstituten (CapitalRequirementsDirective CRD)inmehrerenStufenüberarbeitet,sodassRisikenausVerbriefungen (künftig)besserreguliertwerden. UnterdiesenVorschriftendürfenInstitutenurinsolcheVerbriefungeninvestieren,bezüglichderereinOriginator,SponsoroderursprünglicherKreditgeber kontinuierlicheinenmateriellen (Netto-)AnteilandenverbrieftenRisikeneinbehält.DarüberhinausmüssenInstitutedieGewährungvonLiquiditätsfazilitäten mit mehr Eigenkapital unterlegen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9547 ImRahmenderdirektenRegulierungwurdenMaßnahmenerlassen,umdieRisikenausInvestmentfondsbesserzuadressieren.GemäßderRichtlinie2011/ 61/EUüberdieVerwalteralternativerInvestmentfonds ( AlternativeInvestmentFundManagersDirective,AIFM-RL)unterliegendieVerwaltervonInvestmentfonds,dienichtbereitsdurchdieRichtlinie2009/65/EGerfasstsind unddieinderrichtliniedefinierteschwellenwertebezüglichderverwalteten Vermögenswerteerreichen,künftigeinerErlaubnispflichtundeinerlaufenden AufsichtdurchdiezuständigenBehördenundsindunteranderemverpflichtet, Liquiditätsrisikenbesserzuüberwachen.DanebenenthältdieRichtlinieumfangreiche Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden. BörsennotierteInvestmentfondswieExchangeTradedFunds (ETF)und (börsennotierte)geldmarktfondsfallengrößtenteilsunterdenanwendungsbereich derrichtlinie2009/65/egbetreffendbestimmteorganismenfürgemeinsame AnlageninWertpapieren (OGAWbzw. UndertakingforCollectiveInvestmentsinTransferableSecurities,UCITS)odersindalsGemischteSondervermögennachdemInvestmentgesetzebenfallsreguliert.SoweitdieseFondswederalsOGAW-FondsnochalsgemischtesSondervermögenzugelassensind, unterliegensieindeutschlandvonjuli2013anderaifm-rl.dieeuropäischewertpapier-undmarktaufsichtsbehörde (ESMA)hatdarüberhinausLeitlinienerlassen,unterdenendieRisikenvonGeldmarktfondsweiterreduziert werden,indemdiezulässigenanlageklasseneingeschränktunddiegewichtete durchschnittlichezinsbindungsdauerundrestlaufzeitdervermögensgegenständebegrenztwurden.esmaarbeitetzudemderzeitanleitlinien,diedierisikenvonetfundandererogaw,dieunteranderemwertpapierleihgeschäfte einsetzen, adressieren. DieEuropäischeKommissionhatdurchdieVeröffentlichungihresGrünbuchs zumschattenbankenwesenimmärz2012ebenfallseinenformalenkonsultationsprozess eingeleitet. 13.WieschätztdieBundesregierungdieRisikenein,wenneinsystemrelevantes Finanzinstitut (SIFI) als Prime Broker agiert? PrimeBrokersindnach 2Absatz15InvGdefiniertals ( )Unternehmen, dievermögensgegenständevonsondervermögennach 112Absatz1 ( )verwahrenundsichdieseganzoderteilweisezurnutzungaufeigenerechnung übertragenlassenundgegebenenfallssonstigemitderartigeninvestmentvermögen verbundene Dienstleistungen erbringen. AusdenPrime-Brokerage-BeziehungenzwischenBankensektorundSchattenbankensystemergibtsicheineengeVernetztheitbzw.einewechselseitigeAbhängigkeit.FürdieRisikoeinschätzungimglobalenFinanzsystemistdiemittlerweileerreichteGrößenordnungdieserVerbindungennichtunerheblich, wenngleichsienichtexaktbeziffertwerdenkann.derumstand,dassprime- Brokerage-BeziehungendurchauseinsystemischesRisikobergenkönnen, wurdeimrahmenderarbeitendesfsbunddesbaselerausschusseszurumsetzungderg20-agendazurfinanzmarktreformberücksichtigt.sobeziehtdas kürzlichverabschiedeterahmenwerkzumumgangmitglobalsystemrelevantenbanken (G-SIBs)sämtlichedero.g.Dienstleistungen (insbesondere)als potenziellekomponentendersystemischenvernetztheitbzw.desmangelsan SubstituierbarkeitindieBewertungdersystemischenRelevanzvonBanken mitein.dieentwicklungeinesvergleichbarenrahmenwerkesfüraufnationalerebenesystemrelevantebankenläuftbereitsundsollzujahresendeabgeschlossen sein.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WiebewertetdieBundesregierungdieZunahmevonInvestitioneninstitutioneller Großinvestoren in den Schattenbankenbereich? ErgebensichnachMeinungderBundesregierungdadurchzusätzliche AnforderungenandieTransparenzundRegulierung,wennvorallem Pensionsfonds zunehmend in den Schattenbankensektor investieren? DieEntwicklungderAnlagenvonVersicherungsunternehmenundPensionsfonds,diedemVAGunterliegen,wirdvonderBaFinimRahmenderlaufenden Aufsichtbeobachtet.AngesichtsderrelativoffenenDefinitiondesBegriffes Schattenbankensystem (sieheantwortzufrage1)istdiezuordnungeinzelner Anlagekategorien zu diesem Bereich allerdings nicht zweifelsfrei möglich. DieAnlagekategorie,dieamehestendemSchattenbankenbereichzugeordnet werdenkann,istnacheinschätzungderbafindiekategorie Investitionenvon VersicherungsunternehmenundPensionsfondsbeiHedgefonds.Diesestellen zurzeit (perdrittesquartal2011)0,4prozentdergesamtenkapitalanlagender Versicherungsunternehmendar.DieseGrößenordnungistmindestensseitdem erstenquartal2010gegeben,sodasseinezunahmederanlageninhedgefonds nicht festzustellen ist. 15.WiebewertetdieBundesregierungdieEignunginstitutionellerInvestoren hinsichtlich des Erwerbs unregulierter Kapitalmarktprodukte? SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeitbesondererInvestitionsvorschriftenfürbestimmteInvestoren,z.B.Pensionsfonds,wennundsoweit sie in den Schattenbankensektor investieren? InstitutionelleInvestorenwiePensionsfondsundVersicherungsunternehmen unterliegen andersalsprivatanleger umfangreichenvorschriftenbetreffend denerwerbunddielaufendeüberwachungvonvermögensgegenständen.die aufgrundlagedes 54Absatz3VAGerlasseneVerordnungüberdieAnlage desgebundenenvermögensvonversicherungsunternehmen (AnlV)bzw.die aufbasisvon 115Absatz2VAGerlasseneVerordnungüberdieAnlagedes gebundenenvermögensvonpensionsfonds (PFKapAV)konkretisiertdiegesetzlichenVorgabendesVAGzudiesemThema.DerAnlagekatalogbeschreibt diekonkretenvoraussetzungendereinzelnenzulässigenkapitalanlagen ( 2 Absatz1AnlVbzw. 2Absatz1PFKapAV).DarüberhinausistdieVerpflichtungzueinemqualifiziertenAnlagemanagementundzugeeigneteninternen KapitalanlagegrundsätzenundKontrollverfahren ( 1Absatz2und3AnlV bzw. 1Absatz2und3PFKapAV)vongroßerBedeutung.DieBaFinhatin ihremrundschreiben4/2011 (VA)dieVerwaltungspraxishinsichtlichderAnforderungenandasRisikomanagementbeiderAnlagedesgebundenenVermögensvonVersicherungsunternehmen,ergänzendzurSammelverfügungvom 15.April2011 (GzVA54 I /0009),näherspezifiziert.DieAnforderungenderBaFinwurdenmitdiesemRundschreibenimJahr2011als ReaktionaufEntwicklungendesKapitalmarktesaktualisiert.DasRundschreiben 4/2011 (VA) wird von der BaFin auf Pensionsfonds analog angewendet. 16.WiebewertetdieBundesregierungdiePraxisderAuslagerungvonRisiken in SIVs (Structured Investment Vehicles) und Conduits? ConduitsundSIVsrefinanzierenAnlageninlängerfristigeVerbriefungendurch diebegebungkurzfristigerschuldtitelunderleichternsodenabsatzvonverbriefungstranchen.kreditinstitutedürfenetwaigeaufdiesevehikeltransferierterisikenerstdannbeidenbankaufsichtlicheneigenmittelanforderungen unberücksichtigtlassen,wenndasübertragendekreditinstituteinenwirksamen undwesentlichenrisikotransfernachgewiesenhat.auchunregulierteunter-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieRisikenvonCDOs (Collateralized Debt Obligations)? nehmenkönnenindievondiesenvehikelnbegebeneninstrumenteinvestieren. WährendderFinanzkrisehatsichgezeigt,dassdievonConduitsundSIVs übernommenenrisikenbeieinemmöglichenausstiegvoninvestorenausden begebeneninstrumentenunerwartetaufreguliertebankenzurückfallenkönnen,wenndieseliquiditätsliniengegenüberdenvonihnengesponsortenvehikelnausgereichthatten.diesozutagegetreteneunterschätzungdermöglichkeitvoninanspruchnahmenaussolchenverpflichtungenistmittlerweiledurch entsprechendeanpassungendereigenkapitalanforderungenadressiertworden (sieheauchantwortzufrage12).auchmüssenbankenbeidenaufverbriefungszweckgesellschaftenzuübertragendenforderungendiegleichensoliden undklardefiniertenkreditvergabekriterienanwendenwiebeinichtverbrieften Forderungen.ConduitsundSIVssindauchweiterhinGegenstandderUntersuchungendesFSBzudenmitihnenpotenziellverbundenenRisikenbzw.zu Möglichkeiten,diesenRisikendurchgeeigneteRegulierungsmaßnahmenentgegenzuwirken. DerBegriffderCDOsistnichteindeutigdefiniert.ErwirdsowohlzurBeschreibungvonVerbriefungen (AssetBackedSecurities/ABS)allgemeinals auchimengerensinnverwendet.imengerensinnkannderbegriffentweder einenteilbereichderabsunterausschlussbestimmterverbriefungsgruppen (z.b.unterausschlussdersog.consumerabs,residentialmortgagebacked SecuritiesoderCommercialMortgageBackedSecurities)oderbesonderskomplexeVerbriefungsinstrumentemitWiederverbriefungen beidenenandere VerbriefungsinstrumentealsSicherheitdienen bezeichnen.derrisikogehalt dercdoshängtmaßgeblichvonderzugrundeliegendenkonstruktion,ihrer AusgestaltungalsechteVerbriefung (sog.truesale)mittatsächlicherübertragungeinesforderungsportfoliosoderalsunechteverbriefung (sog.synthetischeverbriefung),beiwelcherlediglichdasausfallrisikoabgebildetundübertragenwird),unddenverbrieftenvermögenswertenab.daheristeine pauschale Bewertung der Risiken von CDOs nicht möglich. 18.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtvonKommissarfürBinnenmarkt unddienstleistungenmichelbarnier,dassdiezunahmevontransaktionenimschattenbankensektoralarmierendsei (vgl.handelsblattvom 19.März 2012)? DeutschlandbeobachtetdieaktuelleEntwicklungdesVolumensundderStrukturendesSchattenbankensystemsaufmerksamundbeteiligtsichaktivanden vomfsbhierzukoordiniertenarbeiten (Monitoring).EineaktualisierteUntersuchungaufBasisderJahresenddaten2012befindetsichinVorbereitung.Derzeit ist es für eine Bewertung aktueller Entwicklungen noch zu früh. EineerheblicheZunahmevonTransaktionenimSchattenbankensystemwäre insbesonderedannproblematisch,wennsiealsfolgevonausweichreaktionen vonmarktteilnehmerngegenübereinerintensiverenregulierungdesbankensektors zu interpretieren wäre.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WiebewertetdieBundesregierungdiekürzlichvomFSBvorgestellten fünfeckpunkte ( areas )zurregulierungdesschattenbankensektors (Pressemitteilung des FSB vom 1. September 2011)? 20.SiehtdieBundesregierunganeinemderEckpunkteweiterenRegulierungsbedarf, und wenn ja, warum? DieBundesregierungteiltdieEinschätzungdesFSB,dasseineverbesserteRegulierungdesSchattenbankensystemsuntermehrerenBlickwinkelnzuuntersuchenist,umderKomplexitätdiesesSystemsRechnungzutragen.Dievom FSBzudiesemZweckidentifiziertenSchwerpunktgebietefürweitereUntersuchungen ( priorityareas :IndirekteRegulierung,Geldmarktfonds, andere Schattenbank-Akteure,Verbriefungen,WertpapierleihenundRepo-Geschäfte) stelleneinedieserkomplexitätangemesseneauswahldar.insbesondereistzu begrüßen,dassdieseuntersuchungennichtaufbestimmteakteurebeschränkt, sondernausdrücklichauchaufdiebetrachtungrelevanterfinanzmarktaktivitätenerstrecktwerden.diebundesregierungsetztsichhierbeiinsbesonderefür deutlicheverbesserungendertransparenzundstandardisierungbeiverbriefungensowiedieweltweiteeinführungadäquaterselbstbehaltederverbrieften Risiken ein. ErgebnissederzurBearbeitungdero.a.Schwerpunktgebieteeingerichteten Arbeitsgruppen (workstreams)solleninformkonkreterregulierungsempfehlungenimzweitenhalbjahr2012vorgelegtwerden.diebundesregierungerwartetengagiertevorschläge,diesieihrerseitsinihrebeurteilungweitererregulierungsschritte einbeziehen wird. 21.WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeder indirektenregulierung überdieverbindungdes Schatten- zum normalen Bankensystem? DieindirekteRegulierungistauszweiGründensinnvoll.Zumeinensollten BankenzueinerangemessenenVorsorgegegenüberRisikenausdemSchattenbankensystemangehaltenwerden.Zumanderenentfalteteineangemessene VorsorgevonBankeninderGesamtheitpositiveNebenwirkungen (externeeffekte)fürdiestabilitätdesfinanzsystems.wennz.b.bankenkreditean HedgefondsmitrisikoreichenStrategienerheblichverteuernmüssen,danngibt es Anreize für diese Hedgefonds, weniger riskante Strategien zu verfolgen. DieZielederindirektenRegulierungsollteneinerseitsdarinbestehen,einedifferenziertereBetrachtungderRisikenseitensderBankenzuerreichen,andererseitssolltedieindirekteRegulierungauchdazuführen,dassdieRisikenaus denverbindungenzumschattenbankensystemadäquatenprudenziellenregelungen unterliegen. JedochdarfauchdiedirekteRegulierungvonAkteurendesSchattenbankensystemsalsOptionnichtaußerAchtgelassenwerden.DurchRegulierungsarbitrageerzielteökonomischeVorteilesollteneliminiertbzw.reduziertwerden.Daheristesgrundsätzlichsinnvoll,sowohldirektealsauchindirekte Regulierungsansätzezuverfolgen.DieKombinationbeiderAnsätzeistwirksamer, um die Risiken aus dem Schattenbankensystem zu adressieren. 22.WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeder direktenregulierung direktbeidenschattenbanken? AusSichtderBundesregierungbedarfessowohlindirekteralsauchdirekter Regulierungsansätze (vgl. Antwort zu Frage 21).

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeüberdieRegulierungbestimmterInstrumente,dieder Schattenbanksektornutzt,z.B.WertpapierleihenoderRückkaufvereinbarungen ( repos ), (vgl.pressemitteilungdesfsbvom27.oktober 2011)? WertpapierleihenundRepo-GeschäftegehörenzudenvomFSBfürdieEntwicklungvonRegulierungsempfehlungenidentifiziertenpriorityareas (vgl. AntwortzuFrage19).DerzeituntersuchtdiehierzueingerichteteArbeitsgruppeeinschlägigeMarktpraktikenunddarausresultierendeRisiken;sie strebtan,ende2012empfehlungenfürregulierungsmaßnahmenvorzuschlagen.deutschlandistindieserarbeitsgruppevertreten.diebundesregierung unterstütztdieseherangehensweisedesfsbundbegleitetdieentwicklung dieser Maßnahmen aktiv. 24.WiebewertetdieBundesregierungdenmakroprudentiellenÜberwachungsansatz des FSB? IstdieBundesregierungderAuffassung,dasshierdurchdierelevanten Risiken erkannt und gebannt werden können? DieBundesregierunghältdenvomFSBvorgeschlagenenAnsatzfüreineÜberwachungdesSchattenbankensystemsfürsinnvoll.WichtigistdieHerstellung angemessenertransparenz:diezuständigenbehördenmüssenübergeschäfte, dierisikenfürdasfinanzsystembergenkönnen,informiertsein.dasfsbhat einensatzrelevanterdatenidentifiziert,dieaber (noch)nichtvollständiginallenländernerhobenwerdenbzw.erhobenwerdenkönnen.danichtallerelevanteninformationenreinquantitativernatursind (z.b.informationenzu neuenakteuren),istergänzendeinregelmäßigerdialogmitmarktteilnehmern wichtig.imfsbwurdenjährlicheerhebungenmitanschließendeminformations-underfahrungsaustauschundberichterstattungandieg20vereinbart. DieserAnsatzstellteinedeutlicheVerbesserunggegenüberdemStatusquodar. 25.WiebewertetdieBundesregierungdenvomFSBinitiiertenMonitoringprozess? WelcheInstitutionsollimZugediesesProzessesdasMonitoringfür Deutschland übernehmen? DieBundesregierunghältdenvomFSBinitiiertenÜberwachungsprozess (Monitoring)fürsinnvoll.DiesgiltinsbesonderefürdieErfassunginternationaler Entwicklungen,danationaleBehördeninderRegelnurDatenvonGebietsansässigenerhebenkönnen.DasinternationaleFinanzsystemistaberstarkverflochten,sodassEntwicklungenineinemanderenLandauchAuswirkungen aufdeutschlandhabenkönnen (undumgekehrt).internationaleansätzesind wichtig,umeinerseitsaussagekräftigeundvergleichbarestatistikenzuerhalten undandererseitsübereinegemeinsamediskussionauchqualitativeerkenntnisse zu gewinnen. InDeutschlandteilensichBundesbankundBaFindieZuständigkeitenbeider ÜberwachungstabilitätsrelevanterEntwicklungenimFinanzsystem.DieBundesbankanalysiertdabeidieLageundRisikenimFinanzsystemaufgrundder ihrzugänglichendaten.mitdemgeplantenfinanzstabilitätsgesetzsollzudem inzukunftdiefinanzaufsichtindeutschlandumeinemakroprudenziellekomponente ergänzt werden.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.WelcheBehördesollnachMeinungderBundesregierungimFallekonkretererVorschlägedesFSBverantwortlichfürdieRegulierungbzw.Intervention im Schattenbankensektor sein? DieRegulierungobliegtdemGesetzgeberundkonkreteInterventionensetzen dieverfügungsmachtüberdienotwendigeninstrumentevoraus.diebereitsbestehendeneuropäischenregulierungsvorschriftenfürunternehmenundaktivitätenimschattenbankensystemweisendennationalenaufsichtsbehörden unddamitindeutschlandderbafindieüberwachungentsprechenderprudenziellervorschriftenzu.darüberhinaussolldiefinanzaufsichtindeutschland mitdemfinanzstabilitätsgesetzumeinemakroprudenziellekomponenteergänzt werden. 27.WiebewertetdieBundesregierungdieAuswirkungendesUS-amerikanischenDodd-FrankWallStreetReformandConsumerProtectionAct (Dodd-FrankAct)sowiedergestiegenenEigenkapitalvorschriftenfür BankennachBaselIIIaufdieVolumenundAkteuredesSchattenbankensektors? DerBundesregierungliegenkeinediesbezüglichenStudienzudenAuswirkungendesDodd-Frank-Acts (DFA)vor.DalängstnochnichtalleVorgabendes DFAumgesetztwurdenbzw.derendetaillierteAusgestaltungnochaussteht (z.b.volckerrule),isteinebewertungderauswirkungendiesesgesetzespakets zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich. DieverschärftenEigenkapital-undLiquiditätsanforderungenfürBanken (BaselIII)könntenAnreizeschaffen,mitdemZielihrerUmgehungAktivitäten ausbankenherausindasschattenbankensystemzuverlagern.diearbeitendes FSB zielen darauf ab, dies zu verhindern. 28.HältdieBundesregierungeinesynchroneRegulierungdesBanken sowie des Schattenbankensektors für wünschenswert? DieBundesregierunghälteineangemesseneRegulierungsowohldesBankensektorsalsauchdesSchattenbankensystemsfürsinnvoll (sieheantwortenzu den Fragen 21 und 22). 29.WiebewertetdieBundesregierungdieWahrscheinlichkeitderUmsetzunginternationalerRegulierungsmaßnahmenimSchattenbankensektor? BeieinerVerständigungderG20aufkonkreteRegulierungsschritteübernehmendiebetreffendenStaatenentsprechendepolitischeSelbstverpflichtungen. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieseSelbstverpflichtungenanschließend auch umgesetzt werden. MitdemvomFSBerarbeiteten CoordinationFrameworkforMonitoringthe ImplementationofAgreedG20/FSBFinancialReforms (CFIM)gibteszudem mittlerweileeinderimplementierungskontrollegewidmetesrahmenwerk. CFIMlegtu.a.BereichebesondererBedeutungfest,indenendieUmsetzung vereinbartermaßnahmenanschließendeinemintensiverenmonitoringdurch dasfsboderdiezuständigenstandardsetzer,z.b.denbaslerausschuss,unterliegt.zudenbisheridentifiziertenprioritärenbereichengehörtauchdas Schattenbankensystem.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ UnterstütztdieBundesregierungdasAnsinnenderEuropäischenKommission,gegebenenfallseinenganzneuenGesetzentwurfzurRegulierungderSchattenbankenvorzulegen (vgl.handelsblattvom19.märz 2012)? DieKommissionhatmitihremGrünbuchvom19.März2012zunächsteinen Konsultationsprozessinitiiertundangekündigt,aufGrundlage (u.a.)derhierausresultierendenerkenntnisseüberinhaltundformetwaigerweitererregulierungsschrittezuentscheiden.diebundesregierungwirddieseschrittezugegebener Zeit bewerten. 31.PlantdieBundesregierungeigenenationaleRegulierungimBereichdes Schattenbankensektor, und wenn ja, welche? DieBundesregierunghältesfürangemessen,sowohldiefürdiezweiteJahreshälfteangekündigtenFSB-EmpfehlungenalsauchdieErgebnissedesvonder EuropäischenKommissionangestoßenenKonsultationsprozessesinihreÜberlegungenzuetwaigennationalenRegulierungsschritteneinzubeziehen.Soweit nationaleregelungenerforderlichundsinnvollsind,wirddiebundesregierung diese in die Wege leiten. 32.WiebewertetdieBundesregierungdenEinflusseinermöglichenFinanztransaktionssteueraufdieHandlungsmöglichkeiten,z.B.vonHedgefonds,dadieseeinvergleichsweisekleinesaggregiertesAnlagevolumen, abereinanteiligsehrgroßeshandelsvolumenbzw.einehoheumschlaghäufigkeit besitzen? DieAuswirkungeneinermöglichenFinanztransaktionsteuersindwesentlich vonihrerkonkretenausgestaltung (insbesonderebezüglichsteuerbasis,steuersatz,ausnahmeregelungen)abhängig.zwarverteuerteinefinanztransaktionsteuerfinanztransaktionenimallgemeinen,weshalbstrategien,dieauf einerhohenumschlaghäufigkeitbasieren,grundsätzlichwenigerrentabelund damitauchwenigerattraktivwürden.dadurchkönntederhandelentschleunigt werden.inwieweitaberhandlungsmöglichkeitenvonfinanzmarktteilnehmern wiez.b.hedgefondsdurcheinefinanztransaktionsteuerkonkretbeeinflusst werdenkönnten,istu.a.davonabhängig,welcheproduktederbesteuerung unterliegen (Aktien,Anleihen,Derivate),zumaleinzelneHedgefonds unterschiedlichestrategienverfolgen,dieihrenschwerpunktaufverschiedene InstrumentelegenundmitunterschiedlichenUmsätzenverbundensind.AußerdemhängendieWirkungendavonab,welcheAusweich-bzw.Umgehungsmöglichkeitenbestehen.Offenistauch,obGeschäftsmodelle,beidenenhohe RisikenmithohenGewinnerwartungenverbundensind,voneinerFinanztransaktionsteuer merklich beeinflusst würden. 33.WiebeteiligtsichdieBundesregierunganderderzeitigenDiskussionim FSB um die Regulierung des Schattenbankensektors? DeutschlandistinallenbetreffendenArbeitsgruppendesFSBentwederüber diebundesbankoderdiebafinvertreten.zudemwirkendasbundesministeriumderfinanzen (BMF),dieBundesbankunddieBaFinalsdeutsche Mitglieder des FSB an allen diesbezüglichen FSB-Entscheidungen mit.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 34.WiebeteiligtsichdieBundesregierungandergeplantenBefragungder EuropäischenKommissionumdieRegulierungdesSchattenbanksektors (vgl. Handelsblatt vom 19. März 2012)? Bundesbank,BaFinundBMFwerdenunterBeteiligungbetroffenerRessortszu denimgrünbuchderkommissionzumschattenbankenwesenaufgeworfenen Fragen gemeinsam Stellung nehmen. 35.WelcheweiterenSchrittefüreinewirkungsvolleRegulierunghältdie Bundesregierung im Schattenbankensektor für notwendig? Siehe Antwort zu Frage 31. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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