Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Hirsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/12174 Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Vorbemerkung der Fragesteller IndenletztenWochenhabensichzahlreichePsychotherapeutenverbände, PsychotherapeutenkammernundVertretungenderPsychotherapeutinnenund PsychotherapeuteninAusbildung (PiA)imRahmendesGesetzgebungsverfahrenszurKrankenhausfinanzierungandieMitgliederdesGesundheitsausschussesdesDeutschenBundestagesgewandtunddaraufhingewiesen,dass diepraktischetätigkeitimrahmenderausbildungzumpsychologischen Psychotherapeutenbzw.zurPsychologischenPsychotherapeutinnichtangemessenentlohntwerdeundeinGroßteilderPiAunterhalbdesExistenzminimums lebe. PsychotherapiewirdvonPsychotherapeutinnenund-therapeutenmitmedizinischerAusbildungundvonsolchenmitVorbildungimBereichPsychologie undpädagogikgeleistet.dieausbildungzumpsychologischenpsychotherapeutenbzw.zurpsychologischenpsychotherapeutinhatdasabgeschlossene PsychologiestudiumzurVoraussetzung.FürdieAusbildungzumKinder-und Jugendpsychotherapeutenbzw.zurKinder-undJugendpsychotherapeutinsind auchpädagoginnenundpädagogen,sozialpädagoginnenund-pädagogen, Heilpädagoginnenund-pädagogenundweitereangrenzendepädagogische Studienabschlüssezugelassen.IndieserAnfragebezeichnetderBegriffdes Psychotherapeuten bzw.der Psychotherapeutin wennesnichtanders kenntlichgemachtwird diepsychotherapeutinnenund-therapeutenmitpsychologischer oder pädagogischer Ausbildung. DieAusbildungvonPsychotherapeutinnenundPsychotherapeutenistaufder GrundlagedesGesetzesüberdieBerufedesPsychologischenPsychotherapeutenunddesKinder-undJugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz PsychThG)inderdurchdasBundesministeriumfürGesundheit (BMG)erlassenenAusbildungs-undPrüfungsverordnungfürPsychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)bzw.Kinder-undJugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) geregelt. DieAusbildungfindetanstaatlichanerkanntenAusbildungsstättennach 6PsychThGstattundumfasstnachPsychTh-APrVbzw.KJPsychTh-APrV DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom20.März2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode einenpraktischenausbildungsteilvonmindestens1800stunden.dieabnahmederstaatlichenprüfungzumabschlussderausbildungerfolgtdurch die jeweils zuständige Landesbehörde. DasBundesministeriumfürBildungundForschung (BMBF)hatmitderVerordnungüberdieAusbildungsförderungfürdenBesuchvonAusbildungsstättenfürPsychotherapieundKinder-undJugendlichenpsychotherapie (PsychThV)dieGrundlagefüreineFörderungderAusbildungnachdemBundesgesetzüberindividuelleFörderungderAusbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz BAföG) geschaffen. DieBundesregierunghateinForschungsgutachteninAuftraggegeben,in welchemunterleitungvonprof.dr.bernhardstraußdieausbildungzum PsychologischenPsychotherapeutenbzw.zurPsychologischenPsychotherapeutinundzumKinder-undJugendlichenpsychotherapeutenbzw.zurKinderund Jugendlichenpsychotherapeutin in Deutschland evaluiert werden soll. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungkenntdieAnfragenderangehendenPsychotherapeutinnenundPsychotherapeutenunddersievertretendenVerbändeoderOrganisationenzurVergütungderpraktischenTätigkeitwährendderpsychotherapeutischenAusbildung.Sieistdamitz.B.imGesetzgebungsverfahrenzum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)befasstgewesen.BereitsdavorhattensichimmerwiederPetentenandieBundesregierunggewandtund ProblemeimZusammenhangmitdenAusbildungennachdemPsychotherapeutengesetzdargelegt.DabeihabendieProblemenachdemderzeitigen ErkenntnisstandderBundesregierungihreUrsacheinderpraktischenAnwendung der Vorschriften. DieDurchführungderbundesrechtlichenAusbildungsregelungendesPsychotherapeutengesetzesundderdazugehörigenAusbildungs-undPrüfungsverordnungenfürPsychologischePsychotherapeutenundKinder-undJugendlichenpsychotherapeutenfälltindieKompetenzderLänder.DieBundesregierung verfügtdeshalb,mitausnahmedergeschildertenanfragen,nichtüberbelegbareerkenntnisse,welchediedortaufgezeigtenproblemebestätigenoderauf derenumfangschließenlassen.diebundesregierunghateinforschungsgutachtenzurevaluierungderausbildungennachdempsychotherapeutengesetz inauftraggegeben.sieerwartetsichausdemgutachtenaufschlussauchzu deninderkleinenanfrageangesprochenenpunkten.außerdemerwartetsie HinweisezurGestaltungderWeiterentwicklungdernichtärztlichenpsychotherapeutischen Berufe. DerüberwiegendeTeilderFragendervorliegendenKleinenAnfragekanndaherzumjetzigenZeitpunktdurchdieBundesregierunginhaltlichnichtbeantwortet werden. 1.a)WievielePersonenschließenjährlicheineAusbildungzumPsychologischenPsychotherapeutenbzw.zurPsychologischenPsychotherapeutin ab? b)wievielemenschenschließenjährlicheineausbildungzumkinderundjugendlichenpsychotherapeutenbzw.zurkinder-undjugendlichenpsychotherapeutin ab? DerBundesregierungliegendieseInformationennichtvor.Sieerwarteteine Beantwortung der Frage durch das Gutachten. c)wievielemenschenschließenjährlicheineausbildungzumärztlichen Psychotherapeutenbzw.zurärztlichenPsychotherapeutinab (bitteauf-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/12401 schlüsselnnachfachärztinnenund-ärztenfürpsychosomatischemedizinundpsychotherapie,fachärztinnenund-ärztenfürpsychiatrieund Psychotherapie,Fachärztinnenund-ärztenmitZusatzbezeichnungPsychotherapie,Fachärztinnenund-ärztenfürKinder-undJugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie)? Facharztbezeichnung Psychotherapeutische Medizin und Psychotherapie Quelle: Bundesärztekammer Zusatzausbildungen werden nicht erfasst. insgesamtdavon Ärztinnen insgesamtdavon Ärztinnen d)wievielemenschenbrechenihreausbildungzumpsychologischen Psychotherapeutenbzw.zurPsychologischenPsychotherapeutinund zumkinder-undjugendlichentherapeutenbzw.zurkinder-undjugendlichenpsychotherapeutin vor dem Abschluss ab? e) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2.a)WievielestaatlichanerkannteAusbildungsstättennach 6PsychThG gibtesindeutschland (bittenachpsychologischenpsychotherapeutinnenund-therapeutenundkinder-undjugendlichenpsychotherapeutinnenund-therapeutenaufschlüsselnsowienachdenjeweilsangebotenen anerkanntenrichtlinienverfahrenanalytischepsychotherapie,tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie)? b)beiwievielendieserausbildungsstättenhandeltessichumnichtgemeinnützigeprivate,beiwievielenumgemeinnützigeprivateundbei wievielenumstaatlicheeinrichtungen (bittenachpsychologischen Psychotherapeutinnenund-therapeutenundKinder-undJugendlichenpsychotherapeutinnenund-therapeutenaufschlüsselnsowienachden jeweilsangebotenenanerkanntenrichtlinienverfahrenanalytischepsychotherapie,tiefenpsychologischfundiertepsychotherapie,verhaltenstherapie)? c)beiwievielendieserausbildungsstättenhandeltessichumanhochschulenangegliederteeinrichtungen (bittenachpsychologischen Psychotherapeutinnenund-therapeutenundKinder-undJugendlichenpsychotherapeutinnenund-therapeutenaufschlüsselnsowienachden jeweilsangebotenenanerkanntenrichtlinienverfahrenanalytischepsychotherapie,tiefenpsychologischfundiertepsychotherapie,verhaltenstherapie)? 3.a)SindstaatlichanerkannteAusbildungsstätteninausreichenderAnzahl vorhanden,umallenbewerberinnenundbewerberneineausbildung zurpsychotherapeutinbzw.zumpsychotherapeutenzuermöglichen (bitte begründen)? b)sindnachauffassungderbundesregierungstaatlichanerkannteausbildungsstätteninausreichenderanzahlvorhanden,umdenbedarfanausgebildetenpsychotherapeutinnenundpsychotherapeutenzudecken (bitte begründen)? Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen. insgesamtdavon Ärztinnen Psychiatrie und Psychotherapie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.a)WieschätztdieBundesregierungdiepersonelleAusstattungderpsychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in Deutschland ein? EineimAuftragdesBundesministeriumsfürGesundheitvonderAktionpsychischKrankee.V.durchgeführteEvaluationzurPsychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)hatnachdenErgebnissendesAbschlussberichtsausdem Jahr2007gezeigt,dassdiepsychiatrischenKrankenhäuserundAbteilungendie PersonalvorgabenderPsych-PVinzunehmenderZahlnichtmehrerfüllen.Mit demkrankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)wurdendeshalbMaßnahmenergriffen,diedasZielhaben,denErfüllungsgradderPsych-PVinden Klinikenwiederzuerhöhen.UmeinebessereFinanzierungdervorgegebenen Personalausstattungzuermöglichen,wurdendiederzeitigenBudgetbegrenzungennachderBundespflegesatzverordnunggelockert.Außerdemwurdein derbundespflegesatzverordnungfürdiebudgetverhandlungeneinenachverhandlungsmöglichkeiteingeräumt,mitderderpersonalbestandwiederauf mindestens90prozentdervorgabenderpsych-pvangehobenwerdensoll.bei einemumsetzungsgradzwischen90und100prozentundbeinachweisentsprechendenpersonalbedarfsisteineerhöhungderstellenzahlbiszurvollständigenumsetzungdervorgabenderpsych-pvvorzunehmen.daskhrgtritt voraussichtlich noch im März 2009 in Kraft. b)hältdiebundesregierungesfürgewährleistet,dassdiepsychiatrischen undpsychosomatischenklinikenindeutschlandausreichendpersonal vorhalten,umeinequalifizierteanleitungderpiazugewährleisten (bitte begründen)? Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen. 5.a)IstdieAusbildungderPsychotherapeutinnenundPsychotherapeutenim RahmendesbestehendenBildungssystemsausSichtderBundesregierungalsBerufsausbildung,alsberuflicheFort-bzw.Weiterbildungoder als Studium einzuordnen? DieAusbildungnachdemPsychotherapeutengesetzqualifiziertaufderRechtsgrundlagedesArtikels74Absatz1Nummer19desGrundgesetzeszumHeilberufdesPsychologischenPsychotherapeutenoderKinder-undJugendlichenpsychotherapeuten.EshandeltsichdaherumeineErstausbildungindiesenBerufen.VoraussetzungfürdieZulassungzurAusbildungisteinabgeschlossenes einschlägigeshochschulstudium.ihrestrukturistwedereinemklassischen StudiumnocheinerbetrieblichenQualifizierungnachgestaltet.Eshandeltsich daherumeineausbildungeigenerart,dieimrahmendesbestehendenbildungssystemsalsstudienähnlichanzusehenist,weilinihrüberwiegendwissen vermitteltwird,dasdemvonberufsqualifizierendenstudiengängenanhochschulen oder vergleichbaren Bildungsstätten entspricht. b)hältdiebundesregierungesfürsinnvoll,dassdieausbildungderpsychotherapeutinnenundpsychotherapeutendurch 7PsychThGausdem GeltungsbereichdesBerufsbildungsgesetzes (BBiG)ausgenommenist (bitte begründen)? DerAusschlussdesBerufsbildungsgesetzesin 7PsychThGberuhtaufder EntscheidungdesGesetzgebers.DieVorschrifthatklarstellendenCharakter. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen gegen die Vorschrift keine Bedenken. c)hältdiebundesregierungesfürsinnvoll,dassdieausbildungderpsychotherapeutinnenundpsychotherapeutenausdemgeltungsbereichdes Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG)aufgrundderdort

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12401 formuliertenanforderungenanmaßnahmenberuflicheraufstiegsfortbildungen ausgenommen ist (bitte begründen)? DieFördervoraussetzungennachdemAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)sindabstraktformuliert,dasheißtlosgelöstvoneinzelnenBerufen. FörderfähignachdemAFBGistnach 2Absatz1AFBGdieTeilnahmean einerqualifizierungsmaßnahme,wennderangestrebtefortbildungsabschluss eineabgeschlosseneerstausbildungineinemnachdembbig,derhwooder bundes-oderlandesrechtlichanerkanntenberufvoraussetztunddieangestrebtefortbildungsmaßnahmegezieltauföffentlich-rechtlichefortbildungsabschlüssenachbbig,hwooderaufgleichwertigeabschlüssenachbundesoderlandesrechtvorbereitet,dieüberdemniveaueinerfacharbeiter-,gesellen-,gehilfenprüfungodereinesberufsfachschulabschlussesliegen.nichtgefördertwerdenhingegenmaßnahmen,dieoberhalbdermeisterebeneliegen, wiez.b.einhochschulstudium.danach 5Abs.2desPsychThGzuderAusbildungzurPsychologischenPsychotherapeutinundzumPsychologischen PsychotherapeutensowiezurKinder-undJugendlichenpsychotherapeutinund zumkinder-oderjugendlichenpsychotherapeutennurpersonenzugelassen werden,diebereitsübereineinschlägigeshochschulstudiumodereinediesem gleichwertigequalifikationverfügen,handeltessicheindeutigumeinestudienähnlicheausbildungunddamitumeineoberhalbdermeisterebeneangesiedeltemaßnahme.eineförderungnachdemafbgscheidetinsoweitzu Recht aus. d)hältdiebundesregierungesfürsinnvoll,dasseineförderungderausbildungderpsychotherapeutinnenundpsychotherapeutenimrahmen derarbeitsförderungaufgrundderimdrittenbuchsozialgesetzbuch formulierten Voraussetzungen nicht möglich ist (bitte begründen)? AusdenAntwortenzudenFragen5aund5bfolgt,dassdiepsychotherapeutischenAusbildungensystematischindieFörderstrukturenfürhochschulische Qualifikationen passen. Sie sind dementsprechend in das BAföG eingebunden. e)hältdiebundesregierungesfürangemessen,piaimsinnederausbildungsförderung als Studierende zu behandeln (bitte begründen)? Ja. Die Begründung ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 5a bis 5d. 6.a)WelcherAnteilderPiAerhältderzeitAusbildungsförderungnachdem BAföG? b) Wie viel davon erhalten derzeit die BAföG-Höchstförderung? Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. 7.a)SinddieBestimmungenderStudierendenförderungnachdemBAföG aussichtderbundesregierungaufdiesituationvonpiasinnvollerweise uneingeschränkt übertragbar (bitte begründen)? AusbildungsförderungnachdemBundesausbildungsförderungsgesetzwird grundsätzlichnurbiszueinemerstenberufsqualifizierendenabschlussgeleistet.sowerdengleichzeitigdasinteressedesauszubildendenaneinerseiner EignungundNeigungentsprechendenAusbildung,dasInteressederAllgemeinheitanderAusschöpfungderBildungsreservensowiedasInteresseder SteuerzahleraneinemsinnvollenundsparsamenEinsatzderSteuermittel gewahrt.eineerstausbildungindiesemsinneführenteilnehmerinnenund

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode TeilnehmerandenpsychotherapeutischenAusbildungenmitihremPsychologie- oder Pädagogik-Studium durch. NurinAusnahmefällenerscheintesangemessen,ausSteuermittelneineweitereAusbildungdurchBAföG-Leistungenzuunterstützenundsodiebetroffenen Auszubildenden gegenüber allen anderen zu privilegieren. DerGesetzgeberhatin 7Absatz2Nummer2BAföGeinensolchenAusnahmefallkodifiziert.HiernachisteineweitereAusbildungförderungsfähig,wenn siefürdieaufnahmedesangestrebtenberufsrechtlicherforderlichist.für Ausbildungsteilnehmerinnenund-teilnehmermiteinemPsychologie-oder Pädagogik-StudiumistdieAusbildungnachdemPsychotherapeutengesetzfür dieausübungdesberufsdespsychologischenpsychotherapeutenbzw.des Kinder-undJugendlichenpsychotherapeutenrechtlicherforderlich.DaeingroßerTeilderAusbildungsteilnehmerinnenund-teilnehmerdieAusbildungnicht aneinereinrichtungnachdenschul-oderhochschulgesetzenderländer durchführt,hatdasbundesministeriumfürbildungundforschungdieausbildungsstättenfürpsychotherapieundkinder-undjugendlichenpsychotherapienachdempsychotherapeutengesetzdenhochschulenimverordnungswege gleichgesetzt.hierdurchsinddiebafög-regelungenungeachtetderprivilegierung dieser Auszubildendengruppe anwendbar. b)inwelchemalterbeginnenpiadurchschnittlichihreausbildung,und wiebeurteiltdiebundesregierungvordiesemhintergrunddieim BAföGbestehendeAltersgrenzevon30Jahrensowiediegrundsätzliche Elternabhängigkeit der Förderleistungen nach dem BAföG? BezüglichdeserstenTeilsderFragewirdaufdieAntwortzudenFragen1a und1bverwiesen.imübrigenwirdnachderformulierungderfragedavon ausgegangen,dassdiealtersgrenzevon30jahrenbeibeginndesausbildungsabschnitts als Problem angesehen wird. Hierzu ist Folgendes anzumerken: ZieldesBAföGistdiesozialeÖffnungundOffenhaltungdesBildungswesens. KindernausfinanziellschlechtergestelltenElternhäusernsolleineihrenFähigkeitenentsprechendeAusbildungermöglichtwerden.ZielgruppedesBAföG, dasalsmassenleistungsgesetzumtypisierungennichtumhinkommt,istder jungemenschinerstausbildung,dessenberuflichechancenentscheidendvon einerqualifiziertenausbildungbeeinflusstwerden.staatlicheförderleistungen sollendaaushelfen,wodiefinanzielleleistungskraftderelternnichtausreicht. AufgrunddieserjugendpolitischenZielsetzungdesBAföGwirdAusbildungsförderunggrundsätzlichnurgeleistet,wennderAuszubildendebeiBeginndes Ausbildungsabschnitts,fürdenerAusbildungsförderungbeantragt,das30.LebensjahrnochnichtvollendethatundseineElternnichtinderLagesind,die Ausbildung zu finanzieren. AuchAusbildungsteilnehmerinnenund-teilnehmer,diezunächsteinPsychologie-oderPädagogikstudiumabsolvierenmüssen,könntenrechtzeitigvorVollendungdes30.LebensjahresdieAusbildungnachdemPsychotherapeutengesetz beginnen. UngeachtetdieserTatsachehältdieBundesregierungdieMöglichkeit,qualifizierteBildungsabschlüsseauchimfortgeschrittenenBerufs-undLebensalter nochnachzuholen unabhängigvomrechtderausbildungsförderung fürein wichtigesbildungspolitischesziel.dennochkannsienichtandemfaktumvorbei,dassdiefragederfinanzierbarkeitvonausbildungnichtinallenlebensabschnittenimselbenmaßederstaatlichenverantwortungobliegt.dienotwendigkeit,angesichtsderbegrenztheitsteuerfinanzierterstaatlichermittel auchprioritätenzusetzen,rechtfertigtes,denschwerpunktunmittelbarerfinanzierungmitstaatlichentransferleistungeninderfrühenausbildungzuset-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/12401 zen,beiderkeinausgeprägtesmaßanfinanziellereigenverantwortungund - vorsorge des Auszubildenden vorausgesetzt werden kann. c)wiebeurteiltdiebundesregierungvordemhintergrunddererheblichen GebührenfürdieAusbildungderPsychotherapeutinnenundPsychotherapeuten,dassZuschüssezudenAusbildungsgebührenimBAföG (anders als etwa im AFBG) ausgeschlossen sind? SoweitStudiengebührenvonstaatlichenHochschulenerhobenwerden,dienen siederinalleinigerländerverantwortungliegendenhochschulfinanzierung. EntsprechendmüssendiezuständigenLänderauchdieAusgestaltungdersozialenAbfederungabdecken.DieshatdasBundesverfassungsgerichtinseinem Studiengebühren-Urteilvom26.Januar2005betont.WiediesesozialeAbfederungimEinzelnenausgestaltetwird,habendiebetreffendenLänderzuentscheiden. DasgiltentsprechendfürGebührenprivaterEinrichtungen.EinePrivilegierung einzelner Ausbildungsgänge wäre nicht sinnvoll. 8.a)HältdieBundesregierungesfürsinnvoll,dassdurchdenAusschlussder GeltungdesBBiGandersalsinanderenBerufsausbildungeneineangemessene Vergütung für PiA nicht vorgeschrieben ist (bitte begründen)? Zunächstistdaraufhinzuweisen,dassderAusschlussdesBBiGnichtursächlichdafürist,dassdasPsychotherapeutengesetzkeineRegelungüberAusbildungsvergütungenenthält.DasKrankenpflegegesetzschließtin 22die GeltungdesBBiGebenfallsausundregeltdennochdieZahlungeinerAusbildungsvergütung.GrundlagefürdieZahlungdieserAusbildungsvergütungist, dassdiekrankenpflegeausbildungüberihregesamtedauerhinweginstrukturenabläuft,diedergewerblichenausbildungnachdembbigvergleichbar sind.eineentsprechenderegelungbeiderpsychotherapeutischenausbildung würdeentsprechendeausbildungsstrukturenvoraussetzen,diedaspsychotherapeutengesetzunddieausbildungs-undprüfungsverordnungenjedoch nicht vorsehen. b)teiltdiebundesregierungdieauffassung,dassdiebudgetsderpsychiatrischenundpsychosomatischeneinrichtungenhinreichendausgestattetseinsollten,umauchfürpiaeineangemessenetariflichevergütung währenddespraktischenteilsderausbildungrefinanzierenzukönnen (bitte begründen)? Nein.DasPsychotherapeutengesetzsiehtausdeninderAntwortzuFrage8a dargestelltengründeneineregelungzurvergütungderpraktischentätigkeit im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildungen nicht vor. 9.a)TeiltdieBundesregierungdievomZusammenschlussderPiAimBundesverbandderPsychologengeäußerteAuffassung,dassaufgrundder fehlendenvergütungderpraktischentätigkeitimrahmenderpsychotherapeutenausbildung unhaltbareausbildungsbedingungen entstanden sind (bitte begründen)? b)siehtdiebundesregierungvordemhintergrundderausbildungsgebührenundderbedingungenderausbildungsförderungsowiederausbildungsvergütungdiegefahreinerausgeprägtensozialenselektionbeim ZugangzumBerufdesPsychotherapeutenbzw.derPsychotherapeutin (bitte begründen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)liegenderbundesregierungkenntnisseüberdiesozialezusammensetzungderpsychotherapeutinnenundpsychotherapeutenvor,undwenn ja, welche? Die Bundesregierung erhebt solche Daten nicht. d)liegenderbundesregierungkenntnisseüberdiegeschlechtsspezifische ZusammensetzungderPsychotherapeutinnenundPsychotherapeuten vor, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen. Nein e)siehtdiebundesregierungeinenzusammenhangzwischendenbedingungenderausbildungsowiedenarbeitsbedingungenvonpsychotherapeutinnenund-therapeutenundihrergeschlechtsspezifischenzusammensetzung, und wenn ja, welchen? 10. a) Wie viele der PiA haben nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder? b)wievielederpiasindnachkenntnisderbundesregierungalleinerziehend? c)wieschätztdiebundesregierungangesichtsderfinanziellensituation derpiadiemöglichkeitdervereinbarungvonfamilieundausbildung ein? Die Bundesregierung erhebt solche Daten nicht. 11.a)ZuwelchenAnteilenwirddieAusbildungzurPsychotherapeutinbzw. zumpsychotherapeuteninvoll-oderinteilzeitabsolviert (bitteaufschlüsselnnachdenanerkanntenrichtlinienverfahrenanalytische Psychotherapie,TiefenpsychologischfundiertePsychotherapie,Verhaltenstherapie)? b)wielangistdiedurchschnittlichedauerderausbildungzurpsychotherapeutinbzw.zumpsychotherapeuten (bittenachvoll-/teilzeitaufschlüsselnsowienachdenanerkanntenrichtlinienverfahrenanalytischepsychotherapie,tiefenpsychologischfundiertepsychotherapie, Verhaltenstherapie)? Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen. c)wiebeurteiltdiebundesregierung,dasseineförderungvonteilzeitausbildungen nach dem BAföG nicht möglich ist? DieForderung,auchförmlicheTeilzeitstudiengängemitBAföGzufördern, wirdseitlangemvonverschiedenenstellenandengesetzgeberherangetragen. DiesistjedochbislangzumeinenimHinblickaufdiemiteinerTeilzeitausbildungregelmäßigverbundeneVerdoppelungsowohlderAusbildungsdauerals auchderkostenabgelehntworden.zumanderenbietetdasbafögmitdengesetzlichvorgesehenenverlängerungsmöglichkeiten (beigrundsätzlichunabdingbarervollzeitausbildung)flexibleregelungen,diedenbedürfnissender Auszubildenden in aller Regel hinreichend Rechnung tragen. VonAusbildungsteilnehmerinnenoderAusbildungsteilnehmern,diezurFinanzierungihrerAusbildungsteuerfinanzierteMittelerhalten,kanngrundsätzlich erwartetwerden,dasssieihreausbildungzügigundmitvollemarbeitseinsatz

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/12401 durchführen.soweiteinevollzeitausbildung vorübergehend ausbesonderenpersönlichengründennichtabsolviertwerdenkann,ermöglichtdasbafög differenziertelösungen.sowirdinbestimmtenfällen (wiez.b.wegenkrankheitdesauszubildendenodermitwirkunginstudentischengremien)fürangemessenezeitförderungüberdieförderungshöchstdauerhinausgeleistet.für diejenigenpersonen,diesichihrerausbildungaufgrundvoneltern-underziehungspflichtennichtinvollemumfangwidmenkönnen,siehtdasgesetzeine VielzahlvonVerlängerungsmöglichkeitenvor (wegenschwangerschaftund ErziehungvonKindernbiszum10.LebensjahrinsgesamtbiszuachtSemester);danebenwurdemitdem22.BAföG-ÄnderungsgesetzeinKinderbetreuungszuschlag (inhöhevon113eurofürdasersteundje85eurofürjedesweiterekind)zurgezieltenförderungdervereinbarkeitvonelternschaftundausbildung eingeführt. DieBundesregierungsiehtinsoweitinvollerÜbereinstimmungmitdenEmpfehlungendesWissenschaftsrateszurDifferenzierungdesStudiumsdurchTeilzeitmöglichkeitenausdemJahr1998keineVeranlassung,vondiesemGrundsatz abzurücken. EineBezifferungderfinanziellenAuswirkungeneinerAusweitungderFörderungauchaufförmlicheTeilzeitausbildungsgängeistnichtmöglich.Wederhat diebundesregierungeinenüberblicküberdiezahlderbundesweitalsförmlicheteilzeitausbildungangebotenenstudiengängenochüberdiezahlderderzeitinsolchenausbildungsgängeneingeschriebenenpersonen.auchwärevölligunklar,welcheförderungskonditionenbeieinersolchenkalkulationzugrunde gelegt werden sollten. 12.a)IstderBundesregierungbekannt,dassvonPiAimRahmenderpraktischenTätigkeitbereitseigenständigpsychotherapeutischeBehandlungendurchgeführtwerden,undwiewirddiesvonderBundesregierung beurteilt? DieBundesregierungkenntSchilderungenzumAblaufderpraktischenTätigkeit,diediedargestelltePraxisbestätigen.Siehatwiederholtdeutlichgemacht, dasssiediedurchführungeigenständigerpsychotherapeutischerbehandlungen durchdieausbildungsteilnehmerinnenund-teilnehmerinderpsychotherapeutischenausbildungnichtfürzulässighält.diebefugniszureigenständigen psychotherapeutischenbehandlungwirderstdurchdieapprobationerworben. AußerdemistesnachdemWillendesVerordnungsgebers,derdieFunktionder praktischentätigkeitin 2derAusbildungs-undPrüfungsverordnungfürPsychologischePsychotherapeutenundentsprechendinderAusbildungs-undPrüfungsverordnungfürKinder-undJugendlichenpsychotherapeutendefiniert, nichtsinnundzweckdieserausbildungsphase,psychotherapeutischebehandlungen durchzuführen. b)hältesdiebundesregierunginhaltlichfürsinnvoll,dassdieausbildungsverordnungenfürpiavorsehen,dassdieseanderbehandlung, DiagnoseundDokumentationlediglichzubeteiligensind,stattdieseunter Supervision selbständig durchzuführen (bitte begründen)? Ja.BeiderpraktischenTätigkeitgehtesnichtumdasErlernenderpsychotherapeutischenBehandlung.DieseAufgabenimmtimRahmenderAusbildungdie PhasederpraktischenAusbildungein.DiepraktischeTätigkeitdientdemgegenüberinersterLiniedemKennenlernenderKrankheitsbilder,dieeinerpsychotherapeutischen Behandlung nicht zugänglich sind.

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode c)wiebeurteiltdiebundesregierunginbezughieraufdiekompetenzen vonärztinnenundärzten,psychotherapeutischebehandlungenbereitsimrahmenderfacharztausbildungeigenständigdurchzuführen? DieBundesregierungsiehtdieRechtslageimärztlichenBereichanders.MitErteilungderärztlichenApprobationistdieBefugniszuruneingeschränktenAusübungvonHeilkundeverbunden.DavonumfasstistauchdiepsychotherapeutischeTätigkeit,diedeswegenvonÄrztinnenundÄrztenausgeübtwerdendarf. Obessinnvollist,imRahmenderFacharztqualifikationdieÄrztinnenund ÄrztebereitsindemBereicheigenständigarbeitenzulassen,indemsiedurch dieweiterbildungerstvertiefendekenntnisseerwerbensollen,istvondenfür die Weiterbildung zuständigen Ärztekammern zu entscheiden. 13.a)WiebeurteiltdieBundesregierungdenKenntnisstandvonausgebildetenPsychologinnenundPsychologengegenüberdemKenntnisstand vonapprobiertenärztinnenundärztenbezogenaufdiediagnoseund Therapie psychisch kranker Personen in klinischen Einrichtungen? GegenstanddessechsjährigenMedizinstudiumsistdieDiagnoseundTherapie vonkrankheiten.diesschließtauchpsychischeerkrankungenein.einevergleichbarequalifikationvermittelnwederdaspsychologiestudiumnochdie pädagogischen Studiengänge. b)wiebeurteiltdiebundesregierungvordiesemhintergrund,dassdie ärztlichepsychotherapieausbildungimgegensatzzurpsychotherapieausbildungalsberuflichefortbildungangesehenwirdundimrahmen der Facharztausbildung berufsbegleitend absolviert werden kann? DieUnterschiedeergebensichaufgrundderunterschiedlichenAusbildungsstrukturen.ImFallederärztlichenAusbildungistdasMedizinstudiumdieErstausbildung,diedurcheineWeiterbildungvervollständigtwird.ImFalleder nichtärztlichenpsychotherapieistdieausbildungnachdempsychthgdie Erstausbildung im Heilberuf. 14.a)WannwirddasobenbenannteForschungsgutachtenfertiggestelltsein? b) Wann wird das Forschungsgutachten veröffentlicht werden? c)werdendieergebnissedesforschungsgutachtensuneingeschränktfür die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum nicht? DasGutachtenwirdvoraussichtlichEndeAprilvorgelegtundnachAbnahme auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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