Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

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1 Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 der Abgeordneten Gerrit Große Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/2743 Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1068 vom : Neben dem Beamtenstatus sind viele Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Brandenburg in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt. Zudem ist bekannt, dass in einigen Bundesländern angestellte Lehrkräfte zum Teil nicht jahresweise befristet werden, sondern bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien. Dieselben Lehrkräfte werden dann teils pünktlich zu Beginn des neuen Schuljahres wieder eingestellt, teils erst im Laufe des folgenden Schuljahres. Die Folge sind erhebliche Einkommenseinbußen bei den Betroffenen, die sich für die Zeit der Sommerferien unter Umständen arbeitslos melden müssen. Die so erzielten Einsparungen gehen also auch zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme. Ferner gibt es Hinweise auf den Einsatz sogenannter Zeit- bzw. Leiharbeit in Schulen mehrerer Bundesländer. In Hessen wurde beispielsweise kürzlich der Entwurf eines neuen Schulgesetzes bekannt gemacht, der es den Schulen erlauben soll, Verträge mit Anbietern von Personaldienstleistungen abzuschließen. Es geht dabei ausdrücklich auch um Personal, das im Unterricht (als Lehrkräfte) eingesetzt wird. Ziel der Kleinen Anfrage ist es, die Beschäftigungspraxis in Brandenburg zu beleuchten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte an Schulen waren im Schuljahr 2009/2010 in einem Angestellten-Verhältnis in Brandenburg beschäftigt (bitte nach Schulform und Geschlecht aufschlüsseln; sofern stichtagsbezogene Daten vorliegen, bitte beifügen)? 2. Wie viele Lehrkräfte waren davon unbefristet und wie viele Lehrkräfte waren davon befristet angestellt (bitte nach Schulform, Lehramt, Vorliegen der fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, sog. Erfüller und Nichterfüller und Geschlecht aufschlüsseln)? 3. Wie ist die Befristungsdauer aller betroffenen Verträge und wie viele Verträge mit einer Befristung von weniger als einem Kalenderjahr gibt es (bitte nach Anzahl der Verträge, Befristungsdauer in Monaten und prozentualen Anteilen aufschlüsseln)? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:

2 2 4. Gibt es in Brandenburg einen Stichtag, ab dem Lehrkräfte bei Bedarf nur noch in bis zu den Sommerferien befristeten Angestelltenverhältnissen eingestellt werden? Wenn ja, welcher Stichtag war das im Schuljahr 2009/2010? 5. Wie viele befristete Lehrkräfte wurden bis heute für das Schuljahr 2010/2011 an Schulen in Brandenburg nach Ende der Sommerferien 2010 eingestellt (bitte nach Schulform, Lehramt, Vorliegen der fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, sog. Erfüller und Nichterfüller und Geschlecht aufschlüsseln)? 6. Wie viele der unter 2. genannten befristeten Arbeitsverträge erstrecken sich über die Sommerferien hinaus bis ins nächste Schuljahr (bitte nach Schulform, Lehramt, Vorliegen der fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, sog. Erfüller und Nichterfüller und Geschlecht aufschlüsseln)? 7. Bei wie vielen der unter 2. aufgeführten befristeten Verträgen ist die Verlängerung von befristeten Angestelltenverträgen oder die Verbeamtung nahtlos im Anschluss an das Auslaufen des Arbeitsvertrages geschehen (bitte nach Schulform und Geschlecht aufschlüsseln)? 8. Wie viele Studierende waren im Schuljahr 2009/2010 befristet an einer Schule in Brandenburg beschäftigt? Wie hoch ist ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte an Schulen in Brandenburg? 9. Wie werden angestellte Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen ( Erfüller ) und jene, die sie nicht erfüllen, tariflich eingruppiert (bitte nach den einzelnen Schulformen und Beschäftigungsdauer aufschlüsseln)? 10. Gibt es in Brandenburg Angestellte, die im Unterricht eingesetzt werden und die nicht in einer Entgeltgruppe des TV-L eingruppiert sind (wenn ja, bitte angeben, um welche Gruppen von Beschäftigten es sich handelt und wie deren Bezahlung geregelt ist)? 11. Wird an Schulen in Brandenburg im Unterricht Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Zahl der so Beschäftigten, Schulformen und Dauer des Einsatzes)? 12. Wird an Schulen in Brandenburg im Unterricht Personal von Anbietern von Personaldienstleistungen eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Zahl der so Beschäftigten, Schulformen und Dauer des Einsatzes)? 13. Wird an Schulen in Brandenburg im Unterricht Personal im Rahmen sogenannter Zeitarbeit bzw. Leiharbeit eingesetzt, das nicht in den Antworten auf die Fragen 11 und 12 erfasst ist (bitte aufschlüsseln nach Zahl der so Beschäftigten, Schulformen und Dauer des Einsatzes)? 14. Gibt es in Brandenburg Schulen, die Verträge mit Anbietern von Personal-dienstleistungen abgeschlossen haben? Wenn ja, wie viele? 15. Plant die Landesregierung Gesetzesvorhaben, die es Schulen ermöglichen, Verträge mit Anbietern von Personaldienstleistungen abzuschließen (wenn ja, welche?) oder ist dies gesetzlich bereits möglich?

3 3 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lehrkräfte an Schulen waren im Schuljahr 2009/2010 in einem Angestellten-Verhältnis in Brandenburg beschäftigt (bitte nach Schulform und Geschlecht aufschlüsseln; sofern stichtagsbezogene Daten vorliegen, bitte beifügen)? Zu Frage 1: Im Land Brandenburg gab es zum Stichtag insgesamt Lehrkräfte in einem Angestelltenverhältnis, die sich folgendermaßen auf Geschlecht und Schulform aufteilten: Schulformen insgesamt männlich weiblich Grundschule Gesamtschule Gymnasium Oberschule Förderschule Berufliche Schule Zweiter Bildungsweg insgesamt Frage 2: Wie viele Lehrkräfte waren davon unbefristet und wie viele Lehrkräfte waren davon befristet angestellt (bitte nach Schulform, Lehramt, Vorliegen der fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, sog. Erfüller und Nichterfüller und Geschlecht aufschlüsseln)? Zu Frage 2: Wenn zu Erfüllern die Angestellten gezählt werden, die im Schuljahr 2009/2010 ein einem Beamten vergleichbares Amt eines Lehrers oder ein Leitungsamt hatten, teilen sich die Angestellten folgendermaßen auf: a) Erfüller Schulformen insgesamt männlich weiblich unbefristet befristet unbefristet befristet unbefristet befristet Grundschule Gesamtschule Gymnasium Oberschule Förderschule Berufliche Schule Zweiter Bildungsweg insgesamt b) Nichterfüller Schulformen insgesamt männlich weiblich unbefristet befristet unbefristet befristet unbefristet befristet Grundschule Gesamtschule

4 4 Gymnasium Oberschule Förderschule Berufliche Schule Zweiter Bildungsweg insgesamt Frage 3: Wie ist die Befristungsdauer aller betroffenen Verträge und wie viele Verträge mit einer Befristung von weniger als einem Kalenderjahr gibt es (bitte nach Anzahl der Verträge, Befristungsdauer in Monaten und prozentualen Anteilen aufschlüsseln)? Zu Frage 3: Daten darüber, wie viele Beschäftigungsverhältnisse davon mit dem Schuljahr beendet waren und wie viele weiterlaufen, liegen dem MBJS nicht vor. Frage 4: Gibt es in Brandenburg einen Stichtag, ab dem Lehrkräfte bei Bedarf nur noch in bis zu den Sommerferien befristeten Angestelltenverhältnissen eingestellt werden? Wenn ja, welcher Stichtag war das im Schuljahr 2009/2010? Zu Frage 4: Nein. Frage 5: Wie viele befristete Lehrkräfte wurden bis heute für das Schuljahr 2010/2011 an Schulen in Brandenburg nach Ende der Sommerferien 2010 eingestellt (bitte nach Schulform, Lehramt, Vorliegen der fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, sog. Erfüller und Nichterfüller und Geschlecht aufschlüsseln)? Zu Frage 5: Im Land Brandenburg gab es zum Stichtag insgesamt 415 Lehrkräfte in einem Angestelltenverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag, die sich unter Bezug auf die zu Frage 2 verwendete Definition für Erfüller und Nichterfüller folgendermaßen aufteilen: Schulformen insgesamt männlich weiblich Erfüller Nichterfüller Erfüller Nichterfüller Erfüller Nichterfüller Grundschule Gesamtschule Gymnasium Oberschule Förderschule Berufliche Schule Zweiter Bildungsweg insgesamt Dazu muss angemerkt werden, dass von den 261 befristet beschäftigten Erfüllern ca. 150 Beschäftigten eine Verbeamtung zugesagt wurde. Frage 6:

5 5 Wie viele der unter 2. genannten befristeten Arbeitsverträge erstrecken sich über die Sommerferien hinaus bis ins nächste Schuljahr (bitte nach Schulform, Lehramt, Vorliegen der fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, sog. Erfüller und Nichterfüller und Geschlecht aufschlüsseln)? Zu Frage 6: Daten darüber, wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit dem Schuljahr beendet waren und wie viele weiterlaufen, liegen dem MBJS nicht vor. Frage 7: Bei wie vielen der unter 2. aufgeführten befristeten Verträgen ist die Verlängerung von befristeten Angestelltenverträgen oder die Verbeamtung nahtlos im Anschluss an das Auslaufen des Arbeitsvertrages geschehen (bitte nach Schulform und Geschlecht aufschlüsseln)? Zu Frage 7: Daten darüber, wie viele befristete Beschäftigungsverhältnisse verlängert wurden und wie viele nahtlos zu einer Verbeamtung führten, liegen dem MBJS nicht vor. Allerdings hat eine Umfrage bei den staatlichen Schulämtern ergeben, dass es im Zeitraum von bis für 133 befristet beschäftigte Angestellte eine Verbeamtungszusage gegeben hat. Frage 8: Wie viele Studierende waren im Schuljahr 2009/2010 befristet an einer Schule in Brandenburg beschäftigt? Wie hoch ist ihr prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte an Schulen in Brandenburg? Zu Frage 8: Daten zu Studierenden, die vertretungsweise Unterricht an Schulen erteilen, liegen dem MBJS nicht vor. Frage 9: Wie werden angestellte Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen ( Erfüller ) und jene, die sie nicht erfüllen, tariflich eingruppiert (bitte nach den einzelnen Schulformen und Beschäftigungsdauer aufschlüsseln)? Zu Frage 9: Grundlage für die Eingruppierung der tariflich beschäftigten Lehrkräfte ist 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O vom 8. Mai 1991, der aufgrund der Regelungen des 17 Abs. 1 TVÜ-Länder über den 31. Oktober 2006 hinaus fortgilt. Danach sind tariflich Beschäftigte in der Tätigkeit von Lehrkräften gegebenenfalls nach näherer Maßgabe von Richtlinien in der Vergütungsgruppe (jetzt Entgeltgruppe) eingruppiert, die nach 11 Satz 2 BAT-O der Besoldungsgruppe entspricht, in welche der Angestellte eingestuft wäre, wenn er im Beamtenverhältnis stünde. Die in Bezug genommenen Richtlinien für Lehrkräfte die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) bestehen aus einem Teil A und einem Teil B. Als Anlage 1 sind die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) beigefügt. Im Teil A ist Näheres über die Eingruppierung der Lehrkräfte geregelt, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind ( Erfüller ). Die Beschäftigungsdauer ist für die Eingruppierung grundsätzlich nicht von Relevanz. Ausnahme bildet in einigen Fällen die Eingruppierung von Lehrkräften mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR, da

6 6 in den besoldungsrechtlichen Vorschriften Beförderungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von erfolgreicher Tätigkeit im neuen Schulsystem nach dem eröffnet sind. In welche Entgeltgruppen die Lehrkräfte in Abhängigkeit ihres Einsatzes und bei Lehrkräften mit einer Ausbildung nach dem Recht der DDR in Abhängigkeit von Ergänzungsausbildungen, Lebensalter und Dauer der Lehrtätigkeit im neue Schulsystem nach dem eingruppiert sind, ist in der beigefügten Anlage 2 dargestellt. Der Teil B erfasst Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind ( Nichterfüller ). Die Eingruppierung der Nichterfüller ist in Abhängigkeit des Einsatzes und der Ausbildung der Lehrkräfte nach einzelnen Schulformen bestimmt. Die konkrete Eingruppierung ist aus der Anlage 1 Teil B zu entnehmen. Die Zuordnung zu den jeweiligen Entgeltgruppen ist vermerkt. Im Gegensatz zu den Regelungen des BAT-O, wonach Bewährungs-, Zeit- und Tätigkeitsaufstiege möglich waren, ist die Beschäftigungsdauer für die Eingruppierung der tariflich Beschäftigten nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) nicht mehr von Bedeutung. Das Vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung ist nur für die Stufenzuordnung in der jeweiligen Entgeltgruppe maßgebend. Gleiches gilt für die etwaige Berücksichtigung von Zeiten einer vorliegenden beruflichen Tätigkeit, die für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist und im Falle von Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden kann. Frage 10: Gibt es in Brandenburg Angestellte, die im Unterricht eingesetzt werden und die nicht in einer Entgeltgruppe des TV-L eingruppiert sind (wenn ja, bitte angeben, um welche Gruppen von Beschäftigten es sich handelt und wie deren Bezahlung geregelt ist)? Zu Frage 10: Nach 1 Abs. 2 Buchstabe b) TV-L werden vom Geltungsbereich der TV-L diejenigen Beschäftigten, die ein Tabellenentgelt über das der Entgeltgruppe 15 beziehen, nicht erfasst. Auf den Schulbereich bezogen würde dies ausschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter von a. Gesamtschulen mit voll ausgebauter Oberstufe und mehr als 360 Schülern, b. Gymnasien im Aufbau mit - mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt, - mehr als 670 Schülern, wen die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen, - mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen, c. voll ausgebauten Gymnasien mit mehr als 360 Schülern, d. Schulen des Zweiten Bildungsweges und Oberstufenzentren betreffen. Mit diesen Beschäftigten wird außertariflich ein Entgelt in Höhe von derzeit 5.623,53 vereinbart. Derzeit sind in diesen Funktionen keine tariflich Beschäftigten tätig. Frage 11: Wird an Schulen in Brandenburg im Unterricht Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Zahl der so Beschäftigten, Schulformen und Dauer des Einsatzes)?

7 7 Frage 12: Wird an Schulen in Brandenburg im Unterricht Personal von Anbietern von Personaldienstleistungen eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach Zahl der so Beschäftigten, Schulformen und Dauer des Einsatzes)? Frage 13: Wird an Schulen in Brandenburg im Unterricht Personal im Rahmen sogenannter Zeitarbeit bzw. Leiharbeit eingesetzt, das nicht in den Antworten auf die Fragen 11 und 12 erfasst ist (bitte aufschlüsseln nach Zahl der so Beschäftigten, Schulformen und Dauer des Einsatzes)? Frage 14: Gibt es in Brandenburg Schulen, die Verträge mit Anbietern von Personaldienstleistungen abgeschlossen haben? Wenn ja, wie viele? Zu den Fragen 11 bis 14: Nein. Frage 15: Plant die Landesregierung Gesetzesvorhaben, die es Schulen ermöglichen, Verträge mit Anbietern von Personaldienstleistungen abzuschließen (wenn ja, welche?) oder ist dies gesetzlich bereits möglich? Zu Frage 15: Die Landesregierung plant entsprechende Gesetzesvorhaben nicht.

8 Anlage 1 zu Frage 9

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